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V/0894/2017

Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2017 und Anträge 2018

Vorlagen 20.10.2017

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 06.12.2017, TOP 12

Beschlussvorlage

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Ansehen

0894-2017 Anlage 1 Sachstandsbericht 2017

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Ansehen

Beschlussvorlage

13156 Zeichen

V/0894/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Sachstand 2017 und Anträge 2018 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.11.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Sachstandsbericht 2017 zur Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster wird 
zur Kenntnis genommen (vgl. Anlage 1). 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Anträge auf Städtebauförderung für das Programmjahr 2018, 
wie in Kapitel 2 der Begründung dieser Vorlage benannt, auf der Basis der vorhandenen G e-
bietsbezüge im Rahmen der Vorgaben und Anforderungen der Städtebau -Förderrichtlinien 
2008 (FöRi 2008) zu stellen. 
 
3. Die Maßnahme „Dialogorientiertes Planungs - und Workshopv erfahren Grünfläche Bremer 
Platz“ wird in das Integrierte Handlungskonzept Münster-Innenstadt aufgenommen und für die 
Jahre 2018-2020 veranschlagt. Die Konzeption und Finanzierung der Maßnahme wird in der 
Vorlage V/0898/2017 näher dargestellt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für Förderanträge grundsätzlich Folgekosten entstehen we r-
den: 
 Die entsprechenden Auszahlungsermächtigungen sind über die jeweiligen Fachämter siche r-
zustellen. Bei Förderanträgen für sog. Dritte ist d er Eigenanteil (bis auf den städtischen Mi n-
destanteil von 10%) von diesen selbst aufzubringen. 
 Die Fachämter sorgen darüber hinaus für die Veranschlagung im Haushaltsplan der Stadt 
Münster sowie ggf. bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechende Verans chlagung der E r-
träge und Aufwendungen im jeweiligen Fachbudget. 
 Die Darstellung der Haushaltsmittel für die einzelnen Förderprojekte erfolgt projektbezogen 
über die zuständigen Fachämter im entsprechenden prognostizierten Haushaltsjahr, sobald 
der Bewilligungsbescheid bei der Stadt Münster vorliegt und rechtzeitig vor Beschluss des j e-
weiligen Haushaltsplanes. 
 Derzeit beträgt die Förderquote für Münster 60% der zuwendungsfähigen Kosten für inve stive 
Maßnahmen.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0894/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Thiel 
Ruf: 
492 61 80 
E-Mail: 
Thiel@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.11.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0894/2017 
 
Darüber hinaus wird zur Kenntnis genommen, dass mit dieser Vorlage noch keine Vorentscheidungen 
über die Bereitstellung von Haushaltsermächtigungen und letztlich zur Durchführung der genan nten 
Fördermaßnahmen getroffen werden. Hierüber entscheidet letztlich der Rat im Rahmen der Beratung 
und Beschluss fassung des Haushaltsplanes unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der B e-
schlussfassung gegebenen Finanzlage der Stadt. 
 
 
Begründung: 
 
Mit dieser Vorlage wird gesamtstädtisch über den aktuellen Stand der Förderung von Stadterneu e-
rungsprojekten für die Stadt Münster berichtet. Letztmalig wurde mit der Vorlage Nr. V/1043/2016 am 
07.12.2016 über den Stand der Maßnahmen berichtet . Der Sachstandsbericht 2017 zum Stand der 
Förderung von Stadterneuerungsprojekten in Münster befindet sich in der Anlage 1.  
 
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Antragsfrist für das Jahr 2018 auf den 30.11.2017 festgelegt. 
 
Gemäß den Förderrichtlinien Stadterneuerung (FöRi 2008) können nur Fördermaßnahmen bea ntragt 
werden, wenn vorher ein entsprechender Gebietsbezug durch einen Rats beschluss, nach den Mö g-
lichkeiten des Baugesetzbuches, definiert worden ist. Folgende Gebietsk ategorien sind derzeit – wie 
in den Vorjahren auch – grundsätzlich möglich, die jeweils eigenständig oder in Kombination Anwe n-
dung finden können: 
 Städtebauliches Sanierungsgebiet (§ 136ff BauGB), 
 Städtebauliches Entwicklungsgebiet (§ 169 BauGB), 
 Programmgebiet Stadtumbau West (§ 171a und b BauGB) 
 Programmgebiet Soziale Stadt (§ 171e BauGB) oder 
 Programmgebiet Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (§ 171b BauGB) 
 Programm Städtebaulicher Denkmalschutz (§ 172 BauGB). 
 
Entsprechende Einzelmaßnahmen müssen sich somit zukünftig einerseits fachlich -inhaltlich an den 
Schwerpunktbereichen der Förderung des Landes NRW orientieren und andererseits über einen der 
möglichen Gebietsbezüge definiert werden.  
 
