V/0940/2016
FINANZfairTEILUNG:Umsetzungsstand und Ergebnisse der Projektbeispiele
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Berichtsvorlage
4975 Zeichen
V/0940/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Frauenbüro Betrifft FINANZfairTEILUNG:Umsetzungsstand und Ergebnisse der Projektbeispiele Beratungsfolge 23.11.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Bericht 29.11.2016 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 30.11.2016 Kulturausschuss Bericht 01.12.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Bericht Bericht: Zur Einführung des Gender Budgeting wurden 2015/ 2016 folgende Arbeitsschritte eingeleitet: Projektbeispiele erproben Zum Haushalt 2016 wurden erste Projekte vorgestellt, um Methoden des Gender Budgeting zu erproben. Es handelte sich dabei um ein Projekt zur bedürfnisgerechten Gestaltung von Spiel- plätzen beim Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, ein Projekt zur geschlechterdiffe- renzierten Betrachtung von Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt beim Job- center sowie Genderaspekte bei der Förderung von Lese- und Informationskompetenz in der Stadtbücherei (s. Berichtsvorlagen V/0085/2015, V/0886/2015, V/0902/2015). Die Umsetzung der Projekte erfolgte zum Teil im Laufe des Jahres 2016. Das Projekt „Spielplät- ze“ musste aufgrund personeller Veränderungen beim Kooperationspartner Universität verscho- ben werden. Eine Aufnahme des Projekts ist jedoch nach wie vor vorgesehen. Die Ergebnisse der beiden Projekte des Jobcenters und der Stadtbücherei liegen vor (Anlagen 1 und 2). Die Projekte machen deutlich, dass es für einen geschlechterdifferenzierten Zugang zu Haus- haltsentscheidungen sehr unterschiedliche Arbeitsansätze geben kann. Das Beispiel des Jobcenters zeigt, wie der Ausgangspunkt Geschlechterdifferenzierung zu weite- ren qualitativen Unterscheidungen und letztlich zu Handlungsempfehlungen für präzise beschrie- bene Zielgruppen führt. Beim Ergebnis des Projekts in der Stadtbücherei ist erkennbar, dass ein für beide Geschlechter zugeschnittenes Angebot in diesem Fall für die Zielgruppe Jungen allein nicht ganz die er- wünschte Wirkung erzielt und weitere Maßnahmen sinnvoll wären. Das Spielplatzprojekt wird bei seiner Umsetzung sicher den Nutzen empirischer Vorgehenswei- Vorlagen-Nr.: V/0940/2016 Auskunft erteilt: Frau Arndts-Haupt Ruf: 492 17 00 E-Mail: ArndtsHM@stadt-muenster.de Datum: 24.10.2016 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0940/2016 sen im Rahmen von geschlechterdifferenzierter Maßnahme- und Haushaltsbetrachtung belegen. Entwurf einer „Gebrauchsanweisung“ Parallel zu diesen Arbeiten wurde eine „Gebrauchsanweisung“ erarbeitet, die den Ämtern und der Politik die Handhabung eines Genderansatzes bei konkreten Projekten erleichtern soll. Der Entwurf ist zurzeit noch im Abstimmungsverfahren. Interne Öffentlichkeitsarbeit Gleichzeitig wurde in der Verwaltung aktiv für die Anwendung des Gender Budgeting geworben. Hierzu dienen zum einen die Dokumentation aller bisherigen Verfahrensschritte im Internet, die Herausgabe der Broschüre „FINANZfairTEILUNG in Münster“, die auch der Politik zur Verfügung gestellt wurde sowie der Newsletter Gender Budgeting (bisher 9 Ausgaben), mit dem Beispiele verschiedener Städte und aus dem europäischen Ausland als Anregungen vorgestellt werden. Mit einem Wettbewerb zur Namensgebung wurde für Münster der Begriff FINANZfairTEILUNG gefunden, ein Versuch den sperrigen Begriff Gender Budgeting durch eine aussagekräftigeres Wort zu ersetzen. Bedingt durch die vor allem in der ersten Jahreshälfte vielfältigen besonderen Belastungen in der Verwaltung gelang es bisher nicht, weitere Projekte zur Erprobung zu akquirieren. Synergien im Verwaltungsverfahren schaffen Mit Blick auf die Belastungen ebenso wie auf die gesamtstädtische und strategische Bedeutung des Konzepts FINANZfairTEILUNG und mit dem