V/0081/2022
Errichtungsbeschluss: Errichtung einer 2-Gruppen-Kindertageseinrichtung für die Elterninitiative Regenbogenkinder e.V. im Wohnbereich Rumphorst, Bezirk Mitte
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Anlage 1 Machbarkeitsstudie
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Anlage 1: Machbarkeitsstudie
Interimskita
Kita Probebühne
Beschlussvorlage
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V/0081/2022 V/0081/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss: Errichtung einer 2-Gruppen-Kindertageseinrichtung für die Regenbogenkinder e.V. am Hoppengarten im Stadtteil Rumphorst, Bezirk Mitte Beratungsfolge 23.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 30.08.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 01.09.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 07.09.2022 Hauptausschuss Vorberatung 07.09.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit zwei Gruppen am Hoppengarten im Bezirk Mitte zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet 2 kleine altersgemischte Gruppen für je 15 Kinder im Alter von 1 - 6 Jahren und damit insgesamt 30 Plätze umfasst, davon 10 u3-Plätze und 20 ü3-Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 3. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich zum 01.08.2026 erfolgen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen. 5. Es ist vorgesehen die Einrichtung vom Träger Regenbogenkinder e.V. betreiben zu lassen. Der Träger erweitert sein Angebot damit um eine Gruppe. Mit Inbetriebnahme der Kita wird der interimsweise genutzte Pavillon am Standort Hoppengarten aufgegeben. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer investiven Förderung der Baumaßnahme durch Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 20.07.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Tigger T elefon:492-5768 Tigger@stadt-muenster.de - 2 - V/0081/2022 das Land der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwendung eine Minderung der Miete verlangt. Es ist vorgesehen, die Einrichtung an den Träger mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einer zweimaligen Option der Verlängerung von je 5 Jahren zu vermieten. Die Miethöhe liegt im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale des KiBiz. Bei Inanspruchnahme einer investiven Förderung des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins. 7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentlichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel angeboten werden. Zudem prüft die Verwaltung, ob ein Bedarf besteht, die Kita in die Förderung des Landes NRW gem. § 48 KiBiz „Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten“ aufzunehmen, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: T eilfinanzplan Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 2.850.000 €, darin enthalten sind Baukosten in Höhe von 2.790.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung / Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von maximal 60.000 € für eine neue Gruppe. Für die bereits vorhandene Gruppe der Kita Regenbogenkinder fallen keine freiwilligen städtischen Zuschüsse zur Ausstattung an. Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel in Höhe von 234.000 € beantragt. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Belastungen entsprechend. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Bedarf € HH-Ansatz alt HH-Plan 2022 € Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in T agesbetreuung Investitionsmaßnahme 5160 Kita Hoppengarten Einzahlungen 01 Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 2021 156.000 2022 78.000 2026 234.000 Summe Einzahlungen 234.000 234.000 Auszahlungen 08 Auszahlungen für Baumaßnahmen Bisher bereitge stellt 800.000 2022 1.000.000 1.000.000 2023 220.000 640.000 2024 1.000.000 2025 350.000 2026 220.000 - 3 - V/0081/2022 11 Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 2023 60.000 2026 60.000 Summe Auszahlungen 2.850.000 2.500.000 Saldo Maßnahme 2.616.000 2.266.