V/0528/2014
Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Asssistenten/innen (PTA-Lehranstalt)
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Beschlussvorlage
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V/0528/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Asssistenten/innen (PTA-Lehranstalt) hier: Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung Beratungsfolge 21.10.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Einbringung 26.11.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 10.12.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Satzung zur Änderung der Benutzungs - und Gebührensatzung der Lehranstalt für pha r- mazeutisch-technische Assistenten/Assistentinnen der Stadt Münster wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 2. Die PTA-Lehranstalt wird trotz der seit Mitte 2014 vollständig entfallenen Landesz uweisung und keiner zusätzlichen Kostenbeteiligung durch die Apothekerkammer einzügig fortgeführt. 3. Der mit Besc hluss des Rates vom 13.11.2013 festgelegte Sperrvermerk für die stä dtischen Mittel zur Finanzierung der PTA-Lehranstalt wird aufgehoben. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine neuen Kosten und keine Folgekosten. Für das Haushaltsjahr 2015 wurden im Etatentwurf Mehrerträge in Höhe von 7.420,00 € davon 4.900,00 € (Erhöhung der Lehrgangsgebühr um monatlich 17,00 € x 4 Monate x durc h- schnittlich 72 Lehrgangsteilnehmer/innen) 2.520,00 € (Erhöhung der Aufnahmegebühr um 70,00 € x durchschnittlich 36 Neuanmeldu n- gen) einkalkuliert. Vorlagen-Nr.: V/0528/2014 Auskunft erteilt: Herr Müller Ruf: 492 40 33 E-Mail: MuellerHt@stadt-muenster.de Datum: 10.10.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0528/2014 Insgesamt werden an Lehrgangsgebühren 173.290,00 € für 2015 einkalkuliert Für die Folgejahre wurde die Gebührenerhöhung entsprechend im Etat kalkuliert. Ab 2017 wird zusätzlich eine Prüfungsgebühr in Höhe von 200,00 € je Prüfungsteilnehmer/in erh o- ben. Begründung: 1. Vorbemerkungen Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 14.12.2011 wird die münstersche PTA -Lehranstalt seit dem Lehrgangsjahr 2013/2015 einzügig geführt. Somit stehen je Lehrgang 36, insgesamt 72 Plätze zur Verfügung. Auf der Basis der Vorlage V/0664/2013 - „PTA-Lehranstalt - Finanzierung nach Wegfall des Landeszuschusses“ - hat der Rat der Stadt Münster am 13.11.2013 folgende Beschlüsse ge- fasst: Die Stadt Münster führt die PTA -Lehranstalt trotz Einstellung der Landesförderung ab dem Lehrgang 2014/2016 einzügig weiter. Die Kompensation wegfallender Landeszuschüsse durch die Stadt wird auf den jetzt au f- zunehmenden Jahrgang befristet. Es erfolgt eine moderate Erhöhung der Lehrgangsg e- bühren, um die wegfallenden Landeszuschüsse teilweise auszugle ichen. Die städt ischen Mittel zur Finanzierung der PTA-Lehranstalt werden ab 2016 mit einem Sperrvermerk ver- sehen. Die Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig vor Aufnahme des Jahrgangs 2015/ 2016 (d.h. Lehrgang 2015/2017) Modelle darzustellen, wie durch eine stärkere Kostenbeteiligung der Apothekerkammer / des Apothekerverbandes eine angemessene Beteiligung an der B e- rufsausbildung der PTA sichergestellt werden kann. Ohne eine angemessene Kostenb e- teiligung der Apothekerkammer / des Apothekerverbandes ist eine etwaige Schließung ab dem Jahr 2016 zu prüfen. Das Anmelde- und Aufnahmeverfahren für den