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V/0111/2012

Konversion von britischen Stationierungskräften genutzten Liegenschaften in Münster

Vorlagen 22.02.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.03.2012, TOP 12.1

Anlage 1 V-0111-2012 Konversionsvereinbarung Anlagen 1-3

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Ansehen

Ergänzungsvorlage V/0111/2012/1 mit Anlagen

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Ansehen

Anlage 1 V-0111-2012 Konversionsvereinbarung

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Ansehen

Anlage 2 V-0111-2012 Organisationsstruktur

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 V-0111-2012 Konversionsvereinbarung Anlagen 1-3

197 Zeichen

Anlage 1 
Übersichtsplan der York-Kaserne in Münster-Gremmendorf

Anlage 2 
Übersichtsplan der Oxford-Kaserne in Münster-Gievenbeck

Anlage 3 
Übersichtsplan der brit. Wohnliegenschaften in Münster

Ergänzungsvorlage V/0111/2012/1 mit Anlagen

31776 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernent für Planungs- und Baukoordination 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0111/2012/1. Erg. 
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Thielen 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Konversion von britischen Stationierungskräften genutzten Liegenschaften in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.03.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
21.03.2012 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung über den Abzug der britischen Statio-
nierungskräfte zur Kenntnis.  
 
2. Der Rat stimmt der in der Anlage 1 der Vorlage dargestellten Organisations- und Arbeits-
struktur als Grundlage für den konsensualen und kooperativen Konversionsprozess zu.  
 
3. Der Rat stimmt der „Konversionsvereinbarung“ zwischen der Stadt Münster und der Bundes-
anstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu (Anlage 2 der Vorlage). 
 
4. Der Rat stimmt der Bildung eines interfraktionellen Arbeitskreises unter Beteiligung 
der Verwaltung zu, der den lt. Konversionsvereinbarung eingerichteten Lenkungskreis 
berät und unterstützt. 
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
5.1 für die Bereiche der York-Kaserne in Gremmendorf und der Oxford-Kaserne in Gie-
venbeck unter frühzeitiger Einbindung der Bürgerschaft im Rahmen eines dialogorien-
tierten Planungs- und Beteiligungsprozesses bis Ende 2012 räumliche Strukturkonzep-
te für eine zivile Nachfolgenutzung den zuständigen parlamentarischen Gremien zur 
Beschlussfassung vorzulegen.  
 
5.2 für die 18 Wohnstandorte der britischen Stationierungskräfte im 3. Quartal 2012 ein 
gesamtstädtisches Entwicklungskonzept unter besonderer Berücksichtigung städte-
baulicher und wohnungsstrategischer Aspekte zur Beschlussfassung vorzulegen. 
Die interessierte Bürgerschaft und künftigen Nutzer werden nach der Beratung umfas-
send informiert. Ihre erneute Einbindung erfolgt im Rahmen der sukzessiven Erarbei-
492-7075 
 
E-Mail: 
ThielenS@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.03.2012 
V/0111/2012/1

- 2 - 
tung von konkreten Umsetzungs- und Handlungskonzepten bzw. im Rahmen von Pla-
nungsverfahren für die Einzelstandorte.  
 
5.3 die finanziellen und personellen Grundlagen für eine interne und externe Begleitung 
und Unterstützung des Konversionsprozesses in den Jahren 2012 bis 2015 in der 
Form zu schaffen, dass 
• 3,0 Ingenieur-Stellen im Bereich der Stadtplanung/Projektorganisation/ Öffentlich-
keitsarbeit im Dezernat III/Amt 61 zeitlich befristet (01.05.2012 – 31.12.2015) be-
reitgestellt werden. 
• für die Vorbereitung, die Durchführung und die Moderation von Veranstaltungen zur 
Bürgerbeteiligung durch ein externes Büro Sachmittel in Höhe von insgesamt 
130.000 € zur Verfügung gestellt werden. 
Die BImA und die Stadt werden im Rahmen weitergehender Vereinbarungen einver-
nehmliche Regelungen zur Kostenverteilung abschließen mit dem Ziel einer Entlas-
tung der durch den Konversionsprozess in der Verwaltung entstehenden Kosten. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwick-
lung, Stadtplanung 
   
Zeile 
Auszahlungen 
11 Personalaufwendungen 2012 
2013 
2014 
2015 
140.320 
210.470 
210.470 
210.470 
Üpl. in 2012; 
Zusätzliche 
Neuveran-
schlagung 
2013-2015 
Zeile 
Auszahlungen 
16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
 
2012 
2013 
2014 
2015 
25.000 
40.000 
40.000 
25.000 
Üpl. in 2012; 
Zusätzliche 
Neuveranschla-
gung 2013-15 
Summe aller Auszahlungen/Saldo   901.730 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden im Nachtragshaushalt 2012 und im 
Haushaltsplan-Entwurf 2013 ff. bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis 
genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen 
der Haushaltssatzung 2013 bzw. der mittelfristigen Ergebnis und Finanzplanung die Ermächtigun-
gen bereitstellt. Den zur Finanzierung in 2012 erforderlichen überplanmäßigen Aufwendungen wird 
nach § 83 GO NRW zugestimmt.  
 
Vorübergehende Deckung
: Minderaufwendungen in der Produktgruppe 1601 „Allgemeine Finanz-
wirtschaft“, Zeile 20 „Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen“. 
 
Endgültige Deckung: I. Nachtragshaushaltsplan 2012“ 
 
 
 
Begründung: 
 
zu 1.: 
 
V/0111/2012/1

- 3 - 
Vergleichbar mit dem Stationierungskonzept der Bundeswehr in Deutschland besteht auch in 
Großbritannien das politische Ziel einer umfass enden Umstrukturierung des britischen Heeres. 
Infolge einer britischen Studie zur Überprüfung der Verteidigungs- und Sicherheitsstrategie soll 
dieser Umstrukturierungsprozess nunmehr besch leunigt werden. Vor diesem Hintergrund wurde 
auch die Umstationierung des britischen Militärs aus Deutschland früher als es noch in 2011 auf 
Seiten der Stadt Münster bekannt war und kommuniziert wurde (s. Ratsvorlage V/0498/11) einge-
leitet.  
Nach der bislang vorliegenden offiziellen Mitteilung vom 10. November 2011 sollte sowohl die 
York-Kaserne und die Oxford-Kaserne als auch die gegenwärtig noch belegten ca. 800 Wohnun-
gen Anfang 2014 an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zurückgegeben werden. 
Wie nunmehr am 24.02.2012 offiziell bekannt gegeben wurde, soll die York-Kaserne nun bereits 
im Spätsommer/Herbst dieses Jahres frei gezogen werden. Dies trifft – nach derzeitiger Planung 
der britischen Dienststellen – auch für Teile der Wohnstandorte zu, für deren Freizug allerdings 
noch ein entsprechendes Konzept durch die britischen Stationierungskräfte vorgelegt werden soll. 
Fest steht nun, dass sowohl die York-Kaserne als auch Teile der Wohnungen bis zum 31.12.2012 
an die BImA zurückgegeben werden Bei dem Standort der Oxford-Kaserne in Gievenbeck ändert 
sich die Zeitplanung (Freizug Ende 2013) nach den bisher vorliegenden Informationen nicht 
Das abschließende Konzept der Umstrukturierung der Bundeswehr in Münster liegt noch nicht vor. 
Sobald hierüber Einzelheiten bekannt werden, wird die Verwaltung die politischen Gremien umge-
hend informieren. Dies gilt auch für den Fall, dass sich die Umstationierung des britischen Militärs 
gegenüber den bisher vorliegenden Informationen ändert. 
 
zu 2.: 
 
Für eine funktionierende Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Stadt und BImA im Rah-
men des Konversionsprozesses sind die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten – „wer macht 
was?“ – sowie die Prozesse – „wie, wann, womit wird die Aufgabe erfüllt?“ – von entscheidender 
Bedeutung. Der Konversionsprozess mit seinen vielschichtigen Anforderungen und der Vielzahl an 
beteiligten Akteuren erfordert eine intensive Zusammenarbeit und konsensuales Handeln auf der 
Grundlage einer klaren Organisations- und Arbeitsstruktur (Anlage 1). Die verschiedenen, teilweise 
parallelen Arbeits- und Verfahrensschritte sowie die umfangreichen Beteiligungserfordernisse las-
sen sich im Rahmen der üblichen Verwaltungsabläufe nur begrenzt bewältigen; daher sollen die 
Arbeitsstrukturen projektbezogen zuständigkeits- und institutionsübergreifend organisiert werden. 
 
Vor diesem Hintergrund wird in Münster auf der Leitungs- und Steuerungsebene ein Lenkungs-
kreis Konversion eingerichtet. Der Lenkungskreis stellt u. a. die Kommunikationsebene zwischen 
Politik und Verwaltung dar und soll alle grundlegenden Fragen, die mit der Konversion verbunden 
sind, partnerschaftlich erörtern und im gegenseitigen Einvernehmen lösen sowie Strategiediskus-
sionen führen und Grundsatzentscheidungen treffen. Neben dem Oberbürgermeister (Vorsitz) ge-
hören dem Lenkungskreis zwei Vertreter/-innen der BImA, der Vorsitzende des Ausschusses 
für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft die Bezirksbürgermeisterin Müns-
ter-West, der Bezirksbürgermeister Münster-Südost, der Stadtdirektor sowie der Dezernent für 
Planungs- und Baukoordination an. Bei Bedarf können weitere Personen zu bestimmten Fragestel-
lungen hinzugezogen werden. 
 
