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V/0940/2016

FINANZfairTEILUNG:Umsetzungsstand und Ergebnisse der Projektbeispiele

Vorlagen 26.10.2016

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 07.12.2016, TOP 3

Berichtsvorlage

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Projekt Stadtbücherei Bericht

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Bericht zum FINANZfairTEILUNGs- Projekt vom Jobcenter der Stadt Münster

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Berichtsvorlage

4975 Zeichen

V/0940/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Frauenbüro 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
FINANZfairTEILUNG:Umsetzungsstand und Ergebnisse der Projektbeispiele 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.11.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Bericht 
29.11.2016 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
30.11.2016 Kulturausschuss Bericht 
01.12.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
Zur Einführung des Gender Budgeting wurden 2015/ 2016 folgende Arbeitsschritte eingeleitet: 
 
Projektbeispiele erproben 
Zum Haushalt 2016 wurden erste Projekte vorgestellt, um Methoden des Gender Budgeting zu 
erproben. Es handelte sich dabei um ein Projekt zur bedürfnisgerechten Gestaltung von Spiel-
plätzen beim Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, ein Projekt zur geschlechterdiffe-
renzierten Betrachtung von Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt beim Job-
center sowie Genderaspekte bei der Förderung von Lese- und Informationskompetenz in der 
Stadtbücherei (s. Berichtsvorlagen V/0085/2015, V/0886/2015, V/0902/2015). 
 
Die Umsetzung der Projekte erfolgte zum Teil im Laufe des Jahres 2016. Das Projekt „Spielplät-
ze“ musste aufgrund personeller Veränderungen beim Kooperationspartner Universität verscho-
ben werden. Eine Aufnahme des Projekts ist jedoch nach wie vor vorgesehen. 
 
Die Ergebnisse der beiden Projekte des Jobcenters und der Stadtbücherei liegen vor (Anlagen 1 
und 2). 
 
Die Projekte machen deutlich, dass es für einen geschlechterdifferenzierten Zugang zu Haus-
haltsentscheidungen sehr unterschiedliche Arbeitsansätze geben kann.  
Das Beispiel des Jobcenters zeigt, wie der Ausgangspunkt Geschlechterdifferenzierung zu weite-
ren qualitativen Unterscheidungen und letztlich zu Handlungsempfehlungen für präzise beschrie-
bene Zielgruppen führt. 
Beim Ergebnis des Projekts in der Stadtbücherei ist erkennbar, dass ein für beide Geschlechter 
zugeschnittenes Angebot in diesem Fall für die Zielgruppe Jungen allein nicht ganz die er-
wünschte Wirkung erzielt und weitere Maßnahmen sinnvoll wären. 
Das Spielplatzprojekt wird bei seiner Umsetzung sicher den Nutzen empirischer Vorgehenswei-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0940/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Arndts-Haupt 
Ruf: 
492 17 00 
E-Mail: 
ArndtsHM@stadt-muenster.de 
Datum: 
24.10.2016 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0940/2016 
 
sen im Rahmen von geschlechterdifferenzierter Maßnahme- und Haushaltsbetrachtung belegen. 
 
Entwurf einer „Gebrauchsanweisung“ 
Parallel zu diesen Arbeiten wurde eine „Gebrauchsanweisung“ erarbeitet, die den Ämtern und 
der Politik die Handhabung eines Genderansatzes bei konkreten Projekten erleichtern soll. Der 
Entwurf ist zurzeit noch im Abstimmungsverfahren. 
 
Interne Öffentlichkeitsarbeit 
Gleichzeitig wurde in der Verwaltung aktiv für die Anwendung des Gender Budgeting geworben. 
Hierzu dienen zum einen die Dokumentation aller bisherigen Verfahrensschritte im Internet, die 
Herausgabe der Broschüre „FINANZfairTEILUNG in Münster“, die auch der Politik zur Verfügung 
gestellt wurde sowie der Newsletter Gender Budgeting (bisher 9 Ausgaben), mit dem Beispiele 
verschiedener Städte und aus dem europäischen Ausland als Anregungen vorgestellt werden.  
 
Mit einem Wettbewerb zur Namensgebung wurde für Münster der Begriff FINANZfairTEILUNG 
gefunden, ein Versuch den sperrigen Begriff Gender Budgeting durch eine aussagekräftigeres 
Wort zu ersetzen. 
 
Bedingt durch die vor allem in der ersten Jahreshälfte vielfältigen besonderen Belastungen in der 
Verwaltung gelang es bisher nicht, weitere Projekte zur Erprobung zu akquirieren.  
 
