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V/0711/2024

Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufe I –

Vorlagen 06.11.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2024, TOP 32

Anlage 3 Raumprogramm SZW

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 2 Machbarkeitsstudie_Lageplan

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 Bericht_SEP_SekI_Münster

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Ansehen

Anlage 3 Raumprogramm SZW

1109 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage V/0711/2024
Raumprogramm zur Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck
Raumart
1
Anzahl qm je Raum gesamt qm Anzahl qm je Raum gesamt qm Anzahl qm je Raum gesamt qm Anzahl qm je Raum gesamt qm
Unterrichtsraum 15 65 975 17 65 1105 6 65 390 11 65 715
Differenzierungsraum 16 30 480 16 30 480 1 30 30 15 30 450
Naturwissenschaftlicher 
Fachraum (Ph/Bio)
2 75 150 3 75 225 3 75 225
Naturwissenschaftlicher 
Fachraum (Ch)
1 90 90 2 90 180 2 90 180
Informatikraum 1 75 75 1 75 75 1 75 75
Kunstraum 2 75 150
Musikraum 1 75 75 1 75 75
Oberstufenraum 1 50 50 1 50 50 1 50 50
Selbstlernzentrum 
(Schulzentrum)
1 105 105 1 85 85 1 85 85
Verwaltung 
(Gymnasium)
1 130 130 1 200 200 1 200 200
Verwaltung 
(Realschule)
3 30 90 1 105 105 1 105 105
Verwaltung 
(Hauptschule)
1 60 60 1 80 80 1 80 80
Besprechungsraum 
(Schulzentrum)
2 16 32
Sammlung 1 40 40 1 220 220 1 220 220
Lehrmittelraum 1 30 30
Summe 2457 2880 495 2385
zzgl. Fläche für die Musikschule Wolbeck 
2 3 4 5
Raumprogramm 9 Züge 
zzgl. Reserve
Letzter Planungsstand (17.07.2024)Raumprogramm 11 Züge 
(V/0437/2020)
Reduktion um einen Zug Sek I

Anlage A

2796 Zeichen

Anlage A zur V/0711/2024 
Kurzüberblick 
Im Zuge der Erarbeitung eines vollumfänglichen Schulentwicklungsplans sollen mit dieser Vorla-
ge die extrahierten Ergebnisse der WIB consult GmbH für die Sekundarstufe I vorgestellt und 
erste Maßnahmen mit dem Fokus auf das für einen Schulbau zur Verfügung stehende Grund-
stück des ehem. Sauerstoffwerks der Westfalen AG in Angelmodde abgeleitet werden.   
  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. 
Das Teilziel lautet „Planung einer neuen, 4-zügigen Gesamtschule in Angelmodde“  
 
Die hier beschriebenen Ergebnisse und vorgeschlagenen Maßnahmen fließen in den mit der Vor-
lage „Verfahren zur Erarbeitung eines Schulentwicklungsplans für die Primarstufe und die weiter-
führenden Schulen“ (V/0341/2024) angestoßene Gesamtprozess, einen Schulentwicklungsplan 
(SEP) für die Primarstufe und die weiterführenden Schulen auf Basis des vom Wuppertaler Insti-
tut für bildungsökonomische Forschung im Abschlussbericht beschriebenen „3-Säulen-Modells“ 
(siehe Vorlage „Bericht zur externen Begleitung der Schulentwicklungsplanung der weiterführen-
den Schulen – Beschluss zum weiteren Vorgehen“; V/0587/2023) zu erarbeiten, ein.   
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gemäß Schulgesetz NRW § 78 Absatz 4 ist der Schulträger verpflichtet bedarfsgerecht schuli-
sche Angebote aller Schulformen und Schularten einschließlich allgemeiner Schulen als Orte des 
gemeinsamen Lernens in der Stadt vorzuhalten. Gemäß § 79 ist der Schulträger ebenso verpflich-
tet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtun-
gen, und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung erforder-
liche Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientier-
te Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Prognostisch werden die Schüler*innen gerade in Münster-Südost steigen. Die Planung einer 
neuen Gesamtschule in Angelmodde trägt zu einem bedarfsgerechten, ausgewogenem Schulan-
gebot bei, das auch zusätzliche Kapazitäten für Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen vorhält.

Anlage 2 Machbarkeitsstudie_Lageplan

1574 Zeichen

Projektleitung
Standortnummer
Bauen im BestandZeichnung
Amtsleitung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Architektur und Projektsteuerung
Projektdatei
Planbezeichnung
Projektverzeichnis
ErstellungMaßstab
L/00 LAGEPLAN
P-13672
Index
Projektnummer Planphase
Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße
07.11.2024a   30.10.20241:500
Suhre
Krietemeyer
Koops / Wenzel
2024-11-07 Westfalen - Machbarkeitsstudie.pln
Zeichnung
Suhre
MACHBARKEITSSTUDIE
841 / 594
Kunststoffbelag
Überdachung
Fallschutzsand
Bank / Tisch
Anlehnbügel für Fahrräder
Baum Bestand
Pflanzfläche, Sträucher, Mulde
Rasen/ Wiese
Baum Planung
Gründach
LEGENDE:
Art der Änderung
Planstempel und Index überarbeitet07.11.2024a
DatumIndex Name
Neuer Standort für eine 4-zügige 
weiterführende Schule
Ehemaliges Areal der Westfalen AG
Heidestraße (B-Plan 625)
48167 Angelmodde
Suhre Aktualisierung Baumbestand
Haupteingang
Nebeneingang
Zufahrt
Rasenspielfeld
Netto: 68,00 m x 105,00 m
Ballfangzaun
Ballfangzaun
Parkplatz 
mit
40 Stellplätzen
Beachvolleyball
Netto: 
8,00 
m x 16,00 
m
Beachvolleyball
Netto: 
8,00 
m x 16,00 
m
Kleinspielfeld
Netto: 
20,00 
m x 40,00 
m
Parkplatz 
mit 12 Stellplätzen
100 
Fahrradstellplätze
80 
Fahrradstellplätze
96 Fahrradstellplätze
170
 Fahrradstellplätze
Mulde
Mulde
Mulde
Sekundarstufe 
1
Flachdach
 IV
Sekundarstufe 
2
Flachdach 
IV
Mensa
Flachdach 
I
Forum
 FD II
Fachräume
Flachdach 
III
Vierfach-SporthalleFlachdach 
II
Kombinationsanlage Typ D
Entwässerungsmulde
Entwässerungsm
ulde
Entwässerungsm
ulde
Lern
hof
Spielplatz
Lern
hof
Brücke 
Vornholtgraben
Heidestraße
Flaßkuhl

Beschlussvorlage

27905 Zeichen

V/0711/2024 
V/0711/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufe I – 
Planung einer 4-zügigen Gesamtschule in Angelmodde, 
geänderter Errichtungsbeschluss zur Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck und 
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.11.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   26.11.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   10.12.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   10.12.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   11.12.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt die extrahierten Ergebnisse der WIB Consult GmbH (WIB) zur Sekundarstufe I in 
Münster zur Kenntnis (siehe Kurzbericht in Anlage 1).  
 
2. Der Rat nimmt den Abschluss der Machbarkeitsstudie zur Verortung eines weiterführenden 
Schulsystems auf dem Gelände des ehemaligen Sauerstoffwerks der Westfalen AG in Angelmod-
de zur Kenntnis, wonach eine 4-zügige Schule in Ganztagsform inkl. deren Sportbedarfen (Halle + 
Außensportflächen) verortet werden kann. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Planungen ei ner neuen 4-zügigen Gesamtschule in An-
gelmodde aufzunehmen, um ein bedarfsgerechtes, wohnortnahes weiterführendes Schulangebot 
bereitzustellen. 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
15.11.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Zurfähr  
Telefon: 492-4024 
Zurfaehr@stadt-muenster.de

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V/0711/2024 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, 
 
4.1. eine Vorabprüfung der Genehmigungsfähigkeit dieser schulorganisatorischen M aßnahme 
durch die Bezirksregierung Münster zu veranlassen, 
4.2. in Vorgriff auf die Herstellung des kommunalen Konsenses den anlassbezogenen Austausch 
mit den betroffenen Umlandkommunen aufzunehmen und 
4.3. einen entsprechenden Errichtungsbeschluss zeitgerecht vorzubereiten. 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass damit die mit dem Beschluss „Absichtserklärung zur Verlage-
rung des Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasiums nach Angelmodde“ (V/0541/2022) eröffnete Opti-
on zur Verlagerung des Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasiums nach Angelm odde nicht verfolgt 
wird. 
 
6. Der Rat erklärt, dass 
 
6.1. das Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium mit seinem in den vergangenen Jahren entwickel-
ten Profil in der münsterschen Bildungslandschaft von Bedeutung ist und einen wichtigen 
Platz einnimmt,  
6.2. die Kapazitäten des Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasiums benötigt werden, um den steigen-
den Schüler*innenzahlen gerecht zu werden und 
6.3. die Schule im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Zahl der Schüler*innen und auf die in 
der Stadt Münster bestehenden Bedarfe für Schulplätze der Schulform Gymnasium eine Be-
standsperspektive behalten muss. 
 
7. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Nutzungsdauer der Immobilie „Sonnenstraße“ zu kal-
kulieren und am Standort erforderliche Investitions - bzw. Instandhaltungsmaßnahmen aufzuzei-
gen. 
 
8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass ein inhaltlicher und geographischer Zusammenhang zwischen 
der Verortung einer neuen Gesamtschule in Angelmodde und den Entwicklungen im Schulzent-
rum Wolbeck besteht. 
 
9. Der Rat hebt den Beschluss zum Raumprogramm für die Schulen im Schulzentrum Wolbeck (Vor-
lage V/0437/2020, Anlage 1) auf und beschließt auf Grundlage der geänderten Rahmenbedin-
gungen im Stadtbezirk Münster Südost die Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck zur bauli-
chen 10-Zügigkeit in Form des als in Anlage 1 beigefügten Raumkonzepts. Neben den erforderli-
chen 9 Zügen zur Bedarfsdeckung unter Berücksichtigung von G9 entsteht so eine Raumreserve 
zur flexiblen Deckung zusätzlicher Schulraumbedarfe der Schulen des Schulzentrums Wolbeck. 
Darüber hinaus wird weiterhin eine Fläche für die Musikschule Wolbeck e.V. berücksichtigt. 
 
10. Der Rat nimmt zur Kenntnis,  
 
10.1 dass das für die Erweiterung beschlossene Raumprogramm (s. Vorlage V/0437/2020) 
von der Verwaltung und den Schulen im Schulzentrum Wolbeck unter Beteiligung des Archi-
tekturbüros BKS ARCHITEKTEN in einem konsensualen Prozess weiterentwickelt wurde und 
aufgrund der Reduktion der geplanten Zügigkeit von 11 Züge auf 10 Züge von der Verwaltung 
erneut angepasst wurde.

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V/0711/2024 
10.2 dass das überarbeitete Raumprogramm nicht nur die in der Machbarkeitsstudie (s. Vor-
lage V/0845/2017/1) geprüften Flächen umfasst, sondern eine generelle Aufwertung und Zu-
kunftsfähigkeit des gesamten Gebäudes beinhaltet und stimmt einer Umsetzung zu. 
 
11. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Planung mit dem Architekturbüro BKS ARCHITEKTEN auf 
Grundlage dieses Konzeptes unter Berücksichtigung des geänderten Raumkonzepts zu erstellen 
und anschließend einen Baubeschluss herbeizuführen. 
 
12. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in Verzahnung mit dem für das Frühjahr angekü ndigten Ge-
samtbericht zur SEP (vgl. V/0341/2024), ebenfalls eine Aussage zur Erweiterung der Realschule 
im Kreuzviertel zu treffen ist. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zur Finanzierung der Sachentscheidung gemäß Ziffer 11 des Beschlussvorschlages fallen aufgrund 
der Wiederholung der Vorentwurfsplanung zur Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck (Leistungs-
phase 2) zunächst nur weitere Planungskosten an. Die konkreten Investitionskosten der Erweiterung 
werden mit dem kommenden Baubeschluss veranschlagt. 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnahme  5090 Erweiterung Schul-
zentrum Wolbeck 
   
  Auszahlungen für 
Baumaßnahmen 
 2025 1.100.000   
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2025 in der o. g. 
Produktgruppe nicht veranschlagt. Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Verände-
rungsblatt zu fertigen. Die Deckung erfolgt aus dem investiven Budget des Dezernates für Bildung, 
Jugend, Familie und Sport.

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V/0711/2024 
Begründung: 
 
 
Zu 1. 
 
Mit der Vorlage „Verfahren zur Erarbeitung eines Schulentwicklungsplans für die Primarstufe und die 
weiterführenden Schulen“ (V/0341/2024) wurde durch den Ausschuss für Schule und Weiterbildung 
beschlossen, einen Schulentwicklungsplan (SEP) für die Primarstufe und die weiterführenden Schu-
len auf Basis des vom Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung im Abschlussbericht 
beschriebenen „3-Säulen-Modells“ (siehe Vorlage „Bericht zur externen Begleitung der Schulentwick-
lungsplanung der weiterführenden Schulen – Beschluss zum weiteren Vorgehen“; V/0587/2023) zu 
erarbeiten.  
 
Dabei sollten im Zuge der Erarbeitung eines vollumfänglichen SEP die gewonnenen Ergebnisse für 
die Sekundarstufe I vorgezogen im Herbst 2024 vorliegen, sodass auf dieser Grundlage erste Maß-
nahmen mit dem Fokus auf das für einen Schulbau zur Verfügung stehe nde Grundstück des ehem. 
Sauerstoffwerks der Westfalen AG in Angelmodde abzuleiten sind.  
 
Kernaussagen zur Sekundarstufe I mit Verweis auf den Kurzbericht der WIB in Anlage 1 sind: 
 
 Die aktualisierte Schüler*innenprognose geht von einer moderateren Steigerung der Schü-
ler*innenzahlen als bislang (2022) angenommen aus. 
 Gesamtstädtisch werden zum Höchststand (2030/31) ein bis zwei Züge in der Sekundar-
stufe I im Stadtgebiet fehlen (ohne Berücksichtigung der bislang geplanten Erweiterung 
der Realschule im Kreuzviertel und des Schulzentrums Wolbeck). 
 Den stärksten Anstieg in der altersrelevanten Bevölkerung verzeichnet dabei der Südos-
ten, allen voran Gremmendorf -West und Angelmodde, die bislang ohne weiterführendes 
Schulangebot sind. 
 Es gibt unterschiedliche Szenarien im Umgang mit dem zur Verfügung stehenden Gelände 
des ehem. Sauerstoffwerks der Westfalen AG in Angelmodde, den z.T. bereits beschlos-
senen Maßnahmen (im Schulzentrum Wolbeck und der Realschule im Kreuzviertel) und 
dem Johann-Conrad-Schlaun Gymnasium im Rahmen der SEP. 
 
Ebenfalls müssen in diesem Kontext folgende Punkte im Blick behalten werden:  
 
 Die Entwicklungen im südöstlichen Umland sind durch die stetig hohe Versorgungsquote 
des Schulzentrums Wolbeck und insbesondere vor dem Hintergrund der gepla nten Inbe-
triebnahme der WLE -Trasse von Bedeutung, aber durch eine bisher nicht abgestimmte 
SEP in der Stadtregion schwer prognostizierbar. 
 Es gibt Unsicherheit zum Ende des Prognosezeitraums, u.a. durch geplante Quartiers - / 
Baulandentwicklungen und deren zeitliche Verschiebungen bei der Realisierung.  
 
 
Zu 2. 
 
Im Rahmen einer umfassenden Machbarkeitsstudie des Amtes für Immobilienmanagement wurde 
bestätigt, dass auf dem Grundstück des ehemaligen Areals der Westfalen AG die Errichtung einer

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V/0711/2024 
vierzügigen weiterführenden Schule im Ganztagsbetrieb einschließlich aller erforderlichen Funktions- 
und Sportflächen möglich ist (siehe Lageplan, Anlage 2).  
Auf dieser Grundlage wird der entsprechende Bebauungsplan Nr. 625 entwickelt. 
 
 
Zu 3. + 4. 
 
Die WIB führt in seinem Kurzbericht folgende Aspekte aus: 
 
„Die Schüler[*innen]zahl an öffentlichen Schulen der Sek. I in der Stadt Münster wird voraussichtlich 
bis 2030 steigen und dann wieder leicht zurückgehen. In 2030 erreicht die Schüler[*innen]zahl bei 
mehr als 14.000 ihren Höchststand. Vor dem Hintergrund, dass Hauptschulen immer seltener beim 
Übergang von der Primarstufe in die Sek. I angewählt werden ist davon auszugehen, dass der Schul-
raumbestand ggf. nicht ausreichen wird, um die Schülerzahl aufzufangen. Insbesondere im Münster-
aner Südosten ist mit einer dynamischen Bevölkerungs- und Schülerzahlentwicklung zu rechnen, die 
Steuerungsmaßnahmen des Schulträgers erfordert. In diesem Zusammenhang kann der Schulträger 
in diesem Stadtbezirk eine neue vierzügige Schule ersc hließen, unklar ist, welche Schulform diese 
Schule haben soll bzw. wie dann mit anderen, z.T. bereits beschlossenen Maßnahmen, umzugehen 
ist. Die Erweiterung des SZ Wolbeck [Anm. Schulzentrum Wolbeck], der RiK [Realschule im Kreuz-
viertel] und der Sanierungsstau im Schlaun [Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium] müssen in diesem 
Kontext mitgedacht werden. 
[…] Fest steht, dass zusätzlicher Schulplatzbedarf vorliegt – gerade in den Bildungsgängen Real-
schule und Gymnasium. Entlang der Kennzahlen, der Entwicklungen in der Schullandschaft der letz-
ten zehn Jahre und weiterer Argumente spricht vieles dafür, dass im Münsteraner Südosten eine 
vierzügige Gesamtschule entstehen könnte.“1 
  
„Die Zahl der Anmeldungen an den öffentlichen Gesamtschulen ist jedes Jahr doppelt so hoch wie die 
Zahl der Plätze in Jahrgang 5 (vgl. Abbildung 12). Zwar ist das vorgezogene Anmeldeverfahren zu 
berücksichtigen, dennoch ist die Zahl der Aufnahmen hoch und am KFHW [Klassenfrequenzhöchst-
wert]. Darüber hinaus spricht der Schulformverbleib dafür, dass Eltern/Kinder tatsächlich Gesamt-
schulen nachfragen. In 2023 wurden nur 35 Schüler*innen aus den öffentlichen Gesamtschulen in 
andere Schulformen übergeben und n ur 8 aus anderen Schulformen aufgenommen. Im gesamten 
Zeitraum von 10 Jahren geht es hier um 121 Schüler*innen. Dass die Nachfrage hoch ist, zeigt sich 
aber nicht nur an den Anmeldungen und dem Schulformverbleib sondern auch an den tatsächlichen 
Übergängen. Denn es gehen Schüler*innen aller Stadtbezirke und Grundschulen auf die öffentlichen 
Gesamtschulen über und nicht nur jene, für die das die wohnortnächste Schule darstellen würde.“3 
                                                 
1 Kurzbericht der WIB, 5. Zusammenfassung, S. 31 + 32 (Anlage 1 ) 
2 Benennung/Bezifferung der Abbildungen und Tabellen aus dem Kurzbericht der WIB Consult GmbH (Anl. 1)  
3 Aussagen aus dem Kurzbericht, 4.3.1 Nachfrage auf S. 20 (Anlage 1)

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V/0711/2024 
Abbildung 1: Kapazitäten), Anmeldungen und Aufnahmen an öffentlichen Schulen der Sek. I, ausge-
wählte Schulformen, 2019 bis 2024 
 
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2019/20-2023/24 und Amt für Schule und Weiterbildung; eigene Berechnung, eigene Dar-
stellung. Begriffe: KFHW = Klassenfrequenzhöchstwert, KFRW = Klassenfrequenzrichtwert 
Hinweise: Die Klassenbildungswerte zur Berechnung der Kapazitäten sind Tabelle 1 zu entnehmen; SuS: Schüler*innen; die Schulstatistik 
für das Schuljahr 2024/25 liegt noch nicht vor. 
 
Blick nach Münster Südost: 
 „Zwischen 2014 und 2023 finden sich drei Gesamtschulen (eine bischöfliche, zwei öffentliche) und 
das SZ Wolbeck unter den Top 10 Schulen beim Übergang der Grundschüler*innen aus Münster-
Südost. Dies lässt den Schluss zu, dass 
- Gesamtschulen beim Übergang in die Sek. I in Münster-Südost sehr beliebt sind, 
- eine wohnortnahe Beschulung relevant ist und 
- andere Schulformen und Schulen bisher keine bedeutende Rolle spielten. 
 Die Schulformempfehlungen, die Grundschüler*innen in Münster -Südost erhalten, entsprechen 
eher der Zusammensetzung einer Gesamtschule (vgl. Abbildung 2 (a) mit (b)). 
 Querversetzungen (bei steigenden Schülerzahlen) werden ausgebremst, da aus Gesamtschulen 
selten querversetzt wird.  
 Die Nachfrage nach Gesamtschulen, die auch aus den Stadtbezirken Ost (und Hiltrup) kommt, 
könnte in Südost bedient werden und somit insb. die Mathilde-Anneke-Gesamtschule entlasten.  
 Durch die Schaffung einer vierten öffentlichen  Gesamtschule können langfristig Gymnasien und 
Realschulen entlastet werden. Dies daher, da Schüler*innen, die an Gesamtschulen keinen Platz 
erhalten i.d.R. an Realschulen und Gymnasien verbleiben.  
So sind z.B. zum Schuljahr 2021/22 145 (70) Schüler*innen von 284, die an Gesamtschulen nicht 
aufgenommen werden konnten, in Realschulen (Gymnasien) übergegangen.“ 4
                                                 
4 Kurzbericht WIB, 4.3.3 Weitere Kennzahlen und Argumente – Zusammenfassung, S. 25

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V/0711/2024 
Abbildung 2: Schulformempfehlungen der abgebenden öffentlichen Grundschulen, in Prozent, 
2014 bis 2023 
 
(a) Münster insgesamt 
 
(b) Nur Münster-Südost 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2014/15 -2023/24; eigene Berechnung, eigene Darstellung.

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V/0711/2024 
Fazit:  
Nach der Auswertung der Kennzahlen und der von der WIB dargestellten Argumente, ist die Schul-
verwaltung davon überzeugt, mit der Planung einer neuen Gesamtschule in Angelmodde zu einem 
wohnortnahen, bedarfsgerechten Angebot in der Sekundarstufe in Münster-Südost beizutragen und 
ein ausgewogenes Schulangebot mit Blick auf die Verortung im Stadtgebiet bereitzustellen. 
 
