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0761/2026

Anhörung zu den Ergebnissen der frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 70453/02 Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee in Köln/Kalk

Beschlussvorlage Ausschuss 13.04.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit, Sitzung am 30.06.2026, TOP 9.1

Anlage 8_ Vorab-Auszug Beschlussprotokoll zu TOP 9.1 ASrZ 07.05.2026

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Anlage 5_KAR_Abwägung_3_1

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Anlage 6_KAR_Abwaegung_4_1_TOeB

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Anlage 12 Auszug aus dem Beschlussprotokoll zu 9.1 und ÄA ASrZ 30.06.2026

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Anlage 2_KAR_Geltungsbereich

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 3_KAR_Städtebauliches Planungskonzept_NEW

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Anlage 11_Stellungnahme der Verwaltung

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Anlage 7_KAR_Dokumentation_Wettbewerb

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 10 - Auszug Beschlussprotokoll der BV Kalk vom 18.06.2026 zu 0761-2026

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Anlage 9- Stellungnahme zu einem Antrag

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Anlage 4_KAR_Niederschrift FöB

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Ansehen

Anlage 8_ Vorab-Auszug Beschlussprotokoll zu TOP 9.1 ASrZ 07.05.2026

3807 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Stadtentwicklung 
und regionale Zusammenarbeit 
Louise Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 32834 
E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-
koeln.de 
Datum: 08.05.2026 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 5. Sitzung des Ausschusses für 
Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit vom 07.05.2026 
öffentlich 
9.1 Anhörung der Bezirksvertretung 8 (Kalk) zu den Ergebnissen der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben 
zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) Nr. 70453/02 Arbeitstitel: Kalker Haupt-
straße/Barcelona-Allee in Köln-Kalk 
0761/2026 
I Beschlussvorschlag der Verwaltung 
 
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit  
 
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs-
konzeptes gemäß Anlage 3 (Ergebnis Wettbewerb) einen vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) – wie auch die 
Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öf-
fentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – sind dabei gemäß der Stellung-
nahme der Verwaltung (Anlagen 5 und 6) zu berücksichtigen. 
 
2. stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur weiteren Qualifizierung des Hochpunktes 
zu. 
 
II Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, 
SPD, VOLT, FDP/KSG betreffend "TOP 9.1 Anhörung der BV 8 zu den Ergebnis-
sen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorga-
ben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Be-
bauungsplan) Nr. 70453/02 Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee in 
Köln-Kalk" (AN/0799/2026)

Beschluss: 
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Regionale Zusammenarbeit beschließt vor-
behaltlich der Beratung der Bezirksvertretung Kalk folgende ergänzende Beschluss-
fassung: 
1. Der für das Vorhaben erforderliche Mehrbedarf an Grünflächen soll nach Mög-
lichkeit in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet umgesetzt werden. Dabei ist 
auch eine Aufwertung des anliegenden Bürgerparks zu prüfen. 
2. Sollte die Umsetzung der Grünflächen nicht in unmittelbarer Nähe erfolgen kön-
nen, so ist eine Umsetzung im Stadtteil Kalk anzustreben und von einer Aus-
gleichszahlung abzusehen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt 
 
III Geänderte Beschlussvorlage (Ergänzungen fett) 
 
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit  
 
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs-
konzeptes gemäß Anlage 3 (Ergebnis Wettbewerb) einen vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) – wie auch die 
Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öf-
fentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – sind dabei gemäß der Stellung-
nahme der Verwaltung (Anlagen 5 und 6) zu berücksichtigen. 
 
2. stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur weiteren Qualifizierung des Hochpunktes 
zu. 
 
3. Der für das Vorhaben erforderliche Mehrbedarf an Grünflächen soll nach 
Möglichkeit in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet umgesetzt werden. Da-
bei ist auch eine Aufwertung des anliegenden Bürgerparks zu prüfen. 
 
4. Sollte die Umsetzung der Grünflächen nicht in unmittelbarer Nähe erfol-
gen können, so ist eine Umsetzung im Stadtteil Kalk anzustreben und von 
einer Ausgleichszahlung abzusehen. 
 
Abstimmungsergebnis über die so geänderte Beschlussvorlage: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion die LINKE zugestimmt. 
 
Hinweis: 
 
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt des Wiedervorlageverzichts, sofern die Be-
zirksvertretung Kalk ungeändert zustimmt.

Anlage 5_KAR_Abwägung_3_1

84375 Zeichen

BP-Abwägung B31 
/ 2 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
D
arstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 70453/02 – Arbeitstitel: „Kalker Hauptstraße/ Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk– eingegange-
nen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 
D
ie frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Präsenzveranstaltung am 02.06.2025 in den 
Köln Arcaden, Kalker Hauptstraße 55, 51103 Köln und wurde in einer Niederschrift dokumentiert. 
I
m Zeitraum vom 10.06.2025 bis einschließlich 25.06.2025 bestand die Möglichkeit die Planunterlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (www.beteili-
gung-bauleitplanung.koeln) einzusehen und Stellungnahmen zu übermitteln. 
I
m Zeitraum der Beteiligung sind 8 Stellungnahmen aus der digitalen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen. Im Rahmen der Präsenzveranstaltung sind 
36 Anregungen eingegangen. 
D
ie frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand im Rahmen eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens statt. Das Empfehlungsgremium konnte in sei-
ner Sitzung am 02.06.2025 nicht wie geplant einen finalen Siegerentwurf küren. Drei der vier Planungsteams erhielten die Möglichkeit in einer dritten Wett-
bewerbsstufe ihre Planungskonzepte zu überarbeiten. Deshalb hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe-
teiligung zu den drei für die nächste Wettbewerbsstufe ausgewählten Konzepten zu äußern. In der Abschlussveranstaltung am 28.10.2025 wurde aus den 
drei überarbeiteten Planungskonzepten der Entwurf von New Architekten BDA, Köln, Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft, Bonn mit 317 Stadt- und Frei-
raumplanung, Landsberg am Lech (NEW Architekten) als Sieger prämiert. Die Konzepte von AS+P Albert Speer, Frankfurt mit AS+P Landschaftsarchitek-
ten, Frankfurt und Torsten Becker Stadtplanung, Frankfurt mit HKK Landschaftsarchitektur GmbH, Frankfurt werden nicht weiterverfolgt. Der Siegerentwurf 
von NEW Architekten wurde in der Überarbeitungsphase nach der durchgeführten Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB weiterentwickelt. Die Stellungnah-
men der Verwaltung zum Planungskonzept von NEW Architekten nehmen deshalb lediglich Bezug auf das überarbeitete Siegerkonzept. 
N
achfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Num-
merierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf 
die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
D
ie Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss des Verfah-
rens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, 
welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksichtigt. Aufgrund des vorläufigen Cha-
rakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbeschluss zu einer abweichenden Behandlung der 
Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach 
§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen.
A
us Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. 
Anlage 5

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahmen aus der digitalen Öffentlichkeitsbetei-
ligung 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 
1.1 
Folgende Punkte sollten besonders berücksichtigt wer-
den: 
 
- Tierfreundliche Begrünung, v. A. Fassadenbegrünung, 
auch Dachbegrünung 
 
 
 
ja 
 
 
Im weiteren Bauleitplanverfahren werden die Themen Fassaden- 
und Dachbegrünung im Rahmen des zu erstellenden Grünord-
nungsplans vertieft bearbeitet. Entwurfsabhängig werden Fest-
setzungen zu Dach- und ggf. Fassadenbegrünungen getroffen.  
1.2 - Reduktion der Büroflächen zu Gunsten von Wohnun-
gen 
nein Der Anregung, die vorgesehenen Büroflächen zugunsten zusätz-
licher Wohnnutzungen zu reduzieren, wird nicht gefolgt. Der vor-
gesehene Anteil von Wohnen und Büro entspricht den städtebau-
lichen Zielen und Ergebnissen der Abstimmungen zwischen der 
Verwaltung und dem Vorhabenträger. Der angestrebte Nutzungs-
mix sichert eine ausgewogene Verbindung von Wohnen und Ar-
beiten und entspricht den Vorgaben des „Köln Katalogs“ als städ-
tebauliches Entwicklungskonzept.   
1.3 - Stellflächen für Fahrräder nahe den Arcaden, in Bügel-
form für sicheres abschließen des Rades 
ja Im weiteren Verfahren wird geprüft, wo Stellplatzflächen für Fahr-
räder gut erreichbar errichtet werden können. Dabei wird auf eine 
sichere Abschließbarkeit der Fahrräder geachtet.  
1.4 - Optimierung Engstelle Haltestelle Kalk Post / Eingang 
Arcaden / Ampeln 
nein Die Engstelle der Haltestelle Kalk-Post und der Eingang der Köln 
Arcaden liegen nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 
und sind daher nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfah-
rens. 
2 
2.1 
Es wird angemerkt, dass es keinerlei Büros braucht, da-
rum sollten sich die Unternehmen selbst kümmern  
nein Verweis auf Stellungnahme zu Lfd. Nr. 1.2 
2.2 Es wird gefordert:  
- keine Kaltmiete über 8€/qm, keine Indexmieten, Air-
bnb-Verbot 
 
Nein 
 
 
Regelungen zu Mieten und Airbnb-Verbot überschreiten die Re-
gelungsmöglichkeiten eines Bebauungsplanes.  
2.3 - möglichst wenig Autostellplätze ja Die notwendige Anzahl der Stellplätze wird nach der geltenden 
Stellplatzsatzung der Stadt Köln anhand der tatsächlichen Nut-
zungen ermittelt. Zusätzlich sind die für das bestehende Ein-
kaufszentrum erforderlichen Stellplätze im Plangebiet zur Verfü-
gung zu stellen. Wegen der außerordentlich guten Anbindung an 
den ÖPNV und Zuordnung zur Gebietszone I reduziert sich ge-
mäß der geltenden Stellplatzsatzung der Stadt Köln die Anzahl 
der nachzuweisenden Kfz-Stellplätze um 50 %. Die Anzahl der

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahmen aus der digitalen Öffentlichkeitsbetei-
ligung 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
derzeit auf den Grundstücksflächen vorhandenen Stellplätze wird 
insgesamt trotz einer Nachverdichtung der Nutzungen reduziert. 
 
Es wird auch ein ganzheitliches Mobilitätskonzept erstellt, um die 
Anzahl der Kfz-Stellplätze und die Menge des Individualverkehrs 
ggf. weiter zu reduzieren. Die Stadt Köln ist bestrebt, den Anteil 
des motorisierten Individualverkehrs zugunsten von ÖPNV, 
shared mobility und Fuß- und Radverkehr zu reduzieren.  
2.4 - maximal viele unversiegelte Flächen und transplan-
tierte Bäume; wenn an einer Stelle in Köln aus Bau-
gründen in 50+Jahre alter Baum weg muss, soll der im 
Bebauungskonzept nach Kalk kommen. 
nein Die Fläche des Plangebietes ist durch die auch weiterhin zu er-
haltende Tiefgarage vollständig versiegelt. Im weiteren Verfahren 
werden die Grün- und Freiflächen weiter ausgearbeitet und im zu 
erstellenden Grünordnungsplan als Bestandteil des Bebauungs-
plans konkretisiert und festgelegt. Im weiteren Verfahrensverlauf 
wird geprüft, ob Baumstrukturen gemäß der BSchS:2023-07 zu 
erhalten oder zu kompensieren sind. 
 
Im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens findet keine Er-
satzmaßnahme für eine anderweitige bauliche Entwicklung statt. 
Hierzu ist keine rechtliche Grundlage gegeben.  
3 
3.1 
Es wird bedauert, dass die Öffentlichkeit sehr spät betei-
ligt wurde, sodass die Expertise der Anwohnenden bei der 
Ausgestaltung der Parameter für die Ausschreibung nicht 
berücksichtigt werden konnte. Das habe dazu geführt, 
dass kein Siegerentwurf gekürt werden konnte.  
 
Es wird kritisiert, dass den Bürgerinnen und Bürgern nur 
noch eine Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme ha-
ben, obwohl es noch gar keinen Siegerentwurf gibt und 
befürchtet, dass das Verfahren rechtskonform durchge-
führt wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass es den 
Bürgerinnen und Bürgern sehr schwer gemacht wird, ihre 
Expertise einzubringen, was sehr ärgerlich, ineffizient ist 
und nicht den Glauben an die Demokratie fördere. 
nein Der Anmerkung wird nicht gefolgt. Es handelt sich bei dem aktu-
ellen Beteiligungsschritt um die formelle frühzeitige Beteiligung 
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Bereits im vorge-
schalteten Werkstattverfahren wurden die Bürgerinnen und Bür-
ger mehrfach eingebunden, um Anregungen und Hinweise in die 
städtebauliche Entwicklung einzubringen. Die Auslobung und die 
Festlegung der grundsätzlichen Nutzungsverteilung erfolgten da-
bei auf Grundlage der übergeordneten städtebaulichen Zielset-
zungen und waren nicht Gegenstand einer öffentlichen Beteili-
gung. Die Bürgerinnen und Bürger wurden auch im Rahmen der 
dritten Stufe des Wettbewerbsverfahren eingebunden, sie konn-
ten Anregungen und Hinweise zu den überarbeiteten Entwürfen 
einbringen.  
 
Darüber hinaus ist sichergestellt, dass eine erneute Beteiligung 
der Öffentlichkeit im Rahmen der Veröffentlichung nach § 3 Abs.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahmen aus der digitalen Öffentlichkeitsbetei-
ligung 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
2 BauGB erfolgen wird. Zu diesem Zeitpunkt liegt der finale Sie-
gerentwurf vor und kann dann von den Bürgerinnen und Bürgern 
inhaltlich bewertet und kommentiert werden. Das Verfahren ent-
spricht somit den gesetzlichen Vorgaben und stellt sicher, dass 
die Öffentlichkeit in angemessener Weise und zu den vorgesehe-
nen Verfahrensschritten beteiligt wird. 
3.2 Es wird darauf hingewiesen, dass während der letzten 20 
Jahre die Hitze in Kalk im Sommerhalbjahr unerträglich 
geworden ist und es im Gegenzug immer weniger unbe-
baute Flächen zur natürlichen Klimaregulation oder zur 
Erholung im Grünen bzw. für Naturerfahrung, insbeson-
dere für Kinder gibt. Anfangs war es in Kalk im Sommer 2 
°C kühler als am Dom, aber heute ist es genauso heiß wie 
in der zubetonierten Innenstadt. Dies wird als absolut un-
erträglich empfunden. 
ja Die Bedenken des Stellungnehmenden zur Überwärmung des 
Stadtteils Kalk und dem Rückgang unbebauter, klimaregulieren-
der Flächen werden nachvollzogen. Das Anliegen, wohnortnahe 
Grün- und Freiräume zu sichern und auszubauen, ist grundsätz-
lich berechtigt. Das Plangebiet ist jedoch bereits heute vollständig 
versiegelt und weist nur sehr geringe Grünstrukturen auf. Durch 
die Planung wird keine zusätzliche Flächenversiegelung bisher 
unbebauter Flächen verursacht. Vielmehr sollen im Rahmen der 
Neuplanung Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas vor-
gesehen werden, insbesondere durch zusätzliche begrünte Frei-
flächen und Maßnahmen zur Gebäudebegrünung (z. B. Dach- 
und Fassadenbegrünung). Dadurch werden im Plangebiet trotz 
der bestehenden Versiegelung Verbesserungen für das Stadt-
klima erreicht. Die Auswirkungen auf die klimatische Situation 
werden im weiteren Verfahren untersucht. 
3.3 Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass sich auch die 
verkehrliche Situation in Kalk in den letzten 20 Jahren ver-
schlechtert hat. Der Zuzug neuer Bürgerinnen und Bür-
gern und die Schaffung neuer Arbeitsplätze (z. B. Verwal-
tung, Polizei etc.), hat zur Folge, dass die Kalker Haupt-
straße nicht nur zur Rush Hour für Fahrradfahrer unzu-
mutbar geworden ist. Auch der Verkehr auf der Haupt-
straße, der Rolshover Straße, der Kalk-Mülheimer Straße 
und einigen anderen Straßen ist für Fußgänger*innen und 
Radfahrende gefährlich geworden. Daher passen in den 
gebeutelten Stadtteil nicht noch mehr Leute rein. 
ja Im weiteren Verfahren wird ein Verkehrsgutachten erstellt, das 
die verkehrlichen Auswirkungen der Planung eingehend unter-
sucht. Dabei wird auch die bestehende verkehrliche Situation mit-
berücksichtigt. Gegebenenfalls werden sich daraus erforderliche 
Maßnahmen zur Sicherstellung einer verträglichen Verkehrsab-
wicklung und Verbesserung der Verkehrsführung ableiten lassen, 
die dann im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. 
3.4 Es wird darauf hingewiesen, dass Kalk der Stadtteil mit 
der geringsten Grünfläche pro Einwohner ist. Dies soll 
sich noch weiter verschärfen. 
ja Derzeit ist das Plangebiet durch das Parkhaus und die darunter 
liegende Tiefgarage komplett versiegelt. Durch die neue Planung

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahmen aus der digitalen Öffentlichkeitsbetei-
ligung 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
werden keine zusätzlichen Flächen versiegelt und hochwertige 
Grün- und Freiflächen geschaffen. 
 
3.5 Es wird aber auch begrüßt, dass über alternative Nutzun-
gen der zu groß gewordenen Parkhäuser nachgedacht 
wird. Es wird darauf hingewiesen, dass der multikulturelle 
und materiell arme Stadtteil mehr Räume für soziale Initia-
tiven und nicht-kommerzielle Kultur benötigt, es gibt be-
reits Bürgerinitiativen, die hierzu konkrete Vorschläge ha-
ben. Auch beim Thema Grünflächen und Naturerfahrungs-
räume gibt es engagierte Bürgerinnen und Bürgern, z. B. 
die BI "Mehr Grün für Kalk". Es wird gebeten 
sich an diese 
Gruppen zu wenden. 
ja Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob und in welchem Umfang 
Flächen für soziale oder kulturelle Zwecke vorgesehen werden 
können.  
3.6 Zusammenfassend wird darauf hingewiesen, dass das 
Verfahren der Bürgerbeteiligung sehr enttäuschend gelau-
fen ist.  
 
Kalk erstickt in Beton, Hitze und Verkehr und kann daher 
keine neuen Bewohnenden und/oder Arbeitsplätze für 
Menschen von außen vertragen. 
nein Verweis auf Stellungnahme zu Lfd. Nr. 3.1, 3.2, 3.4  
3.7 Es gibt allerdings einen Bedarf für Räume für soziale bzw. 
kulturelle Initiativen. Für Details wird auf die bekannten 
Bürgerinitiativen verwiesen. 
ja Die Bürgerinitiativen haben auch im Rahmen der weiteren Beteili-
gung gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Möglichkeit eine Stellungnahme 
abzugeben. 
 
4 
4.1 
Es wird ausgeführt, dass es sich um eine Stellungnahme 
zu einem Zwischenstand handelt, da derzeit 3 Entwürfe 
von Planungsteams überarbeitet werden. Es wird davon 
ausgegangen, dass, wenn ein Siegerentwurf vorliegt, 
noch eine weitere Stellungnahme zum konkreten Entwurf 
möglich sein wird. 
ja Die Öffentlichkeit hatte die Möglichkeit sich vor der Abschlussprä-
sentation zu den drei überarbeiteten Entwürfen zu äußern. Die 
Anregungen und Bedenken wurden dem Empfehlungsgremium 
vor der abschließenden Entscheidung über den Siegerentwurf 
zur Kenntnis gegeben. 
 
Im weiteren Bebauungsplanverfahren erfolgt eine erneute Beteili-
gung der Öffentlichkeit im Rahmen der Veröffentlichung nach § 3

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahmen aus der digitalen Öffentlichkeitsbetei-
ligung 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Abs. 2 BauGB. Zu diesem Zeitpunkt liegt der Entwurf des vorha-
benbezogenen Bebauungsplans vor, welcher aus dem Siegerent-
wurf entwickelt wird. Dazu kann die Öffentlichkeit erneut Stellung 
beziehen.  
4.2 Es wird angemerkt, dass die bisherigen Anmerkungen der 
Bürgerinnen und Bürger bei der Planung und Änderung 
des Bebauungsplans berücksichtigt werden sollen. 
ja Grundsätzlich werden alle Anmerkungen der Bürgerinnen und 
Bürger im Rahmen des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 1 und 3 Abs. 
2 BauGB geprüft und in die Abwägung einbezogen. Dabei wird 
jeweils entschieden, ob und inwieweit eine Übernahme möglich 
und mit den Zielen der Planung vereinbar ist. Es ist zu berück-
sichtigen, dass die eingehenden Anmerkungen teilweise sehr un-
terschiedliche oder sogar gegensätzliche Interessen vertreten 
können. Eine vollständige Berücksichtigung aller vorgetragenen 
Aspekte ist daher nicht in jedem Fall möglich. Die Anmerkungen 
der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Wettbewerbsverfah-
rens wurden den Teilnehmenden mitgeteilt. 
4.3 Es wird darauf hingewiesen, dass eine Quartiersentwick-
lung Lösungen aufzeigen sollte, die innovativ und bevöl-
kerungsfreundlich sind. Wenn der Investor an einer nach-
haltigen Entwicklung interessiert ist, stellt auch die gleich-
zeitige Berücksichtigung seiner Interessen keinen Wider-
spruch dar. 
 
Folgende Ziele sollten bei der Quartiersentwicklung er-
reicht werden: 
 
  
4.4 
4.4.1 
Aspekt Verdichtung 
Die Stadt Köln soll mit dem Investor die vereinbarten Flä-
chen überprüfen und diese gegebenenfalls reduzieren, 
wenn keine ausreichende Aufenthaltsqualität gesichert 
werden kann. Die freiräumliche Qualität muss so gut sein, 
dass das Quartier als Lebensraum wahrgenommen wer-
den kann, nicht nur von den dort lebenden Menschen, 
sondern auch von der Bevölkerung Kalks.  
ja Die Überprüfung der freiräumlichen Qualität der überplanten Flä-
chen und ggf. eine Anpassung dieser ist Bestandteil des weiteren 
Verfahrens.   
 
Das Kooperative Baulandmodell 2017 + kommt zur Anwendung. 
Der zusätzliche Bedarf an, in diesem Fall öffentlich zugänglichen 
Frei- und Grünflächen, muss nach den Vorgaben der Stadt Köln 
innerhalb des Plangebietes hergestellt werden. Diese Flächen 
werden durch ein Freiraumkonzept qualifiziert und mit den

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahmen aus der digitalen Öffentlichkeitsbetei-
ligung 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Fachämtern abgestimmt, damit eine ausreichende Aufenthalts-
qualität gewährleistet werden kann. Entsprechende Gestaltungs-
maßnahmen werden eingeplant. 
4.4.2 Es soll weitestgehend auf Hochpunkte verzichtet werden, 
um den Charakter des Quartiers zu unterstützen. 
nein Das „Höhenentwicklungskonzept für die innere Stadt“ (HEK) der 
Stadt Köln benennt anhand eines „Räumlichen Plans“ unter an-
derem Stadtachsen, an denen eine Höhenentwicklung bis zu 70 
m möglich ist. Eine dieser Stadtachsen ist die Kalker Haupt-
straße, zu der städtebaulich betrachtet auch die Parkhäuser der 
Köln Arcaden zählen. Danach ist im Plangebiet grundsätzlich ein 
Hochpunkt möglich und kann entsprechend den Vorgaben zum 
Wettbewerbsverfahren konzeptabhängig vorgesehen werden. 
Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich der Hochpunkt in das 
städtebauliche Gefüge der umliegenden Bebauung einfügt.  
 
Der Siegerentwurf von NEW Architekten sieht im nördlichen Plan-
gebiet angrenzend an den Bürgerpark und die Barcelona-Allee 
einen 15-geschossigen Hochpunkt vor. Dieser ist im weiteren 
Verfahren entsprechend den Vorgaben des HEK zu konkretisie-
ren und weiter auszugestalten. 
4.4.3 Während der Baumaßnahmen sollen die Flächen des Bür-
gerparks nicht in Anspruch zu nehmen. Sie stehen weiter-
hin der Kalker Bevölkerung zur Verfügung.  
ja Der Bürgerpark ist nicht Bestandteil des Plangebietes und wird 
den Bürgerinnen und Bürgern während der Baumaßnahmen wei-
terhin zur Verfügung stehen.  
4.4.4 Die Fassaden und Dächer sollen so gestaltet werden, 
dass sie optisch aufgelockert sind und im besten Fall be-
grünt werden. 
ja Eine Dachbegrünung ist vorgesehen. Im weiteren Verfahren ist 
zu prüfen, ob auch eine Fassadenbegrünung erfolgt.  
4.4.5 Die Zuwegungen sollen Bereiche ermöglichen, in denen 
Kommunikation und Begegnungen möglich sind. 
ja Bei der weiteren Ausarbeitung der Grün- und Freiflächen-
planung sollen ausreichende und hochwertige Grün- und 
Freiflächen für verschiedene Nutzungen und mit hoher Auf-
enthaltsqualität vorgesehen werden. Dabei sind Flächen für 
Begegnung und Kommunikation zu berücksichtigen.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahmen aus der digitalen Öffentlichkeitsbetei-
ligung 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
4.4.6 Die Verbindung zur Kalker Hauptstraße durch die Köln Ar-
caden soll weiterhin möglich bleiben und bei Bedarf zeit-
lich ausgeweitet werden. Damit sollen keine Rechte der 
Anwohner beschnitten werden. 
nein Die Verbindung zur Kalker Hauptstraße durch die Köln Arcaden 
ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Entspre-
chende Regelungsmöglichkeiten zur Anpassung der Öffnungszei-
ten der Diagonalen für die Öffentlichkeit wurde bereits in dem 
städtebaulichen Vertrag zu dem Bebauungsplan Nr. 69450/08 
“Ehemaliges CFK-Gelände“ mit der Stadt Köln getroffen. 
4.5 
4.5.1 
Verkehr, ÖPNV 
Die Stadt Köln soll im Vorfeld oder während der Baumaß-
nahmen die Haltestelle Kalk Post optimieren, um sie auf 
eine stärkere Nutzung von Menschen vorzubereiten. Das 
gilt auch für die Barrierefreiheit. Es wird damit gerechnet, 
dass dort wahrscheinlich 1500 Personen aus dem neuen 
Quartier und 900 Schülerinnen und Schüler aus der 
neuen Schule im Odysseum täglich passieren. Die Halte-
stelle Kalk Post ist derzeit schon überlastet. Es wird ange-
regt, einen neuen Eingang zu den Bahngleisen zu ermög-
lichen, der jetzige Eingang wird den Personenströmen 
nicht gerecht werden. 
 
nein 
 
Die Anregung, die Haltestelle Kalk Post im Hinblick auf eine stär-
kere Nutzung und Barrierefreiheit zu optimieren, wird zur Kennt-
nis genommen. Im Rahmen des Verfahrens wird eine Verkehrs-
untersuchung erstellt, die auch die verkehrlichen Auswirkungen 
des Vorhabens berücksichtigt. Das Bebauungsplanverfahren 
selbst kann jedoch keine Regelungen zur konkreten Ausgestal-
tung oder Anpassung der Haltestelle treffen. 
4.5.2 Die bisherigen Einfahrten und Ausfahren in die Tiefgara-
gen sollen beibehalten werden. Die in einem Planungsvor-
schlag vorhandene weitere Einfahrt in der Nähe der Viet-
orstraße soll nicht gebaut werden, weil schon jetzt an die-
ser Stelle eine Überlastung besteht (Rückstau auf die 
Kalker Hauptstr.)  
ja Die heutigen Lagen der Ein- und Ausfahrten, sowie die Anliefe-
rung werden bei der Planung berücksichtigt. Im Rahmen des Be-
bauungsplanverfahrens wird ein Verkehrsgutachten erstellt, das 
die Auswirkungen der geplanten Bebauung auf den Verkehr prüft 
und gegebenenfalls Maßnahmen aufzeigt, um eine verträgliche 
Verkehrsabwicklung sicherzustellen. Dabei wird auch die umlie-
gende verkehrliche Situation mitberücksichtigt. 
 
Verweis auf Stellungnahme zu Lfd. Nr.14.1 
4.5.3 Die neuen Bewohnenden der Gebäude bzw. Kalks erhal-
ten Parkraum in den Tiefgaragen der Arcaden, dadurch 
reduziert sich das Angebot für die Einkaufenden (Quar-
tiersgarage).  
nein Für die neuen Bewohnenden und die neuen gewerblichen Nut-
zungen des Vorhabens werden Stellplätze gemäß Stellplatzsat-
zung der Stadt Köln auf dem Grundstück bereitgestellt. Diese 
Stellplätze dienen ausschließlich der Deckung des Stellplatzbe-
darfs der neu entstehenden Gebäude und stehen nicht als An-
wohnerstellplätze für die umliegende Wohnbebauung zur Verfü-
gung.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahmen aus der digitalen Öffentlichkeitsbetei-
ligung 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Daneben müssen die Stellplätze der Köln Arcaden auf den 
Grundstücksflächen nachgewiesen werden. Die hierfür erforderli-
chen Stellplätze können im Vergleich zu heute allerdings trotz 
Verdichtung der Nutzungen reduziert werden. 
4.5.4 Der Verkehr soll nicht gesteigert werden. ja Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Verkehrsun-
tersuchung erstellt.  
4.5.5 Fahrradstellplätze sollen in der direkten Nähe des Ein-
kaufszentrums platziert und somit auch verstärkt genutzt 
werden. Auch Stellplätze in einem der Parkhäuser müs-
sen in der Nähe des Einkaufzentrums verortet werden. 
ja Verweis auf Stellungnahme zu Lfd. Nr. 1.3  
4.6 
4.6.1 
Umwelt, Gesundheit, Klima 
Es wird darauf hingewiesen, dass das Gebiet um die Köln 
Arcaden bereits jetzt als Hitzeschwerpunkt gilt. Die Bau-
maßnahmen sollen daher so gestaltet werden, dass trotz 
großer bebauter Flächen eine genügende Reduzierung 
der Außentemperatur zum Beispiel durch Begründung der 
Gebäude erreicht wird. Die Planer sollen berücksichtigen, 
dass eine Belüftung des Gebietes gut möglich ist und die 
umliegenden Gebiete in der Corkstraße, Thessaloniki-Al-
lee, der Kalker Hauptstraße oder im GAG Viertel nicht be-
einträchtigt werden. 
 
ja 
Verweis auf Stellungnahme zu Lfd. Nr. 3.2 
 
Unter den Gesichtspunkten der Klimaanpassung sollte in Sied-
lungsräumen mit (sehr) ungünstiger thermischer Situation eine 
Nachverdichtung nur auf bereits versiegelten oder teilversiegelten 
Flächen ohne klimarelevante Funktionen oder durch Nutzungsin-
tensivierung auf bereits bebauten Flächen erfolgen. Eine Verbes-
serung der Durchlüftung (z.B. durch abgestaffelte Gebäudehö-
hen, offene Struktur) sowie eine Erhöhung des Grünanteils (u. a. 
in Form von Dach- und Fassadenbegrünung) sind grundsätzlich 
vorgesehen.  
 
Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob es negative Auswirkun-
gen auf die umliegenden Gebiete in Bezug auf die Belüftung gibt. 
4.6.2 Die Grünflächen des Bürgerparks sollen nicht auf die ge-
setzlich vorgeschriebenen Grünflächen der neuen Bebau-
ung angerechnet werden. 
ja Die Grünflächen des Bürgerparks werden nicht auf die notwendi-
gen Grünflächen gemäß des Kooperativen Baulandmodells ange-
rechnet.  
4.6.3 Die Stadt Köln soll klären, welche Verbesserungen am 
Bürgerpark vorgenommen werden müssen, um dem zu-
sätzlichen Nutzungsdruck gerecht zu werden. Dabei sollte 
verstärkt Wert auf eine ausreichende Versorgung mit gro-
ßen Bäumen gelegt werden. Die Flächen sollen so gestal-
nein Der Bürgerpark ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Än-
derungen im Bereich des Bürgerparks sind deshalb nicht vorge-
sehen. Im weiteren Verfahren wird ein Frei- und Grünflächenkon-
zepte innerhalb des Plangebietes entwickelt, das qualitativ hoch-
wertige Grünflächen und Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität 
schafft.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
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ligung 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
tet werden, dass sich dort eine größere Zahl von Men-
schen aufhalten kann. Es wird gefordert, dass die Stadt 
Köln den Bürgerpark entsprechend umbaut. 
4.6.4 Es sollen Lösungen gefunden werden, um ansprechende 
Grünflächen mit ausreichendem Baumbestand langfristig 
für die dort lebende Bevölkerung nutzbar zu machen. Da-
bei ist Wert auf die besonderen Bedingungen zu legen, 
die sich durch eine Bepflanzung oberhalb einer Tiefgara-
genplatte ergeben. Die Planungsteams sollen hier mit 
Garten- und Landschaftsplanenden innovative Lösungen 
finden. 
ja Die am Wettbewerbsverfahren beteiligten Planungsteams waren 
interdisziplinär besetzt aus den Fachrichtungen Architektur/Stadt-
planung und auch Landschaftsarchitektur. Aufgabe ist es zu-
kunftsorientierte Grün- und Freiflächen für verschiedene Nutzun-
gen mit hoher Aufenthaltsqualität, insbesondere vor dem Hinter-
grund der hohen baulichen Dichte zu schaffen. Die Ergebnisse 
werden im zukünftigen Bebauungsplan planungsrechtlich gesi-
chert.  
4.7 Denkmalschutz 
Die Flächen um den Wasserturm werden so platziert, 
dass der Wasserturm in den Lebensraum integriert und 
gegebenenfalls auch entsprechend genutzt werden kann. 
Auch die denkmalgeschützten Maschinen und Maschinen-
teile sind so zu positionieren, dass sie als Erinnerungsorte 
zur Verfügung stehen. 
 
ja 
 
Der Denkmalschutz ist bei der Planung und im Rahmen der Bau-
leitplanung zu berücksichtigen. Der Wasserturm und auch die 
historischen Maschinen werden dabei berücksichtigt und sinnvoll 
integriert. Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege wird in 
das Verfahren eingebunden.  
 
Das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen ist einzuhalten.  
4.8 
4.8.1 
Vorbildlichkeit 
Der Investor soll die Baumaßnahme dazu nutzen, bei-
spielhaft deutlich zu machen, was bei der Umwandlung 
von Parkflächen auch im Sinne der Bevölkerung möglich 
ist. Es soll ein Vorzeigeprojekt mit ausstrahlender Wirkung 
in andere Gebiete entstehen. Innovative Ideen sind zu un-
terstützen und umzusetzen, um ein architektonisch inte-
ressantes Quartier zu entwickeln, das gleichzeitig einen 
Anteil von mind. 30% Sozialwohnungen, altengerechtes 
Wohnen, Gemeinschaftsflächen und eine Kindertages-
stätte bereitstellt.  
 
ja 
 
Ziel der Planung ist es, ein urbanes und städtebaulich hochwerti-
ges Quartier zu entwickeln. Ein Anteil von mindestens 30 % ge-
fördertem Wohnungsbau wird entsprechend den Vorgaben des 
Kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln umgesetzt. 
 