Synergien im Verwaltungsverfahren schaffen 
Mit Blick auf die Belastungen ebenso wie auf die gesamtstädtische und strategische Bedeutung 
des Konzepts FINANZfairTEILUNG und mit dem Ziel, für Rat und Verwaltung Synergien herzu-
stellen, beschloss der Verwaltungsvorstand auf Vorschlag des Frauenbüros eine gebündelte 
Vorgehensweise:  
 
Die Maßnahmen zur weiteren Einführung und letztlichen Verstetigung der FINANZfairTEILUNG 
werden mit den Aufgaben zur Umsetzung der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Män-
nern und Frauen auf lokaler Ebene verbunden. Sowohl laufende Aufgaben, als auch besondere 
Maßnahmen und Projekte werden im Aktionsplan mit Haushalts- und Produktinformationen sowie 
zusätzlich mit Indikatoren verknüpft.  
 
Gleichzeitig wird die „Gebrauchsanweisung“ erprobt.  
 
Der 3. Aktionsplan zur Europäischen Charta wird voraussichtlich im Frühjahr 2017 vorgelegt. Im 
Rahmen dieser Arbeit wird ein Beteiligungsverfahren stattfinden. Es ist beabsichtigt, in diesem 
Zusammenhang inhaltliche Schwerpunktsetzungen (z.B. verknüpft mit der städtischen Beteili-
gung am Modellprojekt Nachhaltige Kommune) vorzusehen. 
 
 
 
 
 
gez. i.V. Paal 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Bericht zum Pilotprojekt vom Jobcenter der Stadt Münster 
Anlage 2: Bericht der Stadtbücherei

Projekt Stadtbücherei Bericht

5351 Zeichen

Anlage 2 
 
Klasse(n)-Lese-Clubs der Stadtbüchereien Coerde und Kinderhaus 
 
 
Eines der strategischen Ziele der Stadtbücherei Mün ster ist es, mit ihrem Angebot 
und ihren Dienstleistungen das Lesen und die Inform ationskompetenz, insbesondere 
bei Kindern und Jugendlichen, zu fördern.  
 
Als ein mögliches Ziel des FINANZfairTEILUNGs-Proje kts wurde die Förderung der 
Lesekompetenz der 10 – 12-jährigen Schüler und Schü lerinnen der Hauptschulen in 
Coerde und Kinderhaus ausgewählt. 
 
Mit Eintritt in die Pubertät lässt bei vielen Jugen dlichen das Interesse am 
Bibliotheksbesuch nach, wobei diese Entwicklung bei  Jungen stärker ist als bei 
Mädchen.  
Während die Zahl der Nutzer bis 12 Jahren von 2004 bis 2014 um 21,7 % stieg, ging 
sie bei den Jugendlichen (12 – 18 Jahren) um 14,2 % zurück. 
Die Gründe, warum die Bibliotheksnutzung durch Juge ndliche nachlässt, sind 
vielfältig. Zum einen ist der sogenannte Leseknick in der Pubertät ein Phänomen, 
das es schon immer gab, weil sich die Interessen de r Jugendlichen verändern. Zum 
anderen kam in den letzten Jahren noch die verstärk te Inanspruchnahme durch die 
Schule und die höhere Attraktivität anderer Medien – insbesondere des Smartphones 
- hinzu.  
 
Um die Lesekompetenz zu fördern, veranstalten die B üchereien in Coerde und 
Kinderhaus im 2. Schulhalbjahr einen „Klasse(n)lese club“ für die Kinder aus den 5. 
Klassen der Hauptschulen in Coerde und Kinderhaus. Im Rahmen des Projekts 
lernen die Kinder die Bücherei und ihre Angebote für Schule und Freizeit kennen und 
mit kleinen Aktionen wird ihnen die Freude am Lesen  vermittelt. Ziel ist es, den 
Kindern den Zugang zur Bücherei und zu verschiedene n Informationsmöglichkeiten 
aufzuzeigen. Die Hauptschulen und die Büchereien ar beiten in den Stadtteilen eng 
zusammen.  
 
Der Erfolg des Leseclubs hängt auch von den Vorauss etzungen ab, die die 
Schülerinnen und Schüler mitbringen. Sofern die Kin der über angemessene 
Lesefähigkeiten verfügen und sie lernwillig sind, e röffnet das Buchangebot der 
Stadtbücherei ihnen die Möglichkeit regelmäßig zu l esen und die erworbenen 
Fähigkeiten zu verstetigen. 
 
Kinder, die ihre schulischen Leistungen steigern wo llen, erfahren während des 
Klasse(n)leseclubs, dass ihnen sowohl das Sachbucha ngebot als auch der 
Internetzugang in der Bücherei hierbei helfen könne n und sie hier bei Bedarf auf die 
Hilfe der Mitarbeiterinnen zurückgreifen können. 
 
