Mandari Insight

V/0923/2011

Priorisierung der Maßnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms

Vorlagen 30.12.2011

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.06.2012, TOP 26.1.1

Anlage_5_1_Vorlage_0923_2011

· application/pdf

Ansehen

Anlage_2_Vorlage_0923_2011

· application/pdf

Ansehen

Anlage_3_Vorlage_923_2011

· application/pdf

Ansehen

Anlage_5_3_Vorlage_0923_2011

· application/pdf

Ansehen

Anlage_1_2_Vorlage_0923_2011

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Ergänzungsvorlage V/0923/2011/1 mit Anlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage_4_Vorlage_923_2011

· application/pdf

Ansehen

Anlage_5_2_Vorlage_0923_2011

· application/pdf

Ansehen

Anlage_1_1_Vorlage_0923_2011

· application/pdf

Ansehen

Anlage_5_1_Vorlage_0923_2011

121 Zeichen

Übersicht zu den 10.065 Verkehrsunfällen im Stadtgebiet Münster 2010 
Anlage 5.1 zur Vorlage V/0923/2011 
Quelle: Polizei

Anlage_2_Vorlage_0923_2011

24700 Zeichen

1 
            Anlage 2 zur Vorlage V/0923/2011 
 
Bericht zur Auswertung der Unfallentwicklung 2004 - 2010 
 
1. Identifizierung von Unfallhäufungsstellen-/Linien 
 
Die Anlage 1.1 zeigt die aktuellen Risikobereiche d er Unfallauswertung 2010 (1-Jahres 
Unfallhäufungsstellen 2010 und 3 Jahres Unfallhäufu ngsstellen/-Linien 2008-2010) in 
Münster. 
Ergänzend sind in der Anlage 1.2 zum Vergleich auch  die 2008 vom Gesamtverband der 
Schadensversicherer (GDV) ermittelte 85 Risikoberei che (1-Jahres Unfallhäufungsstellen 
2006 und 3 Jahres Unfallhäufungsstellen/-Linien 2008-2010) aufgeführt. 
 
Die Identifizierung von Unfallhäufungsstellen erfol gt nach dem gültigen Erlass des Innen- 
ministeriums NRW durch die Polizei sowie dem bundes weiten „Merkblatt für die Auswer- 
tung von Straßenverkehrsunfällen“ von der Forschung sgesellschaft für das Straßen- und 
Verkehrswesen (FGSV) als anerkannte Verfahren wie folgt: 
 
• Eine 1-Jahresunfallhäufungsstelle/-Linie liegt vor , wenn sich in einem Jahr 3 Unfälle 
an einer Kreuzung (oder begrenztem Abschnitt) gleic hen Grundtyps (z.B. Abbiege 
Unfall, Vorfahrt nicht beachtet, im Längsverkehrs e tc.) mit Getöteten (Kat.1), 
Schwerverletzten (Kat. 2), Leichtverletzten (Kat.3)  oder schwerwiegendem Sach- 
schäden (Kat.4) ereignet haben.  
 
• Eine 3 Jahresunfallhäufungsstelle/-Linie liegt vor , wenn sich in 3 aufeinander fol- 
genden Jahren 5 Unfälle mit Fußgängern/Radfahrern ( Getöteten, Schwerverletzten 
oder Leichtverletzten Kat. 1-3) oder 3 Unfälle mit Getöteten oder Schwerverletzten 
(Kat. 1-2) an einer Kreuzung oder begrenztem Abschnitt ereignet haben. 
 
Die Mehrzahl der identifizierten Risikobereiche erf üllt das Merkmal einer 3 Jahresunfall- 
häufungsstelle.  
 
Nach dem Ratsbeschluss zum Verkehrssicherheitsprogr amm im Jahr 2009 (Vorlage 
V/0997/2008) wurden von der Verwaltung umfangreiche  bauliche und signaltechnische 
Maßnahmen umgesetzt. 
 
Wenn innerhalb der 3-Jahresbetrachtung Verkehrssich erheitsmaßnahmen umgesetzt 
wurden, sind in diesen 3 Jahren sowohl die Unfallza hlen als Auslöser für die Realisierung 
von Verkehrssicherheitsmaßnahmen enthalten, aber au ch die Nachherzahlen berücksich- 
tigt.  
 
Belastbare Aussagen zum Erfolg einer Maßnahme über eine 3-Jahresbetrachtung 
sind daher erst möglich, wenn die Unfallzahlen der drei Folgejahre nach der Umset- 
zung der Verkehrssicherheitsmaßnahme vorliegen bzw.  wenn dann die Kriterien ei- 
ner Unfallhäufungsstelle nicht mehr erreicht werden.  
 
Der GDV hat im Rahmen der vorgelegten Zwischenevalu ierung (Vorlage V/0162/2011) die 
Veränderung des Unfallgeschehens ausgewählter Unfal lhäufungsstellen über eine auf- 
wändige Monatsbetrachtung analysiert. Im Rahmen die ser Zwischenevaluierung ist der 
GDV trotz des relativ kurzen Betrachtungszeitraumes  zu dem Ergebnis gekommen, dass 
im Wesentlichen die in den Unfallhäufungsstellen umgesetzten Maßnahmen zu einer deut- 
lichen Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen.

2 
1.1 Unfallentwicklung an ausgewählten Häufungsstell en in der Tendenz 
 
Vom GDV wurden 85 Risikobereiche (Anlage  1.2) auf der Basis der Unfallzahlen 2004 bis 
2006 für Münster ermittelt. Seit dem Beschluss des Rates zum Verkehrssicherheitspro- 
gramm im Jahr 2009 kann folgender Sachstand gegeben werden. 
 
An den 22 vom GDV identifizierten Unfallhäufungslinien:  
• wurden an 16 Unfallhäufungslinien Verkehrssicherhe itsmaßnahmen durchgeführt, 
die aktuell nicht mehr auffällig sind 
• an 3 Unfallhäufungslinien sind Maßnahmen geplant b zw. zu beobachten, 
• 1 Unfallhäufungslinie ist ohne umgesetzte Maßmaßna hmen nicht mehr auffällig und 
• 2  Unfallhäufungslinien sind als Prioritätenvorsch lag vorgesehen. 
   
An den 63 vom GDV identifizierten 3 und 1 Jahres Unfallhäufungsstellen: 
• wurden an 22 Unfallhäufungsstellen Verkehrssicherh eitsmaßnahmen umgesetzt, 
die aktuell nicht mehr auffällig sind 
• an 14 Unfallhäufungsstellen wurden Maßnahmen umges etzt, diese sind aber in der 
aktuellen Unfallauswertung noch enthalten und es is t der Trend der Unfallentwick- 
lung angegeben. Einige Stellen mit einer Unfallabna hme werden vermutlich in den 
nächsten Jahren aus der Statistik herausfallen, einige Stellen zeigen keinen eindeu- 
tigen Trend und sollen genauso wie bei den Stellen mit einer Unfallzunahme im 
Trend kritisch beobachtet werden. Hier kann sich in  den folgenden Jahren der Be- 
darf für weitere Maßnahmen ergeben, falls der negative Trend anhält.  
• an 6 Unfallhäufungsstellen sind Planungs- und Baub eschlüsse gefasst und die Auf- 
träge für die beschlossen Maßnahmen vergeben. Die A rbeiten sollen voraussicht- 
lich bis Anfang April 2012 umgesetzt sein. 
• an 13 Unfallhäufungsstellen wurden keine baulichen  Verkehrssicherheitsmaßnah- 
men umgesetzt, diese Stellen sind aktuell nach der Unfallanalyse 2010 nicht mehr 
auffällig.  
• an 6 Unfallhäufungsstellen wurden noch keine Verke hrssicherheitsmaßnahmen 
umgesetzt, diese Stellen sind aber in dem Prioritätenvorschlag berücksichtigt.  
• 2 Unfallhäufungsstellen sind laut der GDV-Untersuc hung und der aktuellen Unfall- 
analyse 2010 auffällig und es sind noch keine Verke hrssicherheitsmaßnahmen um- 
gesetzt. 
 
Nach den aktuellen Unfallzahlen (2008 –) 2010 sind 54 Risikobereiche auffällig. Davon 
sind 25 auch schon vom GDV auf der Basis der Unfall auswertungen 2004-2006 identifi- 
ziert worden. Neue sind 29 auffällige Stellen ermittelt worden.  
Der Rückgang der unfallauffälligen Bereiche von 85 Risikobereichen 2004-2006 der GDV 
Untersuchung auf 54 aktuelle Risikobereiche in 2010  um 36% oder 31 Stellen/Linien wird 
grundsätzlich als Erfolg der intensiven Verkehrsübe rwachung durch die Polizei, der bauli- 
chen und signaltechnischen Verkehrssicherheitsmaßna hmen sowie Aufklärung/Verkehrs-
erziehung und der Öffentlichkeitsarbeit gewertet.   
Einige schon vom GDV identifizierte Risikobereiche finden sich auch in der aktuellen 3 
Jahresunfallbetrachtung wieder und dies, obwohl sei t dem Beschluss des Verkehrssicher- 
heitsprogramms im Jahr 2009 Verkehrssicherheitsmaßn ahmen an diesen Stellen zwi- 
schenzeitig umgesetzt wurden. Für diese Unfallhäufu ngsstellen zeigen die nachfolgenden 
Diagramme die Tendenz der Unfallentwicklung. Abgele itet aus den jährlichen Unfalllisten 
der Polizei (ohne Berücksichtigung von Unfalltypen sowie Detailbetrachtungen zur Lage 
und den Ursachen der Unfälle) sind die jährlichen U nfallzahlen aufgeführt. Ergänzend ist 
in Stichworten angegeben, welche Verkehrssicherheitsmaßnahmen umgesetzt wurden.

3 
1.2  Positive Unfallentwicklung mit Verkehrssicherheitsmaßnahmen   
 
1.2.1 Neutor/Münzstraße/Hindenburgplatz   
         (lfd. Nr. 3  Unfallauswertung 2008-2010 sowie Nr. 34 GDV Unfallauswertung 2004-2006;) 
0
5
10 
15 
20 
25 
30 
35 Unfälle 
Sachschäden (Kat. 4-7) 21 22 23 20 23 21 13 
Personenschäden (Kat. 1-3) 2 6 3 7 9 7 1
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 
 
Umgesetzte Maßnahmen: 
• In der Promenadenachse eine neue direkte Radfahrer - und Fußgängerquerung über die 
Straße Neutor  
• Gelbkammern in allen Radsignalen 
• Von den Linkseinbiegern aus der Münzstraße in eine r zusätzlichen Phase signaltechnisch 
getrennte Fußgänger/Radfahrer (Furt FG 33/RD 12)  
Inbetriebnahme 23.09.2009 
 
1.2.2 Neutor/Wilhelmstraße  
          (lfd. Nr. 20 Unfallauswertung 2008-2010 sowie Nr. 54 GDV Unfallauswertung 2004-2006) 
0
5
10 
15 
20 
25 
30 
35 Unfälle 
Sachschäden (Kat. 4-7) 21 15 26 15 15 20 14 
Personenschäden (Kat. 1-3) 3 1 5 5 6 5 0
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 
 
Umgesetzte Maßnahmen:  
• Gelbkammern in allen Radsignalen 
• Blockschaltung auf der Furt FG 11/FG 12 
Inbetriebnahme   17.04.2009

4 
1.2.3 Weseler Str./Geiststraße  
           (lfd. Nr. 15 Unfallauswertung 2008-2010 sowie Nr. 37 GDV Unfallauswertung 2004-2006) 
 
