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V/0238/2022

Wahl des künftigen Fachbeirats für den Geschichtsort Villa ten Hompel

Vorlagen 31.03.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.05.2022, TOP 27

Verfahrensordnung des Fachbeirates des Geschichtsortes Villa ten Hompel

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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Verfahrensordnung des Fachbeirates des Geschichtsortes Villa ten Hompel

5870 Zeichen

Verfahrensordnung des Fachbeirates des Geschichtsortes Villa ten Hompel 
§ 1 Aufgaben, Rechte und Pflichten des Fachbeirates 
(1) Der Fachbeirat berät den Rat der Stadt Münster, dessen Kulturausschuss und die Leitung 
des Geschichtsortes Villa ten Hompel in allen wesentlichen, den Geschichtsort betreffenden 
Fragen. 
(2) Der Fachbeirat und seine Mitglieder besitzen entsprechende Informationsrechte 
gegenüber der Leitung des Geschichtsortes Villa ten Hompel und gegenüber den für den 
Geschichtsort zuständigen städtischen Ämtern und Gremien, sofern dies rechtlich zulässig 
ist. 
(3) Die Fachbeiratsmitglieder sind nicht an Weisungen gebunden; sie haben ihre 
Entscheidungen aufgrund ihrer Expertise nach bestem Wissen und Gewissen zu treffen. 
§ 2 Zusammensetzung des Fachbeirates 
(1) Der Fachbeirat besteht aus mindestens sechs und maximal zwölf Mitgliedern. Die 
Gleichstellung aller Geschlechter wird bei der Besetzung angestrebt. Die Mitglieder werden 
jeweils für die Dauer von fünf Jahren auf gemeinsamen Vorschlag des Fachbeirates und der 
Leitung der Leitung der Villa ten Hompel und nachdem sie ihre Bereitschaft zur Übernahme 
des Amtes erklärt haben vom Kulturausschuss des Rates der Stadt Münster gewählt. Eine 
maximal zweimalige Wiederwahl ist möglich. 
(2) Fachbeiratsmitglieder müssen über die erforderliche Sachkenntnis und Erfahrung im 
Bereich der Geschichts-, Gesellschafts- oder Sozialwissenschaften, des Archiv- und 
Museumswesens oder der historisch-politischen Bildung verfügen. Personen, die in einem 
Dienst- oder Arbeitsverhältnis zur Stadt Münster stehen, können nicht Mitglieder des 
Fachbeirates sein. 
(3) Die Amtsdauer eines Fachbeiratsmitgliedes endet mit Ende seiner Wahlperiode oder 
durch Niederlegung oder durch Abberufung oder zum 31. Dezember jenes Jahres, in dem 
das Mitglied das 67. Lebensjahr vollendet hat. 
(4) Ein Fachbeiratsmitglied kann sein Amt jederzeit ohne Angabe von Gründen niederlegen, 
es hat hierbei auf die Belange des Geschichtsortes Rücksicht zu nehmen. In der Regel soll 
eine Ankündigungsfrist von sechs Monaten eingehalten werden. 
(5) Die Abberufung eines Fachbeiratsmitgliedes ist aus wichtigem Grunde möglich. Sie kann 
auf Antrag des Fachbeirates, auf Initiative der/des Beigeordneten für Kultur oder der Leitung 
des Geschichtsortes Villa ten Hompel durch Beschluss des Kulturausschusses der Stadt 
Münster erfolgen, wenn zwei Drittel der Fachbeiratsmitglieder zugestimmt haben. 
§ 3 Vorsitz des Fachbeirates 
(1) Der Fachbeirat wählt mit absoluter Mehrheit der in einer ordnungsgemäß einberufenen 
Sitzung anwesenden Mitglieder aus seiner Mitte eine/einen Vorsitzende/n. Es kann ebenso 
ein/e Stellvertreter/in gewählt werden, die/der zur Vertretung des/der Vorsitzenden bei 
deren/dessen Verhinderung berufen ist. 
(2) Die/Der Vorsitzende vertritt den Fachbeirat gegenüber den Gremien der Stadt Münster, 
der Leitung des Geschichtsortes Villa ten Hompel und nach außen. 
(3) Über die Verhandlungen wird Verschwiegenheit vereinbart, allein der/die Vorsitzende hat 
in allen den Fachbeirat betreffenden Fragen ein Mandat für die Presse- und 
Öffentlichkeitsarbeit.