Lehrgang 2015/2017 beginnt derzeit, so dass zeitnah eine Entscheidung über die Fortführung notwendig und sinnvoll ist, um zu verme i- den, dass sich potentielle Interessenten/inn en aufgrund der unsicheren Planungsgrundlage zu anderen PTA-Lehranstalten orientieren. Die Diskussionen in den letzten Jahren bezüglich Fortführung oder Schließung der PTA-Lehranstalt in Münster haben zu einer erheblich gerin- geren durchschnittlichen Belegu ng mit den entsprechenden Ertragsreduzierungen aufgrund reduzierter Lehrgangsbeiträge und Zuschüsse geführt. 2. Zum Beschlussvorschlag 1: Seit 1997 erfolgen etwaige Erhöhungen der Lehrgangsbeiträge jeweils zum Lehrgangsb e- ginn 01.09. eines Jahres und nicht, wie in vielen anderen Bereichen, zum Kalenderjahresb e- ginn. Erhöhungen treffen Lehrgangsteilnehmer/innen nicht unvorbereitet, da sie bereits bei der Aufnahme schriftlich darauf hingewiesen wurden, dass sich die Stadt Münster als Trägerin der Lehrans talt vorbehält, die Lehrgangsgebühr während der Ausbildungszeit zu erhöhen (siehe auch § 13 der Gebührensatzung). - 3 - V/0528/2014 Die Verwaltung schlägt vor, die Lehrgangsgebühr von derzeit monatlich 183,00 € ab dem 01.09.2015 auf monatlich 200,00 € zu erhöhen. Dies führt zu einer Reduzierung des Z u- schussbedarfs der Stadt Münster in 2015 um ca. 5.000,00 € und in den Folgejahren um ca. 14.700,00 € jährlich (bei durchschnittlich 72 Lehrgangsteilnehmer/innen). Die Verwaltung schlägt vor, die Aufnahmegebühr von derzeit einmalig 30,00 € ab dem A n- meldeverfahren für den Lehrgang 2015/ 2017 auf 100,00 € zu erhöhen. Dies führt zu einer Reduzierung des Zuschussbedarfs der Stadt Münster i n 2015 ff um ca. 2.520,00 €. Die G e- bühr wird erhoben, um einerseits den zusätzlichen Aufwand für Anmeldeverfahren usw. zu refinanzieren und um andererseits eine „Hemmschwelle“ bezüglich einer Zu - und dann spä- teren Absage zu installieren, so dass die Planun gssicherheit für die Lehrgangsbelegung e t- was erhöht werden kann. Die Verwaltung schlägt vor, ab dem Lehrgang 2015/ 2017 eine Prüfungsgebühr (Abschluss- prüfung) von einmalig 200,00 € neu einzuführen. Dies führt zu einer Reduzierung des Z u- schussbedarfs der S tadt Münster ab 2017 ff um ca. 7.200,00 €. Die Gebühr wird erhoben, um die Kosten für den Prüfungsaufwand (Honorare für die Prüfer/innen) abzudecken. Da es in Münster eine solche Gebühr bisher nicht gegeben hat, sollte sie erst für künftige Lehrgä n- ge gelten, so dass sie erstmals bei der Prüfung des Lehrgangs 2015/ 2017 im Jahre 2017 er- hoben würde. Trotz den - gegenüber dem jetzigen Stand - um ca. 9,3 % erhöhten laufenden Kosten für die Lehrgangsteilnehmer/innen scheint dies vertretbar und noch sozialvertr äglich. Seit 2009 wurden die Lehrgangsgebühren nicht mehr erhöht, obwohl -gerade auch bei der tariflichen Entwicklung der Personalkosten und den Energiekosten - eine erhebliche Kostensteigerung erfolgt ist. Insgesamt ergeben sich - aufgrund der zeitlichen Staffelung ab 2017 - folgende jährlichen Mehrerträge gegenüber dem jetzigen Stand: Lehrgangsgebühren in Höhe von 14.688,00 € Aufnahmegebühr in Höhe von 2.520,00 € Prüfungsgebühr in Höhe von 7.200,00 € somit insgesamt ca. 24.400,00 €. Aufgrund des Weg falls der Landeszuweisungen haben - soweit die Lehranstalten nicht g e- schlossen oder in andere Trägerschaft überführt wurden - fast alle Träger die Gebühren e r- heblich erhöht (siehe Anlage 2 „Übersicht PTA -Lehranstalten“) und liegen überwiegend weit über dem für Münster geplanten Betrag. Neben den Anpassungen von Lehrgangsgebühr und Aufnahmegebühr wurden einige reda k- tionelle Anpassungen der Benutzungs - und Gebührenordnung aus Gründen der Klarheit bzw. Rechtssicherheit vorgenommen. 