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V/0330/2018

Neubau eines Frauenhauses in Trägerschaft des Vereins Frauenhaus und Beratung e. V. in Münster- Wolbeck

Vorlagen 17.04.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.05.2018, TOP 27

Berichtsvorlage

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Anlage A

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Berichtsvorlage

6459 Zeichen

V/0330/2018 
V/0330/2018 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Neubau eines Frauenhauses in Trägerschaft des Vereins Frauenhaus und Beratung e. V. in 
Münster- Wolbeck 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.05.2018 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
   09.05.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung 
Bericht 
   16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
   16.05.2018 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Antragslage 
 
Der Verein Frauenhaus und Beratung e. V. ist Träger des Frauenhauses in Münster -Wolbeck. Das 
1991 eröffnete Haus ist ein von einem privaten Eigentümer angemieteter Altbau, dessen Zuschnitt für 
die Arbeit eines Frauenhauses aus gegenwärtiger, fachlicher Sic ht nur eingeschränkt geeignet ist. 
Zudem sind die Aussichten, das Frauenhaus auch künftig am derzeitigen Standort  betreiben zu kön-
nen, sehr ungewiss. Vor diesem Hintergrund hat der Trägerverein mit seiner Anregung Nr. 2016 -
00003 vom 20.01.2016 beantragt, ihm eine bedarfsgerechte Immobilie als Neubau oder Altbauumbau 
bereitzustellen, oder Finanzmittel zur Anmietung einer entsprechenden Immobilie.im städtischen 
Haushalt vorzusehen, um ein neues Frauenhaus in Münster zu errichten.  
 
Mit ihrem Ratsa ntrag A-R/0007/2016 vom 02.02.2016 „Bereitstellung einer Immobilie, die den fachl i-
chen, konzeptionellen und finanzierbaren Anforderungen des Vereins ‚Frauenhaus und Beratung e. V‘ 
entspricht“ haben sich die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL das Anliegen des 
Vereins zueigen gemacht. Die SPD -Fraktion hat sich mit ihrem Ratsa ntrag A -R/0008/2016 vom 
09.02.2016 „Neue Räume für ein Frauenhaus – Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und 
Kinder in unterschiedlichen Familien - und Lebenskonstellatio nen“ ihrerseits dafür ausgesprochen, 
dass die Verwaltung einen Vorschlag für eine bedarfsgerechte, finanzierbare Immobilie  für ein Frau-
enhaus in Münster vorlegt. 
 
Sozialamt 
 
25.04.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Pape 
Telefon: 492-5038 
Pape@stadt-muenster.de

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V/0330/2018 
 
2. Standortsuche  
 
Aufgrund des insgesamt knappen Angebots an geeigneten Immobilien  war es sch wierig, überhaupt 
geeignete Standorte für ein Frauenhaus zu finden. Einzelne potentiell geeignete Standorte/Gebäude 
wurden vom Sozialamt in Abstimmung mit den anderen beteiligten Dienststellen (Amt für Immobil i-
enmanagement, Geschäftsstelle der Kommunalen S tiftungen) geprüft; aus jeweils unterschiedlichen 
Gründen wäre ein Frauenhaus dort aber nicht realisierbar gewesen (problematische Erschließungss i-
tuation, andere Anforderungen an die Nutzung [BIMA -Gebäude], andere Nutzungspräferenzen [Pr i-
vateigentümer]). Das Sozialamt hat den Träger über die Ergebnisse der Standortprüfungen jedes Mal 
informiert.  
 
 
3. Standort in Münster-Wolbeck 
 
Das Amt für Immobilienmanagement hat Mitte vergangenen Jahres ein städtisches Grundstück in 
Münster-Wolbeck vorgeschlagen, das als S tandort für ein neues Frauenhaus in Betracht kommen 
könnte. In Abstimmung mit dem Träger konnte festgehalten werden, dass dort ein Frauenhaus errich-
tet werden kann, das den Anforderungen des vom Träger entworfenen  Raumkonzeptes  entspricht. 
Die Geschäftss telle der Kommunalen Stiftungen hat sich daraufhin bereiterklärt, im Bereich ihrer 
Vermögensverwaltung als Investor für ein Frauenhaus zu fungieren, sofern sie eine Rendite von rund 
3 % des eingesetzten Vermögens  erwirtschaftet. Im Auftrag des Amtes für I mmobilienmanagement 
wurde durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter der Grundstückswert ermittelt. Auf 
der Basis des vom Träger vorgelegten Raumprogramms kalkulierte ein Architekturbüro die groben 
Baukosten, die wiederum in die Wirtschaft lichkeitsberechnung des Amtes 23 einflossen. Die daraus 
resultierende Miete/ qm läge bei 13,25 €.  
 
