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V/0104/2022

Errichtung einer 3. städtischen Gesamtschule in Münster-Roxel

Vorlagen 18.02.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.06.2022, TOP 10

Anlage 7_Vorausberechnung IT NRW

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Ansehen

Anlage 6_Auswirkungen 3. GesS_100_SuS

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 5_Ratsanträge

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Ansehen

Anlagen zu Anlage 1

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Ansehen

Anlage 1_Anlassbezogene_SEP_2021

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Anlage 3_Antworten Umlandgemeinden

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Anlage 2_Gutachten Dr. Garbe, Lexis+von Berlepsch

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Ansehen

Anlage 4_Raumprogramm_4-zügig

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 7_Vorausberechnung IT NRW

1507 Zeichen

Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster März 2022
Bevölkerungsvorausberechnung 2019 - 2050, IT.NRW
Auszug: 10-Jährige in ausgewählten Gemeinden im Einzugsgebiet der Anne-Frank-Gesamtschule bis 2035
Quelle: IT.NRW
2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027
112 92 113 116 116 117 118 123 113
105 106 113 94 98 86 131 99 111
341 309 313 295 332 313 375 386 342
108 118 124 113 94 105 128 110 150
73 78 77 58 72 67 73 79 63
204 165 202 189 181 181 198 185 222
104 112 98 112 117 108 118 104 151
213 213 179 207 223 201 224 213 221
1.260 1.193 1.219 1.184 1.233 1.178 1.365 1.299 1.373
919 884 906 889 901 865 990 913 1031
* Es besuchen nur durchschnittlich 3 Schüler*innen aus Coesfeld pro Schuljahr die Anne-Frank-Gesamtschule,
 keine Schüler*innen aus Coesfeld besuchen eine Gesamtschule in Münster. 
2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
119 123 119 120 112 112 112 111
110 139 118 119 110 110 110 110
350 406 357 350 355 354 354 352
141 173 161 157 149 150 150 152
70 68 70 66 67 67 67 67
223 227 215 230 204 205 205 205
117 150 136 138 127 127 129 129
220 226 229 222 214 212 210 208
1.350 1.512 1.405 1.402 1.338 1.337 1.337 1.334
1000 1106 1048 1052 983 983 983 982
Gemeinde Bestand
Altenberge
Billerbeck
Nottuln
Rosendahl
Senden
Gesamt
Coesfeld
Gesamt ohne Coesfeld*
Bevölkerungsvorausberechnung 2021-2050,10-Jährige
Bevölkerungsvorausberechnung 2021-2050,10-Jährige
Laer
Nottuln
Rosendahl
Senden
Gesamt
Gemeinde
Altenberge
Billerbeck
Coesfeld
Havixbeck
Gesamt ohne Coesfeld*
Havixbeck
Laer

Anlage 6_Auswirkungen 3. GesS_100_SuS

3854 Zeichen

Amt für Schule und Weiterbildung  03.02.2022
Berechnung der Auswirkungen auf andere Schulformen bei Errichtung einer 3. Gesamtschule  (5.Kl./ 100 SuS)
Stand Februar 2022
Dargestellt werden die prognostizierten Auslastungen der städtischen weiterführenden Schulen unter der Annahme, dass 100 Schüler*innen die 3. städtische Gesamtschule besuchen werden. 
Die Darstellung mit 100 anstatt 108 SuS zeigt die dann an den Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium für die prognostizierten Schüler*innen maximal benötigte Kapazität.
In den Berechnungen werden daher 100 SuS anteilig an den Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium abgezogen und der Schulform Gesamtschule zugerechnet. 
Diese verfügen dann über insgesamt 14 Züge.
Variante A - Bildungsgang Hauptschule 20%, Bildungsgang Realschule 40%, Bildungsgang Gymnasium 40%
(Verteilung gemäß V/0016/2015 - Errichtung der 2. Gesamtschule)
Prog Abzug 
GesS Verbl. Züge Prog Abzug 
GesS Verbl. Züge Prog Abzug 
GesS Verbl. Züge Prog Abzug 
GesS Verbl. Züge Prog Abzug 
GesS Verbl. Züge
HS (9 Züge) 24 127 20 107 4,5 138 20 118 4,9 144 20 124 5,2 146 20 126 5,3 152 20 132 5,5
RS (20 Züge)* 28 519 40 479 17,1 556 40 516 18,4 579 40 539 19,2 586 40 546 19,5 606 40 566 20,2
GY (46 Züge) 28 1.136 40 1.096 39,1 1.220 40 1.180 42,1 1.269 40 1.229 43,9 1.285 40 1.245 44,5 1.328 40 1.288 46,0
GesS (14 Züge) 27 270 0 370 13,7 270 0 370 13,7 270 0 370 13,7 270 0 370 13,7 270 0 370 13,7
PRIMUS (2 Züge) 25 50 0 50 2,0 50 0 50 2,0 50 0 50 2,0 50 0 50 2,0 50 0 50 2,0
Gesamt 2.102 100 2.102 2.234 100 2.234 2.312 100 2.312 2.338 100 2.338 2.406 100 2.406
*21 Züge bei Erweiterung der Realschule im Kreuzviertel auf 4 Züge
Variante B - Bildungsgang Hauptschule 20%, Bildungsgang Realschule 50%, Bildungsgang Gymnasium 30%
(Verteilung gemäß der Annahme, dass sich die Aufnahmen an einer 3. Gesamtschule zugunsten von Realschulempfehlungen verschieben werden)
Prog Abzug 
GesS Verbl. Züge Prog Abzug 
GesS Verbl. Züge Prog Abzug 
GesS Verbl. Züge Prog Abzug 
GesS Verbl. Züge Prog Abzug 
GesS Verbl. Züge
HS (9 Züge) 24 127 20 107 4,5 138 20 118 4,9 144 20 124 5,2 146 20 126 5,3 152 20 132 5,5
RS (20 Züge)* 28 519 50 469 16,7 556 50 506 18,1 579 50 529 18,9 586 50 536 19,1 606 50 556 19,8
GY (46 Züge) 28 1.136 30 1.106 39,5 1.220 30 1.190 42,5 1.269 30 1.239 44,2 1.285 30 1.255 44,8 1.328 30 1.298 46,4
GesS (14 Züge) 27 270 0 370 13,7 270 0 370 13,7 270 0 370 13,7 270 0 370 13,7 270 0 370 13,7
PRIMUS (2 Züge) 25 50 0 50 2,0 50 0 50 2,0 50 0 50 2,0 50 0 50 2,0 50 0 50 2,0
Gesamt 2.102 100 2.102 2.234 100 2.234 2.312 100 2.312 2.338 100 2.338 2.406 100 2.406
*21 Züge bei Erweiterung der Realschule im Kreuzviertel auf 4 Züge
Variante C - Bildungsgang Hauptschule 15%, Bildungsgang Realschule 35%, Bildungsgang Gymnasium 50%
(Verteilung gemäß tatsächlicher Aufnahmen an den beiden bestehenden Gesamtschulen)
Prog Abzug 
GesS Verbl. Züge Prog Abzug 
GesS Verbl. Züge Prog Abzug 
GesS Verbl. Züge Prog Abzug 
GesS Verbl. Züge Prog Abzug 
GesS Verbl. Züge
HS (9 Züge) 24 127 15 112 4,7 138 15 123 5,1 144 15 129 5,4 146 15 131 5,5 152 15 137 5,7
RS (20 Züge)* 28 519 35 484 17,3 556 35 521 18,6 579 35 544 19,4 586 35 551 19,7 606 35 571 20,4
GY (46 Züge) 28 1.136 50 1.086 38,8 1.220 50 1.170 41,8 1.269 50 1.219 43,5 1.285 50 1.235 44,1 1.328 50 1.278 45,7
GesS (14 Züge) 27 270 0 370 13,7 270 0 370 13,7 270 0 370 13,7 270 0 370 13,7 270 0 370 13,7
PRIMUS (2 Züge) 25 50 0 50 2,0 50 0 50 2,0 50 0 50 2,0 50 0 50 2,0 50 0 50 2,0
Gesamt 2.102 100 2.102 2.234 100 2.234 2.312 100 2.312 2.338 100 2.338 2.406 100 2.406
*21 Züge bei Erweiterung der Realschule im Kreuzviertel auf 4 Züge
2028/2029 2027/2028 2026/2027 2025/2026
Richt-
wert
2024/2025
2024/2025
Schuform
2025/2026
2024/2025
Schuform
Richt-
wert Schuform
Richt-
wert
2026/2027 2027/2028 2028/2029
2025/2026 2026/2027 2027/2028 2028/2029

Beschlussvorlage

26348 Zeichen

V/0104/2022
V/0104/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Errichtung einer 3. städtischen Gesamtschule in Münster-Roxel
Beratungsfolge
07.06.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
07.06.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
07.06.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
09.06.2022 Sportausschuss Vorberatung
09.06.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
09.06.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
14.06.2022 Hauptausschuss Vorberatung
14.06.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat beschließt nach Maßgabe einer anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung
(Anlage 1) gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW die Neuerrichtung einer 3. städtischen
Gesamtschule mit 4 Zügen in gebundener Ganztagsform am Standort des Schulzentrums in
Münster-Roxel (Tilbecker Straße 24 – 26, 48161 Münster) zum Schuljahr 2024/25.
2. Der Rat nimmt hierbei zur Kenntnis, dass die anlassbezogene Schulentwicklungsplanung
(SEP) der Stadt Münster sowie das Gutachten des Büros Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch
(Anlage 2) zu dem Ergebnis gekommen sind, dass die Genehmigungsvoraussetzungen für
eine 3. städtische Gesamtschule in Münster gegeben sind. Für die Errichtung der Schule
dieser Schulform und Größe am Standort Roxel besteht ein Bedürfnis (§ 80 Abs. 5
Schulgesetz NRW). Die Errichtung dieser Schule gefährdet weder eine Schule noch einen
Schulstandort benachbarter Schulträger öffentlicher Schulen (§ 78 Schulgesetz NRW).
3. Die neue Schule wird zunächst unter dem Namen „Städtische Gesamtschule Münster-West“
geführt. Die endgültige Namensgebung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch
Ratsbeschluss unter Beteiligung der Schulkonferenz.
Amt für Schule und
Weiterbildung
25.05.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Ehling
T elefon:492-4000
Ehling@stadt-muenster.de

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V/0104/2022
4. Die 3. städtische Gesamtschule soll gem. § 20 Schulgesetz NRW Schule des Gemeinsamen
Lernens sein. Eine entsprechende Zustimmung des Schulträgers soll im Genehmigungsantrag
(siehe 7.3) erteilt werden.
5. Die für den geordneten Betrieb einer 4-zügigen Schule erforderlichen Personalressourcen für
Sekretariat, Gebäudebetreuung, hauswirtschaftliche Aufgaben sowie einer 0,5 Stelle
Schulsozialarbeit zur Unterstützung des Schulaufbaus werden im Rahmen der
Stellenplanberatungen für das Haushaltsjahr 2024 bereitgestellt.
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Umlandgemeinden und Ersatzschulträger gemäß § 80
Abs 2 Schulgesetz NRW über die Errichtungsabsicht informiert wurden und Gelegenheit
hatten Stellung zu nehmen (Anlage 3). Der Rat nimmt den aktuellen Sachstand zu der mit den
Umlandgemeinden, insbesondere der Gemeinde Havixbeck und der Stadt Billerbeck wie auch
der Bezirksregierung geführten Gespräche zur Kenntnis.
7. Die Verwaltung wird beauftragt
7.1 die Unterbringung einer 4-zügigen Gesamtschule am Schulzentrum in Roxel auf der
Grundlage des beiliegenden Raumprogrammes (Anlage 4) zu prüfen, bestehende
Umbau-, Modernisierungs- oder Erweiterungserfordernisse einschl. Ausstattung zu
ermitteln, die Kosten dafür zu ermitteln und dem Rat Umsetzungsvorschläge zu
machen.
7.2 die Stellenbedarfe beim Amt für Immobilienmanagement, die für die Planung und
Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen benötigt werden, zu ermitteln und diese
rechtzeitig zu den Stellenberatungen für das Haushaltsjahr 2023 anzumelden.
7.3 bei der Bezirksregierung Münster die Genehmigung für eine 4-zügige Gesamtschule zu
beantragen, die zum Schuljahr 2024/25 ihren Betrieb aufnimmt.
8. Die notwendige Anpassung des „Allgemeinen Rahmens zur Aufnahme von
Schülerinnen/Schülern in die städtischen Schulen“ erfolgt mit einer Beschlussvorlage nach
Abschluss des Genehmigungsverfahrens.
9. Die folgenden Ratsanträge (Anlage 5) werden mit dieser Ratsentscheidung erledigt bzw.
aufgegriffen:
 Antrag der SPD-Fraktion an den Rat: „Neugründung einer dritten städtischen
Gesamtschule am Schulstandort Roxel“, Nr. A-R/0071/2018 vom 02.10.2018
 Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen /GAL Münster und der CDU-Ratsfraktion
an den Rat: „Dem Elternwillen folgen und Münsters Gesamtschulen mit Qualität
weiterentwickeln“, Nr. A-R/0089/2018 vom 04.12.2018

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V/0104/2022
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die unter Beschlusspunkt 7.1 beschriebenen Prüfungen und Planungen sind wie folgt zu
finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnahm
e
6040 Dritte städtische
Gesamtschule
Auszahlungen 2022 200.000
Die Übertragung der in 2021 nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen in das Haushaltsjahr
2022 wurde genehmigt.
Die Kosten für die Herrichtung bzw. Erweiterung des Bestandsgebäudes wird die Verwaltung
entsprechend dem o.a. Auftrag ermitteln und dem Rat zusammen mit Vorschlägen für die
Umsetzung vor Ort vorlegen.
Die Haushaltsbelastungen im Zusammenhang mit der Errichtung einer 3. städtischen Gesamtschule
sind in den Haushaltsplanentwurf 2023 aufzunehmen und dabei im investiven Budget des
Dezernates für Bildung, Jugend, Familie und Sport aufzufangen.
Begründung:
Zu 1.
Aufgabe der Stadt Münster als Schulträgerin ist nach § 78 Absatz 4 Schulgesetz NRW
(SchulG NRW), bedarfsgerecht schulische Angebote aller Schulformen und Schularten einschließlich
allgemeiner Schulen als Orte des gemeinsamen Lernens in der Stadt vorzuhalten.
Angesichts der großen Nachfrage und des damit unbestritten bestehenden Bedarfes nach
Gesamtschulplätzen schlägt die Verwaltung die Errichtung der 3. städtischen Gesamtschule am
Standort des Schulzentrums Roxel vor. Der Standort hat vormals eine Haupt- und Realschule
beherbergt, bevor die Räumlichkeiten dann von der Friedensreich-Hundertwasser-Schule,
Sekundarschule, genutzt wurden.
Angrenzend befindet sich das Gebäude der ehemaligen Augustin-Wibbelt-Förderschule, in der aktuell
eine Kita und T eileder Marienschule Roxel untergebracht sind.
Die Verwaltung schlägt eine Auslegung der Gesamtschule auf 4 Züge vor. Dies entspricht der
mindestens erforderlichen Errichtungsgröße, aber auch den absehbar verfügbaren Raumkapazitäten,
die vsl. im Hinblick auf die Oberstufe noch zu ergänzen sind.
Die Verwaltung schlägt ebenfalls vor – anknüpfend an die erfolgreichen Konzepte der beiden
bestehenden Gesamtschulen – auch die 3. städtische Gesamtschule als gebundene Ganztagsschule
zu führen. Der Verwaltungsvorschlag sieht außerdem vor, den Schulbetrieb zum Schuljahr 2024/25
aufzunehmen. Dies erfolgt einerseits aus Rücksicht auf die Belange der Gesamtschule in
Havixbeck/Billerbeck; andererseits wäre ein Start in 2023 mit allen erforderlichen vorbereitenden
Aufgaben incl. baulichen Anpassungen kaum möglich.

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V/0104/2022
Zu 2.
Genehmigungsvoraussetzungen für die Neugründung der 3. städtische Gesamtschule
a) Schülerprognose
Für die Errichtung einer neuen Schule sind die erforderliche Mindestanzahl an
gemeindeeigenen Schüler*innen für den prognostischen Zeitraum von mindestens fünf Jahren
nachzuweisen. Bei Gründung der 3. städtischen Gesamtschule, die 4-zügig betrieben werden
soll, ist dieser Nachweis für eine Mindestgröße von 100 gemeindeeigenen Schüler*innen zu
erbringen.
b) Nachweis des Elternwillens
Aufschlüsse zur Akzeptanz und Attraktivität einer Schulform sind maßgeblich aus dem
Elternwahlverhalten abzuleiten. Die Gewährleistung für die Errichtung und dauerhafte
Fortführung einer Schule an ihrem neuen Standort in der gesetzlichen Regelform ist durch den
Elternwillen nachzuweisen.
c) Gewährleistung einer stabilen städtischen Schullandschaft
Die Neugründung einer Schule hat zwangsläufig Auswirkungen auf die Schullandschaft. Es
muss dargestellt werden, dass es zu keinen negativen Auswirkungen auf die übrigen
städtischen weiterführenden Schulen kommt.
d) Kommunaler Konsens
Die Anforderungen an das schulrechtliche Rücksichtnahmegebot müssen eingehalten werden,
so dass durch die Errichtung einer neuen Schule keine benachbarten Schulträger mit ihren
Schulen im Bestand gefährdet werden.
a) Schülerprognose
Laut Schülerprognose für die Sekundarstufe I steigen die Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2031/2032
stark an. Bis zu diesem Zeitpunkt werden voraussichtlich ca. zusätzliche 11 Eingangsklassen in der
Sekundarstufe I im Vergleich zu 2020/2021 gebildet werden müssen.
Quelle: Schülerprognose, Amt für Schule und Weiterbildung, Stand 02/2022
Auch die Bevölkerungsprognose der 10-jährigen allein im Stadtbezirk West weist ausreichend Kinder
für eine weitere städtische Gesamtschule auf. Die untenstehende T abellezeigt deren Verteilung auf
die verschiedenen Schulformen bis 2030. Hierin wird auch berücksichtigt, dass einige Schüler*innen

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V/0104/2022
Schulen anderer Träger und im Umland wählen. Details zu Berechnungen und der Verteilung können
der anlassbezogenen SEP (Anlage 1) entnommen werden. Einige große Baugebietsentwicklungen
wie die Stadtquartiere Busso-Peuss-Straße und Westlich der Steinfurter Straße sind noch nicht in der
Bevölkerungsprognose berücksichtigt. Es kann daher ein weiterer Anstieg an Schülerzahlen nach
2030 erwartet werden. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass auch Schüler*innen aus
anderen Stadtbezirken, insbesondere dem Stadtbezirk Münster Mitte, die 3. städtische Gesamtschule
wählen werden.
Die für die Errichtung einer Gesamtschule erforderliche Mindestschülerzahl von 100
gemeindeeigenen Schüler*innen werden daher prognostisch in den 5 Jahren nach Errichtung erreicht.
b) Elternwille
Nach dem überaus erfolgreichen Start der Gesamtschule Münster-Mitte in 2012 und der Mathilde-
Anneke-Gesamtschule in 2016 zeichnet sich seither mehr als deutlich der dringende Bedarf nach
weiteren Gesamtschulplätzen in Münster ab. Beide städtischen Gesamtschulen weisen seit Jahren
weit mehr Schüler*innen ab als sie aufnehmen können. Auch die Erweiterung der Mathilde-Anneke-
Gesamtschule auf 6 Züge hat die Lage nicht entspannt, ganz im Gegenteil: Zum kommenden
Schuljahr weist die Zahl der Ablehnungen einen neuen Höchststand auf.
Schuljahr Anmeldungen Aufnahmen Abweisungen
2017/2018 423 224 199
2018/2019 467 224 243
2019/2020 504 224 280
2020/2021 520 270 250
2021/2022 554 270 284
2022/2023 564 270 294
Quelle: Anmeldedaten
Auf eine Elternumfrage zur Ergründung des Elternwillens hinsichtlich der Neugründung einer dritten
städtischen Gesamtschule wird im Hinblick auf die stetig sehr hohen Anmeldezahlen der
vergangenen Jahre verzichtet, da diese den Erstwunsch von über 500 Familien jährlich abbilden.
Nach einer Abweisung an einer der städtischen Gesamtschulen meldeten sich im Mittelwert der
vergangen 3 Jahre 23% an einem Gymnasium, 50% an einer Realschule, 8% an einer Hauptschule

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und 4% an der Primusschule an. Durchschnittlich 15% melden sich nicht wieder an einer städtischen
weiterführenden Schule an.
c) stabile Schullandschaft
Die steigenden Schülerzahlen haben zur Folge, dass die vorhandenen Gesamtkapazitäten der
städtischen weiterführenden Schulen ab dem SJ 2028/2029 nicht ausreichen werden. Eine
Gefährdung der bestehenden Schulsysteme ist durch die Errichtung nicht zu erwarten, eher kann von
einer Entlastung der Gymnasien und Realschulen ausgegangen werden. Die Hauptschulen werden
nicht als gefährdet betrachtet, da erfahrungsgemäß zum einen nur ein geringerer Anteil der
Schüler*innen mit Hauptschulempfehlung an Gesamtschulen aufgenommen wird. Zum anderen
wachsen die geringen Eingangsklassen an den Hauptschulen durch Schulformwechsler in den
höheren Jahrgängen erheblich auf. Eine detaillierte Betrachtung der Auswirkungen auf das städtische
Schulsystem wurde in der anlassbezogenen SEP (Anlage 1, Pkt. 7) vorgenommen und können
zudem Anlage 6 (Berechnung Auswirkungen auf städtische weiterführende Schulen) entnommen
werden.
Ferner ist zu berücksichtigen, dass unter Anrechnung der entfallenen 3 Züge der Friedensreich-
Hundertwasser-Schule sich die Gesamtkapazität lediglich um einen Zug erhöht.
Am Standort des Schulzentrums Roxel steht ein sehr gut ausgestatteter Schulstandort zur Verfügung,
da die dort noch ansässige Friedensreich-Hundertwasser-Schule seit dem Schuljahr 2020/2021
auslaufend aufgelöst wird. Im Schuljahr 2024/2025 wird in den Räumlichkeiten noch der Jahrgang 10
mit vsl. 56 Schüler*innen beschult.
Eine 3. städtische Gesamtschule in Münsters Westen sorgt auch für ein ausgewogeneres städtisches
Angebot im Stadtbezirk West, in dem zurzeit lediglich das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium als
einziges städtisches weiterführendes Schulangebot verortet ist. Hinzu kommt, dass in absehbarer Zeit
im Stadtgebiet von Münster kein alternativer Standort zur Verfügung steht.
d) kommunaler Konsens
Trotz Bedenken einiger Umlandgemeinden, insbesondere der Gemeinde Havixbeck und der Stadt
Billerbeck (s. zu 6.), vertritt die Schulverwaltung auf Grundlage der vorhandenen Daten die
Auffassung, dass angesichts des bereits jetzt bestehenden Bedarfes an Gesamtschulplätzen und der
absehbar steigenden Schüler*innenzahl die benachbarte Anne-Frank-Gesamtschule in Havixbeck mit
ihrem T eilstandort in Billerbeck und eine Gesamtschule am Standort Roxel insgesamt über
ausreichend Schüler*innen verfügen. Die Erhaltung der Stabilität und Attraktivität der Anne-Frank-
Schule ist dabei auch ausdrückliches Interesse der Stadt Münster.
Die Gemeinde Havixbeck sieht für die Anne-Frank-Gesamtschule die aus Münster West
einpendelnden Schüler*innen als unentbehrlich für den Erhalt der Schule an. Die Stadt Münster geht
davon aus, dass auch bei Errichtung einer 3. städtischen Gesamtschule weiterhin Schüler*innen aus
Münster West nach Havixbeck pendeln werden. Aufgrund der vielen Ablehnungen an den städtischen
Gesamtschulen und den steigenden Schülerzahlen bis 2031/2032 werden die Kapazitäten der 4-
zügigen 3. städtischen Gesamtschule nicht für alle Schüler*innen, die sich einen Gesamtschulplatz
wünschen, ausreichen.
In der Bewertung und Abwägung der zu erwartenden Auswirkungen hat die Schulverwaltung nicht nur
die Schüler*innen aus der Stadt Münster in den Blick genommen, sondern ergänzend die Vielzahl der
Pendelbewegungen aus Münster ins Umland und wie umgekehrt auch das Schüleraufkommen und
die Perspektiven in der Region.
Im Gutachten des Büros Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch wurden die Geburten im Einzugsgebiet der
Anne-Frank-Gesamtschule ausgewertet (s. Anlage 2, Pkt. 4.1.4). In den betrachteten Gemeinden
wurden steigende Geburten seit 2014 beobachtet. Davon ausgehend, dass diese Kinder 10 Jahre
nach Geburt in die Sekundarstufe I übergehen, werden anteilig steigende Schülerzahlen im
Einzugsbereich der Anne-Frank-Gesamtschule erwartet. Diese können die evtl. kleiner werdende Zahl
von Schüler*innen aus Münster ausgleichen. Insgesamt bescheinigt das Gutachten sowohl der Stadt
Münster als auch dem Umland fehlende Gesamtschulplätze.

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Zu 3.
Die Namensgebung „Städtische Gesamtschule Münster-West“ erfolgt vorläufig. Der zunächst für das
Antrags- und Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2024/25 gültige neutrale Name lässt für die endgültige
Namensfindung durch Schulgremien und einen anschließenden politischen Beschluss ausreichend
Spielraum.
Wie bereits in der ersten anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung ausgeführt, wird für die neue
Gesamtschule eine internationale Ausrichtung als besondere Profilbildung favorisiert. Neben den
bestehenden Angeboten in den Grund- und weiterführenden Schulen bis hin zu der Möglichkeit des
International Baccalaureate Diploma (IB-Diploma) am Gymnasium Paulinum wäre dies ein sinnvoller
und schulformübergreifender Lückenschluss für die Sekundarstufe I.
Zu 4.
In Münster sind alle Haupt- und Realschulen und auch alle integrierten Schulen Orte des
gemeinsamen Lernens. Darüber hinaus nehmen 3 Gymnasien als Orte des gemeinsamen Lernens
ebenso Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf auf. Die Verteilung aktuell
und in den vergangenen Jahren hat gezeigt, dass die verfügbaren Plätze (i.d.R. 3 pro
Eingangsklasse) auch allesamt und dringend benötigt werden, sodass auch die neue Gesamtschule
als Schule des gemeinsamen Lernens starten soll.
Zu 5.
Die auslaufende Friedensreich-Hundertwasser-Schule verfügt aktuell über einen Hausmeister und
ebenso Sekretariatsstunden. Für die neue Schule im Aufbau als eigenständiges Schulsystem werden
zusätzliche Sekretariatsstunden erforderlich werden, die im Rahmen der Stellenplanberatungen für
das Jahr 2024 bereitzustellen sind. Für die Dauer des Parallelbetriebes beider Schulen sind dort 2
Sekretariate erforderlich, nach Auslaufen der Sekundarschule reduziert sich die Besetzung
entsprechend.
Zu 6.
Im Rahmen des im Schulgesetz § 80 Absatz 2 dargelegten Rücksichtnahmegebots wurden die
Umlandgemeinden und Ersatzschulträger im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens sowohl im März
2019 als auch im März 2022 eingebunden.
Die aktualisierten Stellungnahmen aus 2022 können der Anlage 3, die aus 2019 der Anlage zur
anlassbezogenen SEP (Anlage 1) entnommen werden:
Verspätete / bislang keine aktualisierte Rückmeldung: Ascheberg (folgt), Altenberge und Greven
Keine Bedenken: die Gemeinden Altenberge (Stand 2019), Everswinkel, Greven (2019), Nottuln,
Ostbevern, Sendenhorst und T elgte
T eilweiseBedenken: die Gemeinde Senden hat keine Bedenken in Bezug auf ihre Realschule und ihr
Gymnasium, befürchtet allerdings Auswirkungen auf ihre Hauptschule aufgrund möglicher
Wanderungsbewegungen.
Bedenken: die Gemeinden Drensteinfurt, Billerbeck und Havixbeck

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Gemäß § 80 Abs 7 SchulG NRW müssen die Ersatzschulträger, das bischöfliche Generalvikariat und
die KOSMOS-Bildung gGmbH informiert werden. Die Befürchtungen der Ersatzschulträger werden
zur Kenntnis genommen.
Einschätzungen:
Die Befürchtung der Gemeinde Drensteinfurt wird als unbegründet erachtet, da die Entfernung von
Drensteinfurt nach Roxel beträchtlich ist. Auswirkungen auf die Sekundarschule in Drensteinfurt
werden durch die Errichtung einer Gesamtschule in Roxel für nicht wahrscheinlich gehalten.
Zur Befürchtung der Gemeinde Senden ist zu beachten, dass die Hauptschule in Senden, wie viele
Hauptschulen in NRW, bereits seit längerem nur knapp die erforderliche Mindestschülerzahl erreicht
und bereits latent gefährdet ist. Die Gemeinde Senden erarbeitet zurzeit einen neuen
Schulentwicklungsplan, der auch eine aktualisierte Prognose für die Edith-Stein-Hauptschule
beinhaltet.
Bei Schließung der Hauptschule in Senden müsste die Beschulung im Gemeinsamen Lernen im Kreis
Coesfeld umorganisiert werden.
Durch die Neugründung der Gesamtschule in Roxel werden keine direkten Auswirkungen auf die
Hauptschule in Senden erwartet. Die Befürchtungen der Gemeinde Senden, die Aufnahmefähigkeit
der Anne-Frank-Gesamtschule könnte sich infolge einer 3. Gesamtschule in Roxel erhöhen, wird
aufgrund der wachsenden Schülerzahl im dortigen Einzugsgebiet nicht geteilt.
Die Gefährdung der Edith-Stein-Hauptschule wird daher unabhängig der Errichtung einer
Gesamtschule in Roxel gesehen.
Die Verwaltung hat nach Vorgesprächen sowohl mit der Bezirksregierung Münster als auch der
Gemeinde Havixbeck und der Stadt Billerbeck im April 2020 eine anlassbezogene
Schulentwicklungsplanung für die Errichtung einer Gesamtschule in Roxel vorgelegt. Nach Vorliegen
der kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2019-2030 wurde im April 2021 eine aktualisierte
anlassbezogene Schulentwicklungsplanung an die Bezirksregierung übergeben. Die Gemeinde
Havixbeck und die Stadt Billerbeck haben sodann ein externes Büro mit einer entsprechenden
Datenanalyse beauftragt. Das Büro kommt in seinem im Sommer 2021 vorgelegten Bericht zu dem
Ergebnis, dass eine deutliche Bestandsgefährdung vorliegt. Die Bezirksregierung hat kurz darauf in
einer Stellungnahme erklärt, dass auf der Grundlage der damaligen Datenlage keine
Genehmigungsfähigkeit der Gesamtschule in Roxel gesehen wird.
Die Schulverwaltung hat sowohl die Stellungnahme des externen Büros wie auch der
Bezirksregierung ausgewertet und darüber hinaus ein eigenes externes Büro mit der Überprüfung der
Daten beauftragt. Das Büro Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch ist dabei – abweichend von den Daten
und Prognosen der vorliegenden Gutachten – einen anderen Weg gegangen und hat nicht die
prognostizierten Schülerdaten zugrunde gelegt, sondern die bereits vorliegenden Geburtenzahlen
sowohl aus der Stadtregion wie auch der Stadt Münster hochgerechnet. Im Ergebnis kommt das Büro
zu dem Schluss, dass Münsters Westen und das Umland über ausreichend Schüler*innenzahlen für
beide Schulen verfügen. Die vom benachbarten Schulträger Gemeinde Havixbeck befürchtete
Gefährdung der Anne-Frank-Gesamtschule oder auch ausschließlich des in der Stadt Billerbeck
befindlichen T eilstandortsbesteht daher nicht.
Dieses Gutachten sowie eine Stellungnahme der Schulverwaltung Münster zu dem Gutachten des
von Havixbeck/Billerbeck beauftragten Büros wurde der Bezirksregierung Münster und der Gemeinde
Havixbeck und der Stadt Billerbeck seit Jahresende 2021 vorgelegt. Nach einem Austausch Mitte
Januar mit dem Bürgermeister der Gemeinde Havixbeck, der Bürgermeisterin der Stadt Billerbeck und
der Schulverwaltung, an dem auch die Bezirksregierung teilnahm, haben die beiden Gemeinden
erneut Stellung bezogen. Darin wird weiterhin kein Wachstum an Schülerzahlen für die Anne-Frank-
Gesamtschule erwartet und die Befürchtung der Gefährdung aufrechterhalten.
Im März 2022 wurde eine neue Bevölkerungsvorausberechnung 2019-2050 von IT .NRW
veröffentlicht. Eine Betrachtung einer Auswahl westlich von Münster gelegen Gemeinden (mit
Relevanz für die Anne-Frank-Gesamtschule) zeigt, dass auch dort ein Wachstum der Zahl der 10-
Jährigen bis 2035 erwartet wird (s. Anlage 7). Eine Berechnung potentieller zusätzlicher
Schüler*innen für die AFG durch die Stadt Münster lässt darauf schließen, dass eventuell aus

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Münster ausbleibende Schüler*innen durch diese Kinder ausgeglichen werden können. Diese
Einschätzung wurde in einem weiteren Austauschtermin mit der Bezirksregierung, der Gemeinde
Havixbeck und der Stadt Billerbeck im April 2022 dargelegt. Die Berechnung von IT .NRWwird von der
Gemeinde Havixbeck und die Stadt Billerbeck als unzutreffend eingeschätzt.
Die Bezirksregierung Münster hat keine weitere Vorabeinschätzung in Aussicht gestellt. Eine
Bewertung der Daten wird nach einem offiziellen Antrag auf Genehmigung vorgenommen werden.
Die Schulverwaltung geht auf Grundlage der ihr vorliegenden Daten von einer Genehmigungsfähigkeit
aus und spricht sich weiterhin für die Errichtung der 3. städtischen Gesamtschule am Standort Roxel
aus.
Einige der Stellungnahmen äußern den Wunsch nach einer gemeinsamen SEP in der Stadtregion.
Dies wird von der Stadt Münster im Allgemeinen begrüßt. Es wird aber darauf hingewiesen, dass das
Vorhaben der Errichtung der 3. Städtischen Gesamtschule nicht erst auf Grundlage einer
gemeinsamen SEP der Stadtregion erfolgen kann. Bereits vor einigen Jahren wurde eine solche
Initiative von Seiten der Stadt Münster angestoßen, die allerdings aufgrund unterschiedlichen
Erwartungshaltungen der Kommunen und der Corona-Pandemie nicht weiterverfolgt wurde. Die
Verwaltung wird jedoch einen neuen Vorstoß für eine regionale Schulentwicklungsplanung
unternehmen.
Zu 7.
Im Gebäude des Schulzentrums in Roxel waren vormals eine 2-zügige Hauptschule und eine 3-
zügige Realschule untergebracht. Aktuell ist dort die auslaufende Friedensreich-Hundertwasser-
Schule beherbergt.
Grundsätzlich weist der Standort ausreichend Fläche für eine 4-zügige Gesamtschule auf. Der
Schulbetrieb einer neuen 4-zügigen Gesamtschule kann ohne bauliche Erweiterungen aufgenommen
werden. Mit der erstmaligen Erreichung der Oberstufe nach 6 Jahren (planmäßig also 2030) sind die
Ergänzungen/Erweiterungen für die Sek II erforderlich.
Die Verwaltung wird auf der Grundlage des Raumprogramms (siehe Anlage 4) überprüfen, welche
Veränderungs- und Erweiterungsbedarfe bestehen. Dabei wird auch geprüft, inwieweit in den
Bestandsgebäuden eine Clusterbildung möglich ist. Auch unter Berücksichtigung einer 4-zügigen Sek
II ist davon auszugehen, dass bauliche Ergänzungen/Erweiterungen vorgenommen werden müssen.
Im Zuge dieser Überprüfung soll zudem die Barrierefreiheit und Maßnahmen zur energetischen
Verbesserung des Gebäudes in den Blick genommen werden, um im Rahmen der Möglichkeiten auch
diesbezüglich Anpassungen zu ermitteln. Auch ist die Umsetzung des Digitalpakt-Standards
einzuplanen.
Die Verwaltung wird die Bedarfe ermitteln und dem Rat Umsetzungsvorschläge unterbreiten. In
Abhängigkeit von den für die Umsetzung erforderlichen Maßnahmen werden zudem Stellenbedarfe
beim Amt für Immobilienmanagement ermittelt, die rechtzeitig zu den Stellenberatungen für das
Haushaltsjahr 2023 anzumelden sind.
Für die erforderliche sportliche Infrastruktur sorgen die bestehende 3-Fachsporthalle aus dem
Errichtungsjahr 1973, die 2011 neu gebaute zusätzliche 3-Fachsporthalle, das dort ebenfalls
befindliche benachbarte Hallenbad und die kommunale Sportaußenanlage „Tilbecker Straße“.
Die Verwaltung wird bei der Bezirksregierung Münster die Genehmigung für eine 4-zügige
Gesamtschule beantragen. Zur Vorbereitung des Schulstarts zum Schuljahr 2024/25 wird dann vsl. ab
Mitte 2023 eine kommissarische Schulleitung mit der Vorbereitung und Durchführung des
Anmeldeverfahrens beauftragt.
Zu 8.
Der „Allgemeine Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern in die städtischen Schulen“ legt
die maximale Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen pro Schule fest. Dieser ist bei Errichtung
einer neuen Schule entsprechend anzupassen.