Das Quartier soll unterschiedliche Nutzungen vereinen, neben 
Wohnen und gewerblichen Nutzungen soll auch eine Pflegein-
richtung und Seniorenwohnen dort verortet werden. Der Bedarf 
für eine Kindertagesstätte wurde vom zuständigen Fachamt der 
Stadt Köln verneint. Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob eine 
Betriebs-Kita und auch Flächen für soziale oder kulturelle Zwecke 
vorgesehen werden können.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Nr. 
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Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
4.8.2 Die Stadt Köln achtet darauf, dass keine der in der Stadt 
vereinbarten Standards unterschritten bzw. bis in Grenz-
bereiche ausgereizt sind. Dies steht im Widerspruch zu ei-
nem Modellquartier und steht den Bedarfen in Kalk entge-
gen. 
ja Die Vorgaben und Ziele der Stadt Köln werden in dem Bebau-
ungsplanverfahren berücksichtigt.  
4.8.3 Es wird angemerkt, dass die bisherige Beteiligung und die 
Transparenz bezogen auf die Planungen und Ergebnisse 
der Beteiligung der Bevölkerung gut ist. Dies sollte unbe-
dingt beibehalten werden. 
ja Die Bürgerinnen und Bürger werden auch zukünftig an der Pla-
nung beteiligt. Insbesondere erfolgt noch die formelle Veröffentli-
chung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen des Bebauungs-
planverfahrens.  
5 Es wird darauf hingewiesen, dass der denkmalgeschützte 
Wasserturm mittlerweile zu einem Wiedererkennungssym-
bol für das neue Stadtquartier Köln Arcaden/ Bürgerpark 
geworden ist. Bisher wurde diesem Standort leider nur 
eine untergeordnete und dem Potential nicht gerecht wer-
dende Bedeutung beigemessen. Der Turm steht bisher 
quasi ohne Funktion am "Hinterausgang" bzw. der "Rück-
seite". Der neue Entwurf sollte diese vertane Chance un-
bedingt wiedergutmachen und die Möglichkeit nutzen, den 
Turm und den umliegenden Bereich zu einem attraktiven 
Aufenthaltsort zu machen und somit dem Wahrzeichen 
des Quartiers eine adäquate Bedeutung zu geben. 
 
Es wird angeregt, den Raum um den Turm durch eine at-
traktive Platzgestaltung und diesen Platz umgebende Nut-
zungen wie Café, Eisdiele, Gastro mit Außentischen, Vee-
delsbüro u.ä. sehr stark aufzuwerten. Der Turm selbst 
könnte, wenn nicht mehr als Bibliothek genutzt, eine an-
dere "besondere" Nutzung erhalten oder aber auch nur als 
Bar o.ä. genutzt werden. 
Alleine eine architektonisch gestaltete Sitzbank um den 
Turm herum würde schon eine Bereicherung als mögli-
cher Treffpunkt für z.B. die Besuchenden der Köln Arca-
den darstellen und den Raum wegführen von seinem bis-
herigen Dasein als Hinterausgang. 
 
ja 
 
Der denkmalgeschützte Wasserturm als prägendes Wahrzeichen 
des Stadtquartiers bleibt erhalten und wird in die neue Bebauung 
integriert. Die Anregungen zur Aufwertung des Umfeldes und zur 
Schaffung eines attraktiven Aufenthaltsorts werden geprüft. Die 
konkrete Nutzung des Turms sowie die Ausgestaltung sind nicht 
Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. 
 
Das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen ist einzuhalten.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahmen aus der digitalen Öffentlichkeitsbetei-
ligung 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
6 
6.1 
Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Entwicklung 
des neuen Quartiers und die damit einhergehenden Nut-
zenden (Mietende, Mitarbeitende der die Büroflächen nut-
zenden Unternehmen, Besuchende der Senioren in den 
Seniorenwohnungen, …) ein über das heutige Maß hin-
aus gehender Bedarf an PKW-Parkplätzen entstehen 
wird. Der Parkdruck in den umliegenden Straßen ist schon 
heute immens. Um diese Situation nicht zu verschlim-
mern, darf die Anzahl der zukünftigen PKW-Parkplätze 
keinesfalls geringer werden, als sie heute in den Parkhäu-
sern der Köln Arcaden bereits vorhanden ist. 
nein Im Rahmen des Bebauungsplanverfahren wird ein Verkehrsgut-
achten und auch ein Mobilitätskonzept erstellt. Im Plangebiet sind 
die für das Bauvorhaben und die Köln Arcaden erforderlichen 
Stellplätze nachzuweisen. Insgesamt wird die Anzahl der Stell-
plätze allerdings gegenüber dem Ist-Zustand, trotz einer zukünfti-
gen Nachverdichtung reduziert. Die konkrete Anzahl der notwen-
digen Stellplätze wird nach der Stellplatzsatzung der Stadt Köln 
berechnet.  
6.2 Es werden ausreichende und sichere Fahrrad-Parkplätze 
– und zwar dort, wo sie benötigt werden, gefordert. Der 
heutige Fahrradabstellplatz ist zwar überdacht, aber er ist 
viel zu weit vom Eingang der Köln Arcaden entfernt, bietet 
keine Möglichkeit, einen Einkaufswagen zurückzugeben. 
Zudem wird er als Aufenthaltsort von Gruppen genutzt, in 
deren Gesellschaft man sein Rad nicht gerne abstellt. 
ja Verweis auf Stellungnahme zu Lfd. Nr. 1.3  
6.3 Es wird nicht in Abrede gestellt, dass in Köln Wohnraum 
fehlt. Da Kalk bereits heute eine extrem hohe Verdichtung 
aufweist, wird vorgeschlagen den fehlenden Wohnraum in 
anderen Stadtvierteln zu schaffen. Es wird angeführt, 
dass das aktuelle Verfahren diese Frage jedoch bereits 
(ohne Öffentlichkeitsbeteiligung) so beantwortet, dass 
eine Schaffung zusätzlicher Flächen in Kalk im Raum 
steht.  
 
Es wird darauf hingewiesen, dass es in Köln ausreichend 
Büroflächen gibt. Wenn die Stadt Köln aus dem Stadthaus 
an der Arena auszieht, werden sogar ganz in der Nähe 
mehr als 20.000 qm Büroraum frei. 
 
Es wird betont, dass man gegen den Bau von Wohnun-
gen, seien es solche für junge oder alte Menschen, für ge-
nein Der Anregung, den fehlenden Wohnraum nicht in Kalk sondern in 
anderen Stadtteilen zu schaffen und auf die vorgesehenen Büro-
flächen zu verzichten, wird nicht gefolgt. Der Wohnraummangel 
beschränkt sich in Köln nicht auf einen Stadtbezirk bzw. Stadtteil 
und stellt daher eine stadtweite Aufgabe dar. Der vorgesehene 
Anteil von Wohnen und Büro entspricht den städtebaulichen Zie-
len und Ergebnissen der Abstimmungen zwischen der Verwal-
tung und dem Vorhabenträger. Der angestrebte Nutzungsmix si-
chert eine ausgewogene Verbindung von Wohnen und Arbeiten 
und entspricht den Vorgaben des „Köln Katalogs“ als städtebauli-
ches Entwicklungskonzept.

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Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
sunde oder solche mit speziellen Bedürfnissen, die hö-
here oder auch nur geringe Mieten bezahlen können, in 
der Sache kaum Einwände finden kann, anders sieht dies 
bei Büroraum anders aus – letzterer muss nun wirklich 
nicht nach Kalk. 
 
Für die Bewertung der Entwürfe und vor allem die sich da-
raus ableitenden Anforderungen an den Bebauungsplan 
heißt das: Es muss sichergestellt werden, dass Wohn-
raum, Kita- 
und Pflegeeinrichtung in der maximalen Größe 
geplant und umgesetzt werden. Büroraum hingegen darf 
gerne geringer ausfallen oder sogar ganz fehlen. Mindes-
tens sollte er so gestaltet werden, dass eine Umnutzung 
möglich ist. 
 
 
 
 
 
 
Die Einrichtung einer Kindertagesstätte im Plangebiet wird nicht 
weiterverfolgt, da die zuständige Fachdienststelle den Bedarf ge-
prüft und verneint hat. Es wird aber geprüft ob eine Betriebs-Kita 
realisiert werden kann. Die Größe einer Kita- und Pflegeeinrich-
tung ist bedarfsabhängig. 
6.4 Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Entwicklung 
des neuen Quartiers und die damit einhergehenden Nut-
zenden (MieterInnen, Mitarbeitende der die Büroflächen 
nutzenden Unternehmen, Besuchende der Senioren in 
den Seniorenwohnungen, …) die Nutzung der öffentlichen 
Verkehrsmittel über das heutige Maß hinaus stark anstei-
gen wird. Bereits heute ist die Situation im Eingangsbe-
reich der Köln Arcaden eigentlich untragbar. Auf viel zu 
engem Raum zwischen Eingangstüren, Gastro zu beiden 
Seiten und dem Zugang zur U-Bahn stehen Fahrräder, 
Menschenströme, die aus der U-Bahn kommen oder dort-
hin wollen müssen sich arrangieren mit denen, die die 
Kalker Hauptstraße überqueren möchte bzw. dies gerade 
getan haben.  
 
Es wird gefordert, dass zur Entschärfung dieser Situation 
eine Genehmigung für den Aufbau des geplanten Quar-
tiers zwingend daran gekoppelt wird, dass ein Zugang aus 
der Zwischenebene der U-Bahn ins Basement der Mall 
geschaffen wird. 
nein Im Rahmen des Verfahrens wird eine Verkehrsuntersuchung er-
stellt, die auch die verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens 
berücksichtigt. Das Bebauungsplanverfahren selbst kann jedoch 
keine Regelungen zu einem Zugang aus der Zwischeneben der 
U-Bahn ins Basement der Köln Arcaden treffen.  
 
Die Anregung, dass ein Zugang aus der Zwischenebene der U-
Bahn ins Basement der Mall geschaffen werden sollte, wird zur 
Kenntnis genommen. Eine Koppelung des Verfahrens an die Er-
richtung eines Zugangs von der U-Bahn zum Einkaufszentrum ist 
nicht möglich.

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Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
6.5 Es wird erläutert, dass die an die Diagonale angrenzen-
den Gebäude zukünftig höher sein werden als die heuti-
gen Parkhäuser. Um einen „Tunnel-Effekt“ und vielleicht 
sogar Angstraum zu vermeiden sollte diese Anbindung an 
den Bürgerpark so gestaltet werden, dass sie dem maxi-
mal entgegenwirkt. Es wird angemerkt, dass der von ei-
nem Team (tobe STADT) vorgeschlagene sogenannten 
„Parktrichter“ die Kriterien sehr gut erfüllt. 
ja Die Ausgestaltung der Diagonalen vom Bürgerpark zum Ein-
kaufszentrum und die städtebauliche Kubatur ist Teil der Aufga-
benstellung des Wettbewerbsverfahrens und der jeweiligen Pla-
nungskonzepte. In die Beurteilung des Siegerentwurfs fließt auch 
die Ausgestaltung und der städtebauliche Charakter der Diago-
nale mit ein. 
6.6 Deshalb wird angeregt, den „Parktrichter“ unabhängig da-
von, welcher Entwurf letztlich durch die Jury als Sieger 
gekürt wird, so im Bebauungsplan verankert wird, dass 
eine Entwicklung des Quartiers ohne diesen nicht möglich 
ist. 
nein Eine Verpflichtung eines „Parktrichters“ kann nicht im Bebau-
ungsplan verankert werden.  Allerdings greift der Siegerentwurf 
von NEW Architekten die Idee einer Aufweitung der Diagonale 
zum Bürgerpark auf. 
6.7 Es wird begrüßt, dass alle Entwürfe aus diversen Gründen 
(Optik, Auflockerung der Flächen, Stadtklima, Schallent-
wicklung, …) eine Begrünung vorsehen. Es wird gefordert, 
dass diese auch zwingend als umzusetzende Anforderung 
Eingang in den Bebauungsplan finden muss. Es muss si-
chergestellt werden, dass in der Folge seitens des Eigen-
tümers der Gebäude alle notwendigen Schritte unternom-
men werden, um die Pflanzen in einem guten Zustand zu 
halten, so dass sie wachsen und gedeihen können. 
ja Als Teil des Bebauungsplans wird ein Grünordnungsplan erstellt, 
der die Grün- und Freiflächen im Plangebiet festlegt und im Be-
bauungsplan festgesetzt. Entsprechende Regelungen zur Umset-
zung der Maßnahmen werden im Durchführungsvertrag getrof-
fen. 
6.8 Es wird darauf hingewiesen, dass in der Vergangenheit 
bei einem Bauvorhaben zwischen S-Bahnhof Trimborn-
straße und Kalker eine Auflage gemacht wurde, nicht hö-
her zu planen als das höchste Gebäude des Polizeipräsi-
diums. Diese Regel sollte auch für das neue Quartier gel-
ten, damit sich die neuen Gebäude harmonisch in die 
Nachbarschaft einfügen. 
nein  Eine entsprechende Auflage wird im vorliegenden Verfahren nicht 
gemacht. Hierzu fehlt eine entsprechende rechtliche Grundlage. 
Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens wurde über den Sieger-
entwurf entschieden, dieser konnte, entsprechend den Vorgaben 
der Aufgabenstellung auch einen Hochpunkt vorsehen. Bei der fi-
nalen Entscheidung wurde unter anderem auch berücksichtigt, ob 
sich ein Hochpunkt in das städtebauliche Gefüge der umliegen-
den Bebauung einfügt.  
 
Das „Höhenentwicklungskonzept für die innere Stadt“ (HEK) der 
Stadt Köln benennt anhand eines „Räumlichen Plans“ unter an-
derem Stadtachsen, an denen eine Höhenentwicklung bis zu 70

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m möglich ist. Eine dieser Stadtachsen ist die Kalker Haupt-
straße, zu der städtebaulich betrachtet auch die Parkhäuser der 
Köln Arcaden zählen. Grundsätzlich ist nach diesem Konzept im 
Plangebiet ein Hochpunkt vorstellbar. 
Der Siegerentwurf sieht im nordwestlichen Grundstücksbereich, 
unmittelbar angrenzend an den Bürgerpark 15-geschossiges 
Hochhaus mit Büronutzung vor. 
6.9 Es wird ausgeführt, dass der Wasserturm nicht nur denk-
malgeschützt, sondern auch ein weithin sichtbares Wahr-
zeichen Köln-Kalks ist. Insofern wird gefordert, dass, an in 
seiner Nähe errichtete Gebäude vergleichbare Kriterien 
angelegt werden wie an jene, die in der Nähe des Doms 
entstehen sollen – sie dürfen ihm weder zu nahe sein 
noch ihn in einer Weise überragen, dass seine Wirkung 
beeinträchtigt wird. 
ja Der denkmalgeschützte Wasserturm als prägendes Wahrzeichen 
des Stadtquartiers bleibt erhalten und in die neue Bebauung so 
integriert, dass seine Wirkung nicht beeinträchtigt wird. Die Krite-
rien und Vorgaben ergeben sich aus dem Denkmalschutzgesetz 
Nordrhein-Westfalen, das zu beachten und einzuhalten ist.  
6.10 Es wird darauf hingewiesen, dass in den letzten Jahren 
das oberste Parkdeck des Einkaufzentrums in einigen 
Sommerwoche für einen „Club“ genutzt wurde, dessen 
Musikbeschallung eine echte Belastung für die Anwohner 
darstellte und es vielen, die direkt am Park wohnen, sogar 
unmöglich machte, ihren Balkon zu benutzen. Auch wenn 
die für das neue Quartier geplanten Nutzungen nicht prä-
destiniert für eine vergleichbare Geräuschentwicklung 
sind, sollte dennoch darauf geachtet werden, dass die 
Neubauten so geplant werden, dass sie Schall schlucken 
und nicht emittieren. 
ja Im Rahmen des Bebauungsplanverfahren wird ein Lärmgutach-
ten erstellt. Dieses wird Aussagen zu den Themen Straßenver-
kehrslärm sowie zum Gewerbelärm enthalten. Dabei werden so-
wohl die auf das Plangebiet eingehenden, sowie die vom Plange-
biet verursachten Lärmarten und deren Auswirkungen auf die 
umliegende Bebauung untersucht. Entsprechend des Gutachtens 
sind im weiteren Verfahren gegebenenfalls aktive und passive 
Schallschutzmaßnahmen vorzusehen, um die umliegenden Nut-
zungen zu schützen. 
6.11 Es wird darauf hingewiesen, dass sich Gruppen Jugendli-
cher im Parkhaus der Köln Arcaden und/oder im Bereich 
der Fahrradabstellanlagen treffen. Beides bietet durch die 
Überdachung einen gewissen Witterungsschutz, ist für die 
Kids kostenfrei und steht nicht unter der Kontrolle irgend-
einer Organisation. Es wäre wünschenswert, wenn im 
Rahmen des Neubaus ein alternatives Angebot dazu für 
die Jugendlichen geschaffen wird, das ihnen evtl. sogar 
noch zusätzliche Möglichkeiten bietet. 
ja Im Rahmen des weiteren Verfahrens wird geprüft, ob und wie im 
Quartier Angebote für Jugendliche geschaffen werden können.

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Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
6.12 Es wird gefordert, dass die Hauptzufahrt zum Parkhaus 
des Arcaden-Quartiers an der Barcelona-Allee liegen 
muss. Dafür muss sichergestellt werden, dass sowohl im 
Bebauungsplan als auch im Bauantrag, der letztlich zur 
Umsetzung gelangen wird, der Erhalt der Zu- und Aus-
fahrt zu dieser Straße als zwingend umzusetzendes Detail 
enthalten ist. So soll gewährleistet werden, dass die 
mündlichen Zusagen des Investors dazu später auch um-
gesetzt werden. 
 
Mehrere Entwürfe haben Ansätze gezeigt, die Vietor-
straße, an der sich unter anderem Schulen und Kitas be-
finden, zu entlasten. Da der heutige, alle Anwohner belas-
teten Zustand, bei dem mitunter Staus bis zurück zur Ein-
mündung aus der Wipperfürther Straße entstehen und es 
unmöglich ist, sich in den Verkehr einzuordnen muss da-
rauf geachtet werden, dass entsprechende Verbesserun-
gen im Siegerentwurf und vor allem in der zur Umsetzung 
gelangenden Planung berücksichtigt werden. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass das Vorhaben erhebli-
che Belastung für den betroffenen Teil Kalks darstellt – 
daher sollte die Chance, an anderer Stelle eine Verbesse-
rung herbeizuführen, unbedingt genutzt werden. 
ja Vorgabe der Aufgabenstellung zum Qualifizierungsverfahren ist, 
die heutigen Lagen der Ein- und Ausfahrten, sowie die Anliefe-
rung unverändert zu belassen. Bei einer Änderung ist nachzuwei-
sen, dass der Verkehr auch mit geänderten Ein- und Ausfahrten 
reibungslos abgewickelt werden kann. 
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Verkehrsgut-
achten erstellt, das auch die umliegende verkehrliche Situation 
mitberücksichtigt. 
 
Verweis auf Stellungnahme zu Lfd. Nr. 14.1 
7 Der Entwurf von AS u. P wird wegen der strikten Ableh-
nung einer Hochhausplanung unmittelbar am Park nicht 
befürwortet. Es wird die Gefahr gesehen, dass neben den 
ökologischen/klimatischen Nachteilen eines solchen 
Hochhausgebäudes insbesondere auch das Gesamtbild 
des Bürgerparks empfindlich gestört wird. Das ursprüngli-
che Konzept sieht für die unmittelbare Parkumgebung u. 
a. eine Begrenzung der Gebäude auf 4-5 Geschosse so-
wie eine penibel einzuhaltende Grünflächengestaltung 
vor. Es wird befürchtet, dass mit einem Hochhausbau ein 
Präzedenzfall geschaffen wird, in dem eine, vermeintlich 
nein Verweis auf Stellungnahme zu Lfd. Nr. 4.4.2

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Stellungnahmen aus der digitalen Öffentlichkeitsbetei-
ligung 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
auf Dauer angelegte, städteplanerische Gestaltung zu-
gunsten von Investoreninteressen aufgegeben wird. 
Die Verlässlichkeit städtischer Bauplanung für den Bürger 
wird damit grundsätzlich in Frage gestellt. 
 
Der Entwurf von Torsten Becker Stadtplanung wird hinge-
gen begrüßt, obwohl dieser ein Hochhaus vorsieht, aller-
dings mit reduzierter Geschosszahl. Hier besteht die Hoff-
nung, dass im Falle einer Zustimmung durch den Stadt-
entwicklungsausschusses und der Investoren eine Anpas-
sung der Gebäudehöhen des besagten Gebäudes auf die 
der umliegenden Häuser erfolgt und darauf begrenzt wird. 
 
 
 
 
 
Die Planung von Torsten Becker Stadtplanung wird nicht weiter-
verfolgt. 
8 
8.1 
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der zuneh-
menden Verdichtung das Verkehrsaufkommen in Kalk 
steigt. Als Beispiel wird auf die Problematik an der Rols-
hover Straße verwiesen, wo eine reibungslose Überque-
rung der Straße ohne Fußgängerampel nicht mehr mög-
lich ist. 
ja Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Verkehrsgut-
achten erstellt, das die Auswirkungen der geplanten Bebauung 
auf den Verkehr prüft und gegebenenfalls Maßnahmen aufzeigt, 
um eine verträgliche Verkehrsabwicklung sicherzustellen. 
8.2 Es wird darauf verwiesen, dass die Bäume im Bürgerpark 
nicht genug Schatten spenden, da sie noch zu jung sind. 
Nun soll ein weiterer Betonklotz dort entstehen. Es wird 
noch wärmer werden und noch mehr Hitze wird abge-
strahlt. Der Park müsste zum Wäldchen werden, um das 
zu kompensieren. 
nein Der Bürgerpark ist nicht Teil des Plangebietes und wird durch die 
Planung nicht verändert. Im Plangebiet selbst sind zusätzliche 
Begrünungsmaßnahmen vorgesehen, die das Kleinklima verbes-
sern und zu einer Aufwertung der Freiräume beitragen sollen. Die 
Auswirkungen des Vorhabens auf das Stadtklima und entspre-
chende Reduzierungsmaßnahmen werden im weiteren Verfahren 
geprüft. 
 
Verweis auf Stellungnahme zu Lfd. Nr. 4.6.1 
8.3 Eine Überplanung der Parkhäuser wird begrüßt, allerdings 
sollte anstatt einer Bebauung der Bürgerpark nach Süden 
vergrößert (die Grünflächen in Kalk sind ja bekannterma-
ßen am geringsten pro Kopf aller Stadtteile Kölns) und 
dadurch kühle Räume geschaffen werden, um die kom-
menden Hitzewellen und Perioden zu überstehen. 
Solche Orte gibt es im Stadtteil bis auf wenige Ausnah-
men überhaupt nicht. 
nein Eine Entwicklung des Plangebietes ausschließlich zu einem er-
weiterten Park ist nicht möglich, da sowohl Tiefgaragen als auch 
Parkhäuser weiterhin notwendig bleiben, um den Stellplatzbedarf 
der bestehenden und auch geplanten Nutzungen zu decken. Ziel 
der Planung ist es, dringend benötigten Wohnraum und Büroflä-
chen zu schaffen und damit den hohen Wohnungsbedarf in Köln 
zu mindern. Gleichzeitig sieht die Planung vor, zusätzliche Begrü-
nungselemente und Aufenthaltsbereiche zu schaffen, sodass das

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Stellungnahmen aus der digitalen Öffentlichkeitsbetei-
ligung 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
Kleinklima im Quartier verbessert und mehr Aufenthaltsqualität 
geschaffen wird. Auf diese Weise wird dem Anliegen, mehr kühle 
und grüne Räume bereitzustellen, im Rahmen der städtebauli-
chen Möglichkeiten Rechnung getragen. 
8.4 Es wird die Hoffnung geäußert, dass die rückwärtsge-
wandte Planung nicht umgesetzt wird und das die Stadt 
Köln und die Bezirksvertretung in Kalk Anpassungen an 
den Klimawandel, eine Verkehrswende und dringend not-
wendige Maßnahmen gegen die hohen Mieten als Priori-
tät sehen. 
 
nein Ziel der Planung ist es unter anderem, dringend benötigten 
Wohnraum zu schaffen, um den angespannten Wohnungsmarkt 
zu entlasten und damit auch dem Anstieg der Mieten entgegen-
zuwirken. Zudem werden im Plangebiet Maßnahmen zur Verbes-
serung des Kleinklimas vorgesehen, um einen Beitrag zur Klima-
anpassung zu leisten. 
 
Verkehrliche Auswirkungen werden im Rahmen einer Verkehrs-
untersuchung geprüft. Zur Verbesserung der Verkehrssituation 
wird ein Mobilitätskonzept erstellt. 
 
Stand 20.01.2026

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahmen aus der Präsenzveranstaltung am 
02.06.2025 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 Stellungnahmen zum Entwurf New Architekten BDA, Köln, Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft, Bonn, 317 Stadt- und Freiraumplanung, 
Landsberg am Lech  
Der Entwurf wurde in der dritten Phase des Wettbewerbs nochmals grundlegend überarbeitet. Der in der Veranstaltung vorgestellte Entwurf 
wurde weiterentwickelt Die Stellungnahme der Verwaltung nimmt Bezug auf den Siegerentwurf. 
9 Es wird eine Verständnisfrage zur geplanten Durchwe-
gung des Plangebietes gestellt. Auf der östlichen Seite 
der Diagonale soll die bestehende Parkhausnutzung auf 
dem Geländeniveau der Diagonalen teilweise durch den 
Einschub von Sportnutzungen ergänzt werden. Sie fragt, 
wie die Planung auf der westlichen Seite aussieht. 
 
Es wird gefragt, ob der Graben, der im Bestand vorhan-
den ist, dort bestehen bleibt und wie viel von der Diagona-
len zukünftig als Weg genutzt wird bzw. wie viel als Grün-
fläche angedacht ist.   
nein Dieser Entwurfsstand wurde weiterentwickelt. 
 
 
 
 
 
 
Im überarbeiteten Entwurf wird der heute im Bereich der Diago-
nale vorhandene begrünte Graben entfernt und damit die Breite 
der Diagonale insgesamt vergrößert. Im weiteren Verfahren wird 
die Freiraumplanung, insbesondere im Bereich der Diagonale 
weiter ausgearbeitet und konkretisiert. Es wird ein Grünordnungs-
plan erstellt. 
10 
 
Ein Bürger bittet darum, in dem gezeigten Querschnitt 
auch den Wasserturm darzustellen, um die Höhenverhält-
nisse besser nachvollziehen zu können. Er weist darauf 
hin, dass das Polizeipräsidium mit seinen fünf Stockwer-
ken etwa der Höhe entspricht, die zusätzlich auf das Park-
haus aufgesetzt werden soll. Dadurch entsteht eine große 
bauliche Masse, die er als „Schlucht“ empfindet. Er regt 
an, diese Dimensionen deutlicher in der Zeichnung darzu-
stellen, um die tatsächliche Wirkung des Entwurfs sichtbar 
zu machen. 
nein Der Entwurfsstand wurde weiterentwickelt. Die überarbeitete Pla-
nung sieht zur Barcelona-Allee, gegenüberliegend des Polizeiprä-
sidiums, eine Aufstockung des vorhandenen Parkhauses um 2 
weitere Parkebenen vor. Zum Bürgerpark soll ein 15-geschossi-
ges Hochhaus mit Büronutzung errichtet werden.  
 
 
11 
11.1 
Es wird gefragt, warum der Wohnblock im Modell als auf-
geständertes Geschoss über dem Parkdeck dargestellt ist 
und warum man die Wohnnutzung nicht bis auf das Park-
deck herunterzieht, da so keine Stellplätze verloren gehen 
und ein oberes Geschoss eingespart werden könnte. Der 
nein Der Entwurfsstand wurde weiterentwickelt. Im überarbeiteten Ent-
wurf wurde diese Idee nicht weiterverfolgt.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahmen aus der Präsenzveranstaltung am 
02.06.2025 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Mehrwert dieser Bauweise – außer einer besseren Durch-
lüftung des Innenraums – kann nicht nachvollziehen. 
11.2 Es wird darauf hingewiesen, dass der Innenraum mit 
Parknutzung – auch bei zusätzlicher Begrünung – nicht 
als besonders attraktiv empfunden wird.  
 
Generell werden zu viele Büroflächen im Projekt gesehen. 
Es wird angeregt, den Block langfristig stärker für Wohnen 
zu nutzen, was das Parken im Innenbereich noch unat-
traktiver machen würde. Es wird nachgefragt, ob die Pla-
nung auch so angelegt ist, dass später sowohl auf die 
Parkflächen im Inneren verzichtet als auch die Büronut-
zung in Wohnraum umgewandelt werden kann. 
nein Der Entwurfsstand wurde weiterentwickelt.t.  
 
 
 
Der auch im überarbeiteten Entwurf vorgesehene Anteil von 
Büro- und Wohnflächen und sonstigen Nutzungen entspricht den 
städtebaulichen Zielen und Ergebnissen der Abstimmungen zwi-
schen der Verwaltung und dem Vorhabenträger. Der angestrebte 
Nutzungsmix sichert eine ausgewogene Verbindung von Wohnen 
und Arbeiten. Die vorgesehene Flächenverteilung soll insbeson-
dere zur Schaffung qualitätsvoller Arbeitsplätze beitragen, das 
Quartier wirtschaftlich beleben und eine Mischnutzung gewähr-
leisten.  
 
Grundsätzlich ist es das Ziel, die Grundrissgestaltungen so flexi-
bel wie möglich zu gestalten, damit diese an sich später verän-
dernde Bedarfe angepasst werden können. 
12 Es wird gefragt, ob weiterhin eine Bauweise in Holz vorge-
sehen ist, wie es im Entwurf aus der ersten Phase des 
Qualifizierungsverfahrens beschrieben war, oder ob sich 
dies geändert hat. 
nein Da auch beim überarbeiteten Entwurf auf die bestehende Park-
hausstruktur aufgebaut wird, bietet sich u.a. aus statischen Ge-
sichtspunkten eine leichte Bauweise aus Holz an. Grundsätzlich 
bleibt die Bauweise aber flexibel. 
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden keine Vorga-
ben zur Bauweise getroffen.  
13 Es wird angeregt, die aufgestockten Geschosse des be-
stehenden Parkhauses um zwei bis drei Meter zurück-
springen zu lassen. Es wird gefragt, ob dies statisch prob-
lematisch ist, da es vom Raster abweicht. Es sei gestalte-
risch interessant, wenn sich die Erdgeschosse dadurch 
stärker als eigenständige Körper abzeichnen. Es wird da-
rauf verwiesen, dass dies auch ohne Beeinträchtigung der 
Breite der Diagonale möglich ist. 
nein Der Entwurfsstand wurde weiterentwickelt und diese Planung 
wird nicht weiterverfolgt.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Stellungnahmen aus der Präsenzveranstaltung am 
02.06.2025 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
14 
14.1 
Es werden starke Bedenken gegen die Zufahrt zum Park-
haus über die Vorsterstraße geäußert, die eine Einbahn-
straße ist. Die Straße, auch wenn sie nur von dem zukünf-
tigen Stadtquartier genutzt wird, wird nicht für belastbar 
genug gehalten. Die Situation wird mit der ebenfalls prob-
lematischen Vietorstraße verglichen. Die geplante Zufahrt 
wird als einer der größten Nachteile des Entwurfs be-
zeichnet. 
ja Der überarbeitete Siegerentwurf sieht keine Ein- und Ausfahrt 
von der Vorsterstraße mehr vor. Der Verkehr soll, bis auf die An-
lieferung komplett über die Barcelona-Allee erfolgen. Die Bebau-
ung öffnet sich zur östlich angrenzenden Bebauung und schafft 
mit einer Platzfläche eine sinnvolle Verbindung zwischen dem 
Neubau und den Bestandsgebäuden. 
 
Um die vorhandene PKW-Ein- und Ausfahrt zur Vietorstraße ent-
sprechend der Vorgaben aus der Aufgabenstellung zu erhalten, 
wird die Erschließung im weiteren Bebauungsplanverfahren unter 
Berücksichtigung der Logistikverkehre weiter konkretisiert, ver-
kehrlich und bautechnisch geprüft und weiter ausgearbeitet. Da-
bei wird auch die Möglichkeit einer für den Verkehr verträgliche 
Zu- und Ausfahrt über die Vorsterstraße geprüft.  
 
Es wird ein Verkehrsgutachten erstellt, das die verkehrlichen 
Auswirkungen der Planung eingehend untersucht. Dabei wird 
auch die bestehende verkehrliche Situation mitberücksichtigt. Ge-
gebenenfalls werden sich daraus erforderliche Maßnahmen zur 
Sicherstellung einer verträglichen Verkehrsabwicklung und Ver-
besserung der Verkehrsführung ableiten lassen, die dann im wei-
teren Verfahren berücksichtigt werden. 
14.2 Es wird nachgefragt, ob am östlichen Ende des rechten 
Parkflügels tatsächlich zwei Zufahrten geplant sind, eine 
über die Vorsterstraße zum Quartiersparkhaus und eine 
weitere von der Vietorstraße zum öffentlichen Parkhaus. 
nein Der Entwurfstand wurde weiterentwickelt und diese Planung wird 
nicht weiterverfolgt. 
 
Verweis auf Stellungnahmen zu Lfd. Nr. 14.1. 
15 Es wird nachgefragt, ob die Vietorstraße, die derzeit als 
Einbahnstraße von der Vorsterstraße aus befahren wird, 
für die geplante Zufahrt umgekehrt oder geändert wird. 
 
Des Weiteren wird nachgefragt, ob die Barrierefreiheit der 
geplanten Wohnblöcke gegeben ist. 
ja Die Frage zur Einbahnstraßenregelung bei einer zukünftigen Ein- 
und Ausfahrt von der Vorsterstraße ist im weiteren Verfahren im 
Rahmen des zu erstellenden Verkehrsgutachtens zu prüfen.  
 
Im weiteren Verfahren und bei der Konkretisierung der Entwürfe 
wird das Thema Barrierefreiheit entsprechend den gesetzlichen 
Vorgaben berücksichtigt.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Stellungnahmen aus der Präsenzveranstaltung am 
02.06.2025 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 Stellungnahmen zum Entwurf von AS+P Albert Speer, Frankfurt mit AS+P Landschaftsarchitekten, Frankfurt  
Die Planung wird nicht weiterverfolgt. 
16 Es wird nachgefragt, ob die im Plan gestreift dargestellten 
Flächen im Bereich der Freiflächen Stufen darstellen oder 
ob diese Fläche ebenerdig gestaltet ist. 
nein Die Planung wird nicht weiterverfolgt. 
 
17 Es wird nachgefragt, ob die Grünflächen im Innenbereich 
öffentlich zugänglich sein werden oder ausschließlich den 
Anwohnenden vorbehalten sind. 
nein Die Planung wird nicht weiterverfolgt. 
 
