V/0543/2024
Überleitung der außerunterrichtlichen Angebote (OGS) an der Erich Kästner-Schule
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Anlage 2 Kolpingwerk_Bewerbung EKS
48045 Zeichen
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Konzept
Offene Ganztagsangebote
Erich Kästner Schule
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Inhalt
1.Vorbemerkung ............................................................................................................................ 3
2. Leitbild ....................................................................................................................................... 4
3. Ziele und Grundsätze .................................................................................................................. 5
3.1 Sprache und Kommunikation .......................................................................................................... 6
3.2 Inklusion von Kindern mit Behinderung und Genderthematik ....................................................... 6
3.3 Integration von Migrantinnen und Migranten ................................................................................ 8
3.4 Bewegung, Spiel, Sport und Ruhe .................................................................................................... 8
3.5 Ernährung und Gesundheit .............................................................................................................. 9
3.6 Kulturelle Bildung ............................................................................................................................ 9
3.7 Natur und Umwelt ......................................................................................................................... 10
3.8 Hausaufgaben und Wochenplan ................................................................................................... 10
3.9 Verkehrserziehung und Radfahrausbildung .................................................................................. 10
4. Rahmenbedingungen ............................................................................................................... 11
4.1 Betreuungszeiten und Ferien ........................................................................................................ 11
4.2 Gestaltung der Gruppen ................................................................................................................ 12
4.3 Partizipation ................................................................................................................................... 12
4.4 Kooperationen ............................................................................................................................... 13
4.5 Zusammenarbeit mit den Eltern .................................................................................................... 14
4.6 Zusammenarbeit mit der Grundschule ......................................................................................... 14
4.7 Zusammenarbeit mit dem Schulträger .......................................................................................... 15
4.8 Zusammenarbeit mit der Kommune, den Glaubensgemeinschaften, Vereinen und anderen
Schulen ................................................................................................................................................. 15
5. Personal ................................................................................................................................... 15
5.1 Leitung, Koordination .................................................................................................................... 15
5.2 Qualifikation des Personals ........................................................................................................... 15
5.3 Personaleinsatz .............................................................................................................................. 16
5.4 Fortbildung des Personals ............................................................................................................. 16
6. Kinderschutz ............................................................................................................................ 16
7. Qualitätssicherung ................................................................................................................... 17
8. Besondere Merkmale des Trägers ............................................................................................. 18
9. Perspektive .............................................................................................................................. 18
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1.Vorbemerkung
Ausgehend vom Schwerpunkt „Entschieden für Familie“ sieht das Kolpingwerk Diözesanverband
Münster Angebote der Übermittags- und Ganztagsbetreuung auch im Kontext der verbesserten
Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Jedoch müssen Schule und
Erziehung in erster Linie das Wohl des Kindes im Blick behalten. Unter diesem Gesichtspunkt sollten
die Angebote so gestaltet sein, dass sie die Kinder entsprechend ihrem Entwicklungsstand und ihrer
sozialen Reife fördern.
Die offene Ganztagsgrundschule „soll durch die Zusammenarbeit von Schule, Kinder- und Jugendhilfe
und weiteren außerschulischen Trägern ein neues Verständnis von Schule entwickeln. Sie sorgt für
eine neue Lernkultur zur besseren Förderung der Schülerinnen und Schüler. Sie fördert die
Zusammenarbeit von Lehrkräften mit anderen Professionen.“ (RdErl. Punkt 1.1)
Das Kolping-Bildungswerk ist anerkannter Träger der Jugendhilfe nach § 75 KJHG/SGB VIII.
In unserem Konzept orientieren wir uns an dem Modell „QUIGS 2.0 – Primar, Qualitätsentwicklung in
Ganztagsschulen“ und greifen Inhalte der einzelnen Module des Modells auf.
Das Kolping-Bildungswerk kooperiert in vielfältiger Weise mit Schulen im Münsterland.
Wir sind Träger der offenen Ganztagsgrundschule an der
• Verbundgrundschule Milte-Einen
• Brigidenschule Legden-Asbeck
• Antonius Grundschule Darfeld
• Sebastian Grundschule Osterwick
• der pädagogischen Übermittagsbetreuung in der Sekundarstufe an 11 Schulstandorten
• der Schulsozialarbeit an 6 Schulstandorten
• der sozialpädagogischen Betreuung in einem Internat
• sowie einer U3-Betreuung
Die Mensa bzw. Essensausgabe organisieren wir an 4 Schulen.
An mehreren Schulstandorten sind Integrationshelfer*innen und FSJ’ler tätig.
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2. Leitbild
Das Kolping Bildungswerk ist Teil des weltweiten Kolpingwerkes, das heute mit rund 450.000
Mitgliedern in mehr als 50 Ländern der Erde auf allen Kontinenten vertreten ist. Allen Kolping-
Einrichtungen gemeinsam ist der programmatische Anspruch ihrer Arbeit, den Adolph Kolping, der
große deutsche Sozialreformer, schon vor 150 Jahren geprägt hat:
„Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht der Mensch.“
Eine Leitlinie, die auch die Aufgaben der Kolping-Bildungswerke prägt. Unter Bildung verstehen wir
einen den ganzen Menschen umfassenden lebenslangen Prozess, der den Menschen befähigen soll,
über die eigene persönliche Entfaltung hinaus zu einer aktiven Teilhabe am sozialen, politischen und
wirtschaftlichen Leben zu gelangen. Unsere Grundlage ist das Leitbild des Kolpingwerkes
Deutschland.
In unseren Angeboten geht es um mehr als Wissensvermittlung, es geht um einen ganzheitlichen
Bildungsansatz, um ein ganzheitliches Verständnis des Menschen. Es geht um Herz und Verstand. Wir
sehen den Menschen mit seinen Bedürfnissen und Interessen in seiner konkreten Lebenssituation. Wir
sehen ihn sowohl in seiner Individualität als auch in seinen sozialen Beziehungen. Für uns und die
Gestaltung unserer Bildungsangebote folgt daraus eine Haltung
• die geprägt ist von Glaubwürdigkeit
• partnerschaftlichem Umgang
• Verbindlichkeit
• Zuverlässigkeit.
Das Kolping-Bildungswerk übernimmt aus dieser Überzeugung heraus Verantwortung für Familien
und ihre Kinder. Mit der Übernahme der Trägerschaft der pädagogischen Übermittagsbetreuung
sichert sie den Kindern eine qualitative Vielfalt von Lern-, Handlungs-, Welt- und Ich-Erfahrungen, um
sie für das Leben jetzt und in der Zukunft stark zu machen. Alle Freizeit- und Förderangebote sollen
moralische, kulturelle und religiöse Werte sowie soziale Kompetenzen vermitteln und dienen der
Persönlichkeitsentwicklung des Kindes.
Mit den vielfältigen Angeboten werden somit auch Familien entlastet und unterstützt und sie bietet
gerade Frauen eine Erleichterung für die Teilhabe am beruflichen, sozialen und auch kulturellen
Leben.
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3. Ziele und Grundsätze
Mit unserem Angebot verfolgen wir das Ziel, Kinder individuell zu fördern – auf der Grundlage ihrer
jeweiligen Begabungen, Bedürfnisse und lebensweltlichen Rahmenbedingungen.
Offene Ganztagsangebote sollen die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder stärken. Die
Kinder erhalten im Rahmen der Angebote die Möglichkeit, an einer erweiterten Form von Förderung
und Betreuung teilzunehmen. Betreuung in diesem Kontext bietet den Kindern abwechslungsreiche
und altersgemäße Beschäftigungs- und Förderangebote.
Kinder brauchen für ihre Entwicklung verlässliche Strukturen mit verlässlichen Freiräumen, Raum für
eigenständige Aktivitäten und Welterkundungen, auch in der Begegnung mit anderen Kindern. Kinder
wollen Wissen und Können erwerben und benötigen dabei Unterstützung, Anleitung und
Anerkennung durch die Erwachsenen.
Kinder haben Begabungen, von denen sie selbst oft nichts wissen oder ahnen, auch ihre Eltern nicht.
Sie brauchen das Erlebnis, dass ihnen jemand durch Wertschätzung und Förderung ihre Fähigkeiten
entlockt oder ihnen hilft, neue Begabungen zu entdecken. Vor allem Kinder, die zu Hause und in
ihrem Umfeld wenig herausgefordert und wenig bestätigt werden, können nicht immer das
Selbstvertrauen entwickeln, das erforderlich ist, um auch mit eher schwierigen Situationen
umzugehen. Kinder brauchen Ermutigung bei Misserfolg und Schwierigkeiten und Anerkennung bei
Erfolg.
Das Ganztagsangebot eröffnet neue Spielräume für soziales Lernen und praktisches Erproben und
Erfahren, es bietet vielfältige Lern- und Erfahrungsfelder. Dabei können spezifische Neigungen und
Interessen der Kinder verstärkt berücksichtigt werden und so den individuellen Bedürfnissen der
Kinder und der Entwicklung von Selbstwirksamkeit besser gerecht werden.
Leitziele sind:
• Erweiterung von Handlungskompetenzen im Gruppenleben, Stärkung von sozialen und
emotionalen Kompetenzen (Konfliktlösungsstrategien).
• Stabilisierung und weitere Festigung von erworbenen schulischen Fertigkeiten und
Kenntnissen (durch gezielte Förderung).
• Erweiterung von musischen, sportlichen und kreativen Fähigkeiten und Fertigkeiten.
• Stärkung der Selbstverantwortung hinsichtlich der persönlichen Entwicklung (Kinder stark
machen).
• Ausbau und Kräftigung von lebenspraktischen Fertigkeiten (Kochen, Hygiene).
• Integration, Vermeidung von Ausgrenzung (andere Kulturen kennen lernen und akzeptieren).
• Stärkung der positiven Gesamtpersönlichkeit des Kindes, auch im Hinblick auf die
Geschlechteridentität.
Die Übermittagsbetreuung und das Angebot der Ganztagsbetreuung…
• ermöglicht mehr Zeit für Bildung und Erziehung und individuelle Förderung (z.B. Förderung
zur Behebung individueller Lernschwächen);
• bietet Spiel- und Freizeitgestaltung sowie eine ergänzende Gestaltung des Schulalltages;
• sorgt für ein umfassendes pädagogisches Angebot, das sich an dem jeweiligen Bedarf der
Kinder und der Eltern orientiert (Freizeitangebote, Hausaufgabenbetreuung, usw.);
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• entlastet bei Bedarf die Eltern, die einer Berufstätigkeit nachgehen müssen/ wollen;
• zielt auf besondere Förderangebote für Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien und für
Kinder mit besonderen Begabungen ab sowie Angebote zur Stärkung der Familienerziehung;
• will sprachliche Unterstützung für ausländische Kinder geben.
Über die regulären Förder-, Betreuungs- und Freizeitangebote für alle Kinder können bei Bedarf
spezielle Fördermöglichkeiten vereinbart werden, z.B.
• besondere Förderangebote für Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien und für Kinder
mit besonderen Begabungen sowie Angebote zur Stärkung der Familienerziehung.
• Schulsozialarbeit (niederschwelliger Beratungsansatz – Angebote für Kinder als auch Eltern
und Lehrer*innen müssen individuell am jeweiligen Bedarf orientiert entwickelt werden).
• Lernberatung ("Lernen lernen").
3.1 Sprache und Kommunikation
Sprache ist Mittel zum Zweck; Sprache übermittelt Anliegen und Wünsche, schafft Austausch und
Umgangsformen. Ohne gemeinsame Sprache findet jedoch kein Austausch statt. Ohne gemeinsame
Sprache ist nur begrenzt eine Gemeinsamkeit zu schaffen. Die Entwicklung einer gemeinsamen
Sprache und eines gemeinsamen „Tons“ („Der Ton macht die Musik.“) wird von Kindern geradezu
erwartet, denn sie wollen – unabhängig vom „Ton“ ihrer Äußerungen – in der Gemeinschaft der
Großen und in ihrer Bezugsgruppe akzeptiert und verstanden werden.
Der Umgang und die Kommunikation in der Gruppe bietet zusätzliche Räume, Sprache ganzheitlich zu
erfahren, systematische Hilfen zu geben, Methoden der Aneignung zu entwickeln und sich über
Sprache auszutauschen. So erleben die Kinder Problemlösestrategien und Alternativen, wie man sich
selbst zu helfen weiß. Wenn sich Kinder gefragt und verstanden fühlen, beteiligen sie sich,
identifizieren sich mit der Gruppe, tragen zur Atmosphäre bei, haben weniger Angst und erlangen
soziale Kompetenzen.
Als eine pädagogische Leitlinie dient die „Gewaltfreie Kommunikation“ nach Marshall B. Rosenberg.
Die pädagogischen Mitarbeiter*innen der OGS werden an zwei Tagen im Schuljahr weitergebildet,
sodass nachhaltig erworbene Kenntnisse umgesetzt und bestehende weiter ausgebaut und gefestigt
werden können.
Hier finden wir die Ansätze für unsere professionelle innere Haltung zu den Eltern und den Kindern.
Weiterhin bietet uns die „Gewaltfreie Kommunikation“ in der Methodik und Didaktik die Leitlinie den
alltäglichen und herausfordernden Situationen in einer guten Balance zu begegnen.
3.2 Inklusion von Kindern mit Behinderung und Genderthematik
Vorbemerkung:
„Das Ziel „Wir werden eine inklusive“ Schule ist sicherlich ein eher diffuses und nicht klar
abzugrenzendes Ziel, das Unsicherheiten und vor allem Konflikte schürt (Mays, 2016, S. 74). Es muss
also im Hinblick auf die Entwicklung einer inklusiven Schulkultur darum gehen, schrittweise zu
erreichende realistische Meilensteine in klar abgegrenzten Zeitfenstern zu diskutieren und zu
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verabreden. …“ QUA-LiS NRW (Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule,
Inklusive Schulkultur – Arbeitshilfe mit den Reflexionsbögen und Impulsen für die schulische Praxis,
Soest 11/2020, S.8).
Um diesen Erwartungen gerecht zu werden, folgen wir dem QUA-LiS NRW und der Grundschule und
beziehen uns hier auch, wie das Institut, auf den Reflexionskreis (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung
& Schubert, 2014)
Grundsätzlich streben wir eine Arbeitsgruppe an, in der sich alle Akteure dieser Schule
zusammenfinden. Hier soll es im ersten Schritt um eine Erfassung gehen, was es an der Schule bereits
gibt und wie die bisherigen Erfahrungen gewesen sind. Im folgenden Schritt muss festgehalten
werden, was wir für eine weitere Entwicklung an der Schule brauchen. Hier ist für uns besonders
interessant, die bisherigen Kooperationen zwischen Schule und Ganztag zu betrachten. An welchen
Stellen brauchen wir eine primäre Weiterentwicklung, ggf. mit einem externen Coaching oder einer
Prozessbegleitung. An dieser Stelle ist es von besonderer Bedeutung, Bezugspersonen sowohl im
Schulalltag als auch im Ganztag als durchgehende Begleitpersonen zu installieren, z.B. in Form von
Schulbegleiter*innen, Integrationskräften oder OGS-Mitarbeiter*innen mit erweiterten
Aufgabenbereichen. Hier gilt es eine genaue Vereinbarung für die gesonderten Aufgaben zu treffen.
