2026/0218
Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2025 (SV-2025/0033) "Scentral / Herrngarten - Sicherheit und Hilfe gemeinsam stärken"
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anlage 2
28682 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
26.08.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat V
Dezernat IV
Dezernat III
Dezernat VI
Amt: Dezernat II
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I II III
IV V VI
10.1 10.2 32
50 70 Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0218
Magistratsbeschluss -Nr.
290
Internetfähig
Produkt-Nr.: 312040
Kostenstelle: 050-0071010 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3120-40 Sachkonto:
Betreff: Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2025
(SV-2025/0033) "Scentral / Herrngarten - Sicherheit und Hilfe gemeinsam stärken"
Vorlage vom: 31.07.2026
Beschlussvorschlag :
1. Der ressortübergreifende Maßnahmenplan zur Stärkung von Sicherheit und Drogenhilfe in
Darmstadt auf Grundlage der 4 Säulen Strategie (Prävention, Beratung und Behandlung,
Schadensminimierung, Repression) wird beschlossen .
2. Die mehrstufige Umsetzung der im Maßna hmenplan beschriebenen Angebote der
Drogenhilfe wird beschlossen :
a) Am Herrngarten wird eine räumlich abgegrenzte Fläche als Aufenthaltsort für die
offene Drogenszene eingerichtet und sachgemäß ausgestattet. Der Bereich wird so
gestaltet und ausgeführt, dass er rückbaubar ist .
- 3 -
b) Die aufsuchende Sozialarbeit (Streetwork) wird zur verbesserten Betreuung der
drogenkranken Menschen personell aufgestockt. Die Einsatzzeiten außerhalb der
Öffnungszeiten des Kontaktladens werden ausgebaut.
c) Die Verwaltung wird beauftrag t, die Einrichtung einer Inhalationsfläche im Tiefhof/
Senkgarten auf dem Außengelände des Scentral zu prüfen und mit dem Land
abzustimmen, unter welchen Voraussetzungen perspektivisch ein kontrollierter
Freiluft Konsumort unter Berücksichtigung von § 10a BtMG und der einschlägigen
hessischen Rechtsverordnung entwickelt werden kann.
Für eine konkrete Umsetzung wird eine gesonderte Entscheidungsvorlage
vorgelegt.
Der jetzige Klient*innenhof auf dem Außengelände des Scentral bleibt bis dahin
konsumfreier Sch utzort.
d) Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die Einrichtung eines rückbaubaren
Drogenkonsumraums zum intravenösen Konsum auf dem derzeitigen
Mitarbeitendenhof auf dem Außengelände des Scentral zu prüfen. Dieser Ansatz ist
mit dem Land unter Berücksichtigung von § 10a BtMG und der einschlägigen
hessischen Rechtsverordnung abzustimmen.
Für eine konkrete Umsetzung wird eine gesonderte Entscheidungsvorlage
vorgelegt.
e) Das Projekt Tagesruheplätze mit 12 Plätzen wird ab August 2027 verstetigt.
f) Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedarfe für eine Einrichtung
Notübernachtungsstelle im Rahmen des Tagesruheangebot des Scentral zu prüfen.
Für eine konkrete Umsetzung wird eine gesonderte Entscheidungsvorlage
vorgelegt.
3. Die folgenden begleitenden ordnungsrechtlichen und sicherheitsr elevanten Maßnahmen
werden beschlossen:
a) Zur Bewältigung des großen Einsatzaufkommens erfolgt eine Aufstockung der
Stadtpolizei. Hierzu erfolgt eine separate Stellenbemessung und Umsetzung im
Rahmen der Haushaltsberatung.
b) Die vorübergehende Beauftragung ein es Sicherheitsdienstes kann im Ermessen
des Magistrats durchgeführt werden.
4. Die bedarfsgerechte Reinigung des Herrngartens sowie angrenzender Straßen und
sensibler Bereiche (z. B. Spielplätze) erfolgt zweimal täglich. Die Maßnahmen umfassen
insbesondere di e Entsorgung von Konsummaterialien, Müllentsorgung sowie bei
nachweisbarer Verursachung auch die Reinigung angrenzender Höfe und Hauseingänge .
5. Zur Evaluation der Maßnahmen wird ein Monitoring eingerichtet. Die Verwaltung wird
beauftragt, der Stadtverordnet enversammlung einmal jährlich zu berichten.
6. Die Ausweitung suchtpräventiver Angebote für junge Menschen wird beschlossen:
a) Die Fachstelle Suchtprävention des Trägers Netzwerk ROPE e.V. wird zur Stärkung der
präventiven Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene sowie für
Multiplikator*innenschulungen personell aufgestockt. Die aufsuchende
Suchtprävention wird verstetigt.
b) Im Suchthilfezentrum des Caritasverbands Darmstadt e.V. wird eine ergänzende
Jugendsuchtberatung für Jugendliche und junge Erwa chsene mit problematischem
Konsumverhalten und deren Angehörige eingerichtet.
- 4 -
7. Die notwendigen Finanzmittel werden über die Haushaltsaufstellung bereitgestellt.
Anlagen: DS-relev. Anlage Kosten Maßnahmenplan
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 02.09.2026
Der Vorlage wird zugestimmt.
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 31.07.2026
1. Ressortübergreifender Maßnahmenplan zur Stärkung von Sicherheit und Drogenhilfe in
Darmstadt auf Grundlage der Vier-Säulen-Strategie
Der zunehmende Crack -Konsum in Darmstadt hat zu massiven gesundheitlichen und
sozialen Beeinträchtigungen bei den Betroffenen geführt und gleichzeitig die offene
Drogenszene sichtbarer gemacht. Insbesondere im Umfeld des Herrngartens sowie
angrenzender Innenstadtbereiche kommt es zu Nutzungskonflikten, Belastungen im
öffentlichen Raum sowie einer hohen gesundheitlichen Gefährdung der betroffenen
Personen.
Um diesen Entwicklungen wirksam zu begegnen, hat die Stadtverordnetenversammlung
am 25.09.2025 den Auftrag erteilt, ein integriertes Konzept zur Weiterentwicklung der
Drogenhilfe sowie der ordnungs - und sicherheitspolitischen Maßnahmen zu erarbeiten. Der
vorliegende Maßnahmenplan wurde im Auftrag des Magistrats ressortübergreifend unte r
Einbindung von Fachämtern, Ordnungsbehörden, Polizei und dem freien Träger der
Drogenhilfe im Rahmen der AG Sicherheit und Prävention des Kommunalen
Präventionsrats entwickelt. Er orientiert sich an aktuellen fachlichen Standards und
Erfahrungen anderer Kommunen, ist jedoch auf die spezifische Situation in Darmstadt
zugeschnitten.
Der vorgelegte Maßnahmenplan basiert auf der bewährten „Vier -Säulen-Strategie“
(Prävention, Beratung und Behandlung, Schadensminimierung sowie Repression) und zielt
auf eine nac hhaltige Stabilisierung der Situation im öffentlichen Raum sowie eine
verbesserte Versorgung der Betroffenen ab.
Ziele des Maßnahmenpakets sind:
• ein würdevoller, gesundheitsorientierter Umgang mit drogenkranken Menschen,
• die Reduktion von Infektionen, Überdosierungen und drogenbedingten Todesfällen,
• die Bündelung der offenen Drogenszene an kontrollierbaren Orten,
• die Entlastung sensibler öffentlicher Räume,
• die Verbesserung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit,
• die Stärkung präventiver An gebote für junge Menschen.
