1147/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 28.4.2026 (AN/0583/2026)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle III/69/690/1 Vorlagen-Nummer 11.06.2026 1147/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Mobilitätsausschuss 16.06.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 28.04.2026 betr. Unterhaltungskosten von Stadtbahntunneln (AN/0583/2026) Mit der Anfrage AN/0583/2026 hat die Fraktion DIE LINKE um Beantwortung der nachfolgen- den Fragen gebeten: 1. Wie ist die Aufteilung der Unterhaltskosten für Stadtbahntunnel zwischen Stadt und KVB? 2. Welche Kosten für Stadtbahntunnel entstanden 2024 im städtischen Haushalt? 3. Welche Kosten für Stadtbahntunnel entstanden 2024 bei der KVB? 4. Welche Kosten entstanden 2024 für alle anderen KVB-Anlagen (oberirdische Halte- stellen, Betriebshöfe, ggf. Sonstiges) im städtischen Haushalt? Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Frage 1: Wie ist die Aufteilung der Unterhaltskosten für Stadtbahntunnel zwischen Stadt und KVB? Gemäß U-Bahn-Vertrag vom 17.09./24.10.1973, der für alle unterirdischen, ebenerdigen oder in Hochlage verlaufenden U-Bahn-Strecken gilt, erstellt die Stadt Köln auf ihre Kosten die Bauwerke mit den erforderlichen Zugängen und Einrichtungen wie z. B. Beleuchtungsanlagen, Be- und Entlüftungen oder Fahrtreppen. Die KVB ist verpflichtet, die Betriebseinrichtungen wie z. B. Oberbau, Fahrleitungen oder Bahnstromversorgung auf ihre Kosten zu erstellen. Die Bauwerke außerhalb der Übergabegrenze an die KVB sowie die Rohbauwerke – hierzu gehören die unterirdischen Tunnel – unterhält und erneuert die Stadt Köln auf ihre Kosten. Alle übrigen Einrichtungen erneuert und unterhält grundsätzlich die KVB. Kosten für Überwa- chung, Unterhaltung, Erneuerung und Reinigung der Anlagen vor den Sperren bzw. Sperrli- nien, die gleichzeitig dem öffentlichen Fußverkehr dienen, wie beispielsweise Zwischenebe- nen, erstattet die Stadt Köln an die KVB. Für die Bereiche hinter den Sperren bzw. Sperrlinien ist die KVB zuständig. Kosten für Schäden an Tunnelbauwerken, die nicht auf die betriebliche Nutzung zurückzuführen sind, beseitigt die Stadt Köln auf ihre Kosten. Für Stadtbahninfrastruktur, die nicht unter den U-Bahn-Vertrag fällt, gelten ähnliche Kostentei- lungen über den Stadtbahnvertrag vom 03.09./09.09.1991. 2 Frage 2: Welche Kosten für Stadtbahntunnel entstanden 2024 im städtischen Haushalt? Die städtischen Unterhaltungskosten können in die Unterhaltung für Haltestellen und für Stre- cken (unabhängig ob unterirdische Tunnel oder oberirdische Strecken) aufgeteilt werden. Eine detaillierte Selektion nach Streckenarten wird in der Buchhaltung nicht vorgenommen. Die Unterhaltungskosten im Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau unterliegen Schwan- kungen und orientieren sich an den Instandhaltungsbedarfen, daher wurden die Aufwendun- gen ab 2020 (gerundet) zusammengetragen. 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Unterhaltung Strecken 147.000 47.000 6.000 118.000 26.000 2.000 Unterhaltung Haltestellen 405.000 47.000 645.000 819.000 720.000 989.000 städtische Instandhaltung 552.000 94.000 651.000 937.000 746.000 991.000 Brandschutzprojekte und Investitionen in die Infrastruktur wurden bei den Kostenaufstellungen nicht berücksichtigt. Frage 3: Welche Kosten für Stadtbahntunnel entstanden 2024 bei der KVB? Nach Auskunft der KVB sind dort in den Jahren 2020 bis 2025 Material- und Personalaufwen- dungen für die Bauwerke der Stadtbahntunnel angefallen sowie zusätzlich anteilige Versiche- rungsbeiträge für die im Eigentum der KVB befindlichen Tunnel der Nord-Süd Stadtbahn: 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Material- und Personal- aufwendungen 177.000 175.000 191.000 421.000 428.000 344.000 Versicherungsbeiträge für Tunnel der Nord- Süd Stadtbahn 239.000 266.000 303.000 369.000 414.000 408.000 Summe 416.000 441.000 494.000 790.000 842.000 752.000 Frage 4: Welche Kosten entstanden 2024 für alle anderen KVB-Anlagen (oberirdische Haltestellen, Betriebshöfe, ggf. Sonstiges) im städtischen Haushalt? In den letzten Jahren wurden folgende Erstattungen vom Amt für Brücken, Tunnel und Stadt- bahnbau an die KVB geleistet, hierin sind wie unter 1. beschrieben die Kosten für Überwa- chung, Unterhaltung, Erneuerung und Reinigung der Stadtbahninfrastruktur enthalten. Diffe- renzierungen nach den Kostenarten werden bei der Erstattung an die KVB in der Buchhaltung nicht vorgenommen. 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Haltestellen 4.152.000 3.203.000 4.066.000 4.645.000 5.343.000 3.907.000 Strecken 12.000 2.000 0 200.000 398.000 122.000 Erstattung KVB 4.164.000 3.205.000 4.066.000 4.845.000 5.741.000 4.029.000 Die Unterhaltungskosten für Bushaltestellen werden beim Amt für Straßen- und Radwegebau konsumtiv über die Mittel der Straßenunterhaltung finanziert. Im Jahr 2024 wurden hierfür ins- gesamt rund 14,7 Mio. € verausgabt. In der Buchhaltung erfolgt lediglich eine Zuordnung der Kosten auf die Stadtbezirke; eine weitergehende Differenzierung war bislang nicht erforder- 3 lich. Daher kann der auf Bushaltestellen entfallende Kostenanteil nicht gesondert ausgewie- sen werden. Nach Einschätzung des Fachamtes ist dieser innerhalb des Gesamtbudgets von untergeordneter Bedeutung. Im investiven Bereich wurden im Jahr 2024 rund 406.000 € für die barrierefreie Umrüstung von Bushaltestellen verausgabt. Im Jahr 2025 beliefen sich die Ausgaben hierfür hingegen be- reits auf rund 1,35 Mio. €. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1147/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 11.06.2026
- Erstellt
- 21.04.2026 09:28