V/0256/2010
Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen: Wegfall der Eigenbeteiligung
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Beschlussvorlage
12453 Zeichen
V/0256/2010
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen: Wegfall der Eigenbeteiligung
Beratungsfolge
19.05.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung
27.05.2010 Kommission zur Förderung der Inklusion
von Menschen mit Behinderungen Vorberatung
31.05.2010 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung
09.06.2010 Hauptausschuss Vorberatung
09.06.2010 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Fahrdienst für Menschen mit B ehinderungen wird ab dem 10.06.2010 nach
Maßgabe der neu gefassten Richtlinien zur Förderung des Fahrdienstes für
Menschen mit Behinderungen (Anlage 1) gefördert.
2. Auf der Grundlage der Richtlinien wird für die Nutzung des Fahrdienstes ab dem
10.06.2010 von den Nutzerinnen und Nutzern keine Eigenbeteiligung erhoben.
II. Kosten/Folgekosten
Der bisherige Ansatz für den Aufwand für den Fahrdienst (318.780 € ) wurde ab 2010 um
20.000 € erhöht. Dies entspricht der Beschlusslage des Rates über den Haushaltsplan
2010 ff.
Der bisherige Ansatz für den Ertrag durch Eigenbeteiligung (32.000 €) wurde für 2010 um
10.000 € gesenkt. Dies entspricht der Beschlusslage des Rates über den Haushaltsplan
2010 ff. Ab 2011 entfällt der Ansatz vollständig.
Vorlagen-Nr.:
V/0256/2010
Auskunft erteilt:
Frau Rüter
Ruf:
492 50 27
E-Mail:
RueterD@stadt-muenster.de
Datum:
15.04.2010
Öffentliche Beschlussvorlage
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III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Aufwendungen
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer
Bedarfe
Teilergebnisplan (Zei-
le)
15 Transferaufwendungen
ab 2010 + 20.000
Insgesamt:
Erträge
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer
Bedarfe
Teilergebnisplan (Zei-
le)
05 privatrechtliche
Leistungsentgelte
ab 2010
ab 2011
- 10.000
- 32.000
Insgesamt:
Begründung:
1. Auftrags- und Beschlusslage
Zum 01.07.2006 wurde erstmalig eine Eigenbeteiligung für die Nutzung des Fahrdienstes
für Mensch
en mit Behinderungen eingeführt (Öffentliche Beschlussvorlage an den Rat
V/0188/2006). Von den Nutzerinnen und Nutzern wurde ein Betrag in Höhe von 5 € pro
Fahrt erhoben, sofern die finanziellen Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliede-
rungshilfe für behinderte Menschen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) nicht vorla-
gen. Mit dieser Entscheidung wurde ein Vorschlag aus dem „Spar- und Konsolidierungs-
programm 2006-2009, hier: Maßnahmen im Budget des Sozialamts“ (V/0060/2006) umge-
setzt. Die angestrebte Einsparung konnte erreicht werden, allerdings verbunden mit einem
Rückgang der Zahl der Fahrten im Vergleich zur durchschnittlichen jährlichen Fahrtenzahl
vor Einführung der Eigenbeteiligung um ca. 20% (Öffentliche Berichtsvorlage an den Aus-
schuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung V/0096/2008).
Zum 01.04.2009 hat der Rat die Eigenbeteiligung auf 2,50 € pro Fahrt reduziert (Öffentli-
che Beschlussvorlage V/0130/2009) und die Verwaltung beauftragt, die Kommission zur
Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und den Ausschuss für Sozia-
les, Gesundheit und Arbeitsförderung bis Mitte 2010 zu informieren, wie sich die neue
Förderung auf die Entwicklung des Fahrdienstes auswirkt.