2. Maßnahmen der Drogenhilfe in schrittweiser Umsetzung
Die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, da
es sich um komplexe, rechtlich, fachlich und organisatorisch eng miteinander verknüpfte
Maßnahmen handelt. Ein stufenweises Vorgehen stellt sicher, dass Fehlsteuerungen
vermieden und Anpassungen im laufenden Prozess vorgenommen werden können.
a) Betreuter Aufenthaltsbereich am Herrngarten
Zwischen der nordöstlichen Grundstücksecke der Drogenhilfe Scentral und dem
Verbindungsweg zum sogenannten Rondell im Herrngarten wird ein räumlich
abgegrenzter, sozialarbeiterisch begleiteter Aufenthaltsbereich für die offene
Drogenszene am aktuellen Interimsstandort eingerichtet. Der Bereich dient a ls
verlässlicher Aufenthaltsort für drogenkonsumierende Menschen und ermöglicht die
räumliche Konzentration der Szene an einem definierten Ort. Dadurch sollen
Verdrängungseffekte und unerwünschte Ausweichbewegungen in sensiblere Bereiche
reduziert werden. Gleichzeitig soll das Angebot zu mehr Sicherheit, Hygiene und
Konfliktprävention im öffentlichen Raum beitragen und so einen sozialräumlich
tragfähigen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der Betroffenen und den Interessen
- 6 -
der Stadtgesellschaft ermöglichen . Nutzungskonflikte sollen verringert und ein
sozialverträgliches Neben - oder Miteinander gefördert werden.
Durch die unmittelbare Nähe zur Drogenhilfe Scentral und zusätzliche aufsuchende
Sozialarbeit besteht ein niedrigschwelliger Zugang zu Beratung, Un terstützung und
weiterführenden Hilfen.
Der Bereich wird so gestaltet und ausgeführt, dass er rückbaubar ist. Bisher wurde er
kaum von der Bürgerschaft genutzt. Auf einer im Vergleich zur Gesamtanlage des Parks
minimalen Fläche (rund 0,3% der Gesamtfläche) ermöglicht er eine Verbesserung der
Gesamtsituation im Herrngarten für alle Nutzendengruppen und ohne funktionale
Einschränkungen.
Die räumliche Bündelung erfordert eine klare Strukturierung durch:
• Bauliche Abgrenzung des Bereichs,
• Eindeutig geführte Zugänge,
• Angemessene Beleuchtung,
• Robuste Ausstattung.
Diese Maßnahmen tragen sowohl dem Bedürfnis der drogenkonsumierenden Menschen
nach einem wettergeschützten Bereich mit erreichbaren Überlebenshilfen Rechnung
als auch der Stärkung der öffentli chen Ordnung im umliegenden Stadtraum.
Auf der Fläche wird keine Konsumerlaubnis ausgesprochen. Der Besitz von
Betäubungsmitteln bleibt grundsätzlich strafbar. Eine strukturelle Nichtverfolgung
würde mit dem Legalitätsprinzip nach § 152 Abs. 2 StPO in Konf likt geraten.
Erforderlich ist daher ein mit der Polizei abgestimmtes ordnungsbehördliches
Vorgehen. Maßgeblich sind Gefahrenabwehrrecht und eine einheitliche Vollzugspraxis,
jedoch ohne deklarierte Besitzduldung oder informellen „Nichtverfolgungsbeschluss “.
Kosten
Für die Durchführung der Voruntersuchung sowie die Erstellung eines Entwurfs und der
weiterführenden Planung eines Aufenthaltsbereichs am Herrngarten werden Planungs -
und Umsetzungskosten in Höhe von 150.000,00 EUR veranschlagt.
Die genannte Sum me stellt eine Kostenannahme auf Grundlage des derzeitigen
Planungsstands dar.
b) Aufstockung der aufsuchenden Sozialarbeit (Streetwork)
Eine personelle Aufstockung der aufsuchenden Sozialarbeit ist erforderlich, um die
Zielgruppe insbesondere außerhalb der Öffnungszeiten des Kontaktladens der
Drogenhilfe Scentral besser zu erreichen und niedrigschwellige Zugänge zu
Hilfesystemen sicherzustellen. Hierdurch wird die Wirksamkeit der bestehenden
Hilfestrukturen deutlich erhöht.
Die Öffnungszeiten des Kontaktlade ns sind täglich von 10:00 – 17:00 Uhr, an
Wochenenden und Feiertagen bis 16:00 Uhr.
Die Erweiterung der Streetwork ermöglicht eine zusätzliche Betreuung und Versorgung
morgens ab 08:30 – 11:00 Uhr sowie abends von 17:00 – 21:00 Uhr an sieben Tagen
pro Woche.
3x wöchentlich sollen die Abendrunden zu Nachtrunden bis 24 Uhr ausgedehnt werden,
um eine längere Versorgung durch steriles Konsumbesteck, eine warme Mahlzeit und
Heißgetränke bieten zu können, sowie mehr Raum für Gespräche und Vertrauensaufbau
zu öffnen. Des Weiteren ist ein Ziel die Verbringung in die Notfallschlafstellen innerhalb
der Stadt Darmstadt, wenn hierfür Bedarf besteht.
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Kosten
Für die Ausweitung der aufsuchenden Straßensozialarbeit sind zusätzlich 2,2 VZÄ
Fachkräfte sowie 1,6 VZÄ Hilfskr äfte erforderlich.
Zusätzlicher Personalkostenbedarf 286.000,00 EUR
Zusätzliche Betriebskosten 34.000,00 EUR
Gesamt 320.000,00 EUR
c) Prüfung der Einrichtung eines Inhalationsbereichs im Außengelände Scentral
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung einer Inhalationsfläche im Tiefhof/
Senkgarten auf dem Außengelände des Scentral zu prüfen und mit dem Land
abzustimmen, unter welchen Voraussetzungen perspektivisch ein kontrollierter Freiluft
Konsumort unte r Berücksichtigung von § 10a BtMG in Verbindung mit der
Drogenkonsumraumverordnung Hessen (DrogKRV -HE) entwickelt werden kann.
Der Betrieb eines Freiluft -Konsumorts soll die gemäß § 10a BtMG definierten Zwecke
verfolgen und insbesondere dazu beitragen, di e Belastungen der Öffentlichkeit durch
konsumbezogene Verhaltensweisen zu reduzieren, hygienische Konsumbedingungen
sicherzustellen sowie drogenbedingte Gesundheitsrisiken zu minimieren.
Für eine konkrete Umsetzung wird eine gesonderte Entscheidungsvorlage vorgelegt.
Der jetzige Klient*innenhof auf dem Außengelände des Scentral bleibt bis dahin
konsumfreier Schutzort.
d) Prüfung der Einrichtung eines rückbaubaren Drogenkonsumraums für intravenösen
Konsum
Drogenkonsumräume sind ein etabliertes Instrument der S chadensminimierung. Sie
verbessern nachweislich die gesundheitliche Situation von Konsumierenden,
reduzieren drogenbedingte Todesfälle und tragen zugleich zur Entlastung des
öffentlichen Raums bei. Als geschützte Orte ermöglichen sie Menschen in besonders
prekären Lebenslagen einen sicheren Konsumrahmen und fördern zugleich Ordnung
und Sauberkeit im Umfeld. Solche Angebote entfalten ihre Wirkung vor allem dort, wo
sich die Drogenszene tatsächlich aufhält. Gleichzeitig müssen sie mit den berechtigten
Interessen der Nachbarschaft vereinbar sein. Räumlich ausgelagerte Angebote werden
erfahrungsgemäß nur eingeschränkt angenommen.
Auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2025
wurden die Möglichkeiten zur Einrichtung eines stationäre n Drogenkonsumraums im
Neubau des Scentral sowie an alternativen Standorten, u.a. in der Schleiermacher
Straße geprüft. Dabei zeigte sich, dass eine Umsetzung im Scentral unter den Vorgaben
des BtMG § 10a und der DrogKRV -HE nur mit erheblichem baulichem,
organisatorischem und finanziellem Aufwand möglich wäre. Eine kurzfristige
Realisierung ist daher nicht realistisch. Geeignete alternative Standorte in
unmittelbarer Nähe stehen derzeit nicht zur Verfügung.
Ein rückbaubares Angebot auf dem Mitarbeitendenhof des Scentral, z.B. als
Containerlösung kann hingegen vergleichsweise schnell und kostengünstiger umgesetzt
werden und bringt mehr Flexibilität mit sich. Dieser Ansatz ist mit dem Land unter
Berücksichtigung von § 10a BtMG und der einschlägigen hessischen Rechtsverordnung
abzustimmen.