§ 4 Sitzungen des Fachbeirates 
(1) Der Fachbeirat hält pro Kalenderjahr mindestens eine ordentliche Sitzung ab. Auf 
begründetes Verlangen eines Fachbeiratsmitgliedes, des/der Beigeordneten für Kultur der 
Stadt Münster oder der Leitung des Geschichtsortes Villa ten Hompel ist eine 
außerplanmäßige Sitzung einzuberufen. 
(2) Die Sitzungen werden von dem/der Vorsitzenden des Fachbeirates mit einer Frist von 
einem Monat einberufen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Frist vom dem/der 
Vorsitzenden verkürzt werden. Die Einberufung erfolgt schriftlich, fernschriftlich (Fax) oder 
elektronisch (E-Mail) unter Angabe der Tagesordnung und der Beschlussgegenstände. 
(3) Die/der Beigeordnete für Kultur der Stadt Münster hat das Recht, an den Sitzungen des 
Fachbeirates beratend teilzunehmen. 
(4) Die Leitung des Geschichtsortes Villa ten Hompel nimmt berichtend an den Sitzungen 
des Fachbeirates teil. Dieser kann zudem die Teilnahme weiterer Beschäftigter des 
Geschichtsortes verlangen. 
(5) Der Fachbeirat fasst seine Beschlüsse – mit Ausnahme der Zustimmung zur Abberufung 
eines Mitglieds nach § 2 (5) – mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei 
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. 
(6) Schriftliche, fernschriftliche (Fax) oder elektronische (E-Mail) Beschlussfassungen im 
Umlaufverfahren sind zulässig, wenn kein Fachbeiratsmitglied widerspricht. 
(7) Über die Sitzungen des Fachbeirats sowie über die nicht in Sitzungen gefassten 
Fachbeiratsbeschlüsse sind Niederschriften anzufertigen und allen Fachbeiratsmitgliedern zu 
übersenden. Diese können in der jeweils folgenden Sitzung Korrekturen an den 
Niederschriften beantragen. 
§ 5 Änderungen dieser Verfahrensordnung 
(1) Der Fachbeirat kann Änderungen dieser Verfahrensordnung vorschlagen. Diese treten in 
Kraft, nachdem sie vom Kulturausschuss des Rates der Stadt Münster genehmigt worden 
sind. 
§ 6 Inkrafttreten dieser Verfahrensordnung und Übergangsregelungen 
(1) Diese Verfahrensordnung tritt am Tage nach der Beschlussfassung des Rates der Stadt 
Münster in Kraft. 
(2) Bis zur erstmaligen Wahl der Beiratsmitglieder durch den Kulturausschuss des Rates der 
Stadt Münster amtiert der bestehende wissenschaftliche Beirat des Geschichtsortes Villa ten 
Hompel als Fachbeirat weiter. 
(3) Der bestehende wissenschaftliche Beirat schlägt für die erste Wahl des Fachbeirates 
dem Kulturausschuss des Rates der Stadt Münster in Frage kommende Kandidatinnen und 
Kandidaten vor. Die Mitglieder des bestehenden wissenschaftlichen Beirates können als 
Mitglieder des Fachbeirates vorgeschlagen und gewählt werden. Im Fall ihrer Wahl gilt die 
dann beginnende Wahlperiode als ihre zweite. 
 
 
Münster, den 19. Mai 2021.

