V/0922/2017
Änderung der Gewässergebührensatzung (GGS)
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Anlage zur Vorlage V_0922_2017_1-3_RV GGS 2018
7928 Zeichen
Anlage 1
Satzung zur Änderung der Gewässergebührensatzung der Stadt Münster (GGS)
vom 16.12.2016 (Amtsblatt der Stadt Münster 2016 S. 260)
I.
Die Bezeichnung der Satzung wird die Begrifflichkeit „Gewässer zweiter Ordnung“ durch „sonstige
Gewässer“ wie folgt ersetzt:
Satzung der Stadt Münster über die Erhebung von Gebühren für den Unterhaltungsaufwand für
Gewässer zweiter Ordnung sonstige Gewässer – Gewässergebührensatzung (GGS) –
II.
In den §§ 1 und 2 wird ebenfalls die Begrifflichkeit „Gewässer zweiter Ordnung“ durch „sonstige
Gewässer“ wie folgt ersetzt:
§ 1 Unterhaltungspflicht
Auf dem Gebiet der Stadt Münster wird die Pflicht zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung
sonstigen Gewässer durch die Stadt Münster und die Unterhaltungsverbände „Hiltrup-Amelsbüren“,
„Havixbeck-Roxel“, „St. Mauritz-Altenberge“, „Obere Stever“ und „Münster Süd-Ost“ erfüllt.
§ 2 Umlage des Unterhaltungsaufwandes
(1) Die Unterhaltungsverbände legen den ihnen aus der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung
sonstigen Gewässer entstehenden Aufwand nach § 64 Abs. 2 LWG NRW innerhalb ihres Gebietes
auf die Erschwerer (z.B. Abwassereinleiter) und die Gemeinden im seitlichen Einzugsgebiet im
Verhältnis ihrer Gebietsteile im Einzugsgebiet um.
(2) Der danach von der Stadt Münster an die Unterhaltsverbände zu zahlende Betrag und der der
Stadt Münster selbst aus der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung sonstigen Gewässer
entstehende Aufwand wird für das jeweilige Unterhaltungsgebiet gem. § 64 Abs.1 LWG NRW auf die
Eigentümer der im Stadtgebiet Münster gelegenen Grundstücke (seitliches Einzugsgebiet) als Gebühr
gemäß anliegendem Gebührentarif umgelegt. Eine Umlage des Aufwandes bzw. der Kosten erfolgt
nur, soweit der Aufwand bzw. die Kosten nicht durch Anteile der sogenannten Erschwerer und
Finanzierungshilfen des Landes gedeckt sind.
III.
Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Gebührentarif zur Gewässergebührensatzung der Stadt Münster
vom 13.12.2017
versiegelte
Fläche
übrige
Fläche
1. Unterhaltungsverband „Hiltrup-Amelsbüren“ 88,37 1,7 1
2. Unterhaltungsverband „Obere Stever“ 157,16 2,67
3. Unterhaltungsverband „Havixbeck-Roxel“ 88,87 1,99
4. Unterhaltungsverband „St. Mauritz-Altenberge“ 163, 50 2,19
5. Unterhaltungsverband „Münster Süd-Ost“ 295,92 1,49
6. Unterhaltungsbereich der Stadt Münster 92,37 5,06
Unterhaltungsbereich
€ / ha
Anlage 2
Seite 1 / 2
Gebührenbedarfsberechnung 2018
Gewässerunterhaltung
I. Zusammenfassende Übersicht der wesentlichen Kosten- und Ertragspositionen
GBR
2018
GBR
2017
GBR
2018
GBR
2017
PG
gesamt
relevant für
Gewässer-
gebühr
1 Personalaufwendungen 281 308 215 223 -27 -8
2 Aufwand für Sach- und Dienstleistungen 779 758 645 638 2 2 7
3 Sonstige ordentliche Aufwendungen 96 94 57 55 2 2
4 Interne Leistungsverrechnungen 69 67 53 52 2 1
5 Kalkulatorische Abschreibungen 103 104 - - -2 -
6 Kalkulatorische Zinsen 58 62 - - -4 -
1.386 1.393 970 969 -7 1
7 Erstattungen von PG 1101 458 444 321 313 13 8
8 Sonstige Erträge 3 6 2 5 -3 -3
9 Gewässergebühren 647 650 647 650 -4 -4
1.108 1.101 970 969 6 2
-278 -291 - - 13 1Ergebnis
Summe Erträge
Angaben in T€
Kosten
Erträge
Summe Kosten
Produktgruppe 1304 Summe gesamt davon relevant
für Gewässergebühr
Veränderung 2018
zu 2017
II. Erläuterungen zu wesentlichen Ansätzen
Pos. 1: Personalaufwendungen
Der Personalaufwand 2018 der Produktgruppe 1304 sinkt verglichen mit dem Vorjahr infolge
der Bereinigung eines Planungsfehlers. Neben den für die Gewässergebühr nicht relevanten
Bereichen (u. a. für Wehre und der ökologischen Ver besserung) schlägt dieser Kostenan-
stieg auch anteilig im Bereich der Gewässergebühr durch.
