V/0104/2022
Errichtung einer 3. städtischen Gesamtschule in Münster-Roxel
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Anlage 7_Vorausberechnung IT NRW
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Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster März 2022 Bevölkerungsvorausberechnung 2019 - 2050, IT.NRW Auszug: 10-Jährige in ausgewählten Gemeinden im Einzugsgebiet der Anne-Frank-Gesamtschule bis 2035 Quelle: IT.NRW 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 112 92 113 116 116 117 118 123 113 105 106 113 94 98 86 131 99 111 341 309 313 295 332 313 375 386 342 108 118 124 113 94 105 128 110 150 73 78 77 58 72 67 73 79 63 204 165 202 189 181 181 198 185 222 104 112 98 112 117 108 118 104 151 213 213 179 207 223 201 224 213 221 1.260 1.193 1.219 1.184 1.233 1.178 1.365 1.299 1.373 919 884 906 889 901 865 990 913 1031 * Es besuchen nur durchschnittlich 3 Schüler*innen aus Coesfeld pro Schuljahr die Anne-Frank-Gesamtschule, keine Schüler*innen aus Coesfeld besuchen eine Gesamtschule in Münster. 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 119 123 119 120 112 112 112 111 110 139 118 119 110 110 110 110 350 406 357 350 355 354 354 352 141 173 161 157 149 150 150 152 70 68 70 66 67 67 67 67 223 227 215 230 204 205 205 205 117 150 136 138 127 127 129 129 220 226 229 222 214 212 210 208 1.350 1.512 1.405 1.402 1.338 1.337 1.337 1.334 1000 1106 1048 1052 983 983 983 982 Gemeinde Bestand Altenberge Billerbeck Nottuln Rosendahl Senden Gesamt Coesfeld Gesamt ohne Coesfeld* Bevölkerungsvorausberechnung 2021-2050,10-Jährige Bevölkerungsvorausberechnung 2021-2050,10-Jährige Laer Nottuln Rosendahl Senden Gesamt Gemeinde Altenberge Billerbeck Coesfeld Havixbeck Gesamt ohne Coesfeld* Havixbeck Laer
Anlage 6_Auswirkungen 3. GesS_100_SuS
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Amt für Schule und Weiterbildung 03.02.2022 Berechnung der Auswirkungen auf andere Schulformen bei Errichtung einer 3. Gesamtschule (5.Kl./ 100 SuS) Stand Februar 2022 Dargestellt werden die prognostizierten Auslastungen der städtischen weiterführenden Schulen unter der Annahme, dass 100 Schüler*innen die 3. städtische Gesamtschule besuchen werden. Die Darstellung mit 100 anstatt 108 SuS zeigt die dann an den Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium für die prognostizierten Schüler*innen maximal benötigte Kapazität. In den Berechnungen werden daher 100 SuS anteilig an den Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium abgezogen und der Schulform Gesamtschule zugerechnet. Diese verfügen dann über insgesamt 14 Züge. Variante A - Bildungsgang Hauptschule 20%, Bildungsgang Realschule 40%, Bildungsgang Gymnasium 40% (Verteilung gemäß V/0016/2015 - Errichtung der 2. Gesamtschule) Prog Abzug GesS Verbl. Züge Prog Abzug GesS Verbl. Züge Prog Abzug GesS Verbl. Züge Prog Abzug GesS Verbl. Züge Prog Abzug GesS Verbl. Züge HS (9 Züge) 24 127 20 107 4,5 138 20 118 4,9 144 20 124 5,2 146 20 126 5,3 152 20 132 5,5 RS (20 Züge)* 28 519 40 479 17,1 556 40 516 18,4 579 40 539 19,2 586 40 546 19,5 606 40 566 20,2 GY (46 Züge) 28 1.136 40 1.096 39,1 1.220 40 1.180 42,1 1.269 40 1.229 43,9 1.285 40 1.245 44,5 1.328 40 1.288 46,0 GesS (14 Züge) 27 270 0 370 13,7 270 0 370 13,7 270 0 370 13,7 270 0 370 13,7 270 0 370 13,7 PRIMUS (2 Züge) 25 50 0 50 2,0 50 0 50 2,0 50 0 50 2,0 50 0 50 2,0 50 0 50 2,0 Gesamt 2.102 100 2.102 2.234 100 2.234 2.312 100 2.312 2.338 100 2.338 2.406 100 2.406 *21 Züge bei Erweiterung der Realschule im Kreuzviertel auf 4 Züge Variante B - Bildungsgang Hauptschule 20%, Bildungsgang Realschule 50%, Bildungsgang Gymnasium 30% (Verteilung gemäß der Annahme, dass sich die Aufnahmen an einer 3. Gesamtschule zugunsten von Realschulempfehlungen verschieben werden) Prog Abzug GesS Verbl. Züge Prog Abzug GesS Verbl. Züge Prog Abzug GesS Verbl. Züge Prog Abzug GesS Verbl. Züge Prog Abzug GesS Verbl. Züge HS (9 Züge) 24 127 20 107 4,5 138 20 118 4,9 144 20 124 5,2 146 20 126 5,3 152 20 132 5,5 RS (20 Züge)* 28 519 50 469 16,7 556 50 506 18,1 579 50 529 18,9 586 50 536 19,1 606 50 556 19,8 GY (46 Züge) 28 1.136 30 1.106 39,5 1.220 30 1.190 42,5 1.269 30 1.239 44,2 1.285 30 1.255 44,8 1.328 30 1.298 46,4 GesS (14 Züge) 27 270 0 370 13,7 270 0 370 13,7 270 0 370 13,7 270 0 370 13,7 270 0 370 13,7 PRIMUS (2 Züge) 25 50 0 50 2,0 50 0 50 2,0 50 0 50 2,0 50 0 50 2,0 50 0 50 2,0 Gesamt 2.102 100 2.102 2.234 100 2.234 2.312 100 2.312 2.338 100 2.338 2.406 100 2.406 *21 Züge bei Erweiterung der Realschule im Kreuzviertel auf 4 Züge Variante C - Bildungsgang Hauptschule 15%, Bildungsgang Realschule 35%, Bildungsgang Gymnasium 50% (Verteilung gemäß tatsächlicher Aufnahmen an den beiden bestehenden Gesamtschulen) Prog Abzug GesS Verbl. Züge Prog Abzug GesS Verbl. Züge Prog Abzug GesS Verbl. Züge Prog Abzug GesS Verbl. Züge Prog Abzug GesS Verbl. Züge HS (9 Züge) 24 127 15 112 4,7 138 15 123 5,1 144 15 129 5,4 146 15 131 5,5 152 15 137 5,7 RS (20 Züge)* 28 519 35 484 17,3 556 35 521 18,6 579 35 544 19,4 586 35 551 19,7 606 35 571 20,4 GY (46 Züge) 28 1.136 50 1.086 38,8 1.220 50 1.170 41,8 1.269 50 1.219 43,5 1.285 50 1.235 44,1 1.328 50 1.278 45,7 GesS (14 Züge) 27 270 0 370 13,7 270 0 370 13,7 270 0 370 13,7 270 0 370 13,7 270 0 370 13,7 PRIMUS (2 Züge) 25 50 0 50 2,0 50 0 50 2,0 50 0 50 2,0 50 0 50 2,0 50 0 50 2,0 Gesamt 2.102 100 2.102 2.234 100 2.234 2.312 100 2.312 2.338 100 2.338 2.406 100 2.406 *21 Züge bei Erweiterung der Realschule im Kreuzviertel auf 4 Züge 2028/2029 2027/2028 2026/2027 2025/2026 Richt- wert 2024/2025 2024/2025 Schuform 2025/2026 2024/2025 Schuform Richt- wert Schuform Richt- wert 2026/2027 2027/2028 2028/2029 2025/2026 2026/2027 2027/2028 2028/2029
Beschlussvorlage
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V/0104/2022 V/0104/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtung einer 3. städtischen Gesamtschule in Münster-Roxel Beratungsfolge 07.06.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 07.06.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 07.06.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 09.06.2022 Sportausschuss Vorberatung 09.06.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 09.06.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 14.06.2022 Hauptausschuss Vorberatung 14.06.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beschließt nach Maßgabe einer anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung (Anlage 1) gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW die Neuerrichtung einer 3. städtischen Gesamtschule mit 4 Zügen in gebundener Ganztagsform am Standort des Schulzentrums in Münster-Roxel (Tilbecker Straße 24 – 26, 48161 Münster) zum Schuljahr 2024/25. 2. Der Rat nimmt hierbei zur Kenntnis, dass die anlassbezogene Schulentwicklungsplanung (SEP) der Stadt Münster sowie das Gutachten des Büros Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch (Anlage 2) zu dem Ergebnis gekommen sind, dass die Genehmigungsvoraussetzungen für eine 3. städtische Gesamtschule in Münster gegeben sind. Für die Errichtung der Schule dieser Schulform und Größe am Standort Roxel besteht ein Bedürfnis (§ 80 Abs. 5 Schulgesetz NRW). Die Errichtung dieser Schule gefährdet weder eine Schule noch einen Schulstandort benachbarter Schulträger öffentlicher Schulen (§ 78 Schulgesetz NRW). 3. Die neue Schule wird zunächst unter dem Namen „Städtische Gesamtschule Münster-West“ geführt. Die endgültige Namensgebung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch Ratsbeschluss unter Beteiligung der Schulkonferenz. Amt für Schule und Weiterbildung 25.05.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Ehling T elefon:492-4000 Ehling@stadt-muenster.de - 2 - V/0104/2022 4. Die 3. städtische Gesamtschule soll gem. § 20 Schulgesetz NRW Schule des Gemeinsamen Lernens sein. Eine entsprechende Zustimmung des Schulträgers soll im Genehmigungsantrag (siehe 7.3) erteilt werden. 5. Die für den geordneten Betrieb einer 4-zügigen Schule erforderlichen Personalressourcen für Sekretariat, Gebäudebetreuung, hauswirtschaftliche Aufgaben sowie einer 0,5 Stelle Schulsozialarbeit zur Unterstützung des Schulaufbaus werden im Rahmen der Stellenplanberatungen für das Haushaltsjahr 2024 bereitgestellt. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Umlandgemeinden und Ersatzschulträger gemäß § 80 Abs 2 Schulgesetz NRW über die Errichtungsabsicht informiert wurden und Gelegenheit hatten Stellung zu nehmen (Anlage 3). Der Rat nimmt den aktuellen Sachstand zu der mit den Umlandgemeinden, insbesondere der Gemeinde Havixbeck und der Stadt Billerbeck wie auch der Bezirksregierung geführten Gespräche zur Kenntnis. 7. Die Verwaltung wird beauftragt 7.1 die Unterbringung einer 4-zügigen Gesamtschule am Schulzentrum in Roxel auf der Grundlage des beiliegenden Raumprogrammes (Anlage 4) zu prüfen, bestehende Umbau-, Modernisierungs- oder Erweiterungserfordernisse einschl. Ausstattung zu ermitteln, die Kosten dafür zu ermitteln und dem Rat Umsetzungsvorschläge zu machen. 7.2 die Stellenbedarfe beim Amt für Immobilienmanagement, die für die Planung und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen benötigt werden, zu ermitteln und diese rechtzeitig zu den Stellenberatungen für das Haushaltsjahr 2023 anzumelden. 7.3 bei der Bezirksregierung Münster die Genehmigung für eine 4-zügige Gesamtschule zu beantragen, die zum Schuljahr 2024/25 ihren Betrieb aufnimmt. 8. Die notwendige Anpassung des „Allgemeinen Rahmens zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern in die städtischen Schulen“ erfolgt mit einer Beschlussvorlage nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens. 9. Die folgenden Ratsanträge (Anlage 5) werden mit dieser Ratsentscheidung erledigt bzw. aufgegriffen: Antrag der SPD-Fraktion an den Rat: „Neugründung einer dritten städtischen Gesamtschule am Schulstandort Roxel“, Nr. A-R/0071/2018 vom 02.10.2018 Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen /GAL Münster und der CDU-Ratsfraktion an den Rat: „Dem Elternwillen folgen und Münsters Gesamtschulen mit Qualität weiterentwickeln“, Nr. A-R/0089/2018 vom 04.12.2018 - 3 - V/0104/2022 II. Finanzielle Auswirkungen: Die unter Beschlusspunkt 7.1 beschriebenen Prüfungen und Planungen sind wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahm e 6040 Dritte städtische Gesamtschule Auszahlungen 2022 200.000 Die Übertragung der in 2021 nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2022 wurde genehmigt. Die Kosten für die Herrichtung bzw. Erweiterung des Bestandsgebäudes wird die Verwaltung entsprechend dem o.a. Auftrag ermitteln und dem Rat zusammen mit Vorschlägen für die Umsetzung vor Ort vorlegen. Die Haushaltsbelastungen im Zusammenhang mit der Errichtung einer 3. städtischen Gesamtschule sind in den Haushaltsplanentwurf 2023 aufzunehmen und dabei im investiven Budget des Dezernates für Bildung, Jugend, Familie und Sport aufzufangen. Begründung: Zu 1. Aufgabe der Stadt Münster als Schulträgerin ist nach § 78 Absatz 4 Schulgesetz NRW (SchulG NRW), bedarfsgerecht schulische Angebote aller Schulformen und Schularten einschließlich allgemeiner Schulen als Orte des gemeinsamen Lernens in der Stadt vorzuhalten. Angesichts der großen Nachfrage und des damit unbestritten bestehenden Bedarfes nach Gesamtschulplätzen schlägt die Verwaltung die Errichtung der 3. städtischen Gesamtschule am Standort des Schulzentrums Roxel vor. Der Standort hat vormals eine Haupt- und Realschule beherbergt, bevor die Räumlichkeiten dann von der Friedensreich-Hundertwasser-Schule, Sekundarschule, genutzt wurden. Angrenzend befindet sich das Gebäude der ehemaligen Augustin-Wibbelt-Förderschule, in der aktuell eine Kita und T eileder Marienschule Roxel untergebracht sind. Die Verwaltung schlägt eine Auslegung der Gesamtschule auf 4 Züge vor. Dies entspricht der mindestens erforderlichen Errichtungsgröße, aber auch den absehbar verfügbaren Raumkapazitäten, die vsl. im Hinblick auf die Oberstufe noch zu ergänzen sind. Die Verwaltung schlägt ebenfalls vor – anknüpfend an die erfolgreichen Konzepte der beiden bestehenden Gesamtschulen – auch die 3. städtische Gesamtschule als gebundene Ganztagsschule zu führen. Der Verwaltungsvorschlag sieht außerdem vor, den Schulbetrieb zum Schuljahr 2024/25 aufzunehmen. Dies erfolgt einerseits aus Rücksicht auf die Belange der Gesamtschule in Havixbeck/Billerbeck; andererseits wäre ein Start in 2023 mit allen erforderlichen vorbereitenden Aufgaben incl. baulichen Anpassungen kaum möglich. - 4 - V/0104/2022 Zu 2. Genehmigungsvoraussetzungen für die Neugründung der 3. städtische Gesamtschule a) Schülerprognose Für die Errichtung einer neuen Schule sind die erforderliche Mindestanzahl an gemeindeeigenen Schüler*innen für den prognostischen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nachzuweisen. Bei Gründung der 3. städtischen Gesamtschule, die 4-zügig betrieben werden soll, ist dieser Nachweis für eine Mindestgröße von 100 gemeindeeigenen Schüler*innen zu erbringen. b) Nachweis des Elternwillens Aufschlüsse zur Akzeptanz und Attraktivität einer Schulform sind maßgeblich aus dem Elternwahlverhalten abzuleiten. Die Gewährleistung für die Errichtung und dauerhafte Fortführung einer Schule an ihrem neuen Standort in der gesetzlichen Regelform ist durch den Elternwillen nachzuweisen. c) Gewährleistung einer stabilen städtischen Schullandschaft Die Neugründung einer Schule hat zwangsläufig Auswirkungen auf die Schullandschaft. Es muss dargestellt werden, dass es zu keinen negativen Auswirkungen auf die übrigen städtischen weiterführenden Schulen kommt. d) Kommunaler Konsens Die Anforderungen an das schulrechtliche Rücksichtnahmegebot müssen eingehalten werden, so dass durch die Errichtung einer neuen Schule keine benachbarten Schulträger mit ihren Schulen im Bestand gefährdet werden. a) Schülerprognose Laut Schülerprognose für die Sekundarstufe I steigen die Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2031/2032 stark an. Bis zu diesem Zeitpunkt werden voraussichtlich ca. zusätzliche 11 Eingangsklassen in der Sekundarstufe I im Vergleich zu 2020/2021 gebildet werden müssen. Quelle: Schülerprognose, Amt für Schule und Weiterbildung, Stand 02/2022 Auch die Bevölkerungsprognose der 10-jährigen allein im Stadtbezirk West weist ausreichend Kinder für eine weitere städtische Gesamtschule auf. Die untenstehende T abellezeigt deren Verteilung auf die verschiedenen Schulformen bis 2030. Hierin wird auch berücksichtigt, dass einige Schüler*innen - 5 - V/0104/2022 Schulen anderer Träger und im Umland wählen. Details zu Berechnungen und der Verteilung können der anlassbezogenen SEP (Anlage 1) entnommen werden. Einige große Baugebietsentwicklungen wie die Stadtquartiere Busso-Peuss-Straße und Westlich der Steinfurter Straße sind noch nicht in der Bevölkerungsprognose berücksichtigt. Es kann daher ein weiterer Anstieg an Schülerzahlen nach 2030 erwartet werden. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass auch Schüler*innen aus anderen Stadtbezirken, insbesondere dem Stadtbezirk Münster Mitte, die 3. städtische Gesamtschule wählen werden. Die für die Errichtung einer Gesamtschule erforderliche Mindestschülerzahl von 100 gemeindeeigenen Schüler*innen werden daher prognostisch in den 5 Jahren nach Errichtung erreicht. b) Elternwille Nach dem überaus erfolgreichen Start der Gesamtschule Münster-Mitte in 2012 und der Mathilde- Anneke-Gesamtschule in 2016 zeichnet sich seither mehr als deutlich der dringende Bedarf nach weiteren Gesamtschulplätzen in Münster ab. Beide städtischen Gesamtschulen weisen seit Jahren weit mehr Schüler*innen ab als sie aufnehmen können. Auch die Erweiterung der Mathilde-Anneke- Gesamtschule auf 6 Züge hat die Lage nicht entspannt, ganz im Gegenteil: Zum kommenden Schuljahr weist die Zahl der Ablehnungen einen neuen Höchststand auf. Schuljahr Anmeldungen Aufnahmen Abweisungen 2017/2018 423 224 199 2018/2019 467 224 243 2019/2020 504 224 280 2020/2021 520 270 250 2021/2022 554 270 284 2022/2023 564 270 294 Quelle: Anmeldedaten Auf eine Elternumfrage zur Ergründung des Elternwillens hinsichtlich der Neugründung einer dritten städtischen Gesamtschule wird im Hinblick auf die stetig sehr hohen Anmeldezahlen der vergangenen Jahre verzichtet, da diese den Erstwunsch von über 500 Familien jährlich abbilden. Nach einer Abweisung an einer der städtischen Gesamtschulen meldeten sich im Mittelwert der vergangen 3 Jahre 23% an einem Gymnasium, 50% an einer Realschule, 8% an einer Hauptschule - 6 - V/0104/2022 und 4% an der Primusschule an. Durchschnittlich 15% melden sich nicht wieder an einer städtischen weiterführenden Schule an. c) stabile Schullandschaft Die steigenden Schülerzahlen haben zur Folge, dass die vorhandenen Gesamtkapazitäten der städtischen weiterführenden Schulen ab dem SJ 2028/2029 nicht ausreichen werden. Eine Gefährdung der bestehenden Schulsysteme ist durch die Errichtung nicht zu erwarten, eher kann von einer Entlastung der Gymnasien und Realschulen ausgegangen werden. Die Hauptschulen werden nicht als gefährdet betrachtet, da erfahrungsgemäß zum einen nur ein geringerer Anteil der Schüler*innen mit Hauptschulempfehlung an Gesamtschulen aufgenommen wird. Zum anderen wachsen die geringen Eingangsklassen an den Hauptschulen durch Schulformwechsler in den höheren Jahrgängen erheblich auf. Eine detaillierte Betrachtung der Auswirkungen auf das städtische Schulsystem wurde in der anlassbezogenen SEP (Anlage 1, Pkt. 7) vorgenommen und können zudem Anlage 6 (Berechnung Auswirkungen auf städtische weiterführende Schulen) entnommen werden. Ferner ist zu berücksichtigen, dass unter Anrechnung der entfallenen 3 Züge der Friedensreich- Hundertwasser-Schule sich die Gesamtkapazität lediglich um einen Zug erhöht. Am Standort des Schulzentrums Roxel steht ein sehr gut ausgestatteter Schulstandort zur Verfügung, da die dort noch ansässige Friedensreich-Hundertwasser-Schule seit dem Schuljahr 2020/2021 auslaufend aufgelöst wird. Im Schuljahr 2024/2025 wird in den Räumlichkeiten noch der Jahrgang 10 mit vsl. 56 Schüler*innen beschult. Eine 3. städtische Gesamtschule in Münsters Westen sorgt auch für ein ausgewogeneres städtisches Angebot im Stadtbezirk West, in dem zurzeit lediglich das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium als einziges städtisches weiterführendes Schulangebot verortet ist. Hinzu kommt, dass in absehbarer Zeit im Stadtgebiet von Münster kein alternativer Standort zur Verfügung steht. d) kommunaler Konsens Trotz Bedenken einiger Umlandgemeinden, insbesondere der Gemeinde Havixbeck und der Stadt Billerbeck (s. zu 6.), vertritt die Schulverwaltung auf Grundlage der vorhandenen Daten die Auffassung, dass angesichts des bereits jetzt bestehenden Bedarfes an Gesamtschulplätzen und der absehbar steigenden Schüler*innenzahl die benachbarte Anne-Frank-Gesamtschule in Havixbeck mit ihrem T eilstandort in Billerbeck und eine Gesamtschule am Standort Roxel insgesamt über ausreichend Schüler*innen verfügen. Die Erhaltung der Stabilität und Attraktivität der Anne-Frank- Schule ist dabei auch ausdrückliches Interesse der Stadt Münster. Die Gemeinde Havixbeck sieht für die Anne-Frank-Gesamtschule die aus Münster West einpendelnden Schüler*innen als unentbehrlich für den Erhalt der Schule an. Die Stadt Münster geht davon aus, dass auch bei Errichtung einer 3. städtischen Gesamtschule weiterhin Schüler*innen aus Münster West nach Havixbeck pendeln werden. Aufgrund der vielen Ablehnungen an den städtischen Gesamtschulen und den steigenden Schülerzahlen bis 2031/2032 werden die Kapazitäten der 4- zügigen 3. städtischen Gesamtschule nicht für alle Schüler*innen, die sich einen Gesamtschulplatz wünschen, ausreichen. In der Bewertung und Abwägung der zu erwartenden Auswirkungen hat die Schulverwaltung nicht nur die Schüler*innen aus der Stadt Münster in den Blick genommen, sondern ergänzend die Vielzahl der Pendelbewegungen aus Münster ins Umland und wie umgekehrt auch das Schüleraufkommen und die Perspektiven in der Region. Im Gutachten des Büros Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch wurden die Geburten im Einzugsgebiet der Anne-Frank-Gesamtschule ausgewertet (s. Anlage 2, Pkt. 4.1.4). In den betrachteten Gemeinden wurden steigende Geburten seit 2014 beobachtet. Davon ausgehend, dass diese Kinder 10 Jahre nach Geburt in die Sekundarstufe I übergehen, werden anteilig steigende Schülerzahlen im Einzugsbereich der Anne-Frank-Gesamtschule erwartet. Diese können die evtl. kleiner werdende Zahl von Schüler*innen aus Münster ausgleichen. Insgesamt bescheinigt das Gutachten sowohl der Stadt Münster als auch dem Umland fehlende Gesamtschulplätze. - 7 - V/0104/2022 Zu 3. Die Namensgebung „Städtische Gesamtschule Münster-West“ erfolgt vorläufig. Der zunächst für das Antrags- und Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2024/25 gültige neutrale Name lässt für die endgültige Namensfindung durch Schulgremien und einen anschließenden politischen Beschluss ausreichend Spielraum. Wie bereits in der ersten anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung ausgeführt, wird für die neue Gesamtschule eine internationale Ausrichtung als besondere Profilbildung favorisiert. Neben den bestehenden Angeboten in den Grund- und weiterführenden Schulen bis hin zu der Möglichkeit des International Baccalaureate Diploma (IB-Diploma) am Gymnasium Paulinum wäre dies ein sinnvoller und schulformübergreifender Lückenschluss für die Sekundarstufe I. Zu 4. In Münster sind alle Haupt- und Realschulen und auch alle integrierten Schulen Orte des gemeinsamen Lernens. Darüber hinaus nehmen 3 Gymnasien als Orte des gemeinsamen Lernens ebenso Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf auf. Die Verteilung aktuell und in den vergangenen Jahren hat gezeigt, dass die verfügbaren Plätze (i.d.R. 3 pro Eingangsklasse) auch allesamt und dringend benötigt werden, sodass auch die neue Gesamtschule als Schule des gemeinsamen Lernens starten soll. Zu 5. Die auslaufende Friedensreich-Hundertwasser-Schule verfügt aktuell über einen Hausmeister und ebenso Sekretariatsstunden. Für die neue Schule im Aufbau als eigenständiges Schulsystem werden zusätzliche Sekretariatsstunden erforderlich werden, die im Rahmen der Stellenplanberatungen für das Jahr 2024 bereitzustellen sind. Für die Dauer des Parallelbetriebes beider Schulen sind dort 2 Sekretariate erforderlich, nach Auslaufen der Sekundarschule reduziert sich die Besetzung entsprechend. Zu 6. Im Rahmen des im Schulgesetz § 80 Absatz 2 dargelegten Rücksichtnahmegebots wurden die Umlandgemeinden und Ersatzschulträger im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens sowohl im März 2019 als auch im März 2022 eingebunden. Die aktualisierten Stellungnahmen aus 2022 können der Anlage 3, die aus 2019 der Anlage zur anlassbezogenen SEP (Anlage 1) entnommen werden: Verspätete / bislang keine aktualisierte Rückmeldung: Ascheberg (folgt), Altenberge und Greven Keine Bedenken: die Gemeinden Altenberge (Stand 2019), Everswinkel, Greven (2019), Nottuln, Ostbevern, Sendenhorst und T elgte T eilweiseBedenken: die Gemeinde Senden hat keine Bedenken in Bezug auf ihre Realschule und ihr Gymnasium, befürchtet allerdings Auswirkungen auf ihre Hauptschule aufgrund möglicher Wanderungsbewegungen. Bedenken: die Gemeinden Drensteinfurt, Billerbeck und Havixbeck - 8 - V/0104/2022 Gemäß § 80 Abs 7 SchulG NRW müssen die Ersatzschulträger, das bischöfliche Generalvikariat und die KOSMOS-Bildung gGmbH informiert werden. Die Befürchtungen der Ersatzschulträger werden zur Kenntnis genommen. Einschätzungen: Die Befürchtung der Gemeinde Drensteinfurt wird als unbegründet erachtet, da die Entfernung von Drensteinfurt nach Roxel beträchtlich ist. Auswirkungen auf die Sekundarschule in Drensteinfurt werden durch die Errichtung einer Gesamtschule in Roxel für nicht wahrscheinlich gehalten. Zur Befürchtung der Gemeinde Senden ist zu beachten, dass die Hauptschule in Senden, wie viele Hauptschulen in NRW, bereits seit längerem nur knapp die erforderliche Mindestschülerzahl erreicht und bereits latent gefährdet ist. Die Gemeinde Senden erarbeitet zurzeit einen neuen Schulentwicklungsplan, der auch eine aktualisierte Prognose für die Edith-Stein-Hauptschule beinhaltet. Bei Schließung der Hauptschule in Senden müsste die Beschulung im Gemeinsamen Lernen im Kreis Coesfeld umorganisiert werden. Durch die Neugründung der Gesamtschule in Roxel werden keine direkten Auswirkungen auf die Hauptschule in Senden erwartet. Die Befürchtungen der Gemeinde Senden, die Aufnahmefähigkeit der Anne-Frank-Gesamtschule könnte sich infolge einer 3. Gesamtschule in Roxel erhöhen, wird aufgrund der wachsenden Schülerzahl im dortigen Einzugsgebiet nicht geteilt. Die Gefährdung der Edith-Stein-Hauptschule wird daher unabhängig der Errichtung einer Gesamtschule in Roxel gesehen. Die Verwaltung hat nach Vorgesprächen sowohl mit der Bezirksregierung Münster als auch der Gemeinde Havixbeck und der Stadt Billerbeck im April 2020 eine anlassbezogene Schulentwicklungsplanung für die Errichtung einer Gesamtschule in Roxel vorgelegt. Nach Vorliegen der kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2019-2030 wurde im April 2021 eine aktualisierte anlassbezogene Schulentwicklungsplanung an die Bezirksregierung übergeben. Die Gemeinde Havixbeck und die Stadt Billerbeck haben sodann ein externes Büro mit einer entsprechenden Datenanalyse beauftragt. Das Büro kommt in seinem im Sommer 2021 vorgelegten Bericht zu dem Ergebnis, dass eine deutliche Bestandsgefährdung vorliegt. Die Bezirksregierung hat kurz darauf in einer Stellungnahme erklärt, dass auf der Grundlage der damaligen Datenlage keine Genehmigungsfähigkeit der Gesamtschule in Roxel gesehen wird. Die Schulverwaltung hat sowohl die Stellungnahme des externen Büros wie auch der Bezirksregierung ausgewertet und darüber hinaus ein eigenes externes Büro mit der Überprüfung der Daten beauftragt. Das Büro Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch ist dabei – abweichend von den Daten und Prognosen der vorliegenden Gutachten – einen anderen Weg gegangen und hat nicht die prognostizierten Schülerdaten zugrunde gelegt, sondern die bereits vorliegenden Geburtenzahlen sowohl aus der Stadtregion wie auch der Stadt Münster hochgerechnet. Im Ergebnis kommt das Büro zu dem Schluss, dass Münsters Westen und das Umland über ausreichend Schüler*innenzahlen für beide Schulen verfügen. Die vom benachbarten Schulträger Gemeinde Havixbeck befürchtete Gefährdung der Anne-Frank-Gesamtschule oder auch ausschließlich des in der Stadt Billerbeck befindlichen T eilstandortsbesteht daher nicht. Dieses Gutachten sowie eine Stellungnahme der Schulverwaltung Münster zu dem Gutachten des von Havixbeck/Billerbeck beauftragten Büros wurde der Bezirksregierung Münster und der Gemeinde Havixbeck und der Stadt Billerbeck seit Jahresende 2021 vorgelegt. Nach einem Austausch Mitte Januar mit dem Bürgermeister der Gemeinde Havixbeck, der Bürgermeisterin der Stadt Billerbeck und der Schulverwaltung, an dem auch die Bezirksregierung teilnahm, haben die beiden Gemeinden erneut Stellung bezogen. Darin wird weiterhin kein Wachstum an Schülerzahlen für die Anne-Frank- Gesamtschule erwartet und die Befürchtung der Gefährdung aufrechterhalten. Im März 2022 wurde eine neue Bevölkerungsvorausberechnung 2019-2050 von IT .NRW veröffentlicht. Eine Betrachtung einer Auswahl westlich von Münster gelegen Gemeinden (mit Relevanz für die Anne-Frank-Gesamtschule) zeigt, dass auch dort ein Wachstum der Zahl der 10- Jährigen bis 2035 erwartet wird (s. Anlage 7). Eine Berechnung potentieller zusätzlicher Schüler*innen für die AFG durch die Stadt Münster lässt darauf schließen, dass eventuell aus - 9 - V/0104/2022 Münster ausbleibende Schüler*innen durch diese Kinder ausgeglichen werden können. Diese Einschätzung wurde in einem weiteren Austauschtermin mit der Bezirksregierung, der Gemeinde Havixbeck und der Stadt Billerbeck im April 2022 dargelegt. Die Berechnung von IT .NRWwird von der Gemeinde Havixbeck und die Stadt Billerbeck als unzutreffend eingeschätzt. Die Bezirksregierung Münster hat keine weitere Vorabeinschätzung in Aussicht gestellt. Eine Bewertung der Daten wird nach einem offiziellen Antrag auf Genehmigung vorgenommen werden. Die Schulverwaltung geht auf Grundlage der ihr vorliegenden Daten von einer Genehmigungsfähigkeit aus und spricht sich weiterhin für die Errichtung der 3. städtischen Gesamtschule am Standort Roxel aus. Einige der Stellungnahmen äußern den Wunsch nach einer gemeinsamen SEP in der Stadtregion. Dies wird von der Stadt Münster im Allgemeinen begrüßt. Es wird aber darauf hingewiesen, dass das Vorhaben der Errichtung der 3. Städtischen Gesamtschule nicht erst auf Grundlage einer gemeinsamen SEP der Stadtregion erfolgen kann. Bereits vor einigen Jahren wurde eine solche Initiative von Seiten der Stadt Münster angestoßen, die allerdings aufgrund unterschiedlichen Erwartungshaltungen der Kommunen und der Corona-Pandemie nicht weiterverfolgt wurde. Die Verwaltung wird jedoch einen neuen Vorstoß für eine regionale Schulentwicklungsplanung unternehmen. Zu 7. Im Gebäude des Schulzentrums in Roxel waren vormals eine 2-zügige Hauptschule und eine 3- zügige Realschule untergebracht. Aktuell ist dort die auslaufende Friedensreich-Hundertwasser- Schule beherbergt. Grundsätzlich weist der Standort ausreichend Fläche für eine 4-zügige Gesamtschule auf. Der Schulbetrieb einer neuen 4-zügigen Gesamtschule kann ohne bauliche Erweiterungen aufgenommen werden. Mit der erstmaligen Erreichung der Oberstufe nach 6 Jahren (planmäßig also 2030) sind die Ergänzungen/Erweiterungen für die Sek II erforderlich. Die Verwaltung wird auf der Grundlage des Raumprogramms (siehe Anlage 4) überprüfen, welche Veränderungs- und Erweiterungsbedarfe bestehen. Dabei wird auch geprüft, inwieweit in den Bestandsgebäuden eine Clusterbildung möglich ist. Auch unter Berücksichtigung einer 4-zügigen Sek II ist davon auszugehen, dass bauliche Ergänzungen/Erweiterungen vorgenommen werden müssen. Im Zuge dieser Überprüfung soll zudem die Barrierefreiheit und Maßnahmen zur energetischen Verbesserung des Gebäudes in den Blick genommen werden, um im Rahmen der Möglichkeiten auch diesbezüglich Anpassungen zu ermitteln. Auch ist die Umsetzung des Digitalpakt-Standards einzuplanen. Die Verwaltung wird die Bedarfe ermitteln und dem Rat Umsetzungsvorschläge unterbreiten. In Abhängigkeit von den für die Umsetzung erforderlichen Maßnahmen werden zudem Stellenbedarfe beim Amt für Immobilienmanagement ermittelt, die rechtzeitig zu den Stellenberatungen für das Haushaltsjahr 2023 anzumelden sind. Für die erforderliche sportliche Infrastruktur sorgen die bestehende 3-Fachsporthalle aus dem Errichtungsjahr 1973, die 2011 neu gebaute zusätzliche 3-Fachsporthalle, das dort ebenfalls befindliche benachbarte Hallenbad und die kommunale Sportaußenanlage „Tilbecker Straße“. Die Verwaltung wird bei der Bezirksregierung Münster die Genehmigung für eine 4-zügige Gesamtschule beantragen. Zur Vorbereitung des Schulstarts zum Schuljahr 2024/25 wird dann vsl. ab Mitte 2023 eine kommissarische Schulleitung mit der Vorbereitung und Durchführung des Anmeldeverfahrens beauftragt. Zu 8. Der „Allgemeine Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern in die städtischen Schulen“ legt die maximale Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen pro Schule fest. Dieser ist bei Errichtung einer neuen Schule entsprechend anzupassen. - 10 - V/0104/2022 Zu 9. Der Ratsantrag der SPD-Fraktion „Neugründung einer dritten städtischen Gesamtschule am Schulstandort Roxel“ sowie der Ratsantrag der Ratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen / GAL Münster und der CDU-Ratsfraktion „Dem Elternwillen folgen und Münsters Gesamtschulen mit Qualität weiterentwickeln“ sind mit dieser Vorlage aufgegriffen und erledigt. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung, Stand April 2021 Anlagen zu Anlage 1 Anlage 2: Gutachten Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch Anlage 3: Antwortschreiben der Umlandgemeinden 2022 Anlage 4: Raumprogramm Anlage 5: Ratsanträge Anlage 6: Berechnung Auswirkungen auf städtische weiterführende Schulen Anlage 7: Bevölkerungsvorausberechnungen IT .NRW,ausgewählte Gemeinden
Anlage 5_Ratsanträge
6101 Zeichen
Antrag an den Rat Nr.: A-R/0071/2018
SPD -Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Tel. (0251) 45 314
Fax (0251) 511 750
www.spd-muenster.de
Neugründung einer dritten städtischen
Gesamtschule am Schulstandort Roxel
Ratsantrag
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Am Schulstandort Roxel wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt die dritte städtische Gesamtschule
gegründet. Zeitgleich wird die Friedensreich-Hundertwasser-Schule auslaufend gestellt. Aktuell und
während der gesamten Auslaufphase erhält die Sekundarschule durch die Stadt Münster – entspre-
chend der besonderen Herausforderungen - eine bestmögliche Unterstützung.