Gemeinsames Lernen: 
Im Zusammenhang mit dem prognostizierten Anstieg der Schüler*innenzahl ist auch von einem stei-
genden Bedarf an Beschulungskapazitäten für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im 
Gemeinsamen Lernen in der Sekundarstufe I ausz ugehen. In den letzten Jahren konnten an den all-
gemeinbildenden weiterführenden Schulen in diesem Bereich in Münster zwar bedarfsdeckende Be-
schulungskapazitäten bereitgestellt werden, dies war allerdings nur dadurch möglich, dass auch drei 
Gymnasien als Schulen des Gemeinsamen Lernens ausgewiesen wurden5. Dieses Vorgehen hat sich 
nicht zuletzt aufgrund des Engagements dieser drei Schulen bewährt. Gleichzeitig könnten zusätzli-
che Beschulungskapazitäten für das Gemeinsame Lernen durch die Gründung einer neuen Gesamt-
schule gewährleistet werden. 
 
Umland: 
Im weiteren Verfahren ist es von hoher Bedeutung, gerade vor dem Hintergrund der Wiederaufnahme 
der Treffen in der Stadtregion zum Thema SEP , frühestmöglich ein anlassbezogener Austausch mit 
den betroffenen Kommunen des Umlandes aufzunehmen, um deren Belange und Einschätzungen in 
den Prozess einfließen lassen und berücksichtigen zu können.     
 
 
Zu 5. bis 7. 
 
Mit dem Beschluss „Absichtserklärung zur Verlagerung des Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasiums 
nach Angelmodde“ (V/0541/2022) wurde der Schule die Option zur Verlagerung nach Angelmodde 
eröffnet. Durch den in dieser Vorlage vorgeschlagenen Beschluss zur Gründung einer neuen Ge-
samtschule am Standort in Angelmodde, kann die Option nicht weiterverfolgt werden.  
 
Im Hinblick auf die bisherige Entwicklung des Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasiums zeigt sich zu-
nächst, dass die Anmeldezahlen in den letzten 10 Jahren stark schwankend waren. Obwohl die Schu-
le als 3 -zügiges Gymnasium festgelegt ist, wurde die für die Fortführung der Schule erforderliche 
Mindestzahl von 50 Schüler*innen (zwei Eingangsklassen) pro Jahrgang in einigen Jahren nur durch 
die Aufnahme von an anderen Schulen abgewiesenen Schüler*innen knapp erreicht. Im Schuljahr 
2020/2021 wurde dieser Richtwert auch danach nicht erreicht. 
Um die Attraktivität der Schule zu steigern, wurde 2020 der künstlerische Schwerpunkt im Bereich 
Kultur, Kunst und Literatur gefestigt. Zudem wurde ein besonderes Augenmerk auf die digitale Aus-
stattung gelegt, um die Schule zu einer „Tab letschule“ weiterzuentwickeln. Seit dem vergangenen 
Schuljahr 2023/2024 übernimmt das Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasium zudem die Funktion des 
Bündelungsgymnasiums. Es war neben dem Geschwister-Scholl-Gymnasium das einzige Gymnasi-
um in Münster, an dem Schüler*innen im vergangen Jahr in der Einführungsphase der Oberstufe auf-
                                                 
5 vgl. V/0653/2021 „Entwicklung der schulischen Inklusion in Münster“

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V/0711/2024 
genommen werden konnten. Dieses Angebot wird stark nachgefragt. In Summe befinden sich aktuell 
195 Schüler*innen in der Oberstufe (EF, Q1 und Q2). 
Den 5. Jahrgang besuchen 56 Schüler*innen im aktuellen Schuljahr 2024/2025 (lt. amtlichen Schul-
daten).  
 
Die prognostizierte Schüler*innenentwicklung zeigt, dass das Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasium 
weiterhin benötigt wird, um dem steigenden Bedarf an Gymnasialplätzen gerecht zu werden. Der 
leicht rückläufige Trend der prognostizierten Schüler*innenzahlen ab 2031 muss mit Vorsicht betrach-
tet werden, da er unter anderem von den demografischen Entwicklungen und der zukünftigen Bil-
dungslandschaft beeinflusst wird. Vor diesem Hintergrund ist der Verbleib der Schule am bisherigen 
Standort „Sonnenstraße“ weiterhin sinnvoll. 
 
Um die Schule für die Erfüllung ihres Bildungsauftrages gut aufzustellen, ist es erforderlich, im Rah-
men der vorhandenen Möglichkeiten Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen an der Immobilie 
„Sonnenstraße“ zu prüfen, die im laufenden Schulbetrieb umgesetzt werden können und die Qualität 
der Lern- und Arbeitsbedingungen verbessern. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die pädagogische 
Arbeit zu optimieren und den Schulstandort attraktiver zu gestalten.  
 
Mit dieser Entscheidung erklärt der Rat, dass das Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium mit seinem in 
den letzten Jahren entwickelten Profil eine bedeutende Rolle in der Bildungslandschaft von Münster 
spielt und auch weiterhin einen wichtigen P latz im System der Gymnasien einnehmen wird. Die be-
stehenden und steigenden Schüler*innenzahlen erfordern es, dass die Kapazitäten des Gymnasiums 
auch genutzt werden. Das Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium soll daher eine Bestandsperspektive 
erhalten, um auch in den kommenden Jahren den Bedarf an Gymnasialplätzen zu decken.  
 
 
8. bis 11. 
 
Mit dem Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck in der Vorlage 
V/0437/2020 wurde das Raumprogramm zur 11-Zügigkeit des Schulzentrums Wolbeck vom Rat be-
schlossen. Nach erfolgtem VgV-Verfahren wurde das Architekturbüro BKS ARCHITEKTEN beauftragt 
und die Projektbearbeitung im August 2022 aufgenommen. Im Laufe des Jahres 2023 wurden da-
raufhin zahlreiche gemeinsame Gespräche und Workshops mit Verwaltung, Architekturbüro und den 
Schulen des Schulzentrums geführt, um die Bedarfe genauer abzustimmen, zu konkretisieren und 
anzupassen. Im Juni 2024 wurde die Leistungsphase 2 abgeschlossen.  
 
Im Zusammenhang mit der oben skizzierten Schulentwicklungsplanung für die Se kundarstufe I und 
den damit einhergehenden dargestellten Überlegungen zur Schaffung eines weiteren Schulstandorts 
auf dem ehemaligen Westfalen-Gelände in Gremmendorf/Angelmodde, wurde angesichts einer deut-
lich abgeschwächten Schüler*innenprognose und aufgrund der räumlichen Nähe zum Schulzentrum 
Wolbeck vom Rat am 19.06.2024 beschlossen, vorerst die Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung 
für die Sekundarstufe I abzuwarten und daraus Maßnahmen abzuleiten sowie konkret die Sanierung 
und Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck ab Herbst 2024 zügig umzusetzen.  
Die Planungen wurden daraufhin nach Abschluss der Leistungsphase 2 pausiert, um zu verhindern, 
dass Setzungen vorgenommen werden, die den künftigen Entwicklungen und damit Entscheidungen

- 10 - 
V/0711/2024 
und Gestaltungsspielräumen der Politik vorgreifen würden.  
 
Der Entscheidung des Rates vom 19.06.2024 folgend, hat die Verwaltung daher eine Neuausrichtung 
der bisherigen Planung auf Grundlage der bestehenden 9 Züge geprüft, um die bereits vorhandenen 
Raumdefizite auszugleichen und einen Ersatz für die Fertigbauklassen zu schaffen. Auf der Grundla-
ge der Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufe I im Zusammenhang mit der Errichtung einer 
neuen Schule auf dem ehemaligen Westfalen-Gelände in Angelmodde unabhängig von deren Schul-
form wird ein Bedarf zur Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck auf die bisher geplanten 11 Züge 
nicht erwartet.  
 
Bei der zu aktualisierenden Planung ist eine planerische Reserve für eventuelle zukünftige Zügig-
keitserweiterungen vorgesehen. Ansatz ist, dass diese Reserve auch für temporäre Überhänge bzw. 
Mehrklassenbildungen in einzelnen Jahrgangsstufen genutzt werden kann. Die berücksichtigte Re-
serve ist so groß, dass entweder die Realschule Wolbeck oder das Gymnasium Wolbeck inkl. Ober-
stufe zukünftig noch um einen vollen Zug erweitert werden könnte. Die Reserve soll allerdings bis zu 
einer potenziellen Erhöhung der Zügigkeit keiner Schulform fest zugeordnet sein. Dieser Ansatz deckt 
den Schulraumbedarf flexibel ab und greift den Kerngedanken eines Schulzentrums hinsichtlich einer 
Flexibilität und Reaktionsmöglichkeit bei sich ergebenden Änderungen auf. 
 
Die Verwaltung hat daher auf der Basis der gemeinsam mit den Schulen im Schulzentrum einver-
nehmlich entwickelten Vorplanungen ein neues Raumprogramm für 9 Züge plus Reserve entwickelt, 
das folgende Räume umfasst (gesamt ca. 2.385 qm):  
 
11 Unterrichtsräume mit ca. 65 qm 
15 Differenzierungsräume mit ca. 30 qm 
3 Naturwissenschaftliche Fachräume mit ca. 75 qm 
2 Naturwissenschaftliche Fachräume mit ca. 90 qm 
1 Musikraum mit ca. 75 qm 
1 Oberstufenraum mit ca. 50 qm 
1 Selbstlernzentrum für das Schulzentrum mit ca. 85 qm 
1 Verwaltungsbereich (Gymnasium) mit ca. 200 qm 
1 Verwaltungsbereich (Realschule) mit ca. 105 qm 
1 Verwaltungsbereich (Hauptschule) mit ca. 80 qm 
1 Sammlungsflächen diverser Fachräume mit ca. 220 qm 
zzgl. einer noch festzulegenden Fläche für die Musikschule Wolbeck  
 
Auf dieser Grundlage und dem Planungsstand der Leistungsphase 2 erfolgt nun mit höchster Priorität 
und Dringlichkeit die Weiterplanung, wobei zunächst die Leistungsphase 2 aufgrund der geänderten 
Rahmenbedingungen teilweise wiederholt werden muss. Ziel ist, möglichst schnell die Leistungspha-
sen 2 und 3 zu durchlaufen, um den Baubeschluss für das kommende Jahr 2025 vorzubereiten. 
 
Um Kosten sowie Zeit zu sparen, soll auf der bisherigen Planung so weit wie möglich aufgebaut wer-
den. Die in zahlreichen Gesprächen und intensiven Workshops zusammen mit den Schulen des 
Schulzentrums erarbeitete Verortung und Ausgestaltung der Verwaltungsbereiche sowie die übrigen 
bisher geplanten Änderungen im Bestand sollen möglichst bestehen bleiben.

- 11 - 
V/0711/2024 
 
Dabei hat sich im vergangenen Jahr herausgestellt, dass entgegen dem beschlossenen Raumpro-
gramm aus der Vorlage V/0437/2020 aufgrund geänderter Anforderungen und Rahmenbedingungen 
zusätzliche gerechtfertigte Bedarfe bestehen. Einige Anpassungen waren u.a. erforderlich, weil sich 
der im Rahmen der Machbarkeitsstudie angenommene Zustand von einigen Bestandsräumen bei 
konkreterer Inaugenscheinnahme als nicht reali stisch bzw. konform mit den Anforderungen  an 
Raumstandards (u.a. Brandschutz, TGA, Größe) herausgestellt hat. Weiterhin haben sich im weiteren 
Prozess Optionen eröffnet, das notwendige Raumprogramm im Range der Flächenwerte des Muster-
raumprogrammes anzupassen, um den im Zeitfortschritt (Jahre 2019 bis 2023) aktualisierten Raum-
bedarf der Schulen zu decken. 
Insbesondere bei den Sammlungs- und Naturwissenschaftsräumen bestehen Bedarfe, um die Schule 
zukunftssicher gestalten zu können und die Rahmenbedingungen für das Kerngeschäft des Unterrich-
tens zu schaffen. Diese Bedarfe bestehen auch unabhängig von einer reduzierten Erweiterung auf 
volle 9 bzw. 10 Züge und entsprechen den aktuellen Empfehlungen für Schulen dieser Größenord-
nung diverser anderer Städte. Die Notwendigkeit zusätzlicher Sammlungsflächen ergab sich insbe-
sondere durch die Abstimmung von Verlagerungen einzelner Fachräume im Laufe des Planungspro-
zesses zur Bündelung jeweiliger Unterrichtsbereiche. Eine weitere Notwendigkeit ist darin begründet, 
dass Sammlungsflächen bisher unterdurchschnittlich in einem Schulzentrum dieser Größenordnung 
vorhanden sind.  
 
