Mandari Insight

V/0211/2022

Bebauungsplan Nr. 612 - Geänderter Aufstellungsbeschluss

Vorlagen 31.03.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.05.2022, TOP 36.1.1

V-0211-2022-Anlage-1-Plangebiet

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

V-0211-2022-Anlage-1-Plangebiet

96 Zeichen

Geändertes Plangebiet / Maßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 612
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0211/2022

Anlage A

1069 Zeichen

Anlage A zur V/0211/2022
Kurzüberblick
Mit der Vorlage soll der erweiterte Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 612 herbeigeführt werden. Das Plangebiet hat sich gegenüber dem
ursprünglichen Beschluss vom 13.05.2020 geändert.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Auf dem Gelände der ehemaligen Friedrichsburg soll nach dem Umzug der Ordensgemeinschaft
ein urbanes Stadtquartier entstehen. Neben geplanten Angeboten für Dienstleistungen und
Büronutzungen soll hier insbesondere dringend benötigter Wohnraum entstehen.
Finanzierung
Durch die Änderung des Plangebiets entstehen keine unmittelbaren Kosten.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Rechtliche Grundlage ist § 1 Absatz 3 Satz 1 BauGB.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Gegenüber der früheren Nutzung werden Veränderungen im Umweltbereich entstehen. Diese
werden im weiteren Planungsprozess aufgeführt.

Beschlussvorlage

3967 Zeichen

V/0211/2022
V/0211/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Bebauungsplan Nr. 612: Weseler Straße / Kolde-Ring [ehem. Friedrichsburg]
Geänderter Beschluss zur Aufstellung
Beratungsfolge
03.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
12.05.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
18.05.2022 Hauptausschuss Vorberatung
18.05.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der vom Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Münster am 13.05.2020 gemäß § 60 Absatz 1
Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (epidemische Lage) gefasste
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 612 wird räumlich geändert.
Innerhalb des Plangebiets liegen nunmehr die folgenden Grundstücke:
Gemarkung Münster, Flur 207,
Flurstücke 485, 487, 585, 586, 587, 650, 705, 706, 710, 711, 712, 714, 717, 718,
T eileder Flurstücke 692, 713.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Änderung des Plangebiets entstehen der Stadt Münster keine Kosten.
Begründung:
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des
„Klosterareals Pluggendorf“ geschaffen werden. Im Rahmen der Bebauungsplanung wurde zunächst
die städtebauliche Qualifizierung der Fläche vorangetrieben. Der Entwurf von Lorenzen Mayer
Architekten (Berlin) und Becht Landscape (Kopenhagen) wurde als Ergebnis des
Werkstattverfahrens der Erarbeitung des Bebauungsplans zugrunde gelegt. Aktuell erarbeiten sechs
Architekturbüros in einer zweiten Qualifizierungsphase neue Bausteine des Quartiers und füllen
Stadtplanungsamt
12.04.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Wabbel / Herr Geitel
T elefon:492-1231/ -6193
Wabbel@stadt-muenster.de
Geitel@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0211/2022
damit das städtebauliche Gerüst zu dem angestrebten vielfältigen Quartier.
Die Ordensgemeinschaft hat gegenüber der Stadt Münster signalisiert, deren Flächen nördlich der
Körnerstraße ebenfalls entwickeln zu wollen. Diese Flächen stehen im räumlichen Zusammenhang
mit der bestehenden Blockrandbebauung, die im Weiteren von den Straßen „Hoppendamm“ und „An
den Mühlen“ städtebaulich eingefasst sind. Für die Flächen wurden bereits in dem o. g.
städtebaulichen Qualifizierungsverfahren Bebauungsvorschläge gemacht, sodass auch die weitere
Umsetzung keiner isolierten Einzelentscheidung nach § 34 BauGB überlassen werden soll. Der
Bebauungsplan soll auch hier als zentrales städtebauliches Gestaltungsinstrument eingesetzt
werden. Durch Lenkung und Ordnung der Planung sollen auch hier die Rahmenbedingungen für eine
bauliche Entwicklung geschaffen werden, die auch dem Leitmotiv des übrigen Geltungsbereichs
„Pluggendorf weiterbauen“ folgen. Neben der Sicherstellung der städtebaulichen Ordnung im
Blockrand vermittelt der Festsetzungsgehalt des Bebauungsplans auch im städtebaulichen Übergang
zu den südlich angrenzenden Flächen der LVM.
Der Bebauungsplan ist folglich stark an den städtebaulichen Entwurf angelehnt und bietet damit ein
Grundgerüst für die planungsrechtliche Sicherstellung des Wettbewerbs und die Zulässigkeit der
einzelnen neuen Bausteine des Quartiers. Durch den Einbezug der Flächen der Ordensgemeinschaft
werden keine neuen Baurechte für die Flächen geschaffen, so dass hier die Anwendung der
sozialgerechten Bodennutzung (SoBoMü) nicht in Betracht zu ziehen ist.
Der Geltungsbereich wurde auch um Verkehrsflächen im Bereich der Weseler Straße erweitert und
um Festsetzung von Verkehrsflächen im Kolde-Ring reduziert. Der geänderte Geltungsbereich
reagiert folglich auf neue Erkenntnisse zur Erschließung des Areals. Mögliche Umbauten in den
Verkehrsflächen sollen damit vorbereitet werden. Das geänderte Plangebiet ist der Anlage 1 zu
entnehmen.
Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung wird mit der Vorlage Nr. V/0212/2022 der Bezirksvertretung
Münster-Mitte sowie dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung vorgestellt.
In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1 – geändertes Plangebiet

Beratungsverlauf (4)

03.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.05.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 7.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.05.2022 Hauptausschuss
TOP 30.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.05.2022 Rat
TOP 36.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Weseler Straße
  • Körnerstraße
  • Kolde-Ring
  • Hoppendamm
  • An den Mühlen
  • Pluggendorf

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0211/2022
Typ
Vorlagen
Datum
31.03.2022
Erstellt
21.03.2022 15:27