V/0237/2014
Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
5998 Zeichen
V/0237/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision Betrifft Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Münster Beratungsfolge 01.04.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 02.04.2014 Hauptausschuss Vorberatung 02.04.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Rat stellt auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Prüfungsberichtes des Rech- nungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss 2012 der Stadt Münster mit einer Bilanz- summe von 3.487.714.074,58 € und einem Jahresfehlbetrag von 20.208.474, 86 € fest (§ 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW – GO NRW). 2. Der Jahresfehlbetrag von 20.208.474,86 € wird durch eine Inanspruchnahme der Au s- gleichsrücklage gedeckt. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass gemäß Artikel 8 § 3 NKF -Weiterentwicklungsgesetz der Jahresüberschuss 2008 i. H. v. 18.469.907,80 € von der Allgemeinen Rücklage in die Au s- gleichsrücklage übertragen worden ist. 4. Dem Oberbürgermeister wird durch die Ratsmitglieder für das Haushaltsjahr 2012 Entla s- tung erteilt (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Begründung: Örtliche Prüfung Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Den mit Datum vom 14.10. 2013 vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2012 einschließlich Lagebericht und Anhang hat der Vorlagen-Nr.: V/0237/2014 Auskunft erteilt: Herr Frohne Ruf: 492 1400 E-Mail: FrohneK@stadt-muenster.de Datum: 04.03.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0237/2014 Rat in der Sitzung am 13.11.2013 (Vorlage Nr. V/0781/2013) zur Kenntnis genommen und zur Prü- fung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gem. § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss, dabei bedient er sich nach § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung. Der Jahresabschluss war dahingehend zu prüfen, ob er unter Beachtung der Grundsätze or d- nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Verm ö- gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt und ob die gesetzlichen Vo r- schriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind. Einzubeziehen waren die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzung s- dauern der Vermögensgegenstände sowie die Beurteilung, ob der Lagebericht mit dem Jahresa b- schluss in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens -, Schul- den-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt (§ 101 Abs. 1 GO NRW). Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als örtliche Rechnungsprüfung mit diesen Maßgaben die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 durchgeführt und über die Prüfung den als Anlage 1 beigefügten Bericht erstellt. Zwar führte die Prüfung zu einigen Feststellungen, die bei einzelnen Positionen Änderungen nach sich ziehen, jedoch sind diese Feststellungen unter B e- rücksichtigung der Prüfungsgrundsätze von Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit nicht von einem solchen Gewicht, als dass eine unmittelbare Korrektur des Jahresabschlusses 2012 zwingend e r- forderlich wird. Die entsprechenden Korrektu rbuchungen werden daher im Rahmen der A b- schlussarbeiten des nächsten Jahresabschlusses nachgeholt. Im Einzelnen wird dazu auf den als Anlage 1 beigefügten Pr üfungsbericht sowie ergänzend auf die bereits mit der Vorlage V/0781/2013 versandten Unterlagen zum Jahresabschluss 2012 verwiesen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.02.2014 den Bericht über die Pr ü- fung des Jahresabschlusses 2012 eingehend beraten, sich dabei dem durch das Amt für Wir t- schaftlichkeitsprüfung und Revision formuli erten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ang e- schlossen und dem Rat empfohlen, den aufgestellten Jahresabschluss 2012 der Stadt Münster gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festzustellen. Nach § 101 Abs. 2 GO NRW ist dem Oberbürgermeister vor Abgabe des Prüfungsber ichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat Gelegenheit zu geben, zum Prüfungsergebnis Stel- lung zu nehmen. Der Oberbürgermeister hat hierzu mitgeteilt, dass nach Durchsicht des Prüfung s- berichtes die Abgabe einer Stellungnahme nicht erforderlich ist. Abdeckung des Jahresfehlbetrages Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Rat zugleich mit der Feststellung des Jahresabschlu s- ses auch über die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Im Hinblick auf die gesetzliche Ausgleichs- verpflichtung des § 75 Abs. 2 G O NRW hat die Abdeckung des Jahresfehlbetrages von 20.208.474,86 € durch eine vorrangige Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu erfolgen. Übertragung des Jahresüberschusses 2008 in die Ausgleichsrücklage Artikel 8 § 3 des NKF -Weiterentwicklungsgesetzes sieht die Möglichkeit vor, Jahresüberschüsse der Vorjahre des Haushaltsjahres 2012, die ursprünglich der Allgemeinen Rücklage zugeführt wor- den sind, im Jahresabschluss des Haus haltsjahres 2012 der Ausgleichs rücklage zuzuführen. Der Jahresüberschuss 2008 i. H. v. 18.469.907,80 € ist da her im Zuge der Aufst ellung des Jahresab- schlusses 2012 von der Allgemeinen Rücklage in die Ausgleichsrücklage übertragen worden. Entlastung des Oberbürgermeisters Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Oberbürgermeisters bezüglich der Aufstel- lung des Jahresabschlusses (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Die Entlastung ist eine Festlegung dahing e- - 3 - V/0237/2014 hend, dass auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses und der vorgenommenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters erhoben werden. Markus Lewe Anlage: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012
Prüfbericht Jahresabschluss 2012
285106 Zeichen
Bericht
über die Prüfung des
Jahresabschlusses
der Stadt Münster zum 31.12.2012
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 2
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung
und Revision der Stadt Münster
Klemensstraße 10
48143 Münster
Telefon: 02 51 – 4 92 – 14 00
Telefax: 02 51 – 4 92 – 77 13
e-Mail: revision@stadt-muenster.de
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
Inhaltsverzeichnis
1 Vorbemer kungen ........................................................................................................................... 4
2 Prüfung sauftrag............................................................................................................................. 4
3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung................................................................................. 5
4 Grundsätze zur Be richterstattung ............................................................................................... 7
5 Wesentliche Feststellungen zu m Entwurf des Jahresabschlusses ........................................ 7
5.1 Stellungnahme zum Anhang des Jahresabschlusses ............................................................ 9
5.1.1 Ergebni srechnung ............................................................................................................... 9
5.1.2 Erläuter ungen der Bilanz................................................................................................... 13
5.1.3 Forderungsspiegel, Ve rbindlichkeitenspiegel....................................................................14
5.1.4 Anlagenspiegel und Anlagenrechnung ............................................................................. 14
5.2 Stellungnahme zu r Lagebeurteilung...................................................................................... 15
6 Feststellungen und Erläut erungen zur Rechnungslegung..................................................... 16
6.1 Organisation der Buchhaltung...............................................................................................16
6.2 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht............................................................................ 17
6.3 Aufstellung des J ahresabschlusses ...................................................................................... 17
6.4 Inventur / Inventar.................................................................................................................. 18
6.5 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ............................................................................ 18
6.6 Örtlich festgelegte Nutz ungsdauern der Vermögensgegenstände ....................................... 19
7 Feststellungen zur B ilanz zum 31.12.2012................................................................................ 20
8 Feststellungen zur Ergebnisrechnung für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2012 .............. 65
9 Einhaltung gesetzlicher Vorgaben in Bezug auf die Haushaltsführung ............................... 65
10 Feststellungen zur Finanzrechnung für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2012 .................. 66
11 Prüfung delegierter Aufgaben ge mäß § 103 Abs. 1 Satz 2 GO............................................... 67
12 Bestätigungs vermerk.................................................................................................................. 68
Anlagen:
- Bilanz zum 31.12.2012
- Forderungsspiegel zum 31.12.2012
- Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2012
- Anlagenspiegel zum 31.12.2012
- Ergebnisrechnung für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2012
- Finanzrechnung für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2012
- Lagebericht mit Angaben zu Organen und Kennzahlen
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
1 Vorbemerkungen
Gemäß § 95 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO hat die Stadt Münster zum Ende eines jeden
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzu stellen, in dem das Ergebnis der Haus-
haltswirtschaft nachzuweisen ist. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses ist in
§ 95 GO NRW eine Frist von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres vorgesehen.
Danach hat der Rat gemäß § 96 GO NRW bi s zum 31.12. des auf das abgeschlossene
Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jah-
resabschluss durch Beschluss festzustellen.
Der Kämmerer der Stadt Münster stellt e den Entwurf des Jahresabschlusses zum
31.12.2012 am 14.10.2013 auf. Nach Bestät igung durch den Oberbürgermeister nahm
der Rat den Entwurf des Abschlusses in se iner Sitzung am 13.11.2013 zur Kenntnis und
verwies ihn zur Prüfung an den Rec hnungsprüfungsausschuss (Vorlage-Nr.
V/0781/2013). Zu diesem Zeitpunkt stand berei ts fest, dass die gesetzlich vorgesehene
Frist für die Feststellung des Jahresabsch lusses und Entlastung des Oberbürgermeisters
nicht einzuhalten ist und der endgültige Abschlu ss frühestens im April 2014 dem Rat zur
Beschlussfassung vorgelegt werden kann.
Die Bezirksregierung überprüfte die ih r gemäß § 96 GO NRW angezeigten Jahresab-
schlüsse 2008, 2009 und 2010. Sie kontrollierte dabei, ob die Jahresabschlüsse formal
richtig zustande gekommen sind und inhaltlich den einschlägigen Rechtsvorschriften ent-
sprechen. Mit Verfügung vom 18.10.2013 hat si e mitgeteilt, dass gegen die Inhalte der
Jahresabschlüsse 2008, 2009 und 2010 keine kommunalaufsichtlichen Bedenken beste-
hen.
Gleichwohl machte die Aufsichtsbehörde dar auf aufmerksam, dass im Fall der Jahresab-
schlüsse 2008 und 2009 die Feststellung des Jahres abschlusses nicht fristgerecht erfolgt
ist und greift die Hinweise des AWR auf, di e verschiedenen Geschäftsprozesse zur Auf-
stellung des Jahresabschlusses zu optim ieren und reibungsloser aufeinander abzustim-
men. Sie erkennt ferner den Bedarf, die in den Entwürfen der Jahresabschlüsse 2008,
2009 und 2010 enthaltenen Informationen zu st eigern und so den Jahresabschluss der
Stadt Münster zukünftig zu einem angemessenen Rechenschaftsbericht bzw. einem sinn-
vollen Instrument für das Verständnis der Auswirkungen der jeweiligen Rechnungsergeb-
nisse auszubauen.
Das AWR kommt hiermit der Bitte der Aufs ichtbehörde nach, die Ratsmitglieder über das
Ergebnis ihrer Prüfung in geeigneter Form zu unterrichten.
2 Prüfungsauftrag
Gemäß § 101 GO NRW ist der Jahresabsch luss 2012 der Stadt Münster vom Rech-
nungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den ta tsächlichen Verhältnis-
sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertr ags- und Finanzlage der Stadt
Münster vermittelt. Der Re chnungsprüfungsausschuss bedient sich zur Durchführung der
Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung, dem Amt für Wirtsc haftlichkeitsprüfung und Re-
vision der Stadt Münster (AWR).
Die Prüfung nach § 101 GO NRW hat sich auch darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen
Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestim-
mungen beachtet worden sind. Di es betrifft allerdings nur solche Regelungen, die sich
unmittelbar auf die Haushaltsführung der Stadt Münster beziehen.
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
Soweit nicht im Vorfeld schon berücksichtigt, sind die Buchführung, die Inventur, das In-
ventar und die Übersicht über die ört lich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensge-
genstände in die Prüfung des Jahresabschlusses einzubeziehen.
Ferner ist der Lagebericht darauf hin zu prüf en, ob er mit dem Jahresabschluss in Ein-
klang steht und ob seine sonstigen Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermö-
gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Münster vermitteln.
Über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungs-
bericht zu erstellen, in den der Bestäti gungsvermerk oder der Vermerk über seine Versa-
gung aufzunehmen ist.
3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Das AWR prüfte den Entwurf des Jahr esabschlusses 2012 (Vorlage-Nr.: V/0781/2013)
gemäß § 101 GO NRW sowohl formell als auch materiell.
Die Prüfung wurde in Anlehnung an die vom Instit ut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland
e.V. (IDW) festgelegten Standards zur Pr üfung des Jahresabschlusses und Lageberichts
von Gebietskörperschaften durchgeführt. Au f der Grundlage des vom IDW entwickelten
risikoorientierten Prüfungsansatzes wurde eine an den Fehlermöglichkeiten ausgerichtete
Prüfungsplanung vorgenommen.
Als Grundsatz gilt hierbei, die knappen Prüfungs ressourcen bestmöglich einzusetzen, um
die Wahrscheinlichkeit der Entdeckung v on besonders prüfrelevant en bzw. kritischen
Vorgängen zu erhöhen. Hierzu ist es erforder lich, vor Aufnahme der Prüfungstätigkeiten
besonders kritische Risiken zu identifizieren, zu analysieren, zu bewerten und darauf ba-
sierend Entscheidungen für die Prüfungspl anung und die Durchführung der Prüfung zu
treffen.
In der Risikoabschätzung berücksichtigte das AWR das während der unterjährigen Prü-
fung der Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit von Verwaltungsvor-
gängen der Stadt Münster gewonnene positive Bild der städti schen Buchführung. Über
die Ergebnisse der unterjährigen Prüf ungen wird der Rechnungsprüfungsausschuss
durch das AWR jeweils mit separaten Bericht en informiert. Die Berichte gaben bisher kei-
nen Anlass, an der Ordnungsmäßigkeit der dezent ral organisierten Buchhaltung zu zwei-
feln.
Ferner rechnete das AWR an, dass die Ergebni sse aus der Prüfung der Eröffnungsbilanz
durch die GPA NRW zwischenzeitlich vollständig aufgeklärt und Anpassungen, soweit sie
erforderlich waren, zuletzt im Jahr 2011 umgesetzt wurden. Danach sind die wesentlichen
Grundlagen der Rechnungslegung wie die Eröffnungsbilanzwerte und die Bewertungsme-
thoden von der Aufsichtsbehör de anerkannt. Über die Auswirkungen der Prüfung wurde
der Rat mit der Vorlage V/0219/2013 informiert.
Weiterhin floss in die Prüfplanung die Be stätigung der Jahresabschlüsse 2008, 2009 und
2010 durch die Aufsichtbehörde mit ein. Die Bezirksregierung überprüfte die ihr gemäß
§ 96 GO NRW angezeigten Jahresabschlüsse und kam dabei zu dem Ergebnis, dass die
Jahresabschlüsse formal richtig zustande gekommen sind und inhaltlich den einschlägi-
gen Rechtsvorschriften entsprechen.
Bei der Jahresabschlussprüfung des AWR geht es vorrangig nicht darum, jeden einzel-
nen Fehler zu erkennen und zu korrigieren, s ondern vielmehr diejenigen Sachverhalte zu
ermitteln und auszuräumen, die sich grav ierend auf die Gesamt aussage des Jahresab-
schlusses 2012 auswirken.
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
Insgesamt wurde die Prüfung daher so angeleg t, dass Unrichtigkeiten und Verstöße ge-
gen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darste llung des den tatsächlichen Ver-
hältnissen entsprechenden Bildes der Lage der Stadt Münster wesentlich auswirken, hät-
ten erkannt und aufgedeckt werden können.
Für die vom AWR durchzuführenden Arbeiten bzw. die in Bezug auf das jeweilige Prüffeld
abzuarbeitenden Fragestellungen wurden neben den Prüfungsstandards des IDW auch
die Hinweise des Deutschen Städtetages zur Prüfung von J ahresabschlüssen sowie die
einschlägigen Empfehlungen der KGSt berücksichtigt. Die Prüftätigkeiten erstreckten sich
über den Zeitraum von November bis Dezember 2013.
Das AWR legte zur Prüfung des Jahresabschlusses 2012 folgende Schwerpunkte fest:
- Ordnungsmäßigkeit der Bu chführung und Bilanzierung
- Abstimmung von Verrechnungskonten
- Ableitung von Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Teilergebnissen aus
der Buchhaltung sowie Ordnungsmäßigkeit der Rechnungsergebnisse
- Organisation und Durchführung der Inventur
- Bestandsveränderungen im Anlagevermögen bzw. beim Vorratsvermögen und hierbei
insbesondere die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen von Abgängen
- Organisation und Dokumentation der Wertüberprüfung von Finanzanlagen
- Bestätigung der städtischen Liquidi tätspositionen zum Stichtag 31.12.2012
- Verprobung der Finanzrechnung
- Einhaltung von Kreditermächtigungen sowi e der Beschränkungen für Zinssicherungs-
geschäfte und Kredite in ausländischer Währung
- Analyse der Abweichungen zwisc hen Haushaltsplanung und Ergebnisrechnung
- Informations- und Wahrhei tsgehalt von Anhang und Lagebericht
Vor Aufnahme der Prüftätigkeiten entwickelte das zuständige Prüfteam für jedes einzelne
Prüffeld eine passende Prüfstrategie und erst ellte ein individuelles Konzept, um die
Grundsätze der Wesentlichkei t und Wirtschaftlichkeit bei der Prüfung des Jahresab-
schlusses einzuhalten.
Sowohl die Prüfstrategie als auch die Prüfungsergebnisse zu den verschiedenen Aufga-
benstellungen wurden in einzelnen Vermerken dokumentiert und mit dem Amt für Finan-
zen und Beteiligungen erörtert.
Die Bilanzpositionen „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ sowie „Liquide
Mittel“ waren Gegenstand einer unterjähr igen, turnusmäßigen Kassenprüfung bei der
Stadtkasse (Bericht Nr. 20/ 2013 vom 17.10.2013). In diesem Bereich führte die Prüfung
zu keinen Beanstandungen und bestätigt die Ordnungsmäßigkeit der Wertansätze.
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
4 Grundsätze zur Berichterstattung
Die Berichterstattung über die Durchführung und die Ergebnisse der Jahresabschlussprü-
fung erfolgt in Anlehnung an die vom IDW festgelegten „Grundsätze ordnungsmäßiger
Berichterstattung bei Abschlussprüfungen“ (IDW PS 450).
Hierbei ist zu bedenken, dass das in § 95 GO NRW festgelegte Verfahren
- Aufstellung eines Entwur fes des Jahresabschlusses
- Zuleitung des Entwurfes an den Rat
- anschließende Prüfung durch den Rec hnungsprüfungsausschuss bzw. das AWR
- Berichterstattung des AWR an den Rechnungsprüfungsausschuss
- Beschlussfassung des Rechnungspr üfungsausschusses / Bestätigung
- Vorlage des bestätigten Jahresabsch lusses im Rat der Stadt Münster
aus Sicht des AWR ein ganz ei genständiges Format einer Berichterstattung über die Prü-
fung von kommunalen Jahresabschlüssen erfo rdert. Die prüfende Stelle hat den Rech-
nungsprüfungsausschuss umfassend über die Pr üfung, ihre Ergebnisse und die Auswir-
kungen auf den Jahresabschluss zu informier en, damit der Ausschuss seine Zustimmung
zum Jahresabschluss erteilen kann.
Das AWR kommt den gestellten Anforderungen mi t einer ausführlichen Berichterstattung
zu den einzelnen Prüfungsergebnissen und ihren Auswirkungen auf den Aussagegehalt
des Jahresabschlusses 2012 nach. Im Bemühen um eine klare, problemorientierte Be-
richterstattung wird hierbei eine Beschränkung auf das Wesentliche unumgänglich.
Aus Gründen der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit verzichtet das AWR auf eine Wie-
derholung einzelner Informati onen, die aus dem Entwurf des Jahresabschlusses bereits
bekannt sind. Dies betrifft in sbesondere die umf angreichen Informationen zu den Rech-
nungsergebnissen innerhalb der verschiedenen Produk tbereiche der Stadt Münster, Er-
mächtigungsübertragungen sowie die unter P unkt C des Anhangs aufgeführten Ergän-
zungen, denn die Feststellungen der Jahresabschlussprüfung 2012 zeigen in diesen Ab-
schnitten des Jahresabschlusses keine Auswirkungen.
In Abstimmung mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen beinhaltet der vorliegende
Bericht die vom Rat festzustellende Bilanz zum 31.12.2012 nebst Anlagen, Ergebnisrech-
nung, Finanzrechnung sowie dem Lagebericht mit allen wesentlichen Erläuterungen.
5 Wesentliche Feststellungen zum Entwurf des Jahresabschlusses
Im Interesse einer klaren und übersichtlichen Berichterstattung fasst das AWR im Fol-
genden die wesentlichen Festste llungen aus der Prüfung des J ahresabschlussentwurfes
zusammen:
- Der Entwurf des Jahresabschlusses umfasst die gesetzlich gefor derten Bestandteile
wie Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanz rechnung, Teilergebnisrechnungen, Lagebe-
richt und Anhang. Aus Sicht des AWR sind alle zum grundsätzlichen Verständnis der
Rechnungsergebnisse und ihrer Auswirk ungen auf das Vermögen und die Schulden
der Stadt Münster sowie ihre Liquidität erforderlichen Informationen enthalten.
- Abgesehen von der Korrektur einiger Erläuterungen zu den Vereinzelungen und Be-
standsveränderungen von Vermögen und Schul den im Anhang des Jahresabschlus-
ses 2012 führte die Prüfung des AWR zu keinen anderen Rechnungsergebnissen,
als sie im Entwurf des Jahresabschlusses dargelegt wurden.
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
- Das Haushaltsjahr 2012 schließt mit einem Defizit i.H.v. – 20.208.474,86 € ab. Ge-
genüber der Haushaltsplanung auf dem St and der 1. Nachtragssatzung vom
29.10.2012 kommt es zu einer Ergebnisver besserung von 47.061.795,37 €. Die Er-
gebnisverbesserung ist auf unterschiedliche ei nmalige Einflüsse zurückzuführen, die
keine Nachhaltigkeit besitzen.
- Die Stadt Münster konnte im Haushaltsjahr 2012 den Haus haltsausgleich erreichen,
weil der vorhandene Bestand der Ausgleic hsrücklage i.H.v. 32.957.860,49 € aus-
reichte, um den Jahresfehlbetrag i.H.v. 20.208.474,86 € auszugleichen.
- Aus den nicht verbrauchten Ansätzen des Jahres 2012 wurde eine Deckungsrückla-
ge i.H.v. 14.423.451,02 € (Vorjahr: 14.581.230,23 €) gebildet. Diese Mittel werden
zur Verstärkung der Ansätze des Haushaltsjahres 2013 eingeplant.
- Die Bilanzsumme zum 31.12.2012 betr ägt 3.487.714.074,58 €. Gegenüber dem Vor-
jahr verringerte sich die Bilanzsumme um 30.562.696,03 € (0,9 %).
- Die Prüfung des Jahresabschlusses lässt fe rner ein weiteres Mal erkennen, dass die
Verfahren zur Aufstellung des Jahresabsch lusses nicht vollständig ausgereift sind
und der Erläuterungsteil zur Bilanz in Teilen verbesserungswürdig ist:
- Das Amt für Finanzen und Beteiligungen st ellte den Jahresabschluss mit einer
erheblichen Fristüberschreitung auf, so da ss die Beschlüsse zur Feststellung
und Entlastung nur mit einer entspre chenden Verspätung gefasst werden kön-
nen.
- Die Veränderungen des städtischen Verm ögens werden im Erläuterungsteil zur
Bilanz in Teilen ungenau und nicht den ta tsächlichen Verhältnissen entspre-
chend dargestellt.
- Im Bereich der Finanzanlagen fehlt eine aktuelle Wertüberprüfung für die im
Ertragswertverfahren bewerteten Anteile an der Stadtwerke Münster GmbH
sowie an der Wohn- und Stadtbau W ohnungsunternehmen der Stadt Münster
GmbH. Auf Drängen des AWR wurde eine Überprüfung der Wertansätze der
beiden Gesellschaften für den nächsten Jahresabschluss eingeplant.
- Die Verrechnung von geleisteten An zahlungen und fertig gestellten Anlagen
geht nur sehr zögerlich voran, ins besondere im Bereich des Tiefbauamtes
kommt es aus unterschiedlichen Gründen zu erheblichen Rückständen.
- Die Abstimmung der Kontenbewegungen und Kontensalden als Teil der Jah-
resabschlussarbeiten (vgl. Erläuterungen zu § 37 GemHVO in Handreichung
des Ministeriums für Inneres und Ko mmunales des Landes NRW, 5. Auflage)
ist noch nicht in allen Fällen organi siert und wird daher auch nicht dokumen-
tiert. Das Amt für Finanzen und Beteiligungen hat auf Drängen des AWR aller-
dings erste Verbesserungsmaßnahmen ei ngeleitet. Sie beziehen sich auf die
Abstimmung der Bestandsveränder ungen von städtischen Ausleihungen und
die Verrechnung von Stellplatzablösebeträgen.
- Für den Jahresabschluss 2012 wurde der unei ngeschränkte Bestätigungsvermerk er-
teilt, denn die Feststellungen des AWR war en im Hinblick auf die Kernaussagen des
Jahresabschlusses von untergeordneter Bedeutung oder konnten im Rahmen der
Berichterstattung nachgebessert werden. Die Vorgehensweise des AWR sowie Er-
gebnisse der Prüfung werden im Folgenden ausführlich beschrieben.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 9
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
5.1 Stellungnahme zum Anhang des Jahresabschlusses
Der Anhang des Jahresabschlusses beinhaltet die gesetzlich gefor derten Erläuterungen
zur Bilanz und Ergebnisrechnung, den Anlagens piegel, Forderungsspiegel und Verbind-
lichkeitenspiegel.
Im Folgenden geht das AWR auf die einzelnen Bestandteile des Anhangs ein.
5.1.1 Ergebnisrechnung
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 f ührte zu keinen Änderungen der Rechnungs-
ergebnisse:
Ergebnis 2012 Haushaltsplan
-fortgeschrieben-
Euro
Ergebnis nach
Prüfung
Euro
Veränderung
Euro
Jahresfehlbetrag -67.270.270,23 -20. 208.474,86 47.061.795,37
Der fortgeschriebene Haushaltsplan umfasst neben dem Orig inalbudget nur die Veränderungen, die sich aus der
Nachtagssatzung 2012 sowie den in das Jahr 2012 übertragenen Resten ergeben.
Die bedeutsamen Planabweichungen (> 1,0 Mio. €) werden in den nachfolgenden Über-
sichten einzeln dargestellt. Übrige, klei nere Planabweichungen sind pos itionsweise unter
„Sonstige / Übrige“ zusammengefasst:
Ordentliche Erträge Haushaltsplan
-fortgeschrieben-
Euro
Ergebnis nach
Prüfung
Euro
Auswirkung auf
das Ergebnis
Euro
Gewerbesteuer 250.000.000, 00 241.138.522,46 -8.861.477,54
Sonstige Steuern und Abgaben 211. 597.500,00 213.719.674, 34 2.122.174,34
Steuern und ähnliche Abgaben 461.597.500,00 454. 858.196,80 -6.739.303,20
Zuweisungen Land für Kinder-,
Jugend- und Familienhilfen 28.496.140,00 44.899. 172,39 16.403.032,39
Andere Zuweisungen vom Land 16.613. 950,00 7.807.139,63 -8.806.810,37
Erstattung Solidarbeitrag 3.000.000,00 0,00 -3.000.000,00
Übrige Zuwendungen und Umlagen 27. 405.300,00 29.638.484, 47 2.233.184,47
Zuwendungen u. allgem. Umlagen 75.515.390,00 82.344. 796,49 6.829.406,49
Rückzahlung v. Hilfen a. E. 2.751.220,00 8.650. 630,70 5.899.410,70
Sonstige Transfererträge 6. 569.810,00 7.967.489, 30 1.397.679,30
Sonstige Transfererträge 9.321.030,00 16.618. 120,00 7.297.090,00
Benutzungsgebühren 70.995.820, 00 72.087.267,58 1.091.447,58
Andere ö.-r. Leistungsentgelte 34.841.670,00 34.658. 495,99 -183.174,01
Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte 105.837.490,00 106.745.763,57 908.273,57
Privatrechtliche Leistungsentgelte 19.244.910,00 22. 093.785,36 2.848.875,36
Kostenerstattungen vom Bund 23. 364.860,00 39.415.287, 39 16.050.427,39
Erstattungen von Gemeinden u. GV 2.353.950,00 3.761. 277,83 1.407.327,83
Leistungsbeteiligung
KdU, ALG II, Eing. 83.680.330,00 60.140.107, 63 -23.540.222,37
Sonstige Kostenerstattungen 8. 052.270,00 9.751.285, 41 1.699.015,41
Kostenerstattungen und Umlagen 117.451.410,00 113. 067.958,26 -4.383.451,74
Übertrag 788.967.730,00 795.728.620,48 6.760.890,48
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 10
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
Ordentliche Erträge Haushaltsplan
-fortgeschrieben-
Euro
Ergebnis nach
Prüfung
Euro
Auswirkung auf
das Ergebnis
Euro
Übertrag 788.967.300,00 795.728.620,48 6.760.890,48
Veräußerung von Grundstücken 10.000.000,00 11.696. 010,46 1.696.010,46
Zinsen GewSt-Nachforderungen 6.000.000,00 8.727. 240,70 2.727.240,70
Auflösung Wertberichtigungen 0,00 5.926.083, 16 5.926.083,16
Auflösung Rückstellungen 3.650. 000,00 7.845.264, 07 4.195.264,07
Auflösung Verbindlichkeiten 0,00 1.177.395, 93 1.177.395,93
Sonstige 29.508.330,00 30.857.917,55 1.349.587,55
Sonstige ordentliche Erträge 49.158.330,00 66.229. 911,87 17.071.581,87
Aktivierte Eigenleistungen 2.673.000,00 2.210. 753,95 -462.246,05
Ordentliche Erträge 840. 799.060,00 864.169.286, 30 23.370.226,30
Die Stadt Münster erzielte im Jahr 2012 Erträge i.H.v. 864.169. 286,30 €. Das Ergebnis
übertrifft die Haushaltsansätze des Jahres 2012 um 23.370.226, 30 €, das sind rd. 2,8 %.
Gegenüber dem Vorjahr stiegen di e Einnahmen von 788.844.718,59 € um
75.324.567,71 € (9,6 %).
Die positive Entwicklung ist überwiegend auf ei nmalige, nicht vorhersehbare bzw. wäh-
rend der Haushaltsplanung vorsic htig bewertete Einflüsse zurückzuführen. Sie fanden ih-
ren Niederschlag vornehmlich in den Produkt bereichen 01 „Innere Verwaltung“, 05 „So-
ziale Leistungen“, 06 „Kinder-, Jugend- und Fa milienhilfe“ sowie 16 „Allgemeine Finanz-
wirtschaft“.
Von der Ergebnisverbesserung entfallen 6.829.406,49 € auf Zuwendungen und allgemei-
ne Umlagen.
- Bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen wirkten sich vor allem die höheren
Zuschüsse des Landes für den Ausbau der Kindertagesbetreuung aus. Sie lagen um
16.024.272 € (65,5 %) über den vorsichtig geschätzten Pl anwerten, weil der U-3-
Ausbau zügiger vorankam und die Bezusc hussung deshalb höher ausfiel als es bei
der Aufstellung des Haushaltsplanes 2012 angenommen wurde. Daneben hatte man
den höheren Kostenausgleich des Landes NRW für Aufgaben der öffentlichen Ju-
gendhilfe unterschätzt. Letztlic h rechnete die Verwaltung während der Haushaltspla-
nung mit einer Rückforderung des Landes w egen möglicherweise überzahlter Be-
triebskostenzuschüsse für das Kinder gartenjahr 2011/2012. Eine Rückforderung gab
es im Haushaltsjahr 2012 tatsächlich aber nicht.
- Neben der Ergebnisverbesserung in der Produktgruppe Kinder-, Jugend- und Famili-
enhilfe gab es mehrere kleinere unplanm äßige bzw. überplanmäßige Zuwendungen
und Umlagen i.H.v. 2.233. 184,47 € und eine um 1.391. 801,84 € höhere Auflösung
von Sonderposten. Während der Haushalts planung konnte die Verwaltung die Aus-
wirkungen von geförderten Investitionen des Vorjahres 2011 nur schwer abschätzen.
- Demgegenüber wirkten sich die Umg liederungen der Schul- und Bildungspauschale
sowie der Sportpauschale i.H.v. 9.906.268 € nachteilig auf den Haushaltsabschluss
aus. Die Pauschalen waren bei der Aufs tellung des Haushaltsplanes ausschließlich
im konsumtiven Teil veranschlagt. Tatsäc hlich wurden sie verschiedenen Investitio-
nen des Jahres 2012 zuger echnet und daher aus der Ergebnisrechnung abgegrenzt,
was die Jahresergebnisrechnung aber erheblich belastete.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 11
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
- Schließlich fehlte bei den Zuw endungen und den allgemeinen Umlagen eine Ein-
nahme i.H.v. 3.000.000 € aus der Umlage des Solidar beitrages, denn die dazu erfor-
derlichen gesetzlichen Regelungen waren im Jahr 2012 noch nicht endgültig verfügt.
Bei den sonstigen Transfererträgen verzeic hnete die Stadt Müns ter im Wesentlichen
durch die erstmalige Erfassung von Forder ungen im Bereich von Sozialhilfeleistungen
und Erstattungsansprüchen aus Unterhaltsvorschussleistungen Einnahmen, die zusam-
men mit weiteren Einflüssen um 7.297.090 € über dem Haushaltsansatz liegen.
Ferner verzeichnete die Stadt Münster bei den Benut zungsgebühren und anderen öffent-
lich-rechtlichen sowie privatrechtlichen Leistungsentgelten Mehreinnahmen in Höhe von
zusammengerechnet 3.757.148,93 €. Die Planwerte waren vors ichtigerweise niedrig be-
messen.
Daneben wurde das Jahresergebnis 2012 erheblic h begünstigt, weil Teile der zu Lasten
der Vorjahre bebildeten Wert berichtigungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten nicht
mehr benötigt wurden und daher erfolgswir ksam aufgelöst werden konnten. Zusammen
mit den unerwartet hohen Zinsen für Gewe rbesteuernachforderungen und überplanmäßi-
gen Verkaufserlösen von Grundstücken kam es in diesem Bereich zu Mehreinnahmen
von 17.071.581,87 €.
Demgegenüber blieben die Gewerbesteuerei nnahmen um 8.861.477,54 € unterhalb der
Ansätze des Jahres 2012. Zusammen mit den Kostenerstattungen des Bundes für die
Leistungen der Stadt Münster in Bezug auf das Jobcenter, die um 4.383.451,74 € niedri-
ger als geplant waren, sorgen diese Posten zu einer Abschwächung der einmaligen, ins-
gesamt positiven Einflüsse.
Auf der Seite der Aufwendungen kam es zu folgenden Abweichungen:
Ordentliche Aufwendungen Haushaltsplan
-fortgeschrieben-
Euro
Ergebnis nach
Prüfung
Euro
Auswirkung auf
das Ergebnis
Euro
Personalaufwendungen 196.745.560, 00 202.677.945,78 -5.932.385,78
Versorgungsaufwendungen 14.776. 920,00 10.864.378, 51 3.912.541,49
Unterhaltung unbeb. Grundstücke 3.482.743,16 2.356. 629,86 1.126.113,30
Unterhaltung bebauter Grundstücke 20.225.668,14 13.852. 276,95 6.373.391,19
Übrige Sach- und Dienstleistungen 91.856.661,35 88.825. 889,14 3.030.772,21
Aufw. für Sach- u. Dienstleistungen 115.565.072,65 105.034. 795,95 10.530.276,70
Bilanzielle Abschreibungen 79. 618.560,00 88.292.775, 58 -8.674.215,58
Zusch. an verbundene Unternehmen 36.309.442,46 27.137. 316,19 9.172.126,27
Zuschüsse an private Unternehmen 8.844.623,54 23.302. 610,39 -14.457.986,85
Zuschüsse an übrige Bereiche 73.181.957,95 51.923. 568,66 21.258.389,29
Jugendhilfe in Einrichtungen 21. 460.400,00 19.090.745, 79 2.369.654,21
Sonstige soziale Leistungen 11. 846.140,55 10.832.687, 33 1.013.453,22
Andere Transferaufwendungen 295. 761.776,55 291.785.769, 67 3.976.006,88
Transferaufwendungen 447.404. 341,05 424.072.698, 03 23.331.643,02
Sonstige Geschäftsaufwendungen 4. 302.255,14 2.502.995, 28 1.799.259,86
Pauschale Wertberichtigungen 0,00 1.880.636,76 -1.880.636,76
Einzelwertberichtigungen 7. 500,00 3.883.140,68 -3.875.640,68
Kapitalertragsteuer 10. 420.090,00 9.035.249, 91 1.384.840,09
Übrige sonst. ordent. Aufwendungen 49.282.111,39 50.170. 105,74 -887.994,35
Sonstige ordentl. Aufwendungen 64.011.956,53 67.472.128,37 -3 .460.171,84
Ordentliche Aufwendungen 918. 122.410,23 898.414.722, 22 19.707.688,01
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 12
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
Die Aufwendungen des Jahres 2012 betrugen insgesamt 898.414.722,22 €. Gegenüber
dem Vorjahrsniveau von 818.041.337,73 € bedeutet dies eine Steigerung um
80.373.384,49 €, das sind 9,8 %.
