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V/0187/2019

Bebauungsplans Nr. 557: Stellungnahmen - Satzungsbeschluss

Vorlagen 21.02.2019

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V-0187-2019-Anlage-2-Begruendung

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Beschlussvorlage

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V-0187-2019-Anlage-4-Planverkleinerung

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V-0187-2019-Anlage-1-Stellungnahmen

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Anlage A

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V-0187-2019-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

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V-0187-2019-Anlage-2-Begruendung

73087 Zeichen

Begründung / Seite 1 von 26 
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0187/2019 
Begründung   
zum Bebauungsplan Nr. 557:  
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
Inhalt Seite 
1  Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................. 2 
2  Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 3 
3  Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 3 
3.1  Flächennutzungsplan .................................................................................................................. 3 
3.2  Bestehendes Planungsrecht, sonstige Satzungen, Verordnungen ............................................. 4 
4  Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 4 
4.1  Nutzungsstruktur im näheren Umfeld .......................................................................................... 5 
4.2  Nutzungsstruktur im Plangebiet................................................................................................... 5 
5  Planungsziele ......................................................................................................................................... 5 
5.1  Übergeordnete Ziele .................................................................................................................... 5 
5.2  Konkrete Zielsetzungen ............................................................................................................... 5 
6  Inhalte des Bebauungsplans ................................................................................................................. 6 
6.1  Grundzüge der Planung .............................................................................................................. 6 
6.2  Bauliche Nutzung und Baugestaltung ......................................................................................... 6 
6.2.1  Art der baulichen Nutzung ................................................................................................. 6 
6.2.2  Maß der baulichen Nutzung .............................................................................................. 8 
6.2.3  Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen ............................................................. 8 
6.2.4  Material, Farbgebung ........................................................................................................ 8 
6.2.5  Nebenanlagen, ruhender Verkehr ..................................................................................... 9 
6.2.6  Freiflächen, Begrünung ..................................................................................................... 9 
6.2.7  Werbeanlagen ................................................................................................................... 9 
6.3  Verkehrsflächen / Erschließung................................................................................................... 9 
6.4  Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur ......................................................................... 11 
6.4.1  Vorkehrungen zum Hochwasserschutz / Regelung des Wasserabflusses ..................... 11 
6.4.2  Technische Infrastruktur .................................................................................................. 11 
6.4.3  Bestehende Hauptleitungen ............................................................................................ 11 
6.5  Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur ......................................................................................... 12 
6.6  Freiflächen, Begrünung ............................................................................................................. 12 
6.6.1  Öffentliche/ private Grünflächen ...................................................................................... 12 
6.6.2  Anpflanz- und Erhaltungsgebote ..................................................................................... 12 
6.6.3  Ausgleichsflächen ........................................................................................................... 12 
6.7  Immissionsschutz ...................................................................................................................... 12 
6.8  Altlasten / Altstandorte ............................................................................................................... 13 
6.9  Bodendenkmäler ....................................................................................................................... 13 
7  Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 14 
8  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ................................................. 14 
8.1  Rahmen der Umweltprüfung ...................................................................................................... 14 
8.2  Kurzdarstellung der Planung ..................................................................................................... 14 
8.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ...................................................... 14 
8.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ........................................... 16 
8.4.1  Menschen/menschliche Gesundheit ............................................................................... 16 
8.4.2  Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ......................................................................... 18 
8.4.3  Fläche und Boden ........................................................................................................... 20 
8.4.4  Wasser ............................................................................................................................ 21 
8.4.5  Klima / Luft ...................................................................................................................... 21 
8.4.6  Landschaft / Ortsbild ....................................................................................................... 22 
8.4.7  Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 23

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung / Seite 2 von 26 
8.4.8  Wechselwirkungen .......................................................................................................... 23 
8.4.9  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 23 
8.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ........................................................ 23 
8.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................ 23 
8.7  Überwachung (Monitoring) ........................................................................................................ 23 
8.8  Zusammenfassung .................................................................................................................... 24 
8.9  Quellen ...................................................................................................................................... 25 
9  Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 25 
10  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 25 
1  Planungsanlass / Planungsgrundlagen 
Die Qualität von Stadtteilen als Wohn- und Lebensort wird maßgeblich von der Attraktivität ihrer 
Stadtteilzentren beeinflusst. Ein breites Angebot von öffentlichen und privaten Versorgungsei n-
richtungen in Verbindung mit vielfältigen Nutzungen wie Dienstleistungen, Büros, Gastronomie, 
Wohnungen und Platzbereiche kennzeichnen funktionierende Zentren. Eine besondere Bedeu-
tung kommt hierbei dem Einzelhandel –  insbesondere im Nahversorgungsbereich (täglicher 
Bedarf, insbesondere Lebensmittel) – zu. Leistungsfähige Anbieter sorgen in der Regel für eine 
starke Frequentierung und Belebung der Zentren.  
Die im Jahr 2018 vom Rat beschlossene Fortschreibung des Einzelhandelskonzept von 2009 
greift weiterhin die zentrenbildende Wirkung des Einzelhandels auf und bestimmt als zentrale 
Zielsetzung, dass die Sicherung und Entwicklung auch künftig vorrangig auf die bestehenden 
Zentren in ihrer Funktion als zentrale Versorgungsbereiche auszurichten ist. Fußläufig erreic h-
bare Nahversorgungsangebote im Wohnquartier werden insbesondere vor dem Hintergrund 
des demografischen Wandels und der unabwendbaren A lterung der Bevölkerung immer wichti-
ger.  
Das Stadtteilzentrum am Hamannplatz als Grundversorgungszentrum des Stadtteils Coerde 
wurde einheitlich geplant und öffnete 1966 seine Türen. Die Bebauung ist I - bis II-geschossig 
mit Einzelhandels- und Dienstleistungsflächen. Es besteht eine klare Trennung zwischen Fuß-
gänger- und Kraftfahrzeugverkehr. Am Rand des Zentrums sind die Stellplatzflächen angeor d-
net und in der Mitte mit den Zugängen zum Einzelhandel bzw. zu den Dienstleistungen befindet 
sich der Aufenthalts- und Platzbereich. Dieser ist sehr weiträumig gefasst, da sich darunter eine 
Hauptsammlertrasse befindet, die nicht überbaut werden darf. Eine zentrale Grünachse als 
Naherholungsfläche in dem geplanten Stadtteil schließt nördlich an das Stadtteilzentrum  an. 
Abgesehen von einer Erweiterung mit der östlichen Zeile 1970 und dem Neubau eines Aldi -
Marktes Ende der 1990er Jahre ist das Stadteilzentrum in seiner Struktur und Bebauung seit 50 
Jahren nahezu unverändert geblieben.  
Hinsichtlich des Einzelhandelsangebotes besteht Handlungsbedarf, um die Attraktivität des 
Zentrums zu halten bzw. wieder erlangen zu können. Ein besonderes Problem stellt die – für 
die Entstehungszeit des Zentrums in den 1960er Jahren typische –  kleinteilige Ladenstruktur 
dar. Lediglich der Discounter A LDI und der Vollsortimenter E DEKA verfügen über eine Ver-
kaufsfläche von ca. 700 m²  bzw. 900 m² . Angesichts des rapiden Flächenwachstums im Le-
bensmitteleinzelhandel ist dies für die Zukunftsfähigkeit des Zentrums problematisch. Da das 
Stadtteilzentrum flächenmäßig nicht erweiterbar ist, kann eine Bereitstellung deutlich größerer 
Ladenlokale nur im Wege der Umstrukturierung des Zentrums, d.h. durch Zusammenlegung 
kleinerer Ladenflächen, erfolgen.

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung / Seite 3 von 26 
Mit 0,17 m² Verkaufsfläche je Einwohner (VKF/E W) im Segment Nahrungs - und Genussmittel 
weist Coerde quantitativ eine gegenüber der Gesamtstadt mit 0,38  m² VKF/EW (Stand: 
12/2014) stark unterdurchschnittliche Ausstattung auf. Verstärkt wird dies durch temporäre 
Leerstände, in die Jahre gekommene Gebäudesubstanz sowie die Schließung des einzigen 
Drogeriemarktes.  
Anlass der Planung sind konkrete Planungen der Lebensmittelhändler EDEKA und ALDI, die ih-
re bestehenden Märkte entsprechend den heutigen Einzelhandelsanforderungen erweitern 
möchten. Des Weiteren sollen zusätzliche Flächenangebote für eine weitere Qualifizierung des 
Stadtteilzentrums geschaffen werden.  
Im Jahr 2015 wurde eine öffentliche Zukunftswerkstatt mit Bürgerinnen und Bürgern durchg e-
führt, deren klare Aussage war, dass die Verbesserung des Lebensmittelangebots erwünscht, 
die getrennte räumliche Nutzungsstruktur von Auto und Fußgänger dabei jedoch aufrecht erhal-
ten werden soll. Unter dieser Prämisse wurden die Erweiterungspläne des Edeka - und Aldi -
Marktes neu strukturiert und dem Bebauungsplanentwurf Nr. 557 zugrunde gelegt. Damit wer-
den die Voraussetzungen für einen zukunftsfähigen Ausbau des Stadtteilzentrums am Ham a-
nnplatz geschaffen. 
2  Geltungsbereich 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 557 wird begrenzt im Süden durch die 
Königsberger Straße, im Norden durch die ev angelische Andreasgemeinde und die katholische 
Kirchengemeinde St. Norbert, im Westen durch die städtische Grundschule und im Osten durch 
Wohnbebauung.  
Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegen folgende Grundstücke:  
Gemarkung Münster: 
Flur: 244, Flurstücke: 601, 622, 846, 977, 983, 1098, Teile der Flurstücke: 980, 984 
Flur: 245, Flurstücke: 108, 170, Teile der Flurstücke: 153, 164, 198 
Flur: 250, Teil des Flurstücks: 409 
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind im Plan durch einen 
grauen Farbstreifen gekennzeichnet. 
3  Planungsrechtliche Situation 
3.1  Flächennutzungsplan 
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt den Geltungsbereich des 
Bebauungsplans als gemischte Baufläche und als Grünfläche mit Zweckbestimmung Spielplatz 
dar. Ein Teil der Grünfläche wird für die Entwicklung des Nahversorgungszentrums bean-
sprucht, so dass eine Änderung des Flächennutzungsplan s erforderlich ist. Die Änderung des 
Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren als 87. Änderung des Flächennutzung s-
plans. Im Rahmen der Änderung wird die gemischte Baufläche etwas nach Norden erweitert, 
wodurch die angrenzende Grünfläche entsprechend verkleinert wird.

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung / Seite 4 von 26 
3.2  Bestehendes Planungsrecht, sonstige Satzungen, Verordnungen 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 557 ist aktuell dem unbeplanten Innenbereich 
gemäß § 34 BauGB zuzurechnen. Nordwestlich grenzt der Bebauungsplan Nr. 67: Coerde 
(4. Änderung des Bebauungsplans Nr.  50), in dem ein Reines Wohngebiet (WR) ausgewiesen 
ist an. Angrenzend im Süden liegt der Bebauungsplan Nr. 134 Teilabschnitt I: Coerde - Görlitzer 
Straße / Königsberger Straße / Hoher Heckenweg, der neben der Königsberger Straße als Ö f-
fentliche Verkehrsfläche eine Reine Wohnbebauung festsetzt.  
4  Räumliche und strukturelle Situation 
Das Plangebiet befindet sich im Zentrum des Stadtteils Coerde. Der zentrale Bereich des Stadt-
teils umfasst neben dem Nahversorgungsbereich mit zusätzlichen Dienstleistungen, eine von 
Nord nach Süd verlaufende Grünachse, die katholische  und ev angelische Kirchengemeinde 
sowie eine Haupt - und Grundschule. Ein großer Spielplatz nahe dem Stadtteilzentrum ergänzt 
die öffentlichen Anlagen. Es besteht eine gute fußläufige Erreichbarkeit aus allen Himmelsric h-
tungen. Die Anlage mit ihren großzügigen Platzflächen bildet den Hauptaufenthalts - und Treff-
punkt des Stadtteils. Mit dem Auto erfolgt der Anschluss südlich ausgehend von der Königsber-
ger Straße, der Hauptstraße des Stadtteil s in Ost -West-Richtung. Im südlich angrenzenden 
Kreuzungsbereich der Hauptverkehrsader Königsberger Straße / Hoher Heckenweg befinden 
sich die Bushaltestellen mit den Stadtlinien 6 und 8 und den überörtlichen Linien R 51 (Münster 
Hbf - Lengerich Feuerwehrhaus) und S 50 (Münster Hbf - Ibbenbüren Busbahnhof).  
 
Abbildung 1: Stadtteil Coerde

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung / Seite 5 von 26 
4.1  Nutzungsstruktur im näheren Umfeld 
Das nähere Umfeld des Plangebietes ist hinsichtlich Nutzungsstruktur und Dic h-
te/Geschosszahlen sehr heterogen. Südlich und östlich befindet sich Wohnbebauung mit mehr-
geschossigen Mehrfamilienhäusern, westlich die Melanchthon-Grundschule sowie die evangeli-
sche Andreas-Kirchengemeinde und nördlich die St. Norbert-Kirche.  
4.2  Nutzungsstruktur im Plangebiet 
Das Plangebiet umfasst das komplette Nahversorgungszentrum von Coerde sowie die nördlich 
befindliche öffentliche Spielplatzfläche. Im Nahversorgungszentrum befinden sich die Lebens-
mittelhändler EDEKA und ALDI sowie ein russischer Lebensmittelladen. Ebenfalls sind in dem 
zentralen Versorgungsbereich haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Frisör, Sparkasse, Reis e-
büro) und Bürodienstleistungen sowie Angebote aus dem Gesundheitsbereich (Ärzte und Apo-
theken) und der Gastronomie vorhanden. Abgerundet wird dies durch die öffentl ichen Einrich-
tungen der Stadtteilbibliothek und der einmal in der Woche geöffneten Bezirksverwaltungsstelle.  
5  Planungsziele 
5.1  Übergeordnete Ziele 
Unter Berücksichtigung der Funktion der möglichen Erweiterung des Stadtteilzentrums sowie 
dessen zentrale Lage im Stadtteil werden folgende übergeordnete Ziele mit der Planung ver-
folgt: 
 Umsetzung der Ziele des Einzelhandelskonzepts 
 Erhöhung der Versorgungsattraktivität und Stärkung der Funktion als Stadtteilzentrum 
 Sicherung der Selbstversorgungsmöglichkeiten für den Stadtteil  
 Angebot für eine multifunktionale Nutzung aus Einzelhandel, Dienstleistung und Wohnen  
 Neuordnung der verkehrlichen Erschließung 
5.2  Konkrete Zielsetzungen 
Die Planung sieht eine Neustrukturi erung der Bauflächen, der Stellflächen und der Wegebezi e-
hungen vor: 
 Erweiterung des Vollsortimenters EDEKA bis zu einer Verkaufsfläche von 2.200 m² und 
 Erweiterung des Discounters ALDI bis zu einer Verkaufsfläche von 1.250 m² und 
 Ergänzender, zentrentypischer Einzelhandel (Drogerie)  
 Erweiterungsmöglichkeiten für die nördliche bzw. östliche Ladenzeile 
 Maßvolle  - in Teilbereichen mehrgeschossige – Bebauung 
 Verlegung der südlichen Parkplatzflächen nach Westen 
 Sichere Fußwegeführung über die Parkplatzzonen und Vernetzung in angrenzende Berei-
che

