V/0292/2014
Stadtfeste ab 2015
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Beschlussvorlage
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V/0292/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Münster Marketing Betrifft Stadtfeste ab 2015 Beratungsfolge 01.04.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 02.04.2014 Hauptausschuss Vorberatung 02.04.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Organisator für die Stadtfeste 2015 - 2017 mittels ei- nes zweistufigen Ausschreibungsverfahrens (Teilnahmewettbewerb und Vergabewettbe- werb) zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession Stadtfest zu ermitteln. 2. Die Stadt Münster ist Veranstalterin des Stadtfestes und trägt durch eigene Initiativen zur Optimierung des Programms bei. 3. Die Stadt Münster stellt dem Organisator für die Durchführung des Stadtfestes neben defi- nierten geldwerten Leistungen zweckgebunden Barfinanzmittel in Höhe von insgesamt 70.000 Euro (brutto) zur Verfügung. Sie übernimmt keine finanziellen Risiken aus der Ver- anstaltung. 4. Die Stadt Münster stellt für ein Stadtfest kostenlos öffentliche (städtische) Flächen in der Innenstadt zur Verfügung. 5. Das Stadtfest soll ein vielfältiges, vor allem musikalisches/kulturelles Bühnenprogramm an verschie- denen Standorten in der Innenstadt umfassen Angebote für möglichst alle Zielgruppen bereithalten auf einer zentralen Bühne auf dem Domplatz u. a. national und/oder international bekannte Musikgruppen und Künstler präsentieren Folgende Vorgaben und Qualitätskriterien sollen u. a. Bestandteil der Ausschreibung sein: Ein Standkonzept, das sich erkennbar an der Platz- und Wegestruktur der Innen- stadt orientiert. Vorlagen-Nr.: V/0292/2014 Auskunft erteilt: Herr Schmücker Ruf: 492 27 50 E-Mail: Schmuecker@stadt-muenster.de Datum: 26.03.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0292/2014 Ein Gestaltungskonzept, das sich bestmöglich an den hohen Standards der Stadt- gestaltung ausrichtet (Standplatzierung, Standdesign und Erscheinungsbild). Ein belastbares Finanzierungskonzept mit dem Nachweis, dass lokale Gastrono- mieanbieter und Bühnenprogramme/Künstlerinnen und Künstler wesentliche Be- standteile des Gesamtkonzeptes und u. a. national und/oder international bekannte Akteure als ‚Top-Acts’ auf der zentralen Domplatzbühne im Programm und Budget fest eingeplant sind. Ein Veranstaltungskonzept, das eine erkennbare und realisierbare Einbeziehung des Innenstadthandels vorsieht. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die Bereitstellung des Domplatzes die Märkte (Freitag und Samstag) entfallen können (abhängig vom Konzept des Organisators). 7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass eine Durchführung des Stadtfestes in 2015 voraussetzt, dass in der September-Sitzung 2014 (10.9.) durch Ratsbeschluss ein verbindlicher Auftrag an einen durch die Ausschreibung ermittelten Organisator erfolgt. II. Finanzielle Auswirkungen Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur Durchführung des Stadtfestes 2015 Haushaltsmittel in Höhe von 70.000 Euro (brutto) in dem Gesamtbudget des Haushaltes 2014 gebunden werden. Ab dem Jahr 2015 werden jährlich 70.000 Euro (brutto) für diesen Zweck in den jeweiligen Haushalt splan eingestellt (allgemeiner Haushalt: Stadtfest als Sonderveranstaltung der Stadt Münster). Begründung: 1. Ausgangslage Die Stadt hat in enger Zusammenarbeit mit dem vom Rat eingesetzten polit ischen Arbeitskreis unterschiedliche Wege für ein Stadtfest in Münster geprüft. Nach dem letzten Eurocityfest 2011 hatte sie in einem bundesweiten Ausschreibungsverfahren in 2012 einen Organisator gesucht, der wie zuvor die Eurocityfest GmbH in eigener konzeptioneller, programmatischer und wirtschaftlicher Verantwortung und ohne finan zielle Unterstützung durch die Stadt ein Stadtfest für Münster au s- richtet. Am Ende lagen lediglich drei Angebote vor, die nicht zuschlagsfähig waren, so dass die Ausschreibung aufgehoben wurde (V/0688/2012). Auch der Weg einer Initiative, privatwirtschaf t- lich und unabhängig von der Stadt ein Stadtfest zu veranstalten, war nach erfolgter Prüfung ohne städtische Beteiligung nicht umsetzbar. Im Ergebnis