3. Zum Beschlussvorschlag 2: Durch die nicht mehr gezahlten Landeszuwendungen in Höhe von 73,00 € / Lehrgangstei l- nehmer/in / Monat entfallen jährlich bis zu 63.072,00 €. Durch die Erhöhung der Lehrgangsgebühren usw. entstehen - wie unter 1. dargestellt - per- spektivisch jährliche Mehrerträge in Höhe von ca. 24.400,00 €. - 4 - V/0528/2014 Seitens der Verwaltung bzw. PTA-Lehranstalt war eine mögliche gemeinsame Raumnutzung mit der Universität geprüft worden. Ortstermine mit der Schule für technische Assistenten der Uni-Kliniken (MTLA -Schule) zeigten aber sehr deutlich die unterschiedlichen Ansätze der Schulen. so bestehen die Lerngruppen an der MTLA-Schule aus jeweils ca. 15 Teilnehmern, die der PTA -Lehranstalt aus 36 Teilnehmern. Eine Labornutzung in der MTLA wäre daher nur bei einer Klassenteilung m öglich, für die zusätzliches Personal erforderlich wäre. Aus diesem Grund kann dieser Ansatz nicht weiter verfolgt werden. Eine mögliche Nutzung von Räumlichkeiten des neuen Pharmazeutischen Instituts der Un i- versität scheidet aus, weil nach dortiger Ausku nft die Räumlichkeiten nicht für eine Nutzung durch Dritte vorgesehen sind. Mit der Apothekerkammer Westfalen-Lippe wurden mehrfach Gespräche bezüglich einer E r- höhung des derzeitigen Zuschusses von monatlich 10,23 € je Lehrgangsteilnehmer/in g e- führt. Von dort wird keine Möglichkeit gesehen, eine Erhöhung des seit vielen Jahren in gle i- cher Höhe gezahlten Betrages vorzunehmen. Der Apothekerverband Westfalen-Lippe sieht sich zwar als berufsständische Organisation, hat aber weder in der Vergangenheit Zuschü sse an kommunale Träger gezahlt noch bea b- sichtigt dies künftig zu tun. Hier bestehen eher Anknüpfungspunkte an den „Trägerverein der PTA-Lehranstalten Westfalen Lippe“, der selbst eine Reihe von PTA -Lehranstalten in Nor d- rhein-Westfalen betreibt und auch von den entfallenden Landeszuschüssen betroffen ist. Insoweit kann ein (teilweiser) Ausgleich der entfallenden Landeszuweisung nicht durch einen erhöhten Zuschuss der Apothekerkammer Westfalen -Lippe oder durch den Apothekerve r- band Westfalen-Lippe ausgeglichen werden. Im September hat ein Gespräch mit Vertretern der SRH -Fachschulen (Heidelberg) stattg e- funden, die grundsätzliches Interesse an der Übernahme der PTA -Lehranstalt bekundet hat- ten. Allerdings besteht deren Interesse nicht an der alleinigen Übe rnahme der PTA - Lehranstalt, sondern an der Errichtung eines Fachschulzentrums mit verschiedenen anderen Bildungsgängen / Ausbildungsangeboten. Hierzu müssen diese zunächst eine Bedarfsa b- schätzung vornehmen; hinzu käme die Suche nach einem für diese Zwecke größeren zentral gelegenen Gebäude. Insoweit kann diese Option derzeit nicht als zeitnahe Alternative ang e- sehen werden. Weitere regelmäßige Refinanzierungsmöglichkeiten durch zusätzliche Erträge werden se i- tens der Verwaltung nicht gesehen, sodass eine vollständige Kompensation der entfallenden Landeszuweisungen nicht möglich ist. Insgesamt ist bei der Bereitstellung der nicht unerheblichen städtischen Mittel zu berücksich- tigen, dass die Stadt Münster durch die PTA -Lehrgänge