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V/0177/2012/1

Umweltpreis Münster

Vorlagen 31.05.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.06.2012, TOP 34

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Hauptvorlage V/0177/2012 mit Anlage

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Ergänzungsvorlage Beschluss

2045 Zeichen

V/0177/2012/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umweltpreis Münster  
- Änderung der Bestimmungen über die Verleihung des Umweltpreises der Stadt Münster 
- Wahl der neuen Mitglieder 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
27.06.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Den geänderten „Bestimmungen über die Verleihung des Umweltpreises “ der Stadt Mün s-
ter in der in der Anlage 1 zur Vorlage V/0177/2012 dargestellten Fassung vom 16.03.2012 
wird zugestimmt.   
 
2. Folgende Personen werden für die Stadt Münster als Mitglieder des Preisgerichtes zum 
Umweltpreis der Stadt Münster berufen: 
 
Herr Ratsherr Frank Baumann  
 
Herr Jonas Rilinger  
 
Herr Ratsherr Jörn Möltgen  
 
Herr Ratsherr Hans Varnhagen  
 
Herr Dr. Ralf Henrichs 
 
Herr Fritz von Poblotzki 
Herr Pascal Powroznik 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0177/2012/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Goldbeck 
Ruf: 
492 67 62 
E-Mail: 
Goldbeck@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.06.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0177/2012/1 
Begründung: 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen hat in seiner Sitzung am 15.05.2012 einstimmig 
beschlossen, dem Rat die Annahme des Beschlussvorschlages 1 zur Vorlage V/0177/2012 zu 
empfehlen. Ferner haben die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Di e Grünen/GAL und FDP je 
eine Person als Mitglied des Preisgerichtes zum Umweltpreis der Stadt Münster sowie je eine Per-
son als Stellvertreter benannt.  
Die jetzt vom Rat zu beschließenden geänderten „ Bestimmungen über die Verleihung des U m-
weltpreises“ sehen keine stellvertretenden Mitglieder des Preisgerichtes vor, aus Sicht der Verwal-
tung wird auf ihre Benennung verzichtet.  
Die Jurymitglieder für die Fraktion DIE LINKE., für die Ratsgruppe UWG/ÖDP  und für die PIR A-
TEN wurden dem Amt für Grünflächen und Umw eltschutz im Nachgang zur Sitzung des Au s-
schusses für Umweltschutz und Bauwesen gemeldet.  
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Hauptvorlage V/0177/2012 mit Anlage

9425 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0177/2012  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Goldbeck 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umweltpreis Münster  
- Änderung der Bestimmungen über die Verleihung des Umweltpreises der Stadt Münster 
- Wahl der neuen Mitglieder 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.04.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Einbringung 
15.05.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
27.06.2012 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Den geänderten „Bestimmungen über die Verleihung des Umweltpreises“ der Stadt Müns-
ter in der in der Anlage 1 dargestellten Fassung vom 16.03.2012 wird zugestimmt.   
 
2. Folgende Personen werden für die Stadt Münster als Mitglieder des Preisgerichtes zum 
Umweltpreis der Stadt Münster berufen: 
 
Frau/Herr 
Frau/Herr 
Frau/Herr 
Frau/Herr 
Frau/Herr 
Frau/Herr 
Frau/Herr 
 
492 67 62 
 
E-Mail: 
Goldbeck@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.03.2012 
V/0177/2012

- 2 - 
 
Begründung: 
 
Im Jahr 2012 stiftet die Stadt Münster den Umweltpreis zum zwölften Mal. Der Umweltpreis wurde 
1984 vom Rat der Stadt Münster ins Leben gerufen. Er soll alle drei Jahre verliehen werden. Für 
die Durchführung der Preisvergabe sind im Haushalt jährlich 8.400,00 Euro vorgesehen, hierin ist 
das Preisgeld von 5.000,00 Euro enthalten. Mit dem Preis sollen praktische Aktivitäten gefördert 
werden, die einen Beitrag zur Erhaltung oder Wiedergewinnung einer natürlichen Umwelt im 
Stadtgebiet von Münster leisten.  
 
Im Rahmen der Spar- und Konsolidierungsmaßnahmen wurde der Umweltpreis zur Konsolidierung 
vorgeschlagen. Der Rat beschloss im Jahr 2002 einstimmig, den Umweltpreis weiterhin zu verge-
ben (V/1363/01/E1). Mit gleicher Vorlage wurde die Verwaltung beauftragt, nach externen Organi-
sationsformen zur Durchführung des Preises zu suchen. In den Jahren danach wurde die Durch-
führung des Umweltpreises über eine Agentur abgewickelt.  
 
