Mandari Insight

V/0248/2012

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster/Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, für das Kalenderjahr 2012 - 2. Advent

Vorlagen 27.03.2012

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.05.2012, TOP 14

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Vorlage Nr. 0248-2012, Anlage 2

· application/pdf

Ansehen

Vorlage Nr. 0248-2012 Anlage 1

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

3597 Zeichen

V/0248/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk 
Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, für das Kalenderjahr 2012 - 2. Advent - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.04.2012 Werksausschuss Münster Marketing Vorberatung 
24.04.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
24.04.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
03.05.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
09.05.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
09.05.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die als Anlage 1 beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung wird beschlossen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten 
 
 
Begründung: 
 
Der Einzelhandelsverband Westfalen -Münsterland e. V. in Zusammen hang mit der ISI, Initiative 
starke Innenstadt, beantragt mit Schreiben vom 20.03.2012 für den Stadtbezirk Münster -Mitte, 
Altstadt/Bahnhofsviertel, die Verkaufszeiten von 13.00 bis 18.00 Uhr an dem Sonntag 09.12.2012 
(2. Advent) freizugeben. Der beantragte verkaufsoffene Sonntag fällt in die Vorweihnachtszeit. Hier 
finden die über die Grenzen Münsters hinaus bekannten Weihnachtsmärkte statt (Anlage 2).  
 
Gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) können an jährlich höchstens vier Sonn- oder 
Feiertagen Verkaufsstellen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein.  
Für den Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, sind für das Kalenderjahr 2012 bisher 
zwei verkaufsoffene Sonntage, und zwar 29.04.2012 und 28.10.2012, genehmigt worden 
(V/0087/2012). Es ist somit ausreichender Spielraum vorhanden, den Adventssonntag fre izuge-
ben. Die beantragten Verkaufszeiten liegen auch sämtlich außerhalb der Hauptgottesdiens tzeit 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0248/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Schulz 
Ruf: 
492 32 65 
E-Mail: 
SchulzElke@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.03.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0248/2012 
und überschreiten den Zeitraum von fünf Stunden nicht. Ebenso ist nur ein Adventssonntag betrof-
fen. 
 
Die in der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem 
Ladenschlussgesetz (Ratsbeschluss vom 21.09.2005, V/0691/2005 und Ratsbeschluss vom 
12.03.2008, V/0027/2008) aufgeführten Eckpunkte werden eingehalten.  Hiernach sind die rechtl i-
chen Rahmenbedingungen erfüllt. In der zu beschließenden ordnungsbehördlichen Verordnu ng 
wird die Sonntagsöffnung ausschließlich nur für die Betriebe genehmigt, die in dem Bereich liegen, 
welche nach dem „Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ als „Typ 
A: City/Innenstadt“ ausgewiesen sind. Mit Blick auf den Antrag vom 16.01.2012, in dem der Antrag 
auf Freigabe der Verkaufszeiten für den Adventssonntag bereits angekündigt wurde und mit Blick 
auf die in der Zwischenzeit mit Politik und Verwaltung geführten Gespräche gilt der Antrag als frist-
gerecht gestellt. Die Antragsfrist, 15.02. eines jeden Jahres und drei Monate vor der ersten Vera n-
staltung ist somit eingehalten.  
 
Die Voraussetzungen zum Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung zur beantragten Freigabe 
der Verkaufszeiten an dem Sonntag 09.12.2012 liegen vor, so dass dem Rat empfohlen wird, die 
als Anlage 1 beigefügte Verordnung zu beschließen. 
 
Die Sozialpartner sind entsprechend dem in der Berichtsvorlage V/0055/2007 dargestellten Verfah-
ren über den vorliegenden Antrag informiert worden.  
 
I. V.  
 
 
gez. 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat 
 
Anlagen

Vorlage Nr. 0248-2012, Anlage 2

6953 Zeichen

Si-MÄR-aNIZ 14:26 EHU WESTFALEN MÜNSTERLAND +43 251 Aisıs a2 Stra
_ Anlage 2 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0248/2012

INITIATIVE
STARKE
INNENSTADT.
MÜNSTER

Alter Steinweg 6:7: 48143 Münster EHV WM

Einzalhandsisverband WM < Waseler &tr. 319 0 - d81€3 Münster Einzelhandelsverband
. Westfalen-Münsterland e.V.

