V/0794/2012
Bericht zur Raumsituation zum Offenen Ganztag in Münster
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24518 Zeichen
September 2012
4027
40.10.0010
Wolfgang Wimmer
Bericht
zur
Raumsituation des Offenen Ganztags in Münster
1
Vorbemerkung
Das von der Verwaltung 2010 vorgelegte und im Februar 2011 vom Rat beschlossene Rahmen-
konzept zur Schulentwicklungsplanung hat die Bedeutung schulischer Ganztagsangebote im all-
gemeinen und des offenen Ganztags an den Grundschulen in Münster im besonderen beschrie-
ben. Sie unterstützen in vielfältiger Weise die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und
Schüler und bieten ihnen eine zusätzliche Chance der individuellen Förderung. Der offene Ganz-
tag eröffnet ein differenziertes Angebot, in dem neue Fähigkeiten erlernt, Neigungen vertieft oder
Lernrückstände behoben werden können.
Für die zunehmende Zahl der Alleinerziehenden aber auch für Familien, bei denen aus wirtschaft-
lichen oder anderen Gründen beide Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, sind sie ein verlässli-
cher Baustein für die Vereinbarkeit von Familien und Beruf.
Stetig steigende Teilnehmerzahlen am Offenen Ganztag in Grundschulen haben in den Schulen
steigende Flächenbedarfe ausgelöst, die in den zurückliegenden Jahren noch durch vorhandene
Gebäudekapazitäten oder temporäre Ersatzbauten befriedigt werden konnten. Diese Form der
Flächenaktivierung stößt aus baulichen und wirtschaftlichen Gründen zunehmend an ihre Grenzen
und macht neue Konzepte erforderlich.
Vor diesem Hintergrund hat der Rat mit dem Beschluss zum Rahmenkonzept die Verwaltung be-
auftragt,
„dem Rat Vorschläge zur Neuausrichtung der OGTS-Standards vorzulegen. Diese sollen
sich orientieren an
• Einheitlich und in Absprache von Schulen und Jugen dhilfe entwickelten Qualitäts-
standards zur Betreuung von Kindern im OGTS.
• dem Grundsatz eines bedarfsdeckenden Angebots.
• dem Grundsatz einer an zentralen Qualitätsstandard s orientierten Mittagsversor-
gung.
• den tatsächlich vorhandenen Raumkapazitäten und de ren Grenzen.
• Möglichkeiten multifunktionaler Raumnutzungen.“ ( Niederschrift Ratssitzung
16.02.2011)
Auf der Grundlage dieses Beschlusses hat eine aus Vertretern von Grundschulen, der Schulauf-
sicht sowie des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien und des Amtes für Schule und Weiter-
bildung gebildete Projektgruppe die Arbeit aufgenommen, um entsprechende Vorschläge zu entwi-
2
ckeln. Basis der Überlegungen in der Projektgruppe war der Grundsatz eines bedarfsdeckenden
Angebotes, der durch die beständig steigenden Teilnehmerzahlen gestützt wird.
Der Bericht zur aktuellen Raumsituation des offenen Ganztags an den Grundschulen in Münster
greift einen Teil des beschriebenen Ratsauftrags auf. Mit ihm soll die Basis gelegt werden für eine
Neuausrichtung der Raumstandards, die durch den Rat zur Versorgung des Ganztagsbedarfs mit
notwendigen Flächen in den Gebäuden der Grundschulen gesetzt worden sind. Grundlagen für
diese Neuausrichtung sind unabhängig vom Grad der Bedarfsdeckung eine effektive Nutzung vor-
handener Gebäudestrukturen, der schonende Umgang mit Ressourcen und ein im gesamtstädti-
schen Zusammenhang vertretbarer finanzieller Aufwand, der der aktuellen und absehbaren Haus-
haltsituation der Stadt Münster Rechnung trägt. Dieser Bericht steht dabei im Spannungsfeld der
vom Rat festgelegten und noch gültigen Standards der Flächenversorgung, dem oben beschriebe-
nen Ratsauftrag zu einem bedarsfdeckenden Angebot sowie der im Rahmen der Konsolidie-
rungsmaßnahmen von der Verwaltung vorgeschlagenen Begrenzung des Platzangebots auf den
Stand des Schuljahres 2012/13, in dem ein Versorgungsgrad von knapp 35% erreicht ist. Die in
diesem Bericht aufgezeîgten Handlungsoptionen tragen diesen unterschiedlichen Voraussetzun-
gen Rechnung.
