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V/0081/2022

Errichtungsbeschluss: Errichtung einer 2-Gruppen-Kindertageseinrichtung für die Elterninitiative Regenbogenkinder e.V. im Wohnbereich Rumphorst, Bezirk Mitte

Vorlagen 30.06.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.09.2022, TOP 35

Anlage 1 Machbarkeitsstudie

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 3 Grobkostenrahmen

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Ansehen

Anlage 2 Raumprogramm

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Ansehen

Anlage 4 Folgelastenberechnung

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1 Machbarkeitsstudie

195 Zeichen

Anlage 1: Machbarkeitsstudie 
 
 
 
 
 
 
 
         Interimskita 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                  Kita    Probebühne

Beschlussvorlage

13077 Zeichen

V/0081/2022
V/0081/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Errichtungsbeschluss: Errichtung einer 2-Gruppen-Kindertageseinrichtung für die
Regenbogenkinder e.V. am Hoppengarten im Stadtteil Rumphorst, Bezirk Mitte
Beratungsfolge
23.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
30.08.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
01.09.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
07.09.2022 Hauptausschuss Vorberatung
07.09.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit zwei
Gruppen am Hoppengarten im Bezirk Mitte zu.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende
Gruppen beinhaltet
2 kleine altersgemischte Gruppen für je 15 Kinder im Alter von 1 - 6 Jahren und damit insgesamt
30 Plätze umfasst, davon 10 u3-Plätze und 20 ü3-Plätze.
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst.
3. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich zum 01.08.2026 erfolgen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zu entwickeln und den Baubeschluss
herbeizuführen.
5. Es ist vorgesehen die Einrichtung vom Träger Regenbogenkinder e.V. betreiben zu lassen.
Der Träger erweitert sein Angebot damit um eine Gruppe.
Mit Inbetriebnahme der Kita wird der interimsweise genutzte Pavillon am Standort Hoppengarten
aufgegeben.
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer investiven Förderung der Baumaßnahme durch
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
20.07.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Tigger
T elefon:492-5768
Tigger@stadt-muenster.de

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V/0081/2022
das Land der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der
Zuwendung eine Minderung der Miete verlangt.
Es ist vorgesehen, die Einrichtung an den Träger mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einer
zweimaligen Option der Verlängerung von je 5 Jahren zu vermieten. Die Miethöhe liegt im
Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale des KiBiz. Bei Inanspruchnahme einer investiven
Förderung des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins.
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentlichen
Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreuung von
25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel angeboten
werden.
Zudem prüft die Verwaltung, ob ein Bedarf besteht, die Kita in die Förderung des Landes NRW
gem. § 48 KiBiz „Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten“ aufzunehmen, um so den
Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
T eilfinanzplan
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 2.850.000 €, darin enthalten sind Baukosten in Höhe
von 2.790.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung / Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in
Höhe von maximal 60.000 € für eine neue Gruppe. Für die bereits vorhandene Gruppe der Kita
Regenbogenkinder fallen keine freiwilligen städtischen Zuschüsse zur Ausstattung an.
Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel in Höhe von 234.000 € beantragt.
Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Belastungen entsprechend.
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Bedarf
€
HH-Ansatz alt
HH-Plan 2022
€
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
T agesbetreuung
Investitionsmaßnahme 5160 Kita Hoppengarten
Einzahlungen 01 Einzahlungen aus
Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
2021 156.000
2022 78.000
2026 234.000
Summe Einzahlungen 234.000 234.000
Auszahlungen 08 Auszahlungen für
Baumaßnahmen
Bisher
bereitge
stellt
800.000
2022 1.000.000 1.000.000
2023 220.000 640.000
2024 1.000.000
2025 350.000
2026 220.000