Der Rat hat im Rahmen des Beschlusses über den Haushaltsplan 2010 ff. auf Vorschlag
des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung den Haushaltsansatz für
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den Fahrdienst ab 2010 um 20.000 € erhöht und den bisherigen Ansatz für den Ertrag
durch Eigenbeteiligung ab 2010 um 10.000 € und ab 2011 um 20.000 € gesenkt. Durch
diese Veränderungen bei den Transferaufwendungen und den Entgelten soll der Wegfall
der Eigenbeteiligung ermöglicht werden.
Die Beschlussvorlage greift den Beschluss des Rates über den Haushaltsplan 2010 ff. auf
und informiert über die Entwicklung des Fahrdienstes in 2009.
2. Entwicklung des Fahrdienstes
2.1. Entwicklung der anspruchsberechtigten Personen
Zum 31.12.2009 waren 429 Menschen mit Behinderungen berechtigt, den Fahrdienst zu
nutzen.
Die Zahl der berechtigten Personen hat sich seit 2006 wie folgt entwickelt
Jahr
Zahl der Berechtigten am 31.12.
2006 432
2007 379
2008 402
2009 429
Die Tabelle zeigt, dass die Zahl der Berechtigten mit der Einführung der Eigenbeteiligung
zunächst zurückging, dann aber wieder auf das Niveau von 2006 angestiegen ist.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über das Verhältnis der Berechtigten mit und
ohne Eigenbeteiligung (Stand 31.12.2009).
Berechtigte Personen
insgesamt (31.12.2009)
davon Frauen
davon Männer
429
303 (71%)
126 (29%)
Berechtigte Personen, die die Eigen-
beteiligung zahlen – insgesamt
davon Frauen
davon Männer
231 (54 %)
165 (71%)
66 (29%)
Berechtigte Personen, die keine
Eigenbeteiligung zahlen
davon Frauen
davon Männer
198 (46%)
138 (70%
60 (30%)
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Die Zahl der Berechtigten, die eine Eigenbeteiligung zahlt, liegt seit Einführung der Eigen-
beteiligung zum 01.07.2006 zwischen 51 und 54%.
Alterstruktur der Berechtigten
Die Altersstruktur der Berechtigten gestaltet sich wie folgt (Stand 31.12.2009):
Alter Frauen Männer insgesamt
bis 17 Jahre 2 4 6
18-49 51 25 76
50-64 52 28 80
65 und älter 198 69 267
226 berechtigte Personen (53 %) leben in Einrichtungen, und zwar überwiegend in Ein-
richtungen der vollstationären Pflege.
36 Berechtigte (23 Frauen, 13 Männer) erhielten aufgrund eines nachgewiesenen beson-
deren Bedarfes pro Monat je sechs Zusatzfahrscheine (Stand 31.12.2009).
13 dieser Berechtigten (36 %) zahlten die Eigenbeteiligung, 23 Berechtigte zahlten keine
Eigenbeteiligung. Der Anteil der Personen, die Zusatzfahrscheine beantragen, ist damit
bei den Personen, die eine Eigenbeteiligung zahlen, deutlich niedriger als bei Personen,
die keine Eigenbeteiligung zahlen. Insgesamt nutzten nur 15 Personen in der Regel alle
Fahrscheine und Zusatzfahrscheine, die sie erhielten.
2.2 Inanspruchnahme des Fahrdienstes
Entwicklung der Fahrten seit 2005
Jahr Zahl der Fahrten Davon Fahrten mit
Eigenbeteiligung (ab
01.07.2006)
Davon Fahrten ohne
Eigenbeteiligung
2005 19.097 keine 19.097
2006 17.227 3.310 (19 %) 13.917 (81 %)
2007 15.350 6.381 (42 %) 8.969 (58 %)
2008 14.236 5.801 (41 %) 8.435 (59 %
2009 14.574 5.921 (41 %) 8.653 (59 %)
Die Zahl der Fahrten ist 2009 im Vergleich zur durchschnittlichen jährlichen Fahrtenzahl
vor Einführung der Eigenbeteiligung um ca. 24 % zurückgegangen. Der Anteil der Perso-
nen, die eine Eigenbeteiligung zahlten, lag 2009 bei 54 %. Die Fahrten mit Eigenbeteili-
gung umfassten hingegen nur 41 % der gesamten Fahrten im Jahr. Im Durchschnitt nah-
men die Berechtigten, die eine Eigenbeteiligung zahlen, jährlich ca. 18 Fahrten weniger in
Anspruch als die Berechtigten, die keine Eigenbeteiligung zahlen.
