V/0238/2022
Wahl des künftigen Fachbeirats für den Geschichtsort Villa ten Hompel
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Verfahrensordnung des Fachbeirates des Geschichtsortes Villa ten Hompel
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Verfahrensordnung des Fachbeirates des Geschichtsortes Villa ten Hompel § 1 Aufgaben, Rechte und Pflichten des Fachbeirates (1) Der Fachbeirat berät den Rat der Stadt Münster, dessen Kulturausschuss und die Leitung des Geschichtsortes Villa ten Hompel in allen wesentlichen, den Geschichtsort betreffenden Fragen. (2) Der Fachbeirat und seine Mitglieder besitzen entsprechende Informationsrechte gegenüber der Leitung des Geschichtsortes Villa ten Hompel und gegenüber den für den Geschichtsort zuständigen städtischen Ämtern und Gremien, sofern dies rechtlich zulässig ist. (3) Die Fachbeiratsmitglieder sind nicht an Weisungen gebunden; sie haben ihre Entscheidungen aufgrund ihrer Expertise nach bestem Wissen und Gewissen zu treffen. § 2 Zusammensetzung des Fachbeirates (1) Der Fachbeirat besteht aus mindestens sechs und maximal zwölf Mitgliedern. Die Gleichstellung aller Geschlechter wird bei der Besetzung angestrebt. Die Mitglieder werden jeweils für die Dauer von fünf Jahren auf gemeinsamen Vorschlag des Fachbeirates und der Leitung der Leitung der Villa ten Hompel und nachdem sie ihre Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt haben vom Kulturausschuss des Rates der Stadt Münster gewählt. Eine maximal zweimalige Wiederwahl ist möglich. (2) Fachbeiratsmitglieder müssen über die erforderliche Sachkenntnis und Erfahrung im Bereich der Geschichts-, Gesellschafts- oder Sozialwissenschaften, des Archiv- und Museumswesens oder der historisch-politischen Bildung verfügen. Personen, die in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zur Stadt Münster stehen, können nicht Mitglieder des Fachbeirates sein. (3) Die Amtsdauer eines Fachbeiratsmitgliedes endet mit Ende seiner Wahlperiode oder durch Niederlegung oder durch Abberufung oder zum 31. Dezember jenes Jahres, in dem das Mitglied das 67. Lebensjahr vollendet hat. (4) Ein Fachbeiratsmitglied kann sein Amt jederzeit ohne Angabe von Gründen niederlegen, es hat hierbei auf die Belange des Geschichtsortes Rücksicht zu nehmen. In der Regel soll eine Ankündigungsfrist von sechs Monaten eingehalten werden. (5) Die Abberufung eines Fachbeiratsmitgliedes ist aus wichtigem Grunde möglich. Sie kann auf Antrag des Fachbeirates, auf Initiative der/des Beigeordneten für Kultur oder der Leitung des Geschichtsortes Villa ten Hompel durch Beschluss des Kulturausschusses der Stadt Münster erfolgen, wenn zwei Drittel der Fachbeiratsmitglieder zugestimmt haben. § 3 Vorsitz des Fachbeirates (1) Der Fachbeirat wählt mit absoluter Mehrheit der in einer ordnungsgemäß einberufenen Sitzung anwesenden Mitglieder aus seiner Mitte eine/einen Vorsitzende/n. Es kann ebenso ein/e Stellvertreter/in gewählt werden, die/der zur Vertretung des/der Vorsitzenden bei deren/dessen Verhinderung berufen ist. (2) Die/Der Vorsitzende vertritt den Fachbeirat gegenüber den Gremien der Stadt Münster, der Leitung des Geschichtsortes Villa ten Hompel und nach außen. (3) Über die Verhandlungen wird Verschwiegenheit vereinbart, allein der/die Vorsitzende hat in allen den Fachbeirat betreffenden Fragen ein Mandat für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. § 4 Sitzungen des Fachbeirates (1) Der Fachbeirat hält pro Kalenderjahr mindestens eine ordentliche Sitzung ab. Auf begründetes Verlangen eines Fachbeiratsmitgliedes, des/der Beigeordneten für Kultur der Stadt Münster oder der Leitung des Geschichtsortes Villa ten Hompel ist eine außerplanmäßige Sitzung einzuberufen. (2) Die Sitzungen werden von dem/der Vorsitzenden des Fachbeirates mit einer Frist von einem Monat einberufen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Frist vom dem/der Vorsitzenden verkürzt werden. Die Einberufung erfolgt schriftlich, fernschriftlich (Fax) oder elektronisch (E-Mail) unter Angabe der Tagesordnung und der Beschlussgegenstände. (3) Die/der Beigeordnete für Kultur der Stadt Münster hat das Recht, an den Sitzungen des Fachbeirates beratend teilzunehmen. (4) Die Leitung des Geschichtsortes Villa ten Hompel nimmt berichtend an den Sitzungen des Fachbeirates teil. Dieser kann zudem die Teilnahme weiterer Beschäftigter des