Mandari Insight

V/0630/2022

Konzeptvergabe Gasometer

Vorlagen 02.11.2022

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Anlage 2

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 2

34241 Zeichen

Münster
Zweiphasige Konzeptausschreibung 
zur Veräußerung eines Grundstücks
Gasometer
– Entwurfsfassung – 
Stand 07.11.2022

2
Auftraggeber 
Stadtwerke Münster GmbH
Hafenplatz 1
48155 Münster
Verfahrenskoordination
büro luchterhandt & partner 
Versmannstr. 32
20457 Hamburg
Daniel Luchterhandt, Lion Günther, 
Clara Leddin
T +49.40.7070807-0
F +49.40.7070807-80
www.luchterhandt.de
gasometer@luchterhandt.de
Hamburg im November 2022

3
Gasometer Münster
Zweiphasige Konzeptausschreibung zur Veräußerung eines 
Grundstücks
– Entwurfsfassung – 
Stand 07.11.2022

4
Hinweise zu Vertraulichkeit und Informationsaustausch
Im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller Bieten-
den ist es ihnen und / oder ihren Beratenden nicht 
gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informatio-
nen über das ausgeschriebene Vorhaben sowie das 
Ausschreibungsverfahren von der ausschreibenden 
Stelle, ihren Mitarbeitenden, den Mitgliedern ihrer 
Organe oder den in das Ausschreibungsverfahren 
als Sachverständige oder Mitglieder des Auswahl-
gremiums eingeschalteten externen Beratenden der 
ausschreibende Stelle zu erfragen, zu erhalten oder 
zu nutzen.
Ausgenommen hiervon sind Informationen, die öffent-
lich zugänglich sind oder allen Bietenden im Rahmen 
dieses Verfahrens durch die ausschreibende Stelle 
oder deren Beauftragten oder Beratenden zugänglich 
gemacht werden.
Es ist Bietenden und deren Beratenden ausdrücklich 
nicht gestattet, ohne vorherige schriftliche Zustim-
mung der ausschreibende Stelle Themen im Zusam-
menhang mit dem Vorhaben oder mit dem Aus-
schreibungsverfahren mit der ausschreibenden Stelle, 
ihren Mitarbeitenden, den Mitgliedern ihrer Organe 
oder den in das Verfahren als Sachverständige oder 
Mitglieder des Auswahlgremiums eingeschalteten 
externen Beratende der ausschreibenden Stelle zu 
erörtern.

7
8
9
11
13
17
NN
NN
NN
1 Münster – Willkommen in der Westfalenmetropole
2 Die Stadtwerke Münster
3 Anlass und Zielsetzung
4  Der Gasometer im Überblick
5 Steckbrief: Spezifische Rahmenbedingungen zum Verkaufsgegenstand
6  Programmatische Zielsetzungen
7 Verfahren (in Bearbeitung)
8 Allgemeine Ausschreibungsbedingungen der Stadtwerke Münster GmbH (in Bearbeitung)
9 Anlagenverzeichnis (in Bearbeitung)

6

7
1 Münster – Willkommen in der Westfalenmetropole
Münster ist das Zentrum Westfalens und bekannt als 
Hauptstadt der Fahrradfahrenden. Mit seiner Altstadt 
und dem malerischen Prinzipalmarkt ist Münster 
nicht nur Anziehungsmagnet für Touristinnen und 
Touristen, sondern auch immer mehr junge Leute 
strömen in die kreisfreie Großstadt. Zwischen Dort-
mund und Osnabrück liegt Münster mit einer Fläche 
von insgesamt 303 km² im Norden Nordrhein-West-
falens, im Herzen des Münsterlandes.
Fünf bis zehn Autominuten vom Zentrum entfernt 
verläuft die A 1. Seit der Eröffnung der Anschluss-
stelle Münster-Hiltrup / Amelsbüren 2014 ist Müns-
ter dreifach an eine der wichtigsten Nord-Süd-Ver-
bindungen Deutschlands angebunden. Zudem führt 
aus Münsters Mitte die A 43 bis zum Kreuz Wupper-
tal-Nord quer durch das westliche Münsterland und 
Ruhrgebiet.
Rund 316.000 Menschen leben 2022 in der kontinu-
ierlich wachsenden Stadt Münster. Das sind knapp 
20.000 mehr als vor 10 Jahren. Die Vorausberech-
nung von IT.NRW geht davon aus, dass Münster bis 
2040 auf knapp 360.000 Menschen wachsen wird. 
Der prognostizierte Anstieg ist der dritthöchste im 
Land hinter Köln und Düsseldorf. Münster entwickelt 
sich sowohl in der steigenden Bevölkerungszahl als 
auch wirtschaftlich sehr erfolgreich. Drei Faktoren 
beeinflussen dies mittel- und langfristig im Wesent-
lichen: die starke Wissenschaft, die dynamische 
Wirtschaft und die Münster-Werte, insbesondere das 
starke bürgerschaftliche Engagement.
63.000 Studierende an zwölf Hochschulen prägen 
das Bild und Leben in Münster. Zur Stärkung des 
Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts ziehen 
zahlreiche Akteure in der sogenannten Allianz für 
Wissenschaft an einem Strang. Der Fokus der füh-
renden Köpfe aus Wissenschaft, Wirtschaft und Stadt 
liegt auf der Entwicklung relevanter Zukunftsfelder, 
mit denen Münster auch im internationalen Wettbe-
werb punkten kann. Herausragende Beispiele sind die 
Nanotechnologie und die Batterieforschung.
Als Fahrradhauptstadt Deutschlands will Münster 
durch 13 Velorouten Entlastung der Ein- und Aus-
fallstraßen schaffen. Um das Radfahren noch at-
traktiver, sicherer und zügiger zu machen, soll das 
Radnetz als „Fahrradnetz 2.0“ bedarfsgerecht und 
angebotsorientiert ausgebaut werden. So entsteht 
ein lückenloses, systematisches und hierarchisches 
Radwegenetz mit Velo-, Haupt- und Basisrouten. Die 
hohe Bedeutung des Radwegenetzes für die Stadt-
entwicklung kann in der deutschen Fahrradmetropole 
auch für die Quartiersentwicklung genutzt werden. 
Hohe Auszeichnungen in den Kategorien „Pendler“ 
und „Familie“ zeigen, dass Münster bei der Mobilität 
ganz vorne liegt. Ein gesamtstädtisches Mobilitäts-
konzept soll die Vernetzung der neuen Stadtquartiere 
verstärken.
Aufgrund der starken mittelständischen Wirtschaft 
und der hohen Nachfrage nach qualifizierten Arbeits-
kräften haben gut ausgebildete Absolventinnen und 
Absolventen in Münster und der Region gute Job-
perspektiven. Von großer wirtschaftlicher Bedeutung 
ist auch der Flughafen Münster-Osnabrück und der 
Hafen Münsters. Für transportintensive Unternehmen 
stellt die Umschlagsoption im südlichsten Gewerbe-
gebiet von Münster, dem Hansa-Business-Park einen 
wesentlichen Standortfaktor dar.
Erster Platz für die höchste Lebensqualität in NRW: 
Mit dieser Auszeichnung unterstreicht eine vom ZDF 
in Auftrag gegebene Studie Münsters ausgezeichnete 
Rahmenbedingungen in den Bereichen Gesundheit, 
Wohnen, Arbeit, Sicherheit und Freizeit. Im bundes-
weiten Vergleich landet Münster auf Platz 33.
Münster erreichte bei der Bürgerbefragung in nahe-
zu allen Bereichen einen Platz in der Spitzenklasse 
oder gar den Höchstwert. Der klare Punktsieg gelang 
zum Beispiel bei Gesundheitsversorgung, Sauberkeit, 
Sicherheitsempfinden, Kultur, Grünflächen, Dienstleis-
tungen der Stadtverwaltung und Lebensqualität. Be-
mängelt wurde die angespannte Wohnungsmarktlage.
Abbildung links: Gasometer im Stadtgebiet