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Zu 9.
Der Ratsantrag der SPD-Fraktion „Neugründung einer dritten städtischen Gesamtschule am
Schulstandort Roxel“ sowie der Ratsantrag der Ratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen / GAL Münster
und der CDU-Ratsfraktion „Dem Elternwillen folgen und Münsters Gesamtschulen mit Qualität
weiterentwickeln“ sind mit dieser Vorlage aufgegriffen und erledigt.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung, Stand April 2021
Anlagen zu Anlage 1
Anlage 2: Gutachten Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch
Anlage 3: Antwortschreiben der Umlandgemeinden 2022
Anlage 4: Raumprogramm
Anlage 5: Ratsanträge
Anlage 6: Berechnung Auswirkungen auf städtische weiterführende Schulen
Anlage 7: Bevölkerungsvorausberechnungen IT .NRW,ausgewählte Gemeinden

Anlage 5_Ratsanträge

6101 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0071/2018  
 
SPD -Fraktion  
im Rat der Stadt Münster 
 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Tel. (0251) 45 314 
Fax (0251) 511 750 
www.spd-muenster.de 
 
 
 
Neugründung einer dritten städtischen  
Gesamtschule am Schulstandort Roxel 
Ratsantrag 
 
 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:  
 
Am Schulstandort Roxel wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt die dritte städtische Gesamtschule 
gegründet. Zeitgleich wird die Friedensreich-Hundertwasser-Schule auslaufend gestellt. Aktuell und 
während der gesamten Auslaufphase erhält die Sekundarschule durch die Stadt Münster – entspre- 
chend der besonderen Herausforderungen - eine bestmögliche Unterstützung. 
 
 
Begründung: 
 
Die Nachfrage nach Gesamtschulplätzen ist in Münster hoch: Beim letzten Anmeldeverfahren über- 
stieg die Nachfrage das Angebot bei Weitem. Zum Schuljahr 2017/18 mussten alleine die beiden 
städtischen Gesamtschulen 241 Kinder ablehnen. Damit gab es bei 224 möglichen Aufnahmen mehr 
Ablehnungen als zur Verfügung stehende Plätze. Neben den Gesamtschulen musste nur die Primus- 
schule 17 Schüler*innen ablehnen. Bei allen anderen Schulformen konnte schulformbezogen dem 
Elternwunsch entsprochen werden.  
 
Gemäß §§ 78 ff SchulG NRW sind Schulträger für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Schul- 
landschaft verantwortlich. Ziel der Schulentwicklungsplanung muss es sein, dass das Gesamtschulan- 
gebot in Münster der tatsächlichen Nachfrage nach Gesamtschulplätzen entspricht. Selbst wenn die 
Mathilde Anneke-Gesamtschule ihre Gesamtkapazität erreicht haben wird, wird der Wunsch vieler 
Eltern nach einem Gesamtschulplatz für ihre Kinder ansonsten nicht erfüllt werden können. Alleine an 
der Gesamtschule Mitte standen im Schuljahr 2017/18 für die Klassen 6 – 10 weitere 90 Schü- 
ler*innen auf der Warteliste! 
 
Der Schulstandort Roxel bietet sich nicht nur aufgrund des modernen, gut ausgestatteten Schulzent- 
rums und der entsprechenden baulichen Infrastruktur, sondern auch aufgrund der Nachfrage nach 
Gesamtschulplätzen in Münsters Westen an: Die meisten der beim letzten Anmeldeverfahren an der 
Gesamtschule Münster-Mitte abgelehnten Kinder wohnen im Stadtteil Gievenbeck (23). An zweiter 
Stelle stehen die Stadtteile Mecklenbeck und Coerde mit jeweils 12 Kindern und an dritter Stelle mit 
9 Kindern der Stadtteil Roxel. Wachsende Stadtteile und die Konversion der Oxford-Kaserne werden 
02.10.2018

2 
 
 
 
zu einem deutlichen Anstieg der Schüler*innenzahlen führen. 
 
Trotz des beeindruckenden Engagements des Kollegiums und eines herausragenden individualisie- 
renden Konzeptes fehlt der Friedensreich-Hundertwasser-Schule Roxel seit Jahren die notwendige 
Akzeptanz in der Münsteraner Elternschaft. Als integrierte Schulform ist die Sekundarschule auf eine 
heterogene Schüler*innenschaft ausgerichtet – de facto wird diese Mischung jedoch im bestehenden 
System nicht erreicht. Es muss die gemeinsame Aufgabe von Politik und Verwaltung sein, die Schü- 
ler*innen und das Kollegium der Friedensreich-Hundertwasser-Schule bestmöglich zu unterstützen 
und zeitgleich die Weichen für ein bedarfsgerechtes, integriertes Schulsystem mit gymnasialer Ober- 
stufe zu stellen.   
 
Mit Blick auf die derzeit fehlende Heterogenität der Schüler*innenschaft ist statt einer Umwandlung 
die Neugründung einer Gesamtschule zielführend - eine ganz neue Schule soll entstehen, auf einem 
vorhandenen und gut ausgestatteten Schulcampus. 
 
 
Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Rat der Stadt Münster 
 
Dr. Michael Jung   Stephan Brinktrine    Doris Feldman n 
Philipp Hagemann   Marius Herwig    Dr. Cornelia Jäger 
Mathias Kersting   Michael Kleyboldt   Marianne Koch 
Katharina Köhnke   Thomas Kollmann   Gaby Kubig-Stel tig 
Hedwig Liekefedt   Anne Schulze Wintzler  Petra Seyf ferth 
Ludger Steinmann   Beate Vilhjalmsson   Robert von Ol berg 
     Maria Winkel

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0089/2018  
 
 
 
 
 
 
 
 
Ratsantrag  04.12.2018 
 
 
Dem Elternwillen folgen und Münsters 
Gesamtschulen mit Qualität weiterentwickeln 
 
1. Der Rat der Stadt Münstern nimmt zur Kenntnis, d ass im letzten Anmeldeverfahren 243 
Kinder, die für eine Gesamtschule angemeldet wurden, abgewiesen wurden. Der Rat der 
Stadt Münster beauftragt deshalb die Stadtverwaltung, den weiteren Bedarf an 
Gesamtschulplätzen in der wachsenden Stadt festzustellen (ggfls. dritte städtische 
Gesamtschule). 
2. Der Rat beauftragt die Stadtverwaltung, die beab sichtigte Erweiterung der Mathilde-
Anneke-Gesamtschule auf eine Sechszügigkeit zu sichern und die Genehmigung der 
Bezirksregierung dazu einzuholen. 
3. Die Stadtverwaltung wird weiter beauftragt, die Auswirkungen auf den Bestand der 
anderen weiterführenden Schulen zu prüfen und zu bewerten. Mit der Bezirksregierung 
soll weiter geklärt werden, unter welchen stadträumlichen und zeitlichen Bedingungen 
eine Genehmigungsfähigkeit weiterer Gesamtschulplätze in Aussicht gestellt werden 
kann. Ebenfalls wird die Stadtverwaltung beauftragt, die Stadtregion frühzeitig über 
Handlungsnotwendigkeiten für Münster zu informieren und einen Austausch dazu 
sicherzustellen. 
 
Begründung: 
 
Zu 1) 
Im letzten Anmeldeverfahren haben die beiden städtischen Gesamtschulen zusammen 224 
Schüler aufgenommen. Abgelehnt wurden 243 Kinder. Bei einer Bedarfsermittlung geht es 
nicht nur darum, wie viele Ablehnungen es gibt, sondern auch den Bedarf für die Anzahl an 
Zügen in der Sekundarschule 2. Nach Wiedereinführung der gymnasialen Schulzeit von 
neun Jahren liegen bislang nur Erkenntnisse aus dem ersten Anmeldeverfahren vor. Die 
Ergebnisse des kommenden Anmeldeverfahrens im Februar 2019 sind deshalb in die 
Bedarfsermittlung einzubeziehen. 
 
Zu 2)  
s. Vorlage V/0016/2015 
 
zu 3) 
Aus der Veränderung der Veränderung ist eine Wechselwirkung insbesondere für den 
Bestand der Realschulen zu erwarten. Auch die Stadtregion und ihre Schullandschaft soll in 
diese Entwicklung frühzeitig einbezogen werden, um regionalen Verwerfungen 
entgegenzutreten. 
 
Stefan Weber  Otto Reiners 
und Fraktion und Fraktion

Anlagen zu Anlage 1

38986 Zeichen

18.03.2021  Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster 
Anlage 1
Prognose der Schülerzahlen in den Eingangsklassen der weiterführende Schulen
Quelle: Schülerprognose, Amt für Schule und Weiterbildung
Stand 03/2021 
Abweichungen zur Prognose für die Schulform sind aufgrund  von Rundungen möglich
Angabe amtl. Schulstatistik 
Angabe Anmeldedaten, Stand 16.03.2021
Hauptschulen, 5. JG
Schuljahr
Haupt-
schule
Coerde 
Kapazität
(RW 24)
Haupt-
schule
Hiltrup
Kapazität
(RW 24)
Hauptschule
Wolbeck
Kapazität
(RW 24)
Waldschule 
Kinderhaus
Kapazität
(RW 24)
Haupt-
schulen
 Gesamt
Kapazität
Gesamt
2020/2021 41 48 36 72 22 48 39 48 138 216
2021/2022 20 48 23 72 19 48 34 48 96 216
2022/2023 39 48 36 72 24 48 43 48 142 216
2023/2024 40 48 37 72 25 48 44 48 146 216
2024/2025 41 48 38 72 25 48 45 48 149 216
2025/2026 44 48 40 72 27 48 48 48 159 216
2026/2027 45 48 41 72 28 48 49 48 163 216
2027/2028 46 48 42 72 28 48 50 48 166 216
2028/2029 47 48 43 72 29 48 51 48 170 216
2029/2030 47 48 43 72 29 48 51 48 170 216
2031/2031 47 48 43 72 29 48 51 48 170 216
2031/2032 47 48 44 72 29 48 52 48 172 216
Realschulen, 5. JG
Schuljahr
Erich 
Klausener
Real-
schule
Kapazität
(RW 28)
Erna-de-
Vries Real-
schule
Kapazität
(RW 28)
Johannes
Gutenberg
Realschule
Hiltrup
Kapazität
(RW 28)
Geschwister
 Scholl 
Realschule
Kapazität
(RW 28)
Realschule 
im 
Kreuzviertel
Kapazität
(RW 28)
Realschule
 Wolbeck
Kapazität
(RW 28)
Real-
schulen
Gesamt
Kapazität
Gesamt
2020/2021 86 84 74 84 110 112 79 84 94 84 74 84 517 532
2021/2022 113 84 60 84 92 112 102 84 85 84 68 84 520 532
2022/2023 97 112 86 84 104 112 89 84 72 84 79 84 527 560
2023/2024 99 112 88 84 106 112 91 84 74 84 80 84 538 560
2024/2025 100 112 89 84 108 112 92 84 76 84 82 84 547 560
2025/2026 106 112 94 84 115 112 97 84 82 84 87 84 581 560
2026/2027 108 112 96 84 117 112 99 84 85 84 89 84 594 560
2027/2028 110 112 97 84 119 112 100 84 87 84 90 84 603 560
2028/2029 112 112 99 84 122 112 102 84 89 84 92 84 616 560
2029/2030 112 112 99 84 122 112 102 84 89 84 92 84 616 560
2031/2031 112 112 100 84 122 112 102 84 89 84 92 84 617 560
2031/2032 113 112 100 84 123 112 103 84 90 84 93 84 622 560
Gymnasien, 5. JG
Schuljahr
Annette-
von- 
Droste- 
Hülshoff-
Gymnasiu
m
Kapazität
(RW 28)
Freiherr 
vom 
Stein 
Gymnasiu
m
Kapazität
(RW 28)
Geschwister- 
Scholl-
Gymnasium
Kapazität
(RW 28)
Gymnasium 
Paulinum
Kapazität
(RW 28)
Gymnasium
Wolbeck
Kapazität
(RW 28)
Immanuel-
Kant-
Gymnasium
Kapazität
(RW 28)
2020/2021 142 140 123 140 68 112 114 112 103 112 106 112
2021/2022 149 140 140 140 71 112 108 112 105 112 105 112
2022/2023 140 140 121 140 58 112 108 112 104 112 83 112
2023/2024 142 140 123 140 59 112 110 112 106 112 85 112
2024/2025 145 140 126 140 61 112 112 112 108 112 86 112
2025/2026 154 140 133 140 64 112 118 112 114 112 92 112
2026/2027 157 140 136 140 66 112 121 112 117 112 94 112
2027/2028 160 140 139 140 67 112 123 112 119 112 95 112
2028/2029 164 140 142 140 68 112 126 112 122 112 97 112
2029/2030 163 140 142 140 68 112 126 112 122 112 97 112
2031/2031 164 140 142 140 68 112 126 112 122 112 98 112
2031/2032 165 140 143 140 69 112 127 112 123 112 98 112
Schuljahr
Johann- 
Conrad-
Schlaun- 
Gymnasiu
m
Kapazität
(RW 28)
Pascal-
gymnasiu
m
Kapazität
(RW 28)
Rats-
gymnasium
Kapazität
(RW 28)
Schiller-
gymnasium
Kapazität
(RW 28)
Hittorf-
Gymnasium
Kapazität
(RW 28)
Gymnasien
Gesamt
Kapazität
gesamt
2020/2021 41 84 112 140 109 112 112 112 111 112 1.141 1.288
2021/2022 60 84 106 140 116 112 113 112 138 112 1.211 1.288
2022/2023 54 84 104 140 105 112 112 112 112 112 1.101 1.288
2023/2024 55 84 105 140 107 112 114 112 114 112 1.120 1.288
2024/2025 56 84 108 140 109 112 116 112 116 112 1.143 1.288
2025/2026 60 84 114 140 116 112 123 112 123 112 1.211 1.288
2026/2027 61 84 117 140 118 112 126 112 126 112 1.239 1.288
2027/2028 62 84 119 140 120 112 128 112 128 112 1.260 1.288
2028/2029 63 84 121 140 123 112 131 112 131 112 1.288 1.288
2029/2030 63 84 121 140 123 112 131 112 131 112 1.287 1.288
2031/2031 63 84 121 140 123 112 131 112 131 112 1.289 1.288
2031/2032 64 84 122 140 124 112 132 112 132 112 1.299 1.288
Gesamtschulen, 5. JG PRIMUS, 5.JG
Schuljahr
Gesamt-
schule
Mitte
Kapazität
(RW 27)
Mathilde-
Anneke-
Gesamt-
schule
Kapazität
(RW 27)
Gesamt-
schulen
Gesamt
Kapazität
Gesamt Schuljahr PRIMUS
Kapazität
Gesamt
2020/2021 108 108 162 162 270 270 2020/2021 50 50
2021/2022 108 108 162 162 270 270 2021/2022 52 50
2022/2023 108 108 162 162 270 270 2022/2023 50 50
2023/2024 108 108 162 162 270 270 2023/2024 50 50
2024/2025 108 108 162 162 270 270 2024/2025 50 50
2025/2026 108 108 162 162 270 270 2025/2026 50 50
2026/2027 108 108 162 162 270 270 2026/2027 50 50
2027/2028 108 108 162 162 270 270 2027/2028 50 50
2028/2029 108 108 162 162 270 270 2028/2029 50 50
2029/2030 108 108 162 162 270 270 2029/2030 50 50
2031/2031 108 108 162 162 270 270 2031/2031 50 50
2031/2032 108 108 162 162 270 270 2031/2032 50 50
 
Anlagen zur anlassbezogenen SEP (Anlage 1 zu V/0104/2022)

11.03.2021  Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster 
Berechnung der Auswirkungen auf andere Schulformen bei Errichtung einer 3. Gesamtschule  (5.Kl./ 100 SuS)
Stand 11.03.2021
Es wird angenommen, dass die für eine Gesamtschule erforderlichen 100 SuS die 3. Gesamtschule besuchen würden anstelle von anderen städtischen weiterführenden Schulen im Stadtgebiet. 
In den Berechnungen werden daher 100 SuS anteilig an den Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium abgezogen und der Schulform Gesamtschule zugerechnet. 
Diese verfügen dann über insgesamt 14 Züge.
Anteil je
Bildungs
gang
bei 100
SuS
bei 110
SuS
Anteil je
Bildungs
gang
bei 100
SuS
bei 110
SuS
Anteil je
Bildungs
gang
bei 100
SuS
bei 
110
SuS
20% 20 22 20% 20 22 15% 15 17
40% 40 44 50% 50 55 35% 35 39
40% 40 44 30% 30 33 50% 50 55
100 110 100 110 100 110
Variante A - Bildungsgang Hauptschule 20%, Bildungsgang Realschule 40%, Bildungsgang Gymnasium 40%
(Verteilung gemäß V/0016/2015 - Errichtung der 2. Gesamtschule)
Prog
Abzug 
GesS Verbl- Züge Prog
Abzug 
GesS Verbl-
Züge
RW 27 
an RS 
& GY
Züge
RW 28 
an RS 
& GY Prog
Abzug 
GesS Verbl-
Züge
RW 27 
an RS 
& GY
Züge
RW 28 
an RS
& GY Prog
Abzug 
GesS Verbl-
Züge
RW 27 
an RS & 
GY
Züge
RW 28 
an RS 
& GY Prog
Abzug 
GesS Verbl-
Züge
RW 27 
an RS 
& GY
Züge
RW 28 
an RS
& GY
HS (9 Züge) 24 216 216 216 24 216 216 216 143 20 123 5,1 143 20 123 5,1 5,1 146 20 126 5,2 5,2 149 20 129 5,4 5,4 159 20 139 5,8 5,8
RS (20 Züge)* 27 513 540 567 28 532 560 588 547 40 507 18,8 528 40 488 18,1 17,4 538 40 498 18,4 17,8 548 40 508 18,8 18,1 580 40 540 20,0 19,3
GY (46 Züge) 27 1.242 1.242 1.242 28 1.288 1.288 1.288 1.141 40 1.101 40,8 1.100 40 1.060 39,3 37,9 1.121 40 1.081 40,0 38,6 1.143 40 1.103 40,9 39,4 1.211 40 1171 43,4 41,8
GesS (14 Züge) 27 378 378 378 27 378 378 378 270 0 370 13,7 270 0 370 13,7 13,7 270 0 370 13,7 13,7 270 0 370 13,7 13,7 270 0 370 13,7 13,7
PRIMUS (2 Züge) 25 50 50 50 25 50 50 50 50 0 50 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0
Gesamt 2.399 2.426 2.453 2.464 2.492 2.520 2.151 100 2.151 2.091 100 2.091 2.125 100 2.125 2.160 100 2.160 2.270 100 2.270
*21 Züge im Fall der Erweiterung der Realschule im Kreuzviertel auf 4 Züge
Prog
Abzug 
GesS Verbl-
Züge
RW 27 
an RS
Züge
RW 28 
an RS & 
GY Prog
Abzug 
GesS Verbl-
Züge
RW 27 
an RS & 
GY
Züge
RW 28 
an RS
& GY Prog
Abzug 
GesS Verbl-
Züge
RW 27 
an RS
& GY
Züge
RW 
28 an 
RS & 
GY Prog
Abzug 
GesS Verbl-
Züge
RW 27 
an RS 
& GY
Züge
RW 
28 an 
RS
& GY Prog
Abzug 
GesS Verbl-
Züge
RW 
27 an 
RS & 
GY
Züge
RW 
28 an 
RS & 
GY Prog
Abzug 
GesS Verbl-
Züge
RW 
27 an
RS & 
GY
Züge
RW 
28 an 
RS
& GY
163 20 143 6,0 6,0 166 20 146 6,1 6,1 170 20 150 6,3 6,3 170 20 150 6,3 6,3 170 20 150 6,3 6,3 172 20 152 6,3 6,3
594 40 554 20,5 19,8 604 40 564 20,9 20,1 617 40 577 21,4 20,6 616 40 576 21,3 20,6 617 40 577 21,4 20,6 622 40 582 21,6 20,8
1.240 40 1.200 44,4 42,8 1.261 40 1.221 45,2 43,6 1.288 40 1.248 46,2 44,6 1.287 40 1.247 46,2 44,5 1.290 40 1.250 46,3 44,6 1.301 40 1.261 46,7 45,0
270 0 370 13,7 13,7 270 0 370 13,7 13,7 270 0 370 13,7 13,7 270 0 370 13,7 13,7 270 0 370 13,7 13,7 270 0 370 13,7 13,7
50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0
2.316 100 2.316 2.351 100 2.351 2.395 100 2.395 2.394 100 2.394 2.398 100 2.398 2.415 100 2.415
Variante A
4-zügig
Anzahl je
Schulform
Auf-
nahme-
kapazität
(RS 19 )
Realschule
Gymnasium
Summe
Schuform
Richt-
wert
Auf-
nahme-
kapazität
(RS 19 )
2028/20292027/20282026/2027
2021/2022
Variante B
4-zügig
Anzahl je
Schulform
Variante C
4-zügig
Anzahl je
Schulform
2022/2023
Auf-
nahme-
kapazität
(RS 20 )
Richt-
wert
Auf-nahme-
kapazität
(RS 20 )
Auf-
nahme-
kapazität
(RS 21)
Auf-
nahme-
kapazität
(RS 21)
Bildungsgang
Hauptschule
2025/20262024/20252023/2024
2031/20322030/20312029/2030

11.03.2021  Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster 
Variante B - Bildungsgang Hauptschule 20%, Bildungsgang Realschule 50%, Bildungsgang Gymnasium 30%
(Verteilung gemäß der Annahme, dass sich die Aufnahmen an einer 3. Gesamtschule zugunsten von Realschulempfehlungen verschieben werden)
Prog
Abzug 
GesS Verbl- Züge Prog
Abzug 
GesS Verbl-
Züge
RW 27 
an RS 
& GY
Züge
RW 28 
an RS 
& GY Prog
Abzug 
GesS Verbl-
Züge
RW 27 
an RS 
& GY
Züge
RW 28 
an RS
& GY Prog
Abzug 
GesS Verbl-
Züge
RW 27 
an RS & 
GY
Züge
RW 28 
an RS 
& GY Prog
Abzug 
GesS Verbl-
Züge
RW 27 
an RS 
& GY
Züge
RW 28 
an RS
& GY
HS (9 Züge) 24 216 216 216 24 216 216 216 143 20 123 5,1 143 20 123 5,1 5,1 146 20 126 5,2 5,2 149 20 129 5,4 5,4 159 20 139 5,8 5,8
RS (20 Züge)* 27 513 540 567 28 532 560 588 547 50 497 18,4 528 50 478 17,7 17,1 538 50 488 18,1 17,4 548 50 498 18,4 17,8 580 50 530 19,6 18,9
GY (46 Züge) 27 1.242 1242 1242 28 1.288 1.288 1.288 1.141 30 1.111 41,1 1.100 30 1.070 39,6 38,2 1.121 30 1.091 40,4 39,0 1.143 30 1.113 41,2 39,7 1.211 30 1.181 43,7 42,2
GesS (14 Züge) 27 378 378 378 27 378 378 378 270 0 370 14,0 270 0 370 14,0 13,7 270 0 370 14,0 13,7 270 0 370 14,0 13,7 270 0 370 14,0 13,7
PRIMUS (2 Züge) 25 50 50 50 25 50 50 50 50 0 50 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0
Gesamt 2.399 2.426 2.453 2.464 2.492 2.520 2.151 100 2.151 2.091 100 2.091 2.125 100 2.125 2.160 100 2.160 2.270 100 2.270
*21 Züge im Fall der Erweiterung der Realschule im Kreuzviertel auf 4 Züge
Prog
Abzug 
GesS Verbl-
Züge
RW 27 
an RS & 
GY
Züge
RW 28 
an RS & 
GY Prog
Abzug 
GesS Verbl-
Züge
RW 27 
an RS & 
GY
Züge
RW 28 
an RS
& GY Prog
Abzug 
GesS Verbl-
Züge
RW 27 
an RS 
& GY
Züge
RW 
28 an 
RS & 
GY Prog
Abzug 
GesS Verbl-
Züge
RW 27 
an RS 
& GY
Züge
RW 
28 an 
RS
& GY Prog
Abzug 
GesS Verbl-
Züge
RW 
27 an 
RS & 
GY
Züge
RW 
28 an 
RS & 
GY Prog
Abzug 
GesS Verbl-
Züge
RW 
27 an
RS & 
GY
Züge
RW 
28 an 
RS
& GY
163 20 143 6,0 6,0 166 20 146 6,1 6,1 170 20 150 6,3 6,3 170 20 150 6,3 6,3 170 20 150 6,3 6,3 172 20 152 6,3 6,3
594 50 544 20,1 19,4 604 50 554 20,5 19,8 617 40 577 21,4 20,6 616 40 576 21,3 20,6 617 40 577 21,4 20,6 622 40 582 21,6 20,8
1.240 30 1.210 44,8 43,2 1.261 30 1.231 45,6 44,0 1.288 40 1.248 46,2 44,6 1.287 40 1.247 46,2 44,5 1.290 40 1.250 46,3 44,6 1.301 40 1.261 46,7 45,0
270 0 370 14,0 13,7 270 0 370 14,0 13,7 270 0 370 13,7 13,7 270 0 370 13,7 13,7 270 0 370 13,7 13,7 270 0 370 13,7 13,7
50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0
2.316 100 2.316 2.351 100 2.351 2.395 100 2.395 2.394 100 2.394 2.398 100 2.398 2.415 100 2.415
Variante C - Bildungsgang Hauptschule 15%, Bildungsgang Realschule 35%, Bildungsgang Gymnasium 50%
(Verteilung gemäß tatsächlicher Aufnahmen an den beiden bestehenden Gesamtschulen)
Prog
Abzug 
GesS Verbl- Züge Prog
Abzug 
GesS Verbl-
Züge
RW 27 
an RS 
& GY
Züge
RW 28 
an RS 
& GY Prog
Abzug 
GesS Verbl-
Züge
RW 27 
an RS 
& GY
Züge
RW 28 
an RS
& GY Prog
Abzug 
GesS Verbl-
Züge
RW 27 
an RS & 
GY
Züge
RW 28 
an RS 
& GY Prog
Abzug 
GesS Verbl-
Züge
RW 27 
an RS 
& GY
Züge
RW 28 
an RS
& GY
HS (9 Züge) 24 216 216 216 24 216 216 216 143 15 128 5,3 143 15 128 5,3 5,3 146 15 131 5,5 5,5 149 15 134 5,6 5,6 159 15 144 6,0 6,0
RS (20 Züge)* 27 513 540 567 28 532 560 588 547 35 512 19,0 528 35 493 18,3 17,6 538 35 503 18,6 18,0 548 35 513 19,0 18,3 580 35 545 20,2 19,5
GY (46 Züge) 27 1.242 1242 1242 28 1.288 1.288 1.288 1.141 50 1.091 40,4 1.100 50 1.050 38,9 37,5 1.121 50 1.071 39,7 38,2 1.143 50 1.093 40,5 39,0 1.211 50 1161 43,0 41,5
GesS (14 Züge) 27 378 378 378 27 378 378 378 270 0 370 14,0 270 0 370 14,0 13,7 270 0 370 14,0 13,7 270 0 370 14,0 13,7 270 0 370 14,0 13,7
PRIMUS (2 Züge) 25 50 50 50 25 50 50 50 50 0 50 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0
Gesamt 2.399 2.426 2.453 2.464 2.492 2.520 2.151 100 2.151 2.091 100 2.091 2.125 100 2.125 2.160 100 2.160 2.270 100 2.270
*21 Züge im Fall der Erweiterung der Realschule im Kreuzviertel auf 4 Züge
Prog
Abzug 
GesS Verbl-
Züge
RW 27 
an RS & 
GY
Züge
RW 28 
an RS & 
GY Prog
Abzug 
GesS Verbl-
Züge
RW 27 
an RS & 
GY
Züge
RW 28 
an RS
& GY Prog
Abzug 
GesS Verbl-
Züge
RW 27 
an RS 
& GY
Züge
RW 
28 an 
RS & 
GY Prog
Abzug 
GesS Verbl-
Züge
RW 27 
an RS 
&GY
Züge
RW 
28 an 
RS
& GY Prog
Abzug 
GesS Verbl-
Züge
RW 
27 an 
RS & 
GY
Züge
RW 
28 an 
RS & 
GY Prog
Abzug 
GesS Verbl-
Züge
RW 
27 an
RS & 
GY
Züge
RW 
28 an 
RS
& GY
163 15 148 6,2 6,2 166 15 151 6,3 6,3 170 20 150 6,3 6,3 170 20 150 6,3 6,3 170 20 150 6,3 6,3 172 20 152 6,3 6,3
594 35 559 20,7 20,0 604 35 569 21,1 20,3 617 40 577 21,4 20,6 616 40 576 21,3 20,6 617 40 577 21,4 20,6 622 40 582 21,6 20,8
1.240 50 1.190 44,1 42,5 1.261 50 1.211 44,9 43,3 1.288 40 1.248 46,2 44,6 1.287 40 1.247 46,2 44,5 1.290 40 1.250 46,3 44,6 1.301 40 1.261 46,7 45,0
270 0 370 14,0 13,7 270 0 370 14,0 13,7 270 0 370 13,7 13,7 270 0 370 13,7 13,7 270 0 370 13,7 13,7 270 0 370 13,7 13,7
50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0
2.316 100 2.316 2.351 100 2.351 2.395 100 2.395 2.394 100 2.394 2.398 100 2.398 2.415 100 2.415
Auf-
nahme-
kapazität
(RS 21)
Auf-nahme-
kapazität
(RS 20 )
Auf-
nahme-
kapazität
(RS 21)
Auf-
nahme-
kapazität
(RS 19 )
Auf-
nahme-
kapazität
(RS 19 )
2027/2028
Schuform
Richt-
wert
2021/2022
Richt-
wert
2021/2022
Richt-
wertSchuform
Auf-
nahme-
kapazität
(RS 19 )
Auf-
nahme-
kapazität
(RS 19 )
2026/2027
Auf-
nahme-
kapazität
(RS 20 )
Auf-
nahme-
kapazität
(RS 20 )
Auf-
nahme-
kapazität
(RS 21)
Auf-
nahme-
kapazität
(RS 21)
Richt-
wert
Auf-nahme-
kapazität
(RS 20 )
2022/2023 2023/2024 2024/2025 2025/2026
2022/2023 2023/2024 2024/2025 2025/2026
2031/20322030/20312029/20302028/2029
2026/2027 2031/20322030/20312029/20302028/20292027/2028

1 
 
Stellungnahme der Gemeinde Havixbeck und der Stadt Billerbeck zu dem 
anlassbezogenen Schulentwicklungsplan zur Errichtung einer dritten 
städtischen Gesamtschule am Standort „Roxel“ an der Ortsgrenze zu Ha-
vixbeck 
 
Mit Datum vom 15.04.2020 hat die Stadt Münster der Gemeinde Havixbeck ein 
Dokument zur anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung zukommen lassen.  
Dieses Dokument wurde zuvor ebenso der Bezirksregierung zugeleitet. 
In einem gemeinsamen Gespräch mit der Bezirksregierung am 29.08.2019 hat-
ten sich alle beteiligten Kommunen darauf geeinigt, im Rahmen eines interkom-
munalen Austauschs von Daten und Informationen die jeweiligen Positionen ge-
genüber der Bezirksregierung Münster darzulegen. Die Stadt Münster wollte in 
diesem Zusammenhang eine kleinräumige Bevölkerungsprognose erstellen, die 
als Grundlage zur Analyse und Prognose hinzugezogen werden sollte. Daher hat-
ten sich die Kommunen für Ende März 2020 verabredet, weil dann in einem Aus-
tausch die jeweiligen Positionspapiere erstellt werden sollten. 
Mit dem nun vorliegenden Bericht der Stadt Münster nehmen die Kommunen Ha-
vixbeck und Billerbeck den Faden auf und legen die ermittelten Daten der eige-
nen aktuellen Schulentwicklung gerne dar. Zudem wird auf die anlassbezogene 
Schulentwicklungsplanung der Stadt Münster eingegangen. 
 
Sachstand Schulentwicklung in Havixbeck und Billerbeck: 
Die Anne-Frank-Gesamtschule (AFG) in Havixbeck wurde im Jahr 1999 gegrün-
det. Traditionell ist diese alleinige Gesamtschule im Nordkreis Coesfeld eine Woh-
nortschule aber auch eine Umlandschule für die Schülerinnen und Schüler aus 
der Umgebung. 
Mit einer starken Oberstufe, die gerne auch von Schülerinnen und Schüler aus 
anderen Schulen aufgesucht wird, um das Abitur zu erlangen, steht diese Ge-
samtschule daher auch als Oberstufenzentrum in der Region bereit.  
Im Jahr 2018 haben sich die Gemeinde Havixbeck und die Stadt Billerbeck ge-
meinsam entschlossen, einen Teilstandort der AFG in Billerbeck zu errichten. Die 
Zusammenarbeit unter den beiden Kommunen verläuft ausgesprochen partner-
schaftlich und gut und damit zum Vorteil der AFG und ihre Schülerinnen und 
Schüler (SuS) an den beiden Standorten.  
Mit vier Eingangsklassen am Hauptstandort in Havixbeck und zwei Klassen in Bill-
erbeck ist die in AFG in der Sek I = 6-zügig bei einer 4-Zügigkeit der Sek II. Der 
Jahrgang 10 ist derzeit in die Grundschule Havixbeck ausgelagert, bis der neue 
Anbau der AFG im Jahr 2021 fertiggestellt sein wird.

2 
 
Um zukünftig die 4-Zügigkeit in Havixbeck und die 2-Zügigkeit in Billerbeck wei-
terhin zu erreichen, sind stabile Schüler*innenzahlen und kontinuierliche Anmel-
dezahlen aus den Wohnorten und für Havixbeck insbesondere aus dem Umland 
erforderlich.  
 
Übersicht der Grundschulabgänger für die nächsten Schuljahre: 
 
 
Mit Hilfe dieser Zahlen lässt sich erkennen, dass es in den nächsten fünf Jahren 
keine starken durchschnittlichen Veränderungen bei den Schüler*innenzahlen 
gibt, die sich auf die Eingangsklassen der Sek I an beiden Standorten auswirken. 
 
