Mandari Insight

V/0397/2022

Innenstadt stärken: MikroKiez Martiniviertel, Förderantrag und Planungen zum Landeswettbewerb Zukunft StadtRaum

Vorlagen 24.08.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.10.2022, TOP 29

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 4 V-0397-2022_Folgelastenberechnung

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Ansehen

Anlage 1 Gesamtübersicht Vorentwurf MK_MV

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Ansehen

Anlage 3 Auswertung Beteiligung MK_MV 6-7.2022

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Ansehen

Anlage 2 Detailausschnitte Vorentwurf Mikrokiez Martiniviertel

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

15486 Zeichen

V/0397/2022 
V/0397/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Innenstadt stärken: MikroKiez Martiniviertel, Förderantrag und Planungen zum Landeswettbewerb 
Zukunft StadtRaum 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   20.09.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   21.09.2022 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen 
Vorberatung 
   26.09.2022 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung 
   29.09.2022 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung 
   19.10.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 
   20.10.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   26.10.2022 Hauptausschuss Vorberatung 
   26.10.2022 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster befürwortet das Fördervorhaben „Zukunft StadtRaum - MikroKiez Mar-
tiniviertel“ und würdigt ausdrücklich den diesbezüglichen Wettbewerbsgewinn und die damit er-
langte bevorzugte Berücksichtigung in der Städtebauförderung des Landes Nordrhein-Westfalen. 
2. Der Rat der Stadt Münster befürwortet den  in den Anlagen 1 und 2 beigefügten Vorentwurf als 
zentralen Bestandteil des Städtebauförderantrages zu diesem Vorhaben. 
3. Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung , die nächsten Planungsschritte für dieses 
Vorhaben vorzubereiten und auszuführen.  
 
 
 
 
 
 
Stadtplanungsamt 
 
13.09.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Thiesing 
Telefon: 492-6189 
Thiesing@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0397/2022 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Planungs- und Baukosten in Höhe von ca. 
6,8 Mio. € entstehen. Dem gegenüber stehen (Förder-)Einnahmen in Höhe von maximal ca. 4,08 
Mio. € (60 % Städtebauförderung). Der Eigenanteil der Stadt Münster beläuft sich somit auf rd. 2,72 
Mio. €. 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
4288 MikroKiez Martiniviertel    
Auszahlungen  5% 
15% 
35% 
40% 
5% 
2023 
2024 
2025 
2026 
2027 
340.000 
1.020.000 
2.380.000 
2.720.000 
340.000 
 
Einzahlungen  5% 
15% 
35% 
40% 
5% 
2023 
2024 
2025 
2026 
2027 
204.000 
612.000 
1.428.000 
1.632.000 
204.000 
 
Saldo  2.720.000  
 
Die mit einer Realisierung verbundenen Auszahlungen und Einzahlungen werden über ein Verände-
rungsblatt in den Haushaltsplan-Entwurf 2023 bei der oben genannten Investitionsmaßnahme durch 
Mittelverlagerung von der Investitionsmaßnahme 0007 „Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung“ 
aufgenommen. 
 
Teilergebnisplan  
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
Produktgruppe 
 
1201 
 
Bereitstellung von Verkehrsflächen 
und -anlagen 
  
 
 
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umla-
gen 2028 ff. 102.000 Folgeertrag 
Zeile  
 
13 Aufwendungen für Sach - und Dienst-
leistungen 2028 ff. 68.000 Folgeauf-
wand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2028 ff. 170.000 Folgeauf-
wand 
Produktgruppe 
 
1601 Allgemeine Finanzwirtschaft     
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanzaufwen-
dungen 2028 ff. 40.800 Folgeauf-
wand 
 
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen.

- 3 - 
V/0397/2022 
Begründung: 
 
Zum Hintergrund: Wettbewerbsgewinn, Städtebau-Förderantrag und Vorentwurf 
Im Rahmen des Zukunftsprozesses für die Innenstadt „Stadt. Raum. Leben. - Münsters Mitte ma-
chen“ beteiligte sich die Stadt Münster mit dem Beitrag „MikroKiez Martiniviertel“ an dem Landeswett-
bewerb Zukunft StadtRaum. In den politischen Gremiensitzungen im Mai/Juni 2022 wurde mit der 
Sitzungsvorlage V/0314/2022 letztmals über das Vorhaben berichtet. Eine politische Beschlussfas-
sung zur Teilnahme der Stadt Münster an dem Landeswettbewerb wurde am 15.12.2021 im Haupt-
ausschuss der Stadt Münster gefasst (vgl. V/0826/2021). 
 
Zwischenzeitlich wurde ein Wettbewerbsgewinn erzielt. Mit dem Wettbewerbsgewinn ist eine direkte 
bevorzugte Förderung im Rahmen der Städtebauförderung für die Jahre 2023 ff. erlangt worden. 
Für die Inanspruchnahme der Förderung ist es nun notwendig, bis zum 30.09.2022 einen formalen 
Städtebauförderantrag bei der Bezirksregierung Münster einzureichen. Eine politische Beschluss-
fassung kann auch nach dieser Frist erfolgen und wird bei der Bezirksregierung Münster nachge-
reicht.  
 
Für den Förderantrag wurde die für den Wettbewerbsbeitrag erstellte Entwurfsidee weiter ausgear-
beitet, so dass nun ein sogenannter Vorentwurf gemäß Leistungsphase 2 (Vorplanung) der Honora-
rordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) (s. Anlagen 1 u. 2) und eine Kostenschätzung dazu 
vorliegen.  
 
Der Vorentwurf als zentraler Bestandteil des Städtebauförderantrags wird den politischen Gremien 
der Stadt Münster mit dieser Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Förderquote der Städte-
bauförderung beträgt 60 % der förderfähigen Kosten. 
 
Beteiligungsaktionen zur Entwurfserstellung 
Am 17.06.2022 fand auf dem Parkplatz am Bült eine Beteiligungsaktion zu diesem Vorhaben statt. 
Hier konnten Bürgerinnen und Bürger, Anliegerinnen und Anlieger sowie alle weiteren interessierten 
Menschen ihre Anregungen zur ausgestellten Entwurfsidee einbringen und mit Vertreterinnen und 
Vertretern der Stadt Münster und des mit der Planung beauftragten Landschaftsarchitektur-Büros 
diskutieren. In Quartiersspaziergängen wurden die Planungen zusätzlich vor Ort im Viertel persön-
lich vorgestellt. 
 
 
  
 
Auch nach der Beteiligungsaktion auf dem Parkplatz am Bült konnten Bürgerinnen und Bürger ihre 
Hinweise und Veränderungswünsche noch vier Wochen lang bis zum 17.07.2022 in eine Online-
Karte eintragen. Die Eintragungen sind unter der Internetadresse www.plan-portal.de/mikrokiez-
martiniviertel weiterhin einsehbar. 
 
Insgesamt konnten so über 200 Eingaben gesammelt werden (s. Anlage 3). Die Anmerkungen be-
trafen vor allem folgende Aspekte:

- 4 - 
V/0397/2022 
 Anzahl der Sitzgelegenheiten, 
 Gestaltungsvorschläge allgemein und zum Mobiliar, 
 Pflasterung bzw. Bodenbelag, 
 Wasserelemente und Kinderspielangebote, 
 Gestaltung der Grünelemente und der Bepflanzung, 
 Anliegerparken und Erreichbarkeit von Wohnungen/Häusern mit dem Pkw, 
 Pkw-Verkehr in der Hörsterstraße und dem Viertel, 
 Fahrradabstellanlagen, 
 Veränderung der Buslinienführung, vor allem Erreichbarkeit der Haltestelle Bült, 
 Lieferverkehr, 
 Lärmproblematik nachts.  
 
Von der Entwurfsidee zum jetzt vorliegenden Vorentwurf für den Städtebauförderantrag 
Auf der Basis der Anregungen und Hinweise aus den Beteiligungsangeboten und weiterer Abstim-
mungsgespräche, z. B. mit der AG „Stadtplanung und Verkehr“ der KIB, dem Theater Münster, der 
Abteilung für Denkmalschutz und Denkmalpflege sowie Vertreterinnen und Vertretern der Kirchenge-
meinde St. Lamberti (zuständig für die St. Martini-Kirche) wurde die Entwurfsidee zu einem Vorent-
wurf inklusive Kostenschätzung gemäß Leistungsphase 2 der Honorarordnung für Architekten und 
Ingenieure (HOAI) ausgearbeitet.  
 
Der Vorentwurf für die Bereiche „Standesamt/Hörsterstraße/Stiftsherrenstraße“, „Platz am Bült“ und 
„Martinigarten“ verfolgt folgende zentrale Ziele: 
 eine verkehrsberuhigte Zone entsteht und löst die Dominanz von Bussen und Autos ab, 
 keine bzw. weniger Stellplätze und parkende Autos,  
 mehr Platz für Radfahrende und Zufußgehende,  
 eine Verbesserung der Barrierefreiheit, 
 mehr Raum für Fahrradparken, 
 mehr Orte zum Verweilen auch ohne Konsumzwang, 
 Klimagerechtigkeit durch mehr Grün, innovative Regenwasserbewirtschaf-
tung, Wasserspeicher und weniger Versiegelung, 
 eine stadtgestalterische Aufwertung, durch die auch die Denkmäler in Wert gesetzt werden. 
 
Die bedeutendsten Anpassungen, die aufgrund der Beteiligungsaktionen und Abstimmungsgespräche 
im Vorentwurf gegenüber der Entwurfsidee erfolgt sind, sind folgende: 
 Der rückwärtige Bereich am Theater wurde nochmals umgestaltet, um eine möglichst ruhige 
und „aufgeräumte“ Gestaltung dieser Zone zu erreichen und gleichzeitig den vielen funktiona-
len Ansprüchen des Theaterbetriebs gerecht zu werden. 
 Die Sitzgelegenheiten wurden hinsichtlich Anzahl und Verteilung so eingeplant, reduziert und 
positioniert, dass keine Übermöblierung entsteht, jedoch dennoch ausreichend Gelegenheiten 
- auch für mobilitätseingeschränkte Menschen - bestehen, sich unterwegs hinsetzen und aus-
ruhen zu können. Es ist auch vorgesehen, dass die gastronomisch nutzbaren Sitzmöbel so 
gestaltet/aufgebaut werden, dass sie nachts nicht nutzbar sind. Damit wird auf die gleicher-
maßen geäußerten Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Sitzgelegenheiten 
ohne Konsumzwang und nach der Vermeidung von Lärmbelästigungen reagiert. 
 Der Bereich des Parkplatzes am Bült wurde nochmals umgestaltet. Hier finden sich nun z. B. 
Wasserelemente, die gleichermaßen eine Abkühlung an heißen Sommertagen wie auch eine 
Spielmöglichkeit für Kinder bieten.  
 
Viele der eingebrachten Anregungen, die sich im Vorentwurf jetzt noch nicht wiederfinden lassen, 
richten sich an die Detailplanung und fließen deshalb in das weitere Planungsverfahren ein. Dort wird

- 5 - 
V/0397/2022 
der Vorentwurf schrittweise weiter konkretisiert und noch offene Details ausgearbeitet. Dies sind vor 
allem auch: 
 Hinweise zum Mobilitätskonzept, das noch erstellt wird und zum Bewohnerparken, 
 Gestaltungsvorschläge für die Möblierung, 
 Vorschläge für die Gestaltung der Bepflanzung und die Auswahl von Pflanzen und Bäumen, 
 Ausgestaltung von einzelnen Elementen und Materialien wie z. B. der Pflasterbereiche, der 
Gestaltung der Entwässerungsrinne, der Möbel und Holzpodeste etc. 
 
