Mandari Insight

V/0543/2024

Überleitung der außerunterrichtlichen Angebote (OGS) an der Erich Kästner-Schule

Vorlagen 02.12.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.02.2025, TOP 28

Anlage 2 Kolpingwerk_Bewerbung EKS

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 SEHT_Bewerbung_EKS

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 OGS-Kriterienkatalog

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Kolpingwerk_Bewerbung EKS

48045 Zeichen

Seite 1 von 18 
 
 
 
 
 
Konzept 
 
 
Offene Ganztagsangebote  
 
Erich Kästner Schule

Seite 2 von 18 
 
Inhalt 
 
 
1.Vorbemerkung ............................................................................................................................ 3 
2. Leitbild ....................................................................................................................................... 4 
3. Ziele und Grundsätze .................................................................................................................. 5 
3.1 Sprache und Kommunikation .......................................................................................................... 6 
3.2 Inklusion von Kindern mit Behinderung und Genderthematik ....................................................... 6 
3.3 Integration von Migrantinnen und Migranten ................................................................................ 8 
3.4 Bewegung, Spiel, Sport und Ruhe .................................................................................................... 8 
3.5 Ernährung und Gesundheit .............................................................................................................. 9 
3.6 Kulturelle Bildung ............................................................................................................................ 9 
3.7 Natur und Umwelt ......................................................................................................................... 10 
3.8 Hausaufgaben und Wochenplan ................................................................................................... 10 
3.9 Verkehrserziehung und Radfahrausbildung .................................................................................. 10 
4. Rahmenbedingungen ............................................................................................................... 11 
4.1 Betreuungszeiten und Ferien ........................................................................................................ 11 
4.2 Gestaltung der Gruppen ................................................................................................................ 12 
4.3 Partizipation ................................................................................................................................... 12 
4.4 Kooperationen ............................................................................................................................... 13 
4.5 Zusammenarbeit mit den Eltern .................................................................................................... 14 
4.6 Zusammenarbeit mit der Grundschule ......................................................................................... 14 
4.7 Zusammenarbeit mit dem Schulträger .......................................................................................... 15 
4.8 Zusammenarbeit mit der Kommune, den Glaubensgemeinschaften, Vereinen und anderen 
Schulen ................................................................................................................................................. 15 
5. Personal ................................................................................................................................... 15 
5.1 Leitung, Koordination .................................................................................................................... 15 
5.2 Qualifikation des Personals ........................................................................................................... 15 
5.3 Personaleinsatz .............................................................................................................................. 16 
5.4 Fortbildung des Personals ............................................................................................................. 16 
6. Kinderschutz ............................................................................................................................ 16 
7. Qualitätssicherung ................................................................................................................... 17 
8. Besondere Merkmale des Trägers ............................................................................................. 18 
9. Perspektive .............................................................................................................................. 18

Seite 3 von 18 
 
1.Vorbemerkung 
Ausgehend vom Schwerpunkt „Entschieden für Familie“ sieht das Kolpingwerk Diözesanverband 
Münster Angebote der Übermittags- und Ganztagsbetreuung auch im Kontext der verbesserten 
Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Jedoch müssen Schule und 
Erziehung in erster Linie das Wohl des Kindes im Blick behalten. Unter diesem Gesichtspunkt sollten 
die Angebote so gestaltet sein, dass sie die Kinder entsprechend ihrem Entwicklungsstand und ihrer 
sozialen Reife fördern. 
 
Die offene Ganztagsgrundschule „soll durch die Zusammenarbeit von Schule, Kinder- und Jugendhilfe 
und weiteren außerschulischen Trägern ein neues Verständnis von Schule entwickeln. Sie sorgt für 
eine neue Lernkultur zur besseren Förderung der Schülerinnen und Schüler. Sie fördert die 
Zusammenarbeit von Lehrkräften mit anderen Professionen.“ (RdErl. Punkt 1.1) 
 
Das Kolping-Bildungswerk ist anerkannter Träger der Jugendhilfe nach § 75 KJHG/SGB VIII. 
 
In unserem Konzept orientieren wir uns an dem Modell „QUIGS 2.0 – Primar, Qualitätsentwicklung in 
Ganztagsschulen“ und greifen Inhalte der einzelnen Module des Modells auf. 
 
Das Kolping-Bildungswerk kooperiert in vielfältiger Weise mit Schulen im Münsterland.  
Wir sind Träger der offenen Ganztagsgrundschule an der 
 
• Verbundgrundschule Milte-Einen  
• Brigidenschule Legden-Asbeck 
• Antonius Grundschule Darfeld 
• Sebastian Grundschule Osterwick 
• der pädagogischen Übermittagsbetreuung in der Sekundarstufe an 11 Schulstandorten 
• der Schulsozialarbeit an 6 Schulstandorten 
• der sozialpädagogischen Betreuung in einem Internat  
• sowie einer U3-Betreuung 
 
Die Mensa bzw. Essensausgabe organisieren wir an 4 Schulen.  
An mehreren Schulstandorten sind Integrationshelfer*innen und FSJ’ler tätig.

Seite 4 von 18 
 
2. Leitbild 
Das Kolping Bildungswerk ist Teil des weltweiten Kolpingwerkes, das heute mit rund 450.000 
Mitgliedern in mehr als 50 Ländern der Erde auf allen Kontinenten vertreten ist. Allen Kolping-
Einrichtungen gemeinsam ist der programmatische Anspruch ihrer Arbeit, den Adolph Kolping, der 
große deutsche Sozialreformer, schon vor 150 Jahren geprägt hat: 
 
„Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht der Mensch.“ 
 
Eine Leitlinie, die auch die Aufgaben der Kolping-Bildungswerke prägt. Unter Bildung verstehen wir 
einen den ganzen Menschen umfassenden lebenslangen Prozess, der den Menschen befähigen soll, 
über die eigene persönliche Entfaltung hinaus zu einer aktiven Teilhabe am sozialen, politischen und 
wirtschaftlichen Leben zu gelangen. Unsere Grundlage ist das Leitbild des Kolpingwerkes 
Deutschland. 
 
In unseren Angeboten geht es um mehr als Wissensvermittlung, es geht um einen ganzheitlichen 
Bildungsansatz, um ein ganzheitliches Verständnis des Menschen. Es geht um Herz und Verstand. Wir 
sehen den Menschen mit seinen Bedürfnissen und Interessen in seiner konkreten Lebenssituation. Wir 
sehen ihn sowohl in seiner Individualität als auch in seinen sozialen Beziehungen. Für uns und die 
Gestaltung unserer Bildungsangebote folgt daraus eine Haltung 
 
• die geprägt ist von Glaubwürdigkeit 
• partnerschaftlichem Umgang 
•  Verbindlichkeit  
• Zuverlässigkeit. 
 
Das Kolping-Bildungswerk übernimmt aus dieser Überzeugung heraus Verantwortung für Familien 
und ihre Kinder. Mit der Übernahme der Trägerschaft der pädagogischen Übermittagsbetreuung 
sichert sie den Kindern eine qualitative Vielfalt von Lern-, Handlungs-, Welt- und Ich-Erfahrungen, um 
sie für das Leben jetzt und in der Zukunft stark zu machen. Alle Freizeit- und Förderangebote sollen 
moralische, kulturelle und religiöse Werte sowie soziale Kompetenzen vermitteln und dienen der 
Persönlichkeitsentwicklung des Kindes. 
Mit den vielfältigen Angeboten werden somit auch Familien entlastet und unterstützt und sie bietet 
gerade Frauen eine Erleichterung für die Teilhabe am beruflichen, sozialen und auch kulturellen 
Leben.

Seite 5 von 18 
 
3. Ziele und Grundsätze  
Mit unserem Angebot verfolgen wir das Ziel, Kinder individuell zu fördern – auf der Grundlage ihrer 
jeweiligen Begabungen, Bedürfnisse und lebensweltlichen Rahmenbedingungen. 
Offene Ganztagsangebote sollen die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder stärken. Die 
Kinder erhalten im Rahmen der Angebote die Möglichkeit, an einer erweiterten Form von Förderung 
und Betreuung teilzunehmen. Betreuung in diesem Kontext bietet den Kindern abwechslungsreiche 
und altersgemäße Beschäftigungs- und Förderangebote.  
Kinder brauchen für ihre Entwicklung verlässliche Strukturen mit verlässlichen Freiräumen, Raum für 
eigenständige Aktivitäten und Welterkundungen, auch in der Begegnung mit anderen Kindern. Kinder 
wollen Wissen und Können erwerben und benötigen dabei Unterstützung, Anleitung und 
Anerkennung durch die Erwachsenen.  
Kinder haben Begabungen, von denen sie selbst oft nichts wissen oder ahnen, auch ihre Eltern nicht. 
Sie brauchen das Erlebnis, dass ihnen jemand durch Wertschätzung und Förderung ihre Fähigkeiten 
entlockt oder ihnen hilft, neue Begabungen zu entdecken. Vor allem Kinder, die zu Hause und in 
ihrem Umfeld wenig herausgefordert und wenig bestätigt werden, können nicht immer das 
Selbstvertrauen entwickeln, das erforderlich ist, um auch mit eher schwierigen Situationen 
umzugehen. Kinder brauchen Ermutigung bei Misserfolg und Schwierigkeiten und Anerkennung bei 
Erfolg. 
Das Ganztagsangebot eröffnet neue Spielräume für soziales Lernen und praktisches Erproben und 
Erfahren, es bietet vielfältige Lern- und Erfahrungsfelder. Dabei können spezifische Neigungen und 
Interessen der Kinder verstärkt berücksichtigt werden und so den individuellen Bedürfnissen der 
Kinder und der Entwicklung von Selbstwirksamkeit besser gerecht werden.  
Leitziele sind: 
 
• Erweiterung von Handlungskompetenzen im Gruppenleben, Stärkung von sozialen und 
emotionalen Kompetenzen (Konfliktlösungsstrategien). 
• Stabilisierung und weitere Festigung von erworbenen schulischen Fertigkeiten und 
Kenntnissen (durch gezielte Förderung). 
• Erweiterung von musischen, sportlichen und kreativen Fähigkeiten und Fertigkeiten. 
• Stärkung der Selbstverantwortung hinsichtlich der persönlichen Entwicklung (Kinder stark 
machen). 
• Ausbau und Kräftigung von lebenspraktischen Fertigkeiten (Kochen, Hygiene). 
• Integration, Vermeidung von Ausgrenzung (andere Kulturen kennen lernen und akzeptieren). 
• Stärkung der positiven Gesamtpersönlichkeit des Kindes, auch im Hinblick auf die 
Geschlechteridentität. 
 
Die Übermittagsbetreuung und das Angebot der Ganztagsbetreuung… 
 
• ermöglicht mehr Zeit für Bildung und Erziehung und individuelle Förderung (z.B. Förderung 
zur Behebung individueller Lernschwächen); 
• bietet Spiel- und Freizeitgestaltung sowie eine ergänzende Gestaltung des Schulalltages; 
• sorgt für ein umfassendes pädagogisches Angebot, das sich an dem jeweiligen Bedarf der 
Kinder und der Eltern orientiert (Freizeitangebote, Hausaufgabenbetreuung, usw.);

Seite 6 von 18 
 
• entlastet bei Bedarf die Eltern, die einer Berufstätigkeit nachgehen müssen/ wollen; 
• zielt auf besondere Förderangebote für Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien und für 
Kinder mit besonderen Begabungen ab sowie Angebote zur Stärkung der Familienerziehung; 
• will sprachliche Unterstützung für ausländische Kinder geben. 
 
Über die regulären Förder-, Betreuungs- und Freizeitangebote für alle Kinder können bei Bedarf 
spezielle Fördermöglichkeiten vereinbart werden, z.B. 
 
• besondere Förderangebote für Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien und für Kinder 
mit besonderen Begabungen sowie Angebote zur Stärkung der Familienerziehung. 
• Schulsozialarbeit (niederschwelliger Beratungsansatz – Angebote für Kinder als auch Eltern 
und Lehrer*innen müssen individuell am jeweiligen Bedarf orientiert entwickelt werden). 
• Lernberatung ("Lernen lernen"). 
 
3.1 Sprache und Kommunikation 
 
Sprache ist Mittel zum Zweck; Sprache übermittelt Anliegen und Wünsche, schafft Austausch und 
Umgangsformen. Ohne gemeinsame Sprache findet jedoch kein Austausch statt. Ohne gemeinsame 
Sprache ist nur begrenzt eine Gemeinsamkeit zu schaffen. Die Entwicklung einer gemeinsamen 
Sprache und eines gemeinsamen „Tons“ („Der Ton macht die Musik.“) wird von Kindern geradezu 
erwartet, denn sie wollen – unabhängig vom „Ton“ ihrer Äußerungen – in der Gemeinschaft der 
Großen und in ihrer Bezugsgruppe akzeptiert und verstanden werden.  
Der Umgang und die Kommunikation in der Gruppe bietet zusätzliche Räume, Sprache ganzheitlich zu 
erfahren, systematische Hilfen zu geben, Methoden der Aneignung zu entwickeln und sich über 
Sprache auszutauschen. So erleben die Kinder Problemlösestrategien und Alternativen, wie man sich 
selbst zu helfen weiß. Wenn sich Kinder gefragt und verstanden fühlen, beteiligen sie sich, 
identifizieren sich mit der Gruppe, tragen zur Atmosphäre bei, haben weniger Angst und erlangen 
soziale Kompetenzen.  
Als eine pädagogische Leitlinie dient die „Gewaltfreie Kommunikation“ nach Marshall B. Rosenberg. 
Die pädagogischen Mitarbeiter*innen der OGS werden an zwei Tagen im Schuljahr weitergebildet, 
sodass nachhaltig erworbene Kenntnisse umgesetzt und bestehende weiter ausgebaut und gefestigt 
werden können. 
Hier finden wir die Ansätze für unsere professionelle innere Haltung zu den Eltern und den Kindern. 
Weiterhin bietet uns die „Gewaltfreie Kommunikation“ in der Methodik und Didaktik die Leitlinie den 
alltäglichen und herausfordernden Situationen in einer guten Balance zu begegnen. 
 
3.2 Inklusion von Kindern mit Behinderung und Genderthematik 
 
Vorbemerkung: 
 
„Das Ziel „Wir werden eine inklusive“ Schule ist sicherlich ein eher diffuses und nicht klar 
abzugrenzendes Ziel, das Unsicherheiten und vor allem Konflikte schürt (Mays, 2016, S. 74). Es muss 
also im Hinblick auf die Entwicklung einer inklusiven Schulkultur darum gehen, schrittweise zu 
erreichende realistische Meilensteine in klar abgegrenzten Zeitfenstern zu diskutieren und zu

Seite 7 von 18 
 
verabreden. …“ QUA-LiS NRW (Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule, 
Inklusive Schulkultur – Arbeitshilfe mit den Reflexionsbögen und Impulsen für die schulische Praxis, 
Soest 11/2020, S.8). 
 
Um diesen Erwartungen gerecht zu werden, folgen wir dem QUA-LiS NRW und der Grundschule und 
beziehen uns hier auch, wie das Institut, auf den Reflexionskreis (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung 
& Schubert, 2014) 
 
 
Grundsätzlich streben wir eine Arbeitsgruppe an, in der sich alle Akteure dieser Schule 
zusammenfinden. Hier soll es im ersten Schritt um eine Erfassung gehen, was es an der Schule bereits 
gibt und wie die bisherigen Erfahrungen gewesen sind. Im folgenden Schritt muss festgehalten 
werden, was wir für eine weitere Entwicklung an der Schule brauchen. Hier ist für uns besonders 
interessant, die bisherigen Kooperationen zwischen Schule und Ganztag zu betrachten. An welchen 
Stellen brauchen wir eine primäre Weiterentwicklung, ggf. mit einem externen Coaching oder einer 
Prozessbegleitung. An dieser Stelle ist es von besonderer Bedeutung, Bezugspersonen sowohl im 
Schulalltag als auch im Ganztag als durchgehende Begleitpersonen zu installieren, z.B. in Form von 
Schulbegleiter*innen, Integrationskräften oder OGS-Mitarbeiter*innen mit erweiterten 
Aufgabenbereichen. Hier gilt es eine genaue Vereinbarung für die gesonderten Aufgaben zu treffen.

