V/0246/2025
Errichtungsbeschluss Aus- und Fortbildungszentrum für die Feuerwehr
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Anlage A V/0246/2025
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Anlage A zur V/0246/2025
Kurzüberblick
Einrichtung eines zentralen Aus- und Fortbildungszentrum für die Feuerwehr und Anmietung ei-
ner Interimslösung bis zur Fertigstellung des Zentrums.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Umsetzung der Vorlage vom Rat beschlossenen Vorlage V 0050/2024 Begründung zum Punkt I.3
bis I.5, Priorität 1.
Finanzierung
Produktgruppe: 0209 Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistungen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja Nein X teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein
Bereits veranschlagt? Ja Nein X teilw.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Die Maßnahme ergibt sich aus der Verpflichtung gemäß § 3(1) BHKG.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Anlage 1 Auszug Brandschutzbedarfsplan
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Anlage 1
Bedarf eines Aus- und Fortbildungszentrums gemäß Brandschutzbedarfsplan
- Auszüge aus dem Brandschutzbedarfsplan (V/0050/2024) -
I. Beschluss der Schutzziele
Die nachfolgenden Schutzziele wurden gemäß V/0050/2024 (Anlage 1, Kapitel 3 u. Tabelle 15, S. 3)
mit einem Zielerreichungsgrad von 90 % beschlossen:
- 2 -
II. Umfang des auszubildenden Personals der Berufsfeuerwehr
Der zur Erreichung der Schutzziele und zur Sicherstellung des Betriebes der Feuerwehr erforderliche
Ausbildungsbedarf wurde in der V/0050/2024 (Seite 9) bereits wie folgt dargelegt:
- 3 -
III. Umfang des auszubildenden Personals der Freiwilligen Feuerwehr
Auszug aus V/0050/2024 (Anlage 1, Kapitel 6.5, S. 176 - 177 mit Tabellen 70 – 71):
„Um bedarfsgerechte und ausfallsichere Werte zu erhalten, ist die mehrfache Vorhaltung (bzw. Vorhal-
tung einer Reserve) der erforderlichen Qualifikationsstärken notwendig. Für die Erreichung der Min-
destanforderungen wird dazu der Faktor 3 angesetzt (200 % Reserve). Um auch langfristig die Anfor-
derungen erfüllen zu können für eine stärkere Resilienz sowie zur Abschätzung der baulichen Gestal-
tung der Feuerwehrhäuser und des Aus- und Fortbildungsbedarfs, wird zusätzlich ein Zielwert mit dem
Faktor 4 (300 % Reserve) festgelegt. Gleiche Werte ergeben sich bei der Betrachtung von langandau-
ernden Lagen, bei denen durch die Einheiten der FF jeweils zwei (Lösch-)Fahrzeuge mit jeweils 6 Funk-
tionen (Staffel) im Mehrschichtsystem besetzt werden sollen. Es ergeben sich somit die in der nachfol-
genden Tabelle dargestellten Werte für die einzelnen Qualifikationen.“
- 4 -
IV. Bedarf eines Aus- und Fortbildungszentrums (Auszug aus V/0050/2024, Seite 5)
„Durch den Brandschutzbedarfsplan wurden auf Grundlage einer IST-/SOLL-Analyse sowie unter
Definition von Planungsstandards unterschiedliche Bedarfe zur Sicherstellung der Leistungsfähig-
keit der Feuerwehr erkannt. Hierzu zähen gleichermaßen die Bedarfe der Berufsfeuerwehr und der
Freiwilligen Feuerwehr. Zur Umsetzung der Bedarfe in der personellen Aufstellung, der materiellen
Ausstattung und des ständigen Unterhaltens werden unterschiedliche Maßnahmen beschrieben, die
grundsätzlich in synergetischen Zusammenhang stehen und systematisch aufeinander aufbauen.