Zusätzlich besteht an der Hauptschule Wolbeck regelmäßig die Notwendigkeit zweier zusätzlicher 
Klassenräume aufgrund der dort stark steigenden Schül er*innenzahlen ab der Jahrgangsstufe 7 so-
wie der bekannten Anforderungen an Differenzierung. 
 
Im Grundsatzbeschluss (s. Vorlage V/0437/2020) wurde zu diesen Veränderungen bereits vorgrei-
fend ausgeführt, dass „im weiteren Planungs- und Wettbewerbsverfahren […] Verschiebungen inner-
halb der Gesamtfläche des Raumprogramms möglich und wahrscheinlich [sind]“, was somit erwar-
tungsgemäß auch erfolgt ist. Im Gegenzug hierfür wurden andere im Grundsatzbeschluss ausgewie-
sene Räume, wie die beiden Kunsträume und ein In formatikraum nicht weiter zusätzlich eingeplant 
und stattdessen die naturwissenschaftlichen Räume priorisiert. 
 
Die Schulverwaltung wird dabei für die Übergangszeit bis zur Fertigstellung der baulichen Maßnah-
men Lösungen für die (ggf. zusätzlichen) Raumbedarfe entwickeln und mit den Schulen abstimmen.   
 
 
Zu 12. 
 
Mit der Vorlage V/0420/2020 wurde der Grundsatzbeschluss zum Aus -/Umbau der Realschule im 
Kreuzviertel zur 4 -Zügigkeit sowie zur Errichtung eines weiteren Sporthallensegments gefasst. Die 
Verwaltung wurde beauftragt, zur Vorbereitung der Vergabe der Architektenleistung ein VgV -
Verfahren zur Erlangung des Planungskonzeptes einschl. Kostenermittlung für die Erweiterung der 
Realschule im Kreuzviertel einschließlich Sporthalle durchzuführen und anschlie ßend auf dieser 
Grundlage den Errichtungsbeschluss herbeizuführen. Bis zur Fertigstellung der baulichen Erweite-
rung wurde zum Schuljahr 2021/2022 die Aufnahmekapazität auf 3 Züge begrenzt (V/0586/2020). Um

- 12 - 
V/0711/2024 
Synergieeffekte zu erzielen, sollte die erforderliche energetische Sanierung mit der Erweiterung ge-
plant werden (V/0676/2021). 
Das durch das VgV -Verfahren beauftragte Architekturbüro hat im Zusammenhang mit der Erweite-
rung auch die energetische Sanierung geprüft. Das Ergebnis der Planung erwies sich als u nwirt-
schaftlich sowie unbefriedigend und wurde daher gestoppt.  
 
Wie in den Ausführungen der SEP der WIB dargestellt, sind die beschlossenen Maßnahmen an der 
Realschule im Kreuzviertel neu zu bewerten. Dies soll im Kontext des Gesamtberichts zur SEP (siehe 
V/0341/2024) im Frühjahr 2025 erfolgen, um belastbarere Aussagen treffen zu können.    
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
- Anlage A 
- Anlage 1: Kurzbericht WIB 
- Anlage 2: Lageplan zur Machbarkeitsstudie 
- Anlage 3: Aktualisiertes Raumprogramm für das SZ Wolbeck

Anlage 1 Bericht_SEP_SekI_Münster

45929 Zeichen

WIB Consult GmbH 
Bildung planen. Zukunft gestalten. 
Schulentwicklungsplanung  
in der Stadt Münster 
 
Kurzbericht für die Sekundarstufe I

Wuppertal, Oktober 2024 
 
 
 
 
 
 
 
 
WIB Consult GmbH 
An-Institut der Bergischen Universität Wuppertal 
Dornröschenweg 33 
42111 Wuppertal 
https://wib-consult.de 
 
 
Autor*innen: 
Dr. Anna M. Makles 
 
Kontakt: 
Tel.: +49(0)151-58010281; E-Mail: anna.makles@wib-consult.de
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bildquelle Titelbild: Andra Piacquadio, 3758105, www.pexels.com

Inhaltsverzeichnis 
i 
Inhaltsverzeichnis 
1 Einleitung ....................................................................................................................... 1 
2 Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster ............................. 1 
2.1 Bevölkerungsentwicklung ........................................................................................ 1 
2.2 Entwicklung der Schülerzahl ................................................................................... 2 
2.3 Entwicklung der Zahl der Schulen ........................................................................... 3 
3 Prognose der Schülerzahl in der Sek. I ........................................................................... 4 
4 Monitoring und abzuleitende Maßnahmen ...................................................................... 5 
4.1 Schülerzahlprognose und Schulkapazität in verschiedenen Szenarien ................... 5 
4.2 Überbrückungsmaßnahmen ...................................................................................17 
4.3 Schulform in Angelmodde ......................................................................................19 
5 Zusammenfassung ........................................................................................................29 
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis ...................................................................................31

Einleitung 
1 
1 Einleitung 
Mit der Vorlage V/0341/2024 hat der Ausschuss für Schule und Weiterbildung der Stadt Müns-
ter beschlossen, dass die Schulverwaltung einen Schulentwicklungsplan (SEP) betreibt, der 
der Logik des „3-Säulen-Modells“ folgt. Diese wurde in dem im Oktober 2023 durch das WIB 
– Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung vorgelegten Bericht (vgl. Makles et 
al. 2023
1) entwickelt. Diese SEP wird gerade betrieben und die Gesamtergebnisse für die Pri-
marstufe und die Sekundarstufe I und II werden Ende des ersten Quartals 2025 präsentiert. 
Gleichzeitig wurde im Ausschuss zur Kenntnis genommen, dass einzelne Ergebnisse für die 
Sek. I bereits im Herbst 2024 vorgelagert präsentiert werden um auf dieser Grundlage in enger 
Abstimmung mit dem begleitenden politischen Arbeitskreis Maßnahmen abzuleiten.  Der vor-
liegende Kurzbericht fasst die ersten Ergebnisse für die Sek. I auf dieser Basis zusammen. 
 
2 Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt 
Münster 
Anhand schulstatistischer Daten des Landes NRW und weiterer Daten der Stadt Münster las-
sen sich die Entwicklungen in der Bevölkerung, der Schulzahl, der Schülerzahl2 sowie die Ver-
teilung der Schüler*innen auf die unterschiedlichen Schulformen und Schulen nachzeichnen. 
Die nachfolgend dargestellten statistischen Kennzahlen dienen dazu, die Situation in der Bil-
dungslandschaft der Stadt Münster zu skizzieren und aufzuzeigen, mit welchen zukünftigen 
Entwicklungen in der Sek. I zu rechnen ist. Basierend auf dieser Grundlage können Annahmen 
hinsichtlich der künftig zu erwartenden Schülerzahl an den öffentlichen weiterführenden Schu-
len getroffen werden und Maßnahmen abgeleitet werden. 
 
2.1 Bevölkerungsentwicklung 
Die Stadt Münster verzeichnet seit ca. 2016 einen Bevölkerungszuwachs in der Altersgruppe 
der 10- bis unter 16-Jährigen (vgl. Abbildung 1
). Die aktualisierte kleinräumige Bevölkerungs-
prognose (vgl. auch V/0093/2024) geht davon aus, dass dieser Zuwachs bis zum Jahr 2030  
fortschreitet und dass 2030 ca. 16.800 Einwohner*innen dieser Altersgruppe in Münster leben 
werden. Ab 2030 nimmt deren Zahl wieder leicht ab und liegt 2033 bei rd. 16.300. Ausgehend 
vom Bevölkerungsbestand des Jahres 2023 wird die  Zahl der Einwohner*innen in dieser Al-
tersgruppe bis 2030 voraussichtlich um rd. 1.000 steigen und um ca. 500 bis zum Jahr 2033.   
 
1  Makles, A.M., Piegeler, M., Schneider, K., Zuchanek, K.J. (2023): Externe Begleitung der Schulentwicklungs-
planung der weiterführenden Schulen in der Stadt Münster, Bericht, Bergische Universität Wuppertal. 
2  Der Begriff ‚Schülerzahl‘ wird als feststehender Begriff einer statistischen Kennzahl verstanden und ist nicht zu 
verstehen als Schüler*innen-Gruppe. Der Begriff wird daher im vorliegenden Text nicht gendersensibel ver-
wendet. Dies gilt im Weiteren auch für andere statistische Kennzahlen, die auf ‚Zahl‘ enden.

Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster 
2 
Abbildung 1: Bevölkerungsentwicklung und -prognose nach Altersgruppe 
 
Quelle: Stadt Münster, Fortschreibung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose (KBP) 2022-2033, Anpassungs-
rechnung 2023; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
 
2.2 Entwicklung der Schülerzahl 
Die Zahl der Schüler*innen in der Sek. I war, entgegen der vergangenen Bevölkerungsent-
wicklung (vgl. Abschnitt 2.1) bis 2019 insgesamt leicht rückläufig. Erst ab 2019 ist ein Zuwachs 
in der Schülerzahl zu erkennen. Der deutliche Zuwachs im Jahr 2023 resultiert aus der Um-
setzung des neunjährigen gymnasialen Bildungsgangs und wird durch die nun vorhandenen 
sechs Jahrgänge in der Sek. I (Klassenstufe 5 bis 10) verursacht. Die Entwicklung zeigt sich 
gleichermaßen insgesamt als auch nur für die Schulen des öffentlichen Schulträgers (Stadt 
Münster). In den privaten Schulen ist die Schülerzahl in der Sek. I seit Jahren auf einem Niveau 
von rd. 3.000, auch wenn die Zahl bis 2022 leicht rückläufig war. Die Privatschulbesuchsquote 
(Anteil der Schüler*innen die eine private Schule besuchen an der gesamten Schülerschaft)  
lag 2023 bei 20,05%, der höchste Wert wurde 2017 mit 20,75% erreicht. Die hohe Privatschul-
besuchsquote spiegelt die Bedeutung der privaten insb. bischöflichen Schulen in Münster wi-
der.

Aktuelle Entwicklungen in der Bildungslandschaft der Stadt Münster 
3 
Abbildung 2: Entwicklung der Schülerzahl in der Sek. I nach Schulträger, 2014 bis 2023 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2014/15-2023/24; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweise: Ohne Schüler*innen an Förderschulen. 
 
