1119/2025
Sachstand zur Umsetzung des Maßnahmenpakets „Wohnungsbau stärken“
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IX/151/1 Vorlagen-Nummer 24.04.2025 1119/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Unterausschuss Wohnen 05.05.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 08.05.2025 Liegenschaftsausschuss 12.05.2025 Verkehrsausschuss 13.05.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 15.05.2025 Stadtentwicklungsausschuss 22.05.2025 Sachstand zur Umsetzung des Maßnahmenpakets „Wohnungsbau stärken„ Hintergrund: In seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 hat der Rat der Stadt Köln das von der Verwaltung vorgelegte Maßnahmenpaket „Wohnungsbau stärken“ (Vorlage 1015/2024) beschlossen. Der Prozess zur Erarbeitung des Maßnahmenpakets erfolgte vor dem Hintergrund der schwierigen Situation am Wohnungsmarkt und der schlechten Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau. Ziel des Prozesses war die Reduzierung kostenintensiver kommunaler Auflagen sowie das Auf- zeigen kommunaler Maßnahmen, die spürbar zur Stabilisierung des Wohnungsbaus beitragen. Im aktiven Austausch mit der Kölner Wohnungs - und Finanzwirtschaft wurden verschiedene Ansätze identifiziert, die letztlich dazu beitragen sollen, die Wirtschaftlichkeit von Wohnbaupro- jekten zu erhöhen. Umsetzung: Im Folgenden wird über die Umsetzung der einzelnen Beschlusspunkte des Maßnahmenpakets informiert: 1. Die Ausweitung der Errichtung einer Kombifläche im Kooperativen Baulandmodell 2017+ auf Vorhaben bis zu 217 Wohneinheiten Die Möglichkeit zur Errichtung einer öffentlichen Kombifläche im Kooperativen Baulandmodell wurde auf Wohnungsbauvorhaben mit einer Größe von bis zu 217 Wohneinheiten ausgeweitet. Die Maßnahme wird bereits in Verfahren mit der entsprechenden Größe durch das Stadtpla- nungsamt angewendet. Nicht betroffen sind Vorhaben, bei denen bei Beschluss des Maßnah- menpakets bereits ein Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB vorlag. Bei der Errichtung 2 einer Kombifläche wird die zu errichtende Grünfläche pro Einwohner*in von 10 m² auf 3 m² reduziert. Die Spielfläche pro Einwohner*in bleibt konstant bei 2 m². Für die Errichtung der Kom- bifläche werden die Herstellungskosten für einen Spielplatz herangezogen, da durch die Redu- zierung auf eine kleinere Fläche eine höhere Qual ität pro qm hergestellt werden muss. Die Kombifläche ermöglicht der Wohnungswirtschaft eine Ausweitung der Wohnbauflächen, weil im Plangebiet weniger Grünflächen zur Verfügung gestellt werden müssen. 2. Die Prüfung eines Anwendungsmodells zur Ausweitung der Ablösemöglichkeiten für Grün- und Spielflächenbedarfe im Kooperativen Baulandmodell 2017+ bis Ende 2024 Die Prüfung des Maßnahmenvorschlags erfolgte unter Beteiligung des Stadtplanungsamtes, des Amtes für Kinder, Jugend und Familie und des Amtes für Landschaftspflege und Grünflä- chen. Im Ergebnis ist kein Anwendungsmodell zur Ausweitung der Ablösemöglichkeiten für Grün- und Spielflächenbedarfe im Kooperativen Baulandmodell entwickelt worden. Über die Ablöse von Grün- und Spielflächenbedarfe – beispielsweise aufgrund vorhandener Infrastruk- turen im Umfeld des Neubauvorhabens – wird weiterhin im Einzelfall entschieden. Eine Nutzung der Ablösezahlungen für die Instandhaltung und Pflege bestehender Grün- und Spielflächen ist nicht möglich, da diese für investive und nicht für konsumtive Maßnahmen zu verwenden sind. 3. Die Überprüfung der Stellplatzsatzung bis Ende 2024 hinsichtlich: a. der Erweiterung der Ablösemöglichkeiten b. der Reduzierung der Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze a. Eine Ablösemöglichkeit bis zu 100 % der zu errichtenden Stellplätze ist bereits möglich, sofern die Stellplatzherstellung nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist. Eine Abstimmung mit dem Fachamt ist erforderlich. b. Die Maßnahmen zur Reduzierung der Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze bei Neu- bauvorhaben sollen bereits im Vorfeld der Evaluierung und Anpassung der Stellplatzsat- zung eingeführt werden. Weitere Reduzierungen der Stellplatznachweise sind für Studie- rendenwohnen, für Seniorenwohnen und für Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB möglich. Das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwick- lung wird hierzu eine separate Beschlussvorlage erstellen. 4. Die Prüfung einer Stärkung der Wohnungsbauleitstelle durch die Erweiterung von Ent- scheidungsbefugnissen bis Ende 2024 Die Maßnahme wurde durch die Wohnungsbauleitstelle umgesetzt und die Politik mittels einer Mitteilungsvorlage im November 2024 informiert (Vorlage 3483/2024). Um der aktuellen schwie- rigen Marktlage zu begegnen und eine deutliche Verkürzung der Verfahrenszeiten zugunsten zügiger Projektverläufe herbeizuführen, wurde die Projektkonferenz Wohnungsbau (PKW) nun- mehr als Entscheidu ngsgremium ernannt und mit entsprechenden dezernatsübergreifenden Kompetenzen ausgestattet. Die Projektkonferenz Wohnungsbau ist ein dezernatsübergreifen- des Gremium mit allen am Wohnungsbau beteiligten Dienststellen, das seit 2019 regelmäßig von der Wohnungsbauleitstelle VI-3 einberufen und vom Dezernenten für Planen und Bauen (i.V.: Wohnungsbauleitstelle) geleitet wird. Durch die Weiterentwicklung zu einem Entschei- dungsgremium sollen wichtige Entscheidungen zur Ermöglichung von großen Wohnungsbau- projekten jeweils kurzfristig und verbindlich getroffen werden. Unbenommen bleibt, dass Ent- scheidungen im Sinne bestehender Beschlüsse zu treffen sind (z.B. Klimaschutzleitlinien und Kommunale Wärmeplanung). 5. Die Neuaufstellung des Kölner Wohnbündnisses mit dem Ziel bezahlbaren Wohnraum in Köln zu schaffen und den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten Das Wohnbündnis soll als Vereinbarung zwischen der Verwaltung, der Wohnungswirtschaft und 3 der Politik konzipiert werden und das übergeordnete Ziel verfolgen, bezahlbaren Wohnraum in Köln zu schaffen und den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten. Die Umsetzung erfolgt durch das Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Die Maßnahme und die Zielsetzung werden in den Prozess zur Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen integriert. Der Be- darfsfeststellungsbeschluss zur Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen wird noch in die politischen Gremien eingebracht. Gez. Haack
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1119/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 24.04.2025
- Erstellt
- 14.04.2025 14:20