V/0435/2020
Entwicklung neuer urbaner Stadtquartiere südlich des Dortmund-Ems-Kanals, beiderseits des Albersloher Weges
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V-0435-2020_Anlage-3_Antrag SPD
1862 Zeichen
Antrag an den Rat Nr.: A-R/0034/2019
SPD -Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Tel. (0251) 45 314
Fax (0251) 511 750
www.spd-muenster.de
Liegenschaftliche Verfügbarkeit an der
Nieberdingstraße und Theodor-Scheiwe-Straße
herstellen
Nicht-öffentlicher Ratsantrag
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die nicht städtischen Grundstücke an der Nieberdingstraße und
Theodor-Scheiwe-Straße, sofern möglich, anzukaufen. H ierzu sind zeitnah konkrete Verhand-
lungen mit den Eigentümern aufzunehmen. Die Ergebniss e der Gespräche mit den Eigentümern
und die Möglichkeiten zum Erwerb der Liegenschaften si nd dem zuständigen Fachausschuss zu
berichten.
Begründung:
Die Fortschreibung des Masterplans Stadthäfen Münster h at das große Potenzial des Stadtha-
fens und der angrenzenden Grundstücke aufgezeigt. Nach der Aufgabe des Perspektivstandorts
für den Neubau eines Stadions an der Nieberdingstraße bieten vor allem auch die Flächen süd-
lich des Dortmund-Ems-Kanals große Entwicklungschance n für die wachsende Stadt. Um die
Flächen im Interesse der Stadtgesellschaft entwickeln zu können, ist es unausweichlich, dass die
Stadt Eigentümerin der Flächen wird. Die Verwaltung so ll daher zeitnah in Verhandlungen mit
den Eigentümern der Flächen treten und einen Ankauf forcieren.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Münster
Dr. Michael Jung Stephan Brinktrine Doris Feldman n
Philipp Hagemann Marius Herwig Dr. Cornelia Jäge r
Mathias Kersting Michael Kleyboldt Marianne Koch
Katharina Köhnke Thomas Kollmann Gaby Kubig-Stel tig
Hedwig Liekefedt Mustafa Schat Anne Schulze Wintz ler
Petra Seyfferth Ludger Steinmann Beate Vilhjalmsson
Maria Winkel
14 .05 .2019
Beschlussvorlage
49773 Zeichen
V/0435/2020
V/0435/2020
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Entwicklung neuer urbaner Stadtquartiere südlich des Dortmund-Ems-Kanals, beiderseits des
Albersloher Weges
Beratungsfolge
10.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
17.06.2020 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä-
chenmanagement
Vorberatung
18.06.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen
Vorberatung
24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
24.06.2020 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Vor dem Hintergrund einer in der Stadt Münster anhaltend hohen Wohnraumnachfrage, verbu n-
den mit dem Erfordernis einer entsprechenden Bereitstellung von sozialen Infrastruktureinric h-
tungen, sowie einer darüber hinaus bestehenden ebenfalls hohen Nachfrage nach neuen Stan d-
orten zur Deckung eines erhöhten Bedarfs an Arbeitsstätten, insbesondere für dienstleistungs -
und gewerbeorientierte Unternehmen, beauftragt der Rat die Verwaltung, das ca. 38 ha große
Areal südlich des Dortmund-Ems-Kanals (DEK), beiderseits des Albersloher Weges (Anlage 1),
die Bereiche Nieberdingstraße, Eulerstraße, Theodor-Scheiwe-Straße umfassend, im Sinne neu-
er urbaner Stadtquartiere für Wohnen und Arbeiten , einschließlich erneuerter, zeitgemäßer Ge-
werbestrukturen, zu entwickeln und die weiteren, notwendigen planerischen und liegenschaftl i-
chen Entwicklungsschritte durchzuführen.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Baulandmobilisierung des Areals südlich des DEK, be i-
derseits des Albersloher Weges ( Anlage 1) vor dem Hintergrund der unter Ziffer 1. aufgezeigten
Zielrichtung grundsätzlich zwei Optionen möglich sind:
Stadtplanungsamt
02.06.2020
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Franke
Telefon: 492-6110
FrankeGerd@stadt-
muenster.de
Herr Leifken
Telefon: 492-6181
LeifkenA@stadt-
muenster.de
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2.1. Vorrangig soll für das Areal eine kooperative Baulandentwicklung in Form einer freiwilligen
Einigung mit den unterschiedlichen Grundstückseigentümern angestrebt werden (Option 1).
Diese kooperative Baulandentwicklung unterliegt den Regularien der Sozialgerechten B o-
dennutzung Münster (SoBoMü).
2.2. Da sich die Flächen im gesamten Areal (Anlage 1) nur zu ca. 20 % in städtischem Eigentum
befinden und zugleich dem Areal aufgrund seiner siedlungsstrukturellen Lage und Größe für
die weitere städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Stadt Münster eine herausragende
Bedeutung zukommt, erklärt der Rat aus besonderem öffentlichen Interesse seine Absicht,
die Möglichkeit der Durchführung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach den
§§ 165 - 171 BauGB prüfen zu wollen (Option 2). Vorrangi ge Zielsetzung ist dabei die ei n-
heitliche Vorbereitung und stringente Durchführung der Realisierung neuer urbaner Stad t-
quartiere unter besonderer Berücksichtigung des in der Stadt Münster bestehenden erhöhten
Bedarfs an Wohnraum und Arbeitsstätten.
2.3. Vor diesem Hintergrund beauftragt der Rat die Verwaltung, vorbereitende Untersuchungen
gem. § 165 (4) BauGB durchzuführen, um die Anwendungsvoraussetzungen für eine Stä d-
tebauliche Entwicklungsmaßnahme gem. § 165 (3) BauGB für den Planungsraum südlich
des DEK, beiderseits des Albersloher Weges (Anlage 1) mit der Zielrichtung einer urbanen
Baugebietsentwicklung zu klären sowie alle erforderlichen Schritte einzuleiten, um erforderl i-
chenfalls eine stringente Überplanung, Erschließung und Bebauung des in Anlage 1 gekenn-
zeichneten Bereichs im Rahmen einer förmlich einzuleitenden Städtebaulichen Entwic k-
lungsmaßnahme zu ermöglichen.
2.4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen gem. Be-
schlusspunkt 2.3. die Grundstücksverhandlungen mit den Eigentümern im Planungsraum
südlich des DEK, beiderseits des Albersloher Weges (Anlage 1) zunächst gem. der Option 1
zu Beschlusspunkt 2.1. geführt werden und im Falle ihres Scheiterns die Gebietsentwicklung
entsprechend der Option 2 gem. Beschlusspunkt 2.2. erfolgen soll.
2.5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass über die tatsächliche Durchführung einer Städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme in Abhängigkeit von den Ergebnissen der vorbereitenden Unters u-
chungen noch zu einem späteren Zeitpunkt auf Grund lage einer gesonderten Vorlage zu
entscheiden sein wird.
2.6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aktuell die Option der Einbindung eines externen Partners
geprüft wird, sollte dadurch die Vorbereitung, Durchführung und qualifizierte Begleitung der
Baulandentwicklung - sowohl im Rahmen einer kooperativen Baulandentwicklung als auch
ggf. im Rahmen einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme - verbessert werden können.
Über die Beauftragung wird der Rat zu gegebenem Zeitpunkt in einer gesonderten Vorlag e
beschließen.
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der im Jahr 2019 in zwei „Hafenratschlägen“ in seinen Ec k-
punkten erarbeitete „Hafendialog“ die Entwicklung neuer urbaner Stadtquartiere im Planung s-
raum südlich des DEK, beiderseits des Albersloher Weges (Anlage 1) begleiten wird. Im Rahmen
der weiteren Planungsschritte wird der Dialog mit allen Akteuren in diesem Planungsraum fortge-
führt sowie weiterentwickelt und damit für Transparenz im Entwicklungsprozess gesorgt.
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4. Der Rat begrüßt es, dass die Verwaltung mit der Zielsetzung einer Arbeitsplatz - und Unterneh-
menssicherung für die heute im Planungsraum südlich des DEK (sh. Anlage 1) bestehenden g e-
werblich-industriellen Betriebe geeignete Flächen im städtischen Eigentum, z.B. im Bereich des
Industriegebietes Hessenweg oder im Bereich der Gewerbegebiete am Schifffahrter Damm, für
eine Verlagerung zunächst weiter vorhält.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen keine Kosten. Erforderliche Kosten der beteiligten Fachäm-
ter für zusätzliches Personal, Grunderwerb, Erschließung etc. werden zu den jeweils entspreche n-
den Zeitpunkten in gesonderten Vorlagen zur Entscheidung vorgelegt.
Da mit dem Beschluss zu 2.3. die Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen für eine etwai ge
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme einhergeht, können in naher Zukunft weitere Kosten en t-
stehen, die derzeit noch nicht bezi fferbar sind. Über konkrete Maßnahmen bzw. Beauftragungen ist
gesondert zu entscheiden. Etwaige spätere Kosten, die im Rahmen der Umse tzung dieser Bauge-
bietsentwicklung entstehen werden, sind ebenso noch nicht bezifferbar. Zwangsläufig ist für eine
etwaige Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme und somit im Zuge der vorbereitenden Unters u-
chungen ein Finanzierungsplan aufzustellen, über den der Rat im Rahmen eines ggf. erforderlichen
Beschlusses zur Durchführung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zu beschließen hat.
Begründung:
Planungsanlass: Chancen nach Aufgabe des Entwicklungsziels „Stadion an der Nieberding-
straße“ zukunftsorientiert nutzen – dringende Wohnraum- und Arbeitsstättenbedarfe decken,
vorhandene Bestandsqualitäten erhalten, neue Freiraumstrukturen schaffen.
Eine hohe Lebensqualität sowie die Attraktivität als Wohn - und Arbeitsstandort kennzeichnen die
Stadt Münster genauso wie ihre Wissenschaftseinrichtungen, das rege Studentenleben und ihre ku l-
turell vielfältigen Angebote. Gerade deswegen bleibt die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum in
innenstadtnaher Lage anhaltend hoch und auch frei verfügbare Stan dorte für die Ansiedlung von Ge-
werbe- und Dienstleistungsunternehmen werden weiterhin dringend gesucht und benötigt.
Die Bürgerumfragen 2016 („Ziele der Stadtentwicklung“) und 2018 („Standortbestimmung Müns -
terZukünfte 20|30|50“) haben deutlich gemacht, dass ein ausreichendes Angebot an leistbarem
Wohnraum ein prioritäres Ziel für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Stadtentwicklung in Müns-
ter ist, welche in einem hohen Maße den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt en t-
spricht. Im Zusammenhang mit der Zuzugsumfrage 2013 und weiteren Umfragen bleibt festzuhalten,
dass insbesondere die Innenstadt und die Innenstadtrandlagen gesucht und präferiert werden.
Die Nähe von Altstadt und Bahnhofsbereich bietet nicht nur für den Bereich der Münsteraner Stadthä-
fen, sondern auch für den Planungsraum südlich des DEK, beid erseits des Albersloher Weges he r-
ausragende Chancen für einen nutzungsstrukturellen Perspektivwechsel im Sinne einer räuml ich und
funktional erweiterten Innenstadtrandlage. Hier kann die Stadt Münster neue, u.a. ökologische, urba-
ne Qualitäten gewinnen und neue, eigenständige Stadtquartiere zukunftsorientiert gestalten. Der F o-
kus der kommenden Entwicklungen wird daher verstärkt auf den Bereichen beid erseits des DEK lie-
gen. Dies deckt sich mit den Beschlüssen zur Fortschreibung des Masterplans Stadthäfen vom
22.05.2019 (vgl. V/0150/2019).