0
5
10 
15 
20 
25 
30 
35 Unfälle 
Sachschäden (Kat. 4-7) 25 24 26 20 17 20 10 
Personenschäden (Kat. 1-3) 4 2 8 2 3 1 2
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 
 
Umgesetzte Maßnahmen: 
• Blockschaltung an den Furten FG 31/FG 32 über die südwestliche Zufahrt Weseler Straße 
• Gelbkammern in allen Radsignalen 
• Schutzblinker zur Furt FG 32 über die südwestliche  Weseler Straße 
Inbetriebnahme  11.09.2009 
• Rotmarkierung Radfurt 2010 
 
1.2.4 Weseler Str./Inselbogen  
           (lfd. Nr. 33 Unfallauswertung 2008-2010 sowie Nr. 31 GDV Unfallauswertung 2004-2006) 
 
 
0
5
10 
15 
20 
25 
30 
35 
40 Unfälle 
Sachschäden (Kat. 4-7) 26 32 29 26 31 34 17 
Personenschäden (Kat. 1-3) 4 3 4 1 7 3 1
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 
 
Umgesetzte Maßnahmen: 
• Schutzblinker zur Furt FG 12/FB 12/RD 2 über die n ördliche Weseler Straße 
• Gelbkammern in allen Radsignalen 
• Signal RD 7 für Radfahrer aus dem Kappenberger Dam m zur Querung des Inselbogen 
Inbetriebnahme 19.07.2010

5 
 
1.2.8 Windthorststraße/Promenade  
           (Nr. 44 Unfallauswertung 2008-2010 sowie Nr. 69 GDV Unfallauswertung 2004-2006) 
 
0
1
2
3
4
5
6
7
8Unfälle 
Sachschäden (Kat. 4-7) 2 3 4 2 2 0 1
Personenschäden (Kat. 1-3) 0 1 4 3 2 3 0
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 
 
Umgesetzte Maßnahmen: 
• Vorfahrtsregelung durch Gehwegpflaster und Haltelinien im Zuge der Promenade verdeut- 
licht  
Umbau Herbst 2010 
 
 
Fazit 
Auch wenn der kurze Zeitraum seit Umsetzung der Ver kehrssicherheitsmaßnahmen nur 
eine Tendenzaussage zulässt und die vorstehenden Ri sikobereiche eine Auswahl darstel- 
len, sieht sich die Verwaltung mit den eingeleitete n Verkehrssicherheitsmaßnahmen (ge- 
trennte Linksabbiegesignalisierungen, Blockschaltungen für Fußgänger/Radfahrer bei Mit- 
telsinseln, Rotmarkierungen von Furten etc. ) auf dem richtigen Weg. 
Die in der Tendenz positive Unfallentwicklung an der Promenadenquerung Windthorststra- 
ße/Promenade sieht die Verwaltung als Bestätigung a n, die in der Unfallanalyse 2010 
ebenfalls auffälligen Promenadenquerungen (Nr. 34 A egidiistraße/Promenade, Nr. 38 
Hörster Str./Promenade) nach diesem Muster möglichst einheitlich zu gestalten. Im Herbst 
2010 waren an der Promenadenquerung Windthorststraß e die Gehwege durchgepflastert 
worden und ergänzt mit Haltelinien im Zuge der Prom enade die Vorfahrtsregelung ver- 
deutlicht worden. 
 
 
1.3 
 Risikobereiche, die weiter kritisch beobachtet werden müssen   
 
Es muss jedoch auch gesagt werden, dass sich nicht alle Risikobereiche an denen Ver- 
kehrssicherheitsmaßnahmen durchgeführt wurden, sich so positiv entwickelt haben. 
Diese Unfallhäufungsstellen müssen weiter kritisch beobachtet werden und ggf. weitere 
Maßnahmen in den folgenden Jahren umgesetzt werden, wenn der negative Trend anhält.

6 
1.3.1 Albersloher Weg/Hansaring/Hafenstraße   
         (lfd. Nr. 7 Unfallauswertung 2008-2010 sowie Nr. 39 GDV Unfallauswertung 2004-2006) 
0
5
10 
15 
20 
25 
30 
35 
40 Unfälle 
Sachschäden (Kat. 4-7) 16 26 28 16 28 25 19 
Personenschäden (Kat. 1-3) 3 5 4 2 8 10 3
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 
 
Umgesetzte Maßnahmen: 
• Rotmarkierung stadteinwärtige Furt 
• Neue Signalisierung und geänderte Spuraufteilung B remer Straße  
 
Inbetriebnahme 2009 
 
1.3.2 Albersloher Weg/Gremmendorfer Weg  
          (lfd. Nr. 13 Unfallauswertung 2008-2010 sowie Nr. 52 GDV Unfallauswertung 2004-2006) 
 
 
0
2
4
6
8
10 
12 Unfälle 
Sachschäden (Kat. 4-7) 8 11 7 4 4 5 6
Personenschäden (Kat. 1-3) 2 0 3 2 2 2 2
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 
 
Umgesetzte Maßnahmen: 
• Aufgabe der Nachtabschaltung am  25.08.2008 
• Senkung der zulässigen Geschwindigkeit von 70 km/h  auf 50 km/h am 17.07.2009 
• Gelbkammern in allen Radsignalen seit 15.12.2009 
• Umbau Bushaltestelle 2011

7 
1.3.3 Albersloher Weg/Letterhausweg  
          (lfd. Nr. 14 Unfallauswertung 2008-2010 sowie Nr. 68 GDV Unfallauswertung 2004-2006) 
0
2
4
6
8
10 
12 
14 Unfälle 
Sachschäden (Kat. 4-7) 6 4 8 5 7 3 4
Personenschäden (Kat. 1-3) 5 3 5 1 4 3 3
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 
 
Umgesetzte Maßnahmen: 
• Aufgabe der Nachtabschaltung am  25.08.2008 
• Senkung der zulässigen Geschwindigkeit von 70 km/h  auf 50 km/h am 17.07.2009 
• Gelbkammern in allen Radsignalen seit 15.12.2009 
• Linksabbieger Letterhausweg getrennt signalisiert  
 
1.3.4 Aegidiitor/Am Stadtgraben/Adenauerallee  
          (lfd. Nr. 8 Unfallauswertung 2008-2010 sowie Nr. 57 GDV Unfallauswertung 2004-2006) 
0
5
10 
15 
20 
25 
30 
35 Unfälle 
Sachschäden (Kat. 4-7) 25 14 17 17 16 27 21 
Personenschäden (Kat. 1-3) 5 2 2 2 5 5 5
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 
 
Umgesetzte Maßnahmen: 
• Blockschaltung an den Furten FG 31/FG 32 über die südliche Zufahrt der Weseler Straße 
• Gelbkammern in allen Radsignalen 
Inbetriebnahme  01.04.2010 
• Seit  30.09.2010 Verkehrsversuch mit einem getrenn ten Rechtsabbiegesignal aus der Ade- 
nauerallee. Dafür wurde die Radschleuse in der Aden auerallee aufgegeben und Aufstellflä- 
chen für die Radfahrer im südwestlichen Quadranten angelegt.  
• Die provisorische Aufstellfläche wurde in 10.2011 endgültig ausgebaut. 
• Rotmarkierung über die Zufahrt Aegidiistraße

8 
1.3.5 Weseler Str./Moltkestraße  
          (lfd. Nr. 24 Unfallauswertung 2008-2010 sowie Nr. 42 GDV Unfallauswertung 2004-2006) 
0
5
10 
15 
20 
25 
30 
35 
40 
45 Unfälle 
Sachschäden (Kat. 4-7) 24 20 9 23 23 17 37 
Personenschäden (Kat. 1-3) 4 4 3 4 4 5 4
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 
 
Umgesetzte Maßnahmen: 
• Blockschaltung an den Furten FG 21/FG 22 über die Moltkestraße 
• Blockschaltung an den Furten FG 31/FG 32 über die südliche Zufahrt der Weseler Straße 
• Gelbkammern in allen Radsignalen 
• Signal RD 32 für nordwärts fahrende Radfahrer in H öhe des Signals FV 32 
Inbetriebnahme  13.08.2010 
Hinweis: Im Jahr 2010 mit der Umrüstung der Signala nlage sind verstärkt Auffahrunfälle eingetre- 
ten. Die Ursachenanalyse hierzu steht noch aus. 
 
1.3.6 Orleans-Ring/Einsteinstraße  
           (lfd. Nr. 17 Unfallauswertung 2008-2010 sowie Nr. 23 GDV Unfallauswertung 2004-2006) 
0
10 
20 
30 
40 
50 
60 Unfälle 
Sachschäden (Kat. 4-7) 38 43 43 37 36 24 29 
Personenschäden (Kat. 1-3) 14 9 9 9 6 6 4
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 
 
Umgesetzte Maßnahmen:  
• Gesicherte Führung der Linkseinbieger aus der west lichen Einsteinstraße 
• Schutzblinker zur Furt über den Rishon-le-Zion-Rin g 
• Roteinfärbung der Radfahrerfurt über den Rishon-le -Zion-Ring 
Inbetriebnahme 21.06.2008  
Geplante Maßnahmen , Inbetriebnahme 2011/2012 : 
• Gestreckte Führung der Radfahrer über die östliche  Einsteinstraße 
• 2-Richtungsradweg über den Orlèans-Ring 
• Signalisierung der Rechtsabbieger von der Einstein straße in den Orlèans-Ring 
• Gelbkammer in allen Radsignalen 
• Verringerung zul v auf dem Ring von 70 km/h auf 60  km/h

9 
Fazit: Diese identifizierten Unfallschwerpunkte müssen wei ter beobachtet werden. Einige 
identifizierte Unfallhäufungsstellen zeigen nach ei ner positiven Unfallentwicklung wieder 
eine Zunahme in 2010, andere streuen sehr stark. So fern sich der negative Trend in den 
folgenden Unfallauswertungen ab 2011 weiter bestätigen sollte, würde die Verwaltung und 
Polizei zusätzliche Verkehrssicherheitsmaßnahmen vorgeschlagen.   
Dabei ist zu berücksichtigen, dass zunächst zum Tei l Sofortmaßnahmen in Form von Pro- 
visorien oder geringeren Aufwands umgesetzt wurden,  die jedoch nach den bundesweiten 
Erfahrungen ebenfalls eine effektive Erhöhung der Verkehrssicherheit erwarten lassen. 
Weiterhin zeigen die zum Teil stark schwankenden Un falldiagramme auch, dass neben 
den umgesetzten Verkehrssicherheitsmaßnahmen und der Überwachung durch die Polizei 
sich eine Vielzahl von weiteren Effekten (Witterung , allgemeine Unfallentwicklung in dem 
Jahr, Großveranstaltungen) in den Unfallzahlen nied erschlagen.  Eine belastbare Progno- 
se / Vorabbewertung hinsichtlich Effizienz, Wirkung , Alternativen von Verkehrssicher- 
heitsmaßnahmen ist deshalb nur bedingt möglich. Vie lmehr kann die Wirkung von umge- 
setzten Verkehrssicherheitsmaßnahmen belastbar erst  nach einer längeren Wirkzeit über 
mehrere Jahr bewertet werden, wenn dann keine Unfal lhäufungsstelle mehr vorliegt oder 
die Entwicklung trotz Ausreißer in einzelnen Jahren eine deutlich positive Tendenz zeigen.   
 
