Projektantrag des Schiffervereins für das NRW Förderprogramm Heimat-Fonds
Beschlussvorlage 200245 vom 18.02.2020
Stand: Am 06.05.2020 in der Bezirksvertretung Beuel ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage öffentlich 200245 Der Oberbürgermeister —— Federführung: I-1 Referat Städteförderung Dezernat: Dez. I Projektantrag des Schiffervereins für das NRW Förderprogramm Heimat-Fonds Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 18.03.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt a. 40.000 EUR aus dem Heimat-Fonds des Förderprogramms „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern was Menschen verbindet.“ für die Aufstellung und Erstellung der Statue „Beueler Familie“ zu beantragen. b. Den Schifferverein als Projektträger bei der Umsetzung der Maßnahme organisatorisch zu unterstützen 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, 8.000 EUR aus dem Feuerwehrtopf der Bezirksverwaltungsstelle Beuel, Finanzstelle 1.10.88.01.32, als Eigenanteil für das Projekt zur Verfügung zu stellen. 3. Der Aufstellung der Statue am Nepomukplatz wird zugestimmt. Alternativ wird der Einlassung als Relief in der Reihe der bereits bestehenden Bronzetafeln in der Hochwasserschutzmauer zugestimmt. Begründung Das Projekt kann nach Auffassung der Verwaltung aus dem Heimatfonds gefördert werden. Der Heimat Fonds ist Bestandteil des NRW Förderprogramms „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern was Menschen verbindet.“ Dieses ist in fünf Förderwerkzeuge unterteilt: Den Heimat- Scheck, den Heimat-Fonds, den Heimat-Preis, die Heimat-Werkstatt und das Heimat- Zeugnis. Mittel aus dem Heimat-Fonds und der Heimat-Preis können ausschließlich von kommunalen Verwaltungen beantragt werden. Aus Seite 1 von 3 Seite 2 —— diesem Grund wurden im Juni 2019 Projektideen und Anträge für den Heimat-Fonds von Bonner Vereinen abgefragt. Im Falle einer Genehmigung der Fördermittel würde die Maßnahme mit 8.000 EUR durch die Verwaltung, mit 32.000 EUR aus Mitteln des Schiffervereins und mit 40.000 EUR durch das Land finanziert. Da grundsätzlich auch die Möglichkeit besteht, dass der städtische Eigenanteil aus einer zweckgebundenen Spende finanziert wird, ist ein Beschluss auch möglich, den Antrag ohne finanzielle Beteiligung der Bundesstadt Bonn zu unterstützen. Beschreibung der Maßnahme: Die „Beueler Familie“, der nach den Vorstellungen des Schiffer-Vereins Beuel 1862 e.V. ein Denkmal gesetzt werden soll, repräsentiert die Geschichte, Kultur und Identität der Beueler. Das geplante Denkmal soll an das Beueler Leben erinnern und so auch als Symbol für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Zukunft stehen. Die Familie soll aus Mutter, Vater und Sohn bestehen, die sich auf den Treppenstufen vor der Haustür niedergelassen haben, um so mit Nachbarn oder Gästen den Feierabend zu genießen. Der Vater - der Schiffer - steht für das über 1.000 Jahre alte gewährte Recht auf den Fährbetrieb zwischen Beuel und Bonn und verweist auf die Gierponte - die schwimmende Rheinbrücke. Die Mutter - die Wäscherin - steht für das wichtige Wäschereihandwerk in Beuel und die daraus entstandene Tradition der „Beueler Wäscherprinzessin“. Der Sohn - der Fischer - steht für das lebenswichtige Fischereigewerbe der damaligen Zeit. Realisiert werden soll diese Plastik durch die in Bonn und der Umgebung bekannte Künstlerin Sigrid Wenzel, die bereits eine Vielzahl von Bronzetafeln am Beueler Rheinufer sowie den „Beueler Stadtbrunnen“ geschaffen hat. Die Errichtung und die Wartung und Pflege der Statue werden vom Schiffer-Verein Beuel 1862 e.V. getragen, der Verwaltung entstehen hier keine Folgekosten. Diese Bronzestatue soll als Relief in der bestehenden Hochwasserschutzmauer oder freistehend auf dem Nepomukplatz Seite 2 von 3 Seite 3 —— platziert werden, wo bereits andere Statuen und Tafeln an Beueler Traditionen und Geschichte erinnern. Der Feuerwehrtopf steht bei der Finanzstelle 1.10.88.01.32 der Bezirksverwaltungsstelle Beuel zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.01.32 Produktgruppenbezeichnung Bezirksverwaltungsstelle Beuel Produkt 1.01.32.01 Produktbezeichnung Bezirksverwaltungsstelle Beuel Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 8.000 110880132 / 73.1001 2020 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 8.000 Anlage/n Keine Seite 3 von 3
Beratungsverlauf
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