Mandari Insight

V/0016/2009

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 500 - Beschluss über Stellungnahmen - Satzungsbeschluss

Vorlagen 13.01.2009

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.03.2009, TOP 20.3.2

V-0016-2009-Anlage-2-Begründung

· application/pdf

Ansehen

V-0016-2009-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

V-0016-2009-Anlage-4-Planverkleinerung

· application/pdf

Ansehen

V-0016-2009-Anlage-1-Stellungnahmen

· application/pdf

Ansehen

V-0016-2009-Anlage-2-Begründung

82998 Zeichen

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für  
Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0016/2009 
Begründung / Seite 1 von 24 MÜNSTER  STADT 
B e g r ü n d u n g  
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 500 
Sudmühle – Dyckburgstraße / Kamillusweg 
 
Inhalt Seite 
 
 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen............. .............................................................................. 2 
2. Geltungsbereich ................................. ............................................................................................. 2 
3. Planungsrechtliche Situation.................... ....................................................................................... 2 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan......... .......................................................................... 2 
3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen,  Verordnungen............................................... 2 
4. Räumliche und strukturelle Situation............ ................................................................................... 3 
5. Planungsziele ................................... ............................................................................................... 3 
6. Inhalte des Bebauungsplanes..................... .................................................................................... 4 
6.1. Grundzüge der Planung ......................... ......................................................................................... 4 
6.2. Bauliche Nutzung und Baugestaltung ............ ................................................................................. 4 
6.2.1 Art und Maß der baulichen Nutzung ............. .................................................................................. 4 
6.2.2 Überbaubare Grundstücksflächen, Bauweise, Bau gestaltung ....................................................... 4 
6.2.3 Stellplätze, Nebenanlagen .................... .......................................................................................... 5 
6.3. Verkehrsflächen, Erschließung .................. ..................................................................................... 6 
6.4. Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur . ............................................................................ 6 
6.5. Gemeinbedarf / Soziale Infrastruktur .......... .................................................................................... 6 
6.6. Grünflächen / Begrünung ....................... ......................................................................................... 7 
6.6.1 Öffentliche Grünflächen...................... ............................................................................................. 7 
6.6.2 Private Grünflächen.......................... ............................................................................................... 7 
6.6.3 Anpflanz- und Erhaltungsgebote............... ...................................................................................... 7 
6.6.4 Ausgleichsflächen ............................ ............................................................................................... 7 
6.7. Immissionsschutz .............................. .............................................................................................. 7 
6.8. Altlasten / Altstandorte ...................... .............................................................................................. 8 
6.9. Denkmalschutz / Archäologie................... ....................................................................................... 9 
7. Flächenbilanz .................................... .............................................................................................. 9 
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem.  § 2 a BauGB ................................................ 9 
8.1. Rahmen der Umweltprüfung ...................... ..................................................................................... 9 
8.2. Kurzdarstellung der Planung................... ...................................................................................... 10 
8.3. Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsch utzes ......................................................... 10 
8.4. Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirku ngsprognose .............................................. 11 
8.4.1 Menschen ..................................... ................................................................................................. 11 
8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt..... .................................................................................. 15 
8.4.3 Boden ........................................ .................................................................................................... 17 
8.4.4 Wasser ....................................... ................................................................................................... 19 
8.4.5 Klima / Luft................................. .................................................................................................... 20 
8.4.6 Orts- und Landschaftsbild .................... ......................................................................................... 20 
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter........... ................................................................................... 21 
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter............. ................................................................................. 21 
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen U mweltauswirkungen...................................... 22 
8.5. Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-V ariante) ........................................................... 22 
8.6. Anderweitige Planungsmöglichkeiten ............ ............................................................................... 22 
8.7. Überwachung (Monitoring)...................... ...................................................................................... 23 
8.8. Zusammenfassung................................ ........................................................................................ 23 
9. Gesamtabwägung .................................. ....................................................................................... 23 
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahme n............................................................... 24

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 500 
Sudmühle – Dyckburgstraße / Kamillusweg 
Begründung / Seite 2 von 24 MÜNSTER  STADT 
 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen 
 
Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Be bauungsplanes Nr. 500 ist die Schlie-
ßung des Gartenbaubetriebes im Plangebiet und die V eräußerung des Grundstückes an einen 
Investor, der hier Wohnbebauung realisieren möchte.  Im Flächennutzungsplan ist das Plange-
biet als Wohnbauland ausgewiesen. Aus städtebaulich er Sicht ist die geplante Bebauung sinn-
voll, da so eine räumliche Abrundung des Siedlungsb ereiches Sudmühle möglich wird. Der an-
haltend großen Nachfrage nach Wohnbauland kann an d ieser Stelle durch Reaktivierung eines 
vorgenutzten Grundstückes entsprochen werden, ohne unbeeinträchtigten Naturraum in An-
spruch nehmen zu müssen. 
 
Das vom Vorhabenträger geplante Vorhaben umfasst im  westlichen Teil des Plangebietes die 
Errichtung von ca. 25 Wohneinheiten in Form von Dop pelhäusern und Einzelhäusern, ferner 
den Bau der Erschließungsanlagen sowie im östlichen  Teil die Anlage von privaten Grünflä-
chen. 
 
Da es sich bei der vorgesehenen Bebauung um eine ni cht privilegierte Nutzung im Außenbe-
reich handelt, ist die Aufstellung eines Bebauungsp lanes erforderlich. Um die planungsrechtli-
chen Voraussetzungen für eine Wohnnutzung im Bereic h der ehemaligen Gärtnerei östlich der 
Dyckburgstraße zu schaffen, ist der Bebauungsplan N r. 500 mit der Bezeichnung „Sudmühle – 
Dyckburgstraße / Kamillusweg“ gem. § 30 (1) BauGB aufzustellen. 
 
 
2. Geltungsbereich 
 
Der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen  Bebauungsplanes Nr. 500 liegt am 
nordöstlichen Rand des Ortsteils Sudmühle und umfasst ca. 4,4 ha. Er wird begrenzt  
 
− im Nordwesten durch die Dyckburgstraße, 
− im Norden durch die Zuwegung bzw. das Grundstück d es Hauses Dyckburgstraße Nr. 430 
(Gemarkung Sankt Mauritz, Flur 19, Flurstücke Nr. 46, 51, 52, 54 und 55), 
− im Nordosten durch einen namenlosen Weg parallel z ur Werse, der den Kamillusweg mit der 
Sudmühle verbindet, 
− im Süden und Südosten durch den Kamillusweg, 
− im Südwesten durch die Flurstücke 220, 221 und 101  der Gemarkung Sankt Mauritz, Flur 19. 
 
Innerhalb des Plangebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Sankt Mauritz, Flur 19, Flurstücke 49, 50, 111, 358-360, Teil des Flurstücks 357. 
 
Die Grenzen des Plangebietes sind im Plan durch einen grauen Farbstreifen bezeichnet. 
 
 
3. Planungsrechtliche Situation 
 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
 
Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan der Stadt Münster stellt die im Plangebiet zur Be-
bauung vorgesehene Fläche als „Wohnbaufläche“ dar. Der Bebauungsplan ist somit aus dem 
Flächennutzungsplan entwickelt. 
 
3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen,  Verordnungen 
 
Ein rechtskräftiger Bebauungsplan für das Plangebie t besteht nicht. Das Plangebiet ist pla-
nungsrechtlich nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 500 
Sudmühle – Dyckburgstraße / Kamillusweg 
Begründung / Seite 3 von 24 MÜNSTER  STADT 
 
Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt im Geltung sbereich des Landschaftsplanes Werse, 
der in diesem Bereich als Entwicklungsziel für die Landschaft „Erhaltung“ festsetzt. Die Ände-
rung des Landschaftsplanes ist im Bereich der Bebau ungsplangrenzen erforderlich (Anpas-
sungsklausel). 
 
 
4. Räumliche und strukturelle Situation 
 
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs planes Nr. 500 liegt im nordöstlichen 
Randbereich des Ortsteils Sudmühle. Visuell prägend  ist zum einen die in offener Bauweise er-
stellte 1-2 geschossige Wohnbebauung entlang der Dy ckburgstraße mit zumeist konventionelle 
Sattel- und Walmdachformen, zum anderen vorhandene Baumreihen entlang der Dyck-
burgstraße und des Kamillusweges. 
 
Im südöstlichen Bereich des Plangebietes wurde bis Anfang der 1940er Jahre Geschiebemer-
gel und verwitterte Kreidemergel abgebaut. Nach dem  2. Weltkrieg bis 1956 wurde die Abbau-
grube als Deponie für Hausmüll genutzt und nahezu v ollständig verfüllt. Die Deponie wurde an-
schließend mit einer ca. 1 m dicken Bodenschicht ab gedeckt. Bis 2006 diente der südliche Be-
reich des Plangebietes entlang der Dyckburgstraße a ls Betriebsfläche für einen Gartenbaube-
trieb. 
 
Die Fläche des Gartenbaubetriebes ist heute wirtsch aftlich ungenutzt. Nördlich des ehemaligen 
Betriebsgeländes ist an der Dyckburgstraße ein klei ner Spielplatz angeordnet. Nordöstlich des 
ehemaligen Betriebsgeländes liegt im Plangebiet ein e ungenutzte, strauchbewachsene Brach-
fläche. 
 
Der westlich und südwestlich unmittelbar an das Pla ngebiet angrenzende, zusammenhängend 
bebaute Ortsteil Sudmühle ist geprägt durch Wohnnut zung, insbesondere in Form von Ein- und 
Zweifamilienhäusern. Nordöstlich grenzt der Naherho lungsraum Werse an das Plangebiet, der 
südöstlich das Plangebiet begrenzende Kamillusweg i st als Radwanderweg ausgewiesen und 
erfüllt ebenfalls Naherholungsfunktion. Angrenzend an das Plangebiet liegen am Kamillusweg 
der städtische Kleintierfriedhof sowie landwirtschaftliche Nutzflächen. Nördlich des Plangebietes 
befindet sich in einem Abstand von ca. 90 m die süd liche Grenze des Betriebsgrundstückes der 
für den Stadtteil namensgebenden Getreidemühle. 
 
 
5. Planungsziele 
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die vom Eig entümer geplante Grundstücksnutzung 
in eine geordnete städtebauliche Entwicklung einbinden. 
 
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird eine B rachfläche am Rand des Ortsteils 
Sudmühle neu beplant. Städtebaulich wird dadurch ei ne räumliche Abrundung des geschlosse-
nen Siedlungsbereiches ermöglicht. Durch Wiedernutz barmachung der vorgenutzten Fläche 
kann der anhaltenden Nachfrage nach Wohnbauland ent sprochen werden, ohne unbeeinträch-
tigten Naturraum in Anspruch nehmen zu müssen. 
 
Mit der Ausbildung von drei an der südlich gelegene n Bestandsbebauung orientierten Wohn-
höfen soll die vorhandene Bebauung formal verträgli ch ergänzt und der Ortsrand angemessen 
gestaltet werden. 
 
Dabei werden durch die Staffelung von Geschossigkei t bzw. Trauf- und Firsthöhen sowie un-
terschiedlichen, je Wohnhof jedoch einheitlichen Da chformen und -neigungen innerhalb eines 
einheitlichen Siedlungscharakters unterschiedliche Wohnformen in jeweils anspruchsvoller Ar-

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 500 
Sudmühle – Dyckburgstraße / Kamillusweg 
Begründung / Seite 4 von 24 MÜNSTER  STADT 
chitektur ermöglicht. Eine aufgelockerte Bebauung z um Ortsrand soll mit der Festsetzung „Ein-
zelhaus“ für die jeweils östlichen Baufelder erreicht werden. 
 
Die Erschließung des Gebietes soll von der Dyckburg straße aus erfolgen, die Wohnhöfe wer-
den über drei private Erschließungsstraßen angebund en. Der vorhandene Spielplatz wird durch 
zusätzliche Flächen für eine Eingrünung erweitert u nd aufgewertet, seine Erreichbarkeit wird 
durch den Ausbau eines 2 m breiten Fußweges entlang  der Dyckburgstraße sowohl aus dem 
Plangebiet heraus als auch vom vorhandenen Ortsteil aus wesentlich verbessert. 
 
Durch die Ausweisung von privaten Grünflächen auf d em Grundstücksteil der ehemaligen Mer-
gel-Abbaufläche / Hausmülldeponie wird hier dauerha ft eine mit der Vornutzung der Fläche ver- 
trägliche Folgenutzung gesichert. 
 
 
6. Inhalte des Bebauungsplanes 
 
6.1. Grundzüge der Planung 
 
Entsprechend den vorgenannten Planungszielen bestehen die Grundzüge der Planung in 
 
− der Festlegung der Art der Nutzung (Allgemeines Wo hngebiet) 
− der Festlegung der Siedlungsstruktur (Wohnhöfe) 
− der Abstufung nach Dichte (Doppel- bzw. Einzelhäus er), First- und Traufhöhen, Geschoss- 
zahlen und Bebauungsformen (Doppel- bzw. Einzelhäuser) 
− Festsetzung der ehemaligen Abbau- und Deponiefläch e als Grünfläche 
 
6.2. Bauliche Nutzung und Baugestaltung 
 
6.2.1 Art und Maß der baulichen Nutzung 
 
Die Art der baulichen Nutzung wird mit „Allgemeines  Wohngebiet“ festgesetzt. Diese Festset-
zung orientiert sich an der baulichen Nutzung in de r direkten Umgebung entlang der Dyck-
burgstraße sowie der weiteren Umgebung im Ortsteil Sudmühle und ist somit angemessen. 
 