Die aktuellen Förderrichtlinien können hier eingesehen werden: 
http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/pdf/FoeRi_Stadterneuerung_2008.pdf 
 
Insgesamt beträgt der Gesamtrahmen der Bundesfinanzhilfen für das Jahr 2017 rund 790,0 Mio. E u-
ro, was gegenüber 2016 eine Steigerung um 140,0 Mio. Euro bedeutet. Aus kurzfristig aufgele gten 
Sonderprogrammen zur Städtebauförderung können sich Ergänzung en der Finanzausstattung b e-
kannter Programme ergeben oder projektbezogen neue Ansätze/Programme.  
Die Finanzausstattung der einzelnen Programme auf Bundesebene beträgt: 190,0 Mio. Euro Soz iale 
Stadt; 120,0 Mio. Euro Stadtumbau Ost; 140,0 Mio. Euro Stadtumb au West; 110,0 Mio. Euro Aktive 
Stadt- und Ortsteilzentren; 70,0 Mio. Euro Städtebaulicher Denkmalschutz Ost; 40,0 Mio. Euro Stä d-
tebaulicher Denkmalschutz West; 70,0 Mio. Euro Kleine Städte und Gemeinden; 50,0 Mio. Euro Z u-
kunft Stadtgrün. Das Land Nordrhei n-Westfalen übernimmt die bereit gestellten Bu ndesmittel und 
ergänzt ihren Anteil mit eigenen Landesmitteln. Daraus wird dann für NRW das G esamtbudget der 
Städtebauförderung gebildet. 
 
Die Kernanliegen der Programme auf Bundes- und Landesebene sind im Wesentlichen: 
 Soziale Stadt: Sozialen Zusammenhalt unterstützen (Integration), 
 Stadtumbau West: Funktionsverluste auffangen, demografischen Wandel gestalten, 
 Aktive Zentren: Innenstädte, Orts- und Stadtteilzentren stärken, 
 Städtebaulicher Denkmalschutz: Stadtidentität bewahren und weiter entwickeln, 
 Kleine Städte und Gemeinden: Zentrale Versorgungsfunktionen und interkommunale Zusa m-
menarbeit fördern.

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V/0894/2017 
Neben den Kernanliegen setzt NRW ergänzend folgende Förderschwerpunkte: 
 Öffentlicher Raum (Straßen/Wege/Plätze, Grün-, Frei- und Erholungsraum)  
 Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen 
 Energetische Erneuerung, Barrierefreiheit und quartiersbezogene Funktionsverbesserung 
kommunaler Gebäude als Gegenstand der Städtebauförderung  
 
1. Städtebauförderung in Münster 
 
Derzeit gibt es in Münster acht Bereiche/Quartiere, für die der Rat der Stadt Münster die erforderl i-
chen Gebietsbezüge beschlossen hat. Dazu zählen auch einige ältere Beschlüsse, die ergänzend 
verwendet werden können: 
 Bereich Altstadt/Bahnhofsviertel, Aktives Zentrum gem. § 171 b BauGB  
(vgl. Vorlage V/0902/2008) 
 Stadtteil Wolbeck, Aktives Stadtteilzentrum gem. § 171 b BauGB  
(vgl. Vorlage V/0239/2009) 
 Stadtteil Gievenbeck, Aktives Stadtteilzentrum gem. § 171 b BauGB 
(vgl. Vorlage V/0348/2009) 
 Stadtteil Kinderhaus-Brüningheide, Soziale Stadt gem. § 171 e BauGB  
(vgl. Vorlage V/0197/2005)  
 Stadtteil Angelmodde-Osthuesheide, Sanierungsgebiet gem. § 136 ff. BauGB  
(vgl. Vorlage V/0686/2005)   
 York-Kaserne Gremmendorf, Stadtumbau West gem. § 171 a bis d BauGB  
(vgl. Vorlage V/0386/2012) 
 Oxford-Kaserne Gievenbeck, Stadtumbau West gem. § 171 a bis d BauGB 
(vgl. Vorlage V/0386/2012) 
 Bereich Hafen/Halle Münsterland, Sanierungsgebiet gem. § 136 ff. BauGB  
(vgl. Vorlage V/0541/1992)  
 
Die Verwaltung wird bei aktuellem Anlass prüfen, ob ggf. für weitere Stadtteile oder Quartiere ein G e-
bietsbezug hergestellt werden sollte. Dazu sind neben der räumlichen Abgrenzung im Ra hmen der 
Integrierten Handlungskonzepte alle Maßnahmen der öffentlichen und privaten Partner darz ustellen, 
sofern sie Auswirkungen auf das Stadtquartier haben. Die integrierten Handlungskonzepte sollen d a-
bei die gesamtstädtische Entwicklung berücksichtigen sowie die Handlungserfordernisse klar aufze i-
gen und mit Zielen, Konzepten und Maßnahmen (Projekten) Lösungen  für deren Umsetzung darstel-
len. Dabei sollen nach Möglichkeit Prioritäten festgelegt und mit einem Zeitplan die Umsetzung hinter-
legt werden. Gleichzeitig sollen damit alle Maßnahmen (egal welcher Träger) gebündelt und komb i-
niert werden, um eine möglichst hohe Wohlfahrtswirkung für den Stadtteil oder das Quartier erzielen 
zu können. Die private Beteiligung ist ausdrücklich vorgesehen. Auch rein privat finanzierte Maßna h-
men im Wirkungsverbund mit öffentlichen Maßnahmen sind darz ustellen, sofern diese Auswirkungen 
auf das Quartier haben werden.  
 
Die Anlage 1 zu dieser Vorlage gibt den Sachstand der Projekte im Jahr 2017 (zu beantragende, b e-
willigte und laufende Maßnahmen) wieder.  
 
