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2026/0218

Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2025 (SV-2025/0033) "Scentral / Herrngarten - Sicherheit und Hilfe gemeinsam stärken"

Magistratsvorlage 31.07.2026

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Nächste Beratung: Stadtverordnetenversammlung, Sitzung am 17.09.2026, TOP 12

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- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
26.08.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat V 
Dezernat IV 
Dezernat III 
Dezernat VI 
 
Amt: Dezernat II  
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I II III 
IV V VI 
10.1 10.2 32 
50 70 Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0218 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
290 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 312040 
Kostenstelle:  050-0071010 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3120-40 Sachkonto:       
 
Betreff: Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2025  
(SV-2025/0033) "Scentral / Herrngarten - Sicherheit und Hilfe gemeinsam stärken"  
 
Vorlage vom: 31.07.2026 
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der ressortübergreifende Maßnahmenplan zur Stärkung von Sicherheit und Drogenhilfe in 
Darmstadt auf Grundlage der 4 Säulen Strategie (Prävention, Beratung und Behandlung, 
Schadensminimierung, Repression)  wird beschlossen . 
2. Die mehrstufige  Umsetzung der im Maßna hmenplan beschriebenen Angebote der 
Drogenhilfe wird beschlossen : 
a) Am Herrngarten wird eine räumlich abgegrenzte Fläche als Aufenthaltsort für die 
offene Drogenszene eingerichtet und sachgemäß ausgestattet. Der Bereich wird so 
gestaltet und ausgeführt, dass  er rückbaubar ist .

- 3 - 
b) Die aufsuchende Sozialarbeit (Streetwork) wird zur verbesserten Betreuung der 
drogenkranken Menschen personell aufgestockt. Die Einsatzzeiten außerhalb der 
Öffnungszeiten des Kontaktladens werden ausgebaut.  
c) Die Verwaltung wird beauftrag t, die Einrichtung einer Inhalationsfläche im Tiefhof/ 
Senkgarten auf dem Außengelände des Scentral zu prüfen und mit dem Land 
abzustimmen, unter welchen Voraussetzungen perspektivisch ein kontrollierter 
Freiluft Konsumort unter Berücksichtigung von § 10a BtMG und der einschlägigen 
hessischen Rechtsverordnung entwickelt werden kann.  
Für eine konkrete Umsetzung wird eine gesonderte Entscheidungsvorlage 
vorgelegt. 
Der jetzige Klient*innenhof auf dem Außengelände des Scentral bleibt bis dahin 
konsumfreier Sch utzort. 
d) Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die Einrichtung eines rückbaubaren 
Drogenkonsumraums zum intravenösen Konsum auf dem derzeitigen 
Mitarbeitendenhof auf dem Außengelände des Scentral zu prüfen. Dieser Ansatz ist 
mit dem Land unter Berücksichtigung von § 10a  BtMG und der einschlägigen 
hessischen Rechtsverordnung abzustimmen.  
Für eine konkrete Umsetzung wird eine gesonderte Entscheidungsvorlage 
vorgelegt. 
e) Das Projekt Tagesruheplätze mit 12 Plätzen wird ab August 2027 verstetigt. 
f) Die Verwaltung wird beauftragt,  die Bedarfe für eine Einrichtung 
Notübernachtungsstelle im Rahmen des Tagesruheangebot des Scentral zu prüfen.  
Für eine konkrete Umsetzung wird eine gesonderte Entscheidungsvorlage 
vorgelegt. 
3. Die folgenden begleitenden ordnungsrechtlichen und sicherheitsr elevanten Maßnahmen 
werden beschlossen:  
a) Zur Bewältigung des großen Einsatzaufkommens erfolgt eine Aufstockung der 
Stadtpolizei. Hierzu erfolgt eine separate Stellenbemessung und Umsetzung im 
Rahmen der Haushaltsberatung.  
b) Die vorübergehende Beauftragung ein es Sicherheitsdienstes kann im Ermessen 
des Magistrats durchgeführt werden.  
4. Die bedarfsgerechte Reinigung des Herrngartens sowie angrenzender Straßen und 
sensibler Bereiche (z. B. Spielplätze) erfolgt zweimal täglich.  Die Maßnahmen umfassen 
insbesondere di e Entsorgung von Konsummaterialien, Müllentsorgung  sowie bei 
nachweisbarer Verursachung auch die Reinigung angrenzender Höfe und Hauseingänge . 
5. Zur Evaluation der Maßnahmen wird ein Monitoring eingerichtet. Die Verwaltung wird 
beauftragt, der Stadtverordnet enversammlung einmal jährlich  zu berichten. 
6. Die Ausweitung suchtpräventiver Angebote für junge Menschen  wird beschlossen:  
a) Die Fachstelle Suchtprävention des Trägers Netzwerk ROPE e.V. wird zur Stärkung der 
präventiven Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene sowie für 
Multiplikator*innenschulungen personell aufgestockt. Die aufsuchende 
Suchtprävention wird verstetigt.  
b) Im Suchthilfezentrum des Caritasverbands Darmstadt e.V. wird eine ergänzende 
Jugendsuchtberatung für Jugendliche und junge Erwa chsene mit problematischem 
Konsumverhalten und deren Angehörige eingerichtet.

- 4 - 
7. Die notwendigen Finanzmittel werden über die Haushaltsaufstellung bereitgestellt.  
 
Anlagen: DS-relev. Anlage Kosten Maßnahmenplan  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 02.09.2026 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 5 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 31.07.2026  
 
 
1. Ressortübergreifender Maßnahmenplan zur Stärkung von Sicherheit und Drogenhilfe in 
Darmstadt auf Grundlage der Vier-Säulen-Strategie 
Der zunehmende Crack -Konsum in Darmstadt hat zu massiven gesundheitlichen und 
sozialen Beeinträchtigungen bei den Betroffenen geführt und gleichzeitig die offene 
Drogenszene sichtbarer gemacht. Insbesondere im Umfeld des Herrngartens sowie 
angrenzender Innenstadtbereiche kommt es zu Nutzungskonflikten, Belastungen im 
öffentlichen Raum sowie einer hohen gesundheitlichen Gefährdung der betroffenen 
Personen. 
Um diesen Entwicklungen wirksam zu begegnen, hat die Stadtverordnetenversammlung 
am 25.09.2025 den Auftrag erteilt, ein integriertes Konzept zur Weiterentwicklung der 
Drogenhilfe sowie der ordnungs - und sicherheitspolitischen Maßnahmen zu erarbeiten. Der 
vorliegende Maßnahmenplan wurde im Auftrag des Magistrats ressortübergreifend unte r 
Einbindung von Fachämtern, Ordnungsbehörden, Polizei und dem freien Träger der 
Drogenhilfe im Rahmen der AG Sicherheit und Prävention des Kommunalen 
Präventionsrats entwickelt. Er orientiert sich an aktuellen fachlichen Standards und 
Erfahrungen anderer Kommunen, ist jedoch auf die spezifische Situation in Darmstadt 
zugeschnitten.  
Der vorgelegte Maßnahmenplan basiert auf der bewährten „Vier -Säulen-Strategie“ 
(Prävention, Beratung und Behandlung, Schadensminimierung sowie Repression) und zielt 
auf eine nac hhaltige Stabilisierung der Situation im öffentlichen Raum sowie eine 
verbesserte Versorgung der Betroffenen ab.  
Ziele des Maßnahmenpakets sind:  
• ein würdevoller, gesundheitsorientierter Umgang mit drogenkranken Menschen,  
• die Reduktion von Infektionen, Überdosierungen und drogenbedingten Todesfällen,  
• die Bündelung der offenen Drogenszene an kontrollierbaren Orten,  
• die Entlastung sensibler öffentlicher Räume,  
• die Verbesserung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit,  
• die Stärkung präventiver An gebote für junge Menschen.  
 