Als Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung wird die Zahl der Vollgeschosse zwingend 
vorgeschriebenen, um eine städtebaulich gewünschte Höhenstaffelung von Süd nach Nord 
ausgehend von der vorhandenen Bebauung südlich des Baugebietes auf der östlichen Seite 
der Dyckburgstraße zu erreichen. 
 
In den mit Flachdächern festgesetzten Bereichen A 1  und B 1 ist zusätzlich ein weiteres Vollge-
schoss zulässig. Es wird jedoch, ähnlich wie ein St affelgeschoss, in Lage und Ausdehnung ein-
geschränkt (siehe textliche Festsetzung 1.3). 
 
Die Festsetzung der Grundflächenzahlen und Geschoss flächenzahlen orientiert sich an den 
Obergrenzen der Baunutzungsverordnung und entsprich t der üblichen Grundstücksausnutzung 
in der Umgebung. Damit wird zugleich dem Ziel Rechn ung getragen, sparsam mit Grund und 
Boden umzugehen und das Baugebiet in einem städtebaulich verträglichen Maß zu verdichten. 
 
6.2.2 Überbaubare Grundstücksflächen, Bauweise, Bau gestaltung 
 
Die Festsetzungen und Vorschriften des Bebauungspla nes zu überbaubaren Flächen, Bau-
weise und Baugestaltung zielen zum einen darauf ab,  das neue Baugebiet als Ergänzung der 
bestehenden Bebauung angemessen in die vorhandene S truktur einzupassen, zum anderen in- 
tern ein städtebaulich homogenes Siedlungsbild rech tlich zu sichern, ohne jedoch eine ange-
messene Vielfalt von architektonischen Gestaltungsmitteln auszuschließen.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 500 
Sudmühle – Dyckburgstraße / Kamillusweg 
Begründung / Seite 5 von 24 MÜNSTER  STADT 
 
Die überbaubaren Grundstücksflächen orientieren sic h an der Grundgestalt der Wohnhöfe im 
angrenzenden Baubestand und geben den Investoren du rch die Ausweisung von zusammen-
hängenden Baufeldern ausreichend Spielraum zur indi viduellen Anpassung der Grundstücks- 
und Gebäudegrößen an die Wünsche der Bauherren, ohn e die gewünschte städtebauliche 
Form zu vernachlässigen. 
 
Durch die Festsetzung „Einzel- und Doppelhäuser“ fü r die westlich (Bereiche A1 bis A3) bzw. 
„Einzelhäuser“ für die östlich gelegenen überbaubar en Flächen (Bereiche B1 bis B3) wird zu-
sätzlich zu Höhenstaffelung eine Differenzierung de r Baudichte innerhalb der Wohnhöfe er-
reicht, mit der die Bebauungsdichte entlang des öst lich gelegenen freien Landschaftraumes re-
duziert wird. Die Beschränkung auf max. 2 Wohneinhe iten je Einzelhaus und eine Wohneinheit 
je Doppelhaushälfte trägt dazu bei, eine verträglic he Verdichtung innerhalb des Wohnquartiers 
zu sichern. 
 
Zur Präzisierung der durch die Festsetzung der Zahl  der Vollgeschosse vorgegebenen Höhen-
entwicklung werden zusätzlich max. Traufhöhen bzw. Gebäudehöhen mit Bezugsebene auf der 
jeweiligen Erschließungsstraße festgesetzt. Die Fes tsetzung der Gebäudehöhe im südlich ge-
legenen Wohnhof wurde in Verbindung mit der vorgesc hriebenen Dachneigung so gewählt, 
dass auch dort ein zweites Wohngeschoss unterhalb d er Nutzung als Vollgeschoss und damit 
eine angemessene Ausnutzung der Grundstücke ermögli cht wird. Für den nördlich gelegenen 
Wohnhof wird durch eine textliche Festsetzung ein z usätzliches Staffelgeschoss ausdrücklich 
ermöglicht, durch genaue Angaben zur Positionierung  des Geschosses wird die einheitliche 
Gestaltung innerhalb dieses Wohnhofes gefördert. 
 
Um den individuellen Charakter jedes Wohnhofes über  die beschriebene Höhenstaffelung hin-
aus weiter herauszustellen und unterschiedlichen Wo hnvorstellungen der zukünftigen Nutzer 
Raum zu geben, wird für jeden Wohnhof eine untersch iedliche Dachform festgesetzt. Die Dach- 
form „Satteldach“ mit einer festgeschriebenen Dachn eigung für den südlich gelegenen Hof 
nimmt eine ortsübliche Dachform der umgebenden Beba uung auf und fördert so die Integration 
des neuen Baugebietes in den baulichen Bestand. Die se Dachform wird für den in der Mitte ge- 
legenen Wohnhof zur Dachform „Pultdach“ weiter entwickelt. Ein begrenzt zulässiger Anteil von 
Flachdachfläche im mittleren Wohnhof schafft die fo rmale Verbindung zum nördlich gelegenen 
Wohnhof, wo mit der Festsetzung „Flachdach“ die gew ünschte Differenzierung logisch fortge- 
führt wird. Durch die Vorschrift der Firstrichtung für die beiden Wohnhöfe mit Sattel- bzw. Pult- 
dach-Festsetzung wird das homogene Siedlungsbild innerhalb der Wohnhöfe verstärkt. 
 
Dem gleichen Zweck dienen die Festsetzungen zur ein heitlichen Gestaltung von Doppelhäu-
sern, zur Gestaltung von Einfriedungen sowie zu den  zulässigen Fassadenmaterialien. Als sol-
che sind die ortsüblichen Materialien Putz, Klinker und Glas möglich. 
 
Untergeordnete Bauteile sind von der zuletzt genann ten Festsetzung ausgenommen, um inner-
halb des gewünschten einheitlichen Rahmens individu elle Gestaltungsmöglichkeiten nicht aus-
zuschließen. Dieser Intention entspricht auch die F estsetzung, dass Wintergärten die Baugren-
zen gartenseitig mit definiertem Höchstmaß für Tiefe und Breite überschreiten dürfen. 
 
6.2.3 Stellplätze, Nebenanlagen 
 
Garagen, Carports und Stellplätze sollen sich im Pl angebiet der städtebaulichen Grundform 
„Wohnhof“ unterordnen. Daher ist durch textliche Festsetzung geregelt, dass diese Anlagen nur 
in den überbaubaren Flächen errichtet werden dürfen . An den zur Dyckburgstraße hin orien-
tierten Stirnseiten der Baufelder werden Sie zusätz lich auf ausgewiesenen Flächen unmittelbar 
angrenzend an die Baufelder ermöglicht, da hierdurc h die städtebauliche Struktur nicht beein-
trächtigt wird. Nebenanlagen sind bis zu einer die Struktur nicht wesentlich störenden Größe 
von 10 m² auch außerhalb der Baufelder möglich, nic ht jedoch in den raumbildenden Vorgar-

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 500 
Sudmühle – Dyckburgstraße / Kamillusweg 
Begründung / Seite 6 von 24 MÜNSTER  STADT 
tenbereichen. 
 
6.3. Verkehrsflächen, Erschließung 
 
Das Plangebiet ist über die Dyckburgstraße an das ü bergeordnete Straßennetz angebunden, 
die Dyckburgstraße als Sammelstraße ist für die zu erwartende Mehrbelastung geeignet. Der 
Fußweg entlang der Dyckburgstraße wird zu Lasten un d auf der Grundstücksfläche des Inves-
tors auf 2 m Breite ausgebaut, hierdurch wird die A nbindung der neuen Siedlung an das Umfeld 
und die Erreichbarkeit des Spielplatzes im Plangebiet verbessert. 
 
Die innere Erschließung des Neubaugebietes erfolgt über 3 Stichstraßen, von denen die nörd-
lich gelegene, längste Stichstraße auch eine Wendem öglichkeit erhält. Die Stichstraßen werden 
als private Mischverkehrsflächen in einer für den B egegnungsfall PKW-PKW erforderlichen 
Breite, einschließlich der erforderlichen Stellplat zflächen angelegt. Diese Ausführung erlaubt im 
Vergleich zu einer öffentlichen Erschließung eine w irtschaftlichere Dimensionierung mit gerin-
gerer Versiegelung und minimiert städtische Unterha ltungskosten. Die Müllentsorgung erfolgt 
über die Dyckburgstraße, an den Straßeneinmündungen  werden Aufstellflächen für Müllgefäße 
in der Ausbauplanung berücksichtigt. Weitere Zufahr tsmöglichkeiten auf die privaten Grundstü-
cke von der Dyckburgstraße werden ausgeschlossen (Zu- und Abfahrtsverbot). 
 
Für den ruhenden Verkehr sind im privaten Straßenra um des Plangebietes ca. 10 Besucher-
stellplätze vorgesehen. 
 
Das Plangebiet ist unmittelbar an den Stadtbusverkehr auf der Dyckburgstraße angeschlossen. 
 
6.4. Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur  
 
Die Entwässerung des geplanten Baugebietes soll im Trennsystem erfolgen. 
 
Zur Schmutzwasserentsorgung ist in der Dyckburgstra ße ein Kanal DN 400 vorhanden, der die 
zu erwartende Mehrbelastung aufnehmen kann. Im Stra ßenbereich der Erschließungsstraßen 
wird jeweils ein Schmutzwasserkanal DN 250 verlegt und über einen Anschlussschacht an den 
vorhandenen Straßenkanal angebunden. Im Nordosten d es Plangebietes wird eine vorhandene 
Schmutzwasserleitung DN 250 in Teilbereichen verleg t, um die Trassenführung an die geplante 
Bebauung anzupassen. Die Trasse dieser Schmutzwasse rleitung wird durch Leitungsrechte im 
Bebauungsplan gesichert. 
 
Eine Versickerung des Regenwassers im Gebiet des Be bauungsplanes ist nach einem hydro-
geologischen Gutachten nicht möglich. Das Regenwass er soll daher im Trennsystem über ei-
nen vorhandenen Regenwasserkanal DN 800 in der Dyck burgstraße abgeleitet werden. Der 
Regenwasserkanal mündet unterhalb der Sudmühle in d ie Werse und kann nach einem hyd-
raulischen Gutachten die zusätzlich anfallende Wass ermenge aus dem Plangebiet aufnehmen. 
In den Erschließungsstraßen werden hierzu jeweils Anschlusskanäle DN 300 verlegt. 
 
Die Versorgung mit den Medien für Gas, Wasser, Tele kommunikation, Strom, etc. erfolgt in en- 
ger Abstimmung mit den Stadtwerken Münster. Die Mül lentsorgung erfolgt über Aufstellflächen 
für Müllgefäße an der Dyckburgstraße. 
 
6.5. Gemeinbedarf / Soziale Infrastruktur 
 
Der durch die Planung ausgelöste Mehrbedarf an öffe ntlichen Spielflächen kann durch eine Er- 
weiterung des vorhandenen Spielplatzes im Plangebiet an der Dyckburgstraße gedeckt werden. 
Die Erreichbarkeit des Spielplatzes wird durch den geplanten Gehwegausbau an der Dyck- 
burgstraße für das Neubaugebiet und die angrenzenden Wohngebiete verbessert.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 500 
Sudmühle – Dyckburgstraße / Kamillusweg 
Begründung / Seite 7 von 24 MÜNSTER  STADT 
6.6. Grünflächen / Begrünung 
 
6.6.1 Öffentliche Grünflächen 
 
Das Plangebiet liegt unmittelbar angrenzend an den durch den Landschaftsplan Werse ge-
schützten Naherholungsraum, daher ist die Ausweisun g von zusätzlichen öffentlichen Grünflä-
chen innerhalb des Plangebietes nicht erforderlich. 
 
Im nordwestlichen Bereich des Plangebietes ist ein vorhandener Spielplatz gelegen und als öf-
fentliche Grünfläche festgesetzt. Dieser Spielplatz  wird von derzeit 600 m² auf eine Fläche von 
880 m² erweitert, wobei der Flächengewinn in erster  Linie einer dreiseitigen neuen Abpflanzung 
mit Buschwerk gegenüber den geplanten Privatgärten und Wohnhäusern zugute kommt. 
 
6.6.2 Private Grünflächen 
 
Im Plangebiet ist eine Fläche von fast 28.000 m² al s private Grünfläche ausgewiesen. Die Flä-
che ist weitgehend deckungsgleich mit der im Bebauu ngsplan gekennzeichneten Fläche einer 
ehemaligen Hausmülldeponie. 
 
Der südöstliche Teilbereich dieser privaten Grünfläche ist gleichzeitig als Ausgleichsfläche gem. 
§ 9 (1) Nr. 24 BauGB festgesetzt. 
 
