V/0329/2023
Innenstadt stärken: Sachstand zu aktuellen Maßnahmen, INSEK Münster-Innenstadt und Städtebauförderung
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Anlage A
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Anlage A zur V/0329/2023 Kurzüberblick Im Rahmen des partizipativen Zukunftsprozesses für die Innenstadt Münsters mit dem Motto „Stadt. Raum. Leben. – Münsters Mitte machen“ wurde ein Integriertes städtebauliches Entwick- lungskonzept Münster-Innenstadt (2023) (INSEK Münster-Innenstadt, 2023) erarbeitet und vom Rat beschlossen. Hier wird über den Umsetzungsstand aktueller Innenstadt-Maßnahmen sowie über die weitere Vorbereitung einer Beantragung von Städtebaufördermitteln für INSEK- Innenstadt-Maßnahmen berichtet. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die in der Vorlage beschriebenen Aktivitäten sind Teil des laufenden Zukunftsprozesses für die Innenstadt (Stadt. Raum. Leben. – Münsters Mitte machen). Der Zukunftsprozess für die Innen- stadt verfolgt grundsätzlich das Ziel, eine zukunftsresiliente Innenstadt zu gestalten. Folgende Teilziele sind zu nennen: Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dia- log“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Das INSEK Münster-Innenstadt (2023) bildet den fachlichen Orientierungsrahmen für die zukünf- tige Entwicklung der Innenstadt und trägt dazu bei, die Transformation der Innenstadt hin zu einer zukunftsresilienten Innenstadt zu bewerkstelligen. Das INSEK Münster-Innenstadt (2023) und die beschriebenen weiteren Arbeitsschritte sind eine notwendige Grundlage für die zukünftige Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln im Gebiet der Innenstadt. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) In die Erarbeitung des INSEK Münster-Innenstadt (2023) sowie die darin enthaltenen Maßnah- men wurden die Querschnittsthemen „Demographie“, „Gleichstellung/Geschlechtersensibilität“, „Inklusion“, „Klimaschutz“, „Barrierefreiheit“ und „Migration“ grundsätzlich inhaltlich und prozessu- al einbezogen. Auch bei der Priorisierung der Maßnahmen fanden diese Aspekte Berücksichti- gung.
Berichtsvorlage
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V/0329/2023 V/0329/2023 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Innenstadt stärken: Sachstand zu aktuellen Maßnahmen, INSEK Münster-Innenstadt und Städtebauförderung Beratungsfolge 29.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 13.09.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht 14.09.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Bericht 19.09.2023 Betriebsausschuss Münster Marketing Bericht 20.09.2023 Hauptausschuss Bericht 20.09.2023 Rat Bericht Bericht: In den letzten zwei Ratssitzungen wurde die Umsetzung von Maßnahmen zur Qualifizierung von In- nenstadträumen und eine Priorisierung von Maßnahmen des INSEK Münster-Innenstadt (2023) be- schlossen (vgl. V/0041/2023 und V/0042/2023). Mit dieser Berichtsvorlage wird nun über den aktuellen Sachstand verschiedener Aktivitäten des Zu- kunftsprozesses für die Innenstadt „Stadt. Raum. Leben. – Münsters Mitte machen“ berichtet. Die im bisherigen Prozess etablierte ressort- und ämterübergreifende Zusammenarbeit wird intensiv fortge- führt. Dieser Bericht umfasst die Umsetzung von Maßnahmen zur Qualifizierung von Innenstadträumen, die Teilnahme am Landesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW“ sowie die Vor- bereitung einer Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln für die Umsetzung von priorisierten Maßnahmen des INSEK Münster-Innenstadt (2023). Sachstand zur Qualifizierung von Innenstadträumen Mit Ratsbeschluss zur Vorlage V/0041/2023 „Innenstadt stärken: Qualifizierung von Innenstadträu- men – erste Maßnahmen“ wurden verschiedene Aktivitäten zur Umgestaltung von Straßen- und Ver- kehrsräumen in der Innenstadt beschlossen. Stadtplanungsamt 21.08.