2. Zukünftige Fördermaßnahmen in Münster 
 
Neben dem Sachstand 2017 stellt dies e Vorlage nachfolgend die Projekte dar, für die gem. B e-
schlusspunkt 2 im Jahr 2017 ein Antrag auf Städtebauförderung für das Programmjahr 2018 gestellt 
werden soll. Nach dem Votum des ASSVW wird die Verwaltung die u.g. Anträge fristg erecht stellen 
und den Beschluss des Haupt - und Finanzausschusses zu dieser Vorlage nac hreichen. Damit ist 
sichergestellt, dass die Anträge fristgerecht bis zum 30.11.2017 bei der Bezirksregierung eingehen: 
 Aktives Zentrum Münster -Altstadt/Bahnhofsviertel: Energetische Sanierung , Reduzierung 
des Ressourcen - und Energieverbrauchs, Barrierefreiheit, Funktionsverbesserung und 
Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, Optimierung 
der baulichen Strukturen, Folgeantrag.

- 4 - 
V/0894/2017 
 Aktives Zentrum Münster -Altstadt/Bahnhofsviertel: Hauptbahnhof Ostseite – Bremer Platz: 
Planungs- und Workshopverfahren Grünfläche Bremer Platz und Ouartiersmanagement 
Stadtraum Bahnhof 
 
Derzeit sind weitere Projekte und Maßnahmen in Vorbereitung, die nach gegenwärtigem Stand 
grundsätzlich Aussicht auf Städtebauförderung haben könnten. Für diese Maßnahmen sollen z u-
sätzlich zu den bereits bewilligten und geplanten Maßnahmen zu gegebener Zeit Anträge g estellt 
werden: 
 Aktives Zentrum Münster -Altstadt/Bahnhofsviertel: Um -/Neubau Erneuerungssc hwerpunkt 
Hauptbahnhof Umfeld, Planungs - und Baukosten Vorplatz Ostseite (Bremer Platz); Ergä n-
zungsantrag; 
 Aktives Zentrum Münster -Altstadt/Bahnhofsviertel: Lichtkonzept Altstadt, Umsetzung weit e-
rer Bausteine; z.B. St.Paulus Dom, Ergänzungsantrag; 
 Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Gesamtkonzept Dominikanerkirche, Ve r-
besserung der öffentlichen Nutzbarkeit, Energetische Sanierung,  Reduzierung des Re s-
sourcen- und Energieverbrauchs, Schaffung von Barrierefreiheit, Funktionsverbesserung 
und neues Nutzungskonzept, Neuantrag;  
 Sanierungsgebiet Hafen / Halle Münsterland – Programm Initiative Ergreifen: B-Side Münster - 
Ein Gewächshaus der Ideen: Kreativität, Kultur und Freiräume unter einem Dach.  Aus-, Um- 
und Neubau des ehem. Hill-Speichers zu einem kreativ-kulturellen Treffpunkt für Münster und 
das Hansa-Quartier und zu einem Experim entierlabor für junge Kreative, in baulicher Komb i-
nation mit dem Ruderverein Münster, der ebenfalls einen Teil des Spe ichers entwickeln wird, 
Neuantrag; 
 Sanierungsgebiet Hafen / Halle Münsterland: Aufbauend auf den Ergebnissen der Mehrfac h-
beauftragung „Freiflächengestaltung der Hafensüdseite, Stadthafen 1“ ist die Herrichtung bzw. 
Realisierung von öffentlichen Flächen incl. der Sanierung hafentypischer Elemente auf der 
Hafensüdseite vorgesehen, Neuantrag; 
 Stadtumbau West – Konversion Oxford-Kaserne, Oxford-Quartier: Städtebauliche Neuord-
nung zur Wieder - und Zwischennutzung von Brachflächen und mindergenutzten Flächen, 
Aufwertung und Umbau des vorhandenen Gebäudebestandes für u.a. öffentliche Nutzu n-
gen, je nach Projektfortgang; Neuantrag; 
 Stadtumbau West – Konversion York-Kaserne, York-Quartier Städtebauliche Neuordnung zur 
Wieder- und Zwischennutzung von Brachflächen und mindergenutzten Flächen, Aufwertung 
und Umbau des vorhandenen Gebäudebestandes für u.a. öffentliche Nutzungen, je nach Pr o-
jektfortgang; Neuantrag; 
 Soziale Stadt / Stadtumbau West Münster -Coerde: Integriertes Handlungskonzept Coerde - 
Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation, Partizipation aller Alters - und herkunftsgrup-
pen, Schaffung einer kulturellen und sozialen Mitte, Verbesserung der städtebaulichen Qu a-
lität; Neuantrag incl. Beschluss zum Gebietsbezug. 
 
Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Möglichkeiten ergänzender Bundesprogramme oder von So n-
derprogrammen des Landes NRW zu nutzen , um die vielschichtigen Maßnahmen i m Zusammen-
hang  mit der Integration von Flüchtlingen und den Anforderungen der wachsenden Stadt zeitnah 
umsetzten zu können. Sofern Sonderprogramme zu bestimmten Themenbereichen, z.B. der Inv es-
titionspakt „Soziale Integration im Quartier“ oder „Mi teinander im Quartier“ aufgelegt werden, wird 
die Stadt Münster sich maßnahme - und projektbezogen um einen en tsprechenden Förderantrag 
bemühen, sofern nicht das klassische Städtebauförderprogramm ziel führender ist. Die Verwaltung 
wird im konkreten Fall dann einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten.  
  