8
2 Die Stadtwerke Münster GmbH
Die Stadtwerke Münster GmbH ist als Stadtwerk 
Träger der öffentlichen Versorgung sowie des öf-
fentlichen Personennahverkehrs in Münster. Die 
Stadtwerke sind Grundversorger im Bereich der 
Stadt Münster und bieten die Versorgung mit Strom, 
Erdgas, Fernwärme Trinkwasser und Glasfaser-Inter-
net an. Außerdem betreiben sie weitestgehend das 
Omnibusnetz, den Hafen und die Straßenbeleuchtung 
der Stadt.
Die Stadtwerke Münster wurden 1901 gegründet, als 
die Stadt Münster ihre Strom-, Gas- und Wasser-
Eigenbetriebe zusammenfasste. Acht Jahre später 
wurde auch der Nahverkehr in ihren Verantwortungs-
bereich übergeben. 1941 wurde das Unternehmen 
aus der städtischen Verantwortung entlassen und als 
eigenständiger Betrieb weitergeführt, 1967 erfolgte 
die Umgründung in eine Gesellschaft mit beschränk-
ter Haftung (GmbH).
Das Unternehmen befindet sich zu 100 Prozent im 
Eigentum der Stadt Münster.

9
3 Anlass und Zielsetzung
Der Gasometer an der Kreuzung von dem Albersloher 
Weg und der B51 in Münster hat nach seiner Errich-
tung 1954 über 50 Jahre als Erdgasspeicher gewirkt. 
2005 außer Betrieb genommen, wurde das Bauwerk 
und sein unmittelbares Umfeld seither unterschied-
lich, unter anderem kulturell, genutzt. Nun soll eine 
neue Etappe in der Nutzung und Gestalt dieses au-
ßergewöhnlichen Bauwerks eingeläutet und für den 
inzwischen unter Denkmalschutz stehenden Gasome-
ter inkl. der Gasregler- und Transformatorenstation 
eine neue, dauerhafte Nutzung gefunden werden.
 
Die Stadtwerke Münster als Eigentümerin des Gaso-
meters strebt für die Zukunft des Bauwerks hohe 
Qualitäten an. Wohlwissend, dass ein technisches 
Sonderbauwerk wie dieses eine maßgeschneiderte 
Nutzung und einen anspruchsvollen gestalterischen 
Umgang erfordert, loben die Stadtwerke ein Konzept-
vergabeverfahren aus und suchen überzeugende Nut-
zungskonzepte in einer herausragenden Architektur. 
In einem zweistufigen Verfahren sollen die interes-
sierten Investoren gemeinsam mit Architekten zuerst 
ihre Grundkonzeption für das Bauwerk einreichen; 
eine Jury wird die vielversprechendsten Entwürfe 
zur vertieften architektonischen Ausarbeitung in der 
zweiten Phase auswählen und schließlich den besten 
Vorschlag zum Verkauf an den Investor empfehlen.
Die Stadtwerke Münster wissen aus der Vergangen-
heit, dass zahlreiche Nutzergruppen in Münster sich 
in Zukunft für eine Nutzung dieses Bauwerks interes-
sieren. Um das Bauwerk nachhaltig weiterentwickeln 
und zugleich respektvoll mit dem Denkmal umgehen 
zu können, werden Akteure gesucht, die dem Vorha-
ben Vertrauen schenken, in diese besondere Immo-
bilie investieren und die bereit sind, diese dauerhaft 
zu bespielen und zu beleben.

10
Datum 23.09.2022
Maßstab 1:9.028
451 Meter Bezüglich der dargestellten Geodaten gelten die Nutzungs- und Lizenzbedingungen 
der zugrunde liegenden Dienste
Alberloher Weg
B51

11
4 Der Gasometer im Überblick
4.1 Geschichte des Gasometers
Bei dem Gasbehälter mit einem Fassungsvermögen 
von 75.000 m3 handelt es sich um einen Teleskop-
behälter, der 1953/54 von der Firma August Klönne, 
Dortmund, errichtet wurde. Heute erhalten sind das 
Führungsgerüst, das Sperrwasserbecken, die Gas-
anzeige sowie die Gasreglerstation mit ihrer Aus-
stattung.
Auch wenn im Jahr 2015 mit der Glocke und den 
beiden Teleskopen wichtige Teile des Gasometers 
entfernt wurden, wird dem Gasometer in seiner 
heutigen Gestalt weiterhin ein hoher Dokumenta-
tionswert beigemessen. Der Gasbehälter der Stadt-
werke Münster ist bedeutend für die Geschichte des 
Menschen und für die Stadt Münster, weil er die 
Entwicklung der Gaswirtschaft im Allgemeinen und 
für die Stadt Münster im Besonderen anschaulich 
dokumentiert. Detaillierte Informationen zum Denk-
malwert des Bauwerks können der Denkmalerfas-
sung (s. Anlage XX) entnommen werden.
Die Gasregler- und Transformatorenstation wurde 
von den Architekten Werner Meienbrock und August 
Schumacher, Münster, geplant und 1954 errichtet. 
Es handelt sich um ein zum Boelckeweg giebel-
ständiges, mit roten Klinkern verkleidetes Gebäude 
unter einem sehr flach geneigten Satteldach. Zur 
Überdachung einer Rampe ist das Dach auf der 
Südseite weit vorgezogen. Die Traufseiten des Ge-
bäudes sind im Maschinengeschoss durch große, mit 
umlaufenden Faschen versehene, bodentiefe Fenster-
felder gleichmäßig gegliedert. Oberhalb der Rah-
mung befindet sich über jedem Feld ein segment-
bogig gemauerter Entlastungsboden. Die Öffnungen 
sind heute überwiegend vermauert. Bei den wenigen 
noch erhaltenen, bauzeitlichen Fenstern handelt es 
sich um Stahlsprossenfenster. Die Giebelseite zum 
Boelckeweg (Südseite) ist im Bereich der Filter-
anlagen (linke Seite) analog zu den Traufseiten mit 
drei großen Fenstern bzw. einer Fenstertür versehen. 
Rechts davon, im Bereich der Trafostation, befinden 
sich drei einfache Stahltüren.
Die technische Ausstattung im Inneren der Gasreg-
lerstation besteht im Wesentlichen aus fünf Gas-
druckreglern, der Verdichteranlage, der Filteranlage, 
Schiebern und Rohrleitungen. Die ältesten techni-
schen Elemente stammen wahrscheinlich aus den 
1970er Jahren, da zu dieser Zeit die Umstellung auf 
Erdgas erfolgte und die ursprünglichen Aggregate 
aus betriebstechnischen Gründen ausgetauscht wer-
den mussten. Hiervon sind bis heute erhalten: der an 
der rückwärtigen Traufseite stehende Gasdruckregler 
zum Befüllen des Gasbehälters, die beiden Verdich-
ter mit Reglern und die Filteranlage. Die denkmal-
pflegerischen Anforderungen sind Abschnitt 5.2 zu 
entnehmen. 
Der Gasometer war bis Ende September 2022 inte-
rimsweise an das Gazometer Kollektiv des Sozial-
palast e. V. vermietet, der das Grundstück als Ort 
künstlerischer und sozialer Intervention genutzt hat.
Der Gasometer in Zahlen
• Lage im Südwesten von Münster im Gebiet 
zwischen Hafen und Gremmendorf
• Grundstücksfläche: 12.724 m2
• Grundfläche des Gasometers: 2.350 m2
• 53 m Durchmesser
• 52 m Gesamthöhe
• Pumpwerk Gasregler- und Transformatorensta-
tion auf dem Gelände des Gasometers: 329 m2 
(BGF)
• markiert als identitätsstiftendes Bauwerk den 
südlichen Rand des Münsteraner Hafenbe-
reichs
• Eingetragen als technisches Baudenkmal
Abbildung links: Luftbild Münster Südwesten © Geoportal NRW