Geschichtsortes verlangen. (5) Der Fachbeirat fasst seine Beschlüsse – mit Ausnahme der Zustimmung zur Abberufung eines Mitglieds nach § 2 (5) – mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. (6) Schriftliche, fernschriftliche (Fax) oder elektronische (E-Mail) Beschlussfassungen im Umlaufverfahren sind zulässig, wenn kein Fachbeiratsmitglied widerspricht. (7) Über die Sitzungen des Fachbeirats sowie über die nicht in Sitzungen gefassten Fachbeiratsbeschlüsse sind Niederschriften anzufertigen und allen Fachbeiratsmitgliedern zu übersenden. Diese können in der jeweils folgenden Sitzung Korrekturen an den Niederschriften beantragen. § 5 Änderungen dieser Verfahrensordnung (1) Der Fachbeirat kann Änderungen dieser Verfahrensordnung vorschlagen. Diese treten in Kraft, nachdem sie vom Kulturausschuss des Rates der Stadt Münster genehmigt worden sind. § 6 Inkrafttreten dieser Verfahrensordnung und Übergangsregelungen (1) Diese Verfahrensordnung tritt am Tage nach der Beschlussfassung des Rates der Stadt Münster in Kraft. (2) Bis zur erstmaligen Wahl der Beiratsmitglieder durch den Kulturausschuss des Rates der Stadt Münster amtiert der bestehende wissenschaftliche Beirat des Geschichtsortes Villa ten Hompel als Fachbeirat weiter. (3) Der bestehende wissenschaftliche Beirat schlägt für die erste Wahl des Fachbeirates dem Kulturausschuss des Rates der Stadt Münster in Frage kommende Kandidatinnen und Kandidaten vor. Die Mitglieder des bestehenden wissenschaftlichen Beirates können als Mitglieder des Fachbeirates vorgeschlagen und gewählt werden. Im Fall ihrer Wahl gilt die dann beginnende Wahlperiode als ihre zweite. Münster, den 19. Mai 2021.
Anlage A
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Anlage A zur V/0238/2022 Kurzüberblick Der Geschichtsort Villa ten Hompel wird durch einen Fachbeirat kritisch konstruktiv in seiner Arbeit begleitet. Gemäß der vergangenen Jahres verabschiedeten Verfahrensordnung sind sieben neue Mitglieder zur Wahl einmütig vorgeschlagen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrahlung entwickeln Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln Finanzierung Produktgruppe: 0408 Geschichtsort Villa ten Hompel Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Bei der Vorschlagsliste wurde auf die Geschlechterparität geachtet gemäß Vorgabe in der von der Politik bei Beschlussfassung ergänzten Verfahrensordnung.
Beschlussvorlage
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V/0238/2022 V/0238/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wahl des künftigen Fachbeirats für den Geschichtsort Villa ten Hompel Beratungsfolge 03.05.2022 Kulturausschuss Vorberatung 18.05.2022 Hauptausschuss Vorberatung 18.05.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Fachbeirat des Geschichtsorts Villa ten Hompel wird neu gewählt. Neben den fünf auch bisher dem Fachbeirat angehörigen Mitgliedern Dr. Mechthild Black-Veldtrup Prof. Dr. Patrick Wagner Prof. Dr. Thomas Großbölting Prof. Dr. Markus Köster Prof. Dr. Gisela Weiß werden auch sieben neue Personen gewählt: Prof. Dr. Frank Bajohr Prof. Dr. Saskia Handro Prof. Dr. Isabel Heinemann Dr. Hanne Leßau Dr. Barbara Manthe Prof. Dr. Sabine Mecking Prof. Dr. T atjanaTönsmeyer. II. Finanzielle Auswirkungen: Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Dezernat V/Villa ten Hompel 05.04.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Querl T elefon:492-7107 QuerlS@stadt-muenster.de - 2 - V/0238/2022 Begründung: Der Geschichtsort Villa ten Hompel ist seit 1998 ein Institut der Stadt. In den Anfangsjahren wurde dem „Institut in Gründung“ ein wissenschaftlicher Fachbeirat zur Seite gestellt, der aus anerkannten Historikerinnen und Historikern sowie Fachleuten aus der Archivwelt, der universitären Forschung und Gedenkstättenlandschaft besteht. In den vergangenen 22 Jahren konnten sie die historische und politische Bildungsinstitution Villa ten Hompel konstruktiv-kritisch begleiten und zahlreiche Anregungen für die konkrete Arbeit am Kaiser-Wilhelm-Ring geben. Die Mitgliedschaft im Gremium ist eine ehrenamtliche Tätigkeit. Der Rat der Stadt Münster hat am 22.05.2021 mit der Vorlage V/0260/2021 erstmals eine Verfahrensordnung für den Fachbeirat der Villa ten Hompel beschlossen. Lt. § 2 Abs. 1 dieser Verfahrensordnung besteht der Fachbeirat aus sechs bis zwölf Mitgliedern. Diese sind für