18 Es wird kritisiert, dass auf der linken Seite eine unüber-
sichtliche Anordnung von Gebäuden und Freiräumen vor-
herrscht. Auf der rechten Seite würde ein großer Aufwand 
für den Autoverkehr betrieben. 
 
Generell werden Entwürfe begrüßt, die möglichst wenig 
neuen Kfz-Aufwand erzeugen. Es erfolgt der Hinweis, 
dass auf das bestehende Parkhaus zwei weitere Etagen 
aufgesetzt werden sollen, was perspektivisch kaum eine 
Reduzierung der Parkplätze ermöglicht und einen erhebli-
chen baulichen Aufwand sowie mehr CO₂-Emissionen 
durch die Pkws bedeutet. 
nein Die Planung wird nicht weiterverfolgt. 
 
 
 
 
Im weiteren Verfahren wird ein Verkehrsgutachten erstellt, das 
die verkehrlichen Auswirkungen der Planung eingehend unter-
sucht.  
 
 
Verweis auf Stellungnahme zu Lfd. Nr. 2.3 
19 Es wird betont, dass es keine Reduzierung der Parkplätze 
geben darf. Obwohl der Stellungnehmer selbst den öffent-
lichen Nahverkehr nutzt, ist ein großer Teil der Besuchen-
den der Köln Arcaden und der Büros auf das Auto ange-
wiesen. Das Parkhaus wird als wichtige, konzentrierte 
Parkmöglichkeit gesehen, die verhindert, dass überall in 
Kalk oder am Bürgerpark geparkt wird. Auch mit Blick auf 
die geplante Schule im ehemaligen Odysseum wird aus-
reichend Parkraum nötig, da Eltern ihre Kinder meist mit 
dem Auto bringen. 
 
Der Entwurf von AS+P mit den offenen, grünen und auf-
gelockert verteilten Gebäuden wird begrüßt. Im Vergleich 
nein Verweis auf Stellungnahme zu Lfd. Nr. 2.3 
 
Ein sich außerhalb des Plangebietes ergebender Stellplatzbedarf 
kann im Rahmen des Bebauungsplans nicht berücksichtigt wer-
den. 
 
 
 
 
 
 
Die Planung von AS+P wird nicht weiterverfolgt.

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Stellungnahmen aus der Präsenzveranstaltung am 
02.06.2025 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
dazu wirke der Entwurf von New GbR Architekten brachial 
und zu massiv, was von dem Stellungnehmer abgelehnt 
wird. Insbesondere die sechsgeschossigen Gebäude rund 
um das Parkhaus erinnern den Stellungnehmer an den 
Altbau des Flughafens Tegel, was er als unangemessen 
empfindet. Es wird sich skeptisch zu den geplanten klei-
nen Shops im Erdgeschoss des Entwurfs von New GbR 
Architekten geäußert, hier sind Leerstände vorprogram-
miert. Die Flächen könnten sinnvoller oder attraktiver ge-
nutzt werden, z.B. durch Galerien. 
 
 
 
 
 
Die Planung von NEW Architekten hat sich grundlegend verän-
dert. Eine sinnvolle Ausgestaltung und Nutzung der entstehenden 
Erdgeschossflächen ist Teil der Überarbeitung des Entwurfs und 
wird im weiteren Verfahren geprüft. 
 
 
20 Es wird geäußert, dass es nicht ausreicht, nur Parkplätze 
für viele Fahrzeuge bereitzustellen. Es wird kritisiert, dass 
durch die Förderung des Autoverkehrs eine falsche Ver-
kehrspolitik für den dicht besiedelten und bereits stark be-
lasteten Stadtteil Kalk unterstützt wird. Es wird darauf hin-
gewiesen, dass die Straßen bereits überlastet sind und 
das Parkproblem nicht mit dem Verkehrsproblem gleich-
zusetzen ist. Je mehr Parkplätze geschaffen werden, 
desto frequentierter und problematischer werden die Stra-
ßen, was auch Sicherheitsprobleme mit sich bringt. 
ja Die Anzahl der notwendigen Stellplätze wird nach der geltenden 
Stellplatzsatzung der Stadt Köln ermittelt. Zusätzlich sind die für 
das Einkaufszentrum erforderlichen Stellplätze zur Verfügung zu 
stellen.  
 
Im weiteren Verfahren wird ein Verkehrsgutachten erstellt, das 
die verkehrlichen Auswirkungen der Planung eingehend unter-
sucht. Dabei wird auch die bestehende verkehrliche Situation mit-
berücksichtigt. Gegebenenfalls werden sich daraus erforderliche 
Maßnahmen zur Sicherstellung einer verträglichen Verkehrsab-
wicklung und Verbesserung der Verkehrsführung ableiten lassen, 
die dann im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. 
 
Es wird auch ein ganzheitliches Mobilitätskonzept erstellt, um die 
Anzahl der Kfz-Stellplätze und die Menge des Individualverkehrs 
ggf. weiter zu reduzieren. Die Stadt Köln ist bestrebt, den Anteil 
des motorisierten Individualverkehrs zugunsten von ÖPNV, 
shared mobility und Fuß- und Radverkehr zu reduzieren.  
21 
 
Es wird geäußert, dass der Hochpunkt den prägenden 
Charakter des Entwurfs ausmache, dieses aber in den 
Plänen nicht klar genug dargestellt wird, es fehlt zum Bei-
spiel eine deutlichere Schattendarstellung. Die tatsächli-
nein Die Planung wird nicht weiterverfolgt.

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Stellungnahmen aus der Präsenzveranstaltung am 
02.06.2025 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
che Höhe des Hochpunktes sei nur im Modell nachvollzie-
hen. Es wird um Erläuterung gebeten, warum an dieser 
Stelle ein Hochpunkt vorgesehen ist und warum er inmit-
ten der eher niedrig bebauten Umgebung direkt angren-
zend an den Park verortet ist. 
22 Es wird nachgefragt, wie viele Parkhausgeschosse sich 
unter den geplanten zwölf Geschossen des Hochpunkts 
befinden. 
nein Die Planung wird nicht weiterverfolgt. 
23 Es wird angemerkt, dass zwölf Geschosse als Hochpunkt 
gelten und mehr als nur ein Akzent sind. Es wird gefor-
dert, dass der Schattenwurf im Vergleich zum Wasserturm 
realistisch dargestellt werden soll. Es wird betont, dass 
besonders im Winter die Sonne im Park wichtig ist. Der 
Aussage von Herrn Storch, der Entwurf konzentriere sich 
nur auf die linke Seite, wird widersprochen: Auch auf der 
rechten Seite wird mit der Aufstockung des Parkhauses 
um zwei Geschosse ein erheblicher baulicher Eingriff vor-
genommen, der zusätzliche Höhe und Wirkung an der Di-
agonale und zum Park erzeugt. Es wird kritisiert, dass dort 
baulich ebenfalls viel passiert, allerdings wenig attraktiv 
gestaltet ist. 
nein Die Planung wird nicht weiterverfolgt. 
 
 
24 Es wird darauf hingewiesen, dass bei einem vorherigen 
Entwurf angemerkt wurde, dass die Begrünung auf der 
mittleren Ebene des Parkhauses nur begrenzt möglich ist. 
Daher wird nun kritisch hinterfragt, ob es realistisch ist, auf 
einer Fläche, unter der sich noch eine Parkebene befin-
det, große Bäume mit tiefen Wurzeln zu pflanzen. Es wird 
bezweifelt, dass sich die Bäume dort ausreichend veran-
kern können, da unter der Bepflanzung eine Betonfläche 
liegt. 
nein Die Planung wird nicht weiterverfolgt. 
 
Das bestehende Parkhausuntergeschoss weist eine überdurch-
schnittliche Geschosshöhe von ca. 5,0 m auf. Da diese Höhe 
nicht vollständig für Parknutzung benötigt wird, besteht grund-
sätzlich die Möglichkeit die Geschossdecke zu öffnen und Pflanz-
tröge mit einem tieferen Substrataufbau in die Parkhausebene 
einzusetzen. So wird es möglich, robustere Grünstrukturen mit 
größeren Pflanzen zu realisieren. Bei Wahl einer solchen Lösung 
ist diese im weiteren Verfahren zu konkretisieren. 
25 
25.1 
Es werden Bedenken bezüglich des westlichen Innenhofs 
geäußert. Hier werden fünf unterschiedliche Nutzungen 
nein Die Planung wird nicht weiterverfolgt.

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Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
gesehen – öffentliche Durchwegung, Gemeinschaftsgär-
ten, private Gärten für das Seniorenwohnen, und einen 
Bereich für die Kita – auf engem Raum. Dies wird als sehr 
beengt und problematisch empfunden. 
25.2 Zum Verkehr wird angemerkt, dass die Anbindung an den 
öffentlichen Nahverkehr – insbesondere die nahegele-
gene neue S-Bahn-Haltestellen Kalk-West beim Odys-
seum und Trimbornstraße sowie die bestehende KVB-
Haltestelle – in den Entwürfen nicht ausreichend berück-
sichtigt wird. Hier wird großes Potenzial gesehen, das 
Verkehrskonzept besser zu integrieren, da die derzeitige 
Anbindung, insbesondere an die Trimbornstraße, subopti-
mal ist. 
nein Die Anbindung an die umliegenden S-Bahn-Haltestellen und die 
bestehende KVB-Haltestelle wird im Rahmen der Anbindung und 
Vernetzung des Plangebietes an die vorhandene Umgebung be-
rücksichtigt. Das Bebauungsplanverfahren selbst kann jedoch 
keine Regelungen zur konkreten Ausgestaltung oder Anpassung 
der außerhalb des Plangebietes liegenden Haltestellen treffen.  
 
Im Rahmen des Verfahrens wird eine Verkehrsuntersuchung er-
stellt, die auch die verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens 
berücksichtigt. Es wird auch ein Mobilitätskonzept erstellt. 
26 Es wird darum gebeten, dass im Entwurf nicht nur hori-
zontale Begrünung, sondern auch vertikale Bepflanzun-
gen berücksichtigt werden. Es wird betont, dass in Kalk 
Grünflächen generell zu wenig vorhanden sind und 
wünscht sich daher mehr Begrünung an Fassaden oder 
an anderen senkrechten Flächen. 
nein Die Planung wird nicht weiterverfolgt. 
 
Bei der dem Wettbewerb nachfolgenden verbindlichen Bauleitpla-
nung werden allerdings die Themen Fassaden- und Dachbegrü-
nung im Rahmen des zu erstellenden Grünordnungsplans vertieft 
bearbeitet. Entwurfsabhängig werden Festsetzungen zu Dach- 
und ggf. Fassadenbegrünungen getroffen. 
 
27 Es wird nachgefragt, wer für die Pflege der begrünten 
Fassaden verantwortlich sein wird, da es ja einen Betrei-
ber des Parkhauses geben wird. Es wird auf ein Beispiel 
eines begrünten Parkhauses beim Stadthaus verwiesen, 
wo die Pflanzenpflege offenbar vernachlässigt wurde und 
nur vertrocknete Reste sichtbar sind. Es wird die Sorge 
geäußert, dass auch hier die Begrünung ohne ausrei-
chende Pflege leiden könnte. 
nein Die Planung wird nicht weiterverfolgt. 
 
 
28 Es wird erwidert, dass aufgrund der schwierigen Erfahrun-
gen mit den vertraglich geregelten Öffnungszeiten der Di-
agonalen und der Durchlässigkeit der Köln Arcaden für 
nein Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

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Stellungnahmen aus der Präsenzveranstaltung am 
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Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
die Öffentlichkeit, das Vertrauen in den Eigentümer in 
Kalk gering ist. 
 Stellungnahmen zum Entwurf von Torsten Becker Stadtplanung, Frankfurt mit HKK Landschaftsarchitektur GmbH, Frankfurt  
29 Es wird nachgefragt, um wie viele Geschosse das Park-
haus aufgestockt wird. Zudem wird sich erkundigt, ob im 
Parkhaus eine Trennung der Zufahrten zwischen Anwoh-
nern und Nutzern der Köln Arcaden vorgesehen ist.  
Des Weiteren wird ergänzt, dass eine Aufstockung des 
Parkhauses um mehrere Etagen von Seiten des Investors 
nicht gewünscht und als zu viel angesehen wird. 
nein Die Planung wird nicht weiterverfolgt. 
30 Es wird angemerkt, dass der Entwurf eine klassische 
Stadtreparatur anstrebt, als Reaktion auf den starken Ein-
griff durch den „Ufo“-Bau der Köln Arcaden Anfang der 
2000er Jahre. Es wird betont, dass solange das Gebäude 
der Köln Arcaden unverändert bleibt, dies aus Sicht des 
Stellungnehmers problematisch sei. Der Entwurf, der per-
spektivisch auch eine Änderung der Bestandsgebäude 
des Einkaufszentrums vorsieht, geht am besten auf die 
Zukunft ein. Es wird gefragt, ob das Empfehlungsgremium 
über das Gebäude der Köln Arcaden gesprochen hat und 
wie dies bewertet wurde. 
nein Verweis auf Stellungnahme Lfd. Nr. 31  
31 Es wird betont, dass das Parkhaus Teil der Köln Arcaden 
ist und es wird die Frage gestellt, warum bei einer Umge-
staltung nur das Parkhaus verändert werden soll. Es wird 
zugestimmt, dass die Auftragslage den Rahmen vorgibt, 
aber darauf hingewiesen, dass es durchaus denkbar sei, 
auch das Einkaufszentrum selbst weiterzuentwickeln – 
etwa durch die Ergänzung von Wohnungen oder eine 
stärkere Verflechtung der Nutzungen. 
nein Am Einkaufszentrum selbst sollen keine Änderungen erfolgen, le-
diglich die nördlich angrenzenden Parkhäuser stehen für eine 
städtebauliche Entwicklung zur Verfügung. Das Einkaufszentrum 
liegt deshalb nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Bebau-
ungsplanes, es besteht daher zum jetzigen Zeitpunkt kein Planer-
fordernis für diese Flächen.  
32 Es wird nachgefragt, seit wann die Barcelona-Allee zur 
Kalker Hauptstraße zählt, da das Höhenkonzept der Stadt 
nein Das „Höhenentwicklungskonzept für die innere Stadt“ (HEK) der 
Stadt Köln benennt anhand eines „Räumlichen Plans“ unter an-
derem Stadtachsen, an denen eine Höhenentwicklung bis zu

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Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Köln vorsieht, dass nur entlang der Kalker Hauptstraße 
hoch gebaut werden darf. 
70 m möglich ist. Eine dieser Stadtachsen ist die Kalker Haupt-
straße, zu der städtebaulich betrachtet auch die Parkhäuser der 
Köln Arcaden zählen. Die konkrete Bebauungshöhe und die 
hochbauliche Ausgestaltung eines möglichen Hochpunktes ist 
Gegenstand laufender politischer Diskussionen und wird im wei-
teren Verfahren geprüft. 
33 Es wird geäußert, dass es Aufgabe des Stadtplanungsam-
tes und der Politik gewesen wäre, den Geltungsbereich 
vorab, um das Einkaufszentrum der Köln Arcaden zu er-
weitern, um eine umfassendere Entwicklung zu ermögli-
chen. Er kritisiert, dass stattdessen nur ein begrenzter Be-
reich geplant wird, wodurch anstatt einer ganzheitlichen 
Verbesserung des Areals nur eine unzureichende Lösung 
entsteht. 
nein Verweis auf Stellungnahme Lfd. Nr. 31  
34 Es wird die Überlegung eingebracht, ob es nicht sinnvoller 
wäre, den Hochpunkt auf der östlichen Grundstücksfläche 
zu platzieren, da dies besser ins Stadtbild von Kalk passt. 
Auf der Seite der Barcelona-Allee ist mit dem Polizeipräsi-
dium bereits ein Gebäude mit einer gewissen Gebäude-
höhe vorhanden, während die übrigen Gebäude maximal 
fünf Geschosse haben. Es wird bei den Architekten nach-
gefragt, ob es jemals Überlegungen gab, die Planung ent-
sprechend umzukehren. 
nein Die Planung wird nicht weiterverfolgt.  
35 Es erfolgt der Hinweis, dass das Empfehlungsgremium 
kritisiert hat, dass die Planung nicht mit dem Stützenraster 
der Tiefgarage übereinstimmt und noch angepasst wer-
den muss. Es wird die offene Gestaltung des großen Ein-
gangsbereichs zu den Köln Arcaden in dem Entwurf ge-
lobt und nachgefragt, ob bei einer Orientierung an der ur-
sprünglichen Tiefgaragenstruktur (etwa aus statischen 
Gründen), das Grün in diesem Bereich verloren geht. Des 
Weiteren wird nachgefragt, wie die Planenden damit um-
gehen oder ob sie bereits Lösungen dafür haben. 
nein Die Planung wird nicht weiterverfolgt.

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Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
36 Es wird nachgefragt, ob die kleineren, freistehenden 
Wohngebäude im Entwurf mit ihrer Rückseite auf die 
Rückwand des bestehenden Gebäudes der Köln Arcaden 
blicken müssen. Außerdem wird nachgefragt, ob die Be-
bauung hin zum Bürgerpark offen zugänglich oder abge-
schlossen geplant ist. 
nein Die Planung wird nicht weiterverfolgt. 
 Allgemeine Stellungnahmen zum Verfahren 
 
  
37 Es wird nachgefragt, ob es bei dem angedachten Zeitplan 
und Verfahren, dass alle drei Entwürfe weiterentwickelt 
werden, bleibt oder ob die Öffentlichkeit noch die Möglich-
keit erhält, sich auch die überarbeiteten Entwürfe noch 
einmal anzusehen und zu kommentieren. Es wird ange-
merkt, dass sich während der Überarbeitung noch vieles 
ändern könnte. 
ja Im Rahmen des weiteren Werkstattverfahrens erhielten die Bür-
gerinnen und Bürger die Möglichkeit sich die drei überarbeiteten 
Planungskonzepte vor der abschließenden Sitzung des Entschei-
dungsgremiums anzuschauen und ihre Anregungen und Beden-
ken zu äußern. Diese wurden dem Gremium vor ihrer Entschei-
dung zur Kenntnis gegeben. Anschließend wurde der Siegerent-
wurf der Öffentlichkeit im Rahmen einer Veranstaltung präsen-
tiert. 
 
Darüber hinaus werden die Bürgerinnern und Bürgern im Rah-
men des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB er-
neut formal beteiligt.  
38 Es wird nachgefragt, welche Gründe die Stadt grundsätz-
lich dazu bewegen, an dieser Stelle eine neue Bebauung 
zu ermöglichen, abgesehen vom Wunsch des Betreibers 
der Köln Arcaden. 
ja Durch die veränderte Nutzungsstruktur sind die beiden Parkgara-
gen nördlich des Einkaufszentrums Köln-Arcaden in ihrer ur-
sprünglichen Form nicht mehr zeitgemäß und bieten im Hinblick 
auf aktuelle Themen der Stadtentwicklung wie Innenentwicklung, 
Nutzungsmischung, Elektromobilität, Klimaschutz etc. ein hohes 
Entwicklungspotenzial. Auf der Grundlage einer, von der Vorha-
benträgerin erstellten städtebaulichen Vorstudie wurden die Rah-
menbedingungen und Vorgaben für eine zukunfts- und klimaori-
entierte Bebauung mit dem Stadtplanungsamt abgestimmt. Nach 
verwaltungsinterner Zustimmung zur abgestimmten Planungsidee 
wurde mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 
auch eine politische Zustimmung erzielt und die Leitlinien für das 
durchzuführende Qualifizierungsverfahren beschlossen.

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Stellungnahmen aus der Präsenzveranstaltung am 
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Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
39 Es wird die Sorge zum Ausdruck gebracht, dass jetzt drei 
Planungskonzepte vorliegen und es schwierig war, einen 
Sieger zu küren. Es wird darauf verwiesen, dass mit der 
Veranstaltung das Beteiligungsverfahren mit seinen Fris-
ten begonnen hat, obwohl noch nicht klar ist, welcher Ent-
wurf tatsächlich Sieger wird. Dadurch wird der spätere 
Siegerentwurf kein formelles Beteiligungsverfahren mehr 
durchlaufen müssen und die Bürgerinnen und Bürgern 
werden im Unklaren gelassen. Es wird nachgefragt, wie 
man mit dieser Situation umgeht. 
nein Verweis auf Stellungnahme Lfd. Nr. 4.1 und 37 
40 Es wird angemerkt, dass durch die eingeschobene Über-
arbeitungsphase eine Kommentierungs- und Beschäfti-
gungsmöglichkeit mit einem klaren Siegerentwurf verloren 
ginge. Man kommentiere jetzt Entwürfe, die sich im Rah-
men der Überarbeitung nochmals verändern. Der spätere 
Siegerentwurf würde der Öffentlichkeit dann nicht mehr 
vorgestellt werden. Sie wünscht sich weitere Beteiligung 
der Öffentlichkeit im Verfahren. 
ja Verweis auf Stellungnahme Lfd. Nr. 4.1 und 37 
41 Es wird angemerkt, dass die Beteiligung grundsätzlich gut 
gefunden wird, sie aber zu spät ansetze, weil die grundle-
genden Parameter wie die hohe Ausnutzung und der 
hohe Büroanteil bereits vorher festgelegt wurden. Es 
wurde der Wunsch geäußert, dass man früher gemeinsam 
diskutiert hätte, was an Ausnutzung verträglich wäre, so-
dass es sich zwar für den Investor lohnt, aber trotzdem 
Gestaltungsspielräume blieben. Die aktuellen Schwierig-
keiten der Entwürfe werden als Folge dieser strengen Vor-
gaben gesehen. 
nein Die städtebaulichen und freiräumlichen Rahmenbedingungen und 
die Vorgaben für die Aufgabenerstellung wurden in Abstimmung 
mit dem Stadtplanungsamt und den beteiligten Fachämtern erar-
beitet. Die Auslobung und Festlegung der grundsätzlichen Nut-
zungsverteilung erfolgten dabei auf Grundlage der übergeordne-
ten städtebaulichen Zielsetzungen und Leitlinien, sie waren nicht 
Gegenstand einer öffentlichen Beteiligung. Mit dem Aufstellungs-
beschluss hat die Politik die Leitlinien des Qualifizierungsverfah-
rens mit einer umfangreichen Beteiligung der Öffentlichkeit be-
schlossen. Die Bürgerinnen und Bürger wurden in allen Stufen 
des Wettbewerbsverfahren eingebunden, sie konnten Anregun-
gen und Hinweise in die städtebauliche Entwicklung einbringen.  
 
Darüber hinaus ist sichergestellt, dass eine erneute Beteiligung 
der Öffentlichkeit im Rahmen der Veröffentlichung nach § 3 Abs.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahmen aus der Präsenzveranstaltung am 
02.06.2025 
Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
2 BauGB erfolgen wird. Das Verfahren entspricht somit den ge-
setzlichen Vorgaben und stellt sicher, dass die Öffentlichkeit in 
angemessener Weise und zu den vorgesehenen Verfahrens-
schritten beteiligt wird. 
42 Das Thema der Fassadenbegrünung wird erneut aufge-
griffen und die Wichtigkeit der späteren Pflege betont.  
ja Verweis auf Stellungnahmen Lfd. Nr. 26 und 27  
 
43 Es wird nachgefragt, ob die Informationen zum Verfahren, 
zum weiteren Ablauf, der weiteren Öffentlichkeitsbeteilig 
und der Zeitplan auch auf der Homepage der Stadt Köln 
zu finden sein werden oder ob es entsprechende Unterla-
gen gibt, die auch an andere weitergegeben werden kön-
nen, die an der Abendveranstaltung nicht dabei sein konn-
ten. 
ja Alle wichtigen Informationen zum Verfahren werden auf der Inter-
netprojektseite „Quartier Köln Arcaden“ der Stadt Köln veröffent-
licht und dort auch regelmäßig aktualisiert. Das Protokoll zur Ver-
anstaltung wird auf Nachfrage an interessierte Bürgerinnen und 
Bürger versandt. 
44 Es wird sich bei allen Beteiligten ausdrücklich für die Mög-
lichkeit der Beteiligung, die Bereitstellung der Räumlich-
keiten und den offenen Austausch bedankt. 
ja Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.  
 
Stand 20.01.2026

Anlage 6_KAR_Abwaegung_4_1_TOeB

32091 Zeichen

BP-Abwägung B41 27.08.2025 
/ 2 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan– Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee in Köln-
Kalk – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde 
vom 01.07.2024 bis zum 16.08.2024 durchgeführt. 
Im Zeitraum der Beteiligung sind 22 Stellungnahmen eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei-
chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss 
des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs 
inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich-
tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe-
schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB [alternativ: nach § 13a Abs. 3 Satz 1 
Nr. 2 BauGB] und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 
Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1. Rhein-Main-Rohrleitungstransport GmbH 
Keine Betroffenheit Kenntnisnahme Nicht erforderlich 
2. 
2.1. 
GASCADE 
Die Anlagen des Unternehmens und der Anlagenbetrei-
ber SEFE Energy GmbH (Rechtsnachfolgerin der 
WINGAS GmbH) sowie NEL Gastransport GmbH sind 
zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betroffen.  
Kenntnisnahme Nicht erforderlich 
2.2. Es wird darauf hingewiesen, dass Kompensationsmaß-
nahmen die Anlagen und deren Schutzstreifen nicht be-
einträchtigen dürfen. Externe Kompensationsflächen sind 
ja Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob externe Kompensations-
maßnahmen erforderlich werden und die Belange des Unterneh-
mens zu berücksichtigen sind. 
Anlage 6

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnah-
men  
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
ebenfalls mit entsprechenden Planunterlagen zur Stel-
lungnahme vorzulegen. Eine Auflistung der Flurstücke in 
der Begründung oder im Umweltbericht ist nicht ausrei-
chend.  
2.3.  Es wird darum gegeben, das Unternehmen am weiteren 
Verfahren zu beteiligen.  
ja Das Unternehmen wird im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 
Abs. 2 BauGB erneut beteiligt. 
3.  
3.1.  
Open Grid Europe GmbH (PLEDOC) 
Die von dem Unternehmen verwaltete Versorgungsanla-
gen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Be-
treiber sind von der geplanten Maßnahme nicht betroffen: 
- OGE (Open Grid Europe GmbH), Essen 
- Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen 
- Ferngas Netzgesellschaft mbH (FG), Netzgebiet Nord-
bayern, Schwaig bei Nürnberg 
- Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH 
(MEGAL), Essen 
- Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft 
mbH (METG), Essen 
- Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft 
mbH & Co. KG (NETG), Dortmund 
- Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich 
3.2.  Es wird um Mitteilung planexterner Ausgleichsflächen 
bzw. um weitere Beteiligung im Verfahren gebeten, da 
eine Betroffenheit der verwalteten Versorgungseinrich-
tungen nicht ausgeschlossen werden kann. 
ja Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob externe Kompensations-
maßnahmen erforderlich werden. In diesem Fall werden die Be-
lange des Unternehmens zu berücksichtigen. Das Unternehmen 
wird im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB erneut be-
teiligt. 
3.3.  Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs 
über den im Übersichtsplan markierten Bereich hinaus 
bedarf immer einer erneuten Abstimmung. 
Kenntnisnahme Im Übersichtsplan wurde der Geltungsbereich richtig wiedergege-
ben. Sollte sich dieser im weiteren Verfahren noch ändern, 
könnte dieses den Unterlagen im Rahmen der ausstehenden Be-
teiligungen gemäß § 4 (2) BauGB entnommen werden. 
4.  
4.1.  
AWB (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH) 
Es bestehen keine Bedenken, sofern die Vorgaben zur 
Errichtung von Standplätzen für Abfallbehälter gem. § 10 
 
ja 
 
Die Vorgaben zur Errichtung von Standplätzen für Abfallbehälter 
werden im Rahmen des weiteren Verfahrens berücksichtigt.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnah-
men  
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
der Abfallsatzung der Stadt Köln und die Erreichbarkeit 
dieser Standplätze entsprechend der Richtlinien für die 
Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) berücksichtigt wer-
den. 
4.2.  Der erforderliche Bewegungsraum für dreiachsige Müll-
sammelfahrzeuge zu beachten. 
ja 
 
Die Bewegungsräume für dreiachsige Müllsammelfahrzeuge wer-
den berücksichtigt. 
5.  
 
Dezernat 52, Bezirksregierung Köln (Kreislaufwirt-
schaft, Bodenschutz) 
Es ist keine Betroffenheit vorhanden. 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Nicht erforderlich 
6.  Zweckverband Rechtsrheinischer Kölner Randkanal 
Es ist keine Betroffenheit vorhanden. 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich 
7.  Amprion GmbH 
Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine 
Höchstspannungsleitungen des Unternehmens. 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich 
8.  GVG Rhein-Erft GmbH 
Der Bereich liegt nicht im Konzessionsgebiet der GVG. 
Gegen das Verfahren bestehen keine Bedenken. 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich 
9.  
9.1.  
IHK Köln 
Es wird darauf hingewiesen, dass in der vorliegenden 
Vorstudie nicht ersichtlich ist, wie die Stellplatzbedarfe er-
mittelt wurden. Diesbezüglich werden im weiteren Verfah-
ren weiterführende Informationen erbeten. 
 
ja 
 
Im Rahmen des weiteren Bauleitplanverfahrens werden die Stell-
platzbedarfe gemäß der geltenden Stellplatzsatzung der Stadt 
Köln ermittelt und auf der Grundstücksfläche nachgewiesen. 
Grundlage hierfür sind die konkreten Nutzungen des finalen städ-
tebaulichen Entwurfes. 
9.2.  Es wird darauf hingewiesen, dass durch die drei Neubau-
ten mit gemischter Nutzung und der bestehenden Logis-
tikzufahrt der Köln Arcaden und der Zufahrt in die Tiefga-
rage sowohl im Hinblick auf die Logistikverkehre der Ar-
caden als auch den Kundenverkehren der Tiefgarage die 
Problematik der heranrückenden Wohnbebauung be-
steht. Im weiteren Verfahren muss im Zuge der schall-
technischen Untersuchung geklärt bzw. sichergestellt 
ja Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Lärmgutach-
ten erstellt. Hier ist zu untersuchen, ob bzw. welche Maßnahmen 
erforderlich werden, um die bestehenden Logistikverkehre ver-
träglich mit der neu geplanten Bebauung abwickeln zu können.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnah-
men  
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
werden, dass durch aktive/oder Passive ‚Schallschutz-
maßnahmen die von den Logistikverkehren ausgehenden 
Lärmimmissionen innerhalb der zulässigen Grenzwerte 
bleiben, um Nutzungskonflikte von vorneherein auszu-
schließen. Die Logistik- und Kundenverkehre der Köln Ar-
caden dürfen durch die vorliegende Planung nicht beein-
trächtigt oder eingeschränkt werden. 
10.  
10.1.  
EVONIK Operations GmbH 
In dem angegebenen Bereich verlaufen keine der durch 
das Unternehmen betreuten Fernleitungen.  
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich 
10.2.  In Bezug auf mögliche Ausgleichsflächen oder 
Kompensationsmaßnahmen wird um erneute Beteiligung 
gebeten. 
ja Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob externe Kompensations-
maßnahmen erforderlich werden. Das Unternehmen wird im Rah-
men der Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB erneut beteiligt. 
11.  
11.1.  
Polizeipräsidium Köln - Verkehr 
Gegen das Planungskonzept bestehen aus polizeilicher 
Sicht keine Bedenken. 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich 
11.2.  Die Funktionsfähigkeit der anliegenden Polizeibehörde 
darf auch in den Bauphasen nicht eingeschränkt werden. 
Kenntnisnahme Während der Bauphase sind Maßnahmen umzusetzen, welche 
die Funktionsfähigkeit der anliegenden Polizeibehörde sicherstel-
len.  
12.  
12.1.  
LVR- Denkmalschutz 
Innerhalb des Plangebiets befindet sich der in die Denk-
malliste der Stadt Köln eingetragene Wasserturm des 
ehemaligen CFK-Werks, (ehem. Kalker Hauptstr. 13-69) 
befindet. Es wird darauf hingewiesen, dass das Denkmal 
nicht nur substanziell und in seinem Erscheinungsbild, 
sondern auch in seinem Wirkungsraum („Umgebungs-
schutz“) zu schützen ist. – im Rahmen dieses Umge-
bungsschutzes besteht Erlaubnispflicht nach § 9 Abs. 
1b). Eine optische Beeinträchtigung oder Bedrängung 
des Denkmals durch die Umgebungsbebauung sowohl 
durch deren Kubatur als auch durch deren Gestaltung ist 
zu vermeiden. 
 
ja 
 
Die Vorgaben des Denkmalschutzes werden im Rahmen der wei-
teren Planung berücksichtigt. Der Wasserturm wird in die neue 
Planung integriert.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnah-
men  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
12.2.  Es wird eine enge Abstimmung mit der Unteren Denkmal-
behörde der Stadt Köln und dem LVR-ADR im Laufe des 
Planverfahrens empfohlen und um eine weitere Beteili-
gung im Verfahren gebeten. 
ja Das weitere Verfahren erfolgt in Abstimmung mit dem LVR und 
der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Köln. Der LVR wird ge-
mäß § 4 (2) BauGB im Verfahren beteiligt.  
12.3.  Auch eine eventuelle Beeinträchtigung der Welterbestätte 
Kölner Dom durch die Gestaltung eines neuen Hoch-
punktes – beispielsweise durch Verstellung relevanter 
denkmalrelevanter Blickachsen – sollte früh im Verlauf 
der Planung durch Visualisierungen geprüft werden.  
ja Das Plangebiet liegt außerhalb der Blickfelder/-achsen des 
„Strahlenplan Dom“. Darüber hinaus liegt das Plangebiet in ei-
nem Möglichkeitsbereich des Höhenentwicklungskonzeptes der 
Stadt Köln (HEK). Im Rahmen des HEK wurden die domrelevan-
ten Sichtbeziehungen bereits geprüft und berücksichtigt. Eine 
Prüfung anhand von Visualisierungen ist deshalb nicht erforder-
lich. 
13.  DFS - Deutsche Flugsicherung GmbH 
Durch die Planung werden Belange der DFS Deutsche 
Flugsicherung GmbH bezüglich §18a Luftverkehrsgesetz 
(LuftVG) nicht berührt. Eine weitere Beteiligung am Ver-
fahren ist nicht notwendig. Von dieser Stellungnahme 
bleiben die Aufgaben der Länder gemäß § 31 LuftVG un-
berührt. Die DFS GmbH hat das Bundesaufsichtsamt für 
Flugsicherung (BAF) von der Stellungnahme informiert. 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich 
14.  Landesbetrieb Straßenbau NRW 
Das Plangebiet befindet sich an einer Straße in der Bau-
last der Stadt Köln. Es wird empfohlen eine Verkehrsun-
tersuchung zu beauftragen, in der untersucht wird, ob die 
Planung eine Auswirkung auf das klassifizierte Netz des 
Landesbetriebes hat. 
 
ja  
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Verkehrsgut-
achten erstellt.  
15.  
15.1.  
Polizeipräsidium Köln-Kriminalprävention 
Es wird darauf hingewiesen, dass bereits in die Pla-
nungsphase 1 eines Projektes kriminalpräventive As-
pekte im städtebaulichen und technischen Kontext (Ge-
staltung des Außengeländes, Sicherheit und technische 
Ausstattung des Gebäudes, Sicherheitskonzept) berück-
sichtigt werden sollten. Insbesondere bei der geplanten 
starken Verdichtung auf dem Gelände mit der Durchmi-
 
ja 
 
Die kriminalpräventiven Aspekte werden bei der weiteren Pla-
nung berücksichtigt. In der Aufgabenstellung zum Qualifizie-
rungsverfahren wird das Thema der Kriminalprävention bereits 
aufgenommen. Im Entwurf soll sichergestellt werden, dass Angst-
räume nicht entstehen und Zugänge zu den Tiefgaragen so orga-
nisiert werden, dass sie vor unberechtigtem Zugang geschützt 
werden können. Die Hinweise und ggf. präventiven Maßnahme 
werden im weiteren Verfahren geprüft.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnah-
men  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
schung mit unterschiedlichen Interessengruppen und ei-
nem starken Durchgangsverkehr über die Urbane Diago-
nale sollte das Sicherheitskonzept der einzelnen Berei-
che frühzeitig geplant und durch technische und mecha-
nische Maßnahmen unterstützt werden. Durch struktu-
rierte, übersichtliche Gestaltung des Außengeländes und 
Erhöhung der Aufenthaltsqualität kann eine soziale Kon-
trolle gestärkt werden.  
 