indirekt jährlich 72 Ausbildungsplät- ze zur Verfügung stellt und damit ihrer oberzentralen Funktion für das Umland Rechnung trägt. Die - überwiegend weiblichen - Absolventen haben nach Abschluss der Ausbildung faktisch eine Übernahmegarantie entweder in der Industrie oder in einer Apotheke. - 5 - V/0528/2014 4. Zum Beschlussvorschlag 3: Der Rat der Stadt Münster hat am 13.11.2013 u.a. beschlossen, dass die Bereitstellung städ- tischer Mittel ab 2016 mit einem Sperrvermerk zu versehen ist. Durch verschiedene Maßnahmen wie insbesondere der Ersatz einer hauptamtlichen Lehrkraftstelle aufgrund altersbedingtem Au sscheidens durch Honorarkräfte die Stundenreduzierung bei einer im Lehrbetrieb unterstützend tätigen Pharm azeutisch- technischen Assistentin der Reduzierung der durch die PTA -Lehranstalt genutzten Räumlichkeiten in der Ove r- bergschule konnte der Gesamtaufwand reduziert werden. Die Gesamtfinanzierung stellt sich wie folgt dar (Beträge in €): Position Ist 2013 Planung 2014 Ans. 2015 Ans. 2016 Ans. 2017 Ans. 2018 Landeszuweisung 60.517 21.024 0 0 0 0 Zuschuss Apothekerkammer 10.281 8.839 8.840 8.840 8.840 8.840 Lehrgangsbeitrag 179.127 158.112 164.450 174.240 176.400 176.400 Sonstiges 85 0 0 0 0 0 Erträge gesamt 250.011 187.975 173.290 183.080 185.240 185.240 Personalaufwand 325.901 260.568 261.460 267.720 274.110 280.630 Honorarkräfte 29.649 34.120 19.480 19.480 19.480 19.480 Sachaufwand Amt 23 104.679 94.951 95.010 95.010 95.010 95.010 Sonstiger Sachaufwand 26.029 21.830 20.840 20.840 20.840 20.840 Aufwand gesamt 486.258 411.470 396.790 403.050 409.440 415.960 Zuschuss gesamt 236.248 223.495 223.500 219.970 224.200 230.720 kalk. Kosten 45.565 41.388 41.410 41.410 41.410 41.410 Zuschuss (ohne kalkulatorische Kosten) 190.683 182.107 182.090 178.560 182.790 189.310 Hierdurch wird deutlich, dass sich in den nächsten Jahren der Zuschussbedarf in sgesamt kaum verändert. Die Betrachtung des rechnerischen „pro -Kopf-Zuschusses“ (unter Berücksichtigung der ka l- kulatorischen Kosten) stellt sich wie folgt dar: Position Ist 2013 Planung 2014 Ans. 2015 Ans. 2016 Ans. 2017 Ans. 2018 Zuschuss gesamt (€) 236.248 223.495 223.500 219.970 224.200 230.720 durchschn. TN-Zahl 82 72 72 72 72 72 Zuschuss / TN (€) 2.881 3.104 3.104 3.055 3.114 3.204 - 6 - V/0528/2014 Die Betrachtung des rechnerisch en „pro-Kopf-Zuschusses“ (ohne Berücksichtigung der ka l- kulatorischen Kosten) stellt sich wie folgt dar: Position Ist 2013 Planung 2014 Ans. 2015 Ans. 2016 Ans. 2017 Ans. 2018 Zuschuss gesamt (€) 190.683 182.107 182.090 178.560 182.790 189.310 durchschn. TN-Zahl 82 72 72 72 72 72 Zuschuss / TN (€) 2.325 2.529 2.529 2.480 2.539 2.629 I.V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: Anlage 1: Satzung zur Änderung der Benutzungs - und Gebührensatzung für die städt ische Lehranstalt für pharmazeutisch -technische Assistenten/innen (PTA) der Stadt Münster vom 19.06.1998 in der gültigen Fassung. Anlage 2: Übersicht der Lehrgangsgebühren von anderen PTA -Lehranstalten im Bereich Westfalen-Lippe
Übersicht Gebühren PTA V_0528_2014_Anlage 2
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Anlage 2
Übersicht Gebühren PTA-Lehranstalten (Stand: September 2014)
Ort Träger mtl. Ge-
bühr Aufnahmegebühr Prüfungsgebühr gesamt Durchschnitt
mtl. Hinweise
Castrop-Rauxel Trägerverein PTA-Fachschulen WL 295,00 € 7.080,00 € 295,00 €
Dortmund Westfalen-Akademie (Dr. W.