2.3 Entwicklung der Zahl der Schulen 
Wie die Kennzahlen des Abschnitts 2.1 und 2.2 gezeigt haben, verzeichnete die Stadt Münster 
bis 2016 einen Bevölkerungsrückgang in der Altersgruppe der 10 - bis unter 16-Jährigen und 
bis 2019 einen Rückgang in der Zahl der Schüler*innen in der Sek. I. Analog ist auch die Zahl 
der Schulen und des zur Verfügung stehenden Schulraums gesunken. Zum Schuljahr 2023/24 
ist die Stadt Münster Träger von 25 Schulen der Sek. I  (ohne Förderschulen). Eine Schule 
davon, di e Sekundarschule, ist auslaufend gestellt und nimmt seit dem Schuljahr 2020/21 
keine Schüler*innen in den 5. Jahrgang mehr auf. 2024/25 ist am Standort der Sekundarschule 
eine dritte Gesamtschule dazugekommen. Die rückläufige Entwicklung in der Zahl der weiter-
führenden Schulen ist maßgeblich durch die Schließung von Hauptschulen und Realschulen 
zu erklären, was wiederum  durch ein geänderte s Anwahlverhalten der Familien beim Über-
gang von der Primar- in die Sekundarstufe I erklärt werden kann (vgl. dazu Makles et al. 2023, 
S. 30  ff.); Hauptschulen stellen sich zunehmend als unbeliebt dar  und eine Trendwende 
scheint diesbezüglich nicht erkennbar. Eine rückläufige Nachfrage nach Realschulen lässt sich 
durch die elterliche Präferenz für Gesamtschule n erklären (vgl. ebenda) . Die Anzahl der öf-
fentlichen Gymnasien ist mit 11 im gesamten Betrachtungszeitraum konstant geblieben. Auch

Prognose der Schülerzahl in der Sek. I 
4 
die Zahl der Schulen in privater Trägerschaft , 6 insgesamt, ist in diesem Zeitraum konstant  
geblieben. 
 
Abbildung 3: Entwicklung der Zahl der Schulen nach Schulform  und Schulträger, 2014 bis 
2023 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2014/15-2023/24; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweis: Ohne Förderschulen. 
 
3 Prognose der Schülerzahl in der Sek. I 
Entsprechend des im Oktober 2023 vom WIB vorgelegten Berichts (vgl. Makles et al. 2023 ) 
erfolgt die Prognose der Schülerzahl in der Sek. I gesamtstädtisch und beruht auf der so g. 
Beschulungsquote, d.h., auf dem Verhältnis Schüler*innen an öffentlichen Schulen zu Einwoh-
ner*innen im entsprechenden Alter. Zur Prognose der Schülerzahl ab 2024 wird die durch-
schnittliche Beschulungsquote der letzten drei Jahre verwendet (2021 bis 2023) und die tat-
sächliche Entwicklung der altersrelevanten Bevölkerung bis 2023 berücksichtigt. Mit Hilfe der 
Bevölkerungsprognose und der durchschnittlichen Beschulungsquote wird so die Schülerzahl 
insgesamt für die Sek. I abgeschätzt.

Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 
5 
Abbildung 4: Bisherige und voraussichtliche Einwohner - und Schülerzahlentwicklung in der 
Sek. I an öffentlichen Schulen, 2014 bis 2033 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2014/15-2023/24 und Fortschreibung der kleinräumigen Bevölke-
rungsprognose (KBP) 2022-2033, Anpassungsrechnung 2023; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweis: Ohne Förderschulen und Förderschüler*innen. 
 
Analog zur Bevölkerung wird prognostiziert, dass die Schülerzahl in der Sek. I zunächst weiter 
steigt, im Jahr 2030 bei mehr als 14.000 ihren Höhepunkt erreicht und dann wieder leicht ab-
nimmt. Im Jahr 2033, dem Ende des Prognosehorizonts, wird die Schülerzahl voraussichtlich 
bei etwas unter 13.700 liegen. Im Vergleich zur Prognose des Schuljahres 2021 (Prognose 
2022 bis 2030, vgl. Makles et al. 2023, S. 93- 95) wird die Schülerzahl mit der aktualisierten 
Bevölkerungsprognose somit um rd. 500 (bzw. rd. 300 bei Verwendung der durchschnittlichen 
Beschulungsquote aus drei Jahren, vgl. ebenda, S. 94) Schüler*innen geringer ausfallen.  
 
4 Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 
4.1 Schülerzahlprognose und Schulkapazität in verschiedenen Szenarien 
Die Kapazität der öffentlichen Schulen nach Klassenfrequenzrichtwert (kurz: KFRW) wird über 
die Formel Zügigkeit je Schule × Anzahl Jahrgänge je Schule × Klassenfrequenzrichtwert je 
Schule nach Schulform ermittelt und beträgt in der Stadt Münster zum Schuljahr 2023 13.826 
Schulplätze (vgl. Tabelle 1). Ab dem Schuljahr 2024 steigt die Zahl der Schulplätze durch die 
aufwachsend gestartete neue Gesamtschule Münster -West (4 Züge) und die Erhöhung der 
Erich-Klausener-Schule um einen Zug (von 3 auf 4)  linear an. Gleichzeitig sinkt die Zahl der

Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 
6 
Schulplätze bis 2025 durch die auslaufende Sekundarschule. Zum Schuljahr 2029 werden so-
mit 14.388 Schulplätze verfügbar sein und – sofern keine weiteren Maßnahmen zur Reduktion 
oder Erhöhung der Kapazitäten durchgeführt werden – ab da unverändert bleiben. 
 
Tabelle 1: Zügigkeit an bestehenden öffentlichen Schulen der Sek. I nach Schulform, 2023 
Schulform Züge Jahrgänge KFRW KFHW Schulplätze nach 
KFRW 
Schulplätze nach 
KFHW 
Hauptschule 9 6 24 30 1.296 1.620 
Realschule 19 6 27 28 3.078 3.192 
Gesamtschule 10 6 25 27 1.500 1.620 
Gymnasium 46 6 27 29 7.452 8.004 
PRIMUS-
Schule (Sek. I) 2 6 25 29 300 348 
Sekundar-
schule+ 4 2 25 29 200 232 
Summe 90 . . . 13.826 15.016 
Quelle: Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung, div. Dokumente und VO zu § 93 (2) SchulG; eigene 
Zusammenstellung. 
Hinweis: Ohne Förderschulen; KFHW: Klassenfrequenzhöchstwert; +auslaufend. 
 
Gesamtstädtisch betrachtet würde somit die Zahl der Schulplätze nach KFRW ausreichen um 
die Schüler*innen aufzunehmen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn sich die Schüler*innen 
proportional zum Schulplatzangebot auf alle Schulformen und auf alle Jahrgänge verteilen 
würden. Dies ist nicht anzunehmen, da es auch in der Vergangenheit nicht beobachtet wurde 
(vgl. Makles et al. 2023 und Abschnitt  4.3). Folglich muss angenommen werden, dass der 
Schulplatzbestand, insbesondere an Gesamtschulen, Realschulen und Gymnasien nicht aus-
reichen wird. Darüber hinaus gibt es weitere Aspekte die bezüglich der Beurteilung des Schul-
platzbestands und - bedarfs i.V.m. der Schülerzahlprognose berücksichtigt werden müssen. 
Zum einen sind Schulplatzerweiterungen im Bestand vorgesehen. Die Realschule im Kreuz-
viertel (kurz: RiK) und das Schulzentrum Wolbeck (kurz: SZ Wolbeck) sollen ab 2026 bzw. 
2028 erweitert werden (vgl. u.a. V/0420/2020, V/0437/2020 und V/0637/2022 sowie Makles et 
al. 2023, S. 95  ff.) Das dreizügige Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium (kurz: Schlaun) ist 
nach Aussage des Schulträgers stark sanierungsbedürftig, kann aber im Bestand nicht saniert 
werden. Im Stadtteil Angelmodde (Münster-Südost) wird aufgrund der Stadtteilentwicklung mit 
einem starken Bevölkerungszuwachs gerechnet. Auch aus diesem Grund ist dort ein Areal 
perspektivisch für einen neuen Schulstandort vorgesehen. Offen ist noch, welche Schulform 
dort entstehen kann. All diese Aspekte müssen in ihrem wechselseitigen Zusammenhang bei 
der Ableitung von konkreten Maßnahmen berücksichtigt werden. Dies erfolgt nachfolgend auf 
Basis von verschiedenen Szenarien und Kennzahlen.

Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 
7 
 Hintergrund zu den Szenarien 
Zum Höchststand der Schülerzahl in der Sek. I im Jahr 2 030 wird mit über 14.000 gerechnet 
(vgl. Abschnitt 3 ). Wenn die Schülerzahl bis 2030 also nicht so stark steigt wie noch 2022 
angenommen wurde, die Bevölkerungsentwicklung in Südost deutlich dynamischer sein wird 
als in den anderen Stadtbezirken, das Schlaun am aktuellen Standort abgängig ist und in An-
gelmodde eine neue Schule entstehen könnte, müssen folgende Fragen gestellt werden: 
• Sollten dann die Erweiterungen des SZ Wolbeck und der RiK verworfen werden? 
• Soll in Angelmodde eine neue weiterführende Schule als Ersatzneubau für das  Schlaun 
entstehen? 
• Soll eine weitere Gesamtschule in Angelmodde entstehen und das Schlaun auslaufend 3 
gestellt werden? Sollte das Schlaun direkt, d.h. ab 2025 auslaufend gestellt werden oder 
erst ab 2029, wenn die neue Gesamtschule den Betrieb4 aufnehmen kann? 
Denn: die Erweiterung des SZ Wolbeck, die Erweiterung der RiK und die Errichtung einer 
neuen vierzügigen Gesamtschule sind als Gesamtmaßnahmenpaket mit der prognostizierten 
Schülerzahl rechnerisch nicht vereinbar. Darüber hinaus  kann auch angenommen werden, 
dass auf Grund der Bevölkerungsentwicklung in Münster-Südost, verschiedener Aspekte und 
Probleme beim Um- bzw. Anbau an Schulen im laufenden Schulbetrieb und aus Gründen der 
Wirtschaftlichkeit die Neuerrichtung einer Schule in diesem Zusammenhang sinnvoller er-
scheint, als die Erweiterung des SZ Wolbeck und der RiK bei gleichzeitiger Aufgabe des po-
tenziellen neuen Schulstandorts in Angelmodde. 
 
 Szenario 1 
In diesem Szenario werden folgende Annahmen getroffen: 
• Die RiK und das SZ Wolbeck werden nicht erweitert 
• Das Schlaun zieht zum Schuljahr 2029 nach Angelmodde in einen Ersatzneubau und läuft 
dort mit einem Zug mehr als bisher (4 Züge statt 3) 
Unter diesem Szenario erhöht sich die Zahl der Schulplätze nach KFRW insgesamt effektiv 
um 162 (27 Schüler*innen × 6 Jahrgänge), da das Schlaun um einen Zug erweitert wird. Würde 
das Schlaun ab dem Schuljahr 2029/30 in Münster-Südost seinen Standort haben, würde sich 
dort die Zahl der Schulplätze und Schüler*innen sprunghaft erhöhen und ab 2029 bis 2034 
zudem weiter steigen (+1 Zug aufwachsend ab 2029). Die Zahl der Schulplätze in der Innen-
stadt reduziert sich sprunghaft um 486 (3 Züge × 27 Schüler*innen × 6 Jahrgänge) und ver-
bleibt dann auf diesem Niveau.  Zum Schuljahr 2034 wäre der Schulplatz in allen vier Zügen 
 
3  Die Annahme wird getroffen, da das Schlaun am Standort nicht sanierungsfähig ist und in diesem Fall der 
Standort in Angelmodde nicht zur Verfügung stehen würde. 
4  Bei dem Jahr 2029 handelt es sich um eine Abschätzung des Schulträgers. Eine Verschiebung des Jahres ist 
nicht auszuschließen.

Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 
8 
und allen sechs Jahrgängen der Sek. I am neuen Standort verfügbar  (vgl. Tabelle 2 und Ab-
bildung 5). 
 
