Mandari Insight

V/0256/2010

Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen: Wegfall der Eigenbeteiligung

Vorlagen 15.04.2010

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.06.2010, TOP 18

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage zur Vorlage 0256-2010: Richtlinien Fahrdienst ab 10.06.2010

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

12453 Zeichen

V/0256/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen: Wegfall der Eigenbeteiligung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.05.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung
27.05.2010 Kommission zur Förderung der Inklusion  
                   von Menschen mit Behinderungen Vorberatung
31.05.2010 Kommunale Seniorenvertretung                                                     Vorberatung  
09.06.2010 Hauptausschuss Vorberatung
09.06.2010 Rat                                                                                                Entscheidung
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Fahrdienst für Menschen mit B ehinderungen wird ab dem 10.06.2010 nach 
Maßgabe der neu gefassten Richtlinien zur Förderung des Fahrdienstes für  
Menschen mit Behinderungen (Anlage 1) gefördert. 
 
2. Auf der Grundlage der Richtlinien wird für die Nutzung des Fahrdienstes ab dem 
10.06.2010 von den Nutzerinnen und Nutzern keine Eigenbeteiligung erhoben. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Der bisherige Ansatz für den Aufwand für den Fahrdienst (318.780 € ) wurde ab 2010 um 
20.000 € erhöht. Dies entspricht der Beschlusslage des Rates über den Haushaltsplan 
2010 ff. 
 
Der bisherige Ansatz für den Ertrag durch Eigenbeteiligung (32.000 €) wurde für 2010 um 
10.000 € gesenkt. Dies entspricht der Beschlusslage des Rates über den Haushaltsplan 
2010 ff. Ab 2011 entfällt der Ansatz vollständig.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0256/2010 
Auskunft erteilt: 
Frau Rüter 
Ruf: 
492 50 27 
E-Mail: 
RueterD@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.04.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0256/2010 
 
 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
Teilergebnisplan (Zei-
le) 
15 Transferaufwendungen 
ab 2010 + 20.000  
Insgesamt:   
 
 
Erträge 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
Teilergebnisplan (Zei-
le) 
05 privatrechtliche  
Leistungsentgelte 
ab 2010 
ab 2011 
- 10.000  
- 32.000 
 
Insgesamt:   
 
 
Begründung: 
1. Auftrags- und Beschlusslage 
Zum 01.07.2006 wurde erstmalig eine Eigenbeteiligung für die Nutzung des Fahrdienstes 
für Mensch
en mit Behinderungen eingeführt (Öffentliche Beschlussvorlage an den Rat 
V/0188/2006). Von den Nutzerinnen und Nutzern wurde ein Betrag in Höhe von 5 € pro 
Fahrt erhoben, sofern die finanziellen Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliede-
rungshilfe für behinderte Menschen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) nicht vorla-
gen. Mit dieser Entscheidung wurde ein Vorschlag aus dem „Spar- und Konsolidierungs-
programm 2006-2009, hier: Maßnahmen im Budget des Sozialamts“ (V/0060/2006) umge-
setzt. Die angestrebte Einsparung konnte erreicht werden, allerdings verbunden mit einem 
Rückgang der Zahl der Fahrten im Vergleich zur durchschnittlichen jährlichen Fahrtenzahl 
vor Einführung der Eigenbeteiligung um ca. 20% (Öffentliche Berichtsvorlage an den Aus-
schuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung V/0096/2008).  
 
Zum 01.04.2009 hat der Rat die Eigenbeteiligung auf 2,50 € pro Fahrt reduziert (Öffentli-
che Beschlussvorlage V/0130/2009) und die Verwaltung beauftragt, die Kommission zur 
Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und den Ausschuss für Sozia-
les, Gesundheit und Arbeitsförderung bis Mitte 2010 zu informieren, wie sich die neue 
Förderung auf die Entwicklung des Fahrdienstes auswirkt. 
 