Einpendler*innen Standort Havixbeck 
 
 
 
 
 
Gesamtschule Standort HavixbeckEinschulungen Klasse 5 nach Herkunft2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21SummeØVerhältnis 2014/2020Havixbeck57 50 60 54 51 59 53384 55- 7 %Billerbeck (Bläserklasse ab 2018)6 7 114 5Nottuln11 14 14 13 11 10 1588 13+ 36 %Schapdetten1 0 2 1 0 0 15 1Senden1 1 0 0 0 6 311 1+3%Senden-Bösensell2 4 1 1 4 7 221 3Rosendahl3 1 1 3 2 0 0Laer (Bläserklasse ab 2018)17 13 9 6 6 3 (+ 7 Billerbeck) 566 9-70%Altenberge16 7 8 9 11 5 561 9-69%M-Gievenbeck7 9 3 10 11 12 658 8-14%M-Nienberge6 5 3 2 5 3 933 5+50%M-Roxel6 2 1 4 4 4 1132 5+83%M-Albachten10 2 7 3 4 2 331 4-70%Münster (Rest)2 4 0 0 0 017 1Gesamt (Summe)139 112 109 106 115 115 115 119

3 
 
 
Einpendler*innen Standort Billerbeck 
 
 
Havixbeck gibt jedes Jahr durchschnittlich 42% der SuS an die Schulen in Müns-
ter und weitere 7% an Umlandorte im Kreis ab. Diese Daten wurden aus den 
Rückmeldungen der Schulen ermittelt, an denen die SuS aufgenommen wurden. 
Ca. 50% der SuS kommen aus dem Umland nach Havixbeck zur Gesamtschule. 
Die Zahl der Einpendler*innen aus Altenberge und Laer nach Havixbeck hat sich 
im Laufe der Jahre deutlich verringert. Für das kommende SJ haben sich 5 SuS 
aus Laer in Havixbeck angemeldet, keine in Billerbeck. Nach Billerbeck pendeln 
keine Altenberger SuS ein. Für das SJ 2020/2021 sind keine Laerer SuS in Bill-
erbeck aufgenommen. 
Im Ergebnis verbleiben für die zwei Standorte in Havixbeck und Billerbeck derzeit 
nur drei stabile Einpendler*innengruppen, und zwar aus Münster, Nottuln und 
Rosendahl. 
Es gibt keine zu erwartenden bedeutenden Zuwächse, weder aus den eigenen 
Wohnorten, noch aus dem Umland. In Billerbeck können absehbar nicht mehr als 
zwei Klassen je Jahrgang gebildet werden. Für Havixbeck bleibt es ebenso im 
Prognosezeitraum bis 2025/26 weiterhin bei vier Eingangsklassen.  Die Zahlen 
lassen die Prognose auf eine Stabilität dieser zukünftigen Schüler*innenzahlen 
nur bedingt und vorsichtig zu, denn aus dem Umland sind Anmelderückgänge zu 
verzeichnen. 
Gesamtschule Standort BillerbeckEinschulungen Klasse 5 nach Herkunft2018/19 2019/20 2020/21Havixbeck0 0 0Billerbeck49 44 46Nottuln0 0 0Schapdetten0 0 0Senden0 0 0Senden-Bösensell0 0 0Rosendahl8 3 11Laer0 7 0Coesfeld0 1 2Dülmen0 2 0GESAMT (Summe)57 57 59

4 
 
Für Anmeldungen aus Altenberge ist zu erwarten, dass diese zukünftig ausfallen 
werden.  
Der Standort der städtischen Gesamtschule Münster-Mitte verzeichnet derzeit 41 
SuS aus Altenberge und hat im Vergleich zu den anderen Umlandkommunen den 
höchsten Zulauf von dort.  
Während die AFG in Havixbeck im SJ 2014/15 mit 16 SuS aus Altenberge begon-
nen hat, sind es im SJ 2020/21 = 5 SuS. Hier wird deutlich, dass sich schon zei-
tig eine für den Standort Havixbeck ungünstige Konkurrenzsituation zum Vorteil 
der städt. Gesamtschule in Münster-Mitte entwickelt hat.  
Auch das Angebot der Gesamtschule in Nordwalde ist für einige Kommunen im 
Umland eine wohnortnahe Alternative. So ist die Zahl der SuS aus Laer ebenfalls 
um 70 % gesunken. Auf das Jahr 2014 bezogen machen die Rückgänge aus Laer 
und Altenberge fast eine Klasse aus. Eine stabile Anmeldesituation aus dem Kreis 
Steinfurt liegt nicht vor, eher wird sie zukünftig komplett wegfallen. 
Die Anmeldezahlen aus Nottuln sind gleichbleibend. Im Ort Nottuln gibt es die Al-
ternativen der bischöflichen Sekundarschule und des kommunalen Gymnasiums. 
Bezüglich der Bistumsschule besteht die grundsätzlich nicht auszuschließende 
Möglichkeit der Umwandlung in eine Gesamtschule, was sich ungünstig auf die 
Anmeldezahlen für die AFG auswirken würde. 
Es gibt bei einer solchen möglichen Entscheidung eines privaten Schulträgers zur 
Schulformänderung keine Steuerungsmöglichkeiten durch die staatliche Schul-
aufsicht im Sinne einer abgestimmten Schulentwicklungsplanung. 
Auch die Kosmos-Bildung-Münsterlandschule in privater Trägerschaft ist seit dem 
Jahr 2016 eine Gesamtschule auf dem Gemeindegebiet der Kommune Havixbeck 
mit einem großen Einzugsgebiet.  
Die bischöfliche Gesamtschule in Münster generiert ihre SuS mit einem eigens 
eingerichteten Schulbusverkehr ebenso zum Teil aus dem Umland. Havixbeck 
gibt Ø 12 SuS im Jahr an die Friedensschule ab.  
Weil Havixbeck mit dem Teilstandort der AFG in Billerbeck ein qualitativ gut auf-
gestelltes Gesamtschulangebot vorhält, ist diese beachtliche Konkurrenz im Ort 
und im Umland trotzdem gut zu verkraften. 
Im Ergebnis bleibt aber für den Standort Havixbeck festzuhalten, dass eine 
Standortsicherung unbedingt an diesen Faktoren festzumachen ist: 
 Das Elternwahlverhalten im Wohnort und aus dem Umland muss im jetzi-
gen Status Quo stabil bleiben. 
 Die SuS aus den westlichen Stadtteilen Münsters müssen weiterhin in 
Klassenstärke erhalten bleiben. 
Für beide Bedingungen bestehen derzeit erhebliche Risikopotentiale, und zwar 
durch die aktuellen Planungen der Stadt Münster und die nicht stabilen Zahlen 
aus Altenberge und Laer.

5 
 
Für Billerbeck als Wohn- und Schulort gilt ebenso, dass weiterhin eine Akzeptanz 
des Teilstandortes der AFG gegeben sein muss und die SuS aus Rosendahl min-
destens in gleicher Anzahl wie zuvor zur Anmeldung kommen werden.  
Es bleibt, wie immer wieder betont, bei der Feststellung, dass es nur dann ge-
lingt, die Vierzügigkeit am Standort in Havixbeck zu erhalten, wenn die SuS aus 
den westl. Stadtteilen Münsters auch weiterhin die AFG in Havixbeck aufsuchen 
werden.  
Zudem wird der Standort in Billerbeck über eine Zweizügigkeit nicht hinauswach-
sen können, was die zukünftigen Schüler*innen zahlen widerspiegeln. 
D. h. konkret: Wenn Münster in Roxel eine Gesamtschule gründet, würde der 
AFG ein Zug verloren gehen. Damit wäre die AFG 5-zügig. Eine 5-zügige Gesamt-
schule an zwei Standorten ist jedoch rechtlich nicht zulässig, folglich würde Bill-
erbeck seinen Schulstandort verlieren. Das ist nicht hinnehmbar. 
 
Ein Schüler*innenrückgang ist im Gesamtblick an beiden Standorten nicht zu 
verkraften und darf daher für den Standort in Havixbeck nicht bewusst provoziert 
werden, indem ein neues, gleiches Schulangebot an die kommunale Grenze zu 
Havixbeck platziert wird. 
Die Bedrohung wirkt sich auf zwei Kommunen und ein Einzugsgebiet im Nord-
kreis Coesfeld aus. Im Sinne einer ausgewogenen Schulinfrastruktur im ländli-
chen Raum, ist das für die Kommunen Billerbeck und Havixbeck derzeit riskante 
Bestreben der Stadt Münster abzuwenden.  
 
Im zweiten Teil dieser Darlegungen soll auf den anlassbezogenen Schul-
entwicklungsplan der Stadt Münster eingegangen werden. 
Sachstand Situation in Münster: 
Die Stadt Münster hat in ihrer SEP im Ergebnis festgestellt, dass auf Grund der 
anhaltenden Abweisungen von Gesamtschüler*innen ein Bedarf für eine dritte 
städt. Gesamtschule vorliegt. Es bestehe ein strukturelles Defizit im Bereich des 
Gesamtschulangebotes. Allerdings fehlt in der analytischen Betrachtung die ei-
gentlich zu berücksichtigende kleinräumige Bevölkerungsprognose, die zum Jah-
reswechsel 2019/20 hätte erstellt werden sollen. Ersatzweise sind Modellberech-
nungen unter Hinzuziehung von Daten aus 2015 durchgeführt worden. Die Stadt 
Münster bewertet mit diesem Verfahren ihre Datengrundlage als „hinreichend ge-
sichert“. 
Der Standort Roxel sei räumlich gut vorbereitet und kann, zwar für die ersten 
vier Jahre knapp, aber mit vier Klassen sichergestellt werden.  
Zur Steigerung der Attraktivität an diesem bisher von den Eltern nicht beachte-
ten Standort schlägt die Schulträgerin in Münster ein Konzept mit der Ausrich-
tung zu einer „Internationalen Schule“ vor. Zudem soll die Erreichbarkeit der

6 
 
neuen Gesamtschule, insbesondere für die westl. Stadtteile verbessert werden, 
indem Anpassungen im ÖPNV erfolgen sollen.  
 
Stellungnahme der Kommunen Havixbeck und Billerbeck: 
Die Schulträgerinnen in Havixbeck und Billerbeck können gut nachvollziehen, 
dass für die Stadt Münster ein Handlungsbedarf im Hinblick auf die Bereitstellung 
von weiteren Gesamtschulplätzen besteht, weil regelmäßig SuS abgewiesen wer-
den müssen. Auf diesen Nachfrageüberhang muss die Stadt Münster reagieren. 
Die Planungen der Schulträgerin in Münster und die politischen Entscheidungen 
sollten jedoch unbedingt auf eine Erhaltung der Schulstandorte der Sekundarstu-
fen in Havixbeck und Billerbeck ausgerichtet sein und keinen Schaden anrichten, 
der sich nicht mehr heilen lässt. 
Als Grundlage für diese anlassbezogene Schulentwicklungsplanung aus April 
2020 wollte die Stadt Münster anfänglich die kleinräumige Bevölkerungsprognose 
hinzuziehen, die zum Jahreswechsel 2019/20 fertig gestellt sein sollte. Bis März 
2020 wollten die beteiligten Kommunen dann ihre Daten bereitstellen. 
Die nun durchgeführten Modellberechnungen für die westl. Stadtteile Münsters 
basieren auf einer Prognose aus dem Jahr 2015, weil die beabsichtigte aktuelle 
Prognose fehlte. Für eine Stadt, die sich so dynamisch entwickelt, muss die Frage 
erlaubt sein, ob mit dem Basisjahr 2015 wirklich eine gesicherte Datengrundlage 
für eine Entscheidung von so großer Tragweite ist? Sind die Betroffenheiten in 
den Umlandkommunen und auch für die Stadt Münster ausreichend berücksich-
tigt? An dieser Stelle sei die Bitte an die Bezirksregierung formuliert, diese Da-
tenbasis auf Anwendbarkeit zu prüfen. Denn in der Zwischenzeit wurde immerhin 
die Sekundarschule Roxel auslaufend gestellt und keine Möglichkeit – unabhän-
gig von Roxel - entwickelt. 
Auf Seite 8 des Dokuments der Stadt Münster wird in einer Prognose festgehal-
ten, dass ein gewisser Anteil der SuS aus Münster-West ins Umland oder zur bi-
schöflichen Schule in Münster abwandern wird. Von der bisherigen Durchschnitt-
quote bei 85 abwandernden SuS, wird davon ausgegangen, dass 35 % dieser 
SuS zukünftig in Roxel verbleiben, so dass auf den Schulstandort Havixbeck ca. 8 
fehlende SuS je Schuljahr entfallen werden. 
Als Grundlage für diese Annahme gilt das bisherige Schulwahlverhalten der SuS 
aus Münster West und die Veränderung des Wahlverhaltens der SuS aus Münster 
Ost bei Errichtung der 2. städt. Gesamtschule. Mit stark prognoseorientierten An-
nahmen und Vermutungen wird ein zukünftiger Wegfall von nur 8 SuS für die 
AFG festgestellt, sofern die Gesamtschule in Roxel errichtet wird. 
Dieses vermutete „Abwanderungsverhalten“ basiert u.A. auf einem noch beste-
henden Schulangebot in Münster-West und nimmt für eine valide Aussage die At-
traktivität einer neuen Schulform mit Alleinstellungsmerkmal leider nicht als be-
einflussenden Faktor hinzu. Denn warum sollten die durchschnittlich 23 Schü-
ler*innen aus Münster-West weiterhin nach Havixbeck fahren, wenn vor Ort in 
Roxel eine attraktive Gesamtschule vorhanden ist? Die angeführte Anzahl von

7 
 
nur 8 Schüler*innen weniger für Havixbeck entbehrt jeder Grundlage und wird 
bestritten. 
Die Sekundarschule in Roxel hatte im Rückblick keine besondere Akzeptanz für 
die Eltern und SuS aus den westlichen Stadtteilen Münsters. Diese fehlende Ak-
zeptanz hat Schüler*innenströme beeinflusst, und zwar auch besonders in die 
stadteinwärts liegenden Schulangebote und in der Art wie oben beschrieben 
(Schulwahlverhalten aus dem Westen und Osten Münsters).  
Dies soll sich mit einem neuen Schulangebot und mit einem neuen Schwer-
punkt der Ausrichtung auf eine „Internationale Schule“ ändern.  
Damit ist allerdings auch die Prognose des Zulaufs für diese Schule an die Attrak-
tivität der neuen Schule zu koppeln und darf nicht auf alten Erfahrungen basie-
ren, was einer Verzerrung gleich kommt.  
Bei einer Steigerung der Attraktivität des ÖPNV in Richtung Roxel und einem Al-
leinstellungsmerkmal einer sog. „Internationalen Schule“ muss davon ausgegan-
gen werden, dass sich das Schulwahlverhalten deutlich zugunsten des Standorts 
in Roxel ausprägen wird. Das gilt insbesondere für SuS aus Münster, was ja auch 
so gewollt ist.  
Auch ist damit zu rechnen, dass SuS aus dem nahen Umland diese besondere 
Ausrichtung der neuen Schule schätzen und neue Schülerströme aus dem Um-
land in Richtung Münster entstehen werden, sobald dies rechtlich möglich ist (im 
Gründungsjahr muss die Schulträgerin in Münster mind. 100 SuS aus dem eige-
nen Stadtgebiet rekrutieren). 
Daher ist die Annahme von 35 % weniger SuS für das Umland unbedingt zu 
überprüfen und nach oben zu korrigieren. Die Schulträgerin in Havixbeck muss 
bei diesen Planungen umso mehr davon ausgehen, dass die SuS-Zahlen um ca. 
eine Klassenstärke, und zwar aus dem westl. Stadtgebiet in Münster zurückge-
hen werden.  
Diese Annahme wird von der Absicht unterstrichen, dass die ÖPNV-Angebote in-
nerhalb Münsters in Richtung Roxel verbessert werden sollen. Damit werden 
wichtige Voraussetzungen für die erfolgreiche Annahme einer neuen Schule ge-
schaffen.  
Ebenso ist nicht auszuschließen, dass SuS aus Havixbeck sich für diese neue 
Schule interessieren. ÖPNV-Anbindungen für Havixbeck in ca. 30 Min. über Bus 
und Bahn sind gegeben. Aus Nottuln ist Roxel in 20 Min. zu erreichen, damit be-
steht auch die Möglichkeit neuer Schüler*innenströme von Nottuln nach Münster-
Roxel, die sich auch auf Havixbeck ungünstig auswirken werden. Eine wichtige 
verlässliche Säule der Anmeldungen aus Nottuln für Havixbeck wird geschwächt.  
Aus Senden-Bösensell kommen SuS zur AFG nach Havixbeck. Für Bösensell be-
steht über Rad und Bahn eine 39 minütige Verbindung nach Roxel. Wie oben be-
schrieben, ist diese befürchtete Situation der Abwanderung von SuS mehr als 
wahrscheinlich und schädlich für den Standort in Havixbeck.

8 
 
Die reinen km-Entfernungen nach Roxel stellen sich für folgende Kommunen wie 
folgt dar: 
Havixbeck:   10,4 km 
Nottuln:   13,8 km 
Nottuln-Schapdetten:    9,4 km 
Senden-Bösensell    7,6 km  
Die gute Erreichbarkeit einer neuen Schule in Roxel wird auch mit den günstigen 
km-Entfernungen untermauert. 
Unter Punkt 8 kommunaler Konsens verweist die Stadt Münster zurecht auf die 
gegenläufigen Entwicklungen von Stadt und Umland. Eine stark prosperierende 
Stadt steht mit den unterschiedlichsten Schulangeboten in Konkurrenz zum Um-
land, das sich mit den SuS-Zahlen tendenziell erwartungsgemäß verringert oder 
vorerst bestenfalls stabil bleibt.  
Der Verweis auf die interkommunale Zusammenarbeit ist berechtigt, reicht aber 
nicht aus, um einen Konsens anzunehmen. Auch wenn hier von einem Prozess 
gesprochen wird, stellt diese SEP aus Münster eindeutig fest, dass es keine Alter-
native zu dem Standort in Roxel gibt, weil weitere Abweisungen von Anmeldun-
gen für eine städt. Gesamtschule in Münster nicht hinnehmbar sind.  
Die Ausrichtung auf die Notwendigkeit der Errichtung einer Schule an diesem 
Standort wird nicht mit alternativen Lösungen dargelegt. Im Sinne einer Ausge-
wogenheit fehlt es aus Sicht der Umlandkommunen an Darlegungen von Abwä-
gungen, und wenn es nur die Nennung von nicht durchführbaren Alternativen 
wäre. Das Auslassen solcher Erwägungen berücksichtigt nicht ausreichend die 
Belange der betroffenen Nachbarkommunen. 
Es wird zwar eine Konkurrenzsituation als (formelle) Hürde festgehalten, deren 
Lösung in der geeigneten gemeinsamen Übermittlung der Ergebnisse der Vorab-
prüfung zusammen mit der Bezirksregierung gesehen wird (Seite 20 unten). Die 
denkbaren Lösungen und der Adressat dieser Übermittlung werden nicht be-
nannt. Was ist mit dieser Aussage auf Seite 20 (unten) gemeint? 
Unter Punkt 8.4 stellt die Stadt Münster fest, dass im Rahmen des Rücksichtnah-
megebots alle nötigen Abwägungen dazu führen, dass die Umlandschulen nicht 
bedroht sind. Nochmals wird auf die Annahmen aus Punkt 3.5 verwiesen, dass 
eben für Havixbeck nur 8 SuS weniger aus Münster zu erwarten seien. Diese auf 
fragilen Annahmen beruhenden Aussagen sind mit den Varianten 1 und 2 (Schü-
lerströme innerhalb Münsters!) erläutert und beruhen auf starken Annahmen im 
Zusammenhang mit zukünftigem Schulwahlverhalten.  
Dabei ist nicht beachtet, dass stadtinterne Schülerströme anders motiviert und 
tatsächlich möglich sind, als auspendelnde Ströme, daher wird ein Vergleich mit 
Ungleichem vorgenommen, was zu falschen Einschätzungen führt. Tatsächlich 
wird sich schon der vermutete Rückgang von nur 8 SuS aus Münster ungünstig

9 
 
auf die die Bildung von nötigen, stabilen Eingangsklassen in Havixbeck auswir-
ken.  
Ebenso unter Punkt 8.4, letzter Abschnitt, erläutert die Stadt Münster, dass nicht 
davon auszugehen ist, dass „alle“ nach Havixbeck oder Billerbeck pendelnden 
SuS eine Gesamtschule in Roxel anwählen. Damit sind wohl alle SuS aus Müns-
ter-West gemeint. Es reicht im schlechten Sinne, wenn nur ein Teil der SuS aus 
Münster-West nicht mehr nach Havixbeck kämen. Diese Situation wird eintreten, 
wenn wie auf Seite 14 unter Punkt 5.2, letzter Abschnitt beschrieben, die Buslinie 
20 so optimiert wird, dass SuS aus Nienberge und Gievenbeck den Standort Ro-
xel besser erreichen können. Unter diesen Umständen muss mit einer Anzahl von 
23+ gerechnet werden, also mit einer Klassenstärke. 
Aus diesen Stadteilen und aus Roxel kommen die meisten münsterischen SuS 
nach Havixbeck. Im kommenden Schuljahr sind es 26 (s.o.). Es ist auch festzu-
halten, dass nach Billerbeck keine SuS aus Münster einpendeln, so dass nur die 
AFG in Havixbeck konkret betroffen sein wird, wenn die SuS aus Münster ausblei-
ben. Dennoch hätte dieser Schüler*innenrückgang eine Auswirkung auf den 
Standort der AFG in Billerbeck, wenn die erforderliche nötige 6-Zügigkeit in den 
Eingangsklassen für eine Gesamtschule an zwei Standorten langfristig nicht si-
chergestellt werden kann. 
Auch wird eine neue angestrebte Standortattraktivität nicht in die Prognosen der 
Schülerströme durch die Stadt Münster einbezogen, was aber erforderlich ist. Es 
fehlt ein differenzierter Vergleich von „Alt“ und „Neu“, und zwar im Hinblick auf 
die Sogwirkung der geplanten neuen Schulform und –art in Roxel. 
Ebenso bleiben Zweifel, ob die Datenbasis aus dem Jahr 2015 ausreicht, um eine 
belastbare Aussage bis in das Schuljahr 2022/23 und darüber hinaus tätigen zu 
können.  
Für die erheblichen Auswirkungen auf die Schulstandorte in Billerbeck und in Ha-
vixbeck sind die Auswirkungen einer 3. städt. Gesamtschule auf dem Stadtgebiet 
Münster, in der direkten Nähe zu Havixbeck, nicht ausreichend realitätsnah ge-
prüft, analysiert und aus Sicht der Umlandkommunen auch nicht genügend abge-
wogen. Es fehlt die Auseinandersetzung mit und die Nennung von Alternativen 
für einen neuen Schulstandort der 3. städt. Gesamtschule in Münster. Da erwar-
ten die Schulträgerinnen in Havixbeck und Billerbeck noch weitere Modelle. 
Die Gemeinde Havixbeck investiert bis zum Maßnahmenende im Jahr 2021= 5,5 
Mio € in einen Anbau der Anne-Frank-Gesamtschule, der sich für einen langen 
Zeitraum rentieren muss. Durch diese Investition für eine Baumaßnahme stellt 
sich die AFG im Hinblick auf den Raumbedarf für Inklusion und Oberstufenzent-
rum zukunftsfähig auf. Die Stadt Billerbeck hat einen neuen attraktiven Teil-
standort der AFG in Billerbeck errichtet, der sich erfolgreich entwickelt und zu-
kunftsfähig ist. Die Eltern nehmen das Angebot an und schätzen die Möglichkeit 
des Gesamtschulangebots in ihrem Ort sehr. 
Die Anne-Frank-Gesamtschule bietet ein hervorragendes Schulangebot für die 
beiden Kommunen und ist dabei mit erheblichen Konkurrenzen konfrontiert, wie

10 
 
bereits beschrieben. Die aus der Schulqualität heraus generierte Widerstands-
kraft darf nicht überdehnt werden, was mit einem Gesamtschulstandort in Roxel 
eintreten wird. 
Die Gefährdung der zwei Schulstandorte und damit einhergehend die Schwä-
chung der Attraktivität der Orte Havixbeck und Billerbeck, sind durch eine neue 
städtische Gesamtschule in Münster-West nicht angemessen, insbesondere im 
Hinblick auf die Ortswahl für eine 3. städt. Gesamtschule.   
Die Stadt Münster ist im Vorfeld von der Bezirksregierung darauf hingewiesen 
worden, bei ihrer Planung auch zu berücksichtigen, wie sich Auswirkungen auf 
nahe Umlandschulen darstellen. Aus Sicht der Kommunen Havixbeck und Billerb-
eck ist dieser Hinweis nicht ausreichend beachtet. Der Standort Roxel würde den 
Standort Billerbeck in seiner Existenz bedrohen! 
Der Standort ist möglicherweise gut passend für die Planungen der Stadt Müns-
ter, weil die Infrastruktur mit dem Raumangebot an dieser Stelle passt, aber Al-
ternativen sind gar nicht untersucht worden. Für Havixbeck und Billerbeck sind 
die Auswirkungen dieser geplanten Schule jedoch tatsächlich ohne Ausweg. Die 
Kommunen haben diesen Planungen nichts entgegenzusetzen außer den dringen-
den Appell, dieses Vorhaben an dieser Stelle nicht umzusetzen. Die Standorte in 
Havixbeck und Billerbeck können nicht mit eigenen Alternativen ausweichen, um 
die Bedrohung abzuwehren. Die Schulträgerin für die Standorte in Havixbeck und 
Billerbeck erwartet von der Stadt Münster eine Schulentwicklungsplanung, die 
sich nicht gefährdend auf die Anne-Frank-Gesamtschule auswirkt. Dies wäre 
auch angemessen im Hinblick auf die gute stadtregionale Zusammenarbeit, wie 
sie in anderen Themenfeldern bereits langjährig praktiziert wird. 
 
Im Juni 2020 
 
 
 
Gez. Marion Dirks                                   
 
 
 
 
Gez. Klaus Gromöller 
Bürgermeisterin der Stadt Billerbeck Bürgermeister der Gemeinde Havixbeck

Anlage 1_Anlassbezogene_SEP_2021

78445 Zeichen

Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung  
 
Errichtung einer städtischen 3. Gesamtschule 
am Standort „Roxel“ 
 
 
Zur Vorlage bei der Bezirksregierung zwecks Vorabprüfung 
 
 
 
 
 
Stand 20. April 2021

2 
 
Inhalt 
1.  Hintergrund ........................................................................................................................................................ 3 
2.  Rechtlicher Rahmen ........................................................................................................................................... 3 
2.1. Genehmigungsvoraussetzungen .................. ..................................................................................................... 4 
3.  Bedarfsanalyse ................................................................................................................................................... 5 
3.1. Entwicklung der Schülerzahl in der Klasse 5 se it 2010/2011 ............................................................................ 5 
3.2. Prognose für alle städtischen weiterführenden Schulen (5. JG) ....................................................................... 5 
3.3. Entwicklung der Schülerzahlen im 5. Jahrgang n ach Schulformen – Prognose ................................................ 6 
3.4. Entwicklung der Bevölkerung in Münster-West - Prognose ............................................................................. 7 
3.5. Entwicklung der Schülerzahl in der 5. Klasse -  anlassbezogene Prognose für eine mögliche 3. städt ische 
Gesamtschule in Roxel ................................................................................................................................................... 8 
3.6. Zusätzliche Schüler .......................... ................................................................................................................ 10 
3.7. Zwischenfazit I - Schülerzahlen .............. ......................................................................................................... 11 
4.  Elternwille .........................................................................................................................................................11  
4.1. Zwischenfazit II - Elternwille ............... ............................................................................................................. 12 
5.  Akzeptanz des Schulstandortes Roxel – Entwicklung der Schülerströme ...........................................................12  
5.1.1. Gesamtschule Münster Mitte ................. ................................................................................................ 12 
5.1.2. Mathilde-Anneke-Gesamtschule ............... ............................................................................................. 13 
5.1.3. Erreichbarkeit mit dem Öffentlichen Personen nahverkehrs .................................................................. 13 
5.2. Zwischenfazit III - Akzeptanz des Standortes . ................................................................................................. 14 
6.  Leistungsheterogenität .....................................................................................................................................14  
6.1.1. Grundschulempfehlungen ..................... ................................................................................................. 14 
6.1.2. Verbleib der an einer städtischen Gesamtschu le abgelehnten SuS ....................................................... 16 
6.1.3. Übergang in den Sekundarbereich nach Schulfo rmen und Grundschulempfehlungen in Münster ...... 17 
6.1.4. Übergänge aus den städt. Grundschulen in Mün ster-West ................................................................... 18  
6.2.  Zwischenfazit IV - Leistungsheterogenität ...................................................................................................... 20  
7.  Auswirkungen auf das städtische Schulsystem ..................................................................................................20  
7.1.  Hinweise zur Neuausrichtung Inklusion an Schulen ........................................................................................ 21  
7.2.  Zwischenfazit V - Auswirkungen auf andere städtische Schulen .................................................................... 21  
8.  Kommunaler Konsens - Prüfung des schulrechtlichen R ücksichtnahmegebotes (vgl. § 80 Abs. 1, 2 und 7 SchulG 
NRW) .........................................................................................................................................................................22  
8.1.  Herkunft der Schülerschaft an allen Schulen in Münster im Schuljahr 2020/2021 ........................................ 22  
8.2.  Herkunftsorte der Schülerschaft an den zwei städtischen Gesamtschulen, Schuljahr 2020/2021 ................ 23  
8.3.  Stellungnahmen der Umlandkommunen ........................................................................................................ 23  
8.3.1. Anne-Frank-Gesamtschule in Havixbeck ....... ......................................................................................... 25 
8.3.2. Sekundarschule Drensteinfurt ............... ................................................................................................. 25 
8.3.3. Weiterführende Schulen der Gemeinde Senden . .................................................................................. 26 
8.3.4. KOSMOS-Bildung gGmbH Tilbeck ............... ............................................................................................ 26 
8.4.  Prognostizierte Schülerzahlen an der Anne-Frank-Gesamtschule Havixbeck ................................................. 26  
8.5.  Zwischenfazit  VI – Kommunaler Konsens - Schulrechtliches Rücksichtnahmegebot ..................................... 27  
9.  Fazit: Errichtung einer 3. städtischen Gesamtschule in Roxel ............................................................................27

3 
 
1.  Hintergrund   
Die vierzügige Gesamtschule Münster-Mitte muss seit  dem Schulstart zum Schuljahr 2012/2013 weit mehr 
Schülerinnen und Schüler abweisen, als sie aufnehmen kann. Daher wurde bereits zum Schuljahr 2016/2017 die 
Mathilde-Anneke-Gesamtschule errichtet. Da auch mit  diesem zusätzlichen Schulangebot der Bedarf an 
Gesamtschulplätzen nicht gedeckt werden konnte, hat  die SPD-Ratsfraktion bereits im März 2016 den Antr ag 
„Eine dritte städtische Gesamtschule für Münster“, A-R/0012/2016 gestellt. Als möglicher Standort wird  seitens 
der Antragsteller das Schulzentrum in Roxel favorisiert.  
 
Die Verwaltung hat diesen Antrag bisher in Abstimmu ng mit der Bezirksregierung nicht aufgegriffen, da sich die 
Mathilde-Anneke-Gesamtschule im Aufbau befindet und  erstmals im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 
2020/2021 6-zügig SuS aufgenommen hat.  
 
Nach wie vor müssen beide städtische Gesamtschulen in erheblichem Umfang SuS im Anmeldeverfahren 
abweisen. In Reaktion auf diesen über mehrere Jahre  nicht erfüllten Elternwillen bei der Wahl der 
weiterführenden Schule liegen zwei weitere politische Anträge vor: 
 
 Antrag der SPD-Fraktion an den Rat: „Neugründung ei ner dritten städtischen Gesamtschule am 
Schulstandort Roxel“, Nr. A-R/0071/2018 vom 02.10.2018 
 
 Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen /GAL Münster und der CDU-Ratsfraktion an den Rat: „Dem 
Elternwillen folgen und Münsters Gesamtschulen mit Qualität weiterentwickeln“, Nr. A-R/0089/2018 vom 
04.12.2018  
 
Darüber hinaus wurde mit der auslaufenden Auflösung  der Friedensreich-Hundertwasser-Schule zum Schulja hr 
2020/2021 das Angebot an Plätzen in integrierten Schulsystemen und gleichzeitig die Aufnahmekapazität für die 
5. Klasse der Sekundarstufe I in der Stadt Münster um 3 Züge verringert. Gleichzeitig steht in Roxel e ine sehr 
gute Infrastruktur für eine weitere schulische Nutzung zur Verfügung.  
 
Angesichts der stetig hohen Nachfrage, der nach wie  vor hohen Anzahl abgewiesener Schülerinnen und Sch üler 
und des großen politischen Interesses prüft die Ver waltung aktuell die Genehmigungsvoraussetzungen für  die 
Errichtung einer 3. städtischen Gesamtschule am Standort Roxel zum Schuljahr 2023/2024.   
  
Neben der Ermittlung des Bedarfes sind auch möglich e Auswirkungen auf andere Schulen/Schulformen in 
Münster und der Stadtregion abzuschätzen. 
 
Ziel dieser Schulentwicklungsplanung ist es, vor einem formalen Verfahren nach § 81 Absatz 3 SchulG NRW eine 
Vorabeinschätzung der Bezirksregierung als obere Sc hulaufsichtsbehörde zur Genehmigungsfähigkeit eines  
möglichen Errichtungsbeschlusses zu erhalten, um di e grundsätzlichen Voraussetzungen und 
Rahmenbedingungen – bezogen auf den Schulstandort R oxel – für den politischen Beschluss vorzubereiten.  
Eine erste Version wurde der Bezirksregierung im Ap ril 2020 vorgelegt. Da der Entwurf der kleinräumige n 
Bevölkerungsprognose 2019-2030 der Stadt Münster inzwischen vorliegt, wird die anlassbezogene SEP nochmals 
mit aktualisierten Daten und überarbeiteten Aussagen an die Bezirksregierung übermittelt.  
 
2.  Rechtlicher Rahmen  
Gem. § 80 SchulG NRW sind Gemeinden, Kreise und Lan dschaftsverbände, soweit sie nach § 78 SchulG NRW 
Schulträgeraufgaben erfüllen, verpflichtet, zur Sic herung eines gleichmäßigen, inklusiven und alle Sch ulformen 
und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussa ngebotes in allen Landesteilen für ihren Bereich ei ne mit 
den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben. 
 
Das SchulG NRW beschreibt in § 80 Absatz 2 bis 5 SchulG NRW die Ziele der Schulentwicklungsplanung wie folgt: 
 
a)  Schulen und Schulstandorte sind unter Berücksichtig ung des Angebotes anderer Schulträger so zu planen,  
dass schulische Angebote aller Schulformen und Schu larten einschließlich allgemeiner Schulen als Orte des 
Gemeinsamen Lernens unter möglichst gleichen Bedingungen wahrgenommen werden können.

4 
 
b)  Bei Errichtung neuer Schulen muss gewährleistet sein, dass andere Schulformen, soweit ein entsprechendes 
schulisches Angebot bereits besteht und weiterhin e in Bedürfnis dafür vorhanden ist, auch künftig in 
zumutbarer Weise erreichbar sind.   
 
Schulen müssen die für einen geordneten Schulbetrie b erforderliche Mindestgröße haben. Bei der Erricht ung 
muss sie für mindestens fünf Jahre gesichert sein: dabei gelten 25 Schülerinnen und Schüler als Klasse  für 
Gesamtschulen (§ 82 Abs. 1 SchulG NRW). 
 
Gesamtschulen müssen bis Klasse 10 mindestens vier Parallelklassen pro Jahrgang haben (§ 82 Abs. 7 Sch ulG 
NRW). Daraus ergibt sich, dass mindestens 100 Kinde r im 5. Jahrgang angemeldet werden müssen. In der 
gymnasialen Oberstufe ist eine Jahrgangsbreite von mindestens 42 Schülerinnen und Schülern im ersten Jahr der 
Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13) erforderlich (§ 82 Abs. 8 SchulG NRW).  
 
 
2.1.  Genehmigungsvoraussetzungen 
Die konkreten Genehmigungsvoraussetzungen für diese schulorganisatorische Maßnahme werden im Folgenden 
geprüft: 
 
1. Schülerprognose 
Die für die Errichtung der 3. städtischen Gesamtsch ule erforderliche Mindestgröße von insgesamt 100 
gemeindeeigenen SuS ist prognostisch für mindestens 5 Jahre nachzuweisen. 
 
