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V/0922/2017

Änderung der Gewässergebührensatzung (GGS)

Vorlagen 17.10.2017

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Anlage zur Vorlage V_0922_2017_1-3_RV GGS 2018

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Beschlussvorlage

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Anlage zur Vorlage V_0922_2017_1-3_RV GGS 2018

7928 Zeichen

Anlage 1 
 
Satzung zur Änderung der Gewässergebührensatzung der Stadt Münster (GGS) 
vom 16.12.2016 (Amtsblatt der Stadt Münster 2016 S. 260) 
I. 
Die Bezeichnung der Satzung wird die Begrifflichkeit „Gewässer zweiter Ordnung“ durch „sonstige 
Gewässer“ wie folgt ersetzt: 
Satzung der Stadt Münster über die Erhebung von Gebühren für den Unterhaltungsaufwand für 
Gewässer zweiter Ordnung sonstige Gewässer – Gewässergebührensatzung (GGS) – 
II. 
In den §§ 1 und 2 wird ebenfalls die Begrifflichkeit „Gewässer zweiter Ordnung“ durch „sonstige 
Gewässer“ wie folgt ersetzt: 
§ 1 Unterhaltungspflicht 
Auf dem Gebiet der Stadt Münster wird die Pflicht zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung  
sonstigen Gewässer durch die Stadt Münster und die Unterhaltungsverbände „Hiltrup-Amelsbüren“, 
„Havixbeck-Roxel“, „St. Mauritz-Altenberge“, „Obere Stever“ und „Münster Süd-Ost“ erfüllt. 
§ 2 Umlage des Unterhaltungsaufwandes 
(1) Die Unterhaltungsverbände legen den ihnen aus der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung 
sonstigen Gewässer entstehenden Aufwand nach §  64 Abs. 2 LWG NRW innerhalb ihres Gebietes 
auf die Erschwerer (z.B. Abwassereinleiter) und die Gemeinden im seitlichen Einzugsgebiet im 
Verhältnis ihrer Gebietsteile im Einzugsgebiet um.  
(2) Der danach von der Stadt Münster an die Unterhaltsverbände zu zahlende Betrag und der der 
Stadt Münster selbst aus der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung sonstigen Gewässer 
entstehende Aufwand wird für das jeweilige Unterhaltungsgebiet gem. §  64 Abs.1 LWG NRW auf die 
Eigentümer der im Stadtgebiet Münster gelegenen Grundstücke (seitliches Einzugsgebiet) als Gebühr 
gemäß anliegendem Gebührentarif umgelegt. Eine Umlage des Aufwandes bzw. der Kosten erfolgt 
nur, soweit der Aufwand bzw. die Kosten nicht durch Anteile der sogenannten Erschwerer und 
Finanzierungshilfen des Landes gedeckt sind.  
III. 
Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft. 
Gebührentarif zur Gewässergebührensatzung der Stadt Münster 
vom 13.12.2017 
versiegelte 
Fläche 
übrige 
Fläche 
1. Unterhaltungsverband „Hiltrup-Amelsbüren“ 88,37 1,7 1 
2. Unterhaltungsverband „Obere Stever“ 157,16 2,67 
3. Unterhaltungsverband „Havixbeck-Roxel“ 88,87 1,99 
4. Unterhaltungsverband „St. Mauritz-Altenberge“ 163, 50 2,19 
5. Unterhaltungsverband „Münster Süd-Ost“ 295,92 1,49 
6. Unterhaltungsbereich der Stadt Münster 92,37 5,06 
Unterhaltungsbereich 
€ / ha

Anlage 2 
   
Seite 1 / 2 
 
         
           
