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V/0758/2012

Bebauungsplan Nr. 557 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 28.09.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2012, TOP 44.1.1

Beschlussvorlage

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V-0758-2012-Anlage-Plangebiet

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Beschlussvorlage

6213 Zeichen

V/0758/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 557: Coerde - Stadtteilzentrum am Hamannplatz 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.10.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
22.11.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
12.12.2012 Rat Entscheidung 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Für den Bereich des Stadtteilzentrums in Coerde am Hamannplatz ist gemäß § 2 (1) in Verbindung 
mit § 13 a Baugesetzbuc h (BauGB) ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 30 
BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstück s-
flächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. 
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
 
Gemarkung Münster,  
Flur 244, Flurstücke 601, 622, 846, 977, 978, 981, 982, 983, Teile der Flurstücke 980, 984 
Flur 245, Flurstücke 38, 104, 108, 109, 115, 122, 153, 162, 164, 165, 170, Teil des Flurstücks 198 
Flur 250, Teil des Flurstücks 409 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Aufstellung des 
Bebauungsplans keine Kosten entstehen.  
 
Begründung: 
Coerde ist in den 1960er Jahren als komplett neu geplanter Stadtteil für rund 7.500 Menschen ent-
standen. Den städtebaulichen Leitvorstellungen für eine gegliederte und aufgelockerte Stadt fo l-
gend wurden vom Einfamilienhaus bis zur Geschosswohnung im Hochhaus alle Wohnformen b e-
rücksichtigt. Neben der großzügigen Ausstattung mit Grünfläc hen wurde eine zentrale, Nord -Süd 
gerichtete Grünachse durch den Stadtteil gelegt, an deren südlichem Ende das Stadtteilzentrum, 
der Coerdemarkt, umgeben von zentralen Einrichtungen des Stadtteils, der Melanchthon Grun d-
schule, der Andreaskirche, der St. Norbert Kirche, errichtet wurde.  
 
Der Coerdemarkt  wurde 1966 als reine Geschäfts - und Dienstleistungsbebauung in I – II- ge-
schossiger Bauweise fertig gestellt. Fußgänger und Fahrzeugverkehr werden konsequent getrennt. 
Alle Ladenlokale werden von der innen l iegenden Fußgängerpassage erschlossen, während die 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0758/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 40 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.10.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0758/2012 
Kundenstellplätze außen herum angeordnet sind. Eine weiträumige Platzfläche stellt die Verbi n-
dung vom Grünzug bis zur Königsberger Straße her.  
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept weist den Coerdemarkt als zentralen Versorgungsbereich 
für den Stadtteil Coerde mit zurzeit ca. 10.000 Einwohnern aus. Dieser Versorgungsfunktion kann 
das Zentrum aufgrund funktionaler und angebotsstruktureller Schwächen sowie offensichtlicher 
gestalterischer Mängel nur noch be dingt gerecht werden. Das Zentrum ist entsprechend den A n-
forderungen der Entstehungszeit sehr kleinteilig strukturiert. Die gesamte vorhandene Verkaufsfl ä-
che von rd. 2.800 m² verteilt sich auf 17 Geschäfte. Mit Ausnahme der Ansiedlung des Aldi -
Marktes auf der Nordseite des Hamannplatzes Ende der 1990er Jahre ist das Zentrum seit seiner 
Entstehung nahezu unverändert geblieben.  
 
Den in der Zwischenzeit deutlich gewachsenen Flächenansprüchen des Einzelhandels wird diese 
Struktur in vielerlei Hinsicht nicht me hr gerecht. Die in die Jahre gekommene Gebäudesubstanz, 
zu geringe Flächengrößen und ungünstige Ladenzuschnitte entsprechen nicht mehr den Anford e-
rungen des Handels an einen zeitgemäßen Marktauftritt und verringern die Standortattraktivität für 
die Verbrau cher. Hinzu kommt, dass mit der Schließung des Schlecker -Marktes im Zuge der 
Schlecker-Insolvenz in diesem Jahr auch das einzige Drogeriemarktangebot den Coerdemarkt 
verlassen hat. Von daher ist es nicht überraschend, dass die Kaufkraftbindung der Grundver sor-
gungsangebote im Stadtteil Coerde bzw. des Coerdemarktes deutlich unterhalb derjenigen and e-
rer Außenstadtteile liegt. Temporäre Leerstände und die – inzwischen aufgegebene – Folgenut-
zung durch eine Spielhalle sowie die fehlenden Investitionen in eine ze itgemäße Fassadengestal-
tung, sind äußere Merkmale für den fortschreitenden Attraktivitätsverlust des Zentrums.  
 
Zur Stärkung des Zentrums und zur Unterstützung einer strukturellen und gestalterischen Neuau s-
richtung kommen sowohl Umstrukturierungsmaßnahmen  im Bestand, als auch bauliche Erweit e-
rungen in Betracht. Die Erschließung und Anordnung des ruhenden Verkehrs ist in diesem Z u-
sammenhang ebenso wichtig wie der Zuschnitt und die Gestaltung des öffentlichen Raumes.  
 
Mit der Aufstellung eines Bebauungsplan s sollen die planerischen Instrumente zur Steuerung der 
künftig zulässigen Nutzungen, der Dichte der Bebauung sowie des Verhältnisses von bebauter 
Fläche zu Platzflächen eindeutig definiert werden. Dabei spielen die Steuerung der Einzelhandels-
entwicklung entsprechend den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt und der 
Ausschluss von Nutzungen, die einer Stärkung des Zentrums entgegenstehen, wie z.B. Spielha l-
len, eine wichtige Rolle.  
 
Die Verwaltung beabsichtigt als Nächstes eine öffentlich e Bürgerinformationsveranstaltung durch-
zuführen. Mit interessierten Bürgern und Bürgerinnen soll en die Situation des Coerdemarktes und 
die künftigen Anforderungen erörtert werden.  
 
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 557 erfasst den Bereich des Stadtteilzentrums 
am Hamannplatz bis zu den angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen (Königsberger Straße, 
Schneidemühler Straße) (siehe Anlage). Die endgültige (Fein -) Abgrenzung des Bebauungspla n-
gebietes wird sich dann im nächsten Schritt im Rahmen de r Erarbeitung des Bebauungsplan -
Entwurfes ergeben und sich an dessen inhaltlich -funktionalen und abwägungsrelevanten Inhalten 
orientieren.  
 
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan 
der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.  
 
i. V.  
gez. 
Schultheiß  
Stadtdirektor  
 
Anlagen: Plangebiet

V-0758-2012-Anlage-Plangebiet

161 Zeichen

Anlage 
zur Vorlage Nr. V/0758/2012 
Bebauungsplan Nr. 557 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
ST ADT M TÜNS ER Plangebiet - Maßstab 1:5000

Beratungsverlauf (4)

30.10.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.11.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2012 Hauptausschuss
TOP 42.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2012 Rat
TOP 44.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bebauungsplan Nr. 557 (amtlicher Umring) amtlich
  • Königsberger Straße
  • Schneidemühler Straße

Bebauungsplan Nr. 557

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Coerde - Stadtteilzentrum am Hamannplatz

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0758/2012
Typ
Vorlagen
Datum
28.09.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37