V/0510/2020
Freiwillige Zuschüsse zu den Betriebskosten - Anpassung der Trägeranteilsystematik im Rahmen der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) NRW ab dem Kindergartenjahr 2020/2021
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Beschlussvorlage
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V/0510/2020 V/0510/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Freiwillige Zuschüsse zu den Betriebskosten - Anpassung der Trägeranteilsystematik im Rahmen der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) NRW ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 Beratungsfolge 19.08.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 26.08.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beschließt, dass mit Geltung des KiBiz in der novellierten Fassung ab dem 01.08.2020 für alle Kitas, bei denen politische Beschlüsse und Vereinbarungen vorliegen, dass Träger nur einen Teil des gesetzlichen Trägeranteils an den Betriebskosten ihrer Kitas übernehmen und die Differenz durch freiwillige städtische Zuschüsse gedeckt wird, eine A n- passung der freiwilligen städtischen Zuschüsse erfolgt. Die bis zum 31.07.2020 vereinbarten Trägeranteile und die städtischen Zuschussanteile für die Betriebskosten im Rahmen des bis dahin geltenden KiBiz werden insoweit angepasst, dass sie im selben Verhältnis auf die neuen Trägeranteile des KiBiz ab 01.08.2020 umg e- rechnet und angewendet werden. 2. Der Rat nimmt zudem zur Kenntnis, dass a. bei allen Kindertageseinrichtungen, die den kompletten, gesetzlichen Trägeranteil selbst übernehmen und b. bei den Kindertageseinrichtungen, für die politische Beschlüsse und Vereinbarungen vo r- liegen, dass der volle gesetzliche Trägeranteil durch die Stadt Münster vollständig über- nommen wird, die bisher vereinbarten Regelungen Bestand haben. Durch die Novellierung des KiBiz gilt ab dem 01.08.2020 als Trägeranteil zu a) bzw. für den städtischen Zuschuss zu b) der jeweils einschlägige neue gesetzliche Trägeranteil. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 06.08.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kratz-Trutti, Herr Braun, Frau Hamann Telefon: 492-5142 HamannL@stadt- muenster.de - 2 - V/0510/2020 II. Finanzielle Auswirkungen: Im Kindergartenjahr 2019/2020 wurden für die freiwillige, städtische Bezuschussung von Trägera n- teilen zu den Betriebskosten eine Summe von insgesamt rund 2.381.000,00 € aufgewendet. Durch die Veränderung der Trägeranteile mit der Novellierung des KiBiz ab 01.08.2020 und durch die mit dieser Vorlage vorgestellte Anpassung bei der Ermittlung der freiwilligen, städtischen Zuschüsse werden jährlich Mehrkosten von rund 130.000,00 € entstehen. Durch die Novellierung des KiBiz steigen die prozentualen Anteile des Landes an den Betriebsko s- ten einer Kindertageseinrichtung. Gleichzeitig reduzieren sich die prozentual en Anteile der Stadt und die gesetzlichen Trägeranteile. Finanziell hat dies zur Folge, dass die Träger trotz der Reduzierung der prozentualen Anteile durch die gleichzeitige Anhebung der Kindpauschalen höhere Aufwendungen für die Leistung des Träge r- anteils aufbringen müssen, als dies bei der bisherigen Steigerungsformel der Fall gewesen wäre. Dieser Effekt betrifft insbesondere die Träger, die nur einen Anteil an dem bisherigen gesetzlichen Trägeranteil übernehmen, da sich die Veränderung der gesetzlichen Trägeranteile durch die Novelle auf diese städtischen Vereinbarungen nicht mindernd auswirkt. Hiervon würde die Stadt finanziell einseitig profitieren. Für diese Fälle wird (siehe Sachentscheidung Ziffer 1) deshalb eine Anpassung der städtischen Bezuschussung vorgeschlagen. Sie mindert diese überproportionale Kostenerhö- hung für die Träger in diesen Fällen ab. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush. - jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta- gesbetreuung Zeile 15 Transferaufwendungen 2020 2021 + 54.000 + 130.000 Betriebskos- tenzuschüsse an den Träger Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in 2020 im lfd. Budget der Produk t- gruppe 0601 aufgefangen und sind im Haushaltsplan -Entwurf 2021 veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2021ff. erfolgt. Begründung: Die Finanzierung der Plätze in Kitas erfolgt auf der Grundlage von Kindpauschalen in Abhängigkeit von der Gruppenform und dem Betreuungsumfang. Die Kindpauschalen stellen 100 % der in diesem Zusammenhang anerkennungsfähigen Kosten dar. Von diesen Kosten übernehmen die Träger, das Land NRW und die Stadt Münster die gesetzlich festgeschriebenen Anteile. - 3 - V/0510/2020 Mit der KiBiz-Novelle haben sich die prozentualen Anteile des Landes, der Stadt und der Träger ve r- ändert. Gemäß KiBiz gewährt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien jedem Träger einen Z u- schuss zur Finanzierung, bestehend aus dem Landesanteil und dem städt. Anteil). Der nach Abzug der Förderung verbleibende Betrag an den Gesamtbetriebskosten wird in der Regel von den Trägern erbracht (Trägeranteil). Durch die Novellierung des KiBiz wurd en die Trägeranteile reduziert. Damit wurden d ie Träger pr o- zentual entlastet. Die Kommunen werden durch Heraufsetzung der Landesanteile