Ziel, für Rat und Verwaltung Synergien herzu- stellen, beschloss der Verwaltungsvorstand auf Vorschlag des Frauenbüros eine gebündelte Vorgehensweise: Die Maßnahmen zur weiteren Einführung und letztlichen Verstetigung der FINANZfairTEILUNG werden mit den Aufgaben zur Umsetzung der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Män- nern und Frauen auf lokaler Ebene verbunden. Sowohl laufende Aufgaben, als auch besondere Maßnahmen und Projekte werden im Aktionsplan mit Haushalts- und Produktinformationen sowie zusätzlich mit Indikatoren verknüpft. Gleichzeitig wird die „Gebrauchsanweisung“ erprobt. Der 3. Aktionsplan zur Europäischen Charta wird voraussichtlich im Frühjahr 2017 vorgelegt. Im Rahmen dieser Arbeit wird ein Beteiligungsverfahren stattfinden. Es ist beabsichtigt, in diesem Zusammenhang inhaltliche Schwerpunktsetzungen (z.B. verknüpft mit der städtischen Beteili- gung am Modellprojekt Nachhaltige Kommune) vorzusehen. gez. i.V. Paal Anlagen: Anlage 1: Bericht zum Pilotprojekt vom Jobcenter der Stadt Münster Anlage 2: Bericht der Stadtbücherei
Projekt Stadtbücherei Bericht
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Anlage 2 Klasse(n)-Lese-Clubs der Stadtbüchereien Coerde und Kinderhaus Eines der strategischen Ziele der Stadtbücherei Mün ster ist es, mit ihrem Angebot und ihren Dienstleistungen das Lesen und die Inform ationskompetenz, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, zu fördern. Als ein mögliches Ziel des FINANZfairTEILUNGs-Proje kts wurde die Förderung der Lesekompetenz der 10 – 12-jährigen Schüler und Schü lerinnen der Hauptschulen in Coerde und Kinderhaus ausgewählt. Mit Eintritt in die Pubertät lässt bei vielen Jugen dlichen das Interesse am Bibliotheksbesuch nach, wobei diese Entwicklung bei Jungen stärker ist als bei Mädchen. Während die Zahl der Nutzer bis 12 Jahren von 2004 bis 2014 um 21,7 % stieg, ging sie bei den Jugendlichen (12 – 18 Jahren) um 14,2 % zurück. Die Gründe, warum die Bibliotheksnutzung durch Juge ndliche nachlässt, sind vielfältig. Zum einen ist der sogenannte Leseknick in der Pubertät ein Phänomen, das es schon immer gab, weil sich die Interessen de r Jugendlichen verändern. Zum anderen kam in den letzten Jahren noch die verstärk te Inanspruchnahme durch die Schule und die höhere Attraktivität anderer Medien – insbesondere des Smartphones - hinzu. Um die Lesekompetenz zu fördern, veranstalten die B üchereien in Coerde und Kinderhaus im 2. Schulhalbjahr einen „Klasse(n)lese club“ für die Kinder aus den 5. Klassen der Hauptschulen in Coerde und Kinderhaus. Im Rahmen des Projekts lernen die Kinder die Bücherei und ihre Angebote für Schule und Freizeit kennen und mit kleinen Aktionen wird ihnen die Freude am Lesen vermittelt. Ziel ist es, den Kindern den Zugang zur Bücherei und zu verschiedene n Informationsmöglichkeiten aufzuzeigen. Die Hauptschulen und die Büchereien ar beiten in den Stadtteilen eng zusammen. Der Erfolg des Leseclubs hängt auch von den Vorauss etzungen ab, die die Schülerinnen und Schüler mitbringen. Sofern die Kin der über angemessene Lesefähigkeiten verfügen und sie lernwillig sind, e röffnet das Buchangebot der Stadtbücherei ihnen die Möglichkeit regelmäßig zu l esen und die erworbenen Fähigkeiten zu verstetigen. Kinder, die ihre schulischen Leistungen steigern wo llen, erfahren während des Klasse(n)leseclubs, dass ihnen sowohl das Sachbucha ngebot als auch der Internetzugang in der Bücherei hierbei helfen könne n und sie hier bei Bedarf auf die Hilfe der Mitarbeiterinnen zurückgreifen können. Kennzahlen für die geschlechtergerechte Förderung d er Lese- und Informationskompetenz sind die Anzahl der teilnehme nden Kinder des Leseclubs, untergliedert in Anzahl der Mädchen und Anzahl der Jungen und die Anzahl der Kinder, die nach Abschluss des Leseclubs weiterhin die Stadtbücherei besuchen. Ein mögliches Ziel ist die vermehrte Nutzung der