Seit dem 1. Januar 2012 nimmt das Jobcenter Münster die Aufgaben der Grundsicherung
für Arbeitssuchende in alleiniger komm unaler Trägerschaft wahr, was das enorme
Wachstum erklärt.
Die ordentlichen Aufwendungen bleiben mit ei ner Gesamtsumme von 898.414.722,22 €
um 19.707.688,01 € unterhalb der Haushaltsansätze. Die Ei nsparung beträgt 2,2 % und
ist auf folgende Einflüsse zurückzuführen:
Bei den Personalaufwendungen wurden die Ansä tze um 5.932.385,78 € überschritten,
weil bei der Haushaltsplanung insbesondere die Zuführungen zu Rückstellungen zu nied-
rig und die Einsparerfolge im Haushaltsplan zu optimisti sch bemessen waren. Demge-
genüber waren die Versorgungsaufwendungen um 3.912.541,49 € niedriger als die Plan-
werte.
Geringere Ausgaben für die Bewirtschaft ung und Unterhaltung von Grundstücken und
Gebäuden sowie Minderausgaben bei Aufwendungen fü r übrige Sach- und Dienstleistun-
gen hatten einen erheblichen Anteil an der Er gebnisverbesserung des Jahres 2012. Die
Aufwendungen waren in diesem Bereich um insgesamt 10.530.276,70 € niedriger als ge-
plant.
Im Haushaltsplan 2012 waren die Wechselwir kungen, die sich aus der Bezuschussung
von strukturell defizitären Beteiligungsgesellschaften der Stadt Münster ergeben, nicht
korrekt veranschlagt. Dieser Sachverhal t wirkt sich zum einen bei den Abschreibungen
mit höheren Belastungen, zum anderen aber bei den Transferaufwendungen mit niedrige-
ren Belastungen aus.
Von den Mehrbelastungen im Bereich der Ab schreibungen entfällt ein Betrag i.H.v.
7.938.729,02 € auf Abschreibungen von Finanz anlagen. Die Abschreibungen auf Finanz-
anlagen waren im Haushalt 2012 nicht veransch lagt, weil es hinsichtlich der Bewertung
von städtischen Zuführungen in die Kapita lrücklagen der Tochterunternehmen unter-
schiedliche Auffassungen gab.
Korrespondierend dazu wurden im Haushalts plan 2012 die Zahlungen der Stadt Münster
in die Kapitalrücklagen ihrer Gesellschaften als Transferaufwand veranschlagt. Nach Ab-
stimmungen mit der Bezirksregierung verständigt e man sich auch verwaltungsintern dar-
auf, diese Zahlungen im Rechnungskreis der Stadt Münster spiegelbildlich als Zugänge
bei den jeweiligen Finanzanlagen auszuweisen, was somit eine Planabweichung i.H.v.
8.518.044,84 € verursacht.
Weitere Minderausgaben entstanden insbesondere bei der Gewährung von Soziahilfe
(PP 05: -4.317.820 €) und Jugendhilfe (PP 06: 4.599.863 €). Daneben gab es weitere
Minderausgaben kleineren Ausmaßes bei der Förderung von Vereinen, Unternehmen und
Zweckgemeinschaften, der Gewerbest euerumlage, dem Finanz ierungsbeitrag Fonds
Deutsche Einheit und anderen über die versch iedenen Produktbereiche der Stadt Müns-
ter gestreuten Transferaufwendungen. Insgesamt verzeichnete di e Stadt Münster im Be-
reich von Transferaufwendungen eine um 23.331.643,02 € niedrigere Belastung.
Höhere Belastungen gegenüber der Haushalts planung sind bei den sonstigen ordentli-
chen Aufwendungen festzustellen. Hier liegen die tatsächlichen Ausgaben insgesamt um
3.460.171,84 € über dem B udgetansatz, was im Wesentlichen auf die vorsichtige Bewer-
tung von Forderungen zurückzuführen is t. Einsparungen bei den sonstigen Ge-
schäftsausgaben und eine niedrigere Belastung mi t Kapitalertragsteuer dämpften die
Auswirkungen im Bereich der sonstigen ordentlichen Aufwendungen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 13
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
Das Finanzergebnis trug mit einem Betrag v on 3.983.881,06 € zu der Ergebnisverbesse-
rung bei.
Finanzergebnis Haushaltsplan
-fortgeschrieben-
Euro
Ergebnis nach
Prüfung
Euro
Auswirkung auf
das Ergebnis
Euro
Finanzerträge 40.760.080, 00 43.057.278,18 2.297.198,18
Zinsen u. s. Finanzaufwendungen 30.707.000,00 29. 020.317,12 1.686.682,88
Finanzergebnis 10.053.080, 00 14.036.961,06 3.983.881,06
Die Finanzerträge waren im Haushaltsjahr 2012 tatsächlich um 2.297.198,18 € höher als
im Haushaltsplan veranschlagt. Die um 1.686.682,88 € niedrigeren Ausgaben für Zinsen
und Finanzaufwendungen verstärkten diesen positiven Effekt.
Die Ausführungen des Amtes für Finanz en und Beteiligungen zur Ergebnisrechnung im
Entwurf des Jahresabschlusses 2012 decken sich mit der Analyse des AWR.
5.1.2 Erläuterungen der Bilanz
Der Erläuterungsteil der Bilanz ist in den vergangenen Jahren, wie von der Prüfung ange-
regt, sukzessive ausgeweitet und informativer gestaltet worden. Im Erläuterungsteil finden
sich inzwischen Vereinzelungen und Best andsveränderungen zu den einzelnen Bilanzpo-
sitionen.
In einigen Teilen wird die Entwicklung der Bestandsveränderungen aber nur ungenau er-
örtert. Folgende Beispiele machen deutlich, dass zuweilen die Transparenz verloren geht:
- Die im Anhang der Entwurfsfassung dar gestellten Bestandsveränderungen von Vermö-
genspositionen sind in den Positionen nich t korrekt, bei denen Grundstücke und Ge-
bäude im letzten Jahr 2011 vom Anlagev ermögen ins Umlaufvermögen umgruppiert
wurden. Die Angaben des Amtes für Finanz en und Beteiligungen im Entwurf des Jah-
resabschlusses basieren ausschließlich auf Auswertungen der Nebenbuchhaltung (An-
lagenrechnung), deren Informationen aus te chnischen Gründen aufzuarbeiten gewesen
wären. Irrtümlicherweise grenzte die Verwaltung di e dem Jahr 2011 zuzurechnenden
Bestandsveränderungen nicht ab. Statt dessen wurden Verrechnungen bei den Zugän-
gen vorgenommen, wodurch ein falsches Bild von den tatsächlichen Verhältnissen ent-
steht (vgl. auch Tz. 5.1.4).
- Die in den Erläuterungen zum Sonderpost en für Zuwendungen dargestellte Entwicklung
stimmt ebenfalls nicht mit den tatsächlichen Verhältnissen überein. In diesem Fall ist der
Bilanzanschluss zum Vorjahr ni cht gewährleistet, weil bei der Analyse nicht alle für die
Position relevanten Konten ausgewertet wurden.
- Verschiedene andere Ausführungen sind schwer verständlich erklärt.
Die diesbezüglichen Richtigstellungen wurden seitens des AWR in diesem Bericht vorge-
nommen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 14
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
5.1.3 Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel
Der Forderungsspiegel sowie der Verbindlic hkeitenspiegel entsprechen den Vorschriften
der GemHVO. Die ausgewiesenen Beträge sind mit der Bilanzübersicht sowie der Buch-
haltung abgestimmt.
Das AWR macht allerdings darauf aufmerksam, dass von den im Verbindlichkeitenspiegel
ausgewiesenen Krediten zur Liquiditätssi cherung i.H.v. 36.045. 428,45 € der überwiegen-
de Teil auf zwei Kredite entfällt, die in Schweizer Franken aufgenommen wurden. Die
Rückzahlung i.H.v. 31. 896.395,17 € wurde bisher auf Grund der schlechten Währungs-
kurse seit 2010 jährlich hinaus geschoben, so dass man die Kredite den mittelfristigen
Verträgen zurechnete. Das AWR rät allerdi ngs dazu, diese Vert räge den kurzfristigen
Verträgen zuzuordnen, weil die Laufzeit der Pr olongation bisher nie länger als 12 Monate
betrug.
Daneben weist das AWR darauf hin, dass die fü r die Verbesserung von Infrastrukturmaß-
nahmen einzusetzenden Stellpla tzablösebeträge i.H. v. 17.490.353,56 € im Bereich der
Sonstigen Verbindlichkeiten dem mittelfristigen bis langfristigen Bereich zuzuordnen sind,
weil die Inanspruchnahme von vereinnahmten Stellplatzablösebeträgen nicht an eine zeit-
liche Vorgabe gebunden ist. Bisher wurden dies e Verpflichtungen den kurzfristigen Ver-
bindlichkeiten zugerechnet.
5.1.4 Anlagenspiegel und Anlagenrechnung
Der Anlagenspiegel des Jahresabschlusses 2012 ist nach Bilanzpositionen gegliedert.
Der Vorjahresbestand der Vermögensgegenstände wurde zutreffend als Vortrag über-
nommen und fortgeschrieben. Neuzugänge wurden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstel-
lungskosten auf der Grundlage von Eingangs rechnungen in die Anlagenbuchhaltung auf-
genommen.
Der Anlagenspiegel stimmt in den Anf angs- und Endbeständen mit den Hauptbuchkonten
des Sachanlagevermögens überein und auc h die ausgewiesenen Abschreibungen pas-
sen zur Ergebnisrechnung. Er gewährt insoweit einen Einblick in die Vermögensstruktur
der Stadt Münster und die jeweilige Wertminderung des Anlagevermögens.
Das AWR weist allerdings darauf hin, dass die im vergangenen Jahr 2011 vorgenomme-
nen Umgruppierungen von Grundstücken im We rt von 34.281.287,15 € noch Auswirkun-
gen auf die Lesbarkeit der im Anlagenspiegel 2012 dargestellten Bestandsveränderungen
haben. Aus technischen Gründen konnten die A bgänge letztes Jahr nur im Hauptbuch
(SAP/FI_GL), nicht aber in der N ebenbuchhaltung (Anlagenrechnung SAP/FI_AA) darge-
stellt werden. Zu diesem Zweck wurden in der Hauptbuchhaltung spezielle Konten einge-
richtet. Diese Konten beinhalten neben den Umgruppierungen noch Berichtigungen von
Bewertungsfehlern i.H.v. 350. 212,22 €. Die zur Korrektur erforderlichen Buchungen wur-
den in der Anlagenrechnung im Laufe des Jahres 2012 nachgeholt. Die Nebenbuchhal-
tung kann für die betreffenden Vermögensgruppen daher im Jahr 2012 nicht ohne weitere
Aufbereitung die tatsächlic hen Bestandsveränderungen liefern. Insofern ist die Aussage-
kraft des Anlagenspiegels erneut stark einge schränkt. Unverständlicherweise wurde die-
ser Sachverhalt bei den Erläuterungen von Bestandsbewegungen im Anhang zum Jah-
resabschluss nicht berücksich tigt, so dass viele Informationen falsch und unbrauchbar
sind.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 15
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
Ferner stellte das AWR bei der Über prüfung einzelner Bestandsbewegungen mehrfach
fest, dass insbesondere bei den städtischen Liegenschaften falsche Buchungsschlüssel
verwendet wurden, was zu Fehlinformat ionen bzw. zu unsac hgemäßen Darstellungen
von Bestandbewegungen führt. So wurden beispielsweise Umgruppierungen von
Grundstücken auf Grund der Änderung ihrer Nutzungsart oder einer Teilung als „negativer
Zugang“ ausgewiesen. Z ugänge, Abgänge und Umbuchungen sind vielfach inhaltlich
identisch. Soweit es für eine wahrheitsgem äße Berichterstattung geboten und mit vertret-
barem Aufwand möglich war, hat das AWR in den Erläuterungen von Bestandsbewegun-
gen zu den betreffenden Verm ögenspositionen Berichtigungen eingearbeitet. Eine Kor-
rektur des Anlagenspiegels hingegen war nicht mehr möglich.
Das AWR weist darauf hin, dass es der Stadtverwaltung Münster erneut nicht gelungen
ist, die DV-gestütze Anlagenrechnung so zu nutzen, dass die jährlichen Vermögenszu-
gänge und Vermögensabgänge wahrheitsgemäß abgerufen und dargestellt werden.
Das AWR fordert für die Zukunft daher, da ss den erforderlichen Jahresabschlussarbeiten
in der Verwaltung mehr B eachtung geschenkt wird und dies e zukünftig zeitnah durchge-
führt und beendet werden, so dass sämtlic he Buchungen, die sich aus den Jahresab-
schlussarbeiten ergeben, auch in dem betreff enden Jahr systemgerecht erfasst und im
Anhang des Jahresabschlusses fachgerecht aufbereitet werden können. Darüber hinaus
erwartet das AWR, dass die Nebenbuchhaltungen durch das Amt für Finanzen und Betei-
ligungen regelmäßig auf ihren Inhalt überprüft und F ehler rechtzeitig korrigiert werden, so
dass die Buchhaltung insgesamt ihre Aussagekraft behält.
5.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung
Im Lagebericht wird die akt uelle wirtschaftliche Lage der Stadt Münster zutreffend be-
schrieben und die Entwicklung von Vermögen und Schulden, die Ertragslage und der Fi-
nanzstatus dargelegt. Die vorgenannten Beeint rächtigungen durch Unachtsamkeiten im
Umgang mit der Anlagenrechnung wirken sich hier nicht aus.
Der Lagebericht des Jahres 2012 steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und vermit-
telt aus Sicht des AWR ein den tatsächlic hen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage.
Das vom Innenministerium des Landes NRW geforderte Kennz ahlenset ergänzt den
Überblick über die Gesamtlage der Stadt M ünster. Die Kennzahlen wurden korrekt aus
der Buchhaltung abgeleitet.
Aus Sicht des AWR sind für das Vers tändnis des Jahresabschlusses 2012 folgende
Kernaussagen des Lageberichtes von Bedeutung.
- Das Jahresergebnis 2012 weist einen F ehlbetrag von 20.208.474,86 € aus. Gegen-
über der Haushaltsplanung, in der noch v on einem Vermögensverzehr in Höhe von
67.270.270,23 € ausgegangen werden mu sste, ergibt sich eine deutliche Verbesse-
rung von 47.061.795,37 €. Letzt lich konnte aber auch das Haushaltsjahr 2012 nicht
ausgeglichen abgeschlossen werden, so dass sich das Vermögen der Stadt Münster
verringerte.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 16
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
- Diese Haushaltsentwicklung macht deutlic h, dass die vom Rat beschlossenen haus-
haltspolitischen Zielvorgaben
- Vermeidung der Haushaltssicherung
- Originär ausgeglichener Haushalt ab dem Jahr 2020
nur durch weitere Konsolidierungsbem ühungen erreicht werden können. Im Rahmen
der Beschlussfassung zum Haushalt 2013 hat der Rat daher ein weiteres Hand-
lungsprogramm zur Konsolidierung der städtischen Finanzen verabschiedet. Die
konkrete Umsetzung wird durch ein intensives Controlling begleitet.
6 Feststellungen und Erläut erungen zur Rechnungslegung
6.1 Organisation der Buchhaltung
Die Organisation der Buchführung, der Dat enfluss und das Belegwesen stellen eine voll-
ständige, zeitnahe, sachlich und zeitlich geordnete Erfassung der Geschäftsvorfälle si-
cher.
Das von der Stadt Münster für die Buchf ührung eingesetzte Progra mm des Herstellers
SAP ist zertifiziert. Vor dem Systemstart sowi e bei allen Releasewechseln wurde es aus-
führlich getestet und bildet gemeinsam mit den angebundenen Vorverfahren die Grundla-
ge für eine ordnungsgemäße Buchführung.
Die Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung sowie Teile der Nebenbuchhaltungen (Anlagen-
rechnung, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung) sind Gegenstand der unterjährigen Prü-
fungen von Teilhaushalten in den Ämtern und Ei nrichtungen der Stadt Münster. Hierbei
traten keine Beanstandungen auf, die die Ker naussagen des Jahresabschlusses in Zwei-
fel ziehen.
Die Rechnungsbelege zu den städtischen Au sgaben werden durch Einscannen im SAP-
System hinterlegt. Die Buchungen von Einnahmen hingegen erhalten eine nach Teilvor-
gängen, d.h. sachlich differenzie rte Vertragsnummer, so dass auch in diesem Bereich ei-
ne Rückführung zum Ursprungsbeleg bzw. dem jeweiligen Verwaltungsvorgang jederzeit
gewährleistet ist.
Die Nebenbuchhaltungen wie An lagenrechnung, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
sorgen für eine gesetzeskonforme, systematische Fortschreibung und Auswertbarkeit von
Einzelwerten, die in der Hauptbuchhaltung sachgerecht zusammengefasst werden.
Bei der Bewirtschaftung von Ausgaben ist gew ährleistet, dass die von den Fachämtern
vorkontierten Geschäftsvorfälle auf der Grundlage eines K ontenplanes einheitlich in der
Geschäftsbuchführung erfasst werden. Au fgrund des hohen Finanzvolumens und dem
damit verbundenen Buchungsstoff in den Äm tern für Immobilienmanagement, Tiefbau
sowie Grünflachen und Umweltschutz richtete die Stadt Münste r in diesen Aufgabenbe-
reichen Nebenstellen der Buchhaltung ein.
Die Trennung von Geschäftsbuchführung und Zahlungsabwicklung im Sinne des
§ 93 Abs. 4 GO ist in allen Bereichen gewährleistet.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 17
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
6.2 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht
Gemäß § 31 GemHVO sind vom Oberbürgermeister unter Berücksichtigung der örtlichen
Gegebenheiten nähere Vorschriften zu Sicherheit sstandards und interner Aufsicht zu er-
lassen, um die ordnungsgem äße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter
besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung
und Verwaltung von Wertgegenständen sicherzustellen.
Diesbezüglich wurde mit Ratsbeschluss vom 19.10.2011 eine Gesc häftsanweisung gem.
§ 31 Gemeindehaushaltsverordnung NRW zur Regelung der Finanzbuchhaltung für die
Stadt Münster (kurz: GA Finanzbuchhaltung) in Kraft gesetzt.
Gleichwohl weist das AWR mit Blick auf Si cherheitsstandards und interne Aufsicht erneut
darauf hin, dass ein nachvollziehbares SAP-Berechtigungskonzept nicht vorliegt.
6.3 Aufstellung des Jahresabschlusses
Die Erstellung des Jahresabschlusses is t gegenüber der kameralistischen Rechnungsle-
gung mit einem erheblich größeren Aufwand verbunden.
Mit einem Rundschreiben des Stadtkämmerers werden die im Haushaltswesen tätigen
Mitarbeiter der Stadt Münster zum Ende eines jeden Haushaltsjahres auf wichtige Termi-
ne und Arbeitsschritte, die sich im Zusammenhang mit der Beendigung des Haushaltsjah-
res ergeben, hingewiesen und führen diese ei genverantwortlich durch (vgl. Rundschrei-
ben Verteiler B 39/2012 vom 28.11.2012).
Zur Unterstützung der Jahresabschlussarbeit en gibt es im Amt für Finanzen und Beteili-
gungen eine dv-gestützte Checkliste, in der der Stand der jeweiligen Arbeitsschritte für
die Aufstellung des Jahresabschlusses zeit lich überwacht wird. Gleichwohl war eine
Fristüberschreitung bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2012 unvermeidlich, weil
der Vorlage des Entwurfs der Haushalt ssatzung 2014 eine höhere Priorität eingeräumt
wurde als der fristgerechten Aufstellung des Jahresabschlusses.
Nach den Hinweisen des AWR während der zurückliegenden Jahresabschlussprüfungen
verbesserte das Amt für Finanzen und Bete iligungen vorrangig die Organisation von Jah-
resabschlussarbeiten im Bereich der Fi nanzanlagen durch amtsinte rne Arbeitsanweisun-
gen. Dies trug dazu bei, dass die erfo rderlichen Wertüberprüfungen von Finanzanlagen
erstmalig fachgerecht durchgeführt und in nac hvollziehbarer Weise dokumentiert wurden.
Ferner fand das AWR für den Jahresabschlu ss 2012 zum ersten Mal eine intensive Ab-
stimmung der Nebenbuchhaltung (KOMMINF ORM) mit der Hauptbuchhaltung (SAP
FI_GL) vor.
Der Dokumentation zur Bewertung von Finanzanlagen war zu entnehmen, dass Be-
standsveränderungen, anders als in Vorjahren, auch nur nach interner Abstimmung in-
nerhalb des Amtes für Finanzen und Beteiligungen bzw. nur unter Wahrung des 4-Augen-
Prinzips in der Buchhaltung erfasst wurden.
Das zwischen dem Amt für Finanzen und Beteiligungen und dem AWR vereinbarte Maß-
nahmenpaket im Bereich der Finanzanlagen tr ug erheblich zur Verbesserung von Ord-
nungsmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit der Bewertung der Finanzanlagen bei.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 18
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
Dennoch zeigen die Ausführungen zur Anl agenrechnung, dem Anl agenspiegel und dem
Anhang, zur Inventur und zur Verrechnung v on geleisteten Anzahlungen, dass weiterhin
Verbesserungsbedarf bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und der Dokumentation
gegeben ist, so dass das Amt für Finanzen und Beteiligungen auch weiterhin gefordert ist,
diesen Aufgabenbereich zu optimieren.
6.4 Inventur / Inventar
Mit dem 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz ist u.a. der Zeitabstand zwischen den körperli-
chen Bestandsaufnahmen / Inventuren von drei auf fünf Jahre verlängert worden.
Die Verwaltung der Stadt Müns ter hat im Jahr 2012 Inventuren im Presse- und Informati-
onsamt, dem Amt für Wirtschaftlichkeits prüfung und Revision, dem Frauenbüro, dem
Ordnungsamt und dem Standesamt vor genommen. Die Inventur wi rd in der Stadt Müns-
ter zeitlich gestaffelt durchgeführt, um den Ve rwaltungsaufwand, der für die Bestandsauf-
nahme und Bewertung erforderlich ist, in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Eine Ar-
beitsanweisung bzw. Inventurrich tlinie, die für die Organisation der Inventur erforderlich
ist, befindet sich derzeit noch in Arbeit.
Neben der Inventur kam es im Jahr 2012 zu einer zeitlich verlagerten Bestandsaufnahme
im Amt für Finanzen und Beteiligungen, Stadtar chiv und im Amt für Grünflächen und Um-
weltschutz. Hierbei ergab sich ein Korrekturbedarf von insgesamt 44.361,41 €.
Gegenstand der städtischen Inv entur waren bisher ausschließlich die mobilen Vermö-
gensgegenstände wie die Büroau sstattung. Wie eine Best andsüberprüfung bei den übri-
gen Vermögens- und Schuldposten der Stadt Münster organisiert werden soll, war zum
Prüfungszeitpunkt durch das Amt für Fi nanzen und Beteiligungen noch nicht durchdacht.
Problematisch ist ebenfalls noc h die Inventur im Fachbereich Expedition & Druck, weil
auftretende Differenzen nicht aufgeklärt werden. In diesen Punkten ist das Amt für Finan-
zen und Beteiligungen zukünftig gefordert, fü r die Einhaltung der Grundsätze ordnungs-
mäßiger Dokumentation zu sorgen.
6.5 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Vermögensgegenstände und Schulden wu rden grundsätzlich einz eln bewertet. Soweit
das NKF Vereinfachungsmöglic hkeiten eröffnet, fasste di e Verwaltung im Rahmen der
Erstbewertung bereits Vermögensgegenst ände zu Festwerten und Gruppen zusammen
und führte diese Werte nach dem Grundsatz der Bewertung sstetigkeit im Jahresab-
schluss 2012 fort.
Es wurde vorsichtig bewertet. Vorhersehbar e Verluste und Risik en sind im Jahresab-
schluss 2012 berücksichtigt und finden in Fo rm von Wertberichtigungen und Rückstellun-
gen ihren Niederschlag. Es sind hierbei sämtliche bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung
bekannt gewordenen Sachverhalte berücksichtigt worden.
Neuzugänge wurden mit ihren Anschaffungs- bz w. Herstellungskosten auf der Grundlage
von Eingangsrechnungen ermittelt.
In den Geschäftsbereichen, in denen sich die Stadt Münster als Unternehmerin im um-
satzsteuerlichen Sinne betätigt, sind die Gesc häftsvorfälle unter Berücksichtigung der
Verrechenbarkeit der in den Rechnungsbeträgen enthaltenen Vorsteuern bzw. Mehrwert-
steuern erfasst worden. In den Geschäfts bereichen mit hoheitlicher Betätigung hingegen
wurden die Bruttobeträge verbucht.
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
Die Anteile der Stadt Münster an den verbundenen Unternehmen Stadtwerke Münster
GmbH und Wohn- und Stadtbau Münster GmbH wurden auf der Grundlage ihrer Ertrags-
werte im Zeitpunkt der Aufstellung der Erö ffnungsbilanz bewertet. Die übrigen Beteiligun-
gen bewertete die Stadt Münster nach der K apitalspiegelbildmethode und für ihre Auslei-
hungen setzte sie die Rückzahlungswerte an.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung v on wahrscheinlichen Fo rderungsverlusten
und Verbindlichkeiten mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert. Die Berechnungsmethode
zur Berücksichtigung von Einzelwertberic htigungen und Pauschalen hat sich gegenüber
dem Vorjahr nicht verändert.
Die Stadt Münster hatte sich nach der Gründung der eigenbetriebs ähnlichen Einrichtung
AWM dazu verpflichtet, die wi rtschaftlichen Nachteile aus der Übernahme der Rekultivie-
rung und Nachsorge von Deponiekörpern auszugl eichen, sofern es im Laufe der Jahre
nicht zu einer vollständigen Refinanzierung der hierzu erforderlichen Kosten durch Ge-
bühren für die Abfallabfuhr kommt. Für die aus dieser Verpflichtung resultierenden Risi-
ken wurde spiegelbildlich zur Forderung der AWM im Rechnungskreis der Stadt Münster
eine Rückstellung gebildet. Unterschiedlic he Bewertungsmaßstäbe des für die AWM
maßgeblichen Handelsgesetzbuches und der für die Stadt Münster zu beachtenden Be-
stimmungen des NKF führen zu unterschiedlich hohen Bilanzausweisen.
Abschreibungen wurden grundsätzlich linear vorgenommen, um eine gleichmäßige Belas-
tung für den städtischen Haushalt zu bew irken. Vermögensgegenstände des Anlagever-
mögens, deren Anschaffungs- und Herstellung skosten wertmäßig den Betrag von 410 €
ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, die selbständig genutzt werden können und einer
Abnutzung unterliegen, sind als geringw ertige Vermögensgegenstände erfasst und im
Monat des Zugangs vollständig abgeschrieben worden.
Aufwendungen und Erträge wurden im Jahresab schluss 2012 mit ihren Rechnungsbeträ-
gen und unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlung erfasst.
6.6 Örtlich festgelegte Nutzungsda uern der Vermögensgegenstände
Die vom Innenministerium NRW bekannt gegebene Abschreibungsrahmentabelle zur Be-
urteilung der wirtschaftlichen Nutz ungsdauer von abnutzbar en Vermögensgegenständen
ist Grundlage für die städtische Berechnung der jährlichen Abschreibung. Dabei ent-
schied sich die Verwaltung dazu, grundsätzlich die längst mögliche Nutzungsdauer zu un-
terstellen, um die Ausgaben für Investitionen auf möglichst viele Haushaltsjahre zu vertei-
len.
Im Jahr 2012 aktualisierte di e Verwaltung die städtische Abschreibungstabelle und arbei-
tete die zwischenzeitlichen Erfahrungswerte einzelner Ämter und Einrichtungen ein.
Die überarbeitete Rahmenrichtlinie ist geei gnet, die Einheitlichkeit der Anlagenbuchhal-
tung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für Berechnung von Abschreibungen
zu gewährleisten.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 20
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
7 Feststellungen zur Bilanz zum 31.12.2012
Die Bilanz der Stadt Müns ter zum 31.12.2012 entspricht der in § 41 GemHVO festgeleg-
ten Mindestgliederung. Sie wu rde ordnungsgemäß unter For tführung der Eröffnungsbi-
lanzwerte aus den Konten der SAP-Buchhaltung entwickelt.
Die nachstehenden Erläuterungen der einzelnen Positionen aus der Bilanz zum
31.12.2012 greifen das Glieder ungsschema des § 41 GemHVO auf, so dass an dieser
Stelle das Schema des Berichtes durchbrochen wird.
I Aktiva
1. Anlagevermögen 3.321.586.128,34 €
Vorjahr: 3.359.540.757,57 €
Zum Anlagevermögen der Stadt Münster zählen alle Vermögens gegenstände, die dazu
bestimmt sind, dauerhaft von der Kommune genutzt zu werden.
Merkmale der Dauerhaftigkeit sind, da ss die Vermögensgegenstände nicht zur Veräuße-
rung bestimmt sind und die Zweckbestimmung der Vermögenswerte darin besteht, der
Stadt Münster bei der Ausführung ihrer Aufgaben über mehrere Jahre zu dienen.
Das Anlagevermögen der Stadt Münster se tzt sich am 31.12.2012 aus folgenden Vermö-
genspositionen zusammen:
◊ Immaterielle Ve rmögensgegenstände 369.143,68 €
◊ Sachanlagen 2.843.673.009,10 €
◊ Finanzanlagen 477.543.975,56 €
Summe 3.321.586.128,34 €
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
369.143,68 €
Vorjahr: 252.404,96 €
Bestand
01.01.2012
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.201
Euro
252.404,96 47.168,57 0,00 138. 064,00 68.493,85 369.143,68
Die Bilanzposition Immaterielle Vermögens gegenstände beinhaltet die entgeltlich von der
Stadt Münster erworbenen Liz enzen und DV-Software, die ni cht der zentralen Beschaf-
fung durch die citeq unterliegen. Der Buchwert wurde unter Fortführung der historischen
Anschaffungskosten und Abzug von planmäßigen Abschreibungen ermittelt. Er stimmt in
Haupt- und Nebenbuchhaltung überein und erhöht e sich auf Grund von Zugängen von
252.404,96 € um 143.738,72 € (57,0 %) auf 396.143,68 €.
Die Anlagenzugänge des Jahres 2012 setzen sich aus einem erworbenen Wegerecht im
Wert von 120.000,00 € sowie einer Ent schädigung für den Rückbau von Gebäudeteilen
i.H.v. 18.064,00 € zusammen. Nach interner Abstimmung entschied sich die Verwaltung
dazu, Wegerechte in der gem eindlichen Bilanz nicht unter grundstücksgleichen Rechten
sondern als selbständiges Wirt schaftsgut in dem Bilanzpos ten „Immaterielle Vermögens-
gegenstände“ auszuweisen und zukünftig die vorhandenen Wegerechte dort zusammen-
zuführen. Die Kosten für den Rückbau von Gebäudeteilen stellen laufenden Aufwand des
Haushaltsjahres 2012 dar und wurden im J ahr 2013 storniert. Die Gesamtaussage des
Jahresabschlusses wird durch die hierdurch nicht beeinträchtigt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 21
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
1.2 Sachanlagen 2.843.673.009,10 €
Vorjahr: 2.882.422.666,33 €
Unter den Sachanlagen werden die materie llen Vermögensgegenstände der Stadt Müns-
ter erfasst, die für Zwecke der Erstellung von Dienstleistungen, zur Überlassung an Dritte
oder für eigene Verwaltungszwecke vorhanden sind und von der Stadt Münster länger als
ein Haushaltsjahr genutzt werden.
Das Sachanlagevermögen der Stadt Münste r setzt sich am 31.12.2012 aus folgenden
Vermögensgruppen zusammen:
◊ Unbebaute Grundstücke und grundstü cksgleiche Rechte 228.912.510,66 €
◊ Bebaute Grundstücke und grundstü cksgleiche Rechte 755.681.079,47 €
◊ Infrastrukturver mögen 1.687.848.158,16 €
◊ Bauten auf fremdem Grund und Boden 720.151,12 €
◊ Kunstgegenstände, Kult urdenkmäler 13.948.847,52 €
◊ Masch. u. technische An lagen, Fahrzeuge 30.586.092,47 €
◊ Betriebs- und Geschäfts ausstattung 50.218.094,48 €
◊ Geleistete Anzahlungen, Anl agen im Bau 75.758.075,22 €
Summe 2.843.673.009,10 €
Das Sachanlagevermögen von kostenrec hnenden Einrichtungen ist Gegenstand von un-
terjährigen, turnusmäßigen Prüfungen des AW R. Bei den Prüfungen kam es zu keinen
besonderen Feststellungen.
Eine zusätzliche stichprobenartige Prüfung, di e von den Jahresabschlusswerten ausgeht
und wegen der großen Datenmengen des st ädtischen Anlagevermögens unumgänglich
war, bestätigt die Wertansätze ebenfalls.
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 228.912.510,66 €
Vorjahr: 224.335.389,48 €
Bestand
01.01.2012
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2012
Euro
Grünflächen
116.135.175,94
Ackerland
34.534.910,38
Wald, Forste
6.365.529,34
Sonstige
67.299.773,82
224.335.389,48
2.278.495,84
0,00
315.784,61
0,00
2.594.280,45
11.168,98
187.252,61
69.121,03
4.555.770,46
4.823.313,08
9.133.961,65
852.163,94
370.657,87
-757.309,38
9.599.474,08
2.793.320,27
0,00
0,00
0,00
2.793.320,27
124.743.144,18
35.199.821,71
6.982.850,79
61.986.693,98
228.912.510,66
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 22
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
Den gesetzlichen Anforderungen gemäß untergliedert die Stadt Münster ihre unbebauten
Grundstücke entsprechend der Nutzung als Grünfläche, Ackerland, Wald und Forst sowie
sonstige unbebaute Grundstücke. Grundstücksgle iche Rechte betreffen insbesondere
Erbbaurechte.
Im Laufe des Jahres 2012 wurden Sportanlagen, die bisher unt er der Position Betriebs-
und Geschäftsausstattung ausgewiesen wu rden, dem Posten unbebaute Grundstücke
zugeordnet. Die Umgruppierung war erforderlich, weil es sich bei den Sportanlagen um
nicht bewegliches Anlagevermögen handelt.
In Folge dessen erhöhte sich die Vermögensposition v on 224.335.389,48 € um
4.577.121,18 € (2,0 %) auf 228.912.510,66 €.
Das AWR prüfte die Bestandsveränderungen in Stichproben hinsichtlich ihrer Plausibilität
und ordnungsmäßigen Erfassung in der Buchhaltung. Hierbei stellte das AWR fest, dass
verschiedene Umgruppierungen irrtümlicherweise mi t den falschen Schlüsseln in der An-
lagenbuchhaltung verbucht wurden. Dies führt im Ergebnis zu Fehlinformationen der An-
lagenbuchhaltung wie etwa negat ive Werte bei den Anlagez ugängen. Soweit möglich
wurden die Bestandsveränderungen im Erörterungste il dieses Berichtes korrigiert, auf ei-
ne Korrektur des Anlagespiegels hingegen wurde verzichtet, weil eine Berichtigung für die
Gesamtaussage des Jahresabschlusses nicht von Relevanz ist und der Fehler für den
nächsten Abschluss keine Folgewirkungen entfalt et. Gleichwohl ist das Amt für Finanzen
und Beteiligungen gehalten, die Fehlerquelle zukünftig abzustellen.
Ferner stellte sich bei der Überprüfung von Zugängen heraus, dass ein Erschließungsbei-
trag i.H.v. 68.160,37 € bei der Anlage 20007099 Grundstück Dahlweg 144 irrtümlicher-
weise ein zweites Mal aktiviert wurde. In Absprache mit dem Amt für Finanzen und Betei-
ligungen wird der Fehler erst im Haushalts jahr 2013 korrigiert. Daneben führte die stich-
probenartige Überprüfung der Bestandsveränder ungen zu keinen weiteren Feststellun-
gen.