Im Bereich der Tiefgarage sollten Brandschutz, Einbruch-
schutz und Fluchtwege sinnvoll kombiniert werden. Be-
rechtigungen zum Betreten verschiedener Bereiche soll-
ten eingeschränkt werden. 
15.2.  Es wird angeregt einen textlichen Hinweis im Bebauungs-
plan zu platzieren:  
 
„Städtebauliche – und technische Kriminalprävention:  
Bauliche Anlagen, z.B. Wohngebäude (MFH, EFH), Ga-
ragen(-anlagen), Grünanlagen, Wohnquartiere sowie In-
dustrie- und Gewerbeobjekte und Gewerbegebiete, sol-
len zum wirksamen Schutz vor Kriminalität – wie z.B. Ein-
brüchen, Vandalismus und Sabotage – im Hinblick auf 
kriminalitätsfördernde Faktoren und Gegebenheiten beur-
teilt werden. Die Empfehlungen der kriminalpolizeilichen 
Beratungsstellen können durch die frühzeitige Beurtei-
lung und Beratung bereits in der Planung berücksichtigt 
werden. Erreichbarkeit und Information  
E-Mail: Kriminalpraevention.koeln@polizei.nrw.de  
Telefon: 0221-229-8655 oder 0221-229-8008.“  
 
Die regelmäßige Berücksichtigung dieses Hinweises in 
den Bebauungsplänen der Stadt Köln wäre begrüßens-
wert.   
ja Es wird geprüft, ob ein entsprechender Hinweis in den Bebau-
ungsplan aufgenommen wird.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnah-
men  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
16.  Finanzamt Köln-Ost 
Es bestehen keine Bedenken. 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich 
17.  
17.1.  
Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) Köln 
Eine Entwässerungsplanung im Bebauungsplangebiet ist 
mit den StEB Köln abzustimmen.  
 
ja 
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Entwässe-
rungskonzept erstellt. Dieses wird mit den StEB Köln abgestimmt.  
17.2.  Schmutzwasser 
Die Entwässerung sollte aus hydraulischer Sicht ganz-
heitlich für das gesamte (Neu-)Erschließungsgebiet ge-
plant werden. Ein Anschluss an den öffentlichen Misch-
wasserkanal ist in der Barcelona-Allee möglich. Der Ka-
nal ist hydraulisch belastet, wodurch ggf. eine Drosselab-
flussspende als zulässige Einleitungsmenge in den Kanal 
ausgesprochen werden muss. Eine exaktere Aussage ist 
aufgrund des konzeptionellen Stands der Planung nicht 
möglich. Eine erneute Prüfung ist aber anhand der weiter 
voran geschrittenen Planung erforderlich. 
 
ja  
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Entwässe-
rungskonzept erstellt. Dieses wird mit den StEB Köln abgestimmt, 
es ist zu prüfen, ob eine Drosselabflussspende ausgesprochen 
werden muss. 
17.3.  Geplante Änderungen (Rückbau, Umbau, Herstellung 
neuer Anschlüsse oder Änderungen der angeschlosse-
nen Flächen) sind mit den StEB Köln abzustimmen damit 
über die Erfordernis eines neuen Kanalanschlussscheins 
(„KAS-Verfahren“) und dem weiteren Vorgehen entschie-
den werden kann. 
ja Geplante Änderungen werden mit den StEB Köln abgestimmt.  
17.4.  Niederschlagswasser 
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht klärpflichtiges 
Niederschlagswasser gemäß §44 Abs.1 Landeswasser-
gesetz von Grundstücken zu versickern ist, sofern das 
Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Die Ver-
sickerung des Niederschlagswassers ist im Bebauungs-
plan festzusetzen und mit der Unteren Immissionsschutz-
, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA) abzustim-
men. Sollte eine Versickerung nicht möglich sein, müs-
sen andere Maßnahmen zum Umgang mit Regenwasser 
geprüft werden.  
 
ja 
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Entwässe-
rungskonzept erstellt.  
 
Der Bereich des Bürgerparks ist nicht Teil des Bebauungsplans. 
Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob falls notwendig Festset-
zungen erfolgen können oder Regelungen über Verträge zu tref-
fen sind.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnah-
men  
 
/ 9 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
Wenn das Wasser gespeichert und im Bürgerpark zur 
Bewässerung eingesetzt werden soll, muss dies im B-
Plan festgesetzt werden. Der Einleitung des Nieder-
schlagswassers in den öffentlichen Kanal kann nur in be-
gründeten Ausnahmefällen zugestimmt werden.  
17.5.  Überflutungsvorsorge Starkregen 
Das Planungsgebiet befindet sich in einem starkregenge-
fährdeten Bereich (Gefährdungsgrad sehr hoch). Bei 
Starkregenereignissen ist mit auftretendem Oberflächen-
wasser zu rechnen. Die Planung muss entsprechende 
Vorsorgemaßnahmen im Entwässerungskonzept mitbe-
rücksichtigen und zentrale Aspekte im weiteren Verfah-
rensverlauf festsetzen. Bei der Planung ist generell ein 
wassersensibler und starkregenangepasster Umgang mit 
Niederschlagswasser ausschlaggebend, da Kanalnetze 
nicht für die bei Starkregen außergewöhnlich großen 
Wassermengen dimensioniert sind.  
Folgende Maßnahmen dienen dazu Wasser bei Starkre-
gen möglichst schadlos zwischenzuspeichern, abzuleiten 
bzw. von Gebäuden fernzuhalten: 
Tiefgarageneinfahrten und Hauseingänge sollten nicht 
am Tiefpunkt der Straße liegen und keinen direkten Was-
serzufluss zulassen, Wahl der Straßenführung, gezielte 
bzw. schadlose Ableitung von Starkregenereignissen 
über Grünflächen, Rückhaltung von Niederschlagswas-
ser, Notüberläufe, Geländeneigung vom Gebäude abfal-
lend, Objektschutz besonders gefährdeter Grundstü-
cke/Gebäude. 
 
ja 
. 
 
Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, welche Vorsorgemaßnah-
men vorgesehen werden können. Diese werden im Entwässe-
rungskonzept berücksichtigt. 
 
In den Bebauungsplan wird ein Hinweis aufgenommen, dass das 
Plangebiet in einem starkregengefährdeten Bereich liegt. 
17.6.  Im Rahmen der Planung ist, unabhängig von der Größe 
der abflusswirksamen Fläche, ein Überflutungsnachweis 
gemäß DIN 1986-100 einzureichen. Dieser dient dem 
Nachweis der schadlosen Überflutung des Grundstücks 
ja Im Rahmen des Entwässerungskonzeptes wird ein Überflutungs-
nach erstellt und das Thema Starkregen bei der Planung berück-
sichtigt.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnah-
men  
 
/ 10 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
im Falle eines Starkregens. Die anfallenden Wassermen-
gen müssen dabei nachweislich auf dem Baugrundstück 
zurückgehalten werden, ohne dass es zu Überflutungen 
von Gebäuden oder benachbarten Grundstücken kommt. 
Das Thema Starkregen ist bei der Planung entsprechend 
zu berücksichtigen, die dafür notwendigen Flächen vor-
zuhalten und Konzepte bzw. Maßnahmen zur Risikovor-
sorge in der Objektplanung zu entwickeln. Zu diesem 
Zweck ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Entwäs-
serungs-, Freiraum- und TGA-Planung unerlässlich. 
17.7.  Hochwasser & Grundhochwasser 
Nach § 78 b Wasserhaushaltsgesetz (WHG) liegt das Pla-
nungsgebiet in einem Risikogebiet außerhalb des Über-
schwemmungsgebiets des Rheins.  
Der Bereich befindet sich rechtsrheinisch in Höhe des 
Rheinstrom-km 688,10. Aufgrund der Kanaldeckelhöhe 
von 44,86 m NHN auf der Vorsterstr. (nordöstlicher Rand 
des Planungsgebietes) kann der Bereich ab ca. 9,89 m 
Kölner Pegel (KP) ohne ober - und unterirdische Schutz-
maßnahmen geflutet werden. Der im vorigen Jahrhundert 
(1926 und 1995) am Kölner Pegel gemessene Höchstwas-
serstand von 10,69 m KP entspricht ca. 45,66 m NHN im 
Bereich des Bauvorhabens. Im Rahmen des Hochwasser-
schutzkonzepts der Stadt Köln wurde der Hochwasser-
schutz für den o. g. Bereich auf 11,90 m KP (46,87 m NHN) 
angepasst.  
Es wird darauf hingewiesen, dass es keinen hundertpro-
zentigen Hochwasserschutz geben kann. 
 
ja 
 
In den Bebauungsplan wird ein Hinweis auf die Lage im Risikoge-
biet außerhalb des Überschwemmungsgebietes des Rheins auf-
genommen.  
17.8.  Aufgrund der Nähe zum Rhein können im o. g. Bereich 
auch höhere Grundwasserstände auftreten. Nach einer 
Grundwassermodellrechnung der RheinEnergie AG aus 
dem Jahre 2009 wurde ein Grundwasserstand mit ca. 
42,50 m NHN berechnet.  
Kenntnisnahme Die Grundwasserstände werden zur Kenntnis genommen.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnah-
men  
 
/ 11 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Informationen zum Thema Grundwasser gibt das Lan-
desamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nord-
rhein-Westfalen (LANUV) bzw. das Portal „NRW Umwelt-
daten vor Ort“ (www.uvo.nrw.de). Eine Gewähr für die 
tatsächlichen Wasserstände kann nicht übernommen 
werden. 
17.9.  Es wird auf folgende Broschüren verwiesen:  „Hochwas-
serschutzfibel“ des Bundesministeriums  für Wohnen, 
Stadtentwicklung und Bauwesen, 
•  „Wassersensibel Planen und Bauen“ der Stadtentwässe-
rungsbetriebe Köln, AöR. 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich 
 
 
17.10.  Für Risikogebiete außerhalb von festgesetzten Über-
schwemmungsgebieten gelten die § 5 Abs. 2, § 78 b Abs. 
1 S. 2 und § 78 c Abs. 2 WHG. Es wird darum gebeten, 
dies als Auflage in die Baugenehmigung aufzunehmen. 
Kenntnisnahme Über entsprechende Auflagen entscheidet das Bauordnungsamt 
im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Dies ist nicht Teil 
des Bauleitplanverfahrens.  
17.11.  Wasserhaushaltsbilanz  
Zur Erreichung eines naturnahen Zustandes in Bezug auf 
die Wasserhaushaltsbilanz ist eine Bilanzierung gemäß 
DWA-Merkblatt M 102-4 für die Baumaßnahme durchzu-
führen. Durch die Auswahl geeigneter Maßnahmen der 
dezentralen Regenwasserbewirtschaftung das zukünftige 
Verhältnis zwischen Ableitung, Versickerung und Ver-
dunstung von Niederschlagswasser optimal an den Refe-
renzzustand anzupassen. Die Bilanzierung sollte bereits 
mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen oder ent-
wässerungstechnischen Entwurfes erfolgen.  
Es ist anzustreben, die Ergebnisse der Wasserhaushalts-
bilanzierung in den Regelungen des Bebauungsplans 
festzuschreiben und die Gebäude wassersensibel zu ge-
stalten.  
 
ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
Im Zuge der Entwässerungsplanung wird eine Wasserhaushalts-
bilanz erstellt. Es wird geprüft, inwieweit die Ergebnisse in den 
Regelungen des Bebauungsplans festgeschrieben werden kön-
nen. 
 
 
17.12.  Das Bauvorhaben befindet sich in keinem Wasserschutz-
gebiet. Es ist eine Altlastenverdachtsfläche bzw. ein Alt-
ja  Im weiteren Verfahren erfolgt eine Abstimmung mit der unteren 
Wasserbehörde in Bezug auf die Altlastenverdachtsfläche. Diese 
wird in der Entwässerungsplanung berücksichtigt.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnah-
men  
 
/ 12 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
lastenstandort verzeichnet, dies muss in der Entwässe-
rungsplanung berücksichtigt werden und wir empfehlen 
die Planung vorab mit der unteren Wasserbehörde abzu-
stimmen.  
17.13.  Erforderliche Gutachten für das B-Plan-Verfahren 
- Entwässerungskonzept mit Maßnahmen der Regen-
wasserbewirtschaftung und Starkregenvorsorge 
- Fachgutachten zur Versickerungseignung des Unter-
grundes 
ja Die erforderlichen Gutachten werden im Rahmen des Bebau-
ungsplanverfahrens erstellt.  
17.14.  Es wird auf folgende Arbeitshilfen verwiesen: 
„Leitfaden für eine wassersensible Stadt- und Freiraum-
gestaltung in Köln“, „Wassersensibel planen und bauen 
in Köln“, Arbeitshilfe „MURIEL – Multifunktionale Re-
tentionsflächen“, Starkregengefahrenkarte der StEB Köln. 
Abrufbar auf www.steb-koeln.de/starkregen. 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich. 
17.15.  Weitere städtebauliche Planungen bzw. dazugehörige 
Entwässerungskonzepte sind mit den StEB Köln (GI-GE, 
Herrn Ploch) abzustimmen. Bei Nutzung von Abwasser-
wäre oder Grauwassernutzung bieten die StEB als Fach-
behörde ihre Unterstützung an. 
ja Die Entwässerungsplanung wird im weiteren Verfahren mit den 
StEB abgestimmt. 
18.  
18.1.  
Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26-Luftver-
kehr 
Das Plangebiet liegt unter dem Bauschutzbereich des 
Verkehrsflughafens Köln-Bonn gem. § 12 Luftverkehrsge-
setz (LuftVG), Anflugsektor auf die Piste 14L/R. Dieser 
wäre ab einer Höhe von 168 m über NHN betroffen.  
Es wird darauf hingewiesen, dass Bauwerke, die die vor-
genannte Höhe überschreiten, einer besonderen luft-
rechtlichen Zustimmung im Baugenehmigungsverfahren 
bedürfen. Des Weiteren liegt das Plangebiet etwa 440 m 
östlich eines An- und Abflugsektors des Hubschrauber-
landeplatzes Köln-Kalkberg. 
 
 
 
ja 
 
 
Die Vorstudie bleibt deutlich unterhalb der Höhe von 168 m 
ü. NHN. Das Geländeniveau liegt bei ca. 46 m ü. NHN. Der 
höchste Baukörper der Vorstudie liegt bei maximal 64,2 m über 
Gelände und demnach bei ca. 110 m ü. NHN. Es ist davon aus-
zugehen, dass im Qualifizierungsverfahren die Gebäudehöhen 
unterhalb der Höhe von 168 m bleiben.  
 
Die Hinweise zum Hubschrauberlandeplatz werden zur Kenntnis 
genommen.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnah-
men  
 
/ 13 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Aufgrund der zu erwartenden Bebauungshöhen wird die 
zustimmungspflichtige Höhe (§ 12 LuftVG) voraussicht-
lich nicht erreicht. Der Abstand zum Sektor des Hub-
schrauberlandeplatzes ist ausreichend. Aus zivilluftrecht-
licher Sicht bestehen daher bei gleichbleibender Sach- 
und Rechtslage keine Bedenken gegen die Planung.  
18.2.  Aufgrund o.g. Lage kann es im Plangebiet zu Belästigun-
gen durch Fluglärm kommen, auch wenn der gesetzlich 
festgesetzte Lärmschutzbereich nicht berührt wird. 
Kenntnisnahme Nicht erforderlich 
19.  Bezirksregierung Köln. Dezernat 25 (Verkehr, Ener-
gieleistungen- Integrierte Gesamtverkehrsplanung) 
Es bestehen keine Bedenken gegen die o.g. Maßnahme. 
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sollen nach 
Festlegung des finalen städtebaulichen Entwurfes eine 
Verkehrsuntersuchung sowie die Aufstellung eines Mobi-
litätskonzeptes erfolgen. Auf Grundlage dieser Unterla-
gen kann dann im weiteren Planungsverlauf eine aussa-
gekräftige Stellungnahme erfolgen.  
 
Zur Umweltprüfung bestehen mangels Zuständigkeit 
keine Anmerkungen. 
 
 
ja 
 
 
Das Dezernat 25 der Bez.-Reg. Köln wird im Rahmen der Beteili-
gung gemäß § 4 (2) BauGB erneut beteiligt. Hier liegen dann die 
Verkehrsuntersuchung und das Mobilitätskonzept zur Stellung-
nahme vor.   
20.  KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH 
KölnBusiness hat keine Bedenken. Es erfolgt der Hin-
weis, dass Parkplatzflächen in ausreichender Anzahl 
auch beim Bau für die Geschäfte in den Köln-Arcaden 
vorgehalten werden sollten. 
 
ja 
 
Auch in der Bauphase werden ausreichende Stellplatzmöglichkei-
ten für die Geschäfte des Einkaufzentrums Köln-Arcaden sicher-
gestellt.  
21.  
21.1.  
Telekom 
Gegen die Planung bestehen keine Einwände. 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich 
21.2.  Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien 
der Telekom. Die Belange der Telekom - z. B. das Eigen-
tum der Telekom, die ungestörte Nutzung ihres Netzes 
Kenntnisnahme Bzgl. der bestehenden Leitungen erfolgt im Rahmen der dem Be-
bauungsplanverfahren folgenden Baugenehmigungsplanung eine 
intensive Abstimmung mit der Telekom.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnah-
men  
 
/ 14 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
sowie Ihre Vermögensinteressen - sind betroffen. Der Be-
stand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müs-
sen weiterhin gewährleistet bleiben. Über gegebenenfalls 
notwendige Maßnahmen zur Sicherung, Veränderung 
oder Verlegung der Anlagen können erst Angaben ge-
macht werden, wenn der Telekom die endgültigen Aus-
baupläne mit Erläuterung vorliegen. 
21.3.  Es wird darum geben, folgende fachliche Festsetzung in 
den Bebauungsplan aufzunehmen: 
 
In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und aus-
reichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite 
von ca. 0,50 m für die Unterbringung der Telekommuni-
kationslinien der Telekom vorzusehen. 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
Im Bebauungsplan wird nur eine bestehende Straße gesichert. 
Neue Straßen sind nicht vorgesehen. Auf einen entsprechenden 
Hinweis kann demnach verzichtet werden.  
21.4.  Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merk-
blatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Ent-
sorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Stra-
ßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013; siehe insbe-
sondere Abschnitt 3, zu beachten. Durch Baumpflanzun-
gen darf der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der 
Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert 
werden. 
Kenntnisnahme Das Merkblatt wird zur Kenntnis genommen und bei Planungen 
von Baumstandorten berücksichtigt.  
21.5.  Zur Versorgung des Planbereichs mit Telekommunikati-
onsanschlüssen ist die Verlegung zusätzlicher Telekom-
munikationsanlagen erforderlich. Falls notwendig, müs-
sen hierfür bereits ausgebaute Straßen wieder aufgebro-
chen werden. Der Beginn und Ablauf der Erschließungs-
anlagen im Bebauungsplangebiet ist der Deutsche Tele-
kom Technik GmbH, TI NL West, PTI 22 so früh wie 
möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich 
angezeigt werden. 
Kenntnisnahme Im Rahmen der Bauausführung erfolgen rechtszeitige Abstim-
mungen mit der Telekom.  
21.6.  Eine Versorgung des Baugebietes mit Telekommunikati-
onsinfrastruktur in unterirdischer Bauweise ist nur bei 
Kenntnisnahme Nicht erforderlich

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnah-
men  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschlie-
ßung sowie einer ausreichenden Planungssicherheit 
möglich. 
22.  YNCORIS GmbH & Co. KG 
Es liegt keine Betroffenheit vor. 
Kenntnisnahme Nicht erforderlich 
Stand 27.08.2025

Anlage 12 Auszug aus dem Beschlussprotokoll zu 9.1 und ÄA ASrZ 30.06.2026

4315 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Stadtentwicklung 
und regionale Zusammenarbeit 
Louise Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 32834 
E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-
koeln.de 
Datum: 02.07.2026 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 6. Sitzung des Ausschusses für 
Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit vom 30.06.2026 
öffentlich 
9.1 Anhörung der Bezirksvertretung 8 (Kalk) zu den Ergebnissen der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben 
zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) Nr. 70453/02 Arbeitstitel: Kalker Haupt-
straße/Barcelona-Allee in Köln-Kalk 
0761/2026 
9.1.1 Gemeinsamer Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, 
SPD, Volt, FDP/KSG 
betreffend "TOP 9.1 Anhörung der BV 8 zu den Ergebnissen der frühzei-
tigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur 
Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Be-
bauungsplan) Nr. 70453/02 Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/Barcelona-
Allee in Köln-Kalk" 
AN/0799/2026 
I Beschlussvorschlag der Verwaltung 
 
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit  
 
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs-
konzeptes gemäß Anlage 3 (Ergebnis Wettbewerb) einen vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) – wie auch die 
Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öf-
fentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – sind dabei gemäß der Stellung-
nahme der Verwaltung (Anlagen 5 und 6) zu berücksichtigen. 
 
2. stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur weiteren Qualifizierung des Hochpunktes 
zu.

II  
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, 
SPD, VOLT, FDP/KSG betreffend "TOP 9.1 Anhörung der BV 8 zu den Ergebnis-
sen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorga-
ben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Be-
bauungsplan) Nr. 70453/02 Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee in 
Köln-Kalk" (AN/0799/2026) 
 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Regionale Zusammenarbeit beschließt vor-
behaltlich der Beratung der Bezirksvertretung Kalk folgende ergänzende Beschluss-
fassung: 
1. Der für das Vorhaben erforderliche Mehrbedarf an Grünflächen soll nach Mög-
lichkeit in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet umgesetzt werden. Dabei ist 
auch eine Aufwertung des anliegenden Bürgerparks zu prüfen. 
2. Sollte die Umsetzung der Grünflächen nicht in unmittelbarer Nähe erfolgen kön-
nen, so ist eine Umsetzung im Stadtteil Kalk anzustreben und von einer Aus-
gleichszahlung abzusehen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt 
 
III Geänderte Beschlussvorlage (Ergänzungen fett) 
 
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit  
 
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs-
konzeptes gemäß Anlage 3 (Ergebnis Wettbewerb) einen vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) – wie auch die 
Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öf-
fentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – sind dabei gemäß der Stellung-
nahme der Verwaltung (Anlagen 5 und 6) zu berücksichtigen. 
 
2. stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur weiteren Qualifizierung des Hochpunktes 
zu. 
 
3. Der für das Vorhaben erforderliche Mehrbedarf an Grünflächen soll nach 
Möglichkeit in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet umgesetzt werden. Da-
bei ist auch eine Aufwertung des anliegenden Bürgerparks zu prüfen. 
 
4. Sollte die Umsetzung der Grünflächen nicht in unmittelbarer Nähe erfol-
gen können, so ist eine Umsetzung im Stadtteil Kalk anzustreben und von 
einer Ausgleichszahlung abzusehen. 
 
Abstimmungsergebnis über die so geänderte Beschlussvorlage: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zugestimmt.

Hinweis: 
 
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit bekräftigt seine 
Beschlussfassung vom 07.05.2026 
 
Der Vorbehalt der Wiedervorlage ist erledigt, die Bezirksvertretung Kalk hat ihr Anhö-
rungsrecht am 18.06.2026 wahrgenommen.

Anlage 2_KAR_Geltungsbereich

372 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
 Kalker Hauptstraße/ Barcelona-Allee
in Köln - Kalk
0 10050 200 300 Meter

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

916 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung      Anlage 1 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Nein, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn nein: Gibt es ein Beteiligungskonzept?  
Ein Beteiligungskonzept ist bei gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren nicht zwingend 
erforderlich. Es kann jedoch hilfreich sein. 
Bitte wählen Sie aus: 
- Ein Beteiligungskonzept ist beigefügt. 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 Baugesetzbuch ist bereits im Juni 2025 als 
Teil des städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens durchgeführt worden, siehe hierzu die Ausführungen 
in der Vorlage.

Anlage 3_KAR_Städtebauliches Planungskonzept_NEW

14163 Zeichen

New Architekten BDA   |   317 Freiraumplanung   |   Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft
Stadtquartier Köln Arcaden in Köln-Kalk  |  Stufe 3Stadtquartier Köln Arcaden in Köln-Kalk  |  Stufe 3
HIMMEL & ÄÄD
Blatt 1
Lageplan   1:1.000Bebauungskonzept
Geschossflächennachweis
Prinzip Realteilung
Zweistufiges Auswahlverfahren zur Qualifizierung von Städtebau und Architektur
PLANUNGSWERKSTATT STADTQUARTIER KÖLN ARCADEN IN KÖLN-KALK
GF nach BauNVO §20 Absatz 3
Geschoss freifinanziertes 
Wohnungen
gefördertes Wohnen 
(30%) Büro Seniorenwohnen Pflegewohnen Kita ergänzende 
Nutzungen
Summe    (je 
Geschoss)
Parkhaus inkl. 
Verkehrsflächen (Bestand)
Parkhaus inkl. 
Verkehrsflächen 
(Neuplanung)
Summe    (je 
Geschoss)
Untergeschoss 1 1.120  m² GF                1.120  m² GF              21.660  m² GF 21.660  m² GF                 
Erdgeschoss 490  m² GF                    340  m² GF                    2.390  m² GF                650  m² GF                    200  m² GF                    4.070  m² GF              8.120  m² GF 160  m² GF 8.280  m² GF                    
1. Obergeschoss 1.450  m² GF                340  m² GF                    2.230  m² GF                1.570  m² GF                5.590  m² GF              8.480  m² GF 8.480  m² GF                    
2. Obergeschoss 1.190  m² GF                340  m² GF                    2.230  m² GF                1.570  m² GF                5.330  m² GF              8.480  m² GF 8.480  m² GF                    
3. Obergeschoss 1.000  m² GF                340  m² GF                    1.930  m² GF                1.500  m² GF              4.770  m² GF              - m
² GF 
4. Obergeschoss 1.000  m² GF                340  m² GF                    1.930  m² GF                1.500  m² GF              4.770  m² GF              - m
² GF 
5. Obergeschoss 660  m² GF                    340  m² GF                    1.770  m² GF                1.020  m² GF              3.790  m² GF              - m
² GF 
6. Obergeschoss 660  m² GF                    340  m² GF                    1.770  m² GF                1.020  m² GF              3.790  m² GF              - m
² GF 
7. Obergeschoss 340  m² GF                    1.770  m² GF                2.110  m² GF              - m
² GF 
… 340  m² GF                    1.770  m² GF                2.110  m² GF              - m
² GF 
… 340  m² GF                    1.770  m² GF                2.110  m² GF              - m
² GF 
… - m
² GF - m
² GF 
… 2.550  m² GF                (Büro 10.-14.OG) 2.550  m² GF              - m
² GF 
… - m
² GF - m
² GF 
… - m
² GF - m
² GF 
Summe (je Nutzung) 6.450  m² GF                3.400  m² GF                23.230  m² GF             - m
² GF 3.790  m² GF                5.040  m² GF              200  m² GF                    29.780  m² GF 17.120  m² GF 
Gesamt 
Bitte ausfüllen
46.900  m² GF 42.110  m² GF 
Barcelona-Allee
Vietorstraße
Vorsterstraße
 III
 III
V
18,80
 III
VII
25,40
V
18,80
VII
25,40
V
18,80
VII
25,40
VII
25,40
I
5,60
II
8,70
X
35,30
V
III
12,30
V
18,80
VII
25,40
I
5,60
X
35,30
XV
51,80
X
35,30
I
5,10
I I
I
I
I
IV
17,70
Ansicht Nord (Bürgerpark)   1:500
Schnitt A-A   1:500
Schnitt B-B   1:500
51,80m
35,30m
25,40m
5,60m
51,80m
35,30m
25,40m
17,70m
35,30m
25,40m
5,60m
17,70m
25,40m
Der Entwurf versucht die bestmögliche Gesamtlösung 
abzubilden, die unter Berücksichtigung von 
Neubaupotentialen in Kombination mit einem 
wertschätzenden Umbau der vorhandenen Bebauung 
erreicht werden kann.
Städtebauliche Weiterentwicklung gegen über Stufe 2
Um die gewünschte Realteilung zu realisieren wird das 
westliche Parkdeck in wesentlichen T eilen der Mall 
zugeschlagen. In diesem Bereich entstehen möglichst 
alle der geforderten 1.300 Stellplätze. Die nördliche 
Spitze des Parkhauses wird in Form eines mindestens 
10-geschossigen Kopfbaus erweitert, welcher einen
Großteil der Büroflächen des Raumprogramms aufnimmt.
Durch die Anordnung eines Hochpunktes unter der
60-Meter-Hochhaus-Grenze können weitere Flächen
geschaffen werden, was jedoch mit dem erhöhten 
Aufwand für eine Ertüchtigung der Bodenplatte in diesem 
Bereich abzuwägen ist.
Die verbleibenden Büroflächen und alle weiteren Nutzungen 
werden auf dem östlichen T eilgrundstück untergebracht. 
Hierfür steht fortan das vom Parken befreite Erdgeschoss 
zur Verfügung sowie eine  ringförmige Überbauung in 
Leichtbauweise, die insgesamt bis zu zehn Geschosse 
hat.
Umgang mit dem Bestand
Beide Parkdecks werden weitgehend erhalten. Es sind 
nur wenige, gezielte Rückbaumaßnahmen vorgesehen, 
welche jeweils mit konkretem Mehrwert für den Stadtraum 
verbunden werden:
- Rückschnitt der spitzen Ecke des Parkdecks Ost im
Bereich zum Bürgerpark (Schaffung eines “Foyer” an
der Schnittstelle zum Park, Adressbildung Büronutzung,
Verkürzung der Diagonale, Verbesserung der
Wegebeziehungen)
- Rückschnitt beider Parkdecks im Bereich des historischen 
Wasserturms (Aufweitung zum Platzraum, Verweilqualität, 
Freistellung und Inwertsetzung Denkmal Wasserturm, 
Verbesserung Durchwegung)
- Rückbau der Schallschutzwand im Nordosten (Zufahrt
entfällt bzw. kann direkt ins UG geführt werden,
Verbesserung der Adresswirkung (Kita, Pflegewohnen),
Anschluss neues Quartier an Nachbarschaft im Osten,
Verbesserung Orientierung, Vermeidung von Angsträumen)
- Öffnen des östlichen Parkdecks in Form von Patios
(Belichtung und Verbesserung der Nutzungsoptionen des
umzunutzenden Erdgeschosses)
Freiraumkonzept
Ergänzend zum Bürgerpark weisen die neu gestalteten 
Freiräume des Quartiers Köln Arcaden eine hohe Qualität 
in Bezug auf Grünstruktur und Biodiversität auf. Vielfältige 
Übergänge zwischen urbanem Raum und Bürgerpark 
fördern die Durchlässigkeit der Räume auf allen Ebenen. 
Eine klare Gestaltung setzt auf klimaresiliente Elemente, 
integrative Nutzungsangebote und eine räumliche 
Verzahnung mit dem bestehenden Park. So entsteht 
ein nutzungsfreundlicher Freiraum mit eigenständigem 
Charakter, klarer Zonierung und nachhaltiger Perspektive, 
welcher den Bestand der Arkaden und den Bürgerpark 
auf eine unterschwellige aber dennoch einladende Weise 
verbindet.
Statik/Tragwerk
Die statischen Reserven von vorhandener Bodenplatte 
und Skelettbaustruktur werden genutzt, in dem diese 
weitergenutzt und überbaut werden. Im westlichen 
Bereich werden zwei zusätzliche Parkdecks aufgesattelt. 
Im östlichen Bereich ist eine ringförmige Aufstockung, 
zum Beispiel in Holzleichtbauweise geplant. Hierfür sind 
zwei Faktoren des Bestands wichtig: Das Tragwerksraster 
von 10x16 Metern, kann durch die Aufstellung von Stützen 
jeweils zwischen zwei Stellplatzreihen halbiert werden 
auf 5x16 Meter. Um diese Spannweite zu überbrücken, 
können die Decken über sowohl Untergeschoss als 
auch Erdgeschoss als Lastverteilebenen dienen, da die 
Geschosshöhe mit 5,10 m mehr als auskömmlich ist.
Erschließung (Mall, Anwohner, Logistik, Feuerwehr)
Die PKW-Erschließung des Parkhauses für die Mall erfolgt 
vollständig von der Barcelona-Allee. Auch die Stellplätze 
für die Neubaunutzungen können über die Zufahrten der 
Mall erreicht werden. Alternativ kann eine separate Zufahrt 
von der Vorster Straße aus realisiert werden, so dass beide 
Parkhausnutzungen vollkommen autark funktionieren.
Für Fahr- und Lastenräder, Carsharing, Paketstation, 
Schließfächer etc. befindet sich ein zentrales Mobilitäts-
Hub entlang der Quartiersachse im Erdgeschoss der 
westlichen Bebauung.
Die Warenanlieferung erfolgt unverändert zur jetzigen 
Situation. Die Zufahrt erfolgt getrennt vom PKW-Verkehr 
von der Barcelona-Allee aus. Die Ausfahrt kann sowohl 
an der Barcelona-Allee als auch an der Forster Straße 
erfolgen. Die Feuerwehr befährt das Quartier zukünftig 
ebenerdig.
Nutzungsverteilung
Die Bebauung ist derart angeordnet, dass möglichst 
unabhängige Gebäude bzw. Brandabschnitte 
entstehen. Im Wesentlichen erfolgt eine Gliederung in 
Orientierung an die Vorstudie des Büros Astoc in Büro, 
Pflege-/Seniorenwohnen und klassische Wohnformen 
(freifinanziert und gefördert).
Die Büronutzung ist, auf zwei Gebäude verteilt, prominent 
zur Barcelona-Allee und zum Park orientiert.
Pflegewohnen (EG - 2.OG) und Seniorenwohnen (3.-7 .
OG) befinden sich übereinander im selben Gebäudetrakt. 
Die Pflegezimmer sind dabei im Wesentlichen Ost-
West-orientiert, so sie vor Lärm aus dem Bürgerpark 
geschützt sind. In den nach Norden orientierten 
Bereichen des Pflegewohnens bieten sich z.B. Räume für 
Gemeinschaftsflächen und Verwaltung an.
Die klassischen Wohnformen sind ebenfalls überwiegend 
Ost-West-orientiert und liegen zwischen Quartiersachse 
und Innenhof. Im Erdgeschoss der Wohngebäude sind 
ergänzende Nutzungen für Gewerbe/Kultur/Kunst/Bildung 
vorgesehen, da dieses durch die Innenhofbelichtung 
und die sehr großzügige Raumhöhe ideal für derartige 
Nutzungen geeignet ist, die im Übrigen die Diagonale 
zu bespielen und zu beleben geeignet sind. Gegenüber 
wird die aufzudickende Fassade des Parkhauses zur 
“Wohnzimmerschrankwand” und bietet dort Schaukästen, 
Automaten, Boulderwände oder andere Nutzungen, die mit 
geringer Bautiefe dennoch eine zusätzliche Aufwertung 
des Stadtraums auf Fußgängerebene bewirken.
Parkhausarchitektur
Das westliche Parkhaus wird aufgestockt, um die 
notwendigen Stellplätze aufzunehmen. Gleichzeitig 
wird es zur “Energiezentrale” des neuen Quartiers. Über 
dem Parkdeck des 2.OG wird ein Baldachin aus PV und 
Begrünung installiert, der durch die Südausrichtung 
der PV sehr wirksam ist. Das Grün verschattet dabei 
das Parkdeck und erhöht durch die kühlende Wirkung 
den Wirkungsgrad der PV . Dieser Baldachin überragt 
auch die Rampen im Zufahrtsbereich des Parkhauses 
zur Barcelona-Allee und wird so für Besucher zum 
eindrücklichen Erkennungsmerkmal. Die Fassaden des 
Parkhauses werden um etwa einen Meter aufgedoppelt 
durch eine begrünte Fassade, die bodengebunden ist und 
mit dem Wasser versorgt wird, welches auf dem obersten 
Parkdeck gesammelt wird.
Perspektive   |   Die Diagonale wird zentraler T eil eines vitalisierten Stadtraums und bietet Grün und Verweilqualität
Anlage 3