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung / Seite 6 von 26 
6  Inhalte des Bebauungsplans 
6.1  Grundzüge der Planung 
Diese sind:  
 Die Festsetzung von Sondergebietsflächen mit detaillierter Definition der Art und der Gr ö-
ße der zulässigen Versorgungsangebote 
 Die Festsetzung von Mischgebietsflächen für ergänzende zentrumsstärkende Nutzungen 
mit der Option der Schaffung von Wohnflächen 
 Der Festsetzung von weiträumigen Fußgängerbereichsflächen zur Sicherstellung einer 
autofreien Mitte 
 Der Festsetzung von Stellplatzflächen zur Steuerung der KFZ-Verkehre 
 Der Festsetzung öffentlicher Wegeflächen zur Vernetzung des Zentrums mit seinem U m-
feld 
6.2  Bauliche Nutzung und Baugestaltung 
Die folgenden planungsrechtlichen und gestalterischen Festsetzungen dienen dazu, das städ-
tebauliche Konzept zu sichern. 
6.2.1  Art der baulichen Nutzung 
Für die Errichtung des Edeka- bzw. Aldi-Marktes liegen konkrete Projektplanungen vor. Mit den 
Sondergebietsausweisungen SO 1 und SO  3 wird die Betriebsart konkret festgesetzt, um den 
Verbleib eines Vollsortimenters und eines Discounters im Nahversorgungszentrum zu sichern 
und kleinteilige Einzelhandelsnutzungen in diesem Bereich auszuschließen.   
Für die Erweiterung des Edeka- Marktes soll der südliche Parkplatz nach Westen verlegt wer-
den. Die Planung sieht eine Überbauung dieses frei gewordenen südlichen Areals zusammen 
mit den bereits vorhandenen Einzelhandelsflächen südlich der Hauptfußgängerzone vor. Auf 
dieser Fläche sollen ein Lebensmittelvollsortimenter bis zu einer Verkaufsfläche von max imal 
2.200 m² sowie ein max imal 750 m² großer Drogeriemarkt realisiert werden. Dieser Überbau-
ungsbereich wird als Sondergebiet 1 (SO 1) festgesetzt.  
Die nördlich der Hauptfußgängerzone liegende Gebäudezeile dient weiterhin der Nutzung von 
Einzelhandel, Gastronomie sowie Büro-  und Dienstleistungen. Der geringfügig in der Fläche 
erweiterte Überbauungsbereich wird als Sondergebiet 2 (SO 2) festgesetzt. 
Der Bezeichnung Büro - und Dienstleistungen wird i n den textlichen Festsetzungen näher def i-
niert, um damit die Ansiedlung von Vergnügungsstätten (Spielhallen, Wettbüros und ähnliches) 
auszuschließen. 
Für die Erweiterung des Discounters ALDI  ist es aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse 
notwendig, städtische Flächen zu beanspruchen. Der als Sondergebiet 3 (SO  3) gekennzeich-
nete Überbauungsbereich setzt gezielt die Ansiedlung eines Lebensmittel discounters mit bis zu 
einer 1.250 m² großen Verkaufsfläche fest. Dabei soll ein Teil der nördlichen öffentlichen Spiel-
platzfläche sowie ein Teil der östlichen öffentlichen Platzfläche überbaut werden. Es ist Ziel, 
den öffentlichen Spielplatz auf der verbleibenden Fläche neu zu gestalten.

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung / Seite 7 von 26 
Die östlichen überbaubaren Bereiche sollen als Mischgebiet (MI) festgesetzt werden. Im G e-
gensatz zu den anderen drei Überbauungsbereichen ist auf der Mischgebietsfläche in den 
Obergeschossen die Nutzung Wohnen, insbesondere für Senioren, möglich. Im Erdgeschos s-
bereich sind ausschließlich Einzelhandel, Gastronomie sowie Dienstleistungen zugelassen, um 
die erforderliche Nahversorgung in dem Stadtteil weiterhin sicher zu stellen.  
Das mit der Planung verbundene zusätzliche Potenzial von ca. 1.800 m²  Verkaufsfläche ist zur 
Sicherung und Aufwertung für den einzigen Nahversorgungsbereich im Stadtteil Coerde (ca. 
11.000 Einwohner) erforderlich und stimmt mit den Zielen des Einzelhandelskonzepts der Stadt 
Münster überein.  
Aufgrund der konkreten Zielsetzung für die künftige Nut zung der Erweiterungsbereiche mit dem 
Vorrang Einzelhandel werden diese Überbauungsbereiche als „Sondergebiet – Stadtteilzent-
rum“ (SO 1-3) festgesetzt. Eine größere Nutzungsbreite -  durch die Ausweisung als Kerngebiet 
(MK) - in diesen Gebieten zuzulassen, wird nicht angestrebt.  
Für eine Nutzungsmischung im Stadtteilzentrum sind zusätzliche Nutzungen in dem Mischg e-
biet mit bis zu III Vollgeschossen möglich.  
Neben der strukturell notwendigen und nutzungsfokussierten Erweiterung im Bereich Lebens-
mittel wird durch zusätzliche Erweiterungsmöglichkeiten eine Aufwertung des Stadtteilzentrums 
in Coerde erreicht.  
 
Abbildung 2: Art der Nutzungen im Plangebiet

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
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6.2.2  Maß der baulichen Nutzung 
Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Festsetzung der Grundflächenzahl, der G e-
schossflächenzahl, der zulässigen Anzahl der Geschosse und der zulässigen Gebäudehöhen 
definiert. 
Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl 
Die Grundflächenzahl (GRZ) wird für die Sondergebiete auf 0,8 und für das Misc hgebiet auf 0,6 
festgesetzt. Die ausnahmsweise mögliche Überschreitung der in § 17 Absatz  1 BauNVO def i-
nierten Obergrenze ist aus Gründen einer optimale Ausnutzung der begrenzten Platzverhältni s-
se und der damit verbundenen Sicherstellung einer ausreichenden Nahversorgung des Stadt-
teils städtebaulich vertretbar. Die Flächen sind im Bestand schon fast vollständig versiegelt, so 
dass keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt bestehen. Für eine gedrosselte Ableitung 
des Regenwassers in die Kanalisation werden besondere Festsetzungen getroffen (siehe Kapi-
tel 6.4.1).  
Abgestimmt auf die jeweilige Geschossigkeit werden unterschiedliche Geschossflächenzahlen 
(GFZ) festgesetzt, die eine volle Ausnutzbarkeit der überbaubaren Fläche zulassen.  
Höhe baulicher Anlagen und Geschossigkeit 
Die Höhe der baulichen Anlagen wird gemäß § 16 Absatz 2 Nr. 3 und 4 BauNVO über die Fest-
setzung der Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß in Kombination mit maximalen Bauhöhen 
planungsrechtlich gesichert.  
Die Festsetzungen der Gebäudehöhen erfolgen in Abhängigkeit der Zahl der Vollgeschosse. 
Die Höhenangaben berücksichtigen Normalgeschosshöhen für die Obergeschosse von ca. 3  
bis 3,5 m und ein deutliches höheres Maß für die Erdgeschosse, entsprechend der angestreb-
ten gewerblichen Nutzung, von ca. 5,5 m bis 6,5 m. Durch die festgesetzten Höhen können die 
heutigen Anforderungen im Einzelhandel bezüglich der Raumhöhe erfüllt werden.  
6.2.3  Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen 
Durch Festsetzung der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksflächen soll das städt e-
bauliche Konzept planungsrechtlich gesichert werden. Mit der durchgehenden Festsetzung der 
geschlossenen Bauweise in den Sondergebieten sowie im Mischgebiet soll eine zusammen-
hängende Bebauung der einzelnen Gebäuderiegel, wie s ie im Bestand des heutigen Zentrums 
bereits vorhanden ist, erreicht werden.  
Firstrichtung, Dachform 
Die bestehende Dachform Flachdach des geplanten Zentrums soll erhalten bleiben, so dass für 
die Bebauung nur flache Dächer zulässig sind. Die Angabe der Firstrichtung kann daher entfal-
len.  
6.2.4  Material, Farbgebung 
Als Hauptmaterial wird Klinker –  in Anlehnung an den Bestand  -  mit den Farbtönen rot bis rot-
braun festgesetzt. Ein gewisser Spielraum in der Fassadengestaltung besteht durch mögliche 
Abweichungen des Materials und der Farbe bei Fensterfassungen und bei der Attika.

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
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6.2.5  Nebenanlagen, ruhender Verkehr 
Bei der Planung wird das räumliche Prinzip der Trennung zwischen den Autoverkehrsflächen 
und den Fußgänger/Aufenthaltsbereichen aufrecht erhalten. Die Stellplatzanlagen sind in den 
Randbereichen westlich bzw. nördlich der drei Sondergebietsflächen und östlich der Mischg e-
bietsflächen ausgewiesen. Innerhalb dieser Stellplatzanlagen ist es möglich, Nebenanlagen, die 
im funktionalen Zusammenhan g zur Vorhabennutzung stehen (beispielsweise Fahrradabstel l-
anlagen oder Einkaufswagensammelstationen) zu errichten. Des Weiteren ist die Aufstellung 
von Sammelstationen für Altglas und Altkleider, die im jetzigen Bestand ebenfalls auf/an dieser 
Fläche bestehen  - dort zulässig.   
Für die möglichen Einzelhandelsnutzungen werden ausreichend offene, ebenerdige Stellplat z-
flächen angeboten. Bei einem erhöhten Bedarf  - beispielsweise aufgrund von Wohnnutzungen 
in den Obergeschossen im Mischgebiet  -  besteht die Möglichkeit zusätzlich Stellplätze in einer 
Tiefgarage unterhalb der überbaubaren Flächen unterzubringen.  
6.2.6  Freiflächen, Begrünung 
Die bestehenden zentralen Platzflächen als Treff - und Kommunikationsort bleiben weitgehend 
bestehen und sollen neu gestaltet werden. Die Anlegung von zusätzlichen Grünanlagen ist au f-
grund der beengten Platzverhältnisse und der unterirdisch verlaufenden Kanalisation mit städt i-
schen Hauptleitungen jedoch sehr eingeschränkt möglich. Der Erhalt der stadtbildprägenden 
und den A uftakt zum Grünzug Coerde bildenden sieben Platanen im nordöstlichen Plangebiet 
wird jedoch planungstechnisch gesichert. Kleine Anpflanzflächen im Süden entlang der Königs-
berger Straße bilden weitere Grünräume im Geltungsbereich 
Mit der festgesetzten Dachbegrünung (mit möglicher Ausnahme) und den Baumstandorten (als 
Vorschlag) auf der privaten Stellplatzfläche soll der Wegfall von bestehenden Grünflächen und 
die Versiegelung aufgewogen werden, sowie keine Verschlechterung der stadtklimatischen 
Verhältnisse erfolgen. 
6.2.7  Werbeanlagen 
Werbeanlagen auf der Gebäudefassade werden festgesetzt, um ein gewisses Maß an gestalt e-
rischer Einheitlichkeit zu ermöglichen. Blinkende oder mit bewegtem Licht versehene Werbet a-
feln sind ausgeschlossen. Die Werbeanlagen sollen sich der architektonischen Wirkung der B e-
bauung unterordnen.   
An der Zufahrt von der Königsberger Straße ist zusätzlich eine hochragende Sammelwerbean-
lage zulässig, um auf die Läden, die nicht von der Königsberger Straße aus erkennbar sind, 
hinweisen zu können.  
6.3  Verkehrsflächen / Erschließung 
Mit der Verlegung des bestehenden südlichen Parkplatzes nach Westen entsteht eine zusam-
menhängende große Stellplatzanlage, die über eine gekennzeichnete Zu-  und Abfahrt von der 
Königsberger Straße erreicht werden kann. Entsprechend der vorgeschlagenen Stellplatzauftei-
lung ist eine zur Königsberger Straße senkrechte Zu- bzw. Abfahrt vorgesehen, um eine besse-
re Sichtbeziehung zwischen den kreuzenden Radfahrern und den ausfahrenden Kraftfahrzeug-
fahrern zu gewährleisten. Die bisher bestehende Zufahrt von der Kreuzung Königsberger Str a-
ße / Hoher Heckenweg fällt weg.

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung / Seite 10 von 26 
Der bestehende Parkplatzbereich südlich der Andreasgemeinde bzw. nördlich der Geschäft s-
zeile ist aufgrund einer Fahrbahnbreite von etwa 5 Metern zu eng gestaffelt. Für einen besseren 
Parkplatzverkehr soll die Fahrbahn auf 6,50 m verbreitert werden. Dafür wird der etwa 1,50 m 
breite öffentliche Grünstreifen aufgegeben und die Fläche dem Stellplatzbereich zugeordnet. 
Die Anlieferung des Edeka - und Drogeriemarktes soll direkt von der Königsberger Straße aus 
erfolgen. Durch den getrennten Ein-  und Ausfahrtbereich zum Parkplatzverkehr soll eine St ö-
rung der übrigen Verkehrsabläufe vermieden werden. Es bestehen ausreichende Sichtbezi e-
hungen zu dem querenden Fuß- und Radverkehr und die vorgeschriebenen Abstände zur Bus-
haltestelle bleiben eingehalten.  
Die bestehenden Fußwege werden im Parkplatzbereich ebenfalls teilweise neu geordnet, um 
klare und sichere öffentliche Fußwegverbindungen in Nord- Süd bzw. Ost -West herz ustellen. 
Für eine durchlaufende öffentliche Ost -West-Verbindung wird der vorhandene Fußweg südlich 
der Andreasgemeinde, von der Nordseite des Parkplatzes auf die Südseite entlang der vorhan-
denen Bebauung, verlegt. Die heute vorhandene Anbindung des Kirchengrundstücks an den öf-
fentlichen Fußweg wird ersetzt durch eine Querung des Parkplatzes zur neuen Ost -West Fuß-
wegverbindung. Eine direkte fußläufige Anbindung des westlichen Siedlungsbereiches an die 
Bushaltestelle Königsberger Straße wird durch die Auswei sung eines öffentlichen Fußweges 
westlich des neuen Edeka-Marktes sichergestellt.  
Die öffentlichen Verkehrsräume im Plangebiet, die den motorisierten Fahrbereich kreuzen, sind 
als eingeschränkt befahrbaren Bereich für Taxen, Radfahrer, Kunden, Anlieferung und Fußgän-
ger gekennzeichnet. 
Die Planung schafft sichere Wegebeziehungen und die teilweise Änderung der Wegeführungen 
soll  zu einer besseren Verknüpfung untereinander führen.

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung / Seite 11 von 26 
 
Abbildung 3: Wegebeziehungen und Wegeflächen 
6.4  Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur 
6.4.1  Vorkehrungen zum Hochwasserschutz / Regelung des Wasserabflusses  
Die Entwässerung erfolgt durch die bereits bestehende Trennkanalisation. Aufgrund des hohen 
Versiegelungsgrades der Flächen wird festgesetzt, dass die abgeleitete Wassermenge im Son-
dergebiet SO 1 maximal 20 l/s (n =0,2) und in den übrigen Baugebieten maximal 10l/s (n=0,2) 
betragen darf. Des Weiteren wird zur Verbesserung der Regenwasserretention und -
verdunstung die Begrünung der Dächer festgesetzt. Ausnahmsweise kann von der Dachbegr ü-
nung abgesehen werden, wenn sichergestellt wird, dass derselbe Effekt -  Wasserrückhaltung 
des (normalen) Niederschlags bzw. Halbierung der abgeleiteten Menge - in anderer Form tech-
nisch umgesetzt wird. 
6.4.2  Technische Infrastruktur 
Die Schaffung der Voraussetzungen für die Versorgung mit Gas, Wasser, Telekommunikation, 
Strom, etc. erfolgt in enger Abstimmung mit den Stadtwerken Münster.  
6.4.3  Bestehende Hauptleitungen 
Unterhalb des ausgewiesenen öffentlichen Fuß - und Radwegebereichs befinden sich Hauptlei-
tungen für Regenwasser, Schmutzwasser und Mischwasser sowie eine Hauptfernwärmeleitung. 
Die Hauptfernwärmeleitung unter den privaten Grundstücken wird über die Ausweisung einer 
LE-Fläche gesichert.