12
4.2 Städtebaulicher Kontext 
Der Gasometer befindet sich im Stadtbezirk Süd-Ost 
im Stadtteil Gremmendorf. Sein Umfeld untergliedert 
sich im Wesentlichen in zwei Nutzungsschwerpunkte: 
Im Norden und Westen trennen mit dem Albersloher 
Weg sowie der B51 viel befahrene Straßen den Ga-
someter von den Gewerbe- und Industriegebieten des 
Hafens bzw. Loddenheide, die durch große Hallen 
und Parkplätze geprägt sind. Im Südosten grenzen 
kontrastierend dazu Kleingartenanlagen sowie eine 
Bebauung durch Einfamilienhäuser an. Diese durch-
grünte Struktur öffnet sich in Richtung Osten zu 
einem landwirtschaftlich genutzten Bereich.
Die letzte große Transformation im näheren Umfeld 
des Gasometers fand in den 1990er-Jahren statt 
als das ehemals militärisch genutzte Gelände zum 
Gewerbepark Münster-Loddenheide entwickelt wurde. 
Aktuell richtet sich der Blick der Stadtentwicklung 
erneut auf den Münsteraner Südosten: In gleich drei 
sogenannten Modellquartieren, die nördlich der B51 
angrenzen, sollen neue urbane Quartiere entstehen, 
die im Sinne der „Stadt der kurzen Wege“ die zen-
tralen Funktionen der Stadt wieder näher zusam-
menbringen. Weitere Informationen zu den „Münster 
Modell Quartieren“ finden Sie unter folgendem Link: 
www.stadt-muenster.de/muenstermodellquartiere
Der Gasometer markiert als identitätsstiftendes in-
dustrielles Bauwerk den südlichen Rand des Münste-
raner Hafenbereichs. Gleichzeitig gibt er als „Soli-
tär im Grünen“ den Auftakt für die lockere, durch 
Lauben und Einfamilienhäuser geprägte Bebauung 
im Osten. Städtebaulich wird ihm daher nicht zuletzt 
aufgrund der prominenten Ecklage eine besondere 
Bedeutung zuteil.

13
5.1 Festsetzungen des Bebauungsplans
• Das Grundstück liegt derzeit im Geltungsbereich 
des Bebauungsplans Nr. 349 „Boelckeweg /
Westf. Landeseisenbahn / Umgehungsstraße / 
Lindbergh weg“.
• Zur Sicherung der ehemaligen Nutzung ist dort 
eine Fläche für Versorgungsanlagen mit der 
Zweckbestimmung „Gas“ festsetzt.
• Da eine gewerbliche Nutzung in diesem pla-
nungsrechtlichen Rahmen nicht möglich ist, wird 
eine Änderung des Planungsrechts erforderlich.
• Das Bebauungsplanverfahren Nr. 626 ‚Gasometer‘, 
wird die planungsrechtlichen Voraussetzungen für 
die Folgenutzung schaffen.
• Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener 
Bebauungsplan das im Vergabeprozess erfolgrei-
che Projekt abbilden.
• Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Ver-
fahren nach § 13a BauGB umgesetzt.
• Der FNP wird nach Inkrafttreten des Bebauungs-
plans im Wege der Berichtigung angepasst.
• Da sich der spätere Bebauungsplanentwurf 
konkret auf die geplante Architektur als Ergeb-
nis des Vergabeverfahrens beziehen soll, hat die 
Verwaltung zunächst nur frühzeitige Bearbei-
tungsschritte im Bauleitplanverfahren, wie die 
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, im Juni 
2022 durchgeführt.
• Die weitere Information der Öffentlichkeit soll 
gleichzeitig der Vorstellung des ausgewählten 
Konzepts dienen und somit erst nach Abschluss 
des Auswahlverfahrens durchgeführt werden.
5.2 Bestandsbauten und Denkmalschutz
Damit der Dokumentationswert des Gasometers nicht 
verloren geht, sind insbesondere folgende erhaltene 
Teile in ihrer baulichen Substanz als auch in ihrem 
äußeren Erscheinungsbild zu schützen:
• das Führungsgerüst,
• das Sperrwasserbecken sowie
• die Gasanzeige.
Bei einer Umnutzung des Gasometers sind insbeson-
dere folgende denkmalpflegerische Anforderungen zu 
berücksichtigen:
• Die Grenzen einer innenliegenden Kubatur werden 
in den Außenmaßen des ausgefahrenen Teleskop-
behälters gesehen; dies bedeutet eine Traufkante 
ca. 1,5 m unterhalb des Bodens des obersten 
Kranzes und eine höchste Stelle von max. 4 m 
oberhalb der Traufkante.
• Der Abstand der neuen innenliegenden Kubatur 
sollte größer als 50 cm sein und damit gegen-
über dem untersten, noch erhaltenen Kranz ein-
rücken. 
• Eine Funktionalität des Gerüsts ist wünschens-
wert, z. B. für die Fensterreinigung oder als 2. 
Rettungsweg.
• Öffnungen im untersten Kranz sollen auf das 
funktional erforderliche beschränkt werden 
(möglich sind bspw. Einschnitte für die Erschlie-
ßung, notwendige Belichtung, die nicht anderwei-
tig ermöglicht werden können).
Wesentlich für den Denkmalwert ist neben dem Gas-
behälter auch die Gasreglerstation und Teile ihrer 
Ausstattung. Bei der denkmalgeschützten Ausstattung 
handelt es sich um:
• ein Gasdruckregler (fünf Gasdruckregler befinden 
sich rechts vom Eingang, denkmalgeschützt ist 
der letzte an der Außenwand)
• zwei Verdichter mit Reglern (links vom Eingang)
• die Filteranlage (im Nebenraum)
5 Steckbrief: Spezifische Rahmenbedingungen zum 
 Verkaufsgegenstand
Innerhalb des Baufelds (Verkaufsgrundstück) lie-
gen die folgenden Flurstücke: 
• Gemarkung Münster, Flur 153, Flurstücke 308 
(85 m2), 310 (529 m2), 313 (12.110 m2)
• Grundstücksfläche gesamt: 12.724 m2

