V/0396/2019
Bebauungsplan Nr. 602 - Beschluss zur Aufstellung
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Beschlussvorlage
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V/0396/2019 V/0396/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bebauungsplan Nr. 602: Albachten - Östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur [Wohnen] Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 27.06.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 27.06.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 03.07.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den Bereich östlich Lindenallee und nördlich Freie Flur im Nordosten Albachtens ist gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan u. a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrs- flächen aufzustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Albachten, Flur 2, Flurstück 700, Teile des Flurstücks 704; Flur 12, Flurstücke 25, 26, 308, 310. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos- ten. Die Flächen des Plangebietes befinden sich – mit Ausnahme kleiner Teilflächen – im Eigentum der Stadt Münster. Durch die künftige Veräußerung von Baugrundstücken werden Einnahmen für den städtischen Haushalt entstehen. Die erforderlichen Erschließungsanlagen werden entsprechend den Mittelbereitstellungen in den künftigen Haushaltsjahren durch die Stadt Münster realisiert. Stadtplanungsamt 31.05.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Beck Telefon: 492 61 42 BeckDaniel@stadt- muenster.de - 2 - V/0396/2019 Begründung: Mit dem Beschluss des Rates der Stadt Münster zur Fortschreibung des Baulandprogramms 2018- 2025 wurde die Verwaltung beauftragt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Baulandak- tivierung der Fläche im Bereich östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur zu schaffen. Das Planvorha- ben entspricht der Zielsetzung der Stadt Münster, dass Wohnraumangebot im Stadtgebiet durch die Neuausweisung von Bauland deutlich zu erhöhen. Unter den Vorrausetzungen der „Sozialgerechten Bodennutzung in Münster (SoBoMünster)“, Veräu- ßerung der überwiegenden Flächenanteile an die Stadt Münster und abgestimmter zeitlicher Priorisie- rung der künftigen Wohnbauentwicklungen erfolgte schließlich die Aufnahme in die 1. Stufe des Bau- landprogramms. Mit der Planung soll eine siedlungsstrukturell sinnvolle Flächenarrondierung in lageangemessener Dichte am nordwestlichen Ortsrand von Albachten umgesetzt werden. Auf der ca. 0,8 ha großen Flä- che sollen ca. 35 Wohneinheiten errichtet werden. Im Sinne eines ausgewogenen Wohnraumangebo- tes sind sowohl Ein- als auch Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Die Aufstellung des Bebauungsplans wird gemäß § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich, da dieser für den Plangeltungsbe- reich bereits eine Wohnbaufläche darstellt. Die vorgesehene Abgrenzung des Plangeltungsbereichs kann der beigefügten Anlage entnommen werden. i.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage - Plangebiet
Anlage A
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Anlage A zur V/0396/2019 Kurzüberblick Für den Bereich östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur in Albachten ist im beschleunigten Ver- fahren gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13b Baugesetzbuch (BauGB) soll ein Bebauungsplan aufe- stellt werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der geplanten Errichtung von ca. 35 Wohneinheiten (Ein- und Mehrfamilienhäuser kombiniert) soll die im Nordwesten von Albachten gelegene Wohnbebauung arrondiert werden. Dadurch wird gleichzeitig ein Beitrag zur Deckung des derzeit bestehenden Bedarfs an Wohnraum geleistet. Das Projekt steht am Beginn der Planung. Finanzierung Ein Großteil der Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Münster. Durch die künftige Veräuße- rung von Baugrundstücken werden Einnahmen für den städtischen Haushalt entstehen. Die erforderlichen Erschließungsanlagen werden entsprechend den Mittelbereitstellungen in den künftigen Haushaltsjahren durch die Stadt Münster realisiert. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die Aufgabe (Bauleitplanung) beruht rechtlich auf dem Baugesetzbuch (§ 1 Abs. 3 BauGB). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
V-0396-2019-Anlage-Plangebiet
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Anlage zur Vorlage Nr. V/0396/2019 Plangebiet / Maßstab 1:2500Bebauungsplan Nr. 602
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Lindenallee
- Freie Flur
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Details
- Aktenzeichen
- V/0396/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.05.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37