Begründung:
Die Nachfrage nach Gesamtschulplätzen ist in Münster hoch: Beim letzten Anmeldeverfahren über-
stieg die Nachfrage das Angebot bei Weitem. Zum Schuljahr 2017/18 mussten alleine die beiden
städtischen Gesamtschulen 241 Kinder ablehnen. Damit gab es bei 224 möglichen Aufnahmen mehr
Ablehnungen als zur Verfügung stehende Plätze. Neben den Gesamtschulen musste nur die Primus-
schule 17 Schüler*innen ablehnen. Bei allen anderen Schulformen konnte schulformbezogen dem
Elternwunsch entsprochen werden.
Gemäß §§ 78 ff SchulG NRW sind Schulträger für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Schul-
landschaft verantwortlich. Ziel der Schulentwicklungsplanung muss es sein, dass das Gesamtschulan-
gebot in Münster der tatsächlichen Nachfrage nach Gesamtschulplätzen entspricht. Selbst wenn die
Mathilde Anneke-Gesamtschule ihre Gesamtkapazität erreicht haben wird, wird der Wunsch vieler
Eltern nach einem Gesamtschulplatz für ihre Kinder ansonsten nicht erfüllt werden können. Alleine an
der Gesamtschule Mitte standen im Schuljahr 2017/18 für die Klassen 6 – 10 weitere 90 Schü-
ler*innen auf der Warteliste!
Der Schulstandort Roxel bietet sich nicht nur aufgrund des modernen, gut ausgestatteten Schulzent-
rums und der entsprechenden baulichen Infrastruktur, sondern auch aufgrund der Nachfrage nach
Gesamtschulplätzen in Münsters Westen an: Die meisten der beim letzten Anmeldeverfahren an der
Gesamtschule Münster-Mitte abgelehnten Kinder wohnen im Stadtteil Gievenbeck (23). An zweiter
Stelle stehen die Stadtteile Mecklenbeck und Coerde mit jeweils 12 Kindern und an dritter Stelle mit
9 Kindern der Stadtteil Roxel. Wachsende Stadtteile und die Konversion der Oxford-Kaserne werden
02.10.2018
2
zu einem deutlichen Anstieg der Schüler*innenzahlen führen.
Trotz des beeindruckenden Engagements des Kollegiums und eines herausragenden individualisie-
renden Konzeptes fehlt der Friedensreich-Hundertwasser-Schule Roxel seit Jahren die notwendige
Akzeptanz in der Münsteraner Elternschaft. Als integrierte Schulform ist die Sekundarschule auf eine
heterogene Schüler*innenschaft ausgerichtet – de facto wird diese Mischung jedoch im bestehenden
System nicht erreicht. Es muss die gemeinsame Aufgabe von Politik und Verwaltung sein, die Schü-
ler*innen und das Kollegium der Friedensreich-Hundertwasser-Schule bestmöglich zu unterstützen
und zeitgleich die Weichen für ein bedarfsgerechtes, integriertes Schulsystem mit gymnasialer Ober-
stufe zu stellen.
Mit Blick auf die derzeit fehlende Heterogenität der Schüler*innenschaft ist statt einer Umwandlung
die Neugründung einer Gesamtschule zielführend - eine ganz neue Schule soll entstehen, auf einem
vorhandenen und gut ausgestatteten Schulcampus.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Münster
Dr. Michael Jung Stephan Brinktrine Doris Feldman n
Philipp Hagemann Marius Herwig Dr. Cornelia Jäger
Mathias Kersting Michael Kleyboldt Marianne Koch
Katharina Köhnke Thomas Kollmann Gaby Kubig-Stel tig
Hedwig Liekefedt Anne Schulze Wintzler Petra Seyf ferth
Ludger Steinmann Beate Vilhjalmsson Robert von Ol berg
Maria Winkel
Antrag an den Rat Nr.: A-R/0089/2018
Ratsantrag 04.12.2018
Dem Elternwillen folgen und Münsters
Gesamtschulen mit Qualität weiterentwickeln
1. Der Rat der Stadt Münstern nimmt zur Kenntnis, d ass im letzten Anmeldeverfahren 243
Kinder, die für eine Gesamtschule angemeldet wurden, abgewiesen wurden. Der Rat der
Stadt Münster beauftragt deshalb die Stadtverwaltung, den weiteren Bedarf an
Gesamtschulplätzen in der wachsenden Stadt festzustellen (ggfls. dritte städtische
Gesamtschule).
2. Der Rat beauftragt die Stadtverwaltung, die beab sichtigte Erweiterung der Mathilde-
Anneke-Gesamtschule auf eine Sechszügigkeit zu sichern und die Genehmigung der
Bezirksregierung dazu einzuholen.
3. Die Stadtverwaltung wird weiter beauftragt, die Auswirkungen auf den Bestand der
anderen weiterführenden Schulen zu prüfen und zu bewerten. Mit der Bezirksregierung
soll weiter geklärt werden, unter welchen stadträumlichen und zeitlichen Bedingungen
eine Genehmigungsfähigkeit weiterer Gesamtschulplätze in Aussicht gestellt werden
kann. Ebenfalls wird die Stadtverwaltung beauftragt, die Stadtregion frühzeitig über
Handlungsnotwendigkeiten für Münster zu informieren und einen Austausch dazu
sicherzustellen.
Begründung:
Zu 1)
Im letzten Anmeldeverfahren haben die beiden städtischen Gesamtschulen zusammen 224
Schüler aufgenommen. Abgelehnt wurden 243 Kinder. Bei einer Bedarfsermittlung geht es
nicht nur darum, wie viele Ablehnungen es gibt, sondern auch den Bedarf für die Anzahl an
Zügen in der Sekundarschule 2. Nach Wiedereinführung der gymnasialen Schulzeit von
neun Jahren liegen bislang nur Erkenntnisse aus dem ersten Anmeldeverfahren vor. Die
Ergebnisse des kommenden Anmeldeverfahrens im Februar 2019 sind deshalb in die
Bedarfsermittlung einzubeziehen.
Zu 2)
s. Vorlage V/0016/2015
zu 3)
Aus der Veränderung der Veränderung ist eine Wechselwirkung insbesondere für den
Bestand der Realschulen zu erwarten. Auch die Stadtregion und ihre Schullandschaft soll in
diese Entwicklung frühzeitig einbezogen werden, um regionalen Verwerfungen
entgegenzutreten.
Stefan Weber Otto Reiners
und Fraktion und Fraktion
Anlagen zu Anlage 1
38986 Zeichen
18.03.2021 Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster Anlage 1 Prognose der Schülerzahlen in den Eingangsklassen der weiterführende Schulen Quelle: Schülerprognose, Amt für Schule und Weiterbildung Stand 03/2021 Abweichungen zur Prognose für die Schulform sind aufgrund von Rundungen möglich Angabe amtl. Schulstatistik Angabe Anmeldedaten, Stand 16.03.2021 Hauptschulen, 5. JG Schuljahr Haupt- schule Coerde Kapazität (RW 24) Haupt- schule Hiltrup Kapazität (RW 24) Hauptschule Wolbeck Kapazität (RW 24) Waldschule Kinderhaus Kapazität (RW 24) Haupt- schulen Gesamt Kapazität Gesamt 2020/2021 41 48 36 72 22 48 39 48 138 216 2021/2022 20 48 23 72 19 48 34 48 96 216 2022/2023 39 48 36 72 24 48 43 48 142 216 2023/2024 40 48 37 72 25 48 44 48 146 216 2024/2025 41 48 38 72 25 48 45 48 149 216 2025/2026 44 48 40 72 27 48 48 48 159 216 2026/2027 45 48 41 72 28 48 49 48 163 216 2027/2028 46 48 42 72 28 48 50 48 166 216 2028/2029 47 48 43 72 29 48 51 48 170 216 2029/2030 47 48 43 72 29 48 51 48 170 216 2031/2031 47 48 43 72 29 48 51 48 170 216 2031/2032 47 48 44 72 29 48 52 48 172 216 Realschulen, 5. JG Schuljahr Erich Klausener Real- schule Kapazität (RW 28) Erna-de- Vries Real- schule Kapazität (RW 28) Johannes Gutenberg Realschule Hiltrup Kapazität (RW 28) Geschwister Scholl Realschule Kapazität (RW 28) Realschule im Kreuzviertel Kapazität (RW 28) Realschule Wolbeck Kapazität (RW 28) Real- schulen Gesamt Kapazität Gesamt 2020/2021 86 84 74 84 110 112 79 84 94 84 74 84 517 532 2021/2022 113 84 60 84 92 112 102 84 85 84 68 84 520 532 2022/2023 97 112 86 84 104 112 89 84 72 84 79 84 527 560 2023/2024 99 112 88 84 106 112 91 84 74 84 80 84 538 560 2024/2025 100 112 89 84 108 112 92 84 76 84 82 84 547 560 2025/2026 106 112 94 84 115 112 97 84 82 84 87 84 581 560 2026/2027 108 112 96 84 117 112 99 84 85 84 89 84 594 560 2027/2028 110 112 97 84 119 112 100 84 87 84 90 84 603 560 2028/2029 112 112 99 84 122 112 102 84 89 84 92 84 616 560 2029/2030 112 112 99 84 122 112 102 84 89 84 92 84 616 560 2031/2031 112 112 100 84 122 112 102 84 89 84 92 84 617 560 2031/2032 113 112 100 84 123 112 103 84 90 84 93 84 622 560 Gymnasien, 5. JG Schuljahr Annette- von- Droste- Hülshoff- Gymnasiu m Kapazität (RW 28) Freiherr vom Stein Gymnasiu m Kapazität (RW 28) Geschwister- Scholl- Gymnasium Kapazität (RW 28) Gymnasium Paulinum Kapazität (RW 28) Gymnasium Wolbeck Kapazität (RW 28) Immanuel- Kant- Gymnasium Kapazität (RW 28) 2020/2021 142 140 123 140 68 112 114 112 103 112 106 112 2021/2022 149 140 140 140 71 112 108 112 105 112 105 112 2022/2023 140 140 121 140 58 112 108 112 104 112 83 112 2023/2024 142 140 123 140 59 112 110 112 106 112 85 112 2024/2025 145 140 126 140 61 112 112 112 108 112 86 112 2025/2026 154 140 133 140 64 112 118 112 114 112 92 112 2026/2027 157 140 136 140 66 112 121 112 117 112 94 112 2027/2028 160 140 139 140 67 112 123 112 119 112 95 112 2028/2029 164 140 142 140 68 112 126 112 122 112 97 112 2029/2030 163 140 142 140 68 112 126 112 122 112 97 112 2031/2031 164 140 142 140 68 112 126 112 122 112 98 112 2031/2032 165 140 143 140 69 112 127 112 123 112 98 112 Schuljahr Johann- Conrad- Schlaun- Gymnasiu m Kapazität (RW 28) Pascal- gymnasiu m Kapazität (RW 28) Rats- gymnasium Kapazität (RW 28) Schiller- gymnasium Kapazität (RW 28) Hittorf- Gymnasium Kapazität (RW 28) Gymnasien Gesamt Kapazität gesamt 2020/2021 41 84 112 140 109 112 112 112 111 112 1.141 1.288 2021/2022 60 84 106 140 116 112 113 112 138 112 1.211 1.288 2022/2023 54 84 104 140 105 112 112 112 112 112 1.101 1.288 2023/2024 55 84 105 140 107 112 114 112 114 112 1.120 1.288 2024/2025 56 84 108 140 109 112 116 112 116 112 1.143 1.288 2025/2026 60 84 114 140 116 112 123 112 123 112 1.211 1.288 2026/2027 61 84 117 140 118 112 126 112 126 112 1.239 1.288 2027/2028 62 84 119 140 120 112 128 112 128 112 1.260 1.288 2028/2029 63 84 121 140 123 112 131 112 131 112 1.288 1.288 2029/2030 63 84 121 140 123 112 131 112 131 112 1.287 1.288 2031/2031 63 84 121 140 123 112 131 112 131 112 1.289 1.288 2031/2032 64 84 122 140 124 112 132 112 132 112 1.299 1.288 Gesamtschulen, 5. JG PRIMUS, 5.JG Schuljahr Gesamt- schule Mitte Kapazität (RW 27) Mathilde- Anneke- Gesamt- schule Kapazität (RW 27) Gesamt- schulen Gesamt Kapazität Gesamt Schuljahr PRIMUS Kapazität Gesamt 2020/2021 108 108 162 162 270 270 2020/2021 50 50 2021/2022 108 108 162 162 270 270 2021/2022 52 50 2022/2023 108 108 162 162 270 270 2022/2023 50 50 2023/2024 108 108 162 162 270 270 2023/2024 50 50 2024/2025 108 108 162 162 270 270 2024/2025 50 50 2025/2026 108 108 162 162 270 270 2025/2026 50 50 2026/2027 108 108 162 162 270 270 2026/2027 50 50 2027/2028 108 108 162 162 270 270 2027/2028 50 50 2028/2029 108 108 162 162 270 270 2028/2029 50 50 2029/2030 108 108 162 162 270 270 2029/2030 50 50 2031/2031 108 108 162 162 270 270 2031/2031 50 50 2031/2032 108 108 162 162 270 270 2031/2032 50 50 Anlagen zur anlassbezogenen SEP (Anlage 1 zu V/0104/2022) 11.03.2021 Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster Berechnung der Auswirkungen auf andere Schulformen bei Errichtung einer 3. Gesamtschule (5.Kl./ 100 SuS) Stand 11.03.2021 Es wird angenommen, dass die für eine Gesamtschule erforderlichen 100 SuS die 3. Gesamtschule besuchen würden anstelle von anderen städtischen weiterführenden Schulen im Stadtgebiet. In den Berechnungen werden daher 100 SuS anteilig an den Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium abgezogen und der Schulform Gesamtschule zugerechnet. Diese verfügen dann über insgesamt 14 Züge. Anteil je Bildungs gang bei 100 SuS bei 110 SuS Anteil je Bildungs gang bei 100 SuS bei 110 SuS Anteil je Bildungs gang bei 100 SuS bei 110 SuS 20% 20 22 20% 20 22 15% 15 17 40% 40 44 50% 50 55 35% 35 39 40% 40 44 30% 30 33 50% 50 55 100 110 100 110 100 110 Variante A - Bildungsgang Hauptschule 20%, Bildungsgang Realschule 40%, Bildungsgang Gymnasium 40% (Verteilung gemäß V/0016/2015 - Errichtung der 2. Gesamtschule) Prog Abzug GesS Verbl- Züge Prog Abzug GesS Verbl- Züge RW 27 an RS & GY Züge RW 28 an RS & GY Prog Abzug GesS Verbl- Züge RW 27 an RS & GY Züge RW 28 an RS & GY Prog Abzug GesS Verbl- Züge RW 27 an RS & GY Züge RW 28 an RS & GY Prog Abzug GesS Verbl- Züge RW 27 an RS & GY Züge RW 28 an RS & GY HS (9 Züge) 24 216 216 216 24 216 216 216 143 20 123 5,1 143 20 123 5,1 5,1 146 20 126 5,2 5,2 149 20 129 5,4 5,4 159 20 139 5,8 5,8 RS (20 Züge)* 27 513 540 567 28 532 560 588 547 40 507 18,8 528 40 488 18,1 17,4 538 40 498 18,4 17,8 548 40 508 18,8 18,1 580 40 540 20,0 19,3 GY (46 Züge) 27 1.242 1.242 1.242 28 1.288 1.288 1.288 1.141 40 1.101 40,8 1.100 40 1.060 39,3 37,9 1.121 40 1.081 40,0 38,6 1.143 40 1.103 40,9 39,4 1.211 40 1171 43,4 41,8 GesS (14 Züge) 27 378 378 378 27 378 378 378 270 0 370 13,7 270 0 370 13,7 13,7 270 0 370 13,7 13,7 270 0 370 13,7 13,7 270 0 370 13,7 13,7 PRIMUS (2 Züge) 25 50 50 50 25 50 50 50 50 0 50 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 Gesamt 2.399 2.426 2.453 2.464 2.492 2.520 2.151 100 2.151 2.091 100 2.091 2.125 100 2.125 2.160 100 2.160 2.270 100 2.270 *21 Züge im Fall der Erweiterung der Realschule im Kreuzviertel auf 4 Züge Prog Abzug GesS Verbl- Züge RW 27 an RS Züge RW 28 an RS & GY Prog Abzug GesS Verbl- Züge RW 27 an RS & GY Züge RW 28 an RS & GY Prog Abzug GesS Verbl- Züge RW 27 an RS & GY Züge RW 28 an RS & GY Prog Abzug GesS Verbl- Züge RW 27 an RS & GY Züge RW 28 an RS & GY Prog Abzug GesS Verbl- Züge RW 27 an RS & GY Züge RW 28 an RS & GY Prog Abzug GesS Verbl- Züge RW 27 an RS & GY Züge RW 28 an RS & GY 163 20 143 6,0 6,0 166 20 146 6,1 6,1 170 20 150 6,3 6,3 170 20 150 6,3 6,3 170 20 150 6,3 6,3 172 20 152 6,3 6,3 594 40 554 20,5 19,8 604 40 564 20,9 20,1 617 40 577 21,4 20,6 616 40 576 21,3 20,6 617 40 577 21,4 20,6 622 40 582 21,6 20,8 1.240 40 1.200 44,4 42,8 1.261 40 1.221 45,2 43,6 1.288 40 1.248 46,2 44,6 1.287 40 1.247 46,2 44,5 1.290 40 1.250 46,3 44,6 1.301 40 1.261 46,7 45,0 270 0 370 13,7 13,7 270 0 370 13,7 13,7 270 0 370 13,7 13,7 270 0 370 13,7 13,7 270 0 370 13,7 13,7 270 0 370 13,7 13,7 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 2.316 100 2.316 2.351 100 2.351 2.395 100 2.395 2.394 100 2.394 2.398 100 2.398 2.415 100 2.415 Variante A 4-zügig Anzahl je Schulform Auf- nahme- kapazität (RS 19 ) Realschule Gymnasium Summe Schuform Richt- wert Auf- nahme- kapazität (RS 19 ) 2028/20292027/20282026/2027 2021/2022 Variante B 4-zügig Anzahl je Schulform Variante C 4-zügig Anzahl je Schulform 2022/2023 Auf- nahme- kapazität (RS 20 ) Richt- wert Auf-nahme- kapazität (RS 20 ) Auf- nahme- kapazität (RS 21) Auf- nahme- kapazität (RS 21) Bildungsgang Hauptschule 2025/20262024/20252023/2024 2031/20322030/20312029/2030 11.03.2021 Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster Variante B - Bildungsgang Hauptschule 20%, Bildungsgang Realschule 50%, Bildungsgang Gymnasium 30% (Verteilung gemäß der Annahme, dass sich die Aufnahmen an einer 3. Gesamtschule zugunsten von Realschulempfehlungen verschieben werden) Prog Abzug GesS Verbl- Züge Prog Abzug GesS Verbl- Züge RW 27 an RS & GY Züge RW 28 an RS & GY Prog Abzug GesS Verbl- Züge RW 27 an RS & GY Züge RW 28 an RS & GY Prog Abzug GesS Verbl- Züge RW 27 an RS & GY Züge RW 28 an RS & GY Prog Abzug GesS Verbl- Züge RW 27 an RS & GY Züge RW 28 an RS & GY HS (9 Züge) 24 216 216 216 24 216 216 216 143 20 123 5,1 143 20 123 5,1 5,1 146 20 126 5,2 5,2 149 20 129 5,4 5,4 159 20 139 5,8 5,8 RS (20 Züge)* 27 513 540 567 28 532 560 588 547 50 497 18,4 528 50 478 17,7 17,1 538 50 488 18,1 17,4 548 50 498 18,4 17,8 580 50 530 19,6 18,9 GY (46 Züge) 27 1.242 1242 1242 28 1.288 1.288 1.288 1.141 30 1.111 41,1 1.100 30 1.070 39,6 38,2 1.121 30 1.091 40,4 39,0 1.143 30 1.113 41,2 39,7 1.211 30 1.181 43,7 42,2 GesS (14 Züge) 27 378 378 378 27 378 378 378 270 0 370 14,0 270 0 370 14,0 13,7 270 0 370 14,0 13,7 270 0 370 14,0 13,7 270 0 370 14,0 13,7 PRIMUS (2 Züge) 25 50 50 50 25 50 50 50 50 0 50 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 Gesamt 2.399 2.426 2.453 2.464 2.492 2.520 2.151 100 2.151 2.091 100 2.091 2.125 100 2.125 2.160 100 2.160 2.270 100 2.270 *21 Züge im Fall der Erweiterung der Realschule im Kreuzviertel auf 4 Züge Prog Abzug GesS Verbl- Züge RW 27 an RS & GY Züge RW 28 an RS & GY Prog Abzug GesS Verbl- Züge RW 27 an RS & GY Züge RW 28 an RS & GY Prog Abzug GesS Verbl- Züge RW 27 an RS & GY Züge RW 28 an RS & GY Prog Abzug GesS Verbl- Züge RW 27 an RS & GY Züge RW 28 an RS & GY Prog Abzug GesS Verbl- Züge RW 27 an RS & GY Züge RW 28 an RS & GY Prog Abzug GesS Verbl- Züge RW 27 an RS & GY Züge RW 28 an RS & GY 163 20 143 6,0 6,0 166 20 146 6,1 6,1 170 20 150 6,3 6,3 170 20 150 6,3 6,3 170 20 150 6,3 6,3 172 20 152 6,3 6,3 594 50 544 20,1 19,4 604 50 554 20,5 19,8 617 40 577 21,4 20,6 616 40 576 21,3 20,6 617 40 577 21,4 20,6 622 40 582 21,6 20,8 1.240 30 1.210 44,8 43,2 1.261 30 1.231 45,6 44,0 1.288 40 1.248 46,2 44,6 1.287 40 1.247 46,2 44,5 1.290 40 1.250 46,3 44,6 1.301 40 1.261 46,7 45,0 270 0 370 14,0 13,7 270 0 370 14,0 13,7 270 0 370 13,7 13,7 270 0 370 13,7 13,7 270 0 370 13,7 13,7 270 0 370 13,7 13,7 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 2.316 100 2.316 2.351 100 2.351 2.395 100 2.395 2.394 100 2.394 2.398 100 2.398 2.415 100 2.415 Variante C - Bildungsgang Hauptschule 15%, Bildungsgang Realschule 35%, Bildungsgang Gymnasium 50% (Verteilung gemäß tatsächlicher Aufnahmen an den beiden bestehenden Gesamtschulen) Prog Abzug GesS Verbl- Züge Prog Abzug GesS Verbl- Züge RW 27 an RS & GY Züge RW 28 an RS & GY Prog Abzug GesS Verbl- Züge RW 27 an RS & GY Züge RW 28 an RS & GY Prog Abzug GesS Verbl- Züge RW 27 an RS & GY Züge RW 28 an RS & GY Prog Abzug GesS Verbl- Züge RW 27 an RS & GY Züge RW 28 an RS & GY HS (9 Züge) 24 216 216 216 24 216 216 216 143 15 128 5,3 143 15 128 5,3 5,3 146 15 131 5,5 5,5 149 15 134 5,6 5,6 159 15 144 6,0 6,0 RS (20 Züge)* 27 513 540 567 28 532 560 588 547 35 512 19,0 528 35 493 18,3 17,6 538 35 503 18,6 18,0 548 35 513 19,0 18,3 580 35 545 20,2 19,5 GY (46 Züge) 27 1.242 1242 1242 28 1.288 1.288 1.288 1.141 50 1.091 40,4 1.100 50 1.050 38,9 37,5 1.121 50 1.071 39,7 38,2 1.143 50 1.093 40,5 39,0 1.211 50 1161 43,0 41,5 GesS (14 Züge) 27 378 378 378 27 378 378 378 270 0 370 14,0 270 0 370 14,0 13,7 270 0 370 14,0 13,7 270 0 370 14,0 13,7 270 0 370 14,0 13,7 PRIMUS (2 Züge) 25 50 50 50 25 50 50 50 50 0 50 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 Gesamt 2.399 2.426 2.453 2.464 2.492 2.520 2.151 100 2.151 2.091 100 2.091 2.125 100 2.125 2.160 100 2.160 2.270 100 2.270 *21 Züge im Fall der Erweiterung der Realschule im Kreuzviertel auf 4 Züge Prog Abzug GesS Verbl- Züge RW 27 an RS & GY Züge RW 28 an RS & GY Prog Abzug GesS Verbl- Züge RW 27 an RS & GY Züge RW 28 an RS & GY Prog Abzug GesS Verbl- Züge RW 27 an RS & GY Züge RW 28 an RS & GY Prog Abzug GesS Verbl- Züge RW 27 an RS &GY Züge RW 28 an RS & GY Prog Abzug GesS Verbl- Züge RW 27 an RS & GY Züge RW 28 an RS & GY Prog Abzug GesS Verbl- Züge RW 27 an RS & GY Züge RW 28 an RS & GY 163 15 148 6,2 6,2 166 15 151 6,3 6,3 170 20 150 6,3 6,3 170 20 150 6,3 6,3 170 20 150 6,3 6,3 172 20 152 6,3 6,3 594 35 559 20,7 20,0 604 35 569 21,1 20,3 617 40 577 21,4 20,6 616 40 576 21,3 20,6 617 40 577 21,4 20,6 622 40 582 21,6 20,8 1.240 50 1.190 44,1 42,5 1.261 50 1.211 44,9 43,3 1.288 40 1.248 46,2 44,6 1.287 40 1.247 46,2 44,5 1.290 40 1.250 46,3 44,6 1.301 40 1.261 46,7 45,0 270 0 370 14,0 13,7 270 0 370 14,0 13,7 270 0 370 13,7 13,7 270 0 370 13,7 13,7 270 0 370 13,7 13,7 270 0 370 13,7 13,7 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 50 0 50 2,0 2,0 2.316 100 2.316 2.351 100 2.351 2.395 100 2.395 2.394 100 2.394 2.398 100 2.398 2.415 100 2.415 Auf- nahme- kapazität (RS 21) Auf-nahme- kapazität (RS 20 ) Auf- nahme- kapazität (RS 21) Auf- nahme- kapazität (RS 19 ) Auf- nahme- kapazität (RS 19 ) 2027/2028 Schuform Richt- wert 2021/2022 Richt- wert 2021/2022 Richt- wertSchuform Auf- nahme- kapazität (RS 19 ) Auf- nahme- kapazität (RS 19 ) 2026/2027 Auf- nahme- kapazität (RS 20 ) Auf- nahme- kapazität (RS 20 ) Auf- nahme- kapazität (RS 21) Auf- nahme- kapazität (RS 21) Richt- wert Auf-nahme- kapazität (RS 20 ) 2022/2023 2023/2024 2024/2025 2025/2026 2022/2023 2023/2024 2024/2025 2025/2026 2031/20322030/20312029/20302028/2029 2026/2027 2031/20322030/20312029/20302028/20292027/2028 1 Stellungnahme der Gemeinde Havixbeck und der Stadt Billerbeck zu dem anlassbezogenen Schulentwicklungsplan zur Errichtung einer dritten städtischen Gesamtschule am Standort „Roxel“ an der Ortsgrenze zu Ha- vixbeck Mit Datum vom 15.04.2020 hat die Stadt Münster der Gemeinde Havixbeck ein Dokument zur anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung zukommen lassen. Dieses Dokument wurde zuvor ebenso der Bezirksregierung zugeleitet. In einem gemeinsamen Gespräch mit der Bezirksregierung am 29.08.2019 hat- ten sich alle beteiligten Kommunen darauf geeinigt, im Rahmen eines interkom- munalen Austauschs von Daten und Informationen die jeweiligen Positionen ge- genüber der Bezirksregierung Münster darzulegen. Die Stadt Münster wollte in diesem Zusammenhang eine kleinräumige Bevölkerungsprognose erstellen, die als Grundlage zur Analyse und Prognose hinzugezogen werden sollte. Daher hat- ten sich die Kommunen für Ende März 2020 verabredet, weil dann in einem Aus- tausch die jeweiligen Positionspapiere erstellt werden sollten. Mit dem nun vorliegenden Bericht der Stadt Münster nehmen die Kommunen Ha- vixbeck und Billerbeck den Faden auf und legen die ermittelten Daten der eige- nen aktuellen Schulentwicklung gerne dar. Zudem wird auf die anlassbezogene Schulentwicklungsplanung der Stadt Münster eingegangen. Sachstand Schulentwicklung in Havixbeck und Billerbeck: Die Anne-Frank-Gesamtschule (AFG) in Havixbeck wurde im Jahr 1999 gegrün- det. Traditionell ist diese alleinige Gesamtschule im Nordkreis Coesfeld eine Woh- nortschule aber auch eine Umlandschule für die Schülerinnen und Schüler aus der Umgebung. Mit einer starken Oberstufe, die gerne auch von Schülerinnen und Schüler aus anderen Schulen aufgesucht wird, um das Abitur zu erlangen, steht diese Ge- samtschule daher auch als Oberstufenzentrum in der Region bereit. Im Jahr 2018 haben sich die Gemeinde Havixbeck und die Stadt Billerbeck ge- meinsam entschlossen, einen Teilstandort der AFG in Billerbeck zu errichten. Die Zusammenarbeit unter den beiden Kommunen verläuft ausgesprochen partner- schaftlich und gut und damit zum Vorteil der AFG und ihre Schülerinnen und Schüler (SuS) an den beiden Standorten. Mit vier Eingangsklassen am Hauptstandort in Havixbeck und zwei Klassen in Bill- erbeck ist die in AFG in der Sek I = 6-zügig bei einer 4-Zügigkeit der Sek II. Der Jahrgang 10 ist derzeit in die Grundschule Havixbeck ausgelagert, bis der neue Anbau der AFG im Jahr 2021 fertiggestellt sein wird. 2 Um zukünftig die 4-Zügigkeit in Havixbeck und die 2-Zügigkeit in Billerbeck wei- terhin zu erreichen, sind stabile Schüler*innenzahlen und kontinuierliche Anmel- dezahlen aus den Wohnorten und für Havixbeck insbesondere aus dem Umland erforderlich. Übersicht der Grundschulabgänger für die nächsten Schuljahre: Mit Hilfe dieser Zahlen lässt sich erkennen, dass es in den nächsten fünf Jahren keine starken durchschnittlichen Veränderungen bei den Schüler*innenzahlen gibt, die sich auf die Eingangsklassen der Sek I an beiden Standorten auswirken. Einpendler*innen Standort Havixbeck Gesamtschule Standort HavixbeckEinschulungen Klasse 5 nach Herkunft2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21SummeØVerhältnis 2014/2020Havixbeck57 50 60 54 51 59 53384 55- 7 %Billerbeck (Bläserklasse ab 2018)6 7 114 5Nottuln11 14 14 13 11 10 1588 13+ 36 %Schapdetten1 0 2 1 0 0 15 1Senden1 1 0 0 0 6 311 1+3%Senden-Bösensell2 4 1 1 4 7 221 3Rosendahl3 1 1 3 2 0 0Laer (Bläserklasse ab 2018)17 13 9 6 6 3 (+ 7 Billerbeck) 566 9-70%Altenberge16 7 8 9 11 5 561 9-69%M-Gievenbeck7 9 3 10 11 12 658 8-14%M-Nienberge6 5 3 2 5 3 933 5+50%M-Roxel6 2 1 4 4 4 1132 5+83%M-Albachten10 2 7 3 4 2 331 4-70%Münster (Rest)2 4 0 0 0 017 1Gesamt (Summe)139 112 109 106 115 115 115 119 3 Einpendler*innen Standort Billerbeck Havixbeck gibt jedes Jahr durchschnittlich 42% der SuS an die Schulen in Müns- ter und weitere 7% an Umlandorte im Kreis ab. Diese Daten wurden aus den Rückmeldungen der Schulen ermittelt, an denen die SuS aufgenommen wurden. Ca. 50% der SuS kommen aus dem Umland nach Havixbeck zur Gesamtschule. Die Zahl der Einpendler*innen aus Altenberge und Laer nach Havixbeck hat sich im Laufe der Jahre deutlich verringert. Für das kommende SJ haben sich 5 SuS aus Laer in Havixbeck angemeldet, keine in Billerbeck. Nach Billerbeck pendeln keine Altenberger SuS ein. Für das SJ 2020/2021 sind keine Laerer SuS in Bill- erbeck aufgenommen. Im Ergebnis verbleiben für die zwei Standorte in Havixbeck und Billerbeck derzeit nur drei stabile Einpendler*innengruppen, und zwar aus Münster, Nottuln und Rosendahl. Es gibt keine zu erwartenden bedeutenden Zuwächse, weder aus den eigenen Wohnorten, noch aus dem Umland. In Billerbeck können absehbar nicht mehr als zwei Klassen je Jahrgang gebildet werden. Für Havixbeck bleibt es ebenso im Prognosezeitraum bis 2025/26 weiterhin bei vier Eingangsklassen. Die Zahlen lassen die Prognose auf eine Stabilität dieser zukünftigen Schüler*innenzahlen nur bedingt und vorsichtig zu, denn aus dem Umland sind Anmelderückgänge zu verzeichnen. Gesamtschule Standort BillerbeckEinschulungen Klasse 5 nach Herkunft2018/19 2019/20 2020/21Havixbeck0 0 0Billerbeck49 44 46Nottuln0 0 0Schapdetten0 0 0Senden0 0 0Senden-Bösensell0 0 0Rosendahl8 3 11Laer0 7 0Coesfeld0 1 2Dülmen0 2 0GESAMT (Summe)57 57 59 4 Für Anmeldungen aus Altenberge ist zu erwarten, dass diese zukünftig ausfallen werden. Der Standort der städtischen Gesamtschule Münster-Mitte verzeichnet derzeit 41 SuS aus Altenberge und hat im Vergleich zu den anderen Umlandkommunen den höchsten Zulauf von dort. Während die AFG in Havixbeck im SJ 2014/15 mit 16 SuS aus Altenberge begon- nen hat, sind es im SJ 2020/21 = 5 SuS. Hier wird deutlich, dass sich schon zei- tig eine für den Standort Havixbeck ungünstige Konkurrenzsituation zum Vorteil der städt. Gesamtschule in Münster-Mitte entwickelt hat. Auch das Angebot der Gesamtschule in Nordwalde ist für einige Kommunen im Umland eine wohnortnahe Alternative. So ist die Zahl der SuS aus Laer ebenfalls um 70 % gesunken. Auf das Jahr 2014 bezogen machen die Rückgänge aus Laer und Altenberge fast eine Klasse aus. Eine stabile Anmeldesituation aus dem Kreis Steinfurt liegt nicht vor, eher wird sie zukünftig komplett wegfallen. Die Anmeldezahlen aus Nottuln sind gleichbleibend. Im Ort Nottuln gibt es die Al- ternativen der bischöflichen Sekundarschule und des kommunalen Gymnasiums. Bezüglich der Bistumsschule besteht die grundsätzlich nicht auszuschließende Möglichkeit der Umwandlung in eine Gesamtschule, was sich ungünstig auf die Anmeldezahlen für die AFG auswirken würde. Es gibt bei einer solchen möglichen Entscheidung eines privaten Schulträgers zur Schulformänderung keine Steuerungsmöglichkeiten durch die staatliche Schul- aufsicht im Sinne einer abgestimmten Schulentwicklungsplanung. Auch die Kosmos-Bildung-Münsterlandschule in privater Trägerschaft ist seit dem Jahr 2016 eine Gesamtschule auf dem Gemeindegebiet der Kommune Havixbeck mit einem großen Einzugsgebiet. Die bischöfliche Gesamtschule in Münster generiert ihre SuS mit einem eigens eingerichteten Schulbusverkehr ebenso zum Teil aus dem Umland. Havixbeck gibt Ø 12 SuS im Jahr an die Friedensschule ab. Weil Havixbeck mit dem Teilstandort der AFG in Billerbeck ein qualitativ gut auf- gestelltes Gesamtschulangebot vorhält, ist diese beachtliche Konkurrenz im Ort und im Umland trotzdem gut zu verkraften. Im Ergebnis bleibt aber für den Standort Havixbeck festzuhalten, dass eine Standortsicherung unbedingt an diesen Faktoren festzumachen ist: Das Elternwahlverhalten im Wohnort und aus dem Umland muss im jetzi- gen Status Quo stabil bleiben. Die SuS aus den westlichen Stadtteilen Münsters müssen weiterhin in Klassenstärke erhalten bleiben. Für beide Bedingungen bestehen derzeit erhebliche Risikopotentiale, und zwar durch die aktuellen Planungen der Stadt Münster und die nicht stabilen Zahlen aus Altenberge und Laer. 5 Für Billerbeck als Wohn- und Schulort gilt ebenso, dass weiterhin eine Akzeptanz des Teilstandortes der AFG gegeben sein muss und die SuS aus Rosendahl min- destens in gleicher Anzahl wie