zeigen daher alle Modelle, dass es ohne U n- terstützung der Stadt kein Stadtfest in der angestrebten Größenord nung in der Innenstadt geben kann, das folgende Kriterien erfüllt: > ein jährlich stattfindendes „ münsterspezifisches“ Stadtfest für möglichst alle Zielgruppen unter Einbeziehung national und/oder international bekannter „Top -Acts“ auf der zentralen Do m- platzbühne, das sich von vergleichbaren Veranstaltungen anderer Kommunen und auch den b e- stehenden Stadt teilfesten in Münster unterscheidet , einen eindeutigen Stadtbezug ha t und de n- noch eine Strahlkraft über Münsters Stadtgrenzen hinaus entwickelt. Der Werksausschuss Münster Marketing hat in seiner Sitzung v. 12.3.14 die Verwaltung beau f- tragt, dem Rat am 2.4.14 einen Beschlussvorschlag auf der Grundlage des der Politik zuvor von der Verwaltung vorgelegten Arbeitspapiers „Möglichkeiten eines Stadtfests in Mü nster unter Da r- stellung des bisherigen Verfahrensablaufs seit dem Ende des Eurocityfestes und Entsche i- dungsoptionen für ein Stadtfest im Jahre 2015“ zur Entscheidung vorzulegen. Dieser soll die in dem A rbeitspapier angedeuteten Beschlussalternativen weiter ausführen und Größenord nungen einer finanziellen Unterstützung seitens der Stadt benennen. Gewünschtes Ziel ist ein Beschluss zur Realisierung eines Stadtfestes im Jahr 2015 noch in der letzten Ratssitzung vor der Komm u- nalwahl am 2.4.14. - 3 - V/0292/2014 2. Voraussetzungen für ein Stadtfest und Veranstaltungsmodelle Die Verwaltung hat zwei Veranstaltungsoptionen zur Durchführung eines Stadtfestes in Mün sters Innenstadt auf den Prü fstand gestellt. Für beide gilt: Unabhängig vom Veranstaltermodell sind als Voraussetzungen für die Durchführung eines Stadtfestes sicher zu stellen: 1. geldwerte städtische Leistungen , die nicht innerhalb der Verwaltung verrechnet und auch nicht gegenüber einem möglichen Stadtfestorganisator berechnet werden: Bereitstel- lung der öffentlichen Veran staltungsflächen (inkl. Domplatz ohne Freitags - und Samstags- markt), Konzession zur Nutzung innerstädtischer Flächen, Genehmigungen, Bau abnah- men, Auf- und Abbau von Fahrradständern und Verkehrszeichen, Feuerwehreinsatzleitwa- gen, Erstellung von Karten und Plänen, Auf- und Abbau von Bänken, Unterstützung bei der Veranstaltungsorganisation und dem Sicherheitskonzept. Dies betrifft u. a. folgende Ämter und Einrichtungen: Ordnungsamt, Amt f. Immobilienmanagement, Bauordnungsamt, Tie f- bauamt, Feuerwehr, Vermessu ngs- und Katasteramt, Amt für Grünflächen und Umwel t- schutz, Münster Marketing. 2. ein in den Haushalt einzustellender finanzieller städtischer Zuschuss (in der Höhe variie- rend je nach Veranstaltermodell), über den der Rat in seiner Sitzung am 2.4.14 beschli e- ßen muss. Die Veranstaltungsmodelle sind: Alternative A: Die Stadt veranstaltet das Stadtfest eigenverantwortlich und auf eigenes Risiko . Sie erarbeitet ein Konzept und sucht für einzelne Bausteine /Teilaufgaben Partner. Dabei strebt sie eine Zusammenarbeit mit lokalen, regionalen Akteuren (Gastronomen, Kulturschaffende etc.) an. Städtischer finanzieller Beitrag: 150.000 Euro. Alternative B: Die Stadt tritt als Veranstalterin auf und sucht einen Organisator über ein neues (e u- ropaweites) Aus schreibungsverfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession Stadtfest. Dem Organisator obliegt die alleinige konzeptionelle, programmatische und wirtschaftliche Veran t- wortung. Städtischer finanzieller Beitrag: 70.000 Euro. 3. Bewertung der Alternativen Tritt die Stadt als Veranstalterin und Organisatorin auf (Alternative A), so trägt sie allein die ko n- zeptionelle, programmatische und finanzielle Verantwortung. Sie erarbeitet ein Konzept, sucht sich für Teilleistungen Partner, vorzugsweise Akteure vor Ort (unte r Beachtung der Vergaberichtlinien), und vergibt notwendige Dienstleistungen über die entsprechenden Ausschreibungsverfa hren/Auf- tragsvergaben. Im Unterschied zu Alternative B hat sie allerdings wesentlich aufwändigeren und im Ergebnis teureren Ansprüchen zu genügen. In jedem Fall benötigt die Stadt zusätzl iches Personal und muss in der Regel Leistungen, die sie nicht selbst übernehmen kann, mit mehr oder weniger