Mandari Insight

242225

Fällgenehmigung für eine Tränen-Kiefer auf dem Grundstück Am Büchel 51 a – d, 53173 Bonn.

Beschlussvorlage 16.12.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Bad Godesberg, Sitzung am 29.01.2025, TOP 6.17

Sammeldokument öffentlich

2.2 MB · pdf

Ansehen

Sammeldokument öffentlich

2000 Zeichen

Beschlussvorlage 
öffentlich 
242225 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
—
—
 
Federführung: 
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün 
Dezernat: 
Dez. III 
 
 
 
Fällgenehmigung für eine Tränen-Kiefer auf dem 
Grundstück Am Büchel 51 a – d, 53173 Bonn. 
 
Beratungsfolge 
Baumkommission 27.01.2025 Empfehlung 
Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.01.2025 Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
Die Fällgenehmigung für eine Tränen-Kiefer auf dem Grundstück Am Büchel 51 
a – d, 53173 Bonn wird erteilt. 
 
Begründung 
Die Tränen-Kiefer (Pinus wallichiana) weist einen Stammumfang von 252 cm, 
Kronendurchmesser von 16 m und eine Höhe von 25 m auf. Der Zustand des 
Baumes wurde mit befriedigend beurteilt. 
 
Der Baum steht nur 90 cm von der Gebäudefassade des Mehrfamilienhauses 
entfernt und auch direkt auf der Kante der Tiefgarage.  
 
Laut den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen bestehen Feuchtigkeitsschä -
den an der direkt anschließenden Tiefgarage. Für eine notwendige Sanierung 
der Tiefgarage müsste zumindest die Garagendecke freigelegt werden, was bei 
einem Erhalt des Baumes unmöglich wäre. Einzelheiten hierzu ergeben sich 
aus dem Gutachten bzw. der Stellungnahme der Ingenieurgesellschaft für 
Bauwerkserhaltung mbH bfk instaplan. 
 
Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung in der Abwägung des Er -
messens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1 
c) der Baumsatzung erteilt werden sollte und die Tränen-Kiefer somit zur Ent -
fernung für die Gebäudesicherung freigegeben werden sollte.  
 
Als Ersatzpflanzung wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stamm-
umfang von 20 cm – 25 cm auf dem betreffenden Grundstück gefordert. 
 
 
 
Anlage/n 
 
1 Fotos (öffentlich) 
 
Seite 1 von 9

Seite 2  
 
 
—
—
2 Am Büchel 51 a-d Baufreilegung Beurteilung Baumsituation (öffentlich) 
 
3 Luftbild Standort Am Büchel 51a-d (öffentlich) 
 
Seite 2 von 9

Seite 3 von 9

Seite 4 von 9

Seite 5 von 9

Seite 6 von 9

Seite 7 von 9

Seite 8 von 9

Seite 9 von 9

Beratungsverlauf (2)

27.01.2025 Baumkommission
TOP 6.5 Empfehlung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.01.2025 Bezirksvertretung Bad Godesberg
TOP 6.17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Büchel 51a

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
242225
Typ
Beschlussvorlage
Datum
16.12.2024
Erstellt
08.02.2026 04:40