Das Mobilitätskonzept mit detaillierten Aussagen zur Gestaltung von Verkehrsberuhigung und -len-
kung, von Zugangsregelungen für den verbleibenden (Anliegerinnen- und Anlieger-)Kfz-Verkehr so-
wie zum Anwohnerinnen- und Anwohnerparken im Quartier wird im Zuge des weiteren Planungsver-
fahrens erarbeitet. Auch dann voraussichtlich vorliegende zusätzliche Erkenntnisse aus den in Erar-
beitung befindlichen Konzepten „Masterplan Mobilität 2035+“ und „Mobilstationskonzept Stadt Müns-
ter - Teil B: Standortkonzept“ sind in das weitere Planungsverfahren zum Vorhaben MikroKiez Marti-
niviertel einzubeziehen. 
 
Die kritischen Hinweise zur Änderung der Buslinienführungen im Bereich Hörsterstraße/Bült werden 
in das dafür gesondert angedachte Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung des 3. Nahverkehrs-
plans (s. V/0183/2022) übergeben. Hierzu sei angemerkt, dass die Forderungen der Bürgerinnen und 
Bürger sich vor allem darauf beziehen, dass die Haltestelle Bült nach wie vor von den Bussen direkt 
bedient wird und das Kreuzviertel und die Kanalstraße nicht „abgehängt“ werden. Sie beziehen sich 
nicht unbedingt darauf, dass die Busse dafür zwingend den Weg durch die Hörsterstraße nehmen 
sollen.  
 
Die Inhalte des Vorentwurfs 
 
Folgende wesentliche Inhalte, Maßnahmen und Planungen sind im Vorentwurf dargestellt: 
 
Bereich I: Standesamt - Stiftsherrenstraße - Hörsterstraße 
 neuer Bodenbelag aus barrierefreiem Natursteinpflaster (gesägte Köpfe) auf einer Ebene oh-
ne Bordsteine, 
 ein lineares Granitsteinband fasst die Straßenmitte ein, macht den stadthistorisch bedeutsa-
men Straßenverlaufs sichtbar und dient als Leitsystem, 
 ein mit Cortenstahlrost gedeckeltes Rinnenelement am südlichen Fahrbahnrand der Hörster-
straße zur offenen Regenwasserführung und als taktiles Leitelement, 
 ein barrierefrei abgesichertes offenes Gestaltungselement für Wasser am Rande des Kreu-
zungsbereichs Hörsterstraße/Stiftsherrenstraße, wo die Rinnenelemente zusammenfließen, 
 neue Grünflächen mit Bäumen, bepflanzten Baumscheiben und als Sitzmöglichkeiten gestalte-
ten Natursteinblöcken in Hörsterstraße und vor der Martinischule, 
 eine Rundbank um den Baum am Platz an der Roestbar, 
 sortiert angeordnete Fahrradanlehnbügel an Hörsterstraße, dem Platz an der Roestbar und in 
der Stiftsherrenstraße vor der Martinischule, 
 kleine Bereiche für Außengastronomie auf dem Platz an der Roestbar, rund um den Kreu-
zungsbereich Hörsterstraße/Stiftsherrenstraße und auf der Nordseite der Hörsterstraße im 
weiteren Verlauf Richtung Standesamt für eine einheitliche Möblierung, die nachts nicht nutz-
bar ist, 
 dort auch (mobile) Pflanztröge zur Begrünung dieses Straßenabschnittes mit nachts weg-
klappbaren Sitzmöglichkeiten, 
 (schlanke) Bäume mit bepflanzten Baumscheiben, Sitzmöglichkeiten und Fahrradanlehnbügel 
im Bereich des Standesamtes.

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V/0397/2022 
Bereich II: Martinigarten 
 naturnaher begrünter Wasserlauf mit Einfassung aus Steinblöcken anstelle von Pkw-
Stellplätzen, 
 Sitzgelegenheiten bzw. Bänke am Wasserlauf und am Theater, 
 sortiert angeordnete Fahrradanlehnbügel auf der Rückseite des Theaters, 
 einheitlicher Bodenbelag aus barrierefreiem Natursteinpflaster. 
 
Bereich III: Platz am Bült (mit südlichem Bereich Hörsterstraße) 
 mehrere gleichzeitig als Regenwasserspeicher sowie als Sitz- und Klettermöglichkeit dienende 
Holzdecks, 
 an mehreren Stellen sortiert angeordnete Fahrradanlehnbügel, 
 Bäume und Flächen mit Stauden- und Gräserbepflanzung, 
 Wasserelemente zur Hitzeminderung und als Kinderspielangebot, 
 neuer Bodenbelag aus barrierefreiem Natursteinpflaster für die Platzflächen, 
 Fläche für Außengastronomie, 
 Gestaltung der Hörsterstraße wie in den zuvor dargestellten Bereichen mit optischem Ab-
schluss zur Straße Voßgasse/Bült.  
 
Die zu diesem Vorentwurf vorliegende aktuelle Kostenschätzung ermittelt Gesamtkosten in Höhe von 
rd. 6,8 Mio. € brutto. Diese verteilen sich wie folgt auf die drei Bereiche bzw. Bauabschnitte: 
• Bereich 1 „Standesamt - Stiftsherrenstraße - Hörsterstraße“ rd. 3,50 Mio. € 
• Bereich 2 „Martinigarten“ rd. 1,22 Mio. € 
• Bereich 3 „Platz am Bült (mit südlichem Bereich Hörsterstraße) rd. 2,07 Mio. € 
 
Dem gegenüber stehen Einnahmen aus der Städtebauförderung in Höhe von maximal ca. 4,08 Mio. € 
(60 % der Förderfähigen Kosten). Der Eigenanteil der Stadt Münster wird sich somit auf rd. 2,72 Mio. 
€ belaufen. 
 
Die weiteren Arbeitsschritte 
Das Vorhaben „MikroKiez Martiniviertel“ befindet sich im gesamten Planungsverfahren - wie im Vor-
text geschildert - in der Leistungsphase 2 (HOAI), der Vorplanungsphase.  
 
Nach Einreichen des Städtebauförderantrages Ende September 2022 ist der nächste nötige Arbeits-
schritt die Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens für die weiteren Planungsleistun-
gen, d. h. die Leistungsphasen 3-8 gemäß HOAI (s. Abbildung unten).  
 
  
 
Sobald der Förderbescheid für die Städtebauförderung bei der Stadt Münster vorliegt, darf seitens 
des Fördermittelgebers ein Auftrag für diese Planungsleistungen vergeben und mit der weiteren Be-
arbeitung der Vorentwürfe gestartet werden. Dann sind auch die weiteren Planungsdetails, das Mobi-

- 7 - 
V/0397/2022 
litätskonzept mit der genauen Verkehrsführung für Pkw und Busse im Bereich des Martiniviertels und 
die detaillierte Zeitplanung für das Vorhaben auszuarbeiten und festzulegen. Im Zuge der weiteren 
Planungsphasen ist angedacht, weitere Beteiligungsaktionen durchzuführen.  
 
 
 
i.V. 
 
 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat  
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Gesamtübersicht Vorentwurf zum Vorhaben „MikroKiez Martiniviertel“ 
 
Anlage 2 Detailausschnitte des Vorentwurfs zum Vorhaben „MikroKiez Martiniviertel“ 
 
Anlage 3 Auswertung Beteiligung „MikroKiez Martiniviertel“, Juni-Juli 2022 
 
Anlage 4 Folgelastenberechnung

Anlage 4 V-0397-2022_Folgelastenberechnung

2326 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V/0397/2022 Aufgestellt am: 12.09.2022
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme 4288
Jahr der Fertigstellung: 2027
Nutzungsdauer: 40 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 4.080.000 60,00
2. Beiträge
3. Eigenanteil Stadt Münster 2.720.000 40,00
Gesamt-Kapitalbedarf 6.800.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme
Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 6.800.000 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 6.800.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2028 68.000 24,39
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 68.000 24,39
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 170.000 60,98
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 40.800 14,63
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 40.800 € p.a.
+ Tilgung 81.600 € p.a.
= Schuldendienst 122.400 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 278.800 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2028 102.000 100,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 102.000 100,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 176.800
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 2,60
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
MikroKiez Martiniviertel
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
MikroKiez Martiniviertel
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

Anlage 1 Gesamtübersicht Vorentwurf MK_MV

1855 Zeichen

esche als
mm in
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Martinischule

St. Martinikirche

Il. Bauabschnitt
Martinigarten

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Standesamt

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Erweiterungsfläche j
Lagerräume

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Stadttheater

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Für den Bereich
Hörster Parkplatz /
Korduanenparkplatz
EN ® Ma a N separates Partizipations- /
' .—. os Ideenwettbewerbs-
verfahren im Rahmen des

RIESE
II TTEN

Index | Datum

A 02.09.22

B 05.09.22

Name | Änderung

KV Ergänzung von 4 Fahrradanlehnbügel und 2 Mastaufsatzleuchten im

1. Bauabschnitt (Bereich Standesamt)

KV Darstellung Katastergrenze aus dem Plan entfernt. Bestuhlung reduziert.

BMI-Förderaufrufs

a ea | a NL 'Zukunftsfähige
e Innenstädte

u. Zentren"

Planverfasser:

Speicherrigole
£ ie

BI

Ritterstraße SAL

Landschaftsarchitektur

Stephan Bracht

Projekt:

SAL Landschaftsarchitektur GmbH
Hansaring 25 - 48155 Münster

Fon 0251/68648-0

Fax 0251/68648-29
info@sal-landschaftsarchitektur.de
www.sal-landschaftsarchitektur.de

MikroKiez Martiniviertel
Zukunft Stadtraum

Freigabe:

Datum:

Projekt-Nr.: L828-MAV

Auftraggeber:

Stadt Münster
Amt für Mobilität und Tiefbau

48127 Münster

Freigabe:

Datum:

Planbezeichnung: Lageplan

Vorentwurf

Gezeichnet:

Planungsstand:

01.09.2022 Inde

Vorentwurfsplanung

GS Plan-Nr.: 2.00

Blattgröße: AO

Maßstab: 1:250

Anlage 3 Auswertung Beteiligung MK_MV 6-7.2022

56637 Zeichen

Beteiligung zum Projekt Zukunft StadtRaum MikroKiez Martiniviertel, 
Juni/Juli 2022 
Stand: 01.09.22  
    