zuvor zur Anmeldung kommen werden. Es bleibt, wie immer wieder betont, bei der Feststellung, dass es nur dann ge- lingt, die Vierzügigkeit am Standort in Havixbeck zu erhalten, wenn die SuS aus den westl. Stadtteilen Münsters auch weiterhin die AFG in Havixbeck aufsuchen werden. Zudem wird der Standort in Billerbeck über eine Zweizügigkeit nicht hinauswach- sen können, was die zukünftigen Schüler*innen zahlen widerspiegeln. D. h. konkret: Wenn Münster in Roxel eine Gesamtschule gründet, würde der AFG ein Zug verloren gehen. Damit wäre die AFG 5-zügig. Eine 5-zügige Gesamt- schule an zwei Standorten ist jedoch rechtlich nicht zulässig, folglich würde Bill- erbeck seinen Schulstandort verlieren. Das ist nicht hinnehmbar. Ein Schüler*innenrückgang ist im Gesamtblick an beiden Standorten nicht zu verkraften und darf daher für den Standort in Havixbeck nicht bewusst provoziert werden, indem ein neues, gleiches Schulangebot an die kommunale Grenze zu Havixbeck platziert wird. Die Bedrohung wirkt sich auf zwei Kommunen und ein Einzugsgebiet im Nord- kreis Coesfeld aus. Im Sinne einer ausgewogenen Schulinfrastruktur im ländli- chen Raum, ist das für die Kommunen Billerbeck und Havixbeck derzeit riskante Bestreben der Stadt Münster abzuwenden. Im zweiten Teil dieser Darlegungen soll auf den anlassbezogenen Schul- entwicklungsplan der Stadt Münster eingegangen werden. Sachstand Situation in Münster: Die Stadt Münster hat in ihrer SEP im Ergebnis festgestellt, dass auf Grund der anhaltenden Abweisungen von Gesamtschüler*innen ein Bedarf für eine dritte städt. Gesamtschule vorliegt. Es bestehe ein strukturelles Defizit im Bereich des Gesamtschulangebotes. Allerdings fehlt in der analytischen Betrachtung die ei- gentlich zu berücksichtigende kleinräumige Bevölkerungsprognose, die zum Jah- reswechsel 2019/20 hätte erstellt werden sollen. Ersatzweise sind Modellberech- nungen unter Hinzuziehung von Daten aus 2015 durchgeführt worden. Die Stadt Münster bewertet mit diesem Verfahren ihre Datengrundlage als „hinreichend ge- sichert“. Der Standort Roxel sei räumlich gut vorbereitet und kann, zwar für die ersten vier Jahre knapp, aber mit vier Klassen sichergestellt werden. Zur Steigerung der Attraktivität an diesem bisher von den Eltern nicht beachte- ten Standort schlägt die Schulträgerin in Münster ein Konzept mit der Ausrich- tung zu einer „Internationalen Schule“ vor. Zudem soll die Erreichbarkeit der 6 neuen Gesamtschule, insbesondere für die westl. Stadtteile verbessert werden, indem Anpassungen im ÖPNV erfolgen sollen. Stellungnahme der Kommunen Havixbeck und Billerbeck: Die Schulträgerinnen in Havixbeck und Billerbeck können gut nachvollziehen, dass für die Stadt Münster ein Handlungsbedarf im Hinblick auf die Bereitstellung von weiteren Gesamtschulplätzen besteht, weil regelmäßig SuS abgewiesen wer- den müssen. Auf diesen Nachfrageüberhang muss die Stadt Münster reagieren. Die Planungen der Schulträgerin in Münster und die politischen Entscheidungen sollten jedoch unbedingt auf eine Erhaltung der Schulstandorte der Sekundarstu- fen in Havixbeck und Billerbeck ausgerichtet sein und keinen Schaden anrichten, der sich nicht mehr heilen lässt. Als Grundlage für diese anlassbezogene Schulentwicklungsplanung aus April 2020 wollte die Stadt Münster anfänglich die kleinräumige Bevölkerungsprognose hinzuziehen, die zum Jahreswechsel 2019/20 fertig gestellt sein sollte. Bis März 2020 wollten die beteiligten Kommunen dann ihre Daten bereitstellen. Die nun durchgeführten Modellberechnungen für die westl. Stadtteile Münsters basieren auf einer Prognose aus dem Jahr 2015, weil die beabsichtigte aktuelle Prognose fehlte. Für eine Stadt, die sich so dynamisch entwickelt, muss die Frage erlaubt sein, ob mit dem Basisjahr 2015 wirklich eine gesicherte Datengrundlage für eine Entscheidung von so großer Tragweite ist? Sind die Betroffenheiten in den Umlandkommunen und auch für die Stadt Münster ausreichend berücksich- tigt? An dieser Stelle sei die Bitte an die Bezirksregierung formuliert, diese Da- tenbasis auf Anwendbarkeit zu prüfen. Denn in der Zwischenzeit wurde immerhin die Sekundarschule Roxel auslaufend gestellt und keine Möglichkeit – unabhän- gig von Roxel - entwickelt. Auf Seite 8 des Dokuments der Stadt Münster wird in einer Prognose festgehal- ten, dass ein gewisser Anteil der SuS aus Münster-West ins Umland oder zur bi- schöflichen Schule in Münster abwandern wird. Von der bisherigen Durchschnitt- quote bei 85 abwandernden SuS, wird davon ausgegangen, dass 35 % dieser SuS zukünftig in Roxel verbleiben, so dass auf den Schulstandort Havixbeck ca. 8 fehlende SuS je Schuljahr entfallen werden. Als Grundlage für diese Annahme gilt das bisherige Schulwahlverhalten der SuS aus Münster West und die Veränderung des Wahlverhaltens der SuS aus Münster Ost bei Errichtung der 2. städt. Gesamtschule. Mit stark prognoseorientierten An- nahmen und Vermutungen wird ein zukünftiger Wegfall von nur 8 SuS für die AFG festgestellt, sofern die Gesamtschule in Roxel errichtet wird. Dieses vermutete „Abwanderungsverhalten“ basiert u.A. auf einem noch beste- henden Schulangebot in Münster-West und nimmt für eine valide Aussage die At- traktivität einer neuen Schulform mit Alleinstellungsmerkmal leider nicht als be- einflussenden Faktor hinzu. Denn warum sollten die durchschnittlich 23 Schü- ler*innen aus Münster-West weiterhin nach Havixbeck fahren, wenn vor Ort in Roxel eine attraktive Gesamtschule vorhanden ist? Die angeführte Anzahl von 7 nur 8 Schüler*innen weniger für Havixbeck entbehrt jeder Grundlage und wird bestritten. Die Sekundarschule in Roxel hatte im Rückblick keine besondere Akzeptanz für die Eltern und SuS aus den westlichen Stadtteilen Münsters. Diese fehlende Ak- zeptanz hat Schüler*innenströme beeinflusst, und zwar auch besonders in die stadteinwärts liegenden Schulangebote und in der Art wie oben beschrieben (Schulwahlverhalten aus dem Westen und Osten Münsters). Dies soll sich mit einem neuen Schulangebot und mit einem neuen Schwer- punkt der Ausrichtung auf eine „Internationale Schule“ ändern. Damit ist allerdings auch die Prognose des Zulaufs für diese Schule an die Attrak- tivität der neuen Schule zu koppeln und darf nicht auf alten Erfahrungen basie- ren, was einer Verzerrung gleich kommt. Bei einer Steigerung der Attraktivität des ÖPNV in Richtung Roxel und einem Al- leinstellungsmerkmal einer sog. „Internationalen Schule“ muss davon ausgegan- gen werden, dass sich das Schulwahlverhalten deutlich zugunsten des Standorts in Roxel ausprägen wird. Das gilt insbesondere für SuS aus Münster, was ja auch so gewollt ist. Auch ist damit zu rechnen, dass SuS aus dem nahen Umland diese besondere Ausrichtung der neuen Schule schätzen und neue Schülerströme aus dem Um- land in Richtung Münster entstehen werden, sobald dies rechtlich möglich ist (im Gründungsjahr muss die Schulträgerin in Münster mind. 100 SuS aus dem eige- nen Stadtgebiet rekrutieren). Daher ist die Annahme von 35 % weniger SuS für das Umland unbedingt zu überprüfen und nach oben zu korrigieren. Die Schulträgerin in Havixbeck muss bei diesen Planungen umso mehr davon ausgehen, dass die SuS-Zahlen um ca. eine Klassenstärke, und zwar aus dem westl. Stadtgebiet in Münster zurückge- hen werden. Diese Annahme wird von der Absicht unterstrichen, dass die ÖPNV-Angebote in- nerhalb Münsters in Richtung Roxel verbessert werden sollen. Damit werden wichtige Voraussetzungen für die erfolgreiche Annahme einer neuen Schule ge- schaffen. Ebenso ist nicht auszuschließen, dass SuS aus Havixbeck sich für diese neue Schule interessieren. ÖPNV-Anbindungen für Havixbeck in ca. 30 Min. über Bus und Bahn sind gegeben. Aus Nottuln ist Roxel in 20 Min. zu erreichen, damit be- steht auch die Möglichkeit neuer Schüler*innenströme von Nottuln nach Münster- Roxel, die sich auch auf Havixbeck ungünstig auswirken werden. Eine wichtige verlässliche Säule der Anmeldungen aus Nottuln für Havixbeck wird geschwächt. Aus Senden-Bösensell kommen SuS zur AFG nach Havixbeck. Für Bösensell be- steht über Rad und Bahn eine 39 minütige Verbindung nach Roxel. Wie oben be- schrieben, ist diese befürchtete Situation der Abwanderung von SuS mehr als wahrscheinlich und schädlich für den Standort in Havixbeck. 8 Die reinen km-Entfernungen nach Roxel stellen sich für folgende Kommunen wie folgt dar: Havixbeck: 10,4 km Nottuln: 13,8 km Nottuln-Schapdetten: 9,4 km Senden-Bösensell 7,6 km Die gute Erreichbarkeit einer neuen Schule in Roxel wird auch mit den günstigen km-Entfernungen untermauert. Unter Punkt 8 kommunaler Konsens verweist die Stadt Münster zurecht auf die gegenläufigen Entwicklungen von Stadt und Umland. Eine stark prosperierende Stadt steht mit den unterschiedlichsten Schulangeboten in Konkurrenz zum Um- land, das sich mit den SuS-Zahlen tendenziell erwartungsgemäß verringert oder vorerst bestenfalls stabil bleibt. Der Verweis auf die interkommunale Zusammenarbeit ist berechtigt, reicht aber nicht aus, um einen Konsens anzunehmen. Auch wenn hier von einem Prozess gesprochen wird, stellt diese SEP aus Münster eindeutig fest, dass es keine Alter- native zu dem Standort in Roxel gibt, weil weitere Abweisungen von Anmeldun- gen für eine städt. Gesamtschule in Münster nicht hinnehmbar sind. Die Ausrichtung auf die Notwendigkeit der Errichtung einer Schule an diesem Standort wird nicht mit alternativen Lösungen dargelegt. Im Sinne einer Ausge- wogenheit fehlt es aus Sicht der Umlandkommunen an Darlegungen von Abwä- gungen, und wenn es nur die Nennung von nicht durchführbaren Alternativen wäre. Das Auslassen solcher Erwägungen berücksichtigt nicht ausreichend die Belange der betroffenen Nachbarkommunen. Es wird zwar eine Konkurrenzsituation als (formelle) Hürde festgehalten, deren Lösung in der geeigneten gemeinsamen Übermittlung der Ergebnisse der Vorab- prüfung zusammen mit der Bezirksregierung gesehen wird (Seite 20 unten). Die denkbaren Lösungen und der Adressat dieser Übermittlung werden nicht be- nannt. Was ist mit dieser Aussage auf Seite 20 (unten) gemeint? Unter Punkt 8.4 stellt die Stadt Münster fest, dass im Rahmen des Rücksichtnah- megebots alle nötigen Abwägungen dazu führen, dass die Umlandschulen nicht bedroht sind. Nochmals wird auf die Annahmen aus Punkt 3.5 verwiesen, dass eben für Havixbeck nur 8 SuS weniger aus Münster zu erwarten seien. Diese auf fragilen Annahmen beruhenden Aussagen sind mit den Varianten 1 und 2 (Schü- lerströme innerhalb Münsters!) erläutert und beruhen auf starken Annahmen im Zusammenhang mit zukünftigem Schulwahlverhalten. Dabei ist nicht beachtet, dass stadtinterne Schülerströme anders motiviert und tatsächlich möglich sind, als auspendelnde Ströme, daher wird ein Vergleich mit Ungleichem vorgenommen, was zu falschen Einschätzungen führt. Tatsächlich wird sich schon der vermutete Rückgang von nur 8 SuS aus Münster ungünstig 9 auf die die Bildung von nötigen, stabilen Eingangsklassen in Havixbeck auswir- ken. Ebenso unter Punkt 8.4, letzter Abschnitt, erläutert die Stadt Münster, dass nicht davon auszugehen ist, dass „alle“ nach Havixbeck oder Billerbeck pendelnden SuS eine Gesamtschule in Roxel anwählen. Damit sind wohl alle SuS aus Müns- ter-West gemeint. Es reicht im schlechten Sinne, wenn nur ein Teil der SuS aus Münster-West nicht mehr nach Havixbeck kämen. Diese Situation wird eintreten, wenn wie auf Seite 14 unter Punkt 5.2, letzter Abschnitt beschrieben, die Buslinie 20 so optimiert wird, dass SuS aus Nienberge und Gievenbeck den Standort Ro- xel besser erreichen können. Unter diesen Umständen muss mit einer Anzahl von 23+ gerechnet werden, also mit einer Klassenstärke. Aus diesen Stadteilen und aus Roxel kommen die meisten münsterischen SuS nach Havixbeck. Im kommenden Schuljahr sind es 26 (s.o.). Es ist auch festzu- halten, dass nach Billerbeck keine SuS aus Münster einpendeln, so dass nur die AFG in Havixbeck konkret betroffen sein wird, wenn die SuS aus Münster ausblei- ben. Dennoch hätte dieser Schüler*innenrückgang eine Auswirkung auf den Standort der AFG in Billerbeck, wenn die erforderliche nötige 6-Zügigkeit in den Eingangsklassen für eine Gesamtschule an zwei Standorten langfristig nicht si- chergestellt werden kann. Auch wird eine neue angestrebte Standortattraktivität nicht in die Prognosen der Schülerströme durch die Stadt Münster einbezogen, was aber erforderlich ist. Es fehlt ein differenzierter Vergleich von „Alt“ und „Neu“, und zwar im Hinblick auf die Sogwirkung der geplanten neuen Schulform und –art in Roxel. Ebenso bleiben Zweifel, ob die Datenbasis aus dem Jahr 2015 ausreicht, um eine belastbare Aussage bis in das Schuljahr 2022/23 und darüber hinaus tätigen zu können. Für die erheblichen Auswirkungen auf die Schulstandorte in Billerbeck und in Ha- vixbeck sind die Auswirkungen einer 3. städt. Gesamtschule auf dem Stadtgebiet Münster, in der direkten Nähe zu Havixbeck, nicht ausreichend realitätsnah ge- prüft, analysiert und aus Sicht der Umlandkommunen auch nicht genügend abge- wogen. Es fehlt die Auseinandersetzung mit und die Nennung von Alternativen für einen neuen Schulstandort der 3. städt. Gesamtschule in Münster. Da erwar- ten die Schulträgerinnen in Havixbeck und Billerbeck noch weitere Modelle. Die Gemeinde Havixbeck investiert bis zum Maßnahmenende im Jahr 2021= 5,5 Mio € in einen Anbau der Anne-Frank-Gesamtschule, der sich für einen langen Zeitraum rentieren muss. Durch diese Investition für eine Baumaßnahme stellt sich die AFG im Hinblick auf den Raumbedarf für Inklusion und Oberstufenzent- rum zukunftsfähig auf. Die Stadt Billerbeck hat einen neuen attraktiven Teil- standort der AFG in Billerbeck errichtet, der sich erfolgreich entwickelt und zu- kunftsfähig ist. Die Eltern nehmen das Angebot an und schätzen die Möglichkeit des Gesamtschulangebots in ihrem Ort sehr. Die Anne-Frank-Gesamtschule bietet ein hervorragendes Schulangebot für die beiden Kommunen und ist dabei mit erheblichen Konkurrenzen konfrontiert, wie 10 bereits beschrieben. Die aus der Schulqualität heraus generierte Widerstands- kraft darf nicht überdehnt werden, was mit einem Gesamtschulstandort in Roxel eintreten wird. Die Gefährdung der zwei Schulstandorte und damit einhergehend die Schwä- chung der Attraktivität der Orte Havixbeck und Billerbeck, sind durch eine neue städtische Gesamtschule in Münster-West nicht angemessen, insbesondere im Hinblick auf die Ortswahl für eine 3. städt. Gesamtschule. Die Stadt Münster ist im Vorfeld von der Bezirksregierung darauf hingewiesen worden, bei ihrer Planung auch zu berücksichtigen, wie sich Auswirkungen auf nahe Umlandschulen darstellen. Aus Sicht der Kommunen Havixbeck und Billerb- eck ist dieser Hinweis nicht ausreichend beachtet. Der Standort Roxel würde den Standort Billerbeck in seiner Existenz bedrohen! Der Standort ist möglicherweise gut passend für die Planungen der Stadt Müns- ter, weil die Infrastruktur mit dem Raumangebot an dieser Stelle passt, aber Al- ternativen sind gar nicht untersucht worden. Für Havixbeck und Billerbeck sind die Auswirkungen dieser geplanten Schule jedoch tatsächlich ohne Ausweg. Die Kommunen haben diesen Planungen nichts entgegenzusetzen außer den dringen- den Appell, dieses Vorhaben an dieser Stelle nicht umzusetzen. Die Standorte in Havixbeck und Billerbeck können nicht mit eigenen Alternativen ausweichen, um die Bedrohung abzuwehren. Die Schulträgerin für die Standorte in Havixbeck und Billerbeck erwartet von der Stadt Münster eine Schulentwicklungsplanung, die sich nicht gefährdend auf die Anne-Frank-Gesamtschule auswirkt. Dies wäre auch angemessen im Hinblick auf die gute stadtregionale Zusammenarbeit, wie sie in anderen Themenfeldern bereits langjährig praktiziert wird. Im Juni 2020 Gez. Marion Dirks Gez. Klaus Gromöller Bürgermeisterin der Stadt Billerbeck Bürgermeister der Gemeinde Havixbeck
Anlage 1_Anlassbezogene_SEP_2021
78445 Zeichen
Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung
Errichtung einer städtischen 3. Gesamtschule
am Standort „Roxel“
Zur Vorlage bei der Bezirksregierung zwecks Vorabprüfung
Stand 20. April 2021
2
Inhalt
1. Hintergrund ........................................................................................................................................................ 3
2. Rechtlicher Rahmen ........................................................................................................................................... 3
2.1. Genehmigungsvoraussetzungen .................. ..................................................................................................... 4
3. Bedarfsanalyse ................................................................................................................................................... 5
3.1. Entwicklung der Schülerzahl in der Klasse 5 se it 2010/2011 ............................................................................ 5
3.2. Prognose für alle städtischen weiterführenden Schulen (5. JG) ....................................................................... 5
3.3. Entwicklung der Schülerzahlen im 5. Jahrgang n ach Schulformen – Prognose ................................................ 6
3.4. Entwicklung der Bevölkerung in Münster-West - Prognose ............................................................................. 7
3.5. Entwicklung der Schülerzahl in der 5. Klasse - anlassbezogene Prognose für eine mögliche 3. städt ische
Gesamtschule in Roxel ................................................................................................................................................... 8
3.6. Zusätzliche Schüler .......................... ................................................................................................................ 10
3.7. Zwischenfazit I - Schülerzahlen .............. ......................................................................................................... 11
4. Elternwille .........................................................................................................................................................11
4.1. Zwischenfazit II - Elternwille ............... ............................................................................................................. 12
5. Akzeptanz des Schulstandortes Roxel – Entwicklung der Schülerströme ...........................................................12
5.1.1. Gesamtschule Münster Mitte ................. ................................................................................................ 12
5.1.2. Mathilde-Anneke-Gesamtschule ............... ............................................................................................. 13
5.1.3. Erreichbarkeit mit dem Öffentlichen Personen nahverkehrs .................................................................. 13
5.2. Zwischenfazit III - Akzeptanz des Standortes . ................................................................................................. 14
6. Leistungsheterogenität .....................................................................................................................................14
6.1.1. Grundschulempfehlungen ..................... ................................................................................................. 14
6.1.2. Verbleib der an einer städtischen Gesamtschu le abgelehnten SuS ....................................................... 16
6.1.3. Übergang in den Sekundarbereich nach Schulfo rmen und Grundschulempfehlungen in Münster ...... 17
6.1.4. Übergänge aus den städt. Grundschulen in Mün ster-West ................................................................... 18
6.2. Zwischenfazit IV - Leistungsheterogenität ...................................................................................................... 20
7. Auswirkungen auf das städtische Schulsystem ..................................................................................................20
7.1. Hinweise zur Neuausrichtung Inklusion an Schulen ........................................................................................ 21
7.2. Zwischenfazit V - Auswirkungen auf andere städtische Schulen .................................................................... 21
8. Kommunaler Konsens - Prüfung des schulrechtlichen R ücksichtnahmegebotes (vgl. § 80 Abs. 1, 2 und 7 SchulG
NRW) .........................................................................................................................................................................22
8.1. Herkunft der Schülerschaft an allen Schulen in Münster im Schuljahr 2020/2021 ........................................ 22
8.2. Herkunftsorte der Schülerschaft an den zwei städtischen Gesamtschulen, Schuljahr 2020/2021 ................ 23
8.3. Stellungnahmen der Umlandkommunen ........................................................................................................ 23
8.3.1. Anne-Frank-Gesamtschule in Havixbeck ....... ......................................................................................... 25
8.3.2. Sekundarschule Drensteinfurt ............... ................................................................................................. 25
8.3.3. Weiterführende Schulen der Gemeinde Senden . .................................................................................. 26
8.3.4. KOSMOS-Bildung gGmbH Tilbeck ............... ............................................................................................ 26
8.4. Prognostizierte Schülerzahlen an der Anne-Frank-Gesamtschule Havixbeck ................................................. 26
8.5. Zwischenfazit VI – Kommunaler Konsens - Schulrechtliches Rücksichtnahmegebot ..................................... 27
9. Fazit: Errichtung einer 3. städtischen Gesamtschule in Roxel ............................................................................27
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1. Hintergrund
Die vierzügige Gesamtschule Münster-Mitte muss seit dem Schulstart zum Schuljahr 2012/2013 weit mehr
Schülerinnen und Schüler abweisen, als sie aufnehmen kann. Daher wurde bereits zum Schuljahr 2016/2017 die
Mathilde-Anneke-Gesamtschule errichtet. Da auch mit diesem zusätzlichen Schulangebot der Bedarf an
Gesamtschulplätzen nicht gedeckt werden konnte, hat die SPD-Ratsfraktion bereits im März 2016 den Antr ag
„Eine dritte städtische Gesamtschule für Münster“, A-R/0012/2016 gestellt. Als möglicher Standort wird seitens
der Antragsteller das Schulzentrum in Roxel favorisiert.
Die Verwaltung hat diesen Antrag bisher in Abstimmu ng mit der Bezirksregierung nicht aufgegriffen, da sich die
Mathilde-Anneke-Gesamtschule im Aufbau befindet und erstmals im Anmeldeverfahren für das Schuljahr
2020/2021 6-zügig SuS aufgenommen hat.
Nach wie vor müssen beide städtische Gesamtschulen in erheblichem Umfang SuS im Anmeldeverfahren
abweisen. In Reaktion auf diesen über mehrere Jahre nicht erfüllten Elternwillen bei der Wahl der
weiterführenden Schule liegen zwei weitere politische Anträge vor:
Antrag der SPD-Fraktion an den Rat: „Neugründung ei ner dritten städtischen Gesamtschule am
Schulstandort Roxel“, Nr. A-R/0071/2018 vom 02.10.2018
Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen /GAL Münster und der CDU-Ratsfraktion an den Rat: „Dem
Elternwillen folgen und Münsters Gesamtschulen mit Qualität weiterentwickeln“, Nr. A-R/0089/2018 vom
04.12.2018
Darüber hinaus wurde mit der auslaufenden Auflösung der Friedensreich-Hundertwasser-Schule zum Schulja hr
2020/2021 das Angebot an Plätzen in integrierten Schulsystemen und gleichzeitig die Aufnahmekapazität für die
5. Klasse der Sekundarstufe I in der Stadt Münster um 3 Züge verringert. Gleichzeitig steht in Roxel e ine sehr
gute Infrastruktur für eine weitere schulische Nutzung zur Verfügung.
Angesichts der stetig hohen Nachfrage, der nach wie vor hohen Anzahl abgewiesener Schülerinnen und Sch üler
und des großen politischen Interesses prüft die Ver waltung aktuell die Genehmigungsvoraussetzungen für die
Errichtung einer 3. städtischen Gesamtschule am Standort Roxel zum Schuljahr 2023/2024.
Neben der Ermittlung des Bedarfes sind auch möglich e Auswirkungen auf andere Schulen/Schulformen in
Münster und der Stadtregion abzuschätzen.
Ziel dieser Schulentwicklungsplanung ist es, vor einem formalen Verfahren nach § 81 Absatz 3 SchulG NRW eine
Vorabeinschätzung der Bezirksregierung als obere Sc hulaufsichtsbehörde zur Genehmigungsfähigkeit eines
möglichen Errichtungsbeschlusses zu erhalten, um di e grundsätzlichen Voraussetzungen und
Rahmenbedingungen – bezogen auf den Schulstandort R oxel – für den politischen Beschluss vorzubereiten.
Eine erste Version wurde der Bezirksregierung im Ap ril 2020 vorgelegt. Da der Entwurf der kleinräumige n
Bevölkerungsprognose 2019-2030 der Stadt Münster inzwischen vorliegt, wird die anlassbezogene SEP nochmals
mit aktualisierten Daten und überarbeiteten Aussagen an die Bezirksregierung übermittelt.
2. Rechtlicher Rahmen
Gem. § 80 SchulG NRW sind Gemeinden, Kreise und Lan dschaftsverbände, soweit sie nach § 78 SchulG NRW
Schulträgeraufgaben erfüllen, verpflichtet, zur Sic herung eines gleichmäßigen, inklusiven und alle Sch ulformen
und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussa ngebotes in allen Landesteilen für ihren Bereich ei ne mit
den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben.
Das SchulG NRW beschreibt in § 80 Absatz 2 bis 5 SchulG NRW die Ziele der Schulentwicklungsplanung wie folgt:
a) Schulen und Schulstandorte sind unter Berücksichtig ung des Angebotes anderer Schulträger so zu planen,
dass schulische Angebote aller Schulformen und Schu larten einschließlich allgemeiner Schulen als Orte des
Gemeinsamen Lernens unter möglichst gleichen Bedingungen wahrgenommen werden können.
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b) Bei Errichtung neuer Schulen muss gewährleistet sein, dass andere Schulformen, soweit ein entsprechendes
schulisches Angebot bereits besteht und weiterhin e in Bedürfnis dafür vorhanden ist, auch künftig in
zumutbarer Weise erreichbar sind.
Schulen müssen die für einen geordneten Schulbetrie b erforderliche Mindestgröße haben. Bei der Erricht ung
muss sie für mindestens fünf Jahre gesichert sein: dabei gelten 25 Schülerinnen und Schüler als Klasse für
Gesamtschulen (§ 82 Abs. 1 SchulG NRW).
Gesamtschulen müssen bis Klasse 10 mindestens vier Parallelklassen pro Jahrgang haben (§ 82 Abs. 7 Sch ulG
NRW). Daraus ergibt sich, dass mindestens 100 Kinde r im 5. Jahrgang angemeldet werden müssen. In der
gymnasialen Oberstufe ist eine Jahrgangsbreite von mindestens 42 Schülerinnen und Schülern im ersten Jahr der
Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13) erforderlich (§ 82 Abs. 8 SchulG NRW).
2.1. Genehmigungsvoraussetzungen
Die konkreten Genehmigungsvoraussetzungen für diese schulorganisatorische Maßnahme werden im Folgenden
geprüft:
1. Schülerprognose
Die für die Errichtung der 3. städtischen Gesamtsch ule erforderliche Mindestgröße von insgesamt 100
gemeindeeigenen SuS ist prognostisch für mindestens 5 Jahre nachzuweisen.
2. Nachweis des Elternwillens
Das Elternwahlverhalten gewährleistet dauerhaft die Errichtung und Fortführung einer weiteren städtischen
Gesamtschule am Standort „Roxel“ in der gesetzlichen Regelform.
3. Gewährleistung einer stabilen städtischen Schull andschaft
Es ergeben sich keine negativen Auswirkungen auf die übrigen städtischen weiterführenden Schulen.
4. Kommunaler Konsens
Die Anforderungen an das schulrechtliche Rücksichtn ahmegebot werden eingehalten, so dass durch die
Errichtung der 3. städtischen Gesamtschule am Standort „Roxel“ keine Schulen benachbarter Schulträger im
Bestand gefährdet werden.
