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V/0106/2022

Indikatorenbasierte Verteilung SSA Schuljahre 2022/23 und 2023/24

Vorlagen 10.02.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.04.2022, TOP 27

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 2

3996 Zeichen

Anlage 2                                                                                             (Stand: Januar 2022) 
Schulsozialarbeit an Grundschulen:  Neu ab Schuljahr 2022/23: 30,25 VZÄ 
    
Schule  Stadtbezirk 
Personal-Ist 
Schuljahr 
2021/2022  
Personal-Soll 
Schuljahr 
2022/2023 
Aegidii-Ludgeri-Schule 11 Aegidii 0,00 0,50 
Annette-v.-D.-H.-Schule Angelm. 86 Angelmodde 0,50 0,50 
Annette-v.-D.-H.-Schule Nienb. 58 Nienberge 0,50 0,50 
Astrid Lindgren-Schule 76 Gelmer 0,00 0,50 
Bodelschwinghschule 25 Mauritz-West 0,00 0,50 
Clemensschule Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte 0,75 0,50 
Davertschule Amelsbüren 98 Amelsbüren 0,50 0,50 
Dietrich-Bonhoeffer-Schule 31 Aaseestadt 0,50 0,50 
Dreifaltigkeitsschule 47 Uppenberg 0,50 0,75 
Eichendorffschule Angelmodde 86 Angelmodde 1,50 1,00 
Gottfried-v.-Cappenberg-Schule 34 Düesberg 0,50 0,75 
Grundschule am Kinderbach 63 Kinderhaus-West 1,00 1,00 
Grundschule Kinderhaus-West 63 Kinderhaus-West 1,50 1,25 
Grundschule Loevelingloh 98 Amelsbüren 0,50 0,50 
Grundschule Sprakel 68 Sprakel 0,50 0,50 
Grundschule Wolbeck Nord  87 Wolbeck 0,00 0,50 
Hermannschule 33 Schützenhof 0,75 0,75 
Idaschule 82 Gremmendorf 0,50 0,50 
Johannisschule 22 Josef 0,50 0,50 
Kardinal-von-Galen-Schule 77 Handorf 0,00 0,50 
Kreuzschule 27 Kreuz 0,00 0,50 
Ludgerusschule Albachten 56 Albachten 0,50 0,50 
Ludgerusschule Hiltrup 97 Hiltrup-West 0,50 0,75 
Margaretenschule 71 Mauritz-Ost 0,50 0,50 
Marienschule Hiltrup 95 Hiltrup-Ost 0,50 0,50 
Marienschule Roxel 57 Roxel 0,50 0,75 
Martinischule 15 Martini 0,50 0,50 
Martin-Luther-Schule 27 Kreuz 0,50 0,50 
Matthias-Claudius-Schule Gut  32 Geist 1,00 0,75 
Matthias-Claudius-Schule Hand 77 Handorf 0,75 0,50 
Mauritzschule 45 Mauritz-Mitte 0,50 0,50 
Melanchthonschule 61 Coerde 1,50 1,25 
Michaelschule 51 Gievenbeck 1,50 1,00 
Mosaikschule 51 Gievenbeck 0,50 0,75 
Nikolaischule Wolbeck 87 Wolbeck 0,50 0,50 
Norbertschule 61 Coerde 1,50 1,25 
Overbergschule 24 Hansaplatz 0,50 0,75 
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 96 Hiltrup-Mitte 0,50 0,50 
Paul-Schneider-Schule 62 Kinderhaus-Ost 0,75 1,00 
Peter-Wust-Schule 54 Mecklenbeck 0,50 0,50 
Pleisterschule 71 Mauritz-Ost 0,00 0,50 
Pötterhoeckschule 45 Mauritz-Mitte 0,50 0,50 
PRIMUS Schule (1-4) 91 Berg Fidel 0,75 1,00 
Theresienschule 52 Sentrup 0,00 0,50 
Thomas-Morus-Schule 46 Rumphorst 0,75 0,75 
Wartburg-Grundschule 51 Gievenbeck 0,75 0,75 
Gesamtsumme 26,75 30,25

Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen  
    
Schule Stadtbezirk 
Personal-Ist 
Schuljahr 
2021/2022 
Personal-Soll 
Schuljahr 
2022/2023 
Annette-v.-D.-H.-Gymnasium 11 Aegidii 0,50 0,50 
Erich-Klausener-Realschule 21 Pluggendorf 0,50 1,00 
Erna-de-Vries-Realschule 34 Düesberg 2,00 1,75 
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium  52 Gievenbeck 0,50 0,50 
Gesamtschule Münster-Mitte 12 Überwasser 1,00 0,75 
Mathilde-Anneke-Gesamtschule 44 Herz-Jesu 0,50 1,25 
Geschwister-Scholl-Gymnasium 63 Kinderhaus-West 0,75 0,75 
Geschwister-Scholl-Realschule 63 Kinderhaus-West 2,00 2,00 
Gymnasium Paulinum 29 Schloss 0,50 0,50 
Gymnasium Wolbeck 87 Wolbeck 0,50 0,50 
Hauptschule Coerde * 61 Coerde 2,00 2,00 
Hauptschule Hiltrup * 96 Hiltrup-Mitte 2,00 1,75 
Hauptschule Wolbeck * 87 Wolbeck 2,00 2,00 
Immanuel-Kant-Gymnasium 96 Hiltrup-Mitte 0,50 0,50 
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 15 Martini 0,50 0,75 
Johannes-Gutenberg-Realschule  96 Hiltrup-Mitte 1,75 1,25 
Pascal-Gymnasium 47 Uppenberg 0,50 0,50 
PRIMUS Schule Münster (Sek. I) 32 Geist 2,25 2,00 
Ratsgymnasium 26 Schlachthof 0,50 0,50 
Realschule im Kreuzviertel 27 Kreuz 1,75 2,00 
Realschule Wolbeck 87 Wolbeck 1,00 1,25 
Schillergymnasium 27 Kreuz 0,50 0,50 
Friedensreich-Hundertwasser-Schule 57 Roxel 2,50 2,00 
Waldschule Kinderhaus * 63 Kinderhaus-West 2,00 2,00 
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 32 Geist 0,50 0,50 
Gesamtsumme 29,00 29,00 
 
* Die Hauptschulen erhalten außerhalb des Verteilverfahrens jeweils zusätzliche 0,50 VZÄ 
zur Kompensation besonderer Bedarfe (vgl. Niederschrift zu den Etatberatungen vom 
19.11.2019).

Anlage 1

6027 Zeichen

1 
 
Anlage 1:  Erläuterung Indikatorenmodell (Stand Januar 2022) 
 
Stellenpool, Indikatoren, Gewichtung 
 
 
Die Personalressourcen der Schulsozialarbeit sollen über die Grundausstattung hinaus an den 
Schulen eingesetzt werden, deren Schülerinnen und Schüler einen hohen Unterstützungsbedarf ha-
ben. Deshalb erfolgt die Neuverteilung des kommunal steuerbaren Personals bedarfsgerecht an-
hand eines abgestimmten Indikatorenmodells. 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sowie das Amt für Schule und Weiterbildung planen 
in diesem Zusammenhang gemeinsam den Personaleinsatz der: 
 
 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter d er verschiedenen Schulstandorte, die 
ganzheitlich in den Handlungsfeldern Bildung und Teilhabe, Jugendhilfe, Übergang Schule-
Beruf sowie klassischer Schulsozialarbeit tätig sind. 
 
Hinsichtlich der Bedarfsberechnung werden folgende Daten von der abgeschotteten Statistikstelle 
der Stadt Münster miteinander verschnitten: 
 
 Schul- und Einwohnermeldeamtsdaten 
 Daten zu Transferleistungen (Sozialamt und Jobcenter) 
 Daten der Schuleingangsuntersuchungen  
(Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten) 
 Daten zu festgestellten Förderbedarfen aus AO-SF-Verfahren 
 
Für die Grundschulen und die weiterführenden Schulen werden unterschiedliche Indikatorentab-
leaus verwendet, um den Grad des jeweiligen Unterstützungsbedarfs an den verschiedenen Stand-
orten zu berechnen: 
 
Indikatorentableau für die Grundschulen 
  Bewertungsgruppe Faktor Indikatorenpunkte 
 
 
 
 
 
 
Indikatoren 
 
Anzahl Schülerinnen 
und Schüler 
0   
 
x 1 
0 
1 1 
2 2 
3 3 
KIdS-Wert 
(Daten der Schulein-
gangsuntersuchungen) 
0  
 
x 3 
0 
1 3 
2 6 
3 9 
Sozioökonomischer  
Status der  
Schülerinnen und  
Schüler 
0  
 
x 3 
0 
1 3 
2 6 
3 9 
Indikatorenpunkte je Grundschule                                                                                            0-21 Punkte 
 
Grundschulen 
 
 Anzahl der Schülerinnen und Schüler 
Dieser Indikator wird 1fach gewichtet. 
 