Anregungen der Teilnehmenden Berücksichtigung im weiteren Planungsverfahren 
Gestaltung, Mobiliar/Möblierung 
Gestaltung allgemein 
Bitte aus der schönen langen Straße keine einzelnen Plätze machen. Seit über 800 Jahren ist die 
Hörsterstraße eine wichtige verbindende Straße. Das soll und muss so bleiben. 
Der Arbeitstitel "Platz" ist in der Tat irreführend, da im Bereich der Hörsterstraße keine Plätze geschaf- 
fen werden. Vielmehr ist es ein Ziel der Planung, die Ablesbarkeit der historischen Hörsterstraße zu 
erhalten bzw. wiederherzustellen. Dies findet sich auch in der Gestaltung des Straßenraumes wieder 
und erfolgt in enger Abstimmung mit der Abteilung Denkmalschutz und -pflege. Denken Sie bitte bei den Planungen an die Struktur der gewachsenen Altstadt. Dies ist kein Park 
oder eine große unbebaute Brachfläche sondern eine extrem enge Straßenschlucht. "Martini-
Platz" und Lotharinger-Platz" beinhalten das Wort Platz, der ist hier nicht gegeben! 
Entschleunigung und nachhaltige Entwicklung sind bedeutend für die Entwicklung des Viertels. 
Eine Mischung aus fest etablierten Sitzmöglichkeiten ohne „Konsumzwang“ und ergänzende 
Sitzmöglichkeiten der Gastronomie wären angemessen.  
Das Planungsvorhaben verfolgt diese Ziele. 
Wie kann der Martinigarten möglich werden bei den vielen Fahrzeugen, die für die Instandhal- 
tung des Theaters benötigt werden? 
Die Planungsentwürfe sehen auch eine "Ordnung" des rückwärtigen Bereichs des Theaters vor und 
werden gemeinsam mit dem Theater erstellt. 
Zwischen dem Theater und der Martinikirche ist doch die "Bewegungsfläche für die Feuerwehr" 
... und außerdem befindet sich dort die Anlieferung für das Theater. Die in den Theater-Werkstät- 
ten in Roxel hergestellten Bühnenbilder werden hier mit LKW angeliefert. Außerdem stehen hier 
die Müllcontainer des Theaters. Irgendwie passt diese Nutzung nicht zu den vorgestellten Plänen  
Es wäre schön, wenn hier die Ladezone „aufgeräumt“ würde. (Rückseite Theater) 
sehr gutes Gesamtkonzept  - 
Umsetzung macht Martiniviertel attraktiv(er)  - 
Super Idee! Wir freuen uns über so wenig Autos wie möglich und so viel grün wie möglich  - 
Ich hoffe die Pläne für´s Martiniviertel und den "Hörster-Parkplatz" werden zeitnah umgesetzt.  
Einfach machen und bitte nicht zerreden.  Gleichzeitig hoffen wir das es bei einer Durchfahrts- 
sperre für den Individualverkehr im Bereich Bült auch nach der "Baustelle Bergstraße" bleibt, 
dass wäre ein großer Gewinn für die Lebens- und Einkaufsqualität der Stadt Münster. 
 - 
Mehr Sitzgelegenheiten 
mehr Sitzbänke für eine gemütliche Umgebung! Die Anor dnung von Sitzgelegenheiten wurde in der Hörsterstraße hinsichtlich Anzahl und Verteilung 
so angepasst, dass einerseits ausreichend Gelegenheiten bestehen, sich unterwegs hinsetzen und 
ausruhen zu können, andererseits nicht zu viele Möbel positioniert werden. Hinsichtlich ihrer Position 
fand die Vermeidung von Lärmbelästigungen Berücksichtigung. 
Sitzgelegenheiten ausreichend vorhalten 
in allen Bereichen ausreichende Sitzbänke vorsehen für Menschen mit Behinderung und auch für 
ältere Menschen, die nicht mehr gut zu Fuß unterwegs sind 
Für gehbehinderte Menschen können gerne im Abstand von 80-100 m einzelne Sitzgelegenhei- 
ten geschaffen werden, aber ohne Tische und maximal für ein oder zwei Personen. 
Die fest installierten Sitzgelegenheiten sollten sich weitestgehend auf die 3 Plätze beschränken. 
In den schmalen Straßen die Bereiche für die vorhandene Gastronomie nutzen. Den Rest für 
Fahrradbügel und Lieferzonen. Ich denke das sitzen auf den Plätzen ist deutlich schöner als in 
der schmalen Gasse (wenn man nicht im Restaurant sitzt) 
Außengastronomie an dieser Stelle wichtig!!! (Hörsterstr., Bereich Babymarkt) Raum für Außengastronomie ist hie r vorgesehen. 
auch flexible Stühle vorsehen, die man verrücken kann (Bereich Martinigarten) Die Anregung fließt in das weit ere Planungsverfahren bei der Konkretisierung der Gestaltung der Möb- 
lierungselemente mit ein.

Anregungen der Teilnehmenden Berücksichtigung im weiteren Planungsverfahren 
Sitzmöbel in Martinistraße besser weiter westliche arrondieren (im Bereich Theater); im östlichen 
Bereich ist Wohnfunktion (Lärmbelästigung) 
Die vorwiegende Zahl der Sitzmöbel ist im mittleren und westlichen Teil der Martinistraße platziert. 
Mobiliar einsehbar gestalten, Müll bedenken! Die Anre gung fließt in das weitere Planungsverfahren bei der Konkretisierung der Gestaltung der Möb- 
lierungselemente mit ein. 
Gestaltung Möblierung und Gestaltungselemente 
Stadtmobiliar muss nachts so abschließbar sein, dass dort nach 22 Uhr niemand mehr sitzen 
kann (Lärmvermeidung) 
Es ist angedacht, dass die gastronomisch nutzbaren Sitzmöbel so gestaltet/aufgebaut werden sollen, 
dass sie nachts nicht nutzbar sind. Im weiteren Planungsverfahren soll gemeinsam mit der Gastrono- 
mie daran gearbeitet werden, wie dies am besten umgesetzt werden kann. Bestuhlung abends rückbaubar?! 
Möbel nachts „einklappen“ (Hörsterstr.) 
Versuchen Sie nur Sitzgelegenheiten zu schaffen, die nachts nicht genutzt werden können.  
Einbezug der Gastronomen in die Nutzung der Außenbereiche (Hörsterstr.) 
Natursteinbank mit Sitzauflage aus Lerchenholz oder ähnlich Die Anregungen fließen in das weitere Planungsve rfahren bei der Konkretisierung der Gestaltung der 
Möblierungselemente mit ein. Hierbei wird auch auf die Aspekte der Barrierefreiheit, der Stadtgestal- 
tung (der Altstadt) und des Denkmalschutzes geachtet. Man sollte bei den Sitzgelegenheiten am besten für Menschen die mit den Rollstuhl unterwegs 
sind einen Platz aussparen, damit sie bei den Freunden sitzen können. 
Betonklötze als Bänke mit Rücken- und Armlehnen ausstatten 
Keine Picknickbänke und Tische, sondern stählerne Bistrobestuhlung (Fermob) der gegenüber- 
liegenden Eisdiele und Ital. Bistro und zwei oder mehr Radanlehnbügel  
Pflanzkübel aus glasfaserverstärktem Zement mir Agarphantusbepflanzung und Patenschaften 
und Gestaltungssatzung  für die Möblierung der Freiflächen (Bestuhlung und Bistrotische aus 
Metall), keine Plattformpicknickmöblierung ohne Einbindung der Gastronomiebetreiber, unterirdi- 
sche Müllauffangbehälter mit oberirdischer Einfüllklappe 
Pflanzkübel länglich aus glasfaserverstärktem Zement mit Asparhethus-Bepflanzung und Pflanz- 
patenschaften, Gestaltungssatzung für die Möblierung, unterirdische Abfallbeseitigungsanlage 
mit oberirdischer Einfüllklappe, mobile Bistromöblierung aus Metall (Fermob Style), Unterbrin- 
gungsschuppen aus Lerchenholz für die Gastronomie, keine Sondernutzungsgebühren, zentrale 
Überwachungskamera 
Betonklotz mit Viertelnamen stellt auch eine Barriere dar für Blinde u. Sehbehinderte im Däm- 
merlicht weil grauer Bodenbelag + grauer Klotz ohne Kontraste 
Vorsicht: massive Betonklötze quer mitten im weg: Verletzungsgefahr spielender Kinder/Betrun- 
kener etc.; Geschmack bleibt Ansichtssache: häßlich! 
keine Stelenbeschriftung „Martiniviertel“ am Lotharinger Platz (würde Auswärtige irritieren), 
Lotharinger Kloster und Martinikirche historisch gleichwertig (wichtig) 
Tribünen/Sitzbänke bitte nicht zu hoch bauen, so dass Sicht auf Geschäfte nicht behindert wird 
(östliches Sitzpodest am Parkplatz am Bült)  
Wie soll jemand im Rollstuhl bei Stufen hoch kommen bei den Stufen. (Podeste Parkplatz am 
Bült) 
Das Thema Barrierefreiheit hat bei der Planung einen sehr hohen Stellenwert. Die Podeste im Bereich 
Platz am Bült wurden im Entwurf nochmals angepasst. Im Podest befindet sich ein Regenwasserspei- 
cher zur Bewässerung der Bäume. Deshalb ist eine Gestaltung der Podeste auch von dieser Funktion 
abhängig. Die Anregung fließt in das weitere Planungsverfahren bei der Konkretisierung der Gestal- 
tung der Podeste mit ein, so dass nach Möglichkeit auch Rollstuhlnutzer*innen hier ihren Platz finden 
können.

Anregungen der Teilnehmenden Berücksichtigung im weiteren Planungsverfahren 
Schilder, Laternen, Beleuchtung 
weniger Schilder und Laternen Die Anregungen fließen  in das weitere Planungsverfahren ein. Im Zuge der Entwurfserarbeitung und 
Umgestaltung werden sich grundsätzlich auch die Beleuchtung und damit Standorte von Laternen und 
auch (Verkehrs-)Schildern verändern. Laternenpfosten u. Verkehrsschildpfosten möglichst rückbauen oder vermeiden, da Barriere und 
Raumeinengung 
Für eine ausreichende Beleuchtung sorgen (Lotharinger Kloster) 
- für eine ausreichende Beleuchtung sorgen (mindestens 15 lx) wegen Menschenansammlung; 
- in allen Bereichen für eine ausreichende Beleuchtung sorgen; 
- Buslinien sollen möglichst bestehen bleiben; 
Die Anregungen fließen in das weitere Planungsverfahren ein. Im Zuge der Entwurfserarbeitung und 
Umgestaltung werden sich grundsätzlich auch die Beleuchtung und damit Standorte von Laternen und 
auch (Verkehrs-)Schildern verändern. 
Pflasterung, Bodenbelag 
Eine Pflasterung ist für Radfahrende kein guter Untergrund, denn dieser erzwingt mehr Kraftauf- 
wand und sorgt für mehr Lärmemissionen durch die Fahrräder. Die Hörsterstraße wird zukünftig 
noch mehr zur Einflugschneise in die Innenstadt für Radfahrende durch die neue Fahrradstrasse 
und sollte daher Asphalt erhalten.  
Im Vorentwurf ist als Bodenbelag ein barrierefreies Pflaster aus flach abgesägten Kopfsteinpflaster- 
steinen vorgesehen. Bei der Auswahl galt es sowohl Aspekte der Barrierefreiheit (und damit auch 
Fahrradfreundlichkeit), der historischen Stadtgestaltung und des Klimaschutzes (heller Farbe des Bo- 
denbelags, mehr Fugen zur Versickerung von Wasser) zu berücksichtig. Erst im weiteren Planungs- 
verfahren wird die tatsächliche genaue Auswahl des Bodenbelages erfolgen. Alle Straßen sollten große Kopfsteinpflaster bekommen aber unbedingt die ohne Rundung/Phase 
damit auch Radfahrer oder Rollstuhlfahrer sicher darauf fahren können. 
Es gibt kein barrierefreies Kopfsteinpflaster, höchstens barrierearmes. Hier wird ohne Not und für 
viel Geld ein deutlicher Komfortverlust für Rollstuhlfahrer, Radfahrer und Kinderwägeninsassen 
erzwungen. Der Prinzipalmarkt hat mehr als genug Kopfsteinpflaster, wir brauchen nicht mehr. 
Und ja, auch „flaches“ Kopfsteinpflaster ist unangenehm und war schon bei der Königsstraße ein 
Fehler. 
Die Straße weist aktuell kein hohes Radaufkommen auf, die Radfahrer*innen scheinen individuell 
andere Routen vorzuziehen. Ein barrierefreies Kopfsteinpflaster schließt keine Bevölkerungs- 
gruppen aus und wirkt harmonisierend. Rein optisch würde dadurch ein Anschluss an die histori- 
sche Innenstadt geschaffen werden und verbindende Wirkungen erzielt werden.  
Ich finde die Pläne sehr gut. Etwas skeptisch bin ich bei dem Kopfsteinpflaster auf der Fahrbahn. 
Ansonsten fehlt nur noch die Neugestaltung des Parkplatzes, um das ganze abzurunden. Bitte 
auch nicht auf Bepflanzung verzichten, die ist unverzichtbar. 
mehr „altes“ Kopfsteinpflaster erhalten - und dennoch Inklusion durch barrierefreundliche Spur 
(Kinderwagen-/Rollstuhl-Breite) 
Kinderspiel 
mehr Kinderspielgeräte Anstelle der Einplanung verein zelter kleiner Kinderspielgeräte an verschiedenen Stellen wurden im 
Vorentwurf für den Bereich des Platzes am Bült bespielbare Nebelfelder und bekletterbare Holzdecks 
arrondiert vorgesehen. Die Idee wird im weiteren Planungsverfahren weiter konkretisiert. Kinderspiel im Quartier 
Experimentierplatz für Kinder (ähnlich der Stadtbücherei nur größer) 
Wasser 
Wasserelemente fehlen 
Wasser fehlt in diesem Areal (Parkplatz Bült) Im Vore ntwurf wurden nun Nebelfelder im Bereich des Platzes am Bült eingeplant. 
Wasserelemente, z. B. Fontänen zur Abkühlung für Kinder an heißen tagen, statt Fahrradbügel 
am Parkplatz Bült, Bügel werden nicht genutzt (mehrfach genannt) 
der Bült Platz benötigt Wasserspiele, so ebenerdige und keinen richtigen Brunnen damit man im 
Sommer drunter durchlaufen kann.  
kleine Brunnen wären schön