Durch einen Hinweis im Bebauungsplan werden Nutzung seinschränkungen für die im Bebau-
ungsplan gekennzeichnete Altlastenfläche bekannt ge macht, die tiefwurzelnde Pflanzen mit 
essbaren Früchten, Abgrabungen von mehr als 40 cm z .B. für Teiche sowie Brunnen bzw. 
Wasserentnahme ausschließen. Durch privatrechtliche  Verträge mit den Grundstückserwerbern 
werden diese Nutzungsbeschränkungen gesichert. 
 
6.6.3 Anpflanz- und Erhaltungsgebote 
 
Entlang von Dyckburgstraße und Kamillusweg markiere n vorhandene Baumreihen aus Linden 
(Dyckburgstraße) bzw. aus Eichen, Eschen, Buchen etc. (Kamillusweg) den Straßenraum sowie 
die Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsbildes zur freien Landschaft. 
 
Diese Baumreihen liegen zwar außerhalb des Bereiche s des Bebauungsplanes. Ihre raumbil-
denden und ökologischen Funktionen wurden jedoch be i der Erstellung des Bebauungsplanes 
berücksichtigt, so dass sie ihre Funktionen auch na ch Realisierung der Planung erhalten wer-
den. 
 
Zum Schutz der bestehenden Bäume entlang der Dyckbu rgstraße wird im Bebauungsplan ein 
Zufahrtsverbot außerhalb der geplanten Erschließungsstraßen festgesetzt. 
 
6.6.4 Ausgleichsflächen 
 
Die entstehenden Auswirkungen auf die Schutzgüter k önnen in erforderlichem Umfang vermie-
den oder vollständig auf der im Bebauungsplan festg esetzten Ausgleichsfläche (private Grün-
fläche) kompensiert werden, es entsteht nach dem Be wertungsverfahren der Stadt Münster ein 
Überschuss von ca. 3685 Werteinheiten. Die Anlage v on weiteren Ausgleichsflächen ist daher 
nicht erforderlich. 
 
6.7. Immissionsschutz 
 
Das Plangebiet ist den nachfolgend aufgeführten Emissionsquellen ausgesetzt: 
 
• Nördlich des Plangebietes befindet sich in einem A bstand von ca. 90 m die südliche Grenze

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 500 
Sudmühle – Dyckburgstraße / Kamillusweg 
Begründung / Seite 8 von 24 MÜNSTER  STADT 
des Betriebsgrundstückes einer Getreidemühle. 
 
• Westlich des Plangebietes in einer Entfernung von ca. 200 m verläuft die Bahnlinie Osna-
brück – Wanne-Eickel mit zurzeit ca. 170 Zügen täglich. 
 
• Auf das Plangebiet wirken Lärmimmissionen der Dyck burgstraße mit einem durchschnittli-
chen Tagesverkehr (DTV) von ca. 2.210 Kfz je 24 h (Prognose 2015). 
 
Zur Abschätzung der Immissionssituation wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt. 
 
In Folge des Straßen- und Schienenverkehrs werden d ie einschlägigen Planungsrichtpegel für 
Allgemeine Wohngebiete sowohl zur Tagzeit als auch zur Nachtzeit z. T. deutlich überschritten. 
Maßgeblich für die Überschreitung zur Nachtzeit ist  der Schienenverkehrslärm, von dem der 
Stadtteil Sudmühle insgesamt betroffen ist. Insofern ist das Plangebiet immissionsvorbelastet. 
 
Aktive Schutzmaßnahmen an den Schallquellen scheide n aus städtebaulichen bzw. kostenmä-
ßigen Erwägungen (Schienenverkehr) aus. 
 
Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen, durch die Fe stsetzung von Lärmpegelbereichen, ver-
trägliche Innenraumpegel, insbesondere zur Nachtzei t, sicherzustellen. Diesem Zweck dient 
auch die Festsetzung von schallgedämmten Lüftungen. 
 
Hinsichtlich des zu berücksichtigen Gewerbelärms ko mmt das Gutachten zu dem Ergebnis, 
dass die einschlägigen Werte der TA-Lärm unterschri tten werden und insofern planerische Vor- 
kehrungen nicht zu besorgen sind. 
 
6.8. Altlasten / Altstandorte 
 
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet  als Wohnbaufläche dargestellt; im städ-
tischen Altlasten-/ Verdachtsflächenkataster wird e in Teilbereich des Plangebietes der „Altlas-
ten-Verdachtsfläche 79“ zugeordnet. 
 
Auf dieser Fläche wurde bis Anfang der 1940er Jahre  Geschiebemergel und verwitterter Krei-
demergel abgebaut, nach dem 2. Weltkrieg wurde die Fläche als Hausmülldeponie genutzt und 
nahezu vollständig verfüllt. Zusammenfassend ist fe stzustellen, dass die mineralisierten Müll-
verfüllungen unter Beachtung der chemischen Aspekte  zwar noch den Anforderungen der 
BBodSchV (Nutzung Kinderspielflächen) entsprechen. Bei den Schwermetallen CU und ZN lie-
gen die nachgewiesenen Parameterkonzentrationen hin gegen über den Bodenwerten II (Tole-
ranzwerten) der Eikmann-Kloke-Liste bei einer Folge nutzung Kinderspielflächen. Die Toleranz-
werte für Haus-/ Kleingärten werden eingehalten. 
 
Durch in den „Gutachten zu Schadstoffbelastungen de s Untergrundes (Altlastengefährdungs-
abschätzung)“ von 2004 und 2006 dokumentierte Bohra ufschlüsse ergibt sich für die Abbau-
grube das Bild einer wannenförmigen Vertiefung mit allseitig vorhandenen Rändern. Das Gut-
achten von 2004 ordnet in der Grube angetroffenes G rundwasser als gestautes Sicker- und 
Schichtenwasser ein, ein „Überlaufen“ des Grundwass ers aus der Abbaugrube wird ausge-
schlossen. Durch eine in den Bohraufschlüssen dokum entierte, im Mindestmaß ca. 1 m mäch-
tige Abdeckung der Deponie wird weiterhin ein Direk tkontakt von Menschen mit den Müll-Ver-
füllungen ausgeschlossen, so dass die Gutachten kei nen Handlungs-, Sicherungs- oder Sanie-
rungsbedarf für die Deponie sehen. 
 
Die Fläche der Hausmülldeponie ist in ihren bekannt en Grenzen im Bebauungsplan als „Flä-
chen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“ gekennzeichnet. 
Die Baufelder der Wohnbebauung sind im Bebauungspla n mit mindestens 3,0 Meter Abstand 
zu den Grenzen der ehemaligen Deponie angeordnet, s o dass durch Gründungsarbeiten der

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 500 
Sudmühle – Dyckburgstraße / Kamillusweg 
Begründung / Seite 9 von 24 MÜNSTER  STADT 
Wohnbebauung die Abgeschlossenheit der Deponie nich t beeinträchtigt wird. Um Gefährdun-
gen durch noch unbekannte Ablagerungen im Boden aus zuschließen, wird in den textlichen 
Hinweisen des Bebauungsplanes eine gutachterliche B egleitung und Dokumentation bei Erd- 
und Gründungsarbeiten in den Bereichen B1 bis B3 vo rgeschrieben. Für die Fläche der ehe-
maligen Hausmülldeponie, die weitgehend deckungsgle ich mit der im Bebauungsplan ausge-
wiesenen privaten Grünfläche ist, werden in den tex tlichen Hinweisen die Anpflanzung von tief-
wurzelnden Pflanzen mit essbaren Früchten, Abgrabun gen von mehr als 40 cm Tiefe (z.B. Tei-
che) sowie Brunnen bzw. Wasserentnahmen ausgeschlos sen. Durch diese Hinweise soll eine 
die Umwelt oder Anwohner gefährdende Nutzung der pr ivaten Grünfläche dauerhaft vermieden 
werden. 
 
6.9. Denkmalschutz / Archäologie 
 
Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach gegen wärtigem Kenntnisstand keine Boden-
denkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NW. Bei  Bodeneingriffen in einer über Jahr-
hunderte besiedelten Kulturlandschaft können jedoch  jederzeit archäologische Funde und Be-
funde auftreten sowie Bodendenkmale entdeckt werden. 
 
Gemäß § 15 DSchG NW ist die Entdeckung eines Bodend enkmals unverzüglich der Stadt (Tel. 
0251/4926148) oder der LWL-Archäologie für Westfale n, Bröderichweg 35, 48159 Münster an-
zuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 Abs. 1 DSchG  unverändert zu erhalten. Der Bebau-
ungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis. 
 
 
7. Flächenbilanz 
 
Plangebietgröße 4,40 ha 
 100%  
davon WA 1,40 ha  32,0%  
private Grünfläche 2,80 ha  64,0%  
öffentliche Grünfläche 0,10 ha  2,0%  
Straßenverkehrsfläche 0,10 ha  2,0%  
 
 
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem.  § 2 a BauGB 
 
8.1. Rahmen der Umweltprüfung 
 
Der vorliegende Umweltbericht wurde auf Basis einer  Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 
Abs. 4 und § 2a in der aktuellen Fassung des Baugesetzbuches erstellt. 
 
Der Umweltbericht ist ein eigenständiger Bestandtei l der Begründung zur Aufstellung des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 500 „Sudmühle – Dyckburgstraße / Kamillusweg“. 
 
Die Umweltprüfung wurde auf Basis vorhandener Daten  und auf Grund von Geländeerhebun-
gen durchgeführt. Zusätzlich wurden folgende Gutach ten beauftragt und zur Beurteilung der 
Umweltauswirkungen herangezogen: 
 
• Avifaunistische Ersteinschätzung zweier geplanter Baugebiete, Dipl.-Biol. U. Buddenkotte, 
Münster, November 2005 
 
• Ersteinschätzung zweier geplanter Baugebiete im St adtgebiet von Münster hinsichtlich deren 
aktueller Bedeutung als Quartierstandort oder Jagdg ebiet für Fledermäuse, Büro für ange-
wandte Landschaftsökologie, Osnabrück, November 2005 
 
• Schallgutachten Nr. 5 360 05: Lärmeinwirkungen im Rahmen der Bauleitplanung zur geplan-

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 500 
Sudmühle – Dyckburgstraße / Kamillusweg 
Begründung / Seite 10 von 24 MÜNSTER  STADT 
ten Wohnbauentwicklung in Münster-Sudmühle; Uppenkamp und Partner; Ahaus, April 2008 
 
• Zusammenfassender Kurzbericht über die Erkenntniss e umwelttechnischer Untersuchungen. 
Projekt: Wohngebietserweiterung an der Dyckburgstraße in 48157 Münster-Sudmühle, GEO- 
logik, Münster, September 2008 
 
• Gutachten über Untersuchungen zu möglichen Schadst offbelastungen des Untergrundes 
(Altlastengefährdungsabschätzung). Projekt: Wohngeb ietserweiterung an der Dyck-
burgstraße in 48157 Münster-Sudmühle, GEOlogik, Münster, Februar 2006 
 
• Gutachten über Untersuchungen zu möglichen Schadst offbelastungen des Untergrundes 
(Altlastengefährdungsabschätzung). Altlasten-/ Verd achtsfläche 79, Dyckburgstraße / Ka-
millusweg, 48157 Münster-Sudmühle, GEOlogik, Münster, Juni 2004 
 
• Landschaftspflegerisches Fachgutachten zum vorhabe nbezogenen Bebauungsplan; Ing. 
ges. nts, Münster, September 2008 
 
Diese Datenlage ist hinreichend, um die notwendige Abschätzung der Umweltfolgen durch die 
Planung vornehmen zu können. 
 
8.2. Kurzdarstellung der Planung 
 
Der Bebauungsplan verfolgt das Ziel, das ehemalige Gartenbaubetriebsgelände (Beaufays 
Baumschule) an der Dyckburgstraße im Nordosten von Münster zu entwickeln und umfasst eine 
Gesamtfläche von ca. 4,4 ha. Um die Planung an das vorhandene Verkehrsnetz anzubinden, ist 
ein Neubau von privaten Erschließungsstraßen geplant. 
 
Die Planung sieht die Realisierung von freistehende n Einfamilienhäusern und Doppelhäusern in 
vornehmlich zweigeschossiger Bauweise vor. Durch dr ei Anknüpfungspunkte wird das Wohn-
gebiet mit Erschließungsstraßen an die Dyckburgstraße angebunden. 
 
8.3. Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umwelts chutzes 
 
Nachfolgend werden die in einschlägigen Fachgesetze n und Fachplänen festgelegten und für 
den Bebauungsplan bedeutsamen Umweltschutzziele dar gestellt. Hierfür wurden die Fachge-
setze und -pläne berücksichtigt, die gemäß BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 7 g insbesondere zu berück-
sichtigen sind. Die Art, wie die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden, ergibt 
sich aus der nachfolgenden Beschreibung und Bewertu ng der in der Umweltprüfung ermittelten 
Umweltauswirkungen, die in der Abwägung berücksichtigt werden. 
 
