0761/2026
Anhörung zu den Ergebnissen der frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 70453/02 Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee in Köln/Kalk
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Anlage 8_ Vorab-Auszug Beschlussprotokoll zu TOP 9.1 ASrZ 07.05.2026
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Geschäftsführung Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit Louise Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt- koeln.de Datum: 08.05.2026 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 5. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit vom 07.05.2026 öffentlich 9.1 Anhörung der Bezirksvertretung 8 (Kalk) zu den Ergebnissen der früh- zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 70453/02 Arbeitstitel: Kalker Haupt- straße/Barcelona-Allee in Köln-Kalk 0761/2026 I Beschlussvorschlag der Verwaltung Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs- konzeptes gemäß Anlage 3 (Ergebnis Wettbewerb) einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffent- lichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öf- fentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – sind dabei gemäß der Stellung- nahme der Verwaltung (Anlagen 5 und 6) zu berücksichtigen. 2. stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur weiteren Qualifizierung des Hochpunktes zu. II Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, VOLT, FDP/KSG betreffend "TOP 9.1 Anhörung der BV 8 zu den Ergebnis- sen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorga- ben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Be- bauungsplan) Nr. 70453/02 Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee in Köln-Kalk" (AN/0799/2026) Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Regionale Zusammenarbeit beschließt vor- behaltlich der Beratung der Bezirksvertretung Kalk folgende ergänzende Beschluss- fassung: 1. Der für das Vorhaben erforderliche Mehrbedarf an Grünflächen soll nach Mög- lichkeit in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet umgesetzt werden. Dabei ist auch eine Aufwertung des anliegenden Bürgerparks zu prüfen. 2. Sollte die Umsetzung der Grünflächen nicht in unmittelbarer Nähe erfolgen kön- nen, so ist eine Umsetzung im Stadtteil Kalk anzustreben und von einer Aus- gleichszahlung abzusehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt III Geänderte Beschlussvorlage (Ergänzungen fett) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs- konzeptes gemäß Anlage 3 (Ergebnis Wettbewerb) einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffent- lichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öf- fentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – sind dabei gemäß der Stellung- nahme der Verwaltung (Anlagen 5 und 6) zu berücksichtigen. 2. stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur weiteren Qualifizierung des Hochpunktes zu. 3. Der für das Vorhaben erforderliche Mehrbedarf an Grünflächen soll nach Möglichkeit in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet umgesetzt werden. Da- bei ist auch eine Aufwertung des anliegenden Bürgerparks zu prüfen. 4. Sollte die Umsetzung der Grünflächen nicht in unmittelbarer Nähe erfol- gen können, so ist eine Umsetzung im Stadtteil Kalk anzustreben und von einer Ausgleichszahlung abzusehen. Abstimmungsergebnis über die so geänderte Beschlussvorlage: Mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion die LINKE zugestimmt. Hinweis: Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt des Wiedervorlageverzichts, sofern die Be- zirksvertretung Kalk ungeändert zustimmt.
Anlage 5_KAR_Abwägung_3_1
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BP-Abwägung B31 / 2 Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren D arstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 70453/02 – Arbeitstitel: „Kalker Hauptstraße/ Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk– eingegange- nen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit D ie frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Präsenzveranstaltung am 02.06.2025 in den Köln Arcaden, Kalker Hauptstraße 55, 51103 Köln und wurde in einer Niederschrift dokumentiert. I m Zeitraum vom 10.06.2025 bis einschließlich 25.06.2025 bestand die Möglichkeit die Planunterlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (www.beteili- gung-bauleitplanung.koeln) einzusehen und Stellungnahmen zu übermitteln. I m Zeitraum der Beteiligung sind 8 Stellungnahmen aus der digitalen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen. Im Rahmen der Präsenzveranstaltung sind 36 Anregungen eingegangen. D ie frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand im Rahmen eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens statt. Das Empfehlungsgremium konnte in sei- ner Sitzung am 02.06.2025 nicht wie geplant einen finalen Siegerentwurf küren. Drei der vier Planungsteams erhielten die Möglichkeit in einer dritten Wett- bewerbsstufe ihre Planungskonzepte zu überarbeiten. Deshalb hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe- teiligung zu den drei für die nächste Wettbewerbsstufe ausgewählten Konzepten zu äußern. In der Abschlussveranstaltung am 28.10.2025 wurde aus den drei überarbeiteten Planungskonzepten der Entwurf von New Architekten BDA, Köln, Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft, Bonn mit 317 Stadt- und Frei- raumplanung, Landsberg am Lech (NEW Architekten) als Sieger prämiert. Die Konzepte von AS+P Albert Speer, Frankfurt mit AS+P Landschaftsarchitek- ten, Frankfurt und Torsten Becker Stadtplanung, Frankfurt mit HKK Landschaftsarchitektur GmbH, Frankfurt werden nicht weiterverfolgt. Der Siegerentwurf von NEW Architekten wurde in der Überarbeitungsphase nach der durchgeführten Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB weiterentwickelt. Die Stellungnah- men der Verwaltung zum Planungskonzept von NEW Architekten nehmen deshalb lediglich Bezug auf das überarbeitete Siegerkonzept. N achfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Num- merierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. D ie Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss des Verfah- rens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksichtigt. Aufgrund des vorläufigen Cha- rakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbeschluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. A us Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Anlage 5 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 3 Lfd. Nr. Stellungnahmen aus der digitalen Öffentlichkeitsbetei- ligung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 1.1 Folgende Punkte sollten besonders berücksichtigt wer- den: - Tierfreundliche Begrünung, v. A. Fassadenbegrünung, auch Dachbegrünung ja Im weiteren Bauleitplanverfahren werden die Themen Fassaden- und Dachbegrünung im Rahmen des zu erstellenden Grünord- nungsplans vertieft bearbeitet. Entwurfsabhängig werden Fest- setzungen zu Dach- und ggf. Fassadenbegrünungen getroffen. 1.2 - Reduktion der Büroflächen zu Gunsten von Wohnun- gen nein Der Anregung, die vorgesehenen Büroflächen zugunsten zusätz- licher Wohnnutzungen zu reduzieren, wird nicht gefolgt. Der vor- gesehene Anteil von Wohnen und Büro entspricht den städtebau- lichen Zielen und Ergebnissen der Abstimmungen zwischen der Verwaltung und dem Vorhabenträger. Der angestrebte Nutzungs- mix sichert eine ausgewogene Verbindung von Wohnen und Ar- beiten und entspricht den Vorgaben des „Köln Katalogs“ als städ- tebauliches Entwicklungskonzept. 1.3 - Stellflächen für Fahrräder nahe den Arcaden, in Bügel- form für sicheres abschließen des Rades ja Im weiteren Verfahren wird geprüft, wo Stellplatzflächen für Fahr- räder gut erreichbar errichtet werden können. Dabei wird auf eine sichere Abschließbarkeit der Fahrräder geachtet. 1.4 - Optimierung Engstelle Haltestelle Kalk Post / Eingang Arcaden / Ampeln nein Die Engstelle der Haltestelle Kalk-Post und der Eingang der Köln Arcaden liegen nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes und sind daher nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfah- rens. 2 2.1 Es wird angemerkt, dass es keinerlei Büros braucht, da- rum sollten sich die Unternehmen selbst kümmern nein Verweis auf Stellungnahme zu Lfd. Nr. 1.2 2.2 Es wird gefordert: - keine Kaltmiete über 8€/qm, keine Indexmieten, Air- bnb-Verbot Nein Regelungen zu Mieten und Airbnb-Verbot überschreiten die Re- gelungsmöglichkeiten eines Bebauungsplanes. 2.3 - möglichst wenig Autostellplätze ja Die notwendige Anzahl der Stellplätze wird nach der geltenden Stellplatzsatzung der Stadt Köln anhand der tatsächlichen Nut- zungen ermittelt. Zusätzlich sind die für das bestehende Ein- kaufszentrum erforderlichen Stellplätze im Plangebiet zur Verfü- gung zu stellen. Wegen der außerordentlich guten Anbindung an den ÖPNV und Zuordnung zur Gebietszone I reduziert sich ge- mäß der geltenden Stellplatzsatzung der Stadt Köln die Anzahl der nachzuweisenden Kfz-Stellplätze um 50 %. Die Anzahl der Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 4 Lfd. Nr. Stellungnahmen aus der digitalen Öffentlichkeitsbetei- ligung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung derzeit auf den Grundstücksflächen vorhandenen Stellplätze wird insgesamt trotz einer Nachverdichtung der Nutzungen reduziert. Es wird auch ein ganzheitliches Mobilitätskonzept erstellt, um die Anzahl der Kfz-Stellplätze und die Menge des Individualverkehrs ggf. weiter zu reduzieren. Die Stadt Köln ist bestrebt, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs zugunsten von ÖPNV, shared mobility und Fuß- und Radverkehr zu reduzieren. 2.4 - maximal viele unversiegelte Flächen und transplan- tierte Bäume; wenn an einer Stelle in Köln aus Bau- gründen in 50+Jahre alter Baum weg muss, soll der im Bebauungskonzept nach Kalk kommen. nein Die Fläche des Plangebietes ist durch die auch weiterhin zu er- haltende Tiefgarage vollständig versiegelt. Im weiteren Verfahren werden die Grün- und Freiflächen weiter ausgearbeitet und im zu erstellenden Grünordnungsplan als Bestandteil des Bebauungs- plans konkretisiert und festgelegt. Im weiteren Verfahrensverlauf wird geprüft, ob Baumstrukturen gemäß der BSchS:2023-07 zu erhalten oder zu kompensieren sind. Im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens findet keine Er- satzmaßnahme für eine anderweitige bauliche Entwicklung statt. Hierzu ist keine rechtliche Grundlage gegeben. 3 3.1 Es wird bedauert, dass die Öffentlichkeit sehr spät betei- ligt wurde, sodass die Expertise der Anwohnenden bei der Ausgestaltung der Parameter für die Ausschreibung nicht berücksichtigt werden konnte. Das habe dazu geführt, dass kein Siegerentwurf gekürt werden konnte. Es wird kritisiert, dass den Bürgerinnen und Bürgern nur noch eine Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme ha- ben, obwohl es noch gar keinen Siegerentwurf gibt und befürchtet, dass das Verfahren rechtskonform durchge- führt wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass es den Bürgerinnen und Bürgern sehr schwer gemacht wird, ihre Expertise einzubringen, was sehr ärgerlich, ineffizient ist und nicht den Glauben an die Demokratie fördere. nein Der Anmerkung wird nicht gefolgt. Es handelt sich bei dem aktu- ellen Beteiligungsschritt um die formelle frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Bereits im vorge- schalteten Werkstattverfahren wurden die Bürgerinnen und Bür- ger mehrfach eingebunden, um Anregungen und Hinweise in die städtebauliche Entwicklung einzubringen. Die Auslobung und die Festlegung der grundsätzlichen Nutzungsverteilung erfolgten da- bei auf Grundlage der übergeordneten städtebaulichen Zielset- zungen und waren nicht Gegenstand einer öffentlichen Beteili- gung. Die Bürgerinnen und Bürger wurden auch im Rahmen der dritten Stufe des Wettbewerbsverfahren eingebunden, sie konn- ten Anregungen und Hinweise zu den überarbeiteten Entwürfen einbringen. Darüber hinaus ist sichergestellt, dass eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Veröffentlichung nach § 3 Abs. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 5 Lfd. Nr. Stellungnahmen aus der digitalen Öffentlichkeitsbetei- ligung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 2 BauGB erfolgen wird. Zu diesem Zeitpunkt liegt der finale Sie- gerentwurf vor und kann dann von den Bürgerinnen und Bürgern inhaltlich bewertet und kommentiert werden. Das Verfahren ent- spricht somit den gesetzlichen Vorgaben und stellt sicher, dass die Öffentlichkeit in angemessener Weise und zu den vorgesehe- nen Verfahrensschritten beteiligt wird. 3.2 Es wird darauf hingewiesen, dass während der letzten 20 Jahre die Hitze in Kalk im Sommerhalbjahr unerträglich geworden ist und es im Gegenzug immer weniger unbe- baute Flächen zur natürlichen Klimaregulation oder zur Erholung im Grünen bzw. für Naturerfahrung, insbeson- dere für Kinder gibt. Anfangs war es in Kalk im Sommer 2 °C kühler als am Dom, aber heute ist es genauso heiß wie in der zubetonierten Innenstadt. Dies wird als absolut un- erträglich empfunden. ja Die Bedenken des Stellungnehmenden zur Überwärmung des Stadtteils Kalk und dem Rückgang unbebauter, klimaregulieren- der Flächen werden nachvollzogen. Das Anliegen, wohnortnahe Grün- und Freiräume zu sichern und auszubauen, ist grundsätz- lich berechtigt. Das Plangebiet ist jedoch bereits heute vollständig versiegelt und weist nur sehr geringe Grünstrukturen auf. Durch die Planung wird keine zusätzliche Flächenversiegelung bisher unbebauter Flächen verursacht. Vielmehr sollen im Rahmen der Neuplanung Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas vor- gesehen werden, insbesondere durch zusätzliche begrünte Frei- flächen und Maßnahmen zur Gebäudebegrünung (z. B. Dach- und Fassadenbegrünung). Dadurch werden im Plangebiet trotz der bestehenden Versiegelung Verbesserungen für das Stadt- klima erreicht. Die Auswirkungen auf die klimatische Situation werden im weiteren Verfahren untersucht. 3.3 Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass sich auch die verkehrliche Situation in Kalk in den letzten 20 Jahren ver- schlechtert hat. Der Zuzug neuer Bürgerinnen und Bür- gern und die Schaffung neuer Arbeitsplätze (z. B. Verwal- tung, Polizei etc.), hat zur Folge, dass die Kalker Haupt- straße nicht nur zur Rush Hour für Fahrradfahrer unzu- mutbar geworden ist. Auch der Verkehr auf der Haupt- straße, der Rolshover Straße, der Kalk-Mülheimer Straße und einigen anderen Straßen ist für Fußgänger*innen und Radfahrende gefährlich geworden. Daher passen in den gebeutelten Stadtteil nicht noch mehr Leute rein. ja Im weiteren Verfahren wird ein Verkehrsgutachten erstellt, das die verkehrlichen Auswirkungen der Planung eingehend unter- sucht. Dabei wird auch die bestehende verkehrliche Situation mit- berücksichtigt. Gegebenenfalls werden sich daraus erforderliche Maßnahmen zur Sicherstellung einer verträglichen Verkehrsab- wicklung und Verbesserung der Verkehrsführung ableiten lassen, die dann im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. 3.4 Es wird darauf hingewiesen, dass Kalk der Stadtteil mit der geringsten Grünfläche pro Einwohner ist. Dies soll sich noch weiter verschärfen. ja Derzeit ist das Plangebiet durch das Parkhaus und die darunter liegende Tiefgarage komplett versiegelt. Durch die neue Planung Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 6 Lfd. Nr. Stellungnahmen aus der digitalen Öffentlichkeitsbetei- ligung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung werden keine zusätzlichen Flächen versiegelt und hochwertige Grün- und Freiflächen geschaffen. 3.5 Es wird aber auch begrüßt, dass über alternative Nutzun- gen der zu groß gewordenen Parkhäuser nachgedacht wird. Es wird darauf hingewiesen, dass der multikulturelle und materiell arme Stadtteil mehr Räume für soziale Initia- tiven und nicht-kommerzielle Kultur benötigt, es gibt be- reits Bürgerinitiativen, die hierzu konkrete Vorschläge ha- ben. Auch beim Thema Grünflächen und Naturerfahrungs- räume gibt es engagierte Bürgerinnen und Bürgern, z. B. die BI "Mehr Grün für Kalk". Es wird gebeten sich an diese Gruppen zu wenden. ja Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob und in welchem Umfang Flächen für soziale oder kulturelle Zwecke vorgesehen werden können. 3.6 Zusammenfassend wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren der Bürgerbeteiligung sehr enttäuschend gelau- fen ist. Kalk erstickt in Beton, Hitze und Verkehr und kann daher keine neuen Bewohnenden und/oder Arbeitsplätze für Menschen von außen vertragen. nein Verweis auf Stellungnahme zu Lfd. Nr. 3.1, 3.2, 3.4 3.7 Es gibt allerdings einen Bedarf für Räume für soziale bzw. kulturelle Initiativen. Für Details wird auf die bekannten Bürgerinitiativen verwiesen. ja Die Bürgerinitiativen haben auch im Rahmen der weiteren Beteili- gung gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. 4 4.1 Es wird ausgeführt, dass es sich um eine Stellungnahme zu einem Zwischenstand handelt, da derzeit 3 Entwürfe von Planungsteams überarbeitet werden. Es wird davon ausgegangen, dass, wenn ein Siegerentwurf vorliegt, noch eine weitere Stellungnahme zum konkreten Entwurf möglich sein wird. ja Die Öffentlichkeit hatte die Möglichkeit sich vor der Abschlussprä- sentation zu den drei überarbeiteten Entwürfen zu äußern. Die Anregungen und Bedenken wurden dem Empfehlungsgremium vor der abschließenden Entscheidung über den Siegerentwurf zur Kenntnis gegeben. Im weiteren Bebauungsplanverfahren erfolgt eine erneute Beteili- gung der Öffentlichkeit im Rahmen der Veröffentlichung nach § 3 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 7 Lfd. Nr. Stellungnahmen aus der digitalen Öffentlichkeitsbetei- ligung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Abs. 2 BauGB. Zu diesem Zeitpunkt liegt der Entwurf des vorha- benbezogenen Bebauungsplans vor, welcher aus dem Siegerent- wurf entwickelt wird. Dazu kann die Öffentlichkeit erneut Stellung beziehen. 4.2 Es wird angemerkt, dass die bisherigen Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger bei der Planung und Änderung des Bebauungsplans berücksichtigt werden sollen. ja Grundsätzlich werden alle Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 1 und 3 Abs. 2 BauGB geprüft und in die Abwägung einbezogen. Dabei wird jeweils entschieden, ob und inwieweit eine Übernahme möglich und mit den Zielen der Planung vereinbar ist. Es ist zu berück- sichtigen, dass die eingehenden Anmerkungen teilweise sehr un- terschiedliche oder sogar gegensätzliche Interessen vertreten können. Eine vollständige Berücksichtigung aller vorgetragenen Aspekte ist daher nicht in jedem Fall möglich. Die Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Wettbewerbsverfah- rens wurden den Teilnehmenden mitgeteilt. 4.3 Es wird darauf hingewiesen, dass eine Quartiersentwick- lung Lösungen aufzeigen sollte, die innovativ und bevöl- kerungsfreundlich sind. Wenn der Investor an einer nach- haltigen Entwicklung interessiert ist, stellt auch die gleich- zeitige Berücksichtigung seiner Interessen keinen Wider- spruch dar. Folgende Ziele sollten bei der Quartiersentwicklung er- reicht werden: 4.4 4.4.1 Aspekt Verdichtung Die Stadt Köln soll mit dem Investor die vereinbarten Flä- chen überprüfen und diese gegebenenfalls reduzieren, wenn keine ausreichende Aufenthaltsqualität gesichert werden kann. Die freiräumliche Qualität muss so gut sein, dass das Quartier als Lebensraum wahrgenommen wer- den kann, nicht nur von den dort lebenden Menschen, sondern auch von der Bevölkerung Kalks. ja Die Überprüfung der freiräumlichen Qualität der überplanten Flä- chen und ggf. eine Anpassung dieser ist Bestandteil des weiteren Verfahrens. Das Kooperative Baulandmodell 2017 + kommt zur Anwendung. Der zusätzliche Bedarf an, in diesem Fall öffentlich zugänglichen Frei- und Grünflächen, muss nach den Vorgaben der Stadt Köln innerhalb des Plangebietes hergestellt werden. Diese Flächen werden durch ein Freiraumkonzept qualifiziert und mit den Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 8 Lfd. Nr. Stellungnahmen aus der digitalen Öffentlichkeitsbetei- ligung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Fachämtern abgestimmt, damit eine ausreichende Aufenthalts- qualität gewährleistet werden kann. Entsprechende Gestaltungs- maßnahmen werden eingeplant. 4.4.2 Es soll weitestgehend auf Hochpunkte verzichtet werden, um den Charakter des Quartiers zu unterstützen. nein Das „Höhenentwicklungskonzept für die innere Stadt“ (HEK) der Stadt Köln benennt anhand eines „Räumlichen Plans“ unter an- derem Stadtachsen, an denen eine Höhenentwicklung bis zu 70 m möglich ist. Eine dieser Stadtachsen ist die Kalker Haupt- straße, zu der städtebaulich betrachtet auch die Parkhäuser der Köln Arcaden zählen. Danach ist im Plangebiet grundsätzlich ein Hochpunkt möglich und kann entsprechend den Vorgaben zum Wettbewerbsverfahren konzeptabhängig vorgesehen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich der Hochpunkt in das städtebauliche Gefüge der umliegenden Bebauung einfügt. Der Siegerentwurf von NEW Architekten sieht im nördlichen Plan- gebiet angrenzend an den Bürgerpark und die Barcelona-Allee einen 15-geschossigen Hochpunkt vor. Dieser ist im weiteren Verfahren entsprechend den Vorgaben des HEK zu konkretisie- ren und weiter auszugestalten. 4.4.3 Während der Baumaßnahmen sollen die Flächen des Bür- gerparks nicht in Anspruch zu nehmen. Sie stehen weiter- hin der Kalker Bevölkerung zur Verfügung. ja Der Bürgerpark ist nicht Bestandteil des Plangebietes und wird den Bürgerinnen und Bürgern während der Baumaßnahmen wei- terhin zur Verfügung stehen. 4.4.4 Die Fassaden und Dächer sollen so gestaltet werden, dass sie optisch aufgelockert sind und im besten Fall be- grünt werden. ja Eine Dachbegrünung ist vorgesehen. Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob auch eine Fassadenbegrünung erfolgt. 4.4.5 Die Zuwegungen sollen Bereiche ermöglichen, in denen Kommunikation und Begegnungen möglich sind. ja Bei der weiteren Ausarbeitung der Grün- und Freiflächen- planung sollen ausreichende und hochwertige Grün- und Freiflächen für verschiedene Nutzungen und mit hoher Auf- enthaltsqualität vorgesehen werden. Dabei sind Flächen für Begegnung und Kommunikation zu berücksichtigen. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 9 Lfd. Nr. Stellungnahmen aus der digitalen Öffentlichkeitsbetei- ligung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 4.4.6 Die Verbindung zur Kalker Hauptstraße durch die Köln Ar- caden soll weiterhin möglich bleiben und bei Bedarf zeit- lich ausgeweitet werden. Damit sollen keine Rechte der Anwohner beschnitten werden. nein Die Verbindung zur Kalker Hauptstraße durch die Köln Arcaden ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Entspre- chende Regelungsmöglichkeiten zur Anpassung der Öffnungszei- ten der Diagonalen für die Öffentlichkeit wurde bereits in dem städtebaulichen Vertrag zu dem Bebauungsplan Nr. 69450/08 “Ehemaliges CFK-Gelände“ mit der Stadt Köln getroffen. 4.5 4.5.1 Verkehr, ÖPNV Die Stadt Köln soll im Vorfeld oder während der Baumaß- nahmen die Haltestelle Kalk Post optimieren, um sie auf eine stärkere Nutzung von Menschen vorzubereiten. Das gilt auch für die Barrierefreiheit. Es wird damit gerechnet, dass dort wahrscheinlich 1500 Personen aus dem neuen Quartier und 900 Schülerinnen und Schüler aus der neuen Schule im Odysseum täglich passieren. Die Halte- stelle Kalk Post ist derzeit schon überlastet. Es wird ange- regt, einen neuen Eingang zu den Bahngleisen zu ermög- lichen, der jetzige Eingang wird den Personenströmen nicht gerecht werden. nein Die Anregung, die Haltestelle Kalk Post im Hinblick auf eine stär- kere Nutzung und Barrierefreiheit zu optimieren, wird zur Kennt- nis genommen. Im Rahmen des Verfahrens wird eine Verkehrs- untersuchung erstellt, die auch die verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens berücksichtigt. Das Bebauungsplanverfahren selbst kann jedoch keine Regelungen zur konkreten Ausgestal- tung oder Anpassung der Haltestelle treffen. 4.5.2 Die bisherigen Einfahrten und Ausfahren in die Tiefgara- gen sollen beibehalten werden. Die in einem Planungsvor- schlag vorhandene weitere Einfahrt in der Nähe der Viet- orstraße soll nicht gebaut werden, weil schon jetzt an die- ser Stelle eine Überlastung besteht (Rückstau auf die Kalker Hauptstr.) ja Die heutigen Lagen der Ein- und Ausfahrten, sowie die Anliefe- rung werden bei der Planung berücksichtigt. Im Rahmen des Be- bauungsplanverfahrens wird ein Verkehrsgutachten erstellt, das die Auswirkungen der geplanten Bebauung auf den Verkehr prüft und gegebenenfalls Maßnahmen aufzeigt, um eine verträgliche Verkehrsabwicklung sicherzustellen. Dabei wird auch die umlie- gende verkehrliche Situation mitberücksichtigt. Verweis auf Stellungnahme zu Lfd. Nr.14.1 4.5.3 Die neuen Bewohnenden der Gebäude bzw. Kalks erhal- ten Parkraum in den Tiefgaragen der Arcaden, dadurch reduziert sich das Angebot für die Einkaufenden (Quar- tiersgarage). nein Für die neuen Bewohnenden und die neuen gewerblichen Nut- zungen des Vorhabens werden Stellplätze gemäß Stellplatzsat- zung der Stadt Köln auf dem Grundstück bereitgestellt. Diese Stellplätze dienen ausschließlich der Deckung des Stellplatzbe- darfs der neu entstehenden Gebäude und stehen nicht als An- wohnerstellplätze für die umliegende Wohnbebauung zur Verfü- gung. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 10 Lfd. Nr. Stellungnahmen aus der digitalen Öffentlichkeitsbetei- ligung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Daneben müssen die Stellplätze der Köln Arcaden auf den Grundstücksflächen nachgewiesen werden. Die hierfür erforderli- chen Stellplätze können im Vergleich zu heute allerdings trotz Verdichtung der Nutzungen reduziert werden. 4.5.4 Der Verkehr soll nicht gesteigert werden. ja Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Verkehrsun- tersuchung erstellt. 4.5.5 Fahrradstellplätze sollen in der direkten Nähe des Ein- kaufszentrums platziert und somit auch verstärkt genutzt werden. Auch Stellplätze in einem der Parkhäuser müs- sen in der Nähe des Einkaufzentrums verortet werden. ja Verweis auf Stellungnahme zu Lfd. Nr. 1.3 4.6 4.6.1 Umwelt, Gesundheit, Klima Es wird darauf hingewiesen, dass das Gebiet um die Köln Arcaden bereits jetzt als Hitzeschwerpunkt gilt. Die Bau- maßnahmen sollen daher so gestaltet werden, dass trotz großer bebauter Flächen eine genügende Reduzierung der Außentemperatur zum Beispiel durch Begründung der Gebäude erreicht wird. Die Planer sollen berücksichtigen, dass eine Belüftung des Gebietes gut möglich ist und die umliegenden Gebiete in der Corkstraße, Thessaloniki-Al- lee, der Kalker Hauptstraße oder im GAG Viertel nicht be- einträchtigt werden. ja Verweis auf Stellungnahme zu Lfd. Nr. 3.2 Unter den Gesichtspunkten der Klimaanpassung sollte in Sied- lungsräumen mit (sehr) ungünstiger thermischer Situation eine Nachverdichtung nur auf bereits versiegelten oder teilversiegelten Flächen ohne klimarelevante Funktionen oder durch Nutzungsin- tensivierung auf bereits bebauten Flächen erfolgen. Eine Verbes- serung der Durchlüftung (z.B. durch abgestaffelte Gebäudehö- hen, offene Struktur) sowie eine Erhöhung des Grünanteils (u. a. in Form von Dach- und Fassadenbegrünung) sind grundsätzlich vorgesehen. Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob es negative Auswirkun- gen auf die umliegenden Gebiete in Bezug auf die Belüftung gibt. 4.6.2 Die Grünflächen des Bürgerparks sollen nicht auf die ge- setzlich vorgeschriebenen Grünflächen der neuen Bebau- ung angerechnet werden. ja Die Grünflächen des Bürgerparks werden nicht auf die notwendi- gen Grünflächen gemäß des Kooperativen Baulandmodells ange- rechnet. 4.6.3 Die Stadt Köln soll klären, welche Verbesserungen am Bürgerpark vorgenommen werden müssen, um dem zu- sätzlichen Nutzungsdruck gerecht zu werden. Dabei sollte verstärkt Wert auf eine ausreichende Versorgung mit gro- ßen Bäumen gelegt werden. Die Flächen sollen so gestal- nein Der Bürgerpark ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Än- derungen im Bereich des Bürgerparks sind deshalb nicht vorge- sehen. Im weiteren Verfahren wird ein Frei- und Grünflächenkon- zepte innerhalb des Plangebietes entwickelt, das qualitativ hoch- wertige Grünflächen und Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität schafft. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 11 Lfd. Nr. Stellungnahmen aus der digitalen Öffentlichkeitsbetei- ligung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung tet werden, dass sich dort eine größere Zahl von Men- schen aufhalten kann. Es wird gefordert, dass die Stadt Köln den Bürgerpark entsprechend umbaut. 4.6.4 Es sollen Lösungen gefunden werden, um ansprechende Grünflächen mit ausreichendem Baumbestand langfristig für die dort lebende Bevölkerung nutzbar zu machen. Da- bei ist Wert auf die besonderen Bedingungen zu legen, die sich durch eine Bepflanzung oberhalb einer Tiefgara- genplatte ergeben. Die Planungsteams sollen hier mit Garten- und Landschaftsplanenden innovative Lösungen finden. ja Die am Wettbewerbsverfahren beteiligten Planungsteams waren interdisziplinär besetzt aus den Fachrichtungen Architektur/Stadt- planung und auch Landschaftsarchitektur. Aufgabe ist es zu- kunftsorientierte Grün- und Freiflächen für verschiedene Nutzun- gen mit hoher Aufenthaltsqualität, insbesondere vor dem Hinter- grund der hohen baulichen Dichte zu schaffen. Die Ergebnisse werden im zukünftigen Bebauungsplan planungsrechtlich gesi- chert. 4.7 Denkmalschutz Die Flächen um den Wasserturm werden so platziert, dass der Wasserturm in den Lebensraum integriert und gegebenenfalls auch entsprechend genutzt werden kann. Auch die denkmalgeschützten Maschinen und Maschinen- teile sind so zu positionieren, dass sie als Erinnerungsorte zur Verfügung stehen. ja Der Denkmalschutz ist bei der Planung und im Rahmen der Bau- leitplanung zu berücksichtigen. Der Wasserturm und auch die historischen Maschinen werden dabei berücksichtigt und sinnvoll integriert. Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege wird in das Verfahren eingebunden. Das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen ist einzuhalten. 4.8 4.8.1 Vorbildlichkeit Der Investor soll die Baumaßnahme dazu nutzen, bei- spielhaft deutlich zu machen, was bei der Umwandlung von Parkflächen auch im Sinne der Bevölkerung möglich ist. Es soll ein Vorzeigeprojekt mit ausstrahlender Wirkung in andere Gebiete entstehen. Innovative Ideen sind zu un- terstützen und umzusetzen, um ein architektonisch inte- ressantes Quartier zu entwickeln, das gleichzeitig einen Anteil von mind. 30% Sozialwohnungen, altengerechtes Wohnen, Gemeinschaftsflächen und eine Kindertages- stätte bereitstellt. ja Ziel der Planung ist es, ein urbanes und städtebaulich hochwerti- ges Quartier zu entwickeln. Ein Anteil von mindestens 30 % ge- fördertem Wohnungsbau wird entsprechend den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln umgesetzt. Das Quartier soll unterschiedliche Nutzungen vereinen, neben Wohnen und gewerblichen Nutzungen soll auch eine Pflegein- richtung und Seniorenwohnen dort verortet werden. Der Bedarf für eine Kindertagesstätte wurde vom zuständigen Fachamt der Stadt Köln verneint. Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob eine Betriebs-Kita und auch Flächen für soziale oder kulturelle Zwecke vorgesehen werden können. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 12 Lfd. Nr. Stellungnahmen aus der digitalen Öffentlichkeitsbetei- ligung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 4.8.2 Die Stadt Köln achtet darauf, dass keine der in der Stadt vereinbarten Standards unterschritten bzw. bis in Grenz- bereiche ausgereizt sind. Dies steht im Widerspruch zu ei- nem Modellquartier und steht den Bedarfen in Kalk entge- gen. ja Die Vorgaben und Ziele der Stadt Köln werden in dem Bebau- ungsplanverfahren berücksichtigt. 4.8.3 Es wird angemerkt, dass die bisherige Beteiligung und die Transparenz bezogen auf die Planungen und Ergebnisse der Beteiligung der Bevölkerung gut ist. Dies sollte unbe- dingt beibehalten werden. ja Die Bürgerinnen und Bürger werden auch zukünftig an der Pla- nung beteiligt. Insbesondere erfolgt noch die formelle Veröffentli- chung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen des Bebauungs- planverfahrens. 5 Es wird darauf hingewiesen, dass der denkmalgeschützte Wasserturm mittlerweile zu einem Wiedererkennungssym- bol für das neue Stadtquartier Köln Arcaden/ Bürgerpark geworden ist. Bisher wurde diesem Standort leider nur eine untergeordnete und dem Potential nicht gerecht wer- dende Bedeutung beigemessen. Der Turm steht bisher quasi ohne Funktion am "Hinterausgang" bzw. der "Rück- seite". Der neue Entwurf sollte diese vertane Chance un- bedingt wiedergutmachen und die Möglichkeit nutzen, den Turm und den umliegenden Bereich zu einem attraktiven Aufenthaltsort zu machen und somit dem Wahrzeichen des Quartiers eine adäquate Bedeutung zu geben. Es wird angeregt, den Raum um den Turm durch eine at- traktive Platzgestaltung und diesen Platz umgebende Nut- zungen wie Café, Eisdiele, Gastro mit Außentischen, Vee- delsbüro u.ä. sehr stark aufzuwerten. Der Turm selbst könnte, wenn nicht mehr als Bibliothek genutzt, eine an- dere "besondere" Nutzung erhalten oder aber auch nur als Bar o.ä. genutzt werden. Alleine eine architektonisch gestaltete Sitzbank um den Turm herum würde schon eine Bereicherung als mögli- cher Treffpunkt für z.B. die Besuchenden der Köln Arca- den darstellen und den Raum wegführen von seinem bis- herigen Dasein als Hinterausgang. ja Der denkmalgeschützte Wasserturm als prägendes Wahrzeichen des Stadtquartiers bleibt erhalten und wird in die neue Bebauung integriert. Die Anregungen zur Aufwertung des Umfeldes und zur Schaffung eines attraktiven Aufenthaltsorts werden geprüft. Die konkrete Nutzung des Turms sowie die Ausgestaltung sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen ist einzuhalten. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 13 Lfd. Nr. Stellungnahmen aus der digitalen Öffentlichkeitsbetei- ligung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 6 6.1 Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Entwicklung des neuen Quartiers und die damit einhergehenden Nut- zenden (Mietende, Mitarbeitende der die Büroflächen nut- zenden Unternehmen, Besuchende der Senioren in den Seniorenwohnungen, …) ein über das heutige Maß hin- aus gehender Bedarf an PKW-Parkplätzen entstehen wird. Der Parkdruck in den umliegenden Straßen ist schon heute immens. Um diese Situation nicht zu verschlim- mern, darf die Anzahl der zukünftigen PKW-Parkplätze keinesfalls geringer werden, als sie heute in den Parkhäu- sern der Köln Arcaden bereits vorhanden ist. nein Im Rahmen des Bebauungsplanverfahren wird ein Verkehrsgut- achten und auch ein Mobilitätskonzept erstellt. Im Plangebiet sind die für das Bauvorhaben und die Köln Arcaden erforderlichen Stellplätze nachzuweisen. Insgesamt wird die Anzahl der Stell- plätze allerdings gegenüber dem Ist-Zustand, trotz einer zukünfti- gen Nachverdichtung reduziert. Die konkrete Anzahl der notwen- digen Stellplätze wird nach der Stellplatzsatzung der Stadt Köln berechnet. 6.2 Es werden ausreichende und sichere Fahrrad-Parkplätze – und zwar dort, wo sie benötigt werden, gefordert. Der heutige Fahrradabstellplatz ist zwar überdacht, aber er ist viel zu weit vom Eingang der Köln Arcaden entfernt, bietet keine Möglichkeit, einen Einkaufswagen zurückzugeben. Zudem wird er als Aufenthaltsort von Gruppen genutzt, in deren Gesellschaft man sein Rad nicht gerne abstellt. ja Verweis auf Stellungnahme zu Lfd. Nr. 1.3 6.3 Es wird nicht in Abrede gestellt, dass in Köln Wohnraum fehlt. Da Kalk bereits heute eine extrem hohe Verdichtung aufweist, wird vorgeschlagen den fehlenden Wohnraum in anderen Stadtvierteln zu schaffen. Es wird angeführt, dass das aktuelle Verfahren diese Frage jedoch bereits (ohne Öffentlichkeitsbeteiligung) so beantwortet, dass eine Schaffung zusätzlicher Flächen in Kalk im Raum steht. Es wird darauf hingewiesen, dass es in Köln ausreichend Büroflächen gibt. Wenn die Stadt Köln aus dem Stadthaus an der Arena auszieht, werden sogar ganz in der Nähe mehr als 20.000 qm Büroraum frei. Es wird betont, dass man gegen den Bau von Wohnun- gen, seien es solche für junge oder alte Menschen, für ge- nein Der Anregung, den fehlenden Wohnraum nicht in Kalk sondern in anderen Stadtteilen zu schaffen und auf die vorgesehenen Büro- flächen zu verzichten, wird nicht gefolgt. Der Wohnraummangel beschränkt sich in Köln nicht auf einen Stadtbezirk bzw. Stadtteil und stellt daher eine stadtweite Aufgabe dar. Der vorgesehene Anteil von Wohnen und Büro entspricht den städtebaulichen Zie- len und Ergebnissen der Abstimmungen zwischen der Verwal- tung und dem Vorhabenträger. Der angestrebte Nutzungsmix si- chert eine ausgewogene Verbindung von Wohnen und Arbeiten und entspricht den Vorgaben des „Köln Katalogs“ als städtebauli- ches Entwicklungskonzept. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 14 Lfd. Nr. Stellungnahmen aus der digitalen Öffentlichkeitsbetei- ligung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung sunde oder solche mit speziellen Bedürfnissen, die hö- here oder auch nur geringe Mieten bezahlen können, in der Sache kaum Einwände finden kann, anders sieht dies bei Büroraum anders aus – letzterer muss nun wirklich nicht nach Kalk. Für die Bewertung der Entwürfe und vor allem die sich da- raus ableitenden Anforderungen an den Bebauungsplan heißt das: Es muss sichergestellt werden, dass Wohn- raum, Kita- und Pflegeeinrichtung in der maximalen Größe geplant und umgesetzt werden. Büroraum hingegen darf gerne geringer ausfallen oder sogar ganz fehlen. Mindes- tens sollte er so gestaltet werden, dass eine Umnutzung möglich ist. Die Einrichtung einer Kindertagesstätte im Plangebiet wird nicht weiterverfolgt, da die zuständige Fachdienststelle den Bedarf ge- prüft und verneint hat. Es wird aber geprüft ob eine Betriebs-Kita realisiert werden kann. Die Größe einer Kita- und Pflegeeinrich- tung ist bedarfsabhängig. 6.4 Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Entwicklung des neuen Quartiers und die damit einhergehenden Nut- zenden (MieterInnen, Mitarbeitende der die Büroflächen nutzenden Unternehmen, Besuchende der Senioren in den Seniorenwohnungen, …) die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel über das heutige Maß hinaus stark anstei- gen wird. Bereits heute ist die Situation im Eingangsbe- reich der Köln Arcaden eigentlich untragbar. Auf viel zu engem Raum zwischen Eingangstüren, Gastro zu beiden Seiten und dem Zugang zur U-Bahn stehen Fahrräder, Menschenströme, die aus der U-Bahn kommen oder dort- hin wollen müssen sich arrangieren mit denen, die die Kalker Hauptstraße überqueren möchte bzw. dies gerade getan haben. Es wird gefordert, dass zur Entschärfung dieser Situation eine Genehmigung für den Aufbau des geplanten Quar- tiers zwingend daran gekoppelt wird, dass ein Zugang aus der Zwischenebene der U-Bahn ins Basement der Mall geschaffen wird. nein Im Rahmen des Verfahrens wird eine Verkehrsuntersuchung er- stellt, die auch die verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens berücksichtigt. Das Bebauungsplanverfahren selbst kann jedoch keine Regelungen zu einem Zugang aus der Zwischeneben der U-Bahn ins Basement der Köln Arcaden treffen. Die Anregung, dass ein Zugang aus der Zwischenebene der U- Bahn ins Basement der Mall geschaffen werden sollte, wird zur Kenntnis genommen. Eine Koppelung des Verfahrens an die Er- richtung eines Zugangs von der U-Bahn zum Einkaufszentrum ist nicht möglich. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 15 Lfd. Nr. Stellungnahmen aus der digitalen Öffentlichkeitsbetei- ligung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 6.5 Es wird erläutert, dass die an die Diagonale angrenzen- den Gebäude zukünftig höher sein werden als die heuti- gen Parkhäuser. Um einen „Tunnel-Effekt“ und vielleicht sogar Angstraum zu vermeiden sollte diese Anbindung an den Bürgerpark so gestaltet werden, dass sie dem maxi- mal entgegenwirkt. Es wird angemerkt, dass der von ei- nem Team (tobe STADT) vorgeschlagene sogenannten „Parktrichter“ die Kriterien sehr gut erfüllt. ja Die Ausgestaltung der Diagonalen vom Bürgerpark zum Ein- kaufszentrum und die städtebauliche Kubatur ist Teil der Aufga- benstellung des Wettbewerbsverfahrens und der jeweiligen Pla- nungskonzepte. In die Beurteilung des Siegerentwurfs fließt auch die Ausgestaltung und der städtebauliche Charakter der Diago- nale mit ein. 6.6 Deshalb wird angeregt, den „Parktrichter“ unabhängig da- von, welcher Entwurf letztlich durch die Jury als Sieger gekürt wird, so im Bebauungsplan verankert wird, dass eine Entwicklung des Quartiers ohne diesen nicht möglich ist. nein Eine Verpflichtung eines „Parktrichters“ kann nicht im Bebau- ungsplan verankert werden. Allerdings greift der Siegerentwurf von NEW Architekten die Idee einer Aufweitung der Diagonale zum Bürgerpark auf. 6.7 Es wird begrüßt, dass alle Entwürfe aus diversen Gründen (Optik, Auflockerung der Flächen, Stadtklima, Schallent- wicklung, …) eine Begrünung vorsehen. Es wird gefordert, dass diese auch zwingend als umzusetzende Anforderung Eingang in den Bebauungsplan finden muss. Es muss si- chergestellt werden, dass in der Folge seitens des Eigen- tümers der Gebäude alle notwendigen Schritte unternom- men werden, um die Pflanzen in einem guten Zustand zu halten, so dass sie wachsen und gedeihen können. ja Als Teil des Bebauungsplans wird ein Grünordnungsplan erstellt, der die Grün- und Freiflächen im Plangebiet festlegt und im Be- bauungsplan festgesetzt. Entsprechende Regelungen zur Umset- zung der Maßnahmen werden im Durchführungsvertrag getrof- fen. 6.8 Es wird darauf hingewiesen, dass in der Vergangenheit bei einem Bauvorhaben zwischen S-Bahnhof Trimborn- straße und Kalker eine Auflage gemacht wurde, nicht hö- her zu planen als das höchste Gebäude des Polizeipräsi- diums. Diese Regel sollte auch für das neue Quartier gel- ten, damit sich die neuen Gebäude harmonisch in die Nachbarschaft einfügen. nein Eine entsprechende Auflage wird im vorliegenden Verfahren nicht gemacht. Hierzu fehlt eine entsprechende rechtliche Grundlage. Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens wurde über den Sieger- entwurf entschieden, dieser konnte, entsprechend den Vorgaben der Aufgabenstellung auch einen Hochpunkt vorsehen. Bei der fi- nalen Entscheidung wurde unter anderem auch berücksichtigt, ob sich ein Hochpunkt in das städtebauliche Gefüge der umliegen- den Bebauung einfügt. Das „Höhenentwicklungskonzept für die innere Stadt“ (HEK) der Stadt Köln benennt anhand eines „Räumlichen Plans“ unter an- derem Stadtachsen, an denen eine Höhenentwicklung bis zu 70 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 16 Lfd. Nr. Stellungnahmen aus der digitalen Öffentlichkeitsbetei- ligung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung m möglich ist. Eine dieser Stadtachsen ist die Kalker Haupt- straße, zu der städtebaulich betrachtet auch die Parkhäuser der Köln Arcaden zählen. Grundsätzlich ist nach diesem Konzept im Plangebiet ein Hochpunkt vorstellbar. Der Siegerentwurf sieht im nordwestlichen Grundstücksbereich, unmittelbar angrenzend an den Bürgerpark 15-geschossiges Hochhaus mit Büronutzung vor. 6.9 Es wird ausgeführt, dass der Wasserturm nicht nur denk- malgeschützt, sondern auch ein weithin sichtbares Wahr- zeichen Köln-Kalks ist. Insofern wird gefordert, dass, an in seiner Nähe errichtete Gebäude vergleichbare Kriterien angelegt werden wie an jene, die in der Nähe des Doms entstehen sollen – sie dürfen ihm weder zu nahe sein noch ihn in einer Weise überragen, dass seine Wirkung beeinträchtigt wird. ja Der denkmalgeschützte Wasserturm als prägendes Wahrzeichen des Stadtquartiers bleibt erhalten und in die neue Bebauung so integriert, dass seine Wirkung nicht beeinträchtigt wird. Die Krite- rien und Vorgaben ergeben sich aus dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen, das zu beachten und einzuhalten ist. 6.10 Es wird darauf hingewiesen, dass in den letzten Jahren das oberste Parkdeck des Einkaufzentrums in einigen Sommerwoche für einen „Club“ genutzt wurde, dessen Musikbeschallung eine echte Belastung für die Anwohner darstellte und es vielen, die direkt am Park wohnen, sogar unmöglich machte, ihren Balkon zu benutzen. Auch wenn die für das neue Quartier geplanten Nutzungen nicht prä- destiniert für eine vergleichbare Geräuschentwicklung sind, sollte dennoch darauf geachtet werden, dass die Neubauten so geplant werden, dass sie Schall schlucken und nicht emittieren. ja Im Rahmen des Bebauungsplanverfahren wird ein Lärmgutach- ten erstellt. Dieses wird Aussagen zu den Themen Straßenver- kehrslärm sowie zum Gewerbelärm enthalten. Dabei werden so- wohl die auf das Plangebiet eingehenden, sowie die vom Plange- biet verursachten Lärmarten und deren Auswirkungen auf die umliegende Bebauung untersucht. Entsprechend des Gutachtens sind im weiteren Verfahren gegebenenfalls aktive und passive Schallschutzmaßnahmen vorzusehen, um die umliegenden Nut- zungen zu schützen. 6.11 Es wird darauf hingewiesen, dass sich Gruppen Jugendli- cher im Parkhaus der Köln Arcaden und/oder im Bereich der Fahrradabstellanlagen treffen. Beides bietet durch die Überdachung einen gewissen Witterungsschutz, ist für die Kids kostenfrei und steht nicht unter der Kontrolle irgend- einer Organisation. Es wäre wünschenswert, wenn im Rahmen des Neubaus ein alternatives Angebot dazu für die Jugendlichen geschaffen wird, das ihnen evtl. sogar noch zusätzliche Möglichkeiten bietet. ja Im Rahmen des weiteren Verfahrens wird geprüft, ob und wie im Quartier Angebote für Jugendliche geschaffen werden können. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 17 Lfd. Nr. Stellungnahmen aus der digitalen Öffentlichkeitsbetei- ligung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 6.12 Es wird gefordert, dass die Hauptzufahrt zum Parkhaus des Arcaden-Quartiers an der Barcelona-Allee liegen muss. Dafür muss sichergestellt werden, dass sowohl im Bebauungsplan als auch im Bauantrag, der letztlich zur Umsetzung gelangen wird, der Erhalt der Zu- und Aus- fahrt zu dieser Straße als zwingend umzusetzendes Detail enthalten ist. So soll gewährleistet werden, dass die mündlichen Zusagen des Investors dazu später auch um- gesetzt werden. Mehrere Entwürfe haben Ansätze gezeigt, die Vietor- straße, an der sich unter anderem Schulen und Kitas be- finden, zu entlasten. Da der heutige, alle Anwohner belas- teten Zustand, bei dem mitunter Staus bis zurück zur Ein- mündung aus der Wipperfürther Straße entstehen und es unmöglich ist, sich in den Verkehr einzuordnen muss da- rauf geachtet werden, dass entsprechende Verbesserun- gen im Siegerentwurf und vor allem in der zur Umsetzung gelangenden Planung berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass das Vorhaben erhebli- che Belastung für den betroffenen Teil Kalks darstellt – daher sollte die Chance, an anderer Stelle eine Verbesse- rung herbeizuführen, unbedingt genutzt werden. ja Vorgabe der Aufgabenstellung zum Qualifizierungsverfahren ist, die heutigen Lagen der Ein- und Ausfahrten, sowie die Anliefe- rung unverändert zu belassen. Bei einer Änderung ist nachzuwei- sen, dass der Verkehr auch mit geänderten Ein- und Ausfahrten reibungslos abgewickelt werden kann. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Verkehrsgut- achten erstellt, das auch die umliegende verkehrliche Situation mitberücksichtigt. Verweis auf Stellungnahme zu Lfd. Nr. 14.1 7 Der Entwurf von AS u. P wird wegen der strikten Ableh- nung einer Hochhausplanung unmittelbar am Park nicht befürwortet. Es wird die Gefahr gesehen, dass neben den ökologischen/klimatischen Nachteilen eines solchen Hochhausgebäudes insbesondere auch das Gesamtbild des Bürgerparks empfindlich gestört wird. Das ursprüngli- che Konzept sieht für die unmittelbare Parkumgebung u. a. eine Begrenzung der Gebäude auf 4-5 Geschosse so- wie eine penibel einzuhaltende Grünflächengestaltung vor. Es wird befürchtet, dass mit einem Hochhausbau ein Präzedenzfall geschaffen wird, in dem eine, vermeintlich nein Verweis auf Stellungnahme zu Lfd. Nr. 4.4.2 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 18 Lfd. Nr. Stellungnahmen aus der digitalen Öffentlichkeitsbetei- ligung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung auf Dauer angelegte, städteplanerische Gestaltung zu- gunsten von Investoreninteressen aufgegeben wird. Die Verlässlichkeit städtischer Bauplanung für den Bürger wird damit grundsätzlich in Frage gestellt. Der Entwurf von Torsten Becker Stadtplanung wird hinge- gen begrüßt, obwohl dieser ein Hochhaus vorsieht, aller- dings mit reduzierter Geschosszahl. Hier besteht die Hoff- nung, dass im Falle einer Zustimmung durch den Stadt- entwicklungsausschusses und der Investoren eine Anpas- sung der Gebäudehöhen des besagten Gebäudes auf die der umliegenden Häuser erfolgt und darauf begrenzt wird. Die Planung von Torsten Becker Stadtplanung wird nicht weiter- verfolgt. 8 8.1 Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der zuneh- menden Verdichtung das Verkehrsaufkommen in Kalk steigt. Als Beispiel wird auf die Problematik an der Rols- hover Straße verwiesen, wo eine reibungslose Überque- rung der Straße ohne Fußgängerampel nicht mehr mög- lich ist. ja Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Verkehrsgut- achten erstellt, das die Auswirkungen der geplanten Bebauung auf den Verkehr prüft und gegebenenfalls Maßnahmen aufzeigt, um eine verträgliche Verkehrsabwicklung sicherzustellen. 8.2 Es wird darauf verwiesen, dass die Bäume im Bürgerpark nicht genug Schatten spenden, da sie noch zu jung sind. Nun soll ein weiterer Betonklotz dort entstehen. Es wird noch wärmer werden und noch mehr Hitze wird abge- strahlt. Der Park müsste zum Wäldchen werden, um das zu kompensieren. nein Der Bürgerpark ist nicht Teil des Plangebietes und wird durch die Planung nicht verändert. Im Plangebiet selbst sind zusätzliche Begrünungsmaßnahmen vorgesehen, die das Kleinklima verbes- sern und zu einer Aufwertung der Freiräume beitragen sollen. Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Stadtklima und entspre- chende Reduzierungsmaßnahmen werden im weiteren Verfahren geprüft. Verweis auf Stellungnahme zu Lfd. Nr. 4.6.1 8.3 Eine Überplanung der Parkhäuser wird begrüßt, allerdings sollte anstatt einer Bebauung der Bürgerpark nach Süden vergrößert (die Grünflächen in Kalk sind ja bekannterma- ßen am geringsten pro Kopf aller Stadtteile Kölns) und dadurch kühle Räume geschaffen werden, um die kom- menden Hitzewellen und Perioden zu überstehen. Solche Orte gibt es im Stadtteil bis auf wenige Ausnah- men überhaupt nicht. nein Eine Entwicklung des Plangebietes ausschließlich zu einem er- weiterten Park ist nicht möglich, da sowohl Tiefgaragen als auch Parkhäuser weiterhin notwendig bleiben, um den Stellplatzbedarf der bestehenden und auch geplanten Nutzungen zu decken. Ziel der Planung ist es, dringend benötigten Wohnraum und Büroflä- chen zu schaffen und damit den hohen Wohnungsbedarf in Köln zu mindern. Gleichzeitig sieht die Planung vor, zusätzliche Begrü- nungselemente und Aufenthaltsbereiche zu schaffen, sodass das Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 19 Lfd. Nr. Stellungnahmen aus der digitalen Öffentlichkeitsbetei- ligung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Kleinklima im Quartier verbessert und mehr Aufenthaltsqualität geschaffen wird. Auf diese Weise wird dem Anliegen, mehr kühle und grüne Räume bereitzustellen, im Rahmen der städtebauli- chen Möglichkeiten Rechnung getragen. 8.4 Es wird die Hoffnung geäußert, dass die rückwärtsge- wandte Planung nicht umgesetzt wird und das die Stadt Köln und die Bezirksvertretung in Kalk Anpassungen an den Klimawandel, eine Verkehrswende und dringend not- wendige Maßnahmen gegen die hohen Mieten als Priori- tät sehen. nein Ziel der Planung ist es unter anderem, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, um den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten und damit auch dem Anstieg der Mieten entgegen- zuwirken. Zudem werden im Plangebiet Maßnahmen zur Verbes- serung des Kleinklimas vorgesehen, um einen Beitrag zur Klima- anpassung zu leisten. Verkehrliche Auswirkungen werden im Rahmen einer Verkehrs- untersuchung geprüft. Zur Verbesserung der Verkehrssituation wird ein Mobilitätskonzept erstellt. Stand 20.01.2026 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 20 Lfd. Nr. Stellungnahmen aus der Präsenzveranstaltung am 02.06.2025 Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Stellungnahmen zum Entwurf New Architekten BDA, Köln, Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft, Bonn, 317 Stadt- und Freiraumplanung, Landsberg am Lech Der Entwurf wurde in der dritten Phase des Wettbewerbs nochmals grundlegend überarbeitet. Der in der Veranstaltung vorgestellte Entwurf wurde weiterentwickelt Die Stellungnahme der Verwaltung nimmt Bezug auf den Siegerentwurf. 9 Es wird eine Verständnisfrage zur geplanten Durchwe- gung des Plangebietes gestellt. Auf der östlichen Seite der Diagonale soll die bestehende Parkhausnutzung auf dem Geländeniveau der Diagonalen teilweise durch den Einschub von Sportnutzungen ergänzt werden. Sie fragt, wie die Planung auf der westlichen Seite aussieht. Es wird gefragt, ob der Graben, der im Bestand vorhan- den ist, dort bestehen bleibt und wie viel von der Diagona- len zukünftig als Weg genutzt wird bzw. wie viel als Grün- fläche angedacht ist. nein Dieser Entwurfsstand wurde weiterentwickelt. Im überarbeiteten Entwurf wird der heute im Bereich der Diago- nale vorhandene begrünte Graben entfernt und damit die Breite der Diagonale insgesamt vergrößert. Im weiteren Verfahren wird die Freiraumplanung, insbesondere im Bereich der Diagonale weiter ausgearbeitet und konkretisiert. Es wird ein Grünordnungs- plan erstellt. 10 Ein Bürger bittet darum, in dem gezeigten Querschnitt auch den Wasserturm darzustellen, um die Höhenverhält- nisse besser nachvollziehen zu können. Er weist darauf hin, dass das Polizeipräsidium mit seinen fünf Stockwer- ken etwa der Höhe entspricht, die zusätzlich auf das Park- haus aufgesetzt werden soll. Dadurch entsteht eine große bauliche Masse, die er als „Schlucht“ empfindet. Er regt an, diese Dimensionen deutlicher in der Zeichnung darzu- stellen, um die tatsächliche Wirkung des Entwurfs sichtbar zu machen. nein Der Entwurfsstand wurde weiterentwickelt. Die überarbeitete Pla- nung sieht zur Barcelona-Allee, gegenüberliegend des Polizeiprä- sidiums, eine Aufstockung des vorhandenen Parkhauses um 2 weitere Parkebenen vor. Zum Bürgerpark soll ein 15-geschossi- ges Hochhaus mit Büronutzung errichtet werden. 11 11.1 Es wird gefragt, warum der Wohnblock im Modell als auf- geständertes Geschoss über dem Parkdeck dargestellt ist und warum man die Wohnnutzung nicht bis auf das Park- deck herunterzieht, da so keine Stellplätze verloren gehen und ein oberes Geschoss eingespart werden könnte. Der nein Der Entwurfsstand wurde weiterentwickelt. Im überarbeiteten Ent- wurf wurde diese Idee nicht weiterverfolgt. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 21 Lfd. Nr. Stellungnahmen aus der Präsenzveranstaltung am 02.06.2025 Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Mehrwert dieser Bauweise – außer einer besseren Durch- lüftung des Innenraums – kann nicht nachvollziehen. 11.2 Es wird darauf hingewiesen, dass der Innenraum mit Parknutzung – auch bei zusätzlicher Begrünung – nicht als besonders attraktiv empfunden wird. Generell werden zu viele Büroflächen im Projekt gesehen. Es wird angeregt, den Block langfristig stärker für Wohnen zu nutzen, was das Parken im Innenbereich noch unat- traktiver machen würde. Es wird nachgefragt, ob die Pla- nung auch so angelegt ist, dass später sowohl auf die Parkflächen im Inneren verzichtet als auch die Büronut- zung in Wohnraum umgewandelt werden kann. nein Der Entwurfsstand wurde weiterentwickelt.t. Der auch im überarbeiteten Entwurf vorgesehene Anteil von Büro- und Wohnflächen und sonstigen Nutzungen entspricht den städtebaulichen Zielen und Ergebnissen der Abstimmungen zwi- schen der Verwaltung und dem Vorhabenträger. Der angestrebte Nutzungsmix sichert eine ausgewogene Verbindung von Wohnen und Arbeiten. Die vorgesehene Flächenverteilung soll insbeson- dere zur Schaffung qualitätsvoller Arbeitsplätze beitragen, das Quartier wirtschaftlich beleben und eine Mischnutzung gewähr- leisten. Grundsätzlich ist es das Ziel, die Grundrissgestaltungen so flexi- bel wie möglich zu gestalten, damit diese an sich später verän- dernde Bedarfe angepasst werden können. 12 Es wird gefragt, ob weiterhin eine Bauweise in Holz vorge- sehen ist, wie es im Entwurf aus der ersten Phase des Qualifizierungsverfahrens beschrieben war, oder ob sich dies geändert hat. nein Da auch beim überarbeiteten Entwurf auf die bestehende Park- hausstruktur aufgebaut wird, bietet sich u.a. aus statischen Ge- sichtspunkten eine leichte Bauweise aus Holz an. Grundsätzlich bleibt die Bauweise aber flexibel. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden keine Vorga- ben zur Bauweise getroffen. 13 Es wird angeregt, die aufgestockten Geschosse des be- stehenden Parkhauses um zwei bis drei Meter zurück- springen zu lassen. Es wird gefragt, ob dies statisch prob- lematisch ist, da es vom Raster abweicht. Es sei gestalte- risch interessant, wenn sich die Erdgeschosse dadurch stärker als eigenständige Körper abzeichnen. Es wird da- rauf verwiesen, dass dies auch ohne Beeinträchtigung der Breite der Diagonale möglich ist. nein Der Entwurfsstand wurde weiterentwickelt und diese Planung wird nicht weiterverfolgt. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 22 Lfd. Nr. Stellungnahmen aus der Präsenzveranstaltung am 02.06.2025 Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 14 14.1 Es werden starke Bedenken gegen die Zufahrt zum Park- haus über die Vorsterstraße geäußert, die eine Einbahn- straße ist. Die Straße, auch wenn sie nur von dem zukünf- tigen Stadtquartier genutzt wird, wird nicht für belastbar genug gehalten. Die Situation wird mit der ebenfalls prob- lematischen Vietorstraße verglichen. Die geplante Zufahrt wird als einer der größten Nachteile des Entwurfs be- zeichnet. ja Der überarbeitete Siegerentwurf sieht keine Ein- und Ausfahrt von der Vorsterstraße mehr vor. Der Verkehr soll, bis auf die An- lieferung komplett über die Barcelona-Allee erfolgen. Die Bebau- ung öffnet sich zur östlich angrenzenden Bebauung und schafft mit einer Platzfläche eine sinnvolle Verbindung zwischen dem Neubau und den Bestandsgebäuden. Um die vorhandene PKW-Ein- und Ausfahrt zur Vietorstraße ent- sprechend der Vorgaben aus der Aufgabenstellung zu erhalten, wird die Erschließung im weiteren Bebauungsplanverfahren unter Berücksichtigung der Logistikverkehre weiter konkretisiert, ver- kehrlich und bautechnisch geprüft und weiter ausgearbeitet. Da- bei wird auch die Möglichkeit einer für den Verkehr verträgliche Zu- und Ausfahrt über die Vorsterstraße geprüft. Es wird ein Verkehrsgutachten erstellt, das die verkehrlichen Auswirkungen der Planung eingehend untersucht. Dabei wird auch die bestehende verkehrliche Situation mitberücksichtigt. Ge- gebenenfalls werden sich daraus erforderliche Maßnahmen zur Sicherstellung einer verträglichen Verkehrsabwicklung und Ver- besserung der Verkehrsführung ableiten lassen, die dann im wei- teren Verfahren berücksichtigt werden. 14.2 Es wird nachgefragt, ob am östlichen Ende des rechten Parkflügels tatsächlich zwei Zufahrten geplant sind, eine über die Vorsterstraße zum Quartiersparkhaus und eine weitere von der Vietorstraße zum öffentlichen Parkhaus. nein Der Entwurfstand wurde weiterentwickelt und diese Planung wird nicht weiterverfolgt. Verweis auf Stellungnahmen zu Lfd. Nr. 14.1. 