2009 ist die Zahl der Fahrten verglichen zum Vorjahr lediglich um 2,4 % angestiegen. Das
heißt, dass die Reduzierung der Eigenbeteiligung auf 2,50 € zum 01.04.2009 nicht zu dem
erwarteten höheren Anstieg der Fahrten geführt hat.
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2.3 Persönliches Budget
Seit dem 01.01.2008 besteht ein Rechtsanspruch darauf, dass Leistungen zur Teilhabe
auf Antrag als Persönliches Budget erbracht werden. Die Leistungen des Fahrdienstes
können als Budget erbracht werden, allerdings nur für Personen, die die persönlichen und
wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch
XII (SGB XII )erfüllen. Eine Eigenbeteiligung konnte von diesem Personenkreis nicht ge-
fordert werden.
Bisher erhalten 7 Menschen mit Behinderungen, die in der Vergangenheit den Fahrdienst
in der bisherigen Form nutzten, ein Persönliches Budget für Mobilität. Es handelt sich um
Menschen, die den Fahrdienst in der Regel sehr oft nutzen und durch das Persönliche
Budget ihre Mobilität individueller und flexibler sicherstellen können.
3. Finanzielle Auswirkungen
Der Haushaltsplan sah für den Fahrdienst in 2009 einen Haushaltsansatz in Höhe von
318.780 € vor.
Der Ansatz für die Einnahmen durch Eigenbeteiligung lag bei 32.000 €.
Der Aufwand und der Ertrag haben sich wie folgt entwickelt:
Jahr
Aufw
and (je-
weils für die
Fahrten vom
01.01.-31.12.
des Jahres )
Ertrag durch
Eigenbeteili-
gung
Tatsächliche Kosten
(Aufwand abzgl. Er-
trag durch Eigenbe-
teiligung)
Ertrag durch
Kostenerstat-
tung vom LWL
(und vereinzelt
von anderen
Kommunen)
2005 340.358 25.914
2006 322.237 16.550 305.687 28.841
2007 293.252 31.905 261.347 37.614
2008 276.133 28.070 248.063 32.306
2009 289.210 17.705 271.505 38.195
Es ist zu vermuten, dass die Zahl der Fahrten bei einem Wegfall der Eigenbeteiligung
deutlich ansteigen wird. Sofern die Fahrten mit Wegfall der Eigenbeteiligung ausgehend
von den Fahrten in 2009 um 20 % ansteigen, würde für dann 17.489 Fahrten ein Aufwand
in Höhe von ca. 339.000 € (41.500 € feste jährliche Regiekosten für alle Fahrten und ca.
17 € Kosten pro Fahrt) anfallen. Ausgehend vom Ansatz in 2009 ergäbe sich ein Mehr-
aufwand in Höhe von ca. 20.220 €. Eine exakte Berechnung des Mehraufwandes ist nicht
möglich, da zum einen die Entwicklung der Fahrten nur geschätzt werden kann und zum
anderen die Kosten für eine Fahrt je nach Fahrt (z.B. Taxifahrt, Fahrt mit oder ohne Hilfe-
leistung) unterschiedlich hoch sind.
Der Haushaltsansatz für den Fahrdienst wurde durch Ratsbeschluss ab 2010 um 20.000 €
jährlich erhöht. Diese Erhöhung ist voraussichtlich ausreichend, um den Mehraufwand zu
decken. Die weitere Entwicklung ist abzuwarten.