Für eine konkrete Umsetzung wird eine gesonderte Entscheidungsvorlage vorgelegt.
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e) Verstetigung der Tagesruheplätze
Das zum 01.12.2025 als Projekt mit einer Laufzeit von 20 Monaten eingerichtete
Angebot von 12 Tagesruheplätzen für Männer und Frauen während der Öffnung des
Kontaktladens Scentral soll ab August 2027 verstetigt werden. Bis Juli 2027 sind die
Kosten über Projektmittel abgedeckt.
Tagesruheplätze sichern grundlegende Bedarfe wie Ruhe, Wärme, Hygiene u nd
Versorgung und gewährleisten damit ein Mindestmaß an Würde. Durch die
mehrstündige Unterbrechung der Konsumspirale werden Reizüberflutung und innere
Unruhe reduziert, was sowohl die körperliche Regeneration als auch den Zugang zu
weiterführenden Hilfen erleichtert.
In einem geschützten Rahmen können gesundheitliche Krisen oder medizinische
Notfälle früher erkannt werden. Zugleich werden Crack - und Heroinkonsument*innen
aus dem ungeschützten öffentlichen Raum in eine betreute und kontrollierte Umgebung
vermittelt. Dies trägt zur Reduzierung von Konflikten mit Anwohner*innen,
Passant*innen und Gewerbetreibenden bei.
Die Tagesruhe wird an 365 Tagen im Jahr mit einer Öffnungszeit von 7 Stunden
angeboten.
Die Tagesruhebetten werden über eine Verstärkung des Te ams des internen Bereiches
der Drogenhilfe Scentral betreut. Während des Betriebs des Kontaktladens werden
jeweils eine zusätzliche Fachkraft und Hilfskraft im Dienst sein, die in Deeskalation und
erster Hilfe geschult sind. Diese personelle Verstärkung is t erforderlich, um bei
Krisensituationen Handlungssicherheit zu gewährleisten, z.B. bei auftretenden
Konflikten oder bei Bedarf für persönliche Überwachung neben der Videokamera, z.B.
bei gesundheitlichen Notfällen. Im Falle eines Notfalles oder einer Eska lation wird der
Notruf oder die Meldung an die Polizei abgesetzt. Dies ist angelehnt an das bestehende
Sicherheitskonzept des Scentral.
Zur täglichen Abdeckung dieser Aufgaben sind 1,5 VZÄ Fachkräfte und 1,5 VZÄ
Hilfskräfte erforderlich.
Kosten
Jährlicher Personalkostenbedarf 220.000,00 EUR
Jährlicher Betriebskosten 50.000,00 EUR
Gesamt 270.000,00 EUR
Zur Verstetigung ab August 2027 sind Mittel i.H.v. 90.000,00 EUR für August bis
Dezember 2027 und 270.000,00 EUR jährlich für die Folgejahre erfor derlich.
Die verhältnismäßig hohen Betriebskosten entstehen durch die besonderen Hygiene -
und Reinigungsanforderungen.
Die räumlichen Voraussetzungen sind im Scentral eingerichtet. Dafür erforderliche
Investitionskosten sind bereits mit dem laufenden Proje kt abgedeckt.
f) Prüfung der Einrichtung einer Notübernachtungsstelle
Im Rahmen der Morgenrunden treffen Streetworker*innen in der offenen Drogenszene
regelmäßig Personen an, die im Herrngarten oder im Umfeld (Tiefgaragen, Hinterhöfe
oder vergleichbare Rückz ugsorte) übernachten.
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Vielen Betroffenen gelingt es zunehmend weniger, eine verlässliche Sicherung des
Lebensunterhalts eigenständig oder selbst mit Unterstützung zu regeln.
Die vorhandenen Plätze in Wohnungslosenunterkünften sind für intensiv
konsumierende Menschen nicht immer geeignet. Zudem lassen sich deren
Verhaltensweisen vielfach nicht mit den strukturellen Anforderungen bestehender
Einrichtungen vereinbaren. Teilweise gelingt es den Betroffenen auch nicht, diese
überhaupt aufzusuchen.
Zunächst wird der Bedarf für einen Ausbau zu einer Notübernachtungsstelle evaluiert.
Parallel dazu werden in Kooperation mit den Trägern der Obdachlosenhilfe neue und
zusätzliche Möglichkeiten und Konzepte geprüft, die Zielgruppe wieder an bestehende
Unterbringungsange bote anzubinden.
Sollte es nicht gelingen, die betroffenen Menschen nachhaltig in bestehende
Obdachlosenunterkünfte zu vermitteln, wird ein Ausbau der Tagesruheplätze zu einer
Notübernachtungsstelle angestrebt.
Für eine konkrete Umsetzung wird eine gesonde rte Entscheidungsvorlage vorgelegt.
3. Maßnahmen zur Sicherheit und Ordnung in schrittweiser Umsetzung
Aufgrund der konstant erforderlichen hohen Präsenz der Stadtpolizei im Herrngarten
und insbesondere im direkten Umfeld des Scentral sind die aktuell vorhandenen
personellen Ressourcen als nicht ausreichend einzustufen. Durch die hohe Auslastung
musste bereits jetzt die Präsenz in anderen Stadtbereichen, insbesondere in der
Innenstadt, reduziert werden. Trotzdem ist die Präsenz im Umfeld der Dro genszene
noch nicht ausreichend hoch, um Ordnungsrecht vollständig durchzusetzen. Es ist
daher eine personelle Stärkung erforderlich.
Die Stadtpolizei, bzw. das Bürger - und Ordnungsamt, wurde bereits vom zuständigen
Dezernenten mit der Erstellung einer umf angreichen Personalbemessung beauftragt.
Auf dieser Grundlage können sodann die politischen Gremien über die erforderliche
Stärkung entscheiden.
Übergangsweise kann die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes hier zur
Überbrückung genutzt werden. Dieser kan n jedoch keine ordnungsrechtlichen
Maßnahmen im öffentlichen Raum durchsetzen.
4. Sauberkeit, Hygiene und Ordnung
Erweiterte Ressourcen für Sauberkeit, Hygiene und Ordnung müssen weiterhin
kontinuierlich bereitgestellt werden.
Eine zweimal tägliche Beseiti gung von Konsummaterialien im Herrngarten ist
unerlässlich. Dies umfasst das Areal im weiteren Umfeld des Aufenthaltsbereichs und
gilt insbesondere für die Spielplätze. Für die Entsorgung von Konsummaterialien muss
besonders geschultes Personal eingesetzt werden.
Erforderliche Maßnahmen sind außerdem die Entsorgung des anfallenden Restmülls
sowie nach Bedarf Sperrmüllentsorgung, Hygienereinigung oder
Schädlingsbekämpfung. Bei nachweisbarer Verursachung muss auch die Reinigung
angrenzender Flächen, Tiefgarag en, Höfe und Hauseingänge zur Entlastung der
Nachbarschaft ermöglicht werden.
Zu den Maßnahmen gehört weiterhin die Bereitstellung und regelmäßige Reinigung
einer Kompotoi (mobile Komposttoilette).
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Für die bedarfsgerechte Reinigung des Herrngartens, angre nzender Straßen sowie
sensibler Bereiche müssen ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen
bereitgestellt werden.
Kosten
Beauftragung des EAD jährlich 59.000,00 EUR
5. Monitoring und Evaluation
Die geplanten Maßnahmen der Drogenhilfe sollen kontinui erlich hinsichtlich ihrer
Wirksamkeit überprüft und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Hierzu wird ein
systematisches Monitoring eingerichtet, das sich an fachlichen Standards und
bewährten Praxisansätzen orientiert. Auf Grundlage definierter Kennzahl en werden
Entwicklungen regelmäßig ausgewertet und die Maßnahmen bei Bedarf angepasst.
Ziel ist eine transparente und nachvollziehbare Bewertung der Auswirkungen der
Maßnahmen auf die Versorgung drogenkonsumierender Menschen, die
Inanspruchnahme der Hilfsa ngebote sowie auf die Situation im öffentlichen Raum.
