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V/0641/2017

Verwendung der Fördermittel nach § 11 Abs. 2 und § 11a des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) für das Jahr 2015

Vorlagen 28.07.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.09.2017, TOP 22

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

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V/0641/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Verwendung der Fördermittel nach § 11 Abs. 2 und § 11a des Gesetzes über den öffentlichen 
Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) für das Jahr 2015 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.09.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht 
20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
20.09.2017 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW 
 
Ausgangssituation 
 
Das Land bewilligte mit Bescheid vom 27.01.2015 der Stadt Münster als Aufgabenträger für den  
Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf Grundlage des § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW für das 
Jahr 2015 eine Pauschale in Höhe von 2.106.805,05 €. Diese Mittel sind für Zwecke des ÖPNV 
einzusetzen, wobei mindestens 80 % der Mittel an öffentliche und private Verkehrsunternehmen, 
die den Gemeinschaftstarif nach § 5 Abs. 3 ÖPNVG anwenden, weiterzuleiten sind. Die übrigen   
20 % der Mitte l dürfen für weitere Zwecke des ÖPNV verwendet oder dafür an Verkehrsunte r-
nehmen und andere weitergeleitet werden. 
 
Grundlage für die Verwendung der vorgenannten Fördermittel ist die Richtlinie der Stadt Münster 
zur Verwendung der Mittel gem. § 11 Abs.2 ÖP NVG NRW. Entsprechend dem Zuwendungsb e-
scheid waren die gesamten bewilligten Mittel bis zum 30.06.2016 weiterzuleiten und zu verwe n-
den. 
 
 
Mittelverteilung im Jahr 2015 
 
Im Förderjahr 2015 wurde die vom Land bewilligte Pauschale von 2.106.805,05 € um Zinsen aus 
dem Jahr 2014 in Höhe von 1.710,36 € aufgestockt. Zudem erhöhten zurückgeflossene Mittel 
aus Rückforderungen in Höhe von 34.360,32 € und ein Anteil anderer Aufgaben träger an 
Rechtsberatungskosten in Höhe von 2.061,67 € die weiterzuleitenden Mittel, sodass insgesamt 
2.144.937,40 € zur Verfügung standen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0641/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Ziese 
Ruf: 
492-6102 
E-Mail: 
Ziese@stadt-muenster.de 
Datum: 
17.08.2017 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0641/2017 
 
An öffentliche und private Verkehrsunternehmen wurden Fördermittel in Höhe von. 1.868.181,12 
€ zur Beschaffung von Fahrzeugen ausgezahlt. Dies entspricht einem Anteil von rund 87,10 %. 
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestquote von 80 % wurde somit erfüllt. 
 
Ziel dieser Förderung ist es, den Verkehrsunternehmen einen Anreiz zu schaffen, Investitionen 
zu tätigen, um ge meinwirtschaftliche Verpflichtungen im ÖPNV zu erbringen. Die Förderung der 
Anschaffung neuer oder neuwertiger Linienbusse mit förderfähigen Ausstattungskomponenten 
soll die Entwicklung eines qualitativ hochwertigen, attraktiven, fahrgastfreundlichen ÖPNV be-
günstigen und so zur nachhaltigen Qualitätssteigerung im ÖPNV beitragen. Das Antragsvolumen 
überstieg in 2015 die zur Auszahlung an die Verkehrsunternehmen zur Verfügung stehenden 
Mittel, sodass die Förderbeträge für die Fahrzeugbeschaffung und die förde rfähigen Aussta t-
tungsmerkmale auf  71,55 % in Bezug zur maximal möglichen Gesamtförderung je beantrage n-
dem Verkehrsunternehmen quotiert werden mussten. 
 
Folgende Verkehrsunternehmen erhielten im Förderjahr 2015 für ihr eigenes oder eines ihrer 
Subunternehmen Zuwendungen der Fahrzeugförderung gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG: 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
Regionalverkehr Münsterland GmbH 
WB Westfalen Bus GmbH 
Kraftverkehr Münsterland C. Weilke GmbH & Co. KG 
Reisedienst Veelker Gmbh & Co. KG 
Veelker GmbH & Co. KG 
SWK Fahrservice 
 
 
Weitere 276.756,28 € wurden von der Stadt Münster für sonstige Zwecke des ÖPNV entspre-
chend der Bestimmungen des § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW verwendet. Dabei entfielen Fördermittel 
auf folgende Maßnahmen und Aufwendungen: 
 