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5.3 Erschließung und Mobilität
• Das Grundstück liegt im Dreieck B51, Alberslo-
her Weg und Boelckeweg 
• Kfz-Erschließung über Albersloher Weg oder 
Heumannsweg
• Radanbindung über Albersloher Weg und Egbert-
Snoek-Straße
• Gute Anbindung: Knapp 4 km mit dem Fahrrad 
zur Münsteraner Altstadt, 2,3 km zum Haupt-
bahnhof
• Die Veloroute Lütkenbecker Weg verläuft in un-
mittelbarer Nähe des Grundstücks
• Zwei Busstationen (P+R Nieberdingstr. & Münster 
Loddenheide / Beresa) in jeweils max. 500 m 
Entfernung
• vorgesehene Anbindung des Grundstücks: „rechts 
rein, rechts raus“
5.4 Ökologie
• Innerhalb des Gasometers wurde das Vorkom-
men von Wasserfröschen festgestellt, welche vor 
Beginn von Arbeiten fachgerecht zu bergen und 
umzusetzen sind.
• Im Zeitraum vom 01.03. bis zum 30.09. sind vor 
den Umbauarbeiten mindestens zwei artenschutz-
fachliche Begehungen durch einen Fachgutachter 
durchzuführen.
• Das resultierende Gutachten ist mindestens vier 
Wochen vor Beginn der Baumaßnahmen der Na-
turschutzbehörde vorzulegen.
• Der umliegende Gehölzbestand ist vollständig zu 
erhalten. Sofern dies nicht gewährleistet werden 
kann ist eine systematische Kartierung für die 
Artengruppe der Vögel und Fledermäuse durch-
zuführen.
• Vogelschlag ist durch die Wahl geeigneter Fens-
ter und Maßnahmen zu vermeiden.
• Aufgrund des Vorkommens einer Vielzahl von 
verschiedenen Arten wie bspw. Vögel und Fleder-
mäuse ist eine geeignete Beleuchtung im Außen-
bereich zu wählen und auf ein erforderliches 
Mindestmaß zu begrenzen, um artenschutzrecht-
liche Konflikte zu vermeiden.
5.5 Erschließung und Entwässerung
• Die Erschließung des Grundstücks bleibt so be-
stehen wie es die aktuelle Situation vorgibt.
• Das Grundstück unterliegt dem Anschluss- Be-
nutzungszwang an die Kanalisation bezüglich des 
Schmutz- und Regenwassers.
• An die Anlage sind keine besonderen Anforderun-
gen zu stellen.
• Die Erschließung sowie die Entwässerung des 
Grundstücks sind grundsätzlich gesichert.
5.6 Baulasten und Dienstbarkeiten
• Die bestehenden Gasleitungen und die Gasregler-
station, welche sich auf dem Grundstück befin-
den (siehe dazu auch Anlage XX), sind zu erhal-
ten und werden grundbuchlich gesichert.
5.7 Kampfmittel und Altlasten
Kampfmittel
• Rund um den Gasometer ist eine Kriegsbeeinflus-
sung erkennbar, dadurch besteht die Möglichkeit 
von Bombenblindgängern unter der Erde
• Insgesamt wurden drei Verdachtspunkte entdeckt, 
welche vom Kampfmittelbeseitigungsdienst West-
falen – Lippe (KBD-WL) untersucht wurden. Sie 
ergaben keine Hinweise auf Bombenblindgänger, 
weshalb die Bohrlöcher wieder verfüllt wurden.
• Eine systematische Absuche der zu bebauenden 
Grundfläche und der ausgehobenen Baugrube ist 
dennoch erforderlich.
• Geplante Ramm- und Bohrarbeiten im Spezial-
tiefbau sind einer Sicherheitsprüfung durch den 
KBD zu unterziehen.
Altlasten 
• Die Rammkernsanierungen wurden im Dezember 
2021 durchgeführt, insgesamt 15 Stück, davon 
zehn im Bereich der unversiegelten Freiflächen 
und fünf im Innenbereich des Gasometers (siehe 
Anlage XX) 
• Mischproben wurden erstellt und untersucht und 
erfüllten die Prüfwerte der Bundesbodenschutz-