15 Es wird nachgefragt, ob die Vietorstraße, die derzeit als Einbahnstraße von der Vorsterstraße aus befahren wird, für die geplante Zufahrt umgekehrt oder geändert wird. Des Weiteren wird nachgefragt, ob die Barrierefreiheit der geplanten Wohnblöcke gegeben ist. ja Die Frage zur Einbahnstraßenregelung bei einer zukünftigen Ein- und Ausfahrt von der Vorsterstraße ist im weiteren Verfahren im Rahmen des zu erstellenden Verkehrsgutachtens zu prüfen. Im weiteren Verfahren und bei der Konkretisierung der Entwürfe wird das Thema Barrierefreiheit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 23 Lfd. Nr. Stellungnahmen aus der Präsenzveranstaltung am 02.06.2025 Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Stellungnahmen zum Entwurf von AS+P Albert Speer, Frankfurt mit AS+P Landschaftsarchitekten, Frankfurt Die Planung wird nicht weiterverfolgt. 16 Es wird nachgefragt, ob die im Plan gestreift dargestellten Flächen im Bereich der Freiflächen Stufen darstellen oder ob diese Fläche ebenerdig gestaltet ist. nein Die Planung wird nicht weiterverfolgt. 17 Es wird nachgefragt, ob die Grünflächen im Innenbereich öffentlich zugänglich sein werden oder ausschließlich den Anwohnenden vorbehalten sind. nein Die Planung wird nicht weiterverfolgt. 18 Es wird kritisiert, dass auf der linken Seite eine unüber- sichtliche Anordnung von Gebäuden und Freiräumen vor- herrscht. Auf der rechten Seite würde ein großer Aufwand für den Autoverkehr betrieben. Generell werden Entwürfe begrüßt, die möglichst wenig neuen Kfz-Aufwand erzeugen. Es erfolgt der Hinweis, dass auf das bestehende Parkhaus zwei weitere Etagen aufgesetzt werden sollen, was perspektivisch kaum eine Reduzierung der Parkplätze ermöglicht und einen erhebli- chen baulichen Aufwand sowie mehr CO₂-Emissionen durch die Pkws bedeutet. nein Die Planung wird nicht weiterverfolgt. Im weiteren Verfahren wird ein Verkehrsgutachten erstellt, das die verkehrlichen Auswirkungen der Planung eingehend unter- sucht. Verweis auf Stellungnahme zu Lfd. Nr. 2.3 19 Es wird betont, dass es keine Reduzierung der Parkplätze geben darf. Obwohl der Stellungnehmer selbst den öffent- lichen Nahverkehr nutzt, ist ein großer Teil der Besuchen- den der Köln Arcaden und der Büros auf das Auto ange- wiesen. Das Parkhaus wird als wichtige, konzentrierte Parkmöglichkeit gesehen, die verhindert, dass überall in Kalk oder am Bürgerpark geparkt wird. Auch mit Blick auf die geplante Schule im ehemaligen Odysseum wird aus- reichend Parkraum nötig, da Eltern ihre Kinder meist mit dem Auto bringen. Der Entwurf von AS+P mit den offenen, grünen und auf- gelockert verteilten Gebäuden wird begrüßt. Im Vergleich nein Verweis auf Stellungnahme zu Lfd. Nr. 2.3 Ein sich außerhalb des Plangebietes ergebender Stellplatzbedarf kann im Rahmen des Bebauungsplans nicht berücksichtigt wer- den. Die Planung von AS+P wird nicht weiterverfolgt. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 24 Lfd. Nr. Stellungnahmen aus der Präsenzveranstaltung am 02.06.2025 Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung dazu wirke der Entwurf von New GbR Architekten brachial und zu massiv, was von dem Stellungnehmer abgelehnt wird. Insbesondere die sechsgeschossigen Gebäude rund um das Parkhaus erinnern den Stellungnehmer an den Altbau des Flughafens Tegel, was er als unangemessen empfindet. Es wird sich skeptisch zu den geplanten klei- nen Shops im Erdgeschoss des Entwurfs von New GbR Architekten geäußert, hier sind Leerstände vorprogram- miert. Die Flächen könnten sinnvoller oder attraktiver ge- nutzt werden, z.B. durch Galerien. Die Planung von NEW Architekten hat sich grundlegend verän- dert. Eine sinnvolle Ausgestaltung und Nutzung der entstehenden Erdgeschossflächen ist Teil der Überarbeitung des Entwurfs und wird im weiteren Verfahren geprüft. 20 Es wird geäußert, dass es nicht ausreicht, nur Parkplätze für viele Fahrzeuge bereitzustellen. Es wird kritisiert, dass durch die Förderung des Autoverkehrs eine falsche Ver- kehrspolitik für den dicht besiedelten und bereits stark be- lasteten Stadtteil Kalk unterstützt wird. Es wird darauf hin- gewiesen, dass die Straßen bereits überlastet sind und das Parkproblem nicht mit dem Verkehrsproblem gleich- zusetzen ist. Je mehr Parkplätze geschaffen werden, desto frequentierter und problematischer werden die Stra- ßen, was auch Sicherheitsprobleme mit sich bringt. ja Die Anzahl der notwendigen Stellplätze wird nach der geltenden Stellplatzsatzung der Stadt Köln ermittelt. Zusätzlich sind die für das Einkaufszentrum erforderlichen Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Im weiteren Verfahren wird ein Verkehrsgutachten erstellt, das die verkehrlichen Auswirkungen der Planung eingehend unter- sucht. Dabei wird auch die bestehende verkehrliche Situation mit- berücksichtigt. Gegebenenfalls werden sich daraus erforderliche Maßnahmen zur Sicherstellung einer verträglichen Verkehrsab- wicklung und Verbesserung der Verkehrsführung ableiten lassen, die dann im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Es wird auch ein ganzheitliches Mobilitätskonzept erstellt, um die Anzahl der Kfz-Stellplätze und die Menge des Individualverkehrs ggf. weiter zu reduzieren. Die Stadt Köln ist bestrebt, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs zugunsten von ÖPNV, shared mobility und Fuß- und Radverkehr zu reduzieren. 21 Es wird geäußert, dass der Hochpunkt den prägenden Charakter des Entwurfs ausmache, dieses aber in den Plänen nicht klar genug dargestellt wird, es fehlt zum Bei- spiel eine deutlichere Schattendarstellung. Die tatsächli- nein Die Planung wird nicht weiterverfolgt. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 25 Lfd. Nr. Stellungnahmen aus der Präsenzveranstaltung am 02.06.2025 Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung che Höhe des Hochpunktes sei nur im Modell nachvollzie- hen. Es wird um Erläuterung gebeten, warum an dieser Stelle ein Hochpunkt vorgesehen ist und warum er inmit- ten der eher niedrig bebauten Umgebung direkt angren- zend an den Park verortet ist. 22 Es wird nachgefragt, wie viele Parkhausgeschosse sich unter den geplanten zwölf Geschossen des Hochpunkts befinden. nein Die Planung wird nicht weiterverfolgt. 23 Es wird angemerkt, dass zwölf Geschosse als Hochpunkt gelten und mehr als nur ein Akzent sind. Es wird gefor- dert, dass der Schattenwurf im Vergleich zum Wasserturm realistisch dargestellt werden soll. Es wird betont, dass besonders im Winter die Sonne im Park wichtig ist. Der Aussage von Herrn Storch, der Entwurf konzentriere sich nur auf die linke Seite, wird widersprochen: Auch auf der rechten Seite wird mit der Aufstockung des Parkhauses um zwei Geschosse ein erheblicher baulicher Eingriff vor- genommen, der zusätzliche Höhe und Wirkung an der Di- agonale und zum Park erzeugt. Es wird kritisiert, dass dort baulich ebenfalls viel passiert, allerdings wenig attraktiv gestaltet ist. nein Die Planung wird nicht weiterverfolgt. 24 Es wird darauf hingewiesen, dass bei einem vorherigen Entwurf angemerkt wurde, dass die Begrünung auf der mittleren Ebene des Parkhauses nur begrenzt möglich ist. Daher wird nun kritisch hinterfragt, ob es realistisch ist, auf einer Fläche, unter der sich noch eine Parkebene befin- det, große Bäume mit tiefen Wurzeln zu pflanzen. Es wird bezweifelt, dass sich die Bäume dort ausreichend veran- kern können, da unter der Bepflanzung eine Betonfläche liegt. nein Die Planung wird nicht weiterverfolgt. Das bestehende Parkhausuntergeschoss weist eine überdurch- schnittliche Geschosshöhe von ca. 5,0 m auf. Da diese Höhe nicht vollständig für Parknutzung benötigt wird, besteht grund- sätzlich die Möglichkeit die Geschossdecke zu öffnen und Pflanz- tröge mit einem tieferen Substrataufbau in die Parkhausebene einzusetzen. So wird es möglich, robustere Grünstrukturen mit größeren Pflanzen zu realisieren. Bei Wahl einer solchen Lösung ist diese im weiteren Verfahren zu konkretisieren. 25 25.1 Es werden Bedenken bezüglich des westlichen Innenhofs geäußert. Hier werden fünf unterschiedliche Nutzungen nein Die Planung wird nicht weiterverfolgt. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 26 Lfd. Nr. Stellungnahmen aus der Präsenzveranstaltung am 02.06.2025 Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung gesehen – öffentliche Durchwegung, Gemeinschaftsgär- ten, private Gärten für das Seniorenwohnen, und einen Bereich für die Kita – auf engem Raum. Dies wird als sehr beengt und problematisch empfunden. 25.2 Zum Verkehr wird angemerkt, dass die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr – insbesondere die nahegele- gene neue S-Bahn-Haltestellen Kalk-West beim Odys- seum und Trimbornstraße sowie die bestehende KVB- Haltestelle – in den Entwürfen nicht ausreichend berück- sichtigt wird. Hier wird großes Potenzial gesehen, das Verkehrskonzept besser zu integrieren, da die derzeitige Anbindung, insbesondere an die Trimbornstraße, subopti- mal ist. nein Die Anbindung an die umliegenden S-Bahn-Haltestellen und die bestehende KVB-Haltestelle wird im Rahmen der Anbindung und Vernetzung des Plangebietes an die vorhandene Umgebung be- rücksichtigt. Das Bebauungsplanverfahren selbst kann jedoch keine Regelungen zur konkreten Ausgestaltung oder Anpassung der außerhalb des Plangebietes liegenden Haltestellen treffen. Im Rahmen des Verfahrens wird eine Verkehrsuntersuchung er- stellt, die auch die verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens berücksichtigt. Es wird auch ein Mobilitätskonzept erstellt. 26 Es wird darum gebeten, dass im Entwurf nicht nur hori- zontale Begrünung, sondern auch vertikale Bepflanzun- gen berücksichtigt werden. Es wird betont, dass in Kalk Grünflächen generell zu wenig vorhanden sind und wünscht sich daher mehr Begrünung an Fassaden oder an anderen senkrechten Flächen. nein Die Planung wird nicht weiterverfolgt. Bei der dem Wettbewerb nachfolgenden verbindlichen Bauleitpla- nung werden allerdings die Themen Fassaden- und Dachbegrü- nung im Rahmen des zu erstellenden Grünordnungsplans vertieft bearbeitet. Entwurfsabhängig werden Festsetzungen zu Dach- und ggf. Fassadenbegrünungen getroffen. 27 Es wird nachgefragt, wer für die Pflege der begrünten Fassaden verantwortlich sein wird, da es ja einen Betrei- ber des Parkhauses geben wird. Es wird auf ein Beispiel eines begrünten Parkhauses beim Stadthaus verwiesen, wo die Pflanzenpflege offenbar vernachlässigt wurde und nur vertrocknete Reste sichtbar sind. Es wird die Sorge geäußert, dass auch hier die Begrünung ohne ausrei- chende Pflege leiden könnte. nein Die Planung wird nicht weiterverfolgt. 28 Es wird erwidert, dass aufgrund der schwierigen Erfahrun- gen mit den vertraglich geregelten Öffnungszeiten der Di- agonalen und der Durchlässigkeit der Köln Arcaden für nein Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 27 Lfd. Nr. Stellungnahmen aus der Präsenzveranstaltung am 02.06.2025 Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung die Öffentlichkeit, das Vertrauen in den Eigentümer in Kalk gering ist. Stellungnahmen zum Entwurf von Torsten Becker Stadtplanung, Frankfurt mit HKK Landschaftsarchitektur GmbH, Frankfurt 29 Es wird nachgefragt, um wie viele Geschosse das Park- haus aufgestockt wird. Zudem wird sich erkundigt, ob im Parkhaus eine Trennung der Zufahrten zwischen Anwoh- nern und Nutzern der Köln Arcaden vorgesehen ist. Des Weiteren wird ergänzt, dass eine Aufstockung des Parkhauses um mehrere Etagen von Seiten des Investors nicht gewünscht und als zu viel angesehen wird. nein Die Planung wird nicht weiterverfolgt. 30 Es wird angemerkt, dass der Entwurf eine klassische Stadtreparatur anstrebt, als Reaktion auf den starken Ein- griff durch den „Ufo“-Bau der Köln Arcaden Anfang der 2000er Jahre. Es wird betont, dass solange das Gebäude der Köln Arcaden unverändert bleibt, dies aus Sicht des Stellungnehmers problematisch sei. Der Entwurf, der per- spektivisch auch eine Änderung der Bestandsgebäude des Einkaufszentrums vorsieht, geht am besten auf die Zukunft ein. Es wird gefragt, ob das Empfehlungsgremium über das Gebäude der Köln Arcaden gesprochen hat und wie dies bewertet wurde. nein Verweis auf Stellungnahme Lfd. Nr. 31 31 Es wird betont, dass das Parkhaus Teil der Köln Arcaden ist und es wird die Frage gestellt, warum bei einer Umge- staltung nur das Parkhaus verändert werden soll. Es wird zugestimmt, dass die Auftragslage den Rahmen vorgibt, aber darauf hingewiesen, dass es durchaus denkbar sei, auch das Einkaufszentrum selbst weiterzuentwickeln – etwa durch die Ergänzung von Wohnungen oder eine stärkere Verflechtung der Nutzungen. nein Am Einkaufszentrum selbst sollen keine Änderungen erfolgen, le- diglich die nördlich angrenzenden Parkhäuser stehen für eine städtebauliche Entwicklung zur Verfügung. Das Einkaufszentrum liegt deshalb nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Bebau- ungsplanes, es besteht daher zum jetzigen Zeitpunkt kein Planer- fordernis für diese Flächen. 32 Es wird nachgefragt, seit wann die Barcelona-Allee zur Kalker Hauptstraße zählt, da das Höhenkonzept der Stadt nein Das „Höhenentwicklungskonzept für die innere Stadt“ (HEK) der Stadt Köln benennt anhand eines „Räumlichen Plans“ unter an- derem Stadtachsen, an denen eine Höhenentwicklung bis zu Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 28 Lfd. Nr. Stellungnahmen aus der Präsenzveranstaltung am 02.06.2025 Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Köln vorsieht, dass nur entlang der Kalker Hauptstraße hoch gebaut werden darf. 70 m möglich ist. Eine dieser Stadtachsen ist die Kalker Haupt- straße, zu der städtebaulich betrachtet auch die Parkhäuser der Köln Arcaden zählen. Die konkrete Bebauungshöhe und die hochbauliche Ausgestaltung eines möglichen Hochpunktes ist Gegenstand laufender politischer Diskussionen und wird im wei- teren Verfahren geprüft. 33 Es wird geäußert, dass es Aufgabe des Stadtplanungsam- tes und der Politik gewesen wäre, den Geltungsbereich vorab, um das Einkaufszentrum der Köln Arcaden zu er- weitern, um eine umfassendere Entwicklung zu ermögli- chen. Er kritisiert, dass stattdessen nur ein begrenzter Be- reich geplant wird, wodurch anstatt einer ganzheitlichen Verbesserung des Areals nur eine unzureichende Lösung entsteht. nein Verweis auf Stellungnahme Lfd. Nr. 31 34 Es wird die Überlegung eingebracht, ob es nicht sinnvoller wäre, den Hochpunkt auf der östlichen Grundstücksfläche zu platzieren, da dies besser ins Stadtbild von Kalk passt. Auf der Seite der Barcelona-Allee ist mit dem Polizeipräsi- dium bereits ein Gebäude mit einer gewissen Gebäude- höhe vorhanden, während die übrigen Gebäude maximal fünf Geschosse haben. Es wird bei den Architekten nach- gefragt, ob es jemals Überlegungen gab, die Planung ent- sprechend umzukehren. nein Die Planung wird nicht weiterverfolgt. 35 Es erfolgt der Hinweis, dass das Empfehlungsgremium kritisiert hat, dass die Planung nicht mit dem Stützenraster der Tiefgarage übereinstimmt und noch angepasst wer- den muss. Es wird die offene Gestaltung des großen Ein- gangsbereichs zu den Köln Arcaden in dem Entwurf ge- lobt und nachgefragt, ob bei einer Orientierung an der ur- sprünglichen Tiefgaragenstruktur (etwa aus statischen Gründen), das Grün in diesem Bereich verloren geht. Des Weiteren wird nachgefragt, wie die Planenden damit um- gehen oder ob sie bereits Lösungen dafür haben. nein Die Planung wird nicht weiterverfolgt. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 29 Lfd. Nr. Stellungnahmen aus der Präsenzveranstaltung am 02.06.2025 Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 36 Es wird nachgefragt, ob die kleineren, freistehenden Wohngebäude im Entwurf mit ihrer Rückseite auf die Rückwand des bestehenden Gebäudes der Köln Arcaden blicken müssen. Außerdem wird nachgefragt, ob die Be- bauung hin zum Bürgerpark offen zugänglich oder abge- schlossen geplant ist. nein Die Planung wird nicht weiterverfolgt. Allgemeine Stellungnahmen zum Verfahren 37 Es wird nachgefragt, ob es bei dem angedachten Zeitplan und Verfahren, dass alle drei Entwürfe weiterentwickelt werden, bleibt oder ob die Öffentlichkeit noch die Möglich- keit erhält, sich auch die überarbeiteten Entwürfe noch einmal anzusehen und zu kommentieren. Es wird ange- merkt, dass sich während der Überarbeitung noch vieles ändern könnte. ja Im Rahmen des weiteren Werkstattverfahrens erhielten die Bür- gerinnen und Bürger die Möglichkeit sich die drei überarbeiteten Planungskonzepte vor der abschließenden Sitzung des Entschei- dungsgremiums anzuschauen und ihre Anregungen und Beden- ken zu äußern. Diese wurden dem Gremium vor ihrer Entschei- dung zur Kenntnis gegeben. Anschließend wurde der Siegerent- wurf der Öffentlichkeit im Rahmen einer Veranstaltung präsen- tiert. Darüber hinaus werden die Bürgerinnern und Bürgern im Rah- men des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB er- neut formal beteiligt. 38 Es wird nachgefragt, welche Gründe die Stadt grundsätz- lich dazu bewegen, an dieser Stelle eine neue Bebauung zu ermöglichen, abgesehen vom Wunsch des Betreibers der Köln Arcaden. ja Durch die veränderte Nutzungsstruktur sind die beiden Parkgara- gen nördlich des Einkaufszentrums Köln-Arcaden in ihrer ur- sprünglichen Form nicht mehr zeitgemäß und bieten im Hinblick auf aktuelle Themen der Stadtentwicklung wie Innenentwicklung, Nutzungsmischung, Elektromobilität, Klimaschutz etc. ein hohes Entwicklungspotenzial. Auf der Grundlage einer, von der Vorha- benträgerin erstellten städtebaulichen Vorstudie wurden die Rah- menbedingungen und Vorgaben für eine zukunfts- und klimaori- entierte Bebauung mit dem Stadtplanungsamt abgestimmt. Nach verwaltungsinterner Zustimmung zur abgestimmten Planungsidee wurde mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan auch eine politische Zustimmung erzielt und die Leitlinien für das durchzuführende Qualifizierungsverfahren beschlossen. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 30 Lfd. Nr. Stellungnahmen aus der Präsenzveranstaltung am 02.06.2025 Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 39 Es wird die Sorge zum Ausdruck gebracht, dass jetzt drei Planungskonzepte vorliegen und es schwierig war, einen Sieger zu küren. Es wird darauf verwiesen, dass mit der Veranstaltung das Beteiligungsverfahren mit seinen Fris- ten begonnen hat, obwohl noch nicht klar ist, welcher Ent- wurf tatsächlich Sieger wird. Dadurch wird der spätere Siegerentwurf kein formelles Beteiligungsverfahren mehr durchlaufen müssen und die Bürgerinnen und Bürgern werden im Unklaren gelassen. Es wird nachgefragt, wie man mit dieser Situation umgeht. nein Verweis auf Stellungnahme Lfd. Nr. 4.1 und 37 40 Es wird angemerkt, dass durch die eingeschobene Über- arbeitungsphase eine Kommentierungs- und Beschäfti- gungsmöglichkeit mit einem klaren Siegerentwurf verloren ginge. Man kommentiere jetzt Entwürfe, die sich im Rah- men der Überarbeitung nochmals verändern. Der spätere Siegerentwurf würde der Öffentlichkeit dann nicht mehr vorgestellt werden. Sie wünscht sich weitere Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren. ja Verweis auf Stellungnahme Lfd. Nr. 4.1 und 37 41 Es wird angemerkt, dass die Beteiligung grundsätzlich gut gefunden wird, sie aber zu spät ansetze, weil die grundle- genden Parameter wie die hohe Ausnutzung und der hohe Büroanteil bereits vorher festgelegt wurden. Es wurde der Wunsch geäußert, dass man früher gemeinsam diskutiert hätte, was an Ausnutzung verträglich wäre, so- dass es sich zwar für den Investor lohnt, aber trotzdem Gestaltungsspielräume blieben. Die aktuellen Schwierig- keiten der Entwürfe werden als Folge dieser strengen Vor- gaben gesehen. nein Die städtebaulichen und freiräumlichen Rahmenbedingungen und die Vorgaben für die Aufgabenerstellung wurden in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt und den beteiligten Fachämtern erar- beitet. Die Auslobung und Festlegung der grundsätzlichen Nut- zungsverteilung erfolgten dabei auf Grundlage der übergeordne- ten städtebaulichen Zielsetzungen und Leitlinien, sie waren nicht Gegenstand einer öffentlichen Beteiligung. Mit dem Aufstellungs- beschluss hat die Politik die Leitlinien des Qualifizierungsverfah- rens mit einer umfangreichen Beteiligung der Öffentlichkeit be- schlossen. Die Bürgerinnen und Bürger wurden in allen Stufen des Wettbewerbsverfahren eingebunden, sie konnten Anregun- gen und Hinweise in die städtebauliche Entwicklung einbringen. Darüber hinaus ist sichergestellt, dass eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Veröffentlichung nach § 3 Abs. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahmen aus der Präsenzveranstaltung am 02.06.2025 Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 2 BauGB erfolgen wird. Das Verfahren entspricht somit den ge- setzlichen Vorgaben und stellt sicher, dass die Öffentlichkeit in angemessener Weise und zu den vorgesehenen Verfahrens- schritten beteiligt wird. 42 Das Thema der Fassadenbegrünung wird erneut aufge- griffen und die Wichtigkeit der späteren Pflege betont. ja Verweis auf Stellungnahmen Lfd. Nr. 26 und 27 43 Es wird nachgefragt, ob die Informationen zum Verfahren, zum weiteren Ablauf, der weiteren Öffentlichkeitsbeteilig und der Zeitplan auch auf der Homepage der Stadt Köln zu finden sein werden oder ob es entsprechende Unterla- gen gibt, die auch an andere weitergegeben werden kön- nen, die an der Abendveranstaltung nicht dabei sein konn- ten. ja Alle wichtigen Informationen zum Verfahren werden auf der Inter- netprojektseite „Quartier Köln Arcaden“ der Stadt Köln veröffent- licht und dort auch regelmäßig aktualisiert. Das Protokoll zur Ver- anstaltung wird auf Nachfrage an interessierte Bürgerinnen und Bürger versandt. 44 Es wird sich bei allen Beteiligten ausdrücklich für die Mög- lichkeit der Beteiligung, die Bereitstellung der Räumlich- keiten und den offenen Austausch bedankt. ja Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Stand 20.01.2026
Anlage 6_KAR_Abwaegung_4_1_TOeB
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BP-Abwägung B41 27.08.2025 / 2 Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan– Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee in Köln- Kalk – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 01.07.2024 bis zum 16.08.2024 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 22 Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei- chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich- tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe- schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB [alternativ: nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB] und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1. Rhein-Main-Rohrleitungstransport GmbH Keine Betroffenheit Kenntnisnahme Nicht erforderlich 2. 2.1. GASCADE Die Anlagen des Unternehmens und der Anlagenbetrei- ber SEFE Energy GmbH (Rechtsnachfolgerin der WINGAS GmbH) sowie NEL Gastransport GmbH sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betroffen. Kenntnisnahme Nicht erforderlich 2.2. Es wird darauf hingewiesen, dass Kompensationsmaß- nahmen die Anlagen und deren Schutzstreifen nicht be- einträchtigen dürfen. Externe Kompensationsflächen sind ja Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob externe Kompensations- maßnahmen erforderlich werden und die Belange des Unterneh- mens zu berücksichtigen sind. Anlage 6 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnah- men / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung ebenfalls mit entsprechenden Planunterlagen zur Stel- lungnahme vorzulegen. Eine Auflistung der Flurstücke in der Begründung oder im Umweltbericht ist nicht ausrei- chend. 2.3. Es wird darum gegeben, das Unternehmen am weiteren Verfahren zu beteiligen. ja Das Unternehmen wird im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt. 3. 3.1. Open Grid Europe GmbH (PLEDOC) Die von dem Unternehmen verwaltete Versorgungsanla- gen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Be- treiber sind von der geplanten Maßnahme nicht betroffen: - OGE (Open Grid Europe GmbH), Essen - Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen - Ferngas Netzgesellschaft mbH (FG), Netzgebiet Nord- bayern, Schwaig bei Nürnberg - Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen - Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen - Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen Kenntnisnahme Nicht erforderlich 3.2. Es wird um Mitteilung planexterner Ausgleichsflächen bzw. um weitere Beteiligung im Verfahren gebeten, da eine Betroffenheit der verwalteten Versorgungseinrich- tungen nicht ausgeschlossen werden kann. ja Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob externe Kompensations- maßnahmen erforderlich werden. In diesem Fall werden die Be- lange des Unternehmens zu berücksichtigen. Das Unternehmen wird im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB erneut be- teiligt. 3.3. Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs über den im Übersichtsplan markierten Bereich hinaus bedarf immer einer erneuten Abstimmung. Kenntnisnahme Im Übersichtsplan wurde der Geltungsbereich richtig wiedergege- ben. Sollte sich dieser im weiteren Verfahren noch ändern, könnte dieses den Unterlagen im Rahmen der ausstehenden Be- teiligungen gemäß § 4 (2) BauGB entnommen werden. 4. 4.1. AWB (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH) Es bestehen keine Bedenken, sofern die Vorgaben zur Errichtung von Standplätzen für Abfallbehälter gem. § 10 ja Die Vorgaben zur Errichtung von Standplätzen für Abfallbehälter werden im Rahmen des weiteren Verfahrens berücksichtigt. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnah- men / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung der Abfallsatzung der Stadt Köln und die Erreichbarkeit dieser Standplätze entsprechend der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) berücksichtigt wer- den. 4.2. Der erforderliche Bewegungsraum für dreiachsige Müll- sammelfahrzeuge zu beachten. ja Die Bewegungsräume für dreiachsige Müllsammelfahrzeuge wer- den berücksichtigt. 5. Dezernat 52, Bezirksregierung Köln (Kreislaufwirt- schaft, Bodenschutz) Es ist keine Betroffenheit vorhanden. Kenntnisnahme Nicht erforderlich 6. Zweckverband Rechtsrheinischer Kölner Randkanal Es ist keine Betroffenheit vorhanden. Kenntnisnahme Nicht erforderlich 7. Amprion GmbH Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Höchstspannungsleitungen des Unternehmens. Kenntnisnahme Nicht erforderlich 8. GVG Rhein-Erft GmbH Der Bereich liegt nicht im Konzessionsgebiet der GVG. Gegen das Verfahren bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Nicht erforderlich 9. 9.1. IHK Köln Es wird darauf hingewiesen, dass in der vorliegenden Vorstudie nicht ersichtlich ist, wie die Stellplatzbedarfe er- mittelt wurden. Diesbezüglich werden im weiteren Verfah- ren weiterführende Informationen erbeten. ja Im Rahmen des weiteren Bauleitplanverfahrens werden die Stell- platzbedarfe gemäß der geltenden Stellplatzsatzung der Stadt Köln ermittelt und auf der Grundstücksfläche nachgewiesen. Grundlage hierfür sind die konkreten Nutzungen des finalen städ- tebaulichen Entwurfes. 9.2. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die drei Neubau- ten mit gemischter Nutzung und der bestehenden Logis- tikzufahrt der Köln Arcaden und der Zufahrt in die Tiefga- rage sowohl im Hinblick auf die Logistikverkehre der Ar- caden als auch den Kundenverkehren der Tiefgarage die Problematik der heranrückenden Wohnbebauung be- steht. Im weiteren Verfahren muss im Zuge der schall- technischen Untersuchung geklärt bzw. sichergestellt ja Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Lärmgutach- ten erstellt. Hier ist zu untersuchen, ob bzw. welche Maßnahmen erforderlich werden, um die bestehenden Logistikverkehre ver- träglich mit der neu geplanten Bebauung abwickeln zu können. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnah- men / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung werden, dass durch aktive/oder Passive ‚Schallschutz- maßnahmen die von den Logistikverkehren ausgehenden Lärmimmissionen innerhalb der zulässigen Grenzwerte bleiben, um Nutzungskonflikte von vorneherein auszu- schließen. Die Logistik- und Kundenverkehre der Köln Ar- caden dürfen durch die vorliegende Planung nicht beein- trächtigt oder eingeschränkt werden. 10. 10.1. EVONIK Operations GmbH In dem angegebenen Bereich verlaufen keine der durch das Unternehmen betreuten Fernleitungen. Kenntnisnahme Nicht erforderlich 10.2. In Bezug auf mögliche Ausgleichsflächen oder Kompensationsmaßnahmen wird um erneute Beteiligung gebeten. ja Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob externe Kompensations- maßnahmen erforderlich werden. Das Unternehmen wird im Rah- men der Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB erneut beteiligt. 11. 11.1. Polizeipräsidium Köln - Verkehr Gegen das Planungskonzept bestehen aus polizeilicher Sicht keine Bedenken. Kenntnisnahme Nicht erforderlich 11.2. Die Funktionsfähigkeit der anliegenden Polizeibehörde darf auch in den Bauphasen nicht eingeschränkt werden. Kenntnisnahme Während der Bauphase sind Maßnahmen umzusetzen, welche die Funktionsfähigkeit der anliegenden Polizeibehörde sicherstel- len. 12. 12.1. LVR- Denkmalschutz Innerhalb des Plangebiets befindet sich der in die Denk- malliste der Stadt Köln eingetragene Wasserturm des ehemaligen CFK-Werks, (ehem. Kalker Hauptstr. 13-69) befindet. Es wird darauf hingewiesen, dass das Denkmal nicht nur substanziell und in seinem Erscheinungsbild, sondern auch in seinem Wirkungsraum („Umgebungs- schutz“) zu schützen ist. – im Rahmen dieses Umge- bungsschutzes besteht Erlaubnispflicht nach § 9 Abs. 1b). Eine optische Beeinträchtigung oder Bedrängung des Denkmals durch die Umgebungsbebauung sowohl durch deren Kubatur als auch durch deren Gestaltung ist zu vermeiden. ja Die Vorgaben des Denkmalschutzes werden im Rahmen der wei- teren Planung berücksichtigt. Der Wasserturm wird in die neue Planung integriert. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnah- men / 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 12.2. Es wird eine enge Abstimmung mit der Unteren Denkmal- behörde der Stadt Köln und dem LVR-ADR im Laufe des Planverfahrens empfohlen und um eine weitere Beteili- gung im Verfahren gebeten. ja Das weitere Verfahren erfolgt in Abstimmung mit dem LVR und der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Köln. Der LVR wird ge- mäß § 4 (2) BauGB im Verfahren beteiligt. 