 
I.V. 
gez. 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlage 1: Sachstandsbericht 2017 – Städtebauförderung in Münster

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V/0894/2017

0894-2017 Anlage 1 Sachstandsbericht 2017

20473 Zeichen

1 
 
 
                                         Anlage 1  
zur Vorlage V/0894/2017 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sachstandsbericht 2017 – Städtebauförderung in Münster 
 
 
 
 
Stadterneuerungsprogramm 2017 des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwick-
lung und Verkehr des Landes NRW 
 
 
Von den im Jahr 2016/17 gestellten Förderanträgen sind das Projekt „Aktives Zentrum Müns-
ter-Altstadt/Bahnhofsviertel: Umbau des Stadthauses 1 zu einem Bürgerservicezentrum 
(1.+2.BA)“ mit 713.000 € und das Projekt „Aktives Stadtteilzentrum Münster -Wolbeck Umge-
staltung Marktplatz, Ergänzungsförderung“ mit 82.000 € sowie  das Projekt „Soziale Stadt 
Kinderhaus-Brüningheide: Energetische Sanierung, Barrierefreiheit und Funktionsverbess e-
rung des Bürgerh auses Kinderhaus, Reduzierung des Ressourcen und Energieverbrauchs, 
Optimierung der baulichen Strukturen, Ergänzungsantrag 5.BA zu den bereits 2015 und 2016 
bewilligten Maßnahmen“ mit 1. 240.000 € in das Stadterneuerungsprogramm 201 7 aufge-
nommen worden. 
 
In dieser Anlage sind – bezogen auf die Stadt Münster – gesamtstädtisch die laufenden, die 
in den letzten Jahren bereits bewilligten sowie die zu beantragenden Maß nahmen und Fö r-
derprojekte aufgelistet. Ferner enthält die Übersicht einen gesamtstädtischen Überblick über 
den aktuellen Stand der Bearbeitung in Durchführung, Planung oder Abrechnung befindlicher 
Maßnahmen. 
 
 
Altstadt und Bahnhofsviertel 
 
Der Rat der Stadt Münster hat zur Sicherung der Entwicklung in der Innenstadt f ür zusam-
menhängende Bereiche der Altstadt mit dem Bahnhofsviertel  einen Gebietsbezug „Aktives 
Zentrum Münster-Innenstadt“ im Sinne von § 171b (2) BauGB beschlossen. Darauf aufbau-
end wurde 2008 auch eine Maßnahmenübersicht mit einem Integrierten Handlungsko nzept 
für den Bereich „Aktives Stadt- und Ortsteilzentrum Münster-Innenstadt“ vorgelegt. Auf-
grund einer Vielzahl aktueller Entwicklungen und Projekt e war es erforderlich geworden, di e-
se Punkte in das Integrierte Handlungskonzept mit aufzunehmen und das Konzept insgesamt 
zu aktualisieren. Dieses Integrierte Handlungskonzept wurde fortgeschrieben und ist vom Rat 
der Stadt Münster am 22.03.2017 beschlossen worden.  
 
Viele Maßnahmenvorschläge können aufgrund eines Impulses durch die örtlichen Anlieger in 
gemeinsamer Partnerschaft zwischen Pri vatwirtschaft und Stadt entwickelt werden . Dabei 
übernehmen die privaten Partner als Anschub auch einen großen Finanzierungsanteil aus 
dem Eigenanteil, um das Anliegen entsprechend zu unterstützen. Viele Maßnahmen konnten

2 
zwischenzeitlich bereits, auch unt er Inanspruchnahme von Stä dtebaufördermitteln, realisiert 
werden.  
Mit der Initiative Starke Innenstadt (ISI) und der Immobilien - und Standortgemeinschaft 
Bahnhofsviertel Münster e.V. (ISG) sind zwei Organisationen engagiert, um Maßnahmen und 
Projekte in d er Innenstadt und im Bahnhofsviertel durch privates Engagement zu unterstü t-
zen.  
 
Bereits seit vielen Jahren ist die Verbesserung und Aufwertung des unmittelbaren Umfeldes 
des Hauptbahnhofes Münster ein Schwerpunkt der Stadterneuerung. Die abgestimmten 
und grundlegenden Planungen und Konzepte dazu liegen alle seit langem vor und wurden 
aufgrund der Abhängigkeit zum Baufortschritt für den Neu - bzw. Umbau des Empfangsg e-
bäudes durch die Deutsche Bahn AG mehrfach verschoben. Die Gestaltung des letzten Ba u-
abschnittes der Bahnhofstraße / des Berliner Platzes und die komplette Neugestaltung des 
Bahnhofsvorplatzes Ostseite (Bremer Platz) sind unter Inanspruchnahme von Städtebaufö r-
dermitteln vorgesehen. Bereits vorliegende Bewilligungen wurden aufgrund der Verzögeru n-
gen der Umsetzung in Absprache der Beteiligten vorerst zurückgegeben. Aufgrund der G e-
samtthematik des Stadtraumes rund um den Bahnhof schlägt die Verwaltung vor, einen 
Kümmerer in Form eines Quartiersmanagements zu installieren. Dieser soll die anstehenden  
Verfahren begleiten und die Kommunikation aller Akteure, Nutzer und Betrof fenen sowie der 
Bewohner sicherstellen. 
 