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Die bestehenden Strukturen und bisherigen Planungsziele des Ende 2011 aufgestellten Masterplans
Stadthäfen (vgl. V/0800/2011) erfordern aus Sicht der Pla nungsverwaltung für den Planungsraum
südlich des DEK, beid erseits des Albersloher Weges eine grundlegende Überarbeitung im Sinne der
o.g. Zielperspektiven:
Teilbereich Nieberdingstraße: Das bisherige Entwicklungsziel „Stadion“ für diesen Teilbereich ist
obsolet geworden. Die gesamte Fläche besitzt ein erkennbares Aufwertungs - und Verdichtungs-
potenzial, wobei bestehende Wohnmilieus erhalten werden sollen. Ausdrücklich soll es nicht zu
Verdrängungsprozessen bei erhaltenswerten Bestandsstrukturen (Wohnen, Ar beiten, Kultur etc.)
kommen.
Teilbereich Eulerstraße: Die bisherigen industriellen Nutzungen (zwei Betriebe) und das auch für
diesen Teilbereich bislang geltende Entwicklungsziel „Stadion“ wurden im Jahr 2019 aufgegeben,
neue standortgerechte Perspektiven sind daher für diesen Teilbereich erforderlich.
Teilbereich Theodor-Scheiwe-Straße: Das bisherige Entwicklungsziel „Stadion“ im benachbarten
Teilbereich Nieberdingstraße hatte u.a. zur Folge, dass die im Teilbereich Theodor -Scheiwe-
Straße vorhandenen gewerblich-industriellen Bestandsstrukturen jahrelang nicht in Frage gestellt
wurden. Diese werden jedoch den Lagequalitäten dieses Teilbereiches in Bezug auf bestehende
gesamtstädtische Bedarfe, Potenziale sowie Dynamiken nicht gerecht. Nutzungs - und standort-
gerechte Alternativen für die bestehenden Nutzungen sind andernorts in der Stadt Münster vo r-
handen.
In die anstehenden Planungen werden dabei u.a. auch die gewonnenen Erkenntnisse aus dem Di a-
logverfahren der „Hafenratschläge“ einbezogen. Die in diesem Ko ntext gewonnenen Perspektiven
und Leitbilder werden für die nun angestoßene Entwicklung im Planungsraum südlich des DEK, be i-
derseits des Albersloher Weges - unter Berücksichtigung des immissionsschutzrechtlichen bzw.
emissionsrechtlichen Spielraums - zugrunde gelegt. Dementsprechend sind kleinteilige, urbane und
nutzungsgemischte Strukturen als künftige Zielsetzungen vorgesehen. Ebenso ist die Sicherung einer
öffentlichen Zugänglichkeit der Wasserflächen unter Berücksichtigu ng von hohen Freiflächenqua litä-
ten für eine am Allgemeinwohl orientierte Nutzung eine aus den bisherigen Dialogverfahren resulti e-
rende wesentliche Zielperspektive, welche in den kommenden Planverfahren für den Planungsraum
südlich des DEK, beiderseits des Albersloher Weges berücksichtigt werden wird.
Die mit Ratsbeschluss vom 22.05.2019 eingeleitete Fortschreibung des Masterplans Stadthäfen (vgl.
V/0150/2019) und die Ausschöpfung der Ent wicklungspotenziale einzelner Flächen sind aufeinander
wirkende Prozesse, in denen sich Inhalte aufeinander abstimmen und ergänzen. Dementsprechend
sind sie nicht linear aufeinander folgend verlaufend, sondern ihre Parallelität ist erforderlich und wirkt
zeitlich beschleunigend.
In diesem Sinne sind für die nördlich des DEK angrenzenden Bereiche des Stadthafen 2, Halle Müns-
terland, Hawerkamp mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 580: „Albersloher
Weg / Dortmund-Ems-Kanal / Westfälische Landeseisenbahn / Lippstädter Straße“ (vgl. V/0263/2020)
vom 13.05.2020 bereits erste planungss ichernde Schritte gemacht worden. Dieses Handeln in di e-
sem Bereich ist zweckmäßig, da sich die Flächen im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes zum
größten Teil bereits im Eigentum der Stadt Münster befinden und dadurch eine weitestgehend von
privaten Dritten unbeeinflusste Steuerung der Planung und Flächenentwicklung gewährleistet werden
kann.
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Der mit der vorliegenden Vorlage betroffene Planungsraum südlich des DEK, beiderseits des Albers-
loher Weges (Anlage 1) ist weitgehend im Besitz von Dritten. Nur ca. 20 % der Flächen sind hier im
Eigentum der Stadt Münster. D.h. die Umsetzung kommunaler Entwicklungsziele ist hier wesentlich
abhängiger von der verbindlichen Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentümer. Eine zeitnahe
Verständigung auf Entwicklungsziele ist dementsprechend erforderlich, um im Rahmen eines Dialo g-
prozesses die Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentümer verbindlich zu klären und a n-
schließend die städtebaulichen Instrumente zu wählen, die geeignet sind, die kommunalen Entwic k-
lungsziele auch zu erreichen.
Der in Aufstellung befindliche Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 541: „ Stadthafen I / Lütkenbecker
Weg / Bundesstraße B 51 / Albersloher Weg “ (Aufstellungsbeschluss 27.06.2012) hat auf der Grun d-
lage der Berichtsvorlage V/1068/2017, die am 25.01.2018 im ASSVW beraten worden ist, im Frühjahr
2018 offen gelegen. Der Bebauungsplanentwurf bestätigt und sichert noch die bisherigen gewerblich -
industriellen Entwicklungsziele für den Teilbereich der Theodor -Scheiwe-Straße und regelt u.a. a uch
die planungs- und emissionsrechtlichen Abhängigkeiten zwischen den Bereichen Theodor -Scheiwe-
Straße, den Bereichen südlich des Stadthafen 1 und dem Projektgebiet „Stadthafen -Nord“ (vgl. B e-
bauungsplan Nr. 600: „ Stadthafen I / Dortmund -Ems-Kanal / Schillerstraße“). Auf der Grundlage des
Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.05.2020 zur Vorlage V/0075/2020/1 „1. Ver-
längerung der Veränderungssperre Nr. 109 für den Bereich Dortmund -Ems-Kanal / Lütkenbecker
Weg / Bundesstraße B 51 / Theodor-Scheiwe-Straße“ werden Baugesuche, die eine Verfestigung der
gewerblich-industriellen Nutzung anstreben, vorerst für ein Jahr zurückgestellt.
Die o.g. Beschlusslagen verdeutlichen, dass eine zeitnahe planerische „Weichenstellung“ auch für
den Planungsraum südlich des DEK, beiderseits des Albersloher Weges erforderlich ist, um diesen im
räumlich funktionalen Zusammenhang mit den anderen Entwicklungspotenzialen des gesamten E r-
neuerungsschwerpunktes beiderseits des Albersloher Weges zukunftsgerichtet gestalten z u können.
Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan, der die betroffenen Tei l-
bereiche gem. Anlage 1 umfasst und die skizzierten Planungsziele sichert und konkretisiert, wird für
die zweite Jahreshälfte 2020 vorbereitet.
Auch v or dem Hintergrund, dass für im Planungsraum südlich des DEK bestehende gewerblich -
industrielle Betriebe momentan Verlagerungsoptionen andernorts im Stadtgebiet bereitgehalten we r-
den können (sh. Beschlusspunkt 4.), ist eine zeitnahe Entscheidung erforderli ch, damit diese Opti o-
nen nicht länger anderweitige gewerbliche Ansiedlungsanfragen blockieren.
Zu Beschlusspunkt 1.:
Das Plangebiet südlich des DEK, beiderseits des Albersloher Weges (Anlage 1) mit einer Größe von
ca. 38 ha untergliedert sich in drei Teilbereiche:
a) Nieberdingstraße, ca. 11 ha
b) Eulerstraße, ca. 2 ha
c) Theodor-Scheiwe-Straße, ca. 25 ha
Das für die Quartiersentwicklung in diese n Teilbereichen übergeordnete Ziel ist die Schaffung eines
adäquaten Angebots zur Deckung des in Münster bestehenden erhöhten Bedarfs an Wohn - und Ar-
beitsstätten.
a) Nieberdingstraße
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Für den Bereich der Nieberdingstraße wurden mit der im Jahr 2008 wirksam gewordenen 11. Änd e-
rung des Flächennutzungsplanes (FNP) sowie mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauung s-
plan Nr . 419 „Nieberdingstraße“ vom 16.07.2003 die planungsrechtlichen Grundlagen für eine vo r-
sorgliche Standortsicherung zum Neubau eines modernen Fußballstadions geschaffen, das perspe k-
tivisch die Möglichkeit dafür bieten sollte, dort auch Fußballspiele im Prof ibereich mit mindestens ca.
15.000 Zuschauern, im Endausbau mit bis zu ca. 30.000 Zuschauern austragen zu können.
Die 11. Änderung des FNP mit der Darstellung eines Sondergebietes „Stadion“ umfasste nicht nur
den Bereich der Nieberdingstraße, sondern eben so auch den Bereich der südlich angrenzenden E u-
lerstraße.
Durch diese vorsorgliche Standortsicherung für ein neues Fußballstadion und de n mit einem derarti-
gen Stadion verbundenen perspektivischen Lärmemissionen wurden in der Folge potenzielle Entwick-
lungsoptionen für andere Nutzungsstrukturen, vor allem für neue Wohnnutzungen, im Umfeld des
Stadionstandortes jahrelang blockiert.
Mit dem Abschluss des „Letter of Intent“ (LoI) zwischen der Stadt Münster und dem SC Preußen 06
e.V. Münster vom 01.02.2019 zum Sportpark Berg Fidel an der Hammer Straße ist die vorsorgliche
Standortsicherung für ein neues Fußballstadion im Bereich der Nieberdingstraße/Eulerstraße obsolet
geworden. Verbunden damit erwächst das Erfordernis neue Entwicklungsziele für d iese Teilbereiche
zu definieren und festzulegen. Ebenso eröffnen sich damit auch neue Entwicklungsoptionen für die
Schaffung von neuen urbanen Wohnformen im Umfeld dieses vormals vorgesehenen Stadionstandor-
tes, z.B. im Teilbereich der Theodor-Scheiwe-Straße.
Der Teilbereich Nieberdingstraße wird heute geprägt durch ehemals für militärische Zwecke errichtete
Baustrukturen. Diese werden zurzeit in Form von preisgünstigem Wohnraum und gemischten baul i-
chen Strukturen, insbesondere für Einrichtungen des Bundes, des Landes und der Stadt genutzt. Z u-
dem befindet sich hier eine große Grünfläche mit umfangreichem Baumbestand.
Aktuell hat die Planungsverwaltung für diesen Teilbereich die Erarbeitung eines städtebaulichen Vor-
entwurfs durch ein externes Planungsbüro beauftragt, der als Machbarkeitsstudie für die kommenden
Beratungen und weiteren Abstimmungen dienen soll. Sobald dieser Vorentwurf eine entsprech ende
inhaltliche Reife besitzt, wird er den zuständigen Gremien vorgestellt.
