V/0711/2024
Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufe I –
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Anlage 3 Raumprogramm SZW
1109 Zeichen
Anlage 3 zur Vorlage V/0711/2024 Raumprogramm zur Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck Raumart 1 Anzahl qm je Raum gesamt qm Anzahl qm je Raum gesamt qm Anzahl qm je Raum gesamt qm Anzahl qm je Raum gesamt qm Unterrichtsraum 15 65 975 17 65 1105 6 65 390 11 65 715 Differenzierungsraum 16 30 480 16 30 480 1 30 30 15 30 450 Naturwissenschaftlicher Fachraum (Ph/Bio) 2 75 150 3 75 225 3 75 225 Naturwissenschaftlicher Fachraum (Ch) 1 90 90 2 90 180 2 90 180 Informatikraum 1 75 75 1 75 75 1 75 75 Kunstraum 2 75 150 Musikraum 1 75 75 1 75 75 Oberstufenraum 1 50 50 1 50 50 1 50 50 Selbstlernzentrum (Schulzentrum) 1 105 105 1 85 85 1 85 85 Verwaltung (Gymnasium) 1 130 130 1 200 200 1 200 200 Verwaltung (Realschule) 3 30 90 1 105 105 1 105 105 Verwaltung (Hauptschule) 1 60 60 1 80 80 1 80 80 Besprechungsraum (Schulzentrum) 2 16 32 Sammlung 1 40 40 1 220 220 1 220 220 Lehrmittelraum 1 30 30 Summe 2457 2880 495 2385 zzgl. Fläche für die Musikschule Wolbeck 2 3 4 5 Raumprogramm 9 Züge zzgl. Reserve Letzter Planungsstand (17.07.2024)Raumprogramm 11 Züge (V/0437/2020) Reduktion um einen Zug Sek I
Anlage A
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Anlage A zur V/0711/2024 Kurzüberblick Im Zuge der Erarbeitung eines vollumfänglichen Schulentwicklungsplans sollen mit dieser Vorla- ge die extrahierten Ergebnisse der WIB consult GmbH für die Sekundarstufe I vorgestellt und erste Maßnahmen mit dem Fokus auf das für einen Schulbau zur Verfügung stehende Grund- stück des ehem. Sauerstoffwerks der Westfalen AG in Angelmodde abgeleitet werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Planung einer neuen, 4-zügigen Gesamtschule in Angelmodde“ Die hier beschriebenen Ergebnisse und vorgeschlagenen Maßnahmen fließen in den mit der Vor- lage „Verfahren zur Erarbeitung eines Schulentwicklungsplans für die Primarstufe und die weiter- führenden Schulen“ (V/0341/2024) angestoßene Gesamtprozess, einen Schulentwicklungsplan (SEP) für die Primarstufe und die weiterführenden Schulen auf Basis des vom Wuppertaler Insti- tut für bildungsökonomische Forschung im Abschlussbericht beschriebenen „3-Säulen-Modells“ (siehe Vorlage „Bericht zur externen Begleitung der Schulentwicklungsplanung der weiterführen- den Schulen – Beschluss zum weiteren Vorgehen“; V/0587/2023) zu erarbeiten, ein. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gemäß Schulgesetz NRW § 78 Absatz 4 ist der Schulträger verpflichtet bedarfsgerecht schuli- sche Angebote aller Schulformen und Schularten einschließlich allgemeiner Schulen als Orte des gemeinsamen Lernens in der Stadt vorzuhalten. Gemäß § 79 ist der Schulträger ebenso verpflich- tet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtun- gen, und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung erforder- liche Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientier- te Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Prognostisch werden die Schüler*innen gerade in Münster-Südost steigen. Die Planung einer neuen Gesamtschule in Angelmodde trägt zu einem bedarfsgerechten, ausgewogenem Schulan- gebot bei, das auch zusätzliche Kapazitäten für Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen vorhält.
Anlage 2 Machbarkeitsstudie_Lageplan
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Projektleitung Standortnummer Bauen im BestandZeichnung Amtsleitung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Architektur und Projektsteuerung Projektdatei Planbezeichnung Projektverzeichnis ErstellungMaßstab L/00 LAGEPLAN P-13672 Index Projektnummer Planphase Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße 07.11.2024a 30.10.20241:500 Suhre Krietemeyer Koops / Wenzel 2024-11-07 Westfalen - Machbarkeitsstudie.pln Zeichnung Suhre MACHBARKEITSSTUDIE 841 / 594 Kunststoffbelag Überdachung Fallschutzsand Bank / Tisch Anlehnbügel für Fahrräder Baum Bestand Pflanzfläche, Sträucher, Mulde Rasen/ Wiese Baum Planung Gründach LEGENDE: Art der Änderung Planstempel und Index überarbeitet07.11.2024a DatumIndex Name Neuer Standort für eine 4-zügige weiterführende Schule Ehemaliges Areal der Westfalen AG Heidestraße (B-Plan 625) 48167 Angelmodde Suhre Aktualisierung Baumbestand Haupteingang Nebeneingang Zufahrt Rasenspielfeld Netto: 68,00 m x 105,00 m Ballfangzaun Ballfangzaun Parkplatz mit 40 Stellplätzen Beachvolleyball Netto: 8,00 m x 16,00 m Beachvolleyball Netto: 8,00 m x 16,00 m Kleinspielfeld Netto: 20,00 m x 40,00 m Parkplatz mit 12 Stellplätzen 100 Fahrradstellplätze 80 Fahrradstellplätze 96 Fahrradstellplätze 170 Fahrradstellplätze Mulde Mulde Mulde Sekundarstufe 1 Flachdach IV Sekundarstufe 2 Flachdach IV Mensa Flachdach I Forum FD II Fachräume Flachdach III Vierfach-SporthalleFlachdach II Kombinationsanlage Typ D Entwässerungsmulde Entwässerungsm ulde Entwässerungsm ulde Lern hof Spielplatz Lern hof Brücke Vornholtgraben Heidestraße Flaßkuhl
Beschlussvorlage
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V/0711/2024
V/0711/2024
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufe I –
Planung einer 4-zügigen Gesamtschule in Angelmodde,
geänderter Errichtungsbeschluss zur Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck und
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium
Beratungsfolge
26.11.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
26.11.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
10.12.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
10.12.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung
11.12.2024 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt die extrahierten Ergebnisse der WIB Consult GmbH (WIB) zur Sekundarstufe I in
Münster zur Kenntnis (siehe Kurzbericht in Anlage 1).
2. Der Rat nimmt den Abschluss der Machbarkeitsstudie zur Verortung eines weiterführenden
Schulsystems auf dem Gelände des ehemaligen Sauerstoffwerks der Westfalen AG in Angelmod-
de zur Kenntnis, wonach eine 4-zügige Schule in Ganztagsform inkl. deren Sportbedarfen (Halle +
Außensportflächen) verortet werden kann.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Planungen ei ner neuen 4-zügigen Gesamtschule in An-
gelmodde aufzunehmen, um ein bedarfsgerechtes, wohnortnahes weiterführendes Schulangebot
bereitzustellen.
Amt für Schule und
Weiterbildung
15.11.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Zurfähr
Telefon: 492-4024
Zurfaehr@stadt-muenster.de
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4. Der Rat beauftragt die Verwaltung,
4.1. eine Vorabprüfung der Genehmigungsfähigkeit dieser schulorganisatorischen M aßnahme
durch die Bezirksregierung Münster zu veranlassen,
4.2. in Vorgriff auf die Herstellung des kommunalen Konsenses den anlassbezogenen Austausch
mit den betroffenen Umlandkommunen aufzunehmen und
4.3. einen entsprechenden Errichtungsbeschluss zeitgerecht vorzubereiten.
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass damit die mit dem Beschluss „Absichtserklärung zur Verlage-
rung des Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasiums nach Angelmodde“ (V/0541/2022) eröffnete Opti-
on zur Verlagerung des Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasiums nach Angelm odde nicht verfolgt
wird.
6. Der Rat erklärt, dass
6.1. das Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium mit seinem in den vergangenen Jahren entwickel-
ten Profil in der münsterschen Bildungslandschaft von Bedeutung ist und einen wichtigen
Platz einnimmt,
6.2. die Kapazitäten des Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasiums benötigt werden, um den steigen-
den Schüler*innenzahlen gerecht zu werden und
6.3. die Schule im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Zahl der Schüler*innen und auf die in
der Stadt Münster bestehenden Bedarfe für Schulplätze der Schulform Gymnasium eine Be-
standsperspektive behalten muss.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Nutzungsdauer der Immobilie „Sonnenstraße“ zu kal-
kulieren und am Standort erforderliche Investitions - bzw. Instandhaltungsmaßnahmen aufzuzei-
gen.
8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass ein inhaltlicher und geographischer Zusammenhang zwischen
der Verortung einer neuen Gesamtschule in Angelmodde und den Entwicklungen im Schulzent-
rum Wolbeck besteht.
9. Der Rat hebt den Beschluss zum Raumprogramm für die Schulen im Schulzentrum Wolbeck (Vor-
lage V/0437/2020, Anlage 1) auf und beschließt auf Grundlage der geänderten Rahmenbedin-
gungen im Stadtbezirk Münster Südost die Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck zur bauli-
chen 10-Zügigkeit in Form des als in Anlage 1 beigefügten Raumkonzepts. Neben den erforderli-
chen 9 Zügen zur Bedarfsdeckung unter Berücksichtigung von G9 entsteht so eine Raumreserve
zur flexiblen Deckung zusätzlicher Schulraumbedarfe der Schulen des Schulzentrums Wolbeck.
Darüber hinaus wird weiterhin eine Fläche für die Musikschule Wolbeck e.V. berücksichtigt.
10. Der Rat nimmt zur Kenntnis,
10.1 dass das für die Erweiterung beschlossene Raumprogramm (s. Vorlage V/0437/2020)
von der Verwaltung und den Schulen im Schulzentrum Wolbeck unter Beteiligung des Archi-
tekturbüros BKS ARCHITEKTEN in einem konsensualen Prozess weiterentwickelt wurde und
aufgrund der Reduktion der geplanten Zügigkeit von 11 Züge auf 10 Züge von der Verwaltung
erneut angepasst wurde.
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10.2 dass das überarbeitete Raumprogramm nicht nur die in der Machbarkeitsstudie (s. Vor-
lage V/0845/2017/1) geprüften Flächen umfasst, sondern eine generelle Aufwertung und Zu-
kunftsfähigkeit des gesamten Gebäudes beinhaltet und stimmt einer Umsetzung zu.
11. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Planung mit dem Architekturbüro BKS ARCHITEKTEN auf
Grundlage dieses Konzeptes unter Berücksichtigung des geänderten Raumkonzepts zu erstellen
und anschließend einen Baubeschluss herbeizuführen.
12. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in Verzahnung mit dem für das Frühjahr angekü ndigten Ge-
samtbericht zur SEP (vgl. V/0341/2024), ebenfalls eine Aussage zur Erweiterung der Realschule
im Kreuzviertel zu treffen ist.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Zur Finanzierung der Sachentscheidung gemäß Ziffer 11 des Beschlussvorschlages fallen aufgrund
der Wiederholung der Vorentwurfsplanung zur Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck (Leistungs-
phase 2) zunächst nur weitere Planungskosten an. Die konkreten Investitionskosten der Erweiterung
werden mit dem kommenden Baubeschluss veranschlagt.