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V/0081/2022
11 Auszahlungen von
aktivierbaren
Zuwendungen
2023 60.000
2026 60.000
Summe Auszahlungen 2.850.000 2.500.000
Saldo Maßnahme 2.616.000 2.266.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der
Investitionsmaßnahme 5160 „Kita Hoppengarten“ in Höhe von 2.500.000 € veranschlagt.
Der Haushaltsansatz für die o.g. Investitionsmaßnahme wird im Rahmen der Aufstellung des
Haushaltsplanentwurfs 2023 um den erforderlichen Mehrbedarf von 350.000 € angehoben und auf
die Jahre 2023 bis 2026 aufgeteilt. Zur Umsetzung der Maßnahme stehen
Verpflichtungsermächtigungen im aktuellen Haushaltsplan zur Verfügung.
T eilergebnisplan
Ab dem Jahr 2027 fallen für die neue Gruppe p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd.
243.000 € an (anteilig für 2026: 100.900 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus
Landesmitteln in Höhe von rund 106.400 € (anteilig für 2026: 44.150 €) und Elternbeiträge von
voraussichtlich 25.200 € (anteilig für 2026: 10.500 €) gegenüber. Die Höhe der öffentlich-rechtlichen
Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituation der Eltern abhängig, deren
Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer
prognostischen Kalkulation.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
T agesbetreuung
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2026
2027ff.
44.150
106.400
Landeszuschü
sse zu den
Betriebskosten
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
2026
2027ff.
10.500
25.200
Elternbeiträge
(Kita)
Zeile 15 Transferaufwendungen 2026
2027ff.
100.900
243.000
Betriebskosten
zuschüsse an
den Träger
2026
2027ff.
59.400
142.500
Folgekosten
(Auflös.
ARAP)
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit
diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den
eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2026 ff. erfolgt.

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V/0081/2022
Begründung:
1. Ausgangslage:
Mit Vorlage V/0386/2021 „Entwicklung eines Produktionsortes für Kunst und Kultur am
Hoppengarten“ legte die Verwaltung das Gesamtvorhaben zum Areal des Heerde Kollegs am
Hoppengarten dar. Die Unterbringung einer dauerhaften Kindertageseinrichtung in der vorhandenen
Gebäudestruktur wurde ausgeschlossen, sodass das Gebäude mit der ehem. Hausmeisterwohnung
einem Neubau weicht.
Mit der Vorlage V/0987/2020 zur Errichtung des Interimspavillons für die Elterninitiative
Regenbogenkinder e.V. wurde bereits die Situation der Elterninitiative ausführlich dargelegt. Eine
Interimslösung im Pavillon auf dem Gelände Hoppengarten wurde beschlossen und über die
zukünftige Kita-Planung für die Elterninitiative informiert. Demnach wurde festgelegt, die Interimskita
vom Träger Regenbogenkinder e.V. betreiben zu lassen sowie den Übergang in eine neu zu
erbauende dauerhafte zweigruppige Kita weiter zu entwickeln.
Zur Erweiterung der Kita und der Übergabe an die Regenbogenkinder e.V. erfolgt nun diese
gesonderte Beschlussfassung.
2. Bedarfs- und Versorgungssituation:
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen
Kindertagesbetreuungsplatz.
Im Stadtteil Rumphorst beträgt die u3-Versorgungsquote zum Kitajahr 2022 / 2023 42,2 % (113
Plätze für 268 Kinder). Für die ü3-Kinder liegt die Versorgungsquote bei 100,0 % (288 Plätze für 288
Kinder). Damit liegt die Versorgungsquote insbesondere bei den u3-Kindern unter dem
gesamtstädtischen Durchschnitt. Bereits jetzt kann die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für u3-
Kinder im Stadtteil nicht wohnortnah gedeckt werden.
Durch den Neubau der Kindertageseinrichtung am Hoppengarten werden dauerhaft insgesamt 15
Plätze gesichert und neue 15 Plätze geschaffen. Mit der Erweiterung um eine kleine altersgemischte
Gruppe wird die Elterninitiative im Stadtteil Rumphorst 5 zusätzliche u3- und 10 zusätzliche ü3-Plätze
anbieten können.
Ausgehend von den Zahlen des Kindertagesbetreuungsberichtes 2022 wird sich die
Betreuungsquote bei gleichbleibender Kinderzahl damit im Stadtteil Rumphorst durch den Bau
dieser neuen Kindertageseinrichtung wie folgt erhöhen:
 u3-Kinder: 44,0 % (118 Plätze für 268 Kinder)
 ü3-Kinder: 103,5 % (288 Plätze für 298 Kinder)
Die Errichtung der Kita dient damit sowohl dem notwendigen u3-Ausbau, als auch der Schaffung
von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3-Kinder in Rumphorst.
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3-und ü3-Plätzen
ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich.
Es ist vorgesehen, dass mit der Inbetriebnahme der neuen Kitaräume der interimsweise genutzte
Pavillon am Standort Hoppengarten aufgegeben wird, um die öffentliche Spielfläche wieder
vollumfänglich nutzbar machen zu können.
Mit den derzeitig vorliegenden Bevölkerungszahlen entsteht auch für die kommenden Jahre ein
weiterer Ausbaubedarf an u3- wie auch ü3-Plätzen im Stadtteil Rumphorst. Um die
Versorgungsquoten für u3-Kinder zu erhöhen und die Versorgungsquoten für ü3-Kinder zu
stabilisieren, müssen weitere Betreuungsplätze geschaffen werden.