 
2. Maßnahmen der Drogenhilfe in schrittweiser Umsetzung  
Die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, da 
es sich um komplexe, rechtlich, fachlich und organisatorisch eng miteinander verknüpfte 
Maßnahmen handelt. Ein stufenweises Vorgehen stellt sicher, dass Fehlsteuerungen 
vermieden und Anpassungen im laufenden Prozess vorgenommen werden können.  
a) Betreuter Aufenthaltsbereich am Herrngarten  
Zwischen der nordöstlichen Grundstücksecke der  Drogenhilfe Scentral und dem 
Verbindungsweg zum sogenannten Rondell im Herrngarten wird ein räumlich 
abgegrenzter, sozialarbeiterisch begleiteter Aufenthaltsbereich für die offene 
Drogenszene am aktuellen Interimsstandort eingerichtet. Der Bereich dient a ls 
verlässlicher Aufenthaltsort für drogenkonsumierende Menschen und ermöglicht die 
räumliche Konzentration der Szene an einem definierten Ort. Dadurch sollen 
Verdrängungseffekte und unerwünschte Ausweichbewegungen in sensiblere Bereiche 
reduziert werden. Gleichzeitig soll das Angebot zu mehr Sicherheit, Hygiene und 
Konfliktprävention im öffentlichen Raum beitragen und so einen sozialräumlich 
tragfähigen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der Betroffenen und den Interessen

- 6 - 
der Stadtgesellschaft ermöglichen . Nutzungskonflikte sollen verringert und ein 
sozialverträgliches Neben - oder Miteinander gefördert werden.  
Durch die unmittelbare Nähe zur Drogenhilfe Scentral und zusätzliche aufsuchende 
Sozialarbeit besteht ein niedrigschwelliger Zugang zu Beratung, Un terstützung und 
weiterführenden Hilfen.  
Der Bereich wird so gestaltet und ausgeführt, dass er rückbaubar ist. Bisher wurde er 
kaum von der Bürgerschaft genutzt. Auf einer im Vergleich zur Gesamtanlage des Parks 
minimalen Fläche (rund 0,3% der Gesamtfläche)  ermöglicht er eine Verbesserung der 
Gesamtsituation im Herrngarten für alle Nutzendengruppen und ohne funktionale 
Einschränkungen.  
Die räumliche Bündelung erfordert eine klare Strukturierung durch:  
• Bauliche Abgrenzung des Bereichs,  
• Eindeutig geführte Zugänge,  
• Angemessene Beleuchtung,  
• Robuste Ausstattung.  
Diese Maßnahmen tragen sowohl dem Bedürfnis der drogenkonsumierenden Menschen 
nach einem wettergeschützten Bereich mit erreichbaren Überlebenshilfen Rechnung 
als auch der Stärkung der öffentli chen Ordnung im umliegenden Stadtraum.  
Auf der Fläche wird keine Konsumerlaubnis ausgesprochen. Der Besitz von 
Betäubungsmitteln bleibt grundsätzlich strafbar. Eine strukturelle Nichtverfolgung 
würde mit dem Legalitätsprinzip nach § 152 Abs. 2 StPO in Konf likt geraten.  
Erforderlich ist daher ein mit der Polizei abgestimmtes ordnungsbehördliches 
Vorgehen. Maßgeblich sind Gefahrenabwehrrecht und eine einheitliche Vollzugspraxis, 
jedoch ohne deklarierte Besitzduldung oder informellen „Nichtverfolgungsbeschluss “. 
 
Kosten 
Für die Durchführung der Voruntersuchung sowie die Erstellung eines Entwurfs und der 
weiterführenden Planung eines Aufenthaltsbereichs am Herrngarten werden Planungs - 
und Umsetzungskosten in Höhe von 150.000,00 EUR  veranschlagt.  
Die genannte Sum me stellt eine Kostenannahme auf Grundlage des derzeitigen 
Planungsstands dar.  
 
b) Aufstockung der aufsuchenden Sozialarbeit (Streetwork)  
Eine personelle Aufstockung der aufsuchenden Sozialarbeit ist erforderlich, um die 
Zielgruppe insbesondere außerhalb der Öffnungszeiten des Kontaktladens der 
Drogenhilfe Scentral besser zu erreichen und niedrigschwellige Zugänge zu 
Hilfesystemen sicherzustellen. Hierdurch wird die Wirksamkeit der bestehenden 
Hilfestrukturen deutlich erhöht.  
Die Öffnungszeiten des Kontaktlade ns sind täglich von 10:00 – 17:00 Uhr, an 
Wochenenden und Feiertagen bis 16:00 Uhr.  
Die Erweiterung der Streetwork ermöglicht eine zusätzliche Betreuung und Versorgung 
morgens ab 08:30 – 11:00 Uhr sowie abends von 17:00 – 21:00 Uhr an sieben Tagen 
pro Woche. 
3x wöchentlich sollen die Abendrunden zu Nachtrunden bis 24 Uhr ausgedehnt werden, 
um eine längere Versorgung durch steriles Konsumbesteck, eine warme Mahlzeit und 
Heißgetränke bieten zu können, sowie mehr Raum für Gespräche und Vertrauensaufbau 
zu öffnen. Des Weiteren ist ein Ziel die Verbringung in die Notfallschlafstellen innerhalb 
der Stadt Darmstadt, wenn hierfür Bedarf besteht.

- 7 - 
 
 
Kosten 
Für die Ausweitung der aufsuchenden Straßensozialarbeit sind zusätzlich 2,2 VZÄ 
Fachkräfte sowie 1,6 VZÄ Hilfskr äfte erforderlich.  
Zusätzlicher Personalkostenbedarf   286.000,00 EUR  
Zusätzliche Betriebskosten      34.000,00 EUR  
Gesamt     320.000,00 EUR  
 
c) Prüfung der Einrichtung eines Inhalationsbereichs im Außengelände Scentral  
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung einer Inhalationsfläche im Tiefhof/ 
Senkgarten auf dem Außengelände des Scentral zu prüfen und mit dem Land 
abzustimmen, unter welchen Voraussetzungen perspektivisch ein kontrollierter Freiluft 
Konsumort unte r Berücksichtigung von § 10a BtMG in Verbindung mit der 
Drogenkonsumraumverordnung Hessen (DrogKRV -HE) entwickelt werden kann.  
Der Betrieb eines Freiluft -Konsumorts soll die gemäß § 10a BtMG definierten Zwecke 
verfolgen und insbesondere dazu beitragen, di e Belastungen der Öffentlichkeit durch 
konsumbezogene Verhaltensweisen zu reduzieren, hygienische Konsumbedingungen 
sicherzustellen sowie drogenbedingte Gesundheitsrisiken zu minimieren.  
Für eine konkrete Umsetzung wird eine gesonderte Entscheidungsvorlage  vorgelegt. 
Der jetzige Klient*innenhof auf dem Außengelände des Scentral bleibt bis dahin 
konsumfreier Schutzort.  
 
d) Prüfung der Einrichtung eines rückbaubaren Drogenkonsumraums für intravenösen 
Konsum 
Drogenkonsumräume sind ein etabliertes Instrument der S chadensminimierung. Sie 
verbessern nachweislich die gesundheitliche Situation von Konsumierenden, 
reduzieren drogenbedingte Todesfälle und tragen zugleich zur Entlastung des 
öffentlichen Raums bei. Als geschützte Orte ermöglichen sie Menschen in besonders 
prekären Lebenslagen einen sicheren Konsumrahmen und fördern zugleich Ordnung 
und Sauberkeit im Umfeld. Solche Angebote entfalten ihre Wirkung vor allem dort, wo 
sich die Drogenszene tatsächlich aufhält. Gleichzeitig müssen sie mit den berechtigten 
Interessen der Nachbarschaft vereinbar sein. Räumlich ausgelagerte Angebote werden 
erfahrungsgemäß nur eingeschränkt angenommen.  
Auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2025 
wurden die Möglichkeiten zur Einrichtung eines stationäre n Drogenkonsumraums im 
Neubau des Scentral sowie an alternativen Standorten, u.a. in der Schleiermacher 
Straße geprüft. Dabei zeigte sich, dass eine Umsetzung im Scentral unter den Vorgaben 
des BtMG § 10a und der DrogKRV -HE nur mit erheblichem baulichem, 
organisatorischem und finanziellem Aufwand möglich wäre. Eine kurzfristige 
Realisierung ist daher nicht realistisch. Geeignete alternative Standorte in 
unmittelbarer Nähe stehen derzeit nicht zur Verfügung.  
Ein rückbaubares Angebot auf dem Mitarbeitendenhof  des Scentral, z.B. als 
Containerlösung kann hingegen vergleichsweise schnell und kostengünstiger umgesetzt 
werden und bringt mehr Flexibilität mit sich. Dieser Ansatz ist mit dem Land unter 
Berücksichtigung von § 10a BtMG und der einschlägigen hessischen Rechtsverordnung 
abzustimmen. 
Für eine konkrete Umsetzung wird eine gesonderte Entscheidungsvorlage vorgelegt.