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Eine nachhaltige Weiterentwicklung im laufenden Prozess sichert eine Arbeitsgruppe, die sich
regelmäßig trifft und Erfahrungen austauscht sowie schwierige Situationen benennt und abbaut.
3.3 Integration von Migrantinnen und Migranten
Auch hier gilt es gemeinsam eine abgestimmte Integration zwischen Lehrerschaft und Ganztag für die
Kinder mit Migrationshintergrund zu gestalten. Hier bietet sich eine Begleitung teilweise /
stundenweise am Vormittag und in den Differenzierungskursen etc. durch OGS-Mitarbeiter*innen an.
Somit haben die Kinder eine erwachsene Person sowohl im Vormittags-, als auch im
Nachmittagsbereich als Bezugsperson. Dies fördert eine positive verlässliche Beziehungsarbeit und
eine stetige Begleitung der Kinder, stellt aber auch ein Bindeglied zwischen den beiden Bereichen
dar, wodurch eine gut abgestimmte Kooperation zwischen Lehrerschaft und OGS-Bereich unterstützt
wird. Eine verbindende Stelle, die nicht nur den Blick auf die schulischen Inhalte hat, sondern eine
positive Haltung zu den unterschiedlichen kulturellen Identitäten mit sich bringt, hilft den Kindern
sich in unseren Welten zurecht zu finden. Des Weiteren kann diese*r Mitarbeiter*in schwierige
Situationen erkennen und dazu beitragen diese abzubauen. Besonders bei entstehenden Konflikten
kann diese Person aufgrund der Präsenz viel früher agieren und vermitteln.
Ein genaues Konzept für diese übergreifende Tätigkeit sollte mit Schule erarbeitet werden. Hier wird
vor allem die Frage zu stellen sein, was (neu) zugewanderte Kinder in der (Ganztags-) Grundschule
brauchen.
• Sprachkurse
• ein wertschätzendes Gegenüber
• Verständnis
• Sicherheit
• Angenommen sein
• Willkommen sein
Nur einige Stichwörter, die eine Richtung für die inhaltliche Arbeit einer solchen Kraft zeigen. Hier gilt
es zu erfassen, wo stehen wir, was haben wir schon, was läuft gut, was nicht und wo wollen wir hin.
3.4 Bewegung, Spiel, Sport und Ruhe
Kinder lieben Bewegung und brauchen Bewegung gemäß ihrem natürlichen Bewegungsdrang.
Bewegung, Spiel und Sport sind Grundlagen für die körperliche, geistige und emotionale Entwicklung
eines Kindes. Durch vielfältige Bewegungsangebote werden diese Entwicklungsprozesse positiv
beeinflusst. Kinder entdecken sich, ihre Umgebung und ihre soziale Rolle durch Laufen, Springen,
Kämpfen, Schwimmen, Werfen, Klettern, Rollen und Spielen zusammen mit Freunden.
Auf der anderen Seite gibt es bei vielen Kindern ernsthafte motorische Probleme. Es gibt Kinder, die
kaum Gelegenheit haben, sich auf der Straße, in der Natur zu bewegen, mit anderen Kindern Sport zu
treiben. Übergewicht und andere ernährungsbedingte Probleme, eingeengte räumliche Verhältnisse
im Wohnumfeld und auch eine unzureichende Wahrnehmung der eigenen körperlichen
Befindlichkeit beeinträchtigen Kinder in ihrem natürlichen Bewegungsdrang. Das wirkt sich auf
Lernfreude und Lernverhalten im Unterricht aus.
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Mädchen und Jungen zeigen Interesse für viele verschiedene Sportarten und brauchen
Gelegenheiten, diese kennen zu lernen und herauszufinden, welche am besten zu ihren Fähigkeiten
passen. Dies spielt zum einen im Sportunterricht eine wichtige Rolle, aber auch im
außerunterrichtlichen Schulsport und Angeboten zu Bewegung, Spiel und Sport im Ganztag. Hier
können die außerunterrichtlichen Bewegungsinteressen der Schülerinnen und Schüler verstärkt
Berücksichtigung finden. Die Kinder können ermutigt werden, auch sogenannte
geschlechtsuntypische Sportarten zu erproben.
Hierfür werden zwei pädagogische Mitarbeiter*innen zu Übungsleiter*innen im Breitensport über
den Landessportbund ausgebildet. Damit wird gewährleistet, dass eigene Sportangebote für die
Bedarfe und Wünsche der Kinder umgesetzt werden. Durch die Vorgabe des Landessportbunds
müssen die Übungsleiter*innen nach Erwerb der Lizenz alle vier Jahre an einer Weiterbildung
teilnehmen, womit die Qualitätssicherung für diesen Bereich gesichert ist. Es beinhaltet zudem die
Chance sich immer wieder neuen Themen und Bereichen zu widmen und somit über eine
Weiterentwicklung im Bewegungsbereich sowie auch im erlebnispädagogischen Bereich die
Angebote der OGS zu ergänzen. Ein weiterer Schritt ist es zu den Sportvereinen ein Netzwerk
aufzubauen und die Vereine dafür zu gewinnen, ihre Angebote für die Kinder vor Ort anzubieten.
Da sich die Grundschule mit dem Offenen Ganztag zu einem Lebensort entwickelt hat, dürfen die
Angebote nicht nur im dynamischen Bereich liegen, sondern die Kinder müssen auch sichere Räume
und Angebote haben, in denen sie sich zurückziehen können mit dem Ziel, Möglichkeiten zur Ruhe
und Ausgeglichenheit anzubieten. In der Praxis heißt dies, einen „Ruheraum oder -räume“ je nach
Bedarf zur Verfügung zu stellen. Hier gilt es auch den Kinderschutz zu berücksichtigen. Diese
„Ruhenischen“ werden auch auf dem Außengelände benötigt z.B. durch Sitzecken im Schatten, die
natürlich begrenzt sind, oder auch durch „outdoor Liegekissen“ als Angebote zum Ausruhen und zum
Dösen. Hierzu ergänzend sollten Angebote wie Traumreisen, Entspannungsübungen, etc. einen
festen Bestandteil haben.
3.5 Ernährung und Gesundheit
Essen und Trinken in der Schule ist heute unverzichtbarer Bestandteil des Schulalltags und
gleichzeitig verlagert sich der Einfluss auf die Essgewohnheiten und die Ernährungsbildung
zunehmend von der Familie in die Betreuungseinrichtung.
Gemeinsame Mahlzeiten vermitteln den Kindern ein Gemeinschaftsgefühl und leisten einen
wichtigen Beitrag zum sozialen Lernen. Die Mahlzeiten werden von gemeinsam erarbeiteten Regeln
und Ritualen bestimmt.
Es wird gemeinsam der Tisch gedeckt, gemeinsam gegessen und gemeinsam abgeräumt. Die
gemeinsamen Mahlzeiten sind der Ort nach einem Schultag, an dem Kinder reden, Erlebtes erzählen,
Fragen stellen und vieles mehr – ein buntes Treiben mit Regeln und Ritualen für die Mittagspause der
Kinder, gemeinsam mit den Erwachsenen.
3.6 Kulturelle Bildung
Kulturelle Bildung setzt heute nicht mehr nur auf das Anschauen und Hören, sondern auf die eigenen
Aktivitäten der Kinder und Jugendlichen. „Anfassen erlaubt“– die Mitwirkung bei Konzeption und
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Gestaltung – das ist der entscheidende Schritt zu einer kulturellen Bildung für Kinder, die die Kinder
gerade dadurch überzeugt, dass sie kulturelle Bildung von und mit Kindern ist.
Die Beteiligung der Kinder an der Auswahl, der Konzeption und der Ausgestaltung ist unverzichtbar,
in der außerschulischen Jugendarbeit und inzwischen auch in Schulen erprobt. Heterogenität ist eine
Chance. Kulturelle Bildung kann gezielt Kinder und Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte, mit
besonderen Begabungen wie auch mit Behinderungen ansprechen und gemeinsame Lern- und
Kulturerfahrungen unterstützen und zur Integration beitragen.
3.7 Natur und Umwelt
Durch gezielte Angebote werden den Kindern unmittelbare Naturerfahrungen, Kenntnisse über
Umweltphänomene und deren Hintergründe, Gelegenheit zu Experimenten und zum Erlernen eines
vernünftigen Umgangs mit Ängsten, Risiken und vor allem der Vielfalt der sich oft genug
widersprechenden Informationen der Medien ermöglicht.
Es werden Gruppen angeboten, in denen sich die Kinder ausführlicher mit den Themen befassen, an
denen sie freiwillig aus eigener Motivation heraus teilnehmen. Die Gruppen werden von den
Mitarbeiter*innen angeleitet und begleitet. Hier wird eine Zusammenarbeit beispielsweise mit dem
verorteten NABU und anderen angestrebt. Dies bildet eine gute Basis um aktuelle Themen zu Natur
und Umwelt in Münster und Umgebung den Kindern näher zu bringen.
3.8 Hausaufgaben und Wochenplan
Mit der Frage, welchen Nutzen in der heutigen Zeit Hausaufgaben haben und wie sie umgesetzt
werden, beschäftigen sich immer mehr wissenschaftliche Studien in den letzten Jahrzehnten. Auch
wir versuchen diese Ergebnisse und Erkenntnisse im Rahmen unserer Möglichkeiten umzusetzen. Ein
wichtiges Ziel und die Vorgabe für die OGS ist es, dass die Kinder der Ganztagsbetreuung in der Regel
ihre Aufgaben in den dafür vorgesehenen und vorgegebenen Zeiten bei uns erledigen.
Die Hausaufgabenbetreuung ist natürlich keine Nachhilfe, dennoch unterstützen wir die Kinder dort
in den Bereichen, in denen sie es benötigen. Die Kinder sollen in der Regel ihre Aufgaben selbständig
erarbeiten.
Wir fördern die Gruppen- und die Teamarbeit in den Betreuungszeiten, in denen sich die Kinder bei
gleichen Aufgaben finden und ein förderlicher gegenseitiger Austausch stattfindet. In bestimmten
überfordernden Situationen bilden die betreuenden Erwachsenen eine Lerngruppe und lösen dann
gemeinsam mit den Kindern die Aufgaben. Weiterhin soll es genug Raum und Ruhe geben um
ungestört in die Einzelarbeit zu gehen.
Die Arbeit mit einem Tagesplan und einem Wochenplan ist für die OGS ein großer Vorteil, so kann mit
vielen Situationen viel flexibler umgegangen werden, z.B. bei internen Angeboten für die Kinder
während der OGS-Zeit. Darüber hinaus kann die Motivation und Eigenverantwortung bei den Kindern
gestärkt werden. Die OGS wird sich in diesem Zusammenhang mit den Vorgaben der Schule
abstimmen und austauschen und ihr Angebot entsprechend anpassen und ergänzen.
3.9 Verkehrserziehung und Radfahrausbildung
Die Grundschulen haben eine umfassende Verkehrserziehung während der Schulzeit und auch dort
sehen wir unsere Verantwortung in der Kooperation mit der Grundschule und den Kindern und Eltern.
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Die morgens erworbenen Fähigkeiten im Parcours können am Nachmittag freiwillig wiederholt und
damit gefestigt werden. Auch die Motivation bei den Kindern durch das Vorführen erworbener
Fähigkeiten den Eltern gegenüber wird gesteigert. In gemeinsamen ergänzenden Einheiten können die
Kinder sich besser auf die Umwelt vorbereiten.
4. Rahmenbedingungen
Ein verlässliches und somit gelungenes Angebot stützt sich auf die gesicherte Basis von
organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen.
Die organisatorischen Rahmenbedingungen werden in den Kooperationsverträgen festgehalten.
Sie dienen zur Überprüfung des pädagogischen Konzepts.
4.1 Betreuungszeiten und Ferien
Das Angebot der Offenen Ganztagsschule bietet eine tägliche Betreuung an. Die Rahmenbedingungen
gibt das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen in seinem Runderlass
vor:
„5.1 Der Zeitrahmen des Ganztagsbetriebs gebundener Ganztagsschulen (§ 9 Absatz 1
SchulG) erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel auf mindestens
drei Unterrichtstage über jeweils mindestens sieben Zeitstunden, in der Regel von 8 bis 15 Uhr. Er
erhöht sich in erweiterten gebundenen Ganztagsschulen in der Regel auf jeweils mindestens vier
Unterrichtstage mit jeweils mindestens sieben Zeitstunden. Die Teilnahme aller Schülerinnen und
Schüler ist in diesem Zeitrahmen verpflichtend.
Gebundene und erweiterte gebundene Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I führen über den für
alle Schülerinnen und Schüler verpflichtenden Zeitrahmen hinaus weitere außerunterrichtliche
Angebote durch, zum Beispiel nach 15 Uhr oder an weiteren Wochentagen. Die Teilnahme der
Schülerinnen und Schüler an diesen Angeboten ist in der Regel freiwillig. Die Schule kann diese
Angebote für einen Teil der Schülerinnen und Schüler als verpflichtend erklären. RdErl. d. Ministeriums
für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S. 85)“
Ein Betreuungsplan wird mit der Schulleitung und dem kommunalen Träger vereinbart. Als Grundlage
hierfür werden die bestehenden Zeiten als Basis gesehen und geklärt, welche weiteren Bedarfe von
den Eltern mit integriert werden sollten. Dies beinhaltet auch eine Frühbetreuung und Modelle der
bis Mittagsbetreuung.
Die Betreuung wird an allen Tagen, an denen Lehrerfortbildungen, Elternsprechtage sowie weitere
schulische Veranstaltungen, an denen der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler entfällt,
gewährleistet.
Ein Ferienprogramm wird sich an dem bisher bestehenden Programm orientieren und ggf. erweitert,
angepasst sowie mit anderen Schulen kooperiert.
„5.5 In den Zeitrahmen sollen je nach Bedarf auch bewegliche Ferientage und Ferien einbezogen
werden, gegebenenfalls als schulübergreifendes Ferienprogramm.
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RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt
02/11 S. 85)“
4.2 Gestaltung der Gruppen
Gruppe als Grundstruktur: Kinder brauchen Strukturen. Um dem gerecht zu werden gehören die
Kinder einer festen Gruppe an, die den Kindern Halt, Orientierung und ein Gefühl der Zugehörigkeit
bietet. Die Gruppen werden möglichst von festen Bezugspersonen geführt.
Die Gruppengröße einer Gruppe wird vom Angebot selbst beeinflusst. In der Regel findet die
Einteilung Hausaufgaben bzw. Lernzeiten und Essen in festen Gruppe statt, während bei Sport- und
Theatergruppen und Chöre es zu ganz anderen verbindliche Gruppen kommt. Außerdem ist es
möglich, besondere Leistungen z.B. bei speziellen Projekten gegen einen Kostenbeitrag zu öffnen.
Natürlich lassen sich nicht alle Bedürfnisse sofort erfassen und viele Geschehnisse im Alltag wird das
Team vor neue Herausforderungen und Bedarfe stellen. Hier wird durch die Begleitung des Kolping-
Bildungswerkes beraten und es werden weitere benötigte Angebote installiert. Grundlegend sind hier
auch die finanziellen Ressourcen in den nächsten Jahren. Auch tarifliche Entwicklungen im
Personalwesen müssen hier berücksichtigt werden. Genauso pädagogische Entwicklungen und die
Veränderung von Standards, die die finanziellen Ressourcen zusätzlich belasten. Hier sehen wir uns
im Gespräch, um die Möglichkeiten und Ressourcen der Investitionen für die Zukunft gemeinsam zu
gestalten.
