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V/0237/2014

Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Münster

Vorlagen 05.03.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.04.2014, TOP 12

Beschlussvorlage

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Ansehen

Prüfbericht Jahresabschluss 2012

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Ansehen

Beschlussvorlage

5998 Zeichen

V/0237/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.04.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
02.04.2014 Hauptausschuss Vorberatung 
02.04.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stellt auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Prüfungsberichtes des Rech-
nungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss 2012 der Stadt Münster mit einer Bilanz- 
summe von 3.487.714.074,58 € und einem Jahresfehlbetrag von 20.208.474, 86 € fest      
(§ 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW – GO NRW). 
 
2.  Der Jahresfehlbetrag von 20.208.474,86 € wird durch eine Inanspruchnahme der Au s-
gleichsrücklage gedeckt. 
 
3.  Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass gemäß Artikel 8 § 3 NKF -Weiterentwicklungsgesetz der 
Jahresüberschuss 2008 i. H. v. 18.469.907,80 € von der Allgemeinen Rücklage in die Au s-
gleichsrücklage übertragen worden ist. 
 
4.  Dem Oberbürgermeister wird durch die Ratsmitglieder für das Haushaltsjahr 2012 Entla s-
tung erteilt (§ 96 Abs. 1 GO NRW). 
 
 
Begründung: 
Örtliche Prüfung 
 
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen 
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 
nachzuweisen ist.  
 
Den mit Datum vom 14.10. 2013 vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister 
bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2012 einschließlich Lagebericht und Anhang hat der 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0237/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Frohne 
Ruf: 
492 1400 
E-Mail: 
FrohneK@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.03.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0237/2014 
Rat in der Sitzung am 13.11.2013 (Vorlage Nr. V/0781/2013) zur Kenntnis genommen und zur Prü-
fung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gem. § 101  Abs. 1 GO NRW prüft der 
Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss, dabei bedient er sich nach § 101 Abs. 8 GO 
NRW der örtlichen Rechnungsprüfung. 
 
Der Jahresabschluss war dahingehend zu prüfen, ob er unter Beachtung der Grundsätze or d-
nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Verm ö-
gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt und ob die gesetzlichen Vo r-
schriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind. Einzubeziehen waren die 
Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzung s-
dauern der Vermögensgegenstände sowie die Beurteilung, ob der Lagebericht mit dem Jahresa b-
schluss in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens -, Schul-
den-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt (§  101 Abs. 1 GO NRW). 
 
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als örtliche Rechnungsprüfung mit diesen  
Maßgaben die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 durchgeführt und über die Prüfung den als 
Anlage 1 beigefügten Bericht erstellt. Zwar führte die Prüfung zu einigen Feststellungen, die bei 
einzelnen Positionen Änderungen nach sich ziehen, jedoch sind diese  Feststellungen unter B e-
rücksichtigung der Prüfungsgrundsätze von Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit nicht von einem 
solchen Gewicht, als dass eine unmittelbare Korrektur des Jahresabschlusses 2012 zwingend e r-
forderlich wird. Die entsprechenden Korrektu rbuchungen werden daher im Rahmen der A b-
schlussarbeiten des nächsten Jahresabschlusses nachgeholt. Im Einzelnen wird dazu auf den als 
Anlage 1 beigefügten Pr üfungsbericht sowie ergänzend auf die bereits mit der Vorlage 
V/0781/2013 versandten Unterlagen zum Jahresabschluss 2012 verwiesen. 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.02.2014 den Bericht über die Pr ü-
fung des Jahresabschlusses 2012 eingehend beraten, sich dabei dem durch das Amt für Wir t-
schaftlichkeitsprüfung und Revision formuli erten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ang e-
schlossen und dem Rat empfohlen, den aufgestellten Jahresabschluss 2012 der Stadt Münster 
gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festzustellen. 
 
Nach § 101 Abs. 2 GO NRW ist dem Oberbürgermeister vor Abgabe des Prüfungsber ichtes durch 
den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat Gelegenheit zu geben, zum Prüfungsergebnis Stel-
lung zu nehmen. Der Oberbürgermeister hat hierzu mitgeteilt, dass nach Durchsicht des Prüfung s-
berichtes die Abgabe einer Stellungnahme nicht erforderlich ist. 
Abdeckung des Jahresfehlbetrages 
 
Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Rat zugleich mit der Feststellung des Jahresabschlu s-
ses auch über die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Im Hinblick auf die gesetzliche Ausgleichs-
verpflichtung des § 75 Abs. 2 G O NRW hat die Abdeckung des Jahresfehlbetrages von  
20.208.474,86 € durch eine vorrangige Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu erfolgen. 
 
Übertragung des Jahresüberschusses 2008 in die Ausgleichsrücklage 
Artikel 8 § 3 des NKF -Weiterentwicklungsgesetzes sieht die Möglichkeit vor, Jahresüberschüsse 
der Vorjahre des Haushaltsjahres 2012, die ursprünglich der Allgemeinen Rücklage zugeführt wor-
den sind, im Jahresabschluss des Haus haltsjahres 2012 der Ausgleichs rücklage zuzuführen. Der 
Jahresüberschuss 2008 i. H. v. 18.469.907,80 € ist da her im Zuge der Aufst ellung des Jahresab-
schlusses 2012 von der Allgemeinen Rücklage in die Ausgleichsrücklage übertragen worden. 
Entlastung des Oberbürgermeisters 
 
Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Oberbürgermeisters bezüglich der Aufstel-
lung des Jahresabschlusses (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Die Entlastung ist eine Festlegung dahing e-

- 3 - 
V/0237/2014 
hend, dass auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses und der vorgenommenen Prüfung keine 
Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters erhoben werden. 
 
 
 
Markus Lewe 
 
Anlage: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012

Prüfbericht Jahresabschluss 2012

285106 Zeichen

Bericht  
 
 über die Prüfung des 
 
 Jahresabschlusses 
 
 der Stadt Münster zum 31.12.2012 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  2 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung 
und Revision der Stadt Münster 
Klemensstraße 10 
48143 Münster 
 
Telefon:  02 51 – 4 92 – 14 00 
Telefax: 02 51 – 4 92 – 77 13 
 
e-Mail:  revision@stadt-muenster.de

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  3 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
1 Vorbemer kungen ........................................................................................................................... 4 
2 Prüfung sauftrag............................................................................................................................. 4 
3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung................................................................................. 5 
4 Grundsätze zur Be richterstattung ............................................................................................... 7 
5 Wesentliche Feststellungen zu m Entwurf des Jahresabschlusses ........................................ 7 
5.1 Stellungnahme zum Anhang des  Jahresabschlusses ............................................................ 9 
5.1.1 Ergebni srechnung ............................................................................................................... 9 
5.1.2 Erläuter ungen der Bilanz................................................................................................... 13 
5.1.3 Forderungsspiegel, Ve rbindlichkeitenspiegel....................................................................14 
5.1.4 Anlagenspiegel und Anlagenrechnung ............................................................................. 14 
5.2 Stellungnahme zu r Lagebeurteilung...................................................................................... 15 
6 Feststellungen und Erläut erungen zur Rechnungslegung..................................................... 16 
6.1 Organisation der  Buchhaltung...............................................................................................16 
6.2 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht............................................................................ 17 
6.3 Aufstellung des J ahresabschlusses ...................................................................................... 17 
6.4 Inventur / Inventar.................................................................................................................. 18 
6.5 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ............................................................................ 18 
6.6 Örtlich festgelegte Nutz ungsdauern der Vermögensgegenstände ....................................... 19 
7 Feststellungen zur B ilanz zum 31.12.2012................................................................................ 20 
8 Feststellungen zur Ergebnisrechnung für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2012 .............. 65 
9 Einhaltung gesetzlicher Vorgaben in  Bezug auf die Haushaltsführung ............................... 65 
10 Feststellungen zur Finanzrechnung für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2012 .................. 66 
11 Prüfung delegierter Aufgaben ge mäß § 103 Abs. 1 Satz 2 GO............................................... 67 
12 Bestätigungs vermerk.................................................................................................................. 68 
 
 
Anlagen: 
- Bilanz zum 31.12.2012 
- Forderungsspiegel zum 31.12.2012 
- Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2012 
- Anlagenspiegel zum 31.12.2012 
- Ergebnisrechnung für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2012 
- Finanzrechnung für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2012 
- Lagebericht mit Angaben zu Organen und Kennzahlen

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  4 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
1 Vorbemerkungen 
 
Gemäß § 95 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO hat die Stadt Münster zum Ende eines jeden 
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzu stellen, in dem das Ergebnis der Haus-
haltswirtschaft nachzuweisen ist. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses ist in 
§ 95 GO NRW eine Frist von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres vorgesehen. 
Danach hat der Rat gemäß § 96 GO NRW bi s zum 31.12. des auf das abgeschlossene 
Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jah-
resabschluss durch Beschluss festzustellen. 
 
Der Kämmerer der Stadt Münster stellt e den Entwurf des Jahresabschlusses zum 
31.12.2012 am 14.10.2013 auf. Nach Bestät igung durch den Oberbürgermeister nahm 
der Rat den Entwurf des Abschlusses in se iner Sitzung am 13.11.2013 zur Kenntnis und 
verwies ihn zur Prüfung an den Rec hnungsprüfungsausschuss (Vorlage-Nr. 
V/0781/2013). Zu diesem Zeitpunkt stand berei ts fest, dass die gesetzlich vorgesehene 
Frist für die Feststellung des Jahresabsch lusses und Entlastung des Oberbürgermeisters 
nicht einzuhalten ist und der endgültige Abschlu ss frühestens im April 2014 dem Rat zur 
Beschlussfassung vorgelegt werden kann. 
 
Die Bezirksregierung überprüfte die ih r gemäß § 96 GO NRW angezeigten Jahresab-
schlüsse 2008, 2009 und 2010. Sie kontrollierte dabei, ob die Jahresabschlüsse formal 
richtig zustande gekommen sind und inhaltlich den einschlägigen Rechtsvorschriften ent-
sprechen. Mit Verfügung vom 18.10.2013 hat si e mitgeteilt, dass gegen die Inhalte der 
Jahresabschlüsse 2008, 2009 und 2010 keine kommunalaufsichtlichen Bedenken beste-
hen. 
 
Gleichwohl machte die Aufsichtsbehörde dar auf aufmerksam, dass im Fall der Jahresab-
schlüsse 2008 und 2009 die Feststellung des Jahres abschlusses nicht fristgerecht erfolgt 
ist und greift die Hinweise des AWR auf, di e verschiedenen Geschäftsprozesse zur Auf-
stellung des Jahresabschlusses zu optim ieren und reibungsloser aufeinander abzustim-
men. Sie erkennt ferner den Bedarf, die in  den Entwürfen der Jahresabschlüsse 2008, 
2009 und 2010 enthaltenen Informationen zu st eigern und so den Jahresabschluss der 
Stadt Münster zukünftig zu einem angemessenen Rechenschaftsbericht bzw. einem sinn-
vollen Instrument für das Verständnis der Auswirkungen der jeweiligen Rechnungsergeb-
nisse auszubauen. 
 
Das AWR kommt hiermit der Bitte der Aufs ichtbehörde nach, die Ratsmitglieder über das 
Ergebnis ihrer Prüfung in geeigneter Form zu unterrichten. 
 
 
2 Prüfungsauftrag 
 
Gemäß § 101 GO NRW ist der Jahresabsch luss 2012 der Stadt Münster vom Rech-
nungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den ta tsächlichen Verhältnis-
sen entsprechendes Bild der  Vermögens-, Schulden-, Ertr ags- und Finanzlage der Stadt 
Münster vermittelt. Der Re chnungsprüfungsausschuss bedient sich zur Durchführung der 
Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung, dem Amt für Wirtsc haftlichkeitsprüfung und Re-
vision der Stadt Münster (AWR). 
 
Die Prüfung nach § 101 GO NRW hat sich auch darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen 
Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestim-
mungen beachtet worden sind. Di es betrifft allerdings nur solche Regelungen, die sich 
unmittelbar auf die Haushaltsführung der Stadt Münster beziehen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  5 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
Soweit nicht im Vorfeld schon berücksichtigt, sind die Buchführung, die Inventur, das In-
ventar und die Übersicht über die ört lich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensge-
genstände in die Prüfung des Jahresabschlusses einzubeziehen. 
 
Ferner ist der Lagebericht darauf hin zu prüf en, ob er mit dem Jahresabschluss in Ein-
klang steht und ob seine sonstigen Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermö-
gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Münster vermitteln. 
 
Über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungs-
bericht zu erstellen, in den der Bestäti gungsvermerk oder der Vermerk über seine Versa-
gung aufzunehmen ist. 
 
 
3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 
 
Das AWR prüfte den Entwurf des Jahr esabschlusses 2012 (Vorlage-Nr.: V/0781/2013) 
gemäß § 101 GO NRW sowohl formell als auch materiell. 
 
Die Prüfung wurde in Anlehnung an die vom Instit ut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland 
e.V. (IDW) festgelegten Standards zur Pr üfung des Jahresabschlusses und Lageberichts 
von Gebietskörperschaften durchgeführt. Au f der Grundlage des vom IDW entwickelten 
risikoorientierten Prüfungsansatzes wurde eine an den Fehlermöglichkeiten ausgerichtete 
Prüfungsplanung vorgenommen. 
 
Als Grundsatz gilt hierbei, die knappen Prüfungs ressourcen bestmöglich einzusetzen, um 
die Wahrscheinlichkeit der Entdeckung v on besonders prüfrelevant en bzw. kritischen 
Vorgängen zu erhöhen. Hierzu ist es erforder lich, vor Aufnahme der  Prüfungstätigkeiten 
besonders kritische Risiken zu identifizieren, zu analysieren, zu bewerten und darauf ba-
sierend Entscheidungen für die Prüfungspl anung und die Durchführung der Prüfung zu 
treffen. 
 
In der Risikoabschätzung berücksichtigte das AWR das während der unterjährigen Prü-
fung der Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit von Verwaltungsvor-
gängen der Stadt Münster gewonnene positive Bild der städti schen Buchführung. Über 
die Ergebnisse der unterjährigen Prüf ungen wird der Rechnungsprüfungsausschuss 
durch das AWR jeweils mit separaten Bericht en informiert. Die Berichte gaben bisher kei-
nen Anlass, an der Ordnungsmäßigkeit der dezent ral organisierten Buchhaltung zu zwei-
feln. 
 
Ferner rechnete das AWR an, dass die Ergebni sse aus der Prüfung der Eröffnungsbilanz 
durch die GPA NRW zwischenzeitlich vollständig aufgeklärt und Anpassungen, soweit sie 
erforderlich waren, zuletzt im Jahr 2011 umgesetzt wurden. Danach sind die wesentlichen 
Grundlagen der Rechnungslegung wie die Eröffnungsbilanzwerte und die Bewertungsme-
thoden von der Aufsichtsbehör de anerkannt. Über die Auswirkungen der Prüfung wurde 
der Rat mit der Vorlage V/0219/2013 informiert. 
 
Weiterhin floss in die Prüfplanung die Be stätigung der Jahresabschlüsse 2008, 2009 und 
2010 durch die Aufsichtbehörde mit ein. Die Bezirksregierung überprüfte die ihr gemäß 
§ 96 GO NRW angezeigten Jahresabschlüsse und kam dabei zu dem Ergebnis, dass die 
Jahresabschlüsse formal richtig zustande gekommen sind und inhaltlich den einschlägi-
gen Rechtsvorschriften entsprechen. 
 
Bei der Jahresabschlussprüfung des AWR geht  es vorrangig nicht darum, jeden einzel-
nen Fehler zu erkennen und zu korrigieren, s ondern vielmehr diejenigen Sachverhalte zu 
ermitteln und auszuräumen, die sich grav ierend auf die Gesamt aussage des Jahresab-
schlusses 2012 auswirken.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  6 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
Insgesamt wurde die Prüfung daher so angeleg t, dass Unrichtigkeiten und Verstöße ge-
gen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darste llung des den tatsächlichen Ver-
hältnissen entsprechenden Bildes der Lage der Stadt Münster wesentlich auswirken, hät-
ten erkannt und aufgedeckt werden können. 
 
Für die vom AWR durchzuführenden Arbeiten bzw. die in Bezug auf das jeweilige Prüffeld 
abzuarbeitenden Fragestellungen wurden neben den Prüfungsstandards des IDW auch 
die Hinweise des Deutschen Städtetages zur Prüfung von J ahresabschlüssen sowie die 
einschlägigen Empfehlungen der KGSt berücksichtigt. Die Prüftätigkeiten erstreckten sich 
über den Zeitraum von November bis Dezember 2013. 
 
Das AWR legte zur Prüfung des Jahresabschlusses 2012 folgende Schwerpunkte fest: 
 
- Ordnungsmäßigkeit der Bu chführung und Bilanzierung 
 
- Abstimmung von Verrechnungskonten 
 
- Ableitung von Bilanz, Ergebnisrechnung,  Finanzrechnung und Teilergebnissen aus 
der Buchhaltung sowie Ordnungsmäßigkeit der Rechnungsergebnisse 
 
- Organisation und Durchführung der Inventur 
 
- Bestandsveränderungen im Anlagevermögen bzw. beim Vorratsvermögen und hierbei 
insbesondere die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen von Abgängen 
 
- Organisation und Dokumentation der Wertüberprüfung von Finanzanlagen 
 
- Bestätigung der städtischen Liquidi tätspositionen zum Stichtag 31.12.2012  
 
- Verprobung der Finanzrechnung 
 
- Einhaltung von Kreditermächtigungen sowi e der Beschränkungen für Zinssicherungs-
geschäfte und Kredite in ausländischer Währung 
 
- Analyse der Abweichungen zwisc hen Haushaltsplanung und Ergebnisrechnung 
 
- Informations- und Wahrhei tsgehalt von Anhang und Lagebericht 
 
 
Vor Aufnahme der Prüftätigkeiten entwickelte das zuständige Prüfteam für jedes einzelne 
Prüffeld eine passende Prüfstrategie und erst ellte ein individuelles Konzept, um die 
Grundsätze der Wesentlichkei t und Wirtschaftlichkeit bei  der Prüfung des Jahresab-
schlusses einzuhalten. 
 
Sowohl die Prüfstrategie als auch die Prüfungsergebnisse zu den verschiedenen Aufga-
benstellungen wurden in einzelnen Vermerken dokumentiert und mit dem Amt für Finan-
zen und Beteiligungen erörtert. 
 
Die Bilanzpositionen „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ sowie „Liquide 
Mittel“ waren Gegenstand einer unterjähr igen, turnusmäßigen Kassenprüfung bei der 
Stadtkasse (Bericht Nr. 20/ 2013 vom 17.10.2013). In diesem Bereich führte die Prüfung 
zu keinen Beanstandungen und bestätigt die Ordnungsmäßigkeit der Wertansätze.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  7 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
4 Grundsätze zur Berichterstattung 
 
Die Berichterstattung über die Durchführung und die Ergebnisse der Jahresabschlussprü-
fung erfolgt in Anlehnung an die vom IDW festgelegten „Grundsätze ordnungsmäßiger 
Berichterstattung bei Abschlussprüfungen“ (IDW PS 450). 
 
Hierbei ist zu bedenken, dass das in § 95 GO NRW festgelegte Verfahren 
 
- Aufstellung eines Entwur fes des Jahresabschlusses 
- Zuleitung des Entwurfes an den Rat 
- anschließende Prüfung durch den Rec hnungsprüfungsausschuss bzw. das AWR 
- Berichterstattung des AWR an den Rechnungsprüfungsausschuss 
- Beschlussfassung des Rechnungspr üfungsausschusses / Bestätigung 
- Vorlage des bestätigten Jahresabsch lusses im Rat der Stadt Münster 
 
aus Sicht des AWR ein ganz ei genständiges Format einer Berichterstattung über die Prü-
fung von kommunalen Jahresabschlüssen erfo rdert. Die prüfende Stelle hat den Rech-
nungsprüfungsausschuss umfassend über die Pr üfung, ihre Ergebnisse und die Auswir-
kungen auf den Jahresabschluss zu informier en, damit der Ausschuss seine Zustimmung 
zum Jahresabschluss erteilen kann. 
 
Das AWR kommt den gestellten Anforderungen mi t einer ausführlichen Berichterstattung 
zu den einzelnen Prüfungsergebnissen und ihren Auswirkungen auf den Aussagegehalt 
des Jahresabschlusses 2012 nach. Im Bemühen um eine klare, problemorientierte Be-
richterstattung wird hierbei eine Beschränkung auf das Wesentliche unumgänglich. 
 
Aus Gründen der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit verzichtet das AWR auf eine Wie-
derholung einzelner Informati onen, die aus dem Entwurf des  Jahresabschlusses bereits 
bekannt sind. Dies betrifft in sbesondere die umf angreichen Informationen zu den Rech-
nungsergebnissen innerhalb der verschiedenen Produk tbereiche der Stadt Münster, Er-
mächtigungsübertragungen sowie die unter P unkt C des Anhangs aufgeführten Ergän-
zungen, denn die Feststellungen der Jahresabschlussprüfung 2012 zeigen in diesen Ab-
schnitten des Jahresabschlusses keine Auswirkungen. 
 
In Abstimmung mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen beinhaltet der vorliegende 
Bericht die vom Rat festzustellende Bilanz zum 31.12.2012 nebst Anlagen, Ergebnisrech-
nung, Finanzrechnung sowie dem Lagebericht mit allen wesentlichen Erläuterungen. 
 
 
 
5 Wesentliche Feststellungen zum Entwurf des Jahresabschlusses 
 
Im Interesse einer klaren und übersichtlichen Berichterstattung fasst das AWR im Fol-
genden die wesentlichen Festste llungen aus der Prüfung des J ahresabschlussentwurfes 
zusammen:  
 
- Der Entwurf des Jahresabschlusses umfasst  die gesetzlich gefor derten Bestandteile 
wie Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanz rechnung, Teilergebnisrechnungen, Lagebe-
richt und Anhang. Aus Sicht des AWR sind alle zum grundsätzlichen Verständnis der 
Rechnungsergebnisse und ihrer Auswirk ungen auf das Vermögen und die Schulden 
der Stadt Münster sowie ihre Liquidität erforderlichen Informationen enthalten. 
 
- Abgesehen von der Korrektur einiger Erläuterungen zu den Vereinzelungen und Be-
standsveränderungen von Vermögen und Schul den im Anhang des Jahresabschlus-
ses 2012 führte die Prüfung des AWR zu keinen anderen Rechnungsergebnissen, 
als sie im Entwurf des Jahresabschlusses dargelegt wurden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  8 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
- Das Haushaltsjahr 2012 schließt mit einem  Defizit i.H.v. – 20.208.474,86 € ab. Ge-
genüber der Haushaltsplanung auf dem St and der 1. Nachtragssatzung vom 
29.10.2012 kommt es zu einer Ergebnisver besserung von 47.061.795,37 €. Die Er-
gebnisverbesserung ist auf unterschiedliche ei nmalige Einflüsse zurückzuführen, die 
keine Nachhaltigkeit besitzen. 
 
- Die Stadt Münster konnte im Haushaltsjahr 2012 den Haus haltsausgleich erreichen, 
weil der vorhandene Bestand der Ausgleic hsrücklage i.H.v. 32.957.860,49 € aus-
reichte, um den Jahresfehlbetrag i.H.v. 20.208.474,86 € auszugleichen.  
 
- Aus den nicht verbrauchten Ansätzen des  Jahres 2012 wurde eine Deckungsrückla-
ge i.H.v. 14.423.451,02 € (Vorjahr: 14.581.230,23 €) gebildet. Diese Mittel werden 
zur Verstärkung der Ansätze des Haushaltsjahres 2013 eingeplant. 
 
- Die Bilanzsumme zum 31.12.2012 betr ägt 3.487.714.074,58 €. Gegenüber dem Vor-
jahr verringerte sich die Bilanzsumme um 30.562.696,03 € (0,9 %). 
 
- Die Prüfung des Jahresabschlusses lässt fe rner ein weiteres Mal erkennen, dass die 
Verfahren zur Aufstellung des Jahresabsch lusses nicht vollständig ausgereift sind 
und der Erläuterungsteil zur Bilanz in Teilen verbesserungswürdig ist: 
 
- Das Amt für Finanzen und Beteiligungen st ellte den Jahresabschluss mit einer 
erheblichen Fristüberschreitung auf, so da ss die Beschlüsse zur Feststellung 
und Entlastung nur mit einer entspre chenden Verspätung gefasst werden kön-
nen. 
 
- Die Veränderungen des städtischen Verm ögens werden im Erläuterungsteil zur 
Bilanz in Teilen ungenau und nicht den ta tsächlichen Verhältnissen entspre-
chend dargestellt. 
 
- Im Bereich der Finanzanlagen fehlt eine aktuelle Wertüberprüfung für die im 
Ertragswertverfahren bewerteten Anteile  an der Stadtwerke Münster GmbH 
sowie an der Wohn- und Stadtbau W ohnungsunternehmen der Stadt Münster 
GmbH. Auf Drängen des AWR wurde eine Überprüfung der Wertansätze der 
beiden Gesellschaften für den nächsten Jahresabschluss eingeplant.  
 
- Die Verrechnung von geleisteten An zahlungen und fertig gestellten Anlagen 
geht nur sehr zögerlich voran, ins besondere im Bereich des Tiefbauamtes 
kommt es aus unterschiedlichen Gründen zu erheblichen Rückständen. 
 
- Die Abstimmung der Kontenbewegungen und Kontensalden als Teil der Jah-
resabschlussarbeiten (vgl. Erläuterungen zu § 37 GemHVO in Handreichung 
des Ministeriums für Inneres und Ko mmunales des Landes NRW, 5. Auflage) 
ist noch nicht in allen Fällen organi siert und wird daher auch nicht dokumen-
tiert. Das Amt für Finanzen und Beteiligungen hat auf Drängen des AWR aller-
dings erste Verbesserungsmaßnahmen ei ngeleitet. Sie beziehen sich auf die 
Abstimmung der Bestandsveränder ungen von städtischen Ausleihungen und 
die Verrechnung von Stellplatzablösebeträgen. 
 
- Für den Jahresabschluss 2012 wurde der unei ngeschränkte Bestätigungsvermerk er-
teilt, denn die Feststellungen des AWR war en im Hinblick auf die Kernaussagen des 
Jahresabschlusses von untergeordneter Bedeutung oder konnten im Rahmen der 
Berichterstattung nachgebessert werden. Die Vorgehensweise des AWR sowie Er-
gebnisse der Prüfung werden im Folgenden ausführlich beschrieben.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  9 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
5.1 Stellungnahme zum Anhang des Jahresabschlusses  
 
Der Anhang des Jahresabschlusses beinhaltet die gesetzlich gefor derten Erläuterungen 
zur Bilanz und Ergebnisrechnung, den Anlagens piegel, Forderungsspiegel und Verbind-
lichkeitenspiegel. 
 
Im Folgenden geht das AWR auf die einzelnen Bestandteile des Anhangs ein. 
 
 
 
5.1.1 Ergebnisrechnung 
 
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 f ührte zu keinen Änderungen der Rechnungs-
ergebnisse: 
 
Ergebnis 2012 Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
Euro 
Veränderung 
 
Euro 
Jahresfehlbetrag -67.270.270,23 -20. 208.474,86 47.061.795,37 
 
Der fortgeschriebene Haushaltsplan umfasst neben dem Orig inalbudget nur die Veränderungen, die sich aus der 
Nachtagssatzung 2012 sowie den in das Jahr 2012 übertragenen Resten ergeben. 
 
Die bedeutsamen Planabweichungen (> 1,0 Mio.  €) werden in den nachfolgenden Über-
sichten einzeln dargestellt. Übrige, klei nere Planabweichungen sind pos itionsweise unter 
„Sonstige / Übrige“ zusammengefasst: 
 
Ordentliche Erträge Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
Euro 
Auswirkung auf 
das Ergebnis 
Euro 
Gewerbesteuer 250.000.000, 00 241.138.522,46 -8.861.477,54 
Sonstige Steuern und Abgaben 211. 597.500,00 213.719.674, 34 2.122.174,34 
Steuern und ähnliche Abgaben 461.597.500,00 454. 858.196,80 -6.739.303,20 
    
Zuweisungen Land für Kinder-, 
Jugend- und Familienhilfen  28.496.140,00 44.899. 172,39 16.403.032,39 
Andere Zuweisungen vom Land 16.613. 950,00 7.807.139,63 -8.806.810,37 
Erstattung Solidarbeitrag 3.000.000,00 0,00 -3.000.000,00 
Übrige Zuwendungen und Umlagen 27. 405.300,00 29.638.484, 47 2.233.184,47 
Zuwendungen u. allgem. Umlagen 75.515.390,00 82.344. 796,49 6.829.406,49 
    
Rückzahlung v. Hilfen a. E. 2.751.220,00 8.650. 630,70 5.899.410,70 
Sonstige Transfererträge 6. 569.810,00 7.967.489, 30 1.397.679,30 
Sonstige Transfererträge  9.321.030,00 16.618. 120,00 7.297.090,00 
    
Benutzungsgebühren 70.995.820, 00 72.087.267,58 1.091.447,58 
Andere ö.-r. Leistungsentgelte 34.841.670,00 34.658. 495,99 -183.174,01 
Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte 105.837.490,00 106.745.763,57 908.273,57 
    
Privatrechtliche Leistungsentgelte 19.244.910,00 22. 093.785,36 2.848.875,36 
    
Kostenerstattungen vom Bund 23. 364.860,00 39.415.287, 39 16.050.427,39 
Erstattungen von Gemeinden u. GV 2.353.950,00 3.761. 277,83 1.407.327,83 
Leistungsbeteiligung  
KdU, ALG II, Eing. 83.680.330,00 60.140.107, 63 -23.540.222,37 
Sonstige Kostenerstattungen 8. 052.270,00 9.751.285, 41 1.699.015,41 
Kostenerstattungen und Umlagen 117.451.410,00 113. 067.958,26 -4.383.451,74 
Übertrag 788.967.730,00 795.728.620,48 6.760.890,48

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Ordentliche Erträge Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
Euro 
Auswirkung auf 
das Ergebnis 
Euro 
    
Übertrag 788.967.300,00 795.728.620,48 6.760.890,48 
    
Veräußerung von Grundstücken 10.000.000,00 11.696. 010,46 1.696.010,46 
Zinsen GewSt-Nachforderungen 6.000.000,00 8.727. 240,70 2.727.240,70 
Auflösung Wertberichtigungen 0,00 5.926.083, 16 5.926.083,16 
Auflösung Rückstellungen 3.650. 000,00 7.845.264, 07 4.195.264,07 
Auflösung Verbindlichkeiten 0,00 1.177.395, 93 1.177.395,93 
Sonstige 29.508.330,00 30.857.917,55 1.349.587,55 
Sonstige ordentliche Erträge 49.158.330,00 66.229. 911,87 17.071.581,87 
    
Aktivierte Eigenleistungen 2.673.000,00 2.210. 753,95 -462.246,05 
    
Ordentliche Erträge 840. 799.060,00 864.169.286, 30 23.370.226,30 
 
Die Stadt Münster erzielte im Jahr 2012 Erträge i.H.v. 864.169. 286,30 €. Das Ergebnis 
übertrifft die Haushaltsansätze des Jahres 2012 um 23.370.226, 30 €, das sind rd. 2,8 %. 
Gegenüber dem Vorjahr stiegen di e Einnahmen von 788.844.718,59 € um 
75.324.567,71 € (9,6 %). 
 
Die positive Entwicklung ist überwiegend auf ei nmalige, nicht vorhersehbare bzw. wäh-
rend der Haushaltsplanung vorsic htig bewertete Einflüsse zurückzuführen. Sie fanden ih-
ren Niederschlag vornehmlich in den Produkt bereichen 01 „Innere Verwaltung“, 05 „So-
ziale Leistungen“, 06 „Kinder-, Jugend- und Fa milienhilfe“ sowie 16 „Allgemeine Finanz-
wirtschaft“. 
 
Von der Ergebnisverbesserung entfallen 6.829.406,49 € auf Zuwendungen und allgemei-
ne Umlagen. 
 
- Bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen wirkten sich vor allem die höheren 
Zuschüsse des Landes für den Ausbau der  Kindertagesbetreuung aus. Sie lagen um 
16.024.272 € (65,5 %) über den vorsichtig geschätzten Pl anwerten, weil der U-3-
Ausbau zügiger vorankam und die Bezusc hussung deshalb höher ausfiel als es bei 
der Aufstellung des Haushaltsplanes 2012 angenommen wurde. Daneben hatte man 
den höheren Kostenausgleich des Landes NRW  für Aufgaben der öffentlichen Ju-
gendhilfe unterschätzt. Letztlic h rechnete die Verwaltung während der Haushaltspla-
nung mit einer Rückforderung des Landes w egen möglicherweise überzahlter Be-
triebskostenzuschüsse für das Kinder gartenjahr 2011/2012. Eine Rückforderung gab 
es im Haushaltsjahr 2012 tatsächlich aber nicht. 
 
- Neben der Ergebnisverbesserung in der Produktgruppe Kinder-, Jugend- und Famili-
enhilfe gab es mehrere kleinere unplanm äßige bzw. überplanmäßige Zuwendungen 
und Umlagen i.H.v. 2.233. 184,47 € und eine um 1.391. 801,84 € höhere Auflösung 
von Sonderposten. Während der Haushalts planung konnte die Verwaltung die Aus-
wirkungen von geförderten Investitionen des Vorjahres 2011 nur schwer abschätzen. 
 
- Demgegenüber wirkten sich die Umg liederungen der Schul- und Bildungspauschale 
sowie der Sportpauschale i.H.v. 9.906.268 € nachteilig  auf den Haushaltsabschluss 
aus. Die Pauschalen waren bei der Aufs tellung des Haushaltsplanes ausschließlich 
im konsumtiven Teil veranschlagt. Tatsäc hlich wurden sie verschiedenen Investitio-
nen des Jahres 2012 zuger echnet und daher aus der Ergebnisrechnung abgegrenzt, 
was die Jahresergebnisrechnung aber erheblich belastete.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  11 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
- Schließlich fehlte bei den Zuw endungen und den allgemeinen Umlagen eine Ein-
nahme i.H.v. 3.000.000 € aus der Umlage des Solidar beitrages, denn die dazu erfor-
derlichen gesetzlichen Regelungen waren im Jahr 2012 noch nicht endgültig verfügt. 
 
Bei den sonstigen Transfererträgen verzeic hnete die Stadt Müns ter im Wesentlichen 
durch die erstmalige Erfassung von Forder ungen im Bereich von Sozialhilfeleistungen 
und Erstattungsansprüchen aus Unterhaltsvorschussleistungen Einnahmen, die zusam-
men mit weiteren Einflüssen um 7.297.090 € über dem Haushaltsansatz liegen. 
 
Ferner verzeichnete die Stadt Münster bei den Benut zungsgebühren und anderen öffent-
lich-rechtlichen sowie privatrechtlichen Leistungsentgelten Mehreinnahmen in Höhe von 
zusammengerechnet 3.757.148,93 €. Die Planwerte waren vors ichtigerweise niedrig be-
messen. 
 
Daneben wurde das Jahresergebnis 2012 erheblic h begünstigt, weil Teile der zu Lasten 
der Vorjahre bebildeten Wert berichtigungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten nicht 
mehr benötigt wurden und daher erfolgswir ksam aufgelöst werden konnten. Zusammen 
mit den unerwartet hohen Zinsen für Gewe rbesteuernachforderungen und überplanmäßi-
gen Verkaufserlösen von Grundstücken kam es  in diesem Bereich zu Mehreinnahmen 
von 17.071.581,87 €. 
 
Demgegenüber blieben die Gewerbesteuerei nnahmen um 8.861.477,54 € unterhalb der 
Ansätze des Jahres 2012. Zusammen mit den Kostenerstattungen des Bundes für die 
Leistungen der Stadt Münster in  Bezug auf das Jobcenter, die um 4.383.451,74 € niedri-
ger als geplant waren, sorgen diese Posten zu einer Abschwächung der einmaligen, ins-
gesamt positiven Einflüsse. 
 
Auf der Seite der Aufwendungen kam es zu folgenden Abweichungen: 
 
Ordentliche Aufwendungen Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
Euro 
Auswirkung auf 
das Ergebnis 
Euro 
Personalaufwendungen 196.745.560, 00 202.677.945,78 -5.932.385,78 
    
Versorgungsaufwendungen 14.776. 920,00 10.864.378, 51 3.912.541,49 
    
Unterhaltung unbeb. Grundstücke 3.482.743,16 2.356. 629,86 1.126.113,30 
Unterhaltung bebauter Grundstücke 20.225.668,14 13.852. 276,95 6.373.391,19 
Übrige Sach- und Dienstleistungen  91.856.661,35 88.825. 889,14 3.030.772,21 
Aufw. für Sach- u. Dienstleistungen 115.565.072,65 105.034. 795,95 10.530.276,70 
    
Bilanzielle Abschreibungen 79. 618.560,00 88.292.775, 58 -8.674.215,58 
    
Zusch. an verbundene Unternehmen 36.309.442,46 27.137. 316,19 9.172.126,27 
Zuschüsse an private Unternehmen 8.844.623,54 23.302. 610,39 -14.457.986,85 
Zuschüsse an übrige Bereiche 73.181.957,95 51.923. 568,66 21.258.389,29 
Jugendhilfe in Einrichtungen 21. 460.400,00 19.090.745, 79 2.369.654,21 
Sonstige soziale Leistungen 11. 846.140,55 10.832.687, 33 1.013.453,22 
Andere Transferaufwendungen 295. 761.776,55 291.785.769, 67 3.976.006,88 
Transferaufwendungen 447.404. 341,05 424.072.698, 03 23.331.643,02 
    
Sonstige Geschäftsaufwendungen 4. 302.255,14 2.502.995, 28 1.799.259,86 
Pauschale Wertberichtigungen 0,00 1.880.636,76 -1.880.636,76 
Einzelwertberichtigungen 7. 500,00 3.883.140,68 -3.875.640,68 
Kapitalertragsteuer 10. 420.090,00 9.035.249, 91 1.384.840,09 
Übrige sonst. ordent. Aufwendungen 49.282.111,39 50.170. 105,74 -887.994,35 
Sonstige ordentl. Aufwendungen 64.011.956,53 67.472.128,37 -3 .460.171,84 
    
Ordentliche Aufwendungen 918. 122.410,23 898.414.722, 22 19.707.688,01

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Die Aufwendungen des Jahres 2012 betrugen insgesamt 898.414.722,22 €. Gegenüber 
dem Vorjahrsniveau von 818.041.337,73 € bedeutet dies eine Steigerung um 
80.373.384,49 €, das sind 9,8 %.  
 
Seit dem 1. Januar 2012 nimmt das Jobcenter Münster die Aufgaben der Grundsicherung 
für Arbeitssuchende in alleiniger komm unaler Trägerschaft wahr, was das enorme 
Wachstum erklärt. 
 
Die ordentlichen Aufwendungen bleiben mit ei ner Gesamtsumme von 898.414.722,22 € 
um 19.707.688,01 € unterhalb der  Haushaltsansätze. Die Ei nsparung beträgt 2,2 % und 
ist auf folgende Einflüsse zurückzuführen: 
 
Bei den Personalaufwendungen wurden die Ansä tze um 5.932.385,78 € überschritten, 
weil bei der Haushaltsplanung insbesondere die Zuführungen zu Rückstellungen zu nied-
rig und die Einsparerfolge im  Haushaltsplan zu optimisti sch bemessen waren. Demge-
genüber waren die Versorgungsaufwendungen um 3.912.541,49 € niedriger als die Plan-
werte. 
 
Geringere Ausgaben für die Bewirtschaft ung und Unterhaltung von Grundstücken und 
Gebäuden sowie Minderausgaben bei Aufwendungen fü r übrige Sach- und Dienstleistun-
gen hatten einen erheblichen Anteil an der Er gebnisverbesserung des Jahres 2012. Die 
Aufwendungen waren in diesem Bereich um insgesamt 10.530.276,70 € niedriger als ge-
plant. 
 