Auf der Arbeitsebene bereitet die bereits in den vergangenen Jahren eingerichtete Arbeitsgruppe 
Konversion, bestehend aus Vertretern der BImA und der städtischen Planungs- und Liegen-
schaftsverwaltung die Entscheidungen vor und koordiniert übergeordnet die laufende fachliche 
Arbeit. Gleichzeitig dient die Arbeitsgruppe dem regelmäßigen Informationsaustausch sowie dem 
frühzeitigen Erkennen und Reagieren auf mögliche Probleme. Die Arbeitsstruktur im Bereich der 
inhaltlich federführenden Planungsverwaltung ist projektbezogen in Arbeitsteams organisiert; diese 
gewährleisten eine effiziente inhaltliche Arbeit und ebenso eine konsens- wie zielorientierte Abwä-
gung der unterschiedlichen Fachinteressen innerhalb der Verwaltung (Anlage 1).  
 
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- 4 - 
Die koordinierende Projektleitung ist im Dezernat für Planung, Bau und Marketing beim Dezernen-
ten für Planungs- und Baukoordination angesiedelt. Dieser ist erster Ansprechpartner bei allen 
Fragen rund um den Konversionsprozess. 
 
Unabhängig von den ohnehin zu treffenden kommunalpolitischen Grundsatzentscheidungen wer-
den die politischen Gremien kontinuierlich und regelmäßig über die Ergebnisse im Rahmen der 
Arbeits- und Entscheidungsprozesse informiert. 
 
zu 3.: 
 
Vor dem Hintergrund des in der Vergangenheit mehrmals angekündigten Abzugs der britischen 
Stationierungskräfte aus Münster hatte die Verwaltung mit der BImA in den vergangenen Jahren 
bereits kontinuierlich, in der Regel im halbjährlichen Turnus, Abstimmungsgespräche durchgeführt. 
Umso schneller haben BImA und Stadt auf die Bekanntgabe des konkreten Abzugstermins unmit-
telbar reagiert, indem bereits eine Woche später ein erstes Arbeitsgespräch zwischen Stadt und 
BImA stattfinden konnte. Hierbei wurden zunächst die weiteren Handlungs- und Arbeitsschritte 
abgestimmt und bekräftigt, dass der anstehende Konv ersionsprozess als gemeinsame Aufgabe zu 
betrachten ist.  
 
Basis hierfür stellt die Konversionsvereinbarung (Anlage 2) dar, die den Rahmen für eine koopera-
tive und konsensorientierte Zusammenarbeit zwischen BImA und Stadt bilden soll. Schon zu Be-
ginn der Konversion soll die Rahmenvereinbarung den folgenden Entwicklungsprozess unterstüt-
zen und vorstrukturieren. In Anbetracht der Komplexität der Konversionsvorhaben ist vorgesehen, 
Vereinbarungen im Laufe des Konversionsprozesses - unter erneuter Einbindung der politischen 
Gremien - sukzessive an die veränderten Anforderungen und die bereits erfolgten Arbeitsschritte 
anzupassen. In mehreren Stufen mit unterschiedlicher Konkretisierung und Verbindlichkeit soll die 
eher grobe Willenserklärung der vorliegenden Vereinbarung themenbezogen präzisiert werden. 
 
Zu 4.:  
 
Angesichts der Komplexität des anstehenden Konversionsprozesses der ehemals militä-
risch genutzten Liegenschaften wird ein interfraktioneller Arbeitskreis „Konversion“ unter 
Beteiligung der Verwaltung der gebildet. Der Arbeitskreis eine kontinuierliche Abstimmung 
und Transparenz zwischen Rat uns Verwaltung sicherstellen und den lt. Konversionsver-
einbarung eingerichteten Lenkungskreis beraten und unterstützen. 
 
zu 5.1: 
 
Nach ersten Ankündigungen eines bevorstehenden Abzugs der britischen Stationierungskräfte aus 
Münster hatte die Bezirksvertretung Münster-Sü dost im Jahr 2009 die Erarbeitung eines Rahmen-
plans für die Stadtteile Gremmendorf und Angelmodde - West beantragt.  
 
Seit Anfang 2010 bearbeitet die Verwaltung – in intensiver Rückkopplung zum dafür eigens einge-
richteten interfraktionellen Arbeitskreis und zur Bezirksvertretung Münster-Südost – diesen Rah-
menplan. 
 
Über erreichte Zwischenstände der Erarbeitung des Rahmenplans hat die Verwaltung in der Sit-
zung der Bezirksvertretung Münster-Südost am 10.05.2011 und in der Sitzung des ASSVW am 
19.05.2011 ausführlich berichtet. 
 
Am 06. Juli 2011 hat eine Informationsveranstaltung in der Eichendorff - Grundschule stattgefun-
den, in der sich ca. 50 - 60 Bürgerinnen und Bürger über die Entwicklung eines Leitbildes und die 
weiter vorgesehenen Planungsschritte zum Rahmenplan Gremmendorf / Angelmodde - West in-
formiert haben.  
 
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- 5 - 
Im September haben die Bezirksvertretung Münster-Südost und der ASSVW auf der Grundlage 
der Vorlage V/0594/2011 „Rahmenplanung Gremmendorf / Angelmodde - West“ das Leitbild einer 
„Gartenstadt im Grünen“ sowie verschiedene Leitsätze für die weitere Stadtteilentwicklung von 
Gremmendorf und Angelmodde - West sowie für das Gelände der York-Kaserne und die in den 
beiden Stadtteilen von britischen Stationierungskräften bislang noch genutzten Wohnquartiere be-
schlossen.  
(Informationen unter: http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/rahmenplan_gremmendorf-
angelmodde.html) 
 
Im Gegensatz zur York-Kaserne in Gremmendorf gibt es bei der Oxford-Kaserne in Gievenbeck 
noch keine offiziell durchgeführten Planungsschri tte oder bereits beschlossenen Planungsziele. 
Hier steht der Planungs- und Beteiligungsprozess noch am Anfang. Trotzdem soll auch für das 
Gelände der Oxford-Kaserne – ebenso wie für die York-Kaserne – bis Ende des Jahres 2012 ein 
räumliches Strukturkonzept für eine zivile Nachfolgenutzung unter frühzeitiger Beteiligung der Bür-
gerschaft im Rahmen eines dialogorientierten Planungs- und Beteiligungsprozesses erarbeitet und 
den zuständigen parlamentarischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 
 
zu 5.2.: 
 
Die Stadtplanung hat die Arbeiten zur Bestandsaufnahme, Bestandsanalyse und Bestandsbewer-
tung der 18 im Stadtgebiet verteilten Wohnstandorte der britischen Stationierungskräfte seit Beginn 
des Jahres intensiviert. 
 
Auf Basis der bereits im Konversionsbericht 2011 (Vorlage V/0458/2011 an den Rat) benannten 
Zielrichtung der Erarbeitung von „Gebietspässen“ werden aktuell die Stärken und Schwächen so-
wie die Chancen und Restriktionen der Standorte herausgearbeitet – dies jeweils aus der Quar-
tiersperspektive selbst, dem Blickwinkel des engen und weiteren Wohnumfeldes, des Stadtteilbe-
zuges sowie vor allem auch aus gesamtstädtischer Sicht.     
 
Ziel und Ergebnis für die politische Beratungskette September 2012 ist die Präsentation eines ge-
samtstädtischen „Standorte-Entwicklungskonzept Briten-Wohnungen in Münster“. Dieses soll als 
Grundlage für weiter zu konkretisierende, standortbezogene Umsetzungsstrategien, Konzeptschrit-
te und Maßnahmen fungieren.  
 
Das zu erarbeitende Gesamtpaket wird für alle 18 Wohnstandorte die Charakteristik 
 
ß ihrer Lage und Einbettung in das Stadtteilumfeld 
ß ihrer städtebaulichen und gestalterischen Qualitäten und  
ß des jeweiligen Quartiers selbst (Struktur und Größe, Anzahl der Wohneinheiten, Bautyp/en, 
Wohnungsgrößen, Zustand wo Informationen vorliegend, Wohnumfeldqualität, … ) 
 
herausarbeiten und jeweils standortbezogen Zielaussagen treffen 
 
Ö zu den sinnvollen städtebaulichen Maßnahmen (Erhalt, An-/Ausbau, Nachverdich-
tung/Ergänzung, Abriss /Neubau), 
Ö zu einem bedarfsgerechten und standort- wie stadtteilverträglichen künftigen Nutzungs- 
und Nutzerfocus, 
Ö zur sich jeweilig anbietenden Vermarktungsform und ihren Rahmenbedingungen sowie 
Ö zum Instrumenteneinsatz zur Absicherung der städtischen Zielrichtungen einschl. der ge-
stalterischen Qualitätswahrung für Erhalt und Neubau. 
 