1.4 Risikobereiche, die einer erneuten detaillierte n Ursachenanalyse be- 
dürfen    
Mit dem Verkehrssicherheitsprogramm werden bewährte  Maßnahmen durchgeführt, die  
mit einem begrenzten Aufwand bzw. als Sofortmaßnahm en Erfolge erwarten lassen. 
Wenn trotz durchgeführter erster Verkehrssicherheit smaßnahmen die Unfallzahlen zu- 
nehmen, bedürfen diese auffälligen Stellen einer ve rtiefenden Ursachenanalyse und ggf. 
weiterer Verkehrssicherheitsmaßnahmen.  
1.4.1 Von Esmarch Straße/Roxeler Straße  
          (lfd. Nr. 11 Unfallauswertung 2008-2010 sowie Nr. 59 GDV Unfallauswertung 2004-2006) 
0
2
4
6
8
10 
12 
14 
16 Unfälle 
Sachschäden (Kat. 4-7) 9 3 7 3 2 5 9
Personenschäden (Kat. 1-3) 3 5 3 0 3 3 6
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 
 
Umgesetzte Maßnahmen: Rotmarkierung Radfurten am Kreisverkehr 2008  
 
1.5 Unfallentwicklung an Stellen deren Umbau 2011/1 2 ansteht   
Mit der Vorlage V/0250/2010/E1 und V/0488/2009 wurd en die Begleitmaßnahmen Achse 
E II. Westtangente und D1 II Nordtangente beschloss en. Diese Maßnahmen werden aktu- 
ell von der Verwaltung und den beauftragten Firmen bis voraussichtlich Ende März 2012 
ungesetzt.

10  
Nachfolgend ist für diese auffälligen Unfallstellen  der aktuellen Unfallanalyse 2010 die Un- 
fallentwicklung 2006-2010 dargestellt. 
1.5.1 Lublin-Ring/Gartenstraße  
           (lfd. Nr. 19 Unfallauswertung 2008-2010 sowie Nr. 33 GDV Unfallauswertung 2004-2006) 
0
10 
20 
30 
40 
50 
60 Unfälle 
Sachschäden (Kat. 4-7) 49 30 26 34 38 40 30 
Personenschäden (Kat. 1-3) 8 4 3 2 6 6 1
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 
 
Umgesetzte Maßnahmen: 
• Rotmarkierung Radfurt 
Geplante Maßnahmen , Inbetriebnahme 2011/2012 : 
• Linksabbiegersignal aus der nördlichen Gartenstraß e in den Niedersachsenring  
• Dauerblinker am freien Rechtseinbieger aus der nördlichen Gartenstraße  in den Lublinring  
• Gelbkammer in allen Radsignalen  
1.5.2 Cheruskerring/Kanalstraße  
          (lfd. Nr. 27 Unfallauswertung 2008-2010 sowie Nr. 38 GDV Unfallauswertung 2004-2006) 
0
5
10 
15 
20 
25 
30 
35 Unfälle 
Sachschäden (Kat. 4-7) 13 21 12 17 30 28 19 
Personenschäden (Kat. 1-3) 4 5 4 5 4 6 4
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 
 
Umgesetzte Maßnahmen: 
• Zul. Geschwindigkeit von 60 km/h auf 50 km/h geänd ert 
• Erheblicher Grünrückschnitt ist erfolgt   
Geplante Maßnahmen, Inbetriebnahme 2011/2012: 
 
• Linksabbiegersignale aus dem Ring in die nördliche  und südliche Kanalstraße 
• Radsignale mit Gelbkammer in allen Kreuzungszufahr ten  
• Indirektes Linksabbiegen für Radfahrer in allen Kreuzungszufahrten  
• Blockschaltung an den  Fußgängersignalen

11  
1.5.3 Ring/Ostmarkstraße/Bohlweg  
           (lfd. Nr. 31 Unfallauswertung 2008-2010 sowie Nr. 44 GDV Unfallauswertung 2004-2006) 
 
0
2
4
6
8
10 
12 
14 
16 
18 Unfälle 
Sachschäden (Kat. 4-7) 14 13 14 8 12 5 14 
Personenschäden (Kat. 1-3) 3 5 4 2 5 2 3
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 
 
Geplante Maßnahmen , Inbetriebnahme 2011/2012 : 
• Linksabbiegersignale aus Bohlweg und Ostmarkstraße  in den Ring 
• Gelbkammer in allen Radsignalen  
• Indirektes Linksabbiegen für Radfahrer in allen Kreuzungszufahrten  
 
1.5.4 Cheruskering/Wienburgstraße  
          (lfd. Nr. 42 Unfallauswertung 2008-2010 sowie Nr. 70 GDV Unfallauswertung 2004-2006) 
0
2
4
6
8
10 
12 
14 
16 Unfälle 
Sachschäden (Kat. 4-7) 8 9 7 7 11 12 10 
Personenschäden (Kat. 1-3) 2 4 0 1 3 4 2
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 
 
Geplante Maßnahmen , Inbetriebnahme 2011/2012 : 
• Linksabbiegersignale vom Ring  in die nördliche un d südliche Wienburgstraße 
• Gelbkammer in allen Radsignalen  
Fazit: 
In der Tendenz ist an diesen seit Jahren auffällige n Unfallhäufungsstellen bisher keine 
signifikante Verbesserung der Unfallsituation zu be obachten, von der Verwaltung und der 
Polizei wird weiterhin der Bedarf gesehen, die besc hlossenen Verkehrssicherheitsmaß- 
nahmen entsprechend umzusetzen.

12  
1.6 Unfallentwicklung an Häufungsstellen, an denen bisher noch keine 
wesentliche Verkehrssicherheitsmaßnahmen umgesetzt wurden    
 
Die aktuelle Unfallanalyse 2010 (Anlage 1.1) berück sichtigt 25 Risikobreichen, die der 
GDV auf der Basis Unfallzahlen 2004-2006 schon iden tifiziert hatte. Abgesehen von zwei 
Stellen 
Nr. 35 Hohenzollernring / Manfred-v.-Richthofen-Str.  offen 
Nr. 40 Warendorfer Str./ Kaiser-Wilhelm-Ring   offe n 
sind an diesen Unfallhäufungsstellen seit dem Beschluss zum Verkehrssicherheitspro- 
gramm im Jahr 2009 erste Verkehrssicherheitsmaßnahmen durchgeführt worden. 
Von den identifizierten Unfallhäufungslinien und Stellen sind die folgenden Risikobereiche 
offen bzw. als Prioritätenvorschlag vorgesehen (vgl. Anlage 1.1 Risikobereiche (2008-) 
2010.  
 Prioritätenliste 2012 - 2013 
Nr. 1 Bült / Alter Fischmarkt – Kirchherrengasse  P rioritätenvorschlag 2011 
Nr. 2 Hohenzollernring / Mauritzsteinpfad – Rudolfs traße offen 
Nr. 5 Münzstraße / Hollenbecker Straße – Schlaunstr aße   Prioritätenvorschlag 2011 
Nr. 6 Freiherr-vom-Stein-Platz     Prioritätenvorsc hlag 2011 
Nr. 10 Hammer Straße / Geiststraße    offen 
Nr. 18 Hammer Straße / Am Berg Fidel / Siemensstraße offen 
Nr. 21 York-Ring / Gasselstiege     offen 
Nr. 23 Hammer Straße / Augustastraße    offen 
Nr. 25 Hafenstraße/Frie-Vendt-Str./von-Steuben-Straße Prioritätenvorschlag 2011 
Nr. 29 Manfred-v.-Richthofen-Str./Andreas-Hofer-Str.  offen 
Nr. 30 Hafenstraße / Friedrich-Ebert-Straße   Prior itätenvorschlag 2011 
Nr. 34 Aegidiistraße / Promenade    Prioritätenvors chlag 2011 
Nr. 35 Hohenzollernring / Manfred-v.-Richthofen-Str.  offen 
Nr. 37 Dingbänger Weg / Sentruper Straße   offen 
Nr. 38 Hörster Straße / Promenade    Prioritätenvor schlag 2011 
Nr. 40 Warendorfer Str./ Kaiser-Wilhelm-Ring   offe n 
Nr. 43 Westfalenstr./Marktallee     offen 
Nr. 45 Warendofer Str./Friedensstr.    offen 
Nr. 46 Wolbecker Straße / Schaumburgstraße   Priori tätenvorschlag 2011 
Nr. 47 Voßgasse / Neubrückenstraße    Prioritätenvo rschlag 2011 
Nr. 50 Kappenberger Damm / Düesbergweg   Prioritäte nvorschlag 2011 
Nr. 51 Albersloher Weg / Homannstraße   Prioritäten vorschlag 2011 
Nr. 53 Münzstraße / Jüdefelderstraße    offen 
 
Bei dem Prioritätenvorschlag ist zu berücksichtigen , dass als Sortierkriterium bei den Risi- 
kobereichen die Unfallkosten genutzt wurden. Die id entifizierten Unfallhäufungslinien (lfd. 
Nr.1 bis 5) und die Unfallhäufungsstellen (lfd. Nr.  6 bis 47) basieren auf der Basis der 3 
Jahresbetrachtungen und berücksichtigen durch diese  3 Bezugsjahre i.d.R. größere Un- 
fallkosten gegenüber der 1 Jahresbetrachtung (lfd. Nr. 48 bis 54).  
 
Die Erhöhung der Verkehrssicherheit im Allgemeinen und mit Bezug auf den „Masterplan 
Unfallprävention“ im Besonderen hat unverändert eine hohe Bedeutung. Eine Priorisierung 
von Verkehrssicherheitsmaßnahmen nach Dringlichkeit , Effizienz, den Aufwenden und 
Finanzierbarkeit erscheint jedoch in Anbetracht beg renzter (investiver) Mittel notwendig. 
Dabei sind die Möglichkeit von Sofortmaßnahmen in F orm von Provisorien oder von nach- 
haltigen Maßnahmen geringeren Aufwands (Markierungen, Beschilderung etc.), die jedoch 
ebenfalls eine effektive Erhöhung der Verkehrssiche rheit erwarten lassen, noch stärker in 
den Blick genommen werden.

13  
Die Prioritätenliste 2012 – 2013 orientiert sich de shalb nicht nur an den Unfallkosten (lfd. 
Nr.) sondern berücksichtigt auch den mit der Verkeh rssicherheitsmaßnahme verbunden 
Kostenaufwand und bindende Beschlüsse der Unfallkommission.  
Beispielhaft ist für zwei dieser Unfallhäufungsstel len, die auch der GDV in seiner Untersu- 
chung der Unfallzahlen 2004-2006 identifiziert hatte und die auch 2010 noch auffällig sind, 
die Unfallentwicklung aufgezeigt. 
 
1.6.1 Freiherr-vom-Stein-Platz/Landeshaus  
          (lfd. Nr. 6 Unfallauswertung 2008-2010 sowie Nr. 24 GDV Unfallauswertung 2004-2006) 
0
5
10 
15 
20 
25 
30 
35 
40 Unfälle 
Sachschäden (Kat. 4-7) 29 30 30 30 26 21 27 
Personenschäden (Kat. 1-3) 4 9 4 3 5 8 3
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 
 
Umgesetzte Maßnahmen: Kleines Radsignal Zufahrt War endorfer Straße. Eine Blockschaltung für 
Fußgänger/Radfahrer an Furten mit Mittelsinseln besteht nicht. 
 
 
 
1.6.2 Warendorfer Str./Kaiser Wilhelm Ring/Hohenzollernring  
           (lfd. Nr. 40 Unfallauswertung 2008-2010 sowie Nr. 32 GDV Unfallauswertung 2004-2006) 
0
5
10 
15 
20 
25 
30 
35 
40 
45 Unfälle 
Sachschäden (Kat. 4-7) 21 29 27 37 23 34 30 
Personenschäden (Kat. 1-3) 5 8 6 6 6 7 6
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 
 
Fazit: 
An diesen Unfallhäufungsstellen wird im Rahmen der Kapazitäten und Prioritäten weiter 
der Bedarf für die Umsetzung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen gesehen.