Anlage A

1462 Zeichen

Anlage A zur V/0238/2022
Kurzüberblick
Der Geschichtsort Villa ten Hompel wird durch einen Fachbeirat kritisch konstruktiv in seiner
Arbeit begleitet. Gemäß der vergangenen Jahres verabschiedeten Verfahrensordnung sind
sieben neue Mitglieder zur Wahl einmütig vorgeschlagen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und
Entwicklungsstandorte in Europa
 Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler
Ausstrahlung entwickeln
 Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch
Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln
Finanzierung
Produktgruppe: 0408 Geschichtsort Villa ten Hompel
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Bereits veranschlagt? Ja X Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
x vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Bei der Vorschlagsliste wurde auf die Geschlechterparität geachtet gemäß Vorgabe in der von der
Politik bei Beschlussfassung ergänzten Verfahrensordnung.

Beschlussvorlage

5793 Zeichen

V/0238/2022
V/0238/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Wahl des künftigen Fachbeirats für den Geschichtsort Villa ten Hompel
Beratungsfolge
03.05.2022 Kulturausschuss Vorberatung
18.05.2022 Hauptausschuss Vorberatung
18.05.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Fachbeirat des Geschichtsorts Villa ten Hompel wird neu gewählt. Neben den fünf auch bisher
dem Fachbeirat angehörigen Mitgliedern
Dr. Mechthild Black-Veldtrup
Prof. Dr. Patrick Wagner
Prof. Dr. Thomas Großbölting
Prof. Dr. Markus Köster
Prof. Dr. Gisela Weiß
werden auch sieben neue Personen gewählt:
Prof. Dr. Frank Bajohr
Prof. Dr. Saskia Handro
Prof. Dr. Isabel Heinemann
Dr. Hanne Leßau
Dr. Barbara Manthe
Prof. Dr. Sabine Mecking
Prof. Dr. T atjanaTönsmeyer.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Dezernat V/Villa ten Hompel
05.04.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Querl
T elefon:492-7107
QuerlS@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0238/2022
Begründung:
Der Geschichtsort Villa ten Hompel ist seit 1998 ein Institut der Stadt. In den Anfangsjahren wurde
dem „Institut in Gründung“ ein wissenschaftlicher Fachbeirat zur Seite gestellt, der aus anerkannten
Historikerinnen und Historikern sowie Fachleuten aus der Archivwelt, der universitären Forschung und
Gedenkstättenlandschaft besteht. In den vergangenen 22 Jahren konnten sie die historische und
politische Bildungsinstitution Villa ten Hompel konstruktiv-kritisch begleiten und zahlreiche
Anregungen für die konkrete Arbeit am Kaiser-Wilhelm-Ring geben. Die Mitgliedschaft im Gremium ist
eine ehrenamtliche Tätigkeit.
Der Rat der Stadt Münster hat am 22.05.2021 mit der Vorlage V/0260/2021 erstmals eine
Verfahrensordnung für den Fachbeirat der Villa ten Hompel beschlossen.
Lt. § 2 Abs. 1 dieser Verfahrensordnung besteht der Fachbeirat aus sechs bis zwölf Mitgliedern. Diese
sind für die Dauer von fünf Jahren auf Vorschlag des Beirats durch den Rat der Stadt Münster zu
wählen. Sie müssen lt. § 2 Abs. 2 über die erforderliche Sachkenntnis und Erfahrung im Bereich der
Geschichts-, Gesellschafts- oder Sozialwissenschaften, des Archiv- und Museumswesens oder der
historisch-politischen Bildung verfügen und dürfen nicht in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis der
Stadt Münster stehen. Zudem endet die Amtsdauer lt. § 2 Abs. 3 eines Fachbeiratsmitgliedes zum 31.
Dezember jenes Jahres, in dem das Mitglied das 67. Lebensjahr vollendet hat.
Letztgenannte Regelung greift nun für die bisherigen Fachbeiratsmitglieder Prof. Dr. Hans-Ulrich
Thamer, Prof. Dr. Franz-Josef Jakobi, Prof. Dr. Horst Matzerath, Prof. Dr. Peter Steinbach und Prof.