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e) Verstetigung der Tagesruheplätze  
Das zum 01.12.2025 als Projekt mit einer Laufzeit von 20 Monaten eingerichtete 
Angebot von 12 Tagesruheplätzen für Männer und Frauen während der Öffnung des 
Kontaktladens Scentral soll ab August 2027 verstetigt werden. Bis Juli 2027 sind die 
Kosten über Projektmittel abgedeckt.  
Tagesruheplätze sichern grundlegende Bedarfe wie Ruhe, Wärme, Hygiene u nd 
Versorgung und gewährleisten damit ein Mindestmaß an Würde. Durch die 
mehrstündige Unterbrechung der Konsumspirale werden Reizüberflutung und innere 
Unruhe reduziert, was sowohl die körperliche Regeneration als auch den Zugang zu 
weiterführenden Hilfen erleichtert. 
In einem geschützten Rahmen können gesundheitliche Krisen oder medizinische 
Notfälle früher erkannt werden. Zugleich werden Crack - und Heroinkonsument*innen 
aus dem ungeschützten öffentlichen Raum in eine betreute und kontrollierte Umgebung 
vermittelt. Dies trägt zur Reduzierung von Konflikten mit Anwohner*innen, 
Passant*innen und Gewerbetreibenden bei.  
Die Tagesruhe wird an 365 Tagen im Jahr mit einer Öffnungszeit von 7 Stunden 
angeboten. 
Die Tagesruhebetten werden über eine Verstärkung des Te ams des internen Bereiches 
der Drogenhilfe Scentral betreut. Während des Betriebs des Kontaktladens werden 
jeweils eine zusätzliche Fachkraft und Hilfskraft im Dienst sein, die in Deeskalation und 
erster Hilfe geschult sind. Diese personelle Verstärkung is t erforderlich, um bei 
Krisensituationen Handlungssicherheit zu gewährleisten, z.B. bei auftretenden 
Konflikten oder bei Bedarf für persönliche Überwachung neben der Videokamera, z.B. 
bei gesundheitlichen Notfällen. Im Falle eines Notfalles oder einer Eska lation wird der 
Notruf oder die Meldung an die Polizei abgesetzt. Dies ist angelehnt an das bestehende 
Sicherheitskonzept des Scentral.  
Zur täglichen Abdeckung dieser Aufgaben sind 1,5 VZÄ Fachkräfte und 1,5 VZÄ 
Hilfskräfte erforderlich.  
 
Kosten 
Jährlicher Personalkostenbedarf   220.000,00 EUR  
Jährlicher Betriebskosten      50.000,00 EUR  
Gesamt     270.000,00 EUR  
 
Zur Verstetigung ab August 2027 sind Mittel i.H.v. 90.000,00 EUR für August bis 
Dezember 2027 und 270.000,00 EUR jährlich  für die Folgejahre erfor derlich. 
Die verhältnismäßig hohen Betriebskosten entstehen durch die besonderen Hygiene - 
und Reinigungsanforderungen.  
Die räumlichen Voraussetzungen sind im Scentral eingerichtet. Dafür erforderliche 
Investitionskosten sind bereits mit dem laufenden Proje kt abgedeckt. 
 
f) Prüfung der Einrichtung einer Notübernachtungsstelle  
Im Rahmen der Morgenrunden treffen Streetworker*innen in der offenen Drogenszene 
regelmäßig Personen an, die im Herrngarten oder im Umfeld (Tiefgaragen, Hinterhöfe 
oder vergleichbare Rückz ugsorte) übernachten.

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Vielen Betroffenen gelingt es zunehmend weniger, eine verlässliche Sicherung des 
Lebensunterhalts eigenständig oder selbst mit Unterstützung zu regeln.  
Die vorhandenen Plätze in Wohnungslosenunterkünften sind für intensiv 
konsumierende Menschen nicht immer geeignet. Zudem lassen sich deren 
Verhaltensweisen vielfach nicht mit den strukturellen Anforderungen bestehender 
Einrichtungen vereinbaren. Teilweise gelingt es den Betroffenen auch nicht, diese 
überhaupt aufzusuchen.  
Zunächst wird  der Bedarf für einen Ausbau zu einer Notübernachtungsstelle evaluiert. 
Parallel dazu werden in Kooperation mit den Trägern der Obdachlosenhilfe neue und 
zusätzliche Möglichkeiten und Konzepte geprüft, die Zielgruppe wieder an bestehende 
Unterbringungsange bote anzubinden.  
Sollte es nicht gelingen, die betroffenen Menschen nachhaltig in bestehende 
Obdachlosenunterkünfte zu vermitteln, wird ein Ausbau der Tagesruheplätze zu einer 
Notübernachtungsstelle angestrebt.  
Für eine konkrete Umsetzung wird eine gesonde rte Entscheidungsvorlage vorgelegt.  
 
 
3. Maßnahmen zur Sicherheit und Ordnung in schrittweiser Umsetzung  
Aufgrund der konstant erforderlichen hohen Präsenz der Stadtpolizei im Herrngarten 
und insbesondere im direkten Umfeld des Scentral sind die aktuell vorhandenen 
personellen Ressourcen als nicht ausreichend einzustufen. Durch die hohe Auslastung 
musste bereits jetzt die Präsenz in anderen Stadtbereichen, insbesondere in der 
Innenstadt, reduziert werden. Trotzdem ist die Präsenz im Umfeld der Dro genszene 
noch nicht ausreichend hoch, um Ordnungsrecht vollständig durchzusetzen. Es ist 
daher eine personelle Stärkung erforderlich.  
Die Stadtpolizei, bzw. das Bürger - und Ordnungsamt, wurde bereits vom zuständigen 
Dezernenten mit der Erstellung einer umf angreichen Personalbemessung beauftragt. 
Auf dieser Grundlage können sodann die politischen Gremien über die erforderliche 
Stärkung entscheiden.  
Übergangsweise kann die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes hier zur 
Überbrückung genutzt werden. Dieser kan n jedoch keine ordnungsrechtlichen 
Maßnahmen im öffentlichen Raum durchsetzen.  
 
 
4. Sauberkeit, Hygiene und Ordnung  
Erweiterte Ressourcen für Sauberkeit, Hygiene und Ordnung müssen weiterhin 
kontinuierlich bereitgestellt werden.  
Eine zweimal tägliche Beseiti gung von Konsummaterialien im Herrngarten ist 
unerlässlich. Dies umfasst das Areal im weiteren Umfeld des Aufenthaltsbereichs und 
gilt insbesondere für die Spielplätze. Für die Entsorgung von Konsummaterialien muss 
besonders geschultes Personal eingesetzt werden. 
Erforderliche Maßnahmen sind außerdem die Entsorgung des anfallenden Restmülls 
sowie nach Bedarf Sperrmüllentsorgung, Hygienereinigung oder 
Schädlingsbekämpfung. Bei nachweisbarer Verursachung muss auch die Reinigung 
angrenzender Flächen, Tiefgarag en, Höfe und Hauseingänge zur Entlastung der 
Nachbarschaft ermöglicht werden.  
Zu den Maßnahmen gehört weiterhin die Bereitstellung und regelmäßige Reinigung 
einer Kompotoi (mobile Komposttoilette).

- 10 - 
Für die bedarfsgerechte Reinigung des Herrngartens, angre nzender Straßen sowie 
sensibler Bereiche müssen ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen 
bereitgestellt werden.  
 
Kosten 
Beauftragung des EAD jährlich  59.000,00 EUR  
 
5. Monitoring und Evaluation  
Die geplanten Maßnahmen der Drogenhilfe sollen kontinui erlich hinsichtlich ihrer 
Wirksamkeit überprüft und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Hierzu wird ein 
systematisches Monitoring eingerichtet, das sich an fachlichen Standards und 
bewährten Praxisansätzen orientiert. Auf Grundlage definierter Kennzahl en werden 
Entwicklungen regelmäßig ausgewertet und die Maßnahmen bei Bedarf angepasst.  
Ziel ist eine transparente und nachvollziehbare Bewertung der Auswirkungen der 
Maßnahmen auf die Versorgung drogenkonsumierender Menschen, die 
Inanspruchnahme der Hilfsa ngebote sowie auf die Situation im öffentlichen Raum. 
Gleichzeitig sollen Veränderungen der Konsumentenzahlen, der Konsummuster, der 
Hilfebedarfe sowie sicherheitsrelevanter Entwicklungen frühzeitig erkannt werden.  
Die Verwaltung berichtet der Stadtverordn etenversammlung erstmals nach zwölf 
Monaten, anschließend jährlich über die Ergebnisse des Monitorings und legt dabei 
auch Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Maßnahmen vor.  
Das Monitoring erfolgt unter Einbeziehung der AG Sicherheit und Prävention.  
Das Monitoring schafft eine belastbare Datengrundlage für die fachliche und politische 
Steuerung der Drogenhilfemaßnahmen. Es erhöht die Transparenz gegenüber der 
Stadtverordnetenversammlung und der Öffentlichkeit und ermöglicht eine 
evidenzbasierte Weite rentwicklung der Angebote entsprechend der tatsächlichen 
Bedarfs- und Problemlagen.  
 