15
verordnung. Mit Ausnahme zweier Teilflächen gilt 
dies für das sensible Nutzungsszenario Kinder-
spielflächen. Diese Ausnahmen wären bei einer 
Nutzungsänderung zu berücksichtigen, da in die-
sem Fall eine Gefährdung über den Wirkungspfad 
Boden – Mensch nicht ausgeschlossen werden 
kann.
• Mischproben aus dem direkten Umfeld des Gaso-
meters (Teilfläche 3) ergaben, dass eine Nutzung 
als Kinderspielfläche oder als Wohngebiet nicht 
umsetzbar wäre, Park- und Freizeitanlagen wären 
möglich. Darüber hinaus ist ebenfalls auf der 
Teilfläche 6 eine Nutzung als Kinderspielfläche 
nicht möglich, alle anderen Nutzungen wären 
hingegen umsetzbar.
• Das Material der Mischproben der Auffüllungen 
im Außenbereich zeigen, dass das Aushubmate-
rial im Zuge von Baumaßnahmen nicht mehr zu 
verwerten und zu entsorgen wäre. 
• Grundwasserproben wurden an zwei Messstellen 
im Januar 2022 entnommen, es konnten kei-
ne organoleptischen Auffälligkeiten festgestellt 
werden.
• Zusammengefasst lässt sich zu den Ergebnissen 
der aus den Messstellen GWMS 301 und GWMS 
302 entnommenen Grundwasserproben aussagen, 
dass das Grundwasser im o. g. Bereich keine Be-
einflussungen mit Mineralölkohlenwasserstoffen, 
leichtflüchtigen aromatischen Kohlenwasserstof-
fen (BTX), Benzol und polychlorierten Biphenylen 
(PCB) aufweist.
• Zusammengefasst lässt sich zu den Ergebnissen 
der physikalisch-chemischen Untersuchungen 
aussagen, dass von den festgestellten Para-
metergehalten für die untersuchten Böden keine 
Schutzgutgefährdungen - fast ausnahmslos 
selbst bei einer Folgenutzung als Wohngrund-
stück- abgeleitet werden können. Ein weiterer 
Untersuchungs- und Handlungsbedarf besteht 
diesbezüglich somit nicht.
• Die untersuchte Bodenluft weist keine signi-
fikanten Verunreinigungen auf und ist nicht als 
Gefährdung eingestuft worden.
• Vor Beginn von Baumaßnahmen sind weitere 
Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung in 
Hinblick auf die zukünftige Nutzung erforderlich.
5.8 Lärmschutz
• Unter Berücksichtigung der Prognosedaten für 
2030 werden die Orientierungswerte für Kern-
gebiete (MK) von 65dB(A) zur Tageszeit und 
55dB(A) zur Nachtzeit in nordwestlicher Ausrich-
tung zur B51 deutlich überschritten.
• Nach Südosten mit Ausrichtung zu den Klein-
gärten können die Orientierungswerte eingehalten 
werden. 
• Das Grundstück ist generell aufgrund der Ver-
kehrslärmimmissionen als stark lärmbelastet 
einzuordnen.
• Außenwohnbereiche wie Balkone oder Terrassen 
sind nicht realisierbar, wenn die Orientierungs-
werte nicht eingehalten werden können.
• Schallminderungsmaßnahmen innerhalb des Ge-
bäudes werden grundsätzlich notwendig werden. 
• Fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen sind 
bei einer Beeinträchtigung von mehr als 70 
dB(A) und mindestens in zum Schlafen genutzten 
Räumen umzusetzen.

16
GASOMETER MÜNSTER 
Bauzeitlich
2 MAAS & PARTNER   GASOMETER MÜNSTER

17
Die Entwicklung dieser Immobilie wie des Standorts 
insgesamt ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Um zu 
einer tragfähigen und weit über die Grundstücks-
grenzen hinaus getragenen Lösung zu gelangen, sind 
die unterschiedlichen Dimensionen dieser Projektent-
wicklung ebenso gründlich wie mutig zu bearbeiten. 
Nachfolgend werden schlaglichtartig einzelne we-
sentliche Aspekte, die bei der Erstellung des Kon-
zepts zu bedenken sind, aufgeführt. Es wird darauf 
hingewiesen, im Zuge der Bewerbung zu sämtlichen 
Zuschlagskriterien (vgl. Abschnitt 7.7) überzeugende 
Aussagen zu treffen.
6.1 Denkmal weiterdenken!
Keine einfache Aufgabe, ein technisches Bauwerk wie 
einen Gasometer in eine gänzlich andere Nutzung zu 
überführen! Eine Aufgabe, die Fingerspitzengefühl 
verlangt, um den ideellen Wert dieser Immobilie zu 
erhalten und zugleich etwas Neues zu entwickeln. 
Eine spannungsgeladene Herausforderung zwischen 
Denkmal und neuer Zeitschicht, die gestalterisch 
durchaus zu einem spezifischen Ausdruck führen 
darf. Gesucht werden architektonische Konzepte, die 
im Lichte der Rahmensetzungen des Denkmalschut-
zes zeigen, wie das Denkmal weiterentwickelt wer-
den kann, wie die Schichten von Alt und Neu unter 
Nutzung der entstehenden räumlichen Tiefe gestal-
terisch in einen reizvollen Dialog treten und in einer 
überzeugenden Gesamtkomposition münden. Folgende 
Aspekte sind beim architektonischen Weiterdenken 
des Gasometers von besonderem Interesse:
• stimmiges Verhältnis zwischen historischer Kuba-
tur und der „eingefügten“ Baumasse
• erkennbare Inspiration von den prägenden Be-
sonderheiten des Denkmals
• respektvolle Integration der bestehenden Konst-
ruktion
• überzeugende Materialwahl für Konstruktion und 
v. a. Fassade in Bezug auf das Stahlgerüst und 
den Sperrwasserbehälter (genietete Glattbleche) 
des Gasometers
6.2 Behutsam nutzen!
Die Möglichkeit eines Erhalts des Gasometers be-
steht allein in seiner aktiven Nachnutzung. Andern-
falls ist der Fortbestand des Bauwerks wirtschaftlich 
nicht tragbar. Gesucht wird daher ein Nutzungskon-
zept, mit dem sich dem Gebäude wie dem Stand-
ort insgesamt neue Perspektiven eröffnen und ein 
dauerhafter Erhalt der Immobilie gesichert ist. Seine 
ebenso einfache wie für neue Nutzungen heraus-
fordernde Kreisform verlangt gleichwohl Kreativität 
in Fragen der Funktionalität und der Architektur. 
Ebenso setzt es eine eingehende Auseinandersetzung 
mit dem Standort wie mit dem Objekt, seinen Mög-
lichkeiten und Grenzen auseinander. Ferner wird zu 
erörtern sein, welche Klientel sich für eine Nutzung 
des Gasometers begeistern könnte. Gesucht wird ein 
ausgewogenes und tragfähiges Nutzungskonzept, das 
mit möglichst geringen Eingriffen in die denkmalge-
schützte Substanz auskommt. 
Auf Vorgaben für eine künftige Nutzung wird bewusst 
verzichtet. Maßgeblich ist allein die Zielsetzung, eine 
würdige Nutzung zu finden, die dem Haus ein neues, 
prägnantes Gesicht verleiht. Dabei darf der Frage 
nachgegangen werden, ob und ggf. in welcher Weise 
das mit dem Gasometer verbriefte Thema „Energie“ 
Gegenstand einer Neuinterpretation sein könnte oder 
sollte. Vorstellbar ist ein Nutzungsmix unterschied-
licher Angebote zwischen Wohnen, Arbeiten und 
Gewerbe, Freizeit und Kultur, zwischen privater und 
publikumsbezogener Nutzung. Dabei ist mit Blick auf 
mehr Öffentlichkeit am Standort zu erörtern, welche 
Rolle insbesondere Sockel und oberstes Geschoss 
bzw. Dach einnehmen können und sollen. Die Integ-
ration einer kulturellen Nutzung, wie z. B. die Fort-
führung der letzten Nutzung durch den Sozialpalast 
e. V., kann Teil dieser Überlegungen sein. 
Für jede Nutzung, insbesondere für das Wohnen, sind 
die Lärmschutzanforderungen zu berücksichtigen und 
entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um eine un-
gestörte Nutzung zu gewährleisten.
Sofern die Entwicklung von Wohnungen in Erwägung 
gezogen wird, so wird dies ausdrücklich begrüßt. 
Den Vorgaben Sozialgerechte Bodennutzung der 
6 Programmatische Zielsetzungen
Abbildung links: Bauzeitliche Fotografie des Gasometers