Der Rat hat im Rahmen des Beschlusses über den Haushaltsplan 2010 ff. auf Vorschlag 
des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung den Haushaltsansatz für

- 3 - 
V/0256/2010 
den Fahrdienst ab 2010 um 20.000 € erhöht und den bisherigen Ansatz für den Ertrag  
durch Eigenbeteiligung ab 2010 um 10.000 € und ab 2011 um 20.000 € gesenkt. Durch 
diese Veränderungen bei den Transferaufwendungen und den Entgelten soll der Wegfall 
der Eigenbeteiligung ermöglicht werden. 
 
Die Beschlussvorlage greift den Beschluss des Rates über den Haushaltsplan 2010 ff. auf 
und informiert über die Entwicklung des Fahrdienstes in 2009. 
 
 
2. Entwicklung des Fahrdienstes  
2.1. Entwicklung der anspruchsberechtigten Personen 
 
Zum 31.12.2009 waren 429 Menschen mit Behinderungen berechtigt, den Fahrdienst zu 
nutzen. 
 
Die Zahl der berechtigten Personen hat sich seit 2006 wie folgt entwickelt  
 
Jahr 
Zahl der Berechtigten am 31.12. 
2006 432 
2007 379 
2008 402 
2009 429 
 
Die Tabelle zeigt, dass die Zahl der Berechtigten mit der Einführung der Eigenbeteiligung 
zunächst zurückging, dann aber wieder auf das Niveau von 2006 angestiegen ist. 
 
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über das Verhältnis der Berechtigten mit und 
ohne Eigenbeteiligung (Stand 31.12.2009). 
 
Berechtigte Personen  
insgesamt (31.12.2009) 
 
davon Frauen 
 
davon Männer 
 
 
429 
 
303 (71%) 
 
126 (29%) 
 
Berechtigte Personen, die die Eigen-
beteiligung zahlen – insgesamt 
 
davon Frauen  
 
davon Männer 
 
 
231 (54 %) 
 
165 (71%) 
 
  66 (29%) 
Berechtigte Personen, die keine  
Eigenbeteiligung zahlen 
 
davon Frauen 
 
davon Männer 
 
 
198 (46%) 
 
138 (70% 
 
  60 (30%)

- 4 - 
V/0256/2010 
 
Die Zahl der Berechtigten, die eine Eigenbeteiligung zahlt, liegt seit Einführung der Eigen-
beteiligung zum 01.07.2006 zwischen 51 und 54%. 
 
 
Alterstruktur der Berechtigten 
 
Die Altersstruktur der Berechtigten gestaltet sich wie folgt (Stand 31.12.2009): 
 
Alter Frauen  Männer insgesamt 
bis 17 Jahre 2 4 6 
18-49  51 25 76 
50-64 52 28 80 
65 und älter 198 69 267 
 
 
226 berechtigte Personen (53 %) leben in Einrichtungen, und zwar überwiegend in Ein-
richtungen der vollstationären Pflege.  
 
36 Berechtigte (23 Frauen, 13 Männer) erhielten aufgrund eines nachgewiesenen beson-
deren Bedarfes pro Monat je sechs Zusatzfahrscheine (Stand 31.12.2009). 
13 dieser Berechtigten (36 %) zahlten die Eigenbeteiligung, 23 Berechtigte zahlten keine 
Eigenbeteiligung. Der Anteil der Personen, die Zusatzfahrscheine beantragen, ist damit 
bei den Personen, die eine Eigenbeteiligung zahlen, deutlich niedriger als bei Personen, 
die keine Eigenbeteiligung zahlen. Insgesamt nutzten nur 15 Personen in der Regel alle 
Fahrscheine und Zusatzfahrscheine, die sie erhielten. 
 
2.2 Inanspruchnahme des Fahrdienstes 
 
Entwicklung der Fahrten seit 2005 
 
Jahr Zahl der Fahrten  Davon Fahrten mit   
Eigenbeteiligung (ab 
01.07.2006) 
Davon Fahrten ohne 
Eigenbeteiligung 
2005 19.097 keine    19.097 
2006 17.227 3.310 (19 %) 13.917 (81 %)  
2007 15.350 6.381 (42 %)   8.969 (58 %) 
2008 14.236 5.801 (41 %)   8.435 (59 % 
2009 14.574 5.921 (41 %)   8.653 (59 %) 
 
Die Zahl der Fahrten ist 2009 im Vergleich zur durchschnittlichen jährlichen Fahrtenzahl 
vor Einführung der Eigenbeteiligung um ca. 24 % zurückgegangen. Der Anteil der Perso-
nen, die eine Eigenbeteiligung zahlten, lag 2009 bei 54 %. Die Fahrten mit Eigenbeteili-
gung umfassten hingegen nur 41 % der gesamten Fahrten im Jahr. Im Durchschnitt nah-
men die Berechtigten, die eine Eigenbeteiligung zahlen, jährlich ca. 18 Fahrten weniger in 
Anspruch als die Berechtigten, die keine Eigenbeteiligung zahlen. 
 