Tabelle 2: Schülerzahl und Schulkapazität in der Sek. I an öffentlichen Schulen, Szenario 1, 
gesamtstädtisch 
Jahr 
Ist: SuS in 
der Sek. I 
(inkl. G9-Si-
mulation) 
Prognose: 
SuS in der 
Sek. I 
Kapazität 
nach KFRW 
(Ist) 
Kapazität 
nach KFRW 
(Soll) 
Kapazität 
nach KFHW 
(Ist) 
Kapazität 
nach KFHW 
(Soll) 
2019 12.571 . 14.151 14.151 15.423 15.423 
2020 12.677 . 14.051 14.051 15.307 15.307 
2021 12.722 . 13.951 13.951 15.191 15.191 
2022 12.963 . 13.926 13.926 15.132 15.132 
2023 13.191 . 13.826 13.826 15.016 15.016 
2024 . 13.246 13.853 13.853 15.036 15.036 
2025 . 13.401 13.880 13.880 15.056 15.056 
2026 . 13.538 14.007 14.007 15.192 15.192 
2027 . 13.686 14.134 14.134 15.328 15.328 
2028 . 13.900 14.261 14.261 15.464 15.464 
2029 . 13.989 14.388 14.415 15.600 15.629 
2030 . 14.045 14.388 14.442 15.600 15.658 
2031 . 14.036 14.388 14.469 15.600 15.687 
2032 . 13.856 14.388 14.496 15.600 15.716 
2033 . 13.670 14.388 14.523 15.600 15.745 
Quellen: Siehe Abbildungen 1 bis 4 und Tabelle 1.

Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 
9 
Abbildung 5: Bisherige und voraussichtliche Einwohner - und Schülerzahlentwicklung in der 
Sek. I an öffentlichen Schulen, Szenario 1, 2014 bis 2033 
 
(a) Münster insgesamt 
 
(b) Nur Münster-Südost 
Quellen: Siehe Abbildungen 1 bis 4 und Tabelle 1.

Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 
10 
In diesem Szenario würde zum Höchststand der Schülerzahl im Jahr 2030 ein Schulplatzüber-
schuss von rd. 400 Schulplätzen beobachtet (vgl. Tabelle 2). In Münster-Südost würde sich 
die Situation bis zur Aufnahme des Schulbetriebs des Schlauns in Angelmodde jedoch an-
spannen. Zwischen 2024 und 2028 besteht ein Schulplatzdefizit von bis zu 200 Schulplätzen 
(vgl. Abbildung 5 (b)). Es ist zudem möglich, dass auch bis 2032 ein Schulplatzdefizit vorliegt, 
da die Schüler*innen des Schlaun, die aus der Innenstadt „mit umziehen“ zur prognostizierten 
Schülerzahl ab 2029 addiert werden müssen . Gemessen am  Klassenfrequenzhöchstwert 
(kurz: KFHW) wäre ein Schulplatzdefizit in Südost nur zum Schuljahr 2028 vorhanden (ohne 
Abbildung/Tabelle). Dafür müssten aber die Kapazitäten in allen Jahrgängen und auch in der 
Hauptschule Wolbeck vollständig ausgeschöpft werden.  
 
 Szenario 2a 
In diesem Szenario werden folgende Annahmen getroffen: 
• Die RiK und das SZ Wolbeck werden nicht erweitert. 
• Das Schlaun wird ab 2025 auslaufend5 gestellt. 
• In Angelmodde entsteht eine vierzügige Gesamtschule, die 2029 aufwachsend den Schul-
betrieb aufnimmt. 
In diesem Szenario würden ab 2025 keine Schüler*innen in den 5. Jahrgang des Schlauns 
aufgenommen. Der 6. Jahrgang des Jahres 2025 wäre zum Ende des Schuljahres 2032/33 
der letzte Jahrgang der das Schlaun nach der 13. Jahrgangsstufe verlässt und die Schule 
somit zum Schuljahr 2033/34 ausgelaufen. Pro Jahr reduziert sich so die Zahl der verfügbaren 
Plätze in der Sek. I  nach KFRW um 81 Schulplätze  (3 Züge x 27 Schüler*innen) . Die vierte 
Gesamtschule nimmt ab 2029 den Schulbetrieb aufwachsend auf, d.h. dass sich die Zahl der 
verfügbaren Schulplätze nach KFRW ab 2029 jährlich um 100 Schulplätze (4 Züge x 25 Schü-
ler*innen) erhöht (vgl. Tabelle 3 und Abbildung 6). Zum Schuljahr 2034 wäre der Schulplatz in 
allen vier Zügen und allen sechs Jahrgängen der Sek. I verfügbar. 
  
 
5  Die Annahme wird getroffen, da das Schlaun am Standort nicht sanierungsfähig ist und in dieser Variante kein 
Standort für einen Ersatzneubau vorgesehen ist.

Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 
11 
Tabelle 3: Schülerzahl und Schulkapazität in der Sek. I an öffentlichen Schulen, Szenario 2a, 
gesamtstädtisch 
Jahr 
Ist: SuS in 
der Sek. I 
(inkl. G9-Si-
mulation) 
Prognose: 
SuS in der 
Sek. I 
Kapazität 
nach KFRW 
(Ist) 
Kapazität 
nach KFRW 
(Soll) 
Kapazität 
nach KFHW 
(Ist) 
Kapazität 
nach KFHW 
(Soll) 
2019 12.571 . 14.151 14.151 15.423 15.423 
2020 12.677 . 14.051 14.051 15.307 15.307 
2021 12.722 . 13.951 13.951 15.191 15.191 
2022 12.963 . 13.926 13.926 15.132 15.132 
2023 13.191 . 13.826 13.826 15.016 15.016 
2024 . 13.246 13.853 13.853 15.036 15.036 
2025 . 13.401 13.880 13.799 15.056 14.969 
2026 . 13.538 14.007 13.845 15.192 15.018 
2027 . 13.686 14.134 13.891 15.328 15.067 
2028 . 13.900 14.261 13.937 15.464 15.116 
2029 . 13.989 14.388 14.083 15.600 15.273 
2030 . 14.045 14.388 14.102 15.600 15.294 
2031 . 14.036 14.388 14.202 15.600 15.402 
2032 . 13.856 14.388 14.302 15.600 15.510 
2033 . 13.670 14.388 14.402 15.600 15.618 
Quellen: Siehe Abbildungen 1 bis 4 und Tabelle 1.

Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 
12 
Abbildung 6: Bisherige und voraussichtliche Einwohner - und Schülerzahlentwicklung in der 
Sek. I an öffentlichen Schulen, Szenario 2a, 2014 bis 2033 
 
(a) Münster insgesamt 
 
(b) Nur Münster-Südost 
Quellen: Siehe Abbildungen 1 bis 4 und Tabelle 1. 
In diesem Szenario wäre zum Höchststand der Schülerzahl im Jahr 2030 ein minimaler Schul-
platzüberschuss von rd. 50 Schulplätzen zu beobachten (vgl. Tabelle 3). In Münster-Südost

Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 
13 
würde sich die Situation bis zum Ende des Prognosehorizonts anspannen. Zwischen 2024 und 
2032 besteht ein Schulplatzdefizit von bis zu 200 Schulplätzen (vgl. Abbildung 6). Auch ge-
messen am KFHW wäre in Südost ein marginales Schulplatzdefizit vorhanden (ohne Abbil-
dung/Tabelle). Also auch dann, wenn die Kapazitäten in allen Jahrgängen und auch in der 
Hauptschule Wolbeck vollständig ausgeschöpft würden. 
 
 Szenario 2b 
In diesem Szenario werden dieselben Annahmen getroffen wie in Szenario 2a. Die einzige 
Ausnahme besteht darin, dass das Schlaun ab 2029 auslaufend gestellt wird.  
 
Tabelle 4: Schülerzahl und Schulkapazität in der Sek. I an öffentlichen Schulen, Szenario 2b, 
gesamtstädtisch 
Jahr 
Ist: SuS in 
der Sek. I 
(inkl. G9-Si-
mulation) 
Prognose: 
SuS in der 
Sek. I 
Kapazität 
nach KFRW 
(Ist) 
Kapazität 
nach KFRW 
(Soll) 
Kapazität 
nach KFHW 
(Ist) 
Kapazität 
nach KFHW 
(Soll) 
2019 12.571 . 14.151 14.151 15.423 15.423 
2020 12.677 . 14.051 14.051 15.307 15.307 
2021 12.722 . 13.951 13.951 15.191 15.191 
2022 12.963 . 13.926 13.926 15.132 15.132 
2023 13.191 . 13.826 13.826 15.016 15.016 
2024 . 13.246 13.853 13.853 15.036 15.036 
2025 . 13.401 13.880 13.880 15.056 15.056 
2026 . 13.538 14.007 14.007 15.192 15.192 
2027 . 13.686 14.134 14.134 15.328 15.328 
2028 . 13.900 14.261 14.261 15.464 15.464 
2029 . 13.989 14.388 14.407 15.600 15.621 
2030 . 14.045 14.388 14.426 15.600 15.642 
2031 . 14.036 14.388 14.445 15.600 15.663 
2032 . 13.856 14.388 14.464 15.600 15.684 
2033 . 13.670 14.388 14.483 15.600 15.705 
Quellen: Siehe Abbildungen 1 bis 4 und Tabelle 1.

Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 
14 
Abbildung 7: Bisherige und voraussichtliche Einwohner - und Schülerzahlentwicklung in der 
Sek. I an öffentlichen Schulen, Szenario 2b, 2014 bis 2033 
 
(a) Münster insgesamt 
 
(b) Nur Münster-Südost 
Quellen: Siehe Abbildungen 1 bis 4 und Tabelle 1.

Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 
15 
Zum Höchststand der Schülerzahl im Jahr 2030 wäre der Schulplatzüberschuss ausreichend 
(bei rd. 400 Schulplätzen insgesamt ) Die Situation in Münster-Südost ist identisch mit der in 
Szenario 2a. 
 
 Zwischenfazit zu den Szenarien 
Nach KFRW reicht der Schulplatz in der Übergangszeit in Münster-Südost in allen Szenarien 
nicht aus. Grundschüler*innen aus Münster-Südost werden bis 2029 (oder sogar noch darüber 
hinaus, siehe Abschnitt 4.1.2) auf Schulen anderer Bezirke gelenkt werden müssen, oder es 
müssten entlang des KFHW auch die Schulplätze der Hauptschule Wolbeck in allen Jahrgän-
gen ausgeschöpft werden. Würde das Schlaun erst ab 2029 auslaufend gestellt (Szenario 2b), 
wäre die Situation in den verbliebenen Bezirken entspannter. Doch auch dann ist der gesamt-
städtische Schulplatzüberschuss knapp bemessen. 
 
 Szenarien 1, 2a und 2b ohne Hauptschulen 
Obwohl in allen Szenarien ein gesamtstädtischer Schulplatzüberschuss nach KFRW vorhan-
den ist, muss berücksichtigt werden, dass die Zahl der Schulplätze nur ausreicht, wenn sich 
die Schüler*innen proportional zum Schulplatzangebot auf alle Schulformen und auf alle Jahr-
gänge verteilen würden. Berücksichtigt man, dass nach KFRW 1.296 Schulplätze an Haupt-
schulen existieren (über den gesamten Prognosezeitraum hinweg), die Schülerzahl in den 
Hauptschulen seit Jahren aber rückläufig ist (vgl.  Abbildung 8), muss angenommen werden, 
dass die steigende Schülerzahl bis 2030 und darüber hinaus nicht an den Hauptschulen zu 
beobachten sein wird. Insofern wird der Schulplatz an den verbliebenen Schulformen auch 
gesamtstädtisch nicht ausreichen um die steigenden Schülerzahl aufzufangen. Daher sind in 
allen Szenarien, aber insb. in Szenario 2a, Überbrückungsmaßnahmen zu bedenken.

Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 
16 
Abbildung 8: Entwicklung der Schülerzahl in der Sek. I an öffentlichen Schulen nach Schul-
form, 2014 bis 2023 
 
(a) Jahrgangsstufen 5-10 
 
(a) Jahrgangsstufe 5 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2014/15-2023/24; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweise: Ohne Schüler*innen an Förderschulen.

Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 
17 
4.2 Überbrückungsmaßnahmen 
Um zu entscheiden, welche Schulformen und Schulen in den Szenarien die steigende Schü-
lerzahl auffangen können, wird zunächst die Aufnahmekapazität der Schulen nach Schulform 
und die Auslastung geprüft. Abbildung 9 zeigt, wie sich die Kapazitäten, Anmeldungen und 
Aufnahmen beim Übergang von der 4. in die 5. Jahrgangsstufe in den vergangenen Jahren  
(inkl. 2024) entwickelt haben. Dargestellt ist die Summe der Kennzahlen nach Schulform der  
öffentlichen Schulen. Dabei sind hier auch die Anmeldungen und Übergänge privater Grund-
schulen und Grundschulen außerhalb Münsters enthalten. 
Es zeigt sich, dass die Gesamtschulen auffällig hohe und stetig steigende Anmeldun-
gen verzeichnen. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Stadt Münster ein vorge-
zogenes Anmeldeverfahren für die Gesamtschulen praktiziert (vgl. dazu auch Makles et al. 
2023, S. 30 ff.) Erst nach Abschluss der Anmeldungen an den öffentlichen Gesamtschulen 
haben die Eltern in einem weiteren Schritt die Möglichkeit, sich an den anderen Schulformen 
anzumelden. Die Anmeldezahlen könnt en die tatsächliche Nachfrage somit überzeichnen. 
Nichtsdestotrotz sind die Gesamtschulplätze des 5. Jahrgangs in jedem Jahr vollständig aus-
gelastet (vgl. Abbildung 9) und auch in den folgenden Jahren und Jahrgängen sind alle Schul-
plätze belegt (vgl. dazu später auch Abbildung 16).

Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 
18 
Abbildung 9: Kapazitäten, Anmeldungen und Aufnahmen an öffentlichen Schulen der Sek. I, 
ausgewählte Schulformen, 2019 bis 2024 
 
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2019/20-2023/24 und Amt für Schule und Weiterbildung; eigene 
Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweise: Die Klassenbildungswerte zur Berechnung der Kapazitäten sind Tabelle 1 zu entnehmen; SuS: Schü-
ler*innen; die Schulstatistik für das Schuljahr 2024/25 liegt noch nicht vor. 
 
Auch die Aufnahmekapazitäten der Realschulen sind fast erschöpft ( vgl. Abbildung 9, auch 
durch Ablehnungen an Gesamtschulen, siehe Abschnitt 4.3.3): Die Zahl der Anmeldungen 
liegt z.T. über der Zahl der Plätze und die Zahl der Schüler*innen in Jg. 5 i.d.R. über der Zahl 
der Anmeldungen. Lediglich die Aufnahmekapazitäten der Gymnasien sind noch nicht voll-
ständig erschöpft (vgl. Abbildung 9). Zur Überbrückung der Situation bis 2029 bzw. 2032 kön-
nen die Gymnasien also mehr Schüler*innen aufnehmen. Hier reichen die Aufnahmekapazi-
täten nach KFRW und insb. nach KFHW auch dann aus, wenn das Schlaun auslaufend gestellt 
würde – zuletzt ging es beim Schlaun um rd. 50 Schüler*innen pro Jahrgang. Ggf. sollten 
dennoch noch andere temporäre Maßnahmen geprüft werden, z.B.  die Mehrklassenbildung 
an Realschulen und Gymnasien mit entsprechenden Raumreserven, die temporäre Nutzung 
der Raumreserven anderer Schulen/Schulformen (insb. in Schulzentren)  oder Containerstel-
lung an Standorten mit entsprechenden Flächenreserven (auch an Gesamtschulen zu prüfen).

Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 
19 
4.3 Schulform in Angelmodde 
Wenn in Angelmodde eine neue Schule entstehen soll, stellt sich unmittelbar die Frage nach 
der Schulform. Die Szenarien gehen davon aus, dass a) dort entweder ein vierzügiges Gym-
nasium (als Ersatzneubau für das Schlaun) oder b) eine neue vierzügige Gesamtschule  ent-
steht. Anhand von vergangenen Entwicklungen in den einzelnen Schulformen und Stadtbezir-
ken kann eine Entscheidung mit Hilfe von Kennzahlen ggf. abgeleitet bzw. unterstützt werden.  
 
 Nachfrage 
Gesamtschulen 
Die Zahl der Anmeldungen an den öffentlichen Gesamtschulen ist jedes Jahr doppelt so hoch 
wie die Zahl der Plätze in Jahrgang 5 (vgl. Abbildung 9). Zwar ist das vorgezogene Anmelde-
verfahren zu berücksichtigen, dennoch ist die Zahl der Aufnahmen hoch und am KFHW  (vgl. 
ebeda). Darüber hinaus spricht der Schulformverbleib dafür, dass Eltern/Kinder tatsächlich 
Gesamtschulen nachfragen (vgl. auch Abbildung 16). In 2023 wurden nur 35 Schüler*innen  
aus den öffentlichen Gesamtschulen in andere Schulformen übergeben und nur 8 aus anderen 
Schulformen aufgenommen (ohne Abbildung/Tabelle). Im gesamten Zeitraum von 10 Jahren 
geht es hier um 121 Schüler*innen. Dass die Nachfrage hoch ist zeigt sich  aber nicht nur an 
den Anmeldungen und dem Schulformverbleib sondern auch an den tatsächlichen Übergän-
gen. Denn es gehen Schüler*innen aller Stadtbezirke und Grundschulen auf die öffentlichen 
Gesamtschulen über und nicht nur jene, für die das die wohnortnä chste Schule darstell en 
würde (vgl. Abbildung 10).

Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 
20 
Abbildung 10: Übergänge auf öffentliche Gesamtschulen nach Stadtbezirk der abgebenden 
Grundschule, 2014 bis 2023 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2014/15-2023/24; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweis: Ohne Übergänge aus Grundschulen außerhalb von Münster. 
 
Gymnasien 
Die Zahl der Anmeldungen an Gymnasien ist in den letzten vier Jahren wieder höher gewesen 
als in den Jahren davor , aber noch immer unter dem KFRW und deutlich unter dem KFHW 
(vgl. Abbildung 9). Die Zahl der Aufnahmen ist i.d.R. höher als die Zahl der Anmeldungen (vgl. 
ebenda), was die Vermutung aufwirft, dass hier auch Schüler*innen aufgenommen werden, 
die eigentlich eine andere Schulform besuchen wollten. 
 
 Angebot 
Gesamtschulen 
Die Zahl der Schulplätze ist 2024 durch die dritte Gesamtschule auf insg. 350 bzw. 378 in den 
Eingangsklassen, d.h. im 5. Jahrgang gestiegen. Die Gesamtschulplätze sind dennoch in allen 
Jahrgängen voll (und über dem KFRW) belegt (vgl. vgl. Abbildung 9 und später auch Abbildung 
16).

Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 
21 
Gymnasien 
Die Zahl der Gymnasialzüge liegt aktuell bei 46 von insg. 90 Zügen (57 von 108, wenn private 
Gymnasien berücksichtigt werden), die Zahl der Schulplätze in Jahrgang 5 liegt 2023 bei 1.242 
nach dem KFRW und bei 1.334 nach dem KFHW. Stellt man dieser Platzzahl die Zahl der 
Schüler*innen mit uneingeschränkter Gymnasialempfehlung gegenüber (1.153 Schüler*innen 
in 2023) ist die Zahl der Plätze um rd. 100 nach KFRW höher  (vgl. Abbildung 11). Auch die 
Klassenstärke, im 5. und den weiteren Jahrgängen, lässt bei einem KFRW von 27 noch wei-
tere Aufnahmen zu (vgl. Abbildung 12). Hinzu kommt, dass die Gymnasialplätze nicht in allen 
Jahrgängen voll belegt sind, da Schüler*innen z.B. auf andere Schulformen querversetzt wer-
den (vgl. Abbildung 13). Dies wirft zumindest die Frage auf, ob die Schulform, auf die die 
Grundschüler*innen übergehen, tatsächlich die gewünschte oder passende Schulform ist. 
 
Abbildung 11: Schulformempfehlungen der abgebenden öffentlichen Grundschulen, 2014 bis 
2023 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2014/15-2023/24; eigene Berechnung, eigene Darstellung.

Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 
22 
Abbildung 12: Durchschnittliche Klassengröße je öff entliches Gymnasium und Jahrgangs-
stufe, 2014 bis 2023 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2014/15-2023/24; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweis: Ohne Schlaun und ohne Gymnasien mit Mehrklassen. Jedes Symbol stellt ein Gymnasium dar.

Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 
23 
Abbildung 13: Entwicklung der Schülerzahl an öffentlichen Gymnasien nach Eingangskohorte, 
2014 bis 2023 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2014/15-2023/24; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
 
 
 
 Weitere Kennzahlen und Argumente 
Nachfolgend werden stichpunktartig noch weitere Kennzahlen und Argumente präsentiert, die 
eine Gesamtschule oder ein Gymnasium in Angelmodde begründen können. 
 
Für eine Gesamtschule in Angelmodde spricht 
• Zwischen 2014 und 2023 finden sich drei Gesamtschulen (eine bischöfliche, zwei öffentli-
che) und das SZ Wolbeck unter den Top 10 Schulen beim Übergang der Grundschüler*in-
nen aus Münster-Südost (vgl. Abbildung 14). Dies lässt den Schluss zu, dass 
Lesehilfe zu Abbildung 13 
 
- Zum Schuljahr 2014 wurden 1.129 Schüler*innen im 5. Jahrgang an Gymnasien beobachtet (dunkelblaue 
durchgezogene Linie mit quadratischen Symbolen). 
- Ein Jahr später (2015) müssten 1.129 Schüler*innen im 6. Jahrgang beobachtet werden, wenn alle Schü-
ler*innen des 5. Jahrgangs regulär versetzt und keine Schüler*innen aus anderen Schulformen dazukommen 
oder in andere Schulformen abgegeben würden. Beobachtet werden aber 1.147 Schüler*innen. 
- Erneut ein Jahr später (2016) müssten diese 1.147 Schüler*innen im 7. Jahrgang beobachtete werden, wenn 
alle Schüler*innen des 6. Jahrgangs regulär versetzt und keine Schüler*innen aus anderen Schulformen da-
zukommen oder in andere Schulformen abgegeben würden. Beobachtet werden aber 1.105 Schüler*innen. 
- In der 9. Jahrgangsstufe (2018) werden 1.060 Schüler*innen beobachtet. D.h. die Eingangskohorte des 
Schuljahres 2014 hat sich innerhalb von fünf Jahren um rd. 6% verkleinert. Mögliche Gründe dafür sind 
Querversetzungen auf andere Schulformen oder Klassenwiederholungen.

Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 
24 
- Gesamtschulen beim Übergang in die Sek. I in Münster-Südost sehr beliebt sind, 
- eine wohnortnahe Beschulung relevant ist und 
- andere Schulformen und Schulen bisher keine bedeutende Rolle spielten. 
• Die Schulformempfehlungen, die Grundschüler*innen in Münster-Südost erhalten, ent-
sprechen eher der Zusammensetzung einer Gesamtschule (vgl. Abbildung 15 (a) mit (b)). 
• Querversetzungen (bei steigenden Schülerzahlen) werden ausgebremst, da aus Gesamt-
schulen selten querversetzt wird (vgl. Abbildung 16).  
• Die Nachfrage nach Gesamtschulen, die auch aus den Stadtbezirken Ost (und Hiltrup) 
kommt, könnte in Südost bedient werden  und somit insb. die Mathilde-Anneke-Gesamt-
schule entlasten (vgl. Abbildung 10). 
• Durch die Schaffung einer vierten öff entlichen Gesamtschule können langfristig Gymna-
sien und Realschulen entlastet werden. Dies daher, da Schüler*innen, die an Gesamtschu-
len keinen Platz erhalten i.d.R. an Realschulen und Gymnasien verbleiben. So sind z.B. 
zum Schuljahr 2021/22 145 (70) Schüler*innen von 284, die an Gesamtschulen nicht auf-
genommen werden konnten,  in Realschulen (Gymnasien) übergegangen (ohne Ta-
belle/Abbildung). 
 
Abbildung 14: Top 10 weiterführende Schulen beim Übergang in die Sekundarstufe I,  nur 
Münster-Südost, 2014 bis 2023 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2014/15-2023/24; eigene Berechnung, eigene Darstellung.

Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 
25 
Abbildung 15: Schulformempfehlungen der abgebenden öffentlichen Grundschulen, in Pro-
zent, 2014 bis 2023 
 
(a) Münster insgesamt 
 
(a) Nur Münster-Südost 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2014/15-2023/24; eigene Berechnung, eigene Darstellung.

Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 
26 
Abbildung 16: Entwicklung der Schülerzahl an öffentlichen Gesamtschulen nach Eingangsko-
horte, 2014 bis 2023 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2014/15-2023/24; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweis: Siehe auch Lesehilfe zu Abbildung 13. 
 
Gegen eine Gesamtschule in Angelmodde spricht 
• Es ist unklar und mit den vorliegenden Daten und Informationen nicht analysierbar, ob eine 
Gesamtschule die gesamtstädtische und regionale Nachfrage nach Gymnasialplätzen tat-
sächlich zu einem großen Anteil substituieren kann. 
 
Für das Schlaun in Angelmodde spricht 
• Grundschüler*innen aus Münster-Südost fragen auch Gymnasialplätze nach, daher könnte 
durch ein neues Gymnasium die Nachfrage nach Gymnasien direkt in Südost bedient wer-
den (vgl. Abbildung 14). 
• Das Gymnasium Wolbeck verzeichnet seit 2017 wieder leicht steigende Anmeldezahlen 
und Übergänge, auch aus angrenzenden Gemeinden ( vgl. Abbildung 17 und Abbildung 
18) und könnte so entlastet werden. 
• Die meisten Grundschüler*innen, die auf das Schlaun übergehen, stammten bisher aus 
Münster-Südost (138 von 598 über einen Zeitraum von 10 Jahren, vgl. Abbildung 19). Un-
klar ist allerdings, ob sich die Schüler*innen auch dort angemeldet haben.

Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 
27 
Abbildung 17: Abweichung zwischen Anmeldungen und der Kapazität an öffentlichen Gymna-
sien, 2014 bis 2023 
 
Quellen: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2019/20-2023/24 und Amt für Schule und Weiterbildung; eigene 
Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweis: Die Klassenbildungswerte zur Berechnung der Kapazitäten sind Tabelle 1 zu entnehmen. 
 
 
 
  
Lesehilfe zu Abbildung 17 
 
- Dargestellt ist die absolute Differenz aus der Zahl der Anmeldungen und der Zahl der Schulplätze nach 
KFRW. 
- Eine positive Differenz zeigt einen Nachfrageüberhang an (mehr Anmeldungen als Schulplätze). 
- Eine negative Differen zeigt einen Angebotsüberhang an (weniger Anmeldungen als Schulplätze).

Monitoring und abzuleitende Maßnahmen 
28 
Abbildung 18: Übergänge auf das Gymnasium Wolbeck nach Herkunftsgemeinde der abge-
benden Grundschule, 2014 bis 2023 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2014/15-2023/24; eigene Berechnung, eigene Darstellung.

Zusammenfassung 
29 
Abbildung 19: Übergänge auf das Schlaun nach Stadtbezirk der abgebenden Grundschule,  
2014 bis 2023 
 
Quelle: Stadt Münster, Amtliche Schulstatistik 2014/15-2023/24; eigene Berechnung, eigene Darstellung. 
Hinweis: Ohne Übergänge aus Grundschulen außerhalb von Münster. 
 
Gegen das Schlaun in Angelmodde spricht 
• Wohnortnahe Querversetzungen könnten die Realschule Wolbeck und die Hauptschule 
Wolbeck überbelasten; Diese Schulformen würden nicht erweitert, s ähen sich nunmehr 
aber vier weiteren Gymnasialzügen gegenüber. 
• Würden die ‚wohnortfremden‘ Grundschüler*innen des Gymnasiums Wolbeck unberück-
sichtigt bleiben (vgl. Abbildung 18) wäre der Gymnasialplatz im SZ Wolbeck wahrschein-
lich ausreichend. Somit wäre das Schulformangebot mit einem weiteren Gymnasium in der 
Region und gesamtstädtisch unausgewogen. 
• Gymnasien bedienen nur die Nachfrage einer Bevölkerungsgruppe. 
 
5 Zusammenfassung 
Die Schülerzahl an öffentlichen Schulen der Sek. I in der Stadt Münster wird voraussichtlich 
bis 2030 steigen und dann wieder leicht zurückgehen. In 2030 erreicht die Schülerzahl bei 
mehr als 14.000 ihren Höchststand. Vor dem Hintergrund, dass Hauptschulen immer seltener 
beim Übergang von der Primarstufe in die Sek. I angewählt werden ist davon auszugehen,

Zusammenfassung 
30 
dass der Schulraumbestand ggf. nicht ausreichen wird, um die Schülerzahl aufzufangen. Ins-
besondere im Münsteraner Südosten ist mit einer dynamischen Bevölkerungs - und Schüler-
zahlentwicklung zu rechnen, die Steuerungsmaßnahmen des Schulträgers erfordert. In die-
sem Zusammenhang kann der Schulträger in diesem Stadtbezirk eine neue vierzügige Schule 
erschließen, unklar ist, welche Schulform diese Schule haben soll bzw. wie dann mit anderen, 
z.T. bereits beschlossenen Maßnahmen, umzugehen ist. Die Erweiterung des SZ Wolbeck, 
der RiK und der Sanierungsstau im Schlaun müssen in diesem Kontext mitgedacht werden. 
Entsprechend der Schülerzahlprognose kann festgehalten werden, dass alle Maßnah-
men (Erweiterung des SZ Wolbeck und der RiK um insg. drei Züge, Erschließung einer neuen 
vierzügigen Schule) nicht notwendig erscheinen. Daher wurden verschiedene Szenarien ge-
rechnet, wie sich bestimmte ausgewählte Maßnahmen auf den zukünftigen Schulplatzbestand 
auswirken können. Auch wurde in diesem Zusammenhang der Frage nachgegangen, welche 
Schulform die neue Schule haben könnte. Fest steht, dass zusätzlicher Schulplatzbedarf vor-
liegt – gerade in den Bildungsgängen Realschule und Gymnasium. Entlang der Kennzahlen, 
der Entwicklungen in der Schullandschaft der letzten zehn Jahre und weiterer Argumente 
spricht vieles dafür, dass im Münsteraner Südosten eine vierzügige Gesamtschule entstehen 
könnte.

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 
31 
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 
Abbildung 1: Bevölkerungsentwicklung und -prognose nach Altersgruppe ............................ 2 
Abbildung 2: Entwicklung der Schülerzahl in der Sek. I nach Schulträger, 2014 bis 2023 ..... 3 
Abbildung 3: Entwicklung der Zahl der Schulen nach Schulform und Schulträger, 2014 bis 
2023 ........................................................................................................................... 4 
Abbildung 4: Bisherige und voraussichtliche Einwohner - und Schülerzahlentwicklung in der 
Sek. I an öffentlichen Schulen, 2014 bis 2033 ............................................................ 5 
Abbildung 5: Bisherige und voraussichtliche Einwohner - und Schülerzahlentwicklung in der 
Sek. I an öffentlichen Schulen, Szenario 1, 2014 bis 2033 ......................................... 9 
Abbildung 6: Bisherige und voraussichtliche Einwohner - und Schülerzahlentwicklung in der 
Sek. I an öffentlichen Schulen, Szenario 2a, 2014 bis 2033 ......................................12 
Abbildung 7: Bisherige und voraussichtliche Einwohner - und Schülerzahlentwicklung in der 
Sek. I an öffentlichen Schulen, Szenario 2b, 2014 bis 2033 ......................................14 
Abbildung 8: Entwicklung der Schülerzahl in der Sek. I an öffentlichen Schulen nach 
Schulform, 2014 bis 2023 .........................................................................................16 
Abbildung 9: Kapazitäten, Anmeldungen und Aufnahmen an öffentlichen Schulen der Sek. I, 
ausgewählte Schulformen, 2019 bis 2024 ................................................................. 18 
Abbildung 10: Übergänge auf öffentliche Gesamtschulen nach Stadtbezirk der abgebenden 
Grundschule, 2014 bis 2023 .....................................................................................20 
Abbildung 11: Schulformempfehlungen der abgebenden öffentlichen Grundschulen, 2014 bis 
2023 ..........................................................................................................................21 
Abbildung 12: Durchschnittliche Klassengröße je öffentliches Gymnasium und 
Jahrgangsstufe, 2014 bis 2023 .................................................................................22 
Abbildung 13: Entwicklung der Schülerzahl an öffentlichen Gymnasien nach Eingangskohorte, 
2014 bis 2023 ...........................................................................................................23 
Abbildung 14: Top 10 weiterführende Schulen beim Übergang in die Sekundarstufe I, nur 
Münster-Südost, 2014 bis 2023 ................................................................................24 
Abbildung 15: Schulformempfehlungen der abgebenden öffentlichen Grundschulen, in 
Prozent, 2014 bis 2023 .............................................................................................25 
Abbildung 16: Entwicklung der Schülerzahl an öffentlichen Gesamtschulen nach 
Eingangskohorte, 2014 bis 2023 ...............................................................................26 
Abbildung 17: Abweichung zwischen Anmeldungen und der Kapazität an öffentlichen 
Gymnasien, 2014 bis 2023........................................................................................27 
Abbildung 18: Übergänge auf das Gymnasium Wolbeck nach Herkunftsgemeinde der 
abgebenden Grundschule, 2014 bis 2023 ................................................................. 28 
Abbildung 19: Übergänge auf das Schlaun nach Stadtbezirk der abgebenden Grundschule, 
2014 bis 2023 ...........................................................................................................29

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 
32 
Tabelle 1: Zügigkeit an bestehenden öffentlichen Schulen der Sek. I nach Schulform, 2023 . 6 
Tabelle 2: Schülerzahl und Schulkapazität in der Sek. I an öffentlichen Schulen, Szenario 1, 
gesamtstädtisch ......................................................................................................... 8 
Tabelle 3: Schülerzahl und Schulkapazität in der Sek. I an öffentlichen Schulen, Szenario 2a, 
gesamtstädtisch ........................................................................................................11 
Tabelle 4: Schülerzahl und Schulkapazität in der Sek. I an öffentlichen Schulen, Szenario 2b, 
gesamtstädtisch ........................................................................................................13

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Beratungsverlauf (7)

26.11.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
26.11.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Hauptausschuss
TOP 25 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.12.2024 Rat
TOP 32 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Heidestraße
  • Sonnenstraße
  • Schulplatz
  • Flaßkuhl

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Details

Aktenzeichen
V/0711/2024
Typ
Vorlagen
Datum
06.11.2024
Erstellt
30.10.2024 14:19