V/0810/2021/1
9. Verleihung des Historikerpreises der Stadt Münster und 2. Verleihung des Förderpreises für junge Historikerinnen und Historiker
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0810/2021/1 V/0810/2021/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 9. Verleihung des Historikerpreises der Stadt Münster und 2. Verleihung des Förderpreises für junge Historikerinnen und Historiker Beratungsfolge 15.12.2021 Hauptausschuss Vorberatung 15.12.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die 9. Verleihung des Historikerpreises der Stadt Münster für das Jahr 2023 vorzusehen. Es wird gewünscht und angeregt, die Verleihung in den Rahmen der Feierlichkeiten zum 375. Jubiläum des Westfälischen Friedens zu stellen. Das Preisgeld beträgt 15.000 €. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der Grundsatzentscheidung des Rates vom 18.09.1997 über die Zusammensetzung der Jury, das Historische Seminar der Westfälischen Wilhelms-Universität, den Vorstand des Verbandes der Historiker und Historikerinnen Deutschlands und den Vorstand des Verbandes der Geschichtslehrer Deutschlands e.V. um die Benennung je eines Jury-Mitglieds zu bitten sowie eine konstituierende Sitzung vorzubereiten. Als Vertreter der Ratsfraktionen werden in die Jury entsandt: für die CDU-Fraktion: Dr. Wolfgang Weikert für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: Christine Schulz für die SPD-Fraktion: Dr. Michael Jung für die FDP-Fraktion: Bernd Mayweg für die Fraktion DIE LINKE: Tim Richter für die Internationale Fraktion Die PARTEI/ÖDP: Lars Nowak Diese „Kernjury“ wird gebeten, auf ihrer konstituierenden Sitzung eine Journalistin/einen Journalisten eine Professorin/einen Professor der Geschichtswissenschaften einer anderen Universität eine Professorin/einen Professor einer anderen Fachdisziplin als weitere Jurymitglieder zu kooptieren. Stadtarchiv 15.12.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Dr. Worm T elefon:492-4700 Worm@stadt-muenster.de - 3 - V/0810/2021/1 Die Jury hat die Aufgabe, zum einen eine geeignete Kandidatin/einen geeigneten Kandidaten für die Verleihung des Historikerpreises der Stadt Münster zu ermitteln. Des Weiteren soll sie einen geschlechtergerechten neuen Namen für den Preis vorschlagen. Für beide Aufgaben legt sie selbst die dafür geeigneten Verfahrensregeln fest. Die Entscheidungen der Jury bedürfen einer qualifizierten Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder. Der Rat der Stadt prüft den diesen Grundsätzen entsprechenden Ablauf der Entscheidungsfindung und bestätigt den Vorschlag der Jury durch Ratsbeschluss. Die organisatorische Federführung für die Verleihung des Historikerpreises einschließlich der Betreuung der Jury wird dem Stadtarchiv übertragen. 3. Der Historikerpreis soll wie im Jahr 2017 mit einem Förderpreis für junge Historiker/-innen verbunden werden. Das Preisgeld beträgt 3.000 €. Dem Preisgericht sollen dazu unter Vorsitz der/des Vorsitzenden des Kulturausschusses angehören: Zwei Professoren/-innen, ein Mitglied des Vorstandes oder Beirates des Vereins für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Abteilung Münster, ein Mitglied der Historischen Kommission für Westfalen, die/der Kulturdezernent/-in, der/die Leiter/-in des Stadtarchivs der Stadt Münster und der/die Leiter/-in des Geschichtsortes Villa ten Hompel. Die organisatorische Federführung für die Verleihung des Förderpreises wird dem Stadtarchiv übertragen. Hierzu zählen unter anderem die Erstellung der Preisausschreibung (mindestens ein halbes Jahr vor Verleihung), die gezielte Bewerbung des Preises, die Sammlung und Dokumentation der eingereichten Vorschläge, die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Preisgerichtes. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Verleihung des Historikerpreises und des Nachwuchspreises anlässlich des Kernprogramms zum Jubiläumsjahr 2023 (vgl. V/0821/2021) verursacht im Jahr der Vorbereitung (2022) Aufwendungen in Höhe von ca. 7.000 € und im Jahr der Verleihung (2023) von 22.000 €. Soll, wie im erweiterten Programm des Jubiläumsjahrs vorgeschlagen, eine wissenschaftliche Begleittagung (ggf. zusammen mit dem Historischen Seminar der WWU) organisiert werden, erhöht sich der Finanzbedarf um ca. 7.000 € auf dann 36.000 €. Die Aufwendungen für die Vorbereitung und der zur Deckung herangezogene Jahresüberschuss des Theaters Münsters in der Spielzeit 2019 / 2020 werden wie folgt in den Haushaltsplanentwurf 2022 aufgenommen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0406 Stadtarchiv Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2022 7.000 Produktgruppe 0407 Theater Münster Zeile 19 Finanzerträge 2022 7.000 Deckung Die Verwaltung fertigt hierzu ein Veränderungsblatt. - 3 - V/0810/2021/1 Für die weiteren Aufwendungen, die ab 2023 anfallen, wird die Verwaltung gebeten, möglichst eine haushaltsneutrale Finanzierung mit der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2023 vorzusehen. Begründung: Die Personen wurden von den Fraktionen vorgeschlagen. i. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0810/2021/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.12.2021
- Erstellt
- 14.12.2021 13:22