Ausgehend von den oben genannten Handlungsfeldern können beispielhaft praxisbezogene folgende
Angebote durchgeführt werden:
• Angebote zur Konfliktlösung bzw. in der Art von „Coolnesstraining“
• Aufklärung und Suchtprävention
• Einheiten zu Erlebnispädagogik für eine positive Ausrichtung der Gruppendynamik, dem
Selbstwert und der Selbsteinschätzung
• besondere kreative und musische Angebote im Bereich Tanzen, Werken, Malen und
Basteln
• Selbstbehauptungskurse
• Ausflüge in die Natur
• Erste Hilfe für Kinder
• Themenbezogene Projektwochen, die z.B. auf dem Sachkundeunterricht aufbauen
• Theater- und Zirkuspädagogik
4.3 Partizipation
Aus unserer Sicht als außerschulischer Partner der Kinder- und Jugendarbeit besteht konkret die
Anforderung, den Grad von Freiwilligkeit, Wahlmöglichkeiten und Orientierung an den Interessen der
Kinder und Jugendlichen zu erhöhen. Denn die Ermöglichung von Partizipation ist ein Grundprinzip
unseres pädagogischen Handelns. Unser Ansatz ist geprägt von dem Leitgedanken, dass Kinder
Subjekte ihres eigenen Entwicklungs- und Bildungsprozesses sind.
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Freiwilligkeit, die Ausrichtung der Angebote an den Interessen und Bedürfnissen von Kindern sowie
ihre Beteiligung an der Ausgestaltung der Angebote sind daher pädagogische Gebote, um ihre
Selbsttätigkeit zu ermöglichen und damit zu ihrer Persönlichkeitsentwicklung beizutragen. Als Träger
der Kinder und Jugendhilfe sind wir nach SGB VIII auch als Träger von Ganztagsangeboten dazu
verpflichtet.
Die Vorgaben sollen mit einem oder mehreren OGS-Kinderteams umgesetzt werden, die sich zu
bestimmten Themen in Begleitung und Anleitung treffen. Die Kinder können sich selbst zu den
Themen melden, bei denen sie mitarbeiten möchten, aber auch angesprochen werden von anderen
Kindern oder Mitarbeiter*innen. Die Zusammenarbeit gestaltet sich projektorientiert und sendet ggf.
zu bestimmten Treffen in der Schule Abgesandte, die nach einer Vorbereitung zu einzelnen Themen
die Kinder der OGS vertreten (Mitbestimmungsrecht). Der Vorteil eines OGS-Kinderteams gegenüber
anderen Formen von Vertretungsgruppen ist, dass Kinder nicht ein ganzes Jahr die Vertreter sein
müssen, aber auch länger im Team als ein Schuljahr mitarbeiten können. Ein weiterer Vorteil besteht
darin, dass jedes Kind die Möglichkeit erhält, wenn es möchte, ein mitwirkender Teil von Partizipation
und Entwicklung an der Schule zu werden.
Die Basis um die Themen mit den Kindern zu erarbeiten soll bei größeren Aufgaben die Methode
„Zukunftswerkstatt“ angelehnt an R. Jungk, R. Lutz und N. Müllert sein. Die Methode
„Zukunftswerkstatt“ motiviert Kinder im besonderen Maße und kann dabei gleichzeitig komplexe
Themen gut erarbeiten. An vielen Schulen sind schon eigene Modelle zur Mitbestimmung vorhanden.
Hier werden wir vor Ort besprechen, welche Angebote sich etabliert haben und welche ergänzt
werden ggf. verändert werden sollten.
Oft stellt sich aus unterschiedlichen Gründen die Partizipation im Alltag als Herausforderung da und
diese, wenn sie einmal Installiert ist, beizubehalten. Für viele Kinder ist Schule und OGS ein Lebensort
geworden, der die Wochenarbeitszeit eines Erwachsenen zum Teil übertrifft. Kinder verbringen bis zu
45 Stunden dort, je nach Schul- und Betreuungszeiten. Um so wichtiger ist es, den Kindern
beispielsweise selbst bestimmte Wochenplanungen einzuräumen. Zur alltäglichen Partizipation zählt
auch ein Beschwerdemöglichkeit für die Kinder um sich Gehör zu verschaffen, z.B. mit einem
klassischen Beschwerdekasten.
4.4 Kooperationen
Ganztagsschule muss an den Bedarfen und der Lebensrealität der Kinder, Jugendlichen und Familien
ansetzen. Das bedeutet auch, sich vom reinen Lern- zum Lebensort zu entwickeln, sich dem
Sozialraum und außerschulischen Bildungspartnern zu öffnen und Zeiten und Räume für das Erleben
von Freizeit, Autonomie und Mitbestimmung zu öffnen. Für die Angebote im offenen Ganztag sind
das Know-how und die pädagogische Perspektive weiterer Partner hilfreich und stützend. Die Träger
und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit, also Jugendeinrichtungen und Jugendverbände sind für
Ganztagsschulen wichtige potenzielle Partner. Sie können ihr umfangreiches Wissen zu den
Lebenslagen von Kindern und einen breiten Methodenschatz zur Gestaltung informeller und
nonformaler Lernangebote einbringen. Bei der Planung und Durchführung der Angebote sollten
somit örtliche Vereine und Verbände mit einbezogen werden. So können Sportangebote in
Kooperation mit den Sportvereinen durchgeführt werden. Jugendverbände könnten ebenso
Angebote am Nachmittag durchführen.
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Im Vorfeld ist es notwendig, Vorgespräche mit möglichen Kooperationspartnern und insbesondere
mit der Schule zu führen. In diesen und in späteren Gesprächen müssen Vorgehensweisen
gemeinsam geplant werden. Dies hat zudem einen Lerneffekt, denn alle Beteiligten können von den
anderen Kooperationspartnern lernen.
4.5 Zusammenarbeit mit den Eltern
Die Fachkräfte stehen den Eltern für Gespräche zur Verfügung. Elternabende und Kennenlern-
Nachmittage werden durchgeführt, nach Bedarf finden Elterngespräche statt. Die Eltern werden
durch unterschiedliche Informationen und Elternabende über den Inhalt und die Organisation einer
OGS sowie über die durch eine Anmeldung resultierenden Verpflichtungen ausführlich informiert. Es
ist wichtig, mit den Eltern einen möglichst engen Kontakt zu haben und sie begleitend oder, wenn
möglich, sie engagierend an der OGS teilhaben zulassen. Der Austausch mit ihnen kann im direkten
Kontakt oder auch bei Telefonaten erfolgen.
Aus Erfahrung empfinden viele Eltern gesetzte Elterntermine für die OGS eher als Belastung und /
oder Störung im Familienalltag. Diese Erfahrung zeigt uns, dass wir als Angebot andere Wege finden
müssen, die uns mit den Eltern motiviert zusammenführen. Um mit den Eltern in den Kontakt zu
kommen und zu bleiben, sollen die Veranstaltungen, Termine und Gespräche in den Alltag der
Familie gut integriert werden können. So sollten Angebote für Eltern auch direkt im Anschluss an die
OGS-Betreuung stattfinden, an denen Eltern Geschwisterkinder ggf. mitbringen können und dürfen.
Es ist selbstverständlich, die Rückmeldungen der Eltern über das eigene Kind, Kritik, Wünsche etc.
ernst zu nehmen und konstruktiv zu bewerten. Diese Transparenz führt zu einem hohen Maß an
Zufriedenheit und gewährleistet eine erfolgversprechende Zusammenarbeit. Im Anschluss an das
tägliche Betreuungsangebot werden die Kinder von ihren Eltern oder anderen, von den Eltern
bestimmten Personen, an der Schule abgeholt. Wenn die Kinder den Heimweg alleine antreten
sollen, benötigen die Mitarbeiter*innen eine schriftliche oder telefonische Einverständniserklärung
der Erziehungsberechtigten.
Um eine gute Kooperationsbasis mit den Eltern zu schaffen und zu halten, gilt es, eine bestmögliche
Transparenz zum OGS-Angebot herzustellen und dies in allen Bereichen. Denkbar sind Begleitungen
im OGS-Alltag, Mitgestaltung durch den Elternbeirat (genau aufzeigen, welche Aufgaben hat der
Elternbeirat und wann sind die Termine), Erfragen von Bedarfen, Wünschen und Bewertungen zum
Angebot der OGS (Evaluation).
Zum Erfassen der Zufriedenheit der Eltern bietet sich ein Fest zum Ende eines Schuljahres an, an dem
Familien mitwirken und teilnehmen können. Dies bietet eine gute Möglichkeit ins Gespräch zu
kommen und einen kleinen Fragebogen zu Bedarfen, Wünschen und Bewertungen anonym zur
Verfügung zu stellen.
4.6 Zusammenarbeit mit der Grundschule
Wir streben eine innere bereichsspezifische Kooperationskultur mit der Grundschule auf allen
Ebenen an. Dies beinhaltet für uns einen engen Austausch und Abstimmung mit der Schulleitung, den
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Lehrkräften und weiteren pädagogischen AkteurInnen (wie beispielsweise Schulsozialarbeiter*innen,
Integrationspädagog*innen und Schulbegleiter*innen).
4.7 Zusammenarbeit mit dem Schulträger
Zwischen dem Schulträger und dem Kolping-Bildungswerk findet ein regelmäßiger Austausch über die
Umsetzung des Angebotes, die Finanzierung sowie die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit statt.
4.8 Zusammenarbeit mit der Kommune, den Glaubensgemeinschaften, Vereinen und anderen
Schulen
Eine gezielt ausgerichtete Zusammenarbeit mit der Kommune muss ggf. bei Bedarf für besondere
Projekte erarbeitet werden.
Bei der Planung und Durchführung der Angebote innerhalb des OGS Angebotes sollen örtliche
Vereine und Verbände sowie andere Schulen mit einbezogen werden. So können Sportangebote in
Kooperation mit den Sportvereinen durchgeführt werden, sowie Jugendverbände ihre Angebote am
Nachmittag durchführen können.
5. Personal
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des offenen Ganztagsangebotes ist fachlich
qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz wird quantitativ und qualitativ den
Anforderungen entsprechend gestaltet. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den
arbeitsrechtlichen Anforderungen.
5.1 Leitung, Koordination
Das Kolping-Bildungswerk übernimmt
• die Einstellung des Personals in Absprache mit der Schulleitung und dem Schulträger,
• die Verwaltung und Koordination der Kooperationspartner,
• die Dienst- und Fachaufsicht,
• die Weiterentwicklung des Konzepts,
• die Weiterentwicklung der Kooperationen,
• die Evaluation zur Qualitätssicherung,
• die Öffentlichkeitsarbeit,
• weitere Qualifizierungen des Personals.
Die Leitung der OGS ist das Bindeglied zwischen der Verwaltung des Kolping-Bildungswerkes, der
Schulleitung und den Mitarbeitenden vor Ort. Aufgaben und Verantwortlichkeiten werden mit den
Beteiligten festgelegt und transparent kommuniziert.
5.2 Qualifikation des Personals
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Die Qualifikation des Personals sowie die Intensität des jeweiligen Personaleinsatzes richten sich nach
dem Förder- und Betreuungsbedarf der Kinder und welches Vorgrabenprofil umgesetzt werden soll.
5.3 Personaleinsatz
Das Kolping-Bildungswerk wird den Personaleinsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
regelmäßig mit dem Personal, der Schulleitung und dem Schulträger reflektieren und
bedarfsorientiert anpassen.
Teamsitzungen
1x pro Monat trifft sich das Team der OGS zum Dienst-/ Fachgespräch mit dem Träger. Hier findet der
direkte Austausch über konkrete pädagogische und organisatorische Fragen und Absprachen statt.
„5.5 In den Zeitrahmen sollen je nach Bedarf auch bewegliche Ferientage und Ferien einbezogen
werden, gegebenenfalls als schulübergreifendes Ferienprogramm.
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt
02/11 S. 85)“
Die Betreuung wird an allen Tagen, an denen Lehrerfortbildungen, Elternsprechtage sowie weitere
schulische Veranstaltungen, an denen der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler entfällt,
gewährleistet.
Ein Ferienprogramm wird sich an dem bisher bestehenden Programm orientieren und ggf. erweitert,
angepasst sowie mit anderen Schulen kooperiert.
Vertretungsregelungen
Die Vertretung wird mit den vorhandenen Kräften ggf. über Stundenkontingente vertraglich geregelt.
Für Notfälle hält das Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Münster Personal im Bereich Kinder und
Jugendarbeit, Familienbildung und berufliche Bildung vor.
5.4 Fortbildung des Personals
Die Fortbildung und weitere Qualifizierung des Personals wird vom Kolping-Bildungswerk
bedarfsgerecht geplant. Dazu wird der Fortbildungsbedarf gemeinsam mit den Mitarbeitenden und
unter Einbeziehung der Schule erhoben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen an den
Fortbildungsangeboten, Teamgesprächen und Konferenzen des Kolping-Bildungswerkes sowie an
externen Angeboten entsprechend der Fortbildungsplanung teil. Im Bedarfsfall können spezielle
Fortbildungsbedarfe auch durch die Kolping-Akademie angeboten werden.
6. Kinderschutz
Der Landtag hat bereits 2006 mit § 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW (SchulG) beschlossen, dass von der
Schule jedem „Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen“ ist. Nordrhein-
Westfalen schuf damit als erstes Bundesland in einem Schulgesetz eine dem § 8a SGB VIII (Kinder-
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und Jugendhilfegesetz) entsprechende Regelung. Zentrale Grundlage ist das in § 5 Abs. 2 (SchulG)
enthaltene Leitbild der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe. Das 2012 in Kraft getretene
Bundeskinderschutzgesetz konkretisiert und erweitert die bestehenden Regelungen zum
Kinderschutz. Es nennt ausdrücklich die Aufgaben aller Personen, die sich der Erziehung von Kindern
widmen. Auch die Aufgaben der Lehrkräfte im Kinderschutz werden formuliert. Hierzu gehören unter
anderem, dass sie bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung die
Situation mit dem Kind bzw. dem Jugendlichen und ggf. den Personensorgeberechtigten erörtern und
auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken. Die Jugendämter haben einen Beratungsauftrag.
Durch entsprechende Fortbildungen und Arbeitshilfen sollen die pädagogischen Fachkräfte
Handlungssicherheit beim Erkennen gewichtiger Anhaltspunkte und im weiteren gesetzlich
vorgeschriebenen Verfahren erhalten. In außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten nehmen
pädagogische Fachkräfte vielfältige Facetten der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen wahr.
Eine Chance und auch eine Herausforderung liegt darin, in der Ganztagsschule den
multiprofessionellen Blick von Lehr- und Fachkräften zu nutzen, um Gefährdungssituationen aus dem
Nahbereich und sozialen Umfeld von Schülerinnen und Schülern rechtzeitig zu erkennen und
entsprechend zu handeln.