12.3. Auch eine eventuelle Beeinträchtigung der Welterbestätte Kölner Dom durch die Gestaltung eines neuen Hoch- punktes – beispielsweise durch Verstellung relevanter denkmalrelevanter Blickachsen – sollte früh im Verlauf der Planung durch Visualisierungen geprüft werden. ja Das Plangebiet liegt außerhalb der Blickfelder/-achsen des „Strahlenplan Dom“. Darüber hinaus liegt das Plangebiet in ei- nem Möglichkeitsbereich des Höhenentwicklungskonzeptes der Stadt Köln (HEK). Im Rahmen des HEK wurden die domrelevan- ten Sichtbeziehungen bereits geprüft und berücksichtigt. Eine Prüfung anhand von Visualisierungen ist deshalb nicht erforder- lich. 13. DFS - Deutsche Flugsicherung GmbH Durch die Planung werden Belange der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH bezüglich §18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) nicht berührt. Eine weitere Beteiligung am Ver- fahren ist nicht notwendig. Von dieser Stellungnahme bleiben die Aufgaben der Länder gemäß § 31 LuftVG un- berührt. Die DFS GmbH hat das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) von der Stellungnahme informiert. Kenntnisnahme Nicht erforderlich 14. Landesbetrieb Straßenbau NRW Das Plangebiet befindet sich an einer Straße in der Bau- last der Stadt Köln. Es wird empfohlen eine Verkehrsun- tersuchung zu beauftragen, in der untersucht wird, ob die Planung eine Auswirkung auf das klassifizierte Netz des Landesbetriebes hat. ja Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Verkehrsgut- achten erstellt. 15. 15.1. Polizeipräsidium Köln-Kriminalprävention Es wird darauf hingewiesen, dass bereits in die Pla- nungsphase 1 eines Projektes kriminalpräventive As- pekte im städtebaulichen und technischen Kontext (Ge- staltung des Außengeländes, Sicherheit und technische Ausstattung des Gebäudes, Sicherheitskonzept) berück- sichtigt werden sollten. Insbesondere bei der geplanten starken Verdichtung auf dem Gelände mit der Durchmi- ja Die kriminalpräventiven Aspekte werden bei der weiteren Pla- nung berücksichtigt. In der Aufgabenstellung zum Qualifizie- rungsverfahren wird das Thema der Kriminalprävention bereits aufgenommen. Im Entwurf soll sichergestellt werden, dass Angst- räume nicht entstehen und Zugänge zu den Tiefgaragen so orga- nisiert werden, dass sie vor unberechtigtem Zugang geschützt werden können. Die Hinweise und ggf. präventiven Maßnahme werden im weiteren Verfahren geprüft. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnah- men / 7 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung schung mit unterschiedlichen Interessengruppen und ei- nem starken Durchgangsverkehr über die Urbane Diago- nale sollte das Sicherheitskonzept der einzelnen Berei- che frühzeitig geplant und durch technische und mecha- nische Maßnahmen unterstützt werden. Durch struktu- rierte, übersichtliche Gestaltung des Außengeländes und Erhöhung der Aufenthaltsqualität kann eine soziale Kon- trolle gestärkt werden. Im Bereich der Tiefgarage sollten Brandschutz, Einbruch- schutz und Fluchtwege sinnvoll kombiniert werden. Be- rechtigungen zum Betreten verschiedener Bereiche soll- ten eingeschränkt werden. 15.2. Es wird angeregt einen textlichen Hinweis im Bebauungs- plan zu platzieren: „Städtebauliche – und technische Kriminalprävention: Bauliche Anlagen, z.B. Wohngebäude (MFH, EFH), Ga- ragen(-anlagen), Grünanlagen, Wohnquartiere sowie In- dustrie- und Gewerbeobjekte und Gewerbegebiete, sol- len zum wirksamen Schutz vor Kriminalität – wie z.B. Ein- brüchen, Vandalismus und Sabotage – im Hinblick auf kriminalitätsfördernde Faktoren und Gegebenheiten beur- teilt werden. Die Empfehlungen der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen können durch die frühzeitige Beurtei- lung und Beratung bereits in der Planung berücksichtigt werden. Erreichbarkeit und Information E-Mail: Kriminalpraevention.koeln@polizei.nrw.de Telefon: 0221-229-8655 oder 0221-229-8008.“ Die regelmäßige Berücksichtigung dieses Hinweises in den Bebauungsplänen der Stadt Köln wäre begrüßens- wert. ja Es wird geprüft, ob ein entsprechender Hinweis in den Bebau- ungsplan aufgenommen wird. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnah- men / 8 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 16. Finanzamt Köln-Ost Es bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Nicht erforderlich 17. 17.1. Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) Köln Eine Entwässerungsplanung im Bebauungsplangebiet ist mit den StEB Köln abzustimmen. ja Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Entwässe- rungskonzept erstellt. Dieses wird mit den StEB Köln abgestimmt. 17.2. Schmutzwasser Die Entwässerung sollte aus hydraulischer Sicht ganz- heitlich für das gesamte (Neu-)Erschließungsgebiet ge- plant werden. Ein Anschluss an den öffentlichen Misch- wasserkanal ist in der Barcelona-Allee möglich. Der Ka- nal ist hydraulisch belastet, wodurch ggf. eine Drosselab- flussspende als zulässige Einleitungsmenge in den Kanal ausgesprochen werden muss. Eine exaktere Aussage ist aufgrund des konzeptionellen Stands der Planung nicht möglich. Eine erneute Prüfung ist aber anhand der weiter voran geschrittenen Planung erforderlich. ja Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Entwässe- rungskonzept erstellt. Dieses wird mit den StEB Köln abgestimmt, es ist zu prüfen, ob eine Drosselabflussspende ausgesprochen werden muss. 17.3. Geplante Änderungen (Rückbau, Umbau, Herstellung neuer Anschlüsse oder Änderungen der angeschlosse- nen Flächen) sind mit den StEB Köln abzustimmen damit über die Erfordernis eines neuen Kanalanschlussscheins („KAS-Verfahren“) und dem weiteren Vorgehen entschie- den werden kann. ja Geplante Änderungen werden mit den StEB Köln abgestimmt. 17.4. Niederschlagswasser Es wird darauf hingewiesen, dass nicht klärpflichtiges Niederschlagswasser gemäß §44 Abs.1 Landeswasser- gesetz von Grundstücken zu versickern ist, sofern das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Die Ver- sickerung des Niederschlagswassers ist im Bebauungs- plan festzusetzen und mit der Unteren Immissionsschutz- , Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA) abzustim- men. Sollte eine Versickerung nicht möglich sein, müs- sen andere Maßnahmen zum Umgang mit Regenwasser geprüft werden. ja Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Entwässe- rungskonzept erstellt. Der Bereich des Bürgerparks ist nicht Teil des Bebauungsplans. Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob falls notwendig Festset- zungen erfolgen können oder Regelungen über Verträge zu tref- fen sind. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnah- men / 9 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Wenn das Wasser gespeichert und im Bürgerpark zur Bewässerung eingesetzt werden soll, muss dies im B- Plan festgesetzt werden. Der Einleitung des Nieder- schlagswassers in den öffentlichen Kanal kann nur in be- gründeten Ausnahmefällen zugestimmt werden. 17.5. Überflutungsvorsorge Starkregen Das Planungsgebiet befindet sich in einem starkregenge- fährdeten Bereich (Gefährdungsgrad sehr hoch). Bei Starkregenereignissen ist mit auftretendem Oberflächen- wasser zu rechnen. Die Planung muss entsprechende Vorsorgemaßnahmen im Entwässerungskonzept mitbe- rücksichtigen und zentrale Aspekte im weiteren Verfah- rensverlauf festsetzen. Bei der Planung ist generell ein wassersensibler und starkregenangepasster Umgang mit Niederschlagswasser ausschlaggebend, da Kanalnetze nicht für die bei Starkregen außergewöhnlich großen Wassermengen dimensioniert sind. Folgende Maßnahmen dienen dazu Wasser bei Starkre- gen möglichst schadlos zwischenzuspeichern, abzuleiten bzw. von Gebäuden fernzuhalten: Tiefgarageneinfahrten und Hauseingänge sollten nicht am Tiefpunkt der Straße liegen und keinen direkten Was- serzufluss zulassen, Wahl der Straßenführung, gezielte bzw. schadlose Ableitung von Starkregenereignissen über Grünflächen, Rückhaltung von Niederschlagswas- ser, Notüberläufe, Geländeneigung vom Gebäude abfal- lend, Objektschutz besonders gefährdeter Grundstü- cke/Gebäude. ja . Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, welche Vorsorgemaßnah- men vorgesehen werden können. Diese werden im Entwässe- rungskonzept berücksichtigt. In den Bebauungsplan wird ein Hinweis aufgenommen, dass das Plangebiet in einem starkregengefährdeten Bereich liegt. 17.6. Im Rahmen der Planung ist, unabhängig von der Größe der abflusswirksamen Fläche, ein Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986-100 einzureichen. Dieser dient dem Nachweis der schadlosen Überflutung des Grundstücks ja Im Rahmen des Entwässerungskonzeptes wird ein Überflutungs- nach erstellt und das Thema Starkregen bei der Planung berück- sichtigt. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnah- men / 10 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung im Falle eines Starkregens. Die anfallenden Wassermen- gen müssen dabei nachweislich auf dem Baugrundstück zurückgehalten werden, ohne dass es zu Überflutungen von Gebäuden oder benachbarten Grundstücken kommt. Das Thema Starkregen ist bei der Planung entsprechend zu berücksichtigen, die dafür notwendigen Flächen vor- zuhalten und Konzepte bzw. Maßnahmen zur Risikovor- sorge in der Objektplanung zu entwickeln. Zu diesem Zweck ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Entwäs- serungs-, Freiraum- und TGA-Planung unerlässlich. 17.7. Hochwasser & Grundhochwasser Nach § 78 b Wasserhaushaltsgesetz (WHG) liegt das Pla- nungsgebiet in einem Risikogebiet außerhalb des Über- schwemmungsgebiets des Rheins. Der Bereich befindet sich rechtsrheinisch in Höhe des Rheinstrom-km 688,10. Aufgrund der Kanaldeckelhöhe von 44,86 m NHN auf der Vorsterstr. (nordöstlicher Rand des Planungsgebietes) kann der Bereich ab ca. 9,89 m Kölner Pegel (KP) ohne ober - und unterirdische Schutz- maßnahmen geflutet werden. Der im vorigen Jahrhundert (1926 und 1995) am Kölner Pegel gemessene Höchstwas- serstand von 10,69 m KP entspricht ca. 45,66 m NHN im Bereich des Bauvorhabens. Im Rahmen des Hochwasser- schutzkonzepts der Stadt Köln wurde der Hochwasser- schutz für den o. g. Bereich auf 11,90 m KP (46,87 m NHN) angepasst. Es wird darauf hingewiesen, dass es keinen hundertpro- zentigen Hochwasserschutz geben kann. ja In den Bebauungsplan wird ein Hinweis auf die Lage im Risikoge- biet außerhalb des Überschwemmungsgebietes des Rheins auf- genommen. 17.8. Aufgrund der Nähe zum Rhein können im o. g. Bereich auch höhere Grundwasserstände auftreten. Nach einer Grundwassermodellrechnung der RheinEnergie AG aus dem Jahre 2009 wurde ein Grundwasserstand mit ca. 42,50 m NHN berechnet. Kenntnisnahme Die Grundwasserstände werden zur Kenntnis genommen. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnah- men / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Informationen zum Thema Grundwasser gibt das Lan- desamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nord- rhein-Westfalen (LANUV) bzw. das Portal „NRW Umwelt- daten vor Ort“ (www.uvo.nrw.de). Eine Gewähr für die tatsächlichen Wasserstände kann nicht übernommen werden. 17.9. Es wird auf folgende Broschüren verwiesen: „Hochwas- serschutzfibel“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, • „Wassersensibel Planen und Bauen“ der Stadtentwässe- rungsbetriebe Köln, AöR. Kenntnisnahme Nicht erforderlich 17.10. Für Risikogebiete außerhalb von festgesetzten Über- schwemmungsgebieten gelten die § 5 Abs. 2, § 78 b Abs. 1 S. 2 und § 78 c Abs. 2 WHG. Es wird darum gebeten, dies als Auflage in die Baugenehmigung aufzunehmen. Kenntnisnahme Über entsprechende Auflagen entscheidet das Bauordnungsamt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Dies ist nicht Teil des Bauleitplanverfahrens. 17.11. Wasserhaushaltsbilanz Zur Erreichung eines naturnahen Zustandes in Bezug auf die Wasserhaushaltsbilanz ist eine Bilanzierung gemäß DWA-Merkblatt M 102-4 für die Baumaßnahme durchzu- führen. Durch die Auswahl geeigneter Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung das zukünftige Verhältnis zwischen Ableitung, Versickerung und Ver- dunstung von Niederschlagswasser optimal an den Refe- renzzustand anzupassen. Die Bilanzierung sollte bereits mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen oder ent- wässerungstechnischen Entwurfes erfolgen. Es ist anzustreben, die Ergebnisse der Wasserhaushalts- bilanzierung in den Regelungen des Bebauungsplans festzuschreiben und die Gebäude wassersensibel zu ge- stalten. ja Im Zuge der Entwässerungsplanung wird eine Wasserhaushalts- bilanz erstellt. Es wird geprüft, inwieweit die Ergebnisse in den Regelungen des Bebauungsplans festgeschrieben werden kön- nen. 17.12. Das Bauvorhaben befindet sich in keinem Wasserschutz- gebiet. Es ist eine Altlastenverdachtsfläche bzw. ein Alt- ja Im weiteren Verfahren erfolgt eine Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde in Bezug auf die Altlastenverdachtsfläche. Diese wird in der Entwässerungsplanung berücksichtigt. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnah- men / 12 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung lastenstandort verzeichnet, dies muss in der Entwässe- rungsplanung berücksichtigt werden und wir empfehlen die Planung vorab mit der unteren Wasserbehörde abzu- stimmen. 17.13. Erforderliche Gutachten für das B-Plan-Verfahren - Entwässerungskonzept mit Maßnahmen der Regen- wasserbewirtschaftung und Starkregenvorsorge - Fachgutachten zur Versickerungseignung des Unter- grundes ja Die erforderlichen Gutachten werden im Rahmen des Bebau- ungsplanverfahrens erstellt. 17.14. Es wird auf folgende Arbeitshilfen verwiesen: „Leitfaden für eine wassersensible Stadt- und Freiraum- gestaltung in Köln“, „Wassersensibel planen und bauen in Köln“, Arbeitshilfe „MURIEL – Multifunktionale Re- tentionsflächen“, Starkregengefahrenkarte der StEB Köln. Abrufbar auf www.steb-koeln.de/starkregen. Kenntnisnahme Nicht erforderlich. 17.15. Weitere städtebauliche Planungen bzw. dazugehörige Entwässerungskonzepte sind mit den StEB Köln (GI-GE, Herrn Ploch) abzustimmen. Bei Nutzung von Abwasser- wäre oder Grauwassernutzung bieten die StEB als Fach- behörde ihre Unterstützung an. ja Die Entwässerungsplanung wird im weiteren Verfahren mit den StEB abgestimmt. 18. 18.1. Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26-Luftver- kehr Das Plangebiet liegt unter dem Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Köln-Bonn gem. § 12 Luftverkehrsge- setz (LuftVG), Anflugsektor auf die Piste 14L/R. Dieser wäre ab einer Höhe von 168 m über NHN betroffen. Es wird darauf hingewiesen, dass Bauwerke, die die vor- genannte Höhe überschreiten, einer besonderen luft- rechtlichen Zustimmung im Baugenehmigungsverfahren bedürfen. Des Weiteren liegt das Plangebiet etwa 440 m östlich eines An- und Abflugsektors des Hubschrauber- landeplatzes Köln-Kalkberg. ja Die Vorstudie bleibt deutlich unterhalb der Höhe von 168 m ü. NHN. Das Geländeniveau liegt bei ca. 46 m ü. NHN. Der höchste Baukörper der Vorstudie liegt bei maximal 64,2 m über Gelände und demnach bei ca. 110 m ü. NHN. Es ist davon aus- zugehen, dass im Qualifizierungsverfahren die Gebäudehöhen unterhalb der Höhe von 168 m bleiben. Die Hinweise zum Hubschrauberlandeplatz werden zur Kenntnis genommen. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnah- men / 13 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Aufgrund der zu erwartenden Bebauungshöhen wird die zustimmungspflichtige Höhe (§ 12 LuftVG) voraussicht- lich nicht erreicht. Der Abstand zum Sektor des Hub- schrauberlandeplatzes ist ausreichend. Aus zivilluftrecht- licher Sicht bestehen daher bei gleichbleibender Sach- und Rechtslage keine Bedenken gegen die Planung. 18.2. Aufgrund o.g. Lage kann es im Plangebiet zu Belästigun- gen durch Fluglärm kommen, auch wenn der gesetzlich festgesetzte Lärmschutzbereich nicht berührt wird. Kenntnisnahme Nicht erforderlich 19. Bezirksregierung Köln. Dezernat 25 (Verkehr, Ener- gieleistungen- Integrierte Gesamtverkehrsplanung) Es bestehen keine Bedenken gegen die o.g. Maßnahme. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sollen nach Festlegung des finalen städtebaulichen Entwurfes eine Verkehrsuntersuchung sowie die Aufstellung eines Mobi- litätskonzeptes erfolgen. Auf Grundlage dieser Unterla- gen kann dann im weiteren Planungsverlauf eine aussa- gekräftige Stellungnahme erfolgen. Zur Umweltprüfung bestehen mangels Zuständigkeit keine Anmerkungen. ja Das Dezernat 25 der Bez.-Reg. Köln wird im Rahmen der Beteili- gung gemäß § 4 (2) BauGB erneut beteiligt. Hier liegen dann die Verkehrsuntersuchung und das Mobilitätskonzept zur Stellung- nahme vor. 20. KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH KölnBusiness hat keine Bedenken. Es erfolgt der Hin- weis, dass Parkplatzflächen in ausreichender Anzahl auch beim Bau für die Geschäfte in den Köln-Arcaden vorgehalten werden sollten. ja Auch in der Bauphase werden ausreichende Stellplatzmöglichkei- ten für die Geschäfte des Einkaufzentrums Köln-Arcaden sicher- gestellt. 21. 21.1. Telekom Gegen die Planung bestehen keine Einwände. Kenntnisnahme Nicht erforderlich 21.2. Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. Die Belange der Telekom - z. B. das Eigen- tum der Telekom, die ungestörte Nutzung ihres Netzes Kenntnisnahme Bzgl. der bestehenden Leitungen erfolgt im Rahmen der dem Be- bauungsplanverfahren folgenden Baugenehmigungsplanung eine intensive Abstimmung mit der Telekom. Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnah- men / 14 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung sowie Ihre Vermögensinteressen - sind betroffen. Der Be- stand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müs- sen weiterhin gewährleistet bleiben. Über gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zur Sicherung, Veränderung oder Verlegung der Anlagen können erst Angaben ge- macht werden, wenn der Telekom die endgültigen Aus- baupläne mit Erläuterung vorliegen. 21.3. Es wird darum geben, folgende fachliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen: In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und aus- reichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,50 m für die Unterbringung der Telekommuni- kationslinien der Telekom vorzusehen. Kenntnisnahme Im Bebauungsplan wird nur eine bestehende Straße gesichert. Neue Straßen sind nicht vorgesehen. Auf einen entsprechenden Hinweis kann demnach verzichtet werden. 21.4. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merk- blatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Ent- sorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Stra- ßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013; siehe insbe- sondere Abschnitt 3, zu beachten. Durch Baumpflanzun- gen darf der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert werden. Kenntnisnahme Das Merkblatt wird zur Kenntnis genommen und bei Planungen von Baumstandorten berücksichtigt. 21.5. Zur Versorgung des Planbereichs mit Telekommunikati- onsanschlüssen ist die Verlegung zusätzlicher Telekom- munikationsanlagen erforderlich. Falls notwendig, müs- sen hierfür bereits ausgebaute Straßen wieder aufgebro- chen werden. Der Beginn und Ablauf der Erschließungs- anlagen im Bebauungsplangebiet ist der Deutsche Tele- kom Technik GmbH, TI NL West, PTI 22 so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Kenntnisnahme Im Rahmen der Bauausführung erfolgen rechtszeitige Abstim- mungen mit der Telekom. 21.6. Eine Versorgung des Baugebietes mit Telekommunikati- onsinfrastruktur in unterirdischer Bauweise ist nur bei Kenntnisnahme Nicht erforderlich Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnah- men Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschlie- ßung sowie einer ausreichenden Planungssicherheit möglich. 22. YNCORIS GmbH & Co. KG Es liegt keine Betroffenheit vor. Kenntnisnahme Nicht erforderlich Stand 27.08.2025
Anlage 12 Auszug aus dem Beschlussprotokoll zu 9.1 und ÄA ASrZ 30.06.2026
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Geschäftsführung Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit Louise Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt- koeln.de Datum: 02.07.2026 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 6. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit vom 30.06.2026 öffentlich 9.1 Anhörung der Bezirksvertretung 8 (Kalk) zu den Ergebnissen der früh- zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 70453/02 Arbeitstitel: Kalker Haupt- straße/Barcelona-Allee in Köln-Kalk 0761/2026 9.1.1 Gemeinsamer Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, Volt, FDP/KSG betreffend "TOP 9.1 Anhörung der BV 8 zu den Ergebnissen der frühzei- tigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Be- bauungsplan) Nr. 70453/02 Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/Barcelona- Allee in Köln-Kalk" AN/0799/2026 I Beschlussvorschlag der Verwaltung Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs- konzeptes gemäß Anlage 3 (Ergebnis Wettbewerb) einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffent- lichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öf- fentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – sind dabei gemäß der Stellung- nahme der Verwaltung (Anlagen 5 und 6) zu berücksichtigen. 2. stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur weiteren Qualifizierung des Hochpunktes zu. II Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, VOLT, FDP/KSG betreffend "TOP 9.1 Anhörung der BV 8 zu den Ergebnis- sen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorga- ben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Be- bauungsplan) Nr. 70453/02 Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee in Köln-Kalk" (AN/0799/2026) Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Regionale Zusammenarbeit beschließt vor- behaltlich der Beratung der Bezirksvertretung Kalk folgende ergänzende Beschluss- fassung: 1. Der für das Vorhaben erforderliche Mehrbedarf an Grünflächen soll nach Mög- lichkeit in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet umgesetzt werden. Dabei ist auch eine Aufwertung des anliegenden Bürgerparks zu prüfen. 2. Sollte die Umsetzung der Grünflächen nicht in unmittelbarer Nähe erfolgen kön- nen, so ist eine Umsetzung im Stadtteil Kalk anzustreben und von einer Aus- gleichszahlung abzusehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt III Geänderte Beschlussvorlage (Ergänzungen fett) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs- konzeptes gemäß Anlage 3 (Ergebnis Wettbewerb) einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffent- lichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öf- fentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – sind dabei gemäß der Stellung- nahme der Verwaltung (Anlagen 5 und 6) zu berücksichtigen. 2. stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur weiteren Qualifizierung des Hochpunktes zu. 3. Der für das Vorhaben erforderliche Mehrbedarf an Grünflächen soll nach Möglichkeit in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet umgesetzt werden. Da- bei ist auch eine Aufwertung des anliegenden Bürgerparks zu prüfen. 4. Sollte die Umsetzung der Grünflächen nicht in unmittelbarer Nähe erfol- gen können, so ist eine Umsetzung im Stadtteil Kalk anzustreben und von einer Ausgleichszahlung abzusehen. Abstimmungsergebnis über die so geänderte Beschlussvorlage: Mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zugestimmt. Hinweis: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit bekräftigt seine Beschlussfassung vom 07.05.2026 Der Vorbehalt der Wiedervorlage ist erledigt, die Bezirksvertretung Kalk hat ihr Anhö- rungsrecht am 18.06.2026 wahrgenommen.
Anlage 2_KAR_Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 2 N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Kalker Hauptstraße/ Barcelona-Allee in Köln - Kalk 0 10050 200 300 Meter
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 1 Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Nein, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn nein: Gibt es ein Beteiligungskonzept? Ein Beteiligungskonzept ist bei gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren nicht zwingend erforderlich. Es kann jedoch hilfreich sein. Bitte wählen Sie aus: - Ein Beteiligungskonzept ist beigefügt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 Baugesetzbuch ist bereits im Juni 2025 als Teil des städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens durchgeführt worden, siehe hierzu die Ausführungen in der Vorlage.
Anlage 3_KAR_Städtebauliches Planungskonzept_NEW
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New Architekten BDA | 317 Freiraumplanung | Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft Stadtquartier Köln Arcaden in Köln-Kalk | Stufe 3Stadtquartier Köln Arcaden in Köln-Kalk | Stufe 3 HIMMEL & ÄÄD Blatt 1 Lageplan 1:1.000Bebauungskonzept Geschossflächennachweis Prinzip Realteilung Zweistufiges Auswahlverfahren zur Qualifizierung von Städtebau und Architektur PLANUNGSWERKSTATT STADTQUARTIER KÖLN ARCADEN IN KÖLN-KALK GF nach BauNVO §20 Absatz 3 Geschoss freifinanziertes Wohnungen gefördertes Wohnen (30%) Büro Seniorenwohnen Pflegewohnen Kita ergänzende Nutzungen Summe (je Geschoss) Parkhaus inkl. Verkehrsflächen (Bestand) Parkhaus inkl. Verkehrsflächen (Neuplanung) Summe (je Geschoss) Untergeschoss 1 1.120 m² GF 1.120 m² GF 21.660 m² GF 21.660 m² GF Erdgeschoss 490 m² GF 340 m² GF 2.390 m² GF 650 m² GF 200 m² GF 4.070 m² GF 8.120 m² GF 160 m² GF 8.280 m² GF 1. Obergeschoss 1.450 m² GF 340 m² GF 2.230 m² GF 1.570 m² GF 5.590 m² GF 8.480 m² GF 8.480 m² GF 2. Obergeschoss 1.190 m² GF 340 m² GF 2.230 m² GF 1.570 m² GF 5.330 m² GF 8.480 m² GF 8.480 m² GF 3. Obergeschoss 1.000 m² GF 340 m² GF 1.930 m² GF 1.500 m² GF 4.770 m² GF - m ² GF 4. Obergeschoss 1.000 m² GF 340 m² GF 1.930 m² GF 1.500 m² GF 4.770 m² GF - m ² GF 5. Obergeschoss 660 m² GF 340 m² GF 1.770 m² GF 1.020 m² GF 3.790 m² GF - m ² GF 6. Obergeschoss 660 m² GF 340 m² GF 1.770 m² GF 1.020 m² GF 3.790 m² GF - m ² GF 7. Obergeschoss 340 m² GF 1.770 m² GF 2.110 m² GF - m ² GF … 340 m² GF 1.770 m² GF 2.110 m² GF - m ² GF … 340 m² GF 1.770 m² GF 2.110 m² GF - m ² GF … - m ² GF - m ² GF … 2.550 m² GF (Büro 10.-14.OG) 2.550 m² GF - m ² GF … - m ² GF - m ² GF … - m ² GF - m ² GF Summe (je Nutzung) 6.450 m² GF 3.400 m² GF 23.230 m² GF - m ² GF 3.790 m² GF 5.040 m² GF 200 m² GF 29.780 m² GF 17.120 m² GF Gesamt Bitte ausfüllen 46.900 m² GF 42.110 m² GF Barcelona-Allee Vietorstraße Vorsterstraße III III V 18,80 III VII 25,40 V 18,80 VII 25,40 V 18,80 VII 25,40 VII 25,40 I 5,60 II 8,70 X 35,30 V III 12,30 V 18,80 VII 25,40 I 5,60 X 35,30 XV 51,80 X 35,30 I 5,10 I I I I I IV 17,70 Ansicht Nord (Bürgerpark) 1:500 Schnitt A-A 1:500 Schnitt B-B 1:500 51,80m 35,30m 25,40m 5,60m 51,80m 35,30m 25,40m 17,70m 35,30m 25,40m 5,60m 17,70m 25,40m Der Entwurf versucht die bestmögliche Gesamtlösung abzubilden, die unter Berücksichtigung von Neubaupotentialen in Kombination mit einem wertschätzenden Umbau der vorhandenen Bebauung erreicht werden kann. Städtebauliche Weiterentwicklung gegen über Stufe 2 Um die gewünschte Realteilung zu realisieren wird das westliche Parkdeck in wesentlichen T eilen der Mall zugeschlagen. In diesem Bereich entstehen möglichst alle der geforderten 1.300 Stellplätze. Die nördliche Spitze des Parkhauses wird in Form eines mindestens 10-geschossigen Kopfbaus erweitert, welcher einen Großteil der Büroflächen des Raumprogramms aufnimmt. Durch die Anordnung eines Hochpunktes unter der 60-Meter-Hochhaus-Grenze können weitere Flächen geschaffen werden, was jedoch mit dem erhöhten Aufwand für eine Ertüchtigung der Bodenplatte in diesem Bereich abzuwägen ist. Die verbleibenden Büroflächen und alle weiteren Nutzungen werden auf dem östlichen T eilgrundstück untergebracht. Hierfür steht fortan das vom Parken befreite Erdgeschoss zur Verfügung sowie eine ringförmige Überbauung in Leichtbauweise, die insgesamt bis zu zehn Geschosse hat. Umgang mit dem Bestand Beide Parkdecks werden weitgehend erhalten. Es sind nur wenige, gezielte Rückbaumaßnahmen vorgesehen, welche jeweils mit konkretem Mehrwert für den Stadtraum verbunden werden: - Rückschnitt der spitzen Ecke des Parkdecks Ost im Bereich zum Bürgerpark (Schaffung eines “Foyer” an der Schnittstelle zum Park, Adressbildung Büronutzung, Verkürzung der Diagonale, Verbesserung der Wegebeziehungen) - Rückschnitt beider Parkdecks im Bereich des historischen Wasserturms (Aufweitung zum Platzraum, Verweilqualität, Freistellung und Inwertsetzung Denkmal Wasserturm, Verbesserung Durchwegung) - Rückbau der Schallschutzwand im Nordosten (Zufahrt entfällt bzw. kann direkt ins UG geführt werden, Verbesserung der Adresswirkung (Kita, Pflegewohnen), Anschluss neues Quartier an Nachbarschaft im Osten, Verbesserung Orientierung, Vermeidung von Angsträumen) - Öffnen des östlichen Parkdecks in Form von Patios (Belichtung und Verbesserung der Nutzungsoptionen des umzunutzenden Erdgeschosses) Freiraumkonzept Ergänzend zum Bürgerpark weisen die neu gestalteten Freiräume des Quartiers Köln Arcaden eine hohe Qualität in Bezug auf Grünstruktur und Biodiversität auf. Vielfältige Übergänge zwischen urbanem Raum und Bürgerpark fördern die Durchlässigkeit der Räume auf allen Ebenen. Eine klare Gestaltung setzt auf klimaresiliente Elemente, integrative Nutzungsangebote und eine räumliche Verzahnung mit dem bestehenden Park. So entsteht ein nutzungsfreundlicher Freiraum mit eigenständigem Charakter, klarer Zonierung und nachhaltiger Perspektive, welcher den Bestand der Arkaden und den Bürgerpark auf eine unterschwellige aber dennoch einladende Weise verbindet. Statik/Tragwerk Die statischen Reserven von vorhandener Bodenplatte und Skelettbaustruktur werden genutzt, in dem diese weitergenutzt und überbaut werden. Im westlichen Bereich werden zwei zusätzliche Parkdecks aufgesattelt. Im östlichen Bereich ist eine ringförmige Aufstockung, zum Beispiel in Holzleichtbauweise geplant. Hierfür sind zwei Faktoren des Bestands wichtig: Das Tragwerksraster von 10x16 Metern, kann durch die Aufstellung von Stützen jeweils zwischen zwei Stellplatzreihen halbiert werden auf 5x16 Meter. Um diese Spannweite zu überbrücken, können die Decken über sowohl Untergeschoss als auch Erdgeschoss als Lastverteilebenen dienen, da die Geschosshöhe mit 5,10 m mehr als auskömmlich ist. Erschließung (Mall, Anwohner, Logistik, Feuerwehr) Die PKW-Erschließung des Parkhauses für die Mall erfolgt vollständig von der Barcelona-Allee. Auch die Stellplätze für die Neubaunutzungen können über die Zufahrten der Mall erreicht werden. Alternativ kann eine separate Zufahrt von der Vorster Straße aus realisiert werden, so dass beide Parkhausnutzungen vollkommen autark funktionieren. Für Fahr- und Lastenräder, Carsharing, Paketstation, Schließfächer etc. befindet sich ein zentrales Mobilitäts- Hub entlang der Quartiersachse im Erdgeschoss der westlichen Bebauung. Die Warenanlieferung erfolgt unverändert zur jetzigen Situation. Die Zufahrt erfolgt getrennt vom PKW-Verkehr von der Barcelona-Allee aus. Die Ausfahrt kann sowohl an der Barcelona-Allee als auch an der Forster Straße erfolgen. Die Feuerwehr befährt das Quartier zukünftig ebenerdig. Nutzungsverteilung Die Bebauung ist derart angeordnet, dass möglichst unabhängige Gebäude bzw. Brandabschnitte entstehen. Im Wesentlichen erfolgt eine Gliederung in Orientierung an die Vorstudie des Büros Astoc in Büro, Pflege-/Seniorenwohnen und klassische Wohnformen (freifinanziert und gefördert). Die Büronutzung ist, auf zwei Gebäude verteilt, prominent zur Barcelona-Allee und zum Park orientiert. Pflegewohnen (EG - 2.OG) und Seniorenwohnen (3.