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung / Seite 12 von 26 
Die Erweiterung des Discounters ALDI  macht die Verlegung der städtischen Druckleitung 
DN 350 und des städtischen Schmutzwasserkanals DN  300/450 sowie der Hauptfernwärmelei-
tung erforderlich.  
6.5  Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur 
Spielplatz 
Der bestehende öffentliche Spielplatz im nördlichen Geltungsbereich muss für die geplante E r-
weiterung des Aldi-Marktes neu geordnet werden. Standort und Spielangebot des Spielplatzes 
bleiben jedoch erhalten, so dass seine hohe Freiraumqualität als Treffpunkt f ür Familien weiter-
hin vorhanden bleibt.  
6.6  Freiflächen, Begrünung 
6.6.1  Öffentliche/ private Grünflächen 
Die ausgewiesenen Öffentlichen Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung sollen als 
Ort von Begegnung und Kommunikation den zentralen Treffpun kt des Stadtteilzentrums bilden. 
Es wird der Erhalt von sieben Ortsbild prägenden Platanen im nordöstlichen Bereich der Plat z-
fläche, die als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung ausgewiesen wird, festg e-
setzt. 
6.6.2  Anpflanz- und Erhaltungsgebote 
Entlang der Königsberger Straße sind mehrere Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträu-
chern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt, um eine Eingrünung der größtenteils rückwär-
tigen Gebäudekanten zu erreichen. Die Flächen zur Eingrünung sind nur von den Zu - bzw. Ab-
fahrtsbereichen unterbrochen. 
Auf der nach Westen verlegten neuen Stellplatzfläche sollen Bäume zur gestalterischen Gliede-
rung der großen zusammenhängend versiegelten Fläche gepflanzt werden.  
Die Dachflächen sollen komplett begrünt werden, da dies neben der Verzögerung des Regen-
wasserabflusses zur Verbesserung des Kleinklimas und einer attraktiveren Gestaltung des um-
liegenden höhergeschossigen Wohnumfeldes beiträgt. 
6.6.3  Ausgleichsflächen 
Die Umweltbelange werden im Rahmen der noch ausstehenden Umweltprüfung ermittelt. Au f-
grund der bereits bestehenden fast kompletten Versiegelung der Flächen –  ausgenommen der 
Spielplatz – ist ein Ausgleich nicht erforderlich.  
6.7  Immissionsschutz 
Das Plangebiet ist Verkehrslärmemissionen, die von der südlich an grenzenden Hauptverkehrs-
straße Königsberger Straße ausgehen, ausgesetzt. Ebenfalls werden auf das Baugebiet sowie 
auf die angrenzende Wohnbebauung Emissionen durch den Parkplatzverkehr sowie durch 
LKW-Anlieferungen erzeugt.

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung / Seite 13 von 26 
Die schalltechnische Untersuchung hat ergeben, dass auf Basis der verkehrsbedingten Mitt e-
lungspegel (Königsberger Straße) für die Außenbauteile im Mischgebiet Anforderungen die 
Luftschalldämmung gemäß DIN 4109an für die Lärmpegelbereiche III bis V bestehen.  
Weiteres Ergebnis ist, dass die Gewerbelärmeinwirkung der Lebensmittelmärkte EDEKA und 
ALDI die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm nicht überschritten werden; außer an 
zwei der drei Wohnhochhäuser südlich der Königsberger Straße bzw. westlich des Hohen H e-
ckenwegs. Dort erfol gt eine Überschreitung der für Reine Wohngebiete geltenden Richtwerte 
teilweise um bis zu 5 dB(A).  
Die ermittelte Überschreitung durch die Planung ist gleichwohl vertretbar, weil  
 die Planung für die Neuordnung des Zentrums nicht zu einer Erhöhung der aktuell gege-
benen Lärmimmissionssituation, da der Immissionsrichtwert durch den vorhandenen Kun-
denparkplatz heute bereits rechnerisch um bis zu 5 dB(A) überschritten wird und 
 der Richtwert für ein Allgemeines Wohngebiet von 55 dB(A) eingehalten wird. Gesunde 
Wohnverhältnisse werden somit sichergestellt.  
Unter Berücksichtigung der DIN 18005, Punkt 1.2, werden unter Hinweise im Bebauungsplan 
Schallschutzmaßnahmen aufgezeigt, die im späteren Baugenehmigungsverfahren einzuhalten 
sind. Durch diese Maßnahmen wird planungsrechtlich abgesichert, dass ein Ausgleich zum 
Schutz der Nachbarschaft bzw. zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen vorges e-
hen ist. 
6.8  Altlasten / Altstandorte 
Im Bereich der Planung (Hamannplatz) befindet sich eine Altlasten-  / Verdachtsfläche nach der 
Definition des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG). Es handelt sich um eine ehemalige 
chemische Reinigung. Der Altstandort wird im städtischen Altlasten-  / Verdachtsflächenkataster 
unter der Nummer 637 geführt.  
Erste orientierende Untersuchungen wurden durch die Untere Bodenschutzbehörde ( UBB) im 
Jahr 2012 durchgeführt. In den außerhalb der Bebauung genommenen Boden-  und Bodenluft-
proben zeigten sich keine Prüfwertüberschreitungen des reinigungstypischen Summenparam e-
ters LCKW (leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe). 
Nach Abbruch des Gebäudes sind in diesem Bereich weitere Untersuchungen geplant.  
Die Altlast-/Verdachtsfläche ist in der Planzeichnung gekennzeichnet. 
6.9  Bodendenkmäler 
Innerhalb des Plangebiets befinden sich keine Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschut z-
gesetzes Nordrhein-Westfalen. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besi e-
delten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde auftr eten 
sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde, aber 
auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und Fossilien) entdeckt werden.  
Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkm ä-
lern regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hi n-
weis.

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung / Seite 14 von 26 
7  Flächenbilanz 
Plangebiet gesamt 29.019 m² 2,90 ha 100,0 % 
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestim-
mung 7.735 m² 0,77 ha 26,7 % 
Öffentliche Grünfläche 2.622 m² 0,26 ha 9,0 % 
Sondergebiete 14.316 m² 1,43 ha 49,3 % 
Mischgebiet 4.346 m² 0,44 ha 15,0 % 
Tabelle 1: Flächenbilanz 
8  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB 
8.1  Rahmen der Umweltprüfung 
Der Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüf ung gemäß der Anlage zu § 2 Absatz 4 und 
§ 2a des Baugesetzbuches erstellt worden. Der Maßstab für die Bewertung der Umweltauswi r-
kungen sind die im Baugesetzbuch sowie in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachpl änen 
festgelegten Ziele des Umweltschutzes. 
Wesentliche umweltbezogene Daten entstammen dem Umweltkataster der Stadt Münster im In-
ternet. Weitere Informationen wurden der Ratsvorlage zur Fortschreibung Einzelhandel - und 
Zentrenkonzept entnommen (Stadt Münster, 2017: V/1048/2017). Für die Belange des Immiss i-
onsschutzes wurden die Ergebnisse aus der Schalltechnischen Untersuchung (We n-
ker&Gesing, 2018) herangezogen.  
Das Untersuchungsgebiet wird jeweils so weit gefasst, wie Auswirkungen auf die Schutzgüter 
zu erwarten sind, d.h. es reicht auch über das Plangebiet hinaus.  
8.2  Kurzdarstellung der Planung 
Die Planung sieht eine Neustrukturierung der Bauflächen, der Stellflächen und der Wegebezi e-
hungen im bestehenden Stadtteilzentrum Coerde-Hamannplatz vor. 
Im Einzelnen sind Erweiterungen des Vollsortimenters EDEKA mit bis zu einer Verkaufsfläche 
von 2.200 m², des Discounters ALDI  mit bis zu einer Verkaufsfläche von 1.250 m² sowie der 
nördlichen und östlichen Ladenzeile sowie ergänzender, zentrentypischer Einzelhandel (Drog e-
rie) vorgesehen. Diese drei Teilbereiche werden als Sondergebiete 1 -3, die verbleibenden, öst-
lichen Teilbereiche als Mischgebiete festgesetzt. Als Höchstmaß werden 1 bis 3 Vollgeschosse 
festgesetzt. Die südlichen Parkplatzflächen werden nach Wes ten verlegt, die Fußwegeführung 
erfolgt über die Parkplatzzonen mit Vernetzung in angrenzende Bereiche. Für die Erweiterung 
des Discounters wird ein geringfügiger Teil der Grünfläche des Spielplatzes in Anspruch g e-
nommen. Die Größe und der Standort des Spielplatzes bleiben grundsätzlich erhalten.  
Das Bebauungsplangebiet umfasst eine Fläche von rund 2,9 ha.  
8.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Von den Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und – plänen sind für die Aufstellung des Bebau-
ungsplans Nr. 557 neben den Umweltschutzzielen im Baugesetzbuch im Wesentlichen folgende 
relevant und zu berücksichtigen:

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung / Seite 15 von 26 
Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des 
Umweltschutzes 
Menschen / Gesundheit - DIN 18005, Teil 1, DIN 4109-1 (technische Regelwerke) 
- TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen 
Lärm) 
- Verordnung über Luftqualitätsstandards und 
Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) 
 
Pflanzen und Tiere / biol o-
gische Vielfalt 
- Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH -
Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) im Hinblick 
auf streng geschützte Arten 
- Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung 
i.V.m. den Regelungen des BauGB) 
Boden - Bundes-/Landesbodenschutzgesetz 
- Verordnung über die Bewirtschaftung von 
gewerblichen Siedlungsabfällen und von be-
stimmten Bau-  und A bbruchabfällen (G e-
werbeabfallverordnung - GewAbfV) 
Klima/Luft - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) 
- Verordnung über Luftqualitätsstandards und 
Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) 
Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung 
i.V.m. den Regelungen des BauGB) 
Kulturgüter und sonstige 
Sachgüter 
- Denkmalschutzgesetz NRW 
Tabelle 2: Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt 
werden wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. 
Regionalplan 
Das Plangebiet ist im Regionalplan Münsterland als allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) aus-
gewiesen.  
Flächennutzungsplan 
Im Rahmen der 87. Änderung soll der FNP nur ge ringfügig verändert werden: Das bestehende 
Stadtteilzentrum Coerde (Hamannplatz) ist im wirksamen FNP weitgehend als gemischte Bau-
fläche dargestellt. Im Norden liegt ein Bestandsgebäude mit Einzelhandelsnutzungen des Stadt-
teilzentrums in Coerde innerhalb einer nördlich angrenzenden Grünfläche mit der Zweckbe-
stimmung Spielbereich A (Spielplatz). Der FNP soll nun im Zuge der 87. Änderung an die g e-
planten Festsetzungen und Abgrenzungen des B ebauungsplans Nr. 557 angepasst werden, 
damit dieser – nach Abschluss des Verfahrens zur 87. Änderung - als „aus dem FNP entwickelt“ 
angesehen werden kann. Deshalb wird die gemischte Baufläche etwas nach Norden erweitert, 
wodurch die angrenzende Grünfläche entsprechend verkleinert wird.  
Schutzausweisungen und Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes 
Es liegen keine Schutzausweisungen des Umwelt - und Naturschutzes vor. FFH - und Voge l-
schutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen.

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung / Seite 16 von 26 
Der Lärmaktionsplan Münster sowie der Luftreinhalteplan Münster weisen für das Plangebiet 
keine maßnahmenbezogene Relevanz auf. 
8.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 
8.4.1  Menschen/menschliche Gesundheit 
Derzeitige Umweltsituation 
Das Stadtteilzentrum am Hamannplatz als Grundversorgungszentrum des Stadtteils Coerde  
wurde einheitlich geplant und besteht seit 1966. Gemäß der öffentlichen Zukunftswerkstatt im 
Jahr 2015 wünschen die Bürger in Coerde eine Vergrößerung des Lebensmittelangebotes unter 
Aufrechterhaltung der getrennten räumlichen Nutzungsstruktur von Auto und Fußgänger. Der 
Bebauungsplan Nr. 557 soll die Voraussetzungen schaffen, dass durch Erweiterungen und 
Neuansiedlungen, u.a. einer Drogerie, das Stadtteilzentrum am Hamannplatz zukunftsfähig g e-
staltet werden kann.  
Im Norden des Plangebietes befindet sich eine öffentliche Grünfläche mit Spielplatz. Der Spiel-
platz wurde im Jahr 2005 im Bereich befestigter Flächen des Hamannplatzes und eines Was-
serbeckens angelegt.  
Lärmsituation im Bestand 
Aus der schalltechnischen Untersuchung zum vorliegenden Bebauungsplan (Wenker&Gesing, 
2018) geht hervor, dass an den Wohngebäuden Königsberger Straße Nr. 92 und 94 südlich des 
Plangebietes bereits im Bestand der für reine Wohngebiete geltende Immissionsrichtwert von 
50 dB(A) tags durch den Parkplatzlärm der Einzelhandelseinrichtungen rechnerisch um bis zu 5 
dB(A) überschritten wird (s.u.).  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Der Standort und die Größe des Spielplatzes im Norden des Plangebietes bleiben unter gering-
fügiger Reduzierung der Grünf läche aufgrund der Norderweiterung des Discounters erhalten. 
Die bestehenden zentralen Platzflächen als Treff - und Kommunikationsort bleiben weitgehend 
bestehen und sollen neu gestaltet werden.  
Immissionen/Verkehrslärm  
Der Verkehrslärm wurde für die Misc hgebiete im Osten des Plangebietes berechnet. Es erg e-
ben sich lageabhängig verkehrsbedingte Mittelungspegel von 52 bis 70 dB(A) im Tageszei t-
raum (6.00 bis 22.00 Uhr) und von 43 bis 61 dB(A) im Nachtzeitraum (22.00 – 6.00 Uhr). Damit 
werden die schalltechni schen Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005- 1 von tag s-
über 60 dB(A) und nachts 50 dB(A) im südlichen Teil der Mischgebiete überschritten, mit größe-
rer Entfernung zur Königsberger Straße jedoch auch eingehalten bzw. unterschritten.  
Es ergeben si ch maßgebliche Außenlärmpegel von 64 bis 74 dB(A), so dass zum Schutz von 
Aufenthaltsräumen in Wohnungen, Büroräumen und Ähnlichem gegen Außenlärm gemäß DIN 
4109/89 an die Außenbauteile die Anforderungen an die Luftschalldämmung für die Lärmpegel-
bereiche III bis V zu stellen sind.  
Darüber hinaus sind im überwiegenden Teil der Mischgebietsflächen aufgrund der verkehrsbe-
dingten Mittelungspegel von nachts mehr als 45 dB(A) für Schlafräume und Kinderzimmer, die

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung / Seite 17 von 26 
auch als Schlafräume genutzt werden, schallgedämm te, fensterunabhängige Lüftungseinric h-
tungen vorzusehen.  
Im Bebauungsplan erfolgen dementsprechende Regelungen über die Festsetzung von Lärmpe-
gelbereichen und die textliche Festsetzung Nr. 1.6.1.   
Auf den Stellplatzflächen des Stadtteilzentrums wird es durch die Erweiterungen des 
Einzelhandels zu einer deutlichen Verkehrszunahme von zusätzlich 2.500 PKW -Bewegungen 
täglich kommen. Dennoch ist bei einer Verkehrsstärke von mehr als 10.000 Kfz/24 h auf der 
Königsberger Straße und etwa 9.000 Kfz/24 h auf dem H ohen Heckenweg gemäß der 
schalltechnischen Untersuchung (Wenker&Gesing, 2018) weiterhin von einer guten 
Vermischung des anlagenbezogenen Verkehrs mit dem übrigen Verkehr auszugehen. Darüber 
hinaus ist eine Erhöhung der Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusc he um rechnerisch 
mindestens 3 dB(A) sicher nicht zu erwarten. Im Ergebnis der genannten schalltechnischen 
Untersuchung sind Maßnahmen organisatorischer Art zur Verminderung der 
Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen im vorliegenden Fall nicht zu erwarten.  
Gewerbelärm 
Unter Berücksichtigung der geplanten Erweiterungen der Lebensmittelmärkte EDEKA und ALDI 
werden die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm tagsüber (6.00 – 22.00 Uhr) überwie-
gend eingehalten, an zwei Wohnhäusern südlich der K önigsberger Straße jedoch werden die 
Werte für reine Wohngebiete um bis zu 5 dB(A) überschritten. Diese Überschreitung besteht j e-
doch rein rechnerisch auch bereits schon im Bestand. Künftig ist gemäß der schalltechnischen 
Untersuchung von Wenker & Gesing ( 2018) durch die Verlagerung des Parkplatzes in den 
westlichen Bereich des Plangebietes – trotz deutlich erhöhtem Kundenverkehr – an den immis-
sionsempfindlichsten Nutzungen mit keiner wesentlichen Zunahme der anlagenbezogenen 
Lärmimmissionen zu rechnen.  
Im Bereich der im Osten des Plangebietes festzusetzenden Mischgebietsflächen sind auch 
künftig durch Kundenverkehre, Warenlieferungen etc. der Einzelhandelsnutzungen aufgrund 
des ausreichenden Abstandes zu den Lärmquellen und der Gebäudeabschirmungen keine aus 
schallimmissionsschutzrechtlicher Sicht kritischen Geräuscheinwirkungen zu erwarten (Wen-
ker&Gesing, 2018).  
In der oben genannten schalltechnischen Untersuchung zum vorliegenden Bebauungsplan 
werden einige Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der Nachbarschaft bzw. zur Vorsorge g e-
gen schädliche Umwelteinwirkungen durch gewerblich bedingte Geräusche genannt, die im 
Rahmen des bauordnungsrechtlichen Zulassungsverfahrens detailliert zu prüfen sind. Dies be-
trifft die Beschränkung des Anliefer - und Kundenverkehrs auf den Tageszeitraum (6.00- 22.00 
Uhr), die überwiegende Einhausung der Anlieferzone im Sondergebiet 1, eine Abschirmung der 
Einkaufswagen-Depots, Asphaltierung o.ä. der Fahrgassen und lärmarme Bereifung der Ei n-
kaufswagen sowie eine kritische lärmtechnisc he Überprüfung eines möglichen Nachtbetriebs 
der gastronomischen Betriebe in den Mischgebieten. Im Bebauungsplan erfolgen entsprechen-
de Hinweise zum Immissionsschutz.  
Im weiteren Verfahren ist darauf zu achten, dass die noch nicht betrachteten Klima-  und Lüf-
tungstechnik-Anlagen auf dem Dach des Edeka-Marktes nicht zu beachtlichen Erhöhungen des 
gewerblichen Lärmpegels am Tag führen.