Geschäftsstelle Münster
Weseler Str, 316 c
48183 Münster

Tel: (02 5174 14 165-0
Fax  (D251)4 14 18.212
Mail  k.sksan@ehv-wrn.de
Internat: www ehv-wrm ‚ce

St.«Nr.: 317/5890/0275

Stadt. Münster
Ordnungsamt/Frau Schulz
48127 Münster

roüirgarmelster
Ordnungsamt

Sparkasse Münsterland Ost
(BLZ 409 501 50) Kto,-Nr; 50 185

Vorab per Fax: 0251 - 492 7794 Geschäftsstelle Dortmund
Prinz-Friedrich-Karj.Str. 28 _
447135 Dartmund

Münster, 20.03.2012/ek

Varkaufsoffener Sonntag gemäß & 6 Abs. 1 und 4 LÖG NRW
Hier: Antrag für Sonntag, den 09.12.2012 (2. Advent)
Gebiet: Altstadt und Gebiet der 1SG Bahnhofsviertel

Sehr geshrie Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Schulz,

wie beralts in unserem Antrag auf Genehmigung der verkaufsoffenen Sonntage
29.04.2012 und 28.10.2012 vom 16.01.2012 war auch seitens der Innenstadtkaufleute
gewünscht, einen verkaufsoffenen Sonntag für den 2, Advent, den 09.12.2012, zu bean-
tragen. Das Ladenöffnungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16. November
2008 lässt es zu, von den vier genehmigungsfähigen verkaufsoffenen Sonntagen einen
im Advent stattfinden zu lassen.

Unter Berücksichtigung. der Diskussionen der vergangenen Jahre zu dem Thema „Ad-
ventssonntag" sollte nunmehr zunächst eins Meinungsbildung in den Fraktionen abge-
wartet werden, wie wir es auch mit unserem Schreiben vom 15.02.2012 mitgeteilt hat-
ten.

Nunmehr ist diese Meinungsbildung erfolgt; nach aktuellen Stand dürfte eine Zustim-
mung zu einem verkaufsoffenen Adventssonntag für 2012 im Rat der Stadt Münster zu
erwarten sein.

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des LÖG NRW, der miristerlellen
Vorgaben aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 01.12.2009 sowie

21-MÄR-2AI2 1426 EHU WESTFALEN MÜNSTERLAND +43 251 didis 212 ER

2

der Leitlinien für die Genshmigungspraxis von verkaufsoffenen Sonntagen in Münster
beantragen wir in Ergänzung des’Antrages vom 16.01.2012 und entsprechend der An-
kündigung vom 15.02.2012 für das Gebiet der Altstadt und der ISG Bahnhofsviertel,

einen verkaufsoffenen Sonntag für

« Sonntag, den 09.12.2012, 13.00 - 18.00 Uhr,

zu genehmigen.

Begründung:

Auf die Ausführungen In dem’ Antrag vom 18.01.2012 nehmen wir Bezug und’etgänzen
diese wie folgt:

Vom 26.11.2012 bis zum 23,12.2012 {Lichtermarkt bis 22.12.2012) werden fünf Welh-
nachtsmärkte Besucher von nah und fern nach Münster einladen. Besonders im Advent
ist Münster nicht nur für Individualreisende ein attraktives Ziel, sondern auch Büstouris-
ten kommen nach Münster, um die weihnachtliche Atmosphäre zu genießen. Hier sind
nicht nur die Weihnachtsmärkte eine Attraktion, sondern auch die weihnachtlich ge-
schmückten Geschäfte und Geschäftshäuser in Münsters Innenstaät. Die Immobillen-
bösitzer und die Gewerbetreibenden in Münsters Innenstadt tragen durch die zurüickhal-
tende, einheitliche Beleuchtung der Geschäfte und abgestimmte Dekorationen maßgeb-
lich dazu bei, dass Münster sich ir Advent seinen Besuchern in äußerst hervorragender -
Welse präsentiert. Die Giebelhäuser des Prinzipalmarktes, die angestrahlten Ludgerikir-
che und Lambertikirche, die harmonisch ausgeleuchteten Häuser der Salzstraße, der
Rothenburg und der Ludgeristraße werden maßgeblich von den Kaufleuten initiiert und
finanziert. Ohne dieses Engagement würde die Innenstadt auch für die Welhnachts-
marktbesucher erheblich an Attraktivität verlieren. Häufige Nachfragen der Kunden nach
einer Verkaufsöffnung an einem Adventssonntag, wie es in anderen NRW-Germeinden,
aber auch in den benachbarten Kommunen der Niederlande üblich ist, müssen bisher
immer negativ beantwortet werden. Dass die Genehmigung bisher verweigert wurde, ist
für die Kunden nicht nachvollziehbar.

