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V/0798/2011

Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2012

Vorlagen 14.10.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2011, TOP 16.1

Anlagen 1 - 2

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Beschlussvorlage

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Anlagen 1 - 2

5214 Zeichen

Anlage 1 
zur Ratsvorlage V/0798/2011 
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2012 
Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster in seiner Sitzung am 14.12.2011 beschlossen. 
Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige 
Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: 
I. Personalkosten je Stunde 
Handwerker Fahrer Hilfskräfte 
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 
Normalstunde: 35,41 € 33,84 € 25,81 €
1/6 Stundensatz 5,90 € 5,64 € 4,30 €
Handwerker Fahrer Hilfskräfte 
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 
Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 2,79 € 2,70 € 2,49 €
Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 2,79 € 2,70 € 2,49 €
Sonntags 25% 3,49 € 3,37 € 3,12 €
24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 4,88 € 4,72 € 4,36 €
Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich 135% 18,82 € 18,21 € 16,83 €
Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. 
Zeitzuschläge je Stunde:

Anlage 1 
zur Ratsvorlage V/0798/2011 
II. Sachkosten je Stunde: 
je 1/6 
Stunde 
in EURO 
je Stunde 
in EURO 
Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 1,67 € 10,00 €
Lkw bis 7,5 t 1,50 € 9,00 €
Lkw über 7,5 t 3,83 € 23,00 €
Kehrmaschine 3,17 € 19,00 €
Kleinkehrmaschine 3,67 € 22,00 €
Pressmüllwagen 3,83 € 23,00 €
III. Allgemeines 
Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz  zugrunde gelegt. 
Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für 
Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. 
Die Entgelte unter Ziffer IV. a) bis h) und j) zur Annahme von Abfällen zur Verwertung können bis 
zu 10 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen.
Das Entgelt unter Ziffer IV. i) zur Annahme von Abfällen zur Verwertung aus dem Containerdienst 
AWM kann bis zu 20 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen. 
IV. Entgeltliste - Abfälle zur Verwertung 
a) Altholz A I - III 
b) Altholz A IV 
c) Wurzelstöcke 
d) Wertstoffgemische 
e) Styropor 
f) Flachglas 
g) Reifen 
h) Grünabfälle 
i) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung a. d. Containerdienst AWM 
j) Mineralwolle 
Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2012 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben.
30,00 €/t 
60,00 €/t 
45,00 €/t 
150,00 €/t 
45,00 €/t 
170,00 €/t 
130,00 €/t 
60,00 €/t 
60,00 €/t 
2,50 €/Stück

Anlage 2 
zur Ratsvorlage V/0798/2011 
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2011 
Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster in seiner Sitzung am 08.12.2010 beschlossen. 
Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige 
Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: 
I. Personalkosten je Stunde 
Handwerker Fahrer Hilfskräfte 
G07 G06 G04 
Normalstunde: 34,14 € 30,66 € 27,40 €
1/6 Stundensatz 5,69 € 5,11 € 4,57 €
Handwerker Fahrer Hilfskräfte 
G07 G06 G04 
Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 
vom 01.01.2011 bis 31.07.2011 2,77 € 2,69 € 2,48 €
vom 01.08.2011 bis 31.12.2011 2,79 € 2,70 € 2,49 €
Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 
vom 01.01.2011 bis 31.07.2011 2,77 € 2,69 € 2,48 €
vom 01.08.2011 bis 31.12.2011 2,79 € 2,70 € 2,49 €
Sonntags 25% 
vom 01.01.2011 bis 31.07.2011 3,47 € 3,36 € 3,10 €
vom 01.08.2011 bis 31.12.2011 3,49 € 3,37 € 3,12 €
24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 
vom 01.01.2011 bis 31.07.2011 4,85 € 4,70 € 4,34 €
vom 01.08.2011 bis 31.12.2011 4,88 € 4,72 € 4,36 €
Feiertagsarbeit 135% 
vom 01.01.2011 bis 31.07.2011 18,72 € 18,13 € 16,75 €
vom 01.08.2011 bis 31.12.2011 18,82 € 18,21 € 16,83 €
Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. 
Zeitzuschläge je Stunde:

Anlage 2 
zur Ratsvorlage V/0798/2011 
II. Sachkosten je Stunde: 
je 1/6 
Stunde 
in EURO 
je Stunde 
in EURO 
Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 1,67 € 10,00 €
Lkw bis 7,5 t 1,50 € 9,00 €
Lkw über 7,5 t 3,83 € 23,00 €
Kehrmaschine 3,00 € 18,00 €
Kleinkehrmaschine 3,50 € 21,00 €
Pressmüllwagen 3,83 € 23,00 €
III. Allgemeines 
Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz  zugrunde gelegt. 
Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für 
Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. 
Die Entgelte unter Ziffer IV. a) bis h) und j) zur Annahme von Abfällen zur Verwertung können bis 
zu 10 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen.
Das Entgelt unter Ziffer IV. i) zur Annahme von Abfällen zur Verwertung aus dem Containerdienst 
AWM kann bis zu 20 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen. 
IV. Entgeltliste - Abfälle zur Verwertung 
a) Altholz A I - III 
b) Altholz A IV 
c) Wurzelstöcke 
d) Wertstoffgemische 
e) Styropor 
f) Flachglas 
g) Reifen 
h) Grünabfälle 
i) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung a. d. Containerdienst AWM 
j) Mineralwolle 
Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2011 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben.
30,00 €/t 
60,00 €/t 
45,00 €/t 
150,00 €/t 
45,00 €/t 
170,00 €/t 
130,00 €/t 
60,00 €/t 
60,00 €/t 
2,50 €/Stück

Beschlussvorlage

6714 Zeichen

V/0798/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2012 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.11.2011 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
14.12.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
14.12.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
Der „Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2012“ wird beschlossen 
(Anlage 1). 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung NRW obliegt dem Rat neben der Festset-
zung allgemein geltender öffentlicher Abgaben (S teuern, Beiträge, Gebühren) auch die Festset-
zung allgemein geltender privatrechtlicher Entgelte. 
 
Soweit daher für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster keine Gebühren erhoben, son-
dern privatrechtliche Entgelte in Rechnung gestellt werden, sind diese vom Rat festzusetzen, so-
fern keine individuelle Kostenberechnung erfolgt. 
 
Die Tarifleistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe beinhalten im Wesentlichen Entgelte für den zu 
leistenden Bereitschaftsdienst, für Sonderabfuhren und Sonderreinigungen sowie für die Annahme 
von verwertbaren Abfällen am Entsorgungszentrum und an den Recyclinghöfen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0798/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Dornseif 
Ruf: 
60 52 16 
E-Mail: 
Dornseif@awm.stadt-muenster.de  
Datum: 
26.10.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0798/2011 
 
Personalkosten 
 
Die Personalkosten der in Betracht kommenden Lohngruppen wurden anhand der Durchschnitts-
sätze für das Jahr 2011 – aufgestellt durch das Personal- und Organisationsamt – einschließlich 
eines Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlages ermittelt.  
 
Die Kosten für die städtischen Mitarbeiter haben sich seit dem letzten Betrachtungszeitraum unter-
schiedlich entwickelt und führen so zu differenzierten Kostensituationen. Grundsätzlich gilt, dass 
sich die durchschnittlichen Personalkosten aus den gesamten Personalkosten je Entgeltgruppe 
dividiert durch die Anzahl der in dieser Entgeltgruppe eingesetzten Mitarbeiter ergeben. Verände-
rungen in den Personalkosten resultieren zum Beispiel aus geleisteten Überstunden, die ausge-
zahlt werden, aus älteren Mitarbeitern, die in den Ruhestand gehen und durch junge Arbeitnehmer 
ersetzt werden, durch das Aufsteigen älterer Mitarbeiter in die nächste Entgeltgruppe und das 
Nachrücken jüngerer Beschäftigter an deren Stelle, aus tariflichen Lohnsteigerungen sowie aus 
einer veränderten Berechnungsbasis. 
 
Für die im Rahmen dieser Vorlage entscheidenden Entgeltgruppen sind folgende Veränderungen 
gegenüber dem Vorjahr maßgeblich. 
 
Eine Kostensenkung ist bei Personen der Entgeltgruppe 4 gegeben. Hier fallen um 5,8 % geringe-
re Kosten an und der Stundensatz sinkt von 27,40 Euro auf 25,81 Euro. Die Anzahl der Mitarbeiter 
dieser Entgeltgruppe ist sprunghaft um 15 % angestiegen. Da es sich dabei um Neueinstellungen 
handelt, die „kostengünstiger“ sind als bereits langjährig Beschäftigte, ist der durchschnittliche 
Stundensatz je Mitarbeiter entsprechend gesunken. 
 
