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V/0354/2020

Errichtung Bildungsgang: Ausbildungsvorbereitung Fachbereich Gestaltung am Adolph-Kolping-Berufskolleg zum Schuljahr 2020/2021

Vorlagen 04.05.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2020, TOP 31

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6515 Zeichen

V/0354/2020 
V/0354/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtung Bildungsgang: Ausbildungsvorbereitung Fachbereich Gestaltung am Adolph-Kolping-
Berufskolleg zum Schuljahr 2020/2021 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.06.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   24.06.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG) wird zum Schuljahr 2020/2021 am Adolph -Kolping-
Berufskolleg, Schule der Sekundarstufe II der Stadt Münster, der Bildungsgang „Ausbildungsvo r-
bereitung im Fachbereich Gestaltung“ gem. APO -BK Anlage A in Voll- und Teilzeitform unbefris-
tet errichtet.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen  2021 ff. 2.537,50 (Schuletat und 
Schulbücher 
bei Belegung 
mit 25 SuS) 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o.g. Pro-
duktgruppe veranschlagt.  
 
 
 
 
 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
04.05.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Schützner 
Telefon: 492-4016 
Schuetzner@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0354/2020 
Begründung: 
 
1. Einführung 
 
1.1 Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten 
 
Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule,  für die das Land nicht 
Schulträger ist, beschließt der Schulträger (vgl. § 81 Abs. 2 Schulgesetz – SchulG). Als Errich-
tung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Aus- 
und Abbau bestehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungs-
gängen an Berufskollegs (…) zu behandeln. 
 
Der Beschluss des Rates bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde (vgl. § 81 Abs. 3 
SchulG). Die Genehmigung über die Errichtung, Änderung und Auflösung öffentlicher Schulen 
ist der Bezirksregierung Münster übertragen. 
 
Der beantragte Bildungsgang ist u.a. am Max-Born-Berufskolleg in Recklinghausen, am Berufs-
kolleg des Märkischen Kreises in Iserlohn, am Hugo-Kükelhaus-Berufskolleg in Essen sowie am 
Freiherr-vom-Stein-Berufskolleg in Werne eingerichtet.  
 
2. Anlass 
 
Das Adolph-Kolping-Berufskolleg hat einen Vorschlag zur Errichtung des Bildungsgangs „Aus-
bildungsvorbereitung im Fachbereich Gestaltung“ gem. APO-BK Anlage A in Voll- und Teilzeit-
form unterbreitet. 
 
3 Zu Beschlussvorschlag 1 
 
3.1 Darstellung des zur Errichtung vorgeschlagenen Bildungsganges 
 
Adolph-Kolping-Berufskolleg (AKBK) 
 
Das Adolph-Kolping-Berufskolleg (AKBK) beantragt die Einrichtung der „Ausbildungsvorberei-
tung im Fachbereich Gestaltung“ gem. APO-BK Anlage A in Voll- und Teilzeitform. Es handelt 
sich hierbei um einen einjährigen Bildungsgang. 
 
Stellungnahmen 
 
Im Rahmen des üblichen Beteiligungsverfahrens hat das Amt für Schule und Weiterbildung die 
Stellungnahmen der beteiligten Institutionen (Industrie und Handelskammer Nord Westfalen, 
Handwerkskammer, Agentur für Arbeit, Bezirksregierung Münster) sowie der Nachbarkreise 
Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf erbeten. 
 
Die beteiligten Kreise und Institutionen haben keine Bedenken gegen die Einrichtung des ge-
planten Bildungsgang geäußert. Die Bezirksregierung Münster als Schulaufsicht für Berufskol-
legs unterstützt die Errichtung aus schulfachlicher Sicht.

- 3 - 
V/0354/2020 
 
3.2 Bewertung durch die Verwaltung 
 
Am Adolph-Kolping-Berufskolleg liegt der Schwerpunkt im gestalterischen Bereich. Der neue, 
einjährige Bildungsgang „Ausbildungsvorbereitung im Fachbereich Gestaltung“ mit dem Berufs-
feld Farbtechnik und Raumgestaltung in Vollzeit- und Teilzeitform stellt eine Ergänzung der be-
stehenden Angebote dar. Das AKBK bietet den Schülern und Schülerinnen so eine direkte An-
schlussmöglichkeit für weiterführende Bildungsgänge, z.B. in der Berufsfachschule I bzw. II 
„Farbtechnik und Raumgestaltung“ aber auch für Bildungsgänge des dualen Systems. 
 
Mit dem erfolgreichen Besuch der Ausbildungsvorbereitung in der Vollzeit - oder Teilzeitform er-
füllt der Schüler/die Schülerin die Berufsschulpflicht und bei entsprechender Leistungsfestste l-
lung ist zudem der Erwerb eines der Hauptschule gleichwertigen Abschlusses möglich. 
 