Stadtbücherei durch die ehemaligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Abschluss des P rojekts; dabei kann allein der häufigere Aufenthalt als Indikator für einen Erfolg des Leseprojekts dienen. Die Kinder erhalten einen kostenlosen Büchereiauswe is und haben im Rahmen des Klasse(n)-Lese-Clubs einen besonderen VIP-Status innerhalb der Bücherei. Im 2. Schulhalbjahr 2015/2016 fanden zwei Klassenfü hrungen und ein Workshop für jede Lerngruppe und ein Highlight-Termin für alle z usammen in der Bücherei statt, also vier Termine für jede Lerngruppe. Die Bücherei termine finden im Rahmen des Deutschunterrichtes statt und das Engagement der Ki nder fließt mit in die Deutschnote ein. Der Ablauf für das Bücherei-Projekt Klasse(n)-Lese- Club 2016 sah folgendermaßen aus: - Allgemeine Büchereiführung - Recherche-Schulung, das heißt die Vermittlung von Wissenszugängen über Lexika, Fachbücher, Online-Kataloge und Internet-S uchmaschinen - Titelredaktion: hier ging es um die Auseinanderse tzung mit strukturierten Sachbüchern - Highlight: Lese-Theater mit dem Schauspieler Mich ael Hain zu „Die Gespensterjäger“ von Cornelia Funke Fazit: In den letzten zwei Schuljahren haben insges amt 67 Schülerinnen und Schüler der jeweils 5. Jahrgänge am Bücherei-Projekt in Coe rde teilgenommen, davon 28 Mädchen und 39 Jungen. Aus jedem Jahrgang verblieben drei bis fünf Kinder, die auch nach Abschluss des Projekts die Bücherei regelmäßig nutzen. Darunter s ind erfahrungsgemäß eher Mädchen als Jungen. Die Jungen nutzen die Bücherei auch nicht für die Schule, wenn überhaupt am ehesten die Internet-Arbeitsplätze. Trotzdem die Stadtbücherei im Bestandsaufbau spezie ll Literatur für Jungen in verschiedenen Bereichen berücksichtigt (Themengrupp en X-tra für Jungen: Spannung, Abenteuer, Krimi), scheint dies bisher fü r die Schüler der Hauptschule Coerde keinen besonderen Anreiz zu bieten. Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass die Klasse(n )-Leseclubs zur Förderung der Lese- und Informationskompetenz insbesondere bei Ju ngen als wichtiger Basis- Baustein betrachtet werden können, der – um nachhal tig zu wirken - durch weitere Angebote ergänzt werden muss. Die große Akzeptanz d er Arbeit des JUWEL bei Jungen in der Hauptstelle der Stadtbücherei zeigt d ies. Entsprechende Angebote in den Stadtteilen vorzuhalten und so ein aufeinander aufbauendes, Jungen besonders ansprechendes System vor Ort aufzubauen ist aufgrun d personeller, finanzieller und zum Teil räumlicher Gegebenheiten derzeit nicht möglich.
Bericht zum FINANZfairTEILUNGs- Projekt vom Jobcenter der Stadt Münster
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Anlage 1
FINANZfairTEILUNG / Gender Budgeting
Bericht zum Pilotprojekt vom Jobcenter der Stadt Münster
1. Ausgangslage
Gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III ist das Jobcenter der Stadt
Münster gesetzlich verpflichtet, die Gleichstellung von Frauen und Männern als
durchgängiges Prinzip der Arbeitsförderung zu verfo lgen und Frauen „mindestens
entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und i hrer relativen Betroffenheit von
Arbeitslosigkeit“ zu fördern. Durch den zielgericht eten Einsatz von Leistungen der
Arbeitsförderung soll die berufliche Situation von Frauen verbessert werden. Die so-
genannte Frauenförderquote gibt Auskunft darüber, i nwieweit das Jobcenter der
Stadt Münster dieser gesetzlichen Verpflichtung ger echt wird. Hierbei wird die Diffe-
renz zwischen Mindestbeteiligung und realisiertem F örderanteil betrachtet. Die Min-
destbeteiligung von Frauen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 S GB III hat im Jobcenter der
Stadt Münster im Jahr 2015 bei 37,8% gelegen. Bei M aßnahmen zur Aktivierung und
beruflichen Eingliederung gemäß § 45 SGB III ist ei ne Frauenförderquote von 42,0%
realisiert worden. Demzufolge sind die gesetzlichen Zielvorgaben um 4,2% übertrof-
fen worden.