Grundlegende städtebauliche Zielvorstellungen für die Entwicklung dieses Teilbereiches an der Ni e-
berdingstraße sollen dabei sein:
Die Berücksichtigung und Sicherung der vorhande nen preisgünstigen Wohnnutzung en sowie
weiterer erhaltenswerter Bestandsstrukturen,
eine sukzessive Entwicklung der jeweilig verfügbaren Flächen- und Bestandsstrukturen,
eine städtebauliche und nutzungsstrukturelle Diversität durch ein Nebeneinander von ge wachse-
nen Strukturen und neuen Entwicklungen,
die Ansiedlung von urbanen Produktionsstätten sowie von kleinteiligen urbanen Gewerbe- und
Handelseinrichtungen/-höfen,
ggf. die Entwicklung eines Innovations - bzw. Digitalcampus, von dem aus ggf. Synergien zum
ebenfalls am DEK im Hansa -Businesspark entstehenden neuen Batterieforschungszentrum au f-
gebaut werden könnten,
Raum zur Weiterentwicklung der nördlich am Kanal angrenzenden Frei- und Veranstaltungsstruk-
turen inclusive der Kultur- und Kreativszene „Hawerkamp“ (als „Sprung über den Kanal“),
Raum für soziale Infrastruktur- und gastronomische Veranstaltungseinrichtungen sowie sportliche
Freizeitangebote,
die Berücksichtigung der vorhandenen Grün - und Baumstrukturen bei der Schaffung von par k-
ähnlichen Grünanlagen entlang des DEK für eine öffentliche Nutzung durch die Allgemeinheit.
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Zielsetzung ist zudem, dass die Entwicklungspotenziale im Bereich der Nieberdingstraße mit den wei-
teren Entwicklungen auf der Nordseite des DEK in den Bereichen Stadthafen 2 und Am H awerkamp
strukturell und emissionsrechtlich kompatibel sind.
Gemäß der Zielsetzung des Masterplans von 2011 wird auch eine neue Verbindung über den Kanal
für Fußgänger und Radfahrer zwischen den Bereichen nördlich und südlich des DEK eine zentrale
Aufgabenstellung für die Überplanung dieses Teilbereiches sein. Hierüber könnte dann zukünftig
auch eine direkte Erreichbarkeit eines neuen Bahnhaltepunktes der Westfälischen Landeseisenbahn
(WLE) im Bereich der Halle Münsterland geschaffen werden.
Im Bereich der Nieberdingstraße sind neben der Stadt Münster (ca. 35 %) nur Bundes - und Landes-
einrichtungen als weitere Eigentümer (ca. 65 %) vorhanden.
b) Eulerstraße
Wie bereits oben zum Teilbereich Nieberdingstraße ausgeführt, gehört auch der Bereich der Eule r-
straße zum bislang in diesem Stadtraum gem. 11. Änderung des FNP vorsorglich gesicherten Stad i-
onstandort.
Der Bereich der Eulerstraße, nördlich der Umgehungsstraße (B 51) , östlich des DEK ist über eine
Unterführung unter der heutigen Gleistrasse der WLE , die aktuell allerdings nur von Fußgängern und
Radfahrern genutzt werden kann, mit dem Teilbereich der Nieberdingstraße verbunden. Eine Unte r-
führung unter der WLE -Gleistrasse zur Verlängerung der Eulerstraße in den Bereich Nieberdingstr a-
ße wird beim Neubau der WLE-Brücke über den DEK berücksichtigt.
Aber nicht nur weil der Stadionstandort Nieberdingstraße/Eulerstraße obsolet geworden ist, sondern
auch aufgrund aktueller Betriebsaufgaben der beiden bisherigen industriellen Nutzungen im Teilb e-
reich Eulerstraße ist eine Neudefinition und Festlegung der künftigen Planungsziele für diesen Teilbe-
reich angezeigt. Neben der Stadt Münster sind ein Erbbaurechtsnehmer sowie ein privater Eigent ü-
mer in diesem Teilbereich betroffen.
Der Teilbereich Eulerstraße wird im Rahmen der Bearbeitung des o.a. städtebaulichen Vorentwurfs
für die Nieberdingstraße mit betrachtet. Aufgrund der einerseits gegenüber dem Teilbereich Niebe r-
dingstraße voraussichtlich stärker immissionsbelasteten Lage aufgrund der Nähe zu den auf der g e-
genüberliegenden DEK-Seite ansässigen Betrieben (AGRAVIS und pebüso) und einer andererseits
dennoch attraktiven Wasserlage ist hier ggf. die Ansiedlung von gastronomischem Gewerbe sowie
von urbanen Produktionsstätten vorstellbar.
c) Theodor-Scheiwe-Straße
Eingerahmt vom Lütkenbecker Weg, der Umgehungstraße (B 51), vom Albersloher Weg und vom
DEK ist dieser gut erschlossene und innenstadtnahe Bereich heute geprägt durch zum Teil bereits
ältere gewerblich-industrielle Nutzungen und Brachflächen.
Die bisherigen planerischen Zielsetzungen zielten darauf, die vorhandenen Strukturen zu sichern und
nutzungsadäquate Verfestigungen und Erweiterungen zu ermöglichen.1
Aufgrund der Lagegunst mit seiner direkten Wasserlage am DEK, seiner Innenstadtnähe (Entfernung
zum Hauptbahnhof ca. 1,5 km bzw. zum Domplatz ca. 2,5 km), der guten äußeren Erschließungsa n-
bindung (unmittelbare Nähe zur Umgehungsstraße) sowie der Aufgabe der vorsorglichen Standorts i-
cherung für den Neubau eines Fußballstadions im unmittelbar westlich angrenzenden T eilbereich
Nieberdingstraße präferiert die Planungsverwaltung nun eine Änderung der bisherigen Planungsziele
1 Siehe den in Aufstellung befindlichen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 541: „Stadthafen I / Lütkenbecker
Weg / Bundesstraße B 51 / Albersloher Weg“ (Aufstellungsbeschluss 27.06.2012 / Offenlegung Frühjahr 2018)
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für den Teilbereich Theodor-Scheiwe-Straße hin zur Entwicklung eines neuen urbanen Stadtquartiers
für Wohnen und Arbeiten.
Erste Immissionsschutzeinschätzungen haben ergeben, dass für diesen Teilbereich ein Spielraum zur
Entwicklung eines „Urbanen Quartiers“ gem. § 6a „Urbane Gebiete“ der Baunutzungsverordnung
(BauNVO) gegeben ist. Die dieser Bewertung zugrundeliegende Potenzialanalyse wird momentan
aktualisiert und soll anschließend den zuständigen Gremien vorgelegt werden.
Das ggf. umsetzbare städtebauliche Potenzial wurde bereits im Rahmen einer entsprechenden Studie
durch das Planungsbüro Reicher Haase Assoziierte untersucht. Das Ergebnis dieser Studie ist ein
qualifizierter städtebaulicher Vorentwurf für ein verdichtetes, gemischtes urbanes Stadtquartier, das
der Lagegunst des Areals gerecht werden kann (sh. Anlage 2).
Diese Lagegunst direkt am DEK könnte durch öffentliche Freiflächen mit Wass erbezug weiter in Wert
gesetzt werden, in dem künftig großzügige, parkähnliche Grünanlagen das Gebiet durchziehen und
somit einem großen Teil des neuen Stadtquartiers einen unmittelbaren Wasserbezug ermöglichen
könnten.
Gemäß o.a. städtebaulichen Vorentwurf ist z.B. bei einem 70 %igen Anteil der Bruttogeschoßflächen
mit Wohnnutzungen eine Realisierung von bis zu 2.000 neuen Wohnungen möglich. Eine Nutzung
der übrigen Flächen mit urbanen Dienstleistungen, Gewerbe -, Handels- und Produktionsstätten oder
auch Gastronomie ist denkbar. Insbesondere sollten die neu entstehenden Gebäudestrukturen über
belebte Erdgeschosszonen verfügen, z.B. für kleingewerbliche, soziale oder kulturelle Einrichtungen,
die das neue Stadtquartier als urbanen lebendigen Raum prägen können.
Die aus der o.a. übergeordneten Zielsetzung „Schaffung eines adäquaten Angebots zur Deckung des
in Münster bestehenden erhöhten Bedarfs an Wohn - und Arbeitsstätten“ für das gesamte Plangebiet
südlich des DEK, beiderseits des Albersloher Weges abgeleiteten Ziele für die angestrebte Entwic k-
lung eines neuen Stadtquartiers im Teilbereich der Theodor -Scheiwe-Straße können wie folgt z u-
sammengefasst werden:
Eine angemessen hohe städtebauliche Dichte bei gleichzeitigem Erhalt des umgebenden Fre i-
raums (Hauptgrünzug Lütkenbeck),
horizontal und vertikal gemischte, städtebauliche Strukturen mit hybriden Gebäudetypologien für
ein Miteinander von urbanem Wohnen und Arbeiten,
ein breiter Wohnungsmix auf der Grundlage der Regularien der Sozialgerechten Bodennut zung
Münster (SoBoMü) mit Vorrang für preiswerte Mietwohnungen und Angeboten für Wohngruppen,
Wohngemeinschaften, Haus- und Pflegewohngemeinschaften, Mehrgenerationenwohnen sowie
studentisches Wohnen und zur Förderung von lebendigen Nachbarschaften,
Schaffung von Angeboten für urbane gewerbe - bzw. dienstleistungsorientierte Unternehmen s o-
wie für neue urbane Produktionsstätten und kleinteilige Handelseinrichtungen,
ein vielfältiges Angebot an sozialer, kultureller und freizeitorientierter Infrastruktur,
ein zukunftsweisendes Mobilitätskonzept mit bestmöglicher Erschließung für Fußgänger (Barri e-
refreiheit), für Radverkehr und öffentlichen Verkehr unter Berücksichtigung der stadtnahen Fah r-
raderschließung über die Schillerstraße als Fahrradstraße,
ein insgesamt CO2-armes bzw. CO2-neutrales Quartier mit einer Energieversorgung mit möglichst
hohem Anteil von erneuerbaren Energien sowie einer energiesparenden Bauweise,
eine hohe ökologische Qualität durch die Rücksichtnahme auf Belange des Landschafts -, Natur-
und Artenschutzes,
eine überzeugende Qualifizierung von privaten und öffentlichen Freiflächen als Grundlage für
Begegnungen, Spielmöglichkeiten, Freizeitgestaltung und wohnungsnaher Erholung im Quartier,
eine Inwertsetzung der attraktiven Wasserlage am DEK gege nüber dem Stadthafen 1 mit für die
Allgemeinheit nutzbaren Freiflächen und parkähnlichen Grünanlagen.
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Städtebauliche Kenndaten zum städtebaulichen Vorentwurf für die Theodor-Scheiwe-Straße:
Um eine erste Orientierung zu erhalten, wie viele Wohnungen und wie viel gewerbliche Flächen en t-
stehen könnten, wurden die nachfolgenden strukturellen Annahmen getroffen. Eine genaue Klärung
muss noch unter Einbeziehung der Belange von Natur und Landschaft erfolgen. Dabei wird davon
ausgegangen, dass der Anteil der Woh nnutzung voraussichtlich ca. 70 % betragen wird und die ve r-
bleibenden Bauflächen für gewerbliche Nutzungen, Dienstleistungen, öffentliche Infrastruktureinric h-
tungen (Kitas, ggf. Schule) etc. zur Verfügung stehen werden.
Fläche des zu überplanenden Areals: ca. 20 ha (100 %)
abzgl. Park- u. Grünflächen, Platz- u. Erschließungsflächen: ca. 9 ha ( 45 %)
Verbleibende Nettobaufläche: ca. 11 ha ( 55 %)
Bruttogeschossfläche: ca. 283.000 qm
Anteil Wohnnutzung an Bruttogeschossfläche: ca. 200.000 qm (70 %)
Potenzielle Anzahl Wohnungen: ca. 2.000 WE
Flächen für Dienstleistung / Einzelhandel / öffentl. Infrastruktur-
einrichtungen / Kultur / Gastronomie etc.: ca. 83.000 m² BGF (30 % der Flächen)
Geschossigkeiten: i.d.R. 3 bis 5 Geschosse mit einzelnen Hochpunk-
ten von bis zu 8 Geschossen
Gem. o.a. städtebaulichem Vorentwurf ist die Erschließung und Anbindung des Teilbereichs an der
Theoder-Scheiwe-Straße über den vorhandenen, ggf. dann zu optimierenden Kreuzungspunkt am
Albersloher Weg vorgesehen. Eine Anbindung an den Lütkenbecker Weg für den motorisierten Indivi-
dualverkehr ist nicht vorgesehen. Eine vergleichbare Entwicklung ist bereits in der Verkehrsunters u-
chung zum Masterplan Stadthäfen mit der Belastungsprognose 2035 (vgl. V/0 150/2019) berücksich-
tigt.
