Festlegung der Hebesätze für die Erhebung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 und Beschluss über die Hebesatzsatzung
Ergänzung zum Vorgang 37100-24/3
Stand: Am 12.12.2024 im Rat der Stadt zur Kenntnis genommen.
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Dokumente
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Ergänzung
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Anlage 37100-24-2 RS W2222 ST NRW
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Anlage 37100-24-2 RS W2225 ST NRW
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Beratungsverlauf
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