2009 ist die Zahl der Fahrten verglichen zum Vorjahr lediglich um 2,4 % angestiegen. Das 
heißt, dass die Reduzierung der Eigenbeteiligung auf 2,50 € zum 01.04.2009 nicht zu dem 
erwarteten höheren Anstieg der Fahrten geführt hat.

- 5 - 
V/0256/2010 
 
2.3 Persönliches Budget 
 
Seit dem 01.01.2008 besteht ein Rechtsanspruch darauf, dass Leistungen zur Teilhabe 
auf Antrag als Persönliches Budget erbracht werden. Die Leistungen des Fahrdienstes 
können als Budget erbracht werden, allerdings nur für Personen, die die persönlichen und 
wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch 
XII (SGB XII )erfüllen. Eine Eigenbeteiligung konnte von diesem Personenkreis nicht ge-
fordert werden. 
 
Bisher erhalten 7 Menschen mit Behinderungen, die in der Vergangenheit den Fahrdienst 
in der bisherigen Form nutzten, ein Persönliches Budget für Mobilität. Es handelt sich um 
Menschen, die den Fahrdienst in der Regel sehr oft nutzen und durch das Persönliche 
Budget ihre Mobilität individueller und flexibler sicherstellen können. 
 
3. Finanzielle Auswirkungen 
 
Der Haushaltsplan sah für den Fahrdienst in 2009 einen Haushaltsansatz in Höhe von 
318.780 € vor.  
Der Ansatz für die Einnahmen durch Eigenbeteiligung lag bei 32.000 €. 
 
Der Aufwand und der Ertrag haben sich wie folgt entwickelt: 
 
Jahr 
Aufw
and (je-
weils für die 
Fahrten vom 
01.01.-31.12. 
des Jahres ) 
Ertrag durch  
Eigenbeteili-
gung 
Tatsächliche Kosten 
(Aufwand abzgl. Er-
trag durch Eigenbe-
teiligung) 
Ertrag durch 
Kostenerstat-
tung vom LWL 
(und vereinzelt 
von anderen 
Kommunen)  
2005 340.358   25.914 
2006 322.237 16.550  305.687 28.841 
2007 293.252 31.905 261.347 37.614 
2008 276.133 28.070 248.063 32.306 
2009 289.210 17.705 271.505 38.195 
 
Es ist zu vermuten, dass die Zahl der Fahrten bei einem Wegfall der Eigenbeteiligung 
deutlich ansteigen wird. Sofern die Fahrten mit Wegfall der Eigenbeteiligung ausgehend 
von den Fahrten in 2009 um 20 % ansteigen, würde für dann 17.489 Fahrten ein Aufwand 
in Höhe von ca. 339.000 € (41.500 € feste jährliche Regiekosten für alle Fahrten und ca. 
17 € Kosten pro Fahrt) anfallen. Ausgehend vom Ansatz in 2009 ergäbe sich ein Mehr-
aufwand in Höhe von ca. 20.220 €. Eine exakte Berechnung des Mehraufwandes ist nicht 
möglich, da zum einen die Entwicklung der Fahrten nur geschätzt werden kann und zum 
anderen die Kosten für eine Fahrt je nach Fahrt (z.B. Taxifahrt, Fahrt mit oder ohne Hilfe-
leistung) unterschiedlich hoch sind. 
 
Der Haushaltsansatz für den Fahrdienst wurde durch Ratsbeschluss ab 2010 um 20.000 € 
jährlich erhöht. Diese Erhöhung ist voraussichtlich ausreichend, um den Mehraufwand zu 
decken. Die weitere Entwicklung ist abzuwarten.