-7 . OG) befinden sich übereinander im selben Gebäudetrakt. Die Pflegezimmer sind dabei im Wesentlichen Ost- West-orientiert, so sie vor Lärm aus dem Bürgerpark geschützt sind. In den nach Norden orientierten Bereichen des Pflegewohnens bieten sich z.B. Räume für Gemeinschaftsflächen und Verwaltung an. Die klassischen Wohnformen sind ebenfalls überwiegend Ost-West-orientiert und liegen zwischen Quartiersachse und Innenhof. Im Erdgeschoss der Wohngebäude sind ergänzende Nutzungen für Gewerbe/Kultur/Kunst/Bildung vorgesehen, da dieses durch die Innenhofbelichtung und die sehr großzügige Raumhöhe ideal für derartige Nutzungen geeignet ist, die im Übrigen die Diagonale zu bespielen und zu beleben geeignet sind. Gegenüber wird die aufzudickende Fassade des Parkhauses zur “Wohnzimmerschrankwand” und bietet dort Schaukästen, Automaten, Boulderwände oder andere Nutzungen, die mit geringer Bautiefe dennoch eine zusätzliche Aufwertung des Stadtraums auf Fußgängerebene bewirken. Parkhausarchitektur Das westliche Parkhaus wird aufgestockt, um die notwendigen Stellplätze aufzunehmen. Gleichzeitig wird es zur “Energiezentrale” des neuen Quartiers. Über dem Parkdeck des 2.OG wird ein Baldachin aus PV und Begrünung installiert, der durch die Südausrichtung der PV sehr wirksam ist. Das Grün verschattet dabei das Parkdeck und erhöht durch die kühlende Wirkung den Wirkungsgrad der PV . Dieser Baldachin überragt auch die Rampen im Zufahrtsbereich des Parkhauses zur Barcelona-Allee und wird so für Besucher zum eindrücklichen Erkennungsmerkmal. Die Fassaden des Parkhauses werden um etwa einen Meter aufgedoppelt durch eine begrünte Fassade, die bodengebunden ist und mit dem Wasser versorgt wird, welches auf dem obersten Parkdeck gesammelt wird. Perspektive | Die Diagonale wird zentraler T eil eines vitalisierten Stadtraums und bietet Grün und Verweilqualität Anlage 3 Grundriss Untergeschoss (inkl. Verkehrskonzept) 1:500 Grundriss Erdgeschoss (inkl. Verkehrskonzept) 1:500 Grundriss Regelgeschoss (hier: 2.OG) 1:500 New Architekten BDA | 317 Freiraumplanung | Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft Stadtquartier Köln Arcaden in Köln-Kalk | Stufe 3Stadtquartier Köln Arcaden in Köln-Kalk | Stufe 3 Arbeitsmodell (1:500) Ansicht von Norden | Quartiers-Entree, Adresse Gewerbe und Silhuette zum Bürgerpark Arbeitsmodell (1:500) Ansicht von Westen | Blick von der Barcelona-Allee, Hochpunkt und Zufahrt Parken Arbeitsmodell (1:500) Ansicht von Süden | Plaza am Wassertum und Aufstockuung Parkhaus als “Energiezentrale” Arbeitsmodell (1:500) Ansicht von Osten | Anschluss zur Nachbarschaft und Vorbereich Kita und Seniorenwohnen Blatt 2 II I I gefördertes Wohnen Büro Abfahrt Auffahrt Büro Pflegeeinrichtung freifinanziertes Wohnen Barcelona-Allee Vietorstraße Vorsterstraße Barcelona-Allee Vietorstraße Durchfahrt A A B B Einfahrt Logistik Ausfahrt Parken Vorsterstraße Auffahrt Abfahrt Einfahrt Parken Abfahrt Auffahrt Auffahrt Abfahrt Abfahrt Auffahrt Eigentumsgrenze Eigentumsgrenze Perspektive | Patios in der Bestandsstruktur belichten das Erdgeschoss und bieten geschützten Freiraum Anlage 3 Freiraumkonzept 1:1.000 Entwicklungsstufen 1:1.000 New Architekten BDA | 317 Freiraumplanung | Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft Stadtquartier Köln Arcaden in Köln-Kalk | Stufe 3Stadtquartier Köln Arcaden in Köln-Kalk | Stufe 3 Blatt 3 Barcelona-Allee Vietorstraße Vorsterstraße III III V 18,80 III VII 25,40 V 18,80 VII 25,40 V 18,80 VII 25,40 VII 25,40 I 5,60 II 8,70 X 35,30 V III 12,30 V 18,80 VII 25,40 I 5,60 X 35,30 XV 51,80 X 35,30 I 5,10 I I I I I IV 17,70 Quartiersachse 1700m2 Seniorengarten 380m2 Vorgarten 1500m2 begrünte Dachterassen (blau) insg. 2500m2 Plaza am Wasserturm 1500m2Vestbül 900m2 Foyer 1700m2 Freifläche Kita 650m2 Freifläche u. Kinderspiel gem. KoopBLM 1300m2 Abfahrt Auffahrt Auffahrt Abfahrt Abfahrt Auffahrt Eigentumsgrenze Eigentumsgrenze Isometrie Rückbau / Neubau / Bestand Rückbau Bestand Neubau Isometrie Nutzungskonzept Pflegewohnen / Seniorenwohnen Kita und Ergänzende Nutzungen Büro Wohnen freifinanziert u. gefördert Stellplätze (PKW) 1.OG / 2.OG Aufstockung Parkdeck West Stellplätze (PKW u. Fahrräder) Erdgeschoss Stellplätze (PKW u. Fahrräder) Barcelona-Allee Vietorstraße Durchfahrt A A B B Einfahrt Logistik Ausfahrt Parken Vorsterstraße Auffahrt Abfahrt Einfahrt Parken 27 27 72 72 72 44 44 44 44 44 7 7 14 56 14 12 16 16 64 64 44 20 Fahrr. 20 Fahrr. 20 Fahrr. 1 3 4 5 8 9 19 20 24 25 26 27 55 56 91 92 133 133 Stpl. (Mall) 223 226 800 Stpl. (Fahr- u. Lastenräder) Abfahrt Auffahrt Auffahrt Abfahrt Abfahrt Auffahrt Eigentumsgrenze Eigentumsgrenze 1 7 8 19 20 38 39 40 41 80 81 121 122 166 167 211 212 252 1 45 46 345 351 352353 Eigentumgrenze Eigentumgrenze Eigentumgrenze Eigentumgrenze Eigentumgrenze 96 97 141 142 146 147 193 194 238 239 312 313 374 277 278 345 346 385 375 392 386 252 Stpl. (Mall) 416 Stpl. (für Neubau) 393 403 404 411 414 415 416 II I I gefördertes Wohnen Büro Abfahrt Auffahrt Büro Pflegeeinrichtung freifinanziertes Wohnen Barcelona-Allee Vietorstraße Vorsterstraße 1 17 18 23 24 44 45 69 109 110 73 74 154 155 258 259 206 207 312 312 Stpl. (Mall) x3 (1./2./3.OG) = 936 Stellplätze PKW UG EG 1.OG 2.OG 3.OG Alle Ebenen Mall 252 133 312 312 312 1321 Sonstige 416 0 0 0 416 Gesamt 1737 Stellplätze Fahrräder (nicht nach Nutzungen differenziert) UG EG 1.OG 2.OG Alle Ebenen Fahrräder 0 800 0 0 800 Gesamt 800 New Architekten, FK, 17.10.2025 Perspektive | Die neue Bebauung bildet eine Urbane Silhuette und eine einladendes Entree vis-a-vis dem Bürgerpark Barcelona-Allee Vietorstraße Vorsterstraße III III V 18,80 III VII 25,40 V 18,80 VII 25,40 V 18,80 VII 25,40 VII 25,40 I 5,60 II 8,70 X 35,30 V III 12,30 V 18,80 VII 25,40 I 5,60 X 35,30 XV 51,80 X 35,30 I 5,10 I I I I I IV 17,70 1 2 3 Schritt 1: Erweiterung Parkdeck West (Parken Mall) Schritt 2: - Realteilung - Baustelleneinr. - Rückbau Schritt 3: Umbau-/Neubaumaßnahmen Anlage 3
Anlage 11_Stellungnahme der Verwaltung
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Anlage 11 Anhörung der Bezirksvertretung 8 (Kalk) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/ Barcelona-Allee in Köln-Kalk Vorlage 0761/2026 hier: Stellungnahme der Verwaltung zu dem mehrheitlich beschlossenen Änderungsantrag AN 1081/2026 am 18.06.2026 in der Bezirksvertretung Kalk – siehe Anlage 10 – Die antragstellenden Fraktionen bitten die Beschlussvorschlag 0761/2026 zu ändern: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 (Ergebnis Wettbewerb) einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 5 und 6) zu berücksichtigen. 2. stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur weiteren Qualifizierung des Hochpunktes zu. Gleichzeitig w ird festgelegt, die vorgesehenen Büroflächen zu reduzieren; hieraus folgt insbesondere für eines der Hochhäuser eine Verringerung der Gebäudehöhe. Die Hochpunkte sind so auszubilden, dass der Wasserturm aus allen Richtungen klar als dominierendes Turmelement erkennbar bleibt. Die Geschossflächen sind hierzu deutlich unterhalb der Auskragung des Wasserturms zu begrenzen. 3. Der für das Vorhaben erforderliche Mehrbedarf an Grünflächen soll nach Möglichkeit in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet umgesetzt w erden. Da bei ist auch eine Aufw ertung des anliegenden Bürgerparks zu prüfen 4. Sollte die Umsetzung der Grünflächen nicht in unmittelbarer Nähe erfolgen können, so ist eine Umsetzung im Stadtteil Kalk anzustreben und von einer Ausgleichszahlung abzusehen. 5. Im Rahmen des Bebauungsplans w ird die dauerhafte Öffnung der Arcaden mit der Ermöglichung des Durchgangs zw ischen der Kalker Hauptstraße und dem Bebauungsplangebiet fest vereinbart. Damit w ird die Integration des Neubaugebiets in das Viertel befördert und die Durchlässigkeit zu allen Tages- und Nachtzeiten ermöglicht. Stellungnahme der Verwaltung: Zu 2.: Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 05.12.2024 den Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee“ in Köln-Kalk gefasst, die Bezirksvertretung Kalk hat dem Beschluss am 23.01.2025 zugestimmt (VN-Nr.: 3154/2024). Mit dem Beschluss wurden auch die Leitlinien für das Qualifizierungsverfahren festgelegt. Diese beinhalten unter anderem als städtebauliche Kennziffern eine oberirdischen Geschossfläche von 40.000 – 45.000 m² mit einem Nutzungsmix von 50% für Wohnen, Seniorenwohnen und einer Pflegeeinrichtung und 50 % gewerbliche Nutzungen. Diese Vorgaben waren die Grundlagen für die Aufgabenstellung des im letzten Jahr durchgeführten 3-stufigen Qualifizierungsverfahren aus dem der Siegerentwurf von NEW Architekten, der Städtebaulichen Arbeitsgemeinschaft und 317 Stadt- und Freiraumplanung hervorging. Dieser Entwurf erfüllt mit einer Geschossfläche von ca. 43.200 m², davon ca. 20.700 m² Büronutzung die Vorgaben der Aufgabenstellung. Vor dem Hintergrund des 2025 beschlossenen Höhenentwicklungskonzepts (HEK), welches die Spielregeln für Höhenentwicklungen in Köln festlegt, sowie des Köln- Katalogs von 2023 mit seinen Dichtevorgaben bietet der Standort an den Köln Arcaden aufgrund seiner Lage an einer Stadtachse grundsätzlich gute Voraussetzungen sowohl für die Akzentuierung durch einen Hochpunkt als auch für eine höhere bauliche Dichte. Die Gebäudehöhe und Kubatur des Hochpunkts sowie der gegenüberliegenden erhöhten Bebauung aus dem städtebaulichen Siegerentwurf sind noch nicht abschließend festgelegt. Diese Fragestellung soll im Rahmen der vorgeschlagenen vertiefenden Qualifizierung des Hochpunkts anhand unterschiedlicher Varianten weiter untersucht und entwickelt werden. Beurteilt wird hierbei, neben der Qualität der Architektur auch die städtebauliche Einbindung des Hochpunktes in die Umgebung, auch im Zusammenspiel mit dem denkmalgeschützten Wasserturm. Sowohl die Untere Denkmalbehörde der Stadt Köln als auch der Landschaftsverband Rheinland (LVR) Amt für Denkmalpflege im Rheinland sind im Bebauungsplanverfahren zum Wasserturm als Denkmal eingebunden und werden dies auch weiterhin sein. Neben dem Erhalt der baulichen Substanz ist es Ziel, die Wahrnehmbarkeit des historischen Bauwerks auch im städtebaulichen Umfeld zu sichern. Im Siegerentwurf wird der Wasserturm, der heute durch das unmittelbar angrenzende Parkdeck erheblich beeinträchtigt ist, freigestellt und durch die Gestaltung eines Platzes räumlich hervorgehoben. Zu 3.: Im weiteren Verfahren wird gemeinsam mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen geprüft, ob der Mehrbedarf an öffentlichen Grünflächen gemäß Kooperativen Baulandmodell in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet umgesetzt werden kann. In diesem Zusammenhang wird die Aufwertung des Bürgerparks ebenfalls Prüfgegenstand. Zu 4.: Alternativ wird im weiteren Verfahren geprüft, ob der Ablösebetrag für den Mehrbedarf an öffentlichen Grünflächen nach Kooperativen Baulandmodell stattdessen an einer anderen Stelle im Stadtteil Kalk nachgewiesen werden kann. Sollte/n keine geeignete/n Fläche/n im Stadtteil Kalk gefunden werden können, hat der Ablösebetrag in den Um- und Ausbau des Inneren- bzw. des Äußeren Grüngürtels sowie deren verbindende Grünzüge zu fließen (VN-Nr.: 0991/2021). Zu 5.: Die Köln Arcaden als Einkaufszentrum liegen nicht im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanverfahrens und sind daher nicht unmittelbarer Gegenstand der Planung. Im städtebaulichen Vertrag zum rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 69450/08 „Ehemaliges CFK-Gelände“ in Köln-Kalk aus dem Jahr 2016 hat sich die Vorhabenträgerin bereits verpflichtet, die Nutzung der Diagonale durch die Allgemeinheit täglich von 6:00 Uhr bis 24:00 Uhr zu gewährleisten. Durch den Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag aus dem Jahr 2025 wurde diese Regelung ergänzt. Demnach kann auf Verlangen einer Vertragspartei eine Erweiterung der Öffnungszeiten verhandelt werden. Die konkrete Ausgestaltung dieser Regelung wird im weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens behandelt.
Anlage 7_KAR_Dokumentation_Wettbewerb
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1 PLANUNGSWERKSTATT STADTQUARTIER KÖLN ARCADEN IN KÖLN-KALK WERKSTATTVERFAHREN ALS MEHRFACHBEAUFTRAGUNG KOOPERATIVES STÄDTEBAULICHES QUALIFIZIERUNGS- VERFAHREN 2025 DOKUMENTATION Anlage 7 2 IMPRESSUM AUFTRAGGEBERIN UIR Köln Arcaden GmbH & Co. KG Valentinskamp 70/Emporio 20355 Hamburg vertreten durch die UIR Köln Arcaden GmbH & Co. KG c/o Unibail-Rodamco-Westfield Real Estate Management GmbH Klaus-Bungert-Str. 1 40468 Düsseldorf in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Köln. ANSPRECHPARTNER Manfred Lehnhoff, Unibail-Rodamco-Westfield Germany GmbH VERFAHRENSMANAGEMENT ulrich hartung gmbh Adenauerallee 127a 53123 Bonn Hermann Ulrich, Iris Hartung, Kristin Gehm sqka@stadt-projekt.de BILDNACHWEIS Alle Fotos, Grafiken und Tabellen (soweit nicht anders gekennzeichnet): ulrich hartung gmbh und UIR Köln Arcaden GmbH & Co. KG Die dargestellten Grafiken und Pläne sind ohne Maßstab. MARKENNAMEN UND WARENZEICHEN Alle verwendeten Markennamen und Warenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Unternehmen. Sie sind nicht gesondert als solche gekennzeichnet. Bonn, Dezember 2025 3 Impressum 2 Verfahrensbeteiligte 4-5 Impressionen: Abendveranstaltung mit der Öffentlichkeit & Gremiumsitzung Stufe 2 6-7 Anlass und Ziel der Planungswerkstatt / Leitplanken 8-9 Verfahren 10-11 Impressionen: Ausstellung / Bürgerbeteiligung / Abendveranstaltung mit der Öffentlichkeit Stufe 3 12-15 Arbeiten der Planungsteams der Stufe 3 16-31 1. Rang New Architekten BDA, Köln Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft, Bonn mit 317 Stadt- und Freiraumplanung, Landsberg am Lech 16-21 2. Rang AS+P Albert Speer, Frankfurt mit AS+P Landschaftsarchitekten, Frankfurt 22-25 3. Rang Torsten Becker Stadtplanung, Frankfurt mit HKK Landschaftsarchitektur GmbH, Frankfurt 26-29 Weiteres Planungsteam, ausgeschieden Stufe 2 BJP I Bläser Jansen Partner GBR, Dortmund mit KRAFT.RAUM., Düsseldorf 30-31 Inhaltsverzeichnis 4 STIMMBERECHTIGTES FACHGREMIUM • Prof. Annette Hillebrandt, Architektin, Bergische Universität, Wuppertal • Barbara Ettinger-Brinckmann, Architektin, ehem. BAK Präsidentin, ANP Architektur- und Planungsgesellschaft mbH, Kassel • Christina Schlottbom, Landschaftsarchitektin /Stadtplanerin, ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Düsseldorf • Prof. Fabian Storch, Architekt, TH Köln, Fakultät Architektur, Köln • Jürgen Minkus, Architekt, Gestaltungsbeirat, Stadt Köln • Markus Greitemann, Architekt, Beigeordneter Planen und Bauen, Stadt Köln • Markus Müller, Architekt, Präsident Architektenkammer Baden-Württemberg, MAP Architekten, Stuttgart/Meckenbeuren • Prof. Ritz Ritzer, Architekt, bogevischs buero architektur & stadtplanung GmbH, Mün- chen • Prof. Thomas Fenner, Landschaftsarchitekt, studio grüngrau GmbH, Düsseldorf STIMMBERECHTIGTE VERTRETER AUFTRAGGEBERIN • Simon Splittgerber, Union Investment, Hamburg • Manfred Lehnhoff, Unibail-Rodamco-Westfield, Düsseldorf STIMMBERECHTIGTE SACHKUNDIGE • Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer (SPD), Stadt Köln • Sabine Pakulat, Bündnis 90/Die Grünen • Niklas Kienitz, CDU • Ralph Sterck, FDP • Michael Weisenstein, Die Linke • Oliver Krems, SPD • Isabella Venturini, Volt STELLVERTRETENDE FACHKUNDIGE • Eva Herr, Leiterin Stadtplanungsamt, Stadt Köln • Caroline Wagner, Stadtplanungsamt, Stadt Köln STELLVERTRETENDE AUFTRAGGEBERIN • Holger Meyer-Ilgner, Union Investment, Hamburg • Dirk Hünerbein, Unibail-Rodamco-Westfield, Düsseldorf STELLVERTRETENDE SACHKUNDIGE • Hans Schwanitz, Bündnis 90/Die Grünen • Stefan Clemens Müller, CDU • Fardad Hooghoughi, FDP • Heinz Peter Fischer, Die Linke • Christian Robyns, SPD • Philip Gotzen, Volt BERATEND • Kerstin Kremer, Wohnungsbauleitstelle, Stadt Köln • Peter Berner, ASTOC Architects and Planners GmbH, Köln • Patrick Thies, Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG, Aachen (Verkehrsplanung) • Martin B. Berger, BRAND BERGER GmbH & Co. KG, München (Nachhaltigkeit) Verfahrensbeteiligte 5 • Golbiz Nekoomaram, kevee cologne gmbh & co. kg, Köln (Tragwerksplanung) • Klara Stein, kevee cologne gmbh & co. kg, Köln (Tragwerksplanung) • Patrick Thies, Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG, Aachen (Verkehrsplanung) • Kristin Gehm, ulrich hartung gmbh, Bonn • Iris Hartung, ulrich hartung gmbh, Bonn VERFAHRENSMANAGEMENT ulrich hartung gmbh, Bonn: Kristin Gehm, Iris Hartung, Hermann Ulrich, Christine Stolz, Lukas von Nathusius, Julian Maurer VORPRÜFUNG • Gudrun Bartels, Amt für Wohnungswesen, Stadt Köln • Anahita Bidjanbeg, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Stadt Köln • Kai-Philipp Czyrny, Amt für Straßen und Radwegebau, Stadt Köln • Janine Dörre, Umweltprüfung, Stadt Köln • Derya Erdogan, Stadtplanungsamt, Stadt Köln • Elisabeth Grauvogel, Büro der Behindertenbeauftragten, Stadt Köln • Martin Grzonka, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Kinderinteressen und Jugend- förderung, Stadt Köln • Michaela Hansen, Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Stadt Köln • Martin Kustwan, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz, Stadt Köln • Franziska Link, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege, Stadt Köln • Sabrina Peters, Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Stadt Köln • Gero Ploch, Stadtentwässerungsbetriebe AöR, Stadt Köln • Melanie Pörsch, Stadtplanungsamt, Stadt Köln • Marcel Possoch, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Stadt Köln • Galene Rennings, KoopBLM, Stadt Köln • Arne Wrobel, Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Stadt Köln • Andreas Giesen, Bauprojektmanagement GIESEN BPM, Velbert • Egzon Hashani, Unibail-Rodamco-Westfield Real Etate Management GmbH, Shopping Centre Manager, Köln • Frank Hatscher, Corall Ingenieure GmbH, Meerbusch (Brandschutzberatung) • Arpad Hetey, ASTOC Architects and Planners GmbH, Köln • Thomas Knuth, Dekra Automobil GmbH, Bielefeld (Schallimmissionsschutz) • Karsten Miltkau, HTW Hetzel, Tor-Westen + Partner Ingenieurgesellschaft GmbH & Co. KG, Düsseldorf (TGA) 6 Abendveranstaltung mit der Öffentlichkeit Stufe 2 7 Gremiumsitzung Stufe 2 8 Anlass und Ziel der Planungswerkstatt Das Planvorhaben liegt im Umfeld der Köln Arcaden im Stadtteil Köln-Kalk. Bei den Köln Arca - den handelt es sich um ein zweigeschossiges Einkaufszentrum mit rd. 29.600m² Verkaufsfläche (zzgl. Verkaufsfläche im Basement/UG) sowie teilweise weiteren zweigeschossigen Aufbauten. An dem Einkaufszentrum und dem Einzelhandel selbst sind keine Veränderungen vorgesehen, weshalb dieses auch nicht Gegenstand der Aufgabenstellung des Qualifizierungsverfahrens ist. Das Plangebiet erstreckt sich auf der Fläche der zu den Köln Arcaden gehörenden, zwei zweige- schossigen (zzgl. Ebene Basement) Parkgaragen mit insgesamt rd. 1.800 Stellplätzen sowie der Anlieferzone zwischen den Parkgaragen und dem Einzelhandelszentrum. Durch ein verändertes Kundenverhalten und eine veränderte Nutzungsstruktur sind die beiden Parkgaragen nördlich des Einkaufszentrums in ihrer heutigen Form nicht mehr ausgelastet und zeitgemäß. Hierdurch sind die Parkgaragen nicht mehr vollumfänglich erforderlich. Sie bieten im Hinblick auf aktuelle Themen der Stadtentwicklung wie Innenentwicklung, Nutzungsmischung, Elektromobilität, Kli- maschutz etc., ein hohes Entwicklungspotenzial. Die sehr gute Verkehrsanbindung des Plangebietes und dessen Lage in einem traditionel - len, starken Stadtteil sind optimale Voraussetzung für eine städtebauliche Transformation. Dringend notwendiger Wohnraum im Stadtgebiet von Köln kann hier geschaffen werden. Zusätzlich werden Potenziale gesehen, ebenfalls benötigte Büroflächen zu schaffen. Durch das Architekturbüro ASTOC Architects and Planners GmbH liegt bereits eine erste Vorstudie für das Plangebiet vor. Mit Hilfe dieser Vorstudie konnten die städtebaulichen und freiräumlichen Rahmenbedingungen definiert werden. Mit der Durchführung des vorlie - genden kooperativen Qualifizierungsverfahrens soll zunächst eine kritische Auseinander - setzung mit den Rahmenbedingungen erfolgen und im Anschluss konkrete Vorschläge für eine Bebauung entwickelt werden. Mit der Planung werden folgende Ziele verfolgt: • Verdichtung bzw. Transformation der Flächen, welche derzeit als Parkgaragen ge- nutzt werden • Schaffung eines neuen, zukunftsorientierten und gemischt genutzten Quartiers mit freiräumlicher Qualität und Vernetzung mit der Umgebung • Schaffung von neuem Wohnraum inklusive Einbindung von besonderen Wohnangebo- ten für Senioren • Schaffung einer Pflegeeinrichtung • Schaffung von neuen Arbeitsplätzen • Deckung des tatsächlichen Stellplatzbedarfs des Einkaufszentrums und des neuen Quartiers gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Köln • Schaffung eines Quartiers mit neuen, innovativen Mobilitätsangeboten • Erhalt des bestehenden Denkmals (Wasserturm) • Beseitigung der Hitzeinsel und Schaffung einer klimafreundlichen, nachhaltigen Be- bauung unter Berücksichtigung der bestehenden Strukturen in der unmittelbaren Nachbarschaft Der finale Entwurf soll Grundlage für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan inkl. ei- nes Vorhaben- und Erschließungsplanes gemäß § 12 Baugesetzbuch sein. Die Umsetzung des Vorhabens wird durch einen Durchführungsvertrag geregelt. 9 Nutzungen Urbaner Mix: • 50 % der oberirdischen Geschossfläche, ohne die Park - garagen, als konventionelles Wohnen (insgesamt bis zu 108 WE) unter Anwendungen des Kooperativen Bauland- modells in seiner fortgeschriebenen Fassung. Von diesen WE sollen bis zu 30 % der geschaffenen Geschossfläche Wohnen im öffentlich geförderten Segment entstehen. Weitere rd. 5.000 qm Geschossfläche für Seniorenwohnen sowie 80 Pflegebetten und eine Großtagespflege. • Die übrigen 50 % oberirdischer Geschossfläche, ohne die Parkgaragen, für Büro, Dienstleistungen, Gastronomie und Freizeitnutzungen. Städtebauliche Kennziffer Das Plangebiet umfasst den Bereich der zwei 2-geschossigen, im UG verbundenen, Parkgaragen. Die Fläche soll im Wege der Nachverdichtung in ein kompaktes und somit flächenspa - rendes Quartier transformiert werden. Im Plangebiet soll eine oberirdische Geschossfläche von 40.000 bis 45.000 qm zzgl. der Parkgaragen, geschaffen werden. Die Geschossfläche (GFZ) soll sich am Orientierungswert eines urbanen Gebietes (MU) von 3,0 anlehnen. Da die Fläche bereits heute fast vollständig versiegelt ist, wird von einer (heute fest- gesetzten) Grundflächenzahl (GRZ) von annähernd 1,0 ausge - gangen. Freiraum Schaffung qualitativ hochwertiger Grün- und Freiflächen, so - wie freiräumliche Qualifizierung der bestehenden „Diagonale“ . Berücksichtigung von Maßnahmen zur Kriminalprävention. Es sind gemäß Kooperativen Baulandmodell 2.500 m² (10 m² pro EW) öffentlich zugängliche Grünflächen nachzuweisen. Diese können in Teilflächen untergliedert werden. Sie sollen leicht erreichbar und einsehbar angeordnet werden, um die uneingschränkte Nutzung insbesondere durch Kinder und Se - nioren zu ermöglichen. Dem Nutzungsdruck, der sich durch das Vorhaben auf die um- liegenden Freiflächen erhöhen wird, soll durch die Ausstattung der Freiflächen mit generationenübergreifenden Spiel- und Bewegungsangeboten begegnet werden. Hierfür sollen insbe- sondere die Freiflächen der Diagonale herangezogen werden. Plangebiet / Restriktionen Die notwendigen Stellplätze der Köln Arcaden sowie der Neu - bauten müssen im Plangebiet nachgewiesen werden. Die Zahl der Stellplätze wird voraussichtlich gegenüber dem Ist-Zu - stand nicht erhöht. Die Bodenplatte der Parkhäuser, deren na- türliche Belüftung, der denkmalgeschützte Wasserturm sowie die diagonale Wegebeziehung sind zu erhalten. Vorhandene Zu- und Abfahrten, Anlieferungen, Rettungswege sowie Real - teilbarkeit sind zu berücksichtigen. Bei der Neustrukturierung des Plangebietes und den Eingriffen in den Parkhausbestand ist eine planerische und wirtschaftli - che Abwägung zu treffen. Nachhaltigkeit Fokussierung auf Nachhaltigkeitsaspekte, ökologische Verant- wortung, Ressourcenschonung, Klimaneutralität und Green Economy zur nachhaltigen Weiterentwicklung des Portfolios der Eigentümerin. Verkehr und Mobilität Förderung alternativer Mobilitätsangebote, Nachweis Funkti - onsfähigkeit Erschließung, Anlieferung und ruhender Verkehr, Nachweis PKW- und Fahrradstellplätze gemäß Stallplatzsat - zung der Stadt Köln. Immissionen Nachweis Verträglichkeit, Optimierungen Immissionsschutz unter Berücksichtigung von natürlich belüfteten Parkgaragen. Leitplanken 10 Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens war nach dem hier anzuwendenden Kooperativen Baulandmodell Köln 2017 plus aufgrund der Größe des Vorhabens ein Qualifizierungsverfah - ren erforderlich. Dieses hat der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 neben dem Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Be - bauungsplan - Arbeitstitel: „Kalker Hauptstraße/ Barcelona- Allee in Köln-Kalk“ und der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauBG zur Ent - wicklung des Plangebietes beschlossen. Das Qualifizierungsverfahren fand als nicht offene, nicht anonyme, Mehrfachbeauftragung mit vier Planungsteams statt. Das zweistufige Werkstattverfahren wurde von Februar bis Mai 2025 durchgeführt. Aufgrund der komplexen Aufga - benstellung entschied das Empfehlungsgremium während der Sitzung in der zweiten Stufe, keinen Gewinner zu küren, sondern die Arbeiten, die Potential zu einer qualitätsvollen Lösung darstellten, in einer zusätzlichen dritten Stufe entlang von Handlungsanweisungen aus dem Gremium überarbeiten zu lassen. Damit bekamen drei der vier teilnehmenden Pla - nungsteams den Auftrag für eine weitere Bearbeitung, die im Oktober 2025 mit der finalen Gremiumssitzung endete. Im Dialog mit den Akteur:innen und der interessierten Öffent - lichkeit sollte ein tragfähiges, städtebauliches Konzept für eine verträgliche urbane Nachverdichtung des Planungsraumes erarbeitet werden. Stufe eins beinhaltete eine dreitägige Pla - nungswerkstatt vor Ort in den Köln Arcaden. Während dieser Planungswerkstatt wurde der interessierten Öffentlichkeit Gelegenheit zur Teilnahme an einer gemeinsamen Ortsbe - sichtigung, eine Präsentationsveranstaltung sowie – in ge - nau definierten Zeitfenstern – zur Inaugenscheinnahme der Bearbeitung durch die Planungsteams vor Ort gegeben. Hier konnten Bürger:innen einen aktiven Input und Anregungen zu den Entwürfen geben. Vor der Gremiumssitzung zur Stu - fe zwei hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit, im Rahmen einer Ausstellung die weiterentwickelten Entwürfe zu sichten und Eingaben zu machen, die dem Gremium vor ihrer Ent - scheidung zur Kenntnis gegeben wurden. Die Präsentation der Planungswerkstatt Planungswerkstatt Planungswerkstatt Gremiumsentscheidung während der Abschlusspräsentation Stufe zwei sowie eine damit verbundene Veröffentlichung des Ergebnisses mit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme stellte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB dar. Auch im Zuge der Stufe drei wurde die Beteiligung der Öffent- lichkeit fortgeführt. Wie bereits in Stufe zwei konnten alle Inte- ressierten im Rahmen einer Ausstellung die verbliebenen drei weiterentwickelten Entwürfe vor der Entscheidungssitzung einsehen und dazu Hinweise und Anregungen geben. Diese Eingaben wurden dem Gremium ebenfalls vor ihrer Entschei - dung zur Kenntnis gegeben. Das Werkstattergebnis und die eingegangenen Stellungnah - men der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit werden im Anschluss in einem Vorgabenbeschluss der Politik zur Ent - scheidung vorgelegt. Verfahren 11 Versand der Aufgabenstellung 17. Februar 2025 Vorabbriefing des Empfehlungsgremiums 06. März 2025 Vorabbriefing der Planungsteams / Rückfragenbeantwortung 06. März 2025 Dreitägige Planungswerkstatt 13. – 15. März 2025 Tag 1: Einführung + Begehung + Arbeitsphase Tag 2: Arbeitsphase + Zwischenkolloquium Tag 3: Arbeitsphase + Abschlusspräsentation + Planungshinweise Ausstellung Arbeiten Stufe 1 April / Mai 2025 Nachbearbeitungsstufe 2 17.März – 30. April 2025 Abgabe Leistungen Stufe 2 (digital) 30. April 2025 Abgabe Modell Stufe 2 05. Mai 2025 Vorprüfung Stufe 2 05. – 28. Mai 2025 Abschlusspräsentation der Planungsteams 02. Juni 2025 Entscheidung des Empfehlungsgremiums Stufe 2 02. Juni 2025 Abendveranstaltung mit der Öffentlichkeit Stufe 2 02. Juni 2025 Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 02. Juni 2025 Ausstellung der Arbeiten Stufe 2 10. – 25. Juni 2025 Nachlaufende Online-Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 10.06.2025 bis einschließlich 25.06.2025 Überarbeitungsphase Stufe 3 03. Juni – 17. Oktober 2025 Briefing zu den Überarbeitsungshinweisen 09. September 2025 Abgabe Prüfpläne Stufe 3 26. September 2025 Vorprüfung Stufe 3 30. September – 24. Oktober 2025 Abgabe Modell Stufe 3 10. Oktober 2025 Abgabe Leistungen Stufe 3 (digital) 17. Oktober 2025 Ausstellung / Bürgerbeteiligung Stufe 3 27. Oktober 2025 Entscheidung des Empfehlungsgremiums Stufe 3 28. Oktober 2025 Abendveranstaltung mit der Öffentlichkeit Stufe 3 29. Oktober 2025 Stufe 1Stufe 2Stufe 3 Termine 12 Ausstellung / Bürgerbeteiligung Stufe 2/3 13 Gremiumsitzung Stufe 3 14 15 Abendveranstaltung mit der Öffentlichkeit Stufe 3 16 1. Rang New Architekten BDA, Köln Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft, Bonn | 317 Stadt- und Freiraumplanung, Landsberg am Lech Perspektive 17 New Architekten BDA, Köln | Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft, Bonn | 317 Stadt- und Freiraumplanung, Landsberg am Lech Auszug aus dem Protokoll des Empfehlungsgre- miums Stufe drei Der Entwurf hat seinen konsequenten Ansatz zum behutsa - men Umgang mit den Ressourcen des Bestandes weiterver - folgt. Im Vergleich zur Stufe zwei werden nun allerdings die Nutzungen größtenteils auf der östlichen Scholle konzentriert, ergänzt durch einen Hochpunkt an Stelle der nord-westlichen Spitze. Durch die Herunterführung der Nutzungen auf die EG- Ebene gelingt jetzt der Anschluss an die Freiflächen und damit eine gute Auffindbarkeit der Eingangssituationen. Die Frei - treppe zum Bürgerpark wird aufgegeben und der ehemals da- für vorgesehene Raum bildet eine Aufweitung als „Foyer“ , das eine Anbindung an den Bürgerpark schafft und die Diagonale aufweitet bzw. verkürzt. Durch das Zurücknehmen der Park - hausecken am Wasserturm wird die Diagonale weiter verkürzt. Auch wenn der Freiraum in der Diagonale noch wenig grün erscheint, bietet er doch eine vielfältig nutzbare, urbane und angemessen robuste Lösung, die zur Belebung des Stadtraums beitragen kann. Das im EG des westlichen Teils entlang der Dia- gonalen eingeschobene Mobilityhub/Möglichkeitsraum kann ergänzend einen Mehrwert für das Quartier schaffen und zur Belebung der Diagonalen beitragen. Der etwas groß geratene Raum ist jedoch hinsichtlich der Nutzungsprogrammierung ggf. auch in Nutzungsvarianten weiterzuentwickeln, maßstäb- lich zu differenzieren und zu konkretisieren. Der großzügige Freiraum und der Entfall der heutigen Lärmschutzwand an der Vorsterstraße ist ein wesentlicher Gewinn der Arbeit. Die TG-Zufahrt von der Vorsterstraße für die PKW- und LKW-Verkehre muss in Bezug auf ihre Notwendigkeit des nachträglichen Einfügens und der sinn - vollen Einbindung ins Konzept weiter untersucht werden. Lageplan Ein überraschendes und mutiges Konzept hat eine über - wältigende Mehrheit des Entscheidungsgremiums über - zeugen können. Zum einen wird intelligent ein Großteil der Parkhaussubstanz erhalten, zum anderen gelingt durch die Konzentration aller Wohn- und Pflegenutzungen auf der östlichen Seite der direkte Anschluss ans Quartier und sei - ne Bewohner:innen. Die punktuelle Höhenentwicklung an der Nord-West-Spitze ist eine tolle Lösung für Büros. 