V/0211/2022
Bebauungsplan Nr. 612 - Geänderter Aufstellungsbeschluss
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V-0211-2022-Anlage-1-Plangebiet
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Geändertes Plangebiet / Maßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 612 Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0211/2022
Anlage A
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Anlage A zur V/0211/2022 Kurzüberblick Mit der Vorlage soll der erweiterte Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 612 herbeigeführt werden. Das Plangebiet hat sich gegenüber dem ursprünglichen Beschluss vom 13.05.2020 geändert. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Auf dem Gelände der ehemaligen Friedrichsburg soll nach dem Umzug der Ordensgemeinschaft ein urbanes Stadtquartier entstehen. Neben geplanten Angeboten für Dienstleistungen und Büronutzungen soll hier insbesondere dringend benötigter Wohnraum entstehen. Finanzierung Durch die Änderung des Plangebiets entstehen keine unmittelbaren Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage ist § 1 Absatz 3 Satz 1 BauGB. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gegenüber der früheren Nutzung werden Veränderungen im Umweltbereich entstehen. Diese werden im weiteren Planungsprozess aufgeführt.
Beschlussvorlage
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V/0211/2022 V/0211/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bebauungsplan Nr. 612: Weseler Straße / Kolde-Ring [ehem. Friedrichsburg] Geänderter Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 03.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 12.05.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 18.05.2022 Hauptausschuss Vorberatung 18.05.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der vom Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Münster am 13.05.2020 gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (epidemische Lage) gefasste Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 612 wird räumlich geändert. Innerhalb des Plangebiets liegen nunmehr die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 207, Flurstücke 485, 487, 585, 586, 587, 650, 705, 706, 710, 711, 712, 714, 717, 718, T eileder Flurstücke 692, 713. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Änderung des Plangebiets entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Begründung: Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des „Klosterareals Pluggendorf“ geschaffen werden. Im Rahmen der Bebauungsplanung wurde zunächst die städtebauliche Qualifizierung der Fläche vorangetrieben. Der Entwurf von Lorenzen Mayer Architekten (Berlin) und Becht Landscape (Kopenhagen) wurde als Ergebnis des Werkstattverfahrens der Erarbeitung des Bebauungsplans zugrunde gelegt. Aktuell erarbeiten sechs Architekturbüros in einer zweiten Qualifizierungsphase neue Bausteine des Quartiers und füllen Stadtplanungsamt 12.04.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Wabbel / Herr Geitel T elefon:492-1231/ -6193 Wabbel@stadt-muenster.de Geitel@stadt-muenster.de - 2 - V/0211/2022 damit das städtebauliche Gerüst zu dem angestrebten vielfältigen Quartier. Die Ordensgemeinschaft hat gegenüber der Stadt Münster signalisiert, deren Flächen nördlich der Körnerstraße ebenfalls entwickeln zu wollen. Diese Flächen stehen im räumlichen Zusammenhang mit der bestehenden Blockrandbebauung, die im Weiteren von den Straßen „Hoppendamm“ und „An den Mühlen“ städtebaulich eingefasst sind. Für die Flächen wurden bereits in dem o. g. städtebaulichen Qualifizierungsverfahren Bebauungsvorschläge gemacht, sodass auch die weitere Umsetzung keiner isolierten Einzelentscheidung nach § 34 BauGB überlassen werden soll. Der Bebauungsplan soll auch hier als zentrales städtebauliches Gestaltungsinstrument eingesetzt werden. Durch Lenkung und Ordnung der Planung sollen auch hier die Rahmenbedingungen für eine bauliche Entwicklung geschaffen werden, die auch dem Leitmotiv des übrigen Geltungsbereichs „Pluggendorf weiterbauen“ folgen. Neben der Sicherstellung der städtebaulichen Ordnung im Blockrand vermittelt der Festsetzungsgehalt des Bebauungsplans auch im städtebaulichen Übergang zu den südlich angrenzenden Flächen der LVM. Der Bebauungsplan ist folglich stark an den städtebaulichen Entwurf angelehnt und bietet damit ein Grundgerüst für die planungsrechtliche Sicherstellung des Wettbewerbs und die Zulässigkeit der einzelnen neuen Bausteine des Quartiers. Durch den Einbezug der Flächen der Ordensgemeinschaft werden keine neuen Baurechte für die Flächen geschaffen, so dass hier die Anwendung der sozialgerechten Bodennutzung (SoBoMü) nicht in Betracht zu ziehen ist. Der Geltungsbereich wurde auch um Verkehrsflächen im Bereich der Weseler Straße erweitert und um Festsetzung von Verkehrsflächen im Kolde-Ring reduziert. Der geänderte Geltungsbereich reagiert folglich auf neue Erkenntnisse zur Erschließung des Areals. Mögliche Umbauten in den Verkehrsflächen sollen damit vorbereitet werden. Das geänderte Plangebiet ist der Anlage 1 zu entnehmen. Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung wird mit der Vorlage Nr. V/0212/2022 der Bezirksvertretung Münster-Mitte sowie dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung vorgestellt. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 – geändertes Plangebiet
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Weseler Straße
- Körnerstraße
- Kolde-Ring
- Hoppendamm
- An den Mühlen
- Pluggendorf
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0211/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.03.2022
- Erstellt
- 21.03.2022 15:27