 
4. Aktueller Sachstand   
 
Am 25.04.2018 soll im Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanag e-
ment die nichtöffentliche Vorlage V/03 03/2018 „Ankauf eines städt. Grundstücks durch die Stiftung 
Bürgerwaisenhaus zur Errichtung eines Frauenhauses“ beraten werden. Ferner soll am 16.05.2018 
im Rat die nichtöffentliche Vorlage V/0288/2018 „Veräußerung städt. Bauflächen an die Stiftung Bür-
gerwaisenhaus zur Errichtung eines Frauenhauses (Bezirk Südost)“ beraten und beschlossen we r-
den.  
 
Der mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens geforderte deutlich höhere Investitionsbetrag im 
künftigen Tagessatz kann die leistungsrech tliche Angemessenheit der Kosten für die Unterkunft b e-
rühren; damit direkt verbunden ist die Frage nach der Akzeptanz des künftigen Tagessatzes durch 
andere, erstattungspflichtige Sozialleistungsträger. 
 
Derzeit beträgt der Gesamttagessatz 16,56 €/Person. Auf der Basis von 13,25 €/qm Miete ergäbe 
sich ein anteiliger Tagessatz beim Investitionsbetrag von ca. 17,70 €/Person, und damit ein Gesam t-
tagessatz (Grundpauschale, Maßnahmenpauschale, Investitionsbetrag) von 27,30 €/Person. Zum 
Vergleich: Die Tagessätze der Frauenhäuser SKF I und SKF II betragen  gegenwärtig 16,22 €/Person 
und 15,06 €/Person, wobei der SKF jedoch eine Landesförderung erhält.  
 
Die Verwaltung hat in einer kleinen Umfrage unter mehreren Kommunen in NRW die Anteile der Ko s-
ten der Unterkunft in den Tagessätzen abgefragt. Diese bewegten sich in einem Rahmen von 7 € bis 
16 €. Die Mehrheit dieser Kostenanteile lag um 11 €. Ebenfalls wurde die Akzeptanz eines höheren 
Tagessatzes abgefragt, mit dem Ergebnis, dass hierzu keine Aussage möglich ist.   
 
Gegenwärtig prüft die Verwaltung ferner, ob es zukünftig leistungsrechtliche Konflikte bei der Ang e-
messenheit der Kosten der Unterkunft geben könnte. Falls dies der Fall ist, müssten ggf. Wege zur

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V/0330/2018 
Reduktion des Tagessatzes diskutiert und eine andere Form  der Bezuschussung beschlossen we r-
den. Die Verwaltung wird hierzu berichten. 
 
 
5. Weiteres Verfahren 
 
Nach dem Vollzug des Eigentumsüberganges können die weiteren Schritte folgen (Beauftragung e i-
nes Architekturbüros, Vorentwurfsplanung und Baubeschluss, Baugenehmigung, Ausschreibung 
etc.).  
 
Ein konkreter Zeitplan lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benennen. Die Verwaltung wird die 
Politik und den Träger weiterhin auf dem Laufenden halten, insbesondere die Zeitperspektive sukzes-
sive konkretisieren.  
 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlage A

Anlage A

1853 Zeichen

Anlage A zur V/0330/2018 
Kurzüberblick 
Auf der Basis der Antragslage informiert der Bericht über die Suche nach einem geeigneten 
Standort, über den gegenwärtigen Sach- und Verfahrensstand und gibt Hinweise auf die weitere 
Schrittfolge. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das in der Vorlage beschriebene Vorhaben leistet ein Beitrag zu folgendem Ziel: Wir werden 
Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
Das Teilziel lautet „Ersatzneubau eines Frauenhauses“.  
Zielerreichung: Das Projekt steht am Beginn der Planung. Über den weiteren Verlauf der Umset-
zung wird die Verwaltung den Rat auf dem Laufenden halten. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Über die mit der Vorhabenrealisierung verbundenen Investitionskosten informieren die Vorlagen 
V/0288/2018 und V/0303/2018. Über die künftigen Betriebskosten und ihre Finanzierung über Ta-
gessätze wird die Verwaltung den Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucher-
schutz und Arbeitsförderung separat unterrichten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig  X 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (4)

03.05.2018 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.05.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 24 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.05.2018 Rat
TOP 27 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0330/2018
Typ
Vorlagen
Datum
17.04.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37