Anregungen der Teilnehmenden Berücksichtigung im weiteren Planungsverfahren 
Gestaltung der Wasserrinne 
Wasserrinne auf die andere Seite Die Wasserrinne dien t als oberirdische Regenwasserentwässerung und ersetzt den aktuell unterir- 
disch geführten Abwasserkanal. Deshalb ist die Rinne auf dieser Straßenseite verortet. 
Prüfen, ob die Entwässerungsrinnen als Bodenleitsystem (für sehbehinderte Menschen) fungie- 
ren kann 
Die weitestgehend mit einem Stahlrost gedeckelte Entwässerungsrinne dient gleichzeitig als Leitsys- 
tem für sehbehinderte Menschen. An den Stellen, an denen die Wasserrinne aus gestalterischen und 
klimatischen Gründen ohne Deckelung geführt wird (nur das kleine Dreieck im Kreuzungsbereich 
Hörsterstraße/Stiftsherrenstraße und im Bereich Martinistraße) ist der Wasserlauf durch Steinblöcke 
eingefasst. 
Blindenleitsystem sowohl taktil und Kontrast erfassbar gestalten (Wasserrinne) 
an der Stelle zur offene Wasserkanal, bitte auf die Seh- und Gehbehinderten berücksichtigen, 
damit sie nicht hineinfallen; (Martinistraße) 
Grün/Bepflanzung 
Gestaltung der Grünelemente 
Die Richtung stimmt! Aber: weniger Versieglung -> mehr grün Die geplanten Maßnahmen dienen dazu, Flächen größtmöglich zu entsiegeln, eine möglichst große 
Klimagerechtigkeit herzustellen und gleichermaßen den verschiedenen Nutzungsansprüchen der Flä- 
che gerecht zu werden. weniger Beton-Optik, weniger Versiegelung wäre schön! 
zu kleine piefig-spießige Gras-/Rasenflächen ohne Relevanz fürs Klima! Besser: Bäume/He- 
cken/Blumen-/Bienenwiesen u. Urban Gardening für Anwohner u alle Interessenten 
Die Anregungen fließen in das weitere Planungsverfahren ein. Im Zuge der weiteren Entwurfserarbei- 
tung wird die Auswahl der Pflanzen und die genaue Gestaltung der Grünelemente weiter ausgearbei- 
tet. ausreichend Grün einbringen  
Grünes „Lesezimmer“ 
wenn es möglich ist, sind „im Boden gepflanzte“ Bäume „langlebiger“ als Holztröge o.ä. und 
wahrscheinlich auch schöner und nachhaltiger. 
Eher ebenerdige Baumbeete als Hochbeete 
Rasenflächen durch Blumenwiesen ersetzen oder mit Hochbeeten versehen 
statt Heckenbepflanzung Heckenrosenbepflanzung 
Pflege der Grünelemente 
Wer soll die Hochbeete bewässern? Teil der Umgestaltung ist auch der Bau von sog. Unterflurspeichern, in die das Regenwasser über die 
Entwässerungsrinne gelangt und das der Baumbewässerung dient. Grundsätzlich muss die Bepflan- 
zung klimagerecht und -angepasst erfolgen, so dass die Pflanzen auch mit langen Trockenperioden 
zurechtkommen können. Die Unterhaltung der Bepflanzung des öffentlichen Raumes ist Aufgabe der 
Stadt Münster. Private Initiativen im Quartier können hierfür unterstützend initiiert werden. 
Wie sollen die Bäume und auch die Hochbeete mit ausreichend Wasser versorgt werden, wenn 
es durch den Klimawandel weniger Niederschläge gibt? Bitte überlegen Sie ob das in den Rinnen 
abgeleitete Wasser in einer Zisterne gesammelt und so via Pumpen die Beete bewässert werden 
können. 
Bäume vor Fassaden 
Bitte keine Bäume in der Hörsterstraße pflanzen! Die Straße ist zu eng, eine ausreichende Ver- 
schattung ist durch den Sonnenverlauf, die Ausrichtung der Gebäude und aufgrund der Enge be- 
reits gegeben. Höchsten niedrige Spalierbäume. (gegenüber Lotharinger Kloster) 
Diese Anregungen fließen in das weitere Planungsverfahren speziell bei der Auswahl der Baumarten 
ein. Sicherheitsbelange wie bspw. die Zugängigkeit für Feuerwehr und Rettungskräfte werden bei der 
Planung natürlich einbezogen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bäume nicht ausschließlich als 
Schattenspender dienen, sondern auch wichtige Bestandteile einer klimagerechten Gestaltung sind. 
Sie übernehmen z. B. auch Aufgaben der Verdunstung und damit der Kühlung des Stadtraums und 
ökologische Funktionen.  
Die Bäume unmittelbar vor den Häuserfronten werden langfristig, wenn sie groß gewachsen sind, 
die Feuerwehr bei der Rettung von Menschenleben durch Drehleitern im Brandfall (Stichwort 2. 
Rettungsweg) ggf. behindern. Bitte keine Bäume pflanzen!(gegenüber Lotharinger Kloster) 
Die geplanten großen Bäume vor den Gebäuden verschatten diese im Sommer so stark, dass 
tagsüber das Licht eingeschaltet werden muss. Das ist nicht ökologisch, bitte entweder gar keine 
Bäume pflanzen oder nur niedrige wachsende Arten, z. B. Kirschbäume.(gegenüber Lotharinger 
Kloster) 
Der Wohnwert der Gebäude mit bisher lichtdurchfluteten Wohnungen wird durch die hochwach- 
senden Bäume unmittelbar vor den Fenstern deutlich herabgesetzt.(gegenüber Lotharinger Klos- 
ter)

Anregungen der Teilnehmenden Berücksichtigung im weiteren Planungsverfahren 
Bitte denken Sie auch an die Anwohner, deren Wohnungen durch die Bäume verdunkelt werden! 
Bitte keine hohen Bäume hier! (Gegenüber Lotharinger Kloster) 
Diese Anregungen fließen in das weitere Planungsverfahren speziell bei der Auswahl der Baumarten 
ein. Sicherheitsbelange wie bspw. die Zugängigkeit für Feuerwehr und Rettungskräfte werden bei der 
Planung natürlich einbezogen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bäume nicht ausschließlich als 
Schattenspender dienen, sondern auch wichtige Bestandteile einer klimagerechten Gestaltung sind. 
Sie übernehmen z. B. auch Aufgaben der Verdunstung und damit der Kühlung des Stadtraums und 
ökologische Funktionen. 
Die auf der gegenüberliegenden Straßenseite vor den Häusern Nr. 34–37 geplanten Bäume sind 
wenig sinnvoll, da dort eine direkte Sonneneinstrahlung erst in den späten Nachmittagsstunden 
erfolgt. Eine Verschattung wäre also lediglich für die Zeit von etwa 17 bis 20 Uhr sinnvoll, also für 
einen Zeitraum, in dem sich erfahrungsgemäß kaum jemand länger in diesem Bereich aufhält. 
Für die straßenseitigen Wohnungen hätten die geplanten Bäume allerdings unerwünschte Fol- 
gen: Sie würden noch stärker verdunkelt, als dies bisher durch die gegenüberliegenden Häuser 
bereits geschieht. Ihr Wohnwert und die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner wür- 
den erheblich beeinträchtigt. Eine Lösung wäre vielleicht eine Verschattung durch einen niedrige- 
ren Bewuchs. 
Bitte keine Bäume vor dem Standesamt pflanzen! Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude 
von Johann Conrad Schlaun wurde im 18. Jahrhundert bewusst mit freier Sicht geplant, Bäume 
würden nun diese grandiose An-Sicht behindern. Das ist auch mit dem Denkmalschutz nicht ver- 
einbar. 
Eine diesbezügliche Abstimmung mit der Abteilung Denkmalschutz und -pflege hat stattgefunden. Die 
Platzierung von Bäumen in diesem Bereich sind mit Denkmalschutz und -pflege vereinbar, jedoch sol- 
len schlanke Bäume gewählt werden. 
Bitte keine Bäume vor der schönen Schlaun-Fassade! Als Schattenspender reichen doch die vor- 
handenen Sonnenschirme. 
Die für eine Verschattung geplanten, langfristig hochwachsenden Bäume vor dem Standesamt 
versperren den Blick auf die historische Fassade des denkmalgeschützten Gebäudes.     Die 
spätbarocke ehemalige Kirche der Lotharinger Chorfrauen ist mehr als nur Kulisse für Hochzei- 
ten, sie ist eines der wenigen erhaltenen Baudenkmäler, welche die Kriegszerstörung überstan- 
den haben. Sie ist prägend für das Viertel und das Straßenbild und einer der identitätsstiftenden 
Faktoren des Martiniviertels. Es ist für uns schwer vorstellbar und wäre auch sehr bedauerlich, 
wenn ein Verdecken der Fassade Johann Conrad Schlauns seitens des Denkmalschutzes ge- 
nehmigt würde. Eine Verschattung für die Hochzeitsgäste durch fest installierte Sonnenschirme, 
wie sie derzeit praktiziert wird, ist durchaus ausreichend und könnte vielleicht durch zwei weitere 
Schirme ergänzt werden. Zudem stehen ja auf der Nordseite des Gebäudes ausreichend schat- 
tige Möglichkeiten für den Aufenthalt der Hochzeitsgesellschaften zur Verfügung. 
Pkw-Parken und -verkehr 
Anlieger-/Parkplätze 
Anlieger im Martiniviertel brauchen Anliegerparkplätze. Sonst ziehen sie weg. Das verödet die 
Innenstadt. 
Ein politisch beschlossenes Ziel der Stadt Münster lautet "autoarm und erreichbar". Dies erfordert - ne- 
ben einer Reduktion der Pkw-Stellplätze im öffentlichen Raum - neue Lösungen, auch zum Thema 
"Anwohnerparken". Aktuell erarbeitet die Stadt Münster ein Parkraumkonzept, das auch Aussagen zu 
den Themen "Bewohnerparken", "Umgang mit ordnungswidrigem Parken", "Zukunftsgerechte, mo- 
derne und digitale Weiterentwicklung des Parkraummanagements" enthalten wird. Die Ergebnisse des 
Konzeptes werden in das weitere Planungsverfahren im Martiniviertel einfließen. 
Parkfrage Anwohner ungeklärt! 
Auspendler mitdenken! (Anwohner mit Pkw) 
Anwohnerparken? 
bringt die Einkaufsparker an die Peripherie und die Anwohnerparker in die vorhandenen Park- 
häuser inklusive der Fahrräder 
Bitte, bitte, bitte Alternativ-Parkplätze für die wegfallenden Anwohner-Parkplätze schaffen! 
Ersatz für Anliegerstellplätze schaffen (Stiftsherrengasse) 
Anwohnerparkplätze verlagern (erhalten)