Kennzahlen für die geschlechtergerechte Förderung d er Lese- und 
Informationskompetenz sind die Anzahl der teilnehme nden Kinder des Leseclubs, 
untergliedert in Anzahl der Mädchen und Anzahl der Jungen und die Anzahl der 
Kinder, die nach Abschluss des Leseclubs weiterhin die Stadtbücherei besuchen.

Ein mögliches Ziel ist die vermehrte Nutzung der Stadtbücherei durch die ehemaligen 
Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Abschluss des P rojekts; dabei kann allein der 
häufigere Aufenthalt als Indikator für einen Erfolg des Leseprojekts dienen. 
Die Kinder erhalten einen kostenlosen Büchereiauswe is und haben im Rahmen des  
Klasse(n)-Lese-Clubs einen besonderen VIP-Status innerhalb der Bücherei.  
 
Im 2. Schulhalbjahr 2015/2016 fanden zwei Klassenfü hrungen und ein Workshop für 
jede Lerngruppe und ein Highlight-Termin für alle z usammen in der Bücherei statt, 
also vier Termine für jede Lerngruppe. Die Bücherei termine finden im Rahmen des 
Deutschunterrichtes statt und das Engagement der Ki nder fließt mit in die 
Deutschnote ein. 
 
Der Ablauf für das Bücherei-Projekt Klasse(n)-Lese- Club 2016 sah folgendermaßen 
aus:  
- Allgemeine Büchereiführung 
- Recherche-Schulung, das heißt die Vermittlung von  Wissenszugängen über 
 Lexika, Fachbücher, Online-Kataloge und Internet-S uchmaschinen 
- Titelredaktion: hier ging es um die Auseinanderse tzung mit strukturierten 
 Sachbüchern 
- Highlight: Lese-Theater mit dem Schauspieler Mich ael Hain zu „Die 
 Gespensterjäger“ von Cornelia Funke  
 
Fazit: In den letzten zwei Schuljahren haben insges amt 67 Schülerinnen und Schüler 
der jeweils 5. Jahrgänge am Bücherei-Projekt in Coe rde teilgenommen, davon 28 
Mädchen und 39 Jungen. 
Aus jedem Jahrgang verblieben drei bis fünf Kinder,  die auch nach Abschluss des 
Projekts die Bücherei regelmäßig nutzen. Darunter s ind erfahrungsgemäß eher 
Mädchen als Jungen. Die Jungen nutzen die Bücherei auch nicht für die Schule, 
wenn überhaupt am ehesten die Internet-Arbeitsplätze. 
 
Trotzdem die Stadtbücherei im Bestandsaufbau spezie ll Literatur für Jungen in 
verschiedenen Bereichen berücksichtigt (Themengrupp en X-tra für Jungen: 
Spannung, Abenteuer, Krimi), scheint dies bisher fü r die Schüler der Hauptschule 
Coerde keinen besonderen Anreiz zu bieten. 
 
Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass die Klasse(n )-Leseclubs zur Förderung der 
Lese- und Informationskompetenz insbesondere bei Ju ngen als wichtiger Basis-
Baustein betrachtet werden können, der – um nachhal tig zu wirken - durch weitere 
Angebote ergänzt werden muss. Die große Akzeptanz d er Arbeit des JUWEL bei 
Jungen in der Hauptstelle der Stadtbücherei zeigt d ies. Entsprechende Angebote in 
den Stadtteilen vorzuhalten und so ein aufeinander aufbauendes, Jungen besonders 
ansprechendes System vor Ort aufzubauen ist aufgrun d personeller, finanzieller und 
zum Teil räumlicher Gegebenheiten derzeit nicht möglich.

Bericht zum FINANZfairTEILUNGs- Projekt vom Jobcenter der Stadt Münster

19013 Zeichen

1 
 
Anlage 1 
FINANZfairTEILUNG / Gender Budgeting 
Bericht zum Pilotprojekt vom Jobcenter der Stadt Münster  
 
1. Ausgangslage 
Gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III ist das Jobcenter der Stadt 
Münster gesetzlich verpflichtet, die Gleichstellung  von Frauen und Männern als 
durchgängiges Prinzip der Arbeitsförderung zu verfo lgen und Frauen „mindestens 
entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und i hrer relativen Betroffenheit von 
Arbeitslosigkeit“ zu fördern. Durch den zielgericht eten Einsatz von Leistungen der 
Arbeitsförderung soll die berufliche Situation von Frauen verbessert werden. Die so- 
genannte Frauenförderquote gibt Auskunft darüber, i nwieweit das Jobcenter der 
Stadt Münster dieser gesetzlichen Verpflichtung ger echt wird. Hierbei wird die Diffe- 
renz zwischen Mindestbeteiligung und realisiertem F örderanteil betrachtet. Die Min- 
destbeteiligung von Frauen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 S GB  III hat im Jobcenter der 
Stadt Münster im Jahr 2015 bei 37,8% gelegen. Bei M aßnahmen zur Aktivierung und 
beruflichen Eingliederung gemäß § 45 SGB III ist ei ne Frauenförderquote von 42,0% 
realisiert worden. Demzufolge sind die gesetzlichen  Zielvorgaben um 4,2% übertrof- 
fen worden. 
 
