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V/0687/2017/1

Lärmaktionsplan der Stadt Münster

Vorlagen 05.12.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2017, TOP 23

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

5695 Zeichen

V/0687/2017/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Lärmaktionsplan der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
13.12.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beschließt den Lärmaktionsplan zur strategischen Ausrichtung, Ausgestaltung 
und Weiterentwicklung des Lärmschutzes in Münster in der Fassung vom August 2017. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die von den Bürgerinnen und Bürgern und den Trägern 
öffentlicher Belange eingebrachten Anregungen und Bedenken zum Lärmaktionsplan ge-
prüft wurden. Die Verwaltung hat im Einzelnen dazu Stellung bezogen (Anlage 1). Die An-
regungen und Bedenken sind somit erledigt. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der Kurzfristmaßnahmen gemäß Anla-
ge 2 vorzubereiten. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Umsetzung der Maßnahmen zur Anordnung einer 
zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf den im Kurzfristmaßnahmenpro-
gramm benannten Straßenabschnitten erst zum 01.02.2019 erfolgen kann, weil zunächst 
die erforderliche Anpassung der relevanten Lichtsignalanlagen sowie die Aufstellung der 
Tempo-30 Beschilderung vorbereitet werden muss. 
 
5. Der Rat beschließt die Umsetzung des Evaluierungskonzeptes zur Begleitung der Einfüh-
rung von Tempo 30 einschließlich einer Lärmmessung auf den im Kurzfristmaßnah-
menprogramm dargestellten Straßenabschnitten (Anlage 3). 
 
6. Der Rat beschließt die Ausweisung der in Anlage 4 hervorgehobenen Flächen und Park-
anlagen als „Ruhige Gebiete“.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0687/2017/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Muddemann 
Ruf: 
492 67 79 
E-Mail: 
Muddemann@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.12.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0687/2017/1 
7. Der Rat beauftragt die Verwaltung, weiterhin auf Bund und Land ein zuwirken, damit Maß-
nahmen zur Lärmminderung an den übergeordneten Straßen (BAB und B51) ergriffen we r-
den. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 402.500 € ent-
stehen. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
[€] Bemerkungen 
Produktgruppe 1401 Übergreifender U m-
weltschutz, Klima, I m-
mission, Boden, Abfall 
  Evaluation des Geschwi n-
digkeitskonzepts - Untersu-
chung vor der Einführung 
Tempo 30 
Zeile 16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 
2018 33.000 Übertrag aus HH-Plan 2017 
    33.000 
25.000 
Bereits veranschlagt im HH -
Plan 2018 
Lärmmessung 
Zeile 16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 
2019  Untersuchung nach der Ei n-
führung Tempo 30 
    33.000 Bereits veranschlagt für den 
HH-Plan 2019 
    17.000 
 
25.000 
Veränderung erforderlich für 
den HH-Plan 2019  
Lärmmessung 
Produktgruppe 1202 Verkehrsplanung    
Zeile 13 Aufwendungen für 
Sach- und Dienstlei s-
tungen 
2018 70.000 Planungsleistung: geänderte 
Signalprogramme und Gr ü-
ne Wellen 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver-
kehrsflächen und 
-anlagen 
   
Zeile 13 Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleis-
tungen 
2018 110.000 
30.500 
Änderung LSA 
Beschilderung und Markierun-
gen  
Ergebnis    402.500  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind in o. g. Höhe bereits im Haushaltsplan -
Entwurf 2018 bei der Produktgruppe 1401 veranschlagt. Die weiteren Ermächtigungen sind über 
Veränderungsblätter zusätzlich zu veranschlagen. 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass 
der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und Finanzpla-

- 3 - 
V/0687/2017/1 
nung die Erm ächtigungen bereitstellt. Für die Aufstellung eines Förderprogramms für passive 
Schallschutzmaßnahmen werden weitere haushaltswirksame Mittel benötigt (s.u.). Das Förderpr o-
gramm soll in das Altbausanierungsprogramm der Stadt Münster integriert werden. Hier zu wird 
durch die Verwaltung im Rahmen der Aktualisierung des Altbausanierungsprogramms eine geso n-
derte Beschlussvorlage erarbeitet. 
 
 
Begründung: 
 
In der Sitzung vom 21.11.2017 beschloss der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Ba u-
wesen die Evaluie rung um eine Lärmmessung zu ergänzen. Diesen Beschluss fasste auch der 
Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen am 23.11.2017 sowie der 
Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government am 30.11.2017. 
 
Der im Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
gefasste Beschluss:  
 
„Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Evaluierung der Lärmaktionsmaßnahmen 
Lärmpegelmessungen als veranlassendes und bestimmendes Kriterium zwingend durchzufü h-
ren.“ 
 
wurde durch den geänderten Beschlusspunkt 5, in seinem wesentlichen Inhalt, aufgegriffen. 
 
Der Beschluss: 
 
„Durch geeignete Erhebungen soll während des Aktionszeitraums geprüft werden, ob es au f-
grund der Tempo 30 – Regelung zu einer Verlagerung von Verkehr und damit Lärm in andere 
Straßenabschnitte der Innenstadt kommt.“ 
 
wird bereits durch den Beschlusspunkt 5 aufgegriffen. 
 
Der Beschluss:  
 
„Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, mit welchen Maßnahmen den als beei nträchti-
gend und belastend empfundenen erheblichen Lärmimmissionen entlang der Hauptachsen a u-
ßerhalb des Innenstadtbereichs (BAB, Bundestraßen, Schienenverkehrswege) begegnet we r-
den soll.“ 
 
wird bereits durch den Beschlusspunkt 7 aufgegriffen und ergänzend  im Lärmaktionsplan verti e-
fend beschrieben. 
 
i.V. 
gez. 
 
Matthias Peck 
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 30 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2017 Rat
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0687/2017/1
Typ
Vorlagen
Datum
05.12.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37