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung / Seite 18 von 26 
Weitere Informationen können der genannten schalltechnischen Untersuchung entnommen 
werden.  
Schädliche Umwelteinwirkungen durch verkehrsbedingte Luftschadstoffe sind nach den E r-
kenntnissen der Untersuchungen zur Luftreinhalteplanung der Stadt Münster an diesem Stand-
ort nicht zu erwarten.   
Zu zeitlich begrenzten Belastungen durch Lärmemissionen, Abgase und ggf. Staub und E r-
schütterungen der Baufahrzeuge und –maschinen wird es während der Abriss- und Bauarbeiten 
kommen.  
Risiken für die menschliche Gesundheit sind im Rahmen des Bebauungsplans nicht bekannt 
und nicht absehbar. Grundsätzlich sind solche Risiken jedoch im Rahmen der nachfolgenden 
Genehmigungsverfahren zu betrachten und zu minimieren bzw. auszuschließen (z.B. Brand-
schutzkonzept in der Baugenehmigung). Erhebliche Umweltgefahren, schwerwiegende Unfälle 
(Katastrophen) sind mit Realisierung des Vorhabens und dessen Betrieb nicht zu erwarten.  
Hinsichtlich der Kumulierung mit anderen Planungen ist die geplante Quartiersentwicklung im 
Bereich Kiesekampweg rund 600 m westlich des Stadtteilzentrums Hamannplatz zu nennen. 
Am Kiesekampweg ist ein Wohnquartier mit ergänzenden Nahversorgungseinrichtungen, die 
der wohnortnahen Grundversorgung dienen, geplant. Außerhalb des Stadtteilzentrums Ham a-
nnplatz wird die Einzelhandelsansiedlung in Coerde gemäß Einzelhandelskonzept der Stadt 
Münster auf die reine Nahversorgung begrenzt.   
Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, wie z.B. Landschaft / Ortsbild und Kultur-
güter werden in den zugehörigen Kapiteln thematisiert.  
8.4.2  Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt 
Derzeitige Umweltsituation 
Eingriffsbilanzierung 
Der ca. 2,9 ha große und zur Umgestaltung vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplans 
Nr. 557 Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz weist mit Ausnahme der innerhalb der B e-
wegungs- und Verkehrsflächen vorhandenen Baum - und Ziergehölzbeständen keinerlei unver-
siegelte Flächen auf. Die in der Regel äußerst kleinräumigen Baumscheiben und Ziergehölzfl ä-
chen innerhalb der Asphalt - und Pflasterflächen sind sehr stark verdichtet und auf Grund ihres 
Erscheinungsbildes und dem vorhandenen Nutzungsdruck als überwi egend naturfern einzustu-
fen. Eine Ausnahme hiervon bilden insgesamt 7 Großbäume, die im Bebauungsplan als zu er-
halten festgesetzt werden (s. unten).  
Eine gesonderte ökologische Bewertung und Eingriffsbilanzierung ist für den überwiegend ver-
siegelten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 557 aufgrund seiner Naturferne daher nicht 
erforderlich. 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Erhaltungsgebot für den Platanenbestand 
Eine Ausnahme von dem überwiegend naturfernen Erscheinungs bild des Hamannplatzes bi l-
den vereinzelte Großbäume (7 Platanen) im Umfeld des Spielplatzes und entlang der nord -

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung / Seite 19 von 26 
östlichen Plangrenze. Im Hinblick auf ihre Raumbedeutsamkeit innerhalb des Plangebietes und 
der von den 7 Platanen ausgehenden stadtklimatischen Wohlfahrtswirkungen (Beschattung, 
Staubfilter, etc.) sind die Platanen langfristig zu erhalten.  
Aufgrund der beschriebenen Wertigkeit werden die 7 Platanen über Einzelfestsetzungen im B e-
bauungsplan gesichert.  
Öffentliche Grünfläche 
Die vorhandene öffentliche Grünfläche im Norden des Plangebietes wird im Bebauungsplan un-
ter geringfügiger Flächenreduzierung festgesetzt (s. Kap. 8.4.1).  
Begrünungsmaßnahmen 
Die bisherigen Baumstandorte innerhalb der autofreien Einkaufszone können teilweise erhalten 
bleiben. Eine Festsetzung erfolgt aufgrund der oben beschriebenen relativ geringen Wertigkeit 
nicht. Zur Begrünung des Plangebietes erfolgen darüber hinaus die Festsetzung von Pflanzg e-
boten mit Erhalt eines Baumes an der Königsberger Straße sowie die textliche Festsetzung zur 
Dachbegrünung, von der allerdings abgewichen werden kann. Begrünte Dächer wirken als Le-
bensräume für Pflanzen, Insekten, Vögel usw. und haben damit positive ökologische Auswi r-
kungen.  
Die sonst übliche Festsetzung zur Stellplatzbegrünung, nach der alle 6 Stellplätze ein mittel- bis 
großkroniger Laubbaum zu pflanzen ist, ist im vorliegenden Bebauungsplan aufgrund beengter 
Platzverhältnisse nicht vorgesehen. Stattdessen soll die Bepflanzung der in der Planskizze vor-
geschlagenen Baumstandorte im städtebaulichen Vertrag geregelt werden. Im Bebauungsplan 
vorgeschlagen sind insgesamt ca. 14 Bäume bei ca. 168 Stellplätzen sowie ca. 5 Bäume im Be-
reich der Fahrradstellplätze im Westen des Plangebietes.  
Artenschutz 
Die Gebäude im Plangebiet sind potenzi ell als Tagesverstecke für häufige, im Siedlungsraum 
vorkommende Fledermausarten wie die Zwergfledermaus geeignet. Um möglichen Beeinträc h-
tigungen von Fledermäusen entgegenzuwirken, werden im Rahmen von Abbruchanträgen sei-
tens der Unteren Naturschutzbehörde Untersuchungen zu Fledermausvorkommen gefordert 
und geprüft, welche Auflagen zum Schutz von Fledermäusen erforderlich sind.  
Hinsichtlich brütender Vögel ist aufgrund der geringen Ausstattung des Plangebietes mit geei g-
neten Grünstrukturen und –flächen lediglich mit häufigen Arten des Siedlungsraumes zu rec h-
nen. Zum Schutz von Brutvögeln sind Gehölzentnahmen i.d.R. nur in der Zeit zwischen Oktober 
und Februar des Folgejahres vorzunehmen. Wird im Rahmen einer gesonderten artenschut z-
rechtlichen Begehung der Nachweis erbracht, dass Tötungen von Brutvögeln und derer For t-
pflanzungsstadien im Rahmen des Vorhabens sicher ausgeschlossen werden können, sind 
Maßnahmen die Entfernung und die Rodung von Gehölzen betreffend gegebenenfalls auch 
während der Sperrzeit möglich.  
Mit Blick auf die Bestandssituation, in der das Stadtteilzentrum bereits stark versiegelt und be-
baut ist und unter Berücksichtigung der Erhaltungs - und Begrünungsmaßnahmen ist nicht von 
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen für das Schutzgut auszugehen.

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung / Seite 20 von 26 
8.4.3  Fläche und Boden 
Derzeitige Umweltsituation 
Die Fläche des Stadtteilzentrums ist bereits im Ist-Zustand fast vollständig überbaut und versie-
gelt (s. Punkt 8.4.2.). Die natürlichen Bodenfunktionen sind in den versiegelten Bereichen nicht 
mehr vorhanden. Auch die heutige Grünfläche des Spielplatzes war in der Vergangenheit als 
Teil der befestigten Flächen des Hamannplatzes und eines Wasserbeckens versiegelt.  
Altlasten 
Im Bereich der Planung befindet sich die im städtischen Altlasten- /-Verdachtsflächenkataster 
geführte Fläche Nr. 637. Hierbei handelt es sich um den ehemaligen Standort einer chemischen 
Reinigung.  
Auswirkungen der Planung /Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 
Die Weiterentwicklung des bestehenden Stadtteilzentrums Hamannplatz entspricht dem Ziel der 
vorrangigen Ausrichtung der Bauleitplanung auf die Innenentwicklung gemäß § 1a Absatz 2 
BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen und die Möglichkeiten der 
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenent-
wicklung zu nutzen sowie Bodenverdichtungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.  
Durch die Erweiterung des Discounters wird in geringfügigem Maße Grünfläche in Anspruch 
genommen und überbaut. Auch diese Fläche war in der Vergangenheit als Teil des Hamann-
platzes mit Wasserbecken bereits versiegelt. Bei Neuversiegelung und Bebauung von Boden ist 
in der Regel von erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auszugehen. Aufgrund der g e-
ringen Größe der neu versiegelten Fläche sowie der T atsache, dass die Fläche bereits in der 
Vergangenheit versiegelt war und die Planung generell der Bodenschutzklausel des BauGB 
hinsichtlich Nachverdichtung bereits bebauter Flächen entspricht, ist im vorliegenden Fall nicht 
von relevanten Umweltauswirkungen auszugehen.  
Altlasten 
Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung erfolgte eine konkrete Abgrenzung des zu kenn-
zeichnenden Bereiches. Diese Fläche wird im Bebauungsplan gekennzeichnet als „Fläche, de-
ren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind (Altlasten)“. Die technischen 
Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen werden im nachfolgenden Bauantragsverfahren für 
den Einzelfall festgelegt.  
Abfall 
Hinsichtlich der Vermeidung, Verwertung und Entsorgung der Abfälle der Gewerbebetriebe sind 
die Vorgaben der Gewerbebfallverordnung zu beachten. Die gewerblichen Siedlungsabfälle 
sind getrennt nach Papier, Pappe, Karton, Kunststoffe, Glas, Metalle, Holz, Textilien und Bioab-
fälle zu erfassen, zu do kumentieren und einer Wiederverwendung oder einem Recycling zuz u-
führen. Auch für Bau - und Abbruchabfälle definiert die Verordnung erweiterte Getrenntsam m-
lungs- und Dokumentationspflichten. 
Zu Bodendenkmälern s. Punkt 8.4.7 (Kulturgüter).

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung / Seite 21 von 26 
8.4.4  Wasser 
Derzeitige Umweltsituation 
Im Plangebiet kommen keine Oberflächengewässer vor. Die Grundwasserneubildungsrate ist 
bereits im Ist -Zustand durch die Versiegelung stark eingeschränkt. Das Niederschlagswasser 
wird in der Bestandssituation ungedrosselt in die Kanalisation eingeleitet.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 
Für eine verzögerte Abführung sowie eine teilweise Verdunstung des Niederschlagswassers 
wird eine vollflächige Dachbegrünung der Neubauten textlich festgesetzt. Diese t extliche Fest-
setzung stellt die Regel dar, von der ausnahmsweise abgewichen werden kann, wenn die abge-
leitete Niederschlagswassermenge geringere Werte einhält. Hierfür würden technische Einric h-
tungen wie unterirdische Speicherbecken benötigt.  
Unter den beschriebenen Voraussetzungen und unter Berücksichtigung der Bestandssituation 
sind durch die Planung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten.  
8.4.5  Klima / Luft 
Derzeitige Umweltsituation  
Aufgrund des bestehenden hohen Versiegelungs grades besteht im Plangebiet im Sommer bei 
entsprechender Sonneneinstrahlung eine Wärmebelastung tagsüber und nachts. Positive Kl i-
mawirkungen haben die Grünfläche im Norden sowie die Bäume des Plangebietes, die als 
Frischluftproduzenten fungieren, indem si e Aerosole binden, Kohlendioxid verbrauchen und 
Sauerstoff produzieren. Im Sommer führt die Schattenwirkung zu einer Hitzeentlastung.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Die öffentliche Grünfläche mit Spielplatz im Norden des Plangebietes bleibt unter geringfügiger 
Flächenreduzierung grundsätzlich erhalten. Durch die Festsetzung eines Erhaltungsgebotes für 
die 7 Großbäume (Platanen) im nordöstlichen Plangebiet sowie eines Einzelbaums an der K ö-
nigsberger Straße bleiben die Bäume mit ihren positiven Wirkungen für das Kleinklima erhalten. 
Weitere Bäume im Bereich des Stadtteilzentrums, die nicht zwingend für Gebäudeneubauten 
etc. gefällt werden müssen, können erhalten bleiben.  
Die geplante Dachflächenbegrünung hat positive Aus wirkungen auf das Kleinklima durch die 
Verdunstungswirkung der Pflanzen. Aufgrund dessen sollte von der Ausnahmemöglichkeit, bei 
der keine Dachbegrünung durchgeführt wird, nach Möglichkeit kein Gebrauch gemacht werden.  
Bei der geplanten Stellplatzbegrünun g ist der Schattenwurf der Bäume an warmen Sommert a-
gen die erwünschte positive Klimawirkung. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse im Plange-
biet erfolgt nicht die sonst übliche Festsetzung der Pflanzung eines mittel - bis großkronigen 
Laubbaums alle 6 Stellplätze sondern es sollen über Regelungen im städtebaulichen Vertrag 
die vorgeschlagenen, ca. 14 Bäume im Bereich der PKW - sowie ca. 5 Bäume im Bereich der 
Fahrradstellplätze gepflanzt werden. Damit fällt die stadtklimatische Wohlfahrtswirkung etwas 
geringer aus.   
Erhebliche Umweltauswirkungen auf das Kleinklima sind mit Blick auf die Bestandssituation 
durch die Planung nicht zu erwarten.