Mit der Stiftung „Bürger für Münster“ wurde nun eine externe Organisation gefunden, die durch die 
Vergabe eines eigenen Bürgerpreises bereits Vorerfahrungen in den Bereichen Konzeption, Orga-
nisation und Durchführung eines solchen Projektes hat. Der Bürgerpreis der Stiftung wurde im Jahr 
2007 bereits zum Thema Umweltschutz ausgeschrieben. Die Stadt Münster hat die Stiftung beauf-
tragt, die Organisation und Koordination des Umweltpreises 2012 zu übernehmen und stellt das 
finanzielle Budget zur Verfügung. 
 
Um mögliche Projekte bereits frühzeitig anzustoßen, wurde der Umweltpreis bereits im Juni 2011 
ausgelobt. Anmeldeschluss ist der 31. Juli 2012. Die Preisverleihung findet am 27. November 2012 
in einer öffentlichen Feierstunde im Rathausfestsaal statt. Der Umweltpreis 2012 steht unter dem 
Motto „Globale Veränderungen erfordern lokales Handeln“. Zur Bewerbung aufgerufen werden 
einzelne Bürgerinnen und Bürger, Gruppen, Initiativen, Vereine, Kindergärten, Schulen, Verbände 
und Unternehmen, die beispielhafte Anstrengungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz vorzu-
weisen haben.  
 
Für den Umweltpreis 2012 muss infolge der „Bestimmungen über die Verleihung des Umweltprei-
ses der Stadt Münster“ ein neues Preisgericht gewählt werden. In der Vergangenheit wurden sie-
ben Mitglieder, die nicht dem Rat angehören müssen, vom Rat für die Dauer der Wahlperiode be-
stimmt. Die Stiftung „Bürger für Münster“ hat nun gebeten, selbst drei Vertreterinnen/Vertreter in 
das Preisgericht zu entsenden, ein ähnlicher Wunsch wurde vom Umweltforum geäußert.  
 
Aus der Sicht der Verwaltung ist der Wunsch beider Organisationen nachvollziehbar. Die Bürger-
stiftung ist nicht reine Auftragnehmerin der Stadt Münster, sondern steht für aktives bürgerschaftli-
ches Engagement und zugleich für die Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements zum Wohle 
der Stadt. Das Umweltforum ist in ähnlicher Weise zur Förderung des Ehrenamtes im Bereich 
Umwelt tätig. Deshalb ist der Wunsch nach einer Vertretung im Preisgericht durchaus folgerichtig. 
Allerdings sollte die Vertretung der beiden Organisationen im Preisgericht auf insgesamt drei Per-
sonen begrenzt werden. So bleibt einerseits die Größe des Preisgerichts überschaubar und ande-
rerseits kann ein angemessenes Verhältnis von Vertretern der Stadt Münster als Ausloberin des 
Preises und weiteren Organisationen sichergestellt werden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, 
das Preisgericht von bisher acht Personen (inc l. Oberbürgermeister) auf insgesamt elf Personen 
zu vergrößern und zwei Sitze für die Bürgerstiftung sowie einen Sitz für das Umweltforum vorzu-
sehen. Die Stadt Münster soll wie bisher mit sieben vom Rat zu bestimmenden Personen vertreten 
sein. Der elfte Sitz ist dem Oberbürgermeiste r bzw. einer/m von ihm bestimmten Vertrete-
rin/Vertreter vorbehalten. 
 
Die „Bestimmungen zur Verleihung des Umweltpreises der Stadt Münster“ müssen aktualisiert und 
angepasst werden. In der Anlage 1 sind die Änderungen/Anpassungen fett markiert.  
 
V/0177/2012

- 3 - 
V/0177/2012 
Die Fraktionen werden gebeten, bis zur Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwe-
sen am 15. Mai 2012 sieben Personen für die Besetzung des Preisgerichtes zu benennen, um sie 
dem Rat in seiner Sitzung am 27. Juni 2012 vorzuschlagen. 
 
Im Anschluss an die Vergabe des Umweltpreises 2012 zieht die Verwaltung Bilanz in Bezug auf 
das neue Kooperationsmodell zwischen der Stiftung „Bürger für Münster“ und der Stadt Münster. 
Die Verwaltung wird der Politik über dieses Ergebnis der Bilanz berichten und ihr Vorschläge für 
das zukünftige Vorgehen bei der Vergabe des Umweltpreises unterbreiten. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlage 1:  Bestimmungen über die Verleihung des Umweltpreises der Stadt Münster

Anlage 1 
 
Bestimmungen über die Verleihung 
des Umweltpreises der Stadt Münster 
 
(Fassung vom 16.03.2012 – Änderungen sind hervorgehoben) 
 
1. Die Stadt Münster stiftet einen Umweltpreis und stellt im Rahmen der finanziellen 
Möglichkeiten die Mittel für die Durchführung des U mweltpreises einschließlich 
eines Preisgeldes zur Verfügung.   
 