Zudem wird untenstehend auf die im Vermerk vom Augu st 2019 gestellten Fragen seitens der Bezirksregier ung
Münster eingegangen wie auch auf die im Urteil des VG Münster vom 12.07.2013 (1 K 1296/13) formulierte n
Anforderungen.
5
3. Bedarfsanalyse
Grundlage für die folgende Bedarfsermittlung sind u . a. die Schülerprognose auf Basis der Kleinräumigen
Bevölkerungsprognose der Stadt Münster 2019 bis 203 0, sowie die Anmeldeüberhänge an den bestehenden
zwei städtischen Gesamtschulen.
3.1. Entwicklung der Schülerzahl in der Klasse 5 seit 2010/2011
Quelle: Amtliche Schuldaten, Stadt Münster
• Mit der Erweiterung des Gesamtschulangebotes wurden gleichzeitig Haupt- und Realschulen aufgelöst.
Darüber hinaus haben diese Schulformen an Akzeptanz verloren, so dass die Schülerzahl an den
Hauptschulen (- 35 %) und Realschulen (- 22 %) seit dem SJ 2011/2012 spürbar zurückgegangen ist.
An den städtischen Gymnasien führte die Einführung der ersten städtischen Gesamtschule zum Schuljahr
2012/2013 zu reduzierten Anmeldezahlen. Die Wiedere inführung von G9 zum Schuljahr 2018/2019 hat
bislang keine ersichtliche Änderung des Schulwahlverhaltens mit sich gebracht.
Anmeldungen an städtischen weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2021/2022
PRIMUS
Schule Hauptschulen
Realschulen
städtische
Gymnasien
städtische
Gesamt-
schulen
städtische
Schulen
Gesamt
2021/2022 52 94 519 1.211 270 2.146
Quelle, Anmeldedaten, Stadt Münster, Stand 12.03.2021
3.2. Prognose für alle städtischen weiterführenden Schulen (5. JG)
Die Schülerprognose der weiterführenden Schulen basiert auf dem 4. Jahrgang der Schülerprognose für die
Grundschulen. Als Grundlage hierfür dient die Altersgruppe der 6- >10-Jährigen des Entwurfs der
kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2019-2030. Dabei wurde zur Ermittlung der einzelnen Jahrgänge mit ¼
der Altersgruppe 6 - <10-jährigen gerechnet.
Gemäß der Schülerprognose auf Grundlage der Kleinrä umigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster 2019
bis 2030 wird für das Schuljahr 2022/2023 ein leich ter Rückgang erwartet. Danach steigt die Schülerzah l in der
Eingangsstufe der 5. Klasse in den kommenden Jahren stetig an . Ab dem Schuljahr 2025/2026 wird ein deutlicher
Anstieg der Schülerzahlen in der Eingangsstufe Sekundarstufe I der städtischen Schulen erwartet. Insgesamt wird
im Vergleich zum Schuljahr 2020/2021 ein Anstieg de r Anmeldezahlen in der Eingangsstufe an städtischen
- 3,8% 9,7% 25,0% - 43,7% 10,2% 53,9% - 6,4% - 6,4% 1,2%
2.799 - 85 211 667 - 1.300 317 1.617 - 181 - 181 38
100,0% - 3,0% 7,5% 23,8% - 46,4% 11,3% 57,8% - 6,5% - 6,5% 1, 4%
2.697 - 54 143 539 83 1.185 338 1.523 115 181 - 322 33
100,0% - 2,0% 5,3% 20,0% 3,1% 43,9% 12,5% 56,5 % 4,3% 6,7% - 11,9% 1,2%
2.767 - 52 139 591 76 1.182 368 1.550 115 180 - 324 35
100,0% - 1,9% 5,0% 21,4% 2,7% 42,7% 13,3% 56,0 % 4,2% 6,5% 0,0% 11,7% 1,3%
2.617 70 47 101 537 71 1.129 316 1.445 114 180 23 317 29
100,0% 2,7% 1,8% 3,9% 20,5% 2,7% 43,1% 12,1% 55,2% 4,4% 6,9% 0 ,9% 12,1% 1,1%
2.600 60 35 102 537 62 1.116 338 1.454 113 180 26 319 31
100,0% 2,3% 1,3% 3,9% 20,7% 2,4% 42,9% 13,0% 55,9% 4,3% 6,9% 1 ,0% 12,3% 1,2%
2.807 63 32 132 566 58 1.163 342 1.505 225 169 27 421 30
100,0% 2,2% 1,1% 4,7% 20,2% 2,1% 41,4% 12,2% 53,6% 8,0% 6,0% 1 ,0% 15,0% 1,1%
2.643 47 23 108 499 81 1.104 333 1.437 224 168 28 420 28
100,0% 1,8% 0,9% 4,1% 18,9% 3,1% 41,8% 12,6% 54,4% 8,5% 6,4% 1 ,1% 15,9% 1,1%
2.659 54 15 110 496 56 1.138 331 1.469 224 169 32 425 34
100,0% 2,0% 0,6% 4,1% 18,7% 2,1% 42,8% 12,4% 55,2% 8,4% 6,4% 1 ,2% 16,0% 1,3%
2.663 52 27 130 555 57 1.083 313 1.396 222 168 21 411 35
100,0% 2,0% 1,0% 4,9% 20,8% 2,1% 40,7% 11,8% 52,4% 8,3% 6,3% 0 ,8% 15,4% 1,3%
2.691 50 18 138 517 - 1.141 327 1.468 269 170 28 46 7 33
100,0% 1,9% 0,7% 5,1% 19,2% - 42,4% 12,2% 54,6% 10,0% 6,3% 1,0% 17,4% 1,2%
1) ohne Schule für Kranke
Gesamt-
schule
gesamt
Montessori
Gesamt-
schule
Sekundar-
schule
2020/2021
Schuljahr Schüler/
innen
gesamt
PRIMUS-
Schule
städtische
Förder-
schulen 1)
Haupt-
schulen
Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen
davon
Gymnasium
Gymnasium
gesamt
bischöfliche
Gymnasien
städtische
Gymnasien
Gesamtschule Freie
Waldorf-
schule
Münster e.V.
Real-
schulen
städtische
Gesamt-
schule
bischöfl.
Gesamt-
schule
2019/2020
2009/2010
2017/2018
2018/2019
2014/2015
2015/2016
2016/2017
2011/2012
2012/2013
2013/2014
6
Schulen um 300 SuS bis Prognoseende (Schuljahr 2031/2032) prognostiziert . Damit ergibt sich ein rechnerischer
Bedarf von ca. 11 zusätzlichen (Eingangs-) Klassen in der Sekundarstufe I bis zum Schuljahr 2031/2032.
Spätestens ab dem Schuljahr 2028/2029 wird die Kapazitätsgrenze der Eingangsklassen an den weiterführenden
Schulen überschritten.
Quelle: Schülerprognose Amt für Schule und Weiterbildung, Stand 03/2021
3.3. Entwicklung der Schülerzahlen im 5. Jahrgang nach Schulformen – Prognose
Die freien Kapazitäten an den Schulformen stellen sich für die kommenden Jahre unterschiedlich dar. Berechnet
wurden die Schülerzahlen auf Basis der prognostizie rten 4.-Klässler des jeweiligen Vorjahres und einer
Eingangsquote, gebildet aus den gewichteten Mittelw erten der letzten 3 Jahre. Dabei wurde mit ¼ der
Altersgruppe 6 - <10-jährigen gerechnet.
Während die Hauptschulen über ausreichend Schulplät ze verfügen, zeigen sich an den Realschulen Engpäss e.
Die Gymnasien verfügen nur bis zum Schuljahr 2027/2 028 über ausreichend Kapazitäten, diese werden sich
allerdings voraussichtlich bereits reduzieren, wenn im Schuljahr 2026/2027 erstmals wieder ein 13. Jah rgang
gebildet wird. Die Gesamtschulen sind auch nach der Erweiterung der Mathilde-Anneke-Gesamtschule voll
ausgelastet. Eine detaillierte Prognose der 5. Jahr gänge an den einzelnen Schulen ist in Anlage 1 aufg eführt.
Insgesamt kann der Bedarf an Schulplätzen in den ei nzelnen Systemen der weiterführenden Schulen bis zu m
Schuljahr 2025/2026 gedeckt werden. Ab dem Schuljah r 2025/2026 verfügen die Realschulen nicht mehr übe r
ausreichend Kapazitäten.
Bei einem angenommenen Start einer 3. Gesamtschule zum Schuljahr 2023/2024 kann bei den dargelegten
Prognosezahlen von ausreichend Schülerzahlen für di e Errichtung gerechnet werden, ohne bestehende
Schulsysteme zu gefährden (s. Ziff.7). Ab dem Schul jahr 2028/2029 werden zusätzliche Kapazitäten in de n
weiterführenden Schulen benötigt.
Schuljahr SuS
Eingangsstufe
im Vergleich zum
SJ 2020/2021 Eingangsquote Sek I gesamt
2020/2021 2.115 88,98% 11.761
2021/2022 2.151 +36 87,66% 11.777
2022/2023 2.091 -24 87,95% 11.713
2023/2024 2.125 +10 87,92% 12.728
2024/2025 2.160 +45 87,88% 12.835
2025/2026 2.270 +155 87,78% 13.050
2026/2027 2.316 +201 87,74% 13.256
2027/2028 2.351 +236 87,72% 13.467
2028/2029 2.395 +280 87,68% 13.777
2029/2030 2.394 +279 87,68% 14.053
2030/2031 2.398 +283 87,68% 14.290
2031/2032 2.415 +300 87,66% 14.436
Entwicklung SuS in der Sekundarstufe I der städt. S chulen
7
Quelle: Schülerprognose, Stand 03/2021
Die Angaben der Primus Schule gehen pauschal von 50 Kindern pro Jahr aus. Es wird davon ausgegangen, dass die Primus-
Schule auch nach 2023/2024 Bestand hat.
In der Angabe der SuS der Gesamtschulen sind SuS, die über die 270 zur Verfügung stehenden Schulplätze hinaus berechnet
wurden, bereits auf andere Schulsysteme umverteilt.
*offiziell haben die Realschulen im SJ 2021/2022 insgesamt 19 Züge. Es werden aber Mehrklassen an der Erich-Klausener-
Realschule und der Geschwister-Scholl-Realschule gebildet. Die Gesamtkapazität erhöht sich dadurch auf 588 SuS
** noch nicht berücksichtigt ist, dass die Realschule im Kreuzviertel nur temporär auf 3 Züge reduziert ist. Da nicht absehbar
ist, wann die Erweiterungsmaßnahme abgeschlossen ist, wird hier die geringere Kapazität fortgeschrieben.
Es wurde noch nicht berücksichtigt, dass die Kapazität der Eingangsklassen an den Gymnasien ab dem Schuljahr 2026/2027
voraussichtlich reduziert sein wird
3.4. Entwicklung der Bevölkerung in Münster-West - Prognose
Die schulformbezogene bzw. schulscharfe Schülerprog nose für die Sekundarstufe wird um die Betrachtung der
Bevölkerungsprognose der 10-jährigen im Stadtbezirk West für die Einschätzung der potentiellen Schüler zahlen
für eine 3. Gesamtschule aus Münsters Westen ergänz t. Daher wurde die Berechnung der prognostizierten 10-
jährigen im Stadtbezirk West, die im Vermerk aus 20 20 vorgenommen wurde, mit den Bevölkerungszahlen de r
Altersgruppe 6->10 aus Münster West beibehalten und aktualisiert.
Bevölkerungsentwicklung in Münster-West auf der Grundlage des Entwurfs der KBP 2019 – 2030
Jahr
(31.12.)
10-jährige West gesamt
lt. KBP
Bevölkerung
6 - <10 Jahre Ø je JG
Veränderung
gegenüber
Ausgangsjahr
2019
1 2 3 4
2019 2.295 574
2020 2.294 574 0
2021 2.281 570 -4
2022 2.341 585 12
2023 2.369 592 19
2024 2.400 600 26
2025 2.378 595 21
2026 2.398 600 26
2027 2.427 607 33
2028 2.483 621 47
2029 2.561 640 67
2030 2.580 645 71
Quelle ab 2020: Entwurf der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2019-2030, Stand: 07.01.2021
Schuljahr
Haupt-
schule
Kapazität
insg.
(RW 24)
Real-
schule
Kapazität
insg.
(RW
28)** PRIMUS
Kapazität
insg.
(RW 25)
Gesamt-
schule
Kapazität
insg.
(RW 27) Gymnasium
Kapazität
insg.
(RW 28) Gesamt
Kapazität
insg.
2020/2021 138 216 517 560 50 50 270 270 1.141 1.288 2.116 2.384
2021/2022* 96 216 520 532 52 50 270 270 1.211 1.288 2.149 2.356
2022/2023 143 216 528 560 50 50 270 270 1.100 1.288 2.091 2.384
2023/2024 146 216 538 560 50 50 270 270 1.121 1.288 2.125 2.384
2024/2025 149 216 549 560 50 50 270 270 1.143 1.288 2.161 2.384
2025/2026 159 216 580 560 50 50 270 270 1.211 1.288 2.270 2.384
2026/2027 163 216 594 560 50 50 270 270 1.240 1.288 2.317 2.384
2027/2028 166 216 604 560 50 50 270 270 1.261 1.288 2.351 2.384
2028/2029 170 216 617 560 50 50 270 270 1.288 1.288 2.395 2.384
2029/2030 170 216 616 560 50 50 270 270 1.287 1.288 2.393 2.384
2030/2031 170 216 617 560 50 50 270 270 1.290 1.288 2.397 2.384
2031/2032 172 216 622 560 50 50 270 270 1.301 1.288 2.415 2.384
8
Die Anzahl der Kinder im Alter von 10 Jahren betrug im Stadtbezirk West am 31.12.2019 570 und am 31.12.2020
580, prognostiziert waren 557 bzw. 574. Die Abweichung zwischen Prognose und Ist-Bestand war somit minimal.
Bevölkerungsentwicklung in Münster West – zusätzliche Baugebiete
Mit Vorlagen V/0180/2020 und V/0417/2020 hat der Ra t der Stadt Münster die Entwicklung von zwei urbane n
Modellquartieren beschlossen, die beide im Bezirk West liegen und mit hoher Priorität entwickelt werden. Diese
wurden im aktuellen Entwurf der kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2019-2030 noch nicht berücksichtigt.
Im Stadtquartier westlich der Steinfurter Straße si nd nach aktuellem Stand 2000 Wohneinheiten und im
Stadtquartier Busso-Peuss-Straße 600 Wohneinheiten geplant. Die Quartiere sollen zwischen 2026 und 2030 ihre
Baureife erreichen, bis zur Fertigstellung werden j eweils noch ca. 2 Jahre gerechnet. Die zu erwartend en
Bevölkerungszuwächse können noch nicht bestimmt werden. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die
Schülerzahlen nach 2030 weiter anwachsen werden.
3.5. Entwicklung der Schülerzahl in der 5. Klasse - anlassbezogene Prognose für eine mögliche 3. städtische
Gesamtschule in Roxel
Der Berechnung der zukünftigen Schülerzahlen aus Mü nster West für die Schuljahre 2021/2022 bis 2030/20 31
liegt die Schülerprognose auf Basis des Entwurfs der kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2019-2030 zugrunde.
Dabei wurde mit jeweils 1/4 der Altersgruppe 6-<10 gerechnet.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Anteil der S uS aus Münster-West zu weiterführenden Schulen im U mland
oder zur bischöflichen Gesamtschule wechselt. Relevant sind hier die Gesamtschule in Havixbeck, die Realschule
und das Gymnasium in Senden, die Kosmos-Bildung Mün sterlandschule in Tilbeck sowie die Friedensschule in
Münster. Der errechnete gewichtete Mittelwert der SuS, die in den Schuljahren 2018/2019 - 2020/2021 an einer
dieser Schulen angenommen wurden, liegt bei 98 SuS. Im Vergleich zum Mittelwert von 2016/2017 -2018/2019
(85) SuS ist dieser angestiegen. Es wird angenommen , dass dies mit der Auflösung der Friedensreich-
Hundertwasser-Schule zusammenhängt. Daraus wird ges chlossen, dass ein großer Teil der Schüler ein
wohnortnahes Angebot bevorzugt wählen würde. Dieser wird mit 35% festgesetzt. Es werden daher 63 SuS v on
den Bevölkerungszahlen der Tabelle (Spalte 3) abgez ogen, von denen angenommen wird, dass sie künftig
weiterführende Schulen im Umland oder die bischöfli che Gesamtschule in Münster ansteuern. Bezogen auf die
Schulen in Havixbeck, Senden und Tilbeck ergeben si ch rechnerisch insgesamt 13 SuS (35% der gewichtete n
Mittelwerte der Jahre 2018/2019 - 2020/2021), die s tattdessen eine Gesamtschule in Münster wählen würd en.
Für Havixbeck werden rechnerisch 9 SuS weniger erwartet und für Senden 4 SuS.
Für die Erstellung der Schülerprognose wurden zwei Varianten berechnet: Variante 1 auf Grundlage des
bisherigen Schulwahlverhaltens der SuS aus Münster West und Variante 2 in Anlehnung an die Veränderung en
des Schulwahlverhaltens der SuS aus Münster Ost nac h Errichtung der 2. städtischen Gesamtschule. Es wi rd
aufgrund der unverändert hohen Abweisungen an den i ntegrierten Systemen davon ausgegangen, dass die
Verteilung gemäß Variante 2 wahrscheinlicher ist.
Variante 1
Grundlage der Verteilung auf die Schulformen sind e rrechnete Verteilungsquoten, die auf dem gewichtete n
Mittelwert der Schulwahl der SuS der Schuljahre 201 8/2019 – 2020/2021 aus Münster West basieren. Die
Berechnung hat die ursprünglichen Verteilungsquoten , die aus dem gewichteten Mittelwert der Schuljahre
2016/2017 – 2018/2019 berechnet wurden, bestätigt.
Hinweis:
Ein großer Teil der 284 im Schuljahr 2021/2022 an d en städtischen Gesamtschulen abgelehnten SuS (ca. 2 7%)
kommt aus dem Bezirk Mitte. Es wird angenommen, das s zumindest ein Teil dieser Schülerschaft sich an e iner
neuen Gesamtschule anmelden würde und somit zusätzl ich Schüler zu den in der Tabelle aufgeführten
Schülerzahlen der Gesamtschule hinzugefügt werden k önnen. Eine genaue Bezifferung dieser Schülerschaft ist
momentan allerdings nicht möglich.
9
Quelle ab 2020: Entwurf der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2019-2030, Stand: 07.01.2021
Variante 2
Die Betrachtung der Veränderung des Schulwahlverhal tens im Stadtbezirk Ost nach Errichtung der Mathild e-
Anneke-Gesamtschule zeigt, dass die Differenz vom S chuljahr vor der Errichtung zum gewichteten Mittelwert
der 3 Schuljahre nach Errichtung bei den Gymnasien fast -10%, bei den Realschulen -2%, bei den Hauptsc hulen
+3% und bei den Gesamtschulen +12% betrug.
Die Quoten wurden entsprechend der Veränderung des Schulwahlverhaltens der SuS im Stadtbezirk Ost nach
Errichtung der 2. städtischen Gesamtschule angepass t. Aufgrund der geographischen Lage von Roxel als
Außenbezirk wird davon ausgegangen, dass diese jedo ch nicht einfach als Richtwerte übernommen werden
können. Daher werden bei der Quote der Gymnasien 5% und bei den Realschulen 2% abgezogen. Bei den
Gesamtschulen werden 5% hinzugefügt und bei den Hau ptschulen auf Grund der im Vergleich schlechteren
Erreichbarkeit aus dem Stadtbezirk West keine Veränderung vorgenommen.
Quelle ab 2020: Entwurf der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2019-2030, Stand: 07.01.2021
Jahr
31.12.
Bevölkerung
Stadtbezirk
West
10-Jährige
KBP 2019-
2030
abzgl. 63 für
SuS nach
Havixbeck,
Senden,
Tilbeck
u. Friedens-
schule
Gymnasien Real-
schulen Haupt-schulen
Gesamt-
schulen
insgesamt
sonstige
60% 16% 3% 20% 1%
2019 574 511 307 82 15 102 5
2020 574 511 307 82 15 102 5
2021 570 507 304 81 15 101 5
2022 585 522 313 84 16 104 5
2023 592 529 317 85 16 106 5
2024 600 537 322 86 16 107 5
2025 595 532 319 85 16 106 5
2026 600 537 322 86 16 107 5
2027 607 544 326 87 16 109 5
2028 621 558 335 89 17 112 6
2029 640 577 346 92 17 115 6
2030 645 582 349 93 17 116 6
Verteilung auf weiterführende Schulformen im Stadtgebiet
Jahr
31.12.
Bevölkerung
Satdtbezirk
West
10-Jährige
KBP 2019-
2030
abzgl. 63 für
SuS nach
Havixbeck,
Senden,
Tilbeck
u. Friedens-
schule
Gymnasien Real-
schulen
Haupt-
schulen
Gesamt-
schulen
insgesamt
sonstige
55% 14% 3% 25% 1%
2019 574 511 281 72 15 128 5
2020 574 511 281 72 15 128 5
2021 570 507 279 71 15 127 5
2022 585 522 287 73 16 131 5
2023 592 529 291 74 16 132 5
2024 600 537 295 75 16 134 5
2025 595 532 293 74 16 133 5
2026 600 537 295 75 16 134 5
2027 607 544 299 76 16 136 5
2028 621 558 307 78 17 140 6
2029 640 577 317 81 17 144 6
2030 645 582 320 81 17 146 6
Verteilung auf weiterführende Schulformen im Stadtg ebiet
10
Bei beiden Varianten ist zu berücksichtigen, dass von den SuS, die den Gesamtschulen zugerechnet wurde n, ein
Anteil voraussichtlich die Gesamtschule Mitte besuc hen wird. Der errechnete Mittelwert der vergangenen drei
Schuljahre betrug 30 – 32 %. Gleichzeitig ist zu er warten, dass dieser Wert sinken wird, wenn es eine
wohnortnahe Alternative zur Gesamtschule Münster Mi tte gibt. Daher wird angenommen, dass mit Start des
Gesamtschulbetriebes am Standort Roxel sich dieser Wert auf 20 – 25 % belaufen wird.
Darüber hinaus ist zu erwarten, dass von den 284 zu m Schuljahr 2021/2022 an den städtischen Gesamtschu len
abgelehnten SuS zumindest ein erheblicher Teil dere r, die aus MS-Mitte kommen (27%) an einer neuen
Gesamtschule anmelden würde. Letztlich zeigt der Ve rgleich mit der Mathilde-Anneke-Gesamtschule im
Stadtbezirk Ost, dass auch SuS aus anderen (weiter entfernt liegenden) Stadtbezirken die Gesamtschule
anwählen, sodass weitere SuS hinzukommen dürften.
3.6. Zusätzliche Schüler
Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass sich durc h ergänzende, auch schulorganisatorische, Maßnahmen
weitere SuS an einer Gesamtschule im Westen Münsters anmelden werden.
Realschule im Kreuzviertel – Reduzierung der Züge von 4 auf 3 (zum SJ 2021/2022)
Aufgrund von fehlendem Schulraum wurde die Realschule im Kreuzviertel zum Schuljahr 2021/2022 temporär
auf 3 Züge reduziert. Mit Vorlage V/0420/2020 wurde zudem ein Grundsatzbeschluss zur (baulichen)
Erweiterung gefasst. Die Umsetzung der baulichen Ma ßnahme reiht sich in das bereits bestehende
umfangreiche Schulbauprogramm ein, eine genaue Bestimmung eines Zeitpunkts zur Rückkehr zur 4-Zügigkeit
ist zurzeit nicht möglich.
Gemeinsames Lernen – Begrenzung der in die Klasse 5 aufzunehmenden SuS
Für die Schuljahre 2020/2021 und 2021/2022 haben be ide städtischen Gesamtschulen sowie die städtischen
Realschulen die Zahl der in die Klasse 5 aufzunehme nden SuS begrenzt. An den Gesamtschulen wurde die
Schülerzahl in der Eingangsklasse auf 27 und an den Realschulen auf 28 reduziert. Der Gesetzgeber hat zur
Verbesserung der schulischen Inklusion die Möglichkeit in Aussicht gestellt, die Klassengröße sukzessive bis auf
25 SuS zu senken.
Mit der Errichtung einer weiteren städtischen Gesamtschule besteht die Möglichkeit, dass auch die Realschulen
ihre Eingangsklassen auf 27, ggf. auf bis zu 25 red uzieren. Somit könnte die angespannte räumliche Sit uation
an den Realschulen deutlich verbessert werden, wodu rch jedoch abermals deren Aufnahmekapazitäten
insgesamt deutlich verknappt werden.
SuS mit guter ÖPNV Verbindung aus anderen Stadtbezirken
Die hohe Zahl an abgewiesenen SuS aus Münsters Westen und dem Bezirk Mitte demonstriert eine nach wie vor
sehr hohe Nachfrage nach Gesamtschulplätzen von Sei ten der Eltern- und Schülerschaft. Insbesondere SuS aus
Münster-West und -Mitte mit guter ÖPNV Anbindung wü rden voraussichtlich auch eine Gesamtschule in Roxe l
wählen. Zudem wählen immer mehr Eltern für ihre Kinder eine Schule außerhalb Münsters, was darauf hinweist,
dass die gewünschte Schulform im Stadtgebiet nicht besucht werden kann. (vgl. Ziff. 4 und 6.1.2). Bei Errichtung
einer 3. Gesamtschule könnten diese SuS größere Cha ncen haben, ihre Wahlschule auch im Stadtgebiet zu
besuchen.
Entwicklung urbaner Quartiere in Münster
Durch die Entwicklung der beiden urbanen Quartiere Westlich Steinfurter Straße (ca. 2000 WE) und Busso-
Peuss-Straße (ca. 600 WE) werden die Bevölkerungszahlen in Münsters Westen weiter ansteigen. Die
Planungen sind noch im Anfangsstadium, u.a. deshalb konnte der Zuwachs an Schülerzahlen bisher noch nicht
in die Schülerprognose miteingerechnet werden. Es kann allerdings von einem weiteren Anstieg der
Schülerzahlen nach 2030 ausgegangen werden.
Besondere Pädagogische Ausrichtung
Der Schulträger zieht in Erwägung, für eine 3. Gesa mtschule in Roxel ein besonderes pädagogisches Konz ept zu
entwickeln.
Im Raum steht die Ausrichtung als „Internationale S chule“. Dies würde zum einen dem Profil der Stadt M ünster
als Bildungsstadt entsprechen und zum anderen ein städtisches Schulangebot für Familien der an internationalen
11
Firmen in Münsters Westen, am Universitätsklinikum, am nahe gelegenen internationalen
Deutsch/Niederländischen Corps und an der Universität Beschäftigten bieten.
Durch die guten infrastrukturellen Bedingungen für den Sport (zwei Mehrfach-Sporthallen, ein Hallenbad , einen
Kunstrasenplatz, eine Leichtathletik-Sportanlage, e ine Beachvolleyball-Fläche und mit dem BSV Roxel ei n
ortsansässiger Sportverein, der ein engagierter Kooperationspartner sein könnte) sind aber auch andere/weitere
Schwerpunkte denkbar.
3.7. Zwischenfazit I - Schülerzahlen
Angesichts der prognostizierten Schülerzahlen zeigt sich, dass spätestens zum Schuljahr 2025/26
Kapazitätsgrenzen in der Schulform Realschule, ab 2 028/2029 auch in der Schulform Gymnasium erreicht
werden.
Ab dem Schuljahr 2023/2024 steigen die Schülerzahle n in der Eingangsstufe der Sekundarstufe I stetig a n, zu
diesem Zeitpunkt ist der Start eines 3. Gesamtschul e angedacht ohne bestehende Schulsysteme zu gefährd en.
Der Schulträger plant die oben aufgeführten (nicht quantifizierten) Maßnahmen zur Unterstützung des
Schulstarts und geht davon aus, dass zusätzliche Su S zu den errechneten SuS hinzukommen würden. Die
Beliebtheit des Systems Gesamtschule lässt vermuten, dass zudem Verschiebungen der Schülerströme innerhalb
des Stadtgebiets zugunsten einer weiteren Gesamtschule stattfinden werden. Vor allem die zahlreichen SuS, die
nach einer Abweisung an einer Städtischen Gesamtsch ule an einer Realschule aufgenommen werden, lässt
darauf schließen, dass viele dieser SuS die Gesamts chule in Roxel wählen würden
Die Auswirkungen auf andere
Schulformen werden in Ziff. 7 detailliert betrachtet.
Die erforderliche Mindestschülerzahl von 100 SuS für eine 3. Gesamtschule würden von Beginn an mit steigender
Tendenz erreicht werden.
4. Elternwille
Neben der Entwicklung der Schülerzahlen ist auch de r Elternwille bei der Schulentwicklungsplanung zu
berücksichtigen (§ 78 Abs 5 SchulG NRW). Auf eine f örmliche Elternbefragung wurde in Abstimmung mit de r
Bezirksregierung verzichtet, da der Elternwille auch anderweitig nachgewiesen werden kann.
Das Elternwahlverhalten im Rahmen des Anmeldeverfah rens an den weiterführenden Schulen zeigt trotz der
Wiedereinführung von G9 an Gymnasien eine konstant sehr hohe Nachfrage nach Gesamtschulplätzen.
Insgesamt haben im aktuellen Anmeldeverfahren 284 S uS eine Abweisung erhalten. Damit liegt die Anzahl der
Abweisungen trotz der Erweiterung der Mathilde-Anneke-Gesamtschule auf insgesamt 6 Züge konstant hoch.
Schuljahr Anmeldungen Aufnahmen Abweisungen
2017/2018 423 224 199
2018/2019 467 224 243
2019/2020 504 224 280
2020/2021 520 270 250
2021/2022 554 270 284
Quelle: Anmeldedaten, Stadt Münster
Die Auswertung der Anmeldezahlen der städtischen Ge samtschulen sowie der entsprechenden
Grundschulempfehlungen weisen auf strukturelle Defi zite hin. 554 Eltern wünschen sich für ihr Kind ein en Platz
an einer Gesamtschule und nicht an einer Haupt-, Realschule oder an einem Gymnasium. Dieser Wunsch konnten
284 von ihnen nicht erfüllt werden. Sie müssen notg edrungen für ihre Kinder andere alternative Schulsy steme
wählen.
Eine unbekannte Größe ist hier zudem die Ablehnungs zahlen an der bischöflichen Friedensschule. Es ist zu
vermuten, dass weitaus mehr Eltern ihr Kind gerne z u einer Gesamtschule schicken möchten als durch die
Anmeldezahlen der beiden städtischen Gesamtschulen ersichtlich ist.
12
4.1. Zwischenfazit II - Elternwille
Der Elternwille spricht nachhaltig wie deutlich für ein weiteres Gesamtschulangebot: Trotz der
Wiedereinführung von G9 an den Gymnasien steigt die Nachfrage nach Gesamtschulplätzen stetig. Dies füh rte
dazu, dass trotz der Erweiterung der Mathilde-Annek e-Gesamtschule auf 6 Züge ein Höchststand an
Abweisungen zu Buche steht (284). Diese SuS können demnach nicht nach Ihrem Schulformwunsch in Münster
beschult werden. Diese stetig hohe Zahl der Abweisu ngen und die steigende Zahl der SuS, die an eine Sc hule
außerhalb des Stadtgebiets wechseln, weist auf strukturelle Defizite hin.
5. Akzeptanz des Schulstandortes Roxel – Entwicklung der Schülerströme
Eine Analyse der Schülerströme ist von großer Bedeu tung. Zum einen ist einzuschätzen, ob die Eltern un d SuS
aus Münster den Schulstandort in Roxel auch annehme n, und zum anderen ist zu prüfen, ob durch die
Erweiterung des Gesamtschulangebotes andere weiterf ührende Schulen in Münster sowie im Umland im
Bestand gefährdet sind (vgl. Ziff. 7 „Auswirkungen auf das städtische Schulsystem“ und Ziff. 8 „Kommunaler
Konsens“).
5.1.1. Gesamtschule Münster Mitte
Die Herkunftsorte der angenommenen und abgewiesenen SuS der Gesamtschule Münster-Mitte geben
Rückschlüsse auf die Entwicklung der Schülerströme sowie die mögliche Akzeptanz des Schulstandortes in Roxel:
30 SuS (28 %) kommen aus dem Westen von Münster, weitere 45 SuS (42 %) aus dem Stadtbezirk Münster-Mitte.
MS-Mitte (Altstadt,
Innenstadtring,
Mitte-Süd, Mitte-
Nordost); 45; 42%
Münster-West; 30;
28%
Münster-Nord; 13;
12%
Münster-Ost; 1; 1%
Münster-Südost; 1;
1%
Münster-Hiltrup; 7;
6%
Umland; 10; 9% Unbekannt; 1; 1%
Herkunftsorte der an der Gesamtschule Münster-Mitte
angenommenen SuS
Quelle: Anmeldedaten SJ 2021/2022; Stand Feb. 2021
n=108
13
51 SuS (28%) aus Münster-West haben keinen Platz an der Gesamtschule Mitte erhalten. Weitere 49 SuS (2 7 %)
wurden aus Münster-Mitte abgewiesen. Theoretisch wi rd ein Teil dieser SuS auf Grund der guten
verkehrstechnischen Anbindung alternativ ein Gesamt schulangebot in Münster-West wählen. Zudem kann
davon ausgegangen werden, dass einige Eltern erst g ar nicht versucht haben ihr Kind an einer Gesamtsch ule
anzumelden, um ihnen eine Abweisung zu ersparen.
5.1.2. Mathilde-Anneke-Gesamtschule
Die Mathilde-Anneke-Gesamtschule wird kaum von SuS aus dem westlichen Stadtbezirk besucht. Zum Schuljahr
2021/2022 kommen die SuS überwiegend aus dem Bezirk Südost (52 SuS; 32%), dem Bezirk Ost (43 SuS; 27%)
und Mitte (43 SuS; 27%) an. 9 SuS (6%) wohnen im Be zirk Hiltrup und nur 3 SuS (2%) wohnen im Bezirk We st.
Abgewiesen wurden hier vor allem SuS aus den Bezirken Südost (31 SuS; 30%), Mitte (28 SuS; 28%), Ost (20 SuS;
20%), und Nord (12 SuS; 12%).