Es werden sich so auf der einen Seite Standorte herauskristallisieren, die sich für eine zeitnahe 
Wiedernutzung ohne wesentliche städtebauliche und sonstige städtische Anforderungen eignen. 
Auf der anderen Seite bedarf die Mehrzahl der Standorte einer sorgfältigen Prüfung und Abwä-
gung der strukturell “richtigen“ und verträglichen Wiedernutzungsperspektive. Diese Standorte  
erfordern einen vertieften Bearbeitungsaufwand (z.B. Konzepte zu An- und Ausbauoptionen, zur 
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Stellplatzunterbringung, zur energetischen Sanierung, …) und zielgerichteten Instrumenteneinsatz 
(z.B. Wettbewerb, Nutzerworkshop, Bebauungsplan, Gestaltungssatzung, …) und damit Zeit, um 
Qualitäten zu wahren und auszubauen sowie inhaltliche Maßgaben der Stadt Münster zu unter-
stützen und zu sichern. 
 
Über erste Zwischenergebnisse hierzu wird die Verwaltung in den Bezirksvertretungen und im Pla-
nungsausschuss vor den Sommerferien aktiv berichten. Für Herbst 2012 ist beabsichtigt, die inte-
ressierte Bürgerschaft stadtbezirks- bzw. stadtteilweise und ausführlich über das erarbeitete ge-
samtstädtische Konzept zu informieren. 
 
Das gesamtstädtische Entwicklungskonzept für die Britenwohnungen stellt einen ersten wichtigen 
Bearbeitungsschritt dar. Für die Neunutzung der Wohnareale sind im Anschluss standortbezogen 
und sukzessive noch Umsetzungs- und Handlungskonzepte zu präzisieren sowie ggf. Planungs-
verfahren zu durchlaufen. In diese Konkretisierungsphasen werden die Bürgerinnen und Bürger 
sowie nach Möglichkeit auch die künftigen Neunutzer und Neubewohner der Areale soweit als 
möglich einbezogen.   
 
zu 5.3: 
 
Die in Zusammenhang mit der Konversion stehenden städtebaulichen Planungsleistungen umfas-
sen insbesondere folgende Bausteine:  
 
• Erstellung von integrativen städtebaulichen Strukturkonzepten für die Kasernenstandorte 
und ihr Umfeld,  
• Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Wettbewerbe,  
• Aufstellung von Bebauungsplänen, 
• Erstellung von Gebietspässen und Standort- Entwicklungskonzepte für die Wohnquartiere, 
• Durchführung einer prozessbegleitenden und dialogorientierten Bürgerbeteiligung. 
 
Eine zeitgerechte Vorbereitung und Erstellung aller im Zusammenhang mit der Konversion ste-
henden städtebaulichen Planungsleistungen ist in Anbetracht der ausgeschöpften Ressourcen 
derzeit nicht sicher gestellt.  
 
Dies erklärt sich zum einen daraus, dass die Konversion in Anbetracht des enormen Potenzials für 
eine integrative zivile Nachnutzung der Konversionsstandorte verbunden mit Chancen für eine die 
bestehenden Strukturen fördernden und stärkenden Stadt- bzw. Ortsentwicklung einen außeror-
dentlich komplexen Aufwand an Planungs-, Öffentlichkeitsbeteiligungs- und Koordinierungsleistung 
in relativ kurzen Zeiträumen erfordert.  
 
Zum anderen erklärt sich der zusätzliche Personalbedarf mit den seit 2000 insgesamt eingespar-
ten oder aus Konsolidierungsgründen nicht besetzten rund 26 Stellen. In Anbetracht dieser Redu-
zierung ist für die nun anstehenden, über die Regelaufgaben hinausgehenden sachlichen und zeit-
lichen Anforderungen daher eine zeitlich befristete personelle Verstärkung im Dezernat III/Amt für 
Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung in den Jahren ab Mitte 2012 bis Ende 2015 (3 
Ingenieurstellen; Aufwendungen: 140.320 € in 2012 bzw. 210.470 € jeweils 2013 bis 2015) unab-
dingbar. 
 
Zur Qualifizierung einer kontinuierlichen und dialogorientierten Öffentlichkeitsarbeit empfiehlt sich 
die Unterstützung durch eine externe Moderation. Hiermit sind in der Vergangenheit in mehreren 
Fällen gute Erfahrungen gemacht worden. Als Beispiele seien genannt die prozessbegleitende und 
zum Teil in Workshop-Charakter durchgeführte Bürgerbeteiligung anlässlich der Erstellung des 
Rahmenplanes Roxel oder das Hafenforum mit seinen drei Groß- und vier Workshop-
Veranstaltungen.  
 
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Für die externe Unterstützung der Vorbereitung und der Durchführung von Bürgerbeteiligungsver-
fahren sowie für externe Moderationsleistungen  sind Mittel von insgesamt 130.000 € für den Zeit-
raum ab Mitte 2012 bis Ende 2015 angesetzt.  
 
Weiterer, derzeit noch nicht kalkulierbarer Mittelbedarf wird ggfs. für die Vorbereitung und Durch-
führung von städtebaulichen Wettbewerbsverfahren und / oder für städtebauliche Workshop-
Verfahren entstehen. Hierzu wird die Verwaltung zu gegebener Zeit entsprechende Vorschläge 
unterbreiten und die erforderlichen Gremienbeschlüsse vorbereiten. Die Möglichkeiten einer För-
derung u.a. aus Städtebaufördermitteln werden in diesem Zusammenhang geprüft werden bzw. 
werden entsprechende Anträge vorbereitet. 
 
Antragslage: 
 
Gem. der Vorlage V/0458/2011 „Sachstandsbericht zur anstehenden Konversion der von den briti-
schen Stationierungskräften genutzten Standorte und Liegenschaften in Münster“ sowie des Be-
schlusses des ASSVW am 15.09.2011 zur Vorlage V/0594/2011 „Rahmenplanung Gremmendorf / 
Angelmodde – West | Leitbild, Leitsätze, weitere planerische Schritte“ sind hinsichtlich weiterer 
Planungsschritte für eine zivile Nachfolgennutzung der von den Briten noch genutzten Kasernen-
areale in Gremmendorf und Gievenbeck sowie der zurzeit noch genutzten 18 Wohnstandorte fol-
gende Anträge zu berücksichtigen:  
 
ƒ Antrag A-R/0032/2006 der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 16.08.2006 „Abzug 
der britischen Streitkräfte aus Münster: Folgen mildern – Konversionschancen nutzen - Per-
spektiven entwickeln“, 
 
ƒ Antrag A-R/0034/2006 der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 
30.08.2006 „Konversion in Münster - nicht nur Verluste und Risiken, sondern auch Chancen 
für junge Familien mit Kindern“, 
 
ƒ Antrag A-S/0012/2006 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost vom 14. 
September 2006 „Vorbereitung auf den absehbaren Abzug der britischen Soldaten und ihrer 
Familien aus Münster-Südost“, 
 
ƒ Antrag A-R/0032/2011 der SPD-Fraktion vom 11.04.2011 „Sozial, attraktiv, lebendig: Für ein 
kommunales Konzept zur zukünftigen Nutzung der bisherigen britischen Familienwohnungen“, 
 
ƒ Antrag A-R/0033/2011 der SPD-Fraktion vom 05.05.2011 "Sozial, ökologisch und wirtschaft-
lich  vernünftig: Von britischen Militärflächen zu neuen Stadtquartieren in Gremmendorf und 
Gievenbeck", 
 
ƒ Antrag A-S/0016/2011 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost vom 
17.06.2011 „Entwicklung eines zukunftsorientierten Konzepts zur Nutzung der mit dem Abzug 
der britischen Streitkräfte frei werdenden Wohneinheiten und Liegenschaften“. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
V/0111/2012/1

- 8 - 
V/0111/2012/1 
 
1. Organisations- und Arbeitsstruktur für den Konversionsprozess   
2. „Konversionsvereinbarung“ zwischen der Stadt Münster und der Bundesanstalt für Immobi-
lienaufgaben (BImA)

		
		
 

  

 
 

 
 
 
 
  

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Anlage 1 zur Vorlage V/0111/2012/1

Anlage 2 zur Vorlage V/0111/2012/1 
 
 
 
Konversionspartnerschaft 
zwischen der 
 
Stadt Münster 
und der 
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 
 
 
 
 
Rahmenvereinbarung 
 
 
 
 
Stand: 09.03.2012

Konversionsvereinbarung Stadt Münster / Bundesanstalt für Immobilienaufgaben                               Seite 2 von 7 
 
Präambel 
 
Durch den bevorstehenden Abzug der britischen Strei tkräfte aus Münster und die  
Bundeswehrstrukturreform ist über die zivile Zukunf t von Liegenschaften zu entscheiden, 
die im Eigentum des Bundes stehen. 
 
Die Stadt Münster („Stadt“) und die Bundesanstalt f ür Immobilienaufgaben („Bundes-
anstalt“) sind sich einig, dass die Konversion der militärischen Liegenschaften eine  
gemeinsame Aufgabe ist, die in partnerschaftlicher Zusammenarbeit sukzessive durch-
geführt werden soll. 
 