2. Mit dem Umweltpreis sollen praktische Aktivitäten, di e einen Beitrag zur Erhaltung oder 
Wiedergewinnung einer natürlichen Umwelt im Stadtgebiet von Münster leisten können 
sowie das Umweltbewusstsein stärkende Aktivitäten gefördert werden. 
 
Beispielhaft für solche Aktivitäten können sein: 
- Arten- und Naturschutz 
- Klimaschutz 
- Abfallvermeidungsvorschläge 
- Entwicklung und Einsatz umweltverträglicher Materialien  
- Nachhaltige Mobilität 
 
3. Der Umweltpreis kann an jede natürliche oder juristi sche Person, Personengruppen, 
Arbeitsgemeinschaften oder Institutionen mit Ausnahme de r städtischen Ämter und 
Behörden des Landes und Bundes verliehen werden, die ih ren Wohnsitz, Arbeitsort 
bzw. ihre Geschäftsniederlassung in Münster hat. 
 
Der Preis kann auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden. Er beinhaltet einen eigenen 
Jugendpreis für Kinder-, Schüler- und Jugendgruppen ode r jugendliche Einzelperso- 
nen. Eine erneute Auszeichnung einer Preisträgerin/eines Preisträgers  ist möglich. 
 
4. Vorschlagsberechtigt sind die ortsansässigen Umweltverbän de, die Bezirksvertretun- 
gen, die städtischen Ämter sowie jede Bürgerin/jeder Bürger  Münsters. Der Um- 
weltpreis wird öffentlich ausgelobt. 
 
5. Der Umweltpreis der Stadt Münster wird durch ein Pr eisgericht verliehen. Das Preisge- 
richt trifft seine Entscheidung in nichtöffentlicher Sit zung. Der Rechtsweg ist ausge- 
schlossen. 
 
6. Dem Preisgericht gehören insgesamt elf Mitglieder a n. Für die Stadt Münster 
werden sieben Mitglieder, die nicht dem Rat angehör en müssen, vom Rat für die 
Dauer der Wahlperiode bestimmt. Die Stiftung „Bürger  für Münster“ stellt zwei 
Mitglieder. Der Umweltforum Münster e. V. stellt ei n Mitglied. Der Oberbürger- 
meister oder eine von ihm benannte Vertreterin/ein von ihm benannter Vertreter 
sitzt dem Preisgericht vor. 
Fällt das Ende der Wahlperiode in eine bereits laufe nde Entscheidung über die Verlei- 
hung des Umweltpreises, bleiben die vom Rat gewählten Mitglieder bis zur Preisverlei- 
hung im Amt. Bei Ausscheiden eines Mitgliedes  wird eine Nachwahl vorgenommen. 
Die Mitglieder des Preisgerichtes  wählen aus ihrer Mitte eine stellvertretende Vor- 
sitzende/einen stellvertretenden Vorsitzenden . 
 
7. Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens sieben  Mitglieder anwesend 
sind. Zur Annahme eines Vorschlages genügt einfache Sti mmenmehrheit. Über den

- 2 - 
 
Beschluss des Preisgerichtes wird ein Protokoll gefertigt,  das von allen Mitgliedern zu 
unterzeichnen ist. In diesem Protokoll ist die Entscheidung  des Preisgerichtes zu be- 
gründen.  
 
Im Falle einer Aufteilung des Preisgeldes ist die Höh e des auf jede Preisträge- 
rin/jeden Preisträger  entfallenden Anteiles gesondert aufzunehmen. Sollte die Verlei- 
hung des Umweltpreises nicht möglich sein, so ist auch dies i m Protokoll mit einer Be- 
gründung festzuhalten. 
 
8. Alle eingegangenen Vorschläge werden durch das zustän dige Fachamt vorgeprüft und 
mit einer Stellungnahme an das Preisgericht weitergeleitet. 
 
9. Die Verleihung des Umweltpreises wird veröffentlicht . 
 
10. Die Aushändigung des Preises in Form einer Urkunde und eines Geldpreises nimmt 
der Oberbürgermeister oder eine Vertreterin/ein Vertreter  vor.

Beratungsverlauf (2)

27.06.2012 Hauptausschuss
TOP 35 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2012 Rat
TOP 34 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0177/2012/1
Typ
Vorlagen
Datum
31.05.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37