Seite 8 von 18 
 
Eine nachhaltige Weiterentwicklung im laufenden Prozess sichert eine Arbeitsgruppe, die sich 
regelmäßig trifft und Erfahrungen austauscht sowie schwierige Situationen benennt und abbaut. 
 
3.3 Integration von Migrantinnen und Migranten 
 
Auch hier gilt es gemeinsam eine abgestimmte Integration zwischen Lehrerschaft und Ganztag für die 
Kinder mit Migrationshintergrund zu gestalten. Hier bietet sich eine Begleitung teilweise / 
stundenweise am Vormittag und in den Differenzierungskursen etc. durch OGS-Mitarbeiter*innen an. 
Somit haben die Kinder eine erwachsene Person sowohl im Vormittags-, als auch im 
Nachmittagsbereich als Bezugsperson. Dies fördert eine positive verlässliche Beziehungsarbeit und 
eine stetige Begleitung der Kinder, stellt aber auch ein Bindeglied zwischen den beiden Bereichen 
dar, wodurch eine gut abgestimmte Kooperation zwischen Lehrerschaft und OGS-Bereich unterstützt 
wird. Eine verbindende Stelle, die nicht nur den Blick auf die schulischen Inhalte hat, sondern eine 
positive Haltung zu den unterschiedlichen kulturellen Identitäten mit sich bringt, hilft den Kindern 
sich in unseren Welten zurecht zu finden. Des Weiteren kann diese*r Mitarbeiter*in schwierige 
Situationen erkennen und dazu beitragen diese abzubauen. Besonders bei entstehenden Konflikten 
kann diese Person aufgrund der Präsenz viel früher agieren und vermitteln. 
Ein genaues Konzept für diese übergreifende Tätigkeit sollte mit Schule erarbeitet werden. Hier wird 
vor allem die Frage zu stellen sein, was (neu) zugewanderte Kinder in der (Ganztags-) Grundschule 
brauchen. 
 
• Sprachkurse 
• ein wertschätzendes Gegenüber 
• Verständnis 
• Sicherheit 
• Angenommen sein 
• Willkommen sein 
 
Nur einige Stichwörter, die eine Richtung für die inhaltliche Arbeit einer solchen Kraft zeigen. Hier gilt 
es zu erfassen, wo stehen wir, was haben wir schon, was läuft gut, was nicht und wo wollen wir hin. 
 
3.4 Bewegung, Spiel, Sport und Ruhe 
 
Kinder lieben Bewegung und brauchen Bewegung gemäß ihrem natürlichen Bewegungsdrang. 
Bewegung, Spiel und Sport sind Grundlagen für die körperliche, geistige und emotionale Entwicklung 
eines Kindes. Durch vielfältige Bewegungsangebote werden diese Entwicklungsprozesse positiv 
beeinflusst. Kinder entdecken sich, ihre Umgebung und ihre soziale Rolle durch Laufen, Springen, 
Kämpfen, Schwimmen, Werfen, Klettern, Rollen und Spielen zusammen mit Freunden. 
Auf der anderen Seite gibt es bei vielen Kindern ernsthafte motorische Probleme. Es gibt Kinder, die 
kaum Gelegenheit haben, sich auf der Straße, in der Natur zu bewegen, mit anderen Kindern Sport zu 
treiben. Übergewicht und andere ernährungsbedingte Probleme, eingeengte räumliche Verhältnisse 
im Wohnumfeld und auch eine unzureichende Wahrnehmung der eigenen körperlichen 
Befindlichkeit beeinträchtigen Kinder in ihrem natürlichen Bewegungsdrang. Das wirkt sich auf 
Lernfreude und Lernverhalten im Unterricht aus.

Seite 9 von 18 
 
Mädchen und Jungen zeigen Interesse für viele verschiedene Sportarten und brauchen 
Gelegenheiten, diese kennen zu lernen und herauszufinden, welche am besten zu ihren Fähigkeiten 
passen. Dies spielt zum einen im Sportunterricht eine wichtige Rolle, aber auch im 
außerunterrichtlichen Schulsport und Angeboten zu Bewegung, Spiel und Sport im Ganztag. Hier 
können die außerunterrichtlichen Bewegungsinteressen der Schülerinnen und Schüler verstärkt 
Berücksichtigung finden. Die Kinder können ermutigt werden, auch sogenannte 
geschlechtsuntypische Sportarten zu erproben. 
Hierfür werden zwei pädagogische Mitarbeiter*innen zu Übungsleiter*innen im Breitensport über 
den Landessportbund ausgebildet. Damit wird gewährleistet, dass eigene Sportangebote für die 
Bedarfe und Wünsche der Kinder umgesetzt werden. Durch die Vorgabe des Landessportbunds 
müssen die Übungsleiter*innen nach Erwerb der Lizenz alle vier Jahre an einer Weiterbildung 
teilnehmen, womit die Qualitätssicherung für diesen Bereich gesichert ist. Es beinhaltet zudem die 
Chance sich immer wieder neuen Themen und Bereichen zu widmen und somit über eine 
Weiterentwicklung im Bewegungsbereich sowie auch im erlebnispädagogischen Bereich die 
Angebote der OGS zu ergänzen. Ein weiterer Schritt ist es zu den Sportvereinen ein Netzwerk 
aufzubauen und die Vereine dafür zu gewinnen, ihre Angebote für die Kinder vor Ort anzubieten. 
Da sich die Grundschule mit dem Offenen Ganztag zu einem Lebensort entwickelt hat, dürfen die 
Angebote nicht nur im dynamischen Bereich liegen, sondern die Kinder müssen auch sichere Räume 
und Angebote haben, in denen sie sich zurückziehen können mit dem Ziel, Möglichkeiten zur Ruhe 
und Ausgeglichenheit anzubieten. In der Praxis heißt dies, einen „Ruheraum oder -räume“ je nach 
Bedarf zur Verfügung zu stellen. Hier gilt es auch den Kinderschutz zu berücksichtigen. Diese 
„Ruhenischen“ werden auch auf dem Außengelände benötigt z.B. durch Sitzecken im Schatten, die 
natürlich begrenzt sind, oder auch durch „outdoor Liegekissen“ als Angebote zum Ausruhen und zum 
Dösen. Hierzu ergänzend sollten Angebote wie Traumreisen, Entspannungsübungen, etc. einen 
festen Bestandteil haben.  
 
3.5 Ernährung und Gesundheit 
 
Essen und Trinken in der Schule ist heute unverzichtbarer Bestandteil des Schulalltags und 
gleichzeitig verlagert sich der Einfluss auf die Essgewohnheiten und die Ernährungsbildung 
zunehmend von der Familie in die Betreuungseinrichtung. 
Gemeinsame Mahlzeiten vermitteln den Kindern ein Gemeinschaftsgefühl und leisten einen 
wichtigen Beitrag zum sozialen Lernen. Die Mahlzeiten werden von gemeinsam erarbeiteten Regeln 
und Ritualen bestimmt.  
Es wird gemeinsam der Tisch gedeckt, gemeinsam gegessen und gemeinsam abgeräumt. Die 
gemeinsamen Mahlzeiten sind der Ort nach einem Schultag, an dem Kinder reden, Erlebtes erzählen, 
Fragen stellen und vieles mehr – ein buntes Treiben mit Regeln und Ritualen für die Mittagspause der 
Kinder, gemeinsam mit den Erwachsenen. 
 
3.6 Kulturelle Bildung 
 
Kulturelle Bildung setzt heute nicht mehr nur auf das Anschauen und Hören, sondern auf die eigenen 
Aktivitäten der Kinder und Jugendlichen. „Anfassen erlaubt“– die Mitwirkung bei Konzeption und

Seite 10 von 
18 
 
Gestaltung – das ist der entscheidende Schritt zu einer kulturellen Bildung für Kinder, die die Kinder 
gerade dadurch überzeugt, dass sie kulturelle Bildung von und mit Kindern ist.  
Die Beteiligung der Kinder an der Auswahl, der Konzeption und der Ausgestaltung ist unverzichtbar, 
in der außerschulischen Jugendarbeit und inzwischen auch in Schulen erprobt. Heterogenität ist eine 
Chance. Kulturelle Bildung kann gezielt Kinder und Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte, mit 
besonderen Begabungen wie auch mit Behinderungen ansprechen und gemeinsame Lern- und 
Kulturerfahrungen unterstützen und zur Integration beitragen. 
 
3.7 Natur und Umwelt 
 
Durch gezielte Angebote werden den Kindern unmittelbare Naturerfahrungen, Kenntnisse über 
Umweltphänomene und deren Hintergründe, Gelegenheit zu Experimenten und zum Erlernen eines 
vernünftigen Umgangs mit Ängsten, Risiken und vor allem der Vielfalt der sich oft genug 
widersprechenden Informationen der Medien ermöglicht. 
Es werden Gruppen angeboten, in denen sich die Kinder ausführlicher mit den Themen befassen, an 
denen sie freiwillig aus eigener Motivation heraus teilnehmen. Die Gruppen werden von den 
Mitarbeiter*innen angeleitet und begleitet. Hier wird eine Zusammenarbeit beispielsweise mit dem 
verorteten NABU und anderen angestrebt. Dies bildet eine gute Basis um aktuelle Themen zu Natur 
und Umwelt in Münster und Umgebung den Kindern näher zu bringen. 
 
3.8 Hausaufgaben und Wochenplan 
 
Mit der Frage, welchen Nutzen in der heutigen Zeit Hausaufgaben haben und wie sie umgesetzt 
werden, beschäftigen sich immer mehr wissenschaftliche Studien in den letzten Jahrzehnten. Auch 
wir versuchen diese Ergebnisse und Erkenntnisse im Rahmen unserer Möglichkeiten umzusetzen. Ein 
wichtiges Ziel und die Vorgabe für die OGS ist es, dass die Kinder der Ganztagsbetreuung in der Regel 
ihre Aufgaben in den dafür vorgesehenen und vorgegebenen Zeiten bei uns erledigen. 
Die Hausaufgabenbetreuung ist natürlich keine Nachhilfe, dennoch unterstützen wir die Kinder dort 
in den Bereichen, in denen sie es benötigen. Die Kinder sollen in der Regel ihre Aufgaben selbständig 
erarbeiten. 
Wir fördern die Gruppen- und die Teamarbeit in den Betreuungszeiten, in denen sich die Kinder bei 
gleichen Aufgaben finden und ein förderlicher gegenseitiger Austausch stattfindet. In bestimmten 
überfordernden Situationen bilden die betreuenden Erwachsenen eine Lerngruppe und lösen dann 
gemeinsam mit den Kindern die Aufgaben. Weiterhin soll es genug Raum und Ruhe geben um 
ungestört in die Einzelarbeit zu gehen. 
Die Arbeit mit einem Tagesplan und einem Wochenplan ist für die OGS ein großer Vorteil, so kann mit 
vielen Situationen viel flexibler umgegangen werden, z.B. bei internen Angeboten für die Kinder 
während der OGS-Zeit. Darüber hinaus kann die Motivation und Eigenverantwortung bei den Kindern 
gestärkt werden. Die OGS wird sich in diesem Zusammenhang mit den Vorgaben der Schule 
abstimmen und austauschen und ihr Angebot entsprechend anpassen und ergänzen. 
 
3.9 Verkehrserziehung und Radfahrausbildung 
 
Die Grundschulen haben eine umfassende Verkehrserziehung während der Schulzeit und auch dort 
sehen wir unsere Verantwortung in der Kooperation mit der Grundschule und den Kindern und Eltern.

Seite 11 von 
18 
 
Die morgens erworbenen Fähigkeiten im Parcours können am Nachmittag freiwillig wiederholt und 
damit gefestigt werden. Auch die Motivation bei den Kindern durch das Vorführen erworbener 
Fähigkeiten den Eltern gegenüber wird gesteigert. In gemeinsamen ergänzenden Einheiten können die 
Kinder sich besser auf die Umwelt vorbereiten. 
4. Rahmenbedingungen 
 
Ein verlässliches und somit gelungenes Angebot stützt sich auf die gesicherte Basis von 
organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen.  
Die organisatorischen Rahmenbedingungen werden in den Kooperationsverträgen festgehalten. 
Sie dienen zur Überprüfung des pädagogischen Konzepts. 
 
4.1 Betreuungszeiten und Ferien 
Das Angebot der Offenen Ganztagsschule bietet eine tägliche Betreuung an. Die Rahmenbedingungen 
gibt das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen in seinem Runderlass 
vor: 
„5.1 Der Zeitrahmen des Ganztagsbetriebs gebundener Ganztagsschulen (§ 9 Absatz 1 
SchulG) erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel auf mindestens 
drei Unterrichtstage über jeweils mindestens sieben Zeitstunden, in der Regel von 8 bis 15 Uhr. Er 
erhöht sich in erweiterten gebundenen Ganztagsschulen in der Regel auf jeweils mindestens vier 
Unterrichtstage mit jeweils mindestens sieben Zeitstunden. Die Teilnahme aller Schülerinnen und 
Schüler ist in diesem Zeitrahmen verpflichtend. 
Gebundene und erweiterte gebundene Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I führen über den für 
alle Schülerinnen und Schüler verpflichtenden Zeitrahmen hinaus weitere außerunterrichtliche 
Angebote durch, zum Beispiel nach 15 Uhr oder an weiteren Wochentagen. Die Teilnahme der 
Schülerinnen und Schüler an diesen Angeboten ist in der Regel freiwillig. Die Schule kann diese 
Angebote für einen Teil der Schülerinnen und Schüler als verpflichtend erklären. RdErl. d. Ministeriums 
für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S. 85)“ 
Ein Betreuungsplan wird mit der Schulleitung und dem kommunalen Träger vereinbart. Als Grundlage 
hierfür werden die bestehenden Zeiten als Basis gesehen und geklärt, welche weiteren Bedarfe von 
den Eltern mit integriert werden sollten. Dies beinhaltet auch eine Frühbetreuung und Modelle der 
bis Mittagsbetreuung. 
Die Betreuung wird an allen Tagen, an denen Lehrerfortbildungen, Elternsprechtage sowie weitere 
schulische Veranstaltungen, an denen der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler entfällt, 
gewährleistet. 
 
Ein Ferienprogramm wird sich an dem bisher bestehenden Programm orientieren und ggf. erweitert, 
angepasst sowie mit anderen Schulen kooperiert. 
 
„5.5 In den Zeitrahmen sollen je nach Bedarf auch bewegliche Ferientage und Ferien einbezogen 
werden, gegebenenfalls als schulübergreifendes Ferienprogramm.

Seite 12 von 
18 
 
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 
02/11 S. 85)“ 
 
4.2 Gestaltung der Gruppen 
Gruppe als Grundstruktur: Kinder brauchen Strukturen. Um dem gerecht zu werden gehören die 
Kinder einer festen Gruppe an, die den Kindern Halt, Orientierung und ein Gefühl der Zugehörigkeit 
bietet. Die Gruppen werden möglichst von festen Bezugspersonen geführt.  
Die Gruppengröße einer Gruppe wird vom Angebot selbst beeinflusst. In der Regel findet die 
Einteilung Hausaufgaben bzw. Lernzeiten und Essen in festen Gruppe statt, während bei Sport- und 
Theatergruppen und Chöre es zu ganz anderen verbindliche Gruppen kommt. Außerdem ist es 
möglich, besondere Leistungen z.B. bei speziellen Projekten gegen einen Kostenbeitrag zu öffnen. 
 