Anregungen der Teilnehmenden Berücksichtigung im weiteren Planungsverfahren 
Ich frage mich, ob auch an die Anwohner gedacht wird und nicht nur an die `Besucher´ des Mar- 
tini-Viertel. Viele Anwohner wohnen hier mehr als 20, 30 oder 40 Jahre. Durch immer mehr Gast- 
ronomien wird es den ganzen Tag bis spät in die Nacht bzw. am nächsten Morgen sehr laut. Au- 
ßerdem wüsste ich gerne, wie wir unsere Einkäufe mit dem PKW bald ausladen können. Und wo 
wir unser Auto parken sollen?!? 
Ein politisch beschlossenes Ziel der Stadt Münster lautet "autoarm und erreichbar". Dies erfordert - ne- 
ben einer Reduktion der Pkw-Stellplätze im öffentlichen Raum - neue Lösungen, auch zum Thema 
"Anwohnerparken". Aktuell erarbeitet die Stadt Münster ein Parkraumkonzept, das auch Aussagen zu 
den Themen "Bewohnerparken", "Umgang mit ordnungswidrigem Parken", "Zukunftsgerechte, mo- 
derne und digitale Weiterentwicklung des Parkraummanagements" enthalten wird. Die Ergebnisse des 
Konzeptes werden in das weitere Planungsverfahren im Martiniviertel einfließen. Die Neuregelung der Anwohnerparkbereiche (A/C) führt dazu, dass ich künftig als "C", beim 
Parkplatz suchen, einen Weg von der Korduanenstrasse über den Servatiiplatz in die Winkel- 
strasse fahren muss und vermutlich auch zurück. Dabei kann man riesige Strecken fahren mitten 
durch die Wohngebiete 
Anwohnerparkplätze werden auf Fehlnutzung nicht kontrolliert 
Der Vorschlag ist hübsch anzusehen mehr aber auch nicht. Die Hörsterstr. ist B-Lage und auf 
den durchfließenden Verkehr angewiesen zum Überleben.  Ich brauche meinen Behindertenplatz 
nach wie vor, vor meinem Haus Hörsterstr. 9.  Da mit einer langen Bauzeit zu rechnen ist und ei- 
ner enormen Behinderung auf unsere Kosten wie alle Baustellen dieser Stadt, bin ich strikt dage- 
gen! Busse umleiten reicht. 
Behindertenstellplätze werden weiterhin erreichbar sein bzw. zur Verfügung stehen. 
Anlieferung + Stellplatz! Behindertenstellplatz Physio (Sonnenstr. 51/53, Rückseite an Stein- 
gasse) 
kein Dauerparkplatz wie heute (Martinistr., Theater) D er Planungsentwurf greift diese Anregung auf. Lediglich am Theater sind einige Stellplätze vorgese- 
hen und die Stellplätze auf dem Kirchenareal bleiben erhalten. Parkplatz weg, Martinischule erweitern (Betreuung, Lernen & Leben für die Martini-Kinder) 
Pkw-Verkehr 
Ich finde die Pläne wirklich super und befürworte sowohl die massive Reduzierung des Autover- 
kehrs im Viertel, als auch ganz besonders die Umwandlung des Parkplatzes in einen Park. Bitte 
lasst euch nicht von den vielen negativen Stimmen unterkriegen, wer am lautesten schreit hat 
nicht automatisch recht oder die Mehrheit hinter sich.  
 -  
Ich bin Anwohner und Eigentümer von Immobilien auf der Lotharingerstrasse und Hörsterstrasse.  
Wir wünschen uns das Busse aus den Martiniviertel verschwinden.  
Auch sollten die Straßen im gesamten Viertel als Anliegerstraßen umgewandelt werden und für 
den Durchgangsverkehr gesperrt werden. 
Gerade bei Hochzeiten wird wild geparkt. 
Die Planungen dienen dazu, die betroffenen Quartiersstraßen nach Möglichkeit vom Durchgangsver- 
kehr zu befreien und zu verkehrsberuhigen. In einem Mobilitätskonzept für das gesamte Quartier, wer- 
den hierzu Lösungen erarbeitet und im weiteren Planungsverfahren weiter ausgearbeitet. 
Einfahrt in das Martiniviertel/Hörsterstraße für MIV/Busse bereits in Höhe Promenade untersa- 
gen; dort nur aus dem Viertel herausfahrenden Verkehr durchlassen aber keine Pkw/Busse her- 
ein (Schutz Sonnenstr. vor Ausweichverkehr) 
Verdrängungsverkehr mitdenken! (Lotharinger Platz, Sonnenstr.) 
Auswirkungen auf Gartenstraße 
Tempo 30 
Bitte machen Sie die Stiftsherrenstraße zu einer Sackgasse, auch ohne Wendemöglichkeit; denn 
eine Ausfahrt über Hörsterstraße (entgegen der jetzigen Einbahnrichtung) - Steingasse - Son- 
nenstraße - Hörsterstraße führt nur zu Problemen mit den Radfahrern, die meinen ihnen gehörte 
die Straße. 
Die Anwohner müssen auch von der Neugestaltung profitieren und nicht auf einen Kollateral- 
schaden herunter reduzierte Minderheit werden. Dieses bezieht sich auch auf die Anwohner in 
der direkten Nachbarschaft z.B. Bült etc. 
Alle Anwohner benutzen sicher das ein oder andere mal das Auto, und werden zukünftig einiges 
an Umwegen in Kauf nehmen  müssen um nach Hause zu kommen.  
Der Pkw-Zugang ins Quartier und zu den Häusern wird für die Anlieger*innen im Quartier weiterhin 
möglich sein. Die geplanten Maßnahmen dienen dazu, den Pkw-Durchgangsverkehr im Viertel zu re- 
duzieren bzw. zu unterbinden.

Anregungen der Teilnehmenden Berücksichtigung im weiteren Planungsverfahren 
Das Bewohnen der zentralen Gegenden muss weiterhin praktikabel bleiben, u. der aktuelle Ent- 
wurf sieht große Einschränkungen für die Anwohner der Hörsterstr. vor, was den Zugang zu 
Wohnungen mittels PKW u. die eh schon angespannte Parksituation betrifft. Verkehrsberuhigt ok 
(wie 2021), aber wir benötigen die Durchfahrt zum Bült u. das Halten vor der Tür für alltägliche 
Dinge, wie Einkäufe ausladen! 
Der Pkw-Zugang ins Quartier und zu den Häusern wird für die Anlieger*innen im Quartier weiterhin 
möglich sein. Die geplanten Maßnahmen dienen dazu, den Pkw-Durchgangsverkehr im Viertel zu re- 
duzieren bzw. zu unterbinden. 
Geben Sie uns eine Schranke, die nur Anwohner öffnen können und kontrollieren Sie den ruhen- 
den Verkehr auch nach der Tagschicht auf Parkverstöße. 
Im weiteren Planungsverfahren wird geprüft, ob die Installation versenkbarer Poller, die nur von Anlie- 
ger*innen bedient werden können, praktikabel ist. 
Betriebsfestigkeit der Poller (Einfahrt Hörsterstr. am Bült) 
Sicherheitskonzept beachten (z. B. Poller, ausfahrbar) 
Behinderung von Notarztwagen durch absenkbare Poller 
Wir überlegen jetzt schon, was bei uns an Verkehr durch die Korduanenstrasse führt, wenn die 
Kita in der Sonnenstraße nach Eröffnung morgens mit Kindern beliefert wird. 
Die Planungen dienen dazu, die betroffenen Quartiersstraßen nach Möglichkeit vom Durchgangsver- 
kehr zu befreien. In einem Mobilitätskonzept für das Quartier, werden hierzu Lösungen erarbeitet und 
im weiteren Planungsverfahren weiter ausgearbeitet. Es muss doch auch endlich einmal an die äußerst lärmgeplagten Anwohner an der Gartenstraße 
gedacht werden! Nur die weitere Verlagerung von zusätzlichem Verkehr in die Gartenstraße 
bringt keine Lebensqualität für alle. Immer mehr Buslinien verkehren auf der Gartenstraße, inklu- 
sive Flughafenbus und Nachtlinien ist 24 Stunden Lärmbelastung kaum noch zu ertragen. Wir 
wollen endlich Tempo 30!  
Problem Elterntaxis 
Konflikt zwischen Radfahrenden und Anliegerverkehr (Hörsterstr.) 
in 10 Jahren gerne ein Konzept wie in Utrecht (NL). Sehr beeindruckend und für die Motor-Fans, 
es klappt. 
Fahrräder 
Fahrradparkplätze sind dringend notwendig. So gibt es weniger Autos! Zahlreiche neue Stellplatzanlagen bzw.  Anlehnbügel wurden im Bereich Lotharinger Kloster, Marti- 
nistraße, Martiniplatz und Platz am Bült eingeplant. Die Planungen werden im weiteren Planungsver- 
fahren weiter konkretisiert. Hierbei gilt es auch, Stellplätze für Lastenräder und E-Scooter zu spezifizie- 
ren. 
Parkplatz für Lastenräder? 
P Fahrrad??? (Platz/Bereich an Röstbar, Martiniplatz); mehr Radstellplätze für Anwohner und 
Besucher im Bereich Martiniplatz 
Am geplanten Martiniplatz sind die Fahrradstellplätze jetzt schon völlig überfüllt! Dort stellen An- 
wohner ihre Räder ab, die zumeist keine Höfe oder Keller dazu haben, aber auch Besucher der 
Cafes, Restaurants und der Innenstadt. Man muss genug Stellplätze einplanen, um Chaos durch 
"Wildparker" zu vermeiden 
Fahrradabstellanlagen für Cafés 
genügend Flächen zum Abstellen von Fahrrädern, E-Scootern und Lastenfahrrädern einplanen, 
Abstellflächen mit Piktogrammen kennzeichnen 
Ausreichend Radabstellmöglichkeiten schaffen, um das Stadtbild nicht zu stören und einen ange- 
nehmen Übergang zwischen Promenade und Fußgängerzone zu schaffen! (Bereich Lotharinger 
Kloster) 
Schaffen Sie Fahrradständer, die auch benutzt werden, zum Beispiel mit Regenschutz. Die Gestaltung der Fahr radstellplätze erfolgt im weiteren Planungsverfahren in Abstimmung mit der 
Stadtgestaltung und der Denkmalpflege und ist hiermit in Einklang zu bringen. 
Fahrradparkplätze mit Anlehnbügel, damit die Kinderfahrräder und Roller auch angeschlossen 
werden können. (Bereich Hof Martinischule) 
Dieser Wunsch betrifft den Bereich der Martinischule. Die Anregung wird an diese weitergeleitet. 
unerlaubte Fahrräder zeitnah entfernen (auch wegen Barrieren!) Die Anregung wird an das zuständige Amt in  der Stadtverwaltung weitergeleitet.