Von der Umstrukturierung des Teilbereichs Theoder-Scheiwe-Straße sind gem. o.a. städtebaulichen
Vorentwurf nur die gewerblich-industriell genutzten Flächen von zwei privaten Eigentümern betroffen.
Die bestehende Feuerwache, der vorhandene Baumarkt sowie der Ruderclub im nördlichen Plang e-
biet sind von den dargelegten Planungsüberlegungen für diesen Teilbereich nicht betroffen.
Vor dem Hintergrund des o.a. städtebaulichen Vorentwurf s für den Teilbereich Theodor -Scheiwe-
Straße wurden von der Verwaltung mit beiden betroffenen privaten Grundstückseigentümern bereits
Szenarien zur Verlagerung ihrer heutigen Betriebe an andere Standorte im Stadtgebiet betrachtet
sowie die ggf. damit verbundenen immobilienwirtschaftlichen Rahmenbedingungen skizziert.
Fazit zur gemeinsamen Betrachtung der drei Teilbereiche:
Eine gemeinsame Betrachtung und Entwicklung der drei Teilbereiche a) Nieberdingstraße, b) Euler-
straße und c) Theodor-Scheiwe-Straße ist aus folgenden Gründen geboten:
Mit der Aufgabe der vorsorglichen Standortsicherung für ein neues Fußballstadion im Bereich
Nieberdingstraße/Eulerstraße im Jahr 2019 ergeben sich aufgrund der somit nicht mehr zu b e-
rücksichtigenden perspektivischen Lärmemissionen eines derartigen Stadions neue potenzielle
Entwicklungsoptionen für andere Nutzungsstrukturen im Umfeld des zuvor geplanten Stadion-
- 10 -
V/0435/2020
standortes, insbesondere für den direkt östlich angrenzenden Teilbereich Theodor -Scheiwe-
Straße.
Vor diesem Hintergrund kann nun für alle drei Teilbe reiche eine zukunftsorientierte Überplanung
erfolgen, die ihre jeweiligen Lagequalitäten, insbesondere die direkte Wasserlage am DEK sowie
die Nähe zur Innenstadt, in Wert setzen kann.
Zwischen den drei Teilbereichen bestehen funktionale Abhängigkeiten, di e eine gemeinsame Er-
arbeitung einer umfassenden Entwicklungskonzeption erforderlich werden lassen.
Mit dem DEK und seinem südlichen Uferrandbereich, dem darin eingebetteten Betriebsweg s o-
wie den angrenzenden Grünstrukturen besteht ein verbindendes Freiraum element mit besond e-
rem Potenzial für alle drei Teilbereiche, das in Wert gesetzt werden kann, um den neuen urbanen
Stadtquartieren eine attraktive Wasserlage und neue, von der Allgemeinheit nutzbare Grünanl a-
gen zu verschaffen.
Mit einem Ausbau einer neuen verbindenden „Kanalpromenade“ können zudem zentrale Mobil i-
tätsaspekte für die drei Teilbereiche untereinander gestaltet und nachhaltige Lösungen für eine
zeitgemäße und umweltfreundliche Mobilität für diesen Stadtraum umgesetzt werden.
Die gemeinsame Entw icklung der drei Teilbereiche soll daher auf der Grundlage einer aufeinander
abgestimmten Prozessarchitektur erfolgen, die erarbeitet werden soll, sobald die Ergebnisse des o.a.
städtebaulichen Vorentwurfs für die Nieberdingstraße und Eulerstraße sowie das aktualisierte Emis-
sionsgutachten für das Gesamtareal vorliegen.
Die noch zu erarbeitende Prozessarchitektur wird auch die weitere Einbindung des Beteiligungspr o-
zesses „Hafenratschlag“ berücksichtigen. Den zuständigen Gremien soll diese zum gegebenen Zei t-
punkt vorgestellt werden.
Zu Beschlusspunkt 2.:
Zu Beschlusspunkt 2.1.:
Die kooperative Baulandentwicklung mit einem freihändigen Grundstücksankauf durch die Stadt
Münster, ggf. in Kombination mit einem (freiwilligen) Umlegungsverfahren und einem st ädtebaulichen
Vertrag, der sowohl die bodenordnerischen Maßnahmen als auch die Anforderungen an die Sozialge-
rechte Bodennutzung Münster (SoBoMü) umsetzt, werden als prioritäre Entwicklungsansätze verfolgt.
Bei einvernehmlichen Verhandlungen kann eine Rahme nvereinbarung (Letter of Intent - „LoI“) zwi-
schen den Grundstückseigentümern und der Stadt Münster vereinbart werden, auf deren Basis ein
freihändiger Grundstücksankauf wesentlicher Bereiche der zukünftigen Quartiere in die Wege geleitet
werden könnte. Ans chließend könnten dann die erforderlichen Bauleitplanverfahren eingeleitet we r-
den.
Wie oben ausgeführt, wurden bereits erste Gespräche zur kooperativen Baulandentwicklung auf der
Grundlage des o.a. städtebaulichen Vorentwurfs für den Teilbereich Theodor -Scheiwe-Straße (sh.
Anlage 2) zwischen den dort betroffenen zwei Eigentümern der vorhandenen gewerblich -industriellen
Betriebsflächen und der Planungsverwaltung geführt. In diesen Gesprächen wurden auch standortge-
rechte gewerblich-industrielle Verlagerungsperspektiven im Stadtgebiet (im Bereich des Industrieg e-
bietes Hessenweg und im Bereich der Gewerbegebiete am Schifffahrter Damm) für die an der The o-
dor-Scheiwe-Straße bestehenden Gewerbe- und Industriebetriebe betrachtet.
Auf der Grundlage eines entsprech enden Beschlusses zu dieser Vorlage werden diese Gespräche -
ggf. unter Mitwirkung eines externen Partners (vgl. Beschlusspunkt 2.6.) - durch die Stadt Münster
fortgeführt.
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V/0435/2020
Damit entspricht das Verwaltungshandeln auch den Zielen des nicht -öffentlichen Rat santrages A -
R/0034/2019 „Liegenschaftliche Verfügbarkeit an der Nieberdingstraße und Theodor -Scheiwe-Straße
herstellen“ der SPD -Fraktion vom 14.05.2019 (sh. Anlage 3). Über die Ergebnisse dieser Verhan d-
lungen werden die zuständigen Gremien zum gegebenen Zeitpunkt informiert.
Zu Beschlusspunkt 2.2.:
Vor dem Hintergrund der liegenschaftlichen Ausgangssituation, des o.a. umfassenden Zielkatalogs
und der jeweiligen funktionalen Abhängigkeiten ist für die o.a. Areale an der Nieberdingstraße, Eule r-
straße und Theodor-Scheiwe-Straße eine einheitliche, koordinierte und stringente Umsetzung une r-
lässlich. Sofern es daher nicht gelingt, die unter Beschlusspunkt 2.1. dargelegte kooperative Ba u-
landentwicklung vertraglich zu vereinbaren, bietet das Besondere Städtebaurecht eine Option, die die
Realisierung dieser neuen urbanen Quartiere bei Vorliegen der Anwendungsvoraussetzungen de n-
noch ermöglicht.
Eine erste Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen hat ergeben, dass eine Städtebauliche Entwick-
lungsmaßname nach den §§ 1 65 ff. BauGB grundsätzlich durchführbar wäre, die tatsächliche Durc h-
führbarkeit jedoch abschließend erst nach Vorliegen der Ergebnisse der vorbereitenden Unters u-
chungen gem. Beschlusspunkt 2.3. bewertet werden kann:
Die Bereiche Nieberdingstraße, Eulerstraße und Theodor-Scheiwe-Straße, in denen aktuell auch
Teilflächen brachliegen oder untergenutzt sind, besitzen aufgrund ihrer großen Entwicklungsp o-
tenziale in unmittelbarer Nähe zum Innenstadtbereich (ca. 1,5 km Entfernung zum Hbf.) allei n-
stellende, besondere städtebauliche Lagen (direkte Kanallage und direkte Anbindung an die U m-
gehungsstraße), die es im weiteren Stadtgebiet bei gleicher Größe und Lage nicht ein zweites
Mal gibt. Dies unterstreicht die besondere Bedeutung, die diese Bereiche für die w eitere städte-
bauliche Entwicklung von Münster haben.
Ein erhöhter Bedarf an Wohnungen ist auf Basis der Bevölkerungsvorausberechnungen und des
derzeitigen Wohnungsnachfragedrucks belegbar vorhanden. In der Folge einer somit weiterhin
wachsenden Stadt gilt dies auch für die weitere Schaffung zukunftsorientierter Arbeitsstätten in
Münster. Dieser Bedarf kann aber nicht alleine durch das bisher baurechtlich gesicherte Ba u-
landpotenzial in der Stadt Münster gedeckt werden.
Um auf diese grundlegenden Bedarfsanf orderungen von Seiten der Stadt Münster angemessen
reagieren zu können, wird eine stringente Entwicklung und Realisierung der Quartiere an der
Nieberdingstraße, Eulerstraße und Theodor -Scheiwe-Straße innerhalb eines absehbaren Zei t-
raums angestrebt und muss daher auch bzgl. der anfallenden Entwicklungs - und Realisierungs-
kosten
a) entweder in den Haushaltsplänen der Stadt in den nächsten Jahren entsprechend berüc k-
sichtigt werden,
b) oder bei Einschaltung eines externen Partners als treuhänderischer Entwicklungstr äger -
wie z.B. der NRW.URBAN KE GmbH - kann die Finanzierung über Darlehen, die dieser zur
Finanzierung aller Einzelmaßnahmen im städtebaulichen Entwicklungsbereich aufnimmt,
erfolgen. Liquiditätsmäßig muss die Stadt bei dieser Variante dann keine Haushal tsmittel
während der Durchführung der Entwicklungsmaßnahme zur Verfügung stellen - auch nicht
für den treuhänderischen Entwicklungsträger.
- 12 -
V/0435/2020
Aufgrund ihrer siedlungsstrukturellen Lage haben die Bereiche an der Nieberdingstraße, Eulerstraße
und Theodor -Scheiwe-Straße für die weitere städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Stadt
Münster eine besondere Bedeutung, so dass an dieser besonderen städtebaulichen Entwicklung s-
aufgabe ein besonderes öffentliches Interesse der Stadt Münster besteht.
Die Anlage 4 die ser Vorlage enthält weitergehende Erläuterungen und ein grundsätzliches Ablau f-
schema zum Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme.
Zu Beschlusspunkt 2.3.:
Um die inhaltlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung einer Städtebauli chen Ent-
wicklungsmaßnahme zu klären, bedarf es eingehender vorbereitender Untersuchungen gem. § 165
Abs. 4 BauGB. Dabei gilt es, die o.a. erste Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen zu überprüfen
und zu verifizieren.
Zu Beschlusspunkt 2.4.:
Für die Gespräche mit den Grundstückseigentümern ist es aus strategischer Sicht sinnvoll sowohl
den entwicklungsunbeeinflussten Wert (Anfangswert) gem. § 154 Abs. 2 BauGB als auch einen res i-
dual ermittelten Wert, den die Stadt Münster im Rahmen eines freihändigen Erwerbs zahlen könnte,
zu kennen. Ein Gutachten zur Anfangswertermittlung für das gesamte Plangebiet gem. Anlage 1 wu r-
de von der Verwaltung im März 2020 an ein Sachverständigen Büro für Immobilien - und Bodenwer-
termittlungen vergeben, das nach seiner Fertig stellung (voraussichtlich im Juli d.J.) als Grundlage für
die mit dem Beschluss dieser Vorlage weiter zu führenden Gespräche mit den Grundstückseigent ü-
mern dient.
