V/0354/2020
Errichtung Bildungsgang: Ausbildungsvorbereitung Fachbereich Gestaltung am Adolph-Kolping-Berufskolleg zum Schuljahr 2020/2021
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Beschlussvorlage
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V/0354/2020 V/0354/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtung Bildungsgang: Ausbildungsvorbereitung Fachbereich Gestaltung am Adolph-Kolping- Berufskolleg zum Schuljahr 2020/2021 Beratungsfolge 09.06.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 24.06.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG) wird zum Schuljahr 2020/2021 am Adolph -Kolping- Berufskolleg, Schule der Sekundarstufe II der Stadt Münster, der Bildungsgang „Ausbildungsvo r- bereitung im Fachbereich Gestaltung“ gem. APO -BK Anlage A in Voll- und Teilzeitform unbefris- tet errichtet. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen 2021 ff. 2.537,50 (Schuletat und Schulbücher bei Belegung mit 25 SuS) Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o.g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Amt für Schule und Weiterbildung 04.05.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Schützner Telefon: 492-4016 Schuetzner@stadt- muenster.de - 2 - V/0354/2020 Begründung: 1. Einführung 1.1 Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger (vgl. § 81 Abs. 2 Schulgesetz – SchulG). Als Errich- tung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Aus- und Abbau bestehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungs- gängen an Berufskollegs (…) zu behandeln. Der Beschluss des Rates bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde (vgl. § 81 Abs. 3 SchulG). Die Genehmigung über die Errichtung, Änderung und Auflösung öffentlicher Schulen ist der Bezirksregierung Münster übertragen. Der beantragte Bildungsgang ist u.a. am Max-Born-Berufskolleg in Recklinghausen, am Berufs- kolleg des Märkischen Kreises in Iserlohn, am Hugo-Kükelhaus-Berufskolleg in Essen sowie am Freiherr-vom-Stein-Berufskolleg in Werne eingerichtet. 2. Anlass Das Adolph-Kolping-Berufskolleg hat einen Vorschlag zur Errichtung des Bildungsgangs „Aus- bildungsvorbereitung im Fachbereich Gestaltung“ gem. APO-BK Anlage A in Voll- und Teilzeit- form unterbreitet. 3 Zu Beschlussvorschlag 1 3.1 Darstellung des zur Errichtung vorgeschlagenen Bildungsganges Adolph-Kolping-Berufskolleg (AKBK) Das Adolph-Kolping-Berufskolleg (AKBK) beantragt die Einrichtung der „Ausbildungsvorberei- tung im Fachbereich Gestaltung“ gem. APO-BK Anlage A in Voll- und Teilzeitform. Es handelt sich hierbei um einen einjährigen Bildungsgang. Stellungnahmen Im Rahmen des üblichen Beteiligungsverfahrens hat das Amt für Schule und Weiterbildung die Stellungnahmen der beteiligten Institutionen (Industrie und Handelskammer Nord Westfalen, Handwerkskammer, Agentur für Arbeit, Bezirksregierung Münster) sowie der Nachbarkreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf erbeten. Die beteiligten Kreise und Institutionen haben keine Bedenken gegen die Einrichtung des ge- planten Bildungsgang geäußert. Die Bezirksregierung Münster als Schulaufsicht für Berufskol- legs unterstützt die Errichtung aus schulfachlicher Sicht. - 3 - V/0354/2020 3.2 Bewertung durch die Verwaltung Am Adolph-Kolping-Berufskolleg liegt der Schwerpunkt im gestalterischen Bereich. Der neue, einjährige Bildungsgang „Ausbildungsvorbereitung im Fachbereich Gestaltung“ mit dem Berufs- feld Farbtechnik und Raumgestaltung in Vollzeit- und Teilzeitform stellt eine Ergänzung der be- stehenden Angebote dar. Das AKBK bietet den Schülern und Schülerinnen so eine direkte An- schlussmöglichkeit für weiterführende Bildungsgänge, z.B. in der Berufsfachschule I bzw. II „Farbtechnik und Raumgestaltung“ aber auch für Bildungsgänge des dualen Systems. Mit dem erfolgreichen Besuch der Ausbildungsvorbereitung in der Vollzeit - oder Teilzeitform er- füllt der Schüler/die Schülerin die Berufsschulpflicht und bei entsprechender Leistungsfestste l- lung ist zudem der Erwerb eines der Hauptschule gleichwertigen Abschlusses möglich. Durch die Ausweitung der Ausbildungsvorbereitung (aktuell nur Metalltechnik) auf den Fachbe- reich Gestaltung