Im Haushaltsplan 2012 waren die Wechselwir kungen, die sich aus der Bezuschussung 
von strukturell defizitären Beteiligungsgesellschaften der Stadt Münster ergeben, nicht 
korrekt veranschlagt. Dieser Sachverhal t wirkt sich zum einen bei den Abschreibungen 
mit höheren Belastungen, zum anderen aber bei den Transferaufwendungen mit niedrige-
ren Belastungen aus. 
 
Von den Mehrbelastungen im Bereich der Ab schreibungen entfällt ein Betrag i.H.v. 
7.938.729,02 € auf Abschreibungen von Finanz anlagen. Die Abschreibungen auf Finanz-
anlagen waren im Haushalt 2012 nicht veransch lagt, weil es hinsichtlich der Bewertung 
von städtischen Zuführungen in die Kapita lrücklagen der Tochterunternehmen unter-
schiedliche Auffassungen gab. 
 
Korrespondierend dazu wurden im Haushalts plan 2012 die Zahlungen der Stadt Münster 
in die Kapitalrücklagen ihrer Gesellschaften als Transferaufwand veranschlagt. Nach Ab-
stimmungen mit der Bezirksregierung verständigt e man sich auch verwaltungsintern dar-
auf, diese Zahlungen im Rechnungskreis der Stadt Münster spiegelbildlich als Zugänge 
bei den jeweiligen Finanzanlagen auszuweisen, was somit eine Planabweichung i.H.v. 
8.518.044,84 € verursacht. 
 
Weitere Minderausgaben entstanden insbesondere bei der Gewährung von Soziahilfe 
(PP 05: -4.317.820 €) und Jugendhilfe (PP 06: 4.599.863 €). Daneben gab es weitere 
Minderausgaben kleineren Ausmaßes bei der Förderung von Vereinen, Unternehmen und 
Zweckgemeinschaften, der Gewerbest euerumlage, dem Finanz ierungsbeitrag Fonds 
Deutsche Einheit und anderen über die versch iedenen Produktbereiche der Stadt Müns-
ter gestreuten Transferaufwendungen.  Insgesamt verzeichnete di e Stadt Münster im Be-
reich von Transferaufwendungen eine um 23.331.643,02 € niedrigere Belastung. 
 
Höhere Belastungen gegenüber der Haushalts planung sind bei den sonstigen ordentli-
chen Aufwendungen festzustellen. Hier liegen die tatsächlichen Ausgaben insgesamt um 
3.460.171,84 € über dem B udgetansatz, was im Wesentlichen auf die vorsichtige Bewer-
tung von Forderungen zurückzuführen is t. Einsparungen bei den sonstigen Ge-
schäftsausgaben und eine niedrigere Belastung mi t Kapitalertragsteuer dämpften die 
Auswirkungen im Bereich der sonstigen ordentlichen Aufwendungen.

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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
Das Finanzergebnis trug mit einem Betrag v on 3.983.881,06 € zu der Ergebnisverbesse-
rung bei. 
 
Finanzergebnis Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
Euro 
Auswirkung auf 
das Ergebnis 
Euro 
Finanzerträge 40.760.080, 00 43.057.278,18 2.297.198,18 
    
Zinsen u. s. Finanzaufwendungen 30.707.000,00 29. 020.317,12 1.686.682,88 
    
Finanzergebnis 10.053.080, 00 14.036.961,06 3.983.881,06 
 
Die Finanzerträge waren im Haushaltsjahr 2012 tatsächlich um 2.297.198,18 € höher als 
im Haushaltsplan veranschlagt. Die um 1.686.682,88 € niedrigeren Ausgaben für Zinsen 
und Finanzaufwendungen verstärkten diesen positiven Effekt. 
 
Die Ausführungen des Amtes für Finanz en und Beteiligungen zur Ergebnisrechnung im 
Entwurf des Jahresabschlusses 2012 decken sich mit der Analyse des AWR. 
 
 
 
5.1.2 Erläuterungen der Bilanz 
 
Der Erläuterungsteil der Bilanz ist in den vergangenen Jahren, wie von der Prüfung ange-
regt, sukzessive ausgeweitet und informativer gestaltet worden. Im Erläuterungsteil finden 
sich inzwischen Vereinzelungen und Best andsveränderungen zu den einzelnen Bilanzpo-
sitionen. 
 
In einigen Teilen wird die Entwicklung der Bestandsveränderungen aber nur ungenau er-
örtert. Folgende Beispiele machen deutlich, dass zuweilen die Transparenz verloren geht: 
 
- Die im Anhang der Entwurfsfassung dar gestellten Bestandsveränderungen von Vermö-
genspositionen sind in den Positionen nich t korrekt, bei denen Grundstücke und Ge-
bäude im letzten Jahr 2011 vom Anlagev ermögen ins Umlaufvermögen umgruppiert 
wurden. Die Angaben des Amtes für Finanz en und Beteiligungen im Entwurf des Jah-
resabschlusses basieren ausschließlich auf Auswertungen der Nebenbuchhaltung (An-
lagenrechnung), deren Informationen aus te chnischen Gründen aufzuarbeiten gewesen 
wären. Irrtümlicherweise grenzte die Verwaltung di e dem Jahr 2011 zuzurechnenden 
Bestandsveränderungen nicht ab. Statt dessen wurden Verrechnungen bei den Zugän-
gen vorgenommen, wodurch ein falsches Bild  von den tatsächlichen Verhältnissen ent-
steht (vgl. auch Tz. 5.1.4). 
 
- Die in den Erläuterungen zum Sonderpost en für Zuwendungen dargestellte Entwicklung 
stimmt ebenfalls nicht mit den tatsächlichen Verhältnissen überein. In diesem Fall ist der 
Bilanzanschluss zum Vorjahr ni cht gewährleistet, weil bei der Analyse nicht alle für die 
Position relevanten Konten ausgewertet wurden. 
 
- Verschiedene andere Ausführungen sind schwer verständlich erklärt. 
 
Die diesbezüglichen Richtigstellungen wurden seitens des AWR in diesem Bericht vorge-
nommen.

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5.1.3 Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel 
 
Der Forderungsspiegel sowie der Verbindlic hkeitenspiegel entsprechen den Vorschriften 
der GemHVO. Die ausgewiesenen Beträge sind mit der Bilanzübersicht sowie der Buch-
haltung abgestimmt. 
 
Das AWR macht allerdings darauf aufmerksam, dass von den im Verbindlichkeitenspiegel 
ausgewiesenen Krediten zur Liquiditätssi cherung i.H.v. 36.045. 428,45 € der überwiegen-
de Teil auf zwei Kredite entfällt, die in  Schweizer Franken aufgenommen wurden. Die 
Rückzahlung i.H.v. 31. 896.395,17 € wurde bisher auf Grund der schlechten Währungs-
kurse seit 2010 jährlich hinaus geschoben, so dass man die Kredite den mittelfristigen 
Verträgen zurechnete. Das AWR rät allerdi ngs dazu, diese Vert räge den kurzfristigen 
Verträgen zuzuordnen, weil die Laufzeit der Pr olongation bisher nie länger als 12 Monate 
betrug. 
 
Daneben weist das AWR darauf hin, dass die fü r die Verbesserung von Infrastrukturmaß-
nahmen einzusetzenden Stellpla tzablösebeträge i.H. v. 17.490.353,56 € im Bereich der 
Sonstigen Verbindlichkeiten dem mittelfristigen bis langfristigen Bereich zuzuordnen sind, 
weil die Inanspruchnahme von vereinnahmten Stellplatzablösebeträgen nicht an eine zeit-
liche Vorgabe gebunden ist. Bisher wurden dies e Verpflichtungen den kurzfristigen Ver-
bindlichkeiten zugerechnet. 
 
 
 
5.1.4 Anlagenspiegel und Anlagenrechnung 
 
Der Anlagenspiegel des Jahresabschlusses 2012 ist nach Bilanzpositionen gegliedert. 
 
Der Vorjahresbestand der Vermögensgegenstände wurde zutreffend als Vortrag über-
nommen und fortgeschrieben. Neuzugänge wurden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstel-
lungskosten auf der Grundlage von Eingangs rechnungen in die Anlagenbuchhaltung auf-
genommen. 
 
Der Anlagenspiegel stimmt in den Anf angs- und Endbeständen mit den Hauptbuchkonten 
des Sachanlagevermögens überein und auc h die ausgewiesenen Abschreibungen pas-
sen zur Ergebnisrechnung. Er gewährt insoweit  einen Einblick in die Vermögensstruktur 
der Stadt Münster und die jeweilige Wertminderung des Anlagevermögens. 
 
Das AWR weist allerdings darauf hin, dass die im vergangenen Jahr 2011 vorgenomme-
nen Umgruppierungen von Grundstücken im We rt von 34.281.287,15 € noch Auswirkun-
gen auf die Lesbarkeit der im Anlagenspiegel 2012 dargestellten Bestandsveränderungen 
haben. Aus technischen Gründen konnten die A bgänge letztes Jahr nur im Hauptbuch 
(SAP/FI_GL), nicht aber in der N ebenbuchhaltung (Anlagenrechnung SAP/FI_AA) darge-
stellt werden. Zu diesem Zweck wurden in der Hauptbuchhaltung spezielle Konten einge-
richtet. Diese Konten beinhalten neben den Umgruppierungen noch Berichtigungen von 
Bewertungsfehlern i.H.v. 350. 212,22 €. Die zur Korrektur erforderlichen Buchungen wur-
den in der Anlagenrechnung im Laufe des  Jahres 2012 nachgeholt. Die Nebenbuchhal-
tung kann für die betreffenden Vermögensgruppen daher im Jahr 2012 nicht ohne weitere 
Aufbereitung die tatsächlic hen Bestandsveränderungen liefern. Insofern ist die Aussage-
kraft des Anlagenspiegels erneut stark einge schränkt. Unverständlicherweise wurde die-
ser Sachverhalt bei den Erläuterungen von Bestandsbewegungen im Anhang zum Jah-
resabschluss nicht berücksich tigt, so dass viele Informationen falsch und unbrauchbar 
sind.

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Ferner stellte das AWR bei der Über prüfung einzelner Bestandsbewegungen mehrfach 
fest, dass insbesondere bei den städtischen Liegenschaften falsche Buchungsschlüssel 
verwendet wurden, was zu Fehlinformat ionen bzw. zu unsac hgemäßen Darstellungen 
von Bestandbewegungen führt. So wurden beispielsweise Umgruppierungen von 
Grundstücken auf Grund der Änderung ihrer Nutzungsart oder einer Teilung als „negativer 
Zugang“ ausgewiesen. Z ugänge, Abgänge und Umbuchungen sind vielfach inhaltlich 
identisch. Soweit es für eine wahrheitsgem äße Berichterstattung geboten und mit vertret-
barem Aufwand möglich war, hat das AWR in den Erläuterungen von Bestandsbewegun-
gen zu den betreffenden Verm ögenspositionen Berichtigungen eingearbeitet. Eine Kor-
rektur des Anlagenspiegels hingegen war nicht mehr möglich. 
 
Das AWR weist darauf hin, dass es der Stadtverwaltung Münster erneut nicht gelungen 
ist, die DV-gestütze Anlagenrechnung so zu  nutzen, dass die jährlichen Vermögenszu-
gänge und Vermögensabgänge wahrheitsgemäß abgerufen und dargestellt werden. 
 
Das AWR fordert für die Zukunft daher, da ss den erforderlichen Jahresabschlussarbeiten 
in der Verwaltung mehr B eachtung geschenkt wird und dies e zukünftig zeitnah durchge-
führt und beendet werden, so dass sämtlic he Buchungen, die sich  aus den Jahresab-
schlussarbeiten ergeben, auch in dem betreff enden Jahr systemgerecht erfasst und im 
Anhang des Jahresabschlusses fachgerecht aufbereitet werden können. Darüber hinaus 
erwartet das AWR, dass die Nebenbuchhaltungen durch das Amt für Finanzen und Betei-
ligungen regelmäßig auf ihren Inhalt überprüft und F ehler rechtzeitig korrigiert werden, so 
dass die Buchhaltung insgesamt ihre Aussagekraft behält. 
 
 
 
5.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung  
 
Im Lagebericht wird die akt uelle wirtschaftliche Lage der Stadt Münster zutreffend be-
schrieben und die Entwicklung von Vermögen und Schulden, die Ertragslage und der Fi-
nanzstatus dargelegt. Die vorgenannten Beeint rächtigungen durch Unachtsamkeiten im 
Umgang mit der Anlagenrechnung wirken sich hier nicht aus. 
 
Der Lagebericht des Jahres 2012 steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und vermit-
telt aus Sicht des AWR ein den tatsächlic hen Verhältnissen entsprechendes Bild der 
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage. 
 
Das vom Innenministerium des Landes NRW  geforderte Kennz ahlenset ergänzt den 
Überblick über die Gesamtlage der Stadt M ünster. Die Kennzahlen wurden korrekt aus 
der Buchhaltung abgeleitet. 
 
Aus Sicht des AWR sind für das Vers tändnis des Jahresabschlusses 2012 folgende 
Kernaussagen des Lageberichtes von Bedeutung. 
 
- Das Jahresergebnis 2012 weist einen F ehlbetrag von 20.208.474,86 € aus. Gegen-
über der Haushaltsplanung, in der noch v on einem Vermögensverzehr in Höhe von 
67.270.270,23 € ausgegangen werden mu sste, ergibt sich eine deutliche Verbesse-
rung von 47.061.795,37 €. Letzt lich konnte aber auch das Haushaltsjahr 2012 nicht 
ausgeglichen abgeschlossen werden, so dass sich das Vermögen der Stadt Münster 
verringerte.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  16 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
- Diese Haushaltsentwicklung macht deutlic h, dass die vom Rat beschlossenen haus-
haltspolitischen Zielvorgaben  
 
- Vermeidung der Haushaltssicherung 
- Originär ausgeglichener Haushalt ab dem Jahr 2020 
 
nur durch weitere Konsolidierungsbem ühungen erreicht werden können. Im Rahmen 
der Beschlussfassung zum Haushalt 2013 hat  der Rat daher ein weiteres Hand-
lungsprogramm zur Konsolidierung der städtischen Finanzen verabschiedet. Die 
konkrete Umsetzung wird durch ein intensives Controlling begleitet. 
 
 
 
6 Feststellungen und Erläut erungen zur Rechnungslegung  
 
6.1 Organisation der Buchhaltung 
 
Die Organisation der Buchführung, der Dat enfluss und das Belegwesen stellen eine voll-
ständige, zeitnahe, sachlich und zeitlich geordnete Erfassung der  Geschäftsvorfälle si-
cher. 
 
Das von der Stadt Münster für die Buchf ührung eingesetzte Progra mm des Herstellers 
SAP ist zertifiziert. Vor dem Systemstart sowi e bei allen Releasewechseln wurde es aus-
führlich getestet und bildet gemeinsam mit den angebundenen Vorverfahren die Grundla-
ge für eine ordnungsgemäße Buchführung. 
 
Die Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung sowie Teile der Nebenbuchhaltungen (Anlagen-
rechnung, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung) sind Gegenstand der unterjährigen Prü-
fungen von Teilhaushalten in den Ämtern und Ei nrichtungen der Stadt Münster. Hierbei 
traten keine Beanstandungen auf, die die Ker naussagen des Jahresabschlusses in Zwei-
fel ziehen. 
 
Die Rechnungsbelege zu den städtischen Au sgaben werden durch Einscannen im SAP-
System hinterlegt. Die Buchungen von Einnahmen hingegen erhalten eine nach Teilvor-
gängen, d.h. sachlich differenzie rte Vertragsnummer, so dass auch in diesem Bereich ei-
ne Rückführung zum Ursprungsbeleg bzw. dem jeweiligen Verwaltungsvorgang jederzeit 
gewährleistet ist. 
 
Die Nebenbuchhaltungen wie An lagenrechnung, Debitoren-  und Kreditorenbuchhaltung 
sorgen für eine gesetzeskonforme, systematische Fortschreibung und Auswertbarkeit von 
Einzelwerten, die in der Hauptbuchhaltung sachgerecht zusammengefasst werden. 
 
Bei der Bewirtschaftung von Ausgaben ist gew ährleistet, dass die von den Fachämtern 
vorkontierten Geschäftsvorfälle auf der Grundlage eines K ontenplanes einheitlich in der 
Geschäftsbuchführung erfasst werden. Au fgrund des hohen Finanzvolumens und dem 
damit verbundenen Buchungsstoff in den Äm tern für Immobilienmanagement, Tiefbau 
sowie Grünflachen und Umweltschutz richtete  die Stadt Münste r in diesen Aufgabenbe-
reichen Nebenstellen der Buchhaltung ein. 
 
Die Trennung von Geschäftsbuchführung und Zahlungsabwicklung im Sinne des 
§ 93 Abs. 4 GO ist in allen Bereichen gewährleistet.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  17 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
6.2 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht 
 
Gemäß § 31 GemHVO sind vom Oberbürgermeister unter Berücksichtigung der örtlichen 
Gegebenheiten nähere Vorschriften zu Sicherheit sstandards und interner Aufsicht zu er-
lassen, um die ordnungsgem äße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter 
besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung 
und Verwaltung von Wertgegenständen sicherzustellen. 
 
Diesbezüglich wurde mit Ratsbeschluss vom 19.10.2011 eine Gesc häftsanweisung gem. 
§ 31 Gemeindehaushaltsverordnung NRW zur Regelung der Finanzbuchhaltung für die 
Stadt Münster (kurz: GA Finanzbuchhaltung) in Kraft gesetzt. 
 
Gleichwohl weist das AWR mit Blick auf Si cherheitsstandards und interne Aufsicht erneut 
darauf hin, dass ein nachvollziehbares SAP-Berechtigungskonzept nicht vorliegt. 
 
 
 
6.3 Aufstellung des Jahresabschlusses 
 
Die Erstellung des Jahresabschlusses is t gegenüber der kameralistischen Rechnungsle-
gung mit einem erheblich größeren Aufwand verbunden. 
 
Mit einem Rundschreiben des Stadtkämmerers  werden die im Haushaltswesen tätigen 
Mitarbeiter der Stadt Münster zum Ende eines  jeden Haushaltsjahres auf wichtige Termi-
ne und Arbeitsschritte, die sich im Zusammenhang mit der Beendigung des Haushaltsjah-
res ergeben, hingewiesen und führen diese ei genverantwortlich durch (vgl. Rundschrei-
ben Verteiler B 39/2012 vom 28.11.2012).  
 
Zur Unterstützung der Jahresabschlussarbeit en gibt es im Amt für Finanzen und Beteili-
gungen eine dv-gestützte Checkliste, in der der Stand der jeweiligen Arbeitsschritte für 
die Aufstellung des Jahresabschlusses zeit lich überwacht wird. Gleichwohl war eine 
Fristüberschreitung bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2012 unvermeidlich, weil 
der Vorlage des Entwurfs der Haushalt ssatzung 2014 eine höhere Priorität eingeräumt 
wurde als der fristgerechten Aufstellung des Jahresabschlusses. 
 
Nach den Hinweisen des AWR während der  zurückliegenden Jahresabschlussprüfungen 
verbesserte das Amt für Finanzen und Bete iligungen vorrangig die Organisation von Jah-
resabschlussarbeiten im Bereich der Fi nanzanlagen durch amtsinte rne Arbeitsanweisun-
gen. Dies trug dazu bei, dass die erfo rderlichen Wertüberprüfungen von Finanzanlagen 
erstmalig fachgerecht durchgeführt und in nac hvollziehbarer Weise dokumentiert wurden. 
Ferner fand das AWR für den Jahresabschlu ss 2012 zum ersten Mal eine intensive Ab-
stimmung der Nebenbuchhaltung (KOMMINF ORM) mit der Hauptbuchhaltung (SAP 
FI_GL) vor. 
 
Der Dokumentation zur Bewertung von Finanzanlagen war zu entnehmen, dass Be-
standsveränderungen, anders als in Vorjahren, auch nur nach interner Abstimmung in-
nerhalb des Amtes für Finanzen und Beteiligungen bzw. nur unter Wahrung des 4-Augen-
Prinzips in der Buchhaltung erfasst wurden. 
 
Das zwischen dem Amt für Finanzen und Beteiligungen und dem AWR vereinbarte Maß-
nahmenpaket im Bereich der Finanzanlagen tr ug erheblich zur Verbesserung von Ord-
nungsmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit der Bewertung der Finanzanlagen bei.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  18 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
Dennoch zeigen die Ausführungen zur Anl agenrechnung, dem Anl agenspiegel und dem 
Anhang, zur Inventur und zur Verrechnung v on geleisteten Anzahlungen, dass weiterhin 
Verbesserungsbedarf bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und der Dokumentation 
gegeben ist, so dass das Amt für Finanzen und Beteiligungen auch weiterhin gefordert ist, 
diesen Aufgabenbereich zu optimieren. 
 
 
 
6.4 Inventur / Inventar 
 
Mit dem 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz ist u.a. der Zeitabstand zwischen den körperli-
chen Bestandsaufnahmen / Inventuren von drei auf fünf Jahre verlängert worden. 
 
Die Verwaltung der Stadt Müns ter hat im Jahr 2012 Inventuren im Presse- und Informati-
onsamt, dem Amt für Wirtschaftlichkeits prüfung und Revision, dem Frauenbüro, dem 
Ordnungsamt und dem Standesamt vor genommen. Die Inventur wi rd in der Stadt Müns-
ter zeitlich gestaffelt durchgeführt, um den Ve rwaltungsaufwand, der für die Bestandsauf-
nahme und Bewertung erforderlich ist, in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Eine Ar-
beitsanweisung bzw. Inventurrich tlinie, die für die Organisation der Inventur erforderlich 
ist, befindet sich derzeit noch in Arbeit. 
 
Neben der Inventur kam es im Jahr 2012 zu  einer zeitlich verlagerten Bestandsaufnahme 
im Amt für Finanzen und Beteiligungen, Stadtar chiv und im Amt für Grünflächen und Um-
weltschutz. Hierbei ergab sich ein Korrekturbedarf von insgesamt 44.361,41 €. 
 
Gegenstand der städtischen Inv entur waren bisher ausschließlich die mobilen Vermö-
gensgegenstände wie die Büroau sstattung. Wie eine Best andsüberprüfung bei den übri-
gen Vermögens- und Schuldposten der  Stadt Münster organisiert werden soll, war zum 
Prüfungszeitpunkt durch das Amt für Fi nanzen und Beteiligungen noch nicht durchdacht. 
Problematisch ist ebenfalls noc h die Inventur im Fachbereich Expedition & Druck, weil 
auftretende Differenzen nicht aufgeklärt werden. In diesen Punkten ist das Amt für Finan-
zen und Beteiligungen zukünftig gefordert, fü r die Einhaltung der Grundsätze ordnungs-
mäßiger Dokumentation zu sorgen. 
 
 
6.5 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
 
Vermögensgegenstände und Schulden wu rden grundsätzlich einz eln bewertet. Soweit 
das NKF Vereinfachungsmöglic hkeiten eröffnet, fasste di e Verwaltung im Rahmen der 
Erstbewertung bereits Vermögensgegenst ände zu Festwerten und Gruppen zusammen 
und führte diese Werte nach dem Grundsatz der Bewertung sstetigkeit im Jahresab-
schluss 2012 fort. 
 
Es wurde vorsichtig bewertet. Vorhersehbar e Verluste und Risik en sind im Jahresab-
schluss 2012 berücksichtigt und finden in Fo rm von Wertberichtigungen und Rückstellun-
gen ihren Niederschlag. Es sind hierbei sämtliche bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung 
bekannt gewordenen Sachverhalte berücksichtigt worden. 
 
Neuzugänge wurden mit ihren Anschaffungs- bz w. Herstellungskosten auf der Grundlage 
von Eingangsrechnungen ermittelt. 
 
In den Geschäftsbereichen, in denen sich die Stadt Münster als Unternehmerin im um-
satzsteuerlichen Sinne betätigt, sind die Gesc häftsvorfälle unter Berücksichtigung der 
Verrechenbarkeit der in den Rechnungsbeträgen enthaltenen Vorsteuern bzw. Mehrwert-
steuern erfasst worden. In den Geschäfts bereichen mit hoheitlicher Betätigung hingegen 
wurden die Bruttobeträge verbucht.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  19 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
Die Anteile der Stadt Münster an den verbundenen Unternehmen Stadtwerke Münster 
GmbH und Wohn- und Stadtbau Münster GmbH wurden auf der Grundlage ihrer Ertrags-
werte im Zeitpunkt der Aufstellung der Erö ffnungsbilanz bewertet. Die übrigen Beteiligun-
gen bewertete die Stadt Münster nach der K apitalspiegelbildmethode und für ihre Auslei-
hungen setzte sie die Rückzahlungswerte an. 
 
Forderungen wurden unter Berücksichtigung v on wahrscheinlichen Fo rderungsverlusten 
und Verbindlichkeiten mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert. Die Berechnungsmethode 
zur Berücksichtigung von Einzelwertberic htigungen und Pauschalen hat sich gegenüber 
dem Vorjahr nicht verändert. 
 
Die Stadt Münster hatte sich nach der  Gründung der eigenbetriebs ähnlichen Einrichtung 
AWM dazu verpflichtet, die wi rtschaftlichen Nachteile aus der  Übernahme der Rekultivie-
rung und Nachsorge von Deponiekörpern auszugl eichen, sofern es im Laufe der Jahre 
nicht zu einer vollständigen Refinanzierung der  hierzu erforderlichen Kosten durch Ge-
bühren für die Abfallabfuhr kommt. Für die aus  dieser Verpflichtung resultierenden Risi-
ken wurde spiegelbildlich zur Forderung der AWM im Rechnungskreis der Stadt Münster 
eine Rückstellung gebildet. Unterschiedlic he Bewertungsmaßstäbe des für die AWM 
maßgeblichen Handelsgesetzbuches und der für die Stadt Münster zu beachtenden Be-
stimmungen des NKF führen zu unterschiedlich hohen Bilanzausweisen. 
 
Abschreibungen wurden grundsätzlich linear vorgenommen, um eine gleichmäßige Belas-
tung für den städtischen Haushalt zu bew irken. Vermögensgegenstände des Anlagever-
mögens, deren Anschaffungs- und Herstellung skosten wertmäßig den Betrag von 410 € 
ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, die selbständig genutzt werden können und einer 
Abnutzung unterliegen, sind als geringw ertige Vermögensgegenstände erfasst und im 
Monat des Zugangs vollständig abgeschrieben worden. 
 
Aufwendungen und Erträge wurden im Jahresab schluss 2012 mit ihren Rechnungsbeträ-
gen und unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlung erfasst. 
 
 
 
6.6 Örtlich festgelegte Nutzungsda uern der Vermögensgegenstände 
 
Die vom Innenministerium NRW bekannt gegebene Abschreibungsrahmentabelle zur Be-
urteilung der wirtschaftlichen Nutz ungsdauer von abnutzbar en Vermögensgegenständen 
ist Grundlage für die städtische Berechnung der jährlichen Abschreibung. Dabei ent-
schied sich die Verwaltung dazu, grundsätzlich die längst mögliche Nutzungsdauer zu un-
terstellen, um die Ausgaben für Investitionen auf möglichst viele Haushaltsjahre zu vertei-
len. 
 
Im Jahr 2012 aktualisierte di e Verwaltung die städtische Abschreibungstabelle und arbei-
tete die zwischenzeitlichen Erfahrungswerte einzelner Ämter und Einrichtungen ein.  
 
Die überarbeitete Rahmenrichtlinie ist geei gnet, die Einheitlichkeit der Anlagenbuchhal-
tung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für Berechnung von Abschreibungen 
zu gewährleisten.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  20 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
7 Feststellungen zur Bilanz zum 31.12.2012 
 
Die Bilanz der Stadt Müns ter zum 31.12.2012 entspricht der in § 41 GemHVO festgeleg-
ten Mindestgliederung. Sie wu rde ordnungsgemäß unter For tführung der Eröffnungsbi-
lanzwerte aus den Konten der SAP-Buchhaltung entwickelt.  
 
Die nachstehenden Erläuterungen der einzelnen Positionen aus der Bilanz zum 
31.12.2012 greifen das Glieder ungsschema des § 41 GemHVO auf, so dass an dieser 
Stelle das Schema des Berichtes durchbrochen wird. 
 
 
I Aktiva
 
 
1. Anlagevermögen  3.321.586.128,34 € 
  Vorjahr: 3.359.540.757,57 €  
 
Zum Anlagevermögen der Stadt Münster zählen alle Vermögens gegenstände, die dazu 
bestimmt sind, dauerhaft von der Kommune genutzt zu werden. 
 
Merkmale der Dauerhaftigkeit sind, da ss die Vermögensgegenstände nicht zur Veräuße-
rung bestimmt sind und die Zweckbestimmung der Vermögenswerte darin besteht, der 
Stadt Münster bei der Ausführung ihrer Aufgaben über mehrere Jahre zu dienen. 
 
Das Anlagevermögen der Stadt Münster se tzt sich am 31.12.2012 aus folgenden Vermö-
genspositionen zusammen:  
 
◊ Immaterielle Ve rmögensgegenstände 369.143,68 € 
◊ Sachanlagen 2.843.673.009,10 € 
◊ Finanzanlagen    477.543.975,56 €
 
Summe 3.321.586.128,34 € 
 
 
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
 369.143,68 € 
 Vorjahr: 252.404,96  € 
 
Bestand  
01.01.2012 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.201 
Euro 
252.404,96 47.168,57 0,00 138. 064,00 68.493,85 369.143,68 
 
Die Bilanzposition Immaterielle Vermögens gegenstände beinhaltet die entgeltlich von der 
Stadt Münster erworbenen Liz enzen und DV-Software, die ni cht der zentralen Beschaf-
fung durch die citeq unterliegen. Der Buchwert  wurde unter Fortführung der historischen 
Anschaffungskosten und Abzug von planmäßigen Abschreibungen ermittelt. Er stimmt in 
Haupt- und Nebenbuchhaltung überein und erhöht e sich auf Grund von Zugängen von 
252.404,96 € um 143.738,72 € (57,0 %) auf 396.143,68 €.  
 
Die Anlagenzugänge des Jahres 2012 setzen sich aus einem erworbenen Wegerecht im 
Wert von 120.000,00 € sowie einer Ent schädigung für den Rückbau von Gebäudeteilen 
i.H.v. 18.064,00 € zusammen. Nach interner  Abstimmung entschied sich die Verwaltung 
dazu, Wegerechte in der gem eindlichen Bilanz nicht unter  grundstücksgleichen Rechten 
sondern als selbständiges Wirt schaftsgut in dem Bilanzpos ten „Immaterielle Vermögens-
gegenstände“ auszuweisen und zukünftig die vorhandenen Wegerechte dort zusammen-
zuführen. Die Kosten für den Rückbau von Gebäudeteilen stellen laufenden Aufwand des 
Haushaltsjahres 2012 dar und wurden im J ahr 2013 storniert. Die Gesamtaussage des 
Jahresabschlusses wird durch die hierdurch nicht beeinträchtigt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  21 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
 
1.2 Sachanlagen  2.843.673.009,10 € 
 Vorjahr: 2.882.422.666,33  € 
 
Unter den Sachanlagen werden die materie llen Vermögensgegenstände der Stadt Müns-
ter erfasst, die für Zwecke der Erstellung von Dienstleistungen, zur Überlassung an Dritte 
oder für eigene Verwaltungszwecke vorhanden sind und von der Stadt Münster länger als 
ein Haushaltsjahr genutzt werden. 
 
Das Sachanlagevermögen der Stadt Münste r setzt sich am 31.12.2012 aus folgenden 
Vermögensgruppen zusammen: 
 
◊ Unbebaute Grundstücke und grundstü cksgleiche Rechte 228.912.510,66 € 
◊ Bebaute Grundstücke und grundstü cksgleiche Rechte 755.681.079,47 € 
◊ Infrastrukturver mögen 1.687.848.158,16 € 
◊ Bauten auf fremdem Grund und Boden 720.151,12 € 
◊ Kunstgegenstände, Kult urdenkmäler 13.948.847,52 € 
◊ Masch. u. technische An lagen, Fahrzeuge 30.586.092,47 € 
◊ Betriebs- und Geschäfts ausstattung 50.218.094,48 € 
◊ Geleistete Anzahlungen, Anl agen im Bau     75.758.075,22 €  
Summe 2.843.673.009,10 €  
 
Das Sachanlagevermögen von kostenrec hnenden Einrichtungen ist Gegenstand von un-
terjährigen, turnusmäßigen Prüfungen des AW R. Bei den Prüfungen kam es zu keinen 
besonderen Feststellungen. 
 
Eine zusätzliche stichprobenartige Prüfung, di e von den Jahresabschlusswerten ausgeht 
und wegen der großen Datenmengen des st ädtischen Anlagevermögens unumgänglich 
war, bestätigt die Wertansätze ebenfalls. 
 
 
 
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und
 
grundstücksgleiche Rechte 228.912.510,66 € 
 Vorjahr: 224.335.389,48 € 
 
Bestand  
01.01.2012 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2012 
Euro 
Grünflächen 
116.135.175,94 
 
Ackerland 
34.534.910,38 
 
Wald, Forste 
6.365.529,34 
 
Sonstige 
  67.299.773,82 
 
224.335.389,48 
 
2.278.495,84 
 
 
0,00 
 
 
315.784,61 
 
 
              0,00 
 
2.594.280,45 
 
11.168,98 
 
 
187.252,61 
 
 
69.121,03 
 
 
4.555.770,46 
 
4.823.313,08 
 
9.133.961,65 
 
 
852.163,94 
 
 
370.657,87 
 
 
  -757.309,38 
 
9.599.474,08 
 
2.793.320,27 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
               0,00 
 
2.793.320,27 
 
124.743.144,18 
 
 
35.199.821,71 
 
 
6.982.850,79 
 
 
  61.986.693,98 
 
228.912.510,66

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  22 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
Den gesetzlichen Anforderungen gemäß untergliedert die Stadt Münster ihre unbebauten 
Grundstücke entsprechend der Nutzung als Grünfläche, Ackerland, Wald und Forst sowie 
sonstige unbebaute Grundstücke. Grundstücksgle iche Rechte betreffen insbesondere 
Erbbaurechte. 
 
Im Laufe des Jahres 2012 wurden Sportanlagen, die bisher unt er der Position Betriebs- 
und Geschäftsausstattung ausgewiesen wu rden, dem Posten unbebaute Grundstücke 
zugeordnet. Die Umgruppierung war erforderlich,  weil es sich bei den Sportanlagen um 
nicht bewegliches Anlagevermögen handelt. 
 
In Folge dessen erhöhte sich die Vermögensposition v on 224.335.389,48 € um 
4.577.121,18 € (2,0 %) auf 228.912.510,66 €. 
 
Das AWR prüfte die Bestandsveränderungen in Stichproben hinsichtlich ihrer Plausibilität 
und ordnungsmäßigen Erfassung in der Buchhaltung.  Hierbei stellte das AWR fest, dass 
verschiedene Umgruppierungen irrtümlicherweise mi t den falschen Schlüsseln in der An-
lagenbuchhaltung verbucht wurden. Dies führt im Ergebnis zu Fehlinformationen der An-
lagenbuchhaltung wie etwa negat ive Werte bei den Anlagez ugängen. Soweit möglich 
wurden die Bestandsveränderungen im Erörterungste il dieses Berichtes korrigiert, auf ei-
ne Korrektur des Anlagespiegels hingegen wurde verzichtet, weil eine Berichtigung für die 
Gesamtaussage des Jahresabschlusses nicht von Relevanz ist und der Fehler für den 
nächsten Abschluss keine Folgewirkungen entfalt et. Gleichwohl ist das Amt für Finanzen 
und Beteiligungen gehalten, die Fehlerquelle zukünftig abzustellen.  
 
Ferner stellte sich bei der Überprüfung von Zugängen heraus, dass ein Erschließungsbei-
trag i.H.v. 68.160,37 € bei der Anlage 20007099 Grundstück Dahlweg 144 irrtümlicher-
weise ein zweites Mal aktiviert wurde. In  Absprache mit dem Amt für Finanzen und Betei-
ligungen wird der Fehler erst im Haushalts jahr 2013 korrigiert. Daneben führte die stich-
probenartige Überprüfung der Bestandsveränder ungen zu keinen weiteren Feststellun-
gen.  
 
 
1.2.2 Bebaute Grundstücke und 
 
grundstücksgleiche Rechte 755.681.079,47 € 
 Vorjahr: 758.786.102,02 € 
 
 
Bestand  
01.01.2012 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2012 
Euro 
Kitas 
48.861.028,28 
Schulen 
365.763.651,50 
 
Wohngebäude 
1.758.824,42 
Sonstige 
342.402.597,82 
758.786.102,02 
 
1.505.968,71 
 
 
918.145,91 
 
 
 
0,00 
 
 
  1.895.997,95
 
 
4.320.112,57 
 
178.554,89 
 
 
0,00 
 
 
 
121.622,00 
 
 
2.651.584,40
 
 
2.951.761,29 
 
2.078.020,75 
 
 
8.424.273,28 
 
 
 
447.804,38 
 
 
  1.857.648,80
 
 
12.807.747,21 
 
760.590,79 
 
 
9.239.769,49 
 
 
 
46.484,79 
 
 
  7.234.275,97
 
 
17.281.121,04 
 
51.505.872,06 
 
 
365.866.301,20 
 
 
 
2.038.522,01 
 
 
336.270.384,20
 
 
755.681.079,47 
 
In der Position Bebaute Grundstücke und gr undstückgleiche Rechte werden Grundstücke 
mit den darauf stehenden Gebäuden bilanziert. Das diesbezügliche Vermögen der Stadt 
Münster umfasst Kinder- und Jugendei nrichtungen, Schul gebäude, Wohnbauten und 
sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude. Sie wurden in  der Bilanz der Stadt 
Münster gemäß den gesetzlichen Vorschriften differenziert dargestellt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  23 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
Der Wert der städtischen Immobilien reduz ierte sich im Laufe des Jahres 2012 von 
758.786.102,02 € um 3.105.022,55 € (0,4 %) auf 755.681.079,47€, weil nutzungsbedingte 
Abschreibungen und Abgänge größer waren als die Zugänge. 
 
Die Bestandsveränderungen des Jahres 2012 wurden in Stichproben überprüft. Dabei 
waren die aktivierten Anscha ffungs- und Herstellungskosten durch  die im System hinter-
legten Einzelrechnungen belegt. Ferner k ann das AWR bestätigen, dass die in den 
Stammdaten hinterlegten Abschreibungszeiträume sich im Rahmen der gesetzlichen Be-
stimmungen bewegen.  
 
 
 
1.2.3 Infrastrukturvermögen
 1.687.848.158,16 € 
  Vorjahr: 1.720.233.105,42 € 
 
Als Infrastrukturvermögen werden Einric htungen bezeichnet, die ihrer Funktion oder 
Bauweise nach der örtlichen Versorgung dienen. Es setzt sich zusammen aus Grund und 
Boden, Brücken, Tunneln, Gleisanlagen, Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsan-
lagen, dem Straßennetz mit Wegen und Plätz en sowie diversen s onstigen Bauten, die 
dem Infrastrukturvermögen zuzurechnen sind. 
 
Mit einem Volumen von 1,688 Mrd. € umfasst das Infrastrukturvermögen etwa die Hälfte 
aller Vermögenswerte der Stadt Münster. 
 
Wegen der Eigenart des Infrastrukturver mögens und der sich daraus ergebenden einge-
schränkten Verwendungsmöglichkei t ist das Infrastrukturver mögen in der Bilanz geson-
dert auszuweisen.  
 
Der Wert des Infrastrukturvermögens verringerte sich von 1.720.233.105,42 € um 
32.384.947,26 € (1,9 %) auf 1.687.848.158,16 €, da die Absch reibungen in diesem Be-
reich höher sind als die Ersatzinvestitionen und Neuzugänge. 
 