18 Der 15-geschossige Bürohochpunkt bildet einen gut adressier- ten Anker an der Barcelona-Allee gegenüber dem Polizeiprä - sidium und bietet eine kompakte Lösung und eigenständige Adresse. Der Bürohochpunkt auf dem östlichen „Flügel“ er - scheint dazu wie ein kleines Pendant und markiert den Antritt der Diagonale. Eine differenziertere Kubatur ohne „Stadttor“- Bildung könnte sich positiv auf die Wohn- und Pflegenutzun - gen im Block auswirken. Auf der westlichen Grundstückshälfte wird ein Großteil der Parkhaussubstanz intelligent erhalten und aufgestockt. Da der Großteil der Besucher:innen von der Barcelona-Allee aus zu - fährt, ist diese Aufteilung naheliegend. Das Parken präsentiert sich klar und auffindbar zur Verkehrsachse. Eine Aufwertung erfolgt über das grüne PV-Dach. Das dreidimensionale, aufwändige Spiel mit den privaten Bereichen in den Innenhöfen eröffnet gut zugeordnete, dif - ferenzierte Räume auf zwei Ebenen, müsste aber im Zu - sammenhang mit den auszuformulierenden Nutzungen geprüft werden. Die Organisation des Bauablaufes ist gegeben. Durch den hohen Grad an Erhalt des Bestandes können Logistikver - kehre im Rahmen der Rückbauphase stark reduziert wer - den. Nutzungsverteilung Mit der Verortung der Nutzungstypologien reagiert das Pla - nungsteam auf den bestehenden Stadtraum. Durch die Konzentration der Wohn- und Pflegenutzun - gen sowie der Kita auf der östlichen Seite in einem hyb - riden, städtischen Block gelingt der nachbarschaftliche Anschluss an das Wohnquartier Vorsterstraße und seine Bewohner:innen. Die Verortung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus in einem zehngeschossigen Gebäude ist je - doch nicht zulässig und muss überarbeitet werden. New Architekten BDA, Köln | Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft, Bonn | 317 Stadt- und Freiraumplanung, Landsberg am Lech 19 Perspektive Schnitt Modell Grundriss Bestand + Neubau New Architekten BDA, Köln | Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft, Bonn | 317 Stadt- und Freiraumplanung, Landsberg am Lech 20 Perspektive New Architekten BDA, Köln | Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft, Bonn | 317 Stadt- und Freiraumplanung, Landsberg am Lech 21 Grundrisss New Architekten BDA, Köln | Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft, Bonn | 317 Stadt- und Freiraumplanung, Landsberg am Lech 22 2. Rang AS+P Albert Speer, Frankfurt AS+P Landschaftsarchitekten, Frankfurt Perspektive 23 Auszug aus dem Protokoll des Empfehlungsgre- miums Stufe drei Die bereits in Stufe zwei vorhandene Nutzungsverteilung mit Parken auf der östlichen Grundstücksseite und Verortung des neuen Quartiers auf der westlichen Scholle sind schlüssig. Durch die in Stufe drei erfolgten Nutzungsergänzungen in einem „Saum“ um das Parkhaus in Richtung der Diago - nalen und des Bürgerparks mit Wohnnutzungen und einer aktiven EG-Zone gewinnen die Freiräume an urbaner, städ - tebaulicher Qualität. Das Parken rückt in die zweite Reihe. Die Anzahl der in der Diagonale untergebrachten Wohn - einheiten wird allerdings für eine Belebung als zu gering eingeschätzt. Der eingefügte „Saum“ entwickelt nicht die für diesen Ort notwendige Kraft und eigenständige Wohn - qualität. An der Diagonalen findet durch die Kopfbebauung des Ge - meinschaftshauses keine einladende, räumliche Aufwei - tung zum Park statt. Die zunächst sympathisch erschei - nende intensive Begrünung in der Diagonalen schwächt allerdings eine robuste und städtische Nutzbarkeit und da - durch Belebung des Freiraums und der Erdgeschosszonen. Die Höhenentwicklung der Gebäude auf der Westseite ist stärker ausdifferenziert. Der Büro-Hochpunkt entlang der Barcelona-Allee setzt sich jetzt deutlicher von den weite - ren Baukörpern der heterogenen Blockbebauung ab. Der langgestreckte Hochpunkt erscheint in der Raumkante der Barcelona-Allee allerdings sehr breit und unmaßstäblich. Lageplan AS+P Albert Speer, Frankfurt | AS+P Landschaftsarchitekten, Frankfurt 24 Die Adressierung und Erschließung aller Nutzungen erfol - gen von außen, lediglich die Wohnnutzungen erhalten zu - sätzlich Aus- und Zugänge in das Blockinnere. Die PKW- Ein- und Ausfahrten sowie Rampenbauwerke verhindern eine qualitätvolle Adressbildung an der Barcelona-Allee. Der Freiraum im Blockinneren bleibt nunmehr der privaten Nutzung vorbehalten und wird nicht für die Attraktivierung der Büronutzungen an den Arcaden genutzt. Gleichzeitig bleiben die städtebaulichen Fugen zur Diagonale und zu den Arcaden/Barcelona-Allee geöffnet. Konsequent wäre mit der Entscheidung eines Innenhofes die Schließung des Blocks gewesen. Insgesamt wirken die beiden Seiten, Ost und West, wie zwei separate Quartiersidentitäten und finden maßstäblich und strukturell nicht zusammen. Auch wenn das Verkehrskonzept insgesamt funktioniert, weist die Arbeit zu wenig Stellplätze auf. Ein zusätzliches Geschoss des Parkhauses wäre erforderlich und zöge da - mit die Notwendigkeit schalltechnische Maßnahmen nach sich, um die Bebauung an der Vorsterstraße zu schützen. Der Bauablauf wäre gut zu organisieren. In punkto Be - standserhalt bewegt sich die Lösung im Mittelfeld der drei Arbeiten. Nutzungsverteilung Modell AS+P Albert Speer, Frankfurt | AS+P Landschaftsarchitekten, Frankfurt 25 SchnittBestand + Neubau PerspektiveGrundriss AS+P Albert Speer, Frankfurt | AS+P Landschaftsarchitekten, Frankfurt 26 3. Rang Torsten Becker Stadtplanung, Frankfurt HKK Landschaftsarchitektur GmbH, Frankfurt Perspektive 27 Auszug aus dem Protokoll des Empfehlungsgre- miums Stufe drei Der Entwurf besticht weiterhin durch den großzügigen Park“trichter“ , der das neue Quartier mit dem Bürgerpark ver - bindet, die Diagonale aufweitet und verkürzt. Das Abfasen der Parkhausecken stärkt die Öffnung der Achse zum Park. Die räumliche Entwicklung beider Quartiershälften mit Vorsterhof und Barcelonahof wird positiv votiert. Gebäudedimensionie - rung, Grundrisse und Kerne sind schlüssig. Ergänzt werden die beiden Höfe von Solitären, einem massiven Hochpunkt „Haus am Park“ im Nordwesten und einem schlankeren Solitär „Haus am Platz“ neben dem Wasserturm. Beide Punkthäuser ergän - zen die städtebauliche Setzung gut, die Adressbildung in der Innenecke zur Mall wird kritisch eingeschätzt. Durch die Platzierung jeweils eines Parkhauses auf jedem „Flügel“ wird der erforderliche Stellplatznachweis erfüllt. Die beiden Parkhäuser im Rücken der Neuplanung schaf - fen Distanz zu den Arcaden, was sich gleichwohl negativ wie auch positiv auf das Quartier auswirkt. Kritisch werden die langen Abwicklungen der unbelebten Parkhausfassaden, insbesondere im EG, und deren Auswirkungen auf den Frei - raum gesehen. Die durch den grünen Parktrichter geschaf - fene Freiraumqualität kann dieses Manko nicht aufwiegen, zumal die intensiven Bepflanzungen im Trichter die Inter - aktion zwischen den beiden Raumkanten mindern. Durch die vorgeschlagene verkehrliche Erschließung ent - stehen drei voneinander getrennte Parkhäuser, die die Auffindbarkeit und Orientierung für Einkaufende deutlich erschweren. Die fußläufigen Anschlüsse der Parkhausebe - nen an die Arcaden erscheinen höhenmäßig fraglich. Die Eignung von Split-Level-Parkhäusern für hohe Kundenauf - kommen wird kritisch gesehen. Lageplan Die Arbeit erhält wenig Bestand und die Neuplanung kor - respondiert nicht mit den vorhandenen Tragstrukturen in den Parkhäusern. Der gute und sympathische Städtebau ist konventionell und robust, schafft allerdings wenig Innova - tion in Bezug auf die besondere Aufgabenstellung am Ort und den Umgang mit dem Bestand. Torsten Becker Stadtplanung, Frankfurt | HKK Landschaftsarchitektur GmbH, Frankfurt 28 Nutzungsverteilung Modell Torsten Becker Stadtplanung, Frankfurt | HKK Landschaftsarchitektur GmbH, Frankfurt 29 SchnittBestand + Neubau Perspektive Grundriss Torsten Becker Stadtplanung, Frankfurt | HKK Landschaftsarchitektur GmbH, Frankfurt 30 Weiteres Planungsteam, ausgeschieden Stufe 2 BJP I Bläser Jansen Partner GBR, Dortmund KRAFT.RAUM., Düsseldorf Perspektive 31 Modell NutzungskonzeptLageplan BJP I Bläser Jansen Partner GBR, Dortmund | KRAFT.RAUM., Düsseldorf 32
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 0761/2026 Freigabedatum 13.04.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anhörung der Bezirksvertretung 8 (Kalk) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 70453/02 Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee in Köln-Kalk Beschlussorgan Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 (Ergebnis Wettbewerb) einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan- Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Be- teiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 5 und 6) zu berücksichtigen. 2. stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur weiteren Qualifizierung des Hochpunktes zu. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 30.04.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 07.05.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass und Ziel der Planung Das Planvorhaben liegt im Umfeld der Köln Arcaden, einem Einkaufszentrum im Stadtteil Köln-Kalk. An dem Einkaufszentrum selbst sind im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens keine Veränderungen vorgesehen, weshalb dieses auch nicht in den Geltungsbereich des Be- bauungsplans aufgenommen wird. Ergänzt werden die Köln Arcaden um zwei, im Unterge- schoss miteinander verbundene, 2-geschossige Parkgaragen mit circa 1.800 Stellplätzen. Durch die veränderte Nutzungsstruktur sind die beiden Parkgaragen nördlich des Einkaufs- zentrums in ihrer ursprünglichen Form nicht mehr zeitgemäß und bieten im Hinblick auf aktu- elle Themen der Stadtentwicklung wie Innenentwicklung, Nutzungsmischung, Elektromobilität, Klimaschutz ein hohes Entwicklungspotenzial. Die Vorhabenträgerin UIR Köln Arcaden GmbH & Co. KG beabsichtigt das nahezu vollständig versiegelte Plangebiet, im Rahmen eines zukunfts- und klimaorientierten Stadtumbaus, in ein urbanes gemischtes Quartier aus Büro, Gewerbe, Wohnen, Senioren- und Pflegewohnen wei- terzuentwickeln und als neuen Stadtbaustein in die vorhandene Umgebung einzubinden. Im Plangebiet sollen bis zu 45.000 m² oberirdische Geschossfläche zzgl. der Parkgaragen ge- schaffen werden, hiervon sollen circa die Hälfte auf Büro- und gewerbliche Nutzungen (ohne weitere Einzelhandelsnutzungen), die andere Hälfte auf Wohnnutzungen entfallen. Neben frei- finanzierten Wohnungen sollen auch 30 % geförderter Wohnungsbau gemäß dem Kooperati- ven Baulandmodell der Stadt Köln entstehen. Die zwischen den beiden Parkgaragen oberirdisch gelegene „Diagonale“ ist als verbindende Achse zwischen den Köln Arcaden und dem Bürgerpark ein wesentliches freiräumliches Ele- ment der Planung. Durch deren Ausbau und Aufwertung soll der Quartiersgedanke als quali- tätsvoller Transit- und Aufenthaltsraum mit vielfältigen Aufenthaltsmöglichkeiten, begrünten Freiräumen und einer Belebung der Erdgeschosszonen gestärkt werden. Der im Plangebiet vorhandene historische denkmalgeschützte Wasserturm soll als Relikt der ehemaligen Chemi- schen Fabrik Kalk (CFK) erhalten und in das Konzept eingebunden werden. Erläuterungen zum Plangebiet Das Planvorhaben liegt im Westen des Stadtteils Kalk und umfasst die nördlich auf dem Grundstück der Köln Arcaden gelegenen Parkgaragen des Einkaufszentrums mit circa 1.800 Stellplätzen. Nördlich angrenzend befindet sich der Bürgerpark, der über eine, zwischen den beiden Parkgaragen verlaufende Freiraumachse, der sogenannten „Diagonale“ mit dem Ein- kaufszentrum verbunden ist. Westlich grenzt das Plangebiet an die Barcelona-Allee. Von hier erfolgt die Zufahrt der Parkgaragen und auch die Anlieferung der Köln Arkaden. Die östliche Parkgarage grenzt an die Vorsterstraße, die Ein- und Ausfahrt erfolgt über eine Zufahrt von der angrenzenden Vietorstraße. Über ein gemeinsames Untergeschoss sind die beiden Parkgaragen miteinander verbunden. Zwischen Einkaufszentrum und der westlichen Parkga- rage befindet sich ein historischer Wasserturm, welcher unter Denkmalschutz steht und aus der ehemaligen Nutzung des CFK-Geländes erhalten geblieben ist. Das Plangebiet ist nahezu komplett versiegelt, lediglich innerhalb der diagonalen Fußgängerachse sind Baumstrukturen vorhanden. Weitere Bäume befinden sich entlang der Barcelona-Allee. 3 Verfahren Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch im Normalverfahren aufgestellt werden. Die Umsetzung des Vorhabens wird durch einen Durchführungsvertrag geregelt. Die Vorhabenträgerin UIR Köln Arcaden GmbH & Co. KG hat im Juli 2024 einen Antrag auf Einleitung des Verfahrens gestellt. Der eigentliche Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes beläuft sich auf eine Größe von circa 25.700 qm und beinhaltet eine Teilfläche des Flurstücks 240 (Gemarkung Kalk, Flur 21). Des Weiteren ist geplant, Teile des Flurstücks 360 (Gemarkung Kalk, Flur 21) gemäß § 12 Abs. 4 BauGB mit in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einzubeziehen, um die Er- schließung über die Barcelona-Allee zu sichern. Der Ergänzungsbereich weist eine Fläche von circa 2.300 qm auf, sodass sich für den gesamten Vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine Größe von circa 28.000 qm ergibt. Auf der Grundlage einer städtebaulichen Vorstudie der ASTOC Architects and Planners GmbH wurde im August 2024 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt und die Vorgaben und Rahmen- bedingungen für die beabsichtigte Planung und die Aufgabenstellung des Qualifizierungsver- fahren erarbeitet. Der Gestaltungsbeirat der Stadt Köln wurde bereits frühzeitig im Dezember 2023 in das Verfahren eingebunden, er würdigte die Aufwertung des Standortes und empfahl eine Konkretisierung der Planung im Rahmen eines kooperativen städtebaulichen Qualifizie- rungsverfahrens. Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.12.2024 den Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Arbeitstitel: „Kalker Haupt- straße/Barcelona-Allee in Köln-Kalk“ gefasst (Vorlagen-Nr. 3154/2024) und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB (Modell 2- Abendver- anstaltung) im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens beschlossen. Die Bezirksvertretung Kalk hat über die Beschlussvorlage am 23.01.2025 beraten und mehrheitlich zugestimmt. Qualifizierungsverfahren Zur weiteren Konkretisierung der Planung wurde von März bis Oktober 2025 ein mehrstufiges städtebauliches Qualifizierungsverfahren als Mehrfachbeauftragung mit vier Planungsteams und begleitender Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Folgende Teams haben an der „Planungswerkstatt Stadtquartier Köln Arcaden“ teilgenom- men: - NEW Architekten BDA, Köln, Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft, Bonn mit 317 Stadt- und Freiraumplanung, Landsberg am Lech - AS+P Albert Speer, Frankfurt mit AS+P Landschaftsarchitekten, Frankfurt - Torsten Becker Stadtplanung, Frankfurt mit HKK Landschaftsarchitektur GmbH, Frankfurt - bjp | bläser jansen partner GbR, Dortmund mit KRAFT.RAUM, Düsseldorf Die erste Stufe des Qualifizierungsverfahren fand vom 13.03. bis 15.03.2025 als 3-tägige Pla- nungswerkstatt vor Ort in den Köln Arcaden statt. Die vier Planungsteams haben erste Ideen und Bebauungsvarianten entwickelt und dem Empfehlungsgremium und der Öffentlichkeit vor- gestellt. Die Konzepte wurden unter Berücksichtigung der Eingaben der Bürger*innen und der Empfehlungen des Gremiums in der zweiten Wettbewerbsstufe weiter konkretisiert und am 02.06.2025 dem Empfehlungsgremium präsentiert. Aufgrund der komplexen Aufgabenstellung und der unterschiedlichen planerischen Lösungsansätze entschied das Gremium zunächst keinen Gewinner zu küren. Drei der vier teilnehmenden Planungsteams erhielten die Möglich- keit in einer dritten Stufe ihre Entwürfe anhand von Empfehlungen des Gremiums zu überar- beiten. Der Entwurf von bjp, bläser jansen und partner mit KRAFT.RAUM schied nach der zweiten Stufe aus, die drei verbliebenden Teams überarbeiteten ihre Entwürfe und präsentier- ten diese dem Gremium abschließend am 28.11.2025. Die Arbeit von NEW Architekten BDA mit Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft und 317 Stadt- und Freiraumplanung wurde als Siegerentwurf gewählt (Rang 1). Er bildet die Grundlage für 4 das weitere Bebauungsplanverfahren. Der Entwurf von AS+P Albert Speer mit AS+P Land- schaftsarchitekten erhielt Rang 2 und das Planungskonzept von Torsten Becker Stadtplanung mit HKK Landschaftsarchitektur GmbH Rang 3. Am 29.10.2025 wurde das Ergebnis der Öf- fentlichkeit vorgestellt. Damit endete das Qualifizierungsverfahren. Die Dokumentation des Qualifizierungsverfahrens ist als Anlage 7 beigefügt. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Das gesamte Werkstattverfahren fand im Dialog mit den Akteur*innen und der interessierten Öffentlichkeit statt. Diese waren in allen drei Stufen des Wettbewerbs eingebunden und konn- ten ihre Anregungen und Wünsche für die Entwicklung des Ortes aktiv einbringen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand am 02.06.2025 als Abendveranstaltung im Anschluss an die Sitzung des Empfehlungsgremiums zur 2. Phase in den Köln Arcaden (Bekanntmachung Amtsblatt am 21.05.2025) statt. Da zu diesem Zeitpunkt kein Sieger feststand, wurden die Beiträge der drei verbliebenen Teams im Rahmen der Veranstaltung vorgestellt und diskutiert. Die Bürger*innen hatten die Möglichkeit sich zu den drei Planungskonzepten zu äußern. Anschließend konnten sie die Entwürfe im Zeitraum vom 10. Juni 2025 bis zum 25. Juni 2025 auf der Internetseite www.beteiligung-bau- leitplanung.koeln einsehen und eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Die Niederschrift der Abendveranstaltung ist als Anlage 4 beigefügt. Im Rahmen der Abendveranstaltung sind 36 Anmerkungen geäußert worden. Es sind zusätz- lich acht schriftliche Stellungnahmen eingegangen. Die eingegangenen Stellungnahmen be- treffen insbesondere die Themen Begrünung und Klimaanpassung (Dach- und Fassadenbe- grünung), Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum, Fahrradabstellmöglichkeiten, die Ver- kehrsführung sowie die Gebäudekubaturen (Hochpunkt) und die Nutzungsdichte bzw. die Ver- teilung der Wohn- und Büronutzungen. Die detaillierte Behandlung der einzelnen Stellungnah- men ist der tabellarischen Abwägung in der Anlage 5 zu entnehmen und bildet die Grundlage für die weitere Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs. Städtebauliches Konzept Der Siegerentwurf überzeugt mit seinem konsequenten Ansatz, den Großteil der vorhandenen Parkhaussubstanz zu erhalten und durch ergänzende Aufstockungen weiter zu nutzen. Ent- lang der Barcelona-Allee wird das bestehende Parkhaus um zwei weitere Parkgeschosse auf- gestockt und durch eine begrünte Dachkonstruktion mit Photovoltaikanlagen aufgewertet. In diesem Bereich werden die Stellplätze des Einkaufszentrums verortet. Die Stellplätze der neuen Nutzungen werden im Untergeschoss des östlichen Parkhauses untergebracht, insge- samt stehen ca. 1600 Stellplätze zur Verfügung. Zum Bürgerpark bildet ein 15-geschossiges Bürohochhaus und gegenüberliegend ein 10-geschossiges Bürogebäude den nördlichen Auf- takt ins neue Stadtquartier. Auf dem bestehenden östlichen Parkhausgebäude entsteht eine mehrgeschossige ringförmige Überbauung in Leichtbauweise, hier werden alle Wohnnutzun- gen inkl. des altersgerechten Wohnens, der Pflegeeinrichtung und des geförderten Woh- nungsbaus verortet. Der geförderte Wohnungsbau wird in einem 10-geschossigem Baukörper platziert, welcher nach den aktuellen Wohnbauförderrichtlinien NRW nicht zulässig ist. Im Erd- geschoss sind ergänzende Nutzungen für Gewerbe, Kultur, Kunst, Bildung und eine betriebli- che Kindertageseinrichtung vorgesehen. Durch Öffnungen in der Erdgeschossdecke entste- hen private Innenhöfe, die durch eine zusätzliche Belichtung die Nutzungsoptionen des Erd- geschosses verbessern und im Wechsel mit begrünten Dachflächen den Innenbereich struktu- rieren. Dadurch können weitere nutzbare Freiräume geschaffen werden. Insgesamt entsteht eine oberirdische Geschossfläche von ca. 43.000 m², davon ca. 15.000 m² für Wohnnutzun- gen zuzüglich ca. 3.800 m² für eine Pflegeeinrichtung mit 80 Betten und ca. 24.000 m² für ge- werbliche und ergänzende Nutzungen. Die „Diagonale“, die als Freiraumachse den Bürgerpark mit dem Einkaufszentrum verbindet, wird zum Bürgerpark und auch im Bereich des Wasserturms durch den Rückschnitt der Park- decks aufgeweitet. Sie bietet einen vielfältig nutzbaren, urbanen Freiraum mit integrierten Grünflächen, der zur Belebung des Stadtraums beiträgt. Eine klare Gestaltung setzt auf klima- resiliente Elemente, integrative Nutzungsangebote und eine räumliche Verzahnung mit dem bestehenden Park. Ergänzt werden diese durch begrünte und begehbare Dachflächen. Ein 5 zusätzlicher Freiraum als Platzfläche entsteht zur Vorsterstraße. Mit dem Wegfall der derzeit vorhandenen Schallschutzwand wird eine Öffnung und ein direkter Anschluss an die angren- zende Nachbarschaft im Osten geschaffen. Westlich der Diagonale soll im Erdgeschoss des verbleibenden Parkhauses ein zentrales Mobility Hub entstehen, das als „Möglichkeitsraum“, neben dem Abstellen von Fahrrädern, vielfältige Nutzungsmöglichkeiten bietet. Die Erschließung des Parkhauses erfolgt unter Beibehaltung der vorhandenen Zu- und Aus- fahrt vollständig über die Barcelona-Allee. Die Warenanlieferung bleibt unverändert mit Zu- fahrt von der Barcelona-Allee, die Ausfahrt kann sowohl an der Barcelona-Allee als auch an der Vorsterstraße erfolgen. Überarbeitung der Planung Das Empfehlungsgremium formulierte folgende Empfehlungen zur Überarbeitung des ausge- wählten Entwurfs von NEW Architekten BDA mit Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft und 317 Stadt- und Freiraumplanung: 1. Die PKW-Ein- und Ausfahrt zur Vietorstraße muss erhalten bleiben. Eine Reduktion der Frequentierung ist wünschenswert. Um den Entfall der Schallschutzwand zu er- möglichen und die dargestellte Qualität des „Vorgartens“ zu erzielen, muss die Er- schließung unter Berücksichtigung der Logistikverkehre (UG/EG) konkretisiert und ver- kehrlich und bautechnisch geprüft und ausgearbeitet werden. 2. Der zehngeschossige Büro-Hochpunkt auf der östlichen Scholle / Stadtblock soll hin- sichtlich seiner Kubatur überprüft werden. 3. Der weitere zehngeschossige Wohn-Hochpunkt auf der östlichen Grundstückshälfte ist städtebaulich grundsätzlich denkbar. Die Förderfähigkeit des Wohnungsbaus muss je- doch hergestellt werden. 4. Um die Aktivierung/Belebung der Diagonale zu gewährleisten, müssen die Nutzungen der Erdgeschosszonen beidseits der zentralen Achse verbessert werden. Hierbei soll die Nutzungsprogrammierung des Mobility Hubs in Nutzungsvarianten weiterentwickelt werden. Des Weiteren müssen die Qualität und Anzahl der Eingänge und die Erdge- schossnutzungen auch hinsichtlich ihrer Flächenzuschnitte überarbeitet werden. 5. Ziel ist es, ein natürlich belüftetes Parkhaus zu ermöglichen. Diesbezüglich ist die Pla- nung zu konkretisieren, v.a. auch durch Klärung der damit verbundenen notwendigen Schallschutzauswirkungen. Derzeit wird die Planung in Abstimmung mit der Stadt Köln entsprechend den Empfehlungen des Gremiums und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Dienststellen so- wie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit als Grundlage für das weitere Bebauungs- planverfahren überarbeitet. Im weiteren Verfahren wird die Freiraumplanung im Rahmen der Erarbeitung des Grünordnungsplans ausgearbeitet. Nach Vorlage des finalen städtebaulichen Konzeptes können die Themen Verkehr, Mobilität und Schallschutz und Entwässerung weiter konkretisiert und die erforderlichen Gutachten erstellt werden. Die Prüfung der Kubaturen der Hochpunkte, die Ausarbeitung und Nutzungsprogrammierung der Erdgeschossebenen beid- seits der Diagonale, die förderfähige Verortung des geförderten Wohnungsbaus und die Prü- fung der betrieblichen Kindertagesstätte könnten im Weiteren zu einer geänderten Verteilung der Nutzungen in den Gebäuden führen. Planungsvorgaben Regionalplan Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Die Planung entspricht somit den Zielen des Regionalplanes. Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln wird das Plangebiet, als Kerngebiet dargestellt. Die vorgesehenen Nutzungen im geplanten Vorhaben entspricht damit der Darstellung des Flä- chennutzungsplans und eine Flächennutzungsplanäderung ist nicht erforderlich. Bebauungsplan 6 Für das Plangebiet besteht der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 69450/08 „Ehemaliges CFK- Gelände“ in Köln Kalk mit Satzungsbeschluss vom 22.05.2003. Für den Bereich des Plange- bietes setzt dieser ein Kerngebiet MK 2 fest. Insbesondere aufgrund der geplanten Wohnbe- bauung ist das neue Vorhaben nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes vereinbar. Demnach wird eine Änderung des Bebauungsplanes bzw. die Neuaufstellung eines Bebau- ungsplans erforderlich. Landschaftsplan Der Landschaftsplan der Stadt Köln stellt das Plangebiet als Innenbereich dar und trifft keine Aussagen. Es ist mit keinen Auswirkungen auf nächstgelegene Landschaftsschutzgebiete zu erwarten. Denkmalschutz Innerhalb des Plangebietes befindet sich ein historischer Wasserturm als Relikt der ehemali- gen Chemischen Fabrik Kalk (CFK) Seit 1983 steht dieser unter Denkmalschutz. Das Erdge- schoss wird derzeit durch den „Integrationshaus e.V.“ als Kultur- und Austauschort genutzt. Im Falle eines Bodeneingriffs sind bodendenkmalpflegerische Belange zu prüfen. Kooperatives Baulandmodell Köln Das Kooperative Baulandmodell (KoopBLM) wurde am 17.12.2013 vom Rat der Stadt Köln als Richtlinie zur Förderung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus und zur Beteiligung der Planbegünstigten an den Folgekosten beschlossen. Als wesentliches Regelungsinstrument leistet es einen wichtigen Beitrag zu den wohnungspolitischen Zielen der Stadt Köln. Mit Be- schluss des Rats der Stadt Köln vom 04.04.2017 wurde die Fortschreibung des Modells ver- anlasst und am 10.05.2017 im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntgemacht. Mit Ratsbeschluss vom 05.05.2022 wurde die erste Anpassung der Umsetzungsanweisung zum KoopBLM, das Kooperative Baulandmodell Köln 2017plus beschlossen, welches vorliegend anzuwenden ist. Eine Anwendungszustimmung zum KoopBLM der Vorhabenträgerin liegt dem Stadtplanungs- amt vor. Mit Umsetzung des Bebauungsplans können bei dem Heranziehen des Siegerkonzeptes (Stand Oktober 2025) circa. 