Natürlich lassen sich nicht alle Bedürfnisse sofort erfassen und viele Geschehnisse im Alltag wird das 
Team vor neue Herausforderungen und Bedarfe stellen. Hier wird durch die Begleitung des Kolping-
Bildungswerkes beraten und es werden weitere benötigte Angebote installiert. Grundlegend sind hier 
auch die finanziellen Ressourcen in den nächsten Jahren. Auch tarifliche Entwicklungen im 
Personalwesen müssen hier berücksichtigt werden. Genauso pädagogische Entwicklungen und die 
Veränderung von Standards, die die finanziellen Ressourcen zusätzlich belasten. Hier sehen wir uns 
im Gespräch, um die Möglichkeiten und Ressourcen der Investitionen für die Zukunft gemeinsam zu 
gestalten. 
Ausgehend von den oben genannten Handlungsfeldern können beispielhaft praxisbezogene folgende 
Angebote durchgeführt werden: 
• Angebote zur Konfliktlösung bzw. in der Art von „Coolnesstraining“ 
• Aufklärung und Suchtprävention 
• Einheiten zu Erlebnispädagogik für eine positive Ausrichtung der Gruppendynamik, dem 
Selbstwert und der Selbsteinschätzung 
• besondere kreative und musische Angebote im Bereich Tanzen, Werken, Malen und 
Basteln 
• Selbstbehauptungskurse 
• Ausflüge in die Natur 
• Erste Hilfe für Kinder 
• Themenbezogene Projektwochen, die z.B. auf dem Sachkundeunterricht aufbauen 
• Theater- und Zirkuspädagogik 
 
4.3 Partizipation 
Aus unserer Sicht als außerschulischer Partner der Kinder- und Jugendarbeit besteht konkret die 
Anforderung, den Grad von Freiwilligkeit, Wahlmöglichkeiten und Orientierung an den Interessen der 
Kinder und Jugendlichen zu erhöhen. Denn die Ermöglichung von Partizipation ist ein Grundprinzip 
unseres pädagogischen Handelns. Unser Ansatz ist geprägt von dem Leitgedanken, dass Kinder 
Subjekte ihres eigenen Entwicklungs- und Bildungsprozesses sind.

Seite 13 von 
18 
 
Freiwilligkeit, die Ausrichtung der Angebote an den Interessen und Bedürfnissen von Kindern sowie 
ihre Beteiligung an der Ausgestaltung der Angebote sind daher pädagogische Gebote, um ihre 
Selbsttätigkeit zu ermöglichen und damit zu ihrer Persönlichkeitsentwicklung beizutragen. Als Träger 
der Kinder und Jugendhilfe sind wir nach SGB VIII auch als Träger von Ganztagsangeboten dazu 
verpflichtet.  
Die Vorgaben sollen mit einem oder mehreren OGS-Kinderteams umgesetzt werden, die sich zu 
bestimmten Themen in Begleitung und Anleitung treffen. Die Kinder können sich selbst zu den 
Themen melden, bei denen sie mitarbeiten möchten, aber auch angesprochen werden von anderen 
Kindern oder Mitarbeiter*innen. Die Zusammenarbeit gestaltet sich projektorientiert und sendet ggf. 
zu bestimmten Treffen in der Schule Abgesandte, die nach einer Vorbereitung zu einzelnen Themen 
die Kinder der OGS vertreten (Mitbestimmungsrecht). Der Vorteil eines OGS-Kinderteams gegenüber 
anderen Formen von Vertretungsgruppen ist, dass Kinder nicht ein ganzes Jahr die Vertreter sein 
müssen, aber auch länger im Team als ein Schuljahr mitarbeiten können. Ein weiterer Vorteil besteht 
darin, dass jedes Kind die Möglichkeit erhält, wenn es möchte, ein mitwirkender Teil von Partizipation 
und Entwicklung an der Schule zu werden. 
Die Basis um die Themen mit den Kindern zu erarbeiten soll bei größeren Aufgaben die Methode 
„Zukunftswerkstatt“ angelehnt an R. Jungk, R. Lutz und N. Müllert sein. Die Methode 
„Zukunftswerkstatt“ motiviert Kinder im besonderen Maße und kann dabei gleichzeitig komplexe 
Themen gut erarbeiten. An vielen Schulen sind schon eigene Modelle zur Mitbestimmung vorhanden. 
Hier werden wir vor Ort besprechen, welche Angebote sich etabliert haben und welche ergänzt 
werden ggf. verändert werden sollten. 
 
Oft stellt sich aus unterschiedlichen Gründen die Partizipation im Alltag als Herausforderung da und 
diese, wenn sie einmal Installiert ist, beizubehalten. Für viele Kinder ist Schule und OGS ein Lebensort 
geworden, der die Wochenarbeitszeit eines Erwachsenen zum Teil übertrifft. Kinder verbringen bis zu 
45 Stunden dort, je nach Schul- und Betreuungszeiten. Um so wichtiger ist es, den Kindern 
beispielsweise selbst bestimmte Wochenplanungen einzuräumen. Zur alltäglichen Partizipation zählt 
auch ein Beschwerdemöglichkeit für die Kinder um sich Gehör zu verschaffen, z.B. mit einem 
klassischen Beschwerdekasten. 
 
4.4 Kooperationen 
 
Ganztagsschule muss an den Bedarfen und der Lebensrealität der Kinder, Jugendlichen und Familien 
ansetzen. Das bedeutet auch, sich vom reinen Lern- zum Lebensort zu entwickeln, sich dem 
Sozialraum und außerschulischen Bildungspartnern zu öffnen und Zeiten und Räume für das Erleben 
von Freizeit, Autonomie und Mitbestimmung zu öffnen. Für die Angebote im offenen Ganztag sind 
das Know-how und die pädagogische Perspektive weiterer Partner hilfreich und stützend. Die Träger 
und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit, also Jugendeinrichtungen und Jugendverbände sind für 
Ganztagsschulen wichtige potenzielle Partner. Sie können ihr umfangreiches Wissen zu den 
Lebenslagen von Kindern und einen breiten Methodenschatz zur Gestaltung informeller und 
nonformaler Lernangebote einbringen. Bei der Planung und Durchführung der Angebote sollten 
somit örtliche Vereine und Verbände mit einbezogen werden. So können Sportangebote in 
Kooperation mit den Sportvereinen durchgeführt werden. Jugendverbände könnten ebenso 
Angebote am Nachmittag durchführen.

Seite 14 von 
18 
 
Im Vorfeld ist es notwendig, Vorgespräche mit möglichen Kooperationspartnern und insbesondere 
mit der Schule zu führen. In diesen und in späteren Gesprächen müssen Vorgehensweisen 
gemeinsam geplant werden. Dies hat zudem einen Lerneffekt, denn alle Beteiligten können von den 
anderen Kooperationspartnern lernen. 
 
4.5 Zusammenarbeit mit den Eltern 
Die Fachkräfte stehen den Eltern für Gespräche zur Verfügung. Elternabende und Kennenlern-
Nachmittage werden durchgeführt, nach Bedarf finden Elterngespräche statt. Die Eltern werden 
durch unterschiedliche Informationen und Elternabende über den Inhalt und die Organisation einer 
OGS sowie über die durch eine Anmeldung resultierenden Verpflichtungen ausführlich informiert. Es 
ist wichtig, mit den Eltern einen möglichst engen Kontakt zu haben und sie begleitend oder, wenn 
möglich, sie engagierend an der OGS teilhaben zulassen. Der Austausch mit ihnen kann im direkten 
Kontakt oder auch bei Telefonaten erfolgen.  
Aus Erfahrung empfinden viele Eltern gesetzte Elterntermine für die OGS eher als Belastung und / 
oder Störung im Familienalltag. Diese Erfahrung zeigt uns, dass wir als Angebot andere Wege finden 
müssen, die uns mit den Eltern motiviert zusammenführen. Um mit den Eltern in den Kontakt zu 
kommen und zu bleiben, sollen die Veranstaltungen, Termine und Gespräche in den Alltag der 
Familie gut integriert werden können. So sollten Angebote für Eltern auch direkt im Anschluss an die 
OGS-Betreuung stattfinden, an denen Eltern Geschwisterkinder ggf. mitbringen können und dürfen. 
Es ist selbstverständlich, die Rückmeldungen der Eltern über das eigene Kind, Kritik, Wünsche etc. 
ernst zu nehmen und konstruktiv zu bewerten. Diese Transparenz führt zu einem hohen Maß an 
Zufriedenheit und gewährleistet eine erfolgversprechende Zusammenarbeit. Im Anschluss an das 
tägliche Betreuungsangebot werden die Kinder von ihren Eltern oder anderen, von den Eltern 
bestimmten Personen, an der Schule abgeholt. Wenn die Kinder den Heimweg alleine antreten 
sollen, benötigen die Mitarbeiter*innen eine schriftliche oder telefonische Einverständniserklärung 
der Erziehungsberechtigten. 
Um eine gute Kooperationsbasis mit den Eltern zu schaffen und zu halten, gilt es, eine bestmögliche 
Transparenz zum OGS-Angebot herzustellen und dies in allen Bereichen. Denkbar sind Begleitungen 
im OGS-Alltag, Mitgestaltung durch den Elternbeirat (genau aufzeigen, welche Aufgaben hat der 
Elternbeirat und wann sind die Termine), Erfragen von Bedarfen, Wünschen und Bewertungen zum 
Angebot der OGS (Evaluation). 
Zum Erfassen der Zufriedenheit der Eltern bietet sich ein Fest zum Ende eines Schuljahres an, an dem 
Familien mitwirken und teilnehmen können. Dies bietet eine gute Möglichkeit ins Gespräch zu 
kommen und einen kleinen Fragebogen zu Bedarfen, Wünschen und Bewertungen anonym zur 
Verfügung zu stellen. 
4.6 Zusammenarbeit mit der Grundschule 
 
Wir streben eine innere bereichsspezifische Kooperationskultur mit der Grundschule auf allen 
Ebenen an. Dies beinhaltet für uns einen engen Austausch und Abstimmung mit der Schulleitung, den

Seite 15 von 
18 
 
Lehrkräften und weiteren pädagogischen AkteurInnen (wie beispielsweise Schulsozialarbeiter*innen, 
Integrationspädagog*innen und Schulbegleiter*innen). 
 
4.7 Zusammenarbeit mit dem Schulträger 
 
Zwischen dem Schulträger und dem Kolping-Bildungswerk findet ein regelmäßiger Austausch über die 
Umsetzung des Angebotes, die Finanzierung sowie die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit statt. 
 
4.8 Zusammenarbeit mit der Kommune, den Glaubensgemeinschaften, Vereinen und anderen 
Schulen 
 
Eine gezielt ausgerichtete Zusammenarbeit mit der Kommune muss ggf. bei Bedarf für besondere 
Projekte erarbeitet werden. 
Bei der Planung und Durchführung der Angebote innerhalb des OGS Angebotes sollen örtliche 
Vereine und Verbände sowie andere Schulen mit einbezogen werden. So können Sportangebote in 
Kooperation mit den Sportvereinen durchgeführt werden, sowie Jugendverbände ihre Angebote am 
Nachmittag durchführen können. 
5. Personal 
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des offenen Ganztagsangebotes ist fachlich 
qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz wird quantitativ und qualitativ den 
Anforderungen entsprechend gestaltet. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den 
arbeitsrechtlichen Anforderungen. 
 
5.1 Leitung, Koordination 
 
Das Kolping-Bildungswerk übernimmt  
 
• die Einstellung des Personals in Absprache mit der Schulleitung und dem Schulträger, 
• die Verwaltung und Koordination der Kooperationspartner,  
• die Dienst- und Fachaufsicht,  
• die Weiterentwicklung des Konzepts,  
• die Weiterentwicklung der Kooperationen,  
• die Evaluation zur Qualitätssicherung,  
• die Öffentlichkeitsarbeit,  
• weitere Qualifizierungen des Personals. 
 
Die Leitung der OGS ist das Bindeglied zwischen der Verwaltung des Kolping-Bildungswerkes, der 
Schulleitung und den Mitarbeitenden vor Ort. Aufgaben und Verantwortlichkeiten werden mit den 
Beteiligten festgelegt und transparent kommuniziert. 
 
5.2 Qualifikation des Personals

Seite 16 von 
18 
 
Die Qualifikation des Personals sowie die Intensität des jeweiligen Personaleinsatzes richten sich nach 
dem Förder- und Betreuungsbedarf der Kinder und welches Vorgrabenprofil umgesetzt werden soll. 
 
5.3 Personaleinsatz 
 
Das Kolping-Bildungswerk wird den Personaleinsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 
regelmäßig mit dem Personal, der Schulleitung und dem Schulträger reflektieren und 
bedarfsorientiert anpassen. 
 
Teamsitzungen 
1x pro Monat trifft sich das Team der OGS zum Dienst-/ Fachgespräch mit dem Träger. Hier findet der 
direkte Austausch über konkrete pädagogische und organisatorische Fragen und Absprachen statt. 
„5.5 In den Zeitrahmen sollen je nach Bedarf auch bewegliche Ferientage und Ferien einbezogen 
werden, gegebenenfalls als schulübergreifendes Ferienprogramm.  
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 
02/11 S. 85)“ 
 
Die Betreuung wird an allen Tagen, an denen Lehrerfortbildungen, Elternsprechtage sowie weitere 
schulische Veranstaltungen, an denen der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler entfällt, 
gewährleistet. 
Ein Ferienprogramm wird sich an dem bisher bestehenden Programm orientieren und ggf. erweitert, 
angepasst sowie mit anderen Schulen kooperiert. 
 
Vertretungsregelungen 
 
Die Vertretung wird mit den vorhandenen Kräften ggf. über Stundenkontingente vertraglich geregelt. 
Für Notfälle hält das Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Münster Personal im Bereich Kinder und 
Jugendarbeit, Familienbildung und berufliche Bildung vor.  
 
5.4 Fortbildung des Personals 
 
Die Fortbildung und weitere Qualifizierung des Personals wird vom Kolping-Bildungswerk 
bedarfsgerecht geplant. Dazu wird der Fortbildungsbedarf gemeinsam mit den Mitarbeitenden und 
unter Einbeziehung der Schule erhoben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen an den 
Fortbildungsangeboten, Teamgesprächen und Konferenzen des Kolping-Bildungswerkes sowie an 
externen Angeboten entsprechend der Fortbildungsplanung teil. Im Bedarfsfall können spezielle 
Fortbildungsbedarfe auch durch die Kolping-Akademie angeboten werden. 
 
6. Kinderschutz 
Der Landtag hat bereits 2006 mit § 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW (SchulG) beschlossen, dass von der 
Schule jedem „Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen“ ist. Nordrhein-
Westfalen schuf damit als erstes Bundesland in einem Schulgesetz eine dem § 8a SGB VIII (Kinder-

Seite 17 von 
18 
 
und Jugendhilfegesetz) entsprechende Regelung. Zentrale Grundlage ist das in § 5 Abs. 2 (SchulG) 
enthaltene Leitbild der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe. Das 2012 in Kraft getretene 
Bundeskinderschutzgesetz konkretisiert und erweitert die bestehenden Regelungen zum 
Kinderschutz. Es nennt ausdrücklich die Aufgaben aller Personen, die sich der Erziehung von Kindern 
widmen. Auch die Aufgaben der Lehrkräfte im Kinderschutz werden formuliert. Hierzu gehören unter 
anderem, dass sie bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung die 
Situation mit dem Kind bzw. dem Jugendlichen und ggf. den Personensorgeberechtigten erörtern und 
auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken. Die Jugendämter haben einen Beratungsauftrag. 
 
Durch entsprechende Fortbildungen und Arbeitshilfen sollen die pädagogischen Fachkräfte 
Handlungssicherheit beim Erkennen gewichtiger Anhaltspunkte und im weiteren gesetzlich 
vorgeschriebenen Verfahren erhalten. In außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten nehmen 
pädagogische Fachkräfte vielfältige Facetten der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen wahr. 
Eine Chance und auch eine Herausforderung liegt darin, in der Ganztagsschule den 
multiprofessionellen Blick von Lehr- und Fachkräften zu nutzen, um Gefährdungssituationen aus dem 
Nahbereich und sozialen Umfeld von Schülerinnen und Schülern rechtzeitig zu erkennen und 
entsprechend zu handeln. 
 
Das Kolping-Bildungswerk handelt entsprechend der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte 
Gewalt des Bistums Münster und schult alle Mitarbeitenden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im 
offenen Ganztag müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. 
 