Das Infrastrukturvermögen der Stadt Müns ter setzt sich am 31.12.2012 aus folgenden 
Posten zusammen: 
 
◊ Grund- und Boden des Infrastr ukturvermögens 314.733.212,15 € 
◊ Brücken und Tunnel 41.801.929,51 € 
◊ Gleisanlagen mit Streckenausrü stung und Sicherheitsanlagen 0,00 € 
◊ Entwässerungs- und Abwasse rbeseitigungsanlagen 711.766.093,44 € 
◊ Straßennetz mit Wegen, Plätzen u. Verkehrslenkungsanlagen 597.869.646,87 € 
◊ Sonstige Bauten des Infrastruktu rvermögens      21.677.276,19 €
 
Summe 1.687.848.158,16 € 
 
Das AWR prüfte stichprobenartig die Bestandsveränderungen im Bereich des städtischen 
Infrastrukturvermögens. Die Bestandsveränder ungen ließen sich mit Hilfe der in den zu-
ständigen Fachämtern geführten Unterlagen nachvollziehen und als ordnungsgemäß bes-
tätigen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  24 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens  314.733.212,15 € 
  Vorjahr: 315.427.767,60 € 
 
Bestand  
01.01.2012 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2012 
Euro 
 
315.427.767,60 
 
31.771,05 
 
292.045,02 
 
-434.281,48 
 
0,00 
 
314.733.212,15 
 
Unter der Bilanzposition Gr und und Boden des Infrastrukturv ermögens erfasste die Ver-
waltung alle Grundstücke mit Straßen, Kana lisation oder sonstigen Verkehrs- bzw. Ver-
sorgungseinrichtungen. 
 
Die Zusammenführung von verschiedenen Gr undstücken, Änderungen der Nutzungsart, 
aber auch die Teilung und der anschließende Ve rkauf von Grundstück en führten dazu, 
dass sich der Gesamtwert von Grund und Boden,  der Teil des Infrastrukturvermögens ist, 
im Laufe des Jahres 2012 von 315.427.767,60 € um 694. 555,45 € (0,2 %) auf 
314.733.212,15 € reduzierte.  
 
Die Bestandsveränderungen sind durch die Anlagenrechnung und den dazu gehörenden 
Belegen nachgewiesen. 
 
 
 
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
 41.801.929,51 € 
  Vorjahr: 42.377.911,39 € 
 
Bestand  
01.01.2012 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2012 
Euro 
 
42.377.911,39 
 
53.809,57 
 
0,00 
 
540.799,59 
 
1.170.591,04 
 
41.801.929,51 
 
Die Bilanzposition Brücken und Tunnel umfasst die im Besitz  der Stadt Münster befindli-
chen Brückenbauwerke des Infrastrukturverm ögens. Hierzu zählen Brücken aus Beton, 
Stahlbeton, Stahl und Holz. 
 
Der Wert der Brücken verringerte sich v on 42.377.911,39 € um 575.981, 88 € (1,4 %) auf 
41.801.929,51 €. Die im Jahr 2012 aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten wa-
ren insgesamt niedriger, als die bilanzierte Abnutzung der vorhandenen Substanz.  
 
Das AWR überprüfte die Bestandsveränderungen des Jahres 2012 und stellte dabei fest, 
dass eine Holzbrücke im Wert von 89.959, 30 € - Radwegebrücke Austermannstraße – 
noch nicht aktiviert wurde. Der Zugang wird im Jahr 2013 nachgeholt.  
 
 
 
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung
 
und Sicherheitsanlagen 0,00 € 
  Vorjahr: 0,00 € 
 
Nach Hinweisen der GPA während der Erö ffnungsbilanzprüfung im Jahr 2010 wurde die 
im Eigentum der Stadt Münster stehende Gl eisanlage Robert-Bosch-Straße mit einem 
Wert von 5.000,00 € aktiviert und von den s onstigen Bauten des Infr astrukturvermögens 
zur Position Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen umgebucht.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  25 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
Die Verwaltung setzte seinerzeit eine Re stnutzungsdauer von zwei Jahren an, so dass 
der Wert der Anlagen erloschen ist. Der Best and wird - solange die Stadt Münster Eigen-
tümerin der Gleisanlagen ist - im Anlagevermögen mit der Anlagennummer 20052069 un-
ter der Anlagenklasse 423 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Si cherheitseinrich-
tungen geführt. 
 
 
 
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
 711.766.093,44 € 
  Vorjahr: 718.809.149,41 € 
 
Bestand  
01.01.2012 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2012 
Euro 
 
718.809.149,41
 
4.322.770,48 
 
334.227,35 
 
8.365.576,59 
 
19.397.175,69 
 
711.766.093,44
 
Die Position Entwässerungs- und Abwasse rbeseitigungsanlagen best eht aus den Anla-
gen zur Sammlung (Kanäle), zum Transport (Pumpwerke) und zur Reinigung von 
Schmutz- und Regenwasser. Daneben beinhal tet sie auch Regenrückhalte- und Regen-
reinigungsbecken, Abscheider sowie das Vermögen an Gewässerläufen. 
 
Der überwiegende Teil der Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen wird in ei-
ner Nebenbuchhaltung KANDIS / WERT geführt. Der Bestandswert wird dabei jährlich auf 
der Grundlage eines externen Gutachtens  fortgeschrieben. Die Bestandsveränderungen 
der Nebenbuchhaltung werden in SAP regelmäßi g nachgepflegt, weil es keine systemi-
sche Verbindung gibt. 
 
Demgegenüber wird das Vermögen, das den Kl äranlagen zuzurechnen ist, unmittelbar 
mit Einzelwerten in SAP nachgehalten. 
 
Der Bilanzwert der Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen reduzierte sich 
von 718.809.149,41 € um 7. 043.055,97 € (1,0 %) auf 711.766.093, 44 €. Er setzt sich am 
Ende des Jahres 2012 aus folgenden Einzelposten zusammen:  
 
Anlagen-
nummer 
Bezeichnung SAP 
Buchwert 
31.12.2012 
Euro 
SAP Klärbecken, Maschinentechnik, Rohrleitungen Kläranlagen 35.900.979,44 
   
KANDIS   
20014230 Regenwasserkanäle 288.018.984,00 
20014231 Abscheider 704.760,00 
20014232 Regenrückhaltebecken 12.121.439,00 
20014233 Regenklärbecken konstr. 1.608.584,00 
20014234 Regenklärbecken naturnah 822.460,00 
20014235 Schmutzwasserkanäle 260.412.223,00 
20014236 Mischwasserkanäle 84.727.125,00 
20014237 Druckrohrleitungen 25.097.591,00 
20014238 Kleinpumpwerke 2.351.948,00 
Summe der in KANDIS geführten Werte  675.865.114,00 
  
Entwässerungs- und Abwasseranlagen gesamt 711.766.093,44 
 
Zur Prüfung der Vollständigkeit von An lagenzugängen verglich das AWR die ausgewie-
senen Zugänge mit den im Jahr 2012 schlussger echneten Maßnahmen (z. B. Fertigmel-
dung von Baumaßnahmen). Danach waren a lle für den Vergleich herangezogenen Maß-
nahmen im Anlagevermögen korrekt als Zugang erfasst. Ferner hinterfragte das AWR die 
bilanzierten Anschaffungskosten und Nutzungsdauern bei den Anlagenzugängen, die 
unmittelbar in SAP geführt werden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  26 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
Insgesamt ergaben sich dabei keine Beanst andungen, die Einfluss auf die Aussage des 
Jahresabschlusses 2012 haben. Das AWR wies das städtische Tiefbauamt allerdings 
darauf hin, dass im Jahr 2012 bei der  Vermögensgruppe 20014231 Abscheider der Ab-
schreibungslauf nicht durchgeführt wur de und daher Abschreibungen i.H.v. 12.355,00 € 
fehlen. Die Korrektur wird in Absprac he mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen im 
Jahr 2013 nachgeholt.  
 
Zusätzlich überprüfte das AWR, ob bei  den in die Stichproben einbezogenen Neuzugän-
gen im Bedarfsfall Sonderposten gebildet wurden. Es kam dabei zu keinen weiteren Fest-
stellungen.  
 
 
 
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen 
 
und Verkehrslenkungsanlagen 597.869.646,87 € 
 Vorjahr: 620.971.440,81 € 
 
Bestand  
01.01.2012 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2012 
Euro 
 
620.971.440,81 
 
1.768.494,63 
 
796.054,58 
 
3.348.529,45 
 
27.422.763,44 
 
597.869.646,87 
 
Die Bilanzposition Straßennetz mit W egen, Plätzen und Verk ehrslenkungsanlagen bein-
haltet Verkehrsflächen und die dazu gehörenden wesentlichen technischen Einrichtungen 
wie Lichtsignalanlagen, Parkleitsysteme oder die Einrichtungen der Parkraumbewirtschaf-
tung. Hierzu zählen ferner Rad- u. Wander wege sowie Wege, die sich auf den Entwässe-
rungs- u. Abwasserbeseitigungsanlagen befinden.  
 
Im Bereich des Straßennetzes reichen die Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen regel-
mäßig nicht aus, um die abschreibungs bedingten Wertverminder ungen auszugleichen. 
Der Wert des Straßenvermögens verringerte sich im Jahr 2012 von 620.971.440,81 € um 
23.101.793,94 € (3,7 %) auf 597.869.646,87 €.  
 
Das AWR hinterfragte im Rahmen der Jahr esabschlussprüfung die in der Anlagenrech-
nung gebuchten Bestandsveränderungen sowie die im System hinterlegten Abschrei-
bungszeiträume. Ferner prüfte es bei den Neuzugängen, ob im Bedarfsfall entsprechende 
Sonderposten gebildet wurden. Es ergaben sich hierbei kei ne Feststellungen, die Bilan-
zierung war ordnungsgemäß.  
 
Mit dem Abschlussvermerk zur Prüfung in di esem Bilanzabschnitt macht das AWR aller-
dings darauf aufmerksam, dass es am Bilanzstichtag 31.12. 2012 einen beträchtlichen 
Bestand an Straßenbaumaßnahmen gibt, die nach den Rechnungsbelegen zwar fertig 
gestellt sind, sich aber immer noch auf den Verrechnungskonten für Anlagen im Bau be-
finden.  
 
In einem Abstimmungsgespräch mit Vertretern des Amtes für Finanzen und Beteiligungen 
und des Tiefbauamtes, das während der Prüf ung am 13.12.2013 stattf and, sicherte die 
Verwaltung zu, Maßnahmen zum Abbau des Buchungsstaus zu veranlassen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  27 
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1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens  21.677.276,19 € 
  Vorjahr: 22.646.836,21 € 
 
Bestand  
01.01.2012 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2012 
Euro 
 
22.646.836,21 
 
25.908,11 
 
116.616,18 
 
170.234,38 
 
1.049.086,33 
 
21.677.276,19 
 
Die Bilanzposition Sonstige B auten des Infrastrukturverm ögens umfasst die im städti-
schen Eigentum befindlichen Park möglichkeiten, Lärmschutz- und Stützwände, Fahrrad-
überdachungen, Verkehrszeichen, Rampen, Wartehallen, Pu mpwerke und ähnliche Ge-
bäude. 
 
Der Buchwert der Bilanzposition vermi nderte sich im Laufe des Jahres 2012 von 
22.646.836,21 € um 969.560,02 € (4,3 %) auf 21.677.276,19 €. 
 
Das AWR überprüfte die Aktivierung der Neuzugänge und die Bewertungsstetigkeit im 
Altbestand ohne nennenswerte Feststellungen. 
 
 
 
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
 720.151,12 € 
  Vorjahr: 769.711,79 € 
 
Bestand  
01.01.2012 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2012 
Euro 
 
769.711,79 
 
14.730,26 
 
0,00 
 
29.481,02 
 
93.771,95 
 
720.151,12 
 
Die Bilanzposition Baut en auf fremden Grund und Boden umfasst Bauwerke auf 
Grundstücken, die nicht dem wirtschaftlic hen Eigentum der Stadt Münster zuzurechnen 
sind. Es handelt sich dabei beispielsweise um Einbauten bei der Feuerwache 3 in Hiltrup, 
ein Wetterhäuschen Hohe Ward, diverse Brunnenanlagen oder um Aufbauten bei Spiel-
plätzen, die sich auf kirchlichen Grundstücken befinden. 
 
Die Wertentwicklung während des Jahres 2012 ist durch die Anlagenbuchhaltung belegt. 
 
 
 
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
 13.948.847,52 € 
  Vorjahr: 13.918.047,83 € 
 
Bestand  
01.01.2012 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2012 
Euro 
 
13.918.047,83 
 
30.799,69 
 
0,00 
 
0,00 
 
13.948.847,52 
 
Vermögensgegenstände mit kultureller und gesch ichtlicher Bedeutung werden unter der 
Bilanzposition „Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler“ erfasst. Neben Antiquitäten, Gemäl-
den, Skulpturen und historischen Sammlungen wie Urkunden oder historischen Aufzeich-
nungen werden unter dieser Bilanzposition auch Denkmäler bilanziert. 
 
Das Gesetz unterstellt, dass Kunstgegenst ände und Kulturdenkmäler keinem Wertever-
zehr unterliegen, so dass bei dies en Vermögensgegenständen keine Abschreibungen 
vorgesehen sind.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  28 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
Der Wert der städtisc hen Kunstgegenstände und Kultur denkmäler erhöhte sich gegen-
über dem Anfangsbestand um 30.799,69 € (0,2 %) auf 13.948.847,52 €.  
 
Der Bestand am 31.12.2012 setzt sich wie folgt zusammen: 
 
Amt / 
Einrichtung 
Vermögensart 
 
 
Bestand  
01.01.2012 
Euro 
Bestand  
31.12.2012 
Euro 
Veränderung 
 
Euro 
Stadtmuseum Kunstgegenstände, 
Gemälde, Konvolute 7.836.199,59 7.863. 642,61 27.443,02 
Stadtarchiv 
Sammlungen, Urkunden, 
Ratsprotokolle, historische 
Aufzeichnungen 
4.352.330,53 4.355. 687,20 3.356,67 
Kulturamt Kunstgegenstände, 
Gemälde, Skulpturen 871.893,96 871.893,96 0,00 
Villa  
ten Hompel Sammlungen 852.710,59 852.710,59 0,00 
Übrige Bereiche Kunstgegenstände, 
Gemälde 4.913,16 4.913,16 0,00 
Summe 13.918.047,83 13.948.847,52 30.799,69 
 
Wie im Vorjahr ergab sich die größte Bestandsveränderung beim Stadtmuseum. Von den 
Zugängen i.H.v. 27.443,02 € entfallen 19.320,00 € auf Sachspenden. 
 
Die Bestandsentwicklung zum 31.12.2012 st immt mit der Anlagenrechnung und dem 
Hauptbuch überein. 
 
Die Prüfung in diesem Bereich führte zu  Hinweisen, die aus  Gründen der Ordnungsmä-
ßigkeit aufgegriffen und geklärt werden. Sie haben allerdings auf die Gesamtaussage des 
Jahresabschlusses keinen Einfluss. 
 
 
 
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
 30.586.092,47 € 
  Vorjahr: 27.190.376,11 € 
 
Bestand  
01.01.2012 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2012 
Euro 
 
27.190.376,11 
 
4.990.827,17 
 
47.913,11 
 
1.260.095,69 
 
2.807.293,39 
 
30.586.092,47 
 
Unter der Bilanzposition Maschinen und te chnische Anlagen, Fahrzeuge werden bewegli-
che technische Vermögensgegenst ände erfasst. Die Position beinhaltet alle Maschinen, 
technischen Anlagen, Betri ebsvorrichtungen, Betriebsanl agen und Fahrzeuge der Stadt 
Münster und ist stark durch die fest mi t Gebäuden verankerten technischen Anlagen und 
Betriebsvorrichtungen sowie durch die Sonderfahrzeuge der Feuerwehr geprägt. 
 
Der Wert der Bilanzposit ion erhöhte sich im Jahr  2012 von 27.190.376,11 € um 
3.395.716,36 € (12,5 %) auf 30. 586.092,47 €, weil der Wert der Zugänge größer war als 
der Wert der Abgänge und der planmäßigen Abschreibungen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  29 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
Der Bestand setzt sich am 31.12.2012 wie folgt zusammen: 
 
Bestand  
01.01.2012 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2012 
Euro 
Maschinen 
604.779,14 
Technische 
Anlagen 
4.056.338,35 
Betriebs- 
vorrichtungen 
7.899.069,81 
Sonstige  
Betriebsanlgen 
292.718,72 
Maschinen / 
GWG 
0,00 
PKW 
850.638,13 
Nutzfahrzeuge 
4.112.940,24 
Spezialfahrzeuge
9.373.042,18 
Sonstige 
Fahrzeuge 
0,00 
Fahrzeuge  
< 410 € 
257,38 
Techn. Anlagen 
< 1.000 € 
                592,16 
27.190.376,11 
 
246.778,10 
 
 
 
411.560,33 
 
 
 
950.079,02 
 
 
 
17.029,93 
 
 
 
16.078,55 
 
 
282.227,60 
 
 
3.032.375,61 
 
 
20.766,94 
 
 
 
13.931,09 
 
 
 
0,00 
 
 
 
             0,00 
 
4.990.827,17 
 
10.141,25 
 
 
 
7.438,95 
 
 
 
6.087,74 
 
 
 
336,97 
 
 
 
0,00 
 
 
16.687,75 
 
 
7.220,45 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
 
              0,00 
 
47.913,11 
 
0,00 
 
 
 
488.174,18 
 
 
 
227.726,30 
 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
544.195,21 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
 
             0,00 
 
1.260.095,69 
 
155.829,90 
 
 
 
267.715,03 
 
 
 
420.814,18 
 
 
 
18.578,90 
 
 
 
16.078,55 
 
 
234.049,67 
 
 
682.805,55 
 
 
1.010.777,12 
 
 
 
218,61 
 
 
 
155,51 
 
 
 
           270,37 
 
2.807.293,39 
 
685.586,09 
 
 
 
4.680.918,88 
 
 
 
8.649.973,21 
 
 
 
290.832,78 
 
 
 
0,00 
 
 
882.128,31 
 
 
6.999.485,06 
 
 
8.383.032,00 
 
 
 
13.712,48 
 
 
 
101,87 
 
 
 
         321,79 
 
30.586.092,47 
 
Das AWR überprüfte die Bestandsveränder ungen des Jahres 2012 in  Stichproben. Sie 
waren durch die Anlagenrechnung nachgewiesen. Die Stadt Münster war bei allen Neu-
zugängen Eigentümerin. Sofern sich in der Vergangenheit herausstellte, dass der Ansatz 
der längst möglichen Nutzungsdauer nicht die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegelt, 
passte die Verwaltung die Nutzungsdauern auf die tatsächlichen Lebensdauern an.  
 
Die historischen Anschaffungs werte wurden korrekt fort geführt, sämtliche Bestandsver-
änderungen waren nachvollziehbar belegt.  
 
 
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
 50.218.094,48 € 
 Vorjahr: 57.493.975,44 €  
 
Bestand  
01.01.2012 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2012 
Euro 
 
57.493.975,44 
 
4.098.355,24 
 
9.887,50 
 
-3.479.696,37 
 
7.884.652,33 
 
50.218.094,48

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  30 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
Die Bilanzposition Betriebs- und Geschäftssausstattung umfasst neben dem Büromobiliar 
noch die aufgabenspezifi sche Ausstattung der Ämter wi e Spielsachen, Werkzeuge, 
Sportgeräte sowie Lehr- und Lernmittel an Schulen. 
 
Der Buchwert der Position verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 7.275.880,96 € 
(12,7 %), weil der Wert der Neuanschaff ungen niedriger war als die Abschreibungen und 
die Restbuchwerte der ausgemusterten Ausstattungsgegenstände. 
 
Der Bestand stimmt in der Haupt- und Anl agenbuchhaltung überein. Er setzt sich zum 
Jahresende 2012 aus folgenden Posten zusammen: 
 
◊ Technische Ausst attung 4.165.766,62 € 
◊ Mobiliar für Verwaltung 2.940.305,17 € 
◊ Sonstiges Mobiliar 13.606.017,50 € 
◊ Sonstiges Inv entar 16.174.310,12 € 
◊ Rechnersysteme 671.095,84 € 
◊ Monitore 32.977,42 € 
◊ Sonstige DV-Peripherie 92.133,46 € 
◊ GWG in steuerrelevanten Bereichen 
(410,01 – 1.000,00 €) 16.020,47 € 
◊ Festwerte für Bücher und Medien der Stadtbücherei,  
 Feuerwehrschläuche und 
 Lehrmittel an städtisc hen Schulen 12.519.467,88 €
 
Summe 50.218.094,48 € 
 
Nach einer stichprobenartigen Prüfung der Be triebs- und Geschäftsausstattung im Rah-
men der Jahresabschlussprüfung kann das AW R bestätigen, dass die historischen An-
schaffungswerte im Jahr 2012 korrekt fort geschrieben wurden. Die Zugänge waren durch 
Rechnungen ordnungsgemäß belegt und soweit möglich wurden die Rechnungen unter 
Ausnutzung von Skonti gezahlt.  
 
Ansonsten hatten die Prüfungs ergebnisse des AWR im Bereich der Betriebs- und Ge-
schäftsausstattung keine Auswirkungen auf das Rechnungsergebnis des Jahres 2012.  
 
 
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
  75.758.075,22 € 
   Vorjahr: 79.695.958,24 € 
 
Bestand  
01.01.2012  
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2012 
Euro 
AiB Grundstücke 
9.237.956,74 
 
303.417,17 
 
0,00 
 
-8.295.214,35 
 
1.246.159,56 
AiB Hochbau 
7.129.864,32 
 
5.279.723,56 
 
0,00 
 
-6.235.862,83 
 
6.173.725,05 
AiB Tiefbau 
54.962.394,26 
 
21.143.207,05 
 
-115.609,27 
 
-12.634.153,14 
 
63.355.838,90 
AiB sonstige 
Baumaßnahmen 
7.143.393,91 
 
 
1.357.226,87 
 
 
0,00 
 
 
-4.706.888,04 
 
 
3.793.732,74 
AiB bewegliches 
Vermögen 
1.222.349,01 
 
 
1.126.471,19 
 
 
0,00 
 
 
-1.160.201,23 
 
 
1.188.618,97 
Summe 
79.695.958,24 
 
29.210.045,84 
 
-115.609,27 
 
-33.032.319,59 
 
75.758.075,22

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  31 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
Die Bilanzposition Geleiste te Anzahlungen, Anlagen im Bau beinhaltet Ausgaben für bis 
zum Jahresende nicht fertig gestellte Anl agen / Baumaßnahmen bzw. finanzielle Vorleis-
tungen für noch zu erhaltende Sachanlagen wi e Grundstücke, Gebäude, technische An-
lagen, Fahrzeuge und Betriebs- und Geschäftsausstattungen. 
 
Erst wenn Anlagen in Betrieb genommen wer den bzw. die Stadt Münster die Verfügungs-
gewalt über gekaufte Sachwerte erhält, sind die bis dahin auf Unterkonten gesammelten 
Ausgaben zu Investitionen zusammenzustell en und in die Anlagenrechnung als ein Wirt-
schaftsgut zu übernehmen, so dass ab dies em Moment einheitliche Abschreibungen be-
rechnet werden. 
 
Im Jahr 2012 verringerte sich der Bestand um  3.937.883,02 € (4,9 %), weil die Verwal-
tung mehr Investitionsmaßnahmen zu einer Einheit zusammenstellen und umbuchen 
konnte als es Neuzugänge gab. 
 
Soweit die stichprobenartige Prüfung der Bestandsveränderungen erkennen ließ, wurden 
die Zugänge und Umbuchungen im Jahr 2012 in der Buchhaltung korrekt verarbeitet. 
 
Der Schlussbilanzwert i. H. v. 75.758.075,22 € setzt sich wie folgt zusammen:  
 
 Wert zum 31.12.2011 Wert zum 31.12.2012 
 Euro in % Euro in % 
Amt 23 16.917.589,19 21, 2 7.942.858,28 10,5 
Amt 37 544.195,21 0, 7 346.676,35 0,5 
Amt 40 425,01 0, 0 42.303,42 0,0 
Amt 42 5.950,00 0, 0 112.852,92 0,2 
Amt 51 381.994,60 0, 5 14.233,88 0,0 
Amt 52 492.129,93 0, 6 996.096,67 1,3 
Amt 66 54.962.394,26 69, 0 63.355.838,90 83,6 
Amt 67 6.391.280,04 8, 0 2.947.214,80 3,9 
Summe 79.695.958,24 100,0 75.758.075,22 100,0 
 
Wie im Vorjahr lassen die Prüfungsergebnisse erkennen, dass zahlreiche Anlagen im Bau 
bereits seit längerer Zeit nicht mehr bebucht wurden, was auf eine Fertigstellung bzw. In-
betriebnahme hindeutet und daher  den Einbezug in die Anlagenrechnung zur Ermittlung 
von Abschreibungen erforderlich macht. Die fehlenden Abschreibungen führen zu einer 
Verzerrung der Ergebnisrechnung. Signifikant ist diese Entw icklung insbesondere im Be-
reich Tiefbau.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  32 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
Hier stieg der Bestand der Anlagen im Bau um 8,4 Mio. € (15,3 %) auf 63.355.838,90 €.  
 
31.12.2008 
Euro 
31.12.2009 
Euro 
31.12.2010 
Euro 
31.12.2011 
Euro 
31.12.2012 
Euro 
44.345.694,32 56.473.203,62 56.682. 893,07 54.962.394,26 63.355.838,90 
 
Während eines Gespräches mit Vertretern des Amtes für Finanzen und Beteiligungen und 
des Tiefbauamtes zur Erörterung dieser Entw icklung sicherten die Verantwortlichen zu, 
den Abbau des Buchungsstaus kurzfristig voranzutreiben. 
 
 
1.3 Finanzanlagen
 477.543.975,56 € 
  Vorjahr: 476.865.686,28 € 
 
Von Finanzanlagen spricht man, wenn die Stadt  Münster einem Dritten oder einem Son-
dervermögen mit Sonderrechnung finanzielle Mittel in Form von Fremd- oder Eigenkapital 
überlässt und diese Mittel nicht als Zuschuss oder Zuwendung zu beurteilen sind. Aus der 
Zuordnung zum Anlagevermögen ergibt sich, da ss diese Anlagen langfristig, d.h. grund-
sätzlich länger als ein Jahr den Zwecken der Stadt Münster dienen. 
 
Die im Jahresabschluss 2012 bilanzierten Finanzanlagen setzen sich aus Anteilen an 
verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, S ondervermögen, Wertpapieren und Auslei-
hungen zusammen.  
 
Der Wert der Finanzanlagen erhöhte sich  gegenüber dem Vorjahr um 678.289,28 € 
(0,14 %) auf 477.543.975,56 €. 
 
Der Bilanzposten setzt sich wie folgt zusammen: 
 
◊ Anteile an verbundenen Unternehmen 426.303.077,07 € 
◊ Beteiligungen 16.717.125,64 € 
◊ Sondervermögen 21.196.318,01 € 
◊ Wertpapiere des Anl agevermögens 10.539.157,55 € 
◊ Ausleihungen     2.788.297,29 €
 
Summe 477.543.975,56 € 
 
 
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen  426.303.077,07 € 
 Vorjahr: 426.001.937,98 € 
 
Anteile an  
verbundenen  
Unternehmen 
Endbestand 
01.01.2012 
Euro 
Zugänge/ 
Zuschreibung 
Euro 
Abgänge 
Abschreibung 
Euro 
Endbestand 
31.12.2012 
Euro 
Stadtwerke Münster GmbH 
Wohn- und Stadtbau GmbH 
MCC Halle Münsterland GmbH 
Wirtschaftsförderung MS GmbH 
Theaterhaus Pumpenhaus GmbH 
Summe 
275.342.000,00 
120.365.000,00 
7.370.431,21 
22.905.999,56 
         18.507,21
 
426.001.937,98 
0,00 
0,00 
1.927.000,00 
2.350.000,00 
              0,00
 
4.277.000,00 
0,00 
0,00 
1.420.308,48 
2.555.488,47 
            63,96
 
3.975.860,91 
275.342.000,00 
120.365.000,00 
7.877.122,73 
22.700.511,09 
       18.443,25 
426.303.077,07 
 
Unter dieser Position wurden Anteile an privatrechtlichen Organisationen angesetzt, die 
von der Stadt Münster in der Absicht gehalten werden, eine dauernde Verbindung zu die-
sen Organisationseinheiten herzustellen und die unter beherrschendem Einfluss der Stadt 
Münster stehen. Ein beherrschender Einfluss wird i. d. R. dann angenommen, wenn eine 
Beteiligung mehr als 50 % des Stammkapitals der Gesellschaft beträgt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  33 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
Die Anteile an der Stadtwerke Münste r GmbH und der Wohn- und Stadtbau Wohnungs-
unternehmen der Münster GmbH wurden auf  der Grundlage der Ertragsprognosen im 
Zeitpunkt der Aufstellung der Eröffnungsbil anz zum 01.01.2008 bewertet. Seither werden 
diese Werte als Anschaffungskosten unveränder t fortgeführt. Das NKF sieht jedoch für 
den Bereich der Finanzanlagen eine regelmäßi ge Überprüfung vor. Eine Überprüfung 
durch das Beteiligungsmanagement ist nach der Erstbewertung erstmalig für den Jahres-
abschluss 2013 vorgesehen. Hierbei soll fe stgestellt werden, ob die Bewertungsannah-
men aus der Zeit der Erstbewertung weiter hin Gültigkeit haben oder ob eine Wertkorrek-
tur vorzunehmen ist. 
 
Die übrigen Anteile wurden nach der Kapita lspiegelbildmethode bewertet. Hierbei wirken 
sich die städtischen Zuführungen in die Ge sellschaften zunächst werterhöhend aus. Den 
Zugängen stehen jedoch Abschreibungen entgegen, um  die jeweiligen Verluste der Ge-
sellschaften in der Bewertung zu berücksichtigen. 
 
Der Bilanzposten erhöhte sich von 426. 001.937,98 € um 301.139,09 € (0,1 %) auf 
426.303.077,07 €, weil die Zuführungen der Stadt Münster in die Kapitalrücklagen im Jahr 
2012 nicht vollständig verbraucht wurden. 
 
Im Zusammenhang mit der Wertfortschreibung der Finanzanlagen überprüfte das AWR 
auch, ob die Beschlüsse zu den Ausschütt ungen des Jahres 2012 um gesetzt und die Er-
träge korrekt in der Finanzbuchhaltung erfasst wurden. 
 
Es konnte dabei festgestellt werden, dass die Ausschüttungsbeschlüsse des Rates ord-
nungsgemäß umgesetzt wur den und im Bereich der Anteile an verbundenen Unterneh-
men zu folgenden Erträgen führten: 
 
Stadtwerke Münster GmbH Betrag 
Euro 
Vorlagen-Nr.: 
Ausschüttung Rest 2011 2.275.000, 00 V/0504/2012 
Vorabgewinnausschüttung 2012 5.050.000, 00 V/0928/2012 
Sonderausschüttung im Rahmen der  
Haushaltskonsolidierung 13.582.342,96 V/0683/2012/1 
V/0928/2012 
Ausgleich „globaler Mehrertrag“ und 
Steueroptimierung WBI 7.590.000,00  
V/0928/2012 
Summe 28.497.342,96  
 
Neben der regelmäßigen Ausschüttung waren im  Jahr 2012 zur Unterstützung von Haus-
haltskonsolidierungsmaßnahmen einmalige Sonderausschütt ungen erforderlich. Insge-
samt kehrten die Stadtwerke Münster GmbH rd. 28.497.342,96 € aus.  
 
Wohn- und Stadtbau Wohnungsunter-
nehmen der Stadt Münster GmbH 
Betrag 
Euro 
Vorlagen-Nr.: 
Vorabgewinnausschüttung 2012 2.500.000, 00 V/0762/2012 
Sonderausschüttung 3.564.000,00 V/0762/2012 
Summe 6.064.000,00  
 
Die Wohn- und Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH beteiligte sich 
neben der Vorabgewinnausschüttung i.H.v.  2.500.000 € mit einem Betrag von 
3.564.000 € an der Haushaltskonsolidierung. 
 
Nach Abzug der Ertragssteuern stehen der Stadt Münster von den Ausschüttungen rd. 
noch 73,6 % zur Stützung des Jahresergebnisses zur Verfügung.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  34 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
1.3.2 Beteiligungen  16.717.125,64 € 
  Vorjahr:   16.191.532,16 € 
 
 
Beteiligungen 
Bestand  
01.01.2012 
Euro 
Zugänge 
Zuschreibung 
Euro 
Abgänge 
Abschreib. 
Euro 
Endbestand 
31.12.2012 
Euro 
Anteile an  
Kapitalgesellschaften 
Westfälische Bauindustrie GmbH 
RELIGIO Westfälisches Museum 
für religiöse Kultur GmbH 
Regionalverkehr Münsterl. GmbH 
Westf. Pferdemuseum GmbH 
ISTG GmbH 
West. Zool. Garten GmbH 
AirportPark FMO GmbH 
Gewerbep. MS Loddenh. GmbH 
 
 
 
313.994,80 
 
75.740,64 
303.446,85 
1.275,65 
12.907,10 
10.862.650,85 
613.514,42 
  3.459.440,97 
15.642.971,28 
 
 
0,00 
 
5.044,84 
0,00 
0,00 
0,00 
4.136.000,00 
100.000,00 
              0,00
 
4.241.044,84 
 
 
0,00 
 
9.790,43 
0,00 
0,00 
0,00 
4.759.108,09 
252.552,84 
             0,00
 
5.021.451,36 
 
 
313.994,80 
 
70.995,05 
303.446,85 
1.275,65 
12.907,10 
10.239.542,76 
460.961,58 
  3.459.440,97 
14.862.564,76 
Anstalten öffentlichen Rechtes 
Chemisches Landes- und Staat- 
liches Veterinäruntersuchungsamt 
 
 
 
       16.000,00
 
       16.000,00 
 
 
                 0,00 
                 0,00 
 
 
                0,00 
                0,00 
 
 
       16.000,00 
       16.000,00 
Anteile an sonstigen  
juristischen Personen 
Zweckverb. SPNV Münsterland 
Mitglied. im Spark.-Zweckverband 
Mitglied. Zweckverb. Studieninst. 
 
 
Rechtlich selbständige 
kommunale Stiftungen 
Annette von Droste zu  
Hülshoff-Stiftung 
Summe 
 
 
114.994,00 
1,00 
    417.565,88
 
    532.560,88 
 
 
 
 
              0,00
 
16.191.532,16 
 
 
0,00 
0,00 
              0,00 
              0,00 
 
 
 
 
1.306.000,00
 
5.547.044,84 
 
 
0,00 
0,00 
              0,00 
              0,00 
 
 
 
 
               0,00
 
5.021.451,36 
 
 
114.994,00 
1,00 
    417.565,88 
    532.560,88 
 
 
 
 
  1.306.000,00
 
16.717.125,64 
 
Als Beteiligungen gelten alle sonstigen Anteile der  Stadt Münster, die als mitgliedschaftli-
che Vermögens- und Verwaltungsrechte an Organisationseinheiten oder Anteile an privat-
rechtlichen Unternehmen einzuordnen sind und in der Absicht gehalten werden, eine 
dauernde Verbindung zu diesen Organisationseinheiten sicherzustellen. 
 
Die Stadt Münster beteiligte sich an der Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung durch die 
Einbringung eines Barbetrages von 500.000, 00 € und ihres Anteils am Grundvermögen 
Haus Rüschhaus im Wert von 806.000,00 €. Die Beteili gung sowie die buchhalterischen 
Auswirkungen wurden mit der Bezirksregier ung Münster abgestimmt. Das an die Stiftung 
übertragene Vermögen wird seither im Finanzanlagevermögen ausgewiesen. 
 
Während der Prüfung der Bewertung von Anteil en an Kapitalgesellschaften ergaben sich 
ansonsten lediglich Hinweise, die von untergeordneter Bedeutung und daher für den Jah-
resabschluss 2012 nicht von Relevanz waren. Die Bestandsveränderungen in diesem Be-
reich lassen sich auf städti sche Zuführungen in die Kapitalrücklage von Tochtergesell-
schaften zurückführen, die in Folge der jeweiligen Verluste durch Abschreibungen aufge-
zehrt wurden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  35 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
Die Beteiligungen leisteten im Jahr 2012 folgende Ausschüttungen an den Haushalt der 
Stadt Münster: 
 
Gewerbepark  
Münster Loddenheide GmbH 
Betrag 
Euro 
Vorlagen-Nr.: 
Ausschüttung 600. 000,00 V/0906/2012 
Summe 600.000,00  
 
Von der Ausschüttung der Gewerbepark Münster Loddenheide GmbH im Jahr 2012 i.H.v. 
1.800.000,00 € entfällt ein Drittel auf die Stadt Münster. 
 
 
Westfälische Bauindustrie GmbH 
 
Betrag 
Euro 
Vorlagen-Nr.: 
Ausschüttung Jahresergebnis 2011 22.730,00 V/0460/2012 
Ausgleich globalen Mehrertrag 18.000,00 V/0928/2012 
Summe 40.730,00  
 
Die Westfälische Bauindustrie GmbH zahlte der Stadt Münster ihren Anteil an der Jah-
resausschüttung 2011 i.H.v. 22.730,00 € sowie den Anteil der WBI zum Ausgleich des er-
höhten Haushaltsbedarfes von 18.000,00 €.  Insgesamt somit ein Betrag 
i. H. v. 40.730,00 €. 
 
 
Sparkasse Münsterland Ost 
 
Betrag 
Euro 
Vorlagen-Nr.: 
Ausschüttung Jahresüberschuss 2011 3.297.518,29 Zweckverbandsversammlung 
am 26.06.2012 
Summe 3.297.518,29  
 
In ihrer Sitzung vom 26.06.2012 hat die Zweckverbandversammlung über die Ausschüt-
tung des Jahresüberschusses 2011 beschlossen. Für die Stadt Münster ergibt sich da-
nach ein Ausschüttungsbetrag von 3.297.518,29 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  36 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
1.3.3 Sondervermögen  21.196.318,01 €  
  Vorjahr: 21.283.797,10 € 
 
 
Sondervermögen 
Bestand  
01.01.2012 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2012 
Euro 
Rechtlich unselbständige 
Stiftungen 
Stiftung Generalarmenfonds 
Hüfferstiftung 
F. u. I. Buschmann Stiftung 
Stiftung Wohnverbund Westffl. 
Stiftung Clemenshospital 
Zwischensumme 
 
Verselbständigte Einrichtungen 
ohne eigene  
Rechtspersönlichkeit 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
citeq 
Münster Marketing 
Theater Münster 
 
Summe 
 
 
601.776,44 
217.799,02 
2.776.347,67 
5.482,18 
               1,00
 
3.601.406,31 
 
 
 
 
8.529.393,00 
4.539.459,00 
318.645,00 
 4.294.893,79
 
17.682.390,79 
21.283.797,10 
 
 
12.949,46 
0,00 
44.754,95 
60,58 
         0,00 
57.764,99 
 
 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
            0,00
 
            0,00 
57.764,99 
 
 
0,00 
921,92 
0,00 
0,00 
          0,00
 
921,92 
 
 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
     144.322,16
 
     144.322,16 
145.244,08 
 
 
614.725,90 
216.877,10 
2.821.102,62 
5.542,76 
               1,00 
3.658.249,38 
 
 
 
 
8.529.393,00 
4.539.459,00 
318.645,00 
4.150.571,63
 
17.538.068,63 
21.196.318,01 
 
Die Bilanzposition Sondervermögen umfasst die rechtlich unselbständigen Stiftungen so-
wie die organisatorisch verselbständigt en Einrichtungen der St adt Münster ohne eigene 
Rechtspersönlichkeit. 
 
 
◊ Rechtlich unsel bständige Stiftungen 3.658.249,38 € 
  Vorjahr: 3.601.406,31 € 
 
Die rechtlich unselbständi gen Stiftungen der Stadt Müns ter verfügen über eigene Rech-
nungskreise und sind hinsichtlich ihrer Haushaltsführung verselbständigt. Gleichwohl sind 
sie gem. § 97 GO NRW Teil des städtischen Haushaltes, so dass der Ressourcen-
verbrauch bzw. Vermögenszuwachs des Sondervermögens auch im  städtischen NKF-
Haushalt seinen Niederschlag finden muss. 
 
Verluste der rechtlich uns elbständigen Stiftungen wirken si ch im Rechnungskreis der 
Stadt Münster als Wertminderung der Finanzanlagen aus. Demgegenüber führen Gewin-
ne zu einer Erhöhung der für die unselbständigen Stiftungen geführten Finanzanlagen.  
 
