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V/0583/2023

Bebauungsplan Hiltrup Nr. 13 "Kläranlagenerweiterung Hiltrup-West" - Beschluss zur Aufhebung

Vorlagen 20.10.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2023, TOP 43.1.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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V-0583-2023-Anlage-1-Geltungsbereich

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Beschlussvorlage

5134 Zeichen

V/0583/2023 
V/0583/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Hiltrup Nr. 13 "Kläranlagenerweiterung Hiltrup-West" 
Beschluss zur Aufhebung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   28.11.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   30.11.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   13.12.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   13.12.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans Hiltrup Nr.  13 „Kläranlagenerweiterung Hiltrup-
West“ (in Kraft getreten am 25.11.1970) wird gemäß §  2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch 
(BauGB) eingeleitet. 
 
Innerhalb des Plangebiets liegen die folgenden Flurstücke: 
 
Gemarkung Hiltrup, Flur 14, Flurstück 131, Teile der Flurstücke 127, 128, 152, 170. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch den obenstehenden Beschluss entstehen der Stadt Münster keine unmittelbaren Kosten. 
 
 
Begründung: 
 
Mit dem Beschluss über die Auslastung und den Ausbau der Münsteraner Kläranlagen (V/0135/2021) 
beauftragte der Rat der Stadt Münster am 23.06.2021 die Verwaltung, die bestehenden Kläranlagen 
Am Loddenbach und Geist aufzugeben und an die Kläranlage Hiltrup anzuschließen. Die Zentralisie-
rung der Abwasserreinigung durch den Ausbau der Kläranlage Hiltrup und die damit verbundene Auf-
Stadtplanungsamt 
 
25.10.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Rosendahl /  
Herr Husmann 
Telefon: 492-6127 /  
492-6194 
RosendahlJ@stadt-
muenster.de /  
Husmann@stadt-
muenster.de

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V/0583/2023 
hebung der Einleitungen der Kläranlagen Am Loddenbach und Geist sind zentrale Elemente der 
7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts der Stadt Münster (V/0282/2021, ebenfalls in 
der Ratssitzung am 23.06.2021 beschlossen). Durch die geplante Zentralisierung der Abwasserreini-
gung ist die Kläranlage Hiltrup an ihrem Standort zu erweitern. Der notwendige Ausbau der Kläranla-
ge soll die Erhöhung der Leistungsfähigkeit von 30.000 EW (Einwohnerwert) auf zukünfti g etwa 
175.000 EW ermöglichen. 
 
Die liegenschaftlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung der Kläranlage Hiltrup sind mit 
dem gesamten Kläranlagengelände (einschließlich Klärbecken) mit einer Fläche von 42.459 m² sowie 
einer Erweiterungsfläche von etwa 8.000 m² im Osten des Geländes gegeben. 
 
Der einfache Bebauungsplan Hiltrup Nr.  13 „Kläranlagenerweiterung Hiltrup -West“ wurde am 
23.09.1970 durch einen Beschluss der Vertretung der damals noch selbständigen Gemeinde Hiltrup 
als Ortssatzung erlassen  und trat am 25.11.1970 durch ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt 
des damaligen Kreises Münster in Kraft. Hierdurch wurden die Voraussetzungen zum Bau der heuti-
gen Kläranlage Hiltrup geschaffen. Zu diesem Zweck wurde im Westen des Plangebiets eine ca. 
15.000 m² große Fläche als „Fläche für Kläranlage“ festgesetzt. Die östlich daran angrenzenden ca. 
25.000 m² sind gemäß der Festsetzung des Bebauungsplans „von der Bebauung freizuhaltende Flä-
che“. Die bestehende Kläranlage liegt innerhalb des Grünzuges Vennheide-Davert. 
 