Parallel zu diesem Bericht informiert die Vorlage V/0739/2012 „Offene Ganztagsschule in Münster
– Bericht 2009 – 2012“ des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien über die Entwicklung und
aktuellen Sachstand zur Struktur und zum Angebot des Offenen Ganztags, zur pädagogischen
Betreuung, zur Qualitätssicherung und Personalentwicklung im Offenen Ganztag.
Teilnehmerzahlen und Gruppen im Offenen Ganztag
Das Konzept des Offenen Ganztags mit einer von Montag bis Freitag verbindlichen Betreuungszeit
bis mindestens 15.00 Uhr, häufig aber darüber hinaus sowie einem Anspruch auf verbindliche Fe-
rienbetreuung für 6 Wochen im Jahr verzeichnet ein seit Jahren ungebrochen steigendes Interes-
se, das sich in zweistelligen Steigerungsraten bei den Anmeldezahlen widerspiegelt (s. Abbildung
1). Während im Schuljahr 2009/10 2.503 Kinder am offenen Ganztag teilgenommen haben, hat
sich die Zahl bis zum Schuljahr 2012/13 auf 3.560 Kinder innerhalb von 4 Jahren um 42% erhöht.
Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler werden in der nachstehenden Systematik in Grup-
pen zusammengefasst, die wiederum die entscheidende Grundlage für die Bereitstellung von Flä-
chen für den Offenen Ganztags sind.
3
Abbildung 1: Entwicklung Teilnehmerzahlen / Gruppen / teilnehmende Schulen seit 2009/10*
2009/10 2010/11 2011/12 2012/13
Gesamtteilnehmer OGS 2.503 2.777 3.159 3.560
davon an Grundschulen 2.404 2.679 3.054 3.465
davon an Förderschulen 99 98 105 95
Anzahl Gruppen 84 97 116 128
davon an Grundschulen 78 90 109 121
davon an Förderschulen 6 7 7 7
Gesamtteilnehmer BMB ** 2.004 2.138 2.268 2.312
davon an Grundschulen 2.004 2.138 2.253 2.290
davon an Förderschulen -- -- 15 22
Anzahl teilnehmende Schulen 45 45 45 45
davon Grundschulen 42 42 42 42
davon Förderschulen 3 3 3 3
*Quelle: Amt f. Kinder, Jugendliche und Familien
** BMB – Bis-Mittag-Betreuung
Mit der Zahl der Teilnehmer hat sich auch die Zahl der zu betreuenden Gruppen von 84 zum
Schuljahr 2009/10 auf 128 Gruppen zum Schuljahr 2012/13 deutlich erhöht.
Die Gruppenbildung im Offenen Ganztag folgt mit dem Beschluss des Rates zur Vorlage
1063/2004 „Umwandlung weiterer Schulen zu offenen Ganztagsschulen“ den Empfehlungen des
Landes, nach denen für die erste Gruppe 25 Schülerinnen und Schüler angemeldet werden müs-
sen. Für jede weitere Gruppenbildung sind ebenso 25 Anmeldungen erforderlich, d.h. erst ab dem
50. Kind wird eine zweite Gruppe gebildet usw. Im Ergebnis bedeutet dies, dass in der ersten
Gruppe bis zu 49 Kinder betreut werden können, bevor eine zweite Gruppe gebildet wird. Die Teil-
nehmerzahl in zwei bestehenden Gruppen kann jeweils bis maximal 37 Grundschüler umfassen,
da erst ab dem 75. Kind eine dritte Gruppe gebildet wird. Diese Systematik führt bei steigenden
Gruppenzahlen zu einer Reduzierung der jeweiligen Gruppenstärke. Entscheidend für die Bereit-
stellung erforderlicher Flächen bleibt jedoch die schulspezifische Situation, da die Teilnahme am
Offenen Ganztag mit der Anmeldung an dieser Schule verbunden ist. So liegen aktuell bei 8
Grundschulen die Teilnehmerzahlen an der Schwelle zur nächsten Gruppenbildung mit den ent-
sprechenden Flächen- und Betreuungsbedarfen.