Das Kolping-Bildungswerk handelt entsprechend der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte
Gewalt des Bistums Münster und schult alle Mitarbeitenden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
offenen Ganztag müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
7. Qualitätssicherung
Das Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Münster ist Träger der freien Jugendhilfe und seit 2008
im Bereich der Offenen Ganztagsschule und Schulsozialarbeit aktiv. Seit 2007 ist die Kolping-
Bildungswerk DV Münster GmbH als zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen
Weiterbildung nach AZAV sowie nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert.
Das Kolping-Bildungswerk hält eine leistungsfähige Verwaltung vor, die die pädagogischen Angebote
und Maßnahmen in ihren Abläufen unterstützt. Arbeitsplätze sind mit modernen Arbeitsmitteln
ausgestattet. Die Mitarbeiterinnen werden mit Laptop und Handy ausgestattet und in die technische
Infrastruktur (Mail-Server, zentrale Terminverwaltung, online-Dokumentenmanagementsystem)
eingebunden. Die regelmäßige Fortschreibung des Schulungsplanes sichert die hohe Qualifikation der
Mitarbeitenden.
Um eine hohe Qualität unserer Angebote zu erreichen und dauerhaft sicherzustellen, handeln wir
einheitlich und koordiniert. Unser Qualitätssicherungskonzept enthält deshalb die folgenden
Bestandteile:
• einheitliche und verbindliche Information
• Schnittstellenmanagement
• klare Definition der Qualitätsstandards &-ziele
• einheitliche Arbeitsunterlagen, Dokumente, Ordnungsmittel und Formulare
• Qualifikation des Personals
• eindeutige Benennung, Zuordnung und Abgrenzung der Zuständigkeiten
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• Planung, Anleitung und Kontrolle
• Grundsatz einheitlichen Handelns
• Weiterbildung des Personals
• Evaluation
• Verstetigung durch Weiterentwicklung.
Verbindliche und allgemeingültige Unterlagen (z.B. Angebotskonzeption) werden in einem
Maßnahmeordner innerhalb unseres Dokumentenmanagementsystems hinterlegt und sind dort für
alle in der Maßnahme tätigen Mitarbeitenden zugänglich. Wir stellen sicher, dass alle Akteure auf
der Grundlage des gemeinsamen Konzeptes und unter Beachtung der verbindlichen und
allgemeingültigen Unterlagen arbeiten. Darüber hinaus werden Schnittstellen, insbesondere mit den
Kooperationspartnern definiert und beschrieben, um den Informationsfluss zu gewährleisten.
Mit den beteiligten Fachkräften finden regelmäßig Teamsitzungen statt. Unter anderem werden die
Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern und sich daraus ergebene Konsequenzen besprochen. Die
Teamsitzungen werden protokolliert. Die Dokumentenlenkung für diese Maßnahme erfolgt über
unser Dokumentenmanagementsystem „roXtra“.
Alle Arbeits- und Ablaufprozesse unterliegen einer permanenten Evaluation. So werden die Prozesse
und deren Ergebnisse ständig optimiert, Schwachstellen beseitigt und Fehler von vornherein
vermieden. Durch Audits werden die Dokumente und Unterlagen auf Aktualität und Effizienz
überprüft. Sie bilden somit den integralen Bestandteil einer systematischen Qualitätssicherung und
verpflichten gleichzeitig die Mitarbeiter*innen zu einer einheitlichen Umsetzung der Konzeption.
8. Besondere Merkmale des Trägers
Als besonderes Merkmal des Kolping Bildungswerks ist zu nennen, dass es berufliche
Bildungsangebote über die Kolping-Akademie gibt, welche perspektivisch ggf. bei Bedarf ausgeweitet
und ergänzt werden. Hierzu zählt z.B. die Qualifikation für Ganztagskräfte im Primarbereich und der
Sekundarstufe I. An anderen Schulen stellen wir die Personalien für Schulsozialarbeit bis hin zum
Mensateam.
9. Perspektive
Das Kolping Bildungswerk legt einen hohen Wert darauf, dass das Konzept flexibel bleibt, um sich
möglichst schnell auf die Bedürfnisse der Kinder und der Schule/Schulleitung und Kommune
ausrichten und einstellen zu können. Aus den Erfahrungen lernen, Zufriedenheit erfragen, eigenes
Handeln reflektieren, neues ausprobieren und sich den Bedürfnissen zu stellen, damit wird sich der
Ganztag weiterhin positiv und nachhaltig entwickeln. Des Weiteren wird das Kolping-Bildungswerk
zukünftig eine Qualifizierung bzw. eine Ausbildung zum Integrationshelfer anbieten und zur
Verfügung stellen können. Aufgrund von anstehenden Veränderungen zum Anspruch auf einen Platz
in der OGS könnten dies mittelfristig zu Veränderungen im Personalbereich führen. Dies gilt es
vorzubereiten und sich gut aufzustellen. Einer dieser Schritte wird es sein, die Mitarbeiter*innen
auszubilden, fachlich vorzubereiten und nachhaltig zu schulen.
Anlage 2 SEHT_Bewerbung_EKS
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Konzeption für das außerschulische Angebot der Offenen Ganztagsschule im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 1 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum Inhalt 1 Einleitung ....................................................................................................................................3 1.1 Trägerbeschreibung ................................ ................................ ............................... 3 1.2 Leitprinzipien und besondere Trägermerkmale ................................ ........................ 7 2 Grundlagen und Ziele der Offenen Ganztagschule (OGS) .........................................................9 2.1 Rechtliche Grundlagen ................................ ................................ ........................... 9 2.2 Ziele ................................ ................................ ................................ ................... 10 2.3 Finanzierung ................................ ................................ ................................ ....... 12 3 Struktur der OGS ...................................................................................................................... 12 3.1 Betreuungszeiten................................ ................................ ................................ . 13 3.2 Mittagessen ................................ ................................ ................................ ......... 13 3.3 Personal ................................ ................................ ................................ .............. 14 3.4 Räume ................................ ................................ ................................ ................ 15 3.5 Ferienbetreuung ................................ ................................ ................................ .. 15 4 Pädagogische Leistungsbereiche des SEHT Münster e. V. ...................................................... 16 4.1 Lernzeit ................................ ................................ ................................ ............... 17 4.3 Freispiel (und ganzheitliche Förderung) ................................ ................................ . 19 4.4 Angebote und Arbeitsgemeinschaften ................................ ................................ ... 19 4.5 Individuelle Förderung ................................ ................................ ......................... 22 4.6 Partizipation ................................ ................................ ................................ ....... 22 4.7 Inklusion und Integration ................................ ................................ ..................... 23 4.8 Digitalisierung ................................ ................................ ................................ ..... 24 5 Weitere pädagogische Angebote ............................................................................................. 26 6 Kooperation und Vernetzung ................................................................................................... 26 6.1 Erziehungspartnerschaft ................................ ................................ ...................... 26 6.2 Schulintern ................................ ................................ ................................ ......... 27 6.3 Innerhalb von SEHT Münster e. V. ................................ ................................ .......... 28 6.4 Extern im Sozialraum ................................ ................................ ........................... 29 6.5 Stadt Münster ................................ ................................ ................................ ...... 29 7 Qualitätsmanagement ............................................................................................................. 30 7.1 Strukturqualität ................................ ................................ ................................ ... 30 7.2 Prozessqualität ................................ ................................ ................................ .... 33 7.3 Ergebnisqualität ................................ ................................ ................................ .. 34 7.4 Personal ................................ ................................ ................................ .............. 34 7.5 Arbeitsschutz................................ ................................ ................................ ....... 36 SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 2 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum 7.6 Kinderschutz ................................ ................................ ................................ ....... 37 8. Perspektiven ............................................................................................................................ 39 SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 3 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum 1 Einleitung Offene Ganztagsschule steht für gute Bildung, Erziehung und Begleitung. Kontinuität in der Betreuung gibt Familien Sicherheit in der Lebensplanung, eröffnet Chancengleichheit und eine sichere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Offene Ganztagsschule befindet sich seit ihrer Einführung in einem kontinuierlichen Qualitäts- und Weiterentwicklungsprozess. Dies danken die Kinder und ihre Familien mit stetig steigenden Anmeldezahlen. Offene Ganztagsschule ist mehr als Betreuung. Schule wird zum Lebensraum, zu einem Sozialraum im Sozialraum. Für manche Kinder bedeutet Offene Ganztagsschule einmal am Tag ein warmes Essen, einen ruhigen sicheren Ort zum Lernen und Spielen sowie Menschen, die ihnen zuhören und Zeit schenken. 1.1 Trägerbeschreibung SEHT Münster e. V. ist ein anerkannter Träger der Kinder -, Jugend- und Eingliederungshilfe mit derzeit ca. 135 sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter:innen sowie ca. 45 Übungsleiter:innen bzw. Honorarkräften. SEHT Münster e. V. entstand 1992 aus einer Gruppe engagierter Eltern und ist heute eine renommierte Selbsthilfegruppierung mit rund 250 Mitgliedern. Wir beraten und begleiten Familien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Im Besonderen vertreten wir junge Menschen mit Teilleistungsschw ächen, Aufmerksamkeits- störungen, Lern - und Entwicklungsstörungen, Fetalem -Alkohol-Syndrom, Autismus - Spektrum-Störungen, seelischen Behinderungen, emotionalen/sozialen Entwicklungs - auffälligkeiten und weiteren individuellen Beeinträchtigungen mit dem Ziel eines selbstbestimmten Lebens mit vollständiger gesellschaftlicher und sozialer Teilhabe. SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 4 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum Unsere Angebote sind inklusiv und offen für alle interessierten Menschen. Von unserem Wissen um Besonderheiten und deren ganzheitlicher Betrachtung profitieren alle Kinder und Jugendlichen. SEHT Münster e. V. ist seit 1994 anerkannt als freier Träger der Jugendhilfe. SEHT Münster e. V. ist weltanschaulich und konfessionell unabhängig und Mitglied des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes NRW sowie Mitglied der Landes - und Bundesvereinigung von SeHT. Über die Mitgliedschaft im Paritätischen ist SEHT Münster e. V. angebunden an die entsprechenden Fachberatungen. Unsere besondere Expertise für die Übernahme der Offenen Ganztagsschule (OGS) SEHT Münster e. V. zeichnet si ch durch vielschichtige Fachdienste im Kinder - und Jugendbereich aus. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen in der Ganztagsbetreuung und in der engen Kooperation mit Schulen. Als Träger der nachfolgenden Angebote bringen wir besondere Expertise für die Übernahme der OGS mit: • Ganztagsbetreuungsangeboten o OGS ▪ Trägerschaft der OGS Albert-Schweitzer-Schule seit 2009 ▪ Trägerschaft der OGS der Overbergschule ab dem 01.02.2025 ▪ Verwaltung des Förderbudgets der OGS der Erich Kästner-Schule ▪ OGS-Ferienbetreuung SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 5 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum o Ganztag in der Sekundarstufe ▪ 13 plus Betreuung in der Albert-Schweitzer-Schule seit 2006 ▪ Schulsozialarbeit im Ganztag des Geschwister -Scholl- Gymnasiums seit 2019 • Schulsozialarbeit seit 2011 o Albert-Schweitzer-Schule o Erich Kästner-Schule o Gesamtschule Münster Mitte o Realschule im Kreuzviertel o Geschwister-Scholl-Realschule o Geschwister-Scholl-Gymnasium (Schule des Gemeinsamen Lernens) o Schillergymnasium (Schule des Gemeinsamen Lernens) o Pascal-Gymnasium • Schulbegleitung seit 2017 im Schulalltag und in den Ganztagsangeboten o Albert-Schweitzer-Schule im Poolmodell o Anne-Frank-Berufskolleg o Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 6 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum o Geschwister-Scholl-Gymnasium o Geschwister-Scholl-Realschule o Hans-Böckler-Berufskolleg o Margaretenschule o Mauritzschule o Overbergschule o Pascal-Gymnasium o Peter-Wust-Schule o Realschule im Kreuzviertel • Jugendsozialarbeit mit o Freizeitgruppen o Bildungsangeboten o Ferienbetreuung o Offenen Angeboten in den Ferien o Beratung zu Fragen verschiedener Entwicklungsauffälligkeiten sowie rund um gesellschaftliche und soziale Teilhabe o Projekten zur Armutsprävention „Mädchen fragen – Mädchen wissen“ o Projekten zur Armutsprävention „Jungen fragen – Jungen wissen“ o Kinderrechteworkshops • Projekten zur politischen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen o Projekt JIPA – Jugendliche inklusiv politisch aktiv seit 2012 bis heute o Projekt „Kommunalpolitische Beteiligung aller Jugendlichen“ Unterstützung der Jugendratswahlen 2020/21 • Familienunterstützendem Dienst seit 2013 o Pflegeberatung SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 7 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum o Individuelle Unterstützung für Familien mit einer/einem Angehörigen mit einer Behinderung (0-99 Jahre) • Beratungs- und Weiterbildungsangeboten sowie Elternaustauschgruppen o Infoforum o Elternforum • Kinderschutzfachkräften SEHT Münster e. V. ist ein stadtweit agierender Träger mit Schwerpunkt im Osten Münsters. Vor vielen Jahren hat SEHT Münster e. V. den Arbeitskreis Mauritz -Ost mit aufgebaut, sich für die Belange der Familien im Stadtteil engagiert und ist somit als verlässlicher Partner im Sozialraum bekannt und eingebunden. Durch die Trägerschaft der Offenen Ganztagsschule an der Albert -Schweitzer-Schule seit 2009 bringt SEHT Münster e. V. bereits fünfzehn Jahre Erfahrung in der Offenen Ganztagsschule mit und verfügt über weitreichende Angebotsstrukturen. Darüber