Im Rahmen des Pilotprojekts zur FINANZfairTEILUNG h at das Jobcenter der Stadt 
Münster eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflich en Eingliederung gemäß § 16 
SGB II i.V.m. § 45 SGB III ausgewählt und systemati sch Kennzahlen zur Überprü- 
fung der Verteilungsgerechtigkeit erhoben. Die Ausw ertung dieser rein bundesfinan- 
zierten Leistung der Arbeitsförderung ist quartals-  und jahresweise für das Jahr 2015 
erfolgt.  
 
Bei der ausgewählten Maßnahme der Arbeitsförderung handelt es sich um Praktika 
bei Arbeitgebern, die im Fachjargon „Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG)“ ge- 
nannt werden. Die bis zu sechswöchigen Praktika bei  Arbeitgebern münden besten- 
falls in eine sozialversicherungspflichtige Beschäf tigung oder eine betriebliche Aus- 
bildung/Umschulung. Mitunter nehmen die erwerbsfähi gen Leistungsberechtigten mit 
SGB II - Bezug nach Beendigung des Praktikums einen Minijob auf.

2 
 
Alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit SGB I I - Bezug können unabhängig 
von ihrer schulischen Bildung und ihrer beruflichen  Qualifikation ein Praktikum bei 
einem Arbeitgeber machen. Oftmals geht die Initiati ve von den erwerbsfähigen Leis- 
tungsberechtigten selbst aus, ein betriebliches Pra ktikum zu absolvieren. Somit wird 
dieses Instrument der Arbeitsförderung nicht nur ak tiv von den Jobcoaches des Job- 
center der Stadt Münster angeboten, sondern auch ak tiv von den erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten nachgefragt. 
 
 
2. Modifizierung der Erhebungskriterien, Kennzahlen  der Bedarfsgerechtigkeit 
und Indikatoren für die Wirkung der angestrebten Ziele 
Bei der Auswertung der in den ersten beiden Quartal en im Jahr 2015 absolvierten 
„Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG)“ hat sich gezeigt, dass die in Workshops 
im Sommer 2015 erarbeiteten Erhebungskriterien zur Personengruppe zu wenig be- 
lastbaren Ergebnissen führen (vgl. V/0910/2015). Da her ist eine Modifizierung der 
Erhebungskriterien erfolgt und eine neue Auswertung  der vorliegenden Daten vorge- 
nommen worden.  
 
Im Rahmen der modifizierten Auswertung sind Daten zu folgenden Personengruppen 
– jeweils nach Frauen und Männern sowie den Altersg ruppen „25 bis 34 Jahre“ und 
„35 bis 64 Jahre“ unterteilt – ermittelt worden:  
a) Alleinstehende  
b) Alleinerziehende mit Kind/ern unter 15 Jahren 
c) Erziehende mit Kind/ern unter 15 Jahren 
d) In Partnerschaft lebende Personen ohne Kinder 
 
Die Erhebungskriterien „Bildungsstand“ (Schulabschluss, Berufsabschluss) und „För- 
derziel Direktvermittlung“ (als Indikator für die Arbeitsmarktnähe eines/einer erwerbs- 
fähigen Leistungsberechtigten) sind nach dem Pretes t weggefallen, da aufgrund der 
geringen Stichmenge (N = 149) keine belastbaren Aus sagen zu einer etwaigen Kor- 
relation von Geschlecht, Bildungsstand und Arbeitsm arktnähe getroffen werden 
konnten.

3 
 
Valide Daten zum Migrationshintergrund liegen nicht  vor, daher ist das genannte Er- 
hebungskriterium nicht in die Auswertung eingeflossen. 
 
Der Wegfall des Merkmals „Arbeitsmarktnähe“ wirkt s ich auf die Kennzahlen zur 
Überprüfung der Verteilungsgerechtigkeit aus. Nunmehr wird die Anzahl der erwerbs- 
fähigen Frauen und Männer mit SGB II - Bezug, die i n eine „Maßnahme bei einem 
Arbeitgeber (MAG)“ im Jahr 2015 eingemündet sind, mit allen erwerbsfähigen Frauen 
und Männern mit SGB II - Bezug im Jahr 2015 anstatt  mit der Anzahl an arbeits- 
marktnahen Frauen und Männern mit SGB II - Bezug im Jahr 2015 abgeglichen. 
 