Eine absolute Beschränkung der Gruppenstärke auf 25 Kinder hätte deutlich mehr Gruppen zur
Folge als in der Abbildung dargestellt: So hätten im Schuljahr 2009/10 allein in den Grundschulen
rechnerisch 96 Gruppen, 2010/11 107 Gruppen und 2012/13 139 Gruppen gebildet werden müs-
sen.
4
Die Zahl der Kinder je Gruppe reduziert sich in Förderschulen auf 12 Kinder für die erste, 24 Kin-
der für die zweite, 36 Kinder für die dritte Gruppe usw. Die Gruppenbildung erfolgt nach dem glei-
chen Prinzip wie in den Regelgrundschulen. Nahezu alle städtischen Grundschulen bieten den
Offenen Ganztag an.
Neben den Gruppen des Offenen Ganztags hat auch die Zahl der Kinder in der Bis-Mittag-
Betreuung (BMB) stetig zugenommen. Sie hat seit 2009/10 (2.004 Teilnehmer) bis zum Schuljahr
2012/13 (2312 Teilnehmer) um 14% zugenommen. Die Kinder der BiMi bleiben bis 13.30 an ihrer
Schule und benötigen in der Mittagszeit für ihre Betreuung Gebäudeflächen, auf die prinzipiell so-
wohl Unterricht wie Angebote des Offenen Ganztags zurückgreifen.
Räume für den Offenen Ganztag
Die vom Rat beschlossenen Raum- und Flächenstandards zum Offenen Ganztag (Vorlage
1063/2004 „Umwandlung weiterer Schulen zu offenen Ganztagsschulen“) sehen vor, dass jede
Gruppe über einen eigenen Gruppenraum verfügt. Daneben sind die erforderlichen Flächen zur
Mittagsverpflegung, dass heißt Zubereitung und Verteilung der Speisen und Speiseflächen zur
Verfügung zu stellen.
Abbildung 2: Entwicklung Gruppenräume* im Offenen Ganztag
Schuljahr 2005
(ohne 3. Staffel)
Schuljahr
2006/07
Schuljahr
2011/12
Gruppenräume 42 60 108
Gruppen n.n. 60 116
Überhang /
(Defizit)
0 (8)
Amt f. Schule und Weiterbildung
Zwar hat die Zahl der Gruppenräume bis zum Schuljahr 2011/12 auf 108 Räume zugenommen,
kann aber insgesamt dem selbstbestimmten Anspruch, je Gruppe einen Raum zur Verfügung zu
stellen, bei 116 Gruppen nicht völlig genügen. Um allen für das Schuljahr 2012/13 voraussichtlich
zu bildenden Gruppen einen entsprechenden Gruppenraum zur Verfügung stellen, müssten 18
zusätzliche Gruppenräume geschaffen werden. Denn bereits im Schuljahr 2011/12 mussten 8
Schulen auf allgemeine Unterrichtsräume und Mehrzweckräume, die nach Musterraumprogramm
dem schulischen Unterricht vorbehalten sind, für OGS-Zwecke zurückgreifen. Hinzu zu zählen sind
5
die zum Schuljahr 2012/13 neu gegründeten Gruppen, denen nach dem Ratsbeschluss zum
Raumstandard für den offenen Ganztag jeweils ein eigener Gruppenraum zur Verfügung zu stellen
wäre.
An 10 weiteren Schulen werden auf Grund des hohen Zuspruchs zum Offenen Ganztag und der
entsprechenden Gruppenbildung allgemeine Unterrichtsräume, die temporär nicht für Unterrichts-
zwecke erforderlich waren, zu Gruppenräumen umfunktioniert. Sollten sich an diesen Schulen ent-
sprechend der vom Rat festgelegten Aufnahmekapazitäten zu den nächsten Schuljahren mehr
Kinder anmelden und weitere Klassen gebildet werden, fehlen für sie die notwendigen Unterrichts-
und Mehrzweckräume.
