V/0330/2018
Neubau eines Frauenhauses in Trägerschaft des Vereins Frauenhaus und Beratung e. V. in Münster- Wolbeck
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Berichtsvorlage
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V/0330/2018 V/0330/2018 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Neubau eines Frauenhauses in Trägerschaft des Vereins Frauenhaus und Beratung e. V. in Münster- Wolbeck Beratungsfolge 03.05.2018 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 09.05.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r- schutz und Arbeitsförderung Bericht 16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 16.05.2018 Rat Bericht Bericht: 1. Antragslage Der Verein Frauenhaus und Beratung e. V. ist Träger des Frauenhauses in Münster -Wolbeck. Das 1991 eröffnete Haus ist ein von einem privaten Eigentümer angemieteter Altbau, dessen Zuschnitt für die Arbeit eines Frauenhauses aus gegenwärtiger, fachlicher Sic ht nur eingeschränkt geeignet ist. Zudem sind die Aussichten, das Frauenhaus auch künftig am derzeitigen Standort betreiben zu kön- nen, sehr ungewiss. Vor diesem Hintergrund hat der Trägerverein mit seiner Anregung Nr. 2016 - 00003 vom 20.01.2016 beantragt, ihm eine bedarfsgerechte Immobilie als Neubau oder Altbauumbau bereitzustellen, oder Finanzmittel zur Anmietung einer entsprechenden Immobilie.im städtischen Haushalt vorzusehen, um ein neues Frauenhaus in Münster zu errichten. Mit ihrem Ratsa ntrag A-R/0007/2016 vom 02.02.2016 „Bereitstellung einer Immobilie, die den fachl i- chen, konzeptionellen und finanzierbaren Anforderungen des Vereins ‚Frauenhaus und Beratung e. V‘ entspricht“ haben sich die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL das Anliegen des Vereins zueigen gemacht. Die SPD -Fraktion hat sich mit ihrem Ratsa ntrag A -R/0008/2016 vom 09.02.2016 „Neue Räume für ein Frauenhaus – Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und Kinder in unterschiedlichen Familien - und Lebenskonstellatio nen“ ihrerseits dafür ausgesprochen, dass die Verwaltung einen Vorschlag für eine bedarfsgerechte, finanzierbare Immobilie für ein Frau- enhaus in Münster vorlegt. Sozialamt 25.04.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Pape Telefon: 492-5038 Pape@stadt-muenster.de - 2 - V/0330/2018 2. Standortsuche Aufgrund des insgesamt knappen Angebots an geeigneten Immobilien war es sch wierig, überhaupt geeignete Standorte für ein Frauenhaus zu finden. Einzelne potentiell geeignete Standorte/Gebäude wurden vom Sozialamt in Abstimmung mit den anderen beteiligten Dienststellen (Amt für Immobil i- enmanagement, Geschäftsstelle der Kommunalen S tiftungen) geprüft; aus jeweils unterschiedlichen Gründen wäre ein Frauenhaus dort aber nicht realisierbar gewesen (problematische Erschließungss i- tuation, andere Anforderungen an die Nutzung [BIMA -Gebäude], andere Nutzungspräferenzen [Pr i- vateigentümer]). Das Sozialamt hat den Träger über die Ergebnisse der Standortprüfungen jedes Mal informiert. 3. Standort in Münster-Wolbeck Das Amt für Immobilienmanagement hat Mitte vergangenen Jahres ein städtisches Grundstück in Münster-Wolbeck vorgeschlagen, das als S tandort für ein neues Frauenhaus in Betracht kommen könnte. In Abstimmung mit dem Träger konnte festgehalten werden, dass dort ein Frauenhaus errich- tet werden kann, das den Anforderungen des vom Träger entworfenen Raumkonzeptes entspricht. Die Geschäftss telle der Kommunalen Stiftungen hat sich daraufhin bereiterklärt, im Bereich ihrer Vermögensverwaltung als Investor für ein Frauenhaus zu fungieren, sofern sie eine Rendite von rund 3 % des eingesetzten Vermögens erwirtschaftet. Im Auftrag des Amtes für I mmobilienmanagement wurde durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter der Grundstückswert ermittelt. Auf der Basis des vom Träger vorgelegten Raumprogramms kalkulierte ein Architekturbüro die groben Baukosten, die wiederum in die Wirtschaft lichkeitsberechnung des Amtes 23 einflossen. Die daraus resultierende Miete/ qm läge bei 13,25 €. 