Satzung zur Verkürzung der Nachwirkungsfrist für das Grundstück in Wuppertal-Langerfeld, Ortsteil Schmitteborn 42 - 68 gemäß § 22 Abs. 5 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
Satzungsbeschluss VO/0532/13 vom 06.06.2013
Stand: Am 15.07.2013 im Rat der Stadt Wuppertal ungeändert beschlossen.
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Dokumente
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Beschlusslauf
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Satzung Schmitteborn
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Satzungsbeschluss
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Satzungsplan-Schmitteborn
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Beratungsverlauf
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03.07.2013
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen
TOP 15, Empfehlung/Anhörung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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