Mit dem Beschluss zur Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen gem. Beschlusspunkt 2.3.
ist bei der Ermittlung der entwicklungsunbeeinflussten Verkehrswerte (Anfangswerte) der zu erwe r-
benden Grundstücke davon auszugehen, dass insbesondere deren Entwicklungszustand (z.B. „G e-
werbefläche“, „Industriefläche“, „Bauerwartungsland“) eingefroren wird.
Wesentliche Voraussetzung für eine einheitliche und stringente Durchführung von derartigen Entwick-
lungsmaßnahmen ist dabei die frühzeitige Festlegung einer Gesamtkonzeption, die neben deren
städtebaulichen auch deren wirtschaftliche Umsetzbarkeit si cherstellt. Unter diesen Gesichtspunkten
ist insbesondere frühzeitig festzulegen, unter welchen Bedingungen ein möglicher gemeindlicher Zwi-
schenerwerb der benötigten Grundstücksflächen erfolgen soll.
Der Beschluss gem. Beschlusspunkt 2.3. vorbereitende U ntersuchungen gem. § 165 (4) BauGB
durchzuführen, erfolgt insofern vorsorglich, als dass damit für die Stadt Münster keine Optionen zur
Anwendung des besonderen städtebaulichen Instruments einer Städtebaulichen Entwicklungsma ß-
nahme vergeben werden. Die tat sächliche Anwendung und Durchführung einer Städtebaulichen En t-
wicklungsmaßnahme wird voraussichtlich nur dann erfolgen, wenn eine materielle freihändige Ein i-
gung hinsichtlich des Erwerbs der benötigten Liegenschaften durch die Stadt Münster zu einem a n-
gemessenen Preis nicht gelingt. Eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ermöglicht dann unter
Einhaltung strengster Vorgaben und als letztes Mittel einen zwangsweisen Erwerb der für die En t-
wicklung erforderlichen Grundstücke.
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V/0435/2020
Gem. den Grundsätzen der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) erfolgt die Bewertung
der Grundstücke im Regelfall in drei Schritten:
1. Festlegung des Stichtages, zu dem die Verkehrswerte bestimmt werden sollen (Wertermittlung s-
stichtag).
2. Bestimmung der Qualitäten (u.a. Entwicklu ngszustände) der betroffenen Grundstücke zum fes t-
gestellten Stichtag (Qualitätsstichtag).
3. Marktgerechte Bemessung der Verkehrswerte zum festgelegten Stichtag unter Berücksichtigung
der bestimmten Grundstücksqualitäten (Anfangswerte).
Soweit vorbereitende Untersuchungen für eine mögliche Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in
Betracht kommen und eingeleitet werden sollen, empfiehlt eine Arbeitshilfe der Fachkommission
Städtebau der Bauministerkonferenz zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Beschluss über den Be-
ginn der vorbereitenden Untersuchungen zu fassen, um Wertsteigerungen im Hinblick auf den en t-
wicklungsunbeeinflussten Grundstückswert auszuschließen.2
Damit bietet das besondere städtebauliche Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
der Gemeinde die Möglichkeit, die Grundstücke im städtebaulichen Entwicklungsbereich zu einem
Preis zu erwerben, der Wertsteigerungen ausschließt, die sich allein aus der Aussicht auf die Übe r-
planung und Neuordnung des Bereiches ergeben.
Der Tag der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung und Durchführung von
vorbereitenden Untersuchungen kann als spätester Stichtag für die Ermittlung des entwicklungsunbe-
einflussten Grundstückswertes herangezogen werden, der für beide Beteiligten (E igentümer und
Stadt) verbindlich ist.
Zu Beschlusspunkt 2.5.:
Vorrangig soll das Areal gem. Anlage 1 kooperativ durch den freihändigen Ankauf der Liegenschaften
entwickelt werden. Das Besondere Städtebaurecht kommt nur dann zur Anwendung, wenn die Eigen-
tümerverhandlungen aussichtslos sind und zugleich die entsprechenden Voraussetzungen für die
Durchführung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme bei Abwägung aller Belange gegeben
sind. Über eine entsprechende Satzung zur Städtebaulichen Entwicklungsma ßnahme muss der Rat
zum gegebenen Zeitpunkt auf Basis der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen und eines
Maßnahmen- und Finanzierungsplans beschließen.
Zu Beschlusspunkt 2.6.:
Als externer Partner für eine Baulandentwicklung im Plangebiet (Anlage 1) kann die NRW.URBAN
Kommunale Entwicklung (KE) GmbH in Betracht kommen. Das Land NRW unterstützt Kommunen mit
knappem, bezahlbarem Wohnraum bei der Mobilisierung und Entwicklung von (Wohnungsbau -)
Grundstücken und hat dazu die NRW.URBAN KE GmbH mit der Umsetzung beauftragt. So soll das
2 Siehe Arbeitshilfe der ARGEBAU vom 24.01.1994 zu den rechtlichen, planerischen und finanziellen Aspekten
der Konversion militärisch genutzter Liegenschaften, Seite 18
- 14 -
V/0435/2020
Ziel vorangetrieben werden, erforderliche Wohnungsneubauquoten zu erreichen und gleichzeitig
Quartiere mit einer zukunftsfähigen Mischung zu schaffen. Damit das Unternehmen für die Kommune
tätig werden kann, muss sie Gese llschafter werden. Die Stadt Münster ist bereits Anteilseigner im
Zusammenhang mit der Umsetzung der städtebaulichen Planungen für die ehemaligen Kaserne n-
standorte York und Oxford geworden, sodass die Voraussetzung besteht, die Leistungen der
NRW.URBAN KE GmbH u.a. in Form von Beratungen unter zur Hilfenahme ihres umfangreichen
Knowhows im Bereich der Planung und Durchführung von Stadtentwicklungsprojekten abrufen zu
können. Dieses Fachwissen besteht auch insbesondere im Hinblick auf die beiden grundsätzlic hen
Möglichkeiten zur Baulandentwicklung für die geplanten Projekte. Die NRW.URBAN KE GmbH ist
Experte sowohl in der vorrangig zu verfolgenden, kooperativen Baulandentwicklung als auch in der
Anwendung des Besonderen Städtebaurechts und damit einhergehend mit der Vorbereitung und
Durchführung Städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen gem. §§ 165 ff. BauGB vertraut. Hervorz u-
heben ist, dass die NRW.URBAN KE GmbH jeweils als treuhänderischer Entwicklungsträger kein
wirtschaftliches Eigeninteresse verfolgt, sondern die jeweiligen kommunalen Ziele im Fokus stehen.
Landesweit existiert kein vergleichbares Unternehmen, welches in der Form den Kommunen bei
schwierigen Fragen der Baulandmobilisierung unterstützend zur Seite stehen kann.
Neben der allgemeinen Beratungsleistung, welche die NRW.URBAN KE GmbH für die Stadt Münster
bereits erbringt, kann sie der Stadt Münster als „Entwicklungsgesellschaft auf Zeit“ zur Seite stehen
und damit treuhänderisch aktiv werden. Der Zeitpunkt der Beauftragung des Unternehmens als Tre u-
händer für die Stadt Münster zu agieren, hängt grundsätzlich vom Prozessverlauf und der Verhan d-
lungsbereitschaft der Grundstückseigentümer ab. Wenn seitens der Stadt einvernehmlich mit den
Grundstückseigentümern ein Ankauf der Flächen erfolgen kann, so kann die NRW.URBAN KE GmbH
als Treuhänder der Stadt Münster für die weitere Projektplanung, die Aufbereitung, Herrichtung und
Erschließung der Grundstücke, aber auch für die weiteren Schritte im Bauleitplanverfahren fungieren.
Sollte die Durchführung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme auf Grundlage seitens der
Stadt erkennbarer negativer Verhandlungsergebnisse und Vorliegen der weiteren Voraussetzungen in
Erwägung gezogen werden müssen, könnte die NRW.URBAN KE GmbH bereits dann im Rahmen
der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 165 Abs. 4 BauGB beauftrag t werden, um auf Basis d e-
ren Fachkenntnisse und Erfahrungen im Besonderen Städtebaurecht die erforderlichen nachfolge n-
den Verfahrensschritte gemeinsam vorbereiten zu können.
Über die Einbeziehung der NRW.URBAN KE GmbH in die Entwicklung neuer urbaner Stadtquartiere
im Bereich Nieberdingstraße, Eulerstraße und Theodor-Scheiwe-Straße ist insbesondere auch vor
dem Hintergrund der bestehenden Verwaltungskapazitäten bzw. -ressourcen und den übrigen in der
Stadt Münster anstehenden Baugebietsentwicklungen gem. Fortschreibung des städtischen Bauland-
programms 2020 - 2030 (sh. Vorlage V/0104/2020) in einer separaten Vorlage zu entscheiden.
Zu Beschlusspunkt 3.:
Mit den am 5. Februar und am 11. April 2019 stattgefundenen „Hafenratschlägen“ wurde die Grun d-
lage für eine neue Gesprächskultur in der Entwicklung der Stadthäfen gelegt: Im „Hafendialog“ sucht
die Stadtverwaltung das Gespräch mit direkten Anwohnerinnen und Anwohnern, Investoren, Unter-
nehmensvertreterinnen und -vertretern, Eigentümerinnen und Eigentümern, Gewerbetreibenden, Kul-
turschaffenden sowie in Initiativen und Vereinen Engagierten. Wichtiges Anliegen ist dabei die He r-
stellung von Transparenz zwischen den unterschiedlichen Intere ssen. Im Rahmen des Quartiersm a-
nagements wird der „Hafendialog“ mit allen Akteuren in diesem dynamischen Quartier fortgeführt und
- 15 -
V/0435/2020
weiter entwickelt. Hierfür ist auch bereits eine neue Stelle im Stadtplanungsamt eingerichtet worden,
die noch im Jahr 2020 besetzt werden soll.
Zu Beschlusspunkt 4.:
Wie oben ausgeführt, wurden bereits erste Gespräche zur kooperativen Baulandentwicklung auf der
Grundlage des o.a. städtebaulichen Vorentwurfs für den Teilbereich Theodor -Scheiwe-Straße (sh.
Anlage 2) zwischen den dort betroffenen zwei Eigentümern der vorhandenen gewerblich -industriellen
Betriebsflächen und der Planungsverwaltung geführt. In diesen Gesprächen wurden auch standortge-
rechte gewerblich-industrielle Verlagerungsperspektiven im Stadtgebiet
- im Bereich des Industriegebietes Hessenweg und
- im Bereich der Gewerbegebiete am Schifffahrter Damm
für die an der Theodor -Scheiwe-Straße bestehenden Gewerbe- und Industriebetriebe betrachtet. Die
unternehmerischen Perspektiven sowie die Zielsetzung einer Arbeitspl atz- und Unternehmenssiche-
rung der gewerblich-industriellen Betriebe wurden dabei von der Verwaltung im Fokus gehalten.
Auf der Grundlage eines entsprechenden Beschlusses zu dieser Vorlage werden diese Gespräche
durch die Stadt Münster fortgeführt. Bis zum Abschluss dieser Gespräche bzw. entsprechender ve r-
traglicher Vereinbarungen sollen die oben bezeichneten Verlagerungsoptionen für die betreffenden
Betriebe offen gehalten werden.