Gebührenbedarfsberechnung 2018 
Gewässerunterhaltung  
 
 
I.  Zusammenfassende Übersicht der wesentlichen Kosten- und Ertragspositionen 
 
GBR 
2018 
GBR 
2017 
GBR 
2018 
GBR 
2017 
PG 
gesamt 
relevant für 
Gewässer- 
gebühr 
1 Personalaufwendungen 281 308 215 223 -27 -8 
2 Aufwand für Sach- und Dienstleistungen 779 758 645 638 2 2 7
3 Sonstige ordentliche Aufwendungen 96 94 57 55 2 2
4 Interne Leistungsverrechnungen 69 67 53 52 2 1
5 Kalkulatorische Abschreibungen 103 104 - - -2 -
6 Kalkulatorische Zinsen 58 62 - - -4 -
1.386 1.393 970 969 -7 1
7 Erstattungen von PG 1101 458 444 321 313 13 8
8 Sonstige Erträge 3 6 2 5 -3 -3 
9 Gewässergebühren 647 650 647 650 -4 -4 
1.108 1.101 970 969 6 2
-278 -291 - - 13 1Ergebnis 
Summe Erträge 
Angaben in T€ 
Kosten 
Erträge 
Summe Kosten 
Produktgruppe 1304 Summe gesamt davon relevant 
für Gewässergebühr 
Veränderung 2018 
zu 2017 
 
 
 
II. Erläuterungen zu wesentlichen Ansätzen 
 
Pos. 1: Personalaufwendungen  
Der Personalaufwand 2018 der Produktgruppe 1304 sinkt verglichen mit dem Vorjahr infolge 
der Bereinigung eines Planungsfehlers. Neben den für die Gewässergebühr nicht relevanten 
Bereichen (u. a. für Wehre und der ökologischen Ver besserung) schlägt dieser Kostenan- 
stieg auch anteilig im Bereich der Gewässergebühr durch. 
 
Pos. 2: Aufwand für Sach- und Dienstleistungen 
Diese Position ist wesentlich geprägt durch die Unt erhaltungs- und Betriebskosten für die 
Gewässerunterhaltung der Stadt Münster (360 T€) sow ie den Zahlungen an die fünf Unter- 
haltungsverbände (315 T€). Im Vergleich zum Vorjahr  ist dieser Kostenblock im gebührenre- 
levanten Bereich nahezu konstant.   
 
Pos. 3 + 4 : Sonstige ordentliche Aufwendungen und interne Leistungsbeziehungen 
Diese Positionen beinhalten u. a. die kalkulatorisc he Miete und Betriebskosten, Energiekos- 
ten sowie personalabhängige Sachkosten wie z. B. Sc hutz- und Dienstkleidung, Fortbildun- 
gen und Büromaterialien. Des Weiteren sind hier die  Verwaltungskostenerstattungen der 
Querschnittsämter berücksichtigt. Im Vergleich zum Vorjahr sind hier auch die Ausgleiche 
aus Unterdeckungen der beiden Vorjahre enthalten (46 T€).

Anlage 2 
   
Seite 2 / 2 
 
Pos. 7: Erstattungen von PG 1101 
Die Gewässerunterhaltung ist eine kostenrechnende E inrichtung. Deshalb müssen Tätigkei- 
ten, die für andere Einrichtungen der Stadt erbrach t werden, in Rechnung gestellt werden. 
Durch den Zufluss von Schmutzwasser aus Kläranlagen  und Regenwassereinleitungen aus 
Kanälen in Fließgewässer wird z. B. die Unterhaltun g der Wasserläufe nachhaltig erschwert. 
Daher sind die von den Unterhaltungsverbänden mit i hren Beiträgen geltend gemachten Er- 
schwerer für o. g. Einleitungen im internen Verrechnungsverfahren von der Abwasserbeseiti- 
gung zu erstatten. Gleiches gilt für das Unterhaltu ngsgebiet der Stadt Münster. Die Verrech- 
nungen betragen insgesamt rund 458 T€ (2017 = 444 T €). Hiervon betragen die Erschwerer 
ca. 321 T€ (2016 = 313 T€). 
 