hinaus ist SEHT Münster e. V. in der Trägerkonferenz OGS und im Qualitätszirkel Offene Ganztagsschule in Münster vertreten und wirkt bei der Erstellung der Qualitätsstandards aktiv mit. 1.2 Leitprinzipien und besondere Trägermerkmale Das Motto des SEHT Münster e. V. „Mit Schwächen stark sein“ ist richtungsweisend für das pädagogische Handeln in der OGS. In Achtung vor der Würde des Menschen heißen wir alle Kinder mit Respekt und Toleranz gegenüber ihrer Individu alität, ihren Besonderheiten und Verschiedenheiten willkommen und setzen alles daran diesen Anspruch auch in der offenen Ganztagsschule zu realisieren. Wir verstehen Schwächen und Verschiedenheiten als Chance und Entwicklungsaufgabe. SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 8 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum Mit den vorhandenen Ressourcen bieten wir Kindern die bestmögliche n Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsangebote. Um das Ziel der vollen gesellschaftlichen Teilhabe zu erreichen, werden formelle und informelle Bildungsprozesse gestaltet, die Kindern die Möglichkeit ganzheitl icher Entfaltung ihrer Talente und bestmöglicher Förderung ihrer Schwächen bieten. An diesen Prozessen werden Kinder aktiv und gleichberechtigt beteiligt. “Hilf mir es selbst zu tun!” In der Umsetzung der Bildungsprozesse orientieren wir uns an d em Leitsatz von Maria Montessori. Zwischen den Fachkräften der OGS, den Erziehungsberechtigten und den Lehrkräften wird eine wertschätzende Erziehungspartnerschaft zum Wohle der Kinder angestrebt. Dieses Vorhaben ist auf die Bereitschaft zum Dialog angewiesen, sodass SEHT Münster e. V. bestrebt ist, mit allen Beteiligten die Konzeption der Offenen Ganztagsschule fortlaufend zu präzisieren und weiterzuentwickeln. SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 9 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum 2 Grundlagen und Ziele der Offenen Ganztagschule (OGS) 2.1 Rechtliche Grundlagen Seit mehreren Jahrzehnten wird der Prozess der Öffnung von Schule in die Gesellschaft umgesetzt. Die Übernahme von Ganztagsbetreuungsaufgaben in das Schulgesetz spiegelt diese Öffnung wieder. Die Bedarfe der Erziehungsberechtigten an Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben den Prozess vorangetrieben. Der Runderlass zur Offenen Ganztagsschule gibt die Rahmenbedingungen vor und fordert genau diese Öffnung von Schule in die Gesellschaft um ein „attraktives, qualitativ hochwertiges und umfassendes örtliches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot“ (siehe Runderlass 12-63 Nr. 2, 2.1 Satz 1) zu entwickeln. Dazu gehört die Beteiligung von außerschulischen Partner:innen und unterschiedlichen Professionen an der pädagogischen Arbeit sowie die Erschließung und Nutzung des Sozialraums. SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 10 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum Die rechtlichen Grundlagen für die Offenen Ganztagsschulen setzen sich aus den folgenden Vorgaben zusammen: • § 9 Absatz 3 Schulgesetz • Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 12.02.2003 / Erlass 11 – 02 Nr. 19 (ABl. NRW. S. 43) • Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 31.07.2008 / Erlass 11 – 02 Nr. 9 (ABl. NRW. S. 403) • Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 14.12.2020 / Erlass 11 – 02 Nr. 37 (ABl. NRW. 12/20) • Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010 / Erlass 12 – 63 Nr.2 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S. 85) • „Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschule in Münster 2019“, die auf dem Runderlass des Ministeriums für Schul e und Weiterbildung vom 23.12.2010 / Erlass 12 – 63 Nr.2 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S. 85) basieren 2.2 Ziele Übergeordnete Ziele (gemäß der Landesregierung NRW) • Verbesserung der Bildungsqualität und der individuellen Förderung und Entwicklung • Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit einem sicheren Gefühl für alle Beteiligten • Ganztagsangebote aus einer Hand unter dem Dach der Schule Strukturziele • Gewährleistung eines sanften Übergangs der städtischen Leitung des Offenen Ganztages zu r Trägerschaft des SEHT Münster e. V. unter Einbezug des Kollegiums, der Schülerschaft, der Erziehungsberechtigten und eine SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 11 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum fortlaufende multiprofessionelle Zusammenarbeit mit allen Kooperationspartner:innen • Erhalt von erprobten Systemen und professionelle Weiterentwicklung von neuen Konzepten zur Gewährleistung einer verlässlichen pädagogischen Betreuung mit fachlich qualifiziertem Personal Leistungsziele • Junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung formell wie informell fördern (z.B. Fre ispiel, ganztägige Umsetzung von Förderplänen, Soziales Lernen) • Individuell fördern um Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen und Befähigung der Kinder, ein selbstbestimmtes Leben zu führen • Kulturelle, kreative, musische, sportliche und soziale Ange bote in Kooperation mit anderen Sozialpartner:innen sicherstellen • Rahmenbedingungen und Personalressourcen für Hausaufgabenbetreuung/ individuelle Lernzeiten sicherstellen • Erziehungsberechtigte bei der Erziehung achten, beraten und unterstützen, sodass dur ch verlässliche Zusammenarbeit eine Erziehungspartnerschaft entsteht • positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt schaffen und erhalten mit Teilnahme an kulturellen, musischen, sportiven und gemeinwohlorientierten Angeboten • gemeinsames Mittagessen • Partizipation der Kinder • Wertschätzung persönlicher und kultureller Diversitäten SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 12 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum Qualitätsziele • Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl durch ein einheitlich abgestimmtes Verfahren • Qualitätsentwicklung und -sicherung durch kontinuierliche, fachliche Weiterentwicklung und Erhalt kontinuierlicher Beziehungen durch gute Mitarbeiter:innenentwicklung und -förderung 2.3 Finanzierung Der Schulträger, die Stadt Münster, übernimmt die Raum -, Sach -, Overhead - und Personalkosten zu 100%. Die im Betreuungsvertrag mit den E rziehungsberechtigten vereinbarten Elternbeiträge werden durch die Stadt Münster erhoben. Der Betreuungsvertrag wird zwischen S EHT Münster e. V. und den Erziehungsberechtigten der an der OGS teilnehmenden Kinder geschlossen. Die Entscheidung über die Aufnahme der Kinder in das Angebot der OGS treffen der Träger, die Schulleitung und die Koordination der OGS in Rücksprache. 3 Struktur der OGS Der Offene Ga nztag ist in Gruppen organisiert. Das Angebot erfolgt nach einem festen Konzept, das neben einem gemeinschaftlichen warmen Mittagessen innerhalb der eigenen Gruppenkonstellation und der Lernzeit, genügend Raum für Freispiel und Arbeitsgemeinschaften vorsieht. Um eine verlässliche Verzahnung zwischen Unterricht und den Offenen Ganztagsangeboten zu gewährleisten wird viel Wert auf eine enge Kooperationsstruktur gelegt. Hierfür erfolgen regelmäßige Rücksprachen zwischen Schulleitung, Lehrkräften , der Koordination der OGS und weiteren pädagogischen Fachkräften der OGS sowie regelmäßige Teamsitzungen, Teilnahme an Schulkonferenzen, Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen und gemeinsame Fallbesprechungen. SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 13 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum 3.1 Betreuungszeiten Die Anmeldungen für die Betreuungsa ngebote laufen über die Sekretariate der jeweiligen Schulen. Dort sind die Betreuungsverträge hinterlegt. Betreut wird normalerweise: • In der OGS im Anschluss an die vierte Stunde um 11:35 Uhr • Montags bis donnerstags bis 15:00 Uhr bzw. 16:00 Uhr • Freitags bis 15:00 Uhr • Die Teilnahme bis 15:00 Uhr ist verpflichtend, um einen strukturierten Ablauf gewährleisten zu können • An unterrichtsfreien Tagen (bewegliche Ferientage, schulinterne Fortbildungen etc.) von 08:00 Uhr bis 15:00 oder 16:00 Uhr • In der OGS -Ferienbetreuung von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr bzw. 16:00 Uhr (siehe Termine pro Schuljahr) • In der Bis-Mittag-Betreuung von 11:35 Uhr bis 12:30 Uhr • In der so genannte n Randzeitenbetreuung ab 7:00 Uhr bzw. bis 17 :00 Uhr nach Bedarf und Personalressourcen an der jeweiligen Schule Freistellungen von der Teilnahme an der OGS können für Therapien, Familienereignisse, außerschulische Sport - und Bildungsangebote über die Koordination der OGS durch die Schulleitung genehmigt werden. Die Anträge für diese einmaligen oder regelmäßigen Freistellungen müssen schriftlich eingereicht werden. 3.2 Mittagessen Die Ausgestaltung des Mittagessens richtet sich nach den Gegebenheiten und technischen sowie räumlichen Möglichkeiten der jeweiligen Schule. Das Mittagessen ist Bestandteil des pädagogischen Konzepts. Kinder werden an der Auswahl des Essens so weit wie möglich beteiligt. Das Mittagessen findet zwischen 12:35 SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 14 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum Uhr und 13:45 Uhr statt. Die pädagogischen Mitarbeiter:innen achten auf ein angenehmes Klima und eine angemessene Tischkultur. 3.3 Personal Fachlich qualifizierte Betreuung, Erziehung und Bildung setzen fachlich und persönlich qualifiziertes Personal voraus. Dazu gehören Maßnahmen der Personalentwicklung, der Ausbildung und Personalbindu ng. Die gelingt unter anderem durch tarifliche Bezahlung und kontinuierliche Anstellungsverträge. Die Teamzusammensetzung orientiert sich an der Anzahl der Kinder, sodass SEHT Münster e. V. analog zu den Qualitätsstandards OGS der Stadt Münster eine Grupp enleitung pro 12 Kindern in der Förderschule beschäftigt. Dazu kommen pro Gruppe 20,5 Stunden Unterstützungskraft. Ab der 4. Gruppe ist die Koordination der OGS freigestellt vom Gruppendienst. Das Kernteam wird von Lehrkräften, Praktikant:innen, Honorarkr äften und Mitarbeiter:innen im Bundesfreiwilligendienst und im Freiwilligen Sozialen Jahr unterstützt. SEHT Münster e. V. stellt die fachliche Qualifizierung des Personals für die OGS sicher. SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 15 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum Sowohl im Sinne der Beschäftigten als auch der Schüler:innen ist es ein übergeordnetes Ziel, Kontinuität in den Beschäftigungsverhältnissen zu halten. Der Verein stellt für die Notwendigkeit einer Krankheits - oder Abwesenheitsvertretung schnellstmöglich eine fachgerechte Vertretung sicher. SEHT Münster e. V. ist erf ahren in der Personalgestellung (nach § 4 Abs. 3 TVöD/TV -L/TV-H) und daran interessiert, bestehende Personalstrukturen in der OGS beizubehalten, sodass für die Kinder vertraute Bezugspersonen bestehen bleiben. Gemeinsame Teamsitzungen sind beim SEHT Münste r e. V. im Sinne einer stetigen Qualitätssteigerung und einem positiven Austausch obligatorisch. Des Weiteren gibt es Supervisionsangebote, die Möglichkeit der angeleiteten Kollegialen Fallberatung und die Möglichkeit, sich über das interne und externe For tbildungsprogramm kontinuierlich weiterzubilden. 3.4 Räume Die Offene Ganztagsschule ist ein Erfolgskonzept. Dies stellt sich in jährlich wachsenden Teilnahmezahlen dar. Schulen sind für diesen wachsenden räumlichen Bedarf unterschiedlich gut ausgebaut. Darauf hat SEHT Münster e. V. als Träger keinen Einfluss. Um die Bedarfe der Kinder auf Rückzugsorte, Spielflächen und gute Lern - und Essensumgebungen sicher zu stellen, entwickelt SEHT Münster e. V. mit den OGS -Teams und der jeweiligen Schulleitung die vorhandenen Raumnutzungskonzepte stetig weiter. 3.5 Ferienbetreuung SEHT Münster e. V. bietet seit vielen Jahren umfassende ganztägige OGS -Ferienangebote für Schüler:innen mit und ohne Inklusionsbedarf an. SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 16 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum Alle OGS -Kinder können sechs Wochen ganztägige Ferienbetreuung in ihrer Schule in Anspruch nehmen. Die Zeiten werden vom Träger der OGS nach Rücksprache mit der Stadt Münster festgelegt und sind für die Erziehungsberechtigten verlässlich. Die Ferienbetreuungszeiten können im Herbst für das laufende Schuljahr gebucht werden. Die Betreuung wird nach Möglichkeit an der jeweiligen Schule durchgeführt. Den Kindern vertraute Mitarbeiter:innen werden ergänzt durch Honorarkräfte oder Kooperationen mit Kinder- und Jugendeinrichtungen vor Ort. Viele Kinder genießen es, dass sie in den Ferien ungestört und zeitlich sehr flexibel den Tagesablauf gestalten und viele Stunden am Stück spielen können. Der Sozialraum Schule bietet ihnen ganz neue Möglichkeiten. Neben langen Freispielzeiten gibt es Angebote und ggf. Ausflüge, in deren Gestaltung die Kinder einbezogen werden. 4 Pädagogische Leistungsbereiche des SEHT Münster e. V. Im Zwölften Kinder - und Jugendbericht (2005, S.83) heißt es: „Bildung ist ein aktiver Prozess, in dem sich das Subjekt eigenständig und selbsttätig in der Auseinandersetzung mit der sozialen, kulturellen und natürlichen Umwelt bildet. Bildung des Subjekts in diesem Sinne braucht folglich Bildungsgelegenheiten durch eine bildungsstimulierende Umwelt und durch die Auseinandersetzung mit Personen. Bildung erfolgt dabei in einem Ko - Konstruktionsprozess zwischen einem lernwilligen Subjekt und seiner sozialen Umwelt.“ SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 17 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum In diesem Sinne versteht sich SEHT Münster e. V. zu einer ganzheitlichen Betrachtung der Kinder verpflichtet und verknüpft in der Offenen Ganztagsschule formale, non-formale und informelle Bildungsprozesse miteinander. Nachfolgend werden grundlegende Leistungsbereiche des regelmäßigen Tagesablaufs in der OGS vorgestellt. 