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung / Seite 22 von 26 
Klimawandel 
Neben bau-  und betriebsbedingten Treibhausgasemissionen fallen diese auch aus dem Ve r-
kehrsaufkommen an. A ufgrund des vergrößerten Einzelhandelsangebotes entsteht deutlich er-
höhter Kundenverkehr von 2.500 zusätzlichen PKW -Bewegungen auf den Stellplatzflächen des 
Stadtteilzentrums (Wenker&Gesing, 2018) und damit verbundene höhere Treibhausgasemiss i-
onen.   
Der Ersatz der energetisch veralteten Gebäudesubstanz durch neue, entsprechend gedämmte 
Gebäude ist im Hinblick auf den Klimawandel positiv zu bewerten.  
Mit Blick auf erneuerbare Energien ist auf die textliche Festsetzung gemäß § 86 BauO NW hi n-
zuweisen, nach der Solarpaneele oder Photovoltaikanlagen im gesamten Plangebiet auf den 
Gebäuden zulässig sind.  
8.4.6  Landschaft / Ortsbild 
Derzeitige Umweltsituation  
Das Plangebiet liegt innerhalb des dicht bebauten Siedlungsbereichs von Coerde. Als inner-
städtisches Areal hat das Plangebiet keinen direkten Bezug zur freien Landschaft. Das Ortsbild 
ist geprägt durch das bestehende Stadtteilzentrum Hamannplatz aus den 1960er bis -70er Jah-
ren, das durch den Neubau des Discounters im Norden Ende der 1990er Jahre eine wesentl i-
che Änderung erfuhr. Im Jahr 2005 wurde der Spielplatz im Norden des Plangebietes angelegt 
und ersetzte das dortige Wasserbecken und Teile der befestigten Fläche des Hamannplatzes.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Die neue Planung der Umstrukturierung und Vergrößerung des Einzelhandels greift das best e-
hende Konzept einer autofreien Einkaufszone auf und entspricht damit den Anregungen der 
Bürgerinnen und Bürger der öffentlichen Zukunftswerkstatt im Jahr 2015 in Coerde.  
Eine unerwünschte Höhenentwicklung der Gebäude ist durch die maximal mögliche 3-
Geschossigkeit ausgeschlossen.  
Als Ortsbild prägende Grünstrukturen sind die 7 Platanen im Umfeld des Spielplatzes zu nen-
nen, diese werden im Bebauungsplan festgesetzt und bleiben damit dauerhaft erhalten. Auch 
die öffentliche Grünfläche mit Spielplatz bleibt unter geringfügiger Flächenreduzierung erhalten. 
Darüber hinaus erfolgt die Begrünung des umgebauten Stadtteilzentrums durch die Pflanzgebo-
te und Erhalt eines Baumes im Bereich Königsberger Straße sowie die geplante Stellplatzbe-
pflanzung (s. Kap. 8.4.2). Auch mit der geplanten Dachflächenbegrünung, von der allerdings 
abgewichen werden kann (s. Kap. 8.4.2) erfolgt eine optische Aufwertung der Neubebauung. 
Die Dächer der maxi mal 3 -geschossigen Neubebauung sind von der umliegenden, höheren 
Bebauung, insbesondere südlich der Königsberger Straße, einsehbar.  
Negative Auswirkungen auf das Ortsbild bzw. die umgebende Landschaft im Umfeld von Coer-
de sind nicht zu erwarten.

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung / Seite 23 von 26 
8.4.7  Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung 
und Minderung 
Es befinden sich keine Baudenkmäler im Plangebiet, Bodendenkmäler sind nicht bekannt. Für 
den Fall des Auffindens eines Bodendenkmals befindet sich ein entsprechender Hinweis im Be-
bauungsplan.  
Der Hamannplatz als Stadtteilzentrum von Coerde wird mit Blick auf eine dauerhafte Erhaltung 
aufgewertet.  
8.4.8  Wechselwirkungen 
Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die 
einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben.  
8.4.9  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen 
Die Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte durch den Verkehrslärm im 
südlichen Plangebiet sind als erhebliche Umweltauswirkungen zu werten (s. Kap. 8.4.2). Diesen 
wird durch geeignete passive Schallschutzmaßnahmen begegnet. Des Weiteren handelt es sich 
bei den Überschreitungen der Immissionsrichtwerte für Gewerbelärm tagsüber an zwei Wohn-
gebäuden an der Königsberger Straße um erhebliche Umweltauswirkungen. Diese Überschrei-
tungen bestehen rechnerisch bereits im Bestand und werden durch die Planung nicht erhöht. 
Der Bebauungsplan enthält Hinweise zur Vorsorge gegen Gewerbelärm.  
Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter aufgrund von Versiegelungen 
sind mit Blick auf die Bestandssituation (bereits bestehendes Stadtteilzentrum, überwiegend 
versiegelter Bereich) nicht zu erwarten.  
8.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) 
Die Nullvariante auf Ebene des Bebauungsplans würde bedeuten, dass der Plan nicht aufg e-
stellt und realisiert würde. Die Umstrukturierung und Modernisierung des Stadtteilzentrums mit 
Vergrößerung des Einzelhandelsangebotes würde nicht durchgeführt werden.  
8.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Im Jahr 2015 wurde eine öffentliche Zukunftswerkstatt mit Bürgerinnen und Bürgern durchg e-
führt, die zum Ergebnis hatte, dass die Vergrößerung des Lebensmittelangebotes erwünscht, 
die getrennte räumlic he Nutzungsstruktur von Auto und Fußgänger dabei jedoch aufrecht zu 
erhalten ist. Unter dieser Prämisse wurden die Erweiterungspläne des Edeka - und Aldi-Marktes 
neu strukturiert. Der Bebauungsplan Nr. 557 schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen 
für diese Planung.  
8.7  Überwachung (Monitoring) 
Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchfüh-
rung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteil i-
ge Auswirkungen frühzeitig zu ermit teln und somit in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen 
zur Abhilfe zu ergreifen.

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung / Seite 24 von 26 
Konkrete Maßnahmen im Zuge des Monitorings sind zurzeit nicht vorgesehen. Mit Blick auf den 
Immissionsschutz sind in nachfolgenden Genehmigungsverfahren ggf. noch Festlegung en zu 
treffen, die einem Monitoring unterzogen werden sollten. Eine abschließende Festlegung ist 
zurzeit noch nicht möglich bzw. erforderlich.  
Sofern sich im Zuge der kontinuierlich laufenden Untersuchungen zur Umweltsituation in Müns-
ter Hinweise auf nach teilige Auswirkungen für das Baugebiet oder die Umgebung ergeben, 
werden diese mit Blick auf ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe herangezogen. 
8.8  Zusammenfassung 
Die Planung sieht eine Neustrukturierung der Bauflächen, der Stellflächen und der Wegebezi e-
hungen im bestehenden Stadtteilzentrum Coerde vor. 
Im Einzelnen sind Erweiterungen des Vollsortimenters EDEKA mit bis zu einer Verkaufsfläche 
von 2.200 m², des Discounters ALDI  mit bis zu einer Verkaufsfläche von 1.250 m²  sowie der 
nördlichen und östlichen Ladenzeile sowie ergänzender, zentrentypischer Einzelhandel (Droge-
rie) vorgesehen. Diese drei Teilbereiche werden als Sondergebiete 1 -3, die verbleibenden, öst-
lichen Teilbereiche als Mischgebiete festgesetzt. Die vorhandene öffentliche Grünfläche im 
Norden mit Kinderspielplatz bleibt erhalten und wird unter geringfügiger Flächenreduzierung 
aufgrund der Norderweiterung des Discounters im Bebauungsplan festgesetzt.  
Die Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte durch den Verkehrslärm im 
südlichen Plangebiet sind als erhebliche Umweltauswirkungen zu werten (s. Kap. 8.4.2). Diesen 
wird durch geeignete passive Schallschutzmaßnahmen begegnet. Des Weiteren handelt es sich 
bei den Überschreitungen der Immissionsrichtwerte für Gewerbelärm tagsüber an zwei Wohn-
gebäuden an der Königsberger Straße um erhebliche Umweltauswirkungen. Diese Überschrei-
tungen bestehen rechnerisch bereits im Bestand und werden durch die Planung nicht erhöht. 
Der Bebauungsplan enthält Hinweise zur Vorsorge gegen Gewerbelärm.  
Das Stadtteilzentrum am Hamannplatz weist mit Ausnahme der innerhalb der Bewegungs - und 
Verkehrsflächen vorhandenen Baum - und Ziergehölzbestände keinerlei unversiegelte Flächen 
auf. Die in der Regel äußerst kleinräumigen Baumscheiben und Ziergehölzflächen innerhalb der 
Asphalt- und Pflasterflächen sind sehr stark verdichtet und auf Grund ihres Erscheinungsbildes 
und dem vorhandenen Nutzungsdruck als überwiegend naturfern einzustufen. Eine Ausnahme 
hiervon bilden insgesamt 7 Großbäume (Platanen), die im Bebauungsplan als zu erhalten fes t-
gesetzt werden. 
Eine vollflächige Dachbegrünung wird als Regel textlich festgesetzt, von der ausnahmsweise 
abgewichen werden kann. Ziel ist es, das Niederschlagswasser verzögert abzuführen und tei l-
weise zu verdunsten. Sofern von der Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht wird und techni-
sche Einrichtungen zur Niederschlagswasserrückhaltung zum Tragen kommen, entfallen die 
Verdunstungswirkung der Gründächer und ihre positiven kleinklimatischen und ökologischen 
Wirkungen sowie die optische Aufwertung der Neubebauung.   
Erhebliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter aufgrund von Versiegelungen sind mit 
Blick auf die Bestandssituation (bereits bestehendes Stadtteilzentrum, überwiegend versiegelter 
Bereich) nicht zu erwarten.

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung / Seite 25 von 26 
Der ehemalige Standort einer chemischen Reinigung innerhalb des Plangebietes wird als „Fl ä-
chen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind (Altlasten)“ g e-
kennzeichnet.  
Die Weiterentwicklung des bestehenden Stadtteilzentrums Hamannplatz entspricht dem Ziel der 
vorrangigen Ausrichtung der Bauleitplanung auf die Innenentwicklung gemäß § 1a Absatz 2 
BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen und die Möglichkeiten der 
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenent-
wicklung zu nutzen sowie Bodenverdichtungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.  
8.9  Quellen 
 Wenker & Gesing (2018): Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 557 
„Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz“ der Stadt Münster. 
 Stadt Münster (2017): Fortschreibung Einzelhandel- und Zentrenkonzept Münster 
(V/1048/2017) http://www.stadt-muenster.de/fileadmin//user_upload/stadt-muenster/ 
61_stadtplanung/pdf/einzelhandel/einzelhandelskonzept_v-1048-2017.pdf 
 Umweltkataster der Stadt Münster im Internet: 
(http://www.muenster.de/verkehr_umwelt.html / Umweltkataster 
9  Gesamtabwägung  
Die Planung verfolgt das wichtige Ziel, die erforderliche Umstrukturierung des Stadtteilzentrums 
planungsrechtlich abzusichern und gestalterische sowie verkehrstechnische Rahmenrichtlinien 
zu set zten. Unter Berücksichtigung dieses Ziels sind die im Verfahren eingegangenen Anr e-
gungen, Bedenken und Hinweise - die öffentlichen und privaten Belange untereinander und g e-
geneinander abwägend - soweit als möglich in die Planung eingeflossen. 
Im Geltungsbereich werden Angebote geschaffen, die die Erweiterung/Neubau der Lebensmi t-
telmärkte EDEKA und ALDI sowie zusätzliche Erweiterungsmöglichkeiten für den übrigen B e-
stand ermöglichen. Gleichzeitig bleibt das räumliche Prinzip mit der Trennung zwischen Aut o-
verkehr und Aufenthaltsbereich bestehen. Nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher und s o-
zialer Hinsicht sind nicht ersichtlich. 
10  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen 
Mit den Investoren bzw. Grundstückseigentümern werden für die Erweiterung des A ldi- bzw. 
Edeka-Marktes Städtebauliche Verträge gem äß § 11 BauGB abgeschlossen , um notwendige 
Maßnahmen für die Vorbereitung und Durchführung der geplanten Neubauten zu regeln.  
Die Lebensmittelmärkte E DEKA und ALDI streben zunächst den Abriss der bes tehenden Ge-
bäude und anschließend die jeweilige Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit erweiterter 
Verkaufsfläche an. Während der Umbaumaßnahmen des Edeka- Gebäudes soll temporär im 
westlichen Gebäude (ehemals Postbörse) die Nahversorgung in reduzierter Form sichergestellt 
werden.  
Aufgrund von Erneuerungsmaßnahmen auf der öffentlichen Fläche Hamannplatz können finan-
zielle Umlagen (Erschließungsbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz – KAG) auf die An-
lieger zukommen.

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Begründung / Seite 26 von 26 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zu 
dem durch den Rat der Stadt Münster am __________ als Satzung be-
schlossenen Bebauungsplan Nr. 557: Coerde – Stadtteilzentrum am 
Hamannplatz. 
Münster, den __________  
 
Markus Lewe  
Oberbürgermeister

Beschlussvorlage

12205 Zeichen

V/0187/2019 
V/0187/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bebauungsplans Nr. 557: Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz -   
1. Beschluss über die Stellungnahmen  
2. Satzungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   28.03.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   03.04.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Über die vorliegende n Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 557: Coerde – 
Stadtteilzentrum am Hamannplatz wird wie folgt Beschluss gefasst: 
 
1.1  Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander 
wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 557 nicht 
gefolgt: 
1.1.1  Die mehrgeschossige Bebauungsmöglichkeit auszuweiten (Anlage 1, Punkt 1.1). 
 
1.1.2  Den Coerdemarkt durch die Internatsfläche des Bundesprachenamtes zu erwei-
tern (Anlage 1, Punkt 1.2). 
 
1.1.3  Einen Teil des Parkplatzes für Bebauungen zu nutzen (Anlage 1, Punkt 1.3). 
 
1.1.4  Der Verlegung oberirdischer Stellplätze in eine Tiefgarage (Anlage 1, Punkt 1.5). 
 
1.1.5  Eine Bebauung mit Arkaden festzusetzen (Anlage 1, Punkt 1.6). 
 
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
01.03.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Völlmecke / Herr Geitel 
Telefon: 492 61 54 /  
492 61 93 
Völlmecke@stadt-
muenster.de  
Geitel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0187/2019 
1.1.6  Den Stellplatz zentral anzusiedeln, die Fußgängerzone zu überbauen und den 
Parkplatz durch eine Mauer abzutrennen (Anlage 1, Punkt 1.7). 
 
1.1.7  Die unbebaute Fläche nördlich der Gaststätte am Hamannplatz Nr. 30 zu aktivie-
ren (Anlage 1, Punkt 1.9). 
 
1.1.8  Die Fassadengestaltung des Edeka-Marktes in Klinker und in Architekturbeton 
festzusetzen (Anlage 1, Punkt 1.10). 
 
1.1.9 Die vollflächige Ausweisung mit zwei Vollgeschossen im Sondergebiet 1 (Ede-
ka/Drogerie) (Anlage 1, Punkt 1.12). 
 
1.1.10  Den Kletterbaum im Bereich Sparkasse und Apotheke zum Erhalt festzusetzen 
(Anlage 1, Punkt 1.17). 
 
1.1.11  Die Verlegung der Parkplatzfläche nach Osten und die der bebaubaren Fläche 
nach Westen (Anlage 1, Punkt 1.19). 
 
1.1.12  Der Anlegung eines zentralen Stellplatzes (Anlage 1, Punkt 1.20). 
 
1.1.13  Eine Fläche für den Bau einer Wartehalle an der Bushaltestelle Königsberger 
Straße zu reservieren (Anlage 1, Punkt 2.2.1)  
 
1.2  Die in der Planzeichnung gekennzeichnete Vordach-Fläche (VD) am Hamannplatz 29/29a 
wird verkleinert.  
2. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 557 wird gemäß §§ 2 und 10 in Verbindung mit 
den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NRW als Satzung beschlossen.  
Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 557 wird ebenfalls beschlossen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die vorstehenden Beschlüsse entstehen der Stadt Münster keine Kosten.  
Die Stadt Münster schließt mit den Investoren einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB , in 
der die maßnahmebedingten Aufwendungen finanziell geregelt werden. Nicht maßnahmebedingte 
Aufwendungen bzw. maßnahmenanteilige Kosten im Bereich der technischen Infrastruktur trägt die 
Stadt Münster. 
 