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V/0256/2010
Der Ansatz für den Ertrag durch Eigenbeteiligung wurde durch Ratsbeschluss für 2010 um
10.000 € und für die Folgejahre um 20.000 € gesenkt. Damit würde ausgehend von dem
ursprünglichen Ansatz von 32.000 € für 2011 ein Ansatz von 12.000 € verbleiben. Mit dem
Wegfall der Eigenbeteiligung werden jedoch keine Einnahmen mehr erzielt, so dass der
Ansatz komplett entfällt. Die Einnahmen von anderen Kostenträgern werden als Kostener-
stattungen vereinnahmt.
4. Neufassung der Richtlinien
In Ziffer 5.2 der Richtlinien der Stadt Münster zur Förderung des Fahrdienstes für
Menschen mit Behinderungen (Stand 01.04.2009) wird festgelegt, dass für die Nutzung
des Fahrdienstes ab 10.06.2010 keine Eigenbeteiligung zu zahlen ist. Ziffer 5.3 und Ziffer
5.4 der Richtlinien (Regelungen zur Eigenbeteiligung) entfallen. In allen anderen Punkten
bleiben die Richtlinien unverändert. Es wurden lediglich noch redaktionelle Anpassungen
vorgenommen. Die geänderten Richtlinien sind der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
5. Fazit
Es bleibt abzuwarten, in welchem Umfang der Wegfall der Eigenbeteiligung zu einer stär-
keren Nutzung des Fahrdienstes führen wird.
Ferner ist auch zu berücksichtigen, wie sich die Inanspruchnahme des Persönlichen
Budgets auf die weitere Entwicklung des Fahrdienstes auswirken wird. Der Rat hat auf
Vorschlag des ASGAf für 2010 und die Folgejahre finanzielle Mittel für die Einrichtung ei-
nes neuen Angebotes zur Information und Beratung für komplexe Anliegen und bei Inan-
spruchnahme des Persönlichen Budgets bereitgestellt. Es bleibt abzuwarten, in welchem
Umfang das Beratungsangebot zu einer höheren Inanspruchnahme des Persönlichen
Budgets anstelle des Fahrdienstes in der bisherigen Form führen wird. Ausgehend von
dieser Entwicklung wird die Verwaltung ggf. mittelfristig die grundsätzliche Organisation
des Fahrdienstes für behinderte Menschen in Münster überprüfen.
Die Verwaltung wird wie bisher die Kommission zur Förderung der Inklusion von Men-
schen mit Behinderungen und den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförde-
rung jährlich im Geschäftsbericht des Sozialamtes über die Entwicklung des Fahrdienstes
für Menschen mit Behinderungen informieren.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Anlage 1:
Richtlinien zur Förderung des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen
Anlage zur Vorlage 0256-2010: Richtlinien Fahrdienst ab 10.06.2010
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Anlage zur Vorlage V/0256/2010 Richtlinien der Stadt Münster zur Förderung des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen 1. Zweck und Nutzung des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen 1.1 Die Stadt Münster för dert mit städtischen Mitteln einen Fahrdienst, der vom Arbeiter-Samariter-Bund durchgeführt wir d. Die Fahrten dienen der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, d.h. sie sollen außerge wöhnlich gehbehin- derten Menschen den Kontakt zu ihrer Um welt sowie die Teilhabe am öffent- lichen und kulturellen Leben ermöglichen und erleichtern. Dazu gehören bei- spielhaft Besuche von Verwandten und Freunden, die Teilnahme an Veran- staltungen, die der Geselligkeit, der Unte rhaltung, der Bildun g oder kulturel- len Bedürfnissen dienen sowie die Erledigung von Besorgungen oder ge- schäftlichen Angelegenheiten. 