je Träger entlastet. Im Gegenzug dazu müssen die Kommunen 3% der Kosten für die städt. Kindertages -einrichtungen selber aufbringen (§ 38 Abs. 5 KiBiz). Der Rat der Stadt Münster hat in den vergangenen Jahrzehnten im Rahmen von Einzelvorlagen (z. B. bei der Vergabe von Betriebsträgerschaften für neue Kitas) entschieden, dass einzelne Träger freiwil- lige, städtische Zuschüsse zu diesem Trägeranteil erhalten. Es ergeben sich folgende Regelung s- gruppen: 1. Die Trägeranteile werden nur teilweise von der Stadt Münster bezuschusst (z.B. wurde ve r- einbart, dass von dem bisherigen 9%-tigen Trägeranteil 6 Prozentpunkte von der Stadt Müns- ter bezuschusst werden). Bliebe es bei diesem festgelegten Trägeranteil würden diese Träger im Gegensatz zu allen anderen keine Senkung ihres Trägeranteils zum Zeitpunkt der Geltung des novellierten KiBiz erhalten. Das bedeutet, dass für die Träger in diesen Fällen überpropor- tionale Mehrkosten entstehen, da die Kindpauschalen erheblich angestiegen sind. Stattdessen würde in diesen Fällen die Stadt finanziell profitieren, da die Reduzierung des gesetzlichen Trägeranteils ausschließlich der Stadt zugutekäme. Damit auch diese Träger an der Senkung des Trägeranteilssatzes teilhaben können, wird deshalb eine prozentuale Angleichung vorg e- schlagen. Musterberechnung: Gesetzlicher Trägeranteil KiBiz bis zum 31.07.2020 Trägeranteil lt. Ratsbeschluss vom Träger zu erbringen Städt. Träger - anteil = freiwi l- liger Zuschuss Neuer gesetzl i- cher Trägeran- teil KiBiz ab 01.08.2020 Neuer Träge r- anteil vom Träger zu e r- bringen lt. Ve r- hältnis- rechnung Neuer städt. Trägeranteil = freiwilliger Zuschuss 1 2 3 4 5 6 9 % 3 % 6 % 7,8 % 2,6 % 5,2 % 12 % 3 % 9 % 10,3 % 2,58 % 7,73 % - 4 - V/0510/2020 Formel: Alter vereinbarter Trägeranteil (2) -------------------------------------------- x neuer gesetzlicher Trägeranteil (4) = neuer Trägeranteil (5) Alter gesetzlicher Trägeranteil (1) Es werden aktuell bei 53 Einrichtungen freiwillige Zuschüsse zu den Trägeranteile n in unte r- schiedlicher Höhe gezahlt. Durch diese prozentuale Anpassung entstehen der Stadt zwar Mehrkosten von rund 130.000,00 €, umgerechnet auf die einzelne Einrichtung sind dieses rund 2.500,00 €. 2. Die Trägeranteile werden in vollem Umfang von den Träg ern übernommen. In diesen Fällen erfolgt keine weitere Anpassung hinsichtlich einer zusätzlichen, städtischen Beteiligung, da durch die gesetzliche Neuregelung eine Reduzierung der prozentualen Anteile für die Träger erfolgt. In allen Fällen, in den die Stadt Münster laut einer bisherigen Vereinbarung den kom- pletten gesetzlichen Trägeranteil übernimmt, bleibt es bei dieser Regelung. Fazit: Die Veränderung der Trägeranteile durch die Novellierung des KiBiz bringt eine prozentuale Entla s- tung für die Trä ger, die den vollen gesetzlichen Trägeranteil aufbringen. Ein Beibehalten der bisher vereinbarten Trägeranteile bei den Trägern, die nur einen Teil der g esetzlichen Trägeranteile selbst übernehmen, hätte im Vergleich ein überproportionales Ansteigen der Me hrkosten für diese Träger zur Folge. Eine freiwillige prozentuale Anpassung mildert diesen Effekt für die Träger ab und sorgt für eine gleichmäßigere Aufteilung der Kosten zwischen den Trägern und der Stadt. I.V. Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0510/2020 Kurzüberblick Die Veränderung der Trägeranteile durch die Novellierung des KiBiz bringt eine prozentuale Ent- lastung für die Träger, die den vollen gesetzlichen Trägeranteil aufbringen. Für Träger, die nur einen Teil der gesetzlichen Trägeranteile selber übernehmen, entfällt dieser Effekt. Diesen Trä- gern entstehen vergleichsweise hohe Kostensteigerungen. Eine freiwillige prozentuale Anpas- sung sorgt für eine gleichmäßige Aufteilung der Kosten zwischen den Trägern und der Stadt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 01.08.2013 für alle Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertages- betreuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ auf. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren ist sicherzustellen und die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % auszubauen. Mit Erreichen dieser Versorgungswerte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchsten Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Im Kindergartenjahr 2019/2020 wurden für die freiwillige, städtische Bezuschussung von Trägeran- teilen zu den Betriebskosten eine Summe von insgesamt rund 2.381.000,00 € aufgewendet. Durch die Veränderung der Trägeranteile mit der Novellierung des KiBiz ab 01.08.2020 und durch die mit dieser Vorlage vorgestellte Anpassung bei der Ermittlung der freiwilligen, städtischen Zuschüsse werden jährlich Mehrkosten von rund 130.000,00 € entstehen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gesetzliche Grundlagen: § 22 – 26 SGB VIII und Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi- gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli- che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3 - Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0510/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.07.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37