Fachgesetze 
 
 
Als wesentliche Fachgesetze sind im vorliegenden Pl anfall relevant: Baugesetzbuch, Bundes-
immissionsschutzgesetz inkl. Verordnungen, TA Luft sowie DIN 18005, Bundesnaturschutzge-
setz sowie Landschaftsgesetz NRW, Bundesbodenschutz gesetz sowie Landesbodenschutzge-
setz und der sogenannte Altlastenerlass zur Berücks ichtigung von Flächen mit Bodenbelastun-
gen bei der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren. 
 
Die auf den genannten Gesetzen bzw. Richtlinien bas ierenden Vorgaben für den Untersu-
chungsraum werden je nach Planungsrelevanz inhaltli ch bei der Betrachtung der einzelnen 
Schutzgüter abgehandelt. 
 
Fachplanungen und Schutzausweisungen 
 
 
Im fortgeschriebenen Flächennutzungsplan ist das Pl angebiet schon als Wohnbaufläche (z. T.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 500 
Sudmühle – Dyckburgstraße / Kamillusweg 
Begründung / Seite 11 von 24 MÜNSTER  STADT 
auf einer Altlastverdachtsfläche) dargestellt. 
 
Der seit 1987 rechtskräftige Landschaftsplan „Werse“ weist das Plangebiet noch vollständig als 
unbebauten Außenbereich aus. Als zentrales Entwickl ungsziel ist die Erhaltung einer mit natür-
lichen Landschaftselementen reich und vielfältig ausgestatteten Landschaft genannt. 
 
Die Grenze des ausgewiesenen Landschaftsschutzgebie tes „Werse-Ems-Niederung, Kreuz-
bach, Angel und Wolbecker Tiergarten“ entspricht in  weiten Bereichen der Grenze des räumli-
chen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Weitere  besonders geschützte Bestandteile 
von Natur und Landschaft sind nicht vorhanden. 
 
Im Planwerk Grünsystem -Freiraumkonzept- der Stadt Münster mit Stand 2005 liegt das Plan-
gebiet als Siedlungsfläche innerhalb des 3. Grünrin ges als landschaftlich geprägter Freiraum 
mit übergeordneter Bedeutung für die Landschaftsöko logie, Erholung und Verbindung. Der Be-
arbeitungsraum liegt am / im Schwerpunktbereich Wer se / Ems mit besonderer ökologischer 
Bedeutung des Zielkonzeptes Naturraum. 
 
Es liegen keine Kenntnisse zu Bodendenkmälern im Baubereich vor. 
 
8.4. Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirku ngsprognose 
 
In den folgenden Kapiteln erfolgt eine schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung des Ist-
Zustands der Umwelt sowie der potentiellen Auswirku ngen des geplanten Wohngebietes. Ge- 
eignete Kompensationsmaßnahmen werden in den jeweil igen Kapiteln genannt. Die erhebli-
chen nachteiligen Umweltauswirkungen werden in eine m gesonderten Kapitel zusammenge-
fasst. Anschließend werden die Nullvariante sowie d ie in Betracht kommenden anderweitigen 
Planungsmöglichkeiten thematisiert. 
 
Der Untersuchungsraum wurde jeweils so weit gefasst , wie Auswirkungen auf die einzelnen 
Schutzgüter zu erwarten sind. 
 
8.4.1 Menschen 
 
Derzeitige Umweltsituation 
 
Heutige Nutzung des Plangebietes und der Umgebung 
 
 
Das Plangebiet ist insgesamt als unbebaute städtisc he Brachfläche im Übergangsraum zur frei- 
en Landschaft zu bezeichnen. 
 
Die Fläche zeichnet sich durch die ehemaligen Garte nbaubetriebsflächen mit Beeten, Hallen 
und Wegen aus. Die Wege sind hauptsächlich wasserge bunden, einzelne Teilbereiche sind bi- 
tuminös, bzw. durch Beton versiegelt. Das Gelände w urde bis 2006 genutzt. Einzelne Bäume 
des Gartenbaubetriebes sind noch erhalten. Im Mai 2 008 sind die Gebäude bereits entfernt, die 
Beete geräumt. 
 
Nordöstlich des Gartenbaugeländes liegt eine Brachf läche, die sich durch vorwaldähnliche 
Strukturen und Strauchgruppen auszeichnet. Größere Bäume sind nicht vorhanden, die 
Strauchflächen leiten über in den galeriewaldähnlic hen Bestand an der Werse und in die 
Baumhecke am Kamillusweg. 
 
Zwischen Brachfläche und Gartenbaufläche liegt an d er Dyckburgstraße ein kleinerer Spielplatz 
mit Fallschutzsand und Stabgitterzaun.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 500 
Sudmühle – Dyckburgstraße / Kamillusweg 
Begründung / Seite 12 von 24 MÜNSTER  STADT 
Erholung  
 
Außer dem Spielplatz ist in dem Gelände keine erhol ungsrelevante Infrastruktur vorhanden. Die 
Brache dient auch kaum der Kurzerholung aus den uml iegenden Wohngebieten, da nur wenige 
Zeugnisse unreglementierter Freizeittätigkeiten vor handen sind. Die Zugänglichkeit des Rau-
mes ist aufgrund des  Charakters der Brachfläche un d der Absperrung des Gartenbaugeländes 
nicht gegeben. 
 
Südlich des Vorhabengebietes befindet sich der Klei ntierfriedhof der Stadt Münster. Der Kamil-
lusweg ist als Radwanderweg ausgewiesen. 
 
Vorbelastung durch Lärmimmissionen 
 
 
Nördlich des Planungsgebietes befindet sich in eine m Abstand von ca. 90 m die südliche Gren- 
ze des Betriebsgrundstückes der Getreidemühle. 
 
Westlich des Plangebietes in einer Entfernung von c a. 200m verläuft die Bahnlinie Osnabrück – 
Wanne-Eickel mit zurzeit ca. 170 Zügen täglich. 
 
Auf das Plangebiet wirken Lärmemissionen der Dyckbu rgstraße mit einem durchschnittlichen 
Tagesverkehr (DTV) von ca. 2.210 Kfz je 24h (Prognose 2015). 
 
Die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete ( WA) zur Tageszeit innerhalb des Plange-
bietes parallel zur Dyckburgstraße im 1. Obergescho ss werden ohne Schallschutzmaßnahmen 
bis in eine Tiefe von ca. 30 m überschritten. Zur N achtzeit werden im Obergeschoss (5,6 m) die 
Orientierungswerte im gesamten Bebauungsplangebiet überschritten. Ausschlaggebend für die 
Überschreitung zur Nachtzeit ist die angrenzende Schienentrasse. 
 
Vorbelastung durch Staubimmissionen 
 
 
Während der Kartierungen für den landschaftspfleger ischen Fachbeitrag wurden keine Staub-
emissionen seitens der Mühle festgestellt, die auf Teilbereiche des Plangebietes einwirken. 
 
Vorbelastung durch Altlasten 
 
 
Die geplante Bebauung liegt an der als Altlast beze ichneten ehemaligen Mülldeponie (Altabla-
gerung Nr. 79). Hier wurden bis Anfang der 1940er J ahre Geschiebemergel und verwitterte 
Kreidemergel abgebaut. Nach dem 2. Weltkrieg wurde die Abbaugrube bis 1956 als Hausmüll-
deponie genutzt und nahezu vollständig verfüllt. 
 
Der nordwestliche Teil entlang der Dyckburgstraße u mfasst den größten Teil des zu bebauen-
den Geländes (siehe Plan: Bereiche A). Hier ist kei n Lehm-/ Tonabbau wesentlicher Ausdeh-
nung bekannt, die anthropogene Beeinflussung beschr änkt sich auf die oberen 0,5 bis 1,5m der 
Bodenschichtung. 
 
Ein ca. 20 m breiter Streifen (Bereich B) liegt am Südostrand des geplanten Baugeländes bis 
zur neu erkundeten Grenze der Ablagerungen. 
 
An dem Bereich dieses Streifens verläuft die ehemal ige Abbaukante des sich im Südosten an-
schließenden ehemaligen Lehm-/ Tonabbaues (Bereich C). Auf dem anstehenden unverwitter-
ten Ausgangsmaterial (Kreidemergel) finden sich hie r unterhalb einer 0,8-1,4 m starken Ab-
deckschicht ca. 2 m mächtige Müll-Verfüllungen, die  weitestgehend mineralisiert und sehr hete-
rogen zusammengesetzt sind. Es handelt sich um ein humoses Müll-Sand-Gemenge, wobei 
sich die Müllkomponente aus Holz- und Lederresten, Muscheln, Knochen, Folienresten, Kera-
mik- und Glas- sowie Ziegelbruch zusammensetzt. Die se Auffüllungen sind entweder mit Bo-

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 500 
Sudmühle – Dyckburgstraße / Kamillusweg 
Begründung / Seite 13 von 24 MÜNSTER  STADT 
den- oder Bauschuttverfüllungen oder im Falle der P flanzbeete mit einer zusätzlichen Überde-
ckung aus Mutterboden abgedeckt. 
 
Die vorhandenen Mutterböden sind als unbelastet zu bezeichnen 
1. 
 
Die abgedeckten Müllablagerungen der 40er - 50er Ja hre zeigten die Metalle / Schwermetalle 
Arsen, Blei, Cadmium, Chrom gesamt, Kupfer, Nickel,  Quecksilber und Zink (häufig in Schla-
cken und Aschen) in sehr geringen Konzentrationen, z. T. waren sie nicht nachweisbar. 
 
Von einer Gefährdung des Menschen durch die abgedec kten Ablagerungen ist zurzeit nicht 
auszugehen. 
 
Auswirkungen der Planung 
 
Nutzungsänderungen 
 
 
Die nunmehr ungenutzt liegende Baumschulfläche und angrenzende Bereiche der Brachfläche 
werden durch Wohnnutzung und Freizeitgelände ersetzt. 
 
Die Inanspruchnahme der Biotoptypen durch die vorge sehene Nutzungsänderung wird unter 
dem Schutzgut Pflanzen und Tiere bewertet. 
 
Erhebliche Auswirkungen auf das Umfeld sind nicht zu erwarten. 
 
Erholung 
 
 
Die vorhandene Landschaftskulisse wird durch die Pl anungen in Richtung des Landschafts-
raumes zur Werse nicht beeinträchtigt. Durch den Er halt der Baumreihen an der Dyck-
burgstraße und am Kamillusweg kann die Abgrenzung W ohnen – freie Landschaft aufrechter-
halten werden. Der Erholungswert des Kamillusweges als ausgewiesener Radwanderweg wird 
nicht beeinträchtigt. 
 
Mit der Anlage der Wohnhäuser wird der Bedarf an Fl ächen für die Naherholung und Freizeit-
gestaltung weiter steigen, aufgrund der Lage des Wo hngebietes, der möglichen Durchgrünung 
und der angrenzenden Freizeitflächen jedoch in geringem Maße. 
 
Lärmimmissionen 
 
 
Innerhalb des Plangebietes werden nur Anliegerverke hre festzustellen sein; auf der Dyck-
burgstraße wird das Fahrzeugaufkommen verträglich abzuwickeln sein. 
 
Durch die im Bebauungsplan festgesetzten Lärmpegelb ereiche, welche als passive Maßnah-
men die notwendigen Bauschalldämmmaße der Hausfassa den sicherstellen, werden die Be-
lastungen auf verträgliche Innenraumpegel gesenkt (siehe auch Kapitel 6.7.2.2). 
 
Lärmschutzmaßnahmen hinsichtlich des Gewerbelärms d er Mühle sind in dem Plangebiet nicht 
erforderlich. 
 
Altlasten 
 
 
Die geplanten Gebäude werden außerhalb der abgegren zten Deponiefläche errichtet, so dass 
eine Umweltbeeinträchtigung durch Umlagerungen / Au skofferungen für Keller oder Infrastruk-
tureinrichtungen oder Ausgasungen hier nicht zu bef ürchten ist. Zusammenfassend wurde fest- 
                                                      
1  Zusammenfassung, GEOlogik, Münster, Mai 2008, S. 7 + 11

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 500 
Sudmühle – Dyckburgstraße / Kamillusweg 
Begründung / Seite 14 von 24 MÜNSTER  STADT 
gestellt, dass die Anforderungen der BBodSchV (Nutzung Kinderspielflächen) im Bereich an der 
Dyckburgstraße (Flächenbereiche A) deutlich unterschritten werden. 
 
Die Bereiche B1-B3 stellen den Übergangsbereich von  unbelasteten Böden zu der Deponieflä-
che dar, in denen aus untersuchungstechnischen Grün den (Punktsondierungen) nicht mit Si-
cherheit ausgeschlossen werden kann, dass altlastre levante Materialien im Untergrund ange-
troffen werden. Sollte im Zuge der Bauarbeiten im F lächenbereich B festgestellt werden, dass 
Sand-Müll-Gemenge (ehem. „Müll-Verfüllungen“) vorhanden sind, so werden diese umfassend 
ausgehoben und gegen natürliche / schadstoffunbelas tete Böden ausgetauscht. Ein Verbleib 
dieser Ablagerungen im Untergrund ist nicht zulässig. 
 