Gleichzeitig sollen Veränderungen der Konsumentenzahlen, der Konsummuster, der
Hilfebedarfe sowie sicherheitsrelevanter Entwicklungen frühzeitig erkannt werden.
Die Verwaltung berichtet der Stadtverordn etenversammlung erstmals nach zwölf
Monaten, anschließend jährlich über die Ergebnisse des Monitorings und legt dabei
auch Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Maßnahmen vor.
Das Monitoring erfolgt unter Einbeziehung der AG Sicherheit und Prävention.
Das Monitoring schafft eine belastbare Datengrundlage für die fachliche und politische
Steuerung der Drogenhilfemaßnahmen. Es erhöht die Transparenz gegenüber der
Stadtverordnetenversammlung und der Öffentlichkeit und ermöglicht eine
evidenzbasierte Weite rentwicklung der Angebote entsprechend der tatsächlichen
Bedarfs- und Problemlagen.
6. Ausweitung suchtpräventiver Maßnahmen für junge Menschen
a) Ausbau der Fachstelle Suchtprävention des Trägers Netzwerk ROPE e.V.
Veränderte Konsummuster, neue psychoaktive Substanzen sowie problematisches
Konsumverhalten im Bereich digitaler Medien (Social Media, Computerspiele,
Streaming und Internet) machen eine kontinuierliche Weiterentwicklung
suchtpräventiver Ansätze erforderlich.
Zwar konsumieren heute weniger Jugendliche regelmäßig Alkohol oder klassische
illegale Drogen, gleichzeitig nehmen jedoch besonders riskante Konsumformen zu.
Hierzu zählt der Konsum hochpotenter Substanzen, Mischkonsum sowie der
experimentelle Gebrauch synthetischer Drogen. Diese Entwicklungen bergen erhebliche
gesundheitliche und psychosoziale Risiken.
Gleichzeitig zeigt sich, dass viele Jugendliche über die Wirkungen, Risiken und
möglichen Folgen erschreckend unzureichend informiert sind. Falschinformationen
und verharmlosende Darstellungen, insbesondere in sozialen Medien, erschweren eine
realistische Risikoeinschätzung zusätzlich.
Soziale Medien, Messenger -Dienste und digitale Vert riebsstrukturen erleichtern zudem
den Zugang zu illegalen Substanzen und tragen dazu bei, Konsumverhalten zu
normalisieren. Prävention muss Jugendliche deshalb verstärkt dort erreichen, wo
Meinungsbildung und Verhaltensentwicklung stattfinden. Hier hat sic h insbesondere
der Peer -to-Peer-Ansatz der aufsuchenden, mobilen Suchtprävention bewährt.
Entsprechend qualifizierte junge Menschen (meist Studierende Sozialarbeit/
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Sozialpädagogik) treten mit Gleichaltrigen auf Augenhöhe in den Dialog und vermitteln
glaubwürdig Wissen sowie Handlungskompetenzen.
Suchtprävention verfolgt das Ziel, Risikokompetenzen zu fördern, Resilienz zu stärken
und gesundheitsfördernde Handlungskompetenzen nachhaltig zu entwickeln. Dafür
braucht es qualifizierte Ansprechpersonen für jung e Menschen. Gleichzeitig steigt die
Nachfrage von Eltern, pädagogischen Fachkräften und weiteren Multiplikator*innen
nach zielgruppenspezifischen Informations - und Beratungsangeboten. Schulungen und
Fortbildungen für Multiplikator*innen gewinnen daher zune hmend an Bedeutung.
Zur nachhaltigen Stärkung der präventiven Angebote für Jugendliche und junge
Erwachsene sowie zur Ausweitung der Qualifizierungsangebote für Multiplikator*innen
wird die Fachstelle Suchtprävention personell aufgestockt. Darüber hinaus w ird die
aufsuchende mobile Suchtprävention mit ihrem bewährten Peer -to-Peer-Ansatz
dauerhaft verstetigt.
b) Einrichtung einer ergänzenden Jugendsuchtberatung
Der Bedarf an frühzeitiger Intervention und individueller Beratung für konsumierende
Jugendliche un d junge Erwachsene nimmt kontinuierlich zu. Ein früherer Einstieg, die
Zunahme von Mischkonsum und problematischem Medienkonsum führen dazu, dass
immer mehr junge Menschen einen über die Akutintervention hinausgehenden
Unterstützungsbedarf aufweisen.
Gleichzeitig hat die Zahl psychisch belasteter Jugendlicher in den vergangenen Jahren
deutlich zugenommen. Ängste, depressive Symptome, Einsamkeit, schulische
Belastungen und Zukunftssorgen wirken sich zunehmend auf das Wohlbefinden junger
Menschen aus. Häufig wird der Konsum von Alkohol, Cannabis oder anderen
Substanzen als Bewältigungsstrategie eingesetzt. Dadurch entstehen komplexe
Problemlagen, die eine frühzeitige und kontinuierliche Beratung erforderlich machen.
Insbesondere nach einer HaLT -Frühinterventio n besteht bei vielen Jugendlichen
weiterer Beratungsbedarf. Themen wie die Stabilisierung des Konsumverhaltens, die
Bewältigung psychischer Belastungen, die Entwicklung tragfähiger
Lebensperspektiven, der Umgang mit Rückfällen sowie familiäre Konflikte kön nen im
Rahmen der zeitlich begrenzten Kurzintervention nicht ausreichend bearbeitet werden.
Zudem besteht eine Versorgungslücke für Jugendliche und junge Erwachsene mit
regelmäßigem, aber noch nicht manifest abhängigem Konsumverhalten. Gerade in
dieser Pha se bieten frühzeitige Beratung die besten Chancen, einer Verfestigung
problematischer Konsummuster und der Entwicklung einer Suchterkrankung
entgegenzuwirken.
Besonders betroffen ist die Altersgruppe der 18 - bis 21 -Jährigen. Sie befindet sich
häufig im Übe rgang zwischen Jugend - und Erwachsenenhilfe und fällt dadurch nicht
selten durch bestehende Versorgungsstrukturen.
Ein niedrigschwelliges, altersgerechtes Beratungsangebot kann hier einen
entscheidenden Beitrag leisten, um frühzeitig Unterstützung anzubie ten, psychische
Belastungen aufzufangen und den Übergang in weiterführende Hilfen sicherzustellen.
Zur Schließung dieser Versorgungslücke ist der Aufbau einer dauerhaft etablierten
Jugendsuchtberatung erforderlich. Das Angebot soll eng mit dem HaLT -Programm
verzahnt sein, dessen Kurzinterventionen sinnvoll ergänzen und jungen Menschen eine
bedarfsgerechte Begleitung über einen längeren Zeitraum ermöglichen.
Ziele des ergänzenden Angebots
• Frühzeitige Erkennung und Bearbeitung riskanten Konsumverhaltens sowie
beginnender Abhängigkeitsentwicklungen bei Jugendlichen und jungen
Erwachsenen im Alter von 14 bis 21 Jahren.
• Früherkennung psychischer Belastungen und bedarfsgerechte Unterstützung
sowie Vermittlung in weiterführende Hilfen.
• Sicherstellung eines nahtlose n Übergangs von der HaLT -Kurzintervention in
eine weiterführende Beratung sowie bei Bedarf in spezialisierte Hilfesysteme.
• Reduzierung von Konsumhäufigkeit und Konsummenge sowie Vermeidung von
Rückfällen, wiederholten Rauschereignissen und einer Chronifizi erung
problematischen Konsumverhaltens.
• Unterstützung und Entlastung von Eltern, Sorgeberechtigten und anderen
Bezugspersonen im Umgang mit konsumierenden Jugendlichen.
• Förderung der psychischen Gesundheit, der Selbstwirksamkeit, der Resilienz
und der sozialen Teilhabe junger Menschen durch eine frühzeitige und
kontinuierliche Begleitung.
