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211706-02 ST

BBB-Anfrage: Stadthaus Bonn, Berliner Platz 2, Bonn; Sanierungsbedarf der Parkgeschosse P1 und P2, weiteres Vorgehen

Stellungnahme der Verwaltung 20.10.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.10.2022, TOP 1.1.1

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

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Stellungnahme der Verwaltung 
öffentlich 
211706-02 ST 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
——
 
Federführung: 
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn 
Dezernat: 
SGB 
 
 
 
 
 
BBB-Anfrage: Stadthaus Bonn, Berliner Platz 2, 
Bonn;  
Sanierungsbedarf der Parkgeschosse P1 und P2, 
weiteres Vorgehen 
 
Beratungsfolge 
Hauptausschuss 20.10.2022 Kenntnisnahme 
Rat 27.10.2022 Kenntnisnahme 
 
Inhalt der Stellungnahme: 
 
1. Auf Basis welcher Erkenntnisse kommt die Oberbürgermeisterin zu 
der Aussage, dass durch Abstützung der 38 am stärksten 
beschädigten Stützenfüße eine Nutzung des Stadthauses nun bis 
2026/2027 möglich sein soll? 
 
Gemäß Stellungnahme des Tragwerksplaners aus September 2021 kann die 
erforderliche Betonsanierung durch entsprechende Abstützungsmaßnahmen 
bis Mitte 2023 auf maximal sechs Jahre hinausgezögert (bis Mitte 2027) 
werden. 
 
 
2. Wie lautet der aktuelle Sachstand zu dem vom Gutachter als 
erforderlich angesehenen jährlichen Monitorings der Stützen, das 
zum jetzigen Zeitpunkt bereits hätte durchgeführt werden müssen 
und sofern dieses noch nicht durchgeführt worden ist, wann erfolgt 
das Monitoring und wann ist mit einem Ergebnis des Monitorings 
zu rechnen? 
 
Der Tragwerksplaner, der das jährliche Monitoring durchführen soll, ist auch mit 
der Planung der Abstützungsmaßnahmen beauftragt. Aus diesem Grund steht 
die Verwaltungen in einem regelmäßigen, engen Austausch mit dem Statiker. 
Erste Ergebnisse zum jährlichen Monitoring werden Ende des Jahres 2022 
erwartet. 
 
 
3. Existieren „Notfallstrategien“ für den Fall, dass das Stadthaus 
a. nicht bis 2026/27 genutzt werden kann, 
b. innerhalb eines kurzen Zeitraumes leergezogen werden 
muss, 
c. und wenn ja, wie sehen diese im Detail aus? 
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Seite 2  
 
 
——
 
Mit Bekanntgabe der Information, dass die Durchführung der 
Abstützungsmaßnahmen nicht (wie zunächst befürchtet) einen unmittelbaren 
Freizug des Stadthauses bedingen, wurde die bereits begonnene Suche nach 
einer Ausweichliegenschaft bzw. deren Bereitstellung zunächst eingestellt. Die 
Einrichtung eines Umzugsteams auf Basis der vom Stadtrat beschlossenen 
Stellen erfolgte ebenfalls nicht. Planungen zum möglichen Umzug in eine 
Interimsliegenschaft lassen sich nur in Bezug auf eine konkrete Liegenschaft 
erstellen, da davon auszugehen ist, dass alle Bestandsliegenschaften im 
Hinblick auf das Raumangebot oder die Gebäude- und Technikinfrastruktur 
unterschiedlich sein werden. Damit einher gehen auch unterschiedliche 
Planungszeiträume und Kosten für die Ertüchtigung als mögliche 
Verwaltungsliegenschaft. 
Unabhängig hiervon werden derzeit im Projekt „Zukunft unserer Arbeit“, 
welches planmäßig verläuft, die standortunabhängigen Grundlagendaten 
ermittelt, die in Bezug auf ein Raumprogramm die Anforderungen für eine 
zukünftige (dauerhafte) Verwaltungsliegenschaft definieren.  
 