Anlage_3_Vorlage_923_2011

5393 Zeichen

1 
Anlage 3 zur Vorlage V/0923/2011 
 
Maßnahmen der Verkehrsunfallprävention  
 
1. Radwegerevision 
 
Unter der Berücksichtigung der Tatsache, dass 2/3 d er Unfälle mit Personenschaden in 
Münster außerhalb von Unfallhäufungsstellen und Unf allhäufungslinien passieren, kommt 
dem präventiven Ansatz des Verkehrssicherheitsprogr amms besondere Bedeutung zu. 
Diese Unfälle sind flächig über das ganze Stadtgebi et zu verzeichnende, einzelne Unfälle, 
die in der Summe die Unfallbilanz in Münster stark negativ beeinflussen. 
So weit die Unfälle über das Stadtgebiet verteilt b is in verkehrsberuhigte Bereiche hinein 
passieren, so vielfältig sind die Unfallursachen. M al ist der Unfall auf Unaufmerksamkeit, 
Fehleinschätzung oder Fehlverhalten eines der Unfal lbeteiligten zurückzuführen, mal sind 
es Mängel in der Eindeutigkeit der Verkehrsanlage, mangelnde Sicht, unklare Verkehrs- 
führung, mangelnde Erkennbarkeit, oder ein Zusammenspiel verschiedener Ursachen.  
Für eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssiche rheit ist es deshalb einerseits erfor- 
derlich, mit einer breit gefächerten Schulung und A ufklärung auf eine Änderung des Ver- 
kehrsverhaltens bei allen Verkehrsteilnehmern hinzuarbeiten, und andererseits die Fehler- 
toleranz durch systematische Optimierung und Verein heitlichung der Verkehrsinfrastruktur 
zu erhöhen.  
Nahezu 50% aller bei Verkehrsunfällen in Münster ve rletzten Verkehrsteilnehmer sind 
Radfahrer, wobei die Dunkelziffer die Zahl der poli zeilich erfassten Unfälle mit Radfahrern 
um ein mehrfaches übersteigt. Daher setzt ein wesen tlicher Ansatz der Verkehrsunfallprä- 
vention bei der Optimierung der Erkennbarkeit und V ereinheitlichung der Verkehrsführung 
im Zuge des ca. 416 km langen Radwegenetzes an. Beg innend in der Innenstadt, wo die 
Radverkehrsmengen am größten sind, bis in die Randb ereiche der Stadt werden sämtli- 
che Radwege einer Revision unterzogen. Seit Beginn des Verkehrssicherheitsprogramms 
wurden ca. 220 km Radwege dieser Revision unterzogen. 
 
220 
416 
0 100 200 300 400 500 
km 
Revision 
Radwege 
insgesamt 
Stand Revision

2 
Die dabei identifizierten Mängel beziehen sich über wiegend auf die mangelhafte Erkenn- 
barkeit des Vorrangs parallel geführter Radfahrer a n Einmündungen und Grundstückszu- 
fahrten. Die einzelnen Maßnahmen wurden in einer Da tenbank erfasst und 3 Prioritätsstu- 
fen zugeordnet: 
 
Priorität 1:  Markierung, Beschilderung und Verdeut lichung der Radwegführung an Ein- 
mündungen und stark frequentierten Zufahrten (Tanks tellen, Parkplätze, Ga- 
ragenhöfe), Einbauten im Sicherheitsraum, Freihalten der Sicht 
 
Priorität 2:  Verdeutlichung der Radwegführung an w eniger frequentierten Zufahrten 
 
Priorität 3:  Verdeutlichung der Radwegführung an p rivaten Zufahrten zur Vereinheitli- 
chung der Infrastruktur mit denen der Priorität 1 und 2 
 
Insgesamt wurden bisher 1.900 Maßnahmen identifizie rt, wovon allein 1000 der Priorität 1 
zuzuordnen waren. 
 
1000 
370 
300 
80 
600 
10 
0
100 
200 
300 
400 
500 
600 
700 
800 
900 
1000 
Maßnahmenpunkte 
Priorität 
1
Priorität 
2
Priorität 
3
identifizierte Maßnahmenpunkte 
aufgenommen 
umgesetzt 
 
 
Von den 1000 Maßnahmen der Priorität 1 wurden bishe r 370 Maßnahmen umgesetzt. Für 
die Jahre 2012 und 2013 sind weitere 200 Maßnahmen geplant. Dabei handelte es sich 
überwiegend um die Verdeutlichung der Furten durch Markierung oder Setzen von Markie- 
rungssteinen. Maßnahmen der Priorität 2 und 3 wurde n bisher nur im Zusammenhang mit 
anderen Baumaßnahmen umgesetzt (z.B. Neubau der Neb enanlagen Mondstraße, Neu- 
bau von Grundstückszufahrten, Unterhaltung von Radwegen).

3 
    
Die Abbildungen zeigen die Zufahrt zu einer Tankstelle vor und nach Umsetzung der Radwegerevisionsmaßnahme. 
 
Bei den bisher umgesetzten Maßnahmen lagen die durc hschnittlichen Kosten bei 1.500 €/ 
Maßnahme. Unter der Annahme, dass in den Außenstadt bezirken die Maßnahmedichte 
deutlich geringer ausfallen wird, kommen zu den End e 2013 noch offenen 1.210 Maß- 
nahmen noch ca. 980 Maßnahmen hinzu. Dies bedeutet erforderliche Finanzmittel in Höhe 
von ca. 3.285.000 € für die Radwegerevision, davon allein ca. 1.425.000 € für Maßnah- 
men der Prioritätsstufe 1. 
 
Grundsätzlich sollen zunächst die Maßnahmen der Pri orität 1 umgesetzt werden. Eine 
weitergehende Priorisierung der Maßnahmen der Radwe gerevision innerhalb der 3 Priori- 
tätsstufen untereinander über den gewählten Ansatz - von der Innenstadt hin zu den Au- 
ßenstadtteilen – hinaus, erscheint bei der Gleichar tigkeit der Maßnahmen nicht zweckmä- 
ßig. Stattdessen wird vorgeschlagen, die Maßnahmen der Radwegerevision mit einem 
festen Sockelbetrag in Höhe von 200.000 € pro Jahr kontinuierlich umzusetzen.  
 
Bei einem angenommenen Mitteleinsatz von  200.000 €  jährliche Mittel für die Radwege- 
revision könnten die Maßnahmen der 1. Priorität inn erhalb von 7 Jahren (2014 -2020) um- 
gesetzt werden. Ein Vorschlag für einen die Handlun gserfordernisse einerseits und die 
Haushaltslage andererseits beachtenden Mitteleinsat z wird in einer separaten Vorlage 
(V/0924/2011) zur nachhaltigen Finanzierung des Ver kehrssicherheitsprogramms darge- 
stellt.  
 
Da es sich bei den präventiven Maßnahmen der Radwegerevision häufig um kleinere Bau- 
und Markierungsarbeiten handelt, empfiehlt es sich, diese als laufendes Geschäft von der 
Verwaltung umzusetzen.

Anlage_5_3_Vorlage_0923_2011

218 Zeichen

Übersicht über die 675 meldepflichtigen Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung 
im Stadtgebiet Münster im Jahr 2010, dabei wurde 1 Mensch getötet und 603 verletzt. 
Anlage 5.3 zur Vorlage V/0923/2011 
Quelle: Polizei

Beschlussvorlage

21425 Zeichen

V/0923/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Priorisierung der Maßnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.02.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
21.02.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
21.02.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
15.03.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
21.03.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
21.03.2012 Rat Entscheidung 
 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass  angesichts des Ziels eines ausgeglichenen Hau s-
haltes in 2020 bei Defiziten von z.Z. 83 Mio. € in der Finanzplanung sowohl der Umfang als 
auch die Umsetzungsgeschwindigkeit der Maßnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms 
deutlich reduziert bzw. angepasst werden müssen. 
 
2. Die „Unfallanalysen der Zeiträume  2004 – 2006 und 2008 – 2010 (Anlagen 1.1 und 1.2 )“ 
und der Bericht zur Auswertung der „Unfallentwicklung von 2004 – 2010 (Anlage 2)“  wer-
den zur Kenntnis genommen. 
 
3. Die vorgelegte „Prioritätenliste 2012 - 2013“ bildet den Schwerpunkt für die Verkehrss i-
cherheitsmaßnahmen 2012 – 2013 zur „Beseitigung von Unfallhäufungsstellen (UHS) und 
Unfallhäufungslinien (UHL)“ . Die Verwaltung wird hierzu entsprechende Planungs - und 
Baubeschlüsse sukzessive vorlegen. 
 
4. Die Umsetzung „präventiver Maßnahmen der Radwegerevision  (Anlage 3)“ erfolgt als lau-
fendes Geschäft der Verwaltung. Hierfür wird ein separates Budget veranschlagt. Die e r-
forderliche Höhe wird in einer separaten Vorlage (V/0924/2011) zur nachhaltigen Finanzi e-
rung des Verkehrssicherheitsprogramms dargestellt.  
 
5. Die Umsetzung „sonstiger präventiver Verkehrssicherheitsmaßnahmen“  außerhalb von 
UHS und UHL erfolgt durch gesonderte Beschlussvorlagen. Die vorgelegten Einzelma ß-
nahmen zur Verkehrsunfallprävention (Anlage 4) und die Priorisierung der Signalanlagen 
wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0923/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Milde 
Ruf: 
492-6150 
E-Mail: 
Milde@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.01.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0923/2011 
6. Die Verwaltung schreibt den „jährlichen Bericht zur Unfallentwicklung“ fort und legt unter 
Berücksichtigung des Fachberichtes der Polizei zur Verkehrsunfallentwicklung des Vorja h-
res eine aktualisierte Prioritätenliste für die geplante n Verkehrssicherheitsmaß -nahmen 
zweier Folgejahre vor. 
 
7. Der Antrag der SPD -Fraktion V/0599/2011 „Mehr Transparenz und Tempo bei der Ve r-
kehrsunfallprävention“ vom 17.05.2011 sowie der dazu im ASSVW am 15.09.2011 b e-
schlossene Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion sind damit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Mit dieser Vorlage ergeben sich unmittelbar keine finanziellen Auswirkungen.  Es ist jedoch  a b-
sehbar, dass die im Rahmen der Grundsatzvorlage V/0997/2008 „Fortschreibung des Masterpl a-
nes Verkehrsunfallprävention 2008 und Aufstellung eines Verkehrssicherheitsprogramms Münster 
2009-2013“ veranschlagten Mittel bis 2013, wie bereits in der Vorlage selber angemerkt wurde, 
aus verkehrlicher Sicht nicht auskömmlich sein werden. Um aber auch das finanzpolitisch e Ziel 
eines ausgeglichenen Haushaltes bis 2020 zu erreichen, ist das wünschenswerte Programm s o-
wohl im Umfang wie auch der Umsetzungsgeschwindigkeit deutlich zu reduzieren und anzupa s-
sen. Das noch Machbare wird zur nächsten Haushaltsplanaufstellung abgewo gen und angeme l-
det, bzw. angepasst. Der darüber hinausgehende Mittelbedarf wird mit der separaten Vorlage 
V/0924/2011 „Finanzielle und personelle Ausstattung des Verkehrssicherheitsprogramms“ zur 
nachhaltigen Finanzierung des Verkehrssicherheitsprogramms dargestellt.  
 