9.800 m² Bruttogeschossfläche (BGF) Wohnen entstehen. Ge- mäß den Berechnungsansätzen des KoopBLM (90 m² GF pro Wohneinheit) entspricht dies rechnerisch 109 Wohneinheiten. Daneben sollen ca. 5.000 qm Geschossfläche für Senioren- wohnen (56 Wohnungen gem. Berechnungsgrundlage KoopBLM) sowie eine Pflegeeinrich- tung mit ca. 3.800 m² entstehen. Die Geschossflächen für das Seniorenwohnen sowie für die Pflegeeinrichtung werden nicht in die Berechnungsansätze für die Ermittlung von Folgekosten bzw. von Mehrbedarfen (Grünflä- chen, Spielplätze, Kindertageseinrichtung etc.) einbezogen. Es besteht ein massiver Bedarf, in diesem Segment zusätzliche Angebote zu schaffen. Eine gezielte Wertabschöpfung für die- sen wertvollen Projektbaustein steht hierzu im Widerspruch. Im Rahmen der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung wurde festgestellt, dass das Vorhaben zwar einen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen auslöst, dieser aber durch nahelie- gende Einrichtungen gedeckt werden kann. Dennoch prüft die Vorhabenträgerin die Errich- tung einer betrieblichen Kindertagesstätte. Durch das Bauvorhaben entsteht zwar ein Mehrbedarf an Spiel- und Bewegungsflächen für Kinder und Jugendliche, da das Plangebiet auch zukünftig vollflächig mit einer Tiefgarage un- terbaut bleibt, ist die Herstellung einer öffentlichen Spielplatzfläche gemäß den Vorgaben des KoopBLM auf dem vorgesehenen Grundstück nicht möglich. Vor diesem Hintergrund muss für den Mehrbedarf eine Ablöse gezahlt werden, die für die Aufwertung umliegender öffentlicher Spielplätze genutzt wird. Entsprechende Regelungen werden im Rahmen des Durchführungs- vertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffen. Aufgrund der Unterbauung kann auch der, durch das Vorhaben ausgelöste Mehrbedarf von ca. 2.500 m² öffentlicher Grünfläche nur durch die Herstellung von öffentlich zugänglichen Grünflächen gedeckt werden, eine spätere Übertragung der Grünflächen an die Stadt Köln ist aus eigentumsrechtlichen Gründen nicht möglich. Dieser ist nach Maßgabe des KoopBLM in- nerhalb des Plangebiets herzustellen. Der Nachweis erfolgt auf der Berechnungsgrundlage 7 der rechnerisch ermittelten Wohnungen mit 10 m² je Einwohner*in. Da das Siegerkonzept vor- sieht, die bestehenden Parkhausgebäude und die darunterliegende Tiefgarage zu erhalten, können Grünflächen nur als neue Pflanzflächen in die aufgeweitete „Diagonale“ integriert oder als begrünte Dachflächen hergestellt werden. Die Freiraumplanung wird im Rahmen der Er- stellung des Grünordnungsplan im weiteren Verfahren konkretisiert. Köln-Katalog Mit Anwendung des Köln-Katalogs werden kompakte und flächenschonende Bauweisen für Quartiere mit hohen ökologischen und sozialen Standards gesteuert. Mit dem Ratsbeschluss (Vorlagen-Nr. 3068/2022) vom 23. März 2023 wird der Köln-Katalog als städtebauliches Entwicklungskonzept (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) bei planbedürftigen Vor- haben berücksichtigt. Bei der Abwägung im Abgleich mit anderen Belangen (§ 1 Abs. 7 BauGB) sind die Vorgaben und Hinweise des Köln-Katalogs zu städtebaulichen Zieldichten und Qualitäten zu berücksichtigen. Das vorliegende Konzept verfügt über eine kompakte und flächenschonende Bauweise und liegt mit einer Quartiersdichte von 1,6 über der geforderten Zieldichte von mindestens 1,2 für die Innere Stadt. Das Konzept beinhaltet einen hohen Anteil Nutzungsmischung und liegt noch über der Empfehlung von 25 % für die Innere Stadt. Damit einhergehend sind ausrei- chend gemeinschaftlich genutzte Räume vorgesehen. Verschiedene Maßnahmen zum Klima- schutz- und zur Klimawandelanpassung sind als Ausgleich für die hohe bauliche Dichte not- wendig. Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt (HEK) und weitere Qualifizierung des Hoch- punktes Das Siegerkonzept von NEW Architekten mit Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft und 317 Stadt- und Freiraumplanung sieht im nordwestlichen Grundstücksbereich, angrenzend an den Bürgerpark und die Barcelona-Allee einen 15-geschossigen Hochpunkt vor. Bei Gebäuden ab einer Höhe von 40 m findet das vom Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln am 05.12.2025 beschlossene „Höhenentwicklungskonzept Innere Stadt Köln“ (HEK) (Vorlagen- Nr.3029/2024) Anwendung. Als Steuerungsinstrument gewährleistet das HEK, dass eine Hö- henentwicklung nur in einer angemessenen Qualität und unter Einbeziehung der Gesamtbe- trachtung auf Quartiers- und Stadtebene stattfindet. Nach erfolgter Eignungsprüfung ist unter Einbeziehung der Qualitätskriterien des HEK ein Qualifizierungsverfahren durchzuführen. Da zum Zeitpunkt des Aufstellungs- und Einleitungsbeschlusses des Bebauungsplans das „Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln“ noch nicht final beschlossen war, er- folgte die Eignungsprüfung auf der Grundlage der zwei zuvor erfolgten vorbereitenden Grund- satzbeschlüssen (Vorlagen-Nr. 0426/2023 und 3276/2023). Die Qualitätskriterien des HEK und auch die höhenbezogenen Aussagen des Räumlichen Plans sind in die Aufgabenstellung des Wettbewerbs eingeflossen und wurden im Rahmen des dreistufigen Qualifizierungsver- fahren berücksichtigt. Der Siegerentwurf entspricht den Vorgaben des HEK und ist mit diesem vereinbar. Aufgrund der besonderen Lage des Hochpunktes und seiner Bedeutung für den Stadtteil Kalk als erster Hochpunkt, soll in einem, dem abgeschlossenen städtebaulichem Qualifizierungs- verfahren folgenden, Schritt eine weitere architektonische Qualifizierung und Ausgestaltung des Hochpunktes erfolgen. Da der Hochpunkt als neuer Baustein in die bestehende Bausubstanz der Parkhäuser einge- bunden wird, sollte dieser nicht isoliert und losgelöst vom Bestand und dem gesamten bereits qualifizierten Konzept betrachtet werden. Die weitere architektonische Ausgestaltung sollte deshalb in Verbindung mit dem Bestand und dem Gesamtraum des neuen Stadtquartiers er- folgen. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die weitere architektonische Qualifizierung des Hoch- punktes anhand von, vom Siegerteam auszuarbeiteten, Varianten durchzuführen. In einer dem abgeschlossenen städtebaulichem Qualifizierungsverfahren folgenden weiteren Stufe soll, unter Mitwirkung des bisher im Verfahren beteiligten Empfehlungsgremiums, bestehend 8 aus Fachexpert*innen, Vertreter*innen der Stadt Köln, der Vorhabenträgerin und aus der Poli- tik, die Variante ausgewählt werden, die den Qualitätsansprüchen an diesem besonderen Standort gerecht wird. Diese wird gleichermaßen wie das Siegerkonzept aus dem städtebauli- chen Qualifizierungsverfahren als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren dienen. Alternativ, falls die Beteiligung des Empfehlungsgremiums nicht möglich sein sollte, werden die erarbeiteten Varianten dem Gestaltungsbeirat der Stadt Köln zur Entscheidung vorgelegt. Klimaschutzleitlinien Für das Vorhaben kommen die am 17. März 2022 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen "Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln" zur Anwendung. Eine Anwendungszustimmung der Vorhabenträgerin liegt dem Stadtplanungsamt vor. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes (Neubau) können nach dem derzeitigen Kennt- nisstand negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadga- ses Kohlendioxid (CO2) nicht ausgeschlossen werden. Im weiteren Verlauf des Bebauungs- planverfahrens werden Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases ent- sprechend der Klimaleitlinien geprüft. Die Vorhabenträgerin wird über Regelungen im Durch- führungsvertrag zur Umsetzung der Klimaschutzleitlinien verpflichtet. Auswirkungen der Planung/Umweltbelange Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Kli- maschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emission stammt u.a. aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebe- reitstellung (Heizung / Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, soweit er nicht im Plangebiet erzeugt wird. Das Bebauungsplanverfahren fällt unter die An- wendung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. Es sind emissionsmindernde Maßnahmen wie die Einhaltung der Gebäudestandards gemäß den Klimaleitlinien der Stadt Köln, der Einsatz von Photovoltaik, Dachbegrünung und Fassa- denbegrünung vorgesehen. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet im weiteren Verfahren eine Bewertung der Umweltbe- lange statt. Diese werden im Rahmen einer Umweltprüfung untersucht und in den Umweltbe- richt einfließen. Zum Bebauungsplanentwurf werden nach derzeitigem Kenntnisstand folgende Fachgutachten und -planungen erforderlich: - Artenschutzprüfung, gegebenenfalls ergänzend ein Glaskonzept (Hochpunkt) - Grünordnungsplan inklusive einer Baumbestandskartierung und -erfassung - Energiekonzept für die Wärmeversorgung - Entwässerungskonzept, Überflutungsnachweis sowie ein Versickerungskonzept - Verkehrsgutachten - Mobilitätskonzept - Schalltechnische Untersuchung - Lufthygienegutachten - Besonnungsstudie - Testat zur energetischen Qualität der geplanten Gebäude und zum Nachweis der Ein- haltung der Klimaschutzleitlinie der Stadt Köln (KLL) Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Geltungsbereich 3. Städtebauliches Planungskonzept (Ergebnis Wettbewerb) 4. Niederschrift Öffentlichkeitsveranstaltung am 02.06.2025 (frühzeitige Öffentlichkeitsbetei- ligung nach § 3 Absatz 1 BauGB) 5. Übersicht der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 6. Übersicht der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonsti- gen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 7. Dokumentation Wettbewerb 9
Anlage 10 - Auszug Beschlussprotokoll der BV Kalk vom 18.06.2026 zu 0761-2026
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Corinna Brecher Telefon: (0221) 221 98313 E-Mail: corinna.brecher@stadt- koeln.de Datum: 19.06.2026 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 6. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 18.06.2026 öffentlich 8.2.1 Anhörung der Bezirksvertretung 8 (Kalk) zu den Ergebnissen der früh- zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 70453/02 Arbeitstitel: Kalker Haupt- straße/Barcelona-Allee in Köln-Kalk 0761/2026 Ersetzungsantrag der Fraktion Die LINKE. zum Beschluss über die Vor- gaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezo- gener Bebauungsplan) Nr. 70453/02 Arbeitstitel: Kalker Haupt- straße/Barcelona-Allee in Köln-Kalk AN/0993/2026 Änderungsantrag SPD-Fraktion und Fraktion B90/Die Grünen in der Be- zirksvertretung Kalk zur Sitzung am 18.06.2026: "Kalker Haupt- straße/Barcelona Allee in Köln-Kalk" AN/1081/2026 Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Die LINKE. abstimmen: Beschluss I: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, den Text des Be- schlussvorschlags wie folgt zu ersetzen: 1. die Aufstellung und Einleitung des Bebauungsplans "Kalker Hauptstraße/ Barcelona-Allee in Köln-Kalk" wird abgelehnt 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zu ergreifen, um die von dem Be- bauungsplan-Vorhaben umfasste Fläche notfalls über eine Enteignung gem. Art. 14 Abs. 3 GG in öffentlichen Besitz zu überführen 3. Die Verwaltung wird mit der Neuplanung für diese Fläche in einem kooperati- ven Prozess inklusiver Quartiersentwicklung beauftragt, in deren Fokus die Entwicklung von im Stadtteil Kalk erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daseinsvorsorge liegen. Dazu gehören insbesondere a. preisgedämpfter Wohnraum b. Maßnahmen zur Abmilderung der Klimawandel-Folgen und zur Erhö- hung des Grünflächen-Anteils im Stadtteil c. soziale Infrastruktur wie Begegnungsräume und nichtkommerzielle Frei- zeitangebote d. quartiersübergreifende Stadtteilentwicklung zum Abbau städtebaulicher Fehlentwicklungen, z.B. der kontrollierte Rückbau der Köln Arcaden und der dem motorisierten Individualverkehr gewidmeten Flächen und die Herstellung von fuß- und radverkehrsfreundlichen Wegebeziehungen zwischen den Quartieren Abstimmung: Bei Stimmenmehrheit von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen, Fraktion AfD und Volt und Hooghoughi gegen Bezirksvertreter Schlagenhauf (Fraktion Die LINKE.) und Bezirksvertreter Badorf (Fraktion Die LINKE.) abgelehnt. Bezirksvertreterin Leu (Fraktion Die LINKE.) war bei der Abstimmung nicht anwesend. Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt dann über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen: Beschluss !!: die antragstellenden Fraktionen bitten die Beschlussvorschlag 0761/2026 zu ändern: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs- konzeptes gemäß Anlage 3 (Ergebnis Wettbewerb) einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffent- lichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öf- fentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – sind dabei gemäß der Stellung- nahme der Verwaltung (Anlagen 5 und 6) zu berücksichtigen. 2. stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur weiteren Qualifizierung des Hoch- punktes zu. Gleichzeitig wird festgelegt, die vorgesehenen Büroflächen zu re- duzieren; hieraus folgt insbesondere für eines der Hochhäuser eine Verringe- rung der Gebäudehöhe. Die Hochpunkte sind so auszubilden, dass der Was- serturm aus allen Richtungen klar als dominierendes Turmelement erkennbar bleibt. Die Geschossflächen sind hierzu deutlich unterhalb der Auskragung des Wasserturms zu begrenzen. 3. Der für das Vorhaben erforderliche Mehrbedarf an Grünflächen soll nach Mög- lichkeit in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet umgesetzt werden. Da bei ist auch eine Aufwertung des anliegenden Bürgerparks zu prüfen 4. Sollte die Umsetzung der Grünflächen nicht in unmittelbarer Nähe erfolgen kön- nen, so ist eine Umsetzung im Stadtteil Kalk anzustreben und von einer Aus- gleichszahlung abzusehen. 5. Im Rahmen des Bebauungsplans wird die dauerhafte Öffnung der Arcaden mit der Ermöglichung des Durchgangs zwischen der Kalker Hauptstraße und dem Bebauungsplangebiet fest vereinbart. Damit wird die Integration des Neubau- gebiets in das Viertel befördert und die Durchlässigkeit zu allen Tages- und Nachtzeiten ermöglicht. Abstimmung: Bei Stimmenmehrheit der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion AfD, Fraktion Volt und Hooghoughi gegen die CDU-Fraktion und Bezirksvertreter Schlagenhauf (Fraktion Die LINKE.) und Bezirksvertreter Badorf (Fraktion Die LINKE.) zugestimmt. Bezirksvertreterin Leu (Fraktion Die LINKE.) war bei der Abstimmung nicht anwesend. Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den so geänderten Antrag abstim- men: Beschluss III: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs- konzeptes gemäß Anlage 3 (Ergebnis Wettbewerb) einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffent- lichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öf- fentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – sind dabei gemäß der Stellung- nahme der Verwaltung (Anlagen 5 und 6) zu berücksichtigen. 2. stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur weiteren Qualifizierung des Hoch- punktes zu. Gleichzeitig wird festgelegt, die vorgesehenen Büroflächen zu re- duzieren; hieraus folgt insbesondere für eines der Hochhäuser eine Verringe- rung der Gebäudehöhe. Die Hochpunkte sind so auszubilden, dass der Was- serturm aus allen Richtungen klar als dominierendes Turmelement erkennbar bleibt. Die Geschossflächen sind hierzu deutlich unterhalb der Auskragung des Wasserturms zu begrenzen. 3. Der für das Vorhaben erforderliche Mehrbedarf an Grünflächen soll nach Mög- lichkeit in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet umgesetzt werden. Da bei ist auch eine Aufwertung des anliegenden Bürgerparks zu prüfen 4. Sollte die Umsetzung der Grünflächen nicht in unmittelbarer Nähe erfolgen kön- nen, so ist eine Umsetzung im Stadtteil Kalk anzustreben und von einer Aus- gleichszahlung abzusehen. 5. Im Rahmen des Bebauungsplans wird die dauerhafte Öffnung der Arcaden mit der Ermöglichung des Durchgangs zwischen der Kalker Hauptstraße und dem Bebauungsplangebiet fest vereinbart. Damit wird die Integration des Neubau- gebiets in das Viertel befördert und die Durchlässigkeit zu allen Tages- und Nachtzeiten ermöglicht. Abstimmungsergebnis: Bei Stimmenmehrheit der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion AfD, Fraktion Volt und Hooghoughi gegen die CDU-Fraktion und Bezirksvertreter Schlagenhauf (Fraktion Die LINKE.) und Bezirksvertreter Badorf (Fraktion Die LINKE.) zugestimmt. Bezirksvertreterin Leu (Fraktion Die LINKE.) war bei der Abstimmung nicht anwesend.
Anlage 9- Stellungnahme zu einem Antrag
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Anlage 9 Stellungnahme zu einem Antrag Stellungnahme der Verwaltung zu einem gemeinsamen Änderungsantrag der Ratsfraktionen BÜNDNIS 90/DIe GRÜNEN, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Volt-Fraktion und FDP/KSG-Fraktion zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 70453/02, Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee in Köln-Kalk Die Beschlussvorlage der Verwaltung wird wie folgt geändert und ergänzt: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs-konzep- tes gemäß Anlage 3 (Ergebnis Wettbewerb) einen vorhabenbezogenen Bebauungs- plan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 5 und 6) zu berücksichtigen. 2. stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur weiteren Qualifizierung des Hochpunktes zu. 3. Der für das Vorhaben erforderliche Mehrbedarf an Grünflächen soll nach Mög- lichkeit in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet umgesetzt werden. Dabei ist auch eine Aufwertung des anliegenden Bürgerparks zu prüfen. 4. Sollte die Umsetzung der Grünflächen nicht in un mittelbarer Nähe erfolgen kön- nen, so ist eine Umsetzung im Stadtteil Kalk anzustreben und von einer Aus- gleichszahlung abzusehen. Stellungnahme der Verwaltung: Zu 3.: Im weiteren Verfahren wird gemeinsam mit dem Amt für Landschaftspflege und Grün- flächen geprüft, ob der Mehrbedarf an öffentlichen Grünflächen gemäß Kooperativen Baulandmodell in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet umgesetzt werden kann. In die- sem Zusammenhang wird die Aufwertung des Bürgerparks ebenfalls Prüfgegenstand. Zu 4.: Alternativ wird im weiteren Verfahren geprüft, ob der Ablösebetrag für den Mehrbedarf an öffentlichen Grünflächen nach Kooperativen Baulandmodell stattdessen an einer anderen Stelle im Stadtteil Kalk nachgewiesen werden kann. Sollte/n keine geeig- nete/n Fläche/n im Stadtteil Kalk gefunden werden können, hat der Ablösebetrag in den Um- und Ausbau des Inneren- bzw. des Äußeren Grüngürtels sowie deren verbin- dende Grünzüge zu fließen (VN-Nr.: 0991/2021 ).
Anlage 4_KAR_Niederschrift FöB
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Die Oberbürgermeisterin 27.08.2025
Stadtplanungsamt Frau Pörsch
61, 613 Telefon: 0221/221-23194
Willy-Brandt-Platz 2/Stadthaus E-Mail: Melanie.Poersch@stadt-koeln.de
50679 Köln
N I E D E R S C H R I F T
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu den
städtebaulichen Planungskonzepten
"Kalker Hauptstraße/ Barcelona-Allee" in Köln-Kalk
Veranstaltungsort: Köln Arcaden, Kalker Hauptstrasse 55, 51103 Köln
Termin: 02.06.2025
Beginn: 18:00 Uhr
Ende: 19:54 Uhr
Besucher: circa 40 Bürgerinnen und Bürger
Teilnehmer/-innen:
Vorsitzende:
Fr. Greven-Thürmer Bezirksbürgermeisterin Stadtbezirk Kalk
Moderation:
Hr. Ulrich ulrich hartung GmbH
Vortragende:
Hr. Greitemann Beigeordneter für Planen und Bauen, Stadt Köln
Fr. Erdogan Bezirksplanung Stadtbezirk Kalk, Stadtplanungsamt Köln
Prof. Storch Technische Hochschule Köln, BLOX Architekten und Ingenieure
GmbH
(Vorsitzender des Empfehlungsgremiums)
Rückfragen:
Bei den Rückfragen der Bürger gaben zusätzlich folgende Personen Auskunft:
Fr. Herr Amtsleitung Stadtplanungsamt Köln
Fr. Wagner Abteilungsleitung rechtsrheinisches Planungsteam, Stadtplanungs-
amt Köln
Fr. Pörsch rechtsrheinisches Planungsteam, Stadtplanungsamt Köln
Hr. Splittgerber Union Investment, Hamburg
Hr. Lehnhoff Unibail-Rodamco-Westfield, Düsseldorf
Planungsteams
Vertreter*innen torsten becker stadtplaner (tobeSTADT), Frankfurt
Vertreter*innen AS+P Albert Speer + Partner GmbH (AS+P), Frankfurt
Vertreter*innen New GbR Architekten, Köln
Niederschrift:
Hr. Scheven Stadtplanung Zimmermann GmbH
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Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu den städtebaulic hen Planungskonzepten
„Kalker Hauptstraße/ Barcelona Allee" in Köln -Kalk
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Herr Ulrich begrüßt die Anwesenden und betont die besondere Verfahrensform, bei der im
Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbsverfahrens die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB beteiligt wird.
Herr Greitemann führt aus, dass in der Sitzung des Empfehlungsgremiums trotz einer intensi-
ven Diskussion unter Berücksichtigung der Anregungen der Bürgerinnen und Bürger keine ein-
deutige Siegerarbeit bestimmt werden konnte. Stattdessen wurden die drei Entwürfe von
torsten becker Stadtplaner (Frankfurt), Albert Speer und Partner (Frankfurt) sowie New GbR Ar-
chitekten (Köln) ausgewählt, die nun in einem weiteren Schritt nochmals überarbeitet werden,
bevor ein Siegerentwurf gekürt wird. Jeder dieser Entwürfe erfüllt zentrale Anforderungen aus
der Aufgabenstellung mit unterschiedlichsten Lösungsvarianten. Der Entwurf von Bläser Jansen
und Partner (Dortmund) ist dagegen ausgeschieden. Die nun durchzuführende Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt mit den drei weiter im Verfahren befindlichen
Planungskonzepten. Nach Festlegung eines Siegerentwurfes soll die Öffentlichkeit erneut infor-
miert werden.
Frau Erdogan stellt das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans und den aktuellen
Stand des Bebauungsplanverfahrens „Kalker Hauptsraße/Barcelona Allee“ und die bisher er-
folgten Planungsschritte vor. Sie erläutert die Beteiligungsmöglichkeiten zu den drei weiter im
Verfahren befindlichen Planungskonzepten während und nach der Veranstaltung. Sie weist da-
rauf hin, dass die Unterlagen vom 10.06. bis 25.06.2025 zur Einsicht und Stellungnahme online
auf der städtischen Internetseite zur Verfügung stehen und im Bezirksrathaus ausgestellt wer-
den. Schriftliche Stellungnahmen können im genannten Zeitraum bei der Bezirksbürgermeiste-
rin von Kalk eingereicht werden.
Prof. Storch stellt die wesentlichen Aspekte der vier Planungskonzepte sowie die Bewertung
des Empfehlungsgremiums in der Reihenfolge Torsten Becker Stadtplaner (Frankfurt), Albert
Speer + Partner (Frankfurt), Bläser Jansen und Partner (Dortmund) sowie New GbR Architekten
(Köln) vor.
Anschließend haben die Bürger*innen die Möglichkeit, sich zu Wort zu melden, Fragen zu stel-
len und eine Stellungnahme zu den Entwürfen und zum Verfahren abzugeben.
Rückfragen bzw. Anregungen zum Entwurf der New GbR Architekten:
1. Eine Bürgerin hat eine Verständnisfrage zur geplanten Durchwegung des Plangebietes.
Auf der östlichen Seite der Diagonale soll die bestehende Parkhausnutzung auf dem Gelän-
deniveau der Diagonalen teilweise durch den Einschub von Sportnutzungen ergänzt wer-
den. Sie fragt, wie die Planung auf der westlichen Seite aussieht.
Prof. Storch und New GbR Architekten antworten, dass sich im westlichen Bereich die ge-
plante Nutzung um ungefähr 1,50 m aus dem heutigen Bestand rausschiebt, um hier eine
sogenannte Kulturregal-Nutzung zu ermöglichen.
Die Bürgerin fragt, ob der Graben, der im Bestand vorhanden ist, dort bestehen bleibt und
wie viel von der Diagonalen zukünftig als Weg genutzt wird bzw. wie viel als Grünfläche an-
gedacht ist.
Prof. Storch erläutert, dass der Graben entfernt und damit die Breite des nutzbaren Weges
insgesamt erhöht wird.
2. Ein Bürger bittet darum, in dem gezeigten Querschnitt auch den Wasserturm darzustellen,
um die Höhenverhältnisse besser nachvollziehen zu können. Er weist darauf hin, dass das
Polizeipräsidium mit seinen fünf Stockwerken etwa der Höhe entspricht, die zusätzlich auf
das Parkhaus aufgesetzt werden soll. Dadurch entsteht eine große bauliche Masse, die er
Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu den städtebaulic hen Planungskonzepten
„Kalker Hauptstraße/ Barcelona Allee" in Köln -Kalk
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als „Schlucht“ empfindet. Er regt an, diese Dimensionen deutlicher in der Zeichnung darzu-
stellen, um die tatsächliche Wirkung des Entwurfs sichtbar zu machen.
Prof. Storch verweist auf das aufgestellte Modell, an dem die Höhenverhältnisse der Be-
bauung gut ablesbar sind. Er stellt klar, dass das Polizeipräsidium mit sechs Geschossen
etwas höher ist, da eine Büronutzung mehr Geschosshöhe erfordert als eine Wohnnutzung.
Die Gebäudehöhe der geplanten Bebauung orientiert sich an der Höhe des Polizeipräsidi-
ums.
3. Ein Bürger fragt, warum der Wohnblock im Modell als aufgeständertes Geschoss über dem
Parkdeck dargestellt ist. Er möchte wissen, warum man die Wohnnutzung nicht bis auf das
Parkdeck herunterzieht, da so keine Stellplätze verloren gehen und ein oberes Geschoss
eingespart werden könnte. Er kann den Mehrwert dieser Bauweise – außer einer besseren
Durchlüftung des Innenraums – nicht nachvollziehen.
New GbR Architekten stellen klar, dass das Modell hier ein Missverständnis erzeugt, da
die dargestellte Fuge bewusst als eigener Raum geplant ist. Unter dem Wohnblock sollen
Nutzungen wie eine Cafeteria oder eine Kita mit anderer Raumqualität entstehen, während
darüber das Wohnen vorgesehen ist. Die Fuge hat also eine Funktion und ist keine reine
Aufständerung. Zudem wird erklärt, dass es sich um eine geschlossene Fassade handelt,
im Gegensatz zur offenen Fuge im Büroblock, die zunächst als Parkebene genutzt und spä-
ter umgenutzt werden kann.
Der Bürger weist darauf hin, dass er den Innenraum mit Parknutzung – auch bei zusätzli-
cher Begrünung – nicht als besonders attraktiv empfindet und er generell zu viele Büroflä-
chen im Projekt sieht. Er regt an, den Block langfristig stärker für Wohnen zu nutzen, was
das Parken im Innenbereich noch unattraktiver machen würde. Er fragt, ob die Planung
auch so angelegt ist, dass später sowohl auf die Parkflächen im Inneren verzichtet als auch
die Büronutzung in Wohnraum umgewandelt werden kann.
New GbR Architekten bestätigen, dass das Gebäude grundsätzlich so geplant ist, dass es
umnutzbar ist. Zwar ist das konkrete Raumprogramm nicht Teil der Aufgabenstellung, aber
eine gute Gebäudestruktur sollte sowohl Büro- als auch Wohnnutzungen ermöglichen. Ge-
rade angesichts des heutigen Büroleerstands ist eine flexible Gebäudenutzung wichtig,
auch mit Blick auf einen Zeithorizont von 30 bis 60 Jahren.
4. Eine Bürgerin fragt, ob weiterhin eine Bauweise in Holz vorgesehen ist, wie es im Entwurf
aus der ersten Phase des Qualifizierungsverfahrens beschrieben war, oder ob sich dies ge-
ändert hat.
New GbR Architekten erklären, dass sich an der geplanten Holzbauweise nichts geändert
hat, auch wenn dies im aktuellen Maßstab der Betrachtung nicht im Fokus steht. Da auf
eine bestehende Struktur aufgebaut wird, bietet sich eine leichte Bauweise an. Holz hat da-
bei Vorteile, insbesondere im Brandschutz, gegenüber Stahl. Grundsätzlich bleibt die Bau-
weise aber flexibel.
5. Ein Bürger regt an, die aufgestockten Geschosse des bestehenden Parkhauses um zwei
bis drei Meter zurückspringen zu lassen. Er fragt, ob dies statisch problematisch ist, da es
vom Raster abweicht. Er findet es gestalterisch interessant, wenn sich die Erdgeschosse
dadurch stärker als eigenständige Körper abzeichnen. Er verweist darauf, dass dies auch
ohne Beeinträchtigung der Breite der Diagonale möglich ist.
New GbR Architekten nehmen die Anregung auf und erklären, dass diese in der weiteren
Bearbeitung geprüft wird.
Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu den städtebaulic hen Planungskonzepten
„Kalker Hauptstraße/ Barcelona Allee" in Köln -Kalk
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6. Eine Bürgerin äußert starke Bedenken gegen die Zufahrt zum Parkhaus über die Vorster-
straße, die eine Einbahnstraße ist. Sie hält die Straße, auch wenn sie nur von dem zukünfti-
gen Stadtquartier genutzt wird, für nicht belastbar genug. Sie vergleicht die Situation mit der
ebenfalls problematischen Vietorstraße und bezeichnet die geplante Zufahrt als einen der
größten Nachteile des Entwurfs.
New GbR Architekten erklären, dass sie für die Stellplatzflächen und die dazugehörigen
Zufahrten eine andere Herangehensweise gesucht haben. Ziel ist es, den Verkehr in der
Kalker Hauptstraße und der Vietorstraße zu reduzieren und auf der Barcelona-Allee zu bün-
deln. Das östliche Parkhaus soll isoliert werden, um den Schallschutz, die Zugänglichkeit,
die Übersichtlichkeit und die Wirkung des Eingangsbereichs zu verbessern. Dazu wird die
vorhandene Rampensituation im Bereich der Vorsterstraße aufgebrochen und im Erdge-
schoss eine zusätzliche Zufahrt für das Quartiersparkhaus geschaffen. Durch sich verän-
dernde Mobilitätsformen, wie etwa mehr Elektroautos mit geringerem Lärm, könnte sich die
Belastung zukünftig verringern. Die Anlieferung und Logistik erfolgen weiterhin von der
Barcelona-Allee über die vorhandene Ausfahrt an der Vietorstraße. Insgesamt halten sie die
Lösung für den innerstädtischen Standort als städtebaulich besten Kompromiss.
Ein Bürger fragt ob am östlichen Ende des rechten Parkflügels tatsächlich zwei Zufahrten
geplant sind, eine über die Vorsterstraße zum Quartiersparkhaus und eine weitere von der
Vietorstraße zum öffentlichen Parkhaus.
New GbR Architekten erläutern, dass die Zufahrt zur Vietorstraße die bestehende Logistik-
ausfahrt aus dem Untergeschoss ist, die unverändert bestehen bleibt. Die Anlieferung er-
folgt von der Barcelona-Allee entlang der Rückseite des Einkaufszentrums. Besucher*innen
der Köln Arcaden nutzen die Ein- und Ausfahrt an der Barcelona-Allee. Somit fahren Liefer-
fahrzeuge zur Vietorstraße hinaus, während der PKW-Verkehr ebenerdig das geschlossene
Quartiersparkhaus von der Vorsterstraße nutzt. Die Lärmemissionen beschränken sich hier
auf einen kleinen Bereich, wobei sich die Verkehrsfrequenz deutlich von der des Einzelhan-
dels unterscheidet, insbesondere mit weniger Verkehr an Wochenenden.
7. Ein Bürger fragt, ob die Vietorstraße, die derzeit als Einbahnstraße von der Vorsterstraße
aus befahren wird, für die geplante Zufahrt umgekehrt oder geändert wird. Er fragt auch, ob
die Barrierefreiheit der geplanten Wohnblöcke gegeben ist.
