V/0016/2009
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 500 - Beschluss über Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
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V-0016-2009-Anlage-2-Begründung
82998 Zeichen
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Stadtentwicklung Amt für
Anlage 2
zur Vorlage Nr. V/0016/2009
Begründung / Seite 1 von 24 MÜNSTER STADT
B e g r ü n d u n g
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 500
Sudmühle – Dyckburgstraße / Kamillusweg
Inhalt Seite
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen............. .............................................................................. 2
2. Geltungsbereich ................................. ............................................................................................. 2
3. Planungsrechtliche Situation.................... ....................................................................................... 2
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan......... .......................................................................... 2
3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen............................................... 2
4. Räumliche und strukturelle Situation............ ................................................................................... 3
5. Planungsziele ................................... ............................................................................................... 3
6. Inhalte des Bebauungsplanes..................... .................................................................................... 4
6.1. Grundzüge der Planung ......................... ......................................................................................... 4
6.2. Bauliche Nutzung und Baugestaltung ............ ................................................................................. 4
6.2.1 Art und Maß der baulichen Nutzung ............. .................................................................................. 4
6.2.2 Überbaubare Grundstücksflächen, Bauweise, Bau gestaltung ....................................................... 4
6.2.3 Stellplätze, Nebenanlagen .................... .......................................................................................... 5
6.3. Verkehrsflächen, Erschließung .................. ..................................................................................... 6
6.4. Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur . ............................................................................ 6
6.5. Gemeinbedarf / Soziale Infrastruktur .......... .................................................................................... 6
6.6. Grünflächen / Begrünung ....................... ......................................................................................... 7
6.6.1 Öffentliche Grünflächen...................... ............................................................................................. 7
6.6.2 Private Grünflächen.......................... ............................................................................................... 7
6.6.3 Anpflanz- und Erhaltungsgebote............... ...................................................................................... 7
6.6.4 Ausgleichsflächen ............................ ............................................................................................... 7
6.7. Immissionsschutz .............................. .............................................................................................. 7
6.8. Altlasten / Altstandorte ...................... .............................................................................................. 8
6.9. Denkmalschutz / Archäologie................... ....................................................................................... 9
7. Flächenbilanz .................................... .............................................................................................. 9
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB ................................................ 9
8.1. Rahmen der Umweltprüfung ...................... ..................................................................................... 9
8.2. Kurzdarstellung der Planung................... ...................................................................................... 10
8.3. Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsch utzes ......................................................... 10
8.4. Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirku ngsprognose .............................................. 11
8.4.1 Menschen ..................................... ................................................................................................. 11
8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt..... .................................................................................. 15
8.4.3 Boden ........................................ .................................................................................................... 17
8.4.4 Wasser ....................................... ................................................................................................... 19
8.4.5 Klima / Luft................................. .................................................................................................... 20
8.4.6 Orts- und Landschaftsbild .................... ......................................................................................... 20
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter........... ................................................................................... 21
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter............. ................................................................................. 21
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen U mweltauswirkungen...................................... 22
8.5. Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-V ariante) ........................................................... 22
8.6. Anderweitige Planungsmöglichkeiten ............ ............................................................................... 22
8.7. Überwachung (Monitoring)...................... ...................................................................................... 23
8.8. Zusammenfassung................................ ........................................................................................ 23
9. Gesamtabwägung .................................. ....................................................................................... 23
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahme n............................................................... 24
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Sudmühle – Dyckburgstraße / Kamillusweg
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1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen
Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Be bauungsplanes Nr. 500 ist die Schlie-
ßung des Gartenbaubetriebes im Plangebiet und die V eräußerung des Grundstückes an einen
Investor, der hier Wohnbebauung realisieren möchte. Im Flächennutzungsplan ist das Plange-
biet als Wohnbauland ausgewiesen. Aus städtebaulich er Sicht ist die geplante Bebauung sinn-
voll, da so eine räumliche Abrundung des Siedlungsb ereiches Sudmühle möglich wird. Der an-
haltend großen Nachfrage nach Wohnbauland kann an d ieser Stelle durch Reaktivierung eines
vorgenutzten Grundstückes entsprochen werden, ohne unbeeinträchtigten Naturraum in An-
spruch nehmen zu müssen.
Das vom Vorhabenträger geplante Vorhaben umfasst im westlichen Teil des Plangebietes die
Errichtung von ca. 25 Wohneinheiten in Form von Dop pelhäusern und Einzelhäusern, ferner
den Bau der Erschließungsanlagen sowie im östlichen Teil die Anlage von privaten Grünflä-
chen.
Da es sich bei der vorgesehenen Bebauung um eine ni cht privilegierte Nutzung im Außenbe-
reich handelt, ist die Aufstellung eines Bebauungsp lanes erforderlich. Um die planungsrechtli-
chen Voraussetzungen für eine Wohnnutzung im Bereic h der ehemaligen Gärtnerei östlich der
Dyckburgstraße zu schaffen, ist der Bebauungsplan N r. 500 mit der Bezeichnung „Sudmühle –
Dyckburgstraße / Kamillusweg“ gem. § 30 (1) BauGB aufzustellen.
2. Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 500 liegt am
nordöstlichen Rand des Ortsteils Sudmühle und umfasst ca. 4,4 ha. Er wird begrenzt
− im Nordwesten durch die Dyckburgstraße,
− im Norden durch die Zuwegung bzw. das Grundstück d es Hauses Dyckburgstraße Nr. 430
(Gemarkung Sankt Mauritz, Flur 19, Flurstücke Nr. 46, 51, 52, 54 und 55),
− im Nordosten durch einen namenlosen Weg parallel z ur Werse, der den Kamillusweg mit der
Sudmühle verbindet,
− im Süden und Südosten durch den Kamillusweg,
− im Südwesten durch die Flurstücke 220, 221 und 101 der Gemarkung Sankt Mauritz, Flur 19.
Innerhalb des Plangebietes liegen die folgenden Grundstücke:
Gemarkung Sankt Mauritz, Flur 19, Flurstücke 49, 50, 111, 358-360, Teil des Flurstücks 357.
Die Grenzen des Plangebietes sind im Plan durch einen grauen Farbstreifen bezeichnet.
3. Planungsrechtliche Situation
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan der Stadt Münster stellt die im Plangebiet zur Be-
bauung vorgesehene Fläche als „Wohnbaufläche“ dar. Der Bebauungsplan ist somit aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt.
3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen
Ein rechtskräftiger Bebauungsplan für das Plangebie t besteht nicht. Das Plangebiet ist pla-
nungsrechtlich nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen.
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Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt im Geltung sbereich des Landschaftsplanes Werse,
der in diesem Bereich als Entwicklungsziel für die Landschaft „Erhaltung“ festsetzt. Die Ände-
rung des Landschaftsplanes ist im Bereich der Bebau ungsplangrenzen erforderlich (Anpas-
sungsklausel).
4. Räumliche und strukturelle Situation
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs planes Nr. 500 liegt im nordöstlichen
Randbereich des Ortsteils Sudmühle. Visuell prägend ist zum einen die in offener Bauweise er-
stellte 1-2 geschossige Wohnbebauung entlang der Dy ckburgstraße mit zumeist konventionelle
Sattel- und Walmdachformen, zum anderen vorhandene Baumreihen entlang der Dyck-
burgstraße und des Kamillusweges.
Im südöstlichen Bereich des Plangebietes wurde bis Anfang der 1940er Jahre Geschiebemer-
gel und verwitterte Kreidemergel abgebaut. Nach dem 2. Weltkrieg bis 1956 wurde die Abbau-
grube als Deponie für Hausmüll genutzt und nahezu v ollständig verfüllt. Die Deponie wurde an-
schließend mit einer ca. 1 m dicken Bodenschicht ab gedeckt. Bis 2006 diente der südliche Be-
reich des Plangebietes entlang der Dyckburgstraße a ls Betriebsfläche für einen Gartenbaube-
trieb.
Die Fläche des Gartenbaubetriebes ist heute wirtsch aftlich ungenutzt. Nördlich des ehemaligen
Betriebsgeländes ist an der Dyckburgstraße ein klei ner Spielplatz angeordnet. Nordöstlich des
ehemaligen Betriebsgeländes liegt im Plangebiet ein e ungenutzte, strauchbewachsene Brach-
fläche.
Der westlich und südwestlich unmittelbar an das Pla ngebiet angrenzende, zusammenhängend
bebaute Ortsteil Sudmühle ist geprägt durch Wohnnut zung, insbesondere in Form von Ein- und
Zweifamilienhäusern. Nordöstlich grenzt der Naherho lungsraum Werse an das Plangebiet, der
südöstlich das Plangebiet begrenzende Kamillusweg i st als Radwanderweg ausgewiesen und
erfüllt ebenfalls Naherholungsfunktion. Angrenzend an das Plangebiet liegen am Kamillusweg
der städtische Kleintierfriedhof sowie landwirtschaftliche Nutzflächen. Nördlich des Plangebietes
befindet sich in einem Abstand von ca. 90 m die süd liche Grenze des Betriebsgrundstückes der
für den Stadtteil namensgebenden Getreidemühle.
5. Planungsziele
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die vom Eig entümer geplante Grundstücksnutzung
in eine geordnete städtebauliche Entwicklung einbinden.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird eine B rachfläche am Rand des Ortsteils
Sudmühle neu beplant. Städtebaulich wird dadurch ei ne räumliche Abrundung des geschlosse-
nen Siedlungsbereiches ermöglicht. Durch Wiedernutz barmachung der vorgenutzten Fläche
kann der anhaltenden Nachfrage nach Wohnbauland ent sprochen werden, ohne unbeeinträch-
tigten Naturraum in Anspruch nehmen zu müssen.
Mit der Ausbildung von drei an der südlich gelegene n Bestandsbebauung orientierten Wohn-
höfen soll die vorhandene Bebauung formal verträgli ch ergänzt und der Ortsrand angemessen
gestaltet werden.
Dabei werden durch die Staffelung von Geschossigkei t bzw. Trauf- und Firsthöhen sowie un-
terschiedlichen, je Wohnhof jedoch einheitlichen Da chformen und -neigungen innerhalb eines
einheitlichen Siedlungscharakters unterschiedliche Wohnformen in jeweils anspruchsvoller Ar-
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chitektur ermöglicht. Eine aufgelockerte Bebauung z um Ortsrand soll mit der Festsetzung „Ein-
zelhaus“ für die jeweils östlichen Baufelder erreicht werden.
Die Erschließung des Gebietes soll von der Dyckburg straße aus erfolgen, die Wohnhöfe wer-
den über drei private Erschließungsstraßen angebund en. Der vorhandene Spielplatz wird durch
zusätzliche Flächen für eine Eingrünung erweitert u nd aufgewertet, seine Erreichbarkeit wird
durch den Ausbau eines 2 m breiten Fußweges entlang der Dyckburgstraße sowohl aus dem
Plangebiet heraus als auch vom vorhandenen Ortsteil aus wesentlich verbessert.
Durch die Ausweisung von privaten Grünflächen auf d em Grundstücksteil der ehemaligen Mer-
gel-Abbaufläche / Hausmülldeponie wird hier dauerha ft eine mit der Vornutzung der Fläche ver-
trägliche Folgenutzung gesichert.
6. Inhalte des Bebauungsplanes
6.1. Grundzüge der Planung
Entsprechend den vorgenannten Planungszielen bestehen die Grundzüge der Planung in
− der Festlegung der Art der Nutzung (Allgemeines Wo hngebiet)
− der Festlegung der Siedlungsstruktur (Wohnhöfe)
− der Abstufung nach Dichte (Doppel- bzw. Einzelhäus er), First- und Traufhöhen, Geschoss-
zahlen und Bebauungsformen (Doppel- bzw. Einzelhäuser)
− Festsetzung der ehemaligen Abbau- und Deponiefläch e als Grünfläche
6.2. Bauliche Nutzung und Baugestaltung
6.2.1 Art und Maß der baulichen Nutzung
Die Art der baulichen Nutzung wird mit „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt. Diese Festset-
zung orientiert sich an der baulichen Nutzung in de r direkten Umgebung entlang der Dyck-
burgstraße sowie der weiteren Umgebung im Ortsteil Sudmühle und ist somit angemessen.