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt finanziert:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnahme 5090 Erweiterung Schul-
zentrum Wolbeck
Auszahlungen für
Baumaßnahmen
2025 1.100.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2025 in der o. g.
Produktgruppe nicht veranschlagt. Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Verände-
rungsblatt zu fertigen. Die Deckung erfolgt aus dem investiven Budget des Dezernates für Bildung,
Jugend, Familie und Sport.
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Begründung:
Zu 1.
Mit der Vorlage „Verfahren zur Erarbeitung eines Schulentwicklungsplans für die Primarstufe und die
weiterführenden Schulen“ (V/0341/2024) wurde durch den Ausschuss für Schule und Weiterbildung
beschlossen, einen Schulentwicklungsplan (SEP) für die Primarstufe und die weiterführenden Schu-
len auf Basis des vom Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung im Abschlussbericht
beschriebenen „3-Säulen-Modells“ (siehe Vorlage „Bericht zur externen Begleitung der Schulentwick-
lungsplanung der weiterführenden Schulen – Beschluss zum weiteren Vorgehen“; V/0587/2023) zu
erarbeiten.
Dabei sollten im Zuge der Erarbeitung eines vollumfänglichen SEP die gewonnenen Ergebnisse für
die Sekundarstufe I vorgezogen im Herbst 2024 vorliegen, sodass auf dieser Grundlage erste Maß-
nahmen mit dem Fokus auf das für einen Schulbau zur Verfügung stehe nde Grundstück des ehem.
Sauerstoffwerks der Westfalen AG in Angelmodde abzuleiten sind.
Kernaussagen zur Sekundarstufe I mit Verweis auf den Kurzbericht der WIB in Anlage 1 sind:
Die aktualisierte Schüler*innenprognose geht von einer moderateren Steigerung der Schü-
ler*innenzahlen als bislang (2022) angenommen aus.
Gesamtstädtisch werden zum Höchststand (2030/31) ein bis zwei Züge in der Sekundar-
stufe I im Stadtgebiet fehlen (ohne Berücksichtigung der bislang geplanten Erweiterung
der Realschule im Kreuzviertel und des Schulzentrums Wolbeck).
Den stärksten Anstieg in der altersrelevanten Bevölkerung verzeichnet dabei der Südos-
ten, allen voran Gremmendorf -West und Angelmodde, die bislang ohne weiterführendes
Schulangebot sind.
Es gibt unterschiedliche Szenarien im Umgang mit dem zur Verfügung stehenden Gelände
des ehem. Sauerstoffwerks der Westfalen AG in Angelmodde, den z.T. bereits beschlos-
senen Maßnahmen (im Schulzentrum Wolbeck und der Realschule im Kreuzviertel) und
dem Johann-Conrad-Schlaun Gymnasium im Rahmen der SEP.
Ebenfalls müssen in diesem Kontext folgende Punkte im Blick behalten werden:
Die Entwicklungen im südöstlichen Umland sind durch die stetig hohe Versorgungsquote
des Schulzentrums Wolbeck und insbesondere vor dem Hintergrund der gepla nten Inbe-
triebnahme der WLE -Trasse von Bedeutung, aber durch eine bisher nicht abgestimmte
SEP in der Stadtregion schwer prognostizierbar.
Es gibt Unsicherheit zum Ende des Prognosezeitraums, u.a. durch geplante Quartiers - /
Baulandentwicklungen und deren zeitliche Verschiebungen bei der Realisierung.
Zu 2.
Im Rahmen einer umfassenden Machbarkeitsstudie des Amtes für Immobilienmanagement wurde
bestätigt, dass auf dem Grundstück des ehemaligen Areals der Westfalen AG die Errichtung einer
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vierzügigen weiterführenden Schule im Ganztagsbetrieb einschließlich aller erforderlichen Funktions-
und Sportflächen möglich ist (siehe Lageplan, Anlage 2).
Auf dieser Grundlage wird der entsprechende Bebauungsplan Nr. 625 entwickelt.
Zu 3. + 4.
Die WIB führt in seinem Kurzbericht folgende Aspekte aus:
„Die Schüler[*innen]zahl an öffentlichen Schulen der Sek. I in der Stadt Münster wird voraussichtlich
bis 2030 steigen und dann wieder leicht zurückgehen. In 2030 erreicht die Schüler[*innen]zahl bei
mehr als 14.000 ihren Höchststand. Vor dem Hintergrund, dass Hauptschulen immer seltener beim
Übergang von der Primarstufe in die Sek. I angewählt werden ist davon auszugehen, dass der Schul-
raumbestand ggf. nicht ausreichen wird, um die Schülerzahl aufzufangen. Insbesondere im Münster-
aner Südosten ist mit einer dynamischen Bevölkerungs- und Schülerzahlentwicklung zu rechnen, die
Steuerungsmaßnahmen des Schulträgers erfordert. In diesem Zusammenhang kann der Schulträger
in diesem Stadtbezirk eine neue vierzügige Schule ersc hließen, unklar ist, welche Schulform diese
Schule haben soll bzw. wie dann mit anderen, z.T. bereits beschlossenen Maßnahmen, umzugehen
ist. Die Erweiterung des SZ Wolbeck [Anm. Schulzentrum Wolbeck], der RiK [Realschule im Kreuz-
viertel] und der Sanierungsstau im Schlaun [Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium] müssen in diesem
Kontext mitgedacht werden.
[…] Fest steht, dass zusätzlicher Schulplatzbedarf vorliegt – gerade in den Bildungsgängen Real-
schule und Gymnasium. Entlang der Kennzahlen, der Entwicklungen in der Schullandschaft der letz-
ten zehn Jahre und weiterer Argumente spricht vieles dafür, dass im Münsteraner Südosten eine
vierzügige Gesamtschule entstehen könnte.“1
„Die Zahl der Anmeldungen an den öffentlichen Gesamtschulen ist jedes Jahr doppelt so hoch wie die
Zahl der Plätze in Jahrgang 5 (vgl. Abbildung 12). Zwar ist das vorgezogene Anmeldeverfahren zu
berücksichtigen, dennoch ist die Zahl der Aufnahmen hoch und am KFHW [Klassenfrequenzhöchst-
wert]. Darüber hinaus spricht der Schulformverbleib dafür, dass Eltern/Kinder tatsächlich Gesamt-
schulen nachfragen. In 2023 wurden nur 35 Schüler*innen aus den öffentlichen Gesamtschulen in
andere Schulformen übergeben und n ur 8 aus anderen Schulformen aufgenommen. Im gesamten
Zeitraum von 10 Jahren geht es hier um 121 Schüler*innen. Dass die Nachfrage hoch ist, zeigt sich
aber nicht nur an den Anmeldungen und dem Schulformverbleib sondern auch an den tatsächlichen
Übergängen. Denn es gehen Schüler*innen aller Stadtbezirke und Grundschulen auf die öffentlichen
Gesamtschulen über und nicht nur jene, für die das die wohnortnächste Schule darstellen würde.“3
1 Kurzbericht der WIB, 5. Zusammenfassung, S. 31 + 32 (Anlage 1 )
2 Benennung/Bezifferung der Abbildungen und Tabellen aus dem Kurzbericht der WIB Consult GmbH (Anl. 1)
3 Aussagen aus dem Kurzbericht, 4.3.1 Nachfrage auf S. 20 (Anlage 1)
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Abbildung 1: Kapazitäten), Anmeldungen und Aufnahmen an öffentlichen Schulen der Sek. I, ausge-
wählte Schulformen, 2019 bis 2024
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2019/20-2023/24 und Amt für Schule und Weiterbildung; eigene Berechnung, eigene Dar-
stellung. Begriffe: KFHW = Klassenfrequenzhöchstwert, KFRW = Klassenfrequenzrichtwert
Hinweise: Die Klassenbildungswerte zur Berechnung der Kapazitäten sind Tabelle 1 zu entnehmen; SuS: Schüler*innen; die Schulstatistik
für das Schuljahr 2024/25 liegt noch nicht vor.
Blick nach Münster Südost:
„Zwischen 2014 und 2023 finden sich drei Gesamtschulen (eine bischöfliche, zwei öffentliche) und
das SZ Wolbeck unter den Top 10 Schulen beim Übergang der Grundschüler*innen aus Münster-
Südost. Dies lässt den Schluss zu, dass
- Gesamtschulen beim Übergang in die Sek. I in Münster-Südost sehr beliebt sind,
- eine wohnortnahe Beschulung relevant ist und
- andere Schulformen und Schulen bisher keine bedeutende Rolle spielten.
Die Schulformempfehlungen, die Grundschüler*innen in Münster -Südost erhalten, entsprechen
eher der Zusammensetzung einer Gesamtschule (vgl. Abbildung 2 (a) mit (b)).
Querversetzungen (bei steigenden Schülerzahlen) werden ausgebremst, da aus Gesamtschulen
selten querversetzt wird.
Die Nachfrage nach Gesamtschulen, die auch aus den Stadtbezirken Ost (und Hiltrup) kommt,
könnte in Südost bedient werden und somit insb. die Mathilde-Anneke-Gesamtschule entlasten.
Durch die Schaffung einer vierten öffentlichen Gesamtschule können langfristig Gymnasien und
Realschulen entlastet werden. Dies daher, da Schüler*innen, die an Gesamtschulen keinen Platz
erhalten i.d.R. an Realschulen und Gymnasien verbleiben.
So sind z.B. zum Schuljahr 2021/22 145 (70) Schüler*innen von 284, die an Gesamtschulen nicht
aufgenommen werden konnten, in Realschulen (Gymnasien) übergegangen.“ 4
4 Kurzbericht WIB, 4.3.3 Weitere Kennzahlen und Argumente – Zusammenfassung, S. 25
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Abbildung 2: Schulformempfehlungen der abgebenden öffentlichen Grundschulen, in Prozent,
2014 bis 2023
(a) Münster insgesamt
(b) Nur Münster-Südost
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2014/15 -2023/24; eigene Berechnung, eigene Darstellung.
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Fazit:
Nach der Auswertung der Kennzahlen und der von der WIB dargestellten Argumente, ist die Schul-
verwaltung davon überzeugt, mit der Planung einer neuen Gesamtschule in Angelmodde zu einem
wohnortnahen, bedarfsgerechten Angebot in der Sekundarstufe in Münster-Südost beizutragen und
ein ausgewogenes Schulangebot mit Blick auf die Verortung im Stadtgebiet bereitzustellen.