7. Qualitätssicherung 
Das Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Münster ist Träger der freien Jugendhilfe und seit 2008 
im Bereich der Offenen Ganztagsschule und Schulsozialarbeit aktiv. Seit 2007 ist die Kolping-
Bildungswerk DV Münster GmbH als zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen 
Weiterbildung nach AZAV sowie nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert.  
Das Kolping-Bildungswerk hält eine leistungsfähige Verwaltung vor, die die pädagogischen Angebote 
und Maßnahmen in ihren Abläufen unterstützt. Arbeitsplätze sind mit modernen Arbeitsmitteln 
ausgestattet. Die Mitarbeiterinnen werden mit Laptop und Handy ausgestattet und in die technische 
Infrastruktur (Mail-Server, zentrale Terminverwaltung, online-Dokumentenmanagementsystem) 
eingebunden. Die regelmäßige Fortschreibung des Schulungsplanes sichert die hohe Qualifikation der 
Mitarbeitenden. 
Um eine hohe Qualität unserer Angebote zu erreichen und dauerhaft sicherzustellen, handeln wir 
einheitlich und koordiniert. Unser Qualitätssicherungskonzept enthält deshalb die folgenden 
Bestandteile: 
 
• einheitliche und verbindliche Information  
• Schnittstellenmanagement  
• klare Definition der Qualitätsstandards &-ziele 
• einheitliche Arbeitsunterlagen, Dokumente, Ordnungsmittel und Formulare  
• Qualifikation des Personals 
• eindeutige Benennung, Zuordnung und Abgrenzung der Zuständigkeiten

Seite 18 von 
18 
 
• Planung, Anleitung und Kontrolle 
• Grundsatz einheitlichen Handelns 
• Weiterbildung des Personals 
• Evaluation  
• Verstetigung durch Weiterentwicklung. 
 
Verbindliche und allgemeingültige Unterlagen (z.B. Angebotskonzeption) werden in einem 
Maßnahmeordner innerhalb unseres Dokumentenmanagementsystems hinterlegt und sind dort für 
alle in der Maßnahme tätigen Mitarbeitenden zugänglich.  Wir stellen sicher, dass alle Akteure auf 
der Grundlage des gemeinsamen Konzeptes und unter Beachtung der verbindlichen und 
allgemeingültigen Unterlagen arbeiten. Darüber hinaus werden Schnittstellen, insbesondere mit den 
Kooperationspartnern definiert und beschrieben, um den Informationsfluss zu gewährleisten.   
Mit den beteiligten Fachkräften finden regelmäßig Teamsitzungen statt. Unter anderem werden die 
Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern und sich daraus ergebene Konsequenzen besprochen. Die 
Teamsitzungen werden protokolliert. Die Dokumentenlenkung für diese Maßnahme erfolgt über 
unser Dokumentenmanagementsystem „roXtra“. 
Alle Arbeits- und Ablaufprozesse unterliegen einer permanenten Evaluation. So werden die Prozesse 
und deren Ergebnisse ständig optimiert, Schwachstellen beseitigt und Fehler von vornherein 
vermieden. Durch Audits werden die Dokumente und Unterlagen auf Aktualität und Effizienz 
überprüft. Sie bilden somit den integralen Bestandteil einer systematischen Qualitätssicherung und 
verpflichten gleichzeitig die Mitarbeiter*innen zu einer einheitlichen Umsetzung der Konzeption. 
 
8. Besondere Merkmale des Trägers 
Als besonderes Merkmal des Kolping Bildungswerks ist zu nennen, dass es berufliche 
Bildungsangebote über die Kolping-Akademie gibt, welche perspektivisch ggf. bei Bedarf ausgeweitet 
und ergänzt werden. Hierzu zählt z.B. die Qualifikation für Ganztagskräfte im Primarbereich und der 
Sekundarstufe I. An anderen Schulen stellen wir die Personalien für Schulsozialarbeit bis hin zum 
Mensateam. 
 
9. Perspektive 
Das Kolping Bildungswerk legt einen hohen Wert darauf, dass das Konzept flexibel bleibt, um sich 
möglichst schnell auf die Bedürfnisse der Kinder und der Schule/Schulleitung und Kommune 
ausrichten und einstellen zu können. Aus den Erfahrungen lernen, Zufriedenheit erfragen, eigenes 
Handeln reflektieren, neues ausprobieren und sich den Bedürfnissen zu stellen, damit wird sich der 
Ganztag weiterhin positiv und nachhaltig entwickeln. Des Weiteren wird das Kolping-Bildungswerk 
zukünftig eine Qualifizierung bzw. eine Ausbildung zum Integrationshelfer anbieten und zur 
Verfügung stellen können. Aufgrund von anstehenden Veränderungen zum Anspruch auf einen Platz 
in der OGS könnten dies mittelfristig zu Veränderungen im Personalbereich führen. Dies gilt es 
vorzubereiten und sich gut aufzustellen. Einer dieser Schritte wird es sein, die Mitarbeiter*innen 
auszubilden, fachlich vorzubereiten und nachhaltig zu schulen.

Anlage 2 SEHT_Bewerbung_EKS

69803 Zeichen

Konzeption für das außerschulische 
Angebot der Offenen Ganztagsschule im 
Rahmen der Überleitung der OGS der Erich 
Kästner-Schule in freie Trägerschaft des 
SEHT Münster e.V.

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
1 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
Inhalt 
1 Einleitung ....................................................................................................................................3 
1.1 Trägerbeschreibung ................................ ................................ ...............................  3 
1.2 Leitprinzipien und besondere Trägermerkmale ................................ ........................ 7 
2 Grundlagen und Ziele der Offenen Ganztagschule (OGS) .........................................................9 
2.1 Rechtliche Grundlagen ................................ ................................ ........................... 9 
2.2 Ziele ................................ ................................ ................................ ................... 10 
2.3 Finanzierung ................................ ................................ ................................ ....... 12 
3 Struktur der OGS ...................................................................................................................... 12 
3.1 Betreuungszeiten................................ ................................ ................................ . 13 
3.2 Mittagessen ................................ ................................ ................................ ......... 13 
3.3 Personal ................................ ................................ ................................ .............. 14 
3.4 Räume ................................ ................................ ................................ ................ 15 
3.5 Ferienbetreuung ................................ ................................ ................................ .. 15 
4 Pädagogische Leistungsbereiche des SEHT Münster e. V. ...................................................... 16 
4.1 Lernzeit ................................ ................................ ................................ ............... 17 
4.3 Freispiel (und ganzheitliche Förderung) ................................ ................................ . 19 
4.4 Angebote und Arbeitsgemeinschaften ................................ ................................ ... 19 
4.5 Individuelle Förderung ................................ ................................ ......................... 22 
4.6 Partizipation ................................ ................................ ................................ ....... 22 
4.7 Inklusion und Integration ................................ ................................ ..................... 23 
4.8 Digitalisierung ................................ ................................ ................................ ..... 24 
5 Weitere pädagogische Angebote ............................................................................................. 26 
6 Kooperation und Vernetzung ................................................................................................... 26 
6.1 Erziehungspartnerschaft ................................ ................................ ...................... 26 
6.2 Schulintern ................................ ................................ ................................ ......... 27 
6.3 Innerhalb von SEHT Münster e. V. ................................ ................................ .......... 28 
6.4 Extern im Sozialraum ................................ ................................ ........................... 29 
6.5 Stadt Münster ................................ ................................ ................................ ...... 29 
7 Qualitätsmanagement ............................................................................................................. 30 
7.1 Strukturqualität ................................ ................................ ................................ ... 30 
7.2 Prozessqualität ................................ ................................ ................................ .... 33 
7.3 Ergebnisqualität ................................ ................................ ................................ .. 34 
7.4 Personal ................................ ................................ ................................ .............. 34 
7.5 Arbeitsschutz................................ ................................ ................................ ....... 36

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
2 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
 
7.6 Kinderschutz ................................ ................................ ................................ ....... 37 
8. Perspektiven ............................................................................................................................ 39

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
3 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
1 Einleitung 
Offene Ganztagsschule steht für gute Bildung, Erziehung und Begleitung. Kontinuität in der 
Betreuung gibt Familien Sicherheit in der Lebensplanung, eröffnet Chancengleichheit und 
eine sichere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. 
 
Offene Ganztagsschule befindet sich seit ihrer Einführung in einem kontinuierlichen 
Qualitäts- und Weiterentwicklungsprozess. Dies danken die Kinder und ihre Familien mit 
stetig steigenden Anmeldezahlen.  
 
Offene Ganztagsschule ist mehr als Betreuung. Schule wird zum Lebensraum, zu einem 
Sozialraum im Sozialraum. Für manche Kinder bedeutet Offene Ganztagsschule einmal am 
Tag ein warmes Essen, einen ruhigen sicheren Ort zum Lernen und Spielen sowie Menschen, 
die ihnen zuhören und Zeit schenken. 
 
1.1 Trägerbeschreibung  
SEHT Münster e. V. ist ein anerkannter Träger der Kinder -, Jugend- und Eingliederungshilfe 
mit derzeit ca. 135 sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter:innen sowie ca. 45 
Übungsleiter:innen bzw. Honorarkräften.  
SEHT Münster e. V. entstand 1992 aus einer  Gruppe engagierter Eltern und ist heute eine 
renommierte Selbsthilfegruppierung mit rund 250 Mitgliedern. 
Wir beraten und begleiten Familien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Im 
Besonderen vertreten wir junge Menschen mit Teilleistungsschw ächen, Aufmerksamkeits-
störungen, Lern - und Entwicklungsstörungen, Fetalem -Alkohol-Syndrom, Autismus -
Spektrum-Störungen, seelischen Behinderungen, emotionalen/sozialen Entwicklungs -
auffälligkeiten und weiteren individuellen Beeinträchtigungen mit dem Ziel eines 
selbstbestimmten Lebens mit vollständiger gesellschaftlicher und sozialer Teilhabe.

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
4 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
Unsere Angebote sind inklusiv und offen für alle interessierten Menschen. 
 
Von unserem Wissen um Besonderheiten und deren ganzheitlicher Betrachtung profitieren 
alle Kinder und Jugendlichen. 
 
SEHT Münster e. V. ist seit 1994 anerkannt als freier Träger der Jugendhilfe. 
 
SEHT Münster e. V. ist weltanschaulich und konfessionell unabhängig und Mitglied des 
Paritätischen Wohlfahrtsverbandes NRW sowie Mitglied der Landes - und 
Bundesvereinigung von SeHT. Über die Mitgliedschaft im Paritätischen ist SEHT Münster e. 
V. angebunden an die entsprechenden Fachberatungen. 
 
Unsere besondere Expertise für die Übernahme der Offenen Ganztagsschule (OGS) 
SEHT Münster e. V. zeichnet si ch durch vielschichtige Fachdienste im Kinder - und 
Jugendbereich aus. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen in der Ganztagsbetreuung 
und in der engen Kooperation mit Schulen. 
Als Träger der nachfolgenden Angebote bringen wir besondere Expertise für die Übernahme 
der OGS mit: 
 
• Ganztagsbetreuungsangeboten 
o OGS 
▪ Trägerschaft der OGS Albert-Schweitzer-Schule seit 2009 
▪ Trägerschaft der OGS der Overbergschule ab dem 01.02.2025 
▪ Verwaltung des Förderbudgets der OGS der Erich Kästner-Schule  
▪ OGS-Ferienbetreuung

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
5 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
o Ganztag in der Sekundarstufe 
▪ 13 plus Betreuung in der Albert-Schweitzer-Schule seit 2006 
▪ Schulsozialarbeit im Ganztag des Geschwister -Scholl-
Gymnasiums seit 2019 
 
• Schulsozialarbeit seit 2011 
o Albert-Schweitzer-Schule 
o Erich Kästner-Schule 
o Gesamtschule Münster Mitte 
o Realschule im Kreuzviertel 
o Geschwister-Scholl-Realschule 
o Geschwister-Scholl-Gymnasium (Schule des Gemeinsamen Lernens) 
o Schillergymnasium (Schule des Gemeinsamen Lernens) 
o Pascal-Gymnasium 
 
 
• Schulbegleitung seit 2017 im Schulalltag und in den Ganztagsangeboten 
o Albert-Schweitzer-Schule im Poolmodell 
o Anne-Frank-Berufskolleg  
o Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
6 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
o Geschwister-Scholl-Gymnasium 
o Geschwister-Scholl-Realschule 
o Hans-Böckler-Berufskolleg  
o Margaretenschule 
o Mauritzschule 
o Overbergschule 
o Pascal-Gymnasium 
o Peter-Wust-Schule  
o Realschule im Kreuzviertel  
 
• Jugendsozialarbeit mit 
o Freizeitgruppen 
o Bildungsangeboten 
o Ferienbetreuung 
o Offenen Angeboten in den Ferien  
o Beratung zu Fragen  verschiedener Entwicklungsauffälligkeiten  sowie 
rund um gesellschaftliche und soziale Teilhabe 
o Projekten zur Armutsprävention „Mädchen fragen – Mädchen wissen“ 
o Projekten zur Armutsprävention „Jungen fragen – Jungen wissen“ 
o Kinderrechteworkshops  
 
• Projekten zur politischen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen  
o Projekt JIPA – Jugendliche inklusiv politisch aktiv seit 2012 bis heute 
o Projekt „Kommunalpolitische Beteiligung aller Jugendlichen“ 
Unterstützung der Jugendratswahlen 2020/21 
 
• Familienunterstützendem Dienst seit 2013 
o Pflegeberatung

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
7 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
o Individuelle Unterstützung für Familien mit einer/einem Angehörigen mit 
einer Behinderung (0-99 Jahre) 
 
•  Beratungs- und Weiterbildungsangeboten sowie Elternaustauschgruppen 
o Infoforum 
o Elternforum  
 
• Kinderschutzfachkräften  
SEHT Münster e. V. ist ein stadtweit agierender Träger mit Schwerpunkt im Osten Münsters. 
Vor vielen Jahren hat SEHT Münster e. V. den Arbeitskreis Mauritz -Ost mit aufgebaut, sich 
für die Belange der Familien im Stadtteil engagiert und ist somit als verlässlicher Partner im 
Sozialraum bekannt und eingebunden.  
Durch die Trägerschaft der Offenen Ganztagsschule an der Albert -Schweitzer-Schule seit 
2009 bringt SEHT Münster e. V. bereits fünfzehn Jahre Erfahrung in der Offenen 
Ganztagsschule mit und verfügt über weitreichende Angebotsstrukturen.  
Darüber hinaus ist SEHT Münster e. V. in der Trägerkonferenz OGS und im Qualitätszirkel 
Offene Ganztagsschule in Münster vertreten und wirkt bei der Erstellung der 
Qualitätsstandards aktiv mit. 
 
1.2 Leitprinzipien und besondere Trägermerkmale 
Das Motto des SEHT Münster e. V. „Mit Schwächen stark sein“ ist richtungsweisend für das 
pädagogische Handeln in der OGS. In Achtung vor der Würde des Menschen heißen wir alle 
Kinder mit Respekt und Toleranz gegenüber ihrer Individu alität, ihren Besonderheiten und 
Verschiedenheiten willkommen und setzen alles daran diesen Anspruch auch in der offenen 
Ganztagsschule zu realisieren. 
 
Wir verstehen Schwächen und Verschiedenheiten als Chance und Entwicklungsaufgabe.

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
8 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
Mit den vorhandenen Ressourcen bieten wir Kindern die bestmögliche n Betreuungs-, 
Bildungs- und Erziehungsangebote. Um das Ziel der vollen gesellschaftlichen Teilhabe zu 
erreichen, werden formelle und informelle Bildungsprozesse gestaltet, die Kindern die 
Möglichkeit ganzheitl icher Entfaltung ihrer Talente und bestmöglicher Förderung ihrer 
Schwächen bieten. An diesen Prozessen werden Kinder aktiv und gleichberechtigt beteiligt.  
 
“Hilf mir es selbst zu tun!”  
In der Umsetzung der Bildungsprozesse orientieren wir uns an d em Leitsatz von Maria 
Montessori. 
 
Zwischen den Fachkräften der OGS, den Erziehungsberechtigten und den Lehrkräften wird 
eine wertschätzende Erziehungspartnerschaft zum Wohle der Kinder angestrebt. Dieses 
Vorhaben ist auf die Bereitschaft zum Dialog angewiesen, sodass SEHT Münster e. V. 
bestrebt ist, mit allen Beteiligten die Konzeption der Offenen Ganztagsschule fortlaufend zu 
präzisieren und weiterzuentwickeln.