Im Rahmen des Pilotprojekts zur FINANZfairTEILUNG h at das Jobcenter der Stadt
Münster eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflich en Eingliederung gemäß § 16
SGB II i.V.m. § 45 SGB III ausgewählt und systemati sch Kennzahlen zur Überprü-
fung der Verteilungsgerechtigkeit erhoben. Die Ausw ertung dieser rein bundesfinan-
zierten Leistung der Arbeitsförderung ist quartals- und jahresweise für das Jahr 2015
erfolgt.
Bei der ausgewählten Maßnahme der Arbeitsförderung handelt es sich um Praktika
bei Arbeitgebern, die im Fachjargon „Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG)“ ge-
nannt werden. Die bis zu sechswöchigen Praktika bei Arbeitgebern münden besten-
falls in eine sozialversicherungspflichtige Beschäf tigung oder eine betriebliche Aus-
bildung/Umschulung. Mitunter nehmen die erwerbsfähi gen Leistungsberechtigten mit
SGB II - Bezug nach Beendigung des Praktikums einen Minijob auf.
2
Alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit SGB I I - Bezug können unabhängig
von ihrer schulischen Bildung und ihrer beruflichen Qualifikation ein Praktikum bei
einem Arbeitgeber machen. Oftmals geht die Initiati ve von den erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten selbst aus, ein betriebliches Pra ktikum zu absolvieren. Somit wird
dieses Instrument der Arbeitsförderung nicht nur ak tiv von den Jobcoaches des Job-
center der Stadt Münster angeboten, sondern auch ak tiv von den erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten nachgefragt.
2. Modifizierung der Erhebungskriterien, Kennzahlen der Bedarfsgerechtigkeit
und Indikatoren für die Wirkung der angestrebten Ziele
Bei der Auswertung der in den ersten beiden Quartal en im Jahr 2015 absolvierten
„Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG)“ hat sich gezeigt, dass die in Workshops
im Sommer 2015 erarbeiteten Erhebungskriterien zur Personengruppe zu wenig be-
lastbaren Ergebnissen führen (vgl. V/0910/2015). Da her ist eine Modifizierung der
Erhebungskriterien erfolgt und eine neue Auswertung der vorliegenden Daten vorge-
nommen worden.
Im Rahmen der modifizierten Auswertung sind Daten zu folgenden Personengruppen
– jeweils nach Frauen und Männern sowie den Altersg ruppen „25 bis 34 Jahre“ und
„35 bis 64 Jahre“ unterteilt – ermittelt worden:
a) Alleinstehende
b) Alleinerziehende mit Kind/ern unter 15 Jahren
c) Erziehende mit Kind/ern unter 15 Jahren
d) In Partnerschaft lebende Personen ohne Kinder
Die Erhebungskriterien „Bildungsstand“ (Schulabschluss, Berufsabschluss) und „För-
derziel Direktvermittlung“ (als Indikator für die Arbeitsmarktnähe eines/einer erwerbs-
fähigen Leistungsberechtigten) sind nach dem Pretes t weggefallen, da aufgrund der
geringen Stichmenge (N = 149) keine belastbaren Aus sagen zu einer etwaigen Kor-
relation von Geschlecht, Bildungsstand und Arbeitsm arktnähe getroffen werden
konnten.
3
Valide Daten zum Migrationshintergrund liegen nicht vor, daher ist das genannte Er-
hebungskriterium nicht in die Auswertung eingeflossen.
Der Wegfall des Merkmals „Arbeitsmarktnähe“ wirkt s ich auf die Kennzahlen zur
Überprüfung der Verteilungsgerechtigkeit aus. Nunmehr wird die Anzahl der erwerbs-
fähigen Frauen und Männer mit SGB II - Bezug, die i n eine „Maßnahme bei einem
Arbeitgeber (MAG)“ im Jahr 2015 eingemündet sind, mit allen erwerbsfähigen Frauen
und Männern mit SGB II - Bezug im Jahr 2015 anstatt mit der Anzahl an arbeits-
marktnahen Frauen und Männern mit SGB II - Bezug im Jahr 2015 abgeglichen.