Um die Anforderungen zur Erreichung der Schutzziele und die Verbesserung des Erreichungsgra-
des zu erfüllen, sind Prioritäten zur Umsetzung erforderlich.
o Priorität 1: Einrichtung eines zentralen Aus- und Fortbildungszentrums
Die Forcierung der Ausbildung ist erforderlich, um dem Fachkräftemangel, den Fluktuationen,
defizitären Stellenbesetzungen und den Mehrbedarfen zu begegnen. Hierzu sollen die Lehrgangs-
frequenzen und Lehrgangsteilnehmerzahlen der Grundausbildungen, u. a. Brandmeisteranwärter-
ausbildung und Truppmannausbildung ehrenamtlicher Einsatzkräfte, durch die Bereitstellung von
Ausbilderstellen und Ausbildungskapazitäten für die erforderlichen Raum- und Flächenbedarfe
erhöht werden.
Aufgrund des hohen Handlungsdrucks ist zunächst die dringende Etablierung eines Aus- und Fort-
bildungszentrums als Interimslösung in einer geeigneten Mietliegenschaft anzustreben.“
Beschlussvorlage
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V/0246/2025 V/0246/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss Aus- und Fortbildungszentrum für die Feuerwehr Beratungsfolge 13.05.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 13.05.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 20.05.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 21.05.2025 Hauptausschuss Vorberatung 21.05.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der mit Vorlage V/0050/2024 verabschiedete Brandschutz- bedarfsplan der Stadt Münster die priorisierte dringliche Maßnahme der Etablierung eines Aus- und Fortbildungszentrums für die Feuerwehr beinhaltet. 2. Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Münster fasst der Rat daher den folgen- den Errichtungsbeschluss: a. Die fachliche Aus- und Fortbildung für die Angehörigen der Feuerwehr Münster und für Helfer und Helferinnen im Zivil- und Katastrophenschutz werden zukünftig in einem neuen Zentrum für Aus- und Fortbildung durchgeführt. b. Die räumlichen und ämterübergreifenden personellen Voraussetzungen dafür sollen zeitnah ge- schaffen werden. 3. Die für das Aus- und Fortbildungszentrum in der Begründung dargelegten technischen Anforderun- gen sowie den Raumbedarf (Anlage 2) nimmt der Rat zur Kenntnis. Auf Grundlage dieses Errich- tungsbeschlusses wird dem Rat ein Standortvorschlag vorgelegt und eine detaillierte Bauplanung, inkl. Kostenermittlung nach DIN 276 und Ermittlung der Folgekosten entwickelt. Abschließend ist ein Baubeschluss des Rates herbeizuführen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Realisierungsplanung auch Synergien zu bestehen- den Standorten und weiteren städtischen Bedarfen darzulegen. Feuerw ehr Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Erpenstein Telefon: 492-8310 ErpensteinR@stadt- muenster.de - 2 - V/0246/2025 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung HH - Jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0209 Brandschutz und feuer- wehrtechnische Hilfeleis- tung Investitionsmaß- nahme 4830 Baukosten Neubau Aus- und Fortbildungszentrum Auszahlungen 2025 250.000 Planungskos- ten Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der Investiti- onsmaßnahme 4830 „Baukosten Neubau Aus- und Fortbildungszentrum“ in Höhe von 100.000 Euro veranschlagt. Die erforderlichen zusätzlichen Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 150.000 Euro werden im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung im investiven Budget des Dezernates für Perso- nal, Organisation, Ordnung, Feuerwehr und IT aufgefangen. Weitere Beschlüsse zum Aus- und Fortbildungszentrum für die Feuerwehr stehen mit