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V/0081/2022
3. Maßnahmenplanung:
Auf dem Gelände Hoppengarten wird am Standort des Gebäudes 20 eine neue zweigruppige Kita als
Solitärbau für eine dauerhafte 2-Gruppen Kita errichtet.
Als Grundlage der Konzeptplanung wurde eine Machbarkeitsstudie in mehreren Varianten angefertigt
und mit dem Stadtplanungsamt und der unteren Denkmalbehörde abgestimmt. Das Amt für
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit wurde bezüglich der Anfahrmöglichkeiten sowie des
Schutzes des Baumbestands beteiligt.
Eine eingeschossige Bebauung war auf dem Grundstück aufgrund der Außenmaße, der notwendigen
Größe der Außenspielfläche und der vorgegebenen Abstandsflächen zu bestehenden Gebäuden und
Bäumen nicht zu verwirklichen.
Ein zweigeschossiger, schmaler Baukörper lässt sich auf der westlichen Schauseite an Stelle der
ehemaligen Hausmeisterwohnung hingegen anfügen, wenn er als langgestrecktes Gebäude in der
Breite des Gebäudes 24 ausgeführt wird und gleichzeitig das Ensemble weiterhin ablesbar bleibt.
Dies hat eine einseitige Erschließung der Räume zur Folge. Der jeweilige große Gruppenraum schiebt
sich an einer Stelle aus dem Gebäude heraus, um seine Funktion wahrnehmen zu können.
Eine zweigeschossige Bauweise für eine 2-Gruppen Kita führt zwangsläufig zu deutlichen Mehrkosten
im Vergleich zu einer eingeschossigen 2-Gruppen Kita. Diese entstehen durch eine notwendige
Treppe, einen Aufzug zur barrierefreien Nutzung des OGs sowie einen Fluchtbalkon mit Fluchttreppe
im Außenbereich.
Des Weiteren erhöhen sich die Flächen für Flure etc. durch die vorgegebene einseitige Erschließung
der Räume. Eine Realisierung innerhalb der festgelegten KiBiz-Mietflächen ist angesichts dieser
Rahmenbedingungen nicht möglich.
Im Ergänzungsbeschluss V/0386/2021/1 wurde im Kontext der Sanierung des Hoppengartens der
Beschluss gefasst, dass der Neubau der Kindertageseinrichtung auf dem Gelände so geplant werden
soll, dass künftig eine Erweiterung für den künstlerischen Bereich, z.B. um weitere Probenräume,
möglich ist. Es wurde eine gesonderte Machbarkeitsstudie bezüglich einer Probebühne auf dem
Gelände erstellt. In Kombination mit der Kita ließ sich dies nicht auf dem Grundstück unterbringen.
Die mögliche Probebühne konnte nur separat an anderer Stelle auf dem Grundstück verortet werden.
Aus Gründen des Baumschutzes musste das gewünschte Raumprogramm bereits von zwei auf eine
Probebühne reduziert werden. Die Position und der Bau der Probebühne sind somit aber völlig
unabhängig von der zu planenden Kita-Bebauung (siehe auch Vorlage V/0251/2022, vom Rat in
seiner Sitzung am 14.06.2022 beschlossen).
Die konkrete Planung und Entwicklung der Kita sowie die Kostenaufstellung werden im weiteren
Planungsprozess konkretisiert und in einer gesonderten Baubeschlussvorlage vorgelegt.
Mit Inbetriebnahme der dauerhaften Kita wird der interimsweise genutzte Pavillon am Standort
Hoppengarten zurückgebaut. Der Neubau wird an den Träger im Rahmen der gesetzlichen
Mietpauschale für 20 Jahre plus eine zweimalige Option der Verlängerung von je 5 Jahren vermietet.
4. Trägervergabe
Mit der Vorlage (V/0987/2020) wurde vom Rat der Stadt Münster am 09.12.2020 beschlossen, die
vorhandenen Betreuungsplätze der Elterninitiative Regenbogenkinder e.V. in der Interimskita
Hoppengarten zu sichern. Im Zuge der Weiterentwicklung des dauerhaften Kitastandorts auf dem
Areal des Heerde Kollegs, wird der Elterninitiative die Trägerschaft für die 2-Gruppen Kita übertragen.
Der Träger übernimmt für die vorhandenen sowie für die neu entstehenden Betreuungsplätze den
vollen Trägeranteil für Elterninitiativen von 3,4%.