Zu guter Letzt sind die Indikatoren für die Wirkung der angestrebten Ziele nachjustiert 
worden. Einerseits hat die Auswertung des Pretests ergeben, dass die Personen- 
gruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit  SGB II - Bezug, die nach ei- 
nem absolvierten Praktikum bei einem Arbeitgeber in  eine Qualifizierungsmaßnahme 
einmünden, gering ist (~ 5%). Daher ist dieser Indi kator in der modifizierten Auswer- 
tung nicht als Gradmesser für die Wirkung der anges trebten Ziele herangezogen 
worden. Andererseits ist die Aufnahme eines Minijob s nicht Bestandteil der Integrati- 
onsquote, deshalb ist die modifizierte Auswertung u m den Indikator „Aufnahme eines 
Minijobs“ ergänzt worden.  
 
 
3. Ergebnisse 
Im Jahr 2015 haben 149 erwerbsfähige Leistungsberec htige mit SGB II - Bezug im 
Alter von 25 bis 64 Jahren eine „Maßnahme bei einem  Arbeitgeber (MAG)“ absol- 
viert. Hierbei handelt es sich um 63 Frauen (42,3%)  und 86 Männer (57,7%). Die 
Mindestbeteiligung von Frauen hat im Jobcenter der Stadt Münster gemäß § 1 Abs. 2 
Nr. 4 SGB  III im Jahr 2015 bei 37,8% gelegen. 
 Bei allen Maßnahmen zur Aktivierung 
und beruflichen Eingliederung gemäß § 45 SGB III is t eine Frauenförderquote von 
42,0% realisiert worden. Demzufolge sind die gesetz lichen Zielvorgaben bei „Maß- 
nahmen bei einem Arbeitgeber (MAG)“ um 4,5% übertroffen worden.

4 
 
 
Abb. 1: Absolvierte Maßnahmen bei Arbeitgebern 2015  – Unterscheidung nach Frauen und Männern 
 
Auf den ersten Blick scheint die Gruppe der 35- bis  64-jährigen Frauen und Männer 
die Gruppe der 25- bis 34-jährigen Frauen und Männe r zu überwiegen. Allerdings 
müsste die Verteilung aufgrund der unterschiedliche n Altersspannen, die in den bei- 
den Altersgruppen zusammengefasst worden sind, etwa bei einem Viertel (25,0%) zu 
drei Vierteln (75,0%) liegen. Sowohl bei den Frauen  als auch bei den Männern liegt 
der Anteil der 25- bis 34-Jährigen gemessen an alle n Frauen und Männern im Alter 
von 25 bis 64 Jahren deutlich über 25,0%. 46,0% der Frauen und 43,0% der Männer, 
die im Jahr 2015 ein Praktikum bei einem Arbeitgebe r absolviert haben, sind im Alter 
von 25 bis 34 Jahren. Somit wird das Förderinstrume nt „Maßnahme bei einem Ar- 
beitgeber (MAG)“ deutlich öfter von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit SGB II 
- Bezug in der früheren Lebensmitte als von erwerbs fähigen Leistungsberechtigten 
mit SGB II - Bezug in der mittleren bis späteren Lebensmitte genutzt.   
 
Bei der Unterscheidung nach Personengruppen wird de utlich, dass „Maßnahmen bei 
einem Arbeitgeber (MAG)“ überwiegend von erwerbsfäh igen Leistungsberechtigten 
mit SGB II - Bezug ohne Erziehungsverantwortung absolviert werden. Etwa zwei Drit- 
tel aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit SGB II - Bezug, die ein Praktikum 
bei einem Arbeitgeber machen, gehören zu den Person engruppen „Alleinstehende“ 
und „in Partnerschaft lebenden Personen ohne Kinder “ (64,4%), etwa ein Drittel ist 
den Personengruppen „Alleinerziehende“ und „Erziehe nde mit Partner/in“ (35,6%) 
zuzuordnen. 
 
29 37 
34 
49 
0
20 
40 
60 
80 
100 
Frauen Männer 
Absolvierte Maßnahmen bei Arbeitgebern 2015 
- Unterscheidung nach Frauen und Männern -
25 bis 34 Jahre 35 bis 64 Jahre

5 
 
 
Abb. 2: Absolvierte Maßnahmen bei Arbeitgebern 2015  – Unterscheidung nach Personengruppen  
 * Keine Angaben aus Gründen der statistischen Geheimhaltung gemäß § 16 BStatG (i.d.R. Wert > 3) 
 
Innerhalb der Personengruppe der Alleinstehenden haben 32 Frauen (37,6%) und 53 
Männer (62,3%) ein Praktikum bei einem Arbeitgeber absolviert. Von den 32 Frauen 
gehören 14 Frauen zu den 25- bis 34-Jährigen (43,8%) und 18 Frauen zu den 35- bis 
64-Jährigen (56,2%). Von den 53 Männern gehören 23 Männer zu den 25- bis 34-
Jährigen (43,4%) und 30 Männer zu den 35- bis 64-Jährigen (56,6%). 
 