 
Begründung: 
Mit dem Bebauungsplan wird die Grundlage für eine durchgreifende Neustrukturierung des Stadttei l-
zentrums am Hamannplatz in Coerde geschaffen und ein, in der Öffentlichkeit intensiv diskutierter, 
mehrjähriger Planungsprozess zu einem ersten Abschluss gebracht. Mit dem Bebauungsplan werden 
die künftigen Bebauungsmöglichkeiten und die Erschließungsflächen neu strukturiert. In einem zwe i-
ten Schritt  soll ein Konzept zur Neugestaltung des Hamannplatzes - wiederum mit Beteiligung der 
Öffentlichkeit - entwickelt werden. 
Das Zentrum am Hamannplatz existiert, mit Ausnahme des Aldi -Marktes, seit über fünfzig Jahren 
nahezu unverändert. Dies hat zu offensich tlichen strukturellen und gestalterischen Mängeln geführt.

- 3 - 
V/0187/2019 
Insbesondere die kleinteilige Ladenstruktur mit lediglich einem Laden von 1.000 m² Verkaufsfläche 
(EDEKA), ist angesichts der heutigen Flächenansprüche von Lebensmittelversorgern, nicht mehr 
zeitgemäß. Auch die Vielzahl von Teileigentümern und deren wechselseitige Abstimmungserforde r-
nisse begünstigen Modernisierungsmaßnahmen nicht. 
Das Zentrum an der Königsberger Straße gelegen, von der Melanchthon Grundschule, dem Zentrum 
der Andreas Kirchengemeind e und der Wohnbebauung im Osten städtebaulich eingerahmt, ist fl ä-
chenmäßig nicht erweiterbar. Eine Modernisierung des Zentrums kann daher nur durch eine Ne u-
strukturierung innerhalb des Bestandes erfolgen. Der Lebensmittelhandel ist die zentrale Säule fun k-
tionierender und damit attraktiver Stadtteilzentren. Die Zielsetzung der Planung bestand folglich darin 
anstelle vieler kleiner Ladeneinheiten ein Nebeneinander von großen Läden und kleinen Läden zu 
ermöglichen, um dem Lebensmittelhandel zeitgemäße Ladengrö ßen bereitstellen zu können von d e-
ren Frequenz der kleinteilige Einzelhandel und damit das Zentrum als Ganzes profitiert. 
Angesichts dieser Rahmenbedingungen war es von erheblichen Vorteil für die Aufwertungsplanu n-
gen, dass die beiden Lebensmittelanbieter,  die Firmen Stroetmann und Aldi, bereit waren, in erhebl i-
chem Umfang in die Neuaufstellung ihrer Märkte zu investieren und in einem langen Planungs - und 
Aushandlungsprozess erheblich dazu beigetragen haben, dass für die Neugestaltung des Zentrums 
am Hamannplatz eine von breitem Konsens getragene Lösung gefunden werden konnte. 
Im Verlauf des mehrjährigen Planungsprozesses fand eine intensive Beteiligung der Bürger in mehre-
ren Informationsveranstaltungen und Planungsworkshops statt. Im Ergebnis hat der intens ive Bürger-
dialog dazu geführt, dass das prägende Strukturmerkmal des heutigen Zentrums, die fußgängerorien-
tierte Mitte mit den außen herum angeordneten KFZ -Stellplätzen gegenüber einer autoorientierten 
Neugestaltung des Zentrums mit einem zentralen KFZ -Parkplatz aus Sicht der Bürger eindeutig zu 
favorisieren war. Damit können die für Coerde typischen städtebaulichen Merkmale, die Gasse „Kö“ 
und der weitläufige Hamannplatz erhalten bleiben. Der Bebauungsplan setzt dieses Ergebnis durch 
die Anordnung der überbaubaren Flächen, der Platzflächen sowie der Stellplatzflächen entsprechend 
um.  
Auch die Abstimmung der architektonischen Gestaltung der beiden Ladenprojekte hat zu einer inte n-
siven Diskussion geführt. Der Beirat für Stadtgestaltung ist generell bei Umgestaltungsmaßnahmen in 
den Stadtteilzentren zu beteiligen. Dort haben die Firmen Stroetmann und Aldi ihre Projektentwürfe 
am 24.04.2018 und 12.06.2018 vorgestellt. Für den Edeka -Markt wurden zwei Varianten, ein vollve r-
klinkerter Bau und ein im Erdgeschoss verklinkerter und im Obergeschoss in Waschbeton bzw. Archi-
tekturbeton ausgeführter Bau vorgestellt.  
Der gestalterischen Argumentation mit einer Ausführung der Obergeschossflächen in Waschbeton 
oder Architekturbeton sollte die Bestandsbebauung auch prägend f ür die geplante Neubebauung 
sein, schloss sich der Beirat ausdrücklich nicht an. Der Beirat hob vielmehr hervor, dass das gestalte-
rische Zusammenwachsen beider Ladenprojekte durch die Verwendung einheitlicher Klinkermateri a-
lien und ohne die Verwendung von Waschbeton für die Obergeschoss- und Attikabereiche ausgeführt 
werden sollten. Dadurch sollten die Neubauten in zeitgemäßer Form gestalterisch gegenüber den 
Bestandsgebäuden abgesetzt und ihre Authentizität gestärkt werden. 
Die Diskussionen zugunsten einer  Bebauung mit Waschbeton bzw. Architekturbeton in den Oberg e-
schossbereichen setzte sich im Stadtteil jedoch fort. Dies führte dazu, dass die Bezirksvertretung

- 4 - 
V/0187/2019 
Münster-Nord am 09.10.2018, anlässlich der Berichtsvorlage zur Offenlegung des Bebauungspla n-
entwurfes, beschlossen hat, dass die Offenlegung mit folgenden Änderungen erfolgen solle: 
 für den Edeka- und den Aldi-Neubau als oberer Abschluss eine Waschbetonattika entsprechend 
dem nördlichen Bestandsgebäude vorzusehen ist, um den Gesamteindruck eines archi tektoni-
schen Ensembles (Bestandsbebauung und Neubauten) „Coerdemarkt“ beizubehalten und 
 das Vordach des Aldi-Neubaus in gleicher Höhe wie das Bestandsgebäude vorzusehen. 
Im Planungsausschuss am 28.11.2018 wurden der Antrag der BV -Nord sowie die überarbeite te Pla-
nung der Firma Stroetmann vom 08.10.2018 vorgestellt. Der Planungsausschuss hat hierzu b e-
schlossen einerseits den Beirat für Stadtgestaltung erneut um seine Empfehlung zu der aktualisierten 
Planung zu bitten aber andererseits auch eine Verfahrensverz ögerung zu vermeiden und die Durc h-
führung der Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes kurzfristig zu ermöglichen. 
Angesichts der intensiven – auch öffentlichen – Diskussion der architektonischen Gestaltung, war die 
geringe Resonanz von Bürgerseite zur Offen legung des Bebauungsplanentwurfes, trotz Ausstellung 
des Bebauungsplanentwurfes sowie des städtebaulichen Modells in der Stadtteilbücherei am  
Hamannplatz, überraschend. Lediglich vier Eingaben wurden zur Planung eingebracht. 
Die Stellungnahmen zur künftigen Gestaltung der Bebauung ergaben kein einheitliches Meinungsbild. 
Neben zwei Stellungnahmen, die sich ausdrücklich für die Variante mit Waschbeton bzw. Architektu r-
beton in den Obergeschossbereichen aussprachen (siehe Anlage 1, Punkt 1.10), hat sich ein E inge-
ber deutlich gegen eine Übernahme der vorhandenen Waschbetonflächen ausgesprochen und eine 
Verklinkerung gefordert (siehe Anlage 1, Punkt 1.13). 
Der Beirat für Stadtgestaltung hat am 29.01.2019 seine Empfehlungen erneut bestärkt. Er befürwortet 
ausdrücklich den gestalterischen Ansatz für den Edeka -Neubau an die Ein - und Zweigeschossigkeit 
des nördlichen Bestandsgebäudes anzuknüpfen. Weitere Bezüge auf den Bestand sollten jedoch 
nicht aufgenommen werden. Der Beirat empfiehlt nach wie vor , die Außenwände insgesamt zu ve r-
klinkern und sowohl den Edeka -Markt als auch den Aldi -Markt in gleicher Materialqualität und D e-
tailausbildung (Vollverblender) auszuführen. Der niedrigeren Dachausführung beim Aldi -Markt stimmt 
der Beirat zu. 
Angesichts der über mehrere Bet eiligungsschritte entwickelten und gefestigten Haltung des Beirates 
für Stadtgestaltung schlägt die Verwaltung vor, dieser Empfehlung zu folgen und die Neubauten ei n-
heitlich zu verklinkern. 
Der vom Rat der Stadt Münster am 12.12.2012  (Vorlage Nr. V/0758/20 12) aufgestellte Bebauung s-
planentwurf hat vom 02.01. bis zum 01. 02.2019 öffentlich ausgelegen. In der Anlage 1 werden die 
Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlegung wie auch zu den Anregungen, die in vo r-
hergehenden Verfahrensschritten (Informationsveranstaltungen, Workshop,etc) vorgebracht  wurden, 
aufbereitet und mit Stellungnahmen und Beschlussvoraschlägen versehen. 
Die Überdachung im Eingangsbereich des geplanten A ldi-Marktes soll aufgrund der sonst notwend i-
gen Verlegung einer 6 m tief liegende n Schmutzwasserleitung in reduzierter Form errichtet werden. 
Dementsprechend wird in der Planzeichnung die V ordachfläche (VD) in der vom Beirat für Stadtg e-
staltung empfohlenen Form verkleinert (Beschlussvorschlag 1.2).

- 5 - 
V/0187/2019 
Durch die Änderung in der Planzeichn ung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, eine e r-
neute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich. Daher kann der Satzungsbeschluss zum Beba u-
ungsplan Nr. 557 gefasst werden (Beschlussvorschlag 2.). 
Parallel zum Bebauungsplan Nr. 557 wird der Fl ächennutzungsplan (FNP) im Rahmen der 87. Änd e-
rung geändert. Der abschließende Beschluss soll ebenfalls in dieser Sitzungskette erfolgen 
(V/0174/2019). Nach erfolgter Genehmigung der FNP -Änderung durch die Bezirksregierung Münster 
kann der Bebauungsplan Nr . 557 durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster in Kraft 
treten. 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 - Stellungnahmen 
Anlage 2 - Begründung 
Anlage 3 - Textliche Festsetzungen 
Anlage 4 - Planverkleinerung

V-0187-2019-Anlage-4-Planverkleinerung

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174

Planverkleinerung - ohne Maßstab

V-0187-2019-Anlage-1-Stellungnahmen

20412 Zeichen

Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 1 von 9 
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0187/2019 
Stellungnahme n  
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 557:  
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) und (2) Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Be-
hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) und (2) BauGB wurden fol-
gende Stellungnahmen abgegeben:  
1.  Stellungnahmen der Öffentlichkeit  
Zusammengefasste Anregungen aus vier Öffentlichkeitsveranstaltungen und der Offenlage:  
 Bürgerinformationsveranstaltung am 10.04.2013  
Öffentliche Diskussion über die mögliche Weiterentwicklung des Hamannplatzes 
 Bürgerinformationsveranstaltung am 25.06.2014  
Vorstellung des ersten Konzeptes mit der Kernaussage, den Parkplatz zentral anzusie-
deln 
 Öffentliche Zukunftswerkstatt am 04.03.2015  
Aufnahme und Visualisierung der Ideen von den Bürgerinnen und Bürger  
 Bürgerinformationsveranstaltung gemäß § 3 (1) BauGB am 18.10.2017 
 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB vom 02.01. – 01.02.2019 
1.1  Es wird angeregt, am Hamannplatz die Gebäude in die Höhe zu bauen, u.a. für Wohnnut-
zungen. 
Stellungnahme der Verwaltung  
Die Beb auung am Hamannplatz ist  ein- bis zweigeschossig. Dieses  Prinzip soll grund-
sätzlich in der Neustrukturierung weitergeführt werden. Der Bebauungsplanent wurf b e-
rücksichtigt bereits eine Verbindung Wohnen und Nahversor gung i m östlichen Bereich 
des Hamannplatzes, angrenzend an bestehende Wohnnutzungen. Dort wird ein Mischge-
biet mit bis zu drei Vollgeschossen ausgewiesen, in dem in den Obergeschossen Wohnen 
untergebracht werden kann. Eine darüber hinaus gehende Ausweitung der mehrgeschos-
sigen Bebauung wäre mit erheblichen Flächenbedarfen für Stellplätze verbunden, die in 
dem engumgrenzten Zentrumsbereich nicht zur Verfügung stehen. Die großzügigen Fl ä-
chen des Hamannplatzes sollen auch weiterhin der Öffentlichkeit und nicht privaten Nut-
zer vorbehalten werden.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, die mehrgeschossige Bebauung auszuweiten,  wird nicht gefolgt   
(Beschlussvorschlag 1.1.1).

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Stellungnahme / Seite 2 von 9 
1.2  Es wird angeregt, den Standort auf der sich das Internat der Bundeswehr (Bundesspra-
chenamt) befindet, zur Erweiterung des Coerdemarktes zu nutzen.  
Stellungnahme der Verwaltung 
Das Bundessprachenamt am Standort Hoher Heckenweg 284 ist zentraler Sprachdienst-
leister für die Bundeswehr. Die Flächen stehen nicht für andere Nutzungszwecke zur Ver-
fügung. Außerdem trennen die Hauptverkehrsstraßen Hoher Heckenweg und Königsbe r-
ger Straße den Hamannplatz von der genannten Fläche, was ein zusammenhängendes 
Zentrum nicht ermöglichen würde.  Des Weiteren lassen sich die angestrebten Erweit e-
rungen (EDEKA und ALDI) und Neuansiedlungen (Drogerie) auf der bestehenden Fläche 
des Hamannplatzes realisieren. 
Beschlussvorschlag 
Der Anregung, den Coerdemarkt  durch die Internatsfläche des Bundesprachenamtes zu 
erweitern, wird nicht gefolgt. (Beschlussvorschlag 1.1.2).  
1.3  Es wird angeregt, einen Teil des Parkplatzes als Erweiterung, beispielsweise des Edeka-
Marktes, zu nutzen. Die bestehende Anzahl an Parkplätzen sei nicht nötig.  
Stellungnahme der Verwaltung  
In der Neustrukturierung des Hamannplatzes  wird die bestehende südliche Stellplatzfl ä-
che zur Erweiterung des EDEKA und der Neuansiedlung eines Drogeriemarktes überplant  
und die Stellplatzfläche nach Westen verlegt. Die Anzahl der Stellplätze wird trotz der ge-
planten Erweiterung der Verkaufsflächen nicht vergrößert. Die geplante Anzahl ist für das 
Nahversorgungszentrum städtebaulich begründbar. E ine Überdimensionierung an Stel l-
plätzen am Hamannplatz besteht nicht.   
Beschlussvorschlag 
Der Anregung, einen Teil des Parkplatzes für Bebauungen zu nutzen, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.1.3). 
1.4  Es wird angeregt, ein Hotel und ein Begegnungszentrum am Hamannplatz anzusiedeln.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Die Funktion des Stadtteilzentrums  liegt in erster Linie in der S icherstellung der Nahver-
sorgung des Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils Coerde. Im ausgewiesenen 
Mischgebiet ist die Ansiedlung eines Hotels sowie eines Begegnungszentrums jedoch 
ausnahmsweise möglich.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschluss erübrigt sich.

