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1119/2025

Sachstand zur Umsetzung des Maßnahmenpakets „Wohnungsbau stärken“

Mitteilung Ausschuss 24.04.2025

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 22.05.2025, TOP 18.10

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

6254 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/151/1 
 
Vorlagen-Nummer 24.04.2025 
 1119/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Unterausschuss Wohnen 05.05.2025 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 08.05.2025 
Liegenschaftsausschuss 12.05.2025 
Verkehrsausschuss 13.05.2025 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 15.05.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 22.05.2025 
 
Sachstand zur Umsetzung des Maßnahmenpakets „Wohnungsbau stärken„ 
Hintergrund: 
 
In seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 hat der Rat der Stadt Köln das von der Verwaltung 
vorgelegte Maßnahmenpaket „Wohnungsbau stärken“ (Vorlage 1015/2024) beschlossen. Der 
Prozess zur Erarbeitung des Maßnahmenpakets erfolgte vor dem Hintergrund der schwierigen 
Situation am Wohnungsmarkt und der schlechten Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau. 
Ziel des Prozesses war die Reduzierung kostenintensiver kommunaler Auflagen sowie das Auf-
zeigen kommunaler Maßnahmen, die spürbar zur Stabilisierung des Wohnungsbaus beitragen. 
Im aktiven Austausch mit der Kölner Wohnungs - und Finanzwirtschaft wurden verschiedene 
Ansätze identifiziert, die letztlich dazu beitragen sollen, die Wirtschaftlichkeit von Wohnbaupro-
jekten zu erhöhen.  
 
 
Umsetzung: 
 
Im Folgenden wird über die Umsetzung der einzelnen Beschlusspunkte des Maßnahmenpakets 
informiert: 
 
 
1. Die Ausweitung der Errichtung einer Kombifläche im Kooperativen Baulandmodell 2017+  
auf Vorhaben bis zu 217 Wohneinheiten 
 
Die Möglichkeit zur Errichtung einer öffentlichen Kombifläche im Kooperativen Baulandmodell 
wurde auf Wohnungsbauvorhaben mit einer Größe von bis zu 217 Wohneinheiten ausgeweitet. 
Die Maßnahme wird bereits in Verfahren mit der entsprechenden Größe durch das Stadtpla-
nungsamt angewendet. Nicht betroffen sind Vorhaben, bei denen bei Beschluss des Maßnah-
menpakets bereits ein Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB vorlag. Bei der Errichtung

2 
 
einer Kombifläche wird die zu errichtende Grünfläche pro Einwohner*in  von 10 m² auf 3 m² 
reduziert. Die Spielfläche pro Einwohner*in bleibt konstant bei 2 m². Für die Errichtung der Kom-
bifläche werden die Herstellungskosten für einen Spielplatz herangezogen, da durch die Redu-
zierung auf eine kleinere Fläche eine höhere Qual ität pro qm hergestellt werden muss. Die 
Kombifläche ermöglicht der Wohnungswirtschaft eine Ausweitung der Wohnbauflächen, weil im 
Plangebiet weniger Grünflächen zur Verfügung gestellt werden müssen. 
 
 
2. Die Prüfung eines Anwendungsmodells zur Ausweitung der Ablösemöglichkeiten für Grün- 
und Spielflächenbedarfe im Kooperativen Baulandmodell 2017+ bis Ende 2024 
 
Die Prüfung des Maßnahmenvorschlags erfolgte unter Beteiligung des Stadtplanungsamtes, 
des Amtes für Kinder, Jugend und Familie und des Amtes für Landschaftspflege und Grünflä-
chen. Im Ergebnis ist kein Anwendungsmodell zur Ausweitung der Ablösemöglichkeiten für 
Grün- und Spielflächenbedarfe im Kooperativen Baulandmodell entwickelt worden. Über die 
Ablöse von Grün- und Spielflächenbedarfe – beispielsweise aufgrund vorhandener Infrastruk-
turen im Umfeld des Neubauvorhabens – wird weiterhin im Einzelfall entschieden. Eine Nutzung 
der Ablösezahlungen für die Instandhaltung und Pflege bestehender Grün- und Spielflächen ist 
nicht möglich, da diese für investive und nicht für konsumtive Maßnahmen zu verwenden sind.  
 
 
3. Die Überprüfung der Stellplatzsatzung bis Ende 2024 hinsichtlich:  
a. der Erweiterung der Ablösemöglichkeiten 
b. der Reduzierung der Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze 
 
a. Eine Ablösemöglichkeit bis zu 100 % der zu errichtenden Stellplätze ist bereits möglich, 
sofern die Stellplatzherstellung nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist. Eine 
Abstimmung mit dem Fachamt ist erforderlich. 
 
b. Die Maßnahmen zur Reduzierung der Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze bei Neu-
bauvorhaben sollen bereits im Vorfeld der Evaluierung und Anpassung der Stellplatzsat-
zung eingeführt werden. Weitere Reduzierungen der Stellplatznachweise sind für Studie-
rendenwohnen, für Seniorenwohnen und für Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang 
bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB möglich. Das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwick-
lung wird hierzu eine separate Beschlussvorlage erstellen. 
 
 
4. Die Prüfung einer Stärkung der Wohnungsbauleitstelle durch die Erweiterung von Ent-
scheidungsbefugnissen bis Ende 2024 
 
Die Maßnahme wurde durch die Wohnungsbauleitstelle umgesetzt und die Politik mittels einer 
Mitteilungsvorlage im November 2024 informiert (Vorlage 3483/2024). Um der aktuellen schwie-
rigen Marktlage zu begegnen und eine deutliche Verkürzung der Verfahrenszeiten zugunsten 
zügiger Projektverläufe herbeizuführen, wurde die Projektkonferenz Wohnungsbau (PKW) nun-
mehr als Entscheidu ngsgremium ernannt und mit entsprechenden dezernatsübergreifenden 
Kompetenzen ausgestattet. Die Projektkonferenz Wohnungsbau ist ein dezernatsübergreifen-
des Gremium mit allen am Wohnungsbau beteiligten Dienststellen, das seit 2019 regelmäßig 
von der Wohnungsbauleitstelle VI-3 einberufen und vom Dezernenten für Planen und Bauen 
(i.V.: Wohnungsbauleitstelle) geleitet wird. Durch die Weiterentwicklung zu einem Entschei-
dungsgremium sollen wichtige Entscheidungen zur Ermöglichung von großen Wohnungsbau-
projekten jeweils kurzfristig und verbindlich getroffen werden. Unbenommen bleibt, dass Ent-
scheidungen im Sinne bestehender Beschlüsse zu treffen sind (z.B. Klimaschutzleitlinien und 
Kommunale Wärmeplanung). 
 
 
 
5. Die Neuaufstellung des Kölner Wohnbündnisses mit dem Ziel bezahlbaren Wohnraum in  
Köln zu schaffen und den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten 
 
Das Wohnbündnis soll als Vereinbarung zwischen der Verwaltung, der Wohnungswirtschaft und

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der Politik konzipiert werden und das übergeordnete Ziel verfolgen, bezahlbaren Wohnraum in 
Köln zu schaffen und den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten. Die Umsetzung erfolgt 
durch das Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Die Maßnahme und die Zielsetzung werden 
in den Prozess zur Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen integriert. Der Be-
darfsfeststellungsbeschluss zur Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen wird 
noch in die politischen Gremien eingebracht. 
 
  
Gez. Haack

Beratungsverlauf (6)

05.05.2025 Unterausschuss Wohnen
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.05.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.05.2025 Liegenschaftsausschuss
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.05.2025 Verkehrsausschuss
TOP 6.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.05.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.05.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1119/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
24.04.2025
Erstellt
14.04.2025 14:20