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der Investitionsmaßnahme 5160 „Kita Hoppengarten“ in Höhe von 2.500.000 € veranschlagt. Der Haushaltsansatz für die o.g. Investitionsmaßnahme wird im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2023 um den erforderlichen Mehrbedarf von 350.000 € angehoben und auf die Jahre 2023 bis 2026 aufgeteilt. Zur Umsetzung der Maßnahme stehen Verpflichtungsermächtigungen im aktuellen Haushaltsplan zur Verfügung. T eilergebnisplan Ab dem Jahr 2027 fallen für die neue Gruppe p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 243.000 € an (anteilig für 2026: 100.900 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rund 106.400 € (anteilig für 2026: 44.150 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 25.200 € (anteilig für 2026: 10.500 €) gegenüber. Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in T agesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2026 2027ff. 44.150 106.400 Landeszuschü sse zu den Betriebskosten Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2026 2027ff. 10.500 25.200 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2026 2027ff. 100.900 243.000 Betriebskosten zuschüsse an den Träger 2026 2027ff. 59.400 142.500 Folgekosten (Auflös. ARAP) Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan- entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2026 ff. erfolgt. - 4 - V/0081/2022 Begründung: 1. Ausgangslage: Mit Vorlage V/0386/2021 „Entwicklung eines Produktionsortes für Kunst und Kultur am Hoppengarten“ legte die Verwaltung das Gesamtvorhaben zum Areal des Heerde Kollegs am Hoppengarten dar. Die Unterbringung einer dauerhaften Kindertageseinrichtung in der vorhandenen Gebäudestruktur wurde ausgeschlossen, sodass das Gebäude mit der ehem. Hausmeisterwohnung einem Neubau weicht. Mit der Vorlage V/0987/2020 zur Errichtung des Interimspavillons für die Elterninitiative Regenbogenkinder e.V. wurde bereits die Situation der Elterninitiative ausführlich dargelegt. Eine Interimslösung im Pavillon auf dem Gelände Hoppengarten wurde beschlossen und über die zukünftige Kita-Planung für die Elterninitiative informiert. Demnach wurde festgelegt, die Interimskita vom Träger Regenbogenkinder e.V. betreiben zu lassen sowie den Übergang in eine neu zu erbauende dauerhafte zweigruppige Kita weiter zu entwickeln. Zur Erweiterung der Kita und der Übergabe an die Regenbogenkinder e.V. erfolgt nun diese gesonderte Beschlussfassung. 2. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertagesbetreuungsplatz. Im Stadtteil Rumphorst beträgt die u3-Versorgungsquote zum Kitajahr 2022 / 2023 42,2 % (113 Plätze für 268 Kinder). Für die ü3-Kinder liegt die Versorgungsquote bei 100,0 % (288 Plätze für 288 Kinder). Damit liegt die Versorgungsquote insbesondere bei den u3-Kindern unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Bereits jetzt kann die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für u3- Kinder im Stadtteil nicht wohnortnah gedeckt werden. Durch den Neubau der Kindertageseinrichtung am Hoppengarten werden dauerhaft insgesamt 15 Plätze gesichert und neue 15 Plätze geschaffen. Mit der Erweiterung um eine kleine altersgemischte Gruppe wird die Elterninitiative im Stadtteil Rumphorst 5 zusätzliche u3- und 10 zusätzliche ü3-Plätze anbieten können. Ausgehend von den Zahlen des Kindertagesbetreuungsberichtes 2022 wird sich die Betreuungsquote bei gleichbleibender Kinderzahl damit im Stadtteil Rumphorst durch den Bau dieser neuen Kindertageseinrichtung wie folgt erhöhen: u3-Kinder: 44,0 % (118 Plätze für 268 Kinder) ü3-Kinder: 103,5 % (288 Plätze für 298 Kinder) Die Errichtung der Kita dient damit sowohl dem notwendigen u3-Ausbau, als auch der Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3-Kinder in Rumphorst. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3-und ü3-Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. Es ist vorgesehen, dass mit der Inbetriebnahme der neuen Kitaräume der interimsweise genutzte Pavillon am Standort Hoppengarten aufgegeben wird, um die öffentliche Spielfläche wieder vollumfänglich nutzbar machen zu können. Mit den derzeitig vorliegenden Bevölkerungszahlen entsteht auch für die kommenden Jahre ein weiterer Ausbaubedarf an u3- wie auch ü3-Plätzen im Stadtteil Rumphorst. Um die Versorgungsquoten für u3-Kinder zu erhöhen und die Versorgungsquoten für ü3-Kinder zu stabilisieren, müssen weitere Betreuungsplätze geschaffen werden. - 5 - V/0081/2022 3. Maßnahmenplanung: Auf dem Gelände Hoppengarten wird am Standort des Gebäudes 20 eine neue zweigruppige Kita als Solitärbau für eine dauerhafte 2-Gruppen Kita errichtet. Als Grundlage der Konzeptplanung wurde eine Machbarkeitsstudie in mehreren Varianten angefertigt und mit dem Stadtplanungsamt und der unteren Denkmalbehörde abgestimmt. Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit wurde bezüglich der Anfahrmöglichkeiten sowie des Schutzes des Baumbestands beteiligt. Eine eingeschossige Bebauung war auf dem Grundstück aufgrund der Außenmaße, der notwendigen Größe der Außenspielfläche und der vorgegebenen Abstandsflächen zu bestehenden Gebäuden und Bäumen nicht zu verwirklichen. Ein zweigeschossiger, schmaler Baukörper lässt sich auf der westlichen Schauseite an Stelle der ehemaligen Hausmeisterwohnung hingegen anfügen, wenn er als langgestrecktes Gebäude in der Breite des Gebäudes 24 ausgeführt wird und gleichzeitig das Ensemble weiterhin ablesbar bleibt. Dies hat eine einseitige Erschließung der Räume zur Folge. Der jeweilige große Gruppenraum schiebt sich an einer Stelle aus dem Gebäude heraus, um seine Funktion wahrnehmen zu können. Eine zweigeschossige Bauweise für eine 2-Gruppen Kita führt zwangsläufig zu deutlichen Mehrkosten im Vergleich zu einer eingeschossigen 2-Gruppen Kita. Diese entstehen durch eine notwendige Treppe, einen Aufzug zur barrierefreien Nutzung des OGs sowie einen Fluchtbalkon mit Fluchttreppe im Außenbereich. Des Weiteren erhöhen sich die Flächen für Flure etc. durch die vorgegebene einseitige Erschließung der Räume. Eine Realisierung innerhalb der festgelegten KiBiz-Mietflächen ist angesichts dieser Rahmenbedingungen nicht möglich. Im Ergänzungsbeschluss V/0386/2021/1 wurde im Kontext der Sanierung des Hoppengartens der Beschluss gefasst, dass der Neubau der Kindertageseinrichtung auf dem Gelände so geplant werden soll, dass künftig eine Erweiterung für den künstlerischen Bereich, z.B. um weitere Probenräume, möglich ist. Es wurde eine gesonderte Machbarkeitsstudie bezüglich einer Probebühne auf dem Gelände erstellt. In Kombination mit der Kita ließ sich dies nicht auf dem Grundstück unterbringen. Die mögliche Probebühne konnte nur separat an anderer Stelle auf dem Grundstück verortet werden. Aus Gründen des Baumschutzes musste das gewünschte Raumprogramm bereits von zwei auf eine Probebühne reduziert werden. Die Position und der Bau der Probebühne sind somit aber völlig unabhängig von der zu planenden Kita-Bebauung (siehe auch Vorlage V/0251/2022, vom Rat in seiner Sitzung am 14.06.2022 beschlossen). Die konkrete Planung und Entwicklung der Kita sowie die Kostenaufstellung werden im weiteren Planungsprozess konkretisiert und in einer gesonderten Baubeschlussvorlage vorgelegt. Mit Inbetriebnahme der dauerhaften Kita wird der interimsweise genutzte Pavillon am Standort Hoppengarten zurückgebaut. Der Neubau wird an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale für 20 Jahre plus eine zweimalige Option der Verlängerung von je 5 Jahren vermietet. 4. Trägervergabe Mit der Vorlage (V/0987/2020) wurde vom Rat der Stadt Münster am 09.12.2020 beschlossen, die vorhandenen Betreuungsplätze der Elterninitiative Regenbogenkinder e.V. in der Interimskita Hoppengarten zu sichern. Im Zuge der Weiterentwicklung des dauerhaften Kitastandorts auf dem Areal des Heerde Kollegs, wird der Elterninitiative die Trägerschaft für die 2-Gruppen Kita übertragen. Der Träger übernimmt für die vorhandenen sowie für die neu entstehenden Betreuungsplätze den vollen Trägeranteil für Elterninitiativen von 3,4%. - 6 - V/0081/2022 5. Fazit: Mit der geplanten Maßnahme werden bestehende Betreuungsplätze dauerhaft gesichert und die Einrichtung so erweitert, dass für die etablierte Elterninitiative Regenbogenkinder e.V. eine langfristige und zukunftsfähige Perspektive geschaffen wird. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Machbarkeitsstudie Anlage 2: Raumprogramm Anlage 3: Kostenschätzung Anlage 4: Folgelastenberechnung
Anlage 3 Grobkostenrahmen