Das Empfangsgebäude der DB AG ist am 24.06.2017 eröffnet worden. Die Neugestaltung 
des Vorplatzes auf der Westseite konnte nur in Teilbereichen zeitgerecht umgesetzt werden. 
Aufgrund von Abhängigkeiten zum Neubauvorhaben auf der Hauptbahnhof Ostseite , Einrich-
tung von Provisorien, Verlagerung von Verkehrsbeziehungen,  kann die endgültige Platzge-
staltung auf der Westseite frühestens nach Ende der  Hochbauarbeiten auf der Ostseite ab 
dem Jahr 2021 umgesetzt werden.  
 
Für die Os tseite des Hauptbahnhofes haben die DB AG und die Stadt Münster gemeinsam 
einen Investorenwettbewerb durch geführt. Die Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses, 
Neubau der Hauptba hnhof Ostseite, erfolgt ab dem 2.Quartal 2018. Nach Aussagen des I n-
vestors ist mit einer Bauzeit von ca. zwei Jahren zu rechnen, so dass eine Neugestaltung 
des direkten Bahnhofsvorplatzes auf der Ostseite ab Mitte 2020 denkbar wäre. Die Stadt 
Münster wird zeitnah entsprechende Förderanträge für die Platzgestaltung stellen.  
In diesem Zusammenhang ist für das Jahr 2018 /19 ein Workshopverfahren vorgesehen, um 
ergänzend Vorschläge und Konzepte für die Umgestaltung der angrenzenden Grünfläche 
Bremer Platz zu er halten (vgl. Vorlage V/0898/2017) . Die Nutzungs- und Gestaltungsanfor-
derungen sowie die Vielzahl an Interessenvertreter n zeigen die Komplexität der Aufg abe, 
den Bremer Platz zu einer urbanen Grünfläche zu entwickeln. Daher schlägt die Verwa ltung 
vor, ein t ransparentes und bürgernahe s Planungs- und Workshopverfahren in Form e iner 
Planungswerkstatt durchzuführen. Ziel des Verfahrens ist es , unter Beteiligung aller Betroffe-
nen, Planungsideen für den Bremer Platz zu entwickeln. Damit wird aus Sicht der Verwaltung 
sichergestellt, dass insgesamt ein attraktiver öffentlicher Raum entsteht, der sowohl gestalt e-
risch als auch funktional den besonderen Anforderungen an einen Bahnhofsvorplatz  ent-
spricht. Die im Umfeld exis tierende „Szene“ wird durch die Überlegungen zur  Neugestaltung 
nicht verdrängt sondern in das Verfahren integriert. 
 
Schwerpunkt der Projekte und Aktivitäten in der Innenstadt bzw. dem Bahnhofsqua rtier ist 
die kooperative Zusammenarbeit der einzelnen privaten Zusammenschlüsse untereina nder 
wie auch die Verknüpfung dieser Zusammenschlüsse mit dem Stadtraum im G ebiet der ISI 
bzw. der ISG . Einen besonderen Stellenwert nimmt hier bei die Windthorststraße (Planungs-
prozess Windthorststraße) als Verbindungselement zwischen Hauptbahnhof und Al tstadt 
ein, welche die beiden privaten Akteure ISI und ISG verbindet.

3 
Dazu soll te durch eine veränderte und verbesserte Gestaltung die Aufenthaltsqualität und 
Verweildauer in diesem Straßenabschnitt sowie in den angrenzenden Randbereichen erhöht 
werden. Nachdem gemeinsam – unter Einbindung externer Fachleute und der Bürgerschaft - 
konkrete Vorschläge erarbeitet wurden, erfolgen derzeit die Prüfung der Machbarkeit und die 
Möglichkeit einer Umsetzung unter Einbeziehung der beiden Interessengemeinscha ften, der 
Anlieger, der Eigentümer und Nutzer. 
 
Der öffentliche Raum in der Altstadt ist durch vielfältige Nutzungsansprüche geprägt. Dabei 
ist es für eine weltoffene Stadt selbstverständlich, dass die öffentlich zugänglichen Platzrä u-
me, Straßen und Wege bespielt, inszeniert  und genutzt werden . Gleichwohl soll die diese 
Räume umgebende Bebauung eine Beziehung zum öffentlichen Raum aufweisen und mit 
diesem harmonieren. Dazu werden unter anderem die Möglichkeiten des Verfügungsfonds 
Münster-Innenstadt genutzt, um kleinere bauliche und g estalterische Maßnahmen zeitnah 
umsetzten zu können. 
Der Mehrwert des Verfügungsfonds besteht darin, dass privates Engagement und öffentliche 
Mittel zusammengeführt werden. Maßnahmenträger können sowohl die Privaten als auch die 
Stadt sein. So können beisp ielsweise bauliche Verbesserungen im öffentlichen Stadtraum 
verbunden werden mit komplementären Ma ßnahmen auf Flächen privater Eigentümer oder 
durch eine initiale Inszenierung bei der Übergabe an die öffentliche Nutzung. Um das Verfah-
ren und die Maßnahmen im Verfügungsfonds Münster -Innenstadt zu optimieren und mö g-
lichst hohe Synergieeffekte – auch zu anderen Projekten und Fördermaßnahmen - zu erzie-
len, wurde der Verfügungsfonds mit Beschluss des Rates 2012 (vgl. Vorlage V(0012/2012/1) 
eingerichtet und unter  ein Oberthema gestellt: „Neue Wege und Plätze - Maßnahmen zur 
Verbesserung von Aufenthaltsqualität und zur Attraktivitätssteigerung in der Innenstadt“.  
 