 
6. Ausweitung suchtpräventiver Maßnahmen für junge Menschen  
a) Ausbau der Fachstelle Suchtprävention des Trägers Netzwerk ROPE e.V.  
Veränderte Konsummuster, neue psychoaktive Substanzen sowie problematisches 
Konsumverhalten im Bereich digitaler Medien (Social Media, Computerspiele, 
Streaming und Internet) machen eine  kontinuierliche Weiterentwicklung 
suchtpräventiver Ansätze erforderlich.  
Zwar konsumieren heute weniger Jugendliche regelmäßig Alkohol oder klassische 
illegale Drogen, gleichzeitig nehmen jedoch besonders riskante Konsumformen zu. 
Hierzu zählt der Konsum hochpotenter Substanzen, Mischkonsum sowie der 
experimentelle Gebrauch synthetischer Drogen. Diese Entwicklungen bergen erhebliche 
gesundheitliche und psychosoziale Risiken.  
Gleichzeitig zeigt sich, dass viele Jugendliche über die Wirkungen, Risiken und 
möglichen Folgen erschreckend unzureichend informiert sind. Falschinformationen 
und verharmlosende Darstellungen, insbesondere in sozialen Medien, erschweren eine 
realistische Risikoeinschätzung zusätzlich.  
Soziale Medien, Messenger -Dienste und digitale Vert riebsstrukturen erleichtern zudem 
den Zugang zu illegalen Substanzen und tragen dazu bei, Konsumverhalten zu 
normalisieren. Prävention muss Jugendliche deshalb verstärkt dort erreichen, wo 
Meinungsbildung und Verhaltensentwicklung stattfinden. Hier hat sic h insbesondere 
der Peer -to-Peer-Ansatz der aufsuchenden, mobilen Suchtprävention bewährt. 
Entsprechend qualifizierte junge Menschen (meist Studierende Sozialarbeit/

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Sozialpädagogik) treten mit Gleichaltrigen auf Augenhöhe in den Dialog und vermitteln 
glaubwürdig Wissen sowie Handlungskompetenzen.  
Suchtprävention verfolgt das Ziel, Risikokompetenzen zu fördern, Resilienz zu stärken 
und gesundheitsfördernde Handlungskompetenzen nachhaltig zu entwickeln. Dafür 
braucht es qualifizierte Ansprechpersonen für jung e Menschen. Gleichzeitig steigt die 
Nachfrage von Eltern, pädagogischen Fachkräften und weiteren Multiplikator*innen 
nach zielgruppenspezifischen Informations - und Beratungsangeboten. Schulungen und 
Fortbildungen für Multiplikator*innen gewinnen daher zune hmend an Bedeutung.  
Zur nachhaltigen Stärkung der präventiven Angebote für Jugendliche und junge 
Erwachsene sowie zur Ausweitung der Qualifizierungsangebote für Multiplikator*innen 
wird die Fachstelle Suchtprävention personell aufgestockt. Darüber hinaus w ird die 
aufsuchende mobile Suchtprävention mit ihrem bewährten Peer -to-Peer-Ansatz 
dauerhaft verstetigt.  
 
b) Einrichtung einer ergänzenden Jugendsuchtberatung  
Der Bedarf an frühzeitiger Intervention und individueller Beratung für konsumierende 
Jugendliche un d junge Erwachsene nimmt kontinuierlich zu. Ein früherer Einstieg, die 
Zunahme von Mischkonsum und problematischem Medienkonsum führen dazu, dass 
immer mehr junge Menschen einen über die Akutintervention hinausgehenden 
Unterstützungsbedarf aufweisen.  
Gleichzeitig hat die Zahl psychisch belasteter Jugendlicher in den vergangenen Jahren 
deutlich zugenommen. Ängste, depressive Symptome, Einsamkeit, schulische 
Belastungen und Zukunftssorgen wirken sich zunehmend auf das Wohlbefinden junger 
Menschen aus. Häufig wird der Konsum von Alkohol, Cannabis oder anderen 
Substanzen als Bewältigungsstrategie eingesetzt. Dadurch entstehen komplexe 
Problemlagen, die eine frühzeitige und kontinuierliche Beratung erforderlich machen.  
Insbesondere nach einer HaLT -Frühinterventio n besteht bei vielen Jugendlichen 
weiterer Beratungsbedarf. Themen wie die Stabilisierung des Konsumverhaltens, die 
Bewältigung psychischer Belastungen, die Entwicklung tragfähiger 
Lebensperspektiven, der Umgang mit Rückfällen sowie familiäre Konflikte kön nen im 
Rahmen der zeitlich begrenzten Kurzintervention nicht ausreichend bearbeitet werden.  
Zudem besteht eine Versorgungslücke für Jugendliche und junge Erwachsene mit 
regelmäßigem, aber noch nicht manifest abhängigem Konsumverhalten. Gerade in 
dieser Pha se bieten frühzeitige Beratung die besten Chancen, einer Verfestigung 
problematischer Konsummuster und der Entwicklung einer Suchterkrankung 
entgegenzuwirken.  
Besonders betroffen ist die Altersgruppe der 18 - bis 21 -Jährigen. Sie befindet sich 
häufig im Übe rgang zwischen Jugend - und Erwachsenenhilfe und fällt dadurch nicht 
selten durch bestehende Versorgungsstrukturen.  
Ein niedrigschwelliges, altersgerechtes Beratungsangebot kann hier einen 
entscheidenden Beitrag leisten, um frühzeitig Unterstützung anzubie ten, psychische 
Belastungen aufzufangen und den Übergang in weiterführende Hilfen sicherzustellen.  
Zur Schließung dieser Versorgungslücke ist der Aufbau einer dauerhaft etablierten 
Jugendsuchtberatung erforderlich. Das Angebot soll eng mit dem HaLT -Programm 
verzahnt sein, dessen Kurzinterventionen sinnvoll ergänzen und jungen Menschen eine 
bedarfsgerechte Begleitung über einen längeren Zeitraum ermöglichen.  
Ziele des ergänzenden Angebots  
• Frühzeitige Erkennung und Bearbeitung riskanten Konsumverhaltens sowie  
beginnender Abhängigkeitsentwicklungen bei Jugendlichen und jungen 
Erwachsenen im Alter von 14 bis 21 Jahren.  
• Früherkennung psychischer Belastungen und bedarfsgerechte Unterstützung 
sowie Vermittlung in weiterführende Hilfen.

• Sicherstellung eines nahtlose n Übergangs von der HaLT -Kurzintervention in 
eine weiterführende Beratung sowie bei Bedarf in spezialisierte Hilfesysteme.  
• Reduzierung von Konsumhäufigkeit und Konsummenge sowie Vermeidung von 
Rückfällen, wiederholten Rauschereignissen und einer Chronifizi erung 
problematischen Konsumverhaltens.  
• Unterstützung und Entlastung von Eltern, Sorgeberechtigten und anderen 
Bezugspersonen im Umgang mit konsumierenden Jugendlichen.  
• Förderung der psychischen Gesundheit, der Selbstwirksamkeit, der Resilienz 
und der sozialen Teilhabe junger Menschen durch eine frühzeitige und 
kontinuierliche Begleitung.  
 
 
 
Darmstadt, 
 
 
Dezernat I    Dezernat II    Dezernat III  
 
 
 
 
Hanno Benz    Barbara Akdeniz    Michael Kolmer  
Oberbürgermeister    Bürgermeisterin    Stadtrat  
 
 
 
 
 
Dezernat IV    Dezernat V     Dezernat VI 
 
 
 
 
Andre Schellenberg    Holger Klötzner    Paul Wandrey  
Stadtkämmerer    Stadtrat    Stadtrat

2026/0218

28576 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
26.08.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat V 
Dezernat IV 
Dezernat III 
Dezernat VI 
 
Amt: Dezernat II 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0218 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 312040 
Kostenstelle:  050-0071010 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3120-40 Sachkonto:       
 
Betreff: Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2025  
(SV-2025/0033) "Scentral / Herrngarten - Sicherheit und Hilfe gemeinsam stärken"  
 
Vorlage vom: 31.07.2026 
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der ressortübergreifende Maßnahmenplan zur Stärkung von Sicherheit und Drogenhilfe in 
Darmstadt auf Grundlage der 4 Säulen Strategie (Prävention, Beratung und Behandlung, 
Schadensminimierung, Repression)  wird beschlossen . 
2. Die mehrstufige  Umsetzung der im Maßna hmenplan beschriebenen Angebote der 
Drogenhilfe wird beschlossen : 
a) Am Herrngarten wird eine räumlich abgegrenzte Fläche als Aufenthaltsort für die 
offene Drogenszene eingerichtet und sachgemäß ausgestattet. Der Bereich wird so 
gestaltet und ausgeführt, dass  er rückbaubar ist .