Anregungen der Teilnehmenden Berücksichtigung im weiteren Planungsverfahren 
Veränderung von Buslinien 
Busse 6 + 8 Coerde müssen durch die Hörsterstr. zum Bült (+ zurück) für: Senioren, Gehbehin- 
derte, Mütter mit Kinderwagen  
Bedeutend erscheint bei diesen Anregungen vor allem, das die Haltestelle Bült weiterhin angebunden 
und die Nordseite der Altstadt unmittelbar mit dem Bus erreichbar bleibt und nicht, dass der Busver- 
kehr weiterhin unbedingt durch die Hörsterstraße geführt werden soll. 
Der Rat der Stadt Münster hat am 06.04.2022 beschlossen, dass vor der Entscheidung über eine 
mögliche Neuordnung der ÖPNV-Hauptachsen Albersloher Weg - Coerde / Weseler Straße - Kinder- 
haus, ein umfassendes Beteiligungsverfahren durchzuführen ist. Die Ergebnisse werden den politi- 
schen Gremien zur Vorbereitung der Fortschreibung des 3. Nahverkehrsplanes (Hinweis: Das ist das 
Verfahren zur Veränderungen von Buslinien) zur Beschlussfassung vorgelegt. 
Das Ergebnis wird in dann in das weitere Planungsverfahren für das Martiniviertel aufgenommen. 
Hörsterstraße und Bült:  
Muss zwingend erreichbar sein für die Busse 6 und 8 von Coerde zum Bült und vom Bült nach 
Coerde. 
Muss zwingend erreichbar sein für die Müllabfuhr.  
Muss zwingend erreichbar sein für Taxen.  
Busse 6+8 müssen bleiben !!! Auf dem Bült !!! Für Senioren, Für Gehbehinderte, für Menschen 
mit Rollator, für Menschen mit Rollstuhl, für Familien mit Kinderwagen !!! Marie-Luise D. 
1. Das Abkoppeln der Kanal- und Lotharingerstr. von beiden Buslinien 6 + 8 und damit die Er- 
reichbarkeit Bült ist für viele Menschen kaum zumutbar  
2. Man könnte die Parkplätze (Ausnahme von Ladezonen) weglassen, zumindest 1 Bürgersteig 
verbreitern und mindestens 1 Buslinie weiterhin zum Bült fahren lassen 
3. Was soll eigentlich aus der Pausenzone für die RVM-Busse werden auf der Lotharingerstr? 
BÜLT — Bushaltestellen 6 + 8 Müssen erhalten bleiben! von und nach Coerde. 
Für Familien mit Kinderwagen. 
Für Geh- u Sehbehinderte Menschen. 
Für Rollstuhlfahrerinnen. 
Für Rollatorfahrerinnen. 
Behindert muß man nicht erst mit 70+ sein, kann man auch mit 20 sein. 
Alle können jederzeit behindert werden durch Krankheit oder Unfall. 
Wir sind nicht behindert, wir werden behindert von Mitmenschen. 
Busse durch die Hörsterstraße müssen für die Menschen aus Coerde bleiben 
Für mich ist die Hörsterstr. das Eingangstor in die Innenstadt von Norden aus. Ich finde, es sollte 
möglich sein, eine gute Straßenraumgestaltung hinzubekommen, ohne den Bus aus Coerde zu 
verbannen und die Menschen aus dem Einzugsbereich Coerde / Rumphorst zum Hbf. zu schi- 
cken. Ziele sind der Prinzipalmarkt, der Markt, die Bücherei. Abends möchte ich zentral am Bült 
einsteigen können.     
Ich finde dass, wenn man erst die Line 17 und jetzt auch noch die Linien 6 und 8 aus dem Marti- 
niviertel abzieht nicht gut, weil das führ ältere und MS Kranke und sonstige mobilitätseinge- 
schränkte Menschen eine sehr drastische und deutliche Einschränkung währe. 
Abzug Linie 17 aus Martiniviertel nicht gut, problematisch für mobilitätseingeschränkte Menschen 
und Kranke 
Busangebot: Kanalstraße wird abgehängt 
Abhängen Kreuzviertel vom ÖPNV 
Bitte überdenken Sie die Bussituation Busse 6 und 8 doch bitte mit Rücksicht auf die älteren und 
alten Menschen und Behinderte in KREUZVIERTEL!!!!!  Ich müßte mit dem Taxi zur Bushalte- 
stelle an der Gartenstraße fahren, wenn die Kanalstraße nicht mehr angefahren wird! Das kann 
doch  
wohl nicht richtig sein!!!!!!! 
Bei Bürgerbeteiligung zur Änderung der Buslinien auch Menschen in Außenbezirken ansprechen, 
die von Änderungen betroffen sind 
Bus-Umleitungen miserabel

Anregungen der Teilnehmenden Berücksichtigung im weiteren Planungsverfahren 
Die Hörsterstrasse muss für Busse und Autos als Durchfahrt zur Innenstadt erhalten bleiben. 
Es gibt nunmal Menschen, die auf ein Auto oder den Bus angewiesen sind um Arbeitsstelle oder 
z. B. Ärzte oder auch Läden der Innenstadt in angemessener Zeit zu erreichen. Solange der 
ÖPNV in Münster derart mangelhaft ist kann man nicht den Autoverkehr derart beschränken!  
Bedeutend erscheint bei diesen Anregungen vor allem, das die Haltestelle Bült weiterhin angebunden 
und die Nordseite der Altstadt unmittelbar mit dem Bus erreichbar bleibt und nicht, dass der Busver- 
kehr weiterhin unbedingt durch die Hörsterstraße geführt werden soll. 
Der Rat der Stadt Münster hat am 06.04.2022 beschlossen, dass vor der Entscheidung über eine 
mögliche Neuordnung der ÖPNV-Hauptachsen Albersloher Weg - Coerde / Weseler Straße - Kinder- 
haus, ein umfassendes Beteiligungsverfahren durchzuführen ist. Die Ergebnisse werden den politi- 
schen Gremien zur Vorbereitung der Fortschreibung des 3. Nahverkehrsplanes (Hinweis: Das ist das 
Verfahren zur Veränderungen von Buslinien) zur Beschlussfassung vorgelegt. 
Das Ergebnis wird in dann in das weitere Planungsverfahren für das Martiniviertel aufgenommen. 
Ich finde. das wenn erst einmal alle Stadtwerke Buslinien zu 100% elektrifiziert sind das man 
dann alle Stadtwerke Buslinien inklusive der Linie 17 so fahren lassen sollte. 
Busse so wie sie fahren ok, wenn elektrifiziert 
- in allen Bereichen für eine ausreichende Beleuchtung sorgen; 
- Buslinien sollen möglichst bestehen bleiben; 
ÖPNV muss erhalten bleiben 
Die Hörsterstrasse muss für Busse und Autos als Durchfahrt zur Innenstadt erhalten bleiben. 
Es gibt nunmal Menschen, die auf ein Auto oder den Bus angewiesen sind um Arbeitsstelle oder 
z. B. Ärzte oder auch Läden der Innenstadt in angemessener Zeit zu erreichen. Solange der 
ÖPNV in Münster derart mangelhaft ist kann man nicht den Autoverkehr derart beschränken!  
Ich bin Anwohner und Eigentümer von Immobilien auf der Lotharingerstrasse und Hörsterstrasse.  
Wir wünschen uns das Busse aus den Martiniviertel verschwinden.  
Auch sollten die Straßen im gesamten Viertel als Anliegerstraßen umgewandelt werden und für 
den Durchgangsverkehr gesperrt werden. 
Gerade bei Hochzeiten wird wild geparkt.  
ÖPNV für Senioren, Gehbehinderte, Menschen mit Behinderungen fehlt. Busse zu groß, Klein- 
busse barrierefrei für Rollator, Kinderwagen, Blinde, Rollifahrer etc.; oder Loop-ähnliche Taxen! 
Autos raus! Nur kurze Be- und Entladezeiten. 
Grundsätzlich: Findet ein ÖPNV-Konzept welches alle Bedürfnisse abbildet: - schnell + direkt, - 
langsamer + ausführlicher (vor allem für Mobilitätseingeschränkte Personen (Rollator, Stock, 
Rollstuhl, Kinderwagen) 
Busangebot grundsätzlich ausweiten und nicht kürzen, auch in der Innenstadt (Bsp. Anbindung 
Kanalstraße-Bült) 
Zusätzlich möchte ich anmerken, das große Busse nicht mehr in die zentrale Altstadt  Prinzipal- 
markt oder Domplatz (auch Bült) gehören...  hier wäre doch ein Bus-Ringverkehr um die gesamte 
Altstadt mit kleineren Querverbindungen oder EINEM großen Bus in kurzer Taktung zum Bült 
sinnvoller. 
Meines Erachtens sollte der Innenstadtbereich (innerhalb des Promenadenbereichs)  ohne große 
Buslinien auskommen. Es müsste intelligente Zubringer-E-Kleinbusse geben. Die Innenstadt 
(Prinzipalmarkt, Domplatz, etc. sollte nur morgens bis 10.00 Uhr und abends nach 22.00 Uhr be- 
fahrbar sein und ansonsten mit Pöllern gesperrt werden, wie z.B. in Salzburg gesehen. 
Auch angrenzende Gebiete müssen bedacht werden! Durch Sperrung der Hörsterstrasse für Bus 
und Auto 
wird das ganze Gebiet rund um Bohlweg /Piusallee etc. massiv vom problemlosen  Erreichen der 
Innenstadt 
ausgeschlossen. Das hat sich schon bei dem katastrophalen Verkehrsversuch gezeigt. 
Wie sollen Menschen auf den ÖPNV umsteigen, wenn dieser nicht vorhanden ist....  
Lieferung/Warentransport zur Wohnung 
Anlieferung Geschäfte sollte möglich bleiben (Parkplatz am Bült) Die Pkw-Zufahrt ins Quartier und zu den Häu sern wird für die Anlieger*innen und für Lieferanten wei- 
terhin möglich sein. Die geplanten Maßnahmen dienen dazu, den Kfz-Durchgangsverkehr im Viertel - 
vor allem vom Hörster Tor zum Bült - zu reduzieren bzw. zu unterbinden. 
Durch die Umgestaltung des Straßenraums (Umgestaltung und Entfernung der Pkw-Stellplätze) und 
die Veränderung des Straßenquerschnitts in der Hörsterstraße wird auch Raum für Lieferfahrzeuge 
sein. 
Anlieferung MUKK-Kaufhaus Bült erfolgt über Hörsterstr., da Tiefgarage von Zufahrt aus Westen 
aufgrund des Abbiegeradius der Fahrzeuge nicht erreichbar ist. Bitte bei Schließung Hörsterstr. 
berücksichtigen. 
Hotel Martinihof: Vorfahrt zu Be-/Entladen für Gäste ermöglichen

Anregungen der Teilnehmenden Berücksichtigung im weiteren Planungsverfahren 
Hotel Martinihof: 9 Parkplätze im Hof, müssen erreichbar bleiben Die Pkw-Zufahrt ins Quartier und zu den Hä usern wird für die Anlieger*innen und für Lieferanten wei- 
terhin möglich sein. Die geplanten Maßnahmen dienen dazu, den Kfz-Durchgangsverkehr im Viertel - 
vor allem vom Hörster Tor zum Bült - zu reduzieren bzw. zu unterbinden. 
Durch die Umgestaltung des Straßenraums (Umgestaltung und Entfernung der Pkw-Stellplätze) und 
die Veränderung des Straßenquerschnitts in der Hörsterstraße wird auch Raum für Lieferfahrzeuge 
sein. 
Bitte bedenken Sie, dass die Gäste des Hotels Mauritzhof ungehindert bis zum Hotel fahren kön- 
nen (Hotelvorfahrt), damit sie ihre Koffer auspacken und bei der Abreise wieder einpacken kön- 
nen. 
Bitte denken Sie daran, dass für Anwohner und Gewerbetreibende jederzeit Privat- und Zuliefer- 
verkehr etc. (Warenlieferungen, Post, Umzüge, Taxen, Hotelgäste) möglich sein muss. 
Bitte denken sie an ausreichend Abstellflächen für Handwerkerautos in der Nähe der Gebäude ! 
Bitte denken Sie an ausreichend Abstellflächen für Postautos (DHL, Amazon, Hermes, GLS, etc.) 
und Lieferfahrzeuge von Flaschenpost in der Nähe der Gebäude, damit Lieferungen erfolgen 
können. Das gleich gilt für Lieferfahrzeuge bei der Anlieferung von z.B. Elektrogroßgeräten, Mö- 
beln etc.  
Bitte denken Sie an Abstellplätze für die täglich vorbeikommenden großen kommerziellen Liefer- 
fahrzeuge (u.a. LKWs und Kühllaster der Geschäfte (u.a. Lichtkonzepte Ludewig) und der Gast- 
ronomie (u.a. Heile Welt, James, Hotel Mauritzhof) in der Nähe der Gebäude. 
Erreichbarkeit Hörsterstr. für Taxis sicherstellen 
Einfahrt in Hörsterstr. von Osten für Anlieferung wichtig. 
Einkäufe/schwere Sachen zum Haus bringen können 
Großeinkäufe und Getränke beschaffen sind für uns Ältere ein Problem? Das geht nicht ohne 
PKW. 
Wo sollen die Anwohner ihre Autos abstellen können, um ihre Einkäufe auszuladen, wenn überall 
Beete, Bäume und Bänke stehen? Das geht nur in der Mitte der "Straße", dann ist aber keine 
weitere Durchfahrt für andere mehr möglich. Das führt zu extremen Stress und somit leider für 
viel Ärger für alle! 
Mehr Rücksicht auf Anwohner:innen bezüglich der Nachtruhe und Möglichkeiten mit dem Auto 
schwere Einkäufe oder auch Möbel bei einem Umzug zur Wohnung zu bringen! 
Bitte denken Sie an die Anwohner, die auch mal mehrere Stunden einen Möbelwagen in unmit- 
telbarer Nähe des Hauses stehen lassen müssen, wenn sie ein- oder ausziehen. Bitte ausrei- 
chend Abstellflächen einplanen! 
Bitte bedenken Sie, dass die großen Hochzeitsgesellschaften oft mit spektakulären großen Fahr- 
zeugen (Busse, Feuerwehrautos, Polizeiautos, Kutschen, Stretchlimosinen) die Brautpaare ab- 
holden oder begleiten. Zufahrt und  Haltemöglichkeiten sollten gewährleistet werden. 
die Straße darf nur für Lieferverkehr und Anwohner befahrbar beleiben. dies muss ggf. durch 
Sperrpfosten sichergestellt werden.  
Unordnung/Lärm 
Bitte vergessen Sie nicht ganz den Lärm, den Gastronomie und Sitzgelegenheiten mit sich brin- 
gen. Bis tief in die Nacht… 
Konsumfreie Sitzgelegenheiten wurden in der Hörsterstraße hinsichtlich Anzahl und Verteilung so re- 
duziert, dass eine befürchtete zusätzliche Lärmproblematik nach Möglichkeit unterbleibt, jedoch den- 
noch ausreichend Gelegenheiten bestehen, sich ohne Konsumzwang hinsetzen und unterwegs ausru- 
hen zu können. Dies folgt dem Wunsch vieler Menschen nach zusätzlichen Sitzmöglichkeiten für Men- 
schen mit Mobiltätseinschränkungen und nach zusätzlichen Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen 
Raum ohne Konsumzwang. Damit wurde auf die widersprüchlichen Bedürfnisse nach weiteren Sitzge- 
legenheiten und nach der Vermeidung von Lärmbelästigungen reagiert. 
Weiterhin ist vorgesehen, dass die gastronomisch nutzbaren Sitzmöbel so gestaltet/aufgebaut werden, 
dass sie nachts nicht nutzbar sind. Im weiteren Planungsverfahren soll gemeinsam mit der Gastrono- 
mie daran gearbeitet werden, wie dies am besten umgesetzt werden kann. 
Bitte KEINE Bänke -> mit Rücksicht auf die Anwohner (Hörsterstr.) 
Außengastronomie abends für Anwohner schwer zu ertragen (ab 22 Uhr), Gruppen könnten sich 
dort ebenfalls aufhalten und Lärm machen !!! wichtig!! 
kein Aufenthalt für Feiernde etc. (Lautstärke etc.) (Parkplatz am Bült) 
Ruhestörung bei Bänken (Hörsterstr. Höhe Nr. 54)

