V/0106/2022
Indikatorenbasierte Verteilung SSA Schuljahre 2022/23 und 2023/24
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Anlage 2
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Anlage 2 (Stand: Januar 2022)
Schulsozialarbeit an Grundschulen: Neu ab Schuljahr 2022/23: 30,25 VZÄ
Schule Stadtbezirk
Personal-Ist
Schuljahr
2021/2022
Personal-Soll
Schuljahr
2022/2023
Aegidii-Ludgeri-Schule 11 Aegidii 0,00 0,50
Annette-v.-D.-H.-Schule Angelm. 86 Angelmodde 0,50 0,50
Annette-v.-D.-H.-Schule Nienb. 58 Nienberge 0,50 0,50
Astrid Lindgren-Schule 76 Gelmer 0,00 0,50
Bodelschwinghschule 25 Mauritz-West 0,00 0,50
Clemensschule Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte 0,75 0,50
Davertschule Amelsbüren 98 Amelsbüren 0,50 0,50
Dietrich-Bonhoeffer-Schule 31 Aaseestadt 0,50 0,50
Dreifaltigkeitsschule 47 Uppenberg 0,50 0,75
Eichendorffschule Angelmodde 86 Angelmodde 1,50 1,00
Gottfried-v.-Cappenberg-Schule 34 Düesberg 0,50 0,75
Grundschule am Kinderbach 63 Kinderhaus-West 1,00 1,00
Grundschule Kinderhaus-West 63 Kinderhaus-West 1,50 1,25
Grundschule Loevelingloh 98 Amelsbüren 0,50 0,50
Grundschule Sprakel 68 Sprakel 0,50 0,50
Grundschule Wolbeck Nord 87 Wolbeck 0,00 0,50
Hermannschule 33 Schützenhof 0,75 0,75
Idaschule 82 Gremmendorf 0,50 0,50
Johannisschule 22 Josef 0,50 0,50
Kardinal-von-Galen-Schule 77 Handorf 0,00 0,50
Kreuzschule 27 Kreuz 0,00 0,50
Ludgerusschule Albachten 56 Albachten 0,50 0,50
Ludgerusschule Hiltrup 97 Hiltrup-West 0,50 0,75
Margaretenschule 71 Mauritz-Ost 0,50 0,50
Marienschule Hiltrup 95 Hiltrup-Ost 0,50 0,50
Marienschule Roxel 57 Roxel 0,50 0,75
Martinischule 15 Martini 0,50 0,50
Martin-Luther-Schule 27 Kreuz 0,50 0,50
Matthias-Claudius-Schule Gut 32 Geist 1,00 0,75
Matthias-Claudius-Schule Hand 77 Handorf 0,75 0,50
Mauritzschule 45 Mauritz-Mitte 0,50 0,50
Melanchthonschule 61 Coerde 1,50 1,25
Michaelschule 51 Gievenbeck 1,50 1,00
Mosaikschule 51 Gievenbeck 0,50 0,75
Nikolaischule Wolbeck 87 Wolbeck 0,50 0,50
Norbertschule 61 Coerde 1,50 1,25
Overbergschule 24 Hansaplatz 0,50 0,75
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte 0,50 0,50
Paul-Schneider-Schule 62 Kinderhaus-Ost 0,75 1,00
Peter-Wust-Schule 54 Mecklenbeck 0,50 0,50
Pleisterschule 71 Mauritz-Ost 0,00 0,50
Pötterhoeckschule 45 Mauritz-Mitte 0,50 0,50
PRIMUS Schule (1-4) 91 Berg Fidel 0,75 1,00
Theresienschule 52 Sentrup 0,00 0,50
Thomas-Morus-Schule 46 Rumphorst 0,75 0,75
Wartburg-Grundschule 51 Gievenbeck 0,75 0,75
Gesamtsumme 26,75 30,25
Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen
Schule Stadtbezirk
Personal-Ist
Schuljahr
2021/2022
Personal-Soll
Schuljahr
2022/2023
Annette-v.-D.-H.-Gymnasium 11 Aegidii 0,50 0,50
Erich-Klausener-Realschule 21 Pluggendorf 0,50 1,00
Erna-de-Vries-Realschule 34 Düesberg 2,00 1,75
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 52 Gievenbeck 0,50 0,50
Gesamtschule Münster-Mitte 12 Überwasser 1,00 0,75
Mathilde-Anneke-Gesamtschule 44 Herz-Jesu 0,50 1,25
Geschwister-Scholl-Gymnasium 63 Kinderhaus-West 0,75 0,75
Geschwister-Scholl-Realschule 63 Kinderhaus-West 2,00 2,00
Gymnasium Paulinum 29 Schloss 0,50 0,50
Gymnasium Wolbeck 87 Wolbeck 0,50 0,50
Hauptschule Coerde * 61 Coerde 2,00 2,00
Hauptschule Hiltrup * 96 Hiltrup-Mitte 2,00 1,75
Hauptschule Wolbeck * 87 Wolbeck 2,00 2,00