1.2.2 Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 755.681.079,47 €
Vorjahr: 758.786.102,02 €
Bestand
01.01.2012
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2012
Euro
Kitas
48.861.028,28
Schulen
365.763.651,50
Wohngebäude
1.758.824,42
Sonstige
342.402.597,82
758.786.102,02
1.505.968,71
918.145,91
0,00
1.895.997,95
4.320.112,57
178.554,89
0,00
121.622,00
2.651.584,40
2.951.761,29
2.078.020,75
8.424.273,28
447.804,38
1.857.648,80
12.807.747,21
760.590,79
9.239.769,49
46.484,79
7.234.275,97
17.281.121,04
51.505.872,06
365.866.301,20
2.038.522,01
336.270.384,20
755.681.079,47
In der Position Bebaute Grundstücke und gr undstückgleiche Rechte werden Grundstücke
mit den darauf stehenden Gebäuden bilanziert. Das diesbezügliche Vermögen der Stadt
Münster umfasst Kinder- und Jugendei nrichtungen, Schul gebäude, Wohnbauten und
sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude. Sie wurden in der Bilanz der Stadt
Münster gemäß den gesetzlichen Vorschriften differenziert dargestellt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 23
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
Der Wert der städtischen Immobilien reduz ierte sich im Laufe des Jahres 2012 von
758.786.102,02 € um 3.105.022,55 € (0,4 %) auf 755.681.079,47€, weil nutzungsbedingte
Abschreibungen und Abgänge größer waren als die Zugänge.
Die Bestandsveränderungen des Jahres 2012 wurden in Stichproben überprüft. Dabei
waren die aktivierten Anscha ffungs- und Herstellungskosten durch die im System hinter-
legten Einzelrechnungen belegt. Ferner k ann das AWR bestätigen, dass die in den
Stammdaten hinterlegten Abschreibungszeiträume sich im Rahmen der gesetzlichen Be-
stimmungen bewegen.
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.687.848.158,16 €
Vorjahr: 1.720.233.105,42 €
Als Infrastrukturvermögen werden Einric htungen bezeichnet, die ihrer Funktion oder
Bauweise nach der örtlichen Versorgung dienen. Es setzt sich zusammen aus Grund und
Boden, Brücken, Tunneln, Gleisanlagen, Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsan-
lagen, dem Straßennetz mit Wegen und Plätz en sowie diversen s onstigen Bauten, die
dem Infrastrukturvermögen zuzurechnen sind.
Mit einem Volumen von 1,688 Mrd. € umfasst das Infrastrukturvermögen etwa die Hälfte
aller Vermögenswerte der Stadt Münster.
Wegen der Eigenart des Infrastrukturver mögens und der sich daraus ergebenden einge-
schränkten Verwendungsmöglichkei t ist das Infrastrukturver mögen in der Bilanz geson-
dert auszuweisen.
Der Wert des Infrastrukturvermögens verringerte sich von 1.720.233.105,42 € um
32.384.947,26 € (1,9 %) auf 1.687.848.158,16 €, da die Absch reibungen in diesem Be-
reich höher sind als die Ersatzinvestitionen und Neuzugänge.
Das Infrastrukturvermögen der Stadt Müns ter setzt sich am 31.12.2012 aus folgenden
Posten zusammen:
◊ Grund- und Boden des Infrastr ukturvermögens 314.733.212,15 €
◊ Brücken und Tunnel 41.801.929,51 €
◊ Gleisanlagen mit Streckenausrü stung und Sicherheitsanlagen 0,00 €
◊ Entwässerungs- und Abwasse rbeseitigungsanlagen 711.766.093,44 €
◊ Straßennetz mit Wegen, Plätzen u. Verkehrslenkungsanlagen 597.869.646,87 €
◊ Sonstige Bauten des Infrastruktu rvermögens 21.677.276,19 €
Summe 1.687.848.158,16 €
Das AWR prüfte stichprobenartig die Bestandsveränderungen im Bereich des städtischen
Infrastrukturvermögens. Die Bestandsveränder ungen ließen sich mit Hilfe der in den zu-
ständigen Fachämtern geführten Unterlagen nachvollziehen und als ordnungsgemäß bes-
tätigen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 24
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 314.733.212,15 €
Vorjahr: 315.427.767,60 €
Bestand
01.01.2012
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2012
Euro
315.427.767,60
31.771,05
292.045,02
-434.281,48
0,00
314.733.212,15
Unter der Bilanzposition Gr und und Boden des Infrastrukturv ermögens erfasste die Ver-
waltung alle Grundstücke mit Straßen, Kana lisation oder sonstigen Verkehrs- bzw. Ver-
sorgungseinrichtungen.
Die Zusammenführung von verschiedenen Gr undstücken, Änderungen der Nutzungsart,
aber auch die Teilung und der anschließende Ve rkauf von Grundstück en führten dazu,
dass sich der Gesamtwert von Grund und Boden, der Teil des Infrastrukturvermögens ist,
im Laufe des Jahres 2012 von 315.427.767,60 € um 694. 555,45 € (0,2 %) auf
314.733.212,15 € reduzierte.
Die Bestandsveränderungen sind durch die Anlagenrechnung und den dazu gehörenden
Belegen nachgewiesen.
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
41.801.929,51 €
Vorjahr: 42.377.911,39 €
Bestand
01.01.2012
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2012
Euro
42.377.911,39
53.809,57
0,00
540.799,59
1.170.591,04
41.801.929,51
Die Bilanzposition Brücken und Tunnel umfasst die im Besitz der Stadt Münster befindli-
chen Brückenbauwerke des Infrastrukturverm ögens. Hierzu zählen Brücken aus Beton,
Stahlbeton, Stahl und Holz.
Der Wert der Brücken verringerte sich v on 42.377.911,39 € um 575.981, 88 € (1,4 %) auf
41.801.929,51 €. Die im Jahr 2012 aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten wa-
ren insgesamt niedriger, als die bilanzierte Abnutzung der vorhandenen Substanz.
Das AWR überprüfte die Bestandsveränderungen des Jahres 2012 und stellte dabei fest,
dass eine Holzbrücke im Wert von 89.959, 30 € - Radwegebrücke Austermannstraße –
noch nicht aktiviert wurde. Der Zugang wird im Jahr 2013 nachgeholt.
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung
und Sicherheitsanlagen 0,00 €
Vorjahr: 0,00 €
Nach Hinweisen der GPA während der Erö ffnungsbilanzprüfung im Jahr 2010 wurde die
im Eigentum der Stadt Münster stehende Gl eisanlage Robert-Bosch-Straße mit einem
Wert von 5.000,00 € aktiviert und von den s onstigen Bauten des Infr astrukturvermögens
zur Position Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen umgebucht.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 25
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
Die Verwaltung setzte seinerzeit eine Re stnutzungsdauer von zwei Jahren an, so dass
der Wert der Anlagen erloschen ist. Der Best and wird - solange die Stadt Münster Eigen-
tümerin der Gleisanlagen ist - im Anlagevermögen mit der Anlagennummer 20052069 un-
ter der Anlagenklasse 423 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Si cherheitseinrich-
tungen geführt.
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
711.766.093,44 €
Vorjahr: 718.809.149,41 €
Bestand
01.01.2012
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2012
Euro
718.809.149,41
4.322.770,48
334.227,35
8.365.576,59
19.397.175,69
711.766.093,44
Die Position Entwässerungs- und Abwasse rbeseitigungsanlagen best eht aus den Anla-
gen zur Sammlung (Kanäle), zum Transport (Pumpwerke) und zur Reinigung von
Schmutz- und Regenwasser. Daneben beinhal tet sie auch Regenrückhalte- und Regen-
reinigungsbecken, Abscheider sowie das Vermögen an Gewässerläufen.
Der überwiegende Teil der Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen wird in ei-
ner Nebenbuchhaltung KANDIS / WERT geführt. Der Bestandswert wird dabei jährlich auf
der Grundlage eines externen Gutachtens fortgeschrieben. Die Bestandsveränderungen
der Nebenbuchhaltung werden in SAP regelmäßi g nachgepflegt, weil es keine systemi-
sche Verbindung gibt.
Demgegenüber wird das Vermögen, das den Kl äranlagen zuzurechnen ist, unmittelbar
mit Einzelwerten in SAP nachgehalten.
Der Bilanzwert der Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen reduzierte sich
von 718.809.149,41 € um 7. 043.055,97 € (1,0 %) auf 711.766.093, 44 €. Er setzt sich am
Ende des Jahres 2012 aus folgenden Einzelposten zusammen:
Anlagen-
nummer
Bezeichnung SAP
Buchwert
31.12.2012
Euro
SAP Klärbecken, Maschinentechnik, Rohrleitungen Kläranlagen 35.900.979,44
KANDIS
20014230 Regenwasserkanäle 288.018.984,00
20014231 Abscheider 704.760,00
20014232 Regenrückhaltebecken 12.121.439,00
20014233 Regenklärbecken konstr. 1.608.584,00
20014234 Regenklärbecken naturnah 822.460,00
20014235 Schmutzwasserkanäle 260.412.223,00
20014236 Mischwasserkanäle 84.727.125,00
20014237 Druckrohrleitungen 25.097.591,00
20014238 Kleinpumpwerke 2.351.948,00
Summe der in KANDIS geführten Werte 675.865.114,00
Entwässerungs- und Abwasseranlagen gesamt 711.766.093,44
Zur Prüfung der Vollständigkeit von An lagenzugängen verglich das AWR die ausgewie-
senen Zugänge mit den im Jahr 2012 schlussger echneten Maßnahmen (z. B. Fertigmel-
dung von Baumaßnahmen). Danach waren a lle für den Vergleich herangezogenen Maß-
nahmen im Anlagevermögen korrekt als Zugang erfasst. Ferner hinterfragte das AWR die
bilanzierten Anschaffungskosten und Nutzungsdauern bei den Anlagenzugängen, die
unmittelbar in SAP geführt werden.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 26
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
Insgesamt ergaben sich dabei keine Beanst andungen, die Einfluss auf die Aussage des
Jahresabschlusses 2012 haben. Das AWR wies das städtische Tiefbauamt allerdings
darauf hin, dass im Jahr 2012 bei der Vermögensgruppe 20014231 Abscheider der Ab-
schreibungslauf nicht durchgeführt wur de und daher Abschreibungen i.H.v. 12.355,00 €
fehlen. Die Korrektur wird in Absprac he mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen im
Jahr 2013 nachgeholt.
Zusätzlich überprüfte das AWR, ob bei den in die Stichproben einbezogenen Neuzugän-
gen im Bedarfsfall Sonderposten gebildet wurden. Es kam dabei zu keinen weiteren Fest-
stellungen.
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen
und Verkehrslenkungsanlagen 597.869.646,87 €
Vorjahr: 620.971.440,81 €
Bestand
01.01.2012
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2012
Euro
620.971.440,81
1.768.494,63
796.054,58
3.348.529,45
27.422.763,44
597.869.646,87
Die Bilanzposition Straßennetz mit W egen, Plätzen und Verk ehrslenkungsanlagen bein-
haltet Verkehrsflächen und die dazu gehörenden wesentlichen technischen Einrichtungen
wie Lichtsignalanlagen, Parkleitsysteme oder die Einrichtungen der Parkraumbewirtschaf-
tung. Hierzu zählen ferner Rad- u. Wander wege sowie Wege, die sich auf den Entwässe-
rungs- u. Abwasserbeseitigungsanlagen befinden.
Im Bereich des Straßennetzes reichen die Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen regel-
mäßig nicht aus, um die abschreibungs bedingten Wertverminder ungen auszugleichen.
Der Wert des Straßenvermögens verringerte sich im Jahr 2012 von 620.971.440,81 € um
23.101.793,94 € (3,7 %) auf 597.869.646,87 €.
Das AWR hinterfragte im Rahmen der Jahr esabschlussprüfung die in der Anlagenrech-
nung gebuchten Bestandsveränderungen sowie die im System hinterlegten Abschrei-
bungszeiträume. Ferner prüfte es bei den Neuzugängen, ob im Bedarfsfall entsprechende
Sonderposten gebildet wurden. Es ergaben sich hierbei kei ne Feststellungen, die Bilan-
zierung war ordnungsgemäß.
Mit dem Abschlussvermerk zur Prüfung in di esem Bilanzabschnitt macht das AWR aller-
dings darauf aufmerksam, dass es am Bilanzstichtag 31.12. 2012 einen beträchtlichen
Bestand an Straßenbaumaßnahmen gibt, die nach den Rechnungsbelegen zwar fertig
gestellt sind, sich aber immer noch auf den Verrechnungskonten für Anlagen im Bau be-
finden.
In einem Abstimmungsgespräch mit Vertretern des Amtes für Finanzen und Beteiligungen
und des Tiefbauamtes, das während der Prüf ung am 13.12.2013 stattf and, sicherte die
Verwaltung zu, Maßnahmen zum Abbau des Buchungsstaus zu veranlassen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 27
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 21.677.276,19 €
Vorjahr: 22.646.836,21 €
Bestand
01.01.2012
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2012
Euro
22.646.836,21
25.908,11
116.616,18
170.234,38
1.049.086,33
21.677.276,19
Die Bilanzposition Sonstige B auten des Infrastrukturverm ögens umfasst die im städti-
schen Eigentum befindlichen Park möglichkeiten, Lärmschutz- und Stützwände, Fahrrad-
überdachungen, Verkehrszeichen, Rampen, Wartehallen, Pu mpwerke und ähnliche Ge-
bäude.
Der Buchwert der Bilanzposition vermi nderte sich im Laufe des Jahres 2012 von
22.646.836,21 € um 969.560,02 € (4,3 %) auf 21.677.276,19 €.
Das AWR überprüfte die Aktivierung der Neuzugänge und die Bewertungsstetigkeit im
Altbestand ohne nennenswerte Feststellungen.
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
720.151,12 €
Vorjahr: 769.711,79 €
Bestand
01.01.2012
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2012
Euro
769.711,79
14.730,26
0,00
29.481,02
93.771,95
720.151,12
Die Bilanzposition Baut en auf fremden Grund und Boden umfasst Bauwerke auf
Grundstücken, die nicht dem wirtschaftlic hen Eigentum der Stadt Münster zuzurechnen
sind. Es handelt sich dabei beispielsweise um Einbauten bei der Feuerwache 3 in Hiltrup,
ein Wetterhäuschen Hohe Ward, diverse Brunnenanlagen oder um Aufbauten bei Spiel-
plätzen, die sich auf kirchlichen Grundstücken befinden.
Die Wertentwicklung während des Jahres 2012 ist durch die Anlagenbuchhaltung belegt.
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
13.948.847,52 €
Vorjahr: 13.918.047,83 €
Bestand
01.01.2012
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2012
Euro
13.918.047,83
30.799,69
0,00
0,00
13.948.847,52
Vermögensgegenstände mit kultureller und gesch ichtlicher Bedeutung werden unter der
Bilanzposition „Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler“ erfasst. Neben Antiquitäten, Gemäl-
den, Skulpturen und historischen Sammlungen wie Urkunden oder historischen Aufzeich-
nungen werden unter dieser Bilanzposition auch Denkmäler bilanziert.
Das Gesetz unterstellt, dass Kunstgegenst ände und Kulturdenkmäler keinem Wertever-
zehr unterliegen, so dass bei dies en Vermögensgegenständen keine Abschreibungen
vorgesehen sind.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 28
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
Der Wert der städtisc hen Kunstgegenstände und Kultur denkmäler erhöhte sich gegen-
über dem Anfangsbestand um 30.799,69 € (0,2 %) auf 13.948.847,52 €.
Der Bestand am 31.12.2012 setzt sich wie folgt zusammen:
Amt /
Einrichtung
Vermögensart
Bestand
01.01.2012
Euro
Bestand
31.12.2012
Euro
Veränderung
Euro
Stadtmuseum Kunstgegenstände,
Gemälde, Konvolute 7.836.199,59 7.863. 642,61 27.443,02
Stadtarchiv
Sammlungen, Urkunden,
Ratsprotokolle, historische
Aufzeichnungen
4.352.330,53 4.355. 687,20 3.356,67
Kulturamt Kunstgegenstände,
Gemälde, Skulpturen 871.893,96 871.893,96 0,00
Villa
ten Hompel Sammlungen 852.710,59 852.710,59 0,00
Übrige Bereiche Kunstgegenstände,
Gemälde 4.913,16 4.913,16 0,00
Summe 13.918.047,83 13.948.847,52 30.799,69
Wie im Vorjahr ergab sich die größte Bestandsveränderung beim Stadtmuseum. Von den
Zugängen i.H.v. 27.443,02 € entfallen 19.320,00 € auf Sachspenden.
Die Bestandsentwicklung zum 31.12.2012 st immt mit der Anlagenrechnung und dem
Hauptbuch überein.
Die Prüfung in diesem Bereich führte zu Hinweisen, die aus Gründen der Ordnungsmä-
ßigkeit aufgegriffen und geklärt werden. Sie haben allerdings auf die Gesamtaussage des
Jahresabschlusses keinen Einfluss.
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
30.586.092,47 €
Vorjahr: 27.190.376,11 €
Bestand
01.01.2012
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2012
Euro
27.190.376,11
4.990.827,17
47.913,11
1.260.095,69
2.807.293,39
30.586.092,47
Unter der Bilanzposition Maschinen und te chnische Anlagen, Fahrzeuge werden bewegli-
che technische Vermögensgegenst ände erfasst. Die Position beinhaltet alle Maschinen,
technischen Anlagen, Betri ebsvorrichtungen, Betriebsanl agen und Fahrzeuge der Stadt
Münster und ist stark durch die fest mi t Gebäuden verankerten technischen Anlagen und
Betriebsvorrichtungen sowie durch die Sonderfahrzeuge der Feuerwehr geprägt.
Der Wert der Bilanzposit ion erhöhte sich im Jahr 2012 von 27.190.376,11 € um
3.395.716,36 € (12,5 %) auf 30. 586.092,47 €, weil der Wert der Zugänge größer war als
der Wert der Abgänge und der planmäßigen Abschreibungen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 29
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
Der Bestand setzt sich am 31.12.2012 wie folgt zusammen:
Bestand
01.01.2012
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2012
Euro
Maschinen
604.779,14
Technische
Anlagen
4.056.338,35
Betriebs-
vorrichtungen
7.899.069,81
Sonstige
Betriebsanlgen
292.718,72
Maschinen /
GWG
0,00
PKW
850.638,13
Nutzfahrzeuge
4.112.940,24
Spezialfahrzeuge
9.373.042,18
Sonstige
Fahrzeuge
0,00
Fahrzeuge
< 410 €
257,38
Techn. Anlagen
< 1.000 €
592,16
27.190.376,11
246.778,10
411.560,33
950.079,02
17.029,93
16.078,55
282.227,60
3.032.375,61
20.766,94
13.931,09
0,00
0,00
4.990.827,17
10.141,25
7.438,95
6.087,74
336,97
0,00
16.687,75
7.220,45
0,00
0,00
0,00
0,00
47.913,11
0,00
488.174,18
227.726,30
0,00
0,00
0,00
544.195,21
0,00
0,00
0,00
0,00
1.260.095,69
155.829,90
267.715,03
420.814,18
18.578,90
16.078,55
234.049,67
682.805,55
1.010.777,12
218,61
155,51
270,37
2.807.293,39
685.586,09
4.680.918,88
8.649.973,21
290.832,78
0,00
882.128,31
6.999.485,06
8.383.032,00
13.712,48
101,87
321,79
30.586.092,47
Das AWR überprüfte die Bestandsveränder ungen des Jahres 2012 in Stichproben. Sie
waren durch die Anlagenrechnung nachgewiesen. Die Stadt Münster war bei allen Neu-
zugängen Eigentümerin. Sofern sich in der Vergangenheit herausstellte, dass der Ansatz
der längst möglichen Nutzungsdauer nicht die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegelt,
passte die Verwaltung die Nutzungsdauern auf die tatsächlichen Lebensdauern an.
Die historischen Anschaffungs werte wurden korrekt fort geführt, sämtliche Bestandsver-
änderungen waren nachvollziehbar belegt.
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
50.218.094,48 €
Vorjahr: 57.493.975,44 €
Bestand
01.01.2012
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2012
Euro
57.493.975,44
4.098.355,24
9.887,50
-3.479.696,37
7.884.652,33
50.218.094,48
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 30
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
Die Bilanzposition Betriebs- und Geschäftssausstattung umfasst neben dem Büromobiliar
noch die aufgabenspezifi sche Ausstattung der Ämter wi e Spielsachen, Werkzeuge,
Sportgeräte sowie Lehr- und Lernmittel an Schulen.
Der Buchwert der Position verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 7.275.880,96 €
(12,7 %), weil der Wert der Neuanschaff ungen niedriger war als die Abschreibungen und
die Restbuchwerte der ausgemusterten Ausstattungsgegenstände.
Der Bestand stimmt in der Haupt- und Anl agenbuchhaltung überein. Er setzt sich zum
Jahresende 2012 aus folgenden Posten zusammen:
◊ Technische Ausst attung 4.165.766,62 €
◊ Mobiliar für Verwaltung 2.940.305,17 €
◊ Sonstiges Mobiliar 13.606.017,50 €
◊ Sonstiges Inv entar 16.174.310,12 €
◊ Rechnersysteme 671.095,84 €
◊ Monitore 32.977,42 €
◊ Sonstige DV-Peripherie 92.133,46 €
◊ GWG in steuerrelevanten Bereichen
(410,01 – 1.000,00 €) 16.020,47 €
◊ Festwerte für Bücher und Medien der Stadtbücherei,
Feuerwehrschläuche und
Lehrmittel an städtisc hen Schulen 12.519.467,88 €
Summe 50.218.094,48 €
Nach einer stichprobenartigen Prüfung der Be triebs- und Geschäftsausstattung im Rah-
men der Jahresabschlussprüfung kann das AW R bestätigen, dass die historischen An-
schaffungswerte im Jahr 2012 korrekt fort geschrieben wurden. Die Zugänge waren durch
Rechnungen ordnungsgemäß belegt und soweit möglich wurden die Rechnungen unter
Ausnutzung von Skonti gezahlt.
Ansonsten hatten die Prüfungs ergebnisse des AWR im Bereich der Betriebs- und Ge-
schäftsausstattung keine Auswirkungen auf das Rechnungsergebnis des Jahres 2012.
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
75.758.075,22 €
Vorjahr: 79.695.958,24 €
Bestand
01.01.2012
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
Endbestand
31.12.2012
Euro
AiB Grundstücke
9.237.956,74
303.417,17
0,00
-8.295.214,35
1.246.159,56
AiB Hochbau
7.129.864,32
5.279.723,56
0,00
-6.235.862,83
6.173.725,05
AiB Tiefbau
54.962.394,26
21.143.207,05
-115.609,27
-12.634.153,14
63.355.838,90
AiB sonstige
Baumaßnahmen
7.143.393,91
1.357.226,87
0,00
-4.706.888,04
3.793.732,74
AiB bewegliches
Vermögen
1.222.349,01
1.126.471,19
0,00
-1.160.201,23
1.188.618,97
Summe
79.695.958,24
29.210.045,84
-115.609,27
-33.032.319,59
75.758.075,22
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 31
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
Die Bilanzposition Geleiste te Anzahlungen, Anlagen im Bau beinhaltet Ausgaben für bis
zum Jahresende nicht fertig gestellte Anl agen / Baumaßnahmen bzw. finanzielle Vorleis-
tungen für noch zu erhaltende Sachanlagen wi e Grundstücke, Gebäude, technische An-
lagen, Fahrzeuge und Betriebs- und Geschäftsausstattungen.
Erst wenn Anlagen in Betrieb genommen wer den bzw. die Stadt Münster die Verfügungs-
gewalt über gekaufte Sachwerte erhält, sind die bis dahin auf Unterkonten gesammelten
Ausgaben zu Investitionen zusammenzustell en und in die Anlagenrechnung als ein Wirt-
schaftsgut zu übernehmen, so dass ab dies em Moment einheitliche Abschreibungen be-
rechnet werden.
Im Jahr 2012 verringerte sich der Bestand um 3.937.883,02 € (4,9 %), weil die Verwal-
tung mehr Investitionsmaßnahmen zu einer Einheit zusammenstellen und umbuchen
konnte als es Neuzugänge gab.
Soweit die stichprobenartige Prüfung der Bestandsveränderungen erkennen ließ, wurden
die Zugänge und Umbuchungen im Jahr 2012 in der Buchhaltung korrekt verarbeitet.
Der Schlussbilanzwert i. H. v. 75.758.075,22 € setzt sich wie folgt zusammen:
Wert zum 31.12.2011 Wert zum 31.12.2012
Euro in % Euro in %
Amt 23 16.917.589,19 21, 2 7.942.858,28 10,5
Amt 37 544.195,21 0, 7 346.676,35 0,5
Amt 40 425,01 0, 0 42.303,42 0,0
Amt 42 5.950,00 0, 0 112.852,92 0,2
Amt 51 381.994,60 0, 5 14.233,88 0,0
Amt 52 492.129,93 0, 6 996.096,67 1,3
Amt 66 54.962.394,26 69, 0 63.355.838,90 83,6
Amt 67 6.391.280,04 8, 0 2.947.214,80 3,9
Summe 79.695.958,24 100,0 75.758.075,22 100,0
Wie im Vorjahr lassen die Prüfungsergebnisse erkennen, dass zahlreiche Anlagen im Bau
bereits seit längerer Zeit nicht mehr bebucht wurden, was auf eine Fertigstellung bzw. In-
betriebnahme hindeutet und daher den Einbezug in die Anlagenrechnung zur Ermittlung
von Abschreibungen erforderlich macht. Die fehlenden Abschreibungen führen zu einer
Verzerrung der Ergebnisrechnung. Signifikant ist diese Entw icklung insbesondere im Be-
reich Tiefbau.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 32
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
Hier stieg der Bestand der Anlagen im Bau um 8,4 Mio. € (15,3 %) auf 63.355.838,90 €.
31.12.2008
Euro
31.12.2009
Euro
31.12.2010
Euro
31.12.2011
Euro
31.12.2012
Euro
44.345.694,32 56.473.203,62 56.682. 893,07 54.962.394,26 63.355.838,90
Während eines Gespräches mit Vertretern des Amtes für Finanzen und Beteiligungen und
des Tiefbauamtes zur Erörterung dieser Entw icklung sicherten die Verantwortlichen zu,
den Abbau des Buchungsstaus kurzfristig voranzutreiben.
1.3 Finanzanlagen
477.543.975,56 €
Vorjahr: 476.865.686,28 €
Von Finanzanlagen spricht man, wenn die Stadt Münster einem Dritten oder einem Son-
dervermögen mit Sonderrechnung finanzielle Mittel in Form von Fremd- oder Eigenkapital
überlässt und diese Mittel nicht als Zuschuss oder Zuwendung zu beurteilen sind. Aus der
Zuordnung zum Anlagevermögen ergibt sich, da ss diese Anlagen langfristig, d.h. grund-
sätzlich länger als ein Jahr den Zwecken der Stadt Münster dienen.
Die im Jahresabschluss 2012 bilanzierten Finanzanlagen setzen sich aus Anteilen an
verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, S ondervermögen, Wertpapieren und Auslei-
hungen zusammen.
Der Wert der Finanzanlagen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 678.289,28 €
(0,14 %) auf 477.543.975,56 €.
Der Bilanzposten setzt sich wie folgt zusammen:
◊ Anteile an verbundenen Unternehmen 426.303.077,07 €
◊ Beteiligungen 16.717.125,64 €
◊ Sondervermögen 21.196.318,01 €
◊ Wertpapiere des Anl agevermögens 10.539.157,55 €
◊ Ausleihungen 2.788.297,29 €
Summe 477.543.975,56 €
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 426.303.077,07 €
Vorjahr: 426.001.937,98 €
Anteile an
verbundenen
Unternehmen
Endbestand
01.01.2012
Euro
Zugänge/
Zuschreibung
Euro
Abgänge
Abschreibung
Euro
Endbestand
31.12.2012
Euro
Stadtwerke Münster GmbH
Wohn- und Stadtbau GmbH
MCC Halle Münsterland GmbH
Wirtschaftsförderung MS GmbH
Theaterhaus Pumpenhaus GmbH
Summe
275.342.000,00
120.365.000,00
7.370.431,21
22.905.999,56
18.507,21
426.001.937,98
0,00
0,00
1.927.000,00
2.350.000,00
0,00
4.277.000,00
0,00
0,00
1.420.308,48
2.555.488,47
63,96
3.975.860,91
275.342.000,00
120.365.000,00
7.877.122,73
22.700.511,09
18.443,25
426.303.077,07
Unter dieser Position wurden Anteile an privatrechtlichen Organisationen angesetzt, die
von der Stadt Münster in der Absicht gehalten werden, eine dauernde Verbindung zu die-
sen Organisationseinheiten herzustellen und die unter beherrschendem Einfluss der Stadt
Münster stehen. Ein beherrschender Einfluss wird i. d. R. dann angenommen, wenn eine
Beteiligung mehr als 50 % des Stammkapitals der Gesellschaft beträgt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 33
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
Die Anteile an der Stadtwerke Münste r GmbH und der Wohn- und Stadtbau Wohnungs-
unternehmen der Münster GmbH wurden auf der Grundlage der Ertragsprognosen im
Zeitpunkt der Aufstellung der Eröffnungsbil anz zum 01.01.2008 bewertet. Seither werden
diese Werte als Anschaffungskosten unveränder t fortgeführt. Das NKF sieht jedoch für
den Bereich der Finanzanlagen eine regelmäßi ge Überprüfung vor. Eine Überprüfung
durch das Beteiligungsmanagement ist nach der Erstbewertung erstmalig für den Jahres-
abschluss 2013 vorgesehen. Hierbei soll fe stgestellt werden, ob die Bewertungsannah-
men aus der Zeit der Erstbewertung weiter hin Gültigkeit haben oder ob eine Wertkorrek-
tur vorzunehmen ist.
Die übrigen Anteile wurden nach der Kapita lspiegelbildmethode bewertet. Hierbei wirken
sich die städtischen Zuführungen in die Ge sellschaften zunächst werterhöhend aus. Den
Zugängen stehen jedoch Abschreibungen entgegen, um die jeweiligen Verluste der Ge-
sellschaften in der Bewertung zu berücksichtigen.
Der Bilanzposten erhöhte sich von 426. 001.937,98 € um 301.139,09 € (0,1 %) auf
426.303.077,07 €, weil die Zuführungen der Stadt Münster in die Kapitalrücklagen im Jahr
2012 nicht vollständig verbraucht wurden.
Im Zusammenhang mit der Wertfortschreibung der Finanzanlagen überprüfte das AWR
auch, ob die Beschlüsse zu den Ausschütt ungen des Jahres 2012 um gesetzt und die Er-
träge korrekt in der Finanzbuchhaltung erfasst wurden.
Es konnte dabei festgestellt werden, dass die Ausschüttungsbeschlüsse des Rates ord-
nungsgemäß umgesetzt wur den und im Bereich der Anteile an verbundenen Unterneh-
men zu folgenden Erträgen führten:
Stadtwerke Münster GmbH Betrag
Euro
Vorlagen-Nr.:
Ausschüttung Rest 2011 2.275.000, 00 V/0504/2012
Vorabgewinnausschüttung 2012 5.050.000, 00 V/0928/2012
Sonderausschüttung im Rahmen der
Haushaltskonsolidierung 13.582.342,96 V/0683/2012/1
V/0928/2012
Ausgleich „globaler Mehrertrag“ und
Steueroptimierung WBI 7.590.000,00
V/0928/2012
Summe 28.497.342,96
Neben der regelmäßigen Ausschüttung waren im Jahr 2012 zur Unterstützung von Haus-
haltskonsolidierungsmaßnahmen einmalige Sonderausschütt ungen erforderlich. Insge-
samt kehrten die Stadtwerke Münster GmbH rd. 28.497.342,96 € aus.
Wohn- und Stadtbau Wohnungsunter-
nehmen der Stadt Münster GmbH
Betrag
Euro
Vorlagen-Nr.:
Vorabgewinnausschüttung 2012 2.500.000, 00 V/0762/2012
Sonderausschüttung 3.564.000,00 V/0762/2012
Summe 6.064.000,00
Die Wohn- und Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH beteiligte sich
neben der Vorabgewinnausschüttung i.H.v. 2.500.000 € mit einem Betrag von
3.564.000 € an der Haushaltskonsolidierung.
Nach Abzug der Ertragssteuern stehen der Stadt Münster von den Ausschüttungen rd.
noch 73,6 % zur Stützung des Jahresergebnisses zur Verfügung.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 34
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
1.3.2 Beteiligungen 16.717.125,64 €
Vorjahr: 16.191.532,16 €
Beteiligungen
Bestand
01.01.2012
Euro
Zugänge
Zuschreibung
Euro
Abgänge
Abschreib.
Euro
Endbestand
31.12.2012
Euro
Anteile an
Kapitalgesellschaften
Westfälische Bauindustrie GmbH
RELIGIO Westfälisches Museum
für religiöse Kultur GmbH
Regionalverkehr Münsterl. GmbH
Westf. Pferdemuseum GmbH
ISTG GmbH
West. Zool. Garten GmbH
AirportPark FMO GmbH
Gewerbep. MS Loddenh. GmbH
313.994,80
75.740,64
303.446,85
1.275,65
12.907,10
10.862.650,85
613.514,42
3.459.440,97
15.642.971,28
0,00
5.044,84
0,00
0,00
0,00
4.136.000,00
100.000,00
0,00
4.241.044,84
0,00
9.790,43
0,00
0,00
0,00
4.759.108,09
252.552,84
0,00
5.021.451,36
313.994,80
70.995,05
303.446,85
1.275,65
12.907,10
10.239.542,76
460.961,58
3.459.440,97
14.862.564,76
Anstalten öffentlichen Rechtes
Chemisches Landes- und Staat-
liches Veterinäruntersuchungsamt
16.000,00
16.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
16.000,00
16.000,00
Anteile an sonstigen
juristischen Personen
Zweckverb. SPNV Münsterland
Mitglied. im Spark.-Zweckverband
Mitglied. Zweckverb. Studieninst.
Rechtlich selbständige
kommunale Stiftungen
Annette von Droste zu
Hülshoff-Stiftung
Summe
114.994,00
1,00
417.565,88
532.560,88
0,00
16.191.532,16
0,00
0,00
0,00
0,00
1.306.000,00
5.547.044,84
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
5.021.451,36
114.994,00
1,00
417.565,88
532.560,88
1.306.000,00
16.717.125,64
Als Beteiligungen gelten alle sonstigen Anteile der Stadt Münster, die als mitgliedschaftli-
che Vermögens- und Verwaltungsrechte an Organisationseinheiten oder Anteile an privat-
rechtlichen Unternehmen einzuordnen sind und in der Absicht gehalten werden, eine
dauernde Verbindung zu diesen Organisationseinheiten sicherzustellen.
Die Stadt Münster beteiligte sich an der Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung durch die
Einbringung eines Barbetrages von 500.000, 00 € und ihres Anteils am Grundvermögen
Haus Rüschhaus im Wert von 806.000,00 €. Die Beteili gung sowie die buchhalterischen
Auswirkungen wurden mit der Bezirksregier ung Münster abgestimmt. Das an die Stiftung
übertragene Vermögen wird seither im Finanzanlagevermögen ausgewiesen.
Während der Prüfung der Bewertung von Anteil en an Kapitalgesellschaften ergaben sich
ansonsten lediglich Hinweise, die von untergeordneter Bedeutung und daher für den Jah-
resabschluss 2012 nicht von Relevanz waren. Die Bestandsveränderungen in diesem Be-
reich lassen sich auf städti sche Zuführungen in die Kapitalrücklage von Tochtergesell-
schaften zurückführen, die in Folge der jeweiligen Verluste durch Abschreibungen aufge-
zehrt wurden.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 35
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
Die Beteiligungen leisteten im Jahr 2012 folgende Ausschüttungen an den Haushalt der
Stadt Münster:
Gewerbepark
Münster Loddenheide GmbH
Betrag
Euro
Vorlagen-Nr.:
Ausschüttung 600. 000,00 V/0906/2012
Summe 600.000,00
Von der Ausschüttung der Gewerbepark Münster Loddenheide GmbH im Jahr 2012 i.H.v.
1.800.000,00 € entfällt ein Drittel auf die Stadt Münster.
Westfälische Bauindustrie GmbH
Betrag
Euro
Vorlagen-Nr.:
Ausschüttung Jahresergebnis 2011 22.730,00 V/0460/2012
Ausgleich globalen Mehrertrag 18.000,00 V/0928/2012
Summe 40.730,00
Die Westfälische Bauindustrie GmbH zahlte der Stadt Münster ihren Anteil an der Jah-
resausschüttung 2011 i.H.v. 22.730,00 € sowie den Anteil der WBI zum Ausgleich des er-
höhten Haushaltsbedarfes von 18.000,00 €. Insgesamt somit ein Betrag
i. H. v. 40.730,00 €.