 
◊ Verselbständigte Einrichtungen ohne eigene  17.538.068,63 € 
 Rechtspersönlichkei t Vorjahr: 17.682.390,79 € 
 
Verselbständigte Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichk eit der Stadt Münster gel-
ten nach der Eigenbetriebsvero rdnung als wirtschaftlich und verwaltungsmäßig selbstän-
dig. Sie sind - anders als die rechtlich unsel bständigen Stiftungen – aber nicht integraler 
Bestandteil des städtischen Haushaltes.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  37 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
Die Jahresüberschüsse dieser Sonderve rmögen führen wegen der organisatorischen 
Verselbständigung der Einricht ungen nicht unmittelbar zu Erträgen der Kernverwaltung 
sondern zu stillen Reserven. Sie werden erst dann in der Ergebnisrechnung der Stadt 
Münster als Finanzertrag erfasst, w enn Ausschüttungen bzw. Gewinnabführungen vom 
Sondervermögen an die Kernverwaltung vorgenommen werden. 
 
Bei Münster Marketing und dem Theater Münster zahlt die St adt Betriebskostenzuschüs-
se. Die Zahlungen der Stadt Münster bewirken in  diesem Fall unmittelbar keine Werter-
höhung. 
 
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2012 überprüfte das AWR neben der Werthal-
tigkeit der Finanzanlagen auch die Umsetzung der Ausschüttungsbeschlüsse des Rates. 
Die Beschlüsse zu den Abführungen der AWM und der citeq wurden korrekt umgesetzt 
und führten zu folgenden Einnahmen: 
 
citeq Betrag 
Euro 
Vorlagen-Nr.: 
Ausschüttung Jahresergebnis 2011 1.240.574,37 V/0325/2012 
Rückerstattung Leistungsentgelte 2012  454.921,23 V/0320/2013 
Summe 1.695.495,00  
 
Neben der Ausschüttung des Jahresergebnisse s 2011 i.H.v. 1.240.574,37 € überwies die 
citeq einen Betrag i H v. 454.921,23 € als Rücke rstattung für zu viel bezahlte Leistungs-
entgelte im Bereich der öffentlich rechtlichen Leistungsvereinbarung. 
 
AWM 
 
Betrag 
Euro 
Vorlagen-Nr.: 
Ausschüttung Jahresergebnis 2011 883.111,01 V/0336/2012 
Ausgleich globaler Mehrertrag 2.000. 000,00 V/0743/2009 
Summe 2.883.111,01  
 
Aus dem Jahresergebnis 2011 transferierte die AWM einen Betrag i.H.v. 883.111,01 € an 
die Stadt Münster. Daneben bete iligten sich die AWM mit einer weiteren Zahlung i.H.v. 
2.000.000,00 € am Ausgleich des globalen Mehrertrages. 
 
 
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
 10.539.157,55 € 
  Vorjahr: 10.539.157,55 € 
 
Wertpapiere des  
Anlagevermögens 
 
Bestand  
01.01.2012 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2012 
Euro 
 
WVR-Fonds 
VUS-Fonds 
 
 
3.664.592,39 
 6.874.565,16 
10.539.157,55 
 
0,00 
0,00 
0,00 
 
0,00 
0,00 
0,00 
 
3.664.592,39 
 6.874.565,16 
10.539.157,55 
 
Die Stadt Münster legte Teile ihres Geldvermögens langfristig in zwei Spezialfonds an.  
 
Einer davon ist der Westfälische-Versorgungs -Rücklage-Fonds (WVR-Fonds). Er ist ein 
Zusammenschluss von 9 größeren Städten und ve rwaltet Gelder, die für die gesetzlich 
geforderte Pflichtrücklage zur Finanzierung von Beamtenpensionen aufgebracht werden. 
 
Daneben investierte die Verwaltung auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 
21.02.2000 freiwillig einen Teil ihrer Mittel fü r künftige Pensionszahlungen und für Sanie-
rungskosten der Abfalldeponien in einen Versorgungs- und Sani erungsfonds (VUS-
Fonds), der zusammen für die Abfallwirt schaftsbetriebe (Sanierungsrücklage) und die ci-
teq (Pensionsrücklage) geführt wird.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  38 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
Die Wertentwicklung im Jahr 2012 ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt: 
 
 WVR-Fonds VUS-Fonds  
   
Anteile 62.100 St 68.782 St 
Bilanzwert am 31.12.2012 3.664.592,39 € 6.874.565,16 € 
Kurswert  84,15 € / je Anteil 139,14 / je Anteil 
 5.225.715,00 € 9.570.327,48 € 
 
Die ausgewiesenen Bestände sind durch die Depotauszüge und Aufstellungen der Stadt-
kasse belegt. 
 
Bewertet mit den Kurswerten zum 31.12.2012 errechnet sich für den WVR-Fonds ein 
Wert von 5.225.715,00 € und für den VUS-Fonds ein Wert i. H. v. 9.570.327,48 €. 
 
 
1.3.5 Ausleihungen
 2.788.297,29 € 
  Vorjahr: 2.849.261,49 € 
 
Ausleihungen 
an…  
Bestand 
01.01.2012 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Tilgungen 
Abgänge 
Euro 
Wert  
31.12.2012 
Euro 
Verb. Unternehmen 
Wohn- u. Stadtbau/Projekte 
 
Beteiligungen 
AirportPark FMO GmbH 
 
Sonstige Ausleihungen 
Mitgliedschaften 
- Volksbank Münster e.G 
- Münchener Hypobank e.G. 
 
 
Kleingartendarlehen  
 
Darlehn soz. Wohnungsbau 
 
Darlehn für junge und 
kinderreiche Familien 
 
Existenzgründerdarlehen 
 
Gemeindebaudarlehen 
 
Summe 
700.951,69
700.951,69
1.294.130,00
600,00
   70,00
670,00
49.973,73
470.100,20
193.255,67
9.838,39
   130.341,81
   853.509,80
2.849.261,49
       0,00
0,00
0,00
0,00
        0,00
0,00
21.065,60
306,78
0,00
0,00
         0,00
21.372,38
21.372,38
 
     12.789,21 
12.789,21 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
    70,00 
70,00 
 
22.048,80 
 
14.713,98 
 
 
6.528,80 
 
3.067,52 
 
23.118,27
 
69.477,37 
82.336,58 
688.162,48
688.162,48
1.294.130,00
600,00
    0,00
600,00
48.990,53
455.693,00
186.726,87
6.770,87
   107.223,54
   805.404,81
2.788.297,29
 
Neben internen Darlehen an verbundene Unternehmen oder Beteiligungen gewährte die 
Stadt Münster zahlreiche Da rlehen, die aus verschiedenen Fö rderprogrammen finanziert 
wurden. Die Darlehen, die zur Unterstützung so zialer bzw. gemeinwohlorientierter Belan-
ge gezahlt wurden, sind entweder gar nicht oder nur niedrig verzinst. 
 
Die Höhe des Darlehens der Stadt Münster gegenüber der AirportPark FMO GmbH än-
dert sich so lange nicht, bis die Einnahmen der Gesellschaft aus Grundstücksverkäufen 
den Betrag von 1,0 Mio. € übersteigen. Das Darlehen wurde im Jahr 2012 vertragsgemäß 
mit 5 % verzinst und führte zu Zinseinnahmen i.H.v. 64.706,50 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  39 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
Die einzelnen Darlehen werden mit Hilfe ei ner speziellen Bewirtschaftungssoftware 
(KOMMINFORM) verwaltet. Da KOMMINFOR M keine Schnittstelle zu SAP hat, wurde 
zum 31.12.2012 eine intensive Abstimm ung der Nebenbuchhaltung mit der Hauptbuch-
haltung durchgeführt und dokument iert. Die dabei aufgetretenen Differenzen klärte das 
Amt für Finanzen und Beteiligungen vollständig auf und bereinigte sie. 
 
Der Bestand verringerte sich in Folge der Tilgungen während des Jahres 2012 von 
2.849.261,49 € um 60.964,20 € (2,1 ) auf 2.788.297,29 €. 
 
 
2.  Umlaufvermögen
 123.666.618,88 € 
 Vorjahr: 118.454.662,71 € 
 
Vermögensgegenstände, die der Stadt Münster nicht dauerhaft dienen, sondern eher zum 
Verbrauch, Verkauf oder nur für eine sonstige kurzfristige Nutzung bestimmt sind, werden 
als Umlaufvermögen in der Bilanz ausgewies en. Typischerweise handelt es sich hierbei 
um Vorräte, Forderungen und liquide Mittel. 
 
Im kommunalen Bereich zählen auch Grunds tücke und Gebäude, die zur Veräußerung 
bzw. zur Arrondierung vorgesehen sind, zum Umlaufvermögen. 
 
Eine entsprechende Differenzierung wurde berei ts im Jahr 2011 eingeführt. Verwaltungs-
intern stimmte man ab, dass die abnutz baren Vermögenswerte planmäßig abgeschrieben 
werden, um den jährlichen Wertverzehr durch  die Abnutzung der Immobilien auch nach 
der Umgliederung vom Anlagevermögen zum Umlaufvermögen zu erfassen. 
 
Das Umlaufvermögen der Stadt Münster se tzt sich am 31.12.2012 aus folgenden Wert-
gruppen zusammen:  
 
◊ Vorräte, einschließlich der zum Verkauf 
bestimmten Grundstücke und Gebäude 34.215.135,71 € 
◊ Forderungen und sonstige Ve rmögensgegenstände 26.395.648,83 € 
◊ Wertpapiere des Um laufvermögens 0,00 € 
◊ Liquide Mittel   63.055.834,34 €
 
Summe 123.666.618,88  € 
 
 
2.1 Vorräte  34.215.135,71 € 
  Vorjahr:  34.556.650,68 € 
 
In der Bilanzposition Vorräte werden Roh-, Hilf s- und Betriebsstoffe, die Treibstoffvorräte 
der Feuerwehr und des Amtes für Grünfläc hen und Umweltschutz, der Heizölvorrat der 
Hauptkläranlage, die Warenbestände des Museumsshops und der  Portovorrat des städti-
schen Frankiersystems (Fachbereich Expedition und Druck) ausgewiesen. 
 
Gem. § 41 GemHVO sind davon getrennt di e auf das Vorratsve rmögen geleisteten An-
zahlungen anzusetzen. In  der Bilanz der Stadt Müns ter werden davon abweichend unter 
den geleisteten Anzahlungen solche Zahl ungen, Rückbuchungen und Erstattungen aus-
gewiesen, die in der Kreditorenbuchhaltung noch nicht endgültig verarbeitet und zugeord-
net werden konnten.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  40 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
Der Bilanzposten Vorräte setzt sich zum 31.12.2012 wie folgt zusammen: 
 
◊ Roh-, Hilfs- und Betriebsst offe, Waren einschließlich 
 der zum Verkauf bestimmten Grundstücke und Gebäude 34.213.746,97 € 
◊ Geleistete Anzahlungen          1.388,74 €  
Summe 34.215.135,71 € 
 
 
 
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
 34.213.746,97 € 
  Vorjahr: 34.554.959,14 € 
 
Roh-, Hilfs- und 
Betriebsstoffe, Waren sowie 
zum Verkauf bestimmte 
Grundstücke und Gebäude 
 
Endbestand 
31.12.2011 
Euro 
 
Endbestand 
31.12.2012 
Euro 
 
Veränderung 
 
Euro 
 
Betriebsstoffe 
Waren 
Immobilien des Umlaufvermögens 
Sonstige Vorräte / Poststempler 
 
Summe 
 
73.197,03 
65.853,07 
34.281.287,15 
      134.621,89
 
 
34.554.959,14 
 
78.212,17 
74.950,02 
33.941.098,58 
      119.486,20
 
 
34.213.746,97 
 
5.015,14 
9.096,95 
-340.188,57 
 -15.135,69
 
 
-341.212,17 
 
Beim Vorratsvermögen ergab sich im  Jahr 2012 eine Bestandsminderung von 
341.212,17 € (1,0%) auf 34.213.746,97 €. 
 
Dabei wurde für die Bewertung der Treibstoffv orräte ein durchschnittlicher Einstandspreis 
im Sinne des § 34 Abs. 3 GemHVO zu Grunde gelegt. Der Warenbestand des Museums-
hops ist durch eine Aufstellung des Stadtmuseums belegt. 
 
Die aus dem Anlagevermögen ins Uml aufvermögen umgegliederten Grundstücke und 
Gebäude wurden in eine Nebenbuchhaltung übernommen. Die Gebäude werden analog 
zum Anlagevermögen weiterhin über ihre Nutzungsdauer linear abgeschrieben. 
 
Für den Jahresabschluss 2012 buchte die Verw altung eine Differenz  i.H.v. 116.710,94 € 
ertragswirksam aus, um den rechnerischen (S oll)-Bestand an den ta tschächlichen (Ist-) 
Bestand anzupassen. 
 
Das AWR wird die Ursachen für die mehr malig aufgetretenen Inventurdifferenzen im 
Rahmen einer eigenständigen Prüfung der Fachst elle „Expedition & Druck“ beleuchten. 
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird zu gegebener  Zeit mit einem separaten Bericht 
informiert. Für die Beurteilung des Jahresab schlusses ist dieser Sa chverhalt jedoch von 
untergeordneter Bedeutung.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  41 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
2.1.2 Geleistete Anzahlungen  1.388,74 € 
  Vorjahr: 1.691,54 € 
 
Geleistete Anzahlungen Bestand 
01.01.2012 
Euro 
Bestand 
31.12.2012 
Euro 
Unklare Einzahlungen 1.691,54 1.388,74 
 
An dieser Stelle bilanziert die Stadt M ünster vornehmlich Zahlungen, die in der Buchhal-
tung bis zum 31.12.2012 nicht endgültig zugeor dnet werden konnten. Der Bestand verrin-
gerte sich von 1.691,54 € um 302,80 € (17,9 %)  auf 1.388,74 €. Die Durchsicht der Bu-
chungen führte zu keinen weiteren Feststellungen.  
 
 
2.2 Forderungen und 
 
sonstige Vermögensgegenstände 26.395.648,83 € 
 Vorjahr: 21.103.798,34 € 
 
Die Bilanzposition For derungen und sonstige Vermögensgegens tände beinhaltet die öf-
fentlich-rechtlichen Forderungen, die For derungen aus Transferleistungen und die privat-
rechtlichen Forderungen der Stadt Münster. 
 
Zur Feststellung des Forderungsbestandes wurden  
 
- die offenen Posten der PS CD-Nebenbuchhaltung ausgewertet und 
 
- die Ämter zur Meldung von Forderungen angewie sen, sofern sie in der Buchhaltung 
nicht erfasst sein sollten. 
 
Die Forderungen wurden grundsätzlich mit ihrem Nominalwert angesetzt. 
 
Wie im Vorjahr überprüfte die Verwaltung auch für den Abschluss 2012 alle Forderungen 
mit einem Wert von über 250.000,00 € auf ih ren Wertberichtigungsbedarf hin. In Folge 
dessen kontrollierte man Forderungen im Gesa mtwert von rd. 4,6 Mio. € (Vorjahr: 
12,8 Mio. €) von denen – einschließlich der  gemäß § 36 Abs. 5 GemHVO gebildeten 
Rückstellung für drohende Verluste bei noch nicht bestandskräftig gewordenen Gewerbe-
steuerforderungen - rd. 3,1 Mio. € (Vorjahr: 9, 9 Mio. €) einzeln wertberichtigt werden 
mussten. 
 
Zudem brachte die Verwalt ung für das allgemeine Ausfallwagnis bei den Forderungen, 
die unterhalb des Schwellenwertes von 250. 000 € liegen, eine Pau schalwertberichtigung 
i.H.v. insgesamt rd. 5,8 Mio. € (Vorjahr: 5,7 Mio. €). in Abzug. 
 
Insgesamt ergab sich im Jahr 2012 ein Wertber ichtigungsbedarf i.H.v. rd. 8,9 Mio. €, der 
deutlich unter dem Wert des Vo rjahres von 16,6 Mio. € liegt, weil der Bedarf an Einzel-
wertberichtigungen erheblich niedriger war als im Vorjahr. 
 
Das Bewertungsverfahren hat sich gegenüber den Vorjahren nicht verändert. Sämtliche 
Forderungsbestände waren zum 31.12.2012 mi t der offene-Posten-Buchhaltung abge-
stimmt. Die Prüfung der Wertberichtigungen führte zu keinen weiteren Feststellungen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  42 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
In den letzten drei Haushaltsjahren ver änderte sich der Bestand der Forderungen und 
sonstigen Vermögensgegenstände wie folgt:  
 
Forderungen und sonstige  
Vermögensgegenstände 
31.12.2010 
Euro 
31.12.2011 
Euro 
31.12.2012 
Euro 
öffentlich-rechtliche Forderungen 
privatrechtliche Forderungen 
sonstige Vermögensgegenstände 
 
Summe 
14.838.626,68 
3.779.593,31 
 2.540.955,01 
 
21.159.175,00 
13.391.308,03 
4.518.297,94 
 3.194.192,37 
 
21.103.798,34 
15.633.038,73 
5.004.943,03 
 5.757.667,07 
 
26.395.647,83 
 
Am Bilanzstichtag 31.12.2012 betrug der Bestand insges amt 26.395.647,83 € und liegt 
um 5.291.849,49 € (25,1 %) über dem Vorjahresbestand. 
 
 
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen
, 
Forderungen aus Transferleistungen 15.633.038,73 € 
 Vorjahr: 13.391.308,03 € 
 
Öffentlich-rechtliche Forderungen haben ihr en Ursprung in der Erhebung von Gebühren, 
Beiträgen und Steuern. Die Festsetzung und Erhebung von Gebühren lässt sich auf öf-
fentlich-rechtliche Vorschriften zurückführen. 
 
Daneben können sich aber auch Forderungen aus Transferleistungen (z.B. Sozialhilfe, 
Jugendhilfe u.a.) ergeben, wenn Transferleistungen zurückgefordert werden oder Erstat-
tungsansprüche gegenüber Dritten entstehen. 
 
Die Öffentlich-rechtlichen Forderungen, Fo rderungen aus Transferleistungen veränderten 
ihren Wert und ihre Zusammensetzung in den letzten drei Jahren wie folgt: 
 
Öffentlich-rechtliche Forder- 
rungen, Forderungen, aus  
Transferleistungen   
31.12.2010 
Euro 
31.12.2011 
Euro 
31.12.2012 
Euro 
Gebühren 
Beiträge 
Steuern 
Transferleistungen 
Sonstige 
 
Summe 
1.809.273,54 
769.464,74 
6.530.413,62 
2.830.717,51 
2.898.757,27
 
 
14.838.626,68 
1.993.623,55 
320.078,34 
5.085.732,30 
2.577.435,64 
3.414.438,20
 
 
13.391.308,03 
1.976.824,07 
672.032,67 
4.783.463,36 
4.131.871,16 
4.068.847,47
 
 
15.633.038,73 
 
Der Bestand an öffentlich-rechtlichen Fo rderungen und Forderungen aus Transferleistun-
gen beläuft sich am Ende des Jahres 2012 auf  15.633.038,73 €. Er ist um 2.241.730,70 € 
(16,7 %) höher als im Vorjahr. 
 
 
 
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
 5.004.943,03 € 
  Vorjahr: 4.518.297,94 € 
 
Die Stadt Münster erhebt für einige der von ihr erbrachten Leistungen ein Entgelt. Sofern 
der Leistung ein privates Rechtsverhältnis zu  Grunde liegt, z.B. ein Verkauf, eine Vermie-
tung bzw. Verpachtung oder ein Eintrittsgeld, werden die diesbezüglichen offenen Posten 
in der Bilanz als privatrechtliche Forderungen adressatenbezogen ausgewiesen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  43 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
Der Bilanzposten hat sich wie folgt entwickelt:  
 
Privatrechtliche  
Forderungen, gegenüber  
31.12.2010 
Euro 
31.12.2011 
Euro 
31.12.2012 
Euro 
 
privatem Bereich 
öffentlichem Bereich 
verbundenen Unternehmen 
Beteiligungen 
Sondervermögen 
 
Summe 
 
1.021.156,57 
124.105,35 
207.384,96 
2.097,00 
2.424.849,43
 
14. 
3.779.593,31 
 
1.162.176,11 
32.936,11 
31.217,44 
0,00 
3.291.968,28
 
14. 
4.518.297,94 
 
1.337.791,59 
35.615,10 
186.501,29 
595,70 
3.444.439,35 
 
5.004.943,03 
 
Der Bestand der privatrechtlichen Forder ungen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 
486.645,09 € (10,8 %) auf 5.004.943,03 €. 
 
 
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
 5.757.667,07 € 
  Vorjahr: 3.194.192,37 € 
 
In der Bilanzposition Sonstige Vermögensgegenstände werden Vermögensgegenstände 
des Umlaufvermögens, die keiner anderen Position zugeordnet werden können, zusam-
mengefasst. Hierzu gehören Ansprüche gegen Dr itte, wie z.B. Vorschüsse und Ab-
schlagszahlungen im Lohn- und Gehaltsbereich, bei Krankenkassenbeiträgen, Ansprüche 
aus der Anrechenbarkeit von gezahlter Vo rsteuer, Forderungen aus der Gewährung von 
Sozialhilfeleistungen u.a. 
 
Der Bilanzposten Sonsti ge Vermögensgegenstände erhöhte sich um 2.563.474,70 € 
(80,3 §%) auf 5.757.667,
07 €. 
 
Der Bilanzposten setzt sich am 31.12.2012 wie folgt zusammen:  
 
◊ Rückforderung SGB II 3.402.753,04 € 
◊ Vorsteuerüberhang 801.726,45 € 
◊ Umsatzsteuer BgA (Beteili gungen / Sondervermögen) 307.724,00 € 
◊ Vorschuss an die kassenär ztliche Vereinigung 90.856,25 € 
◊ Verschiedene Forderungen aus gew . Sozialhilfeleistungen 556.532,34 
◊ Sonstige       598.074,99  
Summe 5.757.667,07 € 
 
Die Sonstigen Vermögensgegenst ände wurden mit dem Ersta ttungsanspruch der Stadt 
Münster bilanziert. 
 
 
 
 
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens  0,00 € 
  Vorjahr: 0,00 € 
 
Die Stadt Münster hielt bis zum Jahr 2011 Anteile am DWS INSTITUTIONAL MONEY 
PLUS INH.ANT.O.N. (WKN 986813). Die Anteile wurden im letzten Jahr verkauft.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  44 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
2.4 Liquide Mittel  63.055.834,34 € 
  Vorjahr 62.794.213,69 € 
 
Liquide Mittel 
 
 
Endbestand 
31.12.2011 
Euro 
Endbestand 
31.12.2012 
Euro 
Veränderung 
 
Euro 
Kassenbestand Barkassen 
Bankguthaben 
Schulgirokonten 
Festgelder 
Summe 
95.926,72 
142.122,22 
424.268,11 
62.131.896,64
 
62.794.213,69 
104.767,56 
155.883,30 
457.512,54 
62.337.670,94
 
63.055.834,34 
8.840,84 
13.761,08 
33.244,43 
  205.774,30
 
-261.620,65 
 
Zum Ende des Jahres 2012 erhöhte sich  der Bestand an Liquiden Mitteln von 
62.794.213,69 € um 261.620,65 € (0,4 %) auf 63.055.834,34 €.  
 
Der Bargeldbestand umfasst den Kassenbes tand der Stadtkasse, den Bargeldbestand 
der für die städtischen Ämter und Einr ichtungen eingerichteten Handvorschüsse und 
Geldannahmestellen sowie die Barmittel, über  die die Jugendcafés  verfügen können. Ei-
ne Überprüfung der Bestände bestätigt den Bilanzausweis des Jahres 2012. 
 
Die Bestände der Bankguthaben, Schulgirokonten und Festgelder sind durch Bankauszü-
ge zum 31.12.2012 belegt. 
 
Die Liquiditätsveränderung des Jahres 2012 stimmt bis auf eine unbedeutende Differenz 
von 0,04 € mit der Finanzrechnung der Stadt Münster für den Zeitraum vom 01.01. bis 
31.12.2012 überein. Die ungeklärte Differenz rührt aus dem Vortrag des Jahres 2011.  
 
 
 
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
 42.461.327,36 € 
 Vorjahr:  40.281.350,33 € 
 
Aktive Rechnungsabgrenzung 
 
Endbestand 
01.01.2012 
Euro 
Neue  
Abgrenzung 
Euro 
Auflösung 
Umgruppierung 
Euro 
Endbestand 
31.12.2012 
Euro 
Transitorische Abgrenzung 
gem. § 42 Abs.1 GemHVO 
Porto 
Fraktionszuwendungen 
Beamtbesoldung 
Transferzahlungen Amt 50 
Transferzahlungen Amt 51 
Transferzahlungen Amt 59 
 
 
 
0,00 
220.582,96 
5.046.429,54 
7.292.136,69 
2.042.340,25 
               0,00 
14.601.489,44 
 
 
74.418,00 
0,00 
5.082.192,29 
3.774.009,28 
333.332,84 
  7.024.142,58 
16.288.094,99 
 
 
0,00 
220.582,96 
5.046.429,54 
7.292.136,69 
2.042.340,25 
               0,00 
14.601.489,44 
 
 
74.418,00 
0,00 
5.082.192,29 
3.774.009,28 
333.332,84 
 7.024.142,58 
16.288.094,99 
Aktivierte Zuschüsse  
gem. § 43 Abs. 2 GemHVO 
Geleistete Zuwendungen an… 
- das Land NRW 
- verbundene Unternehmen 
- sonst. öffentl. Sonderrechnungen 
- private Unternehmen 
- übrige Bereiche 
 
 
 
 
293.097,81 
3.271.549,40 
3.942.797,78 
10.607.110,51 
 7.565.305,39
 
25.679.860,89 
 
 
 
0,00 
247.728,25 
37.412,23 
234.785,00 
1.227.154,87 
1.747.080,35 
 
 
 
7.515,33 
147.761,96 
50.312,27 
509.835,74 
    538.283,57 
1.253.708,87 
 
 
 
285.582,48 
3.371.515,69 
3.929.897,74 
10.332.059,77 
  8.254.176,69
 
26.173.232,37 
Summe 40.281.350,33 18.035.175,34 15.855,198,31 42.461.327,36 
 
Der Bestand an aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erhöhte sich von 40.281.350,33 € 
um 2.179.977,03 € (5,4 %) auf 42.461.327,36 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  45 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
◊ Transitorische Abgrenzung gem. § 42 Abs.1 GemHVO 16.288.094,99 € 
 Vorjahr: 14.601.489,44 € 
 
Gemäß § 42 Abs. 1 GemHVO sind vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, so-
weit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, als aktive Rech-
nungsabgrenzungsposten in di e Bilanz einzustellen. Dies  betrifft im Wesentlichen die 
Auszahlung der Beamtenbesoldung und diverse Transferzahlungen in Form von Sozial- 
und Jugendhilfe für den Januar 2013. 
 
Die Verwaltung wurde mit dem Rund schreiben Nummer 39/2012 vom 28.11.2012 ange-
wiesen, Aufwendungen und Erträge abzugrenzen, soweit sie für den Jahresabschluss der 
Stadt Münster erheblich sind. Dazu hat das Amt für Finanzen und Beteiligungen Wesent-
lichkeitsgrenzen vorgegeben und zwar 
 
- bei regelmäßig wiederkehrenden Rec hnungsabgrenzungen einen Differenzbetrag von 
100.000,00 € und 
- bei einmaligen Rechnungsabgrenzungen einen Betrag von 10.000,00 €.  
 
Die Verwaltung bildete für vorschüssig gezahlte Aufwendungen einen transitorischen Ab-
grenzungsposten i.H.v. 16.288.094,99 €. Auf der Grundlage einer stichprobenartigen Prü-
fung kann das AWR bestätigen, dass die trans itorische Abgrenzung von Vorschüssen auf 
das Haushaltsjahr 2013 sac hgerecht durchgeführt und der Bestand aus dem vorherigen 
Abschluss 2011 ordnungsgemäß aufgelöst wurde. 
 
 
◊ Aktivierte Zuschüsse gem. § 43 Abs. 2 GemHVO  26.173.232,37 € 
 Vorjahr: 25.679.860,89 € 
 
Neben den transitorischen Abgrenz ungen sieht das NKF in § 43 Abs. 2 Satz 2 GemHVO 
vor, dass geleistete Zuwendungen, die mit einer mehrjährigen und einklagbaren Gegen-
leistungsverpflichtung ver bunden sind, als Vermögenspositi on unter den aktiven Rech-
nungsabgrenzungen zu aktivieren und entsprec hend der Erfüllung der Gegenleistungs-
verpflichtung aufzulösen sind. Zu m Ende des Jahres aktivierte  die Stadt Münster für die 
von ihr gezahlten Zuschüsse einen Betrag i. H. v. 26.173.232,37 €. 
 
Der Bestand an Zuwendungen, die mit einer mehrjährigen und einklagbaren Gegenleis-
tungsverpflichtung verbunden sind, setzt sich wie folgt zusammen:  
 
-Stromversorgung Marktplätze 302.794,65 € 
-Tonanlage Theater und übrige Zuschüsse 518.887,94 € 
-Straßenbeleuchtung 758.154,38 € 
-Sanierungsmaßnahmen an Schulen 2.459.641,74 € 
-Sportförderung, Freibad Coburg, Sportinternat u.a. 3.366.505,98 € 
-Förderung infrastruktureller Maßnahmen  4.215.480,22 € 
-Parkhäuser, Stellplätze, Fahrradparkhaus Stubengasse u.ä. 5.428.225,55 € 
-Ausbau / Förderung Tagesbetreuung, U 3, Jugendeinrichtung   9.123.541,91 €
 
Summe 26.173.232,37 € 
 
Das AWR überprüfte die Bestandsveränder ungen bei den aktivierten Zuschüssen und 
stellte dabei fest, dass die in die Entw urfsfassung der Bilanz übernommene Gliederung 
der Nebenbuchhaltung nicht korrekt ist. Im  Entwurf wurden unter den Zuwendungen an 
das Land NRW irrtümlicherweis e die an die Stadtwerke M ünster GmbH gezahlten Zu-
schüsse für die Ausrüstung der Marktplä tze mit Stromschränken ausgewiesen und daher 
für die Endfassung richtig gestellt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  46 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
II Passiva  
 
1.  Eigenkapital  713.084.529,21 € 
 Vorjahr: 733.293.004,07 € 
 
Das Eigenkapital ergibt sich aus der Di fferenz von Vermögen und Schulden der Stadt 
Münster. Mit Blick auf die ges etzlich geforderte Stetigkeit  der Erfüllung von städtischen 
Aufgaben im Sinne des § 75 Abs. 1 GO NRW ko mmt der Erhaltung des Eigenkapitals ei-
ne zentrale Bedeutung zu. 
 
Das Eigenkapital der Stadt Münster umfasst am 31.12.2012 folgende Bestandteile: 
 
◊ Allgemeine Rücklage 699.029.143,58 € 
 
davon 
 Deckungsrücklagen 14.423.451,02 € 
 
◊ Sonderrücklage 1.306.000,00 € 
 
◊ Ausgleichsrücklage 32.957.860,49 € 
 
◊ Jahresfehlbetr ag  -20.208.474,86 €  
Summe Eigenkapital 713.084.529,21 € 
 
 
 
 
1.1 Allgemeine Rücklage
 699.029.143,58 € 
 Vorjahr:  718.805.051,38 € 
 
davon:  
Deckungsrücklagen der Ämter 14.423.451,02 € 
 Vorjahr:  14.581.230,23 € 
 
 
Weist der Ergebnisplan oder die Ergebnisrechnung einen Fehlbetrag aus und kann dieser 
nicht durch die Ausgleichsrücklage aufgefangen werden, ist der Fehlbetrag durch eine 
Reduzierung der Allgemeinen Rücklage auszugl eichen. Die Inanspr uchnahme der Allge-
meinen Rücklage im Plan und Ergebnis ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. 
 
Nach pflichtgemäßen Anzeigen im Sinne des § 81 i.V.m. § 80 Abs. 5 GO NRW wurde die 
Haushaltssatzung einschließlich 1. Nach trag durch die Kommunal- und Finanzaufsicht 
der Bezirkregierung zur Kenntnis genommen. Es wurden dabei keine kommunalaufsichtli-
chen Bedenken geltend gemacht. 
 
Gleichwohl forderte die Aufsichtsbehörde zuletzt mit ihrem Schreiben vom 07.12.2012 un-
ter Hinweis auf die einmaligen, entla stenden Effekte der Sonderausschüttungen von 
Tochtergesellschaften an die Stadt M ünster die konsequente Fortsetzung und Ausdeh-
nung des eingeschlagenen Konsolidierungskurses durch Rat und Verwaltung. 
 
Zum Ende des Jahres 2012 verringerte sich  der Bestand der Allgemeinen Rücklage von 
718.805.051,38 € um 19.775.907,80 € (2,8 %) auf 699.029.143,58 €. 
 
Die Verwaltung führte im Laufe des J ahres 2012 von dem Bestand der Allgemeinen 
Rücklage einen Betrag i.H.v. 18.469.907,80 € der Ausgleichsrücklage zu. Der Betrag ent-
spricht dem Jahresüberschuss des Jahres 2008, der zuvor der Allgemeinen Rücklage zu 
Gute kam und gemäß Artikel 8 § 3 NKFWG zur Stärkung der Ausgleichrücklage einge-
setzt werden kann. 
 
Danben wurde i.H.v. 1.306.000,00 € eine Sonderrücklage gebildet.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  47 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
„davon-Vermerk“ 
Deckungsrücklagen 14.423.451,02 € 
 
Gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO NRW wird im Unfang der genehmigten Ermächtigungs-
übertragungen eine zweckgebundene Deckungsrücklage geb ildet, die in Form eines „da-
von-Vermerkes“ vom Bestand der Allgemeinen Rücklage abgesetzt wird, um in der Bilanz 
auf die zusätzlichen Belastungen im Haushalts plan des Folgejahres aufmerksam zu ma-
chen. Die Deckungsrücklage beträgt  Ende 2012 14.423.451,02 € (Vorjahr: 
14.581.230,23 €). 
 
Durch die Systemeinstellungen in SAP werden zunächst die Haushal tsreste des Vorjah-
res verbraucht, bevor die Haushaltsmittel des  jeweiligen Haushaltsjahres in Anspruch ge-
nommen werden. Daher ist davon au szugehen, dass die Ermächtigungsübertragungen 
aus dem Jahr 2011 vollständig verbraucht wurden. 
 
Die Bildung der neuen Deckungsrücklage für di e städtischen Ämter wurde im Rahmen 
der Jahresabschlussprüfung nachvollzogen. Es gab hierbei keine Beanstandungen. 
 
 
1.2 Sonderrücklage
  1.306.000,00 € 
 Vorjahr:               0,00 € 
 
Der Rat der Stadt Münster fasste in se iner Sitzung am 21.03.2012 den Beschluss, den 
Eigentumsanteil der Stadt M ünster am Haus Rüschhaus im Wert von 806.000,00 € un-
entgeltlich auf die Annette von Droste zu  Hülshoff Stiftung zu übertragen und zusätzlich 
einen Geldbetrag i.H.v. 500.000,00 € dort einzubringen. 
 
Das Vorhaben sowie seine buchhalterischen Auswirkungen wurden mit der Bezirksregie-
rung Münster abgestimmt. Das an die Stift ung übertragene Vermögen wird seither im Fi-
nanzanlagevermögen ausgewiesen. Die stiftungsrechtlichen Vo rschriften führen dazu, 
dass das Stiftungsvermögen dem allgemeinen Haushalt auf Dauer entzogen wird. Für die 
Nutzungsbeschränkungen aus dem St iftungsgeschäft und Stiftungsrecht forderte die Be-
zirksregierung mit Schreiben vom 08.06. 2012 daher eine Beschränkung des Eigenkapi-
tals, dem die Stadt Münster mit der Bildung einer gleich hohen Sonderrücklage Rechnung 
trug. 
 
 
1.3 Ausgleichsrücklage
  32.957.860,49 € 
  Vorjahr: 57.588.718,66 € 
 
Solange Fehlbeträge in der Ergebnisplanung oder Ergebnisrechnung durch Mittel der 
Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden können, gilt der je weilige Haushalt insgesamt 
als ausgeglichen.  
 
Das NKF beschränkt die Ausgleichsrücklage auf  ein Drittel des Ei genkapitals, höchstens 
jedoch auf ein Drittel der durchschnitt lichen jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen 
Zuweisungen. Maßgeblich für die Ermittlung si nd die dem Eröffnungsbilanzstichtag vo-
rangehenden drei Haushaltsjahre. 
 
Die Verwaltung entnahm der Ausgleichs rücklage gemäß Ratsbeschluss vom 15.15.2013 
(V/0219/2013) einen Betrag i.H.v. 43.100.765,97 € zur Deckung des Fehlbetrages 2011. 
 
Gleichzeitig übertrug sie gemäß Artikel 8 § 3 NKFWG von der Allgemeinen Rücklage ei-
nen Betrag i.H.v. 18.469.907,80 € zur Verstärkung in die Ausgleichsrücklage. 
 
Im Ergebnis reduzierte sich die Ausg leichsrücklage dadurch zum 31.12.2012 von 
57.588.718,66 € um 24.630.858,17 € (42,8 %)auf 32.957.860,49 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  48 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
1.4 Jahresfehlbetrag   - 20.208.474,86 € 
 Vorjahr: - 43.100.765,97 € 
 
Die Ergebnisrechnung des Jahres 2012 schließt  nach dem Ergebnis der Prüfung mit ei-
nem Fehlbetrag von -20.208. 474,86 € ab. Der Jahresf ehlbetrag der Ergebnisrechnung 
stimmt mit dem Ergebnis der Bestandsrechnung überein. 
 
Im Jahr 2012 konnte der Haus haltsausgleich erreicht we rden, weil der vorhandene Be-
stand der Ausgleichrücklage ausreichte, den entstandenen Verlust vo llständig auszuglei-
chen. 
 
 
2. Sonderposten
 1.366.648.843,96 € 
  Vorjahr: 1.382.372.508,65 € 
 
Gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO sind erhaltene Zuwendungen und Beiträge für Investitio-
nen, die im Rahmen einer Zweckbindung bew illigt und gezahlt wurden, als Sonderposten 
zwischen dem Eigenkapital und den Rückstellungen auszuweisen. 
 
In betriebswirtschaftlicher  Hinsicht sind die erhal tenen Zuwendungen und Beiträge zum 
Teil als Fremdkapital und zum Teil als Eigenkapital zu beurteilen.  
 
Diejenigen Sonderposten, die auf  Grund einer Förderung beim Erwerb bzw. der Herstel-
lung von Vermögensgegenständen geb ildet wurden, werden entsprechend der Abnut-
zungsdauer des jeweils bez uschussten Vermögensgegenstandes  zeitanteilig aufgelöst 
und in der städtischen Ergebnisrechnung entlast end eingesetzt. In di esen Fällen stärken 
Sonderposten das Eigenkapital der Stadt Münster.  
 
Daneben gibt es Sonderpos ten, um die Verpflichtung der  Stadt Münster, Kostenüberde-
ckungen der Gebührenhaushalte gem. § 6 KAG an den Gebührenzahler zurückzuführen, 
in der Bilanz offen auszuweisen (Sonderposten für Gebührenausgleich) . Dieser Sonder-
posten beispielsweise hat den Charakter von Fremdkapital. 
 
Weitere Sonderposten sind gebildet  worden, um die vereinnahm ten bzw. für Infrastruk-
turmaßnahmen eingesetzten Stellp latzablösebeträge in der Bil anz darzustellen oder um 
den Schenkungscharakter des Stiftungsvermögens hervorzuheben. 
 
