V/0643/2017
Neubau und Nutzung Bürgerbad Handorf
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Beschlussvorlage
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V/0643/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Neubau und Nutzung Bürgerbad Handorf Beratungsfolge 31.08.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 12.09.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 13.09.2017 Sportausschuss Vorberatung 13.09.2017 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement Vorberatung 14.09.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 20.09.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stimmt zu, dass abweichend von seinem Beschluss vom 29.06.2016 zur Vorlage V/0382/2016 die inzwischen gegründete Bürgerbad Handorf gemeinnützige GmbH (nachfol- gend: BBH) Partnerin der Stadt Münster für den Betrieb eines auch der Öffentlichkeit zugäng- lichen Bades und für die kommunale Finanzierung und eine mindestens 25-jährige Nutzung eines neuen privat betriebenen Bürgerbades in Handorf wird. 2. Der Rat stimmt zu, a) dass der BBH dafür ein Erbbaurecht bis zum 31.12.2077 an einem etwa 5.680 m² gro- ßen Grundstück östlich der Hobbeltstraße auf der Basis eines anfänglichen Erbbauzin- ses in Höhe von ca. 4.544 €/p.a. eingeräumt wird, b) dass der BBH dafür eine Bodenwertförderung in Höhe von voraussichtlich etwa 386.400 € anlässlich der Bestellung des v. g. Erbbaurechtes zugutekommt. c) dass die BBH Bauherrin des auf diesem Grundstück zu errichtenden Schwimmbades wird, Vorlagen-Nr.: V/0643/2017 Auskunft erteilt: Herr Reher Ruf: 492-5220 E-Mail: Reher@stadt-muenster.de Datum: 29.08.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0643/2017 d) dass die BBH dafür die bereits beschlossenen städtischen Zuwendungen für den Bau bekommt, e) dass die BBH den Neubau gemeinsam mit der Stadt Münster europaweit ausschreibt und f) dass die BBH der Stadt Münster das neue Bürgerbad zu definierten Tageszeiten gegen Zahlung einer Aufwandsersatzleistung für das Schul- und Vereinsschwimmen überlässt. I. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0802 Bäder Zeile 15 Transferaufwendungen 2019 ff. 159.500 Ab dem Jahr nach Fertigstellung (ARAP) 426.000 Aufwandsersatz (mtl. 35.500 €) Insgesamt 585.500 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0802 Bäder Investitions- maßnahme 4160 Neubau HB Handorf Zeile 11 Auszahlungen von akti- vierbaren Zuwendungen 2017 3.987.500 Haushaltsansatz HP 2017 11 Auszahlungen von akti- vierbaren Zuwendungen 2017 50.000 üpl: externe juristi- sche Beratung Summe aller Einzahlungen - Auszahlungen = Saldo 4.037.500 Die Mittel für die externe juristische Beratung, Begleitung und Umsetzung der im Beschlussvo r- schlag I.2. genannten Aufgaben i. H. v. ca. 50.000 € (brutto) sind gem. § 83 (1) GO (NW) übe r- planmäßig im Jahr 2017 durch Entscheidung des Stadtkämmerers bereitgestellt worden. - 3 - V/0643/2017 Begründung: Zum Beschlussvorschlag I.1. Bisherige Beschlusslage Der Rat hatte Ende Juni letzten Jahres folgende Beschlüsse gefasst: „1. Die Stadt unterstützt finanziell den Neubau des Bürgerbades Handorf am neuen Standort ös t- lich der Hobbeltstraße durch Zahlung eines Zuschusses in Höhe der Differenz zwischen dem vom Verein für finanzierbar gehaltenen Betrag von 4,2 Mio. € und den tatsächlichen E rstellungskosten (Kostengruppen 200-700 nach DIN 276) für ein neues Bürgerbad. Der Zuschuss wird nach übe r- schlägigen Ermittlungen ca. 3.987.500 € (netto), aber maximal 4,0 Mio. € (netto) betragen. Der Bürgerbadverein soll beim Neubau die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster beachten. 