2. Nachweis des Elternwillens 
Das Elternwahlverhalten gewährleistet dauerhaft die Errichtung und Fortführung einer weiteren städtischen 
Gesamtschule am Standort „Roxel“ in der gesetzlichen Regelform. 
 
3. Gewährleistung einer stabilen städtischen Schull andschaft 
Es ergeben sich keine negativen Auswirkungen auf die übrigen städtischen weiterführenden Schulen. 
 
4. Kommunaler Konsens 
Die Anforderungen an das schulrechtliche Rücksichtn ahmegebot werden eingehalten, so dass durch die 
Errichtung der 3. städtischen Gesamtschule am Standort „Roxel“ keine Schulen benachbarter Schulträger im 
Bestand gefährdet werden. 
 
Zudem wird untenstehend auf die im Vermerk vom Augu st 2019 gestellten Fragen seitens der Bezirksregier ung 
Münster eingegangen wie auch auf die im Urteil des VG Münster vom 12.07.2013 (1 K 1296/13) formulierte n 
Anforderungen.

5 
 
3.  Bedarfsanalyse 
 
Grundlage für die folgende Bedarfsermittlung sind u . a. die Schülerprognose  auf Basis der Kleinräumigen 
Bevölkerungsprognose der Stadt Münster 2019 bis 203 0, sowie die Anmeldeüberhänge  an den bestehenden 
zwei städtischen Gesamtschulen. 
 
3.1.  Entwicklung der Schülerzahl in der Klasse 5 seit 2010/2011 
 
 
Quelle: Amtliche Schuldaten, Stadt Münster 
 
• Mit der Erweiterung des Gesamtschulangebotes wurden  gleichzeitig Haupt- und Realschulen aufgelöst. 
Darüber hinaus haben diese Schulformen an Akzeptanz  verloren, so dass die Schülerzahl an den 
Hauptschulen (- 35 %) und Realschulen (- 22 %) seit dem SJ 2011/2012 spürbar zurückgegangen ist. 
 
An den städtischen Gymnasien führte die Einführung der ersten städtischen Gesamtschule zum Schuljahr 
2012/2013 zu reduzierten Anmeldezahlen. Die Wiedere inführung von G9 zum Schuljahr 2018/2019 hat 
bislang keine ersichtliche Änderung des Schulwahlverhaltens mit sich gebracht.  
 
Anmeldungen an städtischen weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2021/2022 
  
PRIMUS 
Schule Hauptschulen 
 Realschulen 
städtische 
Gymnasien 
 
städtische 
Gesamt-
schulen 
städtische 
 
Schulen 
Gesamt 
2021/2022 52 94 519 1.211 270 2.146 
Quelle, Anmeldedaten, Stadt Münster, Stand 12.03.2021 
 
 
3.2.  Prognose für alle städtischen weiterführenden Schulen (5. JG) 
 
Die Schülerprognose der weiterführenden Schulen basiert auf dem 4. Jahrgang der Schülerprognose für die 
Grundschulen. Als Grundlage hierfür dient die Altersgruppe der 6- >10-Jährigen des Entwurfs der 
kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2019-2030. Dabei wurde zur Ermittlung der einzelnen Jahrgänge mit ¼ 
der Altersgruppe 6 - <10-jährigen gerechnet.  
 
Gemäß der Schülerprognose auf Grundlage der Kleinrä umigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster 2019 
bis 2030 wird für das Schuljahr 2022/2023 ein leich ter Rückgang erwartet. Danach steigt die Schülerzah l in der 
Eingangsstufe der 5. Klasse in den kommenden Jahren stetig an . Ab dem Schuljahr 2025/2026 wird ein deutlicher 
Anstieg der Schülerzahlen in der Eingangsstufe Sekundarstufe I der städtischen Schulen erwartet. Insgesamt wird 
im Vergleich zum Schuljahr 2020/2021 ein Anstieg de r Anmeldezahlen in der Eingangsstufe an städtischen  
-             3,8% 9,7% 25,0% -            43,7% 10,2% 53,9% -             6,4% -                6,4% 1,2% 
2.799 -             85 211 667 -            1.300 317 1.617 -             181 -                181 38 
100,0% -             3,0% 7,5% 23,8% -            46,4% 11,3% 57,8% -             6,5% -                6,5% 1, 4% 
2.697 -             54 143 539  83 1.185 338 1.523 115 181 -                322 33 
100,0% -             2,0% 5,3% 20,0% 3,1% 43,9% 12,5% 56,5 % 4,3% 6,7% -                11,9% 1,2% 
2.767 -             52 139 591  76 1.182 368 1.550 115 180 -                324 35 
100,0% -             1,9% 5,0% 21,4% 2,7% 42,7% 13,3% 56,0 % 4,2% 6,5% 0,0% 11,7% 1,3% 
2.617  70 47 101 537  71 1.129 316 1.445 114 180 23 317 29 
100,0% 2,7% 1,8% 3,9% 20,5% 2,7% 43,1% 12,1% 55,2% 4,4% 6,9% 0 ,9% 12,1% 1,1% 
2.600  60 35 102 537  62 1.116 338 1.454 113 180 26 319 31 
100,0% 2,3% 1,3% 3,9% 20,7% 2,4% 42,9% 13,0% 55,9% 4,3% 6,9% 1 ,0% 12,3% 1,2% 
2.807 63 32 132 566 58 1.163 342 1.505 225 169 27 421 30 
100,0% 2,2% 1,1% 4,7% 20,2% 2,1% 41,4% 12,2% 53,6% 8,0% 6,0% 1 ,0% 15,0% 1,1% 
2.643 47 23 108 499 81 1.104 333 1.437 224 168 28 420 28 
100,0% 1,8% 0,9% 4,1% 18,9% 3,1% 41,8% 12,6% 54,4% 8,5% 6,4% 1 ,1% 15,9% 1,1% 
2.659 54 15 110 496 56 1.138 331 1.469 224 169 32 425 34 
100,0% 2,0% 0,6% 4,1% 18,7% 2,1% 42,8% 12,4% 55,2% 8,4% 6,4% 1 ,2% 16,0% 1,3% 
2.663 52 27 130 555 57 1.083 313 1.396 222 168 21 411 35 
100,0% 2,0% 1,0% 4,9% 20,8% 2,1% 40,7% 11,8% 52,4% 8,3% 6,3% 0 ,8% 15,4% 1,3% 
2.691 50 18 138 517 -            1.141 327 1.468 269 170 28 46 7 33 
100,0% 1,9% 0,7% 5,1% 19,2% -            42,4% 12,2% 54,6% 10,0% 6,3% 1,0% 17,4% 1,2% 
1) ohne Schule für Kranke 
Gesamt- 
schule 
gesamt 
Montessori 
Gesamt- 
schule 
Sekundar- 
schule 
2020/2021 
Schuljahr Schüler/ 
innen 
gesamt 
PRIMUS- 
Schule 
städtische 
Förder- 
schulen 1) 
Haupt- 
schulen 
Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen 
davon 
Gymnasium 
Gymnasium 
 gesamt 
bischöfliche 
Gymnasien 
städtische 
Gymnasien 
Gesamtschule Freie 
Waldorf- 
schule 
Münster e.V. 
Real- 
schulen 
städtische 
Gesamt- 
schule 
bischöfl. 
Gesamt- 
schule 
2019/2020 
2009/2010 
2017/2018 
2018/2019 
2014/2015 
2015/2016 
2016/2017 
2011/2012 
2012/2013 
 2013/2014

6 
 
Schulen um 300 SuS bis Prognoseende (Schuljahr 2031/2032) prognostiziert . Damit ergibt sich ein rechnerischer 
Bedarf von ca. 11 zusätzlichen (Eingangs-) Klassen in der Sekundarstufe I bis zum Schuljahr 2031/2032.  
Spätestens ab dem Schuljahr 2028/2029 wird die Kapazitätsgrenze der Eingangsklassen an den weiterführenden 
Schulen überschritten.  
 
 
 
Quelle: Schülerprognose Amt für Schule und Weiterbildung, Stand 03/2021 
 
 
3.3.  Entwicklung der Schülerzahlen im 5. Jahrgang nach Schulformen – Prognose 
 
Die freien Kapazitäten an den Schulformen stellen sich für die kommenden Jahre unterschiedlich dar.  Berechnet 
wurden die Schülerzahlen auf Basis der prognostizie rten 4.-Klässler des jeweiligen Vorjahres und einer  
Eingangsquote, gebildet aus den gewichteten Mittelw erten der letzten 3 Jahre. Dabei wurde mit ¼ der 
Altersgruppe 6 - <10-jährigen gerechnet.  
Während die Hauptschulen über ausreichend Schulplät ze verfügen, zeigen sich an den Realschulen Engpäss e. 
Die Gymnasien verfügen nur bis zum Schuljahr 2027/2 028 über ausreichend Kapazitäten, diese werden sich  
allerdings voraussichtlich bereits reduzieren, wenn  im Schuljahr 2026/2027 erstmals wieder ein 13. Jah rgang 
gebildet wird. Die Gesamtschulen sind auch nach der  Erweiterung der Mathilde-Anneke-Gesamtschule voll 
ausgelastet. Eine detaillierte Prognose der 5. Jahr gänge an den einzelnen Schulen ist in Anlage 1 aufg eführt. 
Insgesamt kann der Bedarf an Schulplätzen in den ei nzelnen Systemen der weiterführenden Schulen bis zu m 
Schuljahr 2025/2026 gedeckt werden. Ab dem Schuljah r 2025/2026 verfügen die Realschulen nicht mehr übe r 
ausreichend Kapazitäten. 
 
Bei einem angenommenen Start einer 3. Gesamtschule zum Schuljahr 2023/2024 kann bei den dargelegten 
Prognosezahlen von ausreichend Schülerzahlen für di e Errichtung gerechnet werden, ohne bestehende 
Schulsysteme zu gefährden (s. Ziff.7). Ab dem Schul jahr 2028/2029 werden zusätzliche Kapazitäten in de n 
weiterführenden Schulen benötigt. 
 
 
 
Schuljahr SuS 
Eingangsstufe 
im Vergleich zum 
SJ 2020/2021 Eingangsquote Sek I gesamt 
2020/2021 2.115 88,98% 11.761 
2021/2022 2.151 +36 87,66% 11.777 
2022/2023 2.091 -24 87,95% 11.713 
2023/2024 2.125 +10 87,92% 12.728 
2024/2025 2.160 +45 87,88% 12.835 
2025/2026 2.270 +155 87,78% 13.050 
2026/2027 2.316 +201 87,74% 13.256 
2027/2028 2.351 +236 87,72% 13.467 
2028/2029 2.395 +280 87,68% 13.777 
2029/2030 2.394 +279 87,68% 14.053 
2030/2031 2.398 +283 87,68% 14.290 
2031/2032 2.415 +300 87,66% 14.436 
Entwicklung SuS in der Sekundarstufe I der städt. S chulen

7 
 
 
Quelle: Schülerprognose, Stand 03/2021 
Die Angaben der Primus Schule gehen pauschal von 50 Kindern pro Jahr aus. Es wird davon ausgegangen, dass die Primus-
Schule auch nach 2023/2024 Bestand hat.  
In der Angabe der SuS der Gesamtschulen sind SuS, die über die 270 zur Verfügung stehenden Schulplätze hinaus berechnet 
wurden, bereits auf andere Schulsysteme umverteilt.  
*offiziell haben die Realschulen im SJ 2021/2022 insgesamt 19 Züge. Es werden aber Mehrklassen an der Erich-Klausener-
Realschule und der Geschwister-Scholl-Realschule gebildet. Die Gesamtkapazität erhöht sich dadurch auf 588 SuS 
** noch nicht berücksichtigt ist, dass die Realschule im Kreuzviertel nur temporär auf 3 Züge reduziert ist. Da nicht absehbar 
ist, wann die Erweiterungsmaßnahme abgeschlossen ist, wird hier die geringere Kapazität fortgeschrieben. 
Es wurde noch nicht berücksichtigt, dass die Kapazität der Eingangsklassen an den Gymnasien ab dem Schuljahr 2026/2027 
voraussichtlich reduziert sein wird 
 
3.4.  Entwicklung der Bevölkerung in Münster-West - Prognose 
 
Die schulformbezogene bzw. schulscharfe Schülerprog nose für die Sekundarstufe wird um die Betrachtung der 
Bevölkerungsprognose der 10-jährigen im Stadtbezirk  West für die Einschätzung der potentiellen Schüler zahlen 
für eine 3. Gesamtschule aus Münsters Westen ergänz t. Daher wurde die Berechnung der prognostizierten 10-
jährigen im Stadtbezirk West, die im Vermerk aus 20 20 vorgenommen wurde, mit den Bevölkerungszahlen de r 
Altersgruppe 6->10 aus Münster West beibehalten und aktualisiert.  
 
Bevölkerungsentwicklung in Münster-West auf der Grundlage des Entwurfs der KBP 2019 – 2030 
 
Jahr 
(31.12.) 
10-jährige West gesamt 
lt. KBP 
Bevölkerung 
6 - <10 Jahre  Ø je JG 
Veränderung 
gegenüber 
Ausgangsjahr 
2019 
1 2 3 4 
2019 2.295 574   
2020 2.294 574 0 
2021 2.281 570 -4 
2022 2.341 585 12 
2023 2.369 592 19 
2024 2.400 600 26 
2025 2.378 595 21 
2026 2.398 600 26 
2027 2.427 607 33 
2028 2.483 621 47 
2029 2.561 640 67 
2030 2.580 645 71 
 Quelle ab 2020: Entwurf der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2019-2030, Stand: 07.01.2021  
Schuljahr 
Haupt- 
schule 
Kapazität 
insg. 
(RW 24) 
Real- 
schule 
Kapazität 
insg. 
(RW 
28)** PRIMUS 
Kapazität 
insg. 
(RW 25) 
Gesamt- 
schule 
Kapazität 
insg. 
(RW 27) Gymnasium 
Kapazität 
insg. 
(RW 28) Gesamt 
Kapazität 
insg. 
2020/2021 138 216 517 560 50 50 270 270 1.141 1.288 2.116 2.384
2021/2022* 96 216 520 532 52 50 270 270 1.211 1.288 2.149 2.356
2022/2023 143 216 528 560 50 50 270 270 1.100 1.288 2.091 2.384
2023/2024 146 216 538 560 50 50 270 270 1.121 1.288 2.125 2.384
2024/2025 149 216 549 560 50 50 270 270 1.143 1.288 2.161 2.384
2025/2026 159 216 580 560 50 50 270 270 1.211 1.288 2.270 2.384
2026/2027 163 216 594 560 50 50 270 270 1.240 1.288 2.317 2.384
2027/2028 166 216 604 560 50 50 270 270 1.261 1.288 2.351 2.384
2028/2029 170 216 617 560 50 50 270 270 1.288 1.288 2.395 2.384
2029/2030 170 216 616 560 50 50 270 270 1.287 1.288 2.393 2.384
2030/2031 170 216 617 560 50 50 270 270 1.290 1.288 2.397 2.384
2031/2032 172 216 622 560 50 50 270 270 1.301 1.288 2.415 2.384

8 
 
 
Die Anzahl der Kinder im Alter von 10 Jahren betrug im Stadtbezirk West am 31.12.2019 570 und am 31.12.2020 
580, prognostiziert waren 557 bzw. 574. Die Abweichung zwischen Prognose und Ist-Bestand war somit minimal.  
 
Bevölkerungsentwicklung in Münster West – zusätzliche Baugebiete 
 
Mit Vorlagen V/0180/2020 und V/0417/2020 hat der Ra t der Stadt Münster die Entwicklung von zwei urbane n 
Modellquartieren beschlossen, die beide im Bezirk West liegen und mit hoher Priorität entwickelt werden. Diese 
wurden im aktuellen Entwurf der kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2019-2030 noch nicht berücksichtigt.  
Im Stadtquartier westlich der Steinfurter Straße si nd nach aktuellem Stand 2000 Wohneinheiten und im 
Stadtquartier Busso-Peuss-Straße 600 Wohneinheiten geplant. Die Quartiere sollen zwischen 2026 und 2030 ihre 
Baureife erreichen, bis zur Fertigstellung werden j eweils noch ca. 2 Jahre gerechnet. Die zu erwartend en 
Bevölkerungszuwächse können noch nicht bestimmt werden. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die 
Schülerzahlen nach 2030 weiter anwachsen werden. 
 
 
3.5.  Entwicklung der Schülerzahl in der 5. Klasse - anlassbezogene Prognose für eine mögliche 3. städtische 
Gesamtschule in Roxel 
 
Der Berechnung der zukünftigen Schülerzahlen aus Mü nster West für die Schuljahre 2021/2022 bis 2030/20 31 
liegt die Schülerprognose auf Basis des Entwurfs der kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2019-2030 zugrunde. 
Dabei wurde mit jeweils 1/4 der Altersgruppe 6-<10 gerechnet.  
 
Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Anteil der S uS aus Münster-West zu weiterführenden Schulen im U mland 
oder zur bischöflichen Gesamtschule wechselt. Relevant sind hier die Gesamtschule in Havixbeck, die Realschule 
und das Gymnasium in Senden, die Kosmos-Bildung Mün sterlandschule in Tilbeck sowie die Friedensschule in 
Münster. Der errechnete gewichtete Mittelwert der SuS, die in den Schuljahren 2018/2019 - 2020/2021 an einer 
dieser Schulen angenommen wurden, liegt bei 98 SuS.  Im Vergleich zum Mittelwert von 2016/2017 -2018/2019 
(85) SuS ist dieser angestiegen. Es wird angenommen , dass dies mit der Auflösung der Friedensreich-
Hundertwasser-Schule zusammenhängt. Daraus wird ges chlossen, dass ein großer Teil der Schüler ein 
wohnortnahes Angebot bevorzugt wählen würde. Dieser  wird mit 35% festgesetzt. Es werden daher 63 SuS v on 
den Bevölkerungszahlen der Tabelle (Spalte 3) abgez ogen, von denen angenommen wird, dass sie künftig 
weiterführende Schulen im Umland oder die bischöfli che Gesamtschule in Münster ansteuern. Bezogen auf die 
Schulen in Havixbeck, Senden und Tilbeck ergeben si ch rechnerisch insgesamt 13 SuS (35% der gewichtete n 
Mittelwerte der Jahre 2018/2019 - 2020/2021), die s tattdessen eine Gesamtschule in Münster wählen würd en. 
Für Havixbeck werden rechnerisch 9 SuS weniger erwartet und für Senden 4 SuS.  
 
Für die Erstellung der Schülerprognose wurden zwei Varianten berechnet: Variante 1 auf Grundlage des 
bisherigen Schulwahlverhaltens der SuS aus Münster West und Variante 2 in Anlehnung an die Veränderung en 
des Schulwahlverhaltens der SuS aus Münster Ost nac h Errichtung der 2. städtischen Gesamtschule. Es wi rd 
aufgrund der unverändert hohen Abweisungen an den i ntegrierten Systemen davon ausgegangen, dass die 
Verteilung gemäß Variante 2 wahrscheinlicher ist.  
 
 
Variante 1 
Grundlage der Verteilung auf die Schulformen sind e rrechnete Verteilungsquoten, die auf dem gewichtete n 
Mittelwert der Schulwahl der SuS der Schuljahre 201 8/2019 – 2020/2021 aus Münster West basieren. Die 
Berechnung hat die ursprünglichen Verteilungsquoten , die aus dem gewichteten Mittelwert der Schuljahre  
2016/2017 – 2018/2019 berechnet wurden, bestätigt.  
 
Hinweis: 
Ein großer Teil der 284 im Schuljahr 2021/2022 an d en städtischen Gesamtschulen abgelehnten SuS (ca. 2 7%) 
kommt aus dem Bezirk Mitte. Es wird angenommen, das s zumindest ein Teil dieser Schülerschaft sich an e iner 
neuen Gesamtschule anmelden würde und somit zusätzl ich Schüler zu den in der Tabelle aufgeführten 
Schülerzahlen der Gesamtschule hinzugefügt werden k önnen. Eine genaue Bezifferung dieser Schülerschaft  ist 
momentan allerdings nicht möglich.

9 
 
 
Quelle ab 2020: Entwurf der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2019-2030, Stand: 07.01.2021 
 
Variante 2 
Die Betrachtung der Veränderung des Schulwahlverhal tens im Stadtbezirk Ost nach Errichtung der Mathild e-
Anneke-Gesamtschule zeigt, dass die Differenz vom S chuljahr vor der Errichtung  zum gewichteten Mittelwert  
der 3 Schuljahre nach Errichtung bei den Gymnasien fast -10%, bei den Realschulen -2%, bei den Hauptsc hulen 
+3% und bei den Gesamtschulen +12% betrug.  
 
Die Quoten wurden entsprechend der Veränderung des Schulwahlverhaltens der SuS im Stadtbezirk Ost nach  
Errichtung der 2. städtischen Gesamtschule angepass t. Aufgrund der geographischen Lage von Roxel als 
Außenbezirk wird davon ausgegangen, dass diese jedo ch nicht einfach als Richtwerte übernommen werden 
können. Daher werden bei der Quote der Gymnasien 5%  und bei den Realschulen 2% abgezogen. Bei den 
Gesamtschulen werden 5% hinzugefügt und bei den Hau ptschulen auf Grund der im Vergleich schlechteren 
Erreichbarkeit aus dem Stadtbezirk West keine Veränderung vorgenommen. 
 
 
Quelle ab 2020: Entwurf der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2019-2030, Stand: 07.01.2021 
Jahr 
31.12. 
Bevölkerung 
Stadtbezirk 
West 
10-Jährige 
 KBP 2019- 
2030 
abzgl. 63 für 
SuS nach 
Havixbeck, 
Senden, 
Tilbeck 
u. Friedens- 
schule 
Gymnasien Real- 
schulen Haupt-schulen 
Gesamt- 
schulen 
insgesamt 
sonstige 
60% 16% 3% 20% 1% 
2019 574 511 307 82 15 102 5
2020 574 511 307 82 15 102 5
2021 570 507 304 81 15 101 5
2022 585 522 313 84 16 104 5
2023 592 529 317 85 16 106 5
2024 600 537 322 86 16 107 5
2025 595 532 319 85 16 106 5
2026 600 537 322 86 16 107 5
2027 607 544 326 87 16 109 5
2028 621 558 335 89 17 112 6
2029 640 577 346 92 17 115 6
2030 645 582 349 93 17 116 6
Verteilung auf weiterführende Schulformen im Stadtgebiet 
Jahr 
31.12. 
Bevölkerung 
Satdtbezirk 
West 
10-Jährige 
 KBP 2019- 
2030 
abzgl. 63 für 
SuS nach 
Havixbeck, 
Senden, 
Tilbeck 
u. Friedens- 
schule 
Gymnasien Real- 
schulen 
Haupt- 
schulen 
Gesamt- 
schulen 
insgesamt 
sonstige 
55% 14% 3% 25% 1% 
2019 574 511 281 72 15 128 5
2020 574 511 281 72 15 128 5
2021 570 507 279 71 15 127 5
2022 585 522 287 73 16 131 5
2023 592 529 291 74 16 132 5
2024 600 537 295 75 16 134 5
2025 595 532 293 74 16 133 5
2026 600 537 295 75 16 134 5
2027 607 544 299 76 16 136 5
2028 621 558 307 78 17 140 6
2029 640 577 317 81 17 144 6
2030 645 582 320 81 17 146 6
Verteilung auf weiterführende Schulformen im Stadtg ebiet

10 
 
Bei beiden Varianten ist zu berücksichtigen, dass von den SuS, die den Gesamtschulen zugerechnet wurde n, ein 
Anteil voraussichtlich die Gesamtschule Mitte besuc hen wird. Der errechnete Mittelwert der vergangenen  drei 
Schuljahre betrug 30 – 32 %. Gleichzeitig ist zu er warten, dass dieser Wert sinken wird, wenn es eine 
wohnortnahe Alternative zur Gesamtschule Münster Mi tte gibt. Daher wird angenommen, dass mit Start des  
Gesamtschulbetriebes am Standort Roxel sich dieser Wert auf 20 – 25 % belaufen wird.   
Darüber hinaus ist zu erwarten, dass von den 284 zu m Schuljahr 2021/2022 an den städtischen Gesamtschu len 
abgelehnten SuS zumindest ein erheblicher Teil dere r, die aus MS-Mitte kommen (27%) an einer neuen 
Gesamtschule anmelden würde. Letztlich zeigt der Ve rgleich mit der Mathilde-Anneke-Gesamtschule im 
Stadtbezirk Ost, dass auch SuS aus anderen (weiter entfernt liegenden) Stadtbezirken die Gesamtschule 
anwählen, sodass weitere SuS hinzukommen dürften.  
 
 
3.6.  Zusätzliche Schüler 
 
Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass sich durc h ergänzende, auch schulorganisatorische, Maßnahmen  
weitere SuS an einer Gesamtschule im Westen Münsters anmelden werden.  
 
 Realschule im Kreuzviertel – Reduzierung der Züge von 4 auf 3 (zum SJ 2021/2022) 
Aufgrund von fehlendem Schulraum wurde die Realschule im Kreuzviertel zum Schuljahr 2021/2022 temporär 
auf 3 Züge reduziert. Mit Vorlage V/0420/2020 wurde  zudem ein Grundsatzbeschluss zur (baulichen) 
Erweiterung gefasst. Die Umsetzung der baulichen Ma ßnahme reiht sich in das bereits bestehende 
umfangreiche Schulbauprogramm ein, eine genaue Bestimmung eines Zeitpunkts zur Rückkehr zur 4-Zügigkeit 
ist zurzeit nicht möglich. 
 
 
Gemeinsames Lernen – Begrenzung der in die Klasse 5 aufzunehmenden SuS  
Für die Schuljahre 2020/2021 und 2021/2022 haben be ide städtischen Gesamtschulen sowie die städtischen  
Realschulen die Zahl der in die Klasse 5 aufzunehme nden SuS begrenzt. An den Gesamtschulen wurde die 
Schülerzahl in der Eingangsklasse auf 27 und an den  Realschulen auf 28 reduziert. Der Gesetzgeber hat zur 
Verbesserung der schulischen Inklusion die Möglichkeit in Aussicht gestellt, die Klassengröße sukzessive bis auf 
25 SuS zu senken.  
 
Mit der Errichtung einer weiteren städtischen Gesamtschule besteht die Möglichkeit, dass auch die Realschulen 
ihre Eingangsklassen auf 27, ggf. auf bis zu 25 red uzieren. Somit könnte die angespannte räumliche Sit uation 
an den Realschulen deutlich verbessert werden, wodu rch jedoch abermals deren Aufnahmekapazitäten 
insgesamt deutlich verknappt werden. 
 
 SuS mit guter ÖPNV Verbindung aus anderen Stadtbezirken 
Die hohe Zahl an abgewiesenen SuS aus Münsters Westen und dem Bezirk Mitte demonstriert eine nach wie vor 
sehr hohe Nachfrage nach Gesamtschulplätzen von Sei ten der Eltern- und Schülerschaft. Insbesondere SuS  aus 
Münster-West und -Mitte mit guter ÖPNV Anbindung wü rden voraussichtlich auch eine Gesamtschule in Roxe l 
wählen. Zudem wählen immer mehr Eltern für ihre Kinder eine Schule außerhalb Münsters, was darauf hinweist, 
dass die gewünschte Schulform im Stadtgebiet nicht besucht werden kann. (vgl. Ziff. 4 und 6.1.2). Bei Errichtung 
einer 3. Gesamtschule könnten diese SuS größere Cha ncen haben, ihre Wahlschule auch im Stadtgebiet zu 
besuchen. 
 
 Entwicklung urbaner Quartiere in Münster 
Durch die Entwicklung der beiden urbanen Quartiere Westlich Steinfurter Straße (ca. 2000 WE) und Busso-
Peuss-Straße (ca. 600 WE) werden die Bevölkerungszahlen in Münsters Westen weiter ansteigen. Die 
Planungen sind noch im Anfangsstadium, u.a. deshalb konnte der Zuwachs an Schülerzahlen bisher noch nicht 
in die Schülerprognose miteingerechnet werden. Es kann allerdings von einem weiteren Anstieg der 
Schülerzahlen nach 2030 ausgegangen werden.  
 
 Besondere Pädagogische Ausrichtung 
Der Schulträger zieht in Erwägung, für eine 3. Gesa mtschule in Roxel ein besonderes pädagogisches Konz ept zu 
entwickeln.  
Im Raum steht die Ausrichtung als „Internationale S chule“. Dies würde zum einen dem Profil der Stadt M ünster 
als Bildungsstadt entsprechen und zum anderen ein städtisches Schulangebot für Familien der an internationalen

11 
 
Firmen in Münsters Westen, am Universitätsklinikum,  am nahe gelegenen internationalen 
Deutsch/Niederländischen Corps und an der Universität Beschäftigten bieten. 
Durch die guten infrastrukturellen Bedingungen für den Sport (zwei Mehrfach-Sporthallen, ein Hallenbad , einen 
Kunstrasenplatz, eine Leichtathletik-Sportanlage, e ine Beachvolleyball-Fläche und mit dem BSV Roxel ei n 
ortsansässiger Sportverein, der ein engagierter Kooperationspartner sein könnte) sind aber auch andere/weitere 
Schwerpunkte denkbar.  
 
 
3.7.  Zwischenfazit I - Schülerzahlen 
 
Angesichts der prognostizierten Schülerzahlen zeigt  sich, dass spätestens zum Schuljahr 2025/26 
Kapazitätsgrenzen in der Schulform Realschule, ab 2 028/2029 auch in der Schulform Gymnasium erreicht 
werden.   
Ab dem Schuljahr 2023/2024 steigen die Schülerzahle n in der Eingangsstufe der Sekundarstufe I stetig a n, zu 
diesem Zeitpunkt ist der Start eines 3. Gesamtschul e angedacht ohne bestehende Schulsysteme zu gefährd en. 
Der Schulträger plant die oben aufgeführten (nicht quantifizierten) Maßnahmen zur Unterstützung des 
Schulstarts und geht davon aus, dass zusätzliche Su S zu den errechneten SuS hinzukommen würden. Die 
Beliebtheit des Systems Gesamtschule lässt vermuten, dass zudem Verschiebungen der Schülerströme innerhalb 
des Stadtgebiets zugunsten einer weiteren Gesamtschule stattfinden werden. Vor allem die zahlreichen SuS, die 
nach einer Abweisung an einer Städtischen Gesamtsch ule an einer Realschule aufgenommen werden, lässt 
darauf schließen, dass viele dieser SuS die Gesamts chule in Roxel wählen würden 
 Die Auswirkungen auf andere 
Schulformen werden in Ziff. 7 detailliert betrachtet.   
Die erforderliche Mindestschülerzahl von 100 SuS für eine 3. Gesamtschule würden von Beginn an mit steigender 
Tendenz erreicht werden.  
 
 
4.  Elternwille 
 
Neben der Entwicklung der Schülerzahlen ist auch de r Elternwille bei der Schulentwicklungsplanung zu 
berücksichtigen (§ 78 Abs 5 SchulG NRW). Auf eine f örmliche Elternbefragung wurde in Abstimmung mit de r 
Bezirksregierung verzichtet, da der Elternwille auch anderweitig nachgewiesen werden kann. 
Das Elternwahlverhalten im Rahmen des Anmeldeverfah rens an den weiterführenden Schulen zeigt trotz der  
Wiedereinführung von G9 an Gymnasien eine konstant sehr hohe Nachfrage nach Gesamtschulplätzen. 
Insgesamt haben im aktuellen Anmeldeverfahren 284 S uS eine Abweisung erhalten.  Damit liegt die Anzahl der 
Abweisungen trotz der Erweiterung der Mathilde-Anneke-Gesamtschule auf insgesamt 6 Züge konstant hoch.  
 
Schuljahr Anmeldungen Aufnahmen Abweisungen 
2017/2018 423 224 199 
2018/2019 467 224 243 
2019/2020 504 224 280 
2020/2021 520 270 250 
2021/2022 554 270 284 
Quelle: Anmeldedaten, Stadt Münster  
 
Die Auswertung der Anmeldezahlen der städtischen Ge samtschulen sowie der entsprechenden 
Grundschulempfehlungen weisen auf strukturelle Defi zite hin. 554 Eltern wünschen sich für ihr Kind ein en Platz 
an einer Gesamtschule und nicht an einer Haupt-, Realschule oder an einem Gymnasium. Dieser Wunsch konnten 
284 von ihnen nicht erfüllt werden. Sie müssen notg edrungen für ihre Kinder andere alternative Schulsy steme 
wählen.  
Eine unbekannte Größe ist hier zudem die Ablehnungs zahlen an der bischöflichen Friedensschule. Es ist zu 
vermuten, dass weitaus mehr Eltern ihr Kind gerne z u einer Gesamtschule schicken möchten als durch die  
Anmeldezahlen der beiden städtischen Gesamtschulen ersichtlich ist.

12 
 
4.1.  Zwischenfazit II - Elternwille 
 
Der Elternwille spricht nachhaltig wie deutlich für  ein weiteres Gesamtschulangebot: Trotz der 
Wiedereinführung von G9 an den Gymnasien steigt die  Nachfrage nach Gesamtschulplätzen stetig. Dies füh rte 
dazu, dass trotz der Erweiterung der Mathilde-Annek e-Gesamtschule auf 6 Züge ein Höchststand an 
Abweisungen zu Buche steht (284). Diese SuS können demnach nicht nach Ihrem Schulformwunsch in Münster  
beschult werden. Diese stetig hohe Zahl der Abweisu ngen und die steigende Zahl der SuS, die an eine Sc hule 
außerhalb des Stadtgebiets wechseln, weist auf strukturelle Defizite hin.  
5.  Akzeptanz des Schulstandortes Roxel – Entwicklung der Schülerströme 
 
Eine Analyse der Schülerströme ist von großer Bedeu tung. Zum einen ist einzuschätzen, ob die Eltern un d SuS 
aus Münster den Schulstandort in Roxel auch annehme n, und zum anderen ist zu prüfen, ob durch die 
Erweiterung des Gesamtschulangebotes andere weiterf ührende Schulen in Münster sowie im Umland im 
Bestand gefährdet sind (vgl. Ziff.  7 „Auswirkungen auf das städtische Schulsystem“ und  Ziff. 8 „Kommunaler 
Konsens“). 
 
5.1.1.  Gesamtschule Münster Mitte 
 
Die Herkunftsorte der angenommenen und abgewiesenen  SuS der Gesamtschule Münster-Mitte geben 
Rückschlüsse auf die Entwicklung der Schülerströme sowie die mögliche Akzeptanz des Schulstandortes in Roxel:  
 
 
 
 
 
30 SuS (28 %) kommen aus dem Westen von Münster, weitere 45 SuS (42 %) aus dem Stadtbezirk Münster-Mitte.  
 
MS-Mitte (Altstadt, 
Innenstadtring, 
Mitte-Süd, Mitte-
Nordost); 45; 42% 
Münster-West; 30; 
28% 
Münster-Nord; 13; 
12% 
Münster-Ost; 1; 1% 
Münster-Südost; 1; 
1% 
Münster-Hiltrup; 7; 
6% 
Umland; 10; 9% Unbekannt; 1; 1% 
Herkunftsorte der an der Gesamtschule Münster-Mitte 
angenommenen SuS 
Quelle: Anmeldedaten SJ 2021/2022; Stand Feb. 2021 
n=108

13 
 
 
51 SuS (28%) aus Münster-West haben keinen Platz an  der Gesamtschule Mitte erhalten. Weitere 49 SuS (2 7 %) 
wurden aus Münster-Mitte abgewiesen. Theoretisch wi rd ein Teil dieser SuS auf Grund der guten 
verkehrstechnischen Anbindung alternativ ein Gesamt schulangebot in Münster-West wählen. Zudem kann 
davon ausgegangen werden, dass einige Eltern erst g ar nicht versucht haben ihr Kind an einer Gesamtsch ule 
anzumelden, um ihnen eine Abweisung zu ersparen.  
 