4.1 Lernzeit Eine besonders wichtige Schnittstelle zwischen Schule und dem Offenen Ganztag stellt die Lernzeit dar. Wir sehen eine gelingende Ausgestaltung der Lernzeit als gemeinschaftlichen Prozess von Erziehungsberechtigten, Lehrkräften und OGS -Mitarbeiter:innen, sodass besonderer Wert auf festgelegte Kommunikationswege für den Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten gelegt wird. In den Hausaufgabenheften der Schüler:innen werden wichtige Informationen für die Erziehungsberechtigten festgehalten, um den direkten Informationsaustausch zu gewährleisten. Unter pädagogisch fachlicher Begleitung mit einer festen Betreuungsperson findet die Lernzeit Montag bis Freitag in der Zeit von 13:15 Uhr bis 1 5:00 Uhr statt. Es wird berücksichtigt, dass Hausaufgaben die individuelle Förderung unterstützen sollen, sodass Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Rücksichtnahme ebenso Bestandteil des Lernprozesses sind, wie Genauigkeit und Konzentration. Die konstante Betreuungsperson schafft eine ruhige und vertraute Arbeitsatmosphäre. Falls die Schüler:innen einzelne Aufgaben nicht verstanden haben, werden diese erneut erklärt und es wird Unterstützung angeboten. Die Schüler:innen werden dazu angeleitet Probleme eige nständig zu lösen. Bei komplexen Schwierigkeiten werden die Erziehungsberechtigten und die Lehrer:innen informiert. Die Konzeption der Lernzeit sieht vor, dass zu Hause keine schriftlichen Aufgaben mehr erledigt werden müssen. SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 18 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum 4.2 Gemeinsames Mittagessen Das gemeinsame, warme Mittagessen ist fester Bestandteil des pädagogischen Konzeptes. Hier haben die Kinder die Möglichkeit die Erlebnisse des Vormittags auszutauschen. Dabei geht es neben einer ausgewogenen Mahlzeit auch um das Erlernen gemeinsamer Tischkultur und der Wertschätzung kulturell unterschiedlicher Essensgebräuche. Aus Rücksicht auf die muslimischen Schüler:innen wird komplett auf Schweinefleisch verzichtet. Die Teilnahme am Mittagessen ist für die Schüler:innen verpflichtend, die persönliche Essensmenge kann von den Schüler:innen selbst bestimmt werden. Aktuelle gesetzliche Hygienebestimmungen werden dabei eingehalten. Das Mittagessen wird von einem regionalen Caterer geliefert. Individuelle Belange (wie z.B. Unverträglichkeiten, Allergien oder die Zugehörigkeit zu anderen Glaubensgemein - schaften) werden berücksichtigt. Ebenso wird auf frische Rohkost, Obst und Salat großer Wert gelegt. Rohkost, Obst und Salat werden auch als Snack im Nachmittag zur Verfügung gestellt. Bei der Vor - und Nachbereitung der Mahlzeiten (Tischdecken, Abräumen etc.) können die Kinder beteiligt werden. SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 19 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum 4.3 Freispiel (und ganzheitliche Förderung) Kinder benötigen nach den vorstrukturierten Rahmenbedingungen des Unterrichts die Möglichkeit, zur individuellen Entfaltung und Gestaltung. Raum für freies Spielen gehört somit zur Struktur des Offenen Ganztags. Gleichzeitig trägt das Freispiel zum Erwerb sozialer Kompetenzen bei. Die Freispielphasen können die Schüler:innen nach ihren Vorlieben im Innen - oder Außenbereich, für sich oder mit anderen, nutzen. Pädagogische Fachkräfte stehen dabei z. B. mit motivierenden Spielmaterialien oder ergänzenden Regeln unterstützend zur Verfügung. 4.4 Angebote und Arbeitsgemeinschaften Im Sinne ganzheitlicher - auch informeller - Bildung ist es in der Offenen Ganztagsschule von besonderer Bedeutung, dass Kinder die Möglichkeiten haben, eigene Interessen zu vertiefen, ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln oder Neues auszuprobieren. Hierfür wird ein vielfältiges Angebot an Arbeitsgemeinschaften aus dem sportlichen, naturpädagogischen, musischen, kreativen, literarischen bis hin zum multimedialen Bereich zur Verfügung gestellt. Gemeinsam mit den Kooperationspartner:innen wird ein Kursangebot entwickelt, im Zentrum dieser Überleg ungen stehen die Interessen und die individuellen Bedarfe der Kinder. SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 20 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum Hier einige Beispiele aus den letzten 15 Jahren OGS: Kreativität, Gestaltung und Musik • Filzen • Verschiedene Drucktechniken • Töpfern • Jahreszeitliches Basteln • Theater-AG • Rapp-AG • Trommel-AG Sport und Bewegung • Gruppenspiele • Fußball • Tanzen • Psychomotorik • Heilpädagogisches Reiten Alltagskompetenzen und Ökologie • Gärtnern • Wald-AG • Fahrradwerkstatt • Holzwerkstatt • Nähen • Kochen • Backen • Ab ins Viertel-AG • Wir gehen in die Stadtbücherei • Busfahrtraining SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 21 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum Neu aufgenommen werden so genannte „Mint -Angebote“, die wir mit freundlicher Unterstützung der Westfalen AG realisieren können. Hier handelt es sich um AGs, die die Fähigkeiten der Kinder in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik entwickeln und fördern sollen. Eine Vernetzung mit den Bildungsangeboten des SEHT Münster e. V. ist möglich. Damit die Angebote zu den Bedarfen der Kinder passen, erfolgt jedes Jahr eine Interessensabfrage der Ankommen in der OGS und Identitätsentwicklung • Zwergen AG • Patenprojekt • Kampfesspiele-AG • Ich baue mir eine Höhle/ein Nest (Projekt für Kinder mit Flucht - und Migrationserfahrungen) • Jungen-/Mädchen-AG • Spürsinn-Projekt in Kooperation mit dem Kinderschutzbund • Kinderrechte Workshops SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 22 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum Schüler:innen. Die Arbeitsgemeinschaften können partizipativ mit kindgerechten Evaluationsmethoden beurteilt werden. 4.5 Individuelle Förderung Die Individuelle Förderung jedes Kindes wird insbesondere durch das Multiprofessionelle Team des Offenen Ganztags gewährleistet. Auf diese Weise kann situationsspezifisch bestmöglich auf die Bedürfnisse jedes Kindes eingegangen werden. Sprachbildung ist ebenso Teil der individuellen Förderung in der Offenen Ganztagsschule, sodass außerunterrichtliche Angebote sprachsensibel und sprachbewusst umgesetzt werden. Für Kinder mit heilpädagogischem Unterstützungsbedarf werden in der Offenen Ganztagsschule spezielle Förderangebote entwickelt bzw. umgesetzt angeboten, die sich aus vielfältigen Bereichen wie z.B. Motorik, Wahrnehmung oder Konzentration zusammensetzen. Durch den regelmäßigen multiprofessionellen Austausch in der Offenen Ganztagsbetreuung w ird sichergestellt, dass individuelle Förderpläne von Schüler:innen ganztägig umgesetzt werden. Für die Umsetzung der individuellen Förderangebote stehen der Offenen Ganztagsschule sowohl Sachmittel wie Gebrauchs - und Verbrauchsmaterialien als auch ein För derbudget für schulbezogene Projekte zu. 4.6 Partizipation Wir sehen Kinder nicht als Empfänger:innen von Leistungen, Hilfeangeboten oder Wissen, sondern als selbstwirksame „Subjekte ihres Lebens“. Dafür ist es erforderlich, sie in allen Themenfeldern, die sie betreffen, zu beteiligen. Wir verstehen Schule als eigenen Sozialraum. Damit Kinder sich in ihrem Sozialraum wohlfühlen können, ist es wich tig ihnen entwicklungs- und altersbezogene Partizipations- und Mitbestimmungsmöglichkeiten anzubieten. SEHT Münster e. V. fühlt sich durch seinen SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 23 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum Ursprung als Selbsthilfeverein in besonderer Weise dazu verpflichtet, im Dialog mit den Kindern gemeinsame En tscheidungen in der Ganztagesbetreuung zu treffen und sie dabei zu unterstützen, für sich und andere Verantwortung zu übernehmen. • Auswahl von AGs • Gestaltung von Räumen • Auswahl von neuem Spielmaterial • Reparatur von Spielgeräten • Gruppenrunden • Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien Die Kinder erleben, dass ihre Gefühle und Meinungen ernst genommen werden und sie ein wichtiger Bestandteil der Gemeinschaft sind. Durch das Erleben von Selbstwirksamkeit werden Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen gestärkt. Partizipation zu realisieren, bedeutet als Erstes, die Voraussetzungen für Teilhabe zu schaffen. Mögliche Beteiligungsmodelle und -methoden hierzu werden im Partizipationskonzept der Offenen Ganztagsschule in Zusammenarbeit mit den Schüler:innen festgehalten und fortlaufend weiterentwickelt und aktualisiert. Institutionalisierte Partizipationsmodelle können je nach Partizipationsmodell der jeweiligen Schule Gruppenräte, gewählte OGS-Vertreter:innen etc. sein. 4.7 Inklusion und Integration Die Entstehung und das Leitbild zeigen, dass sich SEHT Münster e. V. durch b esondere Inklusionssensibilität auszeichnet: Wir engagieren uns für die Entwicklung inklusiver Haltung, Strukturen und Praktiken und setzen uns für die Rechte von Menschen mit Besonderheiten/Behinderungen und ihrer Familien ein. SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 24 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum Als Träger der Kinder -, Jugend - und Eingliederungshilfe für Familien mit Kindern und Heranwachsenden, die Besonderheiten in der Entwicklung im Sinne von Teilleistungsschwächen, Wahrnehmungsproblematiken, AD(H)S, Lern - und Leistungsschwierigkeiten, autistischen Verhaltensauffälligkeiten, emotionalen und/oder sozialen Schwierigkeiten, Beeinträchtigungen oder Behinderungen aufweisen, setzen sich unsere Mitarbeiter:innen in der OGS in besonderer Weise für eine Lernumgebung ein, die Heterogenität, Diversität und Vielfalt wertschätzt und fördert. Seit vielen Jahren bieten wir vielfältige inklusive Gruppen - und Ferienangebote sowie Projekte an, die die Angebote der OGS ergänzen. Um Synergieeffekte zu nutzen bieten wir Mitarbeiter:innen der OGS hier die Möglichkeit der Stundenaufstockung. Durch bereits bestehende Kooperationen mit dem Fachdienst der Schulbegleitung des SEHT Münster e. V. ist eine enge Verzahnung z. B. zwischen Schulbegleitungen und Betreuung in der OGS gewährleistet. 4.8 Digitalisierung Die Digitalisierung der Gesellschaft ist in den letzten Jahrzehnten rasant angestiegen. Hier hat die Digitalisierung der Schulen nur langsam Fahrt aufgenommen. SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 25 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum Die Corona-Pandemie hat hier viele Schwachstellen im schulischen System aufgezeigt, aber auch viel in Bewegung gebracht, was die technische Ausstattung und deren Nutzung angeht. OGS ist ein Teil von Schule. Für die OGS stellen sich mit der Digitalisierung verschiedene Themen • Digitale Ausstattung und Qualifizierung der Mitarbeiter:innen • Nutzung von Medien und Technik in der Lernzeit • Fragen nach digitalem Kinderschutz (Umgang mit Handys in der OGS, Mobbing über soziale Medien, Kinderschutz im Netz etc.) • Nutzung von Medien und Technik in den AGs (Foto -Projekte, Filmen unter Anleitung, OGS-Blogs etc.) • Analoge Kontrapunkte zur Medienflut in Form von Echtzeiterlebnissen zur Stärkung der Resilienz • Digitale Angebote zur Elternarbeit (digitale und hybride Eltern abende, Online - Elterngespräche etc.) SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 26 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum 5 Weitere pädagogische Angebote An der Erich Kästner -Schule sind neben der OGS noch weitere Angebote etabliert. Dazu gehört die Schulsozialarbeit, die sich bereits in Trägerschaft des SEHT Münster e.V. befindet. Schulbegleitung stellt ein weiteres wesentliches pädagogisches Angebot dar und ist in der Vernetzung von Hilfeleistungen eine Maßnahme der Eingliederungshilfe. Die enge Zusammenarbeit in einer Schule auf einem Schulhof ermöglicht effektive und effiziente Hilfen sowie präventive und partizipative Angebote für Kinder und ihre Familien im Stadtteil. Hilfen aus einer Hand können besseren Kinderschutz sicherstellen und ermöglichen die Umsetzung von Bildungsgerechtigkeit und Teilhabechancen. Diese Erfahrungen bringen wir aus der pädagogischen Arbeit an der Albert -Schweitzer- Schule mit. 6 Kooperation und Vernetzung SEHT Münster e. V. ist ein stadtweit agierender Träger mit einem Schwerpunkt im Osten Münsters. Durch die langjährige Arbeit sind wir umfassend vernetzt und verfügen über gute Kenntnisse in der regionalen wie überregionalen Kinder - und Jugendhilfelandschaf t. Wir arbeiten mit vielen Institutionen und Einrichtungen in und um Münster zusammen und vermitteln professionell weiter. 6.1 Erziehungspartnerschaft Wertschätzung, Transparenz und regelmäßiger Informationsaustausch bilden für uns die Grundlage einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit den Erziehungsberechtigten. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass eine enge Kooperation zwischen Erziehungsberechtigten, L ehrkräften und Mitarbeiter:innen der OGS unerlässlich ist. Hier sind viele kreative Formate entstanden um notfalls direkte Kontakte minimieren zu können. SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 27 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum Um Kommunikation mit und Partizipation von Eltern und Erziehungsberechtigten zu ermöglichen, legen wir großen Wert auf eine wertschätzende Haltung. Familien und Kinder leben in sehr unterschiedlichen sozialen und persönlichen Situationen. Wir legen großes Bemühen darauf positiv und stärkend in Kontakt zu treten um Erziehungsberechtigte zu ermutigen sich am Austausch und an den Entwicklungsprozessen zu beteiligen. Auf besondere Bedürfnisse der Erziehungsberechtigten (Sprachkenntnisse, Lesefähigkeit o. ä.) wird bei der Übermittlung wichtiger Informationen soweit wie möglich eingegangen. Positive Begegnungen werden ermöglicht durch Schulfeste, Tag e der Offenen Tür in der OGS oder Elterncafés. Hier können Eltern und Erzieh ungsberechtigte aktiv mitwirken und Verantwortung übernehmen. Die Angebotsstruktur der Offenen Ganztagsschule ermöglicht den Erziehungsberechtigen eine aktive Beteiligung am Schulleben, die wir sehr begrüßen. Sie können Verantwortung übernehmen für Themen und aktiv das Programm mitgestalten. Partizipation ist bei der Gestaltung der Bildungs- und Freizeitangebote in der OGS erwünscht. Der Betr euungsvertrag für die OGS regelt die Rahmenbedingungen für die kooperative Zusammenarbeit. Hinzukommen der regelmäßige Austausch über niedrigschwellige Informationskanäle wie Hausaufgabenhefte, Elterninformationsbriefe über die Schulhomepage, Emails oder T ür-und-Angel-Gespräche beim Bringen und Abholen der Kinder. Das Beratungsangebot des SEHT Münster e. V. erstreckt sich hierbei auch auf Entwicklungsfragen, Sorgen oder Weitervermittlungen von Unterstützungsangeboten außerhalb des Schulkontextes. 6.2 Schulintern Schulinterne Kommunikation erstreckt sich auf unterschiedliche Bereiche. Auf kurzen schnellen Informationswegen müssen täglich notwendige Organisationsinfos sicher und verlässlich weitergegeben werden. Andere Themen wie z. B. SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 28 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum Konzeptentwicklungen erfordern Zeit zum Austausch, Nachdenken und Vereinbaren. Dafür gibt es unterschiedliche Strukturen, die das Zusammenarbeiten auf Augenhöhe verdeutlichen • Dailys ermöglichen kurze Aktualisierungen für den jeweiligen Tag • Die OGS-Koordination ist in den wichtigen Schulgremien vertreten • Regelmäßiger Austausch zwischen Schulsozialarbeit und OGS-Koordination, ggf. je nach Schule multiprofessionelle Teamgespräche zu besonderen Fragestellungen und/oder Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf • Nach Absprache Teilnahme der Schulleitung an den OGS-Teamsitzungen • Jahresgespräche zwischen Träger, Schulleitung und OGS-Koordination • Einsatz der Lehrkräftestunden in der OGS (Lernzeit, Hausaufgabenbetreuung, Förderangebote usw.) • Themenbezogene gemeinsame Fortbildungen bzw. Thementage zur Verbesserung der Qualität und der Kooperation • Arbeit in multiprofessionellen Teams 6.3 Innerhalb von SEHT Münster e. V. SEHT Münster e. V. stellt als Träger die Fachberatung und konzeptionelle Weiterentwicklung der schulischen Angebote und Hilfen sicher. Regelmäßige Koordinationsgespräche zwischen Fachberatung und OGS -Koordination, das Eingebundensein der OGS - Koordination in ein Team aus Koordinationskräften der anderen Fachbereiche bei SEHT Münster e. V. erweitert den Blick auf Kinder und Strukturen. Die Vermittlung zu anderen Hilfen und Beratungsangeboten hat kurze Wege. Erziehungsberechtigte mit besonderen Fragen und Bedarfen können intern an Fachberatungen weitervermittelt werden. SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 29 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum 6.4 Extern im Sozialraum SEHT Münster e. V. nimmt den Sozialraum der jeweiligen Schule in den Blick und arbeitet mit den relevanten Kooperationspartner:innen zusammen. Die Erich Kästner -Schule als stadtweite Schule hat keinen fußläufigen Sozialraum. Die Bildungsangebote im Rahmen der OGS berücksichtigen diese Besonderheit. Fachlich erfolgt stadtweite Kooperation. SEHT Münster e. V. arbeitet mit Kinder - und Jugendeinrichtungen, Schulpsychologie, dem Kommunalen Sozialdienst, dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Kinde rschutzambulanzen, Pflegekassen, Beratungsstellen, Ärzt:innen und Therapeut:innen, psychiatrischen Angeboten, heilpädagogischen Einrichtungen, Einrichtungen der Kinder - und Jugendhilfe, Sportvereinen usw. zusammen. 