2. Darüber hinaus schließt die Stadt mit dem Betreiberverein Bürgerbad Handorf e.V. einen Nu t- zungsvertrag zum Schul- und Vereinsschwimmen über 25 Jahre ab, in dem eine Aufwandsersatz- leistung von monatlich 35.500 € vereinbart wird. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, z u- sammen mit der Miteigentümerin Wohn+Stadtbau GmbH des Grundstücks östlich der Hobbel t- straße/nördlich des Lammerbaches, die Voraussetzungen für die Bestellung eines Er bbaurechtes zugunsten des Badinvestors für die Errichtung und den Betrieb eines Bürgerbades mit durch den Rat zu beschließenden Konditionen zu schaffen.“ Umwandlung des Vereins in eine gemeinnützige GmbH Am 06.06.2016 hatte sich der Betreiberverein Bürgerbad Handorf e. V., der zuvor einen Neubau für das Handorfer Bürgerbad angeregt hatte (Anlage zur Vorlage V/0382/2016), aus ste uerlichen Gründen in eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung namens Bürgerbad Han- dorf gGmbH umgewandelt. Diese Tatsache fand keinen Eingang in die genannte Ratsvorlage und somit auch nicht in den Ratsbeschluss. Öffnung für die Bürgerschaft Im Gegenzug zur kommunalen Finanzierung des Bürgerbades sichert die BBH gGmbH zu, das Bürgerbad zu noch zu bestimmenden Konditionen und Zeiten der öffentlichen Bürgerschaft z u- gänglich zu machen. Zum Beschlussvorschlag I.2. Bestellung Erbbaurecht, Gewährung Bodenwertförderung Das für die Errichtung des Bürgerbades vorgesehene Grun dstück ist im Geltungsbereich des Beschlusses zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 561 „Handorf-östlich der Hobbeltstraße“ gelegen. Der Bebauungsplanentwurf soll für das rd. 5.680 m² große Grundstück eine Gemeinb e- darfsfläche (Sportanlagen-Bürgerbad) ausweisen. In Randbereichen des Grundstücks sollen lt. Bebauungsplanentwurf Flächen zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepfla n- zungen festgesetzt werden. Auf der Grundlage dieser beabsichtigen Bebauungsplanfestsetzungen ermittelte der Gutach ter- ausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Münster mit Verkehrswertgutachten vom 28.06.2017 für die Fläche einen Verkehrswert in Höhe von 500.000 €. Eigentümer des Grundstücks sind zu je ½ Anteil die Stadt Münster sowie die Wohn+Stadtbau GmbH. Mit der Wohn+Stadtbau GmbH besteht Einvernehmen, dass sie ihren ½ Anteil an dem Grundstück an die Stadt Münster veräußern will. Eine Ankaufsvorlage, die noch weitere Grun d- stücksgeschäfte mit der Wohn+Stadtbau GmbH umfassen wird, legt die Verwaltung demnächst zur politischen Beratung in nichtöffentlicher Sitzung vor. - 4 - V/0643/2017 Die Bürgerbad Handorf gGmH beabsichtigt ein Erbbaurecht vergleichbar zu förderfähigen Sport- vereinen auf der Basis eines Grundstückswertes in Höhe von 20 €/m², insgesamt somit etwa 113.600 € zu erhalten. Somit beläuft sich der anfängliche und an den Veränderungen des Ve r- braucherpreisindex gekoppelte Erbbauzins bei einer vierprozentigen Bodenwertv erzinsung auf 4.544 €/p.a. Die Differenz zwischen dem gutachterlich festgestellten Bodenwert und dem dem Grundstücksgeschäft mit der Wohn+Stadtbau GmbH zugrunde zu legende n Bodenwert beträgt etwa 386.400 €. Auch aus sportfachlicher Sicht wird die Einräumung eines Sportförderzinses befürwortet, da auch in dem neuen Bürgerbad Stundenkontingente sowohl für das Schul - als auch für das Verein s- schwimmen weiterhin eingeplant sind. Zu diesem Zweck wird zur langfristigen Bindung über 25 Jahre (siehe Sportförderrichtlinie) ein entsprechender Nutzungsvertrag mit der BBH geschlossen werden. Vergabe- und beihilferechtliche Rahmenbedingungen Der Betreiberverein des Bürgerbades und die Verwaltung waren zunächst