Gemeinsames Lernen:
Im Zusammenhang mit dem prognostizierten Anstieg der Schüler*innenzahl ist auch von einem stei-
genden Bedarf an Beschulungskapazitäten für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im
Gemeinsamen Lernen in der Sekundarstufe I ausz ugehen. In den letzten Jahren konnten an den all-
gemeinbildenden weiterführenden Schulen in diesem Bereich in Münster zwar bedarfsdeckende Be-
schulungskapazitäten bereitgestellt werden, dies war allerdings nur dadurch möglich, dass auch drei
Gymnasien als Schulen des Gemeinsamen Lernens ausgewiesen wurden5. Dieses Vorgehen hat sich
nicht zuletzt aufgrund des Engagements dieser drei Schulen bewährt. Gleichzeitig könnten zusätzli-
che Beschulungskapazitäten für das Gemeinsame Lernen durch die Gründung einer neuen Gesamt-
schule gewährleistet werden.
Umland:
Im weiteren Verfahren ist es von hoher Bedeutung, gerade vor dem Hintergrund der Wiederaufnahme
der Treffen in der Stadtregion zum Thema SEP , frühestmöglich ein anlassbezogener Austausch mit
den betroffenen Kommunen des Umlandes aufzunehmen, um deren Belange und Einschätzungen in
den Prozess einfließen lassen und berücksichtigen zu können.
Zu 5. bis 7.
Mit dem Beschluss „Absichtserklärung zur Verlagerung des Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasiums
nach Angelmodde“ (V/0541/2022) wurde der Schule die Option zur Verlagerung nach Angelmodde
eröffnet. Durch den in dieser Vorlage vorgeschlagenen Beschluss zur Gründung einer neuen Ge-
samtschule am Standort in Angelmodde, kann die Option nicht weiterverfolgt werden.
Im Hinblick auf die bisherige Entwicklung des Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasiums zeigt sich zu-
nächst, dass die Anmeldezahlen in den letzten 10 Jahren stark schwankend waren. Obwohl die Schu-
le als 3 -zügiges Gymnasium festgelegt ist, wurde die für die Fortführung der Schule erforderliche
Mindestzahl von 50 Schüler*innen (zwei Eingangsklassen) pro Jahrgang in einigen Jahren nur durch
die Aufnahme von an anderen Schulen abgewiesenen Schüler*innen knapp erreicht. Im Schuljahr
2020/2021 wurde dieser Richtwert auch danach nicht erreicht.
Um die Attraktivität der Schule zu steigern, wurde 2020 der künstlerische Schwerpunkt im Bereich
Kultur, Kunst und Literatur gefestigt. Zudem wurde ein besonderes Augenmerk auf die digitale Aus-
stattung gelegt, um die Schule zu einer „Tab letschule“ weiterzuentwickeln. Seit dem vergangenen
Schuljahr 2023/2024 übernimmt das Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasium zudem die Funktion des
Bündelungsgymnasiums. Es war neben dem Geschwister-Scholl-Gymnasium das einzige Gymnasi-
um in Münster, an dem Schüler*innen im vergangen Jahr in der Einführungsphase der Oberstufe auf-
5 vgl. V/0653/2021 „Entwicklung der schulischen Inklusion in Münster“
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genommen werden konnten. Dieses Angebot wird stark nachgefragt. In Summe befinden sich aktuell
195 Schüler*innen in der Oberstufe (EF, Q1 und Q2).
Den 5. Jahrgang besuchen 56 Schüler*innen im aktuellen Schuljahr 2024/2025 (lt. amtlichen Schul-
daten).
Die prognostizierte Schüler*innenentwicklung zeigt, dass das Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasium
weiterhin benötigt wird, um dem steigenden Bedarf an Gymnasialplätzen gerecht zu werden. Der
leicht rückläufige Trend der prognostizierten Schüler*innenzahlen ab 2031 muss mit Vorsicht betrach-
tet werden, da er unter anderem von den demografischen Entwicklungen und der zukünftigen Bil-
dungslandschaft beeinflusst wird. Vor diesem Hintergrund ist der Verbleib der Schule am bisherigen
Standort „Sonnenstraße“ weiterhin sinnvoll.
Um die Schule für die Erfüllung ihres Bildungsauftrages gut aufzustellen, ist es erforderlich, im Rah-
men der vorhandenen Möglichkeiten Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen an der Immobilie
„Sonnenstraße“ zu prüfen, die im laufenden Schulbetrieb umgesetzt werden können und die Qualität
der Lern- und Arbeitsbedingungen verbessern. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die pädagogische
Arbeit zu optimieren und den Schulstandort attraktiver zu gestalten.
Mit dieser Entscheidung erklärt der Rat, dass das Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium mit seinem in
den letzten Jahren entwickelten Profil eine bedeutende Rolle in der Bildungslandschaft von Münster
spielt und auch weiterhin einen wichtigen P latz im System der Gymnasien einnehmen wird. Die be-
stehenden und steigenden Schüler*innenzahlen erfordern es, dass die Kapazitäten des Gymnasiums
auch genutzt werden. Das Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium soll daher eine Bestandsperspektive
erhalten, um auch in den kommenden Jahren den Bedarf an Gymnasialplätzen zu decken.
8. bis 11.
Mit dem Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck in der Vorlage
V/0437/2020 wurde das Raumprogramm zur 11-Zügigkeit des Schulzentrums Wolbeck vom Rat be-
schlossen. Nach erfolgtem VgV-Verfahren wurde das Architekturbüro BKS ARCHITEKTEN beauftragt
und die Projektbearbeitung im August 2022 aufgenommen. Im Laufe des Jahres 2023 wurden da-
raufhin zahlreiche gemeinsame Gespräche und Workshops mit Verwaltung, Architekturbüro und den
Schulen des Schulzentrums geführt, um die Bedarfe genauer abzustimmen, zu konkretisieren und
anzupassen. Im Juni 2024 wurde die Leistungsphase 2 abgeschlossen.
Im Zusammenhang mit der oben skizzierten Schulentwicklungsplanung für die Se kundarstufe I und
den damit einhergehenden dargestellten Überlegungen zur Schaffung eines weiteren Schulstandorts
auf dem ehemaligen Westfalen-Gelände in Gremmendorf/Angelmodde, wurde angesichts einer deut-
lich abgeschwächten Schüler*innenprognose und aufgrund der räumlichen Nähe zum Schulzentrum
Wolbeck vom Rat am 19.06.2024 beschlossen, vorerst die Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung
für die Sekundarstufe I abzuwarten und daraus Maßnahmen abzuleiten sowie konkret die Sanierung
und Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck ab Herbst 2024 zügig umzusetzen.
Die Planungen wurden daraufhin nach Abschluss der Leistungsphase 2 pausiert, um zu verhindern,
dass Setzungen vorgenommen werden, die den künftigen Entwicklungen und damit Entscheidungen
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und Gestaltungsspielräumen der Politik vorgreifen würden.
Der Entscheidung des Rates vom 19.06.2024 folgend, hat die Verwaltung daher eine Neuausrichtung
der bisherigen Planung auf Grundlage der bestehenden 9 Züge geprüft, um die bereits vorhandenen
Raumdefizite auszugleichen und einen Ersatz für die Fertigbauklassen zu schaffen. Auf der Grundla-
ge der Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufe I im Zusammenhang mit der Errichtung einer
neuen Schule auf dem ehemaligen Westfalen-Gelände in Angelmodde unabhängig von deren Schul-
form wird ein Bedarf zur Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck auf die bisher geplanten 11 Züge
nicht erwartet.
Bei der zu aktualisierenden Planung ist eine planerische Reserve für eventuelle zukünftige Zügig-
keitserweiterungen vorgesehen. Ansatz ist, dass diese Reserve auch für temporäre Überhänge bzw.
Mehrklassenbildungen in einzelnen Jahrgangsstufen genutzt werden kann. Die berücksichtigte Re-
serve ist so groß, dass entweder die Realschule Wolbeck oder das Gymnasium Wolbeck inkl. Ober-
stufe zukünftig noch um einen vollen Zug erweitert werden könnte. Die Reserve soll allerdings bis zu
einer potenziellen Erhöhung der Zügigkeit keiner Schulform fest zugeordnet sein. Dieser Ansatz deckt
den Schulraumbedarf flexibel ab und greift den Kerngedanken eines Schulzentrums hinsichtlich einer
Flexibilität und Reaktionsmöglichkeit bei sich ergebenden Änderungen auf.
Die Verwaltung hat daher auf der Basis der gemeinsam mit den Schulen im Schulzentrum einver-
nehmlich entwickelten Vorplanungen ein neues Raumprogramm für 9 Züge plus Reserve entwickelt,
das folgende Räume umfasst (gesamt ca. 2.385 qm):
11 Unterrichtsräume mit ca. 65 qm
15 Differenzierungsräume mit ca. 30 qm
3 Naturwissenschaftliche Fachräume mit ca. 75 qm
2 Naturwissenschaftliche Fachräume mit ca. 90 qm
1 Musikraum mit ca. 75 qm
1 Oberstufenraum mit ca. 50 qm
1 Selbstlernzentrum für das Schulzentrum mit ca. 85 qm
1 Verwaltungsbereich (Gymnasium) mit ca. 200 qm
1 Verwaltungsbereich (Realschule) mit ca. 105 qm
1 Verwaltungsbereich (Hauptschule) mit ca. 80 qm
1 Sammlungsflächen diverser Fachräume mit ca. 220 qm
zzgl. einer noch festzulegenden Fläche für die Musikschule Wolbeck
Auf dieser Grundlage und dem Planungsstand der Leistungsphase 2 erfolgt nun mit höchster Priorität
und Dringlichkeit die Weiterplanung, wobei zunächst die Leistungsphase 2 aufgrund der geänderten
Rahmenbedingungen teilweise wiederholt werden muss. Ziel ist, möglichst schnell die Leistungspha-
sen 2 und 3 zu durchlaufen, um den Baubeschluss für das kommende Jahr 2025 vorzubereiten.
Um Kosten sowie Zeit zu sparen, soll auf der bisherigen Planung so weit wie möglich aufgebaut wer-
den. Die in zahlreichen Gesprächen und intensiven Workshops zusammen mit den Schulen des
Schulzentrums erarbeitete Verortung und Ausgestaltung der Verwaltungsbereiche sowie die übrigen
bisher geplanten Änderungen im Bestand sollen möglichst bestehen bleiben.
- 11 -
V/0711/2024
Dabei hat sich im vergangenen Jahr herausgestellt, dass entgegen dem beschlossenen Raumpro-
gramm aus der Vorlage V/0437/2020 aufgrund geänderter Anforderungen und Rahmenbedingungen
zusätzliche gerechtfertigte Bedarfe bestehen. Einige Anpassungen waren u.a. erforderlich, weil sich
der im Rahmen der Machbarkeitsstudie angenommene Zustand von einigen Bestandsräumen bei
konkreterer Inaugenscheinnahme als nicht reali stisch bzw. konform mit den Anforderungen an
Raumstandards (u.a. Brandschutz, TGA, Größe) herausgestellt hat. Weiterhin haben sich im weiteren
Prozess Optionen eröffnet, das notwendige Raumprogramm im Range der Flächenwerte des Muster-
raumprogrammes anzupassen, um den im Zeitfortschritt (Jahre 2019 bis 2023) aktualisierten Raum-
bedarf der Schulen zu decken.