Abbildung 3: Versorgung Grundschulen mit OGS-Räumen /-Flächen*
Bezirk
Schulen mit Räu-
men für OGS nach
z.Zt. gültigem
Standard
Schulen mit teil-
weise multifunkti-
onal genutzten
Räumen für OGS
Schulen mit Räu-
men für OGS nach
gültigem Standard
ohne Ausnutzung
der mgl. Zügigkeit
Gesamt
Mitte 4 9 2 15
West 3 1 2 6
Nord 3 -- 2 5
Ost 4 -- 1 5
Süd-Ost 2 -- 3 5
Hiltrup 5 1 -- 6
Gesamt 21 11 10 42
*Quelle: Amt f. Schule und Weiterbildung / 4 GS arbeiten ohne OGS bzw. mit geb. Ganztagsangeboten:
Theresienschule, Wartburg, Berg Fidel, Kinderhaus-West / Hinzu kommen OGS-Angebote an den Förder-
schulen Albert-Schweitzer-Schule, Erich-Kästner-Schule und Johannesschule Hiltrup
Der Flächenbedarf für Unterricht und Offenen Ganztag in den Grundschulen wird bis dato fast
gänzlich getrennt ausgewiesen, d.h., eine zeitlich versetzte, multifunktionale Nutzung eines Rau-
mes für beide Zwecke ist bisher eher eine Ausnahme. Daher sind bis auf Einzelfälle die Gebäude-
kapazitäten der städtischen Grundschulen stadtweit für Unterricht und OGS vollständig ausgelas-
tet.
Zusätzlich werden Flächen von den Kindern der Bis-Mittag-Betreuung und – zumeist in den Nach-
mittagsstunden- von Drittnutzern in Anspruch genommen. So greifen in vielen Grundschulen An-
gebote der Musikschulen, herkunftssprachlicher Unterricht, Kinderbetreuung und Kulturangebote in
nicht unerheblichem Umfang auf Klassen und Mehrzweckräume zurück.
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Weiterentwicklung der Flächenversorgung für den Offenen Ganztag
Aktuell gültiger Standard
Der bisher vom Rat festgelegte Grundsatz zur Flächenbereitstellung für den Offenen Ganztag an
Grundschulen sieht vor, dass jeder Gruppe des Offenen Ganztags ein eigenständiger Raum zur
Verfügung stehen soll. Mit steigenden Teilnehmerzahlen und damit Gruppenbildungen entsteht auf
dieser Basis für den –im allgemeinen- vormittäglichen Unterricht einerseits und der bis 16.00h an-
schließenden Betreuung im Rahmen des Offenen Ganztags eine doppelte Flächenversorgung für
einen im Grundsatz identischen Nutzerkreis. Eine ungebrochene Entwicklung der Teilnehmerzah-
len / Gruppenbildungen in Richtung einer 100%-Versorgung verdeutlicht, dass dieser Standard
sowohl aus wirtschaftlichen wie auch aus baulichen Gründen nicht umsetzbar ist und auch unter
pädagogischen Aspekten keine zwingende Voraussetzung für eine hohe Qualität des offenen
Ganztags darstellt. Da mit steigender Teilnehmerzahl die Gruppenstärken kontinuierlich abnehmen
und sich der für den Unterricht maßgeblichen Klassenfrequenzwerte annähern, würden sich schul-
organisatorische Möglichkeiten ergeben (z.B. Offene Ganztagsklassen), die eine multifunktionale
Nutzung vorhandener Flächen erleichtern.
Die vorhandenen Flächenkapazitäten in den Grundschulen sind aus den beschrieben Gründen
ausgeschöpft, eine Aufweitung der Flächen ist bei vielen Schulen auf Grund der liegenschaftlichen
Gegebenheiten nicht mehr möglich. Daher muss der bisher gültige Standard zur Flächenversor-
gung unabhängig von der Entscheidung des Rates zur Quantität des Platzangebotes im offenen
Ganztag modifiziert werden.