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Thiesing Telefon: 492-6189 Thiesing@stadt-muenster.de Herr Schmücker Telefon: 492-2750 schmuecker@stadt-muenster.de - 2 - V/0329/2023 Koordiniert werden die Aktivitäten von Münster Marketing und den fachlich mitwirkenden Ämtern (u. a. Stadtplanungsamt, Amt für Mobilität und Tiefbau, Ordnungsamt, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit) in enger Abstimmung mit privaten Innenstadtakteuren, v. a. der Initiative starke Innen- stadt e. V. und Quartiersgemeinschaften. Folgender Sachstand ist hierzu zu geben. Domplatz: Seit dem 30. Mai 2023 ist auf der östlichen Parkplatzfläche des Domplatzes erneut die Domplatz- Oase mit 80 Stühlen eingerichtet. Seit dem 1. Juli 2023 sind Pferdegasse und Domplatz für den motorisierten Individualverkehr gesperrt und der Westfalenfleiß-Parkplatz auf der westlichen Seite des Domplatzes geschlossen. Für Anliege- rinnen und Anlieger (u. a. mobilitätseingeschränkte Menschen, Lieferverkehr, Taxis, Fahrten zu Pri- vatparkplätzen) gelten Ausnahmen. Voraussichtlich ab Anfang Oktober erhält der ehemalige Westfalenfleiß-Parkplatz ein neues Gesicht und wird zum „Domplatz-Park“. Geplant ist, dass dort Stadtmöbel zum Verweilen einladen – zum Sit- zen, Relaxen, Arbeiten oder Picknicken. Der Platz unter den Linden wird dann zu einem besonderen Wohlfühlort umgestaltet. Die neue Möblierung wird ein Mix aus festmontierten Bänken, Tischen und geschwungenen Liege- elementen sein. An den Wochenmarkttagen bauen die Marktbeschickerinnen und –beschicker ihre Stände wie gewohnt um die Mitte des Platzes auf. Die Domplatz-Oase wie auch die Gestaltung des westlichen Teils des Domplatzes sind Projekte des Zentrenmanagements und werden vom Land NRW mit Fördergeldern unterstützt. Das Vergabeverfahren für einen Auftrag für die Begleitung und Durchführung eines Planungsprozes- ses zur langfristigen Umgestaltung des Domplatzes und -quartiers (gefördert aus dem Bundes- Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“) soll im Oktober 2023 starten. Der Planungspro- zess soll dann Anfang 2024 beginnen. In die Planungen zur dauerhaften Umgestaltung fließen die Erfahrungen mit der Möblierung auf der Ost- und Westseite des Domplatzes ein. Domplatz – westlicher Teil heute Domplatz – östlicher Teil mit Domplatz -Oase Königsstraße und Umfeld Ludgerikirche: Entlang der Königsstraße wurden im Mai 2023 vom Land NRW geförderte Stadtbäume auf bisherigen Kfz-Stellplätzen im Straßenrandbereich aufgestellt. Seit Ende Juni wurden zudem Fahrradabstellan- - 3 - V/0329/2023 lagen und Sitzmöglichkeiten installiert und bewirtschaftete Pkw-Stellplätze in Bewohnerstellplätze umgewidmet. Diese stehen u. a. alternativ für die auf dem Domplatz entfallenden Bewohnerstellplätze zur Verfügung. Der auf diesen Stadtraum negativ wirkende Rückstau von Pkw vor dem Parkhaus Königsstraße wird im Rahmen des Integrierten Parkraumkonzeptes betrachtet und es werden umsetzbare Lösungsvor- schläge zur Verbesserung dieser Situation in der laufenden Konzepterstellung erarbeitet. Auf dem Platz nördlich der Ludgerikirche wurde mit Unterstützung des Ludgeriviertel e. V., der Pfarrei Sankt Lamberti und des Zentrenmanagements ab dem 19. April 2023 der „Ludgeri-Garten“ eingerich- tet. Hier sind nun ein Sandkasten mit vom Kinderkaufhaus MUKK und dem Coppenrath-Verlag ge- spendeten Spielzeugen sowie Sitzgelegenheiten zu finden. Königsstraße Ludgeri-Garten Verspoel, Alter Fischmarkt und Frauenstraße: Auch in Verspoel, Alter Fischmarkt und Frauenstraße wurden Stadtbäume auf vormaligen straßenbe- gleitenden Kfz-Stellplätzen aufgestellt, teils ergänzt durch Fahrradabstellanlagen. Alter Fischmarkt Frauenstraße - 4 - V/0329/2023 Die vorgenannten Aktivitäten werden insgesamt positiv in der Öffentlichkeit aufgenommen. Alter Steinweg Nach einer im März 2023 erfolgten Werkstatt mit den Anrainerinnen und Anrainern des Salzstraßen- quartiers werden Gespräche mit den Akteuren am Alten Steinweg geführt, um eine Aufwertung des Straßenraums u. a. durch die Einrichtung von Außengastronomie zu erreichen. Auch hier sollen Pi- lotphasen erfolgen, um dann auf der Basis der Erfahrungen später langfristige Veränderungen her- beizuführen. Teilnahme am Landesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW“ Parallel zur Vorbereitung auf eine mögliche Städtebauförderung der INSEK-Innenstadt-Maßnahmen der nächsten Jahre hat sich die Stadt Münster im