Zu guter Letzt sind die Indikatoren für die Wirkung der angestrebten Ziele nachjustiert
worden. Einerseits hat die Auswertung des Pretests ergeben, dass die Personen-
gruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit SGB II - Bezug, die nach ei-
nem absolvierten Praktikum bei einem Arbeitgeber in eine Qualifizierungsmaßnahme
einmünden, gering ist (~ 5%). Daher ist dieser Indi kator in der modifizierten Auswer-
tung nicht als Gradmesser für die Wirkung der anges trebten Ziele herangezogen
worden. Andererseits ist die Aufnahme eines Minijob s nicht Bestandteil der Integrati-
onsquote, deshalb ist die modifizierte Auswertung u m den Indikator „Aufnahme eines
Minijobs“ ergänzt worden.
3. Ergebnisse
Im Jahr 2015 haben 149 erwerbsfähige Leistungsberec htige mit SGB II - Bezug im
Alter von 25 bis 64 Jahren eine „Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG)“ absol-
viert. Hierbei handelt es sich um 63 Frauen (42,3%) und 86 Männer (57,7%). Die
Mindestbeteiligung von Frauen hat im Jobcenter der Stadt Münster gemäß § 1 Abs. 2
Nr. 4 SGB III im Jahr 2015 bei 37,8% gelegen.
Bei allen Maßnahmen zur Aktivierung
und beruflichen Eingliederung gemäß § 45 SGB III is t eine Frauenförderquote von
42,0% realisiert worden. Demzufolge sind die gesetz lichen Zielvorgaben bei „Maß-
nahmen bei einem Arbeitgeber (MAG)“ um 4,5% übertroffen worden.
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Abb. 1: Absolvierte Maßnahmen bei Arbeitgebern 2015 – Unterscheidung nach Frauen und Männern
Auf den ersten Blick scheint die Gruppe der 35- bis 64-jährigen Frauen und Männer
die Gruppe der 25- bis 34-jährigen Frauen und Männe r zu überwiegen. Allerdings
müsste die Verteilung aufgrund der unterschiedliche n Altersspannen, die in den bei-
den Altersgruppen zusammengefasst worden sind, etwa bei einem Viertel (25,0%) zu
drei Vierteln (75,0%) liegen. Sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern liegt
der Anteil der 25- bis 34-Jährigen gemessen an alle n Frauen und Männern im Alter
von 25 bis 64 Jahren deutlich über 25,0%. 46,0% der Frauen und 43,0% der Männer,
die im Jahr 2015 ein Praktikum bei einem Arbeitgebe r absolviert haben, sind im Alter
von 25 bis 34 Jahren. Somit wird das Förderinstrume nt „Maßnahme bei einem Ar-
beitgeber (MAG)“ deutlich öfter von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit SGB II
- Bezug in der früheren Lebensmitte als von erwerbs fähigen Leistungsberechtigten
mit SGB II - Bezug in der mittleren bis späteren Lebensmitte genutzt.
Bei der Unterscheidung nach Personengruppen wird de utlich, dass „Maßnahmen bei
einem Arbeitgeber (MAG)“ überwiegend von erwerbsfäh igen Leistungsberechtigten
mit SGB II - Bezug ohne Erziehungsverantwortung absolviert werden. Etwa zwei Drit-
tel aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit SGB II - Bezug, die ein Praktikum
bei einem Arbeitgeber machen, gehören zu den Person engruppen „Alleinstehende“
und „in Partnerschaft lebenden Personen ohne Kinder “ (64,4%), etwa ein Drittel ist
den Personengruppen „Alleinerziehende“ und „Erziehe nde mit Partner/in“ (35,6%)
zuzuordnen.
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Frauen Männer
Absolvierte Maßnahmen bei Arbeitgebern 2015
- Unterscheidung nach Frauen und Männern -
25 bis 34 Jahre 35 bis 64 Jahre
5
Abb. 2: Absolvierte Maßnahmen bei Arbeitgebern 2015 – Unterscheidung nach Personengruppen
* Keine Angaben aus Gründen der statistischen Geheimhaltung gemäß § 16 BStatG (i.d.R. Wert > 3)
Innerhalb der Personengruppe der Alleinstehenden haben 32 Frauen (37,6%) und 53
Männer (62,3%) ein Praktikum bei einem Arbeitgeber absolviert. Von den 32 Frauen
gehören 14 Frauen zu den 25- bis 34-Jährigen (43,8%) und 18 Frauen zu den 35- bis
64-Jährigen (56,2%). Von den 53 Männern gehören 23 Männer zu den 25- bis 34-
Jährigen (43,4%) und 30 Männer zu den 35- bis 64-Jährigen (56,6%).