Die Sonderposten verringerten sich um 15.723.664,69 € (1,1  %) auf 1.366.648.843,96 € 
und setzten sich am Bilanzstichtag 31.12.2012 aus folgenden Werten zusammen:  
 
Sonderposten 
für… 
 
Bestand  
01.01.2012 
Euro 
Bestand 
31.12.2012 
Euro 
Veränderung 
 
Euro 
 
Zuwendungen 
Beiträge 
Gebührenausgleich 
Sonstige Sonderposten 
Summe 
 
642.562.363,30 
728.141.616,72 
5.427.135,25 
       6.241.393,38
 
1.382.372.508,65 
 
646.548.272,93 
709.312.097,81 
4.636.629,03 
    6.151.844,19 
1.366.648.843,96 
 
3.985.909,63 
-18.829.518,91 
-790.506,22 
    -89.549,19 
15.723.664,69 
 
Die Bestandsveränderungen der Sonderposten wurden im Anhang der Entwurfsfassung 
des Jahresabschlusses 2012 an verschiedenen Stellen nicht korrekt wiedergegeben. Die 
Angaben des Amtes für Finanzen und Beteiligungen mussten korrigiert werden, so dass 
es im Bereich der Sonderposten zu Abweichungen von der Entwurfsfassung kommt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  49 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
2.1 Sonderposten für Zuwendungen  646.548.272,93 € 
  Vorjahr: 642.562.363,30 € 
 
Bestand  
01.01.2012 
Euro 
Zugänge 
Umbuchungen 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Auflösung 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2012 
Euro 
 
642.562.363,30 
 
31.548.552,04 
 
3.313.430,94 
 
24.249.211,47 
 
646.548.272,93 
 
Im Laufe des Jahres 2012 erhöhte sich  der Sonderposten für Zuwendungen von 
642.562.363,30 € um 3.985.909,63 € (0,6 %) auf 646.548.272,93 €. 
 
Die Verwaltung benutzt eine Nebenbuchhaltung, um die zeit anteilige Auflösung der Son-
derposten auf der Grundlage von vorinstalliert en Stammdaten mit dv-technischer Unter-
stützung durchzuführen. Neben der zeitant eiligen Auflösung kommt es im Zusammen-
hang mit Abgängen oder Bestandskorrekturen zu einmaligen erfolgswirksamen Auflösun-
gen (Abgängen). Unter den Abgängen befinden sich aber auch nicht erfolgswirksame Be-
standsveränderungen wie Korrekturen bzw. Stornierungen. Die Bestandsveränderungen 
sind durch Auswertungen des SAP-Moduls FI_AA belegt und mit der Ergebnisrechnung 
abgestimmt. Sie wurden aber in der Entwurfs fassung des Jahresabschlusses nicht kor-
rekt aufgearbeitet und dargestellt. Hierdurch er klärt sich die von der Entwurfsfassung ab-
weichende Bestandsentwicklung. 
 
Das AWR überprüfte weiterhin in St ichproben, ob den Anlagenz ugängen im Bedarfsfall 
Fördermittel ordnungsgemäß zugerechnet wu rden und die Sonderposten durch entspre-
chende Einzahlungen belegt war en. Es ergaben sich dabei keine besonderen Feststel-
lungen. 
 
 
 
2.2 Sonderposten für Beiträge
 709.312.097,81 € 
  Vorjahr: 728.141.616,72 € 
 
Bestand  
01.01.2012  
Euro 
Zugänge 
Umbuchungen 
Euro 
Abgänge  
 
Euro 
Auflösung 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2012 
Euro 
 
728.141.616,72 
 
2.572.559,80 
 
234.945,78 
 
21.167.132,93 
 
709.312.097,81 
 
Der Sonderposten für Beiträge bezieht si ch im Wesentlichen auf die Kanalbaubeiträge 
und die Beiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) bzw. dem Kommunalabgabengesetz 
(KAG) zur Finanzierung von Straßen, Wegen und Plätzen. 
 
Im Laufe des Jahres verringerte si ch der Bestand von 728.141.616,72 € um 
18.829.518,91 € (2,6 %) auf 709.312.097,81 €, weil die zeitanteilige Auflösung der in Vor-
jahren angesammelten Beiträge sowie die er tragswirksame Auflösung im Fall von abgän-
gigen Wirtschaftsgütern (Straß ensanierung) höher waren als die im Jahr 2012 den Anla-
gen als Sonderposten zugeordneten Beiträge. 
 
Die stichprobenartig überprüften Neuzugänge ließ en sich alle auf entsprechende Einzah-
lungen zurückführen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  50 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich   4.636.629,03 € 
  Vorjahr:  5.427.135,25 € 
 
Sonderposten für den 
Gebührenausgleich 
Bestand  
01.01.2012
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
Inanspruchnahme 
Euro 
Endbestand 
31.12.2012 
Euro 
 
Abwasserbeseitigung 
Gewässerunterhaltung 
Abwasserabgabe 
Friedhöfe 
Wochenmärkte 
Sendwesen 
Rettungsdienst 
 
 
3.686.675,55 
0,00 
450.000,00 
0,00 
0,00 
14.421,70 
 1.276.038,00
 
5.427.135,25 
 
758.222,00 
0,00 
0,00 
36.753,20 
0,00 
0,00 
   450.794,00
 
1.245.769,20 
 
1.342.420,00 
0,00 
450.000,00 
0,00 
0,00 
8.970,42 
   234.885,00
 
2.036.275,42 
 
3.102.477,55 
0,00 
0,00 
36.753,20 
0,00 
5.451,28 
1.491.947,00
 
4.636.629,03 
 
Gemäß § 6 KAG sind Überschüsse der  gebührenrechnenden Einrichtungen innerhalb ei-
ner Frist von vier Jahren an die Gebührenzahler zurückzuführen. In der städtischen Bilanz 
werden diese Verpflichtungen als Sonderposten dargestellt. Darüber hinaus sind gemäß 
§ 43 Abs. 6 GemHVO Kostenunterdeckungen der gebührenrechnenden Einrichtungen am 
Ende eines Kalkulationszeitraumes im Anhang anzugeben. 
 
Anders als in Vorjahren werden im Entwurf des Jahresabschlusses 2012 die erwirtschaf-
teten Überschüsse und die jeweiligen Fehl beträge erstmalig getrennt voneinander aus-
gewiesen. 
 
Die Überprüfung der ausgewiesenen Beträge ließ aber erkennen, dass das Verfahren 
zum einen nicht einheitlich und zum anderen nicht, wie vorgesehen, zeitnah angewendet 
wird. Die festgestellten Abweichungen sind alle rdings für die Kernaussage des Abschlus-
ses nicht von Relevanz, so  dass in Abstimmung mit dem Amt für Finanzen und Beteili-
gungen auf Berichtigungen verzichtet wurde. Gleichwohl ist zu künftig eine präzisere Bi-
lanzierung zu organisieren. 
 
Der Bilanzwert verringerte sich vornehmlic h durch die Inanspruchnahme für den Bereich 
der Abwasserbeseitigung von 5.427.135, 25 € um 790.506,22 € (14,6 %) auf 
4.636.629,03 €. 
 
Die Nachkalkulationen der gebührenrechnenden Ei nrichtungen werden jährlich durch das 
AWR geprüft. Dabei gab es keine Festste llungen, die Auswirk ungen auf den Jahresab-
schluss 2012 haben. 
 
 
2.4 Sonstige Sonderposten
 6.151.844,19 € 
  Vorjahr:  6.241.393,38 € 
 
Sonstige  
Sonderposten 
Bestand  
01.01.2012
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Umbuchun-
gen  
Auflösung 
Euro 
Endbestand 
31.12.2012 
Euro 
 
Ausgleichs- und 
Ersatzmaßnahmen 
Hochzeitswald 
Stellplatzablöse 
rechtlich unselbstän-
dige Stiftungen 
 
 
 
 
1.371.293,97 
40.167,05 
704.318,97 
 
4.125.613,39 
6.241.393,38 
 
 
16.844,63 
12.150,00 
0,00 
 
         0,00
 
28.994,63 
 
 
68.629,06 
859,55 
49.055,21 
 
           0,00 
118.543,82 
 
 
1.319.509,54 
51.457,50 
655.263,76 
 
4.125.613,39 
6.151.844,19

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  51 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
Unter der Bilanzposition Sonstige Sonderposten werden Einnahmen der Stadt Münster bi-
lanziert, die aus unterschiedlichen Beweggr ünden im Zeitpunkt ihrer Bilanzierung weder 
Ertrag noch unmittelbare Verbindlichkeit darstellen. 
 
Der Bestand der Sonstigen Sonderposten verringerte si ch von 6.241.393,38 € um 
89.549,19 € (1,4 %) auf 6.151.844,19 €. 
 
Das AWR kontrollierte die neu gebildeten Sonder posten. Dabei fiel auf, dass bei drei 
Maßnahmen, die zur Ausgleichsfläche Offerbac h zählen, irrtümlicher weise nur etwa die 
Hälfte des ansatzfähigen Sonderpos tens i.H.v. 66.845,90 € bil anziert wurde. Die Korrek-
turen setzte das Fachamt noch während der Prüfung um. Wegen ihrer geringfügigen 
Auswirkungen auf die Aussage des Jahresabschlusses bucht e man die Korrektur im 
Haushaltsjahr 2013. 
 
 
◊ Sonderposten für Ersatzzahlungen bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
 
 
Der Sonderposten resultiert aus  beitragsfinanzierten Investit ionen der Stadt Münster im 
Bereich von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahm en. Zum Ende des J ahres 2012 betrug der 
Bestand des Sonderpostens für Ersatzzahlungen bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 
1.319.509,54 €. 
 
Die Zugänge des Jahres 2012 lassen sich im We sentlichen auf zwei fertig gestellte Aus-
gleichsflächen zurückführen, die vollständig aus Ausgleichszahlungen nach dem Bundes-
naturschutzgesetz bzw. Landschaftsgesetz NRW finanziert wurden.  
 
 
◊ Entgelt für den Hochzeitswald
 
 
Die Stadt Münster bietet frisch Vermählt en und Hochzeitsjubilaren die Möglichkeit, im 
Hochzeitswald am Haus Rüschhaus einen Baum  zu pflanzen. Der Kostenbeitrag beträgt 
150,00 € je Baum. 
 
Die von den Paaren eingezahlten Beträge wer den in der städtischen Buchhaltung zu-
nächst als Leistungsverpflic htung gesammelt und nach den Pf lanzaktionen einmal im 
Jahr den geförderten Sachanlagen als Sonderposten zugeordnet. Der Bestand zum Ende 
des Jahres 2012 beträgt nach zeitanteiliger Auflösung des Sonderpostens 51.457,50 €. 
 
Im Anhang zum Entwurf des Jahresabschlusses wurden die Werte für den neu gebildeten 
Sonderposten mit der Auflösung vertauscht, so dass die in diesem Prüfbericht gezeigten 
Bestandsveränderungen von denen der Entwurffassung abweichen. 
 
 
◊ Sonderposten für Stellplatzablösebeträge
 
 
Gemäß § 51 Abs. 1 der Bauordnung NRW (BauO NRW) dürfen bauliche oder andere An-
lagen, bei denen Zugangs- und Abgangs verkehr mit Kfz. zu erwarten ist, nur errichtet 
werden, wenn Stellplätze oder Garagen hergeste llt werden. Sobald diese nicht oder nur 
unter großen Schwierigkeit en hergestellt werden können, oder  die Herstellung untersagt 
oder eingeschränkt ist, kann der Verpflicht ung durch die Zahlung ei nes Ablösebetrages 
nachgekommen werden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  52 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
Die vereinnahmten Beträge sind nach § 51 Abs. 6 BauO NRW i.V.m. der Stellplatzablö-
sesatzung der Stadt Münster für folgende Zwecke einzusetzen: 
 
- zur Herstellung zusätzlicher öffentlicher Parkeinrichtungen im Gemeindegebiet, 
- für investive Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs oder 
- für investive Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs  
 
Solange mit den Stellplatzablösebeträgen noc h keine aktivier ungsfähigen Vermögensge-
genstände geschaffen wurden, sind sie als er haltene Anzahlungen auszuweisen. Erst mit 
der Inbetriebnahme des Verm ögensgegenstandes darf ein S onderposten gebildet wer-
den, wenn die Stadt Eigentümerin der Anlage ist. 
 
Neben den für die Parkpalette Georgsko mmende geführten Sonderpos ten werden keine 
weiteren aus Stellplatzabl ösebeträgen finanzierten Sonderpos ten ausgewiesen. Der Be-
stand verringerte sich im Jahr 2012 planm äßig von 704.318,97 € am Jahresanfang auf 
655.263,76 € am 31.12.2012. 
 
 
◊ Sonderposten für rechtlich unselbständige Stiftungen
 
 
Das Stiftungsrecht lässt es nicht zu, da ss das Stiftungsvermögen wie das übrige Vermö-
gen der Stadt Münster für freie Zwecke in Anspruch genommen werden kann. Es ist sei-
tens der Stadt ausschließlich für die st ete, dem Stiftungszweck dienende Aufgabenerfül-
lung zu erhalten. 
 
Die Nutzungsbeschränkung auf den Stift ungszweck bedingt, dass dem zweckbezogenen 
Vermögenswert auf der Aktivseite der B ilanz (Finanzanlagen) eine entsprechende Ein-
schränkung auf der Passivseite folgen mu ss. Dementsprechend wurde in Höhe des 
Wertansatzes der rechtlich unselbständigen Stiftungen ein Sonderposten angesetzt. 
 
Anders als andere Sonderposten verbraucht sich der Sonderposten im Fall der Stiftungen 
nicht, denn das Stiftungsverm ögen ist auf unbegrenzte Dauer zu erhalten. Diese Ver-
pflichtung wird in der Bilanz durch den Sonderposten zum Ausdruck gebracht, so dass 
der Eröffnungsbilanzwert, solange keine Zu stiftungen vorgenommen werden, in unverän-
derter Höhe fortzuschreiben ist. Der Sonderpost en entsprach dem Ansatz in der Eröff-
nungsbilanz und ist korrekt ausgewiesen. 
 
 
3. Rückstellungen
  507.688.102,50 € 
 Vorjahr:  501.801.512,77 € 
 
Rückstellungen zählen betriebswirt schaftlich betrachtet zum Fremdkapital. Sie stellen 
Verbindlichkeiten bzw. Aufwendungen dar, die allerdings am Bilanzstichtag hinsichtlich ih-
rer Entstehung oder Höhe noch ungewiss sind.  Durch die Bildung von Rückstellungen 
sollen später zu leistende Auszahlungen als Aufwand dem Haushaltsjahr ihrer Verursa-
chung zugerechnet werden. 
 
Die Möglichkeiten zur Bildung von Rückst ellungen sind in § 36 GemHVO abschließend 
aufgezählt. Zum 31.12.2012 wurden für folgende Zwecke Rückstellungen gebildet: 
 
◊ Pensionsrückste llungen 446.047.308,00 € 
◊ Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 € 
◊ Instandhaltungsrückst ellungen 3.643.168,50 € 
◊ Sonstige Rückstellungen     57.997.626,00 €
 
Summe  507.688.102,50 €

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  53 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
3.1 Pensionsrückstellungen  446.047.308,00 € 
 Vorjahr:  437.358.025,80 € 
 
 
Pensionsrückstellungen 
Bestand  
01.01.2012 
Euro 
Zuführung  
 
Euro 
Inanspruch-
nahme 
Euro 
Endbestand 
31.12.2012 
Euro 
 
Pensionsrückstellungen 
Beihilferückstellungen 
 
Summe 
 
361.097.711,00 
  76.260.314,80 
 
437.358.025,80 
 
24.548.788,00 
 2.106.953,40  
 
26.655.741,40 
 
17.192.300,00 
     774.159,20 
 
17.966.459,20 
 
368.454.199,00 
  77.593.109,00 
 
446.047.308,00 
 
Die Gehaltserhöhungen 2012 bewirkten eine Aufstockung der Rückstellungen von 
437.358.025,80 € um 8.689.282,20 € (2,0 %) auf 446.047.308,00 €. 
 
Die dv-gestützten Berec hnungen entsprechen den ges etzlichen Vorschriften, was eine 
stichprobenartige Überprüfung belegt. 
 
Das vom Personal- und Organisationsamt für die Berechnung der Pensionsrückstellun-
gen eingesetzte Programm mit der Schnittste lle zum Abrechnungssystem SAP-HCM so-
wie im Bedarfsfall manuell eingepflegte Dat en liefern nachvollziehbare und sachgerechte 
Ergebnisse, die die nach § 36 Abs. 1 GemHVO vorgeschriebene Rückstellung belegen. 
 
Die Beihilferückstellungen wurden nach § 36 Abs.  1 Satz 5 GemHVO in Form eines pro-
zentualen Zuschlags zu den P ensionsrückstellungen berechnet. Der Prozentsatz ist aus 
dem Verhältnis des Volumens der gezahlt en Beihilfeleistungen zu dem Volumen der ge-
zahlten Beamtenbesoldung zu ermi tteln. Es wurde ein Durch schnitt aus den letzten drei 
Jahresabschlüssen gebildet. 
 
Die Stadt Münster reduzierte den prozentualen Anteil der  Pensionsrückstellungen an den 
Beihilferückstellungen im Jahr 2012 von 21, 12 %. auf 21,06 % Der ausgewiesene Anteil 
wurde korrekt berechnet. 
 
 
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten
 0,00 € 
 Vorjahr:  0,00 € 
 
Rückstellungen für  
Deponien und Altlasten 
Bestand  
01.01.2012 
Euro 
Auflösung / 
Umbuchung 
Euro 
Inanspruch-
nahme 
Euro 
Endbestand 
31.12.2012 
Euro 
 
Rückstellung für Deponien 
Rückstellung für Altlasten 
 
Summe 
 
0,00 
0,00
 
 
0,00 
 
0,00 
0,00
 
 
0,00 
 
0,00 
0,00
 
 
0,00 
 
0,00 
0,00
 
 
0,00 
 
Die Aufgaben der Stadt Münster in Bezug auf  die Rekultivierung und Nachsorge von De-
ponien wurden auf die eigenbetri ebsähnliche Einrichtung Abfallw irtschaftsbetriebe Müns-
ter (AWM) übertragen. Für die mit der Rekultivierung und Nachsorge entstehenden Auf-
wendungen wurden folglich nur im Rechnung skreis der AWM entsprechende Rückstel-
lungen gebildet, nicht aber im Rechnungskreis der Stadt Münster. 
 
Ferner gab es im Jahr 2012 keinen Anlass zu r Bildung einer Rückstellung für Altlasten, 
weil eine konkrete Verpflichtung zur Sanierung von belasteten Grundstücken nicht vorlag.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  54 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
3.3 Instandhaltungsrückstellungen  3.643.168,50 € 
  Vorjahr:  4.270.584,57 € 
 
Instandhaltungsrückstellungen Bestand  
01.01.2012 
 
Euro 
Zuführung 
 
 
Euro 
Inanspruch-
nahme / 
Auflösung 
Euro 
Endbestand 
31.12.2012 
 
Euro 
 
Hochbaumaßnahmen 
Verkehrsflächen 
 
Summe 
 
3.202.578,82 
1.068.005,75
 
 
4.270.584,57 
 
1.800.000,00 
             0,00 
 
1.800.000,00 
 
1.829.083,73 
   598.332,34 
 
2.427.416,07 
 
3.173.495,09 
    469.673,41 
 
3.643.168,50 
 
Der Bestand an Instandhaltungsrückstellungen ve rringerte sich von 4.270.584,57 € um 
627.416,07 € (14,7 %) auf 3.643.168,50 €. 
 
Dem Entwurf des Jahresabschlusses 2012 ist gemäß § 44 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO eine 
Aufstellung aller einzelnen Maßnahmen beigefüg t, für die eine Rückstellung gebildet wur-
de. Die Aufstellung informiert über den Umsetzungsstand der get ätigten und geplanten 
Maßnahmen. Die Inanspruchnahme wurde ordnungsgemäß belegt.  
 
 
3.4 Sonstige Rückstellungen
 57.997.626,00 € 
nach § 36 Abs. 4 ff. GemHVO Vorjahr:  60.172.902,40 € 
 
Die Verwaltung bildete für folgende dem Gr unde oder der Höhe nach noch nicht festste-
hende Verpflichtungen der Stadt Münster Rückstellungen: 
 
Sonstige  
Rückstellungen für… 
Bestand  
01.01.2012 
Euro 
Zuführung 
 
Euro 
Verbrauch / 
Auflösung 
Euro 
Endbestand 
31.12.2012 
Euro 
nicht in Anspruch  
genommener Urlaub 
 
geleistete Überstunden 
 
Altersteilzeit 
 
nicht mehr  
bestehende Dienstverhältnisse 
 
 
 
Sabbatvereinbarungen 
 
Versorgungslasten bei eigen- 
betriebsähnlichen Einrichtungen 
 
Risiken bei Krediten in  
ausländischer Währung 
 
Drohende Verluste aus  
schwebenden Geschäften 
 
Prozesskosten OVG 
(Mehrbelastungsvergütung) 
 
Versorgungslasten Studieninstitut 
 
Risiken bei ausgestellten 
Bürgschaften 
 
Verluste aus lfd.  
Gewerbesteuerverfahren 
Übertrag 
 
 
5.789.439,35 
 
1.605.999,67 
 
6.788.187,00 
 
 
 1.482.592,55 
15.666.218,57 
 
 
76.776,24 
 
 
7.956.759,64 
 
 
1.309.214,07 
 
 
6.576.266,68 
 
 
850.000,00 
 
725.875,00 
 
 
304.297,00 
 
 
  1.045.250,00 
34.510.657,20 
 
 
403.320,65 
 
111.560,33 
 
1.278.430,00 
 
 
     97.689,53 
1.891.000,51 
 
 
60.109,43 
 
 
1.249.579,95 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
2.018.873,80 
 
25.167,00 
 
 
0,00 
 
 
              0,00 
5.244.730,69 
 
 
0,00 
 
0,00 
 
0,00 
 
 
          0,00 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
1.244.782,00 
 
 
783.436,82 
 
 
1.315.769,69 
 
 
0,00 
 
0,00 
 
 
23.497,00 
 
 
   248.750,00 
3.616.235,51 
 
 
6.192.760,00 
 
1.717.560,00 
 
8.066.617,00 
 
 
  1.580.282,08 
17.557.219,08 
 
 
136.885,67 
 
 
7.961.557,59 
 
 
525.777,25 
 
 
5.260.496,99 
 
 
2.868.873,80 
 
751.042,00 
 
 
280.800,00 
 
 
     796.500,00 
36.139.152,38

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  55 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
Sonstige  
Rückstellungen für… 
Bestand  
01.01.2012 
Euro 
Zuführung 
 
Euro 
Verbrauch / 
Auflösung 
Euro 
Endbestand 
31.12.2012 
Euro 
 
Übertrag 
 
Einstandsverpflichtung zur 
Deponienachsorge (AWM) 
 
eigene Steuern 
 
Bildung und Teilhabe 
 
sonstige Regressansprüche 
Summe 
 
34.510.657,20 
 
 
23.554.994,20 
 
204.000,00 
 
1.600.000,00 
 
     303.251,00 
60.172.902,40 
 
5.244.730,69 
 
 
0,00 
 
0,00 
 
0,00 
 
   324.000,00 
5.568.730,69 
 
3.616.235,51 
 
 
2.413.771,58 
 
114.000,00 
 
1.600.000,00 
 
              0,00 
7.744.007,09 
 
36.139.152,38 
 
 
21.141.222,62 
 
90.000,00 
 
0,00 
 
     627.251,00 
57.997.626,00 
 
Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich  der Bestand der Sonstigen Rückstellungen um 
2.175.276,40 € (3,6 %) auf 57.997.626,00 €. 
 
 
 
◊ Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub, geleistete Überstunden, Altersteilzeit 
und ehemalige Beamtenverhältnisse 
 
Aus nicht beanspruchtem Urlaub der Bedi ensteten im abgelaufenen Jahr sowie aus be-
stehenden Arbeitszeitguthaben entsteht für die Stadt Münster die Verpflichtung Rückstel-
lungen zu bilden. Sie können gemäß § 36 GemHVO als Pauschalwert bestimmt werden.  
 
Das Personal- und Organisationsamt hat für die Berechnung des Rückstellungswertes die 
Resturlaubsansprüche und Gl eitzeitguthaben (Menge der Ur laubsstunden bzw. Gutha-
benstunden) von drei Fachämtern in einer Stichprobe erfasst. Es wurden die Stundenper-
sonaldurchschnittskosten berechnet, um die durchschnittlichen Rückstellungswerte pro 
Mitarbeiter/in zu ermitteln. Zum Ende des Jahres 2012 beträgt die Rückstellung für nicht 
verbrauchte Urlaubsansprüche der städtischen Mitarbei ter 6.192.760,00 € und für geleis-
tete Überstunden 1.717.560,00 €. 
 
Daneben sind für Beamte und tariflich Beschäftigt e, die Altersteilzeit im Blockmodell in 
Anspruch nehmen, Rückstellungen zu bilden. Wegen der kurzen Laufzeiten wurden diese 
Rückstellungen nicht verzinst. Die Rückstellung hierfür beträgt insgesamt 8.066.617,00 €. 
Die Zuführungen wurden mit Hilfe der Pe rsonalabrechnungsprogramms SAP-HCM ermit-
telt. 
 
Ferner ist die Stadt Münster nach § 107b B eamtenbesoldungsgesetz verpflichtet, sich an 
den künftigen Versorgungslasten des neuen Dienstherren einer von ihr abgegebenen Be-
amtin oder eines Beamten zu bes eitigen. Pflichtgemäß bilanzierte die Stadt Münster ihre 
Erstattungspflichten mit den jeweiligen Barwerten i.H.v. insgesamt 1.580.282,08 €. 
 
 
 
◊ Rückstellungen für Sabbatvereinbarungen
 
 
Für die Sabbatvereinbarungen mit Mitarbeitern  der Feuerwehr und des Amtes für Schule 
und Weiterbildung sowie des Amtes für Bür ger- und Ratsservice betragen die Rückstel-
lungen zwischenzeitlich 136.885,67 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  56 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
◊ Rückstellungen für Versorgungslasten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen 
 
Das Personal- und Organisationsamt berechnet die Pensionsrückstellungen zentral für 
die städtischen Eigenbetriebe cit eq, Münster Marketing und T heater Münster. Die erfor-
derlichen Personaldaten wurden durch Dat enübergabe per Schnittstelle vom Abrech-
nungsverfahren übermittelt. Die Rückstellung für Versorgungslasten der eigenbetriebs-
ähnlichen Einrichtungen beträgt insgesamt 7.961.557,59 €.  
 
 
 
◊ Rückstellungen für Risiken aus Fremdwährungskrediten
 
 
Nach § 36 GemHVO i.V.m. mit dem R underlass des Innenministeriums vom 09.10.2006 
ist bei Aufnahme von Fremdwährungskrediten eine Risikovorsorge in Abhängigkeit des 
Wechselkursrisikos vorzunehmen. In Um setzung dieses Runderlasses und dem Vor-
sichtsprinzip folgend wurde in Höhe der Diffe renz zwischen der Restverbindlichkeit (be-
wertet mit dem niedrigsten Kurs der vergangenen fünf Jahre) und der Restverbindlichkeit 
(bewertet mit dem aktuellen Geldkurs) ei ne Rückstellung für die Fremdwährungskredite 
und zwar i.H.v. 525.777,25 € gebildet. 
 
 
 
◊ Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
 
 
Nach dem Runderlass „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte“ bilanzierte die Stadt 
Münster zum 31.12.2012 für Risiken bei bestehenden Zinsderivaten Rückstellungen i.H.v. 
5.260.496,99 €.  
 
 
 
◊ Rückstellungen für Risiken aus Prozesskosten
 
 
Nach höchstrichterlicher Re chtsprechung steht Feuerwehrbeam ten ein Freizeitausgleich 
bzw. eine Vergütung der Mehrarbeit wegen Verletzung einer europäischen Arbeitszeit-
richtlinie zu. Dabei haben die Feuerwehrbeamten neben dem bereits gezahlten Ausgleich 
ab dem Jahr 2007 auch Ausgleic hsansprüche für die Jahre 2000 bis 2006. Nach Berech-
nungen des Personal- und Organisationsamtes we rden weitere Nachzahlungen i.H.v. ca. 
2 Mio. € auf die Stadt Münster zukommen. Daher stockte man die Rückstellungen für die 
Abgeltung der Mehrarbeit von Feuerwehrbeam ten bis auf einen Betrag i. H. v. 
2.868.873,80 € auf. 
 
 
 
◊ Rückstellungen für Versorgungslasten des Studieninstituts
 
 
Die Zweckverbandssatzung des Westfälischen Studieninstituts si eht eine Finanzierung 
der Versorgungslasten über eine direkte Um lage vor. Nach den Anforderungen des Stu-
dieninstitutes für das Jahr 2012 entfällt auf die Stadt Münster ein Anteil an der Umlage 
i.H.v. 751.042,00 €, so dass die dies bezügliche Rückstellung entsprechend angepasst 
wurde.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  57 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
◊ Rückstellungen für Risiken aus bereitgestellten Bürgschaften 
 
Die Stadt Münster übernahm dive rse Bürgschaften. Wegen des Risikos, zukünftig mögli-
cherweise für die Erfüllung der Verbindlichk eiten in Anspruch genommen zu werden, bil-
dete die Stadt Münster eine Rückstellung nach § 36 Abs. 4 GemHVO. 
 
Der Wert entspricht 0,34 % aller bis zum 31.12.2012 eingegangenen Bürgschaftsver-
pflichtungen. Die Bürgschaftsverpf lichtungen gingen von 89.499.131,40 € auf 
82.589.310,67 € zurück, so dass die Rückst ellung für Risiken aus übernommenen und 
noch nicht getilgten Bürgschaftsverpflichtungen um 23.497,00 € auf 280.800,00 € gesenkt 
werden konnte. 
 
Anhaltspunkte, dass die Stadt Münster aus den bereitgestellten Bürgschaften in Anspruch 
genommen werden könnte, waren nicht zu er kennen. Das Risiko einer Inanspruchnahme 
wird mit den gebildeten Rückstellungen angemessen bewertet. 
 
 
 
◊ Rückstellungen für drohende Verluste aus laufenden Gewerbesteuerverfahren
 
 
Gemäß § 36 Abs. 5 GemHVO müssen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäf-
ten und aus laufenden Verfahren Rückstellungen angesetzt werden, sofern der voraus-
sichtliche Verlust nicht geringfügig ist. 
 
Ein laufendes Verfahren liegt vo r, wenn ein erlassener Bescheid noch nicht rechtskräftig 
ist. In diesem Fall darf bei einem drohenden Ve rlust keine Wertberic htigung einer beste-
henden Forderung vorgenommen werden. Vielm ehr ist eine entsprechende Rückstellung 
zu passivieren und die durch Bescheid festgesetzte Forderung aufrecht zu erhalten. 
 
Es handelt sich um laufende Verfahren,  bei denen der Steuerschuldner Klage erhoben 
hat. Die Vollziehung der Forderungen wird im R egelfall ausgesetzt. Für diese Fälle ist ei-
ne Rückstellung für drohende Verluste aus laufenden Verfahren zu bilden. 
 
Das Amt für Finanzen und Beteiligungen hat nac h einer Bewertung der Stadtkasse zum 
31.12.2012 die Rückstellungen für Verluste aus laufenden Gewerbes teuerverfahren von 
1.045.250,00 € um 248.750,00 € auf 796.500,00 € gesenkt.  
 
 
 
◊ Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge der ZDM I und II
 
 
Bei den Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge der ZDM I und II handelt es 
sich um Verpflichtungen, die sich auf eine Regressmöglichkeit der AWM zur Finanzierung 
von Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen zurückführen lässt. 
 
Die Rückstellung korrespondiert mit einer Forderung der AWM gegenüber der Stadt 
Münster, wobei Unterschiede in den ges etzlichen Bewertungsme thoden zu ungleichen 
Wertausweisungen führen. 
 
Der Rückstellungsbedarf verringerte sich um 2.413.771,58 € auf 21.141.222,62 €, weil 
sich der Wert der Einstandsverpflichtung durch die zeitanteilige Refinanzierung der Nach-
sorgekosten durch die Gebührenabrechnung des Jahres 2012 verringerte.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  58 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
◊ Rückstellungen für eigene Steuerrisiken 
 
Der Bestand der Rückstellungen für Steuerri siken wurde gegenüber dem Vorjahr um 
114.000,00 € auf 90.000,00 € gesenkt. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: 
 
Körperschaftssteuer 86.500,00 € 
Solidaritätszuschlag   10.667,53 € 
Zwischensumme 90.025,50 €
 
Bestand am 01.01.2012 204.000,00 € 
Auflösung 113.974,50 € 
 
Der Betrag wurde auf volle Tausend € gerundet in die Bilanz übernommen. 
 
 
 
◊ Rückstellungen für Bildung und Teilhabe
 
 
Dem Sozialamt werden für die Umsetzung des Bildungs- und Teil habepakets 5,4% der 
Kosten für die Unterkunft vom Bund ersta ttet. Das Sozialamt ging zunächst davon aus, 
dass die Stadt Münster die nicht für B ildung und Teilhabe verausgabten Mittel zurückzah-
len muss. Nach der Mitteilung des Deut schen Städtetages unter liegen die Bundesmittel 
jedoch nicht der Revision, so dass eine Er stattungsverpflichtung entfällt. Die gebildete 
Rückstellung konnte deshalb auf gelöst werden. Die Erträge aus der Auflösung i.H.v. 
1.600.000,00 € wurden zugunsten der Produktgruppe 0502 (Sicherung des Lebensunter-
halts) gebucht. 
 
 
 
◊ Rückstellungen für sonstige Regressansprüche
 
 
Nach einer höchstrichter lichen Entscheidung muss die Ü bernahme eines höherwertigen 
Amtes finanziell ausgeglichen werden. Mög liche Ansprüche von in Frage kommenden 
Beamten wurden auf rd. 164.000,00 € geschätzt. 
 
Zudem wurden die lebensaltersabhängigen Beso ldungsstufen zwischenzeitlich für unzu-
lässig erklärt. Von den 292 Beamten der Stadt M ünster, die möglicherweise Anspruch auf 
einen finanziellen Ausgleich haben, haben 83 Rech tsmittel eingelegt. Für diese Ansprü-
che dotierte Amt 10 eine Risikorückstellung i. H. v. 160.000,00 €. 
 
Ferner beinhaltet der Passivposten möglic he Regressansprüche der Bundesagentur für 
Arbeit. Nach Informationen des Sozialamtes hat  sich hier die Sach- und Rechtslage im 
Vergleich zum Vorjahr nicht verändert, so dass die Rückstellung i.H.v. 303.251,00 € er-
halten bleibt und sich insgesamt für s onstige Regressansprüche ein Betrag von 
627.251,00 € errechnet. 
 
 
4. Verbindlichkeiten
 865.961.666,39 € 
  Vorjahr: 863.138.165,82 € 
 
In der Bilanzposition Verbi ndlichkeiten werden alle am  Bilanzstichtag 31.12.2012 dem 
Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nach fe ststehenden Schulden der Stadt Münster zu-
sammengefasst. Zu den Verbindlichkeiten zählen insbesondere Rü ckzahlungsverpflich-
tungen aus Kreditaufnahmen,  unbezahlte Rechnungen für Lieferungen und Leistungen, 
Rückzahlungsverpflichtungen aus der Anlage von Finanzmi tteln für die eigenbetriebsähn-
lichen Einrichtungen und Verpflichtungen aus der Gewährung von Transferleistungen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  59 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert. 
 
Die konkret bezifferbaren Schulden der Stadt Münster veränderten sich innerhalb der letz-
ten drei Jahre wie folgt: 
 
Verbindlichkeiten  31.12.2010 
Euro 
31.12.2011 
Euro 
31.12.2012 
Euro 
 
Anleihen 
Kredite für Investitionen 
Kredite zur Liquiditätssicherung 
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, 
die Kreditaufnahmen gleichkommen 
Verbindlichkeiten aus  
Lieferungen und Leistungen 
Verbindlichkeiten aus  
Transferleistungen 
Sonstige Verbindlichkeiten 
 
Summe 
 
0,00 
751.538.209,55 
34.707.003,99 
 
7.669.783,68 
 
2.301.116,80 
 
49.889.190,94 
30.459.098,07
 
14.  
876.564.403,03 
 
0,00 
738.418.893,45 
35.750.278,75 
 
7.289.380,42 
 
286.332,86 
 
39.653.257,99 
41.740.022,35
 
14.  
863.138.165,82 
 
0,00 
736.430.218,08 
36.045.428,45 
 
6.899.397,79 
 
520.982,16 
 
36.590.182,83 
49.475.457,08
 
14.  
865.961.666,39 
 
Die unmittelbaren Schulden der Stadt Müns ter stiegen im Jahr  2012 um 2.823.500,57 € 
(0,3 %) auf 865.961.666,39 €.  
 
 
4.1 Anleihen
 0,00 € 
  Vorjahr: 0,00 € 
 
Anleihen stellen eine Finanzierungsform dar, bei der das benötigte Kapital von einer un-
bestimmten Zahl von Geldgebern durch die Abgabe von Wertpapieren aufgebracht wird.  
 
Die Stadt Münster hat bisher keine Anleihen herausgegeben. 
 
 
4.2 Verbindlichkeiten 
 
aus Krediten für Investitionen 736.430.218,08 € 
 Vorjahr: 738.418.893,45 € 
 
Die Zusammensetzung und Entwicklung lässt sich wie folgt darstellen: 
 
 
Kredite 
Bestand  
31.12.2010 
Euro 
Bestand  
31.12.2011 
Euro 
Bestand  
31.12.2012 
Euro 
 
von verbundenen Unternehmen 
von Beteiligungen 
von Sondervermögen 
vom Öffentlichen Bereich 
vom privaten Kreditmarkt 
 
Summe 
 
0,00 
0,00 
84.363,16 
3.585.358,72 
747.868.487,67
 
 
751.538.209,55 
 
0,00 
0,00 
84.363,16 
1.314.984,28 
737.019.546,01
 
 
738.418.893,45 
 
0,00 
0,00 
84.363,16 
143.712,54 
736.202.142,38
 
 
736.430.218,08 
 
Die städtischen Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Inve stitionskrediten verringerten 
sich gegenüber dem Vorjahr um 1.988.675,37 € (0,3 %) auf 736.430.218,08 €. 
 
Hiervon entfällt ein Anteil von 89.865.133,63 € auf Kredite, die in Schweizer Franken auf-
genommen wurden. Bezogen auf das gesamte Kreditvolumen haben sie einen Anteil von 
rd. 12 %. Die Kreditverträge liegen damit innerhalb der in der Haushaltssatzung festgeleg-
ten Grenze von 15
 %.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  60 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
Die in Schweizer Franken aufgenommenen Kredi te wurden richtigerweise zum Bilanz-
stichtag mit dem Geldkurs (1,20 €) bewer tet, was im Jahr 2012 eine aufwandswirksame 
Zuschreibung von 504.503,69 € nach sich zog, denn der Geldkurs war niedriger als im 
Vorjahr. 
 
Ein Abgleich der mit Hilfe der Kreditver waltungssoftware „KOMMINFORM“ verwalteten 
Kreditverträge und den in SAP fortgeschriebenen Beständen rechtfertigt - abgesehen von 
einer Rundungsdifferenz i.H.v. 0,03 € - den Bilanzansatz für die Investitionskredite. 
 
Die während der letzten Prüfung fehlenden Saldenbestätigungen wurden zwischenzeitlich 
nachgereicht. Die Bestandskontrolle aller übri gen Verträge scheiterte diesmal, weil die 
verschiedenen Saldenbestätigungen im Prüfungszeitraum den Kreditverträgen noch nicht 
zugeordnet waren. Das Amt für Finanzen und Beteiligungen sicherte zu, dass die Sal-
denbestätigungen kurzfristig zusortiert werden,  das Amt selbst eine Bestandskontrolle 
durchführt und das AWR danach über die Ergebnisse der Inventur informiert. 
 
 
4.3 Verbindlichkeiten  
aus Krediten zur Liquiditätssicherung 36.045.428,45 € 
 Vorjahr: 35.750.278,75 € 
 
Die Stadt Münster hat in ihrer Haushaltssatzung (§ 5) für das Jahr 2012 den Höchstbetrag 
der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden, auf einen 
Höchstbetrag von 200.000.000,00 € festgesetzt. 
 
Die Aufnahme von Kassenkrediten in Frem dwährung ist zulässig, darf aber nach Ab-
schnitt 4.5.7 der Geschäftsanweisung gem. § 31 GemHVO NRW zur Regelung der Fi-
nanzbuchhaltung (GA Finanz buchhaltung) 50 % des festges etzten Rahmens nicht über-
steigen.  
 