1.2 Fahrten, die der schulischen Ausbildung oder beruflic hen Zwecken dienen, sind von der Förderung nach diesen Ri chtlinien ausgenommen. Dies gilt auch für Fahrten, die der ärztlichen Versorgung oder der sonstigen medizini- schen oder therapeutischen Behandlung di enen. Hier gilt die vorrangige Zu- ständigkeit anderer Kostenträger, z.B. der Arbeitgeber, der Agentur für Ar- beit, der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. 1.3 Die Beförderung mit di esem Fahrdienst ist auf F ahrten innerhalb des Stadt- gebiets von Münster - mit Ausnahme des Waldfriedhofs Lauheide - be- schränkt. 2. Anspruchsberechtigter Personenkreis 2.1 Der Berechtigte/die Berechtigte muss - einen gültigen Schwerbehindertenausweises mit dem Aufdruck „aG“ haben - seinen Wohnsitz in Münster haben - aufgrund seiner/ihrer Behinderung ständig auf eine n Rollstuhl angewiesen sein oder wegen der besonderen Art und Schwere der Behinderung einem Rollstuhlfahrer/einer Rollstuhlfahrerin gleichgestellt sein und zu seiner/ihrer Fortbewegung dauernd anderer Hilfen bedürfen. 2.2 Die Teilnahmeberechtigung wird befri stet für das laufende Kalenderjahr erteilt. 2.3 Antragsteller, auf deren Namen ein PKW zugelassen ist oder die allein den öffentlichen Personennahverkehr nut zen können, können am Fahrdienst nicht teilnehmen. 2.4 Blinde Menschen können am Fahrdienst ebenfalls nicht teilnehmen, es sei denn, dass über die Blindheit hinaus weitere erhebliche körperliche Behinde- rungen („aG“-Vermerk) vorliegen. 3. Ausgabe der Berechtigungsscheine Anträge auf Teilnahmeberechtigung sind an das Sozialamt der Stadt Münster zu richten. Liegen die Voraussetzungen zur Teilnahme am Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen vor, sendet die Stadt Münster die Berechtigungsscheine zu. Sie werden namentlich ausgestellt und sind nicht übertragbar. Sie sind nur gültig bei gleichzeitiger Vorlage des gültigen Schwerbehindertenausweises. 4. Einsatz des Fahrdienstes Die Einsatz- und Leitzentra le des Arbeiter-Samariter-Bundes ist in der Zeit von 7.00 Uhr bis 23.00 Uhr unter der Telefonnummer 19707 zu erreichen. In dieser Zeit werden auch Fahrten durchgeführt. Fahrwünschen zu anderen Zeiten soll entsprochen werden, soweit die Durchführung rechtzeitig geplant werden kann. 5. Rechtliche Grundlage, Eigenbeteiligung der Nutzerinnen und Nutzer 5.1 Beim Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen handelt es sich um eine Leistung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem Sozial- gesetzbuch XII (SGB XII), sofern bei den Berechtigten die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für di e Eingliederungshilfe nach dem SGB XII vorliegen. Sofern diese Voraussetzungen nicht vorliegen, handelt es sich um eine Leistung, die ohne gesetzliche Verpflichtung gewährt wird. 5.2 Von den Nutzerinnen und Nutzern wird keine Eigenbeteiligung erhoben. 6. Ablauf und Organisation des Fahrdienstes 6.1 Anspruchsberechtigte erhalten auf Antrag durch das Sozialamt der Stadt Münster monatlich zehn Berechtigungsscheine für je eine Fahrt. Die Berech- tigungsscheine sind für den aufgedruckten Monat und bis zum 15. des fol- genden Monats gültig und nicht übertragbar. Bei besonderer Begründung können zusä tzlich bis zu sechs Berechtigungs- scheine monatlich gewährt werden. 