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V/0081/2022
5. Fazit:
Mit der geplanten Maßnahme werden bestehende Betreuungsplätze dauerhaft gesichert und die
Einrichtung so erweitert, dass für die etablierte Elterninitiative Regenbogenkinder e.V. eine langfristige
und zukunftsfähige Perspektive geschaffen wird.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Machbarkeitsstudie
Anlage 2: Raumprogramm
Anlage 3: Kostenschätzung
Anlage 4: Folgelastenberechnung

Anlage 3 Grobkostenrahmen

1117 Zeichen

KOSTENERMITTLUNG nach DIN 276 Grobkostenrahmen
PROJEKT
KOSTENERMITTLUNG KOSTENANSATZ 
610 qm Teilgrundstück
10 BKI Kita-Gebäude als Basis ca. 570 qm BGF Gebäude
KG 100 Grundstück
ohne Ansatz  
KG 200 Herrichten+Erschließen
pauschaler Ansatz 40.000,00 €
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion
2-geschossige Bebauung 950.000,00 €
Zusatzkosten Außentreppe und Fluchtbalkon 45.000,00 €
KG 400 Bauwerk - TGA
2-geschossige Bebauung 300.000,00 €
Zusatzkosten Aufzug 45.000,00 €
KG 500 Aussenanlagen
Baukosten Aussenanlagen, 610qm Grundstück 110.000,00 €
KG 600 Ausstattung+Kunstwerke
60.000,00 €
KG 700 Baunebenkosten
Nebenkosten und Honorare  KG 300/400            
nach HOAI 2013 370.000,00 €
Verfahrenskosten VGV 70.000,00 €
20% Kostenrisiko 398.000,00 €
GESAMTKOSTEN 2021 - brutto 2.390.000,00 €
Steigerung Baupreisindex bis 2024, 3 Jahre à 6% 456.528,00 €
KOSTENANSATZ 2024 - brutto 2.850.000,00 €
aufgestellt, 24.01.2022, Martina Büscher
Büscher Koops Mümken
Kita, Hoppengarten 20, 48147 Münster
Bezugsgröße Gebäude ca. 570 qm BGF
Grundlage des Grobkostenrahmens sind grobe Abwägungen auf Grundlage 
der zu erwartenenden BGF