 
 
Begründung: 
Auf Grundlage des Berichtes des Gesamtverbandes der Deutschen Verkehrswirtschaft (GDV) vom 
25.08.2008 hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 13.05.2009 die Vo rlage 
V/0997/2008 „Fortschreibung des Masterplanes Verkehr sunfallprävention 2008 und Aufstellung 
eines Verkehrssicherheitsprogramms Münster 2009 -2013“, basierend auf der Drei -Jahres-
Unfallanalyse 2004 – 2006 beschlossen. Damit wurde die Verwaltung beauftragt, die Verkehrss i-
cherheitsmaßnahmen an den Unfallhäufungsstellen nicht eigenständig, entsprechend der räumlich 
dispersen Verteilung der 85 Unfallhäufungsstellen (UHS) und Unfallhäufungslinien (UHL) zu bea r-
beiten, sondern auch aus wirtschaftl ichen Erwägungen heraus die Maßnahmen in Verbindung mit 
der dringend erf orderlichen Erneuerung der Lichtsignalanlagen (LSA) umzusetzen.  Zumal 86 % 
der Unfallhäufungsstellen lichtsignalgeregelte Kreuzungen oder Einmündungen sind und dort ca. 
30 % aller Unfälle mit Personenschaden geschehen. 
Das Verkehrssicherheitsprogramm Münst er 2009 -2013 (Vorlage V/0997/2008  Anlage 2 und A n-
hang 4) verknüpft somit die Arbeits- und Zeitplanung für die Modernisierung der Lichtsignalanlagen 
und die geplante achsenweise Bearbeitung der Unfallhäufungsstellen/Unfallhäufungslinien. Diese 
Zeitplanung w urde mit der Vorlage V/0582/2010 „Erneuerung der LSA -Achsen und Verkehrss i-
cherheitsmaßnahmen“ Anfang 2011 bis zum Jahr 2017 fortgeschrieben, wobei die „Achse C“  (1. 
Nordtangente von Münzstraße bis Freiherr -vom-Stein Platz, Servatiiplatz, Von -Vincke-Straße, 
Bahnhofstraße, Von -Steuben-Straße hinsichtlich der Umsetzung  für das Jahr 2012 vorgesehen 
wurde. 
 
Zu 2: 
Die Bearbeitung des Verkehrssicherheitsprogramms erfolgt somit auf Basis der gegenwä rtigen 
Beschlusslage des Rates und konzentriert sich dabei u. a. a uf das Handlungsfeld 2, welches aus 
insgesamt „Zwei-Säulen“ besteht: 
 
1. Reaktive Maßnahmen zur Entschärfung der identifizierten Unfallhäufungsstellen und Un-
fallhäufungslinien einschließlich der Maßnahmen der Verkehrsunfallkommission (zu 2) 
 
2. Präventive Maßnahmen der Radwegerevision und Einzelmaßnahmen (zu 3 und 4)

- 3 - 
V/0923/2011 
Säule 1: Reaktive Maßnahmen an Unfallhäufungsstellen und Unfallhäufungslinien ei n-
schließlich Maßnahmen der Unfallkommission 
 
Die Maßnahmen zur Beseitigung der Unfallhäufungsstellen und -linien entlang der Achsen (s. A n-
lage 1.1 und 1.2) werden in den beigefügten tabellarischen Analyseübersichten, untergliedert nach 
den Dreijahres -Betrachtungszeiträumen 2004 – 2006 (Bewertungsgrun dlage des GDV -
Gutachtens) und 2008- 2010 (aktualisierte Unfalldaten) sowie der Einjahresbetrachtung (2006 und 
2010), entsprechend dem Sachstand der Umsetzung dargestellt sowie hinsichtlich der aktuellen 
Unfallentwicklung miteinander abgeglichen. 
Methodisch erfolgt das „Ranking“ wegen der Vergleichbarkeit mit dem GDV -Gutachten sowie ent-
sprechend den bundesweit anerkannten Empfehlungen der Forschungsanstalt für Straßen - und 
Verkehrswesen (FGSV) nach Unfallkosten. Hierin sind anteilig sowohl die Kosten für Persone n-
schäden als auch die für Sachschäden enthalten. 
Die jeweilige Verkehrsbelastung wurde nicht berücksichtigt, weil damit der Zielvorgabe, eine mö g-
lichst nachhaltige Senkung der Unfallzahlen mit Personenschaden zu erwirken, nicht entsprochen 
würde, zumal ansonsten Personenunfälle an unterschiedlich frequentierten Straßen einer  unter-
schiedlichen Gewichtung zu unterziehen wären. Auch wurde auf eine alleinige Betrachtung der 
Personenunfallkosten verzichtet, da, auch wenn ggf. nur wenige Personenschadensunfälle vorli e-
gen, die Häufung von Unfällen z. B. an einem Knoten auf einen bau lichen und/oder verkehrstech-
nischen Mangel hinweisen kann. 
 
Die „Status-Spalte“ gibt den Bearbeitungsstand sowie die von der Verwaltung empfohlenen Ma ß-
nahmen für die „Prioritätenliste 2012-2013“ (s. u.) wieder. 
 
Bei 52 von insgesamt 85 der im GDV-Gutachten für die Jahre 2004 – 2006 genannten UHS/UHL 
(Anlage 1.2) sind bislang Verkehrssicherheitsmaßnahmen durchgeführt worden. 37 UHS/UHL des 
Betrachtungszeitraums 2004-2006, an denen Maßnahmen durchgeführt wurden, sind im Vergleich 
zu 2008-2010 (Anlage 1.1) nicht mehr unfallauffällig (und werden folglich in der Tabelle 2008-2010 
nicht mehr aufgeführt). Lediglich an 2 UHS/UHL der Jahre 2004 – 2006, die auch weiterhin unfall-
auffällig sind, wurden bislang keine Maßnahmen durchgeführt. Demzufolge sind diese in der T a-
belle 2008 – 2010 enthalten. Ebenso enthält die Tabelle 2008 – 2010   29 neu hinzu g ekommene 
UHS/UHL. 
 
Aussagen zur Wirksamkeit der durchgeführten Verkehrssicherheitsmaßnahmen (Evaluation) en t-
halten die „Tendenz -Spalten“ der beiden Übersichtstabellen, bas ierend auf dem Bericht zur Au s-
wertung der Unfallentwicklung 2004 – 2010 (Anlage 2). Aus der Einzelfallbetrachtung werden drei 
Trend-Kategorien der Unfallentwicklung erkennbar:  
Kategorie „+“ (Positive Unfallentwicklung mit Verkehr ssicherheitsmaßnahmen) zeigt, dass, auch 
wenn die Maßnahmen zur Umsetzung des Verkehrss icherheitsprogramms erst 2009 und später 
erfolgen konnten, eine bereits sehr deutliche Abnahme der Verkehrsunfallzahlen, sowohl betre f-
fend die Sachschäden als auch die Personenschäden, zu verzeic hnen ist (z. B. Ne u-
tor/Wilhelmstraße).  
Kategorie „0“ enthält „Risik obereiche die weiter kritisch beobachtet werden müssen“. Trotz erster 
durchgeführter Maßnahmen lässt sich noch kein eindeutiger Trend ablesen, wobei teilweise die 
Unfallzahlen zurückgehen und dann a nschließend wieder zunehmen (z. B. Orléans -
Ring/Einsteinstraße). Soweit sich dies auch für das Jahr 2011 bestätigen sollte, wären gegebenen-
falls weitere Maßnahmen erforderlich. 
Kategorie „-“ enthält dann diejenigen UHS/UHL,   die einer erneuten detaillierten Ursachen-analyse 
bedürfen, da trotz durchgeführter erster  Verkehrssicherheitsmaßnahmen die Unfallzahlen zune h-
men (z. B. Von -Esmarch-Straße/Roxeler Straße). Hieraus wird aber auch erkennbar, dass eine 
belastbare Prognose hinsichtlich der Effiz ienz bzw. Wirksamkeit von Verkehrssicherheitsmaßna h-
men nur bedingt möglich ist, da die Unfallentwicklung nicht selten von „Zufällen“ und Fehlverhalten 
der Verkehrsteilnehmer (z. B. Witterung, Verkehrsaufkommen, unangepasste Geschwindigkeit) 
abhängt.

- 4 - 
V/0923/2011 
Die bisherigen Ausführungen zeigen, dass die Betrachtung des Verkehrsunfallgeschehens als 
hoch komplex und hoch dynamisch zu bezeichnen ist. Auch wenn andere Bewertungssystemat i-
ken denkbar wären, hat sich die Verwaltung aus den dargelegten Gründen für das Rank ing nach 
Gesamtunfallkosten (Personen- und Sachschäden) entschieden. 
 
 
Zu 3: 
Auf Grundlage der Tabelle zu den Drei -Jahres-UHS/UHL sowie Ein -Jahres-UHS des Betrac h-
tungszeitraums 2008 bis 2010 empfiehlt die Verwaltung, die nachfolgende „Prioritätenliste 2012 -
2013“ zur Beseitigung von UHS/UHL in den nächsten 24 Monaten schwerpunktmäßig zu bearbe i-
ten. Hierzu sind begleitend entsprechende Planungs- und Baubeschlüsse vorzulegen. Bisher stan-
den bzw. stehen im Ve rkehrssicherheitsprogramm Mittel in Höhe von jährlich  500.000 € (2009 -
2010) bzw. 450.000 € (2011 – 2013) zur Verfügung. 
 
Diese Prioritätenliste enthält ausgehend vom bisherigen Ratsauftrag zum „achsenweisen“ Vorg e-
hen die in der Vorlage zur Achse „C“ V/0045/2012 „Bauliche Optimierungsmaßnahmen zur Bese i-
tigung von Unfallhäufungsstellen im Bereich I. Nordtangente“ (G esamtkostenvolumen ca. 
110.000,-- €) dargestellten Verkehrss icherheitsmaßnahmen. Hiermit wird auch dem im Januar 
2011 vorgelegten Zeitplan (Vorlage V/0582/2010 „Erneuerung der LSA -Achsen und Verkehrss i-
cherheitsmaßnahmen“) zur Umsetzung dieser Achse im Jahr 2012/13 entsprochen. 
Der mit der Vorlage V/0641/2011 vorgeschlagene Fahrbahnteiler an der Münzstraße/Jüdefelder 
Straße (Kostenschätzung ca. 235.000 €) muss nicht zwingend mit der Erneuerung der LSA -Achse 
C umgesetzt, sondern kann auch hiervon losgelöst betrachtet werden. 
 