Anregungen der Teilnehmenden Berücksichtigung im weiteren Planungsverfahren 
Bitte keine Sitzgelegenheiten direkt vor den Fenstern! Beim letzten Versuch wurden dort bis 
5.00-6.00 h morgens gegessen + gefeiert. Für die Anwohner NICHT zumutbar. 
Konsumfreie Sitzgelegenheiten wurden in der Hörsterstraße hinsichtlich Anzahl und Verteilung so re- 
duziert, dass eine befürchtete zusätzliche Lärmproblematik nach Möglichkeit unterbleibt, jedoch den- 
noch ausreichend Gelegenheiten bestehen, sich ohne Konsumzwang hinsetzen und unterwegs ausru- 
hen zu können. Dies folgt dem Wunsch vieler Menschen nach zusätzlichen Sitzmöglichkeiten für Men- 
schen mit Mobiltätseinschränkungen und nach zusätzlichen Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen 
Raum ohne Konsumzwang. Damit wurde auf die widersprüchlichen Bedürfnisse nach weiteren Sitzge- 
legenheiten und nach der Vermeidung von Lärmbelästigungen reagiert. 
Weiterhin ist vorgesehen, dass die gastronomisch nutzbaren Sitzmöbel so gestaltet/aufgebaut werden, 
dass sie nachts nicht nutzbar sind. Im weiteren Planungsverfahren soll gemeinsam mit der Gastrono- 
mie daran gearbeitet werden, wie dies am besten umgesetzt werden kann. 
Lärm und große Ausbreitung außen bei Gastro (Sonnenstr. 42) 
Lärmproblem in der Nacht (Hörsterstr., Bereich Grand Café) 
Hochzeitsparties auf Promenade stören (am Lotharinger Kloster) 
eine große Ausbreitung Gastronomie führt zu Lärmstörungen 
Ideen zur Eindämmung der Lärmbelästigung am Bült sammeln 
Ich frage mich, ob auch an die Anwohner gedacht wird und nicht nur an die `Besucher´des Mar- 
tini-Viertel. Viele Anwohner wohnen hier mehr als 20, 30 oder 40 Jahre. Durch immer mehr Gast- 
ronomien wird es den ganzen Tag bis spät in die Nacht bzw. am nächsten Morgen sehr laut. Au- 
ßerdem wüsste ich gerne, wie wir unsere Einkäufe mit dem PKW bald ausladen können. Und wo 
wir unser Auto parken sollen?!? 
Als Anwohnerin wünsche ich mir, dass die Nachtruhe trotzdem gewährleistet ist. Bei dem Ver- 
such im letzten Sommer wurde diese nämlich erheblich durch betrunkene und feiernde auf den 
aufgestellten Bänken beeinträchtigt - auch unter der Woche. Hinweise in Form von Schildern zur 
Beachtung der Nachtruhe wurden einfach abgerissen. Deshalb muss hier eine geeignete Lösung 
her!!  
Mehr Rücksicht auf Anwohner:innen bezüglich der Nachtruhe und Möglichkeiten mit dem Auto 
schwere Einkäufe oder auch Möbel bei einem Umzug zur Wohnung zu bringen! 
Bitte bedenken Sie, dass die Anwohner schon jetzt durch die Hochzeiten (10-17 Uhr) und die Au- 
ßengastronomie (The James, Heile Welt etc., ca. 19 bis 22 Uhr) unter einem fast ständigen 
Lärmpegel leiden. Bitte gewähren Sie den Anwohneren eine Nachtruhe ab 22 Uhr, daher bitte 
keine dauerhaften Sitzgelegenheiten in diesem Bereich. 
Fest installierte Bänke führen dazu, dass sich dort Nachts Menschen niederlassen. Der Ver- 
kehrsversuch 2021 hat gezeigt, dass es so zu enormer Lämbelästigung kommt. Die Enge der 
Häuserschlucht verstärkt diesen Effekt um ein Vielfaches. Bitte keine Tische und Bänke fest in- 
stallieren. Bereich Martinihotel 
Bitte keine dauerhaften Sitzgelegenheiten: Der Verkehrsversuch hat gezeigt, dass es dadurch zu 
nächtlichen Ruhestörungen kommt. (Bereich Gastro neben Lotharinger Kloster) 
Denken Sie bitte an die Nachtruhe der Anwohner, Sitzbänke vor den Schlafzimmerfenstern kann 
nicht sein. Fußballspiele und Partys in der Nacht durften wir bereits im vergangenen Jahr genie- 
ßen.....Da habe ich doch lieber Busverkehr...  
Die Idee der Stadt , Bänke nachts zusammenzuklappen, ist ja wohl nicht realistisch oder hat die 
Stadtverwaltung zu viel Personal? 
Hörsterstr. Höhe Babymarkt 
Es sollten keine dauerhaften Sitzgelegenheiten installiert werden, da dies zu massiven nächtli- 
chen Lärmbelästigungen durch Betrunkene und Partygäste/Kneipengäste führt, was die Anwoh- 
ner mehr belastet als der derzeitige Verkehr. Dies betrifft nicht nur die Wochenenden, sondern 
stellt eine dauerhafte Belästigung dar, wie bereits im Verkehrsversuch 2021 festgestellt wurde. 
(Gastrobereich Hörsterstr, Lotharinger Kloster)

Anregungen der Teilnehmenden Berücksichtigung im weiteren Planungsverfahren 
Die Anwohner des geplanten „Lotharinger-Platzes“ (Hörsterstraße 24–28 und 33–37) haben 
schon jetzt durch die Hochzeiten (zwischen 1.300 und 1.550 jährlich, wochentags von 9–17 Uhr) 
und die Außengastronomie ("James" / "Heile Welt", ca. 18–22.30 Uhr, an den Wochenenden sind 
Nachtschwärmer oft bis in die Morgenstunden hier unterwegs) unter einem ständigen, teilweise 
hohen Lärmpegel zu leiden. Wie der Verkehrsversuch 2021 gezeigt hat, führen dauerhafte Sitz- 
gelegenheiten für zwei oder mehrere Personen, noch dazu mit Tischen, bei gutem Wetter dazu, 
dass sich Menschen bis 2 o der 3 Uhr in der Früh hier aufhalten und die Nachtruhe massiv stören. 
Durch die Enge der Straße wird der Schall verstärkt, sodass Rufe und Gespräche bis in die obe- 
ren Etagen der Häuser dringen. Eine sinnvolle Lösung wäre eine mobile Bestuhlung für die Au- 
ßengastronomie bis 22 Uhr, wie sie derzeit auch von den Gastronomien „James“ und Heile Welt“ 
praktiziert wird. Für Menschen mit Beeinträchtigungen wäre es eine Lösung, im geforderten An- 
stand von etwa 100 Metern einzelne Sitzplätze zu installieren. 
Konsumfreie Sitzgelegenheiten wurden in der Hörsterstraße hinsichtlich Anzahl und Verteilung so re- 
duziert, dass eine befürchtete zusätzliche Lärmproblematik nach Möglichkeit unterbleibt, jedoch den- 
noch ausreichend Gelegenheiten bestehen, sich ohne Konsumzwang hinsetzen und unterwegs ausru- 
hen zu können. Dies folgt dem Wunsch vieler Menschen nach zusätzlichen Sitzmöglichkeiten für Men- 
schen mit Mobiltätseinschränkungen und nach zusätzlichen Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen 
Raum ohne Konsumzwang. Damit wurde auf die widersprüchlichen Bedürfnisse nach weiteren Sitzge- 
legenheiten und nach der Vermeidung von Lärmbelästigungen reagiert. 
Weiterhin ist vorgesehen, dass die gastronomisch nutzbaren Sitzmöbel so gestaltet/aufgebaut werden, 
dass sie nachts nicht nutzbar sind. Im weiteren Planungsverfahren soll gemeinsam mit der Gastrono- 
mie daran gearbeitet werden, wie dies am besten umgesetzt werden kann. 
Die von den Stadtplanern hier gewünschten deutlich mehr "Besucher" bringen nachts leider le- 
diglich Lärm, Müll, Urin und Erbrochenes! Anwohner wohnen hier aber 365 Tage im Jahr, für 
diese sollten die Planungen sein, nicht für fremde "Gäste"! Tagsüber sind natürlich alle herzlich 
wollkommen! 
Wurden die Anwohner gefragt, ob sie eine stärkere Besucherfrequenz in IHRER Straße wün- 
schen? NEIN! Alle Gäste sind in der Hörsterstraße herzlich willkommen, wenn sie sich an die 
Nachtruhe halten! 
Bitte regelmäßig reinigen. Durch die Nähe zu Diskotheken häufig am Wochenende oder Feierta- 
gen verunreinigt. (Parkplatz am Bült) 
Die Anregung wird an das zuständige Amt in der Stadtverwaltung weitergeleitet. 
Wir sind Anwohner Hörsterstr. 7a: Wir sind auf unseren Pkw angewiesen: Könnten Sie bitte deut- 
lich häufiger durch das Ordnungsamt/Polizei prüfen, ob auf den Anwohner-Parkplätzen wirklich 
Anwohner stehen?! Und wenn nicht: Bitte die Bußgelder deutlich erhöhen, damit Falsch-Parken 
nicht preiswerter ist als das Parkhaus. Bitte, bitte, bitte Alternativ-Parkplätze für die wegfallenden 
Anwohner-Parkplätze schaffen! 
Beteiligungsaktion und -angebote 
Der Verkehrsversuch von 2021 hat gezeigt, dass einige der unbedachten Neuplanungen sehr ne- 
gative Auswirkungen für die Bewohner haben. Bitte die vielen kritischen Anmerkungen der An- 
wohner ernst nehmen! 
Bei den in die Beteiligungsaktionen im Juni/Juli 2022 eingebrachten Entwurfsideen handelt es sich um 
erste Ideenskizzen. Erkenntnisse aus dem Verkehrsversuch sind in die Entwurfserstellung eingeflos- 
sen. Weitere fließen aktuell in die Erarbeitung des Mobilitätskonzeptes ein. 
Die Planung befindet sich noch am Anfang: in der sogenannten Leistungsphase 2, der Vorplanung. In 
der weiteren Entwicklung des Projektes folgen darauf noch mehrere weitere Planungsstufen: die soge- 
nannte Entwurfsplanung, die Genehmigungsplanung und die Ausführungsplanung. Die Planungen 
werden stets weiter angepasst, immer detaillierter ausgearbeitet. Erst die Leistungsphase 8 beinhaltet 
die eigentlichen Bauarbeiten.  
Im Zuge des weiteren Planungsverfahrens werden weitere Beteiligungsmöglichkeiten angeboten, so 
dass die Anlieger*innen, Eigentümer*innen und Besitzer*innen und alle weiteren Interessierte weiter- 
hin ihre Anregungen und Bedenken einbringen können. 
Die nach dem Verkehrsversuch 2021 bei der Abschlussbesprechung in der Martini-Kirche geäu- 
ßerten Bedenken haben leider KEINEN Einfluss auf die neuen Planungen gehabt. Bitte die aktu- 
elle Kritik auch annehmen! 
Es wäre sinnvoll gewesen eine Art Bürgerbeteiligung VOR der Neuplanung und eine Umfrage 
nach den Wünschen, Bedürfnissen und Vorstellungen der Bewohner der Hörsterstraße durchzu- 
führen, in einer Art Bürgerdialog! Das sollte man nachholen. 
Nach den nicht abgestimmten Planungen kann von den Anwohnern leider nur noch versucht wer- 
den die planerischen  Fehler des aktuellen Entwurfs mühsam zu verhindern und mögliche Kom- 
promisse für alle zu schaffen! 
Alle Anwohner haben unpersönliche Briefe in den Briefkasten erhalten und sollen nun in der Be- 
teiligungsaktion Kommentare abgeben. Was ist mit den nicht vor Ort wohnenden vielen Haus- 
und Wohnungseigentümern? Diese wurden NICHT informiert! 
Die Eigentümer der Häuser und Wohnungen betrifft die Planung in der Konsequenz deutlich stär- 
ker als die ggf. nur vorrübergehend hier zur Miete wohnenden Anwohner. Bitte deren Wünsche 
auch konkret berücksichtigen! 
Weitere Anregungen 
Niemand möchte in einem Mikro-Kitz wohnen. Bitte in der Kommunikation diesen Begriff unbe- 
dingt vermeiden! 
Der Begriff Mikro-Kiez ist lediglich ein Arbeitstitel, der für den Fördermittelwettbewerb benutzt wurde.