Die Personengruppe der Erziehenden ist geringfügig größer als die Personengruppe 
der Alleinerziehenden. Bei alleiniger Betrachtung d er Altersstruktur beider Personen- 
gruppen fällt auf, dass die Anzahl der 25- bis 34-J ährigen und die Anzahl der 35- bis 
64-Jährigen, die ein Praktikum bei einem Arbeitgebe r im Jahr 2015 absolviert haben, 
annähernd identisch ist. Allerdings könnte die Schere hinsichtlich der Unterscheidung 
nach Frauen und Männern kaum weiter auseinanderklaf fen als bei den beiden be- 
trachteten Personengruppen. Bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit 
SGB II - Bezug, die im Jahr 2015 ein Praktikum bei einem Arbeitgeber absolviert ha- 
ben, sind in der Personengruppe der Alleinerziehend en über 90,0% Frauen und in 
der Personengruppe der Erziehenden über 80,0% Männe r. Dieses Ergebnis belegt, 
dass bei (mehr oder weniger) klassischen Familienko nstellationen nach wie vor ein 
tradiertes Rollenbild vorherrscht.  
* * * * * *
0
5
10 
15 
20 
25 
30 
35 
Frauen 25 bis 34 
Jahre 
Frauen 35 bis 64 
Jahre 
Männer 25 bis 34 
Jahre 
Männer 35 bis 64 
Jahre 
Absolvierte Maßnahmen bei Arbeitgebern 2015 
- Unterscheidung nach Personengruppen -
Alleinstehende Erziehende Alleinerziehende  Partnerschaft

6 
 
 
Die Anzahl der in Partnerschaft lebenden Frauen ohn e Kinder, die im Jahr 2015 ein 
Praktikum bei einem Arbeitgeber absolviert haben, k ann aus Gründen der statisti- 
schen Geheimhaltung gemäß §16 BStatG und § 31 DSG N RW nicht abgebildet wer- 
den.  
 
Summa summarum leben rd. 90,0% aller erwerbsfähigen  leistungsberechtigten 
Frauen mit SGB II - Bezug, die im Jahr 2015 ein Pra ktikum bei einem Arbeitgeber 
absolviert haben, nicht in einer Partnerschaft. 50, 8% der Frauen sind alleinstehend 
und 38,1% sind alleinerziehend. Von den erwerbsfähi gen leistungsberechtigten 
Männern mit SGB II - Bezug, die im Jahr 2015 ein Pr aktikum bei einem Arbeitgeber 
absolviert haben, leben rd. 60,0% nicht einer Partn erschaft. Von den in einer Part- 
nerschaft lebenden Männern (rd.40,0%) liegt in 75,0 % aller Fälle eine (mehr oder 
weniger) klassische Familienkonstellation mit Erzie hungsverantwortung für ein Kind 
bzw. mehrere Kinder vor. 
 
 
Abb. 3: Wirksamkeit der absolvierten Maßnahmen bei Arbeitgebern 2015 (Stichtag: nach 3 Monaten)  
             – Unterscheidung nach Frauen und Männern  
 * Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung gemäß § 16 BStatG keine Differenzierung nach Altersgruppen 
27 
16 
20 
15 
3
18 
16 
17 
9
4 * 
4
0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 
Männer: ohne Arbeit nach 3 Monaten 
Frauen: ohne Arbeit nach 3 Monaten 
Männer: sv-pfl. Arbeit nach 3 Monaten 
Frauen: sv-pfl. Arbeit nach 3 Monaten 
Männer: Minijob nach 3 Monaten 
Frauen: Minijob nach 3 Monaten 
Wirksamkeit der Maßnahmen bei Arbeitgebern 2015 
- Unterscheidung nach Frauen und Männern -
35 bis 64 Jahre 25 bis 34 Jahre

7 
 
 
Abb. 4: Wirksamkeit der absolvierten Maßnahmen bei Arbeitgebern 2015 (Stichtag: nach 6 Monaten)  
             – Unterscheidung nach Frauen und Männern  
 