5.1.2.  Mathilde-Anneke-Gesamtschule 
 
Die Mathilde-Anneke-Gesamtschule wird kaum von SuS aus dem westlichen Stadtbezirk besucht. Zum Schuljahr 
2021/2022 kommen die SuS überwiegend aus dem Bezirk  Südost (52 SuS; 32%), dem Bezirk Ost (43 SuS; 27%)  
und Mitte (43 SuS; 27%) an. 9 SuS (6%) wohnen im Be zirk Hiltrup und nur 3 SuS (2%) wohnen im Bezirk We st. 
Abgewiesen wurden hier vor allem SuS aus den Bezirken Südost (31 SuS; 30%), Mitte (28 SuS; 28%), Ost (20 SuS; 
20%), und Nord (12 SuS; 12%).  
 
5.1.3.  Erreichbarkeit mit dem Öffentlichen Personennahverk ehrs 
 
Der Campus in Roxel ist von der Innenstadt gut mit dem ÖPNV zu erreichen. Die Verkehrsverbindungen zu den 
Stadtteilen Albachten, Gievenbeck, Nienberge und Me cklenbeck sind dagegen mit längeren Fahrten und 
Umstiegen verbunden und verbesserungsfähig. Zusätzl ich zu den unten beispielhaft aufgeführten 
Busverbindungen kann Roxel auch gut mit der Bahn erreicht werden. Es kann daher davon ausgegangen werden, 
dass vor allem SuS auch aus Münster-Mitte eine Gesamtschule in Roxel besuchen werden.  
 
 
Die Übersicht zeigt den Stand vor Corona.  
MS-Mitte (Altstadt, 
Innenstadtring, 
Mitte-Süd, Mitte-
Nordost); 49; 27% 
Münster-West; 51; 
28% 
Münster-Nord; 40; 
22% 
Münster-Ost; 4; 2% 
Münster-Südost; 5; 
3% 
Münster-Hiltrup; 17; 
9% 
Umland; 17; 9% Unbekannt; 0; 0% 
Herkunftsorte der an der Gesamtschule Münster-Mitte 
abgewiesenen SuS 
Quelle: Anmeldedaten SJ 2021/2022; Stand Feb. 2021 
n=183 
Stadtteil/ Haltestelle Fahrziel/Schule 
Fahrzeit 
(in Minuten) Umstiege Linien Umstiegshaltestellen 
Abfahrt 
morgens 
Ankunft 
Schule 
Albachten Hohe Geist Roxel-Mitte 10 0 20 7:49 Uhr 7:59 Uhr 
Albachten Kirche Roxel Hallenbad 37 1 E15; E10 Meckmannweg 7:11 Uhr 7:48 Uhr 
Gievenbeck - Rüschhausweg Roxel-Mitte 15 1 12; 1 Dieckmannstraße 7:15 Uhr 7:30 Uhr 
Nienberge Hermann-Hesse-Str. Roxel-Mitte 44 1 5; 1 Coesfelder Kreutz 6:46 Uhr 7:30 Uhr 
Mecklenbeck St.Anna-Kirche Roxel-Mitte 10 0 E10 oder 20 7:34 Uhr 7:44 Uhr 
Kinderhaus Idenbrockplatz Roxel Mitte 49 1 16;1 Altstadt/Bült 6:41 Uhr 7:30 Uhr 
Coesfelder Kreuz Roxel Mitte 11 0 1 7:19 Uhr 7:30 Uhr 
Coesfelder Kreuz Roxel Hallenbad 21 0 1 7:19 Uhr 7:40 Uhr 
Münster-Hauptbahnhof Roxel Hallenbad 37 E10 7:11 Uhr 7.48 Uhr 
Münster-Hauptbahnhof Roxel Mitte 29 0 1 7:01 Uhr 7:30 Uhr 
Geistviertel Metzer Straße Roxel Hallenbad 48 1 6:52 Uhr 7:40 Uhr

14 
 
5.2.  Zwischenfazit III - Akzeptanz des Standortes 
 
Faktisch ist der Schulstandort in Roxel ein sehr gu t ausgestatteter Schulstandort. Durch die zum Schul jahr 
2020/2021 auslaufend gestellte Friedensreich-Hunder twasser-Schule steht grundsätzlich ausreichender 
Schulraum mit einer sehr guten Infrastruktur für eine weitere städtische 4-zügige Gesamtschule zur Verfügung. 
 
In der Vergangenheit haben Eltern aus dem Westen eh er eine weiterführende Schule in Richtung Innenstad t 
gewählt, was naturgemäß mit den hohen Übergangsquot en auf Gymnasien zusammenhängt. Ein 
wohnortnäheres Gesamtschulangebot in Roxel dürfte h ier nun eine Alternative schaffen, wenn die 
verkehrstechnische Anbindung aus Nienberge, Gievenb eck, Mecklenbeck und Albachten im Blick behalten un d 
ggf. nachgebessert wird. Zudem dürfte bei der beste henden guten Erreichbarkeit aus der Innenstadt eine  
Strahlwirkung bis in den Stadtbezirk Mitte entfalte t werden. Die hier vorhandene hohe Nachfrage an der  
Schulform Gesamtschule (77 Abweisungen zum aktuelle n Anmeldeverfahren) lässt darauf schließen, dass vi ele 
dieser SuS auch eine Gesamtschule im Westen Münsters wählen würden.   
 
Sinnvoll ist es in jedem Fall, die Attraktivität de s neuen Standortes der 3.Gesamtschule von vornherei n durch 
flankierende Maßnahmen zu unterstützen.   
6.  Leistungsheterogenität 
 
Die Gesamtschule ermöglicht differenzierte Bildungsgänge, die zu allen Abschlüssen der Sekundarstufe I führen. 
Das Bedürfnis im Sinne des § 78 Absatz 4 und 5 SchulG NRW für die Errichtung einer Gesamtschule hat nicht nur 
eine quantitative Komponente (erforderliche Schüler zahl), sondern auch eine qualitative Komponente 
(Leistungsheterogenität, vgl. § 17 SchulG NRW). Ein e leistungsheterogene Schülerschaft ist ein wesentl iches 
Strukturelement der Gesamtschule. Zum Nachweis kann  das bisherige Übergangsverhalten auf bestehende 
Gesamtschulen sowie das zu erwartende Schülerpotent ial aus dem Einzugsbereich der neuen Gesamtschule 
zugrunde gelegt werden.  
 
6.1.1.  Grundschulempfehlungen 
 
Bisher liegen die Grundschulempfehlungen der aufgen ommen SuS an den zwei städtischen Gesamtschulen auf  
einem hohen Niveau und damit deutlich über der geplanten Verteilungsvariante (vgl. u.a. Vorlage V/0016/2015). 
Die Errichtung einer weiteren Gesamtschule könnte m öglicherweise eine Veränderung der Leistungsverteil ung 
der aufgenommenen SuS zur Folge haben.

15 
 
 
 
 
An beiden städtischen Gesamtschulen sind die Quoten  der angenommenen SuS mit einer (eingeschränkten) 
Empfehlung für das Gymnasium und die Realschule sehr hoch.  
 
  
volle oder bedingte 
Gymnasialempfehlung 
volle oder bedingte 
Realschulempfehlung 
SJ 2018/2019 47,8 % (107 SuS) 38,1 % (93 SuS) 
SJ 2019/2020 53,1 % (119 SuS) 28,6 % (64 SuS) 
SJ 2020/2021 46,7 % (126 SuS) 41,1 % (111 SuS) 
SJ 2021/2022 58,9 % (159 SuS) 27,4 % (74 SuS) 
  
Auffällig ist, dass trotz der Einführung von G9 und  der Erweiterung der Mathilde-Anneke-Gesamtschule d er 
Anteil der aufgenommenen SuS mit einer (eingeschränkten) Gymnasialempfehlung gleichbleibend hoch ist, bzw. 
zum Schuljahr 2021/2022 deutlich angestiegen ist.  Der Anteil der SuS mit (eingeschränkter) 
Realschulempfehlung ist nach zwei Jahren zum Schulj ahr 2020/2021 ebenfalls deutlich angestiegen, aller dings 
sinkt der Anteil zum Schuljahr 2021/2022 wieder deutlich ab.  
 
Entwicklung der Schulformempfehlungen aller SuS im 5. JG (Daten der Grundschulen in Münster) 
Allgemein ist zu beobachten, dass sich die Verteilu ng der Schulformempfehlungen insgesamt etwas versch iebt. 
Dabei gibt es einen leichten Anstieg der Hauptschul - und bedingten Realschulempfehlungen und einen lei chten 
Rückgang der Realschulempfehlungen und der bedingte n Gymnasialempfehlungen. Die Empfehlungen für das 
Gymnasium bleiben relativ konstant.  
 
 
Quelle: IT.NRW, Schuldatensatz 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
Hauptschule 161 7,0% 200 8,4% 173 7,4% 
Hauptschule – bedingt Realschule 89 3,9% 130 5,5% 109 4,7 % 
Realschule 557 24,2% 571 24,0% 546 23,3% 
Realschule – bedingt Gymnasium 336 14,6% 274 11,5% 299 12 ,8% 
Gymnasium 1.085 47,2% 1.127 47,4% 1.121 47,8% 
Kein Eintrag/keine Empfehlung 72 3,1% 75 3,2% 96 4,1% 
Gesamt 2.300 100,0% 2.377 100,0% 2.344 100,0% 
Schulformempfehlung 2018 2019 2020

16 
 
 
Von besonderer Bedeutung sind vor allem die Grundschulempfehlungen der von den städtischen Gesamtschulen 
abgewiesenen SuS. Die Auswertung der Abweisungen ge messen an der Schulformempfehlung weist auf 
strukturelle Defizite hin. Insgesamt haben 63 % der SuS eine (bedingte) Realschulempfehlung.   
 
 
 
Geht man von der Anzahl der abgewiesenen SuS mit ei ner (eingeschränkten) Empfehlung für das Gymnasium 
und von der hohen Anzahl von SuS mit einer (eingesc hränkten) Empfehlung für die Realschule aus, kann 
angenommen werden, dass sich die Leistungsheterogen ität an einem weiteren Gesamtschulangebot solide 
darstellt.  
 
6.1.2.  Verbleib der an einer städtischen Gesamtschule abgelehnten SuS 
 
 
7% 
16% 
54% 
9% 
14% 
0% 
Abweisungen an städtischen Gesamtschulen nach 
Schulformempfehlung, SJ 2021/2022 
Quelle: Anmeldedaten, Stand Feb. 2021; n=284 
Gymnasium 
Realschule, bedingt Gymnasium 
Realschule 
Hauptschule, bedingt 
Realschule 
Hauptschule 
Sonstige 
70; 25% 
22; 8% 
6; 2% 
145; 51% 
41; 14% 
Wahl der Schulform nach Abweisung an einer städtischen 
Gesamtschule, SJ 2021/2022 
Quelle: Anmeldedaten, Stand Feb. 2021; n=284 
Gymnasium 
Hauptschule 
PRIMUS 
Realschule 
Unbekannt

17 
 
 
 
Die meisten zum Schuljahr 2021/2022 an städtischen Gesamtschulen abgelehnten SuS wählen im Anschluss eine 
Realschule (51,1%). Besonders oft wird hier die Eri ch-Klausener-Realschule, die Realschule im Kreuzvie rtel und 
die Erna-de-Vries Realschule gewählt. 24,6% wählen nach Ablehnung an einer Gesamtschule ein Gymnasium.  
Besonders beliebt sind hier das Freiherr-vom-Stein- Gymnasium und das Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium. 
Auch das Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium, das  Geschwister-Scholl-Gymnasium und das 
Ratsgymnasium werden relativ häufig gewählt. 7,7 % besuchen als 2. Wahl eine Hauptschule und 2,1 % besuchen 
die Primusschule. 14,4% (41 SuS, 31 davon wurden an der Gesamtschule Mitte abgelehnt) entscheiden sich gegen 
eine städtische Schule und wählen ein bischöfliches Gymnasium oder eine Schule außerhalb Münsters.  
 
6.1.3.  Übergang in den Sekundarbereich nach Schulformen un d Grundschulempfehlungen in Münster 
 
 
             Quelle: Amtliche Schuldaten, Stadt M ünster, Schuljahr 2020/2021 
 
 Insgesamt betrachtet liegen die Grundschulempfehlungen auf einem sehr hohen qualitativen Niveau. 
 
 45 % der SuS der Gesamtschule haben eine (bedingte)  Empfehlung für das Gymnasium, 44 % haben eine 
(bedingte) Realschulempfehlung und lediglich 3 % ei ne Hauptschulempfehlung. (Sonstige=ausländische 
Abschlüsse, Schulformwechsler, Förderbedarfe „Lernen“, etc.) 
 
 SuS mit einer Empfehlung für das Gymnasium wechseln  in der Regel zum Gymnasium (93 %). 7 % der SuS 
wechseln zur Gesamtschule. 
 
 64 % der SuS mit einer bedingten Empfehlung für das Gymnasium wechseln auch zum Gymnasium. Darüber 
hinaus wechseln 22 % der SuS zur Gesamtschule und 13 % zur Realschule. 
 
 SuS mit einer Empfehlung für die Realschule wechseln überwiegend zur Realschule (64 %). Allerdings ist auch 
zu bedenken, dass ca 30 % der SuS mit einer Empfehlung zur Realschule von den zwei städt. Gesamtschulen 
abgelehnt wurden. Darüber hinaus scheint es, dass v iele Eltern auf Grund der schlechten 
Aufnahmeaussichten ihr Kind erst gar nicht an den s tädt. Gesamtschulen angemeldet haben. Daher kann 
angenommen werden, dass die Realschule nicht immer die erste Wahl der Eltern ist.   
Darüber hinaus sind 21 % der SuS mit einer Empfehlu ng für die Realschule zur Gesamtschule und 14 % zum  
Gymnasium gewechselt.

18 
 
 
6.1.4.  Übergänge aus den städt. Grundschulen in Münster-West   
 
Die Grundschulen im Stadtbezirk West sind: Michaels chule, Mosaik-Schule, Wartburgschule, Theresienschu le, 
Peter-Wust-Schule, Ludgerusschule Albachten, Marien schule Roxel und Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule  
Nienberge. 
Die Schulwahl nach Schulform ist über die letzten 5 Jahre relativ konstant geblieben (s. untenstehende Grafik). 
Im Schuljahr 2020/2021 wechselten über die Hälfte d er SuS aus den Grundschulen des Stadtbezirks West a n ein 
städtisches oder bischöfliches Gymnasium und knapp ein Viertel auf eine Gesamtschule. Ca. 16% besucht eine 
Realschule und die Anzahl der SuS, die zur PRIMUS-, Haupt- Sekundar-oder Förderschule wechseln, ist in diesem 
Schuljahr deutlich zurückgegangen. Insgesamt wählen 15% eine weiterführende Schule außerhalb Münsters, der 
größten Anteil hiervon sind SuS, die auf die Gesamtschule nach Havixbeck wechseln. 
Insgesamt lässt die untenstehende Darstellung auf e inen relativ hohen Bildungsanspruch der Elternschaf t des 
Stadtbezirks schließen.

Im Schuljahr 2020/2021 hatten über 94% der SuS aus Münster West, die auf ein Gymnasium in Münster 
gewechselt sind, eine (eingeschränkte) Empfehlung für das Gymnasium und ca. 5% eine Empfehlung für die 
Realschule. Zur Gesamtschule (in Münster) wechselten fast 60% SuS mit Gymnasialempfehlung, ca. 37% mit  
(eingeschränkter) Realschulempfehlung und über 5 % mit Hauptschulempfehlung.  83% der SuS, die auf eine 
Realschule wechelten, hatten eine (eingeschränkte) Realschulempfehlung, 5% eine Hauptschulempfehlung u nd 
fast 8% eine eingeschränkte Gymnasialempfehlung.  
 
6.2.  Zwischenfazit IV - Leistungsheterogenität 
 
Aus dem konstant hohen Bildungsniveau der SuS aus M ünster-West sowie der Verteilung der 
Grundschulempfehlungen der an städtischen Gesamtsch ulen abgelehnter SuS kann geschlossen werden, dass 
eine nach § 17 SchulG NRW erforderliche Leistungshe terogenität auch an einer dritten Gesamtschule 
gewährleistet werden kann. Nicht ausgeschlossen wer den kann jedoch, dass sich die Verteilung der 
Empfehlungen zugunsten der SuS mit Realschulempfehlung verschieben wird.  
7.  Auswirkungen auf das städtische Schulsystem 
 
Insgesamt betrachtet ist durch die Errichtung einer dritten städtischen Gesamtschule keine Gefährdung anderer 
Schulformen im Stadtgebiet zu erwarten. Die Schülerprognose zeigt, dass an den Realschulen und die Gymnasien 
die Kapazitätsgrenze im Schuljahr 2025/2026 bzw. 20 28/2029 erreicht wird, die durch die Errichtung ein er 
3.Gesamtschule ausgeglichen werden können.  Die err echneten Auswirkungen einer 3. Gesamtschule mit der  
Mindestschülerzahl von 100 zeigt eine Entlastung der Realschulen sowie etwas reduzierte Schülerzahlen an den 
Gymnasien und Hauptschulen. Die Gymnasien werden ab dem Schuljahr 2026/2027 auch bei der Errichtung einer 
3. Gesamtschule ausgelastet sein und zusätzlich zu diesem Zeitpunkt durch die Wiedereinführung von G9 
verminderte (Raum-)Kapazitäten haben. An den Haupts chulen ist nicht mit großen Verschiebungen der 
Schülerströme zu rechnen, da die SuS aus Münster We st nur zu einem kleinen Teil eine Hauptschule besuc hen 
und die bestehenden Hauptschulen allesamt in den Au ßenbezirken Nord, Südost und Hiltrup liegen. Die 
errechneten Auswirkungen unter Annahme von 3 Verteilungsvarianten sind detailliert in Anlage 2 aufgeführt.  
 
Die Betrachtung der Übergänge aus den Grundschulen in Münster West der letzten Jahre zeigt, dass ca 98 % zu 
einem Gymnasium, einer Gesamtschule oder einer Real schule wechseln. Es ist daher davon auszugehen, das s 
weiterhin überwiegend Gymnasien, Gesamtschulen und Realschulen mit einer guten Verkehrsanbindung an di e 
westlichen Bezirke besucht werden. 
 
Gymnasien 
Die SuS aus Münster-West besuchen überwiegend das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, das Annette-von-Droste-
Hülshoff-Gymnasium, das Gymnasium Paulinum, das Sch iller-Gymnasium, das Wilhelm-Hittorf-Gymnasium und 
das bischöfliche Mariengymnasium. Die Gymnasien in Münster verfügen insgesamt derzeit über ausreichend  
freie Schulplätze, wobei die Verteilung der SuS jed och nicht gleichmäßig über das gesamte Stadtgebiet erfolgt. 
Da die SuS aus Münster-West zu über 50% eine Gymnasialempfehlung haben, könnte es bei der Errichtung einer 
Gesamtschule im Westen Münsters zu einer spürbaren Verschiebung des Schulwahlverhaltens kommen. 
Voraussichtlich werden zudem einige Gymnasien durch  die Umstellung auf G9 Verknappung ihrer 
Platzkapazitäten erfahren, wenn erstmals wieder ein  13. Jahrgang startet (SJ 2026/2027). Die Schülerpr ognose 
zeigt auch ohne die Berücksichtigung eines mögliche n Engpasses durch fehlende Raumkapazitäten eine 
Überschreitung der Gesamtkapazitäten zum Schuljahr 2028/2029. Um dauerhaft ausreichend Plätze an den 
Gymnasien anzubieten, wird momentan auch die Möglic hkeit der Errichtung eines weiteren Gymnasiums im 
Südosten Münsters geprüft.  
 
Realschulen 
Die SuS aus Münster-West wählen überwiegend die Eri ch-Klausener-Realschule und die Realschule im 
Kreuzviertel an. Bei der Errichtung einer dritten G esamtschule in Roxel kann mit einer Verschiebung de s 
Schulwahlverhaltens gerechnet werden. In den letzte n 3 Jahren haben durchschnittlich 45 SuS aus Münste rs 
Westen die Erich-Klausener-Realschule besucht. Es i st zu erwarten, dass ein Teil dieser SuS eine neue 
Gesamtschule im Westen anwählen würde. Zudem wird d ie Erich-Klausener-Realschule erweitert und wird 
voraussichtlich zum Schuljahr 2022/2023 einen Zug m ehr aufnehmen. Zum Schuljahr 2021/2022 werden die 
Geschwister-Scholl-Realschule sowie die Erich-Klausener-Realschule bereits jeweils eine Mehrklasse bilden. Dies

21 
 
hat zur Folge, dass die Erna-de-Vries-Realschule ni cht mehr von den abgewiesenen SuS der Erich-Klausen er-
Realschule profitiert. 
Die Realschule im Kreuzviertel wurde zum Schuljahr 2021/2022 temporär auf 3 Züge reduziert, was die 
Gesamtkapazität der Realschulen auf 20 Züge festleg t. Ein Zeitpunkt zur Wiederaufnahme der 4-Zügigkeit  steht 
noch nicht fest.  
Insgesamt werden die Realschulen in den kommenden Schuljahren ausgelastet sein, ab dem Schuljahr 2025/2026 
wird der Bedarf die zur Verfügung stehenden 20 Züge überschreiten, ab dem Schuljahr 2026/2027 werden auch 
21 Züge nicht ausreichen. Durch die Errichtung einer weiteren Gesamtschule würden die Realschulen daher eine 
Entlastung erfahren.   
Durchschnittlich kommen an den Realschulen die Eing angsklassen im Schuljahr 2021/2022 auf je 27 SuS. D ie 
Klassengrößen steigen durch die Schulformwechsler i n den Jahrgängen 6 und 7 noch spürbar an. Die 
Schulentwicklungsplanung der Stadt Münster sieht mi ttelfristig eine Reduzierung der Anzahl der SuS in den 
Eingangsklassen an den Realschulen auf 27 vor.  
 
Hauptschulen 
Grundsätzlich bestehen freie Kapazitäten in den Ein gangsklassen der Hauptschulen. Allerdings liegt das  
Hauptschulangebot in Münster in den Stadtbezirken Nord, Süd-Ost und Hiltrup. Der Westen ist mit der Auflösung 
der Friedensreich-Hundertwasser-Schule mit Schulplätzen für SuS mit Hauptschulempfehlung unterversorgt. Um 
die existierenden Hauptschulen erreichen zu können,  müssen die SuS weite Wege in Kauf nehmen. Eine 
Gesamtschule im Westen Münsters würde ein ausgewogenes Angebot im gesamten Stadtgebiet sicherstellen.  
 
 
7.1.  Hinweise zur Neuausrichtung Inklusion an Schulen 
 
Es besteht gem. § 46 SchulG NRW die Möglichkeit, eine Vereinbarung zwischen dem Schulträger und der Schule 
zu treffen, die die Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler begrenzt, sofern die in den 
Vorschriften formulierten folgenden Voraussetzungen vorliegen: 
 
a)  Ein Angebot für gemeinsames Lernen (§ 20 Abs. 2 SchulG) wurde eingerichtet,  
b)  rechnerisch werden pro Parallelklasse mindestens zw ei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem 
sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf aufgenommen und 
c)  im Durchschnitt aller Parallelklassen wird der jewe ilige Klassenfrequenzrichtwert nach der Verordnung zur 
Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG NRW nicht unterschritten. 
 
Die beiden städtischen Gesamtschulen und die städtischen Realschulen haben von dieser Möglichkeit Gebrauch 
gemacht. An den Gesamtschulen wurde die Schülerzahl in der Eingangsklasse auf 27 und an den Realschulen auf 
28 reduziert. Die Reduzierung auf 28 war dem Umstan d geschuldet, dass aktuell ein hoher Nachfragedruck  auf 
die Realschulen besteht und deshalb die Kapazitäten  nicht zu weit abgesenkt werden sollten. Der Gesetz geber 
hat die Möglichkeit eröffnet, die Klassengröße sukzessive bis auf 25 Schülerinnen und Schüler zu senken. Für den 
Fall, dass eine weitere städtische Gesamtschule errichtet wird, ist geplant, dass auch die Realschulen die Anzahl 
der SuS in den Eingangsklassen auf 27 reduzieren (v gl. Ziff. 3.6). Diese Maßnahmen lösen weitere Bedar fe an 
zusätzlichem Schulangebot aus, insbesondere da sowohl an den Gesamtschulen als auch an einigen Realschulen 
keine freien Kapazitäten mehr vorhanden sind. 
 
 
7.2.  Zwischenfazit V - Auswirkungen auf andere städtische Schulen 
 
Der quantitative Bedarf für ein erweitertes Gesamts chulangebot ist nach den aktuell prognostizierten 
Schülerzahlen für die ersten beiden Jahre nach der Errichtung der Schule (SJ 2023/2024) nicht offensic htlich 
gegeben. Ab dem Schuljahr 2025/2026 führt ein eklat anter Anstieg an SuS allerdings zu weiterem Bedarf an 
Schulplätzen. Bis dahin könnte eine Verschiebung de r Schülerströme vorübergehend zu Gefährdungen von 
Schulen mit geringen Schülerzahlen zur Folge haben.  Hiervon betroffen wären vor allem Schulen, die in den 
vergangenen Jahren erst im zweiten Durchgang des An meldeverfahrens die Mindestschülerzahl erreichen 
konnten und nicht mehr von Abweisungen anderer Schu len profitieren würden. Dies waren im Schuljahr 
2020/2021 das Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium sowie die Erna-de-Vries Realschule.

22 
 
Die geplanten schulorganisatorischen Maßnahmen (vgl . Ziff. 3.6) können den entstehenden (temporären) 
Kapazitätsüberhang ausgleichen, um die Nachfrage an  Gesamtschulplätzen zu erfüllen und frühzeitig eine  
ausgewogene und stabile städtische Schullandschaft zu gewährleisten. 
Ab dem Schuljahr 2025/2026 reichen die vorhandenen Kapazitäten an den Realschulen nicht aus. Spätestens ab 
dem Schuljahr 2026/2027 werden auch weitere Plätze an den Gymnasien benötigt. Die Errichtung einer 3. 
Gesamtschule stellt so ein ausgewogenes und ausreichendes Schulangebot im Stadtgebiet sicher.  
Ab dem Schuljahr 2028/2029 sind die städtischen wei terführenden Schulen gemäß der Berechnung der 
Auswirkungen auf andere Schulformen (Anlage 2) auch  nach Errichtung einer 4-zügigen Gesamtschule voll 
ausgelastet. 
 
8.  Kommunaler Konsens - Prüfung des schulrechtlichen Rücksichtnahmegebotes (vgl. § 80 Abs. 1, 2 und 7 SchulG 
NRW) 
 
Vor dem Hintergrund der gegenläufigen demografische n Entwicklung in der Stadtregion Münster und 
konkurrierender Schulsysteme sind die Herausforderu ngen für ein regional ausgewogenes und leistungssta rkes 
Schulangebot groß. Umso mehr ist zu begrüßen, dass die Schulentwicklungsplaner der Umlandkommunen den 
Prozess angestoßen haben, um die interkommunale Zusammenarbeit zu stärken. Unabhängig von der formellen 
und inhaltlichen Ausgestaltung dieses Prozesses wird zu Beginn der zusätzliche Bedarf an Gesamtschulplätzen in 
der Stadt Münster ein wesentlicher Baustein dieser gebietsübergreifenden Zusammenarbeit sein. Die 
Konkurrenzsituation des Standort Roxels zu anderen Schulen in der Umlandregion stellt daher eine (form ale) 
Hürde für die Errichtung einer weiteren Gesamtschul e an diesem Standort dar. Daher besteht seitens des  
Schulträgers großes Interesse daran, ggf. gemeinsam  mit der Bezirksregierung die Ergebnisse der Vorabp rüfung 
in geeigneter Weise zu übermitteln.   
 
 
8.1.  Herkunft der Schülerschaft an allen Schulen in Münster im Schuljahr 2020/2021 
 
Quelle: Amtliche Schuldaten, Stadt M ünster  
 
Knapp über 80 % der Schülerschaft, die die städtisc hen Gesamtschulen, die Friedensschule (Bischöfliche  
Gesamtschule) oder die Montessori-Schule Münster e. V. besuchen, wohnen auch in Münster. Die vier große n 
Einzugsgebiete auswärtiger SuS sind Altenberge, Hav ixbeck, Nottuln und Senden. Wobei Altenberge als ei nzige 
dieser Kommunen keine eigene allgemeinbildende weiterführende Schule mehr vorhält. 
  
Haupt- 
schule 
Real- 
schule Gymnasium PRIMUS 
Schule 
Sekundar- 
schule 
Gesamt- 
schule GESAMT 
Münster 1.017 2.996 9.597 508 334 2.454 16.906 
Altenberge 1 70 319 0 0 114 504 
Ascheberg 0 3 44 0 0 11 58 
Drensteinfurt 3 39 406 0 0 16 464 
Everswinkel 4 14 116 0 0 1 135 
Greven 8 8 30 0 0 8 54 
Havixbeck 0 6 277 0 10 96 389 
Nottuln 1 1 60 0 4 101 167 
Ostbevern 0 2 2 1 0 0 5
Senden 0 0 61 4 2 75 142 
Sendenhorst 9 58 215 0 0 6 288 
Telgte 0 2 177 2 0 5 186 
UMLAND 
GESAMT 26 203 1.707 7 16 433 2.392 
ausserhalb der 
Umlandregion 5 19 193 1 1 59 278 
GESAMT 1.048 3.218 11.497 516 351 2.946 19.576

23 
 
8.2.  Herkunftsorte der Schülerschaft an den zwei städtischen Gesamtschulen, Schuljahr 2020/2021  
 
  SuS   SuS 
Städtische Gesamtschule  
Münster-Mitte    918  
Mathilde-Anneke- 
Gesamtschule 613  
Münster 826  Münster 607  
Umlandregion 82  Umlandregion 4  
Altenberge 48  Altenberge   
Ascheberg 5 Ascheberg   
Drensteinfurt 7 Drensteinfurt   
Greven 6 Greven 2 
Havixbeck 2 Havixbeck   
Senden 6 Senden   
Sendenhorst 5 Sendenhorst 1 
Telgte 3 Telgte 1 
außerhalb der Umlandregion 10  außerhalb der Umlandregion 2  
Emsdetten   Emsdetten 1  
Lengerich 1  Rheine 1  
Rheine 1    
Steinfurt 2    
Everswinkel 1    
Ibbenbüren     
Ladbergen 1    
Laer 2    
Nordwalde 1    
Nottuln     
Schermbeck     
Warendorf 1    
     Quelle: Amtliche Schuldaten, Stadt M ünster   
 
Von 1.531 SuS, die städtischen Gesamtschulen besuchen, wohnen lediglich 5,6 % nicht in Münster. Wobei davon 
alleine 3,14 % aus der Kommune Altenberge einpendel n, in der es keine allgemeinbilde weiterführende Sc hule 
mehr gibt. Somit sind die städtischen Gesamtschulen nicht auf auswärtige SuS angewiesen und speisen sich fast 
ausschließlich aus gemeindeeigenen SuS. 
 
 
8.3.  Stellungnahmen der Umlandkommunen 
 
Bereits Ende des Jahres 2018 wurden die Schulentwic klungsplaner auf Arbeitsebene um eine Stellungnahme  
zum aktuellen Prüfauftrag zur Errichtung einer 3.st ädtischen Gesamtschule gebeten, um auch gegenüber d er 
Bezirksregierung frühzeitig die Bedenken der Umland kommunen äußern zu können. Mit Schreiben vom 
21.03.2019 wurden neben den Umlandkommunen auch mögliche betroffene Ersatzschulträger offiziell gebeten, 
zum Vorhaben - eine 3. Städtische Gesamtschule zu e rrichten – und zum möglichen Schulstandort „Roxel“ 
Stellung zu nehmen.  
Zudem liegt eine Stellungnahme der Gemeinde Havixbe ck und der Stadt Billerbeck zu der anlassbezogenen 
Schulentwicklungsplanung für die 3. Gesamtschule vor, die im April 2020 der Bezirksregierung übergeben wurde.

24 
 
 
 
 
Übersicht über Stellungnahmen 
 
Kommune  Stellungnahme 
Altenberge Keine Bedenken gegen eine Ausweitung des Gesamtschu langebotes und gegen den 
Schulstandort „Roxel“ 
Ascheberg Keine Rückmeldung  
Billerbeck Große Bedenken: Es wird eine Bestandsgefährdung des  Teilstandortes der Anne-Frank-
Gesamtschule Havixbeck in Billerbeck gesehen. 
Drensteinfurt Mit der Einrichtung eines weiteren Gesamtschulangeb otes wird eine Bestandsgefährdung 
der Sekundarschule gesehen (Eine zahlenmäßige Begrü ndung liegt nicht vor). 
Drensteinfurt spricht sich ausdrücklich gegen die E rrichtung einer 3. städt. Gesamtschule 
aus. 
Everswinkel Keine Bedenken gegen eine Ausweitung des Gesamtschu langebotes, insbesondere gegen 
den Schulstandort „Roxel“  
Greven Keine Bedenken gegen eine Ausweitung des Gesamtschu langebotes und gegen den 
Schulstandort „Roxel“ (Beschluss des Ausschusses fü r Schulen Kultur und Sport 
erforderlich, Sitzung ist für den 22.05.2019 terminiert) 
Havixbeck Es bestehen große Bedenken (vgl. Ziff. 5.4).    
Nottuln Keine Bedenken gegen eine Ausweitung des Gesamtschu langebotes und gegen den 
Schulstandort „Roxel“ (Beschluss des Ausschusses Fa milie, Bildung und Freizeit 
erforderlich, Sitzung ist für den 07.05.2019 terminiert) 
Ostbevern Grundsätzlich keine Bedenken gegen eine Ausweitung des Gesamtschulangebotes 
Senden 
 
Bedingte Zustimmung: Es wird wegen mögl.  Wanderbew egungen eine 
Bestandsgefährdung der Sendener Hauptschule gesehen  (Erfahrung auf Grund des 
erweiterten Gesamtschulangebotes in Havixbeck). 
Ein bilaterales Gespräch mit Münster und Havixbeck wird erwünscht. 
Sendenhorst Keine Bedenken 
Telgte Keine Bedenken gegen eine Ausweitung des Gesamtschu langebotes, insbesondere gegen 
den Schulstandort „Roxel“, der Rat wurde über diese  Einschätzung am 04.04.2019 
informiert. Sollte ein Standort eher im Osten anges trebt werden, wird um eine erneute 
Beteiligung gebeten. 
 
Ersatzschulträger  
Bischöfliches 
Generalvikariat 
  
Bedingte Zustimmung: Grds. wird der Bedarf für eine  3. Gesamtschule bestätigt. Es wird 
aber auch auf die Konkurrenzsituation zw. Gesamtsch ule und Gymnasium in Münster 
hingewiesen. Falls eine Entscheidung für den Schuls tandort Roxel gefällt wird, soll auf die 
Sekundarschule in Nottuln Rücksicht genommen werden  und die Zügigkeit auf 4 begrenzt 
werden. 
KOSMOS-Bildung 
GgmbH 
Tilbeck/ 
Havixbeck 
  
Es bestehen große Bedenken bezogen auf den Schulstandort „Roxel“. 
- Rund 1/3 der 340 Grund- und Gesamtschüler/-innen ko mmen aus Münster (u.a. 
Albachten, Roxel).  
- Viele der SuS kommen aus der „eigenen“ Grundschule (durchgängiges Konzept: Lernen 
von der 1. bis zur 13. Klasse) 
- Für viele SuS ist die Schule die nächstgelegene Gesamtschule. Daher besteht für viele der 
Anspruch auf Fahrkostenerstattung und Schülerspezia lverkehr. Die Schule ist auf den 
Schülerspezialverkehr angewiesen. Insgesamt werden täglich 23 Touren quer durch das 
gesamte Münsterland durchgeführt.  
- Für den Sportunterricht wird die Turnhalle in Roxel genutzt. 
 
Alle Rückmeldungen sind in Anlage 3 gebündelt beigefügt. 
 