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Stellungnahme / Seite 3 von 9 
1.5  Es wird angeregt, den Bau einer Tiefgarage, beispielsweise unter dem geplanten Edeka-
Markt sowie unter den oberirdischen Parkplätzen, zu ermöglichen bzw. festzusetzen. 
Dadurch kann mehr Bebauung an der Oberfläche geschafft werden. Beispiel Zentrum-
Nord. 
Stellungnahme der Verwaltung  
Die Errichtung einer Tiefgarage unterhalb des geplanten Edeka- Marktes schließt der B e-
bauungsplan nicht aus. Es wäre demnach technisch möglich. Die Kundenstellplätze sollen 
jedoch möglichst in Nähe der Läden zugeordnet werden. Tiefgaragen plätze werden von 
Geschäftskunden erfahrungsgemäß nicht gut angenommen.  
Beschlussvorschlag 
Der Stellungnahme, oberirdische Stellplätze in eine Tiefgarage zu verlegen, wird nicht ge-
folgt (Beschlussvorschlag 1.1.4).  
1.6  Es wird angeregt, für die Bebauung Arkaden festzusetzen, die zum Verweilen einladen 
und den Hamannplatz aufwerten.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Die bestehende Bebauung mit den vorgeschobenen Obergeschossteilen bildet das städ-
tebauliche Prinzip des Hamannplatz es und wurde in den zeichnerischen Festsetzungen 
übernommen. Durchgehende Arkaden würden das bestehende prägende Gestaltung s-
prinzip der Bauweise verfälschen.  
Beschlussvorschlag 
Der Anregung, eine Bebauung mit  Arkaden festzusetzen, wird nicht gefolgt  (Beschluss-
vorschlag 1.1.5)  
1.7  Es wird angeregt, den Hamannplatz in der Form umzustrukturieren, dass der Stellplatz 
zentral angesiedelt wird. Zwischen der bestehenden Fußgängerzone in Ost-West-
Richtung und dem Parkplatz soll eine etwa 1 m hohe Mauer errichtet werden. Über der 
Fußgängerzone soll eine transparente Überdachung stehen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Im Rahmen der Planungsworkshops haben sich die Teilnehmer eindeutig für die Beibe-
haltung der autofreien Mitte und die Anordnung des Parkens am Rand des Zentrums aus-
gesprochen. Dieses städtebauliche Grundprinzip liegt dem Bebauungsplanentwurf z u-
grunde. Den Parkplatz zentral anzusiedeln würde die Abkehr von der autofreien Mitte be-
deuten.  
Beschlussvorschlag   
Der Anregungen, den Stellplatz zentral anzusiedeln, die Fußgängerzone zu überdachen 
und den Parkplatz durch eine Mauer abzutrennen, wird nicht gefolgt  (Beschlussvorschlag 
1.1.6).

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Stellungnahme / Seite 4 von 9 
1.8  Es wird angeregt, den Hamannplatz mit dem Fahrrad nutzen zu können 
Stellungnahme der Verwaltung 
Der Hamannplatz wird künftig in Nord-Süd-Richtung für den Fahrradverkehr freigegeben. 
Der Bebauungsplan trifft entsprechende Festsetzungen. Die Größe/Breite der städtischen 
Fläche lässt ein Miteinander von Fuß- und Radverkehr zu, ähnlich wie bei der Stubengas-
se in der Stadtmitte Münsters.  
Beschlussvorschlag 
Ein Beschluss erübrigt sich.  
1.9  Es wird angeregt, die unbebaute Fläche an der Kneipe/Gaststätte am Hamannplatz Nr. 30 
für eine Nutzung zu aktivieren. 
Stellungnahme der Verwaltung 
Auf der unbebauten Fläche, die nördlich der Gaststätte liegt, befinden sich erhaltenswerte 
Platanen, die an den nördlich bestehenden öffentlichen Grünzug anschließen. Die Bäume 
werden zum Erhalt festgesetzt, wodurch eine Aktivierung der Fläche ausgeschlossen 
wird.  
Beschlussvorschlag 
Der Anregung, die unbebaute Fläche nördlich der Gaststätte am Hamannplatz Nr. 30 zu 
aktivieren, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.7).  
1.10  Es wird angeregt, für die Gestaltung der Fassade des Edeka-Marktes im Erdgeschoss ro-
ten Klinker und im Obergeschoss Architekturbeton (Wasch-/Sichtbeton) festzusetzen.  
„Damit wird die Einheit des Bauensembles erhalten und darüber hinaus der für den Stadt-
teil Coerde typischen Architektursprache entsprochen. Der ursprüngliche Plan des Büros 
Maas ist von Anfang an auf eine dialogische Struktur von Untergeschoss und im Oberg e-
schoß aufgesetzten Monitoren angelegt. Der Entwurf gebi etet damit zwischen Unter- und 
Oberschoss eine im Material kontrastierende Ausführung - so wie sie auch vom Büro 
Maas stimmig vorgelegt wurde. Eine Abweichung davon wie sie der Gestaltungsbeirat 
empfiehlt, würde den Entwurf konterkarieren. Zusätzlich ist z u bedenken, dass eine kom-
plette Ausführung in Klinker einer Architekturästhetik der 1980 Jahre entspräche und da-
mit nicht zeitgemäß wäre.  Die Verwendung von Waschbeton (heute „Architekturbeton“, 
der in zahlreichen Sorten vorliegt und nicht „eins zu eins“ m it dem „alten“ Waschbeton 
verglichen werden sollte), ist in hohem Maße aktuell.“ Ein reines Klinkergebäude wäre ein 
Fremdkörper.   
Stellungnahme der Verwaltung 
Die Gestaltungsvarianten der Fassadenstruktur des Edeka-Marktes sind  
a) Vollverklinkerung oder  
b) im Erdgeschoss (EG) Klinker und im Obergeschoss (OG) Architekturbeton.  
Beide Gestaltungsformen sind im Beirat für Stadtgestaltung am 29.01.2019 erneut bera-
ten worden.

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Stellungnahme / Seite 5 von 9 
Der Beirat befürwortet den städtebaulichen und gestalterischen Ansatz die Ein- und Zwei-
geschossigkeit des Gebäudes aus dem Bestand zu entwickeln. Weitere Bezüge auf den 
Bestand sollten nach Ansicht des Beirates jedoch nicht aufgenommen werden. Deshalb 
erhält der Beirat seine ursprüngliche Empfehlung aufrecht, die Außenwände komplett in 
Klinkerbauweise auszuführen. Die Verwaltung wird entsprechend dieser Empfehlung die 
Gestaltung der Bebauung im Städtebaulichen Vertrag regeln. 
Beschlussvorschlag 
Der Anregung, die Fassadengestaltung des Edeka -Marktes in Klinker und in Architektu r-
beton festzusetzen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.8).  
1.11  Es wird angeregt, beim ALDI-Eingang ein direkt auf die Oberkante des Gebäudes aufset-
zendes Glasdach zu errichten.  
„Die vom Gestaltungsbeirat empfohlene Aufstelzung des Daches („Hochdach“) ist einer-
seits dysfunktional,  da der Regenschutz deutlich schlechter ist, andererseits würde die 
Belichtung des Eingangsbereichs des Aldi -Marktes eingeschränkt. Ein „Hochdach“ würde 
die ästhetisch stimmige, nun endlich erreichte Einheitlichkeit der Bebauung empfindlich 
stören, da es als Solitär auf dem Hamannplatz stehen würde. Die spargeldünnen Stangen 
für die Aufstelzung des Daches kommen nirgends sonst am Hamannplatz vor. Archite k-
turästhetisch wäre ein solcher Vorbau –  wenn überhaupt – so höchstens in einem Indust-
riegebiet verkraftbar.“ 
Stellungnahme der Verwaltung 
Die Vordachgestaltung des neuen ALDI ist im Beirat für Stadtgestaltung am 29.01. 2019 
beraten worden. Im Beirat wird das Herunterziehen des Vordaches zwischen den Baukör-
pern im Bereich des Aldi-Marktes als verträglich angesehen. Dabei sollte ebenfalls auf ei-
ne qualitätsvolle Ausführung geachtet und auf den Schrägzuschnitt des Vordaches ver-
zichtet werden.  
Die Stadtverwaltung schließt sich der fachlichen Empfehlung des Beirats an und wird ent-
sprechende Regelungen im Städtebaulichen Vertrag berücksichtigen.   
Das Vordach ist in der Planzeichnung festgesetzt. 
Beschlussvorschlag 
Ein Beschluss erübrigt sich.  
1.12  Es wird angeregt, eine vollflächige Möglichkeit einer späteren Aufstockung des Edeka-
Marktes bis zu zwei Vollgeschossen und nicht wie aktuell geplant nur für zwei Teilberei-
che festzusetzen.  
Stellungnahme der Verwaltung 
Die Festsetzungen sind projektbezogen allein auf einen großflächigen eingeschossigen 
Lebensmittelmarkt ausgerichtet, dessen Verwaltungsräume zur gestalterischen Eckbet o-
nung in die zweite Geschossebene gelegt wurden. Die Gestaltung der Bebauung ist i n-
tensiv mit dem Beirat für Stadtgestaltung abgestimmt. Deshalb wird die geplante Bebau-
ung mit eng umrissenen Baugrenzen eindeutig festgeset zt. Eine Angebotsplanung für ein 
komplettes zweites Geschoss würde demgegenüber zu ganz anderen architektonischen 
Ergebnissen führen, die die bisherigen Abstimmungen infrage stellen würden.

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Stellungnahme / Seite 6 von 9 
Beschlussvorschlag 
Der Anregung, das Sondergebiet 1 (E DEKA) vollflächig mit zwei Vollgeschossen ausz u-
weisen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.9).  
1.13  Es wird angeregt, keine gestalterische Adaptation/Übernahme der alten/vorhandenen (wie 
in der Baubeschreibung angedeutet) Sichtbetonplatten für die Gestaltung der Außenfas-
sade des neuen Edeka-Marktes festzusetzen, sondern eine für Münster typische Verklin-
kerung der Fassade. 
Stellungnahme der Verwaltung 
Die Anregung stimmt mit der Empfehlung des Beirates für Stadtgestaltung vom 
29.01.2019 überein. Der Anregung wird in der Weise gefolgt, dass die Verklinkerung der 
Fassade im Städtebaulichen Vertrag berücksichtigt wird.  
Beschlussvorschlag 
Ein Beschluss erübrigt sich. 
1.14  Es wird angeregt, auf der städtischen Fläche folgendes anzusiedeln: 
 Zwei/drei Parkplätze für Carsharing, z.B. Stadtteilauto, etc…. (Bedarf müsste noch 
ermittelt werden) 
 E-Tankstelle für mindestens zwei PKW-Fahrzeuge. 
 Vor dem Edeka-Markt hin zur der Königsberger Str. drei Fahnenmasten vorstellen mit 
den Fahnen: EU/DE/MS. 
 Abstellfläche für Mietfahrräder, sowie eine Reifen-Pumpstation für Fahrräder. 
 Eine in der Nähe des Spielplatzes ausgewiesene Fläche für junge Skater/ -innen, 
nach dem Vorbild der Fläche/Situation, wie vor dem Gebäude der Stadtwerke im H a-
fen. 
Stellungnahme der Verwaltung 
Es ist ein Planungsworkshop für die Gestaltung des Hamannplatzes vorgesehen. Die auf-
gezählten Punkte betreffen Ausstattung und Gestaltung des öffentlichen Platzbereiches . 
Eine Festsetzung im Bebauungsplan ist nicht erforderlich. Die Anregungen werden im 
Verfahren zur Platzgestaltung aufgenommen und in der Freiflächenplanung entsprechend 
geprüft. 
Beschlussvorschlag 
Ein Beschluss erübrigt sich. 
1.15  Es wird angeregt, eine Funkantenne für kostenloses HotSpot-Coerde im Bereich des Ein-
kaufszentrums aufzustellen.  
Stellungnahme der Verwaltung 
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes schließen das Aufstellen einer Funkantenne 
nicht aus.

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Stellungnahme / Seite 7 von 9 
Beschlussvorschlag 
Ein Beschluss erübrigt sich.   
1.16  Es wird angeregt, diverse Arztpraxen – insbesondere eine Kinderarztpraxis – im Plange-
biet anzusiedeln. 
Stellungnahme der Verwaltung 
Die Ansiedlung von Arztpraxen ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. 
Eine Ansiedlung von Arztpraxen ist nicht ausgeschlossen.  
Beschlussvorschlag 
Ein Beschluss erübrigt sich.   
1.17  Es wird angeregt, „den so genannten Kletterbaum zwischen Coerde-Apotheke und der 
ehemaligen Post/Spielhalle/Mittendrin möglichst stehen zu lassen und auch den abge-
zäunten Bereich unangetastet zu lassen. Der Baum, obschon nicht sehr hoch, bietet eine 
sehr hohe Identifikation mit dem Zentrum von Coerde und sein Erhalt ist sehr vielen Co-
erderanern eine Herzensangelegenheit.“ 
Stellungnahme der Verwaltung 
Ziel des Bebauungsplans ist es, eine großzügige bebaubare Fläche für einen zukunftsf ä-
higen Edeka -Markt auszuweisen. Hierfür konnte der kleine Platzbereich nicht erhalten 
werden.  
Beschlussvorschlag 
Der Anreg ung, den Kletterbaum zu erhalten, wird nicht gefolgt  (Beschlussvorschlag 
1.1.10).  
1.18  Es wird angeregt, den südlichen Parkplatzbereich nach Westen zu verlegen, so dass bei-
de Parkplätze miteinander verbunden werden.  
Stellungnahme der Verwaltung 
Eine gemeinsame Parkplatzfläche für das Stadtteilzentrum zu s chaffen ist städtebaulich 
und verkehrstechnisch sinnvoll. Diese Anregung aus dem Planungsworkshop wird im B e-
bauungsplanentwurf bereits berücksichtigt 
Beschlussvorschlag 
Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 
1.19  Es wird angeregt, die überbaubare Fläche in den Westen und die Parkplatzfläche in den 
Osten zu verlegen. Dort seien die Flächen wegen unterirdischer Leitungen von Bebauung 
freizuhalten. 
Stellungnahme der Verwaltung 
Diese räumliche Aufteilung widerspräche der Zielsetzung einer autofreien Mitte und de r 
Anordnung der Stellplätze in den Randbereichen des Zentrums, wie sie dem Bebauung s-
planentwurf zugrunde liegt.

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Stellungnahme / Seite 8 von 9 
Beschlussvorschlag   
Der Anregung, die Parkplatzfläche nach Osten und die bebaubare Fläche nach Westen 
zu verschieben, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.11).  
1.20  Es wird angeregt, eine Stellplatzfläche zentral im bestehenden Platzbereich auszuweisen.  
Stellungnahme der Verwaltung 
Ein zentraler Stellplatz würde dem stadträumlichen Prinzip am Hamannplatz eine Aufent-
haltsfläche im Zentrum  und den Verkehrsflächen am Rand widersprechen. Der gesamte 
Platzbereich ist für die Bürger ein wichtiger Aufenthaltsbereich.  
Beschlussvorschlag   
Der Anregung, einen zentralen Stellplatz anzulegen, wird nicht gefolgt  (Beschlussvor-
schlag 1.1.12).  
1.21  Es wird angeregt, die bestehende Fußgängerzone zu erhalten. 
Stellungnahme der Verwaltung 
Die bestehende Fußgängerzone bildet die Mitte des Stadtteils und ist ihre Begegnungs-
fläche. Der Erhalt ist für die Stadtteil und dessen Bewohner sehr wichtig.  Der Bebauungs-
planentwurf sichert den Erhalt der Fußgängerzone durch entsprechende Verkehrsflächen-
festsetzungen.  
Beschlussvorschlag   
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
2. Stellungnahmen von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
2.1  Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange während der Beteiligung 
gemäß § 4 (1) BauGB vom 15.01. – 09.02.2018 
2.1.1  Städtische Denkmalbehörde – Bodendenkmalpflege 
Es wird angeregt, den Hinweis zu Bodendenkmälern im Bebauungsplan wie folgt zu for-
mulieren: 
Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzel-
funde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und Fossilien) ist  
unverzüglich der Stadt Münster/Städtische Denkmalbehörde oder de m Landschaftsver-
band Westfalen-Lippe/ LWL -Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen (§ 15 
DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). 
Stellungnahme der Verwaltung 
Im Bebauungsplanentwurf wurde ein entsprechender Hinweis aufgenommen. 
Beschlussvorschlag 
Ein Beschluss erübrigt sich. 
2.1.2  Untere Landschaftsbehörde 
Es wird angeregt, die sieben Platanen östlich des Spielplatzes zum Erhalt festzusetzen.