Als Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung wird die Zahl der Vollgeschosse zwingend
vorgeschriebenen, um eine städtebaulich gewünschte Höhenstaffelung von Süd nach Nord
ausgehend von der vorhandenen Bebauung südlich des Baugebietes auf der östlichen Seite
der Dyckburgstraße zu erreichen.
In den mit Flachdächern festgesetzten Bereichen A 1 und B 1 ist zusätzlich ein weiteres Vollge-
schoss zulässig. Es wird jedoch, ähnlich wie ein St affelgeschoss, in Lage und Ausdehnung ein-
geschränkt (siehe textliche Festsetzung 1.3).
Die Festsetzung der Grundflächenzahlen und Geschoss flächenzahlen orientiert sich an den
Obergrenzen der Baunutzungsverordnung und entsprich t der üblichen Grundstücksausnutzung
in der Umgebung. Damit wird zugleich dem Ziel Rechn ung getragen, sparsam mit Grund und
Boden umzugehen und das Baugebiet in einem städtebaulich verträglichen Maß zu verdichten.
6.2.2 Überbaubare Grundstücksflächen, Bauweise, Bau gestaltung
Die Festsetzungen und Vorschriften des Bebauungspla nes zu überbaubaren Flächen, Bau-
weise und Baugestaltung zielen zum einen darauf ab, das neue Baugebiet als Ergänzung der
bestehenden Bebauung angemessen in die vorhandene S truktur einzupassen, zum anderen in-
tern ein städtebaulich homogenes Siedlungsbild rech tlich zu sichern, ohne jedoch eine ange-
messene Vielfalt von architektonischen Gestaltungsmitteln auszuschließen.
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Die überbaubaren Grundstücksflächen orientieren sic h an der Grundgestalt der Wohnhöfe im
angrenzenden Baubestand und geben den Investoren du rch die Ausweisung von zusammen-
hängenden Baufeldern ausreichend Spielraum zur indi viduellen Anpassung der Grundstücks-
und Gebäudegrößen an die Wünsche der Bauherren, ohn e die gewünschte städtebauliche
Form zu vernachlässigen.
Durch die Festsetzung „Einzel- und Doppelhäuser“ fü r die westlich (Bereiche A1 bis A3) bzw.
„Einzelhäuser“ für die östlich gelegenen überbaubar en Flächen (Bereiche B1 bis B3) wird zu-
sätzlich zu Höhenstaffelung eine Differenzierung de r Baudichte innerhalb der Wohnhöfe er-
reicht, mit der die Bebauungsdichte entlang des öst lich gelegenen freien Landschaftraumes re-
duziert wird. Die Beschränkung auf max. 2 Wohneinhe iten je Einzelhaus und eine Wohneinheit
je Doppelhaushälfte trägt dazu bei, eine verträglic he Verdichtung innerhalb des Wohnquartiers
zu sichern.
Zur Präzisierung der durch die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse vorgegebenen Höhen-
entwicklung werden zusätzlich max. Traufhöhen bzw. Gebäudehöhen mit Bezugsebene auf der
jeweiligen Erschließungsstraße festgesetzt. Die Fes tsetzung der Gebäudehöhe im südlich ge-
legenen Wohnhof wurde in Verbindung mit der vorgesc hriebenen Dachneigung so gewählt,
dass auch dort ein zweites Wohngeschoss unterhalb d er Nutzung als Vollgeschoss und damit
eine angemessene Ausnutzung der Grundstücke ermögli cht wird. Für den nördlich gelegenen
Wohnhof wird durch eine textliche Festsetzung ein z usätzliches Staffelgeschoss ausdrücklich
ermöglicht, durch genaue Angaben zur Positionierung des Geschosses wird die einheitliche
Gestaltung innerhalb dieses Wohnhofes gefördert.
Um den individuellen Charakter jedes Wohnhofes über die beschriebene Höhenstaffelung hin-
aus weiter herauszustellen und unterschiedlichen Wo hnvorstellungen der zukünftigen Nutzer
Raum zu geben, wird für jeden Wohnhof eine untersch iedliche Dachform festgesetzt. Die Dach-
form „Satteldach“ mit einer festgeschriebenen Dachn eigung für den südlich gelegenen Hof
nimmt eine ortsübliche Dachform der umgebenden Beba uung auf und fördert so die Integration
des neuen Baugebietes in den baulichen Bestand. Die se Dachform wird für den in der Mitte ge-
legenen Wohnhof zur Dachform „Pultdach“ weiter entwickelt. Ein begrenzt zulässiger Anteil von
Flachdachfläche im mittleren Wohnhof schafft die fo rmale Verbindung zum nördlich gelegenen
Wohnhof, wo mit der Festsetzung „Flachdach“ die gew ünschte Differenzierung logisch fortge-
führt wird. Durch die Vorschrift der Firstrichtung für die beiden Wohnhöfe mit Sattel- bzw. Pult-
dach-Festsetzung wird das homogene Siedlungsbild innerhalb der Wohnhöfe verstärkt.
Dem gleichen Zweck dienen die Festsetzungen zur ein heitlichen Gestaltung von Doppelhäu-
sern, zur Gestaltung von Einfriedungen sowie zu den zulässigen Fassadenmaterialien. Als sol-
che sind die ortsüblichen Materialien Putz, Klinker und Glas möglich.
Untergeordnete Bauteile sind von der zuletzt genann ten Festsetzung ausgenommen, um inner-
halb des gewünschten einheitlichen Rahmens individu elle Gestaltungsmöglichkeiten nicht aus-
zuschließen. Dieser Intention entspricht auch die F estsetzung, dass Wintergärten die Baugren-
zen gartenseitig mit definiertem Höchstmaß für Tiefe und Breite überschreiten dürfen.
6.2.3 Stellplätze, Nebenanlagen
Garagen, Carports und Stellplätze sollen sich im Pl angebiet der städtebaulichen Grundform
„Wohnhof“ unterordnen. Daher ist durch textliche Festsetzung geregelt, dass diese Anlagen nur
in den überbaubaren Flächen errichtet werden dürfen . An den zur Dyckburgstraße hin orien-
tierten Stirnseiten der Baufelder werden Sie zusätz lich auf ausgewiesenen Flächen unmittelbar
angrenzend an die Baufelder ermöglicht, da hierdurc h die städtebauliche Struktur nicht beein-
trächtigt wird. Nebenanlagen sind bis zu einer die Struktur nicht wesentlich störenden Größe
von 10 m² auch außerhalb der Baufelder möglich, nic ht jedoch in den raumbildenden Vorgar-
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tenbereichen.
6.3. Verkehrsflächen, Erschließung
Das Plangebiet ist über die Dyckburgstraße an das ü bergeordnete Straßennetz angebunden,
die Dyckburgstraße als Sammelstraße ist für die zu erwartende Mehrbelastung geeignet. Der
Fußweg entlang der Dyckburgstraße wird zu Lasten un d auf der Grundstücksfläche des Inves-
tors auf 2 m Breite ausgebaut, hierdurch wird die A nbindung der neuen Siedlung an das Umfeld
und die Erreichbarkeit des Spielplatzes im Plangebiet verbessert.
Die innere Erschließung des Neubaugebietes erfolgt über 3 Stichstraßen, von denen die nörd-
lich gelegene, längste Stichstraße auch eine Wendem öglichkeit erhält. Die Stichstraßen werden
als private Mischverkehrsflächen in einer für den B egegnungsfall PKW-PKW erforderlichen
Breite, einschließlich der erforderlichen Stellplat zflächen angelegt. Diese Ausführung erlaubt im
Vergleich zu einer öffentlichen Erschließung eine w irtschaftlichere Dimensionierung mit gerin-
gerer Versiegelung und minimiert städtische Unterha ltungskosten. Die Müllentsorgung erfolgt
über die Dyckburgstraße, an den Straßeneinmündungen werden Aufstellflächen für Müllgefäße
in der Ausbauplanung berücksichtigt. Weitere Zufahr tsmöglichkeiten auf die privaten Grundstü-
cke von der Dyckburgstraße werden ausgeschlossen (Zu- und Abfahrtsverbot).
Für den ruhenden Verkehr sind im privaten Straßenra um des Plangebietes ca. 10 Besucher-
stellplätze vorgesehen.
Das Plangebiet ist unmittelbar an den Stadtbusverkehr auf der Dyckburgstraße angeschlossen.
6.4. Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur
Die Entwässerung des geplanten Baugebietes soll im Trennsystem erfolgen.
Zur Schmutzwasserentsorgung ist in der Dyckburgstra ße ein Kanal DN 400 vorhanden, der die
zu erwartende Mehrbelastung aufnehmen kann. Im Stra ßenbereich der Erschließungsstraßen
wird jeweils ein Schmutzwasserkanal DN 250 verlegt und über einen Anschlussschacht an den
vorhandenen Straßenkanal angebunden. Im Nordosten d es Plangebietes wird eine vorhandene
Schmutzwasserleitung DN 250 in Teilbereichen verleg t, um die Trassenführung an die geplante
Bebauung anzupassen. Die Trasse dieser Schmutzwasse rleitung wird durch Leitungsrechte im
Bebauungsplan gesichert.
Eine Versickerung des Regenwassers im Gebiet des Be bauungsplanes ist nach einem hydro-
geologischen Gutachten nicht möglich. Das Regenwass er soll daher im Trennsystem über ei-
nen vorhandenen Regenwasserkanal DN 800 in der Dyck burgstraße abgeleitet werden. Der
Regenwasserkanal mündet unterhalb der Sudmühle in d ie Werse und kann nach einem hyd-
raulischen Gutachten die zusätzlich anfallende Wass ermenge aus dem Plangebiet aufnehmen.
In den Erschließungsstraßen werden hierzu jeweils Anschlusskanäle DN 300 verlegt.
Die Versorgung mit den Medien für Gas, Wasser, Tele kommunikation, Strom, etc. erfolgt in en-
ger Abstimmung mit den Stadtwerken Münster. Die Mül lentsorgung erfolgt über Aufstellflächen
für Müllgefäße an der Dyckburgstraße.
6.5. Gemeinbedarf / Soziale Infrastruktur
Der durch die Planung ausgelöste Mehrbedarf an öffe ntlichen Spielflächen kann durch eine Er-
weiterung des vorhandenen Spielplatzes im Plangebiet an der Dyckburgstraße gedeckt werden.
Die Erreichbarkeit des Spielplatzes wird durch den geplanten Gehwegausbau an der Dyck-
burgstraße für das Neubaugebiet und die angrenzenden Wohngebiete verbessert.
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6.6. Grünflächen / Begrünung
6.6.1 Öffentliche Grünflächen
Das Plangebiet liegt unmittelbar angrenzend an den durch den Landschaftsplan Werse ge-
schützten Naherholungsraum, daher ist die Ausweisun g von zusätzlichen öffentlichen Grünflä-
chen innerhalb des Plangebietes nicht erforderlich.
Im nordwestlichen Bereich des Plangebietes ist ein vorhandener Spielplatz gelegen und als öf-
fentliche Grünfläche festgesetzt. Dieser Spielplatz wird von derzeit 600 m² auf eine Fläche von
880 m² erweitert, wobei der Flächengewinn in erster Linie einer dreiseitigen neuen Abpflanzung
mit Buschwerk gegenüber den geplanten Privatgärten und Wohnhäusern zugute kommt.
6.6.2 Private Grünflächen
Im Plangebiet ist eine Fläche von fast 28.000 m² al s private Grünfläche ausgewiesen. Die Flä-
che ist weitgehend deckungsgleich mit der im Bebauu ngsplan gekennzeichneten Fläche einer
ehemaligen Hausmülldeponie.
Der südöstliche Teilbereich dieser privaten Grünfläche ist gleichzeitig als Ausgleichsfläche gem.