Insbesondere bei den Sammlungs- und Naturwissenschaftsräumen bestehen Bedarfe, um die Schule
zukunftssicher gestalten zu können und die Rahmenbedingungen für das Kerngeschäft des Unterrich-
tens zu schaffen. Diese Bedarfe bestehen auch unabhängig von einer reduzierten Erweiterung auf
volle 9 bzw. 10 Züge und entsprechen den aktuellen Empfehlungen für Schulen dieser Größenord-
nung diverser anderer Städte. Die Notwendigkeit zusätzlicher Sammlungsflächen ergab sich insbe-
sondere durch die Abstimmung von Verlagerungen einzelner Fachräume im Laufe des Planungspro-
zesses zur Bündelung jeweiliger Unterrichtsbereiche. Eine weitere Notwendigkeit ist darin begründet,
dass Sammlungsflächen bisher unterdurchschnittlich in einem Schulzentrum dieser Größenordnung
vorhanden sind.
Zusätzlich besteht an der Hauptschule Wolbeck regelmäßig die Notwendigkeit zweier zusätzlicher
Klassenräume aufgrund der dort stark steigenden Schül er*innenzahlen ab der Jahrgangsstufe 7 so-
wie der bekannten Anforderungen an Differenzierung.
Im Grundsatzbeschluss (s. Vorlage V/0437/2020) wurde zu diesen Veränderungen bereits vorgrei-
fend ausgeführt, dass „im weiteren Planungs- und Wettbewerbsverfahren […] Verschiebungen inner-
halb der Gesamtfläche des Raumprogramms möglich und wahrscheinlich [sind]“, was somit erwar-
tungsgemäß auch erfolgt ist. Im Gegenzug hierfür wurden andere im Grundsatzbeschluss ausgewie-
sene Räume, wie die beiden Kunsträume und ein In formatikraum nicht weiter zusätzlich eingeplant
und stattdessen die naturwissenschaftlichen Räume priorisiert.
Die Schulverwaltung wird dabei für die Übergangszeit bis zur Fertigstellung der baulichen Maßnah-
men Lösungen für die (ggf. zusätzlichen) Raumbedarfe entwickeln und mit den Schulen abstimmen.
Zu 12.
Mit der Vorlage V/0420/2020 wurde der Grundsatzbeschluss zum Aus -/Umbau der Realschule im
Kreuzviertel zur 4 -Zügigkeit sowie zur Errichtung eines weiteren Sporthallensegments gefasst. Die
Verwaltung wurde beauftragt, zur Vorbereitung der Vergabe der Architektenleistung ein VgV -
Verfahren zur Erlangung des Planungskonzeptes einschl. Kostenermittlung für die Erweiterung der
Realschule im Kreuzviertel einschließlich Sporthalle durchzuführen und anschlie ßend auf dieser
Grundlage den Errichtungsbeschluss herbeizuführen. Bis zur Fertigstellung der baulichen Erweite-
rung wurde zum Schuljahr 2021/2022 die Aufnahmekapazität auf 3 Züge begrenzt (V/0586/2020). Um
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V/0711/2024
Synergieeffekte zu erzielen, sollte die erforderliche energetische Sanierung mit der Erweiterung ge-
plant werden (V/0676/2021).
Das durch das VgV -Verfahren beauftragte Architekturbüro hat im Zusammenhang mit der Erweite-
rung auch die energetische Sanierung geprüft. Das Ergebnis der Planung erwies sich als u nwirt-
schaftlich sowie unbefriedigend und wurde daher gestoppt.
Wie in den Ausführungen der SEP der WIB dargestellt, sind die beschlossenen Maßnahmen an der
Realschule im Kreuzviertel neu zu bewerten. Dies soll im Kontext des Gesamtberichts zur SEP (siehe
V/0341/2024) im Frühjahr 2025 erfolgen, um belastbarere Aussagen treffen zu können.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
- Anlage A
- Anlage 1: Kurzbericht WIB
- Anlage 2: Lageplan zur Machbarkeitsstudie
- Anlage 3: Aktualisiertes Raumprogramm für das SZ Wolbeck
Anlage 1 Bericht_SEP_SekI_Münster
45929 Zeichen
WIB Consult GmbH Bildung planen. Zukunft gestalten. Schulentwicklungsplanung in der Stadt Münster Kurzbericht für die Sekundarstufe I Wuppertal, Oktober 2024 WIB Consult GmbH An-Institut der Bergischen Universität Wuppertal Dornröschenweg 33 42111 Wuppertal https://wib-consult.de Autor*innen: Dr. Anna M. Makles Kontakt: Tel.: +49(0)151-58010281; E-Mail: anna.makles@wib-consult.de Bildquelle Titelbild: Andra Piacquadio, 3758105, www.pexels.com Inhaltsverzeichnis i Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ....................................................................................................................... 1 2 Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster ............................. 1 2.1 Bevölkerungsentwicklung ........................................................................................ 1 2.2 Entwicklung der Schülerzahl ................................................................................... 2 2.3 Entwicklung der Zahl der Schulen ........................................................................... 3 3 Prognose der Schülerzahl in der Sek. I ........................................................................... 4 4 Monitoring und abzuleitende Maßnahmen ...................................................................... 5 4.1 Schülerzahlprognose und Schulkapazität in verschiedenen Szenarien ................... 5 4.2 Überbrückungsmaßnahmen ...................................................................................17 4.3 Schulform in Angelmodde ......................................................................................19 5 Zusammenfassung ........................................................................................................29 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis ...................................................................................31 Einleitung 1 1 Einleitung Mit der Vorlage V/0341/2024 hat der Ausschuss für Schule und Weiterbildung der Stadt Müns- ter beschlossen, dass die Schulverwaltung einen Schulentwicklungsplan (SEP) betreibt, der der Logik des „3-Säulen-Modells“ folgt. Diese wurde in dem im Oktober 2023 durch das WIB – Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung vorgelegten Bericht (vgl. Makles et al. 2023 1) entwickelt. Diese SEP wird gerade betrieben und die Gesamtergebnisse für die Pri- marstufe und die Sekundarstufe I und II werden Ende des ersten Quartals 2025 präsentiert. Gleichzeitig wurde im Ausschuss zur Kenntnis genommen, dass einzelne Ergebnisse für die Sek. I bereits im Herbst 2024 vorgelagert präsentiert werden um auf dieser Grundlage in enger Abstimmung mit dem begleitenden politischen Arbeitskreis Maßnahmen abzuleiten. Der vor- liegende Kurzbericht fasst die ersten Ergebnisse für die Sek. I auf dieser Basis zusammen. 2 Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster Anhand schulstatistischer Daten des Landes NRW und weiterer Daten der Stadt Münster las- sen sich die Entwicklungen in der Bevölkerung, der Schulzahl, der Schülerzahl2 sowie die Ver- teilung der Schüler*innen auf die unterschiedlichen Schulformen und Schulen nachzeichnen. Die nachfolgend dargestellten statistischen Kennzahlen dienen dazu, die Situation in der Bil- dungslandschaft der Stadt Münster zu skizzieren und aufzuzeigen, mit welchen zukünftigen Entwicklungen in der Sek. I zu rechnen ist. Basierend auf dieser Grundlage können Annahmen hinsichtlich der künftig zu erwartenden Schülerzahl an den öffentlichen weiterführenden Schu- len getroffen werden und Maßnahmen abgeleitet werden. 2.1 Bevölkerungsentwicklung Die Stadt Münster verzeichnet seit ca. 2016 einen Bevölkerungszuwachs in der Altersgruppe der 10- bis unter 16-Jährigen (vgl. Abbildung 1 ). Die aktualisierte kleinräumige Bevölkerungs- prognose (vgl. auch V/0093/2024) geht davon aus, dass dieser Zuwachs bis zum Jahr 2030 fortschreitet und dass 2030 ca. 16.800 Einwohner*innen dieser Altersgruppe in Münster leben werden. Ab 2030 nimmt deren Zahl wieder leicht ab und liegt 2033 bei rd. 16.300. Ausgehend vom Bevölkerungsbestand des Jahres 2023 wird die Zahl der Einwohner*innen in dieser Al- tersgruppe bis 2030 voraussichtlich um rd. 1.000 steigen und um ca. 500 bis zum Jahr 2033. 1 Makles, A.M., Piegeler, M., Schneider, K., Zuchanek, K.J. (2023): Externe Begleitung der Schulentwicklungs- planung der weiterführenden Schulen in der Stadt Münster, Bericht, Bergische Universität Wuppertal. 2 Der Begriff ‚Schülerzahl‘ wird als feststehender Begriff einer statistischen Kennzahl verstanden und ist nicht zu verstehen als Schüler*innen-Gruppe. Der Begriff wird daher im vorliegenden Text nicht gendersensibel ver- wendet. Dies gilt im Weiteren auch für andere statistische Kennzahlen, die auf ‚Zahl‘ enden. Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster 2 Abbildung 1: Bevölkerungsentwicklung und -prognose nach Altersgruppe Quelle: Stadt Münster, Fortschreibung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose (KBP) 2022-2033, Anpassungs- rechnung 2023; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 2.2 Entwicklung der Schülerzahl Die Zahl der Schüler*innen in der Sek. I war, entgegen der vergangenen Bevölkerungsent- wicklung (vgl. Abschnitt 2.1) bis 2019 insgesamt leicht rückläufig. Erst ab 2019 ist ein Zuwachs in der Schülerzahl zu erkennen. Der deutliche Zuwachs im Jahr 2023 resultiert aus der Um- setzung des neunjährigen gymnasialen Bildungsgangs und wird durch die nun vorhandenen sechs Jahrgänge in der Sek. I (Klassenstufe 5 bis 10) verursacht. Die Entwicklung zeigt sich gleichermaßen insgesamt als auch nur für die Schulen des öffentlichen Schulträgers (Stadt Münster). In den privaten Schulen ist die Schülerzahl in der Sek. I seit Jahren auf einem Niveau von rd. 3.000, auch wenn die Zahl bis 2022 leicht rückläufig war. Die Privatschulbesuchsquote (Anteil der Schüler*innen die eine private Schule besuchen an der gesamten Schülerschaft) lag 2023 bei 20,05%, der höchste Wert wurde 2017 mit 20,75% erreicht. Die hohe Privatschul- besuchsquote spiegelt die Bedeutung der privaten insb. bischöflichen Schulen in Münster wi- der. Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster 3 Abbildung 2: Entwicklung der Schülerzahl in der Sek. I nach Schulträger, 2014 bis 2023 Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2014/15-2023/24; eigene Berechnung, eigene Darstellung. Hinweise: Ohne Schüler*innen an Förderschulen. 