Prioritätenliste 2012 – 2013 
 
  Bereich der Achse C I. Nordtangente 
und Bahnhofsbereich 
UK Be-
schluss 
Kostenschätzung 
Begleitmaßnahmen Vorlage 
Nr. 1 Bült / Alter Fischmarkt – Kirchherrengasse 27.10.2010 24.000,00 € V/0045/2012 Anlage 4 u. 5 
Nr. 5 Münzstr./ Hollenbecker Str.– Schlaunstr.    35.000,00 € V/0045/2012 Anlage 1 
Nr. 6 Freiherr-vom-Stein-Platz 08.04.2011 0,00 € 
Blockschaltung mit geänder-
ter LSA; Umbau gesonderte 
Vorlage 
Nr. 25 
Hafenstraße/Frie-Vendt-Str./Von-Steuben-
Str. 20.09.2011 1.500,00 € Rotmarkierung  
Nr. 30 Hafenstraße / Friedrich-Ebert-Straße   36.500,00 € V/0254/2010 beschlossen 
Nr. 46 Wolbecker Straße / Schaumburgstraße     Vorplanung wird erstellt  
Nr. 47 Voßgasse / Neubrückenstraße   45.000,00 € V/0045/2012 Anlage 3 
  Bergstr./An der Apostelkirche/Tibusstr.   5.000,00 € V/0045/2012 Anlage 2 
  Außerhalb der Achsen       
Nr. 50 Kappenberger Damm / Düesbergweg 08.04.2011 84.000,00 € V/0039/2012 (Kosten OPS) 
Nr. 51 Albersloher Weg / Homannstraße 08.04.2011 14.000,00 € V/0906/2011 
  Promenadenquerungen       
Nr. 34 Aegidiistraße / Promenade  20.09.2011   Vorplanung wird erstellt  
Nr. 38 Hörster Straße / Promenade     Vorplanung wird erstellt  
   245.000,00 € Summe

- 5 - 
V/0923/2011 
 
Offen und in den Folgejahren zu bearbeiten sind somit: 
 
  Aus der Risikoanalyse 2010 offen  UK Be-
schluss 
Nr. 2 Hohenzollernring / Mauritzsteinpfad – Rudolfstraße 27.10.2010 
Nr. 10 Hammer Straße / Geiststraße 27.10.2010 
Nr. 18 Hammer Straße / Am Berg Fidel / Siemensstraße   
Nr. 21 York-Ring / Gasselstiege 08.04.2011  
Nr. 23 Hammer Straße / Augustastraße 20.09.2011 
Nr. 29 Manfred-von-Richthofen-Str./ Andreas Hofer-Str.   
Nr. 35 Hohenzollernring/Manfred-von-Richthofen-Str.   
Nr. 37 Dingbängerweg/Sentruper Straße    
Nr. 40 Warendorfer Str./ Kaiser-Wilhelm-Ring 08.04.2011 
Nr. 43 Westfalenstr./Marktallee 20.09.2011  
Nr. 45 Warendorfer Str./Friedensstr.   
Nr. 53 Münzstr. /Jüdefelderstr.   
 
Die im Haushaltsansatz nicht für die Maßnahmen der „ Prioritätenliste 2012 - 2013“ benötigten Mit-
tel können für Maßnahmen der Radwegerevision , präventive Einzelmaßnahmen oder für (nicht so 
kostenintensive) offene Maßnahmen als „Nachrücker“ aus vorstehender Liste verwe ndet werden. 
Ansonsten wird mit der jährlich geplanten P riorisierung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen sowie 
unter Berücksichtigung der Maßnahmen aus der noch ausstehenden Unfallauswertung 2011 hie r-
zu den Gremien eine Priorisierung mit Kostenschätzung vorgelegt.  
 
Maßnahmen der Unfallkommission 
Die Arbeit der Unfallkommission (UK) basiert auf dem gemeinsamen Runderlass des Innenministe-
riums und des Ministeriums für Bauen und Verkehr – III B 3 - 75 – 05/02 vom 11.03.2008. Danach 
setzt sich die UK aus Vertretern der Straßenverkehrsbehörde (Amt 32, Federführung), de s Bau-
lastträgers (Amt 66) und der Polizei zusammen. Amt 61 ist beratendes Mitglied. Aufgabe der UK ist 
es, Unfallhäufungsstellen zu bewerten und zu beseitigen. Die beteiligten Behörden sind an die 
gemeinsamen Beschlüsse der Unfallkommission gebunden und zu  einer zeitnahen Umsetzung 
verpflichtet. Werden bauliche Maßnahmen beschlossen, deren Realisierung längere Zeiträume in 
Anspruch nehmen, muss die Unfallkommission Sofortmaßnahmen als Zwischenlösung festlegen.  
 
Damit besteht die Möglichkeit, auf aktuelle V erkehrsunfallentwicklungen zu reagieren, die zeitn a-
hes Handeln außerhalb von Programmen erfordern. Dieses Vorgehen ist somit situativ sowie ei n-
zelfallbezogen und stellt eine notwendige und sinnvolle Ergänzung zur bisherigen systematischen 
Vorgehensweise der „Achsen-Betrachtung“ und der „Radwegerevision“ dar. Soweit Entscheidu n-
gen der UK zu aktuellen UHS/UHL vorliegen, sind diese in der Tabelle für den Betrachtungszei t-
raum 2008 – 2010 bereits berücksichtigt und kenntlich gemacht (Spalte UK -Beschluss). Diese 
Verknüpfung zwischen Maßnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms und der Unfallkommission 
im Rahmen einer gemeinsamen Darstellung und B ehandlung ist sinnvoll und leistet einen Beitrag 
zu mehr Transparenz in der Verkehrssicherheitsarbeit. 
 
 
Zu 4: 
Säule 2: Präventive Maßnahmen der Radwegerevision und Einzelmaßnahmen  
 
Radwegerevision 
Unter der Berücksichtigung der Erkenntnisse des GDV-Gutachtens, demnach zwei Drittel der U n-
fälle mit Personenschaden in Münster außerhalb von UHS und UHL passieren, kommt dem pr ä-

- 6 - 
V/0923/2011 
ventiven Ansatz des Verkehrssicherheitsprogramms eine besondere Bedeutung zu. Diese Unfälle 
sind flächig über das gesamte Stadtgebiet (Anlagen 5.1 bis 5.3) zu verzeichnende, einzelne Unfä l-
le, die in der Summe die Unfallbilanz der Stadt stark negativ beeinflussen. Die Unfallursachen sind 
vielschichtig und bilden häufig ein Zusammenspiel unterschiedlicher Fa ktoren. Erkenntnisse aus 
der laufenden Bearbeitung des Verkehrssicherheitsprogramms fließen dabei in die systematische 
Vorgehensweise der Radwegerevision ein (z.B. Roteinfärbung von Radfahrstreifen, symmetrische 
Markierung von Radfurten etc.). 
 
Die systematische Revision des ca. 416 Km langen stadtweiten Radwegenetzes (Anl age 3, s. 
hierzu auch Anlage 6.4 zur Vorlage V/0582/2010) ist bislang für ca. 220 km erfolgt. Die dabei iden-
tifizierten ca. 1.900 Mängel werden in einer Datenbank erfasst, priorisiert und vorrangig Mängel der 
1. Priorität (ca. 1.000) sukzessive beseitigt, davon bislang etwa 46 0 zu durchschnittlichen Kosten 
von ca. 1.500 € pro Maßnahme. Die Mängelbese itigung kann jedoch nur erfolgen, soweit die für 
das Verkehrssicherheitsprogramm zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von jährlich 450.000 € 
(2011 – 2013) nicht für Begleitmaßnahm en in den VSS -Achsen ausgeschöpft werden. Au fgrund 
der bisherigen dreijährigen Programmerfahrung sowie der aktuell noch zu beseitigenden UHS/UHL 
(insgesamt 23, davon 18 neue und 7 „Altfälle) und der Masse an Revisionsmaßna hmen erfordert 
dieser präventive Ansatz zusätzliche Mittel.  
 
Allein um die mit Stand 2011 festgestellten Mängel der 1. Priorität (ca. 1000 Fälle, davon 370 
Maßnahmen schon umgesetzt bzw. 200 Fälle bis Ende 2013 zur Umsetzung geplant, ergibt Ende 
2013 ca. 430 offene Fälle multipliziert mit  1.500 € mittlere Kosten) b eseitigen zu können, wären 
noch 650.000 € erforderlich. Bisher ist das Radwegenetz im Rahmen der Radwegerevision noch 
nicht vollständig bearbeitet. Aus den Erfahrungen h ochgerechnet auf das gesamte Netz werden 
weitere 520 Stellen der Priorität 1 mit einem Kostenaufwand von 780.000 € (520 Fälle multipliziert 
mit 1.500 €) erwartet. Um die ca. 950 Stellen (430 bisher erfasst plus 520 hochgerechnet) der 1. 
Priorität umzusetzen, werden Mittel in Höhe von ca. 1.4 Mio € benötigt. 
 
Bei einem angenommenen Mitteleinsatz von z. B. 200.000 € jährlich als zusätzliche Mittel für die 
Radwegerevision könnten die Maßnahmen der 1. Priorität innerhalb von 7 Jahren (2014 -2020) 
umgesetzt werden. Ein Vorschlag für einen die Ha ndlungserfordernisse einerseits und die Hau s-
haltslage andererseits b eachtenden Mitteleinsatz wird in einer separaten Vorlage (V/0924/2011) 
zur nachhaltigen Finanzierung des Verkehrssicherheitsprogramms dargestellt.  
 
Da es sich bei den präventiven Maßnahme n der Radwegerevision häufig um kleinere Bau - und 
Markierungsarbeiten handelt, empfiehlt es sich, diese als laufendes Geschäft der Verwaltung u m-
zusetzen. 
 
 
Zu 5: 
Im Zuge der Radwegerevision werden Schwachstellen im Radwegenetz  systematisch identifiziert, 
deren Beseitigung einen größeren Mitteleinsatz erfordert. Beispielhaft sei hier die Unterführung der 
Promenade im Bereich Mauritztor genannt, wo der vorhandene Querschnitt nicht mehr den Anfo r-
derungen des Radverkehrsaufkommens entspricht und regelmäßig „Beinaheunfälle“ zu beobach-
ten sind.  
 
Für präventive Maßnahmen an Stellen im Stadtgebiet, die nicht mit einer Umfallauffälligkeit belegt 
sind, stehen derzeit im Rahmen der Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention nicht ausre i-
chend Finanzmittel zur Verfü gung. Sollte ungeachtet dessen das präventive Erfordernis zur U m-
setzung im Einzelfall gesehen werden, wird die Verwaltung hierzu Einzelbeschlüsse zur Umse t-
zung herbeiführen. Aktuell sieht die Verwaltung dieses Erfordernis bei der Promenadenunterfü h-
rung Mau ritzstraße (Vorlage V/0801/2011) sowie bei den drei Lichtsignalanlagen Kappenberger 
Damm/ Werneweg (Vorlagen V/0451/2011 und V/0451/2011/1.Erg.), Westfalenstr a-
ße/Friedhofstraße (Vorlage V/0560/2011) und Albersloher Weg/ Blaukreuzwäldchen  (Vorlage 
V/0906/2011). Hierbei handelt es sich um einen Schulweg oder es ist ein besonders schutzbedürf-
tiger Personenkreis betroffen (vgl. hierzu die bereits im Beratungsgang befindlichen Vorlagen).

- 7 - 
V/0923/2011 
Zu 6:  
Die Verwaltung beabsichtigt, dem Ausschuss jährlich nach der Veröff entlichung der Unfallza hlen 
des Vorjahres durch die Polizei zu berichten und eine aktualisierte Prioritätenliste jeweils für die 
beiden Folgejahre vorzulegen. 
 
 
Zu 7: 
Der Antrag der SPD-Fraktion V/0599/2011 „Mehr Transparenz und Tempo bei der Verkehrsunfal l-
prävention“ vom 17.05.2011 sowie der dazu im ASSVW am 15.09.2011 beschlossene Ergä n-
zungsantrag der CDU-Fraktion sind damit erledigt. 
 