Hierzu werden folgende Absprachen getroffen: 
 
I. Konversionsflächen 
 
Im Mittelpunkt der gemeinsamen Aktivitäten stehen d ie Konversion von rd. 76 ha Kaser- 
nenflächen der britischen Streitkräfte (York-Kasern e in Gremmendorf und Oxford-Kaserne 
in Gievenbeck) sowie die Integration von stadtweit rd. 800 bundeseigenen Wohnobjekten 
in den Münsteraner Wohnungsmarkt. 
 
Die Flächen, die die Bundeswehr frei geben wird, st ehen noch nicht abschließend fest, 
werden jedoch zu gegebener Zeit in einem ergänzenden Nachtrag benannt. 
 
Die Liegenschaften sind in den als Anlagen 1 - 3 beigefügten Lageplänen farblich markiert. 
 
II. Zielsetzung 
 
Gemeinsames Ziel von Stadt und Bundesanstalt ist ei ne zeitnahe zivile Nachnutzung der 
Konversionsflächen. In dem anstehenden Prozess orie ntieren sich die Beteiligten an den 
städtebaulichen und strukturpolitischen Zielen der Stadt sowie den Verwertungsinteressen 
der Bundesanstalt. 
 
Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen:

Konversionsvereinbarung Stadt Münster / Bundesanstalt für Immobilienaufgaben                               Seite 3 von 7 
 
 die kommunalen struktur- und wohnungspolitischen s owie städtebaulichen Entwick- 
lungsziele 
 eine werthaltige und langfristig nachhaltige Fläch enentwicklung 
 die enge Einbindung der Bürgerschaft in die Zielde finitionen und später folgenden 
Planungsprozesse 
 die Wiedernutzbarmachung der Flächen, mögliche stä dtebauliche Optimierungen 
(z.B. neues Bauen im Bestand) und Maßnahmen zur Innenentwicklung 
 das Gebot der wirtschaftlichen Verwertung 
 die Vermeidung von Verfall, Wertverlust und länger fristigem Leerstand 
 die Nachnutzung der vorhandenen, denkmal- oder erh altenswerten Bausubstanz 
und Infrastruktur 
 die sukzessive Nachnutzung der frei werdenden Wohn ungen 
 
Bundesanstalt und Stadt sind sich einig, die oben g enannten Zielsetzungen korrespondie- 
rend mit dem fortschreitenden Konversions- und Plan ungsprozess durch weitergehende 
Vereinbarungen für die Wohn- und Kasernenstandorte zu konkretisieren und anzupassen. 
 
III. Zusammenarbeit 
1.  
Stadt und Bundesanstalt arbeiten eng zusammen, um e ine bedarfsgerechte und wirt- 
schaftlich sinnvolle Entwicklung und Organisation des Konversionsprozesses zu erreichen. 
Dabei soll der Erfolg des Konversionsprozesses im Mittelpunkt des Verfahrens stehen. 
 
2.  
Die gegenseitige frühzeitige Information und der ge meinsame transparente Austausch 
über Ziele, Strategien und Maßnahmen ist ein zentra les Anliegen der Beteiligten. Hierzu 
pflegen Stadt und Bundesanstalt eine offene Informations- und Kommunikationskultur. 
 
3.  
Zur Erreichung der vorgenannten Ziele wird ein Lenkungskreis unter Vorsitz des Ober- 
bürgermeisters der Stadt Münster, Herrn Markus Lewe , eingerichtet mit dem Ziel, den 
Konversionsprozess zu fördern. Mitglieder des Lenkungskreises sind ferner 
 
 Herr Dr. Gerald Brummund (Leiter der Hauptstelle V erkauf der Bundesanstalt für 
Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund)

Konversionsvereinbarung Stadt Münster / Bundesanstalt für Immobilienaufgaben                               Seite 4 von 7 
 
 Herr Bernd Grotefeld (Leiter der Hauptstelle Portf oliomanagement der Bundes-
anstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund) 
 Herr Thomas Fastermann (Vorsitzender des Ausschuss es für Stadtplanung, Stadt- 
entwicklung, Verkehr u. Wirtschaft) 
 Frau Elisabeth Westrup (Bezirksbürgermeisterin Wes t) 
 Herr Dr. Michael Klenner (Bezirksbürgermeister Süd ost) 
 Herr Hartwig Schultheiß (Stadtdirektor) 
 Herr Siegfried Thielen (Dezernent für Planungs- un d Baukoordination) 
 
Zu bestimmten Fragestellungen können bei Bedarf wei tere Personen einvernehmlich in 
den Lenkungskreis hinzugezogen werden. 
 
Der Lenkungskreis soll alle grundlegenden Fragen, d ie mit der militärischen Konversion in 
Münster verbunden sind, partnerschaftlich erörtern,  gemeinsame Strategien entwickeln 
und möglichst im gegenseitigen Einvernehmen lösen. Sofern Konfliktlagen auftreten,  
sollen diese effektiv und gemeinsam behandelt und geklärt werden. 
 
Darüber hinaus wird ein operativ tätiger Arbeitskreis Stadt/Bundesanstalt gebildet, in 
dem der Konversionsprozess prozessual und inhaltlic h im Einzelnen durch regelmäßigen 
Informationsaustausch und Abstimmungen gestaltet wird. 
 
Als Ansprechpartner und koordinierende Projektleiter werden benannt: 
 
Für die Stadt Münster 
 
Herr Siegfried Thielen 
Dezernent für Planungs- und Baukoordination 
Tel: 0251 / 492-7075 
E-Mail: ThielenS@stadt-muenster.de 
 
 
Für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 
 
 bezüglich der Liegenschaften der britischen Streit kräfte 
Herr Regierungsdirektor Bernd Grotefeld 
– Hauptstelle Portfoliomanagement –

Konversionsvereinbarung Stadt Münster / Bundesanstalt für Immobilienaufgaben                               Seite 5 von 7 
 
Tel: 0251 / 934-3586 
E-Mail: bernd.grotefeld@bundesimmobilien.de 
 
 bezüglich der Liegenschaften der Bundeswehr 
Herr Regierungsdirektor Norbert Stahl 
– Hauptstelle Verkauf – 
Tel. 0251 / 934-3068 
E-Mail: norbert.stahl@bundesimmobilien.de 
 
 
IV. Liegenschaftsvermarktung 
 
Die Grundsätze der Liegenschaftsvermarktung werden möglichst einvernehmlich im Len- 
kungskreis, die Ausgestaltung im Einzelnen (z.B. ko nkrete Verfahrensabläufe, aufgaben- 
bezogene Arbeitsteilung, Planung, Kostenverteilung, etc.) im Arbeitskreis festgelegt. 
 
Zwischennutzungen von Gebäuden oder Grundstücksfläc hen der Kasernenstandorte  
werden im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen.  
 
Weitere Vereinbarungen zur Liegenschaftsvermarktung der Wohn- und Kasernenstandorte 
werden im Einzelnen im Laufe des Konversionsprozess es in Form von Nebenabreden zu 
dieser Konversionsvereinbarung konkretisiert und angepasst. 
 
V. Öffentlichkeitsarbeit 
 
Die frühzeitige und abgestimmte Information und Ein bindung der Bürgerschaft und der 
Medien sind wichtige Bestandteile im Verlauf des gesamten Konversionsprozesses. Daher 
legen Bundesanstalt und Stadt Wert auf einen dialog orientierten Entwicklungsprozess mit 
der Bürgerschaft der Stadt Münster. Bundesanstalt u nd Stadt einigen sich auf eine abge- 
stimmte Öffentlichkeitsarbeit, u. a. im Rahmen von Informationsveranstaltungen, Presse- 
arbeit, Auftritten bei Messen sowie der Erstellung von Broschüren.  
 
VI. Aufgaben- und Kostenverteilungen  
 
Bundesanstalt und Stadt werden im Rahmen weitergehe nder Vereinbarungen  
einvernehmliche Regelungen u. a. zu folgenden Aufga ben- und Kostenverteilungen  
abschließen:

Konversionsvereinbarung Stadt Münster / Bundesanstalt für Immobilienaufgaben                               Seite 6 von 7 
 
 
 
 Grundlagenermittlung 
 Entwicklung grundsätzlicher Planungsaussagen zu st ädtebaulichen, freiraumplane- 
rischen und verkehrlichen Zielen (z.B. durch Gutachten, Wettbewerbe) 
 Untersuchungen zur Umnutzung erhaltenswerter Bausu bstanz 
 Durchführung der Bauleitplanung 
 Öffentlichkeitsarbeit  
 
Die grundsätzliche Wahrnehmung der Eigentümerfunktion der Bundesanstalt bis zum Wei- 
terverkauf der Liegenschaft umfasst insbesondere au ch die Aufgaben der Kampfmittel- 
sondierung und –räumung, sowie der Altlastenermittl ung und –sanierung im Rahmen der 
gesetzlichen Vorgaben. 
 
VII. Geltung 
 
Die vereinbarte Kooperation zwischen Stadt und Bund esanstalt gilt bis zum Abschluss der 
unter I. genannten Konversionsmaßnahmen in Münster. 
 