New GbR Architekten erklären, dass die Frage zur Einbahnstraßenregelung noch vertieft
geprüft werden muss. Alle Wohnungen werden in der Erdgeschossebene über Treppen-
räume mit Aufzügen erschlossen, sodass der barrierefreie Zugang der Wohnblöcke sicher-
gestellt ist. Die Zahl der Treppenhäuser wird zudem aus wirtschaftlichen Gründen und zur
Optimierung der Nutzflächen und Erschließung möglichst gering gehalten.
Rückfragen bzw. Anregungen zum Entwurf von AS+P Albert Speer + Partner GmbH
(AS+P):
8. Eine Bürgerin fragt, ob die im Plan gestreift dargestellten Flächen im Bereich der Freiflä-
chen Stufen darstellen oder ob diese Fläche ebenerdig gestaltet ist.
AS+P antworten, dass es sich bei den gestreiften Flächen nur um eine Textur handelt, die
besondere Platzräume kennzeichnet, die später für eine Belebung, z. B. durch Cafés oder
ähnliche Nutzungen, vorgesehen sind. Stufen sind dort nicht vorgesehen.
9. Eine Bürgerin fragt, ob die Grünflächen im Innenbereich öffentlich zugänglich sein werden
oder ausschließlich den Anwohnenden vorbehalten sind.
Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu den städtebaulic hen Planungskonzepten
„Kalker Hauptstraße/ Barcelona Allee" in Köln -Kalk
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AS+P antworten, dass die Grünflächen im Innenbereich teils öffentlich, teils halböffentlich
gestaltet sind. Es wird eine öffentliche Durchwegung geben, die durch Grünflächen markiert
ist. Andere Bereiche sind bestimmten Nutzungen zugeordnet, wie die Außenfläche der Kita
oder die Grünflächen für das Seniorenwohnen mit privaten Gartenbereichen. Zusätzlich gibt
es einen gemeinschaftlichen Wohnhof für die Bewohnenden. Die Freiflächengestaltung
sorgt dafür, dass diese Bereiche klar voneinander abgegrenzt werden.
10. Ein Bürger kritisiert den Entwurf dahingehend, dass auf der linken Seite eine unübersichtli-
che Anordnung von Gebäuden und Freiräumen vorherrscht. Auf der rechten Seite wird ein
großer Aufwand für den Autoverkehr betrieben, was er ablehnt. Er begrüßt Entwürfe, die
möglichst wenig neuen Kfz-Aufwand erzeugen. Er weist darauf hin, dass auf das beste-
hende Parkhaus zwei weitere Etagen aufgesetzt werden sollen, was perspektivisch kaum
eine Reduzierung der Parkplätze ermöglicht und einen erheblichen baulichen Aufwand so-
wie mehr CO !-Emissionen durch die Pkws bedeutet.
AS+P antworten, dass die Entscheidung für die Aufstockung des bestehenden Parkhauses
getroffen wurde, um keinen zusätzlichen Aufwand für die Herstellung der notwendigen Kfz
Stellplätze zu erzeugen. Das Parkhaus wird so ertüchtigt, dass es gut nutzbar bleibt und
gleichzeitig flexibel für zukünftige Verkehrswenden oder alternative Mobilitätsangebote ist.
Dies ermöglicht eine spätere Neunutzung der Fläche, wie anhand der Pläne mit Symbolen
zur weiteren Planung erkennbar ist.
11. Ein Bürger betont, dass es keine Reduzierung der Parkplätze geben darf. Obwohl er selbst
den öffentlichen Nahverkehr nutzt, ist ein großer Teil der Besuchenden der Köln Arcaden
und der Büros auf das Auto angewiesen. Er sieht das Parkhaus als wichtige, konzentrierte
Parkmöglichkeit, die verhindert, dass überall in Kalk oder am Bürgerpark geparkt wird. Auch
mit Blick auf die geplante Schule im ehemaligen Odysseum wird ausreichend Parkraum nö-
tig, da Eltern ihre Kinder meist mit dem Auto bringen.
Er begrüßt den aktuellen Entwurf mit den offenen, grünen und aufgelockert verteilten Ge-
bäuden. Im Vergleich dazu wirkt der Entwurf von New GbR Architekten brachial und zu
massiv, was er ablehnt. Insbesondere die sechsgeschossigen Gebäude rund um das Park-
haus erinnern ihn an den Altbau des Flughafens Tegel, was er als unangemessen empfin-
det. Er äußert sich skeptisch zu den geplanten kleinen Shops im Erdgeschoss des Entwurfs
von New GbR Architekten, hier sind Leerstände vorprogrammiert. Die Flächen könnten
sinnvoller oder attraktiver genutzt werden, z.B. durch Galerien.
Prof. Storch antwortet, dass alle drei Entwürfe – mit kleinen Abweichungen – dieselbe Bau-
masse enthalten, die lediglich unterschiedlich auf dem Grundstück verteilt ist. Er bittet die
Anwesenden, sich dazu die Modelle anzuschauen.
12. Ein Bürger äußert, dass es nicht ausreicht, nur Parkplätze für viele Fahrzeuge bereitzustel-
len. Er kritisiert, dass durch die Förderung des Autoverkehrs eine falsche Verkehrspolitik für
den dicht besiedelten und bereits stark belasteten Stadtteil Kalk unterstützt wird. Er weist
darauf hin, dass die Straßen bereits überlastet sind und das Parkproblem nicht mit dem Ver-
kehrsproblem gleichzusetzen ist. Je mehr Parkplätze geschaffen werden, desto frequentier-
ter und problematischer werden die Straßen, was auch Sicherheitsprobleme mit sich bringt.
Frau Herr erklärt, dass Vorgaben wie die Anzahl von Wohn – und Büroflächen und Stellplät-
zen Teil der Aufgabenstellung sind. Sie erläutert, dass für die geplante Nachverdichtung
neue Stellplätze erforderlich werden. Die Zahl der Stellplätze für das bestehende Einkaufs-
zentrum wird jedoch reduziert.
Herr Ulrich ergänzt, dass sich die Anzahl der Stellplätze für den Einzelhandel deutlich redu-
ziert, was zu weniger stark frequentierten Parkplätzen führt. Für die Wohn- und Büroflächen
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gilt der reguläre Stellplatznachweis gemäß der aktuellen Stellplatzsatzung der Stadt Köln.
Der Stellplatzbedarf wird getrennt nach Nutzungen berechnet und in der Örtlichkeit nachge-
wiesen.
13. Ein Bürger äußert, dass für ihn der Hochpunkt den prägenden Charakter des Entwurfs aus-
macht, dieses aber in den Plänen nicht klar genug dargestellt wird, es fehlt zum Beispiel
eine deutlichere Schattendarstellung. Er kann die tatsächliche Höhe des Hochpunktes nur
im Modell nachvollziehen. Er bittet um eine Erläuterung, warum an dieser Stelle ein Hoch-
punkt vorgesehen und warum er inmitten der eher niedrig bebauten Umgebung direkt an-
grenzend an den Park verortet ist.
AS+P erklärt, dass der bestehende Wasserturm die markante Spitze des Quartiers bleibt
und nicht vom neuen Hochpunkt überragt wird. Der geplante Hochpunkt soll vor allem zur
Adressbildung dienen, da die Baumassen überwiegend auf das linke Baufeld verteilt wer-
den. Mit zwölf Geschossen handelt es sich nicht um einen klassischen Hochpunkt, sondern
eher um einen baulichen Akzent. AS+P betont, dass die Verschattung intensiv geprüft
wurde. Der Park wird durch die geplante Gebäudehöhe nicht verschattet, lediglich im Winter
ist der Schattenwurf etwas größer.
Herr Storch ergänzt, dass der Entwurf die gesamte geforderte Baumasse auf nur einer
Hälfte des verfügbaren Grundstücks konzentriert, was es notwendig macht, in die Höhe zu
bauen. Niedrige Gebäude allein könnten die erforderliche Nutzfläche nicht aufnehmen, da
insbesondere bei Wohnnutzungen und der Kita großzügige Freiflächen eingeplant werden
müssen. Ohne eine bauliche Akzentuierung in Form eines Hochpunkts sei dies nicht einfach
umsetzbar.
14. Eine Bürgerin fragt nach, wie viele Parkhausgeschosse sich unter den geplanten zwölf Ge-
schossen des Hochpunkts befinden.
AS+P antwortet, dass der westliche Block mit dem Hochpunkt auf Straßenniveau bzw. der
Höhe der Diagonalen liegt. Oberirdisch sind keine Parkgeschosse vorgesehen, lediglich im
Untergeschoss befindet sich eine Tiefgaragenebene, weitere Parkhausgeschosse sind im
Bereich des Hochpunktes nicht vorgesehen.
15. Ein Bürger merkt an, dass zwölf Geschosse aus seiner Sicht durchaus als Hochpunkt gel-
ten und mehr als nur ein Akzent sind. Er fordert, dass der Schattenwurf im Vergleich zum
Wasserturm realistisch dargestellt werden soll. Er betont, dass besonders im Winter die
Sonne im Park wichtig ist. Außerdem widerspricht er der Aussage von Herrn Storch, der
Entwurf konzentriert sich nur auf die linke Seite. Auch auf der rechten Seite wird mit der Auf-
stockung des Parkhauses um zwei Geschosse ein erheblicher baulicher Eingriff vorgenom-
men, der zusätzliche Höhe und Wirkung an der Diagonale und zum Park erzeugt. Er kriti-
siert, dass dort baulich ebenfalls viel passiert, allerdings wenig attraktiv gestaltet ist.
16. Eine Bürgerin weist darauf hin, dass bei einem vorherigen Entwurf angemerkt wurde, dass
die Begrünung auf der mittleren Ebene des Parkhauses nur begrenzt möglich ist. Sie hinter-
fragt nun kritisch, ob es realistisch ist, auf einer Fläche, unter der sich noch eine Parkebene
befindet, große Bäume mit tiefen Wurzeln zu pflanzen. Sie bezweifelt, dass sich die Bäume
dort ausreichend verankern können, da unter der Bepflanzung eine Betonfläche liegt.
AS+P antwortet, dass die Anmerkung berechtigt ist. Man kann dennoch eine größere Be-
grünung umsetzen, da auf dem bestehenden Parkuntergeschoss, das mit fünf Metern über-
durchschnittlich hoch ist, aufgebaut wird. Diese Höhe wird nicht vollständig für die Parknut-
zung benötigt, sodass Pflanztröge mit einem tieferen Substrataufbau in die Parkhausebene
eingesetzt werden können. So wird es möglich, robustere Grünstrukturen mit größeren
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Pflanzen zu realisieren. Diese Lösung wurde bereits gemeinsam mit den Landschaftsarchi-
tekten abgestimmt.
17. Ein Bürger äußert Bedenken bezüglich des westlichen Innenhofs. Er sieht fünf unterschied-
liche Nutzungen – öffentliche Durchwegung, Gemeinschaftsgärten, private Gärten für das
Seniorenwohnen, und einen Bereich für die Kita – auf engem Raum. Er empfindet dies als
sehr beengt und problematisch.
Zum Verkehr merkt er an, dass die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr – insbeson-
dere die nahegelegene neue S-Bahn-Haltestellen Kalk-West beim Odysseum und Trimborn-
straße sowie die bestehende KVB-Haltestelle – in den Entwürfen nicht ausreichend berück-
sichtigt wird. Er sieht hier großes Potenzial, das Verkehrskonzept besser zu integrieren, da
die derzeitige Anbindung, insbesondere an die Trimbornstraße, suboptimal ist.
AS+P antwortet zur Nutzung des Innenhofs, dass zwar viele verschiedene Nutzungsarten
vorgeschlagen werden, die zusammenhängende Fläche jedoch mit etwa 3.500 Quadratme-
ter ausreichend groß ist. Dadurch ist eine funktionsfähige Verteilung und Unterbringung der
unterschiedlichen Nutzungen im Innenhof möglich.
18. Eine Bürgerin bittet darum, dass im Entwurf nicht nur horizontale Begrünung, sondern auch
vertikale Bepflanzungen berücksichtigt werden. Sie betont, dass in Kalk Grünflächen gene-
rell zu wenig vorhanden sind und wünscht sich daher mehr Begrünung an Fassaden oder
an anderen senkrechten Flächen.
AS+P erklärt, dass in der verkürzten Präsentation die dreidimensionalen Darstellungen feh-
len, die die Begrünung besser zeigen. Rund um den gesamten Parkhaus-Komplex ist ein
grüner Saum geplant, inklusive einer begrünten und überdachten Schallschutzwand mit Per-
gola. Der Stadtbalkon wird ebenfalls mit mehreren Pflanz-Ebenen gestaltet. Entlang der Dia-
gonale sind intensive Fassadenbegrünungen vorgesehen. Dadurch wird das Parkhaus op-
tisch in Grün eingebettet und ist kaum noch als solches erkennbar. AS+P verweist auf die
Visualisierungen auf den Plänen, die die geplante Begrünung anschaulicher darstellen.
Frau Wagner ergänzt, dass bei der verbindlichen Bauleitplanung – also beim eigentlichen
Bebauungsplan – Themen wie Fassaden- und Dachbegrünung noch vertieft bearbeitet wer-
den. Aktuell geht es bei der Veranstaltung vor allem um die städtebauliche Grundsatzset-
zung. Sie bedankt sich für den Hinweis und betont, dass die detaillierten Gestaltungsthemen
zu einem späteren Zeitpunkt im Planungsverfahren behandelt werden.
19. Eine Bürgerin fragt, wer für die Pflege der begrünten Fassaden verantwortlich sein wird, da
es ja einen Betreiber des Parkhauses geben wird. Sie verweist auf ein Beispiel eines be-
grünten Parkhauses beim Stadthaus, wo die Pflanzenpflege offenbar vernachlässigt wurde
und nur vertrocknete Reste sichtbar sind. Sie äußert die Sorge, dass auch hier die Begrü-
nung ohne ausreichende Pflege leiden könnte.
Herr Lehnhoff erklärt, dass der Eigentümer und Betreiber des Parkhauses für die Pflege
der Begrünung verantwortlich sind und diese auch gewährleisten. Ihnen ist ein attraktives
Erscheinungsbild wichtig, um den Kunden der Köln Arcaden und den Bewohnenden ein an-
genehmes Umfeld zu bieten und um eine gute Nachbarschaft zu erhalten.
20. Ein Bürger erwidert, dass aufgrund der schwierigen Erfahrungen mit den vertraglich gere-
gelten Öffnungszeiten der Diagonalen und der Durchlässigkeit der Köln Arcaden für die Öf-
fentlichkeit, das Vertrauen in den Eigentümer in Kalk gering ist.
Herr Ulrich bestätigt die Aussage des Bürgers als wichtiges Statement.
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Rückfragen bzw. Anregungen zum Entwurf von torsten becker stadtplaner (tobeSTADT):
21. Eine Bürgerin fragt, um wie viele Geschosse das Parkhaus aufgestockt wird. Zudem erkun-
digt sie sich, ob im Parkhaus eine Trennung der Zufahrten zwischen Anwohnern und Nut-
zern der Köln Arcaden vorgesehen ist. Sie ergänzt, dass eine Aufstockung des Parkhauses
um mehrere Etagen von Seiten des Investors nicht gewünscht und als zu viel angesehen
wird.
tobeSTADT erklärt, dass die erforderliche Parknutzung bewusst an einer Stelle gebündelt
wird. Die bestehenden Parketagen werden bis auf das Untergeschoss zurückgebaut. An der
darstellten Stelle soll ein Mobilitätshub mit 7 Geschossen entstehen, der Fahrradparken im
Erdgeschoss und Besucherparkplätze für die Köln Arcaden sowie Parkplätze für die Gewer-
betreibenden bietet. Ziel ist es, keine weiteren Parkgaragen zu schaffen und ein Gebäude
zu entwickeln, das bei zukünftig geringerem Parkplatzbedarf flexibel umnutzbar, etwa in Bü-
roräume, sein kann.
Zur Organisation erläutert tobeSTADT , dass die bestehende Zufahrt von der Barcelona-Al-
lee zum Mobilitätshub und zum Untergeschoss des Parkhauses führt. Die Zufahrt für An-
wohnende erfolgt weiterhin über die bestehende Zufahrt im Bereich der Vietorstraße. In den
Planunterlagen sind die Stellplätze für Anwohnende (blau) und für Besuchende der Köln Ar-
caden (rosa) differenziert dargestellt. Die Anlieferung und Feuerwehrzufahrt bleiben wie bis-
her, mit Zufahrt von der Barcelona-Allee und Ausfahrt auf die Vietorstraße.
22. Ein Bürger merkt an, dass der Entwurf eine klassische Stadtreparatur anstrebt, als Reak-
tion auf den starken Eingriff durch den „Ufo“ -Bau der Köln Arcaden Anfang der 2000er
Jahre. Er betont, dass solange das Gebäude der Köln Arcaden unverändert bleibt, dies aus
seiner Sicht problematisch ist. Der Entwurf, der perspektivisch auch eine Änderung der Be-
standsgebäude des Einkaufszentrums vorsieht, geht am besten auf die Zukunft ein. Er fragt
ob das Empfehlungsgremium über das Gebäude der Köln Arcaden gesprochen hat und wie
dies bewertet wurde.
Frau Greven-Thürmer antwortet, dass das Empfehlungsgremium nicht über das Gebäude
Köln Arcaden gesprochen hat, da sich die Aufgabenstellung ausschließlich auf die Flächen
der Parkhäuser und nicht auf das bestehende Einkaufszentrum bezieht. Man hat sich be-
wusst nicht mit zukünftigen Szenarien beschäftigt, wie etwa einer Teilaufgabe des Einkaufs-
zentrums, sondern konzentriert sich auf die konkrete Planungsaufgabe.
23. Ein Bürger betont, dass das Parkhaus Teil der Köln Arcaden ist und stellt die Frage, warum
bei einer Umgestaltung nur das Parkhaus verändert werden soll. Er stimmt zu, dass die Auf-
tragslage den Rahmen vorgibt, weist aber darauf hin, dass es durchaus denkbar ist, auch
das Einkaufszentrum selbst weiterzuentwickeln, etwa durch die Ergänzung von Wohnungen
oder eine stärkere Verflechtung der Nutzungen.
Frau Erdogan weist darauf hin, dass sich das Vorhaben aktuell im Bebauungsplanverfah-
ren befindet und dass das Einkaufszentrum selbst nicht innerhalb Geltungsbereich dieses
Bebauungsplans liegt, weshalb es nicht Gegenstand der aktuellen Planung ist.
24. Eine Bürgerin fragt, seit wann die Barcelona-Allee zur Kalker Hauptstraße zählt, da das Hö-
henkonzept der Stadt Köln vorsieht, dass nur entlang der Kalker Hauptstraße hoch gebaut
werden darf.
Frau Herr erklärt, dass das Höhenkonzept der Stadt Köln bewusst flexibel gestaltet ist. Es
erlaubt eine hohe Bebauung bis zu 70 Metern entlang dieser konkreten Stadtachse, zu der
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städtebaulich betrachtet auch die Parkhäuser der Köln Arcaden zählen. Die konkrete Be-
bauungshöhe und die hochbauliche Ausgestaltung eines möglichen Hochpunktes ist Ge-
genstand laufender politischer Diskussionen und wird separat geprüft.
25. Ein Bürger äußert, dass es Aufgabe des Stadtplanungsamtes und der Politik gewesen
wäre, den Geltungsbereich vorab um das Einkaufszentrum der Köln Arcaden zu erweitern,
um eine umfassendere Entwicklung zu ermöglichen. Er kritisiert, dass stattdessen nur ein
begrenzter Bereich geplant wird, wodurch anstatt einer ganzheitlichen Verbesserung des
Areals nur eine unzureichende Lösung entsteht.
Frau Herr nimmt den Vorschlag zur Kenntnis und sagt zu, sich im Rahmen der Stellungnah-
men damit auseinanderzusetzen. Sie versteht den Wunsch, weiterzudenken, doch man will
sich zunächst auf das konzentrieren, was realistisch mit einem mitwirkungsbereiten Vorha-
benträger umsetzbar ist.
26. Eine Bürgerin bringt die Überlegung ein, ob es nicht sinnvoller wäre, den Hochpunkt auf
der östlichen Grundstücksfläche zu platzieren, da dies besser ins Stadtbild von Kalk passt.
Auf der Seite der Barcelona-Allee ist mit dem Polizeipräsidium bereits ein Gebäude mit ei-
ner gewissen Gebäudehöhe vorhanden, während die übrigen Gebäude maximal fünf Ge-
schosse haben. Sie fragt, ob es Überlegungen gab, die Planung entsprechend umzukehren.
tobeSTADT erklärt, dass die Höhenentwicklung eng mit der Nutzungsverteilung zusammen-
hängt. An der Barcelona-Allee ist hauptsächlich Büronutzung vorgesehen, was das höhere
Bauvolumen rechtfertigt. Im östlichen Teil am Bürgerpark ist Wohnnutzung geplant, weshalb
dort niedrigere Gebäude vorgesehen sind. Deshalb kam es für das Konzept nicht in Frage,
den Hochpunkt auf die andere Seite zu verlagern. Sie wollen bewusst einen Akzent an der
Barcelona-Allee setzen und zugleich die Orientierung am Park berücksichtigen.
Herr Storch ergänzt, dass die angrenzende Wohnbebauung ein sensiblerer Nachbar ist
und vermutet, dass ein Hochpunkt an der Vorsterstraße auf mehr Ablehnung stoßen würde.
Keines der beteiligten Büros hat diese Variante vorgeschlagen. Er verweist auf das Polizei-
präsidium mit seinem Turm als das höchste Gebäude in der Umgebung und bewertet die
aktuelle Höhen- und Volumenverteilung aus städtebaulicher Sicht als angemessen, beson-
ders im Vergleich zur kleinteiligen Quartiersebene im Osten.
27. Eine Bürgerin weist darauf hin, dass das Empfehlungsgremium kritisiert hat, dass die Pla-
nung nicht mit dem Stützenraster der Tiefgarage übereinstimmt und noch angepasst werden
muss. Sie lobt die offene Gestaltung des großen Eingangsbereichs zu den Köln Arcaden in
dem Entwurf und fragt, ob bei einer Orientierung an der ursprünglichen Tiefgaragenstruktur
(etwa aus statischen Gründen), das Grün in diesem Bereich verloren geht. Sie fragt, wie die
Planenden damit umgehen oder ob sie bereits Lösungen dafür haben.
tobeSTADT erklärt, dass sie diesbezüglich bereits mit dem Statiker gesprochen haben. Es
muss noch geprüft werden, ob die genannte Kritik wirklich relevant ist und ob Nachbesse-
rungen nötig sind. Die Offenheit und der große Eingangsbereich sind jedoch ein zentraler
Bestandteil des Entwurfs.
Herr Storch ergänzt, dass sich die Kritik des Gremiums auf die Geometrie des Entwurfs be-
zog. Der vorgeschlagene Baukörper passt in seiner Form nicht ganz zum orthogonalen Stüt-
zenraster der bestehenden Tiefgarage. An der Quantität oder Qualität der Begrünung im
Trichterbereich gibt es dagegen keine Beanstandung, im Gegenteil, dies ist ein prägendes
Merkmal des Entwurfs. Die Realisierung der Begrünung ist aufgrund der überdimensionier-
ten Geschosshöhe der Parkgarage technisch gut machbar. Entscheidend ist, das Stützen-
raster zu berücksichtigen, damit die Lasten effizient über die vorhandenen Stützen und ohne
aufwendige Zusatzkonstruktion abgetragen werden können.
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28. Die Bürgerin fragt, ob die kleineren, freistehenden Wohngebäude im Entwurf mit ihrer
Rückseite auf die Rückwand des bestehenden Gebäudes der Köln Arcaden blicken müs-
sen. Außerdem möchte sie wissen, ob die Bebauung hin zum Bürgerpark offen zugänglich
oder abgeschlossen geplant ist.
tobeSTADT antwortet, dass sie sich der problematischen Rückansicht zu den Köln Arcaden
bewusst sind. Sie wollen dies über eine angepasste Grundrissgestaltung lösen, sodass
nicht alle Wohnräume direkt zur Rückseite der Arcaden ausgerichtet sind. Die Bebauung
zum Park soll keine offene Durchwegung haben, sondern wird bewusst als geschlossene
Kante mit intimer, privater Atmosphäre geplant. Die Grünflächen dahinter sind privat oder
halböffentlich (z. B. Kita -Freifläche).
29. Eine Bürgerin fragt, ob es bei dem angedachten Zeitplan und Verfahren, dass alle drei Ent-
würfe weiterentwickelt werden, bleibt oder ob die Öffentlichkeit noch die Möglichkeit erhält,
sich auch die überarbeiteten Entwürfe noch einmal anzusehen und zu kommentieren. Sie
merkt an, dass sich während der Überarbeitung noch vieles ändern könnte.
Frau Herr erklärt, dass die gezeigten Entwürfe schon sehr detailliert wirken, der eigentliche
Bebauungsplan aber viel einfacher und technischer ist. Er legt z. B. nur Gebäudehöhen,
Baugrenzen, öffentliche Wege und Grünanteile fest, Details wie Holzbauweise oder Aufzüge
regelt er nicht. Sie betont, dass die Bürger*innen der Verwaltung am besten grundsätzliche
Hinweise zu wichtigen Themen wie Hochpunkte, Freiräume oder Verkehr mitgeben sollten.
Es muss nicht zwingend jeder einzelne Entwurf im Detail kommentieren werden. Sie ver-
weist darauf, dass jetzt noch allgemeine Hinweise gesammelt werden, bevor die konkrete
Planung ausgearbeitet wird.
Frau Wagner ergänzt, dass auch die Verwaltung sich durch das Ergebnis der Sitzung in ei-
ner neuen Situation sieht, da nicht, wie zunächst vorgesehen, ein einzelner Entwurf disku-
tiert wird. Das Verfahren hat jedoch gezeigt, dass eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit
ausdrücklich erwünscht ist. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt ein finaler Entwurf vorliegt,
wird dieser erneut öffentlich vorgestellt. Abschließend betont Frau Wagner, dass das Ver-
fahren mit der heutigen Veranstaltung noch nicht abgeschlossen ist.
30. Eine Bürgerin fragt, welche Gründe die Stadt grundsätzlich dazu bewegen, an dieser Stelle
eine neue Bebauung zu ermöglichen, abgesehen vom Wunsch des Betreibers der Köln Ar-
caden.
Frau Herr erläutert, dass die erste Planungsidee des Vorhabenträgers bereits in vorange-
gangenen gemeinsamen Gesprächen angepasst und abgestimmt wurde. Nach verwaltungs-
interner Zustimmung zur abgestimmten Planungsidee wurde mit dem Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplan auch eine politische Zustimmung erzielt. Eine Veränderung der be-
stehenden baulichen Struktur wird als positive Entwicklung gesehen, weshalb die Stadt
diese Planung unterstützt.
31. Ein Bürger bringt noch einmal seine Sorge zum Ausdruck, dass jetzt drei Planungskon-
zepte vorliegen und es schwierig war, einen Sieger zu küren. Er verweist darauf, dass mit
der Veranstaltung das Beteiligungsverfahren mit seinen Fristen begonnen hat, obwohl noch
nicht klar ist, welcher Entwurf tatsächlich Sieger wird. Dadurch wird der spätere Siegerent-
wurf kein formelles Beteiligungsverfahren mehr durchlaufen müssen und die Bürger*innen
werden im Unklaren gelassen. Er fragt, wie man mit dieser Situation umgeht.
Frau Herr erklärt, dass es bei der formellen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach
§ 3 Abs.1 BauGB in Planverfahren oft die Schwierigkeit gibt den bestmöglichsten Zeitpunkt
Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu den städtebaulic hen Planungskonzepten
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auszuwählen. Auch wenn der ausgewählte Zeitpunkt im Verfahren als nicht optimal gese-
hen wird, haben die Bürger*innen die Möglichkeit sich zu den Entwürfen zu äußern und den
Beteiligten Überarbeitungshinweise mitzugeben, bevor das Empfehlungsgremium entschei-
det. Sie ermutigt dazu, diese Gelegenheit wahrzunehmen. Die Hinweise werden abgewogen
und bei der Entscheidung beachtet. Sie weist darauf hin, dass die Hinweise und Anmerkun-
gen einen hohen Stellenwert haben, da sie die Perspektive der späteren Nutzenden und
Nachbarn darstellen. Eine zweite formelle Beteiligung der Öffentlichkeit wird mit der Veröf-
fentlichung der Planunterlagen im weiteren Bebauungsplanverfahren erfolgen, bei der dann
Bebauungsplanentwurf öffentlich ausgelegt wird.
32. Eine Bürgerin merkt an, dass durch die eingeschobene Überarbeitungsphase eine Kom-
mentierungs- und Beschäftigungsmöglichkeit mit einem klaren Siegerentwurf verloren geht.
Man kommentiere jetzt Entwürfe, die sich im Rahmen der Überarbeitung nochmals verän-
dern. Der spätere Siegerentwurf wird der Öffentlichkeit dann nicht mehr vorgestellt. Sie
wünscht sich eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren.
Frau Herr stellt klar, dass der Wunsch, nach dem Wettbewerbsentscheid erneut in den Aus-
tausch zu gehen, aufgenommen und verstanden wurde.
Herr Ulrich ergänzt, dass die aktuelle Situation auch für die Stadt überraschend ist und be-
tont, dass das Verfahren kein Standardverfahren ist, sondern vielmehr eine sehr intensive
Bürgerbeteiligung ermöglicht, welche rein formell nicht erforderlich ist. Er hebt hervor, dass
es aus Sicht der Stadt positiv ist, dass es so viele Beteiligungsmöglichkeiten gibt, lobt den
bisherigen konstruktiven Austausch und bekräftigt, dass ein fortlaufender Kontakt wün-
schenswert ist.
33. Ein Bürger merkt an, dass er die Beteiligung grundsätzlich gut findet, sie aber aus seiner
Sicht zu spät ansetzt, weil die grundlegenden Parameter wie die Nutzungsverteilung bereits
vorher festgelegt wurden. Er hätte sich gewünscht, dass man früher gemeinsam diskutiert,
was an Ausnutzung verträglich ist, sodass es sich zwar für den Investor lohnt, aber trotzdem
Gestaltungsspielräume bleiben. Die aktuellen Schwierigkeiten der Entwürfe sieht er als
Folge dieser strengen Vorgaben.
Herr Ulrich nimmt die Aussage zur Kenntnis und verweist auf die vorhandene Beteiligungs-
möglichkeit.
34. Ein Bürger greift das Thema Fassadenbegrünung erneut auf und betont die Wichtigkeit der
späteren Pflege. Er überreicht dem Vorhabenträger eine kleine Gießkanne, damit die Ver-
pflichtung zur dauerhaften Pflege der hängenden Gärten auch eingehalten werde.
Herr Lehnhoff bedankt sich.
35. Eine Bürgerin fragt, ob die Informationen zum Verfahren, zum weiteren Ablauf, der weite-
ren Öffentlichkeitsbeteilig und der Zeitplan auch auf der Homepage der Stadt Köln zu finden
sein werden oder ob es entsprechende Unterlagen gibt, die sie auch an andere weitergeben
kann, die heute nicht dabei sein konnten.
Frau Pörsch antwortet, dass alle wichtigen Informationen auf der Internetprojektseite
„Quartier Köln Arcaden“ der Stadt Köln veröffentlicht werden. Zusätzlich wird auf die Beteili-
gungsseite der Stadt Köln verlinkt. Die ulrich hartung GmbH wird außerdem den bestehen-
den Verteiler nutzen, um die Informationen weiterzugeben, damit alle, auch die nicht Anwe-
senden, die nötigen Infos erhalten.
36. Ein Bürger bedankt sich bei allen Beteiligten ausdrücklich für die Möglichkeit der Beteili-
gung, die Bereitstellung der Räumlichkeiten und den offenen Austausch.
Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu den städtebaulic hen Planungskonzepten
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Bezirksbürgermeisterin Frau Greven-Thürmer bedankt sich zum Abschluss bei allen Anwesen-
den für das große Interesse und die intensive Diskussion. Sie betont, dass es ein Vorteil ist,
dass nun drei Entwürfe zur Kommentierung vorliegen, dadurch könnten noch viele Anregungen
eingebracht werden. Sie ermuntert die Anwesenden, davon auch weiterhin Gebrauch zu ma-
chen. Sie dankt allen Beteiligten und dem gesamten Team für die Organisation und wünscht al-
len einen schönen Abend.
Die Veranstaltung endet um 19:54 Uhr.
Ende des Dokumentes.
Frau Greven-Thürmer Herr Scheven
(Bezirksbürgermeisterin) (Schriftführer, Stadtplanung Zimmermann)
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0761/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 13.04.2026
- Erstellt
- 13.03.2026 09:02