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V/0464/2019/1

Musik-Campus - Ouvertüre für ein deutschlandweit einmaliges Projekt - Beschluss

Vorlagen 02.10.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.10.2019, TOP 13

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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V/0464/2019/1 
V/0464/2019/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Musik-Campus - Ouvertüre für ein deutschlandweit einmaliges Projekt - 
- GrundsatzbBeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   09.10.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat erklärt seinen ausdrücklichen Willen zur Errichtung eines Musik-Campus: 
 
1. Er nimmt die dringenden baulichen Handlungsbedarfe der Westfälischen Schule für Musik 
(WSfM), des Sinfonieorchesters Münster und der Musikhochschule der Westfälischen Wilhelms-
Universität (WWU) zur Kenntnis.   
 
2. Der Rat bekräftigt den Willen zur Intensivierung der Kooperation der benannten drei Institutionen 
und unterstützt ein räumliches Zusammengehen innerhalb eines Musik-Campus, das hierfür die 
grundsätzlichen Voraussetzungen darstellt.  
 
3. Der Rat der Stadt Münster begrüßt das Konzept der inhaltlichen Projektbeschreibung des Musik-
Campus als ein offenes Haus der Bürgerkultur. Der Rat begrüßt, dass dabei die Freie Kultur- und 
Musikszene eingebunden wird und deren Belange bei der weiteren Konzeptentwicklung ange-
messen berücksichtigt werden.  
 
4. Der Rat der Stadt Münster nimmt die Projektbeschreibung einschließlich des gemeinsamen 
Raumprogrammes der WSfM, des Sinfonieorchesters und der Musikhochschule zum Musik-
Campus, aufbauend auf den Ergebnissen des Gutachtens der Firma Metrum, zur Kenntnis (An-
lage 1) und stimmt den inhaltlichen Eckpunkten des Musik-Campus zu (siehe Begründung und 
Anlage 3).  
 
 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Projekte der Initiativen „Pro Hörster Parkplatz“ und 
„Schlossplatz Kultur 2020“ sowie “Leonardo-Campus“ andere Inhalte und Projektansätze 
verfolgen, die vom Musik-Campus teilweise erheblich abweichen. 
 
Dezernat Oberbürgermeister 
 
04.10.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Dr. Schwintek 
Telefon: 492-6002 
Schwintek@stadt-
muenster.de

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V/0464/2019/1 
5. Der Rat stellt fest, dass das Projekt Musik-Campus eine einmalige Chance zur weiteren Profilie-
rung und Positionierung Münsters ist.  
 
6. Der Rat nimmt die Ergebnisse der Ersteinschätzung zu den Standorten Hittorfstraße (ehemalige 
Pharmazie der WWU Münster), Hörster Parkplatz und Schlossareal im Hinblick auf eine potenzi-
elle Realisierbarkeit des Musik-Campus-Konzeptes anhand vergleichbarer Kriterien zur Kenntnis 
(Anlage 2). Eine Ersteinschätzung des Projektes „Leonardo-Campus“ wird noch ergänzt. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis:  
 
a)  Das  Projekt ist nach derzeitigem Stand im Bereich des Schlossareals einschließlich Hittorf-
straße realisierbar. 
  
b)  Die Allerdings ist eine Umsetzung im Bereich des südlichen Schlossplatzareals ist 
ebenfalls grundsätzlich denkbar, wird von der Verwaltung aber nicht befürwortet, da 
dies mit erheblichen Eingriffen in die bestehenden Grünflächenanlagen und den Be-
reich der Promenade verbunden ist und deshalb nicht empfohlen werden kann.   
 
c)  Der Standort „Hörster Parkplatz“ ist aufgrund der eingeschränkten Flächengröße für 
das Raumprogramm des Musik-Campus nicht geeignet und scheidet deshalb aus Sicht 
der Verwaltung als Standort für die Realisierung dieses Konzeptes aus. 
 
d)  Der Rat bekräftigt, dass der Pharmaziegarten als Fläche an der Hittorfstraße als Grün-
fläche bestehen bleiben soll. 
 
       Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Bereich Hittorfstraße im nächsten Schritt in die internati-
onale Ideenwerkstatt „Zukunft der Wissenschaftsstadt“ einbezogen und die städtebauliche 
Standortanalyse ausdifferenziert und abgeschlossen werden soll (vgl. hierzu auch Beschluss-
punkt 6.3 zu „Perspektiven für den Schlossplatz und das Schlossareal“, Vorlage V/0774/2019).  
  
6.1 Der Rat beauftragt die Verwaltung, für den Standort „Hittorfstraße“ zur frühzeitigen Klärung der 
vorhabenspezifischen städtebaulichen und detaillierteren Fragen eine vertiefende Analyse durch-
zuführen. Erst auf Grundlage einer vertiefenden Standortuntersuchung für das Schlossa-
real einschließlich der Hittorfstraße erfolgt eine abschließende Festlegung des Standortes 
für den Musik-Campus. 
6.2 Der Rat nimmt angesichts der vorliegenden Ersteinschätzung der Standorte „Hörster Parkplatz“ 
und „Schlossareal“ zur Kenntnis, dass aufgrund der großen Bedeutung des Hörster Parkplatzes 
und des Schlossplatzes/Schlossareals für die zukünftige Stadtentwicklung von Münster bereits 
parallel zu der noch laufenden Vertiefung der Standortprüfung Umsetzbarkeit des Musik-
Campus-Konzeptes planerische Initiativen für „das Martiniviertel und den Hörster Parkplatz“ 
(V/0781/2019) sowie für den „Schlossplatz und das Schlossareal“ (V/0774/2019) (einschl. Ver-
kehrsberuhigung) ergriffen werden. 
 