§ 9 (1) Nr. 24 BauGB festgesetzt.
Durch einen Hinweis im Bebauungsplan werden Nutzung seinschränkungen für die im Bebau-
ungsplan gekennzeichnete Altlastenfläche bekannt ge macht, die tiefwurzelnde Pflanzen mit
essbaren Früchten, Abgrabungen von mehr als 40 cm z .B. für Teiche sowie Brunnen bzw.
Wasserentnahme ausschließen. Durch privatrechtliche Verträge mit den Grundstückserwerbern
werden diese Nutzungsbeschränkungen gesichert.
6.6.3 Anpflanz- und Erhaltungsgebote
Entlang von Dyckburgstraße und Kamillusweg markiere n vorhandene Baumreihen aus Linden
(Dyckburgstraße) bzw. aus Eichen, Eschen, Buchen etc. (Kamillusweg) den Straßenraum sowie
die Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsbildes zur freien Landschaft.
Diese Baumreihen liegen zwar außerhalb des Bereiche s des Bebauungsplanes. Ihre raumbil-
denden und ökologischen Funktionen wurden jedoch be i der Erstellung des Bebauungsplanes
berücksichtigt, so dass sie ihre Funktionen auch na ch Realisierung der Planung erhalten wer-
den.
Zum Schutz der bestehenden Bäume entlang der Dyckbu rgstraße wird im Bebauungsplan ein
Zufahrtsverbot außerhalb der geplanten Erschließungsstraßen festgesetzt.
6.6.4 Ausgleichsflächen
Die entstehenden Auswirkungen auf die Schutzgüter k önnen in erforderlichem Umfang vermie-
den oder vollständig auf der im Bebauungsplan festg esetzten Ausgleichsfläche (private Grün-
fläche) kompensiert werden, es entsteht nach dem Be wertungsverfahren der Stadt Münster ein
Überschuss von ca. 3685 Werteinheiten. Die Anlage v on weiteren Ausgleichsflächen ist daher
nicht erforderlich.
6.7. Immissionsschutz
Das Plangebiet ist den nachfolgend aufgeführten Emissionsquellen ausgesetzt:
• Nördlich des Plangebietes befindet sich in einem A bstand von ca. 90 m die südliche Grenze
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des Betriebsgrundstückes einer Getreidemühle.
• Westlich des Plangebietes in einer Entfernung von ca. 200 m verläuft die Bahnlinie Osna-
brück – Wanne-Eickel mit zurzeit ca. 170 Zügen täglich.
• Auf das Plangebiet wirken Lärmimmissionen der Dyck burgstraße mit einem durchschnittli-
chen Tagesverkehr (DTV) von ca. 2.210 Kfz je 24 h (Prognose 2015).
Zur Abschätzung der Immissionssituation wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt.
In Folge des Straßen- und Schienenverkehrs werden d ie einschlägigen Planungsrichtpegel für
Allgemeine Wohngebiete sowohl zur Tagzeit als auch zur Nachtzeit z. T. deutlich überschritten.
Maßgeblich für die Überschreitung zur Nachtzeit ist der Schienenverkehrslärm, von dem der
Stadtteil Sudmühle insgesamt betroffen ist. Insofern ist das Plangebiet immissionsvorbelastet.
Aktive Schutzmaßnahmen an den Schallquellen scheide n aus städtebaulichen bzw. kostenmä-
ßigen Erwägungen (Schienenverkehr) aus.
Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen, durch die Fe stsetzung von Lärmpegelbereichen, ver-
trägliche Innenraumpegel, insbesondere zur Nachtzei t, sicherzustellen. Diesem Zweck dient
auch die Festsetzung von schallgedämmten Lüftungen.
Hinsichtlich des zu berücksichtigen Gewerbelärms ko mmt das Gutachten zu dem Ergebnis,
dass die einschlägigen Werte der TA-Lärm unterschri tten werden und insofern planerische Vor-
kehrungen nicht zu besorgen sind.
6.8. Altlasten / Altstandorte
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt; im städ-
tischen Altlasten-/ Verdachtsflächenkataster wird e in Teilbereich des Plangebietes der „Altlas-
ten-Verdachtsfläche 79“ zugeordnet.
Auf dieser Fläche wurde bis Anfang der 1940er Jahre Geschiebemergel und verwitterter Krei-
demergel abgebaut, nach dem 2. Weltkrieg wurde die Fläche als Hausmülldeponie genutzt und
nahezu vollständig verfüllt. Zusammenfassend ist fe stzustellen, dass die mineralisierten Müll-
verfüllungen unter Beachtung der chemischen Aspekte zwar noch den Anforderungen der
BBodSchV (Nutzung Kinderspielflächen) entsprechen. Bei den Schwermetallen CU und ZN lie-
gen die nachgewiesenen Parameterkonzentrationen hin gegen über den Bodenwerten II (Tole-
ranzwerten) der Eikmann-Kloke-Liste bei einer Folge nutzung Kinderspielflächen. Die Toleranz-
werte für Haus-/ Kleingärten werden eingehalten.
Durch in den „Gutachten zu Schadstoffbelastungen de s Untergrundes (Altlastengefährdungs-
abschätzung)“ von 2004 und 2006 dokumentierte Bohra ufschlüsse ergibt sich für die Abbau-
grube das Bild einer wannenförmigen Vertiefung mit allseitig vorhandenen Rändern. Das Gut-
achten von 2004 ordnet in der Grube angetroffenes G rundwasser als gestautes Sicker- und
Schichtenwasser ein, ein „Überlaufen“ des Grundwass ers aus der Abbaugrube wird ausge-
schlossen. Durch eine in den Bohraufschlüssen dokum entierte, im Mindestmaß ca. 1 m mäch-
tige Abdeckung der Deponie wird weiterhin ein Direk tkontakt von Menschen mit den Müll-Ver-
füllungen ausgeschlossen, so dass die Gutachten kei nen Handlungs-, Sicherungs- oder Sanie-
rungsbedarf für die Deponie sehen.
Die Fläche der Hausmülldeponie ist in ihren bekannt en Grenzen im Bebauungsplan als „Flä-
chen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“ gekennzeichnet.
Die Baufelder der Wohnbebauung sind im Bebauungspla n mit mindestens 3,0 Meter Abstand
zu den Grenzen der ehemaligen Deponie angeordnet, s o dass durch Gründungsarbeiten der
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Wohnbebauung die Abgeschlossenheit der Deponie nich t beeinträchtigt wird. Um Gefährdun-
gen durch noch unbekannte Ablagerungen im Boden aus zuschließen, wird in den textlichen
Hinweisen des Bebauungsplanes eine gutachterliche B egleitung und Dokumentation bei Erd-
und Gründungsarbeiten in den Bereichen B1 bis B3 vo rgeschrieben. Für die Fläche der ehe-
maligen Hausmülldeponie, die weitgehend deckungsgle ich mit der im Bebauungsplan ausge-
wiesenen privaten Grünfläche ist, werden in den tex tlichen Hinweisen die Anpflanzung von tief-
wurzelnden Pflanzen mit essbaren Früchten, Abgrabun gen von mehr als 40 cm Tiefe (z.B. Tei-
che) sowie Brunnen bzw. Wasserentnahmen ausgeschlos sen. Durch diese Hinweise soll eine
die Umwelt oder Anwohner gefährdende Nutzung der pr ivaten Grünfläche dauerhaft vermieden
werden.
6.9. Denkmalschutz / Archäologie
Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach gegen wärtigem Kenntnisstand keine Boden-
denkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NW. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahr-
hunderte besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Be-
funde auftreten sowie Bodendenkmale entdeckt werden.
Gemäß § 15 DSchG NW ist die Entdeckung eines Bodend enkmals unverzüglich der Stadt (Tel.
0251/4926148) oder der LWL-Archäologie für Westfale n, Bröderichweg 35, 48159 Münster an-
zuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 Abs. 1 DSchG unverändert zu erhalten. Der Bebau-
ungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis.
7. Flächenbilanz
Plangebietgröße 4,40 ha
100%
davon WA 1,40 ha 32,0%
private Grünfläche 2,80 ha 64,0%
öffentliche Grünfläche 0,10 ha 2,0%
Straßenverkehrsfläche 0,10 ha 2,0%
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB
8.1. Rahmen der Umweltprüfung
Der vorliegende Umweltbericht wurde auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2
Abs. 4 und § 2a in der aktuellen Fassung des Baugesetzbuches erstellt.
Der Umweltbericht ist ein eigenständiger Bestandtei l der Begründung zur Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 500 „Sudmühle – Dyckburgstraße / Kamillusweg“.
Die Umweltprüfung wurde auf Basis vorhandener Daten und auf Grund von Geländeerhebun-
gen durchgeführt. Zusätzlich wurden folgende Gutach ten beauftragt und zur Beurteilung der
Umweltauswirkungen herangezogen:
• Avifaunistische Ersteinschätzung zweier geplanter Baugebiete, Dipl.-Biol. U. Buddenkotte,
Münster, November 2005
• Ersteinschätzung zweier geplanter Baugebiete im St adtgebiet von Münster hinsichtlich deren
aktueller Bedeutung als Quartierstandort oder Jagdg ebiet für Fledermäuse, Büro für ange-
wandte Landschaftsökologie, Osnabrück, November 2005
• Schallgutachten Nr. 5 360 05: Lärmeinwirkungen im Rahmen der Bauleitplanung zur geplan-
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 500
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ten Wohnbauentwicklung in Münster-Sudmühle; Uppenkamp und Partner; Ahaus, April 2008
• Zusammenfassender Kurzbericht über die Erkenntniss e umwelttechnischer Untersuchungen.
Projekt: Wohngebietserweiterung an der Dyckburgstraße in 48157 Münster-Sudmühle, GEO-
logik, Münster, September 2008
• Gutachten über Untersuchungen zu möglichen Schadst offbelastungen des Untergrundes
(Altlastengefährdungsabschätzung). Projekt: Wohngeb ietserweiterung an der Dyck-
burgstraße in 48157 Münster-Sudmühle, GEOlogik, Münster, Februar 2006
• Gutachten über Untersuchungen zu möglichen Schadst offbelastungen des Untergrundes
(Altlastengefährdungsabschätzung). Altlasten-/ Verd achtsfläche 79, Dyckburgstraße / Ka-
millusweg, 48157 Münster-Sudmühle, GEOlogik, Münster, Juni 2004
• Landschaftspflegerisches Fachgutachten zum vorhabe nbezogenen Bebauungsplan; Ing.
ges. nts, Münster, September 2008
Diese Datenlage ist hinreichend, um die notwendige Abschätzung der Umweltfolgen durch die
Planung vornehmen zu können.
8.2. Kurzdarstellung der Planung
Der Bebauungsplan verfolgt das Ziel, das ehemalige Gartenbaubetriebsgelände (Beaufays
Baumschule) an der Dyckburgstraße im Nordosten von Münster zu entwickeln und umfasst eine
Gesamtfläche von ca. 4,4 ha. Um die Planung an das vorhandene Verkehrsnetz anzubinden, ist
ein Neubau von privaten Erschließungsstraßen geplant.
Die Planung sieht die Realisierung von freistehende n Einfamilienhäusern und Doppelhäusern in
vornehmlich zweigeschossiger Bauweise vor. Durch dr ei Anknüpfungspunkte wird das Wohn-
gebiet mit Erschließungsstraßen an die Dyckburgstraße angebunden.
8.3. Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umwelts chutzes
Nachfolgend werden die in einschlägigen Fachgesetze n und Fachplänen festgelegten und für
den Bebauungsplan bedeutsamen Umweltschutzziele dar gestellt. Hierfür wurden die Fachge-
setze und -pläne berücksichtigt, die gemäß BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 7 g insbesondere zu berück-
sichtigen sind. Die Art, wie die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden, ergibt
sich aus der nachfolgenden Beschreibung und Bewertu ng der in der Umweltprüfung ermittelten
Umweltauswirkungen, die in der Abwägung berücksichtigt werden.