Bei den Krediten zur Liquiditätssicherung - das sind Kredite, die aufgenommen wurden, 
um den laufenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können - handelt es sich um 
zwei in Schweizer Franken aufgenommene Kredite sowie einzelne Kontokorrentkredite. 
 
Die beiden Fremdwährungskredite bestehen se it dem 1. Quartal 2010 und wurden zwi-
schenzeitlich wegen des schlechten Wechselkurses jeweils um 12 Monate prolongiert. 
 
Beide Kredite bewegen sich im Rahmen der Haushaltssatzung und der verwaltungsintern 
festgelegten Höchstgrenze für Liquiditätskredite in Fremdwährung.  
 
Der Stand der Verbindlichkei ten aus Krediten zur Liqui ditätssicherung stieg gegenüber 
dem Vorjahr um 29.769.253,00 € (0,8 %) auf 36.045.428,45 €. 
 
Nachstehende Übersicht zeigt die Entwicklung des höchsten Standes der Liquiditätskredi-
te, des höchsten Standes der  Fremdwährungskredite, den durchschnittlichen Stand der 
Kredite, die Anzahl der Kredittage und der Zinsen: 
 
 2010 
Euro 
2011 
Euro 
2012 
Euro 
Höchster Stand der Liquiditätskredite 44.887.756 35.118.503 64.887.756 
Höchster Stand der Kredite in CHF 29.887.756 29.887.756 29.887.756 
∅ Tageskredit 27.135.588 30.054.120 39.071.525 
Kredittage * 773 730 1.071 
Zinsaufwand * 134.888 158.026 154.150 
* Angaben ohne Kontokorrente

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  61 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen  
wirtschaftlich gleichkommen 6.899.397,79 € 
 Vorjahr: 7.289.380,42 € 
 
Die Bilanzposition setzt sich am 31.12.2012 aus folgenden Posten zusammen: 
 
Bezeichnung Endbestand 
31.12.2011 
Euro 
Endbestand 
31.12.2012 
Euro 
Veränderung 
 
Euro 
 
Leibrentenverträge 
Sporthallenfinanzierung, ehem. 
PPP-Projekte 
 
Summe 
 
1.205.572,53 
 
6.083.807,89 
 
7.289.380,42 
 
1.142.217,14 
 
5.757.180,65 
 
6.899.397,79 
 
-63.355,39 
 
-326.627,24 
 
-389.982,63 
 
Es gibt neun Leibrentenverträge,  die aus dem Ankauf von Grundstücken resultieren und 
insgesamt ein Volumen von 1.142.217,14 € erreichen. Die Ve rbindlichkeiten wurden mit 
ihrem Rentenbarwert bilanziert, bei dem das aktuelle Lebensalter der Rentenbezieher, die 
Lebenserwartung und ein Zinssatz von 5 % zu Grunde gelegt wurde. 
 
Die übrigen Kreditverpflichtungen resultieren aus  öffentlich-privaten Partnerschaftsprojek-
ten zur Errichtung von Dreifachsporthallen in Hiltrup, Gremmendorf und Albachten in den 
Jahren 2004 und 2005. 
 
Die in der Buchhaltung nachgewiesenen Einzelwerte stimmten mit den Saldenbestätigun-
gen der Sparkasse Münsterland Ost überein. 
 
 
 
4.5 Verbindlichkeiten 
 
aus Lieferungen und Leistungen 520.982,16 € 
 Vorjahr: 286.332,86 € 
 
Verbindlichkeiten aus Li eferungen und Leistungen stellen Zahlungsverpflichtungen dar, 
die auf vertragliche Vereinbarungen oder auf gesetzliche R egelungen zurückzuführen 
sind und bei denen die Stadt Münster die Leistungen zwar empfangen, die entsprechen-
den Gegenleistungen, i. d. R. die Zahlungen, aber zum Bilanzstichtag noch nicht erbracht 
hat. 
 
Der Bilanzposten setzt sich am 31.12.2012 wie folgt zusammen: 
 
◊ Verbindlichkeiten gegenüber  Sondervermögen 339.236,06 € 
◊ Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Bereichen 0,00 € 
◊ Verbindlichkeiten gegenüber pr ivaten Bereichen  181.746,10 €
 
 Summe 520.982,16 € 
 
Die ausgewiesenen Verbind lichkeiten gegenüber Sonderverm ögen stimmten - mit Aus-
nahme der AWM - mit den Buchhaltungen der Sondervermögen überein. Das Amt für Fi-
nanzen und Beteiligungen ist also weiterhin gefordert, eine Saldenabstimmung zu organi-
sieren.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  62 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
4.6 Verbindlichkeiten  
aus Transferleistungen 36.590.182,83 € 
 Vorjahr: 36.590.182,83 € 
 
Die Verbindlichkeiten aus Transferzahlungen entwickelten sich im Zeitverlauf wie folgt: 
 
Verbindlichkeiten  
aus Transferleistungen 
31.12.2010 
Euro 
31.12.2011 
Euro 
31.12.2012 
Euro 
 
Investitionszuwendungen vom/von 
-Bund 
-Land NRW 
-Gemeinden 
-sonstigen Bereichen 
-verbundenen Unternehmen 
-sonstig. öffentl. Sonderrechnungen 
-privaten Unternehmen 
-übrigen Bereichen 
Verbindlichk. a. Transferleistungen 
Verbindlichkeiten aus Beiträgen 
Verbindlichkeiten Ausgleichsmaßn. 
Summe 
 
 
15.891.612,69 
27.878.113,29 
0,00 
42.730,44 
1.890,00 
323.984,00 
146.493,81 
65.651,24 
0,00 
5.502.162,25 
        36.553,22
 
49.889.190,94 
 
 
15.202.060,65 
18.726.572,65 
3.005,42 
320.023,15 
7.639,99 
423.984,00 
128.904,93 
55.562,28 
0,00 
4.669.451,07 
      116.053,85
 
39.653.257,99 
 
 
17.014.148,77 
12.076.435,87 
3.005,42 
0,00 
-404,65 
523.984,00 
125.759,66 
178.526,49 
76.589,26 
6.349.858,18 
     242.279,83
 
36.590.182,83 
 
Bei den Verbindlichkeiten aus  Transferzahlungen handelt es sich  um am Bilanzstichtag 
noch nicht zweckentsprechend verwendete Beiträge und Investitionszuwendungen von 
Bund, Land und übrigen Bereichen. 
 
Der Bilanzposten verringerte sich im Jahr 2012 um 3.063.075,16 € (7,7 %) auf 
36.590.182,83 €.  
 
Während der Prüfung stellte das AWR fest, dass rd. 12,1 Mio. € der zugeflossenen Inves-
titionszuwendungen noch nicht als Sonderpos ten verrechnet wurden und somit auch 
nicht, zumindest zeitanteilig, zur Haushalts entlastung beitragen können. Das Amt für Fi-
nanzen und Beteiligungen hat den Handlungsbedarf erkannt und wird organisatorische 
Maßnamen zur Entlastung einleiten.  
 
 
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 
 49.475.457,08 € 
  Vorjahr: 41.740.022,35 € 
 
Die Bilanzposition Sonstige Ve rbindlichkeiten ist ein Samme lposten für alle übrigen Ver-
bindlichkeiten, die sich nicht einer der  im gesetzlichen Gli ederungsschema aufgeführten 
Positionen zuordnen lassen. 
 
An dieser Stelle der Bilanz werden im  Wesentlichen folgende Ve rpflichtungen der Stadt 
Münster dargestellt: 
 
◊ Noch nicht verbrauchte St ellplatzablösebeträge 17.490.353,56 € 
◊ Systembedingt noch abzuf ührende Beträge aus den Lohn- und 
Gehaltsabrechnungen der Beschäftigten (LSt / SozVers) 6.808.860,11 € 
◊ Unklare Einzahlungen auf PSCD-Konten 4.286.581,55 € 
◊ Erhaltene Anz ahlungen 4.151.385,94 € 
◊ Für Sondervermögen verwaltetes Geld (cashpooling) 3.582.171,00 € 
◊ Ausgleichszahlungen beim Umlagev erfahren (BauGB) 3.090.754,04 € 
◊ Sonstige Verbindlichk eiten   10.065.350,88 €
 
Summe 49.475.457,08 €

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  63 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
Der Bilanzposten erhöhte sich im J ahr 2012 von 41.740.022,35 € um 7.735.434,73 € 
(18,5 %) auf 49.475.457,08 €.  
 
Die Prüfung in diesem Bereich führte zu keinen besonderen Feststellungen. 
 
 
5. Passive Rechnungsabgrenzung
 34.330.932,52 € 
  Vorjahr:  37.671.579,30 € 
 
Passive 
Rechnungsabgrenzung 
Endbestand 
01.01.2012 
Euro 
Zuführung 
 
Euro 
Verbrauch / 
Auflösung 
Euro 
Endbestand 
31.12.2012 
Euro 
 
Einnahmen vor Ertrag 
Gebühren für Grabnutzungen 
Erhaltene Investitionszuschüsse 
Stellplatzablösebeträge 
Privatrechtliche Leistungsentgelte 
 
Summe 
 
10.347.280,80 
13.588.496,63 
7.579.760,86 
5.469.595,92 
    686.445,09
 
 
37.671.579,30 
 
4.759.262,57 
1.145.153,00 
2.699.343,41 
0,00 
     47.233,77
 
 
8.650.992,75 
 
10.347.280,80 
894.130,47 
556.249,02 
179.822,53 
       14.156,71
 
 
11.991.639,53 
 
4.759.262,57 
13.839.519,16 
9.722.855,25 
5.289.773,39 
     719.522,15
 
 
34.330.932,52 
 
 
Der Bilanzposten Passive Rechnungsabgrenzung umfasst am Ende des Jahres 2012 ei-
nen Bestand von 34.330.932,52 € und ist um 3.340.646,78 € (8,9 %) kleiner als im Vor-
jahr. 
 
 
 
◊ Einnahmen vor Ertrag
 
 
Für Einnahmen des Haushaltsjahres , die erst im Folgejahr als Ertrag zu verbuchen sind, 
ist ein passiver Rechnungs abgrenzungsposten quasi als Au sdruck einer (Leistungs-) 
Verpflichtung zu bilden, sofern die A bgrenzung für den Jahresabschluss von Bedeutung 
ist. 
 
Es gelten hierbei die gl eichen Wertgrenzen wie bei den aktiven Rechnungsabgrenzun-
gen. 
 
In den Passiven Rechnungsabgrenzungen des J ahres 2012 sind Erstattungen des Bun-
des i.H.v. 4.759.262,57 € enthalten, von denen tatsächlic h nur ein Betrag i.H.v. rd. 
3,5 Mio. € im Jahr 2012 vorschüssig für Kostenerstattungen der Leistungen nach dem 
SGB II des Monats Januar 2013 gezahlt wurde.  Dieser Betrag wurde aber auch – ergeb-
nisneutral - bei den sonstigen Verbindlichkeiten als unklare Einzahlung PSCD erfasst. 
 
Der Restbetrag i.H.v. rd. 1,3 Mio. € ist der Stadt Münster tatsächlich erst im Jahr 2013 
zugeflossen.  
 
Die Abgrenzungen für Kostenerstattungen der Leistungen nach dem SGB II zu Lasten der 
Ergebnisrechnung des Jahres 2012 waren daher nicht gerechtfertigt. 
 
In Ansprache mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen wird auf eine Korrektur wegen 
der geringfügigen Auswirkungen auf die Ergebni srechnung (0,6 % der gesamten Erträge) 
verzichtet.  
 
Daneben gab es in diesem Bereich keine weiteren erwähnenswerten Feststellungen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  64 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
◊ Grabnutzungsgebühren 
 
Mit der Vereinnahmung von Friedhofsgebühren entst eht für die Stadt Münster eine mehr-
jährige Gegenleistungsverpflichtung, da der Gebührenzahler ei ne Gebühr für eine i.d.R. 
30-jährige Nutzung einer Grabstätte entrichte t hat. Gemäß § 42 Abs. 3 GemHVO bildete 
die Stadt Münster in Höhe des Gegenwerte s dieser Leistungsverp flichtung einen passi-
ven Rechnungsabgrenzungsposten i. H. v. 13.839.519,16 €. Das AWR überprüfte die ge-
buchten Bestandsveränderungen ohne Beanstandungen. 
 
 
 
◊ Erhaltene Investitionszuschüsse
 
 
In den Fällen, in denen die Stadt Münste r investive Zuwendungen erhalten und diese an 
Dritte weitergeleitet hat, ist parallel zu m aktiven Rechnungspost en ein passiver Rech-
nungsabgrenzungsposten zu bilden und zeitanteilig ertragswirksam aufzulösen. Die Stadt 
bilanzierte am 31.12.2012 für die erhaltenen Investitionszu schüsse einen Betrag i.H.v. 
9.722.855,25 €. 
 
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in Stichproben geprüft. Bereits während der 
Prüfung der Jahresabschlüsse 2009, 2010 und 2011 wurde vom AWR festgestellt, dass 
die vom Land gezahlten Investitionskostenzuschüsse für den U 3 – Ausbau von Kinderta-
geseinrichtungen nicht zeitnah den jeweili gen geförderten Maßnahmen zugeordnet wer-
den. Nach den Einschätzungen des Amtes für Finanzen und Beteiligungen ist noch ein 
Betrag von insgesamt 8.683.815,69 € verrechenbar. Solange die Zuordnung fehlt, können 
die Fördermittel nicht zeitanteilig zur Entlastung der Ergebnisr echnung verrechnet wer-
den. 
 
Das Amt für Finanzen und Beteiligungen hat daher das Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien aufgefordert, die erforderlichen Unte rlagen vorzulegen, damit die noch nicht zu-
geordneten Fördermittel spätestens bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2013 ver-
rechnet werden können. Eine Stellungnahme des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fa-
milien 51 stand bis zur Erstellung dieses Berichtes noch aus. 
 
 
 
◊ Stellplatzablösebeträge
 
 
Sofern aus vereinnahmten Stellplatzablös ebeträgen Zuschüsse an Dritte zur Schaffung 
von öffentlichem Parkraum gewährt werden, is t in ähnlicher Weise wie bei den investiven 
Zuschüssen zeitgleich ein passiver und ei n aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bil-
den.  
 
Im Jahr 2012 wurden nach den städtischen Aufzeichnungen ke ine weiteren Zuschüsse 
aus vereinnahmten Stellplatz ablösebeträgen finanziert. Die ze itanteilige Auflösung i.H.v. 
179.822,53 € reduzierte den Bilanzposten auf 5.289.773,39 €. 
 
 
 
◊ Privatrechtliche Leistungsentgelte
 
 
Die Abgrenzung von privatrech tlichen Leistungsentgelten bezieht sich auf die einmalige 
Ablösung des Erbbaurechtes für den Gräftenhof „Haus Kump“ und einen Ablösebetrag für 
das Erbbaurecht an der städti schen Liegenschaft „Wöstebach 51“. Die Prüfung bestätigt, 
dass die Erbauzinsen entsprechend der vertr aglich vereinbarten Nutzungsdauer ratierlich 
aufgelöst wurden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  65 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
8 Feststellungen zur Ergebnisrechnung fü r den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2012 
 
Im Jahr 2012 erzielte die Stadt Münste r ordentliche Erträge i. H.v. 864.169.286,30 € de-
nen ordentliche Aufwendungen i.H.v. 898. 414.722,22 € gegenüberstehen. Das Ergebnis 
der laufenden Verwaltungstätigkeiten ist um 34.245.435,92 € def izitär. Die einzelnen Ein-
flussfaktoren werden in der Ergebnisr echnung den gesetzlichen Vorgaben entsprechend 
dargelegt.  
 
Das Defizit aus der laufenden Verwaltungstätigk eit wird im Jahr 2012 durch ein positives 
Finanzergebnis 14.036.961,06 € gedämpft. Es se tzt sich aus Finanzerträgen i.H.v. 
43.057.278,18 € und Zinsen sowie sonstigen Finanzaufwendungen i.H.v. 29.020.317,12 € 
zusammen. 
 
Das Haushaltsjahr schließt somit mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. 20.208.474,86 € ab.  
 
Erträge und Aufwendungen werden innerhalb eines geschlossenen SAP-
Buchführungssystems verarbeitet. Vorsys teme sind über Schnittstellen eingebunden, die 
Gegenstand spezieller unterjähriger Prüfungen in den städtischen Ämtern und Einrichtun-
gen sind und bei deren Einsatz bisher keine nennenswerten Schwierigkeiten auftraten. 
 
Die turnusmäßigen Prüfungen des AWR in den Teilhaushalten bestä tigen regelmäßig, 
dass - abgesehen von einzelnen Fehlkontier ungen oder Vereinfachungsverfahren - die 
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten werden.  
 
Die Ergebnisrechnung des Jahres 2012 is t mit der Vermögensrechnung und den Teil-
haushalten abgestimmt. Vergleic ht man aber die im Anl agenspiegel ausgewiesenen Ab-
schreibungen mit den Abschreibungen der Ergebnisrechnung, so stellt man eine Differenz 
i.H.v. 241.455,97 € fest. Der Differenzbetrag ist auf die Fortführung der Abschreibungen 
für die Abnutzungen des seit 2011 im Uml aufvermögen ausgewiesenen, zum Verkauf be-
stimmten Vermögens zurückzuführen.  
 
 
9 Einhaltung gesetzlicher Vorgaben in Bezug auf die Haushaltsführung 
 
Mit unterjährigen Prüfungen der städtischen Ämter und Einrichtungen überprüft das AWR 
u.a., ob die gesetzlichen Bestimmungen des Landes NRW in Bezug auf die Haushaltsfüh-
rung eingehalten werden. Die Prüfungsergebni sse gaben keinen Anlass, die Rechtmä-
ßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung für das Jahr 2012 anzuzweifeln. 
 
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2012 wu rde weiterhin hinterfragt, ob der politi-
sche Wille, der sich in der Hauhaltssatzung manifestiert, ordnungsgemäß und rechtmäßig 
umgesetzt wurde. Hierzu überprüfte das  AWR die Fortschreibung der ursprünglichen 
Haushaltsansätze mit folgenden Ergebnissen 
 
Ergebnisplan 
2012 
Ansatz Nachtrag Reste Budget- 
Umbuchung 
APL / ÜPL 
Sperrungen 
Budget Ergebnis 
 Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 
ordentliche 
Erträge 852.133.930 -11.334. 870 0 4.815.953 0 845.615.013 864.169.286 
ordentliche 
Aufwendungen 880.074.380 23.466.800 14.581. 230 5.072.106 -209.278 922.985.238 898.414.722 
Finanz- 
erträge 40.760.080 0 0 500.000 0 41.260.080 43.057.278 
Finanz- 
aufwendungen 30.707.000 0 0 -889.384 0 29.817.616 29.020.317 
Ordentliches 
Ergebnis -17.887.370 -34.801.670 - 14.581.230 1.133.231 209.278 -65.927.761 -20.208.475

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  66 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
Das Budget des Jahres 2012 ließ sich aus den Haushaltsans ätzen, den übertragenen 
Resten des Vorjahres, überplanmäßigen und außerplanmäßigen Mitteln, Budgetumbu-
chungen sowie Sperrungen lückenlos nachvollziehen. Das geplante Defizit betrug            -
65.927.761 €.  
 
Das Rechnungsergebnis i.H.v. -20.208.475 € bewegt sich klar innerhalb der vorgegebe-
nen Grenzen. 
 
 
10 Feststellungen zur Finanzrechnung fü r den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2012 
 
In der Finanzrechnung sind nach § 39 Abs. 1 Satz 1 GemHVO NRW die im Haushaltsjahr 
eingegangenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen getrennt nachzuweisen.  
 
Für die Finanzrechnung ist die Gliederungsstru ktur des Finanzplans nach § 3 GemHVO 
NRW maßgeblich. Den in der Finanzre chnung nachzuweisenden Is t-Zahlungen sind die 
Zahlungen der Rechnung des Vorjahres und die fortgeschriebenen Planansätze des 
Haushaltsjahres voranzustellen und ein Plan-/Ist-Vergleich anzufügen.  
 
Auch in der Finanzrechnung gilt das Brutt oprinzip, so dass Auszahlungen grundsätzlich 
nicht mit Einzahlungen verrechnet werden dürfen.  
 
Die Prüfung der Finanzrechnung führte zu  keinen Beanstandungen.  Die Finanzrechnung 
ist mit der Liquiditätsentwicklung - so wie si e sich in der Vermögensrechnung darstellt – 
bis auf eine nicht aufgeklärte Differenz von 0,04 € abgestimmt.  
 
Die unerwartete Haushal tsentwicklung trug dazu bei, dass di e Stadt Münster im Jahr 
2012 erneut einen Finanzmittelüberschuss erziel en konnte. Insgesamt erhöhen sich die 
liquiden Mittel von 62.794.213,69 € um 261.620,65 € (0,4 %) auf 63.055.834,34 €. 
 
In der Sitzung am 24.04.2013 äußerte der  Rechnungsprüfungsausschuss den Wunsch, 
die Maßnahmen zur Sicherstellung der jederzeitlichen Zahlungsfähigkeit zukünftig im Jah-
resabschluss darzulegen. Die Verwaltung kam diesem Wunsch nach und erörterte die Fi-
nanzlage des Jahres 2012 im Lagebericht und ging hierbei in sbesondere auf die Kredit-
entwicklung zur Sicherung der Liquidität ein. 
 
Maßnahmen zur Sicherstellung der jederzeitlic hen Zahlungsfähigkeit bzw. Kredite zur Li-
quiditätssicherung waren bereits Gegenstand der turnusmäßigen Prüfung der Stadtkasse 
(Bericht Nr. 20/13 vom 17.10.2013). 
 
Sämtliche Kassenkredite bewegen sich innerhalb des vorgegebenen Rahmens der Haus-
haltssatzung und überschreiten auch nicht den festgesetzten Höchstbetrag für Kassen-
kredite in Fremdwährung. 
 
Die Aufnahme von Liquiditätskrediten ist in der Geschäftsanweisung zur Regelung der Fi-
nanzbuchhaltung für die Stadt M ünster (GA Finanzbuchhaltung) i.  V. m. der Geschäfts-
anweisung zur Neuaufnahme von Krediten, bei Umschuldungen und zum Einsatz deriva-
tiver Finanzinstrumente sowie der Verwaltung dieser Geschäfte (GA Kredite und Deriva-
te) geregelt. Die Vorgaben dieser Geschäftsanweisung wurden strikt eingehalten.  
 
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liqui ditätssicherung in Anspruch genommen wer-
den dürfen, wurde mit dem 1. Nachtrag zur Haushaltssatzung des Jahres 2012 auf 
200.000.000,00 € begrenzt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  67 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
Die Aufnahme von Kassenkrediten kann auch in Fremdwährung erfolgen, darf aber 50 % 
des festgesetzten Höchstbetrages nicht übersteigen. 
 
Das nachfolgende Diagramm veranschaulicht die Entwicklung der Gesamtkredithöchstbe-
träge (einschließlich Kontokorrent S-Zentra l), des jährlichen Höchststandes an Kreditver-
bindlichkeiten in CHF (um gerechnet in Euro), die dur chschnittlichen Tagesbestände an 
Kassenkrediten sowie den Zinsaufwand (ohne Überziehungszinsen) von 2008 bis 2012: 
 
Kassenkredite 2008 bis 2012
0
10.000.000
20.000.000
30.000.000
40.000.000
50.000.000
60.000.000
70.000.000
EUR
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
160.000
180.000
EUR
Zinsaufwand* 127.650 0 134.888 158.026 154.150
Gesamtkreditbetrag 15.000.000 8.377.241 44.887.756 35.118.503 64.887.756
Höchstbetrag in CHF 0 0 29.887.756 29.887.756 29.887.756
ø Tageskredit 3.178.899 257.963 27.135.588 30.054.120 39.071.525
nachrichtlich: Kredittage* 68 0 773 730 1.071
2008 2009 2010 2011 2012
 
* Zinsaufwand und Summe der Laufzeiten der einzelnen Kassenkredite (ohne Kontokorrent) 
 
Wie aus dem Diagramm ersichtlich, ist der  Kassenkredithöchstbetrag im Jahr 2012 ge-
genüber dem Vorjahr in der Spitze um rd. 29,8 Mio. € auf rd. 64,9 Mio. € gestiegen und 
erreichte damit den höchst en Wert der letzten f ünf Jahre. Ferner erhöhte sich die Anzahl 
der Kredittage um 341 auf 1.071,  wobei es der Stadt Müns ter gelang, die Zinsbelastun-
gen auf Grund verbesserter Zinskonditionen relativ stabil zu halten. 
 
Die zwei im Frühjahr 2010 in Schweize r Franken aufgenommenen Kredite wurden auf 
Grund des schlechteren Wechselkurses er neut prolongiert. Eine Tilgung zum 31.12.2012 
würde zu einem Verlust i.H.v.  6,1 Mio. € führen. Der drohende Verlust wurde in der Be-
wertung der Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung berücksichtigt.  
 
 
 
11 Prüfung delegierter Aufgaben gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 GO 
 
In die Prüfung des Jahresabschlusses sind gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 GO NRW die 
Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Au fgaben einzubeziehen, so-
fern sie von erheblicher Bedeutung sind. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlungsvorgänge 
durch den Träger der Aufgabe vorgenommen werden. 
 
Es gibt in dieser Hinsicht im Bereic h der Sozialhilfegewährung prüfungsrelevante Ge-
schäftsvorfälle, weil das Land NRW als überört licher Träger der Sozialhilfe nach § 3 des 
Landesausführungsgesetzes zum Zwöl ften Buch (SGB XII) – Sozialhilfe – einzelne Auf-
gaben auf die Stadt Münster übertragen hat.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  68 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
Die für den überörtlichen Träger geleist eten Einnahmen und Ausgaben wurden im Rah-
men einer Vorprüfung zur Jahresabschlu ssprüfung geprüft. Folgende Halbjahresabrech-
nungen wurden hierbei nachvollzogen: 
 
◊ am 06.07.2012: Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben 1. Halbjahr 2012 für die 
gemäß Delegationsatz ung des Landschaftsverbandes  Westfalen-Lippe vom 
10.03.2005 übertragenen Hilfen 
◊ am 08.01.2013: Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben 2. Halbjahr 2012 für die 
gemäß Delegationsatz ung des Landschaftsverbandes  Westfalen-Lippe vom 
10.03.2005 übertragenen Hilfen 
 
Feststellungen, die einer besonderen Berich terstattung bedurften, ergaben sich bei die-
sen Prüfungen nicht. 
 
Daneben prüfte das AWR im Jahr 2012 im Sozi alamt die Abteilung 3 – Sozialhilfe nach 
dem SGB XII. Hierbei bestätigte die Betracht ung einzelner Fälle eine insgesamt rechtmä-
ßige, sachgerechte, ordnungsgemäße sowie zeitnahe Bearbeitung. 
 
 
 
12 Bestätigungsvermerk 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster prüfte unter Zuhilfenahme des Am-
tes für Wirtschaftlichkeits prüfung und Revision den Jahresab schluss der Stadt Münster 
für das Haushaltsjahr 2012 und erteilt nach den in diesem Bericht dokumentierten Ergeb-
nissen der Prüfung den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. 
 
Der Jahresabschluss besteht aus B ilanz, Ergebnisrechnung,  Finanzrechnung und den 
Teilrechnungen sowie dem Anhang und wurde nach § 101  i.V.m.  § 95 GO NRW unter 
Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht über die örtlich 
festgelegten Nutzungsdauern der Verm ögensgegenstände und des Lageberichtes der 
Stadt Münster geprüft. In die Prüfung sind di e Haushaltssatzung sowie weitere Bestim-
mungen und Satzungen der Gemeinde sowie die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmun-
gen einbezogen worden. 
 
Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die 
sich auf die Darstellung des durch den Jahr esabschluss unter Beachtung der Grundsätze 
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lageber icht vermittelten Bildes der Ver-
mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Si-
cherheit erkannt werden k onnten. Bei der Festlegung von Prüfungshandlungen sind die 
Kenntnisse über die Organisation, die Tätigk eit und über das wirtschaftliche und rechtli-
che Umfeld der Stadt Münster sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt 
worden. 
 
Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, 
Übersicht über örtlich festgelegte Nu tzungsdauern der Vermögens gegenstände, Jahres-
abschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. 
 
Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der 
wesentlichen Einschätzungen des Oberbürgermeisters der Stadt Münster sowie die Wür-
digung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  69 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14 
 
Die für den überörtlichen Träger geleist eten Einnahmen und Ausgaben wurden im Rah-
men einer Vorprüfung zur Jahresabschlu ssprüfung geprüft. Folgende Halbjahresabrech-
nungen wurden hierbei nachvollzogen: 
 
◊ am 06.07.2012: Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben 1. Halbjahr 2012 für die 
gemäß Delegationsatz ung des Landschaftsverbandes  Westfalen-Lippe vom 
10.03.2005 übertragenen Hilfen 
◊ am 08.01.2013: Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben 2. Halbjahr 2012 für die 
gemäß Delegationsatz ung des Landschaftsverbandes  Westfalen-Lippe vom 
10.03.2005 übertragenen Hilfen 
 
Feststellungen, die einer besonderen Berich terstattung bedurften, ergaben sich bei die-
sen Prüfungen nicht. 
 
Daneben prüfte das AWR im Jahr 2012 im Sozi alamt die Abteilung 3 – Sozialhilfe nach 
dem SGB XII. Hierbei bestätigte die Betracht ung einzelner Fälle eine insgesamt rechtmä-
ßige, sachgerechte, ordnungsgemäße sowie zeitnahe Bearbeitung. 
 
 
 
12 Bestätigungsvermerk 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster prüfte unter Zuhilfenahme des Am-
tes für Wirtschaftlichkeits prüfung und Revision den Jahresab schluss der Stadt Münster 
für das Haushaltsjahr 2012 und erteilt nach den in diesem Bericht dokumentierten Ergeb-
nissen der Prüfung den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. 
 
Der Jahresabschluss besteht aus B ilanz, Ergebnisrechnung,  Finanzrechnung und den 
Teilrechnungen sowie dem Anhang und wurde nach § 101  i.V.m.  § 95 GO NRW unter 
Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht über die örtlich 
festgelegten Nutzungsdauern der Verm ögensgegenstände und des Lageberichtes der 
Stadt Münster geprüft. In die Prüfung sind di e Haushaltssatzung sowie weitere Bestim-
mungen und Satzungen der Gemeinde sowie die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmun-
gen einbezogen worden. 
 
Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die 
sich auf die Darstellung des durch den Jahr esabschluss unter Beachtung der Grundsätze 
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lageber icht vermittelten Bildes der Ver-
mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Si-
cherheit erkannt werden k onnten. Bei der Festlegung von Prüfungshandlungen sind die 
Kenntnisse über die Organisation, die Tätigk eit und über das wirtschaftliche und rechtli-
che Umfeld der Stadt Münster sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt 
worden. 
 
Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, 
Übersicht über örtlich festgelegte Nu tzungsdauern der Vermögens gegenstände, Jahres-
abschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. 
 
Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der 
wesentlichen Einschätzungen des Oberbürgermeisters der Stadt Münster sowie die Wür-
digung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012  70 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00  Nr. 01/14

Bilanz zum 31.12.2012

Jahresabschluss Jahresabschluss
31.12.2011 31.12.2012
Euro Euro
A k t i v a 3.518.276.770,61 3.487.714.074,58
1. Anlagevermögen 3.359.540.757,57 3.321.586.128,34
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 252.404,96 369.143,68
1.2 Sachanlagen 2.882.422.666,33 2.843.673.009,10
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 224.335.389,48 228.912.510,66
1.2.1.1 Grünflächen 116.135.175,94 124.743.144,18
1.2.1.2 Ackerland 34.534.910,38 35.199.821,71
1.2.1.3 Wald, Forsten 6.365.529,34 6.982.850,79
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 67.299.773,82 61.986.693,98
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 758.786.102,02 755.681.079,47
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 48.861.028,28 51.505.872,06
1.2.2.2 Schulen 365.763.651,50 365.866.301,20
1.2.2.3 Wohnbauten 1.758.824,42 2.038.522,01
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 342.402.597,82 336.270.384,20
1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.720.233.105,42 1.687.848.158,16
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 315.427.767,60 314.733.212,15
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 42.377.911,39 41.801.929,51
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 0,00
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 718.809.149,41 711.766.093,44
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 620.971.440,81 597.869.646,87
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 22.646.836,21 21.677.276,19
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 769.711,79 720.151,12
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 13.918.047,83 13.948.847,52
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 27.190.376,11 30.586.092,47
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 57.493.975,44 50.218.094,48
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 79.695.958,24 75.758.075,22
1.3 Finanzanlagen 476.865.686,28 477.543.975,56
√
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 426.001.937,98 426.303.077,07
1.3.2 Beteiligungen 16.191.532,16 16.717.125,64
1.3.3 Sondervermögen 21.283.797,10 21.196.318,01
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 10.539.157,55 10.539.157,55
1.3.5 Ausleihungen 2.849.261,49 2.788.297,29
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 700.951,69 688.162,48
1.3.5.2 an Beteiligungen 1.294.130,00 1.294.130,00
1.3.5.3 an Sondervermögen 0,00 0,00
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 854.179,30 806.004,81
2. Umlaufvermögen 118.454.662,71 123.666.618,88
2.1 Vorräte 34.556.650,68 34.215.135,71
2.1.1 Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe, Waren 34.554.959,14 34.213.746,97
2.1.2 Geleistete Anzahlungen 1.691,54 1.388,74
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 21.103.798,34 26.395.648,83
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 13.391.308,03 15.633.038,73
2.2.1.1 Gebühren 1.993.623,55 1.976.824,07
2.2.1.2 Beiträge 320.078,34 672.032,67
2.2.1.3 Steuern 5.085.732,30 4.783.463,36
2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 2.577.435,64 4.131.871,16
2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 3.414.438,20 4.068.847,47
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 4.518.297,94 5.004.943,03
2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 1.162.176,11 1.337.791,59
2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 32.936,11 35.615,10
2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen 31.217,44 186.501,29
2.2.2.4 gegen Beteiligungen 0,00 595,70
2.2.2.5 gegen Sondervermögen 3.291.968,28 3.444.439,35
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 3.194.192,37 5.757.667,07
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00
2.4 Liquide Mittel 62.794.213,69 63.055.834,34
3.
Aktive Rechnungsabgrenzung 40.281.350,33 42.461.327,36

Forderungsspiegel

bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahren 
mehr als 5 
Jahren 
EUR EUR EUR EUR EUR
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und 
Forderungen aus Transferleistungen 15.633.038, 73 13.162.883,28 852.010,05 1.618.145,40 13.391.308,03
1.1 (160000) Gebühren 1.976.824,07 1.976.824,07 0,00 0,00 1.993.623,55
1.2 (162000) Beiträge 672.032,67 586.336,29 85.696,37 0,00 320.078,34
1.3 (164000) Steuern 4.783.463,36 4.783.463,36 0,00 0,00 5.085.732,30
1.4 (166000) Forderungen aus Transferleistungen 4.131.871,16 3.295.543,12 759.323,71 77.004,33 2.577.435,64
1.5 (168000) sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 4.068.847,47 2.520.716,43 6.989,97 1.541.141,07 3.414.438,20
2. Privatrechtliche Forderungen 5.004.943,03 5.004.618,03 325,00 0,00 4.518.297,94
2.1 (170000) gegenüber dem privaten Bereich 1.337.791,59 1.337.466,59 325,00 0,00 1.162.176,11
2.2 (171000) gegenüber dem öffentlichen Bereich 35.615,10 35.615,10 0,00 0,00 32.936,11
2.3 (172000) gegen verbundene Unternehmen 186.501,29 186.501,29 0,00 0,00 31.217,44
2.4 (173000) gegen Beteiligungen 595,70 595,70 0,00 0,00 0,00
2.5 (174000) gegen Sondervermögen 3.444.439,35 3.444.439,35 0,00 0,00 3.291.968,28
Summe aller Forderungen 20.637.981,76 18. 167.501,31 852.335,05 1. 618.145,40 17.909.605,97
Art der Forderungen
Gesamtbetrag     am 
31.12.2012
mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag     am 
31.12.2011

Verbindlichkeitenspiegel

bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahren mehr als 5 Jahren 
Euro Euro Euro Euro Euro
1. Anleihen 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
2. Verbindlichkeiten aus Krediten 
für Investitionen 736.430.218,08  28.982.663,28  124.451.586,01  582.995.968,79  738.418.893,45  
2.1 von verbundenen Unternehmen 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
2.2 von Beteiligungen 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
2.3 von Sondervermögen 84.363,16  0,00  0,00  84.363,16  84.363,16  
2.4 vom öffentlichen Bereich 143.712,54  80.365,95  63.346,59  0,00  1.314.984,28  
2.4.1 vom Bund 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
2.4.2 vom Land 82.385,04  19.038,45  63.346,59  0,00  101.423,50  
2.4.3 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
2.4.4 von Zweckverbänden 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich 61.327,50  61.327,50  0,00  0,00  1.213.560,78  
2.4.6 von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
2.5 vom privaten Kreditmarkt 736.202.142,38  28.902.297,33  124.388.239,42  582.911.605,63  737.019.546,01  
2.5.1 von Banken und Kreditinstituten 736.202.142,38  28.902.297,33  124.388.239,42  582.911.605,63  737.019.546,01  
2.5.2 von übrigen Kreditgebern 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
3. Verbindlichkeiten aus Krediten 
zur Liquiditätssicherung 36.045.428,45  4.149.033,28  31.896.395,17  0,00  35.750.278,75  
3.1 vom öffentlichen Bereich 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
3.2 vom privaten Kreditmarkt 36.045.428,45  4.149.033,28  31.896.395,17  0,00  35.750.278,75  
4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kredit-
aufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 6.899.397,79  375.197,56  1.533.109,55  4.991.090,68  7.289.380,42  
5. Verbindlichkeiten aus 
Lieferungen und Leistungen 520.982,16  520.982,16  0,00  0,00  286.332,86  
6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 36.590.182,83  36.590.182,83  0,00  0,00  39.653.257,99  
7. Sonstige Verbindlichkeiten 49.475.457,08  48.468.195,67  0,00  1.007.261,41  41.740.022,35  
8. Summe aller Verbindlichkeiten 865.961.666,39  119.086.254,78  157.881.090,73  588.994.320,88  863.138.165,82  
82.589.310,67  89.499.131,40  
 Nachrichtlich
 Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten:
 - Bürgschaften
Gesamtbetrag
am 31.12.2011
Gesamtbetrag
am 31.12.2012Art der Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von