Sparkasse Münsterland Ost
Betrag
Euro
Vorlagen-Nr.:
Ausschüttung Jahresüberschuss 2011 3.297.518,29 Zweckverbandsversammlung
am 26.06.2012
Summe 3.297.518,29
In ihrer Sitzung vom 26.06.2012 hat die Zweckverbandversammlung über die Ausschüt-
tung des Jahresüberschusses 2011 beschlossen. Für die Stadt Münster ergibt sich da-
nach ein Ausschüttungsbetrag von 3.297.518,29 €.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 36
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
1.3.3 Sondervermögen 21.196.318,01 €
Vorjahr: 21.283.797,10 €
Sondervermögen
Bestand
01.01.2012
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Endbestand
31.12.2012
Euro
Rechtlich unselbständige
Stiftungen
Stiftung Generalarmenfonds
Hüfferstiftung
F. u. I. Buschmann Stiftung
Stiftung Wohnverbund Westffl.
Stiftung Clemenshospital
Zwischensumme
Verselbständigte Einrichtungen
ohne eigene
Rechtspersönlichkeit
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
citeq
Münster Marketing
Theater Münster
Summe
601.776,44
217.799,02
2.776.347,67
5.482,18
1,00
3.601.406,31
8.529.393,00
4.539.459,00
318.645,00
4.294.893,79
17.682.390,79
21.283.797,10
12.949,46
0,00
44.754,95
60,58
0,00
57.764,99
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
57.764,99
0,00
921,92
0,00
0,00
0,00
921,92
0,00
0,00
0,00
144.322,16
144.322,16
145.244,08
614.725,90
216.877,10
2.821.102,62
5.542,76
1,00
3.658.249,38
8.529.393,00
4.539.459,00
318.645,00
4.150.571,63
17.538.068,63
21.196.318,01
Die Bilanzposition Sondervermögen umfasst die rechtlich unselbständigen Stiftungen so-
wie die organisatorisch verselbständigt en Einrichtungen der St adt Münster ohne eigene
Rechtspersönlichkeit.
◊ Rechtlich unsel bständige Stiftungen 3.658.249,38 €
Vorjahr: 3.601.406,31 €
Die rechtlich unselbständi gen Stiftungen der Stadt Müns ter verfügen über eigene Rech-
nungskreise und sind hinsichtlich ihrer Haushaltsführung verselbständigt. Gleichwohl sind
sie gem. § 97 GO NRW Teil des städtischen Haushaltes, so dass der Ressourcen-
verbrauch bzw. Vermögenszuwachs des Sondervermögens auch im städtischen NKF-
Haushalt seinen Niederschlag finden muss.
Verluste der rechtlich uns elbständigen Stiftungen wirken si ch im Rechnungskreis der
Stadt Münster als Wertminderung der Finanzanlagen aus. Demgegenüber führen Gewin-
ne zu einer Erhöhung der für die unselbständigen Stiftungen geführten Finanzanlagen.
◊ Verselbständigte Einrichtungen ohne eigene 17.538.068,63 €
Rechtspersönlichkei t Vorjahr: 17.682.390,79 €
Verselbständigte Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichk eit der Stadt Münster gel-
ten nach der Eigenbetriebsvero rdnung als wirtschaftlich und verwaltungsmäßig selbstän-
dig. Sie sind - anders als die rechtlich unsel bständigen Stiftungen – aber nicht integraler
Bestandteil des städtischen Haushaltes.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 37
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
Die Jahresüberschüsse dieser Sonderve rmögen führen wegen der organisatorischen
Verselbständigung der Einricht ungen nicht unmittelbar zu Erträgen der Kernverwaltung
sondern zu stillen Reserven. Sie werden erst dann in der Ergebnisrechnung der Stadt
Münster als Finanzertrag erfasst, w enn Ausschüttungen bzw. Gewinnabführungen vom
Sondervermögen an die Kernverwaltung vorgenommen werden.
Bei Münster Marketing und dem Theater Münster zahlt die St adt Betriebskostenzuschüs-
se. Die Zahlungen der Stadt Münster bewirken in diesem Fall unmittelbar keine Werter-
höhung.
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2012 überprüfte das AWR neben der Werthal-
tigkeit der Finanzanlagen auch die Umsetzung der Ausschüttungsbeschlüsse des Rates.
Die Beschlüsse zu den Abführungen der AWM und der citeq wurden korrekt umgesetzt
und führten zu folgenden Einnahmen:
citeq Betrag
Euro
Vorlagen-Nr.:
Ausschüttung Jahresergebnis 2011 1.240.574,37 V/0325/2012
Rückerstattung Leistungsentgelte 2012 454.921,23 V/0320/2013
Summe 1.695.495,00
Neben der Ausschüttung des Jahresergebnisse s 2011 i.H.v. 1.240.574,37 € überwies die
citeq einen Betrag i H v. 454.921,23 € als Rücke rstattung für zu viel bezahlte Leistungs-
entgelte im Bereich der öffentlich rechtlichen Leistungsvereinbarung.
AWM
Betrag
Euro
Vorlagen-Nr.:
Ausschüttung Jahresergebnis 2011 883.111,01 V/0336/2012
Ausgleich globaler Mehrertrag 2.000. 000,00 V/0743/2009
Summe 2.883.111,01
Aus dem Jahresergebnis 2011 transferierte die AWM einen Betrag i.H.v. 883.111,01 € an
die Stadt Münster. Daneben bete iligten sich die AWM mit einer weiteren Zahlung i.H.v.
2.000.000,00 € am Ausgleich des globalen Mehrertrages.
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
10.539.157,55 €
Vorjahr: 10.539.157,55 €
Wertpapiere des
Anlagevermögens
Bestand
01.01.2012
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Endbestand
31.12.2012
Euro
WVR-Fonds
VUS-Fonds
3.664.592,39
6.874.565,16
10.539.157,55
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.664.592,39
6.874.565,16
10.539.157,55
Die Stadt Münster legte Teile ihres Geldvermögens langfristig in zwei Spezialfonds an.
Einer davon ist der Westfälische-Versorgungs -Rücklage-Fonds (WVR-Fonds). Er ist ein
Zusammenschluss von 9 größeren Städten und ve rwaltet Gelder, die für die gesetzlich
geforderte Pflichtrücklage zur Finanzierung von Beamtenpensionen aufgebracht werden.
Daneben investierte die Verwaltung auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom
21.02.2000 freiwillig einen Teil ihrer Mittel fü r künftige Pensionszahlungen und für Sanie-
rungskosten der Abfalldeponien in einen Versorgungs- und Sani erungsfonds (VUS-
Fonds), der zusammen für die Abfallwirt schaftsbetriebe (Sanierungsrücklage) und die ci-
teq (Pensionsrücklage) geführt wird.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 38
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
Die Wertentwicklung im Jahr 2012 ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:
WVR-Fonds VUS-Fonds
Anteile 62.100 St 68.782 St
Bilanzwert am 31.12.2012 3.664.592,39 € 6.874.565,16 €
Kurswert 84,15 € / je Anteil 139,14 / je Anteil
5.225.715,00 € 9.570.327,48 €
Die ausgewiesenen Bestände sind durch die Depotauszüge und Aufstellungen der Stadt-
kasse belegt.
Bewertet mit den Kurswerten zum 31.12.2012 errechnet sich für den WVR-Fonds ein
Wert von 5.225.715,00 € und für den VUS-Fonds ein Wert i. H. v. 9.570.327,48 €.
1.3.5 Ausleihungen
2.788.297,29 €
Vorjahr: 2.849.261,49 €
Ausleihungen
an…
Bestand
01.01.2012
Euro
Zugänge
Euro
Tilgungen
Abgänge
Euro
Wert
31.12.2012
Euro
Verb. Unternehmen
Wohn- u. Stadtbau/Projekte
Beteiligungen
AirportPark FMO GmbH
Sonstige Ausleihungen
Mitgliedschaften
- Volksbank Münster e.G
- Münchener Hypobank e.G.
Kleingartendarlehen
Darlehn soz. Wohnungsbau
Darlehn für junge und
kinderreiche Familien
Existenzgründerdarlehen
Gemeindebaudarlehen
Summe
700.951,69
700.951,69
1.294.130,00
600,00
70,00
670,00
49.973,73
470.100,20
193.255,67
9.838,39
130.341,81
853.509,80
2.849.261,49
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
21.065,60
306,78
0,00
0,00
0,00
21.372,38
21.372,38
12.789,21
12.789,21
0,00
0,00
70,00
70,00
22.048,80
14.713,98
6.528,80
3.067,52
23.118,27
69.477,37
82.336,58
688.162,48
688.162,48
1.294.130,00
600,00
0,00
600,00
48.990,53
455.693,00
186.726,87
6.770,87
107.223,54
805.404,81
2.788.297,29
Neben internen Darlehen an verbundene Unternehmen oder Beteiligungen gewährte die
Stadt Münster zahlreiche Da rlehen, die aus verschiedenen Fö rderprogrammen finanziert
wurden. Die Darlehen, die zur Unterstützung so zialer bzw. gemeinwohlorientierter Belan-
ge gezahlt wurden, sind entweder gar nicht oder nur niedrig verzinst.
Die Höhe des Darlehens der Stadt Münster gegenüber der AirportPark FMO GmbH än-
dert sich so lange nicht, bis die Einnahmen der Gesellschaft aus Grundstücksverkäufen
den Betrag von 1,0 Mio. € übersteigen. Das Darlehen wurde im Jahr 2012 vertragsgemäß
mit 5 % verzinst und führte zu Zinseinnahmen i.H.v. 64.706,50 €.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 39
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
Die einzelnen Darlehen werden mit Hilfe ei ner speziellen Bewirtschaftungssoftware
(KOMMINFORM) verwaltet. Da KOMMINFOR M keine Schnittstelle zu SAP hat, wurde
zum 31.12.2012 eine intensive Abstimm ung der Nebenbuchhaltung mit der Hauptbuch-
haltung durchgeführt und dokument iert. Die dabei aufgetretenen Differenzen klärte das
Amt für Finanzen und Beteiligungen vollständig auf und bereinigte sie.
Der Bestand verringerte sich in Folge der Tilgungen während des Jahres 2012 von
2.849.261,49 € um 60.964,20 € (2,1 ) auf 2.788.297,29 €.
2. Umlaufvermögen
123.666.618,88 €
Vorjahr: 118.454.662,71 €
Vermögensgegenstände, die der Stadt Münster nicht dauerhaft dienen, sondern eher zum
Verbrauch, Verkauf oder nur für eine sonstige kurzfristige Nutzung bestimmt sind, werden
als Umlaufvermögen in der Bilanz ausgewies en. Typischerweise handelt es sich hierbei
um Vorräte, Forderungen und liquide Mittel.
Im kommunalen Bereich zählen auch Grunds tücke und Gebäude, die zur Veräußerung
bzw. zur Arrondierung vorgesehen sind, zum Umlaufvermögen.
Eine entsprechende Differenzierung wurde berei ts im Jahr 2011 eingeführt. Verwaltungs-
intern stimmte man ab, dass die abnutz baren Vermögenswerte planmäßig abgeschrieben
werden, um den jährlichen Wertverzehr durch die Abnutzung der Immobilien auch nach
der Umgliederung vom Anlagevermögen zum Umlaufvermögen zu erfassen.
Das Umlaufvermögen der Stadt Münster se tzt sich am 31.12.2012 aus folgenden Wert-
gruppen zusammen:
◊ Vorräte, einschließlich der zum Verkauf
bestimmten Grundstücke und Gebäude 34.215.135,71 €
◊ Forderungen und sonstige Ve rmögensgegenstände 26.395.648,83 €
◊ Wertpapiere des Um laufvermögens 0,00 €
◊ Liquide Mittel 63.055.834,34 €
Summe 123.666.618,88 €
2.1 Vorräte 34.215.135,71 €
Vorjahr: 34.556.650,68 €
In der Bilanzposition Vorräte werden Roh-, Hilf s- und Betriebsstoffe, die Treibstoffvorräte
der Feuerwehr und des Amtes für Grünfläc hen und Umweltschutz, der Heizölvorrat der
Hauptkläranlage, die Warenbestände des Museumsshops und der Portovorrat des städti-
schen Frankiersystems (Fachbereich Expedition und Druck) ausgewiesen.
Gem. § 41 GemHVO sind davon getrennt di e auf das Vorratsve rmögen geleisteten An-
zahlungen anzusetzen. In der Bilanz der Stadt Müns ter werden davon abweichend unter
den geleisteten Anzahlungen solche Zahl ungen, Rückbuchungen und Erstattungen aus-
gewiesen, die in der Kreditorenbuchhaltung noch nicht endgültig verarbeitet und zugeord-
net werden konnten.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 40
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
Der Bilanzposten Vorräte setzt sich zum 31.12.2012 wie folgt zusammen:
◊ Roh-, Hilfs- und Betriebsst offe, Waren einschließlich
der zum Verkauf bestimmten Grundstücke und Gebäude 34.213.746,97 €
◊ Geleistete Anzahlungen 1.388,74 €
Summe 34.215.135,71 €
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
34.213.746,97 €
Vorjahr: 34.554.959,14 €
Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe, Waren sowie
zum Verkauf bestimmte
Grundstücke und Gebäude
Endbestand
31.12.2011
Euro
Endbestand
31.12.2012
Euro
Veränderung
Euro
Betriebsstoffe
Waren
Immobilien des Umlaufvermögens
Sonstige Vorräte / Poststempler
Summe
73.197,03
65.853,07
34.281.287,15
134.621,89
34.554.959,14
78.212,17
74.950,02
33.941.098,58
119.486,20
34.213.746,97
5.015,14
9.096,95
-340.188,57
-15.135,69
-341.212,17
Beim Vorratsvermögen ergab sich im Jahr 2012 eine Bestandsminderung von
341.212,17 € (1,0%) auf 34.213.746,97 €.
Dabei wurde für die Bewertung der Treibstoffv orräte ein durchschnittlicher Einstandspreis
im Sinne des § 34 Abs. 3 GemHVO zu Grunde gelegt. Der Warenbestand des Museums-
hops ist durch eine Aufstellung des Stadtmuseums belegt.
Die aus dem Anlagevermögen ins Uml aufvermögen umgegliederten Grundstücke und
Gebäude wurden in eine Nebenbuchhaltung übernommen. Die Gebäude werden analog
zum Anlagevermögen weiterhin über ihre Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Für den Jahresabschluss 2012 buchte die Verw altung eine Differenz i.H.v. 116.710,94 €
ertragswirksam aus, um den rechnerischen (S oll)-Bestand an den ta tschächlichen (Ist-)
Bestand anzupassen.
Das AWR wird die Ursachen für die mehr malig aufgetretenen Inventurdifferenzen im
Rahmen einer eigenständigen Prüfung der Fachst elle „Expedition & Druck“ beleuchten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird zu gegebener Zeit mit einem separaten Bericht
informiert. Für die Beurteilung des Jahresab schlusses ist dieser Sa chverhalt jedoch von
untergeordneter Bedeutung.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 41
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
2.1.2 Geleistete Anzahlungen 1.388,74 €
Vorjahr: 1.691,54 €
Geleistete Anzahlungen Bestand
01.01.2012
Euro
Bestand
31.12.2012
Euro
Unklare Einzahlungen 1.691,54 1.388,74
An dieser Stelle bilanziert die Stadt M ünster vornehmlich Zahlungen, die in der Buchhal-
tung bis zum 31.12.2012 nicht endgültig zugeor dnet werden konnten. Der Bestand verrin-
gerte sich von 1.691,54 € um 302,80 € (17,9 %) auf 1.388,74 €. Die Durchsicht der Bu-
chungen führte zu keinen weiteren Feststellungen.
2.2 Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände 26.395.648,83 €
Vorjahr: 21.103.798,34 €
Die Bilanzposition For derungen und sonstige Vermögensgegens tände beinhaltet die öf-
fentlich-rechtlichen Forderungen, die For derungen aus Transferleistungen und die privat-
rechtlichen Forderungen der Stadt Münster.
Zur Feststellung des Forderungsbestandes wurden
- die offenen Posten der PS CD-Nebenbuchhaltung ausgewertet und
- die Ämter zur Meldung von Forderungen angewie sen, sofern sie in der Buchhaltung
nicht erfasst sein sollten.
Die Forderungen wurden grundsätzlich mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Wie im Vorjahr überprüfte die Verwaltung auch für den Abschluss 2012 alle Forderungen
mit einem Wert von über 250.000,00 € auf ih ren Wertberichtigungsbedarf hin. In Folge
dessen kontrollierte man Forderungen im Gesa mtwert von rd. 4,6 Mio. € (Vorjahr:
12,8 Mio. €) von denen – einschließlich der gemäß § 36 Abs. 5 GemHVO gebildeten
Rückstellung für drohende Verluste bei noch nicht bestandskräftig gewordenen Gewerbe-
steuerforderungen - rd. 3,1 Mio. € (Vorjahr: 9, 9 Mio. €) einzeln wertberichtigt werden
mussten.
Zudem brachte die Verwalt ung für das allgemeine Ausfallwagnis bei den Forderungen,
die unterhalb des Schwellenwertes von 250. 000 € liegen, eine Pau schalwertberichtigung
i.H.v. insgesamt rd. 5,8 Mio. € (Vorjahr: 5,7 Mio. €). in Abzug.
Insgesamt ergab sich im Jahr 2012 ein Wertber ichtigungsbedarf i.H.v. rd. 8,9 Mio. €, der
deutlich unter dem Wert des Vo rjahres von 16,6 Mio. € liegt, weil der Bedarf an Einzel-
wertberichtigungen erheblich niedriger war als im Vorjahr.
Das Bewertungsverfahren hat sich gegenüber den Vorjahren nicht verändert. Sämtliche
Forderungsbestände waren zum 31.12.2012 mi t der offene-Posten-Buchhaltung abge-
stimmt. Die Prüfung der Wertberichtigungen führte zu keinen weiteren Feststellungen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 42
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
In den letzten drei Haushaltsjahren ver änderte sich der Bestand der Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände wie folgt:
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
31.12.2010
Euro
31.12.2011
Euro
31.12.2012
Euro
öffentlich-rechtliche Forderungen
privatrechtliche Forderungen
sonstige Vermögensgegenstände
Summe
14.838.626,68
3.779.593,31
2.540.955,01
21.159.175,00
13.391.308,03
4.518.297,94
3.194.192,37
21.103.798,34
15.633.038,73
5.004.943,03
5.757.667,07
26.395.647,83
Am Bilanzstichtag 31.12.2012 betrug der Bestand insges amt 26.395.647,83 € und liegt
um 5.291.849,49 € (25,1 %) über dem Vorjahresbestand.
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen
,
Forderungen aus Transferleistungen 15.633.038,73 €
Vorjahr: 13.391.308,03 €
Öffentlich-rechtliche Forderungen haben ihr en Ursprung in der Erhebung von Gebühren,
Beiträgen und Steuern. Die Festsetzung und Erhebung von Gebühren lässt sich auf öf-
fentlich-rechtliche Vorschriften zurückführen.
Daneben können sich aber auch Forderungen aus Transferleistungen (z.B. Sozialhilfe,
Jugendhilfe u.a.) ergeben, wenn Transferleistungen zurückgefordert werden oder Erstat-
tungsansprüche gegenüber Dritten entstehen.
Die Öffentlich-rechtlichen Forderungen, Fo rderungen aus Transferleistungen veränderten
ihren Wert und ihre Zusammensetzung in den letzten drei Jahren wie folgt:
Öffentlich-rechtliche Forder-
rungen, Forderungen, aus
Transferleistungen
31.12.2010
Euro
31.12.2011
Euro
31.12.2012
Euro
Gebühren
Beiträge
Steuern
Transferleistungen
Sonstige
Summe
1.809.273,54
769.464,74
6.530.413,62
2.830.717,51
2.898.757,27
14.838.626,68
1.993.623,55
320.078,34
5.085.732,30
2.577.435,64
3.414.438,20
13.391.308,03
1.976.824,07
672.032,67
4.783.463,36
4.131.871,16
4.068.847,47
15.633.038,73
Der Bestand an öffentlich-rechtlichen Fo rderungen und Forderungen aus Transferleistun-
gen beläuft sich am Ende des Jahres 2012 auf 15.633.038,73 €. Er ist um 2.241.730,70 €
(16,7 %) höher als im Vorjahr.
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
5.004.943,03 €
Vorjahr: 4.518.297,94 €
Die Stadt Münster erhebt für einige der von ihr erbrachten Leistungen ein Entgelt. Sofern
der Leistung ein privates Rechtsverhältnis zu Grunde liegt, z.B. ein Verkauf, eine Vermie-
tung bzw. Verpachtung oder ein Eintrittsgeld, werden die diesbezüglichen offenen Posten
in der Bilanz als privatrechtliche Forderungen adressatenbezogen ausgewiesen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 43
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
Der Bilanzposten hat sich wie folgt entwickelt:
Privatrechtliche
Forderungen, gegenüber
31.12.2010
Euro
31.12.2011
Euro
31.12.2012
Euro
privatem Bereich
öffentlichem Bereich
verbundenen Unternehmen
Beteiligungen
Sondervermögen
Summe
1.021.156,57
124.105,35
207.384,96
2.097,00
2.424.849,43
14.
3.779.593,31
1.162.176,11
32.936,11
31.217,44
0,00
3.291.968,28
14.
4.518.297,94
1.337.791,59
35.615,10
186.501,29
595,70
3.444.439,35
5.004.943,03
Der Bestand der privatrechtlichen Forder ungen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um
486.645,09 € (10,8 %) auf 5.004.943,03 €.
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
5.757.667,07 €
Vorjahr: 3.194.192,37 €
In der Bilanzposition Sonstige Vermögensgegenstände werden Vermögensgegenstände
des Umlaufvermögens, die keiner anderen Position zugeordnet werden können, zusam-
mengefasst. Hierzu gehören Ansprüche gegen Dr itte, wie z.B. Vorschüsse und Ab-
schlagszahlungen im Lohn- und Gehaltsbereich, bei Krankenkassenbeiträgen, Ansprüche
aus der Anrechenbarkeit von gezahlter Vo rsteuer, Forderungen aus der Gewährung von
Sozialhilfeleistungen u.a.
Der Bilanzposten Sonsti ge Vermögensgegenstände erhöhte sich um 2.563.474,70 €
(80,3 §%) auf 5.757.667,
07 €.
Der Bilanzposten setzt sich am 31.12.2012 wie folgt zusammen:
◊ Rückforderung SGB II 3.402.753,04 €
◊ Vorsteuerüberhang 801.726,45 €
◊ Umsatzsteuer BgA (Beteili gungen / Sondervermögen) 307.724,00 €
◊ Vorschuss an die kassenär ztliche Vereinigung 90.856,25 €
◊ Verschiedene Forderungen aus gew . Sozialhilfeleistungen 556.532,34
◊ Sonstige 598.074,99
Summe 5.757.667,07 €
Die Sonstigen Vermögensgegenst ände wurden mit dem Ersta ttungsanspruch der Stadt
Münster bilanziert.
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 €
Vorjahr: 0,00 €
Die Stadt Münster hielt bis zum Jahr 2011 Anteile am DWS INSTITUTIONAL MONEY
PLUS INH.ANT.O.N. (WKN 986813). Die Anteile wurden im letzten Jahr verkauft.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 44
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
2.4 Liquide Mittel 63.055.834,34 €
Vorjahr 62.794.213,69 €
Liquide Mittel
Endbestand
31.12.2011
Euro
Endbestand
31.12.2012
Euro
Veränderung
Euro
Kassenbestand Barkassen
Bankguthaben
Schulgirokonten
Festgelder
Summe
95.926,72
142.122,22
424.268,11
62.131.896,64
62.794.213,69
104.767,56
155.883,30
457.512,54
62.337.670,94
63.055.834,34
8.840,84
13.761,08
33.244,43
205.774,30
-261.620,65
Zum Ende des Jahres 2012 erhöhte sich der Bestand an Liquiden Mitteln von
62.794.213,69 € um 261.620,65 € (0,4 %) auf 63.055.834,34 €.
Der Bargeldbestand umfasst den Kassenbes tand der Stadtkasse, den Bargeldbestand
der für die städtischen Ämter und Einr ichtungen eingerichteten Handvorschüsse und
Geldannahmestellen sowie die Barmittel, über die die Jugendcafés verfügen können. Ei-
ne Überprüfung der Bestände bestätigt den Bilanzausweis des Jahres 2012.
Die Bestände der Bankguthaben, Schulgirokonten und Festgelder sind durch Bankauszü-
ge zum 31.12.2012 belegt.
Die Liquiditätsveränderung des Jahres 2012 stimmt bis auf eine unbedeutende Differenz
von 0,04 € mit der Finanzrechnung der Stadt Münster für den Zeitraum vom 01.01. bis
31.12.2012 überein. Die ungeklärte Differenz rührt aus dem Vortrag des Jahres 2011.
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
42.461.327,36 €
Vorjahr: 40.281.350,33 €
Aktive Rechnungsabgrenzung
Endbestand
01.01.2012
Euro
Neue
Abgrenzung
Euro
Auflösung
Umgruppierung
Euro
Endbestand
31.12.2012
Euro
Transitorische Abgrenzung
gem. § 42 Abs.1 GemHVO
Porto
Fraktionszuwendungen
Beamtbesoldung
Transferzahlungen Amt 50
Transferzahlungen Amt 51
Transferzahlungen Amt 59
0,00
220.582,96
5.046.429,54
7.292.136,69
2.042.340,25
0,00
14.601.489,44
74.418,00
0,00
5.082.192,29
3.774.009,28
333.332,84
7.024.142,58
16.288.094,99
0,00
220.582,96
5.046.429,54
7.292.136,69
2.042.340,25
0,00
14.601.489,44
74.418,00
0,00
5.082.192,29
3.774.009,28
333.332,84
7.024.142,58
16.288.094,99
Aktivierte Zuschüsse
gem. § 43 Abs. 2 GemHVO
Geleistete Zuwendungen an…
- das Land NRW
- verbundene Unternehmen
- sonst. öffentl. Sonderrechnungen
- private Unternehmen
- übrige Bereiche
293.097,81
3.271.549,40
3.942.797,78
10.607.110,51
7.565.305,39
25.679.860,89
0,00
247.728,25
37.412,23
234.785,00
1.227.154,87
1.747.080,35
7.515,33
147.761,96
50.312,27
509.835,74
538.283,57
1.253.708,87
285.582,48
3.371.515,69
3.929.897,74
10.332.059,77
8.254.176,69
26.173.232,37
Summe 40.281.350,33 18.035.175,34 15.855,198,31 42.461.327,36
Der Bestand an aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erhöhte sich von 40.281.350,33 €
um 2.179.977,03 € (5,4 %) auf 42.461.327,36 €.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 45
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
◊ Transitorische Abgrenzung gem. § 42 Abs.1 GemHVO 16.288.094,99 €
Vorjahr: 14.601.489,44 €
Gemäß § 42 Abs. 1 GemHVO sind vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, so-
weit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, als aktive Rech-
nungsabgrenzungsposten in di e Bilanz einzustellen. Dies betrifft im Wesentlichen die
Auszahlung der Beamtenbesoldung und diverse Transferzahlungen in Form von Sozial-
und Jugendhilfe für den Januar 2013.
Die Verwaltung wurde mit dem Rund schreiben Nummer 39/2012 vom 28.11.2012 ange-
wiesen, Aufwendungen und Erträge abzugrenzen, soweit sie für den Jahresabschluss der
Stadt Münster erheblich sind. Dazu hat das Amt für Finanzen und Beteiligungen Wesent-
lichkeitsgrenzen vorgegeben und zwar
- bei regelmäßig wiederkehrenden Rec hnungsabgrenzungen einen Differenzbetrag von
100.000,00 € und
- bei einmaligen Rechnungsabgrenzungen einen Betrag von 10.000,00 €.
Die Verwaltung bildete für vorschüssig gezahlte Aufwendungen einen transitorischen Ab-
grenzungsposten i.H.v. 16.288.094,99 €. Auf der Grundlage einer stichprobenartigen Prü-
fung kann das AWR bestätigen, dass die trans itorische Abgrenzung von Vorschüssen auf
das Haushaltsjahr 2013 sac hgerecht durchgeführt und der Bestand aus dem vorherigen
Abschluss 2011 ordnungsgemäß aufgelöst wurde.
◊ Aktivierte Zuschüsse gem. § 43 Abs. 2 GemHVO 26.173.232,37 €
Vorjahr: 25.679.860,89 €
Neben den transitorischen Abgrenz ungen sieht das NKF in § 43 Abs. 2 Satz 2 GemHVO
vor, dass geleistete Zuwendungen, die mit einer mehrjährigen und einklagbaren Gegen-
leistungsverpflichtung ver bunden sind, als Vermögenspositi on unter den aktiven Rech-
nungsabgrenzungen zu aktivieren und entsprec hend der Erfüllung der Gegenleistungs-
verpflichtung aufzulösen sind. Zu m Ende des Jahres aktivierte die Stadt Münster für die
von ihr gezahlten Zuschüsse einen Betrag i. H. v. 26.173.232,37 €.
Der Bestand an Zuwendungen, die mit einer mehrjährigen und einklagbaren Gegenleis-
tungsverpflichtung verbunden sind, setzt sich wie folgt zusammen:
-Stromversorgung Marktplätze 302.794,65 €
-Tonanlage Theater und übrige Zuschüsse 518.887,94 €
-Straßenbeleuchtung 758.154,38 €
-Sanierungsmaßnahmen an Schulen 2.459.641,74 €
-Sportförderung, Freibad Coburg, Sportinternat u.a. 3.366.505,98 €
-Förderung infrastruktureller Maßnahmen 4.215.480,22 €
-Parkhäuser, Stellplätze, Fahrradparkhaus Stubengasse u.ä. 5.428.225,55 €
-Ausbau / Förderung Tagesbetreuung, U 3, Jugendeinrichtung 9.123.541,91 €
Summe 26.173.232,37 €
Das AWR überprüfte die Bestandsveränder ungen bei den aktivierten Zuschüssen und
stellte dabei fest, dass die in die Entw urfsfassung der Bilanz übernommene Gliederung
der Nebenbuchhaltung nicht korrekt ist. Im Entwurf wurden unter den Zuwendungen an
das Land NRW irrtümlicherweis e die an die Stadtwerke M ünster GmbH gezahlten Zu-
schüsse für die Ausrüstung der Marktplä tze mit Stromschränken ausgewiesen und daher
für die Endfassung richtig gestellt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 46
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
II Passiva
1. Eigenkapital 713.084.529,21 €
Vorjahr: 733.293.004,07 €
Das Eigenkapital ergibt sich aus der Di fferenz von Vermögen und Schulden der Stadt
Münster. Mit Blick auf die ges etzlich geforderte Stetigkeit der Erfüllung von städtischen
Aufgaben im Sinne des § 75 Abs. 1 GO NRW ko mmt der Erhaltung des Eigenkapitals ei-
ne zentrale Bedeutung zu.
Das Eigenkapital der Stadt Münster umfasst am 31.12.2012 folgende Bestandteile:
◊ Allgemeine Rücklage 699.029.143,58 €
davon
Deckungsrücklagen 14.423.451,02 €
◊ Sonderrücklage 1.306.000,00 €
◊ Ausgleichsrücklage 32.957.860,49 €
◊ Jahresfehlbetr ag -20.208.474,86 €
Summe Eigenkapital 713.084.529,21 €
1.1 Allgemeine Rücklage
699.029.143,58 €
Vorjahr: 718.805.051,38 €
davon:
Deckungsrücklagen der Ämter 14.423.451,02 €
Vorjahr: 14.581.230,23 €
Weist der Ergebnisplan oder die Ergebnisrechnung einen Fehlbetrag aus und kann dieser
nicht durch die Ausgleichsrücklage aufgefangen werden, ist der Fehlbetrag durch eine
Reduzierung der Allgemeinen Rücklage auszugl eichen. Die Inanspr uchnahme der Allge-
meinen Rücklage im Plan und Ergebnis ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
Nach pflichtgemäßen Anzeigen im Sinne des § 81 i.V.m. § 80 Abs. 5 GO NRW wurde die
Haushaltssatzung einschließlich 1. Nach trag durch die Kommunal- und Finanzaufsicht
der Bezirkregierung zur Kenntnis genommen. Es wurden dabei keine kommunalaufsichtli-
chen Bedenken geltend gemacht.
Gleichwohl forderte die Aufsichtsbehörde zuletzt mit ihrem Schreiben vom 07.12.2012 un-
ter Hinweis auf die einmaligen, entla stenden Effekte der Sonderausschüttungen von
Tochtergesellschaften an die Stadt M ünster die konsequente Fortsetzung und Ausdeh-
nung des eingeschlagenen Konsolidierungskurses durch Rat und Verwaltung.
Zum Ende des Jahres 2012 verringerte sich der Bestand der Allgemeinen Rücklage von
718.805.051,38 € um 19.775.907,80 € (2,8 %) auf 699.029.143,58 €.
Die Verwaltung führte im Laufe des J ahres 2012 von dem Bestand der Allgemeinen
Rücklage einen Betrag i.H.v. 18.469.907,80 € der Ausgleichsrücklage zu. Der Betrag ent-
spricht dem Jahresüberschuss des Jahres 2008, der zuvor der Allgemeinen Rücklage zu
Gute kam und gemäß Artikel 8 § 3 NKFWG zur Stärkung der Ausgleichrücklage einge-
setzt werden kann.
Danben wurde i.H.v. 1.306.000,00 € eine Sonderrücklage gebildet.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 47
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
„davon-Vermerk“
Deckungsrücklagen 14.423.451,02 €
Gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO NRW wird im Unfang der genehmigten Ermächtigungs-
übertragungen eine zweckgebundene Deckungsrücklage geb ildet, die in Form eines „da-
von-Vermerkes“ vom Bestand der Allgemeinen Rücklage abgesetzt wird, um in der Bilanz
auf die zusätzlichen Belastungen im Haushalts plan des Folgejahres aufmerksam zu ma-
chen. Die Deckungsrücklage beträgt Ende 2012 14.423.451,02 € (Vorjahr:
14.581.230,23 €).
Durch die Systemeinstellungen in SAP werden zunächst die Haushal tsreste des Vorjah-
res verbraucht, bevor die Haushaltsmittel des jeweiligen Haushaltsjahres in Anspruch ge-
nommen werden. Daher ist davon au szugehen, dass die Ermächtigungsübertragungen
aus dem Jahr 2011 vollständig verbraucht wurden.
Die Bildung der neuen Deckungsrücklage für di e städtischen Ämter wurde im Rahmen
der Jahresabschlussprüfung nachvollzogen. Es gab hierbei keine Beanstandungen.
1.2 Sonderrücklage
1.306.000,00 €
Vorjahr: 0,00 €
Der Rat der Stadt Münster fasste in se iner Sitzung am 21.03.2012 den Beschluss, den
Eigentumsanteil der Stadt M ünster am Haus Rüschhaus im Wert von 806.000,00 € un-
entgeltlich auf die Annette von Droste zu Hülshoff Stiftung zu übertragen und zusätzlich
einen Geldbetrag i.H.v. 500.000,00 € dort einzubringen.
Das Vorhaben sowie seine buchhalterischen Auswirkungen wurden mit der Bezirksregie-
rung Münster abgestimmt. Das an die Stift ung übertragene Vermögen wird seither im Fi-
nanzanlagevermögen ausgewiesen. Die stiftungsrechtlichen Vo rschriften führen dazu,
dass das Stiftungsvermögen dem allgemeinen Haushalt auf Dauer entzogen wird. Für die
Nutzungsbeschränkungen aus dem St iftungsgeschäft und Stiftungsrecht forderte die Be-
zirksregierung mit Schreiben vom 08.06. 2012 daher eine Beschränkung des Eigenkapi-
tals, dem die Stadt Münster mit der Bildung einer gleich hohen Sonderrücklage Rechnung
trug.
1.3 Ausgleichsrücklage
32.957.860,49 €
Vorjahr: 57.588.718,66 €
Solange Fehlbeträge in der Ergebnisplanung oder Ergebnisrechnung durch Mittel der
Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden können, gilt der je weilige Haushalt insgesamt
als ausgeglichen.