Somit ist ein mind. 3 m breiter Streifen mit Boden (ohne Müll-Anteile) zwischen der südöstlichen 
Gebäude-/ Baugrenze und der Grenzlinie zwischen den  Flächenbereichen B und C als wallar-
tige Barriere im Untergrund vorhanden. Damit ist ei ne ausreichende räumliche Trennung zwi-
schen den Wohngebäuden und den Sand-Müll- Gemengen (ehem. „Müll-Verfüllungen“) im Flä-
chenbereich C gewährleistet. Eine gutachterliche Be gleitung und Dokumentation der o. a. Ar-
beiten ist geplant und behördlicherseits auch gefordert 
2. 
 
Die geplante Wohngebietserweiterung ist somit auf d en zur Dyckburgstraße orientierten Flä-
chenbereichen problemlos möglich und unterliegt kei nerlei Einschränkungen hinsichtlich der 
geplanten Nutzungen (Wohnen, Kinderspielfläche bzw.  Nutzpflanzenanbau in den jeweiligen 
Gärten) 
3. 
 
Für die weiteren Flächen (Bereich C = die ehemalige  Tongrube mit Müllverfüllungen) werden 
aufgrund der bestehenden Abdeckung keine Einwände g egen eine extensive Nutzung erhoben; 
tiefwurzelnde Pflanzen mit essbaren Früchten und Ab grabungen > 0,4 m in der 0,8 bis 1,4 m 
mächtigen Auflagerungsschicht oberhalb der Müllablagerungen sind nicht zugelassen. 
 
Im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen wird somit  die potenzielle Gefahr der Schadstoff-
aufnahme über die Wirkungspfade Boden-Pflanze-Mensch und Boden-Mensch unterbunden. 
 
Die Müll-Verfüllungen, aber auch der Bauschutt und andere Füllböden werden entweder ent-
sorgt oder in den unversiegelten Flächenabschnitten  mit einer Schicht aus sauberem Kulturbo-
den (z. B. der auf dem Gelände vorhandene aufgefüllte Mutterboden) abgedeckt bleiben. 
 
Die Mindestabdeckung sollte aus Sicht des Altlasten gutachters 0,8 m betragen (besteht durch 
den ca. 0,8-1,4 m starken Oberbodenauftrag der Baum schule bereits). Diese „Schutzschicht“ 
wird nicht durchstoßen. 
 
Im Rahmen der gärtnerischen Nutzung dieser Flächen können alle nicht tiefwurzelnden Ge-
hölze ohne für den Menschen essbare Früchte gepflan zt werden. Wilder Aufwuchs von Frucht-
gehölzen ist zu entfernen. 
 
Bei der vorhandenen ca. 0,8 m mächtigen Schutzschic ht bestehen gegen den Anbau von Kul-
turpflanzen keine Bedenken, solange diese Schicht nicht durchstoßen wird. 
 
Tiefere (> 0,4 m) Abgrabungen (z.B. für Zierteiche) , Brunnen und Wasserentnahmen sind nicht 
zulässig. 
 
Insgesamt ist somit unter Berücksichtigung des Gefä hrdungspfades Boden-Mensch bei Be-
achtung der Nutzungseinschränkungen auf den private n Grünflächen, die auf der mit Hausmüll 
verfüllten Tongrube liegen, mit keinen erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu rechnen. 
                                                      
2  Zusammenfassung, GEOlogik, August 2008, S. 16 
3  Zusammenfassung, GEOlogik, August 2008, S. 15

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 500 
Sudmühle – Dyckburgstraße / Kamillusweg 
Begründung / Seite 15 von 24 MÜNSTER  STADT 
 
Weitere für den Menschen relevante Aspekte werden im Folgenden thematisiert. 
 
8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt 
 
Derzeitige Umweltsituation 
 
Grundlage der Darstellung des Schutzgutes Tiere und  Pflanzen ist die im November 2005 / Mai 
2008 durchgeführte Erfassung der Biotoptypen, anhan d derer Rückschlüsse auf die Artenzu-
sammensetzung und die Bedeutung der Lebensräume gez ogen werden können. Darüber hin-
aus wurden faunistische Potentialanalysen mit den S chwerpunkten Vögel und Fledermäuse 
durchgeführt. 
 
Biotope und Pflanzen 
 
 
Das Spektrum der Biotoptypen ist, wie unter dem Kap itel Nutzungen bereits beschrieben, durch 
die Lage auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Bau mschule Beaufays zwischen den beiden 
Straßen Dyckburgstraße und Kamillusweg im Übergang zur freien Landschaft als Nutzfläche 
mit eingebetteten Einzelbäumen und Baumreihen und Vorwaldbeständen geprägt. 
 
Baumreihen, Einzelbäume 
 
Innerhalb des Plangebietes liegen einige Einzelbäum e, die als Restbestände („Überhälter“) des 
Gartenbaubetriebes einzustufen sind. Außerhalb des eigentlichen Eingriffraumes steht an der 
Dyckburgstraße eine ca. 18 m hohe, lückige Lindenal lee, die Stammumfänge von 50-190 cm 
aufweist. Die Standorte der südöstlichen Reihe sind  stärker beeinträchtigt (befestigt, bzw. in 
kleinen Baumscheiben), die Bäume weisen jedoch weni ge Stammschäden auf. Die Kronen sind 
bis zu 10 m breit. Zwischen der südlichen Plangrenz e und dem Kamillusweg steht ebenfalls ei- 
ne Baumreihe, die sich aus Eichen, Eschen, Buchen u nd Hainbuchen, z. T. mehrstämmig, mit 
Stammumfängen bis zu 260 cm, zusammensetzt. 
 
Diese Baumhecke leitet über in den galeriewaldähnli chen Bestand an der Werse und bildet 
zugleich den östlichen Rand des Plangebietes. 
 
Erwerbsgartenbau, Gartenbaubetrieb 
 
Das Plangebiet wird von der ehemaligen Fläche der F irma Beaufays bestimmt. Es handelt sich 
um Pflanzbeete, die zum großen Teil schon abverkauf t wurden und zurzeit nur Mutterböden 
(Pflanzerden) aufweisen. Einzelne Bereiche weisen noch Ziersträucher des Gartenbaubetriebes 
auf (Heckenpflanzen, Ziergehölze). Ein kleineres Pr äsentationsbecken (Folienteich) ist noch 
vorhanden, wird allerdings sukzessive leer geräumt.  Die Betriebsgebäude ohne Einflugmög-
lichkeiten für die Fauna (Fahrzeughalle und ein Sch uppen) sind bereits entfernt worden. An der 
Dyckburgstraße befindet sich eine Entladerampe. Bis  auf die Haupterschließung parallel zur 
Dyckburgstraße sind alle Wege und Lagerplätze unbef estigt. In den Randbereichen des Be-
triebsgeländes sind kleine Bereiche mit verwesenden Gartenabfällen vorhanden. 
 
Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsbrache 
 
Nordöstlich der ehemaligen Gartenbauflächen befinde n sich in der verbuschenden Grünland-
brache zum einen spontan aufgekommene Birken und We iden, zum anderen weite Bereiche 
mit Schwarzem Holunder und Hundsrose, die den Sukze ssionscharakter der Fläche verstärken. 
In einigen Bereichen wurden Gartenabfälle gelagert.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 500 
Sudmühle – Dyckburgstraße / Kamillusweg 
Begründung / Seite 16 von 24 MÜNSTER  STADT 
Spielplatz 
 
An der Dyckburgstraße, gegenüber der Einmündung „Im  Windhoek“ befindet sich ein kleiner 
Spielplatz (Fallschutzsand, Spielgeräte und Sitzbän ke), der von einer streng geschnittenen 
niedrigen Hainbuchenhecke mit Stabgitterzaun von de r Brachfläche und der Straße abgegrenzt 
ist. 
 
Tiere und Biotopverbund 
 
 
Insgesamt stellen die Biotoptypen des Planungsraume s neben den gartenbaubetrieblichen Flä-
chen vor allem ungenutzte Freiflächen mit Verbuschungstendenzen dar. 
 
Nach der Untersuchung zur Avifauna ist das Gebiet a ls potentielles Jagdgebiet für Eulen und 
Greifvögel (Schleiereule, Steinkauz, Waldkauz, Mäus ebussard, Sperber, Turmfalke) zu be-
zeichnen. 
 
Der Untersuchung zu den Fledermäusen nach stellen d ie Gehölzränder im Süden und die Lin-
den im Nordosten potentielle Jagdgebiete / Leitstru kturen für das gesamte regionale Fleder-
maus-Artenspektrum dar. Der eigentliche Eingriffsra um ist aufgrund der ehemals intensiven 
Nutzung von stark untergeordneter Bedeutung für die  Fauna einzustufen. Dies gilt auch für die 
streng und besonders geschützten Arten. 
 
Detaillierte Hinweise auf besondere Amphibien / Rep tilienvorkommen sind nicht vorhanden. In 
dem noch belassenen von der Fa. Beaufays angelegten  kleinen Präsentationsbecken (Folien-
abdichtung) konnten aufgrund der zurückgehenden Nut zungsintensität wenige Grünfrösche 
[Rana ridibunda, R. kl. esculenta] und Enten beobachtet werden. 
 
Biotopverbund 
 
Unter dem Aspekt des Biotopverbundes ist das Betrie bsgelände von geringer Funktion. Ledig-
lich die größeren Bäume können als Trittsteine eine r Vernetzung für die Avifauna gewertet wer- 
den. Von größerer Bedeutung ist die Freifläche nord östlich des Geländes. Hier haben sich rela- 
tiv unbeeinflusst Ergänzungs- und Rückzugsräume entwickelt. 
 
Auswirkungen der Planung 
 
Biotope 
 
Baubedingte 
 Eingriffe, die über die anlagebedingten hinausgehe n, sind nicht zu erwarten bzw. 
vermeidbar. Durch eine Radienverbesserung konnten d ie Einmündungsbereiche an der Dyck-
burgstraße optimiert werden. Im Bauablauf wird durc h eine fachgerechte Sicherung eine Ge-
fährdung und Beschädigung der zu erhaltenden Bäume an der Dyckburgstraße ausgeschlos-
sen. 
 
Das Umsetzen der Frösche erfolgt unter fachlicher B egleitung und in Abstimmung mit dem Amt 
für Grünflächen und Umweltschutz. 
 
Anlagebedingt 
 kommt es zu einer Inanspruchnahme gartenbaulicher Nutzflächen. Es handelt 
sich hierbei vor allem um die ehemaligen Beete, unb efestigten Wege und die Zufahrtsbereiche. 
Darüber hinaus wird die Brachfläche im Norden durch  die geplante Wohnbebauung geringfügig 
in Anspruch genommen. Aus der Lindenreihe an der Dyckburgstraße entfallen 3 Exemplare. 
 
Die geplante Siedlung grenzt mit beschränkt nutzbar en Freizeitflächen an einen geplanten Ex-
tensivgrünlandbereich mit einem Feldgehölzanteil vo n ca. 50 % der Fläche. Die Feldgehölze 
sind in Gruppen aus Bäumen und Sträuchern anzupflan zen. Darüber hinaus werden Einzel-

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 500 
Sudmühle – Dyckburgstraße / Kamillusweg 
Begründung / Seite 17 von 24 MÜNSTER  STADT 
baumpflanzungen sowie die Anlage von Baumgruppen vo rgenommen. Die Baumreihe am Ka-
millusweg wird mit standortgerechten Gehölzen unterpflanzt. 
 
Im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Brachfl ächen und der geplanten Bebauung in 
der Nähe von Leitstrukturen (Baumreihe an der Dyckb urgstraße) werden Jagdgebiete der Fle-
dermäuse, Greifvögel und Eulen betroffen. Die Flede rmäuse und Eulen werden vorwiegend in 
den Privatgärten und in dem Freizeitgelände mit gär tnerischer Nutzung jagen, so dass die Ha-
bitatqualität hier gegenüber der Gartenbaubetriebsf läche nicht beeinträchtigt wird; für die als 
Kulturfolger bezeichneten Arten wird das Nahrungsan gebot verbessert. Als weitere Ausweich-
räume stehen genügend Bereiche an der Werse zur Ver fügung. Durch die Ausweisung und 
Gestaltung der privaten Grünfläche wird insgesamt d ie Qualität des Jagdhabitates deutlich an-
gehoben, so dass eine erhebliche Beeinträchtigung nicht prognostiziert werden kann. 
 
Wesentlich neue betriebsbedingte 
 Belastungen der freien Landschaft sind mit der Anl age der 
Siedlung nicht verbunden. Die vorhandenen Wege und Bereiche werden durch die Siedlungs-
verdichtung in unerheblichem Maße stärker frequentiert werden. 
 
Insgesamt ist die Inanspruchnahme der ehemaligen Ga rtenbauflächen und der angrenzenden 
Brachfläche als Eingriff in anthropogen geprägte Bi otoptypen einzustufen. Die Konfliktsituatio-
nen können ausreichend vermieden, gemindert oder ausgeglichen werden. 
 