 
4. Innerhalb welchen Zeitraumes ist die Oberbürgermeisterin in der 
Lage, 
a. das zwingend notwendige Angebot vor Ort (z.B. 
Bürgerdienste) in anderen städtischen Liegenschaften 
unterzubringen, 
b. die übrigen Mitarbeitenden im Stadthaus ihre Aufgaben aus 
anderen Dienststellen oder aus dem Homeoffice erledigen zu 
lassen? 
 
Im Hinblick auf die aktuelle Vollbelegung der Verwaltungsgebäude mit 
überwiegend persönlichen Arbeitsplätzen in nahezu allen Dienststellen und die 
Vielfalt der Arbeitsplätze einer Kommunalverwaltung ist es kaum vorstellbar, die 
bei Freizug des Stadthauses notwendigen Arbeitsplätze durch Verdichtung 
und/oder Homeoffice in ausreichender Zahl in anderen Liegenschaften zu 
realisieren. Hinzu kommt, dass viele Dienststellen derzeit weder über 
mobilisierte und mobilisierbare Arbeitsplätze verfügen, noch deren Abläufe und 
Akten bereits digitalisiert sind. Insoweit wird die Anmietung einer oder mehrerer 
Ersatzliegenschaften notwendig bleiben, so lange diese Voraussetzungen nicht 
geschaffen sind und der einhergehende Kulturwandel hierfür bei der 
Belegschaft so angekommen ist, dass diese einen solchen Weg auch 
nachhaltig mitgehen können. Die notwendige Dauer zur Durchführung eines 
Umzuges in eine solche Interimsliegenschaft ist abhängig von den dort 
gegebenen Rahmenbedingungen von Raum und Technik. Entsprechend 
unterschiedlich sind notwendige Planungs- und Umsetzungszeiträume. 
Üblicherweise muss hier mit einer Dauer von 18-24 Monaten nach 
entstehendem Bedarf gerechnet werden.  
 
 
5. Warum verzögert sich der von der Oberbürgermeisterin zunächst 
für November angekündigte Ergebnis über die Ermittlung des 
Gesamtzustandes des Stadthauses und mögliche Folgen nun um 
mehrere Monate bis zum 1. Quartal 2023? 
 
Die Status-quo Ermittlung umfasst die Begutachtung von wesentlichen 
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——
Hauptfaktoren (Brandschutz, Rohbau, TGA, Schadstoffe und Fassade) die in 
einem Gesamtbild Rückschlüsse auf die Erhaltungswürdigkeit und 
Sanierbarkeit geben sollen. Hierzu mussten intensive Abstimmungsgespräche 
mit den externen Büros vor einer Beauftragung stattfinden. Vor dem 
Hintergrund der angespannten Marktlage hat dieser Prozess länger gedauert 
als ursprünglich kalkuliert. Mittlerweile sind alle Gutachten beauftragt, die durch 
weiteren Abstimmungen, Ortsterminen und Untersuchungen Ergebnisse liefern 
sollen.  
 
 
6. Kosten in welcher Höhe werden für die Abstützung der 38 
Stützenfüße als Erstmaßnahme entstehen? 
 
Die Kosten für die Abstützungsmaßnahme belaufen sich nach jetzigem 
Kenntnisstand auf ca. 1.600.000 € (brutto). 
 
 
7. Mittel in welcher Höhe wird die Oberbürgermeisterin für 2023/24 
sowie die mittelfristige Finanzplanung vor diesem Hintergrund in 
ihren Haushaltsentwurf einstellen? 
 
Die Kosten für die Abstützungsmaßnahme sind im Wirtschaftsplan des SGB 
2022 ff. berücksichtig.  
 
 
 
 
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (2)

20.10.2022 Hauptausschuss
TOP 1.1.1 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen - mit Maßgabe

Zur Sitzung
27.10.2022 Rat
TOP 1.1.1 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Berliner Platz 2

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Details

Vorlagen-Nr.
211706-02 ST
Typ
Stellungnahme der Verwaltung
Datum
20.10.2022
Erstellt
18.01.2026 04:40