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
9 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
2 Grundlagen und Ziele der Offenen Ganztagschule (OGS) 
2.1 Rechtliche Grundlagen 
Seit mehreren Jahrzehnten wird der Prozess der Öffnung von Schule in die Gesellschaft 
umgesetzt. Die Übernahme von Ganztagsbetreuungsaufgaben in das Schulgesetz spiegelt 
diese Öffnung wieder. Die Bedarfe der Erziehungsberechtigten an Vereinbarkeit von Familie 
und Beruf haben den Prozess vorangetrieben.  
Der Runderlass zur Offenen Ganztagsschule gibt die Rahmenbedingungen vor und fordert 
genau diese Öffnung von Schule in die Gesellschaft um ein „attraktives, qualitativ 
hochwertiges und umfassendes örtliches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot“ 
(siehe Runderlass 12-63 Nr. 2, 2.1 Satz 1) zu entwickeln. 
Dazu gehört die Beteiligung von außerschulischen Partner:innen und unterschiedlichen 
Professionen an der pädagogischen Arbeit sowie die Erschließung und  Nutzung des 
Sozialraums.

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
10 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
Die rechtlichen Grundlagen für die Offenen Ganztagsschulen setzen sich aus den folgenden 
Vorgaben zusammen: 
• § 9 Absatz 3 Schulgesetz 
• Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 12.02.2003 / 
Erlass 11 – 02 Nr. 19 (ABl. NRW. S. 43) 
• Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 31.07.2008 / 
Erlass 11 – 02 Nr. 9 (ABl. NRW. S. 403) 
• Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 14.12.2020 / Erlass 11 – 
02 Nr. 37 (ABl. NRW. 12/20) 
• Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010 / 
Erlass 12 – 63 Nr.2 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S. 85) 
• „Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschule in Münster 2019“, die auf dem 
Runderlass des Ministeriums für Schul e und Weiterbildung vom 23.12.2010 / 
Erlass 12 – 63 Nr.2 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S. 85) basieren 
 
2.2 Ziele 
Übergeordnete Ziele (gemäß der Landesregierung NRW) 
• Verbesserung der Bildungsqualität und der individuellen Förderung und 
Entwicklung 
• Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit einem sicheren Gefühl für alle 
Beteiligten  
• Ganztagsangebote aus einer Hand unter dem Dach der Schule  
Strukturziele 
• Gewährleistung eines sanften Übergangs der städtischen Leitung des Offenen 
Ganztages zu r Trägerschaft des SEHT Münster e. V. unter Einbezug des 
Kollegiums, der Schülerschaft, der Erziehungsberechtigten und eine

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
11 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
fortlaufende multiprofessionelle Zusammenarbeit mit allen 
Kooperationspartner:innen 
• Erhalt von erprobten Systemen und professionelle Weiterentwicklung von neuen 
Konzepten zur Gewährleistung einer verlässlichen pädagogischen Betreuung mit 
fachlich qualifiziertem Personal 
Leistungsziele 
• Junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung formell wie 
informell fördern (z.B. Fre ispiel, ganztägige Umsetzung von Förderplänen, 
Soziales Lernen) 
• Individuell fördern um Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen und 
Befähigung der Kinder, ein selbstbestimmtes Leben zu führen 
• Kulturelle, kreative, musische, sportliche und soziale Ange bote in Kooperation 
mit anderen Sozialpartner:innen sicherstellen 
• Rahmenbedingungen und Personalressourcen für Hausaufgabenbetreuung/ 
individuelle Lernzeiten sicherstellen 
• Erziehungsberechtigte bei der Erziehung achten, beraten und unterstützen, 
sodass dur ch verlässliche Zusammenarbeit eine Erziehungspartnerschaft 
entsteht 
• positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine 
kinder- und familienfreundliche Umwelt schaffen und erhalten mit Teilnahme an 
kulturellen, musischen, sportiven und gemeinwohlorientierten Angeboten 
• gemeinsames Mittagessen 
• Partizipation der Kinder  
• Wertschätzung persönlicher und kultureller Diversitäten

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
12 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
Qualitätsziele 
• Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl durch ein 
einheitlich abgestimmtes Verfahren 
• Qualitätsentwicklung und -sicherung durch kontinuierliche, fachliche 
Weiterentwicklung und Erhalt kontinuierlicher Beziehungen durch gute 
Mitarbeiter:innenentwicklung und -förderung 
2.3 Finanzierung 
Der Schulträger, die Stadt Münster, übernimmt die Raum -, Sach -, Overhead - und 
Personalkosten zu 100%. Die im Betreuungsvertrag mit den E rziehungsberechtigten 
vereinbarten Elternbeiträge werden durch die Stadt Münster erhoben.  
Der Betreuungsvertrag wird zwischen S EHT Münster e. V. und den Erziehungsberechtigten 
der an der OGS teilnehmenden Kinder geschlossen. 
Die Entscheidung über die Aufnahme der Kinder in das Angebot der OGS treffen der Träger, 
die Schulleitung und die Koordination der OGS in Rücksprache. 
 
3 Struktur der OGS 
Der Offene Ga nztag ist in Gruppen organisiert. Das Angebot erfolgt nach einem festen 
Konzept, das neben einem gemeinschaftlichen warmen Mittagessen innerhalb der eigenen 
Gruppenkonstellation und der Lernzeit, genügend Raum für Freispiel und 
Arbeitsgemeinschaften vorsieht.  
Um eine verlässliche Verzahnung zwischen Unterricht und den Offenen Ganztagsangeboten 
zu gewährleisten wird viel Wert auf eine enge Kooperationsstruktur gelegt. Hierfür erfolgen 
regelmäßige Rücksprachen zwischen Schulleitung, Lehrkräften , der Koordination der OGS 
und weiteren pädagogischen Fachkräften der OGS sowie regelmäßige Teamsitzungen, 
Teilnahme an Schulkonferenzen, Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen und 
gemeinsame Fallbesprechungen.

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
13 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
3.1 Betreuungszeiten 
Die Anmeldungen für die Betreuungsa ngebote laufen über die Sekretariate der jeweiligen 
Schulen. Dort sind die Betreuungsverträge hinterlegt. 
Betreut wird normalerweise: 
• In der OGS im Anschluss an die vierte Stunde um 11:35 Uhr 
• Montags bis donnerstags bis 15:00 Uhr bzw. 16:00 Uhr 
• Freitags bis 15:00 Uhr  
• Die Teilnahme bis 15:00 Uhr ist verpflichtend, um einen strukturierten Ablauf 
gewährleisten zu können  
• An unterrichtsfreien Tagen (bewegliche Ferientage, schulinterne Fortbildungen 
etc.) von 08:00 Uhr bis 15:00 oder 16:00 Uhr 
• In der OGS -Ferienbetreuung von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr bzw. 16:00 Uhr (siehe 
Termine pro Schuljahr) 
• In der Bis-Mittag-Betreuung von 11:35 Uhr bis 12:30 Uhr 
• In der so genannte n Randzeitenbetreuung ab 7:00 Uhr bzw. bis 17 :00 Uhr nach 
Bedarf und Personalressourcen an der jeweiligen Schule  
Freistellungen von der Teilnahme an der OGS können für Therapien, Familienereignisse, 
außerschulische Sport - und Bildungsangebote über die Koordination der OGS durch die 
Schulleitung genehmigt werden. Die Anträge für diese einmaligen oder regelmäßigen 
Freistellungen müssen schriftlich eingereicht werden. 
 
3.2 Mittagessen 
Die Ausgestaltung des Mittagessens richtet sich nach den Gegebenheiten und technischen 
sowie räumlichen Möglichkeiten der jeweiligen Schule. 
Das Mittagessen ist Bestandteil des pädagogischen Konzepts. Kinder werden an der 
Auswahl des Essens so weit wie möglich beteiligt. Das Mittagessen findet zwischen 12:35

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
14 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
Uhr und 13:45 Uhr statt.  Die pädagogischen Mitarbeiter:innen achten auf ein angenehmes 
Klima und eine angemessene Tischkultur. 
 
 
 
3.3 Personal 
Fachlich qualifizierte Betreuung, Erziehung und Bildung setzen fachlich und persönlich 
qualifiziertes Personal voraus. Dazu gehören Maßnahmen der Personalentwicklung, der 
Ausbildung und Personalbindu ng. Die gelingt unter anderem durch tarifliche Bezahlung 
und kontinuierliche Anstellungsverträge.  
Die Teamzusammensetzung orientiert sich an der Anzahl der Kinder, sodass SEHT Münster 
e. V. analog zu den Qualitätsstandards OGS der Stadt Münster eine Grupp enleitung pro 12 
Kindern in der Förderschule beschäftigt. Dazu kommen pro Gruppe 20,5 Stunden 
Unterstützungskraft.  
Ab der 4. Gruppe ist die Koordination der OGS freigestellt vom Gruppendienst. 
Das Kernteam wird von Lehrkräften, Praktikant:innen, Honorarkr äften und 
Mitarbeiter:innen im Bundesfreiwilligendienst und im Freiwilligen Sozialen Jahr 
unterstützt.  
SEHT Münster e. V. stellt die fachliche Qualifizierung des Personals für die OGS sicher.

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
15 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
Sowohl im Sinne der Beschäftigten als auch der Schüler:innen ist es ein übergeordnetes  
Ziel, Kontinuität in den Beschäftigungsverhältnissen zu halten. Der Verein stellt für die 
Notwendigkeit einer Krankheits - oder Abwesenheitsvertretung schnellstmöglich eine 
fachgerechte Vertretung sicher. 
SEHT Münster e. V. ist erf ahren in der Personalgestellung (nach § 4 Abs. 3 TVöD/TV -L/TV-H) 
und daran interessiert, bestehende Personalstrukturen in der OGS beizubehalten, sodass 
für die Kinder vertraute Bezugspersonen bestehen bleiben. 
Gemeinsame Teamsitzungen sind beim SEHT Münste r e. V. im Sinne einer stetigen 
Qualitätssteigerung und einem positiven Austausch obligatorisch. Des Weiteren gibt es 
Supervisionsangebote, die Möglichkeit der angeleiteten Kollegialen Fallberatung und die 
Möglichkeit, sich über das interne und externe For tbildungsprogramm kontinuierlich 
weiterzubilden. 
 
3.4 Räume 
Die Offene Ganztagsschule ist ein Erfolgskonzept. Dies stellt sich in jährlich wachsenden 
Teilnahmezahlen dar. Schulen sind für diesen wachsenden räumlichen Bedarf 
unterschiedlich gut ausgebaut. Darauf hat SEHT Münster e. V. als Träger keinen Einfluss. 
Um die Bedarfe der Kinder auf Rückzugsorte, Spielflächen und gute Lern - und 
Essensumgebungen sicher zu stellen, entwickelt SEHT Münster e. V. mit den OGS -Teams 
und der jeweiligen Schulleitung die vorhandenen Raumnutzungskonzepte stetig weiter. 
 
 
3.5 Ferienbetreuung 
SEHT Münster e. V. bietet seit vielen Jahren umfassende ganztägige OGS -Ferienangebote 
für Schüler:innen mit und ohne Inklusionsbedarf an.

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
16 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
 
Alle OGS -Kinder können sechs Wochen ganztägige Ferienbetreuung in ihrer Schule in 
Anspruch nehmen. Die Zeiten werden vom Träger der OGS nach Rücksprache mit der Stadt 
Münster festgelegt und sind für die Erziehungsberechtigten verlässlich. Die 
Ferienbetreuungszeiten können im Herbst für das laufende Schuljahr gebucht werden. 
Die Betreuung wird nach Möglichkeit an der jeweiligen Schule durchgeführt. Den Kindern 
vertraute Mitarbeiter:innen werden ergänzt durch Honorarkräfte oder Kooperationen mit 
Kinder- und Jugendeinrichtungen vor Ort. 
Viele Kinder genießen es, dass sie in den Ferien ungestört und zeitlich sehr flexibel den 
Tagesablauf gestalten und viele Stunden am Stück spielen können. Der Sozialraum Schule 
bietet ihnen ganz neue Möglichkeiten. Neben langen Freispielzeiten gibt es Angebote und 
ggf. Ausflüge, in deren Gestaltung die Kinder einbezogen werden. 
 
4 Pädagogische Leistungsbereiche des SEHT Münster e. V.  
Im Zwölften Kinder - und Jugendbericht (2005, S.83) heißt  es: „Bildung ist ein aktiver 
Prozess, in dem sich das Subjekt eigenständig und selbsttätig in der Auseinandersetzung 
mit der sozialen, kulturellen und natürlichen Umwelt bildet. Bildung des Subjekts in diesem 
Sinne braucht folglich Bildungsgelegenheiten durch eine bildungsstimulierende Umwelt 
und durch die Auseinandersetzung mit Personen. Bildung erfolgt dabei in einem Ko -
Konstruktionsprozess zwischen einem lernwilligen Subjekt und seiner sozialen Umwelt.“

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
17 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
In diesem Sinne versteht sich SEHT Münster e. V. zu einer ganzheitlichen Betrachtung der 
Kinder verpflichtet und verknüpft in der Offenen Ganztagsschule formale, non-formale und 
informelle Bildungsprozesse miteinander. Nachfolgend werden grundlegende 
Leistungsbereiche des regelmäßigen Tagesablaufs in der OGS vorgestellt. 
 
4.1 Lernzeit  
Eine besonders wichtige Schnittstelle zwischen Schule und dem Offenen Ganztag stellt die 
Lernzeit dar. Wir sehen eine gelingende Ausgestaltung der Lernzeit als gemeinschaftlichen 
Prozess von Erziehungsberechtigten, Lehrkräften und OGS -Mitarbeiter:innen, sodass 
besonderer Wert auf festgelegte Kommunikationswege für den Informationsaustausch 
zwischen allen Beteiligten gelegt wird. In den Hausaufgabenheften der Schüler:innen 
werden wichtige Informationen für die Erziehungsberechtigten festgehalten, um den 
direkten Informationsaustausch zu gewährleisten. 
Unter pädagogisch fachlicher Begleitung mit einer festen Betreuungsperson findet die 
Lernzeit Montag bis Freitag in der Zeit von 13:15 Uhr bis 1 5:00 Uhr statt. Es wird 
berücksichtigt, dass Hausaufgaben die individuelle Förderung unterstützen sollen, sodass 
Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Rücksichtnahme ebenso Bestandteil des 
Lernprozesses sind, wie Genauigkeit und Konzentration. Die konstante Betreuungsperson 
schafft eine ruhige und vertraute Arbeitsatmosphäre. Falls die Schüler:innen einzelne 
Aufgaben nicht verstanden haben, werden diese erneut erklärt und es wird Unterstützung 
angeboten. Die Schüler:innen werden dazu angeleitet Probleme eige nständig zu lösen. Bei 
komplexen Schwierigkeiten werden die Erziehungsberechtigten und die Lehrer:innen 
informiert. 
Die Konzeption der Lernzeit sieht vor, dass zu Hause keine schriftlichen Aufgaben mehr 
erledigt werden müssen.

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
18 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
 
 
4.2 Gemeinsames Mittagessen 
Das gemeinsame, warme Mittagessen ist fester Bestandteil des pädagogischen Konzeptes. 
Hier haben die Kinder die Möglichkeit die Erlebnisse des Vormittags auszutauschen. Dabei 
 geht es neben einer ausgewogenen Mahlzeit auch um das Erlernen gemeinsamer 
Tischkultur und der Wertschätzung kulturell unterschiedlicher Essensgebräuche.  Aus 
Rücksicht auf die muslimischen Schüler:innen wird komplett auf Schweinefleisch  
verzichtet. Die Teilnahme am Mittagessen ist für die Schüler:innen verpflichtend, die 
persönliche Essensmenge kann von den Schüler:innen selbst bestimmt werden.  Aktuelle 
gesetzliche Hygienebestimmungen werden dabei eingehalten.  
Das Mittagessen wird von einem regionalen Caterer geliefert. Individuelle Belange (wie z.B. 
Unverträglichkeiten, Allergien oder die Zugehörigkeit zu anderen Glaubensgemein -
schaften) werden berücksichtigt. Ebenso wird auf frische Rohkost, Obst und Salat großer 
Wert gelegt. Rohkost, Obst und Salat werden auch als Snack im Nachmittag zur Verfügung 
gestellt.  
Bei der Vor - und Nachbereitung der Mahlzeiten (Tischdecken, Abräumen etc.) können die 
Kinder beteiligt werden.