Pos. 9: Gewässergebühren 
Die Gebühren werden gemäß dem LWG NRW mit einem dif ferenzierten Flächenmaßstab je 
Grundstück nach der versiegelten und der übrigen, u nversiegelten Fläche veranlagt. Hierbei 
werden 90 % der umlagefähigen Kosten auf versiegelte und 10 % der umlagefähigen Kosten 
auf übrige Flächen verteilt. 
 
Die Gewässergebühren werden aus dem gesamten umlagefähigen Aufwand  von rd. 647 T€ 
(2017 = 650 T€) für jeden Unterhaltungsverband einz eln ermittelt (s. Anlage 3). Die Gebüh- 
rentarife bei den versiegelten Flächen bewegen sich  zwischen 88,37 €/ha und 295,92 €/ha 
(der Durchschnitt liegt bei 99,45 € / ha statt bisher 100,91 € / ha).   
  
Der Gebührenhaushalt „Gewässerunterhaltung“ ist ausgeglichen.

Anlage 3 
Produktgruppe 1304 "Fließende Gewässer" 
Gebührenbedarfsrechnung 2018 
Ermittlung der Gebührensätze 
Bezeichnung der Wasser- und 
Bodenverbände       
Flächen 
gesamt 
abzügl. 
Wasser- 
flächen 
mögliche 
Gesamt- 
fläche 
Verband 
veranlagte 
Gesamt- 
fläche 2016 
= Maßstab 
befestigte 
Flächen 
übrige 
Flächen 
1 2 3 4 = 2 - 3 5 6 7 8 9 = 8 * 90% 10 = 9 / 6 11 = 8 * 10% 12  = 11 / 7 13 14 = 10 - 13 15 = 14 / 13 
Hiltrup - Amelsbüren 7.618,5 182,0 7.436,5 6.928,5 1.02 7,2 5.901,4 100.857 90.771 88,37 10.086 1,71 88,61 -0,24 -0,3% 
Obere Stever 890,5 12,1 878,4 721,9 95,9 626,1 16.740 15.066 157,16 1.674 2,67 168,63 -11,47 -6,8% 
Havixbeck - Roxel  3.651,8 56,5 3.595,2 3.544,3 595,3 2. 949,0 58.785 52.907 88,87 5.879 1,99 80,90 7,97 9,9% 
St. Mauritz - Altenberge 3.367,7 229,9 3.137,8 2.834,2 304,6 2.529,6 55.343 49.808 163,50 5.534 2,19 161,06 2,44 1,5% 
Süd - Ost  2.306,3 17,4 2.288,9 2.243,0 97,1 2.145,8 31.935 28.742 295,92 3.194 1,49 298,03 -2,11 -0,7% 
Zwischensumme Wasser- und 
Bodenverbände 17.834,7 497,9 17.336,8 16.272,0 2.120,1 14.151,9 263.660 237.294 111,93 26.366 1,86 110,10 1,83 1,7% 
Gewässerunterhaltung 
Stadt Münster     12.457,8 368,6 12.089,3 11.299,1 3.733,6 7.565,5 383.185 344.867 92,37 38.319 5,06 94,48 -2,11 -2,2% 
Summe Gewässerunterhaltung 30.292,5 866,5 29.426,1 27.5 71,1 5.853,7 21.717,4 646.845 582.161 99,45 64.685 2,98 100 ,14 -0,69 -0,7% 
Gebührensatz 
versiegelte 
Flächen 2017 
Fächen im Stadtgebiet in ha 
Veränderung 
Gebührensatz für 
versiegelte Flächen 
von 2017 auf 2018 
Kostenanteil 
90 % auf 
versiegelte 
Flächen 
Gebühr 
versiegelte 
Fläche 
Kostenanteil 
10 % auf 
übrige 
Flächen 
Gebühr 
unver- 
siegelte 
Fläche 
Flächenaufteilung in ha 
umlagefäh. 
Aufwand lt. 
GBR 2018 
 in €

Beschlussvorlage

3368 Zeichen

V/0922/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung der Gewässergebührensatzung (GGS) einschließlich Änderung der Gebührentarife 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.11.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
13.12.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Änderung der Gewässergebührensatzung (GGS) einschließlich der Änderung der Gebühre n-
tarife wird beschlossen (Anlage 1). 
  