5.1.3. Erreichbarkeit mit dem Öffentlichen Personennahverk ehrs
Der Campus in Roxel ist von der Innenstadt gut mit dem ÖPNV zu erreichen. Die Verkehrsverbindungen zu den
Stadtteilen Albachten, Gievenbeck, Nienberge und Me cklenbeck sind dagegen mit längeren Fahrten und
Umstiegen verbunden und verbesserungsfähig. Zusätzl ich zu den unten beispielhaft aufgeführten
Busverbindungen kann Roxel auch gut mit der Bahn erreicht werden. Es kann daher davon ausgegangen werden,
dass vor allem SuS auch aus Münster-Mitte eine Gesamtschule in Roxel besuchen werden.
Die Übersicht zeigt den Stand vor Corona.
MS-Mitte (Altstadt,
Innenstadtring,
Mitte-Süd, Mitte-
Nordost); 49; 27%
Münster-West; 51;
28%
Münster-Nord; 40;
22%
Münster-Ost; 4; 2%
Münster-Südost; 5;
3%
Münster-Hiltrup; 17;
9%
Umland; 17; 9% Unbekannt; 0; 0%
Herkunftsorte der an der Gesamtschule Münster-Mitte
abgewiesenen SuS
Quelle: Anmeldedaten SJ 2021/2022; Stand Feb. 2021
n=183
Stadtteil/ Haltestelle Fahrziel/Schule
Fahrzeit
(in Minuten) Umstiege Linien Umstiegshaltestellen
Abfahrt
morgens
Ankunft
Schule
Albachten Hohe Geist Roxel-Mitte 10 0 20 7:49 Uhr 7:59 Uhr
Albachten Kirche Roxel Hallenbad 37 1 E15; E10 Meckmannweg 7:11 Uhr 7:48 Uhr
Gievenbeck - Rüschhausweg Roxel-Mitte 15 1 12; 1 Dieckmannstraße 7:15 Uhr 7:30 Uhr
Nienberge Hermann-Hesse-Str. Roxel-Mitte 44 1 5; 1 Coesfelder Kreutz 6:46 Uhr 7:30 Uhr
Mecklenbeck St.Anna-Kirche Roxel-Mitte 10 0 E10 oder 20 7:34 Uhr 7:44 Uhr
Kinderhaus Idenbrockplatz Roxel Mitte 49 1 16;1 Altstadt/Bült 6:41 Uhr 7:30 Uhr
Coesfelder Kreuz Roxel Mitte 11 0 1 7:19 Uhr 7:30 Uhr
Coesfelder Kreuz Roxel Hallenbad 21 0 1 7:19 Uhr 7:40 Uhr
Münster-Hauptbahnhof Roxel Hallenbad 37 E10 7:11 Uhr 7.48 Uhr
Münster-Hauptbahnhof Roxel Mitte 29 0 1 7:01 Uhr 7:30 Uhr
Geistviertel Metzer Straße Roxel Hallenbad 48 1 6:52 Uhr 7:40 Uhr
14
5.2. Zwischenfazit III - Akzeptanz des Standortes
Faktisch ist der Schulstandort in Roxel ein sehr gu t ausgestatteter Schulstandort. Durch die zum Schul jahr
2020/2021 auslaufend gestellte Friedensreich-Hunder twasser-Schule steht grundsätzlich ausreichender
Schulraum mit einer sehr guten Infrastruktur für eine weitere städtische 4-zügige Gesamtschule zur Verfügung.
In der Vergangenheit haben Eltern aus dem Westen eh er eine weiterführende Schule in Richtung Innenstad t
gewählt, was naturgemäß mit den hohen Übergangsquot en auf Gymnasien zusammenhängt. Ein
wohnortnäheres Gesamtschulangebot in Roxel dürfte h ier nun eine Alternative schaffen, wenn die
verkehrstechnische Anbindung aus Nienberge, Gievenb eck, Mecklenbeck und Albachten im Blick behalten un d
ggf. nachgebessert wird. Zudem dürfte bei der beste henden guten Erreichbarkeit aus der Innenstadt eine
Strahlwirkung bis in den Stadtbezirk Mitte entfalte t werden. Die hier vorhandene hohe Nachfrage an der
Schulform Gesamtschule (77 Abweisungen zum aktuelle n Anmeldeverfahren) lässt darauf schließen, dass vi ele
dieser SuS auch eine Gesamtschule im Westen Münsters wählen würden.
Sinnvoll ist es in jedem Fall, die Attraktivität de s neuen Standortes der 3.Gesamtschule von vornherei n durch
flankierende Maßnahmen zu unterstützen.
6. Leistungsheterogenität
Die Gesamtschule ermöglicht differenzierte Bildungsgänge, die zu allen Abschlüssen der Sekundarstufe I führen.
Das Bedürfnis im Sinne des § 78 Absatz 4 und 5 SchulG NRW für die Errichtung einer Gesamtschule hat nicht nur
eine quantitative Komponente (erforderliche Schüler zahl), sondern auch eine qualitative Komponente
(Leistungsheterogenität, vgl. § 17 SchulG NRW). Ein e leistungsheterogene Schülerschaft ist ein wesentl iches
Strukturelement der Gesamtschule. Zum Nachweis kann das bisherige Übergangsverhalten auf bestehende
Gesamtschulen sowie das zu erwartende Schülerpotent ial aus dem Einzugsbereich der neuen Gesamtschule
zugrunde gelegt werden.
6.1.1. Grundschulempfehlungen
Bisher liegen die Grundschulempfehlungen der aufgen ommen SuS an den zwei städtischen Gesamtschulen auf
einem hohen Niveau und damit deutlich über der geplanten Verteilungsvariante (vgl. u.a. Vorlage V/0016/2015).
Die Errichtung einer weiteren Gesamtschule könnte m öglicherweise eine Veränderung der Leistungsverteil ung
der aufgenommenen SuS zur Folge haben.
15
An beiden städtischen Gesamtschulen sind die Quoten der angenommenen SuS mit einer (eingeschränkten)
Empfehlung für das Gymnasium und die Realschule sehr hoch.
volle oder bedingte
Gymnasialempfehlung
volle oder bedingte
Realschulempfehlung
SJ 2018/2019 47,8 % (107 SuS) 38,1 % (93 SuS)
SJ 2019/2020 53,1 % (119 SuS) 28,6 % (64 SuS)
SJ 2020/2021 46,7 % (126 SuS) 41,1 % (111 SuS)
SJ 2021/2022 58,9 % (159 SuS) 27,4 % (74 SuS)
Auffällig ist, dass trotz der Einführung von G9 und der Erweiterung der Mathilde-Anneke-Gesamtschule d er
Anteil der aufgenommenen SuS mit einer (eingeschränkten) Gymnasialempfehlung gleichbleibend hoch ist, bzw.
zum Schuljahr 2021/2022 deutlich angestiegen ist. Der Anteil der SuS mit (eingeschränkter)
Realschulempfehlung ist nach zwei Jahren zum Schulj ahr 2020/2021 ebenfalls deutlich angestiegen, aller dings
sinkt der Anteil zum Schuljahr 2021/2022 wieder deutlich ab.
Entwicklung der Schulformempfehlungen aller SuS im 5. JG (Daten der Grundschulen in Münster)
Allgemein ist zu beobachten, dass sich die Verteilu ng der Schulformempfehlungen insgesamt etwas versch iebt.
Dabei gibt es einen leichten Anstieg der Hauptschul - und bedingten Realschulempfehlungen und einen lei chten
Rückgang der Realschulempfehlungen und der bedingte n Gymnasialempfehlungen. Die Empfehlungen für das
Gymnasium bleiben relativ konstant.
Quelle: IT.NRW, Schuldatensatz
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil
Hauptschule 161 7,0% 200 8,4% 173 7,4%
Hauptschule – bedingt Realschule 89 3,9% 130 5,5% 109 4,7 %
Realschule 557 24,2% 571 24,0% 546 23,3%
Realschule – bedingt Gymnasium 336 14,6% 274 11,5% 299 12 ,8%
Gymnasium 1.085 47,2% 1.127 47,4% 1.121 47,8%
Kein Eintrag/keine Empfehlung 72 3,1% 75 3,2% 96 4,1%
Gesamt 2.300 100,0% 2.377 100,0% 2.344 100,0%
Schulformempfehlung 2018 2019 2020
16
Von besonderer Bedeutung sind vor allem die Grundschulempfehlungen der von den städtischen Gesamtschulen
abgewiesenen SuS. Die Auswertung der Abweisungen ge messen an der Schulformempfehlung weist auf
strukturelle Defizite hin. Insgesamt haben 63 % der SuS eine (bedingte) Realschulempfehlung.
Geht man von der Anzahl der abgewiesenen SuS mit ei ner (eingeschränkten) Empfehlung für das Gymnasium
und von der hohen Anzahl von SuS mit einer (eingesc hränkten) Empfehlung für die Realschule aus, kann
angenommen werden, dass sich die Leistungsheterogen ität an einem weiteren Gesamtschulangebot solide
darstellt.
6.1.2. Verbleib der an einer städtischen Gesamtschule abgelehnten SuS
7%
16%
54%
9%
14%
0%
Abweisungen an städtischen Gesamtschulen nach
Schulformempfehlung, SJ 2021/2022
Quelle: Anmeldedaten, Stand Feb. 2021; n=284
Gymnasium
Realschule, bedingt Gymnasium
Realschule
Hauptschule, bedingt
Realschule
Hauptschule
Sonstige
70; 25%
22; 8%
6; 2%
145; 51%
41; 14%
Wahl der Schulform nach Abweisung an einer städtischen
Gesamtschule, SJ 2021/2022
Quelle: Anmeldedaten, Stand Feb. 2021; n=284
Gymnasium
Hauptschule
PRIMUS
Realschule
Unbekannt
17
Die meisten zum Schuljahr 2021/2022 an städtischen Gesamtschulen abgelehnten SuS wählen im Anschluss eine
Realschule (51,1%). Besonders oft wird hier die Eri ch-Klausener-Realschule, die Realschule im Kreuzvie rtel und
die Erna-de-Vries Realschule gewählt. 24,6% wählen nach Ablehnung an einer Gesamtschule ein Gymnasium.
Besonders beliebt sind hier das Freiherr-vom-Stein- Gymnasium und das Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium.
Auch das Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium, das Geschwister-Scholl-Gymnasium und das
Ratsgymnasium werden relativ häufig gewählt. 7,7 % besuchen als 2. Wahl eine Hauptschule und 2,1 % besuchen
die Primusschule. 14,4% (41 SuS, 31 davon wurden an der Gesamtschule Mitte abgelehnt) entscheiden sich gegen
eine städtische Schule und wählen ein bischöfliches Gymnasium oder eine Schule außerhalb Münsters.
6.1.3. Übergang in den Sekundarbereich nach Schulformen un d Grundschulempfehlungen in Münster
Quelle: Amtliche Schuldaten, Stadt M ünster, Schuljahr 2020/2021
Insgesamt betrachtet liegen die Grundschulempfehlungen auf einem sehr hohen qualitativen Niveau.
45 % der SuS der Gesamtschule haben eine (bedingte) Empfehlung für das Gymnasium, 44 % haben eine
(bedingte) Realschulempfehlung und lediglich 3 % ei ne Hauptschulempfehlung. (Sonstige=ausländische
Abschlüsse, Schulformwechsler, Förderbedarfe „Lernen“, etc.)
SuS mit einer Empfehlung für das Gymnasium wechseln in der Regel zum Gymnasium (93 %). 7 % der SuS
wechseln zur Gesamtschule.
64 % der SuS mit einer bedingten Empfehlung für das Gymnasium wechseln auch zum Gymnasium. Darüber
hinaus wechseln 22 % der SuS zur Gesamtschule und 13 % zur Realschule.
SuS mit einer Empfehlung für die Realschule wechseln überwiegend zur Realschule (64 %). Allerdings ist auch
zu bedenken, dass ca 30 % der SuS mit einer Empfehlung zur Realschule von den zwei städt. Gesamtschulen
abgelehnt wurden. Darüber hinaus scheint es, dass v iele Eltern auf Grund der schlechten
Aufnahmeaussichten ihr Kind erst gar nicht an den s tädt. Gesamtschulen angemeldet haben. Daher kann
angenommen werden, dass die Realschule nicht immer die erste Wahl der Eltern ist.
Darüber hinaus sind 21 % der SuS mit einer Empfehlu ng für die Realschule zur Gesamtschule und 14 % zum
Gymnasium gewechselt.
18
6.1.4. Übergänge aus den städt. Grundschulen in Münster-West
Die Grundschulen im Stadtbezirk West sind: Michaels chule, Mosaik-Schule, Wartburgschule, Theresienschu le,
Peter-Wust-Schule, Ludgerusschule Albachten, Marien schule Roxel und Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule
Nienberge.
Die Schulwahl nach Schulform ist über die letzten 5 Jahre relativ konstant geblieben (s. untenstehende Grafik).
Im Schuljahr 2020/2021 wechselten über die Hälfte d er SuS aus den Grundschulen des Stadtbezirks West a n ein
städtisches oder bischöfliches Gymnasium und knapp ein Viertel auf eine Gesamtschule. Ca. 16% besucht eine
Realschule und die Anzahl der SuS, die zur PRIMUS-, Haupt- Sekundar-oder Förderschule wechseln, ist in diesem
Schuljahr deutlich zurückgegangen. Insgesamt wählen 15% eine weiterführende Schule außerhalb Münsters, der
größten Anteil hiervon sind SuS, die auf die Gesamtschule nach Havixbeck wechseln.
Insgesamt lässt die untenstehende Darstellung auf e inen relativ hohen Bildungsanspruch der Elternschaf t des
Stadtbezirks schließen.
Im Schuljahr 2020/2021 hatten über 94% der SuS aus Münster West, die auf ein Gymnasium in Münster
gewechselt sind, eine (eingeschränkte) Empfehlung für das Gymnasium und ca. 5% eine Empfehlung für die
Realschule. Zur Gesamtschule (in Münster) wechselten fast 60% SuS mit Gymnasialempfehlung, ca. 37% mit
(eingeschränkter) Realschulempfehlung und über 5 % mit Hauptschulempfehlung. 83% der SuS, die auf eine
Realschule wechelten, hatten eine (eingeschränkte) Realschulempfehlung, 5% eine Hauptschulempfehlung u nd
fast 8% eine eingeschränkte Gymnasialempfehlung.
6.2. Zwischenfazit IV - Leistungsheterogenität
Aus dem konstant hohen Bildungsniveau der SuS aus M ünster-West sowie der Verteilung der
Grundschulempfehlungen der an städtischen Gesamtsch ulen abgelehnter SuS kann geschlossen werden, dass
eine nach § 17 SchulG NRW erforderliche Leistungshe terogenität auch an einer dritten Gesamtschule
gewährleistet werden kann. Nicht ausgeschlossen wer den kann jedoch, dass sich die Verteilung der
Empfehlungen zugunsten der SuS mit Realschulempfehlung verschieben wird.
7. Auswirkungen auf das städtische Schulsystem
Insgesamt betrachtet ist durch die Errichtung einer dritten städtischen Gesamtschule keine Gefährdung anderer
Schulformen im Stadtgebiet zu erwarten. Die Schülerprognose zeigt, dass an den Realschulen und die Gymnasien
die Kapazitätsgrenze im Schuljahr 2025/2026 bzw. 20 28/2029 erreicht wird, die durch die Errichtung ein er
3.Gesamtschule ausgeglichen werden können. Die err echneten Auswirkungen einer 3. Gesamtschule mit der
Mindestschülerzahl von 100 zeigt eine Entlastung der Realschulen sowie etwas reduzierte Schülerzahlen an den
Gymnasien und Hauptschulen. Die Gymnasien werden ab dem Schuljahr 2026/2027 auch bei der Errichtung einer
3. Gesamtschule ausgelastet sein und zusätzlich zu diesem Zeitpunkt durch die Wiedereinführung von G9
verminderte (Raum-)Kapazitäten haben. An den Haupts chulen ist nicht mit großen Verschiebungen der
Schülerströme zu rechnen, da die SuS aus Münster We st nur zu einem kleinen Teil eine Hauptschule besuc hen
und die bestehenden Hauptschulen allesamt in den Au ßenbezirken Nord, Südost und Hiltrup liegen. Die
errechneten Auswirkungen unter Annahme von 3 Verteilungsvarianten sind detailliert in Anlage 2 aufgeführt.
Die Betrachtung der Übergänge aus den Grundschulen in Münster West der letzten Jahre zeigt, dass ca 98 % zu
einem Gymnasium, einer Gesamtschule oder einer Real schule wechseln. Es ist daher davon auszugehen, das s
weiterhin überwiegend Gymnasien, Gesamtschulen und Realschulen mit einer guten Verkehrsanbindung an di e
westlichen Bezirke besucht werden.
Gymnasien
Die SuS aus Münster-West besuchen überwiegend das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, das Annette-von-Droste-
Hülshoff-Gymnasium, das Gymnasium Paulinum, das Sch iller-Gymnasium, das Wilhelm-Hittorf-Gymnasium und
das bischöfliche Mariengymnasium. Die Gymnasien in Münster verfügen insgesamt derzeit über ausreichend
freie Schulplätze, wobei die Verteilung der SuS jed och nicht gleichmäßig über das gesamte Stadtgebiet erfolgt.
Da die SuS aus Münster-West zu über 50% eine Gymnasialempfehlung haben, könnte es bei der Errichtung einer
Gesamtschule im Westen Münsters zu einer spürbaren Verschiebung des Schulwahlverhaltens kommen.
Voraussichtlich werden zudem einige Gymnasien durch die Umstellung auf G9 Verknappung ihrer
Platzkapazitäten erfahren, wenn erstmals wieder ein 13. Jahrgang startet (SJ 2026/2027). Die Schülerpr ognose
zeigt auch ohne die Berücksichtigung eines mögliche n Engpasses durch fehlende Raumkapazitäten eine
Überschreitung der Gesamtkapazitäten zum Schuljahr 2028/2029. Um dauerhaft ausreichend Plätze an den
Gymnasien anzubieten, wird momentan auch die Möglic hkeit der Errichtung eines weiteren Gymnasiums im
Südosten Münsters geprüft.
Realschulen
Die SuS aus Münster-West wählen überwiegend die Eri ch-Klausener-Realschule und die Realschule im
Kreuzviertel an. Bei der Errichtung einer dritten G esamtschule in Roxel kann mit einer Verschiebung de s
Schulwahlverhaltens gerechnet werden. In den letzte n 3 Jahren haben durchschnittlich 45 SuS aus Münste rs
Westen die Erich-Klausener-Realschule besucht. Es i st zu erwarten, dass ein Teil dieser SuS eine neue
Gesamtschule im Westen anwählen würde. Zudem wird d ie Erich-Klausener-Realschule erweitert und wird
voraussichtlich zum Schuljahr 2022/2023 einen Zug m ehr aufnehmen. Zum Schuljahr 2021/2022 werden die
Geschwister-Scholl-Realschule sowie die Erich-Klausener-Realschule bereits jeweils eine Mehrklasse bilden. Dies
21
hat zur Folge, dass die Erna-de-Vries-Realschule ni cht mehr von den abgewiesenen SuS der Erich-Klausen er-
Realschule profitiert.
Die Realschule im Kreuzviertel wurde zum Schuljahr 2021/2022 temporär auf 3 Züge reduziert, was die
Gesamtkapazität der Realschulen auf 20 Züge festleg t. Ein Zeitpunkt zur Wiederaufnahme der 4-Zügigkeit steht
noch nicht fest.
Insgesamt werden die Realschulen in den kommenden Schuljahren ausgelastet sein, ab dem Schuljahr 2025/2026
wird der Bedarf die zur Verfügung stehenden 20 Züge überschreiten, ab dem Schuljahr 2026/2027 werden auch
21 Züge nicht ausreichen. Durch die Errichtung einer weiteren Gesamtschule würden die Realschulen daher eine
Entlastung erfahren.
Durchschnittlich kommen an den Realschulen die Eing angsklassen im Schuljahr 2021/2022 auf je 27 SuS. D ie
Klassengrößen steigen durch die Schulformwechsler i n den Jahrgängen 6 und 7 noch spürbar an. Die
Schulentwicklungsplanung der Stadt Münster sieht mi ttelfristig eine Reduzierung der Anzahl der SuS in den
Eingangsklassen an den Realschulen auf 27 vor.
Hauptschulen
Grundsätzlich bestehen freie Kapazitäten in den Ein gangsklassen der Hauptschulen. Allerdings liegt das
Hauptschulangebot in Münster in den Stadtbezirken Nord, Süd-Ost und Hiltrup. Der Westen ist mit der Auflösung
der Friedensreich-Hundertwasser-Schule mit Schulplätzen für SuS mit Hauptschulempfehlung unterversorgt. Um
die existierenden Hauptschulen erreichen zu können, müssen die SuS weite Wege in Kauf nehmen. Eine
Gesamtschule im Westen Münsters würde ein ausgewogenes Angebot im gesamten Stadtgebiet sicherstellen.
7.1. Hinweise zur Neuausrichtung Inklusion an Schulen
Es besteht gem. § 46 SchulG NRW die Möglichkeit, eine Vereinbarung zwischen dem Schulträger und der Schule
zu treffen, die die Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler begrenzt, sofern die in den
Vorschriften formulierten folgenden Voraussetzungen vorliegen:
a) Ein Angebot für gemeinsames Lernen (§ 20 Abs. 2 SchulG) wurde eingerichtet,
b) rechnerisch werden pro Parallelklasse mindestens zw ei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem
sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf aufgenommen und
c) im Durchschnitt aller Parallelklassen wird der jewe ilige Klassenfrequenzrichtwert nach der Verordnung zur
Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG NRW nicht unterschritten.
Die beiden städtischen Gesamtschulen und die städtischen Realschulen haben von dieser Möglichkeit Gebrauch
gemacht. An den Gesamtschulen wurde die Schülerzahl in der Eingangsklasse auf 27 und an den Realschulen auf
28 reduziert. Die Reduzierung auf 28 war dem Umstan d geschuldet, dass aktuell ein hoher Nachfragedruck auf
die Realschulen besteht und deshalb die Kapazitäten nicht zu weit abgesenkt werden sollten. Der Gesetz geber
hat die Möglichkeit eröffnet, die Klassengröße sukzessive bis auf 25 Schülerinnen und Schüler zu senken. Für den
Fall, dass eine weitere städtische Gesamtschule errichtet wird, ist geplant, dass auch die Realschulen die Anzahl
der SuS in den Eingangsklassen auf 27 reduzieren (v gl. Ziff. 3.6). Diese Maßnahmen lösen weitere Bedar fe an
zusätzlichem Schulangebot aus, insbesondere da sowohl an den Gesamtschulen als auch an einigen Realschulen
keine freien Kapazitäten mehr vorhanden sind.
7.2. Zwischenfazit V - Auswirkungen auf andere städtische Schulen
Der quantitative Bedarf für ein erweitertes Gesamts chulangebot ist nach den aktuell prognostizierten
Schülerzahlen für die ersten beiden Jahre nach der Errichtung der Schule (SJ 2023/2024) nicht offensic htlich
gegeben. Ab dem Schuljahr 2025/2026 führt ein eklat anter Anstieg an SuS allerdings zu weiterem Bedarf an
Schulplätzen. Bis dahin könnte eine Verschiebung de r Schülerströme vorübergehend zu Gefährdungen von
Schulen mit geringen Schülerzahlen zur Folge haben. Hiervon betroffen wären vor allem Schulen, die in den
vergangenen Jahren erst im zweiten Durchgang des An meldeverfahrens die Mindestschülerzahl erreichen
konnten und nicht mehr von Abweisungen anderer Schu len profitieren würden. Dies waren im Schuljahr
2020/2021 das Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium sowie die Erna-de-Vries Realschule.
22
Die geplanten schulorganisatorischen Maßnahmen (vgl . Ziff. 3.6) können den entstehenden (temporären)
Kapazitätsüberhang ausgleichen, um die Nachfrage an Gesamtschulplätzen zu erfüllen und frühzeitig eine
ausgewogene und stabile städtische Schullandschaft zu gewährleisten.
Ab dem Schuljahr 2025/2026 reichen die vorhandenen Kapazitäten an den Realschulen nicht aus. Spätestens ab
dem Schuljahr 2026/2027 werden auch weitere Plätze an den Gymnasien benötigt. Die Errichtung einer 3.
Gesamtschule stellt so ein ausgewogenes und ausreichendes Schulangebot im Stadtgebiet sicher.
Ab dem Schuljahr 2028/2029 sind die städtischen wei terführenden Schulen gemäß der Berechnung der
Auswirkungen auf andere Schulformen (Anlage 2) auch nach Errichtung einer 4-zügigen Gesamtschule voll
ausgelastet.
8. Kommunaler Konsens - Prüfung des schulrechtlichen Rücksichtnahmegebotes (vgl. § 80 Abs. 1, 2 und 7 SchulG
NRW)
Vor dem Hintergrund der gegenläufigen demografische n Entwicklung in der Stadtregion Münster und
konkurrierender Schulsysteme sind die Herausforderu ngen für ein regional ausgewogenes und leistungssta rkes
Schulangebot groß. Umso mehr ist zu begrüßen, dass die Schulentwicklungsplaner der Umlandkommunen den
Prozess angestoßen haben, um die interkommunale Zusammenarbeit zu stärken. Unabhängig von der formellen
und inhaltlichen Ausgestaltung dieses Prozesses wird zu Beginn der zusätzliche Bedarf an Gesamtschulplätzen in
der Stadt Münster ein wesentlicher Baustein dieser gebietsübergreifenden Zusammenarbeit sein. Die
Konkurrenzsituation des Standort Roxels zu anderen Schulen in der Umlandregion stellt daher eine (form ale)
Hürde für die Errichtung einer weiteren Gesamtschul e an diesem Standort dar. Daher besteht seitens des
Schulträgers großes Interesse daran, ggf. gemeinsam mit der Bezirksregierung die Ergebnisse der Vorabp rüfung
in geeigneter Weise zu übermitteln.
8.1. Herkunft der Schülerschaft an allen Schulen in Münster im Schuljahr 2020/2021
Quelle: Amtliche Schuldaten, Stadt M ünster
Knapp über 80 % der Schülerschaft, die die städtisc hen Gesamtschulen, die Friedensschule (Bischöfliche
Gesamtschule) oder die Montessori-Schule Münster e. V. besuchen, wohnen auch in Münster. Die vier große n
Einzugsgebiete auswärtiger SuS sind Altenberge, Hav ixbeck, Nottuln und Senden. Wobei Altenberge als ei nzige
dieser Kommunen keine eigene allgemeinbildende weiterführende Schule mehr vorhält.
Haupt-
schule
Real-
schule Gymnasium PRIMUS
Schule
Sekundar-
schule
Gesamt-
schule GESAMT
Münster 1.017 2.996 9.597 508 334 2.454 16.906
Altenberge 1 70 319 0 0 114 504
Ascheberg 0 3 44 0 0 11 58
Drensteinfurt 3 39 406 0 0 16 464
Everswinkel 4 14 116 0 0 1 135
Greven 8 8 30 0 0 8 54
Havixbeck 0 6 277 0 10 96 389
Nottuln 1 1 60 0 4 101 167
Ostbevern 0 2 2 1 0 0 5
Senden 0 0 61 4 2 75 142
Sendenhorst 9 58 215 0 0 6 288
Telgte 0 2 177 2 0 5 186
UMLAND
GESAMT 26 203 1.707 7 16 433 2.392
ausserhalb der
Umlandregion 5 19 193 1 1 59 278
GESAMT 1.048 3.218 11.497 516 351 2.946 19.576
23
8.2. Herkunftsorte der Schülerschaft an den zwei städtischen Gesamtschulen, Schuljahr 2020/2021
SuS SuS
Städtische Gesamtschule
Münster-Mitte 918
Mathilde-Anneke-
Gesamtschule 613
Münster 826 Münster 607
Umlandregion 82 Umlandregion 4
Altenberge 48 Altenberge
Ascheberg 5 Ascheberg
Drensteinfurt 7 Drensteinfurt
Greven 6 Greven 2
Havixbeck 2 Havixbeck
Senden 6 Senden
Sendenhorst 5 Sendenhorst 1
Telgte 3 Telgte 1
außerhalb der Umlandregion 10 außerhalb der Umlandregion 2
Emsdetten Emsdetten 1
Lengerich 1 Rheine 1
Rheine 1
Steinfurt 2
Everswinkel 1
Ibbenbüren
Ladbergen 1
Laer 2
Nordwalde 1
Nottuln
Schermbeck
Warendorf 1
Quelle: Amtliche Schuldaten, Stadt M ünster
Von 1.531 SuS, die städtischen Gesamtschulen besuchen, wohnen lediglich 5,6 % nicht in Münster. Wobei davon
alleine 3,14 % aus der Kommune Altenberge einpendel n, in der es keine allgemeinbilde weiterführende Sc hule
mehr gibt. Somit sind die städtischen Gesamtschulen nicht auf auswärtige SuS angewiesen und speisen sich fast
ausschließlich aus gemeindeeigenen SuS.
8.3. Stellungnahmen der Umlandkommunen
Bereits Ende des Jahres 2018 wurden die Schulentwic klungsplaner auf Arbeitsebene um eine Stellungnahme
zum aktuellen Prüfauftrag zur Errichtung einer 3.st ädtischen Gesamtschule gebeten, um auch gegenüber d er
Bezirksregierung frühzeitig die Bedenken der Umland kommunen äußern zu können. Mit Schreiben vom
21.03.2019 wurden neben den Umlandkommunen auch mögliche betroffene Ersatzschulträger offiziell gebeten,
zum Vorhaben - eine 3. Städtische Gesamtschule zu e rrichten – und zum möglichen Schulstandort „Roxel“
Stellung zu nehmen.
Zudem liegt eine Stellungnahme der Gemeinde Havixbe ck und der Stadt Billerbeck zu der anlassbezogenen
Schulentwicklungsplanung für die 3. Gesamtschule vor, die im April 2020 der Bezirksregierung übergeben wurde.
24
Übersicht über Stellungnahmen
Kommune Stellungnahme
Altenberge Keine Bedenken gegen eine Ausweitung des Gesamtschu langebotes und gegen den
Schulstandort „Roxel“
Ascheberg Keine Rückmeldung
Billerbeck Große Bedenken: Es wird eine Bestandsgefährdung des Teilstandortes der Anne-Frank-
Gesamtschule Havixbeck in Billerbeck gesehen.
Drensteinfurt Mit der Einrichtung eines weiteren Gesamtschulangeb otes wird eine Bestandsgefährdung
der Sekundarschule gesehen (Eine zahlenmäßige Begrü ndung liegt nicht vor).
Drensteinfurt spricht sich ausdrücklich gegen die E rrichtung einer 3. städt. Gesamtschule
aus.
Everswinkel Keine Bedenken gegen eine Ausweitung des Gesamtschu langebotes, insbesondere gegen
den Schulstandort „Roxel“
Greven Keine Bedenken gegen eine Ausweitung des Gesamtschu langebotes und gegen den
Schulstandort „Roxel“ (Beschluss des Ausschusses fü r Schulen Kultur und Sport
erforderlich, Sitzung ist für den 22.05.2019 terminiert)
Havixbeck Es bestehen große Bedenken (vgl. Ziff. 5.4).
Nottuln Keine Bedenken gegen eine Ausweitung des Gesamtschu langebotes und gegen den
Schulstandort „Roxel“ (Beschluss des Ausschusses Fa milie, Bildung und Freizeit
erforderlich, Sitzung ist für den 07.05.2019 terminiert)
Ostbevern Grundsätzlich keine Bedenken gegen eine Ausweitung des Gesamtschulangebotes
Senden
Bedingte Zustimmung: Es wird wegen mögl. Wanderbew egungen eine
Bestandsgefährdung der Sendener Hauptschule gesehen (Erfahrung auf Grund des
erweiterten Gesamtschulangebotes in Havixbeck).
Ein bilaterales Gespräch mit Münster und Havixbeck wird erwünscht.
Sendenhorst Keine Bedenken
Telgte Keine Bedenken gegen eine Ausweitung des Gesamtschu langebotes, insbesondere gegen
den Schulstandort „Roxel“, der Rat wurde über diese Einschätzung am 04.04.2019
informiert. Sollte ein Standort eher im Osten anges trebt werden, wird um eine erneute
Beteiligung gebeten.
Ersatzschulträger
Bischöfliches
Generalvikariat
Bedingte Zustimmung: Grds. wird der Bedarf für eine 3. Gesamtschule bestätigt. Es wird
aber auch auf die Konkurrenzsituation zw. Gesamtsch ule und Gymnasium in Münster
hingewiesen. Falls eine Entscheidung für den Schuls tandort Roxel gefällt wird, soll auf die
Sekundarschule in Nottuln Rücksicht genommen werden und die Zügigkeit auf 4 begrenzt
werden.
KOSMOS-Bildung
GgmbH
Tilbeck/
Havixbeck
Es bestehen große Bedenken bezogen auf den Schulstandort „Roxel“.
- Rund 1/3 der 340 Grund- und Gesamtschüler/-innen ko mmen aus Münster (u.a.
Albachten, Roxel).
- Viele der SuS kommen aus der „eigenen“ Grundschule (durchgängiges Konzept: Lernen
von der 1. bis zur 13. Klasse)
- Für viele SuS ist die Schule die nächstgelegene Gesamtschule. Daher besteht für viele der
Anspruch auf Fahrkostenerstattung und Schülerspezia lverkehr. Die Schule ist auf den
Schülerspezialverkehr angewiesen. Insgesamt werden täglich 23 Touren quer durch das
gesamte Münsterland durchgeführt.
- Für den Sportunterricht wird die Turnhalle in Roxel genutzt.
Alle Rückmeldungen sind in Anlage 3 gebündelt beigefügt.
Besonders sensibel ist die Interessenabwägung bezog en auf die Anne-Frank-Gesamtschule in Havixbeck zu
betrachten. Aber auch die negativen Stellungnahmen der Stadt Drensteinfurt und der KOSMOS-Bildung GgmbH
in Tilbeck/Havixbeck und die bedingte Zustimmung der Gemeinde Senden sind zu berücksichtigen.
25
8.3.1. Anne-Frank-Gesamtschule in Havixbeck
Der Bürgermeister der Gemeinde Havixbeck äußert mit Schreiben vom 02.05.2019 wie erwartet erhebliche
Bedenken gegen die Errichtung einer 3. Gesamtschule am Standort Roxel (siehe Anlage 3).
Wesentliche Argumente sind:
Die Anmeldezahlen der Anne-Frank-Gesamtschule waren zum Zeitpunkt der Stellungnahme 2019 nicht
stabil. In den folgenden beiden Schuljahren haben sich die Anmeldezahlen stabilisiert.