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KOSTENERMITTLUNG nach DIN 276 Grobkostenrahmen PROJEKT KOSTENERMITTLUNG KOSTENANSATZ 610 qm Teilgrundstück 10 BKI Kita-Gebäude als Basis ca. 570 qm BGF Gebäude KG 100 Grundstück ohne Ansatz KG 200 Herrichten+Erschließen pauschaler Ansatz 40.000,00 € KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 2-geschossige Bebauung 950.000,00 € Zusatzkosten Außentreppe und Fluchtbalkon 45.000,00 € KG 400 Bauwerk - TGA 2-geschossige Bebauung 300.000,00 € Zusatzkosten Aufzug 45.000,00 € KG 500 Aussenanlagen Baukosten Aussenanlagen, 610qm Grundstück 110.000,00 € KG 600 Ausstattung+Kunstwerke 60.000,00 € KG 700 Baunebenkosten Nebenkosten und Honorare KG 300/400 nach HOAI 2013 370.000,00 € Verfahrenskosten VGV 70.000,00 € 20% Kostenrisiko 398.000,00 € GESAMTKOSTEN 2021 - brutto 2.390.000,00 € Steigerung Baupreisindex bis 2024, 3 Jahre à 6% 456.528,00 € KOSTENANSATZ 2024 - brutto 2.850.000,00 € aufgestellt, 24.01.2022, Martina Büscher Büscher Koops Mümken Kita, Hoppengarten 20, 48147 Münster Bezugsgröße Gebäude ca. 570 qm BGF Grundlage des Grobkostenrahmens sind grobe Abwägungen auf Grundlage der zu erwartenenden BGF
Anlage 2 Raumprogramm
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Anlage 2: Raumprogramm Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stand: 07.02 .2022 1. Gruppenstruktur 2 x G II / GIII = 30 Kinder 0 - 6 Jahre 2. Mietvoraussetzungen für das Kitajahr 2022/2023 Für eine Kita der o.g. Gruppenstruktur können lt. KiBiz folgende Werte anerkannt werden (Miete x qm x 12 Monate) Gruppenstärke 2 lt. KiBiz mietrelevant anerkannte Fläche in qm 370 monatl. Mietzins im Kitajahr 11,37 € refinanzierbare Jahresmiete für diese Einrichtung: 50.482,80 € 2 x G II / GIII = 15 Kinder und 185 qm pro Gruppe A - INNENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG Bezeichnung Anzahl qm / Anzahl qm-ges. Gruppenbezogene Räume A1 Gruppenraum 2 43 86 A2 Nebenraum 2 17 34 A3 Wasch-/WC 2 12 24 jeweils inkl. Wickelbereiche A3a Duschbereich 1 3 ist z.B. in einem Personal-WC (sie he A11) zu integrieren A4 Garderobe 2 ist in Verkehrsfläche (siehe A16) zu in tegrieren A5 Abstellraum 2 6 12 A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 19 19 A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 2 17 34 A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 entfällt bei zwei Gruppen A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 Lichte Höhe mind. 3, 5 m A9 Abstellraum MZR 1 10 10 274 Allgemeinräume A10 Personalraum 1 15 15 Personal- D-WC/H-WC A12 Küche 1 15 15 Mindestgröße der Versorgungsküche A12a AR Küche 1 5 5 A13 Büro Leitung 1 12 12 59 Sonstige entwurfsabhängige Räume A14 Hausanschlussraum 1 A15 Putzraum 1 Innenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 370 B - AUßENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG B1 Spielfläche B2 Stellplätze (Auto / Fahrrad) B3 Entsorgungsflächen B4 Zuwegung Außenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 600 C - GESAMTFLÄCHE EINER 2-GRUPPIGEN KINDERTAGESEINRICHTUNG ca. 970 Insgesamt ca. 600 pro Kind mind. 10 - 12 qm reine Spielfläche = 400 - 480 qm Innenfläche + Außenfläche (Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden, sodass die Grundfläche reduziert werden kann) 37 mögliche Fläche für diese Räume unter Beachtung der o.g. Mietobergrenze A16 Eingangsbereich / Verkehrsflächen inkl. Kinderwagenabstellfläche Die Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden Erforderliches Raumprogramm für eine 2-Gruppen-Kindertageseinrichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis Allgemeines Raumprogramm / Refinanzierungsberechnung Kindertageseinrichtung: Hoppengarten am Heerde Kolleg Entwurf für eine 2-Gruppen-Kita (Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich) In der Regel wird folgende Gruppenstruktur in einer 2-Gruppen-Einrichtung vorgesehen: Bemerkungen A11 2 6 12 davon ein WC behindertengerecht
Anlage 4 Folgelastenberechnung
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Folgelastenberechnung Anlage 4 Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 29.06.2022 Amt: 51 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 0601 Investitionsmaßnahme 5160 Kita Hoppengarten Jahr der Fertigstellung: 2026 Nutzungsdauer: 20 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 234.000 8,21 2. Beiträge 0 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 2027 2.616.000 91,79 Gesamt-Kapitalbedarf 2.850.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0 0,00 2. Baukosten 2.790.000 97,89 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 60.000 2,11 4. Fahrzeug (e) 0 0,00 Gesamtkosten 2.850.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 0 0,00 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 0 0,00 Zwischensumme 0 0,00 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 0 0,00 Transferaufwendungen, Zeile 15 Ergebnisplan 7. Auflösung Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) für geleistete Zuwendungen 142.500 36,54 8. Zuschüsse für laufende Zwecke 243.000 62,31 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 9. Mieten und Pachten 0 0,00 10. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0 0,00 Zwischensumme 385.500 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 11. Fremdkapitalzinsen 4.500 1,15 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 4.500 € p.a. + Tilgung 78.480 € p.a. = Schuldendienst 82.980 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 390.000 1,15 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2028 106.400 80,85 2. Auflösung Sonderposten 0 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 2028 25.200 19,15 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 131.600 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 258.400 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 9,07 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen (siehe Rückseite)
Anlage A
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Anlage A zur V/0081/2022 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit dem Neubau der Kita und der Erweiterung der Kita um eine Gruppe langfristig u3- und ü3-Betreuungsplätze im Wohnbereich Rumphorst errichtet und dauerhaft gesichert. Der Träger Regenbogenkinder e.V. wird die neuen Räume voraussichtlich zum 01.08.2026 in Betrieb nehmen. Der bisherige Standort des 1-Gruppen-Pavillons auf einer öffentlichen Spielfläche soll dann abgebaut werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in T agesbetreuung“in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen T agesbetreuungsangebotefür unter 3- jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Mit dem Neubau der Kita werden im Wohnbereich Rumphorst u3– und ü3-Plätze ausgebaut und der Bestand der Elterninitiative Regenbogenkinder e.V. langfristig gesichert. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindertageseinrichtungen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x Tlw. Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x Tlw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 2.850.000 €, darin enthalten sind Baukosten in Höhe von 2.790.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung / Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von maximal 60.000 € für eine neue Gruppe. Für die bereits vorhandene Gruppe der Kita Regenbogenkinder fallen keine freiwilligen städtischen Zuschüsse zur Ausstattung an. Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel in Höhe von 234.000 € beantragt. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Belastungen entsprechend. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der Investitionsmaßnahme 5160 „Kita Hoppengarten“ in Höhe von 2.500.000 € veranschlagt. Der Haushaltsansatz für die o.g. Investitionsmaßnahme wird im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2023 um den erforderlichen Mehrbedarf von 350.000 € angehoben und auf die Jahre 2023 bis 2026 aufgeteilt. Zur Umsetzung der Maßnahme stehen VE in der im Haushaltsplan veranschlagten Höhe zur Verfügung. Ab dem Jahr 2027 fallen für die neue Gruppe p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 243.000 € an (anteilig für 2026:100.900 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rund 106.400 € (anteilig für 2026: 44.150 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 25.200 € (anteilig für 2026: 10.500 €) gegenüber. Die Höhe der öffentlich- rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan- entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2026ff. erfolgt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22-26 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 auf 334.774 Einwohner steigen. Im Bereich der u3- Kinder wird eine Zunahme von 740 Kindern und im Bereich der ü3- Kinder eine Zunahme von 767 Kindern prognostiziert (V/0549/2021). Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kitaausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der T agesbetreuungfür Kinder orientieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksichtigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hoppengarten 20
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Details
- Aktenzeichen
- V/0081/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.06.2022
- Erstellt
- 02.02.2022 11:44