Darmstadt,
Dezernat I Dezernat II Dezernat III
Hanno Benz Barbara Akdeniz Michael Kolmer
Oberbürgermeister Bürgermeisterin Stadtrat
Dezernat IV Dezernat V Dezernat VI
Andre Schellenberg Holger Klötzner Paul Wandrey
Stadtkämmerer Stadtrat Stadtrat
2026/0218
28576 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
26.08.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat V
Dezernat IV
Dezernat III
Dezernat VI
Amt: Dezernat II
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0218
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 312040
Kostenstelle: 050-0071010 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3120-40 Sachkonto:
Betreff: Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2025
(SV-2025/0033) "Scentral / Herrngarten - Sicherheit und Hilfe gemeinsam stärken"
Vorlage vom: 31.07.2026
Beschlussvorschlag :
1. Der ressortübergreifende Maßnahmenplan zur Stärkung von Sicherheit und Drogenhilfe in
Darmstadt auf Grundlage der 4 Säulen Strategie (Prävention, Beratung und Behandlung,
Schadensminimierung, Repression) wird beschlossen .
2. Die mehrstufige Umsetzung der im Maßna hmenplan beschriebenen Angebote der
Drogenhilfe wird beschlossen :
a) Am Herrngarten wird eine räumlich abgegrenzte Fläche als Aufenthaltsort für die
offene Drogenszene eingerichtet und sachgemäß ausgestattet. Der Bereich wird so
gestaltet und ausgeführt, dass er rückbaubar ist .
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b) Die aufsuchende Sozialarbeit (Streetwork) wird zur verbesserten Betreuung der
drogenkranken Menschen personell aufgestockt. Die Einsatzzeiten außerhalb der
Öffnungszeiten des Kontaktladens werden ausgebaut.
c) Die Verwaltung wird beauftrag t, die Einrichtung einer Inhalationsfläche im Tiefhof/
Senkgarten auf dem Außengelände des Scentral zu prüfen und mit dem Land
abzustimmen, unter welchen Voraussetzungen perspektivisch ein kontrollierter
Freiluft Konsumort unter Berücksichtigung von § 10a BtMG und der einschlägigen
hessischen Rechtsverordnung entwickelt werden kann.
Für eine konkrete Umsetzung wird eine gesonderte Entscheidungsvorlage
vorgelegt.
Der jetzige Klient*innenhof auf dem Außengelände des Scentral bleibt bis dahin
konsumfreier Sch utzort.
d) Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die Einrichtung eines rückbaubaren
Drogenkonsumraums zum intravenösen Konsum auf dem derzeitigen
Mitarbeitendenhof auf dem Außengelände des Scentral zu prüfen. Dieser Ansatz ist
mit dem Land unter Berücksic htigung von § 10a BtMG und der einschlägigen
hessischen Rechtsverordnung abzustimmen.
Für eine konkrete Umsetzung wird eine gesonderte Entscheidungsvorlage
vorgelegt.
e) Das Projekt Tagesruheplätze mit 12 Plätzen wird ab August 2027 verstetigt.
f) Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedarfe für eine Einrichtung
Notübernachtungsstelle im Rahmen des Tagesruheangebot des Scentral zu prüfen.
Für eine konkrete Umsetzung wird eine gesonderte Entscheidungsvorlage
vorgelegt.
3. Die folgenden begleitenden ordnungsrechtlichen und sicherheitsrelevanten Maßnahmen
werden beschlossen:
a) Zur Bewältigung des großen Einsatzaufkommens erfolgt eine Aufstockung der
Stadtpolizei. Hierzu erfolgt eine separate Stellenbemessung und Umsetzung im
Rahmen der Haushaltsberatung.
b) Die vorübergehende Beauftragung eines Sicherheitsdienstes kann im Ermessen
des Magistrats durchgeführt werden.
4. Die bedarfsgerechte Reinigung des Herrngartens sowie angrenzender Straßen und
sensibler Bereiche (z. B. Spielplätze) erfolgt zweimal täglich. Die Maßnahmen umfassen
insbesondere die Entsorgung von Konsummaterialien, Müllentsorgung sowie bei
nachweisbarer Verursachung auch die Reinigung angrenzender Höfe und Hauseingänge .
5. Zur Evaluation der Maßnahmen wird ein Monitoring eingerichtet. Die Verwaltung wird
beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung einmal jährlich zu berichten.
6. Die Ausweitung suchtpräventiver Angebote für junge Menschen wird beschlossen:
a) Die Fachstelle Suchtprävention des Trägers Netzwerk ROPE e.V. wird zur Stärkung der
präventiven Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene sowie für
Multiplikator*innenschulungen personell aufgestockt. Die aufsuchende
Suchtprävention wird verstetigt.
b) Im Suchthilfezentrum des Caritasverbands Darmstadt e.V. wird eine ergänzende
Jugendsuchtberatung für Jugendliche und junge Erwachsene mit problematischem
Konsumverhalten und deren Angehörige eingerichtet.
7. Die notwendigen Finanzmittel werden über die Haushaltsaufstellung bereitgestellt.
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Anlagen: DS-relev. Anlage Kosten Maßnahmenplan
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 31.07.2026
1. Ressortübergreifender Maßnahmenplan zur Stärkung von Sicherheit und Drogenhilfe in
Darmstadt auf Grundlage der Vier -Säulen-Strategie
Der zunehmende Crack -Konsum in Darmstadt hat zu massiven gesundheitlichen und
sozialen Beeinträchtigungen bei den Betroffenen geführt und gleichzeitig die offene
Drogenszene sichtbarer gemach t. Insbesondere im Umfeld des Herrngartens sowie
angrenzender Innenstadtbereiche kommt es zu Nutzungskonflikten, Belastungen im
öffentlichen Raum sowie einer hohen gesundheitlichen Gefährdung der betroffenen
Personen.
Um diesen Entwicklungen wirksam zu beg egnen, hat die Stadtverordnetenversammlung
am 25.09.2025 den Auftrag erteilt, ein integriertes Konzept zur Weiterentwicklung der
Drogenhilfe sowie der ordnungs - und sicherheitspolitischen Maßnahmen zu erarbeiten. Der
vorliegende Maßnahmenplan wurde im Auft rag des Magistrats ressortübergreifend unter
Einbindung von Fachämtern, Ordnungsbehörden, Polizei und dem freien Träger der
Drogenhilfe im Rahmen der AG Sicherheit und Prävention des Kommunalen
Präventionsrats entwickelt. Er orientiert sich an aktuellen fa chlichen Standards und
Erfahrungen anderer Kommunen, ist jedoch auf die spezifische Situation in Darmstadt
zugeschnitten.
Der vorgelegte Maßnahmenplan basiert auf der bewährten „Vier -Säulen-Strategie“
(Prävention, Beratung und Behandlung, Schadensminimieru ng sowie Repression) und zielt
auf eine nachhaltige Stabilisierung der Situation im öffentlichen Raum sowie eine
verbesserte Versorgung der Betroffenen ab.
Ziele des Maßnahmenpakets sind:
• ein würdevoller, gesundheitsorientierter Umgang mit drogenkranken Menschen,
• die Reduktion von Infektionen, Überdosierungen und drogenbedingten Todesfällen,
• die Bündelung der offenen Drogenszene an kontrollierbaren Orten,
• die Entlastung sensibler öffentlicher Räume,
• die Verbesserung von Sicherheit, Ordnung u nd Sauberkeit,
• die Stärkung präventiver Angebote für junge Menschen.
2. Maßnahmen der Drogenhilfe in schrittweiser Umsetzung
Die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, da
es sich um komplexe, rechtlich, fachlich und or ganisatorisch eng miteinander verknüpfte
Maßnahmen handelt. Ein stufenweises Vorgehen stellt sicher, dass Fehlsteuerungen
vermieden und Anpassungen im laufenden Prozess vorgenommen werden können.
a) Betreuter Aufenthaltsbereich am Herrngarten
Zwischen der nor döstlichen Grundstücksecke der Drogenhilfe Scentral und dem
Verbindungsweg zum sogenannten Rondell im Herrngarten wird ein räumlich
abgegrenzter, sozialarbeiterisch begleiteter Aufenthaltsbereich für die offene
Drogenszene am aktuellen Interimsstandort ein gerichtet. Der Bereich dient als
verlässlicher Aufenthaltsort für drogenkonsumierende Menschen und ermöglicht die
räumliche Konzentration der Szene an einem definierten Ort. Dadurch sollen
Verdrängungseffekte und unerwünschte Ausweichbewegungen in sensible re Bereiche
reduziert werden. Gleichzeitig soll das Angebot zu mehr Sicherheit, Hygiene und
Konfliktprävention im öffentlichen Raum beitragen und so einen sozialräumlich
tragfähigen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der Betroffenen und den Interessen
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der Stadtgesellschaft ermöglichen. Nutzungskonflikte sollen verringert und ein
sozialverträgliches Neben - oder Miteinander gefördert werden.