 KIdS-Indikator 
Der Kompetenz-Indikator der Schulanfängerinnen und Schulanfänger (KIdS) wird aus Daten 
der Schuleingangsuntersuchungen gebildet. Hierbei ist die elterliche Förderung von Kindern

2 
 
durch Sport-, Schwimm- und Musikangeboten von Interesse. Weiterhin wird auch die deut-
sche Sprachfähigkeit der Kinder gemessen. Der KIdS-Indikator wird 3fach gewichtet, da er 
ein sehr gutes Abbild über die F rühförderbemühungen der Eltern sowie der kindlichen Bil-
dungsressourcen liefert. 
 
 Sozioökonomischer Status der Schülerinnen und Schüler 
Dieser Indikator misst den Anteil der Schülerinnen und Schüler, die auf Transferleistungen 
(SGB II, Asylbewerberleistungsgesetz, SGB XII Hilfen zum Lebensunterhalt) angewiesen 
sind. Ausgehend von einem multidimensionalen Armutsverständnis, das s vielfältige ein-
schränkende Auswirkungen in verschiedenen Bereichen beschreibt, wird dieser Indikator 
3fach gewichtet. 
 
 
Bewertungsgruppen 
 
Die Daten zu jedem Indikator werden zunächst einer bestimmten Bewertungsgruppe zugeordnet: 
 
Sehr geringer Förderbedarf  =  Bewertungsgruppe 0 
geringer Förderbedarf  =  Bewertungsgruppe 1 
hoher Förderbedarf   =  Bewertungsgruppe 2 
sehr hoher Förderbedarf  =  Bewertungsgruppe 3 
 
Beispiel: Grundschulen ab einer Anzahl von mehr als 350 Schülerinnen und Schülern werden der 
Bewertungsgruppe 3 zugeordnet. 
 
Im nächsten Schritt wird die Zahl der Bewertungsgruppe mit dem jeweiligen Faktor multipliziert. Das 
Ergebnis sind die Indikatorenpunktwerte. Pro Primarschule können somit 0 bis max. 21 Indikatoren-
punkte erreicht werden.  
 
Zur Berechnung des Stellenanteils pro Indikatorenpunktwert werden die zur Verfügung stehenden 
Personalressourcen (Vollzeitäquivalente) durch die Summe der Indikatorenpunktwerte aller Primar-
schulen dividiert. 
 
Als Mindeststandard für den Einsatz von Schulsozialarbeit sind 0,50 Vollzeitäquivalente festgelegt. 
Die Grundschulen erhalten mindestens eine 0,50 Stelle, auch bei einem rechnerisch ermittelten Stel-
lenwert unterhalb von 0,25 Vollzeitäquivalenten. 
 
Rang 31-46 keine Förderinsel 
 
 
Indikatorentableau für die Weiterführenden Schulen 
  Bewertungsgruppe Faktor Indikatorenpunkte 
 
 
 
 
 
 
Indikatoren 
 
Anzahl Schülerinnen 
und Schüler 
0   
 
x 1 
0 
1 1 
2 2 
3 3 
Anteil Schülerinnen 
und Schüler mit  
festgestelltem  
AO-SF Bedarf 
0  
 
x 1 
0 
1 1 
2 2 
3 3 
Sozioökonomischer  
Status der  
Schülerinnen und  
Schüler 
0  
 
x 3 
0 
1 3 
2 6 
3 9 
Indikatorenpunkte je weiterführende Schule                                                                         0-15 Punkte

3 
 
Weiterführende Schulen 
 
 Anzahl der Schülerinnen und Schüler 
Dieser Indikator wird 1fach gewichtet. 
 
 Anteil der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf gemäß AO-SF 
Dieser Indikator wird 1fach gewichtet. 
 
 Sozioökonomischer Status der Schülerinnen und Schuler 
Dieser Indikator wird 3fach gewichtet. 
 