Immanuel-Kant-Gymnasium 96 Hiltrup-Mitte 0,50 0,50
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 15 Martini 0,50 0,75
Johannes-Gutenberg-Realschule 96 Hiltrup-Mitte 1,75 1,25
Pascal-Gymnasium 47 Uppenberg 0,50 0,50
PRIMUS Schule Münster (Sek. I) 32 Geist 2,25 2,00
Ratsgymnasium 26 Schlachthof 0,50 0,50
Realschule im Kreuzviertel 27 Kreuz 1,75 2,00
Realschule Wolbeck 87 Wolbeck 1,00 1,25
Schillergymnasium 27 Kreuz 0,50 0,50
Friedensreich-Hundertwasser-Schule 57 Roxel 2,50 2,00
Waldschule Kinderhaus * 63 Kinderhaus-West 2,00 2,00
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 32 Geist 0,50 0,50
Gesamtsumme 29,00 29,00
* Die Hauptschulen erhalten außerhalb des Verteilverfahrens jeweils zusätzliche 0,50 VZÄ
zur Kompensation besonderer Bedarfe (vgl. Niederschrift zu den Etatberatungen vom
19.11.2019).
Anlage 1
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1 Anlage 1: Erläuterung Indikatorenmodell (Stand Januar 2022) Stellenpool, Indikatoren, Gewichtung Die Personalressourcen der Schulsozialarbeit sollen über die Grundausstattung hinaus an den Schulen eingesetzt werden, deren Schülerinnen und Schüler einen hohen Unterstützungsbedarf ha- ben. Deshalb erfolgt die Neuverteilung des kommunal steuerbaren Personals bedarfsgerecht an- hand eines abgestimmten Indikatorenmodells. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sowie das Amt für Schule und Weiterbildung planen in diesem Zusammenhang gemeinsam den Personaleinsatz der: Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter d er verschiedenen Schulstandorte, die ganzheitlich in den Handlungsfeldern Bildung und Teilhabe, Jugendhilfe, Übergang Schule- Beruf sowie klassischer Schulsozialarbeit tätig sind. Hinsichtlich der Bedarfsberechnung werden folgende Daten von der abgeschotteten Statistikstelle der Stadt Münster miteinander verschnitten: Schul- und Einwohnermeldeamtsdaten Daten zu Transferleistungen (Sozialamt und Jobcenter) Daten der Schuleingangsuntersuchungen (Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten) Daten zu festgestellten Förderbedarfen aus AO-SF-Verfahren Für die Grundschulen und die weiterführenden Schulen werden unterschiedliche Indikatorentab- leaus verwendet, um den Grad des jeweiligen Unterstützungsbedarfs an den verschiedenen Stand- orten zu berechnen: Indikatorentableau für die Grundschulen Bewertungsgruppe Faktor Indikatorenpunkte Indikatoren Anzahl Schülerinnen und Schüler 0 x 1 0 1 1 2 2 3 3 KIdS-Wert (Daten der Schulein- gangsuntersuchungen) 0 x 3 0 1 3 2 6 3 9 Sozioökonomischer Status der Schülerinnen und Schüler 0 x 3 0 1 3 2 6 3 9 Indikatorenpunkte je Grundschule 0-21 Punkte Grundschulen Anzahl der Schülerinnen und Schüler Dieser Indikator wird 1fach gewichtet. KIdS-Indikator Der Kompetenz-Indikator der Schulanfängerinnen und Schulanfänger (KIdS) wird aus Daten der Schuleingangsuntersuchungen gebildet. Hierbei ist die elterliche Förderung von Kindern 2 durch Sport-, Schwimm- und Musikangeboten von Interesse. Weiterhin wird auch die deut- sche Sprachfähigkeit der Kinder gemessen. Der KIdS-Indikator wird 3fach gewichtet, da er ein sehr gutes Abbild über die F rühförderbemühungen der Eltern sowie der kindlichen Bil- dungsressourcen liefert. Sozioökonomischer Status der Schülerinnen und Schüler Dieser Indikator misst