Grundriss Untergeschoss   (inkl. Verkehrskonzept)   1:500
Grundriss Erdgeschoss   (inkl. Verkehrskonzept)   1:500
Grundriss Regelgeschoss (hier: 2.OG)   1:500
New Architekten BDA   |   317 Freiraumplanung   |   Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft
Stadtquartier Köln Arcaden in Köln-Kalk  |  Stufe 3Stadtquartier Köln Arcaden in Köln-Kalk  |  Stufe 3
Arbeitsmodell (1:500)   Ansicht von Norden   |   Quartiers-Entree, Adresse Gewerbe und Silhuette zum Bürgerpark
Arbeitsmodell (1:500)   Ansicht von Westen   |   Blick von der Barcelona-Allee, Hochpunkt und Zufahrt Parken
Arbeitsmodell (1:500)   Ansicht von Süden   |   Plaza am Wassertum und Aufstockuung Parkhaus als “Energiezentrale”
Arbeitsmodell (1:500)   Ansicht von Osten   |   Anschluss zur Nachbarschaft und Vorbereich Kita und Seniorenwohnen
Blatt 2
II
I
I
gefördertes
Wohnen
Büro
Abfahrt
Auffahrt
Büro
Pflegeeinrichtung
freifinanziertes
Wohnen
Barcelona-Allee
Vietorstraße
Vorsterstraße
Barcelona-Allee
Vietorstraße
Durchfahrt
A
A
B
B
Einfahrt
Logistik
Ausfahrt
Parken
Vorsterstraße
Auffahrt
Abfahrt
Einfahrt
Parken
Abfahrt
Auffahrt
Auffahrt
Abfahrt
Abfahrt
Auffahrt
Eigentumsgrenze
Eigentumsgrenze
Perspektive   |   Patios in der Bestandsstruktur belichten das Erdgeschoss und bieten geschützten Freiraum
Anlage 3

Freiraumkonzept   1:1.000
Entwicklungsstufen   1:1.000
New Architekten BDA   |   317 Freiraumplanung   |   Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft
Stadtquartier Köln Arcaden in Köln-Kalk  |  Stufe 3Stadtquartier Köln Arcaden in Köln-Kalk  |  Stufe 3 Blatt 3
Barcelona-Allee
Vietorstraße
Vorsterstraße
 III
 III
V
18,80
 III
VII
25,40
V
18,80
VII
25,40
V
18,80
VII
25,40
VII
25,40
I
5,60
II
8,70
X
35,30
V
III
12,30
V
18,80
VII
25,40
I
5,60
X
35,30
XV
51,80
X
35,30
I
5,10
I I
I
I
I
IV
17,70
Quartiersachse
1700m2
Seniorengarten
380m2
Vorgarten
1500m2
begrünte
Dachterassen (blau)
insg. 2500m2
Plaza am
Wasserturm
1500m2Vestbül
900m2
Foyer
1700m2
Freifläche
Kita
650m2
Freifläche u.
Kinderspiel gem.
KoopBLM
1300m2
Abfahrt
Auffahrt
Auffahrt
Abfahrt
Abfahrt
Auffahrt
Eigentumsgrenze
Eigentumsgrenze
Isometrie Rückbau / Neubau / Bestand
Rückbau
Bestand
Neubau
Isometrie Nutzungskonzept
Pflegewohnen / Seniorenwohnen
Kita und Ergänzende Nutzungen
Büro
Wohnen freifinanziert u. gefördert
Stellplätze (PKW) 1.OG / 2.OG Aufstockung Parkdeck West
Stellplätze (PKW u. Fahrräder) Erdgeschoss
Stellplätze (PKW u. Fahrräder)
Barcelona-Allee
Vietorstraße
Durchfahrt
A
A
B
B
Einfahrt
Logistik
Ausfahrt
Parken
Vorsterstraße
Auffahrt
Abfahrt
Einfahrt
Parken
27
27
72
72
72
44
44
44
44
44
7
7
14
56
14
12
16
16 64
64
44
20 Fahrr.
20 Fahrr.
20 Fahrr.
1
3
4
5
8
9
19
20
24
25
26
27
55
56
91
92
133
133 Stpl. (Mall)
223 226
800 Stpl. (Fahr- u. Lastenräder)
Abfahrt
Auffahrt
Auffahrt
Abfahrt
Abfahrt
Auffahrt
Eigentumsgrenze
Eigentumsgrenze
1
7
8
19
20
38
39
40
41
80
81
121
122
166
167
211
212
252
1
45
46
345
351
352353
Eigentumgrenze
Eigentumgrenze
Eigentumgrenze
Eigentumgrenze
Eigentumgrenze
96 97
141
142
146
147
193 194
238
239
312
313
374
277 278 345 346
385
375
392
386
252 Stpl. (Mall)
416 Stpl. (für Neubau)
393
403
404
411
414
415
416
II
I
I
gefördertes
Wohnen
Büro
Abfahrt
Auffahrt
Büro
Pflegeeinrichtung
freifinanziertes
Wohnen
Barcelona-Allee
Vietorstraße
Vorsterstraße
1
17
18
23
24
44
45
69
109
110
73
74 154
155
258 259
206
207
312
312 Stpl. (Mall) x3 (1./2./3.OG) = 936
Stellplätze PKW
UG EG 1.OG 2.OG 3.OG Alle Ebenen
Mall 252 133 312 312 312 1321
Sonstige 416 0 0 0 416
Gesamt 1737
Stellplätze Fahrräder (nicht nach Nutzungen differenziert)
UG EG 1.OG 2.OG Alle Ebenen
Fahrräder 0 800 0 0 800
Gesamt 800
New Architekten, FK, 17.10.2025
Perspektive   |   Die neue Bebauung bildet eine Urbane Silhuette und eine einladendes Entree vis-a-vis dem Bürgerpark
Barcelona-Allee
Vietorstraße
Vorsterstraße
 III
 III
V
18,80
 III
VII
25,40
V
18,80
VII
25,40
V
18,80
VII
25,40
VII
25,40
I
5,60
II
8,70
X
35,30
V
III
12,30
V
18,80
VII
25,40
I
5,60
X
35,30
XV
51,80
X
35,30
I
5,10
I I
I
I
I
IV
17,70
1
2
3
Schritt 1:
Erweiterung Parkdeck West
(Parken Mall)
Schritt 2:
- Realteilung
- Baustelleneinr.
- Rückbau
Schritt 3:
Umbau-/Neubaumaßnahmen
Anlage 3

Anlage 11_Stellungnahme der Verwaltung

6498 Zeichen

Anlage 11 
 
Anhörung der Bezirksvertretung 8 (Kalk) zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfes 
Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/ Barcelona-Allee in Köln-Kalk 
Vorlage 0761/2026 
hier:   Stellungnahme der Verwaltung zu dem mehrheitlich beschlossenen  
 Änderungsantrag AN 1081/2026 am 18.06.2026 in der Bezirksvertretung Kalk          
– siehe Anlage 10 – 
 
Die antragstellenden Fraktionen bitten die Beschlussvorschlag 0761/2026 zu ändern: 
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit  
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes 
gemäß Anlage 3 (Ergebnis Wettbewerb) einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach 
§ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen 
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 
BauGB – sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 5 und 6) zu 
berücksichtigen.  
2. stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur weiteren Qualifizierung des Hochpunktes zu. 
Gleichzeitig w ird festgelegt, die vorgesehenen Büroflächen zu reduzieren; hieraus folgt 
insbesondere für eines der Hochhäuser eine Verringerung der Gebäudehöhe. Die 
Hochpunkte sind so auszubilden, dass der Wasserturm aus allen Richtungen klar als 
dominierendes Turmelement erkennbar bleibt. Die Geschossflächen sind hierzu 
deutlich unterhalb der Auskragung des Wasserturms zu begrenzen.  
3. Der für das Vorhaben erforderliche Mehrbedarf an Grünflächen soll nach Möglichkeit in 
unmittelbarer Nähe zum Plangebiet umgesetzt w erden. Da bei ist auch eine 
Aufw ertung des anliegenden Bürgerparks zu prüfen  
4. Sollte die Umsetzung der Grünflächen nicht in unmittelbarer Nähe erfolgen können, so 
ist eine Umsetzung im Stadtteil Kalk anzustreben und von einer Ausgleichszahlung 
abzusehen.  
5. Im Rahmen des Bebauungsplans w ird die dauerhafte Öffnung der Arcaden mit der 
Ermöglichung des Durchgangs zw ischen der Kalker Hauptstraße und dem 
Bebauungsplangebiet fest vereinbart. Damit w ird die Integration des Neubaugebiets in 
das Viertel befördert und die Durchlässigkeit zu allen Tages- und Nachtzeiten 
ermöglicht.

Stellungnahme der Verwaltung:  
Zu 2.: Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 05.12.2024 den Aufstellungs- und 
Einleitungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker 
Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk gefasst, die Bezirksvertretung Kalk hat dem 
Beschluss am 23.01.2025 zugestimmt (VN-Nr.: 3154/2024). Mit dem Beschluss 
wurden auch die Leitlinien für das Qualifizierungsverfahren festgelegt. Diese 
beinhalten unter anderem als städtebauliche Kennziffern eine oberirdischen 
Geschossfläche von 40.000 – 45.000 m² mit einem Nutzungsmix von 50% für Wohnen, 
Seniorenwohnen und einer Pflegeeinrichtung und 50 % gewerbliche Nutzungen. 
Diese Vorgaben waren die Grundlagen für die Aufgabenstellung des im letzten Jahr 
durchgeführten 3-stufigen Qualifizierungsverfahren aus dem der Siegerentwurf von 
NEW Architekten, der Städtebaulichen Arbeitsgemeinschaft und 317 Stadt- und 
Freiraumplanung hervorging. Dieser Entwurf erfüllt mit einer Geschossfläche von ca. 
43.200 m², davon ca. 20.700 m² Büronutzung die Vorgaben der Aufgabenstellung.  
Vor dem Hintergrund des 2025 beschlossenen Höhenentwicklungskonzepts (HEK), 
welches die Spielregeln für Höhenentwicklungen in Köln festlegt, sowie des Köln-
Katalogs von 2023 mit seinen Dichtevorgaben bietet der Standort an den Köln Arcaden 
aufgrund seiner Lage an einer Stadtachse grundsätzlich gute Voraussetzungen sowohl 
für die Akzentuierung durch einen Hochpunkt als auch für eine höhere bauliche Dichte. 
Die Gebäudehöhe und Kubatur des Hochpunkts sowie der gegenüberliegenden 
erhöhten Bebauung aus dem städtebaulichen Siegerentwurf sind noch nicht 
abschließend festgelegt. Diese Fragestellung soll im Rahmen der vorgeschlagenen 
vertiefenden Qualifizierung des Hochpunkts anhand unterschiedlicher Varianten weiter 
untersucht und entwickelt werden. Beurteilt wird hierbei, neben der Qualität der 
Architektur auch die städtebauliche Einbindung des Hochpunktes in die Umgebung, 
auch im Zusammenspiel mit dem denkmalgeschützten Wasserturm. 
Sowohl die Untere Denkmalbehörde der Stadt Köln als auch der Landschaftsverband 
Rheinland (LVR) Amt für Denkmalpflege im Rheinland sind im 
Bebauungsplanverfahren zum Wasserturm als Denkmal eingebunden und werden dies 
auch weiterhin sein. Neben dem Erhalt der baulichen Substanz ist es Ziel, die 
Wahrnehmbarkeit des historischen Bauwerks auch im städtebaulichen Umfeld zu 
sichern. Im Siegerentwurf wird der Wasserturm, der heute durch das unmittelbar 
angrenzende Parkdeck erheblich beeinträchtigt ist, freigestellt und durch die 
Gestaltung eines Platzes räumlich hervorgehoben. 
Zu 3.: Im weiteren Verfahren wird gemeinsam mit dem Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen geprüft, ob der Mehrbedarf an öffentlichen Grünflächen gemäß 
Kooperativen Baulandmodell in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet umgesetzt werden 
kann. In diesem Zusammenhang wird die Aufwertung des Bürgerparks ebenfalls 
Prüfgegenstand. 
Zu 4.: Alternativ wird im weiteren Verfahren geprüft, ob der Ablösebetrag für den Mehrbedarf 
an öffentlichen Grünflächen nach Kooperativen Baulandmodell stattdessen an einer  
anderen Stelle im Stadtteil Kalk nachgewiesen werden kann. Sollte/n keine 
geeignete/n Fläche/n im Stadtteil Kalk gefunden werden können, hat der Ablösebetrag 
in den Um- und Ausbau des Inneren- bzw. des Äußeren Grüngürtels sowie deren 
verbindende Grünzüge zu fließen (VN-Nr.: 0991/2021).

Zu 5.: Die Köln Arcaden als Einkaufszentrum liegen nicht im Geltungsbereich dieses 
Bebauungsplanverfahrens und sind daher nicht unmittelbarer Gegenstand der 
Planung. 
Im städtebaulichen Vertrag zum rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 69450/08 
„Ehemaliges CFK-Gelände“ in Köln-Kalk aus dem Jahr 2016 hat sich die 
Vorhabenträgerin bereits verpflichtet, die Nutzung der Diagonale durch die 
Allgemeinheit täglich von 6:00 Uhr bis 24:00 Uhr zu gewährleisten. 
Durch den Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag aus dem Jahr 2025 wurde diese 
Regelung ergänzt. Demnach kann auf Verlangen einer Vertragspartei eine Erweiterung 
der Öffnungszeiten verhandelt werden. 
Die konkrete Ausgestaltung dieser Regelung wird im weiteren Verlauf des 
Bebauungsplanverfahrens behandelt.

Anlage 7_KAR_Dokumentation_Wettbewerb

27775 Zeichen

1
PLANUNGSWERKSTATT 
STADTQUARTIER KÖLN ARCADEN IN KÖLN-KALK
WERKSTATTVERFAHREN ALS MEHRFACHBEAUFTRAGUNG
KOOPERATIVES 
STÄDTEBAULICHES 
QUALIFIZIERUNGS-
VERFAHREN
2025
DOKUMENTATION
Anlage 7

2
IMPRESSUM
AUFTRAGGEBERIN
UIR Köln Arcaden GmbH & Co. KG 
Valentinskamp 70/Emporio 
20355 Hamburg 
vertreten durch die
UIR Köln Arcaden GmbH & Co. KG 
c/o Unibail-Rodamco-Westfield
Real Estate Management GmbH 
Klaus-Bungert-Str. 1 
40468 Düsseldorf
in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Köln.
ANSPRECHPARTNER
Manfred Lehnhoff, Unibail-Rodamco-Westfield Germany GmbH 
VERFAHRENSMANAGEMENT
ulrich hartung gmbh
Adenauerallee 127a
53123 Bonn
Hermann Ulrich, Iris Hartung, Kristin Gehm
sqka@stadt-projekt.de
BILDNACHWEIS
Alle Fotos, Grafiken und Tabellen (soweit nicht anders gekennzeichnet):
ulrich hartung gmbh und UIR Köln Arcaden GmbH & Co. KG 
Die dargestellten Grafiken und Pläne sind ohne Maßstab.
MARKENNAMEN UND WARENZEICHEN
Alle verwendeten Markennamen und Warenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Unternehmen. Sie sind nicht gesondert als solche gekennzeichnet.
Bonn, Dezember 2025

3
Impressum 2
Verfahrensbeteiligte 4-5
Impressionen: Abendveranstaltung mit der Öffentlichkeit & Gremiumsitzung Stufe 2 6-7
Anlass und Ziel der Planungswerkstatt / Leitplanken 8-9
Verfahren  10-11
Impressionen: Ausstellung / Bürgerbeteiligung / Abendveranstaltung mit der Öffentlichkeit Stufe 3  12-15
Arbeiten der Planungsteams der Stufe 3  16-31
1. Rang
New Architekten BDA, Köln
Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft, Bonn 
mit 317 Stadt- und Freiraumplanung, Landsberg am Lech 16-21
2. Rang
AS+P Albert Speer, Frankfurt 
mit AS+P Landschaftsarchitekten, Frankfurt 22-25
3. Rang 
Torsten Becker Stadtplanung, Frankfurt 
mit HKK Landschaftsarchitektur GmbH, Frankfurt 26-29
Weiteres Planungsteam, ausgeschieden Stufe 2
BJP I Bläser Jansen Partner GBR, Dortmund 
mit KRAFT.RAUM., Düsseldorf  30-31
Inhaltsverzeichnis

4
STIMMBERECHTIGTES FACHGREMIUM
• Prof. Annette Hillebrandt, Architektin, Bergische Universität, Wuppertal
• Barbara Ettinger-Brinckmann, Architektin, ehem. BAK Präsidentin, ANP Architektur- und 
Planungsgesellschaft mbH, Kassel
• Christina Schlottbom, Landschaftsarchitektin /Stadtplanerin, ISR Innovative Stadt- 
und Raumplanung GmbH, Düsseldorf
• Prof. Fabian Storch, Architekt, TH Köln, Fakultät Architektur, Köln
• Jürgen Minkus, Architekt, Gestaltungsbeirat, Stadt Köln
• Markus Greitemann, Architekt, Beigeordneter Planen und Bauen, Stadt Köln
• Markus Müller, Architekt, Präsident Architektenkammer Baden-Württemberg, MAP 
Architekten, Stuttgart/Meckenbeuren
• Prof. Ritz Ritzer, Architekt, bogevischs buero architektur & stadtplanung GmbH, Mün-
chen
• Prof. Thomas Fenner, Landschaftsarchitekt, studio grüngrau GmbH, Düsseldorf
STIMMBERECHTIGTE VERTRETER AUFTRAGGEBERIN
• Simon Splittgerber, Union Investment, Hamburg
• Manfred Lehnhoff, Unibail-Rodamco-Westfield, Düsseldorf
STIMMBERECHTIGTE SACHKUNDIGE
• Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer (SPD), Stadt Köln
• Sabine Pakulat, Bündnis 90/Die Grünen
• Niklas Kienitz, CDU
• Ralph Sterck, FDP
• Michael Weisenstein, Die Linke
• Oliver Krems, SPD
• Isabella Venturini, Volt
STELLVERTRETENDE FACHKUNDIGE
• Eva Herr, Leiterin Stadtplanungsamt, Stadt Köln
• Caroline Wagner, Stadtplanungsamt, Stadt Köln
STELLVERTRETENDE AUFTRAGGEBERIN
• Holger Meyer-Ilgner, Union Investment, Hamburg
• Dirk Hünerbein, Unibail-Rodamco-Westfield, Düsseldorf
STELLVERTRETENDE SACHKUNDIGE
• Hans Schwanitz, Bündnis 90/Die Grünen 
• Stefan Clemens Müller, CDU
• Fardad Hooghoughi, FDP
• Heinz Peter Fischer, Die Linke
• Christian Robyns, SPD
• Philip Gotzen, Volt
BERATEND
• Kerstin Kremer, Wohnungsbauleitstelle, Stadt Köln
• Peter Berner, ASTOC Architects and Planners GmbH, Köln
• Patrick Thies, Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG, Aachen (Verkehrsplanung)
• Martin B. Berger, BRAND BERGER GmbH & Co. KG, München (Nachhaltigkeit)
Verfahrensbeteiligte

5
• Golbiz Nekoomaram, kevee cologne gmbh & co. kg, Köln (Tragwerksplanung)
• Klara Stein, kevee cologne gmbh & co. kg, Köln (Tragwerksplanung)
• Patrick Thies, Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG, Aachen (Verkehrsplanung)
• Kristin Gehm, ulrich hartung gmbh, Bonn
• Iris Hartung, ulrich hartung gmbh, Bonn
VERFAHRENSMANAGEMENT 
ulrich hartung gmbh, Bonn:
Kristin Gehm, Iris Hartung, Hermann Ulrich, Christine Stolz, Lukas von Nathusius, Julian Maurer
VORPRÜFUNG
• Gudrun Bartels, Amt für Wohnungswesen, Stadt Köln
• Anahita Bidjanbeg, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Stadt Köln
• Kai-Philipp Czyrny, Amt für Straßen und Radwegebau, Stadt Köln
• Janine Dörre, Umweltprüfung, Stadt Köln
• Derya Erdogan, Stadtplanungsamt, Stadt Köln
• Elisabeth Grauvogel, Büro der Behindertenbeauftragten, Stadt Köln
• Martin Grzonka, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Kinderinteressen und Jugend-
förderung, Stadt Köln
• Michaela Hansen, Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Stadt Köln
• Martin Kustwan, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz, Stadt 
Köln
• Franziska Link, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege, Stadt Köln
• Sabrina Peters, Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Stadt Köln
• Gero Ploch, Stadtentwässerungsbetriebe AöR, Stadt Köln
• Melanie Pörsch, Stadtplanungsamt, Stadt Köln
• Marcel Possoch, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Stadt Köln
• Galene Rennings, KoopBLM, Stadt Köln
• Arne Wrobel, Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Stadt Köln
• Andreas Giesen, Bauprojektmanagement GIESEN BPM, Velbert
• Egzon Hashani, Unibail-Rodamco-Westfield Real Etate Management GmbH, Shopping 
Centre Manager, Köln
• Frank Hatscher, Corall Ingenieure GmbH, Meerbusch (Brandschutzberatung)
• Arpad Hetey, ASTOC Architects and Planners GmbH, Köln
• Thomas Knuth, Dekra Automobil GmbH, Bielefeld (Schallimmissionsschutz)
• Karsten Miltkau, HTW Hetzel, Tor-Westen + Partner Ingenieurgesellschaft GmbH & Co. KG, 
Düsseldorf (TGA)

6
Abendveranstaltung mit der Öffentlichkeit Stufe 2

7
Gremiumsitzung Stufe 2

8
Anlass und Ziel der Planungswerkstatt
Das Planvorhaben liegt im Umfeld der Köln Arcaden im Stadtteil Köln-Kalk. Bei den Köln Arca -
den handelt es sich um ein zweigeschossiges Einkaufszentrum mit rd. 29.600m² Verkaufsfläche 
(zzgl. Verkaufsfläche im Basement/UG) sowie teilweise weiteren zweigeschossigen Aufbauten. 
An dem Einkaufszentrum und dem Einzelhandel selbst sind keine Veränderungen vorgesehen, 
weshalb dieses auch nicht Gegenstand der Aufgabenstellung des Qualifizierungsverfahrens ist. 
Das Plangebiet erstreckt sich auf der Fläche der zu den Köln Arcaden gehörenden, zwei zweige-
schossigen (zzgl. Ebene Basement) Parkgaragen mit insgesamt rd. 1.800 Stellplätzen sowie der 
Anlieferzone zwischen den Parkgaragen und dem Einzelhandelszentrum. Durch ein verändertes 
Kundenverhalten und eine veränderte Nutzungsstruktur sind die beiden Parkgaragen nördlich 
des Einkaufszentrums in ihrer heutigen Form nicht mehr ausgelastet und zeitgemäß. Hierdurch 
sind die Parkgaragen nicht mehr vollumfänglich erforderlich. Sie bieten im Hinblick auf aktuelle 
Themen der Stadtentwicklung wie Innenentwicklung, Nutzungsmischung, Elektromobilität, Kli-
maschutz etc., ein hohes Entwicklungspotenzial.
Die sehr gute Verkehrsanbindung des Plangebietes und dessen Lage in einem traditionel -
len, starken Stadtteil sind optimale Voraussetzung für eine städtebauliche Transformation. 
Dringend notwendiger Wohnraum im Stadtgebiet von Köln kann hier geschaffen werden. 
Zusätzlich werden Potenziale gesehen, ebenfalls benötigte Büroflächen zu schaffen.
Durch das Architekturbüro ASTOC Architects and Planners GmbH liegt bereits eine erste 
Vorstudie für das Plangebiet vor. Mit Hilfe dieser Vorstudie konnten die städtebaulichen und 
freiräumlichen Rahmenbedingungen definiert werden. Mit der Durchführung des vorlie -
genden kooperativen Qualifizierungsverfahrens soll zunächst eine kritische Auseinander -
setzung mit den Rahmenbedingungen erfolgen und im Anschluss konkrete Vorschläge für 
eine Bebauung entwickelt werden. 
Mit der Planung werden folgende Ziele verfolgt:
• Verdichtung bzw. Transformation der Flächen, welche derzeit als Parkgaragen ge-
nutzt werden
• Schaffung eines neuen, zukunftsorientierten und gemischt genutzten Quartiers mit 
freiräumlicher Qualität und Vernetzung mit der Umgebung
• Schaffung von neuem Wohnraum inklusive Einbindung von besonderen Wohnangebo-
ten für Senioren
• Schaffung einer Pflegeeinrichtung
• Schaffung von neuen Arbeitsplätzen
• Deckung des tatsächlichen Stellplatzbedarfs des Einkaufszentrums und des neuen 
Quartiers gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Köln
• Schaffung eines Quartiers mit neuen, innovativen Mobilitätsangeboten
• Erhalt des bestehenden Denkmals (Wasserturm)
• Beseitigung der Hitzeinsel und Schaffung einer klimafreundlichen, nachhaltigen Be-
bauung unter Berücksichtigung der bestehenden Strukturen in der unmittelbaren 
Nachbarschaft
Der finale Entwurf soll Grundlage für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan inkl. ei-
nes Vorhaben- und Erschließungsplanes gemäß § 12 Baugesetzbuch sein. Die Umsetzung 
des Vorhabens wird durch einen Durchführungsvertrag geregelt.

9
Nutzungen
Urbaner Mix:
• 50 % der oberirdischen Geschossfläche, ohne die Park -
garagen, als konventionelles Wohnen (insgesamt bis zu 
108 WE) unter Anwendungen des Kooperativen Bauland-
modells in seiner fortgeschriebenen Fassung. Von diesen 
WE sollen bis zu 30 % der geschaffenen Geschossfläche 
Wohnen im öffentlich geförderten Segment entstehen. 
Weitere rd. 5.000 qm Geschossfläche für Seniorenwohnen 
sowie 80 Pflegebetten und eine Großtagespflege.
• Die übrigen 50 % oberirdischer Geschossfläche, ohne die 
Parkgaragen, für Büro, Dienstleistungen, Gastronomie 
und Freizeitnutzungen.
Städtebauliche Kennziffer
Das Plangebiet umfasst den Bereich der zwei 2-geschossigen, 
im UG verbundenen, Parkgaragen. Die Fläche soll im Wege 
der Nachverdichtung in ein kompaktes und somit flächenspa -
rendes Quartier transformiert werden. Im Plangebiet soll eine 
oberirdische Geschossfläche von 40.000 bis 45.000 qm zzgl. 
der Parkgaragen, geschaffen werden.
Die Geschossfläche (GFZ) soll sich am Orientierungswert eines 
urbanen Gebietes (MU) von 3,0 anlehnen. Da die Fläche bereits 
heute fast vollständig versiegelt ist, wird von einer (heute fest-
gesetzten) Grundflächenzahl (GRZ) von annähernd 1,0 ausge -
gangen.
Freiraum
Schaffung qualitativ hochwertiger Grün- und Freiflächen, so -
wie freiräumliche Qualifizierung der bestehenden „Diagonale“ . 
Berücksichtigung von Maßnahmen zur Kriminalprävention.
Es sind gemäß Kooperativen Baulandmodell 2.500 m² (10 m² 
pro EW) öffentlich zugängliche Grünflächen nachzuweisen. 
Diese können in Teilflächen untergliedert werden. Sie sollen 
leicht erreichbar und einsehbar angeordnet werden, um die 
uneingschränkte Nutzung insbesondere durch Kinder und Se -
nioren zu ermöglichen.
Dem Nutzungsdruck, der sich durch das Vorhaben auf die um-
liegenden Freiflächen erhöhen wird, soll durch die Ausstattung 
der Freiflächen mit generationenübergreifenden Spiel- und 
Bewegungsangeboten begegnet werden. Hierfür sollen insbe-
sondere die Freiflächen der Diagonale herangezogen werden.
Plangebiet / Restriktionen
Die notwendigen Stellplätze der Köln Arcaden sowie der Neu -
bauten müssen im Plangebiet nachgewiesen werden. Die Zahl 
der Stellplätze wird voraussichtlich gegenüber dem Ist-Zu -
stand nicht erhöht. Die Bodenplatte der Parkhäuser, deren na-
türliche Belüftung, der denkmalgeschützte Wasserturm sowie 
die diagonale Wegebeziehung sind zu erhalten. Vorhandene 
Zu- und Abfahrten, Anlieferungen, Rettungswege sowie Real -
teilbarkeit sind zu berücksichtigen.
Bei der Neustrukturierung des Plangebietes und den Eingriffen 
in den Parkhausbestand ist eine planerische und wirtschaftli -
che Abwägung zu treffen.
Nachhaltigkeit
Fokussierung auf Nachhaltigkeitsaspekte, ökologische Verant-
wortung, Ressourcenschonung, Klimaneutralität und Green 
Economy zur nachhaltigen Weiterentwicklung des Portfolios 
der Eigentümerin.
Verkehr und Mobilität
Förderung alternativer Mobilitätsangebote, Nachweis Funkti -
onsfähigkeit Erschließung, Anlieferung und ruhender Verkehr, 
Nachweis PKW- und Fahrradstellplätze gemäß Stallplatzsat -
zung der Stadt Köln.
Immissionen
Nachweis Verträglichkeit, Optimierungen Immissionsschutz 
unter Berücksichtigung von natürlich belüfteten Parkgaragen.
Leitplanken

10
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens war nach dem hier 
anzuwendenden Kooperativen Baulandmodell Köln 2017 plus 
aufgrund der Größe des Vorhabens ein Qualifizierungsverfah -
ren erforderlich. 
Dieses hat der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln in 
seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 neben dem Einleitungs- 
und Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Be -
bauungsplan - Arbeitstitel: „Kalker Hauptstraße/ Barcelona-
Allee in Köln-Kalk“ und der Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauBG zur Ent -
wicklung des Plangebietes beschlossen.
Das Qualifizierungsverfahren fand als nicht offene, nicht             
anonyme, Mehrfachbeauftragung mit vier Planungsteams 
statt. Das zweistufige Werkstattverfahren wurde von Februar 
bis Mai 2025 durchgeführt. Aufgrund der komplexen Aufga -
benstellung entschied das Empfehlungsgremium während 
der Sitzung in der zweiten Stufe, keinen Gewinner zu küren, 
sondern die Arbeiten, die Potential zu einer qualitätsvollen 
Lösung darstellten, in einer zusätzlichen dritten Stufe entlang 
von Handlungsanweisungen aus dem Gremium überarbeiten 
zu lassen. Damit bekamen drei der vier teilnehmenden Pla -
nungsteams den Auftrag für eine weitere Bearbeitung, die im 
Oktober 2025 mit der finalen Gremiumssitzung endete.
Im Dialog mit den Akteur:innen und der interessierten Öffent -
lichkeit sollte ein tragfähiges, städtebauliches Konzept für eine 
verträgliche urbane Nachverdichtung des Planungsraumes 
erarbeitet werden. Stufe eins beinhaltete eine dreitägige Pla -
nungswerkstatt vor Ort in den Köln Arcaden. Während dieser 
Planungswerkstatt wurde der interessierten Öffentlichkeit 
Gelegenheit zur Teilnahme an einer gemeinsamen Ortsbe -
sichtigung, eine Präsentationsveranstaltung sowie – in ge -
nau definierten Zeitfenstern – zur Inaugenscheinnahme der 
Bearbeitung durch die Planungsteams vor Ort gegeben. Hier 
konnten Bürger:innen einen aktiven Input und Anregungen 
zu den Entwürfen geben. Vor der Gremiumssitzung zur Stu -
fe zwei hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit, im Rahmen 
einer Ausstellung die weiterentwickelten Entwürfe zu sichten 
und Eingaben zu machen, die dem Gremium vor ihrer Ent -
scheidung zur Kenntnis gegeben wurden. Die Präsentation der 
Planungswerkstatt Planungswerkstatt Planungswerkstatt
Gremiumsentscheidung während der Abschlusspräsentation 
Stufe zwei sowie eine damit verbundene Veröffentlichung des 
Ergebnisses mit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme 
stellte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 
3 Abs. 1 BauGB dar. 
Auch im Zuge der Stufe drei wurde die Beteiligung der Öffent-
lichkeit fortgeführt. Wie bereits in Stufe zwei konnten alle Inte-
ressierten im Rahmen einer Ausstellung die verbliebenen drei 
weiterentwickelten Entwürfe vor der Entscheidungssitzung 
einsehen und dazu Hinweise und Anregungen geben. Diese 
Eingaben wurden dem Gremium ebenfalls vor ihrer Entschei -
dung zur Kenntnis gegeben.
Das Werkstattergebnis und die eingegangenen Stellungnah -
men der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit werden 
im Anschluss in einem Vorgabenbeschluss der Politik zur Ent -
scheidung vorgelegt.
Verfahren

11
Versand der Aufgabenstellung 17. Februar 2025
Vorabbriefing des Empfehlungsgremiums 06. März 2025
Vorabbriefing der Planungsteams / Rückfragenbeantwortung 06. März 2025
Dreitägige Planungswerkstatt 13. – 15. März 2025
 Tag 1: Einführung + Begehung + Arbeitsphase
 Tag 2: Arbeitsphase + Zwischenkolloquium
  Tag 3: Arbeitsphase + Abschlusspräsentation + Planungshinweise
Ausstellung Arbeiten Stufe 1 April / Mai 2025
Nachbearbeitungsstufe 2 17.März – 30. April 2025
Abgabe Leistungen Stufe 2 (digital) 30. April 2025
Abgabe Modell Stufe 2 05. Mai 2025
Vorprüfung Stufe 2 05. – 28. Mai 2025
Abschlusspräsentation der Planungsteams 02. Juni 2025
Entscheidung des Empfehlungsgremiums Stufe 2 02. Juni 2025
Abendveranstaltung mit der Öffentlichkeit Stufe 2   02. Juni 2025
Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB    02. Juni 2025
Ausstellung der Arbeiten Stufe 2   10. – 25. Juni 2025
Nachlaufende Online-Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB  10.06.2025 bis einschließlich 25.06.2025
Überarbeitungsphase Stufe 3  03. Juni – 17. Oktober 2025
Briefing zu den Überarbeitsungshinweisen 09. September 2025
Abgabe Prüfpläne Stufe 3     26. September 2025
Vorprüfung Stufe 3     30. September – 24. Oktober 2025
Abgabe Modell Stufe 3     10. Oktober 2025
Abgabe Leistungen Stufe 3 (digital)   17. Oktober 2025
Ausstellung / Bürgerbeteiligung Stufe 3    27. Oktober 2025
Entscheidung des Empfehlungsgremiums Stufe 3 28. Oktober 2025
Abendveranstaltung mit der Öffentlichkeit Stufe 3 29. Oktober 2025
Stufe 1Stufe 2Stufe 3
Termine

12
Ausstellung / Bürgerbeteiligung Stufe 2/3

13
Gremiumsitzung Stufe 3

14

15
Abendveranstaltung mit der Öffentlichkeit Stufe 3

16
1. Rang
New Architekten BDA, Köln 
Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft, Bonn | 317 Stadt- und Freiraumplanung, Landsberg am Lech
Perspektive

17
New Architekten BDA, Köln | Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft, Bonn | 317 Stadt- und Freiraumplanung, Landsberg am Lech
Auszug aus dem Protokoll des Empfehlungsgre-
miums Stufe drei
Der Entwurf hat seinen konsequenten Ansatz zum behutsa -
men Umgang mit den Ressourcen des Bestandes weiterver -
folgt. Im Vergleich zur Stufe zwei werden nun allerdings die 
Nutzungen größtenteils auf der östlichen Scholle konzentriert, 
ergänzt durch einen Hochpunkt an Stelle der nord-westlichen 
Spitze. Durch die Herunterführung der Nutzungen auf die EG-
Ebene gelingt jetzt der Anschluss an die Freiflächen und damit 
eine gute Auffindbarkeit der Eingangssituationen. Die Frei -
treppe zum Bürgerpark wird aufgegeben und der ehemals da-
für vorgesehene Raum bildet eine Aufweitung als „Foyer“ , das 
eine Anbindung an den Bürgerpark schafft und die Diagonale 
aufweitet bzw. verkürzt. Durch das Zurücknehmen der Park -
hausecken am Wasserturm wird die Diagonale weiter verkürzt. 
Auch wenn der Freiraum in der Diagonale noch wenig grün 
erscheint, bietet er doch eine vielfältig nutzbare, urbane und 
angemessen robuste Lösung, die zur Belebung des Stadtraums 
beitragen kann. Das im EG des westlichen Teils entlang der Dia-
gonalen eingeschobene Mobilityhub/Möglichkeitsraum kann 
ergänzend einen Mehrwert für das Quartier schaffen und zur 
Belebung der Diagonalen beitragen. Der etwas groß geratene 
Raum ist jedoch hinsichtlich der Nutzungsprogrammierung 
ggf. auch in Nutzungsvarianten weiterzuentwickeln, maßstäb-
lich zu differenzieren und zu konkretisieren. 
Der großzügige Freiraum und der Entfall der heutigen 
Lärmschutzwand an der Vorsterstraße ist ein wesentlicher 
Gewinn der Arbeit. Die TG-Zufahrt von der Vorsterstraße 
für die PKW- und LKW-Verkehre muss in Bezug auf ihre 
Notwendigkeit des nachträglichen Einfügens und der sinn -
vollen Einbindung ins Konzept weiter untersucht werden.
Lageplan
Ein überraschendes und mutiges Konzept hat eine über -
wältigende Mehrheit des Entscheidungsgremiums über -
zeugen können. Zum einen wird intelligent ein Großteil der 
Parkhaussubstanz erhalten, zum anderen gelingt durch die 
Konzentration aller Wohn- und Pflegenutzungen auf der 
östlichen Seite der direkte Anschluss ans Quartier und sei -
ne Bewohner:innen. Die punktuelle Höhenentwicklung an 
der Nord-West-Spitze ist eine tolle Lösung für Büros.