Besonders sensibel ist die Interessenabwägung bezog en auf die Anne-Frank-Gesamtschule in Havixbeck zu 
betrachten. Aber auch die negativen Stellungnahmen der Stadt Drensteinfurt und der  KOSMOS-Bildung GgmbH 
in Tilbeck/Havixbeck und die bedingte Zustimmung der Gemeinde Senden sind zu berücksichtigen.

25 
 
8.3.1.  Anne-Frank-Gesamtschule in Havixbeck 
 
Der Bürgermeister der Gemeinde Havixbeck äußert mit  Schreiben vom 02.05.2019 wie erwartet erhebliche 
Bedenken gegen die Errichtung einer 3. Gesamtschule am Standort Roxel (siehe Anlage 3). 
 
Wesentliche Argumente sind: 
 
 Die Anmeldezahlen der Anne-Frank-Gesamtschule waren  zum Zeitpunkt der Stellungnahme 2019 nicht 
stabil. In den folgenden beiden Schuljahren haben sich die Anmeldezahlen stabilisiert. 
 
Schuljahr Anmeldungen 
2013/2014 99 
2014/2015 169 
2015/2016 140 
2016/2017 150 
2017/2018 124 
2018/2019  155 * 
2019/2020 227 
2020/2021 190 
2021/2022 212 
*inkl. Teilstandort in Billerbeck 
 
 Die Anne-Frank-Gesamtschule hatte zu diesem Zeitpun kt mit dem Teilstandort 1042 SuS. Davon kommen 
pro Schuljahr ca. 55% aus dem Umland. Aus Münster kommen durchschnittlich 23 SuS.  Die Gesamtschule 
ist alleine bezogen auf die Zahl der Havixbecker SuS überdimensioniert und somit von SuS aus dem Umland 
angewiesen. 
 
 Zum Schuljahr 2020/2021 wurden 30 SuS aus Münster a ngemeldet. 2021/2022 haben sich 35 SuS aus 
Münster angemeldet, 24 SuS davon wurden aufgenommen . 
 
 Herkunftsdaten SJ 2020/2021: 
Roxel:  11 
Nienberge:  7 
Albachten:  2 
Gievenbeck:  10 
       Gesamt  30 
  
 Bezogen auf alle Jahrgänge besuchen im Schuljahr 20 19/2020 153 SuS aus folgenden Stadtteilen die 
Schule: 
 
Roxel  25 
Albachten  29     
Gievenbeck  68     
Münster, andere   2     
Nienberge  29        
Gesamt  153 
 
 Es besteht die Befürchtung, dass eine Gesamtschule in Roxel nicht nur potentielle SuS aus Münster (ins b. 
Roxel und Gievenbeck) selbst anzieht, sondern auch aus Nottuln und sogar Havixbeck.   
 
 
8.3.2.  Sekundarschule Drensteinfurt 
 
Die Teamschule (Sekundarschule) in Drensteinfurt is t die einzige weiterführende Schule vor Ort. Laut 
Stellungnahme vom 27.03.2019 kann die Sekundarschule seit dem Schuljahr 2018/2019 nur noch 2 Züge anstatt 
der möglichen 4-Züge bilden und wird daher bereits als bestandsgefährdet gesehen. Zum Schuljahr 2021/2 022 
haben sich 60 SuS angemeldet und somit können wiede r 3 Eingangsklassen gebildet werden. Bei der Errich tung

26 
 
einer weiteren Gesamtschule in Münster wird befürchtet, dass SuS aus Drensteinfurt eher nach Münster pendeln 
und somit die Sekundarschule nicht weiter bestehen kann. 
 
8.3.3.   Weiterführende Schulen der Gemeinde Senden 
 
In Senden bestehen zurzeit die 2-zügige Edith-Stein-Hauptschule, die 3-zügige Geschwister-Scholl-Realschule und 
das 3-zügig3 Joseph-Haydn-Gymnasium. 
 
 Die Realschule und das Gymnasium sind laut der Fort schreibung der Schulentwicklungsplanung für die SJ 
2018/2019 bis 2023/2024 stabil. Nur die Edith-Stein -Schule hat – wie viele andere Hauptschulen auch – 
das Problem im 5. Jahrgang die Mindestgröße zu erreichen. Am 10.03.2020 haben sich 21 SuS an der Schule 
angemeldet.  
 
 Zum Schuljahr 2021/2022 hatte die Hauptschule 23, d ie Realschule 82 und das Gymnasium 66 
Anmeldungen.  
 
 Aus Albachten wechselt laut dem Sendener Schulentwicklungsplaner jährlich ein geringer Anteil an SuS auf 
eine weiterführende Schule in Senden. Für das Schul jahr 2020/2021 haben sich aus dem Münsteraner 
Stadtteil 6 SuS an der Realschule und 7 SuS an dem Gymnasium in Senden angemeldet (Stand 10.03.2020).  
 
 In Senden gibt es die Tendenz, dass gemeindeeigene SuS mit einer (eingeschränkten) 
Hauptschulempfehlung einen Schulplatz an einer Real schule favorisieren. Wenn diese SuS nicht an der 
Geschwister-Scholl-Realschule angenommen werden, weichen diese auf andere Schulsysteme im Umland 
aus.  
 
 Bei einer weiteren Gesamtschule in Roxel wird die G efahr gesehen, dass SuS aus Bösensell auf Grund der  
guten verkehrstechnischen Anbindung das attraktive Schulangebot annehmen. Insbesondere sieht die 
Gemeinde Senden in diesem Fall die Edith-Stein-Schule gefährdet, da für die Fortführung der Hauptschule 
jede/-r SuS zählt.  
 
8.3.4.  KOSMOS-Bildung gGmbH Tilbeck 
 
Laut Schreiben vom 26.03.2019 kommen rund 1/3 der i nsgesamt 340 Grund- und Gesamtschüler aus Münster. 
Da die Gesamtschule nur 1-zügig ist, wird durch die  direkte Nachbarschaft zu Roxel eine Bestandsgefähr dung 
gesehen. Hinzu kommt, dass mit dem Wegfall des Schü lerspezialverkehrs gerechnet wird, der eine wichtig e 
Existenzgrundlage für den Schulträger darstellt.  
 
8.4.  Prognostizierte Schülerzahlen an der Anne-Frank-Gesamtschule Havixbeck 
 
Die Gemeinde Havixbeck sieht eine Bedrohung des Tei lstandortes der Anne-Frank-Gesamtschule in Billerbe ck 
durch die Errichtung einer weiteren Gesamtschule in  Münster, insbesondere, wenn diese im Stadtteil Rox el 
errichtet wird. 
Im Sinne des Kommunalen Konsenses hat auch die Stad t Münster großes Interesse an dem Erhalt der beiden  
Standorte der Anne-Frank-Gesamtschule. Für eine Ein schätzung der potentiellen Auswirkungen einer 3. 
Gesamtschule in Roxel wurde die Stellungnahme aus H avixbeck zur im April 2020 an die Bezirksregierung 
übermittelten anlassbezogenen SEP 3. Gesamtschule zur Verfügung gestellt (Anlage 4). In dieser Stellun gnahme 
werden 
 u.a. Angaben zu prognostizierten Schülerzahlen für  die Anne-Frank-Gesamtschule sowie den bisherigen 
Schülerzahlen aus Münster gemacht. Im Ergebnis äuße rt Havixbeck weiterhin starke Bedenken gegen die 
Errichtung einer Gesamtschule am Standort Roxel.  
 
Die Anne-Frank-Gesamtschule speist einen großen Ant eil ihrer SuS aus dem Umland, einschließlich Münste r 
West. Befürchtet wird, dass viele SuS aus dem Einzugsgebiet der Anne-Frank-Gesamtschule bei einem attraktiven

27 
 
Schulangebot in Roxel sich eher für eine Schule in Münster als in Havixbeck entscheiden würden, was di e 6-
zügigkeit der Anne-Frank-Gesamtschule bedrohe.  
 
Es werden folgende Prognosezahlen für die Sekundarstufe I dargelegt: 
 
Prognostizierte Grundschulabgänger in Havixbeck und Billerbeck 
  2020/2021 2021/2022 2022/2023 2023/2024 2024/2025  2025/2026 
Havixbeck 111 105 80 92 103 90 
Billerbeck 88 101 93 64 119 97 
Quelle: Stellungnahme der Gemeinde Havixbeck zur SEP 3. Gesamtschule, 2020  
 
Hieraus lässt sich allerdings keine Aussage zum Sch ulwahlverhalten der SuS treffen. Basierend auf den 
Schülerzahlen aus Havixbeck und Billerbeck an den beiden Standorten der Anne-Frank-Gesamtschule der letzten 
Jahre wird davon ausgegangen, dass ein großer Anteil der Grundschulabgänger auch andere Schulen im Umland, 
z.B. ein Gymnasium in Münster oder die bischöfliche  Friedensschule, wählt. Genaue Angaben hierzu liege n 
allerdings nicht vor.  
 
Daher ist die Anne-Frank-Gesamtschule auf SuS aus d en umliegenden Gemeinden angewiesen. In den 
vergangenen Jahren besuchten vor allem SuS aus Nott uln, Rosendahl, Laer und Altenberge die Gesamtschul e. 
Weitere SuS kommen aus Stadtteilen aus Münster West  (Albachten, Gievenbeck, Nienberge, und Roxel). Die se 
werden von Havixbeck als unentbehrlich eingeschätzt.  
 
Auf Basis der uns dargelegten Daten ist die von Hav ixbeck dargestellte Befürchtung zwar nachvollziehba r, kann 
aber ohne Angaben zum Schulwahlverhalten und der prognostizierten Schülerzahlen aus den Umlandgemeinden 
nicht fundiert und abschließend bewertet werden. 
 
 
8.5.  Zwischenfazit  VI – Kommunaler Konsens - Schulrechtliches Rücksichtnahmegebot 
 
Aufgrund der stetig steigenden Schülerzahlen im Sta dtgebiet Münster ist weiterhin der Bedarf für eine weitere 
4-zügige Gesamtschule gegeben. Qualitativ bestätigt  wird dies durch die sehr hohe Abweisungsquote an d en 
zwei städtischen Gesamtschulen. So kann alleine aus  der Schülerschaft der Stadt Münster eine weitere 4 -zügige 
Gesamtschule getragen werden, ohne auf SuS aus dem Umland angewiesen zu sein.  
 
Durch die Schaffung dieses attraktiven Schulangebot s mit guter Verkehrsanbindung sind die Bedenken der  
Kommunen Havixbeck und Senden sowie der Kosmos-Bild ung gGmbH für ihre Schulen, an deren Fortbestand 
auch die Stadt Münster auch im Sinne eines regional  ausgewogenen Schulangebots großes Interesse hat, 
nachvollziehbar.  Allerdings liegen keine Anhaltspu nkte dafür vor, dass alle bislang nach Havixbeck od er 
Billerbeck pendelnden SuS künftig eine Gesamtschule  in Roxel anwählen. Aufgrund der hohen Zahl der 
abgelehnten SuS an der Gesamtschule Münster-Mitte k ann darüber hinaus auch davon ausgegangen werden, 
dass ein beträchtlicher Anteil dieser SuS aus dem B ezirk Mitte nach Roxel pendeln würden, um eine 
Gesamtschule besuchen zu können. Insgesamt geht die  Stadt Münster daher davon aus, dass ausreichend Su S 
innerhalb des Stadtgebiets für eine 3. Gesamtschule  in Roxel zur Verfügung stehen, ohne die Gesamtschu le in 
Havixbeck mit Teilstandort in Billerbeck zu gefährden. 
 
9.  Fazit: Errichtung einer 3. städtischen Gesamtschule in Roxel  
 
Es besteht ein Bedarf für eine 4-zügige 3. Gesamtsc hule in der Stadt Münster, die am Standort Roxel um gesetzt 
werden soll. Auf Basis der prognostizierten Schüler zahlentwicklung in der Eingangsstufe der Sekundarst ufe an 
den städtischen Schulen kann die erforderliche Mind estgröße von 100 SuS zum Errichtungszeitpunkt, dem 
Schuljahr 2023/2024, und der Startphase erreicht we rden. Ohne einen Ausbau des Schulangebots würde 
spätestens ab dem Schuljahr 2028/2029 die Kapazität sgrenze der Eingangsklassen an den weiterführenden 
Schulen überschritten werden.  
Der Elternwille spricht zudem nachhaltig wie deutlich für ein weiteres Gesamtschulangebot, die Nachfrage nach 
Schulplätzen dieser Schulform ist konstant hoch und erfordert effektive schulorganisatorische Maßnahmen, um

28 
 
die Sicherstellung eines ausgewogenen Schulangebots  in der Stadt Münster im Sinne der Eltern- und 
Schülerschaft zu ermöglichen.  
 
Der Standort Roxel ist dabei ein sehr gut ausgestat tet und kurzfristig verfügbarer Schulstandort. Dabe i sind die 
Rahmenbedingungen nachzuschärfen, gerade was die Verkehrsanbindung zum wachsenden Stadtteil Nienberge 
oder die räumliche und konzeptionelle Gestaltung de s Schulalltages unter der konkreten Fragestellung, z.B. 
hinsichtlich der dort auslaufend gestellten Sekundarschule, angeht.  
 
Bezogen auf die teilweise großen Bedenken der Umlan dkommunen gegenüber dem Ausbau von 
Gesamtschulplätzen in Münster, besteht ein großes I nteresse an einem guten Dialog, um die bisher sehr 
vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Schulträgern der Umlandregion nicht zu gefährden.    
 
 
 
 
Anlage 1:   Schülerprognose auf Einzelschulebene 
 
Anlage 2:   Auswirkungen einer Errichtung einer 3. Gesamtschule auf andere Schulformen in Münster 
 
Anlage 3:   Stellungnahmen der Umlandkommunen  
 
Anlage 4: Stellungnahme der Gemeinde Havixbeck und Stadt Billerbeck zur anlasssbezogenen SEP 3. 
Gesamtschule

Anlage 3_Antworten Umlandgemeinden

31452 Zeichen

Anlage 3

Der Bürgermeister Stadt ®:

Drensteinfurt
Stadt Drensteinfurt - Postfach 1260 - 48310 Drensteinfurt

Fachbereich: 4 - Familien, Schulen, Sport und Soziales

Stadt Münster Auskunft erteilt: Herr Stiefel
Herr Stadtdirektor Zimmer: 22

Thomas Paal Tel. (Durchwahl): 02508 995-1400
48127 Münster Tel. (Zentrale); 02508 995-0

Telefax: 02508 995-9050
Internet: www.drensteinfurt.de
E-Mail: g.stiefel@drensteinfurt.de

Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen Datum

04.03.2022/40.100015 FB 4/Gö 07.04.2022

Regionale Abstimmung zur Errichtung einer 3. städtischen Gesamtschule
am Standort Roxel

Sehr geehrter Herr Paal,

mit Schreiben vom 04.03.2022 baten Sie die Stadt Drensteinfurt um Einschätzung zur Errichtung
einer 3. Gesamtschule mit 4 Zügen im Stadtgebiet Münster, speziell am Standort Roxel.

Ferner teilten Sie mit, dass die Friedensreich-Hundertwasser-Schule in Roxel aufgrund geringer
Akzeptanz auslaufend gestellt wurde.

Die Gemeinde Havixbeck und die Stadt Billerbeck haben It. Ihren Angaben bereits starke
Bedenken geäußert.

Auch für die Stadt Drensteinfurt würde die Einrichtung einer zusätzlichen Gesamtschule in der
Stadt Münster zwangsläufig zu einer zusätzlichen Bestandsgefährdung und möglicherweise zu
einem Bestandsverlust der bestehenden Sekundarschule führen.

Im Übrigen nehmen wir Bezug auf unser Schreiben vom 27. März 2019 und sprechen uns
weiterhin gegen die Einrichtung einer zusätzlichen Gesamtschule in der Stadt Münster aus.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis und darf Sie bitten, diese Stellungnahme der Stadt Drensteinfurt an
die entsprechenden Gremien bzw. Ausschüsse der Stadt Münster und an die Bezirksregierung
Münster weiterzuleiten. Darüber hinaus stehe ich Ihnen für weitere Gespräche in dieser
Angelegenheit gerne zur Verfügung. Bei dieser Gelegenheit möchte ich gerne einmal an die
aufgenommenen Gespräche hinsichtlich einer stadtregional abgestimmten Schulentwicklung
erinnern, die aus unterschiedlichen und natürlich auch nachvollziehbaren Gründen „ins Stocken“
geraten sind. In der Stadtregion Münster haben wir die interkommunale Zusammenarbeit in den
Handlungsfeldern Wohnen und Mobilität in den letzten Jahren bereits deutlich intensiviert. Dies
halte ich in einem nächsten Schritt auch im Bereich der Schulentwicklungsplanung in diesem
Zusammenschluss für außerordentlich geboten.

Sparkasse Münsterland Ost ®. @:

IBAN: DE83 4005 0150 0008 0001 92 . © eoe®
Swift-BIC: WELADEDIMST Öffnungszeiten Bürgerbüro: Hausanschrift: =
Vereinigte Volksbank Münster eG Mo u. Mi: 07.30-12.00 Uhr Stadtverwaltung ” .
IBAN: DEO2 4016 0050 4300 0027 00 Di u.Fr: 07.30-16.00 Uhr Landsbergplatz 7 7 Inklusion

Swift-BIC: GENODEMIMSC Do: 07.30-17.30 Uhr 48317 Drensteinfurt u in Drensteinfurt

MEIN

EVERSWINKEL

lo Der Bürgermeister

Gemeinde Everswinkel | Der Bürgermeister | Postfach 1162 | 48347 Everswinkel Rathaus:
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

nn den Tel. 02582 88-0
dtcirsktor | Fax 02582 88 - 511

www.everswinkel.de

Stadt Münster
Herrn Stadtdirektor Thomas Paal

Sta

48127 Münster Kontakt:
Ei: (Tr. Mg. 2022 Iris Peveling
= Haupt-, Personal- und Schulamt
\ Zimmer 118

Tel. 02582 88 - 218

Fax 02582 88 - 510
hauptamt@everswinkel.de
Az. 10-- 40.20.03
Everswinkei, 17.03.2022

Regionale Abstimmung zur Errichtung einer 3. Städtischen Gesamtschule am Standort
Roxel
Schreiben vom 04.03.2022 - 40.10.0015

Sehr geehrter Herr Paal,
zu Ihren Planungen, eine 3. Städtische Gesamtschule zu errichten, teile ich Ihnen mit, dass seitens
der Gemeinde Everswinkel keine Bedenken gegen eine Ausweitung der Gesamtschulangebotes der
Stadt Münster bestehen.

Ich darf insoweit Bezug auf mein Schreiben vom 03.04.2019 — gl. Az.- Bezug nehmen.

Ich wünsche Ihnen für die weitere Planung und Entwicklung Ihres Vorhabens viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Öffnungszeiten: Mo — Fr 8 - 12.30 Uhr | Mo 14 -- 18 Uhr | Mi 14 - 16 Uhr | und nach Vereinbarung | Einwohnermeldeamt zusätzlich Do 14 — 18 Uhr

Sparkasse Münsterland-Ost BLZ 400 501 50 | Konto-Nr. 2.001 220 | IBAN DE78 4005 0150 0002 0012 20 | BIC WELADED1MST
Volksbank Münsterland Nord eG BLZ 403 619 06 | Konto-Nr. 86 85 300 300 | IBAN DE23 4036 1906 8685 3003 00 | BIC GENODEM1IBB

GEMEINDE NOTTULN \
DER BÜRGERMEISTER

Natur
Kultur
Genuss

NOTTUIN.

Fachbereich
Schule & Soziales

Gemeinde Nottuln - D- 48292 Nottuln

Stadt Münster

Amt für Schule und Weiterbildung
Herrn Stadtdirektor Paal

48127 Münster

Stiftsplatz 8
48301 Nottuln

Frau Faber

Telefon: 02502 / 942-225
Fax: 02502 / 942-223
E-Mail: Faber@nottuln.de

Nottuln, 17.03.2022

Regionale Abstimmung zur Errichtung einer dritten Städtischen Gesamtschule am Stand-
ort Roxel

Ihr Schreiben vom 04.03.2022; Az: 40.10.0015

Sehr geehrter Herr Paal,

vielen Dank für die Möglichkeit der erneuten Stellungnahme.

Zunächst verweise ich auf den Beschluss des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und
Freizeit vom 07.05.2019. Der Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit hat damals
folgenden Beschluss gefasst:

„Die Gemeinde Nottuln ist Trägerin des Rupert-Neudeck-Gymnasiums. Die Auswirkungen einer
dritten städtischen Gesamtschule auf die Zukunft dieser Schule werden als marginal und nicht
als bestandsgefährdend angesehen. Insofern werden gegen die Errichtung aus Sicht des Schul-
trägers keine Bedenken erhoben.“

Dieser Beschluss hat nach wie vor seine Gültigkeit.

Auch wenn die Errichtung einer dritten städtische Gesamtschule nicht als bestandsgefährdend
für das in meiner Trägerschaft befindliche Gymnasium gesehen wird, möchte ich gleichwohl auf
die Situation der örtlichen Liebfrauenschule (Sekundarschule), die sich in kirchlicher Träger-
schaft befindet, hinweisen. Diese wäre sicherlich bei Errichtung einer weiteren Gesamtschule im
Umkreis stärker betroffen.

Mit freundlichen Grüßen

Gemeindekassi

Sparkasse Westmünsterland
Volksbank Nottuln
Umsatzsteuer ID
Steuernummer

IBAN BIC

DEO7 4015 4530 0082 0000 43 WELADE3WXXX
DE34 4016 4352 0000 0182 00 GENODEMICNO
DE343716047

312/5712/0911

Zentrale Verbindungen
Vermittlung: (02502) 942-0
Fax: (02502) 942-222
E-Mail: info@nottuln.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
Montag - Mittwoch 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Internet: http://www.nottuln.de und nach Vereinbarung

Gemeinde Ostbevern - Postfach 11 65 - 48342 Ostbevern

Gemeinde Ostbevern

Stadt Münster Der Bürgermeister
Amt für Schule und reiteneldung Am Rathaus 1 | 48346 Ostbevern
Frau Averbeck

48127 Münster Telefon 02532 82-0

Fax 02532 82-46

gemeinde@ostbevern.de
’ www.ostbevern.de

Fachbereich

\/Schulen

Auskunft erteilt

L r . . er Hubertus Stegemann

Regionale Abstimmung zur Errichtung einer 3. Städtischen Durchwahl
Gesamtschule am Standort Münster .
I. Etage, Raum 01.22
E-Mail
stegemann@ostbevern.de

Sehr geehrte Frau Averbeck, Datum
14.03.2022

herzlichen Dank für die Übersendung der Unterlagen.

Das Rathaus ist für Sie geöffnet
Mo.-Fr. 08.00 - 12.00 Uhr

Die Gemeinde Ostbevern erhebt - wie bereits auch im Jahr 2019 3" oo nun

signalisiert - keine Bedenken gegen die beabsichtigte Errichtung einer
5 4 . . i Zusätzlich ist der Bürgerservice geöffnet
weiteren Gesamtschule in Münster-Roxel. Montags ab 07.00 Uhr sowie nach
Vereinbarung | ® 02532 82-82

Sie erreichen uns auch unter

Mit freundlichen Grüßen g g

l>

Bankkonten
Sparkasse Münsterland Ost
IBAN DE71 4005 0150 0005 0260 00

n BIC WELA DE DI MST

Karl Piochowia

Volksbank Münsterland Nord eG
IBAN DE55 4036 1906 7800 6023 00
BIC  GENO DE M1 BB

Wir sind ausgezeichnet mit

Fairtrade-

european °
energy award

28 ML 2022

Senden®

DER BÜRGERMEISTER

99.4 N

ulfün Sahrils amt kerülldung
7 N
_
_

ne

Gemeinde Senden | Postfach 1251 | 48303 Senden

Stadt Münster
Amt für Schule und Weiterbildung
48127 Münster

Senden, den 22.03.2022

Ansprechpartner/in E-Mail Telefon Fax Aktenzeichen
Herr Bothur h.bothur@senden-westfalen.de 02597 / 699-205 02597 / 699-222 |

Regionale Abstimmung zur Errichtung einer 3. städtischen Gesamtschule am
Standort Roxel
hier: Ihr Schreiben vom 04.03.2022; Az.: 40.10.0015; hier eingegangen am 14.03.2022

Sehr geehrter Herr Paal,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich bedanke mich für die erneute Gelegenheit zur Stellungnahme. Grundsätzlich
verweise ich auf meine Stellungnahme vom 29.03.2019, die ich weiterhin aufrecht halte.

Besonders möchte ich meine damaligen Ausführungen und Bedenken zu den
unmittelbaren Auswirkungen einer weiteren Aufstockung der Gesamtschulangebote in
der Region auf die Edith-Stein-Hauptschule der Gemeinde hervorheben. Diese sehe ich
durch die aktuell von Ihnen übersandte Schulentwicklungsplanung des Büros Dr. Garbe,
Lexis & von Berlepsch ausdrücklich bestätigt. In seinem Fazit führt das Büro unter Ziffer
4.1.6 letzter Absatz aus:

„Aber auch das Umland wächst, durchaus auch mit Unterstützung der Stadt Münster
(„wachsender Speckrand‘), es kann seine Schullandschaft also selbsttätig erhalten und
ausbauen. Wenn eine Gefährdung von Schulen zu befürchten ist, dann sehen wir diese
eher in den Münsteraner Hauptschulen, die jetzt noch überdurchschnittlich besucht
werden, allerdings zeigt sich schon in den Anmeldezahlen für 2021, dass die Zahlen in
den Hauptschulen sofort zurückgehen, wenn in den GE Plätze zur Verfügung stehen. Es
ist davon auszugehen, dass bei den hohen Zahlen von Ablehungen diese starke
Hauptschulquote (und möglicherweise auch die RS-Quote) eher nicht den Wünschen der
Eltern entspricht und diese SuS lieber auf eine GE gehen würden. Angesichts der
Schulstruktur in Münster und den anstehenden Veränderungen dort, ist es aus unserer
Sicht zu kurz gesprungen, einzelne Schülerzahlen von unter 10 gegeneinander

Münsterstraße 30 Sparkasse Westmünsterland IBAN DES3 4015 4530 0009 0125 35 BIC WELADESWXXX
48308 Senden Volksbank Senden eG IBAN DEO2 4006 9546 0004 217100 BIC GENODEMISDN
Tel. 02597 / 699-0 Vereinigte Volksbank Münster IBAN DE21 4016 0050 1418 0049 00 BIC GENODEMIMSC

www.senden-westfalen.de Gläubiger-ID: DE3522200000059673

abzuwägen — es gilt eher, den Schülerzahlenanstieg bedarfsgerecht — also nach
Elternwunsch zu verkraften.“

Diese deutlich dargestellte Sogwirkung eines erhöhten GE-Angebotes zu Lasten der
Schulform Hauptschule gilt gleichermaßen für die Hauptschule der Gemeinde Senden.
Unter Ziffer 2.1.5 wird ausgeführt, dass die GE Havixbeck in den Jahren 2019 und 2021
42 respektive 39 SuS ablehnte. Wird also in unmittelbarer Nähe der GE Havixbeck das
GE-Angebot signifikant erweitert, wird dies eine deutliche Abnahme der
Ablehnungsquote bis möglicherweise hin zu jährlich freien Aufnahmekapazitäten der GE
Havixbeck führen. Wie in dem von Ihnen vorgelegten Gutachten ausgeführt, wird dies zu
einem Rückgang der HS-Quote, auch für die HS in Senden führen, da insbesondere die
Kinder mit Hauptschulempfehlung unseres Ortsteils Bösensell, aber auch aus dem
Ortsteil Senden verstärkt freie Kapazitäten der nahen GE Havixbeck in Anspruch nehmen
werden.

Die Edith-Stein-Schule hat in der laufenden Anmeldephase 2022 bis heute lediglich 18
Anmeldungen zu verzeichnen, so dass die Sicherstellung des Fortbestandes der
Hauptschule anlässlich dieser Zahlen fortwährend erhebliche Anstrengungen aller
Beteiligten, allen Voran der Leitung und des Lehrkörpers der Hauptschule, erfordert.
Dieser Herausforderung stellt sich das Team der Edith-Stein-Schule seit Jahren mit
bewundernswertem Engagement und Ideenreichtum zum Wohle der SuS.

Wenn in dem Fazit des Büros Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch ausgeführt wird, dass es
zu kurz gesprungen sei, einzelne Schülerzahlen von unter 10 gegeneinander
abzuwägen, dann ist dies nicht nur eine Geringschätzung dieses weit
überdurchschnittlichen Engagements für den Hauptschulstandort Senden, sondern
macht auch in besonderem Maße deutlich, dass sich die Planung nicht ernsthaft mit den
Risiken und Folgen eines GE-Standortes Roxel für die umliegenden Schulstandorte
auseinandergesetzt hat und lediglich darauf abzielt, einen GE-Standort Roxel zu
rechtfertigen. Insofern müssen die dortigen Ergebnisse, soweit sie sich auf die
umliegenden Schulstandorte beziehen, grundsätzlich angezweifelt werden. Auch die
Aussage unter 4.1.1: „Dies gefährdet möglicherweise eher die Hauptschulen der Stadt
Münster als die Gesamtschulen des Umlands“ macht deutlich, dass gerade die von der
Sogwirkung der GE ebenfalls (ggf. mittelbar) besonders betroffenen umliegenden
Hauptschulen, namentlich die Edith-Stein-Schule Senden, keine Beachtung in den
Abwägungen der Planer gefunden haben.

Ob die Schülerprognosen in der Schulentwicklungsplanung zum jetzigen Zeitpunkt
schlüssig sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Aktuell befindet sich
jedoch eine vorgezogene Schulentwicklungsplanung für die Gemeinde Senden in der
Bearbeitung die bis zum Sommer vorliegen soll. Erst dann können die Prognosen Ihres
Planungsbüros abschließend bewertet werden.

Abschließend möchte ich nochmals betonen, dass ich keinesfalls den zusätzlichen GE-
Bedarf der Stadt Münster in Frage stelle. Der Standort in unmittelbarer Nähe zur GE
Havixbeck wird jedoch erhebliche Auswirkungen auch für die umliegenden
Schulstandorte haben. So bin ich im Hinblick auf die sehr geringen Schülerzahlen der
Edith-Stein-Schule in höchstem Maße besorgt, dass wir die Hauptschule für die
Gemeinde Senden nicht mehr halten können, wenn aufgrund der Sogwirkung eines
erhöhten GE-Angebotes die Anmeldequoten auch nur um wenige Kinder sinkt. Dabei

Seite 2 von 3

sind Zahlen von unter 10 Schülern alles andere als Bagatellen für den HS-Standort
Senden.

Ich bitte daher um Verständnis dafür, dass ich vor diesem Hintergrund einen GE-Standort
Roxel keinesfalls befürworten kann.

Mit freundlichen Grüßen
SS. I”

Sebastian Täger
Bürgermeister

Seite 3 von 3

SIADT ®TELGTE

lo N Pi Der Bürgermeister
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Postanschrift: Stadt Telgte Der Bürgermeister: Postf:

OMAB2BI Telgte

Stadt Müns
Stadt Münster lausanschrift: Baßfeld 4 - 6, 48291 Telgte
Herrn Stadtdirektor Thomas/Pagl: 20, APR 2

Fer erteilt: Tanja Schnur

immer: 201

48127 Münster Amt für Schule und Weiterbildung frei. (Durchwahl: 02504 13-301

= el. (Zentrale): 02504 13-0

Telefax: 02504 13-492
E-Mail: tanja.schnur@telgte.de
Internet: http://www.telgte.de
Datum und Zeichen Ihres Schreibens ben) Datum
11.04.2022

Regionale Abstimmung zur Errichtung einer 3. Städtischen Gesamtschule am
Standort Roxel

Sehr geehrter Herr Paal,

mit Schreiben vom 04.03.2022 baten Sie um eine aktualisierte Stellungnahme zur Errich-
tung einer 3. städtischen Gesamtschule in Münster mit vier Zügen am Standort Roxel.

Die Stadt Telgte als Schulträger hat Ihre Ausführungen zu den steigenden Bedarfen nach
Gesamtschulplätzen zur Kenntnis genommen und kann nachvollziehen, dass eine weitere
Ausbauplanung in Münster sinnvoll ist.

Bereits bei der ersten Anfrage der Stadt Münster zur Gesamtschule Roxel vom
14.03.2019 sind auch die Schulleitungen der weiterführenden Schulen und die Ratsmit-
glieder der Stadt Telgte am 04.04.2019 über diese Ausbauplanung informiert worden.
Zum damaligen Zeitpunkt gab es keine Bedenken. Daran hat sich auch zum jetzigen Zeit-
punkt keine Änderung ergeben, da bei der Standortoption in Roxel konkret für Telgte
keine Veränderungen im Schulwahlverhalten zu erwarten sind. Dennoch erlaube ich mir
aus Sicht einer Kommune im Umland des Oberzentrums Münster den Hinweis, dass im
Rahmen der geforderten regionalen Abstimmung und Kooperation der Kommunen zur Be-
reitstellung eines regional ausgewogenen Schulangebotes eine Gefährdung von Schul-
angeboten im Umland zwingend zu vermeiden ist.

Für den weiteren Prozess wünsche ich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

chfnahkpet

Wolfgang Pieper
(Bürgermeister)

Mo. - Fr. 8 -12 Uhr, Mo., DI. 14 -16 Uhr, Do. 14 -18 Uhr il familienfreundlicher
Produktbereich Soziales: Mo. - Mi. u. Fr. 8 -12 Uhr, Do. 14 -18 Uhr “m BD ‚Arbeitgebı
Bürgerbüro: Mo., Di., Do., Fr. 7:30 -12 Uhr und nach (Online-)Terminvergabe Mo., Di. 14 -16 Uhr, Do. 14 -18 Uhr i Be AT EIINEDEN
Sparkasse Münsterland Ost, IBAN DE77 4005 0150 0060 0002 54, BIC WELADED1MST m 2020-2023
Volksbank Münsterland Nord eG, IBAN DE69 4036 1906 3500 0019 00, BIC GENODEM1IBB prüfen.bewerten. auszeichnen

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BISCHÖFLICHES
GENERALVIKARIAT

KATHOLISCHE KIRCHE
BISTUM MUNSTER

Hauptabteilung Schule und Erziehung

Kardinal-von-Galen Ring 55

48149 Münster
Bischöfliches Generalvikariat | Kardinal-von-Galen-Ring55 | 48149 Münster

Herrn Fon 0251 495-412
Stadtdirektor Paal Fax 0251 495-6075
Stadt Münster

sekr.leitung-schule@bistum-muenster.de

48127Münster www.bistum-muenster.de

Ansprechpartner:
Herr Dr. Middendorf

17. März 2022

Regionale Abstimmung zur Errichtung einer dritten städtischen Gesamtschule am
Standort Roxel: Ihr Schreiben vom 04.03.22

Sehr geehrter Herr Paal,
ich danke für die Möglichkeit der Stellungnahme, die ambivalent ausfällt.

Auf der einen Seite (Münsteraner Blick) übersteigt die Nachfrage nach Gesamtschulplätzen in Münster das An-
gebot, so dass mit Blick auf die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung aus der gesamtschulspezifischen Per-
spektive der Stadt Münster ein Mehrbedarf gegenüber dem Status quo ersichtlich ist. Zugleich gibt es in Münster
weiterführende Schulen mit sehr geringer Anmeldezahl (unter 50, teilweise sogar unter 20), so dass das schuli-
sche Angebot in Münster insgesamt durch Mehr- und Minderbedarf gekennzeichnet ist.