 
Münster, den 23.03.2012 
 
Für die Stadt Münster : 
 
 
______________________________ ______________________________ 
      Markus Lewe                                                      Hartwig Schultheiß 
Oberbürgermeister                                                       Stadtdirektor 
 
 
Für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben : 
 
 
_______________________________ ______________________________ 
      Dr. Gerald Brummund                                           Bernd Grotefeld

Konversionsvereinbarung Stadt Münster / Bundesanstalt für Immobilienaufgaben                               Seite 7 von 7 
 
Direktor bei der Bundesanstalt                                 Regierungsdirektor 
 
Anlagen 
1. Übersichtsplan der York-Kaserne in Münster-Gremmendorf 
2. Übersichtsplan der Oxford-Kaserne in Münster-Gievenbeck 
3. Übersichtsplan der britischen Wohnliegenschaften in Münster

Anlage 1 
Übersichtsplan der York-Kaserne in Münster-Gremmendorf

Anlage 2 
Übersichtsplan der Oxford-Kaserne in Münster-Gievenbeck

Anlage 3 
Übersichtsplan der brit. Wohnliegenschaften in Münster

Anlage 1 V-0111-2012 Konversionsvereinbarung

8976 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0111/2012 
 
 
 
 
Konversionspartnerschaft 
zwischen der 
 
Stadt Münster 
und der 
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 
 
 
 
 
Rahmenvereinbarung 
 
 
 
 
Stand: 21.02.2012

Konversionsvereinbarung Stadt Münster / Bundesanstalt für Immobilienaufgaben                               Seite 2 von 7 
 
Präambel 
 
Durch den bevorstehenden Abzug der britischen Strei tkräfte aus Münster und die  
Bundeswehrstrukturreform ist über die zivile Zukunf t von Liegenschaften zu entscheiden, 
die im Eigentum des Bundes stehen. 
 
Die Stadt Münster („Stadt“) und die Bundesanstalt f ür Immobilienaufgaben („Bundes-
anstalt“) sind sich einig, dass die Konversion der militärischen Liegenschaften eine  
gemeinsame Aufgabe ist, die in partnerschaftlicher Zusammenarbeit sukzessive durch-
geführt werden soll. 
 
Hierzu werden folgende Absprachen getroffen: 
 
I. Konversionsflächen 
 
Im Mittelpunkt der gemeinsamen Aktivitäten stehen d ie Konversion von rd. 76 ha Kaser- 
nenflächen der britischen Streitkräfte (York-Kasern e in Gremmendorf und Oxford-Kaserne 
in Gievenbeck) sowie die Integration von stadtweit rd. 800 bundeseigenen Wohnobjekten 
in den Münsteraner Wohnungsmarkt. 
 
Die Flächen, die die Bundeswehr frei geben wird, st ehen noch nicht abschließend fest, 
werden jedoch zu gegebener Zeit in einem ergänzenden Nachtrag benannt. 
 
Die Liegenschaften sind in den als Anlagen 1 - 3 beigefügten Lageplänen farblich markiert. 
 
II. Zielsetzung 
 
Gemeinsames Ziel von Stadt und Bundesanstalt ist ei ne zeitnahe zivile Nachnutzung der 
Konversionsflächen. In dem anstehenden Prozess orie ntieren sich die Beteiligten an den 
städtebaulichen und strukturpolitischen Zielen der Stadt sowie den Verwertungsinteressen 
der Bundesanstalt. 
 
Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen:

Konversionsvereinbarung Stadt Münster / Bundesanstalt für Immobilienaufgaben                               Seite 3 von 7 
 
 die kommunalen struktur- und wohnungspolitischen s owie städtebaulichen Entwick- 
lungsziele 
 eine werthaltige und langfristig nachhaltige Fläch enentwicklung 
 die enge Einbindung der Bürgerschaft in die Zielde finitionen und später folgenden 
Planungsprozesse 
 die Wiedernutzbarmachung der Flächen, mögliche stä dtebauliche Optimierungen 
(z.B. neues Bauen im Bestand) und Maßnahmen zur Innenentwicklung 
 das Gebot der wirtschaftlichen Verwertung 
 die Vermeidung von Verfall, Wertverlust und länger fristigem Leerstand 
 die Nachnutzung der vorhandenen, denkmal- oder erh altenswerten Bausubstanz 
und Infrastruktur 
 die sukzessive Nachnutzung der frei werdenden Wohn ungen 
 
Bundesanstalt und Stadt sind sich einig, die oben g enannten Zielsetzungen korrespondie- 
rend mit dem fortschreitenden Konversions- und Plan ungsprozess durch weitergehende 
Vereinbarungen für die Wohn- und Kasernenstandorte zu konkretisieren und anzupassen. 
 
III. Zusammenarbeit 
1.  
Stadt und Bundesanstalt arbeiten eng zusammen, um e ine bedarfsgerechte und wirt- 
schaftlich sinnvolle Entwicklung und Organisation des Konversionsprozesses zu erreichen. 
Dabei soll der Erfolg des Konversionsprozesses im Mittelpunkt des Verfahrens stehen. 
 
2.  
Die gegenseitige frühzeitige Information und der ge meinsame transparente Austausch 
über Ziele, Strategien und Maßnahmen ist ein zentra les Anliegen der Beteiligten. Hierzu 
pflegen Stadt und Bundesanstalt eine offene Informations- und Kommunikationskultur. 
 
3.  
Zur Erreichung der vorgenannten Ziele wird ein Lenkungskreis unter Vorsitz des Ober- 
bürgermeisters der Stadt Münster, Herrn Markus Lewe , eingerichtet mit dem Ziel, den 
Konversionsprozess zu fördern. Mitglieder des Lenkungskreises sind ferner 
 
 Herr Dr. Gerald Brummund (Leiter der Hauptstelle V erkauf der Bundesanstalt für 
Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund)

Konversionsvereinbarung Stadt Münster / Bundesanstalt für Immobilienaufgaben                               Seite 4 von 7 
 
 Herr Bernd Grotefeld (Leiter der Hauptstelle Portf oliomanagement der Bundes-
anstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund) 
 Frau Elisabeth Westrup (Bezirksbürgermeisterin Wes t) 
 Herr Dr. Michael Klenner (Bezirksbürgermeister Süd ost) 
 Herr Hartwig Schultheiß (Stadtdirektor) 
 Herr Siegfried Thielen (Dezernent für Planungs- un d Baukoordination) 
 
Zu bestimmten Fragestellungen können bei Bedarf wei tere Personen einvernehmlich in 
den Lenkungskreis hinzugezogen werden. 
 
Der Lenkungskreis soll alle grundlegenden Fragen, d ie mit der militärischen Konversion in 
Münster verbunden sind, partnerschaftlich erörtern,  gemeinsame Strategien entwickeln 
und möglichst im gegenseitigen Einvernehmen lösen. Sofern Konfliktlagen auftreten,  
sollen diese effektiv und gemeinsam behandelt und geklärt werden. 
 
Darüber hinaus wird ein operativ tätiger Arbeitskreis Stadt/Bundesanstalt gebildet, in 
dem der Konversionsprozess prozessual und inhaltlic h im Einzelnen durch regelmäßigen 
Informationsaustausch und Abstimmungen gestaltet wird. 
 
Als Ansprechpartner und koordinierende Projektleiter werden benannt: 
 
Für die Stadt Münster 
 
Herr Siegfried Thielen 
Dezernent für Planungs- und Baukoordination 
Tel: 0251 / 492-7075 
E-Mail: ThielenS@stadt-muenster.de 
 
 
Für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 
 
 bezüglich der Liegenschaften der britischen Streit kräfte 
Herr Regierungsdirektor Bernd Grotefeld 
– Hauptstelle Portfoliomanagement – 
Tel: 0251 / 934-3586 
E-Mail: bernd.grotefeld@bundesimmobilien.de

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 bezüglich der Liegenschaften der Bundeswehr 
Herr Regierungsdirektor Norbert Stahl 
– Hauptstelle Verkauf – 
Tel. 0251 / 934-3068 
E-Mail: norbert.stahl@bundesimmobilien.de 
 
 
IV. Liegenschaftsvermarktung 
 
Die Grundsätze der Liegenschaftsvermarktung werden möglichst einvernehmlich im Len- 
kungskreis, die Ausgestaltung im Einzelnen (z.B. ko nkrete Verfahrensabläufe, aufgaben- 
bezogene Arbeitsteilung, Planung, Kostenverteilung, etc.) im Arbeitskreis festgelegt. 
 
Zwischennutzungen von Gebäuden oder Grundstücksfläc hen der Kasernenstandorte  
werden im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen.  
 
Weitere Vereinbarungen zur Liegenschaftsvermarktung der Wohn- und Kasernenstandorte 
werden im Einzelnen im Laufe des Konversionsprozess es in Form von Nebenabreden zu 
dieser Konversionsvereinbarung konkretisiert und angepasst. 
 
V. Öffentlichkeitsarbeit 
 
Die frühzeitige und abgestimmte Information und Ein bindung der Bürgerschaft und der 
Medien sind wichtige Bestandteile im Verlauf des gesamten Konversionsprozesses. Daher 
legen Bundesanstalt und Stadt Wert auf einen dialog orientierten Entwicklungsprozess mit 
der Bürgerschaft der Stadt Münster. Bundesanstalt u nd Stadt einigen sich auf eine abge- 
stimmte Öffentlichkeitsarbeit, u. a. im Rahmen von Informationsveranstaltungen, Presse- 
arbeit, Auftritten bei Messen sowie der Erstellung von Broschüren.  
 