In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage 1: Abgrenzung des Projektgebietes „Entwicklung neuer urbaner Stadtquartiere südlich
des Dortmund-Ems-Kanals (DEK), beiderseits des Albersloher Weges“ (Bereich Ni e-
berdingstraße, Eulerstraße, Theodor-Scheiwe-Straße)
Anlage 2: Städtebaulicher Vorentwurf Theodor-Scheiwe-Straße
Anlage 3: Ratsantrag A -R/0034/2019 „Liegenschaftliche Verfügbarkeit an der Nieberdingstraße
und Theodor-Scheiwe-Straße herstellen“ der SPD-Fraktion vom 14.05.2019
Anlage 4: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen | Erläuterungen und grundsätzliches
Ablaufschema
Anlage A
4666 Zeichen
Anlage A zur V/0435/2020 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage sollen die notwendigen planerischen und liegenschaftlichen Entwicklungs- schritte für neue urbane Stadtquartiere südlich des DEK, beiderseits des Albersloher Weges ein- geleitet werden, damit die Stadt Münster die Chancen, die sich nach Aufgabe des Entwicklungs- ziels „Stadion an der Nieberdingstraße“ ergeben, zukunftsorientiert nutzen kann, um dringende Wohnraum- und Arbeitsstättenbedarfe decken, vorhandene Bestandsqualitäten erhalten und neue Freiraumstrukturen schaffen zu können. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage V/0435/2020 wird das Ziel verfolgt: „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesel l- schaft.“ Dabei wird insbesondere die Teilzielsetzung „Deckung eines erhöhten Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum sowie an neuen Arbeitsstätten, insbesondere für dienstleistungs- und gewerbeorien- tierte Unternehmen.“ angestrebt. Um der in der Stadt Münster anhaltend hohen Wohnraumnachfrage sowie einer darüber hinaus bestehenden ebenfalls hohen Nachfrage nach neuen Standorten zur Deckung eines erhöhten Bedarfs an Arbeitsstätten, insbesondere für dienstleistungs- und gewerbeorientierte Unterneh- men, nachkommen zu können, soll der Rat die Verwaltung beauftragen, das ca. 38 ha große Areal südlich des Dortmund-Ems-Kanals (DEK), beiderseits des Albersloher Weges (sh. Anlage 1), die Bereiche Nieberdingstraße, Eulerstraße, Theodor-Scheiwe-Straße umfassend, im Sinne neuer urbaner Stadtquartiere für Wohnen und Arbeiten, einschließlich erneuerter, zeitgemäßer Gewerbestrukturen, zu entwickeln. Vorrangig soll für das Areal eine kooperative Baulandentwicklung in Form einer freiwilligen Eini- gung mit den unterschiedlichen Grundstückseigentümern angestrebt werden (Option 1). Diese kooperative Baulandentwicklung unterliegt den Regularien der Sozialgerechten Bodennutzung Münster (SoBoMü). Da sich die Flächen im gesamten Areal (Anlage 1) nur zu ca. 20 % in städtischem Eigentum be- finden und zugleich dem Areal aufgrund seiner siedlungsstrukturellen Lage und Größe für die weitere städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Stadt Münster eine herausragende Bedeu- tung zukommt, soll der Rat aus besonderem öffentlichen Interesse seine Absicht erklären, die Möglichkeit der Durchführung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach den §§ 165 - 171 BauGB prüfen zu wollen (Option 2). Vorrangige Zielsetzung ist dabei die einheitliche Vorbe- reitung und stringente Durchführung der Realisierung neuer urbaner Stadtquartiere unter beson- derer Berücksichtigung des in der Stadt Münster bestehenden erhöhten Bedarfs an Wohnraum und Arbeitsstätten. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die Maßnahme ist als vorbereitende Aufgabe notwendig, um auf dieser Basis dem § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB (Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städ- tebauliche Entwicklung erforderlich ist.) Rechnung tragen zu können. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage berührt das Themenfeld der Demographie direkt, da Münster als wachsende Stadt für die weitere Einwohner- und Arbeitsstättenentwicklung entsprechende Entwicklungsflächen für den Bau neuer Wohnungen sowie die Realisierung neuer Arbeitsstätten zur Verfügung stellen muss, um seiner (oberzentralen) Funktion gerecht werden zu können. Die Vorlage hat insoweit auch klimaschutzrelevante Aspekte als in ihr Flächen für eine weitere Siedlungsflächenentwicklung für neue Wohnungen und Arbeitsstätten benannt werden. Jede Siedlungsflächenentwicklung hat neben zahlreichen anderen Belangen auch klimaschutzrelevan- te Aspekte zu berücksichtigen.
V-0435_2020_Anlage-2_Städtebaulicher Vorwentwurf
1456 Zeichen
9 :2+1(181'$5%(,7(1 ,,, 9 ,,, ,9 9 :2+1(181'$5%(,7(1 ,9 9 ,,, ,,, 99 9 :2+1( 181'$5%(,7(1 ,9 :2+1(1 9, 9,,, 9,, 9,,, 9,,, 9, ,9 9 9 ,9 9 ,,, ,9 :2+1(181'$5%(,7(1 ,,, V ,,, ,9 :2+1(181'$5%(,7(1 9 ,9 9,,, :2+1(181'$5%(,7(1 ,,, ,,, ,,, ,,, :2+1(1 9,9 :2+1(181'$5%(,7(1 9 :2+1(181'$5%(,7(1 ,9 ,,, 9 II ,, ,,9 9 9, ,9 9 :2+1(1 81' $5%(, 7(1 ,,, ,, ,9 9 9 9 9 9 9 9 ,,, ,,, :2+1(1 ,9 9 :2+1(181'$5%( ,7( 1 9 9,,, :2+1(181'$5%(,7(1 ,,, :2+1(1 ,, 9 ,9 ,9 9 :2+1(1 81' $5%(, 7(1 9 99 :2+1( 181'$5%( ,7( 1 9 ,9 ,9 ,,, ,9 7( 1 9 ,,, 9 ,9 9, 9 , :2+1(181'$5%(,7(1 9 ,9 9,9 :2+1(181'$5%(,7(1 9 9 :2+1(181'$5%(,7(1 ,,, 9 9 ,9 ,9 ,9 9 ,9 9 ,9 9 :2+1( 181'$5%( ,7( 1 ,9 ,9 :2+1( 1 9 ,,, ,, ,, ,9 9 :2+1( 1 ,9 9 :2+1( 1 ,9 9 9 :2+1( 181'$5%( ,7( 1 ,9 ,,, 9 9 :2+1( 1 9 9 9 :2+1( 1 9 9 ',( 16 7/( ,6 781* 9 ,9 9 .8/785*$5$*( 9 ,9 ,9 9 9 9 ,9 :2+1( 1 9 9 :2+1( 1 9 ,9 FEUERWACHE II :2+1( 181'$5%(,7(1 QUARTIERSPLATZ QUARTIERSPLATZ QUARTIERSPLATZ URBANE PROMENADE GRÜNE PROMENADE QUARTIERSAUFTAKT AKADEMISCHE RUDERVERBINDUNG WESTFALEN BAUHAUS Albersloher Weg Lütkenbecker Weg B 51 FUSSGÄNGER- UND FAHRRADBRÜCKE ,9,9 :2+1(181'$5%(,7(1 6WDGW0QVWH U DQJHSDVVWH'LFKWH
V-0435-2020_Anlage-4_SEM_Erläuterungen und Ablauf
11749 Zeichen
Anlage 4
V/0435/2020
- 1 -
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
Das Instrument Städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen (SEM) ist mit dem am 1. Mai 1993
in Kraft getretenen Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993 in
das Dauerrecht des Baugesetzbuchs (§§ 165 - 171 BauGB) übernommen worden.
Mit einer SEM sollen Ortsteile und andere Teile des Gemeindegebiets entspr echend
ihrer besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der
Gemeinde … erstmalig entwickelt oder im Rahmen einer städteba ulichen Neuordnung
einer neuen Entwicklung zugeführt werden (vgl. § 165 Abs. 2 BauGB).
Die nachfolgenden Erläuterungen basieren auf Auszügen aus dem Einführungserlass zu
Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen gem. §§ 165 bis 171 BauGB.1
Anwendungsbereich
Mit einer SEM steht den Gemeinden ein Instrument des besonderen Städtebaurechts zur
Verfügung, mit dem
die zügige Durchführung komplexer städtebaulicher Maßnahmen ermöglicht wird
und
damit zur Beschleunigung der Baulandmobilisierung oder/und zur Umnutzung
städtebaulich bedeutsamer Flächen beigetragen kann.
SEM sind Gesamtmaßnahmen,
die darauf angelegt sind, ein bestimmtes Gebiet koordiniert zu entwickeln , um
Wohn- und Arbeitsstätten sowie Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen errich-
ten zu können,
deren einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung im öffentlichen Int e-
resse liegen muss.
Die Anwendung einer SEM ist an besondere Voraussetzungen geknüpft: Eine Gemeinde
kann einen städtebaulichen Entwicklungsbereich nur dann förmlich festlegen, wenn als
Ergebnis gemeindlicher Voruntersuchungen feststeht, dass u. a. das Wohl der Allg e-
1 Vgl. RdErl. des Ministeriums für Stadt entwicklung und Verkehr NRW vom 18.5.1994 - I A2 - 41.20 -
2055/94
Anlage 4
V/0435/2020
- 2 -
meinheit die Durchführung der Maßnahme und damit verbunden den Einsatz d ieses be-
sonderen rechtlichen Instrumentariums erfordert.
Dieses besondere rechtliche Instrumentariu m ist vor allem dadurch gekennzeichnet,
dass
bodenrechtlich zur Unterstützung der Grunderwerbspflicht der Gemeinde die Enteig-
nung auch ohne Vorliegen eines Bebauungsplans zulässig ist und
finanzierungsrechtlich die Unterschiedsbeträge zwischen entwicklu ngsunbeein-
flusstem Grundstückswert (Anfangswert) und Neuordnungswert der Grundstücke
zur Finanzierung der Maßnahme herangezogen werden.
In jedem Einzelfall bedarf es einer sorgfältigen Prüfung, ob die Anwendung dieses In-
strumentarium des Entwicklungsmaßn ahmenrechts zur zügigen Durchführung der
Maßnahme erforderlich ist.
Die Gemeinde darf eine SEM nur dann anwenden, wenn es zur Verwirklichung ihrer
städtebaulichen Ziele und Zwecke erforderlich ist und sie diese Ziele mit den anderen
Instrumenten des Städtebaurechts nicht erreichen kann.
Die als städtebauliche Entwicklungsbereiche festzulegenden Teile des Gemeindegebiets
müssen eine besondere Bedeutung für die örtliche oder überörtliche Entwicklung h a-
ben.
Vorbereitende Untersuchungen
Die Gemeinde hat d ie Vorbereitung der Entwicklung durch einen Beschluss über den
Beginn der Voruntersuchungen einzuleiten, der ortsüblich bekannt zu machen ist.
Ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung besteht
die Auskunftspflicht gem. § 138 BauGB für Eigentümer, Mieter, Pächter und sons-
tige zum Besitz oder zur Nutzung der Grundstücke oder Gebäude Berechtigte
und
die Mitwirkungspflicht gem. § 139 BauGB für den Bund und die Länder sowie die
sonstigen Körperschaften etc. des öffentlichen Rechts zur Unterstützung der En t-
wicklungsmaßnahme.
Anlage 4
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Der Tag der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses zur Durchführung von
vorbereitenden Untersuchungen kann - sofern kein früherer Zeitpunkt der Bekanntm a-
chung der Entwicklungsabsicht der Gemeinde in Betracht kommt - als sog. „Stichtag" für
die Ermittlung des entwicklungsunbeeinflussten Grundstückswertes (Anfangswert)
herangezogen werden.