Zur Berechnung des Stellenanteils pro Indikatorenpunktwert werden die zur Verfügung stehenden 
Personalressourcen (Vollzeitäquivalente) durch die Summe der Indikatorenpunktwerte aller weiter-
führenden Schulen dividiert. 
 
Als Mindeststandard für den Einsatz von Schulsozialarbeit sind 0,50 Vollzeitäquivalente festgelegt. 
Die weiterführenden Schulen erhalten mindestens eine 0,50 Stelle, auch bei einem rechnerisch er-
mittelten Stellenwert unterhalb von 0,25 Vollzeitäquivalenten. 
 
Ergänzende Hinweise zum aktuellen Rechnungslauf (Verteilung zum Schuljahr 2022/2023) 
 
Aufgrund der Corona-Situation in 2020 und 2021 hat es keine Vollerfassung bei den Schuleingangs-
untersuchungen gegeben. Der Kompetenz-Indikator der Schulanfänger und Schulanfängerinnen 
wird deshalb aus Daten der Schuljahre 2016 bis 2019 gebildet. 
 
Zur Bestimmung von Ranglistenpositionen werden ergänzend zu den Indikatorenpunkten die Werte 
des KIdS-Indikators (Verteilung Förderinseln) bzw. des Sozioökonomischen Status-Indikators (Ver-
teilung Schulsozialarbeit) herangezogen.

Beschlussvorlage

8224 Zeichen

V/0106/2022
V/0106/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Indikatorenbasierte Verteilung des kommunal finanzierten Personals der Schulsozialarbeit für die
Schuljahre 2022/23 und 2023/24 und Weiterentwicklung der kommunalen Schulsozialarbeit
Beratungsfolge
07.03.2022 Jugendrat Vorberatung
22.03.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
29.03.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
31.03.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
06.04.2022 Hauptausschuss Vorberatung
06.04.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt die indikatorenbasierte Verteilung des kommunal
finanzierten Personals der Schulsozialarbeit für die Schuljahre 2022/2023 bis einschließlich
2023/2024 in der anliegenden Fassung (Anlage 1).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die indikatorenbasierte Verteilung der Schulsozialarbeit
weiterzuentwickeln und dem Rat der Stadt Münster zur Entscheidung und Neuverteilung zum
Schuljahr 2024/2025 vorzulegen.
3. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass Berufskollegs und Förderschulen in
dieser Berechnung nicht berücksichtigt sind und außerhalb des Verfahrens Ressourcen für
kommunale Schulsozialarbeit erhalten.
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
02.03.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Nees, Frau Kröger
T elefon:492-5123/ -2810
Nees@stadt-muenster.de
KroegerEllen@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0106/2022
II. Finanzielle Auswirkungen:
Im Zusammenhang mit dem kommunal finanzierten Personal der Schulsozialarbeit sind im
Haushaltsplan 2022 folgende Erträge und Aufwendungen veranschlagt:
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Zeile 02 Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
2022ff. 590.780 € Landesförderung für
Schulsozialarbeit *
11 Personalaufwendungen 2022ff. 1.697.810 € 24,25 VZÄ
13 Aufwendungen für Sach- u.
Dienstleistungen
2022ff. 1.275.770 € 17,50 VZÄ
Produktgruppe 0603 Förderung von
benachteiligten jungen
Menschen
Zeile 11 Personalaufwendungen 2022ff. 490.090 € 7,00 VZÄ
.
15 Transferaufwendungen 2022ff. 911.260 € 12,50 VZÄ
Produktgruppe 1601 Allgemeine
Finanzwirtschaft
Zeile 02 Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
2022ff. 920.000 € Inklusionspauschale und
Belastungsausgleich
Der Umfang von 61,25 Stellen für die Schulsozialarbeit beinhaltet neben der indikatorenbasierten
Verteilung zusätzlich an 4 Hauptschulen jeweils 0,50 Stellen (vgl. * in Anlage 2) zur Kompensation
besonderer Bedarfe und weitere 3,5 Stellen für die Grundausstattung in der Primarstufe.
* Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen des
Ministeriums für Schule und Bildung NRW vom 22.09.2021 wurden für 2022 Mittel in Höhe von
724.814,68 € beantragt. Ein Bewilligungsbescheid liegt noch nicht vor.
Begründung:
1. Neuberechnung: Indikatorenbasierte Verteilung des kommunal finanzierten Personals der
Schulsozialarbeit für die Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024
Die Personalressourcen der kommunal finanzierten Schulsozialarbeit werden anhand eines
indikatorenbasierten Verfahrens verteilt (Ratsbeschlüsse V/0741/2016 und V/0741/2016/1). Dieses
Verteilungsmodell (siehe Anlage 1) ist innerhalb der integrierten Jugendhilfe- und
Schulentwicklungsplanung entwickelt worden und hat zum Ziel, den Einsatz des kommunalen
Personals bedarfsgerecht und transparent zu gestalten.

