Ausübung des Rückholrechtes gem. § 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NRW) hier: Anregung gemäß § 24 GO NRW; Antrag vom 21.08.2020 über die Errichtung eines Fussgängerüberweges und/oder einer Ampelanlage sowie einer Geschwindigkeitsbegrenzung an der Gaesdoncker Straße/Ecke Hassumer Straße
Beschlussdrucksache 157/2020 vom 19.01.2021
Stand: Am 19.01.2021 im Rat beraten. Ergebnis: (kein Text vorhanden).
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Dokumente
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Beschlussdrucksache (Anlage zu DS 101-20 öff)
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Beschlussdrucksache (Ausübung des Rückholrechtes gem. § 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NRW) hier: Anregung gemäß § 24 GO NRW; Antrag vom 21.08.2020 über die Errichtung eines Fussgängerüberweges und/oder einer Ampelanlage sowie einer Geschwindigkeitsbegrenzung an der Gaesdoncker Straße/Ecke Hassumer Straße)
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