Pos. 2: Aufwand für Sach- und Dienstleistungen
Diese Position ist wesentlich geprägt durch die Unt erhaltungs- und Betriebskosten für die
Gewässerunterhaltung der Stadt Münster (360 T€) sow ie den Zahlungen an die fünf Unter-
haltungsverbände (315 T€). Im Vergleich zum Vorjahr ist dieser Kostenblock im gebührenre-
levanten Bereich nahezu konstant.
Pos. 3 + 4 : Sonstige ordentliche Aufwendungen und interne Leistungsbeziehungen
Diese Positionen beinhalten u. a. die kalkulatorisc he Miete und Betriebskosten, Energiekos-
ten sowie personalabhängige Sachkosten wie z. B. Sc hutz- und Dienstkleidung, Fortbildun-
gen und Büromaterialien. Des Weiteren sind hier die Verwaltungskostenerstattungen der
Querschnittsämter berücksichtigt. Im Vergleich zum Vorjahr sind hier auch die Ausgleiche
aus Unterdeckungen der beiden Vorjahre enthalten (46 T€).
Anlage 2
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Pos. 7: Erstattungen von PG 1101
Die Gewässerunterhaltung ist eine kostenrechnende E inrichtung. Deshalb müssen Tätigkei-
ten, die für andere Einrichtungen der Stadt erbrach t werden, in Rechnung gestellt werden.
Durch den Zufluss von Schmutzwasser aus Kläranlagen und Regenwassereinleitungen aus
Kanälen in Fließgewässer wird z. B. die Unterhaltun g der Wasserläufe nachhaltig erschwert.
Daher sind die von den Unterhaltungsverbänden mit i hren Beiträgen geltend gemachten Er-
schwerer für o. g. Einleitungen im internen Verrechnungsverfahren von der Abwasserbeseiti-
gung zu erstatten. Gleiches gilt für das Unterhaltu ngsgebiet der Stadt Münster. Die Verrech-
nungen betragen insgesamt rund 458 T€ (2017 = 444 T €). Hiervon betragen die Erschwerer
ca. 321 T€ (2016 = 313 T€).
Pos. 9: Gewässergebühren
Die Gebühren werden gemäß dem LWG NRW mit einem dif ferenzierten Flächenmaßstab je
Grundstück nach der versiegelten und der übrigen, u nversiegelten Fläche veranlagt. Hierbei
werden 90 % der umlagefähigen Kosten auf versiegelte und 10 % der umlagefähigen Kosten
auf übrige Flächen verteilt.
Die Gewässergebühren werden aus dem gesamten umlagefähigen Aufwand von rd. 647 T€
(2017 = 650 T€) für jeden Unterhaltungsverband einz eln ermittelt (s. Anlage 3). Die Gebüh-
rentarife bei den versiegelten Flächen bewegen sich zwischen 88,37 €/ha und 295,92 €/ha
(der Durchschnitt liegt bei 99,45 € / ha statt bisher 100,91 € / ha).
Der Gebührenhaushalt „Gewässerunterhaltung“ ist ausgeglichen.
Anlage 3
Produktgruppe 1304 "Fließende Gewässer"
Gebührenbedarfsrechnung 2018
Ermittlung der Gebührensätze
Bezeichnung der Wasser- und
Bodenverbände
Flächen
gesamt
abzügl.
Wasser-
flächen
mögliche
Gesamt-
fläche
Verband
veranlagte
Gesamt-
fläche 2016
= Maßstab
befestigte
Flächen
übrige
Flächen
1 2 3 4 = 2 - 3 5 6 7 8 9 = 8 * 90% 10 = 9 / 6 11 = 8 * 10% 12 = 11 / 7 13 14 = 10 - 13 15 = 14 / 13
Hiltrup - Amelsbüren 7.618,5 182,0 7.436,5 6.928,5 1.02 7,2 5.901,4 100.857 90.771 88,37 10.086 1,71 88,61 -0,24 -0,3%
Obere Stever 890,5 12,1 878,4 721,9 95,9 626,1 16.740 15.066 157,16 1.674 2,67 168,63 -11,47 -6,8%
Havixbeck - Roxel 3.651,8 56,5 3.595,2 3.544,3 595,3 2. 949,0 58.785 52.907 88,87 5.879 1,99 80,90 7,97 9,9%
St. Mauritz - Altenberge 3.367,7 229,9 3.137,8 2.834,2 304,6 2.529,6 55.343 49.808 163,50 5.534 2,19 161,06 2,44 1,5%
Süd - Ost 2.306,3 17,4 2.288,9 2.243,0 97,1 2.145,8 31.935 28.742 295,92 3.194 1,49 298,03 -2,11 -0,7%
Zwischensumme Wasser- und
Bodenverbände 17.834,7 497,9 17.336,8 16.272,0 2.120,1 14.151,9 263.660 237.294 111,93 26.366 1,86 110,10 1,83 1,7%
Gewässerunterhaltung
Stadt Münster 12.457,8 368,6 12.089,3 11.299,1 3.733,6 7.565,5 383.185 344.867 92,37 38.319 5,06 94,48 -2,11 -2,2%
Summe Gewässerunterhaltung 30.292,5 866,5 29.426,1 27.5 71,1 5.853,7 21.717,4 646.845 582.161 99,45 64.685 2,98 100 ,14 -0,69 -0,7%
Gebührensatz
versiegelte
Flächen 2017
Fächen im Stadtgebiet in ha
Veränderung
Gebührensatz für
versiegelte Flächen
von 2017 auf 2018
Kostenanteil
90 % auf
versiegelte
Flächen
Gebühr
versiegelte
Fläche
Kostenanteil
10 % auf
übrige
Flächen
Gebühr
unver-
siegelte
Fläche
Flächenaufteilung in ha
umlagefäh.