Fachgesetze
Als wesentliche Fachgesetze sind im vorliegenden Pl anfall relevant: Baugesetzbuch, Bundes-
immissionsschutzgesetz inkl. Verordnungen, TA Luft sowie DIN 18005, Bundesnaturschutzge-
setz sowie Landschaftsgesetz NRW, Bundesbodenschutz gesetz sowie Landesbodenschutzge-
setz und der sogenannte Altlastenerlass zur Berücks ichtigung von Flächen mit Bodenbelastun-
gen bei der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren.
Die auf den genannten Gesetzen bzw. Richtlinien bas ierenden Vorgaben für den Untersu-
chungsraum werden je nach Planungsrelevanz inhaltli ch bei der Betrachtung der einzelnen
Schutzgüter abgehandelt.
Fachplanungen und Schutzausweisungen
Im fortgeschriebenen Flächennutzungsplan ist das Pl angebiet schon als Wohnbaufläche (z. T.
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auf einer Altlastverdachtsfläche) dargestellt.
Der seit 1987 rechtskräftige Landschaftsplan „Werse“ weist das Plangebiet noch vollständig als
unbebauten Außenbereich aus. Als zentrales Entwickl ungsziel ist die Erhaltung einer mit natür-
lichen Landschaftselementen reich und vielfältig ausgestatteten Landschaft genannt.
Die Grenze des ausgewiesenen Landschaftsschutzgebie tes „Werse-Ems-Niederung, Kreuz-
bach, Angel und Wolbecker Tiergarten“ entspricht in weiten Bereichen der Grenze des räumli-
chen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Weitere besonders geschützte Bestandteile
von Natur und Landschaft sind nicht vorhanden.
Im Planwerk Grünsystem -Freiraumkonzept- der Stadt Münster mit Stand 2005 liegt das Plan-
gebiet als Siedlungsfläche innerhalb des 3. Grünrin ges als landschaftlich geprägter Freiraum
mit übergeordneter Bedeutung für die Landschaftsöko logie, Erholung und Verbindung. Der Be-
arbeitungsraum liegt am / im Schwerpunktbereich Wer se / Ems mit besonderer ökologischer
Bedeutung des Zielkonzeptes Naturraum.
Es liegen keine Kenntnisse zu Bodendenkmälern im Baubereich vor.
8.4. Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirku ngsprognose
In den folgenden Kapiteln erfolgt eine schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung des Ist-
Zustands der Umwelt sowie der potentiellen Auswirku ngen des geplanten Wohngebietes. Ge-
eignete Kompensationsmaßnahmen werden in den jeweil igen Kapiteln genannt. Die erhebli-
chen nachteiligen Umweltauswirkungen werden in eine m gesonderten Kapitel zusammenge-
fasst. Anschließend werden die Nullvariante sowie d ie in Betracht kommenden anderweitigen
Planungsmöglichkeiten thematisiert.
Der Untersuchungsraum wurde jeweils so weit gefasst , wie Auswirkungen auf die einzelnen
Schutzgüter zu erwarten sind.
8.4.1 Menschen
Derzeitige Umweltsituation
Heutige Nutzung des Plangebietes und der Umgebung
Das Plangebiet ist insgesamt als unbebaute städtisc he Brachfläche im Übergangsraum zur frei-
en Landschaft zu bezeichnen.
Die Fläche zeichnet sich durch die ehemaligen Garte nbaubetriebsflächen mit Beeten, Hallen
und Wegen aus. Die Wege sind hauptsächlich wasserge bunden, einzelne Teilbereiche sind bi-
tuminös, bzw. durch Beton versiegelt. Das Gelände w urde bis 2006 genutzt. Einzelne Bäume
des Gartenbaubetriebes sind noch erhalten. Im Mai 2 008 sind die Gebäude bereits entfernt, die
Beete geräumt.
Nordöstlich des Gartenbaugeländes liegt eine Brachf läche, die sich durch vorwaldähnliche
Strukturen und Strauchgruppen auszeichnet. Größere Bäume sind nicht vorhanden, die
Strauchflächen leiten über in den galeriewaldähnlic hen Bestand an der Werse und in die
Baumhecke am Kamillusweg.
Zwischen Brachfläche und Gartenbaufläche liegt an d er Dyckburgstraße ein kleinerer Spielplatz
mit Fallschutzsand und Stabgitterzaun.
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Erholung
Außer dem Spielplatz ist in dem Gelände keine erhol ungsrelevante Infrastruktur vorhanden. Die
Brache dient auch kaum der Kurzerholung aus den uml iegenden Wohngebieten, da nur wenige
Zeugnisse unreglementierter Freizeittätigkeiten vor handen sind. Die Zugänglichkeit des Rau-
mes ist aufgrund des Charakters der Brachfläche un d der Absperrung des Gartenbaugeländes
nicht gegeben.
Südlich des Vorhabengebietes befindet sich der Klei ntierfriedhof der Stadt Münster. Der Kamil-
lusweg ist als Radwanderweg ausgewiesen.
Vorbelastung durch Lärmimmissionen
Nördlich des Planungsgebietes befindet sich in eine m Abstand von ca. 90 m die südliche Gren-
ze des Betriebsgrundstückes der Getreidemühle.
Westlich des Plangebietes in einer Entfernung von c a. 200m verläuft die Bahnlinie Osnabrück –
Wanne-Eickel mit zurzeit ca. 170 Zügen täglich.
Auf das Plangebiet wirken Lärmemissionen der Dyckbu rgstraße mit einem durchschnittlichen
Tagesverkehr (DTV) von ca. 2.210 Kfz je 24h (Prognose 2015).
Die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete ( WA) zur Tageszeit innerhalb des Plange-
bietes parallel zur Dyckburgstraße im 1. Obergescho ss werden ohne Schallschutzmaßnahmen
bis in eine Tiefe von ca. 30 m überschritten. Zur N achtzeit werden im Obergeschoss (5,6 m) die
Orientierungswerte im gesamten Bebauungsplangebiet überschritten. Ausschlaggebend für die
Überschreitung zur Nachtzeit ist die angrenzende Schienentrasse.
Vorbelastung durch Staubimmissionen
Während der Kartierungen für den landschaftspfleger ischen Fachbeitrag wurden keine Staub-
emissionen seitens der Mühle festgestellt, die auf Teilbereiche des Plangebietes einwirken.
Vorbelastung durch Altlasten
Die geplante Bebauung liegt an der als Altlast beze ichneten ehemaligen Mülldeponie (Altabla-
gerung Nr. 79). Hier wurden bis Anfang der 1940er J ahre Geschiebemergel und verwitterte
Kreidemergel abgebaut. Nach dem 2. Weltkrieg wurde die Abbaugrube bis 1956 als Hausmüll-
deponie genutzt und nahezu vollständig verfüllt.
Der nordwestliche Teil entlang der Dyckburgstraße u mfasst den größten Teil des zu bebauen-
den Geländes (siehe Plan: Bereiche A). Hier ist kei n Lehm-/ Tonabbau wesentlicher Ausdeh-
nung bekannt, die anthropogene Beeinflussung beschr änkt sich auf die oberen 0,5 bis 1,5m der
Bodenschichtung.
Ein ca. 20 m breiter Streifen (Bereich B) liegt am Südostrand des geplanten Baugeländes bis
zur neu erkundeten Grenze der Ablagerungen.
An dem Bereich dieses Streifens verläuft die ehemal ige Abbaukante des sich im Südosten an-
schließenden ehemaligen Lehm-/ Tonabbaues (Bereich C). Auf dem anstehenden unverwitter-
ten Ausgangsmaterial (Kreidemergel) finden sich hie r unterhalb einer 0,8-1,4 m starken Ab-
deckschicht ca. 2 m mächtige Müll-Verfüllungen, die weitestgehend mineralisiert und sehr hete-
rogen zusammengesetzt sind. Es handelt sich um ein humoses Müll-Sand-Gemenge, wobei
sich die Müllkomponente aus Holz- und Lederresten, Muscheln, Knochen, Folienresten, Kera-
mik- und Glas- sowie Ziegelbruch zusammensetzt. Die se Auffüllungen sind entweder mit Bo-
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den- oder Bauschuttverfüllungen oder im Falle der P flanzbeete mit einer zusätzlichen Überde-
ckung aus Mutterboden abgedeckt.
Die vorhandenen Mutterböden sind als unbelastet zu bezeichnen
1.
Die abgedeckten Müllablagerungen der 40er - 50er Ja hre zeigten die Metalle / Schwermetalle
Arsen, Blei, Cadmium, Chrom gesamt, Kupfer, Nickel, Quecksilber und Zink (häufig in Schla-
cken und Aschen) in sehr geringen Konzentrationen, z. T. waren sie nicht nachweisbar.
Von einer Gefährdung des Menschen durch die abgedec kten Ablagerungen ist zurzeit nicht
auszugehen.
Auswirkungen der Planung
Nutzungsänderungen
Die nunmehr ungenutzt liegende Baumschulfläche und angrenzende Bereiche der Brachfläche
werden durch Wohnnutzung und Freizeitgelände ersetzt.
Die Inanspruchnahme der Biotoptypen durch die vorge sehene Nutzungsänderung wird unter
dem Schutzgut Pflanzen und Tiere bewertet.
Erhebliche Auswirkungen auf das Umfeld sind nicht zu erwarten.
Erholung
Die vorhandene Landschaftskulisse wird durch die Pl anungen in Richtung des Landschafts-
raumes zur Werse nicht beeinträchtigt. Durch den Er halt der Baumreihen an der Dyck-
burgstraße und am Kamillusweg kann die Abgrenzung W ohnen – freie Landschaft aufrechter-
halten werden. Der Erholungswert des Kamillusweges als ausgewiesener Radwanderweg wird
nicht beeinträchtigt.
Mit der Anlage der Wohnhäuser wird der Bedarf an Fl ächen für die Naherholung und Freizeit-
gestaltung weiter steigen, aufgrund der Lage des Wo hngebietes, der möglichen Durchgrünung
und der angrenzenden Freizeitflächen jedoch in geringem Maße.
Lärmimmissionen
Innerhalb des Plangebietes werden nur Anliegerverke hre festzustellen sein; auf der Dyck-
burgstraße wird das Fahrzeugaufkommen verträglich abzuwickeln sein.
Durch die im Bebauungsplan festgesetzten Lärmpegelb ereiche, welche als passive Maßnah-
men die notwendigen Bauschalldämmmaße der Hausfassa den sicherstellen, werden die Be-
lastungen auf verträgliche Innenraumpegel gesenkt (siehe auch Kapitel 6.7.2.2).
Lärmschutzmaßnahmen hinsichtlich des Gewerbelärms d er Mühle sind in dem Plangebiet nicht
erforderlich.
Altlasten
Die geplanten Gebäude werden außerhalb der abgegren zten Deponiefläche errichtet, so dass
eine Umweltbeeinträchtigung durch Umlagerungen / Au skofferungen für Keller oder Infrastruk-
tureinrichtungen oder Ausgasungen hier nicht zu bef ürchten ist. Zusammenfassend wurde fest-
1 Zusammenfassung, GEOlogik, Münster, Mai 2008, S. 7 + 11
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gestellt, dass die Anforderungen der BBodSchV (Nutzung Kinderspielflächen) im Bereich an der
Dyckburgstraße (Flächenbereiche A) deutlich unterschritten werden.
Die Bereiche B1-B3 stellen den Übergangsbereich von unbelasteten Böden zu der Deponieflä-
che dar, in denen aus untersuchungstechnischen Grün den (Punktsondierungen) nicht mit Si-
cherheit ausgeschlossen werden kann, dass altlastre levante Materialien im Untergrund ange-
troffen werden. Sollte im Zuge der Bauarbeiten im F lächenbereich B festgestellt werden, dass
Sand-Müll-Gemenge (ehem. „Müll-Verfüllungen“) vorhanden sind, so werden diese umfassend
ausgehoben und gegen natürliche / schadstoffunbelas tete Böden ausgetauscht. Ein Verbleib
dieser Ablagerungen im Untergrund ist nicht zulässig.