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b) Die aufsuchende Sozialarbeit (Streetwork) wird zur verbesserten Betreuung der 
drogenkranken Menschen personell aufgestockt. Die Einsatzzeiten außerhalb der 
Öffnungszeiten des Kontaktladens werden ausgebaut.  
c) Die Verwaltung wird beauftrag t, die Einrichtung einer Inhalationsfläche im Tiefhof/ 
Senkgarten auf dem Außengelände des Scentral zu prüfen und mit dem Land 
abzustimmen, unter welchen Voraussetzungen perspektivisch ein kontrollierter 
Freiluft Konsumort unter Berücksichtigung von § 10a BtMG und der einschlägigen 
hessischen Rechtsverordnung entwickelt werden kann.  
Für eine konkrete Umsetzung wird eine gesonderte Entscheidungsvorlage 
vorgelegt. 
Der jetzige Klient*innenhof auf dem Außengelände des Scentral bleibt bis dahin 
konsumfreier Sch utzort. 
d) Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die Einrichtung eines rückbaubaren 
Drogenkonsumraums zum intravenösen Konsum auf dem derzeitigen 
Mitarbeitendenhof auf dem Außengelände des Scentral zu prüfen. Dieser Ansatz ist 
mit dem Land unter Berücksic htigung von § 10a BtMG und der einschlägigen 
hessischen Rechtsverordnung abzustimmen.  
Für eine konkrete Umsetzung wird eine gesonderte Entscheidungsvorlage 
vorgelegt. 
e) Das Projekt Tagesruheplätze mit 12 Plätzen wird ab August 2027 verstetigt. 
f) Die Verwaltung  wird beauftragt, die Bedarfe für eine Einrichtung 
Notübernachtungsstelle im Rahmen des Tagesruheangebot des Scentral zu prüfen.  
Für eine konkrete Umsetzung wird eine gesonderte Entscheidungsvorlage 
vorgelegt. 
3. Die folgenden begleitenden ordnungsrechtlichen und sicherheitsrelevanten Maßnahmen 
werden beschlossen:  
a) Zur Bewältigung des großen Einsatzaufkommens erfolgt eine Aufstockung der 
Stadtpolizei. Hierzu erfolgt eine separate Stellenbemessung und Umsetzung im 
Rahmen der Haushaltsberatung.  
b) Die vorübergehende Beauftragung eines Sicherheitsdienstes kann im Ermessen 
des Magistrats durchgeführt werden.  
4. Die bedarfsgerechte Reinigung des Herrngartens sowie angrenzender Straßen und 
sensibler Bereiche (z. B. Spielplätze) erfolgt zweimal täglich.  Die Maßnahmen umfassen 
insbesondere die Entsorgung von Konsummaterialien, Müllentsorgung  sowie bei 
nachweisbarer Verursachung auch die Reinigung angrenzender Höfe und Hauseingänge . 
5. Zur Evaluation der Maßnahmen wird ein Monitoring eingerichtet. Die Verwaltung  wird 
beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung einmal jährlich  zu berichten. 
6. Die Ausweitung suchtpräventiver Angebote für junge Menschen  wird beschlossen:  
a) Die Fachstelle Suchtprävention des Trägers Netzwerk ROPE e.V. wird zur Stärkung der 
präventiven Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene sowie für 
Multiplikator*innenschulungen personell aufgestockt. Die aufsuchende 
Suchtprävention wird verstetigt.  
b) Im Suchthilfezentrum des Caritasverbands Darmstadt e.V. wird eine ergänzende 
Jugendsuchtberatung für Jugendliche und junge Erwachsene mit problematischem 
Konsumverhalten und deren Angehörige eingerichtet.  
7. Die notwendigen Finanzmittel werden über die Haushaltsaufstellung bereitgestellt.

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Anlagen: DS-relev. Anlage Kosten Maßnahmenplan  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

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Begründung zur Magistratsvorlage vom 31.07.2026 
 
 
1. Ressortübergreifender Maßnahmenplan zur Stärkung von Sicherheit und Drogenhilfe in 
Darmstadt auf Grundlage der Vier -Säulen-Strategie 
Der zunehmende Crack -Konsum in Darmstadt hat zu massiven gesundheitlichen und 
sozialen Beeinträchtigungen bei den Betroffenen geführt und gleichzeitig die offene 
Drogenszene sichtbarer gemach t. Insbesondere im Umfeld des Herrngartens sowie 
angrenzender Innenstadtbereiche kommt es zu Nutzungskonflikten, Belastungen im 
öffentlichen Raum sowie einer hohen gesundheitlichen Gefährdung der betroffenen 
Personen. 
Um diesen Entwicklungen wirksam zu beg egnen, hat die Stadtverordnetenversammlung 
am 25.09.2025 den Auftrag erteilt, ein integriertes Konzept zur Weiterentwicklung der 
Drogenhilfe sowie der ordnungs - und sicherheitspolitischen Maßnahmen zu erarbeiten. Der 
vorliegende Maßnahmenplan wurde im Auft rag des Magistrats ressortübergreifend unter 
Einbindung von Fachämtern, Ordnungsbehörden, Polizei und dem freien Träger der 
Drogenhilfe im Rahmen der AG Sicherheit und Prävention des Kommunalen 
Präventionsrats entwickelt. Er orientiert sich an aktuellen fa chlichen Standards und 
Erfahrungen anderer Kommunen, ist jedoch auf die spezifische Situation in Darmstadt 
zugeschnitten.  
Der vorgelegte Maßnahmenplan basiert auf der bewährten „Vier -Säulen-Strategie“ 
(Prävention, Beratung und Behandlung, Schadensminimieru ng sowie Repression) und zielt 
auf eine nachhaltige Stabilisierung der Situation im öffentlichen Raum sowie eine 
verbesserte Versorgung der Betroffenen ab.  
Ziele des Maßnahmenpakets sind:  
• ein würdevoller, gesundheitsorientierter Umgang mit drogenkranken Menschen,  
• die Reduktion von Infektionen, Überdosierungen und drogenbedingten Todesfällen,  
• die Bündelung der offenen Drogenszene an kontrollierbaren Orten,  
• die Entlastung sensibler öffentlicher Räume,  
• die Verbesserung von Sicherheit, Ordnung u nd Sauberkeit,  
• die Stärkung präventiver Angebote für junge Menschen.  
 
 
2. Maßnahmen der Drogenhilfe in schrittweiser Umsetzung  
Die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, da 
es sich um komplexe, rechtlich, fachlich und or ganisatorisch eng miteinander verknüpfte 
Maßnahmen handelt. Ein stufenweises Vorgehen stellt sicher, dass Fehlsteuerungen 
vermieden und Anpassungen im laufenden Prozess vorgenommen werden können.  
a) Betreuter Aufenthaltsbereich am Herrngarten  
Zwischen der nor döstlichen Grundstücksecke der Drogenhilfe Scentral und dem 
Verbindungsweg zum sogenannten Rondell im Herrngarten wird ein räumlich 
abgegrenzter, sozialarbeiterisch begleiteter Aufenthaltsbereich für die offene 
Drogenszene am aktuellen Interimsstandort ein gerichtet. Der Bereich dient als 
verlässlicher Aufenthaltsort für drogenkonsumierende Menschen und ermöglicht die 
räumliche Konzentration der Szene an einem definierten Ort. Dadurch sollen 
Verdrängungseffekte und unerwünschte Ausweichbewegungen in sensible re Bereiche 
reduziert werden. Gleichzeitig soll das Angebot zu mehr Sicherheit, Hygiene und 
Konfliktprävention im öffentlichen Raum beitragen und so einen sozialräumlich 
tragfähigen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der Betroffenen und den Interessen