7. Damit das Projekt Musik-Campus weiter Gestalt annehmen kann, beauftragt der Rat der Stadt 
Münster die Verwaltung, in enger Kooperation mit der WWU,  
 
a) ein zwischen den Projektbeteiligten abgestimmtes Raum-, Funktions- und Nutzungskonzept 
zu entwickeln, 
 
b) den Außen-/Freiflächenbedarf für den Musik-Campus abzuschätzen, 
 
c) ein geeignetes Betreibermodell und Trägermodell zu entwickeln,

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V/0464/2019/1 
d) den finanziellen Umfang der Investitionen und der Folgekosten abzuschätzen und zu 
plausibelbilisieren darzustellen, mit welchen Belastungen die Stadt im Falle einer Rea-
lisierung zu rechnen hätte. 
 
e) sämtliche in Betracht kommende Fördermöglichkeiten für die Realisierung des Musik-
Campus zu prüfen. 
 
f) Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, eine öffentliche Präsentation der Pläne des 
Musik-Campus vorzubereiten, in der auch die Initiativen „Leonardo-Campus“, „Pro 
Hörster Parkplatz“ und „Schlossplatz Kultur 2020“ die Möglichkeit erhalten, ihre ab-
weichenden Projekte vorzustellen.  
 
8.  Im Haushaltsplanentwurf sind derzeit 100.000 Euro konsumtiv für Projektkosten und 
500.000 Euro investiv für Planungskosten für das Projekt Musik-Campus veranschlagt. Der Rat 
nimmt zur Kenntnis, dass die erforderlichen Haushaltsmittel zur Deckung der Planungs- und Pro-
jektmanagementkosten im Projektverlauf weiter konkretisiert werden. Die Freigabe der städt. 
Mittel bedarf der Beschlussfassung durch den Haupt- und Finanzausschuss ab einem Auf-
tragsvolumen von 50.000 € brutto. 
 
9.  Der Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU-Ratsfraktion „Ein Musik-
Campus für Münster – Perspektiven für das Martiniviertel“ A-R/0087/2017 ist damit aufgegriffen 
und wird im Rahmen des weiteren Verfahrens abschließend bearbeitet. 
 
10. Die Anregung nach § 24 GO NRW der Schlossplatzinitiative 2019-00075 “Schlossplatzareal 
Münster“ wird im Rahmen eines Ideenwettbewerbs berücksichtigt und sein Anliegen konzeptio-
nell weiterentwickelt.  
 
11. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass ein Finanzierungskonzept erarbeitet wird, 
welches keine negativen Auswirkungen auf die Kulturlandschaft Münsters hat. Der Antrag 
der PIRATEN-ÖDP vom 17.09.2019 wird in diesem Zusammenhang miteinbezogen und ist 
damit erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der notwendige Finanzbedarf für den Bau und den Betrieb des Musik-Campus kann zum jetzigen 
Zeitpunkt noch nicht eingeschätzt und muss im weiteren Prozess ermittelt werden. Er ist abhängig 
vom baulichen Umfang und eines gewählten Betreiber- und Nutzungskonzepts.  
 
 
 
Begründung: 
 
In der Beratungskette der Vorlage V/0464/2019 ist verdeutlicht worden, dass zu einigen 
Beschlusspunkten noch Erläuterungs- und Informationsbedarf besteht.   
 
Die Beschlusspunkte 6 .a), 6.b) und 6.c) verdeutlichen die Ergebnisse der standörtlichen 
Ersteinschätzung zu den Standorten Hittorfstraße (ehemalige Pharmazie der WWU Münster), Hörster 
Parkplatz und Schlossareal.  
 
Beschlusspunkt 6.2:  Im Hinblick auf die intendierten planerischen Initiativen für „das Martin iviertel 
und den Hörster Parkplatz“ (V/0781/2019) sowie für den „Schlossplatz und das Schlossare al“ 
(V/0774/2019) sollen ausdrücklich auch verkehrliche Aspekte einschließlich Verkehrsberuhigung s-
maßnahmen berücksichtigt werden. Hiermit werden entsprechende Ausführungen in den beiden vg. 
Vorlagen weiter verdeutlicht.

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V/0464/2019/1 
Beschlusspunkt 7 .f) greift die ersten öffentlichen Reaktionen, die Ausgangsvorlage  V/0464/2019/ 
betreffend, auf und kommt dem Wunsch nach der gebotenen Transparenz nach.  
 
 
 
 
gez. Markus Lewe 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (2)

09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.10.2019 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Hittorfstraße
  • Schlossplatz
  • Leonardo-Campus
  • Promenade

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Details

Aktenzeichen
V/0464/2019/1
Typ
Vorlagen
Datum
02.10.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37