die Dauer von fünf Jahren auf Vorschlag des Beirats durch den Rat der Stadt Münster zu wählen. Sie müssen lt. § 2 Abs. 2 über die erforderliche Sachkenntnis und Erfahrung im Bereich der Geschichts-, Gesellschafts- oder Sozialwissenschaften, des Archiv- und Museumswesens oder der historisch-politischen Bildung verfügen und dürfen nicht in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis der Stadt Münster stehen. Zudem endet die Amtsdauer lt. § 2 Abs. 3 eines Fachbeiratsmitgliedes zum 31. Dezember jenes Jahres, in dem das Mitglied das 67. Lebensjahr vollendet hat. Letztgenannte Regelung greift nun für die bisherigen Fachbeiratsmitglieder Prof. Dr. Hans-Ulrich Thamer, Prof. Dr. Franz-Josef Jakobi, Prof. Dr. Horst Matzerath, Prof. Dr. Peter Steinbach und Prof. Dr. Bernd Walter. Sie schieden demnach aus Altersgründen aus dem Beirat zum 31.12.2021 aus. Der Fachbeirat hat am 06.12.2021 einstimmig beschlossen, dem Rat der Stadt Münster zwölf Personen, darunter acht Frauen, für den Fachbeirat vorzuschlagen. Alle vorgeschlagenen Personen für die kommenden fünf Jahre haben einschlägige Expertisen und Erfahrungen in den unter § 2 Abs. 2 der Verfahrensordnung genannten Fachgebiete und decken dabei unterschiedliche Schwerpunkte ab. Die Personen haben leitende Positionen in Institutionen bekleidet, deren Arbeitsfelder für die Villa ten Hompel relevant sind. Der Fachbeirat schlägt dem Rat der Stadt Münster daher die Wahl folgender Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge vor: 1. Prof. Dr. Frank Bajohr (Wissenschaftlicher Leiter des Zentrums für Holocaust-Studien am Institut für Zeitgeschichte München, Experte für die Geschichte des Antisemitismus, bisher noch nicht im Beirat) 2. Dr. Mechthild Black-Veldtrup (Leiterin des Landesarchivs NRW, Abteilung Westfalen in Münster, bereits bisher Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates, Expertin für westfälische Geschichte und ihre archivalische Überlieferung, seit 2004 im Beirat) 3. Prof. Dr. Thomas Großbölting (Leiter der Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg, bereits bisher Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates, Experte u.a. für die Geschichte des Katholizismus, seit 2012 im Beirat) 4. Prof. Dr. Saskia Handro (Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Institut für Didaktik der Geschichte, Expertin für historisches Lernen, bisher noch nicht im Beirat) 5. Prof. Dr. Isabel Heinemann (Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Professur für Neueste Geschichte, Expertin für die Geschichte der NS-Rassenpolitik, bisher noch nicht im Beirat) 6. Prof. Dr. Markus Köster (Leiter des LWL-Medienzentrums für Westfalen in Münster, bereits bisher Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates, Experte für die Geschichte Westfalens, seit 2007 im Beirat) 7. Dr. Hanne Leßau (Kuratorin am NS-Dokumentationszentrum Köln, Expertin für Ausstellungen und für die Geschichte der Entnazifizierung, bisher noch nicht im Beirat) 8. Dr. Barbara Manthe (Universität Bielefeld, wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Abteilung Geschichtswissenschaft, Expertin für die Geschichte von Rechtsradikalismus und -terrorismus, bisher noch nicht im Beirat) 9. Prof. Dr. Sabine Mecking (Philipps-Universität Marburg, Expertin für Polizei- und Verwaltungsgeschichte, bisher noch nicht im Beirat) - 3 - V/0238/2022 10. Prof. Dr. T atjana Tönsmeyer (Universität Wuppertal, Expertin für die deutsche Besatzungsherrschaft während des Zweiten Weltkrieges, bisher noch nicht im Beirat) 11. Prof. Dr. Patrick Wagner (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, bereits bisher Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates, Experte für Polizeigeschichte, seit 2007 im Beirat) 12. Prof. Dr. Gisela Weiß (Hochschule für T echnik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, bereits bisher Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates, Expertin für Museumskunde und -pädagogik, seit 2007 im Beirat). i.V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlage: Verfahrensordnung des Fachbeirats des Geschichtsortes Villa ten Hompel
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kaiser-Wilhelm-Ring
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Details
- Aktenzeichen
- V/0238/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.03.2022
- Erstellt
- 31.03.2022 16:16