- 6 - 
V/0256/2010 
Der Ansatz für den Ertrag durch Eigenbeteiligung wurde durch Ratsbeschluss für 2010 um 
10.000 € und für die Folgejahre um 20.000 € gesenkt. Damit würde ausgehend von dem 
ursprünglichen Ansatz von 32.000 € für 2011 ein Ansatz von 12.000 € verbleiben. Mit dem 
Wegfall der Eigenbeteiligung werden jedoch keine Einnahmen mehr erzielt, so dass der 
Ansatz komplett entfällt. Die Einnahmen von anderen Kostenträgern werden als Kostener-
stattungen vereinnahmt. 
 
4. Neufassung der Richtlinien 
In Ziffer 5.2 der Richtlinien der Stadt Münster zur Förderung des Fahrdienstes für  
Menschen mit Behinderungen (Stand 01.04.2009) wird festgelegt, dass für die Nutzung 
des Fahrdienstes ab 10.06.2010 keine Eigenbeteiligung zu zahlen ist. Ziffer 5.3 und Ziffer 
5.4 der Richtlinien (Regelungen zur Eigenbeteiligung) entfallen. In allen anderen Punkten 
bleiben die Richtlinien unverändert. Es wurden lediglich noch redaktionelle Anpassungen  
vorgenommen. Die geänderten Richtlinien sind der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. 
5. Fazit 
Es bleibt abzuwarten, in welchem Umfang der Wegfall der Eigenbeteiligung zu einer stär-
keren Nutzung des Fahrdienstes führen wird.  
Ferner ist auch zu berücksichtigen, wie sich die Inanspruchnahme des Persönlichen  
Budgets auf die weitere Entwicklung des Fahrdienstes auswirken wird. Der Rat hat auf 
Vorschlag des ASGAf für 2010 und die Folgejahre finanzielle Mittel für die Einrichtung ei-
nes neuen Angebotes zur Information und Beratung für komplexe Anliegen und bei Inan-
spruchnahme des Persönlichen Budgets bereitgestellt. Es bleibt abzuwarten, in welchem 
Umfang das Beratungsangebot zu einer höheren Inanspruchnahme des Persönlichen 
Budgets anstelle des Fahrdienstes in der bisherigen Form führen wird. Ausgehend von 
dieser Entwicklung wird die Verwaltung ggf. mittelfristig die grundsätzliche Organisation 
des Fahrdienstes für behinderte Menschen in Münster überprüfen. 
Die Verwaltung wird wie bisher die Kommission zur Förderung der Inklusion von Men-
schen mit Behinderungen und den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförde-
rung jährlich im Geschäftsbericht des Sozialamtes über die Entwicklung des Fahrdienstes 
für Menschen mit Behinderungen informieren. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlage 1:  
Richtlinien zur Förderung des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen

Anlage zur Vorlage 0256-2010: Richtlinien Fahrdienst ab 10.06.2010

7431 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0256/2010 
Richtlinien der Stadt Münster  
zur Förderung des  
Fahrdienstes  
für Menschen mit Behinderungen 
1. Zweck und Nutzung des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen  
 1.1 Die Stadt Münster för dert mit städtischen Mitteln einen Fahrdienst, der vom 
Arbeiter-Samariter-Bund durchgeführt wir d. Die Fahrten dienen der Teilhabe 
am Leben in der Gemeinschaft, d.h. sie sollen außerge wöhnlich gehbehin-
derten Menschen den Kontakt zu ihrer Um welt sowie die Teilhabe am öffent-
lichen und kulturellen Leben ermöglichen und erleichtern. Dazu gehören bei-
spielhaft Besuche von Verwandten und Freunden, die Teilnahme an Veran-
staltungen, die der Geselligkeit, der Unte rhaltung, der Bildun g oder kulturel-
len Bedürfnissen dienen sowie die Erledigung von Besorgungen oder ge-
schäftlichen Angelegenheiten. 
 1.2 Fahrten, die der schulischen Ausbildung oder beruflic hen Zwecken dienen, 
sind von der Förderung nach diesen Ri chtlinien ausgenommen. Dies gilt 
auch für Fahrten, die der ärztlichen Versorgung oder der sonstigen medizini-
schen oder therapeutischen Behandlung di enen. Hier gilt die vorrangige Zu-
ständigkeit anderer Kostenträger, z.B. der Arbeitgeber, der Agentur für Ar-
beit, der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.  
 1.3 Die Beförderung mit di esem Fahrdienst ist auf F ahrten innerhalb des Stadt-
gebiets von Münster - mit Ausnahme des Waldfriedhofs Lauheide - be-
schränkt.  
2. Anspruchsberechtigter Personenkreis 
 2.1 Der Berechtigte/die Berechtigte muss 
- einen gültigen Schwerbehindertenausweises mit dem Aufdruck „aG“ haben  
- seinen Wohnsitz in Münster haben  
- aufgrund seiner/ihrer Behinderung ständig auf eine n Rollstuhl angewiesen 
sein oder wegen der besonderen Art und  Schwere der Behinderung einem 
Rollstuhlfahrer/einer Rollstuhlfahrerin gleichgestellt sein und zu seiner/ihrer 
Fortbewegung dauernd anderer Hilfen bedürfen. 
 2.2 Die Teilnahmeberechtigung wird befri stet für das laufende Kalenderjahr  
erteilt.  
 2.3 Antragsteller, auf deren Namen ein PKW zugelassen ist oder die allein den 
öffentlichen Personennahverkehr nut zen können, können am Fahrdienst 
nicht teilnehmen.

2.4 Blinde Menschen können am Fahrdienst ebenfalls nicht teilnehmen, es sei 
denn, dass über die Blindheit hinaus weitere erhebliche körperliche Behinde-
rungen („aG“-Vermerk) vorliegen. 
3. Ausgabe der Berechtigungsscheine 
 Anträge auf Teilnahmeberechtigung sind an das Sozialamt der Stadt Münster zu 
richten. Liegen die Voraussetzungen zur Teilnahme am Fahrdienst für Menschen 
mit Behinderungen vor, sendet die Stadt Münster die Berechtigungsscheine zu. 
Sie werden namentlich ausgestellt und sind  nicht übertragbar. Sie sind nur gültig 
bei gleichzeitiger Vorlage des gültigen Schwerbehindertenausweises.  
4. Einsatz des Fahrdienstes 
 Die Einsatz- und Leitzentra le des Arbeiter-Samariter-Bundes ist in der Zeit von 
7.00 Uhr bis 23.00 Uhr unter der Telefonnummer 19707 zu erreichen. In dieser 
Zeit werden auch Fahrten durchgeführt. Fahrwünschen zu anderen Zeiten soll 
entsprochen werden, soweit die Durchführung rechtzeitig geplant werden kann.  
5. Rechtliche Grundlage, Eigenbeteiligung der Nutzerinnen und Nutzer 
 5.1 Beim Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen handelt es sich um eine 
Leistung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem Sozial-
gesetzbuch XII (SGB XII), sofern bei den Berechtigten die persönlichen und 
wirtschaftlichen Voraussetzungen für di e Eingliederungshilfe nach dem SGB 
XII vorliegen. Sofern diese Voraussetzungen nicht vorliegen, handelt es sich 
um eine Leistung, die ohne gesetzliche Verpflichtung gewährt wird. 
5.2 Von den Nutzerinnen und Nutzern wird keine Eigenbeteiligung erhoben.  
6. Ablauf und Organisation des Fahrdienstes 
 6.1 Anspruchsberechtigte erhalten auf Antrag durch das Sozialamt der Stadt 
Münster monatlich zehn Berechtigungsscheine für je eine Fahrt. Die Berech-
tigungsscheine sind für den aufgedruckten  Monat und bis zum 15. des fol-
genden Monats gültig und nicht übertragbar.  
  Bei besonderer Begründung können zusä tzlich bis zu sechs Berechtigungs-
scheine monatlich gewährt werden.  
 6.2 Die Mitarbeiter der Einsatz- und Leitzentrale des Arbeiter-Samariter-Bundes 
haben vor Annahme einer Fahrt die Teiln ahmeberechtigung des Kunden/der 
Kundin zu prüfen. Sie sind verpflichtet  zu prüfen, dass Fahrten nicht zu den 
Zwecken durchgeführt werden, die nach Ziffer 1.2 vom Fahrdienst ausge-
schlossen sind. Die Teilnahm eberechtigten haben vor An tritt der Fahrt einen 
Berechtigungsschein bei gleichzeiti ger Vorlage des Schwerbehindertenaus-
weises an den Fahrer des  Fahrzeuges auszuhändigen. Der Fahrer des Wa-
gens versieht den Berechtigungsschein mi t dem Datum und der Uhrzeit der 
Fahrt.