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der Stadtgesellschaft ermöglichen. Nutzungskonflikte sollen verringert und ein 
sozialverträgliches Neben - oder Miteinander gefördert werden.  
Durch die unmittelbare Nähe zur Drogenhilfe Scentral und zusätzliche aufsuchende 
Sozialarbeit besteht ein niedrigschw elliger Zugang zu Beratung, Unterstützung und 
weiterführenden Hilfen.  
Der Bereich wird so gestaltet und ausgeführt, dass er rückbaubar ist. Bisher wurde er 
kaum von der Bürgerschaft genutzt. Auf einer im Vergleich zur Gesamtanlage des Parks 
minimalen Fläch e (rund 0,3% der Gesamtfläche) ermöglicht er eine Verbesserung der 
Gesamtsituation im Herrngarten für alle Nutzendengruppen und ohne funktionale 
Einschränkungen.  
Die räumliche Bündelung erfordert eine klare Strukturierung durch:  
• Bauliche Abgrenzung des Ber eichs, 
• Eindeutig geführte Zugänge,  
• Angemessene Beleuchtung,  
• Robuste Ausstattung.  
Diese Maßnahmen tragen sowohl dem Bedürfnis der drogenkonsumierenden Menschen 
nach einem wettergeschützten Bereich mit erreichbaren Überlebenshilfen Rechnung 
als auch der Stärkung der öffentlichen Ordnung im umliegenden Stadtraum.  
Auf der Fläche wird keine Konsumerlaubnis ausgesprochen. Der Besitz von 
Betäubungsmitteln bleibt grundsätzlich strafbar. Eine strukturelle Nichtverfolgung 
würde mit dem Legalitätsprinzip nach § 15 2 Abs. 2 StPO in Konflikt geraten.  
Erforderlich ist daher ein mit der Polizei abgestimmtes ordnungsbehördliches 
Vorgehen. Maßgeblich sind Gefahrenabwehrrecht und eine einheitliche Vollzugspraxis, 
jedoch ohne deklarierte Besitzduldung oder informellen „Nich tverfolgungsbeschluss“.  
 
Kosten 
Für die Durchführung der Voruntersuchung sowie die Erstellung eines Entwurfs und der 
weiterführenden Planung eines Aufenthaltsbereichs am Herrngarten werden Planungs - 
und Umsetzungskosten in Höhe von 150.000,00 EUR  veranschlagt. 
Die genannte Summe stellt eine Kostenannahme auf Grundlage des derzeitigen 
Planungsstands dar.  
 
b) Aufstockung der aufsuchenden Sozialarbeit (Streetwork)  
Eine personelle Aufstockung der aufsuchenden Sozialarbeit ist erforderlich, um die 
Zielgruppe insbes ondere außerhalb der Öffnungszeiten des Kontaktladens der 
Drogenhilfe Scentral besser zu erreichen und niedrigschwellige Zugänge zu 
Hilfesystemen sicherzustellen. Hierdurch wird die Wirksamkeit der bestehenden 
Hilfestrukturen deutlich erhöht.  
Die Öffnungsz eiten des Kontaktladens sind täglich von 10:00 – 17:00 Uhr, an 
Wochenenden und Feiertagen bis 16:00 Uhr.  
Die Erweiterung der Streetwork ermöglicht eine zusätzliche Betreuung und Versorgung 
morgens ab 08:30 – 11:00 Uhr sowie abends von 17:00 – 21:00 Uhr an  sieben Tagen 
pro Woche. 
3x wöchentlich sollen die Abendrunden zu Nachtrunden bis 24 Uhr ausgedehnt werden, 
um eine längere Versorgung durch steriles Konsumbesteck, eine warme Mahlzeit und 
Heißgetränke bieten zu können, sowie mehr Raum für Gespräche und Vertrauensaufbau 
zu öffnen. Des Weiteren ist ein Ziel die Verbringung in die Notfallschlafstellen innerhalb 
der Stadt Darmstadt, wenn hierfür Bedarf besteht.

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Kosten 
Für die Ausweitung der aufsuchenden Straßensozialarbeit sind zusätzlich 2,2 VZÄ 
Fachkräfte sowie 1,6 VZÄ Hilfskräfte erforderlich.  
Zusätzlicher Personalkostenbedarf   286.000,00 EUR  
Zusätzliche Betriebskosten      34.000,00 EUR  
Gesamt     320.000,00 EUR  
 
c) Prüfung der Einrichtung eines Inhalationsbereichs im Außengelände Scentral  
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung einer Inhalationsfläche im Tiefhof/ 
Senkgarten auf dem Außengelände des Scentral zu prüfen und mit dem Land 
abzustimmen, unter welchen Voraussetzungen perspektivisch ein kontrollierter Freiluft 
Konsumort unte r Berücksichtigung von § 10a BtMG in Verbindung mit der 
Drogenkonsumraumverordnung Hessen (DrogKRV -HE) entwickelt werden kann.  
Der Betrieb eines Freiluft -Konsumorts soll die gemäß § 10a BtMG definierten Zwecke 
verfolgen und insbesondere dazu beitragen, di e Belastungen der Öffentlichkeit durch 
konsumbezogene Verhaltensweisen zu reduzieren, hygienische Konsumbedingungen 
sicherzustellen sowie drogenbedingte Gesundheitsrisiken zu minimieren.  
Für eine konkrete Umsetzung wird eine gesonderte Entscheidungsvorlage  vorgelegt. 
Der jetzige Klient*innenhof auf dem Außengelände des Scentral bleibt bis dahin 
konsumfreier Schutzort.  
 
d) Prüfung der Einrichtung eines rückbaubaren Drogenkonsumraums für intravenösen 
Konsum 
Drogenkonsumräume sind ein etabliertes Instrument der S chadensminimierung. Sie 
verbessern nachweislich die gesundheitliche Situation von Konsumierenden, 
reduzieren drogenbedingte Todesfälle und tragen zugleich zur Entlastung des 
öffentlichen Raums bei. Als geschützte Orte ermöglichen sie Menschen in besonders 
prekären Lebenslagen einen sicheren Konsumrahmen und fördern zugleich Ordnung 
und Sauberkeit im Umfeld. Solche Angebote entfalten ihre Wirkung vor allem dort, wo 
sich die Drogenszene tatsächlich aufhält. Gleichzeitig müssen sie mit den berechtigten 
Interessen der Nachbarschaft vereinbar sein. Räumlich ausgelagerte Angebote werden 
erfahrungsgemäß nur eingeschränkt angenommen.  
Auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2025 
wurden die Möglichkeiten zur Einrichtung eines stationäre n Drogenkonsumraums im 
Neubau des Scentral sowie an alternativen Standorten, u.a. in der Schleiermacher 
Straße geprüft. Dabei zeigte sich, dass eine Umsetzung im Scentral unter den Vorgaben 
des BtMG § 10a und der DrogKRV -HE nur mit erheblichem baulichem, 
organisatorischem und finanziellem Aufwand möglich wäre. Eine kurzfristige 
Realisierung ist daher nicht realistisch. Geeignete alternative Standorte in 
unmittelbarer Nähe stehen derzeit nicht zur Verfügung.  
Ein rückbaubares Angebot auf dem Mitarbeitendenhof  des Scentral, z.B. als 
Containerlösung kann hingegen vergleichsweise schnell und kostengünstiger umgesetzt 
werden und bringt mehr Flexibilität mit sich. Dieser Ansatz ist mit dem Land unter 
Berücksichtigung von § 10a BtMG und der einschlägigen hessischen Rechtsverordnung 
abzustimmen. 
Für eine konkrete Umsetzung wird eine gesonderte Entscheidungsvorlage vorgelegt.