Die Kosten für einen Mitarbeiter der Gruppe 6 steigen von 30,66 Euro um 10,37 % auf 33,84 Euro.  
Die Steigerung begründet sich aus der Veränderung der Berechnungsbasis, denn mit der aktuellen 
Aufstellung sind die Mitarbeiter des Sozial- und Erziehungsdienstes aus der allgemeinen und bis-
her gültigen Betrachtung herausgenommen worden, um sie separat berechnen zu können. Dies 
hat insbesondere Auswirkungen auf diese Entgeltgruppe, da gerade hier viele junge Arbeitnehmer 
(Erzieherinnen und Erzieher) eingruppiert waren, die in der Vergangenheit den Schnitt deutlich 
nach unten gesenkt haben. 
 
Die Personalkosten für einen Mitarbeiter der Entgeltgruppe 7 steigen von 34,14 Euro um 3,72 % 
auf 35,41 Euro. Hierbei handelt es sich um eine normale Kostensteigerung, die aus den bereits 
eingangs genannten Gründen resultiert. 
 
Der Zeitzuschlag für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit berechnet sich aus der jeweils gülti-
gen Entgelttabelle TVöD für die Gemeinden. 
 
 
Sachkosten
 
 
Die Sachkosten ergeben sich aus Abschreibungen und Zinsen sowie den Unterhalts-, Werkstatt- 
und Betriebskosten. Für die Kalkulation der Fahrzeugtarife werden die tatsächlichen aus der Be-
triebsabrechnung ermittelten Ist-Kosten zugrunde gelegt. Gegenüber dem Vorjahr sind nur gering-
fügige Abweichungen in den Fahrzeugstundensätzen zu verzeichnen (siehe dazu jeweils Pt. II der 
Anlage 1 und 2). Der Stundensatz für eine Kehrmaschine steigt um 1 Euro auf 19 Euro, der Satz 
für eine Kleinkehrmaschine steigt ebenfalls um 1 Euro auf 22 Euro. Die Sätze für den Bereit-
schaftswagen, für Lastkraftwagen sowie für Pressmüllwagen verändern sich nicht.

- 3 - 
V/0798/2011 
 
Entgelte für die Annahme von Abfällen zur Verwertung 
 
Das Entgelt für die Annahme von verwertbaren Abfällen 1 ermittelt sich je nach Abfallfraktion aus 
den Behandlungskosten der Wertstoffsortier- und der Grünabfallkompostierungsanlage einschließ-
lich des Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlages. Diese Entgelte verändern sich gegenüber 
den Vorjahrespreisen nicht. 
 
Für die Annahme von Abfällen zur Verwertung
2 in der MBRA Münster wird für AWM-Kunden ein 
gegenüber dem Vorjahr ebenfalls unverändertes privatrechtliches Entgelt in Höhe von 170,00 Eu-
ro/to festgelegt. Die Abfallwirtschaftsbetriebe werden ermächtigt, dieses Entgelt zur Steigerung der 
Wirtschaftlichkeit um bis zu 20 % zu verändern (siehe dazu auch Ratsvorlage 0387/2005/1. Erg.
). 
 
Aufgrund der Zusammensetzung enthalten Gewerbeabfälle zur Verwertung erfahrungsgemäß kei-
nen organisch nutzbaren Feinkornanteil für die biologische Stufe der MBRA. Mengen zur Ablage-
rung auf der Zentraldeponie fallen somit nicht an. Da die derzeitige Gebühr 230,00 Euro/to beträgt 
und hierin ein Anteil von 60 Euro/to für die Ablagerung enthalten ist, ist eine Reduzierung um die-
sen Anteil gerechtfertigt. Das Entgelt in Höhe von 170 Euro/to errechnet sich aus der Restmüllge-
bühr von 230 Euro/to abzüglich Ablagerungskosten von 60 Euro/to. 
 
 
Zum Vergleich der Preisentwicklung ist der zurzeit gültige Tarif als Anlage 2 beigefügt. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlagen:  Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2012 (Anlage 1) 
  Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2011 (Anlage 2) 
 
 
 
 
  
                                                 
1 Siehe Anlage 1 Ziffer IV. a) bis h) und j) 
2 Siehe Anlage 1 Ziffer IV. i)

Beratungsverlauf (4)

22.11.2011 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2011 Hauptausschuss
TOP 14.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2011 Rat
TOP 16.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0798/2011
Typ
Vorlagen
Datum
14.10.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37