VI. Aufgaben- und Kostenverteilungen  
 
Bundesanstalt und Stadt werden im Rahmen weitergehe nder Vereinbarungen  
einvernehmliche Regelungen u. a. zu folgenden Aufga ben- und Kostenverteilungen  
abschließen:

Konversionsvereinbarung Stadt Münster / Bundesanstalt für Immobilienaufgaben                               Seite 6 von 7 
 
 Grundlagenermittlung 
 Entwicklung grundsätzlicher Planungsaussagen zu st ädtebaulichen, freiraumplane- 
rischen und verkehrlichen Zielen (z.B. durch Gutachten, Wettbewerbe) 
 Untersuchungen zur Umnutzung erhaltenswerter Bausu bstanz 
 Durchführung der Bauleitplanung 
 Öffentlichkeitsarbeit  
 
Die grundsätzliche Wahrnehmung der Eigentümerfunktion der Bundesanstalt bis zum Wei- 
terverkauf der Liegenschaft umfasst insbesondere au ch die Aufgaben der Kampfmittel- 
sondierung und –räumung, sowie der Altlastenermittl ung und –sanierung im Rahmen der 
gesetzlichen Vorgaben. 
 
VII. Geltung 
 
Die vereinbarte Kooperation zwischen Stadt und Bund esanstalt gilt bis zum Abschluss der 
unter I. genannten Konversionsmaßnahmen in Münster. 
 
 
Münster, den 23.03.2012 
 
Für die Stadt Münster : 
 
 
______________________________ ______________________________ 
      Markus Lewe                                                      Hartwig Schultheiß 
Oberbürgermeister                                                       Stadtdirektor 
 
 
Für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben : 
 
 
_______________________________ ______________________________ 
      Dr. Gerald Brummund                                           Bernd Grotefeld 
Direktor bei der Bundesanstalt                                 Regierungsdirektor

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Anlagen 
1. Übersichtsplan der York-Kaserne in Münster-Gremmendorf 
2. Übersichtsplan der Oxford-Kaserne in Münster-Gievenbeck 
3. Übersichtsplan der britischen Wohnliegenschaften in Münster

Anlage 2 V-0111-2012 Organisationsstruktur

390 Zeichen

		
		
 

  

 
 

 
 
 
 
  

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Beschlussvorlage

21598 Zeichen

V/0111/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernent für Planungs- und Baukoordination 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Konversion von britischen Stationierungskräften genutzten Liegenschaften in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.03.2012 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
08.03.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
13.03.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
13.03.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
15.03.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
21.03.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
21.03.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung über den Abzug der britischen Stati o-
nierungskräfte zur Kenntnis.  
 
2. Der Rat stimmt der in der Anlage 1 dargestellten Organisations - und Arbeit sstruktur als 
Grundlage für den konsensualen und kooperativen Konversionsprozess zu.  
 
3. Der Rat stimmt der „Konversionsvereinbarung“ zwischen der Stadt Münster und der Bunde s-
anstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu (Anlage 2). 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
4.1 für die Bereiche d er York -Kaserne in Gremmendorf und der Oxford -Kaserne in Gi e-
venbeck unter frühzeitiger Einbindung der Bürgerschaft im Rahmen eines dialogorie n-
tierten Planungs- und Beteiligungsprozesses bis Ende 2012 räumliche Strukturkonzep-
te für eine zivile Nachfolgenutz ung den zuständigen parlamentarischen Gremien zur 
Beschlussfassung vorzulegen.  
 
4.2 für die 18 Wohnstandorte der britischen Stationierungskräfte im 3. Quartal 2012 ein 
gesamtstädtisches Entwicklungskonzept unter besonderer Berücksichtigung städt e-
baulicher und wohnungsstrategischer Aspekte zur Beschlussfassung vorzulegen. 
Die interessierte Bürgerschaft und künftige n Nutzer werden nach der Beratung umfa s-
send informiert. Ihre erneute Einbindung erfolgt im Rahmen der sukzessiven Erarbe i-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0111/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Thielen 
Ruf: 
492-7075 
E-Mail: 
ThielenS@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.02.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0111/2012 
tung von konkreten Umsetzung s- und Handlungskonzepten bzw. im Rahmen von Pl a-
nungsverfahren für die Einzelstandorte.  
 
4.3 die finanziellen und personellen Grundlagen für eine interne und externe Begleitung 
und Unterstützung des Konversionsprozesses in den Jahren 2012 bis 2015 in der 
Form zu schaffen, dass 
 3,0 Ingenieur-Stellen im Bereich der Stadtplanung/Projektorganisation/ Öffentlich-
keitsarbeit im Dezernat III/Amt 61  zeitlich befristet (01.05.2012 – 31.12.2015) be-
reitgestellt werden. 
 für die Vorbereitung, die Durchführung und die Moderation von Veranstaltungen zur 
Bürgerbeteiligung durch ein externes Büro Sachmittel in Höhe von insg esamt 
130.000 € zur Verfügung gestellt werden. 
Die BImA und die Stadt werden im Rahmen weitergehender Vereinbarungen einve r-
nehmliche Regelungen zur Kostenverteilung abschließen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwic k-
lung, Stadtplanung 
   
Zeile 
Auszahlungen 
11 Personalaufwendungen 2012 
2013 
2014 
2015 
140.320 
210.470 
210.470 
210.470 
Üpl. in 2012; 
Zusätzliche 
Neuveran-
schlagung 
2013-2015 
Zeile 
Auszahlungen 
16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
 
2012 
2013 
2014 
2015 
25.000 
40.000 
40.000 
25.000 
Üpl. in 2012; 
Zusätzliche 
Neuveranschla-
gung 2013-15 
Summe aller Auszahlungen/Saldo  901.730  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden im Nachtragshaushalt 2012 und im 
Haushaltsplan-Entwurf 2013 ff. bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis 
genommen, dass die Beschlussau sführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen 
der Haushaltssatzung 2013 bzw. der mittelfristigen Ergebnis und Finanzplanung die Ermächtigu n-
gen bereitstellt. Den zur Finanzierung in 2012 erforderlichen überplanmäßigen Aufwendungen wird 
nach § 83 GO NRW zugestimmt.  
 
Vorübergehende Deckung: Minderaufwendungen in der Produktgruppe 1601 „Allgemeine Finan z-
wirtschaft“, Zeile 20 „Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen“. 
 
Endgültige Deckung: I. Nachtragshaushaltsplan 2012“ 
 
 
Begründung: 
 
zu 1.: 
 
Vergleichbar m it dem Stationierungskonzept der Bundeswehr in Deutschland besteht auch in 
Großbritannien das politische Ziel einer umfassenden Umstrukturierung des britischen Heeres. 
Infolge einer britischen Studie zur Überprüfung der Verteidigungs - und Sicherheitsstrate gie soll

- 3 - 
V/0111/2012 
dieser Umstrukturierungsprozess nunmehr beschleunigt werden. Vor diesem Hintergrund wurde 
auch die Umstationierung des britischen Militärs aus Deutschland früher als es noch in 2011 auf 
Seiten der Stadt Münster bekannt war und kommuniziert wurde ( s. Ratsvorlage V/0498/11) einge-
leitet.  
Nach der bislang vorliegenden offiziellen  Mitteilung vom 10. November 2011 sollte sowohl die 
York-Kaserne und die Oxford -Kaserne als auch die gegenwärtig noch belegten ca. 800 Wohnu n-
gen Anfang 2014 an die Bundesansta lt für Immobilienaufgaben (BImA) zurückgegeben werden.  
Wie nunmehr am 24.02.2012 offiziell bekannt gegeben wurde, soll die York -Kaserne nun bereits 
im Spätsommer/Herbst dieses Jahres frei gezogen werden. Dies trifft – nach derzeitiger Planung 
der britischen Dienststellen – auch für Teile der Wohnstandorte zu, für deren Freizug allerdings 
noch ein entsprechendes Konzept durch die britischen Stationierungskräfte vorgelegt werden soll. 
Fest steht nun, dass sowohl die York -Kaserne als auch Teile der Wohnungen b is zum 31.12.2012 
an die BImA zurückgegeben werden Bei dem Standort der Oxford -Kaserne in Gievenbeck ändert 
sich die Zeitplanung (Freizug Ende 2013) nach den bisher vorliegenden Informationen nicht 
Das abschließende Konzept der Umstrukturierung der Bundeswehr in Münster liegt noch nicht vor. 
Sobald hierüber Einzelheiten bekannt werden, wird die Verwaltung die politischen Gremien umg e-
hend informieren. Dies gilt auch für den Fall, dass sich die Umstationierung des britischen Militärs 
gegenüber den bisher vorliegenden Informationen ändert. 
 
zu 2.: 
 
Für eine funktionierende Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Stadt und BImA im Ra h-
men des Konversionsprozesses sind die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten – „wer macht 
was?“ – sowie die Prozesse – „wie, wann, womit wird die Aufgabe erfüllt?“ – von entscheidender 
Bedeutung. Der Konversionsprozess mit seinen vielschichtigen Anforderungen und der Vielzahl an 
beteiligten Akteuren erfordert eine intensive Zusammenarbeit und konsensuales Handeln auf der 
Grundlage einer klaren Organisations- und Arbeitsstruktur (Anlage 1). Die verschiedenen, teilweise 
parallelen Arbeits- und Verfahrensschritte sowie die umfangreichen Beteiligungserfordernisse la s-
sen sich im Rahmen der üblichen Verwaltungsabläufe nur begrenzt bewäl tigen; daher sollen die 
Arbeitsstrukturen projektbezogen zuständigkeits- und institutionsübergreifend organisiert werden. 
 