Auf der anderen Seite (der Blick des Umlands) ist die Situation der integrierten Schulen in Coesfelder Gemeinden
(Havixbeck, Billerbeck und Nottuln) zu betrachten. Auf die Bedenken der Gemeinden Havixbeck und Billerbeck
haben Sie in Ihrem Schreiben hingewiesen. Ebenfalls zu beachten ist die Situation unserer Liebfrauenschule (Se-
kundarschule) in Nottuln, deren Einzugsgebiet (hier Nottuln selbst; der Ortsteil Appelhülsen ist nur rund 10 km
von Roxel entfernt) durch die Errichtung einer Gesamtschule in Roxel tangiert wäre. Da die Anmeldezahlen der-
zeit und auch perspektivisch für eine „knappe“ Dreizügigkeit gegeben sind, eine Sekundarschule auch mindes-
tens dreizügig sein sollte, sind für unsere Sekundarschule erhebliche negative Auswirkungen durch die Errichtung
einer Gesamtschule in Roxel zu befürchten, sofern das Schulangebot dieser städtischen Gesamtschule auch an
Kinder aus Coesfelder Gemeinden adressiert würde. Da nach 8 46 SchulG der Zugang zu weiterführenden Schulen
nicht vom Wohnort abhängt, ist daher von einer Gefährdung unserer Liebfrauenschule für den Fall einer Errich-
tung einer städtischen Gesamtschule in Roxel auch tatsächlich auszugehen.

Insofern bestehen nicht aus Sicht unserer Friedensschule in Münster, wohl aber aus Sicht unserer Liebfrauen-
schule in Nottuln Bedenken gegen die Errichtung einer städtischen Gesamtschule in Roxel.

Mit freundlichen Grüßen

H auaukdı

Dr. William Middendo:

(
Leiter der Hauptabteilung Schule und Erziehung
im Bischöflichen Generalvikariat Münster

ko

KOSMOS-Bildung gGmbH

KOSMOS-Bildung gGmbH + Tilbeck 2 « 48329 Havixbeck Ansprechpartnerin:
An die Susanne Beermann
Stadt Münster Tel. 02507 5392109
Herr Stadtdirektor Thomas Pal . Mobil 0177 6703099
x Mail susanne.beermann @

48127 Münster (0301) ee BE EE EEE

Stadt Münster 1
I 24 MRZ. 209

1
| | Amir Schule und Witertikdung

Ihr Schreiben 40.10.0015 vom 04.03.2022

Havixbeck, den 18.03.2022

Stellungnahme zur Einrichtung einer Gesamtschule in Münster-
Roxel

Sehr geehrter Herr Stadtdirektor Paal,

mit Ihrem Schreiben vom 18.03.2022 baten Sie uns als Schulträger einer
„Nachbar-Gesamtschule“ erneut um eine Stellungnahme zu dem möglichen
Vorhaben, am bisherigen Standort der Friedensreich Hundertwasser Sekun-
darschule eine neue 4-zügige Gesamtschule Roxel zu etablieren.

Basis für Ihre erneute Anfrage ist die anlassbezogene Schulentwicklungspla-
nung, erstellt von Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch.

Wir als zugegebenermaßen kleine Gesamtschule wären durch unseren
Standort Tilbeck sehr nah an Roxel weiterhin stark gefährdet - nicht, weil
wir direkt Schülerabwanderung fürchten, sondern weil unser Schülerspezial-
verkehr finanziell nicht mehr haltbar wäre. Auf diesen sind wir jedoch wegen
unserer „Landlage“ mit einer schlechten ÖPNV-Anbindung sehr angewiesen.

Unsere Stellungnahme möchten wir in drei Teile gruppieren:
1. Strukturelle Unstimmigkeiten der beigelegten Schulentwicklungspla-

nung
2. Ergänzung der Schulentwicklungsplanung um die Zahlen unserer Ge-
samtschule
3. Unsere Befürchtungen und Vorschläge zum Vorhaben „Gesamtschule
Roxel“
KOSMOS-Bildung gGmbH Sitz: Havixbeck GLS Bank
Registergericht: Coesfeld BLZ 430 609 67
Tilbeck 2 HRB 11079 Kto. 4022761300
48329 Havixbeck Geschäftsführung: BIC GENODEMIGLS
Susanne Beermann IBAN DE24 4306 0967 4022 7613 00

www.kosmos-bildung.de Dieter Hieke

- 2 -

1. Strukturelle Unstimmigkeiten der beigelegten Schulentwick-
lungsplanung

Keine umfassende Entwicklungsplanung

Bei der beigelegten Planungsstudie handelt es sich nicht um eine Schulent-
wicklungsplanung für Münster oder auch nur dessen Gesamtschulbedarf,
sondern nur um einen kleinen Teilabschnitt derselben. Es geht einzig und
allein um die Frage, ob eine Gesamtschule in Roxel die Anne-Frank-
Gesamtschule Havixbeck und Billerbeck gefährden könnte.

Intransparente Dokumentation der Basisdaten

Die Studie dokumentiert nicht ausreichend, von welchen Basisdaten ausge-
gangen wird. Durch die geringen absoluten Zahlen gehen wir davon aus,
dass der zugrundeliegende Datenkranz nur die Aufnahmen der 5er-
Jahrgänge der Gesamtschulen aus den einzelnen Wohnort-Gemeinden ent-
hält.

In der Datentabelle des Kapitels 2.1.2 werden zunächst Kalenderjahre, dann
Schuljahre ausgewiesen -hier besteht Korrekturbedarf.

Ungenaue Datenbasis

Bei Aufnahmezahlen unter 5 aus einer Region wird in der Datenbasis

„<5" dokumentiert. Angesichts der grundsätzlich niedrigen Zahlen (weil nur
die 5er-Jahrgänge verwendet werden) hat dieses Vorgehen einen verfäl-
schenden Charakter. Bei der Ergänzung der Datenbasis um unsere Zahlen
haben wir daher diese Werte aufgrund der jeweiligen ausgewiesenen Ge-
samtsummen aufgelöst in (geschätzte) absolute Zahlen.

Unvollständige Datenbasis

Obwohl unter Kapitel 1 zu den Daten bemerkt wird, dass die Daten „der pri-
vaten Ersatzschulen und der öffentlichen Schulen“ verwendet wurden,
kommen die Einschulungszahlen unserer Gesamtschule nicht vor (die Frie-
densschule hingegen, ebenfalls Ersatzschule, ist enthalten). Diese sind zwar
absolut nicht sehr hoch, verschieben aber das Bild doch enorm, weil in der
gesamten Studie durch die alleinige Betrachtung der 5er-Jahrgänge die
Grundgesamtheit insgesamt mit niedrigen Zahlen arbeitet.

Wir vermuten, dass unsere KOSMOS-Bildung Münsterlandschule Tilbeck -
Gesamtschule (wie in Kapitel 2.1.9 genannt) wie eine Förderschule gesehen
wurde und daher zahlenmäßig nicht betrachtet wurde. Wir sind jedoch eine
integrative Gesamtschule bis zum Abitur, mit 20% Förderkindern im ge-
meinsamen Unterricht, in Summe aktuell mit fast 240 Gesamtschüler*innen.
Im folgenden Punkt 2. ergänzen wir daher gern unsere Zahlen.

2. Ergänzung der Schulentwicklungsplanung um die Zahlen unserer
Gesamtschule

Da die KOSMOS-Bildung Münsterlandschule Tilbeck -— Gesamtschule in der
Planungsstudie zahlenmäßig gar nicht berücksichtigt wurde, liefern wir gern

unsere Aufnahme-Daten der letzten Jahre nach und zeigen auf, wie sich die
Kapitel 2.2.1 und 2.1.2 der Planungsstudie dadurch verschieben würden.

Basisdaten:

Schüler*innen (Jahrgang 5) aus dem Umland Münsters

Jahr_|Schule Steinfurt Lüdinghausen Havixbeck Altenberge Billerbeck Cosfeld Laer Nottuln Rosendahl Senden Sonst. Umland

2016| AFG Havixbeck 54 8 10 10 15 2 1 100
2016| Friedensschule MS sı 51
2016|GE Münster-Mitte 1 6 7
2016|KOSMOS-Bildung GE 1 3 2 8 6 20
2017|AFG Havixbeck 48 10 15 2 & 10 2 2 95
2017|Friedensschule MS 29 29
2017|GE Münster-Mitte 6 6
2017|KOSMOS-Bildung GE A. 3 2 8 6 2 22
018|AFG Havixbeck 46 ı 49 2 6 ı ı1 3 139
2018|FriedensschuleMS . 42 42
2018|GE Münster-Mitte P 7 1 8
2018|KOSMOS-Bildung GE 1 2 1 4 10 3 i 22
2019| AFG Havixbeck 5 3 49 3 10 7 3 14 188
2019| Friedensschule MS 27 27
2019|GE Münster-Mitte ı 11
2019|KOSMOS-Bildung GE 2 7 ı 6 4 ı 21
2020| AFG Havixbeck 50 4 44 3 6 14 10 5 136
2020| Friedensschule MS #5 45
2020/GE Münster-Mitte 9 1 ı0
2020/KOSMOS-Bildung GE A. 5 1 7 1 2 17
2021])KOSMOS-Bildung GE 3 1. 3 2 6 6 2 23

Kapitel 2.2.1 der Planungsstudie:
Münsteraner Schüler*innen (Jahrgang 5) in den beiden Havixbecker

Gesamtschulen

4 -

‚Schüler*innen (Jahrgang 5) aus Münster

Jahr |Schule Gievenbeck Nienberge Roxel Albachten MS-Mitte/Ost
2016| AFG Havixbeck 3 2 2 7
2016| KOSMOS-Bildung GE 1 1 1 1
2017| AFG Havixbeck ı0 3 3 3
2017|KOSMOS-Bildung GE 1 2 1 3 7 |
2018| AFG Havixbeck 11 5 4 4 24
2018|KOSMOS-Bildung GE 3 3 2 2 10
2019|AFG Havixbeck 12 4 3 3 22:
2019|) KOSMOS-Bildung GE 2 1 4 4 1 12
2020| AFG Havixbeck 5 11 8 2 2 28
2020| KOSMOS-Bildung GE 1 2 3 7 13
2021| AFG Havixbeck 3 4 7 8 22
2021] KOSMOS-Bildung GE 5 3 5 13
3D
=
25 Eu
2 H F k Werte
10 ä 11 7 g Summe von MS-Mitte/Ost
= - Ba} # Summe von Albachten
= Ku & I: [n fi Summe von Roxel
[) m r nn j . m “ u a . R Sen n Nienberge
& E a E Ei E = Ei B 3 = E Summe von Gievenbeck
— z = zZ = X zZ zZ 5 = ä
E 8 2 o Mr he] a o A vo A
zZ < z x S < 3 z BI < =
2018 617 20918 2019 2020 2021

55

Kapitel 2.1.2 der Planungsstudie:
Umlandverflechtung, Umlandschüler*innen an den Gesamtschulen der
Region (nur Jahrgang 5)

Werte 2016 2017 2018 2019 2020 Gesamtergebnis
GE Ser Steinfurt 1 1 1 1 4
GE 5er Lüdinghausen 2 2
GE 5er Havixbeck SS 51 48 66 55 278
GE 5er Altenberge 4 5 13 14 13 75
GE 5er Billerbeck 0 15 50 43 44 168
GE Ser Cosfeld 2 2 3 5 12
GE 5er Laer 12 ss ı ı 6 48
GE 5er Nottuln 23 18 21 13 21 96
GE 5er Rosendahl 2 2 ı 3 10 28
GE 5er Senden 86 8 6 45
GE Ser Sonstiges Umland MS s1ı 3113 3 283 47 200

178 152 211 207 208 956

Gesamtschüler*innen Jahrgang 5 aus dem
Umland

250

2ıl 207
200 178
152
150
100 j
50
0

2016 2017 2018 2019 2020

208

3. Unsere Befürchtungen und Vorschläge zum Vorhaben
„Gesamtschule Roxel“

Ausgangslage:

Unsere staatlich anerkannte Gesamtschule in privater Trägerschaft ist
6,7 km vom angestrebten Ständort der Roxeler Gesamtschule entfernt
- stadtauswärts Richtung Havixbeck.

Auch wir bieten eine Oberstufe bis zum Abitur nach 13 Jahren an.

Wir sind gut einzügig - unsere Jahrgangsstärke beträgt ca. 31 Schüle-
rinnen und Schüler. In der Oberstufe erreichen wir diese Zahl in der
Regel nicht - im Frühjahr 2019 lief unser erstes Abitur.

Da wir mit einem durchgängigen Konzept von der 1. bis zur 13. Klasse
arbeiten, rekrutieren sich die meisten Schülerinnen und Schüler der
Gesamtschule aus unserer eigenen Grundschule. Es gibt kaum Grund-
schüler, die auf eine andere weiterführende Schule wechseln. .
Eventuelle Lücken in den Gesamtschuljahrgängen füllen wir mit Quer-
einsteigern auf, die sich nach ausgiebiger Hospitation für unser re-
formpädagogisches Konzept entscheiden.

Das gilt für alle unsere Schülerinnen und Schüler: die Entscheidung
für unsere Schule fällt nicht aufgrund der Lage oder Wohnortnähe,
sondern wegen unseres besonderen Konzepts, das jedes Kind mit sei-
ner Individualität in den Mittelpunkt stellt.

Somit ergibt sich ein großes Einzugsgebiet, das mit einem durch den
Schulträger eingerichteten Schülerspezialverkehr bedient wird: unab-
hängig vom eigenen Fahrkostenerstattungsanspruch hat jedes Kind
einen Schulbusplatz in einer unserer täglich 26 Touren quer durch das
gesamte Münsterland. Nicht refinanzierte Fahrkosten werden vom
Schulträger übernommen.

Mögliche Effekte einer neuen Gesamtschule in Roxel auf uns:

Ein „gegenseitiges Abwerben“ bei den Anmeldungen dürfte nicht ent-
stehen, da wir zum einen die meisten Gesamtschüler direkt aus unse-
rer eigenen Grundschule bekommen und zum anderen durch die un-
terschiedlichen Konzepte sowieso keine Konkurrenz entsteht - wir
hätten nicht dieselbe Kundenklientel.

Da wir keine eigene Turnhalle auf unserem Gelände haben, nutzen wir
unter anderem auch die Roxeler Sporthalle. Darauf können wir nur
schwer verzichten und wünschen uns daher auch in den nächsten Jah-
ren Sportzeiten in Roxel.

Die Finanzierung unseres Schülerspezialverkehrs, die ohnehin von
Jahr zu Jahr schwieriger wird, lebt unter anderem, aber zu großen Tei-
len, von zwei Faktoren:

1. Wir arbeiten inklusiv, 20% unserer Schülerinnen und Schüler haben
einen ausgewiesenen Förderbedarf. Der hohe Fahrkostenerstattungs-
anspruch dieser Förderkinder trägt im Solidarprinzip einen hohen Kos-
tenanteil unseres Schülerspezialverkehrs. Würde die neue Gesamt-
schule in Roxel ebenfalls inklusiv arbeiten?

2. Für viele unserer Gesamtschüler sind wir die nächstgelegene Ge-
samtschule (oder die tatsächlich nächstgelegene Gesamtschule ist

= Me

nicht aufnahmebereit), so dass überhaupt ein Fahrkostenerstattungs-
anspruch bestehen kann. Sollte in der Nachbarschaft eine neue Ge-
samtschule entstehen, würden wir für einen Großteil unserer Ge--
samtschüler aus Albachten, Roxel, Münster West und teilweise Senden
den Refinanzierungsanspruch für den Schülerspezialverkehr verlieren.
Damit wäre unser Schülerspezialverkehr existentiell gefährdet, weil
nicht mehr finanzierbar.

Unsere Schule ist als privater Anbieter mit einem Standort auf dem Land,
der sehr schlecht an irgendeinen ÖPNV angebunden ist, auf einen Schüler-
spezialverkehr angewiesen. Wenn wir den nicht mehr anbieten können, weil
er nicht mehr finanzierbar ist, werden die Eltern vermutlich nicht mehr das
besondere Konzept, sondern die mangelnde Erreichbarkeit in ihre Schulent-
scheidung einbeziehen. Wir fürchten ‚sehr, ohne unser Schulbusangebot die
Schüler und damit unsere beiden Schulen zu verlieren.

Beim Blick in die Landkarte rund um Münster erschließt sich uns nicht der
Standort westlich von Münster - unterversorgt mit Gesamtschulen ist nach
unserer Einschätzung der Osten. In Münster selbst bieten sich als Öffentliche
Gesamtschulen an Münster Mitte und die Mathilde-Anneke-Gesamtschule.
Zusätzlich findet sich die private Montessorischule am Bremer Platz - aller-
dings ohne Oberstufe. In Münsters Westen befindet: sich eine weitere große
Gesamtschule in kirchlicher Trägerschaft, die Friedensschule. Weiter nach
Westen raus wäre dann ggf. Roxel und ünsere KOSMOS-Bildung Münster-
landschule Tilbeck - Gesamtschule. Östlich von Münster gibt es im Umkreis
von 15 km gar keine Gesamtschule. Angesichts des Wohnungsbaus z.B. in
Gremmendorf wäre der Münsteraner Westen eine sinnvollere Standortwahl.

Wir sind sehr daran interessiert, mit den benachbarten Gemeinden und
Schulen zusammenzuarbeiten. Durch unsere überschaubare Zügigkeit stel-
len wir auch nicht wirklich ein mengenmäßiges Konkurrenzproblem fest.
Wenn allerdings eine weitere Münsteraner Gesamtschule in direkter Nach-
barschaft dazu führen würde, dass wir durch den Wegfall unseres Schüler-
spezialverkehrs unsere Existenz verlieren würden, wäre das für die gesamte
Region und die Vielfalt des Schulangebots auch für die Münsteraner (aktuell
kommen 138 unserer insgesamt 360 Grund- und Gesamtschüler aus Müns-
ter, also 38%) nicht zielführend. Daher bitten wir zum Einen um Berücksich-
tigung unserer Schulen in möglichen Schulentwicklungsplanungen für Müns-
ter und das Umlarıd und zum Anderen dringend um einen Stopp der Planun-
gen zur Etablierung einer Gesamtschule im Münsteraner Westen.

Mit freundlichen Grüßen,

VA u }
? DETER
Susanne Beermann

(Mitglied der Geschäftsführung des
Schulträgers KOSMOS-Bildung gGmbH)

Anlage 2_Gutachten Dr. Garbe, Lexis+von Berlepsch

38481 Zeichen

Stadt Münster  
Schulentwicklungsplanung  
 
Prüfung der Gründung einer neuen GE im Münsteraner 
Westen

Stadt Münster, Schulentwicklungsplanung 
 
 
 
 
Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch 
 
 
Hengeberg 6a 
33790 Halle/Westf. 
Tel.:  05201 – 97116-38 
Fax:  05201 – 97116-45 
 
E-Mail: lexis@garbe-lexis.de 
URL:  http://www.garbe-lexis.de 
Projektleitung: 
Ulrike Lexis 
Halle/W., 11.10.2021 ergänzt…12.10.2021, 3.11.2021, 29.11.21

Inhaltsverzeichnis I 
Inhaltsverzeichnis 
1 Anlass der Planung ............................................................................................................... 2 
2 Datenkranz ........................................................................................................................... 3 
2.1.1 Pendlerverflechtung in der Region (Gesamtschu lbesuch von Münsteraner SuS in Havixbeck) 3 
2.1.2 Umlandverflechtung (Gesamtschulbesuch aufgesc hlüsselt nach Herkunft) 3 
2.1.3 Gesamtschulplätze in Münster: Status Quo bei Angebot, Nachfrage und Entwicklung 7 
2.1.4 Weitere integrative Schulen 8 
2.1.5 Information zur geographischen Lage der fragl ichen Schulgründung 9 
2.1.6 Demographische Entwicklung in Münster 10 
2.1.7 Einschulung historisch und -prognose (öff. un d priv. Schulen) 11 
2.1.8 Prognose der Viertklässler 13 
2.1.9 Übergangsverhalten 4 5 13 
3 Szenario für eine 3. GE, Münster ....................................................................................... 15  
4 Weitere Aspekte und Fazit ................................................................................................. 17  
4.1.1 Bewertung der Szenarien 17 
4.1.2 Begleitmaßnahmen 17 
4.1.3 Baumaßnahmen / Städtebau 18 
4.1.4 Billerbeck und Havixbeck und das Umland; Gebu rten: Wachstum aus eigener Kraft 19 
4.1.5 Untersuchung der Leistungsheterogenität / Aus wirkungen auf die GE Havixbeck 20 
4.1.6 Fazit 25 
5 Anhang ............................................................................................................................... 26

Inhaltsverzeichnis II 
Abkürzungsverzeichnis 
APO  Prüfungsordnung (APO SI für die SI und APO GOS t für die SII) 
AV Allgemeiner Verfügungsraum (AV-Raum) 
BASS Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschri ften 
Bib. Bibliothek 
BOB Berufsorientierungsbüro 
BYOD Bring your own device 
DS Durchschnitt 
DuG Darstellen und Gestalten (Schulfach GE/SK) 
E1-3 drei Einführungsjahre in der Grund- und Förder schule 
EF Einführungsphase Sek II, Klasse 10 oder 11 GES 
FöS Förderschule 
FR Fachraum 
GE Gesamtschule 
GS Grundschule 
GYM Gymnasium 
HIS Hochschulinformationssystem 
HST Hauptstandort 
HS Hauptschule 
HTB Halbtagsbetreuung 
JGSt Jahrgangstufe 
LES Lern- und Entwicklungsstörungen (Förderbedarfe „L“, „ES“ und 
„SQ“) 
LM Lehrmittel 
LuL Lehrerinnen und Lehrer 
LZ Lehrerzimmer 
MEP Medienentwicklungsplanung 
MSB Ministerium für Schule und Bildung, NRW 
MZR Mehrzweckraum  
NR Nebenraum 
NW Naturwissenschaften 
OGS Offene Ganztagsschule (auch OGGS, OGATA) 
PZ pädagogisches Zentrum 
Q1 1. Jahr der Qualifizierungsphase SII, Klasse 11 oder 12 GES 
Q2 2. Jahr der Qualifizierungsphase SII, Klasse 12 oder 13 GES 
RA Raumanalyse 
RS Realschule 
Sek Sekretariat 
SEP Schulentwicklungsplanung 
SK Sekundarschule 
SJ Schuljahr 
SL Schulleitung 
SLZ Selbstlernzentrum 
StuBo Studien- und Berufswahlkoordinatoren 
SuS Schülerinnen und Schüler 
SV/SMV Schülervertretung 
TST Teilstandort 
ÜE Übungseinheiten (bei Turnhallen) 
ÜMi Über Mittagsbetreuung

SEP Münster – Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch 
 2 
1 Anlass der Planung  
Die Stadt Münster möchte eine vierzügige 3. GE gründen. Die Orte Billerbeck/Havixbeck mit der gemeinsam getragenen GE (AFG) an beiden Standorten wider- 
sprechen der Planung u.a. auf der Basis eines Biregio Gutachtens. Es ist also die Frage zu prüfen, ob bei Gründung einer GE in Münster über fünf Jahre (am 
Standort Roxel, wo derzeit auslaufend eine SK betrieben wird) diese auf 100 SuS in der Eingangsklasse allein aufgrund einheimischer Kinder  käme, also ohne 
den beiden Gemeinden SuS zu entziehen. Die Schule wäre dann vierzügig mit max. 108 Aufnahmen  und würde auswärtige SuS unabhängig vom Wohnort 
aufnehmen müssen (§46 Abs. 4 SchulG). Es ist daher zu prüfen, ob gegenüber dem Status Quo (SEK in Roxel) der Standort Havixbeck nur lebensfähig mit den 
bisher beschulten Münsteraner Kindern ist (bisher durchschnittlich 24).  
Eine Analyse muss sich also mit drei Fragen befassen: 
 Erreicht die Schule 100 SuS in der Eingangsklasse über mind. 5 Jahre aus eigener Kraft (Einheimische)? 
 Wieviele einheimische SuS sind bisher i.d.R. an die GE Billerbeck/Havixbeck gegangen, würden dort also in Zukunft fehlen? 
 
 
Bemerkung zu den Daten 
Wir benutzen die Daten aller Schulen, also der privaten Ersatzschulen und der öffentlichen Schulen. Angaben von Personengruppen unter fünf werden im Sinne 
des Datenschutzes nicht im Detail gemacht, sondern mit <5 benannt. 
Die Prognose kann für die Einschulungen nur bis 2026 einigermaßen verlässlich sein, weil der letzte eingehende Geburtenjahrgang das Jahr 2020 ist – alle Prog- 
nosedaten, die auf den Geburtenprognosen ab incl. 2021 beruhen, sind nicht belastbar, da die Prognosedaten von IT NRW für Münster viel höhere Geburten- 
prognosen ausweist, als die Stadt bisher hatte. Die Einschulungen sind also ab 2027 deutlich zu hoch, dasselbe gilt dann für die Viertklässler ab 2030 und die 
Fünftklässler ab 2031.

SEP Münster – Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch 
 3 
2 Datenkranz  
Wir listen im folgenden wichtige Daten auf, die für eine Entscheidung betrachtet werden (obgleich wir die oben genannten beiden Fragen für bereits ausrei- 
chend halten). Es ist aber wichtig, für die Argumentation innerhalb der Region alle Punkte zu beleuchten. 
2.1.1  Pendlerverflechtung in der Region (Gesamtschulbesuch von Münsteraner SuS in Havixbeck) 
Etwa 24 Münsteraner SuS werden über die letzten vier Jahre gemittelt an der AFG Billerbeck/Havixbeck (4 Züge in Havixbeck und 2 Züge in Billerbeck) beschult; 
nicht alle Anmeldungen konnten dort aufgenommen werden. 
 2016  2017  2018  2019  2020  2021  
MS -Gievenbeck  <5  10  11  12  5 <5  
MS -Nienberge  <5  <5  5 <5  11  <5  
MS -Roxel  <5  <5  <5  <5  8 7 
MS -Albachten  7 <5  <5  <5  <5  8 
MS andere Stadtteile      <5   
Münster gesamt  14  19  24  22 28  22  
 
2.1.2  Umlandverflechtung (Gesamtschulbesuch aufgeschlüsselt nach Herkunft) 
Von 2016 bis 2020 hat sich die Zahl von SuS aus dem Umland an den Gesamtschulen Anne Frank, Friedensschule und GE Münster-Mitte sowie in Havixbeck 
selbst wie folgt entwickelt:

SEP Münster – Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch 
 4 
 
Jahr und Schule / Herkunft # SuS 
2016 158  
Anne-Frank-Gesamtschule 
Havixbeck 100  
Altenberge 8  
Billerbeck, Stadt 10  
Havixbeck 54  
Laer 10  
Nottuln 15  
Rosendahl <5  
Senden <5  
Friedensschule 51  
Gesamtschule Münster-Mitte 7  
Altenberge 6  
Havixbeck <5  
2017 130  
158 
130 
189 188 192 
2016 2017 2018 2019 2020 
SuS aus dem Umland an GE der 
Region

SEP Münster – Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch 
 5 
Anne-Frank-Gesamtschule 
Havixbeck 95  
Altenberge 10  
Billerbeck, Stadt 15  
Coesfeld, Stadt <5  
Havixbeck 48  
Laer 6  
Nottuln 10  
Rosendahl <5  
Senden <5  
Friedensschule 29  
Gesamtschule Münster-Mitte 6  
Altenberge 6  
2018 189  
Anne-Frank-Gesamtschule 
Havixbeck 139  
Altenberge 11  
Billerbeck, Stadt 49  
Coesfeld, Stadt <5  
Havixbeck 46  
Laer 6  
Nottuln 11  
Rosendahl 11  
Senden <5  
Friedensschule 42  
Gesamtschule Münster-Mitte 8  
Altenberge 7  
Laer <5  
2019/20 188  
Anne-Frank-Gesamtschule 
Havixbeck 148  
Altenberge <5  
Billerbeck, Stadt 49  
Coesfeld, Stadt <5  
Havixbeck 59

SEP Münster – Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch 
 6 
Laer 10  
Nottuln 7  
Rosendahl <5  
Senden 14  
Euregioschule Gesamtschule 
Gronau <5  
Laer <5  
Friedensschule 27  
Gesamtschule Münster-Mitte 11  
Altenberge 11  
Gesamtschule Wulfen der 
Stadt Dorsten <5  
Coesfeld, Stadt <5  
2020/21 192  
Anne-Frank-Gesamtschule 
Havixbeck 136  
Altenberge <5  
Billerbeck, Stadt 44  
Coesfeld, Stadt <5  
Havixbeck 50  
Laer 6  
Nottuln 14  
Rosendahl 10  
Senden 5  
Friedensschule 45  
Gesamtschule Hünxe <5  
Nottuln <5  
Gesamtschule Münster-Mitte 10  
Altenberge 9  
Coesfeld, Stadt <5

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 7 
2.1.3  Gesamtschulplätze in Münster: Status Quo bei Angebot, Nachfrage und Entwicklung 
Die Nachfrage nach GE-Plätzen nimmt jährlich zu, weniger als die Hälfte der Nachfrage wird (trotz Ausbaus ab 2020/21) befriedigt, die Anzahl fehlender Plätze 
steigt also. In Münster und im Umland fehlen Gesamtschulplätze in großem Ausmaß.  
Anmeldungen an den öff. Gesamtschulen in Münster = Nachfrage: 21 Züge 
   
Schuljahr  Gesamtschule  Mitte / Jüdefelderstr.  Mathilde -Anneke -Gesamtschule  (MS -Ost)  Gesamt  
2016/2017  242 151 393 
2017/2018  235 188 423 
2018/2019  273 195 468 
2019/2020  285 219 504 
2020/2021  305 215 520 
2021/2022  291 263 554 
Aufnahmen an den GE: 10 Züge öff. + 7 private Züge 
  
  
 
 
Schuljahr  Gesamtschule  Mitte  / Jüdefel- 
derstr. 
Mathilde -Anneke -Gesamtschule  
(MS-Ost) 
GE Friedens- 
schule (rk) 
Montessori GE  Gesamt  öff.  Gesamt alle 
Plätze 
2016/2017  114 111 169  27  225 421  
2017/2018  112 112 168  28  224 420  
2018/2019  110 114 169  31  224 424  
2019/2020  112 112 168  21  224 413  
2020/2021  
108 (9 aus Altenberge) 161 (nur aus MS) 
170 (12 aus Bill- 
erbeck/ Hav., 8 
aus Altenberge) 
28 (26 aus MS, Laer, 
Lengerich) 
270 468 
2021/2022  
108 (14 aus Altenberge) 162 (4 aus Telgte) 169 
26 (je 1 aus Havix- 
beck und Greven) 270 465

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 8 
Ablehnungen an den Gesamtschulen in Münster = Anzahl fehlender Plätze (11 Züge)?  
   
Schuljahr  Gesamtschule  Mitte  Mathilde -Anneke -Gesamtschule  Gesamt  
2016/2017  128  40  168  
2017/2018  123  76  199  
2018/2019  163  81  244  
2019/2020  173  107  280  
2020/2021  197  53  250  
2021/2022  183  101  284  
Quelle für alle Tabellen dieses Abschnitts: Anmeldedaten der Stadt Münster  
2.1.4  Weitere integrative Schulen  
Münster unterhält am Standort Roxel eine Sekundarschule , die auslaufend gestellt ist. Sie war bisher formal bis zum SJ 20/21 vierzügig. (Vgl. Allgemeiner Rah- 
men zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Schulgesetz NRW, zuletzt geändert am 26.08.2020), faktisch aber dreizügig 
und zuletzt nur noch zweizügig. Bei Konkurrenz anderer Schulformen im Angebot (Gesamtschule) halten sich erfahrungsgemäß Sekundarschulen nicht. Sie sind 
gezwungen, abgelehnte KandidatInnen der GEs aufzunehmen und sind in der Bevölkerung daher weniger gewünscht. Gegenüber dem Status Quo ante hätte 
Münster also bei Gründung einer vierzügigen GE nur einen Zug gewonnen . Die beiden Ersatzschulen wurden oben bereits dargestellt, zusammen stellen sie 7 
Züge. 
Münster nimmt am Schulversuch PRIMUS teil und unterhält damit ebenfalls eine zweizügige PRIMUS-Schule  von Jg 1 – 10 im Süden der Stadt. 50 SuS der Klasse 
5 werden aufgenommen, darunter <5 SuS aus Senden und Ostbevern. Der Schulversuch ist zeitlich befristet (wird vermutlich aber zeitnah verlängert nach 
Grundsatzentscheidung des Landes NRW in 07.2021).

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 9 
2.1.5  Information zur geographischen Lage der fraglichen Schulgründung 
Für den Trägerverbund Havixbeck/Billerbeck ist entscheidungsrelevant, wohin die Kinder des Umlands gehen, wenn MS in Roxel eine GE errichtet – näher als 
Roxel (15 km lt. google maps) liegt z.B. für die Altenberger Kinder allerdings Havixbeck (12,6 km lt. google maps), die Verkehrsverbindungen scheinen aber 
weniger gut zu sein und wurden von uns im Rahmen dieses Kurzgutachtens nicht geprüft. Die Sorge des Trägerverbundes besteht darin, dass Umlandkinder die 
Münsteraner Schule eher als die auf zwei Standorte verteilte GE anwählen würden. Diese Sorge ist aus unserer Sicht unbegründet, da das Schülerzahlenwachs- 
tum der Zukunft für alle Standorte ausreichend wird und die neue GE in Roxel (die ja nur ein Zug größer ist als die bestehende SEK) die Schule in Havixbeck 
damit nicht konkurrenziert. 
Des weiteren ist anzuführen, dass die GE in Havixbeck im den Jahren 2019 und 2021 42 respektive 39 SuS ablehnte , auf die Münsteraner SuS also nicht ange- 
wiesen war. Diese Zahl wird in Zukunft steigen, da die Einschulungszahlen an allen Schulen der Region steigen werden (Daten zur Graphik im Anhang). 
 
 
55 50 46 43 
10 
11 10 
6
9 6 11 
12 
5 11 
49 
58 51 
54 
13 
5
7
10 9
16 
13 
25 22 27 
22 
2018 2019 2020 2021 
Billerbeck Rosendahl Laer Altenberge Havixbeck Senden Nottuln Münster

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 10  
2.1.6  Demographische Entwicklung in Münster  
Das Geburtenmaximum der abgelaufenen Dekade liegt in 2016 und damit ist das Einschulungsjahr 2022 das absehbar stärkste für die Grundschulen, die Gebur- 
ten in MS sinken seit 2016. Das Einschulungsjahr 2026 ist das stärkste für die weiterführenden Schulen, bis dahin wird die Nachfrage allein aus demographi- 
schen Gründen steigen, bevor sie dann langsam wieder sinkt (die SuS durchlaufen GE und Gymnasien in 9 Jahren!). Allerdings wird sie in absehbarer Zeit nicht 
unter das Niveau vor 2015 sinken und auch das erst ab Mitte der 30’er Jahre. 
 