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
19 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
4.3 Freispiel (und ganzheitliche Förderung) 
Kinder benötigen nach den vorstrukturierten Rahmenbedingungen des Unterrichts die 
Möglichkeit, zur individuellen Entfaltung und Gestaltung. Raum für freies Spielen gehört 
somit zur Struktur des Offenen Ganztags.   
Gleichzeitig trägt das Freispiel zum Erwerb sozialer Kompetenzen bei. Die Freispielphasen 
können die Schüler:innen nach ihren Vorlieben im Innen - oder Außenbereich, für sich oder 
mit anderen, nutzen. Pädagogische Fachkräfte stehen dabei z.  B. mit motivierenden 
Spielmaterialien oder ergänzenden Regeln unterstützend zur Verfügung. 
 
 
 
4.4 Angebote und Arbeitsgemeinschaften  
Im Sinne ganzheitlicher - auch informeller - Bildung ist es in der Offenen Ganztagsschule von 
besonderer Bedeutung, dass Kinder die Möglichkeiten haben, eigene Interessen zu 
vertiefen, ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln oder Neues auszuprobieren. Hierfür wird ein 
vielfältiges Angebot an Arbeitsgemeinschaften aus dem sportlichen, naturpädagogischen,  
musischen, kreativen, literarischen bis hin zum multimedialen Bereich zur Verfügung 
gestellt. Gemeinsam mit den Kooperationspartner:innen wird ein Kursangebot entwickelt, 
im Zentrum dieser Überleg ungen stehen die Interessen und die individuellen Bedarfe der 
Kinder.

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
20 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
 
Hier einige Beispiele aus den letzten 15 Jahren OGS: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kreativität, Gestaltung und Musik 
• Filzen 
• Verschiedene Drucktechniken 
• Töpfern 
• Jahreszeitliches Basteln 
• Theater-AG 
• Rapp-AG 
• Trommel-AG 
Sport und Bewegung 
• Gruppenspiele 
• Fußball 
• Tanzen 
• Psychomotorik 
• Heilpädagogisches Reiten 
Alltagskompetenzen und Ökologie 
• Gärtnern 
• Wald-AG 
• Fahrradwerkstatt 
• Holzwerkstatt 
• Nähen 
• Kochen 
• Backen 
• Ab ins Viertel-AG 
• Wir gehen in die Stadtbücherei 
• Busfahrtraining

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
21 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
 
 
 
 
Neu aufgenommen werden so genannte „Mint -Angebote“, die wir mit freundlicher 
Unterstützung der Westfalen AG realisieren können. Hier handelt es sich um AGs, die die 
Fähigkeiten der Kinder in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik 
entwickeln und fördern sollen.   
 
Eine Vernetzung mit den Bildungsangeboten des SEHT Münster e. V. ist möglich. Damit die 
Angebote zu den Bedarfen der Kinder passen, erfolgt jedes Jahr eine Interessensabfrage der 
Ankommen in der OGS und  
Identitätsentwicklung 
• Zwergen AG 
• Patenprojekt 
• Kampfesspiele-AG 
• Ich baue mir eine Höhle/ein Nest 
(Projekt für Kinder mit Flucht - und 
Migrationserfahrungen) 
• Jungen-/Mädchen-AG 
• Spürsinn-Projekt in Kooperation mit 
dem Kinderschutzbund 
• Kinderrechte Workshops

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
22 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
Schüler:innen. Die Arbeitsgemeinschaften können partizipativ mit kindgerechten 
Evaluationsmethoden beurteilt werden.  
 
4.5 Individuelle Förderung 
Die Individuelle Förderung jedes Kindes wird insbesondere durch das Multiprofessionelle 
Team des Offenen Ganztags gewährleistet. Auf diese Weise kann situationsspezifisch 
bestmöglich auf die Bedürfnisse jedes Kindes eingegangen werden. 
Sprachbildung ist ebenso Teil der individuellen Förderung in der Offenen Ganztagsschule, 
sodass außerunterrichtliche Angebote sprachsensibel und sprachbewusst umgesetzt 
werden.  
Für Kinder mit heilpädagogischem Unterstützungsbedarf werden in der Offenen 
Ganztagsschule spezielle Förderangebote entwickelt bzw. umgesetzt angeboten, die sich 
aus vielfältigen Bereichen wie z.B. Motorik, Wahrnehmung oder Konzentration 
zusammensetzen. Durch den regelmäßigen multiprofessionellen Austausch in der Offenen 
Ganztagsbetreuung w ird sichergestellt, dass individuelle Förderpläne von Schüler:innen 
ganztägig umgesetzt werden. 
Für die Umsetzung der individuellen Förderangebote stehen der Offenen Ganztagsschule 
sowohl Sachmittel wie Gebrauchs - und Verbrauchsmaterialien als auch ein För derbudget 
für schulbezogene Projekte zu. 
 
4.6 Partizipation  
Wir sehen Kinder nicht als Empfänger:innen von Leistungen, Hilfeangeboten oder Wissen, 
sondern als selbstwirksame „Subjekte ihres Lebens“. Dafür ist es erforderlich, sie in allen 
Themenfeldern, die sie betreffen, zu beteiligen.  
Wir verstehen Schule als eigenen Sozialraum. Damit Kinder sich in ihrem Sozialraum  
wohlfühlen können, ist es wich tig ihnen entwicklungs- und altersbezogene Partizipations- 
und Mitbestimmungsmöglichkeiten anzubieten.  SEHT Münster e. V. fühlt sich durch seinen

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
23 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
Ursprung als Selbsthilfeverein in besonderer Weise dazu verpflichtet, im Dialog mit den 
Kindern gemeinsame En tscheidungen in der Ganztagesbetreuung zu treffen und sie dabei 
zu unterstützen, für sich und andere Verantwortung zu übernehmen.  
• Auswahl von AGs 
• Gestaltung von Räumen 
• Auswahl von neuem Spielmaterial 
• Reparatur von Spielgeräten 
• Gruppenrunden  
• Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien 
Die Kinder erleben, dass ihre Gefühle und Meinungen ernst genommen werden und sie ein 
wichtiger Bestandteil der Gemeinschaft sind. Durch das Erleben von Selbstwirksamkeit 
werden Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen gestärkt.  
 
Partizipation zu realisieren, bedeutet als Erstes, die Voraussetzungen für Teilhabe zu 
schaffen. Mögliche Beteiligungsmodelle und -methoden hierzu werden im 
Partizipationskonzept der Offenen Ganztagsschule in Zusammenarbeit mit den 
Schüler:innen festgehalten und fortlaufend weiterentwickelt und aktualisiert. 
Institutionalisierte Partizipationsmodelle können je nach Partizipationsmodell der 
jeweiligen Schule Gruppenräte, gewählte OGS-Vertreter:innen etc. sein.  
 
4.7 Inklusion und Integration 
Die Entstehung  und das Leitbild zeigen, dass sich SEHT Münster e. V. durch b esondere 
Inklusionssensibilität auszeichnet: Wir engagieren uns für die Entwicklung inklusiver 
Haltung, Strukturen und Praktiken und setzen uns für die Rechte von Menschen mit 
Besonderheiten/Behinderungen und ihrer Familien ein.

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
24 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
 
 
Als Träger der Kinder -, Jugend - und Eingliederungshilfe für Familien mit Kindern und 
Heranwachsenden, die Besonderheiten in der Entwicklung im Sinne von 
Teilleistungsschwächen, Wahrnehmungsproblematiken, AD(H)S, Lern - und 
Leistungsschwierigkeiten, autistischen Verhaltensauffälligkeiten, emotionalen und/oder 
sozialen Schwierigkeiten, Beeinträchtigungen oder Behinderungen aufweisen, setzen sich 
unsere Mitarbeiter:innen in der OGS in besonderer Weise für eine Lernumgebung  ein, die 
Heterogenität, Diversität und Vielfalt wertschätzt und fördert.  
Seit vielen Jahren bieten wir vielfältige inklusive Gruppen - und Ferienangebote sowie 
Projekte an, die die Angebote der OGS ergänzen. Um Synergieeffekte zu nutzen bieten wir  
Mitarbeiter:innen der OGS hier die Möglichkeit der Stundenaufstockung. 
Durch bereits bestehende Kooperationen mit dem Fachdienst der Schulbegleitung des 
SEHT Münster e. V. ist eine enge Verzahnung z.  B. zwischen Schulbegleitungen und 
Betreuung in der OGS gewährleistet. 
 
4.8 Digitalisierung  
Die Digitalisierung der Gesellschaft ist in den letzten Jahrzehnten rasant angestiegen. Hier 
hat die Digitalisierung der Schulen nur langsam Fahrt aufgenommen.

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
25 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
Die Corona-Pandemie hat hier viele Schwachstellen im schulischen System aufgezeigt, aber 
auch viel in Bewegung gebracht, was die technische Ausstattung und deren Nutzung 
angeht.  
OGS ist ein Teil von Schule. Für die OGS stellen sich mit der Digitalisierung  verschiedene 
Themen 
 
 
 
• Digitale Ausstattung und Qualifizierung der Mitarbeiter:innen 
• Nutzung von Medien und Technik in der Lernzeit 
• Fragen nach digitalem Kinderschutz (Umgang mit Handys in der OGS, Mobbing 
über soziale Medien, Kinderschutz im Netz etc.) 
• Nutzung von Medien und Technik in den AGs (Foto -Projekte, Filmen unter 
Anleitung, OGS-Blogs etc.) 
• Analoge Kontrapunkte zur Medienflut in Form von Echtzeiterlebnissen zur 
Stärkung der Resilienz 
• Digitale Angebote zur Elternarbeit (digitale und hybride Eltern abende, Online -
Elterngespräche etc.)

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
26 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
5 Weitere pädagogische Angebote 
 
An der Erich Kästner -Schule sind neben der OGS noch weitere Angebote etabliert. Dazu 
gehört die Schulsozialarbeit, die sich bereits in Trägerschaft des SEHT Münster e.V. befindet. 
Schulbegleitung stellt ein weiteres wesentliches pädagogisches Angebot dar und ist in der 
Vernetzung von Hilfeleistungen eine Maßnahme der Eingliederungshilfe. Die enge 
Zusammenarbeit in einer Schule auf einem Schulhof ermöglicht effektive und effiziente 
Hilfen sowie präventive und partizipative Angebote für Kinder und ihre Familien im 
Stadtteil. Hilfen aus einer Hand können besseren Kinderschutz sicherstellen und 
ermöglichen die Umsetzung von Bildungsgerechtigkeit und Teilhabechancen. 
Diese Erfahrungen bringen  wir aus der pädagogischen Arbeit an der Albert -Schweitzer-
Schule mit. 
 
 
6 Kooperation und Vernetzung 
SEHT Münster e. V. ist ein stadtweit agierender Träger mit einem Schwerpunkt im Osten 
Münsters. Durch die langjährige Arbeit sind wir umfassend vernetzt und verfügen über gute 
Kenntnisse in der regionalen wie überregionalen Kinder - und Jugendhilfelandschaf t. Wir 
arbeiten mit vielen Institutionen und Einrichtungen in und um Münster zusammen und 
vermitteln professionell weiter.  
 
6.1 Erziehungspartnerschaft  
Wertschätzung, Transparenz und regelmäßiger Informationsaustausch bilden für uns die 
Grundlage einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit den Erziehungsberechtigten. Die 
Corona-Pandemie hat gezeigt, dass eine enge Kooperation zwischen 
Erziehungsberechtigten, L ehrkräften und Mitarbeiter:innen der OGS unerlässlich ist. Hier 
sind viele kreative Formate entstanden um notfalls direkte Kontakte minimieren zu können.

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
27 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
Um Kommunikation mit und Partizipation von Eltern und Erziehungsberechtigten zu 
ermöglichen, legen wir großen Wert auf eine wertschätzende Haltung. Familien und Kinder 
leben in sehr unterschiedlichen sozialen und persönlichen Situationen. Wir legen großes 
Bemühen darauf positiv und stärkend in Kontakt zu treten um Erziehungsberechtigte zu 
ermutigen sich am Austausch und an den Entwicklungsprozessen zu beteiligen.  
Auf besondere Bedürfnisse der Erziehungsberechtigten (Sprachkenntnisse, Lesefähigkeit o. 
ä.) wird bei der Übermittlung wichtiger Informationen soweit wie möglich eingegangen. 
Positive Begegnungen werden ermöglicht durch Schulfeste, Tag e der Offenen Tür in der 
OGS oder Elterncafés. Hier können Eltern und Erzieh ungsberechtigte aktiv mitwirken und 
Verantwortung übernehmen.  
 
Die Angebotsstruktur der Offenen Ganztagsschule ermöglicht den Erziehungsberechtigen 
eine aktive Beteiligung am Schulleben, die wir sehr begrüßen. Sie können Verantwortung 
übernehmen für Themen und aktiv das Programm mitgestalten. Partizipation ist bei der 
Gestaltung der Bildungs- und Freizeitangebote in der OGS erwünscht. 
Der Betr euungsvertrag für die OGS regelt die Rahmenbedingungen für die kooperative 
Zusammenarbeit. Hinzukommen der regelmäßige Austausch über niedrigschwellige 
Informationskanäle wie Hausaufgabenhefte, Elterninformationsbriefe über die 
Schulhomepage, Emails oder T ür-und-Angel-Gespräche beim Bringen und Abholen der 
Kinder. 
Das Beratungsangebot des SEHT Münster e. V. erstreckt sich hierbei auch auf 
Entwicklungsfragen, Sorgen oder Weitervermittlungen von Unterstützungsangeboten 
außerhalb des Schulkontextes. 
 
6.2 Schulintern 
Schulinterne Kommunikation erstreckt sich auf unterschiedliche Bereiche.  
Auf kurzen schnellen Informationswegen müssen täglich notwendige Organisationsinfos 
sicher und verlässlich weitergegeben werden. Andere Themen wie z.  B.

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
28 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
Konzeptentwicklungen erfordern Zeit zum Austausch, Nachdenken und Vereinbaren. Dafür 
gibt es unterschiedliche Strukturen, die das Zusammenarbeiten auf Augenhöhe 
verdeutlichen 
• Dailys ermöglichen kurze Aktualisierungen für den jeweiligen Tag 
• Die OGS-Koordination ist in den wichtigen Schulgremien vertreten  
• Regelmäßiger Austausch zwischen Schulsozialarbeit und OGS-Koordination, ggf. 
je nach Schule multiprofessionelle Teamgespräche zu besonderen 
Fragestellungen und/oder Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf 
• Nach Absprache Teilnahme der Schulleitung an den OGS-Teamsitzungen 
• Jahresgespräche zwischen Träger, Schulleitung und OGS-Koordination 
• Einsatz der Lehrkräftestunden in der OGS (Lernzeit, Hausaufgabenbetreuung, 
Förderangebote usw.) 
• Themenbezogene gemeinsame Fortbildungen bzw. Thementage zur 
Verbesserung der Qualität und der Kooperation 
• Arbeit in multiprofessionellen Teams 
 
6.3 Innerhalb von SEHT Münster e. V. 
SEHT Münster e. V. stellt als Träger die Fachberatung und konzeptionelle Weiterentwicklung 
der schulischen Angebote und Hilfen sicher. Regelmäßige Koordinationsgespräche 
zwischen Fachberatung und OGS -Koordination, das Eingebundensein der OGS -
Koordination in ein Team aus Koordinationskräften der anderen Fachbereiche bei SEHT 
Münster e. V.  erweitert den Blick auf Kinder und Strukturen. Die Vermittlung zu anderen 
Hilfen und Beratungsangeboten hat kurze Wege. 
Erziehungsberechtigte mit besonderen Fragen und Bedarfen können intern an 
Fachberatungen weitervermittelt werden.

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
29 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
6.4 Extern im Sozialraum 
SEHT Münster e. V. nimmt den Sozialraum der jeweiligen Schule in den Blick und arbeitet 
mit den relevanten Kooperationspartner:innen zusammen. Die Erich Kästner -Schule als 
stadtweite Schule hat keinen fußläufigen Sozialraum. Die Bildungsangebote im Rahmen der 
OGS berücksichtigen diese Besonderheit. 
Fachlich erfolgt stadtweite Kooperation. SEHT Münster e. V.  arbeitet mit Kinder - und 
Jugendeinrichtungen, Schulpsychologie, dem Kommunalen Sozialdienst, dem Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien, Kinde rschutzambulanzen, Pflegekassen, 
Beratungsstellen, Ärzt:innen und Therapeut:innen, psychiatrischen Angeboten, 
heilpädagogischen Einrichtungen, Einrichtungen der Kinder - und Jugendhilfe, 
Sportvereinen usw. zusammen. 
 