Weitere Projekte und Maßnahmen – die heute noch nicht bekannt sein müssen – sowohl der 
privaten als a uch der öffentlichen Akteure können grundsätzlich über den Verfügungsfonds  
mit finanziert werden, sofern die Kriterien der Vergaberichtlinien zum Verfügungsfonds Müns-
ter-Innenstadt und die Vorgaben aus den Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 eingehalten 
werden und die Finanzmittel des Verfügungsfonds ausreichend sind.  
 
Die Inwertsetzung der Dominikanerkirche mittels einer Lichtinstallation wird aktuell vorberei-
tet und soll im Jahr 2018 umgesetzt werden. Weitere Projekte aus dem Al tstadt-Lichtkonzept 
werden in den nächsten Jahren folgen.  Aufgrund ihrer Lage in den Fußgängerbereichen s o-
wie ihrer besonderen innenräumlichen Qualität und Anlage bietet die Dominikanerkirche ein 
großes Potential für unterschiedlich ste Nutzungsmöglichkeiten, die ebenso der Bedeu tung 
und Repräsentanz des Baudenkmals wie auch dem hochzentralen Standort gerecht werden. 
Sobald eine abschließende Entscheidung zur zukünftigen Nutzung getroffen ist, wird die 
Stadt, je nach Konzept, versuchen, Städtebaufördermittel zu beantragen.  
 
Die Initiative Starke Innenstadt ist aktuell dabei, das Engagement für die Altstadt durch 
den Einsatz eines professionellen Quartiersmanagements weiter zu verbessern. Durch das 
Quartiersmanagement sollen, analog zur ISG Bahnhofsviertel, einzelne Projekte noch b esser 
koordiniert und gemeinsam mit der Stadt die Entwicklungsmöglichkeiten und Cha ncen für die 
Altstadt aufzeigt werden. 
 
Auf der Grundlage der Richtlinien Städtebauförderung sollen verstärkt auch Investitionsz u-
schüsse zur funktionalen Verbesserung im Qua rtier in den  kommunalen Gebäudebestand 
der K ernhaushalte gelenkt werden. Zu diesen Gemeinbedarfseinrichtungen gehören insb e-
sondere Bildungseinrichtungen, Jugend - und Altentreffs, Spor tstätten zur Unterstützung des 
Schul- und Breitensports, Stadtteil-Kultureinrichtungen und Verwaltungseinrichtungen. In die-
sem Zusammenhang fördert das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichste l-
lung des Landes Nordrhein -Westfalen (MHKBG)  daher verstärkt u.a. Maßnahmen zur Ve r-
ringerung der CO²-Emissionen, der energetischen Sanierung und der Herstellung von Barrie-

4 
refreiheit. Die anstehenden Sanierungen und Umbaumaßnahmen im Stadthaus 1 umfas-
sen auch Maßnahmen der ener getischen Sanierung im Gebäudeinneren nachdem die Fa s-
saden in den letzten Jahren bereits entsprechend h ergerichtet wurden. Zum Thema Barriere-
freiheit und Nutzerfreundlichkeit erfolgen im Gebäudeinneren zahlreiche Umbauten und Ve r-
änderungen, so dass durch die Veränderungen die Bürgerfreundlichkeit deutlich gesteigert 
werden kann. Im Jahr 2017 konnten die ers ten beiden Bauabschnitte unter Inanspruchna h-
me von Städtebaufördermitteln begonnen werden, weitere Bauabschnitte werden sukzessive 
beantragt und umgesetzt. 
 
 
Kinderhaus 
 
Das Land NRW fördert aktuell die funktionale Verbesserung von Gemeinbedarfseinrich-
tungen im kommunalen Kernhaushalt über Investitionszuschüsse zur funktionalen Verbesse-
rung der Einrichtungen im Quartier. Zu diesen Gemeinbedarfseinrichtungen gehören insb e-
sondere Bildungseinrichtungen, Jugend- und Altentreffs, Sportstätten zur Unterstützung d es 
Schul- und Breitensports, Stadtteil-Kultureinrichtungen und Verwaltungseinrichtungen. In die-
sem Zusammenhang setzt das MHKBG aktuell verstärkt auf die funktionale Verbesserung im 
kommunalen Gebäudebestand und fördert daher u.a. Maßnahmen zur Verringerun g der 
CO²-Emissionen, der energetischen Sanierung und der Herstellung von Barrierefreiheit.  
 