Eingriffsbilanzierung 
 
Nach der im Landschaftspflegerischen Fachgutachten vorgenommenen Gegenüberstellung von 
Bestand und Planung entsprechend dem Bewertungsverf ahren der Stadt Münster, hier „Be-
wertung von Eingriffen in Natur und Landschaft nach  § 4 LG im Stadtgebiet von Münster“ ergibt 
sich aufgrund der Vorbelastungen eine rechnerisch n achweisbare Aufwertung des Planungs-
raumes für Natur und Landschaft. Insbesondere das e xtensive Grünland mit den Feldgehölzin-
seln und Bäumen auf der einstmals intensiv genutzte n Baumschulanlage wirkt sich hierbei po-
sitiv aus. 
 
8.4.3 Boden 
 
Derzeitige Umweltsituation 
 
Die natürlicherweise anstehenden Böden des Bearbeit ungsgebietes (Pseudogley-Podsol, 
Pseudogley-Braunerden und Anmoorgley) sind in den z urückliegenden Jahrzehnten durch die 
Nutzung als Abbaugrube, die Verfüllung als Deponie und den Gartenbaubetrieb nahezu voll-
ständig überformt worden. 
 
Die Grenze der Verfüllungen wurde für dieses Verfah ren neu erkundet. Auf dem anstehenden 
unverwitterten Ausgangsmaterial (Kreidemergel) finden sich ca. 2 m mächtige Müll-Verfüllungen 
aus schon deutlich zersetztem Bauschutt (Ziegel, Be ton), Schlacken und Aschen sowie Böden 
(Sand, Schluff, selten Kies), die Reste bzw. Bruchs tücke von Holz, Glas, Muscheln, Knochen 
und Folienreste enthalten 
4. Diese Auffüllungen sind entweder mit Boden- oder Bau-
schuttverfüllungen oder im Falle der Pflanzbeete mi t einer zusätzlichen Überdeckung aus Mut-
terboden abgedeckt. 
 
Von einer handlungsrelevanten Gefahr für die Umwelt  durch die Ablagerungen ist zurzeit nicht 
auszugehen. 
 
                                                      
4  Zusammenfassung, GEOlogik, Münster, Mai 2008, S. 13

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 500 
Sudmühle – Dyckburgstraße / Kamillusweg 
Begründung / Seite 18 von 24 MÜNSTER  STADT 
Auswirkungen der Planung 
 
Die generelle Notwendigkeit des Nachweises weiterer  Wohnbauflächen im Stadtgebiet von 
Münster wurde in der Begründung zur Aufstellung des  Flächennutzungsplanes dargelegt. Auf 
diese Ausführungen wird verwiesen. 
 
Gemäß § 1 a BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden. 
Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen. Zur Verringerung der zu-
sätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche  Nutzungen sind die Möglichkeiten der 
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung u nd andere Maßnahmen zur Innenent-
wicklung zu nutzen (Bodenschutzklausel). Landwirtsc haftlich genutzte Flächen sollen nur im 
notwendigen Umfang umgenutzt werden (Umwidmungssperrklausel). 
 
Die vorliegende Planung wird diesem Anspruch mit de r Neunutzung einer Brachfläche gerecht. 
Die Bebauung des Geländes des ehemaligen Gartenbaub etriebes ist gesamtstädtisch gegen-
über einem Neubau auf bisher naturbelassenen Böden („Auf der Grünen Wiese“) vorzuziehen. 
 
Im Zuge der Baurealisierungen werden umfangreichere  Bodenbewegungen und Erdarbeiten er- 
forderlich. So wird in den Bereichen der zukünftige n, ggf. unterkellerten Gebäude ein Boden-
abtrag-/ aushub für die Gebäudegründungen erforderl ich. Die vorhandenen Böden werden ent-
sprechend ihrer zukünftigen Verwendungsmöglichkeit separiert, so dass Mutterböden und na-
türliche / geogene Sande in den späteren Hausgärten  zum Wiedereinbau gelangen können. Die 
aufgefüllten Beton-/ Ziegelbruch- Materialien und d ie aufgefüllten Sande aus den Bereichen der 
jetzigen befestigten / unversiegelten Fahrwege und Stellflächen werden für die Unterbauten der 
zukünftigen privaten Wegeflächen, Stellplätze und T errassen etc. wieder verwendet. Über-
schüssige Aushubmassen (schlecht oder nicht wiedere inbaufähige Tone und Tonmergelsteine) 
können auf den im Südosten angrenzenden Flächenabsc hnitten zum Wiedereinbau gelangen, 
wodurch sich die Schutzschicht zu umweltrelevanten Materialien vergrößert. 
 
Aufgrund optischer Aspekte (schwarze Farbe) und der  inhaltlichen Zusammensetzung (Müllbe-
standteile) kann das möglicherweise im Flächenberei ch B auszuhebende Ablagerungsmaterial 
nicht für eine oberflächennahe weitere Nutzung verw endet werden. Sollten im Zuge der o. a. 
Bodenbewegungen und Erdarbeiten mineralisierte, hum ose Sand-Müll-Gemenge (ehemalige 
„Müll-Verfüllungen“) im Bereich dieser überplanten Gelände angetroffen werden, so werden sie 
umfassend ausgehoben und anderweitig verwertet / en tsorgt. Ein Verbleib dieser Ablagerungen 
im Untergrund ist nicht zulässig. In diesen Aushubb ereichen gelangen dann saubere, schad-
stoffunbelastete Böden zum Wiedereinbau Eine gutach terliche Begleitung und Dokumentation 
der o. a. Arbeiten ist geplant und behördlicherseits auch gefordert. 
 
Für den weiteren Bereich des Geländes werden Abgrab ungen ausgeschlossen. Die vorhande-
nen Altablagerungen bleiben unterhalb der bestehend en Abdeckungsschicht aus 0,8-1,4 m 
mächtigen unbelastetem Material. Durch ggf. notwend ige Umlagerungen innerhalb des Gelän-
des kann diese Schutzschicht noch verstärkt werden. 
 
Durch die geplante Nutzung kommt es zu Versiegelung en durch Bebauung und Flächenbefes-
tigung in Form von Gebäuden, Nebenanlagen und Verke hrsflächen und somit zu einer Redu-
zierung der Bodenfunktionen wie Grundwasserneubildu ng oder Biotopentwicklung. Zur Vermei-
dung und Minderung der Eingriffe sind eine sachgere chte Lagerung und ein Wiedereinbau des 
unbelasteten Bodens sicherzustellen (s. o.). 
 
Insgesamt ist der Eingriff in das Schutzgut Boden als erheblich einzuschätzen.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 500 
Sudmühle – Dyckburgstraße / Kamillusweg 
Begründung / Seite 19 von 24 MÜNSTER  STADT 
8.4.4 Wasser 
 
Derzeitige Umweltsituation 
 
Oberflächengewässer 
 
 
Natürliche Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. 
 
Das kleine Präsentationsbecken der Verkaufsfläche w ird zurückgebaut. Südlich des Kamillus-
weges liegt das z. T. verrohrte Nebengewässer Nr. 9 3.000, welches in die Werse (Hauptge-
wässer Nr. 3270.000) entwässert. Das Gebiet liegt n icht im gesetzlichen Überschwemmungs-
bereich der Werse. 
 
Grundwasser 
 
 
Wasserschutzgebiete sind nicht betroffen. 
 
Das Grundwasser (offensichtlich Stau-/ Schichtenwas ser) wurde bei den Rammkernuntersu-
chungen in den geplanten Baubereichen bei Tiefen vo n 0,8 bis 1,3 m unter Geländeoberkante 
angetroffen. Die Grundwassergleichen folgen im Wese ntlichen der ursprünglichen Geländepro-
filierung und es ist mit einer Grundwasserfließrich tung in das Zentrum des ehemaligen Abbau-
gebietes zu rechnen. 
 
Aufgrund der geringen Versickerungsfähigkeit der Bo denschichten ist eine Versickerung anfal-
lenden Niederschlages nicht möglich. 
 
Eine besondere Funktion im Landschaftswasserhaushal t mit dem Entwicklungspotential was-
sergeprägter Biotoptypen ist nur im unmittelbaren B ereich der Werse außerhalb des Planungs-
gebietes gegeben. 
 
Auswirkungen der Planung 
 
Bei einem Grundwasserflurabstand kleiner 2 m ist mi t einem baubedingten 
, zeitlich befristeten 
Eingriff durch Wasserhaltungsmaßnahmen in das Grund wasser auszugehen, sofern Keller-
bauten vorgesehen sind. Die abzupumpenden Wasser si nd aufgrund der Lage der Baubereiche 
in Grundwasserfließrichtung unbelastet und können g eregelt abgeleitet werden. Nach Beendi-
gung der Baumaßnahmen werden sich die vorhandenen G rundwasserverhältnisse wieder ein-
stellen. 
 
Durch die anlagebedingte 
 Teil- und Vollversiegelung von Boden kommt es zu E ingriffen in die 
Grundwasserneubildung. Das anfallende Niederschlags wasser wird über eine Kanalisation im 
Trennsystem dem vorhandenen Regenwassersammler in d er Dyckburgstraße zugeführt. Die 
Folge ist eine Reduzierung der natürlichen Infiltra tion bei gleichzeitiger Erhöhung der Durch-
flussmenge in die Vorflut (Werse). 
 
Die vorhandene Hausanschlussleitung des ehem. Kamil luskollegs südlich Flurstück 55 wird ü- 
ber die Eintragung eines Leitungsrechtes gesichert. 
 
Von weiteren bau- oder betriebsbedingten 
 Gefährdungen des Grund- oder Oberflächenwassers 
durch die Planung ist nicht auszugehen. 
 
Insgesamt stellt die veränderte Grundwasserneubildu ngsrate durch Bodenversiegelung einen 
Eingriff in das Schutzgut Wasser dar.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 500 
Sudmühle – Dyckburgstraße / Kamillusweg 
Begründung / Seite 20 von 24 MÜNSTER  STADT 
8.4.5 Klima / Luft 
 
Derzeitige Umweltsituation 
 
Die zu planende Fläche liegt innerhalb des Belüftun gskorridors, der den Luftaustausch zwi-
schen dem inneren Stadtgebiet und dem umgebenden Fr eiland sichert bzw. verbessert. Als 
Kaltluftentstehungsgebiet oder -leitbahn fungiert die Fläche nicht. 
 
Die Fläche ist durch Hausbrand und Kleingewerbe der  umliegenden Siedlungsräume kaum vor- 
belastet. Bei dem insgesamt eher ländlichen Gebiet ist die autochthone Gesamtbelastung durch 
Luftschadstoffe als sehr gering zu bewerten. Belast ungen der Luft durch Kfz-Verkehr, im Be- 
sonderen durch Kohlenwasserstoffe und Stickoxide, s ind in nur sehr geringem Maße durch die 
Dyckburgstraße vorhanden. Belastungen durch lokale Emittenten (Sudmühle) sind kaum gege- 
ben. 
 
Auswirkungen der Planung 
 
Baubedingt 
 kann es kurzfristig zu einer geringfügig erhöhten Belastung der Luft durch Bauma-
schinen und Baustellenbetrieb kommen, die jedoch zu vernachlässigen sind. 
 
Die Veränderungen des Mikroklimas durch anlagebedin gte 
 Erhöhung der Versiegelung sind 
aufgrund des bioklimatisch unproblematischen Raumes  nachrangig. Die anlagebedingte Zu-
nahme von Luftschadstoffen ist mit der Anlage von W ohnhäusern untergeordnet (Hausbrand). 
Ebenso ist aufgrund der geringen Gebäudehöhen und d er Vermeidung von komplexen Gebäu-
deriegeln von keinen wesentlichen Auswirkungen auf die lokalen Windverhältnisse auszugehen. 
 
Es ist mit geringfügigen betriebsbedingten 
 Auswirkungen durch gering verstärkte Verkehrs-
ströme zu rechnen. Bei einem insgesamt gut durchlüf teten Raum und dem Fehlen von dichten 
Straßenschluchten ist nicht mit Schadstoff- und Fei nstaubbelastungen in Grenzwertnähe zu 
rechnen 5. 
 
Eine aktive Solarenergienutzung ist möglich und wir d in der weiteren Planung durch den In-
vestor geprüft. Die Einhaltung von Wärmedämmstandar ds gemäß der Energieeinsparverord-
nung (EnEV) wird gewährleistet. 
 
Insgesamt ist mit keinen erheblichen Auswirkungen a uf das Schutzgut Klima und Luft zu rech-
nen. 
 
8.4.6 Orts- und Landschaftsbild 
 
Derzeitige Umweltsituation 
 
Der Planungsraum stellt einen eher untypischen Auss chnitt der münsterländischen Parkland-
schaft dar. Es handelt sich um einen mittel struktu rierten, mäßig reliefierten zum großen Teil 
ehemals gartenbaulich intensiv genutzten Raum, der durch Einzelbäume (ehemalige Baum-
schulware) gegliedert und von Baumreihen begrenzt w ird. Die Brachfläche südlich und westlich 
der geplanten Wohnbebauung zeigt nur wenige Spuren unreglementierter Freizeittätigkeiten; 
einzelne Trampelpfade und Feuerstellen deuten auf e ine geringe Nutzung durch Kinder und Ju- 
gendliche hin. 
 