Die Personengruppe der Erziehenden ist geringfügig größer als die Personengruppe
der Alleinerziehenden. Bei alleiniger Betrachtung d er Altersstruktur beider Personen-
gruppen fällt auf, dass die Anzahl der 25- bis 34-J ährigen und die Anzahl der 35- bis
64-Jährigen, die ein Praktikum bei einem Arbeitgebe r im Jahr 2015 absolviert haben,
annähernd identisch ist. Allerdings könnte die Schere hinsichtlich der Unterscheidung
nach Frauen und Männern kaum weiter auseinanderklaf fen als bei den beiden be-
trachteten Personengruppen. Bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit
SGB II - Bezug, die im Jahr 2015 ein Praktikum bei einem Arbeitgeber absolviert ha-
ben, sind in der Personengruppe der Alleinerziehend en über 90,0% Frauen und in
der Personengruppe der Erziehenden über 80,0% Männe r. Dieses Ergebnis belegt,
dass bei (mehr oder weniger) klassischen Familienko nstellationen nach wie vor ein
tradiertes Rollenbild vorherrscht.
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Frauen 25 bis 34
Jahre
Frauen 35 bis 64
Jahre
Männer 25 bis 34
Jahre
Männer 35 bis 64
Jahre
Absolvierte Maßnahmen bei Arbeitgebern 2015
- Unterscheidung nach Personengruppen -
Alleinstehende Erziehende Alleinerziehende Partnerschaft
6
Die Anzahl der in Partnerschaft lebenden Frauen ohn e Kinder, die im Jahr 2015 ein
Praktikum bei einem Arbeitgeber absolviert haben, k ann aus Gründen der statisti-
schen Geheimhaltung gemäß §16 BStatG und § 31 DSG N RW nicht abgebildet wer-
den.
Summa summarum leben rd. 90,0% aller erwerbsfähigen leistungsberechtigten
Frauen mit SGB II - Bezug, die im Jahr 2015 ein Pra ktikum bei einem Arbeitgeber
absolviert haben, nicht in einer Partnerschaft. 50, 8% der Frauen sind alleinstehend
und 38,1% sind alleinerziehend. Von den erwerbsfähi gen leistungsberechtigten
Männern mit SGB II - Bezug, die im Jahr 2015 ein Pr aktikum bei einem Arbeitgeber
absolviert haben, leben rd. 60,0% nicht einer Partn erschaft. Von den in einer Part-
nerschaft lebenden Männern (rd.40,0%) liegt in 75,0 % aller Fälle eine (mehr oder
weniger) klassische Familienkonstellation mit Erzie hungsverantwortung für ein Kind
bzw. mehrere Kinder vor.
Abb. 3: Wirksamkeit der absolvierten Maßnahmen bei Arbeitgebern 2015 (Stichtag: nach 3 Monaten)
– Unterscheidung nach Frauen und Männern
* Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung gemäß § 16 BStatG keine Differenzierung nach Altersgruppen
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3
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9
4 *
4
0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50
Männer: ohne Arbeit nach 3 Monaten
Frauen: ohne Arbeit nach 3 Monaten
Männer: sv-pfl. Arbeit nach 3 Monaten
Frauen: sv-pfl. Arbeit nach 3 Monaten
Männer: Minijob nach 3 Monaten
Frauen: Minijob nach 3 Monaten
Wirksamkeit der Maßnahmen bei Arbeitgebern 2015
- Unterscheidung nach Frauen und Männern -
35 bis 64 Jahre 25 bis 34 Jahre
7
Abb. 4: Wirksamkeit der absolvierten Maßnahmen bei Arbeitgebern 2015 (Stichtag: nach 6 Monaten)
– Unterscheidung nach Frauen und Männern
Insgesamt haben 61 Personen mit SGB II - Bezug, dav on 24 Frauen und 37 Männer,
sowohl 3 Monate als auch 6 Monate nach Beendigung i hres im Jahr 2015 absolvier-
ten Praktikums bei einem Arbeitgeber ein sozialvers icherungspflichtiges Beschäfti-
gungsverhältnis ausgeübt. Dies entspricht einer Int egrationsquote von 40,9%. Die
Auswertung der geschlechterdifferenzierten Integrat ionsquote belegt, dass 38,1%
aller Frauen und 43,0% aller Männer sowohl 3 Monate als auch 6 Monate nach Be-
endigung des Praktikums eine sozialversicherungspfl ichtige Beschäftigung ausgeübt
haben. Zudem haben 11 Frauen und Männer (7,4%) nach 3 Monaten nach Beendi-
gung des Praktikums und 14 Frauen und Männer (9,4%) nach 6 Monaten nach Be-
endigung des Praktikums einen Minijob ausgeübt. Som it haben ca. 50% aller er-
werbsfähigen Leistungsberechtigten mit SGB II - Bez ug, die im Jahr 2015 ein Prakti-
kum bei einem Arbeitgeber absolviert haben, anschli eßend Einkommen aus einer
Erwerbstätigkeit erzielt.
