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Satzung zur Verkürzung der Nachwirkungsfrist für das Grundstück in Wuppertal-Langerfeld, Ortsteil Schmitteborn 42 - 68 gemäß § 22 Abs. 5 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)

Satzungsbeschluss VO/0532/13 vom 06.06.2013

Stand: Am 15.07.2013 im Rat der Stadt Wuppertal ungeändert beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 18.06.2013

    BV Langerfeld-Beyenburg

    TOP 5, Empfehlung/Anhörung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 03.07.2013

    Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen

    TOP 15, Empfehlung/Anhörung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 10.07.2013

    Hauptausschuss

    TOP 6.1, Empfehlung/Anhörung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
  4. 15.07.2013 zuletzt

    Rat der Stadt Wuppertal

    TOP 6.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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