Durch die unmittelbare Nähe zur Drogenhilfe Scentral und zusätzliche aufsuchende
Sozialarbeit besteht ein niedrigschw elliger Zugang zu Beratung, Unterstützung und
weiterführenden Hilfen.
Der Bereich wird so gestaltet und ausgeführt, dass er rückbaubar ist. Bisher wurde er
kaum von der Bürgerschaft genutzt. Auf einer im Vergleich zur Gesamtanlage des Parks
minimalen Fläch e (rund 0,3% der Gesamtfläche) ermöglicht er eine Verbesserung der
Gesamtsituation im Herrngarten für alle Nutzendengruppen und ohne funktionale
Einschränkungen.
Die räumliche Bündelung erfordert eine klare Strukturierung durch:
• Bauliche Abgrenzung des Ber eichs,
• Eindeutig geführte Zugänge,
• Angemessene Beleuchtung,
• Robuste Ausstattung.
Diese Maßnahmen tragen sowohl dem Bedürfnis der drogenkonsumierenden Menschen
nach einem wettergeschützten Bereich mit erreichbaren Überlebenshilfen Rechnung
als auch der Stärkung der öffentlichen Ordnung im umliegenden Stadtraum.
Auf der Fläche wird keine Konsumerlaubnis ausgesprochen. Der Besitz von
Betäubungsmitteln bleibt grundsätzlich strafbar. Eine strukturelle Nichtverfolgung
würde mit dem Legalitätsprinzip nach § 15 2 Abs. 2 StPO in Konflikt geraten.
Erforderlich ist daher ein mit der Polizei abgestimmtes ordnungsbehördliches
Vorgehen. Maßgeblich sind Gefahrenabwehrrecht und eine einheitliche Vollzugspraxis,
jedoch ohne deklarierte Besitzduldung oder informellen „Nich tverfolgungsbeschluss“.
Kosten
Für die Durchführung der Voruntersuchung sowie die Erstellung eines Entwurfs und der
weiterführenden Planung eines Aufenthaltsbereichs am Herrngarten werden Planungs -
und Umsetzungskosten in Höhe von 150.000,00 EUR veranschlagt.
Die genannte Summe stellt eine Kostenannahme auf Grundlage des derzeitigen
Planungsstands dar.
b) Aufstockung der aufsuchenden Sozialarbeit (Streetwork)
Eine personelle Aufstockung der aufsuchenden Sozialarbeit ist erforderlich, um die
Zielgruppe insbes ondere außerhalb der Öffnungszeiten des Kontaktladens der
Drogenhilfe Scentral besser zu erreichen und niedrigschwellige Zugänge zu
Hilfesystemen sicherzustellen. Hierdurch wird die Wirksamkeit der bestehenden
Hilfestrukturen deutlich erhöht.
Die Öffnungsz eiten des Kontaktladens sind täglich von 10:00 – 17:00 Uhr, an
Wochenenden und Feiertagen bis 16:00 Uhr.
Die Erweiterung der Streetwork ermöglicht eine zusätzliche Betreuung und Versorgung
morgens ab 08:30 – 11:00 Uhr sowie abends von 17:00 – 21:00 Uhr an sieben Tagen
pro Woche.
3x wöchentlich sollen die Abendrunden zu Nachtrunden bis 24 Uhr ausgedehnt werden,
um eine längere Versorgung durch steriles Konsumbesteck, eine warme Mahlzeit und
Heißgetränke bieten zu können, sowie mehr Raum für Gespräche und Vertrauensaufbau
zu öffnen. Des Weiteren ist ein Ziel die Verbringung in die Notfallschlafstellen innerhalb
der Stadt Darmstadt, wenn hierfür Bedarf besteht.
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Kosten
Für die Ausweitung der aufsuchenden Straßensozialarbeit sind zusätzlich 2,2 VZÄ
Fachkräfte sowie 1,6 VZÄ Hilfskräfte erforderlich.
Zusätzlicher Personalkostenbedarf 286.000,00 EUR
Zusätzliche Betriebskosten 34.000,00 EUR
Gesamt 320.000,00 EUR
c) Prüfung der Einrichtung eines Inhalationsbereichs im Außengelände Scentral
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung einer Inhalationsfläche im Tiefhof/
Senkgarten auf dem Außengelände des Scentral zu prüfen und mit dem Land
abzustimmen, unter welchen Voraussetzungen perspektivisch ein kontrollierter Freiluft
Konsumort unte r Berücksichtigung von § 10a BtMG in Verbindung mit der
Drogenkonsumraumverordnung Hessen (DrogKRV -HE) entwickelt werden kann.
Der Betrieb eines Freiluft -Konsumorts soll die gemäß § 10a BtMG definierten Zwecke
verfolgen und insbesondere dazu beitragen, di e Belastungen der Öffentlichkeit durch
konsumbezogene Verhaltensweisen zu reduzieren, hygienische Konsumbedingungen
sicherzustellen sowie drogenbedingte Gesundheitsrisiken zu minimieren.
Für eine konkrete Umsetzung wird eine gesonderte Entscheidungsvorlage vorgelegt.
Der jetzige Klient*innenhof auf dem Außengelände des Scentral bleibt bis dahin
konsumfreier Schutzort.
d) Prüfung der Einrichtung eines rückbaubaren Drogenkonsumraums für intravenösen
Konsum
Drogenkonsumräume sind ein etabliertes Instrument der S chadensminimierung. Sie
verbessern nachweislich die gesundheitliche Situation von Konsumierenden,
reduzieren drogenbedingte Todesfälle und tragen zugleich zur Entlastung des
öffentlichen Raums bei. Als geschützte Orte ermöglichen sie Menschen in besonders
prekären Lebenslagen einen sicheren Konsumrahmen und fördern zugleich Ordnung
und Sauberkeit im Umfeld. Solche Angebote entfalten ihre Wirkung vor allem dort, wo
sich die Drogenszene tatsächlich aufhält. Gleichzeitig müssen sie mit den berechtigten
Interessen der Nachbarschaft vereinbar sein. Räumlich ausgelagerte Angebote werden
erfahrungsgemäß nur eingeschränkt angenommen.
Auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2025
wurden die Möglichkeiten zur Einrichtung eines stationäre n Drogenkonsumraums im
Neubau des Scentral sowie an alternativen Standorten, u.a. in der Schleiermacher
Straße geprüft. Dabei zeigte sich, dass eine Umsetzung im Scentral unter den Vorgaben
des BtMG § 10a und der DrogKRV -HE nur mit erheblichem baulichem,
organisatorischem und finanziellem Aufwand möglich wäre. Eine kurzfristige
Realisierung ist daher nicht realistisch. Geeignete alternative Standorte in
unmittelbarer Nähe stehen derzeit nicht zur Verfügung.
Ein rückbaubares Angebot auf dem Mitarbeitendenhof des Scentral, z.B. als
Containerlösung kann hingegen vergleichsweise schnell und kostengünstiger umgesetzt
werden und bringt mehr Flexibilität mit sich. Dieser Ansatz ist mit dem Land unter
Berücksichtigung von § 10a BtMG und der einschlägigen hessischen Rechtsverordnung
abzustimmen.
Für eine konkrete Umsetzung wird eine gesonderte Entscheidungsvorlage vorgelegt.