- 2 -
V/0106/2022
Der Personalbestand für die indikatorenbasierte Verteilung der Schulsozialarbeit beträgt zum
Schuljahr 2022/2023 aufgrund der Aufstockung der Haushaltsmittel zum Haushalt 2022
(Haushaltsbegleitantrag „Schulsozialarbeit nachhaltig absichern!“) für die Grundschulen 30,25
Vollzeitäquivalente. Dadurch ergibt sich eine Erhöhung der Personalressourcen für die Grundschulen
im Umfang von 3,50 Vollzeitäquivalenten. Gleichzeitig hat der Ausschuss für Schule und
Weiterbildung mit Beschluss über diesen Haushaltsbegleitantrag die Vorgabe gemacht, dass alle
Grundschulen mit einer Grundversorgung von 0,50 Vollzeitäquivalenten auszustatten sind. Der
Personalbestand für die weiterführenden Schulen ist gleichbleibend und beträgt 29,00
Vollzeitäquivalente.
Die Neuberechnung erfolgt unter Beibehaltung der bisherigen Indikatoren und Kennzahlen. Zum sog.
KIdS-Indikator (Kompetenz-Indikator der Schulanfänger*innen) ist zu beachten, dass aufgrund der
Corona-Situation in den Jahren 2020 und 2021 es keine Vollerfassung bei den
Schuleingangsuntersuchungen gegeben hat. Der Indikator der Schulanfänger und
Schulanfängerinnen wird deshalb aus Daten der Schuljahre 2016 bis 2019 gebildet (siehe auch
Anlage 1). Für eine zukünftige Verteilung wird eine Weiterentwicklung der Indikatoren notwendig, da
im Grundschulbereich der KIdS-Indikator entfällt. Das Amt für Gesundheit, Veterinär- und
Lebensmittelangelegenheiten hatte aus den Daten der Schuleingangsuntersuchung mit dem
sogenannten „Kompetenz-Indikator der Schulanfänger“ (KIdS-Indikator) einen kindbezogenen,
anonymisierten Indikator gebildet. Diese Daten wurden flächendeckend standardisiert erhoben. Der
KIdS-Indikator bezog sich auf die beiden T eilindikatorenbisherige elterliche Förderung des Kindes
durch Sport, Schwimmen, Musik und die Kommunikationsfähigkeit des Kindes in deutscher Sprache
im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung. Mit diesem Indikator konnten Frühförderbemühungen
der Eltern und kindliche Bildungsressourcen abgebildet werden.
Das Ergebnis der Verteilung wird in Anlage 2 dargestellt und in gemeinsamer Verantwortung des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien, des Amtes für Schule und Weiterbildung und der freien
Träger der Kinder- und Jugendhilfe zum Schuljahr 2022/23 umgesetzt.
Die Verteilung der Förderinseln für die Schuljahre 2021/2022 bis einschließlich 2023/2024 ist bereits
im Rahmen der Vorlage (V/0272/2021) durch den Rat der Stadt Münster beschlossen worden.
2. Grundausstattung der kommunalen Schulsozialarbeit
Durch den Zuwachs von 3,50 Vollzeitäquivalenten kann zum Schuljahr 2022/23 eine
Grundausstattung an kommunal finanzierter Schulsozialarbeit für alle Grundschulen von mindestens
0,50 Vollzeitäquivalenten verlässlich und langfristig abgedeckt werden. Damit wird die Umverteilung
der Schulsozialarbeit schwankungsärmer realisiert und eine Fachkräftebindung unterstützt. Eine auf
Dauer angelegte und verlässliche Zusammenarbeit bildet dabei die Grundlage für einen
kontinuierlichen Vertrauens- und Beziehungsaufbau zu den Schüler*innen. Insgesamt wird die
langfristige multiprofessionelle Zusammenarbeit der Fachkräfte in Schulen gestärkt.
Für die weiterführenden Schulen besteht seit Beginn der indikatorenbasierten Verteilung eine
Grundausstattung von mindestens 0,50 Vollzeitäquivalenten.