6.2 Die Mitarbeiter der Einsatz- und Leitzentrale des Arbeiter-Samariter-Bundes haben vor Annahme einer Fahrt die Teiln ahmeberechtigung des Kunden/der Kundin zu prüfen. Sie sind verpflichtet zu prüfen, dass Fahrten nicht zu den Zwecken durchgeführt werden, die nach Ziffer 1.2 vom Fahrdienst ausge- schlossen sind. Die Teilnahm eberechtigten haben vor An tritt der Fahrt einen Berechtigungsschein bei gleichzeiti ger Vorlage des Schwerbehindertenaus- weises an den Fahrer des Fahrzeuges auszuhändigen. Der Fahrer des Wa- gens versieht den Berechtigungsschein mi t dem Datum und der Uhrzeit der Fahrt. 6.3 Die Berechtigungsscheine sind nicht übertragbar. Die Berechtigung verliert, wer anderen Personen seine Berech tigungsscheine überlässt oder in ande- rer Weise Berechtigungsscheine missbräuchlich einsetzt. 6.4 Die Rechnungsstelle des Arbeiter-S amariter-Bundes stellt die Fahrscheine monatlich zusammen und legt diese mit einer Auflistung der Fahrten je be- rechtigtem Teilnehmer und je durchf ührendem Verband der Stadt Münster zur abschließenden Prüfung vor. Die vorliegenden und geprüften Berechti- gungsscheine dienen als Abrechnungsgr undlage zwischen dem Arbeiter- Samariter-Bund und der Stadt Münster. 6.5 Der Träger des Fahrdienstes für M enschen mit Behinderungen in der Stadt Münster (Arbeiter-Samariter-Bund) er hält von der Stadt Münster einen Kos- tenersatz, der sich aus der Leistungsvereinbarung ergibt. Die Kosten der wei- teren durchführenden Institutionen rec hnet der Arbeiter-Samariter-Bund un- mittelbar mit diesen ab. 6.6 Die Besetzung der Fahrzeuge, die fü r den Fahrdienst eingesetzt werden, wird bedarfsgerecht vorgenommen. Im Bedarfsfalle wird der Fahrer daher von einem Beifahrer begleitet. Das Fahr personal ist verpflichtet, dem Fahr- gast am Abfahrts- und Zielort behilflich zu sein. Für die Beförderung des be- rechtigten Personenkreises setzen die durchführenden Institutionen (Arbei- ter-Samariter-Bund und seine Kooperationspartner) geeignetes Personal ein. 6.7 Wünschen der Kundin nen und Kunden soll im Rahmen dieser Richtlinien und nach Maßgabe der Kapazitäten und eines geordneten Betriebsablaufes nachgekommen werden, insbesondere so llen spontane Fahrtwünsche der Teilnehmer und Teilnehmerinnen erfüllt werden. 7. Qualitätssicherung des Fahrdienstes 7.1 Zur regelmäßigen Üb erprüfung und Anpassung der Kontingente der einge- setzten Fahrzeuge, des eingesetzten Personals und der Zeiten für Einsatz- bereitschaften der durchführenden Inst itutionen wird eine „Arbeitsgemein- schaft der am Fahrdienst beteiligten Träger“ eingerichtet, zu der der Arbeiter- Samariter-Bund in mindestens halb jährlichen Abständen die teilnehmenden Institutionen und die Sozialverwaltung einlädt. 7.2 Zur Sicherung der Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer wird ein „Fahr- dienstbeirat“ eingerichtet, zu dem die Sozialverwaltung in halbjährlichen Ab- ständen einlädt. Zum Beirat gehören je ein Sprecher der unter 7.1 genannten Arbeitsgemeinschaft und der Sozialverw altung, der Sprecher der Arbeits- gruppe Stadtplanung und Verkehr der Kommission zur Förderung der Inklu- sion von Menschen mit Behinderungen sowie mindestens drei Kunden und Kundinnen des Fahrdienstes. 8. Diese Richtlinien treten am 10.06.2010 in Kraft.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0256/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.04.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37