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e) Verstetigung der Tagesruheplätze
Das zum 01.12.2025 als Projekt mit einer Laufzeit von 20 Monaten eingerichtete
Angebot von 12 Tagesruheplätzen für Männer und Frauen während der Öffnung des
Kontaktladens Scentral soll ab August 2027 verstetigt werden. Bis Juli 2027 sind die
Kosten über Projektmittel abgedeckt.
Tagesruheplätze sichern grundlegende Bedarfe wie Ruhe, Wärme, Hygiene u nd
Versorgung und gewährleisten damit ein Mindestmaß an Würde. Durch die
mehrstündige Unterbrechung der Konsumspirale werden Reizüberflutung und innere
Unruhe reduziert, was sowohl die körperliche Regeneration als auch den Zugang zu
weiterführenden Hilfen erleichtert.
In einem geschützten Rahmen können gesundheitliche Krisen oder medizinische
Notfälle früher erkannt werden. Zugleich werden Crack - und Heroinkonsument*innen
aus dem ungeschützten öffentlichen Raum in eine betreute und kontrollierte Umgebung
vermittelt. Dies trägt zur Reduzierung von Konflikten mit Anwohner*innen,
Passant*innen und Gewerbetreibenden bei.
Die Tagesruhe wird an 365 Tagen im Jahr mit einer Öffnungszeit von 7 Stunden
angeboten.
Die Tagesruhebetten werden über eine Verstärkung des Te ams des internen Bereiches
der Drogenhilfe Scentral betreut. Während des Betriebs des Kontaktladens werden
jeweils eine zusätzliche Fachkraft und Hilfskraft im Dienst sein, die in Deeskalation und
erster Hilfe geschult sind. Diese personelle Verstärkung is t erforderlich, um bei
Krisensituationen Handlungssicherheit zu gewährleisten, z.B. bei auftretenden
Konflikten oder bei Bedarf für persönliche Überwachung neben der Videokamera, z.B.
bei gesundheitlichen Notfällen. Im Falle eines Notfalles oder einer Eska lation wird der
Notruf oder die Meldung an die Polizei abgesetzt. Dies ist angelehnt an das bestehende
Sicherheitskonzept des Scentral.
Zur täglichen Abdeckung dieser Aufgaben sind 1,5 VZÄ Fachkräfte und 1,5 VZÄ
Hilfskräfte erforderlich.
Kosten
Jährlicher Personalkostenbedarf 220.000,00 EUR
Jährlicher Betriebskosten 50.000,00 EUR
Gesamt 270.000,00 EUR
Zur Verstetigung ab August 2027 sind Mittel i.H.v. 90.000,00 EUR für August bis
Dezember 2027 und 270.000,00 EUR jährlich für die Folgejahre erfor derlich.
Die verhältnismäßig hohen Betriebskosten entstehen durch die besonderen Hygiene -
und Reinigungsanforderungen.
Die räumlichen Voraussetzungen sind im Scentral eingerichtet. Dafür erforderliche
Investitionskosten sind bereits mit dem laufenden Proje kt abgedeckt.
f) Prüfung der Einrichtung einer Notübernachtungsstelle
Im Rahmen der Morgenrunden treffen Streetworker*innen in der offenen Drogenszene
regelmäßig Personen an, die im Herrngarten oder im Umfeld (Tiefgaragen, Hinterhöfe
oder vergleichbare Rückzugsorte) übernachten.
Vielen Betroffenen gelingt es zunehmend weniger, eine verlässliche Sicherung des
Lebensunterhalts eigenständig oder selbst mit Unterstützung zu regeln.
Die vorhandenen Plätze in Wohnungslosenunterkünften sind für i ntensiv
konsumierende Menschen nicht immer geeignet. Zudem lassen sich deren
Verhaltensweisen vielfach nicht mit den strukturellen Anforderungen bestehender
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Einrichtungen vereinbaren. Teilweise gelingt es den Betroffenen auch nicht, diese
überhaupt aufzusu chen.
Zunächst wird der Bedarf für einen Ausbau zu einer Notübernachtungsstelle evaluiert.
Parallel dazu werden in Kooperation mit den Trägern der Obdachlosenhilfe neue und
zusätzliche Möglichkeiten und Konzepte geprüft, die Zielgruppe wieder an bestehende
Unterbringungsangebote anzubinden.
Sollte es nicht gelingen, die betroffenen Menschen nachhaltig in bestehende
Obdachlosenunterkünfte zu vermitteln, wird ein Ausbau der Tagesruheplätze zu einer
Notübernachtungsstelle angestrebt.
Für eine konkrete Umsetzun g wird eine gesonderte Entscheidungsvorlage vorgelegt.
3. Maßnahmen zur Sicherheit und Ordnung in schrittweiser Umsetzung
Aufgrund der konstant erforderlichen hohen Präsenz der Stadtpolizei im Herrngarten
und insbesondere im direkten Umfeld des Scentral sind die aktuell vorhandenen
personellen Ressourcen als nicht ausreichend einzustufen. Durch die hohe Auslastung
musste bereits jetzt die Präsenz in anderen Stadtbereichen, insbesondere in der
Innenstadt, reduziert werden. Trotzdem ist die Präsenz im Umfeld der Drogenszene
noch nicht ausreichend hoch, um Ordnungsrecht vollständig durchzusetzen. Es ist
daher eine personelle Stärkung erforderlich.
Die Stadtpolizei, bzw. das Bürger - und Ordnungsamt, wurde bereits vom zuständigen
Dezernenten mit der Er stellung einer umfangreichen Personalbemessung beauftragt.
Auf dieser Grundlage können sodann die politischen Gremien über die erforderliche
Stärkung entscheiden.
Übergangsweise kann die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes hier zur
Überbrückung genutzt werden. Dieser kann jedoch keine ordnungsrechtlichen
Maßnahmen im öffentlichen Raum durchsetzen.
4. Sauberkeit, Hygiene und Ordnung
Erweiterte Ressourcen für Sauberkeit, Hygiene und Ordnung müssen weiterhin
kontinuierlich bereitgestellt werden.
Eine zweima l tägliche Beseitigung von Konsummaterialien im Herrngarten ist
unerlässlich. Dies umfasst das Areal im weiteren Umfeld des Aufenthaltsbereichs und
gilt insbesondere für die Spielplätze. Für die Entsorgung von Konsummaterialien muss
besonders geschultes Pe rsonal eingesetzt werden.
Erforderliche Maßnahmen sind außerdem die Entsorgung des anfallenden Restmülls
sowie nach Bedarf Sperrmüllentsorgung, Hygienereinigung oder
Schädlingsbekämpfung. Bei nachweisbarer Verursachung muss auch die Reinigung
angrenzender Flächen, Tiefgaragen, Höfe und Hauseingänge zur Entlastung der
Nachbarschaft ermöglicht werden.
Zu den Maßnahmen gehört weiterhin die Bereitstellung und regelmäßige Reinigung
einer Kompotoi (mobile Komposttoilette).
Für die bedarfsgerechte Reinigung des H errngartens, angrenzender Straßen sowie
sensibler Bereiche müssen ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen
bereitgestellt werden.
Kosten
Beauftragung des EAD jährlich 59.000,00 EUR
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5. Monitoring und Evaluation
Die geplanten Maßnahmen der Drogenhil fe sollen kontinuierlich hinsichtlich ihrer
Wirksamkeit überprüft und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Hierzu wird ein
systematisches Monitoring eingerichtet, das sich an fachlichen Standards und
bewährten Praxisansätzen orientiert. Auf Grundlage de finierter Kennzahlen werden
Entwicklungen regelmäßig ausgewertet und die Maßnahmen bei Bedarf angepasst.
Ziel ist eine transparente und nachvollziehbare Bewertung der Auswirkungen der
Maßnahmen auf die Versorgung drogenkonsumierender Menschen, die
Inanspruchnahme der Hilfsangebote sowie auf die Situation im öffentlichen Raum.
Gleichzeitig sollen Veränderungen der Konsumentenzahlen, der Konsummuster, der
Hilfebedarfe sowie sicherheitsrelevanter Entwicklungen frühzeitig erkannt werden.