den Anteil der Schülerinnen und Schüler, die auf Transferleistungen (SGB II, Asylbewerberleistungsgesetz, SGB XII Hilfen zum Lebensunterhalt) angewiesen sind. Ausgehend von einem multidimensionalen Armutsverständnis, das s vielfältige ein- schränkende Auswirkungen in verschiedenen Bereichen beschreibt, wird dieser Indikator 3fach gewichtet. Bewertungsgruppen Die Daten zu jedem Indikator werden zunächst einer bestimmten Bewertungsgruppe zugeordnet: Sehr geringer Förderbedarf = Bewertungsgruppe 0 geringer Förderbedarf = Bewertungsgruppe 1 hoher Förderbedarf = Bewertungsgruppe 2 sehr hoher Förderbedarf = Bewertungsgruppe 3 Beispiel: Grundschulen ab einer Anzahl von mehr als 350 Schülerinnen und Schülern werden der Bewertungsgruppe 3 zugeordnet. Im nächsten Schritt wird die Zahl der Bewertungsgruppe mit dem jeweiligen Faktor multipliziert. Das Ergebnis sind die Indikatorenpunktwerte. Pro Primarschule können somit 0 bis max. 21 Indikatoren- punkte erreicht werden. Zur Berechnung des Stellenanteils pro Indikatorenpunktwert werden die zur Verfügung stehenden Personalressourcen (Vollzeitäquivalente) durch die Summe der Indikatorenpunktwerte aller Primar- schulen dividiert. Als Mindeststandard für den Einsatz von Schulsozialarbeit sind 0,50 Vollzeitäquivalente festgelegt. Die Grundschulen erhalten mindestens eine 0,50 Stelle, auch bei einem rechnerisch ermittelten Stel- lenwert unterhalb von 0,25 Vollzeitäquivalenten. Rang 31-46 keine Förderinsel Indikatorentableau für die Weiterführenden Schulen Bewertungsgruppe Faktor Indikatorenpunkte Indikatoren Anzahl Schülerinnen und Schüler 0 x 1 0 1 1 2 2 3 3 Anteil Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem AO-SF Bedarf 0 x 1 0 1 1 2 2 3 3 Sozioökonomischer Status der Schülerinnen und Schüler 0 x 3 0 1 3 2 6 3 9 Indikatorenpunkte je weiterführende Schule 0-15 Punkte 3 Weiterführende Schulen Anzahl der Schülerinnen und Schüler Dieser Indikator wird 1fach gewichtet. Anteil der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf gemäß AO-SF Dieser Indikator wird 1fach gewichtet. Sozioökonomischer Status der Schülerinnen und Schuler Dieser Indikator wird 3fach gewichtet. Zur Berechnung des Stellenanteils pro Indikatorenpunktwert werden die zur Verfügung stehenden Personalressourcen (Vollzeitäquivalente) durch die Summe der Indikatorenpunktwerte aller weiter- führenden Schulen dividiert. Als Mindeststandard für den Einsatz von Schulsozialarbeit sind 0,50 Vollzeitäquivalente festgelegt. Die weiterführenden Schulen erhalten mindestens eine 0,50 Stelle, auch bei einem rechnerisch er- mittelten Stellenwert unterhalb von 0,25 Vollzeitäquivalenten. Ergänzende Hinweise zum aktuellen Rechnungslauf (Verteilung zum Schuljahr 2022/2023) Aufgrund der Corona-Situation in 2020 und 2021 hat es keine Vollerfassung bei den Schuleingangs- untersuchungen gegeben. Der Kompetenz-Indikator der Schulanfänger und Schulanfängerinnen wird deshalb aus Daten der Schuljahre 2016 bis 2019 gebildet. Zur Bestimmung von Ranglistenpositionen werden ergänzend zu den Indikatorenpunkten die Werte des KIdS-Indikators (Verteilung Förderinseln) bzw. des Sozioökonomischen Status-Indikators (Ver- teilung Schulsozialarbeit) herangezogen.
Beschlussvorlage