Vor diesem Hintergrund wird in Münster auf der Leitungs - und Steuerungsebene ein Lenkung s-
kreis Konversion eingerichtet. Der Lenkungsk reis stellt u. a. die Kommunikationsebene zwischen 
Politik und Verwaltung dar und soll alle grundlegenden Fragen, die mit der Konversion verbunden 
sind, partnerschaftlich erörtern und im gegenseitigen Einvernehmen lösen sowie Strategiedisku s-
sionen führen und Grundsatzentscheidungen treffen. Neben dem Oberbürgermeister (Vorsitz) g e-
hören dem Lenkungskreis zwei Vertreter/ -innen der  BImA, die Bezirksbürgermeister in Münster -
West, der Bezirksbürgermeister Münster -Südost, der Stadtdirektor sowie der Dezernent für Pla-
nungs- und Baukoordination an. Bei Bedarf können weitere Personen zu bestimmten Frageste l-
lungen hinzugezogen werden. 
 
Auf der Arbeitsebene bereitet die bereits in den vergangenen Jahren eingerichtete Arbeitsgruppe 
Konversion, bestehend aus Vertretern de r BImA und der städtischen Planungs - und Liege n-
schaftsverwaltung die Entscheidungen vor und koordiniert übergeordnet die laufende fachliche 
Arbeit. Gleichzeitig dient die Arbeitsgruppe dem regelmäßigen Informationsaustausch sowie dem 
frühzeitigen Erkennen und Reagieren auf mögliche Probleme. Die Arbeitsstruktur im Bereich der 
inhaltlich federführenden Planungsverwaltung ist projektbezogen in Arbeitsteams organisiert; diese 
gewährleisten eine effiziente inhaltliche Arbeit und ebenso  eine konsens- wie zielorientierte Abwä-
gung der unterschiedlichen Fachinteressen innerhalb der Verwaltung (Anlage 1).  
 
Die koordinierende Projektleitung ist im Dezernat für Planung, Bau und Marketing beim Dezerne n-
ten für Planungs - und Baukoordination angesiedelt. Dieser ist erster  Ansprechpartner bei allen 
Fragen rund um den Konversionsprozess.

- 4 - 
V/0111/2012 
Unabhängig von den ohnehin zu treffenden kommunalpolitischen Grundsatzentscheidungen we r-
den die politischen Gremien kontinuierlich und regelmäßig über die Ergebnisse im Rahmen der 
Arbeits- und Entscheidungsprozesse informiert. 
 
zu 3.: 
 
Vor dem Hintergrund des in der Vergangenheit mehrmals angekündigten Abzugs der britischen 
Stationierungskräfte aus Münster hatte die Verwaltung mit der BImA in den vergangenen Jahren 
bereits kontinuierlich, in der Regel im halbjährlichen Turnus, Abstimmungsgespräche durchgeführt. 
Umso schneller haben BImA und Stadt auf die Bekanntgabe des konkreten Abzugstermins unmi t-
telbar reagiert, indem bereits eine Woche später ein erstes Arbeitsgespräch zwischen Stadt und 
BImA stattfinden konnte. Hierbei wurden zunächst die weiteren Handlungs - und Arbeitsschritte 
abgestimmt und bekräftigt, dass der anstehende Konversionsprozess als gemeinsame Aufgabe zu 
betrachten ist.  
 
Basis hierfür stellt die Konversionsvereinbarung (Anlage 2) dar, die den Rahmen für eine koopera-
tive und konsensorientierte Zusammenarbeit zwischen BImA und Stadt bilden soll. Schon zu B e-
ginn der Konversion soll die Rahmenvereinbarung den folgenden Entwicklungsprozess unterstü t-
zen und vorstrukturieren. In An betracht der Komplexität der Konversionsvorhaben ist vorgesehen, 
Vereinbarungen im Laufe des Konversionsprozesses - unter erneuter Einbindung der politischen 
Gremien - sukzessive an die veränderten Anforderungen und die bereits erfolgten Arbeitsschritte 
anzupassen. In mehreren Stufen mit unterschiedlicher Konkretisierung und Verbindlichkeit soll die 
eher grobe Willenserklärung der vorliegenden Vereinbarung themenbezogen präzisiert werden. 
 
zu 4.1: 
 
Nach ersten Ankündigungen eines bevorstehenden Abzugs der britischen Stationierungskräfte aus 
Münster hatte die Bezirksvertretung Münster-Südost im Jahr 2009 die Erarbeitung eines Rahme n-
plans für die Stadtteile Gremmendorf und Angelmodde - West beantragt.  
 
Seit Anfang 2010 bearbeitet die Verwaltung – in intensiver Rückkopplung zum dafür eigens einge-
richteten interfraktionellen Arbeitskreis und zur Bezirksvertretung Münster -Südost – diesen Rah-
menplan. 
 
Über erreichte Zwischenstände der Erarbeitung des Rahmenplans hat die Verwaltung in der Si t-
zung der Bezirksvertret ung Münster-Südost am 10.05.2011 und in der Sitzung des ASSVW am 
19.05.2011 ausführlich berichtet. 
 
Am 06. Juli 2011 hat eine Informationsveranstaltung in der Eichendorff - Grundschule stattgefun-
den, in der sich ca. 50 - 60 Bürgerinnen und Bürger über die Entwicklung eines Leitbildes und die 
weiter vorgesehenen Planungsschritte zum Rahmenplan Gremmendorf / Angelmodde - West in-
formiert haben.  
 
Im September haben die Bezirksvertretung Münster -Südost und der ASSVW auf der Grundl age 
der Vorlage V/0594/2011 „Rahmenplanung Gremmendorf / Angelmodde - West“ das Leitbild einer 
„Gartenstadt im Grünen“ sowie verschiedene Leitsätze für die weitere Stadtteilen twicklung von 
Gremmendorf und Ange lmodde - West sowie für das Gelände der York -Kaserne und die in den 
beiden Stadtteilen von britischen Stationierungskräften bislang noch genutzten Wohnquartiere b e-
schlossen.  
(Informationen unter: http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/rahmenplan_gremmendorf -
angelmodde.html) 
 
Im Gegensatz zur York -Kaserne in Gremmendorf gibt es b ei der Oxford -Kaserne in Gieve nbeck 
noch keine offiziell durchgeführten Planungsschritte oder bereits beschlossenen Planungszi ele. 
Hier steht der Planungs - und Beteiligungsprozess noch am Anfang. Trotzdem soll auch für das 
Gelände der Oxford-Kaserne – ebenso wie für die York -Kaserne – bis Ende des Jahres 2012 ein

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räumliches Strukturkonzept für eine zivile Nachfolgenutzung unter frühzeitiger Beteiligung der Bü r-
gerschaft im Rahmen eines dialogorientierten Planungs- und Beteiligungsprozesses erarbeitet und 
den zuständigen parlamentarischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 
 
zu 4.2.: 
 
Die Stadtplanung hat die Arbeiten zur Bestandsaufnahme, Bestandsanalyse und Bestandsbewe r-
tung der 18 im Stadtgebiet verteilten Wohnstandorte der britischen Stationierungskräfte seit Beginn 
des Jahres intensiviert. 
 
Auf Basis der bereits im Konversionsbericht 2011 (Vorlage  V/0458/2011 an den Rat) benannten 
Zielrichtung der Erarbeitung von „Gebietspässen“ werden aktuell die Stärken und Schwächen s o-
wie die Chancen und Restriktionen der Standorte herausgearbeitet – dies jeweils aus der Qua r-
tiersperspektive selbst, dem Blickwinkel des engen und weiteren Wohnumfeldes, des Stadtteilb e-
zuges sowie vor allem auch aus gesamtstädtischer Sicht.     
 
Ziel und Ergebnis für die politische Beratungskette September 2012 ist die Präsentation eines g e-
samtstädtischen „Standorte-Entwicklungskonzept Briten-Wohnungen in Münster“. Dieses soll als 
Grundlage für weiter zu konkretisierende, standortbezogene Umsetzungsstrategien, Konzeptschrit-
te und Maßnahmen fungieren.  
 