Insgesamt haben 61 Personen mit SGB II - Bezug, dav on 24 Frauen und 37 Männer, 
sowohl 3 Monate als auch 6 Monate nach Beendigung i hres im Jahr 2015 absolvier- 
ten Praktikums bei einem Arbeitgeber ein sozialvers icherungspflichtiges Beschäfti- 
gungsverhältnis ausgeübt. Dies entspricht einer Int egrationsquote von 40,9%. Die 
Auswertung der geschlechterdifferenzierten Integrat ionsquote belegt, dass 38,1% 
aller Frauen und 43,0% aller Männer sowohl 3 Monate  als auch 6 Monate nach Be- 
endigung des Praktikums eine sozialversicherungspfl ichtige Beschäftigung ausgeübt 
haben. Zudem haben 11 Frauen und Männer (7,4%) nach  3 Monaten nach Beendi- 
gung des Praktikums und 14 Frauen und Männer (9,4%)  nach 6 Monaten nach Be- 
endigung des Praktikums einen Minijob ausgeübt. Som it haben ca. 50% aller er- 
werbsfähigen Leistungsberechtigten mit SGB II - Bez ug, die im Jahr 2015 ein Prakti- 
kum bei einem Arbeitgeber absolviert haben, anschli eßend Einkommen aus einer 
Erwerbstätigkeit erzielt.   
 
Die altersdifferenzierte Auswertung der Wirksamkeit  der absolvierten Maßnahmen 
bei Arbeitgebern im Jahr 2015 offenbart, dass die C hancen einer Integration in ein 
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhäl tnis durch das Praktikum bei ei- 
23 
15 
22 
16 
4
3
19 
17 
15 
8
3
4
0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 
Männer: ohne Arbeit nach 6 Monaten 
Frauen: ohne Arbeit nach 6 Monaten 
Männer: sv-pfl. Arbeit nach 6 Monaten 
Frauen: sv-pfl. Arbeit nach 6 Monaten 
Männer: Minijob nach 6 Monaten 
Frauen: Minijob nach 6 Monaten 
Wirksamkeit der Maßnahmen bei Arbeitgebern 2015 
- Unterscheidung nach Frauen und Männern -
35 bis 64 Jahre 25 bis 34 Jahre

8 
 
nem Arbeitgeber bei 25- bis 34-jährigen Frauen und Männern mit SGB II - Bezug 
deutlich höher als bei 35- bis 64-jährigen Frauen u nd Männern mit SGB II - Bezug 
sind. Aufgrund der unterschiedlichen Altersspannen, die in den beiden Altersgruppen 
zusammengefasst worden sind, müsste die Verteilung etwa bei einem Viertel 
(25,0%) zu drei Vierteln (75,0%) liegen.  Allerdings liegt der Anteil der 25- bis 34-
jährigen Frauen und Männer gemessen an allen Frauen  und Männern im Alter von 
25 bis 64 Jahren, die nach dem Absolvieren eines Pr aktikums bei einem Arbeitgeber 
im Jahr 2015 nach 3 Monaten und 6 Monaten eine sozi alversicherungspflichtige Be- 
schäftigung ausüben, deutlich über 25,0%.  Bei den 25-bis 34-jährigen Frauen beträgt 
der Anteil 35,4%, bei den 25-bis 34-jährigen Männern 43,2%. 
 
 
Abb. 5: Wirksamkeit der absolvierten Maßnahmen bei Arbeitgebern 2015 (Stichtag: nach 3 Monaten)  
             – Unterscheidung nach Personengruppen  
* Keine Angaben aus Gründen der statistischen Geheimhaltung gemäß § 16 BStatG (i.d.R. Wert > 3)  
 
* * * * * *
0
2
4
6
8
10 
12 
Frauen 25 bis 34 
Jahre 
Frauen 35 bis 64 
Jahre 
Männer 25 bis 34 
Jahre 
Männer 35 bis 64 
Jahre 
Wirksamkeit der Maßnahmen bei Arbeitgebern 2015 
- Unterscheidung nach Personengruppen -
Alleinstehende: sv-pfl. Arbeit nach 3 Monaten Erziehende: sv-pfl. Arbeit nach 3 Monaten 
Alleinerziehende: sv-pfl. Arbeit nach 3 Monaten  Partnerschaft: sv-pfl. Arbeit nach 3 Monaten 
*

9 
 
 
Abb. 6: Wirksamkeit der absolvierten Maßnahmen bei Arbeitgebern 2015 (Stichtag: nach 6 Monaten)  
             – Unterscheidung nach Personengruppen  
* Keine Angaben aus Gründen der statistischen Geheimhaltung gemäß § 16 BStatG (i.d.R. Wert > 3)  
 
Die Unterscheidung nach Personengruppen verdeutlich t, dass die Chancen einer 
Integration in ein sozialversicherungspflichtiges B eschäftigungsverhältnis durch das 
Absolvieren eines Praktikums bei einem Arbeitgeber bei in einer Partnerschaft le- 
benden Personen mit SGB II - Bezug sowie bei erwerb sfähigen Leistungsberechtig- 
ten mit SGB II - Bezug, in deren Haushalt mindesten s ein Kind lebt, deutlich höher 
als bei alleinstehenden erwerbsfähigen Leistungsber echtigten mit SGB II - Bezug ist.
 