6.5 Stadt Münster  
Die fachliche Arbeit von SEHT Münster e. V. ist geprägt von langjähriger Zusammenarbeit 
mit der Stadt Münster. Von den Anfängen des Offenen Ganztags bis hin zu   flächen-
deckendem Ausbau und perspektivisch dem Rechtsanspruch auf offene Ganztagsschule ist 
SEHT Münster e. V. sowo hl in der AG Schulnahe Jugendhilfe  als auch bei der Entwicklung 
der Qualitätsstandards der offenen Ganztagsschule im Qualitätszirkel aktiv dabei. Hier 
werden gemeinsame Absprachen getroffen, neue Entwicklungen diskutiert und Haltungen 
formuliert. 
Die OGS -Koordination nimmt an den Facharbeitskreisen und stadtteilbezogenen 
Arbeitskreisen teil.  
Zusätzlich ist SEHT Münster e. V. in verschiedenen AGs der Stadt vertreten und führt 
regelmäßig Gespräche mit der verantwortlichen Kommunalpolitik.

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
30 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
7 Qualitätsmanagement  
SEHT Münster e. V. legt großen Wert auf eine prozesshafte Qualitätsentwicklung, sodass 
Arbeitsstrukturen und Verfahren stetig an gesellschaftliche und fachliche Veränderungen 
angepasst und weiterentwickelt werden.  
Zur Sicherstellung u nd Weiterentwicklung der Qualität und einer hohen Fachlichkeit im 
Offenen Ganztag setzen wir folgende interne und externe Standards. 
 
7.1 Strukturqualität  
Innerhalb von SEHT Münster e. V.  
Fachberatung 
• Leitungstreffen 
• Facharbeitskreis OGS des Paritätischen 
NRW 
Koordination der OGS 
• OGS Koordinationstreffen 14-tägig 
• OGS Leitungssupervision 4-6 x jährlich) 
• SEHT Münster e. V. 
 Koordinationstreffen 1x monatlich 
OGS-Team 
• OGS-Teamsitzungen für  
Gruppenleitungen wöchentlich 
• OGS-Teamsitzungen für  
Gruppenleitungen und  
Unterstützungskräften 14-tägig 
• OGS-Teamsitzungen mit  
Schulbegleitungen monatlich 
• Teamtag 2x jährlich 
Auf Anfrage • Thematische Fachberatung

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
31 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
• Konzeptentwicklung in der  
Steuergruppe 
 
Innerhalb der Schule 
OGS-Koordination 
• Dailys 
• Lehrkräftekonferenz 
• Schulpflegschaft 
• Schulkonferenz 
• Ggf. Steuerungsgruppe/Krisenteam 
• Zusammenarbeit mit der  
Schulsozialarbeit 
• Zusammenarbeit mit Schulbegleitung 
• Zusammenarbeit mit Sekretariat und 
Hausmeister:innen 
OGS-Gruppenleitungen 
• Stufen- oder Klassenteams 
• Schulbegleitungen 
• Ggf. Klassenpflegschaften 
• Nach Absprache Teilnahme an Eltern -
Kind-Tagen 
 
Auf Stadtebene 
Träger 
• Mitwirkung in der AG nach §78 SGB VIII, 
Schulnahe Jugendhilfe, Kinder- 
und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit  
sowie Hilfen zur Erziehung

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
32 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
• Mitwirkung in den AGs der Kommission 
zur Förderung der Inklusion in der 
Stadt Münster 
• Teilnahme an stadtweiten und  
stadtteilbezogenen Facharbeitskreisen  
Fachberatung 
• U-AG Schulnahe Jugendhilfe 
• Trägerübergreifende AG Bündelung 
von Fortbildungsangeboten  
• Thematische Qualitätszirkel  
trägerübergreifend 
Koordination der OGS 
• Facharbeitskreis OGS 
• OGS-Fachtag trägerübergreifend 
OGS-Team • OGS Fachtag trägerübergreifend

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
33 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
7.2 Prozessqualität 
Die Qualität der Abläufe in der Praxis zur Sicherstellung der Qualität Ganztagsbetreuung 
OGS ist sichergestellt durch festgelegte Abläufe. 
• Protokollierte regelmäßige Teamsitzungen aller Mitarbeiter:innen in der OGS 
• Protokollierte Dienstbesprechung Schulleitung/Steuergruppe/OGS-
Koordination 
• Führen von Beobachtungs- und Dokumentationsbögen zu den Kindern 
• Bedarfsgerechte Konzeptfortschreibung und Anpassung an sich wandelnde 
Gegebenheiten in der OGS  
• Arbeiten mit dem Qualitätskreislauf (Konzeptentwicklung, Erprobung und 
Bewertung, Reflexion, Weiterentwicklung) 
• Themenbezogene schulübergreifende Treffen (Sanfter Übergang Kita -Schule, 
Gemeinsames Lernen etc.) 
• Kollegiale Fallberatung  
• Supervision 
• Trägerinterne und externe Fortbildungen 
• Ergänzende eigene Fachberatungen zum Gemeinsamen Lernen 
o Autismus 
o AD(H)S 
o LRS 
o Dyskalkulie 
o Fetales Alkoholsyndrom und weitere Themen 
• Dokumentation von Prozessen und Leistungen 
• Erstellung von Jahresberichten

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
34 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
7.3 Ergebnisqualität  
• Halbjährliche Evaluation der Angebote durch Kinder, Fachkräfte und 
Anbieter:innen 
• Fragebogen zur Evaluation der Teamzufriedenheit 
• Elterncafés zum Austausch 
• Regelmäßiger Austausch mit den Erziehungsberechtigten 
• Bereitstellung eines Beschwerdemanagements für Mitarbeiter:innen, 
Adressat:innen  und Erziehungsberechtigte  
• Evaluation der Beschwerden  
• Reflektion der Anmeldezahlen zu OGS und Ferienbetreuung 
 
7.4 Personal  
Die Mitarbeiter:innen gestalten die Betreuungssituationen maßgeblich mit. Daher ist es von 
enormer Wichtigkeit schon bei der Personalauswahl darauf zu achten, geeignetes Personal 
auszuwählen, um eine positi ve Erziehungs- und Bildungskultur zu gestalten und präventiv 
Gefahrenpotenzial zu minimieren.  
Eine ausreichende Personalausstattung ist nötig, um Kindern mit der notwendigen 
Gelassenheit, Ruhe und Empathie zu begegnen und unerwünschtem Verhalten durch 
Überforderung und Erschöpfung vorzubeugen.  
Gleichzeitig sollen Strukturen geschaffen werden, die für das Personal transparent sind und 
für alle einen Konsens über präventive Gewaltschutzmaßnahmen bieten. Die konkreten 
Maßnahmen werden im Nachfolgenden genann t und näher beschrieben.  In Zeiten des 
Fachkräftemangels benötigen die Mitarbeitergewinnung, -bindung und -qualifizierung 
besondere Bedeutung.

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
35 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
Ausschreibung und Einstellung 
In der Ausschreibung einer Stelle wird auf das Leitbild und das  Rechte- und Schutzkonzept 
des Vereins SEHT Münster e. V. hingewiesen. Die Bewerbung wird von der Personalabteilung 
und der Leitung bzw. Geschäftsführung auf eventuelle Lücken im Lebenslauf geprüft. Diesen 
Lücken wird dann nachgegangen. Personalverantwortl iche sprechen die Prävention von 
Gewalt und den Bereich des Kinderschutzes im Bewerbungsgespräch an. In diesem 
Gespräch wird weiter auf die Haltung , das Leitbild, das Rechte- und Schutzkonzept, sowie 
den Verhaltenskodex eingegangen. Es werden Fragestellung en aus diesen Bereichen 
thematisiert und den Bewerber:innen die Möglichkeit gegeben die eigene Haltung bzw. ihr 
Reflektionsvermögen darzustellen. Diese Fragen können genutzt werden, um die fachliche 
Eignung und Persönlichkeit vor einer möglichen Einstellung zu prüfen. 
Den Bewerber:innen wird eine Hospitation in der OGS angeboten. Hier kann die Eignung 
des/der Bewerber:in in der Praxis überprüft werden.  
Während der Einarbeitungs - und Probezeit werden regelmäßig Gespräche mit den neuen 
Mitarbeiter:innen geführt. Hier werden unter anderem Grenzen und Gefahrensituationen 
sowie Unter- bzw. Überforderungssituationen thematisiert. Weiter wird beleuchtet, ob die 
Mitarbeiter:innen Unterstützungsmöglichkeiten von Kolleg:innen oder Fortbildungen 
benötigen und/oder annehmen. 
 
Ausbildung, Qualifizierung und Bindung von Mitarbeiter:innen 
Mitarbeiter:innen sind das höchste Gut. Wir bringen ihnen Respekt und Wertschätzung für 
ihre tägliche Arbeit entgegen. 
SEHT Münster e. V. hat eine lange Tradition in der Anleitung, Ausbildung und Weiterbildung 
von Mitarbeiter:innen, Praktikant:innen und  (dualen) Studierenden. Wir setzen uns 
engagiert ein für Mitarbeiter:innen, die sich nachträglich, über den zweiten Bildungsweg 
oder berufsbegleitend weiter qualifizieren möchten.

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
36 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
In Te amsitzungen und Entwicklungsgesprächen für Mitarbeiter:innen erfassen wir die 
Arbeitszufriedenheit sowie die Potenziale und Weiterentwicklungswünsche der 
Mitarbeiter:innen. Hier findet auch die gemeinsame Fortbildungsplanung statt. So kann 
jederzeit auf aktuelle Themen und Ereignisse fachlich eingegangen werden. 
Supervision, kollegiale Fallberatung und Fortbildungsangebote unterstützen die gute 
fachliche Arbeit des Teams. 
Wir stellen tarifliche Bezahlung und ein Angebot zur Altersvorsorge sicher. Dazu komme n 
freiwillige Leistungen wie Jahressonderzahlung, Radleasing-Angebot, Jobticket etc. 
 
Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis 
Zur Umsetzung des Schutzauftrages ist die Einholung eines erweiterten polizeilichen 
Führungszeugnisses bei Neueinstellungen sowi e in regelmäßigen Abständen von fünf 
Jahren bei Mitarbeiter:innen ein essentieller Bestandteil des Personalauswahlverfahrens 
und des Rechte- und Schutz konzepts. Durch die Vorlage eines erweiterten 
Führungszeugnisses wird verhindert, dass Personen beschäfti gt werden, die wegen einer 
Straftat gegen die Fürsorge - und Erziehungspflicht, die sexuelle Selbstbestimmung oder 
wegen der Misshandlung Schutzbefohlener verurteilt wurden (§72a, SGB VIII, §30a BZRG). 
 
Impfschutz 
Aktuelle geltende Regelung zum Impfschutz und Gesundheitsschutz in Schule werden vom 
Träger umgesetzt. 
 
7.5 Arbeitsschutz 
In den Zeiten der Corona-Pandemie hat der Arbeitsschutz für Mitarbeiter:innen an zentraler 
Bedeutung gewonnen. Schutzmaßnahmen und Hygieneregeln sind Bestandteil des Alltags 
geworden. Zu den Aufgaben von SEHT Münster e. V. als Arbeitgeber gehört

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
37 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
• Die Sicherstellung des Arbeitsschutzes  in Kooperation mit Schule und Stadt 
Münster 
• Die Arbeitssicherheit und d as Gesundheitsmanagement durch ergänzende 
Besuche am Arbeitsplatz 
• Ein festgelegtes Verfahren zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM-
Verfahren) 
• Die Vermittlung zu Angeboten der Berufsgenossenschaft  
 
7.6 Kinderschutz 
SEHT Münster e.V. bietet fortlaufende und verpflichtende Fortbildungen zu den Themen 
Schutz vor (sexualisierter) Gewalt an.  Medien- und sexualpädagogische Angebote können 
nach Bedarf mit erfahrenen Kooperationspartner:innen initiiert werden. Die Angebote sind 
auf die Erfordernisse von Schüler:innen mit und ohne Förderbedarf abgestimmt. SEHT 
Münster e.V. arbeitet thematisch mit dem Kinderschutzbund Münster, Zartbitter Münster 
e.V., pro familia Münster, 360 Grad Sexualität, sowie freiberuflichen Referent:innen 
zusammen. 
SEHT Münster  e.V. hält drei ausgebildete Kinderschutzfachkräfte und eine n 
Deeskalationstrainer in Ausbildung vor. Die Kinderschutzfachkräfte von SEHT Münster e.V. 
führen partizipative Kinderrechteworkshops  an Regel - und Förderschulen  mit den 
Schüler:innen durch, um diese für ihre eigenen Rechte zu sensibilisieren.  
Unsere Fachkräfte stehe n bei Fragen oder Beratungen zum Thema Kinderschutz für 
Familien oder Lehrkräfte zur Verfügung. Sie beraten ebenfalls bei Verdachtsfällen auf 
Kindeswohlgefährdung. 
Bei der generellen Sicherung des Kindeswohls arbeitet SEHT Münster e. V. gemäß § 8a SGB 
VIII in Verbindung mit § 42 Abs. 6 SchulG, NRW nach standardisierten Verfahrensabläufen 
mit dem Amt für Schule und Weiterbildung und dem Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien zusammen. Dies ist in der „Vereinbarung über die Zusammenarbeit zur Sicherung

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
38 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
des Kindeswohls zwischen den Grundschulen im Stadtgebiet Münster, dem Amt für Schule 
und Weiterbildung und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Stand 7.11.2014)“ 
schriftlich festgehalten.

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
39 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
Im Sinne des Teilhabestärkungsgesetzes hat SEHT Münster e. V. ein Rechte - und 
Schutzkonzept erstellt, über das alle Mitarbeiter:innen informiert sind und dessen Maximen 
für sie handlungsweisend sind.  
Der dazugehörige Verhaltenskodex ist für alle Mitarbeiter:innen verbindlich. Sie 
unterzeichnen diesen Kodex mit ihrem Namen. 
Im Sinne der systematischen Gewaltprävention werden regelmäßige Fortbildungen u. a. 
zum Deeskalationsmanagement, Prävention und Schutz vor (sexualisierter) Gewalt 
angeboten.  
 
8. Perspektiven 
Gesellschaftspolitisch stehen in den nächsten Jahr en große Aufgaben zur Lösung an. In 
2026 soll der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung mit umfänglichen 
Ferienbetreuungsansprüchen umgesetzt werden. Dies erfordert in Zeiten des 
Fachkräftemangels große Anstrengung sowohl auf politischer Ebene als auch vor Ort in den 
einzelnen Schulen und bei den Umsetzenden, den Jugendhilfeträgern.  
 
Zur Sicherstellung der Betreuung während der Schulzeit und in den Ferien werden wir mit 
den Mitarbeiter:innen individuelle Arbeitszeitmodelle entwickeln. 
 
Die Zukunft wird inklusiven und integrativen Teams gehören, die sowohl internes als auch 
externes „Training on the Job“, ermöglichen. Die heute schon entwickelten neuen 
Ausbildungsmodelle sind Schritte in die richtige Richtung. Inklusive und integrative Teams 
spiegeln die gesellschaftliche Realität und die Lebenswirklichkeit vieler Kinder wieder. Dazu 
gehören Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit. 
Das Modell „Eine Schule – ein Träger“, ein Zukunftsmodell, dessen Umsetzung wir mit der 
Stadt Münster anstreben, dient der schnellen Vernetzung und Kooperation.

SEHT Münster e.V.  
Dechaneistr. 14 
48145 Münster 
Rechtsform: Eingetragener Verein 
Registergericht: Amtsgericht Münster 
Registernummer: 3380 
Geschäftsführender Vorstand:  
Ulrich Pieper, Sabine Wessel,  
Anke Benthaus-Reichstein 
 
 
40 
Konzeption über das außerschulische Angebot des Offenen Ganztages im Rahmen der Überleitung der OGS der 
Erich Kästner-Schule in freie Trägerschaft des SEHT Münster e.V.  
Namen/Datum 
„Eine Schule - ein Träger“ ermöglicht  durch die Bündelung der Leistungen in der Kinder - 
und Jugendhilfe  kurze Wege in der Information, in der Beratung von 
Erziehungsberechtigten und Fachkräften, in der Vernetzung verschiede ner 
Unterstützungsangebote. 
 