Schuljahr Anmeldungen
2013/2014 99
2014/2015 169
2015/2016 140
2016/2017 150
2017/2018 124
2018/2019 155 *
2019/2020 227
2020/2021 190
2021/2022 212
*inkl. Teilstandort in Billerbeck
Die Anne-Frank-Gesamtschule hatte zu diesem Zeitpun kt mit dem Teilstandort 1042 SuS. Davon kommen
pro Schuljahr ca. 55% aus dem Umland. Aus Münster kommen durchschnittlich 23 SuS. Die Gesamtschule
ist alleine bezogen auf die Zahl der Havixbecker SuS überdimensioniert und somit von SuS aus dem Umland
angewiesen.
Zum Schuljahr 2020/2021 wurden 30 SuS aus Münster a ngemeldet. 2021/2022 haben sich 35 SuS aus
Münster angemeldet, 24 SuS davon wurden aufgenommen .
Herkunftsdaten SJ 2020/2021:
Roxel: 11
Nienberge: 7
Albachten: 2
Gievenbeck: 10
Gesamt 30
Bezogen auf alle Jahrgänge besuchen im Schuljahr 20 19/2020 153 SuS aus folgenden Stadtteilen die
Schule:
Roxel 25
Albachten 29
Gievenbeck 68
Münster, andere 2
Nienberge 29
Gesamt 153
Es besteht die Befürchtung, dass eine Gesamtschule in Roxel nicht nur potentielle SuS aus Münster (ins b.
Roxel und Gievenbeck) selbst anzieht, sondern auch aus Nottuln und sogar Havixbeck.
8.3.2. Sekundarschule Drensteinfurt
Die Teamschule (Sekundarschule) in Drensteinfurt is t die einzige weiterführende Schule vor Ort. Laut
Stellungnahme vom 27.03.2019 kann die Sekundarschule seit dem Schuljahr 2018/2019 nur noch 2 Züge anstatt
der möglichen 4-Züge bilden und wird daher bereits als bestandsgefährdet gesehen. Zum Schuljahr 2021/2 022
haben sich 60 SuS angemeldet und somit können wiede r 3 Eingangsklassen gebildet werden. Bei der Errich tung
26
einer weiteren Gesamtschule in Münster wird befürchtet, dass SuS aus Drensteinfurt eher nach Münster pendeln
und somit die Sekundarschule nicht weiter bestehen kann.
8.3.3. Weiterführende Schulen der Gemeinde Senden
In Senden bestehen zurzeit die 2-zügige Edith-Stein-Hauptschule, die 3-zügige Geschwister-Scholl-Realschule und
das 3-zügig3 Joseph-Haydn-Gymnasium.
Die Realschule und das Gymnasium sind laut der Fort schreibung der Schulentwicklungsplanung für die SJ
2018/2019 bis 2023/2024 stabil. Nur die Edith-Stein -Schule hat – wie viele andere Hauptschulen auch –
das Problem im 5. Jahrgang die Mindestgröße zu erreichen. Am 10.03.2020 haben sich 21 SuS an der Schule
angemeldet.
Zum Schuljahr 2021/2022 hatte die Hauptschule 23, d ie Realschule 82 und das Gymnasium 66
Anmeldungen.
Aus Albachten wechselt laut dem Sendener Schulentwicklungsplaner jährlich ein geringer Anteil an SuS auf
eine weiterführende Schule in Senden. Für das Schul jahr 2020/2021 haben sich aus dem Münsteraner
Stadtteil 6 SuS an der Realschule und 7 SuS an dem Gymnasium in Senden angemeldet (Stand 10.03.2020).
In Senden gibt es die Tendenz, dass gemeindeeigene SuS mit einer (eingeschränkten)
Hauptschulempfehlung einen Schulplatz an einer Real schule favorisieren. Wenn diese SuS nicht an der
Geschwister-Scholl-Realschule angenommen werden, weichen diese auf andere Schulsysteme im Umland
aus.
Bei einer weiteren Gesamtschule in Roxel wird die G efahr gesehen, dass SuS aus Bösensell auf Grund der
guten verkehrstechnischen Anbindung das attraktive Schulangebot annehmen. Insbesondere sieht die
Gemeinde Senden in diesem Fall die Edith-Stein-Schule gefährdet, da für die Fortführung der Hauptschule
jede/-r SuS zählt.
8.3.4. KOSMOS-Bildung gGmbH Tilbeck
Laut Schreiben vom 26.03.2019 kommen rund 1/3 der i nsgesamt 340 Grund- und Gesamtschüler aus Münster.
Da die Gesamtschule nur 1-zügig ist, wird durch die direkte Nachbarschaft zu Roxel eine Bestandsgefähr dung
gesehen. Hinzu kommt, dass mit dem Wegfall des Schü lerspezialverkehrs gerechnet wird, der eine wichtig e
Existenzgrundlage für den Schulträger darstellt.
8.4. Prognostizierte Schülerzahlen an der Anne-Frank-Gesamtschule Havixbeck
Die Gemeinde Havixbeck sieht eine Bedrohung des Tei lstandortes der Anne-Frank-Gesamtschule in Billerbe ck
durch die Errichtung einer weiteren Gesamtschule in Münster, insbesondere, wenn diese im Stadtteil Rox el
errichtet wird.
Im Sinne des Kommunalen Konsenses hat auch die Stad t Münster großes Interesse an dem Erhalt der beiden
Standorte der Anne-Frank-Gesamtschule. Für eine Ein schätzung der potentiellen Auswirkungen einer 3.
Gesamtschule in Roxel wurde die Stellungnahme aus H avixbeck zur im April 2020 an die Bezirksregierung
übermittelten anlassbezogenen SEP 3. Gesamtschule zur Verfügung gestellt (Anlage 4). In dieser Stellun gnahme
werden
u.a. Angaben zu prognostizierten Schülerzahlen für die Anne-Frank-Gesamtschule sowie den bisherigen
Schülerzahlen aus Münster gemacht. Im Ergebnis äuße rt Havixbeck weiterhin starke Bedenken gegen die
Errichtung einer Gesamtschule am Standort Roxel.
Die Anne-Frank-Gesamtschule speist einen großen Ant eil ihrer SuS aus dem Umland, einschließlich Münste r
West. Befürchtet wird, dass viele SuS aus dem Einzugsgebiet der Anne-Frank-Gesamtschule bei einem attraktiven
27
Schulangebot in Roxel sich eher für eine Schule in Münster als in Havixbeck entscheiden würden, was di e 6-
zügigkeit der Anne-Frank-Gesamtschule bedrohe.
Es werden folgende Prognosezahlen für die Sekundarstufe I dargelegt:
Prognostizierte Grundschulabgänger in Havixbeck und Billerbeck
2020/2021 2021/2022 2022/2023 2023/2024 2024/2025 2025/2026
Havixbeck 111 105 80 92 103 90
Billerbeck 88 101 93 64 119 97
Quelle: Stellungnahme der Gemeinde Havixbeck zur SEP 3. Gesamtschule, 2020
Hieraus lässt sich allerdings keine Aussage zum Sch ulwahlverhalten der SuS treffen. Basierend auf den
Schülerzahlen aus Havixbeck und Billerbeck an den beiden Standorten der Anne-Frank-Gesamtschule der letzten
Jahre wird davon ausgegangen, dass ein großer Anteil der Grundschulabgänger auch andere Schulen im Umland,
z.B. ein Gymnasium in Münster oder die bischöfliche Friedensschule, wählt. Genaue Angaben hierzu liege n
allerdings nicht vor.
Daher ist die Anne-Frank-Gesamtschule auf SuS aus d en umliegenden Gemeinden angewiesen. In den
vergangenen Jahren besuchten vor allem SuS aus Nott uln, Rosendahl, Laer und Altenberge die Gesamtschul e.
Weitere SuS kommen aus Stadtteilen aus Münster West (Albachten, Gievenbeck, Nienberge, und Roxel). Die se
werden von Havixbeck als unentbehrlich eingeschätzt.
Auf Basis der uns dargelegten Daten ist die von Hav ixbeck dargestellte Befürchtung zwar nachvollziehba r, kann
aber ohne Angaben zum Schulwahlverhalten und der prognostizierten Schülerzahlen aus den Umlandgemeinden
nicht fundiert und abschließend bewertet werden.
8.5. Zwischenfazit VI – Kommunaler Konsens - Schulrechtliches Rücksichtnahmegebot
Aufgrund der stetig steigenden Schülerzahlen im Sta dtgebiet Münster ist weiterhin der Bedarf für eine weitere
4-zügige Gesamtschule gegeben. Qualitativ bestätigt wird dies durch die sehr hohe Abweisungsquote an d en
zwei städtischen Gesamtschulen. So kann alleine aus der Schülerschaft der Stadt Münster eine weitere 4 -zügige
Gesamtschule getragen werden, ohne auf SuS aus dem Umland angewiesen zu sein.
Durch die Schaffung dieses attraktiven Schulangebot s mit guter Verkehrsanbindung sind die Bedenken der
Kommunen Havixbeck und Senden sowie der Kosmos-Bild ung gGmbH für ihre Schulen, an deren Fortbestand
auch die Stadt Münster auch im Sinne eines regional ausgewogenen Schulangebots großes Interesse hat,
nachvollziehbar. Allerdings liegen keine Anhaltspu nkte dafür vor, dass alle bislang nach Havixbeck od er
Billerbeck pendelnden SuS künftig eine Gesamtschule in Roxel anwählen. Aufgrund der hohen Zahl der
abgelehnten SuS an der Gesamtschule Münster-Mitte k ann darüber hinaus auch davon ausgegangen werden,
dass ein beträchtlicher Anteil dieser SuS aus dem B ezirk Mitte nach Roxel pendeln würden, um eine
Gesamtschule besuchen zu können. Insgesamt geht die Stadt Münster daher davon aus, dass ausreichend Su S
innerhalb des Stadtgebiets für eine 3. Gesamtschule in Roxel zur Verfügung stehen, ohne die Gesamtschu le in
Havixbeck mit Teilstandort in Billerbeck zu gefährden.
9. Fazit: Errichtung einer 3. städtischen Gesamtschule in Roxel
Es besteht ein Bedarf für eine 4-zügige 3. Gesamtsc hule in der Stadt Münster, die am Standort Roxel um gesetzt
werden soll. Auf Basis der prognostizierten Schüler zahlentwicklung in der Eingangsstufe der Sekundarst ufe an
den städtischen Schulen kann die erforderliche Mind estgröße von 100 SuS zum Errichtungszeitpunkt, dem
Schuljahr 2023/2024, und der Startphase erreicht we rden. Ohne einen Ausbau des Schulangebots würde
spätestens ab dem Schuljahr 2028/2029 die Kapazität sgrenze der Eingangsklassen an den weiterführenden
Schulen überschritten werden.
Der Elternwille spricht zudem nachhaltig wie deutlich für ein weiteres Gesamtschulangebot, die Nachfrage nach
Schulplätzen dieser Schulform ist konstant hoch und erfordert effektive schulorganisatorische Maßnahmen, um
28
die Sicherstellung eines ausgewogenen Schulangebots in der Stadt Münster im Sinne der Eltern- und
Schülerschaft zu ermöglichen.
Der Standort Roxel ist dabei ein sehr gut ausgestat tet und kurzfristig verfügbarer Schulstandort. Dabe i sind die
Rahmenbedingungen nachzuschärfen, gerade was die Verkehrsanbindung zum wachsenden Stadtteil Nienberge
oder die räumliche und konzeptionelle Gestaltung de s Schulalltages unter der konkreten Fragestellung, z.B.
hinsichtlich der dort auslaufend gestellten Sekundarschule, angeht.
Bezogen auf die teilweise großen Bedenken der Umlan dkommunen gegenüber dem Ausbau von
Gesamtschulplätzen in Münster, besteht ein großes I nteresse an einem guten Dialog, um die bisher sehr
vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Schulträgern der Umlandregion nicht zu gefährden.
Anlage 1: Schülerprognose auf Einzelschulebene
Anlage 2: Auswirkungen einer Errichtung einer 3. Gesamtschule auf andere Schulformen in Münster
Anlage 3: Stellungnahmen der Umlandkommunen
Anlage 4: Stellungnahme der Gemeinde Havixbeck und Stadt Billerbeck zur anlasssbezogenen SEP 3.
Gesamtschule
Anlage 3_Antworten Umlandgemeinden
31452 Zeichen
Anlage 3 Der Bürgermeister Stadt ®: Drensteinfurt Stadt Drensteinfurt - Postfach 1260 - 48310 Drensteinfurt Fachbereich: 4 - Familien, Schulen, Sport und Soziales Stadt Münster Auskunft erteilt: Herr Stiefel Herr Stadtdirektor Zimmer: 22 Thomas Paal Tel. (Durchwahl): 02508 995-1400 48127 Münster Tel. (Zentrale); 02508 995-0 Telefax: 02508 995-9050 Internet: www.drensteinfurt.de E-Mail: g.stiefel@drensteinfurt.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen Datum 04.03.2022/40.100015 FB 4/Gö 07.04.2022 Regionale Abstimmung zur Errichtung einer 3. städtischen Gesamtschule am Standort Roxel Sehr geehrter Herr Paal, mit Schreiben vom 04.03.2022 baten Sie die Stadt Drensteinfurt um Einschätzung zur Errichtung einer 3. Gesamtschule mit 4 Zügen im Stadtgebiet Münster, speziell am Standort Roxel. Ferner teilten Sie mit, dass die Friedensreich-Hundertwasser-Schule in Roxel aufgrund geringer Akzeptanz auslaufend gestellt wurde. Die Gemeinde Havixbeck und die Stadt Billerbeck haben It. Ihren Angaben bereits starke Bedenken geäußert. Auch für die Stadt Drensteinfurt würde die Einrichtung einer zusätzlichen Gesamtschule in der Stadt Münster zwangsläufig zu einer zusätzlichen Bestandsgefährdung und möglicherweise zu einem Bestandsverlust der bestehenden Sekundarschule führen. Im Übrigen nehmen wir Bezug auf unser Schreiben vom 27. März 2019 und sprechen uns weiterhin gegen die Einrichtung einer zusätzlichen Gesamtschule in der Stadt Münster aus. Ich hoffe auf Ihr Verständnis und darf Sie bitten, diese Stellungnahme der Stadt Drensteinfurt an die entsprechenden Gremien bzw. Ausschüsse der Stadt Münster und an die Bezirksregierung Münster weiterzuleiten. Darüber hinaus stehe ich Ihnen für weitere Gespräche in dieser Angelegenheit gerne zur Verfügung. Bei dieser Gelegenheit möchte ich gerne einmal an die aufgenommenen Gespräche hinsichtlich einer stadtregional abgestimmten Schulentwicklung erinnern, die aus unterschiedlichen und natürlich auch nachvollziehbaren Gründen „ins Stocken“ geraten sind. In der Stadtregion Münster haben wir die interkommunale Zusammenarbeit in den Handlungsfeldern Wohnen und Mobilität in den letzten Jahren bereits deutlich intensiviert. Dies halte ich in einem nächsten Schritt auch im Bereich der Schulentwicklungsplanung in diesem Zusammenschluss für außerordentlich geboten. Sparkasse Münsterland Ost ®. @: IBAN: DE83 4005 0150 0008 0001 92 . © eoe® Swift-BIC: WELADEDIMST Öffnungszeiten Bürgerbüro: Hausanschrift: = Vereinigte Volksbank Münster eG Mo u. Mi: 07.30-12.00 Uhr Stadtverwaltung ” . IBAN: DEO2 4016 0050 4300 0027 00 Di u.Fr: 07.30-16.00 Uhr Landsbergplatz 7 7 Inklusion Swift-BIC: GENODEMIMSC Do: 07.30-17.30 Uhr 48317 Drensteinfurt u in Drensteinfurt MEIN EVERSWINKEL lo Der Bürgermeister Gemeinde Everswinkel | Der Bürgermeister | Postfach 1162 | 48347 Everswinkel Rathaus: Am Magnusplatz 30 48351 Everswinkel nn den Tel. 02582 88-0 dtcirsktor | Fax 02582 88 - 511 www.everswinkel.de Stadt Münster Herrn Stadtdirektor Thomas Paal Sta 48127 Münster Kontakt: Ei: (Tr. Mg. 2022 Iris Peveling = Haupt-, Personal- und Schulamt \ Zimmer 118 Tel. 02582 88 - 218 Fax 02582 88 - 510 hauptamt@everswinkel.de Az. 10-- 40.20.03 Everswinkei, 17.03.2022 Regionale Abstimmung zur Errichtung einer 3. Städtischen Gesamtschule am Standort Roxel Schreiben vom 04.03.2022 - 40.10.0015 Sehr geehrter Herr Paal, zu Ihren Planungen, eine 3. Städtische Gesamtschule zu errichten, teile ich Ihnen mit, dass seitens der Gemeinde Everswinkel keine Bedenken gegen eine Ausweitung der Gesamtschulangebotes der Stadt Münster bestehen. Ich darf insoweit Bezug auf mein Schreiben vom 03.04.2019 — gl. Az.- Bezug nehmen. Ich wünsche Ihnen für die weitere Planung und Entwicklung Ihres Vorhabens viel Erfolg. Mit freundlichen Grüßen Öffnungszeiten: Mo — Fr 8 - 12.30 Uhr | Mo 14 -- 18 Uhr | Mi 14 - 16 Uhr | und nach Vereinbarung | Einwohnermeldeamt zusätzlich Do 14 — 18 Uhr Sparkasse Münsterland-Ost BLZ 400 501 50 | Konto-Nr. 2.001 220 | IBAN DE78 4005 0150 0002 0012 20 | BIC WELADED1MST Volksbank Münsterland Nord eG BLZ 403 619 06 | Konto-Nr. 86 85 300 300 | IBAN DE23 4036 1906 8685 3003 00 | BIC GENODEM1IBB GEMEINDE NOTTULN \ DER BÜRGERMEISTER Natur Kultur Genuss NOTTUIN. Fachbereich Schule & Soziales Gemeinde Nottuln - D- 48292 Nottuln Stadt Münster Amt für Schule und Weiterbildung Herrn Stadtdirektor Paal 48127 Münster Stiftsplatz 8 48301 Nottuln Frau Faber Telefon: 02502 / 942-225 Fax: 02502 / 942-223 E-Mail: Faber@nottuln.de Nottuln, 17.03.2022 Regionale Abstimmung zur Errichtung einer dritten Städtischen Gesamtschule am Stand- ort Roxel Ihr Schreiben vom 04.03.2022; Az: 40.10.0015 Sehr geehrter Herr Paal, vielen Dank für die Möglichkeit der erneuten Stellungnahme. Zunächst verweise ich auf den Beschluss des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit vom 07.05.2019. Der Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit hat damals folgenden Beschluss gefasst: „Die Gemeinde Nottuln ist Trägerin des Rupert-Neudeck-Gymnasiums. Die Auswirkungen einer dritten städtischen Gesamtschule auf die Zukunft dieser Schule werden als marginal und nicht als bestandsgefährdend angesehen. Insofern werden gegen die Errichtung aus Sicht des Schul- trägers keine Bedenken erhoben.“ Dieser Beschluss hat nach wie vor seine Gültigkeit. Auch wenn die Errichtung einer dritten städtische Gesamtschule nicht als bestandsgefährdend für das in meiner Trägerschaft befindliche Gymnasium gesehen wird, möchte ich gleichwohl auf die Situation der örtlichen Liebfrauenschule (Sekundarschule), die sich in kirchlicher Träger- schaft befindet, hinweisen. Diese wäre sicherlich bei Errichtung einer weiteren Gesamtschule im Umkreis stärker betroffen. Mit freundlichen Grüßen Gemeindekassi Sparkasse Westmünsterland Volksbank Nottuln Umsatzsteuer ID Steuernummer IBAN BIC DEO7 4015 4530 0082 0000 43 WELADE3WXXX DE34 4016 4352 0000 0182 00 GENODEMICNO DE343716047 312/5712/0911 Zentrale Verbindungen Vermittlung: (02502) 942-0 Fax: (02502) 942-222 E-Mail: info@nottuln.de Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr Montag - Mittwoch 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Internet: http://www.nottuln.de und nach Vereinbarung Gemeinde Ostbevern - Postfach 11 65 - 48342 Ostbevern Gemeinde Ostbevern Stadt Münster Der Bürgermeister Amt für Schule und reiteneldung Am Rathaus 1 | 48346 Ostbevern Frau Averbeck 48127 Münster Telefon 02532 82-0 Fax 02532 82-46 gemeinde@ostbevern.de ’ www.ostbevern.de Fachbereich \/Schulen Auskunft erteilt L r . . er Hubertus Stegemann Regionale Abstimmung zur Errichtung einer 3. Städtischen Durchwahl Gesamtschule am Standort Münster . I. Etage, Raum 01.22 E-Mail stegemann@ostbevern.de Sehr geehrte Frau Averbeck, Datum 14.03.2022 herzlichen Dank für die Übersendung der Unterlagen. Das Rathaus ist für Sie geöffnet Mo.-Fr. 08.00 - 12.00 Uhr Die Gemeinde Ostbevern erhebt - wie bereits auch im Jahr 2019 3" oo nun signalisiert - keine Bedenken gegen die beabsichtigte Errichtung einer 5 4 . . i Zusätzlich ist der Bürgerservice geöffnet weiteren Gesamtschule in Münster-Roxel. Montags ab 07.00 Uhr sowie nach Vereinbarung | ® 02532 82-82 Sie erreichen uns auch unter Mit freundlichen Grüßen g g l> Bankkonten Sparkasse Münsterland Ost IBAN DE71 4005 0150 0005 0260 00 n BIC WELA DE DI MST Karl Piochowia Volksbank Münsterland Nord eG IBAN DE55 4036 1906 7800 6023 00 BIC GENO DE M1 BB Wir sind ausgezeichnet mit Fairtrade- european ° energy award 28 ML 2022 Senden® DER BÜRGERMEISTER 99.4 N ulfün Sahrils amt kerülldung 7 N _ _ ne Gemeinde Senden | Postfach 1251 | 48303 Senden Stadt Münster Amt für Schule und Weiterbildung 48127 Münster Senden, den 22.03.2022 Ansprechpartner/in E-Mail Telefon Fax Aktenzeichen Herr Bothur h.bothur@senden-westfalen.de 02597 / 699-205 02597 / 699-222 | Regionale Abstimmung zur Errichtung einer 3. städtischen Gesamtschule am Standort Roxel hier: Ihr Schreiben vom 04.03.2022; Az.: 40.10.0015; hier eingegangen am 14.03.2022 Sehr geehrter Herr Paal, sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für die erneute Gelegenheit zur Stellungnahme. Grundsätzlich verweise ich auf meine Stellungnahme vom 29.03.2019, die ich weiterhin aufrecht halte. Besonders möchte ich meine damaligen Ausführungen und Bedenken zu den unmittelbaren Auswirkungen einer weiteren Aufstockung der Gesamtschulangebote in der Region auf die Edith-Stein-Hauptschule der Gemeinde hervorheben. Diese sehe ich durch die aktuell von Ihnen übersandte Schulentwicklungsplanung des Büros Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch ausdrücklich bestätigt. In seinem Fazit führt das Büro unter Ziffer 4.1.6 letzter Absatz aus: „Aber auch das Umland wächst, durchaus auch mit Unterstützung der Stadt Münster („wachsender Speckrand‘), es kann seine Schullandschaft also selbsttätig erhalten und ausbauen. Wenn eine Gefährdung von Schulen zu befürchten ist, dann sehen wir diese eher in den Münsteraner Hauptschulen, die jetzt noch überdurchschnittlich besucht werden, allerdings zeigt sich schon in den Anmeldezahlen für 2021, dass die Zahlen in den Hauptschulen sofort zurückgehen, wenn in den GE Plätze zur Verfügung stehen. Es ist davon auszugehen, dass bei den hohen Zahlen von Ablehungen diese starke Hauptschulquote (und möglicherweise auch die RS-Quote) eher nicht den Wünschen der Eltern entspricht und diese SuS lieber auf eine GE gehen würden. Angesichts der Schulstruktur in Münster und den anstehenden Veränderungen dort, ist es aus unserer Sicht zu kurz gesprungen, einzelne Schülerzahlen von unter 10 gegeneinander Münsterstraße 30 Sparkasse Westmünsterland IBAN DES3 4015 4530 0009 0125 35 BIC WELADESWXXX 48308 Senden Volksbank Senden eG IBAN DEO2 4006 9546 0004 217100 BIC GENODEMISDN Tel. 02597 / 699-0 Vereinigte Volksbank Münster IBAN DE21 4016 0050 1418 0049 00 BIC GENODEMIMSC www.senden-westfalen.de Gläubiger-ID: DE3522200000059673 abzuwägen — es gilt eher, den Schülerzahlenanstieg bedarfsgerecht — also nach Elternwunsch zu verkraften.“ Diese deutlich dargestellte Sogwirkung eines erhöhten GE-Angebotes zu Lasten der Schulform Hauptschule gilt gleichermaßen für die Hauptschule der Gemeinde Senden. Unter Ziffer 2.1.5 wird ausgeführt, dass die GE Havixbeck in den Jahren 2019 und 2021 42 respektive 39 SuS ablehnte. Wird also in unmittelbarer Nähe der GE Havixbeck das GE-Angebot signifikant erweitert, wird dies eine deutliche Abnahme der Ablehnungsquote bis möglicherweise hin zu jährlich freien Aufnahmekapazitäten der GE Havixbeck führen. Wie in dem von Ihnen vorgelegten Gutachten ausgeführt, wird dies zu einem Rückgang der HS-Quote, auch für die HS in Senden führen, da insbesondere die Kinder mit Hauptschulempfehlung unseres Ortsteils Bösensell, aber auch aus dem Ortsteil Senden verstärkt freie Kapazitäten der nahen GE Havixbeck in Anspruch nehmen werden. Die Edith-Stein-Schule hat in der laufenden Anmeldephase 2022 bis heute lediglich 18 Anmeldungen zu verzeichnen, so dass die Sicherstellung des Fortbestandes der Hauptschule anlässlich dieser Zahlen fortwährend erhebliche Anstrengungen aller Beteiligten, allen Voran der Leitung und des Lehrkörpers der Hauptschule, erfordert. Dieser Herausforderung stellt sich das Team der Edith-Stein-Schule seit Jahren mit bewundernswertem Engagement und Ideenreichtum zum Wohle der SuS. Wenn in dem Fazit des Büros Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch ausgeführt wird, dass es zu kurz gesprungen sei, einzelne Schülerzahlen von unter 10 gegeneinander abzuwägen, dann ist dies nicht nur eine Geringschätzung dieses weit überdurchschnittlichen Engagements für den Hauptschulstandort Senden, sondern macht auch in besonderem Maße deutlich, dass sich die Planung nicht ernsthaft mit den Risiken und Folgen eines GE-Standortes Roxel für die umliegenden Schulstandorte auseinandergesetzt hat und lediglich darauf abzielt, einen GE-Standort Roxel zu rechtfertigen. Insofern müssen die dortigen Ergebnisse, soweit sie sich auf die umliegenden Schulstandorte beziehen, grundsätzlich angezweifelt werden. Auch die Aussage unter 4.1.1: „Dies gefährdet möglicherweise eher die Hauptschulen der Stadt Münster als die Gesamtschulen des Umlands“ macht deutlich, dass gerade die von der Sogwirkung der GE ebenfalls (ggf. mittelbar) besonders betroffenen umliegenden Hauptschulen, namentlich die Edith-Stein-Schule Senden, keine Beachtung in den Abwägungen der Planer gefunden haben. Ob die Schülerprognosen in der Schulentwicklungsplanung zum jetzigen Zeitpunkt schlüssig sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Aktuell befindet sich jedoch eine vorgezogene Schulentwicklungsplanung für die Gemeinde Senden in der Bearbeitung die bis zum Sommer vorliegen soll. Erst dann können die Prognosen Ihres Planungsbüros abschließend bewertet werden. Abschließend möchte ich nochmals betonen, dass ich keinesfalls den zusätzlichen GE- Bedarf der Stadt Münster in Frage stelle. Der Standort in unmittelbarer Nähe zur GE Havixbeck wird jedoch erhebliche Auswirkungen auch für die umliegenden Schulstandorte haben. So bin ich im Hinblick auf die sehr geringen Schülerzahlen der Edith-Stein-Schule in höchstem Maße besorgt, dass wir die Hauptschule für die Gemeinde Senden nicht mehr halten können, wenn aufgrund der Sogwirkung eines erhöhten GE-Angebotes die Anmeldequoten auch nur um wenige Kinder sinkt. Dabei Seite 2 von 3 sind Zahlen von unter 10 Schülern alles andere als Bagatellen für den HS-Standort Senden. Ich bitte daher um Verständnis dafür, dass ich vor diesem Hintergrund einen GE-Standort Roxel keinesfalls befürworten kann. Mit freundlichen Grüßen SS. I” Sebastian Täger Bürgermeister Seite 3 von 3 SIADT ®TELGTE lo N Pi Der Bürgermeister ak @ do Postanschrift: Stadt Telgte Der Bürgermeister: Postf: OMAB2BI Telgte Stadt Müns Stadt Münster lausanschrift: Baßfeld 4 - 6, 48291 Telgte Herrn Stadtdirektor Thomas/Pagl: 20, APR 2 Fer erteilt: Tanja Schnur immer: 201 48127 Münster Amt für Schule und Weiterbildung frei. (Durchwahl: 02504 13-301 = el. (Zentrale): 02504 13-0 Telefax: 02504 13-492 E-Mail: tanja.schnur@telgte.de Internet: http://www.telgte.