18
Stadt Münster (SoBo Münster) folgend, sind 30% 
einer möglicherweise entstehenden Wohnfläche so 
zu planen, dass sie im Sinne der Wohnraumförder-
bestimmungen des Landes als geförderter Wohn-
raum errichtet werden. Im Falle einer Abweichung 
von der Vorgabe ist diese nachvollziehbar zu be-
gründen. Auch wird vorsorglich darauf hingewiesen, 
dass geförderter Wohnungsbau mit mehr als 25 
Wohnungen und ab fünf Vollgeschossen bei mehr als 
30 Wohnungen an einem Hauseingang das Vorha-
ben mit dem für das Wohnungswesen zuständigen 
Ministerium abzustimmen sein wird. Die Abstimmung 
wird nach der Grundstücksvergabe durch die Stadt 
Münster erfolgen. Die Verkäuferin behält sich über-
dies vor, in der zweiten Phase des Verfahrens die 
Einhaltung der SoBo Münster für einen etwaigen Nut-
zungsanteil Wohnen verbindlich zu fordern.
Die Anforderungen, die sich aus dem Nutzungs-
konzept an die Mobilitätsangebote ergeben, müssen 
integraler Bestandteil der Überlegungen sein. Ge-
sucht wird ein leistungsfähiges und effizientes, den 
Umweltverbund förderndes Mobilitätsangebot, das 
gut in den Standort eingebettet ist und keinesfalls 
zu einer Überbeanspruchung des Verkehrsnetzes und 
der Knoten führen darf. Ausdrücklich gewünscht sind 
mutige Ansätze, die von der Nutzerseite forciert wer-
den und einen ernsthaften Beitrag zur Verkehrswende 
leisten wollen.
Die Qualität des Nutzungskonzepts ist nicht zuletzt 
auch aus wirtschaftlicher Perspektive zu bewerten. 
Mit Blick auf eine ggf. heterogene und wirtschaftlich 
unterschiedlich leistungsfähige Nutzerschaft ist ein 
Betriebskonzept zu entwerfen, das in der Gesamtheit 
einen wirtschaftlichen Betrieb sichert und dabei auf 
die spezifischen Möglichkeiten (und Grenzen) der 
künftigen Nutzerschaft, zum Erfolg der Weiternutzung 
beizutragen, einzugehen vermag.
6.3 Freiraum qualifizieren!
Der Blick richtet sich selbstverständlich nicht 
allein auf das Gebäude, Gegenstand der Konzept-
ausschreibung ist das gesamte Grundstück. Es ist 
eine Konzeption für den Außenraum vorzuschlagen, 
die programmatisch, funktional und gestalterisch 
den „neuen Gasometer“ sinnfällig in den Stadtraum 
einbettet und der angestrebten neuen Nutzerschaft 
ein reizvolles Angebot im Außenraum unterbreitet. 
Aufenthaltsqualität, Aneignungsfähigkeit, ebenso öko-
logische Wertigkeit und eine klimagerechte Gestal-
tung sind wichtige Aspekte der Freiraumplanung. Der 
Baumbestand auf dem Gelände ist dabei weitgehend 
zu erhalten. 
Besonderes Augenmerk ist auf eine überzeugende 
Verknüpfung von Innenraum vor allem der Nut-
zungen des Gebäudesockels und dem unmittelbar 
angrenzenden Außenraum zu richten. Gesucht wird 
eine Außenraumzonierung und -gestaltung, die die 
Erschließung des Grundstücks wie des Gebäudes 
mit den übrigen Freiraumnutzungen verträglich und 
konfliktfrei organisiert. Stellplätze im Außenbereich 
und ggf. im Sockelbereich des Gebäudes sind im 
Rahmen der vorgegebenen äußeren Erschließung des 
Grundstücks zu planen. Darüber hinaus ist der Frage 
nachzugehen, welche Freiraumangebote unterbreitet 
werden sollen, um das Areal zu einem attraktiven 
Ort und eine einzigartige Adresse werden zu lassen.
6.4 Innovationen nachhaltig fördern!
Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Denkmalschutz 
werden mit der Folgenutzung des Gasometers eine 
besondere Verbindung eingehen müssen. Allein der 
Erhalt des Bauwerks und damit die in ihm gebun-
dene Energie sollen einen nachhaltigen Umgang 
mit Ressourcen fördern. Die Baumasse, um die 
das bestehende Bauwerk ergänzt werden wird, soll 
diesen Gedanken bewusst fortsetzen und sowohl in 
Konstruktion und Bauweise als auch in der Gebäu-
detechnik einen Beitrag zum nachhaltigen Bauen 
leisten. Dazu werden überzeugende, zukunftsweisende 
Vorschläge erwartet. Insbesondere die denkmal-
werte Substanz, die bezogen auf Fläche und Kubatur

19
den größten Anteil im Projekt aufweist, soll auf die 
mögliche energetische Ertüchtigung hin untersucht 
und in ein innovatives Sanierungskonzept übersetzt 
werden. Dabei ist der Blick eingehend auf eine Be-
herrschung der Nebenkosten zu richten und auch im 
Betrieb zu sparsamen, kostengünstigen Lösungen zu 
gelangen. Inwiefern das äußere und innere Ant-
litz des neuen Gasometers seinen technologischen 
Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz ansehen 
kann und soll, ist architektonisch zu klären. 
Bestandteil der Überlegungen für ein Nachhaltig-
keitskonzept müssen die baulichen Vorgaben der 
Stadt Münster sein. So sind 50% der Dachfläche mit 
PV-Anlagen zu versehen, extensiv begrünte Dach-
flächen umzusetzen sowie der Münsteraner Gebäude-
standard anzusetzen. Die quantitativen Vorgaben der 
Stadt Münster sind dabei überzeugend mit dem ge-
stalterischen Anspruch an eine hochwertig gestaltete 
fünfte Fassade in Einklang zu bringen. Abweichungen 
von diesen Vorgaben, z. B. aufgrund einer öffentli-
chen Dachnutzung oder anderer Restriktionen sind 
nachvollziehbar zu begründen. Insgesamt werden 
überzeugende Vorschläge dazu erwartet, Nachhaltig-
keit und Denkmalschutz sinnfällig und vorbildlich 
zusammenzuführen.
6.5 Identität stiften!
Schlussendlich besteht die Herausforderung darin, 
das Vorhaben in seiner Gesamtheit zu einer Be-
sonderheit in Münster zu entwickeln. Die Voraus-
setzungen sind mit der Einzigartigkeit des Bauwerks 
in Münster und seiner Präsenz im Bewusstsein der 
Münsteraner Öffentlichkeit überaus günstig. Der Ga-
someter besitzt das Potenzial, zu einer herausragen-
den Adresse, vielleicht sogar zu einem Wahrzeichen 
Münsters zu werden. Welche Identität stiftende Kraft 
künftig von diesem Ort ausgehen soll, ist ganzheit-
lich bei der Entwicklung des Vorhabens zu diskutie-
ren – Nutzung und Wirtschaftlichkeit, Technologie, 
und Gestalt sind integriert zu betrachten. Und ob der 
Gasometer künftig als „Leuchtturm“ in Erscheinung 
treten soll oder eher mit „leisem Understatement“ 
den Ort neu prägt, steht dem künftigen Eigentümer 
und Betreiber offen. In jedem Fall muss es gelingen, 
den Charakter des Industriedenkmals in die Zukunft 
zu tragen und ihm einen neuen Ausdruck, einen 
neuen Sinn zu verleihen. Wünschenswert ist es, ein 
Thema für die Immobilie zu finden, das vergleichbar 
„griffig“ ist und mit dem sich sowohl die künftigen 
Nutzerinnen und Nutzer als auch die Öffentlichkeit 
identifizieren kann. Ein lediglich vordergründig auf 
Marketing setzender Umgang ist ausdrücklich nicht 
gewünscht. Gesucht werden Konzeptionen, die auf 
allen Ebenen inhaltlich anspruchsvoll und ambitio-
niert sind auf diese Weise das verfolgte Nutzungs- 
und Gestaltungskonzept an dem Ort ein reizvolles 
Angebot macht, sich mit dem neuen Gasometer zu 
identifizieren, und das allen Hürden und Herausfor-
derungen des Grundstücks an einer von Infrastruktur 
geprägten Lage zum Trotz.