2.3 Entwicklung der Zahl der Schulen Wie die Kennzahlen des Abschnitts 2.1 und 2.2 gezeigt haben, verzeichnete die Stadt Münster bis 2016 einen Bevölkerungsrückgang in der Altersgruppe der 10 - bis unter 16-Jährigen und bis 2019 einen Rückgang in der Zahl der Schüler*innen in der Sek. I. Analog ist auch die Zahl der Schulen und des zur Verfügung stehenden Schulraums gesunken. Zum Schuljahr 2023/24 ist die Stadt Münster Träger von 25 Schulen der Sek. I (ohne Förderschulen). Eine Schule davon, di e Sekundarschule, ist auslaufend gestellt und nimmt seit dem Schuljahr 2020/21 keine Schüler*innen in den 5. Jahrgang mehr auf. 2024/25 ist am Standort der Sekundarschule eine dritte Gesamtschule dazugekommen. Die rückläufige Entwicklung in der Zahl der weiter- führenden Schulen ist maßgeblich durch die Schließung von Hauptschulen und Realschulen zu erklären, was wiederum durch ein geänderte s Anwahlverhalten der Familien beim Über- gang von der Primar- in die Sekundarstufe I erklärt werden kann (vgl. dazu Makles et al. 2023, S. 30 ff.); Hauptschulen stellen sich zunehmend als unbeliebt dar und eine Trendwende scheint diesbezüglich nicht erkennbar. Eine rückläufige Nachfrage nach Realschulen lässt sich durch die elterliche Präferenz für Gesamtschule n erklären (vgl. ebenda) . Die Anzahl der öf- fentlichen Gymnasien ist mit 11 im gesamten Betrachtungszeitraum konstant geblieben. Auch Prognose der Schülerzahl in der Sek. I 4 die Zahl der Schulen in privater Trägerschaft , 6 insgesamt, ist in diesem Zeitraum konstant geblieben. Abbildung 3: Entwicklung der Zahl der Schulen nach Schulform und Schulträger, 2014 bis 2023 Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2014/15-2023/24; eigene Berechnung, eigene Darstellung. Hinweis: Ohne Förderschulen. 3 Prognose der Schülerzahl in der Sek. I Entsprechend des im Oktober 2023 vom WIB vorgelegten Berichts (vgl. Makles et al. 2023 ) erfolgt die Prognose der Schülerzahl in der Sek. I gesamtstädtisch und beruht auf der so g. Beschulungsquote, d.h., auf dem Verhältnis Schüler*innen an öffentlichen Schulen zu Einwoh- ner*innen im entsprechenden Alter. Zur Prognose der Schülerzahl ab 2024 wird die durch- schnittliche Beschulungsquote der letzten drei Jahre verwendet (2021 bis 2023) und die tat- sächliche Entwicklung der altersrelevanten Bevölkerung bis 2023 berücksichtigt. Mit Hilfe der Bevölkerungsprognose und der durchschnittlichen Beschulungsquote wird so die Schülerzahl insgesamt für die Sek. I abgeschätzt. Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 5 Abbildung 4: Bisherige und voraussichtliche Einwohner - und Schülerzahlentwicklung in der Sek. I an öffentlichen Schulen, 2014 bis 2033 Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2014/15-2023/24 und Fortschreibung der kleinräumigen Bevölke- rungsprognose (KBP) 2022-2033, Anpassungsrechnung 2023; eigene Berechnung, eigene Darstellung. Hinweis: Ohne Förderschulen und Förderschüler*innen. Analog zur Bevölkerung wird prognostiziert, dass die Schülerzahl in der Sek. I zunächst weiter steigt, im Jahr 2030 bei mehr als 14.000 ihren Höhepunkt erreicht und dann wieder leicht ab- nimmt. Im Jahr 2033, dem Ende des Prognosehorizonts, wird die Schülerzahl voraussichtlich bei etwas unter 13.700 liegen. Im Vergleich zur Prognose des Schuljahres 2021 (Prognose 2022 bis 2030, vgl. Makles et al. 2023, S. 93- 95) wird die Schülerzahl mit der aktualisierten Bevölkerungsprognose somit um rd. 500 (bzw. rd. 300 bei Verwendung der durchschnittlichen Beschulungsquote aus drei Jahren, vgl. ebenda, S. 94) Schüler*innen geringer ausfallen. 4 Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 4.1 Schülerzahlprognose und Schulkapazität in verschiedenen Szenarien Die Kapazität der öffentlichen Schulen nach Klassenfrequenzrichtwert (kurz: KFRW) wird über die Formel Zügigkeit je Schule × Anzahl Jahrgänge je Schule × Klassenfrequenzrichtwert je Schule nach Schulform ermittelt und beträgt in der Stadt Münster zum Schuljahr 2023 13.826 Schulplätze (vgl. Tabelle 1). Ab dem Schuljahr 2024 steigt die Zahl der Schulplätze durch die aufwachsend gestartete neue Gesamtschule Münster -West (4 Züge) und die Erhöhung der Erich-Klausener-Schule um einen Zug (von 3 auf 4) linear an. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 6 Schulplätze bis 2025 durch die auslaufende Sekundarschule. Zum Schuljahr 2029 werden so- mit 14.388 Schulplätze verfügbar sein und – sofern keine weiteren Maßnahmen zur Reduktion oder Erhöhung der Kapazitäten durchgeführt werden – ab da unverändert bleiben. Tabelle 1: Zügigkeit an bestehenden öffentlichen Schulen der Sek. I nach Schulform, 2023 Schulform Züge Jahrgänge KFRW KFHW Schulplätze nach KFRW Schulplätze nach KFHW Hauptschule 9 6 24 30 1.296 1.620 Realschule 19 6 27 28 3.078 3.192 Gesamtschule 10 6 25 27 1.500 1.620 Gymnasium 46 6 27 29 7.452 8.004 PRIMUS- Schule (Sek. I) 2 6 25 29 300 348 Sekundar- schule+ 4 2 25 29 200 232 Summe 90 . . . 13.826 15.016 Quelle: Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung, div. Dokumente und VO zu § 93 (2) SchulG; eigene Zusammenstellung. Hinweis: Ohne Förderschulen; KFHW: Klassenfrequenzhöchstwert; +auslaufend. Gesamtstädtisch betrachtet würde somit die Zahl der Schulplätze nach KFRW ausreichen um die Schüler*innen aufzunehmen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn sich die Schüler*innen proportional zum Schulplatzangebot auf alle Schulformen und auf alle Jahrgänge verteilen würden. Dies ist nicht anzunehmen, da es auch in der Vergangenheit nicht beobachtet wurde (vgl. Makles et al. 2023 und Abschnitt 4.3). Folglich muss angenommen werden, dass der Schulplatzbestand, insbesondere an Gesamtschulen, Realschulen und Gymnasien nicht aus- reichen wird. Darüber hinaus gibt es weitere Aspekte die bezüglich der Beurteilung des Schul- platzbestands und - bedarfs i.V.m. der Schülerzahlprognose berücksichtigt werden müssen. Zum einen sind Schulplatzerweiterungen im Bestand vorgesehen. Die Realschule im Kreuz- viertel (kurz: RiK) und das Schulzentrum Wolbeck (kurz: SZ Wolbeck) sollen ab 2026 bzw. 2028 erweitert werden (vgl. u.a. V/0420/2020, V/0437/2020 und V/0637/2022 sowie Makles et al. 2023, S. 95 ff.) Das dreizügige Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium (kurz: Schlaun) ist nach Aussage des Schulträgers stark sanierungsbedürftig, kann aber im Bestand nicht saniert werden. Im Stadtteil Angelmodde (Münster-Südost) wird aufgrund der Stadtteilentwicklung mit einem starken Bevölkerungszuwachs gerechnet. Auch aus diesem Grund ist dort ein Areal perspektivisch für einen neuen Schulstandort vorgesehen. Offen ist noch, welche Schulform dort entstehen kann. All diese Aspekte müssen in ihrem wechselseitigen Zusammenhang bei der Ableitung von konkreten Maßnahmen berücksichtigt werden. Dies erfolgt nachfolgend auf Basis von verschiedenen Szenarien und Kennzahlen. Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 7 Hintergrund zu den Szenarien Zum Höchststand der Schülerzahl in der Sek. I im Jahr 2 030 wird mit über 14.000 gerechnet (vgl. Abschnitt 3 ). Wenn die Schülerzahl bis 2030 also nicht so stark steigt wie noch 2022 angenommen wurde, die Bevölkerungsentwicklung in Südost deutlich dynamischer sein wird als in den anderen Stadtbezirken, das Schlaun am aktuellen Standort abgängig ist und in An- gelmodde eine neue Schule entstehen könnte, müssen folgende Fragen gestellt werden: • Sollten dann die Erweiterungen des SZ Wolbeck und der RiK verworfen werden? • Soll in Angelmodde eine neue weiterführende Schule als Ersatzneubau für das Schlaun entstehen? • Soll eine weitere Gesamtschule in Angelmodde entstehen und das Schlaun auslaufend 3 gestellt werden? Sollte das Schlaun direkt, d.h. ab 2025 auslaufend gestellt werden oder erst ab 2029, wenn die neue Gesamtschule den Betrieb4 aufnehmen kann? Denn: die Erweiterung des SZ Wolbeck, die Erweiterung der RiK und die Errichtung einer neuen vierzügigen Gesamtschule sind als Gesamtmaßnahmenpaket mit der prognostizierten Schülerzahl rechnerisch nicht vereinbar. Darüber hinaus kann auch angenommen werden, dass auf Grund der Bevölkerungsentwicklung in Münster-Südost, verschiedener Aspekte und Probleme beim Um- bzw. Anbau an Schulen im laufenden Schulbetrieb und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit die Neuerrichtung einer Schule in diesem Zusammenhang sinnvoller er- scheint, als die Erweiterung des SZ Wolbeck und der RiK bei gleichzeitiger Aufgabe des po- tenziellen neuen Schulstandorts in Angelmodde. Szenario 1 In diesem Szenario werden folgende Annahmen getroffen: • Die RiK und das SZ Wolbeck werden nicht erweitert • Das Schlaun zieht zum Schuljahr 2029 nach Angelmodde in einen Ersatzneubau und läuft dort mit einem Zug mehr als bisher (4 Züge statt 3) Unter diesem Szenario erhöht sich die Zahl der Schulplätze nach KFRW insgesamt effektiv um 162 (27 Schüler*innen × 6 Jahrgänge), da das Schlaun um einen Zug erweitert wird. Würde das Schlaun ab dem Schuljahr 2029/30 in Münster-Südost seinen Standort haben, würde sich dort die Zahl der Schulplätze und Schüler*innen sprunghaft erhöhen und ab 2029 bis 2034 zudem weiter steigen (+1 Zug aufwachsend ab 2029). Die Zahl der Schulplätze in der Innen- stadt reduziert sich sprunghaft um 486 (3 Züge × 27 Schüler*innen × 6 Jahrgänge) und ver- bleibt dann auf diesem Niveau. Zum Schuljahr 2034 wäre der Schulplatz in allen vier Zügen 3 Die Annahme wird getroffen, da das Schlaun am Standort nicht sanierungsfähig ist und in diesem Fall der Standort in Angelmodde nicht zur Verfügung stehen würde. 4 Bei dem Jahr 2029 handelt es sich um eine Abschätzung des Schulträgers. Eine Verschiebung des Jahres ist nicht auszuschließen. Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 8 und allen sechs Jahrgängen der Sek. I am neuen Standort verfügbar (vgl. Tabelle 2 und Ab- bildung 5). Tabelle 2: Schülerzahl und Schulkapazität in der Sek. I an öffentlichen Schulen, Szenario 1, gesamtstädtisch Jahr Ist: SuS in der Sek. I (inkl. G9-Si- mulation) Prognose: SuS in der Sek. I Kapazität nach KFRW (Ist) Kapazität nach KFRW (Soll) Kapazität nach KFHW (Ist) Kapazität nach KFHW (Soll) 2019 12.571 . 