Umfang und Intensität der Voruntersuchungen sind nicht förmlich durch Gesetz vorge-
schrieben. Sie haben sich nach den unterschiedlichen Festlegungsvorauss etzungen für die
jeweils vorgesehenen Entwicklungsbereiche (Innenbereich, Außenbereich, im Zusamme n-
hang bebaute Gebiete etc.) zu richten.
Entsprechend dem jeweiligen Stand des Verfahrens sollten beispielsweise - soweit wie mög-
lich - folgende Aspekte Gegenstand der Voruntersuchungen sein:
- die Bedeutung des Entwicklungsbereichs für die örtliche oder überörtliche En t-
wicklung,
- die allgemeinen Ziele und Zwecke der Entwicklungsmaßnahme,
- die Abgrenzung des Entwicklungsbereichs,
- die Eigentumsverhältnisse im abzugrenzenden Entwicklungsbereich,
- die Grundstücksverkehrswerte,
- die allgemeine Mitwirkungs- und Veräußerungsbereitschaft der Eigentümer,
- Umweltgesichtspunkte sowie
- eine Zusammenstellung der voraussichtlichen Kosten und Möglichkeiten der F i-
nanzierung zur zügigen Durchführung der Maßnahme.
Finanzierung
Eine SEM wird u.a. dadurch finanziert, dass die Gemeinde
die Grundstücke im Entwicklungsbereich zum entwicklungsunbeeinflussten
Grundstückswert (Anfangswert) erwirbt und
die neugeordneten Grundstücke zu dem Verkehrswert nach erfolgter Entwic k-
lung veräußert (Neuordnungswert).
Soweit Eigentümer ihre Grundstücke im Entwicklungsbereich behalten und selbst en t-
sprechend den Zielen und Zwecken der SEM bebauen, haben sie zur Finanzierung der
Anlage 4
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SEM einen Ausgleichsbetrag in Höhe der Differenz zwischen entwicklungsunbeei n-
flusstem Grundstückswert (Anfangswert) und Neuordnungswert zu entrichten.
Grunderwerb zum entwicklungsunbeeinflussten Grundstückswert
Die Gemeinde erwirbt die Grundstücke im Entwicklungsbereich zum entwicklungsunbe-
einflussten Grundstückswert (Anfangswert).
Dies bedeutet, alle Werterhöhungen, die lediglich durch die Aussicht auf die Entwic k-
lung, durch ihre Vorbereitung oder ihre Durchführung eingetreten sind, werden nur
insoweit berücksichtigt, als der Betroffene diese Werterhöhungen durch eigene Au f-
wendungen zulässigerweise bewirkt hat . Jedoch sind Änderungen in den allgemeinen
Wertverhältnissen auf dem Grundstücksmarkt sind zu berück sichtigen (§ 153 Abs. 1
BauGB).
Veräußerung zum Neuordnungswert
Zur Finanzierung der Entwicklung hat die Gemeinde die Grundstücke zu dem Verkehr s-
wert zu veräußern, der sich durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des
städtebaulichen Entwicklungsbereichs ergibt (§ 169 Abs. 8 BauGB).
Die zur Finanzierung der SEM herangezogenen Wertzuwächse der Grundstücke im Entwick-
lungsbereich bzw. die Ausgleichsbeträge müssen zweckgebunden in die SEM einfließen und
dürfen sich in ihrer Höhe ausschließlich an den tatsächlichen Entwicklungskosten der G e-
samtmaßnahme bemessen.
Einnahmen aus dem Verkauf der neugeordneten Grundstücke sind ebenso wie alle a n-
deren Einnahmen, die bei der Vorbereitung und Durchführung der SEM entstehen (z.B. Aus-
gleichsbeträge), ausschließlich zur Finanzierung der SEM zu verwenden (§ 171 Abs. 1
BauGB). Damit soll ausgeschlossen werden , dass die Gemeinde einen darüber hinausg e-
henden Gewinn aus der SEM erzielen kann.
Ein etwaiger Überschuss aus erzielten Einnahmen gegenüber den für die SEM getätig-
ten Ausgaben ist gem. § 171 (1) BauGB i.V.m. § 156a Bau GB auf die Eigentümer der im
Entwicklungsbereich gelegenen Grundstücke zu verteilen . Maßgebend hierfür sind die
Eigentumsverhältnisse bei Bekanntmachung des Beschlusses über die förmliche Festl egung
des Entwicklungsbereiches (Satzungsbeschluss über die SEM).
Anlage 4
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Ablaufschema einer SEM 2
I. Beschluss des Gemeinderates mit Absichtserklärung zur Durchführung einer
SEM und zur Einleitung vorbereitender Untersuchungen mit ortsüblicher B e-
kanntmachung
ggf. i.V.m mit Beschluss über
die Aufstellung einer Vorkaufsrecht ssatzung nach § 25 (1) BauGB („Besonderes
Vorkaufsrecht“)
die Aufstellung eines B-Plans mit Veränderungssperre
die Beauftragung eines Entwicklungsträgers
die Bereitstellung kommunaler Mittel im Haushalt , falls kein treuhänderischer
Entwicklungsträger beauftragt wird
den Auftrag an Gutachter zur Bewertung der Grundstücke (oder zur Bestätigung
bereits ermittelter Verkehrswerte)
II. Vorbereitung
Klärung der Grunderwerbsoptionen
freihändig oder
über besonderes Vorkaufsrecht
Verwaltungsinterne Arbeiten und Prüfungen
grobe städtebauliche Untersuchungen sowie zweckmäßige Abgrenzung des
Entwicklungsbereiches
Ermittlung der voraussichtlichen Kosten und Einnahmen
Bewertung der Grundstücke (Anfangswert und Neuordnungswert je nach Pl a-
nungsstand)
zur Beauftragung eines treuhänderischen Entwicklungsträgers
erste Vorgespräche mit Eigentümern, Trägern öffentlicher Belange und Aufsicht s-
behörde
2 Vgl. Anlage 4 (215. Ergänzung - SMB1, NW. - (Stand 1. 5. 1993 = MB1. NW. Nr. 29 einschl.) d er
Hinweise zum Vollzug des Maßnahmengesetzes zum Baugesetzbuch betreffend städtebauliche En t-
wicklungsmaßnahmen (RdErl. d. Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr v. 15.12.1992 - I A 1 -
41.20 - 2487/92)
Anlage 4
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ggf. Anmeldung für ein Städtebauförderungsprogramm
Erstellen einer Beschlussvorlage mit
Ergebnissen der Untersuchungen, einschließlich Begründung
zweckmäßige Abgrenzung
Abwägung aller Belange
Kosten- und Finanzierungsübersicht
III. Beschluss zur förmlichen Festlegung des Entwicklungsbereichs (=> Entwick-
lungssatzung)
ggf. i.V.m. Beschluss zur Änderung FNP / Aufstellung B-Plan
Genehmigung und Bekanntmachung der Entwicklungssatzung (=> Rechtsverbin d-
lichkeit)
Mitteilung an das Grundbuchamt (=> Entwicklungsvermerk)
IV. Durchführung
ggf. Beauftragung eines treuhänderischen Entwicklungsträgers und Einrichtung e i-
nes Treuhandvermögens/-kontos
Grunderwerb
freihändig oder
über Vorkaufsrecht oder
nach Übernahmeverlangen oder
durch Enteignung
jeweils zum entwicklungsunbeeinflussten Verkehrswert (Anfangswert)
Bauleitplanung
vorgeschaltete städtebauliche Rahmenplanung als Vorentwurf
Anlage 4
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Realisierungswettbewerb (einer oder mehrere)
Verfahren zur Änderung FNP / Aufstellung B-Plan
Anwendung der Genehmigungsvorbehalte gem. §§ 144 und 145 BauGB
Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht in Abstimmung mit Planung
und Stand der Maßnahmenabwicklung
jährliche Programmanmeldung, wenn in einem Städtebauförderungsprogramm
Mittelbewirtschaftung
Erschließung des Entwicklungsgebietes
(Rück-)Veräußerung der Grundstücke ((Re-)Privatisierung) an Bauwillige zum en t-
wicklungsbedingten Verkehrswert (Neuordnungswert) oder Vergabe von Erbba u-
rechten
Bebauung gem. B-Plan durch die privaten Eigentümer und/oder ggf. durch Entwick-
lungsgesellschaften
ggf. vorzeitige Erhebung von Ausgleichsbeträgen bei Eigentümern, die ihre Grun d-
stücke im Entwicklungsbereich beh alten und sich zur bestimmungsgemäßen Nu t-
zung verpflichtet haben
V. Abschluss
Beschluss über die Aufhebung der Entwicklungssatzung (Aufhebungssatzung) , an-
schließend
Anzeige
Bekanntmachung
Mitteilung an das Grundbuchamt
Erhebung der Ausgleichsbeträge bei Eigentümern, die ihre Grundstücke im Entwick-
lungsbereich behalten und sich zur bestimmungsgemäßen Nutzung verpflichtet h a-
ben
Anlage 4
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ggf. Gesamtverwendungsnachweis für die Städtebauförderung
Auflösung des Treuhandvermögens
V-0435-2020_Anlage-1_Abgrenzung-Plangebiet
13247 Zeichen
P P P Nieberdingstraße IIII IVI IIIIII II II I IIII I I III I IIIIII II III II II II II I I IIIIII I I I I II IIII II IIII IIII I I I II III II II I I II I IIIIII IIIIII -I I III VII I II I II IIIII II IIII II IIIIIIIIIIIII IIIIIIIIII III IIIII IIII III I 138 a138 b 5 a 138 c138 d 7 a IIII IIII IIIIII II IIIIII IIIIII IIIIII IIII IIII IIIIIIIIIIIIII IIIIIIIIII VIVI II II II III III II IV IIIIII IIII II I IIIIII IIIIVIII IIIIII I IIIIII IIII II IIIVI III IIIIII II IIII IIIIIIIII II IIIIIIIII III IIII II I III IIIIII IIIIII II IIIIIII III IIIIII II IIII II II IIIII I II IIIIIII II II II II II I II II I I II I II II II IIII II I I I I II II I II IIIIII II III II IIIIII IIII IIII IIIIII IIII IIIIII III IV II II II I III I III IIIII II III I I III IV II II V I I III III II I I II IIII I III III I Rampe RampeRampe I Rampe Rampe RampeRampeRampe Rampe RampeRampe Stadthafen II Neubeckum - Münster 3 8 a 3 1 a1 Flur 147 Flur 179 Hubertiplatz 23 1 2 3 142 149 131 2 5 148 a 3 14811 a 1811 c13 2 155 16 129 153 117 140 a 125 8 127 159647 1412 144 145 1391376 5 105 115 53 363432 47 222 3121 27291319 27 21 25 8 43 17 20 27 16 28143338 a3847 26 23 24 22 1240169 35 13 41 15 39 6 50 4648 110 134 118 124126130132 64 b9614 22 a17 4 a 30 4 19 7 6 122 11 13 1815138 34 5 9 629 111014 a32 1324 97 1208 28 4 15 26 11 2527 1816 19 35 4644 163167 3741 106 3 8 11 a 15 136 103107 161 26 4 3133 94 512 12 19 a 7 1015 823 8 58 12 20 2 