Blick auf die Haushaltslage der Stadt Münster unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Begründung: Zu 1. Auf Grundlage einer IST -/SOLL-Analyse sowie unter Definition von Planungsstandards hat der im Jahr 2024 fortgeschriebene Brandschutzbedarfsplan (V/0050/2024) unterschiedliche Bedarfe zur Si- cherstellung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Münster benannt. Hierzu zählen gleichermaßen die Bedarfe der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr. Zur Umsetzung der Bedarfe in der personellen Aufstellung, der materiellen Ausstattung und des ständigen Unter haltens werden unter- schiedliche Maßnahmen beschrieben, die grundsätzlich in einem synergetischen Zusammenhang stehen und systematisch aufeinander aufbauen. Die Errichtung eines Aus- und Fortbildungszentrums ist mit Priorität zu verfolgen, um dem demografis chen Personalwandel und den Personalmehrbedar- fen begegnen zu können. Ohne qualifiziertes Personal kann die Erreichung der Schutzziele und die Verbesserung des Erreichungsgrades nicht gewährleistet werden. Aus den Anforderungen zur Sicherstellung des Brand schutzes ergeben sich dauerhaft personelle Bedarfe, die einen entsprechenden Aus - und Fortbildungsaufwand generieren und für die ein leis- tungsfähiges Aus- und Fortbildungszentrum erforderlich ist. Eine Übersicht dieser Personalzusetzun- gen gemäß V/0050/2024 - Brandschutzbedarfsplan - kann der Anlage 1 entnommen werden. Für die Berufsfeuerwehr ist es daraus resultierend konkret erforderlich, ab dem 01.01.2026 jedes Jahr einen Grundausbildungslehrgang Berufsfeuerwehr mit 26 Brandmeisteranwärtern/innen durchzufüh- ren. Mit dieser Maßnahme wird die Anzahl der Auszubildenden verdreifacht. Im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr werden zukünftig zwei Grundausbildungslehrgänge mit je 24 Teilnehmern/innen angeboten. Damit wird im ehrenamtlichen Bereich die Kapazität um ca. 35 % er- höht. - 3 - V/0246/2025 Neben den o.a. Aus- und Fortbildungen sind von den 412 Einsatzdienstbeamten/innen der Berufsfeu- erwehr jährlich 16 Stunden Pflichtfortbildung im Bereich Brandschutz und Technische Hilfeleistung zu absolvieren. Zu 2. Wie der Brandschutzbe darfsplan darlegt, ist die Aus - und Fortbildung eine wesentliche Vorausset- zung für die beschlossene Personalentwicklung zur Sicherstellung der Schutzziele. Die Steigerung der Aus- und Fortbildung ist somit der Ausgangspunkt für zahlreiche der beschlossenen Entwicklun- gen der Feuerwehr. Aufgrund der geänderten Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland und der damit einher- gehenden Stärkung des Zivilschutzes, werden zukünftig weitere Ausbildungsaufgaben auf die Feuer- wehr Münster als untere Katastrophenschutz-Behörde zukommen. Diese zusätzlichen Ausbildungs- bedarfe sollen im Aus- und Fortbildungszentrum ebenfalls berücksichtigt werden. Zu 3. Die Feuerwehr Münster betreibt aktuell an ihren drei Feuer - und Rettungswachen fortlaufend Aus- und Fortbildungen im feuerwehrtechnischen Bereich für ca. 412 hauptamtliche und 690 ehrenamtliche Einsatzkräfte. Die Aus - und Fortbildungen für die hauptamtlichen Einsatzkräfte finden in der Regel werktags in der Zeit von 07:00 – 17:00 Uhr statt. Die Aus- und Fortbildungen für die ehrenamtlichen Kräfte finden in der Regel werktags in den Abendstunden, 18:00 - 22:00 Uhr und an den Wochenen- den ganztags statt. Inzwischen ist es erforderlich, einige Ausbildungen für ehrenamtliche Kräfte auch werktags in der Zeit von 07: 00 – 17:00 Uhr durchzuführen. Der Hauptanteil in der Ausbildung betrifft die 18 Monate dauernde