6.3 Die Berechtigungsscheine sind nicht übertragbar. Die Berechtigung verliert, 
wer anderen Personen seine Berech tigungsscheine überlässt oder in ande-
rer Weise Berechtigungsscheine missbräuchlich einsetzt.  
 6.4 Die Rechnungsstelle des Arbeiter-S amariter-Bundes stellt die Fahrscheine 
monatlich zusammen und legt diese mit einer Auflistung der Fahrten je be-
rechtigtem Teilnehmer und je durchf ührendem Verband der Stadt Münster 
zur abschließenden Prüfung vor. Die vorliegenden und geprüften Berechti-
gungsscheine dienen als Abrechnungsgr undlage zwischen dem Arbeiter-
Samariter-Bund und der Stadt Münster.  
 6.5 Der Träger des Fahrdienstes für M enschen mit Behinderungen in der Stadt 
Münster (Arbeiter-Samariter-Bund) er hält von der Stadt Münster einen Kos-
tenersatz, der sich aus der Leistungsvereinbarung ergibt. Die Kosten der wei-
teren durchführenden Institutionen rec hnet der Arbeiter-Samariter-Bund un-
mittelbar mit diesen ab.  
 6.6 Die Besetzung der Fahrzeuge, die fü r den Fahrdienst eingesetzt werden, 
wird bedarfsgerecht vorgenommen. Im Bedarfsfalle wird der Fahrer daher 
von einem Beifahrer begleitet. Das Fahr personal ist verpflichtet, dem Fahr-
gast am Abfahrts- und Zielort behilflich  zu sein. Für die Beförderung des be-
rechtigten Personenkreises setzen die durchführenden Institutionen (Arbei-
ter-Samariter-Bund und seine Kooperationspartner) geeignetes Personal ein. 
 6.7 Wünschen der Kundin nen und Kunden soll im Rahmen dieser Richtlinien und 
nach Maßgabe der Kapazitäten und eines geordneten Betriebsablaufes 
nachgekommen werden, insbesondere so llen spontane Fahrtwünsche der 
Teilnehmer und Teilnehmerinnen erfüllt werden. 
7. Qualitätssicherung des Fahrdienstes 
 7.1 Zur regelmäßigen Üb erprüfung und Anpassung der Kontingente der einge-
setzten Fahrzeuge, des eingesetzten Personals und der Zeiten für Einsatz-
bereitschaften der durchführenden Inst itutionen wird eine „Arbeitsgemein-
schaft der am Fahrdienst beteiligten Träger“ eingerichtet, zu der der Arbeiter-
Samariter-Bund in mindestens halb jährlichen Abständen die teilnehmenden 
Institutionen und die Sozialverwaltung einlädt.  
 7.2 Zur Sicherung der Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer wird ein „Fahr-
dienstbeirat“ eingerichtet, zu dem die Sozialverwaltung in halbjährlichen Ab-
ständen einlädt. Zum Beirat gehören je ein Sprecher der unter 7.1 genannten 
Arbeitsgemeinschaft und der Sozialverw altung, der Sprecher der Arbeits-
gruppe Stadtplanung und Verkehr der Kommission zur Förderung der Inklu-
sion von Menschen mit Behinderungen sowie mindestens drei Kunden und 
Kundinnen des Fahrdienstes.  
8.  Diese Richtlinien treten  am 10.06.2010 in Kraft.

Beratungsverlauf (5)

19.05.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.05.2010 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
31.05.2010 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.06.2010 Hauptausschuss
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.06.2010 Rat
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0256/2010
Typ
Vorlagen
Datum
15.04.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37