Programm zur Verbesserung von Haltestellen     109.208,05 € 
Personalkosten               60.000,00 € 
Kostenbeteiligung ÖPNV-Management, Stadtwerke      50.000,00 € 
Anschaffung Software TEASys, Stadtwerke            13.030,90 € 
Wartungsvertrag Software „Fahrgastanalyse im Nahverkehr“           4.484,23 € 
Kostenbeteiligung „Kombiticket Hochschultag 2015“        1.000,00 € 
Rechtsberatungskosten                  4.478,84 € 
Neubeschilderung an Mobilstationen              6.478,75 € 
Zusatzfahrleistungen in der Vorweihnachtszeit 2015      16.951,54 € 
Radiospots „Umsteigen / P+R“ zur Vorweihnachtszeit 2015     11.124,37 € 
 
 
2. § 11 a ÖPNVG NRW 
 
Ausgangssituation 
 
Mit Bescheid vom 30.04.2015 bewilligte das Land der Stadt Münster auf Grundlage des § 11 a 
ÖPNVG NRW im Jahr 2015 – wie in den Vorjahren – eine Pauschale von1.959.149,10 € . 
 
Grundlage für die Verwendung der vorgenannten Fördermittel ist die Allgemeine Vorschrift der 
Stadt Münster gem. Art. 3 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 zum Ausgleich von Mindereinnahmen im 
Ausbildungsverkehr. Entsprechend dem Zuwendungsbescheid waren die gesamten bewilligten 
Mittel bis zum 30.06.2016 weiterzuleiten und zu verwenden. 
 
§ 11 a ÖPNVG schreibt vor, dass mindestens 87,5 % der an die Aufgabenträger ausgezahlten 
Mittel zum Ausgleich von Mindereinnahmen im Ausbildungsverkehr an Verkehrsunterneh men

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V/0641/2017 
 
weiterzuleiten sind. Die übrigen bis zu 12,5 % dürfen die Aufgabenträger zur Finanzierung von 
Maßnahmen, die der Fortentwicklung von Tarif – und Verkehrsangeboten sowie Qualitätsverbes-
serungen im Ausbildungsverkehr dienen oder für die mit der Abwicklun g der Pauschale verbu n-
denen Aufwendungen verwenden oder hierfür diskriminierungsfrei an öffentliche oder private 
Verkehrsunternehmen, Gemeinden, Zweckverbände oder juristische Personen des privaten 
Rechts, die Zwecke des ÖPNV verfolgen, weiterleiten. 
 
 
Mittelverteilung im Jahr 2015 
 
Im Förderjahr 2015 wurde die vom Land bewilligte Pauschale von 1.959.149,10 € um Zinsen für 
das Jahr 2014 in Höhe von 1.083,84 € aufgestockt, sodass insgesamt 1.960.232,94 € zur Verf ü-
gung standen. 
 
An öffentliche und private Ver kehrsunternehmen wurden zum Kostenausgleich für rabattierte 
Schülertickets Fördermittel in Höhe von 1.866.690,60 € weitergeleitet. Dies entspricht einem A n-
teil von rund 95,23 %. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestquote von 87,5 % w urde somit  
erfüllt. 
 
Folgende Verkehrsunternehmen erhielten im Förderjahr 2015 Fördermittel gemäß § 11 a 
ÖPNVG: 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
Regionalverkehr Münsterland GmbH 
WB Westfalen Bus GmbH 
Kraftverkehr Münsterland C. Weilke GmbH & Co. KG 
Reisedienst Veelker Gmbh & Co. KG 
Veelker GmbH & Co. KG 
SWK Fahrservice 
 
Mit den übrigen 4,77 % der Fördermittel deckte die Stadt Münster gemäß § 11 a Abs. 3 ÖPNVG 
die mit der Abwicklung der Pauschale verbundenen Aufwendungen. Getragen wurden daraus 
Personalkosten in Höhe von 68.812,20 € und Rechtsberatungskosten in Höhe von 24.730,14 €. 
Letztere Aufwendungen entstanden aufgrund mehrerer Rechtsstreitverfahren, die Verkehrsunter-
nehmen zum Teil exemplarisch gegen die Stadt Münster führen.  
 
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
 
 
Denstorff  
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (3)

14.09.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 20 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.09.2017 Rat
TOP 22 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0641/2017
Typ
Vorlagen
Datum
28.07.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37