Grundausbildung zum Brandmeis- ter der Berufsfeuerwehr (B I), die bislang alle 24 Monate mit 16 Teilnehmern/innen durchgeführt wur- de. Der jährlich stattfindende Grundausbildungslehrgang der Freiwilligen Feuerwehr (F I) mit bis zu 40 Teilnehmenden umfasst inklusive der Atemschutzausbildung 130 Unterrichtsstunden je Teilnehmen- den. Dazu kommen verschiedenste weitere Lehrgänge bzw. Ausbildungen wie z.B. zweistufige Ret- tungstaucherausbildung, Kranwagenmaschinist/in, Funklehrgänge, Erste Hilfe-Ausbildungen, Maschi- nisten- und Maschinistinnen-Ausbildung, Höhensicherungslehrgänge, CBRN Lehrgänge (Umgang mit „gefährlichen Stoffen und Gütern“), Technische Hilfeleistung-Lehrgänge, Truppführer*innen Lehrgän- ge (FF) und verschiedene weitere Lehrgänge und Fortbildungen. Aus den vorgenannten Anforderun- gen resultiert ein geschätzter Übungsflächenbedarf von 2.500 qm, ein Hallen - und Lagerbedarf von 1.200 qm sowie eine Schulungs- und Büroflächenbedarf von 1.190 qm (Anlage 2). Die Flächenbedar- fe werden bis zum Baubeschluss für das abschließende Aus- und Fortbildungszentrum weiter konkre- tisiert. Die Verwaltung wird im Rahmen der Standortfindung und Bauplanung verschiedene Synergieoptio- nen prüfen. Dabei bestehen folgende Standortbedingungen: Das Gelände soll innerhalb des Stadtge- bietes Münster liegen und möglichst gut mit dem ÖPNV erreichbar sein. Aufgrund der ggf. erforderli- chen Nutzung als Standort für ein „Praktikums Alarmfahrzeug“ sollte das Gelände nicht im äußersten Randbereich des Stadtgebietes liegen bzw. es muss über eine gute Anbindung an das Straßenver- kehrsnetz verfügen. Die Anbindung an eine bestehende oder eine zukünftige Feuer - und Rettungs- wache ist von Vorteil. Aufgrund des Übungsbetriebs und der damit verbundenen Lärm- und ggf. Ge- ruchsbelästigung ist der Betrieb des Aus- und Fortbildungszentrum in einem Wohngebiet nicht anzu- streben. Zu beachten ist die mögliche Ausbildungszeit von täglich 07:00 bis 22:00 Uhr (auch am Wo- chenende) aufgrund der Ausbildung im ehrenamtlichem Bereich. Zu 4. Durch die Verwaltung wird geprüft, ob die Errichtung eines Aus - und Fortbildungszentrums für die Feuerwehr auch Ausbildungsbedarfe anderer Ämter und Einrichtungen teilweise abdecken kann. Weiterhin wird geprüft, ob die Einrichtung und der Betrieb in Kooperation mit einem Bildungsträger für den Tätigkeitsbereich Feuerwehr realisiert werden kann. - 4 - V/0246/2025 i.V. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Anlage A Anlage 1 Auszüge aus dem Brandschutzbedarfsplan Anlage 2 Flächenbedarfe des Aus- und Fortbildungszentrum
Anlage 2 Berechnung Flächenbedarfe
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Anlage 2 Flächen- und Raumbedarfe Die nachfolgenden Bedarfe sind überschlägige Werte für ein provisorisches Aus- und Fortbildungszent- rum und werden zum Baubeschluss für das abschließende Aus- und Fortbildungszentrum weiter kon- kretisiert. Außenflächen: Übungsfläche für 4 Gruppen / Staffeln 2.500 qm Hallenflächen: Übungsbereiche / 8 Großfahrzeuge / Höhe min. 6 m 800 qm Spindräume: 200 qm Lagerflächen: 200 qm Hallen- und Lagerflächen, gesamt: 1.200 qm Schulungsräume: 3 x 120 qm 360 qm Seminarräume: 4 x 20 qm 80 qm Büro- / Besprechungsräume nach festzulegendem flächeneffizienten Zuschnitt 350 qm Umkleide- / Dusch- / Sanitärbereiche: 200 qm Sozial- / Küchenbereich: Für max. 80 Teilnehmende 200 qm Schulungsraum- und Bürobereich, gesamt: 1.190 qm
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0246/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.04.2025
- Erstellt
- 17.04.2025 10:20