Grund für die damalige Festsetzung der „von der Bebauung freizuhaltenden Fläche“ war eine beson-
dere liegenschaftliche Konstellation, die es erforderte, dass diese Fläche dauerhaft einer wohnbauli-
chen Entwicklung entzogen werden sollte. Es ging dem Plangeber damals nicht darum, das System 
der Grünordnung zu sichern oder eine Erweiterung der Kläranlage in Richtung Osten zu vermeiden. 
Tatsächlich befindet sich bereits ein jüngeres Klärbecken innerhalb dieser „von der Bebauung freizu-
haltenden Fläche“. 
 
Die durch den Rat der Stadt Münster beschlossene Zentralisierung der Abwasserreinigung und damit 
einhergehende Erweiterung der Kläranlage Hiltrup an ihrem Standort (V/0135/2021) ist unter Berück-
sichtigung der damaligen Planungsziele des Bebauungsplans Hiltrup Nr. 13 nicht umsetzbar, da das 
ausgewiesene Baufeld hierfür nicht ausreicht. Zukünftig muss die im Bebauungsplan festgesetzte 
„von Bebauung freizuhaltende Fläche“ bebaut werden. Zur Anpassung des Planungsrechts wird in 
diesem Fall nicht die übliche Änderung des Bebauungsplans angestrebt, sondern die Aufhebung des 
Bebauungsplans. So wird eine Zulässigkeitsprüfung von Vorhaben zukünftig nach § 35 BauGB erfol-
gen. Die angestrebte Kläranlange ist ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich, eine angestrebte 
Kläranlagenerweiterung ist somit grundsätzlich über diesen Verfahrensweg umsetzbar. 
 
Das – auch für ein Aufhebungsverfahren erforderliche  – Bauleitplanverfahren sichert die planungs-
rechtliche Bearbeitung der fachlichen Belange einschließlich der Da rstellung der umweltrelevanten 
Aspekte im Rahmen des Umweltberichts ab. In dem zukünftigen Genehmigungsverfahren für die Er-
weiterung der Kläranlage werden dann die erforderlichen Fachbelange projektbezogen abgearbeitet. 
 
Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplans ist in der Anlage 1 dargestellt. 
 
 
In Vertretung  
 
 
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen:  
 
Anlage A  
Anlage 1: Geltungsbereich

Anlage A

1450 Zeichen

Anlage A zur V/0583/2023 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage soll das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans Hiltrup Nr. 11 aus dem 
Jahr 1970 für die Kläranlage an der Westspitze der Kanalinsel in Hiltrup eingeleitet werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Planungsziel ist die Erweiterung der Kläranlage entsprechend dem aktuellen Abwasserbeseiti-
gungskonzept der Stadt Münster. Teilziel ist die Aufhebung des derzeit dort geltenden Bebauungs-
plans, dessen Festsetzungen die geplante Erweiterung nicht zulassen. Die zukünftige planungs-
rechtliche Beurteilung nach § 35 BauGB (Außenbereich) wird dann einer Erweiterung nicht mehr 
im Wege stehen.  
 
Finanzierung  
Durch dem Beschluss, den Bebauungsplan aufzuheben, entstehen der Stadt Münster keine Kos-
ten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit dem Abwasserbeseitigungskonzept und den einzelnen Schritten zu seiner praktischen Umset-
zung reagiert die Stadt Münster insbesondere sowohl auf die demografischen Herausforderungen 
einer wachsenden Stadt als auch auf die zu erwartenden Folgen des Klimawandels. Daher besteht 
für diese beiden Querschnittsthemen eine hohe Relevanz.

V-0583-2023-Anlage-1-Geltungsbereich

147 Zeichen

GeltungsbereichMaßstab 1:5.000Aufzuhebender Bebauungsplan Hiltrup Nr. 13:„Kläranlagenerweiterung Hiltrup-West“
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0583/2023

Beratungsverlauf (5)

09.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.11.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 7.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2023 Hauptausschuss
TOP 36.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2023 Rat
TOP 43.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0583/2023
Typ
Vorlagen
Datum
20.10.2023
Erstellt
27.09.2023 12:47