Durch die Ausweitung der Ausbildungsvorbereitung (aktuell nur Metalltechnik) auf den Fachbe-
reich Gestaltung erweitert sich das Spektrum an späteren Anschlussmöglichkeiten . Der Bi l-
dungsgang ermöglicht den Kooperationspartnern der Ausbildungsvorbereitung, u.a. die Agentur 
für Arbeit,  eine noch gezieltere Vermittlung fachpraktischer Kenntnisse in den dazugehörigen 
Berufsfeldern.  
 
Das Errichtungsvorhaben ist klar begründet, plausibel und stellt für den Standort Münster einen 
Mehrwert dar. Das Errichtungsvorhaben ist mit der Schulaufsicht abgestimmt und wird schul-
fachlich unterstützt. Die Kosten für den Schulträger beschränken sich auf den Anteil der Lern-
mittel, variable Verbrauchskosten und auf kalkulatorische Kosten aufgrund der Nutzung der 
vorhandenen Infrastruktur. Ein zusätzlicher Investitionsbedarf besteht nicht. 
 
Die Verwaltung befürwortet daher den Errichtungsantrag. 
 
4. Kosten und Folgekosten/Mittelbereitstellung und Finanzierung 
 
Bei dem neu einzurichtenden Bildungsgang ist davon auszugehen, dass dieser zu zusätzlichen 
Kosten führt, die in Abhängigkeit zur Belegung stehen. Da sowohl Schulbuchbeschaffungen als 
auch die Schuletats an der Schülerstatistik zum 15.10. des jeweiligen Vorjahres orientiert sind, 
ist eine erstmalige Mittelbereitstellung erst ab dem Jahr 2021 erforderlich. Die notwendigen Mit-
tel stehen in der Produktgruppe 0301 zur Verfügung. Bei einer kalkulierten Belegung von 25 
Schülerinnen und Schülern ergeben sich folgende Kosten pro Klasse und Jahr: 
 
Position Kosten je SuS und Jahr 2021 ff. 
 
Lernmittel, Schuletat 
und Schulbücher 
 
101,50 €  
 
2.537,50 € 
 
Ein Anspruch auf Schülerfahrkosten besteht bei diesem Bildungsgang nicht. Die Raumkapazitä-
ten sowie die vorhandene Ausstattung am Adolph-Kolping-Berufskolleg sind ausreichend, um 
den neuen Bildungsgang einzurichten und bestehende Bildungsgänge fortführen zu können. Es 
entstehen keine weiteren Investitionskosten.

- 4 - 
V/0354/2020 
5. Weiteres Verfahren 
 
Sofern der Rat der Stadt Münster dem Errichtungsvor schlag zu Beschlusspunkt 1 zustimmt, 
wird die Verwaltung den Beschluss der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorlegen. 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage A

Anlage A

2556 Zeichen

Anlage A zur V/0354/2020 
Kurzüberblick 
Das Adolph-Kolping-Berufskolleg hat einen Vorschlag zur Errichtung des Bildungsgangs „Ausbil-
dungsvorbereitung im Fachbereich Gestaltung“ zum Schuljahr 2020/2021 gem. APO-BK Anlage 
A in Voll- und Teilzeitform unterbreitet. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden folgende  Ziele verfolgt: 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs-
standorte in Europa 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Das Ziel aus dem Haushaltsplan zu der Produktgruppe 0301, Produkt 030106 - Berufskollegs: 
 
Mit diesem Produkt stellt das Amt für Schule und Weiterbildung im gesamten Stadtgebiet von 
Münster auf der Basis der Schulentwicklungsplanung das erforderliche Schulverwaltungsperso-
nal sowie die erforderlichen Schulgebäude/Grundstücke und Ausstattung (u.a. Einrichtungen, 
Technikausstattung für Klassen- und Fachräume sowie Lehr- und Lernmittel) zur Verfügung. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad

Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig frei-
willig 
Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule für die das Land nicht 
Schulträger ist, beschließt der Schulträger (vgl. § 81 Abs. 2 Schulgesetz – SchulG). Als Er-
richtung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der 
Aus- und Abbau bestehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bil-
dungsgängen an Berufskollegs (…) zu behandeln. 
 
Ein vergleichbarer Bildungsgang ist zwar am Max-Born-Berufskolleg in Recklinghausen, am 
Berufskolleg des Märkischen Kreises in Iserlohn, am Hugo-Kükelhaus-Berufskolleg in Essen 
sowie am Freiherr-vom-Stein-Berufskolleg in Werne eingerichtet, nicht aber im Münsterland. 
Der Bildungsgang am AKBK stellt eine Ergänzung der bestehenden Angebote dar. Das AKBK 
bietet den Schüler und Schülerinnen eine direkte Anschlussmöglichkeit für weiterführende 
Bildungsgänge, z.B. in der Berufsfachschule I bzw. II „Farbtechnik und Raumgestaltung“ aber 
auch für Bildungsgänge des dualen Systems.

Beratungsverlauf (3)

09.06.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 29 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2020 Rat
TOP 31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0354/2020
Typ
Vorlagen
Datum
04.05.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37