4. Aktueller Sachstand Am 25.04.2018 soll im Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanag e- ment die nichtöffentliche Vorlage V/03 03/2018 „Ankauf eines städt. Grundstücks durch die Stiftung Bürgerwaisenhaus zur Errichtung eines Frauenhauses“ beraten werden. Ferner soll am 16.05.2018 im Rat die nichtöffentliche Vorlage V/0288/2018 „Veräußerung städt. Bauflächen an die Stiftung Bür- gerwaisenhaus zur Errichtung eines Frauenhauses (Bezirk Südost)“ beraten und beschlossen we r- den. Der mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens geforderte deutlich höhere Investitionsbetrag im künftigen Tagessatz kann die leistungsrech tliche Angemessenheit der Kosten für die Unterkunft b e- rühren; damit direkt verbunden ist die Frage nach der Akzeptanz des künftigen Tagessatzes durch andere, erstattungspflichtige Sozialleistungsträger. Derzeit beträgt der Gesamttagessatz 16,56 €/Person. Auf der Basis von 13,25 €/qm Miete ergäbe sich ein anteiliger Tagessatz beim Investitionsbetrag von ca. 17,70 €/Person, und damit ein Gesam t- tagessatz (Grundpauschale, Maßnahmenpauschale, Investitionsbetrag) von 27,30 €/Person. Zum Vergleich: Die Tagessätze der Frauenhäuser SKF I und SKF II betragen gegenwärtig 16,22 €/Person und 15,06 €/Person, wobei der SKF jedoch eine Landesförderung erhält. Die Verwaltung hat in einer kleinen Umfrage unter mehreren Kommunen in NRW die Anteile der Ko s- ten der Unterkunft in den Tagessätzen abgefragt. Diese bewegten sich in einem Rahmen von 7 € bis 16 €. Die Mehrheit dieser Kostenanteile lag um 11 €. Ebenfalls wurde die Akzeptanz eines höheren Tagessatzes abgefragt, mit dem Ergebnis, dass hierzu keine Aussage möglich ist. Gegenwärtig prüft die Verwaltung ferner, ob es zukünftig leistungsrechtliche Konflikte bei der Ang e- messenheit der Kosten der Unterkunft geben könnte. Falls dies der Fall ist, müssten ggf. Wege zur - 3 - V/0330/2018 Reduktion des Tagessatzes diskutiert und eine andere Form der Bezuschussung beschlossen we r- den. Die Verwaltung wird hierzu berichten. 5. Weiteres Verfahren Nach dem Vollzug des Eigentumsüberganges können die weiteren Schritte folgen (Beauftragung e i- nes Architekturbüros, Vorentwurfsplanung und Baubeschluss, Baugenehmigung, Ausschreibung etc.). Ein konkreter Zeitplan lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benennen. Die Verwaltung wird die Politik und den Träger weiterhin auf dem Laufenden halten, insbesondere die Zeitperspektive sukzes- sive konkretisieren. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0330/2018 Kurzüberblick Auf der Basis der Antragslage informiert der Bericht über die Suche nach einem geeigneten Standort, über den gegenwärtigen Sach- und Verfahrensstand und gibt Hinweise auf die weitere Schrittfolge. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das in der Vorlage beschriebene Vorhaben leistet ein Beitrag zu folgendem Ziel: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Das Teilziel lautet „Ersatzneubau eines Frauenhauses“. Zielerreichung: Das Projekt steht am Beginn der Planung. Über den weiteren Verlauf der Umset- zung wird die Verwaltung den Rat auf dem Laufenden halten. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Über die mit der Vorhabenrealisierung verbundenen Investitionskosten informieren die Vorlagen V/0288/2018 und V/0303/2018. Über die künftigen Betriebskosten und ihre Finanzierung über Ta- gessätze wird die Verwaltung den Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucher- schutz und Arbeitsförderung separat unterrichten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0330/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.04.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37