Am besten ist die Integrationsquote bei Männern, di e in einer Partnerschaft leben. 
Sie liegt sowohl 3 Monate als auch 6 Monate nach Be endigung eines Praktikums bei 
einem Arbeitgeber bei 75%. Bei alleinerziehenden Fr auen mit Kind/ern unter 15 Jah- 
ren liegt die Integrationsquote 3 Monate nach Beend igung des Praktikums bei einem 
Arbeitgeber bei 50,0% und 6 Monate nach Beendigung des Praktikums bei einem 
Arbeitgeber bei 54,2%. Die Integrationsquote von er ziehenden Männern mit ei- 
nem/mehreren im Haushalt lebenden Kind/ern unter 15 Jahren liegt sowohl 3 Monate 
als auch 6 Monate nach Beendigung eines Praktikums bei einem Arbeitgeber bei 
45,8%. Bei Alleinstehenden liegt die Integrationsqu ote insgesamt bei 34,1%, wobei 
sich die Integrationsquote alleinstehender Frauen auf 29,7% und die Integrationsquo- 
te alleinstehender Männer auf 36,8% beläuft.  
 
* * * * * * *
0
2
4
6
8
10 
12 
Frauen 25 bis 34 
Jahre 
Frauen 35 bis 64 
Jahre 
Männer 25 bis 34 
Jahre 
Männer 35 bis 64 
Jahre 
Wirksamkeit der Maßnahmen bei Arbeitgebern 
- Unterscheidung nach Personengruppen -
Alleinstehende: sv-pfl. Arbeit nach 6 Monaten Erziehende: sv-pfl. Arbeit nach 6 Monaten 
Alleinerziehende: sv-pfl. Arbeit nach 6 Monaten  Partnerschaft: sv-pfl. Arbeit nach 6 Monaten

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4. Handlungsempfehlungen 
a) Handlungsempfehlungen für die weitere Auswertung en von Daten im Rahmen 
des Projekts Gender Budgeting / FINANZfairTEILUNG 
- Die geschlechterspezifische Differenzierung ist b ezüglich der Ableitung von 
Handlungsempfehlungen oft nicht hinreichend. Weiter e Merkmale zur Un- 
terteilung von Frauen und Männern, z.B. das Alter o der die Zugehörigkeit 
zu einer bestimmten Personengruppe/Lebensform könne n zu differenzier- 
teren Ergebnissen führen.   
- Gleichwohl sollten bei kleinen Stichmengen nur zw ingend erforderliche Er- 
hebungskriterien ins Visier genommen werden. Andernfalls wird die Anzahl 
von Personen, die einer Unterkategorie angehören, m itunter zu klein (0 - 2 
Personen). Infolgedessen verbietet sich eine Abbild ung der betreffenden 
Angaben aus Gründen der statistischen Geheimhaltung . Zudem können 
bei zu kleinen Stichmengen keine belastbaren Aussag en hinsichtlich mög- 
licher Korrelationen getroffen werden.  
- Der mit der Durchführung des Projekts verbundene Arbeitsaufwand und 
die erforderlichen Ressourcen (z.B. Anzahl des benö tigten Personals zur 
Durchführung des Projekts in dem jeweiligen Amt, fa chliches Knowhow, 
technisches Equipment) sind vor Einführung der FINA NZfairTEILUNG zu 
prognostizieren und schriftlich zu fixieren. Im Ver lauf des Projekts ist der 
tatsächliche Arbeitsaufwand zu dokumentieren, um ei ne realistische Dar- 
stellung des Mehraufwands zu erhalten.     
 
b) Handlungsempfehlungen für das Jobcenter der Stad t Münster 
- Die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigk eit gehört zu den zentra- 
len Aufgaben und Zielen des Jobcenter der Stadt Mün ster (vgl. § 1 Abs. 2 
SGB II). Die Unterscheidung der erwerbsfähigen Leis tungsberechtigten mit 
SGB II - Bezug nach Personengruppen/Lebensformen of fenbart,  dass die 
Potenziale alleinerziehender Frauen, erziehender Mä nner und in einer 
Partnerschaft lebender Personen ohne Kinder hinsich tlich einer nachhalti- 
gen Integration in ein sozialversicherungspflichtig es Beschäftigungsver- 
hältnis durch das Absolvieren eines Praktikums bei einem Arbeitgeber ge- 
zielter genutzt werden sollten.

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Münster, den 26.09.2016 
 
Im Auftrag 
 
 
Eva-Maria Geißmann 
Jobcenter der Stadt Münster 
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Beratungsverlauf (5)

23.11.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 14 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.11.2016 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 12 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.11.2016 Kulturausschuss
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.12.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0940/2016
Typ
Vorlagen
Datum
26.10.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37