In Vertretung 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Tabellen zur Unfallanalyse 2004 – 2006 und 2008 – 2010 
Anlage 2: Bericht zur Auswertung der Unfallentwicklung 2004 - 2010 
Anlage 3: Maßnahmen der Verkehrsunfallprävention: Bericht zur Radwegerevision 
Anlage 4: Maßnahmen zur Verkehrsunfallprävention: Einzelmaßnahmen  
Anlage 5: Karten zur Übersicht der Verkehrsunfälle im Stadtgebiet Münster 2010

Ergänzungsvorlage V/0923/2011/1 mit Anlage

12300 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0923/2011/1. Erg. 
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Priorisierung der Maßnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.06.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
19.06.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
19.06.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
21.06.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
27.06.2012 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Priorisierung der Maßnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms (Vorlagen 923/2011 
und 924/2011) werden unter Würdigung der in der Sitzung des ASSVW am  31.05.2012 
beschlossenen Anträge der SPD-Fraktion (vom 07.03.2012) und der CDU-Fraktion 
(30.05.2012) beschlossen: 
 
1.1 Es wird zur Kenntnis genommen, dass angesichts des Ziels eines ausgeglichenen Haushal-
tes in 2020 bei Defiziten von z.Z. 83 Mio. € in der Finanzplanung und angesichts der weiter-
hin hohen Unfallzahlen das Verkehrssicherheitsprogramm fortgeführt wird und die erforder-
lichen Mitteln aus dem Budget des Tiefbauamtes durch Umschichtungen bereit gestellt wer-
den müssen. 
 
1.2 Der Rat der Stadt Münster nimmt bedauernd zur Kenntnis, dass trotz des am 13.05.2009 
beschlossenen Masterplans „Verkehrsunfallprävention“ die Anzahl der Unfälle nicht gesenkt 
werden konnte, sondern auch die Anzahl der Verletzten seit 2007 nahezu konstant geblie-
ben und die Anzahl der Schwerverletzten deutlich gestiegen ist. 
 
1.3 Der Rat der Stadt Münster bekräftigt ausdrücklich seinen Willen, Maßnahmen zur Verkehrs-
unfallprävention zu unterstützen und zu finanzieren, die zielgenau geeignet sind, hohe Un-
fallzahlen mit ihren individuell jeweils schlimmen Folgen wirksam zu reduzieren. 
 
 
Herr Schowe 
Herr Schulze-Werner 
 
 
Ruf: 
492-6100 
492-3200 
E-Mail: 
Schowe@stadt-muenster.de 
SchuWe@stadt-muenster.de 
Datum: 
14.06.2012 
V/0923/2011/1

- 2 - 
 
1.4 Dazu ist das derzeitige Konzept des Masterplans „Verkehrsunfallprävention“ weiterzuentwi-
ckeln. Maßgeblich dafür ist: 
 
1.4.1 Angesichts knapper Haushaltsmittel sind alle zur Verfügung stehenden Investitionen 
für die städtische Verkehrsinfrastruktur mehrjährig – insbesondere auch unter dem As-
pekt der Erhöhung der Verkehrssicherheit -  so zu priorisieren, dass die fachlich fun-
diert begründeten Prioritäten zügig abgearbeitet und umgesetzt werden. Die Vorlagen 
V/0039/2012 und V/0560/2011 werden in diese Prioritätenliste eingearbeitet. Die politi-
sche Steuerung übernimmt der Ausschuss für Stadtplanung, Wohnen und Verkehr 
nach Vorberatung eines interfraktionellen Arbeitskreises. 
 
1.4.2  In die Projektsteuerung ist ein unabhängiger Unfallanalytiker mit einzubeziehen. 
 
1.4.3  Die Unfallsituation Münsters ist auf Basis des Gutachtens des GdV aus dem Jahr 
2008 unter Berücksichtigung des Fachberichtes der Polizei zur Verkehrsunfallentwick-
lung des Vorjahres jährlich fortzuschreiben; die bereits umgesetzten Maßnahmen sind 
auf ihre Wirksamkeit hin darzustellen.  
 
1.4.4 Die Verwaltung wird beauftragt, eine Prioritätenliste von Verkehrssicherheitsmaßnah-
men ergänzend zu den Maßnahmen der Unfallkommission (s. Beschlusspunkt 2.) zu 
überarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.  
 
1.4.5 Die Umsetzung „präventiver Maßnahmen der Radwegerevision“ erfolgt als laufendes 
Geschäft der Verwaltung. Hierfür wird ein separates Budget veranschlagt. Die Vertei-
lung auf die Jahre erfolgt so, dass die Radwegerevision (Prio 1) bis 2017 einschließlich 
abgeschlossen ist. Die hierfür erforderlichen Finanzmittel werden mit der separaten 
Vorlage (V/0924/2011/1) dargestellt. 
 
1.4.6 Die Polizei wird aufgefordert, jeder Gruppe der Verkehrsteilnehmer - von den Pkw-
Fahrern bis zu den Fahrradfahrern - eine angemessene Aufmerksamkeit bei Verkehrs-
kontrollen zukommen zu lassen. 
 
1.4.7 Die „Unfallanalysen der Zeiträume 2004 – 2006 und 2008 – 2010 (Vorlage 
V/0923/2011 Anlagen 1.1 und 1.2)“ und der Bericht zur Auswertung der „Unfallentwick-
lung von 2004 – 2010 (Vorlage V/0923/2011 Anlage 2)“ werden zur Kenntnis genom-
men. 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlüsse der Unfallkommission (UK) bindend 
und entsprechend den finanziellen Möglichkeiten zeitnah umzusetzen sind. Die Umsetzung 
dieser Verkehrssicherheitsmaßnahmen erfolgt -wie landesweit allgemein anerkannt- als 
Geschäft der laufenden Verwaltung im Rahmen des vom Rat beschlossenen Haushalts. 
 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die nach der StVO geltende Regelgeschwindigkeit von     
50 km/h innerhalb der geschlossenen Ortschaft der Stadt Münster lückenlos einzuführen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch diese Vorlage noch keine Entscheidungen über die 
Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsermächtigungen und letztlich über die Durchführung der 
genannten Maßnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms getroffen werden. Hierüber ist viel-
mehr im Rahmen der kommenden Hauhaltsberatungen unter Berücksichtigung der dann gegebe-
nen Finanzlage der Stadt zu entscheiden; angesichts weiterer möglicher Konsolidierungsschritte 
kann es erforderlich werden, dass das Verkehrssicherheitsprogramm zeitlich weiter gestreckt wer-
den muss. Der Mittelbedarf wird mit der separaten Vorlage V/0924/2011/E1 „Finanzielle und per-
V/0923/2011/1

- 3 - 
sonelle Ausstattung des Verkehrssicherheitsprogramms“ zur nachhaltigen Finanzierung des Ver-
kehrssicherheitsprogramms dargestellt.  
 
Begründung: 
 
Zu 1: 
Die  mit der Vorlage V/0923/2011 vorgelegte Anlage „Risikobereiche Unfallanalyse 2008 – 2010“ 
wird jährlich fortgeschrieben und einschließlich der in der Sitzung des ASSVW am 31.05.2012 be-
schlossenen Vorlagen V/0039/2012 (Planungsbeschluss neue Fußgängersignalanlage Kappen-
berger Damm/Werneweg/Kriegerweg) und V/0560/2011 (Ausbau der Fußgängerampel Westfalen-
straße/An der Alten Kirche/Friedhofstraße zur Kreuzungsampel) priorisiert.  
Hiervon ausgenommen sind die Unfallkommissionsbeschlüsse, die mit der Vorlage V/0045/2012 
„Bauliche Optimierungsmaßnahmen zur Beseitigung von Unfallhäufungsstellen im Bereich I. Nord-
tangente“, V/0906/2011 (Querungssituation an den Lichtsignalanlagen Albersloher Weg/ Homann-
straße und Blaukreuzwäldchen; hier nur Homannstraße Anlage 1), V/0451/2011 (Kappenberger 
Damm/Düesbegweg/ Geringhoffstraße – Ausbau von barrierefreien Haltestellen und Beseitigung 
einer Unfallhäufungsstelle) im ASSVW beschlossen wurden und wie unter 2. beschrieben zeitnah 
umgesetzt werden sollen. 
Die Einbindung eines unabhängigen Unfallanalytikers in den Masterplan „Verkehrsunfallpräventi-
on“ wird die Verwaltung ergebnisoffen prüfen und hierzu dem noch einzurichtenden interfraktionel-
len Arbeitskreis im III./IV. Quartal 2012  einen Vorschlag unterbreiten. Unter Berücksichtigung der 
Anträge der SPD-Fraktion vom 07.03.2012 „Sicherheit im Verkehr hat Priorität“ und CDU-Fraktion 
vom 30.05.2012 „Erfolgreich gegen Unfälle in Münster vorgehen“ wird dem Rat als Ergebnis der 
Beratungen im interfraktionellen Arbeitskreis eine Prioritätenliste von Verkehrssicherheitsmaß-
nahmen ergänzend zu den Maßnahmen der Unfallkommission zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
 
Zu 2 und 3: 
 
Vorbemerkung: 
Am 01.06.2012 fand ein Spitzengespräch zwischen dem Polizeipräsidenten sowie den Dezernats-
leitungen I und III und Vertretern beider Behörden statt. Dabei wurden insbesondere die Themen-
schwerpunkte „Arbeit und Maßnahmen der Unfallkommission“ sowie „Festlegung der Regelge-
schwindigkeit innerorts von Tempo 50 km/h“ besprochen. 
 
2. Arbeit und Maßnahmen der Unfallkommission 
Die Arbeit der Unfallkommission (UK) basiert auf dem gemeinsamen Runderlass des Innenministe-
riums und des Ministeriums für Bauen und Verkehr – III B 3 - 75 – 05/02 vom 11.03.2008. 
Der Runderlass ist im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht: 
http://www.verkehrssicherheit.nrw.de/download/GemRdErlass_Aufgaben_der_Unfallkommission_042008.pdf 
Die UK setzt sich aus Vertretern der Straßenverkehrsbehörde (Amt 32, Federführung), des Bau-
lastträgers (Amt 66 oder für außerörtliche Landes- und Bundesstraßen der Landesbetrieb Stra-
ßenbau NRW) und der Polizei zusammen. Amt 61 ist beratendes Mitglied.  
 
Aufgabe der UK ist es, Unfallhäufungsstellen zu bewerten und entsprechende Beschlüsse zu de-
ren Beseitigung zu fassen. Die beteiligten Stellen sind an diese gemeinsamen Beschlüsse der Un-
fallkommission gebunden und zu einer zeitnahen Umsetzung im Rahmen der finanziellen Möglich-
keiten verpflichtet. Werden bauliche Maßnahmen beschlossen, deren Realisierung längere Zeit-
räume in Anspruch nehmen, muss die Unfallkommission Sofortmaßnahmen als Zwischenlösung 
festlegen. Über die veranlassten Maßnahmen und auch deren Erfolg ist der Bezirksregierung als 
Aufsichtsbehörde in einem landesweit einheitlich formalisierten Verfahren zu berichten.  
Es bestand Einvernehmen, dass die Arbeit der Unfallkommission ein Geschäft der laufenden Ver-
waltung ist und Beschlüsse der Unfallkommission vorrangig und zeitnah umzusetzen sind. Über 
die Maßnamen der Unfallkommission soll dem Rat nach Vorberatung im Ausschuss für Personal, 
Recht und Ordnung, im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft 
und im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen jährlich zusammenfassend berichtet werden. 
V/0923/2011/1

- 4 - 
V/0923/2011/1 
Auf der Basis von vorliegenden Beschlüssen der Unfallkommission werden die folgenden Maß-
nahmen umgesetzt: 
  
 
 