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V/0106/2022 V/0106/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Indikatorenbasierte Verteilung des kommunal finanzierten Personals der Schulsozialarbeit für die Schuljahre 2022/23 und 2023/24 und Weiterentwicklung der kommunalen Schulsozialarbeit Beratungsfolge 07.03.2022 Jugendrat Vorberatung 22.03.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 29.03.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 31.03.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 06.04.2022 Hauptausschuss Vorberatung 06.04.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster beschließt die indikatorenbasierte Verteilung des kommunal finanzierten Personals der Schulsozialarbeit für die Schuljahre 2022/2023 bis einschließlich 2023/2024 in der anliegenden Fassung (Anlage 1). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die indikatorenbasierte Verteilung der Schulsozialarbeit weiterzuentwickeln und dem Rat der Stadt Münster zur Entscheidung und Neuverteilung zum Schuljahr 2024/2025 vorzulegen. 3. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass Berufskollegs und Förderschulen in dieser Berechnung nicht berücksichtigt sind und außerhalb des Verfahrens Ressourcen für kommunale Schulsozialarbeit erhalten. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 02.03.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Nees, Frau Kröger T elefon:492-5123/ -2810 Nees@stadt-muenster.de KroegerEllen@stadt- muenster.de - 2 - V/0106/2022 II. Finanzielle Auswirkungen: Im Zusammenhang mit dem kommunal finanzierten Personal der Schulsozialarbeit sind im Haushaltsplan 2022 folgende Erträge und Aufwendungen veranschlagt: Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2022ff. 590.780 € Landesförderung für Schulsozialarbeit * 11 Personalaufwendungen 2022ff. 1.697.810 € 24,25 VZÄ 13 Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen 2022ff. 1.275.770 € 17,50 VZÄ Produktgruppe 0603 Förderung von benachteiligten jungen Menschen Zeile 11 Personalaufwendungen 2022ff. 490.090 € 7,00 VZÄ . 15 Transferaufwendungen 2022ff. 911.260 € 12,50 VZÄ Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2022ff. 920.000 € Inklusionspauschale und Belastungsausgleich Der Umfang von 61,25 Stellen für die Schulsozialarbeit beinhaltet neben der indikatorenbasierten Verteilung zusätzlich an 4 Hauptschulen jeweils 0,50 Stellen (vgl. * in Anlage 2) zur Kompensation besonderer Bedarfe und weitere 3,5 Stellen für die Grundausstattung in der Primarstufe. * Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vom 22.09.2021 wurden für 2022 Mittel in Höhe von 724.814,68 € beantragt. Ein Bewilligungsbescheid liegt noch nicht vor. Begründung: 1. Neuberechnung: Indikatorenbasierte Verteilung des kommunal finanzierten Personals der Schulsozialarbeit für die Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024 Die Personalressourcen der kommunal finanzierten Schulsozialarbeit werden anhand eines indikatorenbasierten Verfahrens verteilt (Ratsbeschlüsse V/0741/2016 und V/0741/2016/1). Dieses Verteilungsmodell (siehe Anlage 1) ist innerhalb der integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung entwickelt worden und hat zum Ziel, den Einsatz des kommunalen Personals bedarfsgerecht und transparent zu gestalten. - 2 - V/0106/2022 Der Personalbestand für die indikatorenbasierte Verteilung der Schulsozialarbeit beträgt zum Schuljahr 2022/2023 aufgrund der Aufstockung der Haushaltsmittel zum Haushalt 2022 (Haushaltsbegleitantrag „Schulsozialarbeit nachhaltig absichern!