Die Gebäude im Plangebiet stellen sich mit Fahrzeug halle und Lagerhaus als typische Garten-
baubetriebsgebäude dar. 
 
                                                      
5  APUG, NRW 2005

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 500 
Sudmühle – Dyckburgstraße / Kamillusweg 
Begründung / Seite 21 von 24 MÜNSTER  STADT 
Außerhalb des Eingriffsraumes befinden sich typisch e Siedlerhäuser der 50er Jahre, die zum 
Teil umgebaut wurden. Sie werden durch die relativ gute Durchgrünung kaum als Fremdkörper 
empfunden. 
 
Die gewerblichen Bauten der Sudmühle fallen durch d ie gute Abschirmung zur freien Land-
schaft erst auf, wenn der Betrachter direkt davor steht. 
 
Sämtliche Gehölzstrukturen stellen gliedernde oder belebende Strukturen dar, denen je nach 
Geschlossenheit und Höhe zusätzlich eine abschirmende Funktion zukommt. 
 
Insgesamt ist im Umkreis des Bauvorhabens von einer  geringen Störintensität auszugehen, le-
diglich die verkehrlichen Immissionen (hauptsächlic h Schienenverkehrslärm) stellen einen limi-
tierenden Faktor bezüglich des Naturgenusses dar. 
 
Auswirkungen der Planung 
 
Baubedingt 
 ist mit einer kurzfristigen, unerheblichen Belastu ng angrenzender Erholungsaktivi-
täten durch Baulärm zu rechnen; eine bau-(zeiten-) bedingte Störung der Kleintierfriedhofsruhe 
ist möglich. Die baubedingte Gefährdung der Einzelb äume als Elemente des Orts- und Land-
schaftsbildes ist bereits unter 8.4.2 erfasst. 
 
Als anlagebedingte 
 Auswirkung der Planung ist kaum eine negative Ausw irkung zu verzeich-
nen. Die Überbauung der bisherigen Gartenbaubetrieb sbrachflächen stellt durch die privaten 
Grünflächen, die Gärten und die ortsbildgerechte Ge staltung der Häuser (zweigeschossige Ein- 
familienhäuser) keine Belastung des Landschaftsraum es dar. Es werden neue Sichtbezüge ge- 
schaffen. Die nördlichen Teilbereiche der neuen Sie dlung bleiben durch den Erhalt der mar-
kanten Baumreihe an der Dyckburgstraße eingegrünt. Auch im Bereich der vorhandenen 
Baumhecke zum Kamillusweg ist bereits eine umfangreiche Randeingrünung gegeben. 
 
Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes beschrän kt sich auf die Entnahme von drei Linden 
an der Dyckburgstraße (Anbindung der Erschließungss traßen); hier wird die raumbildende 
Baumreihe gestört. 
 
Eine deutliche Beeinträchtigung der vorhandenen Erh olungsfunktion ist ebenfalls nicht zu be-
fürchten. Das Gelände ist nicht erschlossen, ausgew iesene Wander- und Radwege führen an 
dem Planungsbereich vorbei. Durch die mögliche gärt nerische Nutzung der privaten Grünflä-
chen wird der Erholungswert der Landschaft angehoben. 
 
Darüber hinausgehende, betriebsbedingte 
 Auswirkungen sind nicht zu befürchten. 
 
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
 
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung 
 
Ein Vorkommen von Bodendenkmalen innerhalb des Plangebietes ist weder dem Westfälischen 
Museum für Archäologie / Amt für Bodendenkmalpflege , noch der städtischen Denkmalbehörde 
Münster bekannt. Sollten wider Erwarten Bodendenkma le entdeckt werden, sind sie unverzüg- 
lich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen-
Lippe, LWL-Archäologie für Westfalen / Amt für Bode ndenkmalpflege, Münster anzuzeigen (§ 
15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). 
 
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter 
 
Die Wechselwirkungen werden indirekt über die besch riebenen Umweltauswirkungen auf die 
einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben.  Als Wechselwirkung ist hier z. B. die ge-

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 500 
Sudmühle – Dyckburgstraße / Kamillusweg 
Begründung / Seite 22 von 24 MÜNSTER  STADT 
ringfügige Veränderung der Grundwasserneubildungsra te auf Grund der Bodenversiegelung zu 
nennen. 
 
Mit darüberhinausgehenden entscheidungsrelevanten W echselwirkungen zwischen den 
Schutzgütern ist nicht zu rechnen. 
 
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen 
 
Die im Rahmen der gesetzlichen Eingriffsregelung du rchzuführende Ermittlung der Beeinträch-
tigung von Natur und Landschaft wurde in einem land schaftspflegerischen Fachgutachten nach 
dem Münsteraner Modell erarbeitet. 
 
Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Eingriffsv ermeidung und Eingriffsverringerung 
bleiben bei Planungen wie der vorliegenden durch de n Verlust von menschlich geprägten Le-
bens- und Teillebensräumen, von anthropogen beeintr ächtigten Bodenflächen in Folge von Flä- 
chenversiegelungen, Altablagerungen und ständigen U mlagerungen kaum Beeinträchtigungen 
des Naturhaushalts bestehen. Der Verlust von Böden kann durch eine Aufwertung des Bodens 
kompensiert werden. Zu berücksichtigen ist, dass es  sich hier um anthropogen erheblich über- 
prägte Standorte handelt. 
 
Die höhere Versiegelungsrate im Plangebiet im Vergl eich zum heutigen Zustand ist gesamt-
städtisch auch unter ökologischen Gesichtpunkten de r Schaffung von Wohnbauflächen auf 
gänzlich unbebauten Flächen auf der ‚grünen Wiese’ zu bevorzugen. 
 
Die Planung am vorgesehenen Standort ist demnach un ter den Gesichtspunkten der Nachhal-
tigkeit und der Verhinderung der Zersiedlung positiv zu beurteilen. 
 
8.5. Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-V ariante) 
 
Es ist davon auszugehen, dass ohne die Planung die ehemalige gewerbliche Nutzung der Gar- 
tenbaubetriebsfläche fortgeführt worden wäre. 
 
8.6. Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
 
Gemäß § 1 a BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden. 
Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen. Zur Verringerung der zu-
sätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche  Nutzungen sind die Möglichkeiten der 
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung u nd andere Maßnahmen zur Innenent-
wicklung zu nutzen (Bodenschutzklausel). Landwirtsc haftlich genutzte Flächen sollen nur im 
notwendigen Umfang umgenutzt werden (Umwidmungssper rklausel). Die vorliegende Planung 
wird diesem Anspruch mit der Neunutzung von Brachfl ächen gerecht, so dass hier keine grund- 
sätzlich anderen Standorte geprüft wurden. 
 
Innerhalb des Plangebietes wurde der Abstand der ge planten Baukörper zu den Gehölzbestän-
den entlang der Dyckburgstraße optimiert, ebenso di e Lage der Anschlüsse an die Dyck-
burgstraße. Bei einer anderen Anbindung wäre ein an deres Erschließungskonzept erforderlich. 
Der damit verbundene Verlust an Wohnqualität ist An lass an dem vorliegenden Erschließungs-
konzept festzuhalten. 
 
Auch die südlichen Grundstücksgrenzen wurden den örtlichen Verhältnissen angepasst. 
 
Der Erhalt der im Gelände stehenden Bäume wurde gep rüft, jedoch aufgrund eines notwendi-
gen Verzichtes auf Baugrundstücke der beabsichtigte n Flächengröße wieder verworfen. Im Be-
reich der privaten Grünflächen bleibt es den zukünf tigen Grundstückseigentümern überlassen, 
die Gehölze in die Flächengestaltung einzubeziehen.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 500 
Sudmühle – Dyckburgstraße / Kamillusweg 
Begründung / Seite 23 von 24 MÜNSTER  STADT 
 
8.7. Überwachung (Monitoring) 
 
Gemäß § 4 c BauGB sind die erheblichen Umweltauswir kungen, die auf Grund der Durchfüh-
rung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachtei-
lige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in de r Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur 
Abhilfe zu ergreifen. Zu diesem Zweck sind die genannten Maßnahmen sowie die Informationen 
der Behörden nach § 4 Abs. 3 BauGB zu nutzen. 
 
Die Anlage, Gestaltung, Pflege und Entwicklung der festgesetzten Ausgleichsfläche ist in Zu-
sammenarbeit mit dem Amt für Grünflächen und Umwelt schutz der Stadt Münster als Untere 
Landschaftsbehörde zu realisieren und so eine Umsetzung der Maßnahmen zu überwachen. 
 
Durch die Detailschärfe der vorliegenden Planung, d ie in Auftrag gegebenen Fachgutachten 
und die fachliche Baubegleitung bei Aushubarbeiten bestehen gegenwärtig nur geringe Prog-
noseunsicherheiten. Bezüglich unvorhergesehener nachteiliger Umweltauswirkungen auf Grund 
der Durchführung des Bebauungsplanes ist gemäß BauG B vorgesehen, dass die Behörden die 
Kommune über ihre diesbezüglichen Erkenntnisse informieren. 
 
8.8. Zusammenfassung 
 
Mit dem Bebauungsplan Nr. 500 „Sudmühle – Dyckburgs traße / Kamillusweg“ werden die Vor-
raussetzungen geschaffen, ein rund 4,4 ha großes Wohngebiet zu erschließen. 
 
Das Plangebiet liegt am Rande des Niederungs- und U ferbereiches der Werse, weist jedoch 
aufgrund der historischen Nutzung kaum Strukturen natürlichen Ursprungs oder besonderer kul- 
turlandschaftlicher Bedeutung auf. Eine Vernetzung mit dem Umland ist durch die Baumreihen 
an den begrenzenden Straßen gegeben. 
 
Die Umweltauswirkungen entstehen durch die Neuversi egelung vorbelasteter Bodenflächen 
und den Verlust von anthropogen gestalteten Lebensräumen. 
 
Bei der vorliegenden Planung werden innerstädtische  Brachflächen neu genutzt und vormals 
gewerblich genutzte Flächen entsprechend der Bodens chutzklausel reaktiviert. Ein Neubau zur 
Befriedigung des tatsächlichen Bedarfes an Wohnbauf lächen in bisher unbeeinträchtigten Na-
turräumen wird somit vermieden. 
 
Durch die Bebauung außerhalb der neu erkundeten Alt lastbereiche, durch ggf. erforderliche 
Bodenaustauschmaßnahmen und durch Nutzungsbeschränk ungen werden nachteilige Auswir-
kungen auf das Schutzgut Mensch vermieden. 
 
Die entstehenden Auswirkungen auf die weiteren Schutzgüter können in erforderlichem Umfang 
vermieden oder vollständig kompensiert werden, es e ntsteht nach dem Bewertungsverfahren 
der Stadt Münster eine rechnerische Aufwertung des Geländes. 
 
 
9. Gesamtabwägung 
 
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird eine g ewerblich vorgenutzte Fläche über-
plant und einer neuen Nutzung zugeführt. Durch Wied ernutzbarmachung der Fläche soll not-
wendiger Wohnraum geschaffen und eine Ansiedlung au f der ‚grünen Wiese’ vermieden wer-
den. Da die Lage des Plangebiets gleichermaßen durc h den Anschluss an die zusammenhän-
gend bebaute Ortslage wie durch den unmittelbar angrenzenden Naturraum gekennzeichnet ist, 
kann die Planung besonders der Abwanderung junger F amilien in das Umland entgegenwirken. 
Städtebaulich ergibt sich hier die Möglichkeit eine r sinnvollen Abrundung des vorhandenen

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 500 
Sudmühle – Dyckburgstraße / Kamillusweg 
Begründung / Seite 24 von 24 MÜNSTER  STADT 
Ortsbildes. 
 
Die Bodensituation im Plangebiet wird durch die Reg lementierung des Umganges mit der Flä-
che der ehemaligen Hausmülldeponie langfristig gesichert. 
 
Unter Beachtung der Lärmvorbelastung des Gebietes w erden passive Schallschutzvorkehrun-
gen getroffen, die eine ausreichende Wohnruhe gewäh rleisten. Durch die an einen vorhande-
nen Gewerbebetrieb heranrückende Wohnbebauung werde n keine Immissionskonflikte ge-
schaffen, da ausreichende Schutzabstände eingehalten werden können. 
 
Alle Auswirkungen der Planung können angemessen gemildert oder ausgeglichen werden. 
 
 
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahm en 
 
Gemäß § 12 (1) BauGB wird mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag geschlossen, in 
dem sich der Vorhabenträger u. a. zur Durchführung des Vorhabens sowie zur Übernahme der 
Erschließungslasten verpflichtet. 
 
Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf di e unterschiedlichen Bedürfnisse der Be-
völkerung, -insbesondere auf die sozialen, wirtscha ftlichen und kulturellen Bedürfnisse, die Be-
lange der Familien, der jungen, alten und behindert en Menschen sowie die unterschiedliche 
Auswirkungen auf Frauen und Männer- wurden die zust ändigen Ämter, Behörden und sonsti-
gen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Während dieser Behördenbeteiligungen sowie wäh-
rend der Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürgern im Planverfahren wurden keine weiteren 
Anhaltspunkte ersichtlich die eine nicht berücksich tigte Betroffenheit der verschiedenen Bevöl-
kerungsgruppen erkennen lassen. 
 