Anlage 2 Raumprogramm

2565 Zeichen

Anlage 2: Raumprogramm 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stand: 07.02 .2022 
1. Gruppenstruktur 
2 x G II / GIII  = 30 Kinder 0 - 6 Jahre 
2. Mietvoraussetzungen für das Kitajahr 2022/2023 
Für eine Kita der o.g. Gruppenstruktur können lt. KiBiz folgende Werte anerkannt werden (Miete x qm x 12 Monate) 
Gruppenstärke 2
lt. KiBiz mietrelevant anerkannte Fläche in qm 370 
monatl. Mietzins im Kitajahr 11,37 €
refinanzierbare Jahresmiete für diese Einrichtung: 50.482,80 €
2 x G II / GIII  = 15 Kinder und 185 qm pro Gruppe 
A - INNENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG 
Bezeichnung Anzahl qm / Anzahl qm-ges. 
Gruppenbezogene Räume 
A1 Gruppenraum 2 43 86 
A2 Nebenraum 2 17 34 
A3 Wasch-/WC 2 12 24 jeweils inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1 3 ist z.B. in einem Personal-WC (sie he A11) zu integrieren 
A4 Garderobe 2 ist in Verkehrsfläche (siehe A16) zu in tegrieren 
A5 Abstellraum 2 6 12 
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 19 19 
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 2 17 34 
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 entfällt bei zwei  Gruppen 
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 Lichte Höhe mind. 3, 5 m 
A9 Abstellraum MZR 1 10 10 
274 
Allgemeinräume 
A10 Personalraum 1 15 15 
Personal- D-WC/H-WC 
A12 Küche 1 15 15 Mindestgröße der Versorgungsküche 
A12a AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12 
59 
Sonstige entwurfsabhängige Räume 
A14 Hausanschlussraum 1
A15 Putzraum 1
Innenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 370 
B - AUßENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG 
B1 Spielfläche 
B2 Stellplätze (Auto / Fahrrad) 
B3 Entsorgungsflächen 
B4 Zuwegung 
Außenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 600 
C - GESAMTFLÄCHE EINER 2-GRUPPIGEN KINDERTAGESEINRICHTUNG ca. 970 
Insgesamt 
ca. 600 
pro Kind mind. 10 - 12 qm reine Spielfläche = 
400 - 480 qm 
Innenfläche + Außenfläche 
 (Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt 
werden, sodass die Grundfläche reduziert werden kann) 
37 
mögliche Fläche für diese Räume unter Beachtung der o.g. 
Mietobergrenze A16 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
inkl. Kinderwagenabstellfläche 
Die Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt 
werden 
Erforderliches Raumprogramm für eine 2-Gruppen-Kindertageseinrichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis 
 Allgemeines Raumprogramm / Refinanzierungsberechnung 
Kindertageseinrichtung: Hoppengarten am Heerde Kolleg 
Entwurf für eine 2-Gruppen-Kita 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich) 
In der Regel wird folgende Gruppenstruktur in einer 2-Gruppen-Einrichtung vorgesehen: 
Bemerkungen 
A11 2 6 12 davon ein WC behindertengerecht

Anlage 4 Folgelastenberechnung

2491 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 4
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 29.06.2022
Amt: 51
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 0601
Investitionsmaßnahme 5160 Kita Hoppengarten
Jahr der Fertigstellung: 2026
Nutzungsdauer: 20 Jahre
B
Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 234.000 8,21
2. Beiträge 0 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 2027 2.616.000 91,79
Gesamt-Kapitalbedarf 2.850.000 100,00
C
Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden 0 0,00
2. Baukosten 2.790.000 97,89
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 60.000 2,11
4. Fahrzeug (e) 0 0,00
Gesamtkosten 2.850.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 0 0,00
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 0 0,00
Zwischensumme 0 0,00
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 0 0,00
Transferaufwendungen, Zeile 15 Ergebnisplan
7. Auflösung Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) für geleistete Zuwendungen 142.500 36,54
8. Zuschüsse für laufende Zwecke 243.000 62,31
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
9. Mieten und Pachten 0 0,00
10. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0 0,00
Zwischensumme 385.500 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
11. Fremdkapitalzinsen 4.500 1,15
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 4.500 € p.a.
+ Tilgung 78.480 € p.a.
= Schuldendienst 82.980 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 390.000 1,15
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2028 106.400 80,85
2. Auflösung Sonderposten 0 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 2028 25.200 19,15
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 131.600 100,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 258.400
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 9,07
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen (siehe Rückseite)