Anlagenspiegel

AK/HK Zugang Abgang Umbuchung
Nach-
aktivierung aktuelle AHK
AfA           
Beginn 2012 AfA des Jahres
AfA 
Abgang
AfA Um-
buchung
kumulierte     
AfA
Buchwerte 
Beginn 2012
Anlagen-       
rechnung
Korrektur-
posten*
korrigierte 
Buchwerte   
Beginn 2012
Buchwert   
Ende 2012
01.01.2012 2012 2012 2012 31.12.2012 01.01.2012 2012 2012 2012 31.12.2012 01.01.2012 01.01.2012 01.01.2012 31.12.2012
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 504.130,27 47.168,57 0,00 138.064,00 689.362,84 -251.725,31 -68.493,85 0,00 0,00 -320.219,16 252.404,96 252.404,96 369.143,68
1.2.1
Unbebaute Grundstücke u. 
grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1Grünflächen 133.146.348,46 2.278.495,84 -402.940,13 9.513.240,80 144.535.144,97 -16.813.910,10 -2.793.320,27 194.508,73 -379.279,15 -19.792.000,79 11 6.332.438,36 -197.262,42 116.135.175,94 124.743.144,18
1.2.1.2Ackerland 34.990.001,42 -416.153,77 -642.343,65 1.268.317,71 35.199.821,71 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 34.990.001,42 -455.091,04 34.534.910,38 35.199.821 ,71
1.2.1.3Wald, Forsten 6.187.211,12 494.102,83 -69.121,03 370.657,87 6.982.850,79 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.187.211,12 178.318,22 6.365.529,34 6.982.850,79
1.2.1.4Sonstige unbebaute Grundstücke 85.949.157,09 -131.341,93 -23.273.314,10 -625.967,45 68.160,37 61.986.693,98 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 85.949.157,09 -18.649.383,27 67.299.77 3,82 61.986.693,98
1.2.2
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche 
Rechte
1.2.2.1Kinder- und Jugendeinrichtungen 52.132.022,46 1.505.968,71 -692.364,89 2.078.020,75 55.023.647,03 -2.757.184,18 -760.590,79 0,00 0,00 -3.517.774,97 49.374.838,28 -513.810 ,00 48.861.028,28 51.505.872,06
1.2.2.2Schulen 408.108.538,60 918.145,91 -1.365.486,00 8.424.315,82 416.085.514,33 -40.979.401,10 -9.239.769,49 0,00 -42,54 -50.219.213,13 367.129.137,5 0 -1.365.486,00 365.763.651,50 365.866.301,20
1.2.2.3Wohnbauten 4.133.275,80 0,00 -2.342.458,18 447.804,38 2.238.622,00 -269.197,44 -46.484,79 115.582,24 0,00 -200.099,99 3.864.078,36 -2.105.253,94 1.758 .824,42 2.038.522,01
1.2.2.4
Sonstige Dienst-, Geschäfts- und 
Betriebsgebäude 387.105.558,96 1.895.997,95 -13.936.375,52 1.857.648,80 376.922.830,19 -34.788.095,45 -7.234.275,97 1.369.925,43 0,00 -40.652.445,99 352. 317.463,51 -9.914.865,69 342.402.597,82 336.270.384,20
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1Grund u. Boden des Infrastrukturvermögens 316.336.008,39 31.771,05 -1.200.285,81 -434.281,48 314.733.212,15 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 316.336.008,39 -908.240,79 315.427.767,60 314.733 .212,15
1.2.3.2Brücken und Tunnel 46.974.506,44 53.809,57 0,00 540.799,59 47.569.115,60 -4.596.595,05 -1.170.591,04 0,00 0,00 -5.767.186,09 42.377.911,39 42.377.911,39 41.80 1.929,51
1.2.3.3Gleisanlagen mit Streckenausrüstung 5.000,00 0,00 0,00 0,00 5.000,00 -5.000,00 0,00 0,00 0,00 -5.000,00 0,00 0,00 0,00
1.2.3.4
Entwässerungs- 
u.Abwasserbeseitigungsanlagen 792.539.889,76 4.322.770,48 -587.533,03 8.365.576,59 804.640.703,80 -73.730.740,35 -19.397.175,69 253.305,68 0,00 -92.874.610,36 718.809. 149,41 718.809.149,41 711.766.093,44
1.2.3.5Straßennetz mit Wegen, Plätzen 729.819.451,28 1.768.494,63 -1.023.271,76 3.348.529,45 733.913.203,60 -108.848.010,47 -27.422.763,44 227.217,18 0,00 -136.043.556,73 620. 971.440,81 620.971.440,81 597.869.646,87
1.2.3.6Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 26.943.515,68 25.908,11 -153.053,97 170.234,38 26.986.604,20 -4.296.679,47 -1.049.086,33 36.437,79 0,00 -5.309.328,01 22.646.836,21 22.646 .836,21 21.677.276,19
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 957.071,36 14.730,26 0,00 29.481,02 1.001.282,64 -187.359,57 -93.771,95 0,00 0,00 -281.131,52 769.711,79 769.711,79 720.151,12
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 13.918.047,83 30.799,69 0,00 0,00 13.948.847,52 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13.918.047,83 13.918.047,83 13.948.847,52
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen 36.553.024,36 4.990.827,17 -278.649,41 1.258.248,95 42.523.451,07 -9.362.648,25 -2.807.293,39 230.736,30 1.846,74 -11.937.358,60 27.190.3 76,11 27.190.376,11 30.586.092,47
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 95.061.677,36 4.098.355,24 -258.068,46 -3.857.128,78 95.044.835,36 -37.567.701,92 -7.884.652,33 248.180,96 377.432,41 -44.826.740,88 57.4 93.975,44 57.493.975,44 50.218.094,48
1.2.8 Geleist.Anzahlungen, Anlagen im Bau 79.695.958,24 29.210.046,12 -115.609,55 -33.032.319,59 75.758.075,22 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 79.695.958,24 79.695.958,24 75.758.075,22
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 430.798.737,37 4.277.000,00 -1.058.583,25 0,00 434.017.154,12 -4.796.799,39 -2.917.277,66 0,00 0,00 -7.714.077,05 426.001.937,98 426.001.9 37,98 426.303.077,07
1.3.2 Beteiligungen 20.817.718,10 5.547.044,84 0,00 0,00 26.364.762,94 -4.626.185,94 -5.021.451,36 0,00 0,00 -9.647.637,30 16.191.532,16 16.191.532,16 16.717.1 25,64
1.3.3 Sondervermögen 21.283.797,10 57.764,99 -921,92 0,00 21.340.640,17 0,00 -144.322,16 0,00 0,00 -144.322,16 21.283.797,10 21.283.797,10 21.196.318,01
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögen 10.539.157,55 0,00 0,00 0,00 10.539.157,55 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10.539.157,55 10.539.157,55 10.539.157,55
1.3.5 Ausleihungen
1.3.5.1Ausleihungen an verbund.Unternehmen 701.165,10 0,00 -12.789,21 0,00 688.375,89 -213,41 0,00 0,00 0,00 -213,41 700.951,69 700.951,69 688.162,48
1.3.5.2Ausleihungen an Beteiligungen 1.294.130,00 0,00 0,00 0,00 1.294.130,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.294.130,00 1.294.130,00 1.294.130,00
1.3.5.4Sonstige Ausleihungen 880.613,35 21.372,38 -69.547,37 0,00 832.438,36 -26.433,55 0,00 0,00 0,00 -26.433,55 854.179,80 854.179,80 806.004,81
3.737.375.713,45 61.043.078,64 -47.482.717,24 -138.757,19 68.160,37 3.750.865.478,03 -343.903.880,95 -88.051.320,51 2.675.894,31 -42,54 - 429.279.349,69 3.393.471.832,50 -33.931.074,93 3.359.540.757,57 3.321.586.128,34
* Aus technischen Gründen konnte im Jahr 2011 die Umgliederung von zum Verkauf vergesehenen Grundstücken aus dem Anlagevermögen ins Umlaufvermögen nur im Hauptbuch, nicht aber auch in der Anlagenrechnung (Nebenbuchhaltung) dargestellt werden. 
Die Umgliederungen wurden daher im Jahr 2012 als Anlagenabgänge erfasst. 
Summen
Bilanzposition
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen (AfA) Buchwerte

Ergebnisrechnung  
für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2012

Übertragene
Ergebnisrechnung 2012 der Stadt Münster Ergebnis 2011 Ergebnis 2012 Ermächtigungen
original fortgeschrieben absolut prozentual nach 2013
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1  + Steuern und ähnliche Abgaben 478.971.153,61         499.997.500,00         461.597.500,00         454.858.196,80         6.739.303,20 -            -1,5 0    
2  + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 76.296.728,72           74.618.730,00           75.515.390,00           82.344.796,49           6.829.406,49             9,0 0    
3  + Sonstige Transfererträge 7.572.193,59             9.253.530,00             9.321.030,00             16.618.120,00           7.297.090,00             78,3 0    
4  + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 109.033.398,85         105.747.490,00         105.837.490,00         106.745.763,57         908.273,57                0,9 0    
5  + Privatrechtliche Leistungsentgelte 20.788.965,06           19.194.910,00           19.244.910,00           22.093.785,36           2.848.875,36             14,8 0    
6  + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 42.279.697,15           101.679.440,00         117.451.410,00         113.067.958,26         4.383.451,74 -            -3,7 0    
7  + Sonstige ordentliche Erträge 50.673.285,37           38.969.330,00           49.158.330,00           66.229.911,87           17.071.581,87           34,7 0    
8  + Aktivierte Eigenleistungen 3.229.296,24             2.673.000,00             2.673.000,00             2.210.753,95             462.246,05 -               -17,3 0    
9  + / - Bestandsveränderungen 0    0    0    0    0    0    
10  = Ordentliche Erträge 788.844.718,59         852.133.930,00         840.799.060,00         864.169.286,30         23.370.226,30           2,8 0    
11  - Personalaufwendungen 187.730.049,63         193.417.700,00         196.745.560,00         202.677.945,78         5.932.385,78             3,0 0    
12  - Versorgungsaufwendungen 21.419.789,94           14.776.920,00           14.776.920,00           10.864.378,51           3.912.541,49 -            -26,5 0    
13  - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 101.236.454,60         109.517.120,00         115.565.072,65         105.034.795,95         10.530.276,70 -          -9,1 5.609.102                  
14  - Bilanzielle Abschreibungen 85.578.319,46           79.618.560,00           79.618.560,00           88.292.775,58           8.674.215,58             10,9 0    
15  - Transferaufwendungen 339.093.629,69         424.717.180,00         447.404.341,05         424.072.698,03         23.331.643,02 -          -5,2 7.221.938                  
16  - Sonstige ordentliche Aufwendungen 82.983.094,41           58.026.900,00           64.011.956,53           67.472.128,37           3.460.171,84             5,4 1.592.411                  
17  = Ordentliche Aufwendungen 818.041.337,73         880.074.380,00         918.122.410,23         898.414.722,22         19.707.688,01 -          -2,1 14.423.451                
18  = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigeit 29.196.619,14 -          27.940.450,00 -          77.323.350,23 -          34.245.435,92 -          43.077.914,31           -55,7 14.423.451                
19  + Finanzerträge 15.242.808,10           40.760.080,00           40.760.080,00           43.057.278,18           2.297.198,18             5,6 0    
20  - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 29.146.954,93           30.707.000,00           30.707.000,00           29.020.317,12           1.686.682,88 -            -5,5 0    
21 = Finanzergebnis 13.904.146,83 -          10.053.080,00           10.053.080,00           14.036.961,06           3.983.881,06             39,6 0    
22  = Ordentliches Ergebnis 43.100.765,97 -          17.887.370,00 -          67.270.270,23 -          20.208.474,86 -          47.061.795,37           -70,0 14.423.451                
23  + Außerordentliche Erträge 0    0    0    0    0    0    
24  - Außerordentliche Aufwendungen 0    0    0    0    0    0    
25  = Außerordentliches Ergebnis 0    0    0    0    0    0    
26  =  Jahresergebnis 43.100.765,97 -          17.887.370,00 -          67.270.270,23 -          20.208.474,86 -          47.061.795,37           -70,0 14.423.451                
Haushaltsansatz 2012 Ansatz / Ergebnis
Vergleich fortgeschriebener

Finanzrechnung 
für den Zeitraum vom 01.01 – 31.12.2012

Übertragene
Finanzrechnung 2012 der Stadt Münster Ergebnis 2011 Ergebnis 2012 Ermächtigungen
original fortgeschrieben absolut prozentual nach 2013
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1  + Steuern und ähnliche Abgaben 471.756.134,86         499.997.500,00         461.597.500,00         457.973.064,75         3.624.435,25 -            -0,8 0    
2  + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 48.840.703,22           49.965.730,00           50.462.390,00           55.094.678,61           4.632.288,61             9,2 0    
3  + Sonstige Transfereinzahlungen 7.223.003,52             9.253.530,00             9.321.030,00             11.486.431,34           2.165.401,34             23,2 0    
4  + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 86.141.923,06           83.811.970,00           83.901.970,00           84.338.985,92           437.015,92                0,5 0    
5  + Privatrechtliche Leistungsentgelte 20.710.946,95           19.186.600,00           19.236.600,00           22.360.460,19           3.123.860,19             16,2 0    
6  + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 41.912.970,17           101.679.440,00         117.451.410,00         118.129.935,15         678.525,15                0,6 0    
7  + Sonstige Einzahlungen 39.269.252,92           35.295.460,00           38.491.460,00           31.997.790,24           6.493.669,76 -            -16,9 0    
8  + Zinsen und sonstige Finaneinzahlungen 15.323.245,68           38.424.190,00           38.424.190,00           43.263.097,11           4.838.907,11             12,6 0    
9  = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 731.178.180,38         837.614.420,00         818.886.550,00         824.644.443,31         5.757.893,31             0,7 0    
10  - Personalauszahlungen 168.091.946,99         174.831.650,00         179.115.930,00         179.572.695,85         456.765,85                0,3 0    
11  - Versorgungsauszahlungen 20.632.328,17           20.874.050,00           20.874.050,00           21.253.000,73           378.950,73                1,8 0    
12  - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 106.140.680,26         106.054.110,00         112.274.378,00         104.163.927,60         8.110.450,40 -            -7,2 7.271.807                  
13  - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 29.146.169,45           30.707.000,00           30.707.000,00           28.973.226,84           1.733.773,16 -            -5,6 0    
14  - Transferauszahlungen 336.503.706,51         423.872.240,00         446.559.401,00         431.112.758,78         15.446.642,22 -          -3,5 7.221.938                  
15  - Sonstige Auszahlungen 62.821.150,70           59.843.810,00           65.828.867,00           63.239.903,60           2.588.963,40 -            -3,9 1.592.411                  
16  = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 723.335.982,08         816.182.860,00         855.359.626,00         828.315.513,40         27.044.112,60 -          -3,2 16.086.156                
17  = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 7.842.198,30             21.431.560,00           36.473.076,00 -          3.671.070,09 -            32.802.005,91           89,9 -            16.086.156 -               
18  + Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionen 27.213.014,00           18.947.910,00           18.947.910,00           24.662.409,41           5.714.499,41             30,2 0    
19  + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 13.457.169,71           15.034.500,00           18.034.500,00           18.663.054,81           628.554,81                3,5 0    
20  + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 12.988.659,40            - - -  - - -  - - -    - - -  - - - 0    
21  + Einzahlungen von Beiträgen u.ä. Entgelten 4.289.925,82             4.509.020,00             4.509.020,00             4.905.450,89             396.430,89                8,8 0    
22  + Sonstige Investitonseinzahlungen 3.283.814,66             56.800,00                  56.800,00                  100.263,93                43.463,93                  76,5 0    
23 = Einzahlungen aus Investitonstätigkeit 61.232.583,59           38.548.230,00           41.548.230,00           48.331.179,04           6.782.949,04             16,3 0    
24  - Auszahl. für den Erwerb von Grundstücken u. Gebäuden 7.363.931,67             8.590.010,00             8.720.010,00             777.754,04                7.942.255,96 -            -91,1 131.430                     
25  - Auszahlungen für Baumaßnahmen 36.410.378,17           54.860.650,00           67.682.585,00           34.105.971,03           33.576.613,97 -          -49,6 33.768.955                
26  - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlagevermögen 7.720.589,51             10.335.780,00           15.919.671,00           9.499.106,09             6.420.564,91 -            -40,3 6.038.052                  
27  - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 1.835,630                  4.000,00                    4.000,00                    500.000,00                496.000,00                12.400,00    0    
28  - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 7.195.876,54             743.730,00                5.855.504,00             2.086.881,75             3.768.622,25 -            -64,4 3.753.702                  
29  - Sonstige Investitionsauszahlungen 783.260,00                20.000,00                  20.500,00                  30.737,13                  10.237,13                  49,9 0    
30  = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 59.475.871,52           74.554.170,00           98.202.270,00           47.000.450,04           51.201.819,96 -          -52,1 43.692.139                
31  = Saldo aus Investitionstätigkeit 1.756.712,07             36.005.940,00 -          56.654.040,00 -          1.330.729,00             57.984.769,00           -102,3 43.692.139 -               
32  = Finanzmittelüberschuss / fehlbetrag 9.598.910,37             14.574.380,00 -          93.127.116,00 -          2.340.341,09 -            90.786.774,91           -97,5 59.778.295 -               
Vergleich fortgeschriebener 
Haushaltsansatz 2012 Ansatz / Ergebnis

Übertragene
Finanzrechnung 2012 der Stadt Münster Ergebnis 2011 Ergebnis 2012 Ermächtigungen
original fortgeschrieben absolut prozentual nach 2013  
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
33  + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 9.959.750,00             36.001.940,00           35.399 .640,00           25.249.200,00           10.150.440,00           28,7 0    
34  + Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung 690,61                        - - -  - - - 31.819,62                   - - -  - - - 0    
35  - Tilgung und Gewährung von Darlehen 26.146.452,65           27.674.000,00           27.674 .000,00           28.112.256,30           438.256,30 -               -1,6 48.075                       
36  - Tilgung von Krediten für Liquiditätssicherung 886,44                          - - -  - - - 690,61                        - - -  - - - 0    
37  = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 16.186.898,48 -          8.327.940,00             7.725.640,00             2.831.927,29 -            10.557.567,29 -          -136,7 48.075 -                      
38  = Änderung des Bestandes an Finanzmitteln 6.587.988,11 -            6.246.440,00 -            85.401 .476,00 -          5.172.268,38 -            80.229.207,62           -93,9 59.826.370 -               
39  + Anfangsbestand an Finanzmitteln 70.181.986,07           62.794.213,65           62.794 .213,65           62.794.213,65            --- 0    
40  + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 799.784,31 -                - - -  - - - 5.433.889,03             5.433.889,03              - - - 0    
41  = Liquide Mittel 62.794.213,65           56.547.773,65           22.607 .262,35 -          63.055.834,30           85.663.096,65           378,9 -          59.826.370 -               
Vergleich fortgeschriebener 
Haushaltsansatz 2012 Ansatz / Ergebnis

Lagebericht 
mit Angaben zu den Organen und Kennzahlen

1 
 
Stadt Münster, Oktober 2013 
     
      
Lagebericht  
 
zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Münster 
 
 
 
1. Vorbemerkung 
 
Nach § 95 Gemeindeordnung (GO NRW) ist zum 31.12.20 12 ein Jahresabschluss aufzustel- 
len, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft na chzuweisen ist. Ihm ist ein Lagebericht 
beizufügen. Gemäß § 48 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) ist der Lagebe- 
richt so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verh ältnissen entsprechendes Bild der Ver- 
mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gem einde vermittelt wird. Auch ist auf die 
Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen.  
 
2. Ertragslage 
 
Der Ergebnisplan  steht im Mittelpunkt der kommunalen Haushaltswirts chaft. Er enthält alle 
erwarteten Ressourcenzuwächse (Erträge) und vorauss ichtlichen Ressourcenverbräuche 
(Aufwendungen), die im Zusammenhang mit der kommuna len Leistungserbringung entste- 
hen. 
 
Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahreserge bnis aus dem Saldo aller Erträge 
und Aufwendungen spiegelt die voraussichtliche Entw icklung des Eigenkapitals wider. Ein 
positives Jahresergebnis führt zu einem Zuwachs, ei n negatives Jahresergebnis zu einem 
Verzehr des Eigenkapitals. Daher ist das Jahreserge bnis auch die maßgebliche Größe für 
den Haushaltsausgleich. Der Haushalt ist ausgeglich en, wenn das Jahresergebnis keinen 
negativen Wert ausweist.

2 
Die Ergebnisrechnung 2012 schließt mit folgenden Werten ab:  
 
 
Ergebnisrechnung 2012 
 
 
 
Haushaltsansatz 
(fortgeschrieben) 
Mio. € 
Ergebnis 
 
Mio. € 
Verbesserung 
 
Mio. € 
 
Ordentliche Erträge 
 
 
840,8  
 
864,2  
 
 
+   23,4  
 
Ordentliche Aufwendungen 
 
 
918,1  
 
898,4  
 
+   19,7  
Ergebnis der laufenden 
Verwaltungstätigkeit 
 
 
   -    77,3  
 
-    34,2  
 
+   43,1  
 
Finanzergebnis 
 
 
+   10,0 
 
+    14,0  
 
+     4,0  
 
Jahresergebnis 
 
 
-    67,3  
 
-    20,2  
 
+   47,1  
 
 
Das Jahresergebnis 
 weist einen negativen Saldo aus Erträgen und Aufwe ndungen von         
-20,2 Mio. € aus. Gegenüber der Haushaltsplanung (e inschließlich Nachtrag und Ermächti- 
gungsübertragungen), in der noch von einem Vermögen sverzehr in Höhe von 67,3 Mio. € 
ausgegangen werden musste, ergibt sich eine deutlic he Verbesserung von 47,1 Mio. €. 
Letztlich konnte aber auch das Haushaltsjahr 2012 n icht originär ausgeglichen werden, so 
dass sich das Vermögen der Stadt Münster um weitere 20,2 Mio. € verringerte.      
 
Die vielfältigen Ursachen für diesen Jahresabschlus s sind detailliert im Anhang bei den „Er- 
läuterungen zur Ergebnisrechnung“ dargestellt. An dieser Stelle sollen daher nur die wesent- 
lichen Veränderungen beleuchtet werden.  
 
Bei der Analyse der Entwicklung der ordentlichen Erträge  sind zunächst die Steuern und 
ähnlichen Abgaben  zu betrachten. An Gewerbesteuererträgen wurden mit  241,1 Mio. €  rd. 
9,0 Mio. € weniger erzielt als mit dem Nachtragshau shaltsplan aufgrund der negativen Ent- 
wicklung im ersten Halbjahr 2012 bereits prognostiz iert worden war (der ursprüngliche An- 
satz betrug 300 Mio. €).  
 
Eine deutlich Überschreitung des Planwertes von 28, 4 Mio. € gab es bei den Zuwendungen 
und allgemeinen Umlagen der Jugendhilfe  um 16,2 Mio. € bzw. 56,9 %. Diese Überschrei- 
tung hängt ganz wesentlich mit den erheblichen Anst rengungen zum Ausbau der Kapazitä-

3 
ten im Bereich der Betreuungsangebote für Kinder vo n ein bis drei Jahren zusammen. Die 
Entwicklung der Zuweisungen des Landes ist abhängig  von vorliegenden tatsächlichen Be- 
willigungen, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushalts in der letztlich erzielten Höhe 
nicht eingerechnet werden konnten. Darüber hinaus s ind Ende 2012 nicht planbare Sonder- 
zuschüsse des Landes auf der Grundlage des Belastun gsausgleichsgesetzes Jugendhilfe in 
Höhe von 4,23 Mio. € für die Kindergartenjahre 2011 /2012 und 2012/2013 bewilligt und ein- 
genommen worden. Die Überschreitung des Planansatze s ist insofern auf einmalige Son- 
dereffekte zurück zu führen.   
 
Nennenswerte haushaltswirksame Ertragsminderungen s ind im Bereich der  sonstigen Zu- 
wendungen und allgemeinen Umlagen  entstanden. Hier wurde die zunächst geplante kon- 
sumtive Verbuchung von Teilen der Schul- und Bildun gspauschale (9,0 Mio. €) und der 
Sportpauschale (0,5 Mio. €) nicht vollzogen, so das s Mindererträge von 9,5 Mio. € entstan- 
den sind. Die genannten Mittel wurden ausschließlic h für investive Maßnahmen im Schul-, 
Bildungs- und Sportbereich verwendet. 
 
Bei den Leistungsentgelten (öffentlich, privatrecht lich) 
 kam es zu Mehrerträgen von insge- 
samt 3,7 Mio. € (+3,0 %).  
  
Für den Bereich der sonstigen ordentlichen Erträge  ergaben sich insgesamt Mehrerträge in 
Höhe von 17,1 Mio. € bzw. 34,7 %.  
 
Hiervon entfallen 9,1 Mio. € auf die Auflösung von Wertberichtigungen von Forderungen aus 
Vorjahren (rd. 5,9 Mio. €) und auf Auflösungen von Rückstellungen und Verbindlichkeiten (rd. 
3,2 Mio. €) sowie 2,7 Mio. € auf Mehrerträge bei de n Zinsen für Gewerbesteuernachforde- 
rungen (Produktgruppe 1601 „Allgemeine Finanzwirtsc haft“). Daneben konnte die Rückstel- 
lung für den Bereich Bildung und Teilhabe in Höhe v on 1,6 Mio. € ertragswirksam aufgelöst 
werden (Produktgruppe 0502 „Sicherung des Lebensunterhaltes“). Weitere 1,7 Mio. €  Meh- 
rerträge wurden bei der Veräußerung von Grundstücke n und Gebäuden erzielt (Produkt- 
gruppe 0111 „Immobilienmanagement“).   
 
Die ordentlichen Aufwendungen  sind um -19,7 Mio. € geringer ausgefallen als gepl ant. 
Wie bei den Erträgen werden auch hier nur die wesentlichen Veränderungen beleuchtet.  
 
Bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen 
 kam es insgesamt zu einer Überschrei- 
tung des Planansatzes um +2,0 Mio. €. Diese ist maß geblich auf die Bildung einer Risiko- 
rückstellung für die überplanmäßige Mehrarbeit des feuerwehrtechnischen Dienstes zurück

4 
zu führen. Daneben gab es Verschiebungen innerhalb des Personalbudgets durch Mehrbe- 
darf bei der Pensionsrückstellung und Minderbedarf bei den Versorgungsaufwendungen.  
 
Bei der Bewirtschaftung und der Unterhaltung bebaut er Grundstücke 
 sind geringere Aufwen- 
dungen von rd. -8,5 Mio. € entstanden. Dem stehen a llerdings Ermächtigungsübertragungen 
von 3,6 Mio. € gegenüber. Diese Mittel stehen somit  im Jahre 2013 zur Abrechnung der Auf- 
tragsvergaben und Bestellungen  zur Verfügung. Ein Minderaufwand in Höhe von -3,2 Mio. € 
war bei der geplanten Instandhaltungsrückstellung f ür bebaute Grundstücke  zu verzeichnen. 
Bei der Ansatzbildung für diesen Bereich wurde insb esondere ein hoher Bedarf für die Dicht- 
heitsprüfungen gesehen. Da letztlich aber nur ein T eil durch konkrete Maßnahmen belegt 
werden konnte, wurden lediglich Rückstellungen in Höhe von 1,8 Mio. € gebildet.   
 
Im Bereich der Transferaufwendungen 
 ergaben sich wesentliche Minderaufwendungen im 
Bereich Soziales (-4,3 Mio. € bzw. 2,4 %) und im Be reich Kinder, Jugendliche und Familien 
(-4,6 Mio. € bzw. 4,5 %). Dem stehen Ermächtigungsü bertragungen ins Jahr 2013 von 
3,7 Mio. € gegenüber.    
 
Das Finanzergebnis  aus dem Saldo von Finanzerträgen, einschließlich d er Ausschüttungen 
der Beteiligungen, sowie den Zinsen und sonstigen F inanzaufwendungen ist um rd. 
4,0 Mio. € besser als geplant ausgefallen. Diese Er gebnisverbesserung ergibt sich durch die 
Aufrechnung von Mehrerträgen bei den Gewinnanteilen  (+3,4 Mio. € von citeq, AWM und 
GML) und Mindererträgen bei den sonstigen Finanzert rägen (-1,1 Mio. €) mit Minderaufwen- 
dungen bei den Zinsen (-1,7 Mio. €).  
 
Insgesamt führten diese Abweichungen gegenüber der Haushaltsplanung zu einem um 
47,1 Mio. € geringerem Haushaltdefizit von nunmehr -20,2 Mio. € bzw. 2,2 % der gesamten 
Aufwendungen.

5 
3. Finanzlage 
 
 
Finanzrechnung 2012 
 
 
 
Haushaltsansatz 
(fortgeschrieben) 
Mio. € 
Ergebnis 
 
Mio. € 
Abweichung 
 
Mio. € 
 
Saldo aus laufender 
Verwaltungstätigkeit 
 
-    36,5  
 
  -    3,7  
 
+     32,8  
 
Saldo aus Investitionstätigkeit 
 
 
-    56,6    
 
+    1,3  
 
+     57,9  
 
Finanzmittelüberschuss (+ ) 
Finanzmittelfehlbetrag (-)  
 
-    93,1  
   
-    2,4  
 
+     90,7  
 
    
 
Aufnahme von Darlehen 
 
 
35,4  
 
25,3 
 
-      10,1 
 
Aufnahme von Kassenkrediten 
 
 
0 
 
0 
 
0 
 
Tilgung von Darlehen 
 
 
27,7  
 
28,1 
 
 +       0,4  
 
Saldo aus 
Finanzierungstätigkeit 
 
    7,7  
 
-    2,8  
 
-      10,5  
 
Die Finanzlage wird grundsätzlich beeinflusst durch  das Ergebnis der laufenden Verwal- 
tungstätigkeit, das Ergebnis der Investitionstätigk eit sowie durch die Aufnahme bzw. Tilgung 
der Kredite.  
 
Der negative Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit konnte mit - 3,7 Mio. € gegenüber der 
Planung deutlich verringert werden. Der Saldo aus d er Investitionstätigkeit (also die Einzah- 
lungen abzüglich der Auszahlungen für den Verkauf b zw. den Erwerb von Vermögen) weist 
den Wert von +1,3 Mio. € aus. Insgesamt wirkten sic h diese Werte positiv auf die Liquiditäts- 
lage aus.      
 
 
Die Verschuldung durch Investitionskredite 
 konnte zwar im Jahr 2012 leicht abgebaut  wer- 
den, wie der Saldo aus der Finanzierungstätigkeit a usweist. Aufgrund der notwendigen In- 
vestitionsmaßnahmen, insbesondere im Bereich Kinder -Jugend-Schule (Ausbau der u 3 – 
Betreuungsplätze, Umsetzung der Schulentwicklungsplanung) wird die angestrebte Reduzie- 
rung der Verschuldung aus Investitionskrediten nur relativ langsam fortschreiten. Der Be- 
schluss des Rates vom 21.06.2012 zur Umsetzung eine s Investitionsmoratoriums durch die

6 
Streckung des Investitionsvolumens der Jahre 2013 b is 2015 auf die Jahre 2013 bis 2017 
trägt hier zum nachhaltigen Schuldenabbau bei. 
 
Ein Anwachsen der Verschuldung im Bereich der Kredi te zur Liquiditätssicherung 
 (Kassen- 
kredite) konnte zum Bilanzstichtag 31.12.2012 vermi eden werden. Die Zahlungsfähigkeit der 
Stadt Münster war im Jahr 2012 zu jeder Zeit sicher gestellt. Hierzu mussten zur Verstärkung 
der aus der Bewirtschaftung des Haushaltsplanes erz ielten Einnahmen allerdings Liquidi- 
tätskredite in Anspruch genommen werden. Im Einzelnen waren dies: 
 
- zwei für das gesamte Jahr bestehende Kredite in S chweizer Franken über umge- 
rechnet insgesamt 30 Mio. €. Diese Kredite wurden i m Jahr 2010 aufgenommen und 
regelmäßig prolongiert, da sie den Grundbedarf an zusätzlicher Liquidität decken. 
 
- für 173 Tage insgesamt 10 Liquiditätskredite in e iner Größenordnung zwischen 
10 Mio. € und 15 Mio. €. Kumuliert lag hierbei der höchste zusätzliche Kreditbedarf in 
der Zeit vom 2. – 15.11.2012 bei 34 Mio. €. 
 
- die Inanspruchnahme des Cash-Pools, der mit den e igenbetriebsähnlichen Einrich- 
tungen und Töchtern gemeinsam betrieben wird. Auf d iesen Cash-Pool wurde von 
der Stadt Münster an 84 Tagen im Jahr 2012 zurückge griffen. Hier lag die Höchst- 
summe am 18.07.2012 bei 11,8 Mio. €. Im Durchschnit t belief sich die Inanspruch- 
nahme an den 84 Tagen auf 3,1 Mio. €. 
 
Von dem in der Haushaltssatzung festgelegten Höchst betrag der Liquiditätskredite 
(200 Mio. €) wurden zur Aufrechterhaltung der Zahlu ngsfähigkeit damit in der Spitze in der 
Zeit von Anfang bis Mitte November insgesamt 64 Mio. € benötigt.

7 
4. Vermögens- und Schuldenlage  
Die Schlussbilanz zum 31.12.2012 vermittelt ein umf assendes Bild über die Vermögens- und 
Schuldenlage der Stadt Münster. Durch den Vergleich der einzelnen Positionen mit den Wer- 
ten des Vorjahres lassen sich darüber hinaus die we sentlichen Auswirkungen der abgelaufe- 
nen Haushaltswirtschaft auf die Bilanz darstellen.    
 
 
31.12.2012 
 
31.12.2011 
 
Bilanz zum 31.12.2012 
Aktiva  
Mio. € 
 
% 
 
Mio. € 
 
% 
 
1. 
 
Anlagevermögen 
 
3.321,6  
 
95,2 
 
3.359,5  
 
95,5  
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,4  0,0  0,3 0,0  
1.2 Sachanlagen 2.843,7  81,5 2.882,4  81,9  
1.3 Finanzanlagen 477,5  13,7 476,9  13,6 
 
2. 
 
Umlaufvermögen 
 
123,7  
 
3,5  
 
118,5  
 
3,4  
2.1 Vorräte 34,2 1,0  34,6  1,0  
2.2 Forderungen, sonst. Vermögensgegenst. 26,4  0,8  21,1 0,6 
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0  0 0 0 
2.4 Liquide Mittel 63,1  1,8  62,8  1,8  
 
3. 
 
Aktive Rechnungsabgrenzung  
 
42,5  
 
1,2 
 
40,3  
 
1,1  
      
 Summe Aktiva 3.487,7  100  3.518,3  100  
 
 
 
31.12.2012 
 
31.12.2011 
 
Bilanz zum 31.12.2012 
Passiva  
Mio. € 
 
% 
 
Mio. € 
 
% 
 
1. 
 
Eigenkapital 
 
713,1  
 
20,4 
 
733,3  
 
20,8  
1.1 Allgemeine Rücklage (+ Sonderrücklage ) 700,4  20,0 718,8  20,4 
1.2 Ausgleichsrücklage (nach Verrechung mit 
dem Jahresergebnis)  
12,7  0,4 14,5  0,4  
 
2. 
 
Sonderposten 
 
1.366,6  
 
39,2 
 
1.382,4 
 
39,3  
 
3. 
 
Rückstellungen 
 
507,7  
 
14,6 
 
501,8  
 
14,3  
 
4. 
 
Verbindlichkeiten 
 
866,0  
 
24,8 
 
863,1  
 
24,5  
 
5. 
 
Passive Rechnungsabgrenzung  
 
34,3  
 
1,0 
 
37,7  
 
1,1  
      
 Summe Passiva 3.487,7  100  3.518,3  100  
 
Die vielfältigen Ursachen für die Veränderungen der  Bilanzpositionen sind detailliert im An- 
hang bei den „Erläuterungen zur Bilanz“
 dargestellt. An dieser Stelle sollen daher nur die  
wesentlichen Positionen beleuchtet werden.

8 
 
Das Volumen der Schlussbilanz der Stadt Münster zum  31.12.2012 von 3.487,7 Mio. € ist 
gegenüber dem Vorjahr um weitere 30,6 Mio. € gesunk en. Das auf der Aktivseite 
 ausgewie- 
sene Vermögen setzt sich mit 95,2 % aus langfristig  orientiertem Anlagevermögen  zusam- 
men. Davon entfallen rd. 2,84 Mrd. € auf das Sachan lagevermögen und 477,5 Mio. € auf die 
Finanzanlagen. Bei den Sachanlagen stellt das Infra strukturvermögen (u. a. Kanäle, Stra- 
ßen, Brücken) mit 1,69 Mrd. € den größten Posten da r. Der Wert der bebauten Grundstücke 
wird mit 755,7 Mio. €, der der unbebauten Grundstüc ke mit 228,9 Mio. € ausgewiesen. Auf 
das restliche Sachanlagevermögen (u. a.  Maschinen,  Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäfts- 
ausstattung, Kunstgegenstände, Anlagen im Bau) entf allen 171,2 Mio. €. Von den Finanzan- 
lagen beziehen sich 426,3 Mio. € auf Anteile an ver bundenen Unternehmen und Beteiligun- 
gen.  
 
Das Umlaufvermögen 
 ist auf 123,7 Mio. € gestiegen und macht 3,5 % der  Bilanzsumme aus. 
Auf die Vorräte entfallen 34,2 Mio. €, auf die Ford erungen 26,4 Mio. €. und auf die liquiden 
Mittel 63,1 Mio. €.  
 
Auf die aktive Rechnungsabgrenzung 
 entfallen 1,2 % (42,5 Mio. €) der Bilanzsumme.   
 
Die auf der Passivseite 
 dargestellte Kapitalstruktur der Bilanz gibt darüb er Auskunft, wie das 
Vermögen der Stadt finanziert ist. Das Eigenkapital  als Saldo zwischen dem Vermögen der 
Stadt (Aktiva) und den Verbindlichkeiten im weitere n Sinne (Sonderposten, Rückstellungen, 
Verbindlichkeiten, passive Rechnungsabgrenzung) hat  sich gegenüber dem Vorjahr um 
20,2 Mio. € auf 713,1 Mio. € oder von 20,8 % auf 20 ,4 % der Bilanzsumme verringert. Hier- 
von entfallen 700,4 Mio. € auf die allgemeine Rückl age (einschließlich der Sonderrücklage) 
und 12,7 Mio. € auf die Ausgleichsrücklage. Die Aus gleichsrücklage ist hier bereits um den 
Jahresfehlbetrag 2012 von - 20,2 Mio. € reduziert worden.  
 
Die größte Position auf der Passivseite stellen mit  1,37 Mrd. € (39,2 %) die Sonderposten 
 
dar. Das städtische Anlagevermögen, wie z.B. Kanäle  und Straßen, Schulgebäude und 
Schuleinrichtungen, wurde und wird in vielen Fällen  durch Erschließungsbeiträge und Zu- 
wendungen des Bundes und des Landes (Schul-, Sport- , Brandschutzpauschale, allgemeine 
Investitionspauschale) mit finanziert. In der Bilan z sind diese Förderungen des Anlagever- 
mögens als Sonderposten auszuweisen und entsprechen d der Nutzungsdauer des jeweili- 
gen Vermögensgegenstandes im Ergebnisplan ertragswi rksam aufzulösen. Die ebenfalls je 
Vermögensgegenstand durchzuführenden Abschreibungen , die im Ergebnisplan als Auf- 
wand auszuweisen sind, werden somit zum Teil durch die Erträge aus der Sonderpostenauf-

9 
lösung kompensiert. Bezieht man die Sonderposten mi t 1,37 Mrd. € auf das Sachanlagever- 
mögen der Aktiva mit 2,84 Mrd. € ergibt sich ein We rt von rd. 48 %. Durchschnittlich ist das 
Sachanlagevermögen also nahezu zur Hälfte aus Förde rmitteln (einschließlich Erschlie- 
ßungsbeiträgen) finanziert.  
 
Die Rückstellungen 
 betragen 507,7 Mio. € oder 14,6 % der Bilanzsumme.  Hiervon entfallen 
allein 446,0 Mio. € auf die Pensionsrückstellungen.  Die Instandhaltungsrückstellungen (Ge- 
bäude und Straßen) betragen zum Bilanzstichtag 3,6 Mio. €. 
 
Bei den Verbindlichkeiten 
 gibt es gegenüber dem Vorjahreswert eine leichten Anstieg auf 
866,0 Mio. € bzw. 24,8 % der Bilanzsumme. Sie beinh alten rd. 736,4 Mio. € an Kreditver- 
bindlichkeiten für Investitionen. 
 
Die Passive Rechnungsabgrenzung 
 beträgt 34,3 Mio. € bzw. 1,0 % der Bilanzsumme. 
 
 
5. Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung  
 
Im Rahmen des unterjährigen Finanzcontrollings wird  die Entwicklung der Ertrags- und    
Finanzlage verfolgt, um ggf. rechtzeitig steuernd e ingreifen zu können. Hierbei stehen die 
von der Höhe her risikobehafteten Aufwands- und Ert ragsbereiche besonders im Focus. So 
ist die Entwicklung der Steuereinnahmen, insbesonde re die Gewerbesteuer und der Ge- 
meindeanteil an der Einkommensteuer, regelmäßig zu analysieren, da diese Einnahmen 
wesentliche Einflussgrößen für einen planmäßigen Ja hresabschluss darstellen. Auf der Auf- 
wandsseite stellt der Sozialhilfebereich mit der sc hwer vorhersehbaren Veränderung der 
Fallzahlen ein allgemeines Finanzrisiko dar. 
 
Die Bereitstellung von ausreichendem Wohnraum für die Bevölkerung wird die Stadt Münster  
in den nächsten Jahren vor große Herausforderungen stellen. Darüber hinaus gilt es, die 
zunehmende Zahl der Flüchtlinge adäquat zur versorgen.   
 