6.5 Stadt Münster Die fachliche Arbeit von SEHT Münster e. V. ist geprägt von langjähriger Zusammenarbeit mit der Stadt Münster. Von den Anfängen des Offenen Ganztags bis hin zu flächen- deckendem Ausbau und perspektivisch dem Rechtsanspruch auf offene Ganztagsschule ist SEHT Münster e. V. sowo hl in der AG Schulnahe Jugendhilfe als auch bei der Entwicklung der Qualitätsstandards der offenen Ganztagsschule im Qualitätszirkel aktiv dabei. Hier werden gemeinsame Absprachen getroffen, neue Entwicklungen diskutiert und Haltungen formuliert. Die OGS -Koordination nimmt an den Facharbeitskreisen und stadtteilbezogenen Arbeitskreisen teil. Zusätzlich ist SEHT Münster e. V. in verschiedenen AGs der Stadt vertreten und führt regelmäßig Gespräche mit der verantwortlichen Kommunalpolitik. SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 30 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum 7 Qualitätsmanagement SEHT Münster e. V. legt großen Wert auf eine prozesshafte Qualitätsentwicklung, sodass Arbeitsstrukturen und Verfahren stetig an gesellschaftliche und fachliche Veränderungen angepasst und weiterentwickelt werden. Zur Sicherstellung u nd Weiterentwicklung der Qualität und einer hohen Fachlichkeit im Offenen Ganztag setzen wir folgende interne und externe Standards. 7.1 Strukturqualität Innerhalb von SEHT Münster e. V. Fachberatung • Leitungstreffen • Facharbeitskreis OGS des Paritätischen NRW Koordination der OGS • OGS Koordinationstreffen 14-tägig • OGS Leitungssupervision 4-6 x jährlich) • SEHT Münster e. V. Koordinationstreffen 1x monatlich OGS-Team • OGS-Teamsitzungen für Gruppenleitungen wöchentlich • OGS-Teamsitzungen für Gruppenleitungen und Unterstützungskräften 14-tägig • OGS-Teamsitzungen mit Schulbegleitungen monatlich • Teamtag 2x jährlich Auf Anfrage • Thematische Fachberatung SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 31 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum • Konzeptentwicklung in der Steuergruppe Innerhalb der Schule OGS-Koordination • Dailys • Lehrkräftekonferenz • Schulpflegschaft • Schulkonferenz • Ggf. Steuerungsgruppe/Krisenteam • Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit • Zusammenarbeit mit Schulbegleitung • Zusammenarbeit mit Sekretariat und Hausmeister:innen OGS-Gruppenleitungen • Stufen- oder Klassenteams • Schulbegleitungen • Ggf. Klassenpflegschaften • Nach Absprache Teilnahme an Eltern - Kind-Tagen Auf Stadtebene Träger • Mitwirkung in der AG nach §78 SGB VIII, Schulnahe Jugendhilfe, Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit sowie Hilfen zur Erziehung SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 32 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum • Mitwirkung in den AGs der Kommission zur Förderung der Inklusion in der Stadt Münster • Teilnahme an stadtweiten und stadtteilbezogenen Facharbeitskreisen Fachberatung • U-AG Schulnahe Jugendhilfe • Trägerübergreifende AG Bündelung von Fortbildungsangeboten • Thematische Qualitätszirkel trägerübergreifend Koordination der OGS • Facharbeitskreis OGS • OGS-Fachtag trägerübergreifend OGS-Team • OGS Fachtag trägerübergreifend SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 33 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum 7.2 Prozessqualität Die Qualität der Abläufe in der Praxis zur Sicherstellung der Qualität Ganztagsbetreuung OGS ist sichergestellt durch festgelegte Abläufe. • Protokollierte regelmäßige Teamsitzungen aller Mitarbeiter:innen in der OGS • Protokollierte Dienstbesprechung Schulleitung/Steuergruppe/OGS- Koordination • Führen von Beobachtungs- und Dokumentationsbögen zu den Kindern • Bedarfsgerechte Konzeptfortschreibung und Anpassung an sich wandelnde Gegebenheiten in der OGS • Arbeiten mit dem Qualitätskreislauf (Konzeptentwicklung, Erprobung und Bewertung, Reflexion, Weiterentwicklung) • Themenbezogene schulübergreifende Treffen (Sanfter Übergang Kita -Schule, Gemeinsames Lernen etc.) • Kollegiale Fallberatung • Supervision • Trägerinterne und externe Fortbildungen • Ergänzende eigene Fachberatungen zum Gemeinsamen Lernen o Autismus o AD(H)S o LRS o Dyskalkulie o Fetales Alkoholsyndrom und weitere Themen • Dokumentation von Prozessen und Leistungen • Erstellung von Jahresberichten SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 34 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum 7.3 Ergebnisqualität • Halbjährliche Evaluation der Angebote durch Kinder, Fachkräfte und Anbieter:innen • Fragebogen zur Evaluation der Teamzufriedenheit • Elterncafés zum Austausch • Regelmäßiger Austausch mit den Erziehungsberechtigten • Bereitstellung eines Beschwerdemanagements für Mitarbeiter:innen, Adressat:innen und Erziehungsberechtigte • Evaluation der Beschwerden • Reflektion der Anmeldezahlen zu OGS und Ferienbetreuung 7.4 Personal Die Mitarbeiter:innen gestalten die Betreuungssituationen maßgeblich mit. Daher ist es von enormer Wichtigkeit schon bei der Personalauswahl darauf zu achten, geeignetes Personal auszuwählen, um eine positi ve Erziehungs- und Bildungskultur zu gestalten und präventiv Gefahrenpotenzial zu minimieren. Eine ausreichende Personalausstattung ist nötig, um Kindern mit der notwendigen Gelassenheit, Ruhe und Empathie zu begegnen und unerwünschtem Verhalten durch Überforderung und Erschöpfung vorzubeugen. Gleichzeitig sollen Strukturen geschaffen werden, die für das Personal transparent sind und für alle einen Konsens über präventive Gewaltschutzmaßnahmen bieten. Die konkreten Maßnahmen werden im Nachfolgenden genann t und näher beschrieben. In Zeiten des Fachkräftemangels benötigen die Mitarbeitergewinnung, -bindung und -qualifizierung besondere Bedeutung. SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 35 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum Ausschreibung und Einstellung In der Ausschreibung einer Stelle wird auf das Leitbild und das Rechte- und Schutzkonzept des Vereins SEHT Münster e. V. hingewiesen. Die Bewerbung wird von der Personalabteilung und der Leitung bzw. Geschäftsführung auf eventuelle Lücken im Lebenslauf geprüft. Diesen Lücken wird dann nachgegangen. Personalverantwortl iche sprechen die Prävention von Gewalt und den Bereich des Kinderschutzes im Bewerbungsgespräch an. In diesem Gespräch wird weiter auf die Haltung , das Leitbild, das Rechte- und Schutzkonzept, sowie den Verhaltenskodex eingegangen. Es werden Fragestellung en aus diesen Bereichen thematisiert und den Bewerber:innen die Möglichkeit gegeben die eigene Haltung bzw. ihr Reflektionsvermögen darzustellen. Diese Fragen können genutzt werden, um die fachliche Eignung und Persönlichkeit vor einer möglichen Einstellung zu prüfen. Den Bewerber:innen wird eine Hospitation in der OGS angeboten. Hier kann die Eignung des/der Bewerber:in in der Praxis überprüft werden. Während der Einarbeitungs - und Probezeit werden regelmäßig Gespräche mit den neuen Mitarbeiter:innen geführt. Hier werden unter anderem Grenzen und Gefahrensituationen sowie Unter- bzw. Überforderungssituationen thematisiert. Weiter wird beleuchtet, ob die Mitarbeiter:innen Unterstützungsmöglichkeiten von Kolleg:innen oder Fortbildungen benötigen und/oder annehmen. Ausbildung, Qualifizierung und Bindung von Mitarbeiter:innen Mitarbeiter:innen sind das höchste Gut. Wir bringen ihnen Respekt und Wertschätzung für ihre tägliche Arbeit entgegen. SEHT Münster e. V. hat eine lange Tradition in der Anleitung, Ausbildung und Weiterbildung von Mitarbeiter:innen, Praktikant:innen und (dualen) Studierenden. Wir setzen uns engagiert ein für Mitarbeiter:innen, die sich nachträglich, über den zweiten Bildungsweg oder berufsbegleitend weiter qualifizieren möchten. SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 36 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum In Te amsitzungen und Entwicklungsgesprächen für Mitarbeiter:innen erfassen wir die Arbeitszufriedenheit sowie die Potenziale und Weiterentwicklungswünsche der Mitarbeiter:innen. Hier findet auch die gemeinsame Fortbildungsplanung statt. So kann jederzeit auf aktuelle Themen und Ereignisse fachlich eingegangen werden. Supervision, kollegiale Fallberatung und Fortbildungsangebote unterstützen die gute fachliche Arbeit des Teams. Wir stellen tarifliche Bezahlung und ein Angebot zur Altersvorsorge sicher. Dazu komme n freiwillige Leistungen wie Jahressonderzahlung, Radleasing-Angebot, Jobticket etc. Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis Zur Umsetzung des Schutzauftrages ist die Einholung eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses bei Neueinstellungen sowi e in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren bei Mitarbeiter:innen ein essentieller Bestandteil des Personalauswahlverfahrens und des Rechte- und Schutz konzepts. Durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses wird verhindert, dass Personen beschäfti gt werden, die wegen einer Straftat gegen die Fürsorge - und Erziehungspflicht, die sexuelle Selbstbestimmung oder wegen der Misshandlung Schutzbefohlener verurteilt wurden (§72a, SGB VIII, §30a BZRG). Impfschutz Aktuelle geltende Regelung zum Impfschutz und Gesundheitsschutz in Schule werden vom Träger umgesetzt. 7.5 Arbeitsschutz In den Zeiten der Corona-Pandemie hat der Arbeitsschutz für Mitarbeiter:innen an zentraler Bedeutung gewonnen. Schutzmaßnahmen und Hygieneregeln sind Bestandteil des Alltags geworden. Zu den Aufgaben von SEHT Münster e. V. als Arbeitgeber gehört SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 37 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum • Die Sicherstellung des Arbeitsschutzes in Kooperation mit Schule und Stadt Münster • Die Arbeitssicherheit und d as Gesundheitsmanagement durch ergänzende Besuche am Arbeitsplatz • Ein festgelegtes Verfahren zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM- Verfahren) • Die Vermittlung zu Angeboten der Berufsgenossenschaft 7.6 Kinderschutz SEHT Münster e.V. bietet fortlaufende und verpflichtende Fortbildungen zu den Themen Schutz vor (sexualisierter) Gewalt an. Medien- und sexualpädagogische Angebote können nach Bedarf mit erfahrenen Kooperationspartner:innen initiiert werden. Die Angebote sind auf die Erfordernisse von Schüler:innen mit und ohne Förderbedarf abgestimmt. SEHT Münster e.V. arbeitet thematisch mit dem Kinderschutzbund Münster, Zartbitter Münster e.V., pro familia Münster, 360 Grad Sexualität, sowie freiberuflichen Referent:innen zusammen. SEHT Münster e.V. hält drei ausgebildete Kinderschutzfachkräfte und eine n Deeskalationstrainer in Ausbildung vor. Die Kinderschutzfachkräfte von SEHT Münster e.V. führen partizipative Kinderrechteworkshops an Regel - und Förderschulen mit den Schüler:innen durch, um diese für ihre eigenen Rechte zu sensibilisieren. Unsere Fachkräfte stehe n bei Fragen oder Beratungen zum Thema Kinderschutz für Familien oder Lehrkräfte zur Verfügung. Sie beraten ebenfalls bei Verdachtsfällen auf Kindeswohlgefährdung. Bei der generellen Sicherung des Kindeswohls arbeitet SEHT Münster e. V. gemäß § 8a SGB VIII in Verbindung mit § 42 Abs. 6 SchulG, NRW nach standardisierten Verfahrensabläufen mit dem Amt für Schule und Weiterbildung und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zusammen. Dies ist in der „Vereinbarung über die Zusammenarbeit zur Sicherung SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 38 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum des Kindeswohls zwischen den Grundschulen im Stadtgebiet Münster, dem Amt für Schule und Weiterbildung und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Stand 7.11.2014)“ schriftlich festgehalten. SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 39 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum Im Sinne des Teilhabestärkungsgesetzes hat SEHT Münster e. V. ein Rechte - und Schutzkonzept erstellt, über das alle Mitarbeiter:innen informiert sind und dessen Maximen für sie handlungsweisend sind. Der dazugehörige Verhaltenskodex ist für alle Mitarbeiter:innen verbindlich. Sie unterzeichnen diesen Kodex mit ihrem Namen. Im Sinne der systematischen Gewaltprävention werden regelmäßige Fortbildungen u. a. zum Deeskalationsmanagement, Prävention und Schutz vor (sexualisierter) Gewalt angeboten. 8. Perspektiven Gesellschaftspolitisch stehen in den nächsten Jahr en große Aufgaben zur Lösung an. In 2026 soll der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung mit umfänglichen Ferienbetreuungsansprüchen umgesetzt werden. Dies erfordert in Zeiten des Fachkräftemangels große Anstrengung sowohl auf politischer Ebene als auch vor Ort in den einzelnen Schulen und bei den Umsetzenden, den Jugendhilfeträgern. Zur Sicherstellung der Betreuung während der Schulzeit und in den Ferien werden wir mit den Mitarbeiter:innen individuelle Arbeitszeitmodelle entwickeln. Die Zukunft wird inklusiven und integrativen Teams gehören, die sowohl internes als auch externes „Training on the Job“, ermöglichen. Die heute schon entwickelten neuen Ausbildungsmodelle sind Schritte in die richtige Richtung. Inklusive und integrative Teams spiegeln die gesellschaftliche Realität und die Lebenswirklichkeit vieler Kinder wieder. Dazu gehören Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit. Das Modell „Eine Schule – ein Träger“, ein Zukunftsmodell, dessen Umsetzung wir mit der Stadt Münster anstreben, dient der schnellen Vernetzung und Kooperation. SEHT Münster e.V. Dechaneistr. 14 48145 Münster Rechtsform: Eingetragener Verein Registergericht: Amtsgericht Münster Registernummer: 3380 Geschäftsführender Vorstand: Ulrich Pieper, Sabine Wessel, Anke Benthaus-Reichstein 40 Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V. Namen/Datum „Eine Schule - ein Träger“ ermöglicht durch die Bündelung der Leistungen in der Kinder - und Jugendhilfe kurze Wege in der Information, in der Beratung von Erziehungsberechtigten und Fachkräften, in der Vernetzung verschiede ner Unterstützungsangebote. „Eine Schule – ein Träger“ ermöglicht die Verknüpfung verschiedener Arbeitsbereiche in einer Stelle, sodass Mitarbeiter:innen von diesen Stellen auskömmlich leben können und eine eigene soziale Sicherung erlangen. Bei Fragen und Rückmeldungen wenden Sie sich bitte an: Philipp Saager Fachberatung OGS und Koordination Schulbegleitung 0176-81483203 saager@seht-muenster.de Elisabeth Leifheit Geschäftsführender Vorstand und Fachberatung OGS 0251-67432106 0172-1556920 leifheit@seht-muenster.de Konzeption für das außerschulische Angebot der Offenen Ganztagsschule im Rahmen der Überleitung der OGS der Erich Kästner- Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.