Münsters Einzelhandel muss sich trotz seiner unbestreitbaren Attraktivität in einem har-
ten Wettbewerb behaupten, Dieser Wettbewerb besteht mit den Mitbewerbern aus den
Nachbarstädten, wo .nicht zuletzt das Einkaufszentrum Limbecker Platz in Essen und
die Thier- Galerle in Dortmund zusätzliche Konkurrenz darstellen und um den.Kunden
buhlen. Ein immer bedeutsamerer Mitbewerber ist das Internet mit seinen Angeboten,
die 24-stündig an 7 Tagen die Woche verfügbar sind. In diesem Wettbewerb müssen
sich die in Münster ansässigen Unternehmen behaupten und Kunden nach Münster
ziehen und-von Münster als Einkaufsstadt überzeugen. Die Bedeutung, im Rahmen der
gesstzlichen Möglichkeiten auch einen Adventssonntag zu nutzen, Ist für Facheinzel-
händler ebenso groß wie für Filialbetriebe und Warenhäuser. Diese Situation ist Im Vor-
feld dieses Antrages mit Vertretern der Politik diskutiert und erläutert worden. Hierbei’
sind insbesondere auch die auf betroffene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bezo-
gerıe Aspekte berücksichtigt worden. -

Die Kaufleute in Münsters Innenstadt haben bereits häufig betont, welch hohe Bedeu-
tung sie einem attraktiven verkaufsoffenen Sonntag. beimessen, wie es der Advents-

Zi-MÄR-2EI2 Ads. EHV WESTFALEN MÜNSTERLAND +49 251 Aiais 212 30303

3

sonntag unzweifelhaft wäre. Sie sind sich darin auch einig mit den Mitarbeitern und Mit-
arbeiterinnen. Um die Bedeutung noch in besonderem Maße zu betonen, haben sich die
Innenstadtkaufleute bisher auf die Beantragung von drei (statt der gesetzlich zulässigen
vier) verkaufsoffenen Sonntage beschränkt, Damit wird dem Adventssonntag sozusa-
gen die doppelte Bedeutung beigemessen,

Wir bitten um antragsgemäße Entscheidung.

Sollte allerdings der Rat der Stadt Münster wiederum - und nach dem derzeitigen
Kenntnisstand wider Erwarten - die Genehmigung eines verkaufsoffenen Adventssonn-
tages ablehnen, sehen sich auch die Kaufleufe nicht mehr in der {selbst auferlegten)
Pflicht zur Zurlickhaltung und beantragen sodann als Alternativ für den Adventssonn-
tag die Genehmigung zwei weiterer verkaufsoffener Sonntage für

« Sonntag, den 02.09.2012, 13.00 — 18.00 Uhr, aus Anlass des Schauraum und
® Sonntag, den 30.12.201 2, 13.00 — 18.00 Uhr.

Bel diesen alternativ gewählten Terminen handelt es sich zwar ebenfalls um Tage, die
viele Besucher nach Münster ziehen werden, allerdings haben diese Sonntage in der
Beurteilung durch die Kaufleute nur nachrangige Priorität gegenüber einem Advents-
Sonntag.

Sollte vorab nach Gesprächsbedarf zu einzelnen F ragen bestehen, stehen wir gerne zur
. Verfügung. ’ j

Eine Köpie dieses Antrages geht parallel an

. Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe,

.. Herrn Stadtdirektor Hartwig Schulthalß,
* Herrn Stadtrat Dr. Wolf Heinrichs.

Mit freundlichen Grüßen

Kan. El

| Ass, jur. Karin Eksen obias Viehoff
| Einzelhandelsverband Inittative Starke Innenstadt
Geschäftsführerin Sprecher '

GESAMT SEITEN 93

Vorlage Nr. 0248-2012 Anlage 1

1215 Zeichen

Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0248/2012                       
 
 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten  der Verkaufsstellen im Stadtbezirk 
Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, für das Kalenderjahr 2012 – 2. Advent - 
 
Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsge- 
setz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 51 6) in Verbindung  mit §§ 25 ff. des Ge- 
setzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehör den (OBG) in der Fassung der Bekannt- 
machung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt ge ändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV. 
NW. S. 765), wird von der Stadt Münster als örtlich e Ordnungsbehörde für die Stadt Münster fol- 
gende Verordnung erlassen: 
 
§ 1 
 
Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, A ltstadt/Bahnhofsviertel, die in dem im 
„Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räum lichen Entwicklung“ ausgewiesenen 
Standortbereich „Typ A: City/Innenstadt“ liegen, dü rfen an dem Sonntag 09.12.2012 (2. Ad- 
vent) in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein. 
 
 
. 
 
§ 2 
 
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkün dung im Amtsblatt der Stadt Münster 
in Kraft.

Beratungsverlauf (6)

24.04.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
24.04.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
03.05.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.05.2012 Hauptausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.05.2012 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung
Vorberatung

Orte (4)

  • Ludgeristraße
  • Alter Steinweg 6
  • Salzstraße
  • Rothenburg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0248/2012
Typ
Vorlagen
Datum
27.03.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37