Aufgrund der aktuellen Problemlage zum Bürgerhaus Kinderhaus nach dem Starkregene r-
eignis vom Juli 2014 hat die Stadt, in Absprache mit dem Ministerium für Bauen, Wohnen, 
Stadtentwicklung und Verkehr die  ohnehin anstehenden Wiederherstellungs - und Ersat z-
baumaßnahmen sowie die notwendigen Umbau- und Modernisierungsmaßnah men am 
Bürgerhaus Kinderhaus sowie dem  Hallenbad zu einem Städtebauförderungsantrag z u-
sammen gefasst. Dieser ist im Jahr 2015 in einer e rsten Tranche bewilligt word en. Weitere 
Tranchen sind in den Jahren 2016 und 2017 bewilligt worden, so dass die wichtigsten Ma ß-
nahmen damit finanziert und umgesetzt wurden.  
 
 
Wolbeck / Gievenbeck 
 
Zur Sicherung der Entwicklung in den Stadtteilen hat die Verwaltung entsprechend den Mög-
lichkeiten der Städtebauförder-Richtlinien (FöRi 2008) für zusammenhängende Bereiche in 
den Stadtteilen Wolbeck und Gievenbeck je einen Gebietsbezug als „Aktives Stadt- und 
Ortsteilzentrum“ im Sinne von § 171b (2) BauGB vorbereitet, die jeweils vom Rat der Stadt 
Münster beschlossen wurden.  
 
Darauf aufbauend wurde für Wolbeck mit großem Engagement der Akteure vor Ort in einem 
breit angelegten Diskussions - und Moderationsprozess ein Integrie rtes Handlungskonzept – 
mit Detailplanungen und Entwürfen – gemeinsam erarbeitet. Für die Umsetzung eines Teils 
der vorgeschlagenen Maßnahmen hat die Stadt Münster im Jahr 2012 einen Städtebaufö r-
derantrag gestellt, der im Jahr 2013 entsprechend bewilligt w urde und Gestaltungs- und Ver-
besserungsmaßnahmen im Zentrum von Wolbeck ermöglicht.  
Nach einigen Verzögerungen in Folge von Umplanungen wird die Neugestaltung des 
Marktplatzes derzeit zur Umsetzung vorbereitet und anschießend realisiert.  
Sobald Entscheidungen zum Thema Eschstraße getroffen werden können, werden die Um-
gestaltung der Münsterstraße im historischen Wigbold sowie die ergänzende Platzgestaltung 
zur Antragsreife gebracht.

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Gremmendorf / Gievenbeck 
 
Für die Entwicklung ehemaliger Kasernenfläc hen ist grundsätzlich die Inanspruchnahme von 
Städtebaufördermittel konzeptabhängig möglich. Darunter fallen auch Wettbewerbe, Bürge r-
beteiligungen und Planungsverfahren. Sofern nicht ein anderer Maßnahmenträger die Kosten 
übernimmt, wären diese bei nachfol genden investiven Maßnahmen grundsätzlich anrec h-
nungsfähig. Konkrete Vorlagen zum Bebauungs - und Nutzungskonzept  sowie zu den Int e-
grierten Handlungskonzepten werden aktuell vorbereitet.  
Sofern abschließende Entscheidungen zur zukünftigen städtebaulichen S ituation und Nu t-
zungsstruktur getroffen worden sind und sofern absehbar für die Entwicklung der Konvers i-
onsflächen dauerhaft unrent ierliche Kosten entstehen, soll versucht werden über das Pr o-
gramm Stadtumbau West eine entsprechende  Förderung zu erreichen. Alternativ bewirbt 
sich die Stadt Münster mit dem Regenwasserkonzept zur Oxford -Kaserne um Fördermittel 
aus dem Förderprogramm KommunalerKlimaschutz.NRW.  
 
Aktuell ist vorgesehen, auf beiden ehemaligen Kasernenstandorten als investive Maßnahme 
im Rahmen der Daseinsvorsorge mehrgruppige Kindertageseinrichtungen  einzurichten. Für 
die York-Kaserne ist zudem vorgesehen eine Einrichtung der offenen Kinder - und Jugendar-
beit als Begegnungszentrum mit zielgruppenorientiertem Angebot und stadtteilbezogener 
integrativer Ausrichtung, vorzugsweise in Kombinati on mit ein er geplanten Kita unter einem 
Dach anzubieten. Die Realisierung erfolgt als teilweiser Neubau sowie durch Umbau b ereits 
vorhandener, erhaltenswerter Bausubstanz.  
Darüber hinaus soll eine Aufwertung bzw. bauliche Ergänzung des vorhandenen, teilweise 
denkmalgeschützten, Gebäudebestandes erfolgen. Auch die vorhandene Infrastruktur (Str a-
ßen und Plätze) und Erschließung soll wei testgehend erhalten blei ben und ergänzt werden. 
Die dabei entstehenden zusätzlichen  Aufwendungen könnten im Rahmen des Gesamtko n-
zeptes grundsätzlich als förderfähig angesehen werden. Ob und inwieweit auch die Herric h-
tung der Liegenschaft en und evtl. erforderliche Zwischennutzungen förderfähig gestaltet 
werden können, wird in den weiteren  Gesprächen noch zu klären sein. Zusätzlich sind ko n-
zeptabhängig Neubauten vorgesehen, die fördertechnisch aber keine Berücksichtigung fi n-
den werden.  
 