Die altersdifferenzierte Auswertung der Wirksamkeit der absolvierten Maßnahmen
bei Arbeitgebern im Jahr 2015 offenbart, dass die C hancen einer Integration in ein
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhäl tnis durch das Praktikum bei ei-
23
15
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16
4
3
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0 5 10 15 20 25 30 35 40 45
Männer: ohne Arbeit nach 6 Monaten
Frauen: ohne Arbeit nach 6 Monaten
Männer: sv-pfl. Arbeit nach 6 Monaten
Frauen: sv-pfl. Arbeit nach 6 Monaten
Männer: Minijob nach 6 Monaten
Frauen: Minijob nach 6 Monaten
Wirksamkeit der Maßnahmen bei Arbeitgebern 2015
- Unterscheidung nach Frauen und Männern -
35 bis 64 Jahre 25 bis 34 Jahre
8
nem Arbeitgeber bei 25- bis 34-jährigen Frauen und Männern mit SGB II - Bezug
deutlich höher als bei 35- bis 64-jährigen Frauen u nd Männern mit SGB II - Bezug
sind. Aufgrund der unterschiedlichen Altersspannen, die in den beiden Altersgruppen
zusammengefasst worden sind, müsste die Verteilung etwa bei einem Viertel
(25,0%) zu drei Vierteln (75,0%) liegen. Allerdings liegt der Anteil der 25- bis 34-
jährigen Frauen und Männer gemessen an allen Frauen und Männern im Alter von
25 bis 64 Jahren, die nach dem Absolvieren eines Pr aktikums bei einem Arbeitgeber
im Jahr 2015 nach 3 Monaten und 6 Monaten eine sozi alversicherungspflichtige Be-
schäftigung ausüben, deutlich über 25,0%. Bei den 25-bis 34-jährigen Frauen beträgt
der Anteil 35,4%, bei den 25-bis 34-jährigen Männern 43,2%.
Abb. 5: Wirksamkeit der absolvierten Maßnahmen bei Arbeitgebern 2015 (Stichtag: nach 3 Monaten)
– Unterscheidung nach Personengruppen
* Keine Angaben aus Gründen der statistischen Geheimhaltung gemäß § 16 BStatG (i.d.R. Wert > 3)
* * * * * *
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Frauen 25 bis 34
Jahre
Frauen 35 bis 64
Jahre
Männer 25 bis 34
Jahre
Männer 35 bis 64
Jahre
Wirksamkeit der Maßnahmen bei Arbeitgebern 2015
- Unterscheidung nach Personengruppen -
Alleinstehende: sv-pfl. Arbeit nach 3 Monaten Erziehende: sv-pfl. Arbeit nach 3 Monaten
Alleinerziehende: sv-pfl. Arbeit nach 3 Monaten Partnerschaft: sv-pfl. Arbeit nach 3 Monaten
*
9
Abb. 6: Wirksamkeit der absolvierten Maßnahmen bei Arbeitgebern 2015 (Stichtag: nach 6 Monaten)
– Unterscheidung nach Personengruppen
* Keine Angaben aus Gründen der statistischen Geheimhaltung gemäß § 16 BStatG (i.d.R. Wert > 3)
Die Unterscheidung nach Personengruppen verdeutlich t, dass die Chancen einer
Integration in ein sozialversicherungspflichtiges B eschäftigungsverhältnis durch das
Absolvieren eines Praktikums bei einem Arbeitgeber bei in einer Partnerschaft le-
benden Personen mit SGB II - Bezug sowie bei erwerb sfähigen Leistungsberechtig-
ten mit SGB II - Bezug, in deren Haushalt mindesten s ein Kind lebt, deutlich höher
als bei alleinstehenden erwerbsfähigen Leistungsber echtigten mit SGB II - Bezug ist.