Somit ist ein mind. 3 m breiter Streifen mit Boden (ohne Müll-Anteile) zwischen der südöstlichen
Gebäude-/ Baugrenze und der Grenzlinie zwischen den Flächenbereichen B und C als wallar-
tige Barriere im Untergrund vorhanden. Damit ist ei ne ausreichende räumliche Trennung zwi-
schen den Wohngebäuden und den Sand-Müll- Gemengen (ehem. „Müll-Verfüllungen“) im Flä-
chenbereich C gewährleistet. Eine gutachterliche Be gleitung und Dokumentation der o. a. Ar-
beiten ist geplant und behördlicherseits auch gefordert
2.
Die geplante Wohngebietserweiterung ist somit auf d en zur Dyckburgstraße orientierten Flä-
chenbereichen problemlos möglich und unterliegt kei nerlei Einschränkungen hinsichtlich der
geplanten Nutzungen (Wohnen, Kinderspielfläche bzw. Nutzpflanzenanbau in den jeweiligen
Gärten)
3.
Für die weiteren Flächen (Bereich C = die ehemalige Tongrube mit Müllverfüllungen) werden
aufgrund der bestehenden Abdeckung keine Einwände g egen eine extensive Nutzung erhoben;
tiefwurzelnde Pflanzen mit essbaren Früchten und Ab grabungen > 0,4 m in der 0,8 bis 1,4 m
mächtigen Auflagerungsschicht oberhalb der Müllablagerungen sind nicht zugelassen.
Im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen wird somit die potenzielle Gefahr der Schadstoff-
aufnahme über die Wirkungspfade Boden-Pflanze-Mensch und Boden-Mensch unterbunden.
Die Müll-Verfüllungen, aber auch der Bauschutt und andere Füllböden werden entweder ent-
sorgt oder in den unversiegelten Flächenabschnitten mit einer Schicht aus sauberem Kulturbo-
den (z. B. der auf dem Gelände vorhandene aufgefüllte Mutterboden) abgedeckt bleiben.
Die Mindestabdeckung sollte aus Sicht des Altlasten gutachters 0,8 m betragen (besteht durch
den ca. 0,8-1,4 m starken Oberbodenauftrag der Baum schule bereits). Diese „Schutzschicht“
wird nicht durchstoßen.
Im Rahmen der gärtnerischen Nutzung dieser Flächen können alle nicht tiefwurzelnden Ge-
hölze ohne für den Menschen essbare Früchte gepflan zt werden. Wilder Aufwuchs von Frucht-
gehölzen ist zu entfernen.
Bei der vorhandenen ca. 0,8 m mächtigen Schutzschic ht bestehen gegen den Anbau von Kul-
turpflanzen keine Bedenken, solange diese Schicht nicht durchstoßen wird.
Tiefere (> 0,4 m) Abgrabungen (z.B. für Zierteiche) , Brunnen und Wasserentnahmen sind nicht
zulässig.
Insgesamt ist somit unter Berücksichtigung des Gefä hrdungspfades Boden-Mensch bei Be-
achtung der Nutzungseinschränkungen auf den private n Grünflächen, die auf der mit Hausmüll
verfüllten Tongrube liegen, mit keinen erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu rechnen.
2 Zusammenfassung, GEOlogik, August 2008, S. 16
3 Zusammenfassung, GEOlogik, August 2008, S. 15
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Weitere für den Menschen relevante Aspekte werden im Folgenden thematisiert.
8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt
Derzeitige Umweltsituation
Grundlage der Darstellung des Schutzgutes Tiere und Pflanzen ist die im November 2005 / Mai
2008 durchgeführte Erfassung der Biotoptypen, anhan d derer Rückschlüsse auf die Artenzu-
sammensetzung und die Bedeutung der Lebensräume gez ogen werden können. Darüber hin-
aus wurden faunistische Potentialanalysen mit den S chwerpunkten Vögel und Fledermäuse
durchgeführt.
Biotope und Pflanzen
Das Spektrum der Biotoptypen ist, wie unter dem Kap itel Nutzungen bereits beschrieben, durch
die Lage auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Bau mschule Beaufays zwischen den beiden
Straßen Dyckburgstraße und Kamillusweg im Übergang zur freien Landschaft als Nutzfläche
mit eingebetteten Einzelbäumen und Baumreihen und Vorwaldbeständen geprägt.
Baumreihen, Einzelbäume
Innerhalb des Plangebietes liegen einige Einzelbäum e, die als Restbestände („Überhälter“) des
Gartenbaubetriebes einzustufen sind. Außerhalb des eigentlichen Eingriffraumes steht an der
Dyckburgstraße eine ca. 18 m hohe, lückige Lindenal lee, die Stammumfänge von 50-190 cm
aufweist. Die Standorte der südöstlichen Reihe sind stärker beeinträchtigt (befestigt, bzw. in
kleinen Baumscheiben), die Bäume weisen jedoch weni ge Stammschäden auf. Die Kronen sind
bis zu 10 m breit. Zwischen der südlichen Plangrenz e und dem Kamillusweg steht ebenfalls ei-
ne Baumreihe, die sich aus Eichen, Eschen, Buchen u nd Hainbuchen, z. T. mehrstämmig, mit
Stammumfängen bis zu 260 cm, zusammensetzt.
Diese Baumhecke leitet über in den galeriewaldähnli chen Bestand an der Werse und bildet
zugleich den östlichen Rand des Plangebietes.
Erwerbsgartenbau, Gartenbaubetrieb
Das Plangebiet wird von der ehemaligen Fläche der F irma Beaufays bestimmt. Es handelt sich
um Pflanzbeete, die zum großen Teil schon abverkauf t wurden und zurzeit nur Mutterböden
(Pflanzerden) aufweisen. Einzelne Bereiche weisen noch Ziersträucher des Gartenbaubetriebes
auf (Heckenpflanzen, Ziergehölze). Ein kleineres Pr äsentationsbecken (Folienteich) ist noch
vorhanden, wird allerdings sukzessive leer geräumt. Die Betriebsgebäude ohne Einflugmög-
lichkeiten für die Fauna (Fahrzeughalle und ein Sch uppen) sind bereits entfernt worden. An der
Dyckburgstraße befindet sich eine Entladerampe. Bis auf die Haupterschließung parallel zur
Dyckburgstraße sind alle Wege und Lagerplätze unbef estigt. In den Randbereichen des Be-
triebsgeländes sind kleine Bereiche mit verwesenden Gartenabfällen vorhanden.
Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsbrache
Nordöstlich der ehemaligen Gartenbauflächen befinde n sich in der verbuschenden Grünland-
brache zum einen spontan aufgekommene Birken und We iden, zum anderen weite Bereiche
mit Schwarzem Holunder und Hundsrose, die den Sukze ssionscharakter der Fläche verstärken.
In einigen Bereichen wurden Gartenabfälle gelagert.
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Spielplatz
An der Dyckburgstraße, gegenüber der Einmündung „Im Windhoek“ befindet sich ein kleiner
Spielplatz (Fallschutzsand, Spielgeräte und Sitzbän ke), der von einer streng geschnittenen
niedrigen Hainbuchenhecke mit Stabgitterzaun von de r Brachfläche und der Straße abgegrenzt
ist.
Tiere und Biotopverbund
Insgesamt stellen die Biotoptypen des Planungsraume s neben den gartenbaubetrieblichen Flä-
chen vor allem ungenutzte Freiflächen mit Verbuschungstendenzen dar.
Nach der Untersuchung zur Avifauna ist das Gebiet a ls potentielles Jagdgebiet für Eulen und
Greifvögel (Schleiereule, Steinkauz, Waldkauz, Mäus ebussard, Sperber, Turmfalke) zu be-
zeichnen.
Der Untersuchung zu den Fledermäusen nach stellen d ie Gehölzränder im Süden und die Lin-
den im Nordosten potentielle Jagdgebiete / Leitstru kturen für das gesamte regionale Fleder-
maus-Artenspektrum dar. Der eigentliche Eingriffsra um ist aufgrund der ehemals intensiven
Nutzung von stark untergeordneter Bedeutung für die Fauna einzustufen. Dies gilt auch für die
streng und besonders geschützten Arten.
Detaillierte Hinweise auf besondere Amphibien / Rep tilienvorkommen sind nicht vorhanden. In
dem noch belassenen von der Fa. Beaufays angelegten kleinen Präsentationsbecken (Folien-
abdichtung) konnten aufgrund der zurückgehenden Nut zungsintensität wenige Grünfrösche
[Rana ridibunda, R. kl. esculenta] und Enten beobachtet werden.
Biotopverbund
Unter dem Aspekt des Biotopverbundes ist das Betrie bsgelände von geringer Funktion. Ledig-
lich die größeren Bäume können als Trittsteine eine r Vernetzung für die Avifauna gewertet wer-
den. Von größerer Bedeutung ist die Freifläche nord östlich des Geländes. Hier haben sich rela-
tiv unbeeinflusst Ergänzungs- und Rückzugsräume entwickelt.
Auswirkungen der Planung
Biotope
Baubedingte
Eingriffe, die über die anlagebedingten hinausgehe n, sind nicht zu erwarten bzw.
vermeidbar. Durch eine Radienverbesserung konnten d ie Einmündungsbereiche an der Dyck-
burgstraße optimiert werden. Im Bauablauf wird durc h eine fachgerechte Sicherung eine Ge-
fährdung und Beschädigung der zu erhaltenden Bäume an der Dyckburgstraße ausgeschlos-
sen.
Das Umsetzen der Frösche erfolgt unter fachlicher B egleitung und in Abstimmung mit dem Amt
für Grünflächen und Umweltschutz.
Anlagebedingt
kommt es zu einer Inanspruchnahme gartenbaulicher Nutzflächen. Es handelt
sich hierbei vor allem um die ehemaligen Beete, unb efestigten Wege und die Zufahrtsbereiche.
Darüber hinaus wird die Brachfläche im Norden durch die geplante Wohnbebauung geringfügig
in Anspruch genommen. Aus der Lindenreihe an der Dyckburgstraße entfallen 3 Exemplare.
Die geplante Siedlung grenzt mit beschränkt nutzbar en Freizeitflächen an einen geplanten Ex-
tensivgrünlandbereich mit einem Feldgehölzanteil vo n ca. 50 % der Fläche. Die Feldgehölze
sind in Gruppen aus Bäumen und Sträuchern anzupflan zen. Darüber hinaus werden Einzel-
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baumpflanzungen sowie die Anlage von Baumgruppen vo rgenommen. Die Baumreihe am Ka-
millusweg wird mit standortgerechten Gehölzen unterpflanzt.
Im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Brachfl ächen und der geplanten Bebauung in
der Nähe von Leitstrukturen (Baumreihe an der Dyckb urgstraße) werden Jagdgebiete der Fle-
dermäuse, Greifvögel und Eulen betroffen. Die Flede rmäuse und Eulen werden vorwiegend in
den Privatgärten und in dem Freizeitgelände mit gär tnerischer Nutzung jagen, so dass die Ha-
bitatqualität hier gegenüber der Gartenbaubetriebsf läche nicht beeinträchtigt wird; für die als
Kulturfolger bezeichneten Arten wird das Nahrungsan gebot verbessert. Als weitere Ausweich-
räume stehen genügend Bereiche an der Werse zur Ver fügung. Durch die Ausweisung und
Gestaltung der privaten Grünfläche wird insgesamt d ie Qualität des Jagdhabitates deutlich an-
gehoben, so dass eine erhebliche Beeinträchtigung nicht prognostiziert werden kann.
Wesentlich neue betriebsbedingte
Belastungen der freien Landschaft sind mit der Anl age der
Siedlung nicht verbunden. Die vorhandenen Wege und Bereiche werden durch die Siedlungs-
verdichtung in unerheblichem Maße stärker frequentiert werden.