Flächenversorgung nach dem Grundsatz des bedarfsdeckenden Angebots
Für den bisher nach Ratsbeschluss gültigen Standard der Raumversorgung in Offenen Ganztag
gibt es seitens des Landes keine rechtlich bindenden Vorgaben. In vergleichbaren Städten wie
Aachen oder Bonn, mit teils höheren Versorgungsquoten als Münster (Aachen 2011 49%, bis 2015
voraussichtliche Quote von 70%), werden die in den Schulen vorhandenen Räume sowohl für Un-
terrichtszwecke und OGS-Angebote –also multifunktional- genutzt. Die Stadt Bonn will die Erweite-
rung des OGS ohne zusätzliche Baumaßnahmen ermöglichen. Die Stadt Dortmund (OGS-Quote
40%, bei Schulanfängern teils 80%) hat bereits 2003 festgelegt, dass grundsätzlich pro Schule nur
2 Gruppenräume sowie eine Küche mit Speisebereich als sogenannte „Basisräume“ für den Offe-
nen Ganztag bereit gestellt werden. Für höhere Gruppenzahlen müssen die Schulen auf ein flexib-
les Raumsystem bei Klassenräumen zurückgreifen.
Konzeptvorschlag der Projektgruppe „Offener Ganztag“
Die in der Projektgruppe unter Beteiligung von Grundschulvertretern entwickelten Alternativen zum
gültigen Standard sahen deshalb unter der Maßgabe eines bedarfsdeckenden Platzangebotes vor,
7
zwar für die differenzierten OGS-Aktivitäten ein in begrenztem Umfang zusätzliches Raumangebot
für den Offenen Ganztag vorzuhalten, bei steigenden Teilnehmerzahlen jedoch vorhandene Unter-
richts- bzw. Mehrzweckräume multifunktional zu nutzen. Neben einem Bestandsschutz für aktuell
bestehende Gruppenräume sollte bei steigenden Teilnehmerzahlen der Anspruch auf gesonderte
OGS-Gruppenräume an die Zügigkeit gekoppelt bzw. die multifunktionale Nutzung allgemeiner
Unterrichtsräume durch entsprechende Ausstattungen unterstützt werden.
Mit dieser Raumversorgung wäre ein stadtweit gültiger und verlässlicher Rahmen geschaffen, der
eine 100%-Versorgung mit Offenen Ganztagsplätzen ermöglicht und der zunehmenden Funktion
der Schule als Lebensraum Rechnung trägt. Neben tatsächlichen baulichen und liegenschaftlichen
Restriktionen für die Erweiterung einzelner Schulgebäude kann so eine für den gleichen Nutzer-
kreis doppelte Infrastruktur vermieden werden. Die Qualität der Betreuung wird dadurch in gewis-
sem Umfang beeinträchtigt. So muss bei einer 1zügigen Grundschule die gleiche zur Verfügung
stehende Fläche des AUR sowohl für bis zu 30 Schülerinnen und Schüler einer Klasse wie bis zu
37 Kinder der 2. OGS-Gruppe für die spezifischen Bedürfnisse ausgestattet sein. Erforderliche
„Umrüstzeiten“ für die Aktivitäten der OGS-Gruppe gehen kurzfristig zu Lasten möglicher pädago-
gischer Betreuung. Die differenzierte Nutzung eines AUR durch eine Gruppe des Offenen Ganz-
tags ist mit den Nutzungsanforderungen einer Klasse nur bedingt in Übereinstimmung zu bringen.
Auch das für Multifunktionalität erforderliche Mobiliar kann nur in Teilen für beide Zwecke genutzt
werden.
Bei der Kopplung der Zahl der Gruppenräume für den Offenen Ganztag an die Zügigkeit der
Grundschule hätten nach aktuellem Stand 15 Grundschulen Anspruch auf einen oder weitere
Gruppenräume, dem nach Maßgabe der Anmeldungen und der entsprechenden Gruppenbildun-
gen Rechnung getragen werden müsste. Unmittelbar zum Schuljahr 2013/14 bestünde dieser An-
spruch nach aktuellen Teilnehmerzahlen und Gruppenbildungen (vgl. Anlage 1 zum Bericht „Offe-
nen Ganztagsschule in Münster – Bericht 2009 – 2012“ / V/0739/2012) an insgesamt 5 Grund-
schulen. Der zusätzliche Flächenbedarf ergibt sich hier durch zusätzliche neue Gruppen bzw.
durch Aufhebung einer Unterversorgung bei gleichbleibender Gruppenzahl. Diesem Anspruch
könnte über im Einzelfall noch vorhandene freie Gebäudekapazitäten, respektive zusätzliche ggfs.
temporäre Flächen nachgekommen werden.
