V/0687/2017/1
Lärmaktionsplan der Stadt Münster
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Ergänzungsvorlage Beschluss
5695 Zeichen
V/0687/2017/1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Betrifft
Lärmaktionsplan der Stadt Münster
Beratungsfolge
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
13.12.2017 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat beschließt den Lärmaktionsplan zur strategischen Ausrichtung, Ausgestaltung
und Weiterentwicklung des Lärmschutzes in Münster in der Fassung vom August 2017.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die von den Bürgerinnen und Bürgern und den Trägern
öffentlicher Belange eingebrachten Anregungen und Bedenken zum Lärmaktionsplan ge-
prüft wurden. Die Verwaltung hat im Einzelnen dazu Stellung bezogen (Anlage 1). Die An-
regungen und Bedenken sind somit erledigt.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der Kurzfristmaßnahmen gemäß Anla-
ge 2 vorzubereiten.
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Umsetzung der Maßnahmen zur Anordnung einer
zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf den im Kurzfristmaßnahmenpro-
gramm benannten Straßenabschnitten erst zum 01.02.2019 erfolgen kann, weil zunächst
die erforderliche Anpassung der relevanten Lichtsignalanlagen sowie die Aufstellung der
Tempo-30 Beschilderung vorbereitet werden muss.
5. Der Rat beschließt die Umsetzung des Evaluierungskonzeptes zur Begleitung der Einfüh-
rung von Tempo 30 einschließlich einer Lärmmessung auf den im Kurzfristmaßnah-
menprogramm dargestellten Straßenabschnitten (Anlage 3).
6. Der Rat beschließt die Ausweisung der in Anlage 4 hervorgehobenen Flächen und Park-
anlagen als „Ruhige Gebiete“.
Vorlagen-Nr.:
V/0687/2017/1. Erg.
Auskunft erteilt:
Herr Muddemann
Ruf:
492 67 79
E-Mail:
Muddemann@stadt-muenster.de
Datum:
04.12.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
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7. Der Rat beauftragt die Verwaltung, weiterhin auf Bund und Land ein zuwirken, damit Maß-
nahmen zur Lärmminderung an den übergeordneten Straßen (BAB und B51) ergriffen we r-
den.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 402.500 € ent-
stehen. Einnahmen werden nicht erwartet.
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
[€] Bemerkungen
Produktgruppe 1401 Übergreifender U m-
weltschutz, Klima, I m-
mission, Boden, Abfall
Evaluation des Geschwi n-
digkeitskonzepts - Untersu-
chung vor der Einführung
Tempo 30
Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2018 33.000 Übertrag aus HH-Plan 2017
33.000
25.000
Bereits veranschlagt im HH -
Plan 2018
Lärmmessung
Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2019 Untersuchung nach der Ei n-
führung Tempo 30
33.000 Bereits veranschlagt für den
HH-Plan 2019
17.000
25.000
Veränderung erforderlich für
den HH-Plan 2019
Lärmmessung
Produktgruppe 1202 Verkehrsplanung
Zeile 13 Aufwendungen für
Sach- und Dienstlei s-
tungen
2018 70.000 Planungsleistung: geänderte
Signalprogramme und Gr ü-
ne Wellen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver-
kehrsflächen und
-anlagen
Zeile 13 Aufwendungen für
Sach- und Dienstleis-
tungen
2018 110.000
30.500
Änderung LSA
Beschilderung und Markierun-
gen
Ergebnis 402.500
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind in o. g. Höhe bereits im Haushaltsplan -
Entwurf 2018 bei der Produktgruppe 1401 veranschlagt. Die weiteren Ermächtigungen sind über
Veränderungsblätter zusätzlich zu veranschlagen.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass
der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und Finanzpla-
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nung die Erm ächtigungen bereitstellt. Für die Aufstellung eines Förderprogramms für passive
Schallschutzmaßnahmen werden weitere haushaltswirksame Mittel benötigt (s.u.). Das Förderpr o-
gramm soll in das Altbausanierungsprogramm der Stadt Münster integriert werden. Hier zu wird
durch die Verwaltung im Rahmen der Aktualisierung des Altbausanierungsprogramms eine geso n-
derte Beschlussvorlage erarbeitet.
Begründung:
In der Sitzung vom 21.11.2017 beschloss der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Ba u-
wesen die Evaluie rung um eine Lärmmessung zu ergänzen. Diesen Beschluss fasste auch der
Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen am 23.11.2017 sowie der
Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government am 30.11.2017.
Der im Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
gefasste Beschluss:
„Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Evaluierung der Lärmaktionsmaßnahmen
Lärmpegelmessungen als veranlassendes und bestimmendes Kriterium zwingend durchzufü h-
ren.“
wurde durch den geänderten Beschlusspunkt 5, in seinem wesentlichen Inhalt, aufgegriffen.
Der Beschluss:
„Durch geeignete Erhebungen soll während des Aktionszeitraums geprüft werden, ob es au f-
grund der Tempo 30 – Regelung zu einer Verlagerung von Verkehr und damit Lärm in andere
Straßenabschnitte der Innenstadt kommt.“
wird bereits durch den Beschlusspunkt 5 aufgegriffen.
Der Beschluss:
„Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, mit welchen Maßnahmen den als beei nträchti-
gend und belastend empfundenen erheblichen Lärmimmissionen entlang der Hauptachsen a u-
ßerhalb des Innenstadtbereichs (BAB, Bundestraßen, Schienenverkehrswege) begegnet we r-
den soll.“
wird bereits durch den Beschlusspunkt 7 aufgegriffen und ergänzend im Lärmaktionsplan verti e-
fend beschrieben.
i.V.
gez.
Matthias Peck
Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0687/2017/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.12.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37