18
Der 15-geschossige Bürohochpunkt bildet einen gut adressier-
ten Anker an der Barcelona-Allee gegenüber dem Polizeiprä -
sidium und bietet eine kompakte Lösung und eigenständige 
Adresse. Der Bürohochpunkt auf dem östlichen „Flügel“ er -
scheint dazu wie ein kleines Pendant und markiert den Antritt 
der Diagonale. Eine differenziertere Kubatur ohne „Stadttor“-
Bildung könnte sich positiv auf die Wohn- und Pflegenutzun -
gen im Block auswirken. 
Auf der westlichen Grundstückshälfte wird ein Großteil der 
Parkhaussubstanz intelligent erhalten und aufgestockt. Da der 
Großteil der Besucher:innen von der Barcelona-Allee aus zu -
fährt, ist diese Aufteilung naheliegend. Das Parken präsentiert 
sich klar und auffindbar zur Verkehrsachse. Eine Aufwertung 
erfolgt über das grüne PV-Dach. 
Das dreidimensionale, aufwändige Spiel mit den privaten 
Bereichen in den Innenhöfen eröffnet gut zugeordnete, dif -
ferenzierte Räume auf zwei Ebenen, müsste aber im Zu -
sammenhang mit den auszuformulierenden Nutzungen 
geprüft werden. 
Die Organisation des Bauablaufes ist gegeben. Durch den 
hohen Grad an Erhalt des Bestandes können Logistikver -
kehre im Rahmen der Rückbauphase stark reduziert wer -
den.
Nutzungsverteilung
Mit der Verortung der Nutzungstypologien reagiert das Pla -
nungsteam auf den bestehenden Stadtraum. 
Durch die Konzentration der Wohn- und Pflegenutzun -
gen sowie der Kita auf der östlichen Seite in einem hyb -
riden, städtischen Block gelingt der nachbarschaftliche 
Anschluss an das Wohnquartier Vorsterstraße und seine 
Bewohner:innen. Die Verortung des öffentlich geförderten 
Wohnungsbaus in einem zehngeschossigen Gebäude ist je -
doch nicht zulässig und muss überarbeitet werden. 
New Architekten BDA, Köln | Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft, Bonn | 317 Stadt- und Freiraumplanung, Landsberg am Lech

19
Perspektive
Schnitt
Modell
Grundriss
Bestand + Neubau
New Architekten BDA, Köln | Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft, Bonn | 317 Stadt- und Freiraumplanung, Landsberg am Lech

20
Perspektive
New Architekten BDA, Köln | Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft, Bonn | 317 Stadt- und Freiraumplanung, Landsberg am Lech

21
Grundrisss
New Architekten BDA, Köln | Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft, Bonn | 317 Stadt- und Freiraumplanung, Landsberg am Lech

22
2. Rang
AS+P Albert Speer, Frankfurt 
AS+P Landschaftsarchitekten, Frankfurt
Perspektive

23
Auszug aus dem Protokoll des Empfehlungsgre-
miums Stufe drei
Die bereits in Stufe zwei vorhandene Nutzungsverteilung mit 
Parken auf der östlichen Grundstücksseite und Verortung des 
neuen Quartiers auf der westlichen Scholle sind schlüssig. 
Durch die in Stufe drei erfolgten Nutzungsergänzungen in 
einem „Saum“ um das Parkhaus in Richtung der Diago -
nalen und des Bürgerparks mit Wohnnutzungen und einer 
aktiven EG-Zone gewinnen die Freiräume an urbaner, städ -
tebaulicher Qualität. Das Parken rückt in die zweite Reihe. 
Die Anzahl der in der Diagonale untergebrachten Wohn -
einheiten wird allerdings für eine Belebung als zu gering 
eingeschätzt. Der eingefügte „Saum“ entwickelt nicht die 
für diesen Ort notwendige Kraft und eigenständige Wohn -
qualität. 
An der Diagonalen findet durch die Kopfbebauung des Ge -
meinschaftshauses keine einladende, räumliche Aufwei -
tung zum Park statt. Die zunächst sympathisch erschei -
nende intensive Begrünung in der Diagonalen schwächt 
allerdings eine robuste und städtische Nutzbarkeit und da -
durch Belebung des Freiraums und der Erdgeschosszonen.
Die Höhenentwicklung der Gebäude auf der Westseite ist 
stärker ausdifferenziert. Der Büro-Hochpunkt entlang der 
Barcelona-Allee setzt sich jetzt deutlicher von den weite -
ren Baukörpern der heterogenen Blockbebauung ab. Der 
langgestreckte Hochpunkt erscheint in der Raumkante der 
Barcelona-Allee allerdings sehr breit und unmaßstäblich.
Lageplan
AS+P Albert Speer, Frankfurt | AS+P Landschaftsarchitekten, Frankfurt

24
Die Adressierung und Erschließung aller Nutzungen erfol -
gen von außen, lediglich die Wohnnutzungen erhalten zu -
sätzlich Aus- und Zugänge in das Blockinnere. Die PKW-
Ein- und Ausfahrten sowie Rampenbauwerke verhindern 
eine qualitätvolle Adressbildung an der Barcelona-Allee. 
Der Freiraum im Blockinneren bleibt nunmehr der privaten 
Nutzung vorbehalten und wird nicht für die Attraktivierung 
der Büronutzungen an den Arcaden genutzt. Gleichzeitig 
bleiben die städtebaulichen Fugen zur Diagonale und zu 
den Arcaden/Barcelona-Allee geöffnet. Konsequent wäre 
mit der Entscheidung eines Innenhofes die Schließung des 
Blocks gewesen.
Insgesamt wirken die beiden Seiten, Ost und West, wie zwei 
separate Quartiersidentitäten und finden maßstäblich und 
strukturell nicht zusammen.
Auch wenn das Verkehrskonzept insgesamt funktioniert, 
weist die Arbeit zu wenig Stellplätze auf. Ein zusätzliches 
Geschoss des Parkhauses wäre erforderlich und zöge da -
mit die Notwendigkeit schalltechnische Maßnahmen nach 
sich, um die Bebauung an der Vorsterstraße zu schützen. 
Der Bauablauf wäre gut zu organisieren. In punkto Be -
standserhalt bewegt sich die Lösung im Mittelfeld der drei 
Arbeiten.
Nutzungsverteilung Modell
AS+P Albert Speer, Frankfurt | AS+P Landschaftsarchitekten, Frankfurt

25
SchnittBestand + Neubau
PerspektiveGrundriss
AS+P Albert Speer, Frankfurt | AS+P Landschaftsarchitekten, Frankfurt

26
3. Rang
Torsten Becker Stadtplanung, Frankfurt 
HKK Landschaftsarchitektur GmbH, Frankfurt
Perspektive

27
Auszug aus dem Protokoll des Empfehlungsgre-
miums Stufe drei
Der Entwurf besticht weiterhin durch den großzügigen 
Park“trichter“ , der das neue Quartier mit dem Bürgerpark ver -
bindet, die Diagonale aufweitet und verkürzt. Das Abfasen der 
Parkhausecken stärkt die Öffnung der Achse zum Park. Die 
räumliche Entwicklung beider Quartiershälften mit Vorsterhof 
und Barcelonahof wird positiv votiert. Gebäudedimensionie -
rung, Grundrisse und Kerne sind schlüssig. Ergänzt werden die 
beiden Höfe von Solitären, einem massiven Hochpunkt „Haus 
am Park“ im Nordwesten und einem schlankeren Solitär „Haus 
am Platz“ neben dem Wasserturm. Beide Punkthäuser ergän -
zen die städtebauliche Setzung gut, die Adressbildung in der 
Innenecke zur Mall wird kritisch eingeschätzt.
Durch die Platzierung jeweils eines Parkhauses auf jedem 
„Flügel“ wird der erforderliche Stellplatznachweis erfüllt. 
Die beiden Parkhäuser im Rücken der Neuplanung schaf -
fen Distanz zu den Arcaden, was sich gleichwohl negativ wie 
auch positiv auf das Quartier auswirkt. Kritisch werden die 
langen Abwicklungen der unbelebten Parkhausfassaden, 
insbesondere im EG, und deren Auswirkungen auf den Frei -
raum gesehen. Die durch den grünen Parktrichter geschaf -
fene Freiraumqualität kann dieses Manko nicht aufwiegen, 
zumal die intensiven Bepflanzungen im Trichter die Inter -
aktion zwischen den beiden Raumkanten mindern.
Durch die vorgeschlagene verkehrliche Erschließung ent -
stehen drei voneinander getrennte Parkhäuser, die die 
Auffindbarkeit und Orientierung für Einkaufende deutlich 
erschweren. Die fußläufigen Anschlüsse der Parkhausebe -
nen an die Arcaden erscheinen höhenmäßig fraglich. Die 
Eignung von Split-Level-Parkhäusern für hohe Kundenauf -
kommen wird kritisch gesehen. 
Lageplan
Die Arbeit erhält wenig Bestand und die Neuplanung kor -
respondiert nicht mit den vorhandenen Tragstrukturen in 
den Parkhäusern. Der gute und sympathische Städtebau ist 
konventionell und robust, schafft allerdings wenig Innova -
tion in Bezug auf die besondere Aufgabenstellung am Ort 
und den Umgang mit dem Bestand.
Torsten Becker Stadtplanung, Frankfurt | HKK Landschaftsarchitektur GmbH, Frankfurt

28
Nutzungsverteilung
Modell
Torsten Becker Stadtplanung, Frankfurt | HKK Landschaftsarchitektur GmbH, Frankfurt

29
SchnittBestand + Neubau
Perspektive Grundriss
Torsten Becker Stadtplanung, Frankfurt | HKK Landschaftsarchitektur GmbH, Frankfurt

30
Weiteres Planungsteam, ausgeschieden Stufe 2
BJP I Bläser Jansen Partner GBR, Dortmund 
KRAFT.RAUM., Düsseldorf 
Perspektive

31
Modell
NutzungskonzeptLageplan
BJP I Bläser Jansen Partner GBR, Dortmund | KRAFT.RAUM., Düsseldorf

32

Beschlussvorlage Ausschuss

29044 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 
 0761/2026 
Freigabedatum 13.04.2026 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anhörung der Bezirksvertretung 8 (Kalk) zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 70453/02 
Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee in Köln-Kalk  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit  
 
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes 
gemäß Anlage 3 (Ergebnis Wettbewerb) einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan-
Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach 
§ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Be-
teiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 
BauGB – sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 5 und 6) zu 
berücksichtigen. 
 
2. stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur weiteren Qualifizierung des Hochpunktes 
zu. 
 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 30.04.2026 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 07.05.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Anlass und Ziel der Planung 
Das Planvorhaben liegt im Umfeld der Köln Arcaden, einem Einkaufszentrum im Stadtteil 
Köln-Kalk. An dem Einkaufszentrum selbst sind im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens 
keine Veränderungen vorgesehen, weshalb dieses auch nicht in den Geltungsbereich des Be-
bauungsplans aufgenommen wird. Ergänzt werden die Köln Arcaden um zwei, im Unterge-
schoss miteinander verbundene, 2-geschossige Parkgaragen mit circa 1.800 Stellplätzen. 
Durch die veränderte Nutzungsstruktur sind die beiden Parkgaragen nördlich des Einkaufs-
zentrums in ihrer ursprünglichen Form nicht mehr zeitgemäß und bieten im Hinblick auf aktu-
elle Themen der Stadtentwicklung wie Innenentwicklung, Nutzungsmischung, Elektromobilität, 
Klimaschutz ein hohes Entwicklungspotenzial. 
Die Vorhabenträgerin UIR Köln Arcaden GmbH & Co. KG beabsichtigt das nahezu vollständig 
versiegelte Plangebiet, im Rahmen eines zukunfts- und klimaorientierten Stadtumbaus, in ein 
urbanes gemischtes Quartier aus Büro, Gewerbe, Wohnen, Senioren- und Pflegewohnen wei-
terzuentwickeln und als neuen Stadtbaustein in die vorhandene Umgebung einzubinden. Im 
Plangebiet sollen bis zu 45.000 m² oberirdische Geschossfläche zzgl. der Parkgaragen ge-
schaffen werden, hiervon sollen circa die Hälfte auf Büro- und gewerbliche Nutzungen (ohne 
weitere Einzelhandelsnutzungen), die andere Hälfte auf Wohnnutzungen entfallen. Neben frei-
finanzierten Wohnungen sollen auch 30 % geförderter Wohnungsbau gemäß dem Kooperati-
ven Baulandmodell der Stadt Köln entstehen.  
Die zwischen den beiden Parkgaragen oberirdisch gelegene „Diagonale“ ist als verbindende 
Achse zwischen den Köln Arcaden und dem Bürgerpark ein wesentliches freiräumliches Ele-
ment der Planung. Durch deren Ausbau und Aufwertung soll der Quartiersgedanke als quali-
tätsvoller Transit- und Aufenthaltsraum mit vielfältigen Aufenthaltsmöglichkeiten, begrünten 
Freiräumen und einer Belebung der Erdgeschosszonen gestärkt werden. Der im Plangebiet 
vorhandene historische denkmalgeschützte Wasserturm soll als Relikt der ehemaligen Chemi-
schen Fabrik Kalk (CFK) erhalten und in das Konzept eingebunden werden. 
 
Erläuterungen zum Plangebiet 
Das Planvorhaben liegt im Westen des Stadtteils Kalk und umfasst die nördlich auf dem 
Grundstück der Köln Arcaden gelegenen Parkgaragen des Einkaufszentrums mit circa 1.800 
Stellplätzen. Nördlich angrenzend befindet sich der Bürgerpark, der über eine, zwischen den 
beiden Parkgaragen verlaufende Freiraumachse, der sogenannten „Diagonale“ mit dem Ein-
kaufszentrum verbunden ist. Westlich grenzt das Plangebiet an die Barcelona-Allee. Von hier 
erfolgt die Zufahrt der Parkgaragen und auch die Anlieferung der Köln Arkaden. Die östliche 
Parkgarage grenzt an die Vorsterstraße, die Ein- und Ausfahrt erfolgt über eine Zufahrt von 
der angrenzenden Vietorstraße. Über ein gemeinsames Untergeschoss sind die beiden 
Parkgaragen miteinander verbunden. Zwischen Einkaufszentrum und der westlichen Parkga-
rage befindet sich ein historischer Wasserturm, welcher unter Denkmalschutz steht und aus 
der ehemaligen Nutzung des CFK-Geländes erhalten geblieben ist. Das Plangebiet ist nahezu 
komplett versiegelt, lediglich innerhalb der diagonalen Fußgängerachse sind Baumstrukturen 
vorhanden. Weitere Bäume befinden sich entlang der Barcelona-Allee.

3 
Verfahren 
Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch 
im Normalverfahren aufgestellt werden. Die Umsetzung des Vorhabens wird durch einen 
Durchführungsvertrag geregelt. Die Vorhabenträgerin UIR Köln Arcaden GmbH & Co. KG hat 
im Juli 2024 einen Antrag auf Einleitung des Verfahrens gestellt.  
 
Der eigentliche Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes beläuft sich auf eine Größe 
von circa 25.700 qm und beinhaltet eine Teilfläche des Flurstücks 240 (Gemarkung Kalk, Flur 
21). Des Weiteren ist geplant, Teile des Flurstücks 360 (Gemarkung Kalk, Flur 21) gemäß § 
12 Abs. 4 BauGB mit in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einzubeziehen, um die Er-
schließung über die Barcelona-Allee zu sichern. Der Ergänzungsbereich weist eine Fläche 
von circa 2.300 qm auf, sodass sich für den gesamten Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
eine Größe von circa 28.000 qm ergibt. 
Auf der Grundlage einer städtebaulichen Vorstudie der ASTOC Architects and Planners 
GmbH wurde im August 2024 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger 
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt und die Vorgaben und Rahmen-
bedingungen für die beabsichtigte Planung und die Aufgabenstellung des Qualifizierungsver-
fahren erarbeitet. Der Gestaltungsbeirat der Stadt Köln wurde bereits frühzeitig im Dezember 
2023 in das Verfahren eingebunden, er würdigte die Aufwertung des Standortes und empfahl 
eine Konkretisierung der Planung im Rahmen eines kooperativen städtebaulichen Qualifizie-
rungsverfahrens. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.12.2024 den Aufstellungs- und 
Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Arbeitstitel: „Kalker Haupt-
straße/Barcelona-Allee in Köln-Kalk“ gefasst (Vorlagen-Nr. 3154/2024) und die Durchführung 
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB (Modell 2- Abendver-
anstaltung) im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens beschlossen. Die Bezirksvertretung 
Kalk hat über die Beschlussvorlage am 23.01.2025 beraten und mehrheitlich zugestimmt. 
 
Qualifizierungsverfahren 
Zur weiteren Konkretisierung der Planung wurde von März bis Oktober 2025 ein mehrstufiges 
städtebauliches Qualifizierungsverfahren als Mehrfachbeauftragung mit vier Planungsteams 
und begleitender Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.  
 
Folgende Teams haben an der „Planungswerkstatt Stadtquartier Köln Arcaden“ teilgenom-
men: 
- NEW Architekten BDA, Köln, Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft, Bonn mit 317 
Stadt- und Freiraumplanung, Landsberg am Lech  
- AS+P Albert Speer, Frankfurt mit AS+P Landschaftsarchitekten, Frankfurt  
- Torsten Becker Stadtplanung, Frankfurt mit HKK Landschaftsarchitektur GmbH, 
Frankfurt  
- bjp | bläser jansen partner GbR, Dortmund mit KRAFT.RAUM, Düsseldorf 
 
Die erste Stufe des Qualifizierungsverfahren fand vom 13.03. bis 15.03.2025 als 3-tägige Pla-
nungswerkstatt vor Ort in den Köln Arcaden statt. Die vier Planungsteams haben erste Ideen 
und Bebauungsvarianten entwickelt und dem Empfehlungsgremium und der Öffentlichkeit vor-
gestellt. Die Konzepte wurden unter Berücksichtigung der Eingaben der Bürger*innen und der 
Empfehlungen des Gremiums in der zweiten Wettbewerbsstufe weiter konkretisiert und am 
02.06.2025 dem Empfehlungsgremium präsentiert. Aufgrund der komplexen Aufgabenstellung 
und der unterschiedlichen planerischen Lösungsansätze entschied das Gremium zunächst 
keinen Gewinner zu küren. Drei der vier teilnehmenden Planungsteams erhielten die Möglich-
keit in einer dritten Stufe ihre Entwürfe anhand von Empfehlungen des Gremiums zu überar-
beiten. Der Entwurf von bjp, bläser jansen und partner mit KRAFT.RAUM schied nach der 
zweiten Stufe aus, die drei verbliebenden Teams überarbeiteten ihre Entwürfe und präsentier-
ten diese dem Gremium abschließend am 28.11.2025.  
 
Die Arbeit von NEW Architekten BDA mit Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft und 317 Stadt- 
und Freiraumplanung wurde als Siegerentwurf gewählt (Rang 1). Er bildet die Grundlage für

4 
das weitere Bebauungsplanverfahren. Der Entwurf von AS+P Albert Speer mit AS+P Land-
schaftsarchitekten erhielt Rang 2 und das Planungskonzept von Torsten Becker Stadtplanung 
mit HKK Landschaftsarchitektur GmbH Rang 3. Am 29.10.2025 wurde das Ergebnis der Öf-
fentlichkeit vorgestellt. Damit endete das Qualifizierungsverfahren. Die Dokumentation des 
Qualifizierungsverfahrens ist als Anlage 7 beigefügt. 
 
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 
Das gesamte Werkstattverfahren fand im Dialog mit den Akteur*innen und der interessierten 
Öffentlichkeit statt. Diese waren in allen drei Stufen des Wettbewerbs eingebunden und konn-
ten ihre Anregungen und Wünsche für die Entwicklung des Ortes aktiv einbringen.  
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand am 
02.06.2025 als Abendveranstaltung im Anschluss an die Sitzung des Empfehlungsgremiums 
zur 2. Phase in den Köln Arcaden (Bekanntmachung Amtsblatt am 21.05.2025) statt. Da zu 
diesem Zeitpunkt kein Sieger feststand, wurden die Beiträge der drei verbliebenen Teams im 
Rahmen der Veranstaltung vorgestellt und diskutiert. Die Bürger*innen hatten die Möglichkeit 
sich zu den drei Planungskonzepten zu äußern. Anschließend konnten sie die Entwürfe im 
Zeitraum vom 10. Juni 2025 bis zum 25. Juni 2025 auf der Internetseite www.beteiligung-bau-
leitplanung.koeln einsehen und eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Die Niederschrift der 
Abendveranstaltung ist als Anlage 4 beigefügt. 
 
Im Rahmen der Abendveranstaltung sind 36 Anmerkungen geäußert worden. Es sind zusätz-
lich acht schriftliche Stellungnahmen eingegangen. Die eingegangenen Stellungnahmen be-
treffen insbesondere die Themen Begrünung und Klimaanpassung (Dach- und Fassadenbe-
grünung), Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum, Fahrradabstellmöglichkeiten, die Ver-
kehrsführung sowie die Gebäudekubaturen (Hochpunkt) und die Nutzungsdichte bzw. die Ver-
teilung der Wohn- und Büronutzungen. Die detaillierte Behandlung der einzelnen Stellungnah-
men ist der tabellarischen Abwägung in der Anlage 5 zu entnehmen und bildet die Grundlage 
für die weitere Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs. 
 
Städtebauliches Konzept  
Der Siegerentwurf überzeugt mit seinem konsequenten Ansatz, den Großteil der vorhandenen 
Parkhaussubstanz zu erhalten und durch ergänzende Aufstockungen weiter zu nutzen. Ent-
lang der Barcelona-Allee wird das bestehende Parkhaus um zwei weitere Parkgeschosse auf-
gestockt und durch eine begrünte Dachkonstruktion mit Photovoltaikanlagen aufgewertet. In 
diesem Bereich werden die Stellplätze des Einkaufszentrums verortet. Die Stellplätze der 
neuen Nutzungen werden im Untergeschoss des östlichen Parkhauses untergebracht, insge-
samt stehen ca. 1600 Stellplätze zur Verfügung. Zum Bürgerpark bildet ein 15-geschossiges 
Bürohochhaus und gegenüberliegend ein 10-geschossiges Bürogebäude den nördlichen Auf-
takt ins neue Stadtquartier. Auf dem bestehenden östlichen Parkhausgebäude entsteht eine 
mehrgeschossige ringförmige Überbauung in Leichtbauweise, hier werden alle Wohnnutzun-
gen inkl. des altersgerechten Wohnens, der Pflegeeinrichtung und des geförderten Woh-
nungsbaus verortet. Der geförderte Wohnungsbau wird in einem 10-geschossigem Baukörper 
platziert, welcher nach den aktuellen Wohnbauförderrichtlinien NRW nicht zulässig ist. Im Erd-
geschoss sind ergänzende Nutzungen für Gewerbe, Kultur, Kunst, Bildung und eine betriebli-
che Kindertageseinrichtung vorgesehen. Durch Öffnungen in der Erdgeschossdecke entste-
hen private Innenhöfe, die durch eine zusätzliche Belichtung die Nutzungsoptionen des Erd-
geschosses verbessern und im Wechsel mit begrünten Dachflächen den Innenbereich struktu-
rieren. Dadurch können weitere nutzbare Freiräume geschaffen werden. Insgesamt entsteht 
eine oberirdische Geschossfläche von ca. 43.000 m², davon ca. 15.000 m² für Wohnnutzun-
gen zuzüglich ca. 3.800 m² für eine Pflegeeinrichtung mit 80 Betten und ca. 24.000 m² für ge-
werbliche und ergänzende Nutzungen. 
 
Die „Diagonale“, die als Freiraumachse den Bürgerpark mit dem Einkaufszentrum verbindet, 
wird zum Bürgerpark und auch im Bereich des Wasserturms durch den Rückschnitt der Park-
decks aufgeweitet. Sie bietet einen vielfältig nutzbaren, urbanen Freiraum mit integrierten 
Grünflächen, der zur Belebung des Stadtraums beiträgt. Eine klare Gestaltung setzt auf klima-
resiliente Elemente, integrative Nutzungsangebote und eine räumliche Verzahnung mit dem 
bestehenden Park. Ergänzt werden diese durch begrünte und begehbare Dachflächen. Ein

5 
zusätzlicher Freiraum als Platzfläche entsteht zur Vorsterstraße. Mit dem Wegfall der derzeit 
vorhandenen Schallschutzwand wird eine Öffnung und ein direkter Anschluss an die angren-
zende Nachbarschaft im Osten geschaffen. Westlich der Diagonale soll im Erdgeschoss des 
verbleibenden Parkhauses ein zentrales Mobility Hub entstehen, das als „Möglichkeitsraum“, 
neben dem Abstellen von Fahrrädern, vielfältige Nutzungsmöglichkeiten bietet. 
 
Die Erschließung des Parkhauses erfolgt unter Beibehaltung der vorhandenen Zu- und Aus-
fahrt vollständig über die Barcelona-Allee. Die Warenanlieferung bleibt unverändert mit Zu-
fahrt von der Barcelona-Allee, die Ausfahrt kann sowohl an der Barcelona-Allee als auch an 
der Vorsterstraße erfolgen.  
 
Überarbeitung der Planung 
Das Empfehlungsgremium formulierte folgende Empfehlungen zur Überarbeitung des ausge-
wählten Entwurfs von NEW Architekten BDA mit Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft und 317 
Stadt- und Freiraumplanung: 
 
1. Die PKW-Ein- und Ausfahrt zur Vietorstraße muss erhalten bleiben. Eine Reduktion 
der Frequentierung ist wünschenswert. Um den Entfall der Schallschutzwand zu er-
möglichen und die dargestellte Qualität des „Vorgartens“ zu erzielen, muss die Er-
schließung unter Berücksichtigung der Logistikverkehre (UG/EG) konkretisiert und ver-
kehrlich und bautechnisch geprüft und ausgearbeitet werden.  
2. Der zehngeschossige Büro-Hochpunkt auf der östlichen Scholle / Stadtblock soll hin-
sichtlich seiner Kubatur überprüft werden.  
3. Der weitere zehngeschossige Wohn-Hochpunkt auf der östlichen Grundstückshälfte ist 
städtebaulich grundsätzlich denkbar. Die Förderfähigkeit des Wohnungsbaus muss je-
doch hergestellt werden.  
4. Um die Aktivierung/Belebung der Diagonale zu gewährleisten, müssen die Nutzungen 
der Erdgeschosszonen beidseits der zentralen Achse verbessert werden. Hierbei soll 
die Nutzungsprogrammierung des Mobility Hubs in Nutzungsvarianten weiterentwickelt 
werden. Des Weiteren müssen die Qualität und Anzahl der Eingänge und die Erdge-
schossnutzungen auch hinsichtlich ihrer Flächenzuschnitte überarbeitet werden.  
5. Ziel ist es, ein natürlich belüftetes Parkhaus zu ermöglichen. Diesbezüglich ist die Pla-
nung zu konkretisieren, v.a. auch durch Klärung der damit verbundenen notwendigen 
Schallschutzauswirkungen.  
 
Derzeit wird die Planung in Abstimmung mit der Stadt Köln entsprechend den Empfehlungen 
des Gremiums und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Dienststellen so-
wie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit als Grundlage für das weitere Bebauungs-
planverfahren überarbeitet. Im weiteren Verfahren wird die Freiraumplanung im Rahmen der 
Erarbeitung des Grünordnungsplans ausgearbeitet. Nach Vorlage des finalen städtebaulichen 
Konzeptes können die Themen Verkehr, Mobilität und Schallschutz und Entwässerung weiter 
konkretisiert und die erforderlichen Gutachten erstellt werden. Die Prüfung der Kubaturen der 
Hochpunkte, die Ausarbeitung und Nutzungsprogrammierung der Erdgeschossebenen beid-
seits der Diagonale, die förderfähige Verortung des geförderten Wohnungsbaus und die Prü-
fung der betrieblichen Kindertagesstätte könnten im Weiteren zu einer geänderten Verteilung 
der Nutzungen in den Gebäuden führen.  
 
Planungsvorgaben 
Regionalplan  
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln ist das Plangebiet 
als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Die Planung entspricht somit den Zielen 
des Regionalplanes.  
 
Flächennutzungsplan 
Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln wird das Plangebiet, als Kerngebiet dargestellt. Die 
vorgesehenen Nutzungen im geplanten Vorhaben entspricht damit der Darstellung des Flä-
chennutzungsplans und eine Flächennutzungsplanäderung ist nicht erforderlich.  
 
Bebauungsplan

6 
Für das Plangebiet besteht der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 69450/08 „Ehemaliges CFK-
Gelände“ in Köln Kalk mit Satzungsbeschluss vom 22.05.2003. Für den Bereich des Plange-
bietes setzt dieser ein Kerngebiet MK 2 fest. Insbesondere aufgrund der geplanten Wohnbe-
bauung ist das neue Vorhaben nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes vereinbar. 
Demnach wird eine Änderung des Bebauungsplanes bzw. die Neuaufstellung eines Bebau-
ungsplans erforderlich.  
 
Landschaftsplan  
Der Landschaftsplan der Stadt Köln stellt das Plangebiet als Innenbereich dar und trifft keine 
Aussagen. Es ist mit keinen Auswirkungen auf nächstgelegene Landschaftsschutzgebiete zu 
erwarten.  
 
Denkmalschutz  
Innerhalb des Plangebietes befindet sich ein historischer Wasserturm als Relikt der ehemali-
gen Chemischen Fabrik Kalk (CFK) Seit 1983 steht dieser unter Denkmalschutz. Das Erdge-
schoss wird derzeit durch den „Integrationshaus e.V.“ als Kultur- und Austauschort genutzt. Im 
Falle eines Bodeneingriffs sind bodendenkmalpflegerische Belange zu prüfen.  
 