Anlage 1

1530 Zeichen

Zweistufiges Konzeptvergabeverfahren
GASOMETER MÜNSTER
AUSWAHL 
STUFE 1
ABGABE 
STUFE 1
VORPRÜFUNG 
STUFE 1
VORBEREITUNG UND 
GASOMETERBÖRSE
STUFE 1 STUFE 2VORBEREITUNG
Anlage 1
NACHBEREITUNG
ABGABE 
STUFE 2
NACH­
BEREITUNG
VORPRÜFUNG
STUFE 2
AUSWAHL 
STUFE 2
ARBEITS­
SCHRITTE
ENTWURF
AUSWAHL­
PROZESS
POLITIK
STAND 03.11.2022
JURY 
BIETER/PLANER
VORBEREITUNG
ÖA
Prüfung: 
Mindest anforderungen, 
quant. Kriterien
fortlaufende Beant­
wortung schrift licher 
Rückfragen
fortlaufende Beant­
wortung schrift licher 
Rückfragen
Prüfung: 
Mindest anforderungen, 
quant. Kriterien
Bewertung: 
Nutzungskonzept,  
arch. Grundkonzeption; 
ggf. Überarbeitungshin­
weise
Bewertung: 
Vertiefung Nutzungs­
mix, Architektur,
Kaufpreis
Veröffentlichung 
Ausschreibung
Vorbereitung 
Ausschreibung
Fertigstellung 
MBS
Vorab-Versand 
Unterlagen
* Ausschüsse:
15.11. BV Südost
01.12. ASS
14.12. HA
14.12. Rat
* Information an
Politik über
vor gesehene  
Bewerberauswahl Abschluss
Kaufvertrag
Finanzierungs­
nachweis
Überprüfung der 
Eignung
Eingereichte Bewer­
bungen mit Kaufpreis
Auswahl Bewerbung 
mit höchster Gesamt­
punktzahl
Inspiration und 
“Matching”
Ausarbeitung: 
Nutzungskonzept,  
arch. Grundkonzeption
Ausarbeitung:  
Vertiefung Nutzungs­
mix, Architektur
Oktober November Dezember
10 Wochen
* *
8 Wochen
Januar 2023 Februar März April Mai Juni Juli August September
Interessierte
Eingereichte 
Bewerbungen
Bewerberreduzierung 
auf 4­5
Aufstellung 
B­Plan
AA AA
Gasometerbörse 
am 19.01.2023: 
Informieren und 
Netzwerken
§
€
123
 123

Beschlussvorlage

6832 Zeichen

V/0630/2022 
V/0630/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Konzeptvergabe Gasometer 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   15.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   01.12.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   14.12.2022 Hauptausschuss Vorberatung 
   14.12.2022 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat beschließt auf Basis der dargestellten Rahmenbedingungen die Durchführung eines Kon-
zeptvergabeverfahrens, mit dem eine dauerhaft tragfähige, funktional wie architektonisch hochwertige 
Option zur Inwertsetzung des Baudenkmals Gasometer gefunden werden soll.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Vergabe des Gasometergrundstücks mittels eines Konzeptvergabeverfahren entstehen der 
Stadt Münster keine Kosten. Das von den Stadtwerken beauftragte Büro übernimmt zusammen mit 
der Stadt Münster die Begleitung des Verfahrens. 
 
 
Begründung: 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 09.02.2022 einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan 
zur Nachnutzung des Gasometers gefasst (V/0325/2021/1). Mit der gleichen Beschlussfassung ist 
auch die Konzeptvergabe als Verfahren für die Auswahl eines späteren Nutzers beschlossen worden, 
die gleichzeitig eine Bewertung von städtebaulich/architektonischen und nutzungsfunktionalen Aspek-
ten ermöglicht.  
 
Verfahren 
Bei dem Verfahren handelt es sich um eine Konzeptausschreibung der Stadtwerke Münster  GmbH 
als Eigentümerin zur Veräußerung des Grundstückes in zwei Phasen. Ein analoges Vorgehen wendet 
z. B. die KonvOY für die Vergabe der Grundstücke auf den Kasernenstandorten York und Oxford an. 
Stadtplanungsamt 
 
08.11.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Fiegen 
Telefon: 492-6121 
Fiegen@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0630/2022 
Die Stadtwerke richten sich mit dieser Ausschreibung im Sch werpunkt an Investoren und Investorin-
nen sowie Projektentwickler und Projektentwicklerinnen, die sich mit der Errichtung von nutzungsge-
mischten Gebäuden befassen und diese idealerweise im eigenen Bestand behalten. Im Zuge der 
Ausschreibung werden überzeugende Nutzungskonzepte zum Erwerb des Grundstücks erwartet, die 
den Fokus auf eine tragfähige und nachhaltige Folgenutzung für das Baudenkmal legen.  
Für die Grundstücksvergabe ist eine zweiphasige Konzeptvergabe vorgesehen (s. Konzeptskizze 
Anlage 1): In der offenen 1. Phase („Programmphase“) werden aus den eingegangenen Bewerbun-
gen durch ein Auswahlgremium die besten fünf Bewerbungen ausgewählt, die dann zu einer vertie-
fenden Bearbeitung in einer zweiten Phase aufgefordert werden. Dies hat den Vorteil, dass die bes-
ten Ideen der 1. Phase herausgefiltert und im Anschluss anhand von Überarbeitungshinweisen in der 
2. Phase, vertieft ausgearbeitet, betrachtet und bewertet werden können.  
 