davon ausgegangen, dass der Neubau nicht ausgeschrieben werden müsse, wenn der auf 4 Mio. € gedeckelte städt i- sche Zuschuss weniger als die Hälfte der geschätzten Gesamtkosten des Vorhabens betrage. Nach zunächst interner und dann auch externer juristischer Prüfung stellte sich jedoch heraus, dass ein europaweites Ausschreibungsverfahren für die Vergabe des Bauauftrags e rforderlich ist, weil neben dem einmaligen städtischen Baukostenzuschuss weitere Zuwendungen der Stadt an den Bauherrn und späteren Betreiber über die Nutzungsvergütung für das Schul - und Vereins- schwimmen fließen. Auch diese sind bei der Frage zu berücksichtigen, ob das Vorhaben übe r- wiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird. Außerdem muss sorgfältig begründet werden (und womöglich europarechtlich genehmigt werden) , dass die Stadt EU-beihilferechtskonform handelt, wenn sie einem gemeinnützigen Wirtschaftsunternehmen (um das es sich auch bei einer gemeinnützigen GmbH handelt) die Kosten für die Errichtung des neuen Hallenbades zuwendet. Die Rechtsanwaltskanzlei, welche die Stadt hier zu beraten hat, wird auch das weitere Verfahren begleiten, welches nachfolgend beschrieben wird. Notwendiges Vertragswerk zur Realisierung des Projekts Um das Projekt auf rechtlich sichere Beine zu stellen, sind folgende vertragliche Vereinbaru ngen zu treffen: ein trilateraler Vertrag zwischen der Stadt als Zuschussgeber, BBH als Bauherrn und dem noch nach öffentlicher Ausschreibung auszuwählendem Bauunternehmen über Planung und Errichtung des neuen Hallenbades, ein Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt einerseits und dem Erbbaurechtsnehmer und Bauherrn BBH andererseits, ein Nutzungsvertrag zwischen Stadt und BBH über das Schul- und Vereinsschwimmen im künftigen Hallenbad und dessen Vergütung, die ab dem 6. Betriebsjahr einer Steigerung u. a. für Investitionsrücklagen unterliegt. Europaweite Ausschreibung der Planung und Errichtung Die BBH hat sich in den bisher geführten Gesprächen bereit erklärt, die bereits vorliegenden Pl a- nungsunterlagen mit einer Detailtiefe zu versehen, wie sie für ein ve rgabereifes Bauvorhaben er- forderlich sind. Deshalb werden sich BBH und Verwaltung zunächst über die genaue Beschre i- bung der Planungs - und Bauleistungen sowie über die Zuschlagskriterien verständigen, die für das förmliche Vergabeverfahren (GU Vergabe) unerlässlich sind. Anschließend werden BBH als - 5 - V/0643/2017 Bauherr und die Stadt als Zuschussgeber dieses Vergabeverfahren gemeinsam durchführen. Die Stadt wird sich hierbei anwaltlich begleiten lassen, weil es sich um ein ungewöhnliches Prozedere handelt. Da die Stadt ausdrücklich nicht Bauherrin und auch nicht Eigentümerin des neuen Hallenbades wird, ist ein Errichtungs- und Baubeschluss im weiteren Verfahren nicht vorgesehen. Künftige Nutzung für Schul- und Vereinsschwimmen Der ebenfalls mit der BBH abzuschließend e Nutzungsvertrag für das Schul - und Vereinsschwim- men ist zwar nicht Gegenstand des Vergabeverfahrens, muss aber ebenfalls bereits im Vorfeld der Ausschreibung vorbereitet und mit der BBH unterschriftsreif verhandelt werden, um die fina n- zielle Grundlage für die Beteiligung der BBH am Vergabeverfahren zu schaffen. Auch hierfür wird die Verwaltung anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. I. V. I. V. gez. gez. Cornelia Wilkens Robin Denstorff Stadträtin Stadtbaurat
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hobbeltstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0643/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.07.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37