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e) Verstetigung der Tagesruheplätze  
Das zum 01.12.2025 als Projekt mit einer Laufzeit von 20 Monaten eingerichtete 
Angebot von 12 Tagesruheplätzen für Männer und Frauen während der Öffnung des 
Kontaktladens Scentral soll ab August 2027 verstetigt werden. Bis Juli 2027 sind die 
Kosten über Projektmittel abgedeckt.  
Tagesruheplätze sichern grundlegende Bedarfe wie Ruhe, Wärme, Hygiene u nd 
Versorgung und gewährleisten damit ein Mindestmaß an Würde. Durch die 
mehrstündige Unterbrechung der Konsumspirale werden Reizüberflutung und innere 
Unruhe reduziert, was sowohl die körperliche Regeneration als auch den Zugang zu 
weiterführenden Hilfen erleichtert. 
In einem geschützten Rahmen können gesundheitliche Krisen oder medizinische 
Notfälle früher erkannt werden. Zugleich werden Crack - und Heroinkonsument*innen 
aus dem ungeschützten öffentlichen Raum in eine betreute und kontrollierte Umgebung 
vermittelt. Dies trägt zur Reduzierung von Konflikten mit Anwohner*innen, 
Passant*innen und Gewerbetreibenden bei.  
Die Tagesruhe wird an 365 Tagen im Jahr mit einer Öffnungszeit von 7 Stunden 
angeboten. 
Die Tagesruhebetten werden über eine Verstärkung des Te ams des internen Bereiches 
der Drogenhilfe Scentral betreut. Während des Betriebs des Kontaktladens werden 
jeweils eine zusätzliche Fachkraft und Hilfskraft im Dienst sein, die in Deeskalation und 
erster Hilfe geschult sind. Diese personelle Verstärkung is t erforderlich, um bei 
Krisensituationen Handlungssicherheit zu gewährleisten, z.B. bei auftretenden 
Konflikten oder bei Bedarf für persönliche Überwachung neben der Videokamera, z.B. 
bei gesundheitlichen Notfällen. Im Falle eines Notfalles oder einer Eska lation wird der 
Notruf oder die Meldung an die Polizei abgesetzt. Dies ist angelehnt an das bestehende 
Sicherheitskonzept des Scentral.  
Zur täglichen Abdeckung dieser Aufgaben sind 1,5 VZÄ Fachkräfte und 1,5 VZÄ 
Hilfskräfte erforderlich.  
 
Kosten 
Jährlicher Personalkostenbedarf   220.000,00 EUR  
Jährlicher Betriebskosten      50.000,00 EUR  
Gesamt     270.000,00 EUR  
 
Zur Verstetigung ab August 2027 sind Mittel i.H.v. 90.000,00 EUR für August bis 
Dezember 2027 und 270.000,00 EUR jährlich  für die Folgejahre erfor derlich. 
Die verhältnismäßig hohen Betriebskosten entstehen durch die besonderen Hygiene - 
und Reinigungsanforderungen.  
Die räumlichen Voraussetzungen sind im Scentral eingerichtet. Dafür erforderliche 
Investitionskosten sind bereits mit dem laufenden Proje kt abgedeckt. 
 
f) Prüfung der Einrichtung einer Notübernachtungsstelle  
Im Rahmen der Morgenrunden treffen Streetworker*innen in der offenen Drogenszene 
regelmäßig Personen an, die im Herrngarten oder im Umfeld (Tiefgaragen, Hinterhöfe 
oder vergleichbare Rückzugsorte) übernachten.  
Vielen Betroffenen gelingt es zunehmend weniger, eine verlässliche Sicherung des 
Lebensunterhalts eigenständig oder selbst mit Unterstützung zu regeln.  
Die vorhandenen Plätze in Wohnungslosenunterkünften sind für i ntensiv 
konsumierende Menschen nicht immer geeignet. Zudem lassen sich deren 
Verhaltensweisen vielfach nicht mit den strukturellen Anforderungen bestehender

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Einrichtungen vereinbaren. Teilweise gelingt es den Betroffenen auch nicht, diese 
überhaupt aufzusu chen. 
Zunächst wird der Bedarf für einen Ausbau zu einer Notübernachtungsstelle evaluiert. 
Parallel dazu werden in Kooperation mit den Trägern der Obdachlosenhilfe neue und 
zusätzliche Möglichkeiten und Konzepte geprüft, die Zielgruppe wieder an bestehende  
Unterbringungsangebote anzubinden.  
Sollte es nicht gelingen, die betroffenen Menschen nachhaltig in bestehende 
Obdachlosenunterkünfte zu vermitteln, wird ein Ausbau der Tagesruheplätze zu einer 
Notübernachtungsstelle angestrebt.  
Für eine konkrete Umsetzun g wird eine gesonderte Entscheidungsvorlage vorgelegt.  
 
 
3. Maßnahmen zur Sicherheit und Ordnung in schrittweiser Umsetzung  
Aufgrund der konstant erforderlichen hohen Präsenz der Stadtpolizei im Herrngarten 
und insbesondere im direkten Umfeld des Scentral sind die aktuell vorhandenen 
personellen Ressourcen als nicht ausreichend einzustufen. Durch die hohe Auslastung 
musste bereits jetzt die Präsenz in anderen Stadtbereichen, insbesondere in der 
Innenstadt, reduziert werden. Trotzdem ist die Präsenz  im Umfeld der Drogenszene 
noch nicht ausreichend hoch, um Ordnungsrecht vollständig durchzusetzen. Es ist 
daher eine personelle Stärkung erforderlich.  
Die Stadtpolizei, bzw. das Bürger - und Ordnungsamt, wurde bereits vom zuständigen 
Dezernenten mit der Er stellung einer umfangreichen Personalbemessung beauftragt. 
Auf dieser Grundlage können sodann die politischen Gremien über die erforderliche 
Stärkung entscheiden.  
Übergangsweise kann die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes hier zur 
Überbrückung genutzt werden. Dieser kann jedoch keine ordnungsrechtlichen 
Maßnahmen im öffentlichen Raum durchsetzen.  
 
 
4. Sauberkeit, Hygiene und Ordnung  
Erweiterte Ressourcen für Sauberkeit, Hygiene und Ordnung müssen weiterhin 
kontinuierlich bereitgestellt werden.  
Eine zweima l tägliche Beseitigung von Konsummaterialien im Herrngarten ist 
unerlässlich. Dies umfasst das Areal im weiteren Umfeld des Aufenthaltsbereichs und 
gilt insbesondere für die Spielplätze. Für die Entsorgung von Konsummaterialien muss 
besonders geschultes Pe rsonal eingesetzt werden.  
Erforderliche Maßnahmen sind außerdem die Entsorgung des anfallenden Restmülls 
sowie nach Bedarf Sperrmüllentsorgung, Hygienereinigung oder 
Schädlingsbekämpfung. Bei nachweisbarer Verursachung muss auch die Reinigung 
angrenzender Flächen, Tiefgaragen, Höfe und Hauseingänge zur Entlastung der 
Nachbarschaft ermöglicht werden.  
Zu den Maßnahmen gehört weiterhin die Bereitstellung und regelmäßige Reinigung 
einer Kompotoi (mobile Komposttoilette).  
Für die bedarfsgerechte Reinigung des H errngartens, angrenzender Straßen sowie 
sensibler Bereiche müssen ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen 
bereitgestellt werden.  
 
Kosten 
Beauftragung des EAD jährlich  59.000,00 EUR

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5. Monitoring und Evaluation  
Die geplanten Maßnahmen der Drogenhil fe sollen kontinuierlich hinsichtlich ihrer 
Wirksamkeit überprüft und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Hierzu wird ein 
systematisches Monitoring eingerichtet, das sich an fachlichen Standards und 
bewährten Praxisansätzen orientiert. Auf Grundlage de finierter Kennzahlen werden 
Entwicklungen regelmäßig ausgewertet und die Maßnahmen bei Bedarf angepasst.  
Ziel ist eine transparente und nachvollziehbare Bewertung der Auswirkungen der 
Maßnahmen auf die Versorgung drogenkonsumierender Menschen, die 
Inanspruchnahme der Hilfsangebote sowie auf die Situation im öffentlichen Raum. 
Gleichzeitig sollen Veränderungen der Konsumentenzahlen, der Konsummuster, der 
Hilfebedarfe sowie sicherheitsrelevanter Entwicklungen frühzeitig erkannt werden.  
Die Verwaltung berichte t der Stadtverordnetenversammlung erstmals nach zwölf 
Monaten, anschließend jährlich über die Ergebnisse des Monitorings und legt dabei 
auch Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Maßnahmen vor.  
Das Monitoring erfolgt unter Einbeziehung der AG Sicherhe it und Prävention.  
Das Monitoring schafft eine belastbare Datengrundlage für die fachliche und politische 
Steuerung der Drogenhilfemaßnahmen. Es erhöht die Transparenz gegenüber der 
Stadtverordnetenversammlung und der Öffentlichkeit und ermöglicht eine 
evidenzbasierte Weiterentwicklung der Angebote entsprechend der tatsächlichen 
Bedarfs- und Problemlagen.  
 