Juni 2023 am Förderaufruf des MHKBD NRW „Zu- kunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen“ beteiligt. Die beantragten Mittel die- nen einer zeitnahen Umsetzung einiger Maßnahmen des INSEK Münster-Innenstadt. Das INSEK Münster-Innenstadt (2023) diente hier als notwendige Grundlage für eine Teilnahme am Förderpro- gramm. Beantragt wurden Zuwendungen in Höhe von insgesamt 210.000 € für folgende Fördergegenstände: die Etablierung eines beim Zentrenmanagement (ISI Münster e. V.) angesiedelten, engmaschi- gen Netzwerkes der Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer in der Innenstadt mit Angebo- ten zu Markterkundungen/Datenbereitstellungen, informellem Austausch, Beratung, Veranstal- tungen sowie Interessensunterstützung (s. INSEK-Maßnahme 6.87), die Anschaffung von generationengerechten Möblierungselementen (Münster-Bänke/ -Liegen/-Tische) und von Stadtgrün-Elementen, die an verschiedenen Orten in der Innenstadt eingesetzt werden können (s. INSEK-Maßnahme 4.52, 1.5, u. a.), die Erstellung von Informationsmaterialien für in Überarbeitung befindliche Gestaltungsvorgaben in der Innenstadt (s. INSEK-Maßnahme 4.51). Das Land NRW wird voraussichtlich im September 2023 veröffentlichen, welche Kommunen Förder- mittel aus diesem Sonderprogramm erhalten werden. INSEK Münster-Innenstadt (2023): Vorbereitung für die Städtebauförderung In der Ratssitzung am 14.06.2023 wurde vom Rat der Stadt Münster eine Priorisierung von Maßnah- men des INSEK Münster-Innenstadt (2023) beschlossen (vgl. V/0042/2023). Ebenfalls hat der Rat entsprechend Beschlusspunkt 5 der Vorlage V/0042/2023 zur Kenntnis ge- nommen, dass auf Grundlage der Priorisierungsliste zum INSEK Münster-Innenstadt (2023) eine Auf- stellung mit denjenigen grundsätzlich städtebauförderfähigen Innenstadt-Maßnahmen erarbeitet wird, für die im Zeitraum 2023 bis 2030 Förderanträge beim Land NRW eingereicht werden sollen. Die Auf- stellung werde den politischen Gremien nach den Sommerferien 2023 zur Beratung und Beschluss- fassung vorgelegt. Es wurde davon ausgegangen, dass eine solche Aufstellung zu Ende September 2023 an das Land NRW zu übermitteln sei. Dementsprechend hat die Verwaltung damit begonnen, eine Auswahl der städtebauförderfähigen INSEK Münster-Innenstadt-Maßnahmen zu erstellen. Neue Städtebauförderrichtlinie ab 2024 Im Juni 2023 teilte das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) mit, dass zum 1. Januar 2024 eine neue Städtebauförderrichtlinie in Kraft treten werde. Erklärtes Ziel des Landes NRW ist es, den Aufwand des Förderverfahrens zu re- - 5 - V/0329/2023 duzieren, eine schnellere und flexiblere Umsetzung der Maßnahmen zu erreichen und Haushalts- Ausgabereste, die durch einen Nicht-Abruf von bewilligten Fördermitteln beim Land NRW entstehen, zu vermeiden. Hierzu wird auch auf die Beschlussvorlage V/0395/2023 „Förderung von Stadterneue- rungsprojekten – Sachstand 2023 und Anträge 2024“ hingewiesen, die weitere Informationen zum Thema enthält. Anträge auf Städtebauförderung gemäß den bereits bekannten Programmlinien der Städtebauförde- rung (Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt, Wachstum und nachhaltige Erneuerung, s. auch V/0395/2023) – somit auch für die Maßnahmen des INSEK Münster-Innenstadt (2023) – sind ab so- fort nach der neuen Förderrichtlinie zu erstellen. Dies hat Auswirkungen auf das weitere Vorgehen zur Beantragung von Städtebaufördermitteln für Maßnahmen des INSEK Münster-Innenstadt (2023), die im Folgenden näher dargelegt werden. Für die zukünftige Beantragung von Städtebaufördermitteln kommt grundsätzlich eine neue Antrags- systematik zur Anwendung – dies gilt somit auch für die Maßnahmen des INSEK Münster-Innenstadt (2023). Dies bedeutet: Die Antragstellung und Bewilligung der Städtebauförderung erfolgt zukünftig nicht mehr für ein- zelne Maßnahmen, sondern für ganze Maßnahmenbündel, sog. „Gesamtmaßnahmen“, beste- hend aus mehreren räumlich und/oder thematisch geclusterten einzelnen Maßnahmen. Das Fördergebiet für ein solches Maßnahmenbündel soll möglichst klein gefasst sein und nur umsetzungsreife Maßnahmen umfassen, damit eine zügige Umsetzung