erweitert sich das Spektrum an späteren Anschlussmöglichkeiten . Der Bi l- dungsgang ermöglicht den Kooperationspartnern der Ausbildungsvorbereitung, u.a. die Agentur für Arbeit, eine noch gezieltere Vermittlung fachpraktischer Kenntnisse in den dazugehörigen Berufsfeldern. Das Errichtungsvorhaben ist klar begründet, plausibel und stellt für den Standort Münster einen Mehrwert dar. Das Errichtungsvorhaben ist mit der Schulaufsicht abgestimmt und wird schul- fachlich unterstützt. Die Kosten für den Schulträger beschränken sich auf den Anteil der Lern- mittel, variable Verbrauchskosten und auf kalkulatorische Kosten aufgrund der Nutzung der vorhandenen Infrastruktur. Ein zusätzlicher Investitionsbedarf besteht nicht. Die Verwaltung befürwortet daher den Errichtungsantrag. 4. Kosten und Folgekosten/Mittelbereitstellung und Finanzierung Bei dem neu einzurichtenden Bildungsgang ist davon auszugehen, dass dieser zu zusätzlichen Kosten führt, die in Abhängigkeit zur Belegung stehen. Da sowohl Schulbuchbeschaffungen als auch die Schuletats an der Schülerstatistik zum 15.10. des jeweiligen Vorjahres orientiert sind, ist eine erstmalige Mittelbereitstellung erst ab dem Jahr 2021 erforderlich. Die notwendigen Mit- tel stehen in der Produktgruppe 0301 zur Verfügung. Bei einer kalkulierten Belegung von 25 Schülerinnen und Schülern ergeben sich folgende Kosten pro Klasse und Jahr: Position Kosten je SuS und Jahr 2021 ff. Lernmittel, Schuletat und Schulbücher 101,50 € 2.537,50 € Ein Anspruch auf Schülerfahrkosten besteht bei diesem Bildungsgang nicht. Die Raumkapazitä- ten sowie die vorhandene Ausstattung am Adolph-Kolping-Berufskolleg sind ausreichend, um den neuen Bildungsgang einzurichten und bestehende Bildungsgänge fortführen zu können. Es entstehen keine weiteren Investitionskosten. - 4 - V/0354/2020 5. Weiteres Verfahren Sofern der Rat der Stadt Münster dem Errichtungsvor schlag zu Beschlusspunkt 1 zustimmt, wird die Verwaltung den Beschluss der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorlegen. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0354/2020 Kurzüberblick Das Adolph-Kolping-Berufskolleg hat einen Vorschlag zur Errichtung des Bildungsgangs „Ausbil- dungsvorbereitung im Fachbereich Gestaltung“ zum Schuljahr 2020/2021 gem. APO-BK Anlage A in Voll- und Teilzeitform unterbreitet. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden folgende Ziele verfolgt: Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs- standorte in Europa Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Das Ziel aus dem Haushaltsplan zu der Produktgruppe 0301, Produkt 030106 - Berufskollegs: Mit diesem Produkt stellt das Amt für Schule und Weiterbildung im gesamten Stadtgebiet von Münster auf der Basis der Schulentwicklungsplanung das erforderliche Schulverwaltungsperso- nal sowie die erforderlichen Schulgebäude/Grundstücke und Ausstattung (u.a. Einrichtungen, Technikausstattung für Klassen- und Fachräume sowie Lehr- und Lernmittel) zur Verfügung. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig frei- willig Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule für die das Land nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger (vgl. § 81 Abs. 2 Schulgesetz – SchulG). Als Er- richtung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Aus- und Abbau bestehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bil- dungsgängen an Berufskollegs (…) zu behandeln. Ein vergleichbarer Bildungsgang ist zwar am Max-Born-Berufskolleg in Recklinghausen, am Berufskolleg des Märkischen Kreises in Iserlohn, am Hugo-Kükelhaus-Berufskolleg in Essen sowie am Freiherr-vom-Stein-Berufskolleg in Werne eingerichtet, nicht aber im Münsterland. Der Bildungsgang am AKBK stellt eine Ergänzung der bestehenden Angebote dar. Das AKBK bietet den Schüler und Schülerinnen eine direkte Anschlussmöglichkeit für weiterführende Bildungsgänge, z.B. in der Berufsfachschule I bzw. II „Farbtechnik und Raumgestaltung“ aber auch für Bildungsgänge des dualen Systems.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0354/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.05.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37