Aufwand lt.
GBR 2018
in €
Beschlussvorlage
3368 Zeichen
V/0922/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Änderung der Gewässergebührensatzung (GGS) einschließlich Änderung der Gebührentarife Beratungsfolge 21.11.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 13.12.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Änderung der Gewässergebührensatzung (GGS) einschließlich der Änderung der Gebühre n- tarife wird beschlossen (Anlage 1). 2. Der Berechnung der Gebührensätze für die Gewässerunterhaltung wird zugestimmt (Anlagen 2 und 3). Begründung: Auf de r Grundlage der Gewässergebührensatzung wird der umlagefähige Aufwand für die Gewä s- serunterhaltung auf die Grundstücke, von denen Wasser den Gewässern seitlich zufließt, umgelegt. Das Gebiet der Stadt Münster ist in sechs Unterhaltungsgebiete (Stadt Münst er und die Unterha l- tungsverbände Hiltrup -Amelsbüren, Obere Stever, Havixbeck -Roxel, St. Mauritz -Altenberge und Münster Süd-Ost) eingeteilt. 1. Änderung der Gebührensatzung (Anlage 1) Die Bezeichnung der Unterhaltungspflichtigen Gewässer innerhalb der Gew ässergebührensatzung wird in Anlehnung an § 64 Landeswassergesetz NRW geändert. Alle Bezeichnungen Gewässer zwei- ter Ordnung werden durch die Begrifflichkeit „sonstige Gewässer“ ersetzt. Hintergrund dieser Änd e- rung ist, dass alle von der Stadt Münster unter haltungspflichtigen Gewässer als sonstige G ewässer eingestuft sind. 2. Berechnung der Gewässergebühren für 2018 (Anlagen 2 - 3) Vorlagen-Nr.: V/0922/2017 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 17.10.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0922/2017 Die umlagefähigen Kosten werden für jedes der sechs Unterhaltungsgebiete gesondert ermittelt. Die Kosten und Erlöse der Gewässerunterhaltung für 2018 stellen sich insgesamt wie folgt dar: 2018 2017 2018 2017 + Gesamtkosten 1.386.160 1.392.785 969.745 968.701 ./. Erlöse ohne Gebühren 460.830 450.911 322.900 318.231 = Fehlbetrag ohne Gebühren 925.330 941.874 646.845 650.470 + Gewässergebühren 646.845 650.470 646.845 650.470 = verbleibender Fehlbetrag 278.485 291.404 - - Kosten und Erlöse PG 1304 gesamt davon umlagefähiger Unterhaltungsaufwand Angaben in € Ergebnisse Gewässerunterhaltung Die Berechnungen und Erläuterungen zu wesentlichen Kostenansätzen werden in der Gebührenbe- darfsberechnung für 2018 (Anlage 2 - 3) dargestellt. Der umlagefähige Aufwand von insgesamt 646.845 € verteilt sich nachstehend auf die einzelnen U n- terhaltungsgebiete: 2018 2017 2018 2017 Hiltrup - Amelsbüren 100.857 101.100 6.929 6.893 Obere Stever 16.740 17.922 722 724 Havixbeck - Roxel 58.785 53.342 3.544 3.521 St. Mauritz - Altenberge 55.343 54.619 2.834 2.853 Süd - Ost 31.935 32.157 2.243 2.271 Stadt Münster 383.185 391.330 11.299 11.140 Gewässerunterhaltung gesamt 646.845 650.470 27.571 27.403 Unterhaltungsgebiet Umlagefähiger Aufwand in € Bemessungseinheit in ha In jedem Unterhaltungsverband wird je nach Aufwand / Bemessungseinheit eine eigene Gewässe r- gebühr festgesetzt (s. Anlage 3). Hierbei schreibt das LWG einen Kostenverteilerschlüssel von 90% (versiegelte Flächen) zu 10% (unversiegelte Flächen) vor. I. V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0922/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.10.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37