Insgesamt ist die Inanspruchnahme der ehemaligen Ga rtenbauflächen und der angrenzenden
Brachfläche als Eingriff in anthropogen geprägte Bi otoptypen einzustufen. Die Konfliktsituatio-
nen können ausreichend vermieden, gemindert oder ausgeglichen werden.
Eingriffsbilanzierung
Nach der im Landschaftspflegerischen Fachgutachten vorgenommenen Gegenüberstellung von
Bestand und Planung entsprechend dem Bewertungsverf ahren der Stadt Münster, hier „Be-
wertung von Eingriffen in Natur und Landschaft nach § 4 LG im Stadtgebiet von Münster“ ergibt
sich aufgrund der Vorbelastungen eine rechnerisch n achweisbare Aufwertung des Planungs-
raumes für Natur und Landschaft. Insbesondere das e xtensive Grünland mit den Feldgehölzin-
seln und Bäumen auf der einstmals intensiv genutzte n Baumschulanlage wirkt sich hierbei po-
sitiv aus.
8.4.3 Boden
Derzeitige Umweltsituation
Die natürlicherweise anstehenden Böden des Bearbeit ungsgebietes (Pseudogley-Podsol,
Pseudogley-Braunerden und Anmoorgley) sind in den z urückliegenden Jahrzehnten durch die
Nutzung als Abbaugrube, die Verfüllung als Deponie und den Gartenbaubetrieb nahezu voll-
ständig überformt worden.
Die Grenze der Verfüllungen wurde für dieses Verfah ren neu erkundet. Auf dem anstehenden
unverwitterten Ausgangsmaterial (Kreidemergel) finden sich ca. 2 m mächtige Müll-Verfüllungen
aus schon deutlich zersetztem Bauschutt (Ziegel, Be ton), Schlacken und Aschen sowie Böden
(Sand, Schluff, selten Kies), die Reste bzw. Bruchs tücke von Holz, Glas, Muscheln, Knochen
und Folienreste enthalten
4. Diese Auffüllungen sind entweder mit Boden- oder Bau-
schuttverfüllungen oder im Falle der Pflanzbeete mi t einer zusätzlichen Überdeckung aus Mut-
terboden abgedeckt.
Von einer handlungsrelevanten Gefahr für die Umwelt durch die Ablagerungen ist zurzeit nicht
auszugehen.
4 Zusammenfassung, GEOlogik, Münster, Mai 2008, S. 13
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Auswirkungen der Planung
Die generelle Notwendigkeit des Nachweises weiterer Wohnbauflächen im Stadtgebiet von
Münster wurde in der Begründung zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes dargelegt. Auf
diese Ausführungen wird verwiesen.
Gemäß § 1 a BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden.
Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen. Zur Verringerung der zu-
sätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen sind die Möglichkeiten der
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung u nd andere Maßnahmen zur Innenent-
wicklung zu nutzen (Bodenschutzklausel). Landwirtsc haftlich genutzte Flächen sollen nur im
notwendigen Umfang umgenutzt werden (Umwidmungssperrklausel).
Die vorliegende Planung wird diesem Anspruch mit de r Neunutzung einer Brachfläche gerecht.
Die Bebauung des Geländes des ehemaligen Gartenbaub etriebes ist gesamtstädtisch gegen-
über einem Neubau auf bisher naturbelassenen Böden („Auf der Grünen Wiese“) vorzuziehen.
Im Zuge der Baurealisierungen werden umfangreichere Bodenbewegungen und Erdarbeiten er-
forderlich. So wird in den Bereichen der zukünftige n, ggf. unterkellerten Gebäude ein Boden-
abtrag-/ aushub für die Gebäudegründungen erforderl ich. Die vorhandenen Böden werden ent-
sprechend ihrer zukünftigen Verwendungsmöglichkeit separiert, so dass Mutterböden und na-
türliche / geogene Sande in den späteren Hausgärten zum Wiedereinbau gelangen können. Die
aufgefüllten Beton-/ Ziegelbruch- Materialien und d ie aufgefüllten Sande aus den Bereichen der
jetzigen befestigten / unversiegelten Fahrwege und Stellflächen werden für die Unterbauten der
zukünftigen privaten Wegeflächen, Stellplätze und T errassen etc. wieder verwendet. Über-
schüssige Aushubmassen (schlecht oder nicht wiedere inbaufähige Tone und Tonmergelsteine)
können auf den im Südosten angrenzenden Flächenabsc hnitten zum Wiedereinbau gelangen,
wodurch sich die Schutzschicht zu umweltrelevanten Materialien vergrößert.
Aufgrund optischer Aspekte (schwarze Farbe) und der inhaltlichen Zusammensetzung (Müllbe-
standteile) kann das möglicherweise im Flächenberei ch B auszuhebende Ablagerungsmaterial
nicht für eine oberflächennahe weitere Nutzung verw endet werden. Sollten im Zuge der o. a.
Bodenbewegungen und Erdarbeiten mineralisierte, hum ose Sand-Müll-Gemenge (ehemalige
„Müll-Verfüllungen“) im Bereich dieser überplanten Gelände angetroffen werden, so werden sie
umfassend ausgehoben und anderweitig verwertet / en tsorgt. Ein Verbleib dieser Ablagerungen
im Untergrund ist nicht zulässig. In diesen Aushubb ereichen gelangen dann saubere, schad-
stoffunbelastete Böden zum Wiedereinbau Eine gutach terliche Begleitung und Dokumentation
der o. a. Arbeiten ist geplant und behördlicherseits auch gefordert.
Für den weiteren Bereich des Geländes werden Abgrab ungen ausgeschlossen. Die vorhande-
nen Altablagerungen bleiben unterhalb der bestehend en Abdeckungsschicht aus 0,8-1,4 m
mächtigen unbelastetem Material. Durch ggf. notwend ige Umlagerungen innerhalb des Gelän-
des kann diese Schutzschicht noch verstärkt werden.
Durch die geplante Nutzung kommt es zu Versiegelung en durch Bebauung und Flächenbefes-
tigung in Form von Gebäuden, Nebenanlagen und Verke hrsflächen und somit zu einer Redu-
zierung der Bodenfunktionen wie Grundwasserneubildu ng oder Biotopentwicklung. Zur Vermei-
dung und Minderung der Eingriffe sind eine sachgere chte Lagerung und ein Wiedereinbau des
unbelasteten Bodens sicherzustellen (s. o.).
Insgesamt ist der Eingriff in das Schutzgut Boden als erheblich einzuschätzen.
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8.4.4 Wasser
Derzeitige Umweltsituation
Oberflächengewässer
Natürliche Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Das kleine Präsentationsbecken der Verkaufsfläche w ird zurückgebaut. Südlich des Kamillus-
weges liegt das z. T. verrohrte Nebengewässer Nr. 9 3.000, welches in die Werse (Hauptge-
wässer Nr. 3270.000) entwässert. Das Gebiet liegt n icht im gesetzlichen Überschwemmungs-
bereich der Werse.
Grundwasser
Wasserschutzgebiete sind nicht betroffen.
Das Grundwasser (offensichtlich Stau-/ Schichtenwas ser) wurde bei den Rammkernuntersu-
chungen in den geplanten Baubereichen bei Tiefen vo n 0,8 bis 1,3 m unter Geländeoberkante
angetroffen. Die Grundwassergleichen folgen im Wese ntlichen der ursprünglichen Geländepro-
filierung und es ist mit einer Grundwasserfließrich tung in das Zentrum des ehemaligen Abbau-
gebietes zu rechnen.
Aufgrund der geringen Versickerungsfähigkeit der Bo denschichten ist eine Versickerung anfal-
lenden Niederschlages nicht möglich.
Eine besondere Funktion im Landschaftswasserhaushal t mit dem Entwicklungspotential was-
sergeprägter Biotoptypen ist nur im unmittelbaren B ereich der Werse außerhalb des Planungs-
gebietes gegeben.
Auswirkungen der Planung
Bei einem Grundwasserflurabstand kleiner 2 m ist mi t einem baubedingten
, zeitlich befristeten
Eingriff durch Wasserhaltungsmaßnahmen in das Grund wasser auszugehen, sofern Keller-
bauten vorgesehen sind. Die abzupumpenden Wasser si nd aufgrund der Lage der Baubereiche
in Grundwasserfließrichtung unbelastet und können g eregelt abgeleitet werden. Nach Beendi-
gung der Baumaßnahmen werden sich die vorhandenen G rundwasserverhältnisse wieder ein-
stellen.
Durch die anlagebedingte
Teil- und Vollversiegelung von Boden kommt es zu E ingriffen in die
Grundwasserneubildung. Das anfallende Niederschlags wasser wird über eine Kanalisation im
Trennsystem dem vorhandenen Regenwassersammler in d er Dyckburgstraße zugeführt. Die
Folge ist eine Reduzierung der natürlichen Infiltra tion bei gleichzeitiger Erhöhung der Durch-
flussmenge in die Vorflut (Werse).
Die vorhandene Hausanschlussleitung des ehem. Kamil luskollegs südlich Flurstück 55 wird ü-
ber die Eintragung eines Leitungsrechtes gesichert.
Von weiteren bau- oder betriebsbedingten
Gefährdungen des Grund- oder Oberflächenwassers
durch die Planung ist nicht auszugehen.
Insgesamt stellt die veränderte Grundwasserneubildu ngsrate durch Bodenversiegelung einen
Eingriff in das Schutzgut Wasser dar.
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8.4.5 Klima / Luft
Derzeitige Umweltsituation
Die zu planende Fläche liegt innerhalb des Belüftun gskorridors, der den Luftaustausch zwi-
schen dem inneren Stadtgebiet und dem umgebenden Fr eiland sichert bzw. verbessert. Als
Kaltluftentstehungsgebiet oder -leitbahn fungiert die Fläche nicht.
Die Fläche ist durch Hausbrand und Kleingewerbe der umliegenden Siedlungsräume kaum vor-
belastet. Bei dem insgesamt eher ländlichen Gebiet ist die autochthone Gesamtbelastung durch
Luftschadstoffe als sehr gering zu bewerten. Belast ungen der Luft durch Kfz-Verkehr, im Be-
sonderen durch Kohlenwasserstoffe und Stickoxide, s ind in nur sehr geringem Maße durch die
Dyckburgstraße vorhanden. Belastungen durch lokale Emittenten (Sudmühle) sind kaum gege-
ben.
Auswirkungen der Planung
Baubedingt
kann es kurzfristig zu einer geringfügig erhöhten Belastung der Luft durch Bauma-
schinen und Baustellenbetrieb kommen, die jedoch zu vernachlässigen sind.
Die Veränderungen des Mikroklimas durch anlagebedin gte
Erhöhung der Versiegelung sind
aufgrund des bioklimatisch unproblematischen Raumes nachrangig. Die anlagebedingte Zu-
nahme von Luftschadstoffen ist mit der Anlage von W ohnhäusern untergeordnet (Hausbrand).
Ebenso ist aufgrund der geringen Gebäudehöhen und d er Vermeidung von komplexen Gebäu-
deriegeln von keinen wesentlichen Auswirkungen auf die lokalen Windverhältnisse auszugehen.
Es ist mit geringfügigen betriebsbedingten
Auswirkungen durch gering verstärkte Verkehrs-
ströme zu rechnen. Bei einem insgesamt gut durchlüf teten Raum und dem Fehlen von dichten
Straßenschluchten ist nicht mit Schadstoff- und Fei nstaubbelastungen in Grenzwertnähe zu
rechnen 5.
Eine aktive Solarenergienutzung ist möglich und wir d in der weiteren Planung durch den In-
vestor geprüft. Die Einhaltung von Wärmedämmstandar ds gemäß der Energieeinsparverord-
nung (EnEV) wird gewährleistet.
Insgesamt ist mit keinen erheblichen Auswirkungen a uf das Schutzgut Klima und Luft zu rech-
nen.