Aus den Geburtenzahlen resultiert die Einschulungsstatistik, indem die Relation zwischen Geburten und Einschulungen  jeweils 6 Jahre später mittelfristig 
gemittelt und dann als Trendprognose vorgetragen wird. Diese liegt in Münster bei nur 86 % im gewichteten Mittel der letzten 5 Jahre. Eine Unschärfe der 
Zahlen liegt auch in der Tatsache, dass viele Schulen jahrgangsübergreifend arbeiten und die Einschulungszahlen in Klasse 1 daher das Bild etwas verfälschen.  
Von 2016 auf heute ergab sich allerdings ein Geburtenrückgang um 210 Köpfe. Die für die Fortschreibung wichtige Quote – hier in gelb - ist daher gegenüber 
2019 in 2020 etwas niedriger.   
2714 2635 
2850 2919 
3134 3267 3131 3159 3079 3057 
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 
MS-Geburten

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 11  
2.1.7  Einschulung historisch und -prognose (öff. und priv. Schulen) 
Historische Einschulungen GS 
Schule/Schuljahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Quot e 
EG Bodelschwinghschule 55 56 54 54 50 46   
EG Johannis 45 55 44 52 42 30   
EG Martin-Luther 52 30 41 54 55 51   
EG Melanchthonschule 50 33 46 34 41 48   
EG Paul-Schneider-Schule 64 65 70 73 80 66   
EG Wartburg 89 96 83 83 89 89   
GG am Kinderbach 40 54 48 45 56 44   
GG Astrid-Lindgren-Schule 33 28 33 34 21 30   
GG Dietrich-Bonhoeffer 41 44 57 46 43 55   
GG Eichendorff 49 56 42 50 64 67   
GG Kinderhaus-West 55 49 49 46 52 56   
GG Ludgerusschule 72 91 67 79 73 67   
GG Margareten 51 55 69 54 53 52   
GG Matthias-Claudius-Schule 96 102 100 81 120 96   
GG Mosaik-Schule 80 78 72 77 77 65   
GG Paul-Gerhardt-Schule 48 61 46 52 47 58   
GG Peter-Wust-Schule 55 44 46 75 73 75   
GG Pötterhoek 28 53 44 56 41 56   
KG Aegidii-Ludgeri 36 35 24 31 32 33   
KG Annette-von-Droste-Hülshoff 82 94 96 117 84 98   
KG Clemensschule Hiltrup 40 15 28 30 27 44   
KG Davertschule 60 64 63 46 51 71   
KG Dreifaltigkeits 72 68 68 66 69 59   
KG Gottfried-von-Cappenberg 67 56 64 60 71 64   
KG Hermannschule 31 35 33 30 33 34

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 12  
KG Idaschule 89 97 70 86 89 85   
KG Kardinal-von-Galen 56 54 47 50 47 51   
KG Kreuzschule 57 51 49 43 31 53   
KG Loevelingloh 20 19 24 29 24 28   
KG Ludgerusschule 105 102 96 98 107 105   
KG Marien 155 143 127 146 138 147   
KG Martinischule 49 52 27 42 41 37   
KG Mauritzschule 53 51 42 38 50 51   
KG Michael 63 61 62 52 61 61   
KG Nikolaischule Wolbeck 94 96 100 61 77 85   
KG Norbertschule 57 72 66 74 71 72   
KG Overberg 33 32 32 39 27 39   
KG Pleisterschule 27 29 28 37 27 33   
KG Sprakel 40 30 34 34 41 44   
KG Theresienschule 42 38 48 41 27 38   
KG Thomas-Morus 79 79 62 81 76 93   
Montessori-Grundschule Münst. 25 20 19 24 20 20   
GG Wolbeck Nord    45 57 49   
JGSt 1 PRIMUS Schule 54 50 41 47 40 51  
Gesamt 2489 2493 2361 2516 2495 2596  
Geburten t-6 (einzuschulende SuS) 2750  2714  2635  2850  2919  3134   86 % 
 
Aus diesen Einschulungszahlen werden mithilfe von Übergangsquoten (aus den historischen Werten) die weiteren Jahrgänge errechnet. Indem auf die Einschu- 
lungen die Übergangsquoten in Klasse 2, dann auf diese die in Klasse 3 und dann in 4 berechnet werden, erhalten wir die Zahlen der erwarteten Viertklässler – 
also der unterzubringenden eigenen Kinder. 
1 Die Viertklässler sind wichtig für die Betrachtung des Übergangs in Klasse 5 der weiterführenden Schulen.  
                                                           
1 Die Zahlen der PRIMUS-Schule sind herausgerechnet, denn diese verbleiben auf ihrer Schule.

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 13  
2.1.8  Prognose der Viertklässler 
Der Berechnungsweg wurde vorgestellt, die Viertklässlerzahlen werden aus den Einschulungsprognosen und den Übergangsparametern zwischen den JGSt 
berechnet. Von diesen Viertklässlern stammen fast alle aus Münster. Beispiel 2020: 2486 SuS besuchen die Klasse vier in Münster, 2.462 wohnen in Münster 
(99 %). Für diese Kinder sind also Plätze in weiterführenden Schulen zur Verfügung zu stellen, in Schulformen, die dem Elternwunsch entsprechen (SchulG § 78). 
Viertklässler GS - gew. Durchschnitt 
Klasse/Schuljahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2 026 2027 2028 2029 2030 2031 
 Nachrichtlich PRIMUS 0  43  35  39  52  35                      
Gesamt o. PRIMUS 2378  2372  2444  2410  2486  2365  2359  2395  2520  2719  2607  2627  2563  2548  2903  2914  
Wolbeck Nord, Annahme        50  50  50  50  50  50  50  50  50  50  
 2378  2372  2444  2410  2486  2365  2409  2445  2570  2769  2657  2677  2613  2598  2953  2964  
2.1.9  Übergangsverhalten 4 5 
Die Stadt beschult einige auswärtige Kinder in ihren weiterführenden Schulen, daher sind die Übergangsquoten aus der Primarstufe in die SI größer als 100 %.  
Übergangsquoten 
Klasse/Schuljahr  2017 2018 2019 2020 2021 
HS 4,54%  4,64%  5,32%  5,77%  4,67% 
GE 17,66%  17,88%  16,82%  19,38%  18,75% 
GYM 60,43%  61,93%  57,20%  60,95%  60,7% 
SEK 3,41%  2,36%  2,33%  0,00%  0,00%  
RS 20,98%  20,91%  22,71%  21,45%  21,2 %  
FW 1,18%  1,43%  1,43%  1,37%  1,4 %  
Gesamt 108,20%  109,15%  105,81%  108,92%  106,72%

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 14  
Werden diese Quoten um die Auswärtigen bereinigt, ergeben sich die folgenden Übergangswerte für Einheimische: 
 Übergangsquoten Einheimische 
Klasse/Schuljahr  2017 2018 2019 2020 2021  DS 
HS 4,54% 4,55% 5,11% 5,64% 4,63 % 4,89 % 
GE 14,47%  13,83%  14,08%  15,52%  16,33% 14,85% 
GYM 48,95% 51,52% 48,77% 51,16% 52,41% 50,56 % 
SEK 3,28%  2,28%  2,17%  0,00%  0,00%  
RS 19,89% 19,60% 21,52% 20,08% 20,6% 20,34 % 
FW 1,18% 1,43% 1,43% 1,37% 0,8% 1,24 % 
Gesamt 92,30% 93,21% 93,09% 93,78% 94,77 % 93,43% 
Förderschulen N=27, 1,14 %  N=43, 1,81 %  N=64, 2,6 % N=49=2,0 % Ca. 2 % 1,89 % 
 93,44 % 95,02 % 95,69 % 95,78 %   
 
Es zeigt sich, dass v.a. am Gymnasium teils erhebliche Zahlen von SuS aus dem Umland einpendeln. Die Gymnasial-Quote ist immer noch überdurchschnittlich 
hoch (50,56 %), aber nicht mehr unverständlich hoch. Die restlichen SuS pendeln entweder aus (etwa 20 – 25 jährlich nach Havixbeck und an weitere Schulen 
wie die Kosmos-Bildung Münsterlandschule), oder besuchen Förderschulen. Die Versorgungsquote liegt bei knapp 96 % der einheimischen Kinder.

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 15  
3 Szenario für eine 3. GE, Münster 
Das Potential ergibt sich aus den einheimischen Viertklässlern. 
Viertklässler GS - gew. Durchschnitt 
Klasse/Schuljahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2 026 2027 2028 2029 2030 2031 
 Nachrichtlich PRIMUS 0  43  35  39  52  35                      
Gesamt o. PRIMUS 2378  2372  2444  2410  2486  2365  2359  2395  2520  2719  2607  2627  2563  2548  2903  2914  
Wolbeck Nord, Annahme       50  50  50  50  50  50  50  50  50  50  
Viertklässler 2378  2372  2444  2410  2486  2365  2409  2445  2570  2769  2657  2677  2613  2598  2953  2964  
Einh. Fünftklässler  2222  2254  2339  2309  2356            
Versorgungslücke = Potential   156  118  105  101  130            
                 
Wenn die bisherigen Übergänge  exogen und konstant mit den durchschnittlichen historischen Werten  gesetzt werden, weil wir davon ausgehen, dass diese 
Quoten so bestehen bleiben und die Schulen bedarfsgerecht ausgebaut werden können, unabhängig von der Veränderung der Sekundarschullandschaft und 
zusätzlich bei den GE die Zügigkeit nicht erhöht wird , die Summe der Plätze also bei 468 gedeckelt ist, dann ergibt sich dieses einheimische Potential für die 
Gründung einer GE unter Nutzung unserer Prognose (es enthält die bisherigen SEK-SuS sowie Potential durch das anstehende Wachstum der SuS-Zahlen): 
Szenario I: Potential mit einheimischen Kindern, gleiche Übergangsquoten 
Die dritte GE kommt auf durchgehend 100 einheimische Kinder  in der Eingangsklasse, ab 2024, wenn wir unterstellen, dass die Übergangsquoten gleichblei- 
ben. 
Zielschule Berechnung  2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029  2030  
GE (Beschränkung) 427  435  415  444  453  468  468  468  468  
RS, HS, FörS (27,12 %) 641  653  663  697  750  721  726  709  704  
GYM (50,56 % Vorjahresviertklässler, exogen) 1196  1218  1236  1299  1399  1344  1353  1321  1313  
Potential GE3 (Vorjahresviertklässler minus andere Schulen) 101  103  131  130  165  125  130  115  111  
Summe (Vorjahresviertklässler)  2365  2409  2445  2570  2767  2658  2677  2613  2596

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 16  
Szenario II:  Potential mit einheimischen Kindern bei angepassten Quoten durch die veränderte Schullandschaft 
Es ist unrealistisch, dass die Übergangsquoten gleichbleiben, also passen wir die unterstellen Übergangsquoten auf HS und RS dem NRW-Durchschnitt an. Dies 
ist eine defensive Annahme, weil in der Bildungsstadt MS davon ausgegangen werden kann, und das bestätigen die Überhänge bei den Anmeldungen an den 
GE, dass mehr Eltern ihre Kinder an einer GE anmelden würden, wenn es genug Plätze gäbe. Die Übergangsquoten an die anderen Schulformen (HS, RS) sinken 
entsprechend. Der Übergang ans Gymnasium wird um die SuS reduziert, die im Durchschnitt der letzten 5 Jahre sich zunächst an einer GE angemeldet hatten, 
dort aber abgewiesen wurden und an einem Gymnasium aufgenommen wurden. 
Die dritte GE kommt erneut in allen Jahren auf deutlich über 100 einheimische Kinder  in der Eingangsklasse, weil sich die bisher abgewiesenen Kinder, die sich 
– entgegen ihrer freien Entscheidung - an HS, SK und RS wiederfanden, zur neuen GE orientieren. Die Übergangsquoten für die HS setzen wir auf 3,6 %, das ist 
der derzeitige NRW Mittelwert. Die RS auf 19,5 %. 2 Beide Werte sinken im Land durchschnittlich jährlich weiter ab (was nicht in jedem Falle mit dem Eltern- 
wunsch begründet werden kann, sondern teils auch daran liegt, dass diese Schulformen nicht mehr angeboten werden). Die Förderschulen belassen wir bei den 
in MS vorgefundenen 2 %. 
Zielschule Berechnung  2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029  2030  
GE (Beschränkung) 427  435  415  444  453  468  468  468  468  
RS, HS, FörS (NRW-DS-Werte: 19,5 %, 3,6 %, 2 %; 25,1%) 594  605  614  645  695  667  672  656  652  
GYM (50,56 % Vorjahresviertklässler, exogen) 1196  1218  1236  1299  1399  1344  1353  1321  1313  
Potential GE3 (Vorjahresviertklässler minus andere Schulen) 149  151  180  182  220  179  184  168  164  
Summe (Vorjahresviertklässler) 3  2365  2409  2445  2570  2767  2658  2677  2613  2596  
 
                                                           
2 MSB, Quantita 2020/21, https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/quantita_2020.pdf  (29.9.2021) 
3 Rundungsdifferenzen in einzelnen Jahren

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 17  
4 Weitere Aspekte und Fazit  
In der Stadt Münster war das Geburtenmaximum in 2016 zu verzeichnen. Mit dem stärksten Einschulungsjahrgang in den weiterführenden Schulen ist daher 
2026 zu rechnen. Genau dann werden auch durch den vollen Aufbau von G9 an den Gymnasien die meisten Plätze benötigt. Die Schülerzahlen bleiben an den 
Gymnasien und den Gesamtschulen also bis Mitte der dreißiger Jahre hoch. Die Versorgungslücke ist entsprechend höher als hier ausgewiesen, falls die Gymna- 
sien – oder auch die Realschulen - den Schülerzahlenanstieg räumlich nicht verkraften können, was wir nicht geprüft haben. Ist eine Aufnahme aller Gymnasial- 
bewerber nicht möglich und gibt es dort Zügigkeitsbeschränkungen, könnte eine neue Gesamtschule auch mehr als vier Züge bekommen. Dasselbe gilt natür- 
lich für die Real- und Hauptschulen, die ebenfalls ansteigen. Die räumlichen Kapazitäten dieser Schulen wurden von uns nicht geprüft. 
4.1.1  Bewertung der Szenarien 
Wir gehen davon aus, dass eine neue GE in Münster innerstädtisch mehr als ausreichend Sogwirkung ausstrahlt, so dass wir annehmen, dass Szenario II realis- 
tisch ist – die Eltern werden ihre bisher unbefriedigten Bedarfe nun eher befriedigen können und die neue GE bevorzugt anwählen. Die bestehenden HS und RS 
werden einige SuS abgeben müssen. Dies gefährdet möglicherweise eher die Hauptschulen der Stadt Münster als die Gesamtschulen des Umlands. Wir gehen 
außerdem davon aus, dass die vier Züge überwiegend mit Münsteraner SuS volllaufen werden, so dass kaum mehr Auswärtige als bisher aufgenommen und 
damit die Schulen des Umlands auch nicht gefährdet werden. Im Gegenteil , die bisherigen auswärtigen SuS in den Münsteraner Gesamtschulen (um 10 aus 
Altenberge in Klasse 5) könnten sogar zu den Umlandgemeinden gelenkt werden. 
4.1.2  Begleitmaßnahmen 
Die Stadt Münster überlegt, Zügigkeiten anderer Schulen – benannt ist die RS im Kreuzviertel - zugunsten der neuen GE zu beschränken. Sie will auch die Beför- 
derungsmöglichkeiten aus dem mehr als gut ausgelasteten Innenstadtbereich nach Roxel verbessern, was die Wahrscheinlichkeit deutlich erhöht, dass die 
vierzügige GE aus eigener Kraft die 108 SuS stellen wird (Begrenzung auf Frequenz von 27 wg. GL). Qualitative Maßnahmen, wie besondere Profile, können 
ebenso dazu beitragen, dass die neue Schule von Beginn an ausreichend SuS aus der eigenen Stadt haben wird.

SEP Münster – Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch 
 18  
4.1.3  Baumaßnahmen / Städtebau 
Der Vollständigkeit halber, auch wenn die Effekte quantitativ nicht sicher abschätzbar sind, soll benannt werden, dass das geplante Baulandprogramm im 
Münsteraner Westen für das nächste Jahrzehnt zu 175 Wohneinheiten allein in Roxel führen soll. Kinder, die durch Zuzug zu erwarten sind, sind in der vorge- 
stellten Szenarioberechnung nicht enthalten.  
 
Beispielhafte Berechnung Effekt Neubaugebiete : 
175 WE Roxel mit im Schnitt 2,3 BewohnerInnen 402,5 Bewoh- 
nerInnen, davon ca. 50 % echte Neubürger 201 Personen zusätz- 
lich in 80 Altersjahrgängen. 
 
Bei etwa 16 % U18 jährige in MS ( 
https://www.statistikat- 
las.nrw.de/  ) abz. Kinder U10, wären das 201*16/3% = 18 zusätzli- 
che Kinder pro Jahrgang, die die weiterführenden Schulen zusätz- 
lich jährlich besuchen würden.

SEP Münster – Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch 
 19  
4.1.4  Billerbeck und Havixbeck und das Umland; Geburten: Wachstum aus eigener Kraft  
Billerbeck und Havixbeck haben , sowie das in Frage stehende Umland ebenfalls, steigende Geburtenzahlen (ab 2012 für Einschulung 2022 sind es 210 Kinder 
mehr bis 2032, nur Laer stagniert ), so dass der Zugewinn im Umland in den kommenden zehn Jahren  bei drei Klassen allein aus Havixbeck und Billerbeck und 
bei acht Klassen insgesamt im Umland Münsters liegen dürfte . Wenn die GE Havixbeck-Billerbeck wie bisher (136/246 = 55) 55% der Gesamtschüler aus den 
Grundschulen des Umlands aufnimmt, hätte sie 2030 – bei 30 % GE-Quote – zusätzliche 35 Kinder in Klasse 5 nur durch den Anstieg der Geburten seit heute. 
Dies wäre grob der NRW Durchschnittswert für GE-Übergangsquoten. Im Umland von Münster liegt dieser IST-Wert heute etwas niedriger, bei 23,5 % (incl. Sek 
MS), ist aber durch die gedeckelten Plätze ja nicht nachfragegerecht, bzw. unterzeichnet die „echte“ = gewünschte Quote. Auch mit 25 % gerechnet, sind für 
die GE Havixbeck-Billerbeck 29 Kinder und damit eine ganze Klasse zusätzliche SuS zu erwarten, allein durch die steigenden Geburten, ohne zusätzlichen 
positiven Wanderungssaldo in der Zukunft (zwischen Geburt und Einschulung), der zu berücksichtigen wäre. 
 
94 75 86 70 106 97 98 98 129 108 110 
284 277 306 307 
376 365 344 351 385 337 344 
92 80 61 83 
87 62 100 93 
112 
102 109 154 154 151 168 
162 161 193 220 
206 
194 217 82 95 93 82 
90 81 
122 94 
129 
113 115 148 171 194 174 
187 190 
205 173 
196 
195 199 
83 89 88 82 
101 99 
99 115 
102 
102 95 
64 49 56 59 
65 63 
53 63 
64 
65 56 
0
200 
400 
600 
800 
1000 
1200 
1400 
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 
Geburtenentwicklung Münsteraner Umland 
      Billerbeck, Stadt       Coesfeld, Stadt       Havixbeck       Nottuln       Rosendahl       Senden       Altenberge       Laer

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 20  
Die Umlandkommunen können also in den kommenden Jahren auf steigende Einschulungszahlen aus eigener Kraft  zählen. Eine ganze Klasse wird auf die GE 
Havixbeck entfallen und sie wird – stärker als bisher – selbst SuS ablehnen müssen. 
4.1.5  Untersuchung der Leistungsheterogenität / Auswirkungen auf die GE Havixbeck 
Insgesamt sind in den letzten fünf Jahren 1.100 bis 1.200 SuS von den GS des Umlands an weiterführende Schulen gewechselt. Die Schulformempfehlungen 
lauteten wie dargestellt (Datensatz von IT NRW): 
Empfehlungen Summe SuS  
2016 1241  
Hauptschule 152  
Hauptschule – bedingt Realschule 116  
Realschule 352  
Realschule – bedingt Gymnasium 177  
Gymnasium 420  
Kein Eintrag/keine Empfehlung 24  
2017 1168  
Hauptschule 136  
Hauptschule – bedingt Realschule 78  
Realschule 316  
Realschule – bedingt Gymnasium 166  
Gymnasium 433  
Kein Eintrag/keine Empfehlung 39  
2018 1222  
Hauptschule 132  
Hauptschule – bedingt Realschule 89  
Realschule 322  
Realschule – bedingt Gymnasium 164  
Gymnasium 486  
Kein Eintrag/keine Empfehlung 29  
2019/20 1118  
Hauptschule 132  
Hauptschule – bedingt Realschule 91  
Realschule 330

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 21  
Realschule – bedingt Gymnasium 125  
Gymnasium 407  
Kein Eintrag/keine Empfehlung 33  
2020/21 1119  
Hauptschule 105  
Hauptschule – bedingt Realschule 68  
Realschule 350  
Realschule – bedingt Gymnasium 117  
Gymnasium 450  
Kein Eintrag/keine Empfehlung 29  
  
 
Wir betrachten im Folgenden beispielhaft das SJ 20/21. Von 1.119 SuS der vierten Klassen der abgebenden GS in 2020/21 im Umland von Münster, die sich wie 
folgt verteilen, haben 450 die Gymnasialempfehlung, weitere 117 eine bedingte. Die Verschiebung der letzten Jahre lief – innerhalb der Gymnasialempfehlun- 
gen - zugunsten der reinen Gymnasialempfehlungen. 
177 166 164 125 117 
420 433 486 
407 450 
0
100 
200 
300 
400 
500 
600 
700 
2016 2017 2018 2019 2020 
Empfehlungen im Zeitablauf 
bedingte Gymnasialempf. 
30% 28% 25% 23% 21% 
70% 72% 75% 77% 79% 
2016 2017 2018 2019 2020 
Empfehlungen anteilig 
bedingte Gymnasialempf.

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 22  
Ort Viertklässler 2021  
Altenberge 99  
Billerbeck, Stadt 92  
Coesfeld, Stadt 286  
Havixbeck 135  
Laer 66  
Nottuln 177  
Rosendahl 74  
Senden 190  
SUMME 1119  
 
Es gibt 246 Wechsel aus dem Münsteraner Umland an die Gesamtschulen der Region, die Verteilung der Empfehlungen ist wie hier dargestellt und im Ver- 
gleich dazu die Verteilung an der GE Havixbeck: 
Mit Hauptschulempfehlung besuchten   aller GE-SuS  GE Havixbeck  Abweichung  
Gesamtschule 29  11,8 %  11,8 %   
Gymnasium <5     
Hauptschule 42     
Realschule 16     
Sekundarschule 17     
Hauptschule – bedingt Realschule 68     
Gesamtschule 17  7 %  8,8 %   
Gymnasium <5     
Hauptschule 6     
Realschule 30     
Sekundarschule 14     
Realschule 350     
Gesamtschule 92  37,4 %  46,3 %   
Gymnasium 17     
Hauptschule <5     
Realschule 192     
Sekundarschule 47

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 23  
Realschule – bedingt Gymnasium 117     
Gesamtschule 43  17,5 %  14,7 %   
Gymnasium 48     
Realschule 23     
Sekundarschule <5     
Gymnasium 450     
Gesamtschule 58  23,6 %  14,7 %   
Gymnasium 380     
Realschule 12     
Kein Eintrag/keine Empfehlung 29     
Förderschule Grund-/Hauptschule 8     
Gesamtschule 7  2,8 %  3,6 %   
Realschule <5     
Sekundarschule 10     
 
Anne-Frank-Gesamtschule Havixbeck 136  
Hauptschule 16  
Hauptschule – bedingt Realschule 12  
Realschule 63  
Realschule – bedingt Gymnasium 20  
Gymnasium 20  
Kein Eintrag/keine Empfehlung 5

SEP Münster – Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch 
 24  
 Die Münsteraner SuS sind in dieser Umlandbetrachtung nicht enthalten! 
Die GE Havixbeck hat insgesamt eine breite Mischung, aber derzeit eine geringere Quote von Fünftklässlern mit reiner Gymnasialempfehlung als die anderen 
aufnehmenden GE , die in den Augen der Grundschulen für einen Realschulübergang geeigneteren Kinder haben eine höhere Übergangsquote nach Havixbeck. 
Im Umkehrschluss heißt das, dass die Münsteraner Gesamtschulen prozentual mehr „höher qualifizierte SuS“ annehmen. 
Die Gesamtschulen der Stadt Münster ziehen aber nur wenige SuS mit Gymnasialempfehlung aus dem Umland ab: 
11 Kinder  mit reiner Gymnasialempfehlung gehen an die Friedensschule,  
eins an die GE in Hünxe,  
<5 nach Münster-Mitte. Insgesamt besuchen also nur 31 Kinder mit reiner Gymnasialempfehlung aus dem Umland eine GE  (12,6 % statt 23,6 % wie in 
Münster). 
Die geringere Leistungsheterogenität in der Aufnahmeklasse (2020/21) in Havixbeck liegt also nicht an dem Sog der Stadt Münster , sondern daran, dass 
insgesamt weniger Kinder mit reiner Gymnasialempfehlung aus dem Münsteraner Umland an eine GE wechseln.   
12% 
9% 
46% 
15% 
15% 
3% 
GE Havixbeck nach 
Schulformempfehlung 
Hauptschule 
Hauptschule – bedingt 
Realschule 
Realschule 
Realschule – bedingt 
Gymnasium 
Gymnasium

SEP Münster – Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch 
 25  
4.1.6  Fazit  
Dem Wunsch der Stadt Münster nach einer neuen Gesamtschule ist also aus unserer Sicht zu entsprechen. Sie wird ausreichend einheimische Anmeldungen  
verzeichnen können, wie in der Szenarienbetrachtung dargelegt wurde. Der Grund darin liegt in der positiven Geburtenentwicklung in Münster und den abseh-
baren Baugebieten um Roxel herum sowie in den Anmeldewünschen der Eltern. Münster befindet sich bei den Geburten auf einem höheren Plateau als vor 
den Migrationsbewegungen von 2015 und hat zusätzlich mittels eines aktiven Baulandmanagements weiter gute Aussichten auf steigende Zahlen.  
Der Einwand der Umlandgemeinden mit Bezug auf die Veränderung der Leistungsheterogenität  durch eine GE-Gründung in Münster lässt sich mit vorliegen- 
dem Datenmaterial ebenfalls entkräften. Die im Vergleich zu Münster geringere Leistungsheterogenität an der GE Havixbeck-Billerbeck liegt daran, dass im 
Umland insgesamt weniger Kinder mit Gymnasialempfehlung auf eine Gesamtschule wechseln, mit der Sogkraft Münsters kann das nicht begründet werden 
und aus demselben Grund verändert auch die neue GE in Roxel die Situation nicht. Innerhalb Münsters ist es hingegen so, dass die deutlich überdurchschnittli- 
che Gymnasialquote sich einerseits mit Auswärtigen und andererseits mit abgelehnten Gymnasialkindern erklären lässt. 
Aber auch das Umland  wächst , durchaus auch mit Unterstützung der Effekte der Stadt Münster („wachsender Speckrand“), es kann seine Schullandschaft also 
selbsttätig erhalten und ausbauen. Wenn eine Gefährdung von Schulen zu befürchten ist, dann sehen wir diese eher in den Münsteraner Hauptschulen, die 
jetzt noch überdurchschnittlich besucht werden, allerdings zeigt sich schon in den Anmeldezahlen für 2021, dass die Zahlen in den Hauptschulen sofort zurück 
gehen, wenn in den GE Plätze zur Verfügung stehen. Es ist davon auszugehen, dass bei den hohen Zahlen von Ablehnungen diese starke HS-Quote (und mög- 
licherweise auch die hohe RS-Quote) eher nicht den Wünschen der Eltern entspricht und diese SuS lieber auf eine GE gehen würden. Angesichts der Schulstruk- 
tur in Münster und den anstehenden Veränderungen dort, ist es aus unserer Sicht zu kurz gesprungen, einzelne Schülerzahlen von unter 10 gegeneinander 
abzuwägen – es gilt eher, den Schülerzahlenanstieg bedarfsgerecht – also nach Elternwunsch - zu verkraften.

SEP Münster – Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch 
 26  
5 Anhang 
Zukünftige Einschulungen - Münster 
Schule/Schuljahr 2016  2017  2018  2019  2020  2021  2022  2023  2024  2025  2026  2027  2028  2029  2030  2031  
Aktuell Zahlen Münster (Geburten t-6) 2750  2714  2635  2850  2919  3134  3267  3131  3159  3079  3057  3487  3504  3513  3512  3500  
Quelle: IT NRW, 2021 
 
Geburten im Umland Münsters 
  2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011  2010 
    Münster, krfr. 
Stadt 3057 
 3079  3159  3131  3267  3134  2919  2850  2635  2714  2750  
      Billerbeck, Stadt 110  108  129  98  98  97  106  70  86  75  94  
      Coesfeld, Stadt 344  337  385  351  344  365  376  307  306  277  284  
      Havixbeck 109  102  112  93  100  62  87  83  61  80  92  
      Nottuln 217  194  206  220  193  161  162  168  151  154  154  
      Rosendahl 115  113  129  94  122  81  90  82  93  95  82  
      Senden 199  195  196  173  205  190  187  174  194  171  148  
      Altenberge 95  102  102  115  99  99  101  82  88  89  83  
      Laer 56  65  64  63  53  63  65  59  56  49  64  
 
Gesamtschulen – Besuch durch SuS aus dem 
Umland # SuS  
2020/21 192  
Anne-Frank-Gesamtschule Havixbeck 136  
Altenberge <5  
Billerbeck, Stadt 44  
Coesfeld, Stadt <5  
Havixbeck 50  
Laer 6

SEP Münster – Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch 
 27  
Nottuln 14  
Rosendahl 10  
Senden 5  
Friedensschule 45  
Gesamtschule Hünxe <5  
Nottuln <5  
Gesamtschule Münster-Mitte 10  
Altenberge 9  
Coesfeld, Stadt <5  
Gesamtergebnis 192  
 
SuS Verflechtung 
GE Hav.  
2018  2019  2020  2021  
Billerbeck      55  50  46  43  
Rosendahl      10  <5  11  10  
Laer      6 9 6 11  
Altenberge      12  <5  5 11  
Havixbeck      49  58  51  54  
Senden      <5  13  5 7 
Nottuln      10  9 16  13  
Münster      25  22  27  22  
Daten zu S. 11

Anlage 4_Raumprogramm_4-zügig

3132 Zeichen

Anzahl Größe
je Raum
gesamt 
qm Anzahl Größe
je Raum
gesamt 
qm Anzahl Größe
je Raum
gesamt 
qm Bemerkungen
Die Räume der einzelnen Jahrgangsstufen sollen möglichst in 
Clustern 
zusammengefasst werden. Idealerweise bilden die 
Unterrichtsräume einer Jahrgangsstufe zusammen mit den 
Differenzierungsräumen (S I), je einem Teamraum und einem 
Lehrmittelraum eine Einheit, die sich um eine pädagogische 
Mitte gruppiert. Garderoben und Tornisterfächer sollen  in den 
Verkehrsflächen untergebracht werden. Der Digitalpakt-
Standard ist zu gewährleisten.
Klassen- und Fachräume
Unterrichtsraum 24 65 1560 24 65 1560 pro Jahrgangsstufe 4 Räume
6 65 390 6 65 390 pro Jahrgangsstufe 2 Räume
6 56 336 6 56 336 pro Jahrgangsstufe 2 Räume
Differenzierungsraum 12 30 360 12 30 360
möglichst ein DiffRaum zwischen 2 Unterrichtsräumen mit direkter 
Mehrzweckraum 1 75 75 1 56 56 2 56 - 75 131
Raum für Neue Technologien 1 75 75 1 56 56 2 56 - 75 131
Chemie/ gr. NW Raum 1 90 90 1 90 90
Naturwissenschaften (Physik/ Biologie) 4 75 300 8 63 - 75 552
Kunstraum 1 75 75 1 56 56 2 56 - 75 131
Musikraum 1 75 75 1 56 56 2 56 - 75 131
Raum für textiles Gestalten 1 90 90 1 90 90
Technikraum 2 90 180 2 90 180
Hauswirtschaft 2 150 300 2 150 300
Waschmaschine und Trockner
Nebenräume zu den Fachräumen 440 140 580
den Fachräumen direkt zugeordnet / 
je ca. 25 qm - 45 qm
Mensa
(100 % Teilnahme S I zuzügl. anteilig S II 
und Personal) 
Küche (Ausgabe/Küche/Spülen) 158 158
Speiseraum (je Essplatz 1,7 qm
bei Essen in 3 Schichten) 1 538 538
Personalumkleideraum Küche 3 6 18
Personal WC Küche 2 1,25 2,5
Büro Küche 1 8 8
Lager (Trocken-, Geschirr-, 
Reinigungsmittel, Kühl-, Tiefkühllagerung) 143 143
Kiosk 1 15 15
Ganztagsbereich/ Aufenthalt
Spiel-, Freizeit- und 
Aufenthaltsmöglichkeiten 240 240
Aufenthaltsraum Sek 2 1 56 56 56
Forum 240 100 340
Stuhllager 65
Biblio-/Mediothek/ 
Selbstlernzentrum 230
Verwaltung
Mitarbeitertreff 1 150 150
einschl. Garderobe, Teeküche, Postfächer für alle 
Mitarbeiter/innen
Teamraum 6 40 240 3 30 90 9 30 - 45 330 jeder Jahrgangsstufe ein Teamraum zugeordnet
Büro Schulleitung 1 30 30 direkte Verbindung zum Sekretariat
Büro stellv. Schulleitung 1 20 20
Stundenplaner 1 16 16
Koordination Erprobungsstufe 1 16 16 1 16 16
Koordination Mittelstufe 1 16 16 1 16 16
Koordination Oberstufe/ Stufenleitung 4 16 64 4 16 64
Sekretariat 1 50 50
Kopierraum 1 10 10
Lagerraum/Archiv/Aktenlager 1 25 25
Sanitätsraum 1 16 16 zentral gelegen, Sichtverbindung zum Sekretariat
Besprechungs- und Beratungsraum 1 16 16
Büro Hausmeister 1 16 16 zentral gelegen
Büroräume
(z.B. Berufsorientierung, BuT, Ganztag) 4 16 64
sonstige Räume
Therapie- bzw. Pflegeraum 1 30 30
Schülervertretung/Schülerzeitung 1 30 30
Streitschlicher-Raum 1 16 16
Lehrmittelraum zentral 1 50 50 in der Nähe des Verwaltungsbereiches
Lehrmittelraum 6 10 60 3 10 30 9 10 90 je ein Raum einer Jahrgangsstufe zugeordnet
Übungseinheiten Sport 4 ÜE
zuzüglich Technikflächen, Verkehrsflächen, WC-Bereiche, Putzmittelräume, Serverräume, Lagerflächen usw. 
Raumprogramm für die 4-zügige Städtische Gesamtschule Münster-West
4-zügige S I 4-zügige S II insgesamt
252 4 63

Anlage A

2783 Zeichen

Anlage A zur V/0104/2022
Kurzüberblick
Zum Schuljahr 2024/2025 soll eine 3. städtische Gesamtschule mit 4 Zügen am Standort des
Schulzentrums Roxel errichtet werden.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-,
Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt.
Das T eilziellautet „Errichtung einer 3. Städtischen Gesamtschule“.
Ziel aus dem Haushaltsplan: PG 0301 – Leistungen für Schulen
Mit diesem Produkt stellt das Amt für Schule und Weiterbildung im gesamten Stadtgebiet von
Münster auf der Basis der Schulentwicklungsplanung das erforderliche Schulverwaltungspersonal
sowie die erforderlichen Schulgebäude/Grundstücke und Ausstattung (u.a. Einrichtungen,
T echnikausstattungfür Klassen- und Fachräume sowie Lehr- und Lernmittel) zur Verfügung.
Zusätzlich werden das für die pädagogische Konzeption der Schulen auf der Basis von
Ratsbeschlüssen erforderliche Personal für die Mittagsverpflegung und die notwendigen Räume
und Ausstattungen zur Verfügung gestellt (z.B. Ganztagsangebote). Zur Sicherung der
schulischen Arbeit und zur qualitativen Weiterentwicklung kommt das städtische bzw. bei freien
Trägern angestellte Personal für die Schulsozialarbeit als Angebot zur Förderung des
Schulerfolgs und der Stabilisierung der Gesamtentwicklung der Schülerinnen und Schüler hinzu.
Finanzierung
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja X Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein
Bereits veranschlagt? Ja X Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Gemäß Schulgesetz NRW § 78 Absatz 4 ist der Schulträger verpflichtet bedarfsgerecht schulische
Angebote aller Schulformen und Schularten einschließlich allgemeiner Schulen als Orte des
gemeinsamen Lernens in der Stadt vorzuhalten. Gemäß § 79 ist der Schulträger ebenso
verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude,
Einrichtungen, und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die
Schulverwaltung erforderliche Personal und eine am allgemeinen Stand der T echnikund
Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Prognostisch werden starke Bevölkerungszuwächse in Münsters Westen erwartet. Die Errichtung
einer 3. städtischen Gesamtschule in Roxel sorgt für ein ausgewogenes Schulangebot, das auch
zusätzliche Kapazitäten für Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen vorhält.

Beratungsverlauf (8)

07.06.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.06.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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07.06.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.06.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.06.2022 Sportausschuss
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.06.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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14.06.2022 Hauptausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

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14.06.2022 Rat
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Details

Aktenzeichen
V/0104/2022
Typ
Vorlagen
Datum
18.02.2022
Erstellt
08.02.2022 14:59