Am besten ist die Integrationsquote bei Männern, di e in einer Partnerschaft leben.
Sie liegt sowohl 3 Monate als auch 6 Monate nach Be endigung eines Praktikums bei
einem Arbeitgeber bei 75%. Bei alleinerziehenden Fr auen mit Kind/ern unter 15 Jah-
ren liegt die Integrationsquote 3 Monate nach Beend igung des Praktikums bei einem
Arbeitgeber bei 50,0% und 6 Monate nach Beendigung des Praktikums bei einem
Arbeitgeber bei 54,2%. Die Integrationsquote von er ziehenden Männern mit ei-
nem/mehreren im Haushalt lebenden Kind/ern unter 15 Jahren liegt sowohl 3 Monate
als auch 6 Monate nach Beendigung eines Praktikums bei einem Arbeitgeber bei
45,8%. Bei Alleinstehenden liegt die Integrationsqu ote insgesamt bei 34,1%, wobei
sich die Integrationsquote alleinstehender Frauen auf 29,7% und die Integrationsquo-
te alleinstehender Männer auf 36,8% beläuft.
* * * * * * *
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Frauen 25 bis 34
Jahre
Frauen 35 bis 64
Jahre
Männer 25 bis 34
Jahre
Männer 35 bis 64
Jahre
Wirksamkeit der Maßnahmen bei Arbeitgebern
- Unterscheidung nach Personengruppen -
Alleinstehende: sv-pfl. Arbeit nach 6 Monaten Erziehende: sv-pfl. Arbeit nach 6 Monaten
Alleinerziehende: sv-pfl. Arbeit nach 6 Monaten Partnerschaft: sv-pfl. Arbeit nach 6 Monaten
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4. Handlungsempfehlungen
a) Handlungsempfehlungen für die weitere Auswertung en von Daten im Rahmen
des Projekts Gender Budgeting / FINANZfairTEILUNG
- Die geschlechterspezifische Differenzierung ist b ezüglich der Ableitung von
Handlungsempfehlungen oft nicht hinreichend. Weiter e Merkmale zur Un-
terteilung von Frauen und Männern, z.B. das Alter o der die Zugehörigkeit
zu einer bestimmten Personengruppe/Lebensform könne n zu differenzier-
teren Ergebnissen führen.
- Gleichwohl sollten bei kleinen Stichmengen nur zw ingend erforderliche Er-
hebungskriterien ins Visier genommen werden. Andernfalls wird die Anzahl
von Personen, die einer Unterkategorie angehören, m itunter zu klein (0 - 2
Personen). Infolgedessen verbietet sich eine Abbild ung der betreffenden
Angaben aus Gründen der statistischen Geheimhaltung . Zudem können
bei zu kleinen Stichmengen keine belastbaren Aussag en hinsichtlich mög-
licher Korrelationen getroffen werden.
- Der mit der Durchführung des Projekts verbundene Arbeitsaufwand und
die erforderlichen Ressourcen (z.B. Anzahl des benö tigten Personals zur
Durchführung des Projekts in dem jeweiligen Amt, fa chliches Knowhow,
technisches Equipment) sind vor Einführung der FINA NZfairTEILUNG zu
prognostizieren und schriftlich zu fixieren. Im Ver lauf des Projekts ist der
tatsächliche Arbeitsaufwand zu dokumentieren, um ei ne realistische Dar-
stellung des Mehraufwands zu erhalten.
b) Handlungsempfehlungen für das Jobcenter der Stad t Münster
- Die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigk eit gehört zu den zentra-
len Aufgaben und Zielen des Jobcenter der Stadt Mün ster (vgl. § 1 Abs. 2
SGB II). Die Unterscheidung der erwerbsfähigen Leis tungsberechtigten mit
SGB II - Bezug nach Personengruppen/Lebensformen of fenbart, dass die
Potenziale alleinerziehender Frauen, erziehender Mä nner und in einer
Partnerschaft lebender Personen ohne Kinder hinsich tlich einer nachhalti-
gen Integration in ein sozialversicherungspflichtig es Beschäftigungsver-
hältnis durch das Absolvieren eines Praktikums bei einem Arbeitgeber ge-
zielter genutzt werden sollten.
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Münster, den 26.09.2016
Im Auftrag
Eva-Maria Geißmann
Jobcenter der Stadt Münster
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0940/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.10.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37