Anlage 1 OGS-Kriterienkatalog
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Kriterienkatalog für die außerunterrichtlichen Angebote der Offenen Ganztagsschulen (OGS) Die Fachlichkeit des Trägers und sein pädagogisches Konzept werden anhand der nachfol- genden Auswahlkriterien ausgewertet. Den Kriterien sind jeweils zu beachtende Standards und Orientierungsrahmen zugrunde gelegt: Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschule in M ünster Entsprechende Erlasse des Landes NRW in den aktuel l gültigen Fassungen Pädagogisches Konzept/Leistungsbeschreibung Das Konzept, das die gesetzlichen Grundlagen (BASS) , aktuelle gesellschaftlichen Erforder- nisse und die Grundhaltung des Trägers sowie dessen Arbeitsweisen verdeutlicht, muss vor- liegen und ist Grundvoraussetzung für die Trägerschaft einer OGS. Querschnittsaufgaben Der Zuzug und die Integration von Migrantinnen und Migranten stellen an OGS-Träger beson- dere Anforderungen. Sprachliche und kulturelle Barr ieren müssen gemeistert, schnelle und kompetente Integrationsangebote erarbeitet und entwickelt werden. Gleiches gilt für die The- men der Inklusion von Kindern mit Behinderungen und der Genderthematik. Informelle und soziale Bildung als Querschnittsthema ist grundsätzlich enthalten. Zentrales Ziel von Bildung ist die Befähigung des Kindes, ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu füh- ren und umfassend am sozialen und ökonomischen Leben und der gesellschaftlichen Entwick- lung partizipieren zu können. Mitbestimmung Der OGS-Träger soll ein beteiligungsorientiertes, p ädagogisches Konzept mit einem ange- messenen Maß an Partizipation darlegen. Kooperationsstrukturen Bereits vorhandene räumliche Bezüge zu bestehenden Einrichtungen im Sozialraum der Ein- richtung ermöglichen die Nutzung von Synergien, die die Wirtschaftlichkeit einer OGS erhö- hen. Sozialraumbezogene Angebote werden bedarfsgerecht aufeinander abgestimmt und wei- terentwickelt, wenn die Akteure des Sozialraums sich hierzu entsprechend vernetzen. Organisationsstruktur und qualitätssichernde Maßnahmen Die Anforderungen an Träger der Offenen Ganztagsschulen befinden sich, analog zur gesell- schaftlichen Entwicklung, laufend im Wandel. Neue Herausforderungen sind kontinuierlich mit neuen Antworten und Konzepten zu begegnen. Aus dies em Grund ist eine funktionierende und sich weiterentwickelnde Trägerstruktur eine not wendige Voraussetzung für den Betrieb einer OGS. Implementierte Qualitätsentwicklungs- und Sicherung sprozesse mit inkludierten Verfahrens- abläufen in Bezug auf den Kinderschutz und die Zusa mmenarbeit mit der städtischen OGS- Fachberatung ist ein notwendiger Standard. Besondere Merkmale des Trägers Bei diesem Kriterium können weitere besondere Angebote des Trägers in die Bewertung ein- fließen, die über die zuvor benannten Kriterien und Orientierungsrahmen nicht abgedeckt wer- den, jedoch eine Bereicherung für die Angebote der OGS darstellen. Gleichzeitig kann der Punkt der gewünschten Trägerpluralität/Trägervielfalt in Münster in der Bewertung berücksich- tigt werden sowie besondere Anforderungen, welche a us den Bedarfen der Schule und des Stadtteils entstehen. Stand: 02/2022
Anlage A
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Anlage A zur V/0543/2024 Kurzüberblick Die Verwaltung und die Schulleitung schlagen mit dem Schulkonferenzbeschluss vor, dem Träger SEHT Münster e.V. die Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule in der Förderschule Erich Kästner-Schule zum Schuljahr 2025/2026 (01.08.2025) zu übertragen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Verwaltung wurde mit dem Antrag A-R/0039/2016 „Qualitätsoffensive die gute (offene) Ganz- tagsschule“ beauftragt, ein Gesamtkonzept der Offenen Ganztagsschulen zu entwickeln und mehr als 25% der Offenen Ganztagsschulen in die Trägerschaft anerkannter freier Träger der Jugendhilfe überzuleiten. Der Rat hat daraufhin in seiner Sitzung vom 26.08.2020 mit der Vorlage V/330/2020 beschlossen, alle Offenen Ganztagsschulen sukzessive in die freie Trägerschaft zu überführen. Mit dem Erreichen dieser Werte verfolgen wir die ISM Leitziele: „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts -, Forschungs- und Entwicklungsstan- dorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln“. Finanzierung Produktgruppe: 0602 Kinder- und Jugendarbeit Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig „Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet, Plätze für die Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter bedarfsgerecht in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhal- ten (§24 Absatz 4 SGB III). Die Kommune kann diese Verpflichtung auch durch entsprechende Angebote an Schulen erfüllen, soweit die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote nach den Grundsätzen des SGB VIII gestaltet werden (§5 Absatz 1 KiBiz).“ RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABI.NRW.01/11 S.38, berichtigt 02/11 S.85) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil des weite- ren Ausbaus der Offenen Ganztagsschule (OGS). Alle Maßnahmen zum Ausbau der OGS orien- tieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf aus- gerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu trägt insbesondere der bedarfsgerechte Ausbau der OGS bei. Im Rahmen der unterschied- lichen Arbeitsfelder der OGS werden wichtige Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachför- derung und Qualifizierung differenziert berücksichtigt und unterstützen eine famil ien-freundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der quantitative und qualitative Ausbau von Angeboten der Offenen Ganztagsschulen im Einklang mit der Ausrichtung als führender Wirtschaftsstandort mit Blick auf den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung von Kindern an Grund- und Förderschulen.
Beschlussvorlage
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V/0543/2024 V/0543/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Überleitung der außerunterrichtlichen Angebote (OGS) an der Erich Kästner-Schule Beratungsfolge 21.01.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 04.02.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 13.02.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 18.02.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 25.02.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 26.02.2025 Hauptausschuss Vorberatung 26.02.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat der Stadt Münster überträgt die Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule in der Erich Kästner-Schule, Pötterhoek 45, zum Schuljahr 2025/2026 ab dem 01.08.2025 dem Kinder - und Ju- gendhilfeträger SEHT Münster e.V. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit Zeile 11 15 Personalaufwendungen Transferaufwendungen 2025 133.420 Ab dem 01.08.2025 2026 ff 295.320 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 07.01.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schild Telefon: 492-5143 schildk@stadt-muenster.de - 2 - V/0543/2024 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 in der o. g. Produkt- gruppe veranschlagt. Begründung: 1. Ausgangslage Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V/0330/2020 die sukzessive Überleitung der Offenen Ganztagsschulen zu den Trägern der freien Jugendhilfe beschlossen. Die freien Jugendhilfeträger haben seitdem die Möglichkeit, ihr grundsätzliches und verbin dliches Interesse an einer Übernahme der Trägerschaft einer oder mehrerer Offenen Ganztagsschulen in Münster zu bekunden. Über die jeweils konkrete Überleitung einer Schule werden diese Träger in- formiert und können sich schulscharf bewerben. Um die Schul - und Elternbeteiligung sicherzustellen, wird das Ergebnis der Trägerauswahl in der Schulkonferenz vor den politischen Gremien vorgestellt. Der anschließende Schulkonferenzbe- schluss ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage. 2. Erich Kästner-Schule Die Erich Kästner-Schule ist eine Förderschule im Primarbereich für Kinder mit besonderem Unter- stützungsbedarf im Bereich Sprache und befindet sich im Stadtbezirk Mitte, Stadtteil Mauritz -Mitte. Nach einer energetischen Sanierung ist die Schule in den Sommerferien 2024 vom Laerer Landweg wieder in das Stammgebäude am Pötterhoek 45 zurückgezogen. In Förderschulen ist die OGS-Gruppengröße auf 12 Kinder reduziert. Im Schuljahr 2023/2024 besuch- ten 102 Schüler*innen die Erich Kästner -Schule, davon 57 Kinder die OGS in 4 Gruppen (55,3 %) und 11 Kinder die Bis -Mittag-Betreuung (10,7 %). Zum laufenden Schuljahr 2024/2025 ist es gelun- gen, alle Personalstellen zu besetzen. 3. Bewerbungen Im Mai 2024 wurden alle interessierten Träger über die Absicht, die Erich Kästner -Schule z um 01.08.2025 an einen Träger der freien Jugendhilfe überzuleiten, schriftlich informiert. Die Träger hat- ten bis zum 15.07.2024 die Möglichkeit, ihr Konzept anhand des in der Anlage 1 angefügten Kriteri- enkatalogs einzureichen. Folgende Jugendhilfeträger haben sich beworben: Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Münster GmbH Das Kolpingwerk Diözesanverband Münster ist ein katholischer Sozialverband mit rund 38.500 Mit- gliedern in 250 Kolpingfamilien (Stand 2018). Damit ist das Kolpingwerk Münster der mitgliederstärks- te Diözesanverband Deutschlands. Das Kolping-Bildungswerk ist ein anerkannter Träger der Jugend- hilfe und kooperiert in vielfältiger Weise mit Schulen im Münsterland. Es ist Träger der offenen Ganz- tagsschule an der Verbundgrundschule Milte -Einen und der Brigidenschule Legden -Asbeck. Es ist zudem beauftragt mit der päd agogischen Übermittagsbetreuung in der Sekundarstufe an 11 Schul- standorten, für Schulsozialarbeit an sechs Schulstandorten und der sozialpädagogischen Betreuung in einem Internat. Als OGS-Träger ist das Kolping-Bildungswerk in Münster bislang nicht tätig. - 3 - V/0543/2024 SEHT Münster e.V . SEHT ist ein anerkannter Träger der Jugendhilfe. Er versteht sich als Verein für Selbsthilfe, Beglei- tung und Beratung von Familien mit Kindern und Heranwachsenden, die Besonderheiten in der Ent- wicklung im Sinne von Teilleistungsschwäche n, Wahrnehmungsproblematiken, AD(H)S, Lern- und Leistungsschwierigkeiten, autistischen Verhaltensauffälligkeiten, emotionalen und/oder sozialen Schwierigkeiten, Beeinträchtigungen oder Behinderungen aufweisen. Der Träger bietet inklusive Feri- en-, Freizeit- und Bildungsangebote und ist an Schulen in den Bereichen der Eingliederungshilfe, der Schulsozialarbeit in verschiedenen Schulformen, einer inklusiven Ganztagsbetreuung und mit Projek- ten im Übergang Schule/Beruf tätig. SEHT Münster ist seit 2008 OGS -Träger an der Förderschule Albert-Schweitzer-Schule, seit dem 01.10.2024 an der Peter -Wust-Schule und zum zweiten Schul- jahrhalbjahr 2024/2025 an der Overbergschule in Münster. Die Verwaltung und die Schulleitung haben die Konzepte gesichtet. Für die Auswahl der Bewerbun- gen waren hierbei die in der Anlage 1 beigefügten Kriterien handlungsleitend. Von beiden Bewerbern werden die vom Rat der Stadt Münster beschlossenen OGS-Qualitätsstandards akzeptiert und in ih- ren Konzeptionen umgesetzt. Beide Träger haben ein Konzept vorgelegt, das die wesentlichen Eck- punkte ihrer pädagogischen Ausrichtung darlegt: - Pädagogisches Grundverständnis / Leitbild - Gesundheitsförderung - Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Eltern - Kinderschutz - Querschnittsaufgaben der Jugendhilfe - Sozialraumorientierung - Organisationsstruktur und qualitätssichernde Maßnahmen 4. Auswahlverfahren Nach dem Bewerbungsschluss und der Sichtung der eingereichten Unterlagen wurde durch Schullei- tung, OGS-Koordinatorin und Verwaltung entschieden, SEHT Münster e.V. für das Bewerbungsge- spräch einzuladen. Am 30. Oktober 2024 wurde mit dem Träger ein strukturiertes Bewerbungsge- spräch geführt. 5. Gesamtbewertung / Fazit Die Verwaltung und die Schulleitung schlagen abschließend vor, dem Träger SEHT Münster e.V. die Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule in der Erich Kästner -Schule zu übertragen. Der Vor- schlag wurde von der Schulkonferenz am 25.11.2024 einstimmig beschl ossen und liegt der Verwal- tung vor. Der Träger hat ein umfassendes, pädagogisches Konzept vorgelegt. Der Träger verfügt über vielfälti- ge Erfahrungen im Bereich der OGS an einer Förderschule und zeichnet sich seit Jahren bereits ver- antwortlich für das Förd erbudget an der Erich Kästner -Schule und der Schulsozialarbeit. Er hat dar- über hinaus im Bewerbungsverfahren seine hohe Kompetenz sehr fundiert dargestellt, seine Leistun- gen überzeugend präsentiert und insbesondere ein passgenaues Konzept für die Schule erläutert. Die Trägerübernahme durch den SEHT Münster e.V. eröffnet der Erich Kästner -Schule die Möglich- keit, von den bereits vorhandenen Erfahrungen des Trägers in der inklusiven Zusammenarbeit mit vielen Schulen in Münster und seinem großen sozialen Netzwerk im Quartier zu profitieren. Der Trä- - 4 - V/0543/2024 ger sichert ein Vertretungskonzept sowie eine verlässliche OGS -Ferienbetreuung an der Schule zu und stellt eine erfahrene Fachberatung zur Verfügung. Die Schule gewinnt mit der Überleitung der ganztägigen außerschul ischen Angebote an den SEHT Münster e.V. einen verlässlichen und überaus engagierten Jugendhilfeträger, mit einem hohen Erfah- rungswissen als Kooperationspartner von Schulen. In Münster ist es für SEHT Münster e.V. damit die vierte Trägerschaft einer Offenen Ganztagsschule. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1 Kriterienkatalog Anlage 2 Bewerbungen Hinweis: Die umfangreichen Bewerbungsunterlagen der einzelnen Träger (Anlage 2) stehen ausschließlich als pdf-Dateien im Ratsinformationssystem der Stadt Münster als Download unter der Vorlagennummer V/0543/2024 zur Verfügung.
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Dechaneistraße 14
- Laerer Landweg
- Pötterhoek 45
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Details
- Aktenzeichen
- V/0543/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.12.2024
- Erstellt
- 29.08.2024 18:24