„Eine Schule – ein Träger“ ermöglicht die Verknüpfung verschiedener Arbeitsbereiche in 
einer Stelle, sodass Mitarbeiter:innen von diesen Stellen auskömmlich leben können und 
eine eigene soziale Sicherung erlangen.  
 
 
Bei Fragen und Rückmeldungen wenden Sie sich bitte an: 
 
Philipp Saager 
Fachberatung OGS und Koordination Schulbegleitung 
0176-81483203 
saager@seht-muenster.de  
 
Elisabeth Leifheit 
Geschäftsführender Vorstand und Fachberatung OGS 
0251-67432106 
0172-1556920 
leifheit@seht-muenster.de 
 
 
 
Konzeption für das 
außerschulische Angebot 
der Offenen Ganztagsschule 
im Rahmen der Überleitung 
der OGS der Erich Kästner-
Schule in freie Trägerschaft 
des SEHT Münster e.V.

Anlage 1 OGS-Kriterienkatalog

3167 Zeichen

Kriterienkatalog 
für die außerunterrichtlichen Angebote der  
Offenen Ganztagsschulen (OGS) 
 
Die Fachlichkeit des Trägers und sein pädagogisches  Konzept werden anhand der nachfol- 
genden Auswahlkriterien ausgewertet. Den Kriterien sind jeweils zu beachtende Standards 
und Orientierungsrahmen zugrunde gelegt: 
 
 Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschule in M ünster 
 
 Entsprechende Erlasse des Landes NRW in den aktuel l gültigen Fassungen 
 
Pädagogisches Konzept/Leistungsbeschreibung  
Das Konzept, das die gesetzlichen Grundlagen (BASS) , aktuelle gesellschaftlichen Erforder- 
nisse und die Grundhaltung des Trägers sowie dessen Arbeitsweisen verdeutlicht, muss vor- 
liegen und ist Grundvoraussetzung für die Trägerschaft einer OGS. 
 
Querschnittsaufgaben 
Der Zuzug und die Integration von Migrantinnen und Migranten stellen an OGS-Träger beson- 
dere Anforderungen. Sprachliche und kulturelle Barr ieren müssen gemeistert, schnelle und 
kompetente Integrationsangebote erarbeitet und entwickelt werden. Gleiches gilt für die The- 
men der Inklusion von Kindern mit Behinderungen und  der Genderthematik. Informelle und 
soziale Bildung als Querschnittsthema ist grundsätzlich enthalten. Zentrales Ziel von Bildung 
ist die Befähigung des Kindes, ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu füh- 
ren und umfassend am sozialen und ökonomischen Leben und der gesellschaftlichen Entwick- 
lung partizipieren zu können.  
 
Mitbestimmung  
Der OGS-Träger soll ein beteiligungsorientiertes, p ädagogisches Konzept mit einem ange- 
messenen Maß an Partizipation darlegen. 
 
Kooperationsstrukturen 
Bereits vorhandene räumliche Bezüge zu bestehenden Einrichtungen im Sozialraum der Ein- 
richtung ermöglichen die Nutzung von Synergien, die  die Wirtschaftlichkeit einer OGS erhö- 
hen. Sozialraumbezogene Angebote werden bedarfsgerecht aufeinander abgestimmt und wei- 
terentwickelt, wenn die Akteure des Sozialraums sich hierzu entsprechend vernetzen. 
 
Organisationsstruktur und qualitätssichernde Maßnahmen 
Die Anforderungen an Träger der Offenen Ganztagsschulen befinden sich, analog zur gesell- 
schaftlichen Entwicklung, laufend im Wandel. Neue Herausforderungen sind kontinuierlich mit 
neuen Antworten und Konzepten zu begegnen. Aus dies em Grund ist eine funktionierende 
und sich weiterentwickelnde Trägerstruktur eine not wendige Voraussetzung für den Betrieb 
einer OGS. 
Implementierte Qualitätsentwicklungs- und Sicherung sprozesse mit inkludierten Verfahrens-
abläufen in Bezug auf den Kinderschutz und die Zusa mmenarbeit mit der städtischen OGS-
Fachberatung ist ein notwendiger Standard. 
 
Besondere Merkmale des Trägers 
Bei diesem Kriterium können weitere besondere Angebote des Trägers in die Bewertung ein- 
fließen, die über die zuvor benannten Kriterien und Orientierungsrahmen nicht abgedeckt wer- 
den, jedoch eine Bereicherung für die Angebote der OGS darstellen. Gleichzeitig kann der 
Punkt der gewünschten Trägerpluralität/Trägervielfalt in Münster in der Bewertung berücksich- 
tigt werden sowie besondere Anforderungen, welche a us den Bedarfen der Schule und des 
Stadtteils entstehen. 
Stand: 02/2022

Anlage A

3171 Zeichen

Anlage A zur V/0543/2024 
Kurzüberblick 
Die Verwaltung und die Schulleitung schlagen mit dem Schulkonferenzbeschluss vor, dem Träger 
SEHT Münster e.V.  die Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule in der Förderschule Erich 
Kästner-Schule zum Schuljahr 2025/2026 (01.08.2025) zu übertragen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Verwaltung wurde mit dem Antrag A-R/0039/2016 „Qualitätsoffensive die gute (offene) Ganz-
tagsschule“ beauftragt, ein Gesamtkonzept der Offenen Ganztagsschulen zu entwickeln und 
mehr als 25% der Offenen Ganztagsschulen in die Trägerschaft anerkannter freier Träger der 
Jugendhilfe überzuleiten. Der Rat hat daraufhin in seiner Sitzung vom 26.08.2020 mit der Vorlage 
V/330/2020 beschlossen, alle Offenen Ganztagsschulen sukzessive in die freie Trägerschaft zu 
überführen. 
Mit dem Erreichen dieser Werte verfolgen wir die ISM Leitziele: 
„Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts -, Forschungs- und Entwicklungsstan-
dorte in Europa“ und 
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln“. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0602 Kinder- und Jugendarbeit 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet, Plätze für die Kinder und Jugendlichen 
im schulpflichtigen Alter bedarfsgerecht in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhal-
ten (§24 Absatz 4 SGB III). Die Kommune kann diese Verpflichtung auch durch entsprechende 
Angebote an Schulen erfüllen, soweit die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote nach 
den Grundsätzen des SGB VIII gestaltet werden (§5 Absatz 1 KiBiz).“ RdErl. des Ministeriums für 
Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABI.NRW.01/11 S.38, berichtigt 02/11 S.85) 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)  
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil des weite-
ren Ausbaus der Offenen Ganztagsschule (OGS). Alle Maßnahmen zum Ausbau der OGS orien-
tieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf aus-
gerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. 
Dazu trägt insbesondere der bedarfsgerechte Ausbau der OGS bei. Im Rahmen der unterschied-
lichen Arbeitsfelder der OGS werden wichtige Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachför-
derung und Qualifizierung differenziert berücksichtigt und unterstützen eine famil ien-freundliche 
Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der quantitative und qualitative Ausbau von Angeboten 
der Offenen Ganztagsschulen im Einklang mit der Ausrichtung als führender Wirtschaftsstandort 
mit Blick auf den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung von Kindern 
an Grund- und Förderschulen.

Beschlussvorlage

8236 Zeichen

V/0543/2024 
V/0543/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Überleitung der außerunterrichtlichen Angebote (OGS) an der Erich Kästner-Schule 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.01.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   04.02.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   13.02.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   18.02.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   25.02.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   26.02.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   26.02.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat der Stadt Münster überträgt die Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule in der Erich 
Kästner-Schule, Pötterhoek 45, zum Schuljahr 2025/2026 ab dem 01.08.2025 dem Kinder - und Ju-
gendhilfeträger SEHT Münster e.V. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit    
Zeile 11 
15 
Personalaufwendungen 
Transferaufwendungen 
2025 133.420 Ab dem 01.08.2025 
   2026 ff 295.320  
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
07.01.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Schild 
Telefon: 492-5143 
schildk@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0543/2024 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 in der o. g. Produkt-
gruppe veranschlagt. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V/0330/2020 die sukzessive Überleitung der Offenen 
Ganztagsschulen zu den Trägern der freien Jugendhilfe beschlossen.  
 
Die freien Jugendhilfeträger haben seitdem die Möglichkeit, ihr grundsätzliches und verbin dliches 
Interesse an einer Übernahme der Trägerschaft einer oder mehrerer Offenen Ganztagsschulen in 
Münster zu bekunden. Über die jeweils konkrete Überleitung einer Schule werden diese Träger in-
formiert und können sich schulscharf bewerben.  
 
Um die Schul - und Elternbeteiligung sicherzustellen, wird das Ergebnis der Trägerauswahl in der 
Schulkonferenz vor den politischen Gremien vorgestellt. Der anschließende Schulkonferenzbe-
schluss ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage.  
 
 
2. Erich Kästner-Schule 
Die Erich Kästner-Schule ist eine Förderschule im Primarbereich für Kinder mit besonderem Unter-
stützungsbedarf im Bereich Sprache und befindet sich im Stadtbezirk Mitte, Stadtteil Mauritz -Mitte. 
Nach einer energetischen Sanierung ist die Schule in den Sommerferien 2024 vom Laerer Landweg 
wieder in das Stammgebäude am Pötterhoek 45 zurückgezogen.  
In Förderschulen ist die OGS-Gruppengröße auf 12 Kinder reduziert. Im Schuljahr 2023/2024 besuch-
ten 102 Schüler*innen die Erich Kästner -Schule, davon 57 Kinder die OGS in 4  Gruppen (55,3 %) 
und 11 Kinder die Bis -Mittag-Betreuung (10,7 %). Zum laufenden Schuljahr 2024/2025 ist es gelun-
gen, alle Personalstellen zu besetzen. 
 
 
3. Bewerbungen 
Im Mai 2024 wurden alle interessierten Träger über die Absicht, die Erich Kästner -Schule z um 
01.08.2025 an einen Träger der freien Jugendhilfe überzuleiten, schriftlich informiert. Die Träger hat-
ten bis zum 15.07.2024 die Möglichkeit, ihr Konzept anhand des in der Anlage 1 angefügten Kriteri-
enkatalogs einzureichen. Folgende Jugendhilfeträger haben sich beworben: 
 
 Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Münster GmbH 
Das Kolpingwerk Diözesanverband Münster ist ein katholischer Sozialverband mit rund 38.500 Mit-
gliedern in 250 Kolpingfamilien (Stand 2018). Damit ist das Kolpingwerk Münster der mitgliederstärks-
te Diözesanverband Deutschlands. Das Kolping-Bildungswerk ist ein anerkannter Träger der Jugend-
hilfe und kooperiert in vielfältiger Weise mit Schulen im Münsterland. Es ist Träger der offenen Ganz-
tagsschule an der Verbundgrundschule Milte -Einen und der Brigidenschule Legden -Asbeck. Es ist 
zudem beauftragt mit der päd agogischen Übermittagsbetreuung in der Sekundarstufe an 11 Schul-
standorten, für Schulsozialarbeit an sechs Schulstandorten und der sozialpädagogischen Betreuung 
in einem Internat. Als OGS-Träger ist das Kolping-Bildungswerk in Münster bislang nicht tätig.

- 3 - 
V/0543/2024 
 SEHT Münster e.V . 
SEHT ist ein anerkannter Träger der Jugendhilfe. Er versteht sich als Verein für Selbsthilfe, Beglei-
tung und Beratung von Familien mit Kindern und Heranwachsenden, die Besonderheiten in der Ent-
wicklung im Sinne von Teilleistungsschwäche n, Wahrnehmungsproblematiken, AD(H)S, Lern- und 
Leistungsschwierigkeiten, autistischen Verhaltensauffälligkeiten, emotionalen und/oder sozialen 
Schwierigkeiten, Beeinträchtigungen oder Behinderungen aufweisen. Der Träger bietet inklusive Feri-
en-, Freizeit- und Bildungsangebote und ist an Schulen in den Bereichen der Eingliederungshilfe, der 
Schulsozialarbeit in verschiedenen Schulformen, einer inklusiven Ganztagsbetreuung und mit Projek-
ten im Übergang Schule/Beruf tätig. SEHT Münster ist seit 2008 OGS -Träger an der Förderschule 
Albert-Schweitzer-Schule, seit dem 01.10.2024 an der Peter -Wust-Schule und zum zweiten Schul-
jahrhalbjahr 2024/2025 an der Overbergschule in Münster. 
  
Die Verwaltung und die Schulleitung haben die Konzepte gesichtet. Für die Auswahl der Bewerbun-
gen waren hierbei die in der Anlage 1 beigefügten Kriterien handlungsleitend. Von beiden Bewerbern 
werden die vom Rat der Stadt Münster beschlossenen OGS-Qualitätsstandards akzeptiert und in ih-
ren Konzeptionen umgesetzt. Beide Träger haben ein Konzept vorgelegt, das die wesentlichen Eck-
punkte ihrer pädagogischen Ausrichtung darlegt: 
 
- Pädagogisches Grundverständnis / Leitbild     
- Gesundheitsförderung      
- Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Eltern 
- Kinderschutz 
- Querschnittsaufgaben der Jugendhilfe 
- Sozialraumorientierung 
- Organisationsstruktur und qualitätssichernde Maßnahmen 
 
 
4. Auswahlverfahren 
Nach dem Bewerbungsschluss und der Sichtung der eingereichten Unterlagen wurde durch Schullei-
tung, OGS-Koordinatorin und Verwaltung entschieden, SEHT Münster e.V. für das Bewerbungsge-
spräch einzuladen. Am 30. Oktober 2024 wurde mit dem Träger ein strukturiertes Bewerbungsge-
spräch geführt.  
 
 
5. Gesamtbewertung / Fazit 
Die Verwaltung und die Schulleitung schlagen abschließend vor, dem Träger SEHT Münster e.V. die 
Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule in der Erich Kästner -Schule zu übertragen. Der Vor-
schlag wurde von der Schulkonferenz am 25.11.2024 einstimmig beschl ossen und liegt der Verwal-
tung vor. 
 
Der Träger hat ein umfassendes, pädagogisches Konzept vorgelegt. Der Träger verfügt über vielfälti-
ge Erfahrungen im Bereich der OGS an einer Förderschule und zeichnet sich seit Jahren bereits ver-
antwortlich für das Förd erbudget an der Erich Kästner -Schule und der Schulsozialarbeit. Er hat dar-
über hinaus im Bewerbungsverfahren seine hohe Kompetenz sehr fundiert dargestellt, seine Leistun-
gen überzeugend präsentiert und insbesondere ein passgenaues Konzept für die Schule erläutert. 
 
Die Trägerübernahme durch den SEHT Münster e.V. eröffnet der Erich Kästner -Schule die Möglich-
keit, von den bereits vorhandenen Erfahrungen des Trägers in der inklusiven Zusammenarbeit mit 
vielen Schulen in Münster und seinem großen sozialen Netzwerk im Quartier zu profitieren. Der Trä-

- 4 - 
V/0543/2024 
ger sichert ein Vertretungskonzept sowie eine verlässliche OGS -Ferienbetreuung an der Schule zu 
und stellt eine erfahrene Fachberatung zur Verfügung.  
 
Die Schule gewinnt mit der Überleitung der ganztägigen außerschul ischen Angebote an den SEHT 
Münster e.V. einen verlässlichen und überaus engagierten Jugendhilfeträger, mit einem hohen Erfah-
rungswissen als Kooperationspartner von Schulen. In Münster ist es für SEHT Münster e.V. damit die 
vierte Trägerschaft einer Offenen Ganztagsschule. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Kriterienkatalog 
Anlage 2 Bewerbungen 
 
 
Hinweis: 
Die umfangreichen Bewerbungsunterlagen der einzelnen Träger (Anlage 2) stehen ausschließlich als 
pdf-Dateien im Ratsinformationssystem der Stadt Münster als Download unter der Vorlagennummer 
V/0543/2024 zur Verfügung.

Beratungsverlauf (7)

21.01.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.02.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.02.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.02.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.02.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.02.2025 Hauptausschuss
TOP 21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.02.2025 Rat
TOP 28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Dechaneistraße 14
  • Laerer Landweg
  • Pötterhoek 45

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0543/2024
Typ
Vorlagen
Datum
02.12.2024
Erstellt
29.08.2024 18:24