Anlage A

5595 Zeichen

Anlage A zur V/0081/2022
Kurzüberblick
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit dem Neubau der
Kita und der Erweiterung der Kita um eine Gruppe langfristig u3- und ü3-Betreuungsplätze im
Wohnbereich Rumphorst errichtet und dauerhaft gesichert.
Der Träger Regenbogenkinder e.V. wird die neuen Räume voraussichtlich zum 01.08.2026 in
Betrieb nehmen. Der bisherige Standort des 1-Gruppen-Pavillons auf einer öffentlichen
Spielfläche soll dann abgebaut werden.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten
Lebensjahr.
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der
Kindertagesbetreuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in T agesbetreuung“in
zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter
von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen T agesbetreuungsangebotefür unter 3-
jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden
Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden
Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert,
Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert.
Mit dem Neubau der Kita werden im Wohnbereich Rumphorst u3– und ü3-Plätze ausgebaut und
der Bestand der Elterninitiative Regenbogenkinder e.V. langfristig gesichert.
Finanzierung
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindertageseinrichtungen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Bereits veranschlagt? Ja Nein x Tlw.
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein
Bereits veranschlagt? Ja Nein x Tlw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 2.850.000 €, darin enthalten sind Baukosten in Höhe
von 2.790.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung / Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in
Höhe von maximal 60.000 € für eine neue Gruppe. Für die bereits vorhandene Gruppe der Kita
Regenbogenkinder fallen keine freiwilligen städtischen Zuschüsse zur Ausstattung an.
Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel in Höhe von 234.000 € beantragt.
Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Belastungen entsprechend. Die zur Finanzierung
erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der Investitionsmaßnahme 5160
„Kita Hoppengarten“ in Höhe von 2.500.000 € veranschlagt. Der Haushaltsansatz für die o.g.
Investitionsmaßnahme wird im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2023 um den
erforderlichen Mehrbedarf von 350.000 € angehoben und auf die Jahre 2023 bis 2026 aufgeteilt.
Zur Umsetzung der Maßnahme stehen VE in der im Haushaltsplan veranschlagten Höhe zur
Verfügung.

Ab dem Jahr 2027 fallen für die neue Gruppe p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd.
243.000 € an (anteilig für 2026:100.900 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus
Landesmitteln in Höhe von rund 106.400 € (anteilig für 2026: 44.150 €) und Elternbeiträge von
voraussichtlich 25.200 € (anteilig für 2026: 10.500 €) gegenüber. Die Höhe der öffentlich-
rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituation der Eltern
abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis
einer prognostischen Kalkulation.
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit
diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den
eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2026ff. erfolgt.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22-26
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 auf 334.774 Einwohner
steigen. Im Bereich der u3- Kinder wird eine Zunahme von 740 Kindern und im Bereich der ü3-
Kinder eine Zunahme von 767 Kindern prognostiziert (V/0549/2021).
Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der
sich Münster stellen muss.
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der
Kitaausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der T agesbetreuungfür Kinder orientieren sich
an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet,
eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die
bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der
Ausbau von u3-Plätzen bei.
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige
Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert
berücksichtigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht
der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als
führender Wirtschaftsstandort

Beratungsverlauf (6)

23.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.08.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.09.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2022 Hauptausschuss
TOP 27 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2022 Rat
TOP 35 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hoppengarten 20

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Details

Aktenzeichen
V/0081/2022
Typ
Vorlagen
Datum
30.06.2022
Erstellt
02.02.2022 11:44