Maßnahmen Vorlagen 
1 Bült / Alter Fischmarkt / Kirchherrngasse Vorlage V/0045/2012 Anlage 5 
6 Freiherr-vom-Stein-Platz V/0045/2012 Anlage 1 u. V/0582/201    
21 York-Ring / Gasselstiege (Aktion Geisterradler) 
25 Hafenstraße/Frie-Vendt-Str./Von-Steuben-St raße V/0923/2011 u. V/0582/201 Anlage 2   
30 Hafenstraße / Friedrich-Ebert-Straße V/0254/2010 
47 Vossgasse / Neubrückenstraße V/0045/2012 Anlage 4 
50 Kappenberger Damm / Düesbergweg V/0039/2012 
51 Albersloher Weg / Homannstraße V/0906/2011 Anlage 1 
53 Münzstraße / Jüdefelderstraße (Werbesäule versetzen) 
 
3. Festlegung der Regelgeschwindigkeit innerorts 
 
Im Rahmen des Spitzengesprächs bestand Einvernehmen, dass eine Reduzierung des Geschwin-
digkeitsniveaus, insbesondere einhergehend mit einer Angleichung der innerörtlichen Regelge-
schwindigkeit auf Tempo 50 km/h einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit  leisten kann.  
Die Einrichtung von Tempo 50 km/h als innerörtliche Regelgeschwindigkeit kann mit geringem 
finanziellem Aufwand erfolgreich umgesetzt werden. Die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss sind 
angesichts der Erfahrungen mit vergleichbaren Umstellungen am Albersloher Weg und an der 
Hammer Straße eher gering. 
Von der Regelgeschwindigkeit darf  in begründeten Fällen nach oben oder nach unten abgewichen 
werden. Gerade die unbefriedigende Unfallsituation und die Anzahl der schweren Verkehrsunfälle 
mit größerem Verletzungsrisiko sollten zum Anlass genommen werden, die bisher als Ausnahme 
angeordneten Abweichungen von der Regelgeschwindigkeit nach oben zurückzunehmen. Die 
Verwaltung wird daher die Regelgeschwindigkeit von 50 km/h auf den Hauptverkehrsstraßen bei 
Vorliegen der verkehrlichen Voraussetzungen (Verkehrszeichen und ggf. Anpassen der Gelbzeiten 
der LSA) sobald wie möglich umsetzen.  
 
Die aktuellen Tempo-30-Zonen oder aus anderen Gründen bestehenden Anordnungen einer von 
der Regelgeschwindigkeit nach unten abweichenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit bleiben 
unberührt.  
Konkret sind folgende in dem als Anlage beigefügten Plan farbig markierte Strecken des innerörtli-
chen Hauptstraßennetzes (Anlage 1) betroffen: 
Albersloher Weg     von Heumannsweg bis Kiesekamps Mühle 
Trauttmansdorffstr./An den Loddenbüschen  von Hammer Straße bis Albersloher Weg 
Weseler Straße vom Kolde-Ring bis An der Hansalinie 
Grevener Straße vom Nienkamp bis Am Nubbenberg 
II: Westtangente von der Steinfurter Str. bis zur Mecklenbecker Str. 
 
In Vertretung      In Vertretung 
gez.       gez. 
 
 
Schultheiß      Heuer 
Stadtdirektor      Stadtrat 
 
Anlage 1: Neufestlegung Tempo 50 km/h im Hauptverkehrsnetz

Anlage_4_Vorlage_923_2011

3881 Zeichen

1 
Anlage 4 zur Vorlage V/0923/2011 
 
 
1. Einzelmaßnahmen zur Verkehrsunfallprävention 
 
Weitere Maßnahmen der Verkehrsunfallprävention werd en im Rahmen der Bearbeitung 
des Verkehrssicherheitsprogramms identifiziert bzw. aus der Bürgerschaft, der Politik oder 
Dritten an die Verwaltung herangetragen. Einige die ser Stellen sind im Rahmen der Un- 
fallauswertungen bisher nicht auffällig und können somit im Programm zur Beseitigung 
von Unfallhäufungsstellen nicht proaktiv bearbeitet werden. 
Unter dem Gesichtspunkt der Unfallprävention ist es aber geraten, auch an kritischen Stel- 
len, die bisher noch nicht bzw. in der aktuellen Un fallstatistik nicht auffällig sind aber po- 
tenzielle Gefahren beinhalten, auch vorbeugend zu reagieren. Dies können sein: 
 
1.1 Größere bauliche Präventionsmaßnahmen an Straßen und Radwegen 
 
Grundsätzlich ist jede Maßnahme zum Neubau oder Aus bau von Radwegen eine Maß- 
nahme im Sinne der Verkehrsunfallprävention. Die Fo rtschreibung des Radwegepro- 
gramms 2000 mit einer aktualisierten Prioritätenlis te wird die Verwaltung dem ASSVW in 
Beantwortung des Ratsantrags Nr. 32/2009 vorlegen. 
 
Darüber hinaus werden im Zuge der Radwegerevision S chwachstellen im Radwegenetz 
identifiziert, deren Beseitigung einen größeren Mitteleinsatz erfordert.  
Beispielhaft sei hier die Unterführung der Promenad e im Bereich Mauritztor genannt (Vor- 
lage V/0801/2011 Verbesserung der Verkehrssicherhei t – Umgestaltung der Promena- 
denunterführung Mauritzstraße Antrag Nr.  181/2010 nach § 24 GO NRW), wo der vor- 
handene Querschnitt nicht mehr den Anforderungen de s Radverkehrsaufkommens ent- 
spricht. Zu diesen Maßnahmen wird die Verwaltung je weils gesondert Planungs- und Bau- 
beschlüsse einholen. 
 
1.2 Neue Lichtsignalanlagen oder deren Erweiterung 
 
Neue Lichtsignalanlagen, die erforderlich werden, w enn z. B. das Verkehrsaufkommen an 
einer Straße so stark angewachsen ist, dass die Que rung für Fußgänger oder das Einfah- 
ren aus der Nebenrichtung nicht mehr gefahrlos mögl ich ist. Handelt es sich dabei um ei- 
nen Schulweg oder ist ein besonders schutzbedürftig er Personenkreis betroffen, so erhält 
diese Maßnahme eine entsprechend höhere Priorität. 
 
Prioritätenliste 2012 – 2013 für präventive LSA-Maßnahmen.  
Standort Kosten Maßnahme Angeregt durch Beschluss 
Kappenberger 
Damm/Werneweg 70.000 € Neue Fußgänger-LSA 
 benachbarte Kita  Vorlage V/0451/2011/1.Erg  
Westfalenstraße / Friedhofstr. 80.000 € 
Erweiterung zur Kreu- 
zungs-LSA 
Unfallkommission/ 
Polizei 
Vorlage V/0560/2011 
Albersloher Weg / Blaukreuz- 
wäldchen 16.000 € 
zusätzliches Vorsignal 
u. Taster  Bürger 
Vorlage V/0906/2011 
 
Es wird vorgeschlagen, im Jahr 2012/2013 die vorste henden drei Maßnahmen umzuset- 
zen. Für die einzelnen Maßnahmen wird die Verwaltun g mit den genannten Vorlagen ge- 
sonderte Beschlüsse einholen.

2 
 
Zurückgestellt sind die folgenden angeregten LSA: 
 
offen       
Albert-Schweitzer Str./UKM-
Zugang 
45.000 € Neue Fußgänger-LSA 
 Kommission zur Förderung der Inklusion von 
Menschen mit Behinderungen 
Kanalstraße/Wibbeltstraße 45.000 € Neue Fußgänger-LSA  Eltern Pascal-Gymnasium 
Hansa-Ring / Soester Straße 45.000 € Neue Fußgänger-LS A  Bürger 
Holtmannsweg Höhe Kita 50.000 € Neue Fußgänger-LSA  Jugendforum Nord 
Einsteinstr./Wilhelmstr. 110.000 € Neue Kreuzungs-L SA Bürger 
 
In Verbindung mit Straßen- und Radwegbaumaßnahmen ist weiterhin der Bau von nach- 
folgenden Fußgänger-LSA 2012 - 2013 vorgesehen, die aus der jeweiligen Baumaßnah- 
me finanziert sind und mit den angeführten Vorlagen beschlossen wurden.  
 
Standort Kosten Maßnahme Finanzierung Beschluss 
Warendorfer Str./ 
Gerhardstr. 39.000 € 
Neue Fußgänger-
LSA 
mit Baumaßnahme   
Warendorfer Str. Vorlage V/0112/2011 
Osttor/Ringstr./Immenkamp  40.000 € 
Neue Fußgänger-
LSA 
mit dem Radwegebau 
Osttor Vorlage V/0508/2011

Anlage_5_2_Vorlage_0923_2011

150 Zeichen

Verteilung der 1.155 Verkehrsunfälle mit verletzten Personen 
im Stadtgebiet Münster im Jahr 2010 
Anlage 5.2 zur Vorlage V/0923/2011 
Quelle: Polizei

Beratungsverlauf (6)

02.02.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
21.02.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
13.03.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
15.03.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
27.06.2012 Hauptausschuss
TOP 27.1.1 Vorberatung
Zur Sitzung
27.06.2012 Rat
TOP 26.1.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (94)

  • Homannstraße 08
  • Geringhoffstraße
  • Kirchherrngasse
  • Hafenstraße
  • Friedrich-Ebert-Straße 36
  • Voßgasse
  • Neubrückenstraße 45
  • Münzstraße
  • Jüdefelderstraße
  • Hammer Straße
  • Trauttmansdorffstraße
  • Weseler Straße
  • Grevener Straße
  • Steinfurter Straße
  • Mecklenbecker Straße
  • Bahnhofstraße
  • Schlaunstraße 35
  • Wolbecker Straße
  • Schaumburgstraße
  • Bergstraße
  • Aegidiistraße 8
  • Rudolfstraße 27
  • Geiststraße 27
  • Siemensstraße
  • Augustastraße 20
  • Andreas-Hofer-Straße
  • Warendorfer Straße
  • Westfalenstraße
  • Mauritzstraße
  • Friedhofstraße 80
  • Albert-Schweitzer-Straße
  • Kanalstraße
  • Soester Straße 45
  • Einsteinstraße
  • Gerhardstraße 39
  • Windthorststraße
  • Moltkestraße
  • Von-Esmarch-Straße
  • Gartenstraße
  • Wienburgstraße
  • Sentruper Straße
  • Mondstraße
  • York-Ring
  • Kappenberger Damm
  • Düesbergweg 08
  • Albersloher Weg
  • Heumannsweg
  • Kolde-Ring
  • Nienkamp
  • Servatiiplatz
  • Hohenzollernring
  • Mauritzsteinpfad
  • Dingbängerweg
  • Kaiser-Wilhelm-Ring 08
  • Werneweg 70
  • Holtmannsweg
  • Inselbogen
  • Niedersachsenring
  • Lublinring
  • Cheruskerring
  • Bohlweg
  • An der Alten Kirche
  • An der Hansalinie
  • Am Nubbenberg
  • An der Apostelkirche
  • Am Berg Fidel
  • Am Stadtgraben
  • Alter Fischmarkt
  • Freiherr-vom-Stein-Platz 08
  • An den Loddenbüschen
  • Von-Vincke-Straße
  • Von-Steuben-Straße 20
  • Manfred-von-Richthofen-Straße
  • Gremmendorfer Weg
  • Rishon-Le-Zion-Ring
  • Kiesekamps Mühle
  • Wilhelmstraße 110
  • Roxeler Straße
  • Friedensstraße
  • Wibbeltstraße 45
  • Adenauerallee
  • Ostmarkstraße
  • Gasselstiege 08
  • Orléans-Ring
  • Tibusstraße 5
  • Letterhausweg
  • Kriegerweg
  • Promenade 20
  • Marktallee 20
  • Mauritztor
  • Immenkamp 40
  • Hansaring
  • Osttor
  • Neutor

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0923/2011
Typ
Vorlagen
Datum
30.12.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37