Das NKF beschränkt die Ausgleichsrücklage auf ein Drittel des Ei genkapitals, höchstens
jedoch auf ein Drittel der durchschnitt lichen jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen
Zuweisungen. Maßgeblich für die Ermittlung si nd die dem Eröffnungsbilanzstichtag vo-
rangehenden drei Haushaltsjahre.
Die Verwaltung entnahm der Ausgleichs rücklage gemäß Ratsbeschluss vom 15.15.2013
(V/0219/2013) einen Betrag i.H.v. 43.100.765,97 € zur Deckung des Fehlbetrages 2011.
Gleichzeitig übertrug sie gemäß Artikel 8 § 3 NKFWG von der Allgemeinen Rücklage ei-
nen Betrag i.H.v. 18.469.907,80 € zur Verstärkung in die Ausgleichsrücklage.
Im Ergebnis reduzierte sich die Ausg leichsrücklage dadurch zum 31.12.2012 von
57.588.718,66 € um 24.630.858,17 € (42,8 %)auf 32.957.860,49 €.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 48
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
1.4 Jahresfehlbetrag - 20.208.474,86 €
Vorjahr: - 43.100.765,97 €
Die Ergebnisrechnung des Jahres 2012 schließt nach dem Ergebnis der Prüfung mit ei-
nem Fehlbetrag von -20.208. 474,86 € ab. Der Jahresf ehlbetrag der Ergebnisrechnung
stimmt mit dem Ergebnis der Bestandsrechnung überein.
Im Jahr 2012 konnte der Haus haltsausgleich erreicht we rden, weil der vorhandene Be-
stand der Ausgleichrücklage ausreichte, den entstandenen Verlust vo llständig auszuglei-
chen.
2. Sonderposten
1.366.648.843,96 €
Vorjahr: 1.382.372.508,65 €
Gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO sind erhaltene Zuwendungen und Beiträge für Investitio-
nen, die im Rahmen einer Zweckbindung bew illigt und gezahlt wurden, als Sonderposten
zwischen dem Eigenkapital und den Rückstellungen auszuweisen.
In betriebswirtschaftlicher Hinsicht sind die erhal tenen Zuwendungen und Beiträge zum
Teil als Fremdkapital und zum Teil als Eigenkapital zu beurteilen.
Diejenigen Sonderposten, die auf Grund einer Förderung beim Erwerb bzw. der Herstel-
lung von Vermögensgegenständen geb ildet wurden, werden entsprechend der Abnut-
zungsdauer des jeweils bez uschussten Vermögensgegenstandes zeitanteilig aufgelöst
und in der städtischen Ergebnisrechnung entlast end eingesetzt. In di esen Fällen stärken
Sonderposten das Eigenkapital der Stadt Münster.
Daneben gibt es Sonderpos ten, um die Verpflichtung der Stadt Münster, Kostenüberde-
ckungen der Gebührenhaushalte gem. § 6 KAG an den Gebührenzahler zurückzuführen,
in der Bilanz offen auszuweisen (Sonderposten für Gebührenausgleich) . Dieser Sonder-
posten beispielsweise hat den Charakter von Fremdkapital.
Weitere Sonderposten sind gebildet worden, um die vereinnahm ten bzw. für Infrastruk-
turmaßnahmen eingesetzten Stellp latzablösebeträge in der Bil anz darzustellen oder um
den Schenkungscharakter des Stiftungsvermögens hervorzuheben.
Die Sonderposten verringerten sich um 15.723.664,69 € (1,1 %) auf 1.366.648.843,96 €
und setzten sich am Bilanzstichtag 31.12.2012 aus folgenden Werten zusammen:
Sonderposten
für…
Bestand
01.01.2012
Euro
Bestand
31.12.2012
Euro
Veränderung
Euro
Zuwendungen
Beiträge
Gebührenausgleich
Sonstige Sonderposten
Summe
642.562.363,30
728.141.616,72
5.427.135,25
6.241.393,38
1.382.372.508,65
646.548.272,93
709.312.097,81
4.636.629,03
6.151.844,19
1.366.648.843,96
3.985.909,63
-18.829.518,91
-790.506,22
-89.549,19
15.723.664,69
Die Bestandsveränderungen der Sonderposten wurden im Anhang der Entwurfsfassung
des Jahresabschlusses 2012 an verschiedenen Stellen nicht korrekt wiedergegeben. Die
Angaben des Amtes für Finanzen und Beteiligungen mussten korrigiert werden, so dass
es im Bereich der Sonderposten zu Abweichungen von der Entwurfsfassung kommt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 49
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
2.1 Sonderposten für Zuwendungen 646.548.272,93 €
Vorjahr: 642.562.363,30 €
Bestand
01.01.2012
Euro
Zugänge
Umbuchungen
Euro
Abgänge
Euro
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2012
Euro
642.562.363,30
31.548.552,04
3.313.430,94
24.249.211,47
646.548.272,93
Im Laufe des Jahres 2012 erhöhte sich der Sonderposten für Zuwendungen von
642.562.363,30 € um 3.985.909,63 € (0,6 %) auf 646.548.272,93 €.
Die Verwaltung benutzt eine Nebenbuchhaltung, um die zeit anteilige Auflösung der Son-
derposten auf der Grundlage von vorinstalliert en Stammdaten mit dv-technischer Unter-
stützung durchzuführen. Neben der zeitant eiligen Auflösung kommt es im Zusammen-
hang mit Abgängen oder Bestandskorrekturen zu einmaligen erfolgswirksamen Auflösun-
gen (Abgängen). Unter den Abgängen befinden sich aber auch nicht erfolgswirksame Be-
standsveränderungen wie Korrekturen bzw. Stornierungen. Die Bestandsveränderungen
sind durch Auswertungen des SAP-Moduls FI_AA belegt und mit der Ergebnisrechnung
abgestimmt. Sie wurden aber in der Entwurfs fassung des Jahresabschlusses nicht kor-
rekt aufgearbeitet und dargestellt. Hierdurch er klärt sich die von der Entwurfsfassung ab-
weichende Bestandsentwicklung.
Das AWR überprüfte weiterhin in St ichproben, ob den Anlagenz ugängen im Bedarfsfall
Fördermittel ordnungsgemäß zugerechnet wu rden und die Sonderposten durch entspre-
chende Einzahlungen belegt war en. Es ergaben sich dabei keine besonderen Feststel-
lungen.
2.2 Sonderposten für Beiträge
709.312.097,81 €
Vorjahr: 728.141.616,72 €
Bestand
01.01.2012
Euro
Zugänge
Umbuchungen
Euro
Abgänge
Euro
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2012
Euro
728.141.616,72
2.572.559,80
234.945,78
21.167.132,93
709.312.097,81
Der Sonderposten für Beiträge bezieht si ch im Wesentlichen auf die Kanalbaubeiträge
und die Beiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) bzw. dem Kommunalabgabengesetz
(KAG) zur Finanzierung von Straßen, Wegen und Plätzen.
Im Laufe des Jahres verringerte si ch der Bestand von 728.141.616,72 € um
18.829.518,91 € (2,6 %) auf 709.312.097,81 €, weil die zeitanteilige Auflösung der in Vor-
jahren angesammelten Beiträge sowie die er tragswirksame Auflösung im Fall von abgän-
gigen Wirtschaftsgütern (Straß ensanierung) höher waren als die im Jahr 2012 den Anla-
gen als Sonderposten zugeordneten Beiträge.
Die stichprobenartig überprüften Neuzugänge ließ en sich alle auf entsprechende Einzah-
lungen zurückführen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 50
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 4.636.629,03 €
Vorjahr: 5.427.135,25 €
Sonderposten für den
Gebührenausgleich
Bestand
01.01.2012
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Inanspruchnahme
Euro
Endbestand
31.12.2012
Euro
Abwasserbeseitigung
Gewässerunterhaltung
Abwasserabgabe
Friedhöfe
Wochenmärkte
Sendwesen
Rettungsdienst
3.686.675,55
0,00
450.000,00
0,00
0,00
14.421,70
1.276.038,00
5.427.135,25
758.222,00
0,00
0,00
36.753,20
0,00
0,00
450.794,00
1.245.769,20
1.342.420,00
0,00
450.000,00
0,00
0,00
8.970,42
234.885,00
2.036.275,42
3.102.477,55
0,00
0,00
36.753,20
0,00
5.451,28
1.491.947,00
4.636.629,03
Gemäß § 6 KAG sind Überschüsse der gebührenrechnenden Einrichtungen innerhalb ei-
ner Frist von vier Jahren an die Gebührenzahler zurückzuführen. In der städtischen Bilanz
werden diese Verpflichtungen als Sonderposten dargestellt. Darüber hinaus sind gemäß
§ 43 Abs. 6 GemHVO Kostenunterdeckungen der gebührenrechnenden Einrichtungen am
Ende eines Kalkulationszeitraumes im Anhang anzugeben.
Anders als in Vorjahren werden im Entwurf des Jahresabschlusses 2012 die erwirtschaf-
teten Überschüsse und die jeweiligen Fehl beträge erstmalig getrennt voneinander aus-
gewiesen.
Die Überprüfung der ausgewiesenen Beträge ließ aber erkennen, dass das Verfahren
zum einen nicht einheitlich und zum anderen nicht, wie vorgesehen, zeitnah angewendet
wird. Die festgestellten Abweichungen sind alle rdings für die Kernaussage des Abschlus-
ses nicht von Relevanz, so dass in Abstimmung mit dem Amt für Finanzen und Beteili-
gungen auf Berichtigungen verzichtet wurde. Gleichwohl ist zu künftig eine präzisere Bi-
lanzierung zu organisieren.
Der Bilanzwert verringerte sich vornehmlic h durch die Inanspruchnahme für den Bereich
der Abwasserbeseitigung von 5.427.135, 25 € um 790.506,22 € (14,6 %) auf
4.636.629,03 €.
Die Nachkalkulationen der gebührenrechnenden Ei nrichtungen werden jährlich durch das
AWR geprüft. Dabei gab es keine Festste llungen, die Auswirk ungen auf den Jahresab-
schluss 2012 haben.
2.4 Sonstige Sonderposten
6.151.844,19 €
Vorjahr: 6.241.393,38 €
Sonstige
Sonderposten
Bestand
01.01.2012
Euro
Zugänge
Euro
Umbuchun-
gen
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2012
Euro
Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen
Hochzeitswald
Stellplatzablöse
rechtlich unselbstän-
dige Stiftungen
1.371.293,97
40.167,05
704.318,97
4.125.613,39
6.241.393,38
16.844,63
12.150,00
0,00
0,00
28.994,63
68.629,06
859,55
49.055,21
0,00
118.543,82
1.319.509,54
51.457,50
655.263,76
4.125.613,39
6.151.844,19
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 51
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
Unter der Bilanzposition Sonstige Sonderposten werden Einnahmen der Stadt Münster bi-
lanziert, die aus unterschiedlichen Beweggr ünden im Zeitpunkt ihrer Bilanzierung weder
Ertrag noch unmittelbare Verbindlichkeit darstellen.
Der Bestand der Sonstigen Sonderposten verringerte si ch von 6.241.393,38 € um
89.549,19 € (1,4 %) auf 6.151.844,19 €.
Das AWR kontrollierte die neu gebildeten Sonder posten. Dabei fiel auf, dass bei drei
Maßnahmen, die zur Ausgleichsfläche Offerbac h zählen, irrtümlicher weise nur etwa die
Hälfte des ansatzfähigen Sonderpos tens i.H.v. 66.845,90 € bil anziert wurde. Die Korrek-
turen setzte das Fachamt noch während der Prüfung um. Wegen ihrer geringfügigen
Auswirkungen auf die Aussage des Jahresabschlusses bucht e man die Korrektur im
Haushaltsjahr 2013.
◊ Sonderposten für Ersatzzahlungen bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Der Sonderposten resultiert aus beitragsfinanzierten Investit ionen der Stadt Münster im
Bereich von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahm en. Zum Ende des J ahres 2012 betrug der
Bestand des Sonderpostens für Ersatzzahlungen bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
1.319.509,54 €.
Die Zugänge des Jahres 2012 lassen sich im We sentlichen auf zwei fertig gestellte Aus-
gleichsflächen zurückführen, die vollständig aus Ausgleichszahlungen nach dem Bundes-
naturschutzgesetz bzw. Landschaftsgesetz NRW finanziert wurden.
◊ Entgelt für den Hochzeitswald
Die Stadt Münster bietet frisch Vermählt en und Hochzeitsjubilaren die Möglichkeit, im
Hochzeitswald am Haus Rüschhaus einen Baum zu pflanzen. Der Kostenbeitrag beträgt
150,00 € je Baum.
Die von den Paaren eingezahlten Beträge wer den in der städtischen Buchhaltung zu-
nächst als Leistungsverpflic htung gesammelt und nach den Pf lanzaktionen einmal im
Jahr den geförderten Sachanlagen als Sonderposten zugeordnet. Der Bestand zum Ende
des Jahres 2012 beträgt nach zeitanteiliger Auflösung des Sonderpostens 51.457,50 €.
Im Anhang zum Entwurf des Jahresabschlusses wurden die Werte für den neu gebildeten
Sonderposten mit der Auflösung vertauscht, so dass die in diesem Prüfbericht gezeigten
Bestandsveränderungen von denen der Entwurffassung abweichen.
◊ Sonderposten für Stellplatzablösebeträge
Gemäß § 51 Abs. 1 der Bauordnung NRW (BauO NRW) dürfen bauliche oder andere An-
lagen, bei denen Zugangs- und Abgangs verkehr mit Kfz. zu erwarten ist, nur errichtet
werden, wenn Stellplätze oder Garagen hergeste llt werden. Sobald diese nicht oder nur
unter großen Schwierigkeit en hergestellt werden können, oder die Herstellung untersagt
oder eingeschränkt ist, kann der Verpflicht ung durch die Zahlung ei nes Ablösebetrages
nachgekommen werden.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 52
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
Die vereinnahmten Beträge sind nach § 51 Abs. 6 BauO NRW i.V.m. der Stellplatzablö-
sesatzung der Stadt Münster für folgende Zwecke einzusetzen:
- zur Herstellung zusätzlicher öffentlicher Parkeinrichtungen im Gemeindegebiet,
- für investive Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs oder
- für investive Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs
Solange mit den Stellplatzablösebeträgen noc h keine aktivier ungsfähigen Vermögensge-
genstände geschaffen wurden, sind sie als er haltene Anzahlungen auszuweisen. Erst mit
der Inbetriebnahme des Verm ögensgegenstandes darf ein S onderposten gebildet wer-
den, wenn die Stadt Eigentümerin der Anlage ist.
Neben den für die Parkpalette Georgsko mmende geführten Sonderpos ten werden keine
weiteren aus Stellplatzabl ösebeträgen finanzierten Sonderpos ten ausgewiesen. Der Be-
stand verringerte sich im Jahr 2012 planm äßig von 704.318,97 € am Jahresanfang auf
655.263,76 € am 31.12.2012.
◊ Sonderposten für rechtlich unselbständige Stiftungen
Das Stiftungsrecht lässt es nicht zu, da ss das Stiftungsvermögen wie das übrige Vermö-
gen der Stadt Münster für freie Zwecke in Anspruch genommen werden kann. Es ist sei-
tens der Stadt ausschließlich für die st ete, dem Stiftungszweck dienende Aufgabenerfül-
lung zu erhalten.
Die Nutzungsbeschränkung auf den Stift ungszweck bedingt, dass dem zweckbezogenen
Vermögenswert auf der Aktivseite der B ilanz (Finanzanlagen) eine entsprechende Ein-
schränkung auf der Passivseite folgen mu ss. Dementsprechend wurde in Höhe des
Wertansatzes der rechtlich unselbständigen Stiftungen ein Sonderposten angesetzt.
Anders als andere Sonderposten verbraucht sich der Sonderposten im Fall der Stiftungen
nicht, denn das Stiftungsverm ögen ist auf unbegrenzte Dauer zu erhalten. Diese Ver-
pflichtung wird in der Bilanz durch den Sonderposten zum Ausdruck gebracht, so dass
der Eröffnungsbilanzwert, solange keine Zu stiftungen vorgenommen werden, in unverän-
derter Höhe fortzuschreiben ist. Der Sonderpost en entsprach dem Ansatz in der Eröff-
nungsbilanz und ist korrekt ausgewiesen.
3. Rückstellungen
507.688.102,50 €
Vorjahr: 501.801.512,77 €
Rückstellungen zählen betriebswirt schaftlich betrachtet zum Fremdkapital. Sie stellen
Verbindlichkeiten bzw. Aufwendungen dar, die allerdings am Bilanzstichtag hinsichtlich ih-
rer Entstehung oder Höhe noch ungewiss sind. Durch die Bildung von Rückstellungen
sollen später zu leistende Auszahlungen als Aufwand dem Haushaltsjahr ihrer Verursa-
chung zugerechnet werden.
Die Möglichkeiten zur Bildung von Rückst ellungen sind in § 36 GemHVO abschließend
aufgezählt. Zum 31.12.2012 wurden für folgende Zwecke Rückstellungen gebildet:
◊ Pensionsrückste llungen 446.047.308,00 €
◊ Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 €
◊ Instandhaltungsrückst ellungen 3.643.168,50 €
◊ Sonstige Rückstellungen 57.997.626,00 €
Summe 507.688.102,50 €
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 53
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
3.1 Pensionsrückstellungen 446.047.308,00 €
Vorjahr: 437.358.025,80 €
Pensionsrückstellungen
Bestand
01.01.2012
Euro
Zuführung
Euro
Inanspruch-
nahme
Euro
Endbestand
31.12.2012
Euro
Pensionsrückstellungen
Beihilferückstellungen
Summe
361.097.711,00
76.260.314,80
437.358.025,80
24.548.788,00
2.106.953,40
26.655.741,40
17.192.300,00
774.159,20
17.966.459,20
368.454.199,00
77.593.109,00
446.047.308,00
Die Gehaltserhöhungen 2012 bewirkten eine Aufstockung der Rückstellungen von
437.358.025,80 € um 8.689.282,20 € (2,0 %) auf 446.047.308,00 €.
Die dv-gestützten Berec hnungen entsprechen den ges etzlichen Vorschriften, was eine
stichprobenartige Überprüfung belegt.
Das vom Personal- und Organisationsamt für die Berechnung der Pensionsrückstellun-
gen eingesetzte Programm mit der Schnittste lle zum Abrechnungssystem SAP-HCM so-
wie im Bedarfsfall manuell eingepflegte Dat en liefern nachvollziehbare und sachgerechte
Ergebnisse, die die nach § 36 Abs. 1 GemHVO vorgeschriebene Rückstellung belegen.
Die Beihilferückstellungen wurden nach § 36 Abs. 1 Satz 5 GemHVO in Form eines pro-
zentualen Zuschlags zu den P ensionsrückstellungen berechnet. Der Prozentsatz ist aus
dem Verhältnis des Volumens der gezahlt en Beihilfeleistungen zu dem Volumen der ge-
zahlten Beamtenbesoldung zu ermi tteln. Es wurde ein Durch schnitt aus den letzten drei
Jahresabschlüssen gebildet.
Die Stadt Münster reduzierte den prozentualen Anteil der Pensionsrückstellungen an den
Beihilferückstellungen im Jahr 2012 von 21, 12 %. auf 21,06 % Der ausgewiesene Anteil
wurde korrekt berechnet.
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten
0,00 €
Vorjahr: 0,00 €
Rückstellungen für
Deponien und Altlasten
Bestand
01.01.2012
Euro
Auflösung /
Umbuchung
Euro
Inanspruch-
nahme
Euro
Endbestand
31.12.2012
Euro
Rückstellung für Deponien
Rückstellung für Altlasten
Summe
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Die Aufgaben der Stadt Münster in Bezug auf die Rekultivierung und Nachsorge von De-
ponien wurden auf die eigenbetri ebsähnliche Einrichtung Abfallw irtschaftsbetriebe Müns-
ter (AWM) übertragen. Für die mit der Rekultivierung und Nachsorge entstehenden Auf-
wendungen wurden folglich nur im Rechnung skreis der AWM entsprechende Rückstel-
lungen gebildet, nicht aber im Rechnungskreis der Stadt Münster.
Ferner gab es im Jahr 2012 keinen Anlass zu r Bildung einer Rückstellung für Altlasten,
weil eine konkrete Verpflichtung zur Sanierung von belasteten Grundstücken nicht vorlag.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 54
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
3.3 Instandhaltungsrückstellungen 3.643.168,50 €
Vorjahr: 4.270.584,57 €
Instandhaltungsrückstellungen Bestand
01.01.2012
Euro
Zuführung
Euro
Inanspruch-
nahme /
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2012
Euro
Hochbaumaßnahmen
Verkehrsflächen
Summe
3.202.578,82
1.068.005,75
4.270.584,57
1.800.000,00
0,00
1.800.000,00
1.829.083,73
598.332,34
2.427.416,07
3.173.495,09
469.673,41
3.643.168,50
Der Bestand an Instandhaltungsrückstellungen ve rringerte sich von 4.270.584,57 € um
627.416,07 € (14,7 %) auf 3.643.168,50 €.
Dem Entwurf des Jahresabschlusses 2012 ist gemäß § 44 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO eine
Aufstellung aller einzelnen Maßnahmen beigefüg t, für die eine Rückstellung gebildet wur-
de. Die Aufstellung informiert über den Umsetzungsstand der get ätigten und geplanten
Maßnahmen. Die Inanspruchnahme wurde ordnungsgemäß belegt.
3.4 Sonstige Rückstellungen
57.997.626,00 €
nach § 36 Abs. 4 ff. GemHVO Vorjahr: 60.172.902,40 €
Die Verwaltung bildete für folgende dem Gr unde oder der Höhe nach noch nicht festste-
hende Verpflichtungen der Stadt Münster Rückstellungen:
Sonstige
Rückstellungen für…
Bestand
01.01.2012
Euro
Zuführung
Euro
Verbrauch /
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2012
Euro
nicht in Anspruch
genommener Urlaub
geleistete Überstunden
Altersteilzeit
nicht mehr
bestehende Dienstverhältnisse
Sabbatvereinbarungen
Versorgungslasten bei eigen-
betriebsähnlichen Einrichtungen
Risiken bei Krediten in
ausländischer Währung
Drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften
Prozesskosten OVG
(Mehrbelastungsvergütung)
Versorgungslasten Studieninstitut
Risiken bei ausgestellten
Bürgschaften
Verluste aus lfd.
Gewerbesteuerverfahren
Übertrag
5.789.439,35
1.605.999,67
6.788.187,00
1.482.592,55
15.666.218,57
76.776,24
7.956.759,64
1.309.214,07
6.576.266,68
850.000,00
725.875,00
304.297,00
1.045.250,00
34.510.657,20
403.320,65
111.560,33
1.278.430,00
97.689,53
1.891.000,51
60.109,43
1.249.579,95
0,00
0,00
2.018.873,80
25.167,00
0,00
0,00
5.244.730,69
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.244.782,00
783.436,82
1.315.769,69
0,00
0,00
23.497,00
248.750,00
3.616.235,51
6.192.760,00
1.717.560,00
8.066.617,00
1.580.282,08
17.557.219,08
136.885,67
7.961.557,59
525.777,25
5.260.496,99
2.868.873,80
751.042,00
280.800,00
796.500,00
36.139.152,38
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 55
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
Sonstige
Rückstellungen für…
Bestand
01.01.2012
Euro
Zuführung
Euro
Verbrauch /
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2012
Euro
Übertrag
Einstandsverpflichtung zur
Deponienachsorge (AWM)
eigene Steuern
Bildung und Teilhabe
sonstige Regressansprüche
Summe
34.510.657,20
23.554.994,20
204.000,00
1.600.000,00
303.251,00
60.172.902,40
5.244.730,69
0,00
0,00
0,00
324.000,00
5.568.730,69
3.616.235,51
2.413.771,58
114.000,00
1.600.000,00
0,00
7.744.007,09
36.139.152,38
21.141.222,62
90.000,00
0,00
627.251,00
57.997.626,00
Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich der Bestand der Sonstigen Rückstellungen um
2.175.276,40 € (3,6 %) auf 57.997.626,00 €.
◊ Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub, geleistete Überstunden, Altersteilzeit
und ehemalige Beamtenverhältnisse
Aus nicht beanspruchtem Urlaub der Bedi ensteten im abgelaufenen Jahr sowie aus be-
stehenden Arbeitszeitguthaben entsteht für die Stadt Münster die Verpflichtung Rückstel-
lungen zu bilden. Sie können gemäß § 36 GemHVO als Pauschalwert bestimmt werden.
Das Personal- und Organisationsamt hat für die Berechnung des Rückstellungswertes die
Resturlaubsansprüche und Gl eitzeitguthaben (Menge der Ur laubsstunden bzw. Gutha-
benstunden) von drei Fachämtern in einer Stichprobe erfasst. Es wurden die Stundenper-
sonaldurchschnittskosten berechnet, um die durchschnittlichen Rückstellungswerte pro
Mitarbeiter/in zu ermitteln. Zum Ende des Jahres 2012 beträgt die Rückstellung für nicht
verbrauchte Urlaubsansprüche der städtischen Mitarbei ter 6.192.760,00 € und für geleis-
tete Überstunden 1.717.560,00 €.
Daneben sind für Beamte und tariflich Beschäftigt e, die Altersteilzeit im Blockmodell in
Anspruch nehmen, Rückstellungen zu bilden. Wegen der kurzen Laufzeiten wurden diese
Rückstellungen nicht verzinst. Die Rückstellung hierfür beträgt insgesamt 8.066.617,00 €.
Die Zuführungen wurden mit Hilfe der Pe rsonalabrechnungsprogramms SAP-HCM ermit-
telt.
Ferner ist die Stadt Münster nach § 107b B eamtenbesoldungsgesetz verpflichtet, sich an
den künftigen Versorgungslasten des neuen Dienstherren einer von ihr abgegebenen Be-
amtin oder eines Beamten zu bes eitigen. Pflichtgemäß bilanzierte die Stadt Münster ihre
Erstattungspflichten mit den jeweiligen Barwerten i.H.v. insgesamt 1.580.282,08 €.
◊ Rückstellungen für Sabbatvereinbarungen
Für die Sabbatvereinbarungen mit Mitarbeitern der Feuerwehr und des Amtes für Schule
und Weiterbildung sowie des Amtes für Bür ger- und Ratsservice betragen die Rückstel-
lungen zwischenzeitlich 136.885,67 €.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 56
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
◊ Rückstellungen für Versorgungslasten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen
Das Personal- und Organisationsamt berechnet die Pensionsrückstellungen zentral für
die städtischen Eigenbetriebe cit eq, Münster Marketing und T heater Münster. Die erfor-
derlichen Personaldaten wurden durch Dat enübergabe per Schnittstelle vom Abrech-
nungsverfahren übermittelt. Die Rückstellung für Versorgungslasten der eigenbetriebs-
ähnlichen Einrichtungen beträgt insgesamt 7.961.557,59 €.
◊ Rückstellungen für Risiken aus Fremdwährungskrediten
Nach § 36 GemHVO i.V.m. mit dem R underlass des Innenministeriums vom 09.10.2006
ist bei Aufnahme von Fremdwährungskrediten eine Risikovorsorge in Abhängigkeit des
Wechselkursrisikos vorzunehmen. In Um setzung dieses Runderlasses und dem Vor-
sichtsprinzip folgend wurde in Höhe der Diffe renz zwischen der Restverbindlichkeit (be-
wertet mit dem niedrigsten Kurs der vergangenen fünf Jahre) und der Restverbindlichkeit
(bewertet mit dem aktuellen Geldkurs) ei ne Rückstellung für die Fremdwährungskredite
und zwar i.H.v. 525.777,25 € gebildet.
◊ Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
Nach dem Runderlass „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte“ bilanzierte die Stadt
Münster zum 31.12.2012 für Risiken bei bestehenden Zinsderivaten Rückstellungen i.H.v.
5.260.496,99 €.
◊ Rückstellungen für Risiken aus Prozesskosten
Nach höchstrichterlicher Re chtsprechung steht Feuerwehrbeam ten ein Freizeitausgleich
bzw. eine Vergütung der Mehrarbeit wegen Verletzung einer europäischen Arbeitszeit-
richtlinie zu. Dabei haben die Feuerwehrbeamten neben dem bereits gezahlten Ausgleich
ab dem Jahr 2007 auch Ausgleic hsansprüche für die Jahre 2000 bis 2006. Nach Berech-
nungen des Personal- und Organisationsamtes we rden weitere Nachzahlungen i.H.v. ca.
2 Mio. € auf die Stadt Münster zukommen. Daher stockte man die Rückstellungen für die
Abgeltung der Mehrarbeit von Feuerwehrbeam ten bis auf einen Betrag i. H. v.
2.868.873,80 € auf.
◊ Rückstellungen für Versorgungslasten des Studieninstituts
Die Zweckverbandssatzung des Westfälischen Studieninstituts si eht eine Finanzierung
der Versorgungslasten über eine direkte Um lage vor. Nach den Anforderungen des Stu-
dieninstitutes für das Jahr 2012 entfällt auf die Stadt Münster ein Anteil an der Umlage
i.H.v. 751.042,00 €, so dass die dies bezügliche Rückstellung entsprechend angepasst
wurde.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 57
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
◊ Rückstellungen für Risiken aus bereitgestellten Bürgschaften
Die Stadt Münster übernahm dive rse Bürgschaften. Wegen des Risikos, zukünftig mögli-
cherweise für die Erfüllung der Verbindlichk eiten in Anspruch genommen zu werden, bil-
dete die Stadt Münster eine Rückstellung nach § 36 Abs. 4 GemHVO.
Der Wert entspricht 0,34 % aller bis zum 31.12.2012 eingegangenen Bürgschaftsver-
pflichtungen. Die Bürgschaftsverpf lichtungen gingen von 89.499.131,40 € auf
82.589.310,67 € zurück, so dass die Rückst ellung für Risiken aus übernommenen und
noch nicht getilgten Bürgschaftsverpflichtungen um 23.497,00 € auf 280.800,00 € gesenkt
werden konnte.
Anhaltspunkte, dass die Stadt Münster aus den bereitgestellten Bürgschaften in Anspruch
genommen werden könnte, waren nicht zu er kennen. Das Risiko einer Inanspruchnahme
wird mit den gebildeten Rückstellungen angemessen bewertet.
◊ Rückstellungen für drohende Verluste aus laufenden Gewerbesteuerverfahren
Gemäß § 36 Abs. 5 GemHVO müssen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäf-
ten und aus laufenden Verfahren Rückstellungen angesetzt werden, sofern der voraus-
sichtliche Verlust nicht geringfügig ist.
Ein laufendes Verfahren liegt vo r, wenn ein erlassener Bescheid noch nicht rechtskräftig
ist. In diesem Fall darf bei einem drohenden Ve rlust keine Wertberic htigung einer beste-
henden Forderung vorgenommen werden. Vielm ehr ist eine entsprechende Rückstellung
zu passivieren und die durch Bescheid festgesetzte Forderung aufrecht zu erhalten.
Es handelt sich um laufende Verfahren, bei denen der Steuerschuldner Klage erhoben
hat. Die Vollziehung der Forderungen wird im R egelfall ausgesetzt. Für diese Fälle ist ei-
ne Rückstellung für drohende Verluste aus laufenden Verfahren zu bilden.
Das Amt für Finanzen und Beteiligungen hat nac h einer Bewertung der Stadtkasse zum
31.12.2012 die Rückstellungen für Verluste aus laufenden Gewerbes teuerverfahren von
1.045.250,00 € um 248.750,00 € auf 796.500,00 € gesenkt.
◊ Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge der ZDM I und II
Bei den Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge der ZDM I und II handelt es
sich um Verpflichtungen, die sich auf eine Regressmöglichkeit der AWM zur Finanzierung
von Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen zurückführen lässt.
Die Rückstellung korrespondiert mit einer Forderung der AWM gegenüber der Stadt
Münster, wobei Unterschiede in den ges etzlichen Bewertungsme thoden zu ungleichen
Wertausweisungen führen.
Der Rückstellungsbedarf verringerte sich um 2.413.771,58 € auf 21.141.222,62 €, weil
sich der Wert der Einstandsverpflichtung durch die zeitanteilige Refinanzierung der Nach-
sorgekosten durch die Gebührenabrechnung des Jahres 2012 verringerte.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 58
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
◊ Rückstellungen für eigene Steuerrisiken
Der Bestand der Rückstellungen für Steuerri siken wurde gegenüber dem Vorjahr um
114.000,00 € auf 90.000,00 € gesenkt. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Körperschaftssteuer 86.500,00 €
Solidaritätszuschlag 10.667,53 €
Zwischensumme 90.025,50 €
Bestand am 01.01.2012 204.000,00 €
Auflösung 113.974,50 €
Der Betrag wurde auf volle Tausend € gerundet in die Bilanz übernommen.
◊ Rückstellungen für Bildung und Teilhabe
Dem Sozialamt werden für die Umsetzung des Bildungs- und Teil habepakets 5,4% der
Kosten für die Unterkunft vom Bund ersta ttet. Das Sozialamt ging zunächst davon aus,
dass die Stadt Münster die nicht für B ildung und Teilhabe verausgabten Mittel zurückzah-
len muss. Nach der Mitteilung des Deut schen Städtetages unter liegen die Bundesmittel
jedoch nicht der Revision, so dass eine Er stattungsverpflichtung entfällt. Die gebildete
Rückstellung konnte deshalb auf gelöst werden. Die Erträge aus der Auflösung i.H.v.
1.600.000,00 € wurden zugunsten der Produktgruppe 0502 (Sicherung des Lebensunter-
halts) gebucht.
◊ Rückstellungen für sonstige Regressansprüche
Nach einer höchstrichter lichen Entscheidung muss die Ü bernahme eines höherwertigen
Amtes finanziell ausgeglichen werden. Mög liche Ansprüche von in Frage kommenden
Beamten wurden auf rd. 164.000,00 € geschätzt.
Zudem wurden die lebensaltersabhängigen Beso ldungsstufen zwischenzeitlich für unzu-
lässig erklärt. Von den 292 Beamten der Stadt M ünster, die möglicherweise Anspruch auf
einen finanziellen Ausgleich haben, haben 83 Rech tsmittel eingelegt. Für diese Ansprü-
che dotierte Amt 10 eine Risikorückstellung i. H. v. 160.000,00 €.
Ferner beinhaltet der Passivposten möglic he Regressansprüche der Bundesagentur für
Arbeit. Nach Informationen des Sozialamtes hat sich hier die Sach- und Rechtslage im
Vergleich zum Vorjahr nicht verändert, so dass die Rückstellung i.H.v. 303.251,00 € er-
halten bleibt und sich insgesamt für s onstige Regressansprüche ein Betrag von
627.251,00 € errechnet.
4. Verbindlichkeiten
865.961.666,39 €
Vorjahr: 863.138.165,82 €
In der Bilanzposition Verbi ndlichkeiten werden alle am Bilanzstichtag 31.12.2012 dem
Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nach fe ststehenden Schulden der Stadt Münster zu-
sammengefasst. Zu den Verbindlichkeiten zählen insbesondere Rü ckzahlungsverpflich-
tungen aus Kreditaufnahmen, unbezahlte Rechnungen für Lieferungen und Leistungen,
Rückzahlungsverpflichtungen aus der Anlage von Finanzmi tteln für die eigenbetriebsähn-
lichen Einrichtungen und Verpflichtungen aus der Gewährung von Transferleistungen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 59
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert.
Die konkret bezifferbaren Schulden der Stadt Münster veränderten sich innerhalb der letz-
ten drei Jahre wie folgt:
Verbindlichkeiten 31.12.2010
Euro
31.12.2011
Euro
31.12.2012
Euro
Anleihen
Kredite für Investitionen
Kredite zur Liquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Vorgängen,
die Kreditaufnahmen gleichkommen
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Summe
0,00
751.538.209,55
34.707.003,99
7.669.783,68
2.301.116,80
49.889.190,94
30.459.098,07
14.
876.564.403,03
0,00
738.418.893,45
35.750.278,75
7.289.380,42
286.332,86
39.653.257,99
41.740.022,35
14.
863.138.165,82
0,00
736.430.218,08
36.045.428,45
6.899.397,79
520.982,16
36.590.182,83
49.475.457,08
14.
865.961.666,39
Die unmittelbaren Schulden der Stadt Müns ter stiegen im Jahr 2012 um 2.823.500,57 €
(0,3 %) auf 865.961.666,39 €.
4.1 Anleihen
0,00 €
Vorjahr: 0,00 €
Anleihen stellen eine Finanzierungsform dar, bei der das benötigte Kapital von einer un-
bestimmten Zahl von Geldgebern durch die Abgabe von Wertpapieren aufgebracht wird.