 
6. Ausweitung suchtpräventiver Maßnahmen für junge Menschen  
a) Ausbau der Fachstelle Suchtprävention des Trägers Netzwerk ROPE e.V.  
Veränderte Konsummuster, neue psychoaktive Substanzen sowie problematisches 
Konsumverhalten im Bereich digitaler Medien (Social Media, Computerspiele, 
Streaming und Internet) machen eine  kontinuierliche Weiterentwicklung 
suchtpräventiver Ansätze erforderlich.  
Zwar konsumieren heute weniger Jugendliche regelmäßig Alkohol oder klassische 
illegale Drogen, gleichzeitig nehmen jedoch besonders riskante Konsumformen zu. 
Hierzu zählt der Konsum hochpotenter Substanzen, Mischkonsum sowie der 
experimentelle Gebrauch synthetischer Drogen. Diese Entwicklungen bergen erhebliche 
gesundheitliche und psychosoziale Risiken.  
Gleichzeitig zeigt sich, dass viele Jugendliche über die Wirkungen, Risiken und 
möglichen Folgen erschreckend unzureichend informiert sind. Falschinformationen 
und verharmlosende Darstellungen, insbesondere in sozialen Medien, erschweren eine 
realistische Risikoeinschätzung zusätzlich.  
Soziale Medien, Messenger -Dienste und digitale Vert riebsstrukturen erleichtern zudem 
den Zugang zu illegalen Substanzen und tragen dazu bei, Konsumverhalten zu 
normalisieren. Prävention muss Jugendliche deshalb verstärkt dort erreichen, wo 
Meinungsbildung und Verhaltensentwicklung stattfinden. Hier hat sic h insbesondere 
der Peer -to-Peer-Ansatz der aufsuchenden, mobilen Suchtprävention bewährt. 
Entsprechend qualifizierte junge Menschen (meist Studierende Sozialarbeit/ 
Sozialpädagogik) treten mit Gleichaltrigen auf Augenhöhe in den Dialog und vermitteln 
glaubwürdig Wissen sowie Handlungskompetenzen.  
Suchtprävention verfolgt das Ziel, Risikokompetenzen zu fördern, Resilienz zu stärken 
und gesundheitsfördernde Handlungskompetenzen nachhaltig zu entwickeln. Dafür 
braucht es qualifizierte Ansprechpersonen für jung e Menschen. Gleichzeitig steigt die 
Nachfrage von Eltern, pädagogischen Fachkräften und weiteren Multiplikator*innen 
nach zielgruppenspezifischen Informations - und Beratungsangeboten. Schulungen und 
Fortbildungen für Multiplikator*innen gewinnen daher zune hmend an Bedeutung.  
Zur nachhaltigen Stärkung der präventiven Angebote für Jugendliche und junge 
Erwachsene sowie zur Ausweitung der Qualifizierungsangebote für Multiplikator*innen

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wird die Fachstelle Suchtprävention personell aufgestockt. Darüber hinaus w ird die 
aufsuchende mobile Suchtprävention mit ihrem bewährten Peer -to-Peer-Ansatz 
dauerhaft verstetigt.  
 
b) Einrichtung einer ergänzenden Jugendsuchtberatung  
Der Bedarf an frühzeitiger Intervention und individueller Beratung für konsumierende 
Jugendliche un d junge Erwachsene nimmt kontinuierlich zu. Ein früherer Einstieg, die 
Zunahme von Mischkonsum und problematischem Medienkonsum führen dazu, dass 
immer mehr junge Menschen einen über die Akutintervention hinausgehenden 
Unterstützungsbedarf aufweisen.  
Gleichzeitig hat die Zahl psychisch belasteter Jugendlicher in den vergangenen Jahren 
deutlich zugenommen. Ängste, depressive Symptome, Einsamkeit, schulische 
Belastungen und Zukunftssorgen wirken sich zunehmend auf das Wohlbefinden junger 
Menschen aus. Häufig wird der Konsum von Alkohol, Cannabis oder anderen 
Substanzen als Bewältigungsstrategie eingesetzt. Dadurch entstehen komplexe 
Problemlagen, die eine frühzeitige und kontinuierliche Beratung erforderlich machen.  
Insbesondere nach einer HaLT -Frühinterventio n besteht bei vielen Jugendlichen 
weiterer Beratungsbedarf. Themen wie die Stabilisierung des Konsumverhaltens, die 
Bewältigung psychischer Belastungen, die Entwicklung tragfähiger 
Lebensperspektiven, der Umgang mit Rückfällen sowie familiäre Konflikte kön nen im 
Rahmen der zeitlich begrenzten Kurzintervention nicht ausreichend bearbeitet werden.  
Zudem besteht eine Versorgungslücke für Jugendliche und junge Erwachsene mit 
regelmäßigem, aber noch nicht manifest abhängigem Konsumverhalten. Gerade in 
dieser Pha se bieten frühzeitige Beratung die besten Chancen, einer Verfestigung 
problematischer Konsummuster und der Entwicklung einer Suchterkrankung 
entgegenzuwirken.  
Besonders betroffen ist die Altersgruppe der 18 - bis 21 -Jährigen. Sie befindet sich 
häufig im Übe rgang zwischen Jugend - und Erwachsenenhilfe und fällt dadurch nicht 
selten durch bestehende Versorgungsstrukturen.  
Ein niedrigschwelliges, altersgerechtes Beratungsangebot kann hier einen 
entscheidenden Beitrag leisten, um frühzeitig Unterstützung anzubie ten, psychische 
Belastungen aufzufangen und den Übergang in weiterführende Hilfen sicherzustellen.  
Zur Schließung dieser Versorgungslücke ist der Aufbau einer dauerhaft etablierten 
Jugendsuchtberatung erforderlich. Das Angebot soll eng mit dem HaLT -Programm 
verzahnt sein, dessen Kurzinterventionen sinnvoll ergänzen und jungen Menschen eine 
bedarfsgerechte Begleitung über einen längeren Zeitraum ermöglichen.  
Ziele des ergänzenden Angebots  
• Frühzeitige Erkennung und Bearbeitung riskanten Konsumverhaltens sowie  
beginnender Abhängigkeitsentwicklungen bei Jugendlichen und jungen 
Erwachsenen im Alter von 14 bis 21 Jahren.  
• Früherkennung psychischer Belastungen und bedarfsgerechte Unterstützung 
sowie Vermittlung in weiterführende Hilfen.  
• Sicherstellung eines nahtlose n Übergangs von der HaLT -Kurzintervention in 
eine weiterführende Beratung sowie bei Bedarf in spezialisierte Hilfesysteme.  
• Reduzierung von Konsumhäufigkeit und Konsummenge sowie Vermeidung von 
Rückfällen, wiederholten Rauschereignissen und einer Chronifizi erung 
problematischen Konsumverhaltens.  
• Unterstützung und Entlastung von Eltern, Sorgeberechtigten und anderen 
Bezugspersonen im Umgang mit konsumierenden Jugendlichen.  
• Förderung der psychischen Gesundheit, der Selbstwirksamkeit, der Resilienz 
und der sozialen Teilhabe junger Menschen durch eine frühzeitige und 
kontinuierliche Begleitung.

- 11 - 
 
 
 
Darmstadt, 
 
 
Dezernat I    Dezernat II    Dezernat III  
 
 
 
 
Hanno Benz    Barbara Akdeniz    Michael Kolmer  
Oberbürgermeister    Bürgermeisterin    Stadtrat  
 
 
 
 
 
Dezernat IV    Dezernat V     Dezernat VI 
 
 
 
 
Andre Schellenberg    Holger Klötzner    Paul Wandrey  
Stadtkämmerer    Stadtrat    Stadtrat

Beratungsverlauf (19)

10.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss (einschl. Recht, Stellenplan, Beteiligungen, Liegenschaften und Gesundheit)
TOP 18
Zur Sitzung
10.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss (einschl. Recht, Stellenplan, Beteiligungen, Liegenschaften und Gesundheit)
TOP 18
Zur Sitzung
10.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss (einschl. Recht, Stellenplan, Beteiligungen, Liegenschaften und Gesundheit)
TOP 18
Zur Sitzung
10.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss (einschl. Recht, Stellenplan, Beteiligungen, Liegenschaften und Gesundheit)
TOP 18
Zur Sitzung
10.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss (einschl. Recht, Stellenplan, Beteiligungen, Liegenschaften und Gesundheit)
TOP 18
Zur Sitzung
15.09.2026 Ausschuss für Soziales, Gleichstellung, Familie, Kinderbetreuung und Wohnen
TOP 7
Zur Sitzung
15.09.2026 Ausschuss für Soziales, Gleichstellung, Familie, Kinderbetreuung und Wohnen
TOP 7
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Details

Vorlagen-Nr.
2026/0218
Typ
Magistratsvorlage
Datum
31.07.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00