211706-02 ST
BBB-Anfrage: Stadthaus Bonn, Berliner Platz 2, Bonn; Sanierungsbedarf der Parkgeschosse P1 und P2, weiteres Vorgehen
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Sammeldokument öffentlich
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 211706-02 ST Die Oberbürgermeisterin —— Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB BBB-Anfrage: Stadthaus Bonn, Berliner Platz 2, Bonn; Sanierungsbedarf der Parkgeschosse P1 und P2, weiteres Vorgehen Beratungsfolge Hauptausschuss 20.10.2022 Kenntnisnahme Rat 27.10.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Auf Basis welcher Erkenntnisse kommt die Oberbürgermeisterin zu der Aussage, dass durch Abstützung der 38 am stärksten beschädigten Stützenfüße eine Nutzung des Stadthauses nun bis 2026/2027 möglich sein soll? Gemäß Stellungnahme des Tragwerksplaners aus September 2021 kann die erforderliche Betonsanierung durch entsprechende Abstützungsmaßnahmen bis Mitte 2023 auf maximal sechs Jahre hinausgezögert (bis Mitte 2027) werden. 2. Wie lautet der aktuelle Sachstand zu dem vom Gutachter als erforderlich angesehenen jährlichen Monitorings der Stützen, das zum jetzigen Zeitpunkt bereits hätte durchgeführt werden müssen und sofern dieses noch nicht durchgeführt worden ist, wann erfolgt das Monitoring und wann ist mit einem Ergebnis des Monitorings zu rechnen? Der Tragwerksplaner, der das jährliche Monitoring durchführen soll, ist auch mit der Planung der Abstützungsmaßnahmen beauftragt. Aus diesem Grund steht die Verwaltungen in einem regelmäßigen, engen Austausch mit dem Statiker. Erste Ergebnisse zum jährlichen Monitoring werden Ende des Jahres 2022 erwartet. 3. Existieren „Notfallstrategien“ für den Fall, dass das Stadthaus a. nicht bis 2026/27 genutzt werden kann, b. innerhalb eines kurzen Zeitraumes leergezogen werden muss, c. und wenn ja, wie sehen diese im Detail aus? Seite 1 von 3 Seite 2 —— Mit Bekanntgabe der Information, dass die Durchführung der Abstützungsmaßnahmen nicht (wie zunächst befürchtet) einen unmittelbaren Freizug des Stadthauses bedingen, wurde die bereits begonnene Suche nach einer Ausweichliegenschaft bzw. deren Bereitstellung zunächst eingestellt. Die Einrichtung eines Umzugsteams auf Basis der vom Stadtrat beschlossenen Stellen erfolgte ebenfalls nicht. Planungen zum möglichen Umzug in eine Interimsliegenschaft lassen sich nur in Bezug auf eine konkrete Liegenschaft erstellen, da davon auszugehen ist, dass alle Bestandsliegenschaften im Hinblick auf das Raumangebot oder die Gebäude- und Technikinfrastruktur unterschiedlich sein werden. Damit einher gehen auch unterschiedliche Planungszeiträume und Kosten für die Ertüchtigung als mögliche Verwaltungsliegenschaft. Unabhängig hiervon werden derzeit im Projekt „Zukunft unserer Arbeit“, welches planmäßig verläuft, die standortunabhängigen Grundlagendaten ermittelt, die in Bezug auf ein Raumprogramm die Anforderungen für eine zukünftige (dauerhafte) Verwaltungsliegenschaft definieren. 4. Innerhalb welchen Zeitraumes ist die Oberbürgermeisterin in der Lage, a. das zwingend notwendige Angebot vor Ort (z.B. Bürgerdienste) in anderen städtischen Liegenschaften unterzubringen, b. die übrigen Mitarbeitenden im Stadthaus ihre Aufgaben aus anderen Dienststellen oder aus dem Homeoffice erledigen zu lassen? Im Hinblick auf die aktuelle Vollbelegung der Verwaltungsgebäude mit überwiegend persönlichen Arbeitsplätzen in nahezu allen Dienststellen und die Vielfalt der Arbeitsplätze einer Kommunalverwaltung ist es kaum vorstellbar, die bei Freizug des Stadthauses notwendigen Arbeitsplätze durch Verdichtung und/oder Homeoffice in ausreichender Zahl in anderen Liegenschaften zu realisieren. Hinzu kommt, dass viele Dienststellen derzeit weder über mobilisierte und mobilisierbare Arbeitsplätze verfügen, noch deren Abläufe und Akten bereits digitalisiert sind. Insoweit wird die Anmietung einer oder mehrerer Ersatzliegenschaften notwendig bleiben, so lange diese Voraussetzungen nicht geschaffen sind und der einhergehende Kulturwandel hierfür bei der Belegschaft so angekommen ist, dass diese einen solchen Weg auch nachhaltig mitgehen können. Die notwendige Dauer zur Durchführung eines Umzuges in eine solche Interimsliegenschaft ist abhängig von den dort gegebenen Rahmenbedingungen von Raum und Technik. Entsprechend unterschiedlich sind notwendige Planungs- und Umsetzungszeiträume. Üblicherweise muss hier mit einer Dauer von 18-24 Monaten nach entstehendem Bedarf gerechnet werden. 5. Warum verzögert sich der von der Oberbürgermeisterin zunächst für November angekündigte Ergebnis über die Ermittlung des Gesamtzustandes des Stadthauses und mögliche Folgen nun um mehrere Monate bis zum 1. Quartal 2023? Die Status-quo Ermittlung umfasst die Begutachtung von wesentlichen Seite 2 von 3 Seite 3 —— Hauptfaktoren (Brandschutz, Rohbau, TGA, Schadstoffe und Fassade) die in einem Gesamtbild Rückschlüsse auf die Erhaltungswürdigkeit und Sanierbarkeit geben sollen. Hierzu mussten intensive Abstimmungsgespräche mit den externen Büros vor einer Beauftragung stattfinden. Vor dem Hintergrund der angespannten Marktlage hat dieser Prozess länger gedauert als ursprünglich kalkuliert. Mittlerweile sind alle Gutachten beauftragt, die durch weiteren Abstimmungen, Ortsterminen und Untersuchungen Ergebnisse liefern sollen. 6. Kosten in welcher Höhe werden für die Abstützung der 38 Stützenfüße als Erstmaßnahme entstehen? Die Kosten für die Abstützungsmaßnahme belaufen sich nach jetzigem Kenntnisstand auf ca. 1.600.000 € (brutto). 7. Mittel in welcher Höhe wird die Oberbürgermeisterin für 2023/24 sowie die mittelfristige Finanzplanung vor diesem Hintergrund in ihren Haushaltsentwurf einstellen? Die Kosten für die Abstützungsmaßnahme sind im Wirtschaftsplan des SGB 2022 ff. berücksichtig. Anlage/n Keine Seite 3 von 3
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen - mit Maßgabe
Zur SitzungOrte (1)
- Berliner Platz 2
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 211706-02 ST
- Typ
- Stellungnahme der Verwaltung
- Datum
- 20.10.2022
- Erstellt
- 18.01.2026 04:40