V/0583/2023
Bebauungsplan Hiltrup Nr. 13 "Kläranlagenerweiterung Hiltrup-West" - Beschluss zur Aufhebung
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Beschlussvorlage
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V/0583/2023 V/0583/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bebauungsplan Hiltrup Nr. 13 "Kläranlagenerweiterung Hiltrup-West" Beschluss zur Aufhebung Beratungsfolge 09.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 28.11.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 30.11.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 13.12.2023 Hauptausschuss Vorberatung 13.12.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans Hiltrup Nr. 13 „Kläranlagenerweiterung Hiltrup- West“ (in Kraft getreten am 25.11.1970) wird gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet. Innerhalb des Plangebiets liegen die folgenden Flurstücke: Gemarkung Hiltrup, Flur 14, Flurstück 131, Teile der Flurstücke 127, 128, 152, 170. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den obenstehenden Beschluss entstehen der Stadt Münster keine unmittelbaren Kosten. Begründung: Mit dem Beschluss über die Auslastung und den Ausbau der Münsteraner Kläranlagen (V/0135/2021) beauftragte der Rat der Stadt Münster am 23.06.2021 die Verwaltung, die bestehenden Kläranlagen Am Loddenbach und Geist aufzugeben und an die Kläranlage Hiltrup anzuschließen. Die Zentralisie- rung der Abwasserreinigung durch den Ausbau der Kläranlage Hiltrup und die damit verbundene Auf- Stadtplanungsamt 25.10.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rosendahl / Herr Husmann Telefon: 492-6127 / 492-6194 RosendahlJ@stadt- muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0583/2023 hebung der Einleitungen der Kläranlagen Am Loddenbach und Geist sind zentrale Elemente der 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts der Stadt Münster (V/0282/2021, ebenfalls in der Ratssitzung am 23.06.2021 beschlossen). Durch die geplante Zentralisierung der Abwasserreini- gung ist die Kläranlage Hiltrup an ihrem Standort zu erweitern. Der notwendige Ausbau der Kläranla- ge soll die Erhöhung der Leistungsfähigkeit von 30.000 EW (Einwohnerwert) auf zukünfti g etwa 175.000 EW ermöglichen. Die liegenschaftlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung der Kläranlage Hiltrup sind mit dem gesamten Kläranlagengelände (einschließlich Klärbecken) mit einer Fläche von 42.459 m² sowie einer Erweiterungsfläche von etwa 8.000 m² im Osten des Geländes gegeben. Der einfache Bebauungsplan Hiltrup Nr. 13 „Kläranlagenerweiterung Hiltrup -West“ wurde am 23.09.1970 durch einen Beschluss der Vertretung der damals noch selbständigen Gemeinde Hiltrup als Ortssatzung erlassen und trat am 25.11.1970 durch ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt des damaligen Kreises Münster in Kraft. Hierdurch wurden die Voraussetzungen zum Bau der heuti- gen Kläranlage Hiltrup geschaffen. Zu diesem Zweck wurde im Westen des Plangebiets eine ca. 15.000 m² große Fläche als „Fläche für Kläranlage“ festgesetzt. Die östlich daran angrenzenden ca. 25.000 m² sind gemäß der Festsetzung des Bebauungsplans „von der Bebauung freizuhaltende Flä- che“. Die bestehende Kläranlage liegt innerhalb des Grünzuges Vennheide-Davert. Grund für die damalige Festsetzung der „von der Bebauung freizuhaltenden Fläche“ war eine beson- dere liegenschaftliche Konstellation, die es erforderte, dass diese Fläche dauerhaft einer wohnbauli- chen Entwicklung entzogen werden sollte. Es ging dem Plangeber damals nicht darum, das System der Grünordnung zu sichern oder eine Erweiterung der Kläranlage in Richtung Osten zu vermeiden. Tatsächlich befindet sich bereits ein jüngeres Klärbecken innerhalb dieser „von der Bebauung freizu- haltenden Fläche“. Die durch den Rat der Stadt Münster beschlossene Zentralisierung der Abwasserreinigung und damit einhergehende Erweiterung der Kläranlage Hiltrup an ihrem Standort (V/0135/2021) ist unter Berück- sichtigung der damaligen Planungsziele des Bebauungsplans Hiltrup Nr. 13 nicht umsetzbar, da das ausgewiesene Baufeld hierfür nicht ausreicht. Zukünftig muss die im Bebauungsplan festgesetzte „von Bebauung freizuhaltende Fläche“ bebaut werden. Zur Anpassung des Planungsrechts wird in diesem Fall nicht die übliche Änderung des Bebauungsplans angestrebt, sondern die Aufhebung des Bebauungsplans. So wird eine Zulässigkeitsprüfung von Vorhaben zukünftig nach § 35 BauGB erfol- gen. Die angestrebte Kläranlange ist ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich, eine angestrebte Kläranlagenerweiterung ist somit grundsätzlich über diesen Verfahrensweg umsetzbar. Das – auch für ein Aufhebungsverfahren erforderliche – Bauleitplanverfahren sichert die planungs- rechtliche Bearbeitung der fachlichen Belange einschließlich der Da rstellung der umweltrelevanten Aspekte im Rahmen des Umweltberichts ab. In dem zukünftigen Genehmigungsverfahren für die Er- weiterung der Kläranlage werden dann die erforderlichen Fachbelange projektbezogen abgearbeitet. Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplans ist in der Anlage 1 dargestellt. In Vertretung Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Geltungsbereich
Anlage A
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Anlage A zur V/0583/2023 Kurzüberblick Mit der Vorlage soll das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans Hiltrup Nr. 11 aus dem Jahr 1970 für die Kläranlage an der Westspitze der Kanalinsel in Hiltrup eingeleitet werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Planungsziel ist die Erweiterung der Kläranlage entsprechend dem aktuellen Abwasserbeseiti- gungskonzept der Stadt Münster. Teilziel ist die Aufhebung des derzeit dort geltenden Bebauungs- plans, dessen Festsetzungen die geplante Erweiterung nicht zulassen. Die zukünftige planungs- rechtliche Beurteilung nach § 35 BauGB (Außenbereich) wird dann einer Erweiterung nicht mehr im Wege stehen. Finanzierung Durch dem Beschluss, den Bebauungsplan aufzuheben, entstehen der Stadt Münster keine Kos- ten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit dem Abwasserbeseitigungskonzept und den einzelnen Schritten zu seiner praktischen Umset- zung reagiert die Stadt Münster insbesondere sowohl auf die demografischen Herausforderungen einer wachsenden Stadt als auch auf die zu erwartenden Folgen des Klimawandels. Daher besteht für diese beiden Querschnittsthemen eine hohe Relevanz.
V-0583-2023-Anlage-1-Geltungsbereich
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GeltungsbereichMaßstab 1:5.000Aufzuhebender Bebauungsplan Hiltrup Nr. 13:„Kläranlagenerweiterung Hiltrup-West“ Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0583/2023
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0583/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.10.2023
- Erstellt
- 27.09.2023 12:47