Ausschreibungsinhalte/-ziele  
Als Basis der Ausschreibungsunterlagen haben die Stadtwerke in Abstimmung mit dem Stadtpla-
nungsamt eine Machbarkeitsstudie erarbeiten lassen, die die wesentlichen baulichen Rahmenbedin-
gungen aufzeigt. In Ergänzung zu der im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses dargestellten mögli-
chen Nutzungsoptionen hat sich gezeigt, dass im südöstlichen Bereich des Gasometers, „segmen-
tiert“ und  unter bestimmten Voraussetzungen, doch eine Wohnnutzung realisiert werden könnte, so 
dass die Ausschreibung diese Option nun auch zulässt. Die Machbarkeitsstudie hat darüber h inaus 
gezeigt, dass das Grundstück aufgrund seiner Lage an der Umgehungsstraße und aufgrund des 
Denkmalschutzes durchaus einigen Entwicklungsrestriktionen unterliegt: Diese sind in der Auslobung 
transparent dargestellt (s. Anlage 2). 
In der Ausschreibung werden alle inhaltlichen und verfahrenstechnischen Aussagen beschrieben, die 
für die Bewerber in diesem Konzeptverfahren von Bedeutung sind. Die wesentlichen Zielsetzungen 
der Aufgabenstellung lauten: 
• Denkmal weiterdenken! 
• Behutsam nutzen! 
• Freiraum qualifizieren! 
• Innovationen nachhaltig fördern! 
• Identität stiften! 
Ebenfalls werden die städtischen Standards zu energetischen, ökologischen und wohnungspoliti-
schen Inhalten zum Gegenstand der Auslobung gemacht. Soweit in diesen Punkten als Ergebnis des 
Vergabeverfahrens eine Sonderfallabweichung aufgrund der besonderen Restriktionen des denkmal-
geschützten Bestandes erforderlich wären, würden diese auf Basis der vorliegenden Konzeptangebo-
te vor einer Grundstücksvergabe den Ratsgremien zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
Bewertungskriterien 
Die Bewertung der Angebote soll anhand folgender Kriterien und der jeweiligen Gewichtung erfolgen: 
 • Qualität des Nutzungskonzepts (30%) 
• Qualität der Konzeption für Städtebau und Architektur / Gebäudekonzeption (30%) 
• Qualität der Freiraumgestaltung und Erschließung (10%) 
• Qualität des Mobilitätskonzepts (10%) 
• Qualität des Wirtschaftlichkeitskonzeptes (5%) 
• Qualität des Umsetzungs- und Betriebskonzepts (5%) 
• Preis (10%; Der Kaufpreis wird derzeit gutachterlich ermittelt und geht als Mindestpreis, der 
nicht unterschritten werden darf, in die Ausschreibung ein)  
 
Auswahlgremium 
Die Beurteilung soll durch ein fachlich breit gestreut besetztes Auswahlgremium, unte r Einbezug je 
eines Vertretenden der Ratsfraktionen und Ratsgruppen, mit einer Bepunktung der o.g. einzelnen 
Kriterien erfolgen. Die Bestimmung der Besetzung des Auswahlgremiums erfolgt durch die parallel 
laufende nichtöffentliche Sitzungsvorlage V/0713/2022.  
 
Ausblick 
Im Anschluss an die mit dem Beschluss zur dieser Vorlage erfolgende Verfahrensfreigabe wird die

- 3 - 
V/0630/2022 
sog. Gasometerbörse vorbereitet und durchgeführt (voraussichtlich 19.01.23), in deren Rahmen po-
tentiellen Bietenden aber auch Nutzungsinteressierten die Möglichkeit gegeben wird, das Gelände zu 
besichtigen und Netzwerke für eine gemeinsame Angebotsabgabe zu knüpfen. 
Danach wird die Auslobung veröffentlicht und das Vergabeverfahren gestartet. Das Ergebnis der ers-
ten Stufe, wenn also aus dem offenen Bieterkreis eine Auswahl für max. 5 Teilnehmer für die vertie-
fende Angebotserstellung ausgewählt wurden, wird den politischen Gremien (BV und ASS) als Zwi-
schenstand vorgestellt. Nach Verfahrensabschluss wird dem Aufsichtsrat der Stadtwerke die Empfeh-
lung des Bewertungsgremiums voraussichtlich im dritten Quartal 2023 vorgelegt werden, sodass hie-
rauf aufbauend der eigentliche Verkaufsbeschluss dieser Flächen mit dem Bieter des besten Konzep-
tes gefasst werden kann. Dieser wird dann einen Antrag auf Bauleitplanung stellen, auf dessen Basis 
die planungsrechtliche Umsetzung vorangetrieben wird. Hierzu werden dann die erforderlichen Be-
schlüsse separat gefasst. 
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen:  
 
Anlage A  
Anlage 1:  Verfahrensdarstellung Konzeptvergabe  
Anlage 2: Entwurf Ausschreibungsinhalte

Anlage A

1569 Zeichen

Anlage A zur V/0630/2022 
Kurzüberblick 
Die Stadtwerke Münster planen eine Konzeptvergabe für das Gasometer-Gelände. Mit dieser 
Vorlage wird über die Ziele und Konditionen des Verfahrens berichtet. Im Rahmen eines zweistu-
figen Verfahrens wird eine Auswahlkommission das beste Konzept für die Nachfolgenutzung des 
technischen Denkmals auswählen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Durch die offenen Anforderungen der Konzeptvergabe können sich Bietende mit verschiedenen 
Nutzungen für die Wiedernutzbarmachung des Geländes bewerben. Es ist daher zu erwarten, 
dass im Rahmen der anschließenden Projektentwicklung eine Stärkung des Wirtschaftsstandor-
tes in Form von zusätzlichen Gewerbeflächen oder Flächen für Verwaltung, Dienstleistungen oder 
Wissenschaft einhergeht. Ebenfalls könnte durch zusätzliche Wohnflächen eine Steigerung der 
Lebensqualität erfolgen 
 
Finanzierung 
Durch das Verfahren entstehen der Stadt Münster keine Kosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Erhaltungspflicht aus § 7 DSchG NRW wird von den Stadtwerken auf die Erwerberin übertra-
gen 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Durch das Konzeptvergabeverfahren werden Querschnittsthemen nicht direkt berührt. Im an-
schließenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren werden diese Themen detailliert 
betrachtet und im Rahmen der Begründung entsprechend aufbereitet.

Beratungsverlauf (4)

15.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.12.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2022 Hauptausschuss
TOP 32.1 Vorberatung
Zur Sitzung
14.12.2022 Rat
TOP 37.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (10)

  • Nieberdingstraße
  • Hafenplatz 1
  • Boelckeweg
  • Albersloher Weg
  • Heumannsweg
  • Umgehungsstraße
  • Egbert-Snoek-Straße
  • Prinzipalmarkt
  • Lütkenbecker Weg
  • Loddenheide

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0630/2022
Typ
Vorlagen
Datum
02.11.2022
Erstellt
07.10.2022 16:35