1937/2026
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Bankert aus der Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 16.06.2026 betreffend "Unterhaltungskosten von Stadtbahntunneln"
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2710 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/69/690/1 Vorlagen-Nummer 03.08.2026 1937/2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Mobilitätsausschuss 22.09.2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Bankert aus der Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 16.06.2026 betreffend "Unterhaltungskosten von Stadtbahntunneln (1147/2026)" „RM Bankert bedankt sich zunächst für die Zusammenstellung der gewünschten Informatio- nen. Nicht nachvollziehen könne sie, warum die Unterhaltungskosten für Bushaltestellen deut- lich höher seien als bei Stadtbahnhaltestellen. Sie bittet um Erklärung. Zudem bittet sie, zu Frage 2 nach ober- und unterirdisch zu differenzieren; warum dies nicht möglich sein soll, erschließe sich ihr nicht. Die lt. Stellungnahme der Verwaltung nicht berück- sichtigten Brandschutzprojekte und Investitionen in die Infrastruktur bittet sie ebenfalls nach- zureichen, gerade diese seien von Interesse.“ Stellungnahme der Verwaltung: Unterhaltungskosten für Bushaltestellen Die in der Vorlage 1147/2026 ausgewiesenen Kosten in Höhe von 14,7 Mio. € beziehen sich auf die gesamte Straßenunterhaltung. Eine gesonderte und differenzierte Ausweisung der Aufwendungen für Bushaltestellen erfolgt in diesem Zusammenhang nicht. Aus den zur Verfügung stehenden Mitteln (14,7 Mio. €) werden neben Maßnahmen an Bus- haltestellen auch weitere Unterhaltungsmaßnahmen, wie beispielsweise Fahrbahndeckensa- nierungen und Gehweginstandsetzungen, finanziert. Eine ausschließliche Verwendung der Mittel für Bushaltestellen liegt somit nicht vor. Eine separate Erfassung der Kosten für Bushaltestellen erfolgt im konsumtiven Bereich der- zeit nicht. Differenzierung der Strecken: Die Unterhaltungskosten im Bereich der Stadtbahn werden in der Buchhaltung grundsätzlich getrennt nach Haltestellen und Strecken erfasst. Eine weitergehende buchhalterische Diffe- renzierung der Unterhaltungskosten für die Strecken, nach oberirdischen und unterirdischen Streckenabschnitten, erfolgt nicht. 2 Vor diesem Hintergrund können ausschließlich die Unterhaltungskosten für die Strecken in Summe ausgewiesen werden. Eine gesonderte Angabe der Kosten für oberirdische bzw. un- terirdische Strecken ist auf Basis der vorhandenen Buchhaltungsstruktur nicht möglich. Investitionen in die Infrastruktur Die nachfolgende Übersicht enthält die jährlichen Gesamtauszahlungen für Investitionen (brutto) in die Infrastruktur einschließlich Netzerweiterungen, Brandschutzmaßnahmen: gerundet 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Investitionen Stadtbahn 6.282.000 10.231.000 13.304.000 24.606.000 22.053.000 22.508.000 Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 1937/2026
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 03.08.2026
- Erstellt
- 26.06.2026 10:04