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens ben) Datum 11.04.2022 Regionale Abstimmung zur Errichtung einer 3. Städtischen Gesamtschule am Standort Roxel Sehr geehrter Herr Paal, mit Schreiben vom 04.03.2022 baten Sie um eine aktualisierte Stellungnahme zur Errich- tung einer 3. städtischen Gesamtschule in Münster mit vier Zügen am Standort Roxel. Die Stadt Telgte als Schulträger hat Ihre Ausführungen zu den steigenden Bedarfen nach Gesamtschulplätzen zur Kenntnis genommen und kann nachvollziehen, dass eine weitere Ausbauplanung in Münster sinnvoll ist. Bereits bei der ersten Anfrage der Stadt Münster zur Gesamtschule Roxel vom 14.03.2019 sind auch die Schulleitungen der weiterführenden Schulen und die Ratsmit- glieder der Stadt Telgte am 04.04.2019 über diese Ausbauplanung informiert worden. Zum damaligen Zeitpunkt gab es keine Bedenken. Daran hat sich auch zum jetzigen Zeit- punkt keine Änderung ergeben, da bei der Standortoption in Roxel konkret für Telgte keine Veränderungen im Schulwahlverhalten zu erwarten sind. Dennoch erlaube ich mir aus Sicht einer Kommune im Umland des Oberzentrums Münster den Hinweis, dass im Rahmen der geforderten regionalen Abstimmung und Kooperation der Kommunen zur Be- reitstellung eines regional ausgewogenen Schulangebotes eine Gefährdung von Schul- angeboten im Umland zwingend zu vermeiden ist. Für den weiteren Prozess wünsche ich alles Gute. Mit freundlichen Grüßen chfnahkpet Wolfgang Pieper (Bürgermeister) Mo. - Fr. 8 -12 Uhr, Mo., DI. 14 -16 Uhr, Do. 14 -18 Uhr il familienfreundlicher Produktbereich Soziales: Mo. - Mi. u. Fr. 8 -12 Uhr, Do. 14 -18 Uhr “m BD ‚Arbeitgebı Bürgerbüro: Mo., Di., Do., Fr. 7:30 -12 Uhr und nach (Online-)Terminvergabe Mo., Di. 14 -16 Uhr, Do. 14 -18 Uhr i Be AT EIINEDEN Sparkasse Münsterland Ost, IBAN DE77 4005 0150 0060 0002 54, BIC WELADED1MST m 2020-2023 Volksbank Münsterland Nord eG, IBAN DE69 4036 1906 3500 0019 00, BIC GENODEM1IBB prüfen.bewerten. auszeichnen Gläubiger-ID: DE21ZZ200000180108 - Steuer-Nr.: 346/5757/7009 - USt-IdNr.: DE 126045268 | Berteismannstiftung BISCHÖFLICHES GENERALVIKARIAT KATHOLISCHE KIRCHE BISTUM MUNSTER Hauptabteilung Schule und Erziehung Kardinal-von-Galen Ring 55 48149 Münster Bischöfliches Generalvikariat | Kardinal-von-Galen-Ring55 | 48149 Münster Herrn Fon 0251 495-412 Stadtdirektor Paal Fax 0251 495-6075 Stadt Münster sekr.leitung-schule@bistum-muenster.de 48127Münster www.bistum-muenster.de Ansprechpartner: Herr Dr. Middendorf 17. März 2022 Regionale Abstimmung zur Errichtung einer dritten städtischen Gesamtschule am Standort Roxel: Ihr Schreiben vom 04.03.22 Sehr geehrter Herr Paal, ich danke für die Möglichkeit der Stellungnahme, die ambivalent ausfällt. Auf der einen Seite (Münsteraner Blick) übersteigt die Nachfrage nach Gesamtschulplätzen in Münster das An- gebot, so dass mit Blick auf die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung aus der gesamtschulspezifischen Per- spektive der Stadt Münster ein Mehrbedarf gegenüber dem Status quo ersichtlich ist. Zugleich gibt es in Münster weiterführende Schulen mit sehr geringer Anmeldezahl (unter 50, teilweise sogar unter 20), so dass das schuli- sche Angebot in Münster insgesamt durch Mehr- und Minderbedarf gekennzeichnet ist. Auf der anderen Seite (der Blick des Umlands) ist die Situation der integrierten Schulen in Coesfelder Gemeinden (Havixbeck, Billerbeck und Nottuln) zu betrachten. Auf die Bedenken der Gemeinden Havixbeck und Billerbeck haben Sie in Ihrem Schreiben hingewiesen. Ebenfalls zu beachten ist die Situation unserer Liebfrauenschule (Se- kundarschule) in Nottuln, deren Einzugsgebiet (hier Nottuln selbst; der Ortsteil Appelhülsen ist nur rund 10 km von Roxel entfernt) durch die Errichtung einer Gesamtschule in Roxel tangiert wäre. Da die Anmeldezahlen der- zeit und auch perspektivisch für eine „knappe“ Dreizügigkeit gegeben sind, eine Sekundarschule auch mindes- tens dreizügig sein sollte, sind für unsere Sekundarschule erhebliche negative Auswirkungen durch die Errichtung einer Gesamtschule in Roxel zu befürchten, sofern das Schulangebot dieser städtischen Gesamtschule auch an Kinder aus Coesfelder Gemeinden adressiert würde. Da nach 8 46 SchulG der Zugang zu weiterführenden Schulen nicht vom Wohnort abhängt, ist daher von einer Gefährdung unserer Liebfrauenschule für den Fall einer Errich- tung einer städtischen Gesamtschule in Roxel auch tatsächlich auszugehen. Insofern bestehen nicht aus Sicht unserer Friedensschule in Münster, wohl aber aus Sicht unserer Liebfrauen- schule in Nottuln Bedenken gegen die Errichtung einer städtischen Gesamtschule in Roxel. Mit freundlichen Grüßen H auaukdı Dr. William Middendo: ( Leiter der Hauptabteilung Schule und Erziehung im Bischöflichen Generalvikariat Münster ko KOSMOS-Bildung gGmbH KOSMOS-Bildung gGmbH + Tilbeck 2 « 48329 Havixbeck Ansprechpartnerin: An die Susanne Beermann Stadt Münster Tel. 02507 5392109 Herr Stadtdirektor Thomas Pal . Mobil 0177 6703099 x Mail susanne.beermann @ 48127 Münster (0301) ee BE EE EEE Stadt Münster 1 I 24 MRZ. 209 1 | | Amir Schule und Witertikdung Ihr Schreiben 40.10.0015 vom 04.03.2022 Havixbeck, den 18.03.2022 Stellungnahme zur Einrichtung einer Gesamtschule in Münster- Roxel Sehr geehrter Herr Stadtdirektor Paal, mit Ihrem Schreiben vom 18.03.2022 baten Sie uns als Schulträger einer „Nachbar-Gesamtschule“ erneut um eine Stellungnahme zu dem möglichen Vorhaben, am bisherigen Standort der Friedensreich Hundertwasser Sekun- darschule eine neue 4-zügige Gesamtschule Roxel zu etablieren. Basis für Ihre erneute Anfrage ist die anlassbezogene Schulentwicklungspla- nung, erstellt von Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch. Wir als zugegebenermaßen kleine Gesamtschule wären durch unseren Standort Tilbeck sehr nah an Roxel weiterhin stark gefährdet - nicht, weil wir direkt Schülerabwanderung fürchten, sondern weil unser Schülerspezial- verkehr finanziell nicht mehr haltbar wäre. Auf diesen sind wir jedoch wegen unserer „Landlage“ mit einer schlechten ÖPNV-Anbindung sehr angewiesen. Unsere Stellungnahme möchten wir in drei Teile gruppieren: 1. Strukturelle Unstimmigkeiten der beigelegten Schulentwicklungspla- nung 2. Ergänzung der Schulentwicklungsplanung um die Zahlen unserer Ge- samtschule 3. Unsere Befürchtungen und Vorschläge zum Vorhaben „Gesamtschule Roxel“ KOSMOS-Bildung gGmbH Sitz: Havixbeck GLS Bank Registergericht: Coesfeld BLZ 430 609 67 Tilbeck 2 HRB 11079 Kto. 4022761300 48329 Havixbeck Geschäftsführung: BIC GENODEMIGLS Susanne Beermann IBAN DE24 4306 0967 4022 7613 00 www.kosmos-bildung.de Dieter Hieke - 2 - 1. Strukturelle Unstimmigkeiten der beigelegten Schulentwick- lungsplanung Keine umfassende Entwicklungsplanung Bei der beigelegten Planungsstudie handelt es sich nicht um eine Schulent- wicklungsplanung für Münster oder auch nur dessen Gesamtschulbedarf, sondern nur um einen kleinen Teilabschnitt derselben. Es geht einzig und allein um die Frage, ob eine Gesamtschule in Roxel die Anne-Frank- Gesamtschule Havixbeck und Billerbeck gefährden könnte. Intransparente Dokumentation der Basisdaten Die Studie dokumentiert nicht ausreichend, von welchen Basisdaten ausge- gangen wird. Durch die geringen absoluten Zahlen gehen wir davon aus, dass der zugrundeliegende Datenkranz nur die Aufnahmen der 5er- Jahrgänge der Gesamtschulen aus den einzelnen Wohnort-Gemeinden ent- hält. In der Datentabelle des Kapitels 2.1.2 werden zunächst Kalenderjahre, dann Schuljahre ausgewiesen -hier besteht Korrekturbedarf. Ungenaue Datenbasis Bei Aufnahmezahlen unter 5 aus einer Region wird in der Datenbasis „<5" dokumentiert. Angesichts der grundsätzlich niedrigen Zahlen (weil nur die 5er-Jahrgänge verwendet werden) hat dieses Vorgehen einen verfäl- schenden Charakter. Bei der Ergänzung der Datenbasis um unsere Zahlen haben wir daher diese Werte aufgrund der jeweiligen ausgewiesenen Ge- samtsummen aufgelöst in (geschätzte) absolute Zahlen. Unvollständige Datenbasis Obwohl unter Kapitel 1 zu den Daten bemerkt wird, dass die Daten „der pri- vaten Ersatzschulen und der öffentlichen Schulen“ verwendet wurden, kommen die Einschulungszahlen unserer Gesamtschule nicht vor (die Frie- densschule hingegen, ebenfalls Ersatzschule, ist enthalten). Diese sind zwar absolut nicht sehr hoch, verschieben aber das Bild doch enorm, weil in der gesamten Studie durch die alleinige Betrachtung der 5er-Jahrgänge die Grundgesamtheit insgesamt mit niedrigen Zahlen arbeitet. Wir vermuten, dass unsere KOSMOS-Bildung Münsterlandschule Tilbeck - Gesamtschule (wie in Kapitel 2.1.9 genannt) wie eine Förderschule gesehen wurde und daher zahlenmäßig nicht betrachtet wurde. Wir sind jedoch eine integrative Gesamtschule bis zum Abitur, mit 20% Förderkindern im ge- meinsamen Unterricht, in Summe aktuell mit fast 240 Gesamtschüler*innen. Im folgenden Punkt 2. ergänzen wir daher gern unsere Zahlen. 2. Ergänzung der Schulentwicklungsplanung um die Zahlen unserer Gesamtschule Da die KOSMOS-Bildung Münsterlandschule Tilbeck -— Gesamtschule in der Planungsstudie zahlenmäßig gar nicht berücksichtigt wurde, liefern wir gern unsere Aufnahme-Daten der letzten Jahre nach und zeigen auf, wie sich die Kapitel 2.2.1 und 2.1.2 der Planungsstudie dadurch verschieben würden. Basisdaten: Schüler*innen (Jahrgang 5) aus dem Umland Münsters Jahr_|Schule Steinfurt Lüdinghausen Havixbeck Altenberge Billerbeck Cosfeld Laer Nottuln Rosendahl Senden Sonst. Umland 2016| AFG Havixbeck 54 8 10 10 15 2 1 100 2016| Friedensschule MS sı 51 2016|GE Münster-Mitte 1 6 7 2016|KOSMOS-Bildung GE 1 3 2 8 6 20 2017|AFG Havixbeck 48 10 15 2 & 10 2 2 95 2017|Friedensschule MS 29 29 2017|GE Münster-Mitte 6 6 2017|KOSMOS-Bildung GE A. 3 2 8 6 2 22 018|AFG Havixbeck 46 ı 49 2 6 ı ı1 3 139 2018|FriedensschuleMS . 42 42 2018|GE Münster-Mitte P 7 1 8 2018|KOSMOS-Bildung GE 1 2 1 4 10 3 i 22 2019| AFG Havixbeck 5 3 49 3 10 7 3 14 188 2019| Friedensschule MS 27 27 2019|GE Münster-Mitte ı 11 2019|KOSMOS-Bildung GE 2 7 ı 6 4 ı 21 2020| AFG Havixbeck 50 4 44 3 6 14 10 5 136 2020| Friedensschule MS #5 45 2020/GE Münster-Mitte 9 1 ı0 2020/KOSMOS-Bildung GE A. 5 1 7 1 2 17 2021])KOSMOS-Bildung GE 3 1. 3 2 6 6 2 23 Kapitel 2.2.1 der Planungsstudie: Münsteraner Schüler*innen (Jahrgang 5) in den beiden Havixbecker Gesamtschulen 4 - ‚Schüler*innen (Jahrgang 5) aus Münster Jahr |Schule Gievenbeck Nienberge Roxel Albachten MS-Mitte/Ost 2016| AFG Havixbeck 3 2 2 7 2016| KOSMOS-Bildung GE 1 1 1 1 2017| AFG Havixbeck ı0 3 3 3 2017|KOSMOS-Bildung GE 1 2 1 3 7 | 2018| AFG Havixbeck 11 5 4 4 24 2018|KOSMOS-Bildung GE 3 3 2 2 10 2019|AFG Havixbeck 12 4 3 3 22: 2019|) KOSMOS-Bildung GE 2 1 4 4 1 12 2020| AFG Havixbeck 5 11 8 2 2 28 2020| KOSMOS-Bildung GE 1 2 3 7 13 2021| AFG Havixbeck 3 4 7 8 22 2021] KOSMOS-Bildung GE 5 3 5 13 3D = 25 Eu 2 H F k Werte 10 ä 11 7 g Summe von MS-Mitte/Ost = - Ba} # Summe von Albachten = Ku & I: [n fi Summe von Roxel [) m r nn j . m “ u a . R Sen n Nienberge & E a E Ei E = Ei B 3 = E Summe von Gievenbeck — z = zZ = X zZ zZ 5 = ä E 8 2 o Mr he] a o A vo A zZ < z x S < 3 z BI < = 2018 617 20918 2019 2020 2021 55 Kapitel 2.1.2 der Planungsstudie: Umlandverflechtung, Umlandschüler*innen an den Gesamtschulen der Region (nur Jahrgang 5) Werte 2016 2017 2018 2019 2020 Gesamtergebnis GE Ser Steinfurt 1 1 1 1 4 GE 5er Lüdinghausen 2 2 GE 5er Havixbeck SS 51 48 66 55 278 GE 5er Altenberge 4 5 13 14 13 75 GE 5er Billerbeck 0 15 50 43 44 168 GE Ser Cosfeld 2 2 3 5 12 GE 5er Laer 12 ss ı ı 6 48 GE 5er Nottuln 23 18 21 13 21 96 GE 5er Rosendahl 2 2 ı 3 10 28 GE 5er Senden 86 8 6 45 GE Ser Sonstiges Umland MS s1ı 3113 3 283 47 200 178 152 211 207 208 956 Gesamtschüler*innen Jahrgang 5 aus dem Umland 250 2ıl 207 200 178 152 150 100 j 50 0 2016 2017 2018 2019 2020 208 3. Unsere Befürchtungen und Vorschläge zum Vorhaben „Gesamtschule Roxel“ Ausgangslage: Unsere staatlich anerkannte Gesamtschule in privater Trägerschaft ist 6,7 km vom angestrebten Ständort der Roxeler Gesamtschule entfernt - stadtauswärts Richtung Havixbeck. Auch wir bieten eine Oberstufe bis zum Abitur nach 13 Jahren an. Wir sind gut einzügig - unsere Jahrgangsstärke beträgt ca. 31 Schüle- rinnen und Schüler. In der Oberstufe erreichen wir diese Zahl in der Regel nicht - im Frühjahr 2019 lief unser erstes Abitur. Da wir mit einem durchgängigen Konzept von der 1. bis zur 13. Klasse arbeiten, rekrutieren sich die meisten Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule aus unserer eigenen Grundschule. Es gibt kaum Grund- schüler, die auf eine andere weiterführende Schule wechseln. . Eventuelle Lücken in den Gesamtschuljahrgängen füllen wir mit Quer- einsteigern auf, die sich nach ausgiebiger Hospitation für unser re- formpädagogisches Konzept entscheiden. Das gilt für alle unsere Schülerinnen und Schüler: die Entscheidung für unsere Schule fällt nicht aufgrund der Lage oder Wohnortnähe, sondern wegen unseres besonderen Konzepts, das jedes Kind mit sei- ner Individualität in den Mittelpunkt stellt. Somit ergibt sich ein großes Einzugsgebiet, das mit einem durch den Schulträger eingerichteten Schülerspezialverkehr bedient wird: unab- hängig vom eigenen Fahrkostenerstattungsanspruch hat jedes Kind einen Schulbusplatz in einer unserer täglich 26 Touren quer durch das gesamte Münsterland. Nicht refinanzierte Fahrkosten werden vom Schulträger übernommen. Mögliche Effekte einer neuen Gesamtschule in Roxel auf uns: Ein „gegenseitiges Abwerben“ bei den Anmeldungen dürfte nicht ent- stehen, da wir zum einen die meisten Gesamtschüler direkt aus unse- rer eigenen Grundschule bekommen und zum anderen durch die un- terschiedlichen Konzepte sowieso keine Konkurrenz entsteht - wir hätten nicht dieselbe Kundenklientel. Da wir keine eigene Turnhalle auf unserem Gelände haben, nutzen wir unter anderem auch die Roxeler Sporthalle. Darauf können wir nur schwer verzichten und wünschen uns daher auch in den nächsten Jah- ren Sportzeiten in Roxel. Die Finanzierung unseres Schülerspezialverkehrs, die ohnehin von Jahr zu Jahr schwieriger wird, lebt unter anderem, aber zu großen Tei- len, von zwei Faktoren: 1. Wir arbeiten inklusiv, 20% unserer Schülerinnen und Schüler haben einen ausgewiesenen Förderbedarf. Der hohe Fahrkostenerstattungs- anspruch dieser Förderkinder trägt im Solidarprinzip einen hohen Kos- tenanteil unseres Schülerspezialverkehrs. Würde die neue Gesamt- schule in Roxel ebenfalls inklusiv arbeiten? 2. Für viele unserer Gesamtschüler sind wir die nächstgelegene Ge- samtschule (oder die tatsächlich nächstgelegene Gesamtschule ist = Me nicht aufnahmebereit), so dass überhaupt ein Fahrkostenerstattungs- anspruch bestehen kann. Sollte in der Nachbarschaft eine neue Ge- samtschule entstehen, würden wir für einen Großteil unserer Ge-- samtschüler aus Albachten, Roxel, Münster West und teilweise Senden den Refinanzierungsanspruch für den Schülerspezialverkehr verlieren. Damit wäre unser Schülerspezialverkehr existentiell gefährdet, weil nicht mehr finanzierbar. Unsere Schule ist als privater Anbieter mit einem Standort auf dem Land, der sehr schlecht an irgendeinen ÖPNV angebunden ist, auf einen Schüler- spezialverkehr angewiesen. Wenn wir den nicht mehr anbieten können, weil er nicht mehr finanzierbar ist, werden die Eltern vermutlich nicht mehr das besondere Konzept, sondern die mangelnde Erreichbarkeit in ihre Schulent- scheidung einbeziehen. Wir fürchten ‚sehr, ohne unser Schulbusangebot die Schüler und damit unsere beiden Schulen zu verlieren. Beim Blick in die Landkarte rund um Münster erschließt sich uns nicht der Standort westlich von Münster - unterversorgt mit Gesamtschulen ist nach unserer Einschätzung der Osten. In Münster selbst bieten sich als Öffentliche Gesamtschulen an Münster Mitte und die Mathilde-Anneke-Gesamtschule. Zusätzlich findet sich die private Montessorischule am Bremer Platz - aller- dings ohne Oberstufe. In Münsters Westen befindet: sich eine weitere große Gesamtschule in kirchlicher Trägerschaft, die Friedensschule. Weiter nach Westen raus wäre dann ggf. Roxel und ünsere KOSMOS-Bildung Münster- landschule Tilbeck - Gesamtschule. Östlich von Münster gibt es im Umkreis von 15 km gar keine Gesamtschule. Angesichts des Wohnungsbaus z.B. in Gremmendorf wäre der Münsteraner Westen eine sinnvollere Standortwahl. Wir sind sehr daran interessiert, mit den benachbarten Gemeinden und Schulen zusammenzuarbeiten. Durch unsere überschaubare Zügigkeit stel- len wir auch nicht wirklich ein mengenmäßiges Konkurrenzproblem fest. Wenn allerdings eine weitere Münsteraner Gesamtschule in direkter Nach- barschaft dazu führen würde, dass wir durch den Wegfall unseres Schüler- spezialverkehrs unsere Existenz verlieren würden, wäre das für die gesamte Region und die Vielfalt des Schulangebots auch für die Münsteraner (aktuell kommen 138 unserer insgesamt 360 Grund- und Gesamtschüler aus Müns- ter, also 38%) nicht zielführend. Daher bitten wir zum Einen um Berücksich- tigung unserer Schulen in möglichen Schulentwicklungsplanungen für Müns- ter und das Umlarıd und zum Anderen dringend um einen Stopp der Planun- gen zur Etablierung einer Gesamtschule im Münsteraner Westen. Mit freundlichen Grüßen, VA u } ? DETER Susanne Beermann (Mitglied der Geschäftsführung des Schulträgers KOSMOS-Bildung gGmbH)
Anlage 2_Gutachten Dr. Garbe, Lexis+von Berlepsch
38481 Zeichen
Stadt Münster
Schulentwicklungsplanung
Prüfung der Gründung einer neuen GE im Münsteraner
Westen
Stadt Münster, Schulentwicklungsplanung
Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch
Hengeberg 6a
33790 Halle/Westf.
Tel.: 05201 – 97116-38
Fax: 05201 – 97116-45
E-Mail: lexis@garbe-lexis.de
URL: http://www.garbe-lexis.de
Projektleitung:
Ulrike Lexis
Halle/W., 11.10.2021 ergänzt…12.10.2021, 3.11.2021, 29.11.21
Inhaltsverzeichnis I
Inhaltsverzeichnis
1 Anlass der Planung ............................................................................................................... 2
2 Datenkranz ........................................................................................................................... 3
2.1.1 Pendlerverflechtung in der Region (Gesamtschu lbesuch von Münsteraner SuS in Havixbeck) 3
2.1.2 Umlandverflechtung (Gesamtschulbesuch aufgesc hlüsselt nach Herkunft) 3
2.1.3 Gesamtschulplätze in Münster: Status Quo bei Angebot, Nachfrage und Entwicklung 7
2.1.4 Weitere integrative Schulen 8
2.1.5 Information zur geographischen Lage der fragl ichen Schulgründung 9
2.1.6 Demographische Entwicklung in Münster 10
2.1.7 Einschulung historisch und -prognose (öff. un d priv. Schulen) 11
2.1.8 Prognose der Viertklässler 13
2.1.9 Übergangsverhalten 4 5 13
3 Szenario für eine 3. GE, Münster ....................................................................................... 15
4 Weitere Aspekte und Fazit ................................................................................................. 17
4.1.1 Bewertung der Szenarien 17
4.1.2 Begleitmaßnahmen 17
4.1.3 Baumaßnahmen / Städtebau 18
4.1.4 Billerbeck und Havixbeck und das Umland; Gebu rten: Wachstum aus eigener Kraft 19
4.1.5 Untersuchung der Leistungsheterogenität / Aus wirkungen auf die GE Havixbeck 20
4.1.6 Fazit 25
5 Anhang ............................................................................................................................... 26
Inhaltsverzeichnis II
Abkürzungsverzeichnis
APO Prüfungsordnung (APO SI für die SI und APO GOS t für die SII)
AV Allgemeiner Verfügungsraum (AV-Raum)
BASS Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschri ften
Bib. Bibliothek
BOB Berufsorientierungsbüro
BYOD Bring your own device
DS Durchschnitt
DuG Darstellen und Gestalten (Schulfach GE/SK)
E1-3 drei Einführungsjahre in der Grund- und Förder schule
EF Einführungsphase Sek II, Klasse 10 oder 11 GES
FöS Förderschule
FR Fachraum
GE Gesamtschule
GS Grundschule
GYM Gymnasium
HIS Hochschulinformationssystem
HST Hauptstandort
HS Hauptschule
HTB Halbtagsbetreuung
JGSt Jahrgangstufe
LES Lern- und Entwicklungsstörungen (Förderbedarfe „L“, „ES“ und
„SQ“)
LM Lehrmittel
LuL Lehrerinnen und Lehrer
LZ Lehrerzimmer
MEP Medienentwicklungsplanung
MSB Ministerium für Schule und Bildung, NRW
MZR Mehrzweckraum
NR Nebenraum
NW Naturwissenschaften
OGS Offene Ganztagsschule (auch OGGS, OGATA)
PZ pädagogisches Zentrum
Q1 1. Jahr der Qualifizierungsphase SII, Klasse 11 oder 12 GES
Q2 2. Jahr der Qualifizierungsphase SII, Klasse 12 oder 13 GES
RA Raumanalyse
RS Realschule
Sek Sekretariat
SEP Schulentwicklungsplanung
SK Sekundarschule
SJ Schuljahr
SL Schulleitung
SLZ Selbstlernzentrum
StuBo Studien- und Berufswahlkoordinatoren
SuS Schülerinnen und Schüler
SV/SMV Schülervertretung
TST Teilstandort
ÜE Übungseinheiten (bei Turnhallen)
ÜMi Über Mittagsbetreuung
SEP Münster – Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch
2
1 Anlass der Planung
Die Stadt Münster möchte eine vierzügige 3. GE gründen. Die Orte Billerbeck/Havixbeck mit der gemeinsam getragenen GE (AFG) an beiden Standorten wider-
sprechen der Planung u.a. auf der Basis eines Biregio Gutachtens. Es ist also die Frage zu prüfen, ob bei Gründung einer GE in Münster über fünf Jahre (am
Standort Roxel, wo derzeit auslaufend eine SK betrieben wird) diese auf 100 SuS in der Eingangsklasse allein aufgrund einheimischer Kinder käme, also ohne
den beiden Gemeinden SuS zu entziehen. Die Schule wäre dann vierzügig mit max. 108 Aufnahmen und würde auswärtige SuS unabhängig vom Wohnort
aufnehmen müssen (§46 Abs. 4 SchulG). Es ist daher zu prüfen, ob gegenüber dem Status Quo (SEK in Roxel) der Standort Havixbeck nur lebensfähig mit den
bisher beschulten Münsteraner Kindern ist (bisher durchschnittlich 24).
Eine Analyse muss sich also mit drei Fragen befassen:
Erreicht die Schule 100 SuS in der Eingangsklasse über mind. 5 Jahre aus eigener Kraft (Einheimische)?
Wieviele einheimische SuS sind bisher i.d.R. an die GE Billerbeck/Havixbeck gegangen, würden dort also in Zukunft fehlen?
Bemerkung zu den Daten
Wir benutzen die Daten aller Schulen, also der privaten Ersatzschulen und der öffentlichen Schulen. Angaben von Personengruppen unter fünf werden im Sinne
des Datenschutzes nicht im Detail gemacht, sondern mit <5 benannt.
Die Prognose kann für die Einschulungen nur bis 2026 einigermaßen verlässlich sein, weil der letzte eingehende Geburtenjahrgang das Jahr 2020 ist – alle Prog-
nosedaten, die auf den Geburtenprognosen ab incl. 2021 beruhen, sind nicht belastbar, da die Prognosedaten von IT NRW für Münster viel höhere Geburten-
prognosen ausweist, als die Stadt bisher hatte. Die Einschulungen sind also ab 2027 deutlich zu hoch, dasselbe gilt dann für die Viertklässler ab 2030 und die
Fünftklässler ab 2031.
SEP Münster – Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch
3
2 Datenkranz
Wir listen im folgenden wichtige Daten auf, die für eine Entscheidung betrachtet werden (obgleich wir die oben genannten beiden Fragen für bereits ausrei-
chend halten). Es ist aber wichtig, für die Argumentation innerhalb der Region alle Punkte zu beleuchten.
2.1.1 Pendlerverflechtung in der Region (Gesamtschulbesuch von Münsteraner SuS in Havixbeck)
Etwa 24 Münsteraner SuS werden über die letzten vier Jahre gemittelt an der AFG Billerbeck/Havixbeck (4 Züge in Havixbeck und 2 Züge in Billerbeck) beschult;
nicht alle Anmeldungen konnten dort aufgenommen werden.
2016 2017 2018 2019 2020 2021
MS -Gievenbeck <5 10 11 12 5 <5
MS -Nienberge <5 <5 5 <5 11 <5
MS -Roxel <5 <5 <5 <5 8 7
MS -Albachten 7 <5 <5 <5 <5 8
MS andere Stadtteile <5
Münster gesamt 14 19 24 22 28 22
2.1.2 Umlandverflechtung (Gesamtschulbesuch aufgeschlüsselt nach Herkunft)
Von 2016 bis 2020 hat sich die Zahl von SuS aus dem Umland an den Gesamtschulen Anne Frank, Friedensschule und GE Münster-Mitte sowie in Havixbeck
selbst wie folgt entwickelt:
SEP Münster – Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch
4
Jahr und Schule / Herkunft # SuS
2016 158
Anne-Frank-Gesamtschule
Havixbeck 100
Altenberge 8
Billerbeck, Stadt 10
Havixbeck 54
Laer 10
Nottuln 15
Rosendahl <5
Senden <5
Friedensschule 51
Gesamtschule Münster-Mitte 7
Altenberge 6
Havixbeck <5
2017 130
158
130
189 188 192
2016 2017 2018 2019 2020
SuS aus dem Umland an GE der
Region
SEP Münster – Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch
5
Anne-Frank-Gesamtschule
Havixbeck 95
Altenberge 10
Billerbeck, Stadt 15
Coesfeld, Stadt <5
Havixbeck 48
Laer 6
Nottuln 10
Rosendahl <5
Senden <5
Friedensschule 29
Gesamtschule Münster-Mitte 6
Altenberge 6
2018 189
Anne-Frank-Gesamtschule
Havixbeck 139
Altenberge 11
Billerbeck, Stadt 49
Coesfeld, Stadt <5
Havixbeck 46
Laer 6
Nottuln 11
Rosendahl 11
Senden <5
Friedensschule 42
Gesamtschule Münster-Mitte 8
Altenberge 7
Laer <5
2019/20 188
Anne-Frank-Gesamtschule
Havixbeck 148
Altenberge <5
Billerbeck, Stadt 49
Coesfeld, Stadt <5
Havixbeck 59
SEP Münster – Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch
6
Laer 10
Nottuln 7
Rosendahl <5
Senden 14
Euregioschule Gesamtschule
Gronau <5
Laer <5
Friedensschule 27
Gesamtschule Münster-Mitte 11
Altenberge 11
Gesamtschule Wulfen der
Stadt Dorsten <5
Coesfeld, Stadt <5
2020/21 192
Anne-Frank-Gesamtschule
Havixbeck 136
Altenberge <5
Billerbeck, Stadt 44
Coesfeld, Stadt <5
Havixbeck 50
Laer 6
Nottuln 14
Rosendahl 10
Senden 5
Friedensschule 45
Gesamtschule Hünxe <5
Nottuln <5
Gesamtschule Münster-Mitte 10
Altenberge 9
Coesfeld, Stadt <5
SEP Münster – Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch
7
2.1.3 Gesamtschulplätze in Münster: Status Quo bei Angebot, Nachfrage und Entwicklung
Die Nachfrage nach GE-Plätzen nimmt jährlich zu, weniger als die Hälfte der Nachfrage wird (trotz Ausbaus ab 2020/21) befriedigt, die Anzahl fehlender Plätze
steigt also. In Münster und im Umland fehlen Gesamtschulplätze in großem Ausmaß.
Anmeldungen an den öff. Gesamtschulen in Münster = Nachfrage: 21 Züge
Schuljahr Gesamtschule Mitte / Jüdefelderstr. Mathilde -Anneke -Gesamtschule (MS -Ost) Gesamt
2016/2017 242 151 393
2017/2018 235 188 423
2018/2019 273 195 468
2019/2020 285 219 504
2020/2021 305 215 520
2021/2022 291 263 554
Aufnahmen an den GE: 10 Züge öff. + 7 private Züge
Schuljahr Gesamtschule Mitte / Jüdefel-
derstr.
Mathilde -Anneke -Gesamtschule
(MS-Ost)
GE Friedens-
schule (rk)
Montessori GE Gesamt öff. Gesamt alle
Plätze
2016/2017 114 111 169 27 225 421
2017/2018 112 112 168 28 224 420
2018/2019 110 114 169 31 224 424
2019/2020 112 112 168 21 224 413
2020/2021
108 (9 aus Altenberge) 161 (nur aus MS)
170 (12 aus Bill-
erbeck/ Hav., 8
aus Altenberge)
28 (26 aus MS, Laer,
Lengerich)
270 468
2021/2022
108 (14 aus Altenberge) 162 (4 aus Telgte) 169
26 (je 1 aus Havix-
beck und Greven) 270 465
SEP Münster – Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch
8
Ablehnungen an den Gesamtschulen in Münster = Anzahl fehlender Plätze (11 Züge)?
Schuljahr Gesamtschule Mitte Mathilde -Anneke -Gesamtschule Gesamt
2016/2017 128 40 168
2017/2018 123 76 199
2018/2019 163 81 244
2019/2020 173 107 280
2020/2021 197 53 250
2021/2022 183 101 284
Quelle für alle Tabellen dieses Abschnitts: Anmeldedaten der Stadt Münster
2.1.4 Weitere integrative Schulen
Münster unterhält am Standort Roxel eine Sekundarschule , die auslaufend gestellt ist. Sie war bisher formal bis zum SJ 20/21 vierzügig. (Vgl. Allgemeiner Rah-
men zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Schulgesetz NRW, zuletzt geändert am 26.08.2020), faktisch aber dreizügig
und zuletzt nur noch zweizügig. Bei Konkurrenz anderer Schulformen im Angebot (Gesamtschule) halten sich erfahrungsgemäß Sekundarschulen nicht. Sie sind
gezwungen, abgelehnte KandidatInnen der GEs aufzunehmen und sind in der Bevölkerung daher weniger gewünscht. Gegenüber dem Status Quo ante hätte
Münster also bei Gründung einer vierzügigen GE nur einen Zug gewonnen . Die beiden Ersatzschulen wurden oben bereits dargestellt, zusammen stellen sie 7
Züge.
Münster nimmt am Schulversuch PRIMUS teil und unterhält damit ebenfalls eine zweizügige PRIMUS-Schule von Jg 1 – 10 im Süden der Stadt. 50 SuS der Klasse
5 werden aufgenommen, darunter <5 SuS aus Senden und Ostbevern. Der Schulversuch ist zeitlich befristet (wird vermutlich aber zeitnah verlängert nach
Grundsatzentscheidung des Landes NRW in 07.2021).
SEP Münster – Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch
9
2.1.5 Information zur geographischen Lage der fraglichen Schulgründung
Für den Trägerverbund Havixbeck/Billerbeck ist entscheidungsrelevant, wohin die Kinder des Umlands gehen, wenn MS in Roxel eine GE errichtet – näher als
Roxel (15 km lt. google maps) liegt z.B. für die Altenberger Kinder allerdings Havixbeck (12,6 km lt. google maps), die Verkehrsverbindungen scheinen aber
weniger gut zu sein und wurden von uns im Rahmen dieses Kurzgutachtens nicht geprüft. Die Sorge des Trägerverbundes besteht darin, dass Umlandkinder die
Münsteraner Schule eher als die auf zwei Standorte verteilte GE anwählen würden. Diese Sorge ist aus unserer Sicht unbegründet, da das Schülerzahlenwachs-
tum der Zukunft für alle Standorte ausreichend wird und die neue GE in Roxel (die ja nur ein Zug größer ist als die bestehende SEK) die Schule in Havixbeck
damit nicht konkurrenziert.
Des weiteren ist anzuführen, dass die GE in Havixbeck im den Jahren 2019 und 2021 42 respektive 39 SuS ablehnte , auf die Münsteraner SuS also nicht ange-
wiesen war. Diese Zahl wird in Zukunft steigen, da die Einschulungszahlen an allen Schulen der Region steigen werden (Daten zur Graphik im Anhang).
55 50 46 43
10
11 10
6
9 6 11
12
5 11
49
58 51
54
13
5
7
10 9
16
13
25 22 27
22
2018 2019 2020 2021
Billerbeck Rosendahl Laer Altenberge Havixbeck Senden Nottuln Münster
SEP Münster – Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch
10
2.1.6 Demographische Entwicklung in Münster
Das Geburtenmaximum der abgelaufenen Dekade liegt in 2016 und damit ist das Einschulungsjahr 2022 das absehbar stärkste für die Grundschulen, die Gebur-
ten in MS sinken seit 2016. Das Einschulungsjahr 2026 ist das stärkste für die weiterführenden Schulen, bis dahin wird die Nachfrage allein aus demographi-
schen Gründen steigen, bevor sie dann langsam wieder sinkt (die SuS durchlaufen GE und Gymnasien in 9 Jahren!). Allerdings wird sie in absehbarer Zeit nicht
unter das Niveau vor 2015 sinken und auch das erst ab Mitte der 30’er Jahre.
Aus den Geburtenzahlen resultiert die Einschulungsstatistik, indem die Relation zwischen Geburten und Einschulungen jeweils 6 Jahre später mittelfristig
gemittelt und dann als Trendprognose vorgetragen wird. Diese liegt in Münster bei nur 86 % im gewichteten Mittel der letzten 5 Jahre. Eine Unschärfe der
Zahlen liegt auch in der Tatsache, dass viele Schulen jahrgangsübergreifend arbeiten und die Einschulungszahlen in Klasse 1 daher das Bild etwas verfälschen.
Von 2016 auf heute ergab sich allerdings ein Geburtenrückgang um 210 Köpfe. Die für die Fortschreibung wichtige Quote – hier in gelb - ist daher gegenüber
2019 in 2020 etwas niedriger.