- 2 -
V/0106/2022
Ausblick zur Weiterentwicklung der kommunal finanzierten Schulsozialarbeit mit dem
Schwerpunkt der bedarfsgerechten Indikatoren basierten Verteilung
Die Angebote der kommunal finanzierten Schulsozialarbeit haben sich in Münster bewährt und leisten
einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Bildungschancen. Im Besonderen unterstützen die
Leistungen der Schulsozialarbeit die Überwindung von individuellen Beeinträchtigungen und den
Ausgleich sozialer Benachteiligung. Da soziale Benachteiligung häufig ihren Ausgangspunkt in Armut
und sozialer Ungleichheit hat, berücksichtigt die indikatorenbasierte Verteilung in ihrer Berechnung
Einzelindikatoren, die Armut und Benachteiligung abbilden. Der Wegfall des KIdS-Indikators und die
aktuelle Diskussion über eine Grundausstattung, bei der unabhängig von der indikatorenbasierten
Verteilung eine gewisse Ressource als Basisressource verteilt wird, erfordern eine Überprüfung der
indikatorenbasierten Verteilung. Dazu gehört ebenso eine fachliche Profilschärfung der kommunalen
Schulsozialarbeit und Weiterentwicklung der Qualitätsstandards.
Dies wird zwischen dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, dem Amt für Schule und
Weiterbildung, den freien Trägern der Jugendhilfe und Schulen abgestimmt und dem Rat der Stadt
Münster zum Schuljahr 2024/2025 zur Entscheidung vorgelegt.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1 Erläuterung „Indikatorenmodell“
Anlage 2 Ergebnis der Neuberechnung

Anlage A

2019 Zeichen

Anlage A zur V/0106/2022
Kurzüberblick
Seit dem Schuljahr 2017/2018 wird die steuerbare Ressource der kommunal finanzierten
Schulsozialarbeit indikatorenbasiert verteilt. Zum Schuljahr 2022/2023 erfolgt die nächste
Verteilung für zwei Schuljahre.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage werden folgende Ziele aus dem ISM-Prozess verfolgt:
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und
Entwicklungsstandorte in Europa
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem
Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft
weiterentwickeln.
Teilziele:
1. Handlungsleitend ist das Ziel, die gesellschaftliche Teilhabe und Integration einer jeden
Schülerin / eines jeden Schülers so früh wie möglich zu fördern, Benachteiligungen
auszugleichen und gelingende Entwicklungs- und Bildungsbiografien zu eröffnen.
2. Begrenzte Personalressourcen sollen bedarfsorientiert und nachvollziehbar eingesetzt
werden.
3. Doppelstrukturen in der Aufgabenwahrnehmung von Schulsozialarbeit sollen vermieden
werden.
Finanzierung
Produktgruppe: 0301
0603
1601
Leistungen für Schulen
Förderung von benachteiligten jungen Menschen
Allgemeine Finanzwirtschaft
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein
Bereits veranschlagt? x Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
x überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Rechtsgrundlagen: Hergeleitet wird die Schulsozialarbeit
 Schulgesetz NRW: § 5 (Öffnung von Schule, Zusammenarbeit mit außerschulischen
Partnern), § 9 (Ganztagsschule, Ergänzende Angebote),
 § 80 SGB VIII (Jugendhilfeplanung)
 § 11 SGB VIII (Schulbezogene Jugendarbeit), § 13 (Jugendsozialarbeit), § 13a SGB VIII
(Schulsozialarbeit)
Ratsbeschlüsse: V/0734/2015, V/0747/2016/1, V/0204/2018, V/0092/2020, V/0272/2021

Beratungsverlauf (6)

07.03.2022 Jugendrat
TOP 1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
29.03.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
31.03.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2022 Hauptausschuss
TOP 20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
06.04.2022 Rat
TOP 27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Hansaplatz 0
  • Loevelingloh 98
  • Kinderhaus
  • Pluggendorf 0
  • Düesberg 0

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0106/2022
Typ
Vorlagen
Datum
10.02.2022
Erstellt
09.02.2022 12:55