umfangreichen Vergabeverfahren ausschreiben. Überdies muss sie sich als Trägerin des wir t- schaftlichen Risikos absichern. Wenn sie auch nicht wie ein Organisator (bei Alternative B) g e- winnorientiert agiert, so muss sie aber jedes Risiko vorab finanziell einkalkulieren. Im Resultat be- deutet dies einen signifikant höheren finanziellen Aufwand für den F all der Alternative A, als wenn Alternative B zum Tragen käme. Denn ein privatwirtschaftlich agierender Organisator kann Perso- nal- und Sachaufwendungen anders kalkulieren und beauftragen. Vor dem Hintergrund des Ziels einer Durchführung eines Stadtfeste s schon im Jahr 2015 bleibt abzuwägen, ob dies mit beiden Alternativen realistisch erreichbar ist. Im Fall einer Entscheidung für Alternative A kann die Stadt unter den genannten Voraussetzungen unmittelbar mit den Vorbereitungen starten. - 4 - V/0292/2014 Bekommt Alternative B den Zuschlag, muss unmittelbar ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden. Zwar nimmt ein solches Verfahren Zeit in Anspruch. Jedoch ergibt eine Berechnung des zeitlichen Aufwands eine realistische Perspektive im Sinne des zu erreichenden Ziels 2015: Mögliche Zeitschiene für eine europaweite Ausschreibung Dienstleistungskonzession Stadtfest: 07.04. - 05.05.14 Teilnahmewettbewerb 05.05. - 09.05.14 Auswertung Teilnahmeanträge 12.05. - 23.06.14 Vergabewettbewerb 23.06. - 02.07.14 Auswertung Vergabewettbewerb 03.07.14 Präsentation und Verhandlung (Bewerber) 07.07. - 31.07.14 Vertragsverhandlungen 10.09.14 Entscheidung / Beschluss Rat In Abwägung beider Optionen empfiehlt die Verwaltung Alternative B. Auch wenn ein Restrisiko einer Au sschreibung nicht vollends ausgeschlossen werden kann (Ergebnis offen, mögliche u n- vorherzusehende Verfahrensschwierigkeiten), so ist es doch eher als sehr gering einzustufen. A l- ternative B beansprucht einen deutlich geringeren Finanzbeitrag der Stadt und p rivate Akteure können zum Zug kommen. Alternative A sollte nur die ultima ratio sein. Überdies folgt e ine erneute Ausschreibung der Entscheidung des Rates zur Aufhebung der Au s- schreibung 2012 (V/0688/2012): „Vor einer erneuten Ausschreibung wird nach Eins chätzung des Arbeitskreises und der Verwaltung zu prüfen sein, ob möglicherweise die Rahmenbedingungen der Vergabe insbesondere in Bezug auf die finanziellen Konditionen verändert oder Abstriche an den bisher erwarteten Inhalten und Standards vorgenommen werden müssen.“ 4. Das europaweite Ausschreibungsverfahren Aufgrund des Volumens der städtischen Sach - und Finanzleistungen ist das Ausschreibungsve r- fahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession Stadtfest europaweit durchzuführen. Der ka l- kulierte Zeitkorridor ist ebenso wie die Verfahrensunterlagen durch externen Rechtsbeistand (wie 2012) geprüft und als realistisch eingestuft. Die Ausschreibungs bedingungen sind im Anspruch und den Anforderungen im Wesentlichen gleichlautend zur Ausschreibung 2012 . Dem Organisator obliegt die alleinige konzeptionelle, pr o- grammatische und wirtschaftliche Verantwortung. Verändert wird der städtische Beitrag. Nac hdem in 2012 über geldwerte städtische Leistungen hinaus ein finanzieller städtischer Zuschuss ausg e- schlossen war (ein wesentlicher Grund für das Scheitern der Ausschreibung in 2012), stellt die Stadt nunmehr einen Betrag in Höhe von insgesamt 70.000,00 Euro (brutto) zur Verfügung. Dieser ist zweckgebunden für einzelne Leistungen, die der Organisator zu erbringe n hat: Sicherheit, A b- fallbeseitigung, Toiletten, Programmbausteine (Kinderprogramm, Jugend - / Na chwuchsbühne), Gestaltung. Dieser städtische Beitrag muss nach der Durchführung des Stadtfestes nachweisbezogen / zweckbezogen durch den künftigen Vertragspart ner (Organisator) mit der Stadt in Form eines Verwendungsnachweises abgerechnet werden. Gleichzeitig muss eine Offenlegung der Finanzen (Einnahmen / Ausgaben Stadtfest) seitens des Organisators gegenüber der Stadt Münster erfo l- gen. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Domplatz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0292/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.03.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37