8.4.6 Orts- und Landschaftsbild
Derzeitige Umweltsituation
Der Planungsraum stellt einen eher untypischen Auss chnitt der münsterländischen Parkland-
schaft dar. Es handelt sich um einen mittel struktu rierten, mäßig reliefierten zum großen Teil
ehemals gartenbaulich intensiv genutzten Raum, der durch Einzelbäume (ehemalige Baum-
schulware) gegliedert und von Baumreihen begrenzt w ird. Die Brachfläche südlich und westlich
der geplanten Wohnbebauung zeigt nur wenige Spuren unreglementierter Freizeittätigkeiten;
einzelne Trampelpfade und Feuerstellen deuten auf e ine geringe Nutzung durch Kinder und Ju-
gendliche hin.
Die Gebäude im Plangebiet stellen sich mit Fahrzeug halle und Lagerhaus als typische Garten-
baubetriebsgebäude dar.
5 APUG, NRW 2005
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Außerhalb des Eingriffsraumes befinden sich typisch e Siedlerhäuser der 50er Jahre, die zum
Teil umgebaut wurden. Sie werden durch die relativ gute Durchgrünung kaum als Fremdkörper
empfunden.
Die gewerblichen Bauten der Sudmühle fallen durch d ie gute Abschirmung zur freien Land-
schaft erst auf, wenn der Betrachter direkt davor steht.
Sämtliche Gehölzstrukturen stellen gliedernde oder belebende Strukturen dar, denen je nach
Geschlossenheit und Höhe zusätzlich eine abschirmende Funktion zukommt.
Insgesamt ist im Umkreis des Bauvorhabens von einer geringen Störintensität auszugehen, le-
diglich die verkehrlichen Immissionen (hauptsächlic h Schienenverkehrslärm) stellen einen limi-
tierenden Faktor bezüglich des Naturgenusses dar.
Auswirkungen der Planung
Baubedingt
ist mit einer kurzfristigen, unerheblichen Belastu ng angrenzender Erholungsaktivi-
täten durch Baulärm zu rechnen; eine bau-(zeiten-) bedingte Störung der Kleintierfriedhofsruhe
ist möglich. Die baubedingte Gefährdung der Einzelb äume als Elemente des Orts- und Land-
schaftsbildes ist bereits unter 8.4.2 erfasst.
Als anlagebedingte
Auswirkung der Planung ist kaum eine negative Ausw irkung zu verzeich-
nen. Die Überbauung der bisherigen Gartenbaubetrieb sbrachflächen stellt durch die privaten
Grünflächen, die Gärten und die ortsbildgerechte Ge staltung der Häuser (zweigeschossige Ein-
familienhäuser) keine Belastung des Landschaftsraum es dar. Es werden neue Sichtbezüge ge-
schaffen. Die nördlichen Teilbereiche der neuen Sie dlung bleiben durch den Erhalt der mar-
kanten Baumreihe an der Dyckburgstraße eingegrünt. Auch im Bereich der vorhandenen
Baumhecke zum Kamillusweg ist bereits eine umfangreiche Randeingrünung gegeben.
Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes beschrän kt sich auf die Entnahme von drei Linden
an der Dyckburgstraße (Anbindung der Erschließungss traßen); hier wird die raumbildende
Baumreihe gestört.
Eine deutliche Beeinträchtigung der vorhandenen Erh olungsfunktion ist ebenfalls nicht zu be-
fürchten. Das Gelände ist nicht erschlossen, ausgew iesene Wander- und Radwege führen an
dem Planungsbereich vorbei. Durch die mögliche gärt nerische Nutzung der privaten Grünflä-
chen wird der Erholungswert der Landschaft angehoben.
Darüber hinausgehende, betriebsbedingte
Auswirkungen sind nicht zu befürchten.
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung
Ein Vorkommen von Bodendenkmalen innerhalb des Plangebietes ist weder dem Westfälischen
Museum für Archäologie / Amt für Bodendenkmalpflege , noch der städtischen Denkmalbehörde
Münster bekannt. Sollten wider Erwarten Bodendenkma le entdeckt werden, sind sie unverzüg-
lich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen-
Lippe, LWL-Archäologie für Westfalen / Amt für Bode ndenkmalpflege, Münster anzuzeigen (§
15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG).
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter
Die Wechselwirkungen werden indirekt über die besch riebenen Umweltauswirkungen auf die
einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben. Als Wechselwirkung ist hier z. B. die ge-
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ringfügige Veränderung der Grundwasserneubildungsra te auf Grund der Bodenversiegelung zu
nennen.
Mit darüberhinausgehenden entscheidungsrelevanten W echselwirkungen zwischen den
Schutzgütern ist nicht zu rechnen.
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
Die im Rahmen der gesetzlichen Eingriffsregelung du rchzuführende Ermittlung der Beeinträch-
tigung von Natur und Landschaft wurde in einem land schaftspflegerischen Fachgutachten nach
dem Münsteraner Modell erarbeitet.
Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Eingriffsv ermeidung und Eingriffsverringerung
bleiben bei Planungen wie der vorliegenden durch de n Verlust von menschlich geprägten Le-
bens- und Teillebensräumen, von anthropogen beeintr ächtigten Bodenflächen in Folge von Flä-
chenversiegelungen, Altablagerungen und ständigen U mlagerungen kaum Beeinträchtigungen
des Naturhaushalts bestehen. Der Verlust von Böden kann durch eine Aufwertung des Bodens
kompensiert werden. Zu berücksichtigen ist, dass es sich hier um anthropogen erheblich über-
prägte Standorte handelt.
Die höhere Versiegelungsrate im Plangebiet im Vergl eich zum heutigen Zustand ist gesamt-
städtisch auch unter ökologischen Gesichtpunkten de r Schaffung von Wohnbauflächen auf
gänzlich unbebauten Flächen auf der ‚grünen Wiese’ zu bevorzugen.
Die Planung am vorgesehenen Standort ist demnach un ter den Gesichtspunkten der Nachhal-
tigkeit und der Verhinderung der Zersiedlung positiv zu beurteilen.
8.5. Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-V ariante)
Es ist davon auszugehen, dass ohne die Planung die ehemalige gewerbliche Nutzung der Gar-
tenbaubetriebsfläche fortgeführt worden wäre.
8.6. Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Gemäß § 1 a BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden.
Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen. Zur Verringerung der zu-
sätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen sind die Möglichkeiten der
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung u nd andere Maßnahmen zur Innenent-
wicklung zu nutzen (Bodenschutzklausel). Landwirtsc haftlich genutzte Flächen sollen nur im
notwendigen Umfang umgenutzt werden (Umwidmungssper rklausel). Die vorliegende Planung
wird diesem Anspruch mit der Neunutzung von Brachfl ächen gerecht, so dass hier keine grund-
sätzlich anderen Standorte geprüft wurden.
Innerhalb des Plangebietes wurde der Abstand der ge planten Baukörper zu den Gehölzbestän-
den entlang der Dyckburgstraße optimiert, ebenso di e Lage der Anschlüsse an die Dyck-
burgstraße. Bei einer anderen Anbindung wäre ein an deres Erschließungskonzept erforderlich.
Der damit verbundene Verlust an Wohnqualität ist An lass an dem vorliegenden Erschließungs-
konzept festzuhalten.
Auch die südlichen Grundstücksgrenzen wurden den örtlichen Verhältnissen angepasst.
Der Erhalt der im Gelände stehenden Bäume wurde gep rüft, jedoch aufgrund eines notwendi-
gen Verzichtes auf Baugrundstücke der beabsichtigte n Flächengröße wieder verworfen. Im Be-
reich der privaten Grünflächen bleibt es den zukünf tigen Grundstückseigentümern überlassen,
die Gehölze in die Flächengestaltung einzubeziehen.
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8.7. Überwachung (Monitoring)
Gemäß § 4 c BauGB sind die erheblichen Umweltauswir kungen, die auf Grund der Durchfüh-
rung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachtei-
lige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in de r Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur
Abhilfe zu ergreifen. Zu diesem Zweck sind die genannten Maßnahmen sowie die Informationen
der Behörden nach § 4 Abs. 3 BauGB zu nutzen.
Die Anlage, Gestaltung, Pflege und Entwicklung der festgesetzten Ausgleichsfläche ist in Zu-
sammenarbeit mit dem Amt für Grünflächen und Umwelt schutz der Stadt Münster als Untere
Landschaftsbehörde zu realisieren und so eine Umsetzung der Maßnahmen zu überwachen.
Durch die Detailschärfe der vorliegenden Planung, d ie in Auftrag gegebenen Fachgutachten
und die fachliche Baubegleitung bei Aushubarbeiten bestehen gegenwärtig nur geringe Prog-
noseunsicherheiten. Bezüglich unvorhergesehener nachteiliger Umweltauswirkungen auf Grund
der Durchführung des Bebauungsplanes ist gemäß BauG B vorgesehen, dass die Behörden die
Kommune über ihre diesbezüglichen Erkenntnisse informieren.
8.8. Zusammenfassung
Mit dem Bebauungsplan Nr. 500 „Sudmühle – Dyckburgs traße / Kamillusweg“ werden die Vor-
raussetzungen geschaffen, ein rund 4,4 ha großes Wohngebiet zu erschließen.
Das Plangebiet liegt am Rande des Niederungs- und U ferbereiches der Werse, weist jedoch
aufgrund der historischen Nutzung kaum Strukturen natürlichen Ursprungs oder besonderer kul-
turlandschaftlicher Bedeutung auf. Eine Vernetzung mit dem Umland ist durch die Baumreihen
an den begrenzenden Straßen gegeben.
Die Umweltauswirkungen entstehen durch die Neuversi egelung vorbelasteter Bodenflächen
und den Verlust von anthropogen gestalteten Lebensräumen.
Bei der vorliegenden Planung werden innerstädtische Brachflächen neu genutzt und vormals
gewerblich genutzte Flächen entsprechend der Bodens chutzklausel reaktiviert. Ein Neubau zur
Befriedigung des tatsächlichen Bedarfes an Wohnbauf lächen in bisher unbeeinträchtigten Na-
turräumen wird somit vermieden.
Durch die Bebauung außerhalb der neu erkundeten Alt lastbereiche, durch ggf. erforderliche
Bodenaustauschmaßnahmen und durch Nutzungsbeschränk ungen werden nachteilige Auswir-
kungen auf das Schutzgut Mensch vermieden.
Die entstehenden Auswirkungen auf die weiteren Schutzgüter können in erforderlichem Umfang
vermieden oder vollständig kompensiert werden, es e ntsteht nach dem Bewertungsverfahren
der Stadt Münster eine rechnerische Aufwertung des Geländes.
9. Gesamtabwägung
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird eine g ewerblich vorgenutzte Fläche über-
plant und einer neuen Nutzung zugeführt. Durch Wied ernutzbarmachung der Fläche soll not-
wendiger Wohnraum geschaffen und eine Ansiedlung au f der ‚grünen Wiese’ vermieden wer-
den. Da die Lage des Plangebiets gleichermaßen durc h den Anschluss an die zusammenhän-
gend bebaute Ortslage wie durch den unmittelbar angrenzenden Naturraum gekennzeichnet ist,
kann die Planung besonders der Abwanderung junger F amilien in das Umland entgegenwirken.
Städtebaulich ergibt sich hier die Möglichkeit eine r sinnvollen Abrundung des vorhandenen
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Ortsbildes.
Die Bodensituation im Plangebiet wird durch die Reg lementierung des Umganges mit der Flä-
che der ehemaligen Hausmülldeponie langfristig gesichert.
Unter Beachtung der Lärmvorbelastung des Gebietes w erden passive Schallschutzvorkehrun-
gen getroffen, die eine ausreichende Wohnruhe gewäh rleisten. Durch die an einen vorhande-
nen Gewerbebetrieb heranrückende Wohnbebauung werde n keine Immissionskonflikte ge-
schaffen, da ausreichende Schutzabstände eingehalten werden können.
Alle Auswirkungen der Planung können angemessen gemildert oder ausgeglichen werden.