Dr. Bernd Walter. Sie schieden demnach aus Altersgründen aus dem Beirat zum 31.12.2021 aus.
Der Fachbeirat hat am 06.12.2021 einstimmig beschlossen, dem Rat der Stadt Münster zwölf
Personen, darunter acht Frauen, für den Fachbeirat vorzuschlagen.
Alle vorgeschlagenen Personen für die kommenden fünf Jahre haben einschlägige Expertisen und
Erfahrungen in den unter § 2 Abs. 2 der Verfahrensordnung genannten Fachgebiete und decken
dabei unterschiedliche Schwerpunkte ab. Die Personen haben leitende Positionen in Institutionen
bekleidet, deren Arbeitsfelder für die Villa ten Hompel relevant sind. Der Fachbeirat schlägt dem Rat
der Stadt Münster daher die Wahl folgender Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge vor:
1. Prof. Dr. Frank Bajohr (Wissenschaftlicher Leiter des Zentrums für Holocaust-Studien am Institut für
Zeitgeschichte München, Experte für die Geschichte des Antisemitismus, bisher noch nicht im Beirat)
2. Dr. Mechthild Black-Veldtrup (Leiterin des Landesarchivs NRW, Abteilung Westfalen in Münster,
bereits bisher Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates, Expertin für westfälische Geschichte und ihre
archivalische Überlieferung, seit 2004 im Beirat)
3. Prof. Dr. Thomas Großbölting (Leiter der Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg, bereits
bisher Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates, Experte u.a. für die Geschichte des Katholizismus,
seit 2012 im Beirat)
4. Prof. Dr. Saskia Handro (Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Institut für Didaktik der
Geschichte, Expertin für historisches Lernen, bisher noch nicht im Beirat)
5. Prof. Dr. Isabel Heinemann (Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Professur für Neueste
Geschichte, Expertin für die Geschichte der NS-Rassenpolitik, bisher noch nicht im Beirat)
6. Prof. Dr. Markus Köster (Leiter des LWL-Medienzentrums für Westfalen in Münster, bereits bisher
Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates, Experte für die Geschichte Westfalens, seit 2007 im Beirat)
7. Dr. Hanne Leßau (Kuratorin am NS-Dokumentationszentrum Köln, Expertin für Ausstellungen und
für die Geschichte der Entnazifizierung, bisher noch nicht im Beirat)
8. Dr. Barbara Manthe (Universität Bielefeld, wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Abteilung
Geschichtswissenschaft, Expertin für die Geschichte von Rechtsradikalismus und -terrorismus, bisher
noch nicht im Beirat)
9. Prof. Dr. Sabine Mecking (Philipps-Universität Marburg, Expertin für Polizei- und
Verwaltungsgeschichte, bisher noch nicht im Beirat)

- 3 -
V/0238/2022
10. Prof. Dr. T atjana Tönsmeyer (Universität Wuppertal, Expertin für die deutsche
Besatzungsherrschaft während des Zweiten Weltkrieges, bisher noch nicht im Beirat)
11. Prof. Dr. Patrick Wagner (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, bereits bisher Mitglied des
Wissenschaftlichen Beirates, Experte für Polizeigeschichte, seit 2007 im Beirat)
12. Prof. Dr. Gisela Weiß (Hochschule für T echnik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, bereits bisher
Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates, Expertin für Museumskunde und -pädagogik, seit 2007 im
Beirat).
i.V.
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlage:
Verfahrensordnung des Fachbeirats des Geschichtsortes Villa ten Hompel

Beratungsverlauf (3)

03.05.2022 Kulturausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.05.2022 Hauptausschuss
TOP 21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.05.2022 Rat
TOP 27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kaiser-Wilhelm-Ring

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Details

Aktenzeichen
V/0238/2022
Typ
Vorlagen
Datum
31.03.2022
Erstellt
31.03.2022 16:16