14.151 14.151 15.423 15.423 2020 12.677 . 14.051 14.051 15.307 15.307 2021 12.722 . 13.951 13.951 15.191 15.191 2022 12.963 . 13.926 13.926 15.132 15.132 2023 13.191 . 13.826 13.826 15.016 15.016 2024 . 13.246 13.853 13.853 15.036 15.036 2025 . 13.401 13.880 13.880 15.056 15.056 2026 . 13.538 14.007 14.007 15.192 15.192 2027 . 13.686 14.134 14.134 15.328 15.328 2028 . 13.900 14.261 14.261 15.464 15.464 2029 . 13.989 14.388 14.415 15.600 15.629 2030 . 14.045 14.388 14.442 15.600 15.658 2031 . 14.036 14.388 14.469 15.600 15.687 2032 . 13.856 14.388 14.496 15.600 15.716 2033 . 13.670 14.388 14.523 15.600 15.745 Quellen: Siehe Abbildungen 1 bis 4 und Tabelle 1. Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 9 Abbildung 5: Bisherige und voraussichtliche Einwohner - und Schülerzahlentwicklung in der Sek. I an öffentlichen Schulen, Szenario 1, 2014 bis 2033 (a) Münster insgesamt (b) Nur Münster-Südost Quellen: Siehe Abbildungen 1 bis 4 und Tabelle 1. Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 10 In diesem Szenario würde zum Höchststand der Schülerzahl im Jahr 2030 ein Schulplatzüber- schuss von rd. 400 Schulplätzen beobachtet (vgl. Tabelle 2). In Münster-Südost würde sich die Situation bis zur Aufnahme des Schulbetriebs des Schlauns in Angelmodde jedoch an- spannen. Zwischen 2024 und 2028 besteht ein Schulplatzdefizit von bis zu 200 Schulplätzen (vgl. Abbildung 5 (b)). Es ist zudem möglich, dass auch bis 2032 ein Schulplatzdefizit vorliegt, da die Schüler*innen des Schlaun, die aus der Innenstadt „mit umziehen“ zur prognostizierten Schülerzahl ab 2029 addiert werden müssen . Gemessen am Klassenfrequenzhöchstwert (kurz: KFHW) wäre ein Schulplatzdefizit in Südost nur zum Schuljahr 2028 vorhanden (ohne Abbildung/Tabelle). Dafür müssten aber die Kapazitäten in allen Jahrgängen und auch in der Hauptschule Wolbeck vollständig ausgeschöpft werden. Szenario 2a In diesem Szenario werden folgende Annahmen getroffen: • Die RiK und das SZ Wolbeck werden nicht erweitert. • Das Schlaun wird ab 2025 auslaufend5 gestellt. • In Angelmodde entsteht eine vierzügige Gesamtschule, die 2029 aufwachsend den Schul- betrieb aufnimmt. In diesem Szenario würden ab 2025 keine Schüler*innen in den 5. Jahrgang des Schlauns aufgenommen. Der 6. Jahrgang des Jahres 2025 wäre zum Ende des Schuljahres 2032/33 der letzte Jahrgang der das Schlaun nach der 13. Jahrgangsstufe verlässt und die Schule somit zum Schuljahr 2033/34 ausgelaufen. Pro Jahr reduziert sich so die Zahl der verfügbaren Plätze in der Sek. I nach KFRW um 81 Schulplätze (3 Züge x 27 Schüler*innen) . Die vierte Gesamtschule nimmt ab 2029 den Schulbetrieb aufwachsend auf, d.h. dass sich die Zahl der verfügbaren Schulplätze nach KFRW ab 2029 jährlich um 100 Schulplätze (4 Züge x 25 Schü- ler*innen) erhöht (vgl. Tabelle 3 und Abbildung 6). Zum Schuljahr 2034 wäre der Schulplatz in allen vier Zügen und allen sechs Jahrgängen der Sek. I verfügbar. 5 Die Annahme wird getroffen, da das Schlaun am Standort nicht sanierungsfähig ist und in dieser Variante kein Standort für einen Ersatzneubau vorgesehen ist. Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 11 Tabelle 3: Schülerzahl und Schulkapazität in der Sek. I an öffentlichen Schulen, Szenario 2a, gesamtstädtisch Jahr Ist: SuS in der Sek. I (inkl. G9-Si- mulation) Prognose: SuS in der Sek. I Kapazität nach KFRW (Ist) Kapazität nach KFRW (Soll) Kapazität nach KFHW (Ist) Kapazität nach KFHW (Soll) 2019 12.571 . 14.151 14.151 15.423 15.423 2020 12.677 . 14.051 14.051 15.307 15.307 2021 12.722 . 13.951 13.951 15.191 15.191 2022 12.963 . 13.926 13.926 15.132 15.132 2023 13.191 . 13.826 13.826 15.016 15.016 2024 . 13.246 13.853 13.853 15.036 15.036 2025 . 13.401 13.880 13.799 15.056 14.969 2026 . 13.538 14.007 13.845 15.192 15.018 2027 . 13.686 14.134 13.891 15.328 15.067 2028 . 13.900 14.261 13.937 15.464 15.116 2029 . 13.989 14.388 14.083 15.600 15.273 2030 . 14.045 14.388 14.102 15.600 15.294 2031 . 14.036 14.388 14.202 15.600 15.402 2032 . 13.856 14.388 14.302 15.600 15.510 2033 . 13.670 14.388 14.402 15.600 15.618 Quellen: Siehe Abbildungen 1 bis 4 und Tabelle 1. Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 12 Abbildung 6: Bisherige und voraussichtliche Einwohner - und Schülerzahlentwicklung in der Sek. I an öffentlichen Schulen, Szenario 2a, 2014 bis 2033 (a) Münster insgesamt (b) Nur Münster-Südost Quellen: Siehe Abbildungen 1 bis 4 und Tabelle 1. In diesem Szenario wäre zum Höchststand der Schülerzahl im Jahr 2030 ein minimaler Schul- platzüberschuss von rd. 50 Schulplätzen zu beobachten (vgl. Tabelle 3). In Münster-Südost Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 13 würde sich die Situation bis zum Ende des Prognosehorizonts anspannen. Zwischen 2024 und 2032 besteht ein Schulplatzdefizit von bis zu 200 Schulplätzen (vgl. Abbildung 6). Auch ge- messen am KFHW wäre in Südost ein marginales Schulplatzdefizit vorhanden (ohne Abbil- dung/Tabelle). Also auch dann, wenn die Kapazitäten in allen Jahrgängen und auch in der Hauptschule Wolbeck vollständig ausgeschöpft würden. Szenario 2b In diesem Szenario werden dieselben Annahmen getroffen wie in Szenario 2a. Die einzige Ausnahme besteht darin, dass das Schlaun ab 2029 auslaufend gestellt wird. Tabelle 4: Schülerzahl und Schulkapazität in der Sek. I an öffentlichen Schulen, Szenario 2b, gesamtstädtisch Jahr Ist: SuS in der Sek. I (inkl. G9-Si- mulation) Prognose: SuS in der Sek. I Kapazität nach KFRW (Ist) Kapazität nach KFRW (Soll) Kapazität nach KFHW (Ist) Kapazität nach KFHW (Soll) 2019 12.571 . 14.151 14.151 15.423 15.423 2020 12.677 . 14.051 14.051 15.307 15.307 2021 12.722 . 13.951 13.951 15.191 15.191 2022 12.963 . 13.926 13.926 15.132 15.132 2023 13.191 . 13.826 13.826 15.016 15.016 2024 . 13.246 13.853 13.853 15.036 15.036 2025 . 13.401 13.880 13.880 15.056 15.056 2026 . 13.538 14.007 14.007 15.192 15.192 2027 . 13.686 14.134 14.134 15.328 15.328 2028 . 13.900 14.261 14.261 15.464 15.464 2029 . 13.989 14.388 14.407 15.600 15.621 2030 . 14.045 14.388 14.426 15.600 15.642 2031 . 14.036 14.388 14.445 15.600 15.663 2032 . 13.856 14.388 14.464 15.600 15.684 2033 . 13.670 14.388 14.483 15.600 15.705 Quellen: Siehe Abbildungen 1 bis 4 und Tabelle 1. Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 14 Abbildung 7: Bisherige und voraussichtliche Einwohner - und Schülerzahlentwicklung in der Sek. I an öffentlichen Schulen, Szenario 2b, 2014 bis 2033 (a) Münster insgesamt (b) Nur Münster-Südost Quellen: Siehe Abbildungen 1 bis 4 und Tabelle 1. Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 15 Zum Höchststand der Schülerzahl im Jahr 2030 wäre der Schulplatzüberschuss ausreichend (bei rd. 400 Schulplätzen insgesamt ) Die Situation in Münster-Südost ist identisch mit der in Szenario 2a. Zwischenfazit zu den Szenarien Nach KFRW reicht der Schulplatz in der Übergangszeit in Münster-Südost in allen Szenarien nicht aus. Grundschüler*innen aus Münster-Südost werden bis 2029 (oder sogar noch darüber hinaus, siehe Abschnitt 4.1.2) auf Schulen anderer Bezirke gelenkt werden müssen, oder es müssten entlang des KFHW auch die Schulplätze der Hauptschule Wolbeck in allen Jahrgän- gen ausgeschöpft werden. Würde das Schlaun erst ab 2029 auslaufend gestellt (Szenario 2b), wäre die Situation in den verbliebenen Bezirken entspannter. Doch auch dann ist der gesamt- städtische Schulplatzüberschuss knapp bemessen. Szenarien 1, 2a und 2b ohne Hauptschulen Obwohl in allen Szenarien ein gesamtstädtischer Schulplatzüberschuss nach KFRW vorhan- den ist, muss berücksichtigt werden, dass die Zahl der Schulplätze nur ausreicht, wenn sich die Schüler*innen proportional zum Schulplatzangebot auf alle Schulformen und auf alle Jahr- gänge verteilen würden. Berücksichtigt man, dass nach KFRW 1.296 Schulplätze an Haupt- schulen existieren (über den gesamten Prognosezeitraum hinweg), die Schülerzahl in den Hauptschulen seit Jahren aber rückläufig ist (vgl. Abbildung 8), muss angenommen werden, dass die steigende Schülerzahl bis 2030 und darüber hinaus nicht an den Hauptschulen zu beobachten sein wird. Insofern wird der Schulplatz an den verbliebenen Schulformen auch gesamtstädtisch nicht ausreichen um die steigenden Schülerzahl aufzufangen. Daher sind in allen Szenarien, aber insb. in Szenario 2a, Überbrückungsmaßnahmen zu bedenken. Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 16 Abbildung 8: Entwicklung der Schülerzahl in der Sek. I an öffentlichen Schulen nach Schul- form, 2014 bis 2023 (a) Jahrgangsstufen 5-10 (a) Jahrgangsstufe 5 Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2014/15-2023/24; eigene Berechnung, eigene Darstellung. Hinweise: Ohne Schüler*innen an Förderschulen. Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 17 4.2 Überbrückungsmaßnahmen Um zu entscheiden, welche Schulformen und Schulen in den Szenarien die steigende Schü- lerzahl auffangen können, wird zunächst die Aufnahmekapazität der Schulen nach Schulform und die Auslastung geprüft. Abbildung 9 zeigt, wie sich die Kapazitäten, Anmeldungen und Aufnahmen beim Übergang von der 4. in die 5. Jahrgangsstufe in den vergangenen Jahren (inkl. 2024) entwickelt haben. Dargestellt ist die Summe der Kennzahlen nach Schulform der öffentlichen Schulen. Dabei sind hier auch die Anmeldungen und Übergänge privater Grund- schulen und Grundschulen außerhalb Münsters enthalten. Es zeigt sich, dass die Gesamtschulen auffällig hohe und stetig steigende Anmeldun- gen verzeichnen. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Stadt Münster ein vorge- zogenes Anmeldeverfahren für die Gesamtschulen praktiziert (vgl. dazu auch Makles et al. 2023, S. 30 ff.) Erst nach Abschluss der Anmeldungen an den öffentlichen Gesamtschulen haben die Eltern in einem weiteren Schritt die Möglichkeit, sich an den anderen Schulformen anzumelden. Die Anmeldezahlen könnt en die tatsächliche Nachfrage somit überzeichnen. Nichtsdestotrotz sind die Gesamtschulplätze des 5. Jahrgangs in jedem Jahr vollständig aus- gelastet (vgl. Abbildung 9) und auch in den folgenden Jahren und Jahrgängen sind alle Schul- plätze belegt (vgl. dazu später auch Abbildung 16). Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 18 Abbildung 9: Kapazitäten, Anmeldungen und Aufnahmen an öffentlichen Schulen der Sek. I, ausgewählte Schulformen, 2019 bis 2024 Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2019/20-2023/24 und Amt für Schule und Weiterbildung; eigene Berechnung, eigene Darstellung. Hinweise: Die Klassenbildungswerte zur Berechnung der Kapazitäten sind Tabelle 1 zu entnehmen; SuS: Schü- ler*innen; die Schulstatistik für das Schuljahr 2024/25 liegt noch nicht vor. Auch die Aufnahmekapazitäten der Realschulen sind fast erschöpft ( vgl. Abbildung 9, auch durch Ablehnungen an Gesamtschulen, siehe Abschnitt 4.3.3): Die Zahl der Anmeldungen liegt z.T. über der Zahl der Plätze und die Zahl der Schüler*innen in Jg. 5 i.d.R. über der Zahl der Anmeldungen. Lediglich die Aufnahmekapazitäten der Gymnasien sind noch nicht voll- ständig erschöpft (vgl. Abbildung 9). Zur Überbrückung der Situation bis 2029 bzw. 2032 kön- nen die Gymnasien also mehr Schüler*innen aufnehmen. Hier reichen die Aufnahmekapazi- täten nach KFRW und insb. nach KFHW auch dann aus, wenn das Schlaun auslaufend gestellt würde – zuletzt ging es beim Schlaun um rd. 50 Schüler*innen pro Jahrgang. Ggf. sollten dennoch noch andere temporäre Maßnahmen geprüft werden, z.B. die Mehrklassenbildung an Realschulen und Gymnasien mit entsprechenden Raumreserven, die temporäre Nutzung der Raumreserven anderer Schulen/Schulformen (insb. in Schulzentren) oder Containerstel- lung an Standorten mit entsprechenden Flächenreserven (auch an Gesamtschulen zu prüfen). Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 19 4.3 Schulform in Angelmodde Wenn in Angelmodde eine neue Schule entstehen soll, stellt sich unmittelbar die Frage nach der Schulform. Die Szenarien gehen davon aus, dass a) dort entweder ein vierzügiges Gym- nasium (als Ersatzneubau für das Schlaun) oder b) eine neue vierzügige Gesamtschule ent- steht. Anhand von vergangenen Entwicklungen in den einzelnen Schulformen und Stadtbezir- ken kann eine Entscheidung mit Hilfe von Kennzahlen ggf. abgeleitet bzw. unterstützt werden. Nachfrage Gesamtschulen Die Zahl der Anmeldungen an den öffentlichen Gesamtschulen ist jedes Jahr doppelt so hoch wie die Zahl der Plätze in Jahrgang 5 (vgl. Abbildung 9). Zwar ist das vorgezogene Anmelde- verfahren zu berücksichtigen, dennoch ist die Zahl der Aufnahmen hoch und am KFHW (vgl. ebeda). Darüber hinaus spricht der Schulformverbleib dafür, dass Eltern/Kinder tatsächlich Gesamtschulen nachfragen (vgl. auch Abbildung 16). In 2023 wurden nur 35 Schüler*innen aus den öffentlichen Gesamtschulen in andere Schulformen übergeben und nur 8 aus anderen Schulformen aufgenommen (ohne Abbildung/Tabelle). Im gesamten Zeitraum von 10 Jahren geht es hier um 121 Schüler*innen. Dass die Nachfrage hoch ist zeigt sich aber nicht nur an den Anmeldungen und dem Schulformverbleib sondern auch an den tatsächlichen Übergän- gen. Denn es gehen Schüler*innen aller Stadtbezirke und Grundschulen auf die öffentlichen Gesamtschulen über und nicht nur jene, für die das die wohnortnä chste Schule darstell en würde (vgl. Abbildung 10). Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 20 Abbildung 10: Übergänge auf öffentliche Gesamtschulen nach Stadtbezirk der abgebenden Grundschule, 2014 bis 2023 Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2014/15-2023/24; eigene Berechnung, eigene Darstellung. Hinweis: Ohne Übergänge aus Grundschulen außerhalb von Münster. Gymnasien Die Zahl der Anmeldungen an Gymnasien ist in den letzten vier Jahren wieder höher gewesen als in den Jahren davor , aber noch immer unter dem KFRW und deutlich unter dem KFHW (vgl. Abbildung 9). Die Zahl der Aufnahmen ist i.d.R. höher als die Zahl der Anmeldungen (vgl. ebenda), was die Vermutung aufwirft, dass hier auch Schüler*innen aufgenommen werden, die eigentlich eine andere Schulform besuchen wollten. Angebot Gesamtschulen Die Zahl der Schulplätze ist 2024 durch die dritte Gesamtschule auf insg. 350 bzw. 378 in den Eingangsklassen, d.h. im 5. Jahrgang gestiegen. Die Gesamtschulplätze sind dennoch in allen Jahrgängen voll (und über dem KFRW) belegt (vgl. vgl. Abbildung 9 und später auch Abbildung 16). Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 21 Gymnasien Die Zahl der Gymnasialzüge liegt aktuell bei 46 von insg. 90 Zügen (57 von 108, wenn private Gymnasien berücksichtigt werden), die Zahl der Schulplätze in Jahrgang 5 liegt 2023 bei 1.242 nach dem KFRW und bei 1.334 nach dem KFHW. Stellt man dieser Platzzahl die Zahl der Schüler*innen mit uneingeschränkter Gymnasialempfehlung gegenüber (1.153 Schüler*innen in 2023) ist die Zahl der Plätze um rd. 100 nach KFRW höher (vgl. Abbildung 11). Auch die Klassenstärke, im 5. und den weiteren Jahrgängen, lässt bei einem KFRW von 27 noch wei- tere Aufnahmen zu (vgl. Abbildung 12). Hinzu kommt, dass die Gymnasialplätze nicht in allen Jahrgängen voll belegt sind, da Schüler*innen z.B. auf andere Schulformen querversetzt wer- den (vgl. Abbildung 13). Dies wirft zumindest die Frage auf, ob die Schulform, auf die die Grundschüler*innen übergehen, tatsächlich die gewünschte oder passende Schulform ist. Abbildung 11: Schulformempfehlungen der abgebenden öffentlichen Grundschulen, 2014 bis 2023 Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2014/15-2023/24; eigene Berechnung, eigene Darstellung. Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 22 Abbildung 12: Durchschnittliche Klassengröße je öff entliches Gymnasium und Jahrgangs- stufe, 2014 bis 2023 Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2014/15-2023/24; eigene Berechnung, eigene Darstellung. Hinweis: Ohne Schlaun und ohne Gymnasien mit Mehrklassen. Jedes Symbol stellt ein Gymnasium dar. Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 23 Abbildung 13: Entwicklung der Schülerzahl an öffentlichen Gymnasien nach Eingangskohorte, 2014 bis 2023 Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2014/15-2023/24; eigene Berechnung, eigene Darstellung. Weitere Kennzahlen und Argumente Nachfolgend werden stichpunktartig noch weitere Kennzahlen und Argumente präsentiert, die eine Gesamtschule oder ein Gymnasium in Angelmodde begründen können. Für eine Gesamtschule in Angelmodde spricht • Zwischen 2014 und 2023 finden sich drei Gesamtschulen (eine bischöfliche, zwei öffentli- che) und das SZ Wolbeck unter den Top 10 Schulen beim Übergang der Grundschüler*in- nen aus Münster-Südost (vgl. Abbildung 14). Dies lässt den Schluss zu, dass Lesehilfe zu Abbildung 13 - Zum Schuljahr 2014 wurden 1.129 Schüler*innen im 5. Jahrgang an Gymnasien beobachtet (dunkelblaue durchgezogene Linie mit quadratischen Symbolen). - Ein Jahr später (2015) müssten 1.129 Schüler*innen im 6. Jahrgang beobachtet werden, wenn alle Schü- ler*innen des 5. Jahrgangs regulär versetzt und keine Schüler*innen aus anderen Schulformen dazukommen oder in andere Schulformen abgegeben würden. Beobachtet werden aber 1.147 Schüler*innen. - Erneut ein Jahr später (2016) müssten diese 1.147 Schüler*innen im 7. Jahrgang beobachtete werden, wenn alle Schüler*innen des 6. Jahrgangs regulär versetzt und keine Schüler*innen aus anderen Schulformen da- zukommen oder in andere Schulformen abgegeben würden. Beobachtet werden aber 1.105 Schüler*innen. - In der 9. Jahrgangsstufe (2018) werden 1.060 Schüler*innen beobachtet. D.h. die Eingangskohorte des Schuljahres 2014 hat sich innerhalb von fünf Jahren um rd. 6% verkleinert. Mögliche Gründe dafür sind Querversetzungen auf andere Schulformen oder Klassenwiederholungen. Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 24 - Gesamtschulen beim Übergang in die Sek. I in Münster-Südost sehr beliebt sind, - eine wohnortnahe Beschulung relevant ist und - andere Schulformen und Schulen bisher keine bedeutende Rolle spielten. • Die Schulformempfehlungen, die Grundschüler*innen in Münster-Südost erhalten, ent- sprechen eher der Zusammensetzung einer Gesamtschule (vgl. Abbildung 15 (a) mit (b)). • Querversetzungen (bei steigenden Schülerzahlen) werden ausgebremst, da aus Gesamt- schulen selten querversetzt wird (vgl. Abbildung 16). • Die Nachfrage nach Gesamtschulen, die auch aus den Stadtbezirken Ost (und Hiltrup) kommt, könnte in Südost bedient werden und somit insb. die Mathilde-Anneke-Gesamt- schule entlasten (vgl. Abbildung 10). • Durch die Schaffung einer vierten öff entlichen Gesamtschule können langfristig Gymna- sien und Realschulen entlastet werden. Dies daher, da Schüler*innen, die an Gesamtschu- len keinen Platz erhalten i.d.R. an Realschulen und Gymnasien verbleiben. So sind z.B. zum Schuljahr 2021/22 145 (70) Schüler*innen von 284, die an Gesamtschulen nicht auf- genommen werden konnten, in Realschulen (Gymnasien) übergegangen (ohne Ta- belle/Abbildung). Abbildung 14: Top 10 weiterführende Schulen beim Übergang in die Sekundarstufe I, nur Münster-Südost, 2014 bis 2023 Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2014/15-2023/24; eigene Berechnung, eigene Darstellung. Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 25 Abbildung 15: Schulformempfehlungen der abgebenden öffentlichen Grundschulen, in Pro- zent, 2014 bis 2023 (a) Münster insgesamt (a) Nur Münster-Südost Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2014/15-2023/24; eigene Berechnung, eigene Darstellung. Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 26 Abbildung 16: Entwicklung der Schülerzahl an öffentlichen Gesamtschulen nach Eingangsko- horte, 2014 bis 2023 Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2014/15-2023/24; eigene Berechnung, eigene Darstellung. Hinweis: Siehe auch Lesehilfe zu Abbildung 13. Gegen eine Gesamtschule in Angelmodde spricht • Es ist unklar und mit den vorliegenden Daten und Informationen nicht analysierbar, ob eine Gesamtschule die gesamtstädtische und regionale Nachfrage nach Gymnasialplätzen tat- sächlich zu einem großen Anteil substituieren kann. Für das Schlaun in Angelmodde spricht • Grundschüler*innen aus Münster-Südost fragen auch Gymnasialplätze nach, daher könnte durch ein neues Gymnasium die Nachfrage nach Gymnasien direkt in Südost bedient wer- den (vgl. Abbildung 14). • Das Gymnasium Wolbeck verzeichnet seit 2017 wieder leicht steigende Anmeldezahlen und Übergänge, auch aus angrenzenden Gemeinden ( vgl. Abbildung 17 und Abbildung 18) und könnte so entlastet werden. • Die meisten Grundschüler*innen, die auf das Schlaun übergehen, stammten bisher aus Münster-Südost (138 von 598 über einen Zeitraum von 10 Jahren, vgl. Abbildung 19). Un- klar ist allerdings, ob sich die Schüler*innen auch dort angemeldet haben. Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 27 Abbildung 17: Abweichung zwischen Anmeldungen und der Kapazität an öffentlichen Gymna- sien, 2014 bis 2023 Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2019/20-2023/24 und Amt für Schule und Weiterbildung; eigene Berechnung, eigene Darstellung. Hinweis: Die Klassenbildungswerte zur Berechnung der Kapazitäten sind Tabelle 1 zu entnehmen. Lesehilfe zu Abbildung 17 - Dargestellt ist die absolute Differenz aus der Zahl der Anmeldungen und der Zahl der Schulplätze nach KFRW. - Eine positive Differenz zeigt einen Nachfrageüberhang an (mehr Anmeldungen als Schulplätze). - Eine negative Differen zeigt einen Angebotsüberhang an (weniger Anmeldungen als Schulplätze). Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 28 Abbildung 18: Übergänge auf das Gymnasium Wolbeck nach Herkunftsgemeinde der abge- benden Grundschule, 2014 bis 2023 Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2014/15-2023/24; eigene Berechnung, eigene Darstellung. Zusammenfassung 29 Abbildung 19: Übergänge auf das Schlaun nach Stadtbezirk der abgebenden Grundschule, 2014 bis 2023 Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2014/15-2023/24; eigene Berechnung, eigene Darstellung. Hinweis: Ohne Übergänge aus Grundschulen außerhalb von Münster. Gegen das Schlaun in Angelmodde spricht • Wohnortnahe Querversetzungen könnten die Realschule Wolbeck und die Hauptschule Wolbeck überbelasten; Diese Schulformen würden nicht erweitert, s ähen sich nunmehr aber vier weiteren Gymnasialzügen gegenüber. • Würden die ‚wohnortfremden‘ Grundschüler*innen des Gymnasiums Wolbeck unberück- sichtigt bleiben (vgl. Abbildung 18) wäre der Gymnasialplatz im SZ Wolbeck wahrschein- lich ausreichend. Somit wäre das Schulformangebot mit einem weiteren Gymnasium in der Region und gesamtstädtisch unausgewogen. • Gymnasien bedienen nur die Nachfrage einer Bevölkerungsgruppe. 5 Zusammenfassung Die Schülerzahl an öffentlichen Schulen der Sek. I in der Stadt Münster wird voraussichtlich bis 2030 steigen und dann wieder leicht zurückgehen. In 2030 erreicht die Schülerzahl bei mehr als 14.000 ihren Höchststand. Vor dem Hintergrund, dass Hauptschulen immer seltener beim Übergang von der Primarstufe in die Sek. I angewählt werden ist davon auszugehen, Zusammenfassung 30 dass der Schulraumbestand ggf. nicht ausreichen wird, um die Schülerzahl aufzufangen. Ins- besondere im Münsteraner Südosten ist mit einer dynamischen Bevölkerungs - und Schüler- zahlentwicklung zu rechnen, die Steuerungsmaßnahmen des Schulträgers erfordert. In die- sem Zusammenhang kann der Schulträger in diesem Stadtbezirk eine neue vierzügige Schule erschließen, unklar ist, welche Schulform diese Schule haben soll bzw. wie dann mit anderen, z.T. bereits beschlossenen Maßnahmen, umzugehen ist. Die Erweiterung des SZ Wolbeck, der RiK und der Sanierungsstau im Schlaun müssen in diesem Kontext mitgedacht werden. Entsprechend der Schülerzahlprognose kann festgehalten werden, dass alle Maßnah- men (Erweiterung des SZ Wolbeck und der RiK um insg. drei Züge, Erschließung einer neuen vierzügigen Schule) nicht notwendig erscheinen. Daher wurden verschiedene Szenarien ge- rechnet, wie sich bestimmte ausgewählte Maßnahmen auf den zukünftigen Schulplatzbestand auswirken können. Auch wurde in diesem Zusammenhang der Frage nachgegangen, welche Schulform die neue Schule haben könnte. Fest steht, dass zusätzlicher Schulplatzbedarf vor- liegt – gerade in den Bildungsgängen Realschule und Gymnasium. Entlang der Kennzahlen, der Entwicklungen in der Schullandschaft der letzten zehn Jahre und weiterer Argumente spricht vieles dafür, dass im Münsteraner Südosten eine vierzügige Gesamtschule entstehen könnte. Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 31 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abbildung 1: Bevölkerungsentwicklung und -prognose nach Altersgruppe ............................ 2 Abbildung 2: Entwicklung der Schülerzahl in der Sek. I nach Schulträger, 2014 bis 2023 ..... 3 Abbildung 3: Entwicklung der Zahl der Schulen nach Schulform und Schulträger, 2014 bis 2023 ........................................................................................................................... 4 Abbildung 4: Bisherige und voraussichtliche Einwohner - und Schülerzahlentwicklung in der Sek. I an öffentlichen Schulen, 2014 bis 2033 ............................................................ 5 Abbildung 5: Bisherige und voraussichtliche Einwohner - und Schülerzahlentwicklung in der Sek. I an öffentlichen Schulen, Szenario 1, 2014 bis 2033 ......................................... 9 Abbildung 6: Bisherige und voraussichtliche Einwohner - und Schülerzahlentwicklung in der Sek. I an öffentlichen Schulen, Szenario 2a, 2014 bis 2033 ......................................12 Abbildung 7: Bisherige und voraussichtliche Einwohner - und Schülerzahlentwicklung in der Sek. I an öffentlichen Schulen, Szenario 2b, 2014 bis 2033 ......................................14 Abbildung 8: Entwicklung der Schülerzahl in der Sek. I an öffentlichen Schulen nach Schulform, 2014 bis 2023 .........................................................................................16 Abbildung 9: Kapazitäten, Anmeldungen und Aufnahmen an öffentlichen Schulen der Sek. I, ausgewählte Schulformen, 2019 bis 2024 ................................................................. 18 Abbildung 10: Übergänge auf öffentliche Gesamtschulen nach Stadtbezirk der abgebenden Grundschule, 2014 bis 2023 .....................................................................................20 Abbildung 11: Schulformempfehlungen der abgebenden öffentlichen Grundschulen, 2014 bis 2023 ..........................................................................................................................21 Abbildung 12: Durchschnittliche Klassengröße je öffentliches Gymnasium und Jahrgangsstufe, 2014 bis 2023 .................................................................................22 Abbildung 13: Entwicklung der Schülerzahl an öffentlichen Gymnasien nach Eingangskohorte, 2014 bis 2023 ...........................................................................................................23 Abbildung 14: Top 10 weiterführende Schulen beim Übergang in die Sekundarstufe I, nur Münster-Südost, 2014 bis 2023 ................................................................................24 Abbildung 15: Schulformempfehlungen der abgebenden öffentlichen Grundschulen, in Prozent, 2014 bis 2023 .............................................................................................25 Abbildung 16: Entwicklung der Schülerzahl an öffentlichen Gesamtschulen nach Eingangskohorte, 2014 bis 2023 ...............................................................................26 Abbildung 17: Abweichung zwischen Anmeldungen und der Kapazität an öffentlichen Gymnasien, 2014 bis 2023........................................................................................27 Abbildung 18: Übergänge auf das Gymnasium Wolbeck nach Herkunftsgemeinde der abgebenden Grundschule, 2014 bis 2023 ................................................................. 28 Abbildung 19: Übergänge auf das Schlaun nach Stadtbezirk der abgebenden Grundschule, 2014 bis 2023 ...........................................................................................................29 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 32 Tabelle 1: Zügigkeit an bestehenden öffentlichen Schulen der Sek. I nach Schulform, 2023 . 6 Tabelle 2: Schülerzahl und Schulkapazität in der Sek. I an öffentlichen Schulen, Szenario 1, gesamtstädtisch ......................................................................................................... 8 Tabelle 3: Schülerzahl und Schulkapazität in der Sek. I an öffentlichen Schulen, Szenario 2a, gesamtstädtisch ........................................................................................................11 Tabelle 4: Schülerzahl und Schulkapazität in der Sek. I an öffentlichen Schulen, Szenario 2b, gesamtstädtisch ........................................................................................................13 WIB Consult GmbH An-Institut der Bergischen Universität Wuppertal Dornröschenweg 33 42111 Wuppertal https://wib-consult.de Bildung planen. Zukunft gestalten.
Beratungsverlauf (7)
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Zur SitzungOrte (4)
- Heidestraße
- Sonnenstraße
- Schulplatz
- Flaßkuhl
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Details
- Aktenzeichen
- V/0711/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.11.2024
- Erstellt
- 30.10.2024 14:19