Das zu erarbeitende Gesamtpaket wird für alle 18 Wohnstandorte die Charakteristik 
 
 ihrer Lage und Einbettung in das Stadtteilumfeld 
 ihrer städtebaulichen und gestalterischen Qualitäten und  
 des jeweiligen Quartiers selbst (Struktur und Größe, Anzahl der Wohneinheiten, Bautyp/en, 
Wohnungsgrößen, Zustand wo Informationen vorliegend, Wohnumfeldqualität, … ) 
 
herausarbeiten und jeweils standortbezogen Zielaussagen treffen 
 
 zu den sinnvollen städtebaulichen Maßnahmen (Erhalt, An -/Ausbau, Nachverdic h-
tung/Ergänzung, Abriss /Neubau), 
 zu einem bedarfsgerechten und standort - wie stadtteilverträglichen künftigen Nutzungs - 
und Nutzerfocus, 
 zur sich jeweilig anbietenden Vermarktungsform und ihren Rahmenbedingungen sowie 
 zum Instrumenteneinsatz zur Absicherung der städtischen Zielrichtungen einschl. der g e-
stalterischen Qualitätswahrung für Erhalt und Neubau. 
 
Es werden sich so auf der einen Seite Standorte herauskristallisieren, die sich für eine zeitnahe 
Wiedernutzung ohne wese ntliche städtebauliche und sonstige städtische Anforderungen eigne n. 
Auf der anderen Seite bedarf die Mehrzahl der Standorte einer sorgfältigen Prüfung und Abw ä-
gung der strukturell “richtigen“ und verträglichen Wiedernutzungsperspektive. Diese Stando rte  
erfordern einen vertieften Bearbeitungsaufwand (z.B. Konzepte zu An - und Ausbauoptionen, zur 
Stellplatzunterbringung, zur energetischen Sanierung, …) und zielgerichteten Instrumenteneinsatz 
(z.B. Wettbewerb, Nutzerwor kshop, Bebauungsplan, Gestaltungssatzung , …) und damit Zeit, um 
Qualitäten zu wahren und auszubauen sowie inhaltliche Maßgaben der Stadt Münster zu unte r-
stützen und zu sichern. 
 
Über erste Zwischenergebnisse hierzu wird die Verwaltung in den Bezirksvertretungen und im Pla-
nungsausschuss vor den Sommerferien aktiv berichten. Für Herbst 2012 ist beabsichtigt, die int e-
ressierte Bürgerschaft stadtbezirks - bzw. stadtteilweise und ausführlich über das erarbeitete g e-
samtstädtische Konzept zu informieren. 
 
Das gesamtstädtische Entwicklungskonzept für die  Britenwohnungen stellt einen ersten wichtigen 
Bearbeitungsschritt dar. Für die Neunutzung der Wohnareale sind im Anschluss standortb ezogen 
und sukzessive noch Umsetzungs - und Handlungskonzepte zu präzisieren sowie ggf. Planung s-

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verfahren zu durchla ufen. In  diese Konkretisierungsphasen werden die Bürgerinnen und Bürger 
sowie nach Möglichkeit auch die künftigen Neunutzer und Neubewohner der Areale soweit als 
möglich einbezogen.   
 
zu 4.3: 
 
Die in Zusammenhang mit der Konversion stehenden städtebaulichen Planu ngsleistungen umfas-
sen insbesondere folgende Bausteine:  
 
 Erstellung von integrativen städtebaulichen Strukturkonzepten für die Kasernenstandorte 
und ihr Umfeld,  
 Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Wettbewerbe,  
 Aufstellung von Bebauungsplänen, 
 Erstellung von Gebietspässen und Standort-Entwicklungskonzepte für die Wohnquartiere, 
 Durchführung einer prozessbegleitenden und dialogorientierten Bürgerbeteiligung. 
 
Eine zeitgerechte Vorbereitung und Erstellung aller im Zusammenhang mit der Konversion s te-
henden städtebaulichen Planungsleistungen ist in Anbetracht der ausgeschöpften Ressourcen 
derzeit nicht sicher gestellt.  
 
Dies erklärt sich zum einen daraus, dass die Konversion in Anbetracht des enormen Potenzials für 
eine integrative zivile Nachnutzung der Konversionsstandorte verbunden mit Chancen für eine die 
bestehenden Strukturen fördernden und stärkenden Stadt - bzw. Ortsentwicklung einen außero r-
dentlich komplexen Aufwand an Planungs-, Öffentlichkeitsbeteiligungs- und Koordinierungsleistung 
in relativ kurzen Zeiträumen erfordert.  
 
Zum anderen erklärt sich der zusätzliche Personalbedarf mit den seit 2000 insgesamt eingespa r-
ten oder aus Konsolidierungsgründen nicht besetzten rund 26 Stellen. In Anbetracht dieser Redu-
zierung ist für die nun anstehenden, über die Regelaufgaben hinausgehenden sachlichen und zeit-
lichen Anforderungen daher eine zeitlich befristete personelle Verstärkung im  Dezernat III/Amt für 
Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung in den Jahre n ab Mitte 2012 bis Ende 2015 (3  
Ingenieurstellen; Aufwendungen: 140.320 € in 2012 bzw. 210.470  € jeweils 2013 bis 2015) una b-
dingbar. 
 
Zur Qualifizierung einer kontinuierlichen und dialogorientierten Öffentlichkeitsarbeit empfiehlt sich 
die Unterstützung durch eine externe Moderation. Hiermit  sind in der Vergangenheit in mehreren 
Fällen gute Erfahrungen gemacht worden. Als Beispiele seien genannt die prozessbegleitende und 
zum Teil in Workshop -Charakter durchgeführte Bürgerbeteiligung anlässlich der Erstellung des 
Rahmenplanes Roxel oder das H afenforum mit seinen drei Groß - und vier Workshop -
Veranstaltungen.  
 
Für die externe Unterstützung der Vorbereitung und der Durchführung von Bürgerbeteiligungsve r-
fahren sowie für externe Moderationsleistu ngen sind Mittel von insgesamt 130 .000 € für den Zei t-
raum ab Mitte 2012 bis Ende 2015 angesetzt.  
 
Weiterer, derzeit noch nicht kalkulierbarer Mittelbedarf wird ggfs. für die Vorbereitung und Durc h-
führung von städtebaulichen Wettbewerbsverfahren und / oder für städtebauliche Workshop -
Verfahren entstehen. Hierzu wird die Verwaltung zu gegebener Zeit entsprechende Vorschläge 
unterbreiten und die erforderlichen Gremienbeschlüsse vorbereiten. Die Möglichkeiten einer Fö r-
derung u.a. aus Städtebaufördermitteln werden in diesem Zusammenhang geprüft  werden bzw. 
werden entsprechende Anträge vorbereitet. 
 
Antragslage: 
 
Gem. der Vorlage V/0458/2011 „Sachstandsbericht zur anstehenden Konversion der von den brit i-
schen Stationierungskräften genutzten Standorte und Liegenschaften in Münster“ sowie des B e-

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schlusses des ASSVW am 15.09.2011 zur Vorlage V/0594/2011 „Rahmenplanung Gre mmendorf / 
Angelmodde – West | Leitbild, Leitsätze, weitere planerische Schritte“  sind hi nsichtlich weiterer 
Planungsschritte für eine zivile Nachfolgennutzung der von den Briten noc h genutzten Kaserne n-
areale in Gremmendorf und Gievenbeck sowie der zurzeit noch genutzten 18 Wohnstandorte fo l-
gende Anträge zu berücksichtigen:  
 
 Antrag A -R/0032/2006 der SPD -Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 16.08.2006 „Abzug 
der britischen Streitkräf te aus Münster: Folgen mildern – Konversionschancen nutzen - Per-
spektiven entwickeln“, 
 
 Antrag A-R/0034/2006 der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 
30.08.2006 „Konversion in Münster - nicht nur Verluste und Risiken, sondern auch  Chancen 
für junge Familien mit Kindern“, 
 
 Antrag A -S/0012/2006 der CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung Münster -Südost vom 14. 
September 2006 „Vorbereitung auf den absehbaren Abzug der britischen Soldaten und ihrer 
Familien aus Münster-Südost“, 
 
 Antrag A-R/0032/2011 der SPD -Fraktion vom 11.04.2011 „Sozial, attraktiv, lebendig: Für ein 
kommunales Konzept zur zukünftigen Nutzung der bisherigen britischen Familienwohnungen“, 
 
 Antrag A-R/0033/2011 der SPD -Fraktion vom 05.05.2011 "Sozial, ökologisch und wirtsc haft-
lich  vernünftig: Von britischen Militärflächen zu neuen Stadtquartieren in Gremmendorf und 
Gievenbeck", 
 
 Antrag A -S/0016/2011 der SPD -Fraktion in der Bezirksvertretung Münster -Südost vom 
17.06.2011 „Entwicklung eines zukunftsorientierten Konzepts zur Nutzung der mit dem Abzug 
der britischen Streitkräfte frei werdenden Wohneinheiten und Liegenschaften“. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
1. Organisations- und Arbeitsstruktur für den Konversionsprozess   
2. „Konversionsvereinbarung“ zwischen der Stadt Münster und der Bundesanstalt für Immobi-
lienaufgaben (BImA)

Beratungsverlauf (7)

08.03.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
08.03.2012 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
15.03.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
21.03.2012 Hauptausschuss
TOP 9.1 Vorberatung
Zur Sitzung
21.03.2012 Rat
TOP 12.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0111/2012
Typ
Vorlagen
Datum
22.02.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37