Ein Bestandsschutz für OGS-Räume bedeutet für Grundschulen, die ihren Gebäudebestand voll-
ständig nutzen, aber die vom Rat festgelegte Zügigkeit nicht gänzlich erreichen, dass für sie bei
Ausschöpfung der Zügigkeiten die nach Musterraumprogramm erforderlichen allgemeinen Unter-
richtsräume bereit gestellt werden müssten, sofern dies im Schulgebäude beziehungsweise auf
dem vorhandenen Schulgelände mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Alternativ müsste an den
insgesamt 12 Grundschulen, auf die diese Situation zutrifft, bisher für OGS-Gruppen genutzte
8
Räume zukünftig multifunktional genutzt werden. Laut Prognose der Schülerzahlentwicklung und
der Anmeldezahlen zum Offenen Ganztag könnte diese Situation zum Schuljahr 2013/14 auf 7
Grundschulen zukommen. Die Entwicklung von Konversionsflächen, ggfs. die Absenkung von
Klassenfrequenzen bzw. die aktuell maximal ausgenutzten Klassenfrequenzen können zu dieser
Entwicklung beitragen. Eine entsprechende Umsetzung mittels temporärer Bauten würde eine In-
vestitionsaufwand von ca. 700.000€ erfordern.
Die Umrüstung von Räumen mit Mobiliar und Ausstattungen für eine multifunktionale Nutzung von
Klassenräumen muss mit rd. 10.000€ je Raum kalkuliert werden.
Alternativer Konzeptvorschlag
Angesichts der liegenschaftlichen und baulichen Probleme bei einer Flächenausweitung für den
Offenen Ganztag und den sehr unterschiedlichen schulspezifischen Situationen ist in Anlehnung
an die oben beschriebene Vorgehensweise vergleichbarer Städte eine alternative Konzeptüberle-
gung, eine stadtweit für alle am OGS teilnehmenden Schulen der Primarstufe gültige Grundversor-
gung sicher zu stellen und die weiteren Möglichkeiten der Raumnutzung nach der Maßgabe Unter-
richtsnutzung vor OGS-Nutzung vor Fremdnutzung an die spezifische Schulsituation anzupassen.
Als Grundversorgung wäre 1 OGS-Gruppenraum, ein Speiseraum, eine Küche je Schule anzu-
nehmen. Verfügt eine Schule über mehr Räume, als sie für den Unterricht ihrer maximalen Klas-
senzahl bei Ausschöpfung der festgelegten Zügigkeit sowie der Grundversorgung für den Offenen
Ganztag benötigt, können weitere Räume für den Offenen Ganztag genutzt werden. Flächenbe-
darfe Dritter sind demgegenüber nachrangig zu behandeln.
Schulen der Primarstufe, die ihre maximale Klassenzahl nach festgelegter Zügigkeit aktuell nicht
ausschöpfen und die vorhandenen Klassenräume über die Grundversorgung hinaus für den Offe-
nen Ganztag nutzen, müssen bei einer zukünftigen höheren Klassenzahl auf vorhandene Grup-
penräume für den Offenen Ganztag bis zur Grundversorgung in gleicher Zahl verzichten.
Der Anspruch einer bedarfsdeckenden Versorgung macht auch bei dieser Konzeptüberlegung die
multifunktionale Nutzung von Räumen und Flächen für den Offenen Ganztag mit der oben genann-
ten Kostenkalkulation erforderlich.
Flächenversorgung bei begrenzten Platzangebot
Eine Begrenzung des Platzangebotes im Offenen Ganztag auf die für das Schuljahr 2012/13 vor-
liegenden Teilnehmerzahlen würde im Falle einer schulscharf festgelegten Teilnehmerzahl bedeu-
ten, dass die Gruppenzahl in den einzelnen Schulen nicht ansteigt und daher keine neuen Raum-
bedarfe für den Offenen Ganztag entstehen können.
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Grundschulen, die bei Ausschöpfung ihrer Zügigkeit zusätzliche Räume für den allgemeinen Unter-
richt benötigten, müssten im Sinne des noch zu beratenden Konsolidierungsvorschlages auf im
Bestand vorhandene OGS-Räume zurückgreifen und diese multifunktional für Unterricht und OGS-
Aktivitäten nutzen. Die Räume müssten für diese multifunktionale Nutzung mit dem erforderlichen
Mobiliar ausgestattet werden.