“) für die Grundschulen 30,25 Vollzeitäquivalente. Dadurch ergibt sich eine Erhöhung der Personalressourcen für die Grundschulen im Umfang von 3,50 Vollzeitäquivalenten. Gleichzeitig hat der Ausschuss für Schule und Weiterbildung mit Beschluss über diesen Haushaltsbegleitantrag die Vorgabe gemacht, dass alle Grundschulen mit einer Grundversorgung von 0,50 Vollzeitäquivalenten auszustatten sind. Der Personalbestand für die weiterführenden Schulen ist gleichbleibend und beträgt 29,00 Vollzeitäquivalente. Die Neuberechnung erfolgt unter Beibehaltung der bisherigen Indikatoren und Kennzahlen. Zum sog. KIdS-Indikator (Kompetenz-Indikator der Schulanfänger*innen) ist zu beachten, dass aufgrund der Corona-Situation in den Jahren 2020 und 2021 es keine Vollerfassung bei den Schuleingangsuntersuchungen gegeben hat. Der Indikator der Schulanfänger und Schulanfängerinnen wird deshalb aus Daten der Schuljahre 2016 bis 2019 gebildet (siehe auch Anlage 1). Für eine zukünftige Verteilung wird eine Weiterentwicklung der Indikatoren notwendig, da im Grundschulbereich der KIdS-Indikator entfällt. Das Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten hatte aus den Daten der Schuleingangsuntersuchung mit dem sogenannten „Kompetenz-Indikator der Schulanfänger“ (KIdS-Indikator) einen kindbezogenen, anonymisierten Indikator gebildet. Diese Daten wurden flächendeckend standardisiert erhoben. Der KIdS-Indikator bezog sich auf die beiden T eilindikatorenbisherige elterliche Förderung des Kindes durch Sport, Schwimmen, Musik und die Kommunikationsfähigkeit des Kindes in deutscher Sprache im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung. Mit diesem Indikator konnten Frühförderbemühungen der Eltern und kindliche Bildungsressourcen abgebildet werden. Das Ergebnis der Verteilung wird in Anlage 2 dargestellt und in gemeinsamer Verantwortung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien, des Amtes für Schule und Weiterbildung und der freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe zum Schuljahr 2022/23 umgesetzt. Die Verteilung der Förderinseln für die Schuljahre 2021/2022 bis einschließlich 2023/2024 ist bereits im Rahmen der Vorlage (V/0272/2021) durch den Rat der Stadt Münster beschlossen worden. 2. Grundausstattung der kommunalen Schulsozialarbeit Durch den Zuwachs von 3,50 Vollzeitäquivalenten kann zum Schuljahr 2022/23 eine Grundausstattung an kommunal finanzierter Schulsozialarbeit für alle Grundschulen von mindestens 0,50 Vollzeitäquivalenten verlässlich und langfristig abgedeckt werden. Damit wird die Umverteilung der Schulsozialarbeit schwankungsärmer realisiert und eine Fachkräftebindung unterstützt. Eine auf Dauer angelegte und verlässliche Zusammenarbeit bildet dabei die Grundlage für einen kontinuierlichen Vertrauens- und Beziehungsaufbau zu den Schüler*innen. Insgesamt wird die langfristige multiprofessionelle Zusammenarbeit der Fachkräfte in Schulen gestärkt. Für die weiterführenden Schulen besteht seit Beginn der indikatorenbasierten Verteilung eine Grundausstattung von mindestens 0,50 Vollzeitäquivalenten. - 2 - V/0106/2022 