Blindow) 370,00 € 50,00 € 500,00 € 9.430,00 € 392,92 €
Gelsenkirchen Trägerverein PTA-Fachschulen WL 295,00 € 7.080,00 € 295,00 €
Hagen Stadt Hagen 0,00 € 0,00 € 2014
geschlossen
Hamm Stadt Hamm 225,00 € 100,00 € 200,00 € 5.700,00 € 237,50 €
Olsberg Hochsauerlandkreis 215,00 € 4.305,00 € 179,38 € *)
Minden Trägerverein PTA-Fachschulen WL 0,00 € 0,00 € 2012
geschlossen
Paderborn Trägerverein PTA-Fachschulen WL 295,00 € 7.080,00 € 295,00 €
Siegen Trägerverein PTA-Fachschulen WL 295,00 € 7.080,00 € 295,00 €
Münster Stadt Münster 183,00 € 30,00 € 4.422,00 € 184,25 € vor
Erhöhung
Münster Stadt Münster 200,00 € 100,00 € 200,00 € 5.100,00 € 212,50 € nach
Erhöhung
Osnabrück Völker-Schulen (andere Landesför-
derung) 149,00 € 30,00 € 3.606,00 € 150,25 €
*) Der monatliche Lehrgangsbeitrag wird aufgrund eines Kreistagsbeschlusses ab dem 01.01.2015 auf 170,00 € / monatlich reduziert
PTA_Satzung_2014 V_0528_2014 Anlage 1
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Anlage 1 S a t z u n g zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die städt. Lehranstalt für pharm a- zeutisch-technische Assistenten/innen (PTA) der Stadt Münster vom 19.06.1998 in der Fa s- sung vom 26.03.2009. Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekann t- machung vom 14.07.1994 (GV NW 1994 S. 666/SGV NW 2023) zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.04.2003 (GV NRW S. 054), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.11.2004 (GV NRW S. 664) und der §§ 1, 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW vom 21.10.1969 (GV NW S. 712/SGV NW 610) zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.09.2001 (GV NRW S. 708), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2004 (GV NRW S. 228) hat der Rat der Stadt Münster die nachstehende Satzung am 10.12.2014 beschlossen: Art. 1 § 11 der Benutzungs - und Gebührensatzung für die städt. Lehran stalt für pharmazeutisch - technische Assistenten/innen (PTA) der Stadt Münster erhält folgende Fassung: Gebührenpflichtig sind die Lehrgangsteilnehmer/innen bzw. bei Minderjährigen die Erzi e- hungsberechtigten. Art. 2 § 12 der Benutzungs - und Gebührensatzung für die städt. Lehran stalt für pharmazeutisch - technische Assistenten/innen (PTA) der Stadt Münster erhält folgende Fassung: Die Stadt Münster erhebt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Gebühren. Dies sind die Kosten, die als Gegenleistung 1. für die Erteilung von Unterricht und die Inanspruchnahme der Einrichtungen der Leh r- anstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten/innen 2. für die bei der Bearbeitung des Aufnahmeantrages im Falle der Zusage erforderliche besondere Verwaltungstätigkeit durch die Lehranstalt für pharmazeutisch -technische Assistenten/innen 3. für die im Zusammenhang mit der Prüfung stehenden besonderen zusätzlichen Au f- wendungen erhoben werden.“ - 2 - Art. 3 § 13 der Benutzungs - und Gebührensatzung für die städt. Lehran stalt für pharmazeutisch - technische Assistenten/innen (PTA) der Stadt Münster erhält folgende Fassung: Absatz 1: Die Gebühr nach § 12 Nr. 1 ist eine Jahresgebühr. Sie wird ab dem 01.09.2015 in monatlichen Raten in Höhe von 200,00 € gezahlt und kann während des Leh r- gangs durch Ratsbeschluss angepasst werden. Absatz 2: Die Gebühr nach § 12 Abs. 2 beträgt für die Anme ldungen ab dem Lehrgang s- jahrgang 2015/17 einmalig 100,00 €. Absatz 3: Die Gebühr nach § 12 Nr. 3 beträgt einmalig 200,00 €. Sie gilt für Prüfungstei l- nehmer/innen ab dem Lehrgang 2015/2017. Art. 4 § 14 der Benutzungs - und Gebührensatzung für die städt. Lehran stalt für pharmazeutisch - technische Assistenten/innen (PTA) der Stadt Münster erhält folgende Fassung: § 14 Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeiten Absatz 1: unverändert Absatz 2: unverändert Absatz 3: Die Gebühr nach § 12 Abs. 2 wird mit der schriftlichen Annahme der Aufnahm e- bestätigung durch die Lehrgangsteilnehmerin / den Lehrgangsteilnehmer bzw. die Erziehungsberechtigten fällig. Absatz 4: Die Gebühr nach § 12 Abs. 3 wird mit der Zulassung zur Prüfung fällig. Die bisherigen Absätze 4 bis 7 werden - inhaltlich unverändert - die neuen Absätze 5 bis 8 Art. 5 § 16 der Benutzungs - und Gebührensatzung für die städt. Lehranstalt für pharmazeutisch- technische Assistenten/innen (PTA) der Stadt Münster erhält folgende Fassung: Die Satzung zur Änderung der Benutzungs - und Gebührensatzung der Lehranstalt für pha r- mazeutisch-technische Assistenten/innen der Stadt Münster tritt am 01.09.2015 in Kraft.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0528/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.09.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37