616267737475 474541 5559 122422181416 2523 3329 5a5 c5 1113172123155328 2822 333521 229 11 Flur 149 Flur 153 6 13 4 VIII I I I 133 86 II 151 IIIIIIII 11 b 911 d 147 151 a II II I I III 7 121 IIII I II 6 II IVII III II 5II II 3 IIII 45 IIIIII II 10 IIIIII 146 140 4 140 b 143 4 141 135 107 I I IIIIII III I I II III III IIIIII II I IIIII II IIII III I III III4540514 3849 30339 19 11 8 25 2329 151723 6 1517 24 25 18 1045 21 42II 3 I 36323734 IIIII III 2 I I 3 IIII IIII 116 I I I I II I III III I I I II 812 I 98182220 32 4 2624 162228 2252321 9 11 a 24 20 2 13 11 17 II I 153 I II 7 14 II I I II 104 II II 12 II II 1214 36 I I 34 I II 55 a 22 9 5 30 19 15 a 20 2123 128 4 16 a 24 43 I 165 II I I 42 I 48 IIII39 IIII IV IV III IV II II IIIIIII IIIIII III III II I 16 1385 IV 102 136 a 155 105 157159 I 109 7 5 IIIIIIIII 7 35 2729 10 114 100 108 19 II II II II 6 28 10 8 IV II II I 67 I II II I III V II II I IIIIIIIII IIIIIIII IVIV IV IIIII I10 IIIII I III IIII II IIIIIIIIIIII IIII IIII IIIIIIIIII IIIIIIIIIIIIIIIIII IIIIIIII IIIIIIII 1 II III I IV I IIIIII IV IIIIII 6365 III III 6970 53 IIIII III IV 72 IIIIIIIV 3234 71 35 52 3739 54 4243 57 44 III II II II IIVI 60 III IIII III IIIIIIIII 26 II IIIIIIIII 20 III IIII 21 IIIIIIIIIIV IIIIII IIIIIII III I IIIII IIIIII II 19 IIIIIIIII IIIIIII 17 IIIIIIIII I 31 III III 27 III I I IIIII 1 19 9 97 29 I II 272514 2610 I 121620 41 I 24 4036 3937 II II II 41 II I II II II II 13 III II IV 1123151719 -I IIII III III III IIIIII I II I IV III II IIII II IIII I I I II I I I I 8 II 2 I I II II II I II I II I III IVIII II 1715 IIII I I I II IIII I III II I I IIII IIIIII IIII II II II IIII IVII I IIIIII I II III II IIIIIIIII II III I II II III I I III III I III IIII IIII IIIIIII I III I Rampe Rampe Rampe Rampe RampeRampe Rampe Rampe RampeRampeRampeRampeRampeRampeRampe Vischeringgraben Vischeringgraben Rösnerstraße Alkuinstraße Taubenstraße 249 16 30a 2122 18 88 10 31 28 2413 12 1 5a 14 5 6 17 31 17 3 2318a18 8a 241925a 36a13 29a 1924 4 22302628 15 10a10 20 12 134 3438 41a 9 1348 11 3332343736462725 54495250 53 44 50 4537 27a31b31a54 29 23b25a2523192131 23a 11137 Bennostraße Drolshagenweg Lütkenbecker Weg Lütkenbecker Weg Nieberdingstraße Egbert-Snoek-Straße Torminweg Wolbecker Straße Wolbecker Straße Liboristraße Lambertistraße HubertistraßeHubertistraßeHubertistraße August-Schepers-Straße FitzmauricewegBoelckewegRikewegRikeweg Eulerstraße 29a 8a 2 Ottostraße 33a EwaldistraßeEwaldistraße 27 50 42 4748 Hoffschultestraße3135 3530 17 30 29 1416 28 16 2a 2527 36 811 10 a 14 92 33 93 30 7 8 8 11 9a 198 18 8 51 12 166 10 25 164 15 202132 14 29 165 15 43 3b 52 15 33 31 12 5d5b 32 2226 159 Theodor-Scheiwe-Straße Querstraße 1 Köhlweg EulerstraßeEulerstraße Lambertistraße Boelckeweg Lambertistraße Liboristraße Wolbecker Straße 27 Loddenheide Brunostraße Rösnerstraße 204 201 168 165 123 254 134 448371 51 499512 932 868394372543 233228 225 746 392 67 202 923 175 59 328332323331 304 303 64 786 171 83 73 257 206 125 237 291 311292 89 287 303 286 269277260264 288290 419 418 87 28 106 362 958 149 315 476433 105 279 416 278 280 173 22081 282 948 273 85 247 339 597 739228 203 202 124 410601600419 417 256 203 855 205 276 852764793153146613 138156 618614 957 269 160 145 803 194 169 5 87 170 222221 218 55 556844 734 577 557 576575 559 551550549546544543542541540533531 525522518514513512511 272510509507505 283 502 558 436435434494491490489 292 488486 209 485484481480 212 478477457454453450448447 420419 81 423 422 82 559 496474471470468464462459431 412411409 256 372 141 183 137 136135142 174 149 132 143 7675 53 5657 52 1921 59 219 952 954 108 467 789 782 58 466 444 405 445 286 136 133 724 169 186141 135 700 614578569 70 401 24 747870445537552550 938 191785172 186 170169167166164 82 184 816 175173 185 887 374 50 99 460 336 894 314 414 895 205593 299 159 181 178 268267270 292 381 310 412418 350 488278 349 238 308 248 297 173 282 906203663667 248 57 63 272 355 171170354 20431 54 352 599 148 127 351 350 384 356 595 571 322 217 8 144 100 44 43 395 416 409 399 363361 393 388434 398 387386 265 214 239 196 194 219 319 360 350 244177 246 224143 753 365 730 180 400 126 349 206 199 197 175 171 124 128 300 944943 942 583 195783 785 7607780 405 390 138 175172165164 351857511 173151143487 443513 666 172 259 911 398 40 218 551 439360 230 199 799 422 789 394 224225 253391389388 275268 258 312 91 123 195 290210 146 172 191 250 22 51 243 843899 492 413 321 191 790 297 252 374 363 201219648598 72 926 232 39 317 197856 53 871531166 402 78 161 254 164 198 207 30145 346 220 593 353 205575 189 64 815 289 80 317 384 98 174 163 713 553 206 389 63 443 784 473 113 255 134140461466 498501 451456 487 495503506517521 532536545552 12 67 277 134 155797937 122 196 479 32 152 274 759 598 846 558 548538 524520504439493 482 499 463 430 281 113 312399 410 277 310 915759 545 121 140354 195 216 255 176177122 939 76 699 535 348 145 393 223 375 60 86 468 340 310 70 420 577 24 8471 245 196 98256278 261265 294 244 235 270 304 92 107 301302 758 200 288284 211 127 201 207278 254 170 23 20 25 385 854 419 379 754 370 661 85 371 179 542 367 220647651 773 382 379 443 266 257 109 287 126 279 30 50 893 446 113 731 178373361 23149437 533 479169 75 798 76 183 158 463 358 594128 546 282 300 306 397 177 162929 573 471 413 148 54460 473 449483 557 516 530539555 147 415 301 15133 223 941 608 135 956903 547 534 523437 455452 500 469 465 226 299 318 802 35 574 539 168 442 851 187 158 312 286 907 56 365 206 305 238 221 180 761 150370 84 221 376 62 406 673 62 192 196 293 411 255242249259 289 86 639 263 274 208 173 18 395 624 364 403 518 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IIII II IV IV IVIV IV IV 5 IV IV IVV III IV III 34 a III II I II IVV III II 32 bIV VVIII IV I II VII II III I II II II II II I II IIII IVII VI 16 V IVIVIVIVIVIII IIIIVIIIVIVIIIII IVIV I IVIIIIII IV 30 I IV 21 IVIV 22 IV IVI IIII VIV VV IIIIIIIVIIIIIIV 15 IIIIIIVIVIV IIIIVIVIVIV IIIIVIII IIIIIIIIIII IIIIVIV IIIIIIIIIIVIVIIIIIV IV III 2826 IIIIIVIVIVIVIVVIV16 32 II 1 IVIV IV 10 14 14 16 11 a 11 6 II VII -I II -II-II -I I IV IVIII IIV V V IV V VIVV IVIVIV VIX V -IIIIIIIIIIIII IVIIIIVIIIIII IIIIII IVIV IVI VV IV III IV IVIVIVIVIVIV IVIVIIVIIIIII II IIIIV IIIIII IV IVIVIV -I IV III IVIV IVIVIV IVIV IV IV IIIII IIIV IIIIVIV I IVIIVIV V IIIIIII IV IIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIIVIVIVIV IV IIIII IVIVIV III II I IIIII IVIIIIV IIIIII IVIVIVIVIV IVIV IVIVIV IVIIVIVVIVIVIVIV IIIIIVIVIVVIVIV IIIIIVIVIV IIVIIIV IV IIVIV IIIV IVIIVIVIVIV II IIIII IIIIV III IV IVIV IIIIVIII IIIIIIVIV IV IV III IIIIII IVIIIV IVIV III -I IVIV III IV IV IVIV IVIV IVIV II III II III III II IVIV IVIVIV IV IV VVVIV IV-I IIVIVIVII III II VII VI I I II IIV IV V IVIII V IV IV III IVIVIV IV V V IVV II IV I IIII IV III-I IIII IV IV I III IV VIV I VI I I VI IVIII IIVIVII IV I I I V III IIIIVIVII I II IVIVV II I III II IVIVIVIV III Flur 180 Flur 148Umlegung "Hafen II"Umlegung Dortmund-Ems-Kanal Dortmund-Ems-Kanal Dortmund-Ems-KanalDortmund-Ems-Kanal Dortmund-Ems-Kanal106 a Hafenplatz 16 a4341 94 4832 b Stadthafen I RampeRampe Rampe Rampe Rampe RampeRampe 53 a RampeRampeRampeRampe Rampe Rampe Rampe Rampe RampeRampe 45a Albersloher Weg Albersloher Weg Albersloher Weg Albersloher Weg Albersloher Weg Leerer Straße Kiesekamps Mühle Kiesekamps Mühle Bremer Straße Soester StraßeSoester StraßeSoester StraßeAm HawerkampAm Hawerkamp Am Hawerkamp Schillerstraße 99103101 344032263028 16b 58 96 24 29 8 31 35 35 2124 11 24 232526 9 42444610 2218 21 28 19 4 13 5 32 20 30 1713 22 2a19 1172 68 7 9 7074a68a 74686612 1826 6417a 37 6 37 8 39 1028 3333a 332 32a 83 27 9 7977 357 9 81 60 51 1531 90 31 53 1729 42 86 102 80 100 2548 23 46 78 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Theodor-Scheiwe-Straßeca. 25 haNieberdingstraßeca. 11 haEulerstraßeca. 2 ha Stand: 14.05.2020, Maßstab 1 : 7.5006WDGW0QVWHUPfad: .?B?B6WDGWHUQHXHUXQJ?6WDGWKDIHQBB?B&$'?B3ODQJHELHWB766B1LHEHUGLQJVWUB(XOHUVWUDHB$/.,6B/%GZJGesamtmaßnahmeTeilflächen
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (45)
- Bahnhofstraße 9
- Nieberdingstraße 6v
- Theodor-Scheiwe-Straße
- Eulerstraße 29a
- Lippstädter Straße
- Schillerstraße
- Hammer Straße
- Bennostraße
- Egbert-Snoek-Straße
- August-Schepers-Straße
- Hoffschultestraße
- Meppener Straße
- Schifffahrter Damm
- Albersloher Weg
- Lütkenbecker Weg
- Hessenweg
- Köhlweg
- Hansaring
- Am Mittelhafen
- Umgehungsstraße
- Wolbecker Straße 27
- Bernhard-Ernst-Straße
- Lingener Straße
- Papenburger Straße
- Kanalpromenade
- Lambertistraße
- Leerer Straße
- Kiesekamps Mühle
- Bremer Straße
- Rösnerstraße 204
- Taubenstraße 249
- Drolshagenweg
- Liboristraße
- Ottostraße 33a
- Querstraße 1k
- Loddenheide
- Brunostraße
- Am Hawerkamp
- Hafengrenzweg
- Domplatz
- Torminweg
- Boelckeweg
- Hafenplatz 16
- Hansaplatz
- Hafenweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0435/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.05.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37