Die Realisierung des Bebauungsplanes wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der im 
Plangebiet lebenden und arbeitenden Menschen auswir ken. Nachteilige Auswirkungen in sozi-
aler und wirtschaftlicher Sicht sind jedoch nicht e rkennbar. Ein Sozialplan ist daher nicht erfor-
derlich. 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) BauGB als Anla ge zu dem durch 
den Rat der Stadt Münster am              als Satzung beschlossen vorha- 
benbezogenen Bebauungsplanes Nr. 500: Sudmühle – Dy ckburgstraße 
/ Kamillusweg 
Münster,  
 
Dr. Tillmann 
Oberbürgermeister

V-0016-2009-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

5477 Zeichen

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
Anlage 3 
zur Vorlage Nr. V/0016/2009 
Textliche Festsetzungen / Seite 1 von 2 
1. Textliche Festsetzungen gem. §§ 9 
und 12 BauGB 
1.1 Vorhaben, die den festgesetzten Nut- 
zungen im Geltungsbereich des Vor- 
haben- und Erschließungsplans ent- 
sprechen, sind nur dann zulässig, 
wenn es sich um Vorhaben handelt, zu 
deren Durchführung sich der Vorha- 
benträger im Durchführungsvertrag 
vom __________ verpflichtet hat (§ 12 
Abs. 3 a BauGB). 
1.2 Die Traufhöhe ist definiert als Schnitt- 
punkt zwischen Oberfläche Außen- 
wandfläche und Oberkante Dachhaut. 
Bezugspunkt für die Höhen ist jeweils 
die fertige Oberkante der zugehörigen 
Erschließungsfläche, gemessen in der 
Mitte der Fassadenlänge des jeweili- 
gen Gebäudes (§§ 16 und 18 BauN- 
VO). 
1.3 In den Bereichen A 1 und B 1 ist zu- 
sätzlich zu der festgesetzten Vollge- 
schosszahl ein weiteres Vollgeschoss 
zulässig, wenn seine Höhe die festge- 
setzte Traufhöhe um nicht mehr als 2,5 
m überschreitet und folgende Maßga- 
ben erfüllt sind: Das zusätzliche Ge- 
schoss darf nur straßenseitig bündig 
liegen und muss zu den übrigen Seiten 
um min. 1 m zurückspringen; bei Dop- 
pelhäusern darf das zusätzliche Ge- 
schoss zusätzlich nachbarseitig bündig 
an der Brandwand liegen und sich ü- 
ber die gesamte Breite erstrecken. Die 
Fläche des zusätzlichen Geschosses 
ist auf max. 2/3 der Fläche des darun- 
terliegenden Vollgeschosses zu be- 
schränken. Die zusätzliche Geschoss- 
fläche ist bei der Ermittlung der Ge- 
schossflächenzahl mitzurechnen (§ 20 
BauNVO). 
1.4 Garagen bzw. Carports / Stellplätze 
und Nebenanlagen sind nur innerhalb 
der überbaubaren Grundstücksflächen 
zulässig. Garagen bzw. Carports / 
Stellplätze sind außerdem auf den mit 
Ga/St festgesetzten Flächen zulässig 
(§ 12 Abs. 6 BauNVO, § 14 Abs. 1 
BauNVO). 
1.5 Nebenanlagen im WA-Gebiet außer- 
halb der überbaubaren Grundstücks- 
flächen dürfen eine Grundfläche von 
max. 10 m² je Grundstück nicht über- 
schreiten. In den Vorgärten sind sie mit 
Ausnahme von Anlagen für Mülltonnen 
und Fahrräder unzulässig. Bauliche 
Anlagen innerhalb der privaten Grün- 
fläche sind unzulässig (§ 14 BauNVO). 
1.6 Für Wintergärten dürfen die gartensei- 
tigen Baugrenzen um max. 3 m in der 
Tiefe und in einer Breite von max. 5 m 
überschritten werden (§ 23 BauNVO). 
1.7 Je Einzelhaus sind maximal 2 Wohn- 
einheiten, je Doppelhaushälfte maxi- 
mal 1 Wohneinheit zulässig (§ 9 Abs. 1 
Nr. 6 BauGB). 
1.8 Im Bereich A 2 und B 2 sind unterge- 
ordnet bis zu 40 % Flachdächer bezo- 
gen auf die jeweilige Gebäudegrund- 
fläche zulässig. 
1.9 Entlang der gekennzeichneten Bau- 
grenzen bzw. Gebäudeseiten müssen 
bei Errichtung, Änderung oder Nut- 
zungsänderung der Gebäude Aufent- 
haltsräume im Sinne von § 48 BauO 
NRW das resultierende Schalldämm-
Maß entsprechend den ermittelten und 
ausgewiesenen Lärmpegelbereichen 
nach DIN 4109 einhalten. 
In den zum Schlafen genutzten Räu- 
men mit Fenstern sind im Bereich der 
gekennzeichneten Gebäudefronten 
(Lärmpegelbereich III) schallgedämmte 
Lüftungen vorzusehen. Die schallge- 
dämmte Lüftung ist nicht erforderlich, 
wenn zusätzliche Fenster im gleichen 
Raum an den Gebäudeseiten vorge- 
sehen sind, für die keine Lärmpegelbe- 
reiche festgesetzt sind (§ 9 Abs. 1 Nr. 
24 BauGB). 
2. Textliche Festsetzungen gem. § 86 
BauO NRW 
2.1 Doppelhäuser sind jeweils einheitlich 
im Material, Farbton, Traufhöhe, Dach- 
form und Dachneigung zu errichten. 
Als Fassadenmaterialien sind Klinker, 
Putz und Glas zugelassen, unterge-

   	 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 500 
Sudmühle – Dyckburgstraße / Kamillusweg 
Textliche Festsetzungen / Seite 2 von 2 
ordnet können andere Materialien vor- 
gesehen werden. 
2.2 Grundstückseinfriedungen sind im Be- 
reich des Vorgartens – zwischen den 
privaten Erschließungsflächen und der 
vorderen Baugrenze – sowie entlang 
der Grenzen zu den Straßenverkehrs- 
flächen und der öffentlichen Grünflä- 
che, nur in Verbindung mit einer der 
Grundstücksgrenze zugewandten Ein- 
grünung von min. 0,30 m Tiefe zuläs- 
sig. Hinter dieser Eingrünung befindli- 
che Zäune und Mauern dürfen eine 
Höhe von 1,20 m nicht überschreiten. 
3. Hinweise 
3.1 Die Entdeckung von Bodendenkmalen 
ist unverzüglich der Stadt Münster / 
Städtische Denkmalbehörde oder dem 
Landschaftsverband Westfalen-Lippe - 
Archäologie für Westfalen - anzuzei- 
gen (§ 15 Denkmalschutzgesetz). Die 
Fundstelle ist unverändert zu erhalten. 
3.2 Bei Erd- und Gründungsarbeiten in 
den Bereichen B 1, B 2 und B 3 ist ei- 
ne gutachterliche Begleitung und Do- 
kumentation erforderlich. 
3.3 Innerhalb der gekennzeichneten Altlas- 
tenverdachtsfläche (Bereich C) sind 
der Anbau tiefwurzelnder Pflanzen mit 
essbaren Früchten, Abgrabungen über 
0,40 m Tiefe (z. B. Teiche) sowie 
Brunnen bzw. Wasserentnahmen nicht 
zulässig. 
3.4 Durchführungsvertrag 
Zur Realisierung dieses vorhabenbe- 
zogenen Bebauungsplanes wurden 
ergänzende öffentlich-rechtliche ver- 
tragliche Vereinbarungen zwischen der 
Stadt Münster und dem Vorhabenträ- 
ger abgeschlossen (Durchführungsver- 
trag). 
3.5 Die der Planung zugrundeliegenden 
Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, 
Erlasse und DIN-Vorschriften) können 
bei der Stadt Münster im Kundenzent- 
rum „Planen-Bauen-Umwelt“ im Erd- 
geschoss des Stadthauses 3, Albers- 
loher Weg 33, eingesehen werden.

Beschlussvorlage

2925 Zeichen

V/0016/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 500: Sudmühle - Dyckburgstraße / Kamillusweg 
1. Beschluss über die Stellungnahmen  
2. Satzungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.02.2009 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
05.03.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
25.03.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
25.03.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungspla-
nes Nr. 500: Sudmühle - Dyckburgstraße / Kamillusweg wird wie folgt Beschluss gefasst: 
 
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird den nachfolgenden Stellungnah-
men zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 500 nicht gefolgt: 
 
1.1 Der Stellungnahme, die Ausweisung des Baugebietes grundsätzlich zu überdenken (An-
lage 1, Punkt 1). 
 
1.2 Der Stellungnahme, für die ausgewiesenen privaten Verkehrsflächen ein Leitungsrecht 
zugunsten der Deutschen Telekom auszuweisen (Anlage 1, Punkt 2). 
 
2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 500: Sudmühle - Dyckburgstraße 
/ Kamillusweg wird gemäß §§ 2 und 10 i. V. mit § 12 Baugesetzbuch und §§ 7 und 41 Ge-
meindeordnung NRW als Satzung beschlossen. 
 
Die Begründung mit Umweltbericht wird ebenfalls beschlossen. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Durch die vorstehenden Beschlussvorschläge entstehen keine zusätzlichen Kosten und keine wei-
teren Folgekosten. 
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 500 beinhaltet den Vorhaben- und Erschließungsplan. 
Der Vorhabenträger übernimmt den sich aus der Planung ergebenden Erschließungsaufwand ent-
sprechend dem Durchführungsvertrag.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0016/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Geitel 
Ruf: 
492 61 30 / 492 61 93 
E-Mail: 
geitel@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.01.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0016/2009 
 
Begründung: 
1. Der Rat der Stadt Münster hat am 21.09.2005 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Be-
bauungsplanes Nr. 500 beschlossen. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
hat vom 24.11. bis zum 29.12.2008 öffentlich ausgelegen. Zur Offenlegung wurden die in der 
Anlage 1 dargestellten Stellungnahmen vorgetragen, über die entsprechend den Beschluss-
vorschlägen 1.1 bis 1.2 Beschluss gefasst werden soll. 
 
2. Da der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aufgrund der Beschlussvorschläge 
1.1 bis 1.2 nicht geändert oder ergänzt werden soll, kann somit auch der Satzungsbeschluss 
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst werden (Beschlussvorschlag 2). 
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Stellungnahmen 
2. Begründung 
3. Textliche Festsetzungen 
4. Planverkleinerung

V-0016-2009-Anlage-4-Planverkleinerung

185 Zeichen

Anlage 4 
zur Vorlage Nr. V/0016/2009 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 500 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Planverkleinerung Maßstab 1:2000 ST ADT M TÜNS ER

V-0016-2009-Anlage-1-Stellungnahmen

1426 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0016/2009 
 
STELLUNGNAHMEN / Seite 1 von 1 
Bebauungsplan Nr. 500: Sudmühle - Dyckburgstraße / Kamillusweg 
Zur Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes wurden folgende Stellungnahmen vorgetragen: 
1.  Das Umweltforum Münster e. V. regt an, die Ausw eisung des Baugebietes grundsätzlich zu 
überdenken: 
Stellungnahme der Verwaltung:
 
 Über die Ausweisung des Baugebietes wurde grundsät zlich im Rahmen der Fortschreibung 
des Flächennutzungsplanes entschieden. Seitdem ist die Planung im Flächennutzungsplan 
enthalten und damit Ziel der städtischen Bauleitpla nung. Der Antrag des Vorhabenträgers 
auf Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungspl anes entspricht damit der 
städtischen Zielplanung. Dem Antrag war daher im Grundsatz zuzustimmen.  
Der Stellungnahme des Umweltforums Münster e. V. so llte nicht gefolgt werden 
(Beschlussvorschlag 1.1). 
2.  Die Deutsche Telekom beantragt für die ausgewie senen privaten Verkehrsflächen die 
Eintragung eines Leitungsrechtes im Grundbuch zugunsten der Deutschen Telekom. 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Grundbuchliche Sicherungen sind dem Bereich des Pri vatrechts zuzuordnen und können 
daher nicht Gegenstand eines öffentlich-rechtlichen  Bebauungsplanverfahrens sein. Das 
Anliegen der Deutschen Telekom wird dem Vorhabenträger weitergegeben. 
Der Stellungnahme der Deutschen Telekom sollte nich t gefolgt werden (Beschlussvorschlag 
1.2).

Beratungsverlauf (4)

12.02.2009 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.03.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2009 Hauptausschuss
TOP 19.3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2009 Rat
TOP 20.3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Bebauungsplan Nr. 500 (amtlicher Umring) amtlich
  • Dyckburgstraße
  • Kamillusweg 1
  • Bröderichweg 35
  • Burgstraße
  • Tiergarten
  • Im Windhoek
  • Werse

Bebauungsplan Nr. 500

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Sudmühle - Dyckburgstraße / Kamillusweg

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0016/2009
Typ
Vorlagen
Datum
13.01.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37