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V/0396/2019

Bebauungsplan Nr. 602 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 22.05.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2019, TOP 41.1.2

Beschlussvorlage

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Anlage A

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V-0396-2019-Anlage-Plangebiet

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Beschlussvorlage

3342 Zeichen

V/0396/2019 
V/0396/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 602: Albachten - Östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur [Wohnen]  
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.06.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   27.06.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   03.07.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Für den Bereich östlich Lindenallee und nördlich Freie Flur im Nordosten Albachtens ist gemäß  
§ 2 (1) in Verbindung mit § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan u. a. zur Festsetzung 
von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrs-
flächen aufzustellen. 
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Albachten, 
Flur 2, Flurstück 700, Teile des Flurstücks 704; 
Flur 12, Flurstücke 25, 26, 308, 310. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos-
ten. 
 
Die Flächen des Plangebietes befinden sich – mit Ausnahme kleiner Teilflächen – im Eigentum der 
Stadt Münster. Durch die künftige Veräußerung von Baugrundstücken werden Einnahmen für den 
städtischen Haushalt entstehen. 
 
Die erforderlichen Erschließungsanlagen werden entsprechend den Mittelbereitstellungen in den 
künftigen Haushaltsjahren durch die Stadt Münster realisiert. 
 
 
Stadtplanungsamt 
 
31.05.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Beck 
Telefon: 492 61 42 
BeckDaniel@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0396/2019 
 
Begründung: 
Mit dem Beschluss des Rates der Stadt Münster zur Fortschreibung des Baulandprogramms 2018-
2025 wurde die Verwaltung beauftragt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Baulandak-
tivierung der Fläche im Bereich östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur zu schaffen. Das Planvorha-
ben entspricht der Zielsetzung der Stadt Münster, dass Wohnraumangebot im Stadtgebiet durch die 
Neuausweisung von Bauland deutlich zu erhöhen. 
 
Unter den Vorrausetzungen der „Sozialgerechten Bodennutzung in Münster (SoBoMünster)“, Veräu-
ßerung der überwiegenden Flächenanteile an die Stadt Münster und abgestimmter zeitlicher Priorisie-
rung der künftigen Wohnbauentwicklungen erfolgte schließlich die Aufnahme in die 1. Stufe des Bau-
landprogramms. 
 
Mit der Planung soll eine siedlungsstrukturell sinnvolle Flächenarrondierung in lageangemessener 
Dichte am nordwestlichen Ortsrand von Albachten umgesetzt werden. Auf der ca. 0,8 ha großen Flä-
che sollen ca. 35 Wohneinheiten errichtet werden. Im Sinne eines ausgewogenen Wohnraumangebo-
tes sind sowohl Ein- als auch Mehrfamilienhäuser vorgesehen.  
 
Die Aufstellung des Bebauungsplans wird gemäß § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren als 
Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB 
durchgeführt. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor.  
 
Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich, da dieser für den Plangeltungsbe-
reich bereits eine Wohnbaufläche darstellt. 
 
Die vorgesehene Abgrenzung des Plangeltungsbereichs kann der beigefügten Anlage entnommen 
werden. 
 
 
 
i.V. 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage - Plangebiet

Anlage A

1333 Zeichen

Anlage A zur V/0396/2019 
Kurzüberblick 
Für den Bereich östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur in Albachten ist im beschleunigten Ver-
fahren gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13b Baugesetzbuch (BauGB) soll ein Bebauungsplan aufe-
stellt werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der geplanten Errichtung von ca. 35 Wohneinheiten (Ein- und Mehrfamilienhäuser kombiniert) 
soll die im Nordwesten von Albachten gelegene Wohnbebauung arrondiert werden. Dadurch wird 
gleichzeitig ein Beitrag zur Deckung des derzeit bestehenden Bedarfs an Wohnraum geleistet. 
Das Projekt steht am Beginn der Planung. 
 
Finanzierung 
Ein Großteil der Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Münster. Durch die künftige Veräuße-
rung von Baugrundstücken werden Einnahmen für den städtischen Haushalt entstehen. 
Die erforderlichen Erschließungsanlagen werden entsprechend den Mittelbereitstellungen in den 
künftigen Haushaltsjahren durch die Stadt Münster realisiert. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die Aufgabe (Bauleitplanung) beruht rechtlich auf dem Baugesetzbuch (§ 1 Abs. 3 BauGB). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

V-0396-2019-Anlage-Plangebiet

83 Zeichen

Anlage zur Vorlage Nr. V/0396/2019
Plangebiet / Maßstab 1:2500Bebauungsplan Nr. 602

Beratungsverlauf (4)

27.06.2019 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 9.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 41.1.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.07.2019 Rat
TOP 41.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Lindenallee
  • Freie Flur

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Details

Aktenzeichen
V/0396/2019
Typ
Vorlagen
Datum
22.05.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37