Anregungen der Teilnehmenden Berücksichtigung im weiteren Planungsverfahren 
Ich finde der Platz am Bült sollte nicht für sich alleine betrachtet werden. Es muss ein Gesamt- 
konzept für den Bült erstellt werden. Dazu gehört die vom Rat geforderte Durchfahrtssperre für 
PKW. Anschließend sollte der Platz wie ein kompletter großer Platz betrachtet und gestaltet wer- 
den. Ähnlich wie z.B. an der Klemensstraße.  
Für die Planung einer möglichen Umgestaltung des Verkehrsraumes Bült inklusive Bushaltestelle und 
Radwegverlauf ist es zunächst notwendig die Ergebnisse des aktuell in Erarbeitung befindlichen "Mas- 
terplan Mobilität 20235+" abzuwarten. Der Masterplan wird grundsätzliche Strategien zum Umgang mit 
den verkehrlichen Herausforderungen definieren und Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen für 
einen nachhaltigen Verkehr aufzeigen. Dies wird voraussichtlich auch Auswirkungen auf die zukünfti- 
gen Nutzungsanforderungen des Verkehrsraumes dort haben. Deshalb kann der Verkehrsraum Bült 
erst in einem späteren Planungsverfahren bearbeitet werden. 
Lärmschutz zur Bushaltestelle Bült am Parkplatz Bült vorsehen 
Um die verkehrsberuhigten und sehr schönen Ideen des Martini Viertels zu erweitern, halte ich 
es für gegeben und sinnvoll, dass auch die Achse des Alten Fischmarkt mit einbezogen wird und 
dort keine Autos mehr zugelassen werden. Kübel mit Grün Pflanzen und eine dadurch erweiterte 
Flaniermeile wären in Verbindung mit der Sicht Achse zum kleinen Parkplatz bei Rafaels Eisdiele 
besonders.  
Ein solcher Projektansatz ist im Entwurf des in Erarbeitung befindlichen Zukunftskonzeptes für die In- 
nenstadt enthalten. 
Wie schon bei der letzten Bürgerbeteiligung:  
Dieser Parkplatz hat eine ganz geringe Auslastung. Stattdessen könnte dort ein Anbau für die 
Martinischule hin, die nachweislich zu wenig Platz hat.  
Dass ein Autoparkplatz mehr Priorität als Qualität der Kinderbildung und -Betreuung hat, ist nicht 
nachzuvollziehen. (Parkplatz an Martinischule/Sporthalle) 
Die Anregung wird an das zuständige Amt in der Stadtverwaltung weitergeleitet. 
Machen Sie im Sommer kühle (Regen-)tage - dann ist es für die Anwohner am besten - Verschö- 
nern Sie gerne das Martiniviertel aber, ohne es zu einem Ausgehviertel  zu machen - wir wohnen 
hier! 
Das Planungsvorhaben verfolgt nicht diese Ziel. 
Bitte keine weitere Gastronomie. Anwohner brauchen keine zusätzliche Gastronomie (vielleicht 
nur die Stadt die Gewerbesteuer). Vergeben Sie keine Nachtlizenzen. 
Das Planungsvorhaben verfolgt nicht diese Ziel. 
Hörster Parkplatz 
Ein Park aus dem Hörsterplatz machen, gerne; aber halten Sie ihn sauber und ruhig.  Der Bereich Hörster Par kplatz ist nicht Bestandteil dieses Planungsvorhabens. Hierzu erfolgt zu einem 
späteren Zeitpunkt ein gesondertes Planungsverfahren. Die Anregungen werden dafür mitgenommen. Für den großen Parkplatz im MARTINIVIERTEL habe  ich folgende Idee: 4 Buden im Stil der his- 
torischen  Gartenhäuschen zum Verkauf von: 
1. Backwaren 
2. Pizza, Pommes, Döner oder ähnlich deftiges Essen 
3. Kioskprodukte 
4. ein Toilettenhäuschen.  
Innen ist dann Platz für Tische und Hochbeete. Um alles herum kommt ein Schmiedeeisenzaun 
mit insgesamt 4 Toren. Das könnte ein toller Begegnungsort werden. 
Der Hörster Parkplatz sollte ein moderner Ort der Bildung, Begegnung und Kultur werden. Wir 
brauchen in der Mitte der Stadt kreative Orte zur Revitalisierung der Demokratie. Für die kultu- 
relle, politische, interkulturelle, historische Bildung. Ein Zentrum auch für den Wissenstransfer der 
Universität in die junge und alte Stadtgesellschaft. Siehe Beispiele in Groningen oder Bilbao... 
Der Parkplatz ist grundsätzlich nicht haltbar. Aber, bitte keinen Park oder ähliche Konzepte. An- 
wohner werden keine Ruhe mehr finden. Welche verschiedenen Personengruppen durch so eine 
exponierte innerstädtische Fläche dann angezogen werden ist abzusehen. Die Ornungsbehörden 
würden auch dort durch Abwesenheit und Machtlosigkeit glänzen. Kennt man aus Erfahrung.  
Gruß aus der betroffenen Lage 
Auf dem Hörster Platz für Anwohner kostenpflichtige Dauerparkplätze bereitstellen. Restliche 
Pfläche entsiegeln und in einen Park mit Spielplatz umwandeln.  
Der Parkplatz Hörsterplatz sollte entsiegelt und zu einem klimaangepassten Stadtgarten umge- 
baut werden (kein Parkplatz mehr). Dieser sollte neben der Erholungsfunktion ein Lern- und Ver- 
anstaltungsort rund um die Themen Stadtökologie werden.

Anlage 2 Detailausschnitte Vorentwurf Mikrokiez Martiniviertel

294 Zeichen

Detailausschnitte Vorentwurf MikroKiez Martiniviertel, Stand: 06.09.2022

Detailausschnitte Vorentwurf MikroKiez Martiniviertel, Stand: 06.09.2022

Detailausschnitte Vorentwurf MikroKiez Martiniviertel, Stand: 06.09.2022

Detailausschnitte Vorentwurf MikroKiez Martiniviertel, Stand: 06.09.2022

Anlage A

2504 Zeichen

Anlage A zur V/0397/2022 
Kurzüberblick 
Für das im Landeswettbewerb „Zukunft StadtRaum“ erfolgreiche Vorhaben „MikroKiez Martinivier-
tel“ ist bis Ende September 2022 ein formaler Städtebauförderantrag bei der Bezirksregierung 
einzureichen. Ein Vorentwurf zur Umgestaltung von Hörsterstraße, Martinistraße und Parkplatz 
am Bült inklusive Kostenschätzung wurde hierfür partizipativ erarbeitet. Sobald die Förderbewilli-
gung vorliegt, sollen weitere Planungsleistungen ausgeführt werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als 
Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken.  
Hinzu kommen:  
Wir werden Münster zu einer Stadt  
 mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität,  
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeitangebot,  
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft  
weiterentwickeln. 
Zielerreichung: Das Projekt ist Teil des aktuellen Zukunftsprozesses für die Innenstadt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
Es sind noch -insgesamt haushaltsneutrale- Veränderungsblätter zum Haushalt 2023 erforderlich, 
da die Maßnahme als Einzelmaßnahme (bisher innerhalb einer Sammelmaßnahme veranschlagt) 
dargestellt werden soll. 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Maßnahme stellt einen wichtigen Baustein zur Stärkung der Innenstadt im aktuellen Innen-
stadtprozess dar (s. Ratsbeschluss vom 26.08.2021 „Innenstadt stärken - Neue Städtebauförder-
programme nutzen) und trägt dazu bei, die Transformation der Innenstadt hin zu einer zukunfts-
resilienten Innenstadt zu bewerkstelligen.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Bei der Erarbeitung dieses Vorhabens werden die Querschnittsthemen „Demographie“, „Gleich-
stellung“, „Inklusion“, „Klimaschutz“ und „Migration“ grundsätzlich inhaltlich und prozessual einbe-
zogen. Die Beteiligungsformate dienen dazu, die gesamte Stadtgesellschaft in das Planungsver-
fahren einzubinden.

Beratungsverlauf (8)

20.09.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2022 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 3 Vorberatung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.09.2022 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2022 Betriebsausschuss Münster Marketing
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.10.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
20.10.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
26.10.2022 Hauptausschuss
TOP 19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
26.10.2022 Rat
TOP 29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (21)

  • Hörsterstraße 7
  • Stiftsherrenstraße
  • Ritterstraße
  • Martinistraße
  • Königsstraße
  • Sonnenstraße 51
  • Gartenstraße
  • Weseler Straße
  • Lotharingerstraße
  • Kanalstraße
  • Klemensstraße
  • Hansaring 25
  • Servatiiplatz
  • Bohlweg
  • Hörsterplatz
  • Prinzipalmarkt
  • Albersloher Weg
  • Bergstraße
  • Promenade
  • Piusallee
  • Voßgasse

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0397/2022
Typ
Vorlagen
Datum
24.08.2022
Erstellt
29.06.2022 13:56