 
Stadthafen 
 
Für die Gestaltung der südlichen Kaiflächen am Stadthafen 1 ist eine Mehrfachbeauftragung 
durchgeführt worden. Gem äß Masterplan Stadthäfen ist zukünftig eine öffentliche Nutzung 
der Kaiflächen vorgese hen, die dazu entsprechend ausgebaut und hergerichtet werden so l-
len. Der prämierte Entwurf aus der Mehrfachbeauftragung durchläuft momentan die Ent wurf-
splanung. Nach entsprechender Beschlussfassung zum Entwurf ist für 2018 die Beantragung 
von Städtebaufördermitteln vorgesehen. Ab 2019 soll dann der erste Bauabschnitt re alisiert 
werden. 
Ebenfalls für das Jahr 2019 ist der Baubeginn  des Projektes „Spei cher 42“ mit der B -Side 
vorgesehen. Ein Förderantrag im Jahr  2018 über das Programm „Initiative ergreifen“ wird 
aktuell vorbereitet. Die Planungsleistungen für das Gesamtprojekt sollen kurzfristig vergeben 
werden.  
Auf der Grundlage des vorhandenen Gebietsbezuges „Sanierungsgebiet“ werden die beiden 
Maßnahmen in das  Integrierte Handlungskonzept einfließen , welches im Jahr 2018 b e-
schlossen werden soll.  Die Planungsziele werden über den bereits beschlossenen „Master-
plan Stadthäfen“ definiert und in das Handlungskonzept übernommen.

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Fördermaßnahme Bearbeitungsstand Fördersumme: 
 
Erneuerungsschwerpunkt Bereich Hauptbahnhof Münster 
 ISG Bahnhofsviertel, Planungsprozess Zukunft Stadtraum 
Windthorststraße (Verbindung Hbf-Altstadt) und Randbereiche, An-
passung der Gestaltung, Inwertsetzung, Beteiligungsverfahren 
 Hauptbahnhof Ostseite – Bremer Platz: Planungs- und Workshopver-
fahren Grünfläche Bremer Platz und Ouartiersmanagement Stadt-
raum Bahnhof 
 
 
 
2013-2016 
Maßnahme in Durchführung 
 
2017 
Antragstellung 
 
 
83.538,00 €  
 
 
 
 
Schwerpunkt City/Altstadt 
 Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Innenstadt: Verfügungs-
fonds Innenstadt, Fortsetzung 2014-2018 
 Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Initiative Starke 
Innenstadt, Einrichtung eines Quartiersmanagements als Ge-
schäftsstelle zur Unterstützung der ISI bei Ausweitung der Themen-
felder und Illumination der Dominikanerkirche 
 Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Energetische 
Sanierung, Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs, 
Barrierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßnahmen zur Ver-
besserung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, 1.u.2. BA 
 Aktives Zentrum Münster-Altstadt/Bahnhofsviertel: Energetische 
Sanierung, Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs, 
Barrierefreiheit, Funktionsverbesserung und Maßnahmen zur Ver-
besserung der öffentlichen Nutzbarkeit des Stadthauses 1, 3.u.4. BA 
 
 
 
2014-2018 
Maßnahme in Durchführung 
2016-2020 
Maßnahme in Durchführung 
 
 
2017 
Bewilligt im STEP 2017 
 
 
2017 
Antragstellung 
 
 
 
180.000,00 € 
 
225.000,00 € 
 
 
 
713.000,00 € 
 
Kinderhaus 
 Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide: Energetische Sanierung, 
Barrierefreiheit und Funktionsverbesserung des Bürgerhauses Kinder-
haus mit Hallenbad, Reduzierung des Ressourcen und Energiever-
brauchs, Optimierung der baulichen Strukturen, 1.und 2.BA 
 Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide: Energetische Sanierung, 
Barrierefreiheit und Funktionsverbesserung des Bürgerhauses Kinder-
haus, Reduzierung des Ressourcen und Energieverbrauchs, Optimie-
rung der baulichen Strukturen, 3. und 4.BA 
 Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide: Energetische Sanierung, 
Barrierefreiheit und Funktionsverbesserung des Bürgerhauses Kinder-
haus, Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs, Optimie-
rung der baulichen Strukturen, 5.BA 
 
 
 
2015-2017 
Maßnahme in Durchführung 
 
 
2016-2017 
Maßnahme in Durchführung 
 
 
2017 
Bewilligt im STEP 2017 
 
 
 
3.192.000,00 € 
 
 
 
1.543.500,00 € 
 
 
 
1.240.000,00 € 
 
Wolbeck 
 Aktives Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck: Umsetzung des 
Entwicklungskonzeptes und Umgestaltung Marktplatz Wolbeck 
 
 
 
2017 
Bewilligt im STEP 2017 
 
 
 
 
192.318,00 € 
 
 
 
 
Übersicht 2017 Städtebauförderung in Münster  
zu beantragende / bewilligte / laufende Maßnahmen:

Beratungsverlauf (2)

23.11.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 8.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Bahnhofstraße
  • Windthorststraße
  • Münsterstraße
  • Bremer Platz
  • Brüningheide
  • Eschstraße
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0894/2017
Typ
Vorlagen
Datum
20.10.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37