Auch die Entwicklung der städtischen Tochtergesells chaften (z.B. der Stadtwerke Münster 
GmbH mit ihren Untergliederungen) ist regelmäßig zu  beobachten, um frühzeitig sich ab- 
zeichnende Risiken für den städtischen „Kernhaushalt“ zu erkennen.    
 
Zum Haushaltsplan 2012 musste die Verwaltung dem Ra t im Herbst 2012 einen Nachtrag 
vorlegen, da Einbrüche bei der Gewerbesteuer (- 50 Mio. €) sowie  steigende Aufwendungen

10  
(z.B. Personalaufwendungen aufgrund des Tarifabschl usses) eine geordnete Haushaltswirt- 
schaft über den beschlossenen Haushalt nicht zuließen. Diese Haushaltsentwicklung machte 
deutlich, dass die vom Rat Ende 2009 gefassten haushaltspolitischen Zielvorgaben 
- Vermeidung der Haushaltssicherung 
- maximales Haushaltsdefizit von 20 Mio. € im Jahr 2014 
- originär ausgeglichener Haushalt ab dem Jahr 2020  
nur durch weitere Konsolidierungsanstrengungen erre icht werden konnten. Im Rahmen der 
Beschlussfassung zum Haushalt 2013 hat der Rat dahe r ein weiteres Handlungsprogramm 
zur Konsolidierung der städtischen Finanzen verabsc hiedet. Die konkrete Umsetzung wird 
durch ein intensives Controlling begleitet. 
 
Die aktuelle Finanzsituation der Stadt Münster ist dadurch geprägt, dass einerseits trotz der 
eingeleiteten Sparmaßnahmen weiter steigende Aufwen dungen insbesondere im Sozialbe- 
reich zu erwarten sind. Andererseits führen insbeso ndere erhöhte Landeszuweisungen zu 
spürbaren Haushaltsverbesserungen. Zu nennen sind h ier die Rückzahlungen des Landes 
aufgrund des Einheitslastenabrechnungsgesetzes und die erhöhten Schlüsselzuweisungen 
im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. Für das Jahr 2014 konnte die Verwaltung 
daher einen Haushaltsplanentwurf mit einem leichten  Überschuss vorgelegen. Da die Jahre 
der mittelfristigen Ergebnisplanung aber weiter erh ebliche Haushaltsdefizite ausweisen, 
bleibt die Finanzsituation angespannt. Das beschlos sene Handlungsprogramm zur dauerhaf- 
ten Konsolidierung des städtischen Haushalts ist da her konsequent umzusetzen und über 
das Jahr 2017 hinaus weiter zu entwickeln. 
 
Aufgrund der zurzeit verfügbaren Daten, die zum Tei l auf Prognoserechnungen beruhen, 
besteht für das Jahresergebnis 2013 und für das Jah r 2014 die realistische Chance, Über- 
schüsse zu erzielen. Diese Jahresüberschüsse sollte n konsequent zur Stärkung des in den 
letzten Jahren massiv abgebauten Eigenkapitals eingesetzt werden.    
 
Die Bevölkerung der Stadt Münster wird in absehbare r Zeit weiter anwachsen. Die Bevölke- 
rungsprognose des Statistischen Landesamtes rechnet  bis zum Jahr 2030 mit über 325.000 
Einwohnern. Hierdurch ergeben sich für die Stadt Mü nster einerseits große Herausforderun- 
gen und aber andererseits auch Chancen auf eine weiterhin positive Stadtentwicklung.

11  
6. NKF – Kennzahlenset NRW 
In gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden der Gem einden sowie der Gemeindeprü- 
fungsanstalt als überörtliche Prüfungseinrichtung und Vertretern der örtlichen Rechnungsprü- 
fung ist für die Beurteilung der wirtschaftlichen L age der Kommunen ein NKF-Kennzahlenset 
erarbeitet worden.  
Die Kennzahlen beleuchten 4 Analysebereiche: 
 
 Hauswirtschaftliche Gesamtsituation 
 Kennzahlen zur Vermögenslage 
 Kennzahlen zur Finanzlage 
 Kennzahlen zur Ertragslage 
 
Grundlage der nachfolgenden Kennzahlen bilden einer seits die Schlussbilanz zum 
31.12.2012 und andererseits die Ergebnisrechung für  das Haushaltsjahr 2012 (in Klammer 
wird jeweils der Vorjahreswert ausgewiesen). 
 
 
Nr.  
 
Kennzahl 
Wert 
2012 
(2011) 
 
Analyse 
 
 
Hauswirtschaftliche Gesamtsituation: 
 
 
  1. 
 
 
Aufwandsdeckungsgrad 
 
 
 
96,2 %  
(96,4 %)  
 
Grundlage ist das Ergebnis der laufenden Ver- 
waltungstätigkeit (ohne Finanzergebnis 
). 
Die ordentlichen Aufwendungen werden zu 
96,2  % durch die ordentlichen Erträge gedeckt. 
In diesem Bereich ergibt sich also ein Defizit 
von 3,8 % bzw. 34,2 Mio. €.   
 
 
  2. 
 
 
Eigenkapitalquote 1 
 
 
20,4 %  
(20,8 %) 
 
Die Kennzahl misst den Anteil des Eigenkapitals 
am Gesamtvolumen der Bilanz.  
 
 
  3. 
 
 
Eigenkapitalquote 2 
 
 
59,3 %  
(59,8 %) 
 
Bei dieser Kennzahl werden zusätzlich zum 
„echten“ Eigenkapital die Sonderposten mit Ei- 
genkapitalcharakter (Zuschüsse und Beiträge) 
dem Gesamtvolumen gegenübergestellt.   
   
 
  4. 
 
 
Fehlbetragsquote 
 
 
2,8 %  
(5,6 %) 
 
Das negative Jahresergebnis von -20,2 Mio. € 
macht  2,8 % der Summe aus Ausgleichsrück- 
lage und Allg. Rücklage aus.   
 
 
Kennzahlen zur Vermögenslage:

12  
 
  5. 
 
 
Infrastrukturquote 
 
 
48,4 %  
(48,9 %) 
 
Das Verhältnis zwischen Infrastrukturvermögen 
(insb. Kanäle, Straßen, Brücken) zu dem Ge- 
samtvermögen der Aktivseite der Bilanz beträgt 
48,4 %.   
 
 
  6. 
 
 
Abschreibungsintensität 
 
 
9,8 %  
(10,5 %) 
 
Die Kennzahl stellt die Abschreibungen auf das 
Anlagevermögen den gesamten ordentlichen 
Aufwendungen gegenüber. Das ordentliche Er- 
gebnis wird somit  mit einem Anteil von 9,8 % 
oder 88,3 Mio. € durch Abschreibungen be- 
lastet.    
 
 
  7. 
 
 
Drittfinanzierungsquote 
 
 
55,6 %  
(56,7 %) 
 
Über das Verhältnis aus Erträgen aus der Auflö- 
sung von Sonderposten zu den Abschreibungen 
wird deutlich, inwieweit die Belastung durch Ab- 
schreibungen durch die Drittfinanzierung (Zu- 
schüsse, Beiträge) gemildert wird. Danach ver- 
bleibt eine Nettobelastung durch Abschreibun- 
gen in Höhe von 55,6 % €.    
 
 
  8. 
 
 
Investitionsquote 
 
 
60,3 %  
(75,1 %) 
 
Dem Substanzverlust durch Abschreibungen 
und Vermögensabgänge steht der Zuwachs an 
Vermögen gegenüber. Dieser betrug in 2012 
lediglich 60,3 %.     
 
 
Kennzahlen zur Finanzlage: 
 
 
  9. 
 
 
Anlagendeckungs- 
grad 2 
 
 
93,4 %  
(93,5 %) 
 
Die Kennzahl gibt an, mit wie viel Prozent des 
Anlagevermögens langfristig finanziert ist.    
 
 
10. 
 
 
Dynamischer Verschul- 
dungsgrad 
 
 
Keine 
Angabe  
(164,8) 
 
Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in 
wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen 
Bedingungen möglich wäre, die Effektivver- 
schuldung aus Überschüssen aus laufender 
Verwaltung   vollständig zu tilgen (Entschul- 
dungsdauer).   
 
Formel: Effektivverschuldung / Saldo aus lfd. 
Verwaltungstätigkeit FR) 
 
Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in 
der Finanzrechnung beträgt – 3,7 Mio. €, daher 
ist die Angabe nicht sinnvoll.  
 
11. 
 
 
 
 
Liquidität 2. Grades 
 
 
 
68,0 %  
(73,0 %)  
 
Die Kennzahl gibt Auskunft über die kurzfristige 
Liquidität, indem sie die liquiden Mittel und die 
kurzfristigen Forderungen ins Verhältnis zu den 
kurzfristigen Verbindlichkeiten setzt.

13  
 
12. 
 
 
 
Kurzfristige Verbind- 
lichkeitsquote 
 
 
3,4 %  
(3,1 %) 
 
 
Der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten an 
der gesamten Bilanzsumme beträgt 3,4 %. 
 
 
13. 
 
 
Zinslastquote 
 
 
3,2 %  
(3,6 %) 
 
Die Zinslastquote zeigt auf, welche Belastung 
aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den 
Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätig- 
keit besteht.  
Zu den ordentlichen Aufwendungen kommen 
demnach noch  3,2 % oder 29,0 Mio. € an Fi- 
nanzaufwendungen hinzu.    
 
 
Kennzahlen zur Ertragslage: 
 
 
14. 
 
 
Netto-Steuerquote  
 
 
50,5 %  
(58,3 %) 
 
Die Kennzahl gibt den Anteil der Netto-
Steuererträge (nach Abzug der Umlagen) an 
den gesamten ordentlichen Netto-Erträgen an. 
Die so ermittelte Steuerkraft der Stadt beträgt 
50,5 % bzw. 417,1 Mio. €.  
   
 
15. 
 
 
Zuwendungsquote 
 
 
 
9,5 %  
(9,7 %) 
 
Die Zuwendungsquote stellt den Anteil der Er- 
träge aus Zuwendungen an den gesamten or- 
dentlichen Erträgen dar. Dieser beträgt 9,5 % 
bzw. 82,3 Mio. €.  
 
 
16. 
 
 
Personalintensität 
 
 
22,6 %  
(22,9 %) 
 
Der Anteil der Personalaufwendungen (ein- 
schließlich der Zuführungen zu den Rückstel- 
lungen, aber ohne die Versorgungsaufwendun- 
gen) an den gesamten ordentlichen Aufwen- 
dungen beträgt  22,6 % bzw. 202,7 Mio. €. 
 
 
17. 
 
 
Sach- und Dienstleis- 
tungsintensität 
 
 
11,7 %  
(12,4 %) 
 
Die Kennzahl soll darstellen, inwieweit Aufwen- 
dungen durch die Inanspruchnahme von  Sach- 
und Dienstleistungen Dritter im Verhältnis zu 
den gesamten ordentlichen Aufwendungen ent- 
standen sind. Nicht enthalten sind hier aller- 
dings  z.B. die Zuwendungen an Dritte zur Erfül- 
lung von kommunalen Aufgaben.    
Der Anteil beträgt 11,7 % bzw. 105,0 Mio. €. 
 
 
18. 
 
 
Transferaufwandsquote 
 
 
47,2  
(41,5 %) 
 
Die Kennzahl stellt den Anteil der Transferauf- 
wendungen an den gesamten ordentlichen Auf- 
wendungen dar. Er beträgt 47,2 % bzw. 
424,1 Mio. €. Neben den hohen Zuwendungen 
im Jugend- und Sozialbereich sind hier auch die 
Zuwendungen an städtischen Beteiligungen / 
Eigenbetriebe sowie Gewerbesteuerumlagen 
und die Landschaftsumlage mit erfasst.

14  
7. Organe und Mitgliedschaften 
Gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW werden für den Verwaltungs vorstand und die Ratsmitglieder 
die folgenden Angaben gemacht.  
 
Verwaltungsvorstand 
 
 
Name, Vorname Ausgeübter Beruf Mitgliedschaften bei juristischen Personen, Vereini- 
gungen, Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen in 
öffentlich-rechtlicher oder privat-rechtlicher Form 
 
Lewe, 
Markus 
Oberbürgermeister Stadtwerke Münster GmbH (Ordentli ches stimmberechtigtes 
Mitglied der Gesellschafterversammlung) 
Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (Vorsitzender im Auf- 
sichtsrat) 
Sparkasse Münsterland-Ost (1. Stellv. Vorsitzender im 
Hauptausschuss) 
Sparkasse Münsterland-Ost (Vorsitzender im Risikoaus- 
schuss) 
Sparkasse Münsterland-Ost (1. Stellv. Vorsitzender im Ver- 
waltungsrat) 
Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberechtig- 
tes Mitglied in der Zweckverbandsversammlung) 
EUROCITIES (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in 
der Jahreshauptversammlung) 
 
Schultheiß, 
Hartwig 
Stadtdirektor Regionalverkehr Münsterland GmbH (Ord entliches stimm- 
berechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Regionalverkehr Münsterland GmbH (Ordentliches stimm- 
berechtigtes Mitglied in der Gesellschafterversammlung   
AirportPark FMO GmbH  (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat)  
Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (Stellv. stimm- 
berechtigtes Mitglied in der Verbandsversammlung)
                     
Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat)   
Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied in der Gesellschafterversamm- 
lung)
 
Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE) (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)      
MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmberech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)    
Westfälische Verkehrsgesellschaft (Ordentliches stimmbe- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)   
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH    (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)   
Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimmbe- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)   
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied in der Verbandsversammlung),  
Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (Stellv. stimmberech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtrat) 
Aufsichtsrat CeNTech GmbH (Ordentliches stimmberechtig- 
tes Mitglied) 
Technologieförderung Münster GmbH (Ordentliches stimm- 
berechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches stimm-

15  
berechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Münsterland e. V. (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
in der Mitgliederversammlung) 
EUROCITIES, (stellv. stimmberechtigtes Mitglied in der 
Jahreshauptversammlung) 
EUREGIO – Rat (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied)   
                                                                                                                                                                                                      
                                                                                                                                                                                                  
Dr . Heinrichs, 
Wolf 
Stadtrat 
(bis 31.03.2012) 
bis zum 31.03.2012 
 
Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung 
Westfalen-Lippe (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in 
der Verbandsversammlung) 
ITEMS GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im 
Beirat)
                                                                                             
Westfälisches Pferdemuseum gGmbH (Ordentliches stimm- 
berechtigtes Mitglied im Beirat)  
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Ordent- 
liches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Westfälische Verwaltungsakademie Münster e.V. (Ordentli- 
ches stimmberechtigtes Mitglied in der Mitgliederversamm- 
lung)      
                                                                                          
Heuer,  
Wolfgang 
Stadtrat 
(ab 01.04.2012) 
Sparkasse Münsterland-Ost 
 (Ordentliches stimmberech- 
tigtes Mitglied im Verwaltungsrat)   
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Westfälische Verwaltungsakademie Münster e.V. (Or- 
dentliches stimmberechtigtes Mitglied) 
ITEMS GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im 
Beirat)    
Westfälisches Pferdemuseum gGmbH (Stellv. stimmberech- 
tigtes Mitglied im Beirat) 
Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung 
Westfalen-Lippe (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in 
der Verbandsversammlung) 
Zweckverband KDN - Dachverband kommunaler IT-
Dienstleister (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in der 
Verbandsversammlung)       
                                                                                                                                                            
                                                                      
                                                                                                                    
Reinkemeier, 
Alfons 
Stadtkämmerer  
 
 
Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat ab 09.05.2012) 
Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimmbe- 
rechtigtes Mitglied in der Gesellschafterversammlung bis 
09.05.2012) 
Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat ab 09.05.2012 ) 
MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmberech- 
tigtes Mitglied in der Gesellschafterversammlung bis 
09.05.2012) 
MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat ab 09.05.2012) 
Technologieförderung Münster GmbH (Stellv. stimmberech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 09.05.2012) 
Technologieförderung Münster GmbH (Ordentliches stimm- 
berechtigtes Mitglied in der Gesellschafterversammlung bis 
09.05.2012) 
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Ordent- 
liches stimmberechtigtes Mitglied in der Gesellschafterver- 
sammlung  bis 09.05.2012) 
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Ordent- 
liches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab

16  
09.05.2012 ) 
CeNTech GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat ab 09.05.2012 ) 
CeNTech GmbH (Ordentliches  stimmberechtigtes Mitglied 
in der Gesellschafterversammlung bis 09.05.2012) 
                                                                                                                                                                                         
Westfälisches Pferdemuseum gGmbH (Ordentliches  
stimmberechtigtes Mitglied im Beirat ab 09.05.2012)  
Westfälisches Pferdemuseum gGmbH (Ordentliches stimm- 
berechtigtes Mitglied in der Gesellschafterversammlung bis 
09.05.2012) 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches stimm- 
berechtigtes Mitglied in der Gesellschafterversammlung bis 
09.05.2012) 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmberech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 09.05.2012) 
AirportPark FMO GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied in der Gesellschafterversammlung bis 09.05.2012) 
AirportPark FMO GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
im Aufsichtsrat ab 09.05.2012) 
Gesellschafterversammlung Theater Pumpenhaus gGmbH, 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied)  
Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) 
GmbH(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in der Ge- 
sellschafterversammlung) 
ITEMS GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im 
Beirat) 
Nano-Bioanalytik-Zentrum GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied in der Gesellschafterversammlung) 
Zweckverband KDN - Dachverband kommunaler IT-
Dienstleister (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied in der Ver- 
bandsversammlung)
                                                                                                   
Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit- 
glied in der Zweckverbandsversammlung),                                                                                              
Münchener Hypothekenbank eG  (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied in der Generalversammlung) 
Volksbank Münster eG (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied in 
der Generalversammlung)     
                                                                                                                       
Dr. Hanke, And- 
rea-Katharina 
Stadträtin Institut für vergleichende Städtegeschic hte gGmbH (Ordent- 
liches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)  
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH  (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Beirat) 
Westfälisches Pferdemuseum gGmbH (Stellv. stimmberech- 
tigtes Mitglied in der Gesellschafterversammlung) 
Papst-Johannes-Schule (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Beirat)
                                                                                                                                                                                     
 
Paal, 
Thomas 
Stadtrat Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliche s stimmberech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
im Aufsichtsrat) 
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Stellv. stimmberechtig- 
tes Mitglied im Beirat) 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH  (Stellv. stimm- 
berechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)      
Deutsches Volksheimstättenwerk e.V. (VHW) (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied in der Mitgliederversammlung)

17  
 
Ratsmitglieder 
 
 
 
Name, Vorname Ausgeübter Beruf Mitgliedschaften bei juristischen Personen, Vereinigun- 
gen, Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen in öf- 
fentlich-rechtlicher oder privat-rechtlicher Form 
 
Aldejohann, 
Gilbert 
Justiziar Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentlich es stimmberech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Baumann, Frank Programmierer Stadtwerke Münster GmbH  (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat)                                                                                                                                                  
Abfallwirtschaftsbetriebe (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Werksausschuss)                                                                                                                                 
Dr. Baur, Fritz Jurist Flughafen Münster-Osnabrück Gm bH (Ordentliches stimm- 
berechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Münsterland e. V. (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied der 
Mitgliederversammlung) 
                                                                                                                   
Benning, Sybille Diplom-Ing. 
Landschaftspla- 
nung 
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH  (Stellv. 
Vorsitzende im Aufsichtsrat)                                                                                                                  
Bennink, Helga Diplom-Geologin Westfälische Bauindu strie GmbH  (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH  (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Wohn+Stadtbau GmbH  (Vorsitzende im Aufsichtsrat) 
Berding, Georg Volkswirt Westfälische Bauindustrie GmbH  (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH  (Stellv. Vorsitzender im 
Aufsichtsrat) 
Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. stimm- 
berechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
MCC Halle Münsterland GmbH  (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (Ordentliches stimm- 
berechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Bolte, Meik  Gymnasialleh- 
rer/Studienrat 
Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Bruns, Joachim  Kaufmännischer  
Angestellter 
Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit- 
glied der Zweckverbandsversammlung) 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmberechtig- 
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimmberech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Buddenbäumer, 
Heinz Georg  
Diplomagraringeni- 
eur  
MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmberech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Abfallwirtschaftsbetriebe (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
im Werksausschuss) 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden GmbH, (Stellv. stimm- 
berechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat),

18  
Wohn+Stadtbau GmbH, (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
im Aufsichtsrat) 
Dr. Dieckmann, 
Petra 
 
Ärztin Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches  stimmberech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Hüfferstiftung (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im 
Kuratorium) 
Clemenshospital (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im 
Kuratorium) 
Dreßen, Olaf  Rechtsanwalt Abfallwirtschaftsbetriebe  (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
im Werksausschuss) 
Münster Marketing  (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im 
Werksausschuss) 
Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit- 
glied der Zweckverbandsversammlung) 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmberechtig- 
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Drüge, Edgar  Lehrer i.R. Sparkasse Münsterland-Ost  (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat), 
Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Papst-Johannes-Schule (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Beirat) 
Westfälische Reit- und Fahrschule e.V. (Stellv. stimmberech- 
tigtes Mitglied der Generalversammlung) 
Ediger, Wolfhard  Dezernatsleiter citeq (Stellv. st immberechtigtes Mitglied im Werksauschuss) 
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. stimm- 
berechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Dr. Erber, Dietmar  Diplom-Chemiker Sparkasse Münsterland Ost (Ordentli ches stimmberechtigtes 
Mitglied im Verwaltungsrat und in der Zweckverbandsver- 
sammlung, ordentliches beratendes Mitglied im Risiko- und 
Hauptausschuss) 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches stimmbe- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
CeNTech GmbH (Vorsitzender im Aufsichtsrat) 
Abfallwirtschaftsbetriebe (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Werksausschuss) 
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Ordentliches stimmbe- 
rechtigtes Mitglied im Beirat) 
Fastermann, 
Thomas  
Angestellter AirportPark FMO GmbH  (Ordentliches st immberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
citeq (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Werksauschuss) 
Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
CeNTech GmbH (Stellv. Vorsitzender im Aufsichtsrat) 
Technologieförderung Münster GmbH (Stellv. Vorsitzender 
im Aufsichtsrat), 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Fraude, Robert  
bis 03.02.2012 
Verkaufsleiter MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat)

19  
Gabriel, Philipp  Jurist Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit- 
glied der Zweckverbandsversammlung) 
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Ordentliches stimmbe- 
rechtigtes Mitglied im Beirat) 
Ganser, Beanka  Diplom-
Sozialarbeiterin 
Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. Vorsitzende im Aufsichtsrat) 
Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit- 
glied der Zweckverbandsversammlung) 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmberech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Hüfferstiftung (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im 
Kuratorium) 
Geschkewitz, 
Gisela  
Diplom-
Oecotrophologin 
Altenzentrum Klarastift gGmbH  (Ordentliches stimmberech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Verbraucherberatungsstelle Münster (Stellv. stimmberechtig- 
tes Mitglied im Beirat) 
Hakenes, Maria 
Anna  
Kaufm. Angestellte 
i.R. 
Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Altenzentrum Klarastift gGmbH  (Vorsitzende im Aufsichtsrat) 
Hartmann, Gilbert  Bankkaufmann Abfallwirtschaftsbetriebe (Ordentliche s stimmberechtigtes 
Mitglied im Werksausschuss) 
Westfälische Bauindustrie GmbH  (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Dr. Hasenjürgen, 
Brigitte 
Soziologin  
Hubert, Ralf Erzieher Abfallwirtschaftsbetriebe (Or dentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Werksausschuss) 
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. stimm- 
berechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
Janning, Ludger 
ab 08.03.2012 
Landwirt Westfälische Bauindustrie GmbH  (Stellv. s timmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Abfallwirtschaftsbetriebe (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Werksausschuss) 
Joksch, Gerhard  Stadtplaner Wohnungsgesellschaft G roße Lodden mbH (Stellv. stimmbe- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmberechtig- 
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im 
Aufsichtsrat) 
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentliches 
stimmberecht. Mitglied der Verbandsversammlung) 
Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsve 
rsammlung)                                                                                                                                                 
Abfallwirtschaftsbetriebe (Vorsitzender im Werksausschuss) 
Dr. Jung, Michael  Studienrat Stadtwerke Münster Gm bH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Abfallwirtschaftsbetriebe (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
im Werksausschuss) 
Kattentidt,  
Christoph 
ab 07.02.2012 
Dipl. Sozialarbeiter Abfallwirtschaftsbetriebe (Ste llv. stimmberechtigtes Mitglied 
im Werksausschuss 
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv.  stimm- 
berechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
Kehr, Manfred  Angestellter Abfallwirtschaftsbetrie be (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
im Werksausschuss) 
Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)

20  
Münster Marketing  (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im 
Werksausschuss) 
Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Kemper, Annette  Lehrerin Sparkasse Münsterland-Ost  (Stellv. stimmberechtigtes Mit- 
glied der Zweckverbandsversammlung) 
Papst-Johannes-Schule (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Beirat) 
Kersting, Mathias 
ab 04.09.2012 
 
Werkstudent Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. stimm- 
berechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
CeNTech GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im 
Aufsichtsrat) 
MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Kisnat, Horst  
bis 29.02.2012 
Polizeibeamter Westfälische Bauindustrie GmbH (Stel lv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat) 
Abfallwirtschaftsbetriebe (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Werksausschuss) 
Münster Marketing (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im 
Werksausschuss) 
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentl. 
stimmberecht. Mitglied der Verbandsversammlung) 
Klas, Heribert  Leiter Stadtmarke- 
ting 
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches stimmbe- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmberech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Sparkasse Münsterland Ost (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Verwaltungsrat) 
Kleine Borgmann, 
Bruno  
Lehrer am Berufs- 
kolleg 
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Abfallwirtschaftsbetriebe (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
im Werksausschuss) 
Westfälische Reit- und Fahrschule e.V. (Ordentliches stimm- 
berechtigtes Mitglied der Generalversammlung) 
Kleine-Wilke, Karl  Verwaltungsfach- 
wirt i.R. 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmberechtig- 
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit- 
glied der Zweckverbandsversammlung) 
AirportPark FMO GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Westfälische Reit- und Fahrschule e.V. (Ordentliches stimm- 
berechtigtes Mitglied der Generalversammlung) 
Koch, Marianne  Geschäftsführende  
Gesellschafterin/  
Unternehmerin 
CeNTech GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Auf- 
sichtsrat) 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches stimmbe- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Münster Marketing (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im 
Werksausschuss) 
Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit- 
glied der Zweckverbandsversammlung) 
Köhn, Raimund  Soziologe  
Dr. jur. Kornblum, 
Thorsten  
Steuerwissen- 
schaftler 
Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH (Ordentli- 
ches stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat) 
Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit- 
glied der Zweckverbandsversammlung) 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Vorsitzender im Auf-

21  
sichtsrat) 
Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Kosmider, 
Marliese  
Oberstudienrätin Zweckverband Schienenpersonennahver kehr (Stellv. stimm- 
berechtigt. Mitglied der Verbandsversammlung) 
Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit- 
glied der Zweckverbandsversammlung) 
Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmberech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)              
                                                                                                                                                                                                                                                                
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Ordentli- 
ches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Citeq (Vorsitzende im Werksauschuss) 
CeNTech GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Auf- 
sichtsrat) 
Kubel, Stefan  
bis 31.01.2012 
Jurist Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stel lv. stimm- 
berecht. Mitglied der Verbandsversammlung) 
Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH (Ordentli- 
ches stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat) 
Abfallwirtschaftsbetriebe (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
im Werksausschuss) 
Kubig-Steltig, 
Gabriele  
Dipl. Kauffrau, 
selbständig 
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. Vorsitzende im Auf- 
sichtsrat) 
Sparkasse Münsterland-Ost  (Ordentliches stimmberechtig- 
tes Mitglied der Zweckverbandsversammlung und stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Verwaltungsrat) 
Münster Marketing (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im 
Werksausschuss) 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmberechtig- 
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Küppers, Teresa  Diplom-
Sozialpädagogin 
Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Hüfferstiftung (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im 
Kuratorium) 
Lammert, Doris 
ab 07.02.2012 
Verwaltungsfach- 
angestellte 
 
Lenski,  
Jens-Ulrich  
Jurist Citeq (Ordentliches stimmberechtigtes Mitgli ed im Werksau- 
schuss) 
Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimmberech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Verbraucherberatungsstelle Münster (Ordentliches stimmbe- 
rechtigtes Mitglied im Beirat) 
Marquardt, 
Thomas 
bis 31.08.2012 
Stabsoffizier MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. s timmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 
Merveldt,  
Franziskus-Pius 
Graf von  
Diplom-Soziologe 
i.R. 
(Rentner) 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches stimmbe- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Papst-Johannes-Schule (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
im Beirat) 
Moll, Christian 
ab 01.05.2012 
Geschäftsführer Münster Marketing (Stellv. stimmber echtigtes Mitglied im 
Werksausschuss) 
Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat) 
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung)  
Möllemann-
Appelhoff, Carola  
Studienrätin Münster Marketing (Stellv. stimmberech tigtes Mitglied im 
Werksausschuss) 
Abfallwirtschaftsbetriebe (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
im Werksausschuss) 
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Ordentli-

22  
ches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches stimmbe- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Sparkasse Münsterland Ost (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied in der Zweckverbandsversammlung und im Verwal- 
tungsrat) 
Möllers, Jutta  Diplom-Pädagogin Sparkasse Münsterl and-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit- 
glied der Zweckverbandsversammlung) 
Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Möltgen, Jörn  EU-Referent AirportPark FMO GmbH (St ellv. stimmberechtigtes Mitglied 
im Aufsichtsrat) 
Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit- 
glied der Zweckverbandsversammlung) 
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Ordentli- 
ches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Westfälische Bauindustrie GmbH (Vorsitzender im Aufsichts- 
rat) 
Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (Stellv. stimmberech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Naegels, Anne  Studentin  Sparkasse Münsterland-Ost   (Stellv. stimmberechtigtes Mit- 
glied der Zweckverbandsversammlung) 
Altenzentrum Klarastift gGmbH  (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Nicklas, Andreas  Rechtsanwalt Gewerbepark Münster- Loddenheide (GML) GmbH (Ordentli- 
ches stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat) 
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr  (Ordentl. 
Stimmberecht. Mitglied der Verbandsversammlung) 
Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit- 
glied der Zweckverbandsversammlung) 
Dr. Obst, Karin  Oberstudienrätin Sparkasse Münster land-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit- 
glied der Zweckverbandsversammlung) 
Ohm, Jürgen  Selbst. Galerist Münster Marketing (St ellv. stimmberechtigtes Mitglied im 
Werksausschuss) 
AirportPark FMO GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
im Aufsichtsrat) 
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Beirat) 
Otte, Robert  Finanzmakler MCC Halle Münsterland Gmb H (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Altenzentrum Klarastift gGmbH  (Ordentliches stimmberech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Münster Marketing (Vorsitzender im Werksausschuss) 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches stimmbe- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Verbraucherberatungsstelle Münster (Stellv. stimmberechtig- 
tes Mitglied im Beirat) 
Münsterland e. V. (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied der 
Mitgliederversammlung 
Peters, Carsten  Geschäftsführer MCC Halle Münsterl and GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH  (Ordentliches stimmbe- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH  (Ordentli- 
ches stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat) 
Münster Marketing (Stellv. Vorsitzender im Werksausschuss) 
AirportPark FMO GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Flughafen Münster-Osnabrück GmbH  (Ordentliches stimm-

23  
berechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr  (Stellv. stimm- 
berecht. Mitglied der Verbandsversammlung) 
Pfau, Fritz  Polizeibeamter Halle Münsterland GmbH  (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Pohlmann, Franz 
 
Dipl.-
Argraringenieur 
 
Pölling, Kurt  Beamter Wohn+Stadtbau GmbH  (Stellv.  stimmberechtigtes Mitglied 
im Aufsichtsrat) 
Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit- 
glied der Zweckverbandsversammlung) 
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentliches 
stimmberechtigt. Mitglied der Verbandsversammlung) 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH  (Stellv. stimmbe- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimmberech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Powroznik,  
Pascal 
Integrationshelfer  
Reiners, Otto  Referatsleiter Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches stimmbe- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Sparkasse Münsterland Ost  (Stellv. stimmberechtigtes Mit- 
glied im Verwaltungsrat) 
Citeq  (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Werksau- 
schuss) 
Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH  (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat) 
Verbraucherberatungsstelle Münster (Ordentliches stimmbe- 
rechtigtes Mitglied im Beirat) 
Reismann, Karin  Rentnerin Münster Marketing  (Orde ntliches stimmberechtigtes Mitglied 
im Werksausschuss) 
Sparkasse Münsterland-Ost  (Ordentliches stimmberechtig- 
tes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Abfallwirtschaftsbetriebe (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
im Werksausschuss) 
Clemenshospital (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im 
Kuratorium) 
Reuter, Jürgen  Architekt Wohn+Stadtbau GmbH  (Orde ntliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH  (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Sparkasse Münsterland-Ost  (Stellv. stimmberechtigtes Mit- 
glied der Zweckverbandsversammlung) 
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr  (Stellv. stimm- 
berecht. Mitglied der Verbandsversammlung) 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
MCC Halle Münsterland GmbH  (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat 
Rohleder, Tim  MdB Sparkasse Münsterland-Ost (Ordent liches stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Münster Marketing (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im 
Werksausschuss) 
MCC Halle Münsterland GmbH  (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Roth, Stefan  Student Wohnungsgesellschaft Große Lod den mbH  (Stellv. stimmbe- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)

24 
Sparkasse Münsterland-Ost  (Stellv. stimmberechtigtes Mit- 
glied der Zweckverbandsversammlung) 
Citeq (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Werksau- 
schuss) 
Wohn+Stadtbau GmbH  (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
im Auf
sichtsrat)                                                                                                                                                                                
Schade, 
Friedhelm 
ab 19.01.2012 
Handelsvertreter CeNTech GmbH (Stellv. Vorsitzender im Aufsichtsrat) 
Münster Marketing (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im 
Werksausschuss) 
Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH  (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat) 
Dr. Schipmann, 
Ludwig  
Angestellter/Dozent Altenzentrum Klarastift gGmbH  (Ordentliches stimmberech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH  (Stellv. stimmberech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Sparkasse Münsterland-Ost  (Ordentliches stimmberechtig- 
tes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Münster Marketing  (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
im Werksausschuss)  
MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmberech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Schulze Wintzler, 
Anne  
Verbraucherberate- 
rin 
Citeq  (Stellv. Vorsitzende im Werksauschuss) 
 
Sellenriek, 
Heinz-Dieter 
Richter  
Seyfferth, Petra  Wissenschaftl. 
Mitarbeiterin 
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Ordentli- 
ches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Steinforth, Florian  
bis 30.04.2012 
Hauptbrandmeister 
i.R. 
Wohn+Stadtbau GmbH  (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
im Aufsichtsrat) 
Sparkasse Münsterland-Ost  (Stellv. stimmberechtigtes Mit- 
glied der Zweckverbandsversammlung) 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH  (Stellv. stimmbe- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Altenzentrum Klarastift gGmbH  (Stellv. Vorsitzender im Auf- 
sichtsrat) 
Dr. Stein-Redent, 
Rita  
Wissenschaftl. 
Mitarbeiterin 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH  (Stellv. stimmberech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Abfallwirtschaftsbetriebe  (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Werksausschuss) 
Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Stober, Barbara  Hausfrau Westfälische Bauindustrie  GmbH (Ordentliches stimmberech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Sparkasse Münsterland Ost  (Stellv. stimmberechtigtes Mit- 
glied im Verwaltungsrat und ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Toulas, Iris  Entsorgungstechnik Abfallwirtschaftsbe triebe  (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Werksausschuss) 
Varnhagen, Hans  Dachdeckermeister Zweckverband Schi enenpersonennahverkehr  (Ordentl. 
Stimmberechtigt.Mitglied der Verbandsversammlung) 
Sparkasse Münsterland-Ost  (Ordentliches stimmberechtig- 
tes Mitglied der Zweckverbandsversammlung und stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Verwaltungsrat) 
Abfallwirtschaftsbetriebe  (Stellv. Vorsitzender im Werksaus- 
schuss) 
Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
MCC Halle Münsterland GmbH  (Ordentliches stimmberech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)

25  
Vilhjalmsson, 
Wendela-Beate  
Lehrerin i.R. Münster Marketing  (Ordentliches stim mberechtigtes Mitglied 
im Werksausschuss) 
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH  (Stellv. stimmberechtig- 
tes Mitglied im Beirat) 
von den Berg, 
Dieter  
Bereichsdirektor 
a.D. 
Sparkasse Münsterland-Ost  (Stellv. stimmberechtigtes Mit- 
glied der Zweckverbandsversammlung) 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH  (Stellv. stimmberech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)  
von Göwels,  
Walter  
Versicherungs- 
fachmann 
MCC Halle Münsterland GmbH   (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH   (Ordentliches stimm- 
berechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Technologieförderung Münster GmbH  (Ordentliches stimm- 
berechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
von Olberg,  
Robert  
Student Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH  (Stel lv. stimmbe- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr  (Stellv. stimm- 
berecht. Mitglied der Verbandsversammlung) 
Wohn+Stadtbau GmbH  (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
im Aufsichtsrat) 
Altenzentrum Klarastift gGmbH  (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Papst-Johannes-Schule (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
im Beirat) 
Weber, Stefan  IT-
Unternehmensbe- 
rater 
Stadtwerke Münster GmbH  (Vorsitzender im Aufsichtsrat) 
Westfälische Bauindustrie GmbH  (Ordentliches stimmbe- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (Ordentliches 
stimmberecht. Mitglied der Verbandsversammlung) 
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr  (Ordentliches 
stimmberecht. Mitglied der Verbandsversammlung) 
Welker, Helga Bürovorsteherin Sparkasse Münsterland -Ost  (Stellv. stimmberechtigtes Mit- 
glied der Zweckverbandsversammlung) 
Münster Marketing (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
im Werksausschuss) 
Religio GmbH  (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im 
Verwaltungsrat) 
MCC Halle Münsterland GmbH (Vorsitzende im Aufsichtsrat) 
Wendland,  
Simone 
Rechtsanwältin Sparkasse Münsterland-Ost   (Ordentl iches stimmberechtig- 
tes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Westfälische Bauindustrie GmbH  (Ordentliches stimmbe- 
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)

26  
 
Wieneke, Lars 
bis 31.01.2012 
 Abfallwirtschaftsbetriebe  (Ordentliches stimmbere chtigtes 
Mitglied im Werksausschuss) 
MCC Halle Münsterland GmbH  (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Wigger, Holger  Energietechnik MCC Halle Münsterlan d GmbH  (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Sparkasse Münsterland Ost  (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung und im Verwal-
tungsrat) 
Westfälische Bauindustrie GmbH  (Stellv. Vorsitzender im 
Aufsichtsrat) 
AirportPark FMO GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 
Winkel, Maria  Kauffrau in der 
Grundstücks- und 
Wohnungswirtschaft 
Sparkasse Münsterland Ost  (Stellv. stimmberechtigtes Mit- 
glied der Zweckverbandsversammlung) 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH  (Stellv. stimmberech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Abfallwirtschaftsbetriebe  (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Werksausschuss) 
Winter, 
Karl-Heinz  
bis 09.01.2012 
Diplom-Ingenieur  Wirtschaftsförderung Münster GmbH   (Stellv. stimmberech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH  (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr  (Stellv. stimm- 
berecht. Mitglied der Verbandsversammlung) 
Wohn+Stadtbau GmbH  (Stell 
v. Vorsitzender im Aufsichtsrat)     
Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH  (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat) 
Münster Marketing  (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
im Werksausschuss)         
                                    
                                                                                                                                                                                            
Wolfgarten, 
Peter 
Dipl.-
Verwaltungswirt 
Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimmberech- 
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Wübken, Sandra 
ab 06.02.2012 
Medienproduktionie- 
rerin

Beratungsverlauf (3)

01.04.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.04.2014 Hauptausschuss
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.04.2014 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Klemensstraße 10
  • Robert-Bosch-Straße
  • Holzbrücke
  • Austermannstraße
  • Loddenheide
  • Stubengasse
  • Hohe Ward
  • Wöstebach 51
  • Dahlweg 144

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0237/2014
Typ
Vorlagen
Datum
05.03.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37