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Stellungnahme / Seite 9 von 9 
Die Platanen sind ca. 70 Jahre alt und alle vital und stadtbildprägend. Die Baumkuli sse 
rahmt den Hamannplatz im Osten ein und bildet den Auftakt zum Grünzug Coerde. Im 
Hinblick auf ihre Raumbedeutsamkeit innerhalb des Plangebietes und der von den 7 Pl a-
tanen ausgehenden stadtklimatische Wohlfahrtswirkungen (Beschattung, Staubfilter, ... ) 
sind die Platanen langfristig zu erhalten.  
Stellungnahme der Verwaltung 
Im Bebauungsplanentwurf ist der Anregung bereits gefolgt worden.  
Beschlussvorschlag 
Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 
2.2  Stellungnahmen von Behörden und Träger öffentlicher Belange während der Beteiligung 
gemäß § 4 (2) BauGB vom 02.01. – 01.02.2019 
2.2.1  Stadtwerke Münster GmbH 
Es wird angeregt, die Haltestelle an der Königsberger Straße durch eine Wartehalle au f-
zuwerten. Zumindest sollte dort eine Fläche für eine Wartehalle reserviert werden.  
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Haltestelle an der Königsberger Straße befindet sich im Geltungsbereich des südl. 
angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 134 –  Teilabschnitt 1. Der Bereich wird als Öffentl i-
che Verkehrsfläche ausgewiesen, die einen Bau einer Wartehallte grundlegend nicht aus-
schließt. 
Die Reservierung einer Fläche für den Bau einer Wartehalle innerhalb des Geltungsberei-
ches des Bebauungsplanes Nr. 557 ist nicht mög lich. Der direkt angrenzende Bereich ist 
im privaten Besitz und wird für die Anlieferung des Edeka/Drogeriemarktes benötigt.  
Beschlussvorschlag: 
Der Anregung, eine Fläche für den Bau einer Wartehalle zu reservieren, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.1.13).

Anlage A

1732 Zeichen

Anlage A zur V/0187/2019 
Kurzüberblick 
Mit dieser Vorlage soll der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 557: Coerde – Stadtteil-
zentrum am Hamannplatz herbeigeführt werden. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit dem Bebauungsplan wird die Grundlage für eine durchgreifende Neustrukturierung des Stadt-
teilzentrums am Hamannplatz in Coerde geschaffen und ein, in der Öffentlichkeit intensiv disku-
tierter, mehrjähriger Planungsprozess zu einem ersten Abschluss gebracht. Mit dem Bebauungs-
plan werden die künftigen Bebauungsmöglichkeiten und die Erschließungsflächen neu struktu-
riert. In einem zweiten Schritt soll ein Konzept zur Neugestaltung des Hamannplatzes - wiederum 
mit Beteiligung der Öffentlichkeit - entwickelt werden. 
Parallel zum Bebauungsplan Nr. 557 wird der Flächennutzungsplan (FNP) im Rahmen der 87. 
Änderung geändert. Der abschließende Beschluss soll ebenfalls in dieser Sitzungskette erfolgen 
(V/0174/2019). Im Anschluss muss diese FNP-Änderung noch von der Bezirksregierung Münster 
genehmigt werden. Danach kann der Bebauungsplan Nr. 557 in Kraft treten. 
 
 
 
Finanzierung 
Durch die vorstehenden Beschlüsse entstehen der Stadt Münster keine Kosten.  
Die Stadt Münster schließt mit den Investoren einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB, 
in der die maßnahmebedingten Aufwendungen finanziell geregelt werden. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgabe (Bauleitplanung) beruht rechtlich auf dem Baugesetzbuch (§1 Abs.3 BauGB). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

V-0187-2019-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

10232 Zeichen

Textliche Festsetzungen / Seite 1 von 4 
Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0187/2019 
Textliche Festsetzungen
  
zum Bebauungsplan Nr. 557:  
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
1.  Textliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB 
1.1  Art der baulichen Nutzung 
Im Plangebiet werden drei Sondergebiete (SO 1- 3) mit der Zweckbestimmung „Stadtteil-
zentrum“, die vorwiegend zur Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben die-
nen, sowie ein Mischgebiet festgesetzt. 
1.1.1  Im Sondergebiet mit der Kennziffer 1 (SO  1) sind ausschließlich zulässig  
(§ 11 (2) BauNVO i.V.m. § 9 (3) BauGB): 
im Erdgeschoss (EG): 
- ein Lebensmittel-Vollsortimenter mit einer Gesamtverkaufsfläche von maximal  
2.200 m²  
- ein Drogeriemarkt mit einer Gesamtverkaufsfläche von maximal 750 m²  
- ergänzende kleinteilige Einzelhandelsnut zungen in der Vorkassenzone mit ei-
ner Gesamtverkaufsfläche von maximal 200 m²  
in dem darüber liegenden Geschoss: 
- Büro- und Dienstleistungsnutzungen 
1.1.2  Im Sondergebiet mit der Kennziffer 2 (SO  2) sind ausschließlich zulässig  
(§ 11 (2) BauNVO): 
- nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe 
- Schank- und Speisewirtschaften 
- Büro- und Dienstleistungsnutzungen 
1.1.3  Im Sondergebiet mit der Kennziffer 3 (SO  3) ist ausschließlich zulässig  
(§ 11 (2) BauNVO): 
- ein Lebensmitteldiscounter mit einer Gesamtverkaufsfläche von maximal  
1.250 m²  
1.1.4 Büro- und Dienstleistungsnutzungen umfassen Anlagen für kirchliche, kulturelle, s o-
ziale und gesundheitliche Zwecke, Räume für freie Berufe und Geschäft s- und Bü-
rogebäude. 
1.1.5  Im Mischgebiet (MI) sind Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten 
nach § 6 (2) BauNVO unzulässig. Betriebe des Beherbergungswerkes und sonstige 
Gewerbebetriebe sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 (5) BauNVO).  
1.1.6  Im Mischgebiet (MI) sind Wohnungen im Erdgeschossbereich nicht zulässig (§  1 (7) 
BauNVO).  
1.2  Maß der baulichen Nutzung 
In den Baugebieten darf die nach § 19 (4) BauNVO zulässige Grundflächenzahl inklusive 
Nebenanlagen des Baugrundstückes bis zu einer Höhe von 1,0 ausnahmsweise über-
schritten werden, wenn dies für den jeweiligen Stellplatznachweis der Baugebiete erfo r-
derlich ist (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB i. V. m. § 17 (2) BauNVO und § 19 (4) BauNVO).

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Textliche Festsetzungen / Seite 2 von 4 
1.3  Höhe baulicher Anlagen, überbaubare Grundstücksfläche 
1.3.1  In den Baugebieten darf die maximale Gebäudehöhe (GH max.) bei 
I  Vollgeschoss     6,50 m 
II  Vollgeschossen    9,70 m 
III  Vollgeschossen  12,70 m 
nicht überschreiten. 
Als GH max. gilt die Oberkante (OK) Attika des Daches.  
Als Bezugspunkt (BZP) der festgesetzten Bauhöhen ist jeweils die Höhenlage der 
über Normalhöhennull (NHN) angegebenen Kanaldeckelhöhen. Die Bezugshöhe ist 
für das jeweilige Grundstück durch lineare Interpolation aus den beiden benachbar-
ten, in der Planzeic hnung eingetragenen Kanaldeckelhöhen über NHN zu ermitteln 
(§ 9 (1) Nr. 1 BauGB i. V. m. § 16 (2) BauNVO und § 18 (1) BauNVO). 
1.3.2  Innerhalb der gekennzeichneten Vordach-Fläche (VD) ist ausschließlich die Erric h-
tung einer freitragenden Überdachung des Eingangsbereichs mit einer maximal Hö-
he von 9,50 m zulässig (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB i. V. m. § 23 (3) BauNVO).  
1.3.3  Eine Überschreitung der festgesetzten maximalen Gebäudehöhen für technische 
Anlagen und technische, untergeordnete Bauteile wie z. B. Aufbauten für Aufzüg e, 
Lüftungs- und Kühlaggregate ist bis zu einer Höhe von maximal 3,50 m ausnahms-
weise zulässig, sofern diese mindestens 4,00 m von den Außenwänden der Haupt-
gebäude zurückgesetzt werden oder in die Fassadengestaltung integriert sind (§  16 
(6) BauNVO). 
1.4  Ruhender Verkehr und Nebenanlagen  
1.4.1  Die Errichtung von Stellplätzen ist nur innerhalb der mit „St“ festgesetzten Flächen 
in Form von offenen, ebenerdigen Stellplätzen zulässig. Die Errichtung von Tiefg a-
ragen ist innerhalb der über baubaren Fläche zulässig. (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB i. V. m. 
§ 12 (6) BauNVO). 
1.4.2  Untergeordnete Nebenanlagen, die im funktionalen Zusammenhang mit der Vorha-
bennutzung stehen, wie beispielsweise Fahrradabstellanlagen und Einkaufswagen-
sammelstationen, sowie Sammelstationen für Altglas und Altkleider sind aus-
nahmsweise innerhalb der Stellplatzfläche zulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB i. V. m. 
§ 14 BauNVO). 
1.5  Begrünung  
1.5.1  Die zum Erhalt festgesetzten Bäume dürfen nicht beschädigt, beeinträchtigt oder 
beseitigt werden. Ausfälle sind durch Neuanpflanzungen mit heimischen standortge-
rechten Laubbäumen zu ersetzen (§ 9 (1) 25 b BauGB). 
1.6  Schallschutz  
1.6.1  In den gekennzeichneten Bereichen des Plangebiets müssen bei Errichtung, Ände-
rung oder Nutzungsänderung des Gebäudes in den nicht nur vorübergehend zum 
Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen die Anforderungen an das resul-
tierende Schalldämmmaß gemäß den ermittelten und ausgewiesenen Lärmpegelbe-
reichen nach DIN 4109 erfüllt werden.

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
Textliche Festsetzungen / Seite 3 von 4 
In den Schlafräumen un d in Kinderzimmer, die als Schlafräume genutzt werden, in 
den gekenn zeichneten Lärmpegelbereichen mit verkehrsbedingten Mitteilungspe-
geln von nachts > 45 dB (A) sind schallgedämmte, fensterunabhängige Lüftungsein-
richtungen vorzusehen. 
Ausnahmen können gewährt werden, wenn zusätzliche Fenster in Bereichen vorge-
sehen sind, die keine Überschreitung der Orientierungswerte aufweisen (§ 9 (1) 24 
BauGB). 
1.7  Vorkehrungen zum Hochwasserschutz / Regelung des Wassersabflusses 
1.7.1  Im Sondergebiet 1 (SO 1) darf die abgeleitete Menge des Niederschlagswassers 
maximal 20 l/s (n=0,2) und in den übrigen Baugebieten maximal 10 l/s (n=0,2) be-
tragen. 
1.7.2  Zur Verdunstung des Niederschlagswassers sind die Dächer der Neubauten vol l-
ständig als begrünte Flächen mit einer mindestens 8 cm starken Substratschicht 
auszubilden und mit Ersatzverpflichtung dauerhaft zu unterhalten Die Kombination 
mit Solar - und Photovoltaikanlagen ist zulässig, wenn der Abflussbeiwert von 0,5 
nicht überschritten wird. (§ 9 (1) Nr. 25 a BauGB).  
1.7.3  Ausnahmsweise kann von der Dachbegrünung abgesehen werden, wenn die abg e-
leitete Menge des Niederschlagwassers im Sonderg ebiet SO  1 maximal 10l/s 
(n=0,2) und in den übrigen Baugebieten maximal 5 l/s (n=0,2) beträgt. 
2.  Textliche Festsetzungen gemäß § 89 BauO NRW 
2.1  Fassadenmaterial und -farbe  
Als Hauptmaterial der Fassaden sind  ausschließlich Verblendmauerwerk (Klinker) in rot 
bis rotbrauner Farbe zulässig. Abweichungen für Fensterfassungen und für die Attika sind 
zulässig.  
2.2  Solarpaneele, Photovoltaikanlagen  
Im gesamten Plangebiet ist die Errichtung von Solarpaneelen oder Photovoltaikanlagen 
auf den Gebäuden zulässig (siehe dazu Festsetzung 1.7.2).   
2.3  Werbeanlagen 
Werbeanlagen sind nur bis zur Unterkante der Fenster des ersten Obergeschosses z u-
lässig. Bei eingeschossigen Gebäuden dürfen die Werbeanlagen die jeweilige Gebäude-
oberkante nicht überschreiten. W erbeanlagen mit wechselndem  (Blinkreklame) oder be-
wegtem (laufendem) Licht sind unzulässig. 
An der Zufahrt  von der Königsberger Straße ist zu sätzlich eine Sammelwerbeanlage mit 
einer Größe von maximal 7,0 m x 2,0 m zulässig. 
2.4  Zufahrt zur Anlieferung 
Entlang der tiefer gelegten Anfahrtsbereiche zur Anlieferung ist zur Absturzsicherung eine 
Mauer in einer Höhe zwischen 0,90 m und 1,20 m zu errichten. Die Mauer ist mit gleichem 
Material und mit gleicher Farbe wie die Wandflächen des Hauptgebäudes zu gestalten.

Bebauungsplan Nr. 557 
Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
 
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3.  Hinweise 
3.1  Städtebaulicher Vertrag 
Zur Realisierung des Bebauungsplans werden ergänzende öff entliche vertragliche Ver-
einbarungen zwischen der Stadt Münster und den Investoren abgeschlossen (Städtebau-
licher Vertrag gemäß § 11 BauGB). 
3.2  Der Planung zugrundeliegende Vorschriften 
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und 
DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen und Bauen“ 
im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 
3.3  Immissionsschutz 
Zur Sicherung eines ausreichenden Schallschutzes  sind auf Grundlage der Lärmtechni-
schen Untersuchung „Coerde –Stadtteilzentrum am Hamannplatz in Münster“, Wenker & 
Gesing GmbH, Stand 02. August 2018 folgende Schallschutzmaßnahmen umzusetzen 
bzw. im Rahmen des bauordnungsrechtlichen Zulassungsverfahrens detailliert zu prüfen:  
- Einsatz von lärmarmen Einkaufswagen mit Gummibereifung 
- Als Oberfläche für die Fahrgassen und Rampen ist ausschließlich Asphalt oder ein in    
seinem Geräuschverhalten gleichwertiger ebener Belag zulässig  
- Die Einkaufswagen-Depots sind abzuschirmen 
- Die Anlieferung sowie der Kundenverkehr sind auf den Zeitraum zwischen 6.00 Uhr 
und 22.00 Uhr begrenzt. 
- Die Anlieferzone im Sondergebiet 1 (SO 1) ist zu mindestens 60 % einzuhausen.  
- Bei gastronomischen Betrieben im Mischgebiet ist ein etwaiger Nachtbetrieb zw i-
schen 22:00 und 6:00 Uhr lärmtechnisch kritisch zu überprüfen. 
3.4  Bodendenkmale 
Die Entdeckung von Bodendenkmalen (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzel-
funde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit  und Fossilien) ist 
unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsver -
band Westfalen – Lippe, LWL -  Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen (§ 15 
DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). 
3.5  Kampfmittel 
Vor bodeneingreifenden Maßnahmen muss die Kampfmittelfreiheit überprüft werden. 
Hierzu ist vom Vorhabenträger ein entsprechender Antrag bei der Feuerwehr der Stadt 
Münster zu stellen. Bei Auffinden von Bombenblindgängern / Kampfmitteln im Zuge v on 
Erd- und Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und 
unverzüglich die Feuerwehr der Stadt Münster zu informieren. Etwaig erforderliche 
Ramm-, Bohr - und Gründungsarbeiten sind als besonders gefährdend anzusehen und 
rechtzeitig im Planungsstadium zur Sicherheitsüberprüfung anzumelden

Beratungsverlauf (4)

19.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
21.11.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 8.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 44.3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2019 Rat
TOP 50.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Königsberger Straße
  • Albersloher Weg 33
  • Hoher Heckenweg 284
  • Heckenweg
  • Kiesekampweg
  • Görlitzer Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0187/2019
Typ
Vorlagen
Datum
21.02.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37