V/0641/2017
Verwendung der Fördermittel nach § 11 Abs. 2 und § 11a des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) für das Jahr 2015
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Berichtsvorlage
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V/0641/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Verwendung der Fördermittel nach § 11 Abs. 2 und § 11a des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) für das Jahr 2015 Beratungsfolge 14.09.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht 20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 20.09.2017 Rat Bericht Bericht: 1. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW Ausgangssituation Das Land bewilligte mit Bescheid vom 27.01.2015 der Stadt Münster als Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf Grundlage des § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW für das Jahr 2015 eine Pauschale in Höhe von 2.106.805,05 €. Diese Mittel sind für Zwecke des ÖPNV einzusetzen, wobei mindestens 80 % der Mittel an öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die den Gemeinschaftstarif nach § 5 Abs. 3 ÖPNVG anwenden, weiterzuleiten sind. Die übrigen 20 % der Mitte l dürfen für weitere Zwecke des ÖPNV verwendet oder dafür an Verkehrsunte r- nehmen und andere weitergeleitet werden. Grundlage für die Verwendung der vorgenannten Fördermittel ist die Richtlinie der Stadt Münster zur Verwendung der Mittel gem. § 11 Abs.2 ÖP NVG NRW. Entsprechend dem Zuwendungsb e- scheid waren die gesamten bewilligten Mittel bis zum 30.06.2016 weiterzuleiten und zu verwe n- den. Mittelverteilung im Jahr 2015 Im Förderjahr 2015 wurde die vom Land bewilligte Pauschale von 2.106.805,05 € um Zinsen aus dem Jahr 2014 in Höhe von 1.710,36 € aufgestockt. Zudem erhöhten zurückgeflossene Mittel aus Rückforderungen in Höhe von 34.360,32 € und ein Anteil anderer Aufgaben träger an Rechtsberatungskosten in Höhe von 2.061,67 € die weiterzuleitenden Mittel, sodass insgesamt 2.144.937,40 € zur Verfügung standen. Vorlagen-Nr.: V/0641/2017 Auskunft erteilt: Frau Ziese Ruf: 492-6102 E-Mail: Ziese@stadt-muenster.de Datum: 17.08.2017 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0641/2017 An öffentliche und private Verkehrsunternehmen wurden Fördermittel in Höhe von. 1.868.181,12 € zur Beschaffung von Fahrzeugen ausgezahlt. Dies entspricht einem Anteil von rund 87,10 %. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestquote von 80 % wurde somit erfüllt. Ziel dieser Förderung ist es, den Verkehrsunternehmen einen Anreiz zu schaffen, Investitionen zu tätigen, um ge meinwirtschaftliche Verpflichtungen im ÖPNV zu erbringen. Die Förderung der Anschaffung neuer oder neuwertiger Linienbusse mit förderfähigen Ausstattungskomponenten soll die Entwicklung eines qualitativ hochwertigen, attraktiven, fahrgastfreundlichen ÖPNV be- günstigen und so zur nachhaltigen Qualitätssteigerung im ÖPNV beitragen. Das Antragsvolumen überstieg in 2015 die zur Auszahlung an die Verkehrsunternehmen zur Verfügung stehenden Mittel, sodass die Förderbeträge für die Fahrzeugbeschaffung und die förde rfähigen Aussta t- tungsmerkmale auf 71,55 % in Bezug zur maximal möglichen Gesamtförderung je beantrage n- dem Verkehrsunternehmen quotiert werden mussten. Folgende Verkehrsunternehmen erhielten im Förderjahr 2015 für ihr eigenes oder eines ihrer Subunternehmen Zuwendungen der Fahrzeugförderung gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG: Stadtwerke Münster GmbH Regionalverkehr Münsterland GmbH WB Westfalen Bus GmbH Kraftverkehr Münsterland C. Weilke GmbH & Co. KG Reisedienst Veelker Gmbh & Co. KG Veelker GmbH & Co. KG SWK Fahrservice Weitere 276.756,28 € wurden von der Stadt Münster für sonstige Zwecke des ÖPNV entspre- chend der Bestimmungen des § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW verwendet. Dabei entfielen Fördermittel auf folgende Maßnahmen und Aufwendungen: Programm zur Verbesserung von Haltestellen 109.208,05 € Personalkosten 60.000,00 € Kostenbeteiligung ÖPNV-Management, Stadtwerke 50.000,00 € Anschaffung Software TEASys, Stadtwerke 13.030,90 € Wartungsvertrag Software „Fahrgastanalyse im Nahverkehr“ 4.484,23 € Kostenbeteiligung „Kombiticket Hochschultag 2015“ 1.000,00 € Rechtsberatungskosten 4.478,84 € Neubeschilderung an Mobilstationen 6.478,75 € Zusatzfahrleistungen in der Vorweihnachtszeit 2015 16.951,54 € Radiospots „Umsteigen / P+R“ zur Vorweihnachtszeit 2015 11.124,37 € 2. § 11 a ÖPNVG NRW Ausgangssituation Mit Bescheid vom 30.04.2015 bewilligte das Land der Stadt Münster auf Grundlage des § 11 a ÖPNVG NRW im Jahr 2015 – wie in den Vorjahren – eine Pauschale von1.959.149,10 € . Grundlage für die Verwendung der vorgenannten Fördermittel ist die Allgemeine Vorschrift der Stadt Münster gem. Art. 3 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 zum Ausgleich von Mindereinnahmen im Ausbildungsverkehr. Entsprechend dem Zuwendungsbescheid waren die gesamten bewilligten Mittel bis zum 30.06.2016 weiterzuleiten und zu verwenden. § 11 a ÖPNVG schreibt vor, dass mindestens 87,5 % der an die Aufgabenträger ausgezahlten Mittel zum Ausgleich von Mindereinnahmen im Ausbildungsverkehr an Verkehrsunterneh men 3 V/0641/2017 weiterzuleiten sind. Die übrigen bis zu 12,5 % dürfen die Aufgabenträger zur Finanzierung von Maßnahmen, die der Fortentwicklung von Tarif – und Verkehrsangeboten sowie Qualitätsverbes- serungen im Ausbildungsverkehr dienen oder für die mit der Abwicklun g der Pauschale verbu n- denen Aufwendungen verwenden oder hierfür diskriminierungsfrei an öffentliche oder private Verkehrsunternehmen, Gemeinden, Zweckverbände oder juristische Personen des privaten Rechts, die Zwecke des ÖPNV verfolgen, weiterleiten. Mittelverteilung im Jahr 2015 Im Förderjahr 2015 wurde die vom Land bewilligte Pauschale von 1.959.149,10 € um Zinsen für das Jahr 2014 in Höhe von 1.083,84 € aufgestockt, sodass insgesamt 1.960.232,94 € zur Verf ü- gung standen. An öffentliche und private Ver kehrsunternehmen wurden zum Kostenausgleich für rabattierte Schülertickets Fördermittel in Höhe von 1.866.690,60 € weitergeleitet. Dies entspricht einem A n- teil von rund 95,23 %. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestquote von 87,5 % w urde somit erfüllt. Folgende Verkehrsunternehmen erhielten im Förderjahr 2015 Fördermittel gemäß § 11 a ÖPNVG: Stadtwerke Münster GmbH Regionalverkehr Münsterland GmbH WB Westfalen Bus GmbH Kraftverkehr Münsterland C. Weilke GmbH & Co. KG Reisedienst Veelker Gmbh & Co. KG Veelker GmbH & Co. KG SWK Fahrservice Mit den übrigen 4,77 % der Fördermittel deckte die Stadt Münster gemäß § 11 a Abs. 3 ÖPNVG die mit der Abwicklung der Pauschale verbundenen Aufwendungen. Getragen wurden daraus Personalkosten in Höhe von 68.812,20 € und Rechtsberatungskosten in Höhe von 24.730,14 €. Letztere Aufwendungen entstanden aufgrund mehrerer Rechtsstreitverfahren, die Verkehrsunter- nehmen zum Teil exemplarisch gegen die Stadt Münster führen. In Vertretung gez. Denstorff Stadtbaurat
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0641/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.07.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37