gewährleistet ist. Die Realisierung aller Maßnahmen eines Bündels muss innerhalb von maximal 10 Jahren erfolgen. Die Kommunen sind angehalten, nur wenige Maßnahmenbündel zeitgleich in die Städtebauförde- rung einzubringen, bei mehreren Maßnahmenbündeln sind seitens der Stadt Prioritäten zu set- zen. Die Fördermittelbeantragung und -bewilligung erfolgt zweistufig (s. Abbildung unten): o Zunächst wird für ein Maßnahmenbündel in einem Fördergebiet ein erster Förderantrag ge- stellt. Hierfür werden u. a. mindestens Vor-/Entwurfsplanungen (Leistungsphase 2 HOAI für Tiefbau, 3 für Hochbau) inklusive einer Kosten-/Finanzierungsübersicht benötigt. Beispiel Antrags- und Bewilligungsverfahren nach Städtebauförderrichtlinie 2024 - 6 - V/0329/2023 o Mit der Erstbewilligung werden zunächst v. a. die weiteren nötigen Planungsleistungen geför- dert. In dem Fortsetzungs- oder Folgeantrag (nach zwei Jahren) werden dann die konkreten (Bau-)Maßnahmen gefördert, ggf. über mehrere, zeitlich aufeinanderfolgende Fortsetzungsan- träge. o Ab Erstbewilligung hat die Kommune maximal zwei Jahre Zeit, die Unterlagen zu den Maß- nahmen, inklusive Vorbereitung der Vergabe der Bauleistungen (Leistungsphase 6 HOAI), fer- tigzustellen. Ab diesem Schritt läuft die Zeit: Die Realisierung aller Maßnahmen des Bündels muss innerhalb von 10 Jahren ab Erstbewilligung erfolgen, inklusive möglicher Fortsetzungs- anträge. o Nach Fertigstellung der Leistungsphase 6 HOAI (Ausführungsplanung, Vorbereitung Vergabe Bauleistungen) ist ein Fortsetzungsantrag (ggf. auch zeitlich gestaffelt in mehreren Fortset- zungsanträgen) zu stellen. Mit der dann folgenden zweiten Bewilligung wird die bauliche Umsetzung des Maßnahmen- bündels gefördert, eine verbindliche Förderobergrenze sowie Ziele für eine Erfolgskontrolle festgelegt. o Ein Maßnahmenbündel, für das in 2024 mit einem Erstantrag Städtebaufördermittel beantragt werden, muss beispielsweise im Jahr 2035 komplett realisiert und abgeschlossen sein. Bedeutung der neuen Städtebauförderrichtlinie für die Maßnahmen des INSEK Münster-Innenstadt (2023) Da nun eine neue Städtebauförderrichtlinie vorliegt, ist es – entgegen der bisherigen Annahmen – nicht mehr notwendig, im September 2023 eine Aufstellung der INSEK-Innenstadt-Maßnahmen, die in den kommenden Jahren einer Städtebauförderung zugeführt werden sollen, vorab an das Land NRW zu übermitteln. Dies wurde in einem Gespräch mit der Bezirksregierung Münster abgestimmt. Vielmehr wird nun direkt eine Beantragung von Städtebaufördermitteln für Maßnahmen des INSEK Münster-Innenstadt (2023) vorbereitet. Mit dem INSEK Münster-Innenstadt (2023) liegt eine aktuelle und fundierte umfassende Grundlage hierfür vor. Folgende Arbeitsschritte werden zur Vorbereitung einer Städtebauförderung aktuell ausgeführt: Aus den priorisierten Maßnahmen des INSEK Münster-Innenstadt (2023) (s. Beschluss zu V/0042/2023) werden die für eine zukünftige Antragstellung in der Städtebauförderung vorzuse- henden Maßnahmen ausgewählt. Diese ausgewählten Maßnahmen werden in räumlichen und/oder thematischen Maßnahmen- bündeln zusammengefasst und (Förder-)Teilgebiete der Innenstadt dazu passend abgegrenzt. Kleine „Teil-INSEKs“ werden für die Maßnahmenbündel aus dem vorliegenden INSEK Münster- Innenstadt (2023) extrahiert. Die Ergebnisse dieser Arbeitsschritte sollen in einem nächsten Treffen des Interfraktionellen Arbeits- kreises Innenstadt vorgestellt und erörtern werden. Anschließend werden sie den politischen Gremien der Stadt Münster zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Ein Antrag auf Städtebauförderung für ein erstes Maßnahmenbündel in der Innenstadt ist voraussicht- lich dann im Jahr 2024 oder 2025 zu stellen, wenn bereits möglichst konkrete Planungen und Vorbe- reitungen für alle Maßnahmen des Bündels vorliegen. i.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
- Pferdegasse
- Königsstraße
- Alter Steinweg
- Alter Fischmarkt
- Frauenstraße 4v
- Domplatz
- Verspoel
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Details
- Aktenzeichen
- V/0329/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.08.2023
- Erstellt
- 17.05.2023 17:56