2. Der Berechnung der Gebührensätze für die Gewässerunterhaltung wird zugestimmt  
(Anlagen 2 und 3). 
 
 
Begründung: 
 
Auf de r Grundlage der Gewässergebührensatzung  wird der umlagefähige Aufwand für die Gewä s-
serunterhaltung auf die Grundstücke, von denen Wasser den Gewässern seitlich zufließt, umgelegt.  
Das Gebiet der Stadt Münster ist in sechs Unterhaltungsgebiete (Stadt Münst er und die Unterha l-
tungsverbände Hiltrup -Amelsbüren, Obere Stever, Havixbeck -Roxel, St. Mauritz -Altenberge und 
Münster Süd-Ost) eingeteilt. 
 
 
1. Änderung der Gebührensatzung (Anlage 1) 
Die Bezeichnung der Unterhaltungspflichtigen Gewässer innerhalb der Gew ässergebührensatzung 
wird in Anlehnung an § 64 Landeswassergesetz NRW geändert. Alle Bezeichnungen Gewässer zwei-
ter Ordnung werden durch die Begrifflichkeit „sonstige Gewässer“ ersetzt. Hintergrund dieser Änd e-
rung ist, dass alle von der Stadt Münster unter haltungspflichtigen Gewässer als sonstige G ewässer 
eingestuft sind.  
 
2. Berechnung der Gewässergebühren für 2018 (Anlagen 2 - 3) 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0922/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.10.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0922/2017 
 
Die umlagefähigen Kosten werden für jedes der sechs Unterhaltungsgebiete gesondert ermittelt.  
Die Kosten und Erlöse der Gewässerunterhaltung für 2018 stellen sich insgesamt wie folgt dar: 
2018 2017 2018 2017
+ Gesamtkosten 1.386.160 1.392.785 969.745 968.701
./. Erlöse ohne Gebühren 460.830 450.911 322.900 318.231
= Fehlbetrag ohne Gebühren 925.330 941.874 646.845 650.470
+ Gewässergebühren 646.845 650.470 646.845 650.470
= verbleibender Fehlbetrag 278.485 291.404 - -
Kosten und Erlöse
PG 1304 gesamt
davon umlagefähiger 
Unterhaltungsaufwand
Angaben in €
Ergebnisse 
Gewässerunterhaltung
 
Die Berechnungen und Erläuterungen zu wesentlichen Kostenansätzen werden in der Gebührenbe-
darfsberechnung für 2018 (Anlage 2 - 3) dargestellt. 
Der umlagefähige Aufwand von insgesamt 646.845 € verteilt sich nachstehend auf die einzelnen U n-
terhaltungsgebiete: 
2018 2017 2018 2017
Hiltrup - Amelsbüren 100.857 101.100 6.929 6.893
Obere Stever 16.740 17.922 722 724
Havixbeck - Roxel  58.785 53.342 3.544 3.521
St. Mauritz - Altenberge 55.343 54.619 2.834 2.853
Süd - Ost  31.935 32.157 2.243 2.271
Stadt Münster     383.185 391.330 11.299 11.140
Gewässerunterhaltung gesamt 646.845 650.470 27.571 27.403
Unterhaltungsgebiet
Umlagefähiger Aufwand 
in €
Bemessungseinheit
in ha
 
In jedem Unterhaltungsverband wird je nach Aufwand / Bemessungseinheit eine eigene Gewässe r-
gebühr festgesetzt (s. Anlage 3). Hierbei schreibt das LWG  einen Kostenverteilerschlüssel von 90% 
(versiegelte Flächen) zu 10% (unversiegelte Flächen) vor.  
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (3)

21.11.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 31.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2017 Rat
TOP 25.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0922/2017
Typ
Vorlagen
Datum
17.10.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37