3430/2025
Mitteilung zu Sachstandsberichten der Verwaltung
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Anlage 2 - Sachstandsbericht Vorlage 1851/2025
2389 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
I/11
Vorlagen-Nummer
1851/2025
Stand: 04.11.2025
Sachstandsbericht
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Vergütung von Praktika in sozialen Studiengängen,
Az.: 54/25
Ergänzter Beschluss:
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Petenten für
die Eingabe.
Die Verwaltung wird gebeten, die Realisierung folgender Maßnahmen für eine Verbesserung
der Praktikavergütung in sozialen Studiengängen zeitnah zu prüfen:
1. Erhöhung der Vergütung im studienintegrierten Pflichtpraktikum im B.A. Soziale Arbeit,
Kindheitspädagogik und Heilpädagogik bei der Stadtverwaltung Köln, der Jugendzentren Köln
gGmbH sowie Sozial-Betriebe-Köln gGmbH auf 1.000€ mtl. Pro Vollzeitäquivalent nach VKA-
Praktikums-Richtlinie
2. Eine analoge Vergütungskompensation für freie Träger, die diese Praktika im
Raum der Stadt Köln anbieten
3. Die Stadt Köln soll ihren Einfluss im Landschaftsverband-Rheinland sowie dem Land NRW
nutzen, um hierzu vergleichbare Regelungen umzusetzen. Ferner soll die Stadt Köln im Ver-
band Kommunaler Arbeitgeber für eine Tarifierung studienintegrierter Pflichtpraktika in Anleh-
nung an die Ausbildungsvergütung im öffentlichen Dienst eintreten
Die Eingabe und das Protokoll werden dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und
Rechtsfragen, Vergabe, Internationales sowie dem Jugendhilfeausschuss und dem
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren zur Kenntnis gegeben.
Die Verwaltung soll dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwer-
den das Ergebnis der Prüfung zur Kenntnis geben.
Status in Bearbeitung
erledigt
2
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Eingaben der Petenten werden durch das Personal- und Verwaltungsmanagement im Zu-
sammenhang mit der derzeit stattfindenden Aktualisierung des Praktikantenverfahrens ge-
prüft.
Aufgrund neuer Vorgaben des Arbeitgeberverbandes ist das aktuelle Verfahren anzupassen.
In diesem Kontext ist auch die künftige Bezahlung aller Praktikant*innen zu betrachten. Hier-
bei sind sowohl die Gleichbehandlung unterschiedlicher Praktika als auch die aktuelle Haus-
haltssituation zu berücksichtigen.
Nächste Schritte:
Das Personal- und Verwaltungsmanagement plant einen persönlichen Austausch mit einem
Vertreter der Petenten bis Ende 2025.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
März 2026
Anlage 1 - Sachstandsbericht Vorlage 3177/2022
2645 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IV/52/522
Vorlagen-Nummer
3177/2022
Stand: 27.10.2025
Sachstandsbericht
Bürgereingabe nach § 24 GO - Fühlinger See für Schwimmer wieder öffnen, AZ 71/22
Beschluss:
Der Bürgereingabe des Petenten kann nicht gefolgt werden: Die mit Urteil des Bundesge-
richtshofs geforderte Überwachung der 7 Teilseen mit einer Ausdehnung von über 2 km
Länge durch eine anerkannte Wasserrettung ist qualitativ und quantitativ nicht leistbar.
Die haftungsrechtlichen Vorgaben ermöglichen damit die Freigabe des Fühlinger Sees als Ba-
desee nicht.
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden begrüßt die Prü-
fung von zusätzlichen Badestellen am Fühlinger See durch einen Gutachter.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Im September 2023 beschloss der Rat die Einrichtung von zwei unbewachten Badestellen an
See 1 und See 7 am Fühlinger See, beginnend mit der Badesaison 2024 (01.05.–30.09.).
Ausgangspunkt für diesen Beschluss war das Unverständnis zahlreicher Bürger*innen über
das bis zum Jahr 2021 zwar weniger strikt durchgesetzte, jedoch seit rund drei Jahrzehnten
bestehende Badeverbot. Dieses führte im Jahr 2022 zu einer Bürgereingabe gemäß § 24 GO
mit dem Anliegen, das bestehende Schwimmverbot vollständig aufzuheben.
Zur Bewertung der Umsetzbarkeit eines Badebetriebs auf der Sport- und Erholungsanlage
wurde im November 2022 eine gutachterliche Stellungnahme bei der Deutschen Gesellschaft
für das Badewesen in Auftrag gegeben. Das zum März 2023 erstellte Gutachten diente als
Grundlage für die weitere Abstimmung der beteiligten Ämter und Institutionen und die daraus
resultierende erfolgreiche Einrichtung der beiden unbewachten Badestellen.
Am 16.05.2024 wurde die notwendige Änderung der Satzung des Fühlinger See durch den
Rat der Stadt Köln beschlossen. Diese enthält seitdem die Legitimation des Schwimmens an
den beiden Badestellen an See 1 und See 7 sowie die Integration der Badeordnung für diese
beiden Badestellen.
2
Die Kosten umfassten bzw. umfassen fortlaufend u. a. Gutachten, Wasserproben, Beschilde-
rungen, Ballonierungen sowie regelmäßige Kontrollen der Uferbereiche. Die regelmäßige
Kontrolle des Ufer- und Badestellenbereichs in der Badesaison von Mai bis September ist mit
Blick auf die Verkehrssicherungspflicht und laut Gutachten zur Einrichtung von Badestellen
notwendig.
Zum Stichtag 01.09.2025 liegen der Stadtverwaltung weder negative Rückmeldungen noch
Meldungen zu besonderen Vorfällen vor.
Nächste Schritte:
keine
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
keine
Mitteilung Ausschuss
430 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 03.12.2025 3430/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 15.12.2025 Mitteilung zu Sachstandsberichten der Verwaltung Dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden werden die als Anlage beigefügten Sachstandsberichte der Verwaltung zur Kenntnis gegeben. Gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 3430/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 03.12.2025
- Erstellt
- 01.12.2025 13:29