Die Stadt Münster hat bisher keine Anleihen herausgegeben.
4.2 Verbindlichkeiten
aus Krediten für Investitionen 736.430.218,08 €
Vorjahr: 738.418.893,45 €
Die Zusammensetzung und Entwicklung lässt sich wie folgt darstellen:
Kredite
Bestand
31.12.2010
Euro
Bestand
31.12.2011
Euro
Bestand
31.12.2012
Euro
von verbundenen Unternehmen
von Beteiligungen
von Sondervermögen
vom Öffentlichen Bereich
vom privaten Kreditmarkt
Summe
0,00
0,00
84.363,16
3.585.358,72
747.868.487,67
751.538.209,55
0,00
0,00
84.363,16
1.314.984,28
737.019.546,01
738.418.893,45
0,00
0,00
84.363,16
143.712,54
736.202.142,38
736.430.218,08
Die städtischen Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Inve stitionskrediten verringerten
sich gegenüber dem Vorjahr um 1.988.675,37 € (0,3 %) auf 736.430.218,08 €.
Hiervon entfällt ein Anteil von 89.865.133,63 € auf Kredite, die in Schweizer Franken auf-
genommen wurden. Bezogen auf das gesamte Kreditvolumen haben sie einen Anteil von
rd. 12 %. Die Kreditverträge liegen damit innerhalb der in der Haushaltssatzung festgeleg-
ten Grenze von 15
%.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 60
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
Die in Schweizer Franken aufgenommenen Kredi te wurden richtigerweise zum Bilanz-
stichtag mit dem Geldkurs (1,20 €) bewer tet, was im Jahr 2012 eine aufwandswirksame
Zuschreibung von 504.503,69 € nach sich zog, denn der Geldkurs war niedriger als im
Vorjahr.
Ein Abgleich der mit Hilfe der Kreditver waltungssoftware „KOMMINFORM“ verwalteten
Kreditverträge und den in SAP fortgeschriebenen Beständen rechtfertigt - abgesehen von
einer Rundungsdifferenz i.H.v. 0,03 € - den Bilanzansatz für die Investitionskredite.
Die während der letzten Prüfung fehlenden Saldenbestätigungen wurden zwischenzeitlich
nachgereicht. Die Bestandskontrolle aller übri gen Verträge scheiterte diesmal, weil die
verschiedenen Saldenbestätigungen im Prüfungszeitraum den Kreditverträgen noch nicht
zugeordnet waren. Das Amt für Finanzen und Beteiligungen sicherte zu, dass die Sal-
denbestätigungen kurzfristig zusortiert werden, das Amt selbst eine Bestandskontrolle
durchführt und das AWR danach über die Ergebnisse der Inventur informiert.
4.3 Verbindlichkeiten
aus Krediten zur Liquiditätssicherung 36.045.428,45 €
Vorjahr: 35.750.278,75 €
Die Stadt Münster hat in ihrer Haushaltssatzung (§ 5) für das Jahr 2012 den Höchstbetrag
der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden, auf einen
Höchstbetrag von 200.000.000,00 € festgesetzt.
Die Aufnahme von Kassenkrediten in Frem dwährung ist zulässig, darf aber nach Ab-
schnitt 4.5.7 der Geschäftsanweisung gem. § 31 GemHVO NRW zur Regelung der Fi-
nanzbuchhaltung (GA Finanz buchhaltung) 50 % des festges etzten Rahmens nicht über-
steigen.
Bei den Krediten zur Liquiditätssicherung - das sind Kredite, die aufgenommen wurden,
um den laufenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können - handelt es sich um
zwei in Schweizer Franken aufgenommene Kredite sowie einzelne Kontokorrentkredite.
Die beiden Fremdwährungskredite bestehen se it dem 1. Quartal 2010 und wurden zwi-
schenzeitlich wegen des schlechten Wechselkurses jeweils um 12 Monate prolongiert.
Beide Kredite bewegen sich im Rahmen der Haushaltssatzung und der verwaltungsintern
festgelegten Höchstgrenze für Liquiditätskredite in Fremdwährung.
Der Stand der Verbindlichkei ten aus Krediten zur Liqui ditätssicherung stieg gegenüber
dem Vorjahr um 29.769.253,00 € (0,8 %) auf 36.045.428,45 €.
Nachstehende Übersicht zeigt die Entwicklung des höchsten Standes der Liquiditätskredi-
te, des höchsten Standes der Fremdwährungskredite, den durchschnittlichen Stand der
Kredite, die Anzahl der Kredittage und der Zinsen:
2010
Euro
2011
Euro
2012
Euro
Höchster Stand der Liquiditätskredite 44.887.756 35.118.503 64.887.756
Höchster Stand der Kredite in CHF 29.887.756 29.887.756 29.887.756
∅ Tageskredit 27.135.588 30.054.120 39.071.525
Kredittage * 773 730 1.071
Zinsaufwand * 134.888 158.026 154.150
* Angaben ohne Kontokorrente
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 61
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen 6.899.397,79 €
Vorjahr: 7.289.380,42 €
Die Bilanzposition setzt sich am 31.12.2012 aus folgenden Posten zusammen:
Bezeichnung Endbestand
31.12.2011
Euro
Endbestand
31.12.2012
Euro
Veränderung
Euro
Leibrentenverträge
Sporthallenfinanzierung, ehem.
PPP-Projekte
Summe
1.205.572,53
6.083.807,89
7.289.380,42
1.142.217,14
5.757.180,65
6.899.397,79
-63.355,39
-326.627,24
-389.982,63
Es gibt neun Leibrentenverträge, die aus dem Ankauf von Grundstücken resultieren und
insgesamt ein Volumen von 1.142.217,14 € erreichen. Die Ve rbindlichkeiten wurden mit
ihrem Rentenbarwert bilanziert, bei dem das aktuelle Lebensalter der Rentenbezieher, die
Lebenserwartung und ein Zinssatz von 5 % zu Grunde gelegt wurde.
Die übrigen Kreditverpflichtungen resultieren aus öffentlich-privaten Partnerschaftsprojek-
ten zur Errichtung von Dreifachsporthallen in Hiltrup, Gremmendorf und Albachten in den
Jahren 2004 und 2005.
Die in der Buchhaltung nachgewiesenen Einzelwerte stimmten mit den Saldenbestätigun-
gen der Sparkasse Münsterland Ost überein.
4.5 Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen 520.982,16 €
Vorjahr: 286.332,86 €
Verbindlichkeiten aus Li eferungen und Leistungen stellen Zahlungsverpflichtungen dar,
die auf vertragliche Vereinbarungen oder auf gesetzliche R egelungen zurückzuführen
sind und bei denen die Stadt Münster die Leistungen zwar empfangen, die entsprechen-
den Gegenleistungen, i. d. R. die Zahlungen, aber zum Bilanzstichtag noch nicht erbracht
hat.
Der Bilanzposten setzt sich am 31.12.2012 wie folgt zusammen:
◊ Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen 339.236,06 €
◊ Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Bereichen 0,00 €
◊ Verbindlichkeiten gegenüber pr ivaten Bereichen 181.746,10 €
Summe 520.982,16 €
Die ausgewiesenen Verbind lichkeiten gegenüber Sonderverm ögen stimmten - mit Aus-
nahme der AWM - mit den Buchhaltungen der Sondervermögen überein. Das Amt für Fi-
nanzen und Beteiligungen ist also weiterhin gefordert, eine Saldenabstimmung zu organi-
sieren.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 62
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
4.6 Verbindlichkeiten
aus Transferleistungen 36.590.182,83 €
Vorjahr: 36.590.182,83 €
Die Verbindlichkeiten aus Transferzahlungen entwickelten sich im Zeitverlauf wie folgt:
Verbindlichkeiten
aus Transferleistungen
31.12.2010
Euro
31.12.2011
Euro
31.12.2012
Euro
Investitionszuwendungen vom/von
-Bund
-Land NRW
-Gemeinden
-sonstigen Bereichen
-verbundenen Unternehmen
-sonstig. öffentl. Sonderrechnungen
-privaten Unternehmen
-übrigen Bereichen
Verbindlichk. a. Transferleistungen
Verbindlichkeiten aus Beiträgen
Verbindlichkeiten Ausgleichsmaßn.
Summe
15.891.612,69
27.878.113,29
0,00
42.730,44
1.890,00
323.984,00
146.493,81
65.651,24
0,00
5.502.162,25
36.553,22
49.889.190,94
15.202.060,65
18.726.572,65
3.005,42
320.023,15
7.639,99
423.984,00
128.904,93
55.562,28
0,00
4.669.451,07
116.053,85
39.653.257,99
17.014.148,77
12.076.435,87
3.005,42
0,00
-404,65
523.984,00
125.759,66
178.526,49
76.589,26
6.349.858,18
242.279,83
36.590.182,83
Bei den Verbindlichkeiten aus Transferzahlungen handelt es sich um am Bilanzstichtag
noch nicht zweckentsprechend verwendete Beiträge und Investitionszuwendungen von
Bund, Land und übrigen Bereichen.
Der Bilanzposten verringerte sich im Jahr 2012 um 3.063.075,16 € (7,7 %) auf
36.590.182,83 €.
Während der Prüfung stellte das AWR fest, dass rd. 12,1 Mio. € der zugeflossenen Inves-
titionszuwendungen noch nicht als Sonderpos ten verrechnet wurden und somit auch
nicht, zumindest zeitanteilig, zur Haushalts entlastung beitragen können. Das Amt für Fi-
nanzen und Beteiligungen hat den Handlungsbedarf erkannt und wird organisatorische
Maßnamen zur Entlastung einleiten.
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten
49.475.457,08 €
Vorjahr: 41.740.022,35 €
Die Bilanzposition Sonstige Ve rbindlichkeiten ist ein Samme lposten für alle übrigen Ver-
bindlichkeiten, die sich nicht einer der im gesetzlichen Gli ederungsschema aufgeführten
Positionen zuordnen lassen.
An dieser Stelle der Bilanz werden im Wesentlichen folgende Ve rpflichtungen der Stadt
Münster dargestellt:
◊ Noch nicht verbrauchte St ellplatzablösebeträge 17.490.353,56 €
◊ Systembedingt noch abzuf ührende Beträge aus den Lohn- und
Gehaltsabrechnungen der Beschäftigten (LSt / SozVers) 6.808.860,11 €
◊ Unklare Einzahlungen auf PSCD-Konten 4.286.581,55 €
◊ Erhaltene Anz ahlungen 4.151.385,94 €
◊ Für Sondervermögen verwaltetes Geld (cashpooling) 3.582.171,00 €
◊ Ausgleichszahlungen beim Umlagev erfahren (BauGB) 3.090.754,04 €
◊ Sonstige Verbindlichk eiten 10.065.350,88 €
Summe 49.475.457,08 €
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 63
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
Der Bilanzposten erhöhte sich im J ahr 2012 von 41.740.022,35 € um 7.735.434,73 €
(18,5 %) auf 49.475.457,08 €.
Die Prüfung in diesem Bereich führte zu keinen besonderen Feststellungen.
5. Passive Rechnungsabgrenzung
34.330.932,52 €
Vorjahr: 37.671.579,30 €
Passive
Rechnungsabgrenzung
Endbestand
01.01.2012
Euro
Zuführung
Euro
Verbrauch /
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2012
Euro
Einnahmen vor Ertrag
Gebühren für Grabnutzungen
Erhaltene Investitionszuschüsse
Stellplatzablösebeträge
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Summe
10.347.280,80
13.588.496,63
7.579.760,86
5.469.595,92
686.445,09
37.671.579,30
4.759.262,57
1.145.153,00
2.699.343,41
0,00
47.233,77
8.650.992,75
10.347.280,80
894.130,47
556.249,02
179.822,53
14.156,71
11.991.639,53
4.759.262,57
13.839.519,16
9.722.855,25
5.289.773,39
719.522,15
34.330.932,52
Der Bilanzposten Passive Rechnungsabgrenzung umfasst am Ende des Jahres 2012 ei-
nen Bestand von 34.330.932,52 € und ist um 3.340.646,78 € (8,9 %) kleiner als im Vor-
jahr.
◊ Einnahmen vor Ertrag
Für Einnahmen des Haushaltsjahres , die erst im Folgejahr als Ertrag zu verbuchen sind,
ist ein passiver Rechnungs abgrenzungsposten quasi als Au sdruck einer (Leistungs-)
Verpflichtung zu bilden, sofern die A bgrenzung für den Jahresabschluss von Bedeutung
ist.
Es gelten hierbei die gl eichen Wertgrenzen wie bei den aktiven Rechnungsabgrenzun-
gen.
In den Passiven Rechnungsabgrenzungen des J ahres 2012 sind Erstattungen des Bun-
des i.H.v. 4.759.262,57 € enthalten, von denen tatsächlic h nur ein Betrag i.H.v. rd.
3,5 Mio. € im Jahr 2012 vorschüssig für Kostenerstattungen der Leistungen nach dem
SGB II des Monats Januar 2013 gezahlt wurde. Dieser Betrag wurde aber auch – ergeb-
nisneutral - bei den sonstigen Verbindlichkeiten als unklare Einzahlung PSCD erfasst.
Der Restbetrag i.H.v. rd. 1,3 Mio. € ist der Stadt Münster tatsächlich erst im Jahr 2013
zugeflossen.
Die Abgrenzungen für Kostenerstattungen der Leistungen nach dem SGB II zu Lasten der
Ergebnisrechnung des Jahres 2012 waren daher nicht gerechtfertigt.
In Ansprache mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen wird auf eine Korrektur wegen
der geringfügigen Auswirkungen auf die Ergebni srechnung (0,6 % der gesamten Erträge)
verzichtet.
Daneben gab es in diesem Bereich keine weiteren erwähnenswerten Feststellungen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 64
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
◊ Grabnutzungsgebühren
Mit der Vereinnahmung von Friedhofsgebühren entst eht für die Stadt Münster eine mehr-
jährige Gegenleistungsverpflichtung, da der Gebührenzahler ei ne Gebühr für eine i.d.R.
30-jährige Nutzung einer Grabstätte entrichte t hat. Gemäß § 42 Abs. 3 GemHVO bildete
die Stadt Münster in Höhe des Gegenwerte s dieser Leistungsverp flichtung einen passi-
ven Rechnungsabgrenzungsposten i. H. v. 13.839.519,16 €. Das AWR überprüfte die ge-
buchten Bestandsveränderungen ohne Beanstandungen.
◊ Erhaltene Investitionszuschüsse
In den Fällen, in denen die Stadt Münste r investive Zuwendungen erhalten und diese an
Dritte weitergeleitet hat, ist parallel zu m aktiven Rechnungspost en ein passiver Rech-
nungsabgrenzungsposten zu bilden und zeitanteilig ertragswirksam aufzulösen. Die Stadt
bilanzierte am 31.12.2012 für die erhaltenen Investitionszu schüsse einen Betrag i.H.v.
9.722.855,25 €.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in Stichproben geprüft. Bereits während der
Prüfung der Jahresabschlüsse 2009, 2010 und 2011 wurde vom AWR festgestellt, dass
die vom Land gezahlten Investitionskostenzuschüsse für den U 3 – Ausbau von Kinderta-
geseinrichtungen nicht zeitnah den jeweili gen geförderten Maßnahmen zugeordnet wer-
den. Nach den Einschätzungen des Amtes für Finanzen und Beteiligungen ist noch ein
Betrag von insgesamt 8.683.815,69 € verrechenbar. Solange die Zuordnung fehlt, können
die Fördermittel nicht zeitanteilig zur Entlastung der Ergebnisr echnung verrechnet wer-
den.
Das Amt für Finanzen und Beteiligungen hat daher das Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien aufgefordert, die erforderlichen Unte rlagen vorzulegen, damit die noch nicht zu-
geordneten Fördermittel spätestens bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2013 ver-
rechnet werden können. Eine Stellungnahme des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fa-
milien 51 stand bis zur Erstellung dieses Berichtes noch aus.
◊ Stellplatzablösebeträge
Sofern aus vereinnahmten Stellplatzablös ebeträgen Zuschüsse an Dritte zur Schaffung
von öffentlichem Parkraum gewährt werden, is t in ähnlicher Weise wie bei den investiven
Zuschüssen zeitgleich ein passiver und ei n aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bil-
den.
Im Jahr 2012 wurden nach den städtischen Aufzeichnungen ke ine weiteren Zuschüsse
aus vereinnahmten Stellplatz ablösebeträgen finanziert. Die ze itanteilige Auflösung i.H.v.
179.822,53 € reduzierte den Bilanzposten auf 5.289.773,39 €.
◊ Privatrechtliche Leistungsentgelte
Die Abgrenzung von privatrech tlichen Leistungsentgelten bezieht sich auf die einmalige
Ablösung des Erbbaurechtes für den Gräftenhof „Haus Kump“ und einen Ablösebetrag für
das Erbbaurecht an der städti schen Liegenschaft „Wöstebach 51“. Die Prüfung bestätigt,
dass die Erbauzinsen entsprechend der vertr aglich vereinbarten Nutzungsdauer ratierlich
aufgelöst wurden.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 65
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
8 Feststellungen zur Ergebnisrechnung fü r den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2012
Im Jahr 2012 erzielte die Stadt Münste r ordentliche Erträge i. H.v. 864.169.286,30 € de-
nen ordentliche Aufwendungen i.H.v. 898. 414.722,22 € gegenüberstehen. Das Ergebnis
der laufenden Verwaltungstätigkeiten ist um 34.245.435,92 € def izitär. Die einzelnen Ein-
flussfaktoren werden in der Ergebnisr echnung den gesetzlichen Vorgaben entsprechend
dargelegt.
Das Defizit aus der laufenden Verwaltungstätigk eit wird im Jahr 2012 durch ein positives
Finanzergebnis 14.036.961,06 € gedämpft. Es se tzt sich aus Finanzerträgen i.H.v.
43.057.278,18 € und Zinsen sowie sonstigen Finanzaufwendungen i.H.v. 29.020.317,12 €
zusammen.
Das Haushaltsjahr schließt somit mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. 20.208.474,86 € ab.
Erträge und Aufwendungen werden innerhalb eines geschlossenen SAP-
Buchführungssystems verarbeitet. Vorsys teme sind über Schnittstellen eingebunden, die
Gegenstand spezieller unterjähriger Prüfungen in den städtischen Ämtern und Einrichtun-
gen sind und bei deren Einsatz bisher keine nennenswerten Schwierigkeiten auftraten.
Die turnusmäßigen Prüfungen des AWR in den Teilhaushalten bestä tigen regelmäßig,
dass - abgesehen von einzelnen Fehlkontier ungen oder Vereinfachungsverfahren - die
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten werden.
Die Ergebnisrechnung des Jahres 2012 is t mit der Vermögensrechnung und den Teil-
haushalten abgestimmt. Vergleic ht man aber die im Anl agenspiegel ausgewiesenen Ab-
schreibungen mit den Abschreibungen der Ergebnisrechnung, so stellt man eine Differenz
i.H.v. 241.455,97 € fest. Der Differenzbetrag ist auf die Fortführung der Abschreibungen
für die Abnutzungen des seit 2011 im Uml aufvermögen ausgewiesenen, zum Verkauf be-
stimmten Vermögens zurückzuführen.
9 Einhaltung gesetzlicher Vorgaben in Bezug auf die Haushaltsführung
Mit unterjährigen Prüfungen der städtischen Ämter und Einrichtungen überprüft das AWR
u.a., ob die gesetzlichen Bestimmungen des Landes NRW in Bezug auf die Haushaltsfüh-
rung eingehalten werden. Die Prüfungsergebni sse gaben keinen Anlass, die Rechtmä-
ßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung für das Jahr 2012 anzuzweifeln.
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2012 wu rde weiterhin hinterfragt, ob der politi-
sche Wille, der sich in der Hauhaltssatzung manifestiert, ordnungsgemäß und rechtmäßig
umgesetzt wurde. Hierzu überprüfte das AWR die Fortschreibung der ursprünglichen
Haushaltsansätze mit folgenden Ergebnissen
Ergebnisplan
2012
Ansatz Nachtrag Reste Budget-
Umbuchung
APL / ÜPL
Sperrungen
Budget Ergebnis
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
ordentliche
Erträge 852.133.930 -11.334. 870 0 4.815.953 0 845.615.013 864.169.286
ordentliche
Aufwendungen 880.074.380 23.466.800 14.581. 230 5.072.106 -209.278 922.985.238 898.414.722
Finanz-
erträge 40.760.080 0 0 500.000 0 41.260.080 43.057.278
Finanz-
aufwendungen 30.707.000 0 0 -889.384 0 29.817.616 29.020.317
Ordentliches
Ergebnis -17.887.370 -34.801.670 - 14.581.230 1.133.231 209.278 -65.927.761 -20.208.475
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 66
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
Das Budget des Jahres 2012 ließ sich aus den Haushaltsans ätzen, den übertragenen
Resten des Vorjahres, überplanmäßigen und außerplanmäßigen Mitteln, Budgetumbu-
chungen sowie Sperrungen lückenlos nachvollziehen. Das geplante Defizit betrug -
65.927.761 €.
Das Rechnungsergebnis i.H.v. -20.208.475 € bewegt sich klar innerhalb der vorgegebe-
nen Grenzen.
10 Feststellungen zur Finanzrechnung fü r den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2012
In der Finanzrechnung sind nach § 39 Abs. 1 Satz 1 GemHVO NRW die im Haushaltsjahr
eingegangenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen getrennt nachzuweisen.
Für die Finanzrechnung ist die Gliederungsstru ktur des Finanzplans nach § 3 GemHVO
NRW maßgeblich. Den in der Finanzre chnung nachzuweisenden Is t-Zahlungen sind die
Zahlungen der Rechnung des Vorjahres und die fortgeschriebenen Planansätze des
Haushaltsjahres voranzustellen und ein Plan-/Ist-Vergleich anzufügen.
Auch in der Finanzrechnung gilt das Brutt oprinzip, so dass Auszahlungen grundsätzlich
nicht mit Einzahlungen verrechnet werden dürfen.
Die Prüfung der Finanzrechnung führte zu keinen Beanstandungen. Die Finanzrechnung
ist mit der Liquiditätsentwicklung - so wie si e sich in der Vermögensrechnung darstellt –
bis auf eine nicht aufgeklärte Differenz von 0,04 € abgestimmt.
Die unerwartete Haushal tsentwicklung trug dazu bei, dass di e Stadt Münster im Jahr
2012 erneut einen Finanzmittelüberschuss erziel en konnte. Insgesamt erhöhen sich die
liquiden Mittel von 62.794.213,69 € um 261.620,65 € (0,4 %) auf 63.055.834,34 €.
In der Sitzung am 24.04.2013 äußerte der Rechnungsprüfungsausschuss den Wunsch,
die Maßnahmen zur Sicherstellung der jederzeitlichen Zahlungsfähigkeit zukünftig im Jah-
resabschluss darzulegen. Die Verwaltung kam diesem Wunsch nach und erörterte die Fi-
nanzlage des Jahres 2012 im Lagebericht und ging hierbei in sbesondere auf die Kredit-
entwicklung zur Sicherung der Liquidität ein.
Maßnahmen zur Sicherstellung der jederzeitlic hen Zahlungsfähigkeit bzw. Kredite zur Li-
quiditätssicherung waren bereits Gegenstand der turnusmäßigen Prüfung der Stadtkasse
(Bericht Nr. 20/13 vom 17.10.2013).
Sämtliche Kassenkredite bewegen sich innerhalb des vorgegebenen Rahmens der Haus-
haltssatzung und überschreiten auch nicht den festgesetzten Höchstbetrag für Kassen-
kredite in Fremdwährung.
Die Aufnahme von Liquiditätskrediten ist in der Geschäftsanweisung zur Regelung der Fi-
nanzbuchhaltung für die Stadt M ünster (GA Finanzbuchhaltung) i. V. m. der Geschäfts-
anweisung zur Neuaufnahme von Krediten, bei Umschuldungen und zum Einsatz deriva-
tiver Finanzinstrumente sowie der Verwaltung dieser Geschäfte (GA Kredite und Deriva-
te) geregelt. Die Vorgaben dieser Geschäftsanweisung wurden strikt eingehalten.
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liqui ditätssicherung in Anspruch genommen wer-
den dürfen, wurde mit dem 1. Nachtrag zur Haushaltssatzung des Jahres 2012 auf
200.000.000,00 € begrenzt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 67
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
Die Aufnahme von Kassenkrediten kann auch in Fremdwährung erfolgen, darf aber 50 %
des festgesetzten Höchstbetrages nicht übersteigen.
Das nachfolgende Diagramm veranschaulicht die Entwicklung der Gesamtkredithöchstbe-
träge (einschließlich Kontokorrent S-Zentra l), des jährlichen Höchststandes an Kreditver-
bindlichkeiten in CHF (um gerechnet in Euro), die dur chschnittlichen Tagesbestände an
Kassenkrediten sowie den Zinsaufwand (ohne Überziehungszinsen) von 2008 bis 2012:
Kassenkredite 2008 bis 2012
0
10.000.000
20.000.000
30.000.000
40.000.000
50.000.000
60.000.000
70.000.000
EUR
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
160.000
180.000
EUR
Zinsaufwand* 127.650 0 134.888 158.026 154.150
Gesamtkreditbetrag 15.000.000 8.377.241 44.887.756 35.118.503 64.887.756
Höchstbetrag in CHF 0 0 29.887.756 29.887.756 29.887.756
ø Tageskredit 3.178.899 257.963 27.135.588 30.054.120 39.071.525
nachrichtlich: Kredittage* 68 0 773 730 1.071
2008 2009 2010 2011 2012
* Zinsaufwand und Summe der Laufzeiten der einzelnen Kassenkredite (ohne Kontokorrent)
Wie aus dem Diagramm ersichtlich, ist der Kassenkredithöchstbetrag im Jahr 2012 ge-
genüber dem Vorjahr in der Spitze um rd. 29,8 Mio. € auf rd. 64,9 Mio. € gestiegen und
erreichte damit den höchst en Wert der letzten f ünf Jahre. Ferner erhöhte sich die Anzahl
der Kredittage um 341 auf 1.071, wobei es der Stadt Müns ter gelang, die Zinsbelastun-
gen auf Grund verbesserter Zinskonditionen relativ stabil zu halten.
Die zwei im Frühjahr 2010 in Schweize r Franken aufgenommenen Kredite wurden auf
Grund des schlechteren Wechselkurses er neut prolongiert. Eine Tilgung zum 31.12.2012
würde zu einem Verlust i.H.v. 6,1 Mio. € führen. Der drohende Verlust wurde in der Be-
wertung der Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung berücksichtigt.
11 Prüfung delegierter Aufgaben gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 GO
In die Prüfung des Jahresabschlusses sind gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 GO NRW die
Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Au fgaben einzubeziehen, so-
fern sie von erheblicher Bedeutung sind. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlungsvorgänge
durch den Träger der Aufgabe vorgenommen werden.
Es gibt in dieser Hinsicht im Bereic h der Sozialhilfegewährung prüfungsrelevante Ge-
schäftsvorfälle, weil das Land NRW als überört licher Träger der Sozialhilfe nach § 3 des
Landesausführungsgesetzes zum Zwöl ften Buch (SGB XII) – Sozialhilfe – einzelne Auf-
gaben auf die Stadt Münster übertragen hat.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 68
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
Die für den überörtlichen Träger geleist eten Einnahmen und Ausgaben wurden im Rah-
men einer Vorprüfung zur Jahresabschlu ssprüfung geprüft. Folgende Halbjahresabrech-
nungen wurden hierbei nachvollzogen:
◊ am 06.07.2012: Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben 1. Halbjahr 2012 für die
gemäß Delegationsatz ung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom
10.03.2005 übertragenen Hilfen
◊ am 08.01.2013: Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben 2. Halbjahr 2012 für die
gemäß Delegationsatz ung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom
10.03.2005 übertragenen Hilfen
Feststellungen, die einer besonderen Berich terstattung bedurften, ergaben sich bei die-
sen Prüfungen nicht.
Daneben prüfte das AWR im Jahr 2012 im Sozi alamt die Abteilung 3 – Sozialhilfe nach
dem SGB XII. Hierbei bestätigte die Betracht ung einzelner Fälle eine insgesamt rechtmä-
ßige, sachgerechte, ordnungsgemäße sowie zeitnahe Bearbeitung.
12 Bestätigungsvermerk
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster prüfte unter Zuhilfenahme des Am-
tes für Wirtschaftlichkeits prüfung und Revision den Jahresab schluss der Stadt Münster
für das Haushaltsjahr 2012 und erteilt nach den in diesem Bericht dokumentierten Ergeb-
nissen der Prüfung den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Jahresabschluss besteht aus B ilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und den
Teilrechnungen sowie dem Anhang und wurde nach § 101 i.V.m. § 95 GO NRW unter
Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht über die örtlich
festgelegten Nutzungsdauern der Verm ögensgegenstände und des Lageberichtes der
Stadt Münster geprüft. In die Prüfung sind di e Haushaltssatzung sowie weitere Bestim-
mungen und Satzungen der Gemeinde sowie die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmun-
gen einbezogen worden.
Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die
sich auf die Darstellung des durch den Jahr esabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lageber icht vermittelten Bildes der Ver-
mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Si-
cherheit erkannt werden k onnten. Bei der Festlegung von Prüfungshandlungen sind die
Kenntnisse über die Organisation, die Tätigk eit und über das wirtschaftliche und rechtli-
che Umfeld der Stadt Münster sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt
worden.
Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar,
Übersicht über örtlich festgelegte Nu tzungsdauern der Vermögens gegenstände, Jahres-
abschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen des Oberbürgermeisters der Stadt Münster sowie die Wür-
digung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 69
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
Die für den überörtlichen Träger geleist eten Einnahmen und Ausgaben wurden im Rah-
men einer Vorprüfung zur Jahresabschlu ssprüfung geprüft. Folgende Halbjahresabrech-
nungen wurden hierbei nachvollzogen:
◊ am 06.07.2012: Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben 1. Halbjahr 2012 für die
gemäß Delegationsatz ung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom
10.03.2005 übertragenen Hilfen
◊ am 08.01.2013: Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben 2. Halbjahr 2012 für die
gemäß Delegationsatz ung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom
10.03.2005 übertragenen Hilfen
Feststellungen, die einer besonderen Berich terstattung bedurften, ergaben sich bei die-
sen Prüfungen nicht.
Daneben prüfte das AWR im Jahr 2012 im Sozi alamt die Abteilung 3 – Sozialhilfe nach
dem SGB XII. Hierbei bestätigte die Betracht ung einzelner Fälle eine insgesamt rechtmä-
ßige, sachgerechte, ordnungsgemäße sowie zeitnahe Bearbeitung.
12 Bestätigungsvermerk
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster prüfte unter Zuhilfenahme des Am-
tes für Wirtschaftlichkeits prüfung und Revision den Jahresab schluss der Stadt Münster
für das Haushaltsjahr 2012 und erteilt nach den in diesem Bericht dokumentierten Ergeb-
nissen der Prüfung den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Jahresabschluss besteht aus B ilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und den
Teilrechnungen sowie dem Anhang und wurde nach § 101 i.V.m. § 95 GO NRW unter
Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht über die örtlich
festgelegten Nutzungsdauern der Verm ögensgegenstände und des Lageberichtes der
Stadt Münster geprüft. In die Prüfung sind di e Haushaltssatzung sowie weitere Bestim-
mungen und Satzungen der Gemeinde sowie die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmun-
gen einbezogen worden.
Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die
sich auf die Darstellung des durch den Jahr esabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lageber icht vermittelten Bildes der Ver-
mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Si-
cherheit erkannt werden k onnten. Bei der Festlegung von Prüfungshandlungen sind die
Kenntnisse über die Organisation, die Tätigk eit und über das wirtschaftliche und rechtli-
che Umfeld der Stadt Münster sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt
worden.
Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar,
Übersicht über örtlich festgelegte Nu tzungsdauern der Vermögens gegenstände, Jahres-
abschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen des Oberbürgermeisters der Stadt Münster sowie die Wür-
digung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2012 70
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR 14 0 00 00 Nr. 01/14
Bilanz zum 31.12.2012
Jahresabschluss Jahresabschluss
31.12.2011 31.12.2012
Euro Euro
A k t i v a 3.518.276.770,61 3.487.714.074,58
1. Anlagevermögen 3.359.540.757,57 3.321.586.128,34
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 252.404,96 369.143,68
1.2 Sachanlagen 2.882.422.666,33 2.843.673.009,10
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 224.335.389,48 228.912.510,66
1.2.1.1 Grünflächen 116.135.175,94 124.743.144,18
1.2.1.2 Ackerland 34.534.910,38 35.199.821,71
1.2.1.3 Wald, Forsten 6.365.529,34 6.982.850,79
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 67.299.773,82 61.986.693,98
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 758.786.102,02 755.681.079,47
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 48.861.028,28 51.505.872,06
1.2.2.2 Schulen 365.763.651,50 365.866.301,20
1.2.2.3 Wohnbauten 1.758.824,42 2.038.522,01
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 342.402.597,82 336.270.384,20
1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.720.233.105,42 1.687.848.158,16
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 315.427.767,60 314.733.212,15
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 42.377.911,39 41.801.929,51
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 0,00
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 718.809.149,41 711.766.093,44
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 620.971.440,81 597.869.646,87
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 22.646.836,21 21.677.276,19
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 769.711,79 720.151,12
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 13.918.047,83 13.948.847,52
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 27.190.376,11 30.586.092,47
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 57.493.975,44 50.218.094,48
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 79.695.958,24 75.758.075,22
1.3 Finanzanlagen 476.865.686,28 477.543.975,56
√
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 426.001.937,98 426.303.077,07
1.3.2 Beteiligungen 16.191.532,16 16.717.125,64
1.3.3 Sondervermögen 21.283.797,10 21.196.318,01
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 10.539.157,55 10.539.157,55
1.3.5 Ausleihungen 2.849.261,49 2.788.297,29
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 700.951,69 688.162,48
1.3.5.2 an Beteiligungen 1.294.130,00 1.294.130,00
1.3.5.3 an Sondervermögen 0,00 0,00
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 854.179,30 806.004,81
2. Umlaufvermögen 118.454.662,71 123.666.618,88
2.1 Vorräte 34.556.650,68 34.215.135,71
2.1.1 Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe, Waren 34.554.959,14 34.213.746,97
2.1.2 Geleistete Anzahlungen 1.691,54 1.388,74
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 21.103.798,34 26.395.648,83
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 13.391.308,03 15.633.038,73
2.2.1.1 Gebühren 1.993.623,55 1.976.824,07
2.2.1.2 Beiträge 320.078,34 672.032,67
2.2.1.3 Steuern 5.085.732,30 4.783.463,36
2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 2.577.435,64 4.131.871,16
2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 3.414.438,20 4.068.847,47
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 4.518.297,94 5.004.943,03
2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 1.162.176,11 1.337.791,59
2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 32.936,11 35.615,10
2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen 31.217,44 186.501,29
2.2.2.4 gegen Beteiligungen 0,00 595,70
2.2.2.5 gegen Sondervermögen 3.291.968,28 3.444.439,35
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 3.194.192,37 5.757.667,07
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00
2.4 Liquide Mittel 62.794.213,69 63.055.834,34
3.