Mittagsverpflegung
Zielsetzung der Standardreglegungen für die Mittagsverpflegung ist einerseits, den gestiegenen
Bedarf angemessen zu befriedigen, andererseits den Flächenbedarf auf vorhandenen Gebäude-
flächen sicher zu stellen. Für die Kernaufgaben der Mittagsverpflegung (Annahme, Aufbewahrung
und Ausgabe der Mahlzeiten, Lager, Reinigung) bis auf wenige Einzelfälle in den Schulen ausrei-
chend Fläche vorhanden, sofern erforderlich, wären sie geringfügig zu erweitern und werden nach
den Vorschriften der Hygieneverordnung hergerichtet.
Für das Einnehmen der Mahlzeit sind in den Grundschulen in der Regel Speisebereiche zwischen
40m² und 60m² eingerichtet worden.
Entscheidend für den Raumbedarf bei einer Versorgungsquote von 100% ist die benötigte Zeit zur
Essensaufnahme und die benötigte Fläche je Schüler/in. Die Qualitätsstandards der Deutschen
Gesellschaft für Ernährung (DGE) sehen für die Essenseinnahme (incl. Eindecken, Abräumen,
Händewaschen) ca. 60 Minuten vor. Die praktische Erfahrung in den Schulen zeigt, dass eine
Dauer von 40 Minuten auch unter dem Aspekt der pädagogischen Bedeutung (u.a. Einüben von
Regeln, Stärkung Sozialkompetenz) ausreichend ist. Danach ließe sich im vorgegeben Zeitraum
die Speisefläche 3 mal nutzen. Bei einer 2-zügigen Grundschule und vollzähliger Teilnahme am
Mittagessen entspricht dies 80 SuS, die das Mittagessen gemeinsam einnehmen. Legt man pro
Kind einen Flächenbedarf von 1,75m² inklusive aller Nebenflächen zu Grunde, müssen für die Ein-
nahme des Mittagessens 140m² zur Verfügung stehen. Neben den bereits zur Verfügung stehen-
den Speiseflächen sollen deshalb in angrenzenden Räumen nach Maßgabe der Hygieneverord-
nung ergänzende Möglichkeiten bis zur jeweiligen Gesamtfläche geschaffen werden.
Diese Maßgabe ist unabhängig von Festlegungen zum Platzangebot umsetzbar. Bei einem schul-
scharf begrenzten Platzangebot wäre die Ausstattung vorhandener Flächen zur hygienrechtlich
unkritischen multifunktionalen Nutzung nicht erforderlich.
Ein kritischer Moment dabei bleibt, dass in der Zeit zwischen 12.00h und 14.00h die Aktivitäten
Unterricht, Mittagessen, OGS sowie die zunehmende Teilnehmerzahl in der Bis-Mittag-Betreuung
auf die vorhandenen Flächen zugreifen. Mit den Schulen ist deshalb die jeweilige spezifische Situ-
ation zu klären und den Möglichkeiten des Gebäudes entsprechend anzupassen.
10
Zusammenfassung
Steigende Teilnehmerzahlen im Offenen Ganztag und ein pädagogisch gleichbleibend hohes
Betreuungsniveau stellen hohe Anforderungen an das Personal und seine Qualifikationen und an
den zur Verfügung zu stellenden Raum in den Schulgebäuden.
Die gültigen vom Rat beschlossen Standards der Raumversorgung können angesichts beständig
zunehmender Anmeldungen nicht aufrecht erhalten werden. Neben den baulich und wirtschaftlich
gesetzten Grenzen ist die Vorhaltung einer doppelten Infrastruktur für Unterricht und Offenen
Ganztag auch unter pädagogischen Aspekten nicht erforderlich. Unbestritten bleibt ein gesonderter
Raumbedarf für den Offenen Ganztag, der allerdings bei einem weiter steigenden Versorgungs-
grad nicht Gruppenbezogen bleiben kann sondern sich an der Gesamtgröße der Schule orientie-
ren muss. Alle weiteren Räume eines Schulgebäudes können und müssen zukünftig im Prinzip
auch multifunktional genutzt werden. In welchem Maße dies erforderlich sein wird, hängt wesent-
lich von der Entscheidung des Rates zum Platzangebot für den offenen Ganztag ab. Entscheidend
für angemessene räumliche Rahmenbedingungen ist, dass multifunktional genutzte Räume für die
unterschiedlichen Nutzungsansprüche von Unterricht und Offenem Ganztag entsprechend ausges-
tattet werden.