Kooperatives Baulandmodell Köln  
Das Kooperative Baulandmodell (KoopBLM) wurde am 17.12.2013 vom Rat der Stadt Köln als 
Richtlinie zur Förderung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus und zur Beteiligung der 
Planbegünstigten an den Folgekosten beschlossen. Als wesentliches Regelungsinstrument 
leistet es einen wichtigen Beitrag zu den wohnungspolitischen Zielen der Stadt Köln. Mit Be-
schluss des Rats der Stadt Köln vom 04.04.2017 wurde die Fortschreibung des Modells ver-
anlasst und am 10.05.2017 im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntgemacht. Mit Ratsbeschluss 
vom 05.05.2022 wurde die erste Anpassung der Umsetzungsanweisung zum KoopBLM, das 
Kooperative Baulandmodell Köln 2017plus beschlossen, welches vorliegend anzuwenden ist. 
Eine Anwendungszustimmung zum KoopBLM der Vorhabenträgerin liegt dem Stadtplanungs-
amt vor. 
Mit Umsetzung des Bebauungsplans können bei dem Heranziehen des Siegerkonzeptes 
(Stand Oktober 2025) circa. 9.800 m² Bruttogeschossfläche (BGF) Wohnen entstehen. Ge-
mäß den Berechnungsansätzen des KoopBLM (90 m² GF pro Wohneinheit) entspricht dies 
rechnerisch 109 Wohneinheiten. Daneben sollen ca. 5.000 qm Geschossfläche für Senioren-
wohnen (56 Wohnungen gem. Berechnungsgrundlage KoopBLM) sowie eine Pflegeeinrich-
tung mit ca. 3.800 m² entstehen.  
Die Geschossflächen für das Seniorenwohnen sowie für die Pflegeeinrichtung werden nicht in 
die Berechnungsansätze für die Ermittlung von Folgekosten bzw. von Mehrbedarfen (Grünflä-
chen, Spielplätze, Kindertageseinrichtung etc.) einbezogen. Es besteht ein massiver Bedarf, 
in diesem Segment zusätzliche Angebote zu schaffen. Eine gezielte Wertabschöpfung für die-
sen wertvollen Projektbaustein steht hierzu im Widerspruch. 
Im Rahmen der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung wurde festgestellt, dass das 
Vorhaben zwar einen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen auslöst, dieser aber durch nahelie-
gende Einrichtungen gedeckt werden kann. Dennoch prüft die Vorhabenträgerin die Errich-
tung einer betrieblichen Kindertagesstätte. 
Durch das Bauvorhaben entsteht zwar ein Mehrbedarf an Spiel- und Bewegungsflächen für 
Kinder und Jugendliche, da das Plangebiet auch zukünftig vollflächig mit einer Tiefgarage un-
terbaut bleibt, ist die Herstellung einer öffentlichen Spielplatzfläche gemäß den Vorgaben des 
KoopBLM auf dem vorgesehenen Grundstück nicht möglich. Vor diesem Hintergrund muss für 
den Mehrbedarf eine Ablöse gezahlt werden, die für die Aufwertung umliegender öffentlicher 
Spielplätze genutzt wird. Entsprechende Regelungen werden im Rahmen des Durchführungs-
vertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffen.  
Aufgrund der Unterbauung kann auch der, durch das Vorhaben ausgelöste Mehrbedarf von 
ca. 2.500 m² öffentlicher Grünfläche nur durch die Herstellung von öffentlich zugänglichen 
Grünflächen gedeckt werden, eine spätere Übertragung der Grünflächen an die Stadt Köln ist 
aus eigentumsrechtlichen Gründen nicht möglich. Dieser ist nach Maßgabe des KoopBLM in-
nerhalb des Plangebiets herzustellen. Der Nachweis erfolgt auf der Berechnungsgrundlage

7 
der rechnerisch ermittelten Wohnungen mit 10 m² je Einwohner*in. Da das Siegerkonzept vor-
sieht, die bestehenden Parkhausgebäude und die darunterliegende Tiefgarage zu erhalten, 
können Grünflächen nur als neue Pflanzflächen in die aufgeweitete „Diagonale“ integriert oder 
als begrünte Dachflächen hergestellt werden. Die Freiraumplanung wird im Rahmen der Er-
stellung des Grünordnungsplan im weiteren Verfahren konkretisiert. 
 
Köln-Katalog 
Mit Anwendung des Köln-Katalogs werden kompakte und flächenschonende Bauweisen für 
Quartiere mit hohen ökologischen und sozialen Standards gesteuert. 
Mit dem Ratsbeschluss (Vorlagen-Nr. 3068/2022) vom 23. März 2023 wird der Köln-Katalog 
als städtebauliches Entwicklungskonzept (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) bei planbedürftigen Vor-
haben berücksichtigt. Bei der Abwägung im Abgleich mit anderen Belangen (§ 1 Abs. 7 
BauGB) sind die Vorgaben und Hinweise des Köln-Katalogs zu städtebaulichen Zieldichten 
und Qualitäten zu berücksichtigen.  
Das vorliegende Konzept verfügt über eine kompakte und flächenschonende Bauweise und 
liegt mit einer Quartiersdichte von 1,6 über der geforderten Zieldichte von mindestens 1,2 für 
die Innere Stadt. Das Konzept beinhaltet einen hohen Anteil Nutzungsmischung und liegt 
noch über der Empfehlung von 25 % für die Innere Stadt. Damit einhergehend sind ausrei-
chend gemeinschaftlich genutzte Räume vorgesehen. Verschiedene Maßnahmen zum Klima-
schutz- und zur Klimawandelanpassung sind als Ausgleich für die hohe bauliche Dichte not-
wendig.  
 
Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt (HEK) und weitere Qualifizierung des Hoch-
punktes 
Das Siegerkonzept von NEW Architekten mit Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft und 317 
Stadt- und Freiraumplanung sieht im nordwestlichen Grundstücksbereich, angrenzend an den 
Bürgerpark und die Barcelona-Allee einen 15-geschossigen Hochpunkt vor. Bei Gebäuden ab 
einer Höhe von 40 m findet das vom Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln am 
05.12.2025 beschlossene „Höhenentwicklungskonzept Innere Stadt Köln“ (HEK) (Vorlagen-
Nr.3029/2024) Anwendung. Als Steuerungsinstrument gewährleistet das HEK, dass eine Hö-
henentwicklung nur in einer angemessenen Qualität und unter Einbeziehung der Gesamtbe-
trachtung auf Quartiers- und Stadtebene stattfindet. Nach erfolgter Eignungsprüfung ist unter 
Einbeziehung der Qualitätskriterien des HEK ein Qualifizierungsverfahren durchzuführen. 
 
Da zum Zeitpunkt des Aufstellungs- und Einleitungsbeschlusses des Bebauungsplans das 
„Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln“ noch nicht final beschlossen war, er-
folgte die Eignungsprüfung auf der Grundlage der zwei zuvor erfolgten vorbereitenden Grund-
satzbeschlüssen (Vorlagen-Nr. 0426/2023 und 3276/2023). Die Qualitätskriterien des HEK 
und auch die höhenbezogenen Aussagen des Räumlichen Plans sind in die Aufgabenstellung 
des Wettbewerbs eingeflossen und wurden im Rahmen des dreistufigen Qualifizierungsver-
fahren berücksichtigt. Der Siegerentwurf entspricht den Vorgaben des HEK und ist mit diesem 
vereinbar. 
 
Aufgrund der besonderen Lage des Hochpunktes und seiner Bedeutung für den Stadtteil Kalk 
als erster Hochpunkt, soll in einem, dem abgeschlossenen städtebaulichem Qualifizierungs-
verfahren folgenden, Schritt eine weitere architektonische Qualifizierung und Ausgestaltung 
des Hochpunktes erfolgen.  
 
Da der Hochpunkt als neuer Baustein in die bestehende Bausubstanz der Parkhäuser einge-
bunden wird, sollte dieser nicht isoliert und losgelöst vom Bestand und dem gesamten bereits 
qualifizierten Konzept betrachtet werden. Die weitere architektonische Ausgestaltung sollte 
deshalb in Verbindung mit dem Bestand und dem Gesamtraum des neuen Stadtquartiers er-
folgen. 
 
Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die weitere architektonische Qualifizierung des Hoch-
punktes anhand von, vom Siegerteam auszuarbeiteten, Varianten durchzuführen. In einer 
dem abgeschlossenen städtebaulichem Qualifizierungsverfahren folgenden weiteren Stufe 
soll, unter Mitwirkung des bisher im Verfahren beteiligten Empfehlungsgremiums, bestehend

8 
aus Fachexpert*innen, Vertreter*innen der Stadt Köln, der Vorhabenträgerin und aus der Poli-
tik, die Variante ausgewählt werden, die den Qualitätsansprüchen an diesem besonderen 
Standort gerecht wird. Diese wird gleichermaßen wie das Siegerkonzept aus dem städtebauli-
chen Qualifizierungsverfahren als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren dienen. 
Alternativ, falls die Beteiligung des Empfehlungsgremiums nicht möglich sein sollte, werden 
die erarbeiteten Varianten dem Gestaltungsbeirat der Stadt Köln zur Entscheidung vorgelegt. 
 
Klimaschutzleitlinien 
Für das Vorhaben kommen die am 17. März 2022 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen 
"Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln" zur 
Anwendung. Eine Anwendungszustimmung der Vorhabenträgerin liegt dem Stadtplanungsamt 
vor. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes (Neubau) können nach dem derzeitigen Kennt-
nisstand negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadga-
ses Kohlendioxid (CO2) nicht ausgeschlossen werden. Im weiteren Verlauf des Bebauungs-
planverfahrens werden Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases ent-
sprechend der Klimaleitlinien geprüft. Die Vorhabenträgerin wird über Regelungen im Durch-
führungsvertrag zur Umsetzung der Klimaschutzleitlinien verpflichtet. 
 
Auswirkungen der Planung/Umweltbelange 
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Kli-
maschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emission 
stammt u.a. aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebe-
reitstellung (Heizung / Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, 
soweit er nicht im Plangebiet erzeugt wird. Das Bebauungsplanverfahren fällt unter die An-
wendung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. 
 
Es sind emissionsmindernde Maßnahmen wie die Einhaltung der Gebäudestandards gemäß 
den Klimaleitlinien der Stadt Köln, der Einsatz von Photovoltaik, Dachbegrünung und Fassa-
denbegrünung vorgesehen.  
 
Nach den gesetzlichen Vorgaben findet im weiteren Verfahren eine Bewertung der Umweltbe-
lange statt. Diese werden im Rahmen einer Umweltprüfung untersucht und in den Umweltbe-
richt einfließen. Zum Bebauungsplanentwurf werden nach derzeitigem Kenntnisstand folgende 
Fachgutachten und -planungen erforderlich:  
 
- Artenschutzprüfung, gegebenenfalls ergänzend ein Glaskonzept (Hochpunkt) 
- Grünordnungsplan inklusive einer Baumbestandskartierung und -erfassung  
- Energiekonzept für die Wärmeversorgung 
- Entwässerungskonzept, Überflutungsnachweis sowie ein Versickerungskonzept  
- Verkehrsgutachten 
- Mobilitätskonzept 
- Schalltechnische Untersuchung  
- Lufthygienegutachten  
- Besonnungsstudie  
- Testat zur energetischen Qualität der geplanten Gebäude und zum Nachweis der Ein-
haltung der Klimaschutzleitlinie der Stadt Köln (KLL)  
 
Anlagen  
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Geltungsbereich 
3. Städtebauliches Planungskonzept (Ergebnis Wettbewerb) 
4. Niederschrift Öffentlichkeitsveranstaltung am 02.06.2025 (frühzeitige Öffentlichkeitsbetei-
ligung nach § 3 Absatz 1 BauGB) 
5. Übersicht der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 
Abs. 1 BauGB 
6. Übersicht der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonsti-
gen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 
7. Dokumentation Wettbewerb

9

Anlage 10 - Auszug Beschlussprotokoll der BV Kalk vom 18.06.2026 zu 0761-2026

7441 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Corinna Brecher 
Telefon: (0221) 221 98313 
E-Mail: corinna.brecher@stadt-
koeln.de 
Datum: 19.06.2026 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 6. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 18.06.2026 
öffentlich 
8.2.1 Anhörung der Bezirksvertretung 8 (Kalk) zu den Ergebnissen der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben 
zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) Nr. 70453/02 Arbeitstitel: Kalker Haupt-
straße/Barcelona-Allee in Köln-Kalk 
0761/2026 
Ersetzungsantrag der Fraktion Die LINKE. zum Beschluss über die Vor-
gaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezo-
gener Bebauungsplan) Nr. 70453/02 Arbeitstitel: Kalker Haupt-
straße/Barcelona-Allee in Köln-Kalk 
AN/0993/2026 
Änderungsantrag SPD-Fraktion und Fraktion B90/Die Grünen in der Be-
zirksvertretung Kalk zur Sitzung am 18.06.2026: "Kalker Haupt-
straße/Barcelona Allee in Köln-Kalk" 
AN/1081/2026 
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt zunächst über den Änderungsantrag 
der Fraktion Die LINKE. abstimmen: 
 
Beschluss I: 
 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, den Text des Be-
schlussvorschlags wie folgt zu ersetzen: 
 
1. die Aufstellung und Einleitung des Bebauungsplans "Kalker Hauptstraße/ 
Barcelona-Allee in Köln-Kalk" wird abgelehnt 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zu ergreifen, um die von dem Be-
bauungsplan-Vorhaben umfasste Fläche notfalls über eine Enteignung gem. 
Art. 14 Abs. 3 GG in öffentlichen Besitz zu überführen 
3. Die Verwaltung wird mit der Neuplanung für diese Fläche in einem kooperati-
ven Prozess inklusiver Quartiersentwicklung beauftragt, in deren Fokus die

Entwicklung von im Stadtteil Kalk erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der 
Daseinsvorsorge liegen. Dazu gehören insbesondere 
a. preisgedämpfter Wohnraum 
b. Maßnahmen zur Abmilderung der Klimawandel-Folgen und zur Erhö-
hung des Grünflächen-Anteils im Stadtteil 
c. soziale Infrastruktur wie Begegnungsräume und nichtkommerzielle Frei-
zeitangebote 
d. quartiersübergreifende Stadtteilentwicklung zum Abbau städtebaulicher 
Fehlentwicklungen, z.B. der kontrollierte Rückbau der Köln Arcaden und 
der dem motorisierten Individualverkehr gewidmeten Flächen und die 
Herstellung von fuß- und radverkehrsfreundlichen Wegebeziehungen 
zwischen den Quartieren 
 
Abstimmung: 
 
Bei Stimmenmehrheit von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen, Fraktion AfD und Volt und Hooghoughi gegen Bezirksvertreter Schlagenhauf 
(Fraktion Die LINKE.) und Bezirksvertreter Badorf (Fraktion Die LINKE.) abgelehnt. 
 
Bezirksvertreterin Leu (Fraktion Die LINKE.) war bei der Abstimmung nicht anwesend. 
 
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt dann über den Änderungsantrag der 
SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen: 
 
Beschluss !!: 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten die Beschlussvorschlag 0761/2026 zu ändern: 
 
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 
 
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs-
konzeptes gemäß Anlage 3 (Ergebnis Wettbewerb) einen vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) – wie auch die 
Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öf-
fentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – sind dabei gemäß der Stellung-
nahme der Verwaltung (Anlagen 5 und 6) zu berücksichtigen. 
 
2. stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur weiteren Qualifizierung des Hoch-
punktes zu. Gleichzeitig wird festgelegt, die vorgesehenen Büroflächen zu re-
duzieren; hieraus folgt insbesondere für eines der Hochhäuser eine Verringe-
rung der Gebäudehöhe. Die Hochpunkte sind so auszubilden, dass der Was-
serturm aus allen Richtungen klar als dominierendes Turmelement erkennbar 
bleibt. Die Geschossflächen sind hierzu deutlich unterhalb der Auskragung des 
Wasserturms zu begrenzen. 
 
3. Der für das Vorhaben erforderliche Mehrbedarf an Grünflächen soll nach Mög-
lichkeit in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet umgesetzt werden. Da bei ist 
auch eine Aufwertung des anliegenden Bürgerparks zu prüfen 
 
4. Sollte die Umsetzung der Grünflächen nicht in unmittelbarer Nähe erfolgen kön-
nen, so ist eine Umsetzung im Stadtteil Kalk anzustreben und von einer Aus-
gleichszahlung abzusehen.

5. Im Rahmen des Bebauungsplans wird die dauerhafte Öffnung der Arcaden mit 
der Ermöglichung des Durchgangs zwischen der Kalker Hauptstraße und dem 
Bebauungsplangebiet fest vereinbart. Damit wird die Integration des Neubau-
gebiets in das Viertel befördert und die Durchlässigkeit zu allen Tages- und 
Nachtzeiten ermöglicht. 
 
Abstimmung: 
 
Bei Stimmenmehrheit der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion 
AfD, Fraktion Volt und Hooghoughi gegen die CDU-Fraktion und Bezirksvertreter 
Schlagenhauf (Fraktion Die LINKE.) und Bezirksvertreter Badorf (Fraktion Die LINKE.) 
zugestimmt. 
 
Bezirksvertreterin Leu (Fraktion Die LINKE.) war bei der Abstimmung nicht anwesend. 
 
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den so geänderten Antrag abstim-
men: 
Beschluss III: 
 
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 
 
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs-
konzeptes gemäß Anlage 3 (Ergebnis Wettbewerb) einen vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) – wie auch die 
Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öf-
fentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – sind dabei gemäß der Stellung-
nahme der Verwaltung (Anlagen 5 und 6) zu berücksichtigen. 
 
2. stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur weiteren Qualifizierung des Hoch-
punktes zu. Gleichzeitig wird festgelegt, die vorgesehenen Büroflächen zu re-
duzieren; hieraus folgt insbesondere für eines der Hochhäuser eine Verringe-
rung der Gebäudehöhe. Die Hochpunkte sind so auszubilden, dass der Was-
serturm aus allen Richtungen klar als dominierendes Turmelement erkennbar 
bleibt. Die Geschossflächen sind hierzu deutlich unterhalb der Auskragung des 
Wasserturms zu begrenzen. 
 
3. Der für das Vorhaben erforderliche Mehrbedarf an Grünflächen soll nach Mög-
lichkeit in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet umgesetzt werden. Da bei ist 
auch eine Aufwertung des anliegenden Bürgerparks zu prüfen 
 
4. Sollte die Umsetzung der Grünflächen nicht in unmittelbarer Nähe erfolgen kön-
nen, so ist eine Umsetzung im Stadtteil Kalk anzustreben und von einer Aus-
gleichszahlung abzusehen. 
 
5. Im Rahmen des Bebauungsplans wird die dauerhafte Öffnung der Arcaden mit 
der Ermöglichung des Durchgangs zwischen der Kalker Hauptstraße und dem 
Bebauungsplangebiet fest vereinbart. Damit wird die Integration des Neubau-
gebiets in das Viertel befördert und die Durchlässigkeit zu allen Tages- und 
Nachtzeiten ermöglicht.

Abstimmungsergebnis: 
 
Bei Stimmenmehrheit der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion 
AfD, Fraktion Volt und Hooghoughi gegen die CDU-Fraktion und Bezirksvertreter 
Schlagenhauf (Fraktion Die LINKE.) und Bezirksvertreter Badorf (Fraktion Die LINKE.) 
zugestimmt. 
 
Bezirksvertreterin Leu (Fraktion Die LINKE.) war bei der Abstimmung nicht anwesend.

Anlage 9- Stellungnahme zu einem Antrag

2492 Zeichen

Anlage 9 
 
Stellungnahme zu einem Antrag 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem gemeinsamen Änderungsantrag der 
Ratsfraktionen BÜNDNIS 90/DIe GRÜNEN, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Volt-Fraktion 
und FDP/KSG-Fraktion zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 70453/02, Arbeitstitel: Kalker 
Hauptstraße/Barcelona-Allee in Köln-Kalk 
 
 Die Beschlussvorlage der Verwaltung wird wie folgt geändert und ergänzt: 
 
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit  
 
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des  städtebaulichen Planungs-konzep- 
tes gemäß Anlage 3 (Ergebnis Wettbewerb) einen vorhabenbezogenen Bebauungs- 
plan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen 
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 
BauGB – sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 5 und 6) zu 
berücksichtigen.  
 
2. stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur weiteren  Qualifizierung des Hochpunktes 
zu.  
 
3. Der für das Vorhaben erforderliche Mehrbedarf an  Grünflächen soll nach Mög- 
lichkeit in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet umgesetzt werden. Dabei ist auch 
eine Aufwertung des anliegenden Bürgerparks zu prüfen.  
 
4. Sollte die Umsetzung der Grünflächen nicht in un mittelbarer Nähe erfolgen kön- 
nen, so ist eine Umsetzung im Stadtteil Kalk anzustreben und von einer Aus- 
gleichszahlung abzusehen.  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Zu 3.:  Im weiteren Verfahren wird gemeinsam mit dem Amt für Landschaftspflege und Grün- 
flächen geprüft, ob der Mehrbedarf an öffentlichen Grünflächen gemäß Kooperativen 
Baulandmodell in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet umgesetzt werden kann. In die- 
sem Zusammenhang wird die Aufwertung des Bürgerparks ebenfalls Prüfgegenstand.  
 
Zu 4.: Alternativ wird im weiteren Verfahren geprüft, ob der Ablösebetrag für den Mehrbedarf 
an öffentlichen Grünflächen nach Kooperativen Baulandmodell stattdessen an einer 
anderen Stelle im Stadtteil Kalk nachgewiesen werden kann. Sollte/n keine geeig- 
nete/n Fläche/n im Stadtteil Kalk gefunden werden können, hat der Ablösebetrag in 
den Um- und Ausbau des Inneren- bzw. des Äußeren Grüngürtels sowie deren verbin- 
dende Grünzüge zu fließen (VN-Nr.: 
0991/2021 ).

Anlage 4_KAR_Niederschrift FöB

41235 Zeichen

/ 2 
Die Oberbürgermeisterin 27.08.2025  
Stadtplanungsamt Frau Pörsch 
61, 613 Telefon: 0221/221-23194 
Willy-Brandt-Platz 2/Stadthaus E-Mail: Melanie.Poersch@stadt-koeln.de 
50679 Köln 
N I E D E R S C H R I F T 
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu den 
städtebaulichen Planungskonzepten 
"Kalker Hauptstraße/ Barcelona-Allee" in Köln-Kalk 
Veranstaltungsort: Köln Arcaden, Kalker Hauptstrasse 55, 51103 Köln 
Termin: 02.06.2025 
Beginn: 18:00 Uhr 
Ende: 19:54 Uhr 
Besucher: circa 40 Bürgerinnen und Bürger 
Teilnehmer/-innen: 
Vorsitzende: 
Fr. Greven-Thürmer Bezirksbürgermeisterin Stadtbezirk Kalk 
Moderation: 
Hr. Ulrich ulrich hartung GmbH 
Vortragende: 
Hr. Greitemann Beigeordneter für Planen und Bauen, Stadt Köln 
Fr. Erdogan Bezirksplanung Stadtbezirk Kalk, Stadtplanungsamt Köln 
Prof. Storch Technische Hochschule Köln, BLOX Architekten und Ingenieure 
GmbH  
(Vorsitzender des Empfehlungsgremiums) 
Rückfragen: 
Bei den Rückfragen der Bürger gaben zusätzlich folgende Personen Auskunft: 
Fr. Herr Amtsleitung Stadtplanungsamt Köln 
Fr. Wagner Abteilungsleitung rechtsrheinisches Planungsteam, Stadtplanungs- 
amt Köln 
Fr. Pörsch rechtsrheinisches Planungsteam, Stadtplanungsamt Köln 
Hr. Splittgerber Union Investment, Hamburg 
Hr. Lehnhoff Unibail-Rodamco-Westfield, Düsseldorf 
Planungsteams 
Vertreter*innen  torsten becker stadtplaner (tobeSTADT), Frankfurt 
Vertreter*innen  AS+P Albert Speer + Partner GmbH (AS+P), Frankfurt 
Vertreter*innen  New GbR Architekten, Köln 
Niederschrift: 
Hr. Scheven Stadtplanung Zimmermann GmbH  
$QODJH

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu den städtebaulic hen Planungskonzepten  
„Kalker Hauptstraße/ Barcelona Allee" in Köln -Kalk 
- 2 - 
 
 
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Herr Ulrich  begrüßt die Anwesenden und betont die besondere Verfahrensform, bei der im 
Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbsverfahrens die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 
BauGB beteiligt wird.  
 
Herr Greitemann  führt aus, dass in der Sitzung des Empfehlungsgremiums trotz einer intensi- 
ven Diskussion unter Berücksichtigung der Anregungen der Bürgerinnen und Bürger keine ein- 
deutige Siegerarbeit bestimmt werden konnte. Stattdessen wurden die drei Entwürfe von 
torsten becker Stadtplaner (Frankfurt), Albert Speer und Partner (Frankfurt) sowie New GbR Ar- 
chitekten (Köln) ausgewählt, die nun in einem weiteren Schritt nochmals überarbeitet werden, 
bevor ein Siegerentwurf gekürt wird. Jeder dieser Entwürfe erfüllt zentrale Anforderungen aus 
der Aufgabenstellung mit unterschiedlichsten Lösungsvarianten. Der Entwurf von Bläser Jansen 
und Partner (Dortmund) ist dagegen ausgeschieden. Die nun durchzuführende Beteiligung der 
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt mit den drei weiter im Verfahren befindlichen 
Planungskonzepten. Nach Festlegung eines Siegerentwurfes soll die Öffentlichkeit erneut infor- 
miert werden.  
 
Frau Erdogan  stellt das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans und den aktuellen 
Stand des Bebauungsplanverfahrens „Kalker Hauptsraße/Barcelona Allee“ und die bisher er- 
folgten Planungsschritte vor. Sie erläutert die Beteiligungsmöglichkeiten zu den drei weiter im 
Verfahren befindlichen Planungskonzepten während und nach der Veranstaltung. Sie weist da- 
rauf hin, dass die Unterlagen vom 10.06. bis 25.06.2025 zur Einsicht und Stellungnahme online 
auf der städtischen Internetseite zur Verfügung stehen und im Bezirksrathaus ausgestellt wer- 
den. Schriftliche Stellungnahmen können im genannten Zeitraum bei der Bezirksbürgermeiste- 
rin von Kalk eingereicht werden. 
 
Prof. Storch  stellt die wesentlichen Aspekte der vier Planungskonzepte sowie die Bewertung 
des Empfehlungsgremiums in der Reihenfolge Torsten Becker Stadtplaner (Frankfurt), Albert 
Speer + Partner (Frankfurt), Bläser Jansen und Partner (Dortmund) sowie New GbR Architekten 
(Köln) vor.  
 
Anschließend haben die Bürger*innen die Möglichkeit, sich zu Wort zu melden, Fragen zu stel- 
len und eine Stellungnahme zu den Entwürfen und zum Verfahren abzugeben.  
 
Rückfragen bzw. Anregungen zum Entwurf der New GbR Architekten: 
 
1. Eine  Bürgerin hat eine Verständnisfrage zur geplanten Durchwegung des Plangebietes. 
Auf der östlichen Seite der Diagonale soll die bestehende Parkhausnutzung auf dem Gelän- 
deniveau der Diagonalen teilweise durch den Einschub von Sportnutzungen ergänzt wer- 
den. Sie fragt, wie die Planung auf der westlichen Seite aussieht. 
 
Prof. Storch  und New GbR Architekten  antworten, dass sich im westlichen Bereich die ge- 
plante Nutzung um ungefähr 1,50 m aus dem heutigen Bestand rausschiebt, um hier eine 
sogenannte Kulturregal-Nutzung zu ermöglichen.  
 
Die Bürgerin  fragt, ob der Graben, der im Bestand vorhanden ist, dort bestehen bleibt und 
wie viel von der Diagonalen zukünftig als Weg genutzt wird bzw. wie viel als Grünfläche an- 
gedacht ist.   
 
Prof. Storch  erläutert, dass der Graben entfernt und damit die Breite des nutzbaren Weges 
insgesamt erhöht wird.  
 
2. Ein  Bürger bittet darum, in dem gezeigten Querschnitt auch den Wasserturm darzustellen, 
um die Höhenverhältnisse besser nachvollziehen zu können. Er weist darauf hin, dass das 
Polizeipräsidium mit seinen fünf Stockwerken etwa der Höhe entspricht, die zusätzlich auf 
das Parkhaus aufgesetzt werden soll. Dadurch entsteht eine große bauliche Masse, die er

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu den städtebaulic hen Planungskonzepten  
„Kalker Hauptstraße/ Barcelona Allee" in Köln -Kalk 
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als „Schlucht“ empfindet. Er regt an, diese Dimensionen deutlicher in der Zeichnung darzu- 
stellen, um die tatsächliche Wirkung des Entwurfs sichtbar zu machen. 
 
Prof. Storch  verweist auf das aufgestellte Modell, an dem die Höhenverhältnisse der Be- 
bauung gut ablesbar sind. Er stellt klar, dass das Polizeipräsidium mit sechs Geschossen 
etwas höher ist, da eine Büronutzung mehr Geschosshöhe erfordert als eine Wohnnutzung. 
Die Gebäudehöhe der geplanten Bebauung orientiert sich an der Höhe des Polizeipräsidi- 
ums. 
 
3. Ein  Bürger fragt, warum der Wohnblock im Modell als aufgeständertes Geschoss über dem 
Parkdeck dargestellt ist. Er möchte wissen, warum man die Wohnnutzung nicht bis auf das 
Parkdeck herunterzieht, da so keine Stellplätze verloren gehen und ein oberes Geschoss 
eingespart werden könnte. Er kann den Mehrwert dieser Bauweise – außer einer besseren 
Durchlüftung des Innenraums – nicht nachvollziehen. 
 
New GbR Architekten  stellen klar, dass das Modell hier ein Missverständnis erzeugt, da 
die dargestellte Fuge bewusst als eigener Raum geplant ist. Unter dem Wohnblock sollen 
Nutzungen wie eine Cafeteria oder eine Kita mit anderer Raumqualität entstehen, während 
darüber das Wohnen vorgesehen ist. Die Fuge hat also eine Funktion und ist keine reine 
Aufständerung. Zudem wird erklärt, dass es sich um eine geschlossene Fassade handelt, 
im Gegensatz zur offenen Fuge im Büroblock, die zunächst als Parkebene genutzt und spä- 
ter umgenutzt werden kann. 
 
Der  Bürger  weist darauf hin, dass er den Innenraum mit Parknutzung – auch bei zusätzli- 
cher Begrünung – nicht als besonders attraktiv empfindet und er generell zu viele Büroflä- 
chen im Projekt sieht. Er regt an, den Block langfristig stärker für Wohnen zu nutzen, was 
das Parken im Innenbereich noch unattraktiver machen würde. Er fragt, ob die Planung 
auch so angelegt ist, dass später sowohl auf die Parkflächen im Inneren verzichtet als auch 
die Büronutzung in Wohnraum umgewandelt werden kann. 
 
New GbR Architekten  bestätigen, dass das Gebäude grundsätzlich so geplant ist, dass es 
umnutzbar ist. Zwar ist das konkrete Raumprogramm nicht Teil der Aufgabenstellung, aber 
eine gute Gebäudestruktur sollte sowohl Büro- als auch Wohnnutzungen ermöglichen. Ge- 
rade angesichts des heutigen Büroleerstands ist eine flexible Gebäudenutzung wichtig, 
auch mit Blick auf einen Zeithorizont von 30 bis 60 Jahren. 
 
4. Eine  Bürgerin fragt, ob weiterhin eine Bauweise in Holz vorgesehen ist, wie es im Entwurf 
aus der ersten Phase des Qualifizierungsverfahrens beschrieben war, oder ob sich dies ge- 
ändert hat. 
 
New GbR Architekten  erklären, dass sich an der geplanten Holzbauweise nichts geändert 
hat, auch wenn dies im aktuellen Maßstab der Betrachtung nicht im Fokus steht. Da auf 
eine bestehende Struktur aufgebaut wird, bietet sich eine leichte Bauweise an. Holz hat da- 
bei Vorteile, insbesondere im Brandschutz, gegenüber Stahl. Grundsätzlich bleibt die Bau- 
weise aber flexibel. 
 
5. Ein Bürger  regt an, die aufgestockten Geschosse des bestehenden Parkhauses um zwei 
bis drei Meter zurückspringen zu lassen. Er fragt, ob dies statisch problematisch ist, da es 
vom Raster abweicht. Er findet es gestalterisch interessant, wenn sich die Erdgeschosse 
dadurch stärker als eigenständige Körper abzeichnen. Er verweist darauf, dass dies auch 
ohne Beeinträchtigung der Breite der Diagonale möglich ist. 
 
New GbR Architekten  nehmen die Anregung auf und erklären, dass diese in der weiteren 
Bearbeitung geprüft wird.

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„Kalker Hauptstraße/ Barcelona Allee" in Köln -Kalk 
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6. Eine Bürgerin  äußert starke Bedenken gegen die Zufahrt zum Parkhaus über die Vorster- 
straße, die eine Einbahnstraße ist. Sie hält die Straße, auch wenn sie nur von dem zukünfti- 
gen Stadtquartier genutzt wird, für nicht belastbar genug. Sie vergleicht die Situation mit der 
ebenfalls problematischen Vietorstraße und bezeichnet die geplante Zufahrt als einen der 
größten Nachteile des Entwurfs. 
 
New GbR Architekten  erklären, dass sie für die Stellplatzflächen und die dazugehörigen 
Zufahrten eine andere Herangehensweise gesucht haben. Ziel ist es, den Verkehr in der 
Kalker Hauptstraße und der Vietorstraße zu reduzieren und auf der Barcelona-Allee zu bün- 
deln. Das östliche Parkhaus soll isoliert werden, um den Schallschutz, die Zugänglichkeit, 
die Übersichtlichkeit und die Wirkung des Eingangsbereichs zu verbessern. Dazu wird die 
vorhandene Rampensituation im Bereich der Vorsterstraße aufgebrochen und im Erdge- 
schoss eine zusätzliche Zufahrt für das Quartiersparkhaus geschaffen. Durch sich verän- 
dernde Mobilitätsformen, wie etwa mehr Elektroautos mit geringerem Lärm, könnte sich die 
Belastung zukünftig verringern. Die Anlieferung und Logistik erfolgen weiterhin von der 
Barcelona-Allee über die vorhandene Ausfahrt an der Vietorstraße. Insgesamt halten sie die 
Lösung für den innerstädtischen Standort als städtebaulich besten Kompromiss. 
 
Ein Bürger  fragt ob am östlichen Ende des rechten Parkflügels tatsächlich zwei Zufahrten 
geplant sind, eine über die Vorsterstraße zum Quartiersparkhaus und eine weitere von der 
Vietorstraße zum öffentlichen Parkhaus.  
 