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahm en
Gemäß § 12 (1) BauGB wird mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag geschlossen, in
dem sich der Vorhabenträger u. a. zur Durchführung des Vorhabens sowie zur Übernahme der
Erschließungslasten verpflichtet.
Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf di e unterschiedlichen Bedürfnisse der Be-
völkerung, -insbesondere auf die sozialen, wirtscha ftlichen und kulturellen Bedürfnisse, die Be-
lange der Familien, der jungen, alten und behindert en Menschen sowie die unterschiedliche
Auswirkungen auf Frauen und Männer- wurden die zust ändigen Ämter, Behörden und sonsti-
gen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Während dieser Behördenbeteiligungen sowie wäh-
rend der Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürgern im Planverfahren wurden keine weiteren
Anhaltspunkte ersichtlich die eine nicht berücksich tigte Betroffenheit der verschiedenen Bevöl-
kerungsgruppen erkennen lassen.
Die Realisierung des Bebauungsplanes wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der im
Plangebiet lebenden und arbeitenden Menschen auswir ken. Nachteilige Auswirkungen in sozi-
aler und wirtschaftlicher Sicht sind jedoch nicht e rkennbar. Ein Sozialplan ist daher nicht erfor-
derlich.
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) BauGB als Anla ge zu dem durch
den Rat der Stadt Münster am als Satzung beschlossen vorha-
benbezogenen Bebauungsplanes Nr. 500: Sudmühle – Dy ckburgstraße
/ Kamillusweg
Münster,
Dr. Tillmann
Oberbürgermeister
V-0016-2009-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen
5477 Zeichen
Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0016/2009 Textliche Festsetzungen / Seite 1 von 2 1. Textliche Festsetzungen gem. §§ 9 und 12 BauGB 1.1 Vorhaben, die den festgesetzten Nut- zungen im Geltungsbereich des Vor- haben- und Erschließungsplans ent- sprechen, sind nur dann zulässig, wenn es sich um Vorhaben handelt, zu deren Durchführung sich der Vorha- benträger im Durchführungsvertrag vom __________ verpflichtet hat (§ 12 Abs. 3 a BauGB). 1.2 Die Traufhöhe ist definiert als Schnitt- punkt zwischen Oberfläche Außen- wandfläche und Oberkante Dachhaut. Bezugspunkt für die Höhen ist jeweils die fertige Oberkante der zugehörigen Erschließungsfläche, gemessen in der Mitte der Fassadenlänge des jeweili- gen Gebäudes (§§ 16 und 18 BauN- VO). 1.3 In den Bereichen A 1 und B 1 ist zu- sätzlich zu der festgesetzten Vollge- schosszahl ein weiteres Vollgeschoss zulässig, wenn seine Höhe die festge- setzte Traufhöhe um nicht mehr als 2,5 m überschreitet und folgende Maßga- ben erfüllt sind: Das zusätzliche Ge- schoss darf nur straßenseitig bündig liegen und muss zu den übrigen Seiten um min. 1 m zurückspringen; bei Dop- pelhäusern darf das zusätzliche Ge- schoss zusätzlich nachbarseitig bündig an der Brandwand liegen und sich ü- ber die gesamte Breite erstrecken. Die Fläche des zusätzlichen Geschosses ist auf max. 2/3 der Fläche des darun- terliegenden Vollgeschosses zu be- schränken. Die zusätzliche Geschoss- fläche ist bei der Ermittlung der Ge- schossflächenzahl mitzurechnen (§ 20 BauNVO). 1.4 Garagen bzw. Carports / Stellplätze und Nebenanlagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Garagen bzw. Carports / Stellplätze sind außerdem auf den mit Ga/St festgesetzten Flächen zulässig (§ 12 Abs. 6 BauNVO, § 14 Abs. 1 BauNVO). 1.5 Nebenanlagen im WA-Gebiet außer- halb der überbaubaren Grundstücks- flächen dürfen eine Grundfläche von max. 10 m² je Grundstück nicht über- schreiten. In den Vorgärten sind sie mit Ausnahme von Anlagen für Mülltonnen und Fahrräder unzulässig. Bauliche Anlagen innerhalb der privaten Grün- fläche sind unzulässig (§ 14 BauNVO). 1.6 Für Wintergärten dürfen die gartensei- tigen Baugrenzen um max. 3 m in der Tiefe und in einer Breite von max. 5 m überschritten werden (§ 23 BauNVO). 1.7 Je Einzelhaus sind maximal 2 Wohn- einheiten, je Doppelhaushälfte maxi- mal 1 Wohneinheit zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB). 1.8 Im Bereich A 2 und B 2 sind unterge- ordnet bis zu 40 % Flachdächer bezo- gen auf die jeweilige Gebäudegrund- fläche zulässig. 1.9 Entlang der gekennzeichneten Bau- grenzen bzw. Gebäudeseiten müssen bei Errichtung, Änderung oder Nut- zungsänderung der Gebäude Aufent- haltsräume im Sinne von § 48 BauO NRW das resultierende Schalldämm- Maß entsprechend den ermittelten und ausgewiesenen Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 einhalten. In den zum Schlafen genutzten Räu- men mit Fenstern sind im Bereich der gekennzeichneten Gebäudefronten (Lärmpegelbereich III) schallgedämmte Lüftungen vorzusehen. Die schallge- dämmte Lüftung ist nicht erforderlich, wenn zusätzliche Fenster im gleichen Raum an den Gebäudeseiten vorge- sehen sind, für die keine Lärmpegelbe- reiche festgesetzt sind (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 2. Textliche Festsetzungen gem. § 86 BauO NRW 2.1 Doppelhäuser sind jeweils einheitlich im Material, Farbton, Traufhöhe, Dach- form und Dachneigung zu errichten. Als Fassadenmaterialien sind Klinker, Putz und Glas zugelassen, unterge- Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 500 Sudmühle – Dyckburgstraße / Kamillusweg Textliche Festsetzungen / Seite 2 von 2 ordnet können andere Materialien vor- gesehen werden. 2.2 Grundstückseinfriedungen sind im Be- reich des Vorgartens – zwischen den privaten Erschließungsflächen und der vorderen Baugrenze – sowie entlang der Grenzen zu den Straßenverkehrs- flächen und der öffentlichen Grünflä- che, nur in Verbindung mit einer der Grundstücksgrenze zugewandten Ein- grünung von min. 0,30 m Tiefe zuläs- sig. Hinter dieser Eingrünung befindli- che Zäune und Mauern dürfen eine Höhe von 1,20 m nicht überschreiten. 3. Hinweise 3.1 Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Archäologie für Westfalen - anzuzei- gen (§ 15 Denkmalschutzgesetz). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten. 3.2 Bei Erd- und Gründungsarbeiten in den Bereichen B 1, B 2 und B 3 ist ei- ne gutachterliche Begleitung und Do- kumentation erforderlich. 3.3 Innerhalb der gekennzeichneten Altlas- tenverdachtsfläche (Bereich C) sind der Anbau tiefwurzelnder Pflanzen mit essbaren Früchten, Abgrabungen über 0,40 m Tiefe (z. B. Teiche) sowie Brunnen bzw. Wasserentnahmen nicht zulässig. 3.4 Durchführungsvertrag Zur Realisierung dieses vorhabenbe- zogenen Bebauungsplanes wurden ergänzende öffentlich-rechtliche ver- tragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträ- ger abgeschlossen (Durchführungsver- trag). 3.5 Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster im Kundenzent- rum „Planen-Bauen-Umwelt“ im Erd- geschoss des Stadthauses 3, Albers- loher Weg 33, eingesehen werden.
Beschlussvorlage
2925 Zeichen
V/0016/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 500: Sudmühle - Dyckburgstraße / Kamillusweg 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 12.02.2009 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 05.03.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 25.03.2009 Hauptausschuss Vorberatung 25.03.2009 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungspla- nes Nr. 500: Sudmühle - Dyckburgstraße / Kamillusweg wird wie folgt Beschluss gefasst: Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird den nachfolgenden Stellungnah- men zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 500 nicht gefolgt: 1.1 Der Stellungnahme, die Ausweisung des Baugebietes grundsätzlich zu überdenken (An- lage 1, Punkt 1). 1.2 Der Stellungnahme, für die ausgewiesenen privaten Verkehrsflächen ein Leitungsrecht zugunsten der Deutschen Telekom auszuweisen (Anlage 1, Punkt 2). 2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 500: Sudmühle - Dyckburgstraße / Kamillusweg wird gemäß §§ 2 und 10 i. V. mit § 12 Baugesetzbuch und §§ 7 und 41 Ge- meindeordnung NRW als Satzung beschlossen. Die Begründung mit Umweltbericht wird ebenfalls beschlossen. II. Kosten/Folgekosten Durch die vorstehenden Beschlussvorschläge entstehen keine zusätzlichen Kosten und keine wei- teren Folgekosten. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 500 beinhaltet den Vorhaben- und Erschließungsplan. Der Vorhabenträger übernimmt den sich aus der Planung ergebenden Erschließungsaufwand ent- sprechend dem Durchführungsvertrag. Vorlagen-Nr.: V/0016/2009 Auskunft erteilt: Herr Winter / Herr Geitel Ruf: 492 61 30 / 492 61 93 E-Mail: geitel@stadt-muenster.de Datum: 15.01.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0016/2009 Begründung: 1. Der Rat der Stadt Münster hat am 21.09.2005 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Be- bauungsplanes Nr. 500 beschlossen. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hat vom 24.11. bis zum 29.12.2008 öffentlich ausgelegen. Zur Offenlegung wurden die in der Anlage 1 dargestellten Stellungnahmen vorgetragen, über die entsprechend den Beschluss- vorschlägen 1.1 bis 1.2 Beschluss gefasst werden soll. 2. Da der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aufgrund der Beschlussvorschläge 1.1 bis 1.2 nicht geändert oder ergänzt werden soll, kann somit auch der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst werden (Beschlussvorschlag 2). Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Stellungnahmen 2. Begründung 3. Textliche Festsetzungen 4. Planverkleinerung
V-0016-2009-Anlage-4-Planverkleinerung
185 Zeichen
Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0016/2009 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 500 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Planverkleinerung Maßstab 1:2000 ST ADT M TÜNS ER
V-0016-2009-Anlage-1-Stellungnahmen
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0016/2009 STELLUNGNAHMEN / Seite 1 von 1 Bebauungsplan Nr. 500: Sudmühle - Dyckburgstraße / Kamillusweg Zur Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes wurden folgende Stellungnahmen vorgetragen: 1. Das Umweltforum Münster e. V. regt an, die Ausw eisung des Baugebietes grundsätzlich zu überdenken: Stellungnahme der Verwaltung: Über die Ausweisung des Baugebietes wurde grundsät zlich im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes entschieden. Seitdem ist die Planung im Flächennutzungsplan enthalten und damit Ziel der städtischen Bauleitpla nung. Der Antrag des Vorhabenträgers auf Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungspl anes entspricht damit der städtischen Zielplanung. Dem Antrag war daher im Grundsatz zuzustimmen. Der Stellungnahme des Umweltforums Münster e. V. so llte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.1). 2. Die Deutsche Telekom beantragt für die ausgewie senen privaten Verkehrsflächen die Eintragung eines Leitungsrechtes im Grundbuch zugunsten der Deutschen Telekom. Stellungnahme der Verwaltung: Grundbuchliche Sicherungen sind dem Bereich des Pri vatrechts zuzuordnen und können daher nicht Gegenstand eines öffentlich-rechtlichen Bebauungsplanverfahrens sein. Das Anliegen der Deutschen Telekom wird dem Vorhabenträger weitergegeben. Der Stellungnahme der Deutschen Telekom sollte nich t gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.2).
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Bebauungsplan Nr. 500 (amtlicher Umring) amtlich
- Dyckburgstraße
- Kamillusweg 1
- Bröderichweg 35
- Burgstraße
- Tiergarten
- Im Windhoek
- Werse
Bebauungsplan Nr. 500
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Sudmühle - Dyckburgstraße / Kamillusweg
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0016/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.01.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37