2714 2635
2850 2919
3134 3267 3131 3159 3079 3057
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
MS-Geburten
SEP Münster – Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch
11
2.1.7 Einschulung historisch und -prognose (öff. und priv. Schulen)
Historische Einschulungen GS
Schule/Schuljahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Quot e
EG Bodelschwinghschule 55 56 54 54 50 46
EG Johannis 45 55 44 52 42 30
EG Martin-Luther 52 30 41 54 55 51
EG Melanchthonschule 50 33 46 34 41 48
EG Paul-Schneider-Schule 64 65 70 73 80 66
EG Wartburg 89 96 83 83 89 89
GG am Kinderbach 40 54 48 45 56 44
GG Astrid-Lindgren-Schule 33 28 33 34 21 30
GG Dietrich-Bonhoeffer 41 44 57 46 43 55
GG Eichendorff 49 56 42 50 64 67
GG Kinderhaus-West 55 49 49 46 52 56
GG Ludgerusschule 72 91 67 79 73 67
GG Margareten 51 55 69 54 53 52
GG Matthias-Claudius-Schule 96 102 100 81 120 96
GG Mosaik-Schule 80 78 72 77 77 65
GG Paul-Gerhardt-Schule 48 61 46 52 47 58
GG Peter-Wust-Schule 55 44 46 75 73 75
GG Pötterhoek 28 53 44 56 41 56
KG Aegidii-Ludgeri 36 35 24 31 32 33
KG Annette-von-Droste-Hülshoff 82 94 96 117 84 98
KG Clemensschule Hiltrup 40 15 28 30 27 44
KG Davertschule 60 64 63 46 51 71
KG Dreifaltigkeits 72 68 68 66 69 59
KG Gottfried-von-Cappenberg 67 56 64 60 71 64
KG Hermannschule 31 35 33 30 33 34
SEP Münster – Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch
12
KG Idaschule 89 97 70 86 89 85
KG Kardinal-von-Galen 56 54 47 50 47 51
KG Kreuzschule 57 51 49 43 31 53
KG Loevelingloh 20 19 24 29 24 28
KG Ludgerusschule 105 102 96 98 107 105
KG Marien 155 143 127 146 138 147
KG Martinischule 49 52 27 42 41 37
KG Mauritzschule 53 51 42 38 50 51
KG Michael 63 61 62 52 61 61
KG Nikolaischule Wolbeck 94 96 100 61 77 85
KG Norbertschule 57 72 66 74 71 72
KG Overberg 33 32 32 39 27 39
KG Pleisterschule 27 29 28 37 27 33
KG Sprakel 40 30 34 34 41 44
KG Theresienschule 42 38 48 41 27 38
KG Thomas-Morus 79 79 62 81 76 93
Montessori-Grundschule Münst. 25 20 19 24 20 20
GG Wolbeck Nord 45 57 49
JGSt 1 PRIMUS Schule 54 50 41 47 40 51
Gesamt 2489 2493 2361 2516 2495 2596
Geburten t-6 (einzuschulende SuS) 2750 2714 2635 2850 2919 3134 86 %
Aus diesen Einschulungszahlen werden mithilfe von Übergangsquoten (aus den historischen Werten) die weiteren Jahrgänge errechnet. Indem auf die Einschu-
lungen die Übergangsquoten in Klasse 2, dann auf diese die in Klasse 3 und dann in 4 berechnet werden, erhalten wir die Zahlen der erwarteten Viertklässler –
also der unterzubringenden eigenen Kinder.
1 Die Viertklässler sind wichtig für die Betrachtung des Übergangs in Klasse 5 der weiterführenden Schulen.
1 Die Zahlen der PRIMUS-Schule sind herausgerechnet, denn diese verbleiben auf ihrer Schule.
SEP Münster – Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch
13
2.1.8 Prognose der Viertklässler
Der Berechnungsweg wurde vorgestellt, die Viertklässlerzahlen werden aus den Einschulungsprognosen und den Übergangsparametern zwischen den JGSt
berechnet. Von diesen Viertklässlern stammen fast alle aus Münster. Beispiel 2020: 2486 SuS besuchen die Klasse vier in Münster, 2.462 wohnen in Münster
(99 %). Für diese Kinder sind also Plätze in weiterführenden Schulen zur Verfügung zu stellen, in Schulformen, die dem Elternwunsch entsprechen (SchulG § 78).
Viertklässler GS - gew. Durchschnitt
Klasse/Schuljahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2 026 2027 2028 2029 2030 2031
Nachrichtlich PRIMUS 0 43 35 39 52 35
Gesamt o. PRIMUS 2378 2372 2444 2410 2486 2365 2359 2395 2520 2719 2607 2627 2563 2548 2903 2914
Wolbeck Nord, Annahme 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50
2378 2372 2444 2410 2486 2365 2409 2445 2570 2769 2657 2677 2613 2598 2953 2964
2.1.9 Übergangsverhalten 4 5
Die Stadt beschult einige auswärtige Kinder in ihren weiterführenden Schulen, daher sind die Übergangsquoten aus der Primarstufe in die SI größer als 100 %.
Übergangsquoten
Klasse/Schuljahr 2017 2018 2019 2020 2021
HS 4,54% 4,64% 5,32% 5,77% 4,67%
GE 17,66% 17,88% 16,82% 19,38% 18,75%
GYM 60,43% 61,93% 57,20% 60,95% 60,7%
SEK 3,41% 2,36% 2,33% 0,00% 0,00%
RS 20,98% 20,91% 22,71% 21,45% 21,2 %
FW 1,18% 1,43% 1,43% 1,37% 1,4 %
Gesamt 108,20% 109,15% 105,81% 108,92% 106,72%
SEP Münster – Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch
14
Werden diese Quoten um die Auswärtigen bereinigt, ergeben sich die folgenden Übergangswerte für Einheimische:
Übergangsquoten Einheimische
Klasse/Schuljahr 2017 2018 2019 2020 2021 DS
HS 4,54% 4,55% 5,11% 5,64% 4,63 % 4,89 %
GE 14,47% 13,83% 14,08% 15,52% 16,33% 14,85%
GYM 48,95% 51,52% 48,77% 51,16% 52,41% 50,56 %
SEK 3,28% 2,28% 2,17% 0,00% 0,00%
RS 19,89% 19,60% 21,52% 20,08% 20,6% 20,34 %
FW 1,18% 1,43% 1,43% 1,37% 0,8% 1,24 %
Gesamt 92,30% 93,21% 93,09% 93,78% 94,77 % 93,43%
Förderschulen N=27, 1,14 % N=43, 1,81 % N=64, 2,6 % N=49=2,0 % Ca. 2 % 1,89 %
93,44 % 95,02 % 95,69 % 95,78 %
Es zeigt sich, dass v.a. am Gymnasium teils erhebliche Zahlen von SuS aus dem Umland einpendeln. Die Gymnasial-Quote ist immer noch überdurchschnittlich
hoch (50,56 %), aber nicht mehr unverständlich hoch. Die restlichen SuS pendeln entweder aus (etwa 20 – 25 jährlich nach Havixbeck und an weitere Schulen
wie die Kosmos-Bildung Münsterlandschule), oder besuchen Förderschulen. Die Versorgungsquote liegt bei knapp 96 % der einheimischen Kinder.
SEP Münster – Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch
15
3 Szenario für eine 3. GE, Münster
Das Potential ergibt sich aus den einheimischen Viertklässlern.
Viertklässler GS - gew. Durchschnitt
Klasse/Schuljahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2 026 2027 2028 2029 2030 2031
Nachrichtlich PRIMUS 0 43 35 39 52 35
Gesamt o. PRIMUS 2378 2372 2444 2410 2486 2365 2359 2395 2520 2719 2607 2627 2563 2548 2903 2914
Wolbeck Nord, Annahme 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50
Viertklässler 2378 2372 2444 2410 2486 2365 2409 2445 2570 2769 2657 2677 2613 2598 2953 2964
Einh. Fünftklässler 2222 2254 2339 2309 2356
Versorgungslücke = Potential 156 118 105 101 130
Wenn die bisherigen Übergänge exogen und konstant mit den durchschnittlichen historischen Werten gesetzt werden, weil wir davon ausgehen, dass diese
Quoten so bestehen bleiben und die Schulen bedarfsgerecht ausgebaut werden können, unabhängig von der Veränderung der Sekundarschullandschaft und
zusätzlich bei den GE die Zügigkeit nicht erhöht wird , die Summe der Plätze also bei 468 gedeckelt ist, dann ergibt sich dieses einheimische Potential für die
Gründung einer GE unter Nutzung unserer Prognose (es enthält die bisherigen SEK-SuS sowie Potential durch das anstehende Wachstum der SuS-Zahlen):
Szenario I: Potential mit einheimischen Kindern, gleiche Übergangsquoten
Die dritte GE kommt auf durchgehend 100 einheimische Kinder in der Eingangsklasse, ab 2024, wenn wir unterstellen, dass die Übergangsquoten gleichblei-
ben.
Zielschule Berechnung 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
GE (Beschränkung) 427 435 415 444 453 468 468 468 468
RS, HS, FörS (27,12 %) 641 653 663 697 750 721 726 709 704
GYM (50,56 % Vorjahresviertklässler, exogen) 1196 1218 1236 1299 1399 1344 1353 1321 1313
Potential GE3 (Vorjahresviertklässler minus andere Schulen) 101 103 131 130 165 125 130 115 111
Summe (Vorjahresviertklässler) 2365 2409 2445 2570 2767 2658 2677 2613 2596
SEP Münster – Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch
16
Szenario II: Potential mit einheimischen Kindern bei angepassten Quoten durch die veränderte Schullandschaft
Es ist unrealistisch, dass die Übergangsquoten gleichbleiben, also passen wir die unterstellen Übergangsquoten auf HS und RS dem NRW-Durchschnitt an. Dies
ist eine defensive Annahme, weil in der Bildungsstadt MS davon ausgegangen werden kann, und das bestätigen die Überhänge bei den Anmeldungen an den
GE, dass mehr Eltern ihre Kinder an einer GE anmelden würden, wenn es genug Plätze gäbe. Die Übergangsquoten an die anderen Schulformen (HS, RS) sinken
entsprechend. Der Übergang ans Gymnasium wird um die SuS reduziert, die im Durchschnitt der letzten 5 Jahre sich zunächst an einer GE angemeldet hatten,
dort aber abgewiesen wurden und an einem Gymnasium aufgenommen wurden.
Die dritte GE kommt erneut in allen Jahren auf deutlich über 100 einheimische Kinder in der Eingangsklasse, weil sich die bisher abgewiesenen Kinder, die sich
– entgegen ihrer freien Entscheidung - an HS, SK und RS wiederfanden, zur neuen GE orientieren. Die Übergangsquoten für die HS setzen wir auf 3,6 %, das ist
der derzeitige NRW Mittelwert. Die RS auf 19,5 %. 2 Beide Werte sinken im Land durchschnittlich jährlich weiter ab (was nicht in jedem Falle mit dem Eltern-
wunsch begründet werden kann, sondern teils auch daran liegt, dass diese Schulformen nicht mehr angeboten werden). Die Förderschulen belassen wir bei den
in MS vorgefundenen 2 %.
Zielschule Berechnung 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
GE (Beschränkung) 427 435 415 444 453 468 468 468 468
RS, HS, FörS (NRW-DS-Werte: 19,5 %, 3,6 %, 2 %; 25,1%) 594 605 614 645 695 667 672 656 652
GYM (50,56 % Vorjahresviertklässler, exogen) 1196 1218 1236 1299 1399 1344 1353 1321 1313
Potential GE3 (Vorjahresviertklässler minus andere Schulen) 149 151 180 182 220 179 184 168 164
Summe (Vorjahresviertklässler) 3 2365 2409 2445 2570 2767 2658 2677 2613 2596
2 MSB, Quantita 2020/21, https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/quantita_2020.pdf (29.9.2021)
3 Rundungsdifferenzen in einzelnen Jahren
SEP Münster – Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch
17
4 Weitere Aspekte und Fazit
In der Stadt Münster war das Geburtenmaximum in 2016 zu verzeichnen. Mit dem stärksten Einschulungsjahrgang in den weiterführenden Schulen ist daher
2026 zu rechnen. Genau dann werden auch durch den vollen Aufbau von G9 an den Gymnasien die meisten Plätze benötigt. Die Schülerzahlen bleiben an den
Gymnasien und den Gesamtschulen also bis Mitte der dreißiger Jahre hoch. Die Versorgungslücke ist entsprechend höher als hier ausgewiesen, falls die Gymna-
sien – oder auch die Realschulen - den Schülerzahlenanstieg räumlich nicht verkraften können, was wir nicht geprüft haben. Ist eine Aufnahme aller Gymnasial-
bewerber nicht möglich und gibt es dort Zügigkeitsbeschränkungen, könnte eine neue Gesamtschule auch mehr als vier Züge bekommen. Dasselbe gilt natür-
lich für die Real- und Hauptschulen, die ebenfalls ansteigen. Die räumlichen Kapazitäten dieser Schulen wurden von uns nicht geprüft.
4.1.1 Bewertung der Szenarien
Wir gehen davon aus, dass eine neue GE in Münster innerstädtisch mehr als ausreichend Sogwirkung ausstrahlt, so dass wir annehmen, dass Szenario II realis-
tisch ist – die Eltern werden ihre bisher unbefriedigten Bedarfe nun eher befriedigen können und die neue GE bevorzugt anwählen. Die bestehenden HS und RS
werden einige SuS abgeben müssen. Dies gefährdet möglicherweise eher die Hauptschulen der Stadt Münster als die Gesamtschulen des Umlands. Wir gehen
außerdem davon aus, dass die vier Züge überwiegend mit Münsteraner SuS volllaufen werden, so dass kaum mehr Auswärtige als bisher aufgenommen und
damit die Schulen des Umlands auch nicht gefährdet werden. Im Gegenteil , die bisherigen auswärtigen SuS in den Münsteraner Gesamtschulen (um 10 aus
Altenberge in Klasse 5) könnten sogar zu den Umlandgemeinden gelenkt werden.
4.1.2 Begleitmaßnahmen
Die Stadt Münster überlegt, Zügigkeiten anderer Schulen – benannt ist die RS im Kreuzviertel - zugunsten der neuen GE zu beschränken. Sie will auch die Beför-
derungsmöglichkeiten aus dem mehr als gut ausgelasteten Innenstadtbereich nach Roxel verbessern, was die Wahrscheinlichkeit deutlich erhöht, dass die
vierzügige GE aus eigener Kraft die 108 SuS stellen wird (Begrenzung auf Frequenz von 27 wg. GL). Qualitative Maßnahmen, wie besondere Profile, können
ebenso dazu beitragen, dass die neue Schule von Beginn an ausreichend SuS aus der eigenen Stadt haben wird.
SEP Münster – Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch
18
4.1.3 Baumaßnahmen / Städtebau
Der Vollständigkeit halber, auch wenn die Effekte quantitativ nicht sicher abschätzbar sind, soll benannt werden, dass das geplante Baulandprogramm im
Münsteraner Westen für das nächste Jahrzehnt zu 175 Wohneinheiten allein in Roxel führen soll. Kinder, die durch Zuzug zu erwarten sind, sind in der vorge-
stellten Szenarioberechnung nicht enthalten.
Beispielhafte Berechnung Effekt Neubaugebiete :
175 WE Roxel mit im Schnitt 2,3 BewohnerInnen 402,5 Bewoh-
nerInnen, davon ca. 50 % echte Neubürger 201 Personen zusätz-
lich in 80 Altersjahrgängen.
Bei etwa 16 % U18 jährige in MS (
https://www.statistikat-
las.nrw.de/ ) abz. Kinder U10, wären das 201*16/3% = 18 zusätzli-
che Kinder pro Jahrgang, die die weiterführenden Schulen zusätz-
lich jährlich besuchen würden.
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19
4.1.4 Billerbeck und Havixbeck und das Umland; Geburten: Wachstum aus eigener Kraft
Billerbeck und Havixbeck haben , sowie das in Frage stehende Umland ebenfalls, steigende Geburtenzahlen (ab 2012 für Einschulung 2022 sind es 210 Kinder
mehr bis 2032, nur Laer stagniert ), so dass der Zugewinn im Umland in den kommenden zehn Jahren bei drei Klassen allein aus Havixbeck und Billerbeck und
bei acht Klassen insgesamt im Umland Münsters liegen dürfte . Wenn die GE Havixbeck-Billerbeck wie bisher (136/246 = 55) 55% der Gesamtschüler aus den
Grundschulen des Umlands aufnimmt, hätte sie 2030 – bei 30 % GE-Quote – zusätzliche 35 Kinder in Klasse 5 nur durch den Anstieg der Geburten seit heute.
Dies wäre grob der NRW Durchschnittswert für GE-Übergangsquoten. Im Umland von Münster liegt dieser IST-Wert heute etwas niedriger, bei 23,5 % (incl. Sek
MS), ist aber durch die gedeckelten Plätze ja nicht nachfragegerecht, bzw. unterzeichnet die „echte“ = gewünschte Quote. Auch mit 25 % gerechnet, sind für
die GE Havixbeck-Billerbeck 29 Kinder und damit eine ganze Klasse zusätzliche SuS zu erwarten, allein durch die steigenden Geburten, ohne zusätzlichen
positiven Wanderungssaldo in der Zukunft (zwischen Geburt und Einschulung), der zu berücksichtigen wäre.
94 75 86 70 106 97 98 98 129 108 110
284 277 306 307
376 365 344 351 385 337 344
92 80 61 83
87 62 100 93
112
102 109 154 154 151 168
162 161 193 220
206
194 217 82 95 93 82
90 81
122 94
129
113 115 148 171 194 174
187 190
205 173
196
195 199
83 89 88 82
101 99
99 115
102
102 95
64 49 56 59
65 63
53 63
64
65 56
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Geburtenentwicklung Münsteraner Umland
Billerbeck, Stadt Coesfeld, Stadt Havixbeck Nottuln Rosendahl Senden Altenberge Laer
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20
Die Umlandkommunen können also in den kommenden Jahren auf steigende Einschulungszahlen aus eigener Kraft zählen. Eine ganze Klasse wird auf die GE
Havixbeck entfallen und sie wird – stärker als bisher – selbst SuS ablehnen müssen.
4.1.5 Untersuchung der Leistungsheterogenität / Auswirkungen auf die GE Havixbeck
Insgesamt sind in den letzten fünf Jahren 1.100 bis 1.200 SuS von den GS des Umlands an weiterführende Schulen gewechselt. Die Schulformempfehlungen
lauteten wie dargestellt (Datensatz von IT NRW):
Empfehlungen Summe SuS
2016 1241
Hauptschule 152
Hauptschule – bedingt Realschule 116
Realschule 352
Realschule – bedingt Gymnasium 177
Gymnasium 420
Kein Eintrag/keine Empfehlung 24
2017 1168
Hauptschule 136
Hauptschule – bedingt Realschule 78
Realschule 316
Realschule – bedingt Gymnasium 166
Gymnasium 433
Kein Eintrag/keine Empfehlung 39
2018 1222
Hauptschule 132
Hauptschule – bedingt Realschule 89
Realschule 322
Realschule – bedingt Gymnasium 164
Gymnasium 486
Kein Eintrag/keine Empfehlung 29
2019/20 1118
Hauptschule 132
Hauptschule – bedingt Realschule 91
Realschule 330
SEP Münster – Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch
21
Realschule – bedingt Gymnasium 125
Gymnasium 407
Kein Eintrag/keine Empfehlung 33
2020/21 1119
Hauptschule 105
Hauptschule – bedingt Realschule 68
Realschule 350
Realschule – bedingt Gymnasium 117
Gymnasium 450
Kein Eintrag/keine Empfehlung 29
Wir betrachten im Folgenden beispielhaft das SJ 20/21. Von 1.119 SuS der vierten Klassen der abgebenden GS in 2020/21 im Umland von Münster, die sich wie
folgt verteilen, haben 450 die Gymnasialempfehlung, weitere 117 eine bedingte. Die Verschiebung der letzten Jahre lief – innerhalb der Gymnasialempfehlun-
gen - zugunsten der reinen Gymnasialempfehlungen.
177 166 164 125 117
420 433 486
407 450
0
100
200
300
400
500
600
700
2016 2017 2018 2019 2020
Empfehlungen im Zeitablauf
bedingte Gymnasialempf.
30% 28% 25% 23% 21%
70% 72% 75% 77% 79%
2016 2017 2018 2019 2020
Empfehlungen anteilig
bedingte Gymnasialempf.
SEP Münster – Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch
22
Ort Viertklässler 2021
Altenberge 99
Billerbeck, Stadt 92
Coesfeld, Stadt 286
Havixbeck 135
Laer 66
Nottuln 177
Rosendahl 74
Senden 190
SUMME 1119
Es gibt 246 Wechsel aus dem Münsteraner Umland an die Gesamtschulen der Region, die Verteilung der Empfehlungen ist wie hier dargestellt und im Ver-
gleich dazu die Verteilung an der GE Havixbeck:
Mit Hauptschulempfehlung besuchten aller GE-SuS GE Havixbeck Abweichung
Gesamtschule 29 11,8 % 11,8 %
Gymnasium <5
Hauptschule 42
Realschule 16
Sekundarschule 17
Hauptschule – bedingt Realschule 68
Gesamtschule 17 7 % 8,8 %
Gymnasium <5
Hauptschule 6
Realschule 30
Sekundarschule 14
Realschule 350
Gesamtschule 92 37,4 % 46,3 %
Gymnasium 17
Hauptschule <5
Realschule 192
Sekundarschule 47
SEP Münster – Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch
23
Realschule – bedingt Gymnasium 117
Gesamtschule 43 17,5 % 14,7 %
Gymnasium 48
Realschule 23
Sekundarschule <5
Gymnasium 450
Gesamtschule 58 23,6 % 14,7 %
Gymnasium 380
Realschule 12
Kein Eintrag/keine Empfehlung 29
Förderschule Grund-/Hauptschule 8
Gesamtschule 7 2,8 % 3,6 %
Realschule <5
Sekundarschule 10
Anne-Frank-Gesamtschule Havixbeck 136
Hauptschule 16
Hauptschule – bedingt Realschule 12
Realschule 63
Realschule – bedingt Gymnasium 20
Gymnasium 20
Kein Eintrag/keine Empfehlung 5
SEP Münster – Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch
24
Die Münsteraner SuS sind in dieser Umlandbetrachtung nicht enthalten!
Die GE Havixbeck hat insgesamt eine breite Mischung, aber derzeit eine geringere Quote von Fünftklässlern mit reiner Gymnasialempfehlung als die anderen
aufnehmenden GE , die in den Augen der Grundschulen für einen Realschulübergang geeigneteren Kinder haben eine höhere Übergangsquote nach Havixbeck.
Im Umkehrschluss heißt das, dass die Münsteraner Gesamtschulen prozentual mehr „höher qualifizierte SuS“ annehmen.
Die Gesamtschulen der Stadt Münster ziehen aber nur wenige SuS mit Gymnasialempfehlung aus dem Umland ab:
11 Kinder mit reiner Gymnasialempfehlung gehen an die Friedensschule,
eins an die GE in Hünxe,
<5 nach Münster-Mitte. Insgesamt besuchen also nur 31 Kinder mit reiner Gymnasialempfehlung aus dem Umland eine GE (12,6 % statt 23,6 % wie in
Münster).
Die geringere Leistungsheterogenität in der Aufnahmeklasse (2020/21) in Havixbeck liegt also nicht an dem Sog der Stadt Münster , sondern daran, dass
insgesamt weniger Kinder mit reiner Gymnasialempfehlung aus dem Münsteraner Umland an eine GE wechseln.
12%
9%
46%
15%
15%
3%
GE Havixbeck nach
Schulformempfehlung
Hauptschule
Hauptschule – bedingt
Realschule
Realschule
Realschule – bedingt
Gymnasium
Gymnasium
SEP Münster – Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch
25
4.1.6 Fazit
Dem Wunsch der Stadt Münster nach einer neuen Gesamtschule ist also aus unserer Sicht zu entsprechen. Sie wird ausreichend einheimische Anmeldungen
verzeichnen können, wie in der Szenarienbetrachtung dargelegt wurde. Der Grund darin liegt in der positiven Geburtenentwicklung in Münster und den abseh-
baren Baugebieten um Roxel herum sowie in den Anmeldewünschen der Eltern. Münster befindet sich bei den Geburten auf einem höheren Plateau als vor
den Migrationsbewegungen von 2015 und hat zusätzlich mittels eines aktiven Baulandmanagements weiter gute Aussichten auf steigende Zahlen.
Der Einwand der Umlandgemeinden mit Bezug auf die Veränderung der Leistungsheterogenität durch eine GE-Gründung in Münster lässt sich mit vorliegen-
dem Datenmaterial ebenfalls entkräften. Die im Vergleich zu Münster geringere Leistungsheterogenität an der GE Havixbeck-Billerbeck liegt daran, dass im
Umland insgesamt weniger Kinder mit Gymnasialempfehlung auf eine Gesamtschule wechseln, mit der Sogkraft Münsters kann das nicht begründet werden
und aus demselben Grund verändert auch die neue GE in Roxel die Situation nicht. Innerhalb Münsters ist es hingegen so, dass die deutlich überdurchschnittli-
che Gymnasialquote sich einerseits mit Auswärtigen und andererseits mit abgelehnten Gymnasialkindern erklären lässt.
Aber auch das Umland wächst , durchaus auch mit Unterstützung der Effekte der Stadt Münster („wachsender Speckrand“), es kann seine Schullandschaft also
selbsttätig erhalten und ausbauen. Wenn eine Gefährdung von Schulen zu befürchten ist, dann sehen wir diese eher in den Münsteraner Hauptschulen, die
jetzt noch überdurchschnittlich besucht werden, allerdings zeigt sich schon in den Anmeldezahlen für 2021, dass die Zahlen in den Hauptschulen sofort zurück
gehen, wenn in den GE Plätze zur Verfügung stehen. Es ist davon auszugehen, dass bei den hohen Zahlen von Ablehnungen diese starke HS-Quote (und mög-
licherweise auch die hohe RS-Quote) eher nicht den Wünschen der Eltern entspricht und diese SuS lieber auf eine GE gehen würden. Angesichts der Schulstruk-
tur in Münster und den anstehenden Veränderungen dort, ist es aus unserer Sicht zu kurz gesprungen, einzelne Schülerzahlen von unter 10 gegeneinander
abzuwägen – es gilt eher, den Schülerzahlenanstieg bedarfsgerecht – also nach Elternwunsch - zu verkraften.
SEP Münster – Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch
26
5 Anhang
Zukünftige Einschulungen - Münster
Schule/Schuljahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031
Aktuell Zahlen Münster (Geburten t-6) 2750 2714 2635 2850 2919 3134 3267 3131 3159 3079 3057 3487 3504 3513 3512 3500
Quelle: IT NRW, 2021
Geburten im Umland Münsters
2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010
Münster, krfr.
Stadt 3057
3079 3159 3131 3267 3134 2919 2850 2635 2714 2750
Billerbeck, Stadt 110 108 129 98 98 97 106 70 86 75 94
Coesfeld, Stadt 344 337 385 351 344 365 376 307 306 277 284
Havixbeck 109 102 112 93 100 62 87 83 61 80 92
Nottuln 217 194 206 220 193 161 162 168 151 154 154
Rosendahl 115 113 129 94 122 81 90 82 93 95 82
Senden 199 195 196 173 205 190 187 174 194 171 148
Altenberge 95 102 102 115 99 99 101 82 88 89 83
Laer 56 65 64 63 53 63 65 59 56 49 64
Gesamtschulen – Besuch durch SuS aus dem
Umland # SuS
2020/21 192
Anne-Frank-Gesamtschule Havixbeck 136
Altenberge <5
Billerbeck, Stadt 44
Coesfeld, Stadt <5
Havixbeck 50
Laer 6
SEP Münster – Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch
27
Nottuln 14
Rosendahl 10
Senden 5
Friedensschule 45
Gesamtschule Hünxe <5
Nottuln <5
Gesamtschule Münster-Mitte 10
Altenberge 9
Coesfeld, Stadt <5
Gesamtergebnis 192
SuS Verflechtung
GE Hav.
2018 2019 2020 2021
Billerbeck 55 50 46 43
Rosendahl 10 <5 11 10
Laer 6 9 6 11
Altenberge 12 <5 5 11
Havixbeck 49 58 51 54
Senden <5 13 5 7
Nottuln 10 9 16 13
Münster 25 22 27 22
Daten zu S. 11
Anlage 4_Raumprogramm_4-zügig
3132 Zeichen
Anzahl Größe je Raum gesamt qm Anzahl Größe je Raum gesamt qm Anzahl Größe je Raum gesamt qm Bemerkungen Die Räume der einzelnen Jahrgangsstufen sollen möglichst in Clustern zusammengefasst werden. Idealerweise bilden die Unterrichtsräume einer Jahrgangsstufe zusammen mit den Differenzierungsräumen (S I), je einem Teamraum und einem Lehrmittelraum eine Einheit, die sich um eine pädagogische Mitte gruppiert. Garderoben und Tornisterfächer sollen in den Verkehrsflächen untergebracht werden. Der Digitalpakt- Standard ist zu gewährleisten. Klassen- und Fachräume Unterrichtsraum 24 65 1560 24 65 1560 pro Jahrgangsstufe 4 Räume 6 65 390 6 65 390 pro Jahrgangsstufe 2 Räume 6 56 336 6 56 336 pro Jahrgangsstufe 2 Räume Differenzierungsraum 12 30 360 12 30 360 möglichst ein DiffRaum zwischen 2 Unterrichtsräumen mit direkter Mehrzweckraum 1 75 75 1 56 56 2 56 - 75 131 Raum für Neue Technologien 1 75 75 1 56 56 2 56 - 75 131 Chemie/ gr. NW Raum 1 90 90 1 90 90 Naturwissenschaften (Physik/ Biologie) 4 75 300 8 63 - 75 552 Kunstraum 1 75 75 1 56 56 2 56 - 75 131 Musikraum 1 75 75 1 56 56 2 56 - 75 131 Raum für textiles Gestalten 1 90 90 1 90 90 Technikraum 2 90 180 2 90 180 Hauswirtschaft 2 150 300 2 150 300 Waschmaschine und Trockner Nebenräume zu den Fachräumen 440 140 580 den Fachräumen direkt zugeordnet / je ca. 25 qm - 45 qm Mensa (100 % Teilnahme S I zuzügl. anteilig S II und Personal) Küche (Ausgabe/Küche/Spülen) 158 158 Speiseraum (je Essplatz 1,7 qm bei Essen in 3 Schichten) 1 538 538 Personalumkleideraum Küche 3 6 18 Personal WC Küche 2 1,25 2,5 Büro Küche 1 8 8 Lager (Trocken-, Geschirr-, Reinigungsmittel, Kühl-, Tiefkühllagerung) 143 143 Kiosk 1 15 15 Ganztagsbereich/ Aufenthalt Spiel-, Freizeit- und Aufenthaltsmöglichkeiten 240 240 Aufenthaltsraum Sek 2 1 56 56 56 Forum 240 100 340 Stuhllager 65 Biblio-/Mediothek/ Selbstlernzentrum 230 Verwaltung Mitarbeitertreff 1 150 150 einschl. Garderobe, Teeküche, Postfächer für alle Mitarbeiter/innen Teamraum 6 40 240 3 30 90 9 30 - 45 330 jeder Jahrgangsstufe ein Teamraum zugeordnet Büro Schulleitung 1 30 30 direkte Verbindung zum Sekretariat Büro stellv. Schulleitung 1 20 20 Stundenplaner 1 16 16 Koordination Erprobungsstufe 1 16 16 1 16 16 Koordination Mittelstufe 1 16 16 1 16 16 Koordination Oberstufe/ Stufenleitung 4 16 64 4 16 64 Sekretariat 1 50 50 Kopierraum 1 10 10 Lagerraum/Archiv/Aktenlager 1 25 25 Sanitätsraum 1 16 16 zentral gelegen, Sichtverbindung zum Sekretariat Besprechungs- und Beratungsraum 1 16 16 Büro Hausmeister 1 16 16 zentral gelegen Büroräume (z.B. Berufsorientierung, BuT, Ganztag) 4 16 64 sonstige Räume Therapie- bzw. Pflegeraum 1 30 30 Schülervertretung/Schülerzeitung 1 30 30 Streitschlicher-Raum 1 16 16 Lehrmittelraum zentral 1 50 50 in der Nähe des Verwaltungsbereiches Lehrmittelraum 6 10 60 3 10 30 9 10 90 je ein Raum einer Jahrgangsstufe zugeordnet Übungseinheiten Sport 4 ÜE zuzüglich Technikflächen, Verkehrsflächen, WC-Bereiche, Putzmittelräume, Serverräume, Lagerflächen usw. Raumprogramm für die 4-zügige Städtische Gesamtschule Münster-West 4-zügige S I 4-zügige S II insgesamt 252 4 63
Anlage A
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Anlage A zur V/0104/2022 Kurzüberblick Zum Schuljahr 2024/2025 soll eine 3. städtische Gesamtschule mit 4 Zügen am Standort des Schulzentrums Roxel errichtet werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das T eilziellautet „Errichtung einer 3. Städtischen Gesamtschule“. Ziel aus dem Haushaltsplan: PG 0301 – Leistungen für Schulen Mit diesem Produkt stellt das Amt für Schule und Weiterbildung im gesamten Stadtgebiet von Münster auf der Basis der Schulentwicklungsplanung das erforderliche Schulverwaltungspersonal sowie die erforderlichen Schulgebäude/Grundstücke und Ausstattung (u.a. Einrichtungen, T echnikausstattungfür Klassen- und Fachräume sowie Lehr- und Lernmittel) zur Verfügung. Zusätzlich werden das für die pädagogische Konzeption der Schulen auf der Basis von Ratsbeschlüssen erforderliche Personal für die Mittagsverpflegung und die notwendigen Räume und Ausstattungen zur Verfügung gestellt (z.B. Ganztagsangebote). Zur Sicherung der schulischen Arbeit und zur qualitativen Weiterentwicklung kommt das städtische bzw. bei freien Trägern angestellte Personal für die Schulsozialarbeit als Angebot zur Förderung des Schulerfolgs und der Stabilisierung der Gesamtentwicklung der Schülerinnen und Schüler hinzu. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gemäß Schulgesetz NRW § 78 Absatz 4 ist der Schulträger verpflichtet bedarfsgerecht schulische Angebote aller Schulformen und Schularten einschließlich allgemeiner Schulen als Orte des gemeinsamen Lernens in der Stadt vorzuhalten. Gemäß § 79 ist der Schulträger ebenso verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen, und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung erforderliche Personal und eine am allgemeinen Stand der T echnikund Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Prognostisch werden starke Bevölkerungszuwächse in Münsters Westen erwartet. Die Errichtung einer 3. städtischen Gesamtschule in Roxel sorgt für ein ausgewogenes Schulangebot, das auch zusätzliche Kapazitäten für Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen vorhält.
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (19)
- Jüdefelderstraße
- Bahnhofstraße 9
- Tilbecker Straße 24
- Münsterstraße 30
- Steinfurter Straße
- Dieckmannstraße 7
- Bremer Platz
- Meckmannweg 7
- Rüschhausweg
- Schulplatz
- Kardinal-von-Galen-Ring 55
- Hermann-Hesse-Straße
- Idenbrockplatz
- Metzer Straße
- Loevelingloh 20
- Kinderhaus
- Pötterhoek 28
- Hohe Geist
- Bült 6
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0104/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.02.2022
- Erstellt
- 08.02.2022 14:59