Die Verwaltung berichte t der Stadtverordnetenversammlung erstmals nach zwölf
Monaten, anschließend jährlich über die Ergebnisse des Monitorings und legt dabei
auch Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Maßnahmen vor.
Das Monitoring erfolgt unter Einbeziehung der AG Sicherhe it und Prävention.
Das Monitoring schafft eine belastbare Datengrundlage für die fachliche und politische
Steuerung der Drogenhilfemaßnahmen. Es erhöht die Transparenz gegenüber der
Stadtverordnetenversammlung und der Öffentlichkeit und ermöglicht eine
evidenzbasierte Weiterentwicklung der Angebote entsprechend der tatsächlichen
Bedarfs- und Problemlagen.
6. Ausweitung suchtpräventiver Maßnahmen für junge Menschen
a) Ausbau der Fachstelle Suchtprävention des Trägers Netzwerk ROPE e.V.
Veränderte Konsummuster, neue psychoaktive Substanzen sowie problematisches
Konsumverhalten im Bereich digitaler Medien (Social Media, Computerspiele,
Streaming und Internet) machen eine kontinuierliche Weiterentwicklung
suchtpräventiver Ansätze erforderlich.
Zwar konsumieren heute weniger Jugendliche regelmäßig Alkohol oder klassische
illegale Drogen, gleichzeitig nehmen jedoch besonders riskante Konsumformen zu.
Hierzu zählt der Konsum hochpotenter Substanzen, Mischkonsum sowie der
experimentelle Gebrauch synthetischer Drogen. Diese Entwicklungen bergen erhebliche
gesundheitliche und psychosoziale Risiken.
Gleichzeitig zeigt sich, dass viele Jugendliche über die Wirkungen, Risiken und
möglichen Folgen erschreckend unzureichend informiert sind. Falschinformationen
und verharmlosende Darstellungen, insbesondere in sozialen Medien, erschweren eine
realistische Risikoeinschätzung zusätzlich.
Soziale Medien, Messenger -Dienste und digitale Vert riebsstrukturen erleichtern zudem
den Zugang zu illegalen Substanzen und tragen dazu bei, Konsumverhalten zu
normalisieren. Prävention muss Jugendliche deshalb verstärkt dort erreichen, wo
Meinungsbildung und Verhaltensentwicklung stattfinden. Hier hat sic h insbesondere
der Peer -to-Peer-Ansatz der aufsuchenden, mobilen Suchtprävention bewährt.
Entsprechend qualifizierte junge Menschen (meist Studierende Sozialarbeit/
Sozialpädagogik) treten mit Gleichaltrigen auf Augenhöhe in den Dialog und vermitteln
glaubwürdig Wissen sowie Handlungskompetenzen.
Suchtprävention verfolgt das Ziel, Risikokompetenzen zu fördern, Resilienz zu stärken
und gesundheitsfördernde Handlungskompetenzen nachhaltig zu entwickeln. Dafür
braucht es qualifizierte Ansprechpersonen für jung e Menschen. Gleichzeitig steigt die
Nachfrage von Eltern, pädagogischen Fachkräften und weiteren Multiplikator*innen
nach zielgruppenspezifischen Informations - und Beratungsangeboten. Schulungen und
Fortbildungen für Multiplikator*innen gewinnen daher zune hmend an Bedeutung.
Zur nachhaltigen Stärkung der präventiven Angebote für Jugendliche und junge
Erwachsene sowie zur Ausweitung der Qualifizierungsangebote für Multiplikator*innen
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wird die Fachstelle Suchtprävention personell aufgestockt. Darüber hinaus w ird die
aufsuchende mobile Suchtprävention mit ihrem bewährten Peer -to-Peer-Ansatz
dauerhaft verstetigt.
b) Einrichtung einer ergänzenden Jugendsuchtberatung
Der Bedarf an frühzeitiger Intervention und individueller Beratung für konsumierende
Jugendliche un d junge Erwachsene nimmt kontinuierlich zu. Ein früherer Einstieg, die
Zunahme von Mischkonsum und problematischem Medienkonsum führen dazu, dass
immer mehr junge Menschen einen über die Akutintervention hinausgehenden
Unterstützungsbedarf aufweisen.
Gleichzeitig hat die Zahl psychisch belasteter Jugendlicher in den vergangenen Jahren
deutlich zugenommen. Ängste, depressive Symptome, Einsamkeit, schulische
Belastungen und Zukunftssorgen wirken sich zunehmend auf das Wohlbefinden junger
Menschen aus. Häufig wird der Konsum von Alkohol, Cannabis oder anderen
Substanzen als Bewältigungsstrategie eingesetzt. Dadurch entstehen komplexe
Problemlagen, die eine frühzeitige und kontinuierliche Beratung erforderlich machen.
Insbesondere nach einer HaLT -Frühinterventio n besteht bei vielen Jugendlichen
weiterer Beratungsbedarf. Themen wie die Stabilisierung des Konsumverhaltens, die
Bewältigung psychischer Belastungen, die Entwicklung tragfähiger
Lebensperspektiven, der Umgang mit Rückfällen sowie familiäre Konflikte kön nen im
Rahmen der zeitlich begrenzten Kurzintervention nicht ausreichend bearbeitet werden.
Zudem besteht eine Versorgungslücke für Jugendliche und junge Erwachsene mit
regelmäßigem, aber noch nicht manifest abhängigem Konsumverhalten. Gerade in
dieser Pha se bieten frühzeitige Beratung die besten Chancen, einer Verfestigung
problematischer Konsummuster und der Entwicklung einer Suchterkrankung
entgegenzuwirken.
Besonders betroffen ist die Altersgruppe der 18 - bis 21 -Jährigen. Sie befindet sich
häufig im Übe rgang zwischen Jugend - und Erwachsenenhilfe und fällt dadurch nicht
selten durch bestehende Versorgungsstrukturen.
Ein niedrigschwelliges, altersgerechtes Beratungsangebot kann hier einen
entscheidenden Beitrag leisten, um frühzeitig Unterstützung anzubie ten, psychische
Belastungen aufzufangen und den Übergang in weiterführende Hilfen sicherzustellen.
Zur Schließung dieser Versorgungslücke ist der Aufbau einer dauerhaft etablierten
Jugendsuchtberatung erforderlich. Das Angebot soll eng mit dem HaLT -Programm
verzahnt sein, dessen Kurzinterventionen sinnvoll ergänzen und jungen Menschen eine
bedarfsgerechte Begleitung über einen längeren Zeitraum ermöglichen.
Ziele des ergänzenden Angebots
• Frühzeitige Erkennung und Bearbeitung riskanten Konsumverhaltens sowie
beginnender Abhängigkeitsentwicklungen bei Jugendlichen und jungen
Erwachsenen im Alter von 14 bis 21 Jahren.
• Früherkennung psychischer Belastungen und bedarfsgerechte Unterstützung
sowie Vermittlung in weiterführende Hilfen.
• Sicherstellung eines nahtlose n Übergangs von der HaLT -Kurzintervention in
eine weiterführende Beratung sowie bei Bedarf in spezialisierte Hilfesysteme.
• Reduzierung von Konsumhäufigkeit und Konsummenge sowie Vermeidung von
Rückfällen, wiederholten Rauschereignissen und einer Chronifizi erung
problematischen Konsumverhaltens.
• Unterstützung und Entlastung von Eltern, Sorgeberechtigten und anderen
Bezugspersonen im Umgang mit konsumierenden Jugendlichen.
• Förderung der psychischen Gesundheit, der Selbstwirksamkeit, der Resilienz
und der sozialen Teilhabe junger Menschen durch eine frühzeitige und
kontinuierliche Begleitung.
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Darmstadt,
Dezernat I Dezernat II Dezernat III
Hanno Benz Barbara Akdeniz Michael Kolmer
Oberbürgermeister Bürgermeisterin Stadtrat
Dezernat IV Dezernat V Dezernat VI
Andre Schellenberg Holger Klötzner Paul Wandrey
Stadtkämmerer Stadtrat Stadtrat
Beratungsverlauf (19)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0218
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 31.07.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00