Wolfgang Wimmer
Berichtsvorlage
3241 Zeichen
V/0794/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Bericht zur Raumsituation zum Offenen Ganztag in Münster Beratungsfolge 23.10.2012 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 24.10.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 07.11.2012 Hauptausschuss Bericht 07.11.2012 Rat Bericht Bericht: Die Verwaltung gibt den Bericht zur Raumsituation des Offenen Ganztags in Münster dem Rat zur Kenntnis und wird nach Maßgabe des Ratsbeschlusses zur Vorlage „Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik - Handlungsprogramm 2012 bis 17“ auf der Grundlage der im Ber icht vorg e- schlagenen Regelungen zur Weiterentwicklung der Flächenversorgung im Offenen Ganztag eine Entscheidung bis zum Beginn des Schuljahres 2013/2014 vorbereiten. Steigende Teilnehmerzahlen im Offenen Ganztag der Grundschulen erhöhen die Anforderunge n an eine Flächenversorgung für die Gruppen des Offenen Ganztags. Der Rat hat mit seiner Entscheidung zum Rahmenkonzept zur Schulentwicklungsplanung die Verwaltung aufgefordert, gemeinsam mit den Schulen Vorschläge zu einer Neuausrichtung des Offenen Ganztags vorzunehmen, die der Maßgabe eines bedarfsdeckenden Angebots und quali- tätsbezogener Standards Rechnung tragen. Das zwischenzeitlich auf Grund der Haushalts- und Finanzsituation der Stadt Münster zur Erhal- tung des kommunalen Handlungsspielraums notw endige Handlungsprogramm zur Haushalt s- konsolidierung enthält Vorschläge, die diese Maßgaben berühren. Da eine Entscheidung des Rates zum Platzangebot beim Offenen Ganztag noch getroffen we r- den muss, legt die Verwaltung zunächst einen Bericht zur Raumsitu ation im Offenen Ganztag und einen Bericht zur Offenen Ganztagsschule in Münster (Vorlage 0739/2012 „Offene Gan z- tagsschule in Münster - Bericht 2009 - 2012“) vor, die auf Basis einer Ist -Beschreibung mögliche Handlungsoptionen zur Weiterentwicklung des Offenen Ganztages in Münster aufzeigen. Der Bericht verdeutlicht, dass der bisher gültige Standard bereits jetzt in den Grundschulen zu einer erheblichen Ausweitung der Flächen geführt hat. Eine Beibehaltung des Standards bei stei- Vorlagen-Nr.: V/0794/2012 Auskunft erteilt: Herr Wimmer Ruf: 492-4027 E-Mail: WimmerWo@stadt-muenster.de Datum: 10.10.2012 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0794/2012 genden Teilnehmerzahlen in R ichtung 100%-Versorgung würde zu einer Doppelstruktur an Fl ä- chen für allgemeinen Unterricht und Offenen Ganztagsangebote führen, die aus baulichen und wirtschaftlichen Gründen nicht umsetzbar und für den Anspruch einer hochwertigen pädagog i- schen Betreuung nicht zwingend erforderlich ist. Er zeigt nach Maßgabe eines geplanten Versorgungsgrades verschiedene grundlegende Opti o- nen einer zukünftigen Flächenversorgung auf. Weitergehende konzeptionelle Vorschläge zu zukünftigen Standards des Raumangebotes für den Offenen Ganztag in Münster werden auf Basis des Ratsbeschlusses zum Platzangebot und der im Bericht dargestellten Umsetzungsmöglichkeiten rechtzeitig zum Schuljahresbeginn 2013/14 zur Entscheidung vorbereitet. I. V. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: Bericht zur Raumsituation Offener Ganztag
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0794/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.10.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37