New GbR Architekten  erläutern, dass die Zufahrt zur Vietorstraße die bestehende Logistik- 
ausfahrt aus dem Untergeschoss ist, die unverändert bestehen bleibt. Die Anlieferung er- 
folgt von der Barcelona-Allee entlang der Rückseite des Einkaufszentrums. Besucher*innen 
der Köln Arcaden nutzen die Ein- und Ausfahrt an der Barcelona-Allee. Somit fahren Liefer- 
fahrzeuge zur Vietorstraße hinaus, während der PKW-Verkehr ebenerdig das geschlossene 
Quartiersparkhaus von der Vorsterstraße nutzt. Die Lärmemissionen beschränken sich hier 
auf einen kleinen Bereich, wobei sich die Verkehrsfrequenz deutlich von der des Einzelhan- 
dels unterscheidet, insbesondere mit weniger Verkehr an Wochenenden. 
 
7. Ein Bürger  fragt, ob die Vietorstraße, die derzeit als Einbahnstraße von der Vorsterstraße 
aus befahren wird, für die geplante Zufahrt umgekehrt oder geändert wird. Er fragt auch, ob 
die Barrierefreiheit der geplanten Wohnblöcke gegeben ist. 
 
New GbR Architekten  erklären, dass die Frage zur Einbahnstraßenregelung noch vertieft 
geprüft werden muss. Alle Wohnungen werden in der Erdgeschossebene über Treppen- 
räume mit Aufzügen erschlossen, sodass der barrierefreie Zugang der Wohnblöcke sicher- 
gestellt ist. Die Zahl der Treppenhäuser wird zudem aus wirtschaftlichen Gründen und zur 
Optimierung der Nutzflächen und Erschließung möglichst gering gehalten. 
 
Rückfragen bzw. Anregungen zum Entwurf von AS+P Albert Speer + Partner GmbH 
(AS+P): 
 
8. Eine Bürgerin  fragt, ob die im Plan gestreift dargestellten Flächen im Bereich der Freiflä- 
chen Stufen darstellen oder ob diese Fläche ebenerdig gestaltet ist. 
 
AS+P antworten, dass es sich bei den gestreiften Flächen nur um eine Textur handelt, die 
besondere Platzräume kennzeichnet, die später für eine Belebung, z. B. durch Cafés oder 
ähnliche Nutzungen, vorgesehen sind. Stufen sind dort nicht vorgesehen. 
 
9. Eine Bürgerin  fragt, ob die Grünflächen im Innenbereich öffentlich zugänglich sein werden 
oder ausschließlich den Anwohnenden vorbehalten sind.

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„Kalker Hauptstraße/ Barcelona Allee" in Köln -Kalk 
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AS+P antworten, dass die Grünflächen im Innenbereich teils öffentlich, teils halböffentlich 
gestaltet sind. Es wird eine öffentliche Durchwegung geben, die durch Grünflächen markiert 
ist. Andere Bereiche sind bestimmten Nutzungen zugeordnet, wie die Außenfläche der Kita 
oder die Grünflächen für das Seniorenwohnen mit privaten Gartenbereichen. Zusätzlich gibt 
es einen gemeinschaftlichen Wohnhof für die Bewohnenden. Die Freiflächengestaltung 
sorgt dafür, dass diese Bereiche klar voneinander abgegrenzt werden. 
 
10. Ein Bürger  kritisiert den Entwurf dahingehend, dass auf der linken Seite eine unübersichtli- 
che Anordnung von Gebäuden und Freiräumen vorherrscht. Auf der rechten Seite wird ein 
großer Aufwand für den Autoverkehr betrieben, was er ablehnt. Er begrüßt Entwürfe, die 
möglichst wenig neuen Kfz-Aufwand erzeugen. Er weist darauf hin, dass auf das beste-
hende Parkhaus zwei weitere Etagen aufgesetzt werden sollen, was perspektivisch kaum 
eine Reduzierung der Parkplätze ermöglicht und einen erheblichen baulichen Aufwand so- 
wie mehr CO !-Emissionen durch die Pkws bedeutet. 
 
AS+P antworten, dass die Entscheidung für die Aufstockung des bestehenden Parkhauses 
getroffen wurde, um keinen zusätzlichen Aufwand für die Herstellung der notwendigen Kfz 
Stellplätze zu erzeugen. Das Parkhaus wird so ertüchtigt, dass es gut nutzbar bleibt und 
gleichzeitig flexibel für zukünftige Verkehrswenden oder alternative Mobilitätsangebote ist. 
Dies ermöglicht eine spätere Neunutzung der Fläche, wie anhand der Pläne mit Symbolen 
zur weiteren Planung erkennbar ist. 
 
11. Ein Bürger  betont, dass es keine Reduzierung der Parkplätze geben darf. Obwohl er selbst 
den öffentlichen Nahverkehr nutzt, ist ein großer Teil der Besuchenden der Köln Arcaden 
und der Büros auf das Auto angewiesen. Er sieht das Parkhaus als wichtige, konzentrierte 
Parkmöglichkeit, die verhindert, dass überall in Kalk oder am Bürgerpark geparkt wird. Auch 
mit Blick auf die geplante Schule im ehemaligen Odysseum wird ausreichend Parkraum nö- 
tig, da Eltern ihre Kinder meist mit dem Auto bringen. 
 
Er begrüßt den aktuellen Entwurf mit den offenen, grünen und aufgelockert verteilten Ge- 
bäuden. Im Vergleich dazu wirkt der Entwurf von New GbR Architekten brachial und zu 
massiv, was er ablehnt. Insbesondere die sechsgeschossigen Gebäude rund um das Park- 
haus erinnern ihn an den Altbau des Flughafens Tegel, was er als unangemessen empfin- 
det. Er äußert sich skeptisch zu den geplanten kleinen Shops im Erdgeschoss des Entwurfs 
von New GbR Architekten, hier sind Leerstände vorprogrammiert. Die Flächen könnten 
sinnvoller oder attraktiver genutzt werden, z.B. durch Galerien.  
 
Prof. Storch  antwortet, dass alle drei Entwürfe – mit kleinen Abweichungen – dieselbe Bau- 
masse enthalten, die lediglich unterschiedlich auf dem Grundstück verteilt ist. Er bittet die 
Anwesenden, sich dazu die Modelle anzuschauen.  
 
12. Ein Bürger  äußert, dass es nicht ausreicht, nur Parkplätze für viele Fahrzeuge bereitzustel- 
len. Er kritisiert, dass durch die Förderung des Autoverkehrs eine falsche Verkehrspolitik für 
den dicht besiedelten und bereits stark belasteten Stadtteil Kalk unterstützt wird. Er weist 
darauf hin, dass die Straßen bereits überlastet sind und das Parkproblem nicht mit dem Ver-
kehrsproblem gleichzusetzen ist. Je mehr Parkplätze geschaffen werden, desto frequentier-
ter und problematischer werden die Straßen, was auch Sicherheitsprobleme mit sich bringt. 
 
Frau Herr  erklärt, dass Vorgaben wie die Anzahl von Wohn – und Büroflächen und Stellplät- 
zen Teil der Aufgabenstellung sind. Sie erläutert, dass für die geplante Nachverdichtung 
neue Stellplätze erforderlich werden. Die Zahl der Stellplätze für das bestehende Einkaufs- 
zentrum wird jedoch reduziert.  
 
Herr Ulrich  ergänzt, dass sich die Anzahl der Stellplätze für den Einzelhandel deutlich redu- 
ziert, was zu weniger stark frequentierten Parkplätzen führt. Für die Wohn- und Büroflächen

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gilt der reguläre Stellplatznachweis gemäß der aktuellen Stellplatzsatzung der Stadt Köln. 
Der Stellplatzbedarf wird getrennt nach Nutzungen berechnet und in der Örtlichkeit nachge- 
wiesen. 
 
13. Ein Bürger  äußert, dass für ihn der Hochpunkt den prägenden Charakter des Entwurfs aus- 
macht, dieses aber in den Plänen nicht klar genug dargestellt wird, es fehlt zum Beispiel 
eine deutlichere Schattendarstellung. Er kann die tatsächliche Höhe des Hochpunktes nur 
im Modell nachvollziehen. Er bittet um eine Erläuterung, warum an dieser Stelle ein Hoch- 
punkt vorgesehen und warum er inmitten der eher niedrig bebauten Umgebung direkt an- 
grenzend an den Park verortet ist. 
 
AS+P erklärt, dass der bestehende Wasserturm die markante Spitze des Quartiers bleibt 
und nicht vom neuen Hochpunkt überragt wird. Der geplante Hochpunkt soll vor allem zur 
Adressbildung dienen, da die Baumassen überwiegend auf das linke Baufeld verteilt wer- 
den. Mit zwölf Geschossen handelt es sich nicht um einen klassischen Hochpunkt, sondern 
eher um einen baulichen Akzent. AS+P betont, dass die Verschattung intensiv geprüft 
wurde. Der Park wird durch die geplante Gebäudehöhe nicht verschattet, lediglich im Winter 
ist der Schattenwurf etwas größer. 
 
Herr Storch  ergänzt, dass der Entwurf die gesamte geforderte Baumasse auf nur einer 
Hälfte des verfügbaren Grundstücks konzentriert, was es notwendig macht, in die Höhe zu 
bauen. Niedrige Gebäude allein könnten die erforderliche Nutzfläche nicht aufnehmen, da 
insbesondere bei Wohnnutzungen und der Kita großzügige Freiflächen eingeplant werden 
müssen. Ohne eine bauliche Akzentuierung in Form eines Hochpunkts sei dies nicht einfach 
umsetzbar.  
 
14. Eine Bürgerin  fragt nach, wie viele Parkhausgeschosse sich unter den geplanten zwölf Ge- 
schossen des Hochpunkts befinden. 
 
AS+P antwortet, dass der westliche Block mit dem Hochpunkt auf Straßenniveau bzw. der 
Höhe der Diagonalen liegt. Oberirdisch sind keine Parkgeschosse vorgesehen, lediglich im 
Untergeschoss befindet sich eine Tiefgaragenebene, weitere Parkhausgeschosse sind im 
Bereich des Hochpunktes nicht vorgesehen. 
 
15. Ein Bürger  merkt an, dass zwölf Geschosse aus seiner Sicht durchaus als Hochpunkt gel- 
ten und mehr als nur ein Akzent sind. Er fordert, dass der Schattenwurf im Vergleich zum 
Wasserturm realistisch dargestellt werden soll. Er betont, dass besonders im Winter die 
Sonne im Park wichtig ist. Außerdem widerspricht er der Aussage von Herrn Storch, der 
Entwurf konzentriert sich nur auf die linke Seite. Auch auf der rechten Seite wird mit der Auf- 
stockung des Parkhauses um zwei Geschosse ein erheblicher baulicher Eingriff vorgenom- 
men, der zusätzliche Höhe und Wirkung an der Diagonale und zum Park erzeugt. Er kriti- 
siert, dass dort baulich ebenfalls viel passiert, allerdings wenig attraktiv gestaltet ist. 
 
16. Eine Bürgerin  weist darauf hin, dass bei einem vorherigen Entwurf angemerkt wurde, dass 
die Begrünung auf der mittleren Ebene des Parkhauses nur begrenzt möglich ist. Sie hinter- 
fragt nun kritisch, ob es realistisch ist, auf einer Fläche, unter der sich noch eine Parkebene 
befindet, große Bäume mit tiefen Wurzeln zu pflanzen. Sie bezweifelt, dass sich die Bäume 
dort ausreichend verankern können, da unter der Bepflanzung eine Betonfläche liegt. 
 
AS+P antwortet, dass die Anmerkung berechtigt ist. Man kann dennoch eine größere Be- 
grünung umsetzen, da auf dem bestehenden Parkuntergeschoss, das mit fünf Metern über- 
durchschnittlich hoch ist, aufgebaut wird. Diese Höhe wird nicht vollständig für die Parknut- 
zung benötigt, sodass Pflanztröge mit einem tieferen Substrataufbau in die Parkhausebene 
eingesetzt werden können. So wird es möglich, robustere Grünstrukturen mit größeren

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Pflanzen zu realisieren. Diese Lösung wurde bereits gemeinsam mit den Landschaftsarchi- 
tekten abgestimmt. 
 
17. Ein Bürger  äußert Bedenken bezüglich des westlichen Innenhofs. Er sieht fünf unterschied- 
liche Nutzungen – öffentliche Durchwegung, Gemeinschaftsgärten, private Gärten für das 
Seniorenwohnen, und einen Bereich für die Kita – auf engem Raum. Er empfindet dies als 
sehr beengt und problematisch. 
 
Zum Verkehr merkt er an, dass die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr – insbeson- 
dere die nahegelegene neue S-Bahn-Haltestellen Kalk-West beim Odysseum und Trimborn- 
straße sowie die bestehende KVB-Haltestelle – in den Entwürfen nicht ausreichend berück- 
sichtigt wird. Er sieht hier großes Potenzial, das Verkehrskonzept besser zu integrieren, da 
die derzeitige Anbindung, insbesondere an die Trimbornstraße, suboptimal ist. 
 
AS+P antwortet zur Nutzung des Innenhofs, dass zwar viele verschiedene Nutzungsarten 
vorgeschlagen werden, die zusammenhängende Fläche jedoch mit etwa 3.500 Quadratme- 
ter ausreichend groß ist. Dadurch ist eine funktionsfähige Verteilung und Unterbringung der 
unterschiedlichen Nutzungen im Innenhof möglich. 
 
18. Eine Bürgerin  bittet darum, dass im Entwurf nicht nur horizontale Begrünung, sondern auch 
vertikale Bepflanzungen berücksichtigt werden. Sie betont, dass in Kalk Grünflächen gene- 
rell zu wenig vorhanden sind und wünscht sich daher mehr Begrünung an Fassaden oder 
an anderen senkrechten Flächen. 
 
AS+P erklärt, dass in der verkürzten Präsentation die dreidimensionalen Darstellungen feh- 
len, die die Begrünung besser zeigen. Rund um den gesamten Parkhaus-Komplex ist ein 
grüner Saum geplant, inklusive einer begrünten und überdachten Schallschutzwand mit Per- 
gola. Der Stadtbalkon wird ebenfalls mit mehreren Pflanz-Ebenen gestaltet. Entlang der Dia- 
gonale sind intensive Fassadenbegrünungen vorgesehen. Dadurch wird das Parkhaus op- 
tisch in Grün eingebettet und ist kaum noch als solches erkennbar. AS+P verweist auf die 
Visualisierungen auf den Plänen, die die geplante Begrünung anschaulicher darstellen. 
 
Frau Wagner  ergänzt, dass bei der verbindlichen Bauleitplanung – also beim eigentlichen 
Bebauungsplan – Themen wie Fassaden- und Dachbegrünung noch vertieft bearbeitet wer- 
den. Aktuell geht es bei der Veranstaltung vor allem um die städtebauliche Grundsatzset- 
zung. Sie bedankt sich für den Hinweis und betont, dass die detaillierten Gestaltungsthemen 
zu einem späteren Zeitpunkt im Planungsverfahren behandelt werden. 
 
19. Eine Bürgerin  fragt, wer für die Pflege der begrünten Fassaden verantwortlich sein wird, da 
es ja einen Betreiber des Parkhauses geben wird. Sie verweist auf ein Beispiel eines be- 
grünten Parkhauses beim Stadthaus, wo die Pflanzenpflege offenbar vernachlässigt wurde 
und nur vertrocknete Reste sichtbar sind. Sie äußert die Sorge, dass auch hier die Begrü- 
nung ohne ausreichende Pflege leiden könnte. 
 
Herr Lehnhoff  erklärt, dass der Eigentümer und Betreiber des Parkhauses für die Pflege 
der Begrünung verantwortlich sind und diese auch gewährleisten. Ihnen ist ein attraktives 
Erscheinungsbild wichtig, um den Kunden der Köln Arcaden und den Bewohnenden ein an- 
genehmes Umfeld zu bieten und um eine gute Nachbarschaft zu erhalten.  
 
20. Ein Bürger  erwidert, dass aufgrund der schwierigen Erfahrungen mit den vertraglich gere- 
gelten Öffnungszeiten der Diagonalen und der Durchlässigkeit der Köln Arcaden für die Öf- 
fentlichkeit, das Vertrauen in den Eigentümer in Kalk gering ist.  
 
Herr  Ulrich  bestätigt die Aussage des Bürgers als wichtiges Statement.

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Rückfragen bzw. Anregungen zum Entwurf von torsten becker stadtplaner (tobeSTADT): 
 
21. Eine Bürgerin  fragt, um wie viele Geschosse das Parkhaus aufgestockt wird. Zudem erkun- 
digt sie sich, ob im Parkhaus eine Trennung der Zufahrten zwischen Anwohnern und Nut- 
zern der Köln Arcaden vorgesehen ist. Sie ergänzt, dass eine Aufstockung des Parkhauses 
um mehrere Etagen von Seiten des Investors nicht gewünscht und als zu viel angesehen 
wird. 
 
tobeSTADT  erklärt, dass die erforderliche Parknutzung bewusst an einer Stelle gebündelt 
wird. Die bestehenden Parketagen werden bis auf das Untergeschoss zurückgebaut. An der 
darstellten Stelle soll ein Mobilitätshub mit 7 Geschossen entstehen, der Fahrradparken im 
Erdgeschoss und Besucherparkplätze für die Köln Arcaden sowie Parkplätze für die Gewer- 
betreibenden bietet. Ziel ist es, keine weiteren Parkgaragen zu schaffen und ein Gebäude 
zu entwickeln, das bei zukünftig geringerem Parkplatzbedarf flexibel umnutzbar, etwa in Bü- 
roräume, sein kann. 
 
Zur Organisation erläutert tobeSTADT , dass die bestehende Zufahrt von der Barcelona-Al- 
lee zum Mobilitätshub und zum Untergeschoss des Parkhauses führt. Die Zufahrt für An- 
wohnende erfolgt weiterhin über die bestehende Zufahrt im Bereich der Vietorstraße. In den 
Planunterlagen sind die Stellplätze für Anwohnende (blau) und für Besuchende der Köln Ar- 
caden (rosa) differenziert dargestellt. Die Anlieferung und Feuerwehrzufahrt bleiben wie bis- 
her, mit Zufahrt von der Barcelona-Allee und Ausfahrt auf die Vietorstraße. 
 
22. Ein Bürger  merkt an, dass der Entwurf eine klassische Stadtreparatur anstrebt, als Reak- 
tion auf den starken Eingriff durch den „Ufo“ -Bau der Köln Arcaden Anfang der 2000er 
Jahre. Er betont, dass solange das Gebäude der Köln Arcaden unverändert bleibt, dies aus 
seiner Sicht problematisch ist. Der Entwurf, der perspektivisch auch eine Änderung der Be- 
standsgebäude des Einkaufszentrums vorsieht, geht am besten auf die Zukunft ein. Er fragt 
ob das Empfehlungsgremium über das Gebäude der Köln Arcaden gesprochen hat und wie 
dies bewertet wurde. 
 
Frau Greven-Thürmer  antwortet, dass das Empfehlungsgremium nicht über das Gebäude 
Köln Arcaden gesprochen hat, da sich die Aufgabenstellung ausschließlich auf die Flächen 
der Parkhäuser und nicht auf das bestehende Einkaufszentrum bezieht. Man hat sich be- 
wusst nicht mit zukünftigen Szenarien beschäftigt, wie etwa einer Teilaufgabe des Einkaufs- 
zentrums, sondern konzentriert sich auf die konkrete Planungsaufgabe. 
 
23. Ein Bürger  betont, dass das Parkhaus Teil der Köln Arcaden ist und stellt die Frage, warum 
bei einer Umgestaltung nur das Parkhaus verändert werden soll. Er stimmt zu, dass die Auf- 
tragslage den Rahmen vorgibt, weist aber darauf hin, dass es durchaus denkbar ist, auch 
das Einkaufszentrum selbst weiterzuentwickeln, etwa durch die Ergänzung von Wohnungen 
oder eine stärkere Verflechtung der Nutzungen. 
 
Frau Erdogan  weist darauf hin, dass sich das Vorhaben aktuell im Bebauungsplanverfah- 
ren befindet und dass das Einkaufszentrum selbst nicht innerhalb Geltungsbereich dieses 
Bebauungsplans liegt, weshalb es nicht Gegenstand der aktuellen Planung ist. 
 
24. Eine Bürgerin  fragt, seit wann die Barcelona-Allee zur Kalker Hauptstraße zählt, da das Hö- 
henkonzept der Stadt Köln vorsieht, dass nur entlang der Kalker Hauptstraße hoch gebaut 
werden darf. 
 
Frau Herr  erklärt, dass das Höhenkonzept der Stadt Köln bewusst flexibel gestaltet ist. Es 
erlaubt eine hohe Bebauung bis zu 70 Metern entlang dieser konkreten Stadtachse, zu der

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städtebaulich betrachtet auch die Parkhäuser der Köln Arcaden zählen. Die konkrete Be- 
bauungshöhe und die hochbauliche Ausgestaltung eines möglichen Hochpunktes ist Ge- 
genstand laufender politischer Diskussionen und wird separat geprüft.  
 
25. Ein Bürger  äußert, dass es Aufgabe des Stadtplanungsamtes und der Politik gewesen 
wäre, den Geltungsbereich vorab um das Einkaufszentrum der Köln Arcaden zu erweitern, 
um eine umfassendere Entwicklung zu ermöglichen. Er kritisiert, dass stattdessen nur ein 
begrenzter Bereich geplant wird, wodurch anstatt einer ganzheitlichen Verbesserung des 
Areals nur eine unzureichende Lösung entsteht. 
 
Frau Herr  nimmt den Vorschlag zur Kenntnis und sagt zu, sich im Rahmen der Stellungnah- 
men damit auseinanderzusetzen. Sie versteht den Wunsch, weiterzudenken, doch man will 
sich zunächst auf das konzentrieren, was realistisch mit einem mitwirkungsbereiten Vorha- 
benträger umsetzbar ist. 
 
26. Eine Bürgerin  bringt die Überlegung ein, ob es nicht sinnvoller wäre, den Hochpunkt auf 
der östlichen Grundstücksfläche zu platzieren, da dies besser ins Stadtbild von Kalk passt. 
Auf der Seite der Barcelona-Allee ist mit dem Polizeipräsidium bereits ein Gebäude mit ei- 
ner gewissen Gebäudehöhe vorhanden, während die übrigen Gebäude maximal fünf Ge- 
schosse haben. Sie fragt, ob es Überlegungen gab, die Planung entsprechend umzukehren. 
 
tobeSTADT  erklärt, dass die Höhenentwicklung eng mit der Nutzungsverteilung zusammen- 
hängt. An der Barcelona-Allee ist hauptsächlich Büronutzung vorgesehen, was das höhere 
Bauvolumen rechtfertigt. Im östlichen Teil am Bürgerpark ist Wohnnutzung geplant, weshalb 
dort niedrigere Gebäude vorgesehen sind. Deshalb kam es für das Konzept nicht in Frage, 
den Hochpunkt auf die andere Seite zu verlagern. Sie wollen bewusst einen Akzent an der 
Barcelona-Allee setzen und zugleich die Orientierung am Park berücksichtigen. 
 
Herr Storch  ergänzt, dass die angrenzende Wohnbebauung ein sensiblerer Nachbar ist 
und vermutet, dass ein Hochpunkt an der Vorsterstraße auf mehr Ablehnung stoßen würde. 
Keines der beteiligten Büros hat diese Variante vorgeschlagen. Er verweist auf das Polizei-
präsidium mit seinem Turm als das höchste Gebäude in der Umgebung und bewertet die 
aktuelle Höhen- und Volumenverteilung aus städtebaulicher Sicht als angemessen, beson- 
ders im Vergleich zur kleinteiligen Quartiersebene im Osten. 
 
27. Eine Bürgerin  weist darauf hin, dass das Empfehlungsgremium kritisiert hat, dass die Pla- 
nung nicht mit dem Stützenraster der Tiefgarage übereinstimmt und noch angepasst werden 
muss. Sie lobt die offene Gestaltung des großen Eingangsbereichs zu den Köln Arcaden in 
dem Entwurf und fragt, ob bei einer Orientierung an der ursprünglichen Tiefgaragenstruktur 
(etwa aus statischen Gründen), das Grün in diesem Bereich verloren geht. Sie fragt, wie die 
Planenden damit umgehen oder ob sie bereits Lösungen dafür haben. 
 
tobeSTADT  erklärt, dass sie diesbezüglich bereits mit dem Statiker gesprochen haben. Es 
muss noch geprüft werden, ob die genannte Kritik wirklich relevant ist und ob Nachbesse- 
rungen nötig sind. Die Offenheit und der große Eingangsbereich sind jedoch ein zentraler 
Bestandteil des Entwurfs. 
 
Herr Storch  ergänzt, dass sich die Kritik des Gremiums auf die Geometrie des Entwurfs be-
zog. Der vorgeschlagene Baukörper passt in seiner Form nicht ganz zum orthogonalen Stüt- 
zenraster der bestehenden Tiefgarage. An der Quantität oder Qualität der Begrünung im 
Trichterbereich gibt es dagegen keine Beanstandung, im Gegenteil, dies ist ein prägendes 
Merkmal des Entwurfs. Die Realisierung der Begrünung ist aufgrund der überdimensionier- 
ten Geschosshöhe der Parkgarage technisch gut machbar. Entscheidend ist, das Stützen- 
raster zu berücksichtigen, damit die Lasten effizient über die vorhandenen Stützen und ohne 
aufwendige Zusatzkonstruktion abgetragen werden können.

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu den städtebaulic hen Planungskonzepten  
„Kalker Hauptstraße/ Barcelona Allee" in Köln -Kalk 
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28. Die Bürgerin  fragt, ob die kleineren, freistehenden Wohngebäude im Entwurf mit ihrer 
Rückseite auf die Rückwand des bestehenden Gebäudes der Köln Arcaden blicken müs- 
sen. Außerdem möchte sie wissen, ob die Bebauung hin zum Bürgerpark offen zugänglich 
oder abgeschlossen geplant ist. 
 
tobeSTADT  antwortet, dass sie sich der problematischen Rückansicht zu den Köln Arcaden 
bewusst sind. Sie wollen dies über eine angepasste Grundrissgestaltung lösen, sodass 
nicht alle Wohnräume direkt zur Rückseite der Arcaden ausgerichtet sind. Die Bebauung 
zum Park soll keine offene Durchwegung haben, sondern wird bewusst als geschlossene 
Kante mit intimer, privater Atmosphäre geplant. Die Grünflächen dahinter sind privat oder 
halböffentlich (z. B. Kita -Freifläche). 
 
29. Eine Bürgerin  fragt, ob es bei dem angedachten Zeitplan und Verfahren, dass alle drei Ent- 
würfe weiterentwickelt werden, bleibt oder ob die Öffentlichkeit noch die Möglichkeit erhält, 
sich auch die überarbeiteten Entwürfe noch einmal anzusehen und zu kommentieren. Sie 
merkt an, dass sich während der Überarbeitung noch vieles ändern könnte. 
 
Frau Herr  erklärt, dass die gezeigten Entwürfe schon sehr detailliert wirken, der eigentliche 
Bebauungsplan aber viel einfacher und technischer ist. Er legt z. B. nur Gebäudehöhen, 
Baugrenzen, öffentliche Wege und Grünanteile fest, Details wie Holzbauweise oder Aufzüge 
regelt er nicht. Sie betont, dass die Bürger*innen der Verwaltung am besten grundsätzliche 
Hinweise zu wichtigen Themen wie Hochpunkte, Freiräume oder Verkehr mitgeben sollten. 
Es muss nicht zwingend jeder einzelne Entwurf im Detail kommentieren werden. Sie ver- 
weist darauf, dass jetzt noch allgemeine Hinweise gesammelt werden, bevor die konkrete 
Planung ausgearbeitet wird. 
 
Frau Wagner  ergänzt, dass auch die Verwaltung sich durch das Ergebnis der Sitzung in ei- 
ner neuen Situation sieht, da nicht, wie zunächst vorgesehen, ein einzelner Entwurf disku- 
tiert wird. Das Verfahren hat jedoch gezeigt, dass eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit 
ausdrücklich erwünscht ist. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt ein finaler Entwurf vorliegt, 
wird dieser erneut öffentlich vorgestellt. Abschließend betont Frau Wagner, dass das Ver- 
fahren mit der heutigen Veranstaltung noch nicht abgeschlossen ist. 
 
30. Eine Bürgerin  fragt, welche Gründe die Stadt grundsätzlich dazu bewegen, an dieser Stelle 
eine neue Bebauung zu ermöglichen, abgesehen vom Wunsch des Betreibers der Köln Ar- 
caden. 
 
Frau Herr  erläutert, dass die erste Planungsidee des Vorhabenträgers bereits in vorange- 
gangenen gemeinsamen Gesprächen angepasst und abgestimmt wurde. Nach verwaltungs-
interner Zustimmung zur abgestimmten Planungsidee wurde mit dem Aufstellungsbeschluss 
für den Bebauungsplan auch eine politische Zustimmung erzielt. Eine Veränderung der be- 
stehenden baulichen Struktur wird als positive Entwicklung gesehen, weshalb die Stadt 
diese Planung unterstützt. 
 
31. Ein Bürger  bringt noch einmal seine Sorge zum Ausdruck, dass jetzt drei Planungskon- 
zepte vorliegen und es schwierig war, einen Sieger zu küren. Er verweist darauf, dass mit 
der Veranstaltung das Beteiligungsverfahren mit seinen Fristen begonnen hat, obwohl noch 
nicht klar ist, welcher Entwurf tatsächlich Sieger wird. Dadurch wird der spätere Siegerent- 
wurf kein formelles Beteiligungsverfahren mehr durchlaufen müssen und die Bürger*innen 
werden im Unklaren gelassen. Er fragt, wie man mit dieser Situation umgeht. 
 
Frau Herr  erklärt, dass es bei der formellen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach 
§ 3 Abs.1 BauGB in Planverfahren oft die Schwierigkeit gibt den bestmöglichsten Zeitpunkt

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auszuwählen. Auch wenn der ausgewählte Zeitpunkt im Verfahren als nicht optimal gese- 
hen wird, haben die Bürger*innen die Möglichkeit sich zu den Entwürfen zu äußern und den 
Beteiligten Überarbeitungshinweise mitzugeben, bevor das Empfehlungsgremium entschei- 
det. Sie ermutigt dazu, diese Gelegenheit wahrzunehmen. Die Hinweise werden abgewogen 
und bei der Entscheidung beachtet. Sie weist darauf hin, dass die Hinweise und Anmerkun- 
gen einen hohen Stellenwert haben, da sie die Perspektive der späteren Nutzenden und 
Nachbarn darstellen. Eine zweite formelle Beteiligung der Öffentlichkeit wird mit der Veröf- 
fentlichung der Planunterlagen im weiteren Bebauungsplanverfahren erfolgen, bei der dann 
Bebauungsplanentwurf öffentlich ausgelegt wird. 
 
32. Eine Bürgerin  merkt an, dass durch die eingeschobene Überarbeitungsphase eine Kom- 
mentierungs- und Beschäftigungsmöglichkeit mit einem klaren Siegerentwurf verloren geht. 
Man kommentiere jetzt Entwürfe, die sich im Rahmen der Überarbeitung nochmals verän- 
dern. Der spätere Siegerentwurf wird der Öffentlichkeit dann nicht mehr vorgestellt. Sie 
wünscht sich eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren. 
 
Frau Herr  stellt klar, dass der Wunsch, nach dem Wettbewerbsentscheid erneut in den Aus- 
tausch zu gehen, aufgenommen und verstanden wurde.  
 
Herr Ulrich  ergänzt, dass die aktuelle Situation auch für die Stadt überraschend ist und be- 
tont, dass das Verfahren kein Standardverfahren ist, sondern vielmehr eine sehr intensive 
Bürgerbeteiligung ermöglicht, welche rein formell nicht erforderlich ist. Er hebt hervor, dass 
es aus Sicht der Stadt positiv ist, dass es so viele Beteiligungsmöglichkeiten gibt, lobt den 
bisherigen konstruktiven Austausch und bekräftigt, dass ein fortlaufender Kontakt wün- 
schenswert ist. 
 
33. Ein Bürger  merkt an, dass er die Beteiligung grundsätzlich gut findet, sie aber aus seiner 
Sicht zu spät ansetzt, weil die grundlegenden Parameter wie die Nutzungsverteilung bereits 
vorher festgelegt wurden. Er hätte sich gewünscht, dass man früher gemeinsam diskutiert, 
was an Ausnutzung verträglich ist, sodass es sich zwar für den Investor lohnt, aber trotzdem 
Gestaltungsspielräume bleiben. Die aktuellen Schwierigkeiten der Entwürfe sieht er als 
Folge dieser strengen Vorgaben. 
 
Herr Ulrich  nimmt die Aussage zur Kenntnis und verweist auf die vorhandene Beteiligungs- 
möglichkeit. 
 
34. Ein Bürger  greift das Thema Fassadenbegrünung erneut auf und betont die Wichtigkeit der 
späteren Pflege. Er überreicht dem Vorhabenträger eine kleine Gießkanne, damit die Ver- 
pflichtung zur dauerhaften Pflege der hängenden Gärten auch eingehalten werde. 
 
Herr Lehnhoff  bedankt sich.  
 
35. Eine Bürgerin  fragt, ob die Informationen zum Verfahren, zum weiteren Ablauf, der weite-
ren Öffentlichkeitsbeteilig und der Zeitplan auch auf der Homepage der Stadt Köln zu finden 
sein werden oder ob es entsprechende Unterlagen gibt, die sie auch an andere weitergeben 
kann, die heute nicht dabei sein konnten. 
 
Frau Pörsch  antwortet, dass alle wichtigen Informationen auf der Internetprojektseite 
„Quartier Köln Arcaden“ der Stadt Köln veröffentlicht werden. Zusätzlich wird auf die Beteili- 
gungsseite der Stadt Köln verlinkt. Die ulrich hartung GmbH wird außerdem den bestehen- 
den Verteiler nutzen, um die Informationen weiterzugeben, damit alle, auch die nicht Anwe- 
senden, die nötigen Infos erhalten. 
 
36. Ein Bürger  bedankt sich bei allen Beteiligten ausdrücklich für die Möglichkeit der Beteili- 
gung, die Bereitstellung der Räumlichkeiten und den offenen Austausch.

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„Kalker Hauptstraße/ Barcelona Allee" in Köln -Kalk 
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Bezirksbürgermeisterin Frau Greven-Thürmer  bedankt sich zum Abschluss bei allen Anwesen- 
den für das große Interesse und die intensive Diskussion. Sie betont, dass es ein Vorteil ist, 
dass nun drei Entwürfe zur Kommentierung vorliegen, dadurch könnten noch viele Anregungen 
eingebracht werden. Sie ermuntert die Anwesenden, davon auch weiterhin Gebrauch zu ma-
chen. Sie dankt allen Beteiligten und dem gesamten Team für die Organisation und wünscht al- 
len einen schönen Abend.  
 
Die Veranstaltung endet um 19:54 Uhr. 
 
Ende des Dokumentes. 
 
 
 
   
            
Frau Greven-Thürmer    Herr Scheven 
(Bezirksbürgermeisterin)    (Schriftführer, Stadtplanung Zimmermann)

Beratungsverlauf (3)

07.05.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
30.06.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0761/2026
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
13.04.2026
Erstellt
13.03.2026 09:02