Ausblick zur Weiterentwicklung der kommunal finanzierten Schulsozialarbeit mit dem Schwerpunkt der bedarfsgerechten Indikatoren basierten Verteilung Die Angebote der kommunal finanzierten Schulsozialarbeit haben sich in Münster bewährt und leisten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Bildungschancen. Im Besonderen unterstützen die Leistungen der Schulsozialarbeit die Überwindung von individuellen Beeinträchtigungen und den Ausgleich sozialer Benachteiligung. Da soziale Benachteiligung häufig ihren Ausgangspunkt in Armut und sozialer Ungleichheit hat, berücksichtigt die indikatorenbasierte Verteilung in ihrer Berechnung Einzelindikatoren, die Armut und Benachteiligung abbilden. Der Wegfall des KIdS-Indikators und die aktuelle Diskussion über eine Grundausstattung, bei der unabhängig von der indikatorenbasierten Verteilung eine gewisse Ressource als Basisressource verteilt wird, erfordern eine Überprüfung der indikatorenbasierten Verteilung. Dazu gehört ebenso eine fachliche Profilschärfung der kommunalen Schulsozialarbeit und Weiterentwicklung der Qualitätsstandards. Dies wird zwischen dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, dem Amt für Schule und Weiterbildung, den freien Trägern der Jugendhilfe und Schulen abgestimmt und dem Rat der Stadt Münster zum Schuljahr 2024/2025 zur Entscheidung vorgelegt. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1 Erläuterung „Indikatorenmodell“ Anlage 2 Ergebnis der Neuberechnung
Anlage A
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Anlage A zur V/0106/2022 Kurzüberblick Seit dem Schuljahr 2017/2018 wird die steuerbare Ressource der kommunal finanzierten Schulsozialarbeit indikatorenbasiert verteilt. Zum Schuljahr 2022/2023 erfolgt die nächste Verteilung für zwei Schuljahre. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden folgende Ziele aus dem ISM-Prozess verfolgt: Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln. Teilziele: 1. Handlungsleitend ist das Ziel, die gesellschaftliche Teilhabe und Integration einer jeden Schülerin / eines jeden Schülers so früh wie möglich zu fördern, Benachteiligungen auszugleichen und gelingende Entwicklungs- und Bildungsbiografien zu eröffnen. 2. Begrenzte Personalressourcen sollen bedarfsorientiert und nachvollziehbar eingesetzt werden. 3. Doppelstrukturen in der Aufgabenwahrnehmung von Schulsozialarbeit sollen vermieden werden. Finanzierung Produktgruppe: 0301 0603 1601 Leistungen für Schulen Förderung von benachteiligten jungen Menschen Allgemeine Finanzwirtschaft Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtsgrundlagen: Hergeleitet wird die Schulsozialarbeit Schulgesetz NRW: § 5 (Öffnung von Schule, Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern), § 9 (Ganztagsschule, Ergänzende Angebote), § 80 SGB VIII (Jugendhilfeplanung) § 11 SGB VIII (Schulbezogene Jugendarbeit), § 13 (Jugendsozialarbeit), § 13a SGB VIII (Schulsozialarbeit) Ratsbeschlüsse: V/0734/2015, V/0747/2016/1, V/0204/2018, V/0092/2020, V/0272/2021
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Hansaplatz 0
- Loevelingloh 98
- Kinderhaus
- Pluggendorf 0
- Düesberg 0
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0106/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.02.2022
- Erstellt
- 09.02.2022 12:55