Aktive Rechnungsabgrenzung 40.281.350,33 42.461.327,36
Forderungsspiegel
bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahren
mehr als 5
Jahren
EUR EUR EUR EUR EUR
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen 15.633.038, 73 13.162.883,28 852.010,05 1.618.145,40 13.391.308,03
1.1 (160000) Gebühren 1.976.824,07 1.976.824,07 0,00 0,00 1.993.623,55
1.2 (162000) Beiträge 672.032,67 586.336,29 85.696,37 0,00 320.078,34
1.3 (164000) Steuern 4.783.463,36 4.783.463,36 0,00 0,00 5.085.732,30
1.4 (166000) Forderungen aus Transferleistungen 4.131.871,16 3.295.543,12 759.323,71 77.004,33 2.577.435,64
1.5 (168000) sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 4.068.847,47 2.520.716,43 6.989,97 1.541.141,07 3.414.438,20
2. Privatrechtliche Forderungen 5.004.943,03 5.004.618,03 325,00 0,00 4.518.297,94
2.1 (170000) gegenüber dem privaten Bereich 1.337.791,59 1.337.466,59 325,00 0,00 1.162.176,11
2.2 (171000) gegenüber dem öffentlichen Bereich 35.615,10 35.615,10 0,00 0,00 32.936,11
2.3 (172000) gegen verbundene Unternehmen 186.501,29 186.501,29 0,00 0,00 31.217,44
2.4 (173000) gegen Beteiligungen 595,70 595,70 0,00 0,00 0,00
2.5 (174000) gegen Sondervermögen 3.444.439,35 3.444.439,35 0,00 0,00 3.291.968,28
Summe aller Forderungen 20.637.981,76 18. 167.501,31 852.335,05 1. 618.145,40 17.909.605,97
Art der Forderungen
Gesamtbetrag am
31.12.2012
mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag am
31.12.2011
Verbindlichkeitenspiegel
bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahren mehr als 5 Jahren
Euro Euro Euro Euro Euro
1. Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten aus Krediten
für Investitionen 736.430.218,08 28.982.663,28 124.451.586,01 582.995.968,79 738.418.893,45
2.1 von verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.2 von Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.3 von Sondervermögen 84.363,16 0,00 0,00 84.363,16 84.363,16
2.4 vom öffentlichen Bereich 143.712,54 80.365,95 63.346,59 0,00 1.314.984,28
2.4.1 vom Bund 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.4.2 vom Land 82.385,04 19.038,45 63.346,59 0,00 101.423,50
2.4.3 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.4.4 von Zweckverbänden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich 61.327,50 61.327,50 0,00 0,00 1.213.560,78
2.4.6 von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.5 vom privaten Kreditmarkt 736.202.142,38 28.902.297,33 124.388.239,42 582.911.605,63 737.019.546,01
2.5.1 von Banken und Kreditinstituten 736.202.142,38 28.902.297,33 124.388.239,42 582.911.605,63 737.019.546,01
2.5.2 von übrigen Kreditgebern 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Krediten
zur Liquiditätssicherung 36.045.428,45 4.149.033,28 31.896.395,17 0,00 35.750.278,75
3.1 vom öffentlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3.2 vom privaten Kreditmarkt 36.045.428,45 4.149.033,28 31.896.395,17 0,00 35.750.278,75
4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kredit-
aufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 6.899.397,79 375.197,56 1.533.109,55 4.991.090,68 7.289.380,42
5. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen 520.982,16 520.982,16 0,00 0,00 286.332,86
6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 36.590.182,83 36.590.182,83 0,00 0,00 39.653.257,99
7. Sonstige Verbindlichkeiten 49.475.457,08 48.468.195,67 0,00 1.007.261,41 41.740.022,35
8. Summe aller Verbindlichkeiten 865.961.666,39 119.086.254,78 157.881.090,73 588.994.320,88 863.138.165,82
82.589.310,67 89.499.131,40
Nachrichtlich
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten:
- Bürgschaften
Gesamtbetrag
am 31.12.2011
Gesamtbetrag
am 31.12.2012Art der Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von
Anlagenspiegel
AK/HK Zugang Abgang Umbuchung
Nach-
aktivierung aktuelle AHK
AfA
Beginn 2012 AfA des Jahres
AfA
Abgang
AfA Um-
buchung
kumulierte
AfA
Buchwerte
Beginn 2012
Anlagen-
rechnung
Korrektur-
posten*
korrigierte
Buchwerte
Beginn 2012
Buchwert
Ende 2012
01.01.2012 2012 2012 2012 31.12.2012 01.01.2012 2012 2012 2012 31.12.2012 01.01.2012 01.01.2012 01.01.2012 31.12.2012
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 504.130,27 47.168,57 0,00 138.064,00 689.362,84 -251.725,31 -68.493,85 0,00 0,00 -320.219,16 252.404,96 252.404,96 369.143,68
1.2.1
Unbebaute Grundstücke u.
grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1Grünflächen 133.146.348,46 2.278.495,84 -402.940,13 9.513.240,80 144.535.144,97 -16.813.910,10 -2.793.320,27 194.508,73 -379.279,15 -19.792.000,79 11 6.332.438,36 -197.262,42 116.135.175,94 124.743.144,18
1.2.1.2Ackerland 34.990.001,42 -416.153,77 -642.343,65 1.268.317,71 35.199.821,71 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 34.990.001,42 -455.091,04 34.534.910,38 35.199.821 ,71
1.2.1.3Wald, Forsten 6.187.211,12 494.102,83 -69.121,03 370.657,87 6.982.850,79 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.187.211,12 178.318,22 6.365.529,34 6.982.850,79
1.2.1.4Sonstige unbebaute Grundstücke 85.949.157,09 -131.341,93 -23.273.314,10 -625.967,45 68.160,37 61.986.693,98 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 85.949.157,09 -18.649.383,27 67.299.77 3,82 61.986.693,98
1.2.2
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
1.2.2.1Kinder- und Jugendeinrichtungen 52.132.022,46 1.505.968,71 -692.364,89 2.078.020,75 55.023.647,03 -2.757.184,18 -760.590,79 0,00 0,00 -3.517.774,97 49.374.838,28 -513.810 ,00 48.861.028,28 51.505.872,06
1.2.2.2Schulen 408.108.538,60 918.145,91 -1.365.486,00 8.424.315,82 416.085.514,33 -40.979.401,10 -9.239.769,49 0,00 -42,54 -50.219.213,13 367.129.137,5 0 -1.365.486,00 365.763.651,50 365.866.301,20
1.2.2.3Wohnbauten 4.133.275,80 0,00 -2.342.458,18 447.804,38 2.238.622,00 -269.197,44 -46.484,79 115.582,24 0,00 -200.099,99 3.864.078,36 -2.105.253,94 1.758 .824,42 2.038.522,01
1.2.2.4
Sonstige Dienst-, Geschäfts- und
Betriebsgebäude 387.105.558,96 1.895.997,95 -13.936.375,52 1.857.648,80 376.922.830,19 -34.788.095,45 -7.234.275,97 1.369.925,43 0,00 -40.652.445,99 352. 317.463,51 -9.914.865,69 342.402.597,82 336.270.384,20
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1Grund u. Boden des Infrastrukturvermögens 316.336.008,39 31.771,05 -1.200.285,81 -434.281,48 314.733.212,15 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 316.336.008,39 -908.240,79 315.427.767,60 314.733 .212,15
1.2.3.2Brücken und Tunnel 46.974.506,44 53.809,57 0,00 540.799,59 47.569.115,60 -4.596.595,05 -1.170.591,04 0,00 0,00 -5.767.186,09 42.377.911,39 42.377.911,39 41.80 1.929,51
1.2.3.3Gleisanlagen mit Streckenausrüstung 5.000,00 0,00 0,00 0,00 5.000,00 -5.000,00 0,00 0,00 0,00 -5.000,00 0,00 0,00 0,00
1.2.3.4
Entwässerungs-
u.Abwasserbeseitigungsanlagen 792.539.889,76 4.322.770,48 -587.533,03 8.365.576,59 804.640.703,80 -73.730.740,35 -19.397.175,69 253.305,68 0,00 -92.874.610,36 718.809. 149,41 718.809.149,41 711.766.093,44
1.2.3.5Straßennetz mit Wegen, Plätzen 729.819.451,28 1.768.494,63 -1.023.271,76 3.348.529,45 733.913.203,60 -108.848.010,47 -27.422.763,44 227.217,18 0,00 -136.043.556,73 620. 971.440,81 620.971.440,81 597.869.646,87
1.2.3.6Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 26.943.515,68 25.908,11 -153.053,97 170.234,38 26.986.604,20 -4.296.679,47 -1.049.086,33 36.437,79 0,00 -5.309.328,01 22.646.836,21 22.646 .836,21 21.677.276,19
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 957.071,36 14.730,26 0,00 29.481,02 1.001.282,64 -187.359,57 -93.771,95 0,00 0,00 -281.131,52 769.711,79 769.711,79 720.151,12
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 13.918.047,83 30.799,69 0,00 0,00 13.948.847,52 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13.918.047,83 13.918.047,83 13.948.847,52
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen 36.553.024,36 4.990.827,17 -278.649,41 1.258.248,95 42.523.451,07 -9.362.648,25 -2.807.293,39 230.736,30 1.846,74 -11.937.358,60 27.190.3 76,11 27.190.376,11 30.586.092,47
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 95.061.677,36 4.098.355,24 -258.068,46 -3.857.128,78 95.044.835,36 -37.567.701,92 -7.884.652,33 248.180,96 377.432,41 -44.826.740,88 57.4 93.975,44 57.493.975,44 50.218.094,48
1.2.8 Geleist.Anzahlungen, Anlagen im Bau 79.695.958,24 29.210.046,12 -115.609,55 -33.032.319,59 75.758.075,22 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 79.695.958,24 79.695.958,24 75.758.075,22
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 430.798.737,37 4.277.000,00 -1.058.583,25 0,00 434.017.154,12 -4.796.799,39 -2.917.277,66 0,00 0,00 -7.714.077,05 426.001.937,98 426.001.9 37,98 426.303.077,07
1.3.2 Beteiligungen 20.817.718,10 5.547.044,84 0,00 0,00 26.364.762,94 -4.626.185,94 -5.021.451,36 0,00 0,00 -9.647.637,30 16.191.532,16 16.191.532,16 16.717.1 25,64
1.3.3 Sondervermögen 21.283.797,10 57.764,99 -921,92 0,00 21.340.640,17 0,00 -144.322,16 0,00 0,00 -144.322,16 21.283.797,10 21.283.797,10 21.196.318,01
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögen 10.539.157,55 0,00 0,00 0,00 10.539.157,55 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10.539.157,55 10.539.157,55 10.539.157,55
1.3.5 Ausleihungen
1.3.5.1Ausleihungen an verbund.Unternehmen 701.165,10 0,00 -12.789,21 0,00 688.375,89 -213,41 0,00 0,00 0,00 -213,41 700.951,69 700.951,69 688.162,48
1.3.5.2Ausleihungen an Beteiligungen 1.294.130,00 0,00 0,00 0,00 1.294.130,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.294.130,00 1.294.130,00 1.294.130,00
1.3.5.4Sonstige Ausleihungen 880.613,35 21.372,38 -69.547,37 0,00 832.438,36 -26.433,55 0,00 0,00 0,00 -26.433,55 854.179,80 854.179,80 806.004,81
3.737.375.713,45 61.043.078,64 -47.482.717,24 -138.757,19 68.160,37 3.750.865.478,03 -343.903.880,95 -88.051.320,51 2.675.894,31 -42,54 - 429.279.349,69 3.393.471.832,50 -33.931.074,93 3.359.540.757,57 3.321.586.128,34
* Aus technischen Gründen konnte im Jahr 2011 die Umgliederung von zum Verkauf vergesehenen Grundstücken aus dem Anlagevermögen ins Umlaufvermögen nur im Hauptbuch, nicht aber auch in der Anlagenrechnung (Nebenbuchhaltung) dargestellt werden.
Die Umgliederungen wurden daher im Jahr 2012 als Anlagenabgänge erfasst.
Summen
Bilanzposition
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen (AfA) Buchwerte
Ergebnisrechnung
für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2012
Übertragene
Ergebnisrechnung 2012 der Stadt Münster Ergebnis 2011 Ergebnis 2012 Ermächtigungen
original fortgeschrieben absolut prozentual nach 2013
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1 + Steuern und ähnliche Abgaben 478.971.153,61 499.997.500,00 461.597.500,00 454.858.196,80 6.739.303,20 - -1,5 0
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 76.296.728,72 74.618.730,00 75.515.390,00 82.344.796,49 6.829.406,49 9,0 0
3 + Sonstige Transfererträge 7.572.193,59 9.253.530,00 9.321.030,00 16.618.120,00 7.297.090,00 78,3 0
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 109.033.398,85 105.747.490,00 105.837.490,00 106.745.763,57 908.273,57 0,9 0
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 20.788.965,06 19.194.910,00 19.244.910,00 22.093.785,36 2.848.875,36 14,8 0
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 42.279.697,15 101.679.440,00 117.451.410,00 113.067.958,26 4.383.451,74 - -3,7 0
7 + Sonstige ordentliche Erträge 50.673.285,37 38.969.330,00 49.158.330,00 66.229.911,87 17.071.581,87 34,7 0
8 + Aktivierte Eigenleistungen 3.229.296,24 2.673.000,00 2.673.000,00 2.210.753,95 462.246,05 - -17,3 0
9 + / - Bestandsveränderungen 0 0 0 0 0 0
10 = Ordentliche Erträge 788.844.718,59 852.133.930,00 840.799.060,00 864.169.286,30 23.370.226,30 2,8 0
11 - Personalaufwendungen 187.730.049,63 193.417.700,00 196.745.560,00 202.677.945,78 5.932.385,78 3,0 0
12 - Versorgungsaufwendungen 21.419.789,94 14.776.920,00 14.776.920,00 10.864.378,51 3.912.541,49 - -26,5 0
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 101.236.454,60 109.517.120,00 115.565.072,65 105.034.795,95 10.530.276,70 - -9,1 5.609.102
14 - Bilanzielle Abschreibungen 85.578.319,46 79.618.560,00 79.618.560,00 88.292.775,58 8.674.215,58 10,9 0
15 - Transferaufwendungen 339.093.629,69 424.717.180,00 447.404.341,05 424.072.698,03 23.331.643,02 - -5,2 7.221.938
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 82.983.094,41 58.026.900,00 64.011.956,53 67.472.128,37 3.460.171,84 5,4 1.592.411
17 = Ordentliche Aufwendungen 818.041.337,73 880.074.380,00 918.122.410,23 898.414.722,22 19.707.688,01 - -2,1 14.423.451
18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigeit 29.196.619,14 - 27.940.450,00 - 77.323.350,23 - 34.245.435,92 - 43.077.914,31 -55,7 14.423.451
19 + Finanzerträge 15.242.808,10 40.760.080,00 40.760.080,00 43.057.278,18 2.297.198,18 5,6 0
20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 29.146.954,93 30.707.000,00 30.707.000,00 29.020.317,12 1.686.682,88 - -5,5 0
21 = Finanzergebnis 13.904.146,83 - 10.053.080,00 10.053.080,00 14.036.961,06 3.983.881,06 39,6 0
22 = Ordentliches Ergebnis 43.100.765,97 - 17.887.370,00 - 67.270.270,23 - 20.208.474,86 - 47.061.795,37 -70,0 14.423.451
23 + Außerordentliche Erträge 0 0 0 0 0 0
24 - Außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 0 0 0
25 = Außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0 0 0
26 = Jahresergebnis 43.100.765,97 - 17.887.370,00 - 67.270.270,23 - 20.208.474,86 - 47.061.795,37 -70,0 14.423.451
Haushaltsansatz 2012 Ansatz / Ergebnis
Vergleich fortgeschriebener
Finanzrechnung
für den Zeitraum vom 01.01 – 31.12.2012
Übertragene
Finanzrechnung 2012 der Stadt Münster Ergebnis 2011 Ergebnis 2012 Ermächtigungen
original fortgeschrieben absolut prozentual nach 2013
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1 + Steuern und ähnliche Abgaben 471.756.134,86 499.997.500,00 461.597.500,00 457.973.064,75 3.624.435,25 - -0,8 0
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 48.840.703,22 49.965.730,00 50.462.390,00 55.094.678,61 4.632.288,61 9,2 0
3 + Sonstige Transfereinzahlungen 7.223.003,52 9.253.530,00 9.321.030,00 11.486.431,34 2.165.401,34 23,2 0
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 86.141.923,06 83.811.970,00 83.901.970,00 84.338.985,92 437.015,92 0,5 0
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 20.710.946,95 19.186.600,00 19.236.600,00 22.360.460,19 3.123.860,19 16,2 0
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 41.912.970,17 101.679.440,00 117.451.410,00 118.129.935,15 678.525,15 0,6 0
7 + Sonstige Einzahlungen 39.269.252,92 35.295.460,00 38.491.460,00 31.997.790,24 6.493.669,76 - -16,9 0
8 + Zinsen und sonstige Finaneinzahlungen 15.323.245,68 38.424.190,00 38.424.190,00 43.263.097,11 4.838.907,11 12,6 0
9 = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 731.178.180,38 837.614.420,00 818.886.550,00 824.644.443,31 5.757.893,31 0,7 0
10 - Personalauszahlungen 168.091.946,99 174.831.650,00 179.115.930,00 179.572.695,85 456.765,85 0,3 0
11 - Versorgungsauszahlungen 20.632.328,17 20.874.050,00 20.874.050,00 21.253.000,73 378.950,73 1,8 0
12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 106.140.680,26 106.054.110,00 112.274.378,00 104.163.927,60 8.110.450,40 - -7,2 7.271.807
13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 29.146.169,45 30.707.000,00 30.707.000,00 28.973.226,84 1.733.773,16 - -5,6 0
14 - Transferauszahlungen 336.503.706,51 423.872.240,00 446.559.401,00 431.112.758,78 15.446.642,22 - -3,5 7.221.938
15 - Sonstige Auszahlungen 62.821.150,70 59.843.810,00 65.828.867,00 63.239.903,60 2.588.963,40 - -3,9 1.592.411
16 = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 723.335.982,08 816.182.860,00 855.359.626,00 828.315.513,40 27.044.112,60 - -3,2 16.086.156
17 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 7.842.198,30 21.431.560,00 36.473.076,00 - 3.671.070,09 - 32.802.005,91 89,9 - 16.086.156 -
18 + Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionen 27.213.014,00 18.947.910,00 18.947.910,00 24.662.409,41 5.714.499,41 30,2 0
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 13.457.169,71 15.034.500,00 18.034.500,00 18.663.054,81 628.554,81 3,5 0
20 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 12.988.659,40 - - - - - - - - - - - - - - - 0
21 + Einzahlungen von Beiträgen u.ä. Entgelten 4.289.925,82 4.509.020,00 4.509.020,00 4.905.450,89 396.430,89 8,8 0
22 + Sonstige Investitonseinzahlungen 3.283.814,66 56.800,00 56.800,00 100.263,93 43.463,93 76,5 0
23 = Einzahlungen aus Investitonstätigkeit 61.232.583,59 38.548.230,00 41.548.230,00 48.331.179,04 6.782.949,04 16,3 0
24 - Auszahl. für den Erwerb von Grundstücken u. Gebäuden 7.363.931,67 8.590.010,00 8.720.010,00 777.754,04 7.942.255,96 - -91,1 131.430
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 36.410.378,17 54.860.650,00 67.682.585,00 34.105.971,03 33.576.613,97 - -49,6 33.768.955
26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlagevermögen 7.720.589,51 10.335.780,00 15.919.671,00 9.499.106,09 6.420.564,91 - -40,3 6.038.052
27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 1.835,630 4.000,00 4.000,00 500.000,00 496.000,00 12.400,00 0
28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 7.195.876,54 743.730,00 5.855.504,00 2.086.881,75 3.768.622,25 - -64,4 3.753.702
29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 783.260,00 20.000,00 20.500,00 30.737,13 10.237,13 49,9 0
30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 59.475.871,52 74.554.170,00 98.202.270,00 47.000.450,04 51.201.819,96 - -52,1 43.692.139
31 = Saldo aus Investitionstätigkeit 1.756.712,07 36.005.940,00 - 56.654.040,00 - 1.330.729,00 57.984.769,00 -102,3 43.692.139 -
32 = Finanzmittelüberschuss / fehlbetrag 9.598.910,37 14.574.380,00 - 93.127.116,00 - 2.340.341,09 - 90.786.774,91 -97,5 59.778.295 -
Vergleich fortgeschriebener
Haushaltsansatz 2012 Ansatz / Ergebnis
Übertragene
Finanzrechnung 2012 der Stadt Münster Ergebnis 2011 Ergebnis 2012 Ermächtigungen
original fortgeschrieben absolut prozentual nach 2013
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
33 + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 9.959.750,00 36.001.940,00 35.399 .640,00 25.249.200,00 10.150.440,00 28,7 0
34 + Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung 690,61 - - - - - - 31.819,62 - - - - - - 0
35 - Tilgung und Gewährung von Darlehen 26.146.452,65 27.674.000,00 27.674 .000,00 28.112.256,30 438.256,30 - -1,6 48.075
36 - Tilgung von Krediten für Liquiditätssicherung 886,44 - - - - - - 690,61 - - - - - - 0
37 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 16.186.898,48 - 8.327.940,00 7.725.640,00 2.831.927,29 - 10.557.567,29 - -136,7 48.075 -
38 = Änderung des Bestandes an Finanzmitteln 6.587.988,11 - 6.246.440,00 - 85.401 .476,00 - 5.172.268,38 - 80.229.207,62 -93,9 59.826.370 -
39 + Anfangsbestand an Finanzmitteln 70.181.986,07 62.794.213,65 62.794 .213,65 62.794.213,65 --- 0
40 + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 799.784,31 - - - - - - - 5.433.889,03 5.433.889,03 - - - 0
41 = Liquide Mittel 62.794.213,65 56.547.773,65 22.607 .262,35 - 63.055.834,30 85.663.096,65 378,9 - 59.826.370 -
Vergleich fortgeschriebener
Haushaltsansatz 2012 Ansatz / Ergebnis
Lagebericht
mit Angaben zu den Organen und Kennzahlen
1
Stadt Münster, Oktober 2013
Lagebericht
zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Münster
1. Vorbemerkung
Nach § 95 Gemeindeordnung (GO NRW) ist zum 31.12.20 12 ein Jahresabschluss aufzustel-
len, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft na chzuweisen ist. Ihm ist ein Lagebericht
beizufügen. Gemäß § 48 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) ist der Lagebe-
richt so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verh ältnissen entsprechendes Bild der Ver-
mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gem einde vermittelt wird. Auch ist auf die
Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen.
2. Ertragslage
Der Ergebnisplan steht im Mittelpunkt der kommunalen Haushaltswirts chaft. Er enthält alle
erwarteten Ressourcenzuwächse (Erträge) und vorauss ichtlichen Ressourcenverbräuche
(Aufwendungen), die im Zusammenhang mit der kommuna len Leistungserbringung entste-
hen.
Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahreserge bnis aus dem Saldo aller Erträge
und Aufwendungen spiegelt die voraussichtliche Entw icklung des Eigenkapitals wider. Ein
positives Jahresergebnis führt zu einem Zuwachs, ei n negatives Jahresergebnis zu einem
Verzehr des Eigenkapitals. Daher ist das Jahreserge bnis auch die maßgebliche Größe für
den Haushaltsausgleich. Der Haushalt ist ausgeglich en, wenn das Jahresergebnis keinen
negativen Wert ausweist.
2
Die Ergebnisrechnung 2012 schließt mit folgenden Werten ab:
Ergebnisrechnung 2012
Haushaltsansatz
(fortgeschrieben)
Mio. €
Ergebnis
Mio. €
Verbesserung
Mio. €
Ordentliche Erträge
840,8
864,2
+ 23,4
Ordentliche Aufwendungen
918,1
898,4
+ 19,7
Ergebnis der laufenden
Verwaltungstätigkeit
- 77,3
- 34,2
+ 43,1
Finanzergebnis
+ 10,0
+ 14,0
+ 4,0
Jahresergebnis
- 67,3
- 20,2
+ 47,1
Das Jahresergebnis
weist einen negativen Saldo aus Erträgen und Aufwe ndungen von
-20,2 Mio. € aus. Gegenüber der Haushaltsplanung (e inschließlich Nachtrag und Ermächti-
gungsübertragungen), in der noch von einem Vermögen sverzehr in Höhe von 67,3 Mio. €
ausgegangen werden musste, ergibt sich eine deutlic he Verbesserung von 47,1 Mio. €.
Letztlich konnte aber auch das Haushaltsjahr 2012 n icht originär ausgeglichen werden, so
dass sich das Vermögen der Stadt Münster um weitere 20,2 Mio. € verringerte.
Die vielfältigen Ursachen für diesen Jahresabschlus s sind detailliert im Anhang bei den „Er-
läuterungen zur Ergebnisrechnung“ dargestellt. An dieser Stelle sollen daher nur die wesent-
lichen Veränderungen beleuchtet werden.
Bei der Analyse der Entwicklung der ordentlichen Erträge sind zunächst die Steuern und
ähnlichen Abgaben zu betrachten. An Gewerbesteuererträgen wurden mit 241,1 Mio. € rd.
9,0 Mio. € weniger erzielt als mit dem Nachtragshau shaltsplan aufgrund der negativen Ent-
wicklung im ersten Halbjahr 2012 bereits prognostiz iert worden war (der ursprüngliche An-
satz betrug 300 Mio. €).
Eine deutlich Überschreitung des Planwertes von 28, 4 Mio. € gab es bei den Zuwendungen
und allgemeinen Umlagen der Jugendhilfe um 16,2 Mio. € bzw. 56,9 %. Diese Überschrei-
tung hängt ganz wesentlich mit den erheblichen Anst rengungen zum Ausbau der Kapazitä-
3
ten im Bereich der Betreuungsangebote für Kinder vo n ein bis drei Jahren zusammen. Die
Entwicklung der Zuweisungen des Landes ist abhängig von vorliegenden tatsächlichen Be-
willigungen, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushalts in der letztlich erzielten Höhe
nicht eingerechnet werden konnten. Darüber hinaus s ind Ende 2012 nicht planbare Sonder-
zuschüsse des Landes auf der Grundlage des Belastun gsausgleichsgesetzes Jugendhilfe in
Höhe von 4,23 Mio. € für die Kindergartenjahre 2011 /2012 und 2012/2013 bewilligt und ein-
genommen worden. Die Überschreitung des Planansatze s ist insofern auf einmalige Son-
dereffekte zurück zu führen.
Nennenswerte haushaltswirksame Ertragsminderungen s ind im Bereich der sonstigen Zu-
wendungen und allgemeinen Umlagen entstanden. Hier wurde die zunächst geplante kon-
sumtive Verbuchung von Teilen der Schul- und Bildun gspauschale (9,0 Mio. €) und der
Sportpauschale (0,5 Mio. €) nicht vollzogen, so das s Mindererträge von 9,5 Mio. € entstan-
den sind. Die genannten Mittel wurden ausschließlic h für investive Maßnahmen im Schul-,
Bildungs- und Sportbereich verwendet.
Bei den Leistungsentgelten (öffentlich, privatrecht lich)
kam es zu Mehrerträgen von insge-
samt 3,7 Mio. € (+3,0 %).
Für den Bereich der sonstigen ordentlichen Erträge ergaben sich insgesamt Mehrerträge in
Höhe von 17,1 Mio. € bzw. 34,7 %.
Hiervon entfallen 9,1 Mio. € auf die Auflösung von Wertberichtigungen von Forderungen aus
Vorjahren (rd. 5,9 Mio. €) und auf Auflösungen von Rückstellungen und Verbindlichkeiten (rd.
3,2 Mio. €) sowie 2,7 Mio. € auf Mehrerträge bei de n Zinsen für Gewerbesteuernachforde-
rungen (Produktgruppe 1601 „Allgemeine Finanzwirtsc haft“). Daneben konnte die Rückstel-
lung für den Bereich Bildung und Teilhabe in Höhe v on 1,6 Mio. € ertragswirksam aufgelöst
werden (Produktgruppe 0502 „Sicherung des Lebensunterhaltes“). Weitere 1,7 Mio. € Meh-
rerträge wurden bei der Veräußerung von Grundstücke n und Gebäuden erzielt (Produkt-
gruppe 0111 „Immobilienmanagement“).
Die ordentlichen Aufwendungen sind um -19,7 Mio. € geringer ausgefallen als gepl ant.
Wie bei den Erträgen werden auch hier nur die wesentlichen Veränderungen beleuchtet.
Bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen
kam es insgesamt zu einer Überschrei-
tung des Planansatzes um +2,0 Mio. €. Diese ist maß geblich auf die Bildung einer Risiko-
rückstellung für die überplanmäßige Mehrarbeit des feuerwehrtechnischen Dienstes zurück
4
zu führen. Daneben gab es Verschiebungen innerhalb des Personalbudgets durch Mehrbe-
darf bei der Pensionsrückstellung und Minderbedarf bei den Versorgungsaufwendungen.
Bei der Bewirtschaftung und der Unterhaltung bebaut er Grundstücke
sind geringere Aufwen-
dungen von rd. -8,5 Mio. € entstanden. Dem stehen a llerdings Ermächtigungsübertragungen
von 3,6 Mio. € gegenüber. Diese Mittel stehen somit im Jahre 2013 zur Abrechnung der Auf-
tragsvergaben und Bestellungen zur Verfügung. Ein Minderaufwand in Höhe von -3,2 Mio. €
war bei der geplanten Instandhaltungsrückstellung f ür bebaute Grundstücke zu verzeichnen.
Bei der Ansatzbildung für diesen Bereich wurde insb esondere ein hoher Bedarf für die Dicht-
heitsprüfungen gesehen. Da letztlich aber nur ein T eil durch konkrete Maßnahmen belegt
werden konnte, wurden lediglich Rückstellungen in Höhe von 1,8 Mio. € gebildet.
Im Bereich der Transferaufwendungen
ergaben sich wesentliche Minderaufwendungen im
Bereich Soziales (-4,3 Mio. € bzw. 2,4 %) und im Be reich Kinder, Jugendliche und Familien
(-4,6 Mio. € bzw. 4,5 %). Dem stehen Ermächtigungsü bertragungen ins Jahr 2013 von
3,7 Mio. € gegenüber.
Das Finanzergebnis aus dem Saldo von Finanzerträgen, einschließlich d er Ausschüttungen
der Beteiligungen, sowie den Zinsen und sonstigen F inanzaufwendungen ist um rd.
4,0 Mio. € besser als geplant ausgefallen. Diese Er gebnisverbesserung ergibt sich durch die
Aufrechnung von Mehrerträgen bei den Gewinnanteilen (+3,4 Mio. € von citeq, AWM und
GML) und Mindererträgen bei den sonstigen Finanzert rägen (-1,1 Mio. €) mit Minderaufwen-
dungen bei den Zinsen (-1,7 Mio. €).
Insgesamt führten diese Abweichungen gegenüber der Haushaltsplanung zu einem um
47,1 Mio. € geringerem Haushaltdefizit von nunmehr -20,2 Mio. € bzw. 2,2 % der gesamten
Aufwendungen.
5
3. Finanzlage
Finanzrechnung 2012
Haushaltsansatz
(fortgeschrieben)
Mio. €
Ergebnis
Mio. €
Abweichung
Mio. €
Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit
- 36,5
- 3,7
+ 32,8
Saldo aus Investitionstätigkeit
- 56,6
+ 1,3
+ 57,9
Finanzmittelüberschuss (+ )
Finanzmittelfehlbetrag (-)
- 93,1
- 2,4
+ 90,7
Aufnahme von Darlehen
35,4
25,3
- 10,1
Aufnahme von Kassenkrediten
0
0
0
Tilgung von Darlehen
27,7
28,1
+ 0,4
Saldo aus
Finanzierungstätigkeit
7,7
- 2,8
- 10,5
Die Finanzlage wird grundsätzlich beeinflusst durch das Ergebnis der laufenden Verwal-
tungstätigkeit, das Ergebnis der Investitionstätigk eit sowie durch die Aufnahme bzw. Tilgung
der Kredite.
Der negative Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit konnte mit - 3,7 Mio. € gegenüber der
Planung deutlich verringert werden. Der Saldo aus d er Investitionstätigkeit (also die Einzah-
lungen abzüglich der Auszahlungen für den Verkauf b zw. den Erwerb von Vermögen) weist
den Wert von +1,3 Mio. € aus. Insgesamt wirkten sic h diese Werte positiv auf die Liquiditäts-
lage aus.
Die Verschuldung durch Investitionskredite
konnte zwar im Jahr 2012 leicht abgebaut wer-
den, wie der Saldo aus der Finanzierungstätigkeit a usweist. Aufgrund der notwendigen In-
vestitionsmaßnahmen, insbesondere im Bereich Kinder -Jugend-Schule (Ausbau der u 3 –
Betreuungsplätze, Umsetzung der Schulentwicklungsplanung) wird die angestrebte Reduzie-
rung der Verschuldung aus Investitionskrediten nur relativ langsam fortschreiten. Der Be-
schluss des Rates vom 21.06.2012 zur Umsetzung eine s Investitionsmoratoriums durch die
6
Streckung des Investitionsvolumens der Jahre 2013 b is 2015 auf die Jahre 2013 bis 2017
trägt hier zum nachhaltigen Schuldenabbau bei.
Ein Anwachsen der Verschuldung im Bereich der Kredi te zur Liquiditätssicherung
(Kassen-
kredite) konnte zum Bilanzstichtag 31.12.2012 vermi eden werden. Die Zahlungsfähigkeit der
Stadt Münster war im Jahr 2012 zu jeder Zeit sicher gestellt. Hierzu mussten zur Verstärkung
der aus der Bewirtschaftung des Haushaltsplanes erz ielten Einnahmen allerdings Liquidi-
tätskredite in Anspruch genommen werden. Im Einzelnen waren dies:
- zwei für das gesamte Jahr bestehende Kredite in S chweizer Franken über umge-
rechnet insgesamt 30 Mio. €. Diese Kredite wurden i m Jahr 2010 aufgenommen und
regelmäßig prolongiert, da sie den Grundbedarf an zusätzlicher Liquidität decken.
- für 173 Tage insgesamt 10 Liquiditätskredite in e iner Größenordnung zwischen
10 Mio. € und 15 Mio. €. Kumuliert lag hierbei der höchste zusätzliche Kreditbedarf in
der Zeit vom 2. – 15.11.2012 bei 34 Mio. €.
- die Inanspruchnahme des Cash-Pools, der mit den e igenbetriebsähnlichen Einrich-
tungen und Töchtern gemeinsam betrieben wird. Auf d iesen Cash-Pool wurde von
der Stadt Münster an 84 Tagen im Jahr 2012 zurückge griffen. Hier lag die Höchst-
summe am 18.07.2012 bei 11,8 Mio. €. Im Durchschnit t belief sich die Inanspruch-
nahme an den 84 Tagen auf 3,1 Mio. €.
Von dem in der Haushaltssatzung festgelegten Höchst betrag der Liquiditätskredite
(200 Mio. €) wurden zur Aufrechterhaltung der Zahlu ngsfähigkeit damit in der Spitze in der
Zeit von Anfang bis Mitte November insgesamt 64 Mio. € benötigt.
7
4. Vermögens- und Schuldenlage
Die Schlussbilanz zum 31.12.2012 vermittelt ein umf assendes Bild über die Vermögens- und
Schuldenlage der Stadt Münster. Durch den Vergleich der einzelnen Positionen mit den Wer-
ten des Vorjahres lassen sich darüber hinaus die we sentlichen Auswirkungen der abgelaufe-
nen Haushaltswirtschaft auf die Bilanz darstellen.
31.12.2012
31.12.2011
Bilanz zum 31.12.2012
Aktiva
Mio. €
%
Mio. €
%
1.
Anlagevermögen
3.321,6
95,2
3.359,5
95,5
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,4 0,0 0,3 0,0
1.2 Sachanlagen 2.843,7 81,5 2.882,4 81,9
1.3 Finanzanlagen 477,5 13,7 476,9 13,6
2.
Umlaufvermögen
123,7
3,5
118,5
3,4
2.1 Vorräte 34,2 1,0 34,6 1,0
2.2 Forderungen, sonst. Vermögensgegenst. 26,4 0,8 21,1 0,6
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0 0 0 0
2.4 Liquide Mittel 63,1 1,8 62,8 1,8
3.
Aktive Rechnungsabgrenzung
42,5
1,2
40,3
1,1
Summe Aktiva 3.487,7 100 3.518,3 100
31.12.2012
31.12.2011
Bilanz zum 31.12.2012
Passiva
Mio. €
%
Mio. €
%
1.
Eigenkapital
713,1
20,4
733,3
20,8
1.1 Allgemeine Rücklage (+ Sonderrücklage ) 700,4 20,0 718,8 20,4
1.2 Ausgleichsrücklage (nach Verrechung mit
dem Jahresergebnis)
12,7 0,4 14,5 0,4
2.
Sonderposten
1.366,6
39,2
1.382,4
39,3
3.
Rückstellungen
507,7
14,6
501,8
14,3
4.
Verbindlichkeiten
866,0
24,8
863,1
24,5
5.
Passive Rechnungsabgrenzung
34,3
1,0
37,7
1,1
Summe Passiva 3.487,7 100 3.518,3 100
Die vielfältigen Ursachen für die Veränderungen der Bilanzpositionen sind detailliert im An-
hang bei den „Erläuterungen zur Bilanz“
dargestellt. An dieser Stelle sollen daher nur die
wesentlichen Positionen beleuchtet werden.
8
Das Volumen der Schlussbilanz der Stadt Münster zum 31.12.2012 von 3.487,7 Mio. € ist
gegenüber dem Vorjahr um weitere 30,6 Mio. € gesunk en. Das auf der Aktivseite
ausgewie-
sene Vermögen setzt sich mit 95,2 % aus langfristig orientiertem Anlagevermögen zusam-
men. Davon entfallen rd. 2,84 Mrd. € auf das Sachan lagevermögen und 477,5 Mio. € auf die
Finanzanlagen. Bei den Sachanlagen stellt das Infra strukturvermögen (u. a. Kanäle, Stra-
ßen, Brücken) mit 1,69 Mrd. € den größten Posten da r. Der Wert der bebauten Grundstücke
wird mit 755,7 Mio. €, der der unbebauten Grundstüc ke mit 228,9 Mio. € ausgewiesen. Auf
das restliche Sachanlagevermögen (u. a. Maschinen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung, Kunstgegenstände, Anlagen im Bau) entf allen 171,2 Mio. €. Von den Finanzan-
lagen beziehen sich 426,3 Mio. € auf Anteile an ver bundenen Unternehmen und Beteiligun-
gen.
Das Umlaufvermögen
ist auf 123,7 Mio. € gestiegen und macht 3,5 % der Bilanzsumme aus.
Auf die Vorräte entfallen 34,2 Mio. €, auf die Ford erungen 26,4 Mio. €. und auf die liquiden
Mittel 63,1 Mio. €.
Auf die aktive Rechnungsabgrenzung
entfallen 1,2 % (42,5 Mio. €) der Bilanzsumme.
Die auf der Passivseite
dargestellte Kapitalstruktur der Bilanz gibt darüb er Auskunft, wie das
Vermögen der Stadt finanziert ist. Das Eigenkapital als Saldo zwischen dem Vermögen der
Stadt (Aktiva) und den Verbindlichkeiten im weitere n Sinne (Sonderposten, Rückstellungen,
Verbindlichkeiten, passive Rechnungsabgrenzung) hat sich gegenüber dem Vorjahr um
20,2 Mio. € auf 713,1 Mio. € oder von 20,8 % auf 20 ,4 % der Bilanzsumme verringert. Hier-
von entfallen 700,4 Mio. € auf die allgemeine Rückl age (einschließlich der Sonderrücklage)
und 12,7 Mio. € auf die Ausgleichsrücklage. Die Aus gleichsrücklage ist hier bereits um den
Jahresfehlbetrag 2012 von - 20,2 Mio. € reduziert worden.
Die größte Position auf der Passivseite stellen mit 1,37 Mrd. € (39,2 %) die Sonderposten
dar. Das städtische Anlagevermögen, wie z.B. Kanäle und Straßen, Schulgebäude und
Schuleinrichtungen, wurde und wird in vielen Fällen durch Erschließungsbeiträge und Zu-
wendungen des Bundes und des Landes (Schul-, Sport- , Brandschutzpauschale, allgemeine
Investitionspauschale) mit finanziert. In der Bilan z sind diese Förderungen des Anlagever-
mögens als Sonderposten auszuweisen und entsprechen d der Nutzungsdauer des jeweili-
gen Vermögensgegenstandes im Ergebnisplan ertragswi rksam aufzulösen. Die ebenfalls je
Vermögensgegenstand durchzuführenden Abschreibungen , die im Ergebnisplan als Auf-
wand auszuweisen sind, werden somit zum Teil durch die Erträge aus der Sonderpostenauf-
9
lösung kompensiert. Bezieht man die Sonderposten mi t 1,37 Mrd. € auf das Sachanlagever-
mögen der Aktiva mit 2,84 Mrd. € ergibt sich ein We rt von rd. 48 %. Durchschnittlich ist das
Sachanlagevermögen also nahezu zur Hälfte aus Förde rmitteln (einschließlich Erschlie-
ßungsbeiträgen) finanziert.
Die Rückstellungen
betragen 507,7 Mio. € oder 14,6 % der Bilanzsumme. Hiervon entfallen
allein 446,0 Mio. € auf die Pensionsrückstellungen. Die Instandhaltungsrückstellungen (Ge-
bäude und Straßen) betragen zum Bilanzstichtag 3,6 Mio. €.
Bei den Verbindlichkeiten
gibt es gegenüber dem Vorjahreswert eine leichten Anstieg auf
866,0 Mio. € bzw. 24,8 % der Bilanzsumme. Sie beinh alten rd. 736,4 Mio. € an Kreditver-
bindlichkeiten für Investitionen.
Die Passive Rechnungsabgrenzung
beträgt 34,3 Mio. € bzw. 1,0 % der Bilanzsumme.
5. Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung
Im Rahmen des unterjährigen Finanzcontrollings wird die Entwicklung der Ertrags- und
Finanzlage verfolgt, um ggf. rechtzeitig steuernd e ingreifen zu können. Hierbei stehen die
von der Höhe her risikobehafteten Aufwands- und Ert ragsbereiche besonders im Focus. So
ist die Entwicklung der Steuereinnahmen, insbesonde re die Gewerbesteuer und der Ge-
meindeanteil an der Einkommensteuer, regelmäßig zu analysieren, da diese Einnahmen
wesentliche Einflussgrößen für einen planmäßigen Ja hresabschluss darstellen. Auf der Auf-
wandsseite stellt der Sozialhilfebereich mit der sc hwer vorhersehbaren Veränderung der
Fallzahlen ein allgemeines Finanzrisiko dar.
Die Bereitstellung von ausreichendem Wohnraum für die Bevölkerung wird die Stadt Münster
in den nächsten Jahren vor große Herausforderungen stellen. Darüber hinaus gilt es, die
zunehmende Zahl der Flüchtlinge adäquat zur versorgen.
Auch die Entwicklung der städtischen Tochtergesells chaften (z.B. der Stadtwerke Münster
GmbH mit ihren Untergliederungen) ist regelmäßig zu beobachten, um frühzeitig sich ab-
zeichnende Risiken für den städtischen „Kernhaushalt“ zu erkennen.
Zum Haushaltsplan 2012 musste die Verwaltung dem Ra t im Herbst 2012 einen Nachtrag
vorlegen, da Einbrüche bei der Gewerbesteuer (- 50 Mio. €) sowie steigende Aufwendungen
10
(z.B. Personalaufwendungen aufgrund des Tarifabschl usses) eine geordnete Haushaltswirt-
schaft über den beschlossenen Haushalt nicht zuließen. Diese Haushaltsentwicklung machte
deutlich, dass die vom Rat Ende 2009 gefassten haushaltspolitischen Zielvorgaben
- Vermeidung der Haushaltssicherung
- maximales Haushaltsdefizit von 20 Mio. € im Jahr 2014
- originär ausgeglichener Haushalt ab dem Jahr 2020
nur durch weitere Konsolidierungsanstrengungen erre icht werden konnten. Im Rahmen der
Beschlussfassung zum Haushalt 2013 hat der Rat dahe r ein weiteres Handlungsprogramm
zur Konsolidierung der städtischen Finanzen verabsc hiedet. Die konkrete Umsetzung wird
durch ein intensives Controlling begleitet.
Die aktuelle Finanzsituation der Stadt Münster ist dadurch geprägt, dass einerseits trotz der
eingeleiteten Sparmaßnahmen weiter steigende Aufwen dungen insbesondere im Sozialbe-
reich zu erwarten sind. Andererseits führen insbeso ndere erhöhte Landeszuweisungen zu
spürbaren Haushaltsverbesserungen. Zu nennen sind h ier die Rückzahlungen des Landes
aufgrund des Einheitslastenabrechnungsgesetzes und die erhöhten Schlüsselzuweisungen
im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. Für das Jahr 2014 konnte die Verwaltung
daher einen Haushaltsplanentwurf mit einem leichten Überschuss vorgelegen. Da die Jahre
der mittelfristigen Ergebnisplanung aber weiter erh ebliche Haushaltsdefizite ausweisen,
bleibt die Finanzsituation angespannt. Das beschlos sene Handlungsprogramm zur dauerhaf-
ten Konsolidierung des städtischen Haushalts ist da her konsequent umzusetzen und über
das Jahr 2017 hinaus weiter zu entwickeln.
Aufgrund der zurzeit verfügbaren Daten, die zum Tei l auf Prognoserechnungen beruhen,
besteht für das Jahresergebnis 2013 und für das Jah r 2014 die realistische Chance, Über-
schüsse zu erzielen. Diese Jahresüberschüsse sollte n konsequent zur Stärkung des in den
letzten Jahren massiv abgebauten Eigenkapitals eingesetzt werden.
Die Bevölkerung der Stadt Münster wird in absehbare r Zeit weiter anwachsen. Die Bevölke-
rungsprognose des Statistischen Landesamtes rechnet bis zum Jahr 2030 mit über 325.000
Einwohnern. Hierdurch ergeben sich für die Stadt Mü nster einerseits große Herausforderun-
gen und aber andererseits auch Chancen auf eine weiterhin positive Stadtentwicklung.
11
6. NKF – Kennzahlenset NRW
In gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden der Gem einden sowie der Gemeindeprü-
fungsanstalt als überörtliche Prüfungseinrichtung und Vertretern der örtlichen Rechnungsprü-
fung ist für die Beurteilung der wirtschaftlichen L age der Kommunen ein NKF-Kennzahlenset
erarbeitet worden.
Die Kennzahlen beleuchten 4 Analysebereiche:
Hauswirtschaftliche Gesamtsituation
Kennzahlen zur Vermögenslage
Kennzahlen zur Finanzlage
Kennzahlen zur Ertragslage
Grundlage der nachfolgenden Kennzahlen bilden einer seits die Schlussbilanz zum
31.12.2012 und andererseits die Ergebnisrechung für das Haushaltsjahr 2012 (in Klammer
wird jeweils der Vorjahreswert ausgewiesen).
Nr.
Kennzahl
Wert
2012
(2011)
Analyse
Hauswirtschaftliche Gesamtsituation:
1.
Aufwandsdeckungsgrad
96,2 %
(96,4 %)
Grundlage ist das Ergebnis der laufenden Ver-
waltungstätigkeit (ohne Finanzergebnis
).
Die ordentlichen Aufwendungen werden zu
96,2 % durch die ordentlichen Erträge gedeckt.
In diesem Bereich ergibt sich also ein Defizit
von 3,8 % bzw. 34,2 Mio. €.
2.
Eigenkapitalquote 1
20,4 %
(20,8 %)
Die Kennzahl misst den Anteil des Eigenkapitals
am Gesamtvolumen der Bilanz.
3.
Eigenkapitalquote 2
59,3 %
(59,8 %)
Bei dieser Kennzahl werden zusätzlich zum
„echten“ Eigenkapital die Sonderposten mit Ei-
genkapitalcharakter (Zuschüsse und Beiträge)
dem Gesamtvolumen gegenübergestellt.
4.
Fehlbetragsquote
2,8 %
(5,6 %)
Das negative Jahresergebnis von -20,2 Mio. €
macht 2,8 % der Summe aus Ausgleichsrück-
lage und Allg. Rücklage aus.
Kennzahlen zur Vermögenslage:
12
5.
Infrastrukturquote
48,4 %
(48,9 %)
Das Verhältnis zwischen Infrastrukturvermögen
(insb. Kanäle, Straßen, Brücken) zu dem Ge-
samtvermögen der Aktivseite der Bilanz beträgt
48,4 %.
6.
Abschreibungsintensität
9,8 %
(10,5 %)
Die Kennzahl stellt die Abschreibungen auf das
Anlagevermögen den gesamten ordentlichen
Aufwendungen gegenüber. Das ordentliche Er-
gebnis wird somit mit einem Anteil von 9,8 %
oder 88,3 Mio. € durch Abschreibungen be-
lastet.
7.
Drittfinanzierungsquote
55,6 %
(56,7 %)
Über das Verhältnis aus Erträgen aus der Auflö-
sung von Sonderposten zu den Abschreibungen
wird deutlich, inwieweit die Belastung durch Ab-
schreibungen durch die Drittfinanzierung (Zu-
schüsse, Beiträge) gemildert wird. Danach ver-
bleibt eine Nettobelastung durch Abschreibun-
gen in Höhe von 55,6 % €.
8.
Investitionsquote
60,3 %
(75,1 %)
Dem Substanzverlust durch Abschreibungen
und Vermögensabgänge steht der Zuwachs an
Vermögen gegenüber. Dieser betrug in 2012
lediglich 60,3 %.
Kennzahlen zur Finanzlage:
9.
Anlagendeckungs-
grad 2
93,4 %
(93,5 %)
Die Kennzahl gibt an, mit wie viel Prozent des
Anlagevermögens langfristig finanziert ist.
10.
Dynamischer Verschul-
dungsgrad
Keine
Angabe
(164,8)
Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in
wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen
Bedingungen möglich wäre, die Effektivver-
schuldung aus Überschüssen aus laufender
Verwaltung vollständig zu tilgen (Entschul-
dungsdauer).
Formel: Effektivverschuldung / Saldo aus lfd.
Verwaltungstätigkeit FR)
Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in
der Finanzrechnung beträgt – 3,7 Mio. €, daher
ist die Angabe nicht sinnvoll.
11.
Liquidität 2. Grades
68,0 %
(73,0 %)
Die Kennzahl gibt Auskunft über die kurzfristige
Liquidität, indem sie die liquiden Mittel und die
kurzfristigen Forderungen ins Verhältnis zu den
kurzfristigen Verbindlichkeiten setzt.
13
12.
Kurzfristige Verbind-
lichkeitsquote
3,4 %
(3,1 %)
Der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten an
der gesamten Bilanzsumme beträgt 3,4 %.
13.
Zinslastquote
3,2 %
(3,6 %)
Die Zinslastquote zeigt auf, welche Belastung
aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den
Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätig-
keit besteht.
Zu den ordentlichen Aufwendungen kommen
demnach noch 3,2 % oder 29,0 Mio. € an Fi-
nanzaufwendungen hinzu.
Kennzahlen zur Ertragslage:
14.
Netto-Steuerquote
50,5 %
(58,3 %)
Die Kennzahl gibt den Anteil der Netto-
Steuererträge (nach Abzug der Umlagen) an
den gesamten ordentlichen Netto-Erträgen an.
Die so ermittelte Steuerkraft der Stadt beträgt
50,5 % bzw. 417,1 Mio. €.
15.
Zuwendungsquote
9,5 %
(9,7 %)
Die Zuwendungsquote stellt den Anteil der Er-
träge aus Zuwendungen an den gesamten or-
dentlichen Erträgen dar. Dieser beträgt 9,5 %
bzw. 82,3 Mio. €.
16.
Personalintensität
22,6 %
(22,9 %)
Der Anteil der Personalaufwendungen (ein-
schließlich der Zuführungen zu den Rückstel-
lungen, aber ohne die Versorgungsaufwendun-
gen) an den gesamten ordentlichen Aufwen-
dungen beträgt 22,6 % bzw. 202,7 Mio. €.
17.
Sach- und Dienstleis-
tungsintensität
11,7 %
(12,4 %)
Die Kennzahl soll darstellen, inwieweit Aufwen-
dungen durch die Inanspruchnahme von Sach-
und Dienstleistungen Dritter im Verhältnis zu
den gesamten ordentlichen Aufwendungen ent-
standen sind. Nicht enthalten sind hier aller-
dings z.B. die Zuwendungen an Dritte zur Erfül-
lung von kommunalen Aufgaben.
Der Anteil beträgt 11,7 % bzw. 105,0 Mio. €.
18.
Transferaufwandsquote
47,2
(41,5 %)
Die Kennzahl stellt den Anteil der Transferauf-
wendungen an den gesamten ordentlichen Auf-
wendungen dar. Er beträgt 47,2 % bzw.
424,1 Mio. €. Neben den hohen Zuwendungen
im Jugend- und Sozialbereich sind hier auch die
Zuwendungen an städtischen Beteiligungen /
Eigenbetriebe sowie Gewerbesteuerumlagen
und die Landschaftsumlage mit erfasst.
14
7. Organe und Mitgliedschaften
Gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW werden für den Verwaltungs vorstand und die Ratsmitglieder
die folgenden Angaben gemacht.
Verwaltungsvorstand
Name, Vorname Ausgeübter Beruf Mitgliedschaften bei juristischen Personen, Vereini-
gungen, Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen in
öffentlich-rechtlicher oder privat-rechtlicher Form
Lewe,
Markus
Oberbürgermeister Stadtwerke Münster GmbH (Ordentli ches stimmberechtigtes
Mitglied der Gesellschafterversammlung)
Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (Vorsitzender im Auf-
sichtsrat)
Sparkasse Münsterland-Ost (1. Stellv. Vorsitzender im
Hauptausschuss)
Sparkasse Münsterland-Ost (Vorsitzender im Risikoaus-
schuss)
Sparkasse Münsterland-Ost (1. Stellv. Vorsitzender im Ver-
waltungsrat)
Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied in der Zweckverbandsversammlung)
EUROCITIES (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in
der Jahreshauptversammlung)
Schultheiß,
Hartwig
Stadtdirektor Regionalverkehr Münsterland GmbH (Ord entliches stimm-
berechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Regionalverkehr Münsterland GmbH (Ordentliches stimm-
berechtigtes Mitglied in der Gesellschafterversammlung
AirportPark FMO GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (Stellv. stimm-
berechtigtes Mitglied in der Verbandsversammlung)
Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied in der Gesellschafterversamm-
lung)
Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE) (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Westfälische Verkehrsgesellschaft (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied in der Verbandsversammlung),
Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtrat)
Aufsichtsrat CeNTech GmbH (Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied)
Technologieförderung Münster GmbH (Ordentliches stimm-
berechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches stimm-
15
berechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Münsterland e. V. (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
in der Mitgliederversammlung)
EUROCITIES, (stellv. stimmberechtigtes Mitglied in der
Jahreshauptversammlung)
EUREGIO – Rat (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied)
Dr . Heinrichs,
Wolf
Stadtrat
(bis 31.03.2012)
bis zum 31.03.2012
Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung
Westfalen-Lippe (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in
der Verbandsversammlung)
ITEMS GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im
Beirat)
Westfälisches Pferdemuseum gGmbH (Ordentliches stimm-
berechtigtes Mitglied im Beirat)
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Ordent-
liches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Westfälische Verwaltungsakademie Münster e.V. (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied in der Mitgliederversamm-
lung)
Heuer,
Wolfgang
Stadtrat
(ab 01.04.2012)
Sparkasse Münsterland-Ost
(Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Verwaltungsrat)
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Westfälische Verwaltungsakademie Münster e.V. (Or-
dentliches stimmberechtigtes Mitglied)
ITEMS GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im
Beirat)
Westfälisches Pferdemuseum gGmbH (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Beirat)
Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung
Westfalen-Lippe (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in
der Verbandsversammlung)
Zweckverband KDN - Dachverband kommunaler IT-
Dienstleister (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in der
Verbandsversammlung)
Reinkemeier,
Alfons
Stadtkämmerer
Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat ab 09.05.2012)
Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied in der Gesellschafterversammlung bis
09.05.2012)
Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat ab 09.05.2012 )
MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied in der Gesellschafterversammlung bis
09.05.2012)
MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat ab 09.05.2012)
Technologieförderung Münster GmbH (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 09.05.2012)
Technologieförderung Münster GmbH (Ordentliches stimm-
berechtigtes Mitglied in der Gesellschafterversammlung bis
09.05.2012)
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Ordent-
liches stimmberechtigtes Mitglied in der Gesellschafterver-
sammlung bis 09.05.2012)
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Ordent-
liches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab
16
09.05.2012 )
CeNTech GmbH (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat ab 09.05.2012 )
CeNTech GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
in der Gesellschafterversammlung bis 09.05.2012)
Westfälisches Pferdemuseum gGmbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Beirat ab 09.05.2012)
Westfälisches Pferdemuseum gGmbH (Ordentliches stimm-
berechtigtes Mitglied in der Gesellschafterversammlung bis
09.05.2012)
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches stimm-
berechtigtes Mitglied in der Gesellschafterversammlung bis
09.05.2012)
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 09.05.2012)
AirportPark FMO GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied in der Gesellschafterversammlung bis 09.05.2012)
AirportPark FMO GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
im Aufsichtsrat ab 09.05.2012)
Gesellschafterversammlung Theater Pumpenhaus gGmbH,
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied)
Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML)
GmbH(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in der Ge-
sellschafterversammlung)
ITEMS GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im
Beirat)
Nano-Bioanalytik-Zentrum GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied in der Gesellschafterversammlung)
Zweckverband KDN - Dachverband kommunaler IT-
Dienstleister (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied in der Ver-
bandsversammlung)
Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied in der Zweckverbandsversammlung),
Münchener Hypothekenbank eG (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied in der Generalversammlung)
Volksbank Münster eG (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied in
der Generalversammlung)
Dr. Hanke, And-
rea-Katharina
Stadträtin Institut für vergleichende Städtegeschic hte gGmbH (Ordent-
liches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Beirat)
Westfälisches Pferdemuseum gGmbH (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied in der Gesellschafterversammlung)
Papst-Johannes-Schule (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Beirat)
Paal,
Thomas
Stadtrat Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliche s stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
im Aufsichtsrat)
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Beirat)
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. stimm-
berechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Deutsches Volksheimstättenwerk e.V. (VHW) (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied in der Mitgliederversammlung)
17
Ratsmitglieder
Name, Vorname Ausgeübter Beruf Mitgliedschaften bei juristischen Personen, Vereinigun-
gen, Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen in öf-
fentlich-rechtlicher oder privat-rechtlicher Form
Aldejohann,
Gilbert
Justiziar Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentlich es stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Baumann, Frank Programmierer Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Abfallwirtschaftsbetriebe (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Werksausschuss)
Dr. Baur, Fritz Jurist Flughafen Münster-Osnabrück Gm bH (Ordentliches stimm-
berechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Münsterland e. V. (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied der
Mitgliederversammlung)
Benning, Sybille Diplom-Ing.
Landschaftspla-
nung
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Stellv.
Vorsitzende im Aufsichtsrat)
Bennink, Helga Diplom-Geologin Westfälische Bauindu strie GmbH (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Wohn+Stadtbau GmbH (Vorsitzende im Aufsichtsrat)
Berding, Georg Volkswirt Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. Vorsitzender im
Aufsichtsrat)
Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. stimm-
berechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung)
MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (Ordentliches stimm-
berechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Bolte, Meik Gymnasialleh-
rer/Studienrat
Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Bruns, Joachim Kaufmännischer
Angestellter
Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung)
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Buddenbäumer,
Heinz Georg
Diplomagraringeni-
eur
MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Abfallwirtschaftsbetriebe (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
im Werksausschuss)
Wohnungsgesellschaft Große Lodden GmbH, (Stellv. stimm-
berechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat),
18
Wohn+Stadtbau GmbH, (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
im Aufsichtsrat)
Dr. Dieckmann,
Petra
Ärztin Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Hüfferstiftung (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im
Kuratorium)
Clemenshospital (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im
Kuratorium)
Dreßen, Olaf Rechtsanwalt Abfallwirtschaftsbetriebe (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
im Werksausschuss)
Münster Marketing (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im
Werksausschuss)
Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung)
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
Drüge, Edgar Lehrer i.R. Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat),
Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Papst-Johannes-Schule (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Beirat)
Westfälische Reit- und Fahrschule e.V. (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied der Generalversammlung)
Ediger, Wolfhard Dezernatsleiter citeq (Stellv. st immberechtigtes Mitglied im Werksauschuss)
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. stimm-
berechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung)
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Dr. Erber, Dietmar Diplom-Chemiker Sparkasse Münsterland Ost (Ordentli ches stimmberechtigtes
Mitglied im Verwaltungsrat und in der Zweckverbandsver-
sammlung, ordentliches beratendes Mitglied im Risiko- und
Hauptausschuss)
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
CeNTech GmbH (Vorsitzender im Aufsichtsrat)
Abfallwirtschaftsbetriebe (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Werksausschuss)
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Beirat)
Fastermann,
Thomas
Angestellter AirportPark FMO GmbH (Ordentliches st immberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung)
citeq (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Werksauschuss)
Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
CeNTech GmbH (Stellv. Vorsitzender im Aufsichtsrat)
Technologieförderung Münster GmbH (Stellv. Vorsitzender
im Aufsichtsrat),
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Fraude, Robert
bis 03.02.2012
Verkaufsleiter MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
19
Gabriel, Philipp Jurist Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung)
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Beirat)
Ganser, Beanka Diplom-
Sozialarbeiterin
Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. Vorsitzende im Aufsichtsrat)
Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung)
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Hüfferstiftung (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im
Kuratorium)
Geschkewitz,
Gisela
Diplom-
Oecotrophologin
Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Verbraucherberatungsstelle Münster (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Beirat)
Hakenes, Maria
Anna
Kaufm. Angestellte
i.R.
Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
Altenzentrum Klarastift gGmbH (Vorsitzende im Aufsichtsrat)
Hartmann, Gilbert Bankkaufmann Abfallwirtschaftsbetriebe (Ordentliche s stimmberechtigtes
Mitglied im Werksausschuss)
Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Dr. Hasenjürgen,
Brigitte
Soziologin
Hubert, Ralf Erzieher Abfallwirtschaftsbetriebe (Or dentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Werksausschuss)
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. stimm-
berechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung)
Janning, Ludger
ab 08.03.2012
Landwirt Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. s timmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Abfallwirtschaftsbetriebe (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Werksausschuss)
Joksch, Gerhard Stadtplaner Wohnungsgesellschaft G roße Lodden mbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im
Aufsichtsrat)
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentliches
stimmberecht. Mitglied der Verbandsversammlung)
Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsve
rsammlung)
Abfallwirtschaftsbetriebe (Vorsitzender im Werksausschuss)
Dr. Jung, Michael Studienrat Stadtwerke Münster Gm bH (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Abfallwirtschaftsbetriebe (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
im Werksausschuss)
Kattentidt,
Christoph
ab 07.02.2012
Dipl. Sozialarbeiter Abfallwirtschaftsbetriebe (Ste llv. stimmberechtigtes Mitglied
im Werksausschuss
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. stimm-
berechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung)
Kehr, Manfred Angestellter Abfallwirtschaftsbetrie be (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
im Werksausschuss)
Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
20
Münster Marketing (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im
Werksausschuss)
Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Kemper, Annette Lehrerin Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung)
Papst-Johannes-Schule (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Beirat)
Kersting, Mathias
ab 04.09.2012
Werkstudent Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. stimm-
berechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung)
CeNTech GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im
Aufsichtsrat)
MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Kisnat, Horst
bis 29.02.2012
Polizeibeamter Westfälische Bauindustrie GmbH (Stel lv. stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat)
Abfallwirtschaftsbetriebe (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Werksausschuss)
Münster Marketing (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im
Werksausschuss)
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentl.
stimmberecht. Mitglied der Verbandsversammlung)
Klas, Heribert Leiter Stadtmarke-
ting
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Sparkasse Münsterland Ost (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Verwaltungsrat)
Kleine Borgmann,
Bruno
Lehrer am Berufs-
kolleg
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Abfallwirtschaftsbetriebe (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
im Werksausschuss)
Westfälische Reit- und Fahrschule e.V. (Ordentliches stimm-
berechtigtes Mitglied der Generalversammlung)
Kleine-Wilke, Karl Verwaltungsfach-
wirt i.R.
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung)
AirportPark FMO GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Westfälische Reit- und Fahrschule e.V. (Ordentliches stimm-
berechtigtes Mitglied der Generalversammlung)
Koch, Marianne Geschäftsführende
Gesellschafterin/
Unternehmerin
CeNTech GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Auf-
sichtsrat)
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Münster Marketing (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im
Werksausschuss)
Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung)
Köhn, Raimund Soziologe
Dr. jur. Kornblum,
Thorsten
Steuerwissen-
schaftler
Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat)
Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung)
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Vorsitzender im Auf-
21
sichtsrat)
Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Kosmider,
Marliese
Oberstudienrätin Zweckverband Schienenpersonennahver kehr (Stellv. stimm-
berechtigt. Mitglied der Verbandsversammlung)
Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung)
Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Citeq (Vorsitzende im Werksauschuss)
CeNTech GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Auf-
sichtsrat)
Kubel, Stefan
bis 31.01.2012
Jurist Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stel lv. stimm-
berecht. Mitglied der Verbandsversammlung)
Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat)
Abfallwirtschaftsbetriebe (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
im Werksausschuss)
Kubig-Steltig,
Gabriele
Dipl. Kauffrau,
selbständig
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. Vorsitzende im Auf-
sichtsrat)
Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied der Zweckverbandsversammlung und stellv.
stimmberechtigtes Mitglied im Verwaltungsrat)
Münster Marketing (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im
Werksausschuss)
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)
Küppers, Teresa Diplom-
Sozialpädagogin
Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Hüfferstiftung (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im
Kuratorium)
Lammert, Doris
ab 07.02.2012
Verwaltungsfach-
angestellte
Lenski,
Jens-Ulrich
Jurist Citeq (Ordentliches stimmberechtigtes Mitgli ed im Werksau-
schuss)
Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Verbraucherberatungsstelle Münster (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Beirat)
Marquardt,
Thomas
bis 31.08.2012
Stabsoffizier MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. s timmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Merveldt,
Franziskus-Pius
Graf von
Diplom-Soziologe
i.R.
(Rentner)
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Papst-Johannes-Schule (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
im Beirat)
Moll, Christian
ab 01.05.2012
Geschäftsführer Münster Marketing (Stellv. stimmber echtigtes Mitglied im
Werksausschuss)
Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat)
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung)
Möllemann-
Appelhoff, Carola
Studienrätin Münster Marketing (Stellv. stimmberech tigtes Mitglied im
Werksausschuss)
Abfallwirtschaftsbetriebe (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
im Werksausschuss)
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Ordentli-
22
ches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Sparkasse Münsterland Ost (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied in der Zweckverbandsversammlung und im Verwal-
tungsrat)
Möllers, Jutta Diplom-Pädagogin Sparkasse Münsterl and-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung)
Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Möltgen, Jörn EU-Referent AirportPark FMO GmbH (St ellv. stimmberechtigtes Mitglied
im Aufsichtsrat)
Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung)
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Westfälische Bauindustrie GmbH (Vorsitzender im Aufsichts-
rat)
Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Naegels, Anne Studentin Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung)
Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Nicklas, Andreas Rechtsanwalt Gewerbepark Münster- Loddenheide (GML) GmbH (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat)
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentl.
Stimmberecht. Mitglied der Verbandsversammlung)
Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung)
Dr. Obst, Karin Oberstudienrätin Sparkasse Münster land-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung)
Ohm, Jürgen Selbst. Galerist Münster Marketing (St ellv. stimmberechtigtes Mitglied im
Werksausschuss)
AirportPark FMO GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
im Aufsichtsrat)
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied im Beirat)
Otte, Robert Finanzmakler MCC Halle Münsterland Gmb H (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Münster Marketing (Vorsitzender im Werksausschuss)
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Verbraucherberatungsstelle Münster (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Beirat)
Münsterland e. V. (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied der
Mitgliederversammlung
Peters, Carsten Geschäftsführer MCC Halle Münsterl and GmbH (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat)
Münster Marketing (Stellv. Vorsitzender im Werksausschuss)
AirportPark FMO GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (Ordentliches stimm-
23
berechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. stimm-
berecht. Mitglied der Verbandsversammlung)
Pfau, Fritz Polizeibeamter Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Pohlmann, Franz
Dipl.-
Argraringenieur
Pölling, Kurt Beamter Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
im Aufsichtsrat)
Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung)
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentliches
stimmberechtigt. Mitglied der Verbandsversammlung)
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Powroznik,
Pascal
Integrationshelfer
Reiners, Otto Referatsleiter Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Sparkasse Münsterland Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Verwaltungsrat)
Citeq (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Werksau-
schuss)
Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat)
Verbraucherberatungsstelle Münster (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Beirat)
Reismann, Karin Rentnerin Münster Marketing (Orde ntliches stimmberechtigtes Mitglied
im Werksausschuss)
Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Abfallwirtschaftsbetriebe (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
im Werksausschuss)
Clemenshospital (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im
Kuratorium)
Reuter, Jürgen Architekt Wohn+Stadtbau GmbH (Orde ntliches stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung)
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. stimm-
berecht. Mitglied der Verbandsversammlung)
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat
Rohleder, Tim MdB Sparkasse Münsterland-Ost (Ordent liches stimmberechtigtes
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
Münster Marketing (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im
Werksausschuss)
MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Roth, Stefan Student Wohnungsgesellschaft Große Lod den mbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
24
Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung)
Citeq (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Werksau-
schuss)
Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
im Auf
sichtsrat)
Schade,
Friedhelm
ab 19.01.2012
Handelsvertreter CeNTech GmbH (Stellv. Vorsitzender im Aufsichtsrat)
Münster Marketing (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im
Werksausschuss)
Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat)
Dr. Schipmann,
Ludwig
Angestellter/Dozent Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
Münster Marketing (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
im Werksausschuss)
MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Schulze Wintzler,
Anne
Verbraucherberate-
rin
Citeq (Stellv. Vorsitzende im Werksauschuss)
Sellenriek,
Heinz-Dieter
Richter
Seyfferth, Petra Wissenschaftl.
Mitarbeiterin
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Steinforth, Florian
bis 30.04.2012
Hauptbrandmeister
i.R.
Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
im Aufsichtsrat)
Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung)
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. Vorsitzender im Auf-
sichtsrat)
Dr. Stein-Redent,
Rita
Wissenschaftl.
Mitarbeiterin
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Abfallwirtschaftsbetriebe (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Werksausschuss)
Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
Stober, Barbara Hausfrau Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Sparkasse Münsterland Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Verwaltungsrat und ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
Toulas, Iris Entsorgungstechnik Abfallwirtschaftsbe triebe (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Werksausschuss)
Varnhagen, Hans Dachdeckermeister Zweckverband Schi enenpersonennahverkehr (Ordentl.
Stimmberechtigt.Mitglied der Verbandsversammlung)
Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied der Zweckverbandsversammlung und stellv.
stimmberechtigtes Mitglied im Verwaltungsrat)
Abfallwirtschaftsbetriebe (Stellv. Vorsitzender im Werksaus-
schuss)
Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
25
Vilhjalmsson,
Wendela-Beate
Lehrerin i.R. Münster Marketing (Ordentliches stim mberechtigtes Mitglied
im Werksausschuss)
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Beirat)
von den Berg,
Dieter
Bereichsdirektor
a.D.
Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung)
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
von Göwels,
Walter
Versicherungs-
fachmann
MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches stimm-
berechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Technologieförderung Münster GmbH (Ordentliches stimm-
berechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
von Olberg,
Robert
Student Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stel lv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. stimm-
berecht. Mitglied der Verbandsversammlung)
Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
im Aufsichtsrat)
Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Papst-Johannes-Schule (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied
im Beirat)
Weber, Stefan IT-
Unternehmensbe-
rater
Stadtwerke Münster GmbH (Vorsitzender im Aufsichtsrat)
Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (Ordentliches
stimmberecht. Mitglied der Verbandsversammlung)
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentliches
stimmberecht. Mitglied der Verbandsversammlung)
Welker, Helga Bürovorsteherin Sparkasse Münsterland -Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung)
Münster Marketing (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
im Werksausschuss)
Religio GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im
Verwaltungsrat)
MCC Halle Münsterland GmbH (Vorsitzende im Aufsichtsrat)
Wendland,
Simone
Rechtsanwältin Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentl iches stimmberechtig-
tes Mitglied der Zweckverbandsversammlung)
Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
26
Wieneke, Lars
bis 31.01.2012
Abfallwirtschaftsbetriebe (Ordentliches stimmbere chtigtes
Mitglied im Werksausschuss)
MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Wigger, Holger Energietechnik MCC Halle Münsterlan d GmbH (Stellv. stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Sparkasse Münsterland Ost (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied der Zweckverbandsversammlung und im Verwal-
tungsrat)
Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. Vorsitzender im
Aufsichtsrat)
AirportPark FMO GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Aufsichtsrat)
Winkel, Maria Kauffrau in der
Grundstücks- und
Wohnungswirtschaft
Sparkasse Münsterland Ost (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied der Zweckverbandsversammlung)
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Abfallwirtschaftsbetriebe (Ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied im Werksausschuss)
Winter,
Karl-Heinz
bis 09.01.2012
Diplom-Ingenieur Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. stimm-
berecht. Mitglied der Verbandsversammlung)
Wohn+Stadtbau GmbH (Stell
v. Vorsitzender im Aufsichtsrat)
Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH (Stellv.
stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat)
Münster Marketing (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied
im Werksausschuss)
Wolfgarten,
Peter
Dipl.-
Verwaltungswirt
Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)
Wübken, Sandra
ab 06.02.2012
Medienproduktionie-
rerin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Klemensstraße 10
- Robert-Bosch-Straße
- Holzbrücke
- Austermannstraße
- Loddenheide
- Stubengasse
- Hohe Ward
- Wöstebach 51
- Dahlweg 144
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0237/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.03.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37