V/0758/2012
Bebauungsplan Nr. 557 - Beschluss zur Aufstellung
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Beschlussvorlage
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V/0758/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 557: Coerde - Stadtteilzentrum am Hamannplatz Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 30.10.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 22.11.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung 12.12.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den Bereich des Stadtteilzentrums in Coerde am Hamannplatz ist gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuc h (BauGB) ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 30 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstück s- flächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 244, Flurstücke 601, 622, 846, 977, 978, 981, 982, 983, Teile der Flurstücke 980, 984 Flur 245, Flurstücke 38, 104, 108, 109, 115, 122, 153, 162, 164, 165, 170, Teil des Flurstücks 198 Flur 250, Teil des Flurstücks 409 II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans keine Kosten entstehen. Begründung: Coerde ist in den 1960er Jahren als komplett neu geplanter Stadtteil für rund 7.500 Menschen ent- standen. Den städtebaulichen Leitvorstellungen für eine gegliederte und aufgelockerte Stadt fo l- gend wurden vom Einfamilienhaus bis zur Geschosswohnung im Hochhaus alle Wohnformen b e- rücksichtigt. Neben der großzügigen Ausstattung mit Grünfläc hen wurde eine zentrale, Nord -Süd gerichtete Grünachse durch den Stadtteil gelegt, an deren südlichem Ende das Stadtteilzentrum, der Coerdemarkt, umgeben von zentralen Einrichtungen des Stadtteils, der Melanchthon Grun d- schule, der Andreaskirche, der St. Norbert Kirche, errichtet wurde. Der Coerdemarkt wurde 1966 als reine Geschäfts - und Dienstleistungsbebauung in I – II- ge- schossiger Bauweise fertig gestellt. Fußgänger und Fahrzeugverkehr werden konsequent getrennt. Alle Ladenlokale werden von der innen l iegenden Fußgängerpassage erschlossen, während die Vorlagen-Nr.: V/0758/2012 Auskunft erteilt: Herr Kurz / Herr Husmann Ruf: 492 61 40 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 02.10.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0758/2012 Kundenstellplätze außen herum angeordnet sind. Eine weiträumige Platzfläche stellt die Verbi n- dung vom Grünzug bis zur Königsberger Straße her. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept weist den Coerdemarkt als zentralen Versorgungsbereich für den Stadtteil Coerde mit zurzeit ca. 10.000 Einwohnern aus. Dieser Versorgungsfunktion kann das Zentrum aufgrund funktionaler und angebotsstruktureller Schwächen sowie offensichtlicher gestalterischer Mängel nur noch be dingt gerecht werden. Das Zentrum ist entsprechend den A n- forderungen der Entstehungszeit sehr kleinteilig strukturiert. Die gesamte vorhandene Verkaufsfl ä- che von rd. 2.800 m² verteilt sich auf 17 Geschäfte. Mit Ausnahme der Ansiedlung des Aldi - Marktes auf der Nordseite des Hamannplatzes Ende der 1990er Jahre ist das Zentrum seit seiner Entstehung nahezu unverändert geblieben. Den in der Zwischenzeit deutlich gewachsenen Flächenansprüchen des Einzelhandels wird diese Struktur in vielerlei Hinsicht nicht me hr gerecht. Die in die Jahre gekommene Gebäudesubstanz, zu geringe Flächengrößen und ungünstige Ladenzuschnitte entsprechen nicht mehr den Anford e- rungen des Handels an einen zeitgemäßen Marktauftritt und verringern die Standortattraktivität für die Verbrau cher. Hinzu kommt, dass mit der Schließung des Schlecker -Marktes im Zuge der Schlecker-Insolvenz in diesem Jahr auch das einzige Drogeriemarktangebot den Coerdemarkt verlassen hat. Von daher ist es nicht überraschend, dass die Kaufkraftbindung der Grundver sor- gungsangebote im Stadtteil Coerde bzw. des Coerdemarktes deutlich unterhalb derjenigen and e- rer Außenstadtteile liegt. Temporäre Leerstände und die – inzwischen aufgegebene – Folgenut- zung durch eine Spielhalle sowie die fehlenden Investitionen in eine ze itgemäße Fassadengestal- tung, sind äußere Merkmale für den fortschreitenden Attraktivitätsverlust des Zentrums. Zur Stärkung des Zentrums und zur Unterstützung einer strukturellen und gestalterischen Neuau s- richtung kommen sowohl Umstrukturierungsmaßnahmen im Bestand, als auch bauliche Erweit e- rungen in Betracht. Die Erschließung und Anordnung des ruhenden Verkehrs ist in diesem Z u- sammenhang ebenso wichtig wie der Zuschnitt und die Gestaltung des öffentlichen Raumes. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplan s sollen die planerischen Instrumente zur Steuerung der künftig zulässigen Nutzungen, der Dichte der Bebauung sowie des Verhältnisses von bebauter Fläche zu Platzflächen eindeutig definiert werden. Dabei spielen die Steuerung der Einzelhandels- entwicklung entsprechend den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt und der Ausschluss von Nutzungen, die einer Stärkung des Zentrums entgegenstehen, wie z.B. Spielha l- len, eine wichtige Rolle. Die Verwaltung beabsichtigt als Nächstes eine öffentlich e Bürgerinformationsveranstaltung durch- zuführen. Mit interessierten Bürgern und Bürgerinnen soll en die Situation des Coerdemarktes und die künftigen Anforderungen erörtert werden. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 557 erfasst den Bereich des Stadtteilzentrums am Hamannplatz bis zu den angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen (Königsberger Straße, Schneidemühler Straße) (siehe Anlage). Die endgültige (Fein -) Abgrenzung des Bebauungspla n- gebietes wird sich dann im nächsten Schritt im Rahmen de r Erarbeitung des Bebauungsplan - Entwurfes ergeben und sich an dessen inhaltlich -funktionalen und abwägungsrelevanten Inhalten orientieren. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Plangebiet
V-0758-2012-Anlage-Plangebiet
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Anlage zur Vorlage Nr. V/0758/2012 Bebauungsplan Nr. 557 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für ST ADT M TÜNS ER Plangebiet - Maßstab 1:5000
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Bebauungsplan Nr. 557